Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
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Ausgabe 33 Freitag, 04. Juni 2021 Nummer 22 Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch Wir sind wieder für Sie da! TN, Kulturveranstaltungen mit max. 100 TN. Bei be- stimmten Kursen gelten zum Teil abweichende Zahlen Das Land Baden-Württemberg hat sich auf einen Stufen- für die zulässige Personenzahl. plan verständigt, der verschiedene konkrete Öffnungs- schritte in Abhängigkeit der 7-Tage-Inzidenz vorsieht. Ab Voraussetzung für die Teilnahme an den VHS Veranstal- dieser Woche befinden wir uns im Öffnungsschritt 2. Wir tungen ist – neben der Einhaltung von Hygieneregeln, nutzen die Ferienzeit um alle notwendigen Maßnahmen Mindestabstand, Maskenpflicht– auch die Vorlage eines vorzubereiten, damit wir ab dem 07.06.2021 wieder mit tagesaktuellen Test- Impf- oder Genesenen-Nachweises. einigen Kursen in Präsenzform beginnen können. Wir freuen uns sehr, dass die Volkshochschulen nicht län- Nach aktuellem Kenntnisstand heißt das: ger warten müssen und hoffen auf Ihre Teilnahme. • Erlaubt sind etwa: Vorträge, Sprach- und berufsbilden- de Kurse, Kunst- und Kreativkurse, Führungen, Ent- Ihre VHS-Umkirch spannungsangebote ohne Bewegungsanteile (z.B. Au- togenes Training), kontaktarme Bewegungsangebote (z.B. Fitness-Mix) und Entspannungsangebote mit Be- wegungsanteilen (z.B. Yoga), Tanzkurse (auch Paartanz, bei Paaren eines Haushalts oder gleichgestellte Paare), Kochkurse, Musikkurse, Kulturveranstaltungen 79224 Umkirch, Vinzenz-Kremp-Weg 1 • Kurse in geschlossenen Räumen i.d.R. mit max. 10 TN Telefon: (07665) 50518, Telefax: (07665) 50539 (evtl. künftig 20 TN), Kurse im Freien i.d.R. mit max. 20 E-Mail: vhs@umkirch.de, Homepage: www.vhsumkirch.de
Seite 2 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Sommerferienprogramm der Gemeinde Umkirch 2021 Liebe Kinder, liebe Eltern, die Sommerferien stehen kurz vor der Tür und auch dieses Jahr wird es ein Sommerferienprogramm in Umkirch geben. Es war lange Zeit nicht klar, ob aufgrund der aktuellen Covid-Situation ein Sommerferienprogramm stattfinden kann. Umso mehr freu- en wir uns euch mitteilen zu können, dass es auch dieses Jahr wieder ein vielfältiges Sommerferienprogramm mit tollen neuen Angeboten geben wird! :-) Auf der Internetseite www.umkirch.feripro.de können alle Ver- anstaltungen, wie bereits in den vergangenen Jahren, bequem eingesehen und gebucht werden. Der Anmeldezeitraum startet am 04.06.2021, 8:00 Uhr, und endet am 04.07.2021, 23:59 Uhr. Alle Anmeldungen werden un- abhängig vom Eingangsdatum berücksichtigt! Eine Teilnahme- bestätigung erhalten Sie per Mail am 05.07.2021. NEU! Der Bezahlvorgang wurde wie folgt geändert: Die 2,- € Teilnehmergebühr und der gedruckte Veranstaltungs- pass müssen in der Woche vom 05.07.-09.07. zwischen 15:00- 19:00 Uhr im JUGENDZENTRUM abgegeben werden. Wir arbeiten gerade noch daran, dass eine Zahlung in diesem Jahr auch via. Überweisung möglich ist. Sofern dies umgesetzt wer- den kann, erhalten Sie eine Nachricht zu den Zahlungsmodalitä- ten an ihre hinterlegte E-Mailadresse. Wir freuen uns auf euch! Viel Spaß mit dem diesjährigen Sommerferienprogramm wünscht Euer Juze-Team der Gemeinde Umkirch.
Seite 3 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Kostenlose neutrale Energieberatung für Haushalte aus dem Landkreis Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg e.V. kostenlose und unabhängige Energiebe- ratungsangebote für private Haushalte aus dem Land- kreis an. Die Durchführung der Beratungstermine wird Kostenlose Corona-Schnelltests größtenteils mit Mitteln des Bundesministeriums für Schnelltestzentrum Umkirch am Gutshof, Hauptstr. 7 Wirtschaft und Energie gefördert. Den restlichen Teil (gegenüber Volksbank) übernimmt der Landkreis für Sie. Der DRK-Ortsverein Umkirch und die Apotheke am Gutshof richten in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zwischen folgenden drei Energie-Checks für eine ein Corona-Schnelltestzentrum in der Umkircher Orts- Beratung können Sie wählen: mitte ein. Im Rentamt-Gebäude am Gutshof, Hauptstr. • Gebäude-Check 7 (gegenüber Volksbank) können sich ab sofort alle Sie wollen mehr über den energetischen Zustand Bürger*innen kostenlos auf Corona testen lassen. Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erfahren? Unser Gebäude-Check beurteilt Ihren Strom- und Wärme- Für das Schnelltestzentrum hat die Gemeinde die Räum- verbrauch, Ihre Heizungsanlage sowie Ihre Gebäude- lichkeiten im Rentamt, die Infrastruktur und die Testkits hülle und zeigt Sparpotenziale auf. zur Verfügung gestellt. Die Koordination übernimmt der DRK Ortsverein und die Apotheke am Gutshof. • Eignungs-Check Heizung Ist bei Ihnen demnächst ein Heizungstausch fällig Rahmenbedingungen: oder möchten Sie auf erneuerbare Energien umstei- • Die Öffnungszeiten sind von: gen? Dann ist der Eignungs-Check Heizung das richti- Montag: 08.30 – 10.30 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr ge Beratungsangebot für Sie. Dienstag: 16.00 – 18.00 Uhr Mittwoch: 08.30 – 10.30 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr • Solarwärme-Check Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr Solarthermische Anlagen heizen Wasser und Woh- Freitag: 08.30 – 10.30 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr nung mit der Kraft der Sonne. Machen Sie den So- Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr larwärme-Check, um das Potenzial Ihrer Anlage voll Außerhalb der Öffnungszeiten melden Sie sich bit- auszuschöpfen. Wir finden für Sie heraus, ob Ihr Spei- te persönlich oder telefonisch bei der Apotheke am cher und Ihre Kollektoren zusammenpassen und Ihre Gutshof (Tel.: 07665/51626) Solaranlage richtig mit dem Heizkessel kommuniziert. • Bitte vereinbaren Sie einen Online-Termin unter www. apothekeamgutshof.de Die Beratungen werden bei Ihnen zu Hause von un- oder falls Sie keine Möglichkeit zur Anmeldung haben, abhängigen Energieberatern durchgeführt, die den ho- kommen sie einfach direkt ins Testzentrum! hen Qualitätsanforderungen der Verbraucherzentrale • Personalausweis oder Reisepass erforderlich genügen müssen. • Zutritt zum Schnelltestzentrum grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung und Zutrittsberechtigung. Bei Interesse wenden Sie sich zwecks Terminvereinba- • Nach erfolgreicher Anmeldung wird von ausgebilde- rung direkt an die Verbraucherzentrale: 0800 809 802 tem Personal ein Abstrich vor Ort genommen und aus- 400. gewertet. Nach ca. 15 Minuten steht das Ergebnis des Anmeldung sind noch bis zum 30.11.2021 möglich. Tests fest. • Im Falle eines positiven Tests muss man sich sofort in Die Verbraucherzentrale bietet an zwei Beratungsstütz- häusliche Quarantäne begeben. Außerdem ist zur Ab- punkten in Freiburg und Titisee-Neustadt auch eine sicherung laut Vorgaben des RKI ein PCR-Kontrolltest kostenlose stationäre Energieberatung für Haushalte durchzuführen. Im Falle eines positiven Ergebnisses aus dem Landkreis. erhalten Sie vor Ort alle hierzu notwendigen Informa- tionen. Da es sich bei SARS-CoV-2 nach dem Infektions- schutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit han- delt, wird das Gesundheitsamt automatisch von uns benachrichtigt. • Wichtiger Hinweis: Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests stellt eine Mo- mentaufnahme der möglichen Virenlast dar und bie- tet keine 100prozentige Sicherheit, dass die getestete Person nicht mit SARS-COV2 infiziert ist. Die Reduktion von Kontakten sowie die Einhaltung der AHA+L+A- Regeln haben stets oberste Priorität. Ihr Team des Schnelltestzentrums Umkirch
Seite 4 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Sozialberatung/Seniorenarbeit der Gemeinde ab 1. Juni wieder besetzt Seit dem 29.05.2021 gilt der Öffnungsschritt 2 Seit Dienstag, 1. Juni 2021, ist die Sozialberatung und Se- niorenarbeit der Gemeinde mit Frau Jana Hübner wieder im Landkreis Breisgu-Hochschwarzwald und im besetzt. Stadtkreis Freiburg Die Sprechstunde findet immer mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr im Zimmer 1, (Erdgeschoss) statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin! E-Mail: j.huebner@umkirch.de Telefon: 07665/ 505-19 Telefax: 07665/ 505-29 Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Halbseitige Sperrung der Straße „In der Breite“ Aufgrund der Verlegung eines Gas-Hausanschlusses im Be- reich der Straße „In der Breite 56“ kommt es voraussichtlich bis zum 09.06.2021 zur halbseitigen Sperrung. Die Arbeiten werden bei halbseitiger Verkehrsführung durchgeführt. Dem Fahrverkehr im Arbeitsstellenbereich muss eine Min- destfahrbahnbreite von 3,00 m zur Verfügung stehen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Bau-Infobox Bau-Infobox Projekt: Aktuelle Phase/Maßnahme: Projekt: Projekt: Aktuelle Phase/Maßnahme:Verlegung Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt des Haupteingangs, Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt Umbau Grundschule --> Erstellung von Sanitäranlagen Durchführung neuer Zugang über den Eingang Schulmensa im Bestandsgebäude von Fliesenarbeiten --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude Projekt: Projekt: Aktuelle Phase/Maßnahme:Aktuelle Phase/Maßnahme: Projekt: Beginn von Abbrucharbeiten, Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt Umbau Umbau Kindertagesstätte Grundschule - 2. Bauabschnitt Fertigstellung der BauarbeitenStellen von Wänden --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude Projekt: Aktuelle Phase/ Maßnahme: Aktuelle Phase/Maßnahme: Projekt: Projekt: Durchführung von Elektroarbeiten Park- und Grünanlagen Die Prüfung Umbau Grundschule und Instandsetzung der öffentlichen Müllbehälter - 2. Bauabschnitt Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude wurde --> Erstellung von durchgeführt. Sanitäranlagen im Bestandsgebäude Aktuelle Phase/Maßnahme: Projekt: Projekt: Aktuelle Phase/ Maßnahme: Durchführung von Trockenbauarbeiten Projekt: Kindertagesstätte Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt Fertigstellung der Wasserspielelandschaft --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude Aktuelle Phase/Maßnahme: Bodenverlegearbeiten sind abgeschlossen Projekt: Projekt: Jugendzentrum Umkirch Jugendzentrum Umkirch --> Sanierungsarbeiten nach Brandschaden --> Sanierungsarbeiten nach Brandschaden Aktuelle Phase/Maßnahme: Ausschreibung ist abgeschlossen,
Seite 5 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung samwerden der Vereinbarung auf die Stadt Müllheim (überneh- mende Gemeinde) über. Sie erfüllt die Aufgabe in ihren Amts- eines gemeinsamen Gutachterausschusses räumen. „Markgräflerland-Breisgau“ zwischen der Stadt Müllheim (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden verpflichten sich, ihre jeweiligen Gutachterausschussgebührensatzungen sowie vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Löffler die maßgeblichen Ziffern des Gebührenverzeichnisses der (im Folgenden: „übernehmende Gemeinde“) jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung zum 01.07.2021 aufzuheben. Der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- und de) ist ein Protokollauszug der entsprechenden Gremiums- der Gemeinde Ballrechten-Dottingen sitzung zu übersenden. vertreten durch Herrn Bürgermeister Patrick Becker der Gemeinde Bötzingen (4) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Städte/ vertreten durch Herrn Bürgermeister Dieter Schneckenburger Gemeinden erweitert werden, soweit die Städte/Gemein- der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl den im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Bruder Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Städte/Gemein- der Gemeinde Eschbach den bedarf der Zustimmung der Stadt Müllheim (überneh- vertreten durch Herrn Bürgermeister Mario Schlafke mende Gemeinde) sowie der jeweils abgebenden Stadt/ der Gemeinde Gottenheim Gemeinde. vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Riesterer der Stadt Heitersheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Zachow § 2: Zusammensetzung des Gutachterausschusses, Gutach- der Gemeinde Ihringen terbestellung vertreten durch Herrn Bürgermeister Benedikt Eckerle der Gemeinde March (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Müllheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Mursa (übernehmende Gemeinde) ein Gutachterausschuss gebil- der Gemeinde Merdingen det. Dieser trägt die Bezeichnung vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Rupp „Gemeinsamer Gutachterausschuss der Gemeinde Münstertal „Markgräflerland-Breisgau“ vertreten durch Herrn Bürgermeister Rüdiger Ahlers bei der Stadt Müllheim“ der Stadt Neuenburg am Rhein (nachstehend „gemeinsamer Gutachterausschuss“ genannt). vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Schuster der Gemeinde Umkirch (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen in Abstim- vertreten durch Herrn Bürgermeister Walter Laub mung mit der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach- und der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl terausschusses nach Maßgabe von § 192 Absatz 3 Bauge- vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Bohn setzbuch (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und (im Folgenden: „abgebende Städte/Gemeinden“) sonstigen Wertermittlungen erfahrene Personen, die vom Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- Stand: 06.05.2021 (Endfassung) de) zu ehrenamtlichen Gutachter*innen bestellt werden. AZ: 625.21:0001/3/4 Die Anzahl der Mitglieder*innen (Gutachter*innen) des ge- meinsamen Gutachterausschusses wird von der Stadt Müll- Vorbemerkung: heim (übernehmende Gemeinde) in Abstimmung mit den Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die Städ- abgebenden Städten/Gemeinden bzw. ggf. weiteren ab- te/Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten gebenden Städten/Gemeinden festgelegt. Die Benennung am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Heitersheim, Ihringen, erfolgt in der Weise, dass die Beteiligten, d.h. abgebende March, Merdingen, Münstertal, Neuenburg am Rhein, Umkirch Städte/Gemeinden und die Stadt Müllheim (übernehmen- und Vogtsburg im Kaiserstuhl (abgebende Städte/Gemeinden) de Gemeinde), berechtigt sind, pro angefangene 5.000 schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschus- Einwohner je eine/n Gutachter*in vorzuschlagen. Für die ses „Markgräflerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz Ermittlung der Einwohnerzahl findet § 143 Gemeindeord- 2 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachteraus- nung (GemO) entsprechend Anwendung. schüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in (3) Wächst eine Stadt/Gemeinde und erreicht innerhalb der Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammen- Amtsperiode die nächsthöhere Größenklasse, so stellt sie arbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: trotzdem erst in der darauffolgenden Amtsperiode eine/n Gutachter*in mehr. Schrumpft eine Stadt/Gemeinde und § 1: Gegenstand der Vereinbarung: fällt innerhalb der Amtsperiode in die nächstniedrigere Grö- (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden übertragen die Bil- ßenklasse, so stellt sie trotzdem erst in der darauffolgenden dung von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Amtsperiode eine/n Gutachter*in weniger. GuAVO auf die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde). (4) Der/die Vorsitzende, seine/ihre zwei Stellvertreter*innen (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erfüllt sollen vom Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmen- anstelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach de Gemeinde) für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperi- Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach der ode auf Basis eines rollierenden Systems bestellt werden: Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben des Gut- Legislaturperiode 1 (1.1.2021 – 31.12.2024) achterausschusses, in eigener Zuständigkeit. Vorsitz: Vorschlagsrecht Bad Krozingen 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneingeschränkt Breisach am Rhein und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit den übertragenen 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirk- Müllheim
Seite 6 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Legislaturperiode 2 (1.1.2025 – 31.12.2028) § 5 Mitwirkung der abgebenden Städte/Gemeinden bei der Vorsitz: Vorschlagsrecht Breisach am Erfüllung der Aufgabe Rhein (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts- 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Inkraft- Müllheim treten dieser Vereinbarung ihren Geodatenbestand, wenn 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad möglich in digitaler Form, zur Erfüllung der Aufgabe kos- Krozingen tenfrei zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: • Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformations- Legislaturperiode 3 (1.1.2029 – 31.12.2032) systems (ALKIS), Vorsitz: Vorschlagsrecht Müllheim • Daten über Altlasten, 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad • Bodenrichtwertkarten, Krozingen • Flächennutzungsplan, 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht • Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwas- Breisach am Rhein ser...), • Höhenlinien, Nach Ablauf Legislaturperiode 3 beginnt das rollierende System • Orthofotos, wieder wie oben beschrieben von vorne (Beginn bei Legislatur- • Schutzgebiete, periode 1 über 2 und 3 in einer „Endlosschleife“). • Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen, insbe- sondere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil), alte Orts- (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) gewähr- baupläne, Sanierungsgebiete, leistet, dass bei Belangen der beteiligten Städte/Gemein- • Bauakten, den (z.B. Bodenrichtwerte, Gutachten etc.) vorrangig die • Baulasten, bestellten Gutachter*innen der Wohnsitzkommune heran- • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, gezogen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des • Daten zum Denkmalschutz, gemeinsamen Gutachterausschusses. • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Boden- ordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), (6) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungs- Gutachter*innen zu bestellenden Vertreter*innen des Fi- maßnahmen, nanzamtes und dessen/deren Stellvertreter*innen obliegt • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren. der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2 GuAVO). (2) Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den abgeben- den Städten/Gemeinden aktualisiert werden, übergeben § 3: Geschäftsstelle des gemeinsamen diese das entsprechende Update / den aktualisierten Da- Gutachterausschusses tenbestand spätestens zwei Wochen nach dem Update an (1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- ses wird bei der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ses. eingerichtet (§ 8 Absatz 1 GuAVO). Diese trägt die Bezeich- nung (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts- „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses den jeweili- „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim“ gen amtlichen Straßenschlüssel in Papierform und als elekt- ronische Datei (Excel-Format) zur Verfügung. (nachstehend „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- schusses“ genannt). (4) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermöglichen den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsit- Gutachterausschusses kostenfrei Zugriff auf alle bei ihr vor- zenden des Gutachterausschusses die Erledigung der lau- handenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen fenden Verwaltungsaufgaben. Daten. Hierzu gehören unter anderem die • Bauakten, (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet • Baulasten, sich, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforder- • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, liche und geeignete Personal- und Sachmittelausstattung • Daten zum Denkmalschutz, zu gewährleisten (§ 1a GuAVO). Die Stadt Müllheim (über- • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Boden- nehmende Gemeinde) besetzt die Geschäftsstelle mit eige- ordnungsmaßnahmen, nem Personal. Die hierfür erforderlichen Personalentschei- • Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), dungen obliegen der Stadt Müllheim. Die Stadt Müllheim • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungs- (übernehmende Gemeinde) verpflichtet sich weiter, eine re- maßnahmen, gelmäßige fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen der • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Geschäftsstelle und der Gutachter*innen sicherzustellen. • Einwohnermeldedaten. (5) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen der Ge- schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses § 4: Übergang der Aufträge eine/n ständige/n Ansprechpartner*in, welche/r die Unter- (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachteraus- lagen bei der jeweiligen abgebenden Stadt/Gemeinde er- schüsse der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer hebt und der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband ausschusses innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung Müllheim-Badenweiler) beantragten und noch nicht fertig übersendet. Die Unterlagen werden nach Gebrauch von der gestellten Verkehrswertgutachten gehen auf den gemein- Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an samen Gutachterausschuss über. Auf § 6 Absatz 7 dieser die jeweilige abgebende Stadt/Gemeinde zurückgegeben, Vereinbarung wird verwiesen. soweit es sich um Originale handelt.
Seite 7 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Müllheim für die Anschubfinanzierung am Projektende in (6) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die Rechnung gestellt werden („Spitzabrechnung“). Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch a. Die beteiligten Städte/Gemeinden vereinbaren im Vor- und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der je- griff auf die vorgenannte Spitzabrechnung eine An- weiligen abgebenden Stadt/Gemeinde zuzugreifen, soweit schubfinanzierung als pauschale Einmalzahlung i.H.v. dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdien- 2 € pro Einwohner*in. Mit dieser Anschubfinanzierung lich ist. Entsprechende Anträge zum automatisierten Ab- ist gleichzeitig der Aufwand für die rückwirkende Er- rufverfahren aus den maschinell geführten Grundbüchern fassung und Auswertung der Kauffälle auf dem Gebiet der abgebenden Städte/Gemeinden und der Stadt Müll- der abgebenden Städte/Gemeinden ab sechs Monate heim (übernehmende Gemeinde) bei der Grundbuchdaten- vor Inkrafttreten der Vereinbarung abgegolten. Die zentrale Baden-Württemberg werden von der Geschäfts- Anschubfinanzierung wird vier Wochen nach Vertrags- stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt. schluss fällig, Verzug ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Ge- setzbuch (BGB) geregelt. (7) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die b. Die Einwohnerzahl richtet sich dabei nach den zuletzt Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen vor Vertragsschluss vorliegenden Zahlen des Statisti- Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit schen Landesamtes (Ergebnisse der Bevölkerungsfort- dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdien- schreibung auf Basis des Zensus). lich ist. c. Am Projektende kann es so zu Rückzahlungen oder Nachforderungen der tatsächlich angefallenen Kosten (8) Die bei den abgebenden Städten/Gemeinden oder ihrer der Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung an die Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband beteiligten Städte/Gemeinden kommen. Projektende March-Umkirch) eingehenden Urkunden, die für den ge- ist hierbei die Einnahme der Zielgliederung unter Her- meinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden stellung deren Arbeitsbereitschaft. von den abgebenden Städten/Gemeinden spätestens in- d. Ein klarer zeitlicher Schnitt zwischen den notwendigen nerhalb einer Woche in verschlossenem Umschlag an die Vorarbeiten in den jeweiligen Erweiterungsphasen und Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses dem operativen Betrieb ist hierbei zwingend notwen- weitergeleitet. dig und wird aus Transparenzgründen klar kommuni- ziert sowie laufend durch die buchhalterische Erfassung (9) Die abgebenden Städte/Gemeinden tragen dafür Sorge, „operativer Betrieb“/“Anschubfinanzierung“ sicherge- dass mit Ablauf des auf das Wirksamwerden dieser Verein- stellt. Für den Nachweis der tatsächlich angefallenen barung vorangegangenen Tages die Dienststempel der Kosten der Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung jeweiligen Gutachterausschüsse entwertet werden. Die hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ge- Bestellung von ehrenamtlichen Gutachter*innen durch eignete Kostennachweise zu führen. Anstelle eines Ein- die abgebenden Städte/Gemeinden ist mit dem Wirksam- zelnachweises können Personal- und Sachkosten auch werden dieser Vereinbarung durch den/die jeweilige/n mit Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß den Bürgermeister*in zu widerrufen (§ 4 Absatz 1 GuAVO). Der anerkannten Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ein durch der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs- den/die jeweilige/n Bürgermeister*in bestätigter Nachweis management (KGSt) in der jeweils gültigen Fassung er- zu § 5 Absatz 9 Satz 1 und 2 zu übersenden. mittelt wurden. e. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der An- schubfinanzierung und die hierfür anfallenden Finan- § 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung zierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetz- (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erhebt für lichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie dem Amtshandlungen im Rahmen der ihr übertragenen Auf- privatwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind. gabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann im Rahmen der ihr übertragenen (4) Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des gemeinsa- Aufgabengebiete Satzungen erlassen, die für das gesamte men Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, so- Gebiet der Beteiligten gelten; dies gilt nicht für die Erhe- wohl in der Vorbereitungsphase (Anschubfinanzierung) als bung von Steuern. auch im operativen Betrieb, werden von der Stadt Müllheim wie folgt gebucht: (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden beteiligen sich an den nicht durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 ge- (i) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“): deckten laufenden Personal- und Sachaufwendungen der Hierzu gehören alle mit Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde), die durch die • der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Absatz 5 Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Ausschusses und der BauGB), Geschäftsstelle des gemeinsamen Ausschusses entstehen, • der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und entsprechend den nach § 6 Abs. 6 dieser Vereinbarung. fest- der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gelegten Kostenverteilungsschlüsseln. (§ 193 Absatz 5 BauGB) sowie • der Erteilung von Auskünften jeglicher Art (3) Da zur Einnahme der Arbeitsbereitschaft unstreitig eine einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) Vorbereitungsphase nötig ist, für die noch keine Daten und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebührensat- als Grundlage für die Berechnung der Kostenverteilungs- zung (Erträge). schlüssel vorliegen, ist es vorgesehen, dass den beteiligten Städten/Gemeinden – d.h. neben den diese öffentlich- (ii) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerblicher rechtlich Vereinbarung zu Beginn schließenden Städte/ Art“): Gemeinden (die Beteiligten) auch weitere beitrittswillige Hierzu gehören alle mit Städte/Gemeinden in den jeweiligen Erweiterungsphasen • der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert - im gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland- von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Breisgau“ nur die tatsächlich anfallenden Kosten der Stadt Rechten an Grundstücken
Seite 8 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) rechnenden Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen und Gebühreneinnahmen der Gutachterausschussgebüh- Verwaltungsgemeinkosten nach den anerkannten Grund- ren- und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge). sätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der KGSt, • die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Pro- (5) Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Abmangel) wird gramme im Gutachterausschuss (Kaufpreissammlung, für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“) und den pri- Wertermittlungsprogramm). vatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerblicher Art“) je- weils getrennt ermittelt. Es findet aus Gründen der Umsatz- Für den Nachweis der Personal- und Sachaufwendungen hat die besteuerung des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeignete Kosten- gewerblicher Art“) keine Verrechnung untereinander statt. nachweise zu führen. Anstelle eines Einzelnachweises können Personal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten angesetzt (6) Für die Weiterberechnung des Abmangels (Saldo aus Ein- werden, die gemäß den anerkannten Grundsätzen „Kosten eines nahmen und Ausgaben) werden zur Kostenverteilung fol- Arbeitsplatzes“ der KGSt in der jeweils gültigen Fassung ermittelt gende zwei Kostenverteilungsschlüssel vereinbart: wurden. (i) Für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“): (9) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist berech- Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem Gebiet tigt, Vorauszahlungen je in der Mitte eines Kalendervier- der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Gesamtzahl teljahres (15.02./15.05./15.08. und 15.11.) in Höhe eines aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs. Viertels des sich nach dem Haushaltsplan ergebenden Um- lagebedarfs von den Beteiligten zu er heben. (ii) Für den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerb- licher Art“): (10) Bis zum 30. September des Folgejahres erstellt die Stadt Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahrgangs Müllheim (übernehmende Gemeinde) eine Abrechnung auf dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis der im vorausgegangenen Haushaltsjahr im Zusammen- zur Gesamtzahl aller erstatteten Gutachten eines Jahrgangs. hang mit der Aufgabenerfüllung angefallenen Aufwendun- gen nach § 6 dieser Vereinbarung und der geltend gemach- Als Kauffall im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels ten Gebühren und Auslagen. Die Erstattung des sich nach gelten alle Flurstücke bzw. Flurstücksanteile (Miteigentum- Abzug der Gebühren und Auslagen aus der Abrechnung er- santeile), die in Verträgen behandelt werden, die dem Gut- gebenen Betrages erfolgt durch die beteiligten Städte/Ge- achterausschuss nach § 195 BauGB übersandt werden. meinden nach Zugang der Abrechnung nach Satz 1, Verzug ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Als Gutachten im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels gelten alle in einem Jahrgang bei der Geschäftsstelle des (11) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträ- Gutachterausschusses beantragten Gutachten im Sinne des ge nach den für Gebühren geltenden kommunalabgaben- § 193 Absatz 1 BauGB, die unter einem Jahrgang geführt rechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschlä- werden, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. Es ge zu entrichten. wird darauf hingewiesen, dass die Kosten und die Finanzie- rungsbeiträge des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb gewerblicher Art“) und die hierfür anfallenden Finanzie- § 7: Verpflichtungen der beteiligten Städte/Gemeinden rungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetzlichen (1) Den beteiligten Städten/Gemeinden obliegt die Verpflich- Umsatzsteuerpflicht unterliegen. tung zur gegenseitigen Information und sonstigen ver- tragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignis- (7) Hinsichtlich der Gebühren für Verkehrswertgutachten, die sen haben sich die beteiligten Städte/Gemeinden jeweils bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung bei den abge- unaufgefordert zu unterrichten. benden Städten/Gemeinden bzw. ihrer Zusammenschlüs- se (z.B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Baden- (2) Die beteiligten Städte/Gemeinden verpflichten sich, diese weiler) beantragt wurden, vereinbaren die Stadt Müllheim Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den (übernehmende Gemeinde) und die abgebenden Städte/ Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. Gemeinden im Innenverhältnis, dass der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) die eingenommenen Gebüh- (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ver- ren auf der Grundlage der Gutachterausschussgebühren- pflichtet, den abgebenden Städten/Gemeinden jederzeit satzung des gemeinsamen Gutachterausschusses zuste- (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, hen. Auf § 4 Absatz 1 dieser Vereinbarung wird verwiesen. die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe ste- hen. (8) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr. Grundlage für die Ermittlung der Personal- und Sachauf- (4) Die beteiligten Städte/Gemeinden werden, soweit recht- wendungen nach den vorgenannten Absätzen bilden dabei lich zulässig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, insbesondere: Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen • die tatsächlichen Personalaufwendungen für die zur Auf- vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich gabenerfüllung notwendigen Beschäftigten und Beam- oder sachdienlich sind. ten, • die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) benennt Gutachter gemäß § 14 GuAVO, den abgebenden Städten/Gemeinden eine/n ständigen • die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, Ansprechpartner*in für die Erfüllung der Aufgabe. • die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsfüh- rung aus dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden Sachkosten aller Arbeitsplätze des gemeinsamen Gutach- § 8: Datenschutz terausschusses sowie der gemeinsamen Geschäftsstelle, (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) stellt durch ermittelt auf Grundlage der Personal- und Versorgungs- technische und/oder organisatorische Maßnahmen sicher, aufwendungen im Gutachterausschusswesen des abzu- dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden.
Seite 9 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Bötzingen hat dieser Ver- des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden- einbarung am 09.02.2021 zugestimmt. Württemberg, Landtagsdrucksacke 13/4910 S. 59 ff.), dass • erkennbar an den gemeinsamen Gutachterausschuss ge- (3) Der Gemeinderat der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl richtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt hat dieser Vereinbarung am 18.02.2021 zugestimmt. Müllheim (übernehmende Gemeinde), der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses ungeöffnet vor- (4) Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat dieser Ver- gelegt werden; einbarung am 25.03.2021 zugestimmt. • die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezogenen Daten, die sie aufgrund ihrer Tä- (5) Der Gemeinderat der Gemeinde Gottenheim hat dieser Ver- tigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit einbarung am 25.03.2021 zugestimmt. geheim zu halten haben; • Gutachten nicht vom/von der Vorsitzenden oder anderen (6) Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat dieser Verein- Personen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete barung am 16.03.2021 zugestimmt. Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner*innen oder Besucher*innen ausschließt; (7) Der Gemeinderat der Gemeinde Ihringen hat dieser Verein- • beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen barung am 15.02.2021 zugestimmt. Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder zwischen Be- hörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Auf- (8) Der Gemeinderat der Gemeinde March hat dieser Vereinba- bewahrung verwendet werden; rung am 08.03.2021 zugestimmt. • die in der Registratur der erfüllenden Körperschaft aufbe- wahrten Gutachten (Bürofertigungen), Urkunden und Ak- (9) Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat dieser Ver- ten nur dem gemeinsamen Gutachterausschuss und den einbarung am 27.04.2021 zugestimmt. Mitarbeitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses zugänglich sind; (10) Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal hat dieser Ver- • Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen einbarung am 22.03.2021 zugestimmt. aufbewahrt werden; • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch (11) Der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein hat dieser erteilt werden und Vereinbarung am 12.04.2021 zugestimmt. • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisier- ter Form erteilt werden. (12) Der Gemeinderat der Gemeinde Umkirch hat dieser Verein- barung am 08.02.2021 zugestimmt. § 9: Haftung (13) Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl hat (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet dieser Vereinbarung am 26.01.2021 zugestimmt. sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. (14) Der Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) hat dieser Vereinbarung am 21.04.2021 zuge- (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) haftet für stimmt. die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftrag- ten nach den gesetzlichen Bestimmungen. (15) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Ge- nehmigung der Rechtsaufsichtbehörde. § 10: Kündigung (16) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Geneh- (1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht befristet. migung von allen beteiligten Städten und Gemeinden öf- fentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach der letz- (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden haben das Recht, diese ten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Als Kündigungsfrist 01.07.2021, rechtswirksam. werden 24 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart (§ 25 Absatz 4 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)). (17) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) teilt der (3) Die Kündigung erfolgt durch Schriftform. Zentralen Geschäftsstelle die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Müllheim den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach (übernehmende Gemeinde) Anspruch auf Kostenbeteili- Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit. gung für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leistungen. § 13: Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam § 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Erfüllungsort ist Müllheim. Gerichtsstand ist das zuständige Ver- Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Gemeinden waltungsgericht. werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich ent- § 12: Wirksamkeit, in Kraft treten sprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Ver- (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Ballrechten-Dottingen hat einbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestim- dieser Vereinbarung am 25.02.2021 zugestimmt mungen ergänzt werden muss.
Seite 10 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Für die Stadt Müllheim, (übernehmende Gemeinde) [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Martin Löffler, Bürgermeister Für die Gemeinde Ballrechten-Dottingen, Für die Gemeinde Bötzingen, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Patrick Becker, Bürgermeister Dieter Schneckenburger, Bürgermeister Für die Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl, Für die Gemeinde Eschbach, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Michael Bruder, Bürgermeister Mario Schlafke, Bürgermeister Für die Gemeinde Gottenheim, Für die Stadt Heitersheim, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Christian Riesterer, Bürgermeister Christoph Zachow, Bürgermeister Für die Gemeinde Ihringen, Für die Gemeinde March, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Benedikt Eckerle, Bürgermeister Helmut Mursa, Bürgermeister Für die Gemeinde Merdingen, Für die Gemeinde Münstertal, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Martin Rupp, Bürgermeister Rüdiger Ahlers, Bürgermeister Für die Stadt Neuenburg am Rhein, Für die Gemeinde Umkirch, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Joachim Schuster, Bürgermeister Walter Laub, Bürgermeister Für die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl, [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Benjamin Bohn, Bürgermeister 79104 Freiburg, den 21. Mai 2021 Genehmigung Die am 11.05.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Müllheim und den Städten Heitersheim, Neu- enburg am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie den Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, lhringen, March, Merdingen, Münstertal und Umkirch, zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg und Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräf- lerland-Breisgau‘‘, wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt. ZITAT DER WOCHE Ein Blick in die Vergangenheit hat nur Sinn, wenn er der Zukunft dient. Konrad Adenauer
Seite 11 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Der Bewegungspass zur Bewegungsförde- Abi 2021 – und dann?“ rung von Kindern im Landkreis Breisgau- Zusätzliches Angebot der Berufs- und Studienberatung Hochschwarzwald und in der Stadt Freiburg Am Montag, 14. Juni, Dienstag, 15. Juni und Donnerstag, 17. Juni, bieten die Berufs- und Studienberater der Agentur startet für Arbeit Freiburg zusätzliche Beratungs-gespräche an. In Gemeinsames Projekt des Landkreises, der Stadt, des der Zeit von 10 bis 16 Uhr können unter Telefon 0761 2710- Badischen Sportbunds Freiburg und der AOK Südlicher 750 Fragen rund um die Themen Berufs- und Studienwahl, Oberrhein Bewerbung und Ausbildungsmarkt gestellt werden. Ange- Pädagogische Fachkräfte sowie Übungsleiterinnen und sprochen sind Schülerinnen und Schüler mit Hochschulbe- Übungsleiter können sich jetzt kostenlos zertifizieren rechtigung, die nach Beendigung der Schule, eines Freiwilli- lassen. gendienstes, eines Auslandsaufenthaltes oder nach Abbruch Bewegungsmangel gilt als bedeutender Risikofaktor für einer Ausbildung oder eines Studiums neue Impulse für den Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Berufsstart benötigen. weitere Zivilisationskrankheiten. Das gilt für die Großen, wie auch für die Kleinen. Kinder haben einen ganz natürli- Kontakt per Mail: chen Drang zur Bewegung, bekommen aber in der heutigen Freiburg.Berufs-und-Studienberatung@arbeitsagentur.de. Zeit oft viel zu wenig Gelegenheiten hierzu: Hier lockt der Computer, das Handy oder das Tablet – dort wird das Kind im Kinderwagen geschoben oder mit dem Auto zur Schule gebracht. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind diese Ent- wicklungen mehr spürbar als je zuvor. Dem Reiz des Nichts-Tun’s muss aktiv entgegengewirkt und Bewegung gezielt gefördert werden. Der Landkreis Breis- gau-Hochschwarzwald setzt hierzu mit dem sogenannten Straßenreinigung Bewegungspass gemeinsam mit der Stadt Freiburg, dem Die Straßen im Gemeindegebiet werden monatlich durch Badischen Sportbund Freiburg und der AOK Südlicher Ober- die Kehrmaschine gereinigt. rhein einen wichtigen Impuls. Das vom Amt für Sport und Bewegung in Stuttgart entwickelte Programm soll auch in Die nächste Reinigung der Straßen durch die Firma Förster unserer Region umgesetzt werden. GmbH, findet am Mittwoch, 9. Juni 2021 statt. Damit die Der Bewegungspass ist ein umfassendes Programm zur Straßenreinigung besonders effektiv durchgeführt werden motorischen Förderung von Kindern von 2 bis 7 Jahren und kann bitten wir alle Fahrzeugbesitzer, an diesen Tagen die durch seine kindgerechte Gestaltung besonders geeignet Straßenränder nicht durch parkende Fahrzeuge zu versper- für die Umsetzung in Kitas, Grundschulen, Sportvereinen ren. und vielen weiteren Einrichtungen, die mit der entsprechen- den Altersgruppe arbeiten. Weitere Informationen zum Kon- Wir danken für Ihr Verständnis. zept finden sich unter www.bewegungspass-bw.de. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Für pädagogische Fachkräfte aus Kitas und Vereinen sowie für Eltern bietet der Bewegungspass neben der Motorikför- derung die Möglichkeit Förderbedarfe aber auch Fortschrit- te zu erkennen und untereinander in Austausch zu kommen. Pädagogische Fachkräfte sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter können sich ab jetzt für die Umsetzung in ihrer SPERRMÜLLBÖRSE Einrichtung kostenlos zertifizieren lassen. In zwei gemein- samen 90-minütigen Treffen geht es unter anderem um die Im Nachrichtenblatt werden gut erhaltene, noch gebrauchs- fähige Gegenstände veröffentlicht. Wer etwas über die frühkindliche Entwicklung und Grundlagen der Motorik- Sperrmüllbörse zu verschenken hat, kann dies der Gemein- und Bewegungsförderung. Die Teilnehmerinnen und Teil- deverwaltung vor dem Redaktionsschluss (Dienstag 12.00 nehmer lernen das Konzept des Bewegungspasses kennen Uhr) gerne mitteilen. Vielen Dank. und können in einer praktischen Phase zwischen den bei-en Schulungsterminen selbst aktiv und kreativ werden. Die Zer- Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch tifizierung, eine Spielesammlung und eine Materialtasche für die Anwendung in ihrer Arbeit mit Kindern ist kostenfrei. nachrichtenblatt@umkirch.de Die nächste Schulung findet vorerst in digitaler Form am 26. Juni und am 2. Juli jeweils von 9:30 bis 11:00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist bis zum 20. Juni möglich. Weitere Informationen zum Bewegungspass und zur Anmel- dung gibt es bei der Geschäftsstelle der Kommunalen Ge- Zum Verschenken sundheitskonferenz unter der Telefonnummer 0761 2187- 30 Regalbretter mit Haken, braun, länge zwischen 2-3 m 3062 oder per E-Mail an Maike.vonHirschhausen@lkbh.de. Tel. 7368
Seite 12 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Öffnungszeiten des Pfarrbüros:. Das Pfarrbüro ist vom 31.05. – 11.06.2021 nicht besetzt. Pfarrer Eberhard Deusch: eberhard.deusch@ekiba.de Herr Deusch befindet sich in der Zeit vom 25.05. bis einschließ- lich 06.06.2021 in Urlaub. Die Vertretung in dringenden Fällen übernimmt vom: 25.05. – 30.05.2021 Pfarrerin Marika Trautmann, Tel. 1721 31.05. – 06.06.2021 Prädikantin Doris Thiel, Tel. 3551 Gemeindediakonin Friederike Schilka: Besuch der Gemeindebücherei wieder zu friederike.schilka@kbz.ekiba.de den gewohnten Öffnungszeiten möglich Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat eine stabile Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten Inzidenz von unter 50. Dadurch ist die Wiederöffnung der Wir freuen uns über sinkende Infektionszahlen. Dank einer Gemeindebücherei zu den gewohnten Öffnungszeiten und neuen Verordnung des Landes Baden Württemberg sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Gottesdienste wieder ohne Anmeldung möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Bitte beachten Sie beim Besuch die folgenden Werktagen unter 100 liegt. Infektionsschutzvorgaben: Selbstverständlich achten wir weiterhin auf die Einhaltung • Einhaltung der Kontaktbeschränkungen: Maximal 1 Per- der Hygieneregeln, so dass sich alle im Gottesdienst sicher son pro 20 m² und wohl fühlen können. • Es wird weiterhin eine Anwesenheitsliste mit Kontaktda- Bitte beachten Sie, dass - wie auch beim Einkaufen oder im ÖPNV ten geführt. - medizinische oder FFP2 Masken getragen werden müssen. • Maskenpflicht Besuchen Sie uns in aller Ruhe, das Bücherei-Team freut sich Bei gutem Wetter finden die Gottesdienste auf der Wiese beim über Ihren Besuch! Ev. Gemeindezentrum statt. Bitte denken Sie an warme Klei- dung. Die Stühle werden so aufgestellt sein, dass zwei Meter Ihre Gemeindebücherei Umkirch Abstand eingehalten wird. Leider können wir nicht miteinan- der singen, aber die Orgel wird uns musikalisch begleiten. Nur bei Regen findet der Gottesdienst in der Kirche statt. Trotz aller Beschränkungen wollen wir einen fröhlichen Gottes- dienst miteinander feiern und freuen uns auf Ihr Kommen. Sonntag, 06.06.2021 Umkircher 10.00 Uhr First Sunday Gottesdienst Prädikantin Lydia Rau Wochenmarkt Dienstag, 08.06.2021 19.30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderates Mittwoch, 09.06.2021 samstags 17.00 Uhr Konfi-Stunde, Evang. Gemeindezentrum Umkirch von 7:30 - 12:30 Uhr auf dem Gutshof Donnerstag, 10.06.2021 18.30 Uhr Heaventeens (14-18 Jahre), Evang. Gemeindezent- rum Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt Sonntag, 13.06.2021 Auf dem Umkircher Wochenmarkt gilt weiterhin die Masken- 10.00 Uhr Gottesdienst pflicht. Seit der neuesten Fassung der Corona-Verordnung Pfarrer Eberhard Deusch der Landesregierung gilt in Fußgängerzonen eine Mas- kenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht Wochenspruch eingehalten werden kann. Da dieser Mindestabstand beim Christus spricht: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch ver- Einkaufgeschehen auf einem Wochenmarkt nicht der Fall ist, achtet, der verachtet mich. muss auf dem Umkircher Wochenmarkt eine medizinische Maske getragen werden. Lukas 10,16 Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Es grüßt Sie Ihr Pfarrer Eberhard Deusch, Gemeindediakonin Schilka und der Kirchengemeinderat.
Seite 13 Freitag, 04. Juni 2021 Umkirch Römisch-Katholische Kirchengemeinde pfarrei vorstellen und euch kennenlernen. Wir freuen uns sehr auf euch. March-Gottenheim Bitte meldet euch rechtzeitig zu diesen Gottesdiensten an, damit Engelgasse 25, 79232 March-Hugstetten wir planen können wegen der Corona-Hygienemaßnahmen. Tel. 07665 425300 Für das WGF-Team Brigitte Heitz info@kath-MarGot.de www.kath-MarGot.de ERÖFFNUNG DER MAIANDACHT Kath. Pfarrbüro, Waltershofer Straße 2, 79224 Umkirch In kleiner Runde, jedoch bei Tel. 07665/42530-41 fröhlich festlicher Atmosphäre E-Mail: pfarrbuero.umkirch@kath-MarGot.de haben wir am Abend des 2.Mai Homepage: www.kath-MarGot.de in unserer Marienkirche in Um- kirch den Marienmonat Mai ACHTUNG ! GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN: mit einer Maiandacht eröffnet Mo., Mi.-Fr., 8:30 - 12.00 Uhr und Maria als Königin des Frie- Mo.-Fr., 14.00 - 17.00 Uhr dens gewürdigt und um ihren Beistand in unserer gar nicht Kontaktstelle Umkirch so friedlichen Welt angerufen. Pfarrsekretärin Irmgard Reich Kein neues Anliegen, das wir Die Kontaktstellen sind geschlossen. Sie können Frau Reich per uns als Motto für die Andacht Mail oder Telefon erreichen. ausgewählt hatten, aber leider Vielen Dank für Ihr Verständnis! ein immer noch hochaktuelles, blicken wir auf die vielen Kri- Gottesdienste sengebiete unserer Erde Samstag, 05.06. Berthold Braitsch hat uns dankenswerter Weise an der Orgel be- 15:00 Taufe (Bötzingen) gleitet und dafür gesorgt, dass wir im Duett den richtigen Ton 18:30 Eucharistiefeier (Neuershausen) getroffen haben.Unsere Mesnerin hat durch das schöne Schmü- Sonntag, 06.06. cken des Maialtares dem würdevollen Rahmen die Krone aufge- 09:00 Eucharistiefeier (Buchheim) setzt. 09:00 Eucharistiefeier (Umkirch) Herzlichen Dank auch dafür.Wir freuen uns sehr, dass Elisabeth 10:30 Eucharistiefeier (Bötzingen) Parr zum ersten Mal unser Wort-Gottes-Feier-Team (WGF-Team) 10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) verstärkt hat. 11:45 Taufe (Bötzingen) Dienstag, 08.06. 07:00 Laudes (Hugstetten) 09:00 Andacht (Umkirch) Mittwoch, 09.06. 06:45 Andacht Gebet in Stille (Bötzingen, Haus Inigo) Donnerstag, 10.06. 20:00 Zur Ruhe kommen - Zeit der Stille - Anbetung (Hugstet- ten) info@drk-umkirch.de 21:00 Komplet - das Nachtgebet der Kirche (Hugstetten) www.drk-umkirch.de Freitag, 11.06. 18:00 Vesper - das Abendgebet der Kirche (Hugstetten) Blutspendetermin am 9:30 Seniorengymnastik, montags 25.05.21 Uhr in Umkirch Samstag, 12.06. Rot-Kreuz-Raum Gutshof, Haupstraße 3 8565 und 6225 Herzlichen Dank an alle BlutspenderInnen, 18:30 Eucharistiefeier (Holzhausen) Sonntag, 13.06. gerade in schwierigen Rot-Kreuz-Raum Zeiten Gutshof, ist es umso Haupstraße 3 wichtiger, 8565 unddass99445 über- 09:00 Eucharistiefeier (Umkirch) lebensnotwendige Stoffe vorhanden sind und der Nachschub 10:30 Eucharistiefeier - Familiengottesdienst (Gottenheim) funktioniert. Tanzkreis ab 50, freitags 9:30 Uhr, Bürgersaal 0761 445464 10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten) Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Spenderinnen und 11:45 Taufe (Gottenheim) Bewegungstreff Spendern für ihrim Freien, bedanken. Trotz des geänderten Ab- Kommen Bitte beachten Sie: laufs und der16:30 donnerstags notwendigen Terminreservierungen, sind wir wie- Uhr, Gutshofplatz, Anmeldungen zur Vorabendmesse und zu Sonntagsmessen je- der begeistert danach über Radfahren dieSpaziergang oder diesjährige Spendenbereitschaft. Das 7468 und 6347 weils Montag bis Freitag vor dem Wochenende, ausschließlich Blutentnahme-Team konnte am Abend 91 Vollblutkonserven Gedächtnistrainig, mit nach Baden-Badendienstags 10:00Zum nehmen. Uhr Termin erstmalig sind 17 unter der Telefonnummer 425300 Rot-Kreuz-Raum Erstspender Gutshof, erschienen Hauptstraße – das 3 freut uns besonders 8849 und wir hoffen (Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, wählen Sie bitte unsere Telefonnummer mit Vorwahl: 07665 425300) auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr bei uns in Umkirch. Das Anmeldeverfahren sollte auch in Zukunft so von statten gehen, INFORMATIONEN AUS UNSERER KIRCHENGEMEINDE: denn es hat sich bewährt. WERKTAGSGOTTESDIENST IN UMKIRCH Jede Einzelne Blutspende hilft Leben zu retten! Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist notwendig. Anmeldungen Auch dieses Mal konnten wir den Spendern nur kleine Lunchpa- nimmt Frau Margrit Richert, Tel. 07665/7873, gerne entgegen. kete zur Stärkung mit auf den Heimweg geben. Die Erstspender Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen. haben zusätzlich ein kleines Erste-Hilfe-Set als kleines Präsent erhalten. VORANKÜNDIGUNG: WORT-GOTTES-FEIER MIT UNSEREN An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die spontane ERSTKOMMUNIONSKINDERN und sehr feiner Helferverpflegung bei den neuen Wirten der VfR Zur nächsten WGF – Feier am 20. Juni um 10.30 Uhr laden wir Gaststätte CORNER bedanken! Ganz ohne Probleme wird uns ganz besonders unsere diesjährigen Erstkommunionkinder mit Jahr für Jahr die Turn- und Festhalle an diesem Nachmittag über- lassen. Hierfür möchten wir uns bei Herrn Bürgermeister Walter ihren Eltern ein. Laub, der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof-Team und bei Hr. Euer Fest feiert ihr ja am 25. Juli in der Pfarrkirche in Hugstetten Rektor Früh für die kooperative Zusammmenarbeit bedanken. und wir wollen euch davor in diesem Gottesdienst eure Heimat-
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