Frauenberatung salzburg - Tätigkeitsbericht - frauentreffpunkt
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Impressum: Frauentreffpunkt, Frauenberatung Salzburg Strubergasse 26/5, 5020 Salzburg Tel.: 0662/ 87 54 98, Fax: 0662/ 87 65 22 office@frauentreffpunkt.at www.frauentreffpunkt.at Redaktion und Layout: Mag.a Gudrun E. Hagen, Mag.a Dietlind Scharzenberger Deckblatt: Sabine Scheufele von sapp + scheufele OG
Inhaltsverzeichnis 1. Mitarbeiterinnen ..................................................................................................................... 7 2. Konzept .................................................................................................................................... 8 2.1. Zur Arbeit des Frauentreffpunkts ............................................................................................ 8 3. Angebot ................................................................................................................................. 11 3.1. Beratungsangebot.................................................................................................................. 11 3.2. Angebot Frauenraum ............................................................................................................. 14 4. Statistik .................................................................................................................................. 16 4.1. Zugang .................................................................................................................................... 16 4.2. Wohnort ................................................................................................................................. 17 4.3. Familienstand......................................................................................................................... 18 4.4. Alter........................................................................................................................................ 19 4.5. Staatsangehörigkeit ............................................................................................................... 20 4.6. Wohnsituation ....................................................................................................................... 21 4.7. Ausbildung ............................................................................................................................. 22 4.8. Erwerbsstatus ........................................................................................................................ 23 4.9. Bezieherinnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ................................................... 24 4.10. Betreuungspflichten............................................................................................................... 25 4.11. Frauen mit Psychiatrieerfahrung ........................................................................................... 26 4.12. Auswertung der Beratung nach Themenschwerpunkten ...................................................... 27 5. Fremdunterbringung – ohne Entfremdung! ........................................................................ 28 6. Qualitätssicherung im Frauentreffpunkt .............................................................................. 32 7. Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................................................. 33 8. Kooperationen und Vernetzung ........................................................................................... 37 8.1. Kooperationen ....................................................................................................................... 39 8.2. Vernetzungen ......................................................................................................................... 39 Tätigkeitsbericht 2016 Seite 3
Vorwort Frauenbild, Politik und Social Media „Man überschätzt den Gehalt der Medien und unterschätzt deren Wirkung.“ (frauenring, öfr 19.09.2016) Zahlreiche politische Veränderungen, wie z.B. in den USA, der Türkei und Syrien; Terroranschläge in europäischen Städten sowie die sozialen Medien Youtube, Twitter, Facebook und Co. geben uns wenig Zeit zum Luftholen. Die rasche Abfolge von einschneidenden Ereignissen lässt kaum Raum für Diskussion und Entwicklung. In rasanter Geschwindigkeit werden wir beinahe täglich mit neuen Bildern, Auffassungen sowie digitalen Fakes zu politischen, gesellschaftlichen und natürlich frauenspezifischen Sujets konfrontiert. Wir können den Wahrheitsgehalt dieser Informationen und des Bildmaterials nicht einschätzen. Auch deshalb rutschen wir in eine sehr nachteilige und defensive Position: statt zu agieren, zu gestalten und zu bestimmen, sind wir oft lahmgelegt, beschäftigt damit, zu reagieren. Via Twitter und Facebook wurden wir 2016 mit Aussagen österreichischer bzw. amerikanischer PräsidentschaftswahlkandidatInnen bezüglich „Frauenthematik“ überschwemmt. Die Bandbreite reichte hier von der Ausrufung des österreichischen Profeminismus bis zu unglaublich diskreditierenden, sexistischen Aussagen über Frauen. Gleichzeitig wird in europäischen Mitgliedsstaaten das Verbot der Burka sowie des Kopftuches „im Namen der Frauenrechte“ im öffentlichen Bereich diskutiert. „Es spielt keine Rolle, was jemand über mich schreibt - solange sie jung ist und einen schönen Arsch hat.“, sagte Donald Trump im Präsidentschaftswahlkampf der USA (Profil 52, 19.12.2016). Diese Aussagen aus dem Mund einer Person, die sich dennoch - oder gerade deshalb ? an die Spitze der Vereinigten Staaten manövriert hat, machen schlichtweg sprachlos, fassungslos, wütend. Eine bewusst öffentlich eingesetzte, erniedrigende Haltung gegenüber Frauen stellt jahrzehntelange Arbeit von Frauenbewegungen in Frage. „…Respektlosigkeit bringt Respektlosigkeit… Dieser Instinkt zu erniedrigen, von jemanden mit so viel Öffentlichkeit, der beeinflusst alles“, meinte Meryl Streep in ihrer Rede bei der Entgegennahme ihres Preises bei den Golden Globes am 10.01.2017 (Standard, 11.1.2017). Ein großer Rückschritt für die Frauen und die Frauenbewegung, die durch diese unreflektierte und fragwürdige Dynamik entsteht. Bilder, Haltungen, Einstellungen in unserer mittelbaren Community Tätigkeitsbericht 2016 Seite 5
werden verwischt, bei Seite geschoben, in Frage gestellt. Orientierungslosigkeit tritt ein, geht der Wert unserer Werte verloren? Was können wir in der Frauenberatung dieser Dynamik entgegensetzen? Wir bleiben unseren Haltungen, Werten, Grundsätzen und Beratungsstandards treu. Wir setzen uns in unserer Geschwindigkeit mit neuen Entwicklungen auseinander, entscheiden bewusst und selbstbestimmt darüber, was wir aufnehmen bzw. verändern möchten. Wir setzen uns mit den durch die politischen Umwälzungen verursachte Ängsten der Frauen auseinander. Wir stärken ihr Selbstbewusstsein, ihre Ressourcen, ihren Anspruch auf ein eigenes Leben. Wir thematisieren Vertrauen, - Vertrauen ins Leben zu haben. Wir berücksichtigen den weiblichen Lebenszusammenhang in unseren frauenspezifischen Beratungen, bringen dem Frausein Wertschätzung und Vertrauen entgegen. Wir stärken die Frauen, denen wir in unserer Tätigkeit begegnen und uns selbst. Täglich und immer wieder. Mag.a Dietlind Scharzenberger Seite 6 Tätigkeitsbericht 2016
1. Mitarbeiterinnen Die Beratung wird von einem multiprofessionellen Team aus Expertinnen in frauenspezifischer Beratung mit verschiedenen Grundberufen angeboten. Im Jahr 2016 waren im Frauentreffpunkt, Frauenberatung Salzburg, folgende Mitarbeiterinnen beschäftigt: Mag.a Brigitte Grabmaier, Juristin, Mitarbeiterin seit 1995 Mag.a Doris Schober, Politologin, Dipl. Lebens-/ Sozialberaterin, Mitarbeiterin seit 1996 Mag.a Elisabeth Walch, Juristin, Mitarbeiterin seit 1998 Mag.a Gudrun E. Hagen, Psychologin, eingetr. Psychotherapeutin, Mitarbeiterin seit 2002 Mag.a Ljiljana Zlatojevic, Juristin, eingetr. Mediatorin, Mitarbeiterin seit 2003 Mag.a Susanne Astner, Psychologin, DSA, Mitarbeiterin seit 2004 Mag.a Andrea Solti, Pädagogin, Mitarbeiterin seit 2009 Mag.a Dietlind Scharzenberger, Afrikanistin/ Theaterwissenschafterin, Dipl. Lebens-/ Sozialberaterin, Mitarbeiterin seit 2011 Tätigkeitsbericht 2016 Seite 7
2. Konzept 2.1. Zur Arbeit des Frauentreffpunkts Unsere Beratungsarbeit erfolgt vor dem Hintergrund einer feministischen Analyse unserer Gesellschaft und einer kritischen Haltung zu sozialpolitischen Verhältnissen. Die Bekämpfung der „ganz normalen“ Benachteiligung von Frauen hinsichtlich der Verfügung über Ressourcen und der Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Leben ist ein Ziel unserer Arbeit. Die Probleme, mit denen Frauen in die Beratung kommen, sehen wir als Effekt der strukturellen Gewalt gegen Frauen und als individuelle Verarbeitungsform von Diskriminierung, Ausbeutung, Gewalt und eingeschränkten Lebenschancen. Wir bieten Frauen eine Anlaufstelle, wo sie mit ihren Ängsten, Problemen und Fragen ankommen können und wahrgenommen werden. Die Beratung von Frauen findet in einem Frauenraum statt. Raum, der ausschließlich von Frauen gestaltet und genutzt wird, bietet Frauen einerseits Schutz und Unterstützung und andererseits Aufmerksamkeit und Wertschätzung durch andere Frauen ohne die sonst allgegenwärtige Orientierung an männlichen Normen. Ganzheitliche, frauenspezifische Beratung heißt für uns, Mut zu machen durch das Aufzeigen von rechtlichen Möglichkeiten, durch Information zur Existenzsicherung, durch Unterstützung in Krisen, durch Selbstwertstärkung und durch Hinterfragen von traditionellen Rollenbildern. In der Beratungsarbeit mit Klientinnen arbeiten wir mit ihnen lösungs- und ressourcenorientiert an ihren individuellen Problemstellungen. Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen aufzuzeigen, wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen Frauen an der Verwirklichung ihrer Lebenschancen hindern und uns für die Veränderungen dieser Strukturen einzusetzen. Im Sinne der feministischen emanzipatorischen Arbeit legen wir Wert darauf, hierarchisch strukturierte Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zu vermeiden. Die Einbindung aller Mitarbeiterinnen in die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der Arbeit erfolgt durch transparente, demokratische Entscheidungsprozesse. Ein konfliktfähiges Team von Frauen mit klaren Aufgabenzuteilungen und autonom entscheidend, bildet daher die institutionelle Grundlage der Beratungsstelle. Seite 8 Tätigkeitsbericht 2016
Als feministische Frauenberatungsstelle arbeiten wir in der Beratung nach folgenden Grundsätzen: Parteilichkeit Immer noch wird die übliche Orientierung am männlichen Lebenszusammenhang als Geschlechtsneutralität ausgegeben. Dies hat zur Folge, dass spezifische Problemlagen und Konflikte, von denen Frauen betroffen sind (bspw. Gewalterfahrungen, widersprüchliche Rollenerwartungen, usw.) unsichtbar bleiben. Wir verstehen unter Parteilichkeit einen wertschätzenden und ernstnehmenden Umgang mit Klientinnen und das Eintreten für ihre Interessen auf der Grundlage einer frauenspezifischen Sichtweise. Parteilichkeit heißt damit solidarische Zusammenarbeit mit Frauen, welche in der gemeinsamen Erfahrung Frau-zu-sein begründet ist. Parteilichkeit in der Beratung erfordert aber auch Anerkennung von Differenz, denn parteilich sein für Frauen heißt nicht, „kritiklos die Opferposition für betroffene Frauen hinzunehmen, sie zu versorgen und für sie anstatt mit ihnen zu kämpfen“.1 Ganzheitlichkeit Frauen in Krisensituationen sind meistens mit unterschiedlichsten Problemen konfrontiert, die zusammenwirken und sich wechselseitig verstärken. Frauenspezifische Beratung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die belastenden Faktoren (Armut, Gewalt, Beziehung, Rollenerwartungen...) zusammenhängend bearbeitet werden. Aus diesem Grund ist uns eine möglichst breite Angebotspalette (die durch vielfältige Qualifikationen im Team gewährleistet wird) und eine gute Vernetzung und in bestimmten Fällen die Kooperation mit anderen Einrichtungen wichtig. Ohne ausreichende Vernetzung und Koordination muss die Abstimmung der Hilfen von den Hilfesuchenden selbst erbracht werden, was aufgrund von Überforderung die Inanspruchnahme verhindern kann. Ganzheitlichkeit hat das Ziel, durch Koordination der Hilfsangebote im Projekt und außerhalb Qualität und Nachhaltigkeit zu sichern. 1 Büchele, Agnes: Vertiefung frauenspezifischer Beratung. Internes Arbeitspapier. S.11, 2001. Tätigkeitsbericht 2016 Seite 9
Hilfe zur Selbsthilfe Frauen sind Expertinnen ihres eigenen Lebens. Hilfe zur Selbsthilfe meint Ermutigung der Frauen und Bestätigung bezüglich ihrer Stärken und Kompetenzen, um so die Entwicklung eines selbstbestimmten Lebens nach eigenen Vorstellungen zu unterstützen. Die Gefahr der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Ratsuchender und Beraterin macht eine kontinuierliche Reflexion der Beratungsbeziehung notwendig. Neben belastenden Lebensbedingungen werden Frauen mit Normen bezüglich des Frauseins konfrontiert, die mit einem selbstbestimmten Leben oftmals unvereinbar sind. Besonders in der frauenspezifischen Arbeit ist daher die Veränderung von internalisierten Rollenerwartungen wichtig, welche ein selbständiges Handeln verhindern. Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe findet seine Grenze an gesellschaftlichen und institutionellen Schranken. Niederschwelligkeit Für Frauen ist es - aufgrund ihrer traditionellen Zuständigkeit für Heim und Familie - oft schwierig, den öffentlichen Raum für sich und ihre Anliegen in Anspruch zu nehmen. Niederschwelligkeit bedeutet möglichst geringe Zugangshürden hinsichtlich der Erreichbarkeit, der Gestaltung der Räumlichkeiten, aber auch hinsichtlich des Beratungsangebotes, dessen Inanspruchnahme allen Frauen offen steht, an keine Vorleistungen der ratsuchenden Frauen gebunden ist, eine rasche und unbürokratische Hilfe bietet, und bei Bedarf auch eine Unterstützung bei grundlegenden Anforderungen (wie z.B. dem Ausfüllen von Anträgen, usw.) umfasst. Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität sehen wir als selbstverständliche Voraussetzungen für den Aufbau einer stabilen Beratungsbeziehung. Um möglichst vielen Frauen den Zugang zu unserer Beratungsstelle zu ermöglichen, bieten wir die Beratung kostenlos an. Der Frauentreffpunkt wird gefördert von: Land Salzburg, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie dem Frauenbüro der Stadt Salzburg. Seite 10 Tätigkeitsbericht 2016
3. Angebot 3.1. Beratungsangebot In unserer Beratungsstelle bieten wir psychosoziale, psychologische und rechtliche Beratung zu folgenden Themen an: Armut Frauen sind größeren sozialen und ökonomischen Risiken ausgesetzt als Männer. Sie sind in höherem Ausmaß von Armut bedroht und laufen eher Gefahr, aus der Armutssituation nicht mehr herauszufinden. Viele Klientinnen kommen zu uns, weil sie den notwendigen Lebensbedarf für sich und ihre Kinder nicht mehr decken können. In der Beratung zur materiellen Existenzsicherung bemühen wir uns um die Stabilisierung der finanziellen Situation durch Hilfe bei der Erlangung von Sozialleistungen (z.B. Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Leistungen des AMS, Pension), Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, bei der Schuldenregulierung (gegebenenfalls in Kooperation mit der Schuldnerberatung) und der Wohnversorgung. Beziehung Auf rechtlicher Ebene wird in der Scheidungs- und Trennungsberatung eine qualifizierte Information zu ehe- und familienrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der ungleichen Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern geboten. Zu diesem Angebot gehören auch die Begleitung zu Gericht und die umfassende Unterstützung vor, während und nach dem Scheidungsverfahren, um Frauen den Weg in ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Frauen finden aber auch Raum, die psychosozialen und psychologischen Aspekte von Beziehungsthemen zu bearbeiten. Herausforderungen um Partnerschaft und Trennung bzw. mit FreundInnen und Verwandtschaft fallen in diesen Bereich. Oft geht es um eine Entscheidungsfindung hinsichtlich Gestaltung oder Beendigung von Beziehungen oder damit verbundene soziale oder finanzielle Implikationen. Psychische Gesundheit Die Biografie zahlreicher Frauen ist gekennzeichnet von kritischen Lebensereignissen, die eine Neuorientierung notwendig machen. Ziel der Psychologischen Beratung ist es, Frauen in Krisensituationen zu entlasten und zu stärken. Durch die längerfristige Beratung kann zur Stabilisierung der psychischen Situation und im Weiteren zur konstruktiven Bearbeitung aktueller Konflikte beigetragen werden. Auch die Bereitstellung niederschwelliger psychologischer Tätigkeitsbericht 2016 Seite 11
Gesundheitsinformationen (Informationen über psychische Erkrankungen, Erklärung von Diagnosen, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten usw.) fällt in diesen Bereich. Erwerbsarbeit Zahlreiche Faktoren (z.B. eine eingeschränkte zeitliche Verfügbarkeit aufgrund der Hauptverantwortung für Haushalts- Beziehungs- und Familienarbeit) bedingen, dass Frauen geringere Karrierechancen und niedrigere Einkommen haben als Männer. In der niederschwelligen Laufbahnberatung geht es um eine Bilanz der Kompetenzen und um die Klärung der beruflichen Möglichkeiten und Wünsche. Die Beratung zur Erwerbsarbeit umfasst auch die Unterstützung bei der Erlangung (z.B. bei Bewerbungen) oder Erhaltung eines bestimmten Arbeitsplatzes und der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Auch Herausforderungen in der aktuellen Arbeitssituation, Themen um Berufswahl und –orientierung, Berufseinstieg bzw. –wiedereinstieg und –aufstieg, Fragen zur Mobilität usw. sind Inhalte der Beratung zur Erwerbsarbeit. Migration In der Beratung für Migrantinnen bieten wir neben den allgemeinen Beratungsangeboten spezifische rechtliche Beratung zu den Bereichen Aufenthalt und Beschäftigung. Häufig sind Fragen um Wohnen, Kulturvermittlung, Zuwanderung, Integration/Inklusion, kulturelle Identität. Kinder Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt sind Inhalte der rechtlichen Beratung in Pflegschaftsangelegenheiten. Wir bieten Frauen aber auch die Möglichkeit, die oft widersprüchlichen Anforderungen und Erwartungen, die an Mütter gestellt werden, zu reflektieren und vermitteln wenn notwendig weiterführende Angebote im Bereich Erziehungsberatung und Familienbetreuung. Mütter kommen mit Fragen zu Betreuung und Erziehung, Schule, Fremdunterbringung, Adoption, Ablösung von Jugendlichen usw. Wohnen Frauen sind aufgrund ihrer schlechteren Einkommenssituation stärker auf leistbaren Wohnraum angewiesen, welcher in den letzten Jahrzehnten einer drastischen Verknappung unterliegt. Die Beratung zum Thema Wohnen bietet u.a. allgemeine Informationen zur Wohnungssuche und Anmietung, die Vermittlung an Notunterkünfte, die Unterstützung bei der Beantragung von Seite 12 Tätigkeitsbericht 2016
kommunalem und gefördertem Wohnraum, Informationen über verschiedene Wohnformen, über finanzielle Ansprüche wie Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Wohnbeihilfe. Gewalt Die Beratung zum Thema Gewalt beinhaltet Informationen und Unterstützung in einer aktuellen Gewaltsituation ebenso wie die Aufarbeitung von Gewalterfahrungen sowie die Vermittlung an das Gewaltschutzzentrum oder Frauenhaus. Gewalt umfasst alle Formen von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, sowie strukturelle Gewalt und Mobbing. Gewaltprävention bedeutet, die Frauen mit unserem ganzheitlichen Beratungsangebot zu stärken. Oft geht es darum, bewusst zu machen, dass Frauen bereits in einer Gewaltbeziehung leben. Gewalt ist in vielen Fällen sehr subtil und wird oft nicht auf den ersten Blick als solche gesehen. Erst im Beratungsprozess wird von vielen Frauen erkannt, dass sie sich in einer Gewaltbeziehung befinden. Dann geht es darum, betroffene Klientinnen in einem Veränderungsprozess zu stärken, bevor die Gewalt eskaliert. Zentral für diesen Prozess ist die (Wieder-)Herstellung einer selbständigen Lebensgrundlage auf allen Ebenen. Physische Gesundheit Wir bieten auch Unterstützung bei der Kommunikation mit Einrichtungen des Gesundheitssystems, bei der Beantragung der Invaliditätspension, bei der Abklärung von gesundheitsrelevanten Kosten sowie beim Zugang zu speziellen Angeboten im Gesundheitsbereich (Ernährungsberatung, Kuraufenthalt, Zahnambulatorium usw.) an. Weitere Beratungsthemen sind - Behinderung (physische, psychische, geistige Behinderung, Lernbehinderung, Sinnesbehinderung) - Bildung (Schulbildung, Weiterbildung, Umschulung usw.) - Sexualität (Verhütung, sexuelle Orientierung usw.) - Soziales (Lebenskonzepte, Lebenskrisen, Lebensplanung usw.) Die Beratungen finden in Form von Einzelgesprächen in der Beratungsstelle statt. Während des Journaldienstes sind Terminvereinbarungen und kurze Informationsberatungen ohne Termin, sowie rasche Unterstützung in akuten Krisensituationen möglich. Tätigkeitsbericht 2016 Seite 13
Darüber hinaus bieten wir im Bedarfsfall Begleitungen zu Behörden, Gerichten oder anderen Institutionen an. Das multiprofessionelle Team vom Frauentreffpunkt besteht aus Beraterinnen verschiedener Grundberufe (Juristinnen, Psychologinnen, Politologin, Sozialarbeiterin, Pädagogin) mit unterschiedlichen Zusatzausbildungen. Die Beraterinnen sind Expertinnen in frauenspezifischer Beratung und arbeiten nach den Qualitätsstandards des Netzwerkes österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen. 3.2. Angebot Frauenraum Öffentliche Räume sind Männerräume, auch wenn sie für beide Geschlechter zugänglich sind. Als Gegengewicht brauchen Frauen einen Raum, der ausschließlich von Frauen gestaltet wird und nur für Frauen zugänglich ist. Seite 14 Tätigkeitsbericht 2016
Während der Öffnungszeiten steht im Frauentreffpunkt ein Aufenthalts- und Kommunikationsraum zur Verfügung, in dem Frauen sich treffen, kostenlos Kaffee und Tee trinken und miteinander ins Gespräch kommen können. Informationsmaterialien über das Hilfesystem in Salzburg und über (frauenspezifische) Veranstaltungen, Tageszeitungen u.dgl. liegen auf. Weiters besteht für Klientinnen die Möglichkeit, die Infrastruktur (Kopierer, Faxgerät) der Beratungsstelle für die Erledigung von Angelegenheiten, die mit dem Beratungsangebot zusammenhängen, kostenlos in Anspruch zu nehmen. Tätigkeitsbericht 2016 Seite 15
4. Statistik Im Jahr 2016 nahmen 1132 Frauen das Angebot unserer Beratungsstelle in der Stadt Salzburg in Anspruch – in Form von persönlichen und telefonischen Beratungsgesprächen. Die persönlichen Beratungen fanden als Gespräche zu vereinbarten Terminen, als Informationsberatungen im Journaldienst und als Kriseninterventionen in akuten Problemsituationen statt. Neben den Beratungsgesprächen ist ein großer Teil unserer Arbeitszeit der Durchführung jener Arbeiten gewidmet, die sich aus der Beratung ergeben (Interventionen bei Behörden, Recherche von Informationen, Verfassen von Schriftstücken, Koordination mit anderen sozialen Einrichtungen, Dokumentation etc.). 4.1. Zugang 39% der Klientinnen sind durch unser Informationsmaterial (Folder, Inserate, Homepage …) auf den Frauentreffpunkt aufmerksam geworden oder weil sie uns von einer früheren Kontaktaufnahme kannten. 29% wurden wir von anderen Einrichtungen empfohlen (Frauenbüros, Gewaltschutzzentrum, Frauenhäuser, Kliniken, Ämter, Gericht, ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen ...). 24% haben durch Bekannte, Verwandte und FreundInnen vom Beratungsangebot Kenntnis erlangt. 8% unserer Klientinnen befanden sich aufgrund schwieriger Lebenssituationen seit mehr als zwei Jahren wiederholt in Beratung. 8% 29% 39% 24% Empfehlungen von Behörden und Einrichtungen Private Empfehlung Eigeninitiative seit 2 Jahren wiederholt in Beratung Seite 16 Tätigkeitsbericht 2016
4.2. Wohnort Wie in den vergangenen Jahren kommt auch 2016 der Großteil der Klientinnen (80%) aus der Stadt Salzburg. 17% wohnen in einer Salzburger Landgemeinde. Vereinzelt werden wir auch von Frauen kontaktiert, die in benachbarten Bundesländern bzw. angrenzenden Staaten zuhause sind – z.B. weil sie in Salzburg arbeiten. 3% 17% 80% Stadt Salzburg Land Salzburg anderes Bundesland bzw. Ausland Tätigkeitsbericht 2016 Seite 17
4.3. Familienstand Die größte Gruppe unter den Frauen, die das Angebot der Beratungsstelle wahrgenommen haben, sind – wie in den vergangenen Jahren – die Alleinlebenden (49%), betrachtet man die Lebensumstände genauer, so sind 21% der Gesamtstichprobe geschieden, 24% ledig und 4% verwitwet. 28% der Frauen leben mit dem Ehemann (bzw. mit der eingetragenen Partnerin) zusammen, 15% sind verheiratet aber getrennt lebend. Nur 6% geben eine Lebensgemeinschaft als Lebensform an. 4% 2% 6% 28% 15% 21% 24% Ehe/ eingetragene Partnerschaft ledig geschieden getrennt lebend Lebensgemeinschaft verwitwet unbekannt Seite 18 Tätigkeitsbericht 2016
4.4. Alter Wie im Vorjahr befand sich auch 2016 der überwiegende Anteil der Frauen, die unser Beratungsangebot in Anspruch nahmen, in der Altersgruppe zwischen 20 und 59 Jahren (89%). In der Beratung erweisen sich die Anforderungen dieses Altersabschnittes als entsprechend komplex. 10% der Klientinnen sind über 60 Jahre alt. 89% 1% 10% bis 19 20-59 ab 60 Tätigkeitsbericht 2016 Seite 19
4.5. Staatsangehörigkeit Im Jahr 2016 waren 42% unserer Klientinnen nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft. Für Migrantinnen verschärfen sich durch rechtliche Schranken das Armutsrisiko und die damit verbundenen Belastungen deutlich. Auch jene Migrantinnen, die die österreichische Staatsbürger- schaft erlangt haben (17%), sind trotz rechtlicher Gleichstellung oft mit alltäglicher Benachteiligung konfrontiert (z.B. am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche). 12% 13% 41% 17% 17% Österreichische Staatsangehörigkeit u. Herkunft sonstige europäische Länder Österreichische Staatsanghörigkeit mit anderer Herkunft außereuropäische Länder EU-Raum Seite 20 Tätigkeitsbericht 2016
4.6. Wohnsituation Probleme rund um Wohnraumknappheit und hohe Wohnkosten stellen – nicht zuletzt aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes – einen häufigen Beratungsinhalt dar. Die Wohnversorgung sagt sehr viel über die Lebenssituation der beratenen Frauen aus. Der größte Anteil unserer Klientinnen sind Mieterinnen privater Wohnungen (37%). Sie sind mit drastisch steigenden Mietpreisen konfrontiert und erhalten zumeist keine Wohnbeihilfe. Befristete Mietverträge sind die Regel. Die zweithäufigste Wohnform ist die geförderte Mietwohnung mit 34%. Diese Wohnungen sind meistens kostengünstiger und über die Wohnbeihilfe förderbar. Immerhin 17% der beratenen Frauen wohnen in einer Eigentumswohnung bzw. im eigenen Haus (2% davon in gefördertem Eigentum). Hingegen verfügen 12% über gar keine eigene Wohnung. Diese wohnungslosen Frauen kommen großteils bei Bekannten und Verwandten unter (9%) und manchmal in Pensionszimmern (1%), 2% leben auf der Straße. Auch die verdeckte Wohnungslosigkeit stellt für alle Beteiligten eine große psychosoziale Belastung dar, die von Enge, Konflikten und Mangel an Intimsphäre gekennzeichnet ist. Frauen müssen nicht selten Abhängigkeits- oder sogar Gewaltsituationen in Kauf nehmen, um ein Dach über dem Kopf zu haben. 12% 37% 17% 34% Private Mietwohung Geförderte Mietwohnung Eigentum Wohnungslos Tätigkeitsbericht 2016 Seite 21
4.7. Ausbildung Wie in den Vorjahren wird unser niederschwelliges Beratungsangebot häufig von Frauen ohne höhere berufliche Qualifikation angenommen, wobei sich im Ausbildungsstand der Frauen die Heterogenität unserer Zielgruppe widerspiegelt, auch höher qualifizierte Frauen suchen Rat bei unserer Einrichtung. Für Migrantinnen stellt es häufig eine Schwierigkeit dar, ihre im Ausland absolvierte Ausbildung in Österreich anerkannt zu bekommen, weshalb sie häufig dequalifiziert beschäftigt sind. In der Beratung zeigt sich auch immer wieder, dass Frauen zwar häufig eine Höherqualifizierung wünschen, aber im permanenten finanziellen Existenzkampf und aufgrund der Hauptverantwortung für die Familienarbeit nicht über die notwendigen Geld- und Zeitressourcen verfügen. 8% 7% 28% 13% 15% 29% Pflichtschule Lehre/ berufsbildende Schule ohne Matura Matura Uni/FH/Akademie kein Pflichtschulabschluß unbekannt Seite 22 Tätigkeitsbericht 2016
4.8. Erwerbsstatus Beim Erwerbsstatus unserer Klientinnen wird deutlich, dass ein im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung hoher Anteil nicht aktiv am Erwerbsleben teilnimmt. Fast ein Fünftel der Klientinnen ist arbeitslos bzw. arbeitssuchend (18%). Diese hohe Arbeitslosenquote erklärt sich durch niedrige berufliche Qualifikationen und durch den schlechten Gesundheitszustand vieler Klientinnen. Psychische und physische Beeinträchtigungen schränken die beruflichen Möglichkeiten ein und führen oft zum Verlust des Arbeitsplatzes und längerer bzw. wiederholter Arbeitslosigkeit. Eine ebenfalls relativ große Gruppe unter den Frauen, die die Beratungsstelle in Anspruch nehmen, sind die Pensionistinnen (14%). Da nur 10% der Klientinnen über 60 Jahre alt sind, handelt es sich bei 4% der Klientinnen um Bezieherinnen der Invaliditätspension. Weitere 7% der beratenen Frauen sind aktuell arbeitsunfähig. Diese Zahlen sind ein guter Indikator für den Gesundheitszustand der Klientinnen. Ein häufiger Grund für Teilzeitbeschäftigung (21%) sind Kinderbetreuungspflichten. Nur ein kleiner Teil der Klientinnen (13%) geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Insgesamt lässt sich feststellen, dass ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen eher die Ausnahme darstellt. geringfügig beschäftigt 1% selbständig 3% unbekannt 3% in Ausbildung 5% ausschließlich haushaltsführend 6% arbeitsunfähig 7% Karenz 9% unselbständig - Vollzeit 13% Pension 14% arbeitslos/arbeitssuchend 18% unselbständig - Teilzeit 21% Tätigkeitsbericht 2016 Seite 23
4.9. Bezieherinnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Im Jahr 2016 bezogen 23% unserer Klientinnen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Nicht erfasst sind dabei alle jene Frauen, die in Folge der Beratung BMS bezogen. Bemerkenswert ist, dass der überwiegende Teil der Frauen (80%), die aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung unterstützt werden, über ein eigenes Einkommen verfügt. Dies spiegelt eine der häufigsten Armutsfallen von Frauen wider: Frauen leben häufig in prekären und schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen und erzielen ein Einkommen (dies betrifft in weiterer Folge auch die Pensionsansprüche), das zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht („workingpoor“). 20% 80% Nur Bedarfsorientierte Mindestsicherung Bedarfsorientierte Mindestsicherung und anderes Einkommen Seite 24 Tätigkeitsbericht 2016
4.10. Betreuungspflichten 48% der Klientinnen haben Kinder zu betreuen. Diese immer noch überwiegend von den Müttern geleisteten Betreuungspflichten haben u.a. zur Folge, dass viele Frauen die vom Arbeitsmarkt geforderte uneingeschränkte Verfügbarkeit nicht erfüllen können. Bei den Betreuungseinrichtungen wird häufig ein Nachholbedarf deutlich, wenn es um die Anpassung der Öffnungszeiten an die immer flexibleren Arbeitszeiten geht. Die psychosoziale Belastung und das Armutsrisiko steigen in Familien mit mehreren Kindern an – insbesondere bei Alleinerzieherinnen. 53% der Frauen mit Betreuungspflichten sind alleine für die Erziehung zuständig. 48% 52% Frauen mit Betreuungspflichten Frauen ohne Betreuungspflichten Tätigkeitsbericht 2016 Seite 25
4.11. Frauen mit Psychiatrieerfahrung Der Frauentreffpunkt stellt mit seinem niedrigschwelligen Beratungsangebot eine wichtige Anlaufstelle für Frauen mit Psychiatrieerfahrung dar. Besonders das Angebot des Kommunikationsraumes wird gerne in Anspruch genommen. Im Jahr 2016 hatten 22% der Klientinnen eine psychiatrische Behandlung hinter sich. Berücksichtigten wir, dass dieser Bereich – aus einer erlebten Erfahrung der Stigmatisierung heraus – seitens der Klientin oft tabuisiert wird und die Psychiatrieerfahrung von der Beraterin aus Gründen der Diskretion fallweise nicht direkt erhoben wird, muss von einem in Wirklichkeit noch höheren Anteil an Frauen mit Psychiatrieerfahrung ausgegangen werden. 22% 78% Frauen mit Psychiatrieerfahrung Frauen ohne Psychiatrieerfahrung Seite 26 Tätigkeitsbericht 2016
4.12. Auswertung der Beratung nach Themenschwerpunkten Die Grafik zeigt die Häufigkeit verschiedener Themen bezogen auf die Gesamtheit aller geführten Beratungsgespräche an (und nicht bezogen auf die Gesamtzahl der Klientinnen!). Das häufigste Beratungsthema aller Gespräche war somit Armutsgefährdung mit 44%, gefolgt von Beziehung (30%), Wohnen (22%,) Soziales (18%) und Themen rund um Kinder (15%) und Psychische Gesundheit (12%). (Beschreibung der Beratungsschwerpunkte siehe Kapitel Angebot) 50% 45% 44% 40% 35% 30% 30% 25% 22% 20% 18% 15% 15% 12% 10% 10% 8% 7% 5% 4% 3% 0% Tätigkeitsbericht 2016 Seite 27
5. Fremdunterbringung – ohne Entfremdung! Mag.a Gudrun E. Hagen, Mag.a Brigitte Grabmaier Im Rahmen der frauenspezifischen Beratung haben wir immer wieder mit der Fremdunterbringung von Kindern zu tun. Kaum ein Thema ruft bei Betroffenen, aber auch bei mit der Thematik befassten Fachkräften eine so hohe emotionale Involvierung hervor, wie das Thema der Kindesabnahme. Überlegungen zum Kindeswohl berühren unmittelbar eigene Erfahrungen, die wir als Kinder oder Eltern eigener Kinder gemacht haben. Zwangsläufig werden hochpersönliche Werthaltungen tangiert, die wir mit dem Thema Erziehung verbinden. Die Fremdunterbringung von Kindern - wenn sie auch gerechtfertigt erfolgt - stellt einen massiven Eingriff in das Leben von betroffenen Kindern, aber auch in das der Eltern dar. Die agierenden Institutionen handeln unter hohem Verantwortungsdruck und sehen sich allzu schnell mit dem Vorwurf übereilten Eingreifens oder aber jenem, zu lange zugeschaut zu haben konfrontiert. Im Hintergrund steht immer die Frage, welche Mütter- oder Familienideale den Entscheidungen über die Erziehungsfähigkeit von einzelnen Personen zugrunde liegen. Erziehungsideale sind kein selbstverständlicher millieu-, generationen- und kulturübergreifender Konsens sondern entwickeln sich in einem gesamtgesellschaftlichen und politischen Spannungsfeld, das Vorstellungen von gelingendem Zusammenleben, entwicklungspsychologische Theorien, sich wandelnden Autoritäts- oder Partizipationsbegriffen, Leistungsidealen und anderen Wertfragen tangiert. Es geht um grundlegende gesellschaftliche Normen, diese werden von jeweiligen VertreterInnen vehement verteidigt. Kommt es zu einer Fremdunterbringung, findet sich die betroffene Frau rechtlich in derselben Rolle wieder wie sie traditionell den vom Kind getrennt lebenden Vätern zukommt. Der leiblichen Mutter stünde ein Kontaktrecht zu, das in einem bestimmten Ausmaß unter festgelegten Rahmenbedingungen stattzufinden hat. Mangels spezifischer Regelungen für fremduntergebrachte Kinder finden die Rechtsnormen zum Kontaktrecht nach Scheidung hier Geltung. Wichtig zu erwähnen ist, dass das Kontaktrecht zu eigenen Kindern hierbei ein anerkanntes Menschenrecht iAd Art 8 EMRK darstellt. Einzig und allein eine Gefährdung des Kindeswohls steht diesem Recht entgegen (z.B. Gewalt, Missbrauch …). Frauen wenden sich an uns, da sie nicht verstehen können, dass sie ihre Kinder nach der Fremdunterbringung nicht oder nur in geringem Ausmaß sehen können und dies auch noch „im Sinne des Kindeswohls“ sein soll. Sie befürchten zu Recht eine Entfremdung von ihrem Kind. Wiederholt erlebten wir die Praxis, den Kontakt mit der Kindesmutter nach einer Fremdunterbringung für Monate zu verhindern. Dabei ist aus bindungstheoretischer Sicht die Mutter (respektive die lebensgeschichtlich erste Bezugsperson) der sichere emotionale Hafen für ein Kind (John Bowlby)1. Oft finden wir uns aber in der absurden Situation wieder, dass jene Rechte auf regelmäßigen Kontakt, die für von ihren Kindern getrennt lebende Väter vehement gefordert und zumeist auch durchgesetzt werden, den von Fremdunterbringung ihrer Kinder betroffenen Frauen nur halbherzig eingeräumt werden. Seite 28 Tätigkeitsbericht 2016
Wir erleben, dass die Frauen in solchen Situationen meistens alles tun, um ihre Kinder wiederzubekommen (Psychotherapie, Wohnungssuche, Suche nach einem familienfreundlichen Job usw.). Häufig müssen sie später erfahren, dass aus ihrer Sicht all ihre Bemühungen umsonst waren, da die Rückführung des Kindes an der mangels Kontakt eingetretenen Entfremdung scheitert. Fallbeispiel: Frau Koller (Name von der Redaktion geändert) wurde wegen psychischer Probleme gegen ihren Willen das Kind abgenommen (keine Gewaltproblematik) und bei Pflegeeltern untergebracht. Obwohl sich Frau Koller einer Behandlung nicht verschlossen hatte, wurde das Kind vorschnell auf einem Dauerpflegeplatz untergebracht und der Kontakt mit der Mutter für 6 Monate untersagt. Frau Koller empfand den erzwungenen Beziehungsabbruch als unmenschlich und kämpfte auf gerichtlicher Ebene um ein Kontaktrecht. Aufgrund des jungen Alters setzte beim Kind die Entfremdung ein und wurde in Folge als Argument gegen eine Rückführung verwendet. Als Frauenberatungsstelle dürfen wir die Sicht der betroffenen Frauen nicht ausklammern. Die Trennung von ihrem Kind stellt für die Mütter eine oft unmenschliche Härte dar, wenn sie monatelang vom Kontakt abgeschnitten werden. Für die betroffenen Frauen bricht endgültig eine Welt zusammen, wenn sie erfahren, dass alle Fortschritte und positiven Veränderungen – in Hinblick auf die Rückführung völlig umsonst waren. Es wurden ihnen Bedingungen und Auflagen gestellt, deren Erfüllung sich im Nachhinein sozusagen als irrelevant herausstellt, da inzwischen die Entfremdung – eine bekannte und daher absehbare Entwicklung – eingetreten ist. Die weitere Entwicklung der leiblichen Mütter ist oft völlig offen. Die Probleme, die zur Fremdunterbringung führten, können entweder mittels Therapie oder Beratung bewältigt werden, fehlende Kompetenzen können erlernt werden, oder die Erziehungsfähigkeit wird auch in der Zukunft nicht erlangt. Viele Mütter sind sehr motiviert, wenn es darum geht, eine kontinuierliche Beziehung zu ihrem Kind zu erhalten. Da oft nicht absehbar ist, ob eine Fremdunterbringung vorübergehend oder für immer notwendig ist bzw. ob sich die Maßnahme der Jugendwohlfahrt als gerechtfertigt herausstellt, sollte an der Erhaltung der Beziehung zu den leiblichen Mütter bzw. Eltern gearbeitet werden. Das heißt, regelmäßige Kontakte sollten jedenfalls angeordnet werden. Oft wird zu schnell entschieden, dass ein Dauerpflegeplatz notwendig ist. Selbst wenn sich die Fremdunterbringung im Nachhinein als ungerechtfertigt erweist, kann die durch das Herunterfahren von Besuchskontakten entstandene Entfremdung bei kleinen Kindern schnell zum endgültigen Verlust der Kinder führen. Aus Sicht des Kindeswohls ist ein Kontaktabbruch zur Herkunftsfamilie besonders katastrophal (von Fällen schwerer Misshandlung oder Verwahrlosung einmal abgesehen). Die lebensgeschichtlich erste Lebenswelt des Kindes – mit all ihren Schwächen und Nachteilen - stellt einen wichtigen Identitätsanteil in der Persönlichkeitsentwicklung dar, der nicht abgeschnitten werden darf. Anerkannte Bindungstheorien1 besagen, dass die Art und Weise, wie wir unsere Bindungen in den ersten Lebensjahren erlebten eine sehr nachhaltige Auswirkung auf die spätere psychische Gesundheit und Beziehungsfähigkeit haben. So führen frühe und abrupte Kontaktabbrüche z.B. zu Verlassenheitstraumata2, Identitäts- und Bindungsstörungen und in der Folge zu andren psychischen Tätigkeitsbericht 2016 Seite 29
Erkrankungen (z.B. Persönlichkeitsstörung, Angst, Depression, Sucht). Auch der Entwicklungstheoretiker Daniel Stern beschreibt die zentrale Wichtigkeit der kontinuierlichen Interaktion zwischen Kind und erster Bezugsperson für die gesunde Entwicklung des Selbst von Geburt an4. Eine Fremdunterbringung birgt durch den massiven Umweltverlust des Kindes immer das Risiko einer Traumatisierung. Aus Sicht des betroffenen Kindes ist die Kindesabnahme eine brutale Entführung. Kinder machen die Erfahrung, aus ihrer vertrauten Umwelt, dem Kinderzimmer, dem Kreis der Geschwister usw. abrupt und gegen ihren Willen herausgerissen zu werden, ohne die Situation verstehen zu können. Der anerkannte Kinderpsychotherapeut Prof. Dr. Figdor3, der sich eingehend mit dem Thema beschäftigt hat, führt dazu aus: „Meiner Erfahrung nach wird vonseiten der Jugendwohlfahrt zu oft übersehen (oder verleugnet), dass Kinder auch dann, wenn sie mit ihren Eltern böse Erfahrungen gemacht haben sollten, neben diesen auch gute Erfahrungen hatten und an diese Personen Bindungen haben. Es muss also den Verantwortlichen (Jugendwohlfahrt, Sachverständige, Richter) klar werden, dass es bei einer Kindesabnahme nicht einfach um die Ersetzung eines schlechten durch ein gutes Milieu geht, sondern in den allermeisten Fällen um eine Entscheidung zwischen zwei Traumata: Belassung in einer möglicherweise schädlichen Umgebung oder (ebenfalls traumatische) Trennung.“ Figdor plädiert hier gegen eine vorschnelle Entscheidung bezüglich Fremdunterbringung, wenn der Verdacht gegen die Eltern noch nicht bewiesen ist und keine akute Gefahr gegen Leib und Leben der Kinder im Raum steht. Er sieht das Risiko eines um ein paar Wochen prolongierten Verweilens in tatsächlich halbwegs desolaten (nicht gefährlichen) Verhältnissen im Gegensatz zur Zuführung eines unnötigen Traumas durch vorschnelles Handeln als leichter verantwortbar. Hinsichtlich des Themas Kontaktrecht findest Figdor klare Worte: „Sollte es tatsächlich zu einer Abnahme kommen, müsste hingegen alles unternommen werden, um durch die Sicherung eines ausgedehnten Besuchsrechts die Schädigung durch die Abnahme möglichst gering zu halten. Die gegenwärtige häufige Praxis, dass Kinder und Eltern einander mitunter wochenlang nicht sehen dürfen, ist völlig inakzeptabel und ohne Zweifel eine Kindeswohlgefährdung.“ Anknüpfungspunkte an die frühere Umgebung erhalten eine stabilisierende Wirkung. Lebendigen Kontakten zur leiblichen Familie kommt hier tragende Bedeutung zu. Wir machen die Beobachtung, dass an Frauen oft nur schwer erreichbare gesellschaftliche Ideale hinsichtlich ihrer Mutterrolle existieren, während man hinsichtlich der Väter leicht den Eindruck gewinnen kann, dass bereits jede (im Grunde selbstverständliche) Hinwendung zum Kind – als hohe moralische Leistung bewertet wird. Während Männer ihr innerfamiliäres Engagement immer noch als großzügige Zusatzleistung, die sie neben ihrem beruflichen Einsatz erbringen, verkaufen können, wird bei Frauen oft selbstverständlich angenommen, dass sie trotz Berufstätigkeit den Hauptanteil der Erziehungs- und Betreuungsleistungen übernehmen. Gibt es in der Erziehung der Kinder Defizite, so werden dafür in erster Linie die Mütter zur Verantwortung gezogen. In der Fachliteratur wird zusätzlich zur Geschlechterproblematik eine offenkundige Diskriminierung sozial schwacher Familien bzw. Mütter thematisiert. So sind diese mangels Ressourcenknappheit schneller in der Situation, ihre Kinder abgeben zu müssen. Außerdem verfügen sie über weniger soziale bzw. ökonomische Macht, den Kontakt zu ihre Kindern aufrecht zu erhalten bzw. durchzusetzen5. Auch in der Beratung machen wir die Beobachtung, dass Seite 30 Tätigkeitsbericht 2016
hauptsächlich sozial benachteiligte Frauen von der Problematik betroffen sind und finden es nur gerechtfertigt, diese Frauen zu stärken. Uns ist bewusst, dass der Wunsch nach regelmäßigen Besuchskontakten und gelingender Beziehung in einem auf mehreren Ebenen schwierigen und mit Erwartungen und Vorurteilen überlasteten Spannungsfeld steht. Die mit Vorwürfen von schweren Erziehungsfehlern konfrontierte leibliche Mutter steht der Pflegemutter bzw. einer Institution (z.B. bei Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen in einer betreuten Wohngemeinschaft) gegenüber, von der ein hohes Maß an Professionalität erwartet wird. Ein Machtgefälle ist mit Händen zu greifen, Konflikte bieten sich an. Diese stark vorbelastete Situation, in der bereits sowohl auf Seiten der Kinder als auch auf Seiten der Mütter viel an Verletzung und Kränkung passiert ist, verlangt nach einer äußerst behutsamen Behandlung. Wünschenswert wären gut begleitete Besuchskontakte, die die Grenzen und Möglichkeiten von Müttern, Kindern und Pflegeeltern bzw. BetreuerInnen (bei Unterbringung in einer Wohneinrichtung) achten mit dem Ziel eines partnerschaftlichen Co-Parenting. Leibliche Eltern sollen dazu eingeladen werden, weiterhin als wichtige Bezugspersonen in Ergänzung zur Versorgung durch die Pflegeeltern bzw. BetreuerInnen zur Verfügung zu stehen. Der professionellen Begleitung käme die Aufgabe zu, die leiblichen Eltern in das System zu integrieren, dabei zu helfen, Vorurteile und falsche Erwartungen aufzulösen. Auch Pflegeeltern müssen im Falle psychischer Konflikte rasch Unterstützung bekommen. Wenn man die weitreichenden Auswirkungen bedenkt, sind hier finanzielle Ressourcen eine gute Investition, an der es nicht mangeln darf. Da die beste Fremdunterbringung bekanntlich diejenige ist, die gar nicht stattfindet, plädieren wir für ein breites Angebot an ambulanten Familienhilfen, um psychosoziale Probleme und Überforderungen im Vorfeld abzufangen. Familien sollten möglichst früh – das heißt beim Auftreten der Probleme bzw. der Geburt des ersten Kindes – in Kontakt mit unterstützenden Maßnahmen kommen. Dafür bedarf es niederschwelliger Angebote mit guter Vernetzung. Wenn Probleme von ÄrztInnen, Krankenhäusern, Beratungsstellen etc. vermutet werden, könnte bereits ein Angebot gemacht werden. Bestehende Angebote werden oft nicht oder zu spät wahrgenommen. Neben allgemeiner Überforderung in sogenannten „Multiproblemfamilien“ und somit eingeschränkter Handlungsfähigkeit beobachten wir in manchen Fällen auch ein unterschwelliges Misstrauen gegen soziale Institutionen. Die Frauen, die zu uns kommen haben oft vielfache Stigmatisierungserfahrung gemacht (aufgrund Armut, Migrationshintergrund, psychischer Krankheit usw.) und sind sehr vorsichtig, ihre Probleme nach außen hin offen kundzutun, da genau diese Probleme ihnen auch als mangelnde Erziehungsfähigkeit ausgelegt werden könnten. Wir spielen als wichtige Anlaufstelle für Frauen mit unterschiedlichen Problemen eine wichtige präventive Rolle, wenn es darum geht, die Erziehungsfähigkeit zu erhalten (z.B. durch psychische Stabilisierung, Reflexion von Beziehungsrollen, Beratung in schwierigen Trennungssituationen, Sicherung von Wohnraum oder Vermittlung aufsuchender Dienste). 1 Bowlby, Grief an Mourning in Infancy an Early Childhood, Psychoanalytic Study oft the Child, 1960, 19ff. 2 Mögel, Wer bin ich und zu wem gehöre ich? Entwicklungsprozesse von Zugehörigkeit und Identität bei Pflegekindern im Vorschulalter, in Pedrina/Hauser (Hrsg.) 3 Figdor, Welche Gründe sprechen gegen die Obsorge beider Eltern, iFamZ, Mai 2011, 137ff 4 Stern, Mutter und Kind – die erste Beziehung, Klett-Cotta, 4. Aufl., 2000 5 Grabmaier, Die Pflegekindschaft, Diplomarbeit aus Bürgerlichem Recht, 1993 Tätigkeitsbericht 2016 Seite 31
6. Qualitätssicherung im Frauentreffpunkt Im Rahmen einer fortlaufenden Beratungssupervision wird unsere Beratungsarbeit kontinuierlich reflektiert und weiter entwickelt. Arbeitsbedingungen und aktuelle Herausforderungen an das Team werden in der Teamsupervision bearbeitet. Neben dem laufenden internen fachlichen Austausch wurden im Jahr 2016 folgende externe Fortbildungen von unseren Mitarbeiterinnen besucht: „Gender Trouble und feministische Beratung“, Referentin: Dr.in Bettina Zehentner, veranstaltet vom Netzwerk FMBS, Parkhotel Brunauer, Salzburg, 12.-13.01.2016 „Bindung und Mentalisierung“, Referent: Dr. Christoph Göttl, veranstaltet von Pro Juventute, Salzburg, 07.-08.06.2016 „Wer bin ich – und wenn ja wie viele?“, Referent: Prof. Dr. Franz Ruppert, veranstaltet von Pro Juventute, Salzburg, 19.09.-20.09.2016 „Finanzcoaching – Erste Schritte aus der Schuldenfalle“, Referentin: DSAin Inge Honisch, Mag. Thomas Berghuber, veranstaltet von der ASB Schuldenberatung GmbH, Parkhotel Brunauer, Salzburg, 26.-27.09.2016 Regelmäßige Fortbildungen zu psychotherapeutischen Themen, veranstaltet vom ÖAS (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für systemische Therapie und systemische Studien), Salzburg, fortlaufend Vorträge, Seminare und Publikationen von Mitarbeiterinnen vom Frauentreffpunkt: Vortrag zum Thema Aufenthalts-, Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsrecht im Rahmen des Lehrgangs „Projekt Pongauer Integrationslotsinnen“, Bischofshofen, 14.10.2016 Seite 32 Tätigkeitsbericht 2016
7. Öffentlichkeitsarbeit Der Frauentreffpunkt hat im Jahr 2016 an folgenden Veranstaltungen teilgenommen bzw. Aktivitäten umgesetzt: Tag der Wohnungsnot Am Tag der Wohnungsnot, am 7. April 2016, wurden vom Forum Wohnungslosenhilfe einige Veranstaltungen (inkl. Pressekonferenz) durchgeführt, um auf die Situation wohnungsloser Menschen in Salzburg aufmerksam zu machen. Der Frauentreffpunkt wurde dabei von Mag.a Gudrun E. Hagen vertreten. Sie war bei der Pressekonferenz (s.u. Foto: Neumayr) präsent und wurde in folgenden Medien zitiert: http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/wirtschaft/sn/artikel/salzburg-hauptstadt-der- wohnungslosigkeit-190838/ http://www.salzburg24.at/rund-1-190-erwachsene-in-der-stadt-salzburg-obdach-oder- wohnungslos/4682329 http://derstandard.at/2000034384119/Salzburg-Stadt-der-Wohnungslosen http://kurier.at/chronik/oesterreich/rund-1-190-erwachsene-in-der-stadt-salzburg-obdach-oder- wohnungslos/191.466.077 http://salzburg.orf.at/news/stories/2767282/ http://salzburg.orf.at/news/stories/2767809/ Tätigkeitsbericht 2016 Seite 33
Salzburger Nachrichten, 08.04.2016 SchülerInnen der Caritas Salzburg - Schule für Sozialbetreuungsberufe (SOB) im Frauentreffpunkt Heidemarie Eder besuchte am 24.06.2016 gemeinsam mit 14 SchülerInnen unsere Beratungseinrichtung. Mag.a Dietlind Scharzenberger und Mag.a Ljiljana Zlatojevic berichteten über wesentliche Aufgabenfelder und die ganzheitliche Arbeitsweise der Frauenberatungsstelle. Seite 34 Tätigkeitsbericht 2016
Radiosendung mit dem ORF Radio „Mittagszeit“ Nina Kraft, ORF, Andreas Osowski, Männerbüro Salzburg, und Martin Auer, Männerwelten diskutierten am 5. Juni 2016 über „Väter sein im Jahr 2016“. Mag.a Andrea Solti wurde im Rahmen dieser Sendung live eingeschalten, um die Sicht der Frauenberatungsstelle einzubringen. STADTWERK Fest – Gemeinsam Vielfalt feiern Der Frauentreffpunkt beteiligte sich als „wandernder Infostand“ beim sehr gut besuchten Stadtwerk- Fest. Insbesondere am Nachmittag fanden viele attraktive Veranstaltungen für Eltern, Frauen und Kinder statt. Dabei konnten von Mag.a Gudrun Hagen und Mag.a Dietlind Scharzenberger zahlreiche Frauen angesprochen und auf das Angebot vom Frauentreffpunkt aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig konnte die Vernetzung der STADTWERK Einrichtungen und Institutionen verstärkt werden. a a Mag. Dietlind Scharzenberger mit Geschäftsführerin von BIBER, Mag. Christine Bauer-Grechenig Tätigkeitsbericht 2016 Seite 35
„Frauen.Frühstück“ beim Salzburger Hilfswerk Bettina Gruber vom Hilfswerk lud 2 Vertreterinnen vom Frauentreffpunkt, Mag.a Ljiljana Zlatojevic und Mag.a Dietlind Scharzenberger, zum Frauen.Frühstück ein. Die anwesenden Frauen, wohnhaft im STATDWERKE – Areal, nahmen interessiert an der Präsentation teil, erzählten von ihren Problemen und stellten zahlreiche Fragen. Das Hilfswerk kündigte die Mitarbeiterinnen vom FTP in seiner Programmzeitung an: Seite 36 Tätigkeitsbericht 2016
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