Exportbericht Japan November 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Japan November 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern
Exportbericht Japan
                              November 2017

   Außenhandel
   Geschäftsabwicklung
   Markterschließung
   Zoll
   Recht
   Geschäftsreisen
2

Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreports der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports
                 freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die
                         Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich.
           Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).

                  Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
                                 www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.

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        Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................. 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ................................................................................................ 7
   Wirtschaftslage und Perspektiven ............................................................................................... 7
   Bedeutende Wirtschaftssektoren................................................................................................. 8
AUSSENHANDEL........................................................................................................................... 9
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .................... 9
   Wirtschaftspolitik ......................................................................................................................... 9
   Normen ..................................................................................................................................... 11
   Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen........................................................................... 12
   Bonitätsauskünfte ..................................................................................................................... 12
   Bank- und Finanzwesen ............................................................................................................ 12
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ........................................ 13
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL .............................................................................. 14
   Steuern und Abgaben ............................................................................................................... 14
   Zoll und Außenhandelsregime .................................................................................................. 15
RECHTSINFORMATIONEN ......................................................................................................... 18
   Firmengründung ........................................................................................................................ 20
   Patent-, Marken- & Musterrecht ................................................................................................ 22
   Lizenzvergabe........................................................................................................................... 23
   Vertretungsvergabe................................................................................................................... 27
   Arbeits- & Sozialrecht................................................................................................................ 29
   Schiedsgerichtsbarkeit .............................................................................................................. 30
BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT .................................................................. 32
INFORMATIONEN FUR GESCHÄFTSREISEN ............................................................................ 33
Wichtige Adressen ........................................................................................................................ 38
Links ............................................................................................................................................. 43

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Key facts
Staatsform                    Konstitutionelle   Monarchie     (Kaiser   Akihito)   mit   Zweikammer-
                              parlament

Fläche                        377.906 km²
                              Dem ostasiatischen Festland vorgelagerter Archipel, der sich aus
                              vier Hauptinseln (Hokkaido, Honshu, Shikoku und Kyushu) und
                              6.800 kleinen Inseln zusammensetzt; die Inselgruppe erstreckt sich
                              über 3.800 km.

Bevölkerung                   126,3 Millionen
                              Bevölkerungsdichte 335,3/km² , ca. 57 % der Bevölkerung leben in
                              den städtischen Ballungsräumen Tokio, Osaka und Nagoya.

Städte                        Hauptstadt Tokio 9,421Mio. Einwohner; Osaka 2,705Mio., Yokoha-
                              ma 3,728Mio., Nagoya 2,303Mio.

Klima                         Im Norden herrscht kühl-gemäßigtes Klima, auf den südlichen
                              Hauptinseln feucht-subtropisches Klima. Temperaturen in Tokio:
                              Januar-Mitte 5°C, Juli/August (bei hoher Luftfeuchtigkeit) 28-30°C;
                              Regenzeit Juni bis Mitte Juli

Währung                       Japanischer Yen (JPY)
                              1 EUR = 132,19 JPY
                              1 JPY = 0,00756 EUR, Stand: 16.10.2017

Historischer Überblick
Japans Geschichte als zumindest nominell einheitliches Staatswesen beginnt im
6. Jahrhundert. Die Entwicklung wurde in der Anfangsphase stark durch kulturelle Einflüsse Chinas
und Koreas geprägt. Bis zum 16. Jahrhundert waren die von Militärgouverneuren (Shogunen) an-
geführten Zentralregierungen allerdings schwach und im Land herrschten bürgerkriegsähnliche
Zustände. Erst den Shogunen der Tokugawa-Familie gelang es, die rivalisierenden Provinz-Clans
zu kontrollieren und Japan unter starker Zentralgewalt völlig zu einen. In der Absicht, einer Ge-
fährdung der neu geschaffenen Machtstruktur durch äußere Einflüsse entgegenzuwirken (die wich-
tigsten waren das Christentum, das sich zu einer Massenbewegung entwickelt hatte, und der er-
tragreiche Handel mit der damaligen Welt, der eine Steuerung der Macht der Landesfürsten über
die Größe des Lehens unmöglich machte), wurde das Land von 1639 bis zur militärisch durch die
Amerikaner erzwungenen Öffnung im Jahr 1854 völlig von der Außenwelt isoliert.

Seit der 1867/68 abgeschlossenen Meiji-Restauration residierte nun der Kaiser mit einer Machtfül-
le, die er 1.000 Jahre lang nicht mehr besessen hatte, als Staatsoberhaupt in Edo, das nach seiner
Übersiedlung von Kyoto dann Tokio, „östliche Hauptstadt“, genannt wurde. Er war auch oberster
Befehlshaber des Militärs. Teil der neuen Staatslehre war, dass der Kaiser von den Göttern ab-
stammt. Das Lehensystem wurde abgeschafft. In der Folge musste das gesamte Land dem Kaiser
zur Neuverteilung übergeben werden, der dieses dann nach französischem Vorbild in Präfekturen
aufteilte.

1890 erhielt Japan eine Verfassung. Da Japan die europäischen Großmächte als Vorbild nahm,
befand es sich auch bald auf dem Wege einer kolonialistischen Expansionspolitik. Es versuchte
durch Schaffung eines eigenen Kolonialreiches, dessen Notwendigkeit vor allem durch den Mangel
an Rohstoffen und Absatzmärkten begründet wurde, sich von der damaligen Weltwirtschaft unab-
hängig zu machen. Die sich daraus notwendigerweise ergebenden Interessenskonflikte mit Europa
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und Amerika führten in weiterer Folge zum Militarismus, der schließlich 1945 mit dem Abwurf der
Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki endete.

Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg gab sich das Land unter amerikanischer Besatzung
eine parlamentarisch-demokratische Verfassung. Gesetzgebende Körperschaft ist seither das aus
Oberhaus und Unterhaus bestehende Zweikammer-Parlament, in dem über mehrere Jahrzehnte
die konservative Liberaldemokratische Partei (LDP) fast ununterbrochen dominierte.

Die von den Amerikanern 1945 in Angriff genommene Entmilitarisierung und Entflechtung der ja-
panischen Unternehmensimperien wurde bereits 1948 gestoppt, weil die USA unter den neuen
Auspizien des Kalten Krieges - es war damals bereits absehbar, dass Mao die Oberhand in China
gewinnen würde - in einer Demontage Japans gleichzeitig auch eine Schwächung des Weltfrie-
dens sah.

Die heutigen Strukturprobleme Japans sind genau darauf zurückzuführen. Aufgrund der ungeheu-
ren Komplexität muss mit einer langen Umstrukturierungsphase gerechnet werden. Die Reformen
werden jedoch nicht nur durch Gesetze und Verordnungen der Regierung, sondern vor allem vom
gnadenlosen internationalen Wettbewerb diktiert. Die Unternehmen selbst müssen Lösungen fin-
den und diese, so sehr sie auch gegen die japanische Tradition verstoßen mögen, umsetzen. Ja-
pan benötigt eine gesellschaftliche Erneuerung, die auch das gesamte Ausbildungs- und Erzie-
hungssystem erfassen muss.

Die in Japan als Tohoku Jishin bekannte Dreifachkatastrophe eines Erdbebens der Stärke 9, ei-
ner bis zu zwölf Meter hohen Tsunamiwelle und eines schweren Reaktorunfalls im AKW Fukushi-
ma im März 2011 brachten die Schwachstellen japanischer Entscheidungsstrukturen deutlich zu
Tage. Die nach dem zweiten Weltkrieg im Wirtschaftsboom entstandene Vorstellung einer positiv
lenkenden Staatsverwaltung nahm ebenso schweren Schaden wie die oft praktizierte Abhängigkeit
großer Industriebetriebe von einzelnen Zulieferern. Positive Folge für deutsche (und andere aus-
ländische Zulieferbetriebe) waren die Diversifikationsbestrebungen japanischer Maschinen- und
Automobilhersteller.

Der Unmut über die mangelnden Problemlösefähigkeiten fegte nach 2012 auch die gerade erst
2009 mit einem Erdrutschsieg an die Macht gekommene Demokratische Partei aus der Regie-
rungsverantwortung.

Shinzo Abe (LDP) wurde am 26. Dezember 2012 zum japanischen Premierminister ernannt,
nachfolgende Wahlen im Unter- und Oberhaus bestätigten die Vorherrschaft der LDP und ermög-
lichten Abe die Implementierung seiner als „Abenomics“ bekannten expansiven Wirtschaftspolitik.

Abenomics setzt auf umfassende Konjunkturprogramme, einer deutlichen Ausweitung der vor-
handenen Geldmenge und starke Deregulierung, um die seit zwei Jahrzehnten herrschende Defla-
tionsspirale zu durchbrechen.

Der Erfolg der derzeit in Implementierung befindlichen Wirtschaftspolitik wird sich in den nächsten
Jahren zeigen. Fraglich ist, ob die schrittweise Anhebung der Verbrauchssteuern (erste Anhebung
von 5% auf 8% am 1.4. 2014; eine weitere Anhebung auf 10% ist für Oktober 2019 geplant) die
positiven Effekte zu Fall bringt.

Als positiver Faktor kommt schließlich die erfolgreiche Bewerbung Tokios für die Olympischen
Sommerspiele 2020 ins Spiel. Der Entscheidung des olympischen Komitees vom 7.9. 2013 folgt
ein milliardenschweres Investitionsprogramm. Während die unmittelbaren Kosten für zu errichten-
de Austragungsstätten und angehängte Einrichtungen mit ca. 2,3 Mrd. Euro beziffert werden, die in
einem Olympiafonds der Stadt Tokio größtenteils bereitliegen, wird der wahre Wert der Gesamtin-
vestitionen – der wirtschaftliche Investitionseffekt der Spiele – auf ca. 8,6 Mrd. Euro geschätzt.

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Bevölkerung

Japans Gesellschaft ist weitgehend ethnisch und linguistisch homogen. Trotzdem lässt sich die
Bevölkerung in verschiedene Gruppen einteilen, nach Generation, Geschlecht, Bildungsstand und
der damit zusammenhängenden Erwerbssituation sowie nach Stadt oder Land.
In Japan leben zahlreiche japanisch-stämmige Südamerikaner, v.a. Brasilianer, die wieder in das
Land ihrer Vorfahren eingewandert sind. Auch zahlreiche Gastarbeiter aus der Arabischen Liga
(Ägypten, Algerien, Irak, …), aus Indien und Südostasien halten sich in Japan auf. Die zahlenmä-
ßig größte Minderheit Japans bilden mit etwa 650.000 Personen die in
Japan lebenden Koreaner, die zum überwiegenden Teil noch nicht die        „Wussten Sie...
japanische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Darüber hinaus           dass Japan laut einer
                                                                          UNO-Studie      über das
gibt es noch zahlreiche andere Minderheiten in Japan, die aber zu-
                                                                          Verständnis von Englisch
nehmend an Bedeutung verlieren.
                                                                               in 189 Ländern auf Platz
                                                                               180 rangiert?"
Die wichtigsten Glaubensformen in Japan sind der Shintō und der Bud-
dhismus. 80% der Japaner gehören heutzutage den beiden Hauptreli-
gionen gleichzeitig an. In Japans Religion gibt es durchaus auch chinesische Einflüsse durch den
Daoismus und den Konfuzianismus, die von Shintō und Buddhismus aufgenommen und integriert
wurden. Vor allem im 16. und 17. Jahrhundert spielte das Christentum in Japan eine bedeutende
Rolle, die heute aber zunehmend schwindet. Ein wichtiges Element stellen die „Neuen Religionen“
dar, die sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts immer stärker ausbreiten und oft eine eigenwillige
Mischung aus Shintō, Buddhismus und anderen Weltreligionen propagieren. Gegenwärtig gibt es
rund 300 solcher Glaubensgemeinschaften, die amtlich gelistet sind und dank der zunehmenden
Toleranz akzeptiert werden.

Landes- und Geschäftssprachen
Japanisch, Geschäftssprache zum Teil Englisch (jedoch in weit geringerem Umfang als in den
meisten anderen asiatischen Ländern!)

Politisches System

Japan ist eine konstitutionelle Monarchie; Staatsoberhaupt ist Kaiser Akihito. Die Legislative wird
von einem Zweikammern-Parlament, bestehend aus Unterhaus (Shūgiin) und Oberhaus (Sangiin),
ausgeübt. Japan besteht aus 47 Präfekturen denen jeweils ein Gouverneur vorsteht.

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
UN, IMF, IBRD, IFC, IDA, WTO, OECD

Abkommen mit Deutschland
   Doppelbesteuerungsabkommen
   Sozialversicherungsabkommen
   Kulturabkommen
   Investitionsschutzvertrag

Internationale Verkehrsabkommen

Internationales Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über Konnossemente
(Haager Regeln), Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internati-
onalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen), International Air Transport Association (IATA), Ab-
kommen von Genf (1949) im Zusammenhang mit internationalen Führerscheinen.

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WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
                                                       2016                2017             2018
BIP pro Kopf (in USD)                                 38.917             38.282*          39.308*
Bruttoinlandsprodukt (in Mrd. USD)                    4.939               4.841*           4.952*
Wachstumsrate BIP, real (in %)                          1,0                1,2*             0,6*
Inflationsrate (in %)                                  -0,1                1,0*             0,6*
Arbeitslosenquote (in %)                                3,1                3,1*             3,1*
Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, Stand: Juni 2017 * Schätzungen

Wirtschaftslage und Perspektiven
Japan ist einer der drei größten Märkte der Welt. Trotz völliger Abhängigkeit von Rohstoff- und
Brennstoffimporten und hartnäckiger Wirtschaftsflaute seit dem Platzen der so genannten „Bubble“
Anfang der 90er Jahre liegt Japans Bruttosozialprodukt pro Kopf unter den Industriestaaten im
Spitzenfeld. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird Japan nur von den USA und neuer-
dings von China übertroffen. Von 1980 bis 2010 erreichte das quartalsmäßige BIP-Wachstum im
Durchschnitt 0,55%. Die durch die Weltwirtschaftskrise ausgelöste schwerste Rezession der
Nachkriegszeit erreichte 2009 ihre Talsohle. Die wirtschaftliche Entwicklung Japans kam Anfang
2010 wieder in Schwung, erlebte aber durch die Dreifachkatastrophe vom 11. März einen herben
Rückschlag. Die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Katastrophe wurden beeindruckend
schnell überwunden. Neben den gewaltigen Investitionen im Zuge des Wiederaufbaus trugen zu-
letzt auch die gestiegenen privaten Konsumausgaben zum Wachstum der japanischen Wirtschaft
bei. Im Gesamtjahr 2012 ist Japans Volkswirtschaft um etwas mehr als 2% gewachsen, 2013 setz-
te sich dieser positive Trend dank der oben beschriebenen neuen Wirtschaftspolitik („Abenomics“)
vorerst fort (ca. 1,2% Wachstum 2013). Aufgrund von Vorziehkäufen im Jahr 2014 ergab sich ein
starkes Wachstum im ersten Quartal, jedoch ab dem zweiten Quartal (Verbrauchssteuer hat sich
am 1. April 2014 von 5 auf 8% erhöht) machte sich die Erhöhung in sinkenden Zahlen bemerkbar,
welche sich seit dem vierten Quartal aber schon wieder im Plus befinden. Das Wirtschaftswachs-
tum wurde 2015 durch sinkende Nachfrage aus China und anderen asiatischen Ländern gebremst
und lag in der Höhe von 0,6%. Auch der nachlassende Privatkonsum wirkte sich deutlich auf die
wirtschaftliche Lage Japans aus. Positiv aufgefallen sind deutliche Mehreinnahmen durch einen
rasanten Anstieg ausländischer Touristen in Japan. Für 2016 rechnete man zu Beginn des Jahres
mit einem Wirtschaftswachstum in der Höhe von 0,7%, dies ist jedoch auf 1% gestiegen. Weiterhin
etwas über den Erwartungen liegt das BIP-Wachstum in den ersten Monaten 2017. Gegenüber
dem vierten Quartal 2016 gab es eine Steigerung von ca. 0,5%, was eine ganzjährige Steigerung
von ca. 2,2% für 2017 bedeuten würde – ein für Japan starkes Wachstum. Stütze des Wachstums
war einmal mehr der Export. Für 2017 wird eine weitere Schwächung des Yen vorausgesagt, was
die Exporte weiterhin stützen sollte.

Die OECD prognostiziert für die kommenden Jahre ebenfalls einen leichten Anstieg, der allerdings
durch die Erhöhung der consumption tax im Jahr 2019 einen erneuten Dämpfer erleiden könnte.
Unklar ist noch, wie sich die Entscheidung der japanischen Notenbank für Negativzinsen in den
kommenden Monaten auswirken wird. Bislang ist es nicht gelungen den Privatkonsum und die
Inflation anzukurbeln. Haruhiko Kuroda, der Gouverneur der japanischen Notenbank, schließt eine
weitere Absenkung der Negativzinsen nicht aus.

„Land“ Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten)

Japan erholte sich von der weltweiten Finanzkrise nach dem Lehmann-Schock dank der soliden
Position seiner Banken und einiger Konjunkturprogramme relativ schnell. Ab Mitte 2011 wurden
erhebliche Gelder für den Wiederaufbau zur Verfügung gestellt, hinzukommen seit 2012 zahlreiche
Konjunkturpakete und –maßnahmen im Rahmen der expansiven Wirtschaftspolitik von Premiermi-
nister Abe.

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Der Kurs des Yen gab an den Devisenmärkten bereits im Herbst 2012 nach, nachdem er zuvor in
Zeiten der Finanzkrise 2008 bis 2010 drastisch gestiegen war („Fluchtwährung“). Durch den Kauf
von Staatsanleihen bewirkte die Zentralbank einen weiteren Wertverlust der japanischen Währung.
Im Vergleich zum Euro war der Yen zeitweise um fast 30 % schwächer. Dies war jedoch nicht von
Dauer. Der Yen hat wieder enorm gewonnen und zählt 2016 zu den stärksten Währungen. Das
Inflationsziel der Zentralbank von 2% bis 2015 konnte nicht erreicht werden und rückt in immer
weitere Ferne. Die starke Entwicklung des Yen 2016 – mit einem Anstieg von 11,3% gegenüber
dem US-Dollar – resultierte auch aus der allgemeinen Ansicht, dass die Währung unterbewertet
war. Nach der US-Wahl im November 2016 verlor der Yen aber wieder gegenüber dem Dollar und
diese Entwicklung wird sich aufgrund der derzeitigen Geldpolitik der Bank of Japan fortsetzen. Für
2017 wird eine Abwertung von 5,7% erwartet.

            Quelle: http://data.worldbank.org/

Bedeutende Wirtschaftssektoren
Japan ist ein hochentwickelter Dienstleistungs- und Industriestaat. Japans industrielles
Schwergewicht liegt in der Automobil- und Elektronikindustrie, in der chemischen Industrie, im Ma-
schinenbau und in der Schwerindustrie, die sich allerdings zunehmend neuen Werkstoffen zuwen-
det. Japan ist in vielen Technologiesparten weiterhin Marktführer und erreicht in manchen Be-
reichen, wie z.B. bei Industrierobotern oder Fotokopiermaschinen, einen Weltmarktanteil von weit
über 60 %.

                                                          700 0,0
                     Sectoraler BIP Beitrag in Mrd. JPY

                                                          600 0,0
                                                                                               1.152
                                                          500 0,0
                                                                                                832
                                                          400 0,0

                                                          300 0,0                              1.830

                                                          200 0,0
                                                                                               2.251
                                                          100 0,0

                                                               ,0
                                                                                               201 3
                                                                       Dienstleistungen                Herstellende Industrie
                                                                       Wohnbau u. Immobilien           Handel inkl. Großhandel

                                                                    Quelle: OECD, keine aktuelleren Zahlen verfügbar

Arbeitsmarkt
Im Jahr 2016 betrug die Arbeitslosenrate 3,1 % (OECD-Erhebung). Derzeit liegt die offizielle Ar-
beitslosenquote bei 2,8 %. Das ist der niedrigste Wert in Japan seit 21 Jahren. Auf 145 bei den
Arbeitsämtern gemeldete freie Stellen kommen nur 100 Bewerber. In bestimmten Bereichen wie
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der Altenpflege, Hotellerie und Bauwirtschaft macht sich der Mangel an Arbeitskräften bemerkbar.
Ein weiteres Problem ist die steigende Jugendarbeitslosigkeit sowie der hohe Anteil an befristet
Angestellten und schlecht bezahlten Teilzeitjobs. Die Arbeitslosenrate in Japan lag im Mai 2017
bei 3,1%, ein leichter Anstieg gegenüber den 2,8% des ersten Quartals. Im Jahresschnitt wird die
Quote bei ca. 2,9% erwartet – quasi Vollbeschäftigung.

Arbeitskosten, Lohnniveau
Japan ist ein Hochlohnland, die Löhne liegen im internationalen Topbereich.

AUSSENHANDEL

Nachdem der Handelsaustausch zwischen Deutschland und Japan in den davorliegenden vier
Jahren regelmäßig gestiegen war, ist im Jahr 2014 mit einem Handelsvolumen von 35,9 Mrd. Euro
ein leichter Rückgang zu verzeichnen gewesen (2013: 36,6 Mrd. Euro). 2015 war jedoch wieder
eine Steigerung zu verzeichnen (Handelsvolumen: 37,2 Mrd. Euro).

Japanische Importe aus Deutschland betrugen 2015 17 Mrd. Euro (2014: 16,9 Mrd. Euro). Japani-
sche Exporte nach Deutschland hatten 2015 ein Volumen von 20,2 Mrd. Euro, nach 19,0 Mrd. Eu-
ro im Vorjahr, was einer Steigerung um 6,5% entspricht. Bei den deutschen Importen belegte Ja-
pan im Jahr 2015 Platz 15 aller Importeure und bei den Exporten Platz 19 aller deutschen Außen-
handelspartner.

Der Anteil Japans am Welthandel ist zwar mit rund 4% geringer als der Anteil Deutschlands (7,1%,
Stand 2014), Japan liegt damit aber immer noch auf Platz drei der internationalen Vergleichsliste.
Die vergleichsweise niedrigen Zahlen drücken nur unzureichend die Bedeutung Japans für die
Weltwirtschaft und für die deutsche Produktion aus, da viele deutsche Produkte auf Komponenten-
zulieferungen aus dem Hochtechnologieland Japan angewiesen sind. Sie können kaum substitu-
iert werden, denn je komplexer die Vorprodukte sind, desto schwieriger sind alternative Anbieter zu
finden. Japanische Unternehmen besitzen auf einigen Produktmärkten, etwa für elektronische
Steuer- und Speicherbausteine, eine weltweit herausragende Stellung.
(Quelle: Auswärtiges Amt, November 2016)

Alle Informationen über den japanischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten
kompakt.

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Das Wirtschafts- und Finanzsystem Japans ist durch freien Handel und freie Marktwirtschaft ge-
kennzeichnet. Normative Marktzugangsbeschränkungen hängen stark von der jeweiligen Branche
ab, viele Industrien werden durch quasi-Oligopole von wenigen Unternehmen beherrscht. Informel-
le Beschränkungen (freiwillige Industriestandards etc.) spielen eine wichtige Rolle. Die wirtschaftli-
che Bedeutung der Exportindustrie führt zu einer zunehmenden Öffnung des japanischen Marktes.
Im Konsumgüterbereich ist der japanische Markt einer der Topmärkte der Welt mit starker Kauf-
kraft der Konsumenten, hohem Markenbewusstsein und Markenloyalität sowie außergewöhnlich
hohen Kundenanforderungen.

Empfohlene Vertriebswege
Da aus traditionellen und logistischen Gründen in Japan die Anforderungen an Kundennähe und
Kundendienst bei weitem höher sind als in europäischen Ländern, haben sich in vielen Bereichen
hochgradig arbeitsteilige, mehrstufige Vertriebssysteme herausgebildet, in denen der Importeur
nicht unbedingt auch die Verteilerfunktion wahrnimmt. Bemerkenswert ist überdies, dass ein gro-
ßer Teil des Außenhandels nach wie vor von den so genannten Sogo-Shoshas, den großen Han-
delshäusern, abgewickelt wird. Folgende Vertriebswege kommen also in Frage:

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   Vertrieb über die eigene Niederlassung
   Vertriebskooperation mit einem japanischen Hersteller
   Vertrieb über einen Importeur
   Großhandelshäuser
   Vertrieb über europäische (deutsche, Schweizer) Handelshäuser
   Vertrieb über japanische Fachimporteure
   Vertrieb über Importagenten und Großhändler

Immer häufiger werden im Konsum- und Nahrungsmittelbereich die mehrstufigen Vertriebssysteme
durch Direktimporte von Diskontketten oder spezialisierten Geschäften unterlaufen. Durch die
Ausschaltung der Mittelsmänner und Weitergabe der Wechselkursvorteile können diese teilweise
um 30 bis 50 % billiger anbieten als der übrige Einzelhandel. Besonders erfolgreich ist diese Ver-
triebsform bisher bei Kosmetik, Getränken und Bekleidung. Bei alkoholischen Getränken ist hinge-
gen eine eigene Importlizenz notwendig, sodass nur größere Restaurantketten etc. selbst importie-
ren.

Es genügt im Allgemeinen, eine Vertreterfirma im Raum Tokio oder im Raum Osaka zu bestellen,
um die Bearbeitung beider Wirtschaftsräume sicher zu stellen. Werden für den Raum Tokio und
Osaka getrennte Vertreter ernannt, so ist auf eine klare Abgrenzung des Marktbereiches zu ach-
ten.

Mit einer Nutzerrate von 86,3% der Gesamtbevölkerung kommt dem Internet als Informations- u.
Marketingwerkzeug in Japan eine signifikante Bedeutung zu. Japans Eintritt ins Internetzeitalter
erfolgte zwar im internationalen Vergleich relativ spät, die daraufhin ausgelöste Entwicklung war
aber dafür umso rasanter. Technologisch und infrastrukturell hat das Land bereits die EU und die
USA überholt. So benutzten im Jahr 2014 bereits mehr als 35 Mio. Japaner Breitbandinternet,
mehr als 70% davon die Glasfasertechnik. Besonders unter jüngeren Konsumenten ersetzt das
Mobiltelefon das private Internet vollständig. Japan ist weltweit die Nummer zwei in der Nutzung
mobilen Breitbandes (148 Millionen Abonnenten entsprechen 116% der Bevölkerung). E-
Commerce über Internet, spezialisierte Mobiltelefonseiten oder Near-Field Anwendungen breiten
sich weiterhin rasant aus.

Werbung
Werbemaßnahmen sollen vom japanischen Partner oder in enger Zusammenarbeit mit diesem
durchgeführt werden. Sie haben in Japan einen sehr hohen Stellenwert und dürfen in der Absatz-
planung nicht fehlen. Einzelaktionen des deutschen Exporteurs sind kostspielig und lassen ohne
Mitwirkung des Importeurs kaum einen positiven Effekt erwarten.

Wichtigste Zeitungen

Zu den wichtigsten Tageszeitungen in Japan zählen Yomiuri Shinbun, Asahi Shinbun und Mainichi
Shinbun. Darüber hinaus gibt es zahlreiche regionale und industriespezifische Tageszeitungen.

                        Japanischsprachig                     Homepage
                        Yomiuri Shinbun                       www.yomiuri.co.jp/
                        Asahi Shinbun                         www.ajw.asahi.com/
                        Mainichi Shinbun                      www.mainichi.jp/
                        Nihon Keizai Shin-                    www.nikkei.com/
                        bun (Wirtschaftszei-
                        tung)

                        Englischsprachig                      Homepage
                        Onlineausgaben
                        Japan Times                           www.japantimes.co.jp/
                        Daily Yomiuri                         www.the-japan-news.com/
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                        Nikkei Asian Review                   http://asia.nikkei.com/

Die japanische Presseagentur Kyodo News verfügt ebenso über eine englischsprachige Website:
http://english.kyodonews.jp/ Für Werbemaßnahmen viel wichtiger sind allerdings sehr oft einschlä-
gige Fachzeitschriften und Magazine, die direkt die gewünschte Kundenschicht ansprechen.

Wichtigste Messen
Messen zählen nach wie vor zu einem wichtigen Instrument der Markterschließung und -
bearbeitung in Japan und sollten daher trotz verhältnismäßig hoher Beteiligungskosten nach Mög-
lichkeit genutzt werden.

Die Region Tokio verfügt über mehrere Messegelände, auf denen internationale Messen abgehal-
ten werden:
             Makuhari Messe in Chiba (zwischen Tokio und Flughafen Narita gelegen)
             Tokyo Big Sight in Tokio-Ariake
             Sunshine-City in Tokio-Ikebukuro
             Tokyo International Forum in Tokio Marunouchi
             Yokohama (Pacifico Conference Center)
            
Eine umfangreiche Datenbank von Veranstaltungen in Japan findet man auch auf der Homepage
von JETRO (http://www.jetro.go.jp/en/database/j-messe/).

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.

Normen
Es gibt eine große Anzahl von Normen und Standards. Verpflichtend sind die Regelungen u.a.
des Consumer Product Safety Law (S-Zeichen), Measurement Law, High Pressure Gas Control
Law, Gas Utility Industry Law, Law concerning the Examination and Control of Manufacture of
Chemical Substances, Fertilizer Control Law, Electrical Appliance and Material Control Law (obli-
gatorisches S-Prüfzeichen), Road Transportation Law, Telecommunication Enterprise Law, Plant
Protection Law, Industrial Safety and Health Law, Pharmaceutical Affairs Law, Food Sanitation
Law.

Nicht obligatorisch, aber sehr oft Voraussetzung für die Marktakzeptanz sind die Einhaltung von
Standards nach JIS (Japanese Industrial Standards) und JAS (Japanese Agricultural Standards).

Seit 1. Januar 2002 ist das zwischen der EU und Japan abgeschlossene MRA-Mutual Recognition
Agreement in den Bereichen Chemie, Medizin, Elektro- und Telekommunikationsgeräte in Kraft
getreten. Zweck des bilateralen Abkommens ist eine auf Reziprozität basierende Exporterleichte-
rung in durch gegenseitige Anerkennung von im jeweiligen Exportland durchgeführten Prüfungen,
Kontrollen oder Zertifizierungen von Produkten (bzw. Produktionsanlagen). Bei der Ausfuhr von
Elektro- oder Telekommunikationsgeräte prüft z.B. eine behördlich genehmigte Prüfanstalt im ex-
portierenden Land, ob das Produkt den Vorschriften des importierenden Landes entspricht; bei
erfolgter Genehmigung darf die Ware in das importierende Land eingeführt und vertrieben werden,
ohne dass es einer zusätzlichen Prüfung bedarf. Im Bereich medizinischer Produkte bezieht sich
das MRA aber grundsätzlich nur auf den Aspekt einer GMP-Good Manufacturing Practice; eine
Prüfung der Produktionsstätte in der EU wird in Japan anerkannt, ohne dass es einer zusätzlichen
Prüfung der Anlage bedarf. Eine Produktgenehmigung (japanisch „Shonin“) muss jedoch weiterhin
in Japan beantragt werden.

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions-
kosten und fördern die Zusammenarbeit.Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institu-
tion in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen
Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der
Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung
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und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen,
Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V.,
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: in-
fo@din.de Internet: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Zahlungskonditionen

Erstgeschäfte mit japanischen Firmen werden üblicherweise auf Akkreditiv-Basis abgewickelt. Bei
länger bestehender Geschäftsverbindung wird meist zur Zahlung auf Dokumenteninkasso-Basis
übergegangen.

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das
staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Ver-
sicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können
bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.

Bonitätsauskünfte
Wirtschaftsauskünfte über Unternehmen in Japan und Deutschland können bei der Deutschen
Industrie- und Handelskammer in Japan http://japan.ahk.de eingeholt werden.

Forderungseintreibung

Von gerichtlichen Auseinandersetzungen sollte in Japan Abstand genommen werden, weil Ge-
richtsverfahren langwierig und kostspielig sind. Gerichts- und Anwaltskosten werden auch der ob-
siegenden Partei nicht ersetzt. Des Weiteren gibt es in Japan so genannte Schuldnervereine, bei
denen der Vereinszweck die Einbringung von Außenständen für Vereinsmitglieder ist. Neben ei-
nem Mitgliedschaftsbeitrag verlangen diese Vereine im Falle der erfolgreichen Eintreibung von
Geldern auch einen Teil des eingetriebenen Betrages als eine Art Erfolgshonorar.

Preiserstellung
Die Preiserstellung in EUR wird von japanischer Seite akzeptiert.

Bank- und Finanzwesen
Japan ist ein wichtiger Finanzstandort. Die Börse in Tokio, an der über 3,429 japanische und aus-
ländische Unternehmen gehandelt werden, ist die größte in Ostasien und von weltweiter Bedeu-
tung.

Geschäftsbanken
Mitsubishi UFJ Financial Group, Inc.
Sumitomo Mitsui Financial Group, Inc.
Mizuho Financial Group, Inc.
Resona Bank

Verkehr, Transport, Logistik
Japan besitzt ein sehr leistungsfähiges Transportsystem, welches einen zuverlässigen und pünktli-
chen Zugang zu allen Ecken des Landes gewährleistet. Sowohl der Hochgeschwindigkeitszug
Shinkansen als auch das umfangreiche Verkehrsnetz verbinden alle Städte des Landes mit seiner
Hauptstadt Tokio. Außerdem werden die zahlreichen Häfen für den nationalen und internationalen
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Transport herangezogen. Die Hauptflughäfen sind Haneda und Narita International, beide in Tokio,
sowie Kansai (Osaka) und Nagoya dienen als Drehscheiben für den internationalen Personen- und
Warenverkehr.
                       Japans Verkehrsnetz und Zugverbindungen

       Quelle: JETRO

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deut-
lich verschärft.

    Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-
     Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beste-
     chung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im
     Ausland begangen wurde.
    Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
     Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstra-
     fe bis zu zehn Jahren.
    Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
    Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
    Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
      ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
    Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
    Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
      sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
      werden.
    Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

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INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Unternehmensbesteuerung
Japanische Körperschaften zahlen nach einer groben Einteilung drei verschiedene Steuern, über-
wiegend nur auf Gewinne. Die Körperschaftsteuer ist grundsätzlich nur auf Gewinne zu bezahlen.

Gruppe steuerpflichtiger Ein-                   Bis ¥ 4           Über ¥ 4 Mio. bis ¥ 8             Über ¥ 8
künfte                                          Mio.              Mio.                              Mio.
Nationale Körperschaftssteuer1                  19,00%*           19,00%*                           23,40%
Lokale Körperschaftssteuer                      1,96%*            1,96%*                            2,41%
Ansässigkeitsbezogene
1.          der          Präfektur              0,19%             0,19%                             0,23%
2.         der         Gemeinde                 1,14%             1,14%                             1,40%
Unternehmenssteuer                              5,00%             7,30%                             9,60%
Sondergewerbesteuer                             gestrichen        gestrichen                        gestrichen
(special local corporate tax)
Steuersatz insgesamt                            27,29%*           29,59%*                           37,05%
Effektiver Steuersatz                           25,99%            27,57%                            33,59%

Hinweis: Ein wichtiges Ziel der „Abenomics“ ist die Senkung der Körperschaftssteuer auf unter
30% und seit 2016 wurden mehrere Steuererleichterungen eingeführt. Für ein Geschäftsjahr be-
ginnend am oder nach dem 1. April 2018 sind neue reduzierte Steuersätze anzuwenden.

*Da die Ausweitung der Sondermaßnahmen zu reduzierten Steuersätzen für kleine und mittlere
Unternehmen nicht beschlossen worden ist, handelt es sich hier um Referenzsteuersätze mit der
Annahme, dass die Sondermaßnahmen am 31. März 2017 gestrichen werden.

Lokalsteuern
Diese Präfektur- und Stadteinwohnersteuern bewegen sich standortabhängig zwischen 12,9 %
und 16,3 % der abzuführenden Körperschaftsteuer. Hinzu kommt eine vom gewinnunabhängige
Steuer, die bei kleineren Unternehmen allerdings gering ist und sich zwischen 70.000 JPY
(535 Euro) und 3.8 Mio. JPY (29.015 Euro) bewegt.

Verbrauchssteuer (Umsatzsteuer)

Die Verbrauchssteuer entspricht der deutschen Umsatzsteuer; der Steuersatz liegt seit 1.4.2014
bei 8 %. Am 1. Juni 2016 gab die japanische Regierung bekannt, dass die Erhöhung des Ver-
brauchssteuersatzes auf 10 % auf Oktober 2019 verschoben ist.

a. Inländische Geschäfte: die Übertragung von Vermögenswerten/Gewährung von Darlehen oder
die Erbringung von Dienstleistungen in Japan durch eine Firma gegen Entgelt
b. Einfuhrgeschäfte: aus dem Zollverschluss übernommenes Frachtgut

1
  Zur nationalen Körperschaftssteuer kommt eine zusätzliche „Restoration corporate surtax“ hinzu, von jeweils 1,5%, 1,5% und 2,55%,
die als Art befristeter Solidaritätsbeitrag für die Fukushima-Katastrophe eingeführt worden ist. Diese Steuer wurde ab dem 1. April 2015
abgeschafft.
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Einkommenssteuer

Wie in anderen Ländern wird auch in Japan die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und an
die Steuerbehörden abgeführt. Absetzbeträge und Sonderausgaben können im beschränktem Um-
fang im Rahmen eines Jahresausgleichs - ebenfalls vom Arbeitgeber durchzuführen - geltend ge-
macht werden.

Ausschlaggebend für die Einkommensteuerpflicht eines Ausländers ist der Tatbestand der Ansäs-
sigkeit: Als „ansässig“ im Sinne des jap. Steuerrechts gelten berufstätige Ausländer, die entweder
in Japan ihren Wohnsitz („domicile“, jusho) ODER einen kontinuierlichen Aufenthalt von mehr als 1
Jahr haben. Der Tatbestand vom „domicile“ ist z.B. dann gegeben, wenn auf Grund objektiver Kri-
terien (Zusammenleben mit Ehepartner in Japan etc.) Japan Lebensmittelpunkt geworden ist.

In Japan nicht-ansässige berufstätige Ausländer sind grundsätzlich von der jap. Steuerpflicht be-
freit, es sei denn, das Einkommen wird "aus japanischen Quellen" bezogen.

Auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Japan gilt für
nichtselbstständige Arbeit eines Deutschen in Japan folgendes: Wenn sich die Person in Japan
nicht länger als insgesamt 183 Tage aufhält, sie von einem Unternehmen in Deutschland beauf-
tragt und bezahlt wird sowie die Vergütung nicht von den Gewinnen einer Betriebstätte oder festen
Einrichtung, die der deutsche Arbeitgeber in Japan besitzt, abgezogen wird, unterliegt der Arbeit-
nehmer in Japan nicht der Steuerpflicht.

                               Jahreseinkommen in           Steuersatz
                               JPY
                               bis 1,95 Mio                 5%
                               bis 3.300.000                10%
                               3.300.001 bis 6.950.000      20%
                               6.950.001 bis 9.000.000      23%
                               9.000.001 bis                33%
                               18.000.000
                               18.000.001 bis               40%
                               40.000.000
                               über 40.000.000              45%

Gemeindeeinwohner- u. Präfektureinwohnersteuer
Auf die obige Einkommensteuer kommen noch 6 % Gemeinde- und 4 % Präfektursteuern.

Zoll und Außenhandelsregime
       Liberales Außenhandelsregime
       Zollniveau niedrig (ausgenommen für Leder, Lederwaren, Skischuhe, Fleisch, etc.)
       Zu beachten sind zahlreiche Vorschriften zum Schutz der Gesundheit (Nahrungsmittel,
      Pharmazeutika, Kosmetika, Pflanzen- und Tierschutz) bzw. Sicherheitsvorschriften (Elektro-
      geräte, Maschinen, Hochdruckgaskontrolle).

Importbestimmungen
Das japanische Importregime ist weitgehend liberalisiert. Liberalisierte Waren können ohne Ge-
nehmigung und Mengenbeschränkungen im Rahmen des so genannten „Import Declaration”-
Verfahrens eingeführt werden. Nicht liberalisiert sind nur noch wenige Waren, z.B. einige landwirt-
schaftliche Güter, Kohle, bestimmte Chemikalien und Rüstungsgüter. Bei nicht-liberalisierten Wa-
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ren benötigt der Importeur die Zuteilung aus einer Importquote. Diese Quote wird vom japanischen
Wirtschaftsministerium (METI), teilweise mit vorheriger Zustimmung des Landwirtschaftsministeri-
ums, erteilt. Für die Bemessung des Kontingents einer Firma werden jeweils die Bezüge des Vor-
jahres herangezogen. Schließlich existieren noch Zollquoten, z.B. für Malz, Leder und Lederpro-
dukte (Schuhe), Fleisch, wobei jeweils für eine bestimmte Menge ein niedrigerer Zollsatz und für
das Kontingent übersteigende Einfuhren ein höherer Zollsatz zur Anwendung kommt.

Zollbestimmungen
Zölle werden auf Basis des CIF-Werts berechnet und sind im Durchschnitt niedrig. Bei Positionen,
denen Schutzfunktion zukommt, können sie jedoch zwischen 20 % und 40 % erreichen (z.B. Ski-
schuhe 27 %, Kuchen 30 %). Der japanische Zolltarif basiert auf dem Harmonisierten System
(Harmonisierung der ersten sechs Stellen). Für Deutschland als EU-Mitgliedsland kommt entweder
der unilateral festgesetzte „temporary” oder der WTO-Zollsatz (jedenfalls der niedrigere) zur An-
wendung.
Details: www.customs.go.jp/english/index.htm.

Muster

Muster ohne Handelswert können zollfrei importiert werden. Es liegt dabei jeweils im Ermessen
des Zollbeamten festzulegen, ob die Ware nach Art und Wert als Muster oder Handelsware zu
betrachten ist (bis JPY 5.000, das sind umgerechnet ca. 38 Euro. Im Übrigen ist Japan Mitglied
des internationalen Abkommens über das Carnet A.T.A. Warenmuster können daher unter Vorla-
ge des von der jeweiligen deutschen Wirtschaftskammer ausgestellten Carnets zollfrei nach Japan
eingeführt werden. Mitunter ergeben sich bei der Wiederausfuhr aufgrund bürokratischer Handha-
bung Verzögerungen. Es empfiehlt sich, Unterlagen (z.B. Fotos), aus denen die Art der Ware her-
vorgeht, beizuschließen, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung in Japan zu vermeiden.

Geschenke

Der zollfreie Privatimport auf dem Postweg ist bis zu einer Wertgrenze von
Yen 10.000 (rund 77 Euro) möglich. Für Geschenke, die Touristen oder Geschäftsreisende mit
sich führen, beträgt die Freigrenze JPY 200.000 (rund 1.533 Euro). Reisende über 20 Jahren dür-
fen bis zu drei Flaschen (à 0,75 l) Wein bzw. alkoholische Getränke einführen.
Weitere Details- hier.

Vorschriften für Versand per Post

Bei Postsendungen sind gleichfalls für die Zollabfertigung die Handelsrechnung dreifach, die inter-
nationale Paketkarte und die Zollinhaltserklärung erforderlich. Ist die Einfuhr importlizenzpflichtig,
so empfiehlt sich, die Importlizenz oder eine Fotokopie derselben beizuschließen und dies auf der
Verpackung mit dem Vermerk „Import licence enclosed” kenntlich zu machen. ACHTUNG: Die
Japanische Post stellt nur Pakete bis 20 kg zu. Erleichterte Zollabfertigung.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Heu und Stroh sind als Verpackungsmaterial nicht zugelassen. Besondere Bestimmungen sind vor
allem bei Verpackungen aus Metall, Glas, Keramik, emailliertem Material sowie Kunstharzen
(Obergrenzen u.a. bei Kadmium und Blei) zu beachten. Bei Holzverpackungen kann es abhängig
vom Ursprung der Verpackung (z.B. VR China) zu Problemen kommen; die einschlägigen Vor-
schriften entsprechen dabei im Wesentlichen den europäischen. Importierte Nahrungsmittel müs-
sen auf der äußeren Verpackung unter anderem folgende Angaben aufweisen (in japanischer
Sprache):

            a)   allgemeine Bezeichnung der Ware
            b)   Nettofüllgewicht in Gramm
            c)   Ablaufdatum (Jahr/Monat/Tag)
            d)   Name und Adresse des japanischen Importeurs
            e)   Detailangaben zur Zusammensetzung des Produktes
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Da der japanische Importeur für die vorschriftsmäßige Form und Anbringung der Etikette verant-
wortlich ist, ist es empfehlenswert, diese Fragen vorher eindeutig abzuklären. Bei pharmazeuti-
schen Erzeugnissen sind ein japanisches Etikett sowie eine Gebrauchsanweisung in japanischer
Sprache erforderlich. Die näheren Details sind auch hier mit dem Importeur festzulegen. Für den
Lebensmittelbereich ist zu beachten, dass seit 2001 neue Vorschriften hinsichtlich der Kennzeich-
nung von organischen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Produkten gelten. Das
japanische Bio-Label (JAS-Label) darf auf deutschen Produkten nur dann angebracht werden,
wenn der Hersteller oder der Importeur von einer Zertifizierungsanstalt gemäß dem JAS-Standard
zertifiziert wird. Eine Ursprungsbezeichnung „Made in Germany” auf der Ware muss nicht in allen
Fällen angegeben sein. Werden jedoch auf der Ware Länder- oder Ortsnamen, Fahnen, Wappen
und ähnliche Symbole, Namen von ausländischen Unternehmen oder Markenbezeichnungen und
dergleichen verwendet, so ist gleichzeitig in eindeutiger Weise der Ursprung der Ware anzugeben.

Begleitpapiere

 Handelsrechnungen (3-fach)
    firmenmäßig gezeichnet, in englischer Sprache mit folgenden Angaben:
    o     Ort und Datum der Ausstellung
    o     Name und Anschrift des Absenders (Verkäufers)
    o     Name und Anschrift des Empfängers
    o     Genaue Warenbezeichnung unter Angabe von Ware, Art, Qualität, Handelsmarken (mög-
          lichst Zolltarifnummer der Ware)
    o     Brutto- und Nettogewichte
    o     Wert der Ware pro Einheit und insgesamt, bei CIF-Verkauf Angabe der einzelnen CIF-
          Kosten
       Konnossemente
        für Schiffsfrachtsendungen (Bill of Lading) bzw. Luftfrachtbriefe (Air Way Bill) für Luftfrachten,
        keine Beglaubigung erforderlich
       Packliste (3-fach)
       mit klarer Übersicht über die einzelnen Packstücke unter Angabe von Marke, Nummer, Art,
        Gewicht sowie einer Beschreibung des Inhalts und eventueller Besonderheiten
       Ursprungszeugnisse von Sonderfällen abgesehen nicht erforderlich

Restriktionen
Besondere Bestimmungen für Lebensmittel („Bioterrorism Act“)
Für Nahrungsmittel gilt in Japan das „Food Sanitation Law“, das Regelungen zu Nahrungsmittelin-
haltsstoffen, chemischen Rückständen, Verpackung, Beschriftung etc. beinhaltet.

Zusatzstoffe
Von besonderer Bedeutung ist, dass in Japan bei Nahrungsmittelzusatzstoffen eine Positivliste
geführt wird. All jene Substanzen, die darauf nicht erscheinen, sind verboten.
Details – hier.

Seitens des japanischen Gesundheitsministeriums gibt es bereits Bestrebungen, zahlreiche Nah-
rungsmittelzusatzstoffe, die global weitreichend in Verwendung sind, keine gesundheitliche Gefahr
darstellen und vom UNO-Sachverständigenausschuss für Nahrungsmittelzusatzstoffe JECFA
(Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) anerkannt sind, im Sinne der Anpassung
an etablierte, internationale Standards auch für Japan zuzulassen.

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Chemische Rückstände in Nahrungsmittel
Seit 29. Mai 2006 ist in Japan eine Positivliste für chemische Rückstände (insbesondere Pestizide)
in Nahrungsmittel in Kraft getreten. Details zu diesem Positivlistensystem für MRL (Maximum Re-
sidue Level) befinden sich unter diesem Link.

Andere Warengruppen
Es bestehen auch für andere Warengruppen, wie etwa Pharmazeutika, Textilien, Alkoholika etc.
umfangreiche Sondervorschriften. Es wird dringend empfohlen, beim Importeur rückzufragen, wel-
che Sonderbestimmungen zu beachten sind.

Artenschutz

Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Pro-
dukte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen
sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und
Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpan-
zer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumenten-
pflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung
einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher
Souvenirs abzusehen.

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpa-
piere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das
angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom
Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.

RECHTSINFORMATIONEN

Kurze Charakteristik
Japan zeichnet sich durch eine hohe Rechtssicherheit mit einem hochentwickelten Rechtssystem
aus. Einerseits ist die moderne Rechtsentwicklung in Japan vom Einfluss amerikanisch-
europäischer Rechtsordnungen geprägt, auf der anderen Seite wirken Elemente traditionell-
japanischen Rechtsdenkens fort.

Insbesondere das in der Meijiperiode (1868 bis 1912) entwickelte japanische Zivilrecht lehnt sich
stark an deutsche und französische Vorbilder an. Zu berücksichtigen ist aber das in die japanische
Kultur eingebettete Rechtsverständnis: So versuchen Japaner, die gerichtliche Lösung eines
Rechtsstreits durch Konsens- oder Kompromissfindung möglichst zu vermeiden.

Devisenrecht
Deviseneinfuhren bzw. -ausfuhren unterliegen seit 1998 sowohl für Private als auch für Unter-
nehmen keiner Genehmigung. Bei Einfuhren von Bargeld mit einem Wert von über
JPY 1 Mio. (ca. 7.700 Euro) besteht jedoch eine Deklarationspflicht. Laut Auskunft der japanischen
Banken gibt es außerdem eine Anzeigepflicht bei einer Geldüberweisung von über JPY 30 Mio.
(ca. 230.800 Euro).

Ausländische Direktinvestitionen (z.B. die Übernahme von Geschäftsanteilen einer japanischen
Gesellschaft, der Kauf von Aktien einer japanischen Gesellschaft, eine Firmengründung oder der
Bau von Fabrikanlagen) müssen bei der Bank of Japan innerhalb von 15 Tagen nach dem rechts-
wirksamen Abschluss der Investition schriftlich angezeigt werden.

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