Endlich wieder Präsenz-HV - Die Telekom macht's vor! - GoingPublic.de

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                                                                             hv-magazin.de
                                                                             14,– EUR
                                                                    2022

Endlich wieder Präsenz-HV
Die Telekom macht’s vor!
DAX-REDENANALYSE 2022   GERADE WEGEN COVID-19      EUROPÄISCHER WETTBEWERB
Haltung, Storytelling   Die „neue“ virtuelle HV    Die Aktiengesellschaft
und eine Premiere       hat eine Chance verdient   als Auslaufmodell?
Endlich wieder Präsenz-HV - Die Telekom macht's vor! - GoingPublic.de
Passt genau!
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                                                                                             EDITORIAL
Back to
the Roots?
                         ANNA BERTELE
                         Verlagsleitung Kapitalmarktmedien
                         bertele@goingpublic.de

Liebe Leserinnen und Leser,

zu Beginn der Coronapandemie, Anfang              Von Emittentenseite wurden vor allem hin-
2020, durften wir uns mit dem Thema               sichtlich der rechtlichen Herausforderungen
„virtuelle Hauptversammlung“ erstmals             und der zeitlichen Umsetzbarkeit Bedenken
beschäftigen. Der Gesetzgeber verabschie-         geäußert. Aktuell würden Anfechtungsrisi-
dete im Eiltempo die ersten COVID-Notge-          ken maximiert statt minimiert. Der einstige
setze. In Bezug auf die Hauptversammlung          Referentenentwurf hätte hier noch Erleich-
stellte er dabei fest, dass die gänzlich elek-    terungen enthalten. Nach Ansicht von Prof.
tronisch durchgeführte Hauptversamm-              Dr. Dörte Poelzig, Gesellschaftsrechtlerin der
lung notwendig ist, um die Durchführung           Universität Hamburg, biete die Durchführung
überhaupt möglich zu machen und dabei             von virtuellen Hauptversammlungen aber
reduzierte, aber wesentliche Aktionärs-           dennoch Vorteile für alle Beteiligten und
rechte zu erhalten. Ob das am Ende wirk-          könnte daher ein erster Schritt zu einer um-
lich gewährleistet werden konnte, lässt           fassenden Reform der Hauptversammlung
sich gewiss kontrovers diskutieren. Sum-          sein.
ma summarum kann aber sicherlich fest-
gehalten werden, dass sich die Gesetz-            Aus meiner Sicht ist der Erkenntnisgewinn
gebung während der Pandemie grundsätz-            momentan noch überschaubar. Auf jeden Fall
lich bewährt hat.                                 hat Marc Tüngler (DSW) den aktuellen Entwurf
                                                  standhaft gegen Angriffe von Emittentenseite
Nun soll das Format der virtuellen Haupt-         verteidigt. Zusammengefasst stellt sich die
versammlung, mit einer weiterentwickelten         Frage, ob die Option der virtuellen Hauptver-
Regelung, dauerhaft im Aktiengesetz veran-        sammlung in der jetzigen Fassung überhaupt
kert werden. Der entsprechende Gesetzes-          Chancen hat, von der Praxis angenommen zu
entwurf wurde am 22. Juni in einer öffent-        werden oder ob der Weg nicht eher wieder in
lichen Anhörung im Rechtsausschuss des            Richtung Präsenzversammlung führt. Immer-
Bundestages diskutiert. Die Meinungen der         hin wird der Vorstand i.d.R. ermächtigt, sich in
Sachverständigen gingen dabei weit ausein-        dieser Frage jährlich aufs Neue für einen
ander: Während Anlegervereinigungen den           Modus Operandi zu entscheiden.
Entwurf positiv bewerteten, sahen Wirtschafts-
verbände Probleme auf börsennotierte Unter-       Ich wünsche Ihnen viele neue Erkenntnisse
nehmen zukommen. Anwälte und Rechts-              aus der Lektüre der neuen Ausgabe des HV
wissenschaftler betonten wiederum die Not-        Magazins. Lassen Sie uns gern Ihre Anre-
wendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für       gungen, Ihr Lob und Ihre Kritik zukommen!
virtuelle Hauptversammlungen, sahen bei
der Vorlage aber auch noch erheblichen Ver-
besserungsbedarf.

                                                                             HV MAGAZIN 02/2022
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INHALT

         INHALT
                                CHRISTIAN                                    JOHANNES                                       DANIELA
                                GASCHE                                       MÜLLER                                         GEBAUER
                                Verband der                                  ADEUS                                          Link Market
                                Redenschreiber                                                                              Services
                                deutscher Sprache
                                e.V. (VRdS)

         Die CEO-Reden der DAX40 Unternehmen im       Fragen und Antworten in der neuen Haupt-    Lehren aus drei Jahren COVID-HV: Gerade
         Überblick: Merck schreibt mit Belén Garijo   versammlung: Wie die Anforderungen          die positiven Effekte auf die HV-Kultur soll-
         Geschichte!                Seiten 16–17      bereits 2022 gelöst wurden. Seiten 24–26    ten gesehen werden.                Seite 34

         03 Editorial                                 20 Die Aktiengesellschaft                   HV-Splitter
         06 Daten & Fakten                               als Auslaufmodell?
         07 HV-Max – Die Kolumne                         Warum sich die AG dem europäischen       32 Ausgewählte Hauptversammlungen
            Isch hädd‘ da mol aa Froag ...               Wettbewerb stellen muss                     Rückblick, Ausblick,
                                                         Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Ulrich Reers,      Tipps & Spezialitäten
         Titelthema                                      Taylor Wessing
                                                                                                  32 Eventkalender
         08 Endlich wieder Präsenz-HV                 24 Fragen und Antworten in der
            Die Telekom macht’s vor!                     neuen Hauptversammlung                   33 HV-Termine/Impressum
                                                         Wie die Anforderungen für die neue
         HV-Praxis                                       virtuelle Hauptversammlung bereits       Standpunkt
                                                         2022 gelöst wurden
         12 Virtuelle HV                                 Johannes Müller,                         34 Ein Plädoyer für Effizienz
            Stand der Gesetzgebung                       ADEUS                                       und Pragmatismus
            und Ausblick                                                                             Lehren aus drei Saisons COVID-HV
            Matthias Höreth                           Austria Corner                                 Daniela Gebauer,
                                                                                                     Link Market Services GmbH
         16 Haltung, Storytelling                     27 Virtuelle Hauptversammlung –
            und eine Premiere                            gekommen, um zu bleiben
            VRdS-Redenanalysen der                       Ein Blick auf die Entwicklungen
            DAX40-CEOs 2022                              in Österreich
            Christian Gasche,                            Hans Lang,
            Verband der Redenschreiber                   Cercle Investor Relations Austria
            deutscher Sprache e.V. (VRdS)
                                                                                                         Liebe Leser, dieses Symbol weist Sie
                                                      HV-URTEILE                                         auf zusätzlichen Inhalt im Internet hin.
         18 Wegen COVID19
            Die „neue“ virtuelle HV hat               30 Aktuelle HV-Urteile                             Das komplette Heft ist als E-Magazin
            eine Chance verdient                         Kommentiert von Dr. Thomas Zwissler,            online abrufbar:
            Ingo Wolfarth, Ralf Pickert,                 ZIRNGIBL Rechtsanwälte                          www.goingpublic.de/emagazine-archiv
                                                         Partnerschaft
            Computershare

         HV MAGAZIN 02/2022
Endlich wieder Präsenz-HV - Die Telekom macht's vor! - GoingPublic.de
(E-)MAGAZIN – ONLINE – EVENT – NETZWERK

                                                                                02
                                                                                       hv-magazin.de
                                                                                       14,– EUR

                                                                                2022

Endlich wieder Präsenz-HV
Die Telekom macht’s vor!
MUT ZUR PRÄSENZ                GEKOMMEN, UM ZU BLEIBEN       DREI SAISONS COVID-HV
Präsenz- oder virtuelle HV –   Die „neue“ virtuelle HV hat   Ein Plädoyer für Effizienz
das ist hier die Frage         eine Chance verdient          und Pragmatismus

                                                                                                                              Jahrespartner 2022
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DATEN & FAKTEN

                 NEWS

                                                                                                                                                    Foto: © metamorworks – stock.adobe.com
                 Neuer Finanzvorstand bei Vita 34                               2021 gegenüber dem Vorjahr ist, dass der Versicherungs-
                                                                                makler ÖKOWORLD AG im Geschäftsjahr 2021 einen erhebli-
                 Die Vita 34 AG, die führende Zellbank Europas und drittgröß-   chen Umsatzanstieg in der privaten und betrieblichen Alters-
                 te der Welt, hat am 29. Juni ihre ordentliche Hauptversamm-    vorsorge erwirtschaftet hat und die Volumina der Bestände
                 lung 2022 in virtuellem Format in Berlin abgehalten. Nach      der fünf ÖKOWORLD-Investmentfonds um 48% gestiegen
                 der Begrüßung der Aktionäre und Erläuterung des Versamm-       sind, was auch auf den erfolgreichen Bankenvertrieb in
                 lungsablaufs gab der Aufsichtsratsvorsitzende, Andreas         Sparkassen und Volksbanken zurückzuführen ist. Bei allen
                 Granderath, eine anstehende Veränderung im Vorstand der        wesentlichen Kennziffern hat das Unternehmen zugelegt.
                 Gesellschaft bekannt. Mit Wirkung zum 1. August des Jahres     Dies führte dann auch zur höchsten Ausschüttung seit Börsen-
                 wird entsprechend Herr Dirk Plaga (57) die Position des Fi-    gang.“ Für das Geschäftsjahr 2021 wurden die Mitglieder des
                 nanzvorstands der Gesellschaft übernehmen. Plaga verfügt       Vorstands und Aufsichtsrats entlastet. Die Baker Tilly GmbH & Co.
                 über umfangreiche Erfahrungen u.a. in den Bereichen M&A,       KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wurde zum
                 Corporate Finance und Post-Merger-Integration in der phar-     Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 bestellt.
                 mazeutischen und der Biotechindustrie. Zuletzt war er als
                 Executive Vice President und Global Head of Finance für die
                 ebenfalls im Prime Standard börsennotierte Evotec SE tätig.    Varta schüttet höhere
                                                                                Dividende aus
                 ÖKOWORLD AG
                 zahlt Rekorddividende                                          Am 21. Juni 2022 fand die Varta-Hauptversammlung statt.
                                                                                Bei dem virtuellen Event wurden wichtige Weichen für die
                 Die ordentliche Hauptversammlung der ÖKOWORLD AG hat           Zukunft gestellt. Interessant für Anleger: Bei der Hauptver-
                 am 24. Juni 2022 über die Verwendung des Bilanzgewinns         sammlung wurde eine Dividende in Höhe von 2,48 EUR je Aktie
                 entschieden. Für das Berichtsjahr 2021 wurde für die Vor-      beschlossen. Insgesamt zahlt das Unternehmen knapp 100 Mio.
                 zugsaktien eine Dividende von 2,22 EUR (Vorjahr: 1,11 EUR)     EUR an Dividenden, wie es in der Pressemitteilung hieß. Darü-
                 einstimmig von den Stimmberechtigten beschlossen. Für          ber hinaus beschloss die Hauptversammlung die mögliche
                 die Stammaktien lautete der einstimmige Beschluss 2,21         Aufnahme neuen Kapitals in den kommenden Jahren, um
                 EUR (Vorjahr: 1,10 EUR). Alfred Platow, der Vorstandsvorsit-   nach eigenen Aussagen „die notwendige finanzielle Flexibilität
                 zende und Gründer der ÖKOWORLD AG, führt aus: „Hinter-         das Eigenkapital zu stärken, um so die Wachstumsinitiativen
                 grund des deutlichen Anstiegs des Jahresüberschusses in        und alle weiteren Investitionen zu finanzieren“. Dieses Wachs-

                 HV MAGAZIN 02/2022
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                                                                                                                                      DATEN & FAKTEN
 HV-MAX
 DIE KOLUMNE

 Isch hädd‘ da mol aa Froag ...               Geduld diese schwachsinnigen Fragen. sogar schon Morddrohungen gegen all-
                                              Ich wünschte, mein Chef hätte immer so zu penetrante Wortmelder gegeben
 Ich weiß, ich hab' mich schon mal darüber    viel Nachsicht mit mir ...             haben.
 ausgelassen, aber es wird immer uner-        Nun gut, auch in der Präsenz-HV gibt            Aber eine Frage habe ich dann
 träglicher: Fällt meinen Mit-Aktionären      es – nur bedingt sinnvolle – Fragen-                   doch auch: Wieso geben
 wirklich nichts Neues ein? Immer diese       kataloge. Aber hier kann ich                             eigentlich Vorstände
 endlosen Fragenkataloge, dem Anschein        wenigstens mei-                                          und Aktionäre immer
 nach ohne Sinn und Verstand an die Gesell-   nem Unmut Aus-                                          dieselben Antworten
 schaften verteilt. Gobbie änd bäist – eine   druck verleihen.                                       auf die eine Frage, die in
 ganz schlimme Funktion an diesen             Soll der Aktionär                                    jeder virtuellen Haupt-
 Gompjudärn. Da sind bei den eingehenden      doch mitbekom-                                         versammlung gestellt
 Fragen teilweise noch falsche Unterneh-      men, dass die                                            wird, auch wenn sie
 mens- und/oder Vorstandsnamen von            Nerven des Auditori-                                       nicht gestellt wurde:
 anderen Gesellschaften drinnen, da           ums bis an die Grenzen                                     die Verteidigung der
 werden Banken nach den Produktions-          strapaziert werden. Den einen                         virtuellen HV auch bei
 ergebnissen gefragt, profitable Automo-      oder anderen lästigen Frager                        sinkenden Inzidenzen.
 bilhersteller nach ihrem Break-even. Und     haben wir auf diese Weise bereits                   Das kann ich genauso
 die armen Vorstände und Aufsichtsräte        in seine Schranken verwiesen.                       wenig hören: „Zum Zeit-
 beantworten auf Raten der Anwälte            Nun gut, ein paar auch nicht,                       punkt der Entscheidung –
 treuherzig und mit endlos scheinender        aber es soll nach Hörsensagen                       blablabla.“

tum soll in den kommenden Jahren weiter im Traditionsmarkt mit       Rechnungslegung, Prüfung und Nachhaltigkeit an der Univer-
kleinen Batterien liegen, doch man möchte auch in das Geschäft       sität Hamburg, wurde für drei Jahren als Aufsichtsrätin wie-
mit Autobatterien einsteigen und zugleich mit VARTA.wall im          dergewählt. „Wir sind sehr froh, Catharina van Delden neu in
Heimspeicherbereich angreifen. Die ersten solcher Energie-           unserem Aufsichtsrat begrüßen zu dürfen, denn sie passt
speicher sollen Anfang kommenden Jahres ausgeliefert werden.         mit ihren Kompetenzen sehr gut zur EQS Group AG. Außer-
                                                                     dem freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit mit
EQS Group AG:                                                        Prof. Dr. Kerstin Lopatta, die uns in diesem Jahr bereits mit
Catharina van Delden                                                 ihrem ESG-Fachwissen bei der Veröffentlichung unseres ers-
in den Aufsichtsrat gewählt                                          ten umfassenden Nachhaltigkeitsberichts maßgeblich unter-
                                                                     stützt hat“, sagt Robert Wirth, Aufsichtsratsvorsitzender der
Die dritte virtuelle Hauptversammlung der EQS Group AG hat           EQS Group AG. Den Aufsichtsrat der EQS Group AG bilden damit
alle Beschlussvorschläge mit großer Mehrheit angenommen.             in den kommen zwölf Monaten Robert Wirth, sein Stellvertre-
Neu im Aufsichtsrat ist ab sofort die Unternehmerin Catharina        ter Laurenz Nienaber, Catharina van Delden, Prof. Dr. Kerstin
van Delden. Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Professorin für externe       Lopatta und Rony Vogel.

                                                                                                                 HV MAGAZIN 02/2022
Endlich wieder Präsenz-HV - Die Telekom macht's vor! - GoingPublic.de
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TITELTHEMA

             Die Telekom macht’s vor

             Endlich wieder Präsenz-HV
             Zwei lange harte Jahre ohne Präsenz-HV verlangen dem geneigten HV-Junkie so einiges ab.
             Keine Reisen durch die ganze Republik, keine Naturaldividende, keine exaltierten Auftritte,
             kein persönlicher Kontakt, keine HV-Atmosphäre.

             Noch in der HV-Saison 2020 hieß es sei-       wurden allerdings die Krokodilstränen          Kaum verwunderlich, waren doch die
             tens der Emittenten regelmäßig, man           merklich trockener und die Stimmen im-         zum Teil unangenehmen oder gar lästi-
             werde so schnell es die Pandemie irgend       mer lauter, die das aus der Notstandsge-       gen Wortbeiträge von Aktionären kom-
             erlaube zur Präsenz-HV zurückkehren,          setzgebung geborene Format als taug-           plett ausgeblendet und die Aktionärsfra-
             man vermisse den persönlichen Kontakt         lich, hilfreich, die Antwortqualität als we-   gen auf ein Vorab-Textformat reduziert;
             mit den Aktionären und man könne sich         sentlich verbessert bezeichneten und           Geschäftsordnungsanträge waren über-
             gar nicht vorstellen, künftig in einem rein   sogleich auf eine Übersetzung in die           haupt nicht zugelassen und die gesamte
                                                                                                                                                     Foto: © RA Matthias Höreth

             virtuellen Format zu tagen. Bereits 2021      Nachpandemiezeit drängten.                     Veranstaltung vollständig vorhersehbar

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und planbar, bis hin zur fixen Buchung der
Rückreisetickets der Verwaltung.

Umso überraschender, dass die Deutsche
Telekom AG am 1. März 2022 zu einer Prä-
senzhauptversammlung einlud, die am 7.
April 2022 im World Conference Center
Bonn um 10:00 Uhr beginnen sollte. Ange-
sichts unklarer Pandemielage und wei-

                                                                                                                                             Foto: © RA Matthias Höreth
terhin fortbestehender virtueller Option
war dies sicherlich eine mutige Entschei-
dung, mit der die Verwaltung deutlich
machte, dass der unmittelbare Aktio-
närskontakt für sie gerade kein Lippen-
bekenntnis darstellt, sondern hieran ein
echtes Interesse besteht.
                                              beiter durchgängig maskiert, Aktionärinnen     Lehner und einem kurzen Werbefilm
Zu bedenken ist hierbei, dass es verant-      und Aktionären war die Benutzung von           begrüßte der Vorstandsvorsitzende Tim
wortungsvoller HV-Organisation entspricht,    Masken freigestellt, Speisen waren in nach-    Höttges die Aktionäre aus einem auf der
dass sich die Verwaltung in solch unklaren    haltiger Weise gesondert abgepackt und eini-   Bühne aufgebauten ICE-Sitz. Direkt dane-
Fällen mindestens bis zur Übermittlung        ge Desinfektionsmittelständer waren mehr       ben erinnerte das bunte Modell einer
der Einberufung an den Bundesanzeiger         oder minder auffällig an neuralgischen Stel-   Bahnlinie mit Tunnel und Hund an die gute
beide Optionen offenhalten sollte, d.h. bis   len platziert. Letztlich ein angenehm unauf-   alte Knoff-Hoff-Show mit Joachim Bublath.
zu diesem Zeitpunkt im Grunde zwei            fälliges und unaufgeregtes Set-up.             Natürlich hielt es den Vorsitzenden nicht
Formate parallel organisiert – mit den ent-                                                  lange in seinem Sessel: Wie gewohnt
sprechenden Aufwänden. Auch dies ist          Auch sonst fühlte man sich gleich wieder       lieferte er eine agile Bühnenshow, wo-
nicht gerade selbstverständlich.              zu Hause: Magentafarbene Fahnen, Promo-        bei er den direkten Draht zum Auditorium
                                              tion-Busse vor der Tür, die unvermeidlichen    sichtlich genoss.
Verschärfungen der Pandemielage traten        Sicherheitskontrollen und die EDV-Regist-
indes nicht ein, es erfolgte keine Absage,    rierung des Zugangs sind klassische Merk-      Als Endkundengesellschaft nutzt die Tele-
am 7. April 2022 fand die erste große         male, die man bei einer Telekom-HV ebenso      kom von jeher auch die Hauptversammlung
Präsenzhauptversammlung nach der Pan-         erwarten kann wie das hochprofessionelle       zur Produktpräsentation und Darstellung
demie statt. Ca. 5.000 Aktionärinnen und      Bühnenbild, die Präsentation oder auch         der aktuellen Innovationen.
Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und       das Catering sowie den sympathischen
Vertreter hatten sich angemeldet, etwa        Einsatz von Auszubildenden als Wegweiser       Diesmal stand die Präsentation unter dem
1.200 Personen waren in der Bundestadt        und Hilfskräfte. Natürlich fand eine Ton-      Motto Stabilität. Aus der gigantischen Inves-
Bonn am Sitz der Deutsche Telekom AG er-      übertragung in den gesamten Präsenzbe-         titionssumme von 19 Mrd. EUR in diesem
schienen.                                     reich und auch in die Toiletten statt, und     Jahr, davon 6 Mrd. in Deutschland, ge-
                                              selbst an Gebärdendolmetscher wurde            hen z.B. 140 Mio. EUR in das Projekt
In den wenigen Präsenzhauptversamm-           gedacht. Geradezu überflüssig anzufügen,       „Schwarzer Schäferhund“, mit dem die Te-
lungen während der Pandemie hatten HV-        dass neben der Präsenz-HV auch eine            lekom ein lückenloses 5G-Netz in alle
Organisatoren und Kongressbetreiber eine      vollständige Übertragung der Hauptver-         Schienennetze darstellen will – ohne wei-
Vielzahl von Hygienemaßnahmen entwi-          sammlung ohne jede Zugangsbeschrän-            ße Flecken.
ckelt. Man durfte nach Entschärfung des       kung ins Internet erfolgte.
Bundesinfektionsschutzgesetzes nun-                                                          Ein anderes Projekt betrifft die Warnung
mehr gespannt sein, welche Maßnahmen          Die Tim-Höttges-und-                           vor Katastrophen mittels Cell Broadcast,
auf Grundlage des Hausrechts in dem           Ulrich-Lehner-Show                             welche automatisch auf alle Mobiltelefone
von der Telekom organisierten Format                                                         im Einzugsbereich aufgespielt wird. Diese
umgesetzt wurden. Im Ergebnis waren           Nach der Eröffnung durch den langjährigen      anlässlich der Flutkatastrophe im Ahrtal
lediglich die Mitarbeiterinnen und Mitar-     Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Ulrich     entwickelte Warnübertragung soll bereits

                                                                                                                      HV MAGAZIN 02/2022
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                                          ab Anfang September 2022 zur Verfügung        Die Anzahl der Wortmeldungen erforderte         ausschieden, ließ die Frage zur Nachfolge-
                                          stehen. Damit sei die Telekom aber auch in    bereits zu Beginn der Debatte einen Appell      planung im Aufsichtsrat aufkommen.
                                          der Lage, anderen zu helfen, wenn es dar-     zur Redezeitbegrenzung von zehn Minu-
                                          auf ankomme. Nach Höttges gehörten            ten, im späteren Verlauf wurde hieraus –        Aus der Riege der sattsam bekannten HV-
                                          unternehmerischer Erfolg und gesell-          wenig überraschend – eine strikte Rede-         Dauerteilnehmer war auch Wilm Diedrich
                                          schaftlicher Mehrwert zusammen.               zeitbegrenzung.                                 Müller aus Neuenburg an der Bullenmeers-
                                                                                                                                        bäke angereist, welcher es sich natürlich
                                          Analog zu den Roadshows von Apple ver-        Institutionelle Investoren waren u.a.           nicht nehmen ließ, das Wort zu ergreifen,
                                          kündete der CEO am Ende seiner Ausfüh-        durch Hendrik Schmidt, DWS, und Ingo            und mit seinem üblichen skurril-sympathi-
                                          rungen „one more little thing“: Es handelte   Speich, Deka Investment, vertreten.             schen Beitrag für Abwechslung zwischen
                                          sich hierbei jedoch nicht um eine Produkt-                                                    den sonst eher fachbezogenen Ausführun-
                                          präsentation, sondern um eine Laudatio        Sowohl vonseiten der institutionellen           gen sorgte.
                                          auf den scheidenden Aufsichtsratschef         Investoren als auch der Aktionärsvereini-
                                          Prof. Dr. Ulrich Lehner, der in 14 Jahren     gung und nicht zuletzt der Kleinaktionä-        Obgleich der Versammlungsleiter darum
                                          in keiner der 342 Sitzungen des Aufsichts-    re wurde die Entscheidung zum Präsenz-          bat, konkrete Kundenanfragen nicht auf
                                          rats gefehlt hatte und der die warmen         format einhellig begrüßt.                       der Hauptversammlung, sondern in den
                                          Abschiedsworte sichtlich gerührt und                                                          dafür zuständigen Kundencentern zu
                                          unter dem tosenden Applaus des Audito-        Kritische Fragen erhoben sich neben inhaltli-   platzieren, mussten einige wenige Klein-
                                          riums entgegennahm. Er konnte sich            chen Themen wie etwa dem Verkauf der            aktionäre dennoch die Termine für die
                                          dann allerdings auch „die Bemerkung           Funkturm GmbH z.B. insbesondere zur             Glasfaserversorgung in einem hessischen
                                          nicht verkneifen, heute wird verdammt         Governance des Aufsichtsrats: Allenthalben      Dörfchen und alle möglichen hiermit ver-
                                          viel geklatscht“.                             kritisiert wurde das Vorhaben, den seinerzeit   bundenen Themen anbringen.
                                                                                        noch amtierenden Vorstandsvorsitzenden
                                          Lebendige Debatte                             der Deutsche Post AG, Dr. Frank Appel, noch     Auch nicht zu vermeiden waren neben den
                                                                                        vor Auslaufen seines Vertrags nicht nur         Gegenanträgen auch einige wenige alter-
                                          Nach dem eher formalistischen Bericht         zum Aufsichtsrat zu bestellen, sondern ihm      native Aufsichtsratskandidaturen, womit
                                          des Aufsichtsrats – dieser wurde mal wie-     auch sogleich den Vorsitz anzutragen.           in diesen Aktionärsbeiträgen die Vorstel-
                                          der fast wörtlich verlesen – startete eine    Dass fast alle Mitglieder des Prüfungs-         lung ihrer eigenen Personen und die Darle-
                                          umfangreiche, lebendige Debatte.              ausschusses zur aktuellen Versammlung           gung ihrer persönlichen Eignung durch sie
                                                                                                                                        selbst erfolgten.

                                                                                                                                        Natürlich ist die Versammlungsleitung
                                                                                                                                        bei einer Vielzahl von Wortmeldungen
                                                                                                                                        und entsprechenden Beiträgen durchaus
                                                                                                                                        eine Herausforderung. Die Debatte wurde
                                                                                                                                        durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
                                                                                                                                        jedoch souverän und gekonnt orchest-
                                                                                                                                        riert, sodass dieser Aspekt eigentlich
                                                                                                                                        nur eine Rolle spielen kann, wenn ein
                                                                                                                                        Aufsichtsratsvorsitzender das für die
                                                                                                                                        Leitung einer großen HV erforderliche
                                                                                                                                        persönliche Standing nicht mitbringt
                                                                                                                                        bzw. erwirbt. Hinsichtlich allzu fernlie-
                                                                                                                                        gender Beiträge fand der Versammlungs-
             Foto: © RA Matthias Höreth

                                                                                                                                        leiter mitunter auch recht deutliche
                                                                                                                                        Worte: „Herr..., Ihr Vortrag ist für diese
                                                                                                                                        Versammlung unzumutbar.“

                                                                                                                                        Vor Eintritt in die Abstimmungen erbat der
                                                                                                                                        Versammlungsleiter von den Antragstellern

                                          HV MAGAZIN 02/2022
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                                                                                                                                                                                              TITELTHEMA
  die Rücknahme der Anträge auf Einzel-                                                                                                  gen Verwaltungsvorschlag – abgestimmt
  entlastung, worauf die Aktionäre tatsäch-                                                                                              wurde, womit sich die anderen Anträge
  lich eingingen.                                                                                                                        erübrigt hatten.

  Während zur vorherigen virtuellen HV ca.                                                                                               Die Stimmergebnisse dürften insgesamt
  550 Fragen eingereicht worden waren,                                                                                                   keine Überraschung dargestellt haben –
  dürfte sich die Anzahl der Fragen in der                                                                                               dank Bundesrepublik Deutschland als
  Präsenz-HV auf etwas mehr als die Hälfte                                                                                               Großaktionär gingen alle Tagesordnungs-
  reduziert haben.                                                                                                                       punkte problemlos durch, auch die etwas
                                                                                                                                         umstrittene Wahl des neuen Aufsichts-
  Vor merklich geleertem Saal wurde die                                                                                                  ratsvorsitzenden und die Beschlussfas-
  Debatte nach Beendigung der Fragenbe-                                                                                                  sung über die Billigung des Vergütungsbe-
  antwortung gegen 18:15 Uhr geschlossen.                                                                                                richts. Die Versammlung endete gegen
                                                                                                                                         19:30 Uhr.
  Abstimmungen mittels Tablet
                                                                                                                                         Fazit
  Aufgrund des Großaktionärs verfügt die
  Deutsche Telekom seit jeher über stabile                                                                                               Im Ergebnis kann man die Telekom-Haupt-
  Aktionärsverhältnisse: Zur Abstimmung                                                                                                  versammlung in Präsenz wahrlich als äußerst
  waren knapp über 70 % des Grundkapitals                                                                                                gelungene Veranstaltung bezeichnen, die die
  anwesend.                                                                                                                              Risiken hinsichtlich einer Coronainfektion in
                                                                                                                                         Übereinstimmung mit den geltenden Regeln
  Bei den Abstimmungen waren noch ca.                                                                                                    reduzierte und ansonsten einen perfekten
  200 Aktionäre und Aktionärsvertreter im                                                                                                aktienrechtlichen Rahmen für die alljährliche
                                                                                                         2 Fotos: © RA Matthias Höreth

  Saal, sodass die Abstimmungen mittels                                                                                                  Zusammenkunft der Aktionärinnen und
  Tablets zügig und präzise abgewickelt                                                                                                  Aktionäre bot. Zeitaufwand und Fragen hiel-
  werden konnten.                                                                                                                        ten sich ebenso in Grenzen wie die zwar
                                                                                                                                         vorhandenen, aber doch in erträglichem
  Die alternativen Wahlvorschläge wurden der-                                                                                            Rahmen bleibenden exaltierten Auftritte.
  gestalt behandelt, dass zuerst über den
  aussichtsreichsten Antrag – also den jeweili-                                                                                                                     Matthias Höreth

                                                                                                                                                                Anzeige

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PRAXIS

         Virtuelle HV

         Stand der Gesetzgebung
         und Ausblick
                                                                                                    Die virtuelle HV bedarf nach dem vorliegen-
                                MATTHIAS HÖRETH
                                                                                                    den Entwurf der Satzungsregelung. Sie ist
                                Rechtsanwalt                                                        zudem in jedem Fall auf längstens fünf
                                ma.hoereth@gmx.de                                                   Jahre befristet, sodann ist zur Fortset-
                                                                                                    zung des virtuellen Formats eine erneute
                                                                                                    Satzungsregelung erforderlich.

                                                                                                    Zur Beurteilung des aktuellen Entwurfs
                                                                                                    bietet es sich an, den materiellen Gehalt der
                                                                                                    bestehenden Regelungen zur Präsenzver-
                                                                                                    sammlung bzw. deren Handhabung und die
         Aufgrund der Coronapandemie hatte der Gesetzgeber im März                                  Entwurfsregelungen in Bezug auf die einzel-
         2020 gewissermaßen im Blitzverfahren allen Gesellschaften                                  nen Aktionärsrechte nebeneinanderzulegen.
         unabhängig von einer entsprechenden Satzungsregelung die
                                                                                                    Teilnahmerecht
         virtuelle Hauptversammlung ermöglicht. Diese war (bzw. ist)
                                                                                                    Das Teilnahmerecht zur Präsenzhauptver-
         eine Ausnahmeregelung, die auf den pandemiebedingten                                       sammlung nach § 118 Abs. 1 Satz 1 AktG
         Besonderheiten beruhte und die grundlegende Aktionärsrechte                                umfasst mindestens das Recht auf Anwe-
                                                                                                    senheit (Anwesenheitsrecht) und das Recht,
         wie das Frage- und Rederecht sehr weitgehend begrenzte. Die                                sich zu den Tagesordnungspunkten zu
         Regelung wurde seitdem leicht geändert und mehrfach verlän-                                äußern (Rederecht). Da das Rederecht der
                                                                                                    virtuellen HV mit § 130a RegEAktG geson-
         gert. Sie soll nunmehr zum 31. August 2022 auslaufen.                                      dert geregelt werden soll, bietet sich an, das
                                                                                                    Teilnahmerecht zunächst in Form der Anwe-
         Zur virtuellen bzw. Online-HV außerhalb ei-   Beschneidung der Aktionärsrechte kriti-      senheit zu untersuchen, d.h. in Form der
         ner Pandemie haben sich SPD, BÜNDNIS          sierte. Beifall kam hingegen von der Emit-   passiven Verfolgung sämtlicher Vorgänge,
         90/DIE GRÜNEN und FDP auf S. 112 des          tentenseite, die sich im virtuellen Format   der Erlangung der dargebotenen Informa-
         Koalitionsvertrags wie folgt verständigt:     bequem eingerichtet hatte und z.B. die       tionen wie der Berichte von Vorstand und
         „Wir ermöglichen dauerhaft Online-Haupt-      Vorverlagerung der Fragen und Antwor-        Aufsichtsrat, des Jahresabschlusses und
         versammlungen und wahren dabei die            ten ins Vorfeld der Versammlung und die      der auslegungspflichtigen Unterlagen.
         Aktionärsrechte uneingeschränkt.“             arg reduzierten Artikulationsmöglichkeiten
                                                       der Aktionäre fortsetzen möchte.             Nach § 118a Abs. 1 Ziff. 1 RegEAktG ist die
         Das Justizministerium hatte am 9. Febru-                                                   Übertragung der gesamten Versammlung
         ar 2022 einen Referentenentwurf eines         Die kritischen Anregungen indes wurden       mit Bild und Ton eine der einzuhaltenden
         Gesetzes zur Einführung virtueller            im Regierungsentwurf vom 10. Mai 2022        Grundvoraussetzungen der virtuellen Haupt-
         Hauptversammlungen von Aktiengesell-          aufgegriffen, welcher aktuell zur Debatte    versammlung.
         schaften vorgelegt. Dieser orientierte        steht. Am 22. Juni 2022 fand eine Anhörung
         sich sehr weitgehend an den pandemie-         im Rechtsausschuss statt, das weitere        Der Aktionär kann damit die Verhandlungen
         bedingten Ausnahmeregelungen, worauf-         parlamentarische Verfahreninkl. Beratung     am heimischen Bildschirm mindestens
         hin eine Vielzahl von Stellungnahmen aus      im Plenum soll bis 31. August 2022 abge-     genauso gut, wenn nicht sogar besser
         dem Kreise von Aktionärsvertretern die        schlossen sein.                              wahrnehmen als vor Ort – nachdem in der

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                                                                                                                                                 PRAXIS
Präsenzversammlung eine Übertragung in           Die praktische Umsetzung dürfte für den         Fragen nur zu beantworten sind, wenn sie
den gesamten Präsenzbereich nicht erfor-         Aktionär genau wie bei der aktuellen virtu-     bis zu einer Frist von längstens drei Tagen
derlich ist, könnte er z.B. im Foyer sogar       ellen HV nach COVMG im Anklicken der Ja-/       vor der Versammlung zugehen. Nicht frist-
u.U. weniger mitbekommen als im Rah-             Nein- und ggf. Enthaltungsfelder zu den ein-    gerecht eingereichte Fragen müssen nicht
men der virtuellen HV.                           zelnen Beschlussvorschlägen bestehen.           berücksichtigt werden. Die Norm ist im
                                                                                                 Zusammenhang mit § 131 Abs. 1c RegEAktG
Nach § 118a Abs. 6 RegEAktG sind weiter          In beiden Konstellationen werden die Stimm-     zu sehen, wonach die oben genannten Fragen
auch die Unterlagen den der Hauptversamm-        gewichte zuverlässig, präzise und nachvoll-     bereits vorab einen Tag vor der Versamm-
lung elektronisch zugeschalteten Aktionären      ziehbar ermittelt und gewertet. In Bezug auf    lung beantwortet und die so gegebenen
während des Zeitraums der Versammlung            die Abstimmungen zu den aufgerufenen            Antworten nicht mehr in der HV vorgetragen
über die Internetseite der Gesellschaft oder     Beschlussvorschlägen ist also in der virtuel-   werden müssen. Es werden also nicht nur
die eines Dritten zugänglich zu machen. Der      len HV ebenfalls keine materielle Einschrän-    die Fragen, sondern auch die Antworten ins
Aktionär kann also diese Unterlagen während      kung von Aktionärsrechten ersichtlich.          Vorfeld der Versammlung verlagert, was für
der HV problemlos einsehen und ggf. sogar                                                        die Versammlung selbst eine deutlich zeit-
downloaden – Wartezeiten am Unterlagen-          Fragerecht                                      liche Entlastung bedeutet und den Weg für
tisch gibt es in der virtuellen HV nicht.                                                        aktuelle Fragen, Nachfragen und die Debatte
                                                 In der herkömmlichen Hauptversammlung           freimacht.
Das Teilnahmerecht in Form der passiven          kann der Aktionär nach § 131 AktG mündlich
Verfolgung der Verhandlungen wird also in        Fragen zu allen Gegenständen der Tagesord-      Nach § 131 Abs. 1b RegEAktG kann der
der virtuellen HV nach dem Referentenent-        nung stellen. Da in der ordentlichen Haupt-     Umfang der Einreichung von Fragen bereits in
wurf mindestens ebenso, wenn nicht sogar         versammlung der Jahresabschluss für das         der Einberufung angemessen beschränkt
faktisch besser vermittelt als in der Präsenz-   vergangene Geschäftsjahr und die Entlas-        werden. Das Recht zur Einreichung von Fragen
versammlung.                                     tung der Organe anstehen, ist der Kreis der     kann auf ordnungsgemäß zur Versammlung
                                                 möglichen Fragen sehr weit gezogen. Zudem       angemeldete Aktionäre beschränkt werden.
Stimmrecht                                       kann der Aktionär nicht nur Fragen stellen,
                                                 sondern auch Nachfragen, und zwar nicht zu      In § 131 Abs. 1d RegEAktG ist vorgesehen,
Das Stimmrecht ist das Recht, durch Stimm-       seinen eigenen Fragen, sondern auch zu den      dass jedem elektronisch zu der Versamm-
abgabe am Zustandekommen von Hauptver-           Fragen von Mitaktionären.                       lung zugeschalteten Aktionär in der Ver-
sammlungsbeschlüssen mitzuwirken. In der                                                         sammlung im Wege der elektronischen
Präsenz-HV wird das Stimmrecht nach §§           Das Fragerecht wird außer durch die Aus-        Kommunikation ein Nachfragerecht zu allen
118, 134 AktG im Rahmen des Abstimmungs-         kunftsverweigerungsrechte nach § 131            vorab eingereichten Fragen, den vor und in
vorgangs in technisch höchst unterschiedli-      Abs. 3 AktG lediglich durch die sachlichen      der Versammlung gegebenen Antworten des
cher Weise ausgeübt: Sei es durch aktives        Gegebenheiten begrenzt: Da naturgemäß           Vorstands sowie zu in der Versammlung in
Abgeben von beleghaften Stimmkarten oder         für Fragen nur eine begrenzte Zeit zur Ver-     Redebeiträgen gestellten Fragen einzuräu-
-coupons, sei es durch Antippen auf einem        fügung steht, führt eine Vielzahl von Fra-      men ist. Eine Begrenzung auf bestimmte
Tablet, sei es durch Handaufheben oder gar       gestellern zur Notwendigkeit einer Frage-       Fragen oder ein Ausschluss von Nachfragen,
durch lediglich passives Verhalten im Zuge       und Redezeitbeschränkung und damit ei-          die in keinem sachlichen Zusammenhang zu
des Subtraktionsverfahrens. Auch juristisch      ner Begrenzung der Fragezeit. Zudem wird        der vorab eingereichten Fragen und zur
wird dem Aktionär neben der persönlichen         nach der Rechtsprechung eine zu große           Antwort des Vorstands stehen, ist nicht vor-
Stimmabgabe im Rahmen des aufgerufenen           Anzahl von Fragen pro Aktionär durchaus         gesehen. Allerdings verweist § 131 Abs. 1d
Abstimmungsvorgangs flächendeckend die           als missbräuchlich angesehen. Andere,           Satz 2 RegEAktG auf § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG,
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter        insbesondere gesetzliche Beschränkun-           der den Versammlungsleiter zur Begren-
der Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 Satz 5 AktG   gen bestehen hingegen nicht.                    zung der Rede- und Fragezeit ermächtigt.
angeboten, was viele Aktionäre wertungs-
mäßig einer Stimmabgabe gleichsetzen.            Während das Fragerecht nach dem Referen-        Gemäß § 131 Abs. 1e RegEAktG ist jedem
                                                 tenentwurf in Bezug auf den Umfang, die         elektronisch zugeschalteten Aktionär das
Zur virtuellen HV ist gemäß § 118a Abs.          Frist und die Nachfragemöglichkeit deutlich     Recht einzuräumen, Fragen zu Sachverhal-
1 Ziff. 2 RegEAktG eine elektronische            eingeschränkt war, ergibt sich für den Regie-   ten zu stellen, die sich erst nach Ablauf der
Stimmrechtsausübung zu ermöglichen,              rungsentwurf nunmehr folgendes Bild:            Frist nach Abs. 1a Satz 1 ergeben haben.
namentlich über elektronische Teilnahme                                                          Sofern innerhalb des angemessenen Zeit-
oder elektronische Briefwahl sowie Voll-         Nach § 131 Abs. 1a RegEAktG kann bestimmt       raums der Versammlung möglich, sind sogar
machtserteilung.                                 werden, dass elektronisch eingereichte          Fragen, die bis spätestens drei Tage vor

                                                                                                                          HV MAGAZIN 02/2022
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PRAXIS

         der Versammlung hätten gestellt werden            eine Rederecht im Wege der Videokommu-           mehr zwischen Gegenanträgen und ande-
         können, zuzulassen.                               nikation nach § 130a Abs. 5 einzuräumen.         ren Anträgen unterschieden, auch in der
                                                                                                            Versammlung sind somit inhaltliche Gegen-
         Zwar hält der Regierungsentwurf an der            Im Referentenentwurf war hierbei eine Viel-      anträge noch möglich.
         angemessenen Beschränkung des Fragen-             zahl von Restriktionen in Bezug auf Zeit,
         umfangs fest und er statuiert weiterhin eine      Umfang, Anzahl, Reihenfolge und Inhalte          Über die so gestellten Anträge hat der Ver-
         Übersendungsfrist; mit der Vorabbeantwor-         durch geradezu geschäftsordnungsartige           sammlungsleiter sodann ebenso zu ent-
         tung und der umfassenden Nachfragemög-            Regularien vorgesehen. Der Regierungsent-        scheiden wie in der Präsenz-HV, sodass das
         lichkeit wird die Grundlage zu einer einerseits   wurf sieht hiervon vollständig ab, sodass        Antragsrecht nach dem Regierungsentwurf
         qualifizierten Beantwortung (Vorabfragen)         das Rederecht im Wege der Videokommu-            im Ergebnis ebenso wie in der Präsenz-HV
         und einer lebendigen Debatte (Nachfragen,         nikation nunmehr lediglich ebensolchen           gewährleistet ist.
         aktuelle Fragen) geschaffen. Mit dem Aus-         Begrenzungen ausgesetzt ist wie dasjenige
         kunftsverweigerungsrecht bzgl. Vorabfragen        der Präsenz-HV, also insbesondere der            Widerspruchsrecht
         und der Verweisung auf die Begrenzungs-           Möglichkeit der angemessenen Begren-
         möglichkeiten des Versammlungsleiters             zung des Rede- und Fragerechts durch             Das Recht, Widerspruch zu den Beschlüssen
         wird den Bedenken gegen eine Fragen- bzw.         den Versammlungsleiter.                          der Versammlung nach § 245 Ziff. 1 AktG zu
         Nachfragenflut Rechnung getragen.                                                                  erklären, kann in der Präsenzversammlung
                                                           Antragsrecht                                     sowohl im Rahmen der Wortmeldung in der
         Insgesamt sieht der Entwurf zwar gegen-                                                            Debatte als auch direkt gegenüber dem
         über der Präsenz-HV das eine oder andere          In der herkömmlichen Versammlung kann            Notar oder einer Hilfsperson des Notars
         Minusvor – durch die Vorverlagerung von Fra-      der Aktionär eine Vielzahl von Anträgen stel-    ausgeübt werden. Im ersten Fall ist die
         gen und Antworten bei gleichzeitiger Ermög-       len: Sowohl zum Verfahren als auch zu den Ta-    Einlegung für alle Mitaktionäre transpa-
         lichung von Nachfragen und aktuellen Fragen       gesordnungspunkten stehen ihm etliche            rent, im zweiten Fall bleibt dies eher unbe-
         dürfte im Ergebnis aber kein wesentliches         Themenkreise offen. Zwar mögen die meis-         merkt.
         Minus zu verzeichnen sein. Ggf. könnte das        ten Geschäftsordnungsanträge bereits an
         Modell der Vorverlagerung von Fragen und          der Zuständigkeit z.B. des Versammlungslei-      Nach § 118a Abs. 1 Ziff. 8 RegEAktG gehört
         Antworten künftig sogar für die Entlastung der    ters scheitern und oft haben die inhaltlichen    auch die Möglichkeit zum Widerspruch
         Präsenz-HV sinnvoll und dienlich sein.            Anträge auch wenig Aussicht auf Erfolg, je-      gegen einen Beschluss der Hauptver-
                                                           doch besteht hier ein ganz wesentliches Initi-   sammlung im Wege elektronischer Kom-
         Rederecht                                         ativrecht, aufgrund dessen schon so manche       munikation zu den Grundvoraussetzungen
                                                           Versammlung eine unerwartete Wendung ge-         der virtuellen HV. Diesen Widerspruch sehen
         In der Präsenz-HV hat jeder Aktionär das          nommen hat.                                      die Mitaktionäre im Normalfall nicht.
         Recht, im Rahmen der Debatte nicht nur
         Fragen zu stellen, sondern auch seine             Die Einräumung eines Antragsrechts im            Abgesehen von der teilweise fehlenden
         Auffassung zur Tagesordnung kundzutun –           Wege der elektronischen Kommunikation            Transparenz gegenüber den Mitaktionären
         Rederecht im Rahmen des Teilnahmerechts.          für Anträge und Wahlvorschläge ist nach          ist für die Einlegung des Widerspruchs keine
         Er kann Lob und Kritik äußern, er kann für        § 118a Abs. 1 Ziff. 3 RegEAktG Vorausset-        Einschränkung ersichtlich.
         seinen Standpunkt werben, er kann Alterna-        zung für die virtuelle HV.
         tiven aufzeigen und im Rahmen seines Bei-                                                          Zusätzliche bzw. weiterge-
         trags Anträge stellen. Auch kann der Aktionär     Zulässige Gegenanträge gelten in der virtu-      hende Rechte der Online HV
         auf Beiträge der Mitaktionäre eingehen.           ellen HV bereits nach § 126 Abs. 4 RegEAktG
         Begrenzt wird auch dieses Recht nur               von vornherein als gestellt. Sofern der Ak-      Der Gesetzentwurf beinhaltet zwei zusätzli-
         durch die praktischen Gegebenheiten vor           tionär, der den Antrag gestellt hat, nicht       che bzw. weitergehende Aktionärsrechte, die
         Ort. Da für die Debatte nur begrenzte Zeit        ordnungsgemäß legitimiert und, sofern eine       bislang zur Präsenz-HV nicht bzw. nicht in
         zur Verfügung steht, muss die Rede- und           Anmeldung erforderlich ist, nicht ordnungs-      diesem Umfang anzutreffen sind:
         Fragezeit angemessen verteilt werden, was         gemäß zur Hauptversammlung angemeldet
         die Dauer der Ausführungen des einzelnen          ist, muss der Antrag in der Versammlung          Nach § 118a Abs. 1 Ziff. 6 RegEAktG wird den
         Aktionärs bei zahlreichen Wortmeldungen           aber nicht behandelt werden.                     Aktionären das Recht eingeräumt, Stellung-
         naturgemäß einschränkt.                                                                            nahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4 im Wege
                                                           Auch hier nimmt der Regierungsentwurf            elektronischer Kommunikation einzurei-
         Nach § 118a Abs. 1 Ziff. 7 RegEAktG ist den       die im Referentenentwurf vorgesehenen            chen. Hierbei handelt es sich um Textnach-
         Aktionären in der virtuellen Versammlung          Restriktionen nicht auf. Es wird auch nicht      richten, die spätestens fünf Tage vor der HV

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                                                                                                                                                    PRAXIS
einzureichen und sodann spätestens
Spätestens vier Tage vorher den anderen
Aktionären zugänglich zu machen sind.             „Jedem elektronisch zugeschalteten
Das Recht zur Stellungnahme ist völlig neu,       Aktionär ist das Recht einzuräumen,
in der herkömmlichen Präsenz-Hauptver-
sammlung existiert nichts Vergleichbares.
Allerdings ist sein materieller Gehalt auf die
                                                  Fragen zu Sachverhalten zu stellen“
Übersendung einer Textbotschaft begrenzt,
welche die Gesellschaft grundsätzlich den         Vereinsversammlung ist und dass auch die        durchaus bezweifeln. Spätestens wenn ge-
anderen Aktionären zur Verfügung stellen          Aktiengesellschaft nichts anderes ist als ein   mäß § 122 Abs. 3 AktG im Rahmen einer
muss. Angesichts der Vielzahl anderweitiger       regulierter Zusammenschluss des Kapitals        gerichtlichen Ermächtigung zur Einberu-
Kommunikationsmöglichkeiten, gerade in            der Gesellschafter mit dem Interesse der        fung einer HV der Minderheitsaktionär an
einschlägigen Foren im Internet, kann man         Gewinnerzielung durch Erfüllung des Gesell-     die Stelle des einberufenden Vorstands
den Umfang dieses neuen Rechts durchaus           schaftszwecks. In diesem Sinne ist es durch-    tritt, dürfte das virtuelle Format seine
als überschaubar bezeichnen.                      aus angelegt, dass die Geschäftsführung         Grenzen überschritten haben.
                                                  persönlich bei den Gesellschaftern Rechen-
Nach § 118a Abs. 1 Ziff. 5 RegEAktG soll den      schaft abzulegen hat, um die Entlastung         Hierzu statuiert § 118a Abs. 1Satz 2 RegE-
Aktionären der Bericht des Vorstands oder         nachzusuchen hat und sich der persönli-         AktG, dass die Satzung bestimmte Gegen-
dessen wesentlicher Inhalt bis spätestens         chen Aussprache und ggf. Kritik zu stellen      stände vorsehen kann, die nicht in einer
sieben Tage vor der Versammlung zugäng-           hat. Diese persönliche Auseinanderset-          virtuellen Hauptversammlung behandelt
lich gemacht werden. In der Präsenzver-           zung hat durchaus auch die Funktion, ggf.       werden dürfen. Dies bleibt jedoch dem Sat-
sammlung erfolgt der Vorstandsbericht gera-       allzu abgehobene Unternehmensführer             zungsgeber, also der Hauptversammlung,
de nicht vorab, sondern unmittelbar in der        wieder auf den Boden der Tatsachen zurück-      vorbehalten. Die virtuelle HV ohne Begren-
Hauptversammlung. Allerdings beinhaltet           zuholen, und bildet somit ein ganz wesent-      zung auf bestimmte Gegenstände bleibt
der Bericht auch in der Präsenz-HV schon          liches emotionales Korrektiv im kollektiven     insofern möglich.
aus Gründen der Vorsicht – insbesondere der       Unternehmensinteresse. Debatte, Applaus,
Vermeidung von Ad-hoc-Publizität – norma-         Stimmung, Zwischenrufe, Spontaneität,           Fazit
lerweise nichts wirklich Neues; vielmehr wird     vielleicht sogar Buhrufe oder Sprechchöre
üblicherweise der bereits mit den Abschluss-      als Ausdruck einer Unzufriedenheit mit          Wenn man die Rechte der Aktionäre in der
unterlagen veröffentlichte schriftliche Bericht   einzelnen Vorgängen bilden ebenfalls            Präsenz-HV und der virtuellen HV nach dem
in mehr oder weniger gelungener Form              wichtige Bestandteile lebendiger Aktio-         Regierungsentwurf nebeneinanderlegt, wird
wiedergekäut. Allerdings erlaubt die Pflicht      närsdemokratie.                                 deutlich, dass die Koalition nach dem reichlich
zur Bereitstellung der Inhalte der Vorstands-                                                     missglückten Referentenentwurf im Regie-
rede den Aktionären das hierauf bezogene          Auch wenn es sich hierbei um eher ungeschrie-   rungsentwurf die Aktionärsrechte durchaus
Stellen von inhaltlich qualifizierten Fragen      bene, tradierte Elemente der Aktionärsdemo-     ernst nimmt. Die Regelungen berücksichti-
und bildet somit einen weiteren Baustein der      kratie und damit der Aktionärsrechte handelt,   gen zudem die Praktikabilität der virtuellen
begrüßenswerten Vorverlagerung einer              wird man schnell einsehen, dass dies gerade-    Versammlung und sind somit als ausge-
inhaltlich fundierten Fragen-und-Antwort-         zu unmöglich virtualisiert werden kann.         wogen anzusehen. Das Ziel der uneinge-
Runde ins Vorfeld der HV.                                                                         schränkten Wahrung der Aktionärsrechte
                                                  In diesem Zusammenhang ist anzumerken,          aus dem Koalitionsvertrag kann somit
Persönlicher Kontakt und                          dass der Gesetzentwurf die virtuelle HV für     durchaus als erreicht bezeichnet werden.
Festzeltatmosphäre der HV                         alle Hauptversammlungen, seien es ordent-
                                                  liche Hauptversammlungen, seien es außer-       Mit welchen konkreten Satzungsregelungen
Im Aktiengesetz wird man kein Aktionärs-          ordentliche Versammlungen, eröffnet. Ob ein     und welchen konkreten Gestaltungen die
recht auf persönlichen Kontakt mit der Ver-       Vertrauensentzug (§ 84 Abs. 3 AktG), eine       Gesellschaften die virtuellen Möglichkeiten
waltung der Gesellschaft oder untereinander       Anzeige eines Verlusts der Hälfte des Grund-    ausschöpfen werden, dürfte durchaus noch
finden. Auch die Festzeltatmosphäre der HV        kapitals (§ 92 Abs. 1 AktG), ein Squeeze-out    spannend werden. Unter Umständen lässt
sucht man eher in der einschlägigen Fachli-       (§§ 327a ff. AktG), eine Sonderprüfung oder     sich künftig durch den Einsatz noch stärker
teratur. Nun sollte aber nicht ganz in Verges-    eine Geltendmachung von Ersatzansprü-           virtualisierter Versammlungsräume z.B. in
senheit geraten, dass der Urkern der Haupt-       chen (§§ 142 ff., 147 AktG) im virtuellen       3D-Technik auch die Atmosphäre der Haupt-
versammlung die im BGB niedergelegte              Format vernünftig darstellbar ist, kann man     versammlung stärker virtualisieren als bisher.

                                                                                                                            HV MAGAZIN 02/2022
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PRAXIS

         VRdS-Redenanalysen der DAX40-CEOs 2022

         Haltung, Storytelling
         und eine Premiere
                                CHRISTIAN GASCHE
                                Mitglied des Präsidiums und Pressesprecher,
                                Verband der Redenschreiber deutscher
                                Sprache e.V. (VRdS)
                                christian.gasche@vrds.de

         Die Hauptversammlungen der DAX 40 wurden 2022 zum dritten Mal virtuell abgehalten. Wie
         seit 2014 hat der Verband der Redenschreiber deutscher Sprache (VRdS) die Reden der CEOs
         analysiert. Deutlicher als in der Vergangenheit positionieren viele CEOs ihre Unternehmen mit
         einer Haltung zu den großen Fragen der Zeit. Immer besser nutzen die Konzerne die digitalen
         Möglichkeiten für die Inszenierung. Rhetorische Stilmittel setzen die meisten Redner zwar
         weiterhin sparsam ein, aber einige CEOs unterhalten mit Geschichten. Nicht nur Zahlen sollen
         Aktionäre überzeugen. Vielmehr skizzieren die besten Redner Storys über Mitarbeiter, Produkte
         sowie Partner – und sie berichten über Maßnahmen für die Energiewende und die Digitalisierung.

         Der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine      Haltung und Bekenntnis zu Frieden, Frei-       dass es bald schon mehr werden. Ebenso
         spielte in allen CEO-Reden nach dem 24. Fe-   heit und Demokratie hat es wohl selten in      spielten die kulturelle Vielfalt und Interna-
         bruar 2022 gleich zu Beginn eine wichtige     einer HV-Saison gegeben.                       tionalität der Belegschaften in manchen
         Rolle. Dabei waren die Erschütterungen                                                       Reden eine Rolle, um die Integration von
         deutlich zu spüren, die dieser Zivilisati-    DAX40 gestalten Energiewende                   Migranten als Erfolgsfaktor zu bewerten.
         onsbruch im 21. Jahrhundert bei den Red-      und Vielfalt                                   Inhaltlich auffällig war zudem, dass die
         nern und ihren Unternehmen hinterlassen                                                      Digitalisierung einen größeren Raum ein-
         hatte. Viele berichteten über Hilfsmaßnah-    Auch beim Thema Klimawandel betonten           nahm. Nicht nur Telekommunikations-, IT- und
         men ihrer Konzerne sowie ihrer Mitarbei-      viele Redner ihre gesellschaftliche Verant-    Technikunternehmen forcieren Projekte
         tenden für ukrainische Kolleginnen und        wortung. Der gewissenhafte Umgang mit          zur Digitalisierung ihrer Produkte und
         Kollegen. Einige zogen Konsequenzen für       Ressourcen und Rohstoffen sowie Projekte       Dienstleistungen. Eine solche Vielzahl von
         ihr Russlandgeschäft, pausieren Produkti-     für erneuerbare Energie, Kreislaufwirtschaft   CSR-Positionierungen macht deutlich: CEOs
         on und Lieferung. Vorsichtig begründeten      und Recycling sind nun oft Kernbestand-        und ihre Kommunikationsverantwortlichen
         beispielsweise Unternehmen der Health-        teil der Unternehmensstrategien. Verein-       nehmen wahr, dass gerade jüngere Ziel-
         care-Industrie, warum sie zunächst ihr        zelt berichteten CEOs auch ausführlicher       gruppen von Unternehmen heute mehr
         Engagement in Russland für eine sichere       als früher über Frauen in Führungsposition     erwarten als hohe Qualität oder besondere
         Patientenversorgung fortsetzen. So viel       und welche Maßnahmen sie dafür ergreifen,      Innovationen.

         HV MAGAZIN 02/2022
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                                                                                                                                                  PRAXIS
Storytelling überzeugender                     der ältesten Mercedes-Werke zu bezeugen.         sich und ihr Unternehmen zu nutzen. Belén
als Zahlen                                     Die meisten Storys waren außerdem von            Garijo habe mit ihrem Auftritt eine bemer-
                                               beeindruckenden Bildern und Filmen               kenswerte Rollenauthentizität bewiesen,
Zumal die Innovationen und vor allem die       flankiert. So machen Hauptversammlun-            die der einer Angela Merkel nicht unähnlich
Zahlen auf einer DAX40-Hauptversamm-           gen Spaß!                                        ist, schilderte VRdS-Präsidentin Jacqueline
lung oft bereits bekannt sind. Auffällig und                                                    Schäfer ihren ersten Eindruck. „Sie zeigte
unterhaltsam war in der HV-Saison 2022,        Freie Rede, schlankere                           Haltung und Empathie, aber immer in ihrer
dass einige Redner spannende Geschich-         Präsentationen, Bewegtbild                       Rolle als CEO. Die private Belén Garijo wurde
ten zu erzählen hatten. Damit stellten sie                                                      nicht sichtbar“, kritisierte Analystin Schäfer.
ihr Unternehmen und ihre Vision in einen       Überhaupt zeigte die dritte HV-Saison unter      Allerdings thematisierte sie ihre Sonderrol-
größeren Kontext. Bei Telekom-CEO Timot-       Coronabedingungen, dass einige Redner            le indirekt, als sie ihr Unternehmen für seine
heus Höttges, seit 2017 führend in den         und ihre Kommunikationsabteilungen die           Diversity-Politik lobte. Dieser Trend scheint
VRdS-Rankings, beginnt der erste Teil          Möglichkeiten der digitalen Gestaltung           künftig auch in anderen DAX-Konzernen für
stets mit einer Geschichte. Anschaulich        immer besser nutzen. Einige stehen frei vor      mehr weibliche Führungskompetenz zu
wie immer demonstriert er den technisch        einem Greenscreen. Zwei bis drei Kameras         sorgen, denn der bisherige CEO von Freseni-
anspruchsvollen Netzausbau am Modell           filmen den Sprecher, der idealerweise            us Medical Care (FMC) macht den Weg frei
und mit einer allgemeinverständlichen          selbstsicher durch den Raum geht. Ohne           für das erste weibliche Führungsduo im
Story. Dabei erlaubt er sich sogar wert-       Teleprompter und Funkmikrofon geht dies          DAX: Die Berufungen von Dr. Carla Kriwet
schätzende „Side Kicks“ in Richtung der        natürlich nicht. Das ist auch für trainierte     und Helen Giza bilden ebenso historische
Wettbewerber. Auch die Sanierung eines         CEOs weiterhin eine Herausforderung,             Wegmarken hin zu mehr Diversität.
niederländischen Tochterunternehmens           wenn sie kurz irritiert nach der richtigen
wird beim Erzähler Höttges zu einer span-      Kamera suchen. Im Hintergrund blendet            Fazit
nenden Story, die jeder versteht.              die Regie bei den besten Rednern über-
                                               sichtliche Charts ein, die anders als in der     Waren früher bisweilen bräsig vorgetragene
Roland Busch, CEO von Siemens, verwob          Vergangenheit nur noch selten überladen          Zahlenreihen, hilfloses Denglisch als Aus-
Geschichten über Mitarbeitende in seinen       sind. Insgesamt werden die Präsentationen        weis internationaler Ausrichtung sowie eng
Vortrag und stellte sie mit ihren Projekten    stärker durch Bild- als durch Textbotschaften    beschriftete Charts vorherrschend, hat sich
in Filmen vor. Damit füllte er die oft nur     geprägt. Auch Bewegtbild setzt sich durch.       das bei den meisten Rednern geändert.
als Behauptung aufgestellte These mit          Damit nähert sich die Gruppe der Spitzenred-     Interessanterweise hat gerade das virtuelle
Leben, wonach das Top-Management nur           ner in ihrer Bildschirmpräsenz professionellen   Format auch dafür gesorgt, dass einige
so gut ist wie die Leute, die maßgeblich       Anchormen und Anchorwomen im TV.                 Hauptversammlungen bunter und einige
für den Erfolg eines Konzerns arbeiten.                                                         CEOs nun nahbarer wirken. Vorausgesetzt,
Ola Källenius erzählte die rührige Story       DAX-Premiere: Merck schreibt                     den Anforderungen der Aktionärsdemo-
über einen mittellosen Waisenjungen, den       mit Belén Garijo Geschichte                      kratie wird weiterhin Genüge getan, könn-
das Unternehmen gefördert hatte; wobei die                                                      ten virtuelle Gestaltung und Übertragung
Geschichte zugegebenermaßen schon              Allerdings waren Anchorwomen im DAX              also auch nach Corona beibehalten wer-
etwas älter ist. Aber Wilhelm Maybach wäre     bisher unbekannt. Das änderte sich am 20.        den. Denn: Selten zuvor waren Hauptver-
ohne die Förderung von Gottlieb Daimler        April 2022: Die neue CEO von Merck betrat        sammlungen – diesmal zumindest teil-
wohl nicht „König der Konstrukteure“           die Bühne und wusste sie überzeugend für         weise – so unterhaltsam wie 2022.
geworden. Damit erläuterte der Daimer-
CEO, dass sein Unternehmen allen Menschen
eine Chance gibt – 2015 syrischen und           Über den VRdS
2022 ukrainischen Geflüchteten. Ein weite-      Der Verband der Redenschreiber deutscher Sprache (VRdS) engagiert sich seit 1998 für
rer CEO begann seinen Vortrag mit einem         die Interessen seiner Mitglieder und fördert die Redekultur im deutschsprachigen Raum.
überraschenden Einspieler über ein Tiny         Er führt die Redenschreiberinnen und Redenschreiber zu einem selbstbewussten Berufs-
House. Andere berichteten über spannende        stand zusammen. Er vertritt ihre Interessen und macht die Öffentlichkeit auf ihre Leistungen
Kooperationen. Bei Siemens trat sogar der       aufmerksam. Er mischt sich in öffentliche Debatten ein, nimmt Stellung zu wichtigen Reden
Daimer-CEO auf, um Siemens-Innovationen         und unterstützt junge Menschen, die die Redekunst erlernen wollen.
bei der erfolgreichen Digitalisierung eines

                                                                                                                          HV MAGAZIN 02/2022
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PRAXIS

         Schon wegen COVID19

         Die „neue“ virtuelle HV
         hat eine Chance verdient!
                                        INGO WOLFARTH                                                                                 RALF PICKERT
                                        Key Account Manager,                                                                          Key Account Manager,
                                        Computershare                                                                                 Computershare
                                        ingo.wolfarth@computershare.de                                                                ralf.pickert@computershare.de

         Darauf, dass die virtuelle Hauptversammlung (vHV) für eine massive Polarisierung der
         Interessengruppen gesorgt hat, wollen wir nun nicht mehr detailliert eingehen, nur so weit:
         Die DVFA-Monatsfrage im Juni zeigte, dass die Investment Professionals sich zu über 90%
         die hybride HV wünschen. Im Gegensatz ergaben eine Umfrage eines IR-Portals wie auch
         Auswertungen des DIRK Zustimmungsraten von über 90% für die vHV. So weit, so uneins.

         Um es vorwegzunehmen:                                          Das Gesetzgebungsverfahren liegt aktuell                       Modernisierung einer nicht mehr zeitge-
                                                                        im Zeitplan und sollte vor der parlamentari-                   mäßen Veranstaltung sind. Die Herausfor-
         Ja, es wird künftig erstmals eine gesetz-                      schen Sommerpause abgeschlossen sein.1                         derungen des RegE sind lösbar.
         lich verankerte und nicht auf einer Notfall-
         gesetzgebung fußende Möglichkeit der                           Virtuelle Hauptversammlungen können nur                        Ablauf der neuen vHV
         virtuellen HV (vHV) geben.                                     noch bis Ende August auf Basis der aktuellen
                                                                        Coronagesetzgebung durchgeführt werden.                        Der Schwerpunkt soll nun auf der Vorberei-
         Ja, die Anforderungen werden höher.                            Die sich daraus ergebende weitgehende                          tung liegen und sich die Versammlung so
                                                                        Anfechtungsfreiheit ist somit ab dem 1. Sep-                   „zeiteffizienter“ gestalten lassen. Zwei Gesell-
         Doch wird die neue vHV ein durchschla-                         tember vorbei. Da die Gesetzgebung für die                     schaften haben diese Option bereits
         gender Erfolg? Diese Frage lässt sich noch                     vHV noch nicht final ist, werden nach unserer                  ausprobiert, gemäß § 131 Abs. 1c AktG-E die
         nicht beantworten.                                             Einschätzung im Restjahr 2022 Präsenz-                         Antworten zu den eingereichten Fragen
                                                                        hauptversammlungen dominieren.                                 vorab veröffentlicht und in der HV hierauf
         In der Anhörung im Rechtsausschuss am                                                                                         verwiesen, sodass man sich gleich mit den
         22. Juni, die öffentlich übertragen wurde (es                  Am Ende zeigt sich das altbekannte Bild,                       Nachfragen befassen konnte. Vielfach wer-
         gibt sie also, die Digitalisierung!), war diese                wie es die einzige Präsenz-HV eines                            den hierin aber Rechtsrisiken angemerkt.
         Polarisierung erneut deutlich wahrnehmbar                      DAX40-Werts mit traditionell größerer Teil-
         in den Statements der Sachverständigen.                        nehmerzahl gezeigt hat: Alle Diskutanten                       Liverede/-Fragestellung
         Auch wenn diese sich mehrheitlich für                          müssen anreisen und mit steigender Dauer
         Nachbesserungen aussprachen, dürften                           der Debatte sinkt das inhaltliche Niveau deut-                 Nach der Eröffnung und den Ausführungen
         die von den Emittenten erhofften Anpas-                        lich. Womit wir wieder beim Ausgangspunkt                      von Vorstand und Aufsichtsrat folgt die
         sungen nur teilweise umgesetzt werden.                         der angestoßenen Diskussion um die                             bekannte Debatte. Der Gesetzgeber

         1 Ob die Gesetzgebung hinsichtlich des Frageregimes kurzfristig noch Regelungen zu Reihenfolge, Menge und fragebezogenen versammlungsleitenden Maßnahmen aufgenommen hat, war bei
         Redaktionsschluss nicht absehbar.

         HV MAGAZIN 02/2022
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