Frauenberatung salzburg - Tätigkeitsbericht - frauentreffpunkt

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Frauenberatung salzburg - Tätigkeitsbericht - frauentreffpunkt
frauenberatung salzburg

Tätigkeitsbericht
Frauenberatung salzburg - Tätigkeitsbericht - frauentreffpunkt
Impressum:

Frauentreffpunkt, Frauenberatung Salzburg

Strubergasse 26/5, 5020 Salzburg

Tel.: 0662/ 87 54 98, Fax: 0662/ 87 65 22

office@frauentreffpunkt.at

www.frauentreffpunkt.at

Redaktion und Layout: Mag.a Gudrun E. Hagen, Mag.a Dietlind Scharzenberger

Deckblatt: Sabine Scheufele von sapp + scheufele OG
Frauenberatung salzburg - Tätigkeitsbericht - frauentreffpunkt
Inhaltsverzeichnis

 1.      Mitarbeiterinnen ..................................................................................................................... 7

 2.      Konzept .................................................................................................................................... 8

 2.1.    Zur Arbeit des Frauentreffpunkts ............................................................................................ 8

 3.      Angebot ................................................................................................................................. 11

 3.1.    Beratungsangebot.................................................................................................................. 11

 3.2.    Angebot Frauenraum ............................................................................................................. 14

 4.      Statistik .................................................................................................................................. 16

 4.1.    Zugang .................................................................................................................................... 16

 4.2.    Wohnort ................................................................................................................................. 17

 4.3.    Familienstand......................................................................................................................... 18

 4.4.    Alter........................................................................................................................................ 19

 4.5.    Staatsangehörigkeit ............................................................................................................... 20

 4.6.    Wohnsituation ....................................................................................................................... 21

 4.7.    Ausbildung ............................................................................................................................. 22

 4.8.    Erwerbsstatus ........................................................................................................................ 23

 4.9.    Bezieherinnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ................................................... 24

 4.10.   Betreuungspflichten............................................................................................................... 25

 4.11.   Frauen mit Psychiatrieerfahrung ........................................................................................... 26

 4.12.   Auswertung der Beratung nach Themenschwerpunkten ...................................................... 27

 5.      Fremdunterbringung – ohne Entfremdung! ........................................................................ 28

 6.      Qualitätssicherung im Frauentreffpunkt .............................................................................. 32

 7.      Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................................. 33

 8.      Kooperationen und Vernetzung ........................................................................................... 37

 8.1.    Kooperationen ....................................................................................................................... 39

 8.2.    Vernetzungen ......................................................................................................................... 39

                                                              Tätigkeitsbericht 2016                                                 Seite 3
Frauenberatung salzburg - Tätigkeitsbericht - frauentreffpunkt
Seite 4   Tätigkeitsbericht 2016
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Vorwort

Frauenbild, Politik und Social Media
„Man überschätzt den Gehalt der Medien und unterschätzt deren Wirkung.“ (frauenring, öfr 19.09.2016)

Zahlreiche politische Veränderungen, wie z.B. in den USA, der Türkei und Syrien; Terroranschläge in
europäischen Städten sowie die sozialen Medien Youtube, Twitter, Facebook und Co. geben uns
wenig Zeit zum Luftholen. Die rasche Abfolge von einschneidenden Ereignissen lässt kaum Raum für
Diskussion und Entwicklung.

In rasanter Geschwindigkeit werden wir beinahe täglich mit neuen Bildern, Auffassungen sowie
digitalen Fakes zu politischen, gesellschaftlichen und natürlich frauenspezifischen Sujets konfrontiert.
Wir können den Wahrheitsgehalt dieser Informationen und des Bildmaterials nicht einschätzen. Auch
deshalb rutschen wir in eine sehr nachteilige und defensive Position: statt zu agieren, zu gestalten
und zu bestimmen, sind wir oft lahmgelegt, beschäftigt damit, zu reagieren.

Via Twitter und Facebook wurden wir 2016 mit Aussagen österreichischer bzw. amerikanischer
PräsidentschaftswahlkandidatInnen bezüglich „Frauenthematik“ überschwemmt. Die Bandbreite
reichte hier von der Ausrufung des österreichischen Profeminismus bis zu unglaublich
diskreditierenden, sexistischen Aussagen über Frauen. Gleichzeitig               wird in europäischen
Mitgliedsstaaten das Verbot der Burka sowie des Kopftuches „im Namen der Frauenrechte“ im
öffentlichen Bereich diskutiert.

„Es spielt keine Rolle, was jemand über mich schreibt - solange sie jung ist und einen schönen Arsch
hat.“, sagte Donald Trump im Präsidentschaftswahlkampf der USA (Profil 52, 19.12.2016). Diese
Aussagen aus dem Mund einer Person, die sich dennoch - oder gerade deshalb ? an die Spitze der
Vereinigten Staaten manövriert hat,       machen schlichtweg sprachlos, fassungslos, wütend. Eine
bewusst öffentlich eingesetzte, erniedrigende Haltung gegenüber Frauen stellt jahrzehntelange
Arbeit von Frauenbewegungen in Frage.

„…Respektlosigkeit bringt Respektlosigkeit… Dieser Instinkt zu erniedrigen, von jemanden mit so viel
Öffentlichkeit, der beeinflusst alles“, meinte Meryl Streep in ihrer Rede bei der Entgegennahme ihres
Preises bei den Golden Globes am 10.01.2017 (Standard, 11.1.2017).

Ein großer Rückschritt für die Frauen und die Frauenbewegung, die durch diese unreflektierte und
fragwürdige Dynamik entsteht. Bilder, Haltungen, Einstellungen in unserer mittelbaren Community

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werden verwischt, bei Seite geschoben, in Frage gestellt. Orientierungslosigkeit tritt ein, geht der
Wert unserer Werte verloren?

Was können wir in der Frauenberatung dieser Dynamik entgegensetzen? Wir bleiben unseren
Haltungen, Werten, Grundsätzen und Beratungsstandards treu. Wir setzen uns in unserer
Geschwindigkeit mit neuen Entwicklungen auseinander, entscheiden bewusst und selbstbestimmt
darüber, was wir aufnehmen bzw. verändern möchten. Wir setzen uns mit den durch die politischen
Umwälzungen verursachte Ängsten der Frauen auseinander. Wir stärken ihr Selbstbewusstsein, ihre
Ressourcen, ihren Anspruch auf ein eigenes Leben. Wir thematisieren Vertrauen, - Vertrauen ins
Leben zu haben. Wir berücksichtigen den weiblichen Lebenszusammenhang in unseren
frauenspezifischen Beratungen, bringen dem Frausein Wertschätzung und Vertrauen entgegen. Wir
stärken die Frauen, denen wir in unserer Tätigkeit begegnen und uns selbst.

Täglich und immer wieder.

Mag.a Dietlind Scharzenberger

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1. Mitarbeiterinnen

Die Beratung wird von einem multiprofessionellen Team aus Expertinnen in frauenspezifischer
Beratung mit verschiedenen Grundberufen angeboten.

Im Jahr 2016 waren im Frauentreffpunkt, Frauenberatung Salzburg, folgende Mitarbeiterinnen
beschäftigt:

Mag.a Brigitte Grabmaier, Juristin, Mitarbeiterin seit 1995

Mag.a Doris Schober, Politologin, Dipl. Lebens-/ Sozialberaterin, Mitarbeiterin seit 1996

Mag.a Elisabeth Walch, Juristin, Mitarbeiterin seit 1998

Mag.a Gudrun E. Hagen, Psychologin, eingetr. Psychotherapeutin, Mitarbeiterin seit 2002

Mag.a Ljiljana Zlatojevic, Juristin, eingetr. Mediatorin, Mitarbeiterin seit 2003

Mag.a Susanne Astner, Psychologin, DSA, Mitarbeiterin seit 2004

Mag.a Andrea Solti, Pädagogin, Mitarbeiterin seit 2009

Mag.a Dietlind Scharzenberger, Afrikanistin/ Theaterwissenschafterin, Dipl. Lebens-/ Sozialberaterin,
Mitarbeiterin seit 2011

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2. Konzept

2.1. Zur Arbeit des Frauentreffpunkts

Unsere Beratungsarbeit erfolgt vor dem Hintergrund einer feministischen Analyse unserer
Gesellschaft und einer kritischen Haltung zu sozialpolitischen Verhältnissen. Die Bekämpfung der
„ganz normalen“ Benachteiligung von Frauen hinsichtlich der Verfügung über Ressourcen und der
Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Leben ist ein Ziel unserer Arbeit. Die
Probleme, mit denen Frauen in die Beratung kommen, sehen wir als Effekt der strukturellen Gewalt
gegen Frauen und als individuelle Verarbeitungsform von Diskriminierung, Ausbeutung, Gewalt und
eingeschränkten Lebenschancen. Wir bieten Frauen eine Anlaufstelle, wo sie mit ihren Ängsten,
Problemen und Fragen ankommen können und wahrgenommen werden.

Die Beratung von Frauen findet in einem Frauenraum statt. Raum, der ausschließlich von Frauen
gestaltet und genutzt wird, bietet Frauen einerseits Schutz und Unterstützung und andererseits
Aufmerksamkeit und Wertschätzung durch andere Frauen ohne die sonst allgegenwärtige
Orientierung an männlichen Normen.

Ganzheitliche, frauenspezifische Beratung heißt für uns, Mut zu machen durch das Aufzeigen von
rechtlichen Möglichkeiten, durch Information zur Existenzsicherung, durch Unterstützung in Krisen,
durch Selbstwertstärkung und durch Hinterfragen von traditionellen Rollenbildern. In der
Beratungsarbeit mit Klientinnen arbeiten wir mit ihnen lösungs- und ressourcenorientiert an ihren
individuellen Problemstellungen.

Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen aufzuzeigen, wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Frauen an der Verwirklichung ihrer Lebenschancen hindern und uns für die Veränderungen dieser
Strukturen einzusetzen.

Im Sinne der feministischen emanzipatorischen Arbeit legen wir Wert darauf, hierarchisch
strukturierte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zu vermeiden. Die Einbindung aller
Mitarbeiterinnen in die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Arbeit erfolgt durch
transparente, demokratische Entscheidungsprozesse. Ein konfliktfähiges Team von Frauen mit klaren
Aufgabenzuteilungen und autonom entscheidend, bildet daher die institutionelle Grundlage der
Beratungsstelle.

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Als feministische Frauenberatungsstelle arbeiten wir in der Beratung nach folgenden Grundsätzen:

Parteilichkeit

Immer noch wird die übliche Orientierung am männlichen Lebenszusammenhang als
Geschlechtsneutralität ausgegeben. Dies hat zur Folge, dass spezifische Problemlagen und Konflikte,
von denen Frauen betroffen sind (bspw. Gewalterfahrungen, widersprüchliche Rollenerwartungen,
usw.) unsichtbar bleiben.

Wir verstehen unter Parteilichkeit einen wertschätzenden und ernstnehmenden Umgang mit
Klientinnen und das Eintreten für ihre Interessen auf der Grundlage einer frauenspezifischen
Sichtweise. Parteilichkeit heißt damit solidarische Zusammenarbeit mit Frauen, welche in der
gemeinsamen Erfahrung Frau-zu-sein begründet ist.

Parteilichkeit in der Beratung erfordert aber auch Anerkennung von Differenz, denn parteilich sein
für Frauen heißt nicht, „kritiklos die Opferposition für betroffene Frauen hinzunehmen, sie zu
versorgen und für sie anstatt mit ihnen zu kämpfen“.1

Ganzheitlichkeit

Frauen in Krisensituationen sind meistens mit unterschiedlichsten Problemen konfrontiert, die
zusammenwirken und sich wechselseitig verstärken. Frauenspezifische Beratung zeichnet sich u.a.
dadurch aus, dass die belastenden Faktoren (Armut, Gewalt, Beziehung, Rollenerwartungen...)
zusammenhängend bearbeitet werden. Aus diesem Grund ist uns eine möglichst breite
Angebotspalette (die durch vielfältige Qualifikationen im Team gewährleistet wird) und eine gute
Vernetzung und in bestimmten Fällen die Kooperation mit anderen Einrichtungen wichtig.

Ohne ausreichende Vernetzung und Koordination muss die Abstimmung der Hilfen von den
Hilfesuchenden selbst erbracht werden, was aufgrund von Überforderung die Inanspruchnahme
verhindern kann. Ganzheitlichkeit hat das Ziel, durch Koordination der Hilfsangebote im Projekt und
außerhalb Qualität und Nachhaltigkeit zu sichern.

1
    Büchele, Agnes: Vertiefung frauenspezifischer Beratung. Internes Arbeitspapier. S.11, 2001.

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Hilfe zur Selbsthilfe

Frauen sind Expertinnen ihres eigenen Lebens. Hilfe zur Selbsthilfe meint Ermutigung der Frauen und
Bestätigung bezüglich ihrer Stärken und Kompetenzen, um so die Entwicklung eines
selbstbestimmten Lebens nach eigenen Vorstellungen zu unterstützen. Die Gefahr der
wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Ratsuchender und Beraterin macht eine kontinuierliche
Reflexion der Beratungsbeziehung notwendig.

Neben belastenden Lebensbedingungen werden Frauen mit Normen bezüglich des Frauseins
konfrontiert, die mit einem selbstbestimmten Leben oftmals unvereinbar sind. Besonders in der
frauenspezifischen Arbeit ist daher die Veränderung von internalisierten Rollenerwartungen wichtig,
welche ein selbständiges Handeln verhindern. Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe findet seine Grenze
an gesellschaftlichen und institutionellen Schranken.

Niederschwelligkeit

Für Frauen ist es - aufgrund ihrer traditionellen Zuständigkeit für Heim und Familie - oft schwierig,
den öffentlichen Raum für sich und ihre Anliegen in Anspruch zu nehmen. Niederschwelligkeit
bedeutet möglichst geringe Zugangshürden hinsichtlich der Erreichbarkeit, der Gestaltung der
Räumlichkeiten, aber auch hinsichtlich des Beratungsangebotes, dessen Inanspruchnahme allen
Frauen offen steht, an keine Vorleistungen der ratsuchenden Frauen gebunden ist, eine rasche und
unbürokratische Hilfe bietet, und bei Bedarf auch eine Unterstützung bei grundlegenden
Anforderungen (wie z.B. dem Ausfüllen von Anträgen, usw.) umfasst.

Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und   auf Wunsch Anonymität sehen wir als selbstverständliche
Voraussetzungen für den Aufbau einer stabilen Beratungsbeziehung. Um möglichst vielen Frauen den
Zugang zu unserer Beratungsstelle zu ermöglichen, bieten wir die Beratung kostenlos an.

Der Frauentreffpunkt wird gefördert von: Land Salzburg, Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen sowie dem Frauenbüro der Stadt Salzburg.

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3. Angebot

3.1.    Beratungsangebot

In unserer Beratungsstelle bieten wir psychosoziale, psychologische und rechtliche Beratung zu
folgenden Themen an:

Armut

Frauen sind größeren sozialen und ökonomischen Risiken ausgesetzt als Männer. Sie sind in höherem
Ausmaß von Armut bedroht und laufen eher Gefahr, aus der Armutssituation nicht mehr
herauszufinden. Viele Klientinnen kommen zu uns, weil sie den notwendigen Lebensbedarf für sich
und ihre Kinder nicht mehr decken können. In der Beratung zur materiellen Existenzsicherung
bemühen wir uns um die Stabilisierung der finanziellen Situation durch Hilfe bei der Erlangung von
Sozialleistungen (z.B. Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Leistungen des AMS, Pension),
Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, bei der Schuldenregulierung
(gegebenenfalls in Kooperation mit der Schuldnerberatung) und der Wohnversorgung.

Beziehung

Auf rechtlicher Ebene wird in der Scheidungs- und Trennungsberatung eine qualifizierte Information
zu ehe- und familienrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der ungleichen Machtverhältnisse
zwischen Frauen und Männern geboten. Zu diesem Angebot gehören auch die Begleitung zu Gericht
und die umfassende Unterstützung vor, während und nach dem Scheidungsverfahren, um Frauen
den Weg in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Frauen finden aber auch Raum, die
psychosozialen   und    psychologischen    Aspekte      von        Beziehungsthemen   zu    bearbeiten.
Herausforderungen um Partnerschaft und Trennung bzw. mit FreundInnen und Verwandtschaft
fallen in diesen Bereich. Oft geht es um eine Entscheidungsfindung hinsichtlich Gestaltung oder
Beendigung von Beziehungen oder damit verbundene soziale oder finanzielle Implikationen.

Psychische Gesundheit

Die Biografie zahlreicher Frauen ist gekennzeichnet von kritischen Lebensereignissen, die eine
Neuorientierung notwendig machen. Ziel der Psychologischen Beratung ist es, Frauen in
Krisensituationen zu entlasten und zu stärken. Durch die längerfristige Beratung kann zur
Stabilisierung der psychischen Situation und im Weiteren zur konstruktiven Bearbeitung aktueller
Konflikte beigetragen werden. Auch die Bereitstellung niederschwelliger psychologischer

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Gesundheitsinformationen (Informationen über psychische Erkrankungen, Erklärung von Diagnosen,
Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten usw.) fällt in diesen Bereich.

Erwerbsarbeit

Zahlreiche    Faktoren      (z.B.    eine   eingeschränkte      zeitliche   Verfügbarkeit       aufgrund    der
Hauptverantwortung für Haushalts- Beziehungs- und Familienarbeit) bedingen, dass Frauen
geringere Karrierechancen und niedrigere Einkommen haben als Männer. In der niederschwelligen
Laufbahnberatung geht es um eine Bilanz der Kompetenzen und um die Klärung der beruflichen
Möglichkeiten und Wünsche.

Die Beratung zur Erwerbsarbeit umfasst auch die Unterstützung bei der Erlangung (z.B. bei
Bewerbungen) oder Erhaltung eines bestimmten Arbeitsplatzes und der Vereinbarkeit von Berufs-
und Familienleben.       Auch       Herausforderungen in der aktuellen Arbeitssituation, Themen um
Berufswahl und –orientierung, Berufseinstieg bzw. –wiedereinstieg und –aufstieg, Fragen zur
Mobilität usw. sind Inhalte der Beratung zur Erwerbsarbeit.

Migration

In der Beratung für Migrantinnen bieten wir neben den allgemeinen Beratungsangeboten spezifische
rechtliche Beratung zu den Bereichen Aufenthalt und Beschäftigung. Häufig sind Fragen um Wohnen,
Kulturvermittlung, Zuwanderung, Integration/Inklusion, kulturelle Identität.

Kinder

Obsorge,     Kontaktrecht     und     Kindesunterhalt    sind    Inhalte    der   rechtlichen    Beratung    in
Pflegschaftsangelegenheiten.

Wir bieten Frauen aber auch die Möglichkeit, die oft widersprüchlichen Anforderungen und
Erwartungen, die an Mütter gestellt werden, zu reflektieren und vermitteln wenn notwendig
weiterführende Angebote im Bereich Erziehungsberatung und Familienbetreuung. Mütter kommen
mit Fragen zu Betreuung und Erziehung, Schule, Fremdunterbringung, Adoption, Ablösung von
Jugendlichen usw.

Wohnen

Frauen sind aufgrund ihrer schlechteren Einkommenssituation stärker auf leistbaren Wohnraum
angewiesen, welcher in den letzten Jahrzehnten einer drastischen Verknappung unterliegt. Die
Beratung zum Thema Wohnen bietet u.a. allgemeine Informationen zur Wohnungssuche und
Anmietung, die Vermittlung an Notunterkünfte, die Unterstützung bei der Beantragung von

Seite 12                                     Tätigkeitsbericht 2016
kommunalem und gefördertem Wohnraum, Informationen über verschiedene Wohnformen, über
finanzielle Ansprüche wie Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Wohnbeihilfe.

Gewalt

Die Beratung zum Thema Gewalt beinhaltet Informationen und Unterstützung in einer aktuellen
Gewaltsituation ebenso wie die Aufarbeitung von Gewalterfahrungen sowie die Vermittlung an das
Gewaltschutzzentrum oder Frauenhaus. Gewalt umfasst alle Formen von körperlicher, seelischer und
sexueller Gewalt, sowie strukturelle Gewalt und Mobbing.

Gewaltprävention bedeutet, die Frauen mit unserem ganzheitlichen Beratungsangebot zu stärken.
Oft geht es darum, bewusst zu machen, dass Frauen bereits in einer Gewaltbeziehung leben. Gewalt
ist in vielen Fällen sehr subtil und wird oft nicht auf den ersten Blick als solche gesehen. Erst im
Beratungsprozess wird von vielen Frauen erkannt, dass sie sich in einer Gewaltbeziehung befinden.
Dann geht es darum, betroffene Klientinnen in einem Veränderungsprozess zu stärken, bevor die
Gewalt eskaliert.

Zentral für diesen Prozess ist die (Wieder-)Herstellung einer selbständigen Lebensgrundlage auf allen
Ebenen.

Physische Gesundheit

Wir bieten auch Unterstützung bei der Kommunikation mit Einrichtungen des Gesundheitssystems,
bei der Beantragung der Invaliditätspension, bei der Abklärung von gesundheitsrelevanten Kosten
sowie beim Zugang zu speziellen Angeboten im Gesundheitsbereich (Ernährungsberatung,
Kuraufenthalt, Zahnambulatorium usw.) an.

Weitere Beratungsthemen sind

    -    Behinderung     (physische,    psychische,     geistige    Behinderung,   Lernbehinderung,
         Sinnesbehinderung)

    -    Bildung (Schulbildung, Weiterbildung, Umschulung usw.)

    -    Sexualität (Verhütung, sexuelle Orientierung usw.)

    -    Soziales (Lebenskonzepte, Lebenskrisen, Lebensplanung usw.)

Die Beratungen finden in Form von Einzelgesprächen in der Beratungsstelle statt. Während des
Journaldienstes sind Terminvereinbarungen und kurze Informationsberatungen ohne Termin, sowie
rasche Unterstützung in akuten Krisensituationen möglich.

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Darüber hinaus bieten wir im Bedarfsfall Begleitungen zu Behörden, Gerichten oder anderen
Institutionen an.

Das multiprofessionelle Team vom Frauentreffpunkt besteht aus Beraterinnen verschiedener
Grundberufe     (Juristinnen,   Psychologinnen,    Politologin,   Sozialarbeiterin,   Pädagogin)   mit
unterschiedlichen Zusatzausbildungen. Die Beraterinnen sind Expertinnen in frauenspezifischer
Beratung und arbeiten nach den Qualitätsstandards des Netzwerkes österreichischer Frauen- und
Mädchenberatungsstellen.

3.2. Angebot Frauenraum

Öffentliche Räume sind Männerräume, auch wenn sie für beide Geschlechter zugänglich sind. Als
Gegengewicht brauchen Frauen einen Raum, der ausschließlich von Frauen gestaltet wird und nur für
Frauen zugänglich ist.

Seite 14                                 Tätigkeitsbericht 2016
Während der Öffnungszeiten steht im Frauentreffpunkt ein Aufenthalts- und Kommunikationsraum
zur Verfügung, in dem Frauen sich treffen, kostenlos Kaffee und Tee trinken und miteinander ins
Gespräch kommen können.

Informationsmaterialien über das Hilfesystem in Salzburg und über (frauenspezifische)
Veranstaltungen, Tageszeitungen u.dgl. liegen auf. Weiters besteht für Klientinnen die Möglichkeit,
die Infrastruktur (Kopierer, Faxgerät) der Beratungsstelle für die Erledigung von Angelegenheiten, die
mit dem Beratungsangebot zusammenhängen, kostenlos in Anspruch zu nehmen.

                                           Tätigkeitsbericht 2016                        Seite 15
4. Statistik

Im Jahr 2016 nahmen 1132 Frauen das Angebot unserer Beratungsstelle in der Stadt Salzburg in
Anspruch – in Form von persönlichen und telefonischen Beratungsgesprächen. Die persönlichen
Beratungen fanden als Gespräche zu vereinbarten Terminen, als Informationsberatungen im
Journaldienst und als Kriseninterventionen in akuten Problemsituationen statt.

Neben den Beratungsgesprächen ist ein großer Teil unserer Arbeitszeit der Durchführung jener
Arbeiten gewidmet, die sich aus der Beratung ergeben (Interventionen bei Behörden, Recherche von
Informationen, Verfassen von Schriftstücken, Koordination mit anderen sozialen Einrichtungen,
Dokumentation etc.).

4.1. Zugang

39% der Klientinnen sind durch unser Informationsmaterial (Folder, Inserate, Homepage …) auf den
Frauentreffpunkt aufmerksam geworden oder weil sie uns von einer früheren Kontaktaufnahme
kannten.   29%     wurden     wir     von      anderen       Einrichtungen   empfohlen   (Frauenbüros,
Gewaltschutzzentrum, Frauenhäuser, Kliniken, Ämter, Gericht, ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen ...).
24% haben durch Bekannte, Verwandte und FreundInnen vom Beratungsangebot Kenntnis erlangt.
8% unserer Klientinnen befanden sich aufgrund schwieriger Lebenssituationen seit mehr als zwei
Jahren wiederholt in Beratung.

                                       8%

                                                                                   29%

           39%

                                                                             24%

                             Empfehlungen von Behörden und Einrichtungen
                             Private Empfehlung
                             Eigeninitiative
                             seit 2 Jahren wiederholt in Beratung

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4.2. Wohnort

Wie in den vergangenen Jahren kommt auch 2016 der Großteil der Klientinnen (80%) aus der Stadt
Salzburg. 17% wohnen in einer Salzburger Landgemeinde. Vereinzelt werden wir auch von Frauen
kontaktiert, die in benachbarten Bundesländern bzw. angrenzenden Staaten zuhause sind – z.B. weil
sie in Salzburg arbeiten.

                                           3%

                        17%

                                                                         80%

                Stadt Salzburg    Land Salzburg        anderes Bundesland bzw. Ausland

                                         Tätigkeitsbericht 2016                          Seite 17
4.3. Familienstand

Die größte Gruppe unter den Frauen, die das Angebot der Beratungsstelle wahrgenommen haben,
sind – wie in den vergangenen Jahren – die Alleinlebenden (49%), betrachtet man die
Lebensumstände genauer, so sind 21% der Gesamtstichprobe geschieden, 24% ledig und 4%
verwitwet.

28% der Frauen leben mit dem Ehemann (bzw. mit der eingetragenen Partnerin) zusammen, 15%
sind verheiratet aber getrennt lebend. Nur 6% geben eine Lebensgemeinschaft als Lebensform an.

                                        4%      2%
                            6%
                                                                                  28%

             15%

                     21%
                                                                            24%

                   Ehe/ eingetragene Partnerschaft        ledig
                   geschieden                             getrennt lebend
                   Lebensgemeinschaft                     verwitwet
                   unbekannt

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4.4. Alter

Wie im Vorjahr befand sich auch 2016 der überwiegende Anteil der Frauen, die unser
Beratungsangebot in Anspruch nahmen, in der Altersgruppe zwischen 20 und 59 Jahren (89%). In der
Beratung erweisen sich die Anforderungen dieses Altersabschnittes als entsprechend komplex. 10%
der Klientinnen sind über 60 Jahre alt.

                                             89%

                   1%                                                  10%

               bis 19                     20-59                     ab 60

                                           Tätigkeitsbericht 2016                  Seite 19
4.5. Staatsangehörigkeit

Im Jahr 2016 waren 42% unserer Klientinnen nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Für Migrantinnen verschärfen sich durch rechtliche Schranken das Armutsrisiko und die damit
verbundenen Belastungen deutlich. Auch jene Migrantinnen, die die österreichische Staatsbürger-
schaft erlangt haben (17%), sind trotz rechtlicher Gleichstellung oft mit alltäglicher Benachteiligung
konfrontiert (z.B. am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche).

                                12%

             13%
                                                                                      41%

                   17%

                                                        17%

                          Österreichische Staatsangehörigkeit u. Herkunft
                          sonstige europäische Länder
                          Österreichische Staatsanghörigkeit mit anderer Herkunft
                          außereuropäische Länder
                          EU-Raum

Seite 20                                  Tätigkeitsbericht 2016
4.6. Wohnsituation

Probleme rund um Wohnraumknappheit und hohe Wohnkosten stellen – nicht zuletzt aufgrund des
angespannten Wohnungsmarktes – einen häufigen Beratungsinhalt dar. Die Wohnversorgung sagt
sehr viel über die Lebenssituation der beratenen Frauen aus. Der größte Anteil unserer Klientinnen
sind Mieterinnen privater Wohnungen (37%). Sie sind mit drastisch steigenden Mietpreisen
konfrontiert und erhalten zumeist keine Wohnbeihilfe. Befristete Mietverträge sind die Regel. Die
zweithäufigste Wohnform ist die geförderte Mietwohnung mit 34%. Diese Wohnungen sind meistens
kostengünstiger und über die Wohnbeihilfe förderbar. Immerhin 17% der beratenen Frauen wohnen
in einer Eigentumswohnung bzw. im eigenen Haus (2% davon in gefördertem Eigentum). Hingegen
verfügen 12% über gar keine eigene Wohnung. Diese wohnungslosen Frauen kommen großteils bei
Bekannten und Verwandten unter (9%) und manchmal in Pensionszimmern (1%), 2% leben auf der
Straße. Auch die verdeckte Wohnungslosigkeit stellt für alle Beteiligten eine große psychosoziale
Belastung dar, die von Enge, Konflikten und Mangel an Intimsphäre gekennzeichnet ist. Frauen
müssen nicht selten Abhängigkeits- oder sogar Gewaltsituationen in Kauf nehmen, um ein Dach über
dem Kopf zu haben.

                               12%

                                                                                      37%
            17%

                                     34%

              Private Mietwohung     Geförderte Mietwohnung         Eigentum   Wohnungslos

                                           Tätigkeitsbericht 2016                        Seite 21
4.7. Ausbildung

Wie in den Vorjahren wird unser niederschwelliges Beratungsangebot häufig von Frauen ohne
höhere berufliche Qualifikation angenommen, wobei sich im Ausbildungsstand der Frauen die
Heterogenität unserer Zielgruppe widerspiegelt, auch höher qualifizierte Frauen suchen Rat bei
unserer Einrichtung.

Für Migrantinnen stellt es häufig eine Schwierigkeit dar, ihre im Ausland absolvierte Ausbildung in
Österreich anerkannt zu bekommen, weshalb sie häufig dequalifiziert beschäftigt sind. In der
Beratung zeigt sich auch immer wieder, dass Frauen zwar häufig eine Höherqualifizierung wünschen,
aber im permanenten finanziellen Existenzkampf und aufgrund der Hauptverantwortung für die
Familienarbeit nicht über die notwendigen Geld- und Zeitressourcen verfügen.

                                     8%
                        7%
                                                                               28%
                  13%

                  15%

                                                                     29%

                               Pflichtschule
                               Lehre/ berufsbildende Schule ohne Matura
                               Matura
                               Uni/FH/Akademie
                               kein Pflichtschulabschluß
                               unbekannt

Seite 22                                Tätigkeitsbericht 2016
4.8. Erwerbsstatus

Beim   Erwerbsstatus      unserer   Klientinnen   wird      deutlich,   dass    ein   im    Vergleich       zur
Durchschnittsbevölkerung hoher Anteil nicht aktiv am Erwerbsleben teilnimmt. Fast ein Fünftel der
Klientinnen ist arbeitslos bzw. arbeitssuchend (18%). Diese hohe Arbeitslosenquote erklärt sich durch
niedrige berufliche Qualifikationen und durch den schlechten Gesundheitszustand vieler Klientinnen.
Psychische und physische Beeinträchtigungen schränken die beruflichen Möglichkeiten ein und
führen oft zum Verlust des Arbeitsplatzes und längerer bzw. wiederholter Arbeitslosigkeit. Eine
ebenfalls relativ große Gruppe unter den Frauen, die die Beratungsstelle in Anspruch nehmen, sind
die Pensionistinnen (14%). Da nur 10% der Klientinnen über 60 Jahre alt sind, handelt es sich bei 4%
der Klientinnen um Bezieherinnen der Invaliditätspension. Weitere 7% der beratenen Frauen sind
aktuell arbeitsunfähig. Diese Zahlen sind ein guter Indikator für den Gesundheitszustand der
Klientinnen. Ein häufiger Grund für Teilzeitbeschäftigung (21%) sind Kinderbetreuungspflichten. Nur
ein kleiner Teil der Klientinnen (13%) geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Insgesamt lässt sich
feststellen, dass ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen eher die Ausnahme darstellt.

         geringfügig beschäftigt     1%

                     selbständig           3%

                      unbekannt            3%

                   in Ausbildung                  5%

 ausschließlich haushaltsführend                   6%

                  arbeitsunfähig                       7%

                         Karenz                               9%

         unselbständig - Vollzeit                                         13%

                        Pension                                                14%

       arbeitslos/arbeitssuchend                                                           18%

         unselbständig - Teilzeit                                                                     21%

                                           Tätigkeitsbericht 2016                                Seite 23
4.9. Bezieherinnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

Im Jahr 2016 bezogen 23% unserer Klientinnen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Nicht
erfasst sind dabei alle jene Frauen, die in Folge der Beratung BMS bezogen.
Bemerkenswert ist, dass der überwiegende Teil der Frauen (80%), die aus der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung unterstützt werden, über ein eigenes Einkommen verfügt. Dies spiegelt eine der
häufigsten Armutsfallen von Frauen wider: Frauen leben häufig in prekären und schlecht bezahlten
Arbeitsverhältnissen und erzielen ein Einkommen (dies betrifft in weiterer Folge auch die
Pensionsansprüche), das zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht („workingpoor“).

                                                                          20%

                         80%

                       Nur Bedarfsorientierte Mindestsicherung
                       Bedarfsorientierte Mindestsicherung und anderes Einkommen

Seite 24                                  Tätigkeitsbericht 2016
4.10. Betreuungspflichten

48% der Klientinnen haben Kinder zu betreuen. Diese immer noch überwiegend von den Müttern
geleisteten Betreuungspflichten haben u.a. zur Folge, dass viele Frauen die vom Arbeitsmarkt
geforderte uneingeschränkte Verfügbarkeit nicht erfüllen können. Bei den Betreuungseinrichtungen
wird häufig ein Nachholbedarf deutlich, wenn es um die Anpassung der Öffnungszeiten an die immer
flexibleren Arbeitszeiten geht.

Die psychosoziale Belastung und das Armutsrisiko steigen in Familien mit mehreren Kindern an –
insbesondere bei Alleinerzieherinnen. 53% der Frauen mit Betreuungspflichten sind alleine für die
Erziehung zuständig.

                                                                                           48%

            52%

                    Frauen mit Betreuungspflichten       Frauen ohne Betreuungspflichten

                                            Tätigkeitsbericht 2016                          Seite 25
4.11. Frauen mit Psychiatrieerfahrung

Der        Frauentreffpunkt stellt mit seinem niedrigschwelligen Beratungsangebot eine wichtige
Anlaufstelle     für   Frauen     mit   Psychiatrieerfahrung           dar.   Besonders    das   Angebot   des
Kommunikationsraumes wird gerne in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 hatten 22% der
Klientinnen eine psychiatrische Behandlung hinter sich.

Berücksichtigten wir, dass dieser Bereich – aus einer erlebten Erfahrung der Stigmatisierung heraus –
seitens der Klientin oft tabuisiert wird und die Psychiatrieerfahrung von der Beraterin aus Gründen
der Diskretion fallweise nicht direkt erhoben wird, muss von einem in Wirklichkeit noch höheren
Anteil an Frauen mit Psychiatrieerfahrung ausgegangen werden.

                                                                                     22%

                           78%

                       Frauen mit Psychiatrieerfahrung       Frauen ohne Psychiatrieerfahrung

Seite 26                                      Tätigkeitsbericht 2016
4.12. Auswertung der Beratung nach Themenschwerpunkten

Die Grafik zeigt die Häufigkeit verschiedener Themen bezogen auf die Gesamtheit aller geführten
Beratungsgespräche an (und nicht bezogen auf die Gesamtzahl der Klientinnen!).

Das häufigste Beratungsthema aller Gespräche war somit Armutsgefährdung mit 44%, gefolgt von
Beziehung (30%), Wohnen (22%,) Soziales (18%) und Themen rund um Kinder (15%) und Psychische
Gesundheit (12%). (Beschreibung der Beratungsschwerpunkte siehe Kapitel Angebot)

    50%

    45%    44%

    40%

    35%

                  30%
    30%

    25%
                          22%

    20%                          18%

                                        15%
    15%
                                                 12%
                                                          10%
    10%                                                           8%
                                                                       7%

     5%                                                                          4%
                                                                                      3%

     0%

                                         Tätigkeitsbericht 2016                       Seite 27
5. Fremdunterbringung – ohne Entfremdung!
   Mag.a Gudrun E. Hagen, Mag.a Brigitte Grabmaier

Im Rahmen der frauenspezifischen Beratung haben wir immer wieder mit der Fremdunterbringung
von Kindern zu tun. Kaum ein Thema ruft bei Betroffenen, aber auch bei mit der Thematik befassten
Fachkräften eine so hohe emotionale Involvierung hervor, wie das Thema der Kindesabnahme.
Überlegungen zum Kindeswohl berühren unmittelbar eigene Erfahrungen, die wir als Kinder oder
Eltern eigener Kinder gemacht haben. Zwangsläufig werden hochpersönliche Werthaltungen
tangiert, die wir mit dem Thema Erziehung verbinden. Die Fremdunterbringung von Kindern - wenn
sie auch gerechtfertigt erfolgt - stellt einen massiven Eingriff in das Leben von betroffenen Kindern,
aber auch in das der Eltern dar. Die agierenden Institutionen handeln unter hohem
Verantwortungsdruck und sehen sich allzu schnell mit dem Vorwurf übereilten Eingreifens oder
aber jenem, zu lange zugeschaut zu haben konfrontiert.

Im Hintergrund steht immer die Frage, welche Mütter- oder Familienideale den Entscheidungen über
die Erziehungsfähigkeit von einzelnen Personen zugrunde liegen. Erziehungsideale sind kein
selbstverständlicher millieu-, generationen- und kulturübergreifender Konsens sondern entwickeln
sich in einem gesamtgesellschaftlichen und politischen Spannungsfeld, das Vorstellungen von
gelingendem Zusammenleben, entwicklungspsychologische Theorien, sich wandelnden Autoritäts-
oder Partizipationsbegriffen, Leistungsidealen und anderen Wertfragen tangiert. Es geht um
grundlegende gesellschaftliche Normen, diese werden von jeweiligen VertreterInnen vehement
verteidigt.

Kommt es zu einer Fremdunterbringung, findet sich die betroffene Frau rechtlich in derselben Rolle
wieder wie sie traditionell den vom Kind getrennt lebenden Vätern zukommt. Der leiblichen Mutter
stünde ein Kontaktrecht zu, das in einem bestimmten Ausmaß unter festgelegten
Rahmenbedingungen stattzufinden hat. Mangels spezifischer Regelungen für fremduntergebrachte
Kinder finden die Rechtsnormen zum Kontaktrecht nach Scheidung hier Geltung. Wichtig zu
erwähnen ist, dass das Kontaktrecht zu eigenen Kindern hierbei ein anerkanntes Menschenrecht iAd
Art 8 EMRK darstellt. Einzig und allein eine Gefährdung des Kindeswohls steht diesem Recht
entgegen (z.B. Gewalt, Missbrauch …).

Frauen wenden sich an uns, da sie nicht verstehen können, dass sie ihre Kinder nach der
Fremdunterbringung nicht oder nur in geringem Ausmaß sehen können und dies auch noch „im Sinne
des Kindeswohls“ sein soll. Sie befürchten zu Recht eine Entfremdung von ihrem Kind. Wiederholt
erlebten wir die Praxis, den Kontakt mit der Kindesmutter nach einer Fremdunterbringung für
Monate zu verhindern. Dabei ist aus bindungstheoretischer Sicht die Mutter (respektive die
lebensgeschichtlich erste Bezugsperson) der sichere emotionale Hafen für ein Kind (John Bowlby)1.

Oft finden wir uns aber in der absurden Situation wieder, dass jene Rechte auf regelmäßigen Kontakt,
die für von ihren Kindern getrennt lebende Väter vehement gefordert und zumeist auch durchgesetzt
werden, den von Fremdunterbringung ihrer Kinder betroffenen Frauen nur halbherzig eingeräumt
werden.

Seite 28                                 Tätigkeitsbericht 2016
Wir erleben, dass die Frauen in solchen Situationen meistens alles tun, um ihre Kinder
wiederzubekommen (Psychotherapie, Wohnungssuche, Suche nach einem familienfreundlichen Job
usw.). Häufig müssen sie später erfahren, dass aus ihrer Sicht all ihre Bemühungen umsonst waren,
da die Rückführung des Kindes an der mangels Kontakt eingetretenen Entfremdung scheitert.

Fallbeispiel:
Frau Koller (Name von der Redaktion geändert) wurde wegen psychischer Probleme gegen ihren
Willen das Kind abgenommen (keine Gewaltproblematik) und bei Pflegeeltern untergebracht. Obwohl
sich Frau Koller einer Behandlung nicht verschlossen hatte, wurde das Kind vorschnell auf einem
Dauerpflegeplatz untergebracht und der Kontakt mit der Mutter für 6 Monate untersagt. Frau Koller
empfand den erzwungenen Beziehungsabbruch als unmenschlich und kämpfte auf gerichtlicher Ebene
um ein Kontaktrecht. Aufgrund des jungen Alters setzte beim Kind die Entfremdung ein und wurde in
Folge als Argument gegen eine Rückführung verwendet.

Als Frauenberatungsstelle dürfen wir die Sicht der betroffenen Frauen nicht ausklammern. Die
Trennung von ihrem Kind stellt für die Mütter eine oft unmenschliche Härte dar, wenn sie
monatelang vom Kontakt abgeschnitten werden. Für die betroffenen Frauen bricht endgültig eine
Welt zusammen, wenn sie erfahren, dass alle Fortschritte und positiven Veränderungen – in Hinblick
auf die Rückführung völlig umsonst waren. Es wurden ihnen Bedingungen und Auflagen gestellt,
deren Erfüllung sich im Nachhinein sozusagen als irrelevant herausstellt, da inzwischen die
Entfremdung – eine bekannte und daher absehbare Entwicklung – eingetreten ist.

Die weitere Entwicklung der leiblichen Mütter ist oft völlig offen. Die Probleme, die zur
Fremdunterbringung führten, können entweder mittels Therapie oder Beratung bewältigt werden,
fehlende Kompetenzen können erlernt werden, oder die Erziehungsfähigkeit wird auch in der
Zukunft nicht erlangt. Viele Mütter sind sehr motiviert, wenn es darum geht, eine kontinuierliche
Beziehung zu ihrem Kind zu erhalten. Da oft nicht absehbar ist, ob eine Fremdunterbringung
vorübergehend oder für immer notwendig ist bzw. ob sich die Maßnahme der Jugendwohlfahrt als
gerechtfertigt herausstellt, sollte an der Erhaltung der Beziehung zu den leiblichen Mütter bzw.
Eltern gearbeitet werden. Das heißt, regelmäßige Kontakte sollten jedenfalls angeordnet werden. Oft
wird zu schnell entschieden, dass ein Dauerpflegeplatz notwendig ist. Selbst wenn sich die
Fremdunterbringung im Nachhinein als ungerechtfertigt erweist, kann die durch das Herunterfahren
von Besuchskontakten entstandene Entfremdung bei kleinen Kindern schnell zum endgültigen
Verlust der Kinder führen.

Aus Sicht des Kindeswohls ist ein Kontaktabbruch zur Herkunftsfamilie besonders katastrophal (von
Fällen schwerer Misshandlung oder Verwahrlosung einmal abgesehen). Die lebensgeschichtlich erste
Lebenswelt des Kindes – mit all ihren Schwächen und Nachteilen - stellt einen wichtigen
Identitätsanteil in der Persönlichkeitsentwicklung dar, der nicht abgeschnitten werden darf.

Anerkannte Bindungstheorien1 besagen, dass die Art und Weise, wie wir unsere Bindungen in den
ersten Lebensjahren erlebten eine sehr nachhaltige Auswirkung auf die spätere psychische
Gesundheit und Beziehungsfähigkeit haben. So führen frühe und abrupte Kontaktabbrüche z.B. zu
Verlassenheitstraumata2, Identitäts- und Bindungsstörungen und in der Folge zu andren psychischen

                                          Tätigkeitsbericht 2016                      Seite 29
Erkrankungen      (z.B.  Persönlichkeitsstörung,    Angst,   Depression,     Sucht). Auch     der
Entwicklungstheoretiker Daniel Stern beschreibt die zentrale Wichtigkeit der kontinuierlichen
Interaktion zwischen Kind und erster Bezugsperson für die gesunde Entwicklung des Selbst von
Geburt an4. Eine Fremdunterbringung birgt durch den massiven Umweltverlust des Kindes immer das
Risiko einer Traumatisierung. Aus Sicht des betroffenen Kindes ist die Kindesabnahme eine brutale
Entführung. Kinder machen die Erfahrung, aus ihrer vertrauten Umwelt, dem Kinderzimmer, dem
Kreis der Geschwister usw. abrupt und gegen ihren Willen herausgerissen zu werden, ohne die
Situation verstehen zu können.

Der anerkannte Kinderpsychotherapeut Prof. Dr. Figdor3, der sich eingehend mit dem Thema
beschäftigt hat, führt dazu aus: „Meiner Erfahrung nach wird vonseiten der Jugendwohlfahrt zu oft
übersehen (oder verleugnet), dass Kinder auch dann, wenn sie mit ihren Eltern böse Erfahrungen
gemacht haben sollten, neben diesen auch gute Erfahrungen hatten und an diese Personen
Bindungen haben. Es muss also den Verantwortlichen (Jugendwohlfahrt, Sachverständige, Richter)
klar werden, dass es bei einer Kindesabnahme nicht einfach um die Ersetzung eines schlechten durch
ein gutes Milieu geht, sondern in den allermeisten Fällen um eine Entscheidung zwischen zwei
Traumata: Belassung in einer möglicherweise schädlichen Umgebung oder (ebenfalls traumatische)
Trennung.“ Figdor plädiert hier gegen eine vorschnelle Entscheidung bezüglich Fremdunterbringung,
wenn der Verdacht gegen die Eltern noch nicht bewiesen ist und keine akute Gefahr gegen Leib und
Leben der Kinder im Raum steht. Er sieht das Risiko eines um ein paar Wochen prolongierten
Verweilens in tatsächlich halbwegs desolaten (nicht gefährlichen) Verhältnissen im Gegensatz zur
Zuführung eines unnötigen Traumas durch vorschnelles Handeln als leichter verantwortbar.

Hinsichtlich des Themas Kontaktrecht findest Figdor klare Worte: „Sollte es tatsächlich zu einer
Abnahme kommen, müsste hingegen alles unternommen werden, um durch die Sicherung eines
ausgedehnten Besuchsrechts die Schädigung durch die Abnahme möglichst gering zu halten. Die
gegenwärtige häufige Praxis, dass Kinder und Eltern einander mitunter wochenlang nicht sehen
dürfen, ist völlig inakzeptabel und ohne Zweifel eine Kindeswohlgefährdung.“ Anknüpfungspunkte an
die frühere Umgebung erhalten eine stabilisierende Wirkung. Lebendigen Kontakten zur leiblichen
Familie kommt hier tragende Bedeutung zu.

Wir machen die Beobachtung, dass an Frauen oft nur schwer erreichbare gesellschaftliche Ideale
hinsichtlich ihrer Mutterrolle existieren, während man hinsichtlich der Väter leicht den Eindruck
gewinnen kann, dass bereits jede (im Grunde selbstverständliche) Hinwendung zum Kind – als hohe
moralische Leistung bewertet wird. Während Männer ihr innerfamiliäres Engagement immer noch
als großzügige Zusatzleistung, die sie neben ihrem beruflichen Einsatz erbringen, verkaufen können,
wird bei Frauen oft selbstverständlich angenommen, dass sie trotz Berufstätigkeit den Hauptanteil
der Erziehungs- und Betreuungsleistungen übernehmen. Gibt es in der Erziehung der Kinder Defizite,
so werden dafür in erster Linie die Mütter zur Verantwortung gezogen.

In der Fachliteratur wird zusätzlich zur Geschlechterproblematik eine offenkundige Diskriminierung
sozial schwacher Familien bzw. Mütter thematisiert. So sind diese mangels Ressourcenknappheit
schneller in der Situation, ihre Kinder abgeben zu müssen.
Außerdem verfügen sie über weniger soziale bzw. ökonomische Macht, den Kontakt zu ihre Kindern
aufrecht zu erhalten bzw. durchzusetzen5. Auch in der Beratung machen wir die Beobachtung, dass

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hauptsächlich sozial benachteiligte Frauen von der Problematik betroffen sind und finden es nur
gerechtfertigt, diese Frauen zu stärken.

Uns ist bewusst, dass der Wunsch nach regelmäßigen Besuchskontakten und gelingender Beziehung
in einem auf mehreren Ebenen schwierigen und mit Erwartungen und Vorurteilen überlasteten
Spannungsfeld steht. Die mit Vorwürfen von schweren Erziehungsfehlern konfrontierte leibliche
Mutter steht der Pflegemutter bzw. einer Institution (z.B. bei Unterbringung von Kindern oder
Jugendlichen in einer betreuten Wohngemeinschaft) gegenüber, von der ein hohes Maß an
Professionalität erwartet wird. Ein Machtgefälle ist mit Händen zu greifen, Konflikte bieten sich an.
Diese stark vorbelastete Situation, in der bereits sowohl auf Seiten der Kinder als auch auf Seiten der
Mütter viel an Verletzung und Kränkung passiert ist, verlangt nach einer äußerst behutsamen
Behandlung. Wünschenswert wären gut begleitete Besuchskontakte, die die Grenzen und
Möglichkeiten von Müttern, Kindern und Pflegeeltern bzw. BetreuerInnen (bei Unterbringung in
einer Wohneinrichtung) achten mit dem Ziel eines partnerschaftlichen Co-Parenting. Leibliche Eltern
sollen dazu eingeladen werden, weiterhin als wichtige Bezugspersonen in Ergänzung zur Versorgung
durch die Pflegeeltern bzw. BetreuerInnen zur Verfügung zu stehen. Der professionellen Begleitung
käme die Aufgabe zu, die leiblichen Eltern in das System zu integrieren, dabei zu helfen, Vorurteile
und falsche Erwartungen aufzulösen. Auch Pflegeeltern müssen im Falle psychischer Konflikte rasch
Unterstützung bekommen. Wenn man die weitreichenden Auswirkungen bedenkt, sind hier
finanzielle Ressourcen eine gute Investition, an der es nicht mangeln darf.

Da die beste Fremdunterbringung bekanntlich diejenige ist, die gar nicht stattfindet, plädieren wir für
ein breites Angebot an ambulanten Familienhilfen, um psychosoziale Probleme und
Überforderungen im Vorfeld abzufangen. Familien sollten möglichst früh – das heißt beim Auftreten
der Probleme bzw. der Geburt des ersten Kindes – in Kontakt mit unterstützenden Maßnahmen
kommen. Dafür bedarf es niederschwelliger Angebote mit guter Vernetzung. Wenn Probleme von
ÄrztInnen, Krankenhäusern, Beratungsstellen etc. vermutet werden, könnte bereits ein Angebot
gemacht werden. Bestehende Angebote werden oft nicht oder zu spät wahrgenommen. Neben
allgemeiner Überforderung in sogenannten „Multiproblemfamilien“ und somit eingeschränkter
Handlungsfähigkeit beobachten wir in manchen Fällen auch ein unterschwelliges Misstrauen gegen
soziale Institutionen. Die Frauen, die zu uns kommen haben oft vielfache Stigmatisierungserfahrung
gemacht (aufgrund Armut, Migrationshintergrund, psychischer Krankheit usw.) und sind sehr
vorsichtig, ihre Probleme nach außen hin offen kundzutun, da genau diese Probleme ihnen auch als
mangelnde Erziehungsfähigkeit ausgelegt werden könnten.

Wir spielen als wichtige Anlaufstelle für Frauen mit unterschiedlichen Problemen eine wichtige
präventive Rolle, wenn es darum geht, die Erziehungsfähigkeit zu erhalten (z.B. durch psychische
Stabilisierung, Reflexion von Beziehungsrollen, Beratung in schwierigen Trennungssituationen,
Sicherung von Wohnraum oder Vermittlung aufsuchender Dienste).
1
  Bowlby, Grief an Mourning in Infancy an Early Childhood, Psychoanalytic Study oft the Child, 1960, 19ff.
2
  Mögel, Wer bin ich und zu wem gehöre ich? Entwicklungsprozesse von Zugehörigkeit und Identität bei
Pflegekindern im Vorschulalter, in Pedrina/Hauser (Hrsg.)
3
  Figdor, Welche Gründe sprechen gegen die Obsorge beider Eltern, iFamZ, Mai 2011, 137ff
4
  Stern, Mutter und Kind – die erste Beziehung, Klett-Cotta, 4. Aufl., 2000
5
  Grabmaier, Die Pflegekindschaft, Diplomarbeit aus Bürgerlichem Recht, 1993

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6. Qualitätssicherung im Frauentreffpunkt

Im Rahmen einer fortlaufenden Beratungssupervision wird unsere Beratungsarbeit kontinuierlich
reflektiert und weiter entwickelt. Arbeitsbedingungen und aktuelle Herausforderungen an das Team
werden in der Teamsupervision bearbeitet.

Neben dem laufenden internen fachlichen Austausch wurden im Jahr 2016 folgende externe
Fortbildungen von unseren Mitarbeiterinnen besucht:

          „Gender Trouble und feministische Beratung“, Referentin: Dr.in Bettina Zehentner,
           veranstaltet vom Netzwerk FMBS, Parkhotel Brunauer, Salzburg, 12.-13.01.2016

          „Bindung und Mentalisierung“, Referent: Dr. Christoph Göttl, veranstaltet von Pro Juventute,
           Salzburg, 07.-08.06.2016

          „Wer bin ich – und wenn ja wie viele?“, Referent: Prof. Dr. Franz Ruppert, veranstaltet von
           Pro Juventute, Salzburg, 19.09.-20.09.2016

          „Finanzcoaching – Erste Schritte aus der Schuldenfalle“, Referentin: DSAin Inge Honisch, Mag.
           Thomas Berghuber, veranstaltet von der ASB Schuldenberatung GmbH, Parkhotel Brunauer,
           Salzburg, 26.-27.09.2016

          Regelmäßige Fortbildungen zu      psychotherapeutischen Themen, veranstaltet vom ÖAS
           (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für systemische Therapie und systemische Studien),
           Salzburg, fortlaufend

Vorträge, Seminare und Publikationen von Mitarbeiterinnen vom Frauentreffpunkt:

Vortrag zum Thema Aufenthalts-, Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsrecht im Rahmen des
Lehrgangs „Projekt Pongauer Integrationslotsinnen“, Bischofshofen, 14.10.2016

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7. Öffentlichkeitsarbeit

Der Frauentreffpunkt hat im Jahr 2016 an folgenden Veranstaltungen teilgenommen bzw. Aktivitäten
umgesetzt:

Tag der Wohnungsnot

Am Tag der Wohnungsnot, am 7. April 2016, wurden vom Forum Wohnungslosenhilfe einige
Veranstaltungen (inkl. Pressekonferenz) durchgeführt, um auf die Situation wohnungsloser
Menschen in Salzburg aufmerksam zu machen. Der Frauentreffpunkt wurde dabei von Mag.a Gudrun
E. Hagen vertreten. Sie war bei der Pressekonferenz (s.u. Foto: Neumayr) präsent und wurde in
folgenden Medien zitiert:

http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/salzburg-hauptstadt-der-
wohnungslosigkeit-190838/

http://www.salzburg24.at/rund-1-190-erwachsene-in-der-stadt-salzburg-obdach-oder-
wohnungslos/4682329

http://derstandard.at/2000034384119/Salzburg-Stadt-der-Wohnungslosen

http://kurier.at/chronik/oesterreich/rund-1-190-erwachsene-in-der-stadt-salzburg-obdach-oder-
wohnungslos/191.466.077

http://salzburg.orf.at/news/stories/2767282/

http://salzburg.orf.at/news/stories/2767809/

                                         Tätigkeitsbericht 2016                      Seite 33
Salzburger Nachrichten, 08.04.2016

SchülerInnen der Caritas Salzburg - Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) im
Frauentreffpunkt

Heidemarie   Eder   besuchte    am    24.06.2016      gemeinsam       mit   14   SchülerInnen   unsere
Beratungseinrichtung. Mag.a Dietlind Scharzenberger und Mag.a Ljiljana Zlatojevic berichteten über
wesentliche Aufgabenfelder und die ganzheitliche Arbeitsweise der Frauenberatungsstelle.

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Radiosendung mit dem ORF Radio „Mittagszeit“

Nina Kraft, ORF, Andreas Osowski, Männerbüro Salzburg, und Martin Auer, Männerwelten
diskutierten am 5. Juni 2016 über „Väter sein im Jahr 2016“. Mag.a Andrea Solti wurde im Rahmen
dieser Sendung live eingeschalten, um die Sicht der Frauenberatungsstelle einzubringen.

STADTWERK Fest – Gemeinsam Vielfalt feiern

Der Frauentreffpunkt beteiligte sich als „wandernder Infostand“ beim sehr gut besuchten Stadtwerk-
Fest. Insbesondere am Nachmittag fanden viele attraktive Veranstaltungen für Eltern, Frauen und
Kinder statt. Dabei konnten von Mag.a Gudrun Hagen und Mag.a Dietlind Scharzenberger zahlreiche
Frauen angesprochen und auf das Angebot vom Frauentreffpunkt aufmerksam gemacht werden.
Gleichzeitig konnte die Vernetzung der STADTWERK Einrichtungen und Institutionen verstärkt
werden.

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      Mag. Dietlind Scharzenberger mit Geschäftsführerin von BIBER, Mag. Christine Bauer-Grechenig

                                            Tätigkeitsbericht 2016                         Seite 35
„Frauen.Frühstück“ beim Salzburger Hilfswerk

Bettina Gruber vom Hilfswerk lud 2 Vertreterinnen vom Frauentreffpunkt, Mag.a Ljiljana Zlatojevic
und Mag.a Dietlind Scharzenberger, zum Frauen.Frühstück ein. Die anwesenden Frauen, wohnhaft im
STATDWERKE – Areal, nahmen interessiert an der Präsentation teil, erzählten von ihren Problemen
und stellten zahlreiche Fragen.

Das Hilfswerk kündigte die Mitarbeiterinnen vom FTP in seiner Programmzeitung an:

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