Exportbericht Slowenien - Oktober 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Slowenien Oktober 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.kommunikation-inland@wko.at , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Bildnachweis:Walkerssk/pixabay © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mik- rofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Wer- kes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlos- sen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 4 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN 6 AUSSENHANDEL 9 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG 10 Normen 11 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen 12 Zahlungskonditionen 12 Forderungseintreibung 13 Verkehr, Transport, Logistik 15 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL 16 INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL 16 Steuern und Abgaben 16 RECHTSINFORMATIONEN 21 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen 21 Lizenzvergabe 26 Eigentum und Forderungen 26 Schiedsgerichtsbarkeit 30 BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT 31 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN 32 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE 37 WICHTIGE ADRESSEN 37 LINKS 43 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Republik Fläche 20.273 km² Bevölkerung 2.061.912 Einwohner Städte Ljubljana, Hauptstadt, 272.220; Maribor, 95.171; Celje, 37.520; Kranj, 36.874; Velenje, 25.456; Koper, 24.996; Novo mesto, 23.341; Ptuj, 18.164 Klima gemäßigt alpin im Landesinneren, kontinental im pannonischen Be- cken und mediterran an der Adriaküste Währung Euro Historischer Überblick Im 7. Jahrhundert vereinigten sich die westslawischen Stämme zum Fürstentum Karantanien, das allerdings bald zu einem Teil des Fränkischen Reiches wurde. Im Jahre 1335 kamen die Herzog- tümer Krain und Görz in habsburgischen Besitz und blieben dies bis 1918, als Slowenien zu einem Teil des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS; ab 1929 Königreich Jugoslawien) unter Alexander Karađorđević wurde. In der Zeit der Besetzung Jugoslawiens durch das Deutsche Reich (1941-1945) führte die Slowenische Befreiungsfront einen Partisanenkrieg. 1945 gewann die Volksfront die Parlamentswahlen, das neugegründete Parlament löste die Monarchie auf und gründete die Föderative Volksrepublik Jugoslawien (ab 1963 Sozialistische Föderative Republik) unter Josip Broz Tito als Präsident. Die ab 1986 bestehenden serbischen Hegemoniebestrebungen über die anderen Völker Jugosla- wiens ließen 1988 die Forderungen nach einem selbständigen Slowenien wach werden. Im glei- chen Jahr wurden die ersten Oppositionsparteien gegründet, die bereits die ersten Mehrparteiwah- len in Form einer Wahlkoalition unter dem Christdemokraten Lojze Peterle im Jahre 1990 gewan- nen. Nach dem Scheitern der Gespräche über ein Konföderationsmodell für Jugoslawien ent- schlossen sich in einer Volksabstimmung 88,2% der Bevölkerung Sloweniens für die Unabhängig- keit und einen souveränen Staat. Nach der Unabhängigkeitserklärung durch das slowenische Parlament am 25.6.1991 griff die jugo- slawische Volksarmee ein, stieß jedoch auf heftige Gegenwehr der slowenischen Territorialvertei- digung. Nach Einstellung der Kampfhandlungen am 7. Juli 1991 wurde bei einem Treffen der Konfliktpar- teien mit EU-Vertretern auf der Insel Brioni die Unabhängigkeitserklärung nochmals auf drei Mona- te suspendiert. Nach der Konferenz in Den Haag und dem Auslaufen dieses Brioni-Moratoriums am 7.10.1991 verstand sich Slowenien als unabhängiger Staat und führte eine eigene Währung, den slowenischen Tolar ein. Slowenien wurde dann am 15.1.1992 von den meisten Staaten aner- kannt und am 22.5.1992 als 176. Mitgliedsstaat in die UNO aufgenommen. Bei parallel abgehaltenen Referenden am 23. März 2003 stimmten knapp 90% für den Beitritt Slo- weniens zur Europäischen Union und rund 66% für den Beitritt zur NATO, der am 29.3.2004 voll- zogen wurde. Am 1. Mai 2004 folgte der Beitritt zur Europäischen Union, am 1.1.2007 führte Slo- wenien als erster „neuer“ EU-Mitgliedstaat den Euro ein und Ende 2007 folgte der Beitritt zum Schengen-Raum. Im Mai 2010 trat Slowenien der OECD bei. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 Bevölkerung Etwa 83 % der Bevölkerung sind ethnisch Slowenen. Nationale Minderheiten sind Ungarn im Os- ten Sloweniens und Italiener in den Küstenregionen, es gibt auch eine kleine ethnische Minderheit der Roma. Der Anteil der ausländischen Bevölkerung beträgt ca. 4,4 %, der Großteil davon sind Immigranten aus den anderen früheren „Wussten Sie, ... jugoslawischen Republiken. Der Großteil der Bevölkerung ist römisch- dass das Sprachniveau katholisch. Es gibt ca. 40 weitere registrierte Religionsgemeinschaften in Slowenien sehr hoch ist? Mit Englisch kommt in Slowenien. man überall durch, in vielen Fällen auch mit Landes- und Geschäftssprachen Deutsch. Einfach nach- fragen! Die Menschen Die Landessprache ist Slowenisch. Englisch ist als Geschäftssprache sind stolz auf ihre sehr üblich, daneben sind auch Deutsch (insbesondere bei der älteren sprachlichen Kompeten- Generation sowie im nördlichen und östlichen Teil des Landes) und zen.“ Italienisch an der Küste verbreitet. Politisches System Slowenien ist eine Republik auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Staatsoberhaupt ist der eine vorwiegend repräsentative Funktion ausübende Präsident, der alle fünf Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt wird. Das Amt hat der ehemalige Politiker Borut Pahor inne, der gleich- zeitig auch Oberkommandant der slowenischen Streitkräfte ist. Die Präsidentschaftswahl in Slo- wenien findet am 22. Oktober 2017 statt. Das slowenische Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung (Državni zbor) und dem Nationalrat (Državni svet). Die Nationalversammlung setzt sich aus 90 Abgeordneten zusammen, die jeweils zum Teil durch direkte Wahl beziehungsweise durch Proportionalwahlrecht bestimmt werden. Die Parlamentswahlen finden alle vier Jahre statt. Die nächste planmäßige Wahl findest im Juli 2018 statt. In den Nationalrat werden 40 Abgeordnete aus sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Interessengruppen entsandt, die in erster Linie eine beratende Funktion wahrneh- men. Die Regierung, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und dem Ministerrat (derzeit 14 Minister plus 2 Minister ohne Portfolio), wird von der Nationalversammlung gewählt. Slowenien hat derzeit 212 Gemeinden, davon elf Stadtgemeinden. Eine Unterteilung des Landes in Regionen, vergleichbar mit den deutschen Bundesländern, wird auf politischer Ebene schon längere Zeit intensiv diskutiert, eine Einführung dieser bleibt jedoch abzuwarten. 2005 wurde die Aufteilung auf 12 s.g. statistische Regionen eingefügt, diese Gliederung wird aber ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Im November 2011 wurde das Parlament durch ein Misstrauensvotum aufgelöst und im Dezember fanden Neuwahlen statt. Der Gewinner war der Bürgermeister von Ljubljana Zoran Janković mit seiner neu gegründeten Partei „Pozitivna Slovenija“, dennoch gelang es Janez Janša gemeinsam mit vier weiteren Koalitionspartnern, eine konservative Koalitionsregierung zu formen. Die Regie- rung um den Premierminister Janša musste wegen heftiger Proteste und nach etlichen Kundge- bungen von mehreren 10.000 Bürgern 2013 zurücktreten. Die erste Premierministerin Sloweniens, Alenka Bratušek, führte bis Mai 2014 die nachfolgende neue Regierung in einer Viererkoalition an. Diese hat es sich zum Ziel gemacht, Slowenien durch eine enorme Sparpolitik aus der Krise zu führen. Hierzu gehörten unter anderem Pläne, 15 der größten zum Teil staatlichen Unternehmen zu verkaufen. Auch die marode Situation bei den slo- wenischen Banken, die durch den Kollaps der PROBANKA und der FACTOR BANKA auch diesen Teil der Krise wiederaufleben ließen, war problematisch. Daraufhin wurde eine „Bad Bank“ ge- gründet und die toxischen Anleihen des Staates darauf übertragen. Nach dem Rücktritt von Alenka Bratušek kam es zu vorzeitigen Neuwahlen, bei denen der Polit- neuling Miro Cerar als Gewinner hervorging. Der Rechtsprofessor hatte seine „Partei von Miro Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 Cerar“ (SMC) erst Anfang Juni 2014 gegründet und gewann auf Anhieb die Wahlen. Die Regierung bilden neben Cerars Partei noch die Demokratische Pensionistenpartei Sloweniens (DESUS) und die Socialni demokrati (SD). Abkommen mit Deutschland Abkommen über Soziale Sicherheit, Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsförderungs- und Schutzvertrag, kulturelle Zusammenarbeit. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen UNO, EU, NATO, Europarat, OSZE, OECD, Zentral-Europäische Initiative, WTO, IMF, IFC, IBRD, EBRD, FAO. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Slowenien entwickelt sich mehr und mehr zu einem Heimmarkt für deutsche Unternehmen. Der Stellenwert Sloweniens für die deutsche Exportwirtschaft kann nicht genug betont werden - mit pro Kopf Importen von 1.300 EUR liegt Slowenien absolut an der Spitze. Wirtschaftslage und Perspektiven Über Jahre hinweg konnte Slowenien mit stolzen Wachstumsraten aufwarten. Nach einem mar- kanten, rund 20 %igen Einbruch aufgrund der Wirtschaftskrise 2008 konnten die wichtigsten Wirt- schaftsindikatoren (wie Export, Industrie, Wert der erbrachten Bauleistungen, Einzelhandelsumsät- ze…) erst 2010 wieder zulegen. 2011 bis 2013 standen im Zeichen einer Regression. Seit 2014 ist das BIP wieder über dem Niveau des Vorkrisenjahrs 2008. Dieser positive Trend setzte sich auch zuletzt fort. Insgesamt hat sich die Wirtschaftslage in Slo- wenien stabilisiert. 2016 wurde laut Europäischer Kommission ein Wachstum von rund 2,5% er- zielt. Unsicherheitsfaktoren sind die schnell wechselnde Regierung und die weitere Entwicklung im Finanzsektor. Die Zunahme der Wirtschaftsleistung in Slowenien basierte im Wesentlichen auf zwei Säulen. Zum einen, der Exportwirtschaft und zum anderen der Bauwirtschaft. Seit der Wirtschaftskrise hat sich die Wirtschaftsstruktur im Land allerdings etwas gewandelt. Neben der starken Exportwirtschaft (ca. 80 % des BIPs), bestehen 50 % der Wirtschaftssektoren aus Branchen wie Groß- und Einzel- handel; Automobilzulieferindustrie; freiberufliche, wissenschaftliche, technische und sonstige Tä- tigkeiten sowie der Bauwirtschaft und der verarbeitenden Industrie. Diese Unternehmensstruktur spiegelt die positive Dynamik und Vielfalt des Landes wider. Bemerkenswert war 2016, dass das früher so dynamische Musterland im Vergleich zu den ande- ren EU-Beitrittsländern von 2004, die sich mit der Bewältigung der Wirtschaftskrise leichter tun, an Vorsprung verliert. Noch liegt das slowenische BIP pro Kopf (24.148 Euro) mit einem respektablen Abstand vor der Slowakei, Ungarn und Polen, aber die dynamische Entwicklung in diesen Ländern lässt den Abstand schrumpfen. Die Verbesserung der Infrastruktur, aber auch Investitionen in die Umwelttechnologie (meist von der EU kofinanziert) werden vordringlich behandelt. Im Bereich der Infrastruktur verlagert sich der Schwerpunkt vom Straßenbau, bei dem der Ausbau des Autobahnnetzes beendet ist, auf die Schieneninfrastruktur. Wirtschaftsdaten Slowenien Markt (BIP, Stabilität, makroökonomische Daten) Slowenien hatte über Jahre hinweg Wachstumsraten von über 3 %. Laut Analysten steht, vor allem auf Grund der stark international abhängigen Marktwirtschaft, eine jahrelange Stagnation der Weltwirtschaft und somit auch Sloweniens bevor. Das BIP pro Kopf betrug 2016 24.148 Euro. Slo- Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 wenien positioniert sich damit weiterhin deutlich über dem Niveau anderer ex-jugoslawischer Nachfolgestaaten1. Wie in anderen EU-Staaten verschwand die Inflation, 2007 das Wirtschaftsthema schlechthin, aus den Schlagzeilen der Wirtschaftsmedien. Ende 2014 betrug die Inflation nur 0,4 % und Ende 2015 sogar -0,8 %, was sich allerdings auf die sinkenden Erdölpreise zurückführen lässt. Die Prognosen für 2018 sagen Inflationswerte in Höhe von 1,8 % voraus2. Die Netto Auslandsverschuldung Slo- weniens belief sich im Jahr 2016 auf 25,54 %3 des Bruttoinlandsprodukt. Wie in den meisten euro- päischen Ländern sind diese seit Ausbruch der Krise angestiegen. Im Vergleich zu 2012 (46 %) handelt es sich schon um einen Rückgang. Ein anderes Bild zeigt sich bei der Staatsverschuldung. Diese ist im Jahr 2016 von 83,2 % auf 79,7 %4 gesunken, für 2017 wird eine weitere Senkung er- wartet5. Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT,OECD, Mai 2017; Quelle: EU-Kommission, Mai 2017; *Prognose *Prognose Quelle: EU-Kommission, OECD, nat.Statistikämter, Quelle: nach internationaler Definition, (ILO/EUROSTAT), Mai EUROSTAT, Mai 2017; *Prognose 2017 1 Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT, OECD, Mai 2017 2 Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT, OECD, Mai 2017 3 Quelle: Banka Slovenije, Monthly Bulletin June 2017, Seite 4 4 Quelle: Banka Slovenije, Monthly Bulletin June 2017, Seite 4 5 Quelle: Banka Slovenije, Monthly Bulletin June 2017, Seite 4 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 Makroökonomische Daten Einheit 2016 2017 2018 BIP pro Kopf EUR 19.266*; 19.828* 20.635* BIP Mrd. Euro 39,8* 41,0* 42,6* Wachstumsrate BIP, real % 2,5 3,3* 3,1* Inflationsquote % -0,2 1,5* 1,8* Arbeitslosenquote % 8,4* 7,7* 7,2* Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten kompakt, * Schätzungen; Stand Juni 2017 Bedeutende Wirtschaftssektoren Die bedeutendsten Wirtschaftssektoren reichen von der Automobilzulieferindustrie, Elektrotechnik und Elektronik, Eisen- und Stahlerzeugung/-verarbeitung, Holzindustrie bis hin zur Pharmaindust- rie und chemischen Industrie. Der Bereich der Dienstleistungsunternehmen und der Finanzsektor gewinnen zunehmend auch an Bedeutung. In der Produktion dominieren Erzeugnisse der höheren Verarbeitungsstufe (bearbeitete Waren, Maschinen und Fahrzeuge, sonstige Fertigwaren). Wertschöpfung nach Sektoren, Beiträge zum BIP in %, 120 1.800,00 100 1.600,00 1.400,00 454,73 452,35 1.200,00 447,01 65,40 448,82 80 1.000,00 800 ,00 560,20 590,20 60 553,04 558,23 600 ,00 400 ,00 472,70 476,70 500,17 40 523,62 200 ,00 4,70 0,00 20 201 2 201 3 201 4 201 5 27,60 Wirtschaftssektor A Wirtschaftssektor B 0 2,30 Land- und Forstwirtschaft Industrie Bauwesen Dienstleistungen Quelle: EUROSTAT, OECD, Mai 2017 Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Übernahmen und Neugründungen durch ausländische Investoren zeigen ein steigendes wirtschaft- liches Interesse am slowenischen Markt. Noch bis Ende 2017 soll es zu drei bis vier größeren In- vestitionen kommen. Vor allem im Produktionsbereich ist die Situation die beste seit zehn Jahren. Ein neues Gesetz soll nun das Investitionswachstum weiter fördern. Ein Wesensmerkmal wird da- bei die Gleichberechtigung von ausländischen und inländischen Investoren sein. Hauptsächlich wird die Unterstützung der Regierung durch rückzahlbare Geldmittel, Garantien und Subventionen erfolgen. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung) Ausländische Investoren schätzen in Slowenien die gut ausgebildeten qualifizierten Arbeitskräfte. Wurde vor der Wirtschaftskrise noch der Arbeitskräftemangel als größtes Hemmnis für eine weite- re Wirtschaftsentwicklung gesehen, stellt heute die Arbeitslosigkeit mit 8,0 % nach ILO Berech- nung ein Thema dar, mit dem sich die Wirtschaftspolitik ernsthaft auseinandersetzen muss. Entgegen den Entwicklungen in Österreich und Deutschland hat sich in Slowenien das Anspringen des industriellen Outputs kaum in den Beschäftigungszahlen niedergeschlagen. Dafür macht sich Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 allerdings die angespannte Lage in den arbeitsintensiven Industriebereichen, wie der Textil- und Möbelindustrie, bemerkbar. Die Arbeitslosenrate nach der Berechnungsmethode der ILO lag Ende 2008 bei 4,4 %, 2016 ver- zeichnete man 8,0 %. Laut Prognosen der Europäischen Kommission kann aber davon ausgegan- gen werden, dass diese in den nächsten Jahren wieder sinken wird. 2016 wurde zudem eine ver- besserte Arbeitsmarktsituation - insbesondere in den Bereichen Handel, Transport, Hotellerie und Gastronomie und Produktion – registriert. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Arbeitslosenquote um einen Prozentpunkt verbessert. Arbeitskosten, Lohnniveau Das Durchschnittseinkommen lag mit Stand Juni 2017 bei brutto 1.602,21 Euro/netto 1.045,06 Euro. Das Mindestgehalt beträgt seit dem 1. Januar 2017 beachtliche 804,96 Euro brutto (ca. 570,77 Euro netto). Ergänzend ist zu erwähnen, dass für 2015 das höchste Lohnwachstum seit fünf Jahren zu verzeichnen ist. Vor allem Arbeiter und Angestellte im Privatsektoren profitieren von dieser positiver Geschäftsentwicklung. Die Höhe der Gehälter ist abhängig von der Branche, Ausbildung und Erfahrung des Arbeitneh- mers. Sie ist allerdings auch sehr durch regionale Unterschiede gekennzeichnet. So kann man für den Osten Sloweniens mit ca. 20 % bis 30 % niedrigeren Gehältern rechnen, als im Raum Ljublja- na. Prinzipiell werden die höchsten Gehälter in der Region Ljubljana, der Küstenregion, in Novo mesto und Kranj bezahlt, die niedrigsten im Raum Krško, Koroška und Murska Sobota. Unter Be- rücksichtigung der oben angeführten Tatsachen können die Gehaltsunterschiede auch für gleiche Tätigkeiten/Positionen enorm sein. Es werden in Slowenien insgesamt 13 Löhne ausbezahlt. Zwölf davon sind Löhne in voller Höhe. Der dreizehnte Lohn wird im Sommer in Form eines Urlaubsgeldes ausbezahlt (in Slowenien als „regres“ bezeichnet). Jener Anteil des Urlaubsgelds, der 70 % des slowenischen Durchschnittsein- kommens vom Vormonat übersteigt, ist sozialabgabenpflichtig. Das Urlaubsgeld wird jedes Jahr gesetzlich neu berechnet und beträgt für Privatangestellte im Jahr 2017 mindestens 804,96 Euro brutto (äquivalent dem Mindestlohn) 6. Zusätzlich wird in den meisten Unternehmen, abhängig von der Wirtschaftssituation, um Weih- nachten auch eine Prämie in Form eines Weihnachtsgeldes ausbezahlt. AUSSENHANDEL Der Außenhandel Sloweniens ist noch immer auf Europa fokussiert. Welche Bedeutung die EU für Slowenien hat, lässt sich gut daran erkennen, dass rund 80 % der Exporte in die EU gehen bzw. aus der EU kommen. Die Stagnation der Nachfrage in wichtigen Exportzielen wie Deutschland und Italien führen dazu, dass die Relevanz von Ländern außerhalb der EU als Exportziel steigt. Der Außenhandel ist beispielsweise mit der Türkei (608 Mio. Euro) und den Vereinigten Staaten (851 Mio. Euro) immer noch gering. Haupthandelspartner sind nach wie vor Deutschland, Italien, Österreich und Kroatien. Wichtigste Einfuhrwaren Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, mineralische Brennstoffe, Mineralöle, Destillationserzeugnisse, Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Traktoren, Motorräder, Fahrräder, elekt- rische Maschinen, Apparate und elektronische Waren, Kunststoffe und Waren daraus, Eisen und Stahl. 6 Quelle: Statistikamt Slowenien Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 Wichtigste Ausfuhrwaren Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge, Traktoren, Motorräder, Fahrräder, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, elektrische Maschinen, Apparate und elektronische Waren, pharmazeu- tische Erzeugnisse, Möbel, Bettwaren, Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude, Kunststoffe und Waren daraus. Alle Informationen über den slowenischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten kompakt: Slowenien. GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und damit verbunden die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Slowenien, wird stetig nicht nur von Unternehmen und deren Interessenvertretungen eingefordert. Die slowenische Re- gierung ist sich sehr wohl der Wichtigkeit der Thematik bewusst. Erste Schritte in Richtung konkurrenzfähigerer Standortfaktoren wurden durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 17% (Stand September 2015) unternommen, es sollte aber für 2017 diese Zahl wieder auf 19% aufgehoben werden. Förderungen für ausländische Direktinvestitionen und Investitionsbegünstigungen sind zwar vorgesehen und vorhanden, das Ausmaß ist jedoch nicht immer zufriedenstellend. Dem Arbeitsrecht fehlt die nötige Flexibilität und es gehört sicherlich zu den arbeitnehmerfreund- lichsten Regelungen Europas. Bisherige Reformen und Bestrebungen zeigen zwar, dass man sich des Problems des rigiden Arbeitsrechts bewusst ist, notwendige konsequente Schritte wurden aber – unter anderem auf Grund der starken, wenig kompromissbereiten Gewerkschaften – nicht ge- wagt. Von ausländischen Investoren werden die gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitskräfte in Slowenien auch wegen weitreichender Sprachkenntnisse geschätzt. Empfohlene Vertriebswege Direkte Kundenbesuche werden empfohlen, Geschäftsanbahnung im Korrespondenzweg ohne persönlichen Kontakt ist in der Regel nicht ausreichend. Im Investitionsgütergeschäft werden Ge- schäfte häufig direkt mit Endabnehmern getätigt. Bei Konsumgütern ist die Bestellung eines slo- wenischen Vertreters zweckmäßig. Eine strenge Unterscheidung in Importeure/Großhändler und Vertreter besteht in der Regel nicht. In Slowenien gibt es den Berufsstand des Handelsvertreters nicht. Es gibt zwar Unternehmer, die den Beruf des Handelsagenten ausüben, jedoch fehlt der dazugehörige Berufsstand. Auch die entsprechende Organisation, die Vereinigung der Vertreter und Handelsagenten bei der sloweni- schen Wirtschaftskammer, wurde erst vor kurzem gegründet. Deren Mitgliederanzahl ist zurzeit allerdings eher gering. Als Folge des fehlenden Berufsstandes haben die slowenischen Handels- agenten Einzelunternehmen gegründet. Um diese Handelsagenten anzusprechen, bietet sich ei- gentlich nur die Einschaltung in einer Tageszeitung/Fachzeitung an. Werbung Das Werbewesen ist hoch entwickelt und wird in den verschiedensten Formen auch häufig ge- nutzt. Neben der Print- und Plakatwerbung sind die TV- und Radiowerbung (auch regionale Pri- vatsender) sowie Werbung im Internet, welche zunehmend an Bedeutung gewinnt, stark vertreten. E-Business Ein guter Auftritt im Internet ist im slowenischen Geschäftsleben nicht wegzudenken. Mehrsprachi- ge Firmenpages gehören genauso zum geschäftlichen Alltag wie e-Shops und andere e-Portale. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Das Onlineangebot des Staates ist ebenfalls sehr umfassend: Firmenregisterauszüge, Informatio- nen über gesperrte Bankkonten des Geschäftspartners, Angaben über etwaige Insolvenzverfahren u.a. sind online kostenlos abrufbar und werden von der Geschäftspraxis gerne angenommen. Un- ternehmen wickeln elektronisch Berichterstattungen ab, so etwa an die Finanzbehörden. Die zent- rale Stelle dafür ist die Agentur für öffentlich-rechtliche Datenerfassung AJPES, die Informationen auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wichtigste Zeitungen > Delo (Auflage: ca. 28.500) > Slovenske novice (Auflage: ca. 56.000) > Večer (Auflage: ca. 22.000, hauptsächlich in Ost-Slowenien) > Dnevnik (Auflage: ca. 23.000) > Finance (Auflage: ca. 8.500) Wegen der weiteren Digitalisierung und eines erweiterten Online-Angebots sind die Auflagenzah- len der Zeitungen von Jahr zu Jahr rückläufig. Wichtigste Messen Jährlich finden über 30 Messen statt, viele davon lediglich mit regionaler Bedeutung. Die wichtigs- ten Veranstaltungen sind: MOS, Internationale Gewerbemesse in Celje (September) Dom, Alles für das Heim in Ljubljana (März) Energetika in Celje (Mai, alle zwei Jahre) Frühlingsmesse, Messe für Bau, Energie, Kommunalwirtschaft in Gornja Radgona (März) AGRA, Landwirtschafts- und Nahrungsmittelmesse in Gornja Radgona (August) Internautika, Int. Bootsausstellung in Portorož (Mai) GAST, Internationale Gastmesse in Ljubljana (Februar) IFAM, Internationale Messe für Automation, Robotik und Mechatronik in Celje (Januar) FORMATOOL, Internationale Fachmesse für Werkzeug und Werkmaschinen in Celje (April, alle zwei Jahre) Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen Die alten jugoslawischen Normen (JUS) wurden sukzessive durch eigene slowenische Normen (abgekürzt: SIST), die an die EU-Normen angepasst sind, ersetzt. EU-weit und international übli- che Normen sind auch in Slowenien gebräuchlich. Kostenpflichtige Auskünfte über Normen erteilt das Slowenische Institut für Standardisierung: Slovenski inštitut za standardizacijo Tel. : +386 1/478 30 13 Šmartinska 152 Fax: +386 1/478 30 94 SI-1000 Ljubljana E-Mail: sist@sist.si Web: www.sist.si/ Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktions- kosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institu- tion in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: in- fo@din.de , Web: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Die Lieferung von Waren nach Slowenien wird grundsätzlich nur auf gesicherter Basis, also gegen Vorauszahlung oder Bankgarantie empfohlen. Ist die Geschäftsbeziehung einmal etabliert, ist auch die Lieferung mit (teilweisen) Zahlungsfristen durchaus üblich. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch das bloße Beilegen nicht automatisch Vertrags- bestandteil, sondern müssen gesondert vereinbart werden. Genauso muss der Eigentumsvorbe- halt bereits im Vertrag mit dem Käufer - mit einer gesonderten vertraglichen Bestimmung – verein- bart werden. Ein Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Anmerkung auf der Rechnung genügt nicht. Wichtig dabei ist, dass der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten lediglich dann wirksam ist, wenn die Unterschrift des Käufers am Kaufvertrag, der die Klausel über den Eigentumsvorbehalt enthält, notariell beglaubigt wurde. Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoübergan- ges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungs- kondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Liefe- rung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Bedingt durch die hohe Verschuldung vieler slowenischer Unternehmen ist mit faktischen Zah- lungszielen von ca. 90 - 120 Tagen zu rechnen, auch weil es im Durchschnitt Zahlungsverspätun- gen von ungefähr 30 Tagen nach Fälligkeitsdatum gibt. Bei Bestehen auf Vorauszahlung muss aber auch berücksichtigt werden, dass der Importeur von Abnehmern meist erst nach dieser Frist die Bezahlung erlangt, sich relativ teuer zwischenfinanzieren und die Kreditkosten in seinen Kauf- preis einkalkulieren muss. Trotzdem ist seit dem Ende der Wirtschaftskrise aber auch hier eine Verbesserung und Verkürzung der Zahlungsaufschiebung erkennbar. Eine Barzahlung für gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen zwischen Unternehmen ist nur bis max. 420 EUR erlaubt. Eine diesen Betrag übersteigende Summe muss via Banktransakti- on bezahlt werden (weiterhin möglich sind u.a. die Bezahlung mit Bankomat- und Kreditkarte). Statt der Gewährung von Zahlungszielen empfehlen sich eher entsprechende Rabatte bei Sofort- zahlung, zum Einen da in Slowenien die Akkreditiv- und Bankgarantiespesen sowie das Kredit- zinsniveau höher als in Deutschland sind, andererseits sind Forderungen aufgrund zahlreicher Verfahrensrückstände gerichtlich oft nur mit jahrelanger Verzögerung einzutreiben. Aufgrund der großen Problematik bei der gerichtlichen Forderungseintreibung (siehe Punkt Forde- rungseintreibung) ist bei Erstkontakten oder bei der Wiederaufnahme von Geschäftsverbindungen, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 die einige Zeit unterbrochen waren, die Einholung von Informationen (Bonitätsauskünften) über den slowenischen Abnehmer sehr zu empfehlen. Bei wiederholten Lieferungen bzw. Dauerliefer- verträgen ist darauf zu achten, dass keine zu hohen Außenstände anwachsen. Es ist in Slowenien sehr verbreitet, Folgelieferungen an die Begleichung offener Posten zu knüpfen. Generell ist bei Exporten nach Slowenien ein umsichtiges und aktives Forderungsmanagement gefragt. Der im Jahr 2012 eingeführte Vollstreckungsschein (slow. Izvršnica), ausgestellt durch den Schuldner, soll Gläubigern schneller zur Bezahlung durch direkten Eingriff auf Bankkonten, Spar- einlagen u.ä. des Schuldners verhelfen. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bay- ern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, kön- nen bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte können bei der Deutsch-Slowenische Industrie- und Handelskammer eingeholt werden. Forderungseintreibung Die Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (in deutscher Sprache) wurde in Slowenien zwar grundsätzlich übernommen, hat in der Praxis allerdings keiner- lei Auswirkungen auf die enormen Verfahrensverzögerungen. Bei erfolgloser Intervention sollte aufgrund der Überlastung der slowenischen Gerichtsbarkeit ei- nerseits und der sehr strengen Formvorschriften andererseits ein erfahrener Rechtsanwalt mit der Eintreibung der Forderung betraut werden. Anwälte in Slowenien müssen im Rahmen der Forderungsbetreibung zwar vor Einreichung der Klage prüfen, ob sich der Schuldner in Konkurs oder Zwangsausgleich befindet, sie müssen sich aber nicht während der Betreibung darüber informieren, ob über das Unternehmen zwischenzeit- lich ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Daher wird dringend empfohlen, mit dem Rechts- anwalt zu vereinbaren, dass er die Geschäftsentwicklung des Schuldners laufend zu verfolgen hat und im Falle eines Insolvenzverfahrens den Gläubiger sofort verständigen muss. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass Slowenien mit Gerichtsrückständen kämpft, wodurch mit Verfahrensdauern auch von mehreren Jahren gerechnet werden muss. Da Vollstreckungsverfah- ren einen erheblichen Anteil der offenen Verfahren ausmachen, kann nicht damit gerechnet wer- den, dass es in einem überschaubaren Zeitraum ab Erlangung des Vollstreckungstitels zu einer Befriedigung der offenen Forderung kommt. Ein geschickter („gelernter“) Schuldner weiß das Ver- fahren unter Ausnutzung des Prozessrechtes stets zu verschleppen. Slowenische Spezifika sind die Forderungsbetreibung aufgrund der so genannten „glaubwürdigen oder authentischen Urkunde“ (z.B. Rechnung) sowie der im Jahr 2012 eingeführte Vollstreckungs- schein. Im ersten Fall kann der Gläubiger ohne vorhergehendes Titelverfahren direkt ein Exekuti- onsverfahren beantragen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 Preiserstellung Die Preiserstellung kann in EUR oder USD oder in anderen konvertiblen Währungen erfolgen. Hin- sichtlich der Einbeziehung von Fracht- und Versicherungskosten sollte dem Kundenwunsch ent- sprochen werden, die Verwendung der Incoterms® wird empfohlen. Bank- und Finanzwesen Der slowenische Bankensektor blickt auf eine turbulente Vergangenheit zurück. Die jüngste Fi- nanz- und Wirtschaftskrise hat den slowenischen Bankensektor stark bedroht. Die größte Bank im Land, die Nova Ljubljanska Banka (NLB), schrieb tiefrote Zahlen, weitere großen Banken kämpften mit notleidenden Krediten, auch das Loch im gesamten Bankensektor war größer als ursprünglich angenommen. 2013 mussten zwei kleinere slowenische Banken, die Probanka sowie die Factor banka, liquidiert werden. Die drei großen Staatsbanken – Nova Ljubljanska Banka, Nova KBM und Abanka – überlebten die Finanzkrise nur dank einer umfangreichen Unterstützung der Regierung. Die slowenische Regierung half den Banken durch direkte Aufnahme von Auslandskrediten und die Veranlagung dieser Mittel bei diesen. Für die Rettung der Banken nach der Wirtschaftskrise wurden auf diese Weise fast 5,3 Mrd. Euro aufgewandt. Danach hat sich die Lage im slowenischen Bankensektor stabilisiert. 2014 konnten slowenische Banken zum ersten Mal seit drei Jahren wie- der aus der Verlustzone herausfinden, die Rating-Agentur Moody's hat den Sektor von „negativ“ wieder auf „stabil“ heraufgestuft. Ermöglicht wurde die Genesung durch eine staatliche „Bad Bank“, die als Auffangbecken für faule Kredite diente. Mit einer Privatisierung der Banken tat sich die neu gewählte slowenische Regierung von Miro Cerar Anfangs schwer, mittlerweile ist sie vorangeschritten. Der Verkauf der Nova KBM, der ältes- ten und zweitgrößten Bank in Slowenien, wurde im Frühjahr 2016 für 250 Mio. Euro abgeschlos- sen. Käufer war Apollo Global Management LLC (80%), ein weltweit führender Investmentmana- ger, gemeinsam mit der EBRD (20%). Kurz danach, im Sommer 2016, kaufte Apollo Global LLC die Raiffeisen Banka. Diese, ehemalige Tochter der Raiffeisen Bankengrupp, wurde kurz unter dem Namen KBS Banka geführt und Anfang 2017 mit der Nova KBM vereint. Am 1. September 2017 wurde auch die Poštna banka Slovenije der Nova KBM angegliedert. Gerade Apollo ist auch einer der Top-Interessenten für den Kauf der Sberbank. Diese erschien 2012 auf dem slowenischen Bankenmarkt durch den Kauf der österreichischen Volksbank und war bis zu Letzt im 100-prozentigen Besitz der russischen Sberbank. Ende 2015 wurde angekündigt, dass sie sich aus dem slowenischen Markt zurückzieht. Für den Kauf interessiert sich neben der amerikanische Apollo noch die russische Expobank, bis Mitte 2017 wurde jedoch noch keine Übernahme vollendet. Des Weiteren sind die größte Bank Sloweniens, die Nova Ljubljanska Banka d.d. und die Abanka auf der Liste der zu privatisierenden Banken. Diese müssen aufgrund der Auflage der EU für die erhaltene Staatshilfe bis Mitte 2018 verkauft werden. Ob dies realisierbar ist, bleibt noch offen. Der Finanzplatz Slowenien ist heute ziemlich überschaubar. Bei den anderen Banken wie der Volksbank, Raiffeisen, Hypo Alpe Adria, UniCredit haben sich die Eigentümerstrukturen oder Zu- ständigkeiten geändert. Die Hypo Alpe Adria ist seit März 2014 im 100-prozentigen Besitz der Ad- diko Bank AG (bis Juli 2016 Hypo Group Alpe Adria AG), mit Sitz in Wien. Die Addiko Bank AG ist seit Juli 2015 im Besitz des amerikanischen Finanzfond Advent International und der EBRD. Die UniCredit Bank Slovenija ist inzwischen Teil der italienischen UniCredit. Bereits vor der letzten Wirtschaftskrise zog sich Bawag vom slowenischen Markt. Wie bereits erwähnt befinden sich die größten Banken noch im Staatsbesitz. Zu denen zählen die Nova Ljubljanska Banka, die Abanka und die SID Banka. Sie haben einen Marktanteil von ca. 50 %. Die Banken mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung zeichnen einen Marktanteil von ca. 44 %, während sich die übrigen Banken im Eigentum von Firmen und Privatpersonen befinden. Die Laibacher Börse befindet sich seit Dezember 2015 im Eigentum der Zagrebar Börse. Bis dahin war sie für fünf Jahre im Besitz der Wiener Börse bzw. der Holding CEESEG. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 Geschäftsbanken Die größten slowenischen Banken sind (Stand: September 2017) - Nova Ljubljanska banka d.d., Marktanteil: 23,7% - Nova Kreditna banka Maribor d.d., Marktanteil: 13,0% - Abanka d.d., Marktanteil: 9,7% - UniCredit Banka Slovenija d.d. Marktanteil: 8,2% - SID banka d.d. , Marktanteil: 6,9% - SKB banka d.d., Marktanteil: 6,9% - Banka Intesa Sanpaolo d.d. , Marktanteil: 6,28% - Sberbank banka d.d., Marktanteil: 4,98% - Gorenjska banka d.d., Marktanteil: 4,09% - Delavska hranilnica d.d., Marktanteil: 2,7% - Deželna banka Slovenije d.d., Marktanteil: 2,38% Die meisten Banken verfügen auch über eine Leasing Gesellschaft in Slowenien. Verkehr, Transport, Logistik Slowenien hat am 1. Juli 2008 für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (mit oder ohne beliebig schweren Anhänger) eine Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen eingeführt. Damit wurde für diese Fahrzeuggruppe das bisherige kilometerabhängige Mautsystem ersetzt. Nähere Informationen zu den Vignetten, den aktuellen Preisen und dem vignettenpflichtigen Stra- ßennetz, können in englischer Sprache der Internetseite der slowenischen Autobahngesellschaft DARS entnommen werden. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt weiterhin die kilometerabhängige Maut. Diese ist an den jewei- ligen Mautstationen oder durch ABC-Mautkarte zu bezahlen. Hier finden Sie die aktuellen Maut- preise. Die Gebühren für diese Fahrzeugklassen können bereits mit Angabe der Orte im Vorhinein kalku- liert werden. Kfz-Bestimmungen - Die Pannenhilfe ist unter der Telefonnummer 1987 erreichbar - Benzin bleifrei mit 95 (Eurosuper) und 98 Oktan (Super 98) und Diesel ist problem- los erhältlich. Tankstellen an wichtigen Straßen sind meist non-stop geöffnet, alle übrigen von 07:00 bis 19:00 Uhr - Geschwindigkeitsbegrenzungen: 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Schnell- straßen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h im Ortsgebiet - Es besteht Gurtanlegepflicht auf den Vorder- und Rücksitzen - Abblendlicht muss auch tagsüber verwendet werden, Nebelleuchten sind nur bei Sichtweiten unter 50 m gestattet - Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt - Vorsicht beim Parken (v.a. in größeren Städten) ist geboten; absolutes Halteverbot gilt in gelben Zonen, in weißen und blauen Zonen parkt man mit Parkscheinen, auf Gehsteigen und anderen Fußgängerzonen besteht die Gefahr, dass Krallen an den Rädern angesetzt werden, deren Entfernung kostspielig und zeitaufwendig ist - Blutalkoholgrenze für Lenker privater Kraftfahrzeuge: 0,5 Promille, für Berufsfahrer: 0,0 Promille, Jungfahrer 0,0. - Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen - Bei Unfällen sollte die Polizei unter der Telefonnummer 113 verständigt werden Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen wurden stark erhöht und liegen ein Vielfaches über dem deutschen Niveau. Diese bewegen sich zwischen 200 – 1.500 Euro. Geldstrafen bei Verkehrsdelikten sollten sofort beglichen werden, da sich bei sofortiger Zahlung das Strafausmaß halbiert. Bei Nichtbezahlung kommt es – unter Umständen auch erst am Folge- tag - zur Verurteilung durch einen Journalrichter. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deut- lich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU- Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beste- chung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstra- fe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Beginnend am 1.1.2007 wurde der Körperschaftssteuersatz von 23% jährlich graduell abgesenkt und beträgt seit dem Jahr 2016 19%. In Punkto Einkommensbesteuerung sind die Steuerstufen zwar niedriger als in Deutschland, dra- matisch ist jedoch die Steuerprogression: Die Einkommensteuer unterliegt Stufentarifen in Höhe von 16, 27, 41 oder 50+% (letzterer für Jahresgehälter ab 70.907,20 Euro). Der Steuersatz von 41% kommt bereits ab einem Jahreseinkommen von 20.400,00 Euro zur Anwendung. Angesichts des Einkommensniveaus in Slowenien wird im Vergleich zu westeuropäischen Staaten die Pro- gressionsstufe von 41% schnell erreicht. Unternehmensbesteuerung Seit 1.1.2007 gilt das neue Körperschaftssteuergesetz. Alle juristischen Personen, die eine ge- winnbringende Tätigkeit auf dem Gebiet der Republik Slowenien ausüben, sind unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig (somit neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften und Genossenschaften). Für Körperschaften mit Sitz in Slowenien gilt unbeschränkte Steuerpflicht. Körperschaften mit Sitz im Ausland sind in Slowenien beschränkt auf die Betriebsstätte oder den ständigen Vertreter entfallene Gewinne steuerpflichtig. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Umsatzsteuer / USt-IdNr. In Slowenien wird zwischen der Steuernummer und Umsatzsteuernummer unterschieden. Die USt- IdNr. in Slowenien hat die Präfix "SI" plus 8 weitere Zahlenstellen und muss gesondert angefordert werden. Die USt-IdNr. und die Steuernummer sind in Slowenien, bis auf das genannte Präfix, gleichlautend. Reverse Charge System Slowenien hat durch die Übernahme des Mehrwertsteuer-Pakets 2010 in das Mehrwertsteuerge- setz (Zakon o davku na dodano vrednost, Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 117/2006 in der Fassung Nr. 10/2010) die europäischen Richtlinien auf diesem Gebiet in die nationale Rechtsord- nung übernommen. Damit sind auch die neuen Regelungen über den Ort der Dienstleistung und das Reverse-Charge (Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger) in Kraft getreten. Im Einklang mit den europäischen Vorschriften werden demnach – wenn keine Ausnahmeregelung vorliegt - alle Dienstleistungen zwischen Unternehmen an dem Ort besteuert werden, an dem der tatsächliche Verbrauch erfolgt (Empfängerortprinzip). Vorsicht ist bei Bauleistungen geboten: Hier gilt, dass trotz Anwendung des Reverse-Charge, sich der Leistungserbringer für Mehrwertsteuer- zwecke in Slowenien registrieren muss. Registriert sich das deutsche Unternehmen nicht, muss der Leistungsempfänger die Steuer selbst bemessen und abführen. Obwohl dies in Einzelfällen im Allgemeinen toleriert wird, liegt allerdings genau genommen ein Verstoß vor. Besonders ist zu beachten, dass im Falle der Nichtregistrierung bei einem etwaigen Leistungszu- kauf in Slowenien die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden kann bzw. nicht rückerstattet wird. Der Grund dafür liegt darin, dass es eine wesentliche Bedingung für einen positiven Zuspruch von angefallener Mehrwertsteuer ist, dass in diesem Zeitraum keine in Slowenien steuerbaren Umsät- ze getätigt wurden. Bei einer auf Dauer ausgerichteten Tätigkeit in Slowenien ist eine Registrie- rung für Umsatzsteuerzwecke unumgänglich. Verbrauchssteuer Die Verbrauchssteuer wird von verbrauchssteuerpflichtigen Waren bezahlt, die auf dem Gebiet der Republik Slowenien produziert werden, von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die aus anderen EU-Ländern eingeführt sowie von verbrauchssteuerpflichtigen Waren, die in die EU importiert wer- den. Verbrauchssteuerpflichtige Waren sind in drei Hauptgruppen aufgeteilt: Alkohol und alkoholische Getränke (Bier: 12,10 Euro/hl; Athylalkohol: 1.320 Eu- ro/hl) Tabakwaren (Paket von 1000 Zigaretten = 71,32 Euro;) Energieträger und Strom Doppelbesteuerungsabkommen Zwischen Deutschland und Slowenien besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern und Einkommen und von Vermögen. Vorsteuerabzug Slowenien führte am 1.7.1999 eine Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit nach westeu- ropäischem Vorbild ein. Der Normalsteuersatz beträgt 22%, der ermäßigte Steuersatz von 9,5% kommt v.a. bei Lebensmitteln, Pharmazeutika, der Durchführung von kommunalen Dienstleistun- gen und kleineren Gewerbeleistungen (Friseur, Fahrradreparaturen, Schuhmacherleistungen) zur Anwendung. Einen Vorsteuerabzug gibt es bei Unternehmen für bezogene Lieferungen und sonstige Leistun- gen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (und Einfuhrumsatzsteuer). Keinen Vorsteuerabzug gibt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18 es etwa bei ertragssteuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen, Anschaffungen, Miete, Betrieb von Kraftfahrzeugen. Vergütungsverfahren Ausländische Unternehmen ohne Sitz in Slowenien (non-residents) können sich für bestimmte bewegliche Sachen und Dienstleistungen die Mehrwertsteuer, die ihnen slowenische Steuerpflich- tige verrechnet haben oder die ihnen bei der Einfuhr von Waren verrechnet wurde, in Form eines Rückerstattungsverfahrens zurückholen. Rückerstattet werden unter den oben angegebenen Voraussetzungen z.B. die bei Messe- und Konferenzbeteiligungen und bei Treibstoff in Slowenien anfallende Mehrwertsteuer. Nicht rücker- stattet werden etwa Repräsentations- (Bewirtung und Unterhaltung bei Geschäftskontakten) und Nächtigungskosten (Hotel, Restaurant, Mahlzeiten inkl. Getränke). Rechnungslegung Steuerpflichtige Personen müssen für jeden Waren- oder Dienstleistungsverkehr Rechnungen ausstellen, ebenso auch für Anzahlungen, die vor der Waren- oder Dienstleistungslieferung gege- ben wurden. Grundsätzlich wird zwischen einer vereinfachten und einer Rechnung mit darin ange- führter Steuernummer und Anschrift des Käufers unterschieden. Letztere ist bei Unternehmensge- schäften üblich. Auf einer vereinfachten Rechnung – diese ist der Regelfall bei privaten Konsu- menten - ist der Leistungsempfänger (Adresse, Steuernummer) nicht angeführt. Auf Verlangen ist auch einer Privatperson die erweiterte Rechnung stets auszustellen. Seit 1. Januar 2016 gibt es in Slowenien die Fiskalkassenpflicht. Seitdem müssen die Kassen eine direkte Online-Verbindung mit dem Finanzamt haben. Die Regelung gilt für Bargeldgeschäfte. Der Begriff Bargeldgeschäfte umfasst Zahlungen mit Geldscheinen und Münzen, die sich als Zah- lungsmittel im Umlauf befinden und andere Zahlungsarten, bei denen es sich nicht um eine unmit- telbare Zahlung auf ein Bankkonto (TRR) handelt sowie Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten, Schecks u. Ä. Einkommensteuer Am 1.1.2007 ist ein neues Einkommensteuergesetz (Zakon o dohodnini) in Kraft getreten. Natürli- che Personen mit Wohnsitz in der Republik Slowenien sowie natürliche Personen, die sich zumin- dest sechs Monate ununterbrochen in Slowenien aufhalten und dort Einkünfte beziehen, sind un- beschränkt steuerpflichtig („Residenten“). Alle anderen natürlichen Personen, die in Slowenien Einkünfte erzielen, sind beschränkt steuerpflichtig („Nichtresidenten“). Die Einkommensteuer unterlag im Jahr 2016 Stufentarifen in Höhe von 16, 27, 41 oder 50+% (letz- terer für Jahresgehälter ab 70.907,20 EUR). Der Steuersatz von 41% kommt bereits ab einem Jah- reseinkommen von 20.400,00 EUR zur Anwendung. Verschiedene Freibeträge und Ausgaben wir- ken steuermindernd. Angesichts des Einkommensniveaus in Slowenien wird im Vergleich zu west- europäischen Staaten die Progressionsstufe von 41% schnell erreicht. Die Beiträge zur Pensions- und Invalidenversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilsmäßig getragen. Zoll und Außenhandelsregime Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d.h. der Handel zwischen ver- schiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behin- dert werden. Importbestimmungen / Zollbestimmungen Zwischen Slowenien und Deutschland gelten die Bestimmungen des Europäischen Binnenmark- tes, bei der Einfuhr aus Drittländern gelten die Bestimmungen der EU. Bilaterale Freihandelsab- kommen traten mit dem EU-Beitritt Sloweniens außer Kraft. Es wird die einheitliche Zollnomenkla- tur verwendet (Harmonisiertes System). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
19 Vorschriften für Versand per Post Standardbrief bis 20 g (mind. 14 x 9 cm, max. 23,5 x 16,5 cm, Stärke 0,5 cm); Brief Höchstgewicht 2 kg (Breite, Länge, Stärke insgesamt 90 cm; Größe dieser Dimensionen max. 60 cm); Zeitungen, Zeitschriften und Bücher bzw. Drucksachen max. 10 kg; Paket max. 30 kg. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Es gelten die einschlägigen EU-Richtlinien. Sämtliche Informationen über die Beschaffenheit und charakteristischen Eigenschaften des Produktes auf der Verpackung, dem Etikett, in Prospekten, Katalogen und Gebrauchsanweisungen sowie Garantieerklärungen müssen in slowenischer Spra- che angeführt werden. Besondere Kennzeichnungsvorschriften gelten für Lebensmittel. CE-Zertifikate sind seit dem 1.5.2004 auch in Slowenien gültig. In Bereichen, für die noch keine EU-Regelung besteht, gilt nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, dass Waren, die in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, auch von je- dem anderen Mitgliedsstaat grundsätzlich akzeptiert werden müssen. Im Bestimmungsmitglieds- staat darf das Produkt auf Konformität mit den nationalen technischen Vorschriften überprüft wer- den. Für Produkte, die in Slowenien zertifiziert werden müssen, sind in der Regel das Institut für Quali- tät und Messwesen (SIQ) zuständig: SLOVENSKI INŠTITUT ZA KAKOVOST T +386 1 477 81 00 IN MEROSLOVJE F +386 1 477 84 44 Tržaška cesta 2 E info@siq.si SI-1000 Ljubljana W www.siq.si Kontaktperson: Hr. Dir. Igor LIKAR (T +386 1 477 81 01, E igor.likar@siq.si) bei Baumaterialien das Amt für Bauwesen (ZAG): ZAVOD ZA GRADBENIŠTVO T +386 1 280 42 50 Dimičeva 12 F +386 1 280 44 84 SI-1000 Ljubljana E info@zag.si W www.zag.si Kontaktperson: Hr. Dir. Dr. Andraž LEGAT (T +386 1 280 42 17) Betrieblich genutzte Maschinen und Anlagen bedürfen, soweit sie keine CE-Kennzeichnung auf- weisen, in manchen Fällen einer Zertifizierung durch das Institut für Sicherheit am Arbeitsplatz und Umweltschutz (IVD): INŠTITUT ZA VARSTVO PRI DELU T +386 2 421 60 10 Valvasorjeva ulica 73 F +386 2 421 60 60 SI-2000 Maribor E info@ivd.si W www.ivd.si/ Kontaktperson: Hr. Dir. Zoran KOVAČEVIČ; (T +386 2 421 60 11; E zoran.kovacevic@ivd.si; Sektion für Zertifizierung) Dieses Institut gibt eine Erklärung ab, dass die Maschinen oder Anlagen den slowenischen Nor- men über Arbeits- und Umweltschutz entsprechen. Die Kosten betragen je nach Produkt zwischen 470 EUR und 4.000 EUR. Arzneimittel und Chemikalien bedürfen nach wie vor einer Registrierung in Slowenien. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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