Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth

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Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Bubenreuthaktuell                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Bubenreuth

                        47. Jahrgang                           Nr. 12                         Ausgabe Dezember 2019

Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth
„Mut zum Frieden“ – unter diesem Motto steht die diesjährige Aktion Friedenslicht der Ringeverbände der Pfadfinder­
innen und Pfadfinder Deutschlands sowie des Verbandes Deutscher Altpfadfindergilden.

Die Friedenslicht-Aktion gibt es seit 1986. Sie wurde vom Österreichischen Rundfunk (ORF) ins Leben gerufen. Jedes Jahr
entzündet ein Kind das Friedenslicht an der Flamme der Geburtsgrotte Christi in Bethlehem.

Viele Menschen verschiedener Nationen machen sich auch 2019 wieder auf den Weg, um das Friedenslicht von Betlehem
aus in alle Welt zu verteilen. Dabei überwindet es einen mehr als 3.000 Kilometer langen Weg über viele Mauern und
Grenzen.

Bubenreuther Adventsfenster 2019
„Alles hat seine Zeit! Advent ist im    fast jeden Tag ein neues adventlich      kuchen bei schönen Begegnungen
Dezember“ … so lautet das Motto ei­     geschmücktes Fenster. Auf Seite 42       mit interessanten Gesprächen.
ner Aktion der Evangelischen Kirche     unseres Mitteilungsblattes finden Sie
Deutschlands, dem sich die Katholi­     einen Plan mit den Familien und Ein­     Die Pfadfinderinnen und Pfadfinder
sche Pfarrgemeinde und die Evange­      richtungen, die sich in diesem Jahr an   aus Bubenreuth werden bei dieser
lische LukasGemeinde Bubenreuth         einem lebendigen Advent in unserem       Veranstaltung das Friedenslicht aus
in ökumenischer Verbundenheit           Ort beteiligen.                          Betlehem übergeben. Alle Bürger­
anschließen. Die Initiative erinnert                                             innen und Bürger können das Frie­
daran, dass diese vier Adventswo­                   Einladung                    denslicht am Rathaus abholen und
chen ihren festen Rahmen brauchen,        zur Öffnung des Adventsfensters        es in ihren Häusern und Wohnungen
damit sie in ihrer Bedeutung als Zeit        der Gemeinde Bubenreuth             leuchten lassen.
der Vorfreude auf Weihnachten, auf         am Sonntag, 15. Dezember 2019,
die Ankunft Gottes, wahrgenommen         um 18 Uhr am Rathaus Bubenreuth         „Der Frieden ist mit das höchste und
und erlebt werden können.                                                        wichtigste Gut, das wir haben kön­
                                        Ich lade Sie alle sehr herzlich ein zu   nen!“, daran soll uns das Friedens­
Die Bubenreuther Kirchengemeinden       einem gemütlichen Beisammensein          licht, das Menschen vieler Nationen
organisieren auch in diesem Jahr wie­   mit stimmungsvoller Musik und einer      und Religionen verbindet, erinnern.
der einen ökumenischen Adventska­       adventlichen Geschichte. Genießen
lender. Ab dem 1. Dezember erstrahlt    Sie Glühwein, Kinderpunsch und Leb­      Ihr Norbert Stumpf                 
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung                                                                                           Bubenreuthaktuell

                        Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung
                                    Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth
                                          www.bubenreuth.de, info@bubenreuth.de
                                       Telefonzentrale 09131 – 88 39-0, Telefax 88 39-22

Geschäftsleitung / Sekretariat
Vermittlung
Erster Bürgermeister                              Norbert Stumpf                          88 39-11                         n.stumpf@bubenreuth.de
Geschäftsleitung                                   Helmut Racher                          88 39-17                         h.racher@bubenreuth.de
Sekretariat                                       Suzana Heumann                          88 39-11                         s.heumann@bubenreuth.de
Öffentlichkeitsarbeit, Mitteilungsblatt            Monika Eckert                          88 39-18                         m.eckert@bubenreuth.de

Finanzverwaltung
Kämmerei, Gewerbesteuer                           Tobias Zentgraf                         88 39-19                         t.zentgraf@bubenreuth.de
Kasse, Wasserabrechnung, Vollstreckung,
                                                  Kerstin Lechner                         88 39-21                         k.lechner@bubenreuth.de
Grundsteuer, Hundesteuer
Jugendmusikstätte, Mittagsbetreuung                 Petra Kollar                          88 39-29                         p.kollar@bubenreuth.de

Hauptamt
Melde- und Passamt, Rentenangelegenhei-
                                                   Simone Quaadt                          88 39-12                         s.quaadt@bubenreuth.de
ten, Soziales, Beglaubigungen
Standesamt, Gewerbeamt, öffentliche Si-
                                                  Christian Benisch                       88 39-15                         c.benisch@bubenreuth.de
cherheit und Ordnung, Friedhof, Fundbüro

Bauamt
Bauangelegenheiten                                 Michael Franz                          88 39-20                         m.franz@bubenreuth.de
Beiträge (Erschließung, Herstellung, Straßen)   Michaela Gundermann                       88 39-23                         m.gundermann@bubenreuth.de
Technische Verwaltung                              Thomas Wölfel                          88 39-25                         t.woelfel@bubenreuth.de

Bauhof                                               Willi Jakobi                         20 53-24                         bauhof@bubenreuth.de

Bücherei                                          Barbara Willers                         88 39-27                         b.willers@bubenreuth.de

Grundschule                                                                               61 22 0-0                        grundschule@bubenreuth.de

Freiwillige Feuerwehr (nicht ständig besetzt)                                             20 31 12                         feuerwehr@bubenreuth.de

Jugendbeauftragte                                            Christa Schmucker-Knoll, Jessica Braun                        jugend@bubenreuth.de

Seniorenbeauftragte                                          Hans-Jürgen Leyh, Manfred Winkelmann                          senioren@bubenreuth.de

Öffnungszeiten:                                                                           Weitere wichtige Rufnummern:
Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr,                                                            Polizei                                                           110
zusätzlich Donnerstag 14 – 17 Uhr sowie nach Vereinbarung                                 Feuer                                                             112
Zusätzlich zu den Öffnungszeiten sind wir für Sie von Montag bis                          Notarzt                                                           112
Mittwoch von 14 – 16 Uhr telefonisch erreichbar.                                          Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                116 117
                                                                                          Caritas Pflegedienst, Bubenreuth                             12 08 90
Barrierefreier Zugang auf der Rückseite des Rathauses durch den                           Bay. Rotes Kreuz ERH                                         12 00 28
Sitzungssaal möglich.                                                                     Müllberatung Landratsamt ERH                            09193 20 597
                                                                                          Müllgebühr Landratsamt ERH                              09193 20 591
Bankverbindungen:                                                                         Müllabfuhr – Fa. Hofmann                             09131 79 61 70
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen                                                        Bayernwerk Straßenbeleuchtung                      0951 30 93 23 71
IBAN: DE70 7635 0000 0003 0003 06, BIC: BYLADEM1ERH                                       Bayernwerk Strom                                   0941 28 00 33 66
VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurauch eG                                             Bayernwerk Gas                                     0941 28 00 33 55
IBAN: DE87 7636 0033 0002 7015 10, BIC: GENODEF1ER1                                       Bayernwerk techn. Kundendienst                     0941 28 00 33 11
                                                                                          THW OV Baiersdorf (nicht ständig besetzt)                 09133 34 50
                                                                                          Wasserversorgung Störung                           09283 86 12 243
Termine außerhalb der Öffnungszeiten                                                      Polizei Erlangen-Land                                        76 05 14
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass nach vorheriger                             OVF-Omnibusverkehr Franken                                   81 04 66
Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Ter­                             DB – Kundenzentrum Bahnhof (3-S-Zentrale –           0911 2 19 10 55
                                                                                          Service, Sicherheit, Sauberkeit)
mine außerhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart werden
                                                                                          DB – Mobilitäts-Zentrale                            0180 6 51 25 12
können.

2 | Dezember 2019
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Bubenreuthaktuell                                                                                    Der bürgermeister

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit großen Schritten neigt sich das       Bubenreuth macht sich stark für den       Schaffenskraft
Jahr 2019 dem Ende entgegen. Das          Klimaschutz.                              und dass noch
Weihnachtsfest steht unmittelbar vor                                                viele Bürgerin­
der Tür und für viele Menschen ist dies   Für zahlreiche weitere Vorhaben wur­      nen und Bür­
unzweifelhaft die schönste Zeit des       den die Weichen gestellt. Dazu zählen     ger Ihrem Bei­
Jahres –                                  die Erweiterung des Sportzentrums am      spiel folgen.
                                          Steinbuckel, Ankauf von Grundstücken
yy Zeit, inne zu halten und das ver­      im Bereich des geplanten Gewerbe­         Ich wünsche
   gangene Jahr Revue passieren zu        gebiets Hoffeld sowie Planungen zur       Ihnen Zeit für
   lassen                                 Erschließung dieses Baugebietes, Ent­     die    Familie,
yy Zeit, um Kraft für Neues zu schöpfen   wicklung der Posteläcker mit Planun­      die Partner­
yy Zeit, um nach vorne zu schauen         gen für „Leben und Wohnen im Alter“.      schaft und für
yy Zeit, um all denen zu danken, die in                                             Freundschaf­
   dem nun endenden Jahr daran mit­       Für einen ausführlichen Jahresrück­       ten – für die Menschen, die Ihnen am
   gearbeitet haben, unseren Ort le­      blick auf 2019 mit einem Ausblick auf     Herzen liegen.
   bens- und liebenswert zu erhalten.     das Jahr 2020 lade ich Sie herzlich ein
                                          zum Neujahrsempfang der Gemeinde          Ich wünsche Ihnen, dass Sie einen Au­
2019 war für Bubenreuth wieder ein        Bubenreuth am Freitag, 17. Januar 2020,   genblick der Stille zwischen den Jahren
erfolgreiches und ereignisrei­            im Gasthaus zur Post.                     genießen können.
ches Jahr, wir haben viel be­
wegt für unsere Bürgerinnen                            Liebe ehrenamtlich tä­       Ich wünsche Ihnen die Kraft, sich mit
und Bürger. Viele Aufgaben                             tige Mitmenschen, ich        den Menschen zu versöhnen, mit de­
und Projekte zur weiteren                             danke Ihnen von ganzem        nen wir nicht in Frieden und Harmonie
Entwicklung unseres Ortes                             Herzen, auch im Namen         leben.
konnten erfolgreich abge­                            aller Menschen unserer
schlossen werden – Er­                              Gemeinde, für alle Zeit und     Ich wünsche Ihnen, dass Sie in der weih­
weiterung des ÖPNV-An­                              Mühen, die Sie das ganze        nachtlichen Zeit im Kreise Ihrer Liebs­
gebotes, Errichtung des                            Jahr über aufwenden, um zu       ten Erholung von der Hektik des Alltags
Waldkindergartens zum                             helfen und zu unterstützen,       finden. Diese innere Kraft ist es, die Sie
weiteren Ausbau der                               wo Hilfe nötig ist.               auch in schwierigen Situationen stärkt.
Kinderbetreuung, Erstellung des Mo­
dernisierungsgutachtens zur Nutzung       Dass es im öffentlichen Leben so man­     Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wün­
des Anwesens H7 für Museum, Büche­        chen Bereich gibt, der ohne ehrenamtli­   sche Ihnen persönlich, im Namen des
rei und Bürgertreff, Fortführung des      ches Arbeiten gar nicht mehr existieren   Gemeinderates sowie der Mitarbeiter­
ISEK-Prozesses mit Ausweisung eines       würde, ist, so denke ich und so belegen   innen und Mitarbeiter der Gemeinde­
Sanierungsgebietes mit Fördermög­         es auch aktuelle Studien, unbestrit­      verwaltung ein frohes und besinnlich­
lichkeiten.                               ten. Und das betrifft so ziemlich jeden   es Weihnachtsfest und ein friedliches,
                                          Bereich, in dem Menschen miteinan­        gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Ob Carsharing, Pedelecs, Erster Bu­       der zu tun haben – ob auf kulturellem,
benreuther Klimaschutztag in H7, Um­      karitativem oder sportlichem Gebiet,      Ihr
stellung der Straßenbeleuchtung auf       Ihr ehrenamtliches Engagement trägt
LED, kostenlose Energieberatung für       entscheidend zur Lebensqualität in
alle Haushalte oder Planungen zur         unserer Gemeinde bei. Ich wünsche Ih­     Norbert Stumpf
Errichtung eines Nahwärmenetzes –         nen auch für das kommende Jahr diese      Erster Bürgermeister                   

  Weihnachten in Bubenreuth
            Ich lade Sie sehr herzlich ein
      zu unserer traditionellen Weihnachtsfeier
  am Heiligen Abend um 17 Uhr auf dem Eichenplatz.

  Musikalisch umrahmt wird diese Feierstunde vom Egerlän­
  der Heimatchor und der Egerländer Geigenbauerkapelle.

  Ihr
  Norbert Stumpf
  Erster Bürgermeister

                                                                                                         Dezember 2019 | 3
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Gemeinderat aktuell                                                                                   Bubenreuthaktuell

Neues Mitglied im Gemeinderat
Niederlegung des von Herrn Dr.             glieds Dr. Christian Pfeiffer ist nach    Finanzausschuss
Christian Pfeiffer als Gemein-             den Ergebnissen der Kommunalwahl          Mitglied: Johannes Karl
                                           2014 Frau Jessica Braun.                  1. Vertreterin: Jessica Braun
deratsmitglied ausgeübten                                                            2. Vertreter: Andreas Horner
Mandats                                    Nach dem Ausscheiden eines seiner
Herr Dr. Christian Pfeiffer (SPD) hat      Mitglieder und der Zusage der Listen­     Bauausschuss
mit Schreiben vom 16. September 2019       nachfolgerin, dass sie ihr Amt anneh­     Mitglied: Andreas Horner
mitgeteilt, dass er sein Mandat als eh­    men wird, entscheidet der Gemeinde­       1. Vertreter: Johannes Karl
renamtliches Gemeinderatsmitglied          rat über das Nachrücken des neuen         2. Vertreterin: Christa Schmucker-Knoll
aus beruflichen Gründen nicht mehr         Mitgliedes.
ausüben kann und es deshalb nieder­                                                  Generationen-, Sport- und Kulturaus­
                                           Einstimmig stellte der Gemeinderat        schuss
legen möchte. Er bittet den Gemeinde­
                                           fest, dass keine Hinderungsgründe ge­     Mitglied: Christa Schmucker-Knoll
rat, ihn von dem Amt zu entbinden.
                                           gen das Nachrücken von Frau Jessica       1. Vertreterin: Jessica Braun
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde-      Braun in den Gemeinderat vorliegen.       2. Vertreter: Andreas Horner
und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)           Sie folgt damit dem aus dem Gremium
kann ein Gemeinderatsmitglied sein         ausgeschiedenen Herrn Dr. Christian       Rechnungsprüfungsausschuss
Amt niederlegen, und zwar jederzeit        Pfeiffer als ehrenamtliches Gemeinde­     Mitglied: Andreas Horner
und ohne dass dafür besondere Grün­        ratsmitglied nach.                        1. Vertreterin: Christa Schmucker-Knoll
de vorliegen müssten. Über die Entlas­                                               2. Vertreter: Johannes Karl
sung aus dem Ehrenamt als Gemein­          Bürgermeister Norbert Stumpf verei­
deratsmitglied muss der Gemeinderat        digte in der öffentlichen Sitzung des
                                           Gemeinderates vom 22. Oktober 2019        Energie- und Umweltausschuss
entscheiden.                                                                         Mitglied: Jessica Braun
                                           Frau Jessica Braun als neues Mitglied
                                           im Gemeinderat, hieß sie herzlich Will­   1. Vertreter: Andreas Horner
Einstimmig nahm der Gemeinderat das
                                           kommen und wünschte ihr viel Erfolg       2. Vertreterin: Christa Schmucker-Knoll
Schreiben von Dr. Christian Pfeiffer
vom 16. Sepember 2019 zur Kenntnis         bei ihren kommunalen Aufgaben.
                                                                                     Fraktionsvorsitzender: Johannes Karl
mit der Feststellung, dass er sein Amt
                                                                                     Stellvertreter: Jessica Braun und
als Gemeinderatsmitglied niederlegt.       Nachrücken in Ausschüsse bzw.             Andreas Horner                      
                                           deren Umbesetzung
Bürgermeister Norbert Stumpf und
die Mitglieder des Gemeinderates be­       Jessica Braun folgt dem aus dem Gre­
dankten sich bei Dr. Christian Pfeiffer    mium ausgeschiedenen Dr. Christian
für die gute Zusammenarbeit sowie          Pfeiffer als ehrenamtliches Gemein­
das kommunale Engagement.                  deratsmitglied nach. Die SPD-Gemein­
                                           deratsfraktion beantragte aufgrund
Nachrücken von Frau Jessica                dieser Änderung mit Schreiben vom 21.
                                           Oktober 2019 eine Anpassung der Be­
Braun als ehrenamtliches Ge-               setzung der Ausschüsse des Gemein­
meinderatsmitglied                         derates.
Erste Listennachfolgerin gemäß Art. 37
Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahl­        Einstimmig fasste der Gemeinderat
gesetz (GLKrWG) des über die Liste der     den Beschluss, dass die nachfolgend
Sozialdemokratischen Partei Deutsch­       angeführten Ausschüsse wie folgt be­
lands gewählten Gemeinderatsmit­           setzt werden:                                                    Foto: Johann Kreuzer

Städtebauförderung – Bedarfsmitteilung
Die Gemeinde Bubenreuth wurde mit          Die Bedarfsmitteilung wurde von der       tatsächlich durchgeführt werden. Die
der Bedarfsmitteilung für 2016 erst­       Verwaltung mit der Regierung von Mit­     Bedarfsmitteilung ist auch nicht Zu­
malig in die Städtebauförderung und        telfranken vorbesprochen, neue Maß­       wendungsantrag oder -bewilligung.
darin in das Programm „Soziale Stadt“      nahmen wurden nicht aufgenommen.          Einstimmig billigte der Gemeinderat
aufgenommen. Diese Bedarfsmittei­          Sie dient der Regierung von Mittelfran­   den von der Verwaltung erstellten
lung wurde bisher für die Jahre bis 2019   ken als Zuwendungsgeber lediglich         Entwurf der „Bedarfsmitteilung Städ­
fortgeschrieben.                           dazu, sich selber mit den voraussicht­    tebauförderung“ mit den darin ent­
                                           lich erforderlich werdenden Mitteln       haltenen Maßnahmen. Diese sind mit
Nunmehr ist bei der Regierung von          bei Bund und Land einzudecken. Mit        dem jeweiligen Mittelbedarf in den
Mittelfranken der Mittelbedarf der         der Bedarfsmitteilung wird weder eine     Haushalt 2020 sowie in das Investiti­
Gemeinde Bubenreuth für das Pro­           Entscheidung darüber getroffen noch       onsprogramm und den Finanzplan für
grammjahr 2020 mit Prognose für den        ihr vorgegriffen, ob die einzelnen da­    den weiteren Finanzplanungszeitraum
Finanzplanungszeitraum anzumelden.         rin enthaltenen Maßnahmen künftig         bis 2022 aufzunehmen.             

4 | Dezember 2019
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Bubenreuthaktuell                                                                                Gemeinderat Aktuell

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Erlass der Sanierungssatzung für das Gebiet „Alter Ort“
Die inzwischen abgeschlossene Vorbereitende Untersu­           „Satzung der Gemeinde Bubenreuth zur
chung gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) zeigt einen
Sanierungsbedarf im Gebiet „Alter Ort“, das ist die an der     förmlichen Festlegung des Sanierungs­
Haupt- und Neuen Straße sowie an der Scherleshofer Stra­       gebietes „Alter Ort“
ße gelegene, überwiegend historische Bebauung. Für den         (Sanierungssatzung Alter Ort –SanS-AO)
weiteren Bereich, der in die Vorbereitende Untersuchung
                                                               Aufgrund des §
ebenfalls einbezogen war, insbesondere also die Vogelsied­
                                                               142 Abs. 1 und 3
lung, war kein Sanierungsbedarf zu erkennen, auf den die
                                                               des Baugesetz­
zur Verfügung stehenden Instrumente und Maßnahmen des
                                                               buches (BauGB)
Sanierungsrechts des Baugesetzbuches anwendbar wären.
                                                               erlässt die Ge­
Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus der       meinde Buben­
der Sanierungssatzung beizufügenden Karte (siehe www.          reuth folgende
bubenreuth.de).                                                Satzung:

Da nach dem Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung           § 1 Sanie-
die Anwendung der „besonderen sanierungsrechtlichen            rungsgebiet
Vorschriften“ der §§ 152 bis 156a BauGB nicht erforderlich     Das Gebiet „Alter
ist, sind sie gemäß § 142 Abs. 4 BauGB in der Sanierungssat­   Ort“ wird als Sa­
zung auszuschließen. Die Sanierung erfolgt demnach nicht       nierungsgebiet förmlich festgelegt.
im umfassenden, sondern lediglich im sogenannten „ver-
einfachten Verfahren“.                                         § 2 Bestimmung des Geltungsbereichs
                                                               Die Umgrenzung des Sanierungsgebietes Alter Ort ergibt
Die Vorbereitende Untersuchung zeigt weiter auf, dass für
                                                               sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser
die Sanierung überdies auch auf die Anwendung sowohl
                                                               Satzung ist.
einer sanierungsrechtlichen Veränderungssperre (§ 144
Abs. 1 BauGB) als auch einer sanierungsrechtlichen Verfü-
gungssperre (§ 144 Abs. 2 BauGB) verzichtet werden kann,
                                                               § 3 Verfahren
                                                               Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren
da die Sanierungsziele auch ohne den Einsatz dieser recht­
                                                               durchgeführt; die besonderen sanierungsrechtlichen Vor­
lichen Instrumente zu erreichen sind.
                                                               schriften der §§ 152 bis 156a BauGB sind ausgeschlossen.
Der Wortlaut der zu beschließenden Sanierungssatzung           Ebenso wird die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB aus­
berücksichtigt die oben beschriebenen Gegebenheiten. Die       geschlossen.
Sanierung soll bis 31.12.2034 abgeschlossen werden.
                                                               § 4 Inkrafttreten
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:         Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungs­
Die Gemeinde Bubenreuth erlässt folgende Satzung:              beschlusses in Kraft.                                

Digitalfunk BOS
Beteiligung an der Sammelausschreibung und –beschaffung der Endgeräte für die di-
gitale Alarmierung
Die Rettungskräfte in Bayern werden in den nächsten Jahren     talen Meldeempfänger bei 80 Prozent. Das entspricht einem
mit neuen Pagern (digitale Meldeempfänger) ausgestattet.       Förderanteil von 36.400 Euro. Für die Gemeinde Bubenreuth
                                                               bleibt daher ein Eigenanteil in Höhe von 9.100 Euro.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und
Integration führt eine Sammelausschreibung für die Be­         Die Sirenensteuergeräte werden mit einen Pauschalbetrag
schaffung der digitalen Meldeempfänger durch. Hierdurch        von 750 Euro je Gerät gefördert. Die Kosten sind mit ca.
werden die Kosten der Beschaffung minimiert und der Preis      2.000 Euro pro Gerät veranschlagt.
für die Meldeempfänger entsprechend gesenkt.
                                                               Die Gesamtkosten für die Umrüstung auf digitale Technik be­
Die FFW Bubenreuth benötigt für ihren Bereich 65               laufen sich folglich auf ca. 51.500 Euro, worauf Zuwendungen
Meldeempfänger und 3 Sirenensteuergeräte.                      in Höhe von voraussichtlich 37.900 Euro gewährt werden.

Für einen digitalen Meldeempfänger kann von einen Stück­       Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Gemein­
preis von 700 Euro ausgegangen werden. Somit betragen          de Bubenreuth an der Ausschreibung zur Beschaffung der
die Gesamtkosten für die Meldeempfänger ca. 45.500 Euro.       Endgeräte der digitalen Alarmierung durch das Bayerische
Laut Aussage des Ministeriums liegt die Förderung der digi­    Staatsministerium des Innern teilnimmt.

                                                                                                        Dezember 2019 | 5
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Gemeinderat aktuell                                                                                    Bubenreuthaktuell

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kostenübernahme der Schulwegbeförderung für Schüler ab der 11. Klasse und von
freien Schulen
Mit Schreiben vom 1. September 2019        kosten mit dem ÖPNV sofern sie nicht      Gelder zur Verfügung stellen, eine Be­
stellte die Fraktion Bündnis 90/Die        bereits vom Aufgabenträger erstattet      reitstellung von Haushaltsmitteln –
Grünen den Antrag auf Kostenüber­          werden. Die Kosten sind durch das         wie beantragt – werde vom Landkreis
nahme der Schulwegbeförderung für          Konto 6300.6360 „Förderung ÖPNV/          haushaltsrechtlich nicht genehmigt.
Schüler ab der 11. Klasse und von frei­    Radverkehr“ zu decken. Die Kostener­
en Schulen:                                stattungen werden nach dem Prinzip        Der Bürgermeister schlug vor, dass die
                                           „first come, first served“ gewährt.       Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den
„Bei der Schulwegkostenbefreiung                                                     vorliegenden Antrag zurückzieht und
sind aktuell Schüler freier Schulen        Eine an den tatsächlichen Bedarf an­      der Antrag neu verfasst wird.
sowie Schüler ab der 11. Klasse ausge­     gepasste Kostenübernahme soll für
                                           das Jahr 2020 in den Haushalt einge­      Einstimmig fasste der Gemeinderat fol­
nommen.
                                           stellt werden.                            genden, neu formulierten Beschluss:
Die unkomplizierte Nutzung des ÖPNV        Der Bürgermeister wird beauftragt, im     Die Gemeinde Bubenreuth ist bereit, für
legt bei Kindern und Jugendlichen den      Schulterschluss mit anderen Bürger­       Bubenreuther Schüler ab der 11. Klasse
Grundstein für eine Akzeptanz des          meistern des Landkreises sich dafür       sowie Schüler freier Schulen und Be­
ÖPNV im späteren (Berufs-)Leben. Gera­     einzusetzen, dass eine durchgehende       rufsschulen die Schulwegkosten mit
de durch die fehlende Kostenübernah­       Schulwegkostenbefreiung für alle Schü­    dem ÖPNV, sofern sie nicht bereits vom
me ab der 11. Klasse wird es Schülern in   ler ab 2021 realisiert wird.“             Aufgabenträger erstattet werden, zu
der Lebensphase mit erster eigenstän­                                                übernehmen.
diger Mobilität erschwert, die Angebote    Bürgermeister Norbert Stumpf infor­
des ÖPNV zu nutzen.“                       mierte die Gemeinderatsmitglieder,        Dazu wird ein entsprechender Antrag
                                           dass er den Vollzug dieses beantrag­      beim Landkreis gestellt.
Wir beantragen daher:                      ten Beschlusses aussetzen müsse. Die
Die Kommune Bubenreuth erstattet in        Gemeinde habe keine Rechtsgrundla­        Der Bürgermeister wird sich im Schul­
den Monaten Oktober 2019 bis Dezem­        ge für die Kostenübernahme, da der        terschluss mit anderen Bürgermeistern
ber 2019 Bubenreuther Schülern ab der      ÖPNV in den Zuständigkeitsbereich         des Landkreises dafür einsetzen, dass
11. Klasse sowie Schülern freier Schu­     des Landkreises falle. Die Gemeinde       eine durchgehende Schulwegkostenbe­
len und Berufsschulen die Schulweg­        könne nur in eigener Zuständigkeit        freiung für alle Schüler realisiert wird.

Gemeindliche Tiefbaumaßnahmen
Sanierung des Betzenweges mit Teilerneuerung von Straße, Kanalisation und Wasserleitung
Das Erneuerungsbauvorhaben zur Sa­         Es wurden 15 als leistungsfähig und zu­   des Betzenweges mit Teilerneuerung
nierung der Ortsstraße „Betzenweg“         verlässig bekannte Firmen angeschrie­     von Straße, Kanalisation und Wasser­
mit Kanal- und Wasserleitungs- sowie       ben und zur Abgabe eines Angebotes        leitung zu beauftragen.
Straßenbau wurde gemäß Gemeinde­           aufgefordert. Lediglich drei wertbare
ratsbeschluss Nr. 78 vom 11. Dezember      Angebote gingen bis zum Ende der An­
2018 priorisiert und sollte im Jahr 2019   gebotsfrist ein. Durch die Ingenieurbü­
                                                                                     Straßenunterhalt
zumindest geplant, vorbereitet und         ros wurden die Angebote geprüft so­       Im Rahmen des laufenden Straßen­
gegebenenfalls auch schon begonnen         wie ein Vergabevorschlag erstellt.        unterhalts sind im Haushaltsjahr 2019
(„vorangetrieben“) werden.                                                           umfangreiche Mittel zur Verfügung ge­
                                           Einstimmig fasste der Gemeinderat         stellt worden. Mit diesen Geldern sol­
Nach der Vergabe des dazu notwen­          den Beschluss, auf Grund des Sub­         len solche Maßnahmen durchgeführt
digen Auftrags an Ingenieurbüros           missionsergebnisses und der Verga­        werden, die zwar nicht in der Priori­
wurde die Planung zwischenzeitlich         beempfehlungen der von der Gemein­        tätenliste aufgeführt sind, im Rahmen
abgeschlossen und eine Beschränkte         de beauftragten Ingenieurbüros die        der Unfallverhütung und Verkehrssi­
Ausschreibung nach den Vorgaben der        Firma Bauunternehmen Manfred Wink­        cherung aber dringend erforderlich
VOB durchgeführt.                          ler GmbH & Co. KG mit der Sanierung       erscheinen.
                                                                                             Angebotssumme Kanal,
    Lfd. Nr. Anbieter                                                                        Wasser, Straße, brutto
1          Bauunternehmen Manfred Winkler GmbH & Co. KG, Hausen                            359.246,54 Euro
2          Kostenschätzung Ingenieurbüros                                                  379.610,00 Euro
3          XXX, Nürnberg                                                                   441.811,07 Euro
4          XXX, Burgebrach                                                                 595.626,15 Euro

6 | Dezember 2019
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Bubenreuthaktuell                                                                                  Gemeinderat Aktuell

1) Gehwegsanierung Bergstraße             yy Äußerst geringe Kosteneinsparung schreibung aufzuheben und keinen
Der Gehsteig auf der Westseite der            von nur rund 5.000 Euro.                 Auftrag zu erteilen.
Bergstraße verfällt seit Jahren immer     yy Aufgabe eines vorhan­
mehr und befindet sich aktuell in ei­         denen Gehsteiges an        Bieterliste zu 2)
nem Zustand, bei dem eine Gefährdung          einer Gefällestrecke, Lfd. Nr. 1 XXX, Hausen                        57.108,10 EUR
von Fußgängern nicht ausgeschlossen           die sonst nur noch
                                                                        Lfd. Nr. 2 Kostenschätzung,      hausin­
werden kann. Eine Sanierung ist daher         durch einen schmalen,
                                                                                   tern (erarbeitet mit Hilfe ei­
dringend geboten.                             unzureichend      aus­
                                                                                   nes Straßenbauingenieurs) 38.200,00 EUR
                                              gestalteten Gehsteig
Im Rahmen einer Verhandlungsverga­            an der Ostseite der
be wurden von acht Firmen entspre­            Bergstraße für Fußgänger erschlos­ Da eine ganze Reihe von Firmen ihre
chende Preise eingeholt. Lediglich            sen wäre.                                Absagen mit mangelnden Kapazitäten
zwei Firmen haben ein wertbares An­       yy Absicherungsmaßnahmen          Wiese begründet haben, versprach sich die
gebot abgegeben.                              (Pickelsberg)/Fahrbahn     müssten Verwaltung von einer erneuten Aus­
                                              trotzdem hergestellt werden.             schreibung noch in diesem Jahr und
Nach Auswertung der beiden Angebo­        yy Ein Wegfall des Gehsteigs wäre nur Durchführung der Arbeiten nach der
te empfahl die Verwaltung, dem min­           für rund ein Drittel der geplanten Schlechtwetterperiode im Frühjahr
destnehmenden Bieter den Auftrag zu           Strecke möglich, da sich auf den 2020 dennoch Aussichten auf ein an­
erteilen.                                     verbleibenden zwei Dritteln Gara­ gemessenes Angebot.
                                              gen- und Grundstückszufahrten
 Bieterliste zu 1)                            sowie Zugänge zu den „Hochhäu­ Hierzu ist es allerdings notwendig,
                                              sern“ befinden, die in jedem Fall bereits im Vorgriff auf den Haushalt
Lfd. Nr. 1 Hack GmbH,                         saniert werden müssten.                  2020 agieren zu können, d.h. die Mittel
           Pinzberg      63.713,79 EUR                                                 hierfür müssten in 2020 bereitgestellt
Lfd. Nr. 2 XXX, Hausen   88.647,86 EUR    Mit überwiegender Mehrheit fasste werden.
                                          der Gemeinderat in der Sitzung vom
Einstimmig fasste der Gemeinderat in      12. November 2019 den Beschluss, Einstimmig fasste der Gemeinderat in
seiner Sitzung vom 22. Oktober 2019       dass die Firma Hack GmbH, Elsenberg der Sitzung vom 22. Oktober folgenden
den Beschluss, die Entscheidung über      8 in 91361 Pinzberg, den Zuschlag er­ Beschluss:
diesen Tagesordnungspunkt zu ver­         hält auf ihr Angebot vom 25. Juli 2019
tagen. Die Verwaltung wurde beauf­        zur Gehwegsanierung in der Bergstra­ Der Gemeinderat nimmt die Umstän­
tragt zu prüfen, ob der Gehsteig an der   ße.                                          de bezüglich der Ausschreibung zu
Westseite der Bergstraße überhaupt                                                     punktuellen Straßenoberflächenaus­
benötigt wird oder ob dieser nicht auf­   2) Punktuelle Straßenoberflä-                besserungen in der Scherleshofer
gelassen und begrünt/bepflanzt wer­                                                    Straße zur Kenntnis und beauftragt
                                          chenausbesserungen Scherles- die Verwaltung, noch in diesem Jahr
den könnte. Die hierzu angestellten
Erhebungen mit Kostenvarianten soll­      hofer Straße                                 im Vorgriff auf den Haushalt 2020 die
ten dem Gemeinderat in einer seiner       Die Scherleshofer Straße, deren Ge­ notwendigen Schritte einzuleiten und
nächsten Sitzungen zur abschließen­       neralsanierung erst in einigen Jahren die Durchführung der Arbeiten für das
den Entscheidung vorgelegt werden.        vorgesehen ist, hat deutlich erkennba­ Frühjahr 2020 vorzusehen.
                                          re Schäden. Diese müssen, um die Ver­
Bei der Gemeinderatssitzung vom 12.       kehrssicherheit der Straße auch wei­ Darüber hinaus ist zu ermitteln, in wel­
November 2019 stand der Punkt „Geh­       terhin zu gewährleisten, bereits jetzt cher Höhe die komplette Deckschicht­
wegsanierung Bergstraße“ erneut auf       punktuell behoben werden.                    erneuerung (abfräsen und asphal­
der Tagesordnung.                                                                      tieren) der Scherleshofer Straße zu
                                          Es wurde daher im Rahmen einer Ver­ veranschlagen ist.
Nach den durchgeführten Erhebungen        handlungsvergabe eine Ausschreibung
durch die Verwaltung, beraten durch       vorbereitet. Die hausinterne Kosten­ Die vorgenannten und die zusätzlichen
das Ingenieurbüro Hahn Bauleitung         schätzung, die mit Hilfe eines Straßen­ Mittel dafür sind in ausreichender
aus Erlangen, wurde eine Kostenvari­      bauingenieurs erarbeitet wurde, sah Höhe im Haushalt für 2020 vorzusehen.
ante erarbeitet.                          für die Maßnahmen rund 38.000 Euro Eventuell notwendige Ingenieurverträ­
                                          brutto vor.                                  ge sowie Ausschreibung und Vergabe
Als Ergebnis konnte von Seiten der                                                     können – nach den Vorschriften von
Verwaltung nicht empfohlen werden,        Obwohl zwölf Firmen angeschrieben HOAI und VOB – in die Wege geleitet
den Gehsteig aufzulassen, sondern         und um die Abgabe eines Angebotes werden.
eine Sanierung durchzuführen – wie        gebeten wurden, ging nur ein Angebot
bereits in der Gemeinderatssitzung        ein. Nach Prüfung dieses Angebotes In der Gemeinderatssitzung vom 12.
vom 22. Oktober 2019 vorgeschlagen.       empfahl die Verwaltung, wegen des November 2019 wurde dieser Tages­
                                          weit überhöhten Preises und Einge­ ordnungspunkt erneut behandelt.
Ausschlaggebend für diese Empfeh­         denk der Tatsache, dass lediglich ein
lung der Verwaltung sind folgende Tat­    Angebot vorliegt und somit kein wirk­ Aus den Erkenntnissen der in Zusam­
sachen:                                   licher Vergleich möglich ist, die Aus­ menarbeit mit dem Ingenieurbüro

                                                                                                           Dezember 2019 | 7
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Gemeinderat aktuell                                                                                  Bubenreuthaktuell

Hahn vorgenommenen Erhebungen riet         Einstimmig beauftragte der Gemein­       Der vom Busverkehr stark belastete
die Verwaltung aus Kostengründen von       derat die Verwaltung, noch in diesem     östliche Bereich (ca. 2/3 der Fahrbahn­
einer kompletten Deckschichterneue­        Jahr – im Vorgriff auf den Haushalt      breite) soll mit einer Asphalterneuerung
rung (Abfräsen und Asphaltieren) ab.       2020 – die notwendigen Schritte be­      einfacher Art auf etliche Jahre hinaus
                                           züglich der beiden Maßnahmen ein­        verbessert werden. Dazu sind auch lo­
Instandsetzung                             zuleiten. Sie sind in einem Paket aus­   kale Verstärkungen des ungebundenen
                                           zuschreiben und zu vergeben. In den      Oberbaus (Schotter) sinnvoll und in den
der Blumenstraße                           Haushaltsplan 2020 werden hierfür        prognostizierten Kosten enthalten. Zu­
Auf der im Dezember 2018 dem Ge­           Ausgabemittel in Höhe von 100.000        dem sollen lokal vorhandene erhebli­
meinderat vorgestellten und von die­       Euro eingestellt.                        che Mängel bezüglich der Ebenheit und
sem zur Umsetzung empfohlenen                                                       der verminderte Wasserabfluss auf den
Prioritätenliste war auch eine Instand­    Das IB Hahn Bauleitung wird zur Be­      Gehwegen beseitigt werden.
setzung der Blumenstraße vorgesehen.       ratung und Mitwirkung des ansons­
                                           ten durch das Bauamt der Gemeinde        Eine grundhafte Erneuerung der Stra­
Eine Durchführung der erforderlichen       durchgeführten Projekts beauftragt.      ße in vielleicht 10 bis 12 Jahren wird
Ausbesserungsarbeiten war aber erst                                                 sich jedoch je nach – aufgrund des
für die kommenden Jahre ab 2021 an­        Die Durchführung der Arbeiten ist für    Verkehrsgeschehens – neu aufkom­
gedacht.                                   das Frühjahr 2020 vorzusehen.            mender Schadensentwicklung nicht
                                                                                    vermeiden lassen.
Mittlerweile hat sich der Zustand der
Straße aber so rapide verschlechtert,
                                           Teilsanierung
                                                                                    Die Instandsetzungskosten in der nun
dass die Sanierungsarbeiten vorgezo­       der Bussardstraße                        gewählten Form und im dargestellten
gen werden müssen. Der Umfang der          Die Fraktionssprecher haben in ih­       Umfang lassen sich derzeit auf rund
erforderlichen Maßnahmen soll nach         rer Sitzung am 4. November 2019 auf      117.000 Euro (brutto) schätzen.
den in der Dezembersitzung 2018 aus­       Anregung des Ersten Bürgermeisters
führlich geschilderten Vorgaben erfol­     beschlossen, die Bussardstraße zwi­      Mit überwiegender Mehrheit beauf­
gen.                                       schen der Scherleshofer Straße und       tragte der Gemeinderat die Verwaltung,
                                           dem neueren Teil der Bussardstraße       unter Mitwirkung des Ingenieurbüros
Um gewisse Synergieeffekte zu nutzen       im Süden (ca. 100 m südlich der Ein­     Hahn Bauleitung, Erlangen, die von
und ganz allgemein die zu erwarten­        mündung Dompfaffstraße) einer be­        diesem vorgeschlagene Form der Sa­
den Kosten für die Gemeinde so gering      sonderen Art der Instandsetzung zu       nierung noch im Dezember 2019, spä­
wie möglich zu halten, wurde von der       unterziehen.                             testens im Januar/Februar 2020, nach
Verwaltung nunmehr vorgeschlagen,                                                   den Vorgaben der VOB auszuschreiben,
die Maßnahmen „Instandsetzung der          Damit können die teils extremen Un­      vorgesehener Baubeginn soll spätes­
Blumenstraße“ und „punktuelle Stra­        ebenheiten zwar nicht vollständig be­    tens im Frühjahr 2020 sein. Des Wei­
ßenoberflächenausbesserungen in der        seitigt, aber doch zumindest zu einem    teren wurde der Erste Bürgermeister
Scherleshofer Straße“ (sh. Punkt 2.) als   gewissen Maße ausgeglichen werden.       ermächtigt, auch die für die Maßnahme
Paket in einer gemeinsamen Maßnah­         Außerdem können mit dieser Maß­          gegebenenfalls erforderlichen Ingeni­
me auszuschreiben und zu vergeben.         nahme die in den kommenden Jahren        eurleistungen zu beauftragen.
                                           ansonsten zu erwartende intensive
Die für beide Maßnahmen durch das          Instandhaltung vermieden und die         Die für die Maßnahme erforderlichen
Ingenieurbüro Hahn geschätzten Kos­        von den Straßenschäden verursachte       Mittel werden in den Haushaltsplan
ten betragen rund 100.000 Euro brutto.     Lärm­entwicklung verringert werden.      2020 eingestellt.                

Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer         sonenunternehmen die Gewerbe­            von 380 Prozent können für das Jahr
wird ab 1. Januar 2020 von 360 Prozent     steuerzahlung beim Unternehmer           2020 die Gewerbesteuereinnahmen
um 20 Prozentpunkte auf 380 Prozent        bzw. beim Mitunternehmer auf die         mit rund 840.000 Euro kalkuliert wer­
erhöht. Dies wurde in der Gemeinde­        anteilige Einkommensteuerschuld für      den.
ratssitzung vom 12. November 2019 mit      Einkünfte aus Gewerbebetrieb ange­
überwiegender Mehrheit beschlossen,        rechnet.                                 Um als Gemeinde auch künftig bei den
nachdem sich der Finanzausschuss im                                                 freiwilligen kommunalen Leistungen
Vorfeld schon mehrheitlich dafür aus­      Das bedeutet, dass sich hier die tat­    keine wesentlichen Einschränkungen
gesprochen hatte.                          sächliche gesamte Steuerschuld nicht     vornehmen zu müssen und auch die
                                           erhöht.                                  wachsenden Aufgaben der Gemein­
Im Großteil der umliegenden Gemein­                                                 de weiter bestreiten zu können, ist
den liegt der Hebesatz bei mindestens      Im Jahr 2019 wird, bei einem Hebesatz    eine maßvolle Erhöhung der Einnah­
380 Prozent.                               von 360 Prozent, mit Einnahmen aus       menseite notwendig. Dabei stellt die
                                           der Gewerbesteuer von 800.000 Euro       Gewerbesteuer neben der Einkom­
Bei einem Hebesatz bis zu 380 Pro­         gerechnet.    Bei    gleichbleibenden    mensteuerbeteiligung die wichtigste
zent wird gemäß § 35 EStG bei Per­         Messbeträgen und einem Hebesatz          Einnahmequelle der Gemeinde dar. 

8 | Dezember 2019
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Bubenreuthaktuell                                                                                 Gemeinderat aktuell

Kommunalwahlen 2020
Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Am 15. März 2020 finden die Kommunalwahlen statt. Dazu          zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit sei­
müssen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz               nem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt
(GLKrWG) ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter berufen       worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung
werden.                                                         geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den
                                                                Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist […].“
Die maßgebliche Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 GLKrWG lau­
tet wie folgt:                                                  Da die Bewerberaufstellung für die Wahl noch nicht abge­
                                                                schlossen ist bzw. sich noch Änderungen ergeben können
„Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen         und Erster Bürgermeister Norbert Stumpf sich um seine
der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellver­        Wiederwahl bewirbt, schlug die Verwaltung vor, die Wahl­
treter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Per­       leitung wie bei den zurückliegenden Kommunalwahlen zu
son aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde […] oder        regeln.
aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum
Wahlleiter für die Gemeindewahlen. […] Außerdem wird aus        Mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderates wurde der
diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Per­        zuständige Wahlsachbearbeiter der Gemeinde Bubenreuth,
son berufen.                                                    Herr Christian Benisch, zum Wahlleiter und Herr Helmut Ra­
                                                                cher, Geschäftsleiter der Gemeinde Bubenreuth, zum stell­
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen            vertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahl 2020 beru­
Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl     fen.

Finanzwesen
Bestellung zur stellvertretenden Kassen-                        Vorlage der Jahresrechnung für das Rech-
verwalterin                                                     nungsjahr 2018
Wegen einer personellen Veränderung musste die Vertre­          Die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 wurde ge­
tung der Kassenverwalterin der Gemeinde Bubenreuth neu          mäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) von der Verwaltung
geregelt werden.                                                vollständig erstellt, mit einem Rechenschaftsbericht erläu­
                                                                tert und dem Gemeinderat vorgelegt.
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, Frau
Petra Kollar zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu be­     Einstimmig nahm der Gemeinderat von der Jahresrech­
stellen. Die Bestellung von Frau Ines Reck, die bisher diese    nung 2018 der Gemeinde Bubenreuth Kenntnis und beauf­
Funktion ausgeübt hat, wird widerrufen.                         tragte den Rechnungsprüfungsausschuss, sie zu prüfen. 

Mittagsbetreuung
Änderung der Gebühr für die Mittagsverpflegung
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung bei der Mit­        durch Gesetz vom 11.03.2014 (GVBl S. 70), erlässt die Gemein­
tagsbetreuung wird derzeit für jedes Essen eine Gebühr von      de Bubenreuth folgende Satzung:
2,90 Euro erhoben. Es handelt sich bei diesem Betrag um die
von der Cateringfirma abgerechneten Kosten, die somit von       §1
der Gemeinde an die Eltern nur durchgereicht werden.            Änderung einer Satzung
                                                                Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be­
Die Cateringfirma hat der Gemeinde nun mitgeteilt, dass die
                                                                nutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Bubenreuth
Kosten für ein Mittagessen ab sofort auf 3,10 Euro angeho­
                                                                – Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung – vom 13. Mai 2011,
ben werden. Aus diesem Grund ist auch § 5 Abs. 2 der Mit­
                                                                zuletzt geändert durch Satzung vom 28.02.2019, wird wie
tagsbetreuungs-Gebührensatzung zu ändern.
                                                                folgt geändert:
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:          In § 5 Abs. 2 wird der Betrag „2,90 Euro“ durch den Betrag
                                                                „3,10 Euro“ ersetzt.
„Fünfte Satzung der Gemeinde Bubenreuth zur Änderung
der Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung
                                                                §2
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes           Inkrafttreten
in der Fassung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert   Diese Satzung tritt am 1. November 2019 in Kraft."        

                                                                                                          Dezember 2019 | 9
Friedenslicht aus Betlehem in Bubenreuth - Gemeinde Bubenreuth
Gemeinderat aktuell                                                                                 Bubenreuthaktuell

Gemeindliche Wasserversorgung
Erneuerung des Leitsystems
    Lfd. Nr.    Anbieter                                                                  Nettoangebotspreis
1              Fa. XXX, Schwarzenbruck – Angebot vom 10.10.2019                                             81.601,00 EUR
2              Fa. XXX, Döhlau
               Angebot aus 12/2018; ältere Software und Module in den Außensta­tionen;
               Angebot für neuere Software liegt nicht vor.                                                 30.555,00 EUR
3              Fa. XXX, Trogen
               Angebot aus 07/2018; ältere Software und Module in den Außensta­tionen.                      28.774,60 EUR
4              Fa. Marschner Elektronik, Trogen
               Angebot aus 10/2019; neueste Software und Module in den Außensta­
               tionen incl. VPN-Tunnellösung.                                                                35.137,50 EUR
(5)            Fa. XXX, Erlangen
               Angebot aus 07/2017; nur nachrichtlich außer Konkurrenz, da vertrag­lich
               nicht mehr mit der Gemeinde verbunden.                                                       33.863,31 EUR

Im Rahmen des laufenden Unterhalts        dungen, z.B. Füllstandsanzeigen, Pum­     Herr Braun von SüdWasser empfahl,
und der Beobachtung der Systeme           penausfälle etc. zu erhalten.             dem Mindestnehmer, der auch die
der Wasserversorgungsanlage sollen                                                  Anforderungen der Gemeinde Bu­
das Leitsystem im Wasserwerk der          Umrüstung der gesamten                    benreuth zufriedenstellend erfüllt,
Gemeinde Bubenreuth erneuert und                                                    den Zuschlag zu erteilen. Er schlug
defekte bzw. fehlende Komponenten         Anlage im übernächsten                    daher vor, der Firma Marschner (An­
ersetzt und nachgerüstet werden.          Haushaltsjahr                             gebot Nr. 4) den Auftrag zu erteilen.
                                          Nur mit einer Umstellung der gesam­       Zum einen wird hier die neueste Soft­
Mit der dringend erforderlichen Er­       ten Anlage auf neue, digitale Kompo­      ware verbaut und mit der VPN-Tun­
neuerung des Leitsystems ist keine        nenten ist beispielsweise auch eine       nellösung werden auch notwendige
Umstellung der Kernkomponenten            Ansteuerungsmöglichkeit von außen         Sicherheits­aspekte berücksichtigt,
verbunden, sondern die bestehende         für Ventile, Pumpen etc. möglich.         zum anderen kann dieser Auftrag­
analoge Anlage soll kurzfristig weiter­                                             nehmer noch dieses Jahr mit den er­
betrieben werden. Momentan sollen         Dies schlägt sicherlich noch einmal mit   forderlichen Arbeiten beginnen und
die Überwachungs-, Aufzeichnungs-         rund 150.000 Euro bis 200.000 Euro zu     einen Großteil davon auch zum Ab­
und Meldeanlagen der vorhandenen          Buche. Dieser Schritt ist erst für das    schluss bringen.
analogen SPS (Speicher Programmier­       Jahr 2021 vorgesehen, mit Planungen
bare Steuerung – Komponenten, die         in 2020. Die dafür notwendigen Haus­      Die Verwaltung schloss sich nach Ab­
programmiert und eingesetzt werden,       haltsmittel können aus den Resten         wägen aller Für und Wieder dieser
um eine Anlage oder Maschine zu re­       dieses Haushaltsjahres mit den erfor­     Meinung an und empfahl ebenfalls,
geln bzw. zu steuern) auf neuere Digi­    derlichen Aufstockungen in 2020/2021      dem Anbieter Nr. 4 den Auftrag zu er­
taltechnik umgerüstet werden.             bestritten werden.                        teilen.

Ein weiterer wichtiger Vorteil der neu­                                             Einstimmig fasste der Gemeinderat
en Systeme wird die Abrufbarkeit per
                                          Ausschreibung                             den Beschluss, auf Grund der ausge­
Datenfernübertragung auf geeignete        Nicht sehr viele Anbieter auf dem         werteten Ergebnisse der durchgeführ­
Empfänger sein. So haben der Wasser­      Markt sind auf die Belange der Was­       ten Preisabfragen und der Empfehlung
meister (SüdWasser) und der Wasser­       serversorgung spezialisiert, sodass die   der SüdWasser GmbH der Firma Mar­
wart (Gemeinde Bubenreuth) die Mög­       Recherche und Akquise durch SüdWas­       schner Elektrotechnik, Trogen, den Zu­
lichkeit, auch aus der Ferne wichtige     ser einige Zeit in Anspruch genommen      schlag zur Erneuerung des Leitsystems
Leistungsparameter abzurufen und          hat. Schlussendlich hat die Verwaltung    im Wasserwerk der Gemeinde Buben­
vom System entsprechende Warnmel­         mehrere Angebote erhalten.                reuth zu erteilen.                 

Antrag der CSU-Fraktion
Befestigung des „Trampelpfades“ im Gebiet Bruckwiesen
Mit Schreiben vom 8. Oktober stellte      „Unser Gewerbegebiet Bruckwiesen          dort angesiedelten Geschäften (Pi­
die CSU-Fraktion den Antrag auf Be­       wird hervorragend angenommen.             ckelmann, Aldi und ReWe). Bei der
festigung des „Trampelpfades“ im Ge­      Viele EinkäuferInnen fahren jedoch        Planung wurde sicherlich größter
biet Bruckwiesen:                         immer noch mit dem Auto zu den            Wert auf Zweckmäßigkeit und Äs­

10 | Dezember 2019
Bubenreuthaktuell                                                                                                             Gemeinderat aktuell

thetik gelegt, jedoch sucht sich der      a) Der „Trampelpfad“ wird durch ein       geeignete Pflastersteine noch vorrätig.
Mensch immer den bequemsten Weg.          dünnes Pflasterband für Fahrrad/          Falls eine Neubeschaffung notwendig
Für Radfahrer und Fußgänger führt         Fußgänger ertüchtigt. Augenmerk ist       ist, ist diese durch unsere eingestell­
dieser unter der Unterführung kom­        auf eine Ertüchtigung zu legen – aus      ten Haushaltsmittel zur Verbesserung
mend geradeaus über den Rasen zum         Sicherheitsgründen soll kein ‚Schnell­    des Radverkehrs bzw. des Straßenun­
Regenrückhaltebecken und dort über        weg‘ entstehen. Auch die ‚Bremswir­       terhalts zu decken
die Straße, klar ersichtlich an einem     kung‘ des Grabens soll bestehen blei­
Trampelpfad.“                             ben.                                      c) Die Verwaltung prüft vor Beginn der
                                                                                    Maßnahme den Bebauungsplan auf
Einstimmig nahm der Gemeinderat fol­      b) Die Arbeiten werden durch unseren      Rechtmäßigkeit der Maßnahme (Aus­
genden Antrag an:                         Bauhof vorgenommen. Eventuell sind        gleichsfläche o.ä.).               

Antrag der CSU-Fraktion
Errichtung einer Streuobstwiese
Mit Schreiben vom 10. Oktober 2019        mitteln stark bedroht sind. Sie gilt es   Einstimmig nahm der Gemeinderat fol­
stellte die CSU-Fraktion den Antrag auf   zu schützen und ihnen neue Lebens­        genden Antrag an:
Errichtung einer Streuobstwiese:          räume zu schaffen. Sie sorgen auf der
                                          Suche nach Nahrung ganz nebenbei          a) Die Verwaltung prüft die mögliche
„Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenar­     für die Bestäubung der Obstblüten         Verwendung vorhandener Flächen für
ten gehören die Streuobstwiesen zu        und stellen so sicher, dass die Obst­     die Anlage von Streuobstwiesen.
den artenreichsten Lebensräumen           bäume im Herbst reiche Früchte tra­       b) Ebenso prüft die Verwaltung, ob eine
Mitteleuropas. Ein Streuobstbaum bie­     gen. Aber auch andere Tierarten füh­      Einbindung der Fläche in das Ökokonto
tet auf mehreren Stockwerken Lebens­      len sich auf Streuobstwiesen wohl.        (Ausgleichsfläche) möglich ist.
raum für viele seltene Vögel, Kleinsäu­   Gartenrotschwanz, Steinkauz und
ger und Insekten.                         Grünspecht sind typische Arten der        c) Die Bepflanzung kann z. B. durch
                                          Obstwiesen.                               jährliche Pflanzung eines Baumes je
Eine besondere Bedeutung haben                                                      neugeborenes Bubenreuther Kind be­
Streuobstwiesen für Honigbienen           Heute gehören Streuobstwiesen zu          lebt werden und die Bevölkerung ein­
und Wildbienen, die aufgrund der          den am stärksten gefährdeten Bio­         bezogen werden, ebenso ist denkbar,
Artenarmut auf landwirtschaftlich         topen Mitteleuropas. Aus diesem           dass jedem Bürger die Möglichkeit ge­
genutzten Flächen und durch den           Grund ist die Neuanlage dieses Le­        geben wird, dort einen Baum (Bäume)
Einsatz von Pflanzenbehandlungs­          bensraumes wichtig.“                      zu pflanzen.                      

Förderung von Kindergartenkindern                                                    Nahwärmenetz
mit Gewichtungsfaktor 2,0 über das vollendete dritte                                 Bubenreuth-Nord
Lebensjahr hinaus                                                                    Die Rückgabe des ausgefüllten Fra-
Der Musikkindergarten hat bei der Gemeinde für drei Kinder, die das dritte Le­       gebogens zum Energieverbrauch ist
bensjahr im Dezember 2019 bzw. im Januar 2020 vollenden werden, die freiwillige      bis 31. Januar 2020 möglich.
Förderung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0 im Kindergartenjahr 2019/2020 bean­                                                      – – – Nahwärmeversorgung Bubenreuth-Nord – – –

tragt.
                                                                                                                                               Datenerhebungsbogen zur Energiebedarfsanalyse
                                                                                                                               in Kooperation mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH an der OTH Amberg-Weiden

                                                                                                                                   Bitte bis zum 31. Januar 2020 ausgefüllt zurücksenden!

                                                                                              1.    Ich bin                                Eigentümer/in              Mieter/in                  Vermieter/in

                                                                                              Anschrift des Eigentümers

                                                                                              1.1   Vorname, Name

                                                                                              1.2   Straße                                                                                        Hausnummer / Adresszusatz

                                                                                              1.3   PLZ, Ort

Die Gewichtungsfaktoren wurden eingeführt, um dem erhöhten Betreuungsauf­
                                                                                              1.4   Telefon

                                                                                              1.5   E-Mail-Adresse

                                                                                              2.    Gebäudedaten

wand für integrative Betreuungsaufgaben sowie dem Mehraufwand für die Be­
                                                                                              2.1   Straße                                                                                        Hausnummer / Adresszusatz

                                                                                              2.2   PLZ, Ort
                                                                                                                                                                                                                     z. B. Wohnhaus; Geschäftshaus; Bürogebäude;
                                                                                              2.3   Nutzung                                                                                                          Wohn- und Geschäftshaus; Sonstige Nutzung

                                                                                              2.4   Haustyp                                                                                                          z. B. Massivhaus; Fachwerkhaus; Fertighaus;

treuung von Kindern bestimmter Altersgruppen gerecht zu werden. Gesetzlich
                                                                                                                                                                                                                     Sonstige
                                                                                                                                          Einfamilienhaus         Mehrfamilienhaus                   Mittelhaus

                                                                                                                                          Zweifamilienhaus        Eckhaus                            Gewerbe
                                                                                                                                                                                                                                        Gewerbeart
                                                                                              2.5   Beheizte Fläche im Gebäude                    m² ggf. auch Wohnfläche (siehe auch Mietvertrag), beheizte Nutzfläche

werden u.a. folgende Gewichtungsfaktoren zugrunde gelegt:
                                                                                              2.6   Vollgeschosse                                 Anzahl

                                                                                              2.7   Beheiztes Dachgeschoss                ja           nein       teilweise                                        m² beheizte Fläche (wenn teilweise)

                                                                                              2.8   Beheiztes Kellergeschoss              ja           nein       teilweise                                        m² beheizte Fläche (wenn teilweise)

                                                                                              2.9   Baujahr des Gebäudes                                          Wann wurde das Gebäude gebaut oder grundlegend (kern-)saniert?

                                                                                                    Durchgeführte
                                                                                             2.10   Wärmeschutzmaßnahmen                  Fenster                 Dach; Decke über OG                      Fassade                     Kellerdecke

                                                                                                    Jahr der Durchführung

                                                                                                    ggf. Erläuterung

yy 2,0 für Kinder unter 3 Jahren
                                                                                             2.11   Geplante Baumaßnahmen                      Sanierung          Erweiterung                 Zeitraum                                                      Wann?

                                                                                                                                               Umbau              Sonstiges - Art/Typ

                                                                                              3.    Energiedaten

yy 1,0 für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt
                                                                                                                                                                                                                   z. B. Zentralheizung; Geschossheizungen;
                                                                                              3.1   Art/Typ der Heizung                                                                                            Einzelöfen; Nachtspeicherheizung; Hersteller/Typ

                                                                                              3.2   Heizungsanlage                   Baujahr                          Installierte Leistung                        kW

                                                                                              3.3   Energieträger                                                                                    z. B. Erdgas; Heizöl; Strom; Fernwärme;
                                                                                                                                                                                                     Kohle (Mehrfachnennungen möglich)

                                                                                              3.4   Heizungsverteilung                    Heizkörper              Fußboden oder Wandheizung

                                                                                              3.5   Warmwasserbereitung                   über die Zentralheizung                             Elektrisch z. B. über Elektroboiler; Durchlauferhitzer etc.

                                                                                              3.6   Anzahl der Bewohner                                           Wichtig zur Abschätzung des Warmwasserbedarfs im Gebäude.

                                                                                              3.7   Ergänzungsheizung                     Kachelofen              Offener Kamin                       Kaminofen                   Sonstiges

Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, die Förderung mit dem Faktor 2,0
                                                                                                                                                                                                                  Art/Typ

als freiwillige Leistung über das gesamte Kindergartenjahr und über das vollen­      Der Fragebogen ist im Rathaus
dete dritte Lebensjahr des Kindes beizubehalten.                                     erhältlich und kann auf unserer
                                                                                     Homepage www.bubenreuth.de he­
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dem Antrag des Musikkindergartens auf          runtergeladen werden.       
freiwillige Förderung zu entsprechen.                                   

                                                                                                                                                                              Dezember 2019 | 11
Rathaus aktuell                                                                                         Bubenreuthaktuell

„Bubenreuther Zukunftsgespräche“
Entwickeln Sie mit uns Ideen für die Zukunft unseres Ortes
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                viele Geschichten zu erzählen und Erfahrungen mitzutei­
                                                                   len. Aus diesen Erfahrungen möchte ich als Bürgermeister
als Bürgermeister ist mir immens wichtig, dass sich das            gerne dazu lernen. Für unsere älteren Mitbürgerinnen und
politische Wirken in unserer Gemeinde an Ihren Interessen          Mitbürger möchte Bubenreuth auch in Zukunft eine lebens­
orientiert. Dazu gehören auch die Belange von bestimmten           werte und vor allem liebenswerte Gemeinde sein. Kommen
Zielgruppen in unserer Gemeinde: Vereine, Familien, ältere         Sie zum Gespräch am:
und jüngere Menschen sowie unsere Gewerbetreibenden.
                                                                   Mittwoch, 22. Januar 2020 – 14:30 Uhr, Evangelisches Pfarr-
Sie alle haben ganz unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse       zentrum – für Bubenreuther Senioren
und auch Anliegen, die Sie mit unserer Gemeindeverwaltung,
mit unserem Gemeinderat und unserer gemeindepolitischen
Arbeit in Verbindung bringen. Um noch konkreter von Ihnen zu       Für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer möchte
erfahren, was die Menschen in unserem Bubenreuth bewegt,           ich konstruktiv tätig sein und erfahren, was wir als Gemein­
genügt mir aber nicht, Bürgerversammlungen durchzuführen           de aktiv unterstützen sollten, um den Standort Bubenreuth
oder eine Bürgersprechstunde vor der Gemeinderatsitzung ab­        noch attraktiver zu gestalten. Ich möchte einen Beitrag für
zuhalten – diese Angebote gibt es schon bei uns. Ich möchte viel   nachhaltiges Wachstum in Bubenreuth leisten und lade Sie
mehr und noch intensiver und persönlicher mit Ihnen ins Ge­        daher ein:
spräch kommen und deshalb mit den verschiedenen Zielgrup­
pen, mit Ihnen, liebe Bubenreuther Bürgerinnen und Bürger,         Donnerstag, 23. Januar 2020 – 19:00 Uhr, Sitzungssaal des
Gespräche führen. Zukunftsgespräch ist der richtige Ausdruck.      Rathauses – für Bubenreuther Gewerbe
In einer lockeren Gesprächsrunde möchten neben meinem
Stellvertreter und mir die Mitglieder des Gemeinderates und
Mitarbeiter der Verwaltung mit Ihnen ins Gespräch kommen,          Und wenn es um Kinder und Familien geht, dann möchte ich
Gedanken austauschen, Ideen sammeln und vielleicht auch an         wissen, was wir als Gemeinde unternehmen müssen, um un­
der einen oder anderen Stelle für ein besseres gegenseitiges       seren Familien in allen Bereichen ein familienfreundliches
Verständnis sorgen. Nicht immer sind und werden wir in der         Umfeld zu bieten, in dem Sie gerne leben und Ihre Kinder
Lage sein, alle Wünsche zu erfüllen. Manchmal gibt es recht­       großziehen möchten. Kommen Sie am:
liche oder andere sachbezogene Gründe für Begrenzungen.
Wenn dem so ist, dann wollen wir auch erklären, warum:             Donnerstag, 20. Februar 2020 – 19:00 Uhr, für Bubenreuther
                                                                   Familien
Bubenreuth wäre ohne unsere Vereine nicht so vielseitig und
lebendig. Immer wieder stehen auch unsere Vereine vor He­
rausforderungen, die nicht immer einfach zu meistern sind,         Ebenso möchte ich auch in die junge Generation hinein­
daher möchte ich auch mit Ihnen sprechen und lade Sie ein:         hören. Ich möchte wissen, was sich unsere Jugendlichen
                                                                   für ihr Zusammenleben in Bubenreuth wünschen und was
Donnerstag, 12. Dezember 2019 – 19:00 Uhr, Sitzungssaal            sie sich von uns als Gremium erwarten. Kommen auch Sie
des Rathauses – für Bubenreuther Vereine                           zum Gespräch am:

                                                                   Donnerstag, 5. März 2020 – 19:00 Uhr, Sitzungssaal des
Gerne möchte ich auch in Zukunft eine helfende Hand rei­           Rathauses – für Bubenreuther Jugendliche
chen können. Ältere Menschen in unserer Gemeinde haben

                                                                   Auch wenn Sie zu den angekündigten Terminen keine Zeit
                               BUBENREUTHER                        haben, zögern Sie nicht, uns Ihre Fragen zuzusenden oder
                                                                   einfach mit mir persönlich einen Termin zu vereinbaren.
                             ZUKUNFTSGESPRÄCHE
                                     Was ist das?                          Bitte machen Sie reichlich Gebrauch von diesen
                           Die Bubenreuther Zukunftsgespräche                Möglichkeiten. Nur wenn wir gemeinsam über
                     geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglich­            Ihre Anliegen und Themen sprechen, finden
               keit, Ihre Gemeinde mit zu gestalten!                            wir gemeinsame Lösungen, die Ihnen für das
                                                                                 Leben in unserer Gemeinde eine noch bes­
     WAS BEWEGT SIE?
                                                                                 sere Zukunft ermöglicht.
    Was gefällt Ihnen in Bubenreuth?
   Was würden Sie gerne ändern?                         DISKUTIEREN SIE MIT!
   Wie wird Bubenreuth vielfältiger?             Sie haben Ideen für Bubenreuth?        Gemeinsam unsere Zukunft gestalten!
   Wie können Sie sich in der Gemeinde          Dann kommen Sie zu den Buben­           Ihr
    einbringen?                                 reuther Zukunftsgesprächen und dis­
                                                  kutieren mit!

                                                                                      Norbert Stumpf, Erster Bürgermeister 

12 | Dezember 2019
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