Fokus Vorsorge Dezember 2021
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FokusVorsorge Dezember 2021 – Januar 2022 Evaluation der Vorsorgelösung W ie gut ist unsere 2. Säule? BVG 21 W orum geht es bei der Reform? Die Vorsorgewelt in 2000 Zeichen U mverteilung News I nfos und Aktuelles Zehn Wünsche Wir wünschen uns eine Altersvorsorge, die stärker auf Solidarität beruht und in der Frauen bessere Renten erhalten als heute, sagen die Gewerkschaften. Wir wünschen uns eine Altersvorsorge, in der weniger Geld umverteilt wird und die Eigenverantwortung gestärkt wird, sagen viele Arbeitgeber und Bürgerliche. Wir wünschen uns, dass Pensionskassen nicht mit immer neuen Kaspar Hohler Regulierungen belastet werden, sagen die Pensionskassen. C hefredaktor «Fokus Vorsorge» Wir wünschen uns einen tieferen BVG-Umwandlungssatz, sagen fast alle – ausser den Versicherten. Wir wünschen uns ein höheres Rentenalter, weil die Menschen immer älter werden und wir im Alter auch noch etwas haben wollen, sagen v iele Junge. Wir wünschen uns mehr Respekt und Anerkennung für das, was unsere Generation geschaffen hat, sagen viele Rentnerinnen und Rentner. Wir wünschen uns, dass die Altersspargelder klimafreundlich investiert werden, sagen die Klimaaktivisten. Wir wünschen uns, dass die Gewinne der Nationalbank der Alters vorsorge zugute kommen, sagt eine bunte Schar von Politikerinnen und Politikern. Wir wünschen uns eine unabhängige Nationalbank, sagen mindestens so viele andere. Ich wünschte mir, ich könnte all diese Wünsche erfüllen, sagt das Christkind. Und seufzt. Herausgeber VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG, Taubenhausstrasse 38, Postfach 4242, CH-6002 Luzern T +41 (0)41 317 07 07, abo@vps.epas.ch, vps.epas.ch, Redaktion redaktion@vps.epas.ch Urheberrechtlich geschütztes Produkt, darf weder bearbeitet noch anderweitig verwertet werden. Alle Inhalte werden von vps.epas unabhängig erarbeitet. Die abonnierende Sammeleinrichtung kann in Form eines Eigeninserats, das als solches erkennbar ist, einen eigenen Text beisteuern.
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 Evaluation der Vorsorgelösung Wie gut ist unsere 2. Säule? Es ist in der Schweiz der Arbeitgeber, der für die berufliche Vorsorge zuständig ist – wobei das Personal ein Mitspracherecht hat. Ab und zu kann es sinnvoll sein, die Pensionskasse einem Test zu unterziehen. Worauf ist dabei zu achten? Eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Von Claudio Zemp, R edaktor «Fokus Vorsorge» Warum will ich die Vorsorge wechseln? Das Ziel des Wechsels ist eine zentrale Frage. Je genauer die individuelle Antwort darauf ausfällt, desto bessere Resultate bringt die Analyse. Geht es nur um einen Marktcheck, ob die Pensionskasse noch gut genug ist für die Zukunft? Ist das Ziel des Wechsels eine Einsparung bei der beruflichen Vorsorge? Gibt es äussere Gründe, etwa eine Fusion oder eine Abspaltung von Unternehmensbereichen, die eine Änderung aufdrängen? Oder ist das Ziel eine gezielte Besserstellung von Teilen der Belegschaft? Brauche ich überhaupt eine neue Lösung? Es ist ratsam, die Analyse der Bedürfnisse ergebnisoffen zu führen. Miteinkalkulieren sollten Sie auch den Nichtwechsel. Wenn kein äusserer Druck für einen Wechsel besteht, kann ein Verbleib in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung auch für die Zukunft die beste Lösung sein. Insbesondere signalisiert sie auch den Mitarbeitenden eine Kontinuität. Man kann immer noch prüfen, ob und inwiefern die bisherige Lösung angepasst werden kann. So oder so bringt die Evaluation wertvolle Erkenntnisse, unabhängig davon, ob ein Wechsel stattfindet. Welche Pensionskasse passt zu mir? Die Wahl der Vorsorge ist eine doppelte – einerseits wählt das KMU einen Anbieter und andererseits innerhalb der Angebotspalette einen passenden Plan. Beim Entscheid für einen Anbieter ist dessen Leis- tungsausweis (Deckungsgrad/technische Grundlagen, Rendite) ebenso wichtig wie weiche Faktoren. In den Kennzahlen geben Anbieter oft transparent Auskunft über die Kosten und das Verhältnis von Aktiven zu Passiven. Auf der feineren Ebene der Planwahl gibt es nahezu unbegrenzte Designmöglichkeiten, die stets von den eigenen Bedürfnissen und materiellen Ressourcen abhängig sind.
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 Was zeichnet eine gute Vorsorgelösung aus? zess einzubeziehen. Sie muss über die Gründe des Wechsels Sie deckt die Bedürfnisse ideal ab. Es gibt praktisch keine Vorsorgelö- informiert sein und kann bis zum Entscheid am Schluss der sung ab Stange, weil kaum zwei Unternehmen gleich sind. Die Beratung Kette inhaltlich Stellung nehmen. Vergessen Sie nicht, die- ist kundenspezifisch und ergibt sich aus den Bedürfnissen des Unter- se Mitsprache und den Entscheid zu dokumentieren. nehmens und der Frage, wie viel Geld für die Lösung in die Hand ge- nommen wird. Ein Faktor ist auch die Risikofähigkeit des Arbeitgebers. Was darf es kosten? Wie so häufig im Leben gibt es nicht die eine perfekte (und bezahlbare) Der versicherte Lohn ist ein zentraler Kostenfaktor: Je grös- Lösung, sondern zur Wahl stehen verschiedene Möglichkeiten, die alle ser die versicherten L ohnteile, desto höher die entsprechen- in g ewissem Umfang von den Wünschen abweichen. den Lohnabzüge für den Arbeitnehmer und B eiträge des Arbeitgebers (sprich Lohnnebenkosten). Dies ist in der Pra- Auf welche Eckwerte kann ich achten? xis der Knackpunkt: Viele Arbeitgeber können oder wollen Einige Kriterien sind die Alters- und Risikoleistungen und der oft ge- sich keine teure Vorsorgelösung leisten. Es gibt aber auch eini- nannte Umwandlungssatz. Aber Obacht: Ein hoher Umwandlungs- ge Möglichkeiten, die (fast) nichts kosten: So sind etwas besse- satz ist nur bedingt gut, weil er einen Preis hat. Ist das zentrale Leis- re Risikoleistungen als gemäss BVG sehr günstig zu haben. Gewisse tungsversprechen zu hoch, vergrössert dies auch die Umverteilung zu den Rentnern. Wahlmöglichkeiten bei der Rente bringen gar keine zusätzlichen Kosten. Falls der Man muss also genau hinschauen, auch beim Ausgestalten der Pläne. Freiwillige, Arbeitgeber mehr als 50 % an den Gesamtkosten trägt, können ohne Mehrkosten überobligatorische Anteile verbessern tendenziell die Leistungen, erhöhen aber Wahlpläne bei den Sparbeiträgen ermöglicht werden. auch die Kosten. Wie viel Leistung erhalte ich? Ist der teuerste Plan der beste? Das (fast) gleiche Leistungspaket kann man heute auf dem Vorsorgemarkt von ver- Auf den ersten Blick scheint klar, dass man möglichst gute Invaliden- und Hinter schiedenen Anbietern erhalten, sofern man als Kunde interessant ist. Die konkreten lassenenleistungen möchte. Es lohnt sich jedoch, bei den Risikoleistungen genauer Angebote zu vergleichen, ist jedoch schwierig und erfordert eine gewisse Expertise. hinzuschauen. Nehmen wir beispielsweise einen 55-jährigen Besitzer (verheiratet, Tiefe administrative Verwaltungskosten sind sicher ein Pluspunkt. Es kann jedoch drei Kinder) einer GmbH, die ein Beratungsgeschäft betreibt. Die GmbH hat 15 durchaus sein, dass den Versicherten eine Pauschale verrechnet wird von beispiels- meist junge Angestellte, viele mit Teilzeitpensen. Die GmbH sucht einen gemeinsa- weise 200 Franken pro Jahr, de facto aber zusätzlich auch ein Teil der Vermögens- men V orsorgeplan für den Besitzer und die Angestellten. Wird nun ein Vorsorgeplan erträge für die entsprechenden Kosten verwendet wird. Dies kann zulasten der mit grosszügigen Hinterlassenenleistungen gewählt, so ergibt sich eine Umvertei- Verzinsung und der Stabilität (Deckungsgrad) der Vorsorgeeinrichtung gehen. lung von unten nach oben: Die grösstenteils ledigen und kinderlosen Angestellten zahlen für eine Absicherung, die nur ihrem Chef zugute kommt. Wie erkenne ich auf den ersten Blick eine gute Offerte? Bei den Anbietern, die offerieren, gilt es genau hinzuschauen. Eine detaillierte Ana- Wie viel Lohn soll versichert werden? lyse umfasst verschiedene Aspekte, hier seien nur zwei genannt: Der ausgewiesene Obligatorisch ist gemäss BVG nur der folgende Lohn zu versichern: Eintrittsschwelle Deckungsgrad ist bedingt aussagekräftig – je nach technischen Grundlagen (tech 21510 Franken, Koordinationsabzug 25 095 Franken, Maximum 86 040 Franken. nischer Zins, verwendete Sterbetafeln) kann ein Wert von 106 % solider sein als ein Wenn zusätzlich auch tiefere Löhne versichert werden sollen, kann man die Entritts- solcher von 111%. Bei der Rendite lohnt sich ein Blick auf eine längere Zeitperiode schwelle senken. Auch die Obergrenze kann freiwillig gesprengt werden, was die wie auch auf die Anlagestrategie. Sind ansprechende Renditen über die Zeit konsis- Leistungen verbessert. Wenn der Koordinationsabzug sinkt, werden Teilzeitpensen tent und stehen ihnen nicht Risiken gegenüber, die das Unternehmen nicht zu tragen begünstigt. Auch dies verteuert jedoch die Vorsorge. bereit ist (Sanierungsszenario)? Soll ich einen Broker beiziehen? Was tun, wenn ich keinen Anschluss finde? Ganz lässt sich der relativ komplexe Wahlprozess nicht delegieren. Aber ein Broker Obwohl auf dem Markt für Vorsorgelösungen über 100 Anbieter aktiv sind, versagt kann helfen, im Dickicht durchzublicken. Wichtig ist, die Entschädigung des Beraters er teilweise. Wirklich profitieren von diesem Markt können nur KMU, die ein attrak- zu klären. Es gibt im Markt immer noch Modelle mit Provisionen, die die Wahl tives Profil aufweisen: solvent, wenig ältere Mitarbeiter, wenig Rentner, Interesse mitunter verfälschen. Transparenter ist eine aufwandbasierte Entschädigung des an Überobligatorischem. Insbesondere Vollversicherungslösungen, bei denen auch Brokers, der seine Dienstleistung in Rechnung stellt. das Anlagerisiko auf den Anbieter übertragen wird, sind auf dem Markt nur noch eingeschränkt erhältlich. Für KMU, die durch das Raster fallen, wird die Wahl klein Was meint die Belegschaft dazu? ausfallen. Im Extremfall beschränkt sie sich auf den Gang zur Auffangeinrichtung, Die Arbeitnehmenden haben ein gewichtiges Wort mitzureden. Es ist die Pflicht des die per Gesetz alle Unternehmen versichern muss – zu entsprechend mässigen Arbeitgebers, bei einer Wechselabsicht die Belegschaft von Anfang an in den Pro- Konditionen.
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 BVG 21 Worum geht es bei der Reform? Die berufliche Vorsorge (BVG) sieht sich mit zwei grossen Herausforderungen konfrontiert: der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Zinsen. Beides erschwert den Pensionskassen die Finanzierung der versprochenen Altersrenten. Von Gregor Gubser, Stv. Chefredaktor «Fokus Vorsorge» Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass über einen Umwandlungssatz ergibt die jährliche Altersrente (Beispiel: längeren Zeitraum Renten ausbezahlt werden müssen. Letzt- 100 000 Franken Alterskapital × 6 % Umwandlungssatz = lich müssen aus dem vorhandenen Alterskapital also mehr 6000 Franken). Mit 6 % Umwandlungssatz reicht das Kapital Renten finanziert werden. Gleichzeitig sind mit risikoarmen länger als mit 6.8 %. Allerdings erhalten die Versicherten Anlagen wie Bundesanleihen kaum mehr Renditen zu erwirt- jährlich eine tiefere Rente. Diese Einbusse will die Revision schaften – die Zinsen liegen um 0 % oder sind gar negativ. für eine begrenzte Zeit kompensieren. All dies führt l etztlich zu einer ungewollten Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern. Zankapfel Ausgleich Im relativ langwierigen demokratischen Prozess wurde Diverse Ziele der Reform vor allem um die Art und Weise gestritten, wie diese Kompen Eine weitere Herausforderung stellen Arbeitnehmende mit sation aussehen soll. Man möchte verhindern, dass es zu Teilzeitpensen oder in Mehrfachbeschäftigung dar. Sie errei- schmerzhaften Rentenkürzungen für künftige Generationen chen im BVG bestenfalls kleine Renten, weil nur ein kleiner kommt. Dies ist natürlich auch ein Faktor in der Volksabstim- Teil ihres Einkommens versichert ist. Dies liegt am System: mung, mit der gerechnet wird. 2010 und 2017 sind bereits Obligatorisch im BVG versichert sind nur Löhne, die die Reformpakete mit Umwandlungssatzsenkungen an der Urne Eintrittsschwelle (21510 Franken) übersteigen. Schliesslich gescheitert. In der kommenden Wintersession wird die Vor werden sie noch um den Koordinationsabzug (25 095 Franken) lage des Bundesrats im Nationalrat behandelt (vgl. Grafik mit reduziert. Besonders betroffen davon sind Frauen, die häu Zeitplan auf der nächsten Seite). figer in Teilzeitpensen arbeiten. Die Kommission für soziale S icherheit und Gesundheit (SGK) All diesen (und noch ein paar weiteren) Herausforderungen des Nationalrats hat die BVG-Reform in der Gesamtabstim- soll die Revision BVG 21 begegnen. Zentrale Massnahme ist mung gutgeheissen und ausgiebig in die Vorlage eingegriffen. die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 % auf Die aus der S enkung des Umwandlungssatzes resultierenden 6 %. Der Umwandlungssatz wird für die Berechnung der Rente Renteneinbussen will die Mehrheit der SGK g ezielt ausglei- verwendet: Das angesparte Alterskapital multipliziert mit dem chen. Dabei wird die Rente gemäss Pensionskassenreglement
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 verglichen mit dem gesetzlichen Mindest - anspruch plus einem Rentenzuschlag. Überobligatorische Leistungen der Pen- sionskasse werden also mit dem Renten zuschlag verrechnet. Mehrere Modelle der Finanzierung Der Zuschlag wird vom Betrag her und in der Dauer Die Evolution des BVG im Rückspiegel ... der A uszahlung stark limitiert. Dieses Ausgleichsmodell erfasst rund 35 bis 40 % der Rentnerinnen und Rentner. Verankerung des Drei-Säulen-Systems in der Verfassung Die Mehrheit der SGK will, dass der Rentenzuschlag nur soweit solidarisch von allen Versicherten finanziert wird, als allfällig gebildete Rückstellungen der einzel- Einführung der beruflichen Vorsorge (BVG) nen P ensionskassen nicht ausreichen. Dazu soll der Sicherheitsfonds bei den Pensionskassen Beiträge von Einführung der Freizügigkeit (FZG) und der 0.15 % der nach BVG versicherten Löhne erheben. Wohneigentumsförderung (WEFV) Zwei starke Minderheiten der Kommission beantragen Erhöhung Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 andere Ausgleichsmodelle. Die eine unterstützt nach wie vor das M odell des Bundesrats, der für alle Neu- Einführung der Teilung der 2. Säule im Scheidungsfall (FGZ) rentnerinnen und Neurentner einen Rentenzuschlag vorsieht. Eine andere Minderheit sieht nur für Ver sicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer hal- ben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der 1. BVG-Revision (in drei Etappen) für die ersten zwanzig Jahrgänge ausgerichtet und von Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell wür- de etwa 70 % der Rentnerinnen und Rentner erfassen. Änderung des BVG (Senkung Umwandlungssatz) (gescheitert) Die SGK beantragt zudem, dass sich alle mit einem gesamten Jahreslohn von über 12 548 Franken einer Pensionskasse anschliessen müssen. Strukturreform des BVG Weitere Elemente Die Altersgutschriften sind für die Höhe des Altersgut Altersvorsorge 2020 (AHV und BVG) (gescheitert) habens, das schliesslich mit dem Umwandlungssatz Revision des Scheidungsrechts (bei Rentenbezug) multipliziert wird, entscheidend. Die Altersgutschriften werden jährlich einbezahlt. Auch hier sehen alle Mo- Revision des ELG (Einführung Art. 74a BVG: Weiterversicherung delle Anpassungen vor. Um die Arbeitsmarktchancen nach Kündigung durch den Arbeitgeber nach Alter 58.) von älteren Arbeitnehmenden weniger zu belasten wird der Anstieg der Gutschriften abgeflacht. Insgesamt sollen die Gutschriften aber etwas höher werden, um ... und im Ausblick den tieferen Umwandlungssatz langfristig zu kompen- In der Wintersession wird die Vorlage im Nationalrat behandelt. sieren. Dazu beitragen soll in einigen Modellen auch ein früherer Beginn des Sparprozesses. Im 1. Quartal 2022 nimmt die SGK des Ständerats die Detailberatung auf und tritt auf das Geschäft ein. Um die Altersvorsorge der Teilzeiterwerbstätigen zu In der Frühjahrssession 2022 kann die BVG-Revision im Ständerat stärken, soll der Koordinationsabzug gesenkt werden. beraten werden. Der Bundesrat sieht eine Halbierung des bisherigen Ab Sommer 2022 findet das Differenzbereinigungsverfahren Koordinationsabzugs auf 12 548 Franken vor. Dieselbe zwischen den Kammern statt. Senkung schlägt auch die SGK vor, wobei diese Zugleich In der Wintersession 2022 kommt es zur Schlussabstimmung. auch die Eintrittsschwelle auf diesen Wert senken will, wodurch der Kreis der im BVG versicherten Volksabstimmung, zum Beispiel am 18. Juni. Arbeitnehmenden grösser würde – mit Kostenfol- gen für die Arbeitgebenden sowie Mehraufwand Am 1. Januar kann die Vorlage frühestens in Kraft treten. für die Pensionskassen. Der ASIP will den Koor- dinationsabzug ebenfalls senken, allerdings weniger stark und flexibler.
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 Die Vorsorgewelt in 2000 Zeichen Die Umverteilung Die Umverteilung ist ein Angriffspunkt, sozusagen ein blinder Fleck Gewicht hat. Weil ganze Generationen von Rentnerinnen und Rent- der 2. Säule. Deren Sinn und Zweck ist die Auszahlung von Renten. nern zu Bedingungen pensioniert wurden, die für die heutige Aktiv- Doch es gibt auch im kapitalgedeckten System der Vorsorge Solida generation nicht mehr realistisch sind, zahlen die «Jungen», also die ritäten, die es nach der reinen Lehre nicht geben sollte. Diese Soli Erwerbstätigen zu viel für die «Alten», die schon in Pension sind. daritäten nennt man auch Umverteilung. Die Rentner werden im Nachhinein zu Profiteuren des Systems, ob- wohl sie nichts falsch gemacht haben. Sie hatten es einfach besser. Doch was ist daran so störend? Man könnte meinen – und bisweilen wird auch so argumentiert – dass es der Grund und der Zweck jeder Diese Umverteilung über den zu hohen Umwandlungssatz wird von kollektiven Versicherung sei, die Risiken auszugleichen und Leistun- der Oberaufsichtskommission für die berufliche Vorsorge (OAK) gen gerecht zu verteilen. Einige sehen in der Umverteilung denn auch jährlich quantifiziert (siehe Tabelle). Und weil der umverteilte Anteil ein Synonym für die Solidarität, die in der 2. Säule auf mannigfaltigen den Jungen von heute einst im Alter fehlen wird, wenn sie ihre Ebenen wirkt und dies auch tun soll: So spielen zwischen verheira eigene Rente erhalten, sollte diese Umverteilung beseitigt werden. teten und ledigen Versicherten oder zwischen kinderreichen und kin- derlosen Destinatären Solidaritäten im Risikoteil, die über die soge- Umverteilung in der 2. Säule nannten Anwartschaften Leistungen auslösen. Die Beiträge sind aber Approximative Umverteilung von den aktiven Versicherten hin zu den Rentnern für alle gleich. Aber ein kinderloser Versicherter finanziert die Rente 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ø der kinderreichen Kollegin mit. Also wird etwas umverteilt. in Mrd. CHF 5.3 8.1 8.4 6.6 5.1 7.2 6.8 in % des Vorsorgekapitals der aktiven Mit der titelgebenden Umverteilung ist jedoch eine andere Solidarität Versicherten und der Renten 0.7 1.0 1.0 0.8 0.6 0.8 0.8 gemeint, die in der 2. Säule nicht gewollt ist und aktuell doch grosses Quelle: Berufliche Vorsorge OAK BV, Seite 30
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 News Versicherer Sterblichkeit Keine Spuren von Influenza Swiss Life bewegt sich Während die Sterblichkeit im Jahr Richtung Teilautonomie 2020 aufgrund der Corona-Pande- Grossbritannien mie in der Schweiz im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 9 % zuge- Verdoppelung der Renten- Die Swiss Life Gruppe treibt den Aufbau des profitablen, gebührenba- nommen hat, liegt sie im 1. Halbjahr pläne mit 1 Mrd. Pfund sierten Standbeins weiter voran. Im Kommissionsgeschäft nahm sie in 2021 unter dem Niveau von 2019. Die Zahl der Altersversorgungssysteme den Monaten Januar bis September Gebühren in Höhe von 1.6 Milliar- Das geht aus einer Studie des Uni mit einem Vermögen von mehr als den ein, ein Zuwachs von 17 % gegenüber dem Vorjahr. In der berufli- versitätszentrums für Allgemein 1 Mrd. Pfund ist von 154 im Jahr 2013 chen Vorsorge dagegen tritt die Swiss Life im Geschäft mit Vollversiche- medizin und öffentliche Gesundheit auf 290 im Jahr 2021 gestiegen. Dies in Lausanne (Unisanté) hervor. Die rungen bewusst auf die Bremse. Den Firmen, die für ihre Belegschaft entspricht einem Anstieg von 90 %. Studie basiert auf vorläufigen Daten nach Vorsorgelösungen suchen, bietet Swiss Life verstärkt den Zugang des Bundesamts für Statistik (BFS). Dies berichtet das Onlinemagazin zu teilautonomen Stiftungslösungen an. Da bei den Teilautonomen nur Die Sterblichkeit sank demnach im «PensionsAge» mit Bezug auf eine Umfrage von Barnett Waddingham Risiko- und Kostenprämien, nicht aber Sparprämien in die Rechnung 1. Halbjahr 2021 gegenüber 2020 (BW). Das Wachstum bei den grossen fliessen, sackte das Prämienvolumen im Heimmarkt um 15 % auf um etwa 10.8 %. Sie lag damit nied- Pensionsplänen sei ein Beweis, dass es 7.7 Milliarden ab. Die verwalteten Vermögen im teilautonomen Ge- riger als in den sechs vorangegan viel mehr Pläne und Arbeitgeber mit schäft kletterten um ein Fünftel auf 5.5 Milliarden. genen Jahren, mit Ausnahme der finanziell bedeutsameren Pensionsher- ersten vier bis sechs Wochen des ausforderungen gibt. Gleichzeitig Jahrs 2021, die durch das Ende der ändern sich auch die aufsichtsrechtli- Innovative Technologien zweiten Corona-Welle gekennzeich- chen Erwartungen an Governance und net waren. 2021 sei zudem das Neue Anlagekategorie für Schweizer Pensionskassen zweite Jahr in Folge, in dem die Risikomanagement schrittweise. So gibt es gemäss der Studie Anzeichen für Die Pensionskassen können künftig einfacher in innovative und zukunftsgerichtete Influenza keine Spuren in der Sterb- ein beschleunigtes «De-Risking» und Technologien in der Schweiz investieren. Der Bundesrat hat die Schaffung einer lichkeit hinterlassen habe. Auch einen anhaltenden Trend hin zu risiko- neuen Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Die entsprechenden habe sich die dritte Corona-Welle ärmeren Anlagestrategien in den Änderungen der zwei Verordnungen BVV 2 und ASV treten am 1. Januar 2022 nicht sichtbar auf die Gesamtmor letzten Jahren. Auch der Trend zur in Kraft. Nichtkotierte schweizerische Anlagen können dann als eigene Kategorie im talität niedergeschlagen. Damit sei Schliessung von leistungsorientierten Katalog zulässiger Anlagen für Pensionskassen geführt werden, mit einer Limite die Sterblichkeit im Jahr 2021 die Pensionsplänen (Defined Benefit, DB) von 5 % des Anlagevermögens. Entsprechende Anlagen mussten bisher in bisher niedrigste, die in der Schweiz setzte sich fort. der Kategorie «Alternative Anlagen», mit einer Limite von 15 %, geführt werden. je verzeichnet wurde. (sda) Inwieweit eine Pensionskasse die Limite ausschöpfen kann und will, hängt von ihrer PensionsAge BFS Risikofähigkeit ab. FRAGE DES MONATS 24% Ist eine Erhöhung des Rentenalters möglich? ■■ J a, offensichtlich beschäftigen die Unternehmen 45% Im November nahmen wir Bezug auf eine Studie über zunehmend ältere Arbeitnehmende die Integration von älteren Erwerbstätigen im Arbeits- ■■ N ein, ältere Menschen werden immer noch markt. Wir fragten unserer User, ob sie die Erhöhung diskriminiert am Arbeitsmarkt 31% des Rentenalters überhaupt für realistisch halten. ■■ E in fixes Rentenalter wird angesichts moderner Der grösste Anteil der A ntworten, knapp die Hälfte der Arbeitsformen und -verhältnisse bald obsolet Stimmen findet ein fixes Rentenalter obsolet (45 %). 31% halten eine Erhöhung nicht für möglich, solange ältere Personen im Erwerbsleben diskriminiert w erden. Nehmen Sie an der Frage des Monats Dezember teil: 24 % erachten eine Anpassung für realistisch, da offen- Vor dem Jahreswechsel haben Sie einen Wunsch frei: sichtlich viele Unternehmen zunehmend ältere Perso- Was soll im Sozialversicherungsjahr 2022 gelingen? nen beschäftigen. ABSTIMMEN >
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 News Mindestzins Weiterhin bei 1 % Ehrlich währt am Kehrichtgebühr, schon Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in Längsten. A ber zahlt es sich heute die Kompen der beruflichen Vorsorge auch im kommenden Jahr bei 1%. Mit dem Mindestzinssatz wird auch aus? Der Zürcher Chemi- sation von CO2 vorfinan bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben ker Dr. Jacques Edwin Brand- zieren könnte. Damit nicht der V ersicherten im Obligatorium gemäss Bundes enberger lebte von 1872 bis 1954 und war zukünftige Generationen für die Schäden gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindes- eine Art Schweizer Elon Musk seiner Zeit. Er aufkommen müssen, die vergangene tens verzinst werden muss. war schon mit 22 Jahren der jüngste Doktor, verursacht haben. Nachhaltige Anlagen den die Schweiz damals hatte. Später er- fand Brandenberger das Cellophan, womit Erben ist oft teuer. Der Kanton Luzern Entwicklung schneller als erwartet er steinreich wurde. Jährlich vergibt nun die will die Villa Senar in Weggis am Vierwald- Im Newsletter der Klima-Allianz Schweiz zeigt sich Stiftung Dr. J. E. Brandenberger den stolzen stättersee kaufen, für 15.45 Mio. Franken. Sandro Leuenberger erfreut über die Entwicklung Preis von 200 000 Franken an eine Person, In der Villa wirkte der wltberühmte Kompo- des Klima-Ratings der Pensionskassen: «Im Novem- nist Sergei Rachmaninoff. Zuletzt lebte die sich um die Verbesserung der Lebens- ber 2020 hatte ich (…) erwartet, dass der Anteil verhältnisse von anderen Menschen ver- dessen Enkel Alexandre in der Villa, bis er ‹Best-Practice› mit aktiven Strategien zur Dekarbo nisierung von 8 % in einem Jahr auf 16 % steigen dient gemacht hat. Der neueste Preisträger 2012 starb. Das Geld ist einerseits dazu da, werde. Mit heute 22 % wurde meine Prognose aber ist der Tessiner Journalist und Medienethi- die lebenden Erben von Rachmaninoff zu klar übertroffen!» Er stellt damit den Pensionskassen ker Enrico Morresi, dessen Karriere 1958 entschädigen. Zudem soll die Zeugin des ein gutes Zeugnis aus. Allerdings fand diese Ent Bauhausstils als Musikmuseum der Öffent- wicklung hin zum besten Rating ausschliesslich aus beim «Corriere del Ticino» begann. Womit bewiesen ist, dass sich selbst in Zeiten von lichkeit zugänglich gemacht werden. Damit der nächstschlechteren Kategorie «Orange» statt. Die Bewegung weg vom tiefsten Rating war hingegen Fake News ehrliche Arbeit mitunter auch allen ein Stück Rachmaninoff gehört, muss gering. finanziell lohnt. der Kanton jedoch in Sanierung und Unter- halt der Villa investieren. Kryptowährungen Kein zählbares Ergebnis hat der Kryptowährungen sind derzeit UNO-Klimagipfel von Glasgow Wie verwandelt man nichts in kein Thema gebracht. Netto Null ist weit weg. Dies, Betongold? Die sagenhafte Geschichte Pensionskassen in den USA, Kanada oder Australien obwohl klar ist, dass das 2015 formulierte des Dadvan Yousuf ist noch nicht zu Ende. investieren in Kryptowährungen, hat finews.ch Ziel, die Erderwärmung auf maximal Er kam als Dreijähriger mit seiner Familie recherchiert. Schweizer Pensionskassen seien aller- 1.5 Grad Celsius zu beschränken, schon aus dem Irak nach Ipsach. Der Flüchtling dings noch nicht auf den Zug aufgesprungen, obwohl jetzt nicht zu erreichen ist. Realistischer besass nichts und begann als 11-jähriger dies im Rahmen der Anlagekategorie «Alternative A nlagen» möglich wäre. Aus gutem Grund, denn sind 3 bis 5 Grad Erwärmung. Der öster mit Bitcoins zu sparen. Heute ist der Finanz- Roman Saidel von der Oberaufsichtskommission reichische Forscher Johannes Bednar vom magier 21 Jahre alt und hat bereits aus Berufliche Vorsorge (OAK BV) warnt, dass angesichts Institut IIASA inLaxenburg hat berechnet, gesorgt. Seine mit Kryptofinanz verdienten des derzeitigen Krypto-Hypes ein Totalverlust wieviel es kosten w ürde, CO2 aus der Atmo- Millionen hat er in die Dohrnii-Stiftung bei diesen Anlagen nicht ausgeschlossen sei. sphäre wieder abzusaugen. Das Resultat eingebracht. Doch Yousuf ist clever und dieser Gleichung brachte exorbitante Kos- möchte seinen Reichtum teilen. Deshalb Fachkräftemangel ten hervor. Die Müllabfuhr der Zukunft wird arbeitet er weiter. Er ist seit kurzem CEO Studie zu den Folgen der Pandemie jedes Land etwa so viel kosten, wie es heu- der Firma Crowdli AG mit Sitz in Liechten- In einer Publikation stellt Avenir Suisse fest, dass te für das Gesundheitswesen ausgibt. Folg- stein. Diese soll mittels Tokentechnik auch Selbständige, Angestellte in tiefen Pensen und junge lich entwickelten Bednar und sein Team ein Kleinsparern ermöglichen, in Immobilien Erwachsene am härtesten von den Auswirkungen Kreditsystem, mit dem man, ähnlich einer zu investieren. der Pandemie getroffen wurden. Ihnen wäre mit einer Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes geholfen.
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022 News Elektronisches Patientendossiers Dritte Region startet Betrieb In die harzige Einführung des elektro nischen Patientendossiers kommt nun auch in der Südostschweiz Bewegung. Karikatur des Monats Einwohnerinnen und Einwohner aus fünf Kantonen können in etwa 20 Klini- ken und 20 Poststellen das Dossier mit ihren digit alisierten Gesundheitsdaten ab sofort eröffnen. Das elektronische Patientendossier (EPD) der Region Süd- ost kann von der Bevölkerung der Kan- tone Graubünden, Glarus, den beiden Appenzell sowie der Bevölkerung des St. Galler Rheintals genutzt werden. Das EPD wird vom Verein eSanita und dessen Stammgemeinschaft Südost angeboten. Bisher wird das EPD seit Mai 2021 von der Stammgemeinschaft Emedo im Aargau und von Cara in fünf Kantonen der Westschweiz angeboten. (sda) AHV Behörden dürfen AHV-Num- mer systematisch verwenden Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behör- Arbeitsmarkt Krankenversicherung Coronakrise den die AHV-Nummer zur Erfüllung Letzte Konferenz zum Thema Aufsichtskommission büsst Glückskette hat mit ihrer gesetzlichen Aufgaben systema tisch verwenden. Der Bundesrat will ältere Arbeitnehmende zwei Vermittler 43.5 Mio. Franken geholfen mit dieser Massnahme die Verwaltungs- Zum sechsten und letzten Mal hat in Die Aufsichtskommission, die für die Die Glückskette hat in der Schweiz abläufe effizienter gestalten. Er hat Bern die Nationale Konferenz zum Einhaltung der Branchenvereinbarung zur mit 209 Projekten und bisher ins den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Thema ältere Arbeitnehmende statt Vermittlertätigkeit in der Krankenversi gesamt 43.5 Mio. Franken Menschen Änderung des Bundesgesetzes über die gefunden. Wie bereits in den frühe- cherung zuständig ist, hat ihre bisherigen geholfen, die unter den folgen der Alters- und Hinterlassenenversicherung ren Jahren waren sich die Vertreter Aktivitäten, Beschlüsse und Sanktionen Coronakrise leiden. Zu den dringend (AHVG) beschlossen und die entspre- von Bund, Kantonen und Sozialpart- vorgestellt. Die Branchenvereinbarung, sten Bedürfnissen der Hilfesuchen- chenden Ausführungsbestimmungen nern einig darin, dass ältere Arbeit- die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, den zählten Nahrungsmittel und verabschiedet. nehmende einen wichtigen Beitrag verbietet telefonische Kaltakquise, legt finanzielle Unterstützung, wie es in zur Deckung der wachsenden Fachkräf- Qualitätsstandards für die Beratung fest einer Mitteilung der Glückskette hiess. tenachfrage in der Schweiz leisten. und begrenzt die Höhe der an Vermittler Eine Studie habe nun die Wirkung Insgesamt konnten im Zusammenhang gez ahlten Provisionen. Bislang hat die der Hilfe untersucht und gezeigt, mit den Nationalen Konferenzen vier- Aufsichtskommission 80 Verstossmeldun- dass unter den Hilfesuchenden zehn Massnahmen zugunsten älterer gen erhalten. Sie hat insbesondere Geld- während der Coronakrise der Anteil Arbeitnehmender in die Wege geleitet bussen für Kaltakquise verhängt sowie Erwerbstätiger, Männer, Minde und teilweise bereits ganz umgesetzt die Auslegung der Branchenvereinbarung rjähriger und Menschen mit Behin- werden. präzisiert. Zwei Beschwerden führten zu derungen angestiegen sei, die meis- Themenvorschau Sanktionen mit Bussen in der Höhe von ten Menschen jedoch mühelos Hilfe Die Februarausgabe Nationale Konferenz 15 000 Franken und Verfahrenskosten von erhalten hätten. behandelt das Thema zum Thema ältere Arbeit- 10 000 Franken, die jedoch noch nicht «Trennung und Scheidung». nehmende rechtskräftig sind. Die Sanktionen richten Glückskette sich nach der Schwere des Vergehens. (sda)
HR und Sozialversicherungen Ständige Weiterbildung Lohn und Sozial- versicherungen 2022 Neuigkeiten und Änderungen in den Sozialversicherungen und Aktualitäten in Lohn- und HR-Fragen Neu! Dienstag, 11. Januar 2022, Zürich Auch als Live- Webkon ferenz b u ch b a r Die Tagung informiert Sie über die neusten Änderungen im Sozialversicherungsrecht und was Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu beachten müssen. Sie erhalten Analysen, Kommentare und praktische Tipps von Lohn- und Sozialversicherungs- experten. Betrachtet werden aktuelle Gesetzes- und Verordnungs- änderungen, aber auch Neuigkeiten in der Rechtsprechung. Übersicht Sozialversicherungen – Lohn und Arbeitsrecht – Einfluss von Neuerungen und Änderungen Absenzen auf Lohn, Kündigungsfrist Gertrud E. Bollier, Geschäftsführerin gebo und Krankentaggeld Sozialversicherungen AG Dr. Denis G. Humbert, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht Lohnabrechnung und Lohnausweis – Verschiedene knifflige Spezialfälle mit Ende des Arbeitsverhältnisses – praktischen Beispielen erklärt diese Informationen müssen Arbeit- Ralph Büchel, Geschäftsleiter Caveris nehmende erhalten Beatrix Bock, Geschäftsführerin Aktuelle Sozialversicherungsurteile Sozialversicherungswelt GmbH für die Personalarbeit Dr. Stefan Rieder, Fachanwalt SAV Moderation Arbeitsrecht Gregor Gubser, Chefredaktor «Penso» Pensionskassen-Reglement – was Personaler wissen müssen Lea Badertscher-Glutz, Unternehmens- Weitere Informationen finden Sie unter beraterin Asga Pensionskasse vps.epas.ch. Programmänderungen vorbehalten. Ort Kosten, Credit Points und Mitveranstalter Sponsoren Supporter Medienpartner Renaissance Tower Hotel, Anmeldung unter vps.epas.ch Turbinenstrasse 20, Covid-19: Es gelten die aktuell 8005 Zürich verordneten gültigen Massnahmen Live-Webkonferenz: vps.epas-Lernplattform Auskünfte Rita Käslin Kooperationspartner Zeit +41 (0)41 317 07 60 08.50 – 16.15 Uhr rk@vps.epas.ch, vps.epas.ch
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