Freitag 25 14: Ludwig - Gemeinde ...
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Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim 25.09.2020 Freitag, 25. September 2020 14:00 bis 19:30 Uhr Festhalle LudwigJahnStr. 6 74385 Pleidelsheim Dringend Erstspender gesucht! Auch in „CoronaZeiten“ ist die Blutspende sehr sicher. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Onlineterminreservierung statt: https://terminreservierung.blutspende.de/m/pleidelsheimfesthalle Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Blutspende mit!
2 | Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 TERMINKALENDER PLEIDELSHEIM Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter Evang. Fr. 25.09.20 20.00 Uhr Ökumenischer Themenabend Kirchengemeinden Gemeindehaus Kapelle, So. 27.09.20 10.30 Uhr Familiengottesdienst Evang.meth. Kirche Friedrichstraße 3 14.00 Uhr bis So. 27.09.20 Kinderkleidermarkt Schulhof Krabbelstube 16.00 Uhr 10.00 Uhr bis Di. 29.09.20 Verkauf Apfelsaftaktion Bauhofgelände Verein Flur und Verkehr 13.00 Uhr Sa. 03.10.20 18.45 Uhr Offenes Singen zum 3. Oktober vor der Ortsbücherei Kulturring Pleidelsheim Deutsches Rotes Kreuz DRK-Blutspendedienst DRK bittet dringend um Blutspenden Wie der DRK-Blutspendedienst mitteilt, sind die Bestände der Blutkonserven in den letzten Tagen stark gesun- ken. Ursachen seien die anhaltende Urlaubszeit, die hohen Temperaturen der letzten Wochen sowie der Ausfall zahlreicher Blutspendetermine, da viele Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht genutzt werden können. Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Heilung und Lebensrettung aber oft- mals das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten mit Krebs und schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neugeborene: Die Liste der Patienten ist schier unendlich. Täglich werden für Patienten in Deutschland durch den aktuell hohen Bedarf in den Kliniken 15.000 Bluttrans- fusionen benötigt. Das DRK lädt Sie zum nächsten Blutspendetermin am Freitag, 25.9.2020, von 14.00 bis 19.30 Uhr in der Festhalle, Ludwig-Jahn-Straße 6, 74385 Pleidelsheim, ein. Auch in Corona-Zeiten ist die Blutspende sehr sicher. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blut- spende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung unter https://terminreservierung.blutspen- de.de/m/pleidelsheim-festhalle statt. Bei Fragen rund um die Blutspende oder bei Problemen mit der Terminreservierung stehen Ihnen die Mitarbei- ter der kostenfreien Service-Hotline unter 0800 1194911 zur Verfügung. Blutspendetermine werden beim DRK unter Kontrolle und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter den höchsten Hygiene- und Sicherheitsstandards durchgeführt. Die Mitarbeiter sind für derartige Situationen besonders geschult. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem "sonstiger" Alltagssituationen. Wie auch sonst gilt: Gehen Sie nur zur Blutspende, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Menschen mit Erkältungssymp- tomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur) werden nicht zur Blutspende zugelassen. Wenn Sie Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten Wochen in einem Risiko- gebiet aufgehalten haben, müssen Sie bitte bis zur nächsten Blutspende vier Wochen pausieren. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.blutspende.de/informationen-zum-coronavirus.
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 | 3 frei raum E R L Ö S E R K I R C H E WeiterEin Konzert mit Steffi Neumann 3.10. Steffi Neumann brennt für das Leben und für ihren Glauben. Erleben Sie eine eindrucks- volle Musikerin mit Feingefühl und Charme. Veranstaltungsort: Halle auf der Schray Schrayweg 1 · 71729 Erdmannhausen Einlass 19:00 Uhr · Beginn: 19:30 Uhr Eintritt frei(willig) Es gilt das örtliche Hygienekonzept. Bitte Mund-Nase-Schutz mitbringen. Veranstalter: Evangelisch-methodistische Kirche · Wielandstraße 18 · 71672 Marbach · www.emk-marbach.de Beginn 19 Uhr. Treffpunkt 18.45 Uhr vor der Bücherei. Apfelsaftaktion Wir verkaufen am Versaftungstag unsere „Neckarperle“! Wann: Dienstag, 29. September, ab 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr Wo: Bauhofgelände, Marbacher Straße, Pleidelsheim An diesem Tag können Sie schon die praktische 5-l-Box erwerben (es wird eine kleine Menge Birnensaft in 3-l-Boxen zum Verkauf kommen). Bitte Kerzen Liedtexte werden Auch unerhitzter Saft wird angeboten, z.B. zur Mostherstellung oder mitbringen. ausgeteilt. einfach zum Sofortverzehr. Bitte Behälter zum Abfüllen mitbringen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bitte an die Hygiene- und Abstandsregeln denken! Heidi Kofink und Albrecht Reuther (Weitere Informationen im Textteil Kulturring)
4 | Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland Amtliche Bekanntmachungen nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem be- liebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risiko- gebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Zum 30.9.2020 ist die Corona-Verordnung der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von 14 Tagen geändert worden nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben. Dies bedeutet unter anderem, Sie dürfen 14 Tage lang Ihre Wohnung nicht verlas- Folgende Punkte, die in den meisten Hygienekonzepten der sen und keine Besucher empfangen (§ 3 CoronaVO EQT). Betriebe und Gaststätten bereits vorhanden waren, werden klarstellend aufgenommen: Diverse Ausnahmen von der Einreise-Quarantäne sind in § 4 - Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg CoronaVO EQT geregelt (u.a. für Saisonarbeiter und bestimmte wird bis zum 30. November 2020 verlängert. andere Berufe sowie für Personen, die das oben genannte ärztli- - Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird ins- che Zeugnis haben). Alle diese Ausnahmen gelten jedoch nur, gesamt verschärft: soweit die Personen keine Symptome aufweisen, die auf eine * In Gaststätten, Restaurants, Bars etc. besteht nun auch für Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Besucher eine Maskenpflicht, sofern sie sich nicht an ihrem Treten binnen 14 Tagen nach der Einreise Symptome auf, die Platz befinden (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 CoronaVO). auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen, haben die Per- * Die Maskenpflicht gilt auch in Freizeitparks und Vergnü- sonen unverzüglich die zuständige Behörde (Gemeinde Plei- gungsstätten in geschlossenen Räumen und in Warteberei- delsheim: E-Mail an r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und chen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 CoronaVO). * Beim praktischen Fahr-, Boots- und Flugunterricht, ein- a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de) hierüber zu informieren. schließlich der jeweiligen praktischen Prüfung, (§ 3 Abs. 1 Nr. Bitte prüfen Sie daher, ob eine Urlaubsreise bzw. ein Familienbe- 9 CoronaVO) ist nun ebenfalls eine Maske zu tragen. such in ein Risikogebiet unbedingt notwendig ist. * Ausnahmen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung be- Bei Verstoß gegen die Regeln der Corona-Verordnungen sind nötigen nun in der Regel eine ärztliche Bescheinigung (§ Strafen bis zu 25.000 € festgesetzt. 3 Abs. 2 CoronaVO). Der von bestimmten Gruppierungen Zu den Risikogebieten gehören unter anderem (Stand 10.9.2020, in der Vergangenheit vorgenommene Aufruf zum Boykott 15.50 Uhr; jeweils ganzes Land oder einzelne Landesteile): Ägyp- zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mit der ten, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Frankreich, Kosovo, Kro- Rechtslage vereinbar. atien, Republik Moldau (Moldawien), Rumänien, Schweiz, - Verantwortliche von Einrichtungen und Geschäften müssen Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, USA. Außerdem waren über die Maskenpflicht informieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaVO). weitere Landesteile von Rumänien, Belgien und Bulgarien in - Die typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung wur- den vergangenen 14 Tagen Risikogebiete. den an die neuesten Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts Eine Übersicht aller Risikogebiete finden Sie unter angepasst (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 CoronaVO). Dies sind unter ande- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi- rem Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder rus/Risikogebiete_neu.html. Die Liste wird laufend aktualisiert, Geruchssinns. - Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht besteht nun ein Zu- prüfen Sie daher am besten direkt vor Ihrem Urlaub und direkt tritts- und Teilnahmeverbot (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO). nach Ihrer Rückkehr, ob Ihr Reiseland gelistet ist. - Die Untersagung von Veranstaltungen mit über 500 Teilneh- Achtung, Verwechslungsgefahr: Die „Risikogebiete“ sind menden bleibt über den 30. September 2020 hinaus beste- nicht identisch mit den „Reisewarnungen“ des Auswärtigen hen (§ 10 Abs. 3 CoronaVO). Amtes! Beispiel: Die ganze Türkei ist ein Risikogebiet, eine Rei- - Die §§ 4 bis 8 CoronaVO (Hygieneanforderungen, Hygiene- sewarnung besteht aber nur für bestimmte Regionen der Türkei. konzepte, Datenverarbeitung, Zutritts- und Teilnahmever- Bitte richten Sie Ihre Meldung an die Gemeinde Pleidels- bot sowie Arbeitsschutz) gelten künftig auch für Boots- und heim immer per E-Mail an die beiden folgende Adressen: Flugschulen (§ 14 Nr. 5 CoronaVO). r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de und a.mueller@rathaus- pleidelsheim.de (Mails zu Corona-Quarantäne werden jeweils von einer der beiden Adressen auch an Wochenenden und Feier- Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und tagen abgerufen und beantwortet). Testung in Kraft! Geben Sie in Ihrer Meldung per E-Mail immer folgende Daten Die Gemeinde Pleidelsheim weist alle Urlauber auf Folgendes hin: an: Seit dem 16. Juni 2020 galt die neue „Verordnung zu Quarantäne- - Name und Vorname aller Reisenden maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus - Datum der Einreise nach Deutschland SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO - vollständige Adresse EQ)“. Diese wurde zum 29. August 2020 durch die „Verordnung des - "Es liegen bereits Krankheitsanzeichen (Symptome) vor" Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für oder "Es liegen keine Krankheitsanzeichen vor" Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Co- - "Es liegt ein ärztliches Attest vor" (dieses bitte unbedingt als rona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQT)“ abgelöst. PDF oder Foto beifügen!) - "Es liegt eine Ausnahme von der Quarantäne vor" (bitte ge- Für Reisende gilt nun Folgendes: naue Ausnahme benennen!) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem be- Wasser- und Abwassergebühren liebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risiko- - 3. Abschlagszahlung 2020 gebiet war oder noch ist, sind verpflichtet, ein ärztliches Zeug- Zum 30.9.2020 wird die 3. Abschlagszahlung der Wasser- und nis unverzüglich der für sie zuständigen Behörde (Gemeinde Abwassergebühren 2020 fällig. Die Gebührenbescheide wurden Pleidelsheim: E-Mail an r.trettner@rathaus-pleidelsheim.de Ihnen bereits im Februar 2020 zugestellt. und a.mueller@rathaus-pleidelsheim.de) vorzulegen; dies Wir bitten alle Barzahler, sich diesen Termin vorzumerken. gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bun- Bei allen Abbuchern werden die Beträge entsprechend eingezo- desrepublik Deutschland eingereist sind (§ 2 CoronaVO EQT). gen. Die Abbuchung erfolgt am 1.10.2020. Als ärztliches Zeugnis gilt auch die Bescheinigung eines fachärzt- Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Frau Rieke- lich geführten Testlabors. mann, Tel. 264-22.
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 | 5 Beteiligungsbericht über die Unternehmen des mann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende privaten Rechts der Gemeinde Pleidelsheim 2020 dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechts- Die Gemeinde Pleidelsheim hat im August 2020 den Beteiligungs- aufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder bericht nach § 105 der Gemeindeordnung für ihre Beteiligungen ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- an Unternehmen des privaten Rechts im Jahr 2019 erstellt. Der ten innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat. Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.9.2020 darüber beraten. Die Erstellung des Beteiligungsberichtes wird hiermit öffentlich Genehmigung bekannt gegeben. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Mit Erlass vom 29.7.2020 hat das Landratsamt Ludwigsburg die der Beteiligungsbericht von Montag, 28. September, bis Diens- Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung des Zweck- tag, 6. Oktober 2020, – je einschließlich – während der üblichen verbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Sprechzeiten auf dem Rathaus, Zimmer 15, zur Einsicht für die Umgebung am 26.5.2020 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Einwohner öffentlich ausliegt. Wirtschaftsjahr 2020 gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Gleichzeitig wird nach § 89 Abs. 3 GemO der Höchst- Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des betrag der Kassenkredite in Höhe von 100.000 Euro genehmigt. Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss Öffentliche Auslegung Bottwartal und Umgebung für das Gem. § 81 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit von Haushaltsjahr 2020 Dienstag, 6.10., bis einschließlich Mittwoch, 14.10.2020, in Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsamer der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung hat in seiner Sit- und Umgebung (Rathaus II, Zimmer 207), Hauptstraße 38, 71723 zung vom 26.5.2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr Großbottwar, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. 2020 wie folgt festgestellt: §1 Wirtschaftsplan Erfolgsplan Die AVL informiert Gesamtertrag 337.000 € Gesamtaufwand 337.000 € Termine der AVL im Oktober 2020 Gewinn 0€ 1.10.2020 Restmüll 1.100 l Vermögensplan 06.10.2020 Biogut Einnahmen 0€ 8.10.2020 Restmüll 1.100 l Ausgaben 0€ 13.10.2020 Restmüll, Biogut 15.10.2020 Restmüll 1.100 l §2 20.10.2020 Biogut, Flach, Flach 1.100 l Kredite 21.10.2020 Rund Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kredit- 22.10.2020 Restmüll 1.100 l aufnahmen (Kreditermächtigungen) wird für das Wirtschaftsjahr 27.10.2020 Restmüll 2020 auf 0€ 29.10.2020 Restmüll 1.100 l festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Ver- Zu verschenken pflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr 2020 auf 0€ • BOMANN, Gefrierschrank, 3 Fächer, kaum genutzt, 3 Jahre alt festgesetzt. §5 Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte auf dem Bürger- Kassenkreditermächtigungen meisteramt, Frau Rothkopf, Telefon 264-19. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirt- Wir geben die Kontaktdaten weiter. schaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 100.000 € festgesetzt. Großbottwar, 29.5.2020 gez. Impressum Bürgermeister Ralf Zimmermann Verbandsvorsitzender PLEIDELSHEIMER NACHRICHTEN Herausgeber: Gemeinde Pleidelsheim Hinweis auf die Verletzung von Verfahrens- und Formvor- Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. schriften KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter meindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung beim im Amt, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, Tel. 07144 264-0. Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen- teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber dem Zweckver- Bezugspreis: Der Abonnementpreis bei Trägerzustellung beträgt € 17,05 band Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umge- (halbjährlich). Anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. bung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt wds@nussbaum-medien.de und Gemeindeverwaltung Pleidelsheim. nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle- letzt worden sind. Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Internet: www.gsvertrieb.de Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder-
6 | Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 Notfalldienste Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V.: Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen Zentraler ärztlicher Notdienst Öffnungszeiten: Mo - Do 18.00 Uhr - 07.00 Uhr Fr - Mo 16.00 Uhr - 07.00 Uhr durchgehend Feiertage durchgehend Telefonische Anmeldung erbeten unter: 116 117 Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen. Kinderärzte Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posi- lipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Frei- tag, 18.00 Uhr, bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Sams- tag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkar- te mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Zahnärzte zu erfragen über Telefon 0711 7877733 Tierärzte Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen. Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Marbach und Umgebung Freitag, 25.9.2020 Stadt-Apotheke, 71723 Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1 Tel. 07148 922273 Samstag, 26.9.2020 Sophien-Apotheke, 71691 Freiberg, Stuttgarter Str. 42 Tel. 07141 271210 Sonntag, 27.9.2020 Apotheke im Center, 71711 Steinheim, Steinbeisstr. 15 Aus der Arbeit des Gemeinderates Tel. 07144 80040 Montag, 28.9.2020 Stifts-Apotheke, 71720 Oberstenfeld, Grossbottwarer Str. 45 Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung Tel. 07062 8577 vom 17.9.2020 Dienstag, 29.9.2020 TOP 1 - Öffentliche Sitzung Schiller-Apotheke, 71672 Marbach, Güntterstr. 14, Tel. 07144 85010 Informationen zur Coronavirus-Pandemie Mittwoch, 30.9.2020 Sachverhalt Rosen-Apotheke, 74385 Pleidelsheim, Riedbachstr. 9 - Tel. 07144 21060 Verhandlungsverlauf Donnerstag, 1.10.2020 BM Trettner informiert über den aktuellen Stand der Coronavirus- Brunnen-Apotheke, 71729 Erdmannhausen, Kirchstr. 3 Pandemie in Pleidelsheim. Man habe heute nun den zweiten Fall Tel. 07144 38408 bekommen, beide seien jedoch bereits in Quarantäne. Die Infor- Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr. mationen von anderen Behörden seien nicht immer optimal. Dies führte heute dazu, dass der Hauptamtsleiter Herr Müller nach Wasserversorgung Notdienst 18.00 Uhr von Tür zu Tür gehen musste, um die betroffene Person abends und am Wochenende 0151 26449324 ausfindig zu machen. Es laufe bestimmt vieles gut, aber es gebe noch Verbesserungsbedarf. Sozialstation Pleidelsheim Träger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim. Beschluss Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: - Sozialstation - Telefon 07144 264-59 TOP 2 - Öffentliche Sitzung (im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7) Sprechzeiten im Büro der Sozialstation Einwohneranfragen Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr. Sachverhalt Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbereit- - schaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung. Mittwochstreff Demenzgruppe - 07144 264-59 Verhandlungsverlauf Hospizgruppe Pleidelsheim - 07144 264-59 Frau Link fragt, warum in der Riedbachstraße so viel Erdmaterial aufgefüllt wurde und ob nun die geplante Tiefgarage entfalle. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte. BM Trettner antwortet, dass die Auffüllung aufgrund der zuvor
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 | 7 erfolgten archäologischen Ausgrabungen notwendig war, damit wären hier ca. 8 Monate das Mindestmaß gewesen. Der Bericht die Spundwände installiert werden können. des Landesamts für Denkmalpflege werde auch an die Gemeinde Frau Link ergänzt, dass sie das damals so angekündigt habe. Pleidelsheim als Mehrfertigung gehen. BM Trettner sagt, dass die Auffüllung mit Schotter nicht unge- BM Trettner bedankt sich bei Herrn Schmidt und Herrn Aust für wöhnlich sei. den interessanten Vortrag und lobt die geleistete Arbeit und Beschluss Schnelligkeit der Ausgrabungen. - Beschluss TOP 3 - Öffentliche Sitzung - Ärztehaus Pleidelsheim - Archäologische Grabungen TOP 4.1 - Öffentliche Sitzung Sachverhalt - Errichtung eines Gartenhauses und eines Pools Flst. 3862, In den Schafgärten Verhandlungsverlauf BM Trettner begrüßt den Geschäftsführer Herrn Schmidt von der Verhandlungsverlauf Fodilus GmbH und seinen angestellten Archäologen Herrn Aust. GR Hämmel fragt, ob es nicht schon in der Sitzung am 23.07.2020 Der Geschäftsführer Herr Schmidt führt aus, dass bis zum Jahr eine Anfrage zu dem Bauvorhaben gab, welche abgelehnt wurde. 2016 die Ausgrabungen vom Landesamt für Denkmalpflege allei- BM Trettner verneint dies. ne ausgeführt wurden. Dies wurde nun getrennt. Selbstverständ- lich fragen sich die Bauherren nun, warum man solche Ausgra- Beschluss bungen benötige. Dies sei gesetzlich vorgeschrieben, wenn man Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. damit rechne, ein Denkmal zu finden. Das Landesamt für Denk- Abstimmungsergebnis malpflege bestimmt zuerst eine Voruntersuchung, nach dieser Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 werde dann klar, ob sich eine archäologische Ausgrabung lohne. Befangen 0 Immer wenn seine Firma beauftragt werde, möchte jemand ein Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Denkmal „zerstören“. Man könne dies mit der Umsiedlung von z.B. Eidechsen vergleichen. In Pleidelsheim habe man bereits in TOP 4.2 - Öffentliche Sitzung den 1950er Jahren wertvolle Grabbeigaben bei den Friedhöfen gefunden. Wenn der Verdacht auf Funde aus der Zeit des frühen Sanierung der bestehenden Mauer und Verlängerung Mittelalters bestehe, dann rufe dies das Landesamt für Denkmal- um 7 m, Flst. 854/6, Neckarstraße pflege auf den Plan. Dieses beauftrage nun eine Firma, welche Verhandlungsverlauf vermutete Funde ausgrabe. Die Ausgrabung sei die Ausgleichs- GR Breuer möchte wissen, ob die Mauer in den Verkehrsraum maßnahme für die Zerstörung eines Denkmals und leider nicht rage. förderfähig, da hier keine Erhaltung von Denkmälern vorliege. BM Trettner antwortet, dass die Mauer nicht mehr über den Bord- Der Archäologe Herr Aust sagt, dass nach erfolgter Auftragser- stein hinaus gehe. Die neue Mauer sei somit hinter dem Verkehrs- teilung die Baustelle eingerichtet wurde. Danach starte man die raum. Ausgrabung und nach Abschluss werden die Ergebnisse im Büro nachgearbeitet und dem Landesamt für Denkmalpflege über- Beschluss geben. Die Oberfläche, welche er vorfinde, sei seine Basis zum 1. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der Starten. Zuerst werde mit einem Bagger der Oberboden entfernt, Punkte 2 bis 4 erteilt. dies bezeichne man als erstes Planum. Der zweite Schritt sei die 2. Es dürfen keine öffentlichen Flächen in Anspruch genommen Abtragung in Abschnitten für das nächste Planum – in diesem Fall werden. Die Mauer muss komplett auf Privateigentum sa- für das Mittelalter. Nach diesem Schritt werde nun alles vermes- niert/errichtet werden. sen, fotografiert und dokumentiert. Die rot markierten Flächen 3. Dem Neubau wird nur in der Höhe zugestimmt, die für das stellen vermutlich alte Mauern dar, die maximal aus dem 18. Jahr- Abfangen des dahinterliegenden Erdreiches notwendig ist. hundert stammen. Die blau markierten Bereiche seien die Such- 4. In der Baugenehmigung soll festgehalten werden, dass für schnitte des Prospektionsteams. Man sehe auch auf den Bildern, die Ein- und Ausfahrt von Garagen, Carports und Stellplätzen dass sehr viel Abraum produziert wurde. Bei den Ausgrabungen durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde generell keine habe man mehrere Öfen gefunden. Auf der rechten Seite der Flä- Halteverbote erlassen werden. Der Bauherr hat die Einfrie- che war eine Pfostengrube vorhanden. Im Bereich der Ofenfläche dung so herzustellen, dass eine Ein- und Ausfahrt jederzeit, habe man ein großes Stück Keramik gefunden, welches ungefähr auch bei ordnungsgemäß parkenden Fahrzeugen auf der öf- aus dem 10. oder 11. Jahrhundert stammt. Zudem waren auf der fentlichen Fläche, gewährleistet ist. Ausgrabungsfläche drei bis vier Grubenhäuser vorhanden. Die archäologische Bearbeitung erfolge in einem Kreuzschnitt, wel- Abstimmungsergebnis cher geviertelt werde. Somit könne man die Struktur sehr gut er- Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 kennen. Bei den vorgefundenen Grubenhäusern handle es sich Befangen 0 um sehr einfache Varianten. Am Rand der Fläche habe man noch Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Funde aus der Latènezeit entdeckt, hier waren jedoch vermutlich keine Öfen vorhanden. Besonders spannend sei der Uferbereich TOP 5 - Öffentliche Sitzung am Riedbach gewesen. Durch die feuchte Umgebung werden organische Materialien wie Holz oder Leder besser erhalten. Bei Baulückenbericht 2020 Holzfunden könne man genau ermitteln, was dort gebaut war Sachverhalt bzw. welche Vegetation zum damaligen Zeitpunkt vorhanden Nachdem der 12. Baulückenbericht im Gemeinderat 2017 bera- war. Bei Holz könne man das Alter auf mindestens 20 Jahre genau ten wurde, liegt nun der 13. Baulückenbericht vor. zurückverfolgen. Im Uferbereich habe man einen gut erhaltenen Holzpfosten entdeckt, an welchem man sogar noch sieht, wo er Wohnbaubereich: mit der Axt geschlagen wurde. Durch die Digitalisierung der Plä- Die Erfassung von Baulücken im Ortsbereich durch die Verwal- ne habe man zudem vielseitige Möglichkeiten der Darstellung tung erfolgt bereits seit dem Jahr 1984. Ziel dieser Erfassung und von Funden. der Gespräche mit den Eigentümern war und ist, Baulücken im Der Geschäftsführer Herr Schmidt fügt hinzu, dass durch die Di- Ortsbereich zu aktivieren. gitalisierung die Ausgrabungen viel schneller erfolgen können, Durch die verschiedenen Planungsmaßnahmen im Innerortsbe- jedoch im Büro Nacharbeit notwendig sei. Dadurch konnte man reich und Gespräche mit den Eigentümern konnten seit 1989 die Fläche bereits nach 2,5 Monaten wieder freigeben, früher eine Vielzahl von Lücken geschlossen werden.
8 | Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 Bereich 1992 1995 2001 2003 2006 2009 2011 2014 2017 2020 Zusätzlich kommen noch die Mörikestr. 3 und die Marbacher Str. Alter 32 22 17 16 11 10 10 10 14 8 62 hinzu. Beide Objekte hat die Gemeinde vom Landratsamt an- Ortsbereich gemietet, um die Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten. Südlich -- -- -- -- -- -- -- -- 2 3 Aber auch mit dem Bau der Mörikestr. 1 und der Bebauung in der Fliederweg Hauptstr. 58 und 60 trägt die Gemeinde dazu bei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Westlich -- -- -- -- -- -- -- -- 1 0 Bachgartenstr Gewerbebereich: Nördlich -- -- -- -- -- -- -- -- 2 2 Zum fünften Mal wurden nun in den Baulückenbericht auch die Achalmstr. Gewerbebauflächen mit aufgenommen. Hier wären in der Theo- Siedlungsquart -- -- -- -- -- -- -- -- 2 1 rie derzeit noch rund 27.157 qm Gewerbefläche bebaubar (zehn ier Achal/Hoh. Grundstücke). Ein Großteil der Fläche wird jedoch als mögliche Ruhbronnweg 11 2 2 2 2 2 2 2 2 Erweiterungsfläche von einzelnen Betrieben vorgehalten bzw. als Lagerflächen bereits genutzt. Hierbei handelt es sich um vier Schafgärten I 8 8 3 3 3 2 1 1 1 1 und II Grundstücke mit einer Fläche von 12.993 qm. Lediglich vier Grundstücke sind reine Gewerbebauplätze mit ei- Inneres Sol 32 20 9 7 3 3 3 3 2 2 ner Fläche von 7.556 qm, die derzeit als eigenständige Grundstü- Nord I 3 2 2 2 0 0 0 0 cke nicht wirklich genutzt werden. Auf diesen Flächen ist aber in absehbarer Zeit nicht damit zu Schafgärten III 4 4 4 3 3 3 2 1 und V rechnen, dass eine Bebauung stattfinden wird. Die Gemeinde selbst hat derzeit keine eigenen Flächen mehr, die sie am Markt Häldenweg II 22 15 2 0 0 0 anbieten kann. Braunäcker II 1 1 0 Der Gemeinderat hat daher mehrheitlich einer kleinen Erweite- Schafgärten 3 3 rung des Gewerbegebietes im Bereich der Fritz-Roth-Straße zu- IIb gestimmt. GESAMT 72 61 38 34 47 37 21 18 32 23 Verhandlungsverlauf BM Trettner stellt den aktuellen Baulückenbericht vor. Er sei we- Im Jahr 1989 gab es im alten Ortsbereich 45 Baulücken. Bis zum Be- nig spektakulär, man sehe jedoch, dass in den letzten Jahren viele richt 2017 konnten diese auf 14 reduziert werden. Diese 14 Baulü- Baulücken geschlossen wurden. Es werde immer Baulücken ge- cken hatten eine Gesamtfläche von 10.812 qm. Diese Baulücken ben. Manche seien tatsächliche Baulücken, wie z.B. in den Schaf- konnten bis zum August 2020 um sechs weitere Bauplätze und gärten. Die Gemeindeverwaltung werde weiterhin an dem The- somit auf insgesamt 8 Baulücken reduziert werden. Die bebaubare ma dranbleiben und an die Eigentümer herantreten. Fläche reduzierte sich somit um 7.328 qm auf nunmehr 3.484 qm. Durch eine erneute Überprüfung der Wohnbaufläche kamen kei- Beschluss ne neuen Baulücken hinzu. Auch fand keine Erschließung von Zur Kenntnisnahme und Beauftragung der Verwaltung im Rhyth- weiteren Wohnbauflächen statt, so dass hierdurch auch keine mus von drei Jahren wieder zu berichten. weiteren Baulücken hinzukamen. Abstimmungsergebnis Zum Ende des Jahres 2020 beläuft sich somit die Zahl der Baulü- Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 cken auf 23 mit einer Fläche von 13.070 qm. Dies ist gegenüber Befangen 0 dem Jahr 2017 ein Rückgang von rund 10.00 qm. Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Kaum bis keine dieser Bauflächen stehen aber zur Bebauung in den nächsten fünf Jahren an, da auf den Grundstücken keine Bau- TOP 6 - Öffentliche Sitzung verpflichtungen liegen und meist für die Nachkommen vorgehal- ten werden. Umso wichtiger ist es daher auch für die Zukunft, dass, 1. Fortschreibung Flächennutzungsplan sollte die Gemeinde eine Umlegung anstreben, erst einmal das Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim-Bissingen/ Ingers- Rohbauland von der Kommune aufgekauft wird. Nur so kann mit heim/Tamm - 10. Änderung (Gemarkung Großingersheim) - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB der Ressource Boden schonend umgegangen werden. Es ist seitens der Verwaltung jedoch auch nicht geplant, ein Sachverhalt Wohngebiets in naher Zukunft umzulegen. Insbesondere die Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben der Stadtver- Auslastung der Kindergärten, aber zum Teil auch der Schule wür- waltung Bietigheim-Bissingen vom 07.08.2020 informiert, dass den bei einer weiteren Erschließung zu erheblichen Investitionen der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bie- der Gemeinde führen. tigheim-Bissingen/Ingersheim/Tamm am 28.07.2020 den Ent- Diese Politik der Zurückhaltung hat aber auch ihren Preis. Die wurf für das o.g. Flächennutzungsplanverfahren sowie die Betei- Bevölkerung alterte in Pleidelsheim in den letzten zehn Jahren ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erheblich. So betrug das Durchschnittsalter 2003 noch 39 Jahre, beschlossen hat. 2015 schon 42,9 Jahre und im Jahr 2019 43,35 Jahre. Die Gemeinde Pleidelsheim wird als Behörde, deren Aufgaben- Des Weiteren sorgt diese Politik in einem wachsenden Ballungs- bereich durch die Planung berührt werden kann, am Verfahren raum, dass nur noch schwer bezahlbarer Wohnraum zu bekom- beteiligt. men ist. Daher ist die Gemeinde bereits vor einigen Jahren dazu Das Beteiligungsverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) klar übergegangen, Wohnungen von Privatpersonen langfristig an- geregelt und legt unter anderem fest, zu welchen Themenberei- zumieten, um auch bestimmten Personenkreisen Wohnraum an- chen die einzelnen beteiligten Behörden Stellungnahmen abge- bieten zu können. Für die Vermieter hat dies den Vorteil, dass sie ben sollen: mit der Gemeinde einen verlässlichen Vermieter haben und die § 4 BauGB: Beteiligung der Behörden Gemeinde leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungs- (1) 1Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren markt zur Verfügung stellen kann. Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind ent- Insgesamt hat die Gemeinde derzeit 6 Wohnungen/Häuser mit sprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur einer Fläche von rund 500 qm angemietet. Diese werden nicht Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De- nur Flüchtlingen, sondern auch anderen Personengruppen ange- taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern. boten. Diese für die Gemeinde kostengünstige Form der Wohn- 2 Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die raumschaffung hilft der Gemeinde bei der Aufgabe, bezahlbaren Äußerung zu einer Änderung der Planung führt. Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Anmietung (2) 1Die Gemeinde holt die Stellungnahmen der Behörden und sons- von Wohnungen wird angestrebt, aber nicht zu jedem Preis, der tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die derzeit auf dem Markt verlangt wird. Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begrün-
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 | 9 dung ein. (…) ³In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau- beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsich- ungsplan entgegen. tigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen Verhandlungsverlauf sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauli- BM Trettner sagt, dass das Thema bereits ausgiebig diskutiert che Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. wurde. 4Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewer- GR’in Staudenmaier lobt die Stellungnahme der Verwaltung, die- tung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese se sei sehr gut gewesen. Die Stellungnahme von Bietigheim emp- Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. fand sie als weniger befriedigend. Die Ingersheimer würden sich Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der hier mehr Verkehr in die Gemeinde holen. Wenn eine Kommune öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.01.2016 unter Tages- Gewerbegebiete ausweist, dann schimpfen die umliegenden ordnungspunkt 6 behandelt. Kommunen, da niemand den Verkehr haben wolle. Die Mehr- Daraufhin wurde die im Folgenden in der linken Spalte abge- belastung des Verkehrs müssen wir mittragen. Nach Ingersheim druckte Stellungnahme abgegeben und durch den Zweckver- solle eine große Firma aus Bietigheim kommen. Bei dem vorlie- band wie in der rechten Spalte dargestellt abgewogen: genden Verkehrsgutachten habe sie gestaunt, da man darin bei Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidelsheim 200 Mitarbeitern von nur 15 Fahrzeugen ausgehe. Dies könne sie hat in seiner Sitzung vom 21.01.2016 die Pla- sich nicht vorstellen. Zudem gehe es hier um nur 2 Hektar Fläche, nungen des Zweckverbands „Gewerbepark welche in Zukunft bis zu 16 Hektar groß werden solle. Sie fand die Bietigheimer Weg“ zum Bebauungsplan „Bie- Feststellung des Regierungspräsidiums zum Thema Ausweisung tigheimer Weg Süd“ zur Kenntnis genommen. von Gewerbegebieten gut. Dort habe man festgestellt, dass die Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwal- tung damit beauftragt, als Träger öffentlicher Ausweisung neuer Gewerbegebiete nicht dienlich sei für die be- Belange, Bedenken gegen diesen Bebauungs- stehenden LKW-Fahrverbote und für die Luftreinhaltung. plan vorzubringen. Beschluss Die bereits erfolgten Stellungnahmen der Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Gemeinde Pleidelsheim zur Ausweisung von Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau- neuen Gewerbeflächen im Gebiet „Gröninger ungsplan entgegen. Weg West“ haben weiter Bestand. Die Hinweise werden zur Die Gemeinde Pleidelsheim wird folgende Stellungnahme abgeben: Insbesondere werden erhebliche Bedenken be- Kenntnis genommen. Die Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim zur frühzeitigen züglich der Zunahme des Verkehrs entlang der Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren und im Bebau- L 1125 vorgebracht. Durch die massive Erwei- terung des Gewerbegebiets „Bietigheimer Weg ungsplanverfahren hat weiterhin Bestand. Süd“ um rund 16 ha Gewerbefläche wird es zu Die Abwägung, als Maßnahme könnten konkrete Vereinbarun- einer deutlichen Zunahme des zu- und abfah- gen mit den betroffenen Firmen getroffen werden, um den Zu- renden Verkehrs durch die Ortsdurchfahrt (L und Abfahrtsverkehr aus dem Gewerbegebiet nicht durch die 1125) der Gemeinde Pleidelsheim führen. bewohnten Ortskerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu len- Auch wird durch diese Erweiterung des Ge- Als Maßnahme zur Ver- ken, wird durch die Gemeinde Pleidelsheim kritisch gesehen und werbegebietes das LKW-Durchfahrtsverbot, kehrsvermeidung in daher abgelehnt. Privatrechtliche Vereinbarungen wären spätes- das im Rahmen der Luftreinhalteplanung den Ortskernen Ingers- tens bei Verkauf/Vermietung eines Gewerbegrundstückes hinfäl- ein wichtiger Bestandteil war, ad absurdum heim und Pleidelsheim lig, eine Kontrolle zudem schwierig. geführt. Es ist daher zu befürchten, dass die wird ein Vorschlag des Es wird daher, auch gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, ge- Grenzwerte für PM10 (Tagesmittelwert), die Regierungspräsidiums fordert, das Gewerbegebiet nicht in die Ausnahmen des als Maß- seit drei Jahren eingehalten werden, wieder Stuttgart weiterverfolgt. nahme M1 im Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbe- überschritten werden. Für diesen Fall müsste Der Vorschlag des Regie- sich die Gemeinde Pleidelsheim weitere recht- zirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, angeordnetes Zeichen 253 rungspräsidiums lautet liche Schritte vorbehalten. wie folgt: („Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“), aufzunehmen und damit Daher müsste vor der tatsächlichen Erweite- Als Maßnahme könnten eine öffentlich-rechtliche Grundlage für das Durchfahrtsverbot rung des Gewerbegebietes „Bietigheimer Weg konkrete Vereinbarungen nach Ingersheim zu schaffen. Diese Verkehrsreglung muss vor Süd“ ein Verkehrskonzept vorgelegt werden, mit den betroffenen Fir- Erstbezug der Firmen im Gewerbegebiet in Kraft getreten sein, aus dem ersichtlich ist, wie der Verkehrsfluss men getroffen werden, um den Verkehr von Anfang an nicht durch die bewohnten Orts- aller Voraussicht nach bei einer Vollbelegung um den Zu- und Abfahrts- kerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu lenken. des Gewerbegebietes sein wird. Das Verkehrs- Verkehr aus dem Gewer- Wir teilen die Auffassung der Verwaltungsgemeinschaft, dass konzept des Regierungspräsidiums Stuttgart begebiet nicht durch die vom Gewerbegebiet die Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg- aus dem Jahr 2012 wäre aus Sicht des Ge- bewohnten Ortskerne von Ingersheim und Plei- Nord ortsdurchfahrtsfrei und in nur wenigen Minuten zu errei- meinderates Grundvoraussetzung für die Er- chen ist. Daher ist eine Befreiung vom LKW-Durchfahrtsverbot weiterungspläne der Gemeinde Ingersheim. delsheim zu lenken. durch Pleidelsheim nach Ingersheim weder notwendig noch ziel- Bisher sieht die Gemeinde Pleidelsheim ihre führend. Interessen hinsichtlich der verkehrlichen Aus- Eine Zunahme des zu- und abfahrenden LKW-Verkehrs durch die wirkungen in keiner Weise berücksichtigt. Ortsdurchfahrt (L 1125) der Gemeinde Pleidelsheim ist nicht hin- Des Weiteren hat die Gemeinde Pleidelsheim Es wurde ein Klimagut- nehmbar und weder mit dem Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Bedenken gegen die Ausrichtung des Gewer- achten zum Bebauungs- begebietes, denn durch die Ausdehnung von Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, noch mit der plan erstellt. Die Ergeb- Lärmaktionsplanung der Gemeinde Pleidelsheim vereinbar. Nord nach Süd wird die für die Gemeinde Plei- nisse der Untersuchung delsheim hochbedeutende Kaltluftschneise wurden in den Bebau- Abstimmungsergebnis durchschnitten. Die Folgen für die Gemeinde ungsplan eingearbeitet, Pleidelsheim, aber auch für das FFH-Gebiet Für den Beschluss 11 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 4 um negative Auswirkun- Altneckar müssen im weiteren Verlauf der Pla- gen zu vermeiden Befangen 0 nungen tiefergehender untersucht werden. Dem Beschluss wurde zugestimmt. Auf Grund des immer deutlicher werdenden Klimawandels sind solche Durchschneidungen TOP 7 - Öffentliche Sitzung von Kaltluftschneisen eigentlich nicht mehr zu Bebauungsplan "Bietigheimer Weg Süd - 1. Bauabschnitt" vertreten. Es wird daher seitens der Gemeinde des Zweckverbands Gewerbepark Bietigheimer Weg Pleidelsheim angeregt, die Ausdehnung des Gewerbegebietes von einem Nord/Süd-Verlauf (Gemarkung Großingersheim) auf einen Ost/West-Verlauf umzustellen. - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Sachverhalt
10 | Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben des Zweckver- Daher müsste vor der tatsächlichen Erwei- bands Gewerbepark Bietigheimer Weg vom 07.08.2020 informiert, terung des Gewerbegebietes „Bietigheimer dass die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbands Gewer- Weg Süd“ ein Verkehrskonzept vorgelegt bepark Bietigheimer Weg am 15.06.2020 den Entwurf für das o.g. werden, aus dem ersichtlich ist, wie der Ver- Bebauungsplanverfahren sowie die Beteiligung der Behörden und kehrsfluss aller Voraussicht nach bei einer Vollbelegung des Gewerbegebietes sein sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen hat. wird. Das Verkehrskonzept des Regierungs- Die Gemeinde Pleidelsheim wird als Behörde, deren Aufgaben- präsidiums Stuttgart aus dem Jahr 2012 bereich durch die Planung berührt werden kann, am Verfahren wäre aus Sicht des Gemeinderates Grund- beteiligt. voraussetzung für die Erweiterungspläne Das Beteiligungsverfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) klar der Gemeinde Ingersheim. geregelt und legt unter anderem fest, zu welchen Themenberei- Bisher sieht die Gemeinde Pleidelsheim ihre chen die einzelnen beteiligten Behörden Stellungnahmen abge- Interessen hinsichtlich der verkehrlichen ben sollen: Auswirkungen in keiner Weise berücksichtig. Es wurde ein Klimagutach- § 4 BauGB: Beteiligung der Behörden Des Weiteren hat die Gemeinde Pleidels- ten zum Bebauungsplan (1) 1Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren heim Bedenken gegen die Ausrichtung des erstellt. Die Ergebnisse der Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind ent- Gewerbegebietes, denn durch die Ausdeh- Untersuchung wurden in sprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur nung von Nord nach Süd wird die für die Ge- den Bebauungsplan einge- meinde Pleidelsheim hochbedeutende Kalt- arbeitet, um negative Aus- Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und De- luftschneise durchschnitten. Die Folgen für wirkungen zu vermeiden. taillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern. die Gemeinde Pleidelsheim, aber auch für 2 Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die das FFH-Gebiet Altneckar müssen im wei- Äußerung zu einer Änderung der Planung führt. teren Verlauf der Planungen tiefergehender (2) 1Die Gemeinde holt die Stellungnahmen der Behörden und sons- Untersucht werden. tigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Auf Grund des immer deutlicher werden- Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begrün- den Klimawandels sind solche Durch- dung ein. (…) ³In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und schneidungen von Kaltluftschneisen ei- sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich gentlich nicht mehr zu vertreten. Es wird beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsich- daher seitens der Gemeinde Pleidelsheim angeregt, die Ausdehnung des Gewerbe- tigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen gebietes von einem Nord/Süd-Verlauf auf sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauli- einen Ost/West-Verlauf umzustellen. che Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. 4 Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewer- Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige tung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau- Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. ungsplan entgegen. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.01.2016 unter Tages- Verhandlungsverlauf ordnungspunkt 7 behandelt. - Daraufhin wurde die im Folgenden in der linken Spalte abge- Beschluss druckte Stellungnahme abgegeben und durch den Zweckver- Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige band wie in der rechten Spalte dargestellt abgewogen: Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Bebau- Der Gemeinderat der Gemeinde Pleidels- ungsplan entgegen. heim hat in seiner Sitzung vom 21.01.2016 Die Gemeinde Pleidelsheim wird folgende Stellungnahme abgeben: die Planungen des Zweckverbands „Ge- werbepark Bietigheimer Weg“ zum Be- Die Stellungnahme der Gemeinde Pleidelsheim zur frühzeitigen bauungsplan „Bietigheimer Weg Süd“ zur Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren und im Bebau- Kenntnis genommen. Der Gemeinderat ungsplanverfahren hat weiterhin Bestand. hat die Gemeindeverwaltung damit be- Die Abwägung „Als Maßnahme könnten konkrete Vereinbarungen auftragt, als Träger öffentlicher Belange, mit den betroffenen Firmen getroffen werden, um den Zu- und Ab- Bedenken gegen diesen Bebauungsplan fahrts-Verkehr aus dem Gewerbegebiet nicht durch die bewohnten vorzubringen. Ortskerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu lenken“ wird durch die Die bereits erfolgten Stellungnahmen der Gemeinde Pleidelsheim kritisch gesehen und daher abgelehnt. Privat- Gemeinde Pleidelsheim zur Ausweisung rechtliche Vereinbarungen wären spätestens bei Verkauf/Vermietung von neuen Gewerbeflächen im Gebiet „Grö- eines Gewerbegrundstückes hinfällig, eine Kontrolle zudem schwierig. ninger Weg West“ haben weiter Bestand. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird daher, auch gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, ge- Insbesondere werden erhebliche Bedenken fordert, das Gewerbegebiet nicht in die Ausnahmen des als Maß- bezüglich der Zunahme des Verkehrs entlang der L 1125 vorgebracht. Durch die massive nahme M1 im Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbe- Erweiterung des Gewerbegebiets „Bietig- zirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, angeordneten Zeichen 253 Als Maßnahme zur Verkehrs- („Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“) aufzunehmen und damit heimer Weg Süd“ um rund 16 ha Gewerbe- vermeidung in den Ortsker- fläche wird es zu einer deutlichen Zunahme eine öffentlich-rechtliche Grundlage für das Durchfahrtsverbot nen Ingersheim und Plei- des zu- und abfahrenden Verkehrs durch die delsheim wird ein Vorschlag nach Ingersheim zu schaffen. Diese Verkehrsreglung muss vor Ortsdurchfahrt (L 1125) der Gemeinde Plei- des Regierungspräsidiums Erstbezug der Firmen im Gewerbegebiet in Kraft getreten sein, delsheim führen. Stuttgart weiterverfolgt. Der um den Verkehr von Anfang an nicht durch die bewohnten Orts- Auch wird durch diese Erweiterung des Vorschlag des Regierungs- kerne von Ingersheim und Pleidelsheim zu lenken. Gewerbegebietes das LKW-Durchfahrts- präsidiums lautet wie folgt: Wir teilen die Auffassung des Zweckverbands, dass vom Gewer- verbot, das im Rahmen der Luftreinhalte- Als Maßnahme könnten begebiet „die Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Nord orts- planung ein wichtiger Bestandteil war, ad konkrete Vereinbarungen absurdum geführt. Es ist daher zu befürch- durchfahrtsfrei und in nur wenigen Minuten zu erreichen“ ist. mit den betroffenen Firmen ten, dass die Grenzwerte für PM10 (Tages- getroffen werden, um den Daher ist eine Befreiung vom LKW-Durchfahrtsverbot durch Plei- mittelwert), die seit drei Jahren eingehal- Zu- und Abfahrts-Verkehr delsheim nach Ingersheim weder notwendig noch zielführend. ten werden, wieder überschritten werden. aus dem Gewerbegebiet Eine Zunahme des zu- und abfahrenden LKW-Verkehrs durch die Für diesen Fall müsste sich die Gemeinde nicht durch die bewohnten Ortsdurchfahrt (L 1125) der Gemeinde Pleidelsheim ist nicht hin- Pleidelsheim weitere rechtliche Schritte Ortskerne von Ingersheim nehmbar und weder mit dem Luftreinhalte-/Aktionsplan für den vorbehalten. und Pleidelsheim zu lenken. Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Pleidelsheim, noch mit der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Pleidelsheim vereinbar.
Pleidelsheimer Nachrichten · 25. September 2020 · Nr. 39 | 11 Abstimmungsergebnis gangene Spende. Für den Beschluss 10 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 5 Sozialstation 55,00 € Befangen 0 Dem Beschluss wurde zugestimmt. Beschluss Der Annahme der Spende wird zugestimmt. TOP 8 - Öffentliche Sitzung Lärmaktionsplan der Stadt Freiberg a.N. Abstimmungsergebnis Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Für den Beschluss 14 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 Befangen 0 Sachverhalt Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung, Überprüfung und Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes (LAP) ist im Wesentlichen in § 47d BIm- TOP 11 - Öffentliche Sitzung SchG geregelt. Bekanntgaben Die Gemeinde Pleidelsheim wurde mit Schreiben der Stadt Frei- Sachverhalt berg am Neckar vom 30.07.2020 informiert, dass der Gemeinde- - rat der Stadt Freiberg a. N. am 28.07.2020 den Entwurf des Lär- maktionsplanes sowie dessen Auslegung und die Anhörung der Verhandlungsverlauf Träger öffentlicher Belange beschlossen hat. GR Günther nimmt wieder an der Sitzung teil. Die Gemeinde Pleidelsheim wird als Behörde, deren Aufgaben- BM Trettner gibt bekannt, dass vom Kulturring am Tag der Deut- bereich durch die künftige Planung berührt werden kann, am schen Einheit ein Konzert im Bereich des Schulhofes/der Bücherei Verfahren beteiligt. veranstaltet werde. Der Beginn sei um 19.00 Uhr. Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Beschluss Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Lärmakti- - onsplan derzeit nicht entgegen. TOP 12 - Öffentliche Sitzung Verhandlungsverlauf Ausscheiden von GR Sigrid Wildermuth aus dem Gemeinderat. GR’in Staudenmaier sagt, wer Gewerbegebiete ausweise, müsse auch mit Lärm rechnen. Evtl. sollte Freiberg schauen, wie der Kno- Information für die Bürgerinnen und Bürger tenpunkt an der Brücke entlastet werden könne. Einen ausführlichen Bericht über die Verabschiedung der Ge- meinderätin Frau Sigrid Wildermuth finden Sie im aktuellen Beschluss Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim unter der Rubrik „Wissens- Beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige wertes aus der Gemeinde“. Maßnahmen der Gemeinde Pleidelsheim stehen dem Lärmakti- onsplan derzeit nicht entgegen. Sachverhalt Die Gemeinde Pleidelsheim wird daher keine Stellungnahme ab- Mit dem Schreiben vom 15. Juni 2020 bittet Frau Gemeinderätin geben. Sigrid Wildermuth, ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat ge- mäß § 16 Abs. I Nr. 3 und Nr. 6 der GemO zuzustimmen. Abstimmungsergebnis Frau Wildermuth teilt in ihrem Schreiben an die Verwaltung mit, Für den Beschluss 15 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 dass sie im September diesen Jahres nun bereits 16 Jahre im Ge- Befangen 0 meinderat tätig und älter als 62 Jahre ist, was ein Ausscheiden aus Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. dem Gemeinderat während der laufenden Amtszeit ermöglicht. TOP 9 - Öffentliche Sitzung § 16 Abs. I der GemO regelt das Ausscheiden aus einer ehrenamt- Beteiligungsbericht 2020 über die Unternehmen des priva- lichen Tätigkeit. Hiernach kann ein Gemeinderat sein Ausschei- ten Rechts der Gemeinde Pleidelsheim den aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit unter anderem verlan- Sachverhalt gen, wenn er länger als zehn Jahre dem Gemeinderat angehört Siehe Beteiligungsbericht hat (§ 16 Abs.I Nr. 3 GemO) oder älter als 62 Jahre ist (§16 Abs.I Nr. 6 GemO). Verhandlungsverlauf Da Frau Wildermuth diese Voraussetzungen erfüllt, ist dem An- Vor Beginn des Tagesordnungspunkts verlässt GR Günther den trag von Frau Wildermuth zuzustimmen. Sitzungssaal. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag von Frau Gemein- BM Trettner führt aus, dass der Beteiligungsbericht die Verwal- derätin Wildermuth gemäß § 16 Abs. I Nr. 3 und Nr. 6 GemO zu- tung jedes Jahr auf das Neue beschäftige. Enthalten seien u.a. zustimmen. die Gemeinde-Wohnbau Pleidelsheim als 100-prozentige Tochter der Gemeinde und die Kawag AG & Co. KG - hier sei die Gemeinde Verhandlungsverlauf mit 51 % am eigenen Stromnetz beteiligt. Im Jahr 2019 habe man GR’in Wildermuth ist befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. sich zudem an dem Windpark Aalen-Waldhausen beteiligt und in BM Trettner verabschiedet die langjährige Gemeinderätin Frau Si- diesem Jahr werde sich die Gemeinde Pleidelsheim rückwirkend grid Wildermuth. Es stimme ihn wehmütig, da er sie sehr schätze. zum 01.01.2020 an dem Solarpark Speichersdorf mit 3 % beteili- 16 Jahre sei sie nun als Gemeinderätin aktiv gewesen und habe gen. Den Beschluss hierfür habe der Gemeinderat bereits gefasst. die Kommunalpolitik in Pleidelsheim mitgestaltet. Ihre erste Kan- didatur war im Jahr 2004, in einer Zeit, in der ein Bürgermeister Beschluss partout eine Umgehungsstraße bauen wollte, was ihr nicht pass- Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Erstellung des Be- te, obwohl sie in der Hauptstraße immens vom Verkehr belastet teiligungsberichts 2020 ortsüblich bekanntzugeben. sei. Doch wenn man weiß, dass sie als ehemalige aktive Landwir- Abstimmungsergebnis tin mit diesem Grund und Boden ihr Einkommen gesichert habe, Für den Beschluss 14 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 dann werde einem klar, warum sie gegen die Umgehungsstraße Befangen 0 war. Bei ihrer ersten Wahl in den Gemeinderat erhielt Frau Wil- Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt. dermuth ein tolles Ergebnis mit 1.073 Stimmen. Das damalige Wahl-Ergebnis war aber auch das Ergebnis der klaren Haltung TOP 10 - Öffentliche Sitzung zu gewissen politischen Themen. Die unterschiedlichen Auffas- Spenden sungen und die geradlinige Art habe er immer an ihr geschätzt. Gemeinsam mit ihren Mitstreitern wie z.B. dem viel zu früh ver- Sachverhalt storbenen ehemaligen Gemeinderatskollegen Jürgen Bolz habe - sie die Gruppierung „WIR - Bürger für Pleidelsheim“ gegründet, Verhandlungsverlauf und wurde aufgrund der kommunalpolitischen Arbeit fünf Jahre Herr Malthaner, stellvertretender Kämmerer, verliest die einge- nach der ersten Wahl mit einem tollen persönlichen Ergebnis mit
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