Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial

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Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
12. Jahrgang . 11/12 November/Dezember 2021

Zeitschrift für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

   Explosionsschutz:
   Thema im Blickpunkt.Spezial
       Aus Unfällen lernen: das Ereignisinformationssystem
       Reha-Preis 2022: Jetzt bewerben!
       Autofahren im Winter: Tipps für Ihre Sicherheit
Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
BLICKPUNKT
EDITORIAL                                                                                            BG RCI.magazin 11/12 2021

       Editorial
       Liebe Leserin, lieber Leser!

       Ein weiteres Jahr der Herausforderungen geht langsam        in Ihrem Unternehmen nicht ereignen. Zugleich können
       zu Ende. Die Coronapandemie – obwohl weiterhin auf der      Sie als Mitglieds­unternehmen zum Wohle aller am
       Tagesordnung – verlor dank fortschreitender Impfkam­        Ausbau des Systems mit­wirken, indem Sie uns nach
       pagne etwas an Brisanz und das Leben hat sich ein Stück     einem Unfall die Infor­mationen darüber zur Ver­fügung
       weit normalisiert. Dennoch stellen sich uns neue Fragen:    stellen. Denn wir alle wissen: Jeder Unfall ist einer zu viel!
       Wie gehen wir in den Betrieben mit Mitarbeitenden um,
       die sich nicht impfen lassen wollen? Kann es Lockerungen    Einen weiteren großen Lerneffekt erhoffen wir uns von
       für Geimpfte und Genesene geben? Eine neue Broschüre        unserem Themenschwerpunkt, der ab Seite 10 eine
       der DGUV (Seite 4) gibt hierzu wertvolle Hinweise für den   besonders gefährliche Kategorie von Arbeitsunfällen
       betrieb­lichen Alltag.                                      behandelt: Explosionen. Zum Glück geschehen sie in
                                                                   unseren Branchen eher selten, aber falls doch, enden
                                                                   sie oft verheerend, wie wir Mitte des Jahres leidvoll bei
                                                                   Currenta in Leverkusen erfahren mussten. In unserem
                                                                   Blickpunkt.Spezial analysieren wir Ursachen und Folgen
                                                                   von Explosionen, berichten über tatsächlich geschehene
                                                                   Unfälle, regen Präventionsmaßnahmen an und präsen­
                                                                   tieren Ihnen unser breites Spektrum an Medien, mit deren
                                                                   Hilfe Sie Gefährdungen erkennen, rechtssicher vorbeugen
                                                                   und abstellen können.

                                                                   Einige Explosionen werden aber trotzdem bald kommen –
                                                                   wenn zu Silvester die Böller und Raketen knallen.
       Ausführlicher berichten wir ab Seite 8 über ein neues       Bitte seien Sie auch dann vorsichtig, damit Sie gesund
       digitales Präventionsprodukt der BG RCI: das Ereignis­      und munter in ein hoffentlich unfallfreies neues Jahr 2022
       informationssystem, erreichbar über unsere Website          starten können.
       unter www.bgrci.de/ereignisinformationssystem. Die
       Web-Anwendung kommt sachlich und nüchtern daher,            Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weih­
       bietet aber noch nie Dagewesenes. Denn das Ereignis­        nachtsfest und eine friedvolle, möglichst coronafreie Zeit.
       informationssystem ist ein wachsendes Archiv realer
       Arbeitsunfälle, das anonymisierte Infos über Unfallort
       und -hergang, über Ur­sachen und ergriffene Sofortmaß­      Ihre
       nahmen enthält, sortiert nach Branche, Unfallart und
       vielen weiteren Kriterien. Angelegt als kollektives Ge­
       dächtnis, ermöglicht das System Ihnen, aus den Fehlern
       anderer zu lernen und mit den richtigen Präventions­        Markus Oberscheven    Stefan Weis
       maßnahmen dafür zu sorgen, dass sich solche Unfälle         Hauptgeschäftsführer	Stv. Hauptgeschäftsführer

       2
Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                    BLICKPUNKT
                                                                                                                  INHALT

       Blickpunkt                                      Autofahren im Winter
                                                       Tipps für Ihre Sicherheit                  20
       Editorial2
                                                       Zertifizierungen und Gütesiegel            21
       BG RCI Azubi-Wettbewerb 2021/2022:
       Jetzt geht’s los!                          4   Gütesiegel der BG RCI für BYK-Chemie GmbH
       Hinweise zum Umgang mit Geimpften               Gruppenweiter Erfolg                     22
       und Genesenen im Betrieb                   4
                                                       Gütesiegel der BG RCI für Dyckerhoff Kieswerke
       „kommmitmensch“ endet                           Flexibel, gesund – und „Sicher mit System“ 23
       zum 31. Dezember 2021                      4
       Fachtagung 2022 für                             Berichte und Informationen
       Betriebe unter Bergaufsicht                5
                                                       IVSS-Symposium Sektion Chemie 2021
       Neue Rubrik „Häufige Fragen“ im                 In neuem Format erfolgreich                24
       Fachwissenportal „Maschinensicherheit“     5
                                                       Auszeichnung für Arbeitgebende
       Neues digitales Präventionsprodukt
                                                       Reha-Preis 2022: Jetzt bewerben!           27
       Das Ereignisinformationssystem             6
                                                       Neue kurz & bündig-Broschüre
       Blickpunkt.Spezial                              Sicher und gesund im Homeoffice            28
       Ursachen – Beurteilung – Prävention
                                                       Infektionsschutz-Maßnahmen
       Grundlagen des Explosionsschutzes          8
                                                       Dicke Luft?                                29
       Explosionsschutz-Regeln der
       Berufsgenossenschaften                          App „Maschinen-Check“ mit neuen Funktionen
       Wichtige Basis für die Sicherheit         13   Checklisten für die wiederkehrende Prüfung 30

       Welcher Explosionsschutz-Seminartyp             Rezension                                  31
       sind Sie?                                 14
                                                       Impressum31
       Der Teufel steckt im Detail               15
                                                       • BG RCI.agenda                            32
       Medien und Angebote der BG RCI
       Explosionsschutz in Wort und Bild         16

                                                       Titelbild: Ausgabe mit Knalleffekt: Die Feuer- und Qualmwolke im
       Aus der Praxis                                  Hintergrund symbolisiert unser Schwerpunktthema Explosions-
       Baumunfälle                                     schutz.                Foto: ©Andrew Burges - stock.adobe.com
       Tödliches Risiko auf Landstraßen          18

                                                                                                              3
Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
MELDUNGEN                                                                                             BG RCI.magazin 11/12 2021

       BG RCI Azubi-Wettbewerb 2021/2022: Jetzt geht’s los!
       Der Startschuss ist gefallen: Trotz der besonderen            warten weitere Aufgaben, um die erfolgreichsten Teams
       Pandemie-Lage haben bis jetzt 137 Mitgliedsbetriebe der       für das große Finale im nächsten Sommer zu ermitteln.
       BG RCI über 2.000 Auszubildende zum Wettbewerb
       angemeldet! „Es gab einige Bedenken bezüglich der             Die Anmeldung zur Einzel-Challenge läuft derweil weiter:
       Pandemie-Lage, aber es überwiegt eine grundlegende            Noch bis zum 10. März 2022 können Betriebe ihren
       positive Resonanz“, berichtet Koordinator Gerold Soest­       Nachwuchs ins Rennen schicken, dann beginnt auch in
       meyer. Zusammen mit Marina Prelovsek und seinem               der Einzel-Challenge die heiße Phase.
       Projektteam wurden viele Gespräche geführt, die sich aus
       den Fragen Interessierter ergaben. „Im Fokus stand immer      Das Organisationsteam bedankt sich bei allen, die schon
       der Nutzen des Wettbewerbs, und alle Mitgliedsunterneh­       dabei sind, und freut sich über jede weitere Anmeldung
       men unterstützten das Angebot zum Weitermachen.“              bis kommenden März.

       Am 4. Oktober startete der Wettbewerb mit der Stufe 1 in      Infos und Kontakt:
       der Team-Challenge. Die teilnehmenden Betriebe vermit­        E-Mail: azubi-service@bgrci.de
       teln ihren Auszubildenden nun das erforderliche Rüst­zeug     www.bgrci-azubiwettbewerb.de
       für sicheres, gesundes Arbeiten. Unterstützt durch
       BG RCI-Aufsichtspersonen, müssen sich die jungen
       „Safety Heroes“ der ersten Herausforderung in Form eines
       schriftlichen Tests stellen. Ziel ist die Qualifikation für
       Stufe 2 des Wettbewerbs (Start: 28. Februar 2022), in der
       die Auszubildenden dann als Teams weitermachen. Dort                  Gerold Soestmeyer, BG RCI, Bochum

                                                                                                                       Miteinander.
                                                                                                       Sicher. Gesund.

                                                                                       „kommmitmensch“
           Hinweise zum Umgang mit                                                                 tä n  d  li c h  sic h er und ge
                                                                                  Selb endet
                                                                                        stverszum                              Broschür
           Geimpften und Genesenen                                                                      e r K ita und Schule –
                                                                                  So lä31.
                                                                                       uft esDezember               2021
                                                                                             run d in d

           im Betrieb
                                                                                       Rund vier Jahre lang hat „kommmitmensch“
           Die jüngsten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung,             die Kultur der Prävention in Betrieben und
           die zum 10. September 2021 in Kraft getreten sind, ermöglichen              Bildungseinrichtungen vorangebracht, nun
           Ausnahmen für geimpfte oder genesene Beschäftigte in den                    endet die Kampagne der gewerblichen
           Betrieben. „Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen              Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen
           des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen             und der DGUV. Ihr Thema wird jedoch weiter­
           ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten                  hin eine zentrale Rolle spielen – überführt in
           berücksichtigen“, heißt es in der Verordnung. Was das für den               die reguläre Präventionsarbeit und angesie­
           Betriebsalltag bedeutet und was Arbeitgebende dabei beachten                delt in den Fachbereichen und Sachgebieten.
           sollten, steht in der neuen DGUV-Broschüre „Hinweise zum Umgang             Die stark nachgefragten Kampagnenmedien
           mit Geimpften und Genesenen im Betrieb“, kostenfrei verfügbar               werden auch künftig weiterentwickelt und
           unter https://publikationen.dguv.de/ (> Publikationen zum Corona­           angeboten. Welche wo auffindbar sein
           virus).                                                                     werden, gibt die DGUV noch in diesem
                                                                                       Quartal bekannt. Auch die Handlungshilfen
                                                                DGUV/mho               und Mini-Kampagnen zu Themen der Pande­
                                                                                       mie werden fortgesetzt.         DGUV/mho

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Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                            MELDUNGEN

  Fachtagung 2022 für Betriebe
  unter Bergaufsicht
Die BG RCI richtet mit ihrer Präventionsabteilung Notfall­
management im kommenden Jahr zum zweiten Mal
eine Tagung für Leiterinnen und Leiter von Gruben-
und Gasschutzwehren, Atemschutzmannschaften und
Feuerwehren aus Betrieben unter Bergaufsicht aus.
Diese Veranstaltung führt die ehemaligen Tagungen der
Oberführerinnen und Oberführer mit den Tagungen der
Leiter und Leiterinnen von Gruben- und Gasschutzwehren,
Atemschutzmannschaften und betrieblichen Feuerwehren         Die Tagung bietet Expertinnen und Experten ein zentrales
aus Betrieben unter Bergaufsicht zusammen. Durch             Forum für Information, Erfahrungsaustausch und Diskus­
die vielen thematischen Überschneidungen und einen           sion. Es werden rund 150 Teilnehmende erwartet. Die Ver­-
verbreiterten Erfahrungsaustausch wird das neue Format       anstaltung beginnt am 9. März 2022 um 9 Uhr und endet
erhebliche Synergien erzielen.                               am 10. März 2022 gegen 13 Uhr. Tagungsort ist das Hotel
                                                             Park Soltau.

                                                             Das Programm der Veranstaltung ist noch in Vorbereitung.
                                                             Teilnahmeunterlagen sowie Informationen zu den Über­
                                                             nachtungsmöglichkeiten können Sie formlos bei Uta
                                                             Böttcher (uta.boettcher@bgrci.de), Telefon: 06221 5108-
                                                             28506, anfordern. Dort können Sie auch Themenvorschlä­
                                                             ge oder Besprechungswünsche einreichen und eigene
                                                             Bei­träge oder Präsentationen anmelden.

                                                             Die Kapazitäten der Veranstaltung sind begrenzt. Bitte
                                                             beachten Sie, dass alle Anmeldungen in der Reihenfolge
                                                             des zeitlichen Eingangs berücksichtigt werden. Nach
                                                             Er­reichen der Kapazitätsgrenze ist keine Anmeldung mehr
                                                             möglich.
                                                                          Roman Preißler, BG RCI, Clausthal-Zellerfeld

Neue Rubrik „Häufige Fragen“ im Fachwissenportal
„Maschinensicherheit“
Das Fachwissenportal „Maschinensicherheit“ auf unseren       BG RCI. Der neue, weiter wachsende Bereich ist also
Präventionsseiten hat ein neues Untermenü: „Häufige          erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Maschinen­
Fragen“ beantwortet kurz, knackig und verständlich           sicherheit – für SiFas aus den Mitgliedsbetrieben, aber
21 Fragen in derzeit sieben Kategorien. Für alle, die es     auch für die Aufsichtspersonen der BG RCI. Es lohnt sich,
genauer wissen wollen, gibt es Hinweise zu weiterführen­     immer mal hineinzuschauen unter www.bgrci.de (Seiten
den Infos; wo es sich anbietet, führen Links weiter zu       ID: #F8CT).
Arbeitshilfen, Checklisten und anderen Medien der                               Annett Bruhns, BG RCI, Langenhagen

                                                                                                                         5
Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
BLICKPUNKT                                                                                                                                       BG RCI.magazin 11/12 2021

                                                                     Berufsgenossenschaft
                                                                                            Rohstoffe und chemische
                                                                                                                    Industrie
                                                                    Prävention
       Neues digitales Präventionsprodukt der BG RCI                Kurfürsten-Anlage 62
                                                                    69115 Heidelberg
                                                                    www.bgrci.de

       Das Ereignisinformationssystem                               Kontakt:
                                                                    E-Mail: ereignisinformation
                                                                                                ssystem@bgrci.de
                                                                    www.bgrci.de/ereignisin
                                                                                             formationssystem

       Die BG RCI hat ein neues digitales Präventionsprodukt als
       Web-Anwendung an den Start gebracht: das Ereignisinforma-                                                                Neu:
       tionssystem. Es informiert, wie der Name bereits andeutet, über                                                          Für Mitglieds-
       schwere und tödliche Arbeitsunfall-Ereignisse – ein einzigarti-                                                          unternehmen
                                                                                                                                der BG RCI
       ges Werkzeug im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung,
       mit dem erstmals auch kleinere und mittlere Mitgliedsbetriebe
       systematisch Erkenntnisse für die eigene Präventionsarbeit
       gewinnen können.

       Es ist uns ein großes Anliegen, mit der Kommunikation von Unfall­
       ereignissen weitere schwere oder tödliche Unfälle in Zukunft zu                                                           Ereignisinformations-
       verhindern! Grundlage dafür ist unser Auftrag „Prävention mit allen
                                                  Herausgeber:
                                                                                                                                 system
       geeigneten Mitteln“. Zudem wünschen sich   Beruauch
                                                                                                                                 Eine Chance, Unfälle zu
                                                      fsgenossedie
                                                                 nschaftArbeitgeber-
                                                                         Rohstoffe und chemische                                                             verhindern
                                                                                                 Industrie
       und Arbeitnehmervertretungen in unseren©ehrenamtlichen
                                                    BG RCI                        Gremien
                                                 Vervielfältigung, auch ausz
       ausdrücklich einen solchen Kommunikationskanal.
                                                 ausdrücklicher Genehmig
                                                                            ugsweise, nur mit
                                                                           ung.

                                                                                                                                             Ihre gesetzliche Unfallver
                                                                                                                                                                       sicherung

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Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                             BLICKPUNKT

Rechtssicher, anonym, nutzerfreundlich                       Jeder Ereignisinformation werden die jeweils ursächlichen
Um das Ereignisinformationssystem zu „füttern“, pflegen      Gefährdungs- und Belastungsfaktoren aus dem Merkblatt
unsere Aufsichtspersonen Informationen über die              A 017 „Gefährdungsbeurteilung“ zugeordnet. Über diese
untersuchten Unfälle in eine Datenbank ein. Die Texte        gemeinsame Schnittmenge verbindet das System den
werden anonymisiert, und es findet eine Zuordnung zu         korrektiven mit dem präventiven Teil des Arbeitsschutzes.
festgelegten Kategorien statt. Bei einigen Unfällen sollen   Die betriebliche Unterweisung – strukturiert mit Hilfe
auch Fotos in anonymisierter bzw. retuschierter Form zum     des Merkblatts A 026 „Gefährdungsorientiertes Unter­
Einsatz kommen. Diese Vorgehensweise ist selbstver­          weisen“– kann dann mit einer Ereignisinformation noch
ständlich konform mit den aktuellen Regelungen des           überzeugender und präziser gestaltet werden.
Datenschutzes bzw. der Bildrechtevorgaben.
                                                             Wachsendes Kompendium
Über die Internetadresse www.bgrci.de/ereignisinforma-       Das Ereignisinformationssystem ist mit einem Archiv
tionssystem können Sie die Web-Anwendung starten,            von rund 100 Unfällen gestartet und wird kontinuierlich
auch auf mobilen Endgeräten. Die Anmeldung erfolgt mit       er­weitert, bis im Laufe der Zeit eine umfassende Informa­
Ihrer Mitgliedsnummer und der dazu gehörigen Postleit­       tionsquelle über das Unfallgeschehen verfügbar sein wird.
zahl. Über die Suche nach verschiedenen Kategorien wie
etwa Gewerbezweig, Gefährdungs-/Belastungsfaktor oder        Falls Sie einen Unfall aus Ihrem Betrieb in das Ereignis­
Thema steigen Sie ins System ein. Durch Anklicken des        informationssystem einpflegen lassen wollen, wenden Sie
jeweiligen Unfallereignisses erhalten Sie weitergehende      sich bitte an Ihre Aufsichtsperson, denn: Dies könnte ein
Informationen zum Unfallhergang, zu den Ursachen sowie       wichtiger Beitrag dafür sein, dass sich ein solcher Unfall
den erfolgten Sofortmaßnahmen. Das Ereignis mit allen        nicht in einem anderen Betrieb wiederholt.
Informationen können Sie als PDF oder Link schnell mit
anderen Abteilungen teilen.                                      Meriam Khani und Dr. Günter Klesper, BG RCI, Köln

                                                                                                                      7
Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
BLICKPUNKT.SPEZIAL                                                                                    BG RCI.magazin 11/12 2021

        Ursachen – Beurteilung – Prävention
        Grundlagen des Explosionsschutzes
        Explosionen sind selten. Zum Glück! Kommt es aber doch dazu, sind die Folgen meist schwer – Explosio-
        nen zählen zu den fünf häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle. Entsprechend wichtig ist es, das
        Auftreten einer Explosion zu vermeiden und, falls das nicht möglich ist, die Ausbreitung und die Auswir-
        kungen zu beschränken.

        Wie kommt es zu einer Explosion?                             explosions­fähiger Gemische zu rechnen. Bei versprühten
        Die vier Spitzen des Gefahrentetraeders (siehe Abbil­        oder verdüsten Flüssigkeiten gilt dies nicht – hier ist stets
        dung 1) beschreiben vier Voraussetzungen, die alle           eine Explosionsgefahr anzunehmen.
        gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit es zu einer Explo­
        sion kommen kann:

        •   brennbarer Gefahrstoff
        •   Oxidationsmittel, z. B. Sauerstoff
        •   Durchmischung im richtigen Mischungsverhältnis            Abbildung 1:
        •   wirksame Zündquelle                                       Gefahrentetraeder
                                                                      für Explosionen.
        Brennbare Gefahrstoffe sind alle Stoffe, die nach ihrer
        Entzündung mit einem Oxidationsmittel – meist ist dies
        der natürlich in der Luft vorkommende Sauerstoff – ver­
        brennen können. Typische Beispiele: Lösemittel in La­
        cken, Klebern oder Reinigern, sowie Stäube, etwa Holz-,
        Metall- oder Zuckerstäube. Damit es zur Durchmischung
        der Stoffe mit dem Oxidationsmittel kommen kann, müs­
        sen Flüssigkeiten verdampfen oder Stäube aufgewirbelt
        werden. Beurteilt wird dies für Flüssigkeiten meist anhand
        des Flammpunkts: Dies ist die niedrigste Temperatur einer
        Flüssigkeit, bei der sich unter bestimmten genormten Be­
        dingungen aus ihr Dämpfe in solcher Menge entwickeln,
        dass sie entzündet werden können. Liegt die Temperatur
        nicht sicher unter dem Flammpunkt, ist mit der Bildung

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Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                                      BLICKPUNKT.SPEZIAL

        Von Feststoffen geht eine Explosionsgefahr nur aus, so­                       Gefahrstoff mit Luft mischt, reicht also noch nicht aus. Nur
        fern sie in ausreichender Feinheit vorliegen:                                 im richtigen Mischungsverhältnis – zwischen der unteren
        Mit abnehmender Korngröße nimmt die Oberfläche der                            Explosionsgrenze (UEG) und der oberen Explosionsgrenze
        Stäube zu (siehe Abbildung 2), somit kann die Verbren­                        (OEG) – kann eine Mischung brennbarer Gefahrstoffe mit
        nung schneller ablaufen, was schließlich zu einem ex­                         Luft bei Entzündung explodieren. Unterhalb der UEG
        plosionsartigen Verlauf führt. Typischerweise ist dies bei                    enthält das Gemisch zu wenig Brennstoff, es ist zu
        Korngrößen unterhalb 0,5 mm der Fall.                                         „mager“. Oberhalb der OEG enthält es zuviel Brennstoff,
                                                                                      es ist zu „fett“ und brennt „nur“ ab, statt zu explodieren
        Allgemein bezeichnet man solche Gemische als „explo­                          (siehe Abbildung 3). Achtung: Die OEG findet bei Stäuben
        sionsfähige Gemische“. Liegt dieses Gemisch unter                             keine Anwendung.
        atmosphärischen Bedingungen (Umgebungstemperatur:
        -20 °C bis +60 °C; Luftdruck: 0,8 bis 1,1 bar; Oxidations­                    Die letzte für eine Explosion erforderliche Voraussetzung
        mittel: Luft) vor, spricht man von einer „explosionsfähigen                   ist eine wirksame Zündquelle. Von den dreizehn bekann­
        Atmosphäre“. Da dies der häufigste Fall ist, gehen wir im                     ten Zündquellenarten spielen in der Praxis die folgenden
        Folgenden nur hierauf ein. Bei einer „gefährlichen                            sechs die größte Rolle:
        explosionsfähigen Atmosphäre“, kurz „g. e. A.“, treten
        diese in gefahrdrohender Menge auf. Eine gefahrdrohen­                        • heiße Oberflächen
        de Menge liegt vor bei einem Volumen ≥ 10 l bzw.                              • Flammen und heiße Gase
        ≥ 1/10.000 Rauminhalt oder bei Auftreten in unmittelba­                       • Zündquellen durch mechanische Reib-, Schlag-
        rer Nähe von Menschen.                                                           und Abtrennvorgänge
                                                                                      • elektrische Anlagen
        Auf die Mischung kommt es an                                                  • elektrische Ausgleichsströme, kathodischer
        Dieser Spruch gilt nicht nur beim Kochen, sondern auch                           Korrosionsschutz
        im Explosionsschutz. Allein, dass sich ein brennbarer                         • statische Elektrizität

Abbildung 2: Abhängigkeit der Oberfläche von der Korngröße bei Staubpartikeln.                           Abbildung 3: Bei Gasen, Dämpfen und Nebeln
                                                                                                         wird der Bereich zwischen den beiden Explo-
                                                                                                         sionsgrenzen (OEG und UEG) als Explosions-
                                                                                                         bereich bezeichnet.

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                                                                                                                                                  9
Explosionsschutz: Thema im Blickpunkt.Spezial
BLICKPUNKT.SPEZIAL                                                                                        BG RCI.magazin 11/12 2021

        Gefährdungsbeurteilung                                           Vorrangige Schutzmaßnahme ist die Substitution. Dabei
        Das wichtigste Hilfsmittel, um eine Explosionsgefährdung         gilt es zu prüfen, ob die brennbaren Gefahrstoffe durch
        einschätzen und beherrschen zu können, ist die Gefähr­           weniger gefährliche Stoffe ersetzt, also substituiert
        dungsbeurteilung. Die Maßnahmen unterliegen dabei der            werden können. Das wären etwa Flüssigkeiten mit einem
        in Abbildung 4 dargestellten Rangfolge.                          höheren Flammpunkt oder solche, die nicht brennbar
                                                                         sind; statt Stäuben könnten Granulate zum Einsatz
        Der beste Schutz vor einer Explosion: Es ist nichts da,          kommen. Auch Arbeitsverfahren, die keine oder weniger
        das explodieren könnte. Das heißt, die Bildung einer             Stoffe freisetzen (z. B. Pinselauftrag anstelle von Versprü­
        g. e. A. ist sicher verhindert, sprich eine der drei Ecken des   hen), können schützen.
        Gefahrentetraeders, nämlich „Oxidationsmittel“, „brenn­
        barer Gefahrstoff“ oder „Durchmischung im richtigen              Ist keine ausreichende Substitution möglich? Dann muss
        Mischungsverhältnis“ fehlt. Geht das nicht, gilt es,             geprüft werden, ob durch Maßnahmen wie Dichtheit von
        Zündquellen auszuschließen, also die vierte Spitze des           Behältern oder Anlagen, Beseitigung von Staubablage­
        Gefahrentetraeders zu kappen. Falls auch das nicht               rungen oder natürliche Lüftung eine g. e. A. sicher
        zuverlässig realisierbar ist, müssen Maßnahmen her,              ver­hindert ist. In einem solchen Fall – dokumentiert in
        die die Ausbreitung einer Explosion verhindern und ihre          der Gefährdungsbeurteilung – sind weitere Explosions­
        Auswirkungen beschränken.                                        schutzmaßnahmen nicht erforderlich. Weiterführende
                                                                         Maßnahmen müssen überwacht und geprüft werden,
        	1. Ebene der Maßnahmen:                                        um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Darum unterliegen
            Vermeidung der Bildung von g. e. A.                          sie der Prüfverpflichtung nach Anhang 2 Abschnitt 3
        In der GefStoffV ist das STOP-Prinzip verankert. Die             BetrSichV. Beispiele für solche Maßnahmen sind:
        Abkürzung STOP beschreibt die Rangfolge der Schutz­
        maßnahmen: Substitution, Technische Schutzmaßnah­                Technische Lüftungsmaßnahmen: Durch eine Absaugung
        men, Organisatorische Schutzmaßnahmen, Persönliche               oder Raumlüftung werden brennbare Gefahrstoffe aus der
        Schutzmaßnahmen.                                                 Luft entfernt oder zumindest in ihrer Konzentration

      Abbildung 4: Maßnahmenrangfolge im Explosionsschutz mit beispielhaften Schutzmaßnahmen und Verweis auf das entsprechende
      Technische Regelwerk (nach: KB 028-1).

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11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                      BLICKPUNKT.SPEZIAL

reduziert. Beispielsweise mittels Gaswarngeräten (Mes­            2. Ebene der Maßnahmen:
sung der Konzentration brennbarer Gase/Dämpfe)                    Vermeidung der Entzündung
oder Strömungswächtern (Messung des Luftstroms)               Kann eine g. e. A. nicht sicher verhindert werden, muss
lässt sich die Wirksamkeit von Absaugung und Lüftung          beurteilt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie
über­wachen.                                                  auftreten kann und wie lange sie andauert. Ebenso muss
                                                              für Zündquellen ermittelt werden, wie wahrscheinlich es
Inertisierung: Bei der Inertisierung verdrängen nicht        ist, dass sie vorhanden sind oder entstehen (im Prozess,
brennbare Stoffe – vor allem Gase wie Stickstoff oder         z. B. beim Schleifen, oder bei Gerätefehlern und Störun­
Kohlenstoffdioxid – den Sauerstoff so weit, dass keine        gen) und wirksam werden.
Explosion mehr stattfinden kann. Eine Inertisierung ist nur
in geschlossenen Anlagenteilen anwendbar und muss             Solche Arbeitsbereiche werden mit dem Warnzeichen
überwacht werden. Achtung: Inertgase wirken erstickend.       D-W021 „Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre“
                                                              („Ex-Dreieck“) gekennzeichnet. Zusätzlich sind dort
                                                              offene Zündquellen wie Rauchen oder offenes Feuer
   Prüfverpflichtung nach Anhang 2 Abschnitt 3                verboten. Unbefugte dürfen derart gefährdete Bereiche
   der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):             nicht betreten.
   Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
   (Ex-Anlagen) sind überwachungsbedürftige                   Das langjährig bewährte Konzept der Zoneneinteilung hilft
   Anlagen, für die besondere Prüfanforderungen               bei der Ableitung des Umfangs der notwendigen Zünd­
   gelten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die                quellenvermeidung. Auch die Technischen Regeln für
   BetrSichV. Der Unternehmer oder die Unterneh­              Gefahrstoffe (TRGS) der 700er-Reihe nutzen dieses
   merin hat die Prüfart, den Prüfumfang, die                 Konzept. Bei der Einteilung der Zonen geht es um die
   Prüftiefe, die Prüffristen und die erforderliche           Häufigkeit und Dauer, mit der g. e. A. auftreten oder
   Befähigung der zur Prüfung befähigten Person               vorhanden sein kann. Zu betrachten sind sie dabei im
   festzulegen und im Explosionsschutzdokument                Verhältnis zur Betriebsdauer des Prozesses – nicht zu
   zu beschreiben.                                            einem Zeitraum wie einer Woche oder einem Jahr.
                                                              Für g. e. A. als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen,
   Prüfungen müssen durchgeführt werden                       Dämpfen oder Nebeln gibt es die Zonen 0, 1 und 2.
   • vor erstmaliger Inbetriebnahme,                          Für g. e. A. in Form einer Staubwolke in Luft gelten die
   • nach prüfpflichtigen Änderungen und                      Zonen 20, 21 und 22.
   • wiederkehrend.
                                                              Anhand der festgelegten Zone können Betriebe dann die
   Die Prüfanforderungen werden in der TRBS 1201              zu treffenden Schutzmaßnahmen ableiten – vorausge­
   Teil 1 „Prüfungen von Anlagen in explosionsge­             setzt, dass das Auftreten der g. e. A. und das Wirksam­
   fährdeten Bereichen“ konkretisiert.                        werden der Zündquelle voneinander unabhängig sind.
                                                              Der Zusammenhang zwischen dem Auftreten von g. e. A.,
                                                              der daraus resultierenden Zone und den zu vermeidenden
                                                              Zündquellen ist in Tabelle 1 dargestellt. Eine Hilfestellung

       D-W021 „Warnung vor explosions-         P003 „Keine offene Flamme;              D-P006 „Zutritt für
       fähiger Atmosphäre“                     Feuer, offene Zündquelle und            Unbefugte verboten“
                                               Rauchen verboten“

                                                                                                                        11
BLICKPUNKT.SPEZIAL                                                                                                                                                                BG RCI.magazin 11/12 2021

        bei der Zoneneinteilung bietet die Beispielsammlung in                                                                                     0/20 zu treffen. Für den Einzelfall können Unternehmen in
        DGUV Regel 113-001, siehe Abbildung 5.                                                                                                     der Gefährdungsbeurteilung andere Maßnahmen festle­
                                                                                                                                                   gen, solange diese das gleiche Sicherheitsniveau gewähr­
        Zone            Auftreten von                                                         Vermeidung von                                       leisten (etwa Tätigkeiten nach TRGS 507 „Oberflächenbe­
        (Gase + Dämpfe/ g. e. A.                                                              Zündquellen, die                                     handlung in Räumen und Behältern“).
        Stäube)
        0 / 20                            ständig,                                            - ständig oder häufig                                    3. Ebene der Maßnahmen:
                                          langzeitig                                          oder                                                 	Beschränkung der Ausbreitung bzw. der
                                          oder                                                - gelegentlich oder
                                          häufig                                              - selten auftreten                                       Auswirkungen einer Explosion
                                                                                                                                                   Lässt sich eine Explosion trotz aller Maßnahmen nicht
        1 / 21                            gelegentlich                                        - ständig oder häufig
                                                                                              oder                                                 sicher ausschließen, ist durch sogenannte „konstruktive
                                                                                              - gelegentlich                                       Schutzmaßnahmen“ ihre Auswirkung zu minimieren.
                                                                                              auftreten                                            Dabei werden Behälter und Anlagenteile so ausgelegt oder
        2 / 22                            selten und                                          - ständig oder                                       ausgerüstet, dass durch eine Explosion keine Personen
                                          kurzzeitig                                          häufig auftreten                                     verletzt sowie Gebäude und Anlagen geringstmöglich
                                                                                                                                                   beschädigt werden. Beispiele für solche Maßnahmen:
        Tabelle 1: Anforderungen an die Zündquellenvermeidung in Ab-
        hängigkeit von der Häufigkeit und der Dauer des Auftretens von                                                                             Explosionsfeste Bauweise: Der Behälter oder die Anlage
        g. e. A. bzw. von der Zoneneinteilung.                                                                                                     halten einer Explosion im Inneren stand.

                                                                                                                                                   Explosionsdruckentlastung: Hierbei wird der Explosions­
                                                                                                                                                   überdruck etwa über Berstscheiben, Explosionsklappen
         113-001
                                                                                                                                                   oder ständige Öffnungen an die Umgebung abgeführt.
                                         l 113-001
                           DGUV Rege                               113-001
                                                                                           DGUV Regel 113-001
                                                                                                                                                   Die Druckentlastung darf niemanden gefährden.
                                      chutz-Regeln
                           Explosionss

             I             (EX-RL)            für das
                                           hnischer Reg
                                                        eln
                            Sammlung tec Gefahren durch explosion
                            Vermeiden der e mit Beispielsammlun
                            fähige Atmosp
                                            här
                                            exp losionsgefährdeter
                                                                   s-
                                                                   g
                                                                       II
                                                                                           Explosionsschutz-Regeln
                                                                                           (EX-RL)
                                                                                           Sammlung technischer Regeln für das
                                                                                                                                                   Explosionsunterdrückung: Diese Maßnahmen erkennen
                                                                                                                                                   und ersticken eine angelaufene Explosion, bevor sie
                             zur Einteilung en                                             Vermeiden der Gefahren durch explosions-
                                          Zon
                             Bereiche in                                                   fähige Atmosphäre mit Beispielsammlung
                                                                                           zur Einteilung explosionsgefährdeter
                                                                                           Bereiche in Zonen
                                                                                                                                                   gefährliche Überdrücke erreicht.

                                                                                                                                                   Zusätzlich muss die Übertragung auf andere gefährdete
                                               57035
                               Artikel-Nr.: 412
                                                                                                                                                   Anlagenbereiche verhindert werden (explosionstechni­
                                                                                           Artikel-Nr.: 41257035
                                                                                                                                                   sche Entkopplung), etwa durch Löschmittelsperren,
                                                                                                                                                   Schnellschlussschieber oder -klappen und Zellenrad­
                                                                                                                                                   schleusen.
                       1
             August 202
                                                               August 2021                                                                         Dokumentation
                                                       001a_113-001_Titelblatt_II.indd 1                                     19.07.2021 09:28:32
                                                                                                                                                   Ihre Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz
        Abbildung 5: Die Explosionsschutz-Regeln (DGUV Regel 113-                                                                                  müssen Betriebe in einem sogenannten Explosionsschutz­
        001 – Teile 1 und 2) bündeln alle explosionsschutzrelevanten                                                                               dokument dokumentieren, einem speziellen Teil der
        Technischen Regeln. Anlage 4 enthält die weltweit umfang-                                                                                  Gefährdungsbeurteilung. Informationen zu dem Thema
        reichste Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefähr-                                                                                 bietet die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutz­
        deter Bereiche in Zonen. Weitere Informationen zur Zonenein-                                                                               dokument“. Auch Prüfungen müssen nach Betriebssicher­
        teilung sowie zur Zündquellenvermeidung bieten die TRGS 720                                                                                heitsverordnung dokumentiert werden, siehe TRBS 1201
        sowie TRGS 722, TRGS 723 und TRGS 727.
                                                                                                                                                   Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten
                                                                                                                                                   Bereichen“.
        Verzichtet ein Betrieb auf die Zoneneinteilung, muss er
        zunächst davon ausgehen, dass g. e. A. im gesamten                                                                                         
        Arbeitsbereich dauerhaft auftritt (Worst-Case-Betrach­                                                                                     
        tung). Somit sind Schutzmaßnahmen im Sinn der Zone                                                                                                Dr. Maximilian Hanke-Roos, BG RCI, Heidelberg

        12
11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                       BLICKPUNKT.SPEZIAL

Explosionsschutz-Regeln der Berufsgenossenschaften
Wichtige Basis für die Sicherheit
Zu beurteilen, wo es im Betrieb welche Explosionsgefahren gibt und welche Präventionsmaßnahmen die
richtigen sind, ist für Unternehmen nicht einfach. Die Berufsgenossenschaften bieten ihnen eine wichtige,
praxisorientierte Hilfestellung: die Explosionsschutz-Regeln inklusive einer Sammlung anschaulicher
Beispiele.

Die berufsgenossenschaftlichen Explosionsschutz-Regeln        Ein weiterer Bestandteil ist eine ständig aktualisierte Liste
(EX-RL) besitzen eine über 70-jährige Tradition in Deutsch­   funktionsgeprüfter Gaswarngeräte, welche einen Baustein
land. Sie waren Grundlage für viele nationale und inter­      bei den Maßnahmen zum Explosionsschutz bilden
nationale Regelungen, etwa für den Leitfaden zur europäi­     können.
schen Richtlinie 1999/92/EG, Basisnorm im Ex­plo­sions-
­schutz DIN EN 1127-1 und viele Technische Regeln zur         Anwendung der Beispielsammlung
 Betriebssicherheit bzw. für Gefahrstoffe. In der heutigen    Die in den einzelnen Beispielen der Sammlung aufge­
 Fassung (Stand 08/2021) bietet die DGUV Regel 113-001        führten Maßnahmen gelten für den Normalbetrieb,
 den Unternehmen eine Sammlung aller explosionsschutz­        berücksichtigen aber auch betriebsübliche Störungen:
 relevanten technischen Regeln.                               also vorhersehbare Störungen oder Gerätefehler, die
                                                              üblicherweise in der Praxis auftreten, wie etwa der
Außerdem enthalten die aktuellen EX-RL eine Beispiel­         Sack­abriss bei einer Absackmaschine. Auch eine solche
sammlung, die bei der praktischen Umsetzung von               Störung gilt es bei der Zoneneinteilung zu berücksichtigen.
Explosionsschutzmaßnahmen hilft. Sofern die Bildung
einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (kurz         Die Beispielsammlung dient als Entscheidungshilfe bei
g. e. A.) im Inneren von Arbeitsmitteln oder in deren         der Auswahl von Art und Umfang der Schutzmaßnahmen
Umgebung nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ist         für das Vermeiden von Explosionsgefahren. Die Entschei­
es möglich, die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen       dung, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit g. e. A.
einzuteilen (siehe auch unseren Grundlagenartikel ab          auftreten können, hängt von den gegebenen Umständen
Seite 13).                                                    ab und muss sich stets auf den vorliegenden Einzelfall
                                                              beziehen. Deshalb ist immer zu untersuchen, ob der
Schwierig, aber kapitalschonend                               konkrete Fall hinsichtlich Menge und Wahrscheinlichkeit
Viele Betreiber, die mit der Bildung einer g. e. A. rechnen   mit dem Sachverhalt aus dem Beispiel der Sammlung
müssen, tun sich schwer mit der Einteilung explosionsge­      korrespondiert. Dabei helfen die einführenden Hinweise
fährdeter Bereiche in Zonen. Oft fehlen die Erfahrungen,      zur Sammlung und die Umsetzung der Schutzmaßnahmen
zuverlässige Praxishilfen oder erforderliche Daten für        nach TRGS 722 (Spalte 4 der EX-RL – Beispielsammlung).
Berechnungen.
                                                              Vorteil dieser Darstellung: Die Zoneneinteilung ist nicht
Zudem gehen mit der Zoneneinteilung oft spürbare              nur abstrakt in einer Tabelle dargestellt – die Beispiel­
finanzielle Aufwendungen einher. Nehmen wir an,               szenarien gehen auch näher auf die Begleitumstände ein,
dass der Kaufpreis für ein neu anzuschaffendes elektri­       die zu dieser Zoneneinteilung geführt haben. Bestehen
sches, nicht-explosionsgeschütztes Flurförderzeug rund        Zweifel, ob die konkreten Randbedingungen des betrach­
10.000 € beträgt. In Kategorie 3 zum Einsatz in Zone 2        teten Einzelfalls die Anwendung der in der EX-RL – Bei­
kostet es bereits das 1,8- bis 2,7-fache. Und in Kategorie    spielsammlung oder in anderen Regelungen angegebenen
2 zum Einsatz in Zone 1 schlägt das Fahrzeug sogar mit        Zoneneinteilung zulassen, können orientierende Messun­
dem 4-fachen zu Buche.                                        gen zur Klärung beitragen, realisierbar entweder selbst mit
                                                              geeigneten Geräten und erfahrenem Personal oder durch
Insofern ist eine großzügige Einteilung ganzer Bereiche in    eine beauftragte Messstelle. Dabei ist wichtig, für die
Zone 1 oder 2, wie früher oft üblich, finanziell nicht mehr   Zoneneinteilung nicht nur die Messergebnisse beim
vertretbar. Somit ist die präzise Zoneneinteilung nicht nur   störungsfreien Betrieb zu berücksichtigen, sondern alle
Teil einer Gefahrenabwehr, sondern auch von großem            regulären Betriebszustände sowie die bereits erwähnten
wirtschaftlichem Nutzen. Dabei hilft die aktuelle DGUV-       betriebsüblichen Störungen.
Regel mit der weltweit größten Beispielsammlung zur
Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen.                                   Björn Poga, BG RCI, Heidelberg

                                                                                                                         13
BLICKPUNKT.SPEZIAL                                                                                BG RCI.magazin 11/12 2021

       Welcher Explosionsschutz-Seminartyp sind Sie?

       Die Präventionsabteilung Qualifizierung der BG RCI bietet verschiedene Seminare zum Thema Explosionsschutz an.
       Welches das für Sie passende mit dem größtmöglichen Nutzen ist, können Sie mit diesem Entscheidungsbaum
       ermitteln. Nähere Informationen zu unseren Qualifizierungsmaßnahmen und der Anmeldung finden Sie online unter
       seminare.bgrci.de            Dr. Viktoria Kapoustina, BG RCI, Maikammer; Anne-Kathrin Fiedler, BG RCI, Heidelberg

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11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                      BLICKPUNKT.SPEZIAL

Der Teufel steckt im Detail
Explosionen, ob groß oder klein, kommen leider immer wieder vor. Dabei sind es häufig
scheinbar banale Abweichungen von der sicheren Arbeitsweise, die dazu führen. Im
Explosionsschutzportal www.exinfo.de des Referats Explosionsschutz der BG RCI (er-
reichbar über den QR-Code) sind einige solcher Szenarien aufgearbeitet. So wird die
Ursache erkennbar, und in ähnlichen Situationen lassen sich Unfälle einfacher vermeiden.

Keine gute Idee: Benzin zur Bodenreinigung                    ein Teelöffel flüssiges Benzin. Deshalb ist es nicht verwun­
Aus gutem Grund kommen zur Reinigung von Fußböden             derlich, dass restentleerte, vermeintlich „saubere“ Fässer
                                   keine brennbaren           hochgradig gefährlich sind.
                                   Lösemittel zum
                                   Einsatz. Doch eine         In diesem Fall sollten alte Fässer gereinigt und zur
                                   Mitarbeiterin des          Entsorgung aufgetrennt werden. Die Gefahr wurde
                                   Reinigungspersonals        unterschätzt, eine Gefährdungsbeurteilung für die
                                   verwendete – ohne          Trennarbeiten wurde nicht als erforderlich angesehen –
                                   Rücksprache mit            man ging davon aus, dass die Fässer nur geringe Rest­
                                   ihrem Vorgesetzten –       mengen von Altöl enthielten. Ein tödlicher Fehler: Einer
                                   zur Entfernung eines       der Beschäftigten starb. Schwere und tödliche Unfälle
                                   etwas größeren             bei Schweiß- und Trennarbeiten an Altfässern geschehen
                                   Ölflecks „Wundben­         leider bis heute, obwohl die Gefahr und die erforderlichen
                                   zin“ (Petrolether) statt   Maßnahmen schon lange bekannt sein sollten.
                                   des vorgesehenen
                                   Reinigungsmittels.         Kleine Ursache – große Wirkung
                                   Der Petrolether            Hier ist „nur“ eine Flasche
                                   verdampfte und             heruntergefallen und zerbrochen–
                                   bildete schnell eine       allerdings eine mit mehreren
explosionsfähige Atmosphäre – die dann wohl durch den         Litern eines leicht flüchtigen
Wischvorgang entzündet wurde.                                 Lösemittelgemisches. Aus der
Es kam zu einer Stichflamme, die der Reinigungskraft          großen Lache verdampfte das
Verbrennungen im Gesicht, am Hals und an den Beinen           Gemisch schnell und bildete eine
zufügte und auch den Putzwagen in Brand setzte.               gefährliche explosionsfähige
                                                              Atmosphäre, die sich an einem
Leider ein Klassiker: Tödlicher Unfall                        elektrischen Gerät entzündete.
beim Zertrennen eines Altölfasses                             Die Person, der die Flasche
Zur Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmo­        heruntergefallen war, blieb
sphäre braucht es nicht viel! Für ein 200-Liter-Fass genügt   unverletzt: Sie hatte gerade den
                                                              Raum verlassen, um mehr Tücher
                                                              zum Aufnehmen des Lösemittels
                                                              zu holen.

                                                              Der Praxishilfe-Ordner „Aus
                                                              Arbeitsunfällen lernen“ enthält
                                                              weitere Unfallbeispiele auch aus
                                                              anderen Bereichen.

                                                              

                                                                     Dr. Maximilian Hanke-Roos, BG RCI, Heidelberg

                                                                                                                        15
BLICKPUNKT.SPEZIAL                                                                                                                                                                                                                                 BG RCI.magazin 11/12 2021

                                                                                                                                                                                                 KB 028-2
                                                                                                                                                                                                 kurz & bün
                                                                                                                                                                                                           dig

                                                                                                                                                                                                            Gefährdu
                                                                                                                                                                                                                       ngsbeurt
                                                                                                                                                                                                                                   eilung

                                                                                                                                                                                                          Explosio
                                                                                                                                                                                                                   nssc  hutzkonz
                                                                                                                                                                                                                                     ept

                                                                                                                                                                                                                 Sicherhe
                                                                                                                                                                                                                            it

                                                                                                                                                                                      Rechtlich
                                                                                                                                                                                                er
                                                                                                                                                                                     im Explos Wegweiser
                                                                                                                                                                                               ionsschu
                                                                                                                                                                                                        tz
                                                                                                                                                                                 Explosione
                                                                                                                                                                                                 n im Betrieb
                                                                                                                                                                                unterstreic                       zählen zu
                                                                                                                                                                                                ht die Bed                      den fünf
                                                                                                                                                                                erkannt und                   eutung eine                häufigsten
                                                                                                                                                                                                  bewertet                    r gut stru             Ursachen
                                                                                                                                                                               konzept erst                    werden. Bes              kturier                für tödlich
                                                                                                                                                                                                 ellt werden                   teht das Risi ten Gefährdungsb              e Arbeits
                                                                                                                                                                                                                                                                                     unfälle. Die
                                                                                                                                                                               zur Reduzie                      . Darin sind                ko einer Exp          eurteilung                      s
                                                                                                                                                                                               rung der                                                                       , durch die
                                                                                                                                                                              bezüglich                    Auswirkung Maßnahmen zur                      losion, mu
                                                                                                                                                                                                                                                                     ss ein Exp            Gefahren
                                                                                                                                                                                            Hinweise                        en auf ein            Vermeidun                     losionssch
                                                                                                                                                                                                          zur Vorgeh                   vertretbar            g einer Exp                    utz­
                                                                                                                                                                                                                        ensweise                 es Maß bes               losion ode
                                                                                                                                                                                                                                     und zu eins              chrieben.              r zumind
                                                                                                                                                                                                                                                chlägigen                Diese Sch              est
                                                                                                                                                                             Das Arbe
                                                                                                                                                                                     itsschutz                                                             rechtlich                rift gibt die
                                                                                                                                                                            Gefahrsto          gesetz (ArbS                                                          en Bestim                   s­
                                                                                                                                                                                      ffverordn
                                                                                                                                                                                                ung (GefS
                                                                                                                                                                                                             chG) bilde
                                                                                                                                                                                                                       t in Verb
                                                                                                                                                                                                                                                                                 mungen.
                                                                                                                                                                            ordnung                      toffV                  indu             ng mit der
                                                                                                                                                                                        (BetrSich                     ) und der
                                                                                                                                                                             Explosion              V) den rech                   Betriebss                     tet: Man
                                                                                                                                                                                         sschutz.               tlichen Rahm                 icherheit                     kann bei
                                                                                                                                                                            tungen für               Die dort                    en für den            sver- gehe                   Befolgun
                                                                                                                                                                                                               formulier                     betrieblic              n,                       g der Tech
                                                                                                                                                                           > Durchfüh
                                                                                                                                                                                         den Unte
                                                                                                                                                                                                     rnehmer               ten wese
                                                                                                                                                                                                                                      ntlichen          hen erfül dass die Anforderu                    nischen Rege
                                                                                                                                                                                                                                                                    lt sind.                ngen der
                                                                                                                                                                                          rung der
                                                                                                                                                                                                     Gefährdu
                                                                                                                                                                                                               bzw. die
                                                                                                                                                                                                                          Unterneh               Verpflich
                                                                                                                                                                                                                                                           -                                           entsprechend ln davon aus-
                                                                                                                                                                           > Erstellung                         ngsbeurte            merin sind                                                                     en Verordnu
                                                                                                                                                                                           eines Expl                        ilung (sieh          die:                                                                           ng
                                                                                                                                                                          > Auswahl                    osionssc                          e  Absc              Abweichunge
                                                                                                                                                                                         und                     hutzkonz                        hnitt 2),                   n von Tech
                                                                                                                                                                             Geräte (sieh Verwendung geei                    eptes (sieh
                                                                                                                                                                                                                                          e Abschnitt         muss in
                                                                                                                                                                                                                                                                        der Gefä         nischen
                                                                                                                                                                                            e Absc                   gneter expl                       3),                       hrdu              Regeln sind
                                                                                                                                                                         > Durchfüh                 hnitt 4),                       osionsge                 gelegt werd             ngsb                        möglich,
                                                                                                                                                                                       rung von                                                schützter                   en, wie mind eurteilung dann                     jedoch
                                                                                                                                                                           onssiche                 Prüfungen                                                gleiche Gesu               este                nachvollz
                                                                                                                                                                                      rheit (sieh                zur Gewährle                                              ndheitssc         ns die gleic             iehbar dar-
                                                                                                                                                                        > Dokumen                   e Abschnitt                   istung der                                         hutz für die         he Sicherhe
                                                                                                                                                                                      tation der                 5) und                        Explosi-                                           Beschäfti            it und der
                                                                                                                                                                          onsschut                   Explosionssc                                                                                          gten errei
                                                                                                                                                                                     zdokume                        hutzmaß                                                                                          cht werden.
                                                                                                                                                                                                  nt (siehe                     nahmen
                                                                                                                                                                                                            Abschnitt                      im Explosi-
                                                                                                                                                                       Ein zentrales                                     6).
                                                                                                                                                                                       Hilfsmitte
                                                                                                                                                                      Technisch                    l bei der
                                                                                                                                                                                  en Regeln,                  Gefährdu
                                                                                                                                                                     kretisiere                  die die ents            ngsbeurte
                                                                                                                                                                                n. Für den                     prechend               ilung sind
                                                                                                                                                                     Regeln für                Explosionssc                en Verordnu             die
                                                                                                                                                                                 Gefahrsto                    hutz sind                   ngen kon-
                                                                                                                                                                    triebssich                ffe (TRGS)                    dies die
                                                                                                                                                                                erheit (TRB               und die Tech                 Technisch
                                                                                                                                                                    und entfa                 S). Diese                   nischen Rege            en
                                                                                                                                                                               lten die soge             geben den                        ln für Be-
                                                                                                                                                                                                nannte „Verm         Stand der
                                                                                                                                                                                                                                   Technik wied
                                                                                                                                                                                                                utungswi                          er
                                                                                                                                                                                                                            rkung“. Das
                                                                                                                                                                                                                                            bedeu-

              Medien und Angebote der BG RCI                                                                                                                       8/2021

              Explosionsschutz in Wort und Bild
                                                                                                                                                                           KB 028-1
                                                                                                                                                                            kurz & bündig

              Explosionsschutz ist ein komplexes Thema. Das zeigt nicht zuletzt
              auch die Vielzahl relevanter Technischer Regeln. Die BG RCI bietet
              diverse Schriften und andere Medien, um alle Interessierten bzw.                                                                                                               losionsgefahren
                                                                                                                                                                               Brand- und Exp re Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen
              Betroffenen entsprechend ihres Wissensstandes zu unterstützen.                                                                                                    Schutzmaßnah
                                                                                                                                                                                                           men für siche

                                                                                                                                                                                                                                                          es oder einer Explo
                                                                                                                                                                                                                                                                             sion
                                                                                                                                                                                                                                       Risiko eines Brand             die zu Bränden
                                                                                                                                                                                                                   Stoffen muss das                    und Ursachen,
                                                                                                                                                                                                 mit brennbaren                      Voraussetzungen                           men.
                                                                                                                                                                                 Bei Tätigkeiten                   informiert über                              Schutzmaßnah
                                                                                                                                                                                                  n. Diese Schrift                           ise zu geeigneten         zur Unterweisu
                                                                                                                                                                                                                                                                                     ng
                                                                                                                                                                                 beurteilt werde                   n. Zudem   gibt sie Hinwe               teilung und
                                                                                                                                                                                 und Explosione
                                                                                                                                                                                                  n führen könne                         Gefährdungsbeur
                                                                                                                                                                                                                       Erstellung einer

              Reihe „Kurz & bündig“                                                                                                                                               Sie soll zur Unter
                                                                                                                                                                                  von Beschäftigt
                                                                                                                                                                                                     stützung bei der
                                                                                                                                                                                                   en diene n.

                                                                                                                                                                                                                                                                                Stoffe
                                                                                                                                                                                                                                                                  1.2 Brennbare

              Die beiden neuen KB 028-1 „Brand- und Explosionsge­
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ihrer Entzündung
                                                                                                                                                                                    1      Brandschutz                                                            Brennbare Stoffe
                                                                                                                                                                                                                                                                                       sind alle diejeni
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            gen, die nach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ff (und weitere
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          n oder anderen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            soge-
                                                                                                                                                                                                                                       Brand                                        (Luft-)Sauersto                                  kommen in
                                                                                                                                                                                                   ungen für einen                                                in Reaktion mit                               nen können. Sie
                                                                                                                                                                                     1.1 Voraussetz                                                                                   onsmitteln) verbren                   vor. Abhängig
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            davon
                                                                                                                                                                                                                                              setzungen           nannten Oxidati                        igem Zustand
                                                                                                                                                                                                                                                                                     m und gasförm                                      he Brand-

              fahren – Schutzmaßnahmen für sichere Tätigkeiten mit
                                                                                                                                                                                                                     s      müssen drei Voraus                     festem, flüssige                             sie in unterschiedlic
                                                                                                                                                                                                     ung eines Brande                                                                 des Stoffes werden                       der Wahl des rich-
                                                                                                                                                                                     Für die Entsteh                                                               und von der Art                          dient   vor allem
                                                                                                                                                                                     gleichzeitig gegebe
                                                                                                                                                                                                           n sein:                                                                  F ) eingeteilt. Dies                               fung).
                                                                                                                                                                                                                                                                    klassen (A bis                           itt 1.5, Brandbekämp
                                                                                                                                                                                      > Brennbarer
                                                                                                                                                                                                    Stoff                                                                                  (siehe Abschn
                                                                                                                                                                                                                                                                    tigen Löschmittels
                                                                                                                                                                                      > (Luft-)Sauersto
                                                                                                                                                                                                        ff                                                                                                                          nicht die Flüs-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             zu beachten, dass

              brennbaren Stoffen“ und KB 028-2 „Rechtlicher Wegwei­
                                                                                                                                                                                       > Wirksame Zündqu
                                                                                                                                                                                                             elle                                                                       Flüssigkeiten ist                      n, die sich über
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 der
                                                                                                                                                                                                                                                                     Bei brennbaren                        Dämpfe brenne
                                                                                                                                                                                                                                            (Luft-)Sauersto
                                                                                                                                                                                                                                                           ff                         sondern nur die                                 sich ausbrei-
                                                                                                                                                                                                                                                                     sigkeit selbst,                        Die Dämpfe können
                                                                                                                                                                                                                                                                              keitsob  erfläche bilden.                gibt es eine wichtig  e Kenn-
                                                                                                                                                                                                                                                                      Flüssig
                                                                                                                                                                                                                                                                                               elle finden. Dazu                  unter genormten
                                                                                                                                                                                                                                                                      ten und eine Zündqu                      beschreibt die
                                                                                                                                                                                                                                                                                             punkt. Dieser                 ste Temperatur,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              bei der
                                                                                                                                                                                                                                                                       größe, den Flamm

              ser im Explosionsschutz“ unterstützen beim Einstieg in
                                                                                                                                                                                                                                                                                       ngunge    n ermittelte, niedrig              entwick   elt, die
                                                                                                                                                                                                                                                                       Versuchsbedi                                   nd Dämpfe
                                                                                                                                                                                                                                                                                            Flüssigkeit genüge                         können.
                                                                                                                                                                                                 Wirksame                                                              eine brennbare                        e entzündet werden
                                                                                                                                                                                                 Zündquelle                                                                               keitsoberfläch
                                                                                                                                                                                                                                                                        über der Flüssig
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   ndigkeit von fes-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  nungsgeschwi
                                                                                                                                                                                                                                                                                              it und Verbren                                        zu-

              die vielschichtige Thematik des Brand- und Explosions­
                                                                                                                                                                                                                                                                        Die Entzündbarke                              der Größe   der Oberfläche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               mit
                                                                                                                                                                                                                                                                                            Stoffen hängt                                 n kann.
                                                                                                                                                                                                                                                                         ten brennbaren                           ff in Kontakt komme
                                                                                                                                                                                                                                                                                              (Luft-)Sauersto
                                                                                                                                                                                                                                 Brennbarer Stoff                        sammen, die mit

                                                                                                                                                                                                                                 Branden    tstehung

              schutzes. KB 028-1 fokussiert dabei die Frage, wie es zu
                                                                                                                                                                                                                ndreieck für die
                                                                                                                                                                                           Abbildung 1: Gefahre

                                                                                                                                                                                            11/2020

              Bränden bzw. Explosionen kommen kann; KB 028-2 stellt
              die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbe­                                                                        •   T 049 „Explosionsschutz“
              urteilung im Explosionsschutz dar.                                                                                         •   T 050 „Explosionsschutz an Maschinen“
                                                                                                                                         •   T 053 „Entzündbare Flüssigkeiten“
              Frequently Asked Questions                                                                                                 •    T 054 „Brennbare Stäube“
              Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Explo­                                                                    •    T 055 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für den
              sionsschutz“ geben die FAQ-Merkblätter:                                                                                          Explosionsschutz“

                                                            T 050
                                                                                                                                                                                                                                                                                    T 055
                                                                                                        T 053
                                                                                                                                                               T 054
    T 049

                                               Explosionssc
                                                           hutz              an Maschin                                                                                                                                                                         Gaswarneinric
                                              Antworten auf                               en                                                                                                                                                                                   htungen und -ge
                                                                häufig gestell
                                                                                                                         ssigkeiten                                                                                                                             für den Explos                 räte
                                                                                                          Entzündbare Flü ellte Fragen
                                                                              te Fragen
                                                                                                                                                                                                                                                                              ionsschutz
                                                                                                                        häufi   g gest               Brennbare Stä                                                                                              Antworten auf
                                                                                                          Antworten auf                                                           ube                                                                                         häufi
     Explosionsschutz
                                              Sichere Techni                                                                                                                                                                                                                                            g gestellte Frag
                                                            k                                                                                       Antworten auf                                                                                                                                                       en
                                                                                                                                                                  häufi       g gestellte Frag                                                                  Sichere Technik
                         g gestellte Fragen                                                                                                               4/2015                              en
     Antworten auf häufi                                                                       1/2018
                                                                                                          Sichere Technik                                                                                                                                                                                                                                 2/2016
                                                   4/2016                                                                                           Sichere Technik
     Sichere Technik                                                                                                                                                                                                                                                 4/2016

              16
11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                                                        BLICKPUNKT.SPEZIAL

                                                                                                             213-106                      on 213-106
                                                                                                                            DGUV Informati

                                                                                                                                          tz-
                                                                                                                            Explosionsschu
                                                                                                                            dokument

                                                                                                                Juni 2021

T 051

                                                                                                   DGUV Information zum Explosionsschutzdokument
                                                                                                   Ausführliche Erläuterungen zum Explosionsschutz­
                                                                                                   dokument, das Betriebe erstellen müssen, bietet die
                                                                                                   DGUV Information 213-106. Diese erläutert die Anforde­
                                                                                                   rungen der Gefahrstoffverordnung an das Explosions­
                                                           T 033
                                                            TRGS 727

                                                                       DGUV Informa
                                                                                                   schutzdokument und gibt Hinweise zur Erstellung, zum
                                                                                   tion 213-060
                                                                                                   Aufbau und zu den Inhalten. In der neu erschienenen
Elektrostatik
Antworten auf häufig gestellte Fragen
                                                                                                   Überarbeitung sind die Bezüge zu den aktualisierten
                                        7/2016
                                                                                                   Technischen Regeln korrigiert.
Sichere Technik

                                                                                                   Themenspezifische Informationen
                                                                                                   Natürlich wird auch in den stoff- oder tätigkeitsspezifi­
                                                                                                   schen Merkblättern der BG RCI an entsprechender Stelle
                                                                                                   der Explosionsschutz thematisiert.
                                                 Vermeidung von
                                                 infolge elektrost Zündgefahren
                                                                  atischer Aufla
                                                                                 dungen            Exinfo-Newsletter
                                                 Sichere Technik

                                                                                          8/2016
                                                                                                   Der Themenschwerpunkt „Exinfo“ im kostenlosen VISION
                                                                                                   ZERO-Newsletter bietet Ihnen vier Mal jährlich die vom
       Elektrostatik                                                                               Referat „Explosionsschutz“ der BG RCI zusammengestell­
       Bei der Elektrostatik handelt sich um eine der sechs                                        ten aktuellen Informationen rund um den Explosions­
       häufigsten Zündquellen im Explosionsschutz. Die Thema­                                      schutz. Wir informieren über wichtige Entwicklungen auf
       tik ist jedoch kompliziert und vielschichtig. Um hier zu                                    nationaler und internationaler Ebene, zum Technischen
       unterstützen, bietet die BG RCI mit dem Merkblatt T 033                                     Regelwerk, zu neuen Publikationen und Arbeitshilfen
       „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer                                      sowie geplanten Veranstaltungen.
       Aufladungen“ eine Fassung der gleichnamigen TRGS 727,
       bei der die schematischen Illustrationen der Schutzmaß­                                     Die aktuelle Ausgabe ist auf dem Explosions­
       nahmen farbig und damit übersichtlicher dargestellt sind.                                   schutzportal der BG RCI unter www.exinfo.de
       Auch zur Elektrostatik gibt es häufig gestellte Fragen. Die                                 (Seiten ID: #PN5Z) zu finden. Der nebenstehen­
       Druckfassung des Merkblatts T 051 „Elektrostatik – Ant­                                     de QR-Code führt Sie direkt dort hin. Eine
       worten auf häufig gestellte Fragen“ wird derzeit überarbei­                                 Anmeldung zum Newsletter kann ebenfalls
       tet. Auf dem Explosionsschutzportal (erreichbar über den                                    über das Explosionsschutzportal erfolgen.
       obigen QR-Code) sind aber bereits jetzt Antworten auf
       eine deutlich größere Zahl an Fragen zu finden als in der
       letzten Druckauflage des Merkblatts.                                                               Dr. Maximilian Hanke-Roos, BG RCI, Heidelberg

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AUS DER PRAXIS                                                                                       BG RCI.magazin 11/12 2021

        Baumunfälle
        Tödliches Risiko auf Landstraßen
        Im Sommer und – erst recht – im dunklen Winter              Alleen ebenso zu verzichten wie auf Nachpflanzungen
        sind Straßenbäume eine stark unterschätzte Gefahr           abgestorbener Bäume am Straßenrand. Straßen sollten
        für Autofahrende, denn Kollisionen haben beson-             so konstruiert sein, dass sie Fehler von Autofahrenden
        ders schwere Folgen: Seit Einführung der „Baum­             verzeihen. Doch Fehler lassen sich nicht vollständig
        unfallstatistik“ 1995 kamen dabei fast 30.000               vermeiden, im Straßenverkehr ebenso wenig wie am
        Menschen ums Leben.                                         Arbeitsplatz. Welche Maßnahmen müssten aus Sicht des
                                                                    DVR also getroffen werden, um die Zahl der Baumunfälle
        Straßenbäume wurden einst nicht etwa fürs Auge ge­          zu reduzieren? „Man sollte sich auf Alleen konzentrieren,
        pflanzt, sondern vor allem zu einem ganz praktischen        die unfallauffällig sind“, erklärt Dr. Detlev Lipphard vom
        Zweck: um Reisenden, die zu Fuß oder mit der Kutsche        Vorstandsausschuss Verkehrstechnik des DVR. „Dort
        unterwegs waren, Schatten zu spenden. Das tun Alleen        sollten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, die sich in
        auch heute noch. Die dadurch erschwerte Sicht ist aber      der Vergangenheit bewährt haben, etwa das Anbringen
        nicht das Hauptproblem heutiger Fahrzeugführerinnen         von Schutzplanken.“ Bäume zu entfernen, sollte das
        und -führer. Diese sind mit viel höherem Tempo unterwegs    allerletzte Mittel sein, wenn nichts anderes mehr funktio­
        als Fuhrwerke und Wanderer, sodass selbst geringe           niere. Dennoch: Die sicherste Landstraße, so Lipphard,
        Fahrfehler zu schweren Kollisionen führen können.           sei die mit freiem Seitenraum. Deshalb sollten neue
                                                                    Bäume am Straßenrand immer mit Schutzplanken
        Schon ein kleinerer Baum bedeutet eine tödliche Gefahr:     versehen werden.
        Bereits bei einem Frontalaufprall mit 70 km/h sind die
        Überlebenschancen für Autofahrende gering. Insgesamt        Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten, die Sicher­
        513 Menschen kamen laut Unfallforschung der Versiche­       heit zu erhöhen. „Gerade vor Kurvenabschnitten oder
        rer (UDV) allein 2019 bei Baumunfällen ums Leben. Mit       gefährlichen Streckenabschnitten sind Tempolimits
        einem Anteil von 16,8 Prozent stehen diese in Deutsch­      sinnvoll“, erklärt Lipphard. Er verweist auf einen speziel­
        land an der Spitze der Einzelursachen von tödlichen         len Baumerlass des Landes Brandenburg, wonach auf
        Verkehrsunfällen.                                           Alleen grundsätzlich nur Tempo 70 erlaubt ist. „Es reicht
                                                                    aber nicht aus, nur die Geschwindigkeit zu begrenzen,
        Schwierige Prävention                                       das muss dann auch überwacht werden.“
        Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) verfolgt das
        Ziel, Anzahl und Schwere von Unfällen von Jahr zu Jahr      Ähnlich argumentiert die Unfallforschung der Versiche­rer
        deutlich zu senken. Im Idealfall gibt es irgendwann keine   (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungs­
        Verkehrstoten mehr – nach dem Motto: „Keiner kommt          wirtschaft. Sie hat auf Basis ihr vorliegender Daten
        um. Alle kommen an.“ Um das Risiko von Baumunfällen         geeignete und weniger geeignete Maßnahmen identifi­
        zu reduzieren, fordert der DVR, auf Neuanpflanzungen von    ziert.

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11/12 2021 BG RCI.magazin                                                                                          AUS DER PRAXIS

                                                           Alleen sind hübsch, aber eine Herausforderung für die Unfallprävention.
                                                                                             Foto: ©DanBu.Berlin-stock-adobe.com

Zu den geeigneten Maßnahmen zählen demnach:                 fordert. Das beträfe einen Großteil solcher Landstraßen.
                                                            Gerade schmale, kurvige Straßen seien gar nicht für
• s ystematische Analyse des Unfallgeschehens durch        Tempo 100 gebaut, argumentiert der DVR.
   die Unfallkommission
• Schutzplanken                                             Für ein abgestuftes System plädiert auch die UDV. Außer­
• Überholverbote                                            ortsstraßen seien in ihrer Qualität sehr verschieden,
• Kurvenbegradigung                                         Kreisstraßen seien oft schmaler als Landesstraßen.
• konsequente Geschwindigkeitsüberwachung an               Fahrfehler in einer Kurve führen laut UDV auf schmalen
   Stellen mit Unfallhäufung                                Straßen häufiger zu tödlichen Unfällen als auf breiteren
• Verlegung stark frequentierter Ortsverbindungen aus      Straßen. Zudem hätten schmale Außerortsstraßen meist
   Alleen                                                   auch eine schlechtere Fahrbahnoberfläche. Schon heute
                                                            könnten die zuständigen Behörden in Gefahrenbereichen
Für weniger geeignet hält die UDV:                          80 oder auch nur 70 km/h als zulässige Höchstgeschwin­
                                                            digkeit anordnen. Untersuchungen hätten gezeigt, dass
• Baumspiegel                                               dort Geschwindigkeitsüberschreitungen weniger hoch
• Nachpflanzen von Bäumen ohne Schutzbeplankung             ausfielen als in den Bereichen, wo keine Schilder stehen,
• willkürliche zulässige Geschwindigkeiten ohne Über­      wo also generell Tempo 100 gilt.
  wachung
• profilierte Randmarkierungen oder Zusatzschilder, die    Bäume am Straßenrand, schmale Straßen, nicht ange­
   vor dem Aufprall auf Bäume warnen                        passte Geschwindigkeit: Das DVR-Motto „Keiner kommt
                                                            um. Alle kommen an.“ wird sich in absehbarer Zeit wohl
Experten für Tempo 80                                       nicht erreichen lassen. Die „fehlerverzeihende Straße“ sei
Bereits 2015 plädierte der Deutsche Verkehrsgerichtstag,    ein wichtiger Beitrag im Sinne der Präventionsstrategie
die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen generell          VISION ZERO, sagte DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf
herabzusetzen. Die Fachleute empfahlen eine Umkehrung       in seinem Schlusswort beim 21. DVR-Forum „Sicherheit
von Regel und Ausnahme: Das Regeltempo – aktuell            und Mobilität“. „Es gibt keinen sicheren Straßenverkehr
100 km/h – sollte auf 80 km/h gesenkt werden, gut           ohne eine entsprechende Infrastruktur“, stellte er fest.
ausgebaute Straßen könnten im Gegenzug für Tempo 100        „Wir streiten also nicht über den Wert unserer schönen
freigegeben und entsprechend beschildert werden.            Alleen, sondern über die richtigen Mittel und Wege, sie für
                                                            alle sicherer zu gestalten.“
Ähnlich sieht das der DVR, der für schmale Landstraßen
mit einer Fahrbahnbreite von sechs Metern oder weniger
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h                                     Burkhard Rehn, BG RCI, Mainz

                                                                                                                       19
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