Fokus Vorsorge Dezember 2021

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Fokus Vorsorge Dezember 2021
FokusVorsorge                                                                                                       Dezember 2021 –
                                                                                                                    Januar 2022

  Evaluation der Vorsorgelösung W ie gut ist unsere 2. Säule?
  BVG 21 W orum geht es bei der Reform? Die Vorsorgewelt in 2000 Zeichen U mverteilung
  News I nfos und Aktuelles

                                        Zehn Wünsche
                                        Wir wünschen uns eine Altersvorsorge, die stärker auf Solidarität
                                        ­beruht und in der Frauen bessere Renten erhalten als heute,
                                         sagen die Gewerkschaften.
                                        Wir wünschen uns eine Altersvorsorge, in der weniger Geld ­
                                        um­verteilt wird und die Eigenverantwortung gestärkt wird,
                                        sagen viele Arbeit­geber und Bürgerliche.
                                        Wir wünschen uns, dass Pensionskassen nicht mit immer neuen
Kaspar Hohler
                                        ­Regulierungen belastet werden, sagen die Pensionskassen.
C hefredaktor «Fokus Vorsorge»

                                        Wir wünschen uns einen tieferen BVG-Umwandlungssatz,
                                        sagen fast alle – ausser den Versicherten.
                                        Wir wünschen uns ein höheres Rentenalter, weil die Menschen
                                        immer älter werden und wir im Alter auch noch etwas haben wollen,
                                        sagen v
                                              ­ iele Junge.
                                        Wir wünschen uns mehr Respekt und Anerkennung für das, was unsere
                                        Generation geschaffen hat, sagen viele Rentnerinnen und Rentner.
                                        Wir wünschen uns, dass die Altersspargelder klimafreundlich
                                        investiert werden, sagen die Klimaaktivisten.
                                        Wir wünschen uns, dass die Gewinne der Nationalbank der Alters­
                                        vorsorge zugute kommen, sagt eine bunte Schar von Politikerinnen
                                        und Politikern.
                                        Wir wünschen uns eine unabhängige Nationalbank, sagen mindestens
                                        so viele andere.
                                        Ich wünschte mir, ich könnte all diese Wünsche erfüllen, sagt das
                                        ­Christkind. Und seufzt.

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Fokus Vorsorge Dezember 2021
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022

Evaluation der Vorsorgelösung

Wie gut ist unsere 2. Säule?
Es ist in der Schweiz der Arbeitgeber, der für die berufliche Vorsorge zuständig ist –
wobei das Personal ein Mitspracherecht hat. Ab und zu kann es sinnvoll sein,
die Pensionskasse einem Test zu unterziehen. Worauf ist dabei zu achten? Eine Liste
mit den wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Claudio Zemp, R edaktor «Fokus Vorsorge»

                                                Warum will ich die Vorsorge wechseln?
                                                Das Ziel des Wechsels ist eine zentrale Frage. Je genauer die individuelle Antwort darauf ausfällt, desto
                                                bessere Resultate bringt die Analyse. Geht es nur um einen Marktcheck, ob die Pensionskasse noch gut
                                                genug ist für die Zukunft? Ist das Ziel des Wechsels eine Einsparung bei der beruflichen Vorsorge? Gibt es
                                                äussere Gründe, etwa eine Fusion oder eine Abspaltung von Unternehmensbereichen, die eine Änderung
                                                aufdrängen? Oder ist das Ziel eine gezielte Besserstellung von Teilen der Belegschaft?

                                                Brauche ich überhaupt eine neue Lösung?
                                                Es ist ratsam, die Analyse der Bedürfnisse ergebnisoffen zu führen. Miteinkalkulieren sollten Sie auch den
                                                Nichtwechsel. Wenn kein äusserer Druck für einen Wechsel besteht, kann ein Verbleib in der bisherigen
                                                Vorsorgeeinrichtung auch für die Zukunft die beste Lösung sein. Insbesondere signalisiert sie auch den
                                                Mitarbeitenden eine Kontinuität. Man kann immer noch prüfen, ob und inwiefern die bisherige Lösung
                                                angepasst werden kann. So oder so bringt die Evaluation wertvolle Erkenntnisse, unabhängig davon, ob
                                                ein Wechsel stattfindet.

                                                Welche Pensionskasse passt zu mir?
                                                Die Wahl der Vorsorge ist eine doppelte – einerseits wählt das KMU einen Anbieter und andererseits
                                                ­innerhalb der Angebotspalette einen passenden Plan. Beim Entscheid für einen Anbieter ist dessen Leis-
                                                 tungsausweis (Deckungsgrad/technische Grundlagen, Rendite) ebenso wichtig wie weiche Faktoren. In
                                                 den Kennzahlen geben Anbieter oft transparent Auskunft über die Kosten und das Verhältnis von Aktiven
                                                 zu Passiven. Auf der feineren Ebene der Planwahl gibt es nahezu unbegrenzte Designmöglichkeiten, die
                                                 stets von den eigenen Bedürfnissen und materiellen Ressourcen abhängig sind.
Fokus Vorsorge Dezember 2021
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022

Was zeichnet eine gute Vorsorgelösung aus?                                                                     zess einzubeziehen. Sie muss über die Gründe des Wechsels
Sie deckt die Bedürfnisse ideal ab. Es gibt praktisch keine Vorsorgelö-                                          informiert sein und kann bis zum Entscheid am Schluss der
sung ab Stange, weil kaum zwei Unternehmen gleich sind. Die Beratung                                              Kette inhaltlich Stellung nehmen. Vergessen Sie nicht, die-
ist kundenspezifisch und ­ergibt sich aus den Bedürfnissen des Unter-                                             se Mitsprache und den Entscheid zu dokumentieren.
nehmens und der Frage, wie viel Geld für die Lösung in die Hand ge-
nommen wird. Ein Faktor ist auch die Risikofähigkeit des Arbeitgebers.                                          Was darf es kosten?
Wie so häufig im Leben gibt es nicht die eine perfekte (und bezahl­bare)                                       Der versicherte Lohn ist ein zentraler Kostenfaktor: Je grös-
Lösung, sondern zur Wahl stehen verschiedene Möglichkeiten, die alle                                           ser die versicherten L­ ohnteile, desto höher die entsprechen-
in g­ ewissem Umfang von den Wünschen abweichen.                                                               den Lohnabzüge für den Arbeitnehmer und B­ eiträge des
                                                                                                               Arbeitgebers (sprich Lohnnebenkosten). Dies ist in der Pra-
Auf welche Eckwerte kann ich achten?                                                                          xis der Knackpunkt: Viele Arbeitgeber können oder wollen
Einige Kriterien sind die Alters- und Risikoleistungen und der oft ge-                                       sich keine teure Vorsorgelösung leisten. Es gibt aber auch eini-
nannte Umwandlungssatz. Aber Obacht: Ein hoher Umwandlungs-                                                 ge Möglichkeiten, die (fast) nichts kosten: So sind ­etwas besse-
satz ist nur bedingt gut, weil er einen Preis hat. Ist das zentrale Leis-                           re Risikoleistungen als gemäss BVG sehr günstig zu haben. Gewisse
tungsversprechen zu hoch, vergrössert dies auch die Umverteilung zu den Rentnern.      Wahlmöglichkeiten bei der Rente bringen gar keine zusätzlichen Kosten. Falls der
Man muss also genau hinschauen, auch beim Ausgestalten der Pläne. Freiwillige,         Arbeitgeber mehr als 50 % an den Gesamtkosten trägt, können ohne Mehrkosten
überobligatorische Anteile verbessern tendenziell die Leistungen, erhöhen aber         Wahlpläne bei den Sparbeiträgen ermöglicht werden.
auch die Kosten.
                                                                                        Wie viel Leistung erhalte ich?
Ist der teuerste Plan der beste?                                                        Das (fast) gleiche Leistungspaket kann man heute auf dem Vorsorgemarkt von ver-
Auf den ersten Blick scheint klar, dass man möglichst gute Invaliden- und Hinter­      schiedenen Anbietern erhalten, sofern man als Kunde interessant ist. Die konkreten
lassenenleistungen möchte. Es lohnt sich jedoch, bei den Risikoleistungen genauer      Angebote zu vergleichen, ist jedoch schwierig und erfordert eine gewisse Expertise.
hinzuschauen. Nehmen wir beispielsweise einen 55-jährigen Besitzer (verheiratet,       Tiefe administrative Verwaltungskosten sind sicher ein Pluspunkt. Es kann jedoch
drei Kinder) einer GmbH, die ein Beratungsgeschäft betreibt. Die GmbH hat 15           durchaus sein, dass den Versicherten eine Pauschale verrechnet wird von beispiels-
meist junge Angestellte, viele mit Teilzeitpensen. Die GmbH sucht einen gemeinsa-      weise 200 Franken pro Jahr, de facto aber zusätzlich auch ein Teil der Vermögens-
men V­ orsorgeplan für den Besitzer und die Angestellten. Wird nun ein Vorsorgeplan    erträge für die entsprechenden Kosten verwendet wird. Dies kann zulasten der
mit grosszügigen Hinterlassenenleistungen gewählt, so ergibt sich eine Umvertei-       ­Verzinsung und der Stabilität (Deckungsgrad) der Vorsorgeeinrichtung gehen.
lung von unten nach oben: Die grösstenteils ledigen und kinderlosen Angestellten
zahlen für eine Absicherung, die nur ihrem Chef zugute kommt.                          Wie erkenne ich auf den ersten Blick eine gute Offerte?
                                                                                       Bei den Anbietern, die offerieren, gilt es genau hinzuschauen. Eine detaillierte Ana-
Wie viel Lohn soll versichert werden?                                                  lyse umfasst verschiedene Aspekte, hier seien nur zwei genannt: Der ausgewiesene
Obligatorisch ist gemäss BVG nur der folgende Lohn zu versichern: Eintrittsschwelle    Deckungsgrad ist bedingt aussagekräftig – je nach technischen Grundlagen (tech­
21510 Franken, Koordinationsabzug 25 095 Franken, Maximum 86 040 Franken.              nischer Zins, verwendete Sterbetafeln) kann ein Wert von 106 % solider sein als ein
Wenn zusätzlich auch tiefere Löhne versichert werden sollen, kann man die Entritts-    solcher von 111%. Bei der Rendite lohnt sich ein Blick auf eine längere Zeitperiode
schwelle senken. Auch die Obergrenze kann freiwillig gesprengt werden, was die         wie auch auf die Anlagestrategie. Sind ansprechende Renditen über die Zeit konsis-
Leistungen verbessert. Wenn der Koordinationsabzug sinkt, werden Teilzeitpensen        tent und stehen ihnen nicht Risiken gegenüber, die das Unternehmen nicht zu tragen
begünstigt. Auch dies verteuert jedoch die Vorsorge.                                   bereit ist (Sanierungsszenario)?

Soll ich einen Broker beiziehen?                                                        Was tun, wenn ich keinen Anschluss finde?
Ganz lässt sich der relativ komplexe Wahlprozess nicht delegieren. Aber ein Broker      Obwohl auf dem Markt für Vorsorgelösungen über 100 Anbieter aktiv sind, versagt
kann helfen, im Dickicht durchzublicken. Wichtig ist, die Entschädigung des Beraters    er teilweise. Wirklich profitieren von diesem Markt können nur KMU, die ein attrak-
zu klären. Es gibt im Markt immer noch Modelle mit Provisionen, die die Wahl            tives Profil aufweisen: solvent, wenig ältere Mitarbeiter, wenig Rentner, Interesse
­mitunter verfälschen. Transparenter ist eine aufwandbasierte Entschädigung des         an Überobligatorischem. Insbesondere Vollversicherungslösungen, bei denen auch
 Brokers, der seine Dienstleistung in Rechnung stellt.                                  das Anlagerisiko auf den Anbieter übertragen wird, sind auf dem Markt nur noch
                                                                                        eingeschränkt erhältlich. Für KMU, die durch das Raster fallen, wird die Wahl klein
Was meint die Belegschaft dazu?                                                         ausfallen. Im Extremfall beschränkt sie sich auf den Gang zur Auffangeinrichtung,
Die Arbeitnehmenden haben ein gewichtiges Wort mitzureden. Es ist die Pflicht des       die per Gesetz alle Unternehmen versichern muss – zu entsprechend mässigen
Arbeitgebers, bei einer Wechselabsicht die Belegschaft von Anfang an in den Pro-       ­Konditionen.
Fokus Vorsorge Dezember 2021
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022

BVG 21

Worum geht es bei der Reform?
Die berufliche Vorsorge (BVG) sieht sich mit zwei grossen Herausforderungen ­
konfrontiert: der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Zinsen.
Beides erschwert den Pensionskassen die Finanzierung der versprochenen Altersrenten.

Von Gregor Gubser, Stv. Chefredaktor «Fokus Vorsorge»

                               Die steigende Lebens­erwartung führt dazu, dass über einen          Umwandlungssatz ergibt die jährliche Altersrente (Beispiel:
                               längeren Zeitraum Renten ausbezahlt werden müssen. Letzt-           100 000 Franken Alterskapital × 6 % Umwandlungssatz =
                               lich müssen aus dem vorhandenen Alterskapital also mehr            6000 Franken). Mit 6 % Umwandlungssatz reicht das Kapital
                               Renten finanziert ­werden. Gleichzeitig sind mit risiko­armen      länger als mit 6.8 %. Allerdings erhalten die Versicherten
                               Anlagen wie Bundesanleihen kaum mehr Renditen zu erwirt-           ­jährlich eine tiefere Rente. Diese Einbusse will die Revision
                               schaften – die Zinsen liegen um 0 % oder sind gar negativ.         für eine begrenzte Zeit kompensieren.
                               All dies führt l­ etztlich zu einer ungewollten Umverteilung von
                               ­aktiven Versicherten zu Rentnern.                                  Zankapfel Ausgleich
                                                                                                   Im relativ langwierigen demokratischen Prozess wurde
                               Diverse Ziele der Reform                                           vor ­allem um die Art und Weise gestritten, wie diese Kompen­
                               Eine weitere Herausforderung stellen Arbeitnehmende mit            sation aussehen soll. Man möchte verhindern, dass es zu
                               Teilzeitpensen oder in Mehrfachbeschäftigung dar. Sie errei-       schmerzhaften Rentenkürzungen für künftige Generationen
                               chen im BVG bestenfalls kleine Renten, weil nur ein kleiner        kommt. Dies ist natürlich auch ein Faktor in der Volksabstim-
                               Teil ihres Einkommens versichert ist. Dies liegt am System:        mung, mit der gerechnet wird. 2010 und 2017 sind bereits
                               ­Obligatorisch im BVG versichert sind nur Löhne, die die           ­Reformpakete mit Umwandlungssatzsenkungen an der Urne
                                ­Eintrittsschwelle (21510 Franken) übersteigen. Schliesslich       gescheitert. In der kommenden Wintersession wird die Vor­
                                 ­werden sie noch um den Koordinationsabzug (25 095 Franken)       lage des Bundesrats im Nationalrat behandelt (vgl. Grafik mit
                                  reduziert. Besonders betroffen davon sind Frauen, die häu­       Zeitplan auf der nächsten Seite).
                                  figer in Teilzeitpensen arbeiten.
                                                                                                  Die Kommission für soziale S­ icherheit und Gesundheit (SGK)
                               All diesen (und noch ein paar weiteren) Herausforderungen          des Nationalrats hat die BVG-Reform in der Gesamtabstim-
                               soll die Revision BVG 21 begegnen. Zentrale Massnahme ist          mung gutgeheissen und aus­giebig in die Vorlage eingegriffen.
                               die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 % auf             Die aus der S­ enkung des Umwandlungssatzes ­resultierenden
                               6 %. Der Umwandlungssatz wird für die Berechnung der Rente         Renteneinbussen will die Mehrheit der SGK g­ ezielt ausglei-
                               verwendet: Das angesparte Alterskapital multipliziert mit dem      chen. Dabei wird die Rente gemäss Pensions­kassenreglement
Fokus Vorsorge Dezember 2021
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022

verglichen mit dem gesetzlichen Min­dest­                    ­­-
anspruch plus einem Rentenzuschlag.
Überobligatorische ­Leistungen der Pen-
sionskasse werden also mit dem Renten­
zuschlag verrechnet.

  Mehrere Modelle der Finanzierung
  Der Zuschlag wird vom Betrag her und in der Dauer                Die Evolution des BVG im Rückspiegel ...
der A­ us­zahlung stark limitiert. Dieses Ausgleichsmodell
­erfasst rund 35 bis 40 % der Rentnerinnen und Rentner.            Verankerung des Drei-Säulen-Systems in der Verfassung
 Die Mehrheit der SGK will, dass der Rentenzuschlag
 nur soweit so­lidarisch von allen Versicherten finanziert
 wird, als allfällig gebildete Rückstellungen der einzel-          Einführung der beruflichen Vorsorge (BVG)
 nen P­ ensionskassen nicht ausreichen. Dazu soll der
 ­Sicherheitsfonds bei den Pensionskassen Bei­träge von            Einführung der Freizügigkeit (FZG) und der
  0.15 % der nach BVG versicherten Löhne erheben.                  Wohneigentumsförderung (WEFV)

Zwei starke Minderheiten der Kommission beantragen                 Erhöhung Rentenalter der Frauen von 62 auf 64
an­dere Ausgleichsmodelle. Die eine unterstützt nach
 wie vor das M
             ­ odell des Bundesrats, der für alle Neu-
                                                                   Einführung der Teilung der 2. Säule im Scheidungsfall (FGZ)
rentnerinnen und Neurentner einen Rentenzuschlag
vorsieht. Eine andere Minderheit sieht nur für Ver­
sicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer hal-
ben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der                  1. BVG-Revision (in drei Etappen)
für die ersten zwanzig Jahrgänge ausgerichtet und von
­Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell wür-
 de etwa 70 % der Rentnerinnen und Rentner erfassen.               Änderung des BVG (Senkung Umwandlungssatz)
                                                                   (gescheitert)
 Die SGK beantragt zudem, dass sich alle mit einem
 ­gesamten Jahreslohn von über 12 548 Franken einer
­Pensionskasse ­anschliessen müssen.                               Strukturreform des BVG

Weitere Elemente
Die Altersgutschriften sind für die Höhe des Altersgut­            Altersvorsorge 2020 (AHV und BVG) (gescheitert)
habens, das schliesslich mit dem Umwandlungssatz                   Revision des Scheidungsrechts (bei Rentenbezug)
­multipliziert wird, entscheidend. Die Altersgutschriften
 werden jährlich einbezahlt. Auch hier sehen alle Mo-              Revision des ELG (Einführung Art. 74a BVG: Weiterversicherung
 delle Anpassungen vor. Um die Arbeitsmarktchancen                 nach Kündigung durch den Arbeitgeber nach Alter 58.)
 von ­älteren Arbeitnehmenden weniger zu belasten wird
 der Anstieg der Gutschriften abgeflacht. ­Insgesamt
 ­sollen die Gutschriften aber etwas höher werden, um              ... und im Ausblick
  den tieferen Umwandlungssatz langfristig zu kompen-              In der Wintersession wird die Vorlage im Nationalrat behandelt.
  sieren. Dazu beitragen soll in einigen Modellen auch
  ein früherer Beginn des Sparprozesses.                            Im 1. Quartal 2022 nimmt die SGK des Ständerats die Detailberatung
                                                                    auf und tritt auf das Geschäft ein.
Um die Altersvorsorge der Teilzeiterwerbstätigen zu                 In der Frühjahrssession 2022 kann die BVG-Revision im Ständerat
stärken, soll der Koordinationsabzug gesenkt werden.               ­beraten werden.
Der Bundesrat sieht eine Halbierung des bisherigen                  Ab Sommer 2022 findet das Differenzbereinigungsverfahren
­Koordinationsabzugs auf 12 548 Franken vor. Dieselbe               zwischen den Kammern statt.
 Senkung schlägt auch die SGK vor, wobei diese Zugleich
                                                                    In der Wintersession 2022 kommt es zur Schlussabstimmung.
 auch die Eintrittsschwelle auf diesen Wert senken
 will, wodurch der Kreis der im BVG versicherten                   Volksabstimmung, zum Beispiel am 18. Juni.
 Arbeitnehmenden grösser würde – mit Kostenfol-
 gen für die Arbeitgebenden sowie Mehraufwand                      Am 1. Januar kann die Vorlage frühestens in Kraft treten.
 für die Pensionskassen. Der ASIP will den Koor-
 dinationsabzug ebenfalls senken, allerdings
 weniger stark und flexibler.
Fokus Vorsorge Dezember 2021
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022

 Die Vorsorgewelt in 2000 Zeichen

Die Umverteilung
Die Umverteilung ist ein Angriffspunkt, sozusagen ein blinder Fleck       Gewicht hat. Weil ganze Generationen von Rentnerinnen und Rent-
der 2. Säule. Deren Sinn und Zweck ist die Auszahlung von Renten.         nern zu Bedingungen pensioniert wurden, die für die heutige Aktiv-
Doch es gibt auch im kapitalgedeckten System der Vorsorge Solida­         generation nicht mehr realistisch sind, zahlen die «Jungen», also die
ritäten, die es nach der reinen Lehre nicht geben sollte. Diese Soli­     Erwerbstätigen zu viel für die «Alten», die schon in Pension sind.
daritäten nennt man auch Umverteilung.                                    Die Rentner werden im Nachhinein zu Profiteuren des Systems, ob-
                                                                          wohl sie nichts falsch gemacht haben. Sie hatten es einfach besser.
Doch was ist daran so störend? Man könnte meinen – und bisweilen
wird auch so argumentiert – dass es der Grund und der Zweck jeder         Diese Umverteilung über den zu hohen Umwandlungssatz wird von
kollektiven Versicherung sei, die Risiken auszugleichen und Leistun-      der Oberaufsichtskommission für die berufliche Vorsorge (OAK)
gen gerecht zu verteilen. Einige sehen in der Umverteilung denn auch      ­jährlich quantifiziert (siehe Tabelle). Und weil der umverteilte Anteil
ein Synonym für die Solidarität, die in der 2. Säule auf mannigfaltigen    den Jungen von heute einst im Alter fehlen wird, wenn sie ihre
Ebenen wirkt und dies auch tun soll: So spielen zwischen verheira­         eigene Rente erhalten, sollte diese Umverteilung beseitigt werden.
teten und ledigen Versicherten oder zwischen kinderreichen und kin-
derlosen Destinatären Solidaritäten im Risikoteil, die über die soge-     Umverteilung in der 2. Säule
nannten Anwartschaften Leistungen auslösen. Die Beiträge sind aber        Approximative Umverteilung von den aktiven Versicherten hin
                                                                          zu den Rentnern
für alle gleich. Aber ein kinderloser Versicherter finanziert die Rente
                                                                                                                     2014      2015   2016      2017      2018     2019        Ø
der kinderreichen Kollegin mit. Also wird etwas umverteilt.
                                                                           in Mrd. CHF                                   5.3   8.1    8.4        6.6       5.1       7.2      6.8
                                                                           in % des Vorsorgekapitals der aktiven
Mit der titelgebenden Umverteilung ist jedoch eine andere Solidarität      Versicherten und der Renten
                                                                                                                         0.7   1.0    1.0        0.8       0.6       0.8      0.8

gemeint, die in der 2. Säule nicht gewollt ist und aktuell doch grosses   Quelle: Berufliche Vorsorge OAK BV, Seite 30
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Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022

News
                                                                                Versicherer                                        Sterblichkeit

                                                                                                                                   Keine Spuren von Influenza
                                                        Swiss Life bewegt sich                                                     Während die Sterblichkeit im Jahr

                                                       ­Richtung Teilautonomie
                                                                                                                                   2020 aufgrund der Corona-Pande-
Grossbritannien                                                                                                                    mie in der Schweiz im Vergleich
                                                                                                                                   zum Jahr 2019 um rund 9 % zuge-
Verdoppelung der Renten-                      Die Swiss Life Gruppe treibt den ­Aufbau des profitablen, gebührenba-                nommen hat, liegt sie im 1. Halbjahr
pläne mit 1 Mrd. Pfund                         sierten Standbeins weiter voran. Im Kommissionsgeschäft nahm sie in                 2021 unter dem Niveau von 2019.
Die Zahl der Altersversorgungssysteme          den Monaten Januar bis September Ge­bühren in Höhe von 1.6 Milliar-                 Das geht aus einer Studie des Uni­
mit einem Vermögen von mehr als                den ein, ein Zuwachs von 17 % gegenüber dem Vorjahr. In der berufli-                versitätszentrums für Allgemein­
1 Mrd. Pfund ist von 154 im Jahr 2013         chen Vorsorge dagegen tritt die Swiss Life im Geschäft mit Vollversiche-             medizin und öffentliche Gesundheit
auf 290 im Jahr 2021 gestiegen. Dies                                                                                               in Lausanne (Unisanté) hervor. Die
                                               rungen bewusst auf die Bremse. Den Firmen, die für ihre Belegschaft
entspricht einem Anstieg von 90 %.                                                                                                 Studie basiert auf vorläufigen Daten
                                               nach Vorsorgelösungen suchen, bietet Swiss Life verstärkt den Zugang                des Bun­desamts für Statistik (BFS).
Dies berichtet das Onlinemagazin
                                              zu teilautonomen Stiftungslösungen an. Da bei den Teilautonomen nur                  Die Sterblichkeit sank demnach im
«PensionsAge» mit Bezug auf eine
Umfrage von Barnett Waddingham                  Risiko- und Kostenprämien, nicht aber Sparprämien in die Rechnung                  1. Halbjahr 2021 gegenüber 2020
(BW). Das Wachstum bei den grossen                 fliessen, sackte das Prämienvolumen im Heimmarkt um 15 % auf                    um etwa 10.8 %. Sie lag damit nied-
Pensionsplänen sei ein Beweis, dass es           7.7 Milliarden ab. Die verwalteten Vermögen im teilautonomen Ge-                  riger als in den sechs vorange­­gan­
viel mehr Pläne und Arbeitgeber mit                       schäft kletterten um ein Fünftel auf 5.5 Milliarden.                     genen Jahren, mit Ausnahme der
finanziell bedeutsameren Pensionsher-                                                                                              ersten vier bis sechs Wochen des
ausforderungen gibt. Gleichzeitig                                                                                                  Jahrs 2021, die durch das Ende der
ändern sich auch die aufsichtsrechtli-                                   Innovative Technologien                                   zweiten Corona-Welle gekennzeich-
chen Erwartungen an Governance und                                                                                                 net waren. 2021 sei zudem das
                                                  Neue Anlagekategorie für Schweizer Pensionskassen                                zweite Jahr in Folge, in dem die
Risikomanagement schrittweise. So
gibt es gemäss der Studie Anzeichen für       Die Pensionskassen können künftig einfacher in innovative und zukunftsgerichtete     Influenza keine Spuren in der Sterb-
ein beschleunigtes «De-Risking» und            Technologien in der Schweiz investieren. Der Bundesrat hat die Schaffung einer      lichkeit hinterlassen habe. Auch
einen anhaltenden Trend hin zu risiko-        neuen Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Die entsprechenden      habe sich die dritte Corona-Welle
ärmeren Anlagestrategien in den                  Änderungen der zwei Verordnungen BVV 2 und ASV treten am 1. Januar 2022           nicht sichtbar auf die Gesamtmor­
letzten Jahren. Auch der Trend zur           in Kraft. Nichtkotierte schweizerische Anlagen können dann als eigene Kategorie im    talität niedergeschlagen. Damit sei
Schliessung von leistungsorientierten          Katalog zulässiger Anlagen für Pensionskassen geführt werden, mit einer Limite      die Sterblichkeit im Jahr 2021 die
Pensionsplänen (Defined Benefit, DB)               von 5 % des Anlagevermögens. Entsprechende Anlagen mussten bisher in            bisher niedrigste, die in der Schweiz
setzte sich fort.                              der Kategorie «Alternative Anlagen», mit einer Limite von 15 %, geführt werden.     je verzeichnet wurde. (sda)
                                            ­Inwieweit eine Pensionskasse die Limite ausschöpfen kann und will, hängt von ihrer
    PensionsAge                                                                                                                        BFS
                                                                               Risikofähigkeit ab.

     FRAGE DES MONATS                                                                                                                               24%

     Ist eine Erhöhung des Rentenalters möglich?
                                                                      ■■ J a, offensichtlich beschäftigen die Unternehmen   45%
     Im November nahmen wir Bezug auf eine Studie über
                                                                          ­zunehmend ältere Arbeitnehmende
     die Integration von älteren Erwerbstätigen im Arbeits-
                                                                      ■■ N ein, ältere Menschen werden immer noch
     markt. Wir fragten unserer User, ob sie die Erhöhung                ­diskriminiert am Arbeitsmarkt                                              31%
     des Renten­alters überhaupt für realistisch halten.
                                                                      ■■ E in fixes Rentenalter wird angesichts moderner
     Der grösste Anteil der A­ ntworten, knapp die Hälfte der             Arbeitsformen und -verhältnisse bald obsolet
     Stimmen findet ein fixes Rentenalter obsolet (45 %).
     31% halten eine Erhöhung nicht für möglich, solange
     ältere Personen im Erwerbsleben diskriminiert w  ­ erden.             Nehmen Sie an der Frage des Monats Dezember teil:
     24 % erachten eine Anpassung für realistisch, da offen-               Vor dem Jahreswechsel haben Sie einen Wunsch frei:
     sichtlich viele Unternehmen zunehmend ältere Perso-                   Was soll im Sozialversicherungsjahr 2022 gelingen?
     nen beschäftigen.                                                                                                                              ABSTIMMEN >
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Mindestzins

Weiterhin bei 1 %
                                                        Ehrlich währt am                                                        Kehrichtgebühr, schon
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in
                                                        Längsten. A ber zahlt es sich                                          heute die Kompen­
der beruflichen Vorsorge auch im kommenden
Jahr bei 1%. Mit dem Mindestzinssatz wird               auch aus? Der Zürcher Chemi-                                         sation von CO2 vor­finan­
­bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben     ker Dr. Jacques Edwin Brand-                                   zieren könnte. Damit nicht
 der V­ er­sicherten im Obligatorium gemäss Bundes­     enberger lebte von 1872 bis 1954 und war         ­zukünftige Generationen für die Schäden
gesetz über die beruf­liche Vorsorge (BVG) mindes-
                                                        eine Art Schweizer Elon Musk ­seiner Zeit. Er     aufkommen müssen, die ­vergangene
tens ver­zinst werden muss.
                                                        war schon mit 22 Jahren der jüngste Doktor,       ­ver­ursacht haben.
Nachhaltige Anlagen
                                                        den die Schweiz damals hatte. Später er-
                                                        fand Brandenberger das Cellophan, womit          Erben ist oft teuer. Der Kanton Luzern
Entwicklung schneller als erwartet                      er steinreich wurde. Jährlich vergibt nun die    will die Villa Senar in Weggis am Vierwald-
Im Newsletter der Klima-Allianz Schweiz zeigt sich      Stiftung Dr. J. E. Brandenberger den stolzen     stättersee kaufen, für 15.45 Mio. Franken.
Sandro Leuenberger erfreut über die Entwicklung         Preis von 200 000 Franken an eine Person,        In der Villa wirkte der wltberühmte Kompo-
des Klima-Ratings der Pensionskassen: «Im Novem-                                                         nist Sergei Rachmaninoff. Zuletzt lebte
                                                        die sich um die Verbesserung der Lebens-
ber 2020 hatte ich (…) erwartet, dass der Anteil
                                                        verhältnisse von anderen Menschen ver-           dessen Enkel Alexandre in der Villa, bis er
‹Best-Practice› mit aktiven Strategien zur Dekarbo­
nisierung von 8 % in einem Jahr auf 16 % steigen        dient gemacht hat. Der neueste Preisträger       2012 starb. Das Geld ist einerseits dazu da,
werde. Mit heute 22 % wurde meine Prognose aber         ist der Tessiner Journalist und Medienethi-      die lebenden Erben von Rachmaninoff zu
klar übertroffen!» Er stellt damit den Pensionskassen
                                                        ker Enrico Morresi, dessen Karriere 1958         entschädigen. Zudem soll die Zeugin des
ein gutes Zeugnis aus. Allerdings fand diese Ent­                                                        Bauhausstils als Musikmuseum der Öffent-
wicklung hin zum besten Rating ausschliesslich aus
                                                        beim «Corriere del Ticino» begann. Womit
                                                        bewiesen ist, dass sich selbst in Zeiten von     lichkeit zugänglich gemacht werden. Damit
der nächstschlechteren Kategorie «Orange» statt.
Die Bewegung weg vom tiefsten Rating war hingegen       Fake News ehrliche Arbeit mitunter auch          allen ein Stück Rachmaninoff gehört, muss
gering.                                                 finanziell lohnt.                                der Kanton jedoch in Sanierung und Unter-
                                                                                                         halt der Villa investieren.
Kryptowährungen
                                                         Kein zählbares Ergebnis hat der
Kryptowährungen sind derzeit                             UNO-Klimagipfel von Glasgow                      Wie verwandelt man nichts in
kein Thema                                              ­gebracht. Netto Null ist weit weg. Dies,       ­Betongold? Die sagenhafte Geschichte
Pensionskassen in den USA, Kanada oder Australien        obwohl klar ist, dass das 2015 formulierte       des Dadvan Yousuf ist noch nicht zu Ende.
investieren in Kryptowährungen, hat finews.ch            Ziel, die Erderwärmung auf maximal               Er kam als Dreijähriger mit seiner Familie
recherchiert. Schweizer Pensionskassen seien aller-      1.5 Grad Celsius zu beschränken, schon           aus dem Irak nach Ipsach. Der Flüchtling
dings noch nicht auf den Zug aufgesprungen, obwohl
                                                         jetzt nicht zu erreichen ist. Realistischer      besass nichts und begann als 11-jähriger
dies im Rahmen der Anlagekategorie «Alternative
­A nlagen» möglich wäre. Aus gutem Grund, denn           sind 3 bis 5 Grad Erwärmung. Der öster­          mit Bitcoins zu sparen. Heute ist der Finanz-
 Roman Saidel von der Oberaufsichtskommission            reichische Forscher Johannes Bednar vom          magier 21 Jahre alt und hat bereits aus­
 Berufliche Vorsorge (OAK BV) warnt, dass angesichts     Institut IIASA inLaxenburg hat berechnet,        gesorgt. Seine mit Kryptofinanz verdienten
 des ­der­zeitigen Krypto-Hypes ein Totalverlust
                                                         ­wieviel es kosten w­ ürde, CO2 aus der Atmo-    Millionen hat er in die Dohrnii-Stiftung
 bei diesen Anlagen nicht ausgeschlossen sei.
                                                         sphäre wieder abzusaugen. Das Resultat           eingebracht. Doch Yousuf ist clever und
                                                         dieser Gleichung brachte exorbitante Kos-        möchte seinen Reichtum teilen. Deshalb
Fachkräftemangel
                                                         ten hervor. Die Müllabfuhr der Zukunft wird      arbeitet er weiter. Er ist seit kurzem CEO
Studie zu den ­Folgen der Pandemie                       jedes Land etwa so viel kosten, wie es heu-      der Firma Crowdli AG mit Sitz in Liechten-
In einer Publikation stellt Avenir Suisse fest, dass     te für das Gesundheitswesen ausgibt. Folg-       stein. Diese soll mittels Tokentechnik auch
Selbständige, Angestellte in tiefen Pensen und junge     lich ent­wickelten Bednar und sein Team ein      Kleinsparern ermöglichen, in Immobilien
Erwachsene am härtesten von den Auswirkungen             Kreditsystem, mit dem man, ähnlich einer         zu investieren.
der Pandemie getroffen wurden. Ihnen wäre mit einer
Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes geholfen.
Fokus Vorsorge I Dezember 2021 – Januar 2022

News
                                                                                                                                Elektronisches Patientendossiers

                                                                                                                                Dritte Region startet Betrieb
                                                                                                                                In die harzige Einführung des elektro­
                                                                                                                                nischen Patientendossiers kommt nun
                                                                                                                                auch in der Südostschweiz Bewegung.

Karikatur des Monats                                                                                                            Einwohnerinnen und Einwohner aus
                                                                                                                                fünf Kan­tonen können in etwa 20 Klini-
                                                                                                                                ken und 20 Poststellen das Dossier mit
                                                                                                                                ihren digi­t alisierten Gesundheitsdaten
                                                                                                                                ab sofort eröffnen. Das elektronische
                                                                                                                                Patientendossier (EPD) der Region Süd-
                                                                                                                                ost kann von der Bevölkerung der Kan-
                                                                                                                                tone Graubünden, Glarus, den beiden
                                                                                                                                Appenzell sowie der Bevölkerung des
                                                                                                                                St. Galler Rheintals genutzt werden.
                                                                                                                                Das EPD wird vom Verein eSanita und
                                                                                                                                dessen Stammgemeinschaft Südost
                                                                                                                                angeboten. Bisher wird das EPD seit
                                                                                                                                Mai 2021 von der Stamm­gemeinschaft
                                                                                                                                Emedo im Aargau und von Cara in fünf
                                                                                                                                Kantonen der Westschweiz angeboten.
                                                                                                                                (sda)

                                                                                                                                AHV

                                                                                                                                Behörden dürfen AHV-Num-
                                                                                                                                mer systematisch verwenden
                                                                                                                                Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behör-
Arbeitsmarkt                            Krankenversicherung                           Coronakrise
                                                                                                                                den die AHV-Nummer zur Erfüllung
Letzte Konferenz zum Thema              Aufsichtskommission büsst                     Glückskette hat mit                       ihrer gesetzlichen Aufgaben syste­ma­
                                                                                                                                tisch verwenden. Der Bundesrat will
ältere Arbeitnehmende                   zwei Vermittler                               43.5 Mio. Franken geholfen
                                                                                                                                mit dieser Massnahme die Verwaltungs-
Zum sechsten und letzten Mal hat in      Die Aufsichtskommission, die für die         Die Glückskette hat in der Schweiz        abläufe effizienter gestalten. Er hat
Bern die Nationale Konferenz zum        ­Einhaltung der Branchenvereinbarung zur      mit 209 Projekten und bisher ins­         den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der
Thema ältere Arbeitnehmende statt­       Vermittlertätigkeit in der Krankenversi­     gesamt 43.5 Mio. Franken Menschen         Änderung des Bundesgesetzes über die
gefunden. Wie bereits in den frühe-      cherung zuständig ist, hat ihre bisherigen   geholfen, die unter den folgen der        Alters- und Hinterlassenen­ver­si­cherung
ren Jahren waren sich die Vertreter      Aktivitäten, Beschlüsse und Sanktionen       Coronakrise leiden. Zu den dringend­      (AHVG) beschlossen und die entspre-
von Bund, Kantonen und Sozialpart-       vorgestellt. Die Branchenvereinbarung,       sten Bedürfnissen der Hilfesuchen-        chenden Ausführungsbestimmungen
nern einig darin, dass ältere Arbeit-    die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist,    den zählten Nahrungsmittel und            verabschiedet.
nehmende einen wichtigen Beitrag         ver­bietet telefonische Kaltakquise, legt    finanzielle Unterstützung, wie es in
zur Deckung der wachsenden Fachkräf­-    Qualitätsstandards für die Beratung fest     einer Mitteilung der Glückskette hiess.
tenachfrage in der Schweiz leisten.      und begrenzt die Höhe der an Vermittler      Eine Studie habe nun die Wirkung
Insgesamt konnten im Zusammenhang        ge­z ahlten Provisionen. Bislang hat die     der Hilfe untersucht und gezeigt,
mit den Nationalen Konferenzen vier­-    Aufsichtskommission 80 Verstossmeldun-       dass unter den Hilfesuchenden
zehn Massnahmen zugunsten älterer        gen erhalten. Sie hat insbesondere Geld-     während der Coronakrise der Anteil
Arbeitnehmender in die Wege geleitet     bussen für Kaltakquise verhängt sowie        Erwerbstätiger, Männer, Minde­
und teilweise bereits ganz umgesetzt     die Auslegung der Branchenverein­barung      rjähriger und Menschen mit Behin-
werden.                                  präzisiert. Zwei Beschwerden führten zu      derungen angestiegen sei, die meis-                Themenvorschau
                                         Sanktionen mit Bussen in der Höhe von        ten Menschen jedoch mühelos Hilfe                   Die Februarausgabe
    Nationale Konferenz                 15 000 Franken und Verfahrenskosten von      erhalten hätten.                                   behandelt das Thema
    zum Thema ältere Arbeit-             10 000 Franken, die jedoch noch nicht                                                        «Trennung und Scheidung».
    nehmende                             rechtskräftig sind. Die Sanktionen richten       Glückskette
                                         sich nach der Schwere des Vergehens. (sda)
HR und Sozialversicherungen
Ständige Weiterbildung

                                                    Lohn und Sozial-
                                                    versicherungen 2022
                                                    Neuigkeiten und Änderungen in den Sozialversicherungen
                                                    und Aktualitäten in Lohn- und HR-Fragen
                                                                                                                             Neu!
                                                    Dienstag, 11. Januar 2022, Zürich                                  Auch als
                                                                                                                                   Live-
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                                                                                                                         b u ch b a r
                                                    Die Tagung informiert Sie über die neusten
                                                    Änderungen im Sozialversicherungsrecht und was Arbeitgeber
                                                    und Arbeitnehmer neu beachten müssen. Sie erhalten Analysen,
                                                    Kommentare und praktische Tipps von Lohn- und Sozialversicherungs-
                                                    experten. Betrachtet werden aktuelle Gesetzes- und Verordnungs-
                                                    änderungen, aber auch Neuigkeiten in der Rechtsprechung.

                                                    Übersicht Sozialversicherungen –                Lohn und Arbeitsrecht – Einfluss von
                                                    Neuerungen und Änderungen                       Absenzen auf Lohn, Kündigungsfrist
                                                    Gertrud E. Bollier, Geschäftsführerin gebo      und Krankentaggeld
                                                    Sozialversicherungen AG                         Dr. Denis G. Humbert, Rechtsanwalt und
                                                                                                    Fachanwalt SAV Arbeitsrecht
                                                    Lohnabrechnung und Lohnausweis –
                                                    Verschiedene knifflige Spezialfälle mit         Ende des Arbeitsverhältnisses –
                                                    praktischen Beispielen erklärt                  diese Informationen müssen Arbeit-
                                                    Ralph Büchel, Geschäftsleiter Caveris           nehmende erhalten
                                                                                                    Beatrix Bock, Geschäftsführerin
                                                    Aktuelle Sozialversicherungsurteile             Sozialversicherungswelt GmbH
                                                    für die Personalarbeit
                                                    Dr. Stefan Rieder, Fachanwalt SAV               Moderation
                                                    Arbeitsrecht                                    Gregor Gubser, Chefredaktor «Penso»

                                                    Pensionskassen-Reglement –
                                                    was Personaler wissen müssen
                                                    Lea Badertscher-Glutz, Unternehmens-            Weitere Informationen finden Sie unter
                                                    beraterin Asga Pensionskasse                    vps.epas.ch. Programmänderungen vorbehalten.

Ort                        Kosten, Credit Points und               Mitveranstalter      Sponsoren      Supporter           Medienpartner
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8005 Zürich                verordneten gültigen Massnahmen
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                           Rita Käslin                                                                                     Kooperationspartner
Zeit                       +41 (0)41 317 07 60
08.50 – 16.15 Uhr          rk@vps.epas.ch, vps.epas.ch
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