GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 • 108. Jahrgang • 17.12.2020 mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 € Druck und Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879 Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, so langsam stellt sich eine Ratlosigkeit bei der großen Politik ein! „Wenn wir jetzt vor Weihnachten zu viele Kontakte haben und anschließend es das letzte Weihnachten mit den Großeltern war, dann werden wir etwas versäumt haben“, so Angela Merkel im Bundestag in einer für sie eher ungewöhnlich emotionalen Rede. Aber diese emotionale Rede hilft uns nicht weiter. Damit will ich ihr keine Schuld geben, da sie sehr viel früher im Vergleich zu der Landesregierung in Baden-Württemberg ein sehr viel besseres Gespür für die Lage und die zu ergreifenden Maßnahmen hatte. Am letzten Sonntag wurde nun faktisch die Fehleinschätzung Ende Oktober mit dem Teil-Lockdown politisch eingestanden und in einen dreiwöchigen Voll-Lockdown überführt - mit Aufweichungen zu Weihnachten. Für mich nachvollziehbar ist der Teil-Lockdown vor sieben Wochen, aber noch immer vollkommen unbegreiflich ist der Entwicklungsstand unseres Landes. Obwohl Pandemie-Pläne bei Bund und Ländern vorlagen, wurde keine Vorsorge getroffen. Das angebliche Sparen bei der Daseinsvorsorge und damit auch in den sozialen Infrastrukturen rächt sich! Als es im Frühjahr losging, fehlten Masken, Intensivbetten und Atemgeräte. Wir in Malsch hatten vor zehn Jahren mit einer kommunalen Notfallplanung begonnen, die wir vor knapp einem Jahr durch einen neuen Mitarbeiter weiter vertiefen wollten. Schon vor zehn Jahren haben wir als Gemeinde Masken, Schutz- anzüge und Desinfektionsmittel für einen eventuellen Notfall bei einer Firma quasi miet-gekauft und eingelagert. Die Menge stand uns jederzeit zur Verfügung und wurde alle paar Monate ausgetauscht, um immerwährende Mindesthalt- barkeit zu haben. Warum konnte so etwas das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser, Pflegeheime und niedergelassenen Ärzte nicht ebenso vorhalten? Der Grund liegt nicht im Kapitalismus, der Globalisierung oder sonstiger Umstände, die man nicht fassen kann. Der Grund ist das von Bund und Land zu verantwortende Kaputtsparen des Gesundheitssystems, schließlich fehlen dazu auch noch bis zu 100.000 Pflegekräfte. Oder, warum hat China eigentlich fast keine Infektionen mehr? Neben dem, dass ein großes Maß an Misstrauen gegenüber allen offiziellen Angaben aus autoritären, freiheitseinschränkenden Ländern wie China, Russland, Türkei etc. immer angesagt ist, machte China (nach einer kurzen Phase des Vertuschens und Täuschens!!) konsequent dicht, während bei uns noch Fasnacht und Après-Ski-Partys gefeiert werden mussten. Zu diesem Zeitpunkt hofften noch viele von uns, dass der Kelch wie bei BSE, Schweinegrippe oder SARS an uns vorüberginge. Als es aber nicht mehr anders ging, wurde im März der Lockdown beschlossen. Die Diskussion und die Abwägung, ob wir den Frühjahrs-Jahrmarkt in Malsch absagen müssen, war bei den einschränkenden Maßnahmen von dem Gedanken geprägt, damit bloß nicht zu überziehen. Wir wussten zu wenig und hatten zu wenig Erfahrung. Ich habe daher diese Entscheidung mitgetragen und auch konsequent umgesetzt. Ende Mai gab es in Malsch keine und im Landkreis Karlsruhe fast keine Infektionen mehr! Und dann kam der Sommer. In dieser Zeit wurde eine langfristige Strategie weder von Seiten der Bundesregierung, noch von Seiten der Landesregierung entwickelt und uns vor Ort in den Kommunen als Hilfe und Handreichung vorgelegt. Dass die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten von falschen Zahlen und Voraussetzungen ausgehen, zeigt der gescheiterte Teil-Lockdown jetzt im Herbst. Als die Erkältungssaison kam, war die große Politik wieder nicht vorbereitet. Sie glaubten wohl, das Virus würde sich saisonal anders verhalten als die Erkältungsviren. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir alle können einen Beitrag zur Beherrschung dieser Seuche leisten. Die Bekämp- fung und damit gleichzeitig der Schutz eines jeden von uns, liegt in der Einhaltung der nun massiven Einschränkungen. Wir müssen ganz generell unser soziales Verhalten untereinander verändern! Wir werden den nötigen Abstand einhalten müssen, auf Hygiene achten müssen, Alltagsmasken tragen müssen und soziale Kontakte meiden müssen. Nur so können wir die Infektionskette stoppen und die Kliniken vor Überlastungen schützen. Auch wenn wir Weihnachten und Silvester nur sehr eingeschränkt feiern können, sollten wir mit dem Blick nach vorne gerichtet uns freuen, im nächsten Jahr dies umso mehr und intensiver tun zu können. Daher achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund! Ihr Bürgermeister Elmar Himmel
Nummer 51 2 Donnerstag, 17. Dezember 2020 NOTRUF TAF EL (Großtiere) Wasserversorgung Ärzte/Apotheken Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim, An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350 Wasserversorgung Malsch Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530 Ärztlicher Notdienst Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit. Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735 - nur in dringenden Fällen - Um tel. Voranmeldung wird gebeten. nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen Ärztlicher Notfalldienst Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Rufbereitschaft des Fleischkontrolle Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli- Veterinäramtes Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier- folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret- Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete- und Fleischuntersuchung bei Haus- und tungsleitstelle unter 116117. rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine gewerblichen Schlachtungen durch. Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe- Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet. Urlaubs- und krankheitsbedingte hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als Vertretung: Ergänzung zum Notfall-FAX Herr Kohnert, Fleischkontrolleur Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei Defibrillatoren beim Landratsamt Karlsruhe, per SMS an die 01522 1807110 sowie die Tel. 0163 8365674 Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab- Defibrillatoren sind an folgenden Stellen hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per öffentlich zugänglich: Gasversorgung Malsch- SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom + in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni- Durmersheim GmbH Adlerstraße 50 ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112. Störungsmeldestelle - Gas - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12 Stadtwerke Ettlingen Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt- bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr, im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von Telefon 07243 101-888, 07243 338-888 Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr. der Talstraße her) Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02 Anfragen für Sprechstunden und Hausbe- Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl). der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber EnBW Regionalzentrum Rettungsdienst und Krankentransporte: (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz). Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK- Nordbaden unter der europaweit einheitlichen Notruf- Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Zentrale in Ettlingen 07243 180-0 nummer 112. Die Bereitschaft wird über die normale Not- Störungsmeldestelle - Strom Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden- rufnummer 112 alarmiert. und Straßenbeleuchtung 0800 3629477 Baden, Rastatt, Karlsruhe) Patienten, die außerhalb der Sprechstun- Rettungsdienste Notfalltelefone für Kinder, denzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu den nachfolgenden Jugendliche und Frauen Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum- Notrufe Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe mer 01805 19292122 den Dienst habenden Feuerwehr-Notruf Telefon 112 Telefon 0721 842208 Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei) Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110 13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr Telefon 0800 1110333 Kinderärztlicher Notfalldienst: Ambulante Notfallbehandlung von Kindern Unfallrettung Frauenhaus Beratung Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über Telefon 0721 849047 in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin- derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen. Frauenhaus Karlsruhe 13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/ Telefon 0721 567824 So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines Personenbeförderung/ Frauenhaus SkF Karlsruhe Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung). Krankentransporte Telefon 0721 824466 Bechler Lars Tel. 07246 5333 Notruf für vergewaltigte und misshandelte Zahnärztlicher mit Rollstuhlfahrdienst Frauen: Telefon 0721 859173 Bereitschaftsdienst Rollstuhl-Shuttle KA Tel. 07246 9447477 Beratung und Schutz für Frauen und deren Am Wochenende und an Feiertagen ist der Krankentransporte Tel. 19222 Kinder bei häuslicher Gewalt zahnärztliche Notdienst telefonisch unter BaSe Taxi-Ka GmbH Tel. 07246 9433033 Telefon 0721 915022 0621 38000812 erreichbar. An Werktagen, außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich Telefonseelsorge im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter Polizei Tel. 0721 9744233 wenden. Polizeiposten Malsch Karlsruhe Tel. 07246 1324 in ökumenischer Trägerschaft Apotheken-Notdienst - nur in dringenden Fällen - Polizeirevier Ettlingen Telefonseelsorge 0800 1110111 Tel. 07243 3200-312 oder -313 rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222 Samstag, 19. Dezember 2020: Fax 07243 3200-350 Albtal-Apotheke Ettlingen, Schöllbronner Straße 2, Telefon 07243 57800 Marienhaus Malsch Tell-Apotheke Ötigheim, Notfall-Telefone »Wohnen und Pflege Rastatter Straße 10, Telefon 07222 22116 Sonntag, 20. Dezember 2020: - nach Dienstschluss - im Alter« Adler-Apotheke Schöllbronn, Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch Burbacher Straße 1, Telefon 07243 29514 Bauhof - für Notfälle Telefon 07246 708-0 Zay-Apotheke Rastatt, Richard-Wagner- Internet: www.marienhaus-malsch.de Ring 30, Telefon 07222 22910 Telefon 0152 57934236 E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de Tierärztlicher Notdienst Abwasseranlagen Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch Hilfsdienste und Samstag/Sonntag, 19./20.12.2020: Mirko Wenz - Büro Beratungsstellen (Kleintiere) Telefon 07246 707-4530 siehe im Anschluss an den Tierarztpraxis Wahl, Kirchstraße 7, nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle amtlichen Teil Lichtenau, Telefon 07227 991111 Telefon 07246 942263
Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2020 3 aktuell Tag und Ort nicht festgelegt werden müssen. Die gegebenenfalls Aus dem Verwaltungsausschuss weiteren Vorstellungen vor der Neuwahl im zweiten Wahlgang könnten in der Woche vom 21. Juni bis 25. Juni 2021 stattfinden. Bürgermeisterwahl 2021 - Beratung und Empfehlung an den Geplant ist von der Verwaltung bei Beschluss der Wahltermine Gemeinderat: Festlegung der Wahltermine und des Endes der wie vorgeschlagen, die Stelle am 26. März 2021 im Staatsanzeiger Einreichungsfrist für Bewerbungen, Wahl der Mitglieder des für Baden-Württemberg, am 27. März in den BNN und im BT sowie Gemeindewahlausschusses und öffentliche Bewerbervorstel- am 1. April 2021 im Amtsblatt der Gemeinde Malsch öffentlich lungen auszuschreiben. sf Die Amtszeit von Bürgermeister Elmar Himmel endet mit Ablauf seiner zweiten Legislaturperiode nach 16 Jahren am 31. Juli 2021. Über die bevorstehende Bürgermeisterwahl beriet der Verwal- Aus dem Gemeinderat tungsausschuss. Als Termin schlug Gemeindemitarbeiterin Sylvia Kühn Sonntag, Jugend- und Familienzentrum sowie betreute Spielgruppe: 13. Juni 2021, vor. Sollte eine Neuwahl erforderlich werden, könnte Jahresabrechnungen 2019, Haushaltspläne 2021, Stundener- diese am Sonntag, 27. Juni, erfolgen. höhung der Leitung des Familienzentrums, Stilllegung oder Das Ende der Bewerbungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens Schließung der betreuten Spielgruppe auf den 27. Tag vor dem ersten Wahltag festgelegt werden. Die Um die Zukunft der Zwergenstube in der Villa Federbach ging es Einreichungsfrist für Neubewerbungen zu einer unter Umständen im Gemeinderat. Obwohl die Nachfrage nach Betreuungsplätzen notwendig werdenden Neuwahl darf frühestens am dritten Tag für Kinder unter drei Jahren nach wie vor hoch und der Bedarf nach dem Tag des ersten Wahlgangs enden. nicht gedeckt ist, hat sie immer weniger Zulauf. So wurden im Vorgeschlagen wurde daher von der Verwaltung, den Ablauf der Sommer noch vier Kinder betreut, derzeit sind es nur noch zwei. Frist für die Einreichung der Bewerbungen auf Montag, 17. Mai Außerdem hat die Leiterin der betreuten Spielgruppe gekündigt. 2021, 18 Uhr, festzulegen. Die Einreichungsfrist für Neubewer- Diskutiert wurde im Gemeinderat, ob man die Zwergenstube still- bungen für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl soll am legen sollte, mit der Aussicht, sie später wieder zu reaktivieren Mittwoch, 16. Juni 2021, 18 Uhr, enden. oder ob sie komplett geschlossen werden sollte. Ebenfalls vom Gemeinderat vorzunehmen ist die Wahl des Das Angebot besteht seit Januar 2019. Gründe für die geringe Gemeindewahlausschusses, dem die Leitung der Bürgermeister- Nutzung sind wohl die Öffnungszeiten. So ist die Zwergenstube wahl und die Ergebnisfeststellung obliegen. nur an drei Tagen pro Woche geöffnet und eignet sich für voll Kraft Gesetz ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinde- Berufstätige weniger. wahlausschusses, sofern der Bürgermeister sich nicht wieder Als es um die Kindergartenbedarfsplanung ging, hatten die bewirbt. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürger- Gemeinderäte erklärt, dass die Spielgruppe mit ihren beschränkten meister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern sowie Öffnungszeiten keine richtige Alternative zu Kita-Plätzen darstelle. einer gleichen Anzahl von Vertretern. Ist der Bürgermeister ver- Nach der Bedarfsplanung fehlen im Kindergartenjahr 2020/21 in hindert, übernehmen die ehrenamtlichen Stellvertreter ohne erneu- Malsch 13 Plätze in der Kleinkindbetreuung, bis 2023 wird von te Wahl den Vorsitz. 16 fehlenden Plätzen ausgegangen. Diese Stellvertretung des Bürgermeistes gilt aber nicht bei einer In der Sitzung stimmten die Gemeinderäte für die vorübergehende Kandidatur des amtierenden Bürgermeisters. Stilllegung der Zwergenstube und gegen die endgültige Schlie- Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist, ob Elmar Himmel als ßung. Somit können die Räume für andere Zwecke genutzt werden. amtierender Bürgermeister sich erneut zur Wahl stellt, ist vorsorg- Außerdem muss bei einer Wiederinbetriebnahme keine neue lich ein Vorsitzender und Stellvertreter aus den Wahlberechtigten Betriebsgenehmigung beantragt werden. und Gemeindebediensteten zu wählen. Auf die Möglichkeit der Betreuung über den Tageselternverein Damit jede Fraktion vertreten ist, schlägt die Verwaltung vor, den verwies Veronika Wehr-Schwander (SPD) und empfahl im kom- Gemeindewahlausschuss mit vier Beisitzern und vier Stellvertre- menden Jahr zu überprüfen, ob die Zwergenstube weiter betrieben tern zu besetzen. Diese sollen von den Fraktionen vorgeschlagen werden soll. werden. Der Jahresabrechnung 2019 sowie den Haushaltsentwürfen 2021 Sollte sich Bürgermeister Elmar Himmel erneut bewerben, sind stimmten die Gemeinderäte zu. Enthalten ist in dem Entwurf eine ein Vorsitzender und Stellvertreter zu wählen. Deshalb wird für Erhöhung der Stundenzahl der Leitung des Familienzentrums von diesen Fall vorsorglich vorgeschlagen, den ersten Bürgermeister- neun Stunden auf 20 Stunden in der Woche. stellvertreter Werner Scherer als Vorsitzenden des Gemeinde- wahlausschusses und den zweiten Bürgermeisterstellvertreter So berichtete Leiterin Christina Rübenacker, dass die Einrichtung Hermann Geiger als Stellvertreter des Vorsitzenden des Gemein- in Corona-Zeiten stark genutzt wird. Viele junge Mütter würden dewahlausschusses zu wählen. anrufen, denen durch die Kontaktbeschränkungen der Austausch mit anderen fehlt. Zudem habe sich eine Frau wegen häuslicher Öffentliche Bewerbervorstellungen sind auch zu Coronazeiten Gewalt an sie gewandt. unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften mit einem Hygienekonzept zulässig. Dabei ist die Zahl der Besucher Durch die Stundenaufstockung erhöht sich der Zuschussbedarf begrenzt. Um einem größeren Interessentenkreis zu ermöglichen von 14.500 Euro auf rund 36.000 Euro. an den Vorstellungen teilzunehmen, werden derzeit zusätzliche Der Gemeinderat stimmte für die Aufstockung. „Wir wollen, dass Varianten und deren Kosten überprüft. die Familien unterstützt werden“, erklärte Simon Rauch (CDU). Bewerbervorstellungen bei der vergangenen Bürgermeisterwahl Lob kam von Veronika Wehr-Schwander (SPD), die betonte, dass fanden im Bürgerhaus Malsch, in der Freihofhalle Sulzbach, im sie großes Vertrauen in die Institution habe. Klosterhof Völkersbach und in der Waldenfelshalle Waldprechts- Dietmar Backes (BfU/Grüne) erinnerte daran, dass junge Leute weier statt. im Jugendhaus ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren Vorgeschlagen wird von der Verwaltung, je eine öffentliche Bewer- könnten. Dies sei „mehr als sinnvoll investierte Zeit“. bervorstellung im Kernort Malsch sowie in den Ortsteilen Sulzbach, „Es sind schwere Zeiten, auch ohne Pandemie“, erklärte Jahn Völkersbach und Waldprechtsweier durchzuführen. Diese sollten Beichel (Freie Wähler) und fügte hinzu: „Die Leute im Familien- in der Woche vom 7. Juni bis 11. Juni 2021 stattfinden, wobei der zentrum fangen sehr viel ab“.
Nummer 51 4 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Amtsblatt Nr. 51 Donnerstag, 17.12.2020 Herausgeber: Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420 E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt Verlag: Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch Coronavirus – Aktuelle Informationen Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern. Die Lage ist sehr ernst. Wir haben einen Höchststand an Neuinfektionen und einen Höchststand an Verstorbenen. Die Zahl der Neuansteckungen steigt wieder exponentiell. Das bedeutet, dass sich die tägliche Zahl der Neuan- steckungen innerhalb weniger Tage verdoppelt. „Das Virus ist stärker denn je“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Pressestatement nach der Konferenz von Bund und Ländern zu weiteren Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. „Diese Woche ist die Zahl der Neuinfizierten hochgeschnellt. Es haben sich in Deutschland rund 140.000 Menschen mit dem Virus angesteckt. Davon 20.000 in Baden-Württemberg. Allein gestern sind in Baden-Württemberg knapp 3.800 Neuinfizierte dazugekommen. Die 7-Tages-Inzidenz - die Zahl Neuinfizierter innerhalb einer Woche bezogen auf 100.000 Menschen - steigt Tag für Tag: Sie liegt derzeit in Baden-Württemberg bei 187, und ist damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt“, machte Kretschmann den Ernst der Lage deutlich. Mit den erhöhten Infek- tionszahlen stiegen auch die Todesfälle. Man sehe, dass jeden Tag immer mehr Menschen an und mit dem Virus sterben. Lage in den Krankenhäusern spitzt sich zu „Am Freitag sind in Deutschland fast 600 Menschen an das Virus verstorben. Ein trauriger Höchststand“, so Kretsch- mann weiter. Auch die Situation an den Krankenhäusern spitze sich kritisch zu. „In Baden-Württemberg sind es 500 schwer kranke COVID-19-Patienten. So viele wie nie zuvor. Immer mehr Ärzte und Pflegekräfte stecken sich selbst an.“ Mit dem sanften Lockdown seit Anfang November habe man es zwar geschafft, das exponentielle Wachstum zunächst zu stoppen, es sei aber nicht gelungen, die Infektionszahlen wie gewünscht drastisch senken. Deshalb müsse man jetzt einschneidende Maßnahmen ergreifen und das öffentliche Leben radikal herunterfahren, um die Zahl der Neuinfektionen radikal herunterdrücken, erläuterte Kretschmann in seinem Statement. Es sei wichtig, die Zahl der Neuansteckungen radikal herunterzudrücken, weil jeder zusätzlich Infizierte weitere anstecken könne und so die Pandemie weiter treibe. Nur bei niedrigen Zahlen seien die Gesundheitsämter in der Lage, die Kontakte nachzuverfolgen und die Infektionsketten zu brechen. „Ein kleines Feuer kann man schnell löschen. Einen Flächenbrand dagegen nur sehr schwer“, machte Kretschmann deutlich. Daher haben sich der Bund und die Länder gemeinsam entschieden, das Land radikal herunter zu fahren. Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg folgende weitere Einschränkungen: Schulen und Kitas Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen. Für Schü- lerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von den Schulen respektive den Kita-Trägern organisiert wird. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn das möglich ist - um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, appellierte Ministerpräsident Kretschmann. Einzelhandel Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund die Überbrückungshilfe auf und schafft Regeln für Teilabschreibungen, um mit den mit der Schließung verbundenen Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern unbürokratisch und schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende Wertverluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd absetzen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt. Nicht betroffen von der Schließung sind: – Der Einzelhandel für Lebensmittel. – Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden). – Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker. – Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2020 5 – Banken und Poststellen. – Reinigungen und Waschsalons. – Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte. – Der Weihnachtsbaumverkauf. – Der Großhandel. Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt - so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt. Ausnahmen über Weihnachten eingeschränkt Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es weiter Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangs- beschränkungen für private Feiern geben. „Dadurch wollen wir sicherstellen, dass Weihnachten im engsten Kreis gemeinsam gefeiert werden kann - und niemand an Weihnachten alleine sein muss“, erklärte Ministerpräsident Kretschmann die Entscheidung. Die Ausnahmen werden aber aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens angepasst. Möglich sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis. Wenn also in Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen. Der engste Familienkreis bedeutet: – Angehörige desselben Haushaltes. – Ehegatten. – Unverheiratete Lebenspartner/innen und Partner/innen. – Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. – Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu. – Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen für Familientreffen aufgehoben. – Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnachten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Körpernahe Dienstleistungen Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen. Silvester Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangs- beschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel. Gottesdienste Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter folgenden Bedingungen möglich: – Mindestabstand von 1,5 Metern. – Es gilt Maskenpflicht. – Der Gemeindegesang ist untersagt. „In den kommenden Tagen werden wir Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen, um zu geeigneten Regelungen zu kommen“, kündigte Ministerpräsident Kretschmann an. Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren Ministerpräsident Kretschmann forderte die Arbeitgeber auf, wo immer möglich Home-Office zu ermöglichen oder vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 ganz zu schließen. „Das Motto sollte sein: ‚Wir bleiben zuhause‘“, brachte Kretschmann den Appell auf den Punkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die Hygieneregeln aus der Corona-Ver- ordnung umzusetzen. Auch sind sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet. Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegeper- sonals mehrmals pro Woche verpflichtend eingeführt - das gilt auch für das Personal von mobilen Pflegediensten. „Wir appellieren eindringlich an Sie alle, bis zum 10. Januar auf jegliche Reisen zu verzichten - das gilt besonders für touristische Reisen“, sagte Kretschmann. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss zehn Tagen in Quarantäne gehen. Diese Quarantäne kann durch einen negativen Test, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht wurde, beendet werden. Das Kabinett hat dem Beschluss von Bund und Ländern grundsätzlich zugestimmt. Am Montag behandelt der Landtag die Beschlüsse in einer Sondersitzung. Die Details und genauen Auslegungen der Regelungen werden nun schnellstmöglich in den zuständigen Fachressorts ausgearbeitet. Sobald weitere Details feststehen, werden wir Sie natürlich im gewohnten Umfang hier auf Baden-Württemberg.de darüber informieren und auch zeitnah wieder ein FAQ zu dem Thema bereitstellen. Am 5. Januar 2021 werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten, um Maßnahmen ab den 11. Januar 2021 zu beschließen. „Aber eines kann ich schon heute sagen: Wenn die Zahlen bis dahin nicht deutlich runtergehen, brauchen wir auch danach drastische Einschränkungen“, so Kretschmann abschließend. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektions- schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft. Die komplette Verordnung, einen Überblick über die Regelungen und viele wesentlichen Fragen und Antworten können unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung- des-landes-baden-wuerttemberg/
Nummer 51 6 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2020 7 Bürgermeister Absage des Neujahrsempfangs 2021 und der damit verbundenen Verleihung des Ehrenamtspreises Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, seit 15 Jahren habe ich Sie in der Vorweihnachtszeit zum Neujahrsempfang der Gemeinde Malsch des dar- auffolgenden Jahres einladen dürfen. Ein Abend, an dem ich gemeinsam mit Ihnen das zurückliegende Jahr Revue passieren lassen habe und einen Blick auf die Vorhaben und Pläne im neuen Jahr werfen konnte. Ein Abend, an dem ich viele nette Gespräche mit Ihnen führen durfte und gemeinsam mit Ihnen auf das kommende Jahr angestoßen habe. Doch in diesem Jahr ist so einiges anders als bisher gewohnt. Das erste Mal während meiner Amtszeit muss ich Ihnen schweren Herzens mitteilen, dass der Neujahrsempfang 2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden wird. Somit wird auch die Verleihung des Ehrenamtspreises für Mitbürgerinnen und Mit- bürger für außerordentliches bürgerschaftliches Engagement in unserer Gemeinde nicht erfolgen. Ich denke, Sie haben Verständnis für diese Entscheidung und hoffe, dass wir den Neujahrsempfang im Jahr 2022 wieder durchführen können. Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen, bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen Elmar Himmel, Bürgermeister Rathaus Unsere Glückwünsche Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit- bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen Wir bitten um Beachtung! Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend. Der Bund und die Länder haben gemeinsam entschieden, das MALSCH: öffentliche Leben gänzlich herunterzufahren, um die persönlichen 18.12.2020 Frau Christa Fuhrmann Kontakte zu reduzieren und damit auch die Zahl der Neuinfektionen zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres drastisch zu senken. Das hat auch Auswirkungen auf die Kon- taktaufnahme mit der öffentlichen Verwaltung. Um die Handlungs- 19.12.2020 Frau Eva-Maria Körber fähigkeit unserer Verwaltung zu gewährleisten, werden das Rat- zur Vollendung ihres 90. Lebensjahres haus sowie die Ortsverwaltungen ab dem 21.12.2020 bis einschließlich 8.1.2021 geschlossen. 21.12.2020 Frau Else Sterk zur Vollendung ihres 100. Lebensjahres In dringenden Erfordernissen erreichen Sie uns: 21.12.2020 Herrn Ahmet Sahin vom 21.12. bis 23.12. 8 - 12 Uhr zur Vollendung seines 85. Lebensjahres vom 28.12. bis 30.12. 8 - 12 Uhr vom 04.01. bis 05.01. 8 - 12 Uhr Hinweis der Gemeinde: vom 07.01. bis 08.01. 8 - 12 Uhr Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung Einwohnermeldeamt Tel. 07246 707-103 des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit Friedhofswesen Tel. 07246 707-108 den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon, Brief oder digital zu übermitteln. Standesamt Tel. 07246 707-112 Wahlamt zum Zwecke der Bescheinigung eines Wahlrechts Tel. 07246 707-210 Für sonstige unaufschiebbare Anliegen wählen Sie bitte 07246 707-121. Planen und Bauen Wir bitten um Verständnis, dass diese Telefonnummern nur für begründete Notfälle eingerichtet sind. Für aufschiebbare Angelegenheiten sind wir ab Montag, den Öffentliche Bekanntmachung 11.1.2021, nach vorheriger Terminvereinbarung weiterhin im coro- nabedingten Sonderbetrieb wieder für Sie erreichbar. Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Waldprechtswei- er“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Bauge- Kontaktstellen und telefonische Hotlines zum Thema Corona: setzbuch (BauGB). Corona-Hotline Stadt und Landkreis Karlsruhe: Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat Telefon 0721 133 33 33 der Gemeinde Malsch am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung Hotline Gesundheitsamt Karlsruhe beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Orts- Telefon 0721 936 99 455 mitte Waldprechtsweier“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a (beide Nummern stehen als Sprachdialogsystem rund um die Uhr BauGB aufzustellen. zur Verfügung) Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umwelt- Landesgesundheitsamt: bericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr BauGB, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar Telefon 0711 904-39555 sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Weitere Informationen erhalten Sie unter: Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Gleichzeitig wird beschlossen, www.corona.karlsruhe.de für den Geltungsbereich des Bebauungsplans örtliche Bauvor- schriften zu erlassen. Ergänzend verweisen wir auf die Notruftafel im Gemeindeanzeiger Seite 2. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen fro- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem he Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2021. Übersichtsplan in der Fassung vom 20.11.2020, der Bestandteil Ihre Gemeindeverwaltung des Beschlusses ist.
Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2020 9 Planerfordernis: sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher Der Schwerpunkt für eine städtebauliche Entwicklung in Wald- ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre prechtsweier liegt im Bereich zwischen Rathaus und den ehema- nicht berührt. ligen Mühlen, entlang der Talstraße. Für die BewohnerInnen von (3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Verän- Malsch und vor allem Waldprechtsweier ist der Bereich an der derungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn kei- Talstraße der historische, kulturelle und städtebauliche Mittelpunkt ne überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die von Waldprechtsweier. Hier befinden sich viele ortsbildprägende Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde Gebäude, die teilweise auch unter Denkmalschutz stehen. Die im Einvernehmen mit der Gemeinde. Wohndichte ist aufgrund der historischen Struktur hoch, private § 4 Inkrafttreten Grünflächen sind wenn, dann nur im rückwärtigen Bereich zu fin- den. Auch im öffentlichen Raum fehlt es an grüner Infrastruktur. Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit Die früher hier ansässigen kleinteiligen Geschäfte gibt es nicht der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( § 16 Abs. 2 BauGB). mehr, teilweise stehen die Räume leer, was sich negativ auf das § 5 Geltungsdauer Ortsbild auswirkt. In der Ortsmitte liegen das historische, im (Neu) Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB Renaissancestil erbaute Rathaus, die Alte Schule (heute in pri- maßgebend. vatem Besitz) und die Michaelskapelle, die heute für kulturelle Zwecke - wie Veranstaltungen, Feiern, Vereinstreffen, etc. - genutzt Malsch, den 17.12.2020 werden kann. Vor der Kapelle befindet sich ein kleiner Dorfplatz, Elmar Himmel, Bürgermeister auf dem z.B. das Dorfplatzfest gefeiert wird. Durch die Ortsmitte verläuft, mit der als Kreisstraße klassifizierten Talstraße, die Haupt- Öffentliche Bekanntmachung erschließung des Ortsteils. Eine weitere Kreisstraße, die Lange Straße, trifft direkt vor dem Rathaus mit der Talstraße zusammen. Aufstellung des Bebauungsplans „Rathaus-Quartier“ im Ein Großteil der Ortsmitte wird so vom Verkehr der zwei Kreisstraßen beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch dominiert, es fehlt an Aufenthaltscharakter und Sicherheit für alle (BauGB). Verkehrsteilnehmer. In der Ortsmitte von Waldprechtsweier ist Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat Bau- bzw. Nutzflächenpotenzial vorhanden. Einige Gebäude ste- der Gemeinde Malsch am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung hen leer bzw. sind untergenutzt, oftmals handelt es sich um auf- beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Rat- gegebene gewerbliche Nutzungen. Der Leerstand und der damit haus-Quartier“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB oft einhergehende, schlechte Bauzustand werten das Ortsbild in aufzustellen. diesem wichtigen Bereich ab. Darüber hinaus gibt es Baulücken, untergenutzte Flächen und rückwärtige Grundstücksbereiche, Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umwelt- die ohne zusätzliche Erschließung über das vordere Grundstück bericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 erschlossen werden könnten. BauGB, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Durch den BP Ortsmitte Waldprechtsweier soll eine geordnete, Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Gleichzeitig wird beschlossen, behutsame Nachverdichtung in diesem städtebaulichen Mittel- für den Geltungsbereich des Bebauungsplans örtliche Bauvor- punkt des Ortes ermöglicht werden. Gleichzeitig soll der Bestand schriften zu erlassen. gesichert und unerwünschten baulichen Entwicklungen entge- gengewirkt werden. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Malsch, den 17.12.2020 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Elmar Himmel, Bürgermeister Übersichtsplan in der Fassung vom 7.12.2020, der Bestandteil des Beschlusses ist. Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des beab- sichtigten Bebauungsplanes „Ortsmitte Waldprechtsweier“ Auf Grund von § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 4 Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO), alle in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat Malsch am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: § 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des beabsichtigten Bebauungsplanes „Ortsmitte Waldprechtsweier“ wird eine Ver- änderungssperre angeordnet. § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist durch die jeweiligen Grenzen des räumlichen Geltungsberei- ches des beabsichtigten Bebauungsplanes „Ortsmitte Wald- prechtsweier“ begrenzt. (2) Alle innerhalb des beabsichtigten Bebauungsplanes nach (1) liegenden Grundstücke lt. Lageplan vom 20.11.2020 werden von dieser Veränderungssperre erfasst. (3) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Übersichtsplan vom 20.11.2020 maßgebend. § 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dür- fen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Verände- rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Ver- änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei- Planerfordernis: genpflichtig ist, vorgenommen werden. Öffentliche Einrichtungen wurden seit jeher versucht an zentralen (2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre Punkten einer Gemeinde zu bündeln. Daher befindet sich neben baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen dem Rathaus auch die Kath. Kirche, der Polizeiposten und die die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kennt- Johann-Peter-Hebel Schule. Diese Einrichtungen dienen dem nis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten Gemeindebedarf. Für eine innerörtliche Weiterentwicklung mit der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, solcher Art von Einrichtungen des Gemeindebedarfs fehlt es vie-
Nummer 51 10 Donnerstag, 17. Dezember 2020 lerorts an der Verfügbarkeit von Flächen, so auch in diesem Streupflicht auf den Friedhöfen Bereich. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass für den Streudienst Die Gemeinde Malsch hat in der Vergangenheit bereits zu diesem auf den Friedhöfen in Malsch und den Ortsteilen folgende Rege- Zweck die Gebäude Römerstr. 4 und 10 sowie die Hauptstr. 75 lungen gelten: erworben. Um Entwicklungen des Gemeindebedarfs zu fördern, soll der Bebauungsplan „Rathaus-Quartier“ aufgestellt werden. Auf dem Friedhof Malsch werden bei Schneefall und Glätte die Hauptwege geräumt und an Tagen, an denen eine Beerdigung Malsch, den 17.12.2020 oder eine Trauerfeier stattfindet, zusätzlich die Wege von der Lei- Elmar Himmel, Bürgermeister chenhalle bis zur Begräbnisstätte. Nur in besonderen Fällen Öffentliche Bekanntmachung Auf den Friedhöfen Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des beab- werden bei Schnee und Glätte an Tagen, an denen eine Beerdi- sichtigten Bebauungsplanes „Rathaus-Quartier“ gung oder Trauerfeier stattfindet, die Wege von der Leichenhalle bis zur Begräbnisstätte geräumt. An den übrigen Tagen mit Schnee Auf Grund von § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 4 Gemein- und Glätte erfolgt keine Räumung der Friedhofswege. deordnung für Baden-Württemberg (GemO), alle in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat Malsch am 15.12.2020 in Sicherheit geht vor öffentlicher Sitzung folgende Veränderungssperre als Satzung Darüber hinaus kann kein Winterdienst auf den Friedhöfen beschlossen: erfolgen. § 1 Anordnung der Veränderungssperre Die mit Rechtsstreitigkeiten befassten Gerichte und die Kommu- Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des beabsichtigten nalversicherungen gehen davon aus, dass in ländlichen Ortschaf- Bebauungsplanes „Rathaus-Quartier“ wird eine Veränderungs- ten grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, auf Friedhofswegen sperre angeordnet. Streumaßnahmen durchzuführen. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die Friedhofsbesucher, an Tagen mit Schneefall und Glätte § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Besuch des Friedhofs an (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist solchen Tagen mit erhöhter Rutschgefahr aus Sicherheitsgründen durch die jeweiligen Grenzen des räumlichen Geltungsberei- nicht verschoben werden sollte. ches des beabsichtigten Bebauungsplanes „Rathaus-Quar- tier“ begrenzt. Friedhof Malsch (2) Alle innerhalb des beabsichtigten Bebauungsplanes nach (1) liegenden Grundstücke lt. Lageplan vom 7.12.2020 werden Schließen der Brunnen von dieser Veränderungssperre erfasst. Bis zum 30.11.2020 wurden alle Brunnen auf dem Friedhof Malsch (3) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre außer Betrieb genommen. Die WC-Anlagen bleiben geöffnet. ist der Übersichtsplan vom 07.12.2020 maßgebend. § 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dür- Freiwillige Feuerwehr Malsch fen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder Freiwillige Feuerwehr Malsch bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Verände- Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Ver- auch im Internet unter www.ff-malsch.de. änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei- genpflichtig ist, vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre Forstverwaltung baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kennt- nis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten Schlagraumversteigerung der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, Sehr geehrte Brennholzkunden, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung können wir die für den nicht berührt. kommenden Samstag geplanten Brennholzversteigerungen nicht durchführen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald als möglich (3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Verän- werden wir die Versteigerungen nachholen. derungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn kei- ne überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Forstverwaltung Malsch Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. § 4 Inkrafttreten Grundbucheinsichtsstelle Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( § 16 Abs. 2 BauGB). Grundbucheinsichtsstelle § 5 Geltungsdauer Wir weisen darauf hin, dass die Grundbucheinsichtstelle im Rat- Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB haus Malsch vom 21.12.2020 bis 8.1.2021 nicht besetzt ist. In maßgebend. dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt Malsch, den 17.12.2020 Maulbronn, Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn, Tel. 07043 Elmar Himmel, Bürgermeister 9578-0, Fax 07043 9578-199, E-Mail: poststelle@gbamaulbronn. justiz.bwl.de Friedhofsverwaltung Haupt- und Personalamt Partnerschaften informieren Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat- Ausland erleben! Stipendien und Fördermöglichkeiten für tungszeit und Auswahl der Grabplätze Jugendliche/Nov. 2020 Frau Stolz, Telefon 07246 707-108 Unter diesem Titel bietet das Institut für Europäische Partnerschaf- ten und internationale Zusammenarbeit (IPZ) eine ausführliche Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung : Zusammenfassung an Informationen an. Interessenten können Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr das telefonisch bei Herrn Zimmermann (Tel. 6734) nachfragen Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr und bekommen diese Datei dann per Mail zugeschickt.
Nummer 51 Donnerstag, 17. Dezember 2020 11 Stellenausschreibung Liegenschaften Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit- punkt einen vollbeschäftigten Sekretär (m/w/d) für den Fachbereich Kegelbahn Freihof Sulzbach Gremien, Sicherheit und Bürgerservice Die Kegelbahn im Freihof Sulzbach bleibt weiterhin aufgrund des Ihre Aufgaben: steigenden Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit Corona bis auf weiteres geschlossen, wir bitten um Verständnis. Sobald – eigenverantwortliche Organisation des Sekretariats des Fach- eine Öffnung wieder möglich ist, werden wir dies bekanntgeben. bereichsleiters (Korrespondenz, Terminführung, Post- und E- Mail-Bearbeitung, Ablage und Aktenführung) – allgemeine administrative und projektbezogene Aufgaben Meldeamt – selbstständiges Erarbeiten und Überarbeiten von Texten im Rahmen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit – Vor- und Nachbereitung von Besprechungen Abholung von Reisepässen und – Vertretung für das Vorzimmer des Bürgermeisters Personalausweisen – Vertretung für die Geschäftsstelle des Gemeinderates Alle bis zum 23.11.2020 beantragten Reisepässe und bis zum 23.11.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und Ihr Profil: können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der – eine abgeschlossene Ausbildung in der Bürokommunikation/ jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden. im Büromanagement Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen. – oder eine vergleichbare Berufsausbildung – sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro- grammen Ordnungsamt Malsch – gute Kommunikations- und Teamfähigkeit – Bürgerfreundlichkeit sowie Diskretion Malscher Wochenmarkt – schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech- Zur Information: selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung Am 24.12. und am 31.12.2020 findet der Wochenmarkt statt. – gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags – Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt- Unser Angebot: geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00 Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen – eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die üblichen werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden. – ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An- engagierten und motivierten Team gebot an: Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 10. Januar ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer und Blumen ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt- straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian- hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Honig oder Propolis Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Reiter, Fach- ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela bereichsleiter Gremien, Sicherheit und Bürgerservice unter Tel. ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An- 07246 707-216. tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche Tarifrechtliche Auskünfte erteilen Frau Laub oder Frau Lutz, Per- ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei sonalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -202. Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort von Malsch. Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den Stellenausschreibung Umgang mit dem Coronavirus. Wir suchen für unsere Kita Villa Feder- bach zum nächstmöglichen Zeitpunkt Erzieher (m/w/d) Straßenverkehrsamt in Vollzeit Unsere kommunale Kindertagesstätte Villa Federbach befindet sich in einem neu erstellten Gebäude, in dem auch ein Jugend- Fahrbahndeckenerneuerung im Kreuzungs- und Familienzentrum eingerichtet ist. Die 6-gruppige Kinderta- bereich B 3 / K 3737 bei Muggensturm gesstätte besteht jeweils aus 4 Kindergartengruppen mit verlän- gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen- Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird die Fahr- gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren. bahndecke im Kreuzungsbereich der B 3 / K 3737 bei Muggen- sturm erneuert. Sofern keine unerwarteten Schwierigkeiten auf- Es erwartet Sie jeweils ein aufgeschlossenes und kooperatives treten und die Witterungsverhältnisse es erlauben, ist die Team. Das Team wünscht sich jeweils neue Teammitglieder, die: Fertigstellung in der Woche vom 14. bis 20. Dezember 2020 (51. – Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team haben Kalenderwoche) vorgesehen. Die Baukosten belaufen sich auf – motiviert und verantwortungsbewusst sind rund. 640.000 Euro und werden vom Bund getragen. – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeiten. Wegen starker Spurrillen im Kreuzungsbereich wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit schon im Juli 2020 die Geschwindigkeit Wir bieten Ihnen: in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h reduziert. Motorradfahrer – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit dürfen seither nicht mehr von der B 3 in die K 3737 abbiegen. – tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen Die bereits erfolgte Baugrunderkundung zeigte außerdem, dass sich auch der Fahrbahnaufbau in sehr schlechtem Zustand befin- Dienst. det. Daher muss der Asphaltaufbau komplett entfernt, die darun- Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 20. Dezem- terliegende Schottertragschicht ergänzend profiliert und die obe- ber 2020 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse- ren 20 Zentimeter mit Zement verfestigt werden. Darauf erfolgt rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, ein Regelaufbau in Asphaltbauweise bestehend aus 18 Zentimeter Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Asphalttragschicht, acht Zentimeter Asphaltbinder und vier Zen- Dateianhängen in .pdf-Format) bewerbung@malsch.de. timeter Asphaltdecke. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau Die Fahrbahndeckenerneuerung wird in mehreren Phasen abge- Lutz, Personalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. - wickelt. Vom 19. Oktober bis 20. November 2020 ist zunächst die 202. Instandsetzung der Südwestseite des Knotenpunktes vorgesehen.
Nummer 51 12 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Hierzu wird der überörtliche Verkehr in Richtung Süden bereits Dabei sollen auch Anregungen und Verbesserungsvorschläge an der L 566 auf die B 36 ausgeleitet. Der Verkehr Richtung Mug- der Anwohner berücksichtigt werden. Ziel ist es in einem fairen gensturm wird auf der B 3 Richtung Süden aufrechterhalten. Aus Miteinander, unter Berücksichtigung und Abwägung der Interes- Muggensturm kommend kann in dieser Bauphase lediglich Rich- sen aller Verkehrsteilnehmenden die bestmögliche Regelung für tung Norden auf die B 3 eingebogen werden. Aus Süden kommend alle Betroffenen zu finden und gleichzeitig die rechtlich zwingenden bleibt Muggensturm über die B 462 und L 67 erreichbar. Der Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung zu beachten. übrige Verkehr in nördliche Richtung wird ebenfalls über die B Fahrzeuge welche nicht ordnungsgemäß geparkt sind, werden 36 und L 566 umgeleitet. zunächst mit einer gelben Karte versehen, damit die Fahrer über Im Anschluss bis voraussichtlich Mitte Dezember 2020 erfolgt die ihr Fehlverhalten sensibilisiert werden. Nach einer Übergangsfrist Instandsetzung der Nordostseite des Knotenpunktes. Die Umlei- werden in den Musterstraßen kostenpflichtige Verwarnungen aus- tung des überörtlichen Verkehrs Richtung Süden auf die B 36 mit gesprochen. Ausleitung an der L 566 bleibt bestehen. In Fahrtrichtung Süden Unabhängig von dieser Aktion fordern wir jetzt schon alle Auto- ist Muggensturm ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über die B 3 fahrer auf, dass sie ihr eigenes Parkverhalten an die rechtlichen erreichbar. Hier erfolgt die Umleitung nun auch über die L 566 Vorgaben anpassen, insbesondere das unzulässige Gehwegpar- auf die B 36 bis zur K 3737. Aus Süden kommend ist die Zufahrt ken zu unterlassen. auf der B3 bis zum Knotenpunkt möglich, dort kann auch wieder Zusätzlich ist auch darauf zu achten, dass Gehwege von Seiten in Richtung Bietigheim und in Richtung Muggensturm abgebogen der Anlieger nicht eingeengt werden. Das bedeutet, dass Hecken werden. Ebenfalls möglich ist die direkte Verbindung zwischen und Ablagerungen nicht behindernd in den Gehweg hineinragen Muggensturm und Bietigheim auf der K 3737.Von Bietigheim und dürfen. Muggensturm aus ist das Abbiegen auf die B 3 jedoch nur in Rich- tung Süden möglich. Lassen Sie uns gemeinsam bei diesem wichtigen Thema eine gute Lösung für Malsch und seine Bürgerinnen und Bürger finden. Da sich die Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe zu der bereits Für Fragen stehen Ihnen im Fachbereich Gremien, Sicherheit und laufenden Fahrbahndeckenmaßnahme im Zuge der L 67 bei Mug- Bürgerservice Frau Günther (Tel. 07246 707-125) von der örtlichen gensturm befindet, muss auch diese Umleitungsbeschilderung Straßenverkehrsbehörde oder der Fachbereichsleiter Herr Reiter angepasst werden. (Tel. 07246 707-216) gerne zur Verfügung. Es muss mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden. Auch wird die Änderung der Verkehrsführung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der L 67 Auswirkungen auf die Ver- kehrssituation haben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet Sozial- und Gesundheitswesen daher die Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinde- rungen um Verständnis. Sprechstunden der Krankenkassen Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich im Internet unter www.vm.baden-wuerttemberg.de, www.baustel- Debeka len-bw.de. Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321) Die Verkehrslage in Baden-Württemberg - jederzeit und immer aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“-App der Straßenverkehrszentrale Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Verkehr und den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter Standort Ettlingen https://www.svz-bw.de. Die Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe stehen für Auskunft und Beratung zu allen Fragen rund um Gehwegparken in Malsch Alter und Pflege zur Verfügung - Die rechtliche Grundlage ist ganz klar: „Nach der Straßenver- kostenlos, unabhängig und neutral. kehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen verboten, wenn es Die Beratungen finden derzeit nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausnahmsweise telefonisch statt. In Einzelfällen erlaubt wird“. sind auch persönliche Termine nach telefonischer Voranmeldung Deshalb haben sich alle Fraktionen im Gemeinderat mit einer unter Einhaltung der gebotenen Hygieneregeln mit Einzelpersonen gemeinsamen Resolution dafür ausgesprochen, dass das Par- am Hauptstandort in Ettlingen oder im Rathaus Malsch (1. und 3. ken in Malsch auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung Montagvormittag im Monat) möglich. geregelt werden muss. Neben dem Interesse an gesetzmäßi- Die Pflegestützpunkte sind feste Ansprechpartner in der Versor- gen Abstellflächen, muss auch der fließende Verkehr funktio- gung bei beginnender Hilfsbedürftigkeit bis hin zu Pflegebedürf- nieren. Besonders wichtig ist dabei auch eine Durchfahrbarkeit tigkeit. Die Mitarbeiterinnen leisten Unterstützung in der Auswahl für Rettungsfahrzeuge. und Organisation passender Hilfsangebote sowie deren Finan- Gehwegparken ist im Hauptort Malsch und in den Ortsteilen vie- zierung durch die Beantragung der Leistungen von den Kranken- lerorts zur Gewohnheit geworden. Durch das Gehwegparken wird und Pflegekassen. die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet Der Pflegestützpunkt Standort Ettlingen ist per Telefon (0721 und unnötig eingeschränkt. Häufig sind zugeparkte Gehwege nur 93671240) und Email (pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt- eingeschränkt für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder karlsruhe.de) erreichbar. Die Sprechzeiten sind Montag bis Don- Rollatoren nutzbar. Gehwege sind nicht nur auch Schulwege, son- nerstag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr, Don- dern Kinder müssen bis zu einem Alter von acht Jahren mit dem nerstag 13.30 bis 18.00 Uhr sowie Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr. Fahrrad den Gehweg benutzen. Gehwege sind Schutzräume und sind deshalb von anderen Nut- zungen freizuhalten. Es gibt also viele gute Gründe, nicht auf Geh- Kommunale Notfallplanung wegen zu parken. Wie in anderen Städten und Kommunen bereits geschehen, soll auch in der Gemeinde Malsch das Parken auf Gehwegen Corona-Warn-App des Robert-Koch- nicht mehr länger geduldet werden. Institutes in Zusammenarbeit mit der Um dem Ziel einer geordneten Parkierung im öffentlichen Ver- kehrsraum im Rahmen einer guten Interessensabwägung aller Bundesregierung Verkehrsteilnehmer nahe zu kommen, sollen zunächst in drei DIE CORONA-WARN-APP: Musterstraßen Erfahrungswerte gesammelt werden. Dazu sind folgende Straßen vorgesehen: GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN – Bahnhofstraße Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten – Adolf-Kolping-Straße schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warn- – Sézanner Straße Nord system. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und Mit zunächst mobilen Straßenschildern für Parkverbote und gelben unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen temporären Fahrbahnmarkierungen für Parkflächen wird in diesen noch unseren Standort. Straßen ab Anfang Oktober eine Sensibilisierung der Autofahrer stattfinden und sollen Erkenntnisse für eine zielgerichtete Beschil- WARUM IST DIE APP SO WICHTIG? derung gesammelt werden. Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen.
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