Nummer 38 Freitag, 24. September Jahrgang 2021 - Stadt ...

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Nummer 38
Freitag, 24. September
Jahrgang 2021
Ärztlicher Notdienst für Patienten mit
                                                                             Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen
                                                                             Samstag, Sonntag und Feiertag von 10.00 – 20.00 Uhr in der
                                                                             HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund­
Stadtverwaltung Schwaigern                                                   brunnen Heilbronn, ohne Voranmeldung.
info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de,
www.schwaigern.de                                                            Zahnärztlicher Notfalldienst
Zentrale                                                              21-0   Tel. 0711/7877712.
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                                           Kostenfreie Onlinesprechstunde
Montag bis Freitag .................................. 8.00 – 12.00 Uhr       von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz­
Montag und Donnerstag ...........................14.00 – 16.00 Uhr           lich Versicherte) Tel. 0711/96589700 oder docdirekt.de,
Dienstag ................................................14.00 – 18.00 Uhr   Montag bis Freitag, 9.00 – 19.00 Uhr.
Bürgerbüro zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat .. 9.00 – 12.00 Uhr
FEUERWEHR                     Notruf                                   112   Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern
POLIZEI                       Notruf                                   110   Immer am 3. Dienstag im Monat von 8 bis 12 Uhr und von
Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr)                           810630    14 bis 18 Uhr im Bürgerbüro. Beratung, Antragstellung und
Polizeirevier Lauffen                                          07133/2090    Unterstützung bei Rentenangelegenheiten durch einen Ver-
                                                                             sichertenberater der Deutschen Rentenversicherung.
UNFALLRETTUNGSDIENSTE                                                        Anmeldung: Gesa Kress, Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de.
Notruf                                                                 112
Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222)                     19222    Kinder- und Jugendreferat
BEREITSCHAFTSDIENSTE bei:                                                    „Koordination Kinder- und Familienzentrum“
Stromausfall: EnBW Regional AG                              0800/3629477     Stettener Straße 1 (Bahnhof, 1. OG),
                                                                             loebe.d@caritas-heilbronn-hohenlohe.de, 07138/8107946
Störung der Wasserversorgung:
Schwaigern, Stetten, Niederhofen                             0172-6330059    Jugendtreff am Bahnhof
Massenbach (Störung, Notdienst)                            07264/9176-99     Stettener Straße 1 (Bahnhof, EG),
Massenbach (Service)                                         07264/9176-0    koegel.n@caritas-heilbronn-hohenlohe.de, 07138/8107946
Störung der Gasversorgung:
Stadtwerke Heilbronn                                       07131/56-2562     JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld
Nach Dienstschluss                                         07131/56-2588     Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1
                                                                             (im Bahnhof), Tel. 8129561.

                                                                             Diakoniestation Leintal
                                                                             Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund
                                                                             um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung,
                                                                             Essen auf Rädern, Tel. 97300.
Corona                                                                       Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier
Hotline-Nummer 07131/ 994-5012 für allgemeine Fragen
zum Coronavirus sowie zu Quarantänemaßnahmen, Montag –                       Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts­
Freitag 8 – 12 Uhr + 13.30 – 16 Uhr, am Wochenende 12 –                      hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern;
15 Uhr. Bei der Corona-Hotline des Landkreises können keine                  Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102.
Impftermine vereinbart werden. Die richtigen Ansprechpartner
für medizinische Fragen, beim Auftreten von Symptomen und                    Ökumenischer Hospizdienst Leintal
für Test auf COVID-19 sind die Hausärzte.                                    Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für
                                                                             – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden
Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst                                   Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden.
(allgemein,- kinder-, augen- und HNO-ärztlicher Notfall-                     Kontakt: Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33,
dienst): 116117 (der Anruf ist kostenlos, bundeseinheitliche                 Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und
Rufnummer)                                                                   Mi. + Do. 15 – 17 Uhr.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                               Beratung und Informationen rund um das Thema
Notaufnahme SLK-Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn                            Pflege
Am Gesundbrunnen 20 – 26, 74078 Heilbronn                                    Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn im Gesundheitszentrum
– Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr (ohne Voranmeldung)                        Brackenheim:
                                                                             Mo., Di., Do., Fr. 9 – 12 Uhr, Mi 16 – 18 Uhr, Tel. 07135/
Allgemeinde Notfallpraxis Brackenheim                                        9699-500 oder -501.
SLK-Kliniken – Geriatrische Rehaklinik Brackenheim
Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim
– Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr                                       Suchtberatung
– Samstag, Sonntag, Feiertag 8.00 – 22.00 Uhr                                Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag
                                                                             des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund­
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                                         heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068.
in der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen
– Montag bis Freitag von 19.00 – 22.00 Uhr                                   Psychologische Beratungsstelle
– am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 – 22.00 Uhr                       Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation
(ohne Voranmeldung)                                                          Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter
Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle                  Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn.
Heilbronn, Tel. 19222.

 Seite 2                      Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021
24.09. 		 Generalversammlung,                                 27.09. Hospiztage Leintal 2021
    				Tennisclub Schwaigern,                                    			 – Vortrag „Die Würde des Menschen am Lebens-
    			        Vereinsheim 19.30 Uhr                              			 ende“, Ökumenischer Hospizdienst Leintal,
    25.09. 		 Tag der offenen Tür, Instrumenten-                  			 Lorenzgemeindehaus Leingarten, 19.30 Uhr,
    				vorstellung, Musikschule, Leintal-Schule                  			Eintritt 4 Euro
    				10 – 13 Uhr                                               28.09. Jahreshauptversammlung,
    25.09. 		 Mitgliederversammlung,                              			Chorgemeinschaft Niederhofen,
    				CVJM Massenbach/Mbh.,                                     			 Altes Schulhaus 19.30 Uhr
    				 Gemeindehaus Arche Massenbach 19.15 Uhr                  28.09. Urlaub ohne Koffer Leintal, ev. Kirchen-
    25./26.09. Agilityturnier, Hundesportverein                   			gemeinden, Gemeindehaus Schwaigern,
    26.09. 		 Bundestagswahl                                      			 9 – 16.30 Uhr
    26.09. 		 Erntedankfest,                                      30.09. Vortrag „Das Krankheitsbild Demenz“
    				ev. Kirchengemeinde Niederhofen                           			Ökumenischer Hospizdienst Leintal,
                                                                  			 ev. Gemeindehaus Schwaigern, 19 Uhr

Notdienst der Apotheken                                           (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat mindestens
24.09. Rock-Apotheke, Hauptstr. 72, 74912 Kirchardt,              die Hygieneanforderungen nach § 7 Absatz 1 Satz 2 sicher-
			Tel. 07266/1418                                                zustellen.
25.09. Retzbach-Apotheke, Schwaigerner Str. 12,                   (3) Im Wahlgebäude muss von allen Personen eine medizini­
			 75050 Gemmingen, Tel. 07267/91210                             sche Maske getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht
26.09. Brunnen-Apotheke, Heilbronner Str. 60,                     für
			 74211 Leingarten, Tel. 07131/90670                            1. 		Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
27.09. Burg-Apotheke, Gartenstr. 12, 75056 Sulzfeld,              2. 		Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen,
			Tel. 07269/292                                                       dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus ge­
28.09. Schäfer-Apotheke, Brettener Str. 34,                             sundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder denen das
			 75031 Eppingen, Tel. 07262/4393                                     Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich
29.09. Leintal-Apotheke, Eppinger Str. 20/1,                            oder zumutbar ist, und
			 74211 Leingarten, Tel. 07131/902090                           3. 		 die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme
30.09. Hubertus-Apotheke, Kronenstr. 7, 75057 Kürnbach,                 der Maske zur Identitätsfeststellung.
			Tel. 07258/92376                                               Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern
                                                                  einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede
                                                                  Person sich die Hände desinfizieren.
                                                                  (4) Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeits­
                                                                  grundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, gilt:
                                                                  1. 		Sie sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten gemäß § 8
                                                                        Absatz 1 Satz 1 verpflichtet; der Wahlvorstand ist zur Er­
                                                                        hebung und zur Überprüfung der Vollständigkeit dieser
Bereitstellung der Ergebnisse der Bundestags-                           Daten berechtigt; die Wahlvorsteherin oder der Wahlvor­
wahl 2021                                                               steher hat die gesammelten Daten der Bürgermeisterin
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                           oder dem Bürgermeister in einem verschlossenen Um­
am Sonntag, 26.09.2021, findet die Bundestagswahl statt. Die            schlag zu übergeben; die Bürgermeisterin oder der Bürger­
Verwaltung wird alle Ergebnisse, sobald diese bekannt sind,             meister ist zur Datenverarbeitung nach § 8 Absatz 1 Satz
auf der städtischen Homepage bereitstellen. Sie können diese            1 Verpflichtete oder Verpflichteter;
dort gerne einsehen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständ­      2. 		im Falle des Absatzes 3 Satz 2 Nummer 2 dürfen diese
nis, dass es aufgrund der aktuellen Situation keine offizielle          Personen sich in Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr
Ergebnispräsentation im Rathaus oder einer städtischen Halle            und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils
geben wird.                                                             längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für
                                                                        längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvor­
                                                                        stands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestab­
Bundestagswahl am 26.09.2021                                            stand von 2 Metern eingehalten werden.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie zur Bundes­       (5) Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
tagswahl am 26.09.2021 einen eigenen Kugelschreiber mit­          1. 		einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem
zubringen. Selbstverständlich werden in den einzelnen Wahl­             Coronavirus unterliegen,
lokalen aber auch Stifte vorgehalten.                             2. 		typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus,
Ebenfalls bitten wir Sie § 11 der Corona-Verordnung zu beach­           namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber,
ten. Hieraus geht u. a. hervor:                                         Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
§ 11 Bundestagswahl und gleichzeitig stattfindende Wah-           3. 		entgegen Absatz 3 Satz 1 keine medizinische Maske
len und Abstimmungen                                                    tragen, ohne dass eine Ausnahme nach Absatz 3 Satz 2
(1) Für die Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung            vorliegt, oder
des Wahlergebnisses bei der Bundestagswahl gelten die Abätze      4. 		 entgegen Absatz 4 Nummer 1 ganz oder teilweise nicht zur
2 bis 7. Das Wahlgebäude im Sinne dieser Regelung umfasst               Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
außer den Wahlräumen und Sitzungsräumen der Wahlaus­              (6) Für den Fall des Transports von Wahlgegenständen zu
schüsse und Wahlvorstände auch alle sonstigen Räume im Ge­        einem anderen Wahlbezirk nach § 68 Absatz 2 der Bundeswahl­
bäude, die während der Wahlzeit und der Ermittlung und Fest­      ordnung, weil weniger als 50 Stimmen im Wahlbezirk abgege­
stellung des Wahlergebnisses sowie sonstigen Sitzungen der        ben wurden, dürfen mehrere Personen aus verschiedenen
Wahlausschüsse öffentlich zugänglich sind.                        Haushalten in einem Fahrzeug fahren. Die Personen haben

                                                                 Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021 · Seite 3
eine medizinische Maske zu tragen; Absatz 3 Satz 2 Nummer 2       laut der Kostenschätzung des Architekturbüros „Huschka
gilt entsprechend.                                                Architekten“ auf 50.000,– €. Nach Aussage der Bauherrschaft
(7) Zur Teilnahme an der Bundestagswahl sind Wählerinnen          sollen nach Vorlage der Baugenehmigung die Arbeiten für die
und Wähler von gegebenenfalls bestehenden Ausgangsbe­             Fluchttreppe ausgeschrieben und anschließend vergeben
schränkungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes oder           werden. Somit ist damit zu rechnen, dass diese Arbeiten im
dieser Verordnung befreit. Gleiches gilt für die Mitglieder der   Frühjahr 2022 erfolgen werden.
Wahlausschüsse und Wahlvorstände und die Hilfskräfte zur Mit­     Finanzwirtschaft: Im Haushaltsplan 2021 sind 70.000,– € für
wirkung bei der Wahl oder Abstimmung sowie Personen, die          den Bau der Fluchttreppe veranschlagt. Die o. g. ermittelten
sich aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude       Kosten sind somit in voller Höhe finanzwirtschaftlich gedeckt.
oder bei öffentlichen Sitzungen der Wahlausschüsse aufhalten      Die Verwaltung wird die Auszahlungssumme im Haushalts-
wollen.                                                           planentwurf 2022 neu veranschlagen.
(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten sinngemäß für gleichzeitig mit     Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss mit 8 Ja-Stim­
der Bundestagswahl stattfindende Wahlen und Abstimmungen.         men, 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen den folgenden Be­
Wir bitten Sie ebenfalls, sich vor dem Betreten des Wahlraums,    schluss: Die Stadt Schwaigern stimmt der Errichtung einer
die Hände zu desinfizieren.                                       Fluchttreppe auf der Grundlage der Planung vom 27.07.2021
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                  und der Kostenschätzung des Architekturbüros Huschka vom
                                                                  26.04.2021 zu. Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird
Kurzübersicht neue Corona-Verordnung vom                          im Vorgriff auf die Haushaltssatzung 2022 genehmigt. Die Ver­
16.09.2021                                                        waltung wird im Haushaltsentwurf 2022 unter der Investi-
Zu lesen auf den Seiten 6 bis 9 des Amtsblatts.                   tionsmaßnahme 7.36509141.900 die erforderlichen Haushalts­
                                                                  mittel veranschlagen.
                                                                  Errichtung einer unbeleuchteten, freistehenden Werbean-
Bericht aus dem gemeinderätlichen Hauptaus-                       lage, Heilbronner Straße 17, Flst. Nr. 9764 auf der Ge-
schuss                                                            markung Schwaigern
Am Montag, 13. September 2021, fand eine öffentliche              Die Heilbronner Straße 17 ist mit einem Wohnhaus bebaut. Das
Sitzung des gemeinderätlichen Hauptausschusses im Sitzungs­       Grundstück liegt im Bereich eines Baulinienplans. Die Er-
saal des Rathauses statt. Anwesend waren Bürgermeisterin          richtung einer unbeleuchteten, freistehenden Werbeanlage ist
Sabine Rotermund als Vorsitzende und bis zu 13 Stadträtinnen      an der westlichen Grundstücksgrenze parallel zur Heilbronner
und Stadträte. Der gemeinderätliche Hauptausschuss befasste       Straße im Kreuzungsbereich Mozartstraße geplant. Auf der
sich unter anderem mit den folgenden Tagesordnungspunkten.        Werbetafel ist vorgesehen, dass ein wechselnder Plakatan­
Die ausführlichen Unterlagen zur Sitzung finden Sie im Rats-      schlag von ortsansässigen als auch landesweiten Unternehmen
informationssystem des Gemeinderates der Stadt Schwaigern         beworben wird. Der Werbeträger besteht aus hochwertigem
unter Rathaus/Gemeinderat/Infoportal/Ratsinformations-            Aluminium. In unmittelbarer Nähe, ca. 70 m in Richtung
system.                                                           Süden, zu dem geplanten Standort befindet sich schon eine
Errichtung einer Fluchttreppe am Waldorfkindergarten,             Werbetafel. Auch hier wechseln die Werbungsanzeigen der ört­
Falltorstraße 2, Flst. Nr. 3602 auf der Gemarkung                 lichen Dienstleistungen der Stadt Schwaigern. Aus Gründen der
Schwaigern; hier: städtisches Einvernehmen zum Bauvor-            Verkehrssicherheit sowie städtebaulichen und gestalterischen
haben                                                             Gründen sprach sich die Verwaltung gegen das Einvernehmen
Der Waldorfkindergarten befindet sich im Bereich des qualifi­     aus.
zierten Bebauungsplans „Falltor, 4. Änderung“ vom 21.09.2012.     Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig
Nach § 31 Abs. 1 BauGB können Ausnahmen von den Fest-             den folgenden Beschluss: Das städtische Einvernehmen zur Er­
setzungen im Bebauungsplan zugelassen werden, sofern diese        richtung einer unbeleuchteten, freistehenden Werbeanlage,
ausdrücklich vorgesehen sind. Im Bebauungsplan ist festge­        Heilbronner Straße 17, Flst. Nr. 9764 auf der Gemarkung
setzt, dass die Baugrenzen mit untergeordneten Bauteilen,         Schwaigern wird nach §§ 36, 34 BauGB versagt. Das Landrats­
Eingangs- und Terrassenüberdachungen sowie Vorbauten über­        amt wird gebeten, die Verkehrssicherheit mit der Straßenbau­
schritten und diese Ausnahmen zugelassen werden können.           behörde zu prüfen.
An der Ostseite des Waldorfkindergartens wird eine Flucht­        Errichtung eines Vordaches aus Glas und eines Stellplatzes,
treppe errichtet. Die Fluchttreppe überschreitet in Teilen die    Sabinastraße 1, Flst. Nr. 15627 auf der Gemarkung
Baugrenze. Die Überschreitung beträgt im vorliegenden Fall        Schwaigern
ca. 2,6 m vom Gebäudekörper. Aufgrund der Abweichung ist          Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage liegt im qualifizierten
somit das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Die Flucht­     Bebauungsplan „Leidensberg, 1. Änderung“ vom 23.12.1983.
treppe wird als Fluchtweg aus dem Gebäude benötigt, um die        Mit der geplanten Pflasterung mit wasserdurchlässigem
Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Sie fügt sich städtebau­    Material im Norden wird ein zusätzlicher Stellplatz errichtet.
lich in die Umgebung ein.                                         Durch die Pflasterung entfällt ein Teil des Vorgartens. Gleich­
Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,         zeitig wird eine Glasüberdachung (2,5 m x 8 m) von der Garage
das städtische Einvernehmen zur Errichtung einer Fluchttreppe     bis zum Hauseingang mit beantragt. Der Stellplatz sowie die
am Waldorfkindergarten, Falltorstraße 2, Flst. Nr. 3602 auf der   Glasüberdachung liegen außerhalb des Baufensters. Aus
Gemarkung Schwaigern nach §§ 36, 31 BauGB zu erteilen.            diesem Grund ist hier eine Befreiung notwendig.
Errichtung einer Fluchttreppe am Waldorfkindergarten,             Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,
Falltorstraße 2, Flst. Nr. 3602 auf der Gemarkung Schwai-         das städtische Einvernehmen zur Errichtung eines Vordaches
gern; hier: Zustimmung der Stadt Schwaigern entsprechend          aus Glas und eines Stellplatzes, Sabinastraße 1, Flst. Nr. 15627
der Vereinbarung mit dem Waldorfpädagogik Schwaigern              auf der Gemarkung Schwaigern nach §§ 36, 31 BauGB zu er­
e. V. / Genehmigung der Auszahlung im Vorgriff auf den            teilen.
Beschluss der Haushaltssatzung 2022                               Errichtung eines Carports, Lerchenstraße 3, Flst. Nr. 8643
Entsprechend Nr. 3.2 des Vertrages über den Betrieb und die       auf der Gemarkung Schwaigern
Förderung zwischen der Stadt Schwaigern und dem Verein zur        Die Lerchenstraße 3 liegt im Bebauungsplan „Hinterm
Förderung der Waldorfpädagogik Schwaigern e. V. bedarf der        Schloß II“ mit Anbauvorschriften vom 22.02.1954. Das Grund­
Errichtung der Fluchttreppe zudem der Zustimmung der Stadt        stück ist mit einem Einfamilienhaus aus dem Jahr 1955 mit
Schwaigern. Nach 4.1.2 i. V. m. 4.1.1 des o. g. Vertrages trägt   Anbau von 1990 und einem Schuppen bebaut. Die schon be­
die Stadt Schwaigern die Kosten von Investitionsmaßnahmen         stehende Zufahrt zu der Garage, die im Untergeschoss liegt,
des Waldorfkindergartens Schwaigern. Wie unter Punkt 4.1.1        soll jetzt überdacht werden. Der Carport mit den Maßen
des Vertrages beschrieben, umfassen Investitionsmaßnahmen         5 x 6 m besteht aus feuerverzinkten Stahlrohren und einer Be­
unter anderem „die Baukosten incl. Nebenkosten für die Reno­      dachung aus Sandwichpaneelen. Der Standort des geplanten
vierung, Modernisierung, Umbau und Neubau des Gebäudes“.          Carports ist im Bebauungsplan als Vorgartenfläche ausge-
Somit trägt die Stadt 100% der Investitionskosten. Die
Gesamtkosten für die Errichtung der Fluchttreppe belaufen sich
 Seite 4                 Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021
wiesen, die Fläche wird jedoch bereits als Einfahrt zur be-        Der neue Antrag wird für die Flurstücke 10082, 10083 und
stehenden Garage genutzt.                                          10084 gestellt. Die Fläche, Menge und die Herkunft haben sich
Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,          ebenfalls verändert und sollen in einer Genehmigung erfolgen
das städtische Einvernehmen zur Errichtung eines Carports,         (Umfang der geänderten Auffüllung: Fläche: 517,97 ar; Auf-
Lerchenstraße 3, Flst. Nr. 8643 auf der Gemarkung Schwaigern       füllhöhe: min. 20 cm/max. 20 cm; Auffüllmenge: 10.300 m³).
nach §§ 36, 34 BauGB zu erteilen.                                  Das steinfreie und schadstofffreie Auffüllmaterial ist Ober-
Errichtung eines Pavillons, Frankenstraße 1, Flst. Nr. 8649        boden von einer Ackerfläche ebenfalls aus dem Gewann
auf der Gemarkung Schwaigern                                       „Hasenberg“ Flst. Nrn. 10116 bis 10119 (zuvor: Gewann
Das Grundstück Frankenstraße 1 liegt im Bereich des Bebau­         „Hasenberg“ Flst. Nr. 1000). Aufgrund der geänderten Aus-
ungsplans „Hinterm Schloß II“ mit Anbauvorschriften vom            führung ist erneut das gemeindliche Einvernehmen notwendig.
22.02.1954. Auf dem Flurstück befinden sich ein Zweifamilien­      Bedenken gegen diese Maßnahmen liegen nicht vor.
haus, 2 Garagen und ein Schuppen. Die Errichtung des               Das Gremium wurde gebeten, dem Beschlussvorschlag unter
Pavillons mit den Maßen 4 m x 3 m x 2,7 m wird im ausge-           folgenden Auflagen zuzustimmen:
wiesenen Vorgartenbereich auf der östlichen Seite des Grund­       1.		Durch die Geländeauffüllung darf kein zusätzliches Ober­
stückes beantragt. Nördlich des Pavillons ist die Einfahrt zur          flächenwasser auf umgebende Grundstücke oder Wege ab­
bestehenden Garage. Die Sicht im Kurvenbereich Fuchsgruben­             fließen.
weg/Frankenstraße wird durch den Pavillon nicht beeinträch­        2.		Ein Anstau in den oberhalb liegenden Grundstücken ist
tigt. Der Vorgartenbereich ist grundsätzlich von einer Bebau­           auszuschließen.
ung freizuhalten, so dass der Antrag auf Befreiung notwendig       3.		Bei der Materialanfuhr darf es zu keiner Beeinträchtigung
ist.                                                                    öffentlicher Wege kommen. Im Schadensfall ist Ersatz zu
Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss mit 13                    leisten.
Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung, das städtische Einvernehmen           4.		Es ist ein fließender Übergang von der Auffüllung zu den
zur Errichtung eines Pavillons, Frankenstraße 1, Flst. Nr. 8649         Feldwegen herzustellen.
auf der Gemarkung Schwaigern nach §§ 36, 34 BauGB zu               Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,
erteilen.                                                          das städtische Einvernehmen zur Erweiterung und Änderung
Neubau einer Wohneinheit mit Garage, Brückenstraße 24,             des Antrages auf Erdauffüllung, Gewann „Hasenberg“,
Flst. Nr. 148 auf der Gemarkung Massenbach                         Flst. Nrn. 10082, 10083 und 10084 auf der Gemarkung
Die Brückenstr. 24 wird nach §34 BauGB beurteilt, welcher          Schwaigern, nach §§ 36, 35 BauGB unter den im Sachverhalt
aussagt, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der bau-          aufgeführten Auflagen zu erteilen.
lichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die        Erweiterung und Änderung des Antrages auf Erdauffüllung,
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung         Gewann „Hinterer Berg“, Flst. Nrn. 13062, 13131 und
einfügen und die Erschließung gesichert werden muss. Das           13132 auf der Gemarkung Schwaigern
Grundstück ist bereits mit einem Wohngebäude mit mehreren          Auf den Ackergrundstücken sollen die Flächen zur Bodenver­
Wohneinheiten, Garagen und Stellplätzen bebaut. Geplant ist        besserung und Bewirtschaftungserleichterung mit steinfreiem
ein weiteres Wohnhaus mit einer Wohneinheit im östlichen           Lehmboden aufgefüllt werden. Bereits im Herbst 2018 wurde
Bereich. Die Garage soll sich der Planung nach im Erdgeschoss      für die o. g. Flurstücken ein Antrag auf Erdfüllung gestellt. Das
befinden. Das Satteldach erhält eine Neigung von 30°. Das          gemeindliche Einvernehmen wurde hierzu in der Sitzung des
geplante Wohngebäude mit der 2-stöckigen Bauweise wird die         Hauptausschusses vom 05.11.2018 erteilt. Das Vorhaben
Nachbargebäude in der Brückenstraße 22 und Raiffeisen-             wurde am 07.07.2020 unter Auflagen vom Landratsamt Heil­
straße 2, 2/1 in der Höhe nicht überragen, sondern darunter        bronn genehmigt. Die Auffüllung mit dem damals beantragten
liegen. Das Landratsamt wird gebeten, die Stellplatzsituation      Material hat bisher jedoch nicht stattgefunden. Nunmehr stellt
zu prüfen.                                                         der Bauherr für dieselben Flurstücke einen Antrag mit geänder­
Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,          ter Herkunft sowie Erweiterung der Auffüllfläche und der Auf­
das städtische Einvernehmen zur Errichtung einer Wohneinheit       füllmenge (Umfang der geänderten Auffüllung: Fläche: ca.
mit Garage, Brückenstraße 24, Flst. Nr. 148 auf der Gemarkung      237,00 ar; Auffüllhöhe: min. 20 cm/max. 20 cm; Auffüllmenge:
Massenbach nach §§ 36, 34 BauGB zu erteilen.                       ca. 4.700 m³).
Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten,                    Das schadstofffreie Auffüllmaterial kommt vom Flurstück
Gerberstraße 2, Flst. Nr. 9277 auf der Gemarkung Stetten           10119, Gewann „Hasenberg“ in Schwaigern (zuvor: Flurstück:
Das nur mit einer Garage bebaute Grundstück liegt im qualifi­      11743, Weilerweg, Gemarkung Schwaigern). Aufgrund der ge­
zierten Bebauungsplan „Hälden“ vom 13.02.2004 und wird mit         änderten Ausführung ist erneut das gemeindliche Einver-
einem Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten über­         nehmen notwendig. Bedenken gegen diese Maßnahmen liegen
plant. Die im Bebauungsplan festgelegte Erdgeschossfuß-            nicht vor.
bodenhöhe (EFH) wird um 50 cm überschritten. Die Kniestock­        Das Gremium wurde gebeten, dem Beschlussvorschlag unter
höhe wird dennoch nicht auf das Maximale ausgenutzt. Somit         folgenden Auflagen zuzustimmen:
wird die Traufhöhe eingehalten und die Firsthöhe sogar um          1.		Durch die Geländeauffüllung darf kein zusätzliches Ober­
86 cm unterschritten, was laut Bebauungsplan zulässig ist. Zur          flächenwasser auf umgebende Grundstücke oder Wege ab­
bestehenden Garage werden weitere fünf Stellplätze auf dem              fließen.
Grundstück errichtet. Der Neubau des Wohnhaues mit drei            2.		Ein Anstau in den oberhalb liegenden Grundstücken ist
Wohneinheiten schließt eine weitere Baulücke und es wird                auszuschließen.
weiterer Wohnraum geschaffen.                                      3.		Bei der Materialanfuhr darf es zu keiner Beeinträchtigung
Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,               öffentlicher Wege kommen. Im Schadensfall ist Ersatz zu
das städtische Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses                 leisten.
mit drei Wohneinheiten, Gerberstraße 2, Flst. Nr. 9277 auf der     4.		Es ist ein fließender Übergang von der Auffüllung zu den
Gemarkung Stetten nach §§ 36, 31 BauGB zu erteilen.                     Feldwegen herzustellen
Erweiterung und Änderung des Antrages auf Erdauffüllung,           Der gemeinderätliche Hauptausschuss beschloss einstimmig,
Gewann „Hasenberg“, Flst. Nrn. 10082, 10083 und 10084              das städtische Einvernehmen zur Erweiterung und Änderung
auf der Gemarkung Schwaigern                                       des Antrages auf Erdauffüllung, Gewann „Hinterer Berg“, Flst.
Auf den Ackerlandflächen sollen die Flächen zur Bodenver-          Nrn. 13062, 13131 und 13132 auf der Gemarkung Schwaigern
besserung und Bewirtschaftungserleichterung mit steinfreiem        nach §§ 36 i.V.m. 35 BauGB unter den im Sachverhalt aufge­
Lehmboden aufgefüllt werden. Für das geplante Vorhaben             führten Auflagen zu erteilen.
wurden bereits zwei Anträge gestellt, für die das gemeindliche     Bekanntgaben
Einvernehmen in der Sitzung des Hauptausschusses vom               Die Vorsitzende gibt die Protokolle der letzten Hauptaus­
14.06.2021 erteilt wurde. Mittlerweile haben sich Änderungen       schusssitzung am 16.08.2021 bekannt.
ergeben, so dass ein neuer Antrag notwendig wurde.

                                                                  Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021 · Seite 5
Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021
          Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere
          Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.

          Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den
          Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-
             Legende
          Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
                          Nachweislich geimpft,
          Alarmstufe: Die Alarmstufe
                        genesen           wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz
                                 oder getestet                        Regelungen der Maskenpflichtan fünf Werktagen in Folge den
          Wert von 12,0 erreicht
                        (vermerktoder
                                   wennüberschreitet
                                          PCR-Test     oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-
                                                                      beachten
          Württemberg an   zwei aufeinanderfolgenden
                        erforderlich ist)                 Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

                          Datenverarbeitung                            Nachweislich geimpft oder
          Stand: 15. September   2021 – weitere Informationen, Inzidenzen
                         erforderlich                              genesen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

          Grundsätzlich gilt:
                        Hygienekonzept
                          erforderlich

                  Lebensbereiche              Basisstufe                Warnstufe                  Alarmstufe

            Abstand                   Hygiene                 Medizinische
                                                                   1 Haushalt plus 5     Corona-App
                                                                                              1 Haushalt plus 1     Regelmäßig
             halten                 praktizieren              Maskeweitere
                                                                     tragenPersonen        nutzen
                                                                                               weitere Person         lüften

                     Private                  Ohne weitere
               Zusammenkünfte               Regelungen oder
                       und
          Medizinische Maskenpflicht Beschränkung        der weiterhin bestehen.
                                            ab 6 Jahre bleibt
                     private                 Personenanzahl
          Ausnahmen:
               Veranstaltungen                                            Geimpfte und Genesene, Personen bis
             »(wie Kinder   bis einschließlich 5 Jahre
                   Geburtstage, Hoch-                            einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus me-
             » zeitsfeiern
                   Personen, etc.)die aus gesundheitlichen Gründen  keine Maske
                                                                  dizinischen       tragen
                                                                              Gründen   nichtkönnen   (ärztliche
                                                                                              impfen lassen      Bescheinigung
                                                                                                            können, wer-       notwen-
                   dig)
                Ohne Abstandsgebot
                                                                 den nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben,
             » In geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern,     zählen als
                                                                                           inein
                                                                                              derHaushalt.
                                                                                                  Gastronomie, Kantinen,
                   Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben
              »    Im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft
                                                              In geschlossenen
                   eingehalten werden kann                        Räumen:
                                   In geschlossenen
          Ausnahmen von der PCR-PflichtRäumen:
                                        und 2G-Beschränkung
                    Öffentliche
              » Veranstaltungen
                    Kinder bis einschließlich 5 Jahre
              »(wie Theater,
                    KinderOper,bis einschließlich
                                     Kon-
                                                                           nur PCR-Test
                                                  sieben Jahre, die noch nicht   eingeschult sind
              » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf
                    zert, Stadtfest,
               Betriebs- und Vereinsfei-
                    derernGrundschule
                            etc.)         aufbauenden     Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
                                                 Im Freien:
              » Personen bis einschließlich  Ab 500017   Jahre, die nicht mehr
                                                      Personen               Imzur  Schule gehen (negativer Antigen-Test
                                                                                Freien:
                    erforderlich)              oder bei Nicht-
              » Personen, die sicheinhaltung
                                           aus medizinischen
                                                     des Mindest-Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
                                                  abstands
                    notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
              » Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negati-
                    ver Antigen-Test erforderlich)
              » Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
                    Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

          Nachweis von Impfung und Tests

          Veranstalter*innen sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet. Eine Plausibilitätskontrolle,
          durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G-Status ist ausreichend.

                                                                                                                          2
                                                                                                                                         1

Seite 6                   Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021
Legende
                                                                                                                                                                                 Lebensbereiche                  Basisstufe                  Warnstufe                  Alarmstufe
                                                                       Nachweislich geimpft,
                                                                       genesen oder getestet                          Regelungen der Maskenpflicht
                                                                       (vermerkt wenn PCR-Test                        beachten
                                                                       erforderlich ist)

                                                                       Datenverarbeitung                              Nachweislich geimpft oder                                   Öffentliche                                              Ohne weitere
                                                                       erforderlich                                   genesen                                                    Verkehrsmittel                                            Regelungen

                                                                       Hygienekonzept
                                                                       erforderlich

                                                            Lebensbereiche                  Basisstufe                 Warnstufe                     Alarmstufe                                                                          In geschlossenen
                                                                                                                                                                                                             In geschlossenen                Räumen:
                                                                                                                                                                                                                 Räumen:
                                                                                                                                                                                     Kultur-
                                                                                                                                                                                  einrichtungen
                                                                                                                    1 Haushalt plus 5             1 Haushalt plus 1
                                                                                                                                                                                (wie Galerien, Museen,
                                                                                                                    weitere Personen               weitere Person                   Bibliotheken*,                                         nur PCR-Test
                                                                                                                                                                                  Archive*, Gedenk-
                                                              Private                                                                                                                stätten etc.)                                                                     Ausnahme:
                                                                                           Ohne weitere
                                                          Zusammenkünfte                 Regelungen oder                                                                       *Abholung bestellter Me-                                                              Bibliotheken und
                                                                und                                                                                                            dien unbeschränkt mög-                                                              Archive mit PCR-Test
                                                                                         Beschränkung der
                                                              private                                                                                                                    lich
                                                                                          Personenanzahl                                                                                                                                     Im Freien:
                                                          Veranstaltungen                                                Geimpfte und Genesene, Personen bis                                                     Im Freien:
                                                          (wie Geburtstage, Hoch-                               einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus me-
                                                              zeitsfeiern etc.)
                                                                                                                                                                                                               Ohne weitere
                                                                                                                 dizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wer-
                                                                                                                                                                                                               Regelungen
                                                                                                                den nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen leben,
                                                           Ohne Abstandsgebot
                                                                                                                                 zählen als ein Haushalt.

                                                                                                                    In geschlossenen
                                                                                                                        Räumen:
                                                                                         In geschlossenen
                                                                                             Räumen:

                                                             Öffentliche                                                                                                           Religiöse
                                                           Veranstaltungen                                                                                                      Veranstaltungen                                            Ohne weitere
                                                          (wie Theater, Oper, Kon-
                                                                                                                      nur PCR-Test                                                                                                         Regelungen
                                                               zert, Stadtfest,
                                                          Betriebs- und Vereinsfei-
                                                                  ern etc.)                 Im Freien:
                                                                                         Ab 5000 Personen              Im Freien:
                                                                                          oder bei Nicht-
                                                                                      einhaltung des Mindest-
                                                                                             abstands

                                                                                                                                                                                  Beherbergung
                                                                                                                                                                                                          Erneuter Test alle 3 Tage   Erneuter Test alle 3 Tage   Erneuter Test (PCR oder
                                                                                                                                                                                                                                                                    Antigen) alle 3 Tage

Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021 · Seite 7
                                                                                                                                                                           2                                                                                                                3
Lebensbereiche                Basisstufe         Warnstufe       Alarmstufe     Lebensbereiche               Basisstufe                   Warnstufe      Alarmstufe
                                                In geschlossenen
                             In geschlossenen       Räumen:
                                 Räumen:
                                                                                   Körpernahe
     Messen,                                                                     Dienstleistungen
                                                 nur PCR-Test
  Ausstellungen,
    Kongresse                                                                   Ausgenommen sind Lo-
                                                                                gopädie, Physio- und Er-
                                                                                    gotherapie etc.
                                                                                                                                                          nur PCR-Test
                                Im Freien:         Im Freien:
                              Ohne weitere
                              Regelungen
                                                                                                                                       In geschlossenen
                                                In geschlossenen                                            In geschlossenen
                             In geschlossenen                                                                                              Räumen:
                                                    Räumen:                                                     Räumen:
                                 Räumen:
Gastronomie und

                                                                                                                                                                         Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021
Vergnügungsstät-                                                                   Touristischer
      ten                                                                            Verkehr
   (wie Restaurants,
                                                                                (wie Schifffahrten, Seil-                                  nur PCR-Test
   Kneipen, Imbisse,                             nur PCR-Test
    Spielhallen etc.)                                                           bahnen, Busreisen etc.)
                                                                                                                                            Im Freien:
                                                                                                               Im Freien:
                                                                                                             Ohne weitere
                                                   Im Freien:
                                Im Freien:                                                                   Regelungen
                              Ohne weitere
Betriebskantinen,             Regelungen
     Mensen
   (Regelung nur für
   externe Personen)
                                                                                   Einzelhandel
                                                In geschlossenen
                             In geschlossenen                                      (auch Flohmärkte)
                                                    Räumen:                                                                 Ohne weitere
                                 Räumen:                                                                                    Regelungen
      Freizeit-
   einrichtungen
                                                                                Ausgenommen sind Ge-
(wie Freizeitparks, Sport-                       nur PCR-Test                   schäfte der Grundversor-
 stätten, Bäder, Saunen                                                          gung, Märkte im Freien
           etc.)                                                                und Abhol- und Lieferan-
                                                   Im Freien:                            gebote
                                Im Freien:
                              Ohne weitere
                              Regelungen

                                                                                                                                                                         Seite 8
Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021 · Seite 9
  Lebensbereiche               Basisstufe         Warnstufe                 Alarmstufe     Lebensbereiche             Basisstufe       Warnstufe                  Alarmstufe
                                               In geschlossenen
                            In geschlossenen       Räumen:                                                         In geschlossenen
                                Räumen:                                                                                Räumen:
 Außerschulische                                                                            Diskotheken
    Bildung
                                                nur PCR-Test                               Ausnahmen für nicht
(wie VHS-Kurse, Musik-                                                                   impffähige Personen und    nur PCR-Test
  schulen, Kunst- und                                                                         Schüler*innen
     Jugendkunst-                                                                              gelten nicht
       schulen)
                                                  Im Freien:
                               Im Freien:                                                                             Im Freien:
                                                                                                                                                     Im Freien:
                             Ohne weitere                                                                           wie öffentliche
                             Regelungen                                                                                                   wie öffentliche Veranstaltungen
                                                                                                                   Veranstaltungen
                                                                                            Prostitutions-
       Bildung                                                                                 stätten
   (wie berufliche Aus-
bildung, Fahr-, Flug- und    Ohne weitere                                                                                             nur PCR-Test
 Bootsschulen, Sprach-       Regelungen
 und Integrationskurse)                              bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                         erneuter Test alle 3 Tage
                            In geschlossenen   In geschlossenen
                                Räumen:            Räumen:
        Sport
                                                nur PCR-Test
                               Im Freien:         Im Freien:
                             Ohne weitere
                             Regelungen
Deutscher Engagementpreis 2021                                   Herzliche Glückwünsche
– jetzt abstimmen!                                               Am 24. September feiern Martin und Wilfriede Freuden-
Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürger­       thaler ihre Goldene Hochzeit.
schaftliches Engagement in Deutschland. Nominiert werden         Zu diesem besonderen Fest gratuliert Frau Bürgermeisterin
können alljährlich Preisträgerinnen und Preisträger anderer      Sabine Rotermund natürlich recht herzlich. Wir wünschen den
Engagementpreise in Deutschland. Der Deutsche Engagement­        Eheleuten Freudenthaler viele weitere glückliche Ehejahre.
preis würdigt das freiwillige Engagement von Menschen in
unserem Land und all jene, die dieses Engagement durch die
Verleihung von Preisen unterstützen. Ziel ist es, die Anerken­   Herzliche Glückwünsche
nungskultur in Deutschland zu stärken und mehr Menschen für      So stimmt‘s!
freiwilliges Engagement zu begeistern.                                                           Am 08. September feierten
In diesem Jahr wurden bundesweit 403 Nominierte von                                              Michael und Elisabeth Geng
141 Ausrichtern von Preisen für bürgerschaftliches Engage­                                       ihre Eiserne Hochzeit.
ment vorgeschlagen. Die Nominierten haben die Chance auf                                         Zu diesem besonderen Fest
den Publikumspreis und ein Preisgeld von 10.000 Euro.                                            gratulierte Herr Dieter Vogt,
Bürgerinnen und Bürger können noch bis 20. Oktober 2021                                          1. Bürgermeisterstellvertreter,
entweder online unter www.deutscher-engagementpreis.de                                           natürlich recht herzlich. Er
oder über eine auf der Website bereitgestellte Unterschrif-                                      überbrachte die herzlichsten
tenliste abstimmen.                                                                              Glückwünsche des Landes so­
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schwaigern.de                                       wie der Stadt Schwaigern. Wir
oder unter www.deutscher-engagementpreis.de                                                      wünschen den Eheleuten Geng
                                                                 viele weitere glückliche Ehejahre.
Bürgermeisterin Sabine Rotermund lädt ein
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                              ich lade Sie herzlich zu meinen
                              Bürgersprechstunden in den
                              Stadtteilen sowie dem Bür-
                              gersprechtag in Schwaigern
                              ein. Sie können an diesen Ta­
                              gen mit mir ins Gespräch kom­
                              men. Zur besseren Koordina­           Die Stadt Schwaigern sucht für die
                              tion und um Wartezeiten zu            Kindertagesstätte Rasselbande
                              vermeiden, möchten wir Sie
                                                                    zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                              bitten, sich bei Frau Andrea                                                                 Stadt Schwaigern
                              Reutter unter Tel. 2152 anzu­
                              melden. Wir bitten um Ver­            Erzieher/innen oder pädagogische Fachkräfte (m/w/d),
                              ständnis, dass wir eine Ge­           Kennziffer 236
                              sprächsdauer von ca. 15 Minu­         in Vollzeit oder Teilzeit (unbefristet). Betreuungszeit täglich zwischen
                                                                    s38stellenanzeigeerzieherrassel____1_20210922.pdf
                              ten für Ihr Anliegen ansetzen.        7:00 und 17:00 Uhr (Schichtdienst).
Selbstverständlich kann der Bürgersprechtag in Schwaigern           Ihr Profil:
auch von den Einwohnern der Stadtteile Massenbach, Stetten          abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in oder päd. Fachkraft
und Niederhofen genutzt werden. Bitte machen Sie hiervon            Freude daran, Kinder auf ihrem Weg zu begleiten und sie in ihrer
regen Gebrauch. Ich freue mich auf das persönliche Gespräch            Individualität zu stärken
mit Ihnen.                                                          zeitliche Flexibilität, hohes Engagement und Teamfähigkeit
Sie können auch jederzeit einen Gesprächstermin außerhalb           Zuverlässigkeit und Eigeninitiative
dieser Bürgersprechstunden vereinbaren.
                                                                    Wir bieten Ihnen:
Bürgersprechstunden 2021 in den Stadtteilen:
Donnerstag, 30.09, in der Verwaltungsstelle Massenbach von          verantwortungsvolles und teamorientiertes Arbeiten
16 – 17.30 Uhr.                                                     einheitliche Qualitätsstandards für alle Kitas in Schwaigern
Mittwoch, 20.10., in der Grundschule Stetten von 16.00 –            eine abwechslungsreiche sowie herausfordernde Tätigkeit mit
18.00 Uhr.                                                             Entwicklungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
Donnerstag, 04.11. in der Verwaltungsstelle Niederhofen von         kollegialen und einrichtungsübergreifenden Austausch
16.00 – 18.00 Uhr.                                                  Vergütung und Eingruppierung nach TVöD bis Entgeltgruppe S 8a
Bürgersprechtag 2021 in Schwaigern:                                    bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen
Donnerstag, 02.12., von 8 – 12 Uhr und von 14 – 18 Uhr, im          bei der Stufenzuordnung werden vorherige berufsspezifische
Rathaus Schwaigern, Zimmer der Bürgermeisterin.                        Tätigkeiten berücksichtigt
Ihre                                                                Jobticket, Dienstrad-Leasing
Sabine Rotermund                                                    Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der
Bürgermeisterin
                                                                    Kennziffer 236 bis 17.10.2021 an: Stadt Schwaigern, Marktstr. 2,
                                                                    74193 Schwaigern oder per E-Mail an: bewerbungen@schwaigern.de
Herzliche Glückwünsche                                              (PDF-Format). Auskünfte erteilt gerne Herr Essig (Tel. 07138/2151),
                                Am 13. September feierte            für arbeitsrechtliche Fragen steht Frau Scheffold (Tel. 07138/2159)
                                Herr Albert Haas, Schwaigern,       zur Verfügung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden begrüßt.
                                seinen 90. Geburtstag.              Mehr Informationen über die Stadt Schwaigern und die Kindertages-
                                Frau Bürgermeisterin Sabine         einrichtung finden Sie unter www.schwaigern.de
                                Rotermund gratulierte bei ih­
                                rem Besuch im Namen der
                                Stadt Schwaigern ganz herzlich
                                und wünschte Herrn Haas für
                                das neue Lebensjahr und die
                                Zukunft alles Gute und viel
                                Gesundheit.

 Seite 10                 Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021
Die Stadt Schwaigern sucht
                                                                                   Die Stadt Schwaigern sucht
    zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                                                   zum 01.01.2022 eine/n
    für die Betreuung an der Leintalschule eine/n          Stadt Schwaigern                                                                 Stadt Schwaigern

   Mitarbeiter/in (m/w/d), Kennziffer 235                                          Klimaschutzmanager/in (m/w/d), Kennziffer 237
   in Teilzeit 17,95 %, 7 Std. wöchentlich, unbefristet.                           Ihre Aufgaben:
   Die Betreuung an der Leintalschule findet während der Schulzeit                  Erstellung eines Klimaschutzkonzepts für die Stadt Schwaigern
   von Mo – Do jeweils in der Mittagespause von 12.00 – 14.00 Uhr statt.
   Zudem wird im Anschluss bis 15.30 Uhr die Nachmittagsbetreuung                  Ausschreibung und Beauftragung von externen Dienstleistungen
   von der Betreuung der Leintalschule in Form von AG-Angeboten                    Berichterstattung in politischen Gremien
   durchgeführt.                                                                   fachliche Begleitung von Maßnahmen zum Umwelt- + Klimaschutz
   Wir suchen eine Betreuungskraft, die das Team der Betreuung an der              Kooperation mit anderen Klimaschutzmanagern in der Region
   Leintalschule ergänzt, in Vertretungsfällen zur Verfügung steht,                projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von
   in der Ferienbetreuung für Grundschulkinder mitarbeitet sowie bei der
  s38stellenanzeigebetreuungleintalschule_1_20210922.pdf                              Informationsveranstaltungen zum Klimaschutzkonzept
   Organisation und den Vorbereitungen der Ferienbetreuung unterstützt.
   Ihr Profil:                                                                      Beantragung und Abrechnung von Fördergeldern
   - Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen                               Ihr Profil:
   - kreativ und organisiert                                                       abgeschlossenes Studium mit Bezug zu Energie- und Umweltthemen
   - flexibel und im Vertretungsfall kurzfristig verfügbar                             (z.B. Umwelttechnik, Umweltschutz, Klimaschutz) sowie möglichst
   - Bereitschaft, auch während der Schulferien zu arbeiten, wird                     berufliche Kenntnisse im Themenfeld Klimaschutz / regenerative
     vorausgesetzt                                                                    Energien
   Wir bieten Ihnen:                                                               einschlägige Erfahrungen im Projektmanagement von Vorteil
   - Vergütung und Eingruppierung nach TVöD 3                                      s38stellenanzeigeklimaschutzmanager_1_20210922.pdf
                                                                                      Selbstständigkeit und Eigeninitiative sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit
   - eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit          Kommunikations-, Koordinations- und Präsentationsfähigkeiten
     Mitgestaltungsmöglichkeiten.
   Bewerbungen von Schwerbehinderten werden begrüßt.                               sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick + Durchsetzungsvermögen
   Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 235                Fähigkeit, strategisch und fachübergreifend zu arbeiten
   bis 10.10.2021 an die Stadt Schwaigern, Marktstraße 2,                          Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten auch außerhalb der üblichen
   74193 Schwaigern oder per E-Mail an: Bewerbungen@schwaigern.de                     Dienstzeiten
   (PDF-Format). Auskünfte erteilt gerne: Frau Marleen-Sophia Würtz,               gute EDV-Anwenderkenntnisse
   Tel. 07138/2141 oder Frau Maritta Reichert (Leitung der Betreuung),             Wir bieten:
   Tel. 07138/987056. Mehr Informationen über die Stadt Schwaigern                 eine eigenverantwortliche, anspruchsvolle und abwechslungsreiche
   erhalten Sie unter www.schwaigern.de
                                                                                      Tätigkeit
                                                                                   Vergütung und Eingruppierung bei Vorliegen aller persönlichen und
                                                                                      tarifrechtlichen Voraussetzungen nach EG 11 TVöD
                                                                                   Die Vollzeitstelle ist im Rahmen einer Förderung zunächst auf
    Die Stadt Schwaigern sucht zum 01.01.2022                                         zwei Jahre befristet. Eine Option auf eine Verlängerung besteht.
    für die Kernzeitbetreuung an der                                                  Die Stellenbesetzung erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage des
    Sonnenberg Grundschule eine/n                                                     Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
                                                           Stadt Schwaigern
                                                                                   flexible Arbeitszeitregelungen und ein attraktives Arbeitsumfeld
   Mitarbeiter/in (m/w/d), Kennziffer 234                                          persönliche Entwicklungs- und fachliche Weiterentwicklungs-
   in Teilzeit 20,64 %, unbefristet.                                                  möglichkeiten
   Die Arbeitszeit ist während der Schulzeit Montag, Dienstag und                  Angebote zur Gesundheitsförderung
   Donnerstag von 12:00 bis 13:30 Uhr und Mittwoch oder Freitag                    Jobticket, Dienstrad-Leasing
   im Wechsel von 12-17 Uhr.
                                                                                   Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte unter Angabe der
   Ihr Profil:
                                                                                   Kennziffer 237 bis 17.10.2021 an: Stadt Schwaigern, Marktstr. 2,
   Freude an der Arbeit mit Kindern                                              74193 Schwaigern oder per Mail an: bewerbungen@schwaigern.de
   Flexibilität und Kreativität                                                  (PDF-Format). Auskünfte erteilt gerne
   Wir bieten Ihnen:                                                               Bürgermeisterin Sabine Rotermund, Tel. 07138/2152. Bewerbungen
   Vergütung und Eingruppierung nach TVöD Entgeltgruppe 3                        von Schwerbehinderten werden begrüßt. Mehr Informationen über die
   eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einem engagierten und          Stadt Schwaigern finden Sie unter www.schwaigern.de
   motivierten Team.
Datei einfügen: s38stellenanzeigekernzeit_1_20210921.pdf
   Bewerbungen von Schwerbehinderten werden begrüßt.
   Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 234             Öffentliche Bekanntmachung
   bis 10.10.2021 an die Stadt Schwaigern, Marktstraße 2,                       12. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-
   74193 Schwaigern oder per E-Mail an: bewerbungen@schwaigern.de               plans 2003 – 2017 der vereinbarten Verwaltungsgemein-
   (PDF-Format). Auskünfte erteilt gerne: Marleen-Sophia Würtz,                 schaft Schwaigern/Massenbachhausen
   Tel. 07138/2141 oder Alexandra Reinwald, Tel. 07138/974726.                  Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
   Mehr Informationen über die Stadt Schwaigern finden Sie unter                 Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsge­
    www.schwaigern.de                                                           meinschaft Schwaigern/Massenbachhausen hat in öffentlicher
                                                                                Sitzung am 20.09.2021 die Aufstellung der 12. Änderung der
                                                                                1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen und
                                                                                den Vorentwurf der 12. Änderung der 1. Fortschreibung des
                                                                                Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitige Beteili­
                                                                                gung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1
                                                                                und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.
                                                                                Der Planbereich wird begrenzt:
                                                                                im Westen:	durch die Flst. Nr. 7198 (teilweise)
                                                                                				 (Massen­bacher Straße) und 8140 (t),

                                                                              Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021 · Seite 11
im Norden: durch die Flst. Nr. 7320 (t),                           Innerörtliche Potenzialflächen, die z. B. aus brachgefallenen
im Osten: 		durch die Flst. Nr. 7340 (t), 7341 (t), 7342 (t),     Nutzungen resultieren, sind innerhalb der Stadt Schwaigern
               7343 (t), 7344 (t) und 8070 (t),                    aktuell nicht vorhanden bzw. wurden bereits einer Nachnut­
im Süden: 	   durch die Flst. Nr. 8112, 8113, 8114, 8115,         zung zugeführt. Der Standort weist – in direkter Nähe zur
               8116, 8121, 8122, 8123, 8124, 8125, 8126 (t),       B 293 sowie L 1107 – aufgrund seiner Sichtbarkeit mit einer
               8130 (t), 8131 (t), 8132 (t), 8133 (t), 8134 (t),   daraus resultierenden guten Verkehrsanbindung eine erheb-
               8135 (t) und 8136 (t).                              liche Lagegunst auf. Die Stadt Schwaigern ist aufgrund des
Maßgebend für den Geltungsbereich der 11. Änderung der             vorhandenen Bedarfs dringend auf die Bereitstellung von ge­
1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist der unten ab­       eigneten gewerblichen Bauflächen angewiesen.
gedruckte unmaßstäbliche Lageplan vom 08.09.2021:                  Im Bereich des Plangebiets des Bebauungsplans ist in der
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit                         1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten
Der Vorentwurf des der 12. Änderung der 1. Fortschreibung des      Verwaltungsgemeinschaft Schwaigern-Massenbachhausen be­
Flächennutzungsplans und der Begründung werden                     reits größtenteils eine gewerbliche Baufläche dargestellt.
       vom 04.10.2021 bis einschließlich 05.11.2021                Nördlich der ausgewiesenen gewerblichen Baufläche soll noch
im Rathaus Schwaigern, Altbau, Erdgeschoss, Marktstraße 2,         eine zusätzliche Teilfläche für die künftige Gewerbeflächenent­
74193 Schwaigern sowie im Rathaus Massenbachhausen, Heil­          wicklung der Stadt herangezogen werden. Darüber hinaus sind
bronner Straße 54, Zimmer 101, 74252 Massenbachhausen,             die für die Erschließung notwendigen Verkehrsflächen im Wes­
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme            ten sowie die erforderlichen Ausgleichsflächen im Norden des
öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürger­       Plangebiets in der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
schaft Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung         noch nicht dargestellt, sodass die Gesamtplanung nicht voll­
gegeben.                                                           ständig dem Entwicklungsgebiet nach § 8 Abs. 2 BauGB folgt.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß           Daher sollen die Änderungsbereiche im Zuge des Parallelver­
§ 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung         fahrens als geplante gewerbliche Baufläche, als Verkehrsfläche
zudem auf der Homepage der Stadt Schwaigern (www.­                 und als geplante Grünfläche (Ausgleichsfläche) in den Flächen­
schwaigern.de Rubrik: Rathaus/Aktuelles/Bauleitplanung)            nutzungsplan aufgenommen werden.
­sowie der Gemeinde Massenbachhausen (www.massenbachhau­           Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung im Parallel­
 sen.de Rubrik: Neues & Aktuelles/Bauleitplanung) eingestellt.     verfahren zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet B 293“ ist die
 Ziel und Zweck der Planung                                        Aufnahme einer zusätzlichen gewerblichen Baufläche, un-
 Gegenwärtig führt die Stadt Schwaigern das Bebauungsplan­         mittelbar nördlich angrenzend an die bereits ausgewiesene
 verfahren „Gewerbegebiet B 293“ durch, um die hohe Nach­          Gewerbefläche.
 frage nach gewerblichen Bauflächen innerhalb des Stadtge­         Des Weiteren soll eine Verkehrsfläche, die für die Erschließung
 biets decken zu können. Insbesondere der Bedarf nach gewerb­      des geplanten Gewerbegebiets erforderlich ist, sowie eine ge­
 lichen Bauflächen für Handel, Dienstleistungen und Kleinge­       plante Grünfläche für den im Rahmen des Bebauungsplanver­
 werbe bzw. Handwerk ist anhaltend groß.                           fahrens erforderlichen Ausgleich in den ­Flächennutzungsplan
                                                                   aufgenommen werden.

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Die Gesamtplanung in diesem Bereich verfolgt das Ziel, den         Zweckverband „Hochwasserschutz Leintal“
hohen Bedarf an gewerblichen Bauflächen durch die Auswei­                                 Sitz Schwaigern
sung von geeigneten Flächen für die künftige Gewerbeflächen­                            Landkreis Heilbronn
entwicklung zu decken. Im Zuge dessen wird im Änderungs­             Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
bereich die bisherige Darstellung zur Ausweisung einer geplan­                      Auf Grund der Verbandssatzung des Zweckver­
ten gewerblichen Baufläche, einer Verkehrsfläche sowie einer                        bandes Hochwasserschutz Leintal in Ver-
geplanten Grünfläche geändert.                                                      bindung mit § 18 des Gesetzes über die kom­
Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird aktuell                         munale Zusammenarbeit und mit § 79 der
der Bebauungsplan „Gewerbegebiet B 293“ aufgestellt.                                Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2               die Verbandsversammlung am 21.07.2021 die folgende Haus­
Abs. 4 BauGB im weiteren Verfahrensverlauf vom Ingenieur­          haltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
büro für Umweltplanung „Wagner + Simon Ingenieure“ aus                      § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Mosbach zu den Belangen des Umweltschutzes ein Umweltbe­           Der Haushaltsplan wird festgesetzt
richt sowie ein Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-
Ausgleichs-Bilanzierung erstellt. Die Ergebnisse der bereits       1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen              EUR
durchgeführten artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung mit           1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von             744.420
avifaunistischem Gutachten werden bei der Erstellung des Um­
weltberichtes berücksichtigt.                                       1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun­ - 744.420
Schwaigern, den 21.09.2021                                               gen von
gez. Sabine Rotermund                                               1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis                        0
Bürgermeisterin und Vorsitzender des gemeinsamen Ausschus­               (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
ses                                                                 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen                          0
                                                                         ­Erträge von
Brückenerneuerung Theodor-Heuss-Straße                              1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen                          0
über den Leinbach in Schwaigern                                           ­Aufwendungen von
                               Die Arbeiten zum Aufbau der          1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo                        0
                               neuen Brücke kommen gut vo­                 aus 1.4 und 1.5) von
                               ran. Die Firma Amos GmbH ist         1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe                        0
                               derzeit dabei die Vorsatzscha­              aus 1.3 und 1.6) von
                               len aus Stahlbeton zu errich­
                               ten. Im Anschluss sollen die        2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                EUR
                               beiden Widerlager der Brücke         2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                    502.000
                               hergestellt werden. Ab Mitte                ­laufender Verwaltungstätigkeit von
                               Oktober ist dann geplant, die        2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                  - 502.000
                               Fundamente für das Traggerüst                ­laufender Verwaltungstätigkeit von
                               der Brückenschalung her-
                               zustellen und das noch ver-          2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des                       0
bliebene Stahlrohr für die temporäre Wasserführung auszu­                    Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und
bauen.                                                                       2.2) von
Im Zuge dieser Arbeiten wird dann auch die Bachsohle wieder         2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                  3.051.500
in ihren natürlichen Zustand zurück versetzt.                                ­Investitionstätigkeit von
                                                                    2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                - 3.051.500
Umgestaltung Friedhof in Stetten                                              ­Investitionstätigkeit von
Auch die Stadt Schwaigern war aktuell von den Liefereng-            2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-                     0
pässen bei den Baumaterialien betroffen. Die Firma Dietz Grab­                 schuss /-bedarf aus Investitionstätig-
male und Natursteinwerk GmbH aus Kirchardt konnte nun nach                     keit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
langer Lieferzeit die Stelen für die Baumbestattungen auf-
stellen. Auf der Rückseite der Stelen wurden Metalltafeln an­       2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-                     0
gebracht. Diese Tafeln dienen als Namenstafeln, welche nach                    schuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
der Belegung mit den Daten der verstorbenen Personen ver­                      von
sehen werden. Die Baumaßnahme auf dem Friedhof in Stetten           2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finan­                    0
ist somit abgeschlossen.                                                       zierungstätigkeit von
                                                                    2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finan­                    0
                                                                               zierungstätigkeit von
                                                                    2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel-                        0
                                                                                überschuss /-bedarf aus Finanzierungs-
                                                                                tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
                                                                    2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzie-                       0
                                                                                rungsmittelbestands, Saldo des Finanz-
                                                                                haushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
                                                                                             § 2 Kreditermächtigung
                                                                   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für In­
                                                                   vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Krediter­
                                                                   mächtigung) wird festgesetzt auf 	                        0,00 EUR
                                                                                       § 3 Verpflichtungsermächtigungen
                                                                   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Ein­
                                                                   gehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit
                                                                   Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs­
                                                                   maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
                                                                   festgesetzt auf	                                   3.046.200 EUR.
                                                                                                § 4 Kassenkredite
                                                                   Der Höchstbetrag der Kassenkredite
                                                                   wird festgesetzt auf                                 500.000 EUR.

                                                                 Stadt Schwaigern Nr. 38 · 24. September 2021 · Seite 13
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