UNSERE PENSIONEN Fakten statt Mythen - ooe.arbeiterkammer.at - Arbeiterkammer Oberösterreich
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VORWORT Dr. Josef Moser, MBA Dr. Johann Kalliauer AK-DIREKTOR AK-PRÄSIDENT FAKTEN STATT MYTHEN: WAS SIE ÜBER UNSER PENSIONSSYSTEM WISSEN SOLLTEN Lange schon - und immer noch - wird von verschiedensten Seiten eine Umstrukturierung des österreichischen Pensionssystems gefordert. Dabei übersehen Viele, dass bereits substanzielle Reformen im österreichischen Pensionsrecht durchgeführt worden sind. Diese Reformen werden nachhaltig wirken und berücksichtigen auch die langfristigen Perspektiven, wie etwa den erwarteten Anstieg der Lebenserwartung. Der oft geforderte Systemwechsel hin zu mehr Betriebs- und Privatpensionen wurde bisher zum Glück nicht vollzogen, was nicht zuletzt der breiten Ablehnung durch Arbeiterkammer und Gewerkschaften zu verdanken ist. Die aktuelle Bundesregierung aber knüpft wieder an diesen, in anderen Ländern gescheiterten, Kurs an. Dabei zeigt sich, dass Österreich mit dem Umlageverfahren im Vergleich zu anderen Ländern, die verstärkt auf das Kapitaldeckungs- verfahren gesetzt haben, sehr gut fährt. Die Prognosen für eine langfristige Sicherung der Pensionen sind gut. Und der Bundeszuschuss zu den Pensionen war in den letzten drei Jahren sogar rücklaufig! Auch unser Nachbarland Deutschland hat großes Interesse am österreichischen Pensionssystem gezeigt, sogar von einem „Referenzmodell“ war die Rede. Es lohnt sich also zu hinterfragen, woher die Panikmache kommt. Wer verdient daran, wenn die „Privatvorsorge“ als unumgängliche Notwendigkeit hingestellt und „Eigenvorsorge“ über Solidarität gestellt wird? Welche Faktoren spielen neben der Demographie noch eine Rolle? Wir haben die wichtigsten Fakten zum Thema Pensionen in dieser Broschüre für Sie zusam- mengefasst. Sie werden sehen: Unser staatliches Pensionssystem nach dem Umlageverfahren ist den anderen Varianten punkto Verlässlichkeit und Lebensstandardsicherung überlegen. Es ist wichtiger denn je, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass auch noch unsere Kinder und Enkelkinder die Vorteile der gesetzlichen und solidarischen Absicherung für das Alter genießen können! Dr. Josef Moser, MBA Dr. Johann Kalliauer AK-Direktor AK-Präsident 2
INHALT Sicherheit 4 Vertrauen 5 Finanzierung 6 Privatvorsorge 7 Pensionsantrittsalter 9 Rehabilitation, Invaliditätspension 11 Berufliche Rehabilitation kann eine zweite Chance sein 12 Pensionskonto 12 Lebensstandard 14 Unschlagbare Leistungen 16 Der Vergleich macht Sie sicher 17 Lösungsansätze 18 AK-Forderungen 19 Impressum 20 3
SICHERHEIT Die staatlichen Pensionen sind sicher. Die ge- Kapitaldeckungssystem setzliche Pension muss und wird auch in Zu- kunft den Lebensstandard jener Menschen Betriebs- und Privatpensionen können nur sichern, die aus dem Arbeitsleben ausschei- eine sinnvolle Ergänzung, keinesfalls aber ein den. Dafür ist unser Umlagesystem am besten Ersatz für die staatliche Pension sein. geeignet. Finanzkrise, Bankenkrise, Schuldenkrise, niedriges Zinsniveau, Insolvenzen: ein biss- Umlagesystem chen viel Risiko, um darauf eine umfassende Altersvorsorge aufzubauen! Dazu kommen Umlagesystem bedeutet, dass die Pensions- noch hohe Verwaltungskosten, geringe versicherungsbeiträge der aktuell Berufstäti- Transparenz und kaum Kontrollmöglichkei- gen direkt an die Pensionistinnen und Pensi- ten sowie enorme (Kosten-)Nachteile bei vor- onisten ausbezahlt werden, also „umgelegt“ zeitiger Auflösung. Die Gewinner sind die Der Generationen- werden. Jede Generation finanziert so mit ih- Versicherungsunternehmen, die als Aktien- vertrag beruht auf ren Beiträgen nicht die eigene Altersvorsorge, gesellschaften ihren Aktionären zur Gewinn- Solidarität. sondern die ihrer Eltern und Großeltern. Wir ausschüttung verpflichtet sind. sprechen in diesem Zusammenhang auch vom Generationenvertrag, basierend auf dem Im Kapitaldeckungsverfahren ist es ohne Be- Prinzip der Solidarität. Dazu bekennt sich die lang, ob Sie arbeitslos, krank oder aus einem Arbeiterkammer. sonstigen Grund gerade nicht imstande sind, die fälligen Prämien einzuzahlen – es bietet Nur ein staatliches Pensionssystem kann ei- eben keinen sozialen Ausgleich. Das sieht nen sozialen Ausgleich bieten, indem auch man besonders deutlich in jenen Ländern, für Zeiten ohne Erwerbstätigkeit (zum Bei- wo das Pensionssystem auf dem Kapitalde- spiel Zeiten der Kindererziehung, Krankheit, ckungssystem beruht. Außerdem haben bei Arbeitslosigkeit) staatliche Einzahlungen weitem nicht alle Versicherten Zugang zu ei- (Teilversicherung) geleistet werden sowie ner Betriebspension, und eine private Vorsor- eine „Mindestpension“ (in Form einer Aus- ge können sich die wenigsten leisten. gleichszulage) garantiert wird. Das Umlagesystem wirkt sich außerdem posi- Enormes Leistungsspektrum tiv auf die Wirtschaftsentwicklung aus, weil des staatlichen Pensionssystems die Pensionistinnen und Pensionisten die von den Erwerbstätigen eingezahlten Beiträ- Das staatliche Pensionssystem erbringt auch ge auch wieder ausgeben. noch eine Reihe von anderen Leistungen, wie zum Beispiel die Ausgleichszulage bei sehr Wie hoch die realen Pensionen tatsächlich geringen Pensionen, Krankenversicherung, ausfallen können, hängt auch von den Fakto- Gesundheitsvorsorge oder medizinische und ren Beschäftigung und Einkommen ab. Des- berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie halb sind eine gute Entwicklung der Real- die Hinterbliebenenvorsorge. wirtschaft und eine gute Beschäftigungslage die wichtigsten Voraussetzungen für sichere Pensionen. Alles was das Wirtschaftswachs- tum fördert, sichert auch unsere Pensionen. Dieser positive Effekt setzt sich fort: Vom Umlageverfahren gehen – im Gegensatz zum kapitalgedeckten System – auch in Krisenzei- ten die Kaufkraft erhaltende Effekte aus, die wiederum das Wachstum fördern und wie automatische Stabilisatoren wirken. 4
VERTRAUEN Leider haben die Einschnitte der letzten Jah- Um das demografische Verhältnis ausgewo- Vereinbarkeit und re und die anhaltenden Debatten nicht dazu gener zu halten, sollte umfassend dafür ge- Geburtenrate beigetragen, das Vertrauen der Arbeitneh- sorgt werden, dass junge Menschen realisti- merinnen und Arbeitnehmer in das staatli- sche Perspektiven sehen, Beruf und Familie che Pensionssystem zu stärken. Künftige Re- zu vereinbaren. Nur wenn erziehende Eltern- formen dürfen jedenfalls nicht mehr auf teile nicht mehr mit so vielen Nachteilen im Kosten der ASVG-Versicherten gehen. Es ist Erwerbs- bzw. Karriereverlauf konfrontiert weder eine weitere Anhebung des gesetzli- sind, wird die Geburtenrate wieder steigen. chen Pensionsantrittsalters noch eine Sen- kung der Pensionshöhe notwendig, um un- Auf alle Fälle muss auf die Lebensplanung Die Menschen ser Pensionssystem in seiner derzeitigen der Betroffenen Rücksicht genommen wer- brauchen Form abzusichern. den. Die Menschen brauchen Planbarkeit, Planbarkeit verständliche Pensionsregelungen und eine Notwendig ist vielmehr ein Bündel an Maß- verlässliche soziale Absicherung im Alter. nahmen im Umfeld des Pensionssystems, Nach den umfassenden Pensionsreformen in etwa der Vergangenheit muss auf die derzeit beste- henden Pensionsregelungen vertraut werden die vollständige Harmonisierung aller können. Die bessere Transparenz durch das Pensionssysteme 2014 eingeführte Pensionskonto und das in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt Auslaufen mancher Pensionsarten verschaf- und Gesundheit etwa qualifizierte Ausbil- fen einen verständlicheren Überblick. dungen und damit gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder gute Arbeitsfähigkeit bis zum Pensionsantritt bei der Schaffung von alternsgerechten Ar- beitsplätzen in den Betrieben bei der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der gerechten Verteilung der Arbeit und der Arbeitszeit 5
FINANZIERUNG Unsere Pensionen Pensionen kosten Geld. Unsere Pensionen Es geht aber auch darum, den erarbeiteten sind finanzierbar sind aber finanzierbar! Im Gegensatz zu frag- Wohlstand in unserer Gesellschaft fair zu ver- würdigen Prognosen, die vielfach rein auf teilen. Mehreinnahmen könnten auf dem Geschäftsinteressen beruhen, belegen seriöse Weg einer Wertschöpfungsabgabe oder der Langzeitberechnungen: Die Finanzierung Besteuerung von großen Vermögen erfolgen. des Pensionssystems läuft nicht aus dem Ru- Und es geht um die effiziente Bekämpfung der. Das österreichische Pensionssystem von Steuerbetrug, die konsequentere Einhe- bleibt trotz massiver Verschiebungen in der bung der Beiträge, aber auch um eine gerech- Altersstruktur finanzierbar. Es wird nur zu ei- te Verteilung der Beitragsbelastung. nem moderaten Anstieg beim staatlichen Zu- schuss zu den Pensionen kommen. Derzeit ist die Beitragsbelastung der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer nämlich Wie viel der Bund zu den Pensionseinnah- überdurchschnittlich hoch. Zu ihren Pensio- men zuschießen muss, damit der gesamte nen schießt der Bund nur 11,3 Prozent zu. Pensionsaufwand gedeckt ist, hängt neben Bei den Gewerbetreibenden macht der Bun- der demografischen Entwicklung auch we- desbeitrag 36,9 Prozent aus, bei den Bäuerin- sentlich davon ab, ob es uns gelingt, den An- nen und Bauern sogar 86,1 Prozent. teil der arbeitenden Menschen zu erhöhen und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Je Generell sind die Beitragssätze der Selbstän- Gerechte Lohnstei- mehr Menschen in das Pensionssystem ein- digen niedriger (gewerbliche Selbständige: gerungen und zahlen, desto weniger muss der Staat über 18,5 Prozent, freie Selbständige: 20,0 Prozent, Mindestlohn bei Bundesmittel zuzahlen. Wesentlich ist auch, Bauern: 17,0 Prozent). Durch die sogenannte Vollzeit von 1700 dass die Lohnquote (= Anteil der Löhne/Ge- „Partnerleistung“, finanziert aus Steuergel- Euro brutto hälter an der gesamten erarbeiteten Wert- dern, wird die Differenz bis zum Beitragssatz schöpfung) wieder ansteigt. Dazu sind ge- der Unselbständigen in der Höhe von 22,8 rechte Lohnsteigerungen und ein Prozent durch den Bund aufgestockt. Mindestlohn bei Vollzeit von 1700 Euro brut- to notwendig. BUNDESBEITRAG* IN % DES PENSIONSAUFWANDES 2017 Sozialversicherungsanstalt der Bauern 86,1 Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft 36,9 Pensionsversicherung der Unselbstständigen 11,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 *Ausfallshaftung ohne Ersätze für Ausgleichszulagen Exklusive Partnerleistung AK Grafik Quelle: Handbuch der österreichischen Sozialversicherung, 2018 Die Prognosen auf Basis der derzeit gelten- rechnungen des Ageing Reports 2018 der EU- den Rechtslage und unter Berücksichtigung Kommission zufolge wird sich die Ausfalls- der Pensionsrechtsnovellen der vergangenen haftung trotz weiter ansteigender Jahre zeichnen ein durchaus beruhigendes Lebenserwartung von aktuell 14 Prozent des Bild. Der Verlauf der staatlichen Zuschüsse BIP auf 14,3 Prozent des BIP im Jahr 2070, ist seriöser Weise immer in Relation zum je- also um 0,3 Prozent des BIP erhöhen (mit ei- weiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu se- nem kurzfristigen Höchstwert von 15 Pro- hen. Der Bundesbeitrag war in den letzten zent im Jahr 2040). drei Jahren sogar rückläufig. Aktuellen Be- 6
PRIVATVORSORGE Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach wie vor kritisiert wird, der Staat könne sich das gesetz- liche Pensionssystem nicht mehr leisten. Gleich- zeitig aber wird mit Steuergeldern die risiko- reiche Pensionsvorsorge auf dem Kapitalmarkt gefördert. Sogar die Finanzmarktaufsicht hat im Zusammenhang mit der prämiengeförder- ten Zukunftsvorsorge die Skepsis der Arbeiter- kammer bestätigt: Von 33 Produkten hätte we- niger als die Hälfte positive Erträge erzielt. 18 Produkte verzeichneten sogar eine negative Entwicklung nach Kosten. Auswirkungen der Finanzkrise Die Finanzkrise 2008/2009 war für betriebli- che und private Pensionen verheerend. In den Industrieländern fiel der Marktwert privater Pensionssparpläne laut OECD 2009 um gigan- tische fünf Billionen Dollar! Zum Glück hatte in Österreich der Widerstand von AK, Ge- werkschaften und anderen einen radikaleren Umbau des Systems in Richtung Drei-Säulen- Modell verhindert. Während in anderen euro- päischen Staaten mehr als das gesamte Brutto- inlandsprodukt (BIP) in Pensionsfonds veranlagt ist, sind es in Österreich nur 6,05 Viele Betriebe bieten so etwas gar nicht an. Prozent des BIP (FMA 2018). Der Schaden ist Und eine zusätzliche private Pensionsvorsorge trotzdem groß genug: Mehrmals wurden seit- können sich auch viele Menschen nicht leis- her die betrieblichen Pensionen vieler Leis- ten. Wirklich tragfähig ist nur die erste Säule. tungsberechtigter gekürzt, für die sich da- durch unaufholbare Lücken ergeben haben. Andere Länder rudern zurück Das staatliche Pensionssystem ist Viele Länder nicht nur sicherer, sondern auch viel Viele Länder, die auf kapitalgedeckte Systeme mussten hohe gesetzt haben und damit hohe Verluste hin- Verluste kostengünstiger: niedrigere Verwaltungskos- nehmen mussten, bemühen sich heute um hinnehmen ten, kein Werbeaufwand, keine Profitmaxi- „Reparaturen“ im System: mierung. In Polen wurden über 80 Prozent aus der pri- vaten Vorsorge in das öffentliche System Das Drei-Säulen-Modell rücktransferiert. funktioniert in der Praxis nicht! In den Niederlanden wird ein ständiges Stei- Für viele Arbeitnehmer/-innen funktioniert gen der Pensionsantrittsalters bis über 70 Jah- das sogenannte Drei-Säulen-Modell – also re befürchtet (in Österreich 65). staatliche Pension, Betriebspension und priva- te Pension – nicht. Viele Menschen mussten in In Deutschland liegt die Nettoersatzrate der- der jüngsten Vergangenheit dramatische Ver- zeit bei knapp 50 Prozent (in Österreich zwi- luste bei ihren Betriebspensionen hinnehmen. schen 70 und 80 Prozent und vereinzelt auch 7
darüber). Deutsche Politiker/-innen zeigten Ausbau des unsolidarischen und hochriskan- kürzlich - anlässlich eines Meetings zum ös- ten Kapitaldeckungssystems geopfert. Da eine terreichischen Pensionssystem in Wien – gro- Mindestertragsgarantie praktisch abgeschafft ßes Interesse an unserem Pensionssystem und wurde, ist das volle Veranlagungsrisiko von befanden es als sehr gut und praktikabel. den Pensionskassen-Berechtigten zu tragen. Automatismus hat Dieses Risiko wird durch den kürzlich im Na- sich nicht bewährt In Schweden wurde ein Automatismus (au- tionalrat beschlossenen Wegfall der Veranla- tomatische Pensionskürzungen, um die Fi- gungsgrenzen noch drastisch verschärft. nanzierbarkeit ohne staatliche Zuschüsse zu Wenn die Performance schlecht ist, kommt es gewährleisten) eingeführt. Allerdings waren automatisch zu Pensionskürzungen die Ergebnisse politisch nicht vertretbar, und der Staat musste in den letzten Jahren mehr- mals sehr hohe Zuzahlungen leisten, um die Höherversicherung Pensionshöhe stabil zu halten. Der Automa- tismus hat sich folglich keineswegs bewährt. Eine gute Alternative zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge ist unter bestimmten In England und in den USA beträgt die Net- Umständen die freiwillige Höherversiche- toersatzrate rund 40 bzw. 47 Prozent und das rung in der Pensionsversicherung. Sie er- Pensionsantrittsalter liegt bei 67 bzw. 66 Jah- möglicht eine Erhöhung des künftigen Pensi- ren. De facto sind jedoch viele Menschen ge- onsanspruchs, sofern eine Pflicht-, Weiter- zwungen, weit darüber hinaus für ein zusätz- oder Selbstversicherung vorliegt. Mit der ers- liches Einkommen zu sorgen. ten Einzahlung beginnt die Höherversiche- Kapitalgedeckte rung. Höherversicherungsbeiträge führen zur Vorsorgemodelle Die Pensionssysteme verschiedener Staaten Gewährung eines sogenannten „besonderen gescheitert sind zwar nicht so einfach miteinander ver- Steigerungsbetrages” zur monatlichen Pensi- gleichbar, da vor allem in den skandinavi- on. Schon ein einziger Beitrag wirkt sich pen- schen Ländern Arbeitgeber verstärkt in die sionserhöhend aus. Der besondere Steige- Pflicht genommen werden, aber ein roter Fa- rungsbetrag ist allerdings weder in der den zieht sich bei allen durch: Die kapitalge- Kontoerstgutschrift noch im Pensionskonto deckten Vorsorgemodelle sind mehr oder ausgewiesen. weniger gescheitert. Die Höhe der Beiträge kann von Versicherten Obwohl das österreichische Pensionssystem innerhalb der jeweils geltenden Jahreshöchst- international als zukunftsfit bewertet wird grenze selbst bestimmt werden (Grenzwert und in praktisch allen Teilaspekten besser da- 2019: 10.440 Euro). Der Zeitpunkt der Bei- steht als beispielsweise das deutsche Renten- tragsleistung innerhalb eines Kalenderjahres system, ist nun zu befürchten, dass die Regie- kann frei gewählt werden (regelmäßige mo- rung auch in Österreich eine Schwächung des natliche Zahlung, ein- oder mehrmalige Zah- gesetzlichen Pensionssystems verursacht, in- lung jährlich). Eine Höherversicherung kann dem die private Altersvorsorge verstärkt geför- jederzeit begonnen oder beendet werden. Der dert wird. Damit wird eine überwiegend gut besondere Steigerungsbetrag wird im gleichen funktionierende und existenzsichernde Al- prozentuellen Ausmaß wie die Pension erhöht. tersvorsorge, die allen zugutekommt, dem Dieses Modell wäre durchaus ausbaufähig. ACHTUNG! Keine Höherversicherung, wenn ohnehin eine Ausgleichszulage in Betracht kommt, also die Pensionshöhe den jeweils geltenden Richtsatz nicht erreichen wird (2019: für Alleinstehende 933,06 Euro bzw. 1048,97 Euro bei 30 Beitragsjahren). Um die konkreten Auswirkungen einer Höherversicherung auf die Pensionshöhe in Erfahrung zu bringen, wird ein Beratungsgespräch bei der Pensionsversicherungsanstalt unbedingt empfohlen! 8
PENSIONSANTRITTSALTER Hackeln bis zum Umfallen? Auf dem Abstell- beitnehmern immer schwieriger, länger zu gleis beim Arbeitsmarktservice? Die Arbeiter- arbeiten. Einerseits werden die Arbeitsbedin- kammer hat dazu eine eindeutige Position: gungen im Allgemeinen härter. Arbeitsdruck, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Überstunden und psychische Belastungen besonders lange gearbeitet und in die Pensi- wirken sich aber mit zunehmendem Alter onsversicherung eingezahlt haben, sollen noch gravierener aus. Die Einführung des – auch früher in Pension gehen können. nicht wirklich freiwilligen – Zwölf-Stunden- Tages verschärft die Belastungen weiter. An- Grundsätzlich bekennen wir uns aber zum dererseits verlieren viele Ältere ihre Jobs und Ziel, das faktische Pensionsalter anzuheben. finden keinen neuen Arbeitsplatz mehr. Das gesetzliche Pensionsalter der Frauen liegt derzeit bei 60 (wird ab 2024 schrittweise auf Da sind auch die Unternehmen gefordert: Sie Arbeitsbedingungen 65 Jahre angehoben), das der Männer bei 65 müssen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer/-in- müssen es möglich Jahren. Tatsächlich gehen die Menschen aber nen nicht mit 50 oder 55 auf die Straße ge- machen, gesund früher in Pension. Das hat viele Gründe. setzt werden! Und genauso sollen sie für Ar- und mit Freude beitsbedingungen sorgen, die es den länger zu arbeiten. Die Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt Menschen möglich machen, gesund und mit machen es den Arbeitnehmerinnen und Ar- Freude länger zu arbeiten. 9
DURCHSCHNITTLICHES ZUGANGSALTER DER NEUZUGÄNGE ZU DEN EIGENPENSIONEN, 2017 (PENSIONSVERSICHERUNG DER UNSELBSTÄNDIGEN) Männer IV-/BU-Pension 54,8 Männer (vorz.) Alterspension 63,2 Frauen IV-/BU-Pension 51,7 Frauen (vorz.) Alterspension 60,4 0 10 20 30 40 50 60 70 80 IV-Pension = Invaliditätspension BU-Pension = Berufsunfähigkeitspension AK Grafik Quelle: Pensionsversicherungsanstalt 2017, Österreich Eigenpensionen = alle Pensionen ohne Hinterbliebenenpensionen Das faktische Bei den unselbständig Versicherten gingen heitlichen Einschränkungen gehen gezwun- Pensionsantritts- Männer 2017 im Schnitt mit 63,2 Jahren in genermaßen früher in Pension. alter steigt Pension, Frauen mit 60,4 Jahren. Männer gin- gen somit um 1,8 Jahre vor ihrem regulären Das faktische Pensionsantrittsalter aller Ver- Pensionsantrittsalter (65 Jahre) in eine Alters- sicherten steigt also kontinuierlich an, was pension und Frauen sogar um 0,4 Jahre nach im Sinne der Erhaltung unseres Pensionssys- ihrem regulären Pensionsantrittsalter (der- tems durchaus positiv zu sehen ist. zeit 60 Jahre)! Nur Menschen mit gesund- DURCHSCHNITTLICHES PENSIONSANTRITTSALTER DIREKTPENSIONEN* 59,4 59,2 59,3 59,2 Antrittsalter 59,0 59,1 *Invaliditätspensionen, vorzeitige 58,9 Alterspensionen, Alterspensionen 58,8 58,6 2014 2015 2016 2017 AK Grafik Quelle: Jahresbericht der österr. Sozialversicherung 2018 10
REHABILITATION, INVALIDITÄTSPENSION Seit 2014 gilt der Grundsatz „Reha vor Pensi- chen Gründen nicht mehr möglich ist, ihren on“. Es wurde eine Reihe von Maßnahmen Anspruch auf eine Pension bzw. Rehageld gesetzt, um die Gesundheit der Menschen zu leichter durchsetzen können. Eine gänzliche erhalten. Für Menschen geboren ab dem 1. Abschaffung der Invaliditätspension kommt Jänner 1964, die durch Krankheit vorüberge- für die Arbeiterkammer nicht in Frage! Nur Eine gänzliche hend arbeitsunfähig sind, gibt es keine befris- etwa 8,65 Prozent aller Eigenpensionen sind Abschaffung der tete Invaliditätspension (IP) bei Arbeitern Invaliditätspensionen. Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension (BUP) bei kommt für die Angestellten mehr. Stattdessen erbringen Ge- Es ist ja nicht so, dass jemand sagt: Mich Arbeiterkammer bietskrankenkasse, Pensionsversicherungsan- freut’s nicht mehr, ich geh jetzt in Invalidi- nicht in Frage stalt und Arbeitsmarktservice Rehabilitati- tätspension! Zum einen ist die Höhe der In- onsleistungen und zahlen den Betroffenen validitätspensionen deutlich niedriger als Rehabilitations- bzw. Umschulungsgeld. Mit die der Alterspensionen. Zum anderen wer- dem Ziel, dass die Menschen wieder gesund den 66 Prozent aller Anträge auf Invaliditäts- und arbeitsfähig werden und so ihren Ar- pension abgelehnt. Ein Klagsverfahren gegen beitsplatz erhalten bzw. einen neue Arbeit den abgelehnten Bescheid ist eine nervenauf- finden oder sogar einen anderen Beruf erler- reibende Angelegenheit. Und noch ein Argu- nen können. ment spricht gegen die oft gehörte Behaup- tung, die Menschen würden in die Invali- Dieser Ansatz ist für die AK grundsätzlich be- ditätspension „flüchten“: Invaliditätspen- grüßenswert. Dennoch muss unser Pensions- sionisten/-innen haben statistisch gesehen system auch in Zukunft dafür ausgerichtet eine um rund zehn Jahre geringere Lebenser- sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit- wartung als Menschen mit einer Alterspensi- nehmer, denen ein Arbeiten aus gesundheitli- on. PENSIONEN NACH PENSIONSART, DEZEMBER 2017 47.856 Alterspensionen Invaliditätspensionen 406.943 Witwen-/Witwerpensionen Waisenpensionen 159.255 * Alterspensionen inkl. Invaliditätspensionen ab 1.682.486 dem 60./65. Lebensjahr AK Grafik Hauptverband d. Sozialversicherungsträger, Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen, 2018 11
BERUFLICHE REHABILITATION KANN EINE ZWEITE CHANCE SEIN Wenn es im erlernten Beruf aus gesundheitli- qualifizierten Tätigkeit in einem erlernten/ chen Gründen nicht mehr geht, kann eine angelernten Beruf oder als Angestellte/r in berufliche Umschulung eine echte zweite den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag gege- Chance darstellen. ben ist. Rechtsanspruch auf Mit dem Grundsatz „Reha vor Pension“ be- Nun gilt ein Berufsschutz – als Voraussetzung Reha auch bei steht nur dann ein Anspruch auf Invaliditäts-/ für einen Anspruch auf berufliche Rehabilita- drohender Invalidität Berufsunfähigkeitspension, wenn eine beruf- tion - auch mit 36 Pflichtversicherungsmona- liche Rehabilitation nicht zweckmäßig oder ten in den letzten 15 Jahren oder mit zwölf zumutbar ist. Der Rechtsanspruch auf beruf- Pflichtversicherungsmonaten in den letzten liche Rehabilitation entsteht seit 2016 bereits drei Jahren vor dem Stichtag. Damit steht die bei drohender Invalidität („in absehbarere berufliche Rehabilitation nun auch Personen Zeit werden die Voraussetzungen wahr- offen, die zwar einen Beruf erlernt haben, die- scheinlich erfüllt“). Es muss zudem wahr- sen aber nicht lange genug ausüben konnten. scheinlich sein, dass durch die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation eine Invalidi- Berufliche Maßnahmen sind auch neben der tät vermieden bzw. beseitigt werden kann medizinischen Rehabilitation möglich und und eine Wiedereingliederung in den Ar- umgekehrt! beitsmarkt (mit hoher Wahrscheinlichkeit und auf Dauer) sichergestellt werden kann. Es wird ein Berufsfindungsverfahren einge- leitet, bei dem eine Verpflichtung zur Mitwir- Je jünger die zu rehablilitierende Person, des- kung besteht! Sobald eine berufliche Rehabi- to höher natürlich die Wahrscheinlichkeit litation (mit Bescheid) zuerkannt wurde, ist der Wiedereingliederung! das Umschulungsgeld binnen vier Wochen beim AMS geltend zu machen. Umschu- Eine der Voraussetzungen für den Anspruch lungsgeld gebührt in der Höhe des Arbeitslo- auf berufliche Rehabilitation ist das Vorlie- sengeldes - plus 22 Prozent ab der Teilnahme gen eines Berufsschutzes, der grundsätzlich an der ersten Maßnahme. mit 90 Pflichtversicherungsmonaten einer PENSIONSKONTO Für alle ab 1955 Geborenen gibt es seit 2014 Hat jemand 45 Jahre gearbeitet, ergibt das 45 ein Pensionskonto, das den Lebenseinkom- mal 1,78, also 80 Prozent des aufgewerteten Transparenz des mensverlauf klar abbildet. Aufbauend auf der Lebenseinkommens. Pensionskontos: Kontoerstgutschrift (dafür wurden die besten Man kann jederzeit in 28 Jahre bis 31.12.2013 herangezogen) wer- Zeiten von Präsenz-/Zivildienst, Arbeitslo- die aktuelle Konto- den pro Jahr 1,78 Prozent der Jahresbeitrags- sengeld oder Notstandshilfe, Krankengeld gutschrift Einsicht grundlage auf das Konto gutgeschrieben, und und Rehabilitationsgeld sowie Kindererzie- nehmen es erfolgt eine jährliche Aufwertung der Pen- hungszeiten gelten als Teilversicherungszei- sionsgutschrift mit der durchschnittlichen ten (früher: Ersatzzeiten). Sie wirken sich Beitragsgrundlagenentwicklung. Damit ist zwar teilweise verringernd auf die Kontogut- eine Pensionsberechnung auf Basis einer ein- schrift aus, führen aber nicht zu Versiche- heitlichen Rechtslage und eine relativ einfa- rungs-Lücken. Teilzeit verringert die Konto- che Vorausberechnung der zu erwartenden gutschrift natürlich auch! Pension möglich. (Details dazu auf neuespensionskonto.at) 12
SO WERDEN TEILVERSICHERUNGSZEITEN BEWERTET (2019) Versicherungszeiten auf Grund von … Beitragsgrundlage Arbeitslosengeld (ALG) 70 Prozent der Bemessungsgrundlage des Überbrückungshilfe täglichen ALG-Bezuges Übergangsgeld (AMS) Weiterbildungsgeld Umschulungsgeld ab 1.2014 EUR 75,54 täglich Notstandshilfe und erweiterte Überbrü- 92 Prozent des Wertes von Versicherungszei- ckungshilfe sowie auch bei Nichtbezug dieser ten auf Grund von Arbeitslosengeld (das Leistungen wegen Anrechnung des Partner- heißt 92 Prozent von 70 Prozent = 64,4 einkommens Prozent) Ruhen von ALG, (erweiterte) Überbrückungs- 70 % des durchschnittlichen mtl. Entgelts, hilfe, Notstandshilfe wegen Urlaubsentschä- ermittelt aus der letzten digung Jahresbeitragsgrundlage vor dem Ruhen Sonderunterstützung, Beihilfe zur Deckung diese Geldleistung des Lebensunterhaltes, Übergangsgeld (nach ASVG) Krankengeld das 30fache der (tägl.) Bemessungsgrundlage Rehabilitationsgeld ab 1.2014 des Krankengeldes Wiedereingliederungsgeld ab 1.2017 das 30fache der (tägl.) Bemessungsgrundlage des Krankengeldes abzüglich des auf Grund der Wiedereingliederungsteilzeit herabge- setzten Entgelts Wochengeld das 30fache des (tägl.) Wochengeldes Präsenz-, Ausbildungs- und 2019: mtl. EUR 1.864,78 Zivildienstleistende Kindererziehung 2019: mtl. EUR 1.864,78 Eine Dienstleistung als Zeitsoldat bzw. 133 Prozent des Monatsgeldes, der Dienst- Ausbildungsdienstleistende ab dem 13. Monat gradzulage Pflegekarenzgeld ab 1.2014 2019: mtl. EUR 1.864,78 Pflegeteilzeitkarenzgeld ab 1.2014 das aliquote Pflegekarenzgeld Überbrückungsgeld der BUAK ab 1.2015 das Überbrückungsgeld AK Grafik Quelle: PVA, Stand 1.1.2018 Die Beiträge für diese Teilversicherungszei- Zur Erinnerung: In einem Pensionssystem ten zur Pensionsversicherung leisten der mit Kapitaldeckungsverfahren würden diese Bund, das Arbeitsmarktservice, die Gebiets- Zeiten überhaupt nicht oder nur gegen zu- krankenkasse oder der Familienlastenaus- sätzliche Prämienzahlungen berücksichtigt! gleichsfonds. 13
LEBENSSTANDARD Wirklich Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- heißt der Vergleich des letzten Netto-Ein- aussagekräftig ist mer in der Pension ihren Lebensstandard kommens mit der zu erwartenden Netto- die Nettoersatzrate weitgehend aufrechterhalten? Eine Antwort Pension. auf diese Frage gibt die Nettoersatzrate, das BEISPIEL EINS: Ein Arbeiter bekommt das Medianeinkommen von 2016, also 2212 Euro brutto (1/14 des Jahres- einkommens). Abzüglich Sozialversicherung und Lohnsteuer bekommt er (zum Zeitpunkt des Pensionsantritts) netto 1612 Euro. 2020 geht er in Pension und bekommt 1503 Euro brutto. Die Bruttoersatzrate beträgt 68 Prozent. Abzüglich Krankenversicherung und Lohnsteuer bleiben ihm 1337 Euro. Die Nettoersatzrate ist also erheblich höher, sie beträgt 83 Prozent, weil weder Arbeitslosen-noch Pensionsversicherungsbeiträge anfallen. BEISPIEL ZWEI: Eine Arbeiterin verdient das Medianeinkommen von 2016, also 1375 Euro brutto (1/14 des Jahreseinkommens). Macht netto 1126 Euro (zum Zeitpunkt des Pensionsantritts). Sie geht 2020 in Pension und bekommt 916 Euro brutto, die Bruttoersatzrate beträgt 67 Prozent. Netto bekommt sie 869 Euro, die Nettoersatzrate beträgt also 77 Prozent. Direktpensionen sind alle Pensionen außer kann, für den oder die wird die Pension 2019 Hinterbliebenenpensionen. sogar auf 1048,57 Euro aufgestockt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Die höchstmögliche ASVG-Pension beträgt in Österreich besonders weit geöffnete Ein- 2019 exakt 3477,42 Euro brutto. Wenn nur kommensschere zwischen Männern und eine sehr niedrige Pension bezogen wird, Frauen zu schließen. Denn niedrige Erwerbs- kommt zusätzlich eine Ausgleichszulage einkommen führen zu niedrigen Pensionen. dazu. Die Pension wird (für Alleinstehende) Frauen sind wesentlich häufiger von Al- auf 933,06 Euro aufgestockt (Stand 2019). tersarmut betroffen als Männer. Wer mindestens 30 Beitragsjahre ausfweisen 14
DURCHSCHNITTLICHE PENSIONSHÖHEN FÜR OÖ NACH GESCHLECHT, PER DEZEMBER 2017 969 Euro Alle Pensionen 1.760 Euro 1.274 Euro 1.023 Euro Alle Alterspensionen 1.977 Euro 1.428 Euro 1.511 Euro Vorzeit. AP 2.275 Euro 2.085 Euro 1.009 Euro Regelalterspension 1.936 Euro 1.381 Euro 793 Euro IV/BU-Pensionen 1.269 Euro 1.118 Euro Frauen Männer alle AK Grafik Quelle: PVA OÖ
UNSCHLAGBARE LEISTUNGEN Versicherungsmathematische Grundsätze be- Internationale Lösungen stimmen die Pensionsberechnung. Die Pensi- onshöhe ergibt sich aus der Kontoerstgut- Die steigende Mobilität der Arbeitnehmer/- schrift zuzüglich der jährlichen Konto- innen macht zunehmend internationale Lö- gutschrift. Je höher das Einkommen, desto sungen notwendig. Mit der Erweiterung der höher die Pension. Je mehr Versicherungsjah- Europäischen Union (EU) und der Zunahme re, desto höher die Pension. Der Kontopro- der internationalen Verflechtungen auch zentsatz beträgt 1,78 Prozent pro Jahr, (grund- über Europa hinaus wächst die Zahl jener sätzlich) maximal 80 Prozent. Die jährliche Personen, die sowohl in der österreichischen Jährlicher Ausgleich Pensionsanpassung gleicht die Inflation im als auch in einer ausländischen gesetzlichen der Inflation Zeitverlauf aus. Wer vor dem Regelpensions- Pensionsversicherung Versicherungszeiten alter in Pension geht, für den gilt: Je später in erwerben bzw. erworben haben. Um für die- die Pension, desto weniger Abschläge. Erst sen Personenkreis keine Nachteile entstehen nach dem Regelpensionsalter in Pension zu zu lassen, bestehen mit vielen Staaten zwi- gehen, lohnt sich auf jeden Fall: Für jedes schenstaatliche Regelungen im Bereich der Jahr nach dem Regelpensionsalter gibt es 4,2 Pensionsversicherung. Dazu gehören die Prozent Zuschlag, bis maximal 12,6 Prozent Länder der Europäischen Union, die EWR- sowie zusätzlich einen „Aufschubbonus“. Das Mitgliedsstaaten und die Schweiz sowie viele heißt, der PV-Beitrag von Dienstgeber/-in und andere Abkommensstaaten von Australien Dienstnehmer/-in wird halbiert, für die Pen- bis USA. sionsberechnung bleiben aber die vollen Bei- träge aufrecht. Spezielle Die gesetzliche Pensionsversicherung bietet Kein Kostenrisiko bei Absicherung für aber wesentlich mehr als rein nach versiche- der Rechtsdurchsetzung viele Wechselfälle rungsmathematischen Grundsätzen be- des Lebens stimmte Leistungen. Eine Reihe von Rege- Für die gerichtliche Durchsetzung von sozial- lungen sorgt dafür, dass die Wechselfälle des rechtlichen Ansprüchen gibt es beim Arbeits- Lebens nicht zu Altersarmut führen: und Sozialgericht Sonderregelungen, die eine hürdenfreie Rechtsdurchsetzung ermögli- Freiwillige Weiter- und Höherversiche- chen. So besteht kein Rechtsanwaltszwang, rung was Kosten spart. Gerichts- und Gutachter- Teilversicherung wegen Kindererzie- kosten trägt der Staat/die Pensionsversiche- hungszeiten, Arbeitslosigkeit oder Krank- rungsanstalt. Fahrtkosten werden ersetzt. heit Einkauf von Schulzeiten Ausgleichszulage Stabilisierende Wirkung Zurechnungszuschlag bei Invalidität Nachentrichtung verjährter Beiträge Pensionisten/-innen werden oft als reiner Pflegegeld Kostenfaktor gesehen. Tatsächlich wirkt sich Jährlicher Ausgleich der Inflation das Umlagesystem günstig auf die wirtschaft- liche Entwicklung aus. Die von den Erwerbs- Die Pensionsversicherungsanstalt betreute tätigen eingezahlten und unmittelbar an die 2017 mehr als drei Millionen (3,309 Mio) Pensionist/-innen ausgezahlten Beiträge wer- Versicherte und zahlte monatlich 1,95 Millio- den in der Regel sofort wieder ausgegeben. nen Pensionen aus. Das stärkt die Kaufkraft, fördert das Wachs- tum und wirkt auch in Krisenzeiten stabili- sierend. 16
DER VERGLEICH MACHT SIE SICHER Gesetzliche Pensionsvers. Private Altersvorsorge (unselbständig Pflichtversicherte) Arbeitnehmerbeiträge ~ 36 Prozent ~ 100 Prozent Arbeitgeberbeiträge ~ 44 Prozent 0 Prozent Eindeutige Vorteile Bundesbeiträge ~ 20 Prozent Bei staatlich geförderter bei der gesetzlichen Zukunftsvorsorge: jährliche Pensionsversiche- Förderung maximal 120,09 rung Euro (im Jahr 2018), Ziel Lebensstandard, Armutsver- Gewinnmaximierung meidung, ausreichende der Anbieter Pensionen für alle Verwaltungskosten weniger als 1 Prozent von 15 bis zu 30 Prozent* (in Prozent der eingezahlten Prämien) Aufwertung der Beiträge JA NEIN Jährliche Anpassung der JA NEIN laufenden Leistung Mindestertrag JA fraglich Keine Einzahlung Anrechnung von Teilversiche- keine Leistung rungszeiten Armutsvermeidung JA (Ausgleichszulage) NEIN Gewinnorientierung NEIN JA Verfahren Umlageverfahren Kapitalverfahren Generationensolidarität Veranlagungsrisiko Staatshaftung JA NEIN Rechtsdurchsetzung risikolos beim Sozialgericht hohes Risiko beim Zivilgericht Wirtschaftskreislauf wirkt stabilisierend braucht rentierliche Veranla- gungsmöglichkeiten Marktsituation ein kompetenter Anbieter mit viele Anbieter mit teils gesetzlich definiertem unübersichtlichen Klauseln Angebot * inklusive Marketingkosten und Aufwand für Vertragsabschluss AK Grafik Quelle: BMF, BMASK, eigene Berechnungen 17
LÖSUNGSANSÄTZE Die Alterung unserer Gesellschaft wird uns vollen und wertschätzenden Umgang mit in den nächsten Jahren durchaus vor Heraus- den Kolleginnen und Kollegen, und wir brau- forderungen stellen. Aber nicht nur die De- chen Arbeitsbedingungen, die an die Leis- mografie ist entscheidend, sondern auch die tungsfähigkeit der älter werdenden Beschäf- Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der tigten angepasst werden. Umgang der Betriebe mit ihren Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern. Wir sollten uns darüber freuen, dass unsere Lebenserwartung steigt, auch wenn dadurch Pensionen sichern Möglichst viele Menschen in guter Beschäfti- der Staat geringfügig mehr an Steuermitteln durch viele gung, das ist das Um und Auf für ein funktio- für unsere Pensionen zuschießen muss! Um Menschen in guter nierendes Pensionssystem. Wichtig ist daher diesen Spagat zwischen Leistungssicherung Beschäftigung die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplät- und Kostendämpfung gut gelingen zu lassen, zen mit guten Arbeitsbedingungen und ho- wurden in den letzten Jahren nachhaltige hen Löhnen und Gehältern, der Abbau von Pensionsreformen durchgeführt. Zumindest Überstunden, weil dadurch verhindert wer- für die unselbständig Versicherten braucht es den kann, dass sich manche Menschen krank keine weiteren Einschnitte mehr! arbeiten, während andere gar keine Arbeit haben, eine Arbeitszeitverkürzung bei den Die Arbeiterkammer wird sich jedenfalls Vollzeitarbeitsplätzen – mit einem Ausgleich auch weiterhin für ein gerechtes, stabiles und bei Lohn und Personal – und ein existenzsi- staatliches Pensionssystem einsetzen, damit chernder Mindestlohn. Die Vereinbarkeit jene Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet von Beruf und Familie muss umfassend un- haben, ihren Ruhestand finanziell abgesi- terstützt werden. chert genießen können. Und damit jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Wir brauchen mehr betriebliche Gesund- arbeiten können, nicht auf der Strecke blei- heitsförderung und einen besseren Arbeit- ben. nehmerschutz. Wir brauchen einen respekt- 18
AK-FORDERUNGEN Erhalt und Stärkung der staatlichen Alters- in der Sozialversicherung eintreiben und sicherung Lohnbetrug aktiv bekämpfen Firmen- und Privatpensionen können eine Arbeitszeitverkürzung bei Vollzeitarbeits- sinnvolle Ergänzung sein, keinesfalls aber plätzen mit einem Ausgleich bei Entgelt einen Ersatz für die staatliche Pensionsvor- und Personal sorge bieten Sechs Wochen Urlaub nach 25 Berufsjah- Pensionen müssen existenz- und lebens- ren unabhängig von der Dauer der Be- standardsichernd sein triebszugehörigkeit, wobei Vordienstzei- ten besser angerechnet werden müssen. Ausbau der medizinischen und berufli- chen Rehabilitation zur nachhaltigen Wie- dereingliederung Erkrankter durch ar- beitsmarktpolitisch sinnvolle und bedarfsgerechte Reha-Maßnahmen Gewährung von Invaliditätspensionen unter Berücksichtigung der Arbeitsmarkt- perspektive: wenn keine Integrationschan- ce besteht, muss eine unbefristete Pension zustehen Beitragsgerechtigkeit gewährleisten, insbe- sondere die Beitragssätze bei den Selbstän- digen auf 22,8 Prozent wie bei den Unselb- ständigen anheben Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben: - Bessere Nutzung der vorhandenen Be- schäftigungspotentiale (z.B. Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Erwerbsintegration von Jugendlichen, Förderung der Verein- barkeit von Beruf und Familie, gerechte Verteilung der Erwerbsarbeit) - Etablierung einer „alternsgerechten Ar- beitswelt“ (z.B. mehr Arbeitsplätze und höhere Wertschätzung für Ältere, Präven- tion und betriebliche Gesundheitsförde- rung) Betriebliche Bildung und Qualifizierung ausbauen Steigerung der Einnahmen in der Pensi- onsversicherung: - Gerechte Lohnsteigerungen und ein Mindestlohn von 1700 Euro brutto im Monat bei Vollzeit - Beitragsschulden der Arbeitgeber/-innen
DIE ARBEITERKAMMER IN LINZ UND DEN BEZIRKEN Beratung, Vertretung und Einsatz für Ihre Interessen AK Oberösterreich, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz, Tel: +43 (0)50 6906 AK Braunau, Salzburgerstraße 29, 5280 Braunau, Tel: +43 (0)50 6906-4111 AK Eferding, Unterer Graben 5, 4070 Eferding, Tel: +43 (0)50 6906-4211 AK Freistadt, Zemannstraße 14, 4240 Freistadt, Tel: +43 (0)50 6906-4312 AK Gmunden, Herakhstraße 15b, 4810 Gmunden, Tel: +43 (0)50 6906-4412 AK Grieskirchen, Manglburg 22, 4710 Grieskirchen, Tel: +43 (0)50 6906-4511 AK Kirchdorf, Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf, Tel: +43 (0)50 6906-4611 AK Linz-Land, Kremstalstraße 6, 4050 Traun, Tel: +43 (0)50 6906-5611 AK Perg, Hinterbachweg 3, 4320 Perg, Tel: +43 (0)50 6906-4711 AK Ried, Roseggerstraße 26, 4910 Ried im Innkreis, Tel: +43 (0)50 6906-4813 AK Rohrbach, Ehrenreiterweg 17, 4150 Rohrbach, Tel: +43 (0)50 6906-4912 AK Schärding, Schulstraße 4, 4780 Schärding, Tel: +43 (0)50 6906-5011 AK Steyr, Redtenbachergasse 1a, 4400 Steyr, Tel: +43 (0)50 6906-5116 AK Vöcklabruck, Ferdinand-Öttl-Str. 19, 4840 Vöcklabruck, Tel: +43 (0)50 6906-5217 AK Wels, Roseggerstraße 8, 4600 Wels, Tel: +43 (0)43 6906-5318 Medieninhaberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz siehe https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum.html Hersteller: FACTORY punkt Werbeagentur GmbH Peintner Straße 10, 4060 Leonding ooe.arbeiterkammer.at
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