GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 • 108. Jahrgang • 10.12.2020 mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879 Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sie als Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind der Staat. Ohne diesen Staat hätten wir mit der Pandemie keinen Vertreter unserer Interessen. Dieser Staat begegnet Ihnen in der Rolle des Bundes, der Länder und der Kommunen. Die Rolle des Staates im Verhältnis zum gewinnorientierten Markt zeigt sich bei der Entwicklung von Impfstoffen sehr deutlich - es würden keine Impfstoffe für uns Menschen entwickelt werden, wenn nicht der Staat Milliarden zur Verfügung gestellt hätte. Diese Milliarden müssen wir als Bürgerinnen und Bürger wieder erwirtschaften und begleichen. Wir sind über die jüngsten Ankündigungen der baldigen Bereitstellung von mehreren Impfstoffen froh, so dass eine Rückkehr zu einer neuen Normalität bald in Sicht sein könnte. Es ist daher von uns auch positiv zu würdigen, wenn in der Pharmaindustrie innerhalb weniger Monate Impfstoffe gegen Corona entwickelt werden. Der ganzen Menschheit ist damit in dieser weltweiten Situation ein gewaltiger technologischer Sprung nach vorn gelungen. Als Sprungbrett fungierten dabei sowohl kurzfristige, als auch jahrzehntelange massive öffentliche Investitionen in Forschung und Entwicklung. Damit würde in der Theorie die Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffs den Anfang vom Ende der Covid-19- Pandemie bedeuten. In der Praxis stehen wir allerdings noch nicht einmal am Ende des Anfangs der Bereitstellung eines notwendigen Impfstoffs für die Menschen, der gerecht verteilt wird und für alle, die ihn benötigen, frei verfügbar ist. Damit mit öffentlichen Mitteln geförderte technologische Fortschritte der Gesundheit aller dienen, sollten sich diese gemeinschaftlich von Staat und Markt entwickelten Innovationen im öffentlichen Interesse und nicht zugunsten des privaten Profits niederschlagen. Dies gilt insbesondere, wenn es um die Entwicklung, Herstellung und Verteilung eines Impfstoffs im Zusammenhang mit einer Pandemie geht. Da die Seuche sich Anfang des Jahres ganz schnell weltweit verbreitete, muss sie auch weltweit bekämpft werden. Denn kein Land kann diese Krise im Alleingang bewältigen. Deshalb brauchen wir Impfstoffe, die für alle und frei verfügbar sind. Wir müssen Impfstoffe als ein globales öffentliches Gut anerkennen - nur so kann diese Pandemie wirksam bekämpft werden. Deshalb braucht es einen Impfstoff für alle Menschen und eine vollständige Transparenz hinsichtlich der Ergebnisse der klinischen Studien. Das würde die unabhängige und zeitnahe Beurteilung der Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe ermöglichen - bei uns und weltweit. Die Praxis besteht aber in der Veröffentlichung dürftiger, vorläufiger Daten in Form von Pressemitteilungen der Unternehmen. Diese Pressemitteilungen eignen sich für die Spekulation an den Finanzmärkten, aber nicht für das öffentliche Gesundheitswesen - nicht für unser aller Gemeinwohl! Und darauf haben wir alle einen Anspruch. Denn diese öffentlichen Investitionen, mit denen diese Innovationen finanziert wurden, sollen in Form eines guten Impfstoffes als Rendite für uns alle zurückfließen! Dem ist im Moment nicht so. Vieles ist undurchsichtig und man fragt sich, ob der Gewinn der Aktionäre Vorrang vor der öffentlichen Gesundheit hat. Denken Sie daran, Nächstenliebe im Jahr 2020 bedeutet, daran zu denken, dass Weihnachten 2021 und Neujahr 2022 Ereignisse sind, die wir alle gerne erleben und mit Freude feiern wollen - das bedeutet für dieses Jahr Zurückhaltung! Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen. Bleiben Sie gesund. Ihr Bürgermeister Elmar Himmel
Nummer 50 2 Donnerstag, 10. Dezember 2020 NOTRUF TAF EL (Großtiere) Wasserversorgung Ärzte/Apotheken Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Wasserversorgung Malsch Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530 Ärztlicher Notdienst Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit. Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 - nur in dringenden Fällen - Um tel. Voranmeldung wird gebeten. nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen Ärztlicher Notfalldienst Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Rufbereitschaft des Fleischkontrolle Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- Veterinäramtes Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- und Fleischuntersuchung bei Haus- und tungsleitstelle unter 116117. rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine gewerblichen Schlachtungen durch. Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet. Urlaubs- und krankheitsbedingte hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Vertretung: Ergänzung zum Notfall-FAX Herr Kohnert, Fleischkontrolleur Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei Defibrillatoren beim Landratsamt Karlsruhe, per SMS an die 01522 1807110 sowie die Tel. 0163 8365674 Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- Defibrillatoren sind an folgenden Stellen hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per öffentlich zugänglich: Gasversorgung Malsch- SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- Durmersheim GmbH Adlerstraße 50 ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112. Störungsmeldestelle - Gas - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 Stadtwerke Ettlingen Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt- bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr. der Talstraße her) Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02 Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl). der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber EnBW Regionalzentrum Rettungsdienst und Krankentransporte: (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK- Nordbaden unter der europaweit einheitlichen Notruf- Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 nummer 112. Die Bereitschaft wird über die normale Not- Störungsmeldestelle - Strom Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- rufnummer 112 alarmiert. und Straßenbeleuchtung 0800 3629477 Baden, Rastatt, Karlsruhe) Patienten, die außerhalb der Sprechstun- Rettungsdienste Notfalltelefone für Kinder, denzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu den nachfolgenden Jugendliche und Frauen Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum- Notrufe Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe mer 01805 19292122 den Dienst habenden Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Telefon 0721 842208 Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Telefon 0800 1110333 Kinderärztlicher Notfalldienst: Ambulante Notfallbehandlung von Kindern Unfallrettung Frauenhaus Beratung Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über Telefon 0721 849047 in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Frauenhaus Karlsruhe 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/ Telefon 0721 567824 So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Personenbeförderung/ Frauenhaus SkF Karlsruhe Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung). Krankentransporte Telefon 0721 824466 Bechler Lars Tel. 07246 5333 Notruf für vergewaltigte und misshandelte Zahnärztlicher mit Rollstuhlfahrdienst Frauen: Telefon 0721 859173 Bereitschaftsdienst Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Beratung und Schutz für Frauen und deren Am Wochenende und an Feiertagen ist der Krankentransporte Tel. 19222 Kinder bei häuslicher Gewalt zahnärztliche Notdienst telefonisch unter BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033 Telefon 0721 915022 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich Telefonseelsorge im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter Polizei Tel. 0721 9744233 wenden. Polizeiposten Malsch Karlsruhe Tel. 07246 1324 in ökumenischer Trägerschaft Apotheken-Notdienst - nur in dringenden Fällen - Polizeirevier Ettlingen Telefonseelsorge 0800 1110111 Tel. 07243 3200-312 oder -313 rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222 Samstag, 12. Dezember 2020: Fax 07243 3200-350 Sibylla-Apotheke Ettlingen, Badener-Tor- Straße 16, Telefon 07243 12660 Marienhaus Malsch Vital-Apotheke Gaggenau, Notfall-Telefone »Wohnen und Pflege Hildastraße 1b, Telefon 07225 68978020 Sonntag, 13. Dezember 2020: - nach Dienstschluss - im Alter« Apotheke am Stadtgarten Ettlingen, Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Thiebauthstraße 6, Telefon 07243 17411 Bauhof - für Notfälle Telefon 07246 708-0 Sonnen-Apotheke Rastatt im Real, Internet: www.marienhaus-malsch.de Rauentaler Str. 65, Telefon 07222 3859990 Telefon 0152 57934236 E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de Tierärztlicher Notdienst Abwasseranlagen Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Hilfsdienste und Samstag/Sonntag, 12./13.12.2020: Mirko Wenz - Büro Beratungsstellen (Kleintiere) Telefon 07246 707-4530 siehe im Anschluss an den Dr. Götz, Hechtstraße 15, Rastatt- nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle amtlichen Teil Wintersdorf, Telefon 07229 186858 Telefon 07246 942263
Nummer 50 Donnerstag, 10. Dezember 2020 3 aktuell besserung der bisherigen unbefriedigenden Situation darstelle. Aus dem Gemeinderat Einen „Mehrwert für Malsch“ verspricht sich Manfred Ochs (Für Völkersbach). Ebenso sehen Karlheinz Bechler (BfU/Grüne) und Ansiedlung der Netzwerft GmbH auf dem Gelände des ehe- Dagmar Giese (SPD) in den Plänen eine „Aufwertung des Areals“. maligen Güterbahnhofs „Ziel des Unternehmens ist, das Gebäude völlig kohlendioxidfrei zu betreiben. Das kann nur gut sein“, erklärte Michael Kunschner Kaum genutzt wird der Park- und Ride-Parkplatz hinter dem Bahn- (Freie Wähler). hof auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs. So stellen die Pendler ihre Fahrzeuge stattdessen auf den Parkplätzen vor Zu vorgetragenen Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes erklär- dem Bahnhof ab. te Bauamtsleiter Klaus Litzow, dass durch die Begrünung und die Verarbeitung von schallabsorbierenden Materialien am Gebäude Als Nutzung für den bisherigen Park- und Ride-Parkplatz stellt der Bahnlärm aufgefangen werde. sf sich Unternehmer Simon Fuß eine Bebauung für seine Firma Netz- werft GmbH vor, die derzeit in der Otto-Dix-Straße in Ettlingen angesiedelt ist. Dies hätte den Vorteil, dass das Gebäude direkt an der Bahnlinie liegt. Außerdem gibt es am jetzigen Standort Aus dem Technischen Ausschuss keine Erweiterungsmöglichkeiten. Die Suche in Ettlingen nach größeren Flächen verlief ohne Ergebnis. Kreisverkehrsanlage an der Einmündung der Straße zum Geplant ist ein kohlendioxidfreies Gebäude. Der Fuhrpark soll Schwimmbad auf die Kreisstraße im Zuge des Baues des komplett elektrisch betrieben und der Strom durch eigene Foto- Hochwasserrückhaltebeckens „Am Schwimmbad“ voltaikanlagen erzeugt werden. Auf dem Parkplatz werden Lade- Um eine neue Einmündung der Straße zum Schwimmbad ging säulen für E-Autos errichtet. es im Technischen Ausschuss. Wie berichtet, ist dort im Zuge des Spezialisiert hat sich die Netzwerft GmbH auf IT-Dienstleistungen Hochwasserschutzes ein Regenrückhaltebecken geplant. in der Medizin. Dabei werden Patientendaten über eine eigens Zudem gibt es Beschwerden von Anwohnern, dass am Ortsende hierfür entwickelte Software verwaltet. Seit 2013 berät und betreut Richtung Waldprechtsweier eine Überquerung der Fahrbahn als das Unternehmen über 250 Firmen und Arztpraxen im ganzen Fußgänger gefährlich ist. Dies betonte auch eine Anliegerin in der Bundesgebiet. Nach eigenen Angaben hat die Firma bei derzeit Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung. 15 Mitarbeitern, die kapazitätsbedingt nicht sämtliche Aufträge annehmen können, ein Umsatzwachstum von 30 bis 50 Prozent im Jahr. Jedes Jahr werden zwei bis vier Mitarbeiter neu eingestellt und zwei Ausbildungsplätze vergeben. In dem Gebäude sollen 50 Arbeitsplätze geschaffen werden, die später auf 100 aufgestockt werden sollen. Außer dem IT-Dienstleister sollen sich Arztpraxen und Start-Ups in dem geplanten Neubau ansiedeln. Vorgesehen sind zudem Schulungsräume für Partnerfirmen. Als erste Arztpraxis wird Fuß‘ Ehefrau einziehen. Sie ist Zahnärztin und besetzt unter anderem die Schwerpunkte Kieferorthopädie und Zahnchirurgie. Interesse angemeldet hätten laut Fuß weitere Mediziner, darunter ein Orthopäde und eine Kinderärztin. Mit dem Bauvorhaben soll die fachärztliche Versorgung in Malsch gestärkt werden. Für die Patienten der Arztpraxen und Kunden der Firmen sind Parkplätze geplant, darunter welche mit E-Ladesäulen. Verschiedene Alternativen für die Abzweigung zum Schwimmbad stellte sodann Peter Kirsamer vom Ingenieurbüro Wald und Cor- be vor. Berücksichtigt wurde dabei, dass sich die Verkehrsver- hältnisse in Hinblick auf eine Bushaltestelle sowie die Querung für Fußgänger und Radfahrer verbessern sollten. Angedacht war zunächst ein Kreisverkehr. Dieser hätte zudem den Vorteil, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge stark zu drosseln. Allerdings wird hierfür viel Fläche beansprucht, die für das Hoch- wasserrückhaltebecken benötigt wird. Zudem wäre er mit Kosten in Höhe von rund 680.000 Euro sehr teuer. Laut Gemeindeverwaltung ist ein Kreisel nach Ansicht des Land- kreises nicht nötig. Daher ist hierfür auch keine Kostenbeteiligung Durch einen optisch ansprechenden Baukörper und eine exzes- zu erwarten. sive Begrünung der gesamten Grundstücksfläche soll dieser Stattdessen stellte Kirsamer dem Gremium eine Knotenlösung mit Bereich von Malsch deutlich attraktiver gestaltet werden. Investiert Linksabbiegerspur zum Schwimmbad vor. werden in das Projekt 6,5 Millionen Euro. Diese hat vor allem den Vorteil, dass weniger Fläche verbraucht Der Baubeginn ist für den Sommer 2021 vorgesehen, bezugsfertig wird. Zudem ist diese Alternative mit Kosten in Höhe von 490.000 soll das Gebäude im September 2022 sein. Euro wesentlich günstiger. Die Zustimmung für das Projekt gab jetzt der Gemeinderat. So Für beide Varianten müsste die Genehmigungsfähigkeit zunächst entschied er einstimmig, dass das Gelände verkauft sowie die überprüft werden. Ausarbeitung eines Bebauungsplans beauftragt und ein städte- In der Diskussion und Abstimmung sprachen sich die Vertreter baulicher Vertrag erstellt werden soll. des Technischen Ausschusses für die Knotenlösung aus. Angeregt In der Diskussion gab es viel Lob für die geplante Bebauung. So wurde dabei auch ein Fußgängerweg in Richtung Schwimm- betonte Hermann Geiger, dass das Projekt eine wesentliche Ver- bad. sf
Nummer 50 4 Donnerstag, 10. Dezember 2020 Amtsblatt Nr. 50 Donnerstag, 10.12.2020 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Coronavirus – Aktuelle Informationen Änderungen der Corona-Verordnung des Landes zum 1. Dezember 2020 Die Maßnahmen aus dem November müssen bis in den Dezember verlängert und verschärft werden. Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infekti- onsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Der komplette Text der Corona-Verordnung des Landes in der am 01.Dezmeber 2020 gültigen Fassung kann auf der folgenden Internetseite aufgerufen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes- baden-wuerttemberg/ Die neue Corona-Verordnung dient der 1:1-Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und Regierungs- chefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020. Die Landesregierung weist darauf hin, dass alle bisherigen Regelungen, Verbote, Schließungen und Einschränkungen bestehen bleiben. Zudem gelten ab dem 1. Dezember 2020 verschärfte Regelungen bei Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich, die vom 23. bis 27. Dezember 2020 vorübergehend gelockert werden, sofern die Infektionslage zulässt (vgl. §9 Abs. 1). Weiterhin wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ausgeweitet. Hiernach ist insbesondere eine MNB im öffentlichen Raum, wenn mehrere Personen zusammentreffen und am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen nicht eingehalten werden kann, zu tragen.
Nummer 50 Donnerstag, 10. Dezember 2020 5 Neue »Corona-Verordnung Absonderung« Wichtige Information zur neuen „Corona-Verordnung Absonderung“ des Sozialministeriums vom 23. November 2020 Künftig müssen sich Krankheitsverdächtige, positiv auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) getestete Personen, Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person und Kontaktpersonen (Kategorie I) nach Kenntnisnahme unverzüglich und eigenverantwortlich absondern. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine „Corona-Verordnung Absonderung“ erlassen, sie ist am Samstag (28. November) in Kraft getreten. Der Text ist auf der Internetseite des Ministeriums unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesund- heitsschutz/201123_SM_CoronaVO_Absonderung_mitAnlage.pdf oder https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygie- ne/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/ abrufbar. Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung), welche beispielsweise Festlegungen zu allgemeinen Abstandsregeln, dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Hygieneanforderungen enthält, gilt weiterhin! Die neue »Corona-Ver- ordnung Absonderung« ist eine zusätzliche Verordnung zur Regelung sogenannter Absonderungspflichten von insbesondere positiv getesteten Personen sowie Kontaktpersonen. Ziel ist es, dass sich betroffene Personen schneller in die häusliche Isolation beziehungsweise Quarantäne begeben (müssen) und damit das Risiko einer Weitertragung des Virus auf andere Menschen bestmöglich unterbunden wird. Wie war die bisherige Praxis? Der Regelfall im Landkreis Karlsruhe war, dass Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) getestet wurden oder als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes eingestuft wurden, schnellstmöglich vorab durch das Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert wurden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Im Nachgang erhielten die Betroffenen eine schriftliche Verfügung der zuständigen Ortspolizei- behörde mit Regelungen zur häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne. Was ist neu? Krankheitsverdächtige müssen sich künftig eigenverantwortlich und unverzüglich in Absonderung begeben. Gleiches gilt für positiv getestete Personen, sobald diese von einem positiven Testergebnis (PCR- oder Antigentest) Kenntnis erlangt haben - auch hier ist ein unverzügliches Handeln der Betroffenen erforderlich. Die Pflicht zum eigenverantwortlichen Umsetzen der Absonderungspflicht betrifft auch Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person, die sich ebenfalls unverzüglich nach Kenntniserlangung über den positiven Test einer im Haushalt wohnenden Person in Absonderung begeben müssen. Diese Verpflichtung gilt auch für Kontaktpersonen der Kategorie I, sobald die Behörde sie über diesen Status informiert hat. Was bedeutet »krankheitsverdächtig«? »Krankheitsverdächtig« ist jede Person, die typische Symptome einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coro- navirus), insbesondere Fieber, trockenen Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweist und für die entweder das Gesundheitsamt eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion (englisch abgekürzt zu PCR-Testung) auf das Coronavirus angeordnet oder die sich aufgrund der typischen Symptome einer Infektion einer PCR-Testung auf das Coronavirus unterzogen hat. Was bedeutet »positiv getestet«? »Positiv getestet« ist jede Person, der vom Gesundheitsamt oder von der die Testung vornehmenden oder aus- wertenden Stelle mitgeteilt wurde, dass eine bei ihr vorgenommene PCR-Testung oder ein bei ihr vorgenommener Antigentest für den direkten Erregernachweis des Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist. Was bedeutet »Kontaktperson der Kategorie I«? »Kontaktperson der Kategorie I« ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde.
Nummer 50 6 Donnerstag, 10. Dezember 2020 Absonderung - was ist zu beachten? Der Regelfall ist die Absonderung in einer Wohnung oder dem Wohnhaus. Wichtig ist, dass es in der Zeit der Absonderung nicht gestattet ist, Besuch zu empfangen oder den Absonderungsort ohne ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörde zu verlassen, auch nicht für kurzzeitige Erledigungen. Für zwingende Gründe wie bei- spielsweise medizinische Notfälle oder notwendige Arztbesuche sieht die »Corona-Verordnung Absonderung« Ausnahmen vor. Empfehlungen für die Absonderung Wenn andere Personen mit in der Wohnung leben, sollten sich diese - sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen - in anderen Räumen aufhalten. Zusätzlich können das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Ein- haltung des Abstandes andere Haushaltsangehörige schützen. Gemeinsam genutzte Räume sollten möglichst zeitlich getrennt genutzt und regelmäßig gelüftet werden. Kinder und pflegebedürftige Angehörige haben besondere persönliche Bedürfnisse, so dass die Absonderung darauf bestmöglich angepasst werden sollte. Weitere Schutz- vorkehrungen wie eine gute Handhygiene, das regelmäßige Reinigen häufig berührter Oberflächen mit einem haushaltsüblichen Reinigungsmittel und der häufige Austausch genutzter Handtücher können helfen, das Risiko der Übertragung auf andere Haushaltsangehörige zu minimieren. Darüber hinaus sollte Wäsche erkrankter Personen möglichst bei mindestens 60° C mit Vollwaschmittel gereinigt und Abfälle nur in verschlossenem Müllsack über den Restmüll entsorgt werden. Wie geht es dann weiter, wenn man sich in die »Absonderung« begeben hat? Positiv mittels PCR-Test getesteten Personen und deren Kontaktpersonen der Kategorie I wird von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung ausgestellt, aus der die Pflicht zur Absonderung und die Absonderungsdauer her- vorgehen. Positiv mittels Antigentest getestete Personen erhalten eine entsprechende Bescheinigung von der Stelle, welche die Testung vorgenommen hat. *** Wie lange dauert die Absonderung? Die Dauer der Absonderung richtet sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Bei Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen der Kategorie I beträgt sie grundsätzlich 14 Tage ab dem letzten Tag des Kontakts. Bei positiv getesteten Personen und Krankheitsverdächtigen beträgt die Absonderungsdauer in der Regel zehn Tage. Aktuelle Informationen für Reisende aus dem Bundesgesundheitsministerium Was Sie bei einem Urlaub im Ausland beachten sollten, welche Regelungen gelten und was Einreisende aus einem Risikogebiet wissen müssen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html.. Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab Sonntag, 8.11.2020, vor der Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) ging in Betrieb und ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Sie kann von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.Einreiseanmeldung.de Bürgermeister Absage des Neujahrsempfangs 2021 und der damit verbundenen Verleihung des Ehrenamtspreises Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit 15 Jahren habe ich Sie in der Vorweihnachtszeit zum Neujahrsempfang der Gemeinde Malsch des dar- auffolgenden Jahres einladen dürfen. Ein Abend, an dem ich gemeinsam mit Ihnen das zurückliegende Jahr Revue passieren lassen habe und einen Blick auf die Vorhaben und Pläne im neuen Jahr werfen konnte. Ein Abend, an dem ich viele nette Gespräche mit Ihnen führen durfte und gemeinsam mit Ihnen auf das kommende Jahr angestoßen habe. Doch in diesem Jahr ist so einiges anders als bisher gewohnt. Das erste Mal während meiner Amtszeit muss ich Ihnen schweren Herzens mitteilen, dass der Neujahrsempfang 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden wird. Somit wird auch die Verleihung des Ehrenamtspreises für Mitbürgerinnen und Mit- bürger für außerordentliches bürgerschaftliches Engagement in unserer Gemeinde nicht erfolgen. Ich denke, Sie haben Verständnis für diese Entscheidung und hoffe, dass wir den Neujahrsempfang im Jahr 2022 wieder durchführen können. Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen, bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen Elmar Himmel, Bürgermeister
Nummer 50 8 Donnerstag, 10. Dezember 2020 Malsch in öffentlicher Sitzung zugleich die Beteiligung der Öffent- Rathaus lichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderungsbereiche (rote Umgrenzungslinie) ergeben sich aus dem Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist. Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke Malsch und der Ortsverwaltungen sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Ein- Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden sichtnahme in die ausgelegten Unterlagen (Begründung und Pläne Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes- sowie Gewerbeflächen-Bedarfsanalyse) im Rathaus, Hauptstr.71, regierung auf immer noch kritische Entwicklung des Infektions- 76316 Malsch, auf der Galerie im 2. OG bei Zimmer 304, in der geschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach wie Zeit vom 18.12.2020 bis 20.1.2021 während der üblichen Dienst- vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und privater stunden unterrichten. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass ins- Erörterung der Planung gegeben. Für den Fall einer durch die Pan- besondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems demie verursachten Schließung des Rathauses kann telefonisch gewährleistet werden kann. ein Termin zur Einsicht unter 01525 7934202 vereinbart werden. Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Malsch - das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres Bauverwaltung -, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, abgegeben werden. für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen Die Anregungen werden schließlich abgewogen und fließen in das weitere Verfahren ein. Zusätzlich werden während diesem Zeitraum „corona-bedingten“ Sonderbetrieb umgestellt. Selbstverständlich die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unter- werden die Verwaltungen in diesem Sonderbetrieb nach vorheriger lagen gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB in das Internet eingestellt. Absprache für dringende persönliche Vorsprachen im Einzelfall Die Bekanntmachung und die Unterlagen können auf der Home- Termine vereinbaren. Ein Zugang zu den Dienststellen für die page der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de (Rubrik: Wirt- Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vorheriger Anmeldung und in schaft und Bauen/Bebauungsplanverfahren) eingesehen werden. dringenden Fällen möglich. Ziel und Zweck Die persönliche Vorsprache im Rathaus Malsch muss daher zuvor telefonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder Die Gemeinde Malsch ist bestrebt, den nördlich der Daimlerstraße Ihrer gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten ansässigen Firmen Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Der Sie für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in Gewerbe- und Industriestandort im Nordwesten der Gemeinde nicht kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder zwischen der Bahntrasse und der Bundesautobahn A5 soll auf nehmen Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf. diese Weise gestärkt werden sowie einer möglichen Abwanderung der ansässigen Firmen entgegenwirken. Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen Ihnen Gesundheit. Um bauliche Erweiterungen (Gebäude, sowie Lager- und Stell- platzflächen) zu ermöglichen sowie zur Sicherung und Ordnung Ihre Verwaltung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwen- dig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet IV“ überplant Teile der bestehenden Bebauungspläne „Industrie- Planen und Bauen gebiet I+II“ und „Industriegebiet III“. Die Überplanung beider Bebauungsplan-Teilflächen dient auch zur Bereinigung bisheriger bauleitplanerischer Unstimmigkeiten und führt daher zu einem Öffentliche Bekanntmachung großen Geltungsbereichsumgriff des neuen Bebauungsplans 4. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer „Industriegebiet IV“. Fläche für die Erweiterung eines bestehenden Industriege- Im derzeit rechtskräftigen FNP der Gemeinde Malsch ist das Gebiet bietes (Änderungsbereich Industriegebiet IV) in drei verschiedene Abschnitte gegliedert, die folgende Nutzungs- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. arten festlegen: landwirtschaftlich genutzte Fläche, gewerblich 1 BauGB genutzte Fläche Bestand sowie gewerblich genutzte Fläche in Pla- nung. Der Bebauungsplan „Industriegebiet IV“ ist nur zum Teil aus Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 28.7.2020 auf- dem FNP entwickelt. Daher soll parallel zum Bebauungsplan eine grund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sit- entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans in diesem zung beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich (Gebietsgröße: 19,7 ha) durchgeführt werden. zur Ausweisung einer Fläche für die Erweiterung eines bestehen- den Industriegebietes (Änderungsbereich Industriegebiet IV) auf- Malsch, 10.12.2020 zustellen. Am 8.12.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Elmar Himmel, Bürgermeister
Nummer 50 Donnerstag, 10. Dezember 2020 9 Öffentliche Auslegung 20056, 20055, 20054, 20053, 20052, 20051, 20050/1, 20050, 20049, 20048, 20047/1, 20048/1, 20047/2, 20046/3, 20046/2, Auslegung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften 20045/1, 20044/1, 20043/1, 20042/1, 22697, 20029/1, 22476/1. "Industriegebiet IV" Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im nach- Die Gemeinde Malsch ist bestrebt, den nördlich der Daimlerstraße folgenden Übersichtsplan (ohne Maßstab) dargestellt. ansässigen Firmen Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Der Gewerbe- und Industriestandort im Nordwesten der Gemeinde Der Entwurf des Bebauungsplans "Industriegebiet IV" samt örtli- zwischen der Bahntrasse und der Bundesautobahn A5 soll auf cher Bauvorschriften umfasst folgende Unterlagen: diese Weise gestärkt werden sowie einer möglichen Abwanderung – zeichnerischer Teil (Stand: 23.11.2020) der ansässigen Firmen entgegenwirken. – planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Um bauliche Erweiterungen (Gebäude, sowie Lager- und Stell- (Stand: 20.11.2020) platzflächen) zu ermöglichen sowie zur Sicherung und Ordnung – Begründung (Stand: 7.7.2020) des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes not-wen- dig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet – Umweltbericht (Stand: 7.7.2020) IV“ überplant Teile der bestehenden Bebauungspläne „Industrie- Diese Planunterlagen können in der Zeit vom 18.12.2020 bis ein- gebiet I+II“ und „Industriegebiet III“. Die Überplanung beider schließlich 15.1.2021 während der üblichen Sprechstunden im Bebauungsplan-Teilflächen dient auch zur Bereinigung bisheriger Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, auf der Galerie bauleitplanerischer Unstimmigkeiten und führt daher zu einem im 2. OG bei Zimmer 304 eingesehen werden. Für den Fall einer großen Geltungsbereichsumgriff des neuen Bebauungsplans durch die Pandemie verursachten Schließung des Rathauses kann „Industriegebiet IV“. telefonisch ein Termin zur Einsicht unter 01525 7934202 vereinbart Aufgrund verschiedener in dem Gebiet bestehenden Leitungen werden. Zusätzlich werden während diesem Zeitraum die orts- (u.a. 110kV-Hochspannungsleitung) sind die Erweiterungsmög- übliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen lichkeiten der ansässigen Betriebe eingeschränkt. Bezüglich die- gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB in das Internet eingestellt. Die ser Restriktionen wurden mit den Leitungsträgern im vergangenen Bekanntmachung und die Unterlagen können auf der Homepage Jahr mehrere Gespräche geführt, um letztendlich die Weiterent- der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de (Rubrik: Wirtschaft wicklung der Betriebe städtebaulich und auch wirtschaftlich fun- und Bauen / Bebauungsplanverfahren) eingesehen werden. diert betrachten zu können. Zusätzlich zu den in dem Gebiet Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellung- bestehenden Leitungen sind zu den umliegenden klassifizierten nahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich Straßen (Landesstraße, Bundesautobahn) ebenfalls Abstände mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus einzuhalten. können die Stellungnahmen auch per Post: Gemeinde Malsch, Ziel des Bebauungsplans „Industriegebiet IV“ ist die Optimierung Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76316 Malsch oder per E-Mail: und Erweiterung der teilweise schon vorhandenen Baufenster klaus.litzow@malsch.de eingereicht werden. Da das Ergebnis der sowie der Lager- und Stellplatzflächen innerhalb des Geltungs- Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der bereichs, um das Gebiet für die ansässigen Unternehmen weiterhin Anschrift des Verfassers erforderlich. attraktiv zu gestalten. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner öffentlichen darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Ver- Sitzung am 8.12.2020 dem überarbeiteten Entwurf des Bebau- fahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stel- ungsplans "Industriegebiet IV" mit örtlichen Bauvorschriften und lungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden der Begründung in der Fassung vom 20.11.2020 - zugestimmt werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betrof- und gemäß § 4a Absatz 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung fenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen der Planunterlagen beschlossen. ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, Der Beschluss wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. 2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit wird hiermit Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die gemäß am Verfahren zum Bebauungsplan "Industriegebiet IV" samt ört- § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB ebenfalls Bestandteil der ausge- licher Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 legten Unterlagen sind und eingesehen werden können: BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Art der vorhandenen Information Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich zwischen der Stellungnahme der Stadtwerke Gaggenau vom 7.2.2020 Daimlerstraße, der Siemensstraße, der L 67 und der BAB 5: Thematischer Bezug 20047, 20046/1, 20046, 20045, 20044, 20043, 20042, 20041, 20040, 20039, 20038, 20037, 20036, 20035, 20034, 20033, 20032, – Bedeutung des Wasserschutzgebietes Bietigheim für die Trink- 20031, 20030, 20443, 20439/1, 20438, 20438/1, 20432, 22692, wasserversorgung der Stadtwerke Gaggenau und die gesamte 22693, 19890/1, 22694/6, 22694/4, 22694, 22694/5, 19999, 20015, Region 20014, 20013, 20012, 20011, 20010, 20009, 20008, 22694/3, – Hinweise zu Bauarbeiten im Schutzgebiet 22694/2, 22694/1, 22714, 22696, 22697/1, 20059, 20058, 20057, Art der vorhandenen Information Landratsamt Karlsruhe, Schreiben vom 5.2.2020 Thematischer Bezug – Hinweise zur Lage im Wasserschutz- gebiet – Hinweise zur Abfallbeseitigung und wassergefährdende Stoffe – Hinweise zur Ausgestaltung der Beleuchtung Art der vorhandenen Information Stellungnahme von Bürgern, Schreiben vom 6.2.2020 Thematischer Bezug – Hinweis zu Baumpflanzungen – Hinweise zur Dachbegrünung – Hinweise zum Bodenschutz – Hinweise zur Beleuchtung Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stel- lungnahmen, die im Verfahren der Öffent- lichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abge- geben worden sind, bei der Beschluss- fassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben können. Malsch, den 10.12.2020 Elmar Himmel, Bürgermeister
Nummer 50 10 Donnerstag, 10. Dezember 2020 Gemeinderat Stadt Ettlingen: Mitglieder Streupflicht auf den Friedhöfen für Gutachterausschuss bestellt Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass für den Streudienst Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten, Waldbronn und Ettlingen auf den Friedhöfen in Malsch und den Ortsteilen folgende Rege- haben sich entschlossen, auf Basis einer interkommunalen Zusam- lungen gelten: menarbeit einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Auf dem Friedhof Malsch werden bei Schneefall und Glätte die Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt die Hauptwege geräumt und an Tagen, an denen eine Beerdigung Kooperation, vor allem die Übertragung der Aufgaben der Gut- oder eine Trauerfeier stattfindet, zusätzlich die Wege von der Lei- achterausschüsse auf die Stadt Ettlingen. Der Gutachterausschuss chenhalle bis zur Begräbnisstätte. ist zuständig für die Ermittlung von Grundstückswerten und son- Nur in besonderen Fällen stige Wertermittlungen. Bevor der neue Gutachterausschuss seine Arbeit aufnehmen kann und die neuen Gutachter bestellt werden Auf den Friedhöfen Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier können, müssen die aktuell für den Gutachterausschuss der Stadt werden bei Schnee und Glätte an Tagen, an denen eine Beerdi- Ettlingen ehrenamtlich tätigen Gutachter abberufen werden. gung oder Trauerfeier stattfindet, die Wege von der Leichenhalle bis zur Begräbnisstätte geräumt. An den übrigen Tagen mit Schnee Künftig wird die Stadt Ettlingen sechs Mitglieder für den gemein- und Glätte erfolgt keine Räumung der Friedhofswege. samen Sachverständigenausschuss stellen, die Gemeinde Karls- bad drei, die Gemeinden Malsch und Marxzell sowie Waldbronn Sicherheit geht vor je zwei, die Stadt Rheinstetten vier. Zudem sind von Gesetzes Darüber hinaus kann kein Winterdienst auf den Friedhöfen wegen zwei Vertreter des örtlichen Finanzamts zu bestellen, die erfolgen. vor allem bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte hinzuzuziehen Die mit Rechtsstreitigkeiten befassten Gerichte und die Kommu- sind. Alle Ausschussmitglieder werden auf die Dauer von vier Jah- nalversicherungen gehen davon aus, dass in ländlichen Ortschaf- ren bestellt, genauer vom 19.11.2020 bis 18.11.2024. ten grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, auf Friedhofswegen Sechs der bisher neun ehrenamtlichen Sachverständigen aus Ett- Streumaßnahmen durchzuführen. Die Friedhofsverwaltung bittet lingen sind bereit, auch im neuen Gremium mitzuwirken. Es sind deshalb die Friedhofsbesucher, an Tagen mit Schneefall und Glätte dies unter dem Vorsitz von Reimund Weiß sowie seinem Stellver- eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Besuch des Friedhofs an treter Franz Gradinger und seiner Stellvertreterin Daniela Winter- solchen Tagen mit erhöhter Rutschgefahr aus Sicherheitsgründen Graf folgende Personen: Dietmar Buhlinger, Klaus Göckler, Barbara nicht verschoben werden sollte. Koch und Anja Lindenberger. Für Karlsbad wurden zur Bestellung vorgeschlagen: Joachim Guthmann, Ronald Knackfuß und Karola Friedhof Malsch Sing. Für Malsch lautete der Bestellungsvorschlag Jörg Schneider und Horst Sahrbacher, für Marxzell Harald Becht und Thomas Schließen der Brunnen Fenz. Rheinstetten schlug Roger Burkart, Jürgen Trenkle, Ilse Bis zum 30.11.2020 wurden alle Brunnen auf dem Friedhof Malsch Wenz und Wolfgang Weschenfelder vor, Waldbronn Rainer Lange außer Betrieb genommen. Die WC-Anlagen bleiben geöffnet. und Dieter Rädle. Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen stimmte all diesen Vorschlä- gen ebenso zu wie dem Vorschlag des Finanzamts, das als Ver- treterin des Finanzamts und ehrenamtliche Gutachterin Susanne Grundbucheinsichtsstelle Granget benannte sowie als ihren Stellvertreter Leopold Falk. Unsere Glückwünsche Grundbucheinsichtsstelle Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver- bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend. Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen MALSCH: Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner 12.12.2020 Herrn Klaus Jung kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen zur Vollendung seines 85. Lebensjahres vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle 14.12.2020 Frau Christine Schuster-Burghardt sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag zur Vollendung ihres 85. Lebensjahres von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft). VÖLKERSBACH: 16.12.2020 Herrn Konrad Daum zur Vollendung seines 80. Lebensjahres Haupt- und Personalamt Hinweis der Gemeinde: Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit Öffentliche Sitzung des Gemeinderates den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon, Dienstag, den 15.12.2020, um 18.30 Uhr, im Bürgerhaus Malsch Brief oder digital zu übermitteln. Tagesordnung - öffentlicher Teil 1. Verleihung von Ehrentellern an Mitglieder der Freiwilligen Feu- erwehr Freiwillige Feuerwehr Malsch 2. Einwohnerfragestunde 3. Bürgermeisterwahl 2021 Freiwillige Feuerwehr Malsch a) Festlegung des Tages der Hauptwahl und des Tages der evtl. Neuwahl Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit auch im Internet unter www.ff-malsch.de. b) Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Hauptwahl (1. Wahlgang) sowie zur evtl. Neuwahl (2. Wahl- gang) c) Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses Friedhofsverwaltung d) Öffentliche Bewerbervorstellung - Beratung und Beschlussfassung Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- 4. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde tungszeit und Auswahl der Grabplätze Malsch - Beratung und Beschlussfassung Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 5. B-Plan Rathaus-Quartier - Aufstellungsbeschluss und Verän- Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung : derungssperre - Beratung und Beschlussfassung Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr 6. B-Plan Ortsmitte Waldprechtsweier - Aufstellungsbeschluss Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr und Veränderungssperre - Beratung und Beschlussfassung
Nummer 50 Donnerstag, 10. Dezember 2020 11 7. Konsequenzen aus der Erhebung der Innenentwicklungs- Stellenausschreibung potenziale durch Baader/RVMO - Grundstücksverkauf Sulz- bach Wir suchen für unsere Kita Villa Feder- - Beratung und Beschlussfassung bach zum nächstmöglichen Zeitpunkt 8. BFU/Grüne Antrag - Weiterbehandlung des Antrages auf den Erzieher (m/w/d) Verzicht von Glyphosat und Neonicotinoide in Vollzeit - Beratung und Beschlussfassung Unsere kommunale Kindertagesstätte Villa Federbach befindet 9. Anbindung der Straße zum Schwimmbad an die Kreisstraße sich in einem neu erstellten Gebäude, in dem auch ein Jugend- im Zuge des Baues des Hochwasserrückhaltebeckens "Am und Familienzentrum eingerichtet ist. Die 6-gruppige Kinderta- Schwimmbad" gesstätte besteht jeweils aus 4 Kindergartengruppen mit verlän- - Beratung und Beschlussfassung gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen- gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren. 10. Nahwärmeversorgung Bühn, Sachstand und Beratung über das weitere Vorgehen Es erwartet Sie jeweils ein aufgeschlossenes und kooperatives - Beratung und Beschlussfassung Team. Das Team wünscht sich jeweils neue Teammitglieder, die: 11. Einbringung Diskussionspapier Haushaltsplan 2021 – Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team haben - Kenntnisnahme – motiviert und verantwortungsbewusst sind – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeiten. 12. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung Wir bieten Ihnen: 13. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit Wir bitten um die Einhaltung der Hygiene- und Abstands- – tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen regeln. Dienst. Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 20. Dezem- Partnerschaften informieren ber 2020 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse- rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Ausland erleben! Stipendien und Fördermöglichkeiten für Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Jugendliche/Nov. 2020 Dateianhängen in .pdf-Format) bewerbung@malsch.de. Nähere Unter diesem Titel bietet das Institut für Europäische Partnerschaf- Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau Lutz, ten und internationale Zusammenarbeit (IPZ) eine ausführliche Personalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -202. Zusammenfassung an Informationen an. Interessenten können das telefonisch bei Herrn Zimmermann (Tel. 6734) nachfragen und bekommen diese Datei dann per Mail zugeschickt. Liegenschaften Stellenausschreibung Kegelbahn Freihof Sulzbach Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit- Die Kegelbahn im Freihof Sulzbach bleibt weiterhin aufgrund des punkt einen vollbeschäftigten steigenden Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit Corona Sekretär (m/w/d) für den Fachbereich bis auf weiteres geschlossen, wir bitten um Verständnis. Sobald Gremien, Sicherheit und Bürgerservice eine Öffnung wieder möglich ist, werden wir dies bekanntgeben. Ihre Aufgaben: – eigenverantwortliche Organisation des Sekretariats des Fach- bereichsleiters (Korrespondenz, Terminführung, Post- und E- Meldeamt Mail-Bearbeitung, Ablage und Aktenführung) – allgemeine administrative und projektbezogene Aufgaben Abholung von Reisepässen und – selbstständiges Erarbeiten und Überarbeiten von Texten im Personalausweisen Rahmen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit Alle bis zum 23.11.2020 beantragten Reisepässe und bis zum – Vor- und Nachbereitung von Besprechungen 23.11.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und – Vertretung für das Vorzimmer des Bürgermeisters können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der – Vertretung für die Geschäftsstelle des Gemeinderates jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. Ihr Profil: Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen. – eine abgeschlossene Ausbildung in der Bürokommunikation/ im Büromanagement Ordnungsamt Malsch – oder eine vergleichbare Berufsausbildung – sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro- Malscher Wochenmarkt grammen – gute Kommunikations- und Teamfähigkeit Zur Information: Am 24.12. und am 31.12.2020 findet der Wochenmarkt statt. – Bürgerfreundlichkeit sowie Diskretion Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags – schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech- von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt- selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 – gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen – Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. Unser Angebot: Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- – eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die üblichen gebot an: ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes – ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem und Blumen ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit engagierten und motivierten Team Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 10. Januar Honig oder Propolis ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Reiter, Fach- ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei bereichsleiter Gremien, Sicherheit und Bürgerservice unter Tel. Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort 07246 707-216. von Malsch. Tarifrechtliche Auskünfte erteilen Frau Laub oder Frau Lutz, Per- Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den sonalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -202. Umgang mit dem Coronavirus.
Nummer 50 12 Donnerstag, 10. Dezember 2020 Bekanntmachung der Tierseuchenkasse sich auch der Fahrbahnaufbau in sehr schlechtem Zustand befin- det. Daher muss der Asphaltaufbau komplett entfernt, die darun- (TSK) Baden-Württemberg terliegende Schottertragschicht ergänzend profiliert und die obe- - Anstalt des öffentlichen Rechts - ren 20 Zentimeter mit Zement verfestigt werden. Darauf erfolgt Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart ein Regelaufbau in Asphaltbauweise bestehend aus 18 Zentimeter Asphalttragschicht, acht Zentimeter Asphaltbinder und vier Zen- Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag timeter Asphaltdecke. 2021 ist der 1.1.2021. Die Fahrbahndeckenerneuerung wird in mehreren Phasen abge- Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt. wickelt. Vom 19. Oktober bis 20. November 2020 ist zunächst die Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Meldebogen erhalten haben, Instandsetzung der Südwestseite des Knotenpunktes vorgesehen. rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich Hierzu wird der überörtliche Verkehr in Richtung Süden bereits auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsge- an der L 566 auf die B 36 ausgeleitet. Der Verkehr Richtung Mug- setzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. gensturm wird auf der B 3 Richtung Süden aufrechterhalten. Aus Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf- Muggensturm kommend kann in dieser Bauphase lediglich Rich- ten) sind zum 1. Februar 2021 meldepflichtig. Die uns bekannten tung Norden auf die B 3 eingebogen werden. Aus Süden kommend Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf- bleibt Muggensturm über die B 462 und L 67 erreichbar. Der ten erhalten Mitte Januar 2021 einen Meldebogen. übrige Verkehr in nördliche Richtung wird ebenfalls über die B 36 und L 566 umgeleitet. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde Schweine Im Anschluss bis voraussichtlich Mitte Dezember 2020 erfolgt die Schafe Instandsetzung der Nordostseite des Knotenpunktes. Die Umlei- tung des überörtlichen Verkehrs Richtung Süden auf die B 36 mit Hühner Ausleitung an der L 566 bleibt bestehen. In Fahrtrichtung Süden Truthühner/Puten ist Muggensturm ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über die B 3 Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker erreichbar. Hier erfolgt die Umleitung nun auch über die L 566 (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) auf die B 36 bis zur K 3737. Aus Süden kommend ist die Zufahrt Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisente auf der B3 bis zum Knotenpunkt möglich, dort kann auch wieder und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank in Richtung Bietigheim und in Richtung Muggensturm abgebogen (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. werden. Ebenfalls möglich ist die direkte Verbindung zwischen Muggensturm und Bietigheim auf der K 3737.Von Bietigheim und Nicht meldepflichtig sind u.a. gefangengehaltene Wildtiere Muggensturm aus ist das Abbiegen auf die B 3 jedoch nur in Rich- (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. tung Süden möglich. Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen Da sich die Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe zu der bereits beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Mel- laufenden Fahrbahndeckenmaßnahme im Zuge der L 67 bei Mug- de- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. gensturm befindet, muss auch diese Umleitungsbeschilderung Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land- angepasst werden. wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu Es muss mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden. melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand Auch wird die Änderung der Verkehrsführung im Zusammenhang je Standort. mit der Baumaßnahme an der L 67 Auswirkungen auf die Ver- Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss kehrssituation haben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet daher die Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinde- werden. rungen um Verständnis. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.1.2021 im Internet unter www.vm.baden-wuerttemberg.de, www.baustel- an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die len-bw.de. Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzun- Die Verkehrslage in Baden-Württemberg - jederzeit und immer gen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informa- aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“-App der Straßenverkehrszentrale tionsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Verkehr Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter und den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter www.tsk-bw.de. https://www.svz-bw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein Gehwegparken in Malsch werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der Die rechtliche Grundlage ist ganz klar: „Nach der Straßenver- keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen kehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen verboten, wenn es die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausnahmsweise erlaubt wird“. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse Deshalb haben sich alle Fraktionen im Gemeinderat mit einer sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können gemeinsamen Resolution dafür ausgesprochen, dass das Par- Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter ken in Malsch auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. geregelt werden muss. Neben dem Interesse an gesetzmäßi- gen Abstellflächen, muss auch der fließende Verkehr funktio- Telefon 0711 9673-666, Fax 0711 9673-710, E-Mail: beitrag@tsk- nieren. Besonders wichtig ist dabei auch eine Durchfahrbarkeit bw.de, Internet: www.tsk-bw.de für Rettungsfahrzeuge. Gehwegparken ist im Hauptort Malsch und in den Ortsteilen vie- lerorts zur Gewohnheit geworden. Durch das Gehwegparken wird Straßenverkehrsamt die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet und unnötig eingeschränkt. Häufig sind zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Fahrbahndeckenerneuerung im Kreuzungs- Rollatoren nutzbar. Gehwege sind nicht nur auch Schulwege, son- bereich B 3 / K 3737 bei Muggensturm dern Kinder müssen bis zu einem Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird die Fahr- bahndecke im Kreuzungsbereich der B 3 / K 3737 bei Muggen- Gehwege sind Schutzräume und sind deshalb von anderen Nut- sturm erneuert. Sofern keine unerwarteten Schwierigkeiten auf- zungen freizuhalten. Es gibt also viele gute Gründe, nicht auf Geh- treten und die Witterungsverhältnisse es erlauben, ist die wegen zu parken. Fertigstellung in der Woche vom 14. bis 20. Dezember 2020 (51. Wie in anderen Städten und Kommunen bereits geschehen, Kalenderwoche) vorgesehen. Die Baukosten belaufen sich auf soll auch in der Gemeinde Malsch das Parken auf Gehwegen rund. 640.000 Euro und werden vom Bund getragen. nicht mehr länger geduldet werden. Wegen starker Spurrillen im Kreuzungsbereich wurde aus Gründen Um dem Ziel einer geordneten Parkierung im öffentlichen Ver- der Verkehrssicherheit schon im Juli 2020 die Geschwindigkeit kehrsraum im Rahmen einer guten Interessensabwägung aller in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h reduziert. Motorradfahrer Verkehrsteilnehmer nahe zu kommen, sollen zunächst in drei dürfen seither nicht mehr von der B 3 in die K 3737 abbiegen. Musterstraßen Erfahrungswerte gesammelt werden. Dazu sind Die bereits erfolgte Baugrunderkundung zeigte außerdem, dass folgende Straßen vorgesehen:
Sie können auch lesen