Make it digital? Wie die Hauptversammlung von EU-Milliarden profitiert - oder auch nicht - GoingPublic.de

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Make it digital? Wie die Hauptversammlung von EU-Milliarden profitiert - oder auch nicht - GoingPublic.de
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                                                                     14,– EUR
                                                              2021

Make it digital?
Wie die Hauptversammlung von
EU-Milliarden profitiert – oder auch nicht

DRITTE RUNDE         NEUER MAINSTREAM        ENDLICH AKZEPTANZ?
Weiter virtuelle     Zunehmende Gewichtung   Virtuelle Aktionärstreffen
Hauptversammlungen   von ESG-Kriterien       und der Markt
Make it digital? Wie die Hauptversammlung von EU-Milliarden profitiert - oder auch nicht - GoingPublic.de
Live aus den Grünebaum-Studios in Berlin-Charlottenburg

  19. Praxisseminar                                                                                    zurü
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  Update Kapitalmarktrecht                                                                               nzim
                                                                                                              m
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  DIE STREAMINGSHOW
  Nach erfolgreicher Erstausstrahlung setzen wir unsere interaktive Streamingshow rund um
  aktuelle Themen der Hauptversammlung und des Kapitalmarkts bereits in diesem Jahr fort.
  So starten Sie top vorbereitet in die HV-Saison 2022!

   T T E N , D A S S ...
WE                                             … SIE EINE
                                                               MENGE PRA
                                                                               KTISCHE
                                       IRD?                         LTEN?
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     Wir präsentie                             befra g en                       . Zudem
                    wortliche im                                  Neuerungen
     die HV-Verant                              und wichtigen                          virtuellen
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     Jahr 2022 b                                erfahren                         xis.
                                                                  HV in der Pra
                                                und hybriden
                                                                                      N ONLINE
                                                             INF      ORMATIONE
                                                  … SIE ALLE
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                                                                                                 s,
                                    unserer             ra m m , R ef erent*innen,
                    ie virtuell auf               Pro g
                                                                 Anmeldung un
                                                                                  ter
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                                                                                   recht.de
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  WANN        16. Dezember 2021, 15.00 bis 18.00 Uhr
  WO          In unserem Online-Seminarportal bequem auf Ihrer Couch oder
              im Büro unter www.update-kapitalmarktrecht.de

                                                                                                    1,;A;(54,3+,5

  Eine Gemeinschaftsproduktion von
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In die Verlängerung

                       ISABELLA-ALESSA BAUER
                       Redaktionsleitung Kapitalmarktmedien
                       bauer@goingpublic.de

Liebe Leserinnen und Leser,

die Coronapandemie begleitet uns nach wie vor – die Impfquote       Modernisierung des Aktiengesetzes auch dauerhaft zu ermög-
ist nicht hoch genug, um von einem vollständigen Aufatmen           lichen und zeitgleich Aktionärsrechte zu garantieren.
sprechen zu können, und es bleibt abzuwarten, was der Herbst
bringt. Neben der allgemeinen COVID-Müdigkeit, der wohl keiner      Das ist ein mitnichten einfaches Unterfangen – in unserer Titel-
von uns entkommt, bringt das anhaltende Virus auch die              geschichte beleuchten wir, welche Ideen die Politik bisher hat
Notwendigkeit, kurzfristig angedachte Notlösungen weiter zu         und was die Experten als richtig erachten. Vielleicht könnten
verstetigen.                                                        ja auch die Milliarden aus dem EU-Wiederaufbaufonds, die
                                                                    Deutschland für die Digitalisierung verwenden will, den Emitten-
So geschehen in Sachen virtuelle Hauptversammlung: Kurz vor         ten dabei helfen, ihre Aktionärstreffen optimal virtuell umzubauen?
der Wahl hat der Deutsche Bundestag gehandelt und damit             Wir haben bei all jenen nachgefragt, die Verantwortung tragen.
Rechtssicherheit geschaffen. Das COVID-19-Gesetz geht erneut
in die Verlängerung: Bis Ende August 2022 dürfen Aktienge-          Zudem beschäftigen wir uns in mehreren Gastbeiträgen eben-
sellschaften und SEs ihre Aktionärstreffen virtuell umsetzen.       falls mit dem Thema virtuelle Hauptversammlung, beleuchten
Zumindest hier darf man von einem lauten Aufatmen in den            aber auch die weiter steigende Relevanz von ESG-Kriterien und
Unternehmen ausgehen – sie erhalten die dringend nötige             haben natürlich die Neuigkeiten parat, die die Hauptversamm-
Planungssicherheit für ihre Hauptversammlungen 2022 und             lungsszene darüber hinaus bewegen.
gerade jene Emittenten, die bereits für Februar oder März planen,
können beruhigt sein.                                               Eine informative Lektüre wünscht

Von einer nochmaligen Verlängerung des Gesetzes ist allerdings
kaum auszugehen – eine neue Bundesregierung wird Antworten
finden müssen und sieht sich von allen Seiten mit der Forde-
rung konfrontiert, die virtuelle Hauptversammlung durch eine        Isabella-Alessa Bauer

                                                                                                                    HV MAGAZIN 03/2021
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INHALT

         INHALT
                                 GUDRUN MOLL                                 KARSTEN                                      DR. ANNE
                                Pinsent Masons
                                                                             PIERSCHKE                                    KATRIN
                                                                            PSI Software AG
                                                                                                                          BURKERT
                                                                                                                          ADEUS
                                                                                                                          Aktienregister-
                                                                                                                          Service-GmbH

         Wie adressieren Unternehmen die zuneh-       Wie blickt die PSI Software AG auf zwei     Welche Schwerpunkte haben die Emit-
         mende Relevanz von ESG-Themen in ihren       Jahre virtuelle Hauptversammlung zurück –   tenten in ihren Aktionärsversammlungen
         Hauptversammlungen? Seiten 24–25             und welche Hoffnungen haben die Verant-     2021 gesetzt und wo besteht noch Verbes-
                                                      wortlichen für 2022?        Seiten 26–27    serungspotenzial?           Seiten 28–29

         03 Editorial                                 Austria Corner                              Legal
         06 Daten & Fakten
         07 HV-Max – Die Kolumne                      20 Investor-Relations-Aktivitäten           28 Freiwillige Verpflichtung
            Im Gesetzesdschungel                         werden verstärkt                            Schwerpunkte der HV-Saison 2021
                                                         Marinomed setzt auf                         Dr. Anne Katrin Burkert, ADEUS
         Titelthema                                      Präsenz-Hauptversammlung
                                                         Stephanie Kniep,                         30 Aktuelle HV-Urteile
         08 Make it digital?                             Marinomed Biotech                           Kommentiert von Dr. Thomas Zwissler,
            Wie die Hauptversammlung von EU-                                                         ZIRNGIBL Rechtsanwälte
                                                                                                     Partnerschaft
            Milliarden profitiert – oder auch nicht   HV-Praxis
                                                                                                  Eventkalender
         14 „Die Präsenz-HV                           22 ESG Leadership als Erfolgsfaktor
            ist aus der Zeit gefallen“                   Der Klimawandel und die dadurch          31 Veranstaltungen
            Wie Praktiker die letzten beiden             notwendigen Investitionen –
            HV-Jahre erlebt haben                        ein weltweit dominierendes Thema         HV-Splitter
                                                         Christof Schwab, Computershare
                                                                                                  32 Ausgewählte Hauptversammlungen
         16 Virtuelle Hauptversammlung 2022 –         24 ESG-Aspekte rund um die                     Rückblick, Ausblick,
            (wie) geht das?                              Hauptversammlung                            Tipps & Spezialitäten
            Zentrale Aspekte in der Praxis,              Bedeutung und Auswirkungen
            Verbesserungspotenzial, langfristige         Gudrun Moll, Pinsent Masons              33 HV-Termine/Impressum
            Implementierung
            Torsten Fues, Better Orange               26 Zukunftsmodell oder Eingriff in          Standpunkt
                                                         die Aktionärsrechte?
         18 Das Fragerecht der Aktionäre in der          Gedanken zur virtuellen                  34 Auf in die nächste Runde!
            HV-Saison 2022                               Hauptversammlung                            COVID-Hauptversammlung bleibt
            Virtuelle HV nach der COVID-19-              Karsten Pierschke, PSI Software             Dr. Franz-Josef Leven,
            Pandemiegesetzgebung 3.0                                                                 Deutsches Aktieninstitut
            Dr. Axel Hoppe, Fieldfisher
                                                                                                          Das komplette Heft ist als
                                                                                                          E-Magazin online abrufbar:
                                                                                                          www.goingpublic.de/emagazine-archiv

         HV MAGAZIN 03/2021
Make it digital? Wie die Hauptversammlung von EU-Milliarden profitiert - oder auch nicht - GoingPublic.de
(E-)MAGAZIN – ONLINE – EVENT – NETZWERK

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                                                                    hv-magazin.de
                                                                    14,– EUR

                                                             2021

Make it digital?
Wie die Hauptversammlung von
EU-Milliarden profitiert – oder auch nicht

DRITTE RUNDE         NEUER MAINSTREAM        ENDLICH AKZEPTANZ?
Weiter virtuelle     Zunehmende Gewichtung   Virtuelle Aktionärstreffen
Hauptversammlungen   von ESG-Kriterien       und der Markt

                                                                                                           Jahrespartner 2021
                                                                                               Jahrespartner im Netz: www.goingpublic.de/alle-partner
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DATEN & FAKTEN

                 NEWS
                 DSW legt SPAC-Checkliste für Privatanleger vor                              Gegründet werden die Akquisegesellschaften meist in Luxemburg
                                                                                             und haben dort auch ihren Sitz. „Dies hat zur Folge, dass die
                 Es sind Geschichten wie die des Flugtaxi-Start-ups Lilium, die die          Hauptversammlungen in Luxemburg stattfinden und Luxemburger
                 Fantasie rund um Special Purpose Acquisition Companies                      Recht zur Anwendung kommt. Bei einer Gründung der AGs in
                 (SPACs) befeuern. Das Münchner Unternehmen ist via SPAC an                  Deutschland würde das deutsche Aktienrecht gelten, das jedoch
                 die NASDAQ gegangen – zu einer Bewertung von 2,8 Mrd. USD. Die              die Möglichkeit einer Rückabwicklung und die Rückgewähr der
                 Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) ordnet           Aktien an die Aktionäre nicht vorsieht“, sagt Benner-Heinacher.
                 den Trend ein:
                                                                                             Um diese Form der Aktiengesellschaft in Deutschland listen zu
                 „SPACs sind Aktiengesellschaften, mit denen erst per Börsen-                können, hat die Deutsche Börse in ihren Zulassungsbedingun-
                 gang Kapital eingesammelt wird, um mit dem Geld dann in einer               gen eigens eine Ausnahme für SPACs eingefügt: Im Gegensatz zu
                 vorher festgelegten Zeit, meist sind das zwei Jahre, ein passendes          anderen AGs sind sie von dem Grundsatz ausgenommen, dass
                 Unternehmen zu finden und per Übernahme aufs Parkett zu hieven“,            das Unternehmen im Regelfall seit drei Jahren bestehen und ent-
                 erklärt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäfts-            sprechende Jahresabschlüsse vorlegen muss. Voraussetzung
                 führerin der DSW. Gelinge das nicht, fließe das eingesammelte               ist lediglich, dass der Emissionserlös auf ein Treuhandkonto ein-
                 Kapital zurück an die Investoren, allerdings abzgl. der Kosten. Dazu        gezahlt und der Verwendungszweck im Börsenprospekt detail-
                 zählen unter anderem Betriebskosten, Kosten für die Due Dili-               liert erläutert wird. „Über die Verwendung der Mittel entscheidet
                 gence, Transaktionskosten, Kosten für die Hauptversammlung,                 dann in der Regel die Hauptversammlung mit einfacher Mehr-
                 Erfolgsfee für das Management im Fall einer erfolgreichen Über-             heit“, so Benner-Heinacher.
                 nahme einer Zielgesellschaft usw.
                                                                                             Ein Investment in SPACs ist daher laut DSW nur geeignet für Investo-
                                                                                             ren, die keinen Kapitalschutz benötigen, die allein oder über Berater
                                                                                             in der Lage sind, mögliche Zielgesellschaften zu bewerten, die über
                                                                                             ausreichend Ressourcen verfügen, um Verluste zu tragen.

                                                                                             Bundestagswahl:
                                                                                             DAI erklärt – Reden ist Silber, Handeln ist Gold
                                                                                             Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) erwartet von den Parteien, dass
                                                                                             sie nach der Bundestagswahl den Versprechen der Wahlprogramme
                                                                                             auch Taten folgen lassen. Insbesondere muss ein Ansparverfahren
                                                  Jella Benner-Heinacher,                    mit Aktien die gesetzliche Rente ergänzen. Wie die Antworten der
                                                  stellvertretende Hauptgeschäftsführerin,
                                                  DSW
                                                                                             im Bundestag vertretenen Parteien auf die acht Wahlprüfsteine
                                                                                             rund um das Thema Kapitalmarkt zeigen, besteht großer Hand-
                 Aktuelle Studien aus den USA zeigen, dass die hohen Kosten der              lungsbedarf. „Ich freue mich, dass CDU/CSU, die GRÜNEN und die
                 SPACs meist nicht durch hohe Gewinne ausgeglichen werden.                   FDP Vorschläge machen, wie die gesetzliche Rentenversicherung
                 Stattdessen weisen die Unternehmen über einen längeren Zeit-                durch ein Ansparverfahren mit Aktien ergänzt werden soll. Diesen
                 raum häufig negative Returns auf. „Dies ist wohl auch einer der             Vorschlägen müssen in der nächsten Legislaturperiode aber
                 Gründe, warum verstärkt Short-Seller bei US-amerikanischen                  endlich auch Taten folgen“, fordert Dr. Christine Bortenlänger,
                 SPACs einsteigen und auf fallende Kurse setzen“, vermutet Benner-           geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Ein
                 Heinacher. „Klar ist: Die Initiatoren gewinnen immer. Bei den Pri-          Ansparverfahren mit Aktien in der Altersvorsorge muss nach
                 vatanlegern, die als Aktionäre einsteigen, ist das nicht so sicher“,        marktwirtschaftlichen Prinzipien von privaten Anbietern organi-
                 so die Anlegerschützerin weiter.                                            siert werden. Den Vorschlag der GRÜNEN, einen öffentlich organi-
                                                                                             sierten Bürgerfonds einzurichten, lehnen wir deshalb ab. Enttäu-
                 Aktuell kommen immer mehr SPACs nach Europa. In der Regel                   schend ist, dass die Union immer noch darüber spricht, Konzepte
                 werden deren Aktien an den Börsen in Amsterdam oder Frankfurt               zur kapitalgedeckten Altersvorsorge entwickeln zu wollen, statt
                 gelistet.                                                                   Konkretes vorzulegen“, so Dr. Bortenlänger.

                 HV MAGAZIN 03/2021
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 HV-MAX
 DIE KOLUMNE
 Im Gesetzesdschungel
 Als Aktionär ist man einiges gewohnt, als      Und dann haben wir ja auch noch den          Aber muss es wirklich im Aufbauhilfe-
 Verantwortlicher für die Hauptversamm-         Erfindungsreichtum des deutschen Gesetz-     gesetz 2021 sein? Einem Gesetz, in
 lung (HV) natürlich auch – aber was die        gebers, der auch ohne Europa Stilblüten      dem Opfer der fürchterlichen Hochwas-
 Hauptversammlung gesetzgebungstech-            treiben kann. Die Aktienrechtsreform in      ser dieses Sommers Hilfen zugespro-
 nisch für einen Stellenwert hat, erstaunt      Permanenz, wie ein bekannter Jurapro-        chen werden. Meiner Meinung nach ge-
 mich doch immer wieder aufs Neue. Ent-         fessor es nennt, nenne ich eher die Akti-    bietet eigentlich der Anstand, hier nicht
 weder bekommt Berlin Vorgaben aus              enrechtsreform im Versteckten: Erinnern      einfach irgendetwas anzuklatschen.
 Brüssel; Richtlinien, die für 27 Jurisdikti-   Sie sich beispielsweise an das Jahres-       Der neue Bundestag hat nun die Chance,
 onen gleich sein sollten, werden 27 Mal in     steuergesetz 2009, als quasi auf der Ziel-   das HV-Recht auf neue, moderne, digi-
 nationales Recht umgesetzt – oftmals in        linie die Veröffentlichungspflicht von       tale Füße zu stellen, die Interessen der
 einer Form, die die eigentliche Richtlinie     HV-Einladungen in Börsenpflichtblättern      Gesellschaft und der nationalen und
 so weit beugt, dass von einem Binnen-          nochmals um zwei Jahre verlängert wur-                 internationalen Aktionäre im
 markt mit einheitlichen Regelungen nicht       de? Oder vergangenes Jahr, als es im                            Blick habend. Wenn
 gesprochen werden kann. Und Verord-            Gesetz zur Verkürzung der Rest-                                     ich mir jedoch an-
 nungen, die EU-weit gelten sollen, können      schuldbefreiung                                                     schaue, wie die
 aufgrund von abwicklungstechnischen            2020 zu einer                                                       Gespräche in Berlin
 Problemen der beteiligten Banken und           Modifizierung der                                                  zwischen den poten-
 Zentralverwahrer nicht einheitlich ange-       virtuellen HV kam?                                                ziellen Koalitionspart-
 wandt werden. Ich merke, ich wiederhole        Wobei, diese Modi-                                               nern verlaufen, dann
 mich, aber es regt mich einfach auf. Gerade    fizierung war ja                                                  befürchte ich, dass
 versuchte ich, eine Teilnahmeberechti-         nicht schlecht –                                                    wir auch 2022
 gung für eine finnische HV zu erhalten.        aber was hat sie mit Rest-                                           wieder sämtliche
 Meinen Sie, ich wäre überhaupt darüber         schulden zu tun?                                                    Bundesgesetzblät-
 in Kenntnis gesetzt worden, dass diese         Den Vogel abgeschossen hat                                       ter nach versteckten
 stattfindet? Wäre ich nicht der HV-Max,        der Deutsche Bundestag jedoch                                  Neuerungen oder Ver-
 der sich um alles kümmert, wäre ich ver-       dieses Jahr: Die Möglichkeit zur                              längerungen durchfors-
 loren gewesen. Lost in (European) Space,       virtuellen HV wird verlängert. Und                            ten müssen. Es bleibt al-
 sozusagen ...                                  womit? Mit Recht, meine ich!                                  so spannend.

Seit der letzten Wahl ist bei den Parteien in puncto Rahmenbedin-       die aktuelle Studie „Auslandslistings von BioNTech, CureVac und
gungen für Börsengänge deutlich mehr Bewusstsein für Hand-              Co.“ des Deutschen Aktieninstituts sehr deutlich.
lungsbedarf zu erkennen. Allerdings reicht es nicht aus, dass CDU/
CSU, die GRÜNEN und FDP sich für Bürokratieabbau aussprechen.           Die von den GRÜNEN und der LINKEN geforderten weiteren Ver-
Auch werden die von GRÜNEN und FDP angesprochenen Fonds für             schärfungen der Aufsicht über die Unternehmen sind dagegen laut
Start-ups insgesamt den notwendigen Schub nicht erzeugen. „Wer          DAI nicht zielführend. Gleiches gilt auch für die Pläne der GRÜNEN,
Börsengänge in Deutschland voranbringen will, muss Aktien zu            die Anforderungen an Wirtschaftsprüfer weiter zuzuspitzen. „Die
einem festen Bestandteil der Altersvorsorge machen. Nur wenn            Regeln bei der Aufsicht und den Wirtschaftsprüfern wurden gerade
das gelingt, können finanzstarke Pensionsfonds entstehen, die           erst verschärft“, betont Dr. Bortenlänger. „Es sollte erst einmal
den Kapitalbedarf von Start-ups, vorbörslicher Finanzierung bis hin     abgewartet werden, wie sich die neuen Regeln auswirken, bevor
zum Börsengang von Unternehmen abdecken“, betont Dr. Borten-            weitere Verschärfungen in den Raum gestellt werden“, so Dr. Bor-
länger. Auch das Aktienrecht muss modernisiert werden. Das zeigt        tenlänger weiter.

                                                                                                                         HV MAGAZIN 03/2021
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TITELTHEMA

             Wie die Hauptversammlung von EU-Milliarden profitiert – oder auch nicht

             Make it digital?
             „NextGenerationEU“ ist der klangvolle Name des Hilfspakets der Europäischen Union, das
             750 Mrd. EUR umfasst und die Coronafolgen in den Mitgliedstaaten abfedern soll. Die Mittel
                                                                                                          Foto: © Olivier Le Moal – stock.adobe.com

             aus dem Aufbaufonds sind zweckgebunden. Deutschland möchte 14 Mrd. EUR allein in die
             Digitalisierung stecken. Dass es dringend nötig ist, das Land digitaler zu machen, wird
             niemand bestreiten. Doch wofür werden die Milliarden konkret eingesetzt und inwie-
             weit profitieren von einem moderneren Deutschland auch die Aktiengesellschaften und
             deren Aktionäre – beispielsweise im Rahmen der Hauptversammlung? Notlösungen und
             verlängerte Ausnahmegesetze reichen nicht mehr aus.

             HV MAGAZIN 03/2021
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                                                                                                                                                     TITELTHEMA
Kurz vor der Bundestagswahl hat das Par-                                                          „Vieles hat funktioniert,
lament die Entscheidung getroffen, auf die                                                        aber vieles eben nicht“
zahlreiche Aktiengesellschaften in Deutsch-
land gehofft hatten: Das COVID-19-Gesetz,                                                         Der jetzige Bundestag beschränkt sich aller-
das unter anderem die virtuelle Hauptver-                                                         dings darauf, die virtuelle Hauptversammlung
sammlung ermöglicht, wurde erneut ver-                                                            auch weiterhin als „Notlösung“ zu betrachten.
längert. Bis Ende August 2022 können                                                              Prof. Dr. Heribert Hirte, stellvertretender
AGs und SEs in Deutschland ihre Aktio-                                                            Vorsitzender des Rechtsausschusses des
närstreffen weiter virtuell abhalten – zu                                                         Deutschen Bundestages, lässt zu der Ent-
den bereits bestehenden Konditionen, die                                                          scheidung zur Verlängerung wissen: „Die
mit der ersten Verlängerung des Pande-                                                            Erfahrungen mit der virtuellen Hauptver-
miegesetzes geschaffen wurden. Damit                                                              sammlung während der Pandemie haben
erhalten vor allem jene Emittenten drin-                                                          gezeigt, vieles hat funktioniert, aber vieles
gend benötigte Planungssicherheit, die                                                            eben nicht.“ Deshalb habe man im vergange-
ihre Hauptversammlung bereits zu Beginn                                                           nen Dezember das Fragerecht der Aktionäre
des Jahres 2022 abhalten und bisher           Dr. Thomas Zwissler,
                                                                                                  gestärkt. Die jetzige Lösung sei „ausdrück-
noch nicht sicher sein konnten, wie sie       ZIRNGIBL                                            lich“ als Übergangsregelung zu betrachten,
handeln dürfen und müssen.                                                                        „die für die Zukunft der Online-Hauptver-
                                              den Rahmenbedingungen, die darin defi-              sammlung nach der Coronapandemie nur
                                              niert werden sollen.                                begrenzte Vorbildfunktion haben kann“.

                                              Bernhard Orlik, Link Market Services, erklärt:      Die Regelungen seien vor allem im Hinblick
                                              „Es wird eine grundsätzliche ‚Renovierung‘          auf die Pandemie und die kurzfristigen
                                              der deutschen Hauptversammlung anste-               Unsicherheiten für Unternehmen entstanden.
                                              hen. Es wird spannend sein, welchen Weg die         Prof. Dr. Hirte weiter: „Deshalb ist eines klar:
                                              neue Bundesregierung einschlagen wird.“             Ein Rückgriff auf die virtuelle Versammlung
                                              Dr. Thomas Zwissler, Zirngibl, ergänzt: „Die        ist schon jetzt nur zulässig, wenn mit Blick
                                              Reformdiskussion sollte von der COVID-              auf Teilnehmerzahl und Pandemiegesche-
                                              19-Gesetzgebung entkoppelt werden.“ Es              hen eine Präsenzveranstaltung nicht sicher
                                              müsse gefragt werden, welche technischen            durchgeführt werden kann. Zudem ist den
                                              Lösungen, die sich in der Krise bewährt             Aktionären im Rahmen ihres Fragerechts
                                              haben, auch künftig zum Einsatz kommen              eine Nachfragemöglichkeit einzuräumen.“
                                              sollten und „wo das geltende Aktiengesetz
                                              dem wirklich entgegensteht“.                        Virtuelle Hauptversammlung
Bernhard Orlik,                                                                                   als gleichwertige Alternative?
Link Market Services GmbH                     Lesen Sie online die ausführliche Einschät-
                                              zung aller Experten.                                Die beiden Jahre Corona haben bewiesen,
Eine erneute Verlängerung des Corona-                                                             dass eine Umstellung und Modernisierung
gesetzes über die Mitte des kommenden                                                             der Hauptversammlung überfällig ist –
Jahres hinaus wird es mit größter Wahr-                                                           und doch scheinen die Verantwortlichen
scheinlichkeit nicht geben. Stattdessen                                                           zumindest der jetzigen Regierung nicht
ist eine neue Bundesregierung gefordert,                                                          überzeugt. Die neue Bundesregierung
eine dauerhafte Gesetzgebung zu etablie-                                                          jedoch wird sich kaum den Forderungen
ren, die Hauptversammlungen langfristig                                                           von Interessenvertretern, Emittenten und
auch digital möglich macht. Die Experten                                                          Dienstleistern entziehen können. Sven Erwin
                                              www.goingpublic.de/going-public-und-being-public/
der Branche haben eine klare Meinung          virtuelle-hv-auch-2022-das-sagen-die-experten-      Hemeling, Rechtsanwalt beim Deutschen
zu einem möglichen neuen Gesetz und           zur-entscheidung/                                   Aktieninstitut, fordert beispielsweise,

                                                                                                                             HV MAGAZIN 03/2021
Make it digital? Wie die Hauptversammlung von EU-Milliarden profitiert - oder auch nicht - GoingPublic.de
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TITELTHEMA

             „die virtuelle Hauptversammlung als gleich-                                                      Zudem soll Geld in die Digitalisierung der
             wertige Alternative zur Präsenzhauptver-                                                         Schiene fließen – über ein Schnellläufer-
             sammlung im Aktiengesetz zu verankern“.                                                          programm, das Stellwerks- und Bahnüber-
             Darüber hinaus spricht Hemeling sich klar                                                        gangstechnik durch Sicherungsanlagen der
             dafür aus, die Hauptversammlung grundle-                                                         neuesten digitalen Generation ersetzt. Dann
             gend zu modernisieren.                                                                           ist da noch das Investitionsprogramm für
                                                                                                              Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie,
             Der Experte des Aktieninstituts sieht                                                            das Forschung und Entwicklung in neue
             zahlreiche Vorteile: „Der Zeitaufwand und                                                        Produktionsanlagen und Industrie 4.0. för-
             die Kosten der Teilnahme sind viel geringer                                                      dern soll und zusätzliche Anreize für die
             als bei einer Präsenzversammlung.“ Eine                                                          Fahrzeugindustrie schaffen will, ihre Produk-
             virtuelle Hauptversammlung eröffne                                                               tionssysteme und Wertschöpfungsketten
             „Aktionären in aller Welt die Teilnahme,                                                         zu digitalisieren. Weiter erwähnt wird: „Digi-
             ohne dass sie um den halben Globus reisen                                                        talisierung ist Querschnittsthema in nahezu
             müssen“. Klar ist für Hemeling aber auch,                                                        allen Bereichen, wie beispielsweise bei der
             dass ein Rechtsrahmen gefunden werden           Sven Erwin Hemeling,                             digitalen Bildungsoffensive, dem IPCEI
                                                             Deutsches Aktieninstitut
             muss, der die offene Kommunikation mit                                                           Cloud und Datenverarbeitung, der Digitali-
             den Aktionären erlaubt: „Neben der Vorver-      Pilotprojekte zur Optimierung bereits            sierung der öffentlichen Verwaltungsdienst-
             lagerung des Fragerechts sollte deshalb         bestehender Prozesse nutzen, ist das             leistungen mit Onlinezugangsgesetz und
             auch über eine anfechtungsfreie Frage-          der falsche Weg. Auch dass wir planen,           Registermodernisierung und des öffentli-
             möglichkeit während des Hauptversamm-           vor allem die öffentliche Verwaltung mit         chen Gesundheitssystems mit Kranken-
             lungstags nachgedacht werden.“                  diesen Finanzmitteln zu unterstützen,            hauszukunftsgesetz.“
                                                             ist ein Zeichen der Ohnmacht.“
             Finanzbooster der Regierung?                                                                     Parteien halten sich bedeckt
                                                             Die Mittel seien nur dann richtig eingesetzt,
             Tatsächlich kann eine neue Regierung            profitiere das gesamte Netzwerk des              Von virtueller Hauptversammlung oder auch
             nicht nur hinsichtlich eines passenden          Landes – inkl. der Wirtschaft: „Nur so wer-      nur der Unterstützung der Wirtschaft abseits
             Rechtsrahmens frei und modern gestalten –       den wir es schaffen, unsere Gesellschaft,        der Autoindustrie ist auch bei genauem
             sie hat dazu auch die nötigen finanziellen      unsere Wirtschaft mit Großkonzernen und          Lesen nichts zu finden. Also ein zweiter Ver-
             Mittel: Über den Aufbaufonds der Europäi-       dem Mittelstand, alle mitzunehmen, und           such auf dem direkten Weg und Anfrage an
             schen Union zur Bewältigung der Corona-         den lange überfälligen Veränderungspro-          die drei größten deutschen Parteien, die
             folgen in den Mitgliedstaaten erhält die        zess zur Sicherstellung des Standorts            SPD, die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
             Bundesrepublik 25,6 Mrd. EUR, wovon allein      Deutschlands zu gewährleisten.“                  sowie die EU. Welche Vision haben die Ver-
             14 Mrd. EUR in den Bereich Digitalisierung                                                       antwortlichen von einer künftigen Gesetzge-
             fließen sollen.                                 Digitalisierungspläne des                        bung im Bereich der Hauptversammlung –
                                                             Finanzministers                                  und ist angedacht, die Emittenten auch finan-
             Otto Schell, stellvertretender Vorstands-                                                        ziell oder mit Know-how beim Etablieren der
             vorsitzender bei der Deutschsprachigen          Modernisierung und Digitalisierung müssen        neuen Regelungen zu unterstützen?
             SAP Anwendergruppe e.V., betrachtet die-        ganzheitlich gedacht werden, die Konzerne
             se Milliarden durchaus als Chance – aller-      und deren Aktionäre dürfen nicht verges-         Es zeigt sich: So viele Gedanken haben sich
             dings nur, wenn sie richtig eingesetzt          sen werden – so weit, so gut in der Theorie.     die Parteien offenbar noch nicht gemacht –
             werden: „Viele Diskussionen der letzten         Zeit also, sich anzusehen, welche Pläne          die Anfragen werden von Pressestelle zu Pres-
             Monate zum Thema Digitalisierung erin-          das Bundesfinanzministerium mit den              sestelle weitergereicht, Antworten bleiben
             nern inhaltlich an Ziele wie elektronische      14 Mrd. EUR verfolgt, die von der EU für die     allerdings aus. Lediglich der Pressesprecher
             Abläufe zu optimieren. Digitalisierung sollte   Digitalisierung bereitgestellt werden.           der EU meldet sich: „Eine vorgesehene Unter-
             aber in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.                                                      stützung digitaler Hauptversammlungen
             Wie intelligente Netzwerke geschaffen,          Erst einmal geht es um Datenpolitik: Mit einer   von AGs ist mir nicht bekannt.“ Dann kommt
             umgesetzt und genutzt werden können,            Datenstrategie will die Bundesregierung          noch eine Rückmeldung des Bundesjustiz-
             das sollte im Fokus stehen. Wenn wir die        „neue Handlungsräume für eine innovative         ministeriums: „Die Erfahrungen mit virtu-
             nun bereitgestellten Gelder für weitere         Datennutzung in Deutschland eröffnen“.           ellen Hauptversammlungen seit April 2020

             HV MAGAZIN 03/2021
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TITELTHEMA

             zeigen, dass sich die gesetzlichen Rege-
             lungen zur Abhaltung virtueller Hauptver-
             sammlungen von Aktiengesellschaften im          „Eine digitale Hauptversammlung
             Rahmen der Pandemiesituation im Großen
             und Ganzen bewährt haben. Die durch die         wollen wir auch nach Ende der
             Abhaltung entsprechender Hauptversamm-
             lungen gewonnenen Erfahrungen der Jahre
             2020 und 2021 werden in die weiteren Über-
                                                             Corona-Pandemie ermöglichen.
             legungen zu einer möglichen gesetzlichen
             Neuregelung der virtuellen Hauptversamm-
                                                             Diese darf aber nicht zur Verringe-
             lung einfließen. Es obliegt der Entscheidung
             der künftigen Bundesregierung, ob und
                                                             rungder Mitwirkungsrechte der
             inwieweit sie neue Regelungen für virtuelle
             Hauptversammlungen in der kommenden             Aktionäre missbraucht werden,
             Wahlperiode vorlegt. “Zudem erklärt auch
             die CDU-Pressestelle: „Eine digitale Haupt-     sondern sollte sie stärken.“
             versammlung wollen wir auch nach Ende
             der Coronapandemie ermöglichen. Diese
             darf aber nicht zur Verringerung der Mitwir-    müssen diese im Grundsatz zwingend                 Das betont auch Orlik: „Die verschiedenen
             kungsrechte der Aktionäre missbraucht wer-      auch die Hauptversammlung erreichen.“              Interessengruppen haben bereits eine Reihe
             den, sondern sollte sie stärken. Dazu gehört                                                       von Vorschlägen und Konzepten vorgelegt. Ich
             bei Publikumsgesellschaften auch ein ver-       Praktiker einbinden                                würde mir wünschen, dass auch die Hauptver-
             lässlicher Informationsanspruch, der z.B.                                                          sammlungsdienstleister als Praktiker in die-
             nach einem Delisting über die gesetzlichen      Angesichts der kaum vorhandenen Rückmel-           sen Findungsprozess eingebunden werden.“
             Regelinformationen hinausgeht.“                 dung und unspezifischen Antworten, die nur
                                                             den Schluss zulassen, dass auch kaum               Fazit
             Die GRÜNEN melden sich zuletzt auch noch:       Pläne vorhanden sind, kann den künftig
             „Die virtuelle Hauptversammlung ist in vielen   Regierenden nur geraten werden, diejenigen         Die Bundesregierung erhält Milliarden aus
             Unternehmen als Notlösung in Pandemiezei-       bei der Ausgestaltung des Rechtsrahmens            dem Topf der EU, um es der „NextGeneration“
             ten eingeführt worden. Die so gesammelten       ins Boot zu holen, die Expertise mitbringen.       zu ermöglichen, in einem modernen und digi-
             Erfahrungen sollten genutzt werden, die Akti-   Nicola Bader von BADER & HUBL: „Die virtuel-       talen Land aufzuwachsen. Die Ideen, die bei
             onärsrechte in hybriden und virtuellen Haupt-   le Hauptversammlung ist sicherlich nicht die       den Zuständigen für die Nutzung des vielen
             versammlungen zu stärken, damit das alte        einzig richtige Option für die Zukunft, aber sie   Geldes gefunden wurden, sind sicher gut – sie
             Versprechen größerer Partizipation mittels      sollte vom Gesetzgeber ermöglicht werden.“         lassen aber auch entscheidende Bereiche aus
             Internet und Technik endlich auch durch die     Bader hat denn auch direkt einen Vorschlag,        und zeigen, dass es eben keine gesamtheit-
             Mehrzahl der Unternehmen als Normalfall         wie Rahmenbedingungen aussehen könnten:            liche Strategie gibt. „Make it digital“ – das gilt
             eingelöst wird. Darüber hinaus wollen wir       „Zur Ermächtigung kann jeweils ein Haupt-          nicht für die Hauptversammlung, zumindest
             die Transparenz gegenüber der Hauptver-         versammlungsbeschluss mit oder ohne                wenn man das Schweigen der Verantwortli-
             sammlung verbessern und bestehende              Satzungsregelung dienen, oder auch eine            chen richtig interpretiert. Das ist schade, denn
             Kontrollrechte stärken, um die kritisch-        Tagesordnung ohne Beschlussvorlagen mit            die Emittenten haben über die virtuelle Haupt-
             konstruktive Überwachung des Vorstands          erforderlicher Dreiviertelmehrheit.“               versammlung die Möglichkeit erhalten, ihre
             durch die Hauptversammlung zu fördern.                                                             Aktionäre anders einzubinden, und bräuchten
             So soll insbesondere eine unabhängige           Ideen gibt es laut der Expertin reichlich, am      nun die Unterstützung der Regierung, um die
             Untersuchung der Finanzberichterstat-           wichtigsten ist ihrer Meinung nach aber:           Notlösung in eine dauerhafte Praxis zu über-
             tung auf Antrag eines bestimmten Quorums        „Bei der Ausgestaltung einer Gesetzesvor-          führen. Es bleibt zu hoffen, dass eine neue
             möglich werden und Aktionäre sollen auch        lage sollten alle Beteiligten am Tisch sitzen –    Bundesregierung die Appelle der Experten
             gegenüber den Abschlussprüfern ein Aus-         Gesellschaften und Aktionärsschützer, aber         hört und diese mit in den Findungsprozess
             kunftsrecht bekommen. Sofern bestimmte          auch die an der Umsetzung Beteiligten wie          einbezieht.
             Hinweise eingehen, die auf Rechtsver-           Gesellschaftsrechtler, Hauptversammlungs-
             stöße der Geschäftsführung hindeuten,           agenturen und Technikdienstleister.“               Isabella-Alessa Bauer

             HV MAGAZIN 03/2021
HAUPTVER-
                                                                     SAMMLUNGEN

                                                                          HV

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TITELTHEMA

             Wie Praktiker die letzten beiden HV-Jahre erlebt haben

             „Die Präsenz-HV
             ist aus der Zeit gefallen“
             Können Sie sich vorstellen, für eine Überweisung den Schalter der Bankfiliale aufzusuchen
             oder analog aufgenommene Fotos erst Wochen nach dem Urlaub ansehen zu können?
             Eben. Die Digitalisierung ist Teil unseres Lebens und die daraus resultierenden Annehm-
             lichkeiten möchten wir nicht mehr missen. Bei der Hauptversammlung verhält sich das
             allerdings etwas anders: Während die einen die Vorzüge der digitalen HV preisen,
             wünschen sich die anderen das physische Treffen zurück. Die Aktionärsversammlung
             wurde pandemiebedingt ins kalte Wasser der Digitalisierung geworfen. Wir haben uns
             bei Praktikern umgehört, wie sie die letzten zwei HV-Saisonen erlebt haben und was
             sie sich für die Zukunft wünschen.

             Um es vorwegzunehmen: Kein Unterneh-            „Dem war aber nicht so“, sagt er heute.          werden könnte, den Aufsichtsrat oder den
             mensvertreter unseres kleinen Rundrufs          „Präsenz, Abstimmungsverhalten und Fra-          Vorstand mit überbordenden Fragen zuzu-
             vermeldete negative Erfahrungen im Zusam-       gen waren auf absolut vergleichbarem Ni-         schütten – aber auch in diesem Zusam-
             menhang mit der virtuellen Hauptver-            veau zu den Vorjahren.“ Deutlich zuge-           menhang kann Entwarnung gegeben wer-
             sammlung – im Gegenteil: So berichtet           nommen hat die Teilnahme von Aktionä-            den. „Die Fragemöglichkeit bzw. das Frage-
             etwa Andreas Spitzauer, Head of Investor        ren aus dem Ausland, die sonst nicht ext-        recht wurden bei uns nicht missbraucht“,
             Relations bei der Knorr-Bremse AG, von          ra anreisen würden – eine Beobachtung,           berichtet Altmann. Im Gegenteil sieht er
             einem überwiegend positiven Feedback            die auch Golnaz Miremadi aus dem Group           durch die virtuelle Abhaltung eine Steigerung
                                                             Executive Office der Raiffeisen Bank Inter-      der Diskussionsqualität, weil die Fragen
                                                             national (RBI) gemacht hat. Ihr ist grund-       deutlich umfangreicher vorbereitet und
                                                             sätzlich wichtig, dass durch die digitale        beantwortet werden konnten.
                                                             Abhaltung klimaschädliche Emissionen
                                   Thomas Altmann von        reduziert werden können. Lange Anfahrts-         Dennoch möchte etwa Dr. Moritz Schuler,
                                   Brenntag freute sich      wege würden dem Ziel der RBI widersprechen,      Head of Corporate Office bei Knorr-Bremse,
                                   über deutlich mehr
                                   Teilnehmer aus dem        die Umwelt in den Mittelpunkt zu stellen.        nicht auf die Möglichkeit verzichten, auch im
                                   Ausland.                                                                   digitalen Format das Fragerecht beschrän-
                                                                                                              ken zu können. Der Upload langer Fragelisten
             der Aktionäre. „Der Wunsch nach der ‚alten‘                                                      ohne klaren Bezug zur Tagesordnung darf
             physischen Hauptversammlung wurde nur                                  „Eine reine Präsenzver-   nicht die praktische Durchführbarkeit der
             selten geäußert. Altersübergreifend wurde                              anstaltung ist nicht      HV gefährden. Er ist aber der Meinung, dass
                                                                                    besonders aktionärs-
             das neue Format recht positiv aufgenommen                              freundlich“, sagt
             und wir gehen davon aus, dass sich diese                               Golnaz Miremadi von
                                                                                    der Raiffeisenbank
             Einschätzung ausweiten wird.“                                          International.

                                                                                                                                    Für Dr. Moritz Schuler,
             Thomas Altmann, Senior Vice President Cor-      Kein Missbrauch des Fragerechts                                        von Knorr-Bremse, ist
             porate Investor Relations bei Brenntag, hatte                                                                          es wichtig, auch im
             ursprünglich befürchtet, dass die Präsenz auf   Eine immer wieder geäußerte Befürchtung lau-                           digitalen Format das
                                                                                                                                    Fragerecht begrenzen
             der HV unter dem neuen Format leiden würde.     tet, dass das digitale Format dazu missbraucht                         zu können.

             HV MAGAZIN 03/2021
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                                                                                                                                                TITELTHEMA
ein aktiver Austausch zwischen Aktio-           nicht besonders aktionärsfreundlich sein.“      schwer in Einklang zu bringen. Dazu und
nären und Verwaltung auch im rein vir-          Auch Altmann spricht der rein physischen        um das digitale Format ins dauerhafte
tuellen Format möglich ist. „Dies setzt         Variante die Zeitgemäßheit ab und               Recht überzuleiten, wären entsprechende
voraus, dass Aktionäre ihr Rede-, Frage-        Spitzauer geht davon aus, dass in den           Änderungen vonseiten des Gesetzgebers
und Stimmrecht in vergleichbarer Weise          kommenden Jahren der Wunsch nach                erforderlich. Eine klare gesetzliche Rege-
ausüben können wie im Präsenzformat“, so        mehr Digitalisierung bei der HV aufseiten       lung gehört dann auch zu den meistformu-
Dr. Schuler.                                    der Emittenten und Aktionäre fortbestehen
                                                und ein Zurück zum Vor-Pandemie-Status
Persönliche Ebene kann nicht                    von niemandem angestrebt wird.
ersetzt werden                                                                                                        Andreas Spitzauer,
                                                Die Zukunft der Hauptversammlung wird                                 ebenfalls Knorr-Bremse,
                                                                                                                      geht davon aus, dass
Trotz aller positiven Erfahrungen bestäti-      wohl hybrid sein, wobei Pierschke ein-                                ein Zurück zum Vor-
gen sämtliche befragten Personen unisono,       schränkt, dass sich das in einer Steige-                              Pandemie-Status von
                                                                                                                      niemandem angestrebt
dass sie den direkten Dialog mit den Aktio-     rung der Kosten niederschlagen würde, da                              wird.
nären vermissen. „Der lässt sich auch nur       sowohl die Aufwände für den Veranstal-
schwer eins zu eins ins Digitale übertragen“,   tungsort als auch für die digitale Durch-       lierten Anforderungen an die Zukunft.
befindet Karsten Pierschke, Leiter Investor     führung anfallen würden. „Da sich diese         „Ich persönlich meine, dass der Trend Rich-
Relations und Konzernkommunikation bei          Themen auch gut über digitale Kanäle            tung Hybrid-Hauptversammlung gehen
der PSI Software AG. Auch von der RBI fehlt     abbilden lassen, wünsche ich mir für die        wird, und genau hierfür bedarf es klarer,
dieses „Live-Feeling“, wie sie es bezeich-      kommenden Jahre Wahlmöglichkeiten               rechtssicherer Regeln“, sagt Altmann.
net. Der persönliche Kontakt hat für viele      zwischen physischem und digitalem               So wie Pierschke stünde auch er einem
Aktionäre einen hohen Stellenwert; sie seh-     Format, auf keinen Fall aber eine gesetzliche   rein digitalen Format offen gegenüber,
nen sich durchaus wieder danach. Auch bei       Pflicht zur hybriden Durchführung“, meint       wenn Interaktionsmöglichkeiten für die
Brenntag vermisst man den direkten Aus-         Pierschke, der die klassische Präsenz-HV        Aktionäre gegeben sind und ein Miss-
tausch. „Es gibt langjährige Aktionäre und      aber auch als „etwas aus der Zeit gefallen“     brauch des Fragerechts verhindert wer-
ehemalige Mitarbeiter, die gerne die HV         bezeichnet.                                     den kann.
genutzt haben, um einfach in den Kontakt
mit den Mitarbeitern des Unternehmens zu                                                        „Es bleibt allerdings abzuwarten“, ergänzt
kommen oder sich auch gelegentlich mit                                                          Pierschke, „ob der Gesetzgeber sich zu einer
dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat aus-                                                         innovativen Lösung durchringen kann, die
zutauschen“, erklärt Altmann.                                                                   Hauptversammlungen wirklich moderni-
                                                                      Karsten Pierschke,        siert und trotzdem den Interessen der
Das führt zu der Frage, ob es nach Ende der                           von PSI Software möchte   Beteiligten gerecht wird.“
                                                                      eine innovative Lösung
coronabedingten Einschränkungen nicht                                 vom Gesetzgeber.
doch besser wäre, zur Präsenzveranstal-                                                         Mario Offenhuber
tung zurückzukehren. Dem kann aller-            Klare gesetzliche Regelungen
dings keiner der befragten Experten et-         gefordert
was abgewinnen. Am deutlichsten wird
dabei Miremadi von der österreichischen         „Wünschenswert“, so Pierschke, „wäre vor        Karsten Pierschke hat seine Erfahrungen
RBI: „Eine reine Präsenzveranstaltung           allem eine Verschlankung der formalen           für das HV Magazin noch einmal ausführ-
ohne virtuelle Teilnahmemöglichkeit             Pflichten, die im Rahmen einer Hauptver-        lich dargestellt. Lesen Sie mehr auf den
würde nicht nur dem Digitalisierungsge-         sammlung abgearbeitet werden müssen.“           Seiten 26 und 27.
danken widersprechen, sondern auch              Formalismen und offener Austausch sind

                                                                                                                        HV MAGAZIN 03/2021
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TITELTHEMA

             Zentrale Aspekte in der Praxis, Verbesserungspotenzial, langfristige Implementierung

             Virtuelle Hauptversammlung
             2022 – (wie) geht das?
                                      TORSTEN FUES
                                      Senior Berater Hauptversammlungen und
                                      Vorstandsmitglied,
                                      Better Orange IR & HV AG
                                      torsten.fues@better-orange.de

             Die zweite Runde der Hauptversammlungen unter Coronabe-                                       Verfügbarkeit und Stornoregelungen von
                                                                                                           Räumlichkeiten und Dienstleistern sowie
             dingungen lief im Jahr 2021 – wegen der sich fortsetzenden                                    Einsatzmöglichkeiten freiwilliger, über die
             Pandemie wenig überraschend – bis auf wenige Ausnahmen                                        rechtlichen Mindestanforderungen an eine
                                                                                                           virtuelle HV hinausgehender Instrumente
             in der Spätphase der Saison virtuell ab. Die dafür notwendige                                 zur Abmilderung der Einschränkungen der
             Ermessensentscheidung war recht einfach zu unterlegen.                                        Aktionärsrechte. Ein Beispiel dafür ist die
                                                                                                           Gewährung einer (Nach-)Fragemöglichkeit
                                                                                                           während der HV. Die Richtungsentschei-
             Entscheidung für die virtuelle                   an die Kriterien der sogenannten Business    dung sollte einige Monate vor der HV fallen –
             Hauptversammlung 2022                            Judgement Rule in einem zweistufigen         je größer die zu erwartende Präsenz-HV
                                                              Entscheidungsprozess angelegt und aus-       wäre, desto früher, teilweise mindestens
             Die Verlängerung der Möglichkeit der virtu-      führlich dokumentiert werden, um die Ent-    sechs Monate vor der HV. Dann sollten die
             ellen Hauptversammlung durch den Gesetz-         scheidung pro virtuelle HV auch im Falle     Entscheidungsgrundlagen spätestens einen
             geber bis zum 31. August 2022 erfolgte           einer etwaigen Anfechtungsklage argu-        Monat vor dem Zeitpunkt der Einberufung
             ohne inhaltliche Änderungen, aber mit einer      mentativ unterlegen zu können. Wie das       nochmals überprüft werden. Berücksichtigt
             besonderen Gesetzesbegründung. Dort              im Detail zu erfolgen hat, darüber herr-     werden dabei auch von durch die Rich-
             steht, dass von dem „Instrument“ der vir-        schen unter Juristen sehr unterschiedliche   tungsentscheidung nicht mehr verfügbare
             tuellen Hauptversammlung „im Einzelfall          Meinungen. Wichtige Aspekte sind dabei       Optionen sowie der finanzielle und reputa-
             nur dann Gebrauch gemacht werden [soll-          meines Erachtens unter anderem folgende:     tionsseitige Schaden, den z.B. eine kurz-
             te], wenn dies unter Berücksichtigung des        Pandemiegeschehen, diesbezügliche Prog-      fristige Verschiebung der HV zur Ermögli-
             konkreten Pandemiegeschehens und im              nosen, geplanter Versammlungstermin,         chung einer Präsenz-HV verursachen würde.
             Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweili-     dann angenommene mögliche Einschrän-
             gen Versammlung erforderlich erscheint“.         kungen im Hinblick auf die Pandemie, die     Frist für die Frageneinreichung
             Damit stellt sich für 2022 allen Aktienge-       voraussichtliche Teilnehmerzahl einer Prä-
             sellschaften die zentrale Frage, ob eine         senzversammlung, die z.B. bei denkbaren      Die im Dezember 2020 bei der Notgesetz-
             virtuelle Hauptversammlung möglich (und          Abstandsregelungen notwendigen weitaus       gebung eingeführte Änderung der Mög-
             gewollt) ist und wann dies ermessens-            größeren Räumlichkeiten, die unvermeid-      lichkeit der Verkürzung der Frageneinrei-
             fehlerfrei entschieden werden kann.              baren Zusatzaufwand verursachen, Zusatz-     chungsfrist bis auf einen Tag (statt vorher
                                                              kosten einer zweigleisigen Planung und       zweier Tage) vor der Hauptversammlung
             Einschätzung: Die Ermessensentscheidung          Vorbereitung beim Emittenten und bei den     wurde in praktisch allen Fällen genutzt.
             für eine virtuelle HV 2022 sollte in Anlehnung   Dienstleistern; außerdem die generelle       Bei vielen Unternehmen reduzierte sich

             HV MAGAZIN 03/2021
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                                                                                                                                                  TITELTHEMA
dadurch die Zeit für die Beantwortung           Versammlungsleiters – begrenzt. In wenigen      Sprache per Text- oder zeitlich begrenzter
gegenüber 2020 tatsächlich effektiv um 24       Fällen wurde allen ordnungsgemäß ange-          Audio- oder Videobotschaft meist deutlich
Stunden. Eine deutlich höhere Zahl an           meldeten Aktionären bzw. deren Vertretern       vor der Versammlung einzureichen. Insbe-
Unternehmen stellte 2021 die Präsentation       diese Möglichkeit geboten. Die Einreichung      sondere die Audio-/Videobotschaften wurden
des Vorstands (teilweise sogar die Rede)        von Nachfragen wurde weitestgehend              i.d.R. im Portal bereitgestellt oder (seltener)
bis zu einer Woche vor der Versammlung auf      auf den Weg über das Aktionärs-portal           während der Hauptversammlung in den
der HV-Webseite des Unternehmens bereit.        beschränkt. Die Zahl der Zeichen sowie          Stream eingespielt, Textstellungnahmen
Dies ermöglichte die Einreichung von Fra-       der Nachfragen wurde in Einzelfällen            i.d.R. vor der Versammlung im Aktionärs-
gen auch dazu und wurde von Aktionärs-          streng begrenzt. Nur ausnahmsweise wur-         portal oder (seltener) auf der HV-Webseite
vertretern meist sehr positiv bewertet.         de neben der deutschen auch die engli-          des Unternehmens veröffentlicht. Ein
                                                sche Sprache für die Frageneinreichung          Anspruch auf Veröffentlichung wurde in
Einschätzung: Die Verkürzung der Fragen-        akzeptiert. Die befürchteten Missbrauchs-       aller Regel nicht eingeräumt.
einreichungsfrist führte bei vielen Unter-      versuche bei der Nachfragemöglichkeit
nehmen durch die Einreichung zahlreicher        während der Versammlung durch Über-             Einschätzung: 2022 wird die Möglichkeit zu
Fragen erst in den letzten Stunden vor          flutung mit (Nach-)Fragekatalogen waren –       Stellungnahmen bei einer weiter steigenden
dem Fristende zu erhöhtem Druck bei der         soweit uns bekannt ist – nirgendwo fest-        Zahl an Unternehmen freiwillig eingeräumt
Aufbereitung der Antworten und einer im         zustellen.                                      werden.
Vergleich zu 2020 etwas verringerten Ant-
wortqualität. Sofern die relevanten Informa-    Einschätzung: Die Möglichkeit zu Nach-          Fazit
tionen rechtzeitig auf der HV-Webseite          fragen während der Hauptversammlung
bereitgestellt werden, spricht einiges dafür,   nähert das virtuelle Format an die Präsenz-     Einerseits bedarf die Entscheidung für die
die Frist bei einer Übernahme in die Dauer-     versammlung an und ist trotz des damit für      virtuelle Hauptversammlung 2022 einer
gesetzgebung eher wieder zu verlängern          die Gesellschaften verbundenen Aufwands         ausführlichen Dokumentation der Beweg-
als weiter zu verkürzen.                        beim Q&A-Team der AGs positiv zu bewerten.      gründe. Andererseits sollten die ggf. pande-
                                                Noch weitergehende Öffnungsmöglich-             miebedingten zusätzlichen Aufwände
Fragenbeantwortung                              keiten durch elektronische Wortmeldung          einer Präsenz-HV und die in diesem Zusam-
                                                im Aktionärsportal und folgende Live-           menhang noch zu klärenden (juristischen)
Die vorab fristgerecht eingereichten Fragen     Zuschaltung in den Stream nach Worter-          Detailfragen auch nicht unterschätzt werden.
mussten 2021 auch beantwortet werden            teilung durch den Versammlungsleiter z.B.
(Fragerecht). Ausschließlich bei der Art        per Telefon oder Microsoft Teams sind           Bei den Gesellschaften, die sich für eine
der Beantwortung (dem „Wie“) bestand noch       technisch darstellbar und machen einen          virtuelle HV entscheiden, wird aufgrund
Spielraum. Einige Unternehmen boten frei-       Missbrauch durch das befürchtete schnelle       des steigenden Rechtfertigungsdrucks
willig eine Nachfragemöglichkeit ohne           Hochladen von Fragenkatalogen unmöglich.        die freiwillige Einräumung von zusätzli-
Anspruch auf Beantwortung an (in Anleh-         Auf diese Weise ist eine virtuelle Hauptver-    chen Kommunikationsmöglichkeiten für
nung an die ursprünglich generell gelten-       sammlung recht eng an die Möglichkeiten         die Aktionäre vor der Hauptversammlung
de, jetzt schon „alte“ 2020er-Regelung          einer Präsenz-HV anlehnbar.                     und/oder in die Hauptversammlung hin-
der Notgesetzgebung). Diese wurde in der                                                        ein deutlich zunehmen. Das ist im Hinblick
Einladung zur Hauptversammlung in ver-          Video-/Audio-/Textbotschaften                   auf die Bereitschaft der neugewählten
schiedenen Varianten ausgestaltet. Ent-                                                         Bundesregierung (in welcher Konstellation
weder wurde die Nachfragemöglichkeit            Eine zunehmende Zahl von Gesellschaften         auch immer), die Möglichkeit einer virtu-
ausschließlich den Fragestellern einge-         bot Aktionären in der Einladung die (klar       ellen Hauptversammlung in die Dauerge-
räumt oder/und die Zeit der Einreichung         geregelte) Möglichkeit an, eine (!) Stellung-   setzgebung zu übernehmen, eindeutig zu
von Nachfragen – meist im Ermessen des          nahme in meist ausschließlich deutscher         begrüßen.

                                                                                                                          HV MAGAZIN 03/2021
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TITELTHEMA

             Virtuelle HV nach der COVID-19-Pandemiegesetzgebung 3.0

             Das Fragerecht der Aktionäre
             in der HV-Saison 2022
                                      DR. AXEL HOPPE
                                      Rechtsanwalt und Partner,
                                      Fieldfisher in Düsseldorf
                                      Axel.Hoppe@fieldfisher.com

             Der Bundestag hat am 7. September 2021 die Verlängerung des Gesetzes über Maßnahmen
             im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
             Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („COVMG“) bis
             Ende August 2022 beschlossen. Damit werden die meisten Hauptversammlungen (HVs)
             auch im Jahr 2022 wieder virtuell mit den durch das COVMG eingeschränkten Fragerechten
             durchgeführt. Dieser Beitrag nimmt den insoweit geltenden Regelungsrahmen vor dem
             Hintergrund der Erfahrungen aus der HV-Saison 2021 in den Blick.

             Laut der Regierungsbegründung steht die          handeln. Drittens bleibt es für die Verwaltung   Das Fragerecht der Aktionäre
             Inanspruchnahme der Erleichterungen              selbst nach anderthalb Jahren Pandemie           nach § 1 COVMG
             des COVMG bei HVs bis Ende August 2022           äußerst schwierig, im Rahmen der von ihr
             unter dem Vorbehalt, dass „von diesem In-        zu treffenden Ermessensentscheidungen            Bei der Verlängerung der Regelungen zur
             strument im Einzelfall nur dann Gebrauch         das Pandemiegeschehen und die hieraus            virtuellen HV blieben die Vorschriften zum
             gemacht werden [sollte], wenn dies unter         folgenden Gesundheitsgefahren sowie am           Fragerecht der Aktionäre unverändert.
             Berücksichtigung des konkreten Pande-            HV-Tag etwa geltende Beschränkungen für          Nach § 1 Abs. 2 Satz 3 COVMG entscheidet
             miegeschehens und im Hinblick auf die            Großveranstaltungen über einen mehrere           der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem
             Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung        Monate umspannenden Zeitraum, wie er für         Ermessen, wie er Fragen beantwortet; er
             erforderlich erscheint“. Zumindest für Gesell-   die sachgerechte Vorbereitung einer              kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätes-
             schaften mit größeren HV-Präsenzen wird          Präsenz-HV erforderlich ist, zutreffend          tens einen Tag vor der Versammlung im
             hierdurch der Rückgriff auf die Erleichte-       vorherzusagen. Anderes könnte allenfalls         Wege elektronischer Kommunikation ein-
             rungen des COVMG de facto jedoch nicht           dann gelten, wenn – was aus heutiger Sicht       zureichen sind. In der Regel ist es ermes-
             beschränkt. Erstens wurde der Vorbehalt          unwahrscheinlich ist – bereits im Planungs-      sensfehlerfrei, wenn der Vorstand auf einer
             nicht in das Gesetz selbst aufgenommen.          stadium der HV durch Impfungen eine soge-        vorherigen Einreichung von Fragen besteht,
             Zweitens würde es sich bei dieser Vorgabe,       nannte Herdenimmunität von 85% bis 90%           um zu verhindern, dass der gesetzte Rah-
             selbst wenn sie Gesetz geworden wäre,            der Gesamtbevölkerung erreicht wurde und         men für die Durchführung der HV durch die
             nicht um eine zwingende Vorgabe, ja nicht        sämtliche Beschränkungen des öffentlichen        Einreichung umfangreicher Fragenkata-
             einmal um eine Soll-Vorgabe, sondern nur         Lebens daraufhin vorbehaltlos aufgehoben         loge erst in der HV gefährdet wird. Die Frist
             um eine unverbindliche Anregung („sollte“)       wurden.                                          von einem Tag wird einhellig in der Weise

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berechnet, dass die Fragen bis zum Schluss
des vorletzten Tages vor der HV bei der
Gesellschaft einzureichen sind. Entschei-        „Eine mutige Lösung bestände
dungen des Vorstands betreffend das
Fragerecht bedürfen gemäß § 1 Abs. 6 CO-
VMG der Zustimmung des Aufsichtsrats.
                                                 darin, dieses Recht in der
Eine Nachfragemöglichkeit der Aktionäre
in der HV kennt das Gesetz nach wie vor
                                                 virtuellen HV als ausgeschlossen
nicht. Allerdings haben nicht wenige
Gesellschaften in der abgelaufenen HV-
                                                 anzusehen.“
Saison 2021 Nachfragen freiwillig noch
während der HV in begrenztem Umfang
zugelassen. Bei der Ausgestaltung von            Vorstand in der virtuellen HV 2022 die           beschränken. Die Antwort hängt in hohem
Nachfragemöglichkeiten steht dem Vor-            Auskunft verweigern kann, wenn und               Maße von der konkreten Ausgestaltung der
stand ein weiter Ermessensspielraum zu,          soweit die Voraussetzungen des § 131             Satzungsregelung ab. Sieht die Satzung
der sich insbesondere darauf bezieht, ob         Abs. 3 AktG vorliegen. Verweigert der Vor-       beispielsweise vor, dass der Versammlungs-
er die Nachfragen überhaupt beantwortet.         stand in der HV die Auskunft, ergibt sich        leiter zu Beginn oder während der HV das
                                                 als Folgeproblematik, wie mit dem Recht          Fragerecht beschränken kann, so ist dies
Beschränkung des Frage-                          der Aktionäre aus § 131 Abs. 5 AktG zu           keine taugliche Grundlage für eine allge-
rechts durch Rückgriff auf                       verfahren ist. Demnach können Aktionäre          meine Fragebeschränkung, wenn die Akti-
§ 131 Abs. 1 AktG                                verlangen, ihre Frage und den Grund, aus         onäre wie nach dem COVMG ihr Fragerecht
                                                 dem die Auskunft verweigert worden ist, in       bereits vor der HV ausüben. Dagegen können
Eine praktisch wichtige Frage betrifft die       die Niederschrift über die HV aufzuneh-          Satzungsermächtigungen, die es dem Ver-
Reichweite des Fragerechts nach § 1 Abs.         men. Eine mutige Lösung bestände darin,          sammlungsleiter erlauben, eine angemes-
2 Nr. 3 COVMG. Im Gesetzestext werden            dieses Recht in der virtuellen HV als aus-       sene Länge der HV festzusetzen und zu einem
Gegenstand und Reichweite des Fragerechts        geschlossen anzusehen, weil es nicht in          bestimmten Zeitpunkt in die Abstimmungen
nicht weiter konturiert. Das lässt darauf        dem selbst in Pandemiezeiten unveräußer-         einzutreten, auch in HVs unter dem Regime
schließen, dass der Gesetzgeber die nähere       lichen Kanon der Aktionärsrechte in § 1 Abs. 2   des COVMG genutzt werden. Bestenfalls
Ausformung den Regelungen zum Auskunfts-         Satz 1 COVMG genannt ist. Eine weniger           wird die von der Gesellschaft angenom-
recht in § 131 AktG überlassen wollte. Hierauf   mutige Lösung bestände darin, für das            mene angemessene Länge der HV, die bei
deutet auch die Begründung des Ausschus-         Recht aus § 131 Abs. 5 AktG den Aktionären       ordentlichen HVs ohne wesentliche struk-
ses für Recht und Verbraucherschutz anläss-      einen Kommunikationskanal zum Notar              turrelevante Beschlusspunkte auf der
lich der ersten Verlängerung des COVMG im        zu eröffnen, der bereits in der Einberufung      Agenda gemeinhin auf vier bis sechs
Dezember 2021. Daher reicht das Fragerecht       benannt wird.                                    Stunden taxiert wird, auch noch einmal in
nach COVMG nicht weiter als das nach § 131                                                        der Einberufung benannt.
AktG. Auch auf der Grundlage von § 1 Abs. 2      Beschränkungen des
Satz 1 Nr. 3 COVMG können nur solche Aus-        Fragerechts durch Satzungs-                      Fazit und Ausblick
künfte begehrt werden, die zur sachgemäßen       regelungen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesord-                                                         Es ist damit zu rechnen, dass die vom
nung erforderlich sind. Anwendbar sind zu-       § 131 Abs. 2 AktG erlaubt zudem, unter           Bundestag am 7. September 2021 beschlos-
dem die in der Rechtsprechung entwickelten       anderem in die Satzung eine Ermächtigung         sene Verlängerung des COVMG die letzte
Grundsätze zur Verweigerung von Auskünf-         an den Versammlungsleiter aufzunehmen,           bleibt und sich das Recht der HV ab An-
ten aufgrund von Fragenexzessen.                 das Frage- und Rederecht der Aktionäre           fang September 2022 im Wesentlichen
                                                 zeitlich angemessen zu beschränken. Es           wieder nach dem Aktiengesetz bestimmt.
Auskunftsverweigerungsrechte                     fragt sich, ob auf dieser Grundlage geschaf-     Die Erleichterungen des COVMG dürften
gemäß § 131 Abs. 3 AktG                          fene Satzungsregelungen, wie sie bei Publi-      daher wegen § 7 Abs. 1 COVMG nicht mehr
                                                 kumsgesellschaften in aller Regel vorhanden      für HVs gelten, die zwar vor dem 31. August
Aus den soeben dargelegten Gründen wird          sind, auch in der HV-Saison 2022 genutzt         2022 einberufen werden, aber nach diesem
man ferner annehmen können, dass der             werden können, um die Anzahl der Fragen zu       Datum stattfinden.

                                                                                                                          HV MAGAZIN 03/2021
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