Fokus Vorsorge Oktober - Swisscanto Flex
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FokusVorsorge Oktober 2020 Obligatorium/Überobligatorium Mehr als Äpfel Liechtenstein Ohne Mindestzins, ohne WEF und ohne Reformstau Fragen zur 2. Säule Ist mein Tennisarm ein Unfall? News Infos und Aktuelles Das Eichhörnchen spitzte die Ohren ... Es darf auch etwas mehr sein Minimalisten haben schon bessere Zeiten erlebt. Zumindest in der beruflichen Vorsorge, wo der Minimalplan einst sehr verbreitet und beliebt war. Um eine ausreichende Rente zu finanzieren, ist das aber zu wenig. Allein das Gesetz einzuhalten genügt nicht mehr. Heute braucht es mehr als das Obligatorium, zumal die Zinsen Claudio Zemp Redaktor «Fokus Vorsorge» noch Jahre auf Tauchstation sein dürften. Zum Glück haben mehr als 80 Prozent der Versicherten der 2. Säule überobligato- rische Anteile. Die berufliche Vorsorge mag gerade bei Men- schen mit tiefen Löhnen nicht sehr beliebt sein, wegen den Lohnabzügen. Aber wenn man die andere Seite dieser Münze betrachtet, ist es halt trotzdem wahr: Jeder Abzug zahlt sich spä- ter im Rentenalter aus, als Zuschlag. Nun hat das paritätische System der 2. Säule einen weiteren Vorteil: Jeder Beitrag des Angestellten wird durch den Arbeit geber magischerweise verdoppelt. Über die Zeit gibt das eine maximale Freude. Natürlich darf man weiterhin von der Hand in den Mund leben wollen und fröhlich jammern. Aber die Zukunft gehört den überobligatorischen Beiträgen und Leistun- gen. Beziehungsweise dem Maximum. Herausgeber VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG, Taubenhausstrasse 38, Postfach 4242, CH-6002 Luzern T +41 (0)41 317 07 07, abo@vps.epas.ch, vps.epas.ch, Redaktion redaktion@vps.epas.ch Urheberrechtlich geschütztes Produkt, darf weder bearbeitet noch anderweitig verwertet werden. Alle Inhalte werden von vps.epas unabhängig erarbeitet. Die abonnierende Sammeleinrichtung kann in Form eines Eigeninserats, das als solches erkennbar ist, einen eigenen Text beisteuern.
Fokus Vorsorge I Oktober 2020 Obligatorium/Überobligatorium Mehr als Äpfel Die BVG-Reform wird in den nächsten Monaten ins Parlament kommen. Diskutiert wird dabei über die Leistungsparameter und die Finanzierung der beruflichen Vorsorge. Gut möglich, dass jedoch viele Arbeitnehmer kaum von der Reform betroffen sind. Wieso? Kaspar Hohler Chefredaktor «Fokus Vorsorge» Stellen Sie sich vor, jede und jeder muss per Gesetz einen Der Grund für die Diskrepanz zwischen dem BVG-Umwand- A pfelbaum in seinem Garten haben. Nun wird in einer Reform lungssatz und den in der Praxis verwendeten Werten liegt dar- der Gartenvorschriften heftig diskutiert, welche Apfelsorten in, dass die 6.8 Prozent auf viel zu hohen Renditeerwartungen zulässig sind, ob Hoch- oder Niederstamm und ähnliche Ein- (etwa 5 Prozent pro Jahr) beruhen und die stetig steigende Le- zelheiten. Was kümmert es die Gartenbesitzer? Herzlich we- benserwartung nicht berücksichtigen. Deshalb ist auch eine nig. Nebst dem Apfelbaum haben sie alle möglichen anderen Senkung des gesetzlichen Satzes dringend angezeigt. Exper- Pflanzen im Garten, einen mehr oder minder gepflegten Ra- ten halten gegenwärtig einen Umwandlungssatz von 4.5 bis sen – mit anderen Worten eine enorme Gestaltungsfreiheit 5 Prozent für versicherungstechnisch korrekt. jenseits der Gesetzesnorm. Weniger Vorschriften, mehr Gestaltungsfreiheit Das Überobligatorium dominiert Während sich beim Umwandlungssatz das Überobligatorium Das BVG schreibt den Vorsorgeeinrichtungen hinsichtlich für den Versicherten unvorteilhaft auswirkt, ist es in anderen Leistungen und deren Finanzierung zwar weit mehr vor als den Bereichen durchaus segensreich. So sind folgende Leistungen beispielhaften Apfelbaum. Die vom Gesetz vorgegebenen nur dadurch möglich: Mindestleistungen definieren das Obligatorium (siehe Kasten – Versicherung von Löhnen über 85 320 Franken «Das BVG-Minimum»). Doch knapp zwei Drittel der in der – Höhere Sparkapitalien 2. Säule angesparten rund 1000 Milliarden Franken sind so- – Bessere Versicherung von Teilzeitpensen genannt «überobligatorisch» und unterstehen damit nur be- – Begünstigung des/der nicht verheirateten Lebenspartner/in dingt dem BVG. Speziell im Leistungsbereich geben diese zwei sowie eines weiteren Kreises von Familienangehörigen Drittel den Vorsorgeeinrichtungen einen grossen Spielraum. – Bezug von mehr als einem Viertel des Alterskapitals statt einer Rente Ein Beispiel: Es wird viel über die Senkung des BVG-Umwand- – Grosszügigere Risikoleistungen (Invalidenleistungen in Pro- lungssatzes von 6.8 Prozent diskutiert – aktuell ist ein neuer zent des Lohns definiert, zusätzliche Todesfallleistungen) Wert von 6 Prozent in Diskussion, mit Abfederungsmassnah- men zur Verhinderung tieferer Renten. Gemäss der neuesten Erst das Überobligatorium erlaubt es Pensionskassen, auf die Swisscanto-Erhebung liegt der durchschnittliche Umwand- spezifischen Bedürfnisse einer Branche wie auch der einzel- lungssatz bei Schweizer Pensionskassen jedoch bereits heute nen Versicherten einzugehen. Bildhaft gesprochen kann man bei 5.63 Prozent. Dies ist möglich, weil für die genannten zwei vom einleitend genannten Apfelbaum kaum leben. Ein Gar- Drittel überobligatorischen Kapitals der BVG-Mindestum- ten, der nach den Bedürfnissen der Besitzer eingerichtet ist, wandlungssatz nicht zur Anwendung kommt (im Kasten «Splitt kann hingegen einiges mehr zum Lebensbedarf beitragen. und Anrechnungsprinzip» erfahren Sie mehr zu Umwand- lungssatzmechanismen). Je nach gewählten Kompensations- massnahmen werden also viele Versicherte gar nichts spüren von der Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes.
Fokus Vorsorge I Oktober 2020 Das BVG-Minimum Splitt/Anrechnungsprinzip (reines Obligatorium) (Umhüllung) Im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Der Umwandlungssatz besagt, wie hoch die jährliche Altersrente (kurz BVG) und den entsprechenden Verordnungen (BVV) sind die wichtigsten Mindest bei gegebenem Alterskapital ausfällt. Wer nur über obligatori- leistungen für Pensionskassen definiert sowie deren Finanzierung. Darüber hinaus sind sches Altersguthaben verfügt, erhält pro 100 000 Franken Alters- auch einige freiwillige Optionen erwähnt («kann»-Klauseln). guthaben eine jährliche Altersrente von 6800 Franken (BVG-Um- wandlungssatz 6.8 Prozent). Je mehr überobligatorisches Kapital Lohndefinition ein Versicherter hat, desto tiefer darf der Umwandlungssatz Obligatorisch versichert ist der Jahreslohn zwischen 21 330 (BVG-Eintrittsschwelle) und ausfallen. Nicht nur der Anteil überobligatorischen Kapitals ist für 85 320 Franken. Bis zu einem Jahreslohn von 24 885 Franken (sogenannter Koordinations- den Versicherten entscheidend, sondern auch das Berechnungs- abzug) wird ein Jahreslohn von 3555 Franken versichert. Der Lohnbereich von 24 885 bis modell und – natürlich – die effektive Höhe des Umwandlungs- 85 320 Franken stellt den koordinierten Lohn dar, der somit maximal 60 435 Franken satzes. beträgt. Lohnteile unter der Eintrittsschwelle sowie solche über 85 320 Franken müssen nicht im BVG versichert werden. Bezüglich Modell ist zwischen dem Anrechnungsprinzip und dem Splitt zu unterscheiden. Bei Firmenpensionskassen und Sammel- Versicherte Leistungen einrichtungen, die nicht einer Versicherung nahestehen, kommt in In der beruflichen Vorsorge werden die Risiken Alter, Invalidität und Tod versichert. der Regel das Anrechnungsprinzip zum Tragen: Das gesamte Für alle drei Risiken sind Mindestleistungen im BVG definiert: Alterskapital wird zu einem einheitlichen Umwandlungssatz verrentet. In der Grafik ist dies 5.5 Prozent. Für Versicherte, die Alter wenig überobligatorisches Kapital haben (bis zu 20 Prozent) Bezüglich Alter ist der Umwandlungssatz entscheidend. Die gesetzlichen 6.8 Prozent kommt implizit ein höherer Satz zur Anwendung, weil das BVG-Mi- kommen nur auf den obligatorischen Teil des Altersguthabens zur Anwendung. nimum immer eingehalten werden muss. Weiter ist im BVG festgehalten, dass Versicherte einen Viertel ihres Alterskapitals als einmalige Zahlung bei der Pensionierung beziehen dürfen. Im Splittmodell, das bei den Versicherern zur Anwendung kommt, wird das obligatorische Alterskapital mit 6.8 Prozent verrentet, Invalidität während für das überobligatorische Kapital ein deutlich tieferer, Die Invalidenleistungen sind gemäss BVG auf Basis des vorhandenen und bis zur Pensionie- versicherungstechnisch korrekter Wert zur Anwendung kommt rung ohne Zins hochgerechneten Altersguthabens und des Umwandlungssatzes festgelegt. beispielsweise 5 Prozent. Im Resultat ergibt sich für jeden Ver- Speziell für Arbeitnehmende mit Karriereunterbrüchen führt dies zu sehr tiefen Leistungen. sicherten ein eigener Umwandlungssatz, je nach Zusammenset- zung seines Altersguthabens (orange Linie in der Grafik). Tod Bei den Hinterlassenenleistungen ist der Kreis der Begünstigten im BVG eng gefasst: 7.00% Es haben nur Ehepartner und eingetragene Partner sowie eigene Kinder bis 18 Jahre (bzw. 6.50% bis maximal 25, wenn sie in Ausbildung sind) einen Anspruch auf solche Leistungen. 6.00% Hinterlässt ein Versicherter bei seinem Tod keine entsprechenden Personen, fällt das Kapital der Kasse zu. 5.50% 5.00% Finanzierung 4.50% Das obligatorische Altersguthaben wird über Altersgutschriften und die Verzinsung mit dem Mindestzins geäufnet. Die Höhe der Altersgutschriften ist vom Alter der versicherten 4.00% 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Person abhängig, es gelten die folgenden Ansätze: (100% Obligatorium) (100% Überobligatorium) Anrechnungsprinzip Splittingmodell Altersjahr Ansatz in Prozent des koordinierten Lohns 25–34 7 X-Achse: Umhüllungsgrad (Anteil überobligatorisches Kapital), Y-Achse: Umwandlungssatz 35–44 10 45–54 15 Lesebeispiel: Bei 70% Überobligatorium beträgt der Umwandlungssatz im Splittsystem 55–64/65 18 0.7 x 5% + 0.3 x 6.8% = 3.5% + 2.04% = 5.54%. Im Anrechnungsprinzip liegt der Satz stets bei 5.5%, daher schneiden sich in diesem Punkt die beiden Kurven. Das angesparte Altersguthaben wird jährlich mit dem vom Bundesrat festgelegten Die Grafik wird mit freundlicher Genehmigung von Felix Schmidt verwendet BVG-Mindestzins verzinst, der aktuell bei 1 Prozent liegt. (Basler Versicherung).
Fokus Vorsorge I Oktober 2020 Betriebliche Personalvorsorge in Liechtenstein Ohne Mindestzins, ohne WEF und ohne Reformstau Die Altersvorsorge Liechtensteins funktioniert ähnlich wie das Schweizer System. Die betriebliche Personalvorsorge Liechtensteins erweist sich jedoch als wandelfähig. Entgegen dem Schweizer Vorbild legt in Liechtenstein das Gesetz versichert werden, das angesparte Alterskapital wird indessen über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) als Rahmengesetz nicht wie in der Schweiz in Kapital aus obligatorischer und überob- nur die Mindestbestimmungen fest, umfasst lediglich 28 Artikel ligatorischer Leistung unterteilt. Stattdessen gibt es nur ein Alters- und wird nur durch die Verordnung zum Gesetz über die betriebli- kapital, das mit einem reglementarisch festgelegten Rentenum- che Personalvorsorge (BPVV) ergänzt. Auch wenn die Grundsätze wandlungssatz in eine Rente umgewandelt wird. der betrieblichen Altersvorsorge weitestgehend übereinstimmen, so gibt es doch einige Unterschiede. Die Rechtsentwicklung Umwandlungssatz und Mindestzins der letzten Jahre hat in Liechtenstein zudem einige Neuerungen Auf die Festlegung eines allgemein verbindlichen Mindestzinssat- gebracht, die in der Schweiz noch diskutiert werden. zes und eines Umwandlungssatzes wurde in Liechtenstein bewusst Bettina Hilti-Niedhart verzichtet. Die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen können M.A. HSG, Aktuarin, Bereich Versicherungen und Gesamtrevision von 2016 die für die jeweilige Versicherung massgebenden technischen Vorsorgeeinrichtungen, FMA – Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Systemkorrektur in der be- Grundlagen dem Versicherungsplan entsprechend und unter Be- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein trieblichen Vorsorge führte 2016 zu einer Gesamtrevision des BPVG rücksichtigung der gegebenen Verhältnisse selbst festlegen. Um und zu einer Revision des liechtensteinischen AHVG. Dabei konnten eine gewisse Transparenz und Kontinuität für die Versicherten zu einige wichtige Änderungen zur Erhaltung des Leistungsniveaus der gewährleisten, wurde die Senkung des Umwandlungssatzes jedoch beruflichen Vorsorge umgesetzt werden: gesetzlich eingeschränkt. Eine Senkung der anwartschaftlichen – Senkung der Eintrittsschwelle für die Versicherungspflicht von Leistungen muss den Versicherten mindestens zwölf Monate im 20 880 auf 13 920 Franken; bezweckt war eine Ausdehnung der Voraus schriftlich mitgeteilt werden und darf pro Jahr nicht mehr Versicherungspflicht auf einen grösseren Adressatenkreis. Die als 2 Prozent der Rente betragen. Die Begrenzung auf die 2 Prozent Anzahl der obligatorisch Versicherten hat in der Folge um etwa führt zu einer etwas eingeschränkten Flexibilität, was auch die Ent- 5 Prozent zugenommen. wicklung der mit dem Vorsorgekapital gewichteten Umwandlungs- – Wegfall des Freibetrags (Koordinationsabzug): bis zum gesetzlich sätze in den letzten sechs Jahren zeigt. Trotz bewusstem Verzicht auf Kirstin Meier-Künzle festgelegten Mindestbetrag von 83 520 Franken ist der gesamte die politische Festlegung eines Umwandlungssatzes wurde in lic. iur. Rechtsanwältin, Stv. Leiterin Abteilung Recht, FMA – anrechenbare Lohn zu versichern. Die Anpassung war nur unter Liechtenstein die Flexibilität des Systems von den Vorsorgeeinrich- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein der Prämisse der grosszügigen Übergangsbestimmung möglich, tungen nicht annähernd ausgeschöpft. So wurden zwischen 2014 gemäss der ein Freibetrag weiterhin a bgezogen werden darf, und 2019 die Umwandlungssätze von Sammel- und Gemein- wenn dieser vor der Revision bereits im Reglement und in den schaftseinrichtungen durchschnittlich nur um 0.8 Prozent gesenkt. Vorsorgeplänen vorgesehen war und die gesetzlichen Mindest- Jene von firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen sanken um 1.4 Pro- beiträge und -leistungen eingehalten werden. zent. Die Umwandlungssätze sind in der Schweiz im selben Zeit- – Verlängerung der Beitragsdauer beziehungsweise früherer Be- raum aufgrund der Flexibilität des Überobligatoriums stärker ge- ginn des Sparprozesses bereits ab dem 1. Januar nach Vollendung sunken, gesamthaft um rund 2.1 Prozent. des 19. Altersjahres. – A nhebung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre ab dem Geburts- Wohneigentumsförderung jahr 1958 für beide Geschlechter – ein erstes versicherungs Ausdrücklich abgelehnt wird die Berechtigung zum Vorbezug von technisches Gutachten der Regierung schlägt bereits eine w eitere Mitteln der betrieblichen Vorsorge zum Erwerb von Wohneigen- Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre vor.1 tum, wie dies in der Schweiz vorgesehen ist. Dies, weil einerseits die Verwendung des Altersguthabens zur Wohneigentumsförde- Grundlegende Unterschiede im System rung eine beträchtliche Zweckerweiterung des BPVG bedeuten und Obligatorium andererseits die A ltersvorsorge weiter geschmälert würde, was für In Liechtenstein gibt es nur eine obligatorische Versicherung. Zwar den Versicherten im Rentenalter zu einer geringeren Rente führt. können weitergehende Leistungen als die gesetzlich vorgegebenen Auch ist die Verpfändung von Ansprüchen aus der betrieblichen Vorsorge, einschliesslich Freizügigkeitspolicen und für Vorsorge- 1 Versicherungstechnisches Gutachten der L ibera AG vom 19. November 2019 (BuA Nr.138/2019). zwecke gesperrten Konten, in Liechtenstein nicht erlaubt.
Fokus Vorsorge I Oktober 2020 Fragen zur 2. Säule Ist mein Tennisarm ein Unfall? Die unentgeltlichen BVG-Auskünfte haben wieder begonnen, vor Ort Auskünfte zu erteilen. Weiterhin werden auch Anfragen via Facebook beantwortet. Herr Djokovic leidet an Schmerzen im Ellbogen, die Mitteilung Einsprache zu erheben. Der Versicherer muss was man im Volksmund auch als Tennisarm oder dann nochmals über die Bücher gehen und eine anfechtbare Golfellbogen bezeichnet. Er wollte nun wissen, ob Verfügung erlassen, die vor einem Sozialversicherungsgericht dies ein Unfall oder eine Krankheit ist (weil die angefochten werden kann. Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalls höher sind). Die Beurteilung, ob ein Tennisellbogen Unfall oder Krank- Antwort: Vorab möchten wir mitteilen, dass wir Rechtsfragen heit darstellt, möchten wir einem UVG-Spezialisten über aus anderen Rechtsgebieten als der beruflichen Vorsorge lassen. A llerdings ist ein solcher Fall in der Tat vor drei Jahren nicht definitiv beurteilen können, da wir nur in unserem Ge- vom Bundesgericht beurteilt worden. Damals ging es um biet die aktuelle Rechtsentwicklung permanent verfolgen. einen Versicherten, der meinte, er habe sich den Tennis ellbogen beim Squashspielen zugezogen, weil er in die Wand Liegt ein Gesundheitsschaden vor, ist entweder eine Leistung prallte. Diesen Zusammenhang zwischen Squash-Hallen- aus UVG oder aus KVG geschuldet. Wenn ein Unfallversicherer Wand und Tennisarm hat das oberste Gericht so nicht Liliane Grossmann mitteilt, dass er keine Leistung erbringen will, hat er dies in gesehen und der medizinischen Version einer Krankheit den Eidg. Dipl. Pensionskassenexpertin, Verfügungsform zu tun und es besteht die Möglichkeit, gegen Vorzug gegeben. Vorstandsmitglied Verein BVG-Auskünfte Mitwirkungspflicht Wozu der Formularkrieg? Mitglieder von Vorsorgekommissio- nen werden häufig mit Fragen zur Herr Berset bezieht seit mehreren Jahren eine volle Antwort: Das ist in der Tat so. Die neue Pensionskasse muss beruflichen Vorsorge konfrontiert. IV-Rente – auch von der Pensionskasse des ehema- die Möglichkeit haben, bei einem sich möglicherweise Wir geben an d ieser Stelle dem ligen Arbeitgebers. Nun hat dieser die Pensions ändernden IV-Grad die Leistungspflicht zu überprüfen. Verein für unentgeltliche BVG-Aus- künfte Gelegenheit, Fragen aus kasse gewechselt und die neue Einrichtung hat Sie kann sogar zu einem anderen Ergebnis kommen als der Praxis zu beantworten. Herrn Berset ein Formular geschickt, um die Rente die Invalidenversicherung. Dabei hat der Versicherte eine zu prüfen. Er will nun wissen, ob er bei diesem «Mitwirkungspflicht». Es ist deshalb empfehlenswert, Bitte schicken Sie Ihre Formularkrieg tatsächlich mitmachen muss. das Formular auszufüllen. Fragen an redaktion@vps.epas.ch
Publireportage Erfülltes sozialpolitisches Leistungsziel: Spekulation oder Gewissheit? Als Leistungsziel für die kombinierte Ersatzquote werden rund 60 Prozent des letzten AHV-Lohns angestrebt. Die reine BVG-Ersatzquote beträgt 34 Prozent des letzten koordinierten Lohns. Das schweizerische Vorsorgesystem ist in der Bundesverfassung Welche Faktoren beeinflussen das Leistungsziel? verankert. Es besteht aus den folgenden drei Säulen, welche die Risiken Alter, Tod und Invalidität abdecken. Sparbeitragsstaffelung Die Sparbeiträge sind gesetzlich verankert und altersabhängig 1. Säule – obligatorische Alters-, Hinterlassenen- und (7 Prozent / 10 Prozent / 15 Prozent / 18 Prozent, 40 Beitragsjahre Invalidenversicherung (AHV) von Alter 25 bis 65, Pensionsalter Frauen 64 / Männer 65). Diese Mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung soll Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Existenz gesichert werden. finanziert. 2. Säule – obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) Umwandlungssatz Das sozialpolitische Leistungsziel der 1. und 2. Säule (Obliga- Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz des angesparten Vor- torium) ist, die «Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in sorgekapitals, der den Pensionierten als jährliche Altersrente aus- angemessener Weise» zu ermöglichen. gezahlt wird. Bei Einführung des BVG-Obligatoriums lag er bei 7.2 Prozent, aktuell beträgt er 6.8 Prozent. 3. Säule – freie Selbstvorsorge Die 3. Säule bezweckt die freiwillige Selbstvorsorge. Goldene Regel im BVG Sie ist nicht Bestandteil der folgenden Ausführungen. Die Annahmen basieren auf folgender goldenen Regel: Der Altersguthabenzins entspricht dem Lohnwachstum. Kombinierte Ersatzquote Die Begriffe «gewohnte Lebenshaltung» und «angemessene Welche Faktoren beeinflussen das reale, individuelle Weise» sind unbestimmte Rechtsbegriffe, hinter denen konkrete Leistungsziel (haben sich nicht gemäss Modellannahmen Grössen stehen. Diese Grössen werden modellhaft durch die entwickelt)? Berechnung der Ersatzquote überprüft, die den Rentenbetrag in Prozenten des letzten Lohns bezeichnet. Inflation Als Leistungsziel für die kombinierte Ersatzquote – von AHV und Gemessen wird die Inflation anhand des Landesindex der Konsu- Pensionskasse zusammen – werden rund 60 Prozent des letzten mentenpreise (LIK). Dabei wird ein Warenkorb definiert, der die AHV-Lohns angestrebt. Ausgaben der Schweizer Bevölkerung möglichst genau abbildet. Das sozialpolitische Leistungsziel bezieht sich ausschliesslich auf Die Veränderung des Preises dieses Warenkorbs ergibt die Infla- die obligatorischen Mindestleistungen. Die überobligatorischen tion / Deflation. Sie bezieht sich immer auf eine Zeitperiode (zum Leistungen bleiben unberücksichtigt. Beispiel Monats- oder Jahresinflation).
Gemäss Art. 36 BVG werden «Hinterlassenen- und Invalidenren- kompensiert, wodurch sich der versicherte Lohn erhöhte. Die ten, deren Laufzeit drei Jahre überschritten hat, bis zum Erreichen kombinierte Ersatzquote (gemessen am AHV-Lohn) blieb dadurch des ordentlichen Rentenalters nach Anordnung des Bundesrats weitgehend unverändert bei rund 60 Prozent. der Preisentwicklung angepasst. Die Altersrenten werden ent- sprechend den finanziellen Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtung Wie hat sich das Leistungsziel seit Inkrafttreten des der Preisentwicklung angepasst. Das oberste Organ der Vorsor- BVG-Obligatoriums entwickelt und wurde es erfüllt? geeinrichtung entscheidet jährlich darüber, ob und in welchem Die c-alm Studie zeigt auf, dass das sozialpolitische Leistungsziel Ausmass die Renten angepasst werden.» Bei fehlender Inflations- weit übertroffen wurde. Der primäre Grund liegt in einer deutli- anpassung verlieren die Altersleistungen an Kaufkraft, falls das chen Höherverzinsung von 1985 bis 2015 im Vergleich zum allgemeine Preis- beziehungsweise Lohnniveau steigt. Lohnwachstum. Die goldene Regel fand somit keine Anwendung und die Versicherten profitierten von einem «Zinsbonus». BVG-Altersguthabenverzinsung und individuelles Lohnwachstum Das Leistungsniveau für Personen, die 2016 pensioniert wurden, Die Differenz zwischen der Verzinsung des Altersguthabens und lag bei rund 41 Prozent, das heisst 7 Prozentpunkte über dem dem inflationsbereinigten Lohnwachstum wird als Realzins be- verfassungsmässig verankerten Leistungsziel. Das hohe Leis- zeichnet. Bei der realisierten (historischen) Entwicklung sind Lohn- tungsniveau in der jüngsten Vergangenheit widerlegt den öffent- wachstum und Verzinsung weder konstant noch identisch, son- lich hochstilisierten vermeintlichen Leistungsabbau in der dern unterliegen ständigen Schwankungen. beruflichen Vorsorge. Selbst mit einem Umwandlungssatz von 5.7 Prozent hätte 2016 das sozialpolitische Leistungsziel von Reine BVG-Ersatzquote 34 Prozent Ersatzquote noch erreicht werden können.1 Nicht zu verwechseln mit der kombinierten Ersatzquote (1. und 2. Säule zusammen, rund 60 Prozent des letzten AHV-Lohns) ist Heimliche Inflation die reine BVG-Ersatzquote von 34 Prozent des letzten koordinier- Wäre das sozialpolitische Leistungs- ziel auch erfüllt, wenn alle ten Lohns (Obligatorium): stetig ansteigenden Lebenshaltungskosten, das heisst die «heim- – Verzinsung = Lohnentwicklung Realzins = 0% Ersatzquote = 34% liche Inflation», mitberücksichtigt würden, die nicht im LIK ent- – Verzinsung > Lohnentwicklung Realzins > 0% Ersatzquote > 34% halten sind? Seit Einführung der obligatorischen Krankenkassen- – Verzinsung < Lohnentwicklung Realzins < 0% Ersatzquote < 34% deckung im Jahre 1996 stieg die Prämie jährlich um 3.9 Prozent, im Total um 85.5 Prozent innerhalb von 22 Jahren. Die Inflation Da sich die Ersatzquote am letzten Lohn misst, handelt es sich betrug in diesem Zeitraum 11.3 Prozent. Wären demnach Aus- um eine reale Grösse. Steigt beispielsweise der Lohn im letzten gaben wie die Krankenversicherungsprämien im LIK erfasst, Jahr des Sparprozesses inflationsbedingt stark an, so sinkt bei hätte sich die Inflation erhöht und die Ersatzquote reduziert. gleicher Rentenhöhe die Ersatzquote, da die reale Kaufkraft der Rente sinkt. Periodisch prüfen Damit das Verfassungsziel wegen Umwandlungssatzreduktionen Entwicklung des Leistungsziels oder hoher Inflation auch zukünftig nicht verfehlt wird, wäre der Bei Einführung des BVG-Obligatoriums betrug der Umwand- Einbau einer gesetzlichen periodischen Überprüfungspflicht sinn- lungssatz 7.2 Prozent und die BVG-Ersatzquote in Prozenten des voll. Der Bundesrat könnte beispielsweise verpflichtet werden, versicherten Lohns 36 Prozent. Im Rahmen der 1. BVG-Revision alle fünf Jahre aufzuzeigen, ob die 1. und 2. Säule zusammen wurde der Umwandlungssatz (zwischen 2005 und 2014) schritt- die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise immer weise von 7.2 auf 6.8 Prozent reduziert. Dadurch verringerte sich noch ermöglichen, und somit die Zielvorgabe der Bundesverfas- die BVG-Ersatzquote von 36 auf 34 Prozent. Diese Massnahme sung erfüllt ist. Ist das nicht der Fall, legt der Bundesrat dar, mit wurde durch eine Senkung des Koordinationsabzugs welchen Massnahmen das Ziel wieder erreicht werden soll. vorsorgend voraus Flexibelste Vorsorgelösungen in der 1 Die c-alm hat in ihrer Studie veranschaulicht, wie sich das effektive (realisierte) Alters- guthaben von heute aktiv Versicherten gegenüber der sozialpolitischen Zielgrösse beruflichen Vorsorge entwickelt hat. Dazu wird für jeden Jahrgang das realisierte Altersguthaben berechnet, das seit Eintritt ins BVG (im Alter von 25 Jahren) erzielt wurde. Für die Berechnung Flex 1e werden die realisierte allgemeine Lohnentwicklung, die BVG-Spargutschriften und die BVG-Mindestverzinsung verwendet. Dieses realisierte Altersguthaben wird mit dem Tel. 043 210 19 00 Tel. 043 210 19 01 sozialpolitisch erwarteten Altersguthaben verglichen. Zu dessen Berechnung wird die E-Mail: flex@pfs.ch E-Mail: 1e@pfs.ch Verzinsung der Altersguthaben historisch, das heisst vor 1985 der allgemeinen Lohn- www.swisscanto-flex.ch www.swisscanto-1e.ch entwicklung gleichgesetzt, wodurch die goldene Regel repliziert wird.
Fokus Vorsorge I Oktober 2020 News Performance Immobilien Durchschnittlich rund Nachfrage nach Geschäfts- 1 Prozent im August und Büroräumen gebremst Gleichstellung Die Pensionskassen im Sample der UBS Die Coronakrise macht sich auf dem erzielten im August eine durchschnitt- Markt für gewerbliche Liegenschaften liche Performance von 1.12 Prozent. Gewerkschaftsbund verlangt in der Schweiz bemerkbar, wie «Le Seit Jahresbeginn steht die Rendite bei Matin Dimanche» berichtet. Mit dem –0.31 Prozent. Die beste Performance verbuchte eine mittlere Pensionskasse mehr Rente für Frauen Rückgang der Beschäftigung und neuen Telearbeitsplätzen sei die Nach- mit 1.18 Prozent, dicht gefolgt von einer Frauen bekommen in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger frage nach Geschäfts- und Büroräu- kleinen Pensionskasse mit 1.15 Prozent. Rente als Männer. So haben Rentner im Durchschnitt Ende August men abrupt und vermutlich dauerhaft Am schlechtesten schnitt eine grosse bereits so viel Rente erhalten wie die Rentnerinnen im ganzen laufen- gebremst worden. Vor dem Hinter- Pensionskasse mit 1.04 Prozent ab. grund der aktuellen Wirtschaftskrise den Jahr. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat mit dem versuchten viele Unternehmen, ubs.com «Equal Pension Day» auf diese Diskriminierung aufmerksam ge- Arbeitsplätze einzusparen. Laut Exper- macht. Der Gender-Pension-Gap zeige die ungleiche Verteilung der ten wird die Nachfrage nach Geschäfts- Erwerbschancen. Laut SGB unterbrechen Frauen häufiger ihre und Büroräumen bis Ende 2020 im Deckungsgrad Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit, beides in erster Linie aus Vergleich zum Vorjahr um 600 000 m2 familiären Gründen. Dies sei der Grund für die «unwürdig tiefen sinken. Mittelfristig sei ein Rückgang Pensionskassen erholen sich Renten» vieler Frauen. Über 140 000 Frauen hätten 2019 Ergän- der gewerblichen Mieten zu erwarten. von den Verlusten zungsleistungen bezogen, bei den Männern seien es halb so viele. Im März waren die Reserven im Durch- Besonders betroffen seien geschiedene und verwitwete Frauen. schnitt vollumfänglich aufgebraucht Sicherheitsmonitor und dies, obwohl Pensionskassen im Jahr 2019 das Deckungsgradniveau auf Sorge um die Altersvorsorge 108.1 Prozent steigern konnten. In den Verpf lichtungen weiter gestiegen letzten Monaten hat sich die Situation gemäss Risiko Check-up 2020 von Complementa aber deutlich entspannt. Studie zur Bilanzierung von Die Daten des dritten SVV-Sicherheits- monitors zeigen, dass drei Viertel der Schweizer Pensionsverpflichtungen Per Ende August können Pensions Schweizer Bevölkerung sinkende kassen eine positive Rendite von Renten erwarten. Damit ist die Besorg- 0.3 Prozent ausweisen. Aktuell liegt der nis über den Zustand der Altersvor KPMG hat eine Studie zur Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen Deckungsgrad im Vergleich zum Jahres- sorge im Vergleich zum Vorjahr weiter beginn leicht tiefer bei 106.8 Prozent. von Schweizer Unternehmen, die nach IFRS und US GAAP rapportie- angestiegen. Um den Deckungsgrad konstant zu ren, veröffentlicht. Sie enthält eine Analyse der versicherungsmathe- halten, müssten Pensionskassen bis matischen Annahmen per 31. Dezember 2019. Das Jahr 2019 war Jahresende eine Rendite von 2.2 Pro- höchst unbeständig. So wurden signifikante Rückgänge in Erträgen zent erwirtschaften. Die Vorsorgekapi- mit Schweizer Unternehmensanleihen verzeichnet und die Diskontie- talien der Arbeitnehmer wurden im rungssätze wurden während der Sommermonate negativ. Dies führte Jahr 2019 mit durchschnittlich 2.4 Pro- zu einer viel grösseren Bandbreite der durch die Unternehmen zent verzinst. Das war die höchste Verzinsung seit der Finanzkrise 2008. verwendeten finanziellen Annahmen.
Fokus Vorsorge I Oktober 2020 News AHV AHV-Reform Ständeratskommission für Mehr Kinder Frauenrentenalter 65 Das Eichhörnchen spitzte die Ohren … oder mehr Reformen? Mit der nächsten AHV-Reform soll das Frauenrentenalter auf 65 Jahre ange- … als es vom geheimen Fusionsprojekt der Ban- ken UBS und CS las, das unter dem Codewort hoben werden. Die Kommission für Die Zahl der Pensionierten nimmt schneller zu «Signal» laufen soll. Doch dann ordnete es das soziale Sicherheit und Gesundheit als die Erwerbsbevölkerung, weshalb die (SGK) des Ständerats stimmt diesem Gerücht unter jenen Signalen ein, die man tun- AHV-Finanzen in Schieflage sind. Seit geraumer Vorschlag des Bundesrats zu. Künftig lichst ignorieren kann. Weil das Eichhörnchen Zeit werden daher Reformen diskutiert, aber ein ist von Referenzalter die Rede. Dieses aus Prinzip auch keine Grossbankaktien hält. Kompromiss blieb bisher aus. Eine Studie der UBS soll für Frauen schrittweise über vier untersucht, ob die staatliche Vorsorge in Abwesen- Jahren hinweg angehoben werden. Es Das Eichhörnchen hat sich ... handelt sich um einen ersten Entscheid heit von Reformen langfristig auf das ursprüngliche der Kommission, die Diskussion soll … langsam an die Maskenpflicht gewöhnt. Fundament – K inder – bauen kann. Sich zur Rettung nach der Herbstsession fortgesetzt Sobald es sein Nest verlässt ist die Maske dabei der 1. Säule einzig auf die Demografie zu verlassen, werden. Weitere Elemente der AHV- ist gemäss den Autoren unklug. Selbst eine besten- und beim Nüssesammeln stört sie es gar nicht Reform sind eine Erhöhung der Mehr- falls moderate Erholung der Geburtenrate wertsteuer sowie Ausgleichsmassnah- mehr. Neulich schlief das Eichhörnchen sogar mit oder erhöhte Migration wäre kaum hilfreich. men für eine Übergangsgeneration und der Schutzmaske an ein, so müde war es nach Ohne Reformen wären etwa fünf Kinder pro Frau Frauen mit tiefen und mittleren Ein- einem langen Tag. kommen. (sda) nötig, um den AHV-Fonds bis 2070 wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Die gegenwärtige Finan- Als Wirbeltier war das Eichhörnchen zierung der AHV sei nicht mehr zeitgemäss. Progres- Auffangeinrichtung etwas besorgt ... sive Reformen seien gefragt, da die Zeit der Parlament heisst … als es las, dass sich die Zahl der Wirbeltiere Grossfamilien vorbei ist. So liessen sich Rentenalter, Sicherheitsmassnahmen gut auf dem Planeten seit 1970 mehr als halbiert hat. Beiträge und Leistungen auf der Grundlage Ob das an diesen Menschen liegen mag, die sich demografischer Entwicklungen dynamisch und Die Auffangeinrichtung wird besser abgesichert. Nach dem Ständerat hat auf der Erde so breit machen? regelbasiert anpassen. auch der Nationalrat eine Änderung ubs.com des BVG gutgeheissen. Nach der inhalt- Das Eichhörnchen lebt ... lichen Bereinigung können beide Räte noch über die Dringlichkeit abstim- ... nach dem Motto «leben und leben lassen», men. Mit der Änderung kann die Auf- im Vergleich relativ unbeschwert und platz fangeinrichtung bei Bedarf rasch ein sparend. Und es witterte Morgenluft, als es unverzinsliches Konto im Umfang von hörte, dass die Wissenschaft über Leben auf bis zu 10 Mrd. Franken eröffnen. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem dem Planeten Venus debattierte. Es malte sich Freizügigkeitsbereich zinslos bei der aus, wie die Eichhörnchen auf der Venus aus Bundestresorerie anlegen können, sehen würden. Und spürte plötzlich ein un sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle bändiges Reissen, seine Nachbarin zu besuchen. von 105 Prozent unterschreitet. Die Es wollte mit ihr die Artenvielfalt der Wirbeltiere dringliche Anpassung des Gesetzes soll vorerst für drei Jahre gelten. In dieser debattieren. Zeit will der Bundesrat eine langfristige Lösung vorbereiten. (sda)
Fokus Vorsorge I Oktober 2020 News Konjunktur Bessere Entwicklung der Schweizer Wirtschaft als erwartet Karikatur des Monats Das BIP dürfte gemäss dem Staats sekretariat für Wirtschaft (Seco) 2020 weniger stark zurückgehen als im Juni prognostiziert. Der Rückgang könnte bei etwa 5 Prozent zu liegen kommen. Die jahresdurchschnittliche Arbeits- losenquote dürfte unter 3.5 Prozent zu liegen kommen. Eine wichtige Voraus- setzung dafür ist, dass eine weitere massive Verbreitung des Coronavirus sowie stark einschränkende Eindäm- mungsmassnahmen im Inland wie bei wichtigen Handelspartnern ausbleiben. Arbeitsrecht Uber-Fahrer in Arbeitsverhältnis Das Kantonsgericht Waadt hat ent- schieden, dass ein früherer Uber-Fah- rer «in einem Arbeitsverhältnis mit der ihn beschäftigenden Gesellschaft» stand. Es bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts des Kreises Lau- Beiträge Neue Plattform sanne. Unia fordert Uber auf, «all penso.ch ist online seinen Fahrern und Fahrerinnen unver- Nationalrat gegen Aus der bisherigen Zeitschrift «Schwei- züglich ordentliche Arbeitsverträge auszustellen und ihnen nachträglich Übernahme durch zer Sozialversicherung» wird «Penso», die Löhne, Auslageersatz und Sozialver- die Plattform für HR, Sozialversiche- sicherungsbeiträge zu bezahlen, die rungen und Personalvorsorge. «Pen- Arbeitslosenversicherung so» erscheint 8-Mal jährlich und publi- ziert die Inhalte zudem tagesaktuell auf ihnen zustehen». Die Kantone müssten dafür sorgen, dass Uber sich an die Gesetze halte. (sda) Der Nationalrat lehnt den Vorschlag ab, dass die Arbeitslosenversi- der Website penso.ch. Die Themen- cherung (ALV) die Beiträge der über 55-jährigen Arbeitslosen für die schwerpunkte umfassen HR-Manage- 2. Säule bis zur Pensionierung ganz oder teilweise übernimmt. Er ment, Sozialversicherungen und Perso- nalvorsorge sowie Betriebliches sagte Nein zu einer Motion von Jean-Paul Gschwind (CVP), gegen die Gesundheitsmanagement. sich auch der Bundesrat gestellt hatte. Das Anliegen ist damit vom Tisch. Die höheren Beiträge an die berufliche Vorsorge seien nicht penso.ch nachweislich der Grund, weshalb Ältere im Arbeitsmarkt schlechtere Chancen hätten, argumentierte der Bundesrat. Auch befürchtet er Themenvorschau Missbrauch, indem Angestellte vorübergehend entlassen und wieder Die Novemberausgabe eingestellt werden, damit die Versicherung die Beiträge übernimmt. behandelt das Thema Übernähme die ALV die Beiträge ganz, würde dies laut Bundesrat «Kapitalanlagen – Zwischenbilanz eines 0.2 Lohnprozente kosten. (sda) stürmischen Jahres».
Berufliche Vorsorge Ständige Weiterbildung vps.epas-Impulse Tagung zur Unterstützung der Eigenverantwortung in der 2. Säule Donnerstag, 12. November 2020, Zürich Unsere Herbsttagung greift aktuelle Probleme und Fragestellungen von Praktikern auf und liefert Anregungen zu Umsetzungen. Praktische Umsetzungsfragen und Fallbeispiele stehen im Zentrum der Referate. Begrüssung Umsetzungs- und Führungsfragen Markus Nievergelt, lic. iur., Präsident des EL-Reform und Weiterversicherung Verwaltungsrats vps.epas Jovana Janjusic, Aktuarin SAV, c-alm Anlagefragen Bildung und Auflösung von Rückstellungen USA im Zeitalter von Corona und für Umwandlungssatzsenkungen den Wahlen 2020: Folgen für Schweizer und Pensionierungsverluste Pensionskassen Patrick Spuhler, Pensionskassenexperte, Partner, Prevanto Basel Stefan Kull, Dr. oec. HSG, Dozent Hochschule Luzern Wirtschaft Risiko Invalidität für die 2. Säule Auf der Suche nach Renditemöglichkeiten Benno Ambrosini, Pensionskassenexperte, – wie kann die Gefahr der Fehlallokation Managing Director, Libera AG vermieden werden? Unterdeckung und ihre Folgen Marianne Fassbind, lic. oec. publ., Partner Dynamicsgroup, Stiftungsrätin André Egli, zugelassener Revisionsexperte, Partner Balmer-Etienne AG Fragen an die Referenten Milizorgane: Aktuelle Herausforderungen Peter Schnider, Dr. phil. l, Direktor vps.epas und Lösungsvorschläge Markus Freitag, Professor für politische Soziologie, Universität Bern Fragen an die Referenten Weitere Informationen finden Sie Peter Schnider unter vps.epas.ch. Programmänderungen vorbehalten. Ort Kosten, Credit Points und Partner/Credit Points Technopark Zürich, Anmeldung unter vps.epas.ch Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Auskünfte Simone Ochsenbein Zeit +41 (0)41 317 07 23 08.30 – 12.50 Uhr, so@vps.epas.ch anschliessend Mittagessen vps.epas.ch
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