Europawahl - Kommunalwahlen - Gemeinde Dautmergen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
58. Jahrgang Mittwoch, den 22. Mai 2019 Nummer 21 Europawahl – Kommunalwahlen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinden Dotternhausen und Dautmergen, am Sonntag, 26. Mai 2019, ist ein wichtiger Wahltag. Sie sind aufgerufen, Ihre Vertreterinnen und Vertreter im europäischen Parlament, im örtlichen Gemeinderat und im Kreistag für die kommenden 5 Jahre zu wählen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, bestimmen Sie mit! Die Wahllokale im Rathaus Dotternhausen sowie im Foyer des Bürgerhauses Dautmergen sind jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Unmittelbar im Anschluss finden die Ermittlungen und Feststellungen der einzelnen Wahlergebnisse statt. Sollten Sie kurzfristig verhindert sein, können Sie noch bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr Briefwahl bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt beantragen. Engesser Lippus Vorsitzende des Gemeindewahl- Vorsitzender des Gemeindewahl- ausschusses Dotternhausen ausschusses Dautmergen
2 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Gemeindekontakte Notrufe/Notdienste Gesundheitsdienste Dotternhausen Rathaus ☎ (0 7427) 9405-0 Fax: (0 7427) 9405-30 in dringenden Notfällen abends ☎0152 / 21025483 oder Rettungsdienst 112 oder am Wochenende: ☎ (0 172) 7309193 Notarzt Abfallberater ☎ (0 7433) 921371 Bauhof ☎ (0 7427) 914786 Feuerwehr 110 Bücherei ☎ (0 7427) 8728 Öffnungszeiten: Mo. u. Mi.17.00-19.30 Uhr Festhalle ☎ (0 7427) 914772 Polizei Feuerwehrgerätehaus Grüngutplatz ☎ (0 7427) 8481 Öffnungszeiten: Fr. 14-18 Uhr, Sa. 9-13 Uhr jeweils ohne telefonische Vorwahl Forstrevier Heiligenzimmern ☎ (0 7428) 8049 Förster Lukas Sander Fax: 07428/918337 Geranienstraße 6, 72348 Rosenfeld-Isingen mail: fr.heiligenzimmern@zollernalbkreis.de Ärztlicher Bereitschaftsdienst Jugendmusikschule Zollernalb e. V.: Außerhalb der Sprechstunden der Hausarztpraxen und Hauptstr. 21 (Rathaus), 72359 Dotternhausen, der Notfallpraxen: Tel. (07427) 8654, Fax (07427) 6141 info@jms-zollernalb.de, www.jms-zollernalb.de Sprechzeiten: Tel. 116 117 Mo., Mi., Do 8.30 - 11.30 Uhr und Di 8.30 - 12.30 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: Kindergarten ☎ (0 7427) 914766 08.00 Uhr – 22.00 Uhr Kinderkrippe ☎ (0 7427) 4661911 Telefon-Hotline ☎ (0 7427) 94006-11 Nahwärmeversorgung (tagsüber) Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst ☎ (0 7427) 94006-99 Tel. Nr. 0180 5911690 (ab 17.00 Uhr) Vorwahl bitte mitwählen! Schule Stadtapotheke Schömberg Dotternhausen ☎ (0 7427) 2240 Öffnungszeiten: Sporthalle ☎ (0 7427) 914765 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag Stromversorgung ☎ (0 7427) 931566 8.00 - 12.30 Uhr Überlandwerk Eppler GmbH und 14.00 - 19.30 Uhr Internet-Adresse der Gemeinde: Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr http://www.dotternhausen.de E-Mail-Adressen der Gemeinde: und 17.30 - 18.30 Uhr Zentraler Posteingang: info@dotternhausen.de Samstag 8.00 - 12.30 Uhr Bürgermeisterin Frau Adrian: adrian@dotternhausen.de Frau Engesser: engesser@dotternhausen.de Wochenend- und Feiertags-Notdienstplan Frau Hahn: hahn@dotternhausen.de Frau Huonker: huonker@dotternhausen.de der Apotheken Herr Mertes: mertes@dotternhausen.de Samstag, 25.05.2019 Frau Schwarz: schwarz@dotternhausen.de Sonnen-Apotheke Geislingen, Vorstadtstraße 31, 72351 Geislingen, Tel. 07433/8057 Dautmergen Sonntag, 26.05.2019 Eyach-Apotheke Balingen, Karlstr. 21, 72336 Balingen, Rathaus ☎ (0 74 27) 2507 Fax: (0 74 27) 82 07 Tel. 07433/276117 Bürgerhaus Dautmergen ☎ (0 7427) 931420 Internet-Adresse der Gemeinde: AIDS-Beratung http://www.gemeinde-dautmergen.de/ E-Mail-Adresse der Gemeinde: info@gemeinde-dautmergen.de Beratungszeiten bei der AIDS-Beratung Förster Stephan Kneer ☎ (0 7427) 590 93 09 Fax: (0 74 33) 922 15 88 des Gesundheitsamtes fr.leidringen@zollernalbkreis.de Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Grüngutplatz auf Erddeponie Beugen-Reute Krankheiten werden im Rahmen der offenen Sprechstunde Öffnungszeiten: am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr beim Fr. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Sa. 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Landratsamt -Gesundheitsamt-, Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen, Tel. 07471/9303-1568, angeboten. Öffnungszeiten der Cannabis-Sprechstunde beim Gemeindeverwaltung Gesundheitsamt: jeden Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Rathaus Dotternhausen Tel. kostenfrei (0800) 3784784 Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr E-Mail-Beratung: info@cannabissprechstunde.de Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr www.drugstime.de Rathaus Dautmergen Montagvormittag: 08.00 - 12.00 Uhr Telefonseelsorge Dienstagvormittag: 08.00 - 12.00 Uhr in persönlichen Not- und Krisensituationen bei Tag und Donnerstagvormittag: 08.00 - 12 00 Uhr (im dringenden Fall) auch bei Nacht über (0800) 1110111. Dienstags: 17.00 - 20.00 Uhr mit Abendsprechstunde BM Lippus
Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 3 36. Ferienspiele 2019 Motto: „Friede, Freude, Ferienspiele“ des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal in Dotternhausen vom 27. Juli 2019 bis 02. August 2019 Mitmachen darf: Mädchen und Jungen, die in den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal wohnen und bei Ferienspielbeginn zwischen 7 und 12 Jahre alt sind. Wann: Von Samstag, den 27.07.2019 bis Freitag, den 02.08.2019 Veranstalter : Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal Achtung: Die Anmeldung hat über die jeweilige Wohnsitzgemeinde zu erfolgen! Leitung: Ein Betreuer-Team von ehrenamtlich Tätigen. Programm: Kreativ: Basteln – Bauen Aktiv: Spielen, In- und Outdoor Aktivitäten Kulturell: Besuch des Naturtheaters „Waldbühne“ in Sigmaringendorf; aufgeführt wird: „Michel in der Suppenschüssel“ Wissen: Vereinstag mit verschiedenen Vereinen und vieles mehr… Kosten: Teilnehmergebühr pro Kind 80,00 € Alleinerziehende pro Kind 40,00 € Leistungsempfänger des Bildungs- und Teilhabepakets pro Kind 40,00 € (Nachweis erforderlich!) Achtung: Teilnehmergebühr wird fällig nach Zusendung des Programms und des Busfahrplanes. Hinweis: Um Ihrem Kind eine Teilnahme zu ermöglichen, prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam die finanzielle Förderung über das Programm “Bildung und Teilhabe”. Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie beim Gemeindeverwaltungsverband, Schillerstraße 29, 72355 Schömberg, Telefon: 07427/9498-0. Verpflegung: In der Teilnehmergebühr ist auch das Mittagessen und die Getränke enthalten. T-Shirt: Jedes Kind erhält ein Ferienspiel-T-Shirt. (Auf dem Anmeldeformular bitte T-Shirt-Größe angeben !) Anmeldung: Nach Ausschreibung im Amtsblatt über die jeweilige Wohnsitz- gemeinde bis einschließlich 07.06.2019. Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Anmeldungen werden nach Eingang bei der Wohnsitzgemeinde berücksichtigt. Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können nicht berücksichtigt werden!
4 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 21 vom 22. Mai 2019 36. Ferienspiele 2019 Motto: „Friede, Freude, Ferienspiele“ des Gemeindeverwaltungsverbandes Oberes Schlichemtal in Dotternhausen vom 27. Juli 2019 bis 02. August 2019 Name des Kindes: ……..……….…………………Geburtsdatum: ................................... Straße und Hausnummer: ............................................................................................. Postleitzahl und Ort: ...................................................................................................... Namen der Eltern: ......................................................................................................... Alleinerziehend BuT-Empfänger(Zutreffendes bitte ankreuzen!) T-Shirt-Größe des Kindes (Bitte entsprechende Größe ankreuzen!) 128140152164SML XL Ich/Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind fotografiert werden darf und Presseartikel veröffentlicht werden können. Notfallformular: (Bitte unbedingt ausfüllen!!!) Während der Ferienspiele bin ich im Notfall unter dieser Telefonnummer zu erreichen. (Festnetz und Handynummern, wenn vorhanden): ___________________________________________________________________ Mein Kind hat folgende Essgewohnheiten/Allergien/Krankheiten, die bei den Ferienspielen berücksichtigt werden sollten/müssen: Vegetarisch Nahrungsmittelallergie(n) Bemerkungen:_______________________________________________________ Mein Kind muss folgende Medikamente regelmäßig einnehmen: ___________________________________________________________________ Meinem Kind ist die Dosierung Bekannt Nicht bekannt Dosierung: _________________ Name und Anschrift des Hausarztes: ________________________________ Achtung: Für persönliche Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen! ________________________ ________________________________ Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 5 Neue r s p e k tiven Pe Das erwartet euch. Einfach Code scannen und Video anschauen. Dr Romeo machd Musigg Balkonkonzert mit „Eger und Freu(n)de“ Mittwoch, 29. Mai 2019 18.30 Uhr Festhallenstraße Dotternhausen Programmbeginn: 19.00 Uhr Mit freundlicher Unterstützung von: MVDMomente2019 #MVD140 www.mv-dotternhausen.de
6 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Gemeindeverwaltungsverband Gemeinsame Oberes Schlichemtal amtliche Bekanntmachungen Das Schlichem Bad Schömberg Landratsamt Zollernalbkreis bleibt am Donnerstag, den 30. Mai 2019 (Christi Himelfahrt) - g e s c h l o s s e n -. Text in der KW 17 und 18 veröffentlichen! Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal Text in der KW 17 und 18 veröffentlichen! Energieagentur Zollernalb vor Ort in Dotternhausen Gemeindeverwaltungsverband Oberes Wer sein Haus umweltfreundlich sa- Schlichemtal nieren will, braucht dafür kompetente, Die Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes neutrale Unterstützung. Diese bekommen Sie regelmäßig an Energieagentur Zollernalb vor Ort in Dautmergen „Oberes Schlichemtal“ ist am den Infotagen der Energieagentur Zollernalb. Die Erstberatung Freitag, den 31. Mai 2019 (Tag nach Christi Himmelfahrt) istWerkostenlos. Fachleutesanieren sein Haus umweltfreundlich Energieagentur geben will, maßgeschneiderte braucht dafür kompetente, neutraleTipps Un- zur terstützung. Diese Zollernalb bekommen Sievor Ort in an regelmäßig Dautmergen den Infotagen der Energieagentur Zol- g e s c h l o s s e n. Wärmedämmung lernalb. Die Erstberatungund zum Austausch ist kostenlos. Fachleute geben der Heizungsanlage. maßgeschneiderte Tipps zur Sie Wer sein Haus umweltfreundlich sanierender will, braucht dafür kompetente, neutrale Un- Ab Montag, den 03. Juni 2019 sind wir wieder zu den üb- informieren Wärmedämmung über und zum erneuerbare Austausch Energien Heizungsanlage. und nennen Sie informieren überMöglich- erneu- terstützung. Diese bekommen erbare Energien und nennen SieMöglichkeiten, regelmäßig an denStromverbrauch den Infotagen der Energieagentur im Haushalt zu Zol- sen- lichen Öffnungszeiten erreichbar. keiten, lernalb. Dieden ken. Ergänzend Stromverbrauch Erstberatung schätzen ist kostenlos. im Haushalt Fachleute die ausgebildeten zuInvestitionskosten senken.Tipps geben maßgeschneiderte Energieberater Ergänzend abzurund Wärmedämmung und zum Austausch der Heizungsanlage. Sie informieren über erneu- Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. schätzen dieundausgebildeten nennen Möglichkeiten,Energieberater stellen Fördermöglichkeiten vor. Investitionskosten erbare Energien den Stromverbrauch im Haushalt zu sen- Jennifer Armbruster ab ken. Derund stellen Ergänzend nächste schätzen Termin Fördermöglichkeiten zur die ausgebildeten kostenlosen Energieberater Erstberatung vor.Investitionskosten im Rathaus Dautmergen ist: ab und stellen Fördermöglichkeiten vor. Dienstag, 07. Mai 2019 - 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Verbandsgeschäftsführerin Der nächste Termin zur kostenlosen Erstberatung im Rathaus Dotternhausen DerBitte nächste Dienstag, Termin melden an ist: zur kostenlosen Sie sich unter Tel.: Erstberatung 07433 92-1385 im Rathaus Dautmergen ist: oder per07. Mai 2019 E-Mail: - 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr energieagentur@zollernalbkreis.de Dienstag, 28. Mai 2019 - 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bitte Bitte melden melden Weitere Sie sich Sie an unter Informationen sich finden Siean Tel.: 07433unter 92-1385 im Internet Tel.: 07433 92-1385 unter oder per E-Mail: energieagentur@zollernalbkreis.de www.energieagentur-zollernalb.de oder per E-Mail: energieagentur@zollernalbkreis.de Amtliche Bekanntmachungen Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.energieagentur-zollernalb.de Dotternhausen www.energieagentur-zollernalb.de Die Kompetenzstelle Energieeffizienz Neckar-Alb bietet eine kos- Die tenlose men an. Kompetenzstelle Erstberatung zum ThemaEnergieeffizienz Energieeffizienz für Unterneh- Neck- ar-Alb Die bietetfüreine Kompetenzstelle Ansprechpartner kostenlose Energieeffizienz Unternehmen Erstberatung Neckar-Alb bietet eine kos- zum im Zollernalbkreis: tenlose Thema Erstberatung Energieagentur zum Thema Energieeffizienz Zollernalb, Energieeffizienz Tel.: 07433 für Unternehmen 92-1387 für Unterneh- an. EINLADUNG men an. Ansprechpartner Ansprechpartner für Unternehmen für Unternehmen im Zollernalbkreis: im Zollernalb- zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 22.05.2019 Energieagentur Zollernalb, Tel.: 07433 92-1387 kreis: Energieagentur Zollernalb, Tel.: 07433 92-1387 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen Landwirtschaftsamt TOP 1 Kalksteinabbau Plettenberg, Abschluss des 12. Landwirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit im Zollernalb- Zusatzvertrags zum Vertrag über den Abbau von kreis – Abendveranstaltung am 4. Juni 2019 um 20:00 Uhr Kalkstein auf dem Plettenberg zwischen der Ge- im Besprechungsraum 128 des Landwirtschaftsamtes, meinde Dotternhausen und der Firma Portlandze- Robert-Wahl-Str. 7, 72336 Balingen mentwerk Dotternhausen Rudolf Rohrbach KG vom Das Landratsamt Zollernalbkreis, Landwirtschaftsamt lädt 18.11.1952 gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Zollernalbkreis e.V. TOP 2 Verabschiedung Lärmaktionsplanung und den KreislandFrauen Zollernalb e.V. zum Thema Landwirt- TOP 3 Zuschussantrag Instrumentenbeschaffungen 2018 schaft und Öffentlichkeitsarbeit ein. Im Rahmen der Veranstal- Musikverein Dotternhausen tung sollen verschiedene Möglichkeiten der Öffentlichkeits- TOP 4 Vergaben arbeit wie z.B. Gläserne Produktion, Hof- und Feldführungen 4.1 Vergabe Tiefbauarbeiten Endausbau mit interessierten Landwirtinnen und Landwirten aus dem Brühl-Kreuzwiesen Zollernalbkreis diskutiert werden. Dabei steht insbesondere 4.2 Vergabe EDV- Anlage Rathaus die zukünftige Ausgestaltung der gemeinsamen Öffentlich- TOP 5 Forstneuorganisation, Absichtserklärung zur Beibe- keitsarbeit im Vordergrund. haltung des forstl. Revierdienstes, der Wirtschaftsver- Es wird um Voranmeldung unter 07433-92 1941 oder land- waltung und des Holzverkaufs durch den Landkreis wirtschaftsamt@zollernalbkreis.de gebeten. TOP 6 Beratung und Verabschiedung 1. Nachtragshaushalt 2019 TOP 7 Nachwahl Gemeindewahlausschuss TOP 8 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Nahverkehr TOP 9 Bekanntgaben und Verschiedenes Verkehrsverbund naldo informiert Naldo-App – Fahrplauskunft und Ticket- Zu der öffentlichen Sitzung wird herzlich eingeladen, eine kauf in einem! nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Die naldo-App rechnet nicht nur Fahrplanaus- künfte für Bus- und Bahnfahrten in ganz Baden-Württemberg Dotternhausen, den 15.05.2019 haustürscharf, sondern es sind deutschlandweit sämtliche gez. Adrian, Bürgermeisterin Fahrplanauskünfte enthalten. Zudem können naldo-Einzel- fahrscheine und –Tagestickets, eine einmalige Registrierung reicht, ebenfalls bequem über die naldo-App gekauft werden. Sie steht im google-Play-Store und in iTunes kostenlos zur Verfügung. Elektronische Fahrplanauskünfte erteilt ebenfalls die naldo-EFA auf www.naldo.de
Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 7 Stimmen! EINLADUNG - Diese Stimmen für die Kreistagswahl können Sie wie folgt zur nächsten Sitzung des Gemeindewahlausschusses abgeben: sowie des Wahlvorstandes am Sonntag, 26.05.2019 1. Unveränderter Stimmzettel: Wenn Sie einen Stimm- ub 18.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, zettel ohne Kennzeichnung abgeben, erhält jeder der Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen in diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber eine Stimme – höchstens jedoch die ersten sechs Bewer- ber von oben ( Nr. 1 – 6 der Kandidaten des jeweiligen für die Wahl des Europäischen Parlaments – Europawahl, Wahlvorschlags). Gemeinderats und Kreistags 2. Veränderter Stimmzettel: Sie können mehrere Stimm- Gegenstand der Sitzung: zettel zur Abgabe der Stimmen an die einzelnen Be- • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahl- werber verwenden. Wenn Sie nur einen Stimmzettel gebiet verwenden wollen, können Sie die Namen der an- deren Bewerber von anderen Wahlvorschlägen auf Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. diesem Stimmzettel eintragen (panaschieren). Jedem gez. Engesser Bewerber können eine, zwei oder drei Stimmen ver- Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses geben werden (kumulieren). - Bei der Gemeinderatswahl haben Sie maximal zehn Stimmen. Bei der Gemeinde Dotternhausen findet Ver- EINLADUNG hältniswahl statt. zur öffentlichen Sitzung des Briefwahlvorstands am Folgende Wahlvorschläge wurden vom Gemeindewahlaus- Sonntag, 26. Mai 2019 ab 16:30 Uhr im Rathaus, Zim- schuss zugelassen: mer Nr. 28, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen Unabhängige, bürgernahe Wählervereinigung Verantwortung + Fortschritt + Lebensqualität Bürger für Bürger für die Wahl des Europäischen Parlaments – Europawahl, Folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe sind bei der Gemeinderats und Kreistags Gemeinderatswahl möglich: Gegenstand der Sitzung: 1. Zulassung der Wahlbriefe 1. Unveränderter Stimmzettel: Einer der drei Stimmzet- 2. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Brief- tel wird ohne Kennzeichnung abgegeben. Alle aufge- wahl führten Bewerber erhalten eine Stimme – höchstens Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. jedoch die ersten zehn Bewerber von oben (Nr. 1 – 10 gez. Huonker der Kandidaten des jeweiligen Wahlvorschlags) Vorsitzende des Briefwahlvorstands 2. Veränderter Stimmzettel: Stimmen können durch eigene Eintragung auf einem oder Europa-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen beiden Stimmzetteln vergeben werden. Sie können auch Bewerber des anderen Wahlvorschlags in die freien Zeilen am 26. Mai 2019 des Wahlvorschlags übertragen (panaschieren). Es können Am kommenden Sonntag, 26. Mai 2019 finden die Europa-, auch beide Stimmzettel verwendet werden und die Stim- Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt. Das Wahllokal für men auf beiden Stimmzetteln verteilt werden. die Gemeinde Dotternhausen befindet sich im Rathaus, Haupt- Jedem Bewerber können eine, zwei oder drei Stimmen straße 21. Gewählt werden kann von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. gegeben werden (kumulieren). Grundsätzlich gilt die positive Kennzeichnungspflicht: Da die Durchführung von 3 Wahlen an einem Wahltag von den Setzen Sie in das Kästchen hinter dem Namen des Be- Wählern einige Aufmerksamkeit fordert und wir die Zahl der werbes ein Kreuz oder die Zahl 1 oder 2 oder 3, je nach ungültigen Stimmzettel und Stimmen so niedrig wie möglich dem ob sie dem Bewerber eine, zwei oder drei Stimmen halten wollen, bitten wir Sie folgendes zu beachten: geben wollen. Hinweis für Briefwähler: - Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen, müssen dafür Wahlbenachrichtigung mit Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief (Europawahl) und der - Die Stimmzettel für die Kreistags- und Gemeinderatswahl gelbe Wahlbrief (Kommunalwahl) rechtzeitig am Wahlsonntag, sowie das jeweilige Merkblatt wurden Ihnen bereits zuge- 26. Mai 2019 bis zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr, bei der stellt. Bitte lesen Sie das Merkblatt aufmerksam durch! Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 21, 72359 Dotternhausen - Vorteilhaft ist es, wenn Sie die Stimmzettel für die Kreis- eingegangen sind, bzw. abgegeben werden. tags- und Gemeinderatswahl bereits ausgefüllt ins Ihr Wahlamt Wahllokal mitbringen! - Selbstverständlich liegen im Wahllokal weitere Stimmzet- tel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl aus. Ebenso erhalten Sie hier die farblich passendenStimmzettelum- schläge für die Gemeinderats- und Kommunalwahlen. - Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal. Der Stimmzettel ist gefaltet in die Urne zu wer- fen, da kein Wahlumschlag verwendet wird! - Nach Ende der Wahlhandlung wird zunächst das Ergeb- nis der Europawahl ermittelt. Anschließend wird mit der Auszählung der Gemeinderatswahlen begonnen. Im An- schluss erfolgt die Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl. - Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Interessierte haben hierzu Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. - Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme! - Für die Kreistagswahl hat jeder Wähler maximal sechs
8 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 21 vom 22. Mai 2019 So werden die Sitze bei der Gemeinderats- Abholung von Kühlgeräten, Fernsehern und und Kreistagswahl verteilt Bildschirmen Das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in kommuna- Die nächste Abholung von Kühlgeräten, Fernsehern und Bild- len Gremien wurde von d’Hondt auf das Höchstzahlverfahren schirmen erfolgt am Freitag, 31.05.2019. Anmeldungen zur Ab- nach Sainte-Laguë/Schepers umgestellt. Dieses Verfah- holung von Geräten sind bis spätestens Freitag, 24.05., 11.30 ren, das bereits im Landtagswahlrecht Anwendung findet, ist Uhr, an das Bürgermeisteramt, Tel. 07427/9405-12 zu richten. gerechter und benachteiligt nicht länger kleine Parteien und Bitte stellen Sie die Geräte am Abholtag ab 06.00 Uhr am Stra- Wählervereinigungen bei der Umrechnung der Wählerstimmen ßenrand zur Abholung bereit. Wir weisen darauf hin, dass es in Mandate. Die Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë verhält sich dem Abfuhrunternehmen nicht gestattet ist private Höfe und neutral zur Stärke der Parteien. Einfahrten zu befahren oder Geräte aus Vorgärten zu tragen. Für die Gemeinderats- und Kreistagswahl bedeutet dies, dass Kühlgeräte und Bildschirme können auch kostenlos in den die Stimmen für alle Bewerber einer Liste zusammengezählt Wertstoffzentren abgegeben werden. werden. Die Gesamtstimmenzahl für die einzelne Liste ent- Bitte beachten Sie, dass Laptops und Notebooksnicht mit- scheidet nach Sainte-Laguë über die Zahl der Sitze. genommen werden. Sie müssen wie normaler Elektroschrott Stehen die Sitzzahlen für die jeweiligen Wahlvorschläge fest, über die Wertstoffzentren entsorgt werden. ist gemäß § 26 KomWG in einem zweiten Schritt die „Unter- verteilung“, also die Verteilung der Sitze auf die Bewerber Hallo Kinder und Mütter des jeweiligen Wahlvorschlags durchzuführen. Hierfür ist die Jeden Donnerstag trifft sich unsere Krabbelgruppe „Die klei- von den einzelnen Bewerbern erreichte Stimmenzahl ent- nen Strolche“ in der Schule in Dotternhausen. Gemeinsam scheidend. Im obigen Beispiel würden also für Wahlvorschlag singen und spielen wir. Treffpunkt ist um 09.30 Uhr, kommen A die fünf Bewerber aus Wahlvorschlag A mit den höchsten dürfen alle Kinder von 0 – 3 Jahren. Stimmenzahlen einziehen. Sollten mehrere Bewerber eines Bis bald Wahlvorschlags dieselbe Stimmenzahl erhalten haben, ent- Christine Türk und Sonja Neher scheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag: der weiter oben stehende Bewerber erhält in diesem Fall den Sitz zugeteilt. Diejenigen Bewerber, denen kein Sitz zuge- teilt wird, werden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen als Ersatzpersonen des Wahlvorschlags festgestellt. Ersatzper- sonen kommen dann zum Zug, wenn die gewählten Bewer- ber wegen Hinderungsgründen ihr Amt nicht antreten dür- fen oder nachträglich aus dem Gemeinderat ausscheiden. (Jürgen Fleckenstein: Das Kommunalwahlsystem - Handbuch Kommunalpolitik 2014) Öffnungszeiten: Europa- und Kommunalwahlen am Mittwoch: 13:45 - 15:15 Uhr Grundschulgruppe kommenden Sonntag, 26. Mai 2019 Freitag: 13:45 - 15:15 Uhr Offener Treff Wahlscheine für die Briefwahl können noch bis Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, auf dem Rathaus beantragt werden. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigung aus- gefüllt und unterschrieben mit. Amtliche Bekanntmachungen Für Personen, die Ihren beantragten Wahlschein nicht erhalten Dautmergen haben, besteht am Samstag, 24. Mai 2014, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine Rufbereitschaft unter 07427-940514. Um Beachtung wird gebeten. Gemeindeverwaltung Dotternhausen Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 15.05.2019 TOP 1: Forstneuorganisation zum 01.01.2020 hier: Informa- Rathaus Dotternhausen geschlossen tionen durch Herrn Forstbereichsleiter Beck BM Lippus begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Forst- Am Montag, 27.05.2019 bleibt das Rathaus Dotternhau- bereichsleiter Christian Beck vom Forstamt des Landkreises sen wegen den umfangreichen Nacharbeiten zu den Eu- Zollernalb. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes ropa- und Kommunalwahlen für den Publikumsverkehr im Juni 2018 bedarf die Betreuung des Kommunal- und Pri- geschlossen. vatwaldes, bislang durch das LRA vorgenommen, einer Neu- Am Freitag, 31. Mai 2019 (Tag nach Christi Himmelfahrt) organisation. Eine künftige Betreuung durch das LRA ist nur bleibt das Rathaus ebenfalls geschlossen. noch getrennt vom Staatswald zulässig, wobei eine rechtlich getrennte Holzverkaufsstelle eingerichtet werden muss. Ein, von Bitte beachten Sie, dass an diesen Tagen auch kein den kommunalen Landesverbänden entwickeltes Konzept, sieht Zugang zu den Postfächern besteht. in 2 Alternativen die Selbstverwaltung der kommunalen Wälder Wir bitten um Verständnis und Beachtung. vor oder die weitere Betreuung durch die Unteren Forstbehör- den bei den Landratsämtern. Überwiegend wird landesweit die Lösung mit der Betreuung durch das zuständige LRA, wie bisher, vorgesehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Halbseitige Straßensperrung dass sich die Gemeinde zum 01.01.2020 an der organisatori- schen Neuordnung beim LRA beteiligen wird, unter Beibehal- in der Kirchstraße tung des forstlichen Revierdienstes, der Wirtschaftsverwaltung Wegen Herstellung des Kanalanschlusses für die Kirche sowie des Holzverkaufes. Die Verwaltung wurde damit beauf- muss die Kirchstraße bei Gebäude Nr. 2 voraussichtlich tragt, dass Verträge mit der Unteren Forstbehörde über den bis zum 07.06.2019 halbseitig gesperrt bleiben. forstlichen Revierdienst und die Wirtschaftsverwaltung dann Um Bechtung wird gebeten. abzuschließen sind, sobald die gesetzlichen Rahmenbedin- gungen vom Land abschließend vorliegen. Darüber hinaus soll die Holzvermarktung mit der kommunalen Holzverkaufsstelle
Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 9 vertraglich mit dem Landkreis vereinbart werden, sobald der Ausschreibung für den Abbruch des Gebäudes, der für Ende Kreistag diesbezüglich die erforderlichen Beschlüsse gefasst August/Anfang September vorgesehen ist. Im Anschluss des hat. Der kommunale Bereich verspricht sich dabei eine recht Abbruches ist unmittelbar die Gestaltung des Geländes im starke Marktposition, mit einer lokalen und größtmöglichen „Wohnumfeldprogramm“ des ELR vorzunehmen, wobei der Verkaufsorganisation, abzusichern. Als Fazit des zwischenzeit- Gemeinderat einstimmig das Landschaftsarchitekturbüro Sieg- lich, durch das BGH-Urteil, abgeschlossenen wettbewerbs- mund & Winz aus Balingen mit den Architektenleistungen der rechtlichen Streits zwischen dem Bundeskartellamt und dem Leistungsphasen 5-8 nach HOAI beauftragt hat. Land Baden-Württemberg kann festgestellt werden, dass sich TOP 7-10: Neufassung der Benutzungsordnung und der grundsätzlich für die Beförsterung des Kommunalwaldes der Entgeltordnung für das Bürgerhaus sowie Neufassung der Gemeinde Dautmergen durch die Untere Forstbehörde beim Benutzungsordnung und Entgeltordnung des Mehrzweck- LRA, so wie bisher, nichts ändert. Allerdings kann nach ersten raumes im Bauhofgebäude Berechnungen festgestellt werden, dass die gleichbleibenden Seit über 10 Jahren liegen die genannten Benutzungs- und Gesamtkosten künftig zwischen Land und Kommunen neu zu Entgeltordnungen, vereint in einer Ausfertigung, vor. Bereits in verteilen sind und die Kommunen, als letztes „Glied in der Ket- der letzten GR-Sitzung war sich das Gremium einig, dass die te“, mit rd. 65% höheren Kosten konfrontiert werden. pauschalen Ersätze, insbesondere für die Bewirtschaftungskos- TOP 2: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau- ten mit Strom, Wasser und Heizung, infolge deutlicher Preisstei- ungsplanes „Dormettinger Straße-Ost“ gerungen, angehoben werden müssen. Gleichzeitig war dem Für den Bereich der linksseitigen Bebauung Dormettinger Stra- Gemeinderat wichtig, dass darüber hinaus, hauptsächlich die ße 21 bis Dormettinger Straße 37 besteht der seit Januar 1990 Vereine, bei der Höhe des Grundentgeltes zu bisher nicht höher qualifizierte Bebauungsplan „Dormettinger Straße-Ost“. Plane- belastet werden. Ebenso war dem Gremium die Beibehaltung risch werden die maximalen Baugrenzen durch die momentan einer kostenlosen Freiveranstaltung pro Verein und Jahr wichtig. tatsächliche Bebauung voll ausgenutzt und das im Planbereich Durch die Anschaffung einer neuen Scheuersaugmaschine für festgesetzte „Dorfgebiet“ ermöglicht ausschließlich die Be- die Nassreinigung des Bürgerhauses mit Foyer und Nebenräu- bauung mit Satteldächern. Aufgrund der beabsichtigten bau- men entfällt künftig die Nassreinigung durch die Vereine nach lichen Erweiterung im Bereich Dormettinger Straße 35 bedarf einer Veranstaltung, sodass diese durch die Hausmeisterin, Frau es der Änderung und Ausweitung hinsichtlich der Baugrenzen Falk, durchgeführt wird. Der Gemeinderat hat sich eingehend und der zusätzlichen Ausweisung künftiger Flachdachbauten. mit den Neufassungen und den neuen Entgelten beschäftigt, Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung der 1. wobei ab dem 01.06.2019 das bisherige „Gesamtwerk“ in 2 ein- Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren zelne Benutzungsordnungen und 2 einzelne Entgeltordnungen nach §13 a des Baugesetzbuches und beauftragte das Pla- unterteilt wird. Im Mitteilungsblatt wird an anderer Stelle auf die nungsbüro Dr. Grossmann mit der Erstellung der 1. Änderung jeweilige öffentliche Bekanntmachung der Benutzungsordnun- des Bebauungsplanes und der Durchführung des Verfahrens. gen und Entgeltordnungen verwiesen. TOP 3: Bauangelegenheiten Umbau des Wohnhauses, Ab- TOP 11: Überprüfung und Festsetzung der Vereinsförder- bruch der Doppelgarage und Neubau einer Garage – Schli- beiträge chemstraße 3 Im Rahmen der Beschlussfassung der Tagesordnungspunk- Der Gemeinderat erteilte zum vorliegenden Baugesuch das te 7 bis 10 hat sich das Gremium auch mit der Höhe der seit gemeindliche Einvernehmen und beschloss darüber hinaus knapp 20 Jahren festgesetzten Vereinsförderbeiträge beschäf- die Übernahme einer geringen Abstandsbaulast auf öffentli- tigt. Dem Gremium war nochmals wichtig festzustellen, dass chem Grund. in unserer Gemeinde die Vereinsarbeit sehr hoch bewertet wird und gerade in der Entwicklung der vergangenen Jahre TOP 4: Vertrag über die Durchführung des Bestattungs- zunehmendes Engagement von den Vereinsmitarbeiterinnen wesens hier: Kündigung der Firma Hafa und Neuvergabe und Vereinsmitarbeitern gefordert ist. Nach eingehender Be- Die Gemeinde Dautmergen unterhält seit 1994 einen Vertrag ratung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Erhöhung mit der früheren Firma Bernd Hafa- Bestattungen- über die der bislang auf 300,-- € pro Jahr festgesetzten Förderbeiträge Herstellung der verschiedenen Grabformen. Noch im Herbst auf 450,-- €, gültig ab 2019, 2016 wurden die Preise für die Grabherstellungen angepasst und die Vertragslaufzeit bis 30.09.2019 verlängert. Zwischen- TOP 12: Bürgermeisterwahl vom 07.04.2019 zeitlich übernahm das Bestattungsunternehmen Schubert und a) Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheides Schreiner die Firma Hafa, wobei nun die Kündigung seitens der b) Festlegung des Termins für die Amtseinsetzung des Firma ausgesprochen wurde. Der Gemeinderat vergab die künf- Bürgermeisters tige Grabherstellung ab 01.10.2019 an die Firma Emil Ebenhoch c) Wahl eines Gemeinderats zur Übernahme der Wieder- aus Rottweil-Hochwald; die Firma Ebenhoch stellte bisher be- verpflichtung des Bürgermeisters reits im Auftrag der Firma Hafa die Gräber auf unserem Fried- Infolge Befangenheit von BM Lippus übernahm der stellvertre- hof her. Die Vertragslaufzeit wurde zu Beginn bis 31.12.2020 tende Bürgermeister Tobias Wager den Vorsitz. Er gab bekannt, vereinbart und danach mit jährlicher Verlängerung, sofern eine dass gegen die Wahl keine Einsprüche beim LRA eingegangen Kündigung nicht jeweils zur Mitte eines Jahres, erstmals somit sind und dieses den Wahlprüfungsbescheid erlassen hat. Die zum 30.06.2020, schriftlich erfolgt. Überprüfung der Wahlunterlagen hat keine, die Gültigkeit der Wahl berührenden, Beanstandungen ergeben. Die Wahl wurde TOP 5: Ausstattung der Gemeindeverwaltung mit weiterem insoweit für gültig erklärt, wobei sich die Amtszeit von weiteren Bildschirmarbeitsplatz 8 Jahren unmittelbar an die laufende Amtszeit anschließt und Nachdem die Verwaltung seit jeher mit lediglich einem Bildschirm- zum 03.07.2019 beginnt. Als Termin der anstehenden öffent- arbeitsplatz Ausgestattet ist, beschloss der GR die Ausstattung lichen GR-Sitzung mit Wiedereinsetzung von Bürgermeister mit einem zweiten Arbeitsplatz mit Notebook. Die Auftragsver- Lippus wurde auf Freitag, 28.06.2019, 18.00 Uhr, Bürgerhaus, gabe erfolgte an die Fachfirma Köbele aus RottweilNeufra. festgelegt. Der stellvertretende Bürgermeister Tobias Wager TOP 6: Wohnumfeldgestaltung Dormettinger Straße 9 hier: wurde einstimmig mit der Wiederverpflichtung von BM Lippus Vergabe der Architektenleistungen beauftragt. Die Gemeinde wurde mit dem Vorhaben „Erwerb, Abbruch und Anlässlich dieser Widerverpflichtung ist die gesamte Bevölke- Wohnumfeldgestaltung des Grundstücks Dormettinger Straße rung eingeladen. Eine gesonderte Einladung sowie Bekannt- 9“, im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das gabe der Tagesordnung dieser öffentlichen GRSitzung erfolgt Jahr 2019 in die Förderung mit aufgenommen. Nachdem der Er- zu gegebener Zeit. werb zwischenzeitlich erfolgte, läuft momentan die beschränkte Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
10 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Ihre 6 Stimmen können Sie wie folgt abgeben: Rathaus am kommenden Montag, • Bei einem unveränderten Stimmzettel: Wenn Sie nur einen 27.05.2019 geschlossen Stimmzettel ohne Kennzeichnung abgeben, erhält jeder der Am kommenden Montag, 27.05.2019 bleibt das Rathaus in diesem Stimmzettel aufgeführten Bewerber eine Stimme wegen den umfangreichen und zeitintensiven Nacharbeiten – höchstens jedoch die von oben nach unten aufgeführten zur Europawahl sowie zur Gemeinderats- und Kreistags- ersten sechs Bewerber ( Nr. 1 – 6 der Kandidaten des je- wahl für den Publikumsverkehr geschlossen. weiligen Wahlvorschlags). Wir bitten um Verständnis und Beachtung. • Bei veränderten Stimmzetteln: Sie können entweder mehre- Gemeindeverwaltung Dautmergen re Stimmzettel zur Abgabe Ihrer 6 Stimmen an die einzelnen Bewerber verwenden oder Sie verwenden nur einen Stimm- zettel und übertragen auf diesen weitere Namen anderer Bewerber von anderen Wahlvorschlägen (panaschieren). EINLADUNG Beachten Sie aber, dass Sie den Personen, die Sie wählen zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschus- möchten, entweder nur eine Stimme oder aber auch zwei ses am Sonntag, 26.05.2019 um 18.00 Uhr bzw. maximal drei Stimmen (kumulieren) vergeben können. im Foyer des Bürgerhauses, Grabenstraße 1 • Bei der Gemeinderatswahl haben Sie maximal 8 Stim- in 72356 Dautmergen men. Bei der Gemeinde Dautmergen findet Mehrheitswahl statt. Vom Gemeindewahlausschuss wurde nachfolgender Wahl- anlässlich der Wahl des Europäischen Parlaments vorschlag zugelassen: (Europawahl), des Gemeinderats und des Kreistags Freie Wählerschaft Gegenstand der Sitzung: Zur Stimmabgabe liegt Ihnen 1 Stimmzettel mit den vorgege- 1. Ermittlung und Feststellung der benen 8 Bewerberinnen und Bewerbern vor. Wahlergebnisse im Wahlgebiet Bitte beachten Sie bei Ihrer Stimmenvergabe die ausführlichen Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt. Hinweise auf dem, Ihnen vorliegenden Merkblatt. gez. Lippus • Sie dürfen jeder Bewerberin/jedem Bewerber lediglich eine Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Stimme geben. • Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 8 Stimmen vergeben. ____________________________________________ • Geben Sie den Stimmzettel unverändert ab, erhält jede Europa-, Gemeinderats- und Kreistagswahlen Bewerberin/Bewerber 1 Stimme. am 26. Mai 2019 • Sie können einen einzelnen Bewerber/Bewerberin auch ausdrücklich kennzeichnen, in dem Sie das Kästchen hin- Am kommenden Sonntag, 26. Mai 2019 finden die Europa-, ter dem vorgedruckten Namen ankreuzen. Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt. Das Wahllokal für • Sie können neben den vorgedruckten Namen der Bewerbe- die Gemeinde Dautmergen befindet sich im rollstuhlgerecht rinnen und Bewerber auch Namen anderer wählbarer Per- zugängigen Foyer des Bürgerhauses, Grabenstraße 1. sonen in die freien Zeilen auf dem Stimmzettel eintragen. Gewählt werden kann von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass diese Personen zweifelsfrei zuge- Da die Durchführung von 3 Wahlen an einem Wahltag von den ordnet werden können und dass Ihre maximal 8 Stimmen Wählerinnen und Wählern einige Aufmerksamkeit erfordert positiv durch ankreuzen abgegeben werden müssen. Ein und wir die Zahl der ungültigen Stimmzettel und Stimmen so Streichen einer Person, ohne die anderen Personen nicht gering wie möglich halten wollen, bitten wir Sie Folgendes ausdrücklich anzukreuzen, reicht nicht aus. zu beachten: - Bringen Sie bitte zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung mit Hinweis für Briefwähler: - Die Stimmzettel für die Kreistags- und Gemeinderatswahl Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen, müssen dafür Sor- sowie das jeweilige, dazugehörige Merkblatt wurden Ihnen ge tragen, dass der rote Wahlbrief (für die Europawahl) recht- bereits zugestellt. Bitte lesen Sie das jeweilige Merkblatt zeitig am Wahlsonntag, 26.05.2019 bis zum Ende der Wahlzeit sorgfältig und aufmerksam durch! 18.00 Uhr beim Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße - Vorteilhaft ist, wenn Sie die Stimmzettel für die Kreistags- 29, 72336 Balingen abgegeben oder zugestellt sein muss. und Gemeinderatswahl bereits ausgefüllt ins Wahllokal Der gelbe Wahlbrief (für die Gemeinderats- und Kreistags- mitbringen! wahlen), ist rechtzeitig am Wahlsonntag, 26. Mai 2019 bis - Weitere Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistags- zum Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr bei der Gemeindever- wahl können Sie im Wahllokal erhalten. Ebenso erhalten Sie waltung, Grabenstraße 1, 72356 Dautmergen abzugeben bzw. im Wahllokal die farblich passenden Stimmzettelumschläge zuzustellen. für die Gemeinderats- und Kreistagswahl. - Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie aus- Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und bestimmen Sie mit! schließlich im Wahllokal. Der Stimmzettel ist gefaltet in die Urne zu werfen, da kein Wahlumschlag verwendet wird! Ihr Wahlamt - Nach Ende der Wahlhandlung wird zunächst das Ergeb- nis der Europawahl ermittelt. Anschließend wird mit der ______________________________________________________ Auszählung der Gemeinderatswahl begonnen und im An- schluss erfolgt die Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl. - Die Ermittlungen und Feststellungen der Wahlergebnisse Europa- und Kommunalwahlen am kom- sind öffentlich. Interessierte haben hierzu Zutritt, soweit menden Sonntag, 26. Mai 2019 dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlscheine für die Briefwahl können noch bis Freitag, - Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme! 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, auf dem Rathaus beantragt wer- - Bei der Kreistagswahl hat jeder Wähler in unserem Wahl- den. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihre Wahlbenach- kreis VI maximal sechs Stimmen. Ein Block enthält ne- richtigung ausgefüllt und unterschrieben mit. ben dem Merkblatt 7 Stimmzettel, wobei nach Lösen der Um Beachtung wird gebeten. Trennleiste nur 1 Stimmzettel verwendet werden kann oder Gemeindeverwaltung Dautmergen auch mehrere Stimmzettel genutzt werden können.
Nr. 21 vom 22. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 11 Öffentliche Bekanntmachung Die örtlichen Vereine, Vereinigungen und sonstigen Organi- GEMEINDE DAUTMERGEN sationen, welche die Räume im Übungsbetrieb regelmäßig Zollernalbkreis nutzen, erhalten vom Bürgermeisteramt einen Zugangsschlüs- sel gegen Unterschrift; eine Weitergabe des ausgehändigten Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme des Bürger- Schlüssels an Dritte ist ebenfalls untersagt. hauses Dautmergen Diejenigen Personen, welche die Schlüsselgewalt haben, sind gegenüber der Gemeinde verpflichtet und verantwortlich, dass §1 nach der Benutzung der Räume die Zugänge zum Bürgerhaus Zweckbestimmung ordnungsgemäß verlassen und abgeschlossen werden; insbe- Das Bürgerhaus ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. sondere ist auf das Ausschalten der Beleuchtung zu achten. Es dient in erster Linie der Ausübung des Vereinssports. Das Vor Durchführung der genehmigten Privatveranstaltungen wird Bürgerhaus wird den örtlichen Vereinen und Gruppierungen, vom Bürgermeisteramt ein Zugangsschlüssel ausgegeben, nach einem erstellten Benutzungsplan, zu Übungszwecken der unverzüglich nach Beendigung der Benutzung und der unentgeltlich überlassen. erforderlichen Reinigungsarbeiten auf dem Bürgermeisteramt Das Bürgerhaus wird darüber hinaus mit seinen Nebenräu- zurückzugeben ist. Das Bürgerhaus ist mit einer Schließanlage men, wie Foyer, Garderobe, Küche sowie WC-Anlagen für ausgestattet, so dass im Verlustfalle eine neue Schließanlage Gemeinde- und Vereinsveranstaltungen sowie Veranstaltun- zu installieren wäre und der Inhaber der Schlüsselgewalt die gen örtlicher Vereinigungen und sonstiger Organisationen zur dafür anfallenden Kosten zu tragen hätte. Verfügung gestellt. Die von der Gemeinde beauftragten Personen haben die Be- Darüber hinaus kann das Bürgerhaus auch an einheimische fugnis, die Räume auch während der Benutzung jederzeit und Privatpersonen, sowie in Einzelfällen und ebenfalls nach vor- ohne Einschränkung zu betreten, wobei den Weisungen des heriger Genehmigung durch das Bürgermeisteramt, auch an Bürgermeisters, des Hausmeisters/der Hausmeisterin oder auswärtige Privatpersonen oder Firmen überlassen werden. eines sonstigen Bevollmächtigten Folge zu leisten ist. Die Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Räumlichkeiten be- genannten Personen üben das Hausrecht aus. steht nicht. Das Bürgerhaus mit seinen Räumlichkeiten und deren Ein- richtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln. Be- §2 schädigungen in den Räumen sowie an den Einrichtungen Verbindlichkeit der Benutzungsordnung bzw. Einrichtungsgegenständen sind dem Bürgermeisteramt Die jeweiligen Benutzer anerkennen mit der Inanspruchnahme unverzüglich zu melden. der Räumlichkeiten ausdrücklich diese Benutzungsordnung Bei Veranstaltungen außerhalb des Übungsbetriebes und sowie die separat beschlossene Entgeltordnung, in der jeweils vorheriger Genehmigung durch das Bürgermeisteramt er- gültigen Fassung, und die damit verbundenen Verpflichtungen. folgt die Übergabe der Räumlichkeiten durch den jeweiligen Die Vereinsvorstände sowie die Veranstalter und Privatnutzer Hausmeister/die jeweilige Hausmeisterin, welche auch nach nach § 1 sind der Gemeinde gegenüber für die Einhaltung der Durchführung der Veranstaltung die ordnungsgemäße Rück- Benutzungsordnung sowie der Entgeltordnung, in der jeweils gabe der Räumlichkeiten bestätigt. Mögliche Beschädigungen gültigen Fassung, verantwortlich. und fehlendes Inventar sind durch den Benutzer/Veranstalter zu ersetzen. §3 Im Bürgerhaus mit den unter § 1 genannten Räumlichkeiten Benutzungsplan ist das Mitbringen von Tieren untersagt. Für die regelmäßigen Zusammenkünfte örtlicher Vereine und Ebenso haben die Benutzer/Veranstalter dafür zu sorgen, dass Vereinigungen, sowie sonstiger örtlicher Organisationen, stellt die gesetzlichen Vorgaben, wie Einhaltung der Nachtruhe, etc. das Bürgermeisteramt bei Bedarf einen Benutzungsplan auf. eingehalten werden. Für den laufenden Übungsbetrieb gilt der jeweils ausgehäng- te Benutzungsplan verbindlich. Werden die Räume außerhalb §5 des Benutzungsplanes genutzt, ist dies vorab mit dem Bür- Benutzung der Räume germeisteramt abzustimmen. Der Benutzer/Veranstalter ist verpflichtet, soweit erforderlich, Die Veranstaltungen (vgl. § 1) sind beim Bürgermeisteramt seine Veranstaltungen anzumelden, sich die notwendigen vorher anzumelden und genehmigen zu lassen. Die Vereinsver- behördlichen Genehmigungen (z.B. Gestattung) rechtzeitig anstaltungen werden im Rahmen der jährlich stattfindenden vorher einzuholen, sowie die anlässlich der Veranstaltung not- Terminabsprachen festgelegt. wendige GEMA-Anmeldung vorzunehmen. Auf Verlangen der Öffentliche Veranstaltungen haben Vorrang. Gemeinde sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Das Bürgermeisteramt ist berechtigt zur Vorbereitung und Ebenso ist der Veranstalter für die Einhaltung der allgemeinen Durchführung möglicher Sanierungsarbeiten die Benutzung sicherheits- und polizeilichen Vorschriften und der aufgrund einzuschränken bzw. die Benutzung insgesamt zu verbieten. dieser Vorschriften anlässlich der Benutzung erlassenden An- ordnungen, verantwortlich. §4 Für sämtliche, vom Veranstalter mitgebrachten bzw. einge- Benutzung im Allgemeinen brachten Gegenstände, übernimmt die Gemeinde keine Ver- Die in § 1 genannten Räumlichkeiten stehen ausschließlich antwortung und Haftung. Mitgebrachte Gegenstände sind der Gemeinde, der Kirchengemeinde, den örtlichen Vereini- unmittelbar nach der Veranstaltung zu entfernen. gungen und sonstigen Organisationen sowie den Einwohnern Dekorationen, Blumenschmuck, Aufbauten und Dergleichen von Dautmergen zur Verfügung. In Einzelfällen und nach vor- dürfen nur auf Antrag und mit Genehmigung des Bürgermeis- heriger Genehmigung durch das Bürgermeisteramt können teramtes angebracht werden; das Anbringen ist mit dem Bür- die Räumlichkeiten auch an auswärtige Personen oder Firmen germeisteramt abzustimmen. überlassen werden. Unbedingte Voraussetzung ist dabei die Das Aufstellen und Entfernen der Stühle und Tische hat der Übernahme der Bewirtung und Verantwortung für die jeweilige Veranstalter/Benutzer selbst vorzunehmen. Auch hier gilt der Veranstaltung durch einen örtlichen Verein oder die Durchfüh- pflegliche Umgang sowie das ordnungsgemäße Aufräumen rung einer Veranstaltung durch die Eigentümer/Betreiber der unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung. Die Tische örtlichen Gastronomie. sind nach deren Benutzung und vor deren Aufräumen abzu- Die Räume dürfen vom Benutzer bzw. vom jeweiligen Veran- waschen und die Stühle müssen abgebürstet werden. stalter nur zu dem vorgesehenen bzw. vorab genehmigten Die Bedienung der technischen Anlagen darf nur nach vorhe- Zweck genutzt werden; eine Überlassung an Dritte ist nicht riger Rücksprache mit dem Bürgermeisteramt erfolgen. zulässig.
12 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 21 vom 22. Mai 2019 §6 Übungsbetrieb §8 Für den Sport- und Übungsbetrieb der Vereine und örtlichen Verstöße gegen die Benutzungsordnung Gruppierungen steht die Halle, einschließlich der Dusch- und Vereine, örtliche Vereinigungen oder sonstige Organisationen Umkleideräume, entsprechend dem Belegungsplan zur Ver- sowie private Nutzer aus der Gemeinde oder von auswärts fügung. können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Räume Die Benutzung durch Vereine und örtlichen Gruppierungen ist ausgeschlossen werden, wenn sie sich Verstöße gegen die nur in Anwesenheit und unter Aufsicht eines verantwortlichen Benutzung zu Schulden kommen lassen und insbesondere Übungsleiters oder einer anderen verantwortlichen Aufsichts- den Anweisungen bzw. Weisungen der Gemeinde bzw. des person gestattet. Übungsleiter oder Aufsichtspersonen sind Veranstalters nicht Folge leisten. der Gemeinde gegenüber namentlich zu benennen. Der Bürgermeister, der Hausmeister/die Hausmeisterin oder Die Dusch-, Sanitär- und Umkleideräume sind sauber zu hal- dessen Beauftragte sind befugt, Personen, welche die Si- ten. Die Reinigung erfolgt nach Bedarf und in unregelmäßigen cherheit und Ordnung gefährden oder trotz Ermahnung gegen Abständen durch den Hausmeister/die Hausmeisterin. Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, aus dem Nach Benutzung der vorhandenen Sportgeräte sind diese Gebäude und von dem Grundstück zu verweisen. Eine mög- unmittelbar nach Gebrauch in die dafür vorgesehenen Räu- liche Nichtbeachtung zieht eine Strafanzeige wegen Hausfrie- me bzw. Schränke wieder zu verstauen; die Räumlichkeiten densbruch nach sich. bzw. Schränke sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Benutzungs- Die jeweiligen Übungsleiter bzw. Aufsichtspersonen sind für ordnung und der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen ist die sachgemäße und schonende Behandlung der Geräte ver- der Veranstalter auf Verlangen der Gemeinde zur sofortigen antwortlich. Räumung der Räumlichkeiten verpflichtet. Kommt der Veran- Ballspiele sind nur in der Form gestattet, dass keine Beschä- stalter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Gemeinde digungen in der Halle entstehen. Bei den Ballspielen ist die im Rahmen der Ersatzvornahme berechtigt, die Räumung Verwendung eines „normalen Fußballes“ oder eines Lederbal- und Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Veranstalters les nicht zulässig; in Anspruch zu nehmen sind sog. Softbälle. durchführen zu lassen. Die Verpflichtung zur Zahlung der ver- In den Nebenräumen ist das Ballspielen insgesamt verboten. einbarten Mietsache bleibt bestehen. Das Rauchen sowie Trinken während des Übungsbetriebes in der Halle ist verboten. Das Rauchverbot selbst erstreckt sich §9 auch auf das gesamte Gebäude des Bürgerhauses. Benutzungsentgelt und Rückgabe der Räumlichkeiten Neben gemeindeeigenen Turn- und Sportgeräten dürfen auch Die Benutzer bzw. Veranstalter haben für die Überlassung der vereinseigene Gerätschaften mit vorheriger Zustimmung des Räumlichkeiten nebst Einrichtung ein Entgelt nach der Ent- Bürgermeisteramtes im Bürgerhaus in den hierfür vorgesehe- geltordnung, in der jeweils gültigen Fassung, zu entrichten. nen Räumlichkeiten und Schränken untergebracht werden. Für Die Gemeinde hat hierzu eine spezielle Entgeltordnung, in der Beschädigungen vereinseigener Gerätschaften übernimmt die Fassung vom 15.05.2019, beschlossen. Gemeinde keine Haftung. Die Gemeinde ist berechtigt, im Vorfeld einer Veranstaltung Das Benutzen der Halle für den Übungsbetrieb ist nur in ge- bzw. Nutzung vom Benutzer bzw. Veranstalter einen Vor- eigneten Sportschuhen, insbesondere jedoch ohne schwarze schuss auf die zu erwartende Entgelthöhe oder eine Kaution Sohlen, gestattet. Der Zugang für den Übungsbetrieb erfolgt zu verlangen. ausschließlich über den Eingang für die Umkleideräume/Du- Die Räumlichkeiten sind nach der Veranstaltung besenrein schen. zu hinterlassen. Die Sanitär- und WC-Anlagen sind komplett nass zu reinigen. §7 Der angefallene Müll ist vom Benutzer bzw. Veranstalter in Ei- Haftung genregie und auf eigene Rechnung fachgerecht zu entsorgen. Die Benutzung der überlassenen Räume, der Einrichtungsge- Der Hausmeister/die Hausmeisterin übergibt vor der Benut- genstände sowie des Außenbereichs erfolgt ausschließlich auf zung die Räumlichkeiten an den Veranstalter/Benutzer und Gefahr des Benutzers bzw. des Veranstalters. weist die verantwortlichen Personen ein. Im Rahmen der Der Benutzer bzw. Veranstalter stellt die Gemeinde von et- Rückgabe der Räumlichkeiten überprüft der Hausmeister/ waigen Haftpflichtansprüchen, die im Zusammenhang mit die Hausmeisterin den ordnungsgemäßen Zustand und fer- der Benutzung der überlassenen Räumlichkeiten und Ein- tigt hierzu zusammen mit dem Benutzer/Veranstalter ein Ab- richtungsgegenständen sowie der Zugänge zu den Räumen nahmeprotokoll. und Anlagen stehen, frei. Der jeweilige Benutzer bzw. Veran- Die Gemeinde unterhält mit der Firma Lehner aus Rosenfeld stalter verzichtet auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die einen Getränkelieferungsvertrag, zu dessen Bedingungen Gemeinde und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die notwendigen Getränke im Bürgerhaus bezogen werden die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die Ge- müssen. meinde oder deren Bedienstete bzw. Beauftragte. Der jeweilige Im Falle der Nichtbeachtung erfolgt die Ansetzung der dop- Benutzer bzw. Veranstalter ist selbst dafür verantwortlich, für pelten Benutzungsgebühr laut separater Entgeltordnung, in die Veranstaltung eine ausreichende bzw. umfassende Haft- der jeweils gültigen Fassung. pflichtversicherung abzuschließen, welche auch die vorge- nannten Freistellungsansprüche abdeckt. § 10 Die Gemeinde selbst bleibt als Grundstückseigentümer für Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften den Bauzustand des Gebäudes verantwortlich und haftbar. Bei Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass der Hauptzu- Der Benutzer bzw. Veranstalter haftet für alle Schäden, die der gang, die Notausgänge und die Nebeneingänge nicht verstellt Gemeinde an den überlassenen Räumlichkeiten sowie Einrich- werden und uneingeschränkt zugänglich sind. tungsgegenständen und Zugangswegen durch die Benutzung Die Bestimmungen der Versammlungsstätten-Verordnung sind entstehen. Die Gemeinde ist berechtigt, die von den Verursa- zu beachten; insbesondere gilt dies für die Überwachung der chern oder den Benutzern bzw. Veranstaltern zu vertretenen Besucherzahl. Schäden, Beeinträchtigungen oder Verluste auf deren Kosten Dem im Eingangsbereich der Halle ausgehängten Beti- zu beheben. Die Gemeinde als Vermieter wird im Vorfeld den schungs- und Bestuhlungsplan ist Folge zu leisten. Die darin Verursacher oder den Benutzer bzw. Veranstalter zur Scha- aufgeführte maximale Belegungszahl darf bei entsprechender densbehebung auffordern bzw. die erforderliche Schadens- Nutzung nicht überschritten werden. beseitigung auf Kosten der Verursacher oder den Benutzern Die feuer-, sicherheits-, ordnungs- und gesundheitspolizeili- bzw. Veranstaltern vornehmen lassen. chen Vorschriften sind genau einzuhalten.
Sie können auch lesen