Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Weitere Lockerungen für Besuche in Pflegeeinrichtungen Ensdorfer Heimbewohner vom Virus verschont geblieben Näheres hierzu in Rubrik „Aus unserer Gemeinde“ Ausgabe 29/2020 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 17. Juli 2020
Ensdorf -2- Ausgabe 29/2020 Medizinische Dienste ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst ■■ Notfalldienst der Tierärzte Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen- (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer Vereinba- ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitli- rung) chen Rufnummer 116 117 rund um die Uhr an allen Tagen des Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag um Jahres. 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr. Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit- 18. Juli 2020 schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum Saar- Dr. Jörg Waschbüsch, Schloßstraße 46, Saarwellingen, louis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 06838/81242 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet: 19. Juli 2020 Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, Tierärztin Otto, Provinzialstr. 106, 66806 Ensdorf, an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), 06831/505 33 07 an Rosenmontag sowie an Brückentagen. Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund um Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die die Uhr dienstbereit: Rettungsleitstelle 19 222 oder 112. Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz, Kaiserslauterer Str. 44, 66123 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). Saarbrücken, Telefon: (0681) 3 32 32. http://www.tierklinik-arz.de Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer, Hüt- tenstraße 20, 66583 Spiesen-Elversberg, Telefon: (06821) 179494. ■■ Notfalldienst der Zahnärzte http://www.tierklinik-elversberg.de Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz und Anen, (nur für dringende Fälle nach vorheriger Raiffeisenstr. 100, 66802 Überherrn, Telefon: (06836) 91 90 80 telefonischer Vereinbarung) http://www.pferdeklinik-altforweiler.de 18./19. Juli 2020 Khodayar Hassanzadeh, Saarlouis-Beaumarais; 06831/62339 Dres. med. Schwarz - S. Krämer Kirchstr. 28 - 66359 Bous - Tel. 06834 / 23 17 oder 27 80 ■■ Apothekendienst Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Verehrte Patienten wir bitten um Beachtung! Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages 17. Juli 2020 Unsere Praxis ist vom Löwen-Apotheke, Provinzialstraße 107, Ensdorf, 06831/958866 27.07. bis 07.08.2020 geschlossen. 18. Juli 2020 Vertretung übernehmen alle Ärzte aus Bous und Ensdorf. Ludwigs-Apotheke, Französische Straße 1, Saarlouis, 06831/2957 19. Juli 2020 Apollonia-Apotheke, Lebacher Straße 33, Saarlouis-Fraulautern, 06831/82828 20. Juli 2020 Marien-Apotheke, Kirchstraße 9, Bous, 06834/2300 21. Juli 2020 Löwen-Apotheke, Lebacher Straße 11, Saarwellingen; Kirchstraße 9 - Bous - Tel. 06834 / 17 30 06838/2739 22. Juli 2020 Dr. Bernd Steffens, Dr. Ursula Dinsenbacher, Limberg-Apotheke, Saarstraße 2, Wallerfangen; 06831/61777 Gabi Austen, Elvira Probst und Dr. Philip Steffens 23. Juli 2020 Liebe Patienten, unsere Praxis ist vom Doc`s Apotheke, Dillingen, Friedrich-Ebert-Str. 40, 27. bis einschl. 31. Juli 2020 geschlossen. 06831/78000 24. Juli 2020 In akuten Fällen und für dringende Rezeptbestellungen Cristall-Apotheke, Kirchstraße 28, Bous, sind wir erreichbar unter der Nr. 0151 / 26 91 51 61. 06834/770790 Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 29/2020 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf 06831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Sabine Hölle, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Elisabeth Jenal Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 ■■ Dekanat Saarlouis Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 tung Hilfe für Familien mit geistig Behinderten ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Beratungsstelle für junge Arbeitslose Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 ■■ Haus für Kinder & Familien Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf Leitung: Karsten Müller ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 ■■ Schulen Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Rektorin: Christina Lein Öffnungszeiten: Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Leitung: Irmhild Stutz Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) Förster der Gemeinde Ensdorf für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, ■■ Weitere Schulen .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Kreismusikschule in Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Anne Frank Schule M_Balthasar@web.de Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Hilfe gegen Wespen Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 ■■ Soziale Dienste Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf Egon Haag, Schacherweg 22, Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Mobil: 0177/4881231 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Betreuungs- und Patientenverfügungen Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 Schiedsmann: Josef Both����������������������������������������Tel. 06831/5599 Saarlouiser Tafel Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de im Landkreis Saarlouis Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 Diakonisches Werk an der Saar (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Markus Maxem, Beckingen���������������������������������Tel. 06832/8071320 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Donum Vitae e.V. Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Deutscher Kinderschutzbund e.V. Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 energis-Netzgesellschaft mbH Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Defekte Straßenbeleuchtung Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Leitstelle Älter werden im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kommunale Beratungsstelle E-Mail: info@energis.de „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Entsorgungsverband Saar Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 29/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■ Bürgerbüro, Bestattungswesen, Tel. 504-132 oder -134, ■ Bürgermeister, Tel. 504-110, Zimmer 206 Zimmer 110 ■ Hauptamt, Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Standesamt, ■ Personalamt, Tel. 504-113, Zimmer 210 Flüchtlingsmanagement Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- und ■ Ordnungsamt, Tel. 504-130, Zimmer 112 Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 504-115, Zimmer 209 Verkehrsüberwachung, Tel. 504-158, -159, Zimmer 102 ■ Jugend, Soziales und ■ Gemeindekasse, Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 Kindertagesstätten, Tel. 504-137, Zimmer 201 ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 2. Obergeschoss: ■ Steueramt, Tel. 504-125, Zimmer 109 ■ Bauamt, Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz, Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung, Tel. 504-157, Zimmer 306 Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Montag und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, Dienstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Darüber hinaus nach Vereinbarung. jeden zweiten Samstag im Monat von 10.00-12.00 Uhr. Darüber hinaus nach Vereinbarung. Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 / Tel. 504-157 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
586 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 11. Juli 2020 Ensdorf A. Amtliche Texte Möglichkeit zur Einhaltung der Abstandsregel nach Ab- Verordnungen satz 1 bemessen und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. 170 Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie §2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Vom 10. Juli 2020 (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Amtsblatt des Saarlandes Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Ab- Kontakt mit vulnerablen Personen eine Mund-Nasen- satz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I Gründe nicht entgegenstehen. Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 98 der Verord- (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegen- nung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), verordnet stehen, haben folgende Personengruppen eine Mund- Teil I die Landesregierung: Nasen-Bedeckung zu tragen: 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Perso- Artikel 1 nenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, 2020 Ausgegeben zu Saarbrücken, 11. Juli 2020 Nr. 39 Änderung der Verordnung zu Taxen und Passagierflugzeuge) sowie an Bahn- Quarantänemaßnahmen für Ein- und höfen, Flughäfen, Haltestellen und in Warteberei- Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus chen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindest- vom 12. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geän- abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten dert durch Verordnung vom 27. Juni 2020 (Amtsbl. I werden kann; die entgegenstehenden gesundheitli- S. 438), wird wie folgt geändert: chen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen -5- § 7 wird wie folgt gefasst: Personenverkehrs nachzuweisen, Amtliche Bekanntmachungen „§ 7 2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Inkrafttreten, Außerkrafttreten Jahr- und Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehörigen Wartebereichen alle Kun- Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft und den und Besucher ab Vollendung des sechsten Le- am 26. Juli 2020 außer Kraft.“ bensjahres, soweit die Art der Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Personal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen ent- Artikel 2 gegenstehen oder eine andere gleichwertige Infek- Verordnung zur Bekämpfung der tionsschutzmaßnahme gewährleistet ist, Corona-Pandemie (VO-CP) 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistungen unmittelbar am Menschen, bei §1 denen aufgrund ihrer Natur der Mindestabstand Grundsatz der Abstandswahrung des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangsläufig nicht einge- halten werden kann (körpernahe Dienstleistungen), (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht ent- nötiges Minimum beschränkt werden. Der Personen- gegensteht, kreis, zu dem man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu belassen. Wo immer möglich ist 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Re- Inhalt ein Mindestabstand zu anderen Personen von einein- habilitationseinrichtungen sowie Patienten und Seite halb Metern einzuhalten. Besucher in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychotherapeutenpraxen, Kin- A. Amtliche Texte (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des der- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxen, eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Vom Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft so- den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten 10. Juli 2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 586 wie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Ge- ambulanten und stationären Einrichtungen des Ge- schwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsange- sundheitswesens, soweit nicht die Art der Behand- hörigen (familiärer Bezugskreis). lung oder Leistungserbringung entgegenstehen, (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in ge- 5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarlän- schlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstands- dischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 Ausgabe 29/2020 regelungen umgesetzt, die Zahl der Personen an der (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Ge-
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 11. Juli 2020 587 588 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 11. Juli 2020 setz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), sowie §4 den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder unter freiem Himmel nicht mehr als 700 Personen und Ensdorf sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie von Betretungsbeschränkungen Art, in geschlossenen Räumen nicht mehr als 350 Personen Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen zu erwarten sind, ab dem 10. August 2020 Veranstal- und bei der sonstigen Zurverfügungstellung von (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen b. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben tungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche sämtlicher nicht nach dieser Rechtsverordnung unter- und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstel- Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Per- Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere sagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe sind ver- lung jeglicher Unterkünfte, sonen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewähr- pflichtet, Betretungsbeschränkungen durchzuführen, 450 Personen zu erwarten sind, ab dem 24. August sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kunden oder c. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallen- leistet ist. bädern, Thermen und Saunaanlagen, 2020 Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quadrat- und -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in meter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge- d. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern als 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen nicht Absatz 2 genannten Einrichtungen haben die Ein- samtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung oder Konzerten und Kinovorstellungen und sons- mehr als 500 Personen zu erwarten sind, stattfinden. haltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- des Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 tiger kultureller Veranstaltungen sowie den dazu- Die übrigen Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben Bedeckung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der gehörigen Probebetrieb, hiervon unberührt. sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Betreibern des Gesamtfläche stets zulässig. e. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßen- (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines bahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge), diese f. die Veranstaltung von Reisebusreisen. Antrag in atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmi- Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen Gast- gungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, so- haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), weit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 §6 Sicht unbedenklich ist. tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab (Amtsbl. I S. 156), und den Betrieb sonstiger Gastro- Kontaktbeschränkungen Vollendung des sechsten Lebensjahres die Verpflich- nomiebetriebe jeder Art oder den Betrieb von Hotels, (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind Opern- und Konzerthäusern sowie anderer Einrich- tung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ein- verboten. halten, sofern diese dazu in der Lage sind. die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte. tungen und Vereine, die kulturelle Aufführungen ver- (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und anstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 und Satz 5 sowie Ab- -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr satz 3 entsprechend, soweit nicht nach § 4 Absatz 1 §3 §5 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. Hygienekonzepte als 500 Personen und in geschlossenen Räumen nicht Kontaktnachverfolgung mehr als 250 Personen zu erwarten sind, können statt- (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen finden. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften, (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist sämtlicher nicht nach dieser Rechtsverordnung unter- Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Orts- verpflichtend zu gewährleisten Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe sowie polizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeig- die Tätigkeit der Gerichte bleiben unberührt. Dies gilt a. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Veranstalter von Veranstaltungen nach § 6 und die Ver- nete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit auch für die Tätigkeit der Parteien und Wählergruppen antwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampf- nach Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infek- -6- Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April mit der Maßgabe, dass bei Veranstaltungen und Zu- 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das betrieb im Sport haben entsprechend den spezifischen tionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon sammenkünften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1 Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), oder Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individu- ausgenommen sind: Satz 3 einzuhalten ist. beim Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder elles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem (7) Für Bestattungen gelten die Absätze 1 bis 3 entspre- Art mit Ausnahme der bloßen Abgabe mitnahme- Betrieb von Einrichtungen, die nicht nach dieser fähiger Speisen und Getränke, chend mit der Maßgabe, dass Ausnahmegenehmigun- (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzie- Verordnung untersagt sind, zu dienen bestimmt gen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden sollen, rung von Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung sind; die für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtli- b. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Kon- des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten, cher Sicht vertretbar ist. zerthäusern und weiteren kulturellen Veranstaltun- Schutz von Kunden, Besuchern und des Personals vor gen und dem dazugehörigen Probenbetrieb, Infektionen sowie zur Durchführung von verstärkten 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so ge- (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter Reinigungs- und Desinfektionsintervallen enthalten. staltet sind, dass sie jeweils ausgehend von einer freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen so- c. beim Betrieb von Indoorspielplätzen, Bezugsperson nur den familiären Bezugskreis nach Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlun- wie in sonstigen Räumlichkeiten, die zur Grundrechts- d. bei Gottesdiensten und Bestattungen, gen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz in § 1 Absatz 2 umfassen sowie höchstens Angehöri- ausübung gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes genutzt ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen ge eines weiteren Haushalts, werden, zulässig, wenn die aus Infektionsschutzgrün- e. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Arbeitsschutzbehörden und der zuständigen Berufsge- 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimm- den gebotene Begrenzung der Teilnehmerzahl, die Sport, nossenschaften zu beachten. ten Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsregeln (soziale Bezugsgruppe). sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen f. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- gewährleistet sind. und Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 g. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Camping- das fachlich zuständige Ressort im Einvernehmen mit Satz 3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammen- (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsge- plätzen. dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und künften wo immer möglich einzuhalten außer zwischen setzes sind zulässig, sofern sie ortsfest oder als Stand- (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verant- Familie in einem bereichsspezifischen Hygienerah- Angehörigen des familiären Bezugskreises und Ange- kundgebung stattfinden, der Mindestabstand der Teil- wortlichen haben geeignete Maßnahmen zur vollstän- menkonzept bestimmen. Entsprechende Hygienerah- hörigen des bestimmbaren weiteren Haushalts im Sin- nehmer nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sichergestellt wird digen Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Hierzu ge- menkonzepte werden auf www.corona.saarland.de ver- ne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder der sozialen Be- und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen der hört die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden öffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen zugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 3. zuständigen Behörden beachtet werden. Haushalte mit Vor- und Familienname, Wohnort und Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten. (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind ins- -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten §7 besondere erforderlich für sind, sind bis einschließlich 31. August 2020 untersagt. Betriebsuntersagungen und -beschränkungen (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem ande- sowie Schließung von Einrichtungen ren Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an a. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können, sofern zu die- die Gesundheitsämter verwendet werden und sind nach Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April sem Zeitpunkt infektionsschutzrechtliche Gründe nicht (1) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleis- Ablauf eines Monats nach Erhebung gemäß der gelten- 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das entgegenstehen, ab dem 27. Juli 2020 Veranstaltungen, tungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostitu- Ausgabe 29/2020 den Datenschutzgrundverordnung zu löschen. Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), sowie zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe iertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 11. Juli 2020 589 590 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 11. Juli 2020 S. 2372), zuletzt geändert am 20. November 2019 fektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppen- 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind Ensdorf (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des Pros- sind, und dieses der zuständigen Ortspolizeibehörde angeboten für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern nach Maßgabe und Weisung des Ministeriums für titutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prosti- auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche die Vorgaben des Musterhygieneschutzkonzeptes des Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie so zu tuiertenschutzgesetzes. Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Tes- Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Fa- planen und durchzuführen, dass zeitnah die Auf- tung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäi- milie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den für nahmekapazitäten für COVID-19-Patientinnen (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, schen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im und Swingerclubs. in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. Alltag zuständigen Behörden, also den Landkreisen (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder- höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängli- Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der fol- aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestä- che Einrichtungen für Patientinnen und Patienten genden Voraussetzungen aufgenommen werden: worden ist. Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt tigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verord- sowie Besucherinnen und Besucher können unter ferner nicht für Gäste, die nung bleiben hiervon unberührt. Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 5 und 6 die- 1. Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Ab- satz 1 Satz 3, 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des ser Verordnung geöffnet werden. Wartebereiche oder medizinisch veranlasst anreisen oder Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequali- sind entsprechend den Empfehlungen des Robert 2. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu Koch-Instituts kontaktreduzierend auszugestalten. 25 Personen, tätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt 2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbeson- geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 3. kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des fa- dere einen Besuch bei Angehörigen des familiären 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen eines Be- sind Betretungen zum Zwecke der Rechtspflege und miliären Bezugskreises und mit Ausnahme von Bezugskreises gem. § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand suchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium der sozialleistungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch Gruppen mit bis zu 25 Personen, für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Sozialleistungsträger ausgenommen. oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben. 4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desin- Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens fektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsa- Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur § 10 mer Nutzung von Geräten, begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnah- Hochschulen, Berufsakademien und men zulassen. Für Einreisende aus Risikogebieten au- Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Si- 5. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter wissenschaftliche Forschungseinrichtungen; ßerhalb Deutschlands verbleibt es bei den Regelungen cherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes nach Abstands- und Hygieneregeln, Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge sowie der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner und Fortbildungen und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus. des Personals vor Infektionen enthalten können. 6. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Per- sonen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlan- (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypi- (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- des, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des und schen Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigun- und Rehabilitationseinrichtungen werden nachstehen- Saarlandes, der Hochschule der Bildenden Künste Saar 7. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Ab- gen erteilen, soweit dies aus Sicht des Infektionsschut- de Maßnahmen angeordnet: und der Hochschule für Musik Saar einschließlich des satz 2 Satz 1. zes unbedenklich ist und der Zweck dieser Verordnung Studien-, Lehr- und Prüfungsbetriebs in Präsenzform 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um -7- gewahrt wird. Die Ausnahmegenehmigung kann zeit- ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Hygienemaß- Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, so- lich befristet werden. den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Pa- nahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Ins- fern bei der Durchführung der Trainingseinheiten si- tienten und Personal zu schützen und persönliche tituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne der chergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 3 bis 7 Schutzausrüstung einzusparen. Bei der Auswahl jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; §8 der Maßnahmen sind auch patientenbezogene As- des Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu berück- für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung pekte zu berücksichtigen. sichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpassung von zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzun- Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen ge- 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtun- jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde gen des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 erteilen. mäß SGB IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leis- gen haben auf der Basis der unterschiedlichen bau- erlassen werden. tungserbringer ein Infektionsschutz-, Hygiene- und lichen Voraussetzungen, des differenzierten Versor- Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, Reinigungskonzept vorhält, das auch die Fahrdienste gungsauftrags und der unterschiedlichen Aufgaben (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraus- umfasst und sich an den Empfehlungen der Bundes- in ambulanter, tagesklinischer und stationärer Ver- im Einvernehmen mit den betroffenen Studierenden setzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 7 eingehalten regierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona- sorgung ein Hygienekonzept unter Einbindung der entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Video- werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. Dieses konferenz durchführen. Hierfür können auch die gän- Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet. aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine gigen kommerziellen Systeme genutzt werden, wobei (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Camping- Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachverfolgung vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu ge- nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten des Mindest- dass jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen währleisten sind. plätzen oder bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dürfen keine Gäste aufgenommen abstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für Besuchs durch eine Person ermöglicht wird, sofern die Einhaltung und Fortschreibung des Konzeptes ist (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbei- werden, die aus einem Landkreis oder einer kreis- es aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsge- tungszeiten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbe- freien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik der Leistungserbringer verantwortlich. schehen in der Einrichtung gibt. Die Besuchszeiten sondere Hausarbeiten, Bachelor-, Master- und Staats- Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, sind so einzurichten, dass ein Besuch auch berufs- examensarbeiten, entsprechend anzupassen. in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der §9 tätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenom- geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit men von dieser Einschränkung des Besuchsrechtes (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staat- Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und lich anerkannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung Rehabilitationseinrichtungen, Krankenhäuser sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte des Robert Koch-Instituts (RKI) höher als 50 pro Besuche, insbesondere auf Kinderstationen, bei staatlich anerkannte Berufsakademien und für wissen- 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Palliativ- und Demenzpatientinnen und -patienten, schaftliche Forschungseinrichtungen im Saarland. klar regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen kön- Tages- und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstel- die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei ri- (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verord- nen die Beschränkungen analog zur Vorgehensweise lung von Betreuungsgruppenangeboten sind untersagt. sikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder nung unberührt und können unter Beachtung der im in den betroffenen Gebieten auf diesen regionalen Be- Ausnahmen zu Satz 1 können auf Antrag durch das Mi- seelsorgerische Besuche. Alle Besucher müssen Einzelfall erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen reich begrenzt werden. Ausgenommen sind Gäste, die nisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Präsenzveran- über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, französischer zur Ermöglichung einer Betreuung in Gruppen von bis den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen ein- staltungen im Rahmen staatlicher Ausbildungsgänge oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, zu zehn Tagespflegegästen genehmigt werden. Hierbei zuhalten und eine Hygieneunterweisung regelmä- und Fortbildungen. Die näheren Bestimmungen trifft Ausgabe 29/2020 dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer In- ist ein Hygienekonzept vorzulegen. ßig durchzuführen. die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.
4. 3. 2. 1. Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 11. Juli 2020 591 statt. (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studier- der Corona-Pandemie vom 26. Juni 2020 (Amtsbl. I Ensdorf fähigkeitstests in den Bereichen Medizin, Pharmazie S. 438) außer Kraft. und Psychotherapie können unter Beachtung der erfor- (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 Tagesordnung derlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt Jörg Wilhelmy werden. mit Ablauf des 26. Juli 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 des Rathauses die und 4 treten mit Ablauf des 31. August 2020 außer A) Öffentlicher Teil Ihr Bürgermeister Ensdorf, 13.07.2020 Kraft. 12:00 Uhr geöffnet. § 11 de vereinbart werden. B) Nichtöffentlicher Teil Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Artikel 3 (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Num- Vergabe von Leistungen ■■ Bekanntmachung mer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vor- Änderung der Verordnung zum stufenweisen Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen und Anfragen gez. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister sätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb Vergabe Planungsleistungen Absatz 3 sowie der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen Absatz 1 zuwiderhandelt. sowie Kindertageseinrichtungen In § 8 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu „Satz 1 gilt entsprechend für die Durchführung außer- fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. schulischer Bildungs- und Seminararbeit.“ (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. Artikel 4 2. Sitzung des Ferien- und Notausschusses Inkrafttreten § 12 Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft. Zuständige Behörden (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung Saarbrücken, den 10. Juli 2020 Am Donnerstag, 23. Juli 2020, findet um 18:30 Uhr im Sitzungssaal dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zu- ständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Die Regierung des Saarlandes: -8- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Ver- ordnung sind die Gemeindeverbände. Der Ministerpräsident ■■ Geänderte Öffnungszeiten in den Sommerferien (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; Hans die polizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen Polizeigesetz bleiben unberührt und Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr bestehen weiterhin fort. Energie und Verkehr veröffentlichen wir aktuelle Informationen auch auf der Facebook Seite der Gemeinde. Rehlinger Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 13:00 Uhr, § 13 Denken Sie bitte daran, dass auch viele Angelegenheiten telefonisch geklärt werden können. Der Minister für Finanzen und Europa Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen Der Minister der Justiz Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten in den Sommerferien (06.07. - 14.08.2020): Abweichend hiervon ist das Bürgerbüro wie folgt geöffnet: Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS- Strobel CoV-2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalver- band Saarbrücken innerhalb eines Zeitraums von sieben Der Minister für Inneres, Bauen und Sport Tagen auf mehr als 35 pro 100.000 Einwohner, kann In Vertretung die Landesregierung im Benehmen mit den jeweils be- Strobel troffenen Kreispolizeibehörden durch Verordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen bestimmten Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Frauen und Familie Straße kann es in diesem Bereich in der Zeit Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterrichtet das Robert Koch-Institut über die Bachmann ■■ Verkehrsbeeinträchtigungen getroffenen Maßnahmen. Die Ministerin für Bildung und Kultur vom 27.07.2020 bis längstens zum 18.09.2020 Für alle gilt, einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten und grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Streichert-Clivot § 14 Amtliche Mitteilungen Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Brücke Saarlouiser Inkrafttreten, Außerkrafttreten Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind in dieser Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis lich. Termine können unter Tel. (06831) 504-133 oder per Mail standesamt@gemeinde-ensdorf.de oder gewerbeamt@gemeinde-ensdorf. Bitte beachten Sie auch unser umfangreiches Internetangebot unter www.gemeinde-ensdorf.de. Hier finden Sie die Kontaktdaten sämt- Persönliche Anliegen mit den Mitarbeitern des Gewerbeamtes und des Standesamtes sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung mög- licher Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung, auch viele Dokumente und Formulare sind auf unserer Homepage abrufbar. Daneben (1) Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft. In Vertretung Ausgabe 29/2020 Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung Rehlinger
Ensdorf -9- Ausgabe 29/2020 ■■ Das Standesamt der Gemeinde Ensdorf führt Trauungen weiterhin in überschaubarem Kreis durch Neben dem Brautpaar und zwei Trauzeugen dürfen acht weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Die Hygienevorschriften, Finanzielle Hilfe wozu das Tragen eines Mundschutzes und die Einhaltung des Mindestabstandes zählen, sind weiterhin einzuhalten. für Vereine Liebe Vereinsvorsitzende und Vereinsmitglieder, die Landesregierung will alle gemeinnützig anerkannten Vereine und Stiftungen mit Sitz im Saarland, die Träger einer kulturellen Ein- richtung sind und vor dem 11. März 2020 gegründet wurden, in der Corona-Pandemie finanziell unterstützen und damit die Förderlü- cken der bisherigen Corona-Hilfen von Bund und Länder für gemeinnützige Vereine schlie- ßen. Dazu hat der saarländische Ministerrat ■■ Neue weitere Lockerungen am 30. Juni das Förderprogramm „Vereint der Corona-Verordnungen helfen: Vereinshilfe Saarland“ verabschiedet. Auch zu Beginn der Sommerferien ist das Infektionsgeschehen im Saarland gleichbleibend niedrig. Seit dem 06. Juli 2020 können Vereine online Aufgrund dieser Entwicklung hat die Landesregierung weitere unter corona.saarland.de/vereinshilfe einen Lockerungen auf den Weg gebracht und die drei bestehenden Corona-Verordnungen fortgeschrieben. entsprechenden Antrag stellen. Die Bewil- Die neuen Regeln gelten seit dem 13.07.2020. Trotz der neuen ligung und Auszahlung erfolgen durch das Lockerungen und den Ferien appelliert die saarländische jeweils zuständige Ministerium. Landesregierung weiterhin verantwortungsbewusst und bedacht zu handeln, um die bisherigen Fortschritte nicht zu gefährden. Das Programm sieht zwei Förderungsmög- Hier das Wesentliche im Überblick: lichkeiten vor: Stufenplan für Veranstaltungen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind bis zu 250 Personen (bislang 150), Zum einen können die Vereine eine einma- · ab 27.07.2020 mit bis zu 350 Personen, lige Unterstützungszahlung beantragen. Zwi- · ab 10.08.2020 mit bis zu 450 Personen und · ab 24.08.2020 mit bis zu 500 Personen erlaubt. schen 1500 € und 3000 € erhalten die Vereine Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 500 Personen abhängig von der Anzahl der Mitglieder. Ver- (bislang 350), eine mit bis zu 100 Mitgliedern erhalten 1500 · ab 27.07.2020 mit bis zu 700 Personen, · ab 10.08.2020 mit bis zu 900 Personen und €, Vereine bis zu 300 Mitgliedern 2000 € und · ab 24.08.2020 mit bis zu 1000 Personen erlaubt. bei bis zu 700 Mitgliedern 2500 €. Vereine, die Alle Veranstaltungen über 20 Personen sind nach wie vor dem mehr als 700 Mitglieder haben, werden mit bis Ordnungsamt anzumelden, damit die Kontakte nachverfolgt wer- zu 3000 € unterstützt. Stiftungen, die anders den können. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,50 m und Infektionsschutz-Auflagen beachtet werden. als Vereine keine Mitglieder haben, erhalten Beim Sportbetrieb sind -wie bei Veranstaltungen- 250 Zuschauer pauschal 1500 €. in geschlossenen Räumen und 500 Zuschauer unter freiem Him- mel erlaubt. Zum anderen gibt es für Vereine, bei denen Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanz- schulen ist unter Auflagen mit bis zu 25 Personen (bislang 20) ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass gestattet. Ebenso sind Kontaktsportarten mit bis zu 25 Personen vorliegt, die Möglichkeit, eine über den Pau- (bislang 10) erlaubt. schalsatz hinausgehende Liquiditätshilfe zu Außerdem wurden die Besuchsregeln für Pflegeheime und beantragen. Die Höhe dieser Hilfe ist abhän- Krankenhäuser gelockert. Voraussetzungen für das Treffen mit Pflegebedürftigen sind entsprechende Besuchskonzepte der gig von der Höhe des entstandenen Scha- Einrichtungen. In diesen müssen unter anderem die Anzahl und dens und dabei auf den Maximalbetrag von die Dauer der Besuche wie auch der Kreis der Besucher geregelt werden. 10.000 € beschränkt. Die Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schu- lischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungs- Machen Sie Gebrauch von dem Angebot der einrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen wurde ergänzt und erweitert. Die aktuelle Corona-Verordnung ist zum Nach- Landesregierung und stellen Sie einen Antrag lesen in dieser Ausgabe unter Rubrik „Amtliche Bekanntma- auf finanzielle Hilfe. chungen“ abgedruckt sowie auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Ensdorf - 10 - Ausgabe 29/2020 WAS KANN NICHT ABGEGEBEN WERDEN ? ENTSORGUNGSÜBERSICHT EVS WERTSTOFFZENTRUM -Anlieferung durch Gewerbebetreibende (außer Grünschnitt) ENSDORF/ BOUS/ SCHWALBACH - Sondermüll (Ökomobil, siehe 1 Mal monatl. Termine) Am Schwalbacher Berg 159 - Eternit / Asbest / Ytonsteine 66806 Ensdorf - Autoteile inkl. Autoradio (Autoverwerter) - Ölofen / und Rasenmäher mit Tank ÖFFNUNGSZEITEN: - geschlossene Druckbehälter - gewerbliche Kühlgeräte Mo., Mi., Fr.: 11.00 - 17.00 Uhr - Eisenbahnschwellen - PCB- haltige Kondensatoren Di., Do.: 08.00 - 13.00 Uhr - Nachtspeicheröfen - Feuerlöscher: Deponie Illingen oder Ökomobile (15€) Sa.: 10.00 - 16.30 Uhr - Hausmüll: Restmülltonne, AVA Velsen -Stallmist, Tierstreu, und mit Lehm, Steinen oder Erde vermischte Grünabfälle - größere Mengen Bauschutt inkl. Gips und Yton: Kieswerk Hector in Rehlingen oder Lisdorf (Abfahrt Wadgassen), Tel. 06831-959220 - größere Mengen Baumischabfälle oder Sperrmüll: bis 100kg 12€, ab 100kg Unsortierte bzw. nicht zu benennende Anlieferungen werden aus Zeit- u. 0,20€/kg können auf der AVA Velsen bei Großrosseln, Tel.: 06898 946115, Personalgründen abgewiesen. MO - FR:08:00-10:00 + 15:00-17:45 Uhr u. SA: 07.00 - 14.15 Uhr entsorgen Die Anlieferer müssen ihre Wertstoffe selbst in die ihnen zugewiesenen Container oder Sperrmüllabholung durch EVS (15,00 € / 4 m³). Anmeldung unter Ablagemöglichkeiten bringen. Es besteht keine Verpflichtung des Personals beim Tel.: 0681 5000 555 Entladen zu helfen! Anlieferungen (außer Grünschnitt) nur mit privatem PKW, Kombi o. kleinem Anhänger laut EVS - Definition. ACHTEN SIE BITTE AUF DIE SAUBERKEIT IHRES GRÜNSCHNITTS. FREMDKÖRPER KÖNNEN ZU ERHEBLICHEN SCHÄDEN BEIM SCHREDDERN DES MATERIALS FÜHREN. Haushaltsauflösungen müssen vor der Anlieferung telefonisch oder persönlich angemeldet werden! DAS ABLADEN VON GRÜNSCHNITT UND ANDEREN MATERIALIEN VOR DER ANLAGE IST VERBOTEN ! Weitere Infos unter Tel.: GEWERBLICHE ANLIEFERUNGEN WERDEN NICHT ANGENOMMEN! 06831 504157 (Frau Blaes, vormittags) (außer Grünschnitt aus Privatgärten) KOSTENPFLICHTIG SIND: Altholz aus Renovierungsarbeiten z.B Dachlatten, Dielen, Palisaden, Holztüren, Laminat, Profilholz,… Grünschnitt aus Privathaushalten bis 2 blaue Säcke 1,50 € Kleinstmenge (bis 5 Eimer, weniger als Kofferraum) 2,00 € PKW (inkl. Kombi) mehr als 2 blaue Säcke 3,00 € PKW- Kofferraum 5,00 € PKW- Anhänger pro angefangenem, laufenden Meter Kombi- Kofferraum 10,00 € (und Pritschen, Kleintransporter, Transporter, VW Bus, MB PKW- Anhänger (bis 2,5m) max. 1m³ 20,00 € Vito, MB Sprinter, Ford Transit, VW LT 29 und vergleichbare Fahrzeuge) 1,50 € KOSTENLOSE ANLIEFERUNG VON doppelt geladen 3,00 € dreifach geladen 4,50 € Sperrmüll (Menge bis 2m³ am Tag), Teile ab 50 cm Durchmesser: andere private Anlieferungen pro m³ 6,00 € "Alles, was beim Umzug mitgenommen werden kann und nicht in die gewerbliche Anlieferungen pro m³ 12,00 € Mülltonne passt.", z.B.: Wurzelstöcke bis 30cm ᴓ 3,00 € Altmöbel, Auslegeteppiche, Plastik- u. Kunsttoffteile (z.B. 30- 50cm ᴓ 5,00 € Blumentöpfe, Eimer, Schüsseln, Regentonnen. Wäschekörbe, Kisten, je weitere 20cm ᴓ 4,00 € …) laut Verordnung Elektronikgeräte: nur komplette, nicht ausgeschlachtete Geräte ! Bauschutt (z. B. Fliesen, Steine, Waschbecken, Ton- u. Keramiktöpfe, Teller, Haushaltskleingeräte: z.B. Kaffeemaschine, Bügeleisen, Bohrmaschinen,…. Tassen), Anlieferung bis 1 m³ täglich möglich ! Haushaltsgroßgeräte: z.B. Waschmaschine, Trockner, Backofen, ... je 10Liter Eimer 1,00 € Fernseher, Monitore, Bildschirme Bauschutt, Rasensoden (max. 1m³) 35,00 € Kühlgeräte: aus dem Haushalt, mobile Klimageräte, Ölradiator Toilette, Waschbecken, Keramikformteile je Stück 2,00 € Leuchtstoffröhren stabförmig, Energiesparlampen Badewanne je Stück 5,00 € Mischschrott Duschtasse je Stück 3,00 € z.B. Wasserrohre, Profileisen, Bleche, Maschendrahtzaun, Heizkörper, Boiler ohne Isolation, Metallfenster o. -tür, Ölofen ohne Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Tank u. Dosiereinrichtung, Fahrräder, Kupfer, Messing, Edelstahl, … "Alles, was mit dem Haus verbunden ist." z.B. Tapeten, Gipskartonplatten, Altkleider u. Schuhe, Brillen, Hörgeräte, CDs ohne Hülle, Handys, Druckerpatronen Teppichboden, PVC- Belag, Fußleisten, ... Altglas, Altpapier, Kartonagen u. Pappe Kleinstmenge (bis 5 Eimer, weniger als Kofferraum) 2,00 € Speisefette u. -öle, Korken, Haushalts-, Auto-, u. Mopedbatterien PKW- Kofferraum 10,00 € Kabelreste, Motoren, Messingarmaturen, Aluminium Kombi- Kofferraum 15,00 € Flachglas z.B. Fensterscheiben, Aquarium ohne Inhalt, ... PKW- Anhänger max. 1m³ 30,00 € GEKAUFT WERDEN KANN Reifen Komposterde lose geladen pro m³ 25,00 € PKW- Reifen ohne Felge/ -mit Felge je Stück 3,00 €/ 4,00 € pro Eimer 0,30 € LKW- Reifen ohne Felgen bis 1,25m ᴓ je Stück 15,00 € EVS- Müllsäcke 60 l je Stück 6,00 € Gelbe Wertstoffsäcke Einzelrolle kostenlos
Sie können auch lesen