GEMEINDE ANZEIGER Nr. 30 108. Jahrgang 16.7.2020 - Gemeinde Malsch
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Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 1 GEMEINDE ANZEIGER Nr. 30 • 108. Jahrgang • 16.7.2020 mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879 Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de Ferienbetreuung für Grundschüler Kein Ferienprogramm wird es in diesem Jahr in der Gemeinde Während das Ferienprogramm abgesagt wurde, gibt es wieder Malsch geben. So hat die Gemeindeverwaltung in Absprache mit eine Ferienbetreuung. Aufgrund der Pandemie gibt es jedoch den Fraktionsvorsitzenden den 35. Ferienspaß aufgrund der Coro- gewisse Einschränkungen. So wird es laut der Organisatorin na-Krise abgesagt. Wegen der Pandemie hatten bereits vor den Susanne Beckert nur ein Angebot für Grundschüler geben. Die Pfingstferien einige Vereine mitgeteilt, dass sie keine Veranstaltung Betreuungszeit wird von bisher neun Stunden täglich auf sechs im Ferienprogramm anbieten können. Stunden reduziert. Betreut werden die Kinder von 7.30 bis 13.30 Nach den ersten Lockerungen nach den Ferien nahm die Gemein- Uhr. Es wird kein Mittagessen angeboten. Stattdessen müssen deverwaltung Kontakt mit allen Ferienprogramm-Veranstaltern die Kinder ihr Essen und ihre Getränke selbst mitbringen. Der auf. Dabei stellte sie die Frage, ob diese eventuell in geänderter wöchentliche Beitrag der Eltern wird von 60 Euro auf 45 Euro redu- Form einen Programmpunkt anbieten können. ziert. Bis April lagen 108 Anmeldungen vor. Aufgrund der geän- derten Rahmenbediungen konnten Eltern bis am Freitag ihre Bei diesen Gesprächen haben zwei Drittel der Vereine ihre Teil- Anmeldung kostenlos stornieren. nahme am Ferienspaß abgesagt. Als Gründe nannten sie etwa, dass die Betreuer der Veranstalter unter die Risikogruppe fallen, Wegen der Krise wird die Gruppengröße auf jeweils rund 15 Kinder hohen Aufwand hinsichtlich der Einhaltung der Hygienerichtlinien reduziert. Unterstützt wird die Gemeinde vom Jugendhaus Villa oder Einhaltung der Abstandsgebote. Federbach. Dieses wird in der ersten und zweiten Ferienwoche Laut Hauptamtsleiter Heribert Reiter haben viele Vereine ihr eige- jeweils eine Gruppe betreuen. In der letzten Ferienwoche wird es nes Kinder- und Jugendtraining aus Sicherheitsgründen auch offene Angebote für Schüler ab der fünften Klasse geben. noch nicht wieder aufgenommen oder fangen gerade erst an. In der ersten und zweiten Woche wird zudem in der Hebelschule Den Veranstaltern sei es bei den Gesprächen wichtig gewesen und deren Außenstelle in Waldprechtsweier eine Gruppe Grund- zu betonen, dass ihnen die Entscheidung sehr schwer gefallen schüler betreut. Unter anderem wird gebastelt und Ausflüge in sei, ihnen in diesem Jahr aber aus Umsetzungs- und Sicherheits- den Wald unternommen, das konkrete Programm steht laut Beckert gründen keine andere Wahl bleibt, als abzusagen. noch nicht fest. Ausfallen wird der beliebte Kinderzirkus Bingo, der wegen Corona dieses Jahr nicht aus Tschechien anreisen wird. Mit den verbleibenden Veranstaltungen hätte die Gemeinde nach den Zahlen der Anmeldungen der vergangenen Jahre nicht garan- In der vierten und fünften Woche gibt es wieder ein Angebot von tieren können, dass jedes Kind mindestens eine Veranstaltung zwei Naturpädagogen, das im Heim des Schwarzwaldvereins erhält. Zudem war über die Hälfte der verbliebenen Veranstaltun- Malsch und an der Schule in Waldprechtsweier stattfindet. gen im Freien geplant, was bedeutet, dass das eine oder andere In der Sitzung des Verwaltungsausschusses, in dem die Ferien- Angebot erfahrungsgemäß wegen Gewitter oder großer Hitze betreuung vorgestellt wurde, zeigten sich alle Fraktionen erfreut hätte wieder abgesagt werden müssen. darüber, dass es überhaupt ein Angebot gibt. sf
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 2 Nummer 30 2 Donnerstag, 23. Juli 2020 NOTRUF TAFEL (Großtiere) Wasserversorgung Ärzte/Apotheken Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Wasserversorgung Malsch Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 7074530 Ärztlicher Notdienst Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit. Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 - nur in dringenden Fällen - Um tel. Voranmeldung wird gebeten. nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen Ärztlicher Notfalldienst Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Rufbereitschaft des Fleischkontrolle Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- Veterinäramtes Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- und Fleischuntersuchung bei Haus- und tungsleitstelle unter 116117. rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine gewerblichen Schlachtungen durch. Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet. Urlaubs- und krankheitsbedingte hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Vertretung: Ergänzung zum Notfall-FAX Herr Kohnert, Fleischkontrolleur Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei Defibrillatoren beim Landratsamt Karlsruhe, per SMS an die 01522 1807110 sowie die Tel. 0163 8365674 Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- Defibrillatoren sind an folgenden Stellen hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per öffentlich zugänglich: Gasversorgung Malsch- SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- Durmersheim GmbH Adlerstraße 50 ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112. Störungsmeldestelle - Gas - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 Stadtwerke Ettlingen Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt- bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr. der Talstraße her) Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02 Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl). der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber EnBW Regionalzentrum Rettungsdienst und Krankentransporte: (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK- Nordbaden unter der europaweit einheitlichen Notruf- Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 nummer 112. Die Bereitschaft wird über die normale Not- Störungsmeldestelle - Strom Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- rufnummer 112 alarmiert. und Straßenbeleuchtung 0800 3629477 Baden, Rastatt, Karlsruhe) Patienten, die außerhalb der Sprechstun- Rettungsdienste Notfalltelefone für Kinder, denzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu den nachfolgenden Jugendliche und Frauen Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum- Notrufe Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe mer 01805 19292122 den Dienst habenden Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Telefon 0721 842208 Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Telefon 0800 1110333 Kinderärztlicher Notfalldienst: Ambulante Notfallbehandlung von Kindern Unfallrettung Frauenhaus Beratung Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über Telefon 0721 849047 in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Frauenhaus Karlsruhe 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/ Telefon 0721 567824 So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Personenbeförderung/ Frauenhaus SkF Karlsruhe Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung). Krankentransporte Telefon 0721 824466 Zahnärztlicher Bechler Lars Tel. 07246 5333 Notruf für vergewaltigte und misshandelte mit Rollstuhlfahrdienst Frauen: Telefon 0721 859173 Bereitschaftsdienst Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Beratung und Schutz für Frauen und deren Am Wochenende und an Feiertagen ist der Krankentransporte Tel. 19222 Kinder bei häuslicher Gewalt zahnärztliche Notdienst telefonisch unter Telefon 0721 915022 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033 außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich Telefonseelsorge im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter Polizei Tel. 0721 9744233 wenden. Polizeiposten Malsch Karlsruhe Tel. 07246 1324 in ökumenischer Trägerschaft Apotheken-Notdienst - nur in dringenden Fällen - Polizeirevier Ettlingen Telefonseelsorge 0800 1110111 Tel. 07243 3200-312 oder -313 rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222 Samstag, 25. Juli 2020: Fax 07243 3200-350 Weier-Apotheke Ettlingenweier, Ettlinger Straße 31, Telefon 07243 90800 Marienhaus Malsch Georgen-Apotheke Rastatt, Notfall-Telefone »Wohnen und Pflege Kaiserstraße 57, Telefon 07222 934300 Sonntag, 26. Juli 2020: - nach Dienstschluss - im Alter« Marien-Apotheke Malsch, Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Adlerstraße 1, Telefon 07246 9445070 Telefon 07246 708-0 Schloss-Apotheke Ettlingen, Bauhof - für Notfälle Internet: www.marienhaus-malsch.de Marktstraße 8, Telefon 07243 16018 Telefon 0152 57934236 E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de Tierärztlicher Notdienst Abwasseranlagen Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Hilfsdienste und Samstag/Sonntag, 25./26.7.2020: Mirko Wenz - Büro Beratungsstellen (Kleintiere) Telefon 07246 7074530 siehe im Anschluss an den Kleintierklinik am Scheibenberg, Gaggenau, nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle amtlichen Teil Landstraße 81, Telefon 07224 3396 Telefon 07246 942263
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 3 Nummer 30 Donnerstag, 23. Juli 2020 3 aktuell Gleich zu Beginn der Sitzung hatte der Vorsitzende des Fußball- Aus dem Verwaltungsausschuss vereins Malsch (FV), Michael Gissler, erklärt, dass sein Verein den Antrag bei der Gemeinde zurückziehe. Grund ist, dass der FV Darstellung der Kosten-/Nutzenrechnung der gemeindlichen vom Land über den Dachverband Badischer Sportbund einen Photovoltaikanlagen Zuschuss erhalten wird. Daher wolle man die Gemeinde, wie Giss- ler betonte, nicht finanziell mit einem Antrag belasten. Über die Kosten-/Nutzenrechnung der gemeindeeigenen Photo- voltaikanlagen informierte den Verwaltungsausschuss Judith Engel Auch bei den anderen Vereinen geht die Gemeinde davon aus, vom Rechnungsamt. dass sie sich ebenso um eine Förderung durch das Land bemühen. Angeschrieben hatte die Gemeinde knapp 100 Vereine in Malsch. Seit 2011 betreibt die Gemeinde je eine Photovoltaikanlage auf Eine Förderung beantragt hatten zudem die Musikvereine Malsch, der Sporthalle der Johann-Peter-Hebel-Schule mit 21,6 Kilowatt- Waldprechtsweier und Völkersbach sowie die Schützengemein- peak und auf der Sporthalle der Hans-Thoma-Schule mit 39,6 schaft. Kilowattpeak. Zudem wurden in dem Jahr auf dem Freihof Sulzbach eine Anlage mit 54 Kilowattpeak, auf dem Klosterhof Völkersbach Wie hoch die Förderung sein wird und welche Kriterien an den eine mit 39,1 Kilowattpeak und auf dem Bauhof Malsch eine mit Fördertatbestand „existenzgefährdet“ angelegt werden, sollen 18,2 Kilowattpeak installiert. die Gemeinderatsfraktionen vorschlagen. sf Später wurden Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden für den Eigenverbrauch mit Einspeisung des nicht benötigten Stroms errichtet. So 2018 eine Anlage auf dem Kindergarten Völ- Aus dem Technischen Ausschuss kersbach mit 20,9 Kilowattpeak und 2019 eine weitere auf der Villa Federbach mit 21,6 Kilowattpeak. Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahme: Bepflanzung und Pflanzarbeiten Um die Bepflanzung und Pflanzarbeiten für die innerörtliche Hoch- wasserschutzmaßnahme zwischen Adlerkreisel und ehemaligem Waaghäusel ging es im Technischen Ausschuss. Geplant sind, wie Anita Trapp vom Ingenieur-Büro Wald und Corbe erläuterte, in den Hochbeeten insgesamt 29 Gehölzpflanzungen. Darunter 16 Säulenhainbuchen, sechs Silberlinden, fünf Kupfer- felsenbirnen, ein Feldahorn und ein Rotahorn red point. Zudem werden die Beete mit einer mehrjährigen, einheimischen Blumen- wiese versehen. Damit soll eine Natürlichkeit in den Ort gebracht werden, in der sich Larven und Insekten entwickeln. Gefördert wird zudem die Biodiversität. Da es etwas dauert, bis sich die Blumenwiese entwickelt, werden, damit es eine frühere Blüte gibt, außerdem trockenheitsresistente Stauden in die Hochbeete eingepflanzt. In einem kleinen Bereich bei dem geplanten Wasserspiel ist zudem Rasen angedacht. Die Fläche ist 30 Quadratmeter groß, der Rest der Hochbeete umfasst ein Gelände von 200 Quadratmetern. Geplant wurde die Bepflanzung vom Gemeinderat im November 2019. Geliefert und gesetzt werden sollen die Pflanzen im Okto- ber/November diesen Jahres. Ausgeschrieben wurden die Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten, sowie die anschließende Fertigstellungspflege für ein Jahr und die folgende zweijährige Entwicklungspflege der Pflanzen. Von ursprünglich zehn interessierten Firmen hatten fünf ein Angebot abgegeben, die alle gewertet werden konnten. Günstigster Anbie- ter ist die Firma Schrader mit 88.888,81 Euro. Enthalten sind darin für die Fertigstellungspflege im ersten Jahr Kosten in Höhe von 4.510,70 Euro und für die anschließende zweijährige Entwick- lungspflege Kosten in Höhe von 8.926,19 Euro. Die gesamte Kostenberechnung von Wald und Corbe betrug 104.140 Euro. Wie auf Nachfrage erläutert wurde, hat die aus Ingolstadt stam- mende Firma Schrader einen Standort in Edenkoben und Aufträge unter anderem in Karlsruhe. sf An Überschuss wurden 2018 rund 48.000 Euro erzielt, 2019 waren es 50.000 Euro. An Kohlendioxid wurden vor zwei Jahren 121,5 Tonnen und im vergangenen Jahr 145,7 Tonnen eingespart. Dass die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeige- nen Gebäuden eine gute Entscheidung gewesen war, erklärte Markus Bechler (Freie Wähler). Zudem sprach er an, dass die Dachflächen der Hans-Thoma-Schule und des Bürgerhauses für diesen Zweck verpachtet wurden und regte an, diese nach Ablauf der Verträge von der Gemeinde zu nutzen. sf Sachstandsbericht und Kenntnisnahme: Nothilfeprogramm für existenzbedrohliche Situationen bei Malscher Vereinen aufgrund der Corona-Krise Um die Nothilfe für Malscher Vereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Situation geraten sind, ging es in der Sitzung des Verwaltungsausschusses. Angeregt hatten diese För- derung die Freien Wähler.
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 4 Nummer 30 4 Donnerstag, 23. Juli 2020 Amtsblatt Nr. 30 Donnerstag, 23.7.2020 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Pressemitteilung der Landesregierung Baden Württemberg Die Landesregierung hat am 14. Juli 2020 eine neue Corona- Einreise-Quarantäne Verordnung beschlossen. Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne - CoronaVO EQ) tritt am Mittwoch, 15.Juli 2020, in Kraft. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Bitte prüfen Sie daher im Falle einer Reise stets die aktuelle Lage, es kann auch zu kurzfristigen Änderungen bzw. zu Erweiterungen der Beschränkungen kommen. Daher ist es für Reisende, die aus einem vom Robert Koch Institut (RKI) als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren Pflicht, sofort nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise dort aufzuhalten. Mögliche Ausnahmen für bestimmte Personen sind im § 2 der Einreise-Quarantäne - CoronaVO EQ aufgeführt. Die Liste der Risikogebiete wird in der jeweils gültigen Fassung auf der Webseite des Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de. Betroffene Urlauber müssen direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufnehmen. Wer gegen die Quarantäne-Auflagen verstößt, kann ein Bußgeld nach dem Infektionsschutzgesetz riskieren. Sofern kein Test vor der Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich lt. Sozialminsterium sich nach der Einreise testen zu lassen. Dies kann am Ort des Grenzübertritts als auch (bei direkter Fahrt dorthin) am Ort der Unterbringung geschehen. Zudem ist es möglich, wenn mann sich bereits in der Absonderung befindet, noch durch einen Arzt einen Test vornehmen zu lassen und bei einem negativem Ergebnis die Absonderung zu beenden. Eine solche Testung kann allerdings nur am Ort der Unterbringung der betroffenen Person erfolgen. Ergänzend teilte das Sozialminsterium auch mit, dass mit „Ort“ nicht die Gemarkung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, sondern ein engerer räumlicher Bezugspunkt gemeint ist. Der Ort des Grenzübertritts ist bei einer Einreise am Flughafen typischerweise auf das Flughafengebäude beschränkt. Der Ort der Unterbringung meint *** nur die Wohnung oder die sonst zur Absonderung genutzte Unterkunft. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft. Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueck- reisende/ Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote (Corona-Verordnung Beherbergungsverbot - CoronaVO Beherbergungsverbot) vom 15. Juli 2020 Auf Grund von § 32 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Sätze 1 und 2 des Infektions-schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385, 1386) geändert worden ist, in Verbindung mit § 16 Absatz 7 Nummer 2 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 23. Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://www.baden- wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-ab-1-juli-2020/), wird verordnet: §1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Begriff
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 5 Nummer 30 Donnerstag, 23. Juli 2020 5 1. „Beherbergungsbetrieb“ Unternehmen, die in der Regel gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wie z. B. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohn- mobilstellplätze sowie vergleichbare Einrichtungen, 2. „beherbergen“ die Zurverfügungstellung einer in der Regel entgeltlichen Übernachtungsmöglichkeit durch einen Beherbergungsbetrieb, 3. „Wohnsitz“ das ständige Niederlassen an einem Orte, wobei dies gleichzeitig an mehreren Orten erfolgen kann, 4. „aufhalten“ die Anwesenheit an einem Ort von mindestens 48 Stunden. §2 Beherbergungsverbot (1) Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Maßgeblich hierfür sind die Ver- öffentlichungen des Robert-Koch-Instituts. (2) Absatz 1 gilt nicht für Gäste, die gegenüber dem Beherbergungsbetrieb 1. glaubhaft machen, dass sie sich in den vorangehenden sieben Tagen vor dem Beginn der Beherbergung nicht in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Absatz 1 aufgehalten haben, oder 2. nachweisen, dass sich das Infektionsgeschehen nach Absatz 1 Satz 1 auf einen örtlich abgrenzbaren Bereich innerhalb der jeweiligen Gemeinde oder Stadt begrenzt hat und glaubhaft machen, dass sie sich in den vor- angehenden sieben Tagen vor dem Beginn der Beherbergung nicht in diesem Bereich aufgehalten haben, oder 3. nachweisen, dass keine Anhaltspunkte einer Infektion mit dem Coronavirus bei ihnen vorhanden sind. Der Nachweis nach Satz 1 Nummer 2 kann durch Vorlage einer Bescheinigung der für den Infektionsschutz örtlich zuständigen Behörde des betroffenen Bereichs erfolgen. Der Nachweis nach Satz 1 Nummer 3 muss durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach § 3 erfolgen. §3 Ärztliches Zeugnis Das ärztliche Zeugnis nach § 2 Absatz 2 Satz 2 muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt wurde. Das ärztliche Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss den Anforderungen des § 126b BGB genügen. Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund steht einem ärztlichen Zeugnis gleich, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 erfüllt sind. §4 Verarbeitung personenbezogener Daten (1) Der Beherbergungsbetrieb hat ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesund- heitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16 und 25 IfSG folgende personenbezogene Daten des Gastes zu erheben und zu speichern: 1. Vor- und Nachname, 2. Anschrift, 3. Telefonnummer, 4. Datum und Zeitraum der Anwesenheit im Beherbergungsbetrieb, 5. Wohnsitz oder Wohnsitze, 6. Aufenthaltsorte der vorangehenden sieben Tage, wenn von Nummer 5 abweichend, 7. den Umstand der Einsichtnahme in die Nachweise nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3. (2) Die Daten nach Absatz 1 Nummern 1 bis 4 sind für einen Zeitraum von vier Wochen ab Beendigung des Aufenthalts aufzubewahren und sodann zu löschen. Die Daten nach Absatz 1 Nummern 5 bis 7 sind nach Beendigung der Beherbergung zu löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis von den Daten erlangen. (3) Die Daten nach Absatz 1 darf der Beherbergungsbetrieb ausschließlich zur Überprüfung einer Ausnahme nach § 2 Absatz 2 verwenden. (4) Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt. §5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung Beher- bergungsverbot vom 25. Juni 2020 außer Kraft. (2) Diese Verordnung tritt am 31. August 2020 außer Kraft. Stuttgart, den 15. Juli 2020 Dr. Hoffmeister-Kraut Lucha
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 6 Nummer 30 6 Donnerstag, 23. Juli 2020 Rathaus Unsere Glückwünsche Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19 Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend. Öffnungsregelungen des Rathauses MALSCH: Malsch und Ortsverwaltungen 28.7.2020 Frau Trudlinde Werthwein Die Rathäuser sind zu den üblichen Öffnungszeiten zu den zur Vollendung ihres 95. Lebensjahres erforderlichen Bedingungen geöffnet. Goldene Hochzeit: Um die nach wie vor geltenden Abstandsgebote und die Kon- 26.7.2020 Eheleute Ursula und Günter Kornas taktbeschränkungen aus der Corona-Verordnung erfüllen zu kön- nen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: VÖLKERSBACH: Bei der Öffnung des Rathauses Malsch für Publikumsverkehr dür- 27.7.2020 Frau Helga Knorr fen sich zunächst neben den Bediensteten nur max. 15 weitere zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres Personen im Rathaus aufhalten. Sollte das Kontingent ausge- schöpft sein, werden die Besucher gebeten, vor dem Rathaus in Hinweis der Gemeinde: ausreichendem Abstand zu warten, bis sie aufgerufen werden. Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung Im Rathaus und den Ortsverwaltungen gilt die Maskenpflicht. Bitte des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit halten Sie zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon, die Abstands- und Hygieneregeln entsprechend ein. Im Foyer Brief oder digital zu übermitteln. besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Hände zu desinfizieren. Bei den Ortsverwaltungen gelten die vergleichbaren Richtlinien, allerdings darf hier nur maximal eine weitere Person - außer den Ferienprogramm 2020 Bediensteten - das Rathaus betreten. Liebe Kinder, liebe Eltern, Um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeite- gerne hätten wir auch in diesem Jahr unser rinnen und Mitarbeiter weitestgehend zu schützen, bittet die beliebtes Ferienprogramm angeboten. Das Gemeindeverwaltung darüber hinaus, folgendes zu beachten und Programm war bereits im März/April 2020 vor allem zu prüfen, ob ein persönlicher Besuch des Rathauses fertiggestellt. Doch leider zeigt auch die und der Ortsverwaltungen tatsächlich notwendig ist: Corona-Pandemie bei diesem Thema ihre – Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin, damit die War- negativen Auswirkungen. Glücklicherweise teschlangen nicht zu lang werden. gibt es im Moment in unserer Region sehr – Ihre Anliegen nehmen wir gerne auch telefonisch oder elek- wenige Infizierte, dennoch sollen und müssen bei Gruppenan- tronisch per E-Mail entgegen. geboten Vorsichtsmaßnahmen wie Hygiene- und Abstandsregeln, – Bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber mit für Ihre Unter- wie wir sie mittlerweile alle von Schulen und Vereinen kennen, wei- schrift. terhin eingehalten werden. – Kommen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen. Nach intensiven Überlegungen, der Abwägung aller Risiken, vielen Gesprächen mit den Verantwortlichen in den Vereinen und Insti- – Kommen Sie nach Möglichkeit alleine oder maximal zu zweit. tutionen wurde in Abstimmung mit Vertretern des Gemeinderates Sie erreichen das Rathaus Malsch unter Telefon 07246 707-0, Fax entschieden, dass wir deshalb leider in diesem Jahr in den Som- 07246 707-420 und E-Mail: info@malsch.de merferien kein Ferienspaßprogramm anbieten können. Sprechstunden Diese Entscheidung ist uns allen sehr schwer gefallen! Umso Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00 -12.00 Uhr mehr hoffen wir aber auch - mit Blick auf die gesundheitlichen Telefon 707-0 Do. 7.30 -12.30 Uhr Risiken aller Beteiligten - auf das Verständnis für diese Maßnahme. Do. 15.00 -18.00 Uhr Bei bester Gesundheit wünschen wir allen eine schöne Sommerzeit Fr. 8.00 -12.00 Uhr und sind zuversichtlich, dass wir im Sommer 2021 wieder ein Sprechzeiten des Bürgermeisters nach Vereinbarung abwechslungsreiches und tolles Ferienprogramm durchführen können. Für Rückfragen stehen Sabine Böhnert unter Tel. 07246 Bitte beachten Sie auch die Informationen unter den Ortsteilen. 707-117 und Sylvia Kühn, Tel. 07246 707-210, E-Mail: ferienpro- Wir danken für Ihr Verständnis und Beachtung. Ihre Verwaltung gramm @malsch.de gerne zur Verfügung. Bauverwaltung Öffentliche Bekanntmachung In-Kraft-Treten der Satzung 1. Änderung des Bebauungsplans “Schelmenäcker“ - mit örtlichen Bauvorschriften Der Gemeinderat Malsch hat in der öffentlichen Sitzung am 18.02.2020 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) und § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg die 1. Änderung zum Bebauungsplan "Schelmenäcker" mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist der beigefügten Darstellung zu entnehmen. Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.11.1993, wie ihn der Gemeinderat am 4.3.1993 als Satzung beschlossen hat. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans "Schelmenäcker" und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebau- ungsplan „Schelmenäcker“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO in Kraft. Der Bebauungsplan (textlicher und zeichnerischer Teil) und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich Begründung (jeweils in der Fassung vom 18.02.2020) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus der Gemeinde Malsch, Hauptstr. 71, Zimmer 304, Galerie II.OG, während der üblichen Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres des Eintritts des Vermögensnachteils, gestellt ist, wird hingewiesen.
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 7 Nummer 30 Donnerstag, 23. Juli 2020 7 Unbeachtlich sind gemäß § 215 Abs. 1 bis 3 BauGB – eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, – einer unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplanes und des Flächennutzungsplanes – nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Satzung - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-machung der Satzung verletzt worden sind. 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichts-behörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Werden örtliche Bauvorschriften zusammen mit dem Bebauungsplan beschlossen, richtet sich das Verfahren für ihren Erlass in vollem Umfang nach den für den Bebauungsplan geltenden Vorschriften. Dies gilt für die Änderung, Ergänzung und Aufhebung entsprechend (§ 74 Abs. 7 LBO). Malsch, 23.7.2020 Elmar Himmel, Bürgermeister
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 8 Nummer 30 8 Donnerstag, 23. Juli 2020 Personelle Veränderungen in der Gemeinde Malsch Friedhofsverwaltung Neue Leiterin des Kindergartens Waldprechtsweier Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- Im Juli 2020 hat Frau Janine Korn tungszeit und Auswahl der Grabplätze ihre Tätigkeit als zukünftige Lei- Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 terin des Kindergartens Wald- Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung : prechtsweier aufgenommen. Sie wird die Nachfolge von Frau Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr Claudia Müller antreten, die zum Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Ende des Kindergartenjahres ausscheidet. Wir wünschen Frau Korn alles Grundbucheinsichtsstelle Gute und viel Freunde und Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe in unse- rer Gemeinde. Grundbucheinsichtsstelle Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die Personelle Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver- Veränderungen in der Gemeinde Malsch treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen Hans-Thoma-Schule Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren Im Juli 2020 haben Herr Gert Huckele und Herr Wolfgang Wiest sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner ihre Tätigkeit als Hausmeister in der Hans-Thoma-Schule sowie kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen im Hausmeisterpool der Gemeinde Malsch aufgenommen. vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle Wir wünschen Herrn Huckele und Herrn Wiest einen guten Start sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donners- und viel Freunde und Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit. tag von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft). Haupt- und Personalamt Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Dienstag, den 28.7.2020, um 17.00 Uhr, im Bürgerhaus Malsch. Tagesordnung - öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sulzbach - Bestätigung der Wahlen zum Abteilungskommandanten sowie zweier Stel- lvertreter - Beratung und Beschlussfassung 3. Verpflichtung zur Aufnahme in die Einsatzabteilung der Feuer- wehr Stellenausschreibung - Kenntnisnahme Dein Start ins „richtige“ Berufsleben 4. Beauftragung der Errichtung einer Skulpturengruppe am Alten ist ein wichtiger Schritt in deinem Le- Waaghäusel und Finanzierung durch die Kulturstiftung der ben. Mach den Schritt jetzt! Sparkasse Karlsruhe Die Gemeinde Malsch, Landkreis Karls- - Beratung und Beschlussfassung ruhe mit ca. 15.000 Einwohnern, bietet verschiedene Ausbildungs- 5. 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Malsch plätze zum 1. September 2021 an. Als Auszubildende*r hast du - Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Unterrichtung der nicht nur einen zukunftssicheren Job, sondern Du trägst jeden Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange Tag aufs Neue zum Funktionieren der Gemeinde bei! Bewerben - Beratung und Beschlussfassung können sich Schulabgänger, Studenten die Ihr Studium abbrechen 6. Industriegebiet IV Billigung des Entwurfs und Beschluss über wollen/müssen und Fachkräfte, die eine zweite Ausbildung in die Beteiligung der Öffentlichkeit Angriff nehmen wollen. - Beratung und Beschlussfassung Wir stellen zum Ausbildungsbeginn 1. September 2021 folgende 7. Interkommunale Zusammenarbeit im Gutachterausschuss- interessante Ausbildungsplätze zur Verfügung: wesen des südlichen Landkreises Karlsruhe Ein Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) a) Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Voraussetzung: sehr guter Real-/Werkrealschulabschluss Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den bzw. Fachhochschulreife Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Ausbildungsdauer: 3 Jahre, Ausbildungsverkürzung auf 2,5 der Gemeinde Malsch Jahre möglich - Beratung und Satzungsbeschluss Ein Einführungspraktikum Duales Studium Bachelor of Arts b) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von (B.A.), Studiengang Public Management, Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebühren- Hochschule Kehl satzung) der Gemeinde Malsch Voraussetzung: gutes bis sehr gutes Abitur - Beratung und Satzungsbeschluss Praktikumsdauer: 6 Monate 8. Antrag BfU/Grüne: Freigabe vom Baumscheiben für die Bepflanzung und Pflege durch Malscher Bürgerinnen und Ein Erzieher (m/w/d) im Anerkennungsjahr Bürger Voraussetzung: erfolgreicher Abschluss einer sozialpäd- - Beratung und Beschlussfassung agogischen Fachschule (Fachschulabsol- 9. Stellungnahme der Gemeinde Malsch zum Bebauungsplan venten im Erziehungsdienst) "Gewerbegebiet ehemaliges Bundeswehrgerätelager" in Ausbildungsdauer: 1 Jahr mit Abschluss der staatlichen Aner- Bietigheim kennung - Beratung und Beschlussfassung Dein Weg zur Ausbildung: 10. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung Die ersten Pluspunkte sammelst du bereits mit einer ordentlichen, 11. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte fehlerfreien Bewerbung im klassischen Aufbau: Anschreiben,
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 9 Nummer 30 Donnerstag, 23. Juli 2020 9 Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse und Nachweise. Bitte – langjährige Berufserfahrung im Kindergartenbereich beachte, dass wir ausschließlich Bewerbungen per E-Mail an – ausgeprägte Führungskompetenzen und erste Leitungserfah- bewerbung@malsch.de im PDF-Format akzeptieren. Deine Bewer- rung im Kita-Bereich bung sollte dabei in einer einzigen Datei zusammengefasst sein. – wünschenswert ist eine Zusatzqualifikation zum Fachwirt/zur Bei Fragen stehen Dir gerne Frau Laub oder Frau Lutz, Personal- Fachwirtin für Organisation und Führung oder vergleichbare abteilung, Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203 zur Verfügung. Qualifikation Wir freuen uns auf deine Bewerbung! – teamfähige, verantwortungsbewusste und selbstständige Per- Bewerbungsschluss ist der 30. September 2020. sönlichkeit – Organisationstalent sowie strukturierte Arbeitsweise Stellenausschreibung – ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit Wir haben zum Beginn des kommenden Unser Angebot: Schuljahres ab 14. September 2020 fol- – unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie eine langfristige berufliche gende Stellen an der Johann-Peter- Perspektive Hebel-Schule zu besetzen: – ein selbstständiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet Betreuungskraft mit allen Möglichkeiten für Initiative und Engagement für die Verlässliche Grundschule (m/w/d) in Teilzeit mit 10 Stunden pro Woche – ein aufgeschlossenes und kooperatives Team zzgl. Vor- und Nachbereitungszeiten – regelmäßiger Erfahrungsaustausch und Kooperation innerhalb Betreuungskraft der Malscher Kindertageseinrichtungen für das Mittagsband (m/w/d) – regelmäßige Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten in Teilzeit mit 7,5 Stunden pro Woche – tarifgerechtes Entgelt nach TVöD zzgl. Vor- und Nachbereitungszeiten Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 26. Juli Weiterhin suchen wir für das kommende Schuljahr für unsere 2020 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Hans-Thoma-Schule eine Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- Betreuungskraft straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail an bewerbung@malsch. für die Mittagsbetreuung der Grundschüler (m/w/d) de mit max. zwei Dateianhängen in .pdf-Format. Nähere Informa- in Teilzeit mit 9 Stunden pro Woche tionen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau Lutz, Perso- zzgl. Vor- und Nachbereitungszeiten nalabteilung, unter der Tel. Nr. 07246 707-203 bzw. -202. Wenn Sie: – Spaß und Erfahrung im Umgang mit Kindern haben Stellenausschreibung – motiviert und verantwortungsbewusst sind Wir suchen für unsere Kita St. Martin sowie – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeiten für unseren Kindergarten Keschdenest – Kreativität und Einfühlungsvermögen mitbringen, im Ortsteil Sulzbach zum nächstmögli- dann sind Sie bei uns richtig! chen Zeitpunkt Wir bieten Ihnen: Erzieher (m/w/d) – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit. – tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen Unsere kommunale Kindertagesstätte St. Martin ist eine 6-gruppige Dienst. Einrichtung und besteht aus 4 Kindergartengruppen mit verlän- gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen- Sind Sie Interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 15. August gruppen. 2020 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- Unser Kindergarten Keschdenest im Ortsteil Sulzbach bietet in straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- 2 altersgemischten Gruppen Kindern zwischen 2 und 6 Jahren hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. im Rahmen der verlängerten Öffnungszeit Raum zum Spielen und Entdecken. Es erwartet Sie jeweils ein aufgeschlossenes und Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laub oder Frau Lutz, kooperatives Team. Personalabteilung, Tel. Nr. 07246 707-203 bzw. -202. Das Team wünscht sich jeweils neue Teammitglieder, die: – Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team haben Stellenausschreibung – motiviert und verantwortungsbewusst sind Wir suchen zum 1. Dezember 2020 für – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeiten. unseren waldnahen und ruhig gelegenen Wir bieten Ihnen: Kindergarten „Keschdenest“ (Ortsteil Sulzbach) eine – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit Kindergartenleitung (m/w/d) – tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen in Vollzeit. Dienst. Unser kommunaler Kindergarten „Keschdenest“ ist ein lebendiger Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 31. Juli Ort mit Schwerpunkt auf Bewegung und Natur. Bei unserem Kin- 2020 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer dergarten handelt es sich um eine 2-gruppige Einrichtung mit bis Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- zu 44 Kindern. Im Kindergarten betreuen wir Kinder von 2 bis 6 straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- Jahren in altersgemischten Gruppen. Unser Betreuungsangebot hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. umfasst die verlängerte Öffnungszeit täglich von 7.30 Uhr bis Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau 14.00 Uhr. Lutz, Personalabteilung, unter Tel. 07246 707-203 bzw. -202. Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung des Kindergartens ein- schließlich administrative Tätigkeiten. Die Leitung ist zu 30% frei- Abwasserverband Albtal gestellt. Ihre Aufgaben: Feststellung des Wirtschaftsplanes – eigenverantwortliche Leitung und Organisation des Kindergar- für das Wirtschaftsjahr 2020 tens I. – Personalverantwortung für 6 pädagogische Fachkräfte Aufgrund des § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammen- – Budgetverantwortung arbeit i.d.F. vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert am – Umsetzung des teiloffenen pädagogischen Konzepts 04.05.2009 (GBl. S. 185), in Verbindung mit den §§ 3 und 10 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 12.5.2020 – Konzeptionsentwicklung und Fortschreibung gemeinsam mit den Wirtschaftsplan 2020 wie folgt festgestellt: dem Team §1 – Kooperation mit dem Träger, Eltern und anderen Einrichtungen Der Erfolgsplan wird in den Einnahmen und Ihr Profil: Ausgaben auf 1.880.300 € – mindestens eine Ausbildung als Erzieher festgesetzt.
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 10 Nummer 30 10 Donnerstag, 23. Juli 2020 §2 Sind Ihre Ausweispapiere noch gültig? Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan Bitte sehen Sie nach, ob Reisepass, Personalausweis oder Kin- werden auf 1.466.300 € derreisepass noch gültig sind. Sollte dies schon jetzt oder in näch- festgesetzt. §3 ster Zeit nicht mehr der Fall sein, lassen Sie das betreffende Aus- Die Jahresumlage wird neu festgesetzt auf weispapier neu ausstellen. Der Antrag hierfür ist persönlich im Pass- und Meldeamt zu stellen. a) Betriebskostenumlage Kläranlage u.a. 1.460.200 € Mitzubringen sind: b) Betriebskostenumlage RÜB Fischweier 28.100 € – Familienstammbuch oder Geburtsurkunde c) Finanzkostenumlage Kläranlage u.a. 294.500 € – alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinder- d) Finanzkostenumlage RÜB Fischweier 46.500 € reisepass §4 – jeweils ein biometrisches Passbild Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kredit- – bei Ausweisdokumenten für Kinder unter 16 Jahren eine Zustim- ermächtigung) wird auf 1.111.800 € festgesetzt. mungserklärung und die Ausweise der Eltern §5 Der neue Personalausweis in Scheckkartengröße gilt bis zur Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 € Vollendung des 24. Lebensjahres für 6 Jahre und kostet 22,80 festgesetzt. Euro. Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr gilt er für 10 Jahre und II. kostet 28,80 Euro. Es können auf Wunsch Fingerabdrücke ein- Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gesetzmäßigkeit des gespeichert werden. Es muss mit ca. 3 Wochen zwischen Bean- Beschlusses der Verbandsversammlung des Abwasserverbands tragung und Aushändigung des Ausweises gerechnet werden. Albtal mit Erlass vom 29.06.2020 bestätigt. Gleichzeitig wurden gem. § 20 GKZ i.V.m. § 3 EigBG und den §§ 87 Abs. 2 sowie 89 Der neue Reisepass kostet bis zur Vollendung des 24. Lebens- Abs. 3 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf- jahres 37,50 €, ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 60,00 €. Beim nahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans in Höhe von 1.111.800 Reisepass ist das Abgeben der Fingerabdrücke Pflicht. Die Bear- € und die Aufnahme von Kassenkrediten im Rahmen des Wirt- beitung der Anträge für Reisepässe dauert ca. 3 Wochen. schaftsplanes bis zum Höchstbetrag von 500.000 € genehmigt Nach dem Gesetz über Personalausweise erstreckt sich die Aus- Der Wirtschaftsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom weispflicht auf alle über 16 Jahre alten Personen, soweit sie nicht 27.07.2020 bis 04.08.2020 (je einschließlich) auf dem Rathaus einen gültigen Reisepass besitzen. Bei Grenzübertritt benötigen Waldbronn, Pforte, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, öffentlich aus. auch Jugendliche unter 16 Jahren einen gültigen Kinderreise- pass/Reisepass oder Personalausweis. (gez.) Masino, Verbandvorsitzender Zur Beantragung ist die Vorsprache beider Elternteile notwendig. Bei Verhinderung muss eine Zustimmungserklärung oder Voll- Abwasserverband Albtal macht vorgelegt werden. Gleichzeitig muss für beide Elternteile ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Bei der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 Beantragung muss auch das Kind anwesend sein. Der Kinder- Verbandsversammlung am 12.5.2020 reisepass kostet 13 €. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses Der Jahresabschluss des Abwasserverbandes Albtal, Sitz Wald- ist nur möglich, wenn dieser noch nicht das Gültigkeitsdatum bronn, für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gemäß § 20 des Gesetzes überschritten hat. Die Verlängerung kostet 6 € und es wird ein über Kommunale Zusammenarbeit i.d.F. vom 16.9.1974 (GBl. S. aktuelles biometrisches Passbild benötigt. 408), zuletzt geändert am 16.7.1998 (GBl. S. 418), i.V. mit § 16 Jeder Verlust eines Personalausweises oder Reisepasses ist Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes i.d.F. vom 8.1.1992 (GBl. S. umgehend beim Pass- und Meldeamt anzuzeigen. 22), wie folgt festgestellt: Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Perso- 1. Feststellung des Jahresabschlusses nalausweis im Pass- und Meldeamt abzugeben. Auch der alte 1.1 Bilanzsumme 3.845.769,35 € Reisepass ist vorzulegen, kann jedoch genau wie der Kinder- ausweis/Kinderreisepass ungültig gemacht und ausgehändigt 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf werden. - das Anlagevermögen 3.597.673,44 € Fragen zu allen Ausweisdokumenten beantworten die Mitarbei- - das Umlaufvermögen 248.095,91 € terinnen vom Pass- und Meldeamt Malsch unter Telefon 07246 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf 707-102 und -103. - das Eigenkapital 366.638,26 € Informationen bezüglich Einreisebestimmungen innerhalb der EU und allen weiteren Ländern erhalten Sie unter www.auswaertiges- - die empfangenen Ertragszuschüsse 150.243,00 € amt.de, Telefon 030 18172000. - die Rückstellungen 232.000,00 € - die Verbindlichkeiten 3.096.888,09 € 1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust -- € Freibad Malsch 1.2.1 Summe der Erträge 1.684.090,58 € Öffnungsphasen und maximale Besucherkapazität 1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.684.090,58 € Montag - Sonntag: 2. Der Jahresabschluss wird zur überörtlichen Prüfung be- 9.30 Uhr - 12.00 Uhr maximal 200 Besucher zeitgleich. reitgestellt. 13.00 Uhr - 16.00 Uhr maximal 300 Besucher zeitgleich. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen vom 27.7.2020 17.00 Uhr - 20.00 Uhr maximal 300 Besucher zeitgleich. bis 4.8.2020 (je einschließlich) auf dem Rathaus Waldbronn, Pforte, Kassenschluss ist immer 1 Stunde vor Schließung. Marktplatz 7,76337 Waldbronn, öffentlich aus. Badeschluss ist immer 30 Minuten vor Schließung. (gez.) Masino, Verbandsvorsitzender Die Schließpausen müssen zur Zwischenreinigung und Desinfek- tion des Bades zur Einhaltung der Hygienevorgaben aus der Coro- na-Verordnung Sportstätten des Kultusministeriums und des So- zialministeriums genutzt werden. Meldeamt Eintrittspreise/Tarife Erwachsene: 2,50 Euro Jugendliche/Ermäßigte: 2,00 Euro Abholung von Reisepässen und Familienkarte: 5,00 Euro Personalausweisen Für ermäßigten Eintritt gelten die bisherigen Bestimmungen. Alle bis zum 22.6.2020 beantragten Reisepässe und bis zum Kinder unter 7 Jahren sowie Schwerbehinderte 100% haben weiter 3.7.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und freien Eintritt. können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der Der Verkauf von Jahreskarten wurde aufgrund der unklaren Eröff- jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. nungssituation für die Saison 2020 eingestellt. Bereits gekaufte Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen. Jahreskarten können nicht für den Eintritt genutzt werden.
Amtsblatt 30_Layout 1 21.07.20 16:33 Seite 11 Nummer 30 Donnerstag, 23. Juli 2020 11 Freibad-Bonuskarte Saison 2020 Wir bitten um Beachtung Als kleine Entschädigung der Unannehmlichkeiten der Corona- Die Straßenbeleuchtung in der Hauptstraße Höhe NKD bis Adler- bedingten, zeitlichen Nutzung des Freibades, gibt es eine Bo- kreisel wird im Zuge der Baumaßnahmen des Hochwasserschut- nuskarte für das Malscher Freibad. zes neu erstellt. Deshalb wird dieser Abschnitt für etwa eine Woche nicht ausgeleuchtet. Die Bonuskarte wird beim Kauf einer Eintrittskarte an der Kasse herausgegeben. Sie gilt ausschließlich für die Freibad-Saison 2020, es ist keine Übertragung in das nächste Jahr möglich. Für jeden Besuch des Freibades gibt es einen Stempel. Nach 9- Vollsperrung des Fuß- und Radweges maligem Eintritt erhält jeder Badegast den 10. Freibadbesuch kostenlos. Es gibt drei Varianten: die Erwachsene-, Familien- und entlang der L 608 die Ermäßigte- Bonus-Karte. Wegen dringlichen Bauarbeiten im Industriegebiet wird der Fuß- und Radweg entlang der L 608 (von der Einmündung Otto-Ecker- Wir wünschen Ihnen trotz der „Corona“-bedingten Einschränkun- le-Straße bis zur Einmündung Daimlerstraße) voll gesperrt. Diese gen viel Spaß und freuen uns auf Ihren Besuch! Vollsperrung ist bis auf weiteres geplant. Für den vollgesperrten Ihre Gemeindeverwaltung und das Team vom Freibad Malsch Fuß- und Radweg wird eine Umleitung eingerichtet. Die Verkehrs- teilnehmer werden gebeten, die Beschilderung zu beachten. Liegenschaftsamt L 67: Fahrbahndeckenerneuerung Schließung der Sporthallen während zwischen Neumalsch und Muggensturm Beginn des vierten Bauabschnittes ab Donnerstag, 16.7. 2020 der Sommerferien Seit dem 4.5.2020 wird die L 67 zwischen Neumalsch und Mug- Bühnsporthalle Malsch 03.08.2020 bis einschl. 30.08.2020 gensturm in fünf Abschnitten saniert. Die Arbeiten im 3. Bauab- Turnhalle Hebel-Schule 03.08.2020 bis einschl. 13.09.2020 schnitt zwischen der Zufahrt zum Kieswerk Muggensturm und Turnhalle Thoma Schule 29.07.2020 bis einschl. 13.09.2020 dem Kreisverkehrsplatz Vogesenstraße/L67 werden am Donners- tag, 16.7.2020, abgeschlossen. Direkt im Anschluss beginnt dann Mehrzweckhalle „Freihof“ Sulzbach die Sanierung des 4. Bauabschnittes zwischen Kreisverkehr Voge- einschl. Kegelbahn 03.08.2020 bis einschl. 13.09.2020 senstraße und der Wolf-Eberstein-Halle. In diesem Bauabschnitt Turnhalle Mahlbergschule wird die Sanierung des Kreisverkehrs abgeschlossen und die Völkersbach 03.08.2020 bis einschl. 13.09.2020 Neugrabenbrücken instandgesetzt. Die Arbeiten werden voraus- Waldenfelshalle sichtlich bis 9.9.2020 andauern. Der Kreisverkehr Vogesenstraße Waldprechtsweier 03.08.2020 bis einschl. 13.09.2020 wird in dieser Zeit erneut halbseitig gesperrt und durch eine Licht- signalanlage geregelt. Die provisorischen Fußgängerüberque- Stadtmühle 03.08.2020 bis einschl. 13.09.2020 rungen des vorherigen Bauabschnittes bleiben bestehen. Die Zufahrt zur Vogesenstraße und zum Eichenweg ist in dieser Zeit über die L67 aus Richtung Malsch kommend möglich, die Wolf- Eberstein-Halle und der Kleintierzuchtverein können über die L67 Ordnungsamt/Sozialamt Malsch aus Richtung Kuppenheim kommend angefahren werden. Die Umleitung vom Industriegebiet Malsch erfolgt über die B3 bis Rastatt und die B462 bis zur Abfahrt Muggensturm. Das Regie- Malscher Wochenmarkt rungspräsidium Karlsruhe bittet die Anwohner und Verkehrsteil- Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags nehmer für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis. von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt- Hintergrund geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 Die Fahrbahndecke der L67 zwischen der Murgtalstraße in Neu- Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen malsch und dem Knotenpunkt L67/L607 in Muggensturm wird auf werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich einer Länge von circa 3,8 Kilometer saniert. Die Sanierung erfolgt abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. in fünf Abschnitten, die während der Bauarbeiten für den Verkehr Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- jeweils voll gesperrt werden. Im Zuge der Arbeiten wird auch die gebot an: Neugrabenbrücke instandgesetzt und der Kreisverkehr Vogesen- ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen straße in Muggensturm saniert. Die Kosten der Maßnahme belau- fen sich auf rund zwei Millionen Euro und werden vom Land getra- und Blumen gen. Der Abschluss der Maßnahme ist für Sept. 2020 geplant. ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit Honig oder Propolis Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich im Internet unter www.vm.baden-wuerttemberg.de, www.baustel- ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela len-bw.de. Die Verkehrslage in Baden-Württemberg - jederzeit ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- und immer aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“-App der Straßen- tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche verkehrszentrale Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei Thema Verkehr und den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter https://www.svz-bw.de. Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort von Malsch. Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den Umgang mit dem Coronavirus. Auszug aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Malsch Gefunden wurde Das Ordnungsamt möchte auf die Ruhezeiten, die in gesamt in der Hans-Thoma-Schule: Malsch gelten hinweisen und bittet um Beachtung und Rücksicht- 1 Schlüssel, ein Halskettchen, eine Smartuhr, zwei Brillen nahme. Diese Ruhezeiten gelten für Privatpersonen und Haus- halte, nicht für gewerbliche Maßnahmen. §5 Haus- und Gartenarbeiten Straßenverkehrsamt (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und Wir bitten um Beachtung von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb Aufgrund Baumaßnahmen wird die Hauptstraße bis voraussichtlich von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, 18.8.2020 ab Höhe des Kaufhauses NKD gesperrt. von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Häm- Die Verkehrsführung in der Kronenstraße wird umgekehrt, so dass mern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von dort ein Ausfahren auf die Adlerstraße möglich ist. Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.
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