GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch

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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
GEMEINDE ANZEIGER
Nr. 50        • 108. Jahrgang • 10.12.2020
mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch
Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 €
Druck und Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch
Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879
Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 Sie als Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind der Staat. Ohne diesen Staat hätten wir
mit der Pandemie keinen Vertreter unserer Interessen. Dieser Staat begegnet Ihnen in der Rolle des Bundes, der
Länder und der Kommunen. Die Rolle des Staates im Verhältnis zum gewinnorientierten Markt zeigt sich bei der
Entwicklung von Impfstoffen sehr deutlich - es würden keine Impfstoffe für uns Menschen entwickelt werden,
wenn nicht der Staat Milliarden zur Verfügung gestellt hätte. Diese Milliarden müssen wir als Bürgerinnen und
Bürger wieder erwirtschaften und begleichen.
  Wir sind über die jüngsten Ankündigungen der baldigen Bereitstellung von mehreren Impfstoffen froh, so dass
eine Rückkehr zu einer neuen Normalität bald in Sicht sein könnte. Es ist daher von uns auch positiv zu würdigen,
wenn in der Pharmaindustrie innerhalb weniger Monate Impfstoffe gegen Corona entwickelt werden. Der ganzen
Menschheit ist damit in dieser weltweiten Situation ein gewaltiger technologischer Sprung nach vorn gelungen.
Als Sprungbrett fungierten dabei sowohl kurzfristige, als auch jahrzehntelange massive öffentliche Investitionen
in Forschung und Entwicklung.
  Damit würde in der Theorie die Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffs den Anfang vom Ende der Covid-19-
Pandemie bedeuten. In der Praxis stehen wir allerdings noch nicht einmal am Ende des Anfangs der Bereitstellung
eines notwendigen Impfstoffs für die Menschen, der gerecht verteilt wird und für alle, die ihn benötigen, frei
verfügbar ist. Damit mit öffentlichen Mitteln geförderte technologische Fortschritte der Gesundheit aller dienen,
sollten sich diese gemeinschaftlich von Staat und Markt entwickelten Innovationen im öffentlichen Interesse und
nicht zugunsten des privaten Profits niederschlagen.
  Dies gilt insbesondere, wenn es um die Entwicklung, Herstellung und Verteilung eines Impfstoffs im Zusammenhang
mit einer Pandemie geht. Da die Seuche sich Anfang des Jahres ganz schnell weltweit verbreitete, muss sie auch
weltweit bekämpft werden. Denn kein Land kann diese Krise im Alleingang bewältigen. Deshalb brauchen wir
Impfstoffe, die für alle und frei verfügbar sind. Wir müssen Impfstoffe als ein globales öffentliches Gut anerkennen
- nur so kann diese Pandemie wirksam bekämpft werden.
  Deshalb braucht es einen Impfstoff für alle Menschen und eine vollständige Transparenz hinsichtlich der
Ergebnisse der klinischen Studien. Das würde die unabhängige und zeitnahe Beurteilung der Sicherheit und
Wirksamkeit der Impfstoffe ermöglichen - bei uns und weltweit. Die Praxis besteht aber in der Veröffentlichung
dürftiger, vorläufiger Daten in Form von Pressemitteilungen der Unternehmen. Diese Pressemitteilungen eignen
sich für die Spekulation an den Finanzmärkten, aber nicht für das öffentliche Gesundheitswesen - nicht für unser
aller Gemeinwohl! Und darauf haben wir alle einen Anspruch. Denn diese öffentlichen Investitionen, mit denen
diese Innovationen finanziert wurden, sollen in Form eines guten Impfstoffes als Rendite für uns alle zurückfließen!
Dem ist im Moment nicht so. Vieles ist undurchsichtig und man fragt sich, ob der Gewinn der Aktionäre Vorrang
vor der öffentlichen Gesundheit hat.
 Denken Sie daran, Nächstenliebe im Jahr 2020 bedeutet, daran zu denken, dass Weihnachten 2021 und Neujahr
2022 Ereignisse sind, die wir alle gerne erleben und mit Freude feiern wollen - das bedeutet für dieses Jahr
Zurückhaltung! Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen. Bleiben Sie gesund.

Ihr Bürgermeister
Elmar Himmel
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 50
2      Donnerstag, 10. Dezember 2020

                                                     NOTRUF TAF EL

                                                  (Großtiere)                                       Wasserversorgung
       Ärzte/Apotheken                            Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim,
                                                  An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350           Wasserversorgung Malsch
                                                                                                    Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530
Ärztlicher Notdienst                              Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.
                                                                                                    Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
- nur in dringenden Fällen -                      Um tel. Voranmeldung wird gebeten.                nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen
Ärztlicher Notfalldienst
Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8           Rufbereitschaft des                               Fleischkontrolle
Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli-          Veterinäramtes                                    Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch,
chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des         Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an      Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier-
folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret-        Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete-         und Fleischuntersuchung bei Haus- und
tungsleitstelle unter 116117.                     rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine         gewerblichen Schlachtungen durch.
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe-           Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet.        Urlaubs- und krankheitsbedingte
hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als                                                                 Vertretung:
Ergänzung zum Notfall-FAX                                                                           Herr Kohnert, Fleischkontrolleur
Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei                Defibrillatoren                          beim Landratsamt Karlsruhe,
per SMS an die 01522 1807110 sowie die                                                              Tel. 0163 8365674
Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-           Defibrillatoren sind an folgenden Stellen
hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per        öffentlich zugänglich:                            Gasversorgung Malsch-
SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom +            in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der
Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni-                                                             Durmersheim GmbH
                                                  Adlerstraße 50
ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.                                                             Störungsmeldestelle - Gas -
                                                  in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12        Stadtwerke Ettlingen
Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt-
bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr,      im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von           Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.     der Talstraße her)                                Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02
Anfragen für Sprechstunden und Hausbe-            Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an
suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).           der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber      EnBW Regionalzentrum
Rettungsdienst und Krankentransporte:             (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar   In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-
                                                                                                    Nordbaden
unter der europaweit einheitlichen Notruf-        Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.    Zentrale in Ettlingen        07243 180-0
nummer 112.                                       Die Bereitschaft wird über die normale Not-       Störungsmeldestelle - Strom
Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-            rufnummer 112 alarmiert.                          und Straßenbeleuchtung      0800 3629477
Baden, Rastatt, Karlsruhe)
Patienten, die außerhalb der Sprechstun-
                                                         Rettungsdienste                            Notfalltelefone für Kinder,
denzeiten eine augenärztliche Behandlung
benötigen, können zu den nachfolgenden                                                              Jugendliche und Frauen
Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum-          Notrufe                                           Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe
mer 01805 19292122 den Dienst habenden
                                                  Feuerwehr-Notruf              Telefon 112         Telefon 0721 842208
Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi                                                       Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)
                                                  Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110
13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr                                                               Telefon 0800 1110333
Kinderärztlicher Notfalldienst:
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern
                                                  Unfallrettung                                     Frauenhaus Beratung
                                                  Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über          Telefon 0721 849047
in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin-
derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi       die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.      Frauenhaus Karlsruhe
13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/                                                           Telefon 0721 567824
So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines       Personenbeförderung/                              Frauenhaus SkF Karlsruhe
Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).         Krankentransporte                                 Telefon 0721 824466
                                                  Bechler Lars              Tel. 07246 5333         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
Zahnärztlicher                                    mit Rollstuhlfahrdienst                           Frauen: Telefon 0721 859173
Bereitschaftsdienst                               Rollstuhl-Shuttle KA      Tel. 07246 9447477      Beratung und Schutz für Frauen und deren
Am Wochenende und an Feiertagen ist der           Krankentransporte         Tel. 19222              Kinder bei häuslicher Gewalt
zahnärztliche Notdienst telefonisch unter         BaSe Taxi-Ka GmbH         Tel. 07246 9433033      Telefon 0721 915022
0621 38000812 erreichbar. An Werktagen,
außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich                                                         Telefonseelsorge
im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter      Polizei
Tel. 0721 9744233 wenden.                         Polizeiposten Malsch                              Karlsruhe
                                                  Tel. 07246 1324                                   in ökumenischer Trägerschaft
Apotheken-Notdienst
- nur in dringenden Fällen -                      Polizeirevier Ettlingen                           Telefonseelsorge 0800 1110111
                                                  Tel. 07243 3200-312 oder -313                     rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222
Samstag, 12. Dezember 2020:                       Fax 07243 3200-350
Sibylla-Apotheke Ettlingen, Badener-Tor-
Straße 16, Telefon 07243 12660                                                                      Marienhaus Malsch
Vital-Apotheke Gaggenau,                                   Notfall-Telefone                         »Wohnen und Pflege
Hildastraße 1b, Telefon 07225 68978020
Sonntag, 13. Dezember 2020:
                                                            - nach Dienstschluss -                  im Alter«
Apotheke am Stadtgarten Ettlingen,                                                                  Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Thiebauthstraße 6, Telefon 07243 17411            Bauhof - für Notfälle                             Telefon 07246 708-0
Sonnen-Apotheke Rastatt im Real,                                                                    Internet: www.marienhaus-malsch.de
Rauentaler Str. 65, Telefon 07222 3859990         Telefon 0152 57934236                             E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de
Tierärztlicher Notdienst                          Abwasseranlagen
Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist       Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch                       Hilfsdienste und
Samstag/Sonntag, 12./13.12.2020:                  Mirko Wenz - Büro                                        Beratungsstellen
(Kleintiere)                                      Telefon 07246 707-4530
                                                                                                           siehe im Anschluss an den
Dr. Götz, Hechtstraße 15, Rastatt-                nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle                          amtlichen Teil
Wintersdorf, Telefon 07229 186858                 Telefon 07246 942263
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 50
                                                                                                          Donnerstag, 10. Dezember 2020   3

                                                                aktuell
                                                                       besserung der bisherigen unbefriedigenden Situation darstelle.
Aus dem Gemeinderat                                                    Einen „Mehrwert für Malsch“ verspricht sich Manfred Ochs (Für
                                                                       Völkersbach). Ebenso sehen Karlheinz Bechler (BfU/Grüne) und
Ansiedlung der Netzwerft GmbH auf dem Gelände des ehe-                 Dagmar Giese (SPD) in den Plänen eine „Aufwertung des Areals“.
maligen Güterbahnhofs                                                  „Ziel des Unternehmens ist, das Gebäude völlig kohlendioxidfrei
                                                                       zu betreiben. Das kann nur gut sein“, erklärte Michael Kunschner
Kaum genutzt wird der Park- und Ride-Parkplatz hinter dem Bahn-        (Freie Wähler).
hof auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs. So stellen
die Pendler ihre Fahrzeuge stattdessen auf den Parkplätzen vor         Zu vorgetragenen Bedenken hinsichtlich des Lärmschutzes erklär-
dem Bahnhof ab.                                                        te Bauamtsleiter Klaus Litzow, dass durch die Begrünung und die
                                                                       Verarbeitung von schallabsorbierenden Materialien am Gebäude
Als Nutzung für den bisherigen Park- und Ride-Parkplatz stellt         der Bahnlärm aufgefangen werde.                               sf
sich Unternehmer Simon Fuß eine Bebauung für seine Firma Netz-
werft GmbH vor, die derzeit in der Otto-Dix-Straße in Ettlingen
angesiedelt ist. Dies hätte den Vorteil, dass das Gebäude direkt
an der Bahnlinie liegt. Außerdem gibt es am jetzigen Standort          Aus dem Technischen Ausschuss
keine Erweiterungsmöglichkeiten. Die Suche in Ettlingen nach
größeren Flächen verlief ohne Ergebnis.                                Kreisverkehrsanlage an der Einmündung der Straße zum
Geplant ist ein kohlendioxidfreies Gebäude. Der Fuhrpark soll          Schwimmbad auf die Kreisstraße im Zuge des Baues des
komplett elektrisch betrieben und der Strom durch eigene Foto-         Hochwasserrückhaltebeckens „Am Schwimmbad“
voltaikanlagen erzeugt werden. Auf dem Parkplatz werden Lade-          Um eine neue Einmündung der Straße zum Schwimmbad ging
säulen für E-Autos errichtet.                                          es im Technischen Ausschuss. Wie berichtet, ist dort im Zuge des
Spezialisiert hat sich die Netzwerft GmbH auf IT-Dienstleistungen      Hochwasserschutzes ein Regenrückhaltebecken geplant.
in der Medizin. Dabei werden Patientendaten über eine eigens           Zudem gibt es Beschwerden von Anwohnern, dass am Ortsende
hierfür entwickelte Software verwaltet. Seit 2013 berät und betreut    Richtung Waldprechtsweier eine Überquerung der Fahrbahn als
das Unternehmen über 250 Firmen und Arztpraxen im ganzen               Fußgänger gefährlich ist. Dies betonte auch eine Anliegerin in der
Bundesgebiet. Nach eigenen Angaben hat die Firma bei derzeit           Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung.
15 Mitarbeitern, die kapazitätsbedingt nicht sämtliche Aufträge
annehmen können, ein Umsatzwachstum von 30 bis 50 Prozent
im Jahr.
Jedes Jahr werden zwei bis vier Mitarbeiter neu eingestellt und
zwei Ausbildungsplätze vergeben. In dem Gebäude sollen 50
Arbeitsplätze geschaffen werden, die später auf 100 aufgestockt
werden sollen. Außer dem IT-Dienstleister sollen sich Arztpraxen
und Start-Ups in dem geplanten Neubau ansiedeln.
Vorgesehen sind zudem Schulungsräume für Partnerfirmen. Als
erste Arztpraxis wird Fuß‘ Ehefrau einziehen. Sie ist Zahnärztin
und besetzt unter anderem die Schwerpunkte Kieferorthopädie
und Zahnchirurgie.
Interesse angemeldet hätten laut Fuß weitere Mediziner, darunter
ein Orthopäde und eine Kinderärztin. Mit dem Bauvorhaben soll
die fachärztliche Versorgung in Malsch gestärkt werden.
Für die Patienten der Arztpraxen und Kunden der Firmen sind
Parkplätze geplant, darunter welche mit E-Ladesäulen.

                                                                       Verschiedene Alternativen für die Abzweigung zum Schwimmbad
                                                                       stellte sodann Peter Kirsamer vom Ingenieurbüro Wald und Cor-
                                                                       be vor. Berücksichtigt wurde dabei, dass sich die Verkehrsver-
                                                                       hältnisse in Hinblick auf eine Bushaltestelle sowie die Querung
                                                                       für Fußgänger und Radfahrer verbessern sollten.
                                                                       Angedacht war zunächst ein Kreisverkehr. Dieser hätte zudem
                                                                       den Vorteil, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge stark zu drosseln.
                                                                       Allerdings wird hierfür viel Fläche beansprucht, die für das Hoch-
                                                                       wasserrückhaltebecken benötigt wird. Zudem wäre er mit Kosten
                                                                       in Höhe von rund 680.000 Euro sehr teuer.
                                                                       Laut Gemeindeverwaltung ist ein Kreisel nach Ansicht des Land-
                                                                       kreises nicht nötig. Daher ist hierfür auch keine Kostenbeteiligung
Durch einen optisch ansprechenden Baukörper und eine exzes-            zu erwarten.
sive Begrünung der gesamten Grundstücksfläche soll dieser              Stattdessen stellte Kirsamer dem Gremium eine Knotenlösung mit
Bereich von Malsch deutlich attraktiver gestaltet werden. Investiert   Linksabbiegerspur zum Schwimmbad vor.
werden in das Projekt 6,5 Millionen Euro.                              Diese hat vor allem den Vorteil, dass weniger Fläche verbraucht
Der Baubeginn ist für den Sommer 2021 vorgesehen, bezugsfertig         wird. Zudem ist diese Alternative mit Kosten in Höhe von 490.000
soll das Gebäude im September 2022 sein.                               Euro wesentlich günstiger.
Die Zustimmung für das Projekt gab jetzt der Gemeinderat. So           Für beide Varianten müsste die Genehmigungsfähigkeit zunächst
entschied er einstimmig, dass das Gelände verkauft sowie die           überprüft werden.
Ausarbeitung eines Bebauungsplans beauftragt und ein städte-           In der Diskussion und Abstimmung sprachen sich die Vertreter
baulicher Vertrag erstellt werden soll.                                des Technischen Ausschusses für die Knotenlösung aus. Angeregt
In der Diskussion gab es viel Lob für die geplante Bebauung. So        wurde dabei auch ein Fußgängerweg in Richtung Schwimm-
betonte Hermann Geiger, dass das Projekt eine wesentliche Ver-         bad.                                                              sf
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 50
4     Donnerstag, 10. Dezember 2020

Amtsblatt
Nr. 50 Donnerstag, 10.12.2020

Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

                                 Coronavirus – Aktuelle Informationen

Änderungen der Corona-Verordnung des Landes zum 1. Dezember 2020
Die Maßnahmen aus dem November müssen bis in den Dezember verlängert und verschärft werden.
Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infekti-
onsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die
neue Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.
Der komplette Text der Corona-Verordnung des Landes in der am 01.Dezmeber 2020 gültigen Fassung kann auf
der folgenden Internetseite aufgerufen werden:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-
baden-wuerttemberg/
Die neue Corona-Verordnung dient der 1:1-Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und Regierungs-
chefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020.
Die Landesregierung weist darauf hin, dass alle bisherigen Regelungen, Verbote, Schließungen und Einschränkungen
bestehen bleiben. Zudem gelten ab dem 1. Dezember 2020 verschärfte Regelungen bei Kontaktbeschränkungen
im privaten Bereich, die vom 23. bis 27. Dezember 2020 vorübergehend gelockert werden, sofern die Infektionslage
zulässt (vgl. §9 Abs. 1). Weiterhin wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ausgeweitet.
Hiernach ist insbesondere eine MNB im öffentlichen Raum, wenn mehrere Personen zusammentreffen und am
Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen nicht eingehalten werden kann, zu tragen.
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Neue »Corona-Verordnung Absonderung«
Wichtige Information zur neuen „Corona-Verordnung Absonderung“
des Sozialministeriums vom 23. November 2020
Künftig müssen sich Krankheitsverdächtige, positiv auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) getestete Personen,
Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person und Kontaktpersonen (Kategorie I) nach Kenntnisnahme
unverzüglich und eigenverantwortlich absondern.

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine „Corona-Verordnung Absonderung“
erlassen, sie ist am Samstag (28. November) in Kraft getreten. Der Text ist auf der Internetseite des Ministeriums
unter
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesund-
heitsschutz/201123_SM_CoronaVO_Absonderung_mitAnlage.pdf
oder
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygie-
ne/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/
abrufbar.

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung), welche beispielsweise Festlegungen zu allgemeinen Abstandsregeln, dem
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Hygieneanforderungen enthält, gilt weiterhin! Die neue »Corona-Ver-
ordnung Absonderung« ist eine zusätzliche Verordnung zur Regelung sogenannter Absonderungspflichten von
insbesondere positiv getesteten Personen sowie Kontaktpersonen. Ziel ist es, dass sich betroffene Personen
schneller in die häusliche Isolation beziehungsweise Quarantäne begeben (müssen) und damit das Risiko einer
Weitertragung des Virus auf andere Menschen bestmöglich unterbunden wird.

Wie war die bisherige Praxis?
Der Regelfall im Landkreis Karlsruhe war, dass Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 (Coronavirus) getestet wurden
oder als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie I nach den Kriterien des Robert-Koch-Institutes eingestuft
wurden, schnellstmöglich vorab durch das Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert wurden, um die weiteren Schritte
zu besprechen. Im Nachgang erhielten die Betroffenen eine schriftliche Verfügung der zuständigen Ortspolizei-
behörde mit Regelungen zur häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne.

Was ist neu?
Krankheitsverdächtige müssen sich künftig eigenverantwortlich und unverzüglich in Absonderung begeben.
Gleiches gilt für positiv getestete Personen, sobald diese von einem positiven Testergebnis (PCR- oder Antigentest)
Kenntnis erlangt haben - auch hier ist ein unverzügliches Handeln der Betroffenen erforderlich.
Die Pflicht zum eigenverantwortlichen Umsetzen der Absonderungspflicht betrifft auch Haushaltsangehörige
einer positiv getesteten Person, die sich ebenfalls unverzüglich nach Kenntniserlangung über den positiven Test
einer im Haushalt wohnenden Person in Absonderung begeben müssen.
Diese Verpflichtung gilt auch für Kontaktpersonen der Kategorie I, sobald die Behörde sie über diesen Status
informiert hat.

Was bedeutet »krankheitsverdächtig«?
»Krankheitsverdächtig« ist jede Person, die typische Symptome einer Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coro-
navirus), insbesondere Fieber, trockenen Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweist und für
die entweder das Gesundheitsamt eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion (englisch
abgekürzt zu PCR-Testung) auf das Coronavirus angeordnet oder die sich aufgrund der typischen Symptome
einer Infektion einer PCR-Testung auf das Coronavirus unterzogen hat.

Was bedeutet »positiv getestet«?
»Positiv getestet« ist jede Person, der vom Gesundheitsamt oder von der die Testung vornehmenden oder aus-
wertenden Stelle mitgeteilt wurde, dass eine bei ihr vorgenommene PCR-Testung oder ein bei ihr vorgenommener
Antigentest für den direkten Erregernachweis des Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist.

Was bedeutet »Kontaktperson der Kategorie I«?
»Kontaktperson der Kategorie I« ist jede Person, die nach den jeweils geltenden Kriterien des Robert-Koch-Instituts
von der zuständigen Behörde als solche eingestuft wurde.
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Absonderung - was ist zu beachten?
Der Regelfall ist die Absonderung in einer Wohnung oder dem Wohnhaus. Wichtig ist, dass es in der Zeit der
Absonderung nicht gestattet ist, Besuch zu empfangen oder den Absonderungsort ohne ausdrückliche Zustimmung
der zuständigen Behörde zu verlassen, auch nicht für kurzzeitige Erledigungen. Für zwingende Gründe wie bei-
spielsweise medizinische Notfälle oder notwendige Arztbesuche sieht die »Corona-Verordnung Absonderung«
Ausnahmen vor.

Empfehlungen für die Absonderung
Wenn andere Personen mit in der Wohnung leben, sollten sich diese - sofern es die räumlichen Gegebenheiten
zulassen - in anderen Räumen aufhalten. Zusätzlich können das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Ein-
haltung des Abstandes andere Haushaltsangehörige schützen. Gemeinsam genutzte Räume sollten möglichst
zeitlich getrennt genutzt und regelmäßig gelüftet werden. Kinder und pflegebedürftige Angehörige haben besondere
persönliche Bedürfnisse, so dass die Absonderung darauf bestmöglich angepasst werden sollte. Weitere Schutz-
vorkehrungen wie eine gute Handhygiene, das regelmäßige Reinigen häufig berührter Oberflächen mit einem
haushaltsüblichen Reinigungsmittel und der häufige Austausch genutzter Handtücher können helfen, das Risiko
der Übertragung auf andere Haushaltsangehörige zu minimieren. Darüber hinaus sollte Wäsche erkrankter Personen
möglichst bei mindestens 60° C mit Vollwaschmittel gereinigt und Abfälle nur in verschlossenem Müllsack über
den Restmüll entsorgt werden.

Wie geht es dann weiter, wenn man sich in die »Absonderung« begeben hat?
Positiv mittels PCR-Test getesteten Personen und deren Kontaktpersonen der Kategorie I wird von der zuständigen
Behörde eine Bescheinigung ausgestellt, aus der die Pflicht zur Absonderung und die Absonderungsdauer her-
vorgehen. Positiv mittels Antigentest getestete Personen erhalten eine entsprechende Bescheinigung von der
Stelle, welche die Testung vorgenommen hat.

                                                   ***
Wie lange dauert die Absonderung?
Die Dauer der Absonderung richtet sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Bei
Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen der Kategorie I beträgt sie grundsätzlich 14 Tage ab dem letzten
Tag des Kontakts. Bei positiv getesteten Personen und Krankheitsverdächtigen beträgt die Absonderungsdauer
in der Regel zehn Tage.

Aktuelle Informationen für Reisende aus dem Bundesgesundheitsministerium
Was Sie bei einem Urlaub im Ausland beachten sollten, welche Regelungen gelten und was Einreisende aus einem
Risikogebiet wissen müssen, erfahren Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html..
Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab Sonntag, 8.11.2020, vor der
Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) ging in Betrieb und ersetzt
die Aussteigekarte in Papierform. Sie kann von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit
unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.Einreiseanmeldung.de

                                              Bürgermeister

    Absage des Neujahrsempfangs 2021 und der damit verbundenen Verleihung
    des Ehrenamtspreises
    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
    seit 15 Jahren habe ich Sie in der Vorweihnachtszeit zum Neujahrsempfang der Gemeinde Malsch des dar-
    auffolgenden Jahres einladen dürfen. Ein Abend, an dem ich gemeinsam mit Ihnen das zurückliegende Jahr
    Revue passieren lassen habe und einen Blick auf die Vorhaben und Pläne im neuen Jahr werfen konnte. Ein
    Abend, an dem ich viele nette Gespräche mit Ihnen führen durfte und gemeinsam mit Ihnen auf das kommende
    Jahr angestoßen habe.
    Doch in diesem Jahr ist so einiges anders als bisher gewohnt. Das erste Mal während meiner Amtszeit muss
    ich Ihnen schweren Herzens mitteilen, dass der Neujahrsempfang 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
    nicht stattfinden wird. Somit wird auch die Verleihung des Ehrenamtspreises für Mitbürgerinnen und Mit-
    bürger für außerordentliches bürgerschaftliches Engagement in unserer Gemeinde nicht erfolgen.
    Ich denke, Sie haben Verständnis für diese Entscheidung und hoffe, dass wir den Neujahrsempfang im Jahr
    2022 wieder durchführen können. Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen, bleiben Sie gesund.
    Mit freundlichen Grüßen
    Elmar Himmel, Bürgermeister
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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
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                                                                     Malsch in öffentlicher Sitzung zugleich die Beteiligung der Öffent-
                            Rathaus                                  lichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
                                                                     Die Änderungsbereiche (rote Umgrenzungslinie) ergeben sich
                                                                     aus dem Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist.
Aktuelle Erreichbarkeit des Rathauses
                                                                     Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke
Malsch und der Ortsverwaltungen                                      sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung durch Ein-
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden            sichtnahme in die ausgelegten Unterlagen (Begründung und Pläne
Anpassung der Corona-Verordnung des Landes hat die Landes-           sowie Gewerbeflächen-Bedarfsanalyse) im Rathaus, Hauptstr.71,
regierung auf immer noch kritische Entwicklung des Infektions-       76316 Malsch, auf der Galerie im 2. OG bei Zimmer 304, in der
geschehens in Baden-Württemberg reagiert. Ziel ist es nach wie       Zeit vom 18.12.2020 bis 20.1.2021 während der üblichen Dienst-
vor, durch eine weitgehende Reduzierung öffentlicher und privater    stunden unterrichten. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und
Kontakte die Ausbreitung des Virus so einzudämmen, dass ins-         Erörterung der Planung gegeben. Für den Fall einer durch die Pan-
besondere die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems           demie verursachten Schließung des Rathauses kann telefonisch
gewährleistet werden kann.                                           ein Termin zur Einsicht unter 01525 7934202 vereinbart werden.
Um auch die Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrecht zu erhalten   Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich
und um die Kontakte besser steuern zu können, wurden deshalb         oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Malsch -
das Rathaus Malsch und die Ortsverwaltungen bis auf Weiteres         Bauverwaltung -, Hauptstr. 71, 76316 Malsch, abgegeben werden.
für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen und auf einen        Die Anregungen werden schließlich abgewogen und fließen in das
                                                                     weitere Verfahren ein. Zusätzlich werden während diesem Zeitraum
„corona-bedingten“ Sonderbetrieb umgestellt. Selbstverständlich      die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unter-
werden die Verwaltungen in diesem Sonderbetrieb nach vorheriger      lagen gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB in das Internet eingestellt.
Absprache für dringende persönliche Vorsprachen im Einzelfall        Die Bekanntmachung und die Unterlagen können auf der Home-
Termine vereinbaren. Ein Zugang zu den Dienststellen für die         page der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de (Rubrik: Wirt-
Öffentlichkeit ist deshalb nur nach vorheriger Anmeldung und in      schaft und Bauen/Bebauungsplanverfahren) eingesehen werden.
dringenden Fällen möglich.
                                                                     Ziel und Zweck
Die persönliche Vorsprache im Rathaus Malsch muss daher zuvor
telefonisch während der üblichen Dienstzeiten bei Ihrem oder         Die Gemeinde Malsch ist bestrebt, den nördlich der Daimlerstraße
Ihrer gewünschten Ansprechpartner/in vereinbart werden. Sollten      ansässigen Firmen Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Der
Sie für Ihr Anliegen den oder die konkrete/n Sachbearbeiter/in       Gewerbe- und Industriestandort im Nordwesten der Gemeinde
nicht kennen, rufen Sie bitte unter Telefon 07246 7070 an oder       zwischen der Bahntrasse und der Bundesautobahn A5 soll auf
nehmen Sie per E-Mail unter info@malsch.de Kontakt mit uns auf.      diese Weise gestärkt werden sowie einer möglichen Abwanderung
                                                                     der ansässigen Firmen entgegenwirken.
Wir danken für Ihr Verständnis sowie Beachtung und wünschen
Ihnen Gesundheit.                                                    Um bauliche Erweiterungen (Gebäude, sowie Lager- und Stell-
                                                                     platzflächen) zu ermöglichen sowie zur Sicherung und Ordnung
Ihre Verwaltung                                                      des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwen-
                                                                     dig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet
                                                                     IV“ überplant Teile der bestehenden Bebauungspläne „Industrie-
                   Planen und Bauen                                  gebiet I+II“ und „Industriegebiet III“. Die Überplanung beider
                                                                     Bebauungsplan-Teilflächen dient auch zur Bereinigung bisheriger
                                                                     bauleitplanerischer Unstimmigkeiten und führt daher zu einem
Öffentliche Bekanntmachung                                           großen Geltungsbereichsumgriff des neuen Bebauungsplans
4. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer            „Industriegebiet IV“.
Fläche für die Erweiterung eines bestehenden Industriege-            Im derzeit rechtskräftigen FNP der Gemeinde Malsch ist das Gebiet
bietes (Änderungsbereich Industriegebiet IV)                         in drei verschiedene Abschnitte gegliedert, die folgende Nutzungs-
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.        arten festlegen: landwirtschaftlich genutzte Fläche, gewerblich
1 BauGB                                                              genutzte Fläche Bestand sowie gewerblich genutzte Fläche in Pla-
                                                                     nung. Der Bebauungsplan „Industriegebiet IV“ ist nur zum Teil aus
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 28.7.2020 auf-            dem FNP entwickelt. Daher soll parallel zum Bebauungsplan eine
grund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in öffentlicher Sit-      entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans in diesem
zung beschlossen, die 4. Änderung des Flächennutzungsplans           Bereich (Gebietsgröße: 19,7 ha) durchgeführt werden.
zur Ausweisung einer Fläche für die Erweiterung eines bestehen-
den Industriegebietes (Änderungsbereich Industriegebiet IV) auf-     Malsch, 10.12.2020
zustellen. Am 8.12.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde             Elmar Himmel, Bürgermeister
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 50
                                                                                                     Donnerstag, 10. Dezember 2020   9
Öffentliche Auslegung                                              20056, 20055, 20054, 20053, 20052, 20051, 20050/1, 20050,
                                                                   20049, 20048, 20047/1, 20048/1, 20047/2, 20046/3, 20046/2,
Auslegung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften         20045/1, 20044/1, 20043/1, 20042/1, 22697, 20029/1, 22476/1.
"Industriegebiet IV"
                                                                   Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im nach-
Die Gemeinde Malsch ist bestrebt, den nördlich der Daimlerstraße   folgenden Übersichtsplan (ohne Maßstab) dargestellt.
ansässigen Firmen Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten. Der
Gewerbe- und Industriestandort im Nordwesten der Gemeinde          Der Entwurf des Bebauungsplans "Industriegebiet IV" samt örtli-
zwischen der Bahntrasse und der Bundesautobahn A5 soll auf         cher Bauvorschriften umfasst folgende Unterlagen:
diese Weise gestärkt werden sowie einer möglichen Abwanderung      – zeichnerischer Teil (Stand: 23.11.2020)
der ansässigen Firmen entgegenwirken.                              – planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Um bauliche Erweiterungen (Gebäude, sowie Lager- und Stell-           (Stand: 20.11.2020)
platzflächen) zu ermöglichen sowie zur Sicherung und Ordnung       – Begründung (Stand: 7.7.2020)
des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes not-wen-
dig. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industriegebiet       – Umweltbericht (Stand: 7.7.2020)
IV“ überplant Teile der bestehenden Bebauungspläne „Industrie-     Diese Planunterlagen können in der Zeit vom 18.12.2020 bis ein-
gebiet I+II“ und „Industriegebiet III“. Die Überplanung beider     schließlich 15.1.2021 während der üblichen Sprechstunden im
Bebauungsplan-Teilflächen dient auch zur Bereinigung bisheriger    Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, auf der Galerie
bauleitplanerischer Unstimmigkeiten und führt daher zu einem       im 2. OG bei Zimmer 304 eingesehen werden. Für den Fall einer
großen Geltungsbereichsumgriff des neuen Bebauungsplans            durch die Pandemie verursachten Schließung des Rathauses kann
„Industriegebiet IV“.                                              telefonisch ein Termin zur Einsicht unter 01525 7934202 vereinbart
Aufgrund verschiedener in dem Gebiet bestehenden Leitungen         werden. Zusätzlich werden während diesem Zeitraum die orts-
(u.a. 110kV-Hochspannungsleitung) sind die Erweiterungsmög-        übliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen
lichkeiten der ansässigen Betriebe eingeschränkt. Bezüglich die-   gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB in das Internet eingestellt. Die
ser Restriktionen wurden mit den Leitungsträgern im vergangenen    Bekanntmachung und die Unterlagen können auf der Homepage
Jahr mehrere Gespräche geführt, um letztendlich die Weiterent-     der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de (Rubrik: Wirtschaft
wicklung der Betriebe städtebaulich und auch wirtschaftlich fun-   und Bauen / Bebauungsplanverfahren) eingesehen werden.
diert betrachten zu können. Zusätzlich zu den in dem Gebiet        Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellung-
bestehenden Leitungen sind zu den umliegenden klassifizierten      nahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich
Straßen (Landesstraße, Bundesautobahn) ebenfalls Abstände          mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus
einzuhalten.                                                       können die Stellungnahmen auch per Post: Gemeinde Malsch,
Ziel des Bebauungsplans „Industriegebiet IV“ ist die Optimierung   Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76316 Malsch oder per E-Mail:
und Erweiterung der teilweise schon vorhandenen Baufenster         klaus.litzow@malsch.de eingereicht werden. Da das Ergebnis der
sowie der Lager- und Stellplatzflächen innerhalb des Geltungs-     Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der
bereichs, um das Gebiet für die ansässigen Unternehmen weiterhin   Anschrift des Verfassers erforderlich.
attraktiv zu gestalten.                                            Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner öffentlichen     darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Ver-
Sitzung am 8.12.2020 dem überarbeiteten Entwurf des Bebau-         fahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stel-
ungsplans "Industriegebiet IV" mit örtlichen Bauvorschriften und   lungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden
der Begründung in der Fassung vom 20.11.2020 - zugestimmt          werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betrof-
und gemäß § 4a Absatz 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung    fenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen
der Planunterlagen beschlossen.                                    ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden,
Der Beschluss wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs.       ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
2 BauGB hiermit bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit wird hiermit    Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die gemäß
am Verfahren zum Bebauungsplan "Industriegebiet IV" samt ört-      § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB ebenfalls Bestandteil der ausge-
licher Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. § 3 Abs. 2     legten Unterlagen sind und eingesehen werden können:
BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beteiligt.              Art der vorhandenen Information
Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich zwischen der         Stellungnahme der Stadtwerke Gaggenau vom 7.2.2020
Daimlerstraße, der Siemensstraße, der L 67 und der BAB 5:
                                                                   Thematischer Bezug
20047, 20046/1, 20046, 20045, 20044, 20043, 20042, 20041,
20040, 20039, 20038, 20037, 20036, 20035, 20034, 20033, 20032,     – Bedeutung des Wasserschutzgebietes Bietigheim für die Trink-
20031, 20030, 20443, 20439/1, 20438, 20438/1, 20432, 22692,           wasserversorgung der Stadtwerke Gaggenau und die gesamte
22693, 19890/1, 22694/6, 22694/4, 22694, 22694/5, 19999, 20015,       Region
20014, 20013, 20012, 20011, 20010, 20009, 20008, 22694/3,          – Hinweise zu Bauarbeiten im Schutzgebiet
22694/2, 22694/1, 22714, 22696, 22697/1, 20059, 20058, 20057,                             Art der vorhandenen Information
                                                                                          Landratsamt Karlsruhe, Schreiben vom
                                                                                          5.2.2020
                                                                                          Thematischer Bezug
                                                                                          – Hinweise zur Lage im Wasserschutz-
                                                                                             gebiet
                                                                                          – Hinweise zur Abfallbeseitigung
                                                                                             und wassergefährdende Stoffe
                                                                                          – Hinweise zur Ausgestaltung der
                                                                                             Beleuchtung
                                                                                          Art der vorhandenen Information
                                                                                          Stellungnahme von Bürgern, Schreiben vom
                                                                                          6.2.2020
                                                                                          Thematischer Bezug
                                                                                          – Hinweis zu Baumpflanzungen
                                                                                          – Hinweise zur Dachbegrünung
                                                                                          – Hinweise zum Bodenschutz
                                                                                          – Hinweise zur Beleuchtung
                                                                                          Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6
                                                                                          BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stel-
                                                                                          lungnahmen, die im Verfahren der Öffent-
                                                                                          lichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abge-
                                                                                          geben worden sind, bei der Beschluss-
                                                                                          fassung über den Bebauungsplan unberück-
                                                                                          sichtigt bleiben können.
                                                                                          Malsch, den 10.12.2020
                                                                                          Elmar Himmel, Bürgermeister
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 50 108. Jahrgang 10.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 50
10     Donnerstag, 10. Dezember 2020

Gemeinderat Stadt Ettlingen: Mitglieder                                           Streupflicht auf den Friedhöfen
für Gutachterausschuss bestellt                                                   Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass für den Streudienst
Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten, Waldbronn und Ettlingen                 auf den Friedhöfen in Malsch und den Ortsteilen folgende Rege-
haben sich entschlossen, auf Basis einer interkommunalen Zusam-                   lungen gelten:
menarbeit einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden.                         Auf dem Friedhof Malsch werden bei Schneefall und Glätte die
Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt die                  Hauptwege geräumt und an Tagen, an denen eine Beerdigung
Kooperation, vor allem die Übertragung der Aufgaben der Gut-                      oder eine Trauerfeier stattfindet, zusätzlich die Wege von der Lei-
achterausschüsse auf die Stadt Ettlingen. Der Gutachterausschuss                  chenhalle bis zur Begräbnisstätte.
ist zuständig für die Ermittlung von Grundstückswerten und son-                   Nur in besonderen Fällen
stige Wertermittlungen. Bevor der neue Gutachterausschuss seine
Arbeit aufnehmen kann und die neuen Gutachter bestellt werden                     Auf den Friedhöfen Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
können, müssen die aktuell für den Gutachterausschuss der Stadt                   werden bei Schnee und Glätte an Tagen, an denen eine Beerdi-
Ettlingen ehrenamtlich tätigen Gutachter abberufen werden.                        gung oder Trauerfeier stattfindet, die Wege von der Leichenhalle
                                                                                  bis zur Begräbnisstätte geräumt. An den übrigen Tagen mit Schnee
Künftig wird die Stadt Ettlingen sechs Mitglieder für den gemein-                 und Glätte erfolgt keine Räumung der Friedhofswege.
samen Sachverständigenausschuss stellen, die Gemeinde Karls-
bad drei, die Gemeinden Malsch und Marxzell sowie Waldbronn                       Sicherheit geht vor
je zwei, die Stadt Rheinstetten vier. Zudem sind von Gesetzes                     Darüber hinaus kann kein Winterdienst auf den Friedhöfen
wegen zwei Vertreter des örtlichen Finanzamts zu bestellen, die                   erfolgen.
vor allem bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte hinzuzuziehen                    Die mit Rechtsstreitigkeiten befassten Gerichte und die Kommu-
sind. Alle Ausschussmitglieder werden auf die Dauer von vier Jah-                 nalversicherungen gehen davon aus, dass in ländlichen Ortschaf-
ren bestellt, genauer vom 19.11.2020 bis 18.11.2024.                              ten grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, auf Friedhofswegen
Sechs der bisher neun ehrenamtlichen Sachverständigen aus Ett-                    Streumaßnahmen durchzuführen. Die Friedhofsverwaltung bittet
lingen sind bereit, auch im neuen Gremium mitzuwirken. Es sind                    deshalb die Friedhofsbesucher, an Tagen mit Schneefall und Glätte
dies unter dem Vorsitz von Reimund Weiß sowie seinem Stellver-                    eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Besuch des Friedhofs an
treter Franz Gradinger und seiner Stellvertreterin Daniela Winter-                solchen Tagen mit erhöhter Rutschgefahr aus Sicherheitsgründen
Graf folgende Personen: Dietmar Buhlinger, Klaus Göckler, Barbara                 nicht verschoben werden sollte.
Koch und Anja Lindenberger. Für Karlsbad wurden zur Bestellung
vorgeschlagen: Joachim Guthmann, Ronald Knackfuß und Karola                       Friedhof Malsch
Sing. Für Malsch lautete der Bestellungsvorschlag Jörg Schneider
und Horst Sahrbacher, für Marxzell Harald Becht und Thomas                        Schließen der Brunnen
Fenz. Rheinstetten schlug Roger Burkart, Jürgen Trenkle, Ilse                     Bis zum 30.11.2020 wurden alle Brunnen auf dem Friedhof Malsch
Wenz und Wolfgang Weschenfelder vor, Waldbronn Rainer Lange                       außer Betrieb genommen. Die WC-Anlagen bleiben geöffnet.
und Dieter Rädle.
Der Gemeinderat der Stadt Ettlingen stimmte all diesen Vorschlä-
gen ebenso zu wie dem Vorschlag des Finanzamts, das als Ver-
treterin des Finanzamts und ehrenamtliche Gutachterin Susanne                                 Grundbucheinsichtsstelle
Granget benannte sowie als ihren Stellvertreter Leopold Falk.

Unsere Glückwünsche                                                               Grundbucheinsichtsstelle
                                                                                  Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die
Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit-                      Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver-
bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen                       treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse
Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.                                   Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen
MALSCH:                                                                           Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren
                                                                                  sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner
12.12.2020 Herrn Klaus Jung                                                       kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
           zur Vollendung seines 85. Lebensjahres                                 vornehmen. Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle
14.12.2020 Frau Christine Schuster-Burghardt                                      sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag
           zur Vollendung ihres 85. Lebensjahres                                  von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                  unter Tel. 07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).
VÖLKERSBACH:
16.12.2020 Herrn Konrad Daum
           zur Vollendung seines 80. Lebensjahres
                                                                                               Haupt- und Personalamt
Hinweis der Gemeinde:
Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung
des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit                    Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon,                     Dienstag, den 15.12.2020, um 18.30 Uhr, im Bürgerhaus Malsch
Brief oder digital zu übermitteln.
                                                                                  Tagesordnung - öffentlicher Teil
                                                                                  1. Verleihung von Ehrentellern an Mitglieder der Freiwilligen Feu-
                                                                                     erwehr
         Freiwillige Feuerwehr Malsch                                             2. Einwohnerfragestunde
                                                                                  3. Bürgermeisterwahl 2021
           Freiwillige Feuerwehr Malsch                                           a) Festlegung des Tages der Hauptwahl und des Tages der evtl.
                                                                                     Neuwahl
           Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit
           auch im Internet unter www.ff-malsch.de.                               b) Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen
                                                                                     zur Hauptwahl (1. Wahlgang) sowie zur evtl. Neuwahl (2. Wahl-
                                                                                     gang)
                                                                                  c) Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
                Friedhofsverwaltung                                               d) Öffentliche Bewerbervorstellung
                                                                                     - Beratung und Beschlussfassung
Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat-                                          4. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
tungszeit und Auswahl der Grabplätze                                                 Malsch
                                                                                     - Beratung und Beschlussfassung
Frau Stolz, Telefon 07246 707-108                                                 5. B-Plan Rathaus-Quartier - Aufstellungsbeschluss und Verän-
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung :                                               derungssperre - Beratung und Beschlussfassung
Montag bis Freitag       von 8.00 - 12.00 Uhr                                     6. B-Plan Ortsmitte Waldprechtsweier - Aufstellungsbeschluss
Donnerstag               von 15.00 - 18.00 Uhr                                       und Veränderungssperre - Beratung und Beschlussfassung
Nummer 50
                                                                                                        Donnerstag, 10. Dezember 2020   11
7. Konsequenzen aus der Erhebung der Innenentwicklungs-                Stellenausschreibung
    potenziale durch Baader/RVMO - Grundstücksverkauf Sulz-
    bach                                                               Wir suchen für unsere Kita Villa Feder-
    - Beratung und Beschlussfassung                                    bach zum nächstmöglichen Zeitpunkt
8. BFU/Grüne Antrag - Weiterbehandlung des Antrages auf den            Erzieher (m/w/d)
    Verzicht von Glyphosat und Neonicotinoide                          in Vollzeit
    - Beratung und Beschlussfassung                                    Unsere kommunale Kindertagesstätte Villa Federbach befindet
9. Anbindung der Straße zum Schwimmbad an die Kreisstraße              sich in einem neu erstellten Gebäude, in dem auch ein Jugend-
    im Zuge des Baues des Hochwasserrückhaltebeckens "Am               und Familienzentrum eingerichtet ist. Die 6-gruppige Kinderta-
    Schwimmbad"                                                        gesstätte besteht jeweils aus 4 Kindergartengruppen mit verlän-
    - Beratung und Beschlussfassung                                    gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen-
                                                                       gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren.
10. Nahwärmeversorgung Bühn, Sachstand und Beratung über
    das weitere Vorgehen                                               Es erwartet Sie jeweils ein aufgeschlossenes und kooperatives
    - Beratung und Beschlussfassung                                    Team. Das Team wünscht sich jeweils neue Teammitglieder, die:
11. Einbringung Diskussionspapier Haushaltsplan 2021                   – Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team haben
    - Kenntnisnahme                                                    – motiviert und verantwortungsbewusst sind
                                                                       – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeiten.
12. Bekanntgaben und Informationen der Verwaltung
                                                                       Wir bieten Ihnen:
13. Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
                                                                       – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
Wir bitten um die Einhaltung der Hygiene- und Abstands-                – tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen
regeln.                                                                  Dienst.
                                                                       Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 20. Dezem-
Partnerschaften informieren                                            ber 2020 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse-
                                                                       rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung,
Ausland erleben! Stipendien und Fördermöglichkeiten für                Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei
Jugendliche/Nov. 2020                                                  Dateianhängen in .pdf-Format) bewerbung@malsch.de. Nähere
Unter diesem Titel bietet das Institut für Europäische Partnerschaf-   Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau Lutz,
ten und internationale Zusammenarbeit (IPZ) eine ausführliche          Personalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -202.
Zusammenfassung an Informationen an. Interessenten können
das telefonisch bei Herrn Zimmermann (Tel. 6734) nachfragen
und bekommen diese Datei dann per Mail zugeschickt.                                         Liegenschaften
Stellenausschreibung                                                   Kegelbahn Freihof Sulzbach
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit-                                   Die Kegelbahn im Freihof Sulzbach bleibt weiterhin aufgrund des
punkt einen vollbeschäftigten                                          steigenden Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit Corona
Sekretär (m/w/d) für den Fachbereich                                   bis auf weiteres geschlossen, wir bitten um Verständnis. Sobald
Gremien, Sicherheit und Bürgerservice                                  eine Öffnung wieder möglich ist, werden wir dies bekanntgeben.
Ihre Aufgaben:
– eigenverantwortliche Organisation des Sekretariats des Fach-
  bereichsleiters (Korrespondenz, Terminführung, Post- und E-                                   Meldeamt
  Mail-Bearbeitung, Ablage und Aktenführung)
– allgemeine administrative und projektbezogene Aufgaben               Abholung von Reisepässen und
– selbstständiges Erarbeiten und Überarbeiten von Texten im            Personalausweisen
  Rahmen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit
                                                                       Alle bis zum 23.11.2020 beantragten Reisepässe und bis zum
– Vor- und Nachbereitung von Besprechungen                             23.11.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und
– Vertretung für das Vorzimmer des Bürgermeisters                      können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der
– Vertretung für die Geschäftsstelle des Gemeinderates                 jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.
Ihr Profil:                                                            Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
– eine abgeschlossene Ausbildung in der Bürokommunikation/
  im Büromanagement                                                                    Ordnungsamt Malsch
– oder eine vergleichbare Berufsausbildung
– sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro-              Malscher Wochenmarkt
  grammen
– gute Kommunikations- und Teamfähigkeit                               Zur Information:
                                                                       Am 24.12. und am 31.12.2020 findet der Wochenmarkt statt.
– Bürgerfreundlichkeit sowie Diskretion
                                                                       Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags
– schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech-           von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt-
  selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung           geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00
– gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift                          Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen
– Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit                              werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich
                                                                       abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Unser Angebot:
                                                                       Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An-
– eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die üblichen          gebot an:
                                                                       ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen
  Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
– ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem             und Blumen
                                                                       ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit
  engagierten und motivierten Team
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 10. Januar         Honig oder Propolis
                                                                       ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela
2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer
Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt-
straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian-        ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An-
hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.                           tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Reiter, Fach-        ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei
bereichsleiter Gremien, Sicherheit und Bürgerservice unter Tel.        Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort
07246 707-216.                                                         von Malsch.
Tarifrechtliche Auskünfte erteilen Frau Laub oder Frau Lutz, Per-      Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den
sonalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -202.            Umgang mit dem Coronavirus.
Nummer 50
12      Donnerstag, 10. Dezember 2020

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse                                    sich auch der Fahrbahnaufbau in sehr schlechtem Zustand befin-
                                                                       det. Daher muss der Asphaltaufbau komplett entfernt, die darun-
(TSK) Baden-Württemberg                                                terliegende Schottertragschicht ergänzend profiliert und die obe-
- Anstalt des öffentlichen Rechts -                                    ren 20 Zentimeter mit Zement verfestigt werden. Darauf erfolgt
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart                                   ein Regelaufbau in Asphaltbauweise bestehend aus 18 Zentimeter
                                                                       Asphalttragschicht, acht Zentimeter Asphaltbinder und vier Zen-
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag             timeter Asphaltdecke.
2021 ist der 1.1.2021.
                                                                       Die Fahrbahndeckenerneuerung wird in mehreren Phasen abge-
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2020 versandt.                    wickelt. Vom 19. Oktober bis 20. November 2020 ist zunächst die
Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Meldebogen erhalten haben,       Instandsetzung der Südwestseite des Knotenpunktes vorgesehen.
rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich        Hierzu wird der überörtliche Verkehr in Richtung Süden bereits
auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsge-            an der L 566 auf die B 36 ausgeleitet. Der Verkehr Richtung Mug-
setzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.                          gensturm wird auf der B 3 Richtung Süden aufrechterhalten. Aus
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-           Muggensturm kommend kann in dieser Bauphase lediglich Rich-
ten) sind zum 1. Februar 2021 meldepflichtig. Die uns bekannten        tung Norden auf die B 3 eingebogen werden. Aus Süden kommend
Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-           bleibt Muggensturm über die B 462 und L 67 erreichbar. Der
ten erhalten Mitte Januar 2021 einen Meldebogen.                       übrige Verkehr in nördliche Richtung wird ebenfalls über die B
                                                                       36 und L 566 umgeleitet.
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde
                                                Schweine               Im Anschluss bis voraussichtlich Mitte Dezember 2020 erfolgt die
                                                Schafe                 Instandsetzung der Nordostseite des Knotenpunktes. Die Umlei-
                                                                       tung des überörtlichen Verkehrs Richtung Süden auf die B 36 mit
                                                Hühner                 Ausleitung an der L 566 bleibt bestehen. In Fahrtrichtung Süden
                                                Truthühner/Puten       ist Muggensturm ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über die B 3
Meldepflichtige Tiere sind:                     Bienenvölker           erreichbar. Hier erfolgt die Umleitung nun auch über die L 566
(sofern nicht über einen Landesverband gemeldet)                       auf die B 36 bis zur K 3737. Aus Süden kommend ist die Zufahrt
Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisente            auf der B3 bis zum Knotenpunkt möglich, dort kann auch wieder
und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank               in Richtung Bietigheim und in Richtung Muggensturm abgebogen
(Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.            werden. Ebenfalls möglich ist die direkte Verbindung zwischen
                                                                       Muggensturm und Bietigheim auf der K 3737.Von Bietigheim und
Nicht meldepflichtig sind u.a. gefangengehaltene Wildtiere             Muggensturm aus ist das Abbiegen auf die B 3 jedoch nur in Rich-
(z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten.           tung Süden möglich.
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen          Da sich die Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe zu der bereits
beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Mel-   laufenden Fahrbahndeckenmaßnahme im Zuge der L 67 bei Mug-
de- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.            gensturm befindet, muss auch diese Umleitungsbeschilderung
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land-     angepasst werden.
wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu         Es muss mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden.
melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand             Auch wird die Änderung der Verkehrsführung im Zusammenhang
je Standort.                                                           mit der Baumaßnahme an der L 67 Auswirkungen auf die Ver-
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss           kehrssituation haben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet
die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet      daher die Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinde-
werden.                                                                rungen um Verständnis.
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der             Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich
Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.1.2021             im Internet unter www.vm.baden-wuerttemberg.de, www.baustel-
an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die               len-bw.de.
Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzun-               Die Verkehrslage in Baden-Württemberg - jederzeit und immer
gen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informa-            aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“-App der Straßenverkehrszentrale
tionsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das             Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Verkehr
Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage unter           und den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter
www.tsk-bw.de.                                                         https://www.svz-bw.de.
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen.
Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein           Gehwegparken in Malsch
werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter
gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der    Die rechtliche Grundlage ist ganz klar: „Nach der Straßenver-
keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen             kehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen verboten, wenn es
die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.                   nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausnahmsweise
                                                                       erlaubt wird“.
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur
Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse            Deshalb haben sich alle Fraktionen im Gemeinderat mit einer
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können          gemeinsamen Resolution dafür ausgesprochen, dass das Par-
Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter        ken in Malsch auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung
Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.                       geregelt werden muss. Neben dem Interesse an gesetzmäßi-
                                                                       gen Abstellflächen, muss auch der fließende Verkehr funktio-
Telefon 0711 9673-666, Fax 0711 9673-710, E-Mail: beitrag@tsk-         nieren. Besonders wichtig ist dabei auch eine Durchfahrbarkeit
bw.de, Internet: www.tsk-bw.de                                         für Rettungsfahrzeuge.
                                                                       Gehwegparken ist im Hauptort Malsch und in den Ortsteilen vie-
                                                                       lerorts zur Gewohnheit geworden. Durch das Gehwegparken wird
                  Straßenverkehrsamt                                   die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet
                                                                       und unnötig eingeschränkt. Häufig sind zugeparkte Gehwege nur
                                                                       eingeschränkt für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder
Fahrbahndeckenerneuerung im Kreuzungs-                                 Rollatoren nutzbar. Gehwege sind nicht nur auch Schulwege, son-
bereich B 3 / K 3737 bei Muggensturm                                   dern Kinder müssen bis zu einem Alter von acht Jahren mit dem
                                                                       Fahrrad den Gehweg benutzen.
Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird die Fahr-
bahndecke im Kreuzungsbereich der B 3 / K 3737 bei Muggen-             Gehwege sind Schutzräume und sind deshalb von anderen Nut-
sturm erneuert. Sofern keine unerwarteten Schwierigkeiten auf-         zungen freizuhalten. Es gibt also viele gute Gründe, nicht auf Geh-
treten und die Witterungsverhältnisse es erlauben, ist die             wegen zu parken.
Fertigstellung in der Woche vom 14. bis 20. Dezember 2020 (51.         Wie in anderen Städten und Kommunen bereits geschehen,
Kalenderwoche) vorgesehen. Die Baukosten belaufen sich auf             soll auch in der Gemeinde Malsch das Parken auf Gehwegen
rund. 640.000 Euro und werden vom Bund getragen.                       nicht mehr länger geduldet werden.
Wegen starker Spurrillen im Kreuzungsbereich wurde aus Gründen         Um dem Ziel einer geordneten Parkierung im öffentlichen Ver-
der Verkehrssicherheit schon im Juli 2020 die Geschwindigkeit          kehrsraum im Rahmen einer guten Interessensabwägung aller
in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h reduziert. Motorradfahrer         Verkehrsteilnehmer nahe zu kommen, sollen zunächst in drei
dürfen seither nicht mehr von der B 3 in die K 3737 abbiegen.          Musterstraßen Erfahrungswerte gesammelt werden. Dazu sind
Die bereits erfolgte Baugrunderkundung zeigte außerdem, dass           folgende Straßen vorgesehen:
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