Freitag 25 14: Ludwig - Gemeinde ...

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Freitag 25 14: Ludwig - Gemeinde ...
Nummer 39                      Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim                                             25.09.2020

                 Freitag, 25. September 2020
                      14:00 bis 19:30 Uhr
                                          Festhalle
                                      Ludwig­Jahn­Str. 6
                                      74385 Pleidelsheim
                                             Dringend Erstspender gesucht!

            Auch in „Corona­Zeiten“ ist die Blutspende sehr sicher. Um in den genutzten Räumlichkeiten den
             erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu
              vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Onlineterminreservierung statt:
                          https://terminreservierung.blutspende.de/m/pleidelsheim­festhalle

                               Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Blutspende mit!
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2 |                                                       Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39

  TERMINKALENDER PLEIDELSHEIM

 Datum            Uhrzeit         Veranstaltung                   Veranstaltungsort    Veranstalter

                                                                  Evang.
 Fr. 25.09.20     20.00 Uhr       Ökumenischer Themenabend                             Kirchengemeinden
                                                                  Gemeindehaus
                                                                  Kapelle,
 So. 27.09.20     10.30 Uhr       Familiengottesdienst                                 Evang.­meth. Kirche
                                                                  Friedrichstraße 3
                  14.00 Uhr bis
 So. 27.09.20                     Kinderkleidermarkt              Schulhof             Krabbelstube
                  16.00 Uhr
                  10.00 Uhr bis
 Di. 29.09.20                   Verkauf Apfelsaftaktion           Bauhofgelände        Verein Flur und Verkehr
                  13.00 Uhr

 Sa. 03.10.20     18.45 Uhr       Offenes Singen zum 3. Oktober   vor der Ortsbücherei Kulturring Pleidelsheim

                                                                         Deutsches Rotes Kreuz
                                                                         DRK-Blutspendedienst

  DRK bittet dringend um Blutspenden
  Wie der DRK-Blutspendedienst mitteilt, sind die Bestände der Blutkonserven in den letzten Tagen stark gesun-
  ken. Ursachen seien die anhaltende Urlaubszeit, die hohen Temperaturen der letzten Wochen sowie der Ausfall
  zahlreicher Blutspendetermine, da viele Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht genutzt
  werden können. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Heilung und Lebensrettung aber oft-
  mals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs und schweren Erkrankungen, werdende Mütter,
  Neugeborene: Die Liste der Patienten ist schier unendlich.
  Täglich werden für Patienten in Deutschland durch den aktuell hohen Bedarf in den Kliniken 15.000 Bluttrans-
  fusionen benötigt. Das DRK lädt Sie zum nächsten Blutspendetermin am
                                 Freitag, 25.9.2020, von 14.00 bis 19.30 Uhr
                        in der Festhalle, Ludwig-Jahn-Straße 6, 74385 Pleidelsheim,
  ein.
  Auch in Corona-Zeiten ist die Blutspende sehr sicher. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen
  Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blut-
  spende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung unter https://terminreservierung.blutspen-
  de.de/m/pleidelsheim-festhalle statt.

  Bei Fragen rund um die Blutspende oder bei Problemen mit der Terminreservierung stehen Ihnen die Mitarbei-
  ter der kostenfreien Service-Hotline unter 0800 1194911 zur Verfügung.
  Blutspendetermine werden beim DRK unter Kontrolle und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter
  den höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards durchgeführt. Die Mitarbeiter sind für derartige Situationen
  besonders geschult. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem "sonstiger" Alltagssituationen. Wie auch
  sonst gilt: Gehen Sie nur zur Blutspende, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Menschen mit Erkältungssymp-
  tomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur) werden nicht zur Blutspende zugelassen.
  Wenn Sie Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten Wochen in einem Risiko-
  gebiet aufgehalten haben, müssen Sie bitte bis zur nächsten Blutspende vier Wochen pausieren.

  Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.blutspende.de/informationen-zum-coronavirus.
Freitag 25 14: Ludwig - Gemeinde ...
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39                                                                                                               | 3

                                                                 frei
                                                                   raum
                                                                 E R L Ö S E R K I R C H E

                                                           WeiterEin Konzert mit Steffi Neumann

                                                            3.10.
                                                             Steffi Neumann brennt für das Leben und für
                                                             ihren Glauben. Erleben Sie eine eindrucks-
                                                             volle Musikerin mit Feingefühl und Charme.

                                                             Veranstaltungsort: Halle auf der Schray
                                                             Schrayweg 1 · 71729 Erdmannhausen
                                                             Einlass 19:00 Uhr · Beginn: 19:30 Uhr
                                                             Eintritt frei(willig)
                                                             Es gilt das örtliche Hygienekonzept.
                                                             Bitte Mund-Nase-Schutz mitbringen.

                                                             Veranstalter: Evangelisch-methodistische Kirche · Wielandstraße 18 · 71672 Marbach · www.emk-marbach.de

     Beginn 19 Uhr.                Treffpunkt 18.45 Uhr
                                   vor der Bücherei.

                                                                                                 Apfelsaftaktion

                                                           Wir verkaufen am Versaftungstag unsere „Neckarperle“!

                                                           Wann: Dienstag, 29. September, ab 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr
                                                           Wo:       Bauhofgelände, Marbacher Straße, Pleidelsheim

                                                           An diesem Tag können Sie schon die praktische 5-l-Box erwerben
                                                           (es wird eine kleine Menge Birnensaft in 3-l-Boxen zum
                                                           Verkauf kommen).
     Bitte Kerzen                  Liedtexte werden        Auch unerhitzter Saft wird angeboten, z.B. zur Mostherstellung oder
     mitbringen.                   ausgeteilt.             einfach zum Sofortverzehr. Bitte Behälter zum Abfüllen mitbringen!

                                                           Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
  Bitte an die Hygiene- und Abstandsregeln denken!         Heidi Kofink und Albrecht Reuther
         (Weitere Informationen im Textteil Kulturring)
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4 |                                                                  Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39

                                                                     Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland
  Amtliche Bekanntmachungen                                          nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem be-
                                                                     liebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in
                                                                     einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risiko-
                                                                     gebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach
 Zum 30.9.2020 ist die Corona-Verordnung                             der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von 14 Tagen
 geändert worden                                                     nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben. Dies bedeutet
                                                                     unter anderem, Sie dürfen 14 Tage lang Ihre Wohnung nicht verlas-
 Folgende Punkte, die in den meisten Hygienekonzepten der
                                                                     sen und keine Besucher empfangen (§ 3 CoronaVO EQT).
 Betriebe und Gaststätten bereits vorhanden waren, werden
 klarstellend aufgenommen:                                           Diverse Ausnahmen von der Einreise-Quarantäne sind in § 4
 - Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg                CoronaVO EQT geregelt (u.a. für Saisonarbeiter und bestimmte
   wird bis zum 30. November 2020 verlängert.                        andere Berufe sowie für Personen, die das oben genannte ärztli-
 - Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird ins-         che Zeugnis haben). Alle diese Ausnahmen gelten jedoch nur,
   gesamt verschärft:                                                soweit die Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine
 * In Gaststätten, Restaurants, Bars etc. besteht nun auch für       Erkrankung mit COVID-19 hinweisen.
   Besucher eine Maskenpflicht, sofern sie sich nicht an ihrem       Treten binnen 14 Tagen nach der Einreise Symptome auf, die
   Platz befinden (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 CoronaVO).                       auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, haben die Per-
 * Die Maskenpflicht gilt auch in Freizeitparks und Vergnü-
                                                                     sonen unverzüglich die zuständige Behörde (Gemeinde Plei-
   gungsstätten in geschlossenen Räumen und in Warteberei-
                                                                     delsheim: E-Mail an r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und
   chen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 CoronaVO).
 * Beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugunterricht, ein-           a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de) hierüber zu informieren.
   schließlich der jeweiligen praktischen Prüfung, (§ 3 Abs. 1 Nr.   Bitte prüfen Sie daher, ob eine Urlaubsreise bzw. ein Familienbe-
   9 CoronaVO) ist nun ebenfalls eine Maske zu tragen.               such in ein Risikogebiet unbedingt notwendig ist.
 * Ausnahmen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung be-               Bei Verstoß gegen die Regeln der Corona-Verordnungen sind
   nötigen nun in der Regel eine ärztliche Bescheinigung (§          Strafen bis zu 25.000 € festgesetzt.
   3 Abs. 2 CoronaVO). Der von bestimmten Gruppierungen              Zu den Risikogebieten gehören unter anderem (Stand 10.9.2020,
   in der Vergangenheit vorgenommene Aufruf zum Boykott              15.50 Uhr; jeweils ganzes Land oder einzelne Landesteile): Ägyp-
   zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mit der           ten, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Frankreich, Kosovo, Kro-
   Rechtslage vereinbar.                                             atien, Republik Moldau (Moldawien), Rumänien, Schweiz,
 - Verantwortliche von Einrichtungen und Geschäften müssen           Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, USA. Außerdem waren
   über die Maskenpflicht informieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaVO).   weitere Landesteile von Rumänien, Belgien und Bulgarien in
 - Die typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung wur-             den vergangenen 14 Tagen Risikogebiete.
   den an die neuesten Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts        Eine Übersicht aller Risikogebiete finden Sie unter
   angepasst (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 CoronaVO). Dies sind unter ande-
                                                                     https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi-
   rem Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder
                                                                     rus/Risikogebiete_neu.html. Die Liste wird laufend aktualisiert,
   Geruchssinns.
 - Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht besteht nun ein Zu-           prüfen Sie daher am besten direkt vor Ihrem Urlaub und direkt
   tritts- und Teilnahmeverbot (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO).          nach Ihrer Rückkehr, ob Ihr Reiseland gelistet ist.
 - Die Untersagung von Veranstaltungen mit über 500 Teilneh-         Achtung, Verwechslungsgefahr: Die „Risikogebiete“ sind
   menden bleibt über den 30. September 2020 hinaus beste-           nicht identisch mit den „Reisewarnungen“ des Auswärtigen
   hen (§ 10 Abs. 3 CoronaVO).                                       Amtes! Beispiel: Die ganze Türkei ist ein Risikogebiet, eine Rei-
 - Die §§ 4 bis 8 CoronaVO (Hygieneanforderungen, Hygiene-           sewarnung besteht aber nur für bestimmte Regionen der Türkei.
   konzepte, Datenverarbeitung, Zutritts- und Teilnahmever-          Bitte richten Sie Ihre Meldung an die Gemeinde Pleidels-
   bot sowie Arbeitsschutz) gelten künftig auch für Boots- und       heim immer per E-Mail an die beiden folgende Adressen:
   Flugschulen (§ 14 Nr. 5 CoronaVO).
                                                                     r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und a.mueller@rathaus-
                                                                     pleidelsheim.de (Mails zu Corona-Quarantäne werden jeweils
                                                                     von einer der beiden Adressen auch an Wochenenden und Feier-
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und                            tagen abgerufen und beantwortet).
Testung in Kraft!                                                    Geben Sie in Ihrer Meldung per E-Mail immer folgende Daten
Die Gemeinde Pleidelsheim weist alle Urlauber auf Folgendes hin:     an:
Seit dem 16. Juni 2020 galt die neue „Verordnung zu Quarantäne-      - Name und Vorname aller Reisenden
maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus         - Datum der Einreise nach Deutschland
SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO         - vollständige Adresse
EQ)“. Diese wurde zum 29. August 2020 durch die „Verordnung des      - "Es liegen bereits Krankheitsanzeichen (Symptome) vor"
Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für            oder "Es liegen keine Krankheitsanzeichen vor"
Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Co-       - "Es liegt ein ärztliches Attest vor" (dieses bitte unbedingt als
rona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQT)“ abgelöst.         PDF oder Foto beifügen!)
                                                                     - "Es liegt eine Ausnahme von der Quarantäne vor" (bitte ge-
Für Reisende gilt nun Folgendes:
                                                                       naue Ausnahme benennen!)
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland
nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem be-
                                                                     Wasser- und Abwassergebühren
liebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in
einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risiko-       - 3. Abschlagszahlung 2020
gebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, ein ärztliches Zeug-    Zum 30.9.2020 wird die 3. Abschlagszahlung der Wasser- und
nis unverzüglich der für sie zuständigen Behörde (Gemeinde           Abwassergebühren 2020 fällig. Die Gebührenbescheide wurden
Pleidelsheim: E-Mail an r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de           Ihnen bereits im Februar 2020 zugestellt.
und a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de) vorzulegen; dies              Wir bitten alle Barzahler, sich diesen Termin vorzumerken.
gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bun-    Bei allen Abbuchern werden die Beträge entsprechend eingezo-
desrepublik Deutschland eingereist sind (§ 2 CoronaVO EQT).          gen. Die Abbuchung erfolgt am 1.10.2020.
Als ärztliches Zeugnis gilt auch die Bescheinigung eines fachärzt-   Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Rieke-
lich geführten Testlabors.                                           mann, Tel. 264-22.
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39                                                                                             | 5

Beteiligungsbericht über die Unternehmen des                        mann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende
privaten Rechts der Gemeinde Pleidelsheim 2020                      dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrig-
                                                                    keit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechts-
Die Gemeinde Pleidelsheim hat im August 2020 den Beteiligungs-
                                                                    aufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder
bericht nach § 105 der Gemeindeordnung für ihre Beteiligungen
                                                                    ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
an Unternehmen des privaten Rechts im Jahr 2019 erstellt. Der
                                                                    ten innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.9.2020 darüber beraten.
Die Erstellung des Beteiligungsberichtes wird hiermit öffentlich    Genehmigung
bekannt gegeben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass         Mit Erlass vom 29.7.2020 hat das Landratsamt Ludwigsburg die
der Beteiligungsbericht von Montag, 28. September, bis Diens-       Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung des Zweck-
tag, 6. Oktober 2020, – je einschließlich – während der üblichen    verbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und
Sprechzeiten auf dem Rathaus, Zimmer 15, zur Einsicht für die       Umgebung am 26.5.2020 beschlossenen Wirtschaftsplans für das
Einwohner öffentlich ausliegt.                                      Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO
                                                                    bestätigt. Gleichzeitig wird nach § 89 Abs. 3 GemO der Höchst-
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des                             betrag der Kassenkredite in Höhe von 100.000 Euro genehmigt.
Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss                        Öffentliche Auslegung
Bottwartal und Umgebung für das                                     Gem. § 81 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit von
Haushaltsjahr 2020                                                  Dienstag, 6.10., bis einschließlich Mittwoch, 14.10.2020, in
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsamer              der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal
Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung hat in seiner Sit-       und Umgebung (Rathaus II, Zimmer 207), Hauptstraße 38, 71723
zung vom 26.5.2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr      Großbottwar, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.
2020 wie folgt festgestellt:
                               §1
                         Wirtschaftsplan
Erfolgsplan
                                                                    Die AVL informiert
Gesamtertrag                                           337.000 €
Gesamtaufwand                                          337.000 €    Termine der AVL im Oktober 2020
Gewinn                                                       0€     1.10.2020        Restmüll 1.100 l
Vermögensplan                                                       06.10.2020       Biogut
Einnahmen                                                    0€     8.10.2020        Restmüll 1.100 l
Ausgaben                                                     0€     13.10.2020       Restmüll, Biogut
                                                                    15.10.2020       Restmüll 1.100 l
                            §2                                      20.10.2020       Biogut, Flach, Flach 1.100 l
                          Kredite                                   21.10.2020       Rund
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kredit-          22.10.2020       Restmüll 1.100 l
aufnahmen (Kreditermächtigungen) wird für das Wirtschaftsjahr       27.10.2020       Restmüll
2020 auf                                                  0€        29.10.2020       Restmüll 1.100 l
festgesetzt.
                            §3
              Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Ver-                 Zu verschenken
pflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf
                                                            0€
                                                                    •   BOMANN, Gefrierschrank, 3 Fächer, kaum genutzt, 3 Jahre alt
festgesetzt.
                                §5                                  Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte auf dem Bürger-
                  Kassenkreditermächtigungen                        meisteramt, Frau Rothkopf, Telefon 264-19.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirt-          Wir geben die Kontaktdaten weiter.
schaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden darf, wird auf                         100.000 €
festgesetzt.
Großbottwar, 29.5.2020
gez.                                                                    Impressum
Bürgermeister Ralf Zimmermann
Verbandsvorsitzender                                                    PLEIDELSHEIMER NACHRICHTEN
                                                                        Herausgeber: Gemeinde Pleidelsheim
Hinweis auf die Verletzung von Verfahrens- und Formvor-                 Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co.
schriften                                                               KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt
                                                                        Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge-           und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter
meindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung beim                   im Amt, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, Tel. 07144 264-0.
Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser          Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen-
                                                                        teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die              Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de.
Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber dem Zweckver-          Bezugspreis: Der Abonnementpreis bei Trägerzustellung beträgt € 17,05
band Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umge-                (halbjährlich).
                                                                        Anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co.
bung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die          KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt           wds@nussbaum-medien.de und Gemeindeverwaltung Pleidelsheim.
nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,       Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
                                                                        Abonnementgebühr.
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-                Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-
letzt worden sind.                                                      Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de,
Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder             Internet: www.gsvertrieb.de
Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder-
6 |                                                                   Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39

 Notfalldienste
 Notfallpraxis
 nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V.:
 Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen
 Zentraler ärztlicher Notdienst
 Öffnungszeiten:
 Mo - Do 18.00 Uhr - 07.00 Uhr
 Fr - Mo 16.00 Uhr - 07.00 Uhr durchgehend
 Feiertage durchgehend
 Telefonische Anmeldung erbeten unter: 116 117
 Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen.
 Kinderärzte
 Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis
 für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posi-
 lipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Frei-
 tag, 18.00 Uhr, bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Sams-
 tag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am
 nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung
 ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkar-
 te mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis
 18.00 Uhr geschlossen.
 Zahnärzte
 zu erfragen über Telefon 0711 7877733
 Tierärzte
 Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des
 Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen.
 Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken
 Marbach und Umgebung
 Freitag, 25.9.2020
 Stadt-Apotheke, 71723 Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1
 Tel. 07148 922273
 Samstag, 26.9.2020
 Sophien-Apotheke, 71691 Freiberg, Stuttgarter Str. 42
 Tel. 07141 271210
 Sonntag, 27.9.2020
 Apotheke im Center, 71711 Steinheim, Steinbeisstr. 15                  Aus der Arbeit des Gemeinderates
 Tel. 07144 80040
 Montag, 28.9.2020
 Stifts-Apotheke, 71720 Oberstenfeld, Grossbottwarer Str. 45          Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung
 Tel. 07062 8577                                                      vom 17.9.2020
 Dienstag, 29.9.2020                                                  TOP 1 - Öffentliche Sitzung
 Schiller-Apotheke, 71672 Marbach, Güntterstr. 14, Tel. 07144 85010   Informationen zur Coronavirus-Pandemie
 Mittwoch, 30.9.2020                                                  Sachverhalt
 Rosen-Apotheke, 74385 Pleidelsheim, Riedbachstr. 9                   -
 Tel. 07144 21060
                                                                      Verhandlungsverlauf
 Donnerstag, 1.10.2020
                                                                      BM Trettner informiert über den aktuellen Stand der Coronavirus-
 Brunnen-Apotheke, 71729 Erdmannhausen, Kirchstr. 3
                                                                      Pandemie in Pleidelsheim. Man habe heute nun den zweiten Fall
 Tel. 07144 38408
                                                                      bekommen, beide seien jedoch bereits in Quarantäne. Die Infor-
 Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr.
                                                                      mationen von anderen Behörden seien nicht immer optimal. Dies
                                                                      führte heute dazu, dass der Hauptamtsleiter Herr Müller nach
 Wasserversorgung Notdienst                                           18.00 Uhr von Tür zu Tür gehen musste, um die betroffene Person
 abends und am Wochenende 0151 26449324                               ausfindig zu machen. Es laufe bestimmt vieles gut, aber es gebe
                                                                      noch Verbesserungsbedarf.
 Sozialstation Pleidelsheim
 Träger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim.              Beschluss
 Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:                     -
 Sozialstation - Telefon 07144 264-59                                 TOP 2 - Öffentliche Sitzung
 (im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7)
 Sprechzeiten im Büro der Sozialstation                               Einwohneranfragen
 Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.                                 Sachverhalt
 Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbereit-          -
 schaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung.
 Mittwochstreff Demenzgruppe - 07144 264-59                           Verhandlungsverlauf
 Hospizgruppe Pleidelsheim - 07144 264-59                             Frau Link fragt, warum in der Riedbachstraße so viel Erdmaterial
                                                                      aufgefüllt wurde und ob nun die geplante Tiefgarage entfalle.
 Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
                                                                      BM Trettner antwortet, dass die Auffüllung aufgrund der zuvor
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39                                                                          | 7

erfolgten archäologischen Ausgrabungen notwendig war, damit         wären hier ca. 8 Monate das Mindestmaß gewesen. Der Bericht
die Spundwände installiert werden können.                           des Landesamts für Denkmalpflege werde auch an die Gemeinde
Frau Link ergänzt, dass sie das damals so angekündigt habe.         Pleidelsheim als Mehrfertigung gehen.
BM Trettner sagt, dass die Auffüllung mit Schotter nicht unge-      BM Trettner bedankt sich bei Herrn Schmidt und Herrn Aust für
wöhnlich sei.                                                       den interessanten Vortrag und lobt die geleistete Arbeit und
Beschluss                                                           Schnelligkeit der Ausgrabungen.
-                                                                   Beschluss
TOP 3 - Öffentliche Sitzung                                         -
Ärztehaus Pleidelsheim - Archäologische Grabungen
                                                                    TOP 4.1 - Öffentliche Sitzung
Sachverhalt
-                                                                   Errichtung eines Gartenhauses und eines Pools
                                                                    Flst. 3862, In den Schafgärten
Verhandlungsverlauf
BM Trettner begrüßt den Geschäftsführer Herrn Schmidt von der       Verhandlungsverlauf
Fodilus GmbH und seinen angestellten Archäologen Herrn Aust.        GR Hämmel fragt, ob es nicht schon in der Sitzung am 23.07.2020
Der Geschäftsführer Herr Schmidt führt aus, dass bis zum Jahr       eine Anfrage zu dem Bauvorhaben gab, welche abgelehnt wurde.
2016 die Ausgrabungen vom Landesamt für Denkmalpflege allei-        BM Trettner verneint dies.
ne ausgeführt wurden. Dies wurde nun getrennt. Selbstverständ-
lich fragen sich die Bauherren nun, warum man solche Ausgra-        Beschluss
bungen benötige. Dies sei gesetzlich vorgeschrieben, wenn man       Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
damit rechne, ein Denkmal zu finden. Das Landesamt für Denk-        Abstimmungsergebnis
malpflege bestimmt zuerst eine Voruntersuchung, nach dieser         Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0
werde dann klar, ob sich eine archäologische Ausgrabung lohne.
                                                                    Befangen 0
Immer wenn seine Firma beauftragt werde, möchte jemand ein
                                                                    Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Denkmal „zerstören“. Man könne dies mit der Umsiedlung von
z.B. Eidechsen vergleichen. In Pleidelsheim habe man bereits in     TOP 4.2 - Öffentliche Sitzung
den 1950er Jahren wertvolle Grabbeigaben bei den Friedhöfen
gefunden. Wenn der Verdacht auf Funde aus der Zeit des frühen       Sanierung der bestehenden Mauer und Verlängerung
Mittelalters bestehe, dann rufe dies das Landesamt für Denkmal-     um 7 m, Flst. 854/6, Neckarstraße
pflege auf den Plan. Dieses beauftrage nun eine Firma, welche       Verhandlungsverlauf
vermutete Funde ausgrabe. Die Ausgrabung sei die Ausgleichs-        GR Breuer möchte wissen, ob die Mauer in den Verkehrsraum
maßnahme für die Zerstörung eines Denkmals und leider nicht         rage.
förderfähig, da hier keine Erhaltung von Denkmälern vorliege.       BM Trettner antwortet, dass die Mauer nicht mehr über den Bord-
Der Archäologe Herr Aust sagt, dass nach erfolgter Auftragser-      stein hinaus gehe. Die neue Mauer sei somit hinter dem Verkehrs-
teilung die Baustelle eingerichtet wurde. Danach starte man die
                                                                    raum.
Ausgrabung und nach Abschluss werden die Ergebnisse im Büro
nachgearbeitet und dem Landesamt für Denkmalpflege über-            Beschluss
geben. Die Oberfläche, welche er vorfinde, sei seine Basis zum      1. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der
Starten. Zuerst werde mit einem Bagger der Oberboden entfernt,         Punkte 2 bis 4 erteilt.
dies bezeichne man als erstes Planum. Der zweite Schritt sei die    2. Es dürfen keine öffentlichen Flächen in Anspruch genommen
Abtragung in Abschnitten für das nächste Planum – in diesem Fall       werden. Die Mauer muss komplett auf Privateigentum sa-
für das Mittelalter. Nach diesem Schritt werde nun alles vermes-       niert/errichtet werden.
sen, fotografiert und dokumentiert. Die rot markierten Flächen      3. Dem Neubau wird nur in der Höhe zugestimmt, die für das
stellen vermutlich alte Mauern dar, die maximal aus dem 18. Jahr-      Abfangen des dahinterliegenden Erdreiches notwendig ist.
hundert stammen. Die blau markierten Bereiche seien die Such-       4. In der Baugenehmigung soll festgehalten werden, dass für
schnitte des Prospektionsteams. Man sehe auch auf den Bildern,         die Ein- und Ausfahrt von Garagen, Carports und Stellplätzen
dass sehr viel Abraum produziert wurde. Bei den Ausgrabungen           durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde generell keine
habe man mehrere Öfen gefunden. Auf der rechten Seite der Flä-         Halteverbote erlassen werden. Der Bauherr hat die Einfrie-
che war eine Pfostengrube vorhanden. Im Bereich der Ofenfläche
                                                                       dung so herzustellen, dass eine Ein- und Ausfahrt jederzeit,
habe man ein großes Stück Keramik gefunden, welches ungefähr
                                                                       auch bei ordnungsgemäß parkenden Fahrzeugen auf der öf-
aus dem 10. oder 11. Jahrhundert stammt. Zudem waren auf der
                                                                       fentlichen Fläche, gewährleistet ist.
Ausgrabungsfläche drei bis vier Grubenhäuser vorhanden. Die
archäologische Bearbeitung erfolge in einem Kreuzschnitt, wel-      Abstimmungsergebnis
cher geviertelt werde. Somit könne man die Struktur sehr gut er-    Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0
kennen. Bei den vorgefundenen Grubenhäusern handle es sich          Befangen 0
um sehr einfache Varianten. Am Rand der Fläche habe man noch        Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Funde aus der Latènezeit entdeckt, hier waren jedoch vermutlich
keine Öfen vorhanden. Besonders spannend sei der Uferbereich        TOP 5 - Öffentliche Sitzung
am Riedbach gewesen. Durch die feuchte Umgebung werden
organische Materialien wie Holz oder Leder besser erhalten. Bei     Baulückenbericht 2020
Holzfunden könne man genau ermitteln, was dort gebaut war           Sachverhalt
bzw. welche Vegetation zum damaligen Zeitpunkt vorhanden            Nachdem der 12. Baulückenbericht im Gemeinderat 2017 bera-
war. Bei Holz könne man das Alter auf mindestens 20 Jahre genau     ten wurde, liegt nun der 13. Baulückenbericht vor.
zurückverfolgen. Im Uferbereich habe man einen gut erhaltenen
Holzpfosten entdeckt, an welchem man sogar noch sieht, wo er        Wohnbaubereich:
mit der Axt geschlagen wurde. Durch die Digitalisierung der Plä-    Die Erfassung von Baulücken im Ortsbereich durch die Verwal-
ne habe man zudem vielseitige Möglichkeiten der Darstellung         tung erfolgt bereits seit dem Jahr 1984. Ziel dieser Erfassung und
von Funden.                                                         der Gespräche mit den Eigentümern war und ist, Baulücken im
Der Geschäftsführer Herr Schmidt fügt hinzu, dass durch die Di-     Ortsbereich zu aktivieren.
gitalisierung die Ausgrabungen viel schneller erfolgen können,      Durch die verschiedenen Planungsmaßnahmen im Innerortsbe-
jedoch im Büro Nacharbeit notwendig sei. Dadurch konnte man         reich und Gespräche mit den Eigentümern konnten seit 1989
die Fläche bereits nach 2,5 Monaten wieder freigeben, früher        eine Vielzahl von Lücken geschlossen werden.
8 |                                                                                   Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39

Bereich             1992 1995   2001   2003   2006   2009 2011   2014   2017   2020   Zusätzlich kommen noch die Mörikestr. 3 und die Marbacher Str.
Alter                32    22    17     16     11     10    10     10     14      8
                                                                                      62 hinzu. Beide Objekte hat die Gemeinde vom Landratsamt an-
Ortsbereich                                                                           gemietet, um die Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten.
Südlich               --   --     --     --     --     --   --     --      2      3
                                                                                      Aber auch mit dem Bau der Mörikestr. 1 und der Bebauung in der
Fliederweg                                                                            Hauptstr. 58 und 60 trägt die Gemeinde dazu bei, bezahlbaren
                                                                                      Wohnraum zu schaffen.
Westlich              --   --     --     --     --     --   --     --      1      0
Bachgartenstr
                                                                                      Gewerbebereich:
Nördlich              --   --     --     --     --     --   --     --      2      2   Zum fünften Mal wurden nun in den Baulückenbericht auch die
Achalmstr.
                                                                                      Gewerbebauflächen mit aufgenommen. Hier wären in der Theo-
Siedlungsquart        --   --     --     --     --     --   --     --      2      1   rie derzeit noch rund 27.157 qm Gewerbefläche bebaubar (zehn
ier Achal/Hoh.                                                                        Grundstücke). Ein Großteil der Fläche wird jedoch als mögliche
Ruhbronnweg                11     2      2      2      2     2     2       2      2   Erweiterungsfläche von einzelnen Betrieben vorgehalten bzw.
                                                                                      als Lagerflächen bereits genutzt. Hierbei handelt es sich um vier
Schafgärten     I     8     8     3      3      3      2     1     1       1      1
und II                                                                                Grundstücke mit einer Fläche von 12.993 qm.
                                                                                      Lediglich vier Grundstücke sind reine Gewerbebauplätze mit ei-
Inneres Sol          32    20     9      7      3      3     3     3       2      2
                                                                                      ner Fläche von 7.556 qm, die derzeit als eigenständige Grundstü-
Nord I                            3      2      2      2     0     0       0      0   cke nicht wirklich genutzt werden.
                                                                                      Auf diesen Flächen ist aber in absehbarer Zeit nicht damit zu
Schafgärten III                   4      4      4      3     3     3       2      1
und V                                                                                 rechnen, dass eine Bebauung stattfinden wird. Die Gemeinde
                                                                                      selbst hat derzeit keine eigenen Flächen mehr, die sie am Markt
Häldenweg II                                   22     15     2     0       0      0
                                                                                      anbieten kann.
Braunäcker II                                                      1       1      0   Der Gemeinderat hat daher mehrheitlich einer kleinen Erweite-
Schafgärten                                                                3      3
                                                                                      rung des Gewerbegebietes im Bereich der Fritz-Roth-Straße zu-
IIb                                                                                   gestimmt.
GESAMT               72    61    38     34     47     37    21    18     32     23    Verhandlungsverlauf
                                                                                      BM Trettner stellt den aktuellen Baulückenbericht vor. Er sei we-
Im Jahr 1989 gab es im alten Ortsbereich 45 Baulücken. Bis zum Be-
                                                                                      nig spektakulär, man sehe jedoch, dass in den letzten Jahren viele
richt 2017 konnten diese auf 14 reduziert werden. Diese 14 Baulü-
                                                                                      Baulücken geschlossen wurden. Es werde immer Baulücken ge-
cken hatten eine Gesamtfläche von 10.812 qm. Diese Baulücken
                                                                                      ben. Manche seien tatsächliche Baulücken, wie z.B. in den Schaf-
konnten bis zum August 2020 um sechs weitere Bauplätze und
                                                                                      gärten. Die Gemeindeverwaltung werde weiterhin an dem The-
somit auf insgesamt 8 Baulücken reduziert werden. Die bebaubare
                                                                                      ma dranbleiben und an die Eigentümer herantreten.
Fläche reduzierte sich somit um 7.328 qm auf nunmehr 3.484 qm.
Durch eine erneute Überprüfung der Wohnbaufläche kamen kei-                           Beschluss
ne neuen Baulücken hinzu. Auch fand keine Erschließung von                            Zur Kenntnisnahme und Beauftragung der Verwaltung im Rhyth-
weiteren Wohnbauflächen statt, so dass hierdurch auch keine                           mus von drei Jahren wieder zu berichten.
weiteren Baulücken hinzukamen.                                                        Abstimmungsergebnis
Zum Ende des Jahres 2020 beläuft sich somit die Zahl der Baulü-                       Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0
cken auf 23 mit einer Fläche von 13.070 qm. Dies ist gegenüber
                                                                                      Befangen 0
dem Jahr 2017 ein Rückgang von rund 10.00 qm.
                                                                                      Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Kaum bis keine dieser Bauflächen stehen aber zur Bebauung in
den nächsten fünf Jahren an, da auf den Grundstücken keine Bau-                       TOP 6 - Öffentliche Sitzung
verpflichtungen liegen und meist für die Nachkommen vorgehal-
ten werden. Umso wichtiger ist es daher auch für die Zukunft, dass,                   1. Fortschreibung Flächennutzungsplan
sollte die Gemeinde eine Umlegung anstreben, erst einmal das                          Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/ Ingers-
Rohbauland von der Kommune aufgekauft wird. Nur so kann mit                           heim/Tamm - 10. Änderung (Gemarkung Großingersheim) -
                                                                                      Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
der Ressource Boden schonend umgegangen werden.
Es ist seitens der Verwaltung jedoch auch nicht geplant, ein                          Sachverhalt
Wohngebiets in naher Zukunft umzulegen. Insbesondere die                              Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben der Stadtver-
Auslastung der Kindergärten, aber zum Teil auch der Schule wür-                       waltung Bietigheim-Bissingen vom 07.08.2020 informiert, dass
den bei einer weiteren Erschließung zu erheblichen Investitionen                      der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bie-
der Gemeinde führen.                                                                  tigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm am 28.07.2020 den Ent-
Diese Politik der Zurückhaltung hat aber auch ihren Preis. Die                        wurf für das o.g. Flächennutzungsplanverfahren sowie die Betei-
Bevölkerung alterte in Pleidelsheim in den letzten zehn Jahren                        ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
erheblich. So betrug das Durchschnittsalter 2003 noch 39 Jahre,                       beschlossen hat.
2015 schon 42,9 Jahre und im Jahr 2019 43,35 Jahre.                                   Die Gemeinde Pleidelsheim wird als Behörde, deren Aufgaben-
Des Weiteren sorgt diese Politik in einem wachsenden Ballungs-                        bereich durch die Planung berührt werden kann, am Verfahren
raum, dass nur noch schwer bezahlbarer Wohnraum zu bekom-                             beteiligt.
men ist. Daher ist die Gemeinde bereits vor einigen Jahren dazu                       Das Beteiligungsverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) klar
übergegangen, Wohnungen von Privatpersonen langfristig an-                            geregelt und legt unter anderem fest, zu welchen Themenberei-
zumieten, um auch bestimmten Personenkreisen Wohnraum an-                             chen die einzelnen beteiligten Behörden Stellungnahmen abge-
bieten zu können. Für die Vermieter hat dies den Vorteil, dass sie                    ben sollen:
mit der Gemeinde einen verlässlichen Vermieter haben und die                          § 4 BauGB: Beteiligung der Behörden
Gemeinde leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungs-                                  (1) 1Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
markt zur Verfügung stellen kann.                                                     Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind ent-
Insgesamt hat die Gemeinde derzeit 6 Wohnungen/Häuser mit                             sprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur
einer Fläche von rund 500 qm angemietet. Diese werden nicht                           Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De-
nur Flüchtlingen, sondern auch anderen Personengruppen ange-                          taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.
boten. Diese für die Gemeinde kostengünstige Form der Wohn-                           2
                                                                                       Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die
raumschaffung hilft der Gemeinde bei der Aufgabe, bezahlbaren                         Äußerung zu einer Änderung der Planung führt.
Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Anmietung                             (2) 1Die Gemeinde holt die Stellungnahmen der Behörden und sons-
von Wohnungen wird angestrebt, aber nicht zu jedem Preis, der                         tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
derzeit auf dem Markt verlangt wird.                                                  Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begrün-
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39                                                                                   | 9

dung ein. (…) ³In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und            Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige
sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich              Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau-
beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsich-              ungsplan entgegen.
tigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen             Verhandlungsverlauf
sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauli-          BM Trettner sagt, dass das Thema bereits ausgiebig diskutiert
che Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.               wurde.
4Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewer-
                                                                             GR’in Staudenmaier lobt die Stellungnahme der Verwaltung, die-
tung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese
                                                                             se sei sehr gut gewesen. Die Stellungnahme von Bietigheim emp-
Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
                                                                             fand sie als weniger befriedigend. Die Ingersheimer würden sich
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der               hier mehr Verkehr in die Gemeinde holen. Wenn eine Kommune
öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.01.2016 unter Tages-                  Gewerbegebiete ausweist, dann schimpfen die umliegenden
ordnungspunkt 6 behandelt.                                                   Kommunen, da niemand den Verkehr haben wolle. Die Mehr-
Daraufhin wurde die im Folgenden in der linken Spalte abge-                  belastung des Verkehrs müssen wir mittragen. Nach Ingersheim
druckte Stellungnahme abgegeben und durch den Zweckver-                      solle eine große Firma aus Bietigheim kommen. Bei dem vorlie-
band wie in der rechten Spalte dargestellt abgewogen:                        genden Verkehrsgutachten habe sie gestaunt, da man darin bei
Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim                                    200 Mitarbeitern von nur 15 Fahrzeugen ausgehe. Dies könne sie
hat in seiner Sitzung vom 21.01.2016 die Pla-                                sich nicht vorstellen. Zudem gehe es hier um nur 2 Hektar Fläche,
nungen des Zweckverbands „Gewerbepark                                        welche in Zukunft bis zu 16 Hektar groß werden solle. Sie fand die
Bietigheimer Weg“ zum Bebauungsplan „Bie-                                    Feststellung des Regierungspräsidiums zum Thema Ausweisung
tigheimer Weg Süd“ zur Kenntnis genommen.                                    von Gewerbegebieten gut. Dort habe man festgestellt, dass die
Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwal-
tung damit beauftragt, als Träger öffentlicher
                                                                             Ausweisung neuer Gewerbegebiete nicht dienlich sei für die be-
Belange, Bedenken gegen diesen Bebauungs-                                    stehenden LKW-Fahrverbote und für die Luftreinhaltung.
plan vorzubringen.                                                           Beschluss
Die bereits erfolgten Stellungnahmen der                                     Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige
Gemeinde Pleidelsheim zur Ausweisung von                                     Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau-
neuen Gewerbeflächen im Gebiet „Gröninger                                    ungsplan entgegen.
Weg West“ haben weiter Bestand.
                                                 Die Hinweise werden zur     Die Gemeinde Pleidelsheim wird folgende Stellungnahme abgeben:
Insbesondere werden erhebliche Bedenken be-      Kenntnis genommen.          Die Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim zur frühzeitigen
züglich der Zunahme des Verkehrs entlang der                                 Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren und im Bebau-
L 1125 vorgebracht. Durch die massive Erwei-
terung des Gewerbegebiets „Bietigheimer Weg                                  ungsplanverfahren hat weiterhin Bestand.
Süd“ um rund 16 ha Gewerbefläche wird es zu                                  Die Abwägung, als Maßnahme könnten konkrete Vereinbarun-
einer deutlichen Zunahme des zu- und abfah-                                  gen mit den betroffenen Firmen getroffen werden, um den Zu-
renden Verkehrs durch die Ortsdurchfahrt (L                                  und Abfahrtsverkehr aus dem Gewerbegebiet nicht durch die
1125) der Gemeinde Pleidelsheim führen.                                      bewohnten Ortskerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu len-
Auch wird durch diese Erweiterung des Ge-        Als Maßnahme zur Ver-       ken, wird durch die Gemeinde Pleidelsheim kritisch gesehen und
werbegebietes das LKW-Durchfahrtsverbot,         kehrsvermeidung        in   daher abgelehnt. Privatrechtliche Vereinbarungen wären spätes-
das im Rahmen der Luftreinhalteplanung           den Ortskernen Ingers-      tens bei Verkauf/Vermietung eines Gewerbegrundstückes hinfäl-
ein wichtiger Bestandteil war, ad absurdum       heim und Pleidelsheim       lig, eine Kontrolle zudem schwierig.
geführt. Es ist daher zu befürchten, dass die    wird ein Vorschlag des      Es wird daher, auch gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, ge-
Grenzwerte für PM10 (Tagesmittelwert), die       Regierungspräsidiums        fordert, das Gewerbegebiet nicht in die Ausnahmen des als Maß-
seit drei Jahren eingehalten werden, wieder      Stuttgart weiterverfolgt.   nahme M1 im Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbe-
überschritten werden. Für diesen Fall müsste     Der Vorschlag des Regie-
sich die Gemeinde Pleidelsheim weitere recht-                                zirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, angeordnetes Zeichen 253
                                                 rungspräsidiums lautet
liche Schritte vorbehalten.                      wie folgt:                  („Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“), aufzunehmen und damit
Daher müsste vor der tatsächlichen Erweite-      Als Maßnahme könnten        eine öffentlich-rechtliche Grundlage für das Durchfahrtsverbot
rung des Gewerbegebietes „Bietigheimer Weg       konkrete Vereinbarungen     nach Ingersheim zu schaffen. Diese Verkehrsreglung muss vor
Süd“ ein Verkehrskonzept vorgelegt werden,       mit den betroffenen Fir-    Erstbezug der Firmen im Gewerbegebiet in Kraft getreten sein,
aus dem ersichtlich ist, wie der Verkehrsfluss   men getroffen werden,       um den Verkehr von Anfang an nicht durch die bewohnten Orts-
aller Voraussicht nach bei einer Vollbelegung    um den Zu- und Abfahrts-    kerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu lenken.
des Gewerbegebietes sein wird. Das Verkehrs-     Verkehr aus dem Gewer-      Wir teilen die Auffassung der Verwaltungsgemeinschaft, dass
konzept des Regierungspräsidiums Stuttgart       begebiet nicht durch die    vom Gewerbegebiet die Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-
aus dem Jahr 2012 wäre aus Sicht des Ge-         bewohnten      Ortskerne
                                                 von Ingersheim und Plei-
                                                                             Nord ortsdurchfahrtsfrei und in nur wenigen Minuten zu errei-
meinderates Grundvoraussetzung für die Er-                                   chen ist. Daher ist eine Befreiung vom LKW-Durchfahrtsverbot
weiterungspläne der Gemeinde Ingersheim.         delsheim zu lenken.
                                                                             durch Pleidelsheim nach Ingersheim weder notwendig noch ziel-
Bisher sieht die Gemeinde Pleidelsheim ihre                                  führend.
Interessen hinsichtlich der verkehrlichen Aus-
                                                                             Eine Zunahme des zu- und abfahrenden LKW-Verkehrs durch die
wirkungen in keiner Weise berücksichtigt.
                                                                             Ortsdurchfahrt (L 1125) der Gemeinde Pleidelsheim ist nicht hin-
Des Weiteren hat die Gemeinde Pleidelsheim       Es wurde ein Klimagut-      nehmbar und weder mit dem Luftreinhalte-/Aktionsplan für den
Bedenken gegen die Ausrichtung des Gewer-        achten zum Bebauungs-
begebietes, denn durch die Ausdehnung von
                                                                             Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, noch mit der
                                                 plan erstellt. Die Ergeb-   Lärmaktionsplanung der Gemeinde Pleidelsheim vereinbar.
Nord nach Süd wird die für die Gemeinde Plei-    nisse der Untersuchung
delsheim hochbedeutende Kaltluftschneise         wurden in den Bebau-        Abstimmungsergebnis
durchschnitten. Die Folgen für die Gemeinde      ungsplan eingearbeitet,
Pleidelsheim, aber auch für das FFH-Gebiet
                                                                             Für den Beschluss 11 Gegen den Beschluss 0        Enthaltungen 4
                                                 um negative Auswirkun-
Altneckar müssen im weiteren Verlauf der Pla-    gen zu vermeiden            Befangen 0
nungen tiefergehender untersucht werden.                                     Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Auf Grund des immer deutlicher werdenden
Klimawandels sind solche Durchschneidungen                                   TOP 7 - Öffentliche Sitzung
von Kaltluftschneisen eigentlich nicht mehr zu                               Bebauungsplan "Bietigheimer Weg Süd - 1. Bauabschnitt"
vertreten. Es wird daher seitens der Gemeinde
                                                                             des Zweckverbands Gewerbepark Bietigheimer Weg
Pleidelsheim angeregt, die Ausdehnung des
Gewerbegebietes von einem Nord/Süd-Verlauf                                   (Gemarkung Großingersheim)
auf einen Ost/West-Verlauf umzustellen.                                      - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
                                                                             Sachverhalt
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Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben des Zweckver-                       Daher müsste vor der tatsächlichen Erwei-
bands Gewerbepark Bietigheimer Weg vom 07.08.2020 informiert,                     terung des Gewerbegebietes „Bietigheimer
dass die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Gewer-                        Weg Süd“ ein Verkehrskonzept vorgelegt
bepark Bietigheimer Weg am 15.06.2020 den Entwurf für das o.g.                    werden, aus dem ersichtlich ist, wie der Ver-
Bebauungsplanverfahren sowie die Beteiligung der Behörden und                     kehrsfluss aller Voraussicht nach bei einer
                                                                                  Vollbelegung des Gewerbegebietes sein
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen hat.
                                                                                  wird. Das Verkehrskonzept des Regierungs-
Die Gemeinde Pleidelsheim wird als Behörde, deren Aufgaben-                       präsidiums Stuttgart aus dem Jahr 2012
bereich durch die Planung berührt werden kann, am Verfahren                       wäre aus Sicht des Gemeinderates Grund-
beteiligt.                                                                        voraussetzung für die Erweiterungspläne
Das Beteiligungsverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) klar                       der Gemeinde Ingersheim.
geregelt und legt unter anderem fest, zu welchen Themenberei-                     Bisher sieht die Gemeinde Pleidelsheim ihre
chen die einzelnen beteiligten Behörden Stellungnahmen abge-                      Interessen hinsichtlich der verkehrlichen
ben sollen:                                                                       Auswirkungen in keiner Weise berücksichtig.
                                                                                                                                  Es wurde ein Klimagutach-
§ 4 BauGB: Beteiligung der Behörden                                               Des Weiteren hat die Gemeinde Pleidels-         ten zum Bebauungsplan
(1) 1Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren                heim Bedenken gegen die Ausrichtung des         erstellt. Die Ergebnisse der
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind ent-                  Gewerbegebietes, denn durch die Ausdeh-         Untersuchung wurden in
sprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur                  nung von Nord nach Süd wird die für die Ge-     den Bebauungsplan einge-
                                                                                  meinde Pleidelsheim hochbedeutende Kalt-        arbeitet, um negative Aus-
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De-
                                                                                  luftschneise durchschnitten. Die Folgen für     wirkungen zu vermeiden.
taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.                die Gemeinde Pleidelsheim, aber auch für
2
 Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die               das FFH-Gebiet Altneckar müssen im wei-
Äußerung zu einer Änderung der Planung führt.                                     teren Verlauf der Planungen tiefergehender
(2) 1Die Gemeinde holt die Stellungnahmen der Behörden und sons-                  Untersucht werden.
tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die                Auf Grund des immer deutlicher werden-
Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begrün-                      den Klimawandels sind solche Durch-
dung ein. (…) ³In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und                 schneidungen von Kaltluftschneisen ei-
sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich                   gentlich nicht mehr zu vertreten. Es wird
beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsich-                   daher seitens der Gemeinde Pleidelsheim
                                                                                  angeregt, die Ausdehnung des Gewerbe-
tigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen                  gebietes von einem Nord/Süd-Verlauf auf
sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauli-               einen Ost/West-Verlauf umzustellen.
che Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.
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 Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewer-           Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige
tung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese               Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau-
Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.                          ungsplan entgegen.
Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der
öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.01.2016 unter Tages-                   Verhandlungsverlauf
ordnungspunkt 7 behandelt.                                                    -
Daraufhin wurde die im Folgenden in der linken Spalte abge-                   Beschluss
druckte Stellungnahme abgegeben und durch den Zweckver-                       Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige
band wie in der rechten Spalte dargestellt abgewogen:                         Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau-
Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidels-                                        ungsplan entgegen.
heim hat in seiner Sitzung vom 21.01.2016                                     Die Gemeinde Pleidelsheim wird folgende Stellungnahme abgeben:
die Planungen des Zweckverbands „Ge-
werbepark Bietigheimer Weg“ zum Be-
                                                                              Die Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim zur frühzeitigen
bauungsplan „Bietigheimer Weg Süd“ zur                                        Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren und im Bebau-
Kenntnis genommen. Der Gemeinderat                                            ungsplanverfahren hat weiterhin Bestand.
hat die Gemeindeverwaltung damit be-                                          Die Abwägung „Als Maßnahme könnten konkrete Vereinbarungen
auftragt, als Träger öffentlicher Belange,                                    mit den betroffenen Firmen getroffen werden, um den Zu- und Ab-
Bedenken gegen diesen Bebauungsplan                                           fahrts-Verkehr aus dem Gewerbegebiet nicht durch die bewohnten
vorzubringen.                                                                 Ortskerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu lenken“ wird durch die
Die bereits erfolgten Stellungnahmen der                                      Gemeinde Pleidelsheim kritisch gesehen und daher abgelehnt. Privat-
Gemeinde Pleidelsheim zur Ausweisung                                          rechtliche Vereinbarungen wären spätestens bei Verkauf/Vermietung
von neuen Gewerbeflächen im Gebiet „Grö-                                      eines Gewerbegrundstückes hinfällig, eine Kontrolle zudem schwierig.
ninger Weg West“ haben weiter Bestand.        Die Hinweise werden zur
                                              Kenntnis genommen.              Es wird daher, auch gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, ge-
Insbesondere werden erhebliche Bedenken                                       fordert, das Gewerbegebiet nicht in die Ausnahmen des als Maß-
bezüglich der Zunahme des Verkehrs entlang
der L 1125 vorgebracht. Durch die massive
                                                                              nahme M1 im Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbe-
Erweiterung des Gewerbegebiets „Bietig-                                       zirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, angeordneten Zeichen 253
                                              Als Maßnahme zur Verkehrs-      („Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“) aufzunehmen und damit
heimer Weg Süd“ um rund 16 ha Gewerbe-        vermeidung in den Ortsker-
fläche wird es zu einer deutlichen Zunahme                                    eine öffentlich-rechtliche Grundlage für das Durchfahrtsverbot
                                              nen Ingersheim und Plei-
des zu- und abfahrenden Verkehrs durch die    delsheim wird ein Vorschlag     nach Ingersheim zu schaffen. Diese Verkehrsreglung muss vor
Ortsdurchfahrt (L 1125) der Gemeinde Plei-    des Regierungspräsidiums        Erstbezug der Firmen im Gewerbegebiet in Kraft getreten sein,
delsheim führen.                              Stuttgart weiterverfolgt. Der   um den Verkehr von Anfang an nicht durch die bewohnten Orts-
Auch wird durch diese Erweiterung des         Vorschlag des Regierungs-       kerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu lenken.
Gewerbegebietes das LKW-Durchfahrts-          präsidiums lautet wie folgt:    Wir teilen die Auffassung des Zweckverbands, dass vom Gewer-
verbot, das im Rahmen der Luftreinhalte-      Als Maßnahme könnten            begebiet „die Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Nord orts-
planung ein wichtiger Bestandteil war, ad     konkrete Vereinbarungen
absurdum geführt. Es ist daher zu befürch-
                                                                              durchfahrtsfrei und in nur wenigen Minuten zu erreichen“ ist.
                                              mit den betroffenen Firmen
ten, dass die Grenzwerte für PM10 (Tages-     getroffen werden, um den
                                                                              Daher ist eine Befreiung vom LKW-Durchfahrtsverbot durch Plei-
mittelwert), die seit drei Jahren eingehal-   Zu- und Abfahrts-Verkehr        delsheim nach Ingersheim weder notwendig noch zielführend.
ten werden, wieder überschritten werden.      aus dem Gewerbegebiet           Eine Zunahme des zu- und abfahrenden LKW-Verkehrs durch die
Für diesen Fall müsste sich die Gemeinde      nicht durch die bewohnten       Ortsdurchfahrt (L 1125) der Gemeinde Pleidelsheim ist nicht hin-
Pleidelsheim weitere rechtliche Schritte      Ortskerne von Ingersheim        nehmbar und weder mit dem Luftreinhalte-/Aktionsplan für den
vorbehalten.                                  und Pleidelsheim zu lenken.     Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, noch mit der
                                                                              Lärmaktionsplanung der Gemeinde Pleidelsheim vereinbar.
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39                                                                          | 11

Abstimmungsergebnis                                                  gangene Spende.
Für den Beschluss 10 Gegen den Beschluss 0        Enthaltungen 5     Sozialstation                                              55,00 €
Befangen 0
Dem Beschluss wurde zugestimmt.                                      Beschluss
                                                                     Der Annahme der Spende wird zugestimmt.
TOP 8 - Öffentliche Sitzung
Lärmaktionsplan der Stadt Freiberg a.N.                              Abstimmungsergebnis
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange                          Für den Beschluss 14 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0
                                                                     Befangen 0
Sachverhalt                                                          Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Das Verfahren zur Aufstellung, Überprüfung und Überarbeitung
eines Lärmaktionsplanes (LAP) ist im Wesentlichen in § 47d BIm-      TOP 11 - Öffentliche Sitzung
SchG geregelt.                                                       Bekanntgaben
Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben der Stadt Frei-        Sachverhalt
berg am Neckar vom 30.07.2020 informiert, dass der Gemeinde-         -
rat der Stadt Freiberg a. N. am 28.07.2020 den Entwurf des Lär-
maktionsplanes sowie dessen Auslegung und die Anhörung der           Verhandlungsverlauf
Träger öffentlicher Belange beschlossen hat.                         GR Günther nimmt wieder an der Sitzung teil.
Die Gemeinde Pleidelsheim wird als Behörde, deren Aufgaben-          BM Trettner gibt bekannt, dass vom Kulturring am Tag der Deut-
bereich durch die künftige Planung berührt werden kann, am           schen Einheit ein Konzert im Bereich des Schulhofes/der Bücherei
Verfahren beteiligt.                                                 veranstaltet werde. Der Beginn sei um 19.00 Uhr.
Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige       Beschluss
Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Lärmakti-             -
onsplan derzeit nicht entgegen.
                                                                     TOP 12 - Öffentliche Sitzung
Verhandlungsverlauf                                                  Ausscheiden von GR Sigrid Wildermuth aus dem Gemeinderat.
GR’in Staudenmaier sagt, wer Gewerbegebiete ausweise, müsse
auch mit Lärm rechnen. Evtl. sollte Freiberg schauen, wie der Kno-   Information für die Bürgerinnen und Bürger
tenpunkt an der Brücke entlastet werden könne.                       Einen ausführlichen Bericht über die Verabschiedung der Ge-
                                                                     meinderätin Frau Sigrid Wildermuth finden Sie im aktuellen
Beschluss                                                            Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim unter der Rubrik „Wissens-
Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige       wertes aus der Gemeinde“.
Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Lärmakti-
onsplan derzeit nicht entgegen.                                      Sachverhalt
Die Gemeinde Pleidelsheim wird daher keine Stellungnahme ab-         Mit dem Schreiben vom 15. Juni 2020 bittet Frau Gemeinderätin
geben.                                                               Sigrid Wildermuth, ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat ge-
                                                                     mäß § 16 Abs. I Nr. 3 und Nr. 6 der GemO zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis                                                  Frau Wildermuth teilt in ihrem Schreiben an die Verwaltung mit,
Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0            dass sie im September diesen Jahres nun bereits 16 Jahre im Ge-
Befangen 0                                                           meinderat tätig und älter als 62 Jahre ist, was ein Ausscheiden aus
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.                           dem Gemeinderat während der laufenden Amtszeit ermöglicht.
TOP 9 - Öffentliche Sitzung                                          § 16 Abs. I der GemO regelt das Ausscheiden aus einer ehrenamt-
Beteiligungsbericht 2020 über die Unternehmen des priva-             lichen Tätigkeit. Hiernach kann ein Gemeinderat sein Ausschei-
ten Rechts der Gemeinde Pleidelsheim                                 den aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit unter anderem verlan-
Sachverhalt                                                          gen, wenn er länger als zehn Jahre dem Gemeinderat angehört
Siehe Beteiligungsbericht                                            hat (§ 16 Abs.I Nr. 3 GemO) oder älter als 62 Jahre ist (§16 Abs.I
                                                                     Nr. 6 GemO).
Verhandlungsverlauf                                                  Da Frau Wildermuth diese Voraussetzungen erfüllt, ist dem An-
Vor Beginn des Tagesordnungspunkts verlässt GR Günther den           trag von Frau Wildermuth zuzustimmen.
Sitzungssaal.                                                        Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag von Frau Gemein-
BM Trettner führt aus, dass der Beteiligungsbericht die Verwal-      derätin Wildermuth gemäß § 16 Abs. I Nr. 3 und Nr. 6 GemO zu-
tung jedes Jahr auf das Neue beschäftige. Enthalten seien u.a.       zustimmen.
die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim als 100-prozentige Tochter
der Gemeinde und die Kawag AG & Co. KG - hier sei die Gemeinde       Verhandlungsverlauf
mit 51 % am eigenen Stromnetz beteiligt. Im Jahr 2019 habe man       GR’in Wildermuth ist befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
sich zudem an dem Windpark Aalen-Waldhausen beteiligt und in         BM Trettner verabschiedet die langjährige Gemeinderätin Frau Si-
diesem Jahr werde sich die Gemeinde Pleidelsheim rückwirkend         grid Wildermuth. Es stimme ihn wehmütig, da er sie sehr schätze.
zum 01.01.2020 an dem Solarpark Speichersdorf mit 3 % beteili-       16 Jahre sei sie nun als Gemeinderätin aktiv gewesen und habe
gen. Den Beschluss hierfür habe der Gemeinderat bereits gefasst.     die Kommunalpolitik in Pleidelsheim mitgestaltet. Ihre erste Kan-
                                                                     didatur war im Jahr 2004, in einer Zeit, in der ein Bürgermeister
Beschluss                                                            partout eine Umgehungsstraße bauen wollte, was ihr nicht pass-
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Erstellung des Be-       te, obwohl sie in der Hauptstraße immens vom Verkehr belastet
teiligungsberichts 2020 ortsüblich bekanntzugeben.                   sei. Doch wenn man weiß, dass sie als ehemalige aktive Landwir-
Abstimmungsergebnis                                                  tin mit diesem Grund und Boden ihr Einkommen gesichert habe,
Für den Beschluss 14 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0            dann werde einem klar, warum sie gegen die Umgehungsstraße
Befangen 0                                                           war. Bei ihrer ersten Wahl in den Gemeinderat erhielt Frau Wil-
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.                           dermuth ein tolles Ergebnis mit 1.073 Stimmen. Das damalige
                                                                     Wahl-Ergebnis war aber auch das Ergebnis der klaren Haltung
TOP 10 - Öffentliche Sitzung                                         zu gewissen politischen Themen. Die unterschiedlichen Auffas-
Spenden                                                              sungen und die geradlinige Art habe er immer an ihr geschätzt.
                                                                     Gemeinsam mit ihren Mitstreitern wie z.B. dem viel zu früh ver-
Sachverhalt
                                                                     storbenen ehemaligen Gemeinderatskollegen Jürgen Bolz habe
-
                                                                     sie die Gruppierung „WIR - Bürger für Pleidelsheim“ gegründet,
Verhandlungsverlauf                                                  und wurde aufgrund der kommunalpolitischen Arbeit fünf Jahre
Herr Malthaner, stellvertretender Kämmerer, verliest die einge-      nach der ersten Wahl mit einem tollen persönlichen Ergebnis mit
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