Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!

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Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Ausgabe 33                       Freitag, 04. Juni 2021                    Nummer 22

Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch

Wir sind wieder für Sie da!                                     TN, Kulturveranstaltungen mit max. 100 TN. Bei be-
                                                                stimmten Kursen gelten zum Teil abweichende Zahlen
Das Land Baden-Württemberg hat sich auf einen Stufen-           für die zulässige Personenzahl.
plan verständigt, der verschiedene konkrete Öffnungs-
schritte in Abhängigkeit der 7-Tage-Inzidenz vorsieht. Ab     Voraussetzung für die Teilnahme an den VHS Veranstal-
dieser Woche befinden wir uns im Öffnungsschritt 2. Wir       tungen ist – neben der Einhaltung von Hygieneregeln,
nutzen die Ferienzeit um alle notwendigen Maßnahmen           Mindestabstand, Maskenpflicht– auch die Vorlage eines
vorzubereiten, damit wir ab dem 07.06.2021 wieder mit         tagesaktuellen Test- Impf- oder Genesenen-Nachweises.
einigen Kursen in Präsenzform beginnen können.
                                                              Wir freuen uns sehr, dass die Volkshochschulen nicht län-
Nach aktuellem Kenntnisstand heißt das:                       ger warten müssen und hoffen auf Ihre Teilnahme.
• Erlaubt sind etwa: Vorträge, Sprach- und berufsbilden-
  de Kurse, Kunst- und Kreativkurse, Führungen, Ent-          Ihre VHS-Umkirch
  spannungsangebote ohne Bewegungsanteile (z.B. Au-
  togenes Training), kontaktarme Bewegungsangebote
  (z.B. Fitness-Mix) und Entspannungsangebote mit Be-
  wegungsanteilen (z.B. Yoga), Tanzkurse (auch Paartanz,
  bei Paaren eines Haushalts oder gleichgestellte Paare),
  Kochkurse, Musikkurse, Kulturveranstaltungen                79224 Umkirch, Vinzenz-Kremp-Weg 1
• Kurse in geschlossenen Räumen i.d.R. mit max. 10 TN         Telefon: (07665) 50518, Telefax: (07665) 50539
  (evtl. künftig 20 TN), Kurse im Freien i.d.R. mit max. 20   E-Mail: vhs@umkirch.de, Homepage: www.vhsumkirch.de
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 2                                      Freitag, 04. Juni 2021          Umkirch

          Sommerferienprogramm
          der Gemeinde Umkirch 2021
          Liebe Kinder, liebe Eltern,
          die Sommerferien stehen kurz vor der Tür und auch dieses Jahr
          wird es ein Sommerferienprogramm in Umkirch geben. Es war
          lange Zeit nicht klar, ob aufgrund der aktuellen Covid-Situation
          ein Sommerferienprogramm stattfinden kann. Umso mehr freu-
          en wir uns euch mitteilen zu können, dass es auch dieses Jahr
          wieder ein vielfältiges Sommerferienprogramm mit tollen neuen
          Angeboten geben wird! :-)

          Auf der Internetseite www.umkirch.feripro.de können alle Ver-
          anstaltungen, wie bereits in den vergangenen Jahren, bequem
          eingesehen und gebucht werden.

          Der Anmeldezeitraum startet am 04.06.2021, 8:00 Uhr, und
          endet am 04.07.2021, 23:59 Uhr. Alle Anmeldungen werden un-
          abhängig vom Eingangsdatum berücksichtigt! Eine Teilnahme-
          bestätigung erhalten Sie per Mail am 05.07.2021.

          NEU! Der Bezahlvorgang wurde wie folgt geändert:
          Die 2,- € Teilnehmergebühr und der gedruckte Veranstaltungs-
          pass müssen in der Woche vom 05.07.-09.07. zwischen 15:00-
          19:00 Uhr im JUGENDZENTRUM abgegeben werden. Wir
          arbeiten gerade noch daran, dass eine Zahlung in diesem Jahr
          auch via. Überweisung möglich ist. Sofern dies umgesetzt wer-
          den kann, erhalten Sie eine Nachricht zu den Zahlungsmodalitä-
          ten an ihre hinterlegte E-Mailadresse.

          Wir freuen uns auf euch!

          Viel Spaß mit dem diesjährigen Sommerferienprogramm wünscht
          Euer Juze-Team der Gemeinde Umkirch.
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 3                                                 Freitag, 04. Juni 2021                                                   Umkirch

     Kostenlose neutrale Energieberatung für
     Haushalte aus dem Landkreis
     Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bietet in
     Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Würt-
     temberg e.V. kostenlose und unabhängige Energiebe-
     ratungsangebote für private Haushalte aus dem Land-
     kreis an. Die Durchführung der Beratungstermine wird               Kostenlose Corona-Schnelltests
     größtenteils mit Mitteln des Bundesministeriums für                Schnelltestzentrum Umkirch am Gutshof, Hauptstr. 7
     Wirtschaft und Energie gefördert. Den restlichen Teil              (gegenüber Volksbank)
     übernimmt der Landkreis für Sie.
                                                                        Der DRK-Ortsverein Umkirch und die Apotheke am
                                                                        Gutshof richten in Zusammenarbeit mit der Gemeinde
     Zwischen folgenden drei Energie-Checks für eine
                                                                        ein Corona-Schnelltestzentrum in der Umkircher Orts-
     Beratung können Sie wählen:
                                                                        mitte ein. Im Rentamt-Gebäude am Gutshof, Hauptstr.
     • Gebäude-Check                                                    7 (gegenüber Volksbank) können sich ab sofort alle
       Sie wollen mehr über den energetischen Zustand                   Bürger*innen kostenlos auf Corona testen lassen.
       Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erfahren? Unser
       Gebäude-Check beurteilt Ihren Strom- und Wärme-                  Für das Schnelltestzentrum hat die Gemeinde die Räum-
       verbrauch, Ihre Heizungsanlage sowie Ihre Gebäude-               lichkeiten im Rentamt, die Infrastruktur und die Testkits
       hülle und zeigt Sparpotenziale auf.                              zur Verfügung gestellt. Die Koordination übernimmt der
                                                                        DRK Ortsverein und die Apotheke am Gutshof.
     • Eignungs-Check Heizung
       Ist bei Ihnen demnächst ein Heizungstausch fällig                Rahmenbedingungen:
       oder möchten Sie auf erneuerbare Energien umstei-
                                                                        • Die Öffnungszeiten sind von:
       gen? Dann ist der Eignungs-Check Heizung das richti-
                                                                           Montag:        08.30 – 10.30 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr
       ge Beratungsangebot für Sie.
                                                                           Dienstag:      16.00 – 18.00 Uhr
                                                                           Mittwoch: 08.30 – 10.30 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr
     • Solarwärme-Check
                                                                           Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr
       Solarthermische Anlagen heizen Wasser und Woh-
                                                                           Freitag:       08.30 – 10.30 Uhr und von 16.00 – 18.00 Uhr
       nung mit der Kraft der Sonne. Machen Sie den So-
                                                                           Samstag:       10.00 – 12.00 Uhr
       larwärme-Check, um das Potenzial Ihrer Anlage voll
                                                                           Außerhalb der Öffnungszeiten melden Sie sich bit-
       auszuschöpfen. Wir finden für Sie heraus, ob Ihr Spei-
                                                                           te persönlich oder telefonisch bei der Apotheke am
       cher und Ihre Kollektoren zusammenpassen und Ihre
                                                                           Gutshof (Tel.: 07665/51626)
       Solaranlage richtig mit dem Heizkessel kommuniziert.
                                                                        • Bitte vereinbaren Sie einen Online-Termin unter www.
                                                                          apothekeamgutshof.de
     Die Beratungen werden bei Ihnen zu Hause von un-
                                                                           oder falls Sie keine Möglichkeit zur Anmeldung haben,
     abhängigen Energieberatern durchgeführt, die den ho-
                                                                           kommen sie einfach direkt ins Testzentrum!
     hen Qualitätsanforderungen der Verbraucherzentrale
                                                                        • Personalausweis oder Reisepass erforderlich
     genügen müssen.
                                                                        • Zutritt zum Schnelltestzentrum grundsätzlich nur nach
                                                                          vorheriger Anmeldung und Zutrittsberechtigung.
     Bei Interesse wenden Sie sich zwecks Terminvereinba-
                                                                        • Nach erfolgreicher Anmeldung wird von ausgebilde-
     rung direkt an die Verbraucherzentrale: 0800 809 802
                                                                          tem Personal ein Abstrich vor Ort genommen und aus-
     400.
                                                                          gewertet. Nach ca. 15 Minuten steht das Ergebnis des
     Anmeldung sind noch bis zum 30.11.2021 möglich.
                                                                          Tests fest.
                                                                        • Im Falle eines positiven Tests muss man sich sofort in
     Die Verbraucherzentrale bietet an zwei Beratungsstütz-
                                                                          häusliche Quarantäne begeben. Außerdem ist zur Ab-
     punkten in Freiburg und Titisee-Neustadt auch eine
                                                                          sicherung laut Vorgaben des RKI ein PCR-Kontrolltest
     kostenlose stationäre Energieberatung für Haushalte
                                                                          durchzuführen. Im Falle eines positiven Ergebnisses
     aus dem Landkreis.
                                                                          erhalten Sie vor Ort alle hierzu notwendigen Informa-
                                                                          tionen. Da es sich bei SARS-CoV-2 nach dem Infektions-
                                                                          schutzgesetz um eine meldepflichtige Krankheit han-
                                                                          delt, wird das Gesundheitsamt automatisch von uns
                                                                          benachrichtigt.
                                                                        • Wichtiger Hinweis:
                                                                           Das Ergebnis des Antigen-Schnelltests stellt eine Mo-
                                                                           mentaufnahme der möglichen Virenlast dar und bie-
                                                                           tet keine 100prozentige Sicherheit, dass die getestete
                                                                           Person nicht mit SARS-COV2 infiziert ist. Die Reduktion
                                                                           von Kontakten sowie die Einhaltung der AHA+L+A-
                                                                           Regeln haben stets oberste Priorität.

                                                                        Ihr Team des Schnelltestzentrums Umkirch
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 4                                                Freitag, 04. Juni 2021                                                                 Umkirch

                                                                       Sozialberatung/Seniorenarbeit der
                                                                       Gemeinde ab 1. Juni wieder besetzt
Seit dem 29.05.2021 gilt der Öffnungsschritt 2                         Seit Dienstag, 1. Juni 2021, ist die Sozialberatung und Se-
                                                                       niorenarbeit der Gemeinde mit Frau Jana Hübner wieder
im Landkreis Breisgu-Hochschwarzwald und im                            besetzt.
Stadtkreis Freiburg
                                                                       Die Sprechstunde findet immer mittwochs von 15.00 bis
                                                                       18.00 Uhr im Zimmer 1, (Erdgeschoss) statt.

                                                                       Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin!
                                                                       E-Mail: j.huebner@umkirch.de
                                                                       Telefon: 07665/ 505-19
                                                                       Telefax: 07665/ 505-29

                                                                       Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch

                                                                       Halbseitige Sperrung der Straße „In der
                                                                       Breite“
                                                                       Aufgrund der Verlegung eines Gas-Hausanschlusses im Be-
                                                                       reich der Straße „In der Breite 56“ kommt es voraussichtlich
                                                                       bis zum 09.06.2021 zur halbseitigen Sperrung.

                                                                       Die Arbeiten werden bei halbseitiger Verkehrsführung
                                                                       durchgeführt.

                                                                       Dem Fahrverkehr im Arbeitsstellenbereich muss eine Min-
                                                                       destfahrbahnbreite von 3,00 m zur Verfügung stehen.
                                                                       Wir bitten um Ihr Verständnis.

                                                                       Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch

Bau-Infobox                                              Bau-Infobox
                                                         Projekt:                                   Aktuelle Phase/Maßnahme:
 Projekt:
Projekt:                                                             Aktuelle Phase/Maßnahme:Verlegung
                                                         Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt                 des Haupteingangs,
Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt
 Umbau     Grundschule                                   --> Erstellung von Sanitäranlagen
                                                                     Durchführung                  neuer Zugang über den Eingang Schulmensa
                                                                                           im Bestandsgebäude
                                                                                    von Fliesenarbeiten
--> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude
 Projekt:                                                Projekt: Aktuelle Phase/Maßnahme:Aktuelle Phase/Maßnahme:
Projekt:                                                                                           Beginn von Abbrucharbeiten,
                                                         Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt
 Umbau
Umbau      Kindertagesstätte
        Grundschule - 2. Bauabschnitt                                Fertigstellung der BauarbeitenStellen von Wänden
--> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude     --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude
 Projekt:                                                            Aktuelle Phase/ Maßnahme:
                                                                                            Aktuelle Phase/Maßnahme:
Projekt:                                                 Projekt:                                  Durchführung von Elektroarbeiten
 Park- und Grünanlagen                                               Die Prüfung
                                                         Umbau Grundschule         und Instandsetzung der öffentlichen Müllbehälter
                                                                              - 2. Bauabschnitt
Umbau Grundschule - 2. Bauabschnitt
--> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude
                                                                     wurde
                                                         --> Erstellung von durchgeführt.
                                                                            Sanitäranlagen im Bestandsgebäude
                                                                                                        Aktuelle Phase/Maßnahme:
 Projekt:                                                Projekt:
                                                                     Aktuelle Phase/ Maßnahme:     Durchführung von Trockenbauarbeiten
Projekt:
 Kindertagesstätte
Umbau   Grundschule - 2. Bauabschnitt                    Umbau Grundschule    - 2. Bauabschnitt
                                                                     Fertigstellung der Wasserspielelandschaft
--> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude     --> Erstellung von Sanitäranlagen im Bestandsgebäude
                                                                                                        Aktuelle Phase/Maßnahme:
                                                                                                        Bodenverlegearbeiten sind abgeschlossen
Projekt:                                                 Projekt:
Jugendzentrum Umkirch                                    Jugendzentrum Umkirch
--> Sanierungsarbeiten nach Brandschaden                 --> Sanierungsarbeiten nach Brandschaden Aktuelle Phase/Maßnahme:
                                                                                                        Ausschreibung ist abgeschlossen,
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 5                                                   Freitag, 04. Juni 2021                                                Umkirch

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung                        samwerden der Vereinbarung auf die Stadt Müllheim (überneh-
                                                                      mende Gemeinde) über. Sie erfüllt die Aufgabe in ihren Amts-
  eines gemeinsamen Gutachterausschusses                              räumen.
          „Markgräflerland-Breisgau“
         zwischen der Stadt Müllheim                                  (3)   Die abgebenden Städte/Gemeinden verpflichten sich, ihre
                                                                            jeweiligen Gutachterausschussgebührensatzungen sowie
          vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Löffler
                                                                            die maßgeblichen Ziffern des Gebührenverzeichnisses der
              (im Folgenden: „übernehmende Gemeinde“)
                                                                            jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung zum 01.07.2021
                                                                            aufzuheben. Der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein-
                              und
                                                                            de) ist ein Protokollauszug der entsprechenden Gremiums-
             der Gemeinde Ballrechten-Dottingen
                                                                            sitzung zu übersenden.
       vertreten durch Herrn Bürgermeister Patrick Becker
                    der Gemeinde Bötzingen
                                                                      (4)   Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Städte/
 vertreten durch Herrn Bürgermeister Dieter Schneckenburger
                                                                            Gemeinden erweitert werden, soweit die Städte/Gemein-
           der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl
                                                                            den im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1
      vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Bruder
                                                                            Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Städte/Gemein-
                    der Gemeinde Eschbach
                                                                            den bedarf der Zustimmung der Stadt Müllheim (überneh-
      vertreten durch Herrn Bürgermeister Mario Schlafke
                                                                            mende Gemeinde) sowie der jeweils abgebenden Stadt/
                   der Gemeinde Gottenheim
                                                                            Gemeinde.
    vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Riesterer
                     der Stadt Heitersheim
    vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Zachow
                                                                      § 2: Zusammensetzung des Gutachterausschusses, Gutach-
                     der Gemeinde Ihringen
                                                                      terbestellung
     vertreten durch Herrn Bürgermeister Benedikt Eckerle
                      der Gemeinde March                              (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Müllheim
       vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Mursa                     (übernehmende Gemeinde) ein Gutachterausschuss gebil-
                   der Gemeinde Merdingen                                   det. Dieser trägt die Bezeichnung
        vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Rupp                             „Gemeinsamer Gutachterausschuss
                   der Gemeinde Münstertal                                               „Markgräflerland-Breisgau“
      vertreten durch Herrn Bürgermeister Rüdiger Ahlers                                   bei der Stadt Müllheim“
                der Stadt Neuenburg am Rhein                          (nachstehend „gemeinsamer Gutachterausschuss“ genannt).
    vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Schuster
                     der Gemeinde Umkirch                             (2)   Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen in Abstim-
        vertreten durch Herrn Bürgermeister Walter Laub                     mung mit der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach-
            und der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl                          terausschusses nach Maßgabe von § 192 Absatz 3 Bauge-
      vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Bohn                     setzbuch (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und
         (im Folgenden: „abgebende Städte/Gemeinden“)                       sonstigen Wertermittlungen erfahrene Personen, die vom
                                                                            Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein-
                   Stand: 06.05.2021 (Endfassung)                           de) zu ehrenamtlichen Gutachter*innen bestellt werden.
                        AZ: 625.21:0001/3/4                                 Die Anzahl der Mitglieder*innen (Gutachter*innen) des ge-
                                                                            meinsamen Gutachterausschusses wird von der Stadt Müll-
Vorbemerkung:                                                               heim (übernehmende Gemeinde) in Abstimmung mit den
Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die Städ-                    abgebenden Städten/Gemeinden bzw. ggf. weiteren ab-
te/Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten                  gebenden Städten/Gemeinden festgelegt. Die Benennung
am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Heitersheim, Ihringen,                erfolgt in der Weise, dass die Beteiligten, d.h. abgebende
March, Merdingen, Münstertal, Neuenburg am Rhein, Umkirch                   Städte/Gemeinden und die Stadt Müllheim (übernehmen-
und Vogtsburg im Kaiserstuhl (abgebende Städte/Gemeinden)                   de Gemeinde), berechtigt sind, pro angefangene 5.000
schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschus-                  Einwohner je eine/n Gutachter*in vorzuschlagen. Für die
ses „Markgräflerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz               Ermittlung der Einwohnerzahl findet § 143 Gemeindeord-
2 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachteraus-                 nung (GemO) entsprechend Anwendung.
schüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem
Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in               (3)   Wächst eine Stadt/Gemeinde und erreicht innerhalb der
Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammen-                   Amtsperiode die nächsthöhere Größenklasse, so stellt sie
arbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:                   trotzdem erst in der darauffolgenden Amtsperiode eine/n
                                                                            Gutachter*in mehr. Schrumpft eine Stadt/Gemeinde und
§ 1: Gegenstand der Vereinbarung:                                           fällt innerhalb der Amtsperiode in die nächstniedrigere Grö-
(1) Die abgebenden Städte/Gemeinden übertragen die Bil-                     ßenklasse, so stellt sie trotzdem erst in der darauffolgenden
     dung von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 2                 Amtsperiode eine/n Gutachter*in weniger.
     GuAVO auf die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde).
                                                                      (4)   Der/die Vorsitzende, seine/ihre zwei Stellvertreter*innen
(2)   Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erfüllt                    sollen vom Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmen-
      anstelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach                     de Gemeinde) für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperi-
      Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach der                 ode auf Basis eines rollierenden Systems bestellt werden:
      Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie nach dem
      Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben des Gut-            Legislaturperiode 1       (1.1.2021 – 31.12.2024)
      achterausschusses, in eigener Zuständigkeit.                                              Vorsitz: Vorschlagsrecht Bad Krozingen
                                                                                                1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneingeschränkt                                         Breisach am Rhein
und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit den übertragenen                                    2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht
Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirk-                                       Müllheim
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 6                                                 Freitag, 04. Juni 2021                                                Umkirch

Legislaturperiode 2       (1.1.2025 – 31.12.2028)                   § 5 Mitwirkung der abgebenden Städte/Gemeinden bei der
                          Vorsitz: Vorschlagsrecht Breisach am      Erfüllung der Aufgabe
                          Rhein                                     (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts-
                          1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht            stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Inkraft-
                          Müllheim                                       treten dieser Vereinbarung ihren Geodatenbestand, wenn
                          2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad        möglich in digitaler Form, zur Erfüllung der Aufgabe kos-
                          Krozingen                                      tenfrei zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem:
                                                                    •    Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformations-
Legislaturperiode 3       (1.1.2029 – 31.12.2032)                        systems (ALKIS),
                          Vorsitz: Vorschlagsrecht Müllheim         •    Daten über Altlasten,
                          1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad   •    Bodenrichtwertkarten,
                          Krozingen                                 •    Flächennutzungsplan,
                          2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht       •    Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwas-
                          Breisach am Rhein                              ser...),
                                                                    •    Höhenlinien,
Nach Ablauf Legislaturperiode 3 beginnt das rollierende System      •    Orthofotos,
wieder wie oben beschrieben von vorne (Beginn bei Legislatur-       •    Schutzgebiete,
periode 1 über 2 und 3 in einer „Endlosschleife“).                  •    Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen, insbe-
                                                                         sondere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil), alte Orts-
(5)   Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) gewähr-                 baupläne, Sanierungsgebiete,
      leistet, dass bei Belangen der beteiligten Städte/Gemein-     •    Bauakten,
      den (z.B. Bodenrichtwerte, Gutachten etc.) vorrangig die      •    Baulasten,
      bestellten Gutachter*innen der Wohnsitzkommune heran-         •    Daten über den Erschließungszustand von Straßen,
      gezogen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des       •    Daten zum Denkmalschutz,
      gemeinsamen Gutachterausschusses.                             •    Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Boden-
                                                                         ordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzregelungen,
                                                                         Flurbereinigungen),
(6)   Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche
                                                                    •    Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungs-
      Gutachter*innen zu bestellenden Vertreter*innen des Fi-
                                                                         maßnahmen,
      nanzamtes und dessen/deren Stellvertreter*innen obliegt
                                                                    •    Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren.
      der zuständigen Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2 GuAVO).
                                                                    (2)   Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den abgeben-
                                                                          den Städten/Gemeinden aktualisiert werden, übergeben
§ 3: Geschäftsstelle des gemeinsamen                                      diese das entsprechende Update / den aktualisierten Da-
Gutachterausschusses                                                      tenbestand spätestens zwei Wochen nach dem Update an
(1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus-                die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus-
      ses wird bei der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde)             ses.
      eingerichtet (§ 8 Absatz 1 GuAVO). Diese trägt die Bezeich-
      nung                                                          (3)   Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts-
  „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses                   stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses den jeweili-
     „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim“                   gen amtlichen Straßenschlüssel in Papierform und als elekt-
                                                                          ronische Datei (Excel-Format) zur Verfügung.
(nachstehend „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus-
schusses“ genannt).                                                 (4)   Die abgebenden Städte/Gemeinden ermöglichen den
                                                                          Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen
(2)   Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsit-            Gutachterausschusses kostenfrei Zugriff auf alle bei ihr vor-
      zenden des Gutachterausschusses die Erledigung der lau-             handenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen
      fenden Verwaltungsaufgaben.                                         Daten. Hierzu gehören unter anderem die
                                                                    •     Bauakten,
(3)   Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet       •     Baulasten,
      sich, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforder-   •     Daten über den Erschließungszustand von Straßen,
      liche und geeignete Personal- und Sachmittelausstattung       •     Daten zum Denkmalschutz,
      zu gewährleisten (§ 1a GuAVO). Die Stadt Müllheim (über-      •     Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Boden-
      nehmende Gemeinde) besetzt die Geschäftsstelle mit eige-            ordnungsmaßnahmen,
      nem Personal. Die hierfür erforderlichen Personalentschei-    •     Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen),
      dungen obliegen der Stadt Müllheim. Die Stadt Müllheim        •     Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungs-
      (übernehmende Gemeinde) verpflichtet sich weiter, eine re-          maßnahmen,
      gelmäßige fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen der     •     Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren,
      Geschäftsstelle und der Gutachter*innen sicherzustellen.      •     Einwohnermeldedaten.

                                                                    (5)   Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen der Ge-
                                                                          schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
§ 4: Übergang der Aufträge
                                                                          eine/n ständige/n Ansprechpartner*in, welche/r die Unter-
(1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachteraus-                 lagen bei der jeweiligen abgebenden Stadt/Gemeinde er-
     schüsse der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer                   hebt und der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter-
     Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband                    ausschusses innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung
     Müllheim-Badenweiler) beantragten und noch nicht fertig              übersendet. Die Unterlagen werden nach Gebrauch von der
     gestellten Verkehrswertgutachten gehen auf den gemein-               Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an
     samen Gutachterausschuss über. Auf § 6 Absatz 7 dieser               die jeweilige abgebende Stadt/Gemeinde zurückgegeben,
     Vereinbarung wird verwiesen.                                         soweit es sich um Originale handelt.
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 7                                                  Freitag, 04. Juni 2021                                                 Umkirch

                                                                           Müllheim für die Anschubfinanzierung am Projektende in
(6)   Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die                      Rechnung gestellt werden („Spitzabrechnung“).
      Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen
      Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch                 a. Die beteiligten Städte/Gemeinden vereinbaren im Vor-
      und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der je-                griff auf die vorgenannte Spitzabrechnung eine An-
      weiligen abgebenden Stadt/Gemeinde zuzugreifen, soweit                  schubfinanzierung als pauschale Einmalzahlung i.H.v.
      dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdien-              2 € pro Einwohner*in. Mit dieser Anschubfinanzierung
      lich ist. Entsprechende Anträge zum automatisierten Ab-                 ist gleichzeitig der Aufwand für die rückwirkende Er-
      rufverfahren aus den maschinell geführten Grundbüchern                  fassung und Auswertung der Kauffälle auf dem Gebiet
      der abgebenden Städte/Gemeinden und der Stadt Müll-                     der abgebenden Städte/Gemeinden ab sechs Monate
      heim (übernehmende Gemeinde) bei der Grundbuchdaten-                    vor Inkrafttreten der Vereinbarung abgegolten. Die
      zentrale Baden-Württemberg werden von der Geschäfts-                    Anschubfinanzierung wird vier Wochen nach Vertrags-
      stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt.                   schluss fällig, Verzug ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Ge-
                                                                              setzbuch (BGB) geregelt.
(7)   Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die                      b. Die Einwohnerzahl richtet sich dabei nach den zuletzt
      Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen                   vor Vertragsschluss vorliegenden Zahlen des Statisti-
      Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit               schen Landesamtes (Ergebnisse der Bevölkerungsfort-
      dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdien-              schreibung auf Basis des Zensus).
      lich ist.                                                            c. Am Projektende kann es so zu Rückzahlungen oder
                                                                              Nachforderungen der tatsächlich angefallenen Kosten
(8)   Die bei den abgebenden Städten/Gemeinden oder ihrer                     der Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung an die
      Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband                       beteiligten Städte/Gemeinden kommen. Projektende
      March-Umkirch) eingehenden Urkunden, die für den ge-                    ist hierbei die Einnahme der Zielgliederung unter Her-
      meinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden                      stellung deren Arbeitsbereitschaft.
      von den abgebenden Städten/Gemeinden spätestens in-                  d. Ein klarer zeitlicher Schnitt zwischen den notwendigen
      nerhalb einer Woche in verschlossenem Umschlag an die                   Vorarbeiten in den jeweiligen Erweiterungsphasen und
      Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses                    dem operativen Betrieb ist hierbei zwingend notwen-
      weitergeleitet.                                                         dig und wird aus Transparenzgründen klar kommuni-
                                                                              ziert sowie laufend durch die buchhalterische Erfassung
(9)   Die abgebenden Städte/Gemeinden tragen dafür Sorge,                     „operativer Betrieb“/“Anschubfinanzierung“ sicherge-
      dass mit Ablauf des auf das Wirksamwerden dieser Verein-                stellt. Für den Nachweis der tatsächlich angefallenen
      barung vorangegangenen Tages die Dienststempel der                      Kosten der Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung
      jeweiligen Gutachterausschüsse entwertet werden. Die                    hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ge-
      Bestellung von ehrenamtlichen Gutachter*innen durch                     eignete Kostennachweise zu führen. Anstelle eines Ein-
      die abgebenden Städte/Gemeinden ist mit dem Wirksam-                    zelnachweises können Personal- und Sachkosten auch
      werden dieser Vereinbarung durch den/die jeweilige/n                    mit Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß den
      Bürgermeister*in zu widerrufen (§ 4 Absatz 1 GuAVO). Der                anerkannten Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“
      Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ein durch                    der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs-
      den/die jeweilige/n Bürgermeister*in bestätigter Nachweis               management (KGSt) in der jeweils gültigen Fassung er-
      zu § 5 Absatz 9 Satz 1 und 2 zu übersenden.                             mittelt wurden.
                                                                           e. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der An-
                                                                              schubfinanzierung und die hierfür anfallenden Finan-
§ 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung                                      zierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetz-
(1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erhebt für                     lichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie dem
     Amtshandlungen im Rahmen der ihr übertragenen Auf-                       privatwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind.
     gabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener
     Zuständigkeit. Sie kann im Rahmen der ihr übertragenen          (4)   Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des gemeinsa-
     Aufgabengebiete Satzungen erlassen, die für das gesamte               men Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, so-
     Gebiet der Beteiligten gelten; dies gilt nicht für die Erhe-          wohl in der Vorbereitungsphase (Anschubfinanzierung) als
     bung von Steuern.                                                     auch im operativen Betrieb, werden von der Stadt Müllheim
                                                                           wie folgt gebucht:
(2)   Die abgebenden Städte/Gemeinden beteiligen sich an den
      nicht durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 ge-                  (i) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“):
      deckten laufenden Personal- und Sachaufwendungen der                 Hierzu gehören alle mit
      Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde), die durch die                • der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Absatz 5
      Aufgabenerfüllung des gemeinsamen Ausschusses und der                  BauGB),
      Geschäftsstelle des gemeinsamen Ausschusses entstehen,               • der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und
      entsprechend den nach § 6 Abs. 6 dieser Vereinbarung. fest-            der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
      gelegten Kostenverteilungsschlüsseln.                                  (§ 193 Absatz 5 BauGB) sowie
                                                                           • der Erteilung von Auskünften jeglicher Art
(3)   Da zur Einnahme der Arbeitsbereitschaft unstreitig eine              einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten)
      Vorbereitungsphase nötig ist, für die noch keine Daten               und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebührensat-
      als Grundlage für die Berechnung der Kostenverteilungs-              zung (Erträge).
      schlüssel vorliegen, ist es vorgesehen, dass den beteiligten
      Städten/Gemeinden – d.h. neben den diese öffentlich-                 (ii) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerblicher
      rechtlich Vereinbarung zu Beginn schließenden Städte/                Art“):
      Gemeinden (die Beteiligten) auch weitere beitrittswillige            Hierzu gehören alle mit
      Städte/Gemeinden in den jeweiligen Erweiterungsphasen                • der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert
      - im gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-                  von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von
      Breisgau“ nur die tatsächlich anfallenden Kosten der Stadt             Rechten an Grundstücken
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 8                                                   Freitag, 04. Juni 2021                                               Umkirch

      einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten)                   rechnenden Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen
      und Gebühreneinnahmen der Gutachterausschussgebüh-                      Verwaltungsgemeinkosten nach den anerkannten Grund-
      ren- und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge).                          sätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der KGSt,
                                                                            • die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Pro-
(5)   Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Abmangel) wird                    gramme im Gutachterausschuss (Kaufpreissammlung,
      für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“) und den pri-            Wertermittlungsprogramm).
      vatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerblicher Art“) je-
      weils getrennt ermittelt. Es findet aus Gründen der Umsatz-     Für den Nachweis der Personal- und Sachaufwendungen hat die
      besteuerung des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb       Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeignete Kosten-
      gewerblicher Art“) keine Verrechnung untereinander statt.       nachweise zu führen. Anstelle eines Einzelnachweises können
                                                                      Personal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten angesetzt
(6)   Für die Weiterberechnung des Abmangels (Saldo aus Ein-          werden, die gemäß den anerkannten Grundsätzen „Kosten eines
      nahmen und Ausgaben) werden zur Kostenverteilung fol-           Arbeitsplatzes“ der KGSt in der jeweils gültigen Fassung ermittelt
      gende zwei Kostenverteilungsschlüssel vereinbart:               wurden.

      (i) Für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“):            (9)   Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist berech-
      Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem Gebiet           tigt, Vorauszahlungen je in der Mitte eines Kalendervier-
      der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Gesamtzahl              teljahres (15.02./15.05./15.08. und 15.11.) in Höhe eines
      aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs.                            Viertels des sich nach dem Haushaltsplan ergebenden Um-
                                                                            lagebedarfs von den Beteiligten zu er heben.
      (ii) Für den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerb-
      licher Art“):                                                   (10) Bis zum 30. September des Folgejahres erstellt die Stadt
      Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahrgangs              Müllheim (übernehmende Gemeinde) eine Abrechnung
      auf dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis             der im vorausgegangenen Haushaltsjahr im Zusammen-
      zur Gesamtzahl aller erstatteten Gutachten eines Jahrgangs.          hang mit der Aufgabenerfüllung angefallenen Aufwendun-
                                                                           gen nach § 6 dieser Vereinbarung und der geltend gemach-
      Als Kauffall im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels             ten Gebühren und Auslagen. Die Erstattung des sich nach
      gelten alle Flurstücke bzw. Flurstücksanteile (Miteigentum-          Abzug der Gebühren und Auslagen aus der Abrechnung er-
      santeile), die in Verträgen behandelt werden, die dem Gut-           gebenen Betrages erfolgt durch die beteiligten Städte/Ge-
      achterausschuss nach § 195 BauGB übersandt werden.                   meinden nach Zugang der Abrechnung nach Satz 1, Verzug
                                                                           ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
      Als Gutachten im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels
      gelten alle in einem Jahrgang bei der Geschäftsstelle des       (11) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträ-
      Gutachterausschusses beantragten Gutachten im Sinne des              ge nach den für Gebühren geltenden kommunalabgaben-
      § 193 Absatz 1 BauGB, die unter einem Jahrgang geführt               rechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschlä-
      werden, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. Es            ge zu entrichten.
      wird darauf hingewiesen, dass die Kosten und die Finanzie-
      rungsbeiträge des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb
      gewerblicher Art“) und die hierfür anfallenden Finanzie-        § 7: Verpflichtungen der beteiligten Städte/Gemeinden
      rungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetzlichen        (1) Den beteiligten Städten/Gemeinden obliegt die Verpflich-
      Umsatzsteuerpflicht unterliegen.                                      tung zur gegenseitigen Information und sonstigen ver-
                                                                            tragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignis-
(7)   Hinsichtlich der Gebühren für Verkehrswertgutachten, die              sen haben sich die beteiligten Städte/Gemeinden jeweils
      bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung bei den abge-               unaufgefordert zu unterrichten.
      benden Städten/Gemeinden bzw. ihrer Zusammenschlüs-
      se (z.B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Baden-             (2)   Die beteiligten Städte/Gemeinden verpflichten sich, diese
      weiler) beantragt wurden, vereinbaren die Stadt Müllheim              Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den
      (übernehmende Gemeinde) und die abgebenden Städte/                    Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen.
      Gemeinden im Innenverhältnis, dass der Stadt Müllheim
      (übernehmende Gemeinde) die eingenommenen Gebüh-                (3)   Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ver-
      ren auf der Grundlage der Gutachterausschussgebühren-                 pflichtet, den abgebenden Städten/Gemeinden jederzeit
      satzung des gemeinsamen Gutachterausschusses zuste-                   (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu gewähren,
      hen. Auf § 4 Absatz 1 dieser Vereinbarung wird verwiesen.             die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe ste-
                                                                            hen.
(8)   Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr.
      Grundlage für die Ermittlung der Personal- und Sachauf-         (4)   Die beteiligten Städte/Gemeinden werden, soweit recht-
      wendungen nach den vorgenannten Absätzen bilden dabei                 lich zulässig, alle notwendigen Entscheidungen treffen,
      insbesondere:                                                         Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen
      • die tatsächlichen Personalaufwendungen für die zur Auf-             vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich
        gabenerfüllung notwendigen Beschäftigten und Beam-                  oder sachdienlich sind.
        ten,
      • die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen       (5)   Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) benennt
        Gutachter gemäß § 14 GuAVO,                                         den abgebenden Städten/Gemeinden eine/n ständigen
      • die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen,            Ansprechpartner*in für die Erfüllung der Aufgabe.
      • die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsfüh-
        rung aus dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden
        Sachkosten aller Arbeitsplätze des gemeinsamen Gutach-        § 8: Datenschutz
        terausschusses sowie der gemeinsamen Geschäftsstelle,         (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) stellt durch
        ermittelt auf Grundlage der Personal- und Versorgungs-             technische und/oder organisatorische Maßnahmen sicher,
        aufwendungen im Gutachterausschusswesen des abzu-                  dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden.
Öffnungsperspektive für die VHS Umkirch - Wir sind wieder für Sie da!
Seite 9                                                  Freitag, 04. Juni 2021                                             Umkirch

      Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht       (2)   Der Gemeinderat der Gemeinde Bötzingen hat dieser Ver-
      des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-                 einbarung am 09.02.2021 zugestimmt.
      Württemberg, Landtagsdrucksacke 13/4910 S. 59 ff.), dass
      • erkennbar an den gemeinsamen Gutachterausschuss ge-          (3)   Der Gemeinderat der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl
        richtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt          hat dieser Vereinbarung am 18.02.2021 zugestimmt.
        Müllheim (übernehmende Gemeinde), der Geschäftsstelle
        des gemeinsamen Gutachterausschusses ungeöffnet vor-         (4)   Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat dieser Ver-
        gelegt werden;                                                     einbarung am 25.03.2021 zugestimmt.
      • die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie
        die personenbezogenen Daten, die sie aufgrund ihrer Tä-      (5)   Der Gemeinderat der Gemeinde Gottenheim hat dieser Ver-
        tigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit          einbarung am 25.03.2021 zugestimmt.
        geheim zu halten haben;
      • Gutachten nicht vom/von der Vorsitzenden oder anderen
                                                                     (6)   Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat dieser Verein-
        Personen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete
                                                                           barung am 16.03.2021 zugestimmt.
        Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme
        und Nutzung der Daten durch Mitbewohner*innen oder
        Besucher*innen ausschließt;                                  (7)   Der Gemeinderat der Gemeinde Ihringen hat dieser Verein-
      • beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen               barung am 15.02.2021 zugestimmt.
        Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder zwischen Be-
        hörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Auf-      (8)   Der Gemeinderat der Gemeinde March hat dieser Vereinba-
        bewahrung verwendet werden;                                        rung am 08.03.2021 zugestimmt.
      • die in der Registratur der erfüllenden Körperschaft aufbe-
        wahrten Gutachten (Bürofertigungen), Urkunden und Ak-        (9)   Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat dieser Ver-
        ten nur dem gemeinsamen Gutachterausschuss und den                 einbarung am 27.04.2021 zugestimmt.
        Mitarbeitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut-
        achterausschusses zugänglich sind;                           (10) Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal hat dieser Ver-
      • Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen           einbarung am 22.03.2021 zugestimmt.
        aufbewahrt werden;
      • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch        (11) Der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein hat dieser
        erteilt werden und                                                Vereinbarung am 12.04.2021 zugestimmt.
      • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisier-
        ter Form erteilt werden.                                     (12) Der Gemeinderat der Gemeinde Umkirch hat dieser Verein-
                                                                          barung am 08.02.2021 zugestimmt.
§ 9: Haftung                                                         (13) Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl hat
(1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet               dieser Vereinbarung am 26.01.2021 zugestimmt.
     sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der
     gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen.               (14) Der Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende
                                                                          Gemeinde) hat dieser Vereinbarung am 21.04.2021 zuge-
(2)   Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) haftet für               stimmt.
      die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftrag-
      ten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
                                                                     (15) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Ge-
                                                                          nehmigung der Rechtsaufsichtbehörde.
§ 10: Kündigung
                                                                     (16) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Geneh-
(1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht befristet.            migung von allen beteiligten Städten und Gemeinden öf-
                                                                          fentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach der letz-
(2)   Die abgebenden Städte/Gemeinden haben das Recht, diese
                                                                          ten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am
      Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Als Kündigungsfrist
                                                                          01.07.2021, rechtswirksam.
      werden 24 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart (§ 25
      Absatz 4 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)).
                                                                     (17) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) teilt der
(3)   Die Kündigung erfolgt durch Schriftform.                            Zentralen Geschäftsstelle die Bildung des gemeinsamen
                                                                          Gutachterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit
(4)   Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Müllheim          den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach
      (übernehmende Gemeinde) Anspruch auf Kostenbeteili-                 Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit.
      gung für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung
      erbrachten Leistungen.
                                                                     § 13: Salvatorische Klausel
                                                                     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam
§ 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand                                sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Erfüllungsort ist Müllheim. Gerichtsstand ist das zuständige Ver-    Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Gemeinden
waltungsgericht.                                                     werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen
                                                                     durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen
                                                                     Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich ent-
§ 12: Wirksamkeit, in Kraft treten                                   sprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Ver-
(1) Der Gemeinderat der Gemeinde Ballrechten-Dottingen hat           einbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestim-
     dieser Vereinbarung am 25.02.2021 zugestimmt                    mungen ergänzt werden muss.
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Seite 10                                                Freitag, 04. Juni 2021                                         Umkirch

Für die Stadt Müllheim, (übernehmende Gemeinde)
[Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet
Martin Löffler, Bürgermeister

Für die Gemeinde Ballrechten-Dottingen,                          Für die Gemeinde Bötzingen,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                         [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                           Im Original gezeichnet
Patrick Becker, Bürgermeister                                    Dieter Schneckenburger, Bürgermeister

Für die Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl,                     Für die Gemeinde Eschbach,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                         [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                           Im Original gezeichnet
Michael Bruder, Bürgermeister                                    Mario Schlafke, Bürgermeister

Für die Gemeinde Gottenheim,                                     Für die Stadt Heitersheim,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                         [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                           Im Original gezeichnet
Christian Riesterer, Bürgermeister                               Christoph Zachow, Bürgermeister
Für die Gemeinde Ihringen,                                       Für die Gemeinde March,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                         [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                           Im Original gezeichnet
Benedikt Eckerle, Bürgermeister                                  Helmut Mursa, Bürgermeister

Für die Gemeinde Merdingen,                                      Für die Gemeinde Münstertal,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                         [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                           Im Original gezeichnet
Martin Rupp, Bürgermeister                                       Rüdiger Ahlers, Bürgermeister

Für die Stadt Neuenburg am Rhein,                                Für die Gemeinde Umkirch,
[Ihringen, 11. Mai 2021]                                         [Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet                                           Im Original gezeichnet
Joachim Schuster, Bürgermeister                                  Walter Laub, Bürgermeister

Für die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl,
[Ihringen, 11. Mai 2021]
Im Original gezeichnet
Benjamin Bohn, Bürgermeister

                                     79104 Freiburg, den 21. Mai 2021

                                                         Genehmigung
Die am 11.05.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Müllheim und den Städten Heitersheim, Neu-
enburg am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie den Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten am Kaiserstuhl,
Eschbach, Gottenheim, lhringen, March, Merdingen, Münstertal und Umkirch, zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 2
der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg und Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräf-
lerland-Breisgau‘‘, wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt.

                                             ZITAT DER WOCHE
                      Ein Blick in die Vergangenheit hat nur Sinn, wenn er der Zukunft dient.
                                                         Konrad Adenauer
Seite 11                                                 Freitag, 04. Juni 2021                                               Umkirch

  Der Bewegungspass zur Bewegungsförde-                                 Abi 2021 – und dann?“
  rung von Kindern im Landkreis Breisgau-                               Zusätzliches Angebot der Berufs- und Studienberatung
  Hochschwarzwald und in der Stadt Freiburg                              Am Montag, 14. Juni, Dienstag, 15. Juni und Donnerstag,
                                                                        17. Juni, bieten die Berufs- und Studienberater der Agentur
  startet                                                               für Arbeit Freiburg zusätzliche Beratungs-gespräche an. In
  Gemeinsames Projekt des Landkreises, der Stadt, des                   der Zeit von 10 bis 16 Uhr können unter Telefon 0761 2710-
  Badischen Sportbunds Freiburg und der AOK Südlicher                   750 Fragen rund um die Themen Berufs- und Studienwahl,
  Oberrhein                                                             Bewerbung und Ausbildungsmarkt gestellt werden. Ange-
  Pädagogische Fachkräfte sowie Übungsleiterinnen und                   sprochen sind Schülerinnen und Schüler mit Hochschulbe-
  Übungsleiter können sich jetzt kostenlos zertifizieren                rechtigung, die nach Beendigung der Schule, eines Freiwilli-
  lassen.                                                               gendienstes, eines Auslandsaufenthaltes oder nach Abbruch
  Bewegungsmangel gilt als bedeutender Risikofaktor für                 einer Ausbildung oder eines Studiums neue Impulse für den
  Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder               Berufsstart benötigen.
  weitere Zivilisationskrankheiten. Das gilt für die Großen,
  wie auch für die Kleinen. Kinder haben einen ganz natürli-            Kontakt per Mail:
  chen Drang zur Bewegung, bekommen aber in der heutigen                Freiburg.Berufs-und-Studienberatung@arbeitsagentur.de.
  Zeit oft viel zu wenig Gelegenheiten hierzu: Hier lockt der
  Computer, das Handy oder das Tablet – dort wird das Kind
  im Kinderwagen geschoben oder mit dem Auto zur Schule
  gebracht. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind diese Ent-
  wicklungen mehr spürbar als je zuvor.

  Dem Reiz des Nichts-Tun’s muss aktiv entgegengewirkt und
  Bewegung gezielt gefördert werden. Der Landkreis Breis-
  gau-Hochschwarzwald setzt hierzu mit dem sogenannten                  Straßenreinigung
  Bewegungspass gemeinsam mit der Stadt Freiburg, dem                   Die Straßen im Gemeindegebiet werden monatlich durch
  Badischen Sportbund Freiburg und der AOK Südlicher Ober-              die Kehrmaschine gereinigt.
  rhein einen wichtigen Impuls. Das vom Amt für Sport und
  Bewegung in Stuttgart entwickelte Programm soll auch in               Die nächste Reinigung der Straßen durch die Firma Förster
  unserer Region umgesetzt werden.                                      GmbH, findet am Mittwoch, 9. Juni 2021 statt. Damit die
  Der Bewegungspass ist ein umfassendes Programm zur                    Straßenreinigung besonders effektiv durchgeführt werden
  motorischen Förderung von Kindern von 2 bis 7 Jahren und              kann bitten wir alle Fahrzeugbesitzer, an diesen Tagen die
  durch seine kindgerechte Gestaltung besonders geeignet                Straßenränder nicht durch parkende Fahrzeuge zu versper-
  für die Umsetzung in Kitas, Grundschulen, Sportvereinen               ren.
  und vielen weiteren Einrichtungen, die mit der entsprechen-
  den Altersgruppe arbeiten. Weitere Informationen zum Kon-             Wir danken für Ihr Verständnis.
  zept finden sich unter www.bewegungspass-bw.de.                       Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch

  Für pädagogische Fachkräfte aus Kitas und Vereinen sowie
  für Eltern bietet der Bewegungspass neben der Motorikför-
  derung die Möglichkeit Förderbedarfe aber auch Fortschrit-
  te zu erkennen und untereinander in Austausch zu kommen.
  Pädagogische Fachkräfte sowie Übungsleiterinnen und
  Übungsleiter können sich ab jetzt für die Umsetzung in ihrer          SPERRMÜLLBÖRSE
  Einrichtung kostenlos zertifizieren lassen. In zwei gemein-
  samen 90-minütigen Treffen geht es unter anderem um die               Im Nachrichtenblatt werden gut erhaltene, noch gebrauchs-
                                                                        fähige Gegenstände veröffentlicht. Wer etwas über die
  frühkindliche Entwicklung und Grundlagen der Motorik-
                                                                        Sperrmüllbörse zu verschenken hat, kann dies der Gemein-
  und Bewegungsförderung. Die Teilnehmerinnen und Teil-
                                                                        deverwaltung vor dem Redaktionsschluss (Dienstag 12.00
  nehmer lernen das Konzept des Bewegungspasses kennen
                                                                        Uhr) gerne mitteilen. Vielen Dank.
  und können in einer praktischen Phase zwischen den bei-en
  Schulungsterminen selbst aktiv und kreativ werden. Die Zer-
                                                                        Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch
  tifizierung, eine Spielesammlung und eine Materialtasche
  für die Anwendung in ihrer Arbeit mit Kindern ist kostenfrei.
                                                                        nachrichtenblatt@umkirch.de
  Die nächste Schulung findet vorerst in digitaler Form am 26.
  Juni und am 2. Juli jeweils von 9:30 bis 11:00 Uhr statt. Eine
  Anmeldung ist bis zum 20. Juni möglich.

  Weitere Informationen zum Bewegungspass und zur Anmel-
  dung gibt es bei der Geschäftsstelle der Kommunalen Ge-
                                                                        Zum Verschenken
  sundheitskonferenz unter der Telefonnummer 0761 2187-                 30 Regalbretter mit Haken, braun, länge zwischen 2-3 m
  3062 oder per E-Mail an Maike.vonHirschhausen@lkbh.de.                Tel. 7368
Seite 12                                                Freitag, 04. Juni 2021                                                 Umkirch

                                                                    Öffnungszeiten des Pfarrbüros:.
                                                                    Das Pfarrbüro ist vom 31.05. – 11.06.2021 nicht besetzt.

                                                                    Pfarrer Eberhard Deusch: eberhard.deusch@ekiba.de
                                                                    Herr Deusch befindet sich in der Zeit vom 25.05. bis einschließ-
                                                                    lich 06.06.2021 in Urlaub.
                                                                    Die Vertretung in dringenden Fällen übernimmt vom:
                                                                    25.05. – 30.05.2021 Pfarrerin Marika Trautmann, Tel. 1721
                                                                    31.05. – 06.06.2021 Prädikantin Doris Thiel, Tel. 3551
                                                                    Gemeindediakonin Friederike Schilka:
  Besuch der Gemeindebücherei wieder zu                             friederike.schilka@kbz.ekiba.de
  den gewohnten Öffnungszeiten möglich
  Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat eine stabile           Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten
  Inzidenz von unter 50. Dadurch ist die Wiederöffnung der          Wir freuen uns über sinkende Infektionszahlen. Dank einer
  Gemeindebücherei zu den gewohnten Öffnungszeiten und              neuen Verordnung des Landes Baden Württemberg sind
  ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.                        Gottesdienste wieder ohne Anmeldung möglich, wenn die
                                                                    7-Tage-Inzidenz im Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden
  Bitte beachten Sie beim Besuch die folgenden                      Werktagen unter 100 liegt.
  Infektionsschutzvorgaben:                                         Selbstverständlich achten wir weiterhin auf die Einhaltung
  • Einhaltung der Kontaktbeschränkungen: Maximal 1 Per-            der Hygieneregeln, so dass sich alle im Gottesdienst sicher
    son pro 20 m²                                                   und wohl fühlen können.
  • Es wird weiterhin eine Anwesenheitsliste mit Kontaktda-
                                                                    Bitte beachten Sie, dass - wie auch beim Einkaufen oder im ÖPNV
    ten geführt.
                                                                    - medizinische oder FFP2 Masken getragen werden müssen.
  • Maskenpflicht

  Besuchen Sie uns in aller Ruhe, das Bücherei-Team freut sich      Bei gutem Wetter finden die Gottesdienste auf der Wiese beim
  über Ihren Besuch!                                                Ev. Gemeindezentrum statt. Bitte denken Sie an warme Klei-
                                                                    dung. Die Stühle werden so aufgestellt sein, dass zwei Meter
  Ihre Gemeindebücherei Umkirch                                     Abstand eingehalten wird. Leider können wir nicht miteinan-
                                                                    der singen, aber die Orgel wird uns musikalisch begleiten.
                                                                    Nur bei Regen findet der Gottesdienst in der Kirche statt.
                                                                    Trotz aller Beschränkungen wollen wir einen fröhlichen Gottes-
                                                                    dienst miteinander feiern und freuen uns auf Ihr Kommen.

                                                                    Sonntag, 06.06.2021

                        Umkircher                                   10.00 Uhr First Sunday Gottesdienst
                                                                               Prädikantin Lydia Rau

                        Wochenmarkt                                 Dienstag, 08.06.2021
                                                                    19.30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderates

                                                                    Mittwoch, 09.06.2021
                        samstags                                    17.00 Uhr Konfi-Stunde, Evang. Gemeindezentrum Umkirch
                        von 7:30 - 12:30 Uhr
                        auf dem    Gutshof                          Donnerstag, 10.06.2021
                                                                    18.30 Uhr Heaventeens (14-18 Jahre), Evang. Gemeindezent-
                                                                              rum
  Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt                                 Sonntag, 13.06.2021
  Auf dem Umkircher Wochenmarkt gilt weiterhin die Masken-          10.00 Uhr Gottesdienst
  pflicht. Seit der neuesten Fassung der Corona-Verordnung                     Pfarrer Eberhard Deusch
  der Landesregierung gilt in Fußgängerzonen eine Mas-
  kenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht          Wochenspruch
  eingehalten werden kann. Da dieser Mindestabstand beim            Christus spricht: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch ver-
  Einkaufgeschehen auf einem Wochenmarkt nicht der Fall ist,
                                                                    achtet, der verachtet mich.
  muss auf dem Umkircher Wochenmarkt eine medizinische
  Maske getragen werden.                                            Lukas 10,16

  Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch                                   Es grüßt Sie Ihr Pfarrer Eberhard Deusch, Gemeindediakonin
                                                                    Schilka und der Kirchengemeinderat.
Seite 13                                                    Freitag, 04. Juni 2021                                                 Umkirch

Römisch-Katholische Kirchengemeinde                                     pfarrei vorstellen und euch kennenlernen.
                                                                        Wir freuen uns sehr auf euch.
March-Gottenheim                                                        Bitte meldet euch rechtzeitig zu diesen Gottesdiensten an, damit
Engelgasse 25, 79232 March-Hugstetten
                                                                        wir planen können wegen der Corona-Hygienemaßnahmen.
Tel. 07665 425300                                                       Für das WGF-Team Brigitte Heitz
info@kath-MarGot.de
www.kath-MarGot.de                                                      ERÖFFNUNG DER MAIANDACHT
Kath. Pfarrbüro, Waltershofer Straße 2, 79224 Umkirch                                                   In kleiner Runde, jedoch bei
Tel. 07665/42530-41                                                                                     fröhlich festlicher Atmosphäre
E-Mail: pfarrbuero.umkirch@kath-MarGot.de                                                               haben wir am Abend des 2.Mai
Homepage: www.kath-MarGot.de                                                                            in unserer Marienkirche in Um-
                                                                                                        kirch den Marienmonat Mai
ACHTUNG ! GEÄNDERTE ÖFFNUNGSZEITEN:                                                                     mit einer Maiandacht eröffnet
Mo., Mi.-Fr., 8:30 - 12.00 Uhr                                                                          und Maria als Königin des Frie-
Mo.-Fr., 14.00 - 17.00 Uhr                                                                              dens gewürdigt und um ihren
                                                                                                        Beistand in unserer gar nicht
Kontaktstelle Umkirch                                                                                   so friedlichen Welt angerufen.
Pfarrsekretärin Irmgard Reich                                                                           Kein neues Anliegen, das wir
Die Kontaktstellen sind geschlossen. Sie können Frau Reich per                                          uns als Motto für die Andacht
Mail oder Telefon erreichen.                                                                            ausgewählt hatten, aber leider
Vielen Dank für Ihr Verständnis!                                                                        ein immer noch hochaktuelles,
                                                                                                        blicken wir auf die vielen Kri-
Gottesdienste                                                                                           sengebiete unserer Erde
Samstag, 05.06.                                                         Berthold Braitsch hat uns dankenswerter Weise an der Orgel be-
15:00 Taufe (Bötzingen)                                                 gleitet und dafür gesorgt, dass wir im Duett den richtigen Ton
18:30 Eucharistiefeier (Neuershausen)                                   getroffen haben.Unsere Mesnerin hat durch das schöne Schmü-
Sonntag, 06.06.                                                         cken des Maialtares dem würdevollen Rahmen die Krone aufge-
09:00 Eucharistiefeier (Buchheim)                                       setzt.
09:00 Eucharistiefeier (Umkirch)                                        Herzlichen Dank auch dafür.Wir freuen uns sehr, dass Elisabeth
10:30 Eucharistiefeier (Bötzingen)                                      Parr zum ersten Mal unser Wort-Gottes-Feier-Team (WGF-Team)
10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten)                                     verstärkt hat.
11:45 Taufe (Bötzingen)
Dienstag, 08.06.
07:00 Laudes (Hugstetten)
09:00 Andacht (Umkirch)
Mittwoch, 09.06.
06:45 Andacht Gebet in Stille (Bötzingen, Haus Inigo)
Donnerstag, 10.06.
20:00 Zur Ruhe kommen - Zeit der Stille - Anbetung (Hugstet-
ten)                                                                    info@drk-umkirch.de
21:00 Komplet - das Nachtgebet der Kirche (Hugstetten)                  www.drk-umkirch.de
Freitag, 11.06.
18:00 Vesper - das Abendgebet der Kirche (Hugstetten)                   Blutspendetermin      am 9:30
                                                                        Seniorengymnastik, montags 25.05.21
                                                                                                      Uhr   in Umkirch
Samstag, 12.06.                                                         Rot-Kreuz-Raum Gutshof, Haupstraße 3                8565 und 6225
                                                                        Herzlichen Dank an alle BlutspenderInnen,
18:30 Eucharistiefeier (Holzhausen)
Sonntag, 13.06.                                                         gerade in schwierigen
                                                                        Rot-Kreuz-Raum            Zeiten
                                                                                           Gutshof,       ist es umso
                                                                                                    Haupstraße    3    wichtiger,
                                                                                                                          8565 unddass99445
                                                                                                                                       über-
09:00 Eucharistiefeier (Umkirch)                                        lebensnotwendige Stoffe vorhanden sind und der Nachschub
10:30 Eucharistiefeier - Familiengottesdienst (Gottenheim)              funktioniert.
                                                                        Tanzkreis ab 50, freitags 9:30 Uhr, Bürgersaal        0761 445464
10:30 Eucharistiefeier (Hugstetten)                                     Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Spenderinnen und
11:45 Taufe (Gottenheim)                                                Bewegungstreff
                                                                        Spendern   für ihrim Freien, bedanken. Trotz des geänderten Ab-
                                                                                           Kommen
Bitte beachten Sie:                                                     laufs und der16:30
                                                                        donnerstags    notwendigen     Terminreservierungen, sind wir wie-
                                                                                             Uhr, Gutshofplatz,
Anmeldungen zur Vorabendmesse und zu Sonntagsmessen je-                 der  begeistert
                                                                        danach           über
                                                                                 Radfahren     dieSpaziergang
                                                                                            oder    diesjährige Spendenbereitschaft.    Das
                                                                                                                            7468 und 6347
weils Montag bis Freitag vor dem Wochenende, ausschließlich             Blutentnahme-Team konnte am Abend 91 Vollblutkonserven
                                                                        Gedächtnistrainig,
                                                                        mit nach Baden-Badendienstags   10:00Zum
                                                                                                  nehmen.      Uhr Termin erstmalig sind 17
unter der Telefonnummer 425300
                                                                        Rot-Kreuz-Raum
                                                                        Erstspender        Gutshof,
                                                                                      erschienen    Hauptstraße
                                                                                                  – das            3
                                                                                                        freut uns besonders            8849
                                                                                                                             und wir hoffen
(Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, wählen Sie bitte unsere
Telefonnummer mit Vorwahl: 07665 425300)                                auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr bei uns in Umkirch. Das
                                                                        Anmeldeverfahren sollte auch in Zukunft so von statten gehen,
INFORMATIONEN AUS UNSERER KIRCHENGEMEINDE:                              denn es hat sich bewährt.
WERKTAGSGOTTESDIENST IN UMKIRCH                                         Jede Einzelne Blutspende hilft Leben zu retten!
Eine Anmeldung zum Gottesdienst ist notwendig. Anmeldungen              Auch dieses Mal konnten wir den Spendern nur kleine Lunchpa-
nimmt Frau Margrit Richert, Tel. 07665/7873, gerne entgegen.            kete zur Stärkung mit auf den Heimweg geben. Die Erstspender
Bitte auf den Anrufbeantworter sprechen.                                haben zusätzlich ein kleines Erste-Hilfe-Set als kleines Präsent
                                                                        erhalten.
VORANKÜNDIGUNG: WORT-GOTTES-FEIER MIT UNSEREN                           An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für die spontane
ERSTKOMMUNIONSKINDERN                                                   und sehr feiner Helferverpflegung bei den neuen Wirten der VfR
Zur nächsten WGF – Feier am 20. Juni um 10.30 Uhr laden wir             Gaststätte CORNER bedanken! Ganz ohne Probleme wird uns
ganz besonders unsere diesjährigen Erstkommunionkinder mit              Jahr für Jahr die Turn- und Festhalle an diesem Nachmittag über-
                                                                        lassen. Hierfür möchten wir uns bei Herrn Bürgermeister Walter
ihren Eltern ein.
                                                                        Laub, der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof-Team und bei Hr.
Euer Fest feiert ihr ja am 25. Juli in der Pfarrkirche in Hugstetten
                                                                        Rektor Früh für die kooperative Zusammmenarbeit bedanken.
und wir wollen euch davor in diesem Gottesdienst eure Heimat-
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