AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
AMTSBLATT
                Markt                           Roßtal
Nr. 11 - 2021

                                                                                        .21
                                                                          08.09. - 28.09
                               Amtliche Veröffentlichungen
                   - Termin vorbehaltlich aktueller Änderungen -

                  Montag, 13.09.2021         Donnerstag, 16.09.2021
                  Öffentliche Sitzung des       Öffentliche Sitzung des
                Bau- und Umweltausschusses     Unterausschusses Lokale
                                                    AGENDA 2030
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffentliche Sitzung des                                     Beantragung der Briefwahlunterlagen für
 Bau- und Umweltausschusses                                  die Bundestagswahl am 26. September 2021

 Am Montag, 13.09.2021, ist um 18.30 Uhr im                  Die Briefwahlunterlagen für die Wahl des 20. Deut-
 ehemaligen TUSPO-Sportheim, Sportplatzweg 1,                schen Bundestags können Sie schnell und ein-
 Roßtal, eine Sitzung des Bau- und Umweltaus-                fach über das "Bürgerserviceportal online" auf der
 schusses geplant.                                           Homepage des Marktes beantragen.

 Eine Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss               Eine telefonische Beantragung beim Wahlamt ist
 noch nicht fest.                                            aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich.

 Aufgrund der gegebenen Situation weisen wir vor-            Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen das
 sorglich darauf hin, dass im Interesse der Vermei-          Wahlamt unter der Telefonnummer 09127 / 9010-
 dung von Ansteckungen der Mindestabstand von                444 während den Öffnungszeiten des Rathauses zur
 1,50 Meter auch bei den Zuhörern der öffentlichen           Verfügung.
 Sitzung zwingend einzuhalten ist.

 Dies kann dazu führen, dass die Anzahl der Zuhörer          Senioren - Herbstwanderung
 bei der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltaus-
 schusses beschränkt werden muss. Weiterhin sind die         Herzliche Einladung zur Seniorenwanderung des
 tagesaktuell gültigen Regelungen bzgl. des Tragens ei-      Marktes Roßtal
 ner FFP2-/medizinischen Maske einzuhalten.
                                                             Am Montag, den 13. September 2021, findet die Se-
 Auch weisen wir darauf hin, dass Zuhörer sich regis-        niorenwanderung mit Frau Ida Schröder und Frau
 trieren müssen, entweder via Smartphone und QR-             Sommerschuh zum Stöckacher Weiher statt.
 Code oder durch Eintrag in eine Anwesenheitsliste.
                                                                                 Treffpunkt:
 Soweit die Sitzung stattfindet, wird die Tagesordnung                 Mo., 13.09.2021 um 13.00 Uhr
 auf der Internetseite des Marktes www.rosstal.de                        bei der Fahrschule Goßler
 und im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses                     (gegenüber der OMV Tankstelle)
 bekannt gemacht.

                                                             Für die Verköstigung am Weiher ist gesorgt. Die
 Öffentliche Sitzung des
                                                             Wanderung findet auch bei schlechtem Wetter
 Unterausschusses Lokale AGENDA 2030                         statt. Es besteht die Möglichkeit mit dem Auto zum
                                                             Ziel zu kommen, für alle die nicht mehr gut zu Fuß
 Am Donnerstag, den 16.09.2021, ist um 18.30 Uhr
                                                             sind.
 eine Sitzung des Unterausschusses Lokale AGENDA
 2030 geplant.
                                                             Wir hoffen wieder auf eine rege Beteiligung und
                                                             freuen uns, Sie herzlich zu begrüßen!
 Eine Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss
 noch nicht fest.
                                                             Ihre Ida Schröder
 Soweit die Sitzung stattfindet, wird die Tagesordnung
                                                             Ihre Seniorenreferentin Gisela Sommerschuh
 sowie der Tagungsort auf der Internetseite des Mark-
 tes www.rosstal.de und im Schaukasten an der Ost-
 seite des Rathauses bekannt gemacht.
                                                             Bereitschaftsdienst für Wasserschäden

 Hinweis                                                     Bei Wasserschäden sind die eingerichteten Be-
                                                             reitschaftsdienste für den Markt Roßtal unter der
 Bitte beachten Sie die Hinweise zu den bisher               Tel.: 09127 / 57145 bzw. für den Bereich des Wasser-
 geplanten Sitzungen auf unserer Internetseite.              zweckverbandes unter Tel.: 09127 / 95250 zu erreichen.

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

  Stellenausschreibung

  Der Markt Roßtal
  sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt einen

  Dipl.-Ingenieur (m/w/d) Fachrichtung Bauingenieurwesen
  Schwerpunkt Tiefbau oder Wasser- und Umwelttechnik

  Zu den Aufgabenschwerpunkten der unbefristeten Vollzeitstelle zählen insbesondere
  • Übernahme der Aufgaben der Sachgebietsleitung für den Tiefbau und die technische Betriebsleitung der
      Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
  • Betreuung des gemeindlichen Wasserwerks und Klärwerks,
  • Ausschreibung, Abwicklung und Betreuung von Baumaßnahmen im Abwasserbereich, der Wasserversorgung
      und dem Straßenbau sowie
  • Erstellung entscheidungsreifer Beschlussvorlagen für den Bau- und Umweltausschuss.

  Wir bieten Ihnen
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet,
  • leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
     entsprechend der persönlichen Qualifikation,
  • Sozialleistungen, wie z.B. eine Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung
     (Zusatzversorgung) nach dem TVöD,
  • Berücksichtigung von Zeiten vorheriger einschlägiger beruflicher Tätigkeiten bei der Entgeltstufenzuordnung,
  • sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten sowie
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung.

  Wir erwarten von Ihnen
  • ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur (m/w/d) der Fachrichtung Bauingenieurwesen
     (TH/FH/Master/Bachelor) oder eine vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Organisations- und Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft sowie
     überdurchschnittliches Engagement und eine hohe Belastbarkeit,
  • die Bereitschaft, bei Bedarf auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten Dienst zu leisten sowie
  • den Führerschein der Klasse B.

  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, gerne auch von Berufsanfänger*innen,
  die Sie bitte bevorzugt an die E-Mailadresse hauptverwaltung@rathaus.rossal.de oder an den Markt Roßtal,
  Marktplatz 1, 90574 Roßtal senden.

  Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgt.
  Auskünfte zu der Stelle erhalten Sie gerne von dem Bauamtsleiter Herrn Wolf (Tel.: 09127 / 9010-551).

  Hinweise zum Datenschutz nach § 13 DSGV finden Sie unter
  https://www.rosstal.de/Datenschutzerklaerung.o1084.html

Nr. 11 / 2021                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                        427
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Amtliche Veröffentlichungen
                                            Wahlvordruck G5

  Gemeinde

  Markt Roßtal

                                         Wahlbekanntmachung
                                           zur Bundestagswahl

 1.      Am 26.09.2021 findet die Bundestagswahl statt.
         Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
 2.      Die Gemeinde ist in 10 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
         In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15.08.2021 bis 05.09.2021
         übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberech-
         tigten zu wählen haben.
 3.         Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnis-
         ses um 15:00 Uhr in dem Rathaus, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, in den Zimmern E 06, E 07, E 08, 1.02,
         1.03, 2.03, 2.04, 2.07 und im Besprechungsraum der Finanzverwaltung (UG) zusammen.
 4.      Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wähler-
         verzeichnis sie eingetragen ist.
         Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalaus-
         weis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
         Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
         Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des
         Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
         Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
         Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
         a)      für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen
                 der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeich-
                 nung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und
                 rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeich-
                 nung,
         b)      für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine
                 Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber
                 oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen
                 Kreis für die Kennzeichnung.
         Die wählende Person gibt
         ihre Erststimme in der Weise ab,
                 dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis
                 gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder
                 welcher Bewerberin sie gelten soll,
         und ihre Zweitstimme in der Weise ab,
                 dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetz-
                 tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
         Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem
         besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe
         nicht erkennbar ist.
         In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

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Amtliche Veröffentlichungen

  5.        Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststel-
            lung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne
            Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  6.        Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der
            Wahlschein ausgestellt ist,
            a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises
                   oder
            b)     durch Briefwahl
            teilnehmen.
            Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen
            Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtli-
            chen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
            Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief-
            umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
            Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
  7.        Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine
            Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig
            (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
            Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe
            ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung
            ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen
            und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter miss-
            bräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der
            wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsper-
            son besteht (§ 14Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes).
            Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
            verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch,
            wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne
            eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar
            (§ 107a Abs.1 und3 des Strafgesetzbuches).

    Datum                                                     Unterschrift
                                                                             gez.
    08.09.2021                                                               R. Gegner

Nr. 11 / 2021                                Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                429
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS,
 der SMS und der Bücherei Roßtal

 Bitte beachten Sie: Bei einer 7-Tage-Inzidenz im
 Landkreis Fürth von weniger als 50 ist ein persönli-
 ches Erscheinen in den kommunalen Einrichtungen
 wieder in allen Angelegenheiten möglich.
                                                                        Jetzt
 Grundsätzlich ist hierfür weiterhin eine vorherige                   anmelden!
 Terminvereinbarung erforderlich.
                                                                    Online oder
 Aktuelle und nähere Informationen finden Sie unter              per ausliegendem
 www.rosstal.de.                                                  Programmheft!

 Rathaus des Marktes Roßtal
 Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0
 Öffnungszeiten:
 Montag bis Freitag         08.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag		                 15.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag		               15.00 - 19.00 Uhr

 Bücherei des Marktes Roßtal
 Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157
 Öffnungszeiten:
 Montag 			                   14.00 - 18.00 Uhr
 Dienstag		                   14.00 - 16.30 Uhr                      Semesterbeginn: Mo. 27.09.2021
 Mittwoch		                   14.00 - 16.30 Uhr
 Donnerstag 		                14.00 - 19.00 Uhr
 Freitag		                    10.00 - 12.00 Uhr                Telefonische Bauberatung

 Volkshochschule des Marktes Roßtal                            Aufgrund der personellen Situation sind die Arbeits-
                                                               kapazitäten im Bauamt vorübergehend leider einge-
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-770
                                                               schränkt.
 Öffnungszeiten Roßtal:
 Mo., Di., Mi., 		         10.00 - 12.00 Uhr                   Deshalb können ab sofort telefonische Bauberatun-
 Donnerstag		              15.00 - 18.00 Uhr                   gen grundsätzlich nur
 Freitag 			                     geschlossen
 vhs-Geschäftsst. Oberasbach – Tel.: 0911 / 96 91 148                             jeden Donnerstag
                                                                              von 8.00 bis 12.00 Uhr und
                                                                               von 15.00 bis 19.00 Uhr
 Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth                   stattfinden.
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-336
 Öffnungszeiten:                                               Ausgenommen hiervon sind dringliche und objektiv
 Montag - Donnerstag       09.00 – 12.00 Uhr                   unaufschiebbare Angelegenheiten. In diesen Fällen
 Montag		                   14.00 – 16.00 Uhr                  nehmen Sie bitte vor einem Anruf per E-Mail an
 Mittwoch		                 14.00 – 16.00 Uhr                  bauverwaltung@rathaus.rosstal.de mit uns Kon-
 Freitag                          geschlossen                  takt auf.
 Das Büro der Sing- und Musikschule bleibt während
 der bayerischen Schulferien geschlossen.                      Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
                                                               Markt Roßtal
                                                               Bauamt

430                                          Amtsblatt des Marktes Roßtal                                  Nr. 11 / 2021
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

  Vollsperrung FÜ 22 - OD Weitersdorf, BA IV                 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

  Die Baumaßnahmen der FÜ 22 – Obere Bahnhof-                Am 26. September 2021 wird die Bundestagswahl
  straße – werden durch das Staatliche Bauamt Nürn-          stattfinden.
  berg in Kooperation mit dem Markt Roßtal wieder
  aufgenommen.                                               Zur Bildung der Wahlvorstände wird in Roßtal eine
  Hierfür ist die Straße                                     größere Anzahl ehrenamtlicher Wahlhelfer benötigt.

  seit dem 30.08.2021 bis vorauss. Ende April 2022           Wahlhelfer darf jeder werden, der mindestens 18
                                                             Jahre alt und in Roßtal wahlberechtigt ist. Besonde-
  zwischen Ulmenweg und Baumgartenstraße für                 re Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
  Fahrzeuge voll gesperrt.
                                                             Am Wahlsonntag sind die Wahlhelfer in ein Vormit-
  Es wird einen Weg für Fußgänger vom P+R sowie              tags- und ein Nachmittagsteam eingeteilt, so dass
  von der Ersatz-Buswendeschleife zum Bahnhof ge-            die Mitglieder des Wahlvorstandes nicht den gesam-
  ben. Eine entsprechende Umleitung ist ausgeschil-          ten Tag im Wahllokal anwesend sein müssen.
  dert. Die Zufahrt zum Ulmenweg ist für Anlieger frei.
  Die Anwohner des Eschenwegs können über Provi-             Erst zur Auszählung ab 18.00 Uhr muss der kom-
  sorien hinein- und hinausfahren.                           plette Wahlvorstand vollzählig im Wahllokal vor Ort
                                                             sein.
  Bei Fragen zur Baumaßnahme steht Ihnen das
  Staatliche Bauamt Nürnberg und zur Umleitung das           Wenn Sie daran interessiert sind, als ehrenamtlicher
  Landratsamt Fürth zur Verfügung!                           Wahlhelfer eine Wahl in den Wahllokalen hautnah
                                                             mitzuerleben und daher in einem der Wahlvorstän-
  Für das entgegengebrachte Verständnis wird bereits         de mitarbeiten möchten, melden Sie sich bitte bis
  vorab gedankt.                                             zum 31. August 2021 im Rathaus bei Frau Drechsel
  Die Lage der Baustelle, hier blau eingezeichnet, ent-      (Zi.Nr. E 0.2 (EG), Tel. 09127 / 9010-444,
  nehmen Sie bitte der beigefügten Lageskizze.               standesamt@rathaus.rosstal.de).

Nr. 11 / 2021                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                        431
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

            Gemeinde
            Markt Roßtal
            Verwaltungsgemeinschaft

            Zutreffendes bitte ankreuzen     x
            oder in Druckschrift ausfüllen

                                                            BEKANNTMACHUNG
                                    über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
                                         und die Erteilung von Eintragungsscheinen
                                    für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
                                         (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021)

           1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags für den

                         Markt Roßtal

                         Eintragungsbezirke der Gemeinde _________________________________________________

                 wird am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021

                         während der Dienststunden

                         von __________ Uhr               bis __________Uhr           im/in

                                                             (Rathaus/Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nr.)1)

                 Rathaus, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, Zi.Nr. E.02 (EG), (barrierefrei)
                 für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Voll-
                 ständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit
                 oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können
                 Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Un-
                 richtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung
                 besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts-
                 sperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.

           2.          Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Daten-
                       sichtgerät möglich.

           3.    Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer
                 a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
                 b) einen Eintragungsschein hat
                 und stimmberechtigt ist.
                 Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 24.09. bis spätestens
                 Dienstag, 28.09.2021 schriftlich Einspruch einlegen.
                 Am Freitag, 24.09., Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 kann der Einspruch auch durch Erklärung
                 zur Niederschrift im/in
                 (Rathaus/Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nr.)

                 Rathaus, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, Zi.Nr. E.02 (EG) eingelegt werden.

           1) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn die Einsichtnahme an mehreren
              Stellen möglich ist, diese und die jeder Stelle zugeteilten Gemeindeteile oder die Nummern der Eintragungsbezirke angeben.

432                                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                            Nr. 11 / 2021
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

         4.     Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums
                in Bayern eintragen.
                Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit
                oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen
                Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfs-
                person mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungs-
                schein eidesstattlich zu versichern.
                Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich.
         5.     Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer

         5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist,
         5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und
                a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
                   § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. September 2021) oder die Ein-
                   spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung
                   (bis zum 28. September 2021) versäumt hat,
                b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1
                   Landeswahlordnung entstanden ist,
                c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Fest-
                   stellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

         6.     Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintragungsfrist, 27.10.2021, 16:00 Uhr2 im/in

                (Rathaus/Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nr.)

                Rathaus, Marktplatz 1, 90574 Roßtal, Zi.Nr. E.02 (EG)

                schriftlich, elektronisch (z.B. auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt
                werden.
                Stimmberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
                bedienen.
                Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-
                weisen, dass er dazu berechtigt ist.
         7.     Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person
                glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Ende der
                Eintragungsfrist (27.10.2021, 16:00 Uhr2) ein neuer Eintragungsschein erteilt werden.

         8.     Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An
                andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur
                Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen
                wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge-
                meinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

         Datum                                                     Unterschrift

         08.09.2021                                                  gez.
                                                                     R. Gegner
         _____________________________________                     ___________________________________________
                                                                   Gegner, Erster Bürgermeister

         2
          Hier ist das Ende der von der Gemeinde/VGem nach § 79 Abs. 2 LWO für den letzten Eintragungstag bestimmten Eintragungszeit
         anzugeben.

Nr. 11 / 2021                                            Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                  433
AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Bekanntmachung                                             Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth

 Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)                  Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und
 und des Bay. Wassergesetzes (BayWG);                       Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem
 Neubau eines Radweges entlang der B14 vom                  Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt
 Gewerbegebiet Buchschwabach bis Müncherl-                  Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an.
 bach, Einleiten von Niederschlagswasser
                                                            Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
 1.   Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom
      02.08.2021, Aktenzeichen 412-3436/21-641.1 DB
      für dieses Vorhaben liegt ab 09.09.2021               Sozialpsychiatrischer Dienst
      bis einschließlich 23.09.2021 im Rathaus des          Hilfe für Menschen in Krisen und mit psychischen
      Marktes Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal (Zi.:      Belastungen
      2.05) während der üblichen Dienststunden zur          Frankenstraße 12
      Einsichtnahme aus (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art.         90762 Fürth
      74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG).                           Tel.: 0911 / 975 66 70
                                                            info@sozialpsychiatrischer-dienst-fuerth.de
 2.   Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom
      02.08.2021, Aktenzeichen 412-3436/21-641.1 DB
      wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen,           Vollzug der Straßenreinigungsverordnung -
      über deren Einwendungen entschieden worden
                                                            Autowaschen auf Privatgrundstücken
      ist und den Vereinigungen, über deren Stel-
      lungnahme entschieden worden ist, zugestellt.         Wir machen darauf aufmerksam, dass das Auto-
                                                            waschen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plät-
 3.   Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Be-         zen gemäß § 3 Abs.2 a) der Straßenreinigungsver-
      scheid den Betroffenen und denjenigen gegen-          ordnung im gesamten Gebiet des Marktes Roßtal
      über, die Einwendungen erhoben haben, als             ohne Ausnahme verboten ist.
      zugestellt (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 5
      Satz 3 BayVwVfG).                                     Beim Autowaschen auf Privatgelände ist zu beach-
                                                            ten, dass das Putz- oder Waschwasser nach den
 4. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusam-            Bestimmungen des § 3 Abs. 2 a) der Straßenreini-
    men mit dem Bescheid innerhalb der Frist unter          gungsverordnung nicht auf öffentlichen Straßen
    Ziffer 1 auch im Internet unter www.rosstal.de          ausgeschüttet werden darf. Ebenso ist es verboten
    eingesehen werden.                                      das Putz- oder Waschwasser auf die öffentliche
                                                            Straße oder in die Kanalisation (§ 8 in Verbindung
 Roßtal, den 03.08.2021                                     mit § 9 Abs. 1 Nr. 4 und § 12 Abs. 1 Nr. 1 Wasser-
                                                            haushaltsgesetz (WHG)) ausfließen zu lassen.
 Rainer Gegner
 Erster Bürgermeister                                       Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können
                                                            als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt
 Gender-Hinweis                                             werden.

 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei
 Personenbezeichnungen und personenbezogenen                Notariats-Sprechstunde
 Hauptwörtern im Amtsblatt meist ausschließlich die
 männliche Form verwendet.                                  Die geplanten Notariatssprechstunden im Alten Rat-
                                                            haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, finden aufgrund
 Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich-         der aktuellen Situation nicht statt.
 behandlung grundsätzlich für alle Geschlechter
 (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat nur redakti-         Die Wiederaufnahme der Sprechstunde wird zu
 onelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.                gegebener Zeit hier im Amtsblatt veröffentlicht.

434                                       Amtsblatt des Marktes Roßtal                              Nr. 11 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen

  Vandalismus am ehemaligen                                 Das Feiern lautstarker, ausufernder Partys bringt
  Tuspo-Gelände in Roßtal                                   eine extreme Belastung für die westlichen Roßtaler
                                                            Wohngebiete mit sich, sei es durch den nächtlichen
  Die Freiwillige Feuerwehr Roßtal führt regelmäßig         Lärm oder durch die starke Verschmutzung des
  Übungen zur realistischen Simulation verschiede-          Geländes. Weder dies noch der damit verbundene
  ner Einsatzszenarien durch. So sollten Ende August        Hausfriedensbruch sind auf Dauer hinzunehmen.
  am ehemaligen Tuspo-Gelände in Roßtal die Vor-
  gehensweisen bei einem Verkehrsunfall geprobt             Jeder, der seine – möglicherweise durch die Coro-
  werden. Zu diesem Zweck stellten die ehrenamtli-          na-Beschränkungen des vergangenen Jahres auf-
  chen Retterinnen und Retter am besagten Gelände           gestaute – Partylaune lautstark auslebt, sollte sich
  zwei Schrottautos ab und kennzeichneten diese als         nichtsdestotrotz in die Lage seiner Mitmenschen
  Übungsfahrzeuge der Feuerwehr.                            versetzen. Will man selbst nächtelang wach liegen,
                                                            weil man mit Partymusik beschallt wird?
  Leider wurden die Übungspläne der Feuerwehr
  von der Zerstörungswut bislang unbekannter Per-           Der Vorfall aus der Nacht vom 21.08. auf den
  sonen durchkreuzt. In der Nacht von Freitag, den          22.08.2021 geht allerdings über dieses Maß hinaus,
  21.08.2021 auf Samstag, den 22.08.2021 war zum            da er zudem den Straftatbestand der Sachbeschä-
  wiederholten Male lauter Partylärm vom ehemali-           digung erfüllt und wurde entsprechend zur Anzeige
  gen Tuspo-Gelände zu hören.                               gebracht.

  Zu dieser Zeit wurden auch die beiden Übungs-             Sachdienliche Hinweise zu den Ereignissen, die an
  fahrzeuge der Feuerwehr stark demoliert und aufs          den oben genannten Tagen im Zeitraum zwischen
  Dach geworfen. Damit wurden sie für den wichtigen         23:50 Uhr und 0:45 Uhr am ehemaligen Tuspo-
  Übungseinsatz der ehrenamtlichen Retterinnen und          Gelände stattfanden, bitte an die Polizeiinspektion
  Retter unbrauchbar, da hierfür u.a. weitestgehend         Stein unter 0911 / 967824-0 melden.
  intakte Frontscheiben benötigt werden.

                                                            Mitgliederwerbung des
                                                            BRK-Kreisverbandes Fürth

                                                            Der Kreisverband Fürth des Bayerischen Roten
                                                            Kreuzes führt ab Montag, den 23.08.2021 bis voraus-
                                                            sichtlich Ende September 2021 eine Werbung für
                                                            Fördermitgliedschaften durch.

                                                            Es sind in dieser Zeit 4 - 5 Rotkreuz-Mitarbeiter un-
                                                            terwegs in Stadt und Landkreis Fürth (u.a. in Roßtal).
                                                            Die BRK-Mitarbeiter sind in BRK-Dienstbekleidung
                                                            unterwegs. Sie können sich mit einem Dienstaus-
                                                            weis und einer Bestätigung über die Durchführung
                                                            der Mitgliederwerbung ausweisen. Bargeld wird von
                                                            ihnen nicht gesammelt.
  Der Markt Roßtal weist als Eigentümer des ehema-
  ligen Tuspo-Geländes ausdrücklich darauf hin, dass        Weitere Informationen zur Aktion werden auf der In-
  das unerlaubte Betreten des Geländes den Straftat-        ternetseite des BRK-Kreisverbandes Fürth unter "Ak-
  bestand des Hausfriedensbruchs erfüllt.                   tuelles" veröffentlicht (https://www.brk-fuerth.de/).

  Da das ehemalige Tuspo-Gelände bereits zum wie-
                                                            Homepage des Marktes Roßtal
  derholten Male Ort illegaler Partys wurde, behält es
  sich der Markt Roßtal zudem vor, künftig Maßnah-          Alle Informationen finden Sie auch auf unserer
  men zur Sicherung des Geländes vorzunehmen.
                                                            Homepage www.rosstal.de

Nr. 11 / 2021                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                          435
Amtliche Veröffentlichungen

                      Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

      Flurneuordnung und Dorferneuerung Weißenbronn
      Stadt Heilsbronn, Landkreis Ansbach

      Gz. B-A7566-2589

      Schlussfeststellung

      Das Verfahren Weißenbronn wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungs-
      gesetz).

      Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten
      stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten
      berücksichtigt werden müssen.

      Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Weißenbronn sind abgeschlos-
      sen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfecht-
      bar gewordenen Schlussfeststellung.

      Rechtsbehelfsbelehrung

      Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten
      Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden.
      Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

                      Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
                        Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
                     (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach)

      einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizier-
      ten elektronischen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse
                            poststelle@ale-mfr.bayern.de
      eingelegt werden.

      Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
      sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Ver-

      VKZLE-194011                                                      Seite 1 von 2

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Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
                           (Postanschrift: Postfach 619, 91511 Ansbach)

          einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizier-
                                                         Amtliche
          ten elektronischen Signatur versehenen Dokuments             Veröffentlichungen
                                                                unter der Adresse
                                   poststelle@ale-mfr.bayern.de
          eingelegt werden.

          Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
          sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Ver-
          waltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
          80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erho-
          ben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten
          VKZLE-194011                                                      Seite 1 von 2
          seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben wer-
          den. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und
          den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimm-
          ten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Be-
          weismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
          sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

                               Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

                -   Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
                    zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Infor-
                    mationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können
                    dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernäh-
                    rung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/
                    rechtsbehelf entnommen werden.
                -   Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in
                    München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsge-
                    richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen
                    erhoben werden.

           Hinweis:
                           Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten nach
                           dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der
                           Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
                           auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter
                           „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorf-
                           erneuerungen“ eingesehen werden.
                           (https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283)

           Ansbach, 20.08.2021

           gez.

           Gerhard Jörg
           Leitender Baudirektor

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Amtliche Veröffentlichungen

                                 Fahrplan für den Schulbusverkehr am Morgen
                                   - Wohnorte/Grundschule/Mittelschule -
                                              gültig ab 14.09.2021

                                                                                        Strecken
                     Haltestellen
                                                                1.1               1.2      2           3.1             3.2
Buchschwabach
  Stuttgarter Straße                                        07.15 Uhr
  Wasserturmsiedlung                                        07.20 Uhr
Raitersaich Bahnhof                                         07.25 Uhr
Clarsbach                                                   07.27 Uhr
Grundschule                                                 07.30 Uhr
Mittelschule                                                07.34 Uhr
Kernmühle                                                                  07.39 Uhr
Neuses                                                                     07.41 Uhr
Buttendorf                                                                 07.44 Uhr
Grundschule                                                                07.48 Uhr
Mittelschule                                                               07.52 Uhr
Buchschwabach
  B 14 / Mühlbachweg / Bloßenbuck                                                       07.35 Uhr
Defersdorf
  Bushaltestelle Ort                                                                    07.39 Uhr
  Nord                                                                                  07.40 Uhr
Trettendorf                                                                             07.44 Uhr
Grundschule                                                                             07.49 Uhr
Mittelschule                                                                            07.53 Uhr
Kleinweismannsdorf
  Heilsbronner Str.                                                                                 07.15 Uhr
Großweismannsdorf
  Schwabacher Str.                                                                                  07.17 Uhr
  Schulweg - ab 30.09. BHS B14/Autohaus*)                                                           07.18 Uhr
Oedenreuth                                                                                          07.21 Uhr
Wimpashof                                                                                           07.23 Uhr
Grundschule                                                                                         07.28 Uhr
Mittelschule                                                                                        07.31 Uhr
Kastenreuth                                                                                                        07.34 Uhr
Weitersdorf **)
  Mitte                                                                                                            07.37 Uhr
  Siedlung                                                                                                         07.39 Uhr
Grundschule                                                                                                        07.50 Uhr
Mittelschule                                                                                                       07.46 Uhr

Änderungen der Schulbushaltestellen und der Abfahrtszeiten bleiben vorbehalten.                                 Stand: 25.08.2021

*) Gilt für die Dauer der Baumaßnahme Bahnhof Roßtal

**) Informationen zur Fahrplanänderung aufgrund der Vollsperrung in Weitersdorf,
   werden Anfang September auf die Homepage des Marktes Roßtal gestellt.

438                                              Amtsblatt des Marktes Roßtal                                      Nr. 11 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen

  Schülerbeförderung zur Grund- und Mittelschule Roßtal
  Die Beförderung der Schüler/innen zu Schulbeginn zu den beiden Schulen am Morgen erfolgt nach dem
  vorläufigen Fahrplan auf Seite 438.
  Nach Unterrichtsschluss in der ersten Schulwoche (siehe Seite 440) werden Busse in ausreichender
  Anzahl eingesetzt. Die weiteren Fahrpläne für den Schulbusverkehr im kommenden Schuljahr werden
  nach der Festlegung der Stundenpläne in den Schulen, im Amtsblatt und auf der Internetseite des Mark-
  tes Roßtal veröffentlicht.

  Beförderung nicht freifahrtberechtigter Schüler/innen der Grund- und Mittelschule Roßtal
  Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Schülerbeförderungsverordnung) besteht eine
  (unentgeltliche) Beförderungspflicht des Marktes Roßtal nur, soweit der Weg zur Schule für Grundschü-
  ler länger als zwei Kilometer und für Mittelschüler länger als drei Kilometer ist und den Schülern die
  Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemei-
  ner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist.

  Von dieser Regelung betroffen, d.h. nicht freifahrtberechtigt, sind die Grund- und Mittelschüler im
  Kernort Roßtal sowie aus folgenden Straßen im Ortsteil Weitersdorf:
  Baumgartenstraße, Buchenstraße, Fichtenstraße, Föhrenweg, Forststraße, Waldstraße, Eibenstraße
  bis einschließlich Haus-Nr. 5 und Weitersdorfer Hauptstraße bis einschließlich auf der Höhe der Haus-
  Nr. 26.
  Für die Schüler der Mittelschule kommen noch folgende Straßen hinzu:
  Eibenstraße (ab Haus-Nr. 6), Eichelgraben, Ginsterweg, Haselweg, Lärchenweg, Thalheimer Straße
  und Westring.

  Alle Schüler der Grund- bzw. Mittelschule, die in den vorstehend angegebenen Straßen wohnen, kön-
  nen jedoch auch im kommenden Schuljahr 2021/2022 gegen einen Unkostenbeitrag von 4,60 € pro
  angefangener Schulwoche (ohne Ferien, Schullandheimaufenthalte, Skilager etc.) im Schulbus - so-
  weit die Platzkapazität ausreicht - befördert werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
  Anmeldungen hierfür nehmen die Grund- und Mittelschule entgegen. Die Berechtigungsausweise er-
  halten die Schüler in den jeweiligen Sekretariaten. Folgende (Pauschal-)Fahrpreise gelten ab
  14.09.2021:

                Zeitraum                 Entgelt                        Schulwochen

                                                               14.09. – 29.10.2021 (32,20 €)
            14.09. – 23.12.2021          64,40 €
                                                               08.11. – 23.12.2021 (32,20 €)

                                                               10.01. – 25.02.2022 (32,20 €)
            10.01. – 08.04.2022          55,20 €
                                                               07.03. – 07.04.2022 (23,00 €)

                                                               25.04. – 03.06.2022 (27,60 €)
            25.04. – 29.07.2022          55,20 €
                                                               20.06. – 29.07.2022 (27,60 €)

  Für weitere Auskünfte zum Schulbusverkehr steht Ihnen Herr Joschko unter der Telefonnummer 9010
  338 gerne zur Verfügung.

Nr. 11 / 2021                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                     439
Schulbeginn an der Grundschule und Mittelschule Roßtal
                                Dienstag, den 14. September 2021

                                Grundschule:
                                Die unten angegebenen Zeiten und Daten sind unter Vorbehalt
                                zu sehen. Bitte schauen Sie ab 6. September tagesaktuell auf
                                unsere Schulhomepage, um eventuelle Änderungen und
                                Hygienemaßnahmen zu erfahren:
                                www.grundschule-rosstal.de
      Die Schulanfänger erhalten Anfang September per Post Hinweise zur Klasseneinteilung,
      zum benötigten Material und zum 1. Schultag. Wir bitten, von telefonischen Rückfragen
      abzusehen.
      1. Schultag: Planen Sie als Begleitung Ihres Schulanfängers nur einen Erwachsenen ein.
      Die Begrüßung findet in der Grundschule statt, genaue zeitliche Informationen erhalten Sie
      per Post und auf der Homepage. Der Unterricht endet voraussichtlich um 11:20 Uhr.
      Es findet kein Gottesdienst am Vormittag statt. Bitte beachten Sie das Angebot der ev.
      Kirche: Kinder-Mitmach-Konzert 16:30 Uhr, Gelände Freizeit und Erholung für alle
      Vorschulkinder, Grundschulkinder und Familien.

      Die Kinder der 2. Klassen gehen am Dienstag, 14.09.2021 um 08:00 Uhr direkt in ihre
      Klassenzimmer.

      Die Kinder der 3. und 4. Klassen kommen am Dienstag, 14.09.2021 um 08:00 Uhr in die
      Grundschule. Alle Klassen stellen sich im Pausenhof 1 an den gekennzeichneten
      Aufstellplätzen auf. Sie werden dort von den Klassenleitungen abgeholt.
      Unterricht in der 1. Schulwoche:
      2. - 4. Klasse Dienstag                  8:00 Uhr – 11:20 Uhr
      1. – 4. Klasse Mittwoch – Freitag        Probelauf Stundenplan, Informationen folgen

      Der 1. Elternabend im Schuljahr 2020/21 findet voraussichtlich
      für die Eltern der 1. Klässler u. 2. Klässler am Montag,   20.09.2021 um 19:00 Uhr
      für die Eltern der 3. Klässler u. 4. Klässler am Dienstag, 21.09.2021 um 19:00 Uhr
      im jeweiligen Klassenzimmer statt.

                         Mittelschule:
                         Vorbehaltlich eventueller Änderungen gestaltet sich der Schulanfang
                         an der Mittelschule Roßtal wie folgt:
      1. Schultag, Dienstag, 14.09.2021:
      Der Unterricht beginnt am ersten Schultag um 8.00 Uhr und endet um 11.20 Uhr.
      Alle Schüler treffen sich, nach Klassen getrennt, auf dem Pausenhof vor der Schule.
      Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygieneregeln. (Maske, Abstand, …)
      Unterricht an den folgenden Tagen der ersten Schulwoche:
      Mittwoch,      15.09.2021     08:00 Uhr – 12:20 Uhr
      Donnerstag,    16.09.2021     08:00 Uhr – 12:20 Uhr
      Freitag,       17.09.2021     08:00 Uhr – 11:20 Uhr

      Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Schulbeginn auf unsere Schulhomepage,
      www.mittelschule-rosstal.de, über aktuelle Entwicklungen und weitere wichtige
      Informationen zum Schulstart.

      gez. J. Wiegartz, Rektorin Grundschule          gez. M. März, Rektor Mittelschule

440                                 Amtsblatt des Marktes Roßtal                             Nr. 11 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen

  Redaktionsschluss des kommenden                                  IMPRESSUM
  Amtsblattes
                                                                   Herausgeber und verantwortlich für den
  Nächste Ausgabe des Amtsblattes:                                 amtlichen und redaktionellen Inhalt:
  Nr. 12 / 2021                                                    Markt Roßtal
                                                                   Erster Bürgermeister Rainer Gegner
  Erscheinungstermin:                                              Marktplatz 1
  Mittwoch, 29.09.2021                                             90574 Roßtal

  Anzeigenschluss:                                                 Redaktion:
  Montag, 13.09.2021 - 12.00 Uhr                                   Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 9010-448
  Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen
  ausschließlich an folgende Mail-Adresse:                         Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz:
  redaktion@amtsblatt-rosstal.de                                   Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT
                                                                   Frau Susanne Wagner
                                                                   Tel.: 09127 / 9031878
                                                                   redaktion@amtsblatt-rosstal.de
  Reklamationen Amtsblatt
                                                                   Anzeigenpreisliste:
  Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, oder andere Be-
                                                                   ab 01.07.2017
  sonderheiten bei der Zustellung zu beachten sein,
  die die Austräger der Firma DWF nicht kennen kön-
                                                                   Hinweis zum Datenschutz
  nen, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma DWF,
                                                                   Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati-
  Tel.: 0911 / 969810 oder Mail: info@dwfranken.de
                                                                   onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf
                                                                   der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent-
                                                                   nehmen: https://www.rosstal.de/informationen-
     MOBILE                                                        zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo
 Beratungs                                                         Auflage:
       STELLE
       im Fürther Landkreis
                                                                   5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die
                                                                   Haushalte des Marktes Roßtal und seiner Ortsteile.
                                       WIR BIETEN
                                       FACHLICHE BERATUNG
                                                                   Erscheinungsdatum des Amtsblattes:
          DIE BERATUNG IST:
                                       UND INFORMATION …           3-wöchig, jeweils Mittwoch
          • kostenlos
          • telefonisch                • RUND UM DAS THEMA
            oder persönlich              HÄUSLICHE GEWALT          Druck:
          • vertraulich                • BEI STALKING,             Gutenberg Druck + Medien GmbH, Uttenreuth;
          • auch anonym,                 MOBBING und FGM           Druck auf Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird
            wenn gewünscht                                         keine Haftung übernommen.
          Aufgrund der derzeitigen Situation sind
          persönliche Beratungen nur mit vorheriger                Coverfoto / Motiv:
          Anmeldung möglich.
                                                                   Sonnenblumenfeld bei Roßtal
  SO ERREICHEN SIE UNS IM LANDKREIS                                Martin Besold, Roßtal
  0911 - 1 30 90 50 6
  WÄHREND DER BERATUNGSSZEITEN
  MI     9:30 - 11:30 Uhr
  DO 15:00 - 17:00 Uhr
  FR 11:00 - 13:00 Uhr
  Mail: beratungsstelle@frauenhaus-fuerth.de

  Sie erreichen uns rund um die Uhr:
  0911 - 72 90 08
  www.frauenhaus-fuerth.de

Nr. 11 / 2021                                   Amtsblatt des Marktes Roßtal                                       441
Informationen aus dem Rathaus

 Wandern auf den Spuren der Hohenzollern                    Die 21,8 km lange Strecke kann in etwa 5 Stunden
                                                            und 30 Minuten bewältigt werden, Abkürzungen
 Das Netzwerk „Hohenzollern-Orte“ verbindet histo-          und Teilstrecken sind möglich. Ausgeschildert ist er
 rische Stätten des mächtigen Herrschergeschlechts          mit dem schwarz-weißen Hohenzollern-Wappen.

 Sie kamen von Schwaben nach Franken, wurden mit            Wer den fränkischen Hohenzollern lieber mit dem
 der Markgrafschaft Brandenburg betraut, herrsch-           Rad nachspürt, ist auf dem mehrfach ausgezeichne-
 ten am Ende über ganz Deutschland und sind bis             ten Hohenzollern-Radweg richtig.
 heute mit dem gesamten europäischen Hochadel
 verwandt: die Hohenzollern.                                Er erschließt die Geschichte des Herrscherge-
                                                            schlechts zwischen Nürnberg und Ansbach, ist 95
 Dass sie auf ihrem Weg von den Bergen zum Meer             km lang und verläuft abseits des motorisierten Ver-
 jede Menge Spuren hinterlassen haben, wird oft             kehrs überwiegend auf eigener Trasse.
 übersehen, doch das 2016 gegründete Netzwerk
 „Hohenzollern-Orte“ sorgt dafür, dass die Schloss-         Aus der Perspektive der „Augmented Reality“ bietet
 und Gartenanlagen, Burgen und historischen Stät-           eine dazugehörige App Informationen und Einblicke
 ten der Hohenzollern unabhängig von ihrem Be-              in die Geschichte der Hohenzollern.
 kanntheitsgrad der Öffentlichkeit nähergebracht
 werden.                                                    Wer mehr zu den Hohenzollern-Orten, ihrer Ge-
                                                            schichte und ihren Geschichten, zu Touren und Ver-
 Zu den derzeit knapp 25 Mitgliedern gehören viele          anstaltungen erfahren und jeweils aktuell informiert
 fränkische Orte mit ihren Schlössern, Theatern und         sein möchte, kann dies auf der Website
 Kirchen, darunter Bayreuth, Ansbach und Erlangen,          www.hohenzollern-orte.de tun.
 die Bayerische Schlösserverwaltung mit der Kai-
 serburg Nürnberg und der Cadolzburg, in Baden-             Detaillierte Informationen zu den Wander- und
 Württemberg die Burg Hohenzollern und das Ho-              Radwegen sind hier zu finden: www.hohenzollern-
 henzollernschloss Sigmaringen, die Generaldirekti-         orte.de/touren/
 on Kulturelles Erbe in Rheinland-Pfalz mit der Fes-
 tung Ehrenbreitstein, Schloss Stolzenfels und Burg         Text: Andrea Hahn | Text & Presse
 Sooneck, die Prinzeninsel Plön in Schleswig-Holstein
 sowie die niederländischen Schlösser Kasteel Ame-
 rongen und Huis Doorn. Auch Roßtal ist einer der
 "Hohenzollern-Orte".                                       HofladenQuiz 2021 –
                                                            Sechs Fragen bis zum Gewinn
 Wer die Hohenzollern-Sehenswürdigkeiten erkun-
 den möchte, kann das zumindest teilweise wan-              Zum Abschluss des HofladenQuizes überreichen die
 dernd oder radfahrend tun.                                 Kommunalen Allianzen und die Direktvermarkter
                                                            zwanzig regionale Geschenkkörbe an die Gewinner.
 So können seit Neuestem Outdoorfans, die gut zu
 Fuß sind, auf dem fränkischen KulturWanderweg              Welches hausgemachte, fränkische Schmankerl gibt es
 Hohenzollern eine idyllische Tageswanderung von            bei uns im Laden? Was ist über der Tür der Hofmetz-
 den Hohenzollern-Orten Roßtal bis Langenzenn               gerei zu sehen? Wie viele Milchkannen stehen auf dem
 unternehmen und dabei auch die Cadolzburg besu-            Schrank unseres Hofladens? Wie heißt der Spruch ne-
 chen.                                                      ben der Brauereiuhr?

 Der teilweise sehr naturnahe Weg wurde als „Qua-           Diese und sechzehn weitere Rätsel gab es beim Hof-
 litätswanderweg Wanderbares Deutschland“ aner-             ladenQuiz in den letzten zwei Monaten für kleine und
 kannt.                                                     große Detektive zu lösen.

 Meist verläuft er eben, doch er wartet auch mit eini-      Insgesamt wurden knapp 150 Flyer ausgefüllt und
 gen Steigungen auf.                                        bei den teilnehmenden Hofläden abgegeben.

442                                       Amtsblatt des Marktes Roßtal                               Nr. 11 / 2021
Informationen aus dem Rathaus

  Nun durften die glücklichen Gewinner ihre Ge-             Die Beeren, die wertvolle Antioxidantien enthalten,
  schenkkörbe auf dem Biohof Decker und beim                stammen natürlich aus eigenem Anbau und werden
  Veitsbronner Hofladen abholen.                            im Familienbetreib zum Beispiel zu Saft, Senf, Essig,
                                                            Fruchtaufstrich weiterverarbeitet.
  Die feierliche Geschenkübergabe fand am 27. und 28.
  Juli im Beisein von Landrat Matthias Dießl bzw. von       In ihrem Hofladen in Veitsbronn führt Familie John
  dessen Stellvertreter Franz Forman, als Repräsentant      u. a. selbst angebauten Spargel und hat verschiede-
  der Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land“,      ne weitere regionale Produkte wie Eier, fränkische
  sowie der Bürgermeister aus den Kommunalen Alli-          Weine, Honig und viele weitere heimische Speziali-
  anzen Biberttal-Dillenberg und Zenngrund statt.           täten im Sortiment.

  Gastgeber waren die Familien Decker und John, die         Tyrese, 10 Jahre alt aus Veitsbronn, konnte seinen
  Hofläden in Cadolzburg bzw. Veitsbronn betreiben.         Geschenkkorb, der vom Milchhaus und Hofladen
  Beide Familien haben sich mit einer Frage beim Hof-       Lämmermann gestiftet wurde, persönlich entgegen-
  ladenQuiz beteiligt und stifteten für die Prämierung      nehmen und berichtete stolz: „Ich hätte nie gedacht,
  jeweils einen der 20 Geschenkkörbe mit regionalen         dass wir gewinnen! Ich mach sehr gerne Ausflüge
  Produkten.                                                mit meiner Familie. Die Rätsel zu lösen hat mir auch
                                                            großen Spaß gemacht.“
  Auf dem Biohof von Familie Decker werden u. a.
  Produkte aus Haskap-Beeren in Bioqualität herge-          Mama Katja ergänzte noch, dass sie gleich eine gro-
  stellt und verkauft.                                      ße Radtour für ihre Familie geplant habe, als sie
                                                            von der Aktion erfuhr. Davor habe sie gedacht, je-
                                                            der Hofladen hätte nahezu identische Produkte im
                                                            Angebot. Jetzt sei ihr aber die große Produktvielfalt
                                                            bewusst geworden und sie habe zahlreiche neue
                                                            Lieblingsprodukte gefunden.

                                                            Die Organisation rund um das Quiz übernahmen
                                                            die beiden Allianz-Managerinnen Anne Kratzer und
                                                            Svenja Schäfer. Unterstützt wurden sie dabei von
                                                            den Kreisbäuerinnen sowie von der Initiative „Gutes
                                                            aus dem Fürther Land“.

                                                            Ziel der Aktion, war es den Menschen im Landkreis
                                                            die vielfältigen Möglichkeiten, frische, regionale Pro-
                                                            dukte im direkten Umfeld einzukaufen, näher zu
                                                            bringen.

                                                            Als positiver Nebeneffekt brachte das HofladenQuiz
                                                            allen Teilnehmern zudem etwas Abwechslung in den
                                                            tristen Corona-Alltag. Im nächsten Jahr hoffen die
                                                            beiden Organisatorinnen, wieder einen „Tag der
                                                            Hofläden“ anbieten zu können, der im Mai 2022 im
                                                            Zenngrund stattfinden soll.

                                                            Eine Übersicht aller Direktvermarkter im Landkreis
                                                            Fürth finden Sie auf der Homepage des Landkreis
                                                            Fürth:
                                                            www.landkreis-fuerth.de/zuhause-im-landkreis/
                                                            gutes-aus-dem-fuerther-land.html

Nr. 11 / 2021                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                          443
Informationen aus dem Rathaus

 Hohe Auszeichnung: Ehrenzeichen des                           Sie begleitet und betreut die Betroffenen, organisiert
 Bayerischen Ministerpräsidenten überreicht                    die monatlichen Gruppennachmittage, führt regel-
                                                               mäßige Gruppenausflüge, sowie Informationsveran-
 Seit 1994 gibt es das Ehrenzeichen des Bayerischen            staltungen und Benefiz-Veranstaltungen durch.
 Ministerpräsidenten von im Ehrenamt tätigen Män-
 nern und Frauen.                                              Wenn man die Diagnose Krebs erhält, sich in Behand-
                                                               lung oder ggf. schon in der Nachsorge befindet, so
 Bei einer Ehrungsveranstaltung im Foyer des Zirn-             hilft es den Betroffenen neben dem Erfahrungsaus-
 dorfer Landratsamtes konnte Landrat Matthias Dießl            tausch auch neue Lebensfreude neu zu gewinnen,
 diese Auszeichnung nun an fünf Frauen und sieben              sich in sportliche Aktivitäten einzubringen und mit
 Männer überreichen.                                           Selbstvertrauen, Selbstsicherheit und Stärke wieder
                                                               neue Impulse für gesunde Ernährung und Körperpfle-
 Dieses Ehrenzeichen erhalten Personen, die sich               ge zu erreichen.
 durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen
 und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sport-          So entstand das Leuchtturmprojekt „Herzkissen“. Als
 lichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen           Frau Östreicher vor fast 23 Jahren selbst an Brust-
 besondere Verdienste erworben haben. Das Ehren-               krebs erkrankte, gab es diese Kissen noch nicht. Sie
 amt muss dabei über einen Zeitraum von mindestens             wurde darauf aufmerksam, als eine liebe Freundin
 15 Jahren ausgeübt werden.                                    nach einer erneuten Operation dieses Kissen in Form
                                                               eines Herzens geschenkt bekam. Dieses Kissen wird
 „Ich bin immer wieder begeistert, wie unsere Ehren-           von Patientinnen unter dem Arm getragen. Es lindert
 amtlichen im Landkreis Fürth in beeindruckendem               Narbenschmerzen sowie Lymphschwellungen oder
 Maße einen großen Teil ihrer Zeit für ein oder gleich         Druck unter dem Arm. Des Weiteren bietet es einen
 mehrere Ehrenämter zur Verfügung stellen und das              gewissen Schutz bei plötzlichen Bewegungen oder
 völlig unentgeltlich und ohne großes Aufheben zu              Stößen, wie sie beim Husten oder im Straßenverkehr
 machen“, so Landrat Matthias Dießl bei der Ehrung             auftreten können.
 „Ihr Handeln zeigt, wie viel Solidarität es bei uns gibt
 und wie lebendig bürgerschaftliches Engagement im             Nachdem Frau Östreicher seit vielen Jahren in ihrer
 Landkreis Fürth vorhanden ist. Vielleicht hilft Ihr Bei-      Funktion Brustkrebspatientinnen, in einer Sprech-
 spiel weitere Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu an-           stunde „Betroffene für Betroffene“ im Brustzentrum
 zuregen, selber aktiv zu werden“.                             des Klinikums Fürth betreut, lag es für sie Nahe die
                                                               Aktion ins Leben zu rufen. Hilfe bekam sie damals von
 Über ein Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerprä-            einer Patchworknäherin aus Roßtal. Heute gibt es ei-
 sidenten können sich aus dem Markt Roßtal folgende            nen ganzen Kreis an Näherinnen, welche die Herzkis-
 Männer und Frauen freuen:                                     sen für betroffene Frauen nähen.

 Elisabeth Östreicher aus Roßtal                               Unterstützt wird die Krebshilfegruppe vom Katholi-
 Frau Östreicher engagierte sich bereits in den frü-           schen Frauenbund der Pfarrei Christkönig in Roßtal.
 hen 1980er und 1990er Jahren ehrenamtlich in der              Mittlerweile bekommt jede Brustkrebspatientin, die
 Buttendorfer Jugendgruppe und arbeitete im Füh-               sich im Klinikum Fürth behandeln lässt, nach ihrer
 rungsteam beim Weltgebetstag mit. In den 80er Jah-            Entlassung ein Herzkissen, welches von den Näherin-
 ren erkrankte Frau Östreicher an Morbus Osler, was            nen der Krebsselbsthilfegruppe in Roßtal stammt.
 zum Verlust ihres kompletten rechten Lungenflügels
 führte.                                                       Erst vor ein paar Wochen konnten wieder über 100
                                                               Kissen an das Klinikum ausgeliefert werden. Ein wei-
 Etwas später erhielt sie die Diagnose Brustkrebs. Es          teres Projekt, das Frau Östreicher ins Leben rief, ist
 folgte Operation und Chemotherapie. Seit 1988 be-             der Roßtaler Erntedanklauf. Die Idee zu dieser Veran-
 steht die Krebsselbsthilfegruppe in Roßtal. Nach ihrer        staltung hatte sie 2006 um u.a. Krebserkrankte zu er-
 Erkrankung trat sie der Gruppe bei. Seit 2001 ist Frau        mutigen, durch sportliche Betätigung mehr Lebens-
 Östreicher die 1. Vorsitzende der Gruppe.                     qualität zu erlangen.

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Informationen aus dem Rathaus
  Bis 2014 hat sie als 1. Vorsitzende den jährlichen Ern-       2011 hat er als verantwortlicher Redakteur die Leitung
  tedanklauf mit entwickelt und die Durchführung or-            des Vereinsmagazins „Vereinsnachrichten“ übernom-
  ganisiert. Danach hat sie es an die beiden Roßtaler           men, für das er bereits vorher schon immer wieder
  Sportvereine, jetzt TSV Roßtal, übergeben.                    Artikel geschrieben hatte.

  Karl-Heinz Petschner aus Roßtal                               Neben seinen Aufgaben als Autor und Fotograf für
  Herr Petschner ist am 01.01.1969 als Jugendlicher mit         das Magazin ist er auch für die Werbeanzeigen, den
  12 Jahren in den 1. Fischereiverein Zirndorf e. V. einge-     Druck und den Versand verantwortlich. Zusammen
  treten. Nach seiner Zeit als Jugendmitglied hat er von        mit seinen beiden Kollegen Herrn Himmer und Herrn
  1975 bis 1976 als 2. Jugendwart die Jugendgruppe des          Albrecht sind sie ein tolles Trio für den Zirndorfer Fi-
  Vereins mitgeleitet.                                          schereiverein e.V.

  Seine nach 15 Jahren aktiven Fischens erlangten prak-         Für all seine ehrenamtlichen Aufgaben hat Herr
  tischen und theoretischen Kenntnisse hat er als Aus-          Petschner schon viele Vereinsehrungen erhalten.
  bilder beim Lehrgang zur Fischerprüfung von 1984 bis          Zusätzlich konnte er im Jahre 2002 den Titel des Fi-
  1986 an seine Schüler weitergegeben. 2006 wurde er            scherkönigs des Vereins erringen.
  zum Kassenprüfer gewählt. Dieses Amt wurde insge-
  samt sieben Jahre von ihm begleitet.                          Neben seinem Engagement bei den Fischern war
                                                                Herr Petschner auch bei der Faschingsgesellschaft
  Seit dem Jahr 2012 ist er als stellvertretender Vor-          Cyrenesia aktiv. Hier war er zu Beginn als Prinzenpaar
  stand für den Verein tätig. Neben dieser Tätigkeit als        tätig. Gleich im Anschluss daran war er Tänzer im
  Verwaltungsmitglied des Vereins hat Herr Petschner            Männerballett. Als Hofmarschall hatte er zwölf Jahre
  auch Aufgaben beim Fischereiverband Mittelfranken             lang für „Zucht und Ordnung“ bei allen Prunksitzun-
  übernommen.                                                   gen zu sorgen. Nicht immer ein leichtes Unterfangen.

  Seit 2015 ist er Mitglied im Hauptausschuss und hat           Parallel zu dieser Tätigkeit engagierte er sich noch als
  dort die Funktion des stellv. Obmanns für Öffentlich-         Tänzer im Showtanz. In der Zeit von 1998 bis 2006
  keitsarbeit inne. Der Aufgabe als Gewässeraufseher            war er dann Vizepräsident und auch hier nebenbei als
  für den Verein geht er mit viel Einsatz und Engage-           Tänzer im Showtanz aktiv.
  ment nach, hierbei kontrolliert er das waidgerechte
  Verhalten der Angelfischer an den Vereinsgewässern.           Beim ASV Zirndorf e.V. war er von 1991 bis 1993 2. Vor-
                                                                stand im Hauptverein und engagierte sich 10 Jahre
                                                                                         lang als Abteilungsleiter der
                                                                                         neu gegründeten Damen
                                                                                         Gymnastikabteilung.

                                                                                          Im Deutsch-Französischen
                                                                                          Freundeskreis Zirndorf e.V.
                                                                                          ist er Mitglied und nimmt
                                                                                          immer wieder an Veran-
                                                                                          staltungen und Reisen des
                                                                                          Vereins teil.

                                                                                          Bei der Freiwilligen Feuer-
                                                                                          wehr Clarsbach-Raitersaich
                                                                                          ist er Fördermitglied, beim
                                                                                          SV Raitersaich Mitglied so-
                                                                                          wie bei der Schützengesell-
                                                                                          schaft Raitersaich Ehren-
                                                                                          mitglied.

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