GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch

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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
GEMEINDE ANZEIGER
Nr. 51        • 108. Jahrgang • 17.12.2020
mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch
Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 €
Druck und Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch
Telefon 07246 922828 • Telefax 07246 922879
Internet: www.druckerei-stark.de • E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  so langsam stellt sich eine Ratlosigkeit bei der großen Politik ein! „Wenn wir jetzt vor Weihnachten zu viele Kontakte
haben und anschließend es das letzte Weihnachten mit den Großeltern war, dann werden wir etwas versäumt haben“,
so Angela Merkel im Bundestag in einer für sie eher ungewöhnlich emotionalen Rede. Aber diese emotionale Rede hilft
uns nicht weiter. Damit will ich ihr keine Schuld geben, da sie sehr viel früher im Vergleich zu der Landesregierung in
Baden-Württemberg ein sehr viel besseres Gespür für die Lage und die zu ergreifenden Maßnahmen hatte. Am letzten
Sonntag wurde nun faktisch die Fehleinschätzung Ende Oktober mit dem Teil-Lockdown politisch eingestanden und in
einen dreiwöchigen Voll-Lockdown überführt - mit Aufweichungen zu Weihnachten.
  Für mich nachvollziehbar ist der Teil-Lockdown vor sieben Wochen, aber noch immer vollkommen unbegreiflich ist
der Entwicklungsstand unseres Landes. Obwohl Pandemie-Pläne bei Bund und Ländern vorlagen, wurde keine Vorsorge
getroffen. Das angebliche Sparen bei der Daseinsvorsorge und damit auch in den sozialen Infrastrukturen rächt sich!
Als es im Frühjahr losging, fehlten Masken, Intensivbetten und Atemgeräte.
  Wir in Malsch hatten vor zehn Jahren mit einer kommunalen Notfallplanung begonnen, die wir vor knapp einem Jahr
durch einen neuen Mitarbeiter weiter vertiefen wollten. Schon vor zehn Jahren haben wir als Gemeinde Masken, Schutz-
anzüge und Desinfektionsmittel für einen eventuellen Notfall bei einer Firma quasi miet-gekauft und eingelagert. Die
Menge stand uns jederzeit zur Verfügung und wurde alle paar Monate ausgetauscht, um immerwährende Mindesthalt-
barkeit zu haben.
  Warum konnte so etwas das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser, Pflegeheime und niedergelassenen
Ärzte nicht ebenso vorhalten? Der Grund liegt nicht im Kapitalismus, der Globalisierung oder sonstiger Umstände, die
man nicht fassen kann. Der Grund ist das von Bund und Land zu verantwortende Kaputtsparen des Gesundheitssystems,
schließlich fehlen dazu auch noch bis zu 100.000 Pflegekräfte.
  Oder, warum hat China eigentlich fast keine Infektionen mehr? Neben dem, dass ein großes Maß an Misstrauen
gegenüber allen offiziellen Angaben aus autoritären, freiheitseinschränkenden Ländern wie China, Russland, Türkei etc.
immer angesagt ist, machte China (nach einer kurzen Phase des Vertuschens und Täuschens!!) konsequent dicht,
während bei uns noch Fasnacht und Après-Ski-Partys gefeiert werden mussten. Zu diesem Zeitpunkt hofften noch viele
von uns, dass der Kelch wie bei BSE, Schweinegrippe oder SARS an uns vorüberginge. Als es aber nicht mehr anders
ging, wurde im März der Lockdown beschlossen. Die Diskussion und die Abwägung, ob wir den Frühjahrs-Jahrmarkt in
Malsch absagen müssen, war bei den einschränkenden Maßnahmen von dem Gedanken geprägt, damit bloß nicht zu
überziehen. Wir wussten zu wenig und hatten zu wenig Erfahrung. Ich habe daher diese Entscheidung mitgetragen und
auch konsequent umgesetzt. Ende Mai gab es in Malsch keine und im Landkreis Karlsruhe fast keine Infektionen mehr!
  Und dann kam der Sommer. In dieser Zeit wurde eine langfristige Strategie weder von Seiten der Bundesregierung,
noch von Seiten der Landesregierung entwickelt und uns vor Ort in den Kommunen als Hilfe und Handreichung vorgelegt.
Dass die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten von falschen Zahlen und Voraussetzungen ausgehen, zeigt der gescheiterte
Teil-Lockdown jetzt im Herbst. Als die Erkältungssaison kam, war die große Politik wieder nicht vorbereitet. Sie glaubten
wohl, das Virus würde sich saisonal anders verhalten als die Erkältungsviren.
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir alle können einen Beitrag zur Beherrschung dieser Seuche leisten. Die Bekämp-
fung und damit gleichzeitig der Schutz eines jeden von uns, liegt in der Einhaltung der nun massiven Einschränkungen.
Wir müssen ganz generell unser soziales Verhalten untereinander verändern! Wir werden den nötigen Abstand einhalten
müssen, auf Hygiene achten müssen, Alltagsmasken tragen müssen und soziale Kontakte meiden müssen. Nur so
können wir die Infektionskette stoppen und die Kliniken vor Überlastungen schützen. Auch wenn wir Weihnachten und
Silvester nur sehr eingeschränkt feiern können, sollten wir mit dem Blick nach vorne gerichtet uns freuen, im nächsten
Jahr dies umso mehr und intensiver tun zu können. Daher achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgermeister
Elmar Himmel
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
2      Donnerstag, 17. Dezember 2020

                                                     NOTRUF TAF EL

                                                  (Großtiere)                                       Wasserversorgung
       Ärzte/Apotheken                            Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim,
                                                  An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350           Wasserversorgung Malsch
                                                                                                    Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530
Ärztlicher Notdienst                              Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.
                                                                                                    Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
- nur in dringenden Fällen -                      Um tel. Voranmeldung wird gebeten.                nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen
Ärztlicher Notfalldienst
Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8           Rufbereitschaft des                               Fleischkontrolle
Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli-          Veterinäramtes                                    Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch,
chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des         Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an      Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier-
folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret-        Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete-         und Fleischuntersuchung bei Haus- und
tungsleitstelle unter 116117.                     rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine         gewerblichen Schlachtungen durch.
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe-           Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet.        Urlaubs- und krankheitsbedingte
hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als                                                                 Vertretung:
Ergänzung zum Notfall-FAX                                                                           Herr Kohnert, Fleischkontrolleur
Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei                Defibrillatoren                          beim Landratsamt Karlsruhe,
per SMS an die 01522 1807110 sowie die                                                              Tel. 0163 8365674
Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-           Defibrillatoren sind an folgenden Stellen
hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per        öffentlich zugänglich:                            Gasversorgung Malsch-
SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom +            in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der
Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni-                                                             Durmersheim GmbH
                                                  Adlerstraße 50
ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.                                                             Störungsmeldestelle - Gas -
                                                  in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12        Stadtwerke Ettlingen
Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt-
bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr,      im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von           Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.     der Talstraße her)                                Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02
Anfragen für Sprechstunden und Hausbe-            Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an
suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).           der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber      EnBW Regionalzentrum
Rettungsdienst und Krankentransporte:             (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar   In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-
                                                                                                    Nordbaden
unter der europaweit einheitlichen Notruf-        Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.    Zentrale in Ettlingen        07243 180-0
nummer 112.                                       Die Bereitschaft wird über die normale Not-       Störungsmeldestelle - Strom
Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-            rufnummer 112 alarmiert.                          und Straßenbeleuchtung      0800 3629477
Baden, Rastatt, Karlsruhe)
Patienten, die außerhalb der Sprechstun-
                                                         Rettungsdienste                            Notfalltelefone für Kinder,
denzeiten eine augenärztliche Behandlung
benötigen, können zu den nachfolgenden                                                              Jugendliche und Frauen
Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum-          Notrufe                                           Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe
mer 01805 19292122 den Dienst habenden
                                                  Feuerwehr-Notruf              Telefon 112         Telefon 0721 842208
Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi                                                       Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)
                                                  Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110
13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr                                                               Telefon 0800 1110333
Kinderärztlicher Notfalldienst:
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern
                                                  Unfallrettung                                     Frauenhaus Beratung
                                                  Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über          Telefon 0721 849047
in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin-
derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi       die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.      Frauenhaus Karlsruhe
13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/                                                           Telefon 0721 567824
So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines       Personenbeförderung/                              Frauenhaus SkF Karlsruhe
Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).         Krankentransporte                                 Telefon 0721 824466
                                                  Bechler Lars              Tel. 07246 5333         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
Zahnärztlicher                                    mit Rollstuhlfahrdienst                           Frauen: Telefon 0721 859173
Bereitschaftsdienst                               Rollstuhl-Shuttle KA      Tel. 07246 9447477      Beratung und Schutz für Frauen und deren
Am Wochenende und an Feiertagen ist der           Krankentransporte         Tel. 19222              Kinder bei häuslicher Gewalt
zahnärztliche Notdienst telefonisch unter         BaSe Taxi-Ka GmbH         Tel. 07246 9433033      Telefon 0721 915022
0621 38000812 erreichbar. An Werktagen,
außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich                                                         Telefonseelsorge
im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter      Polizei
Tel. 0721 9744233 wenden.                         Polizeiposten Malsch                              Karlsruhe
                                                  Tel. 07246 1324                                   in ökumenischer Trägerschaft
Apotheken-Notdienst
- nur in dringenden Fällen -                      Polizeirevier Ettlingen                           Telefonseelsorge 0800 1110111
                                                  Tel. 07243 3200-312 oder -313                     rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222
Samstag, 19. Dezember 2020:                       Fax 07243 3200-350
Albtal-Apotheke Ettlingen, Schöllbronner
Straße 2, Telefon 07243 57800                                                                       Marienhaus Malsch
Tell-Apotheke Ötigheim,                                    Notfall-Telefone                         »Wohnen und Pflege
Rastatter Straße 10, Telefon 07222 22116
Sonntag, 20. Dezember 2020:
                                                            - nach Dienstschluss -                  im Alter«
Adler-Apotheke Schöllbronn,                                                                         Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Burbacher Straße 1, Telefon 07243 29514           Bauhof - für Notfälle                             Telefon 07246 708-0
Zay-Apotheke Rastatt, Richard-Wagner-                                                               Internet: www.marienhaus-malsch.de
Ring 30, Telefon 07222 22910                      Telefon 0152 57934236                             E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de
Tierärztlicher Notdienst                          Abwasseranlagen
Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist       Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch                       Hilfsdienste und
Samstag/Sonntag, 19./20.12.2020:                  Mirko Wenz - Büro                                        Beratungsstellen
(Kleintiere)                                      Telefon 07246 707-4530
                                                                                                           siehe im Anschluss an den
Tierarztpraxis Wahl, Kirchstraße 7,               nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle                          amtlichen Teil
Lichtenau, Telefon 07227 991111                   Telefon 07246 942263
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
                                                                                                         Donnerstag, 17. Dezember 2020   3

                                                               aktuell
                                                                      Tag und Ort nicht festgelegt werden müssen. Die gegebenenfalls
Aus dem Verwaltungsausschuss                                          weiteren Vorstellungen vor der Neuwahl im zweiten Wahlgang
                                                                      könnten in der Woche vom 21. Juni bis 25. Juni 2021 stattfinden.
Bürgermeisterwahl 2021 - Beratung und Empfehlung an den               Geplant ist von der Verwaltung bei Beschluss der Wahltermine
Gemeinderat: Festlegung der Wahltermine und des Endes der             wie vorgeschlagen, die Stelle am 26. März 2021 im Staatsanzeiger
Einreichungsfrist für Bewerbungen, Wahl der Mitglieder des            für Baden-Württemberg, am 27. März in den BNN und im BT sowie
Gemeindewahlausschusses und öffentliche Bewerbervorstel-              am 1. April 2021 im Amtsblatt der Gemeinde Malsch öffentlich
lungen                                                                auszuschreiben.                                               sf
Die Amtszeit von Bürgermeister Elmar Himmel endet mit Ablauf
seiner zweiten Legislaturperiode nach 16 Jahren am 31. Juli 2021.
Über die bevorstehende Bürgermeisterwahl beriet der Verwal-           Aus dem Gemeinderat
tungsausschuss.
Als Termin schlug Gemeindemitarbeiterin Sylvia Kühn Sonntag,          Jugend- und Familienzentrum sowie betreute Spielgruppe:
13. Juni 2021, vor. Sollte eine Neuwahl erforderlich werden, könnte   Jahresabrechnungen 2019, Haushaltspläne 2021, Stundener-
diese am Sonntag, 27. Juni, erfolgen.                                 höhung der Leitung des Familienzentrums, Stilllegung oder
Das Ende der Bewerbungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens          Schließung der betreuten Spielgruppe
auf den 27. Tag vor dem ersten Wahltag festgelegt werden. Die         Um die Zukunft der Zwergenstube in der Villa Federbach ging es
Einreichungsfrist für Neubewerbungen zu einer unter Umständen         im Gemeinderat. Obwohl die Nachfrage nach Betreuungsplätzen
notwendig werdenden Neuwahl darf frühestens am dritten Tag            für Kinder unter drei Jahren nach wie vor hoch und der Bedarf
nach dem Tag des ersten Wahlgangs enden.                              nicht gedeckt ist, hat sie immer weniger Zulauf. So wurden im
Vorgeschlagen wurde daher von der Verwaltung, den Ablauf der          Sommer noch vier Kinder betreut, derzeit sind es nur noch zwei.
Frist für die Einreichung der Bewerbungen auf Montag, 17. Mai         Außerdem hat die Leiterin der betreuten Spielgruppe gekündigt.
2021, 18 Uhr, festzulegen. Die Einreichungsfrist für Neubewer-        Diskutiert wurde im Gemeinderat, ob man die Zwergenstube still-
bungen für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl soll am
                                                                      legen sollte, mit der Aussicht, sie später wieder zu reaktivieren
Mittwoch, 16. Juni 2021, 18 Uhr, enden.
                                                                      oder ob sie komplett geschlossen werden sollte.
Ebenfalls vom Gemeinderat vorzunehmen ist die Wahl des
                                                                      Das Angebot besteht seit Januar 2019. Gründe für die geringe
Gemeindewahlausschusses, dem die Leitung der Bürgermeister-
                                                                      Nutzung sind wohl die Öffnungszeiten. So ist die Zwergenstube
wahl und die Ergebnisfeststellung obliegen.
                                                                      nur an drei Tagen pro Woche geöffnet und eignet sich für voll
Kraft Gesetz ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeinde-         Berufstätige weniger.
wahlausschusses, sofern der Bürgermeister sich nicht wieder
                                                                      Als es um die Kindergartenbedarfsplanung ging, hatten die
bewirbt. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürger-
                                                                      Gemeinderäte erklärt, dass die Spielgruppe mit ihren beschränkten
meister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern sowie
                                                                      Öffnungszeiten keine richtige Alternative zu Kita-Plätzen darstelle.
einer gleichen Anzahl von Vertretern. Ist der Bürgermeister ver-
                                                                      Nach der Bedarfsplanung fehlen im Kindergartenjahr 2020/21 in
hindert, übernehmen die ehrenamtlichen Stellvertreter ohne erneu-
                                                                      Malsch 13 Plätze in der Kleinkindbetreuung, bis 2023 wird von
te Wahl den Vorsitz.
                                                                      16 fehlenden Plätzen ausgegangen.
Diese Stellvertretung des Bürgermeistes gilt aber nicht bei einer
                                                                      In der Sitzung stimmten die Gemeinderäte für die vorübergehende
Kandidatur des amtierenden Bürgermeisters.
                                                                      Stilllegung der Zwergenstube und gegen die endgültige Schlie-
Da es zum jetzigen Zeitpunkt noch offen ist, ob Elmar Himmel als      ßung. Somit können die Räume für andere Zwecke genutzt werden.
amtierender Bürgermeister sich erneut zur Wahl stellt, ist vorsorg-   Außerdem muss bei einer Wiederinbetriebnahme keine neue
lich ein Vorsitzender und Stellvertreter aus den Wahlberechtigten     Betriebsgenehmigung beantragt werden.
und Gemeindebediensteten zu wählen.
                                                                      Auf die Möglichkeit der Betreuung über den Tageselternverein
Damit jede Fraktion vertreten ist, schlägt die Verwaltung vor, den    verwies Veronika Wehr-Schwander (SPD) und empfahl im kom-
Gemeindewahlausschuss mit vier Beisitzern und vier Stellvertre-       menden Jahr zu überprüfen, ob die Zwergenstube weiter betrieben
tern zu besetzen. Diese sollen von den Fraktionen vorgeschlagen       werden soll.
werden.
                                                                      Der Jahresabrechnung 2019 sowie den Haushaltsentwürfen 2021
Sollte sich Bürgermeister Elmar Himmel erneut bewerben, sind          stimmten die Gemeinderäte zu. Enthalten ist in dem Entwurf eine
ein Vorsitzender und Stellvertreter zu wählen. Deshalb wird für       Erhöhung der Stundenzahl der Leitung des Familienzentrums von
diesen Fall vorsorglich vorgeschlagen, den ersten Bürgermeister-      neun Stunden auf 20 Stunden in der Woche.
stellvertreter Werner Scherer als Vorsitzenden des Gemeinde-
wahlausschusses und den zweiten Bürgermeisterstellvertreter           So berichtete Leiterin Christina Rübenacker, dass die Einrichtung
Hermann Geiger als Stellvertreter des Vorsitzenden des Gemein-        in Corona-Zeiten stark genutzt wird. Viele junge Mütter würden
dewahlausschusses zu wählen.                                          anrufen, denen durch die Kontaktbeschränkungen der Austausch
                                                                      mit anderen fehlt. Zudem habe sich eine Frau wegen häuslicher
Öffentliche Bewerbervorstellungen sind auch zu Coronazeiten           Gewalt an sie gewandt.
unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften mit einem
Hygienekonzept zulässig. Dabei ist die Zahl der Besucher              Durch die Stundenaufstockung erhöht sich der Zuschussbedarf
begrenzt. Um einem größeren Interessentenkreis zu ermöglichen         von 14.500 Euro auf rund 36.000 Euro.
an den Vorstellungen teilzunehmen, werden derzeit zusätzliche         Der Gemeinderat stimmte für die Aufstockung. „Wir wollen, dass
Varianten und deren Kosten überprüft.                                 die Familien unterstützt werden“, erklärte Simon Rauch (CDU).
Bewerbervorstellungen bei der vergangenen Bürgermeisterwahl           Lob kam von Veronika Wehr-Schwander (SPD), die betonte, dass
fanden im Bürgerhaus Malsch, in der Freihofhalle Sulzbach, im         sie großes Vertrauen in die Institution habe.
Klosterhof Völkersbach und in der Waldenfelshalle Waldprechts-        Dietmar Backes (BfU/Grüne) erinnerte daran, dass junge Leute
weier statt.                                                          im Jugendhaus ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren
Vorgeschlagen wird von der Verwaltung, je eine öffentliche Bewer-     könnten. Dies sei „mehr als sinnvoll investierte Zeit“.
bervorstellung im Kernort Malsch sowie in den Ortsteilen Sulzbach,    „Es sind schwere Zeiten, auch ohne Pandemie“, erklärte Jahn
Völkersbach und Waldprechtsweier durchzuführen. Diese sollten         Beichel (Freie Wähler) und fügte hinzu: „Die Leute im Familien-
in der Woche vom 7. Juni bis 11. Juni 2021 stattfinden, wobei der     zentrum fangen sehr viel ab“.
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
4     Donnerstag, 17. Dezember 2020

Amtsblatt
Nr. 51 Donnerstag, 17.12.2020

Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

                                 Coronavirus – Aktuelle Informationen
Aufgrund der wieder exponentiell steigenden Infektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation
in den Krankenhäusern haben sich Bund und Länder auf weitgehende Maßnahmen verständigt, um eine
weitere Eskalation der Infektionen zu verhindern.
Die Lage ist sehr ernst. Wir haben einen Höchststand an Neuinfektionen und einen Höchststand an Verstorbenen.
Die Zahl der Neuansteckungen steigt wieder exponentiell. Das bedeutet, dass sich die tägliche Zahl der Neuan-
steckungen innerhalb weniger Tage verdoppelt. „Das Virus ist stärker denn je“, sagte Ministerpräsident Winfried
Kretschmann in seinem Pressestatement nach der Konferenz von Bund und Ländern zu weiteren Maßnahmen
gegen die Corona-Pandemie.
„Diese Woche ist die Zahl der Neuinfizierten hochgeschnellt. Es haben sich in Deutschland rund 140.000 Menschen
mit dem Virus angesteckt. Davon 20.000 in Baden-Württemberg. Allein gestern sind in Baden-Württemberg knapp
3.800 Neuinfizierte dazugekommen. Die 7-Tages-Inzidenz - die Zahl Neuinfizierter innerhalb einer Woche bezogen
auf 100.000 Menschen - steigt Tag für Tag: Sie liegt derzeit in Baden-Württemberg bei 187, und ist damit deutlich
über dem bundesweiten Durchschnitt“, machte Kretschmann den Ernst der Lage deutlich. Mit den erhöhten Infek-
tionszahlen stiegen auch die Todesfälle. Man sehe, dass jeden Tag immer mehr Menschen an und mit dem Virus
sterben.                          Lage in den Krankenhäusern spitzt sich zu
„Am Freitag sind in Deutschland fast 600 Menschen an das Virus verstorben. Ein trauriger Höchststand“, so Kretsch-
mann weiter. Auch die Situation an den Krankenhäusern spitze sich kritisch zu. „In Baden-Württemberg sind es
500 schwer kranke COVID-19-Patienten. So viele wie nie zuvor. Immer mehr Ärzte und Pflegekräfte stecken sich
selbst an.“
Mit dem sanften Lockdown seit Anfang November habe man es zwar geschafft, das exponentielle Wachstum
zunächst zu stoppen, es sei aber nicht gelungen, die Infektionszahlen wie gewünscht drastisch senken. Deshalb
müsse man jetzt einschneidende Maßnahmen ergreifen und das öffentliche Leben radikal herunterfahren, um die
Zahl der Neuinfektionen radikal herunterdrücken, erläuterte Kretschmann in seinem Statement.
Es sei wichtig, die Zahl der Neuansteckungen radikal herunterzudrücken, weil jeder zusätzlich Infizierte weitere
anstecken könne und so die Pandemie weiter treibe. Nur bei niedrigen Zahlen seien die Gesundheitsämter in der
Lage, die Kontakte nachzuverfolgen und die Infektionsketten zu brechen. „Ein kleines Feuer kann man schnell
löschen. Einen Flächenbrand dagegen nur sehr schwer“, machte Kretschmann deutlich.
Daher haben sich der Bund und die Länder gemeinsam entschieden, das Land radikal herunter zu fahren.
Ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar gelten zu den bereits bestehenden Regelungen in Baden-Württemberg
folgende weitere Einschränkungen:               Schulen und Kitas
Die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg werden vorzeitig schon am 16. Dezember geschlossen. Für Schü-
lerinnen und Schüler der Abschlussklassen wird Fernunterricht angeboten. Für Kindergarten-Kinder und Schüler
bis Klassen 7, deren Eltern an ihrem Arbeitsplatz unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben, die von
den Schulen respektive den Kita-Trägern organisiert wird. „Bitte verzichten Sie aber auf die Notbetreuung, wenn
das möglich ist - um die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren“, appellierte Ministerpräsident Kretschmann.
                                                  Einzelhandel
Der Einzelhandel muss ab dem 16. Dezember weitgehend schließen. Der Bund wird die betroffenen Unternehmen
mit unterschiedlichen Maßnahmen unterstützen. Dafür stockt der Bund die Überbrückungshilfe auf und schafft
Regeln für Teilabschreibungen, um mit den mit der Schließung verbundenen Wertverlust von Waren und anderen
Wirtschaftsgütern unbürokratisch und schnell möglich zu machen. Damit kann der Handel entstehende Wertverluste
unmittelbar verrechnen und steuermindernd absetzen. Details zu den Regelungen gibt der Bund zeitnah bekannt.
Nicht betroffen von der Schließung sind:
– Der Einzelhandel für Lebensmittel.
– Wochenmärkte für Lebensmittel und Direktvermarkter von Lebensmitteln (z.B. Hofläden).
– Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker.
– Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten.
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
                                                                                        Donnerstag, 17. Dezember 2020   5
– Banken und Poststellen.
– Reinigungen und Waschsalons.
– Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte.
– Der Weihnachtsbaumverkauf.
– Der Großhandel.
Die Lieferung und Abholung von Speisen bleiben weiter möglich. Der Konsum von alkoholischen Getränken im
öffentlichen Raum wird nun bundesweit untersagt - so wie es in Baden-Württemberg bereits gilt.
                                   Ausnahmen über Weihnachten eingeschränkt
Über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird es weiter Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangs-
beschränkungen für private Feiern geben. „Dadurch wollen wir sicherstellen, dass Weihnachten im engsten Kreis
gemeinsam gefeiert werden kann - und niemand an Weihnachten alleine sein muss“, erklärte Ministerpräsident
Kretschmann die Entscheidung. Die Ausnahmen werden aber aufgrund des dramatischen Infektionsgeschehens
angepasst. Möglich sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten
Familienkreis. Wenn also in Ihrem Hausstand fünf Personen wohnen, dürfen vier Gäste zu Ihnen kommen.
Der engste Familienkreis bedeutet:
– Angehörige desselben Haushaltes.
– Ehegatten.
– Unverheiratete Lebenspartner/innen und Partner/innen.
– Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.
– Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu.
– Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen für Familientreffen aufgehoben.
– Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnachten gilt weiter die Regelung von maximal fünf
  Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.
                                           Körpernahe Dienstleistungen
Die bisher geschlossenen körpernahen Dienstleistungen bleiben mit Ausnahme von medizinisch notwendigen
Behandlungen weiter geschlossen. Auch Frisöre müssen ab dem 16. Dezember schließen.
                                                      Silvester
Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangs-
beschränkungen gelten auch über den Jahreswechsel.
                                                   Gottesdienste
Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur noch unter folgenden Bedingungen
möglich:
– Mindestabstand von 1,5 Metern.
– Es gilt Maskenpflicht.
– Der Gemeindegesang ist untersagt.
„In den kommenden Tagen werden wir Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen, um zu geeigneten
Regelungen zu kommen“, kündigte Ministerpräsident Kretschmann an.
                                       Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren
Ministerpräsident Kretschmann forderte die Arbeitgeber auf, wo immer möglich Home-Office zu ermöglichen oder
vom 16.12.2020 bis 10.1.2021 ganz zu schließen. „Das Motto sollte sein: ‚Wir bleiben zuhause‘“, brachte Kretschmann
den Appell auf den Punkt. Arbeitgeber sind verpflichtet, in den Betrieben die Hygieneregeln aus der Corona-Ver-
ordnung umzusetzen. Auch sind sie gesetzlich gegenüber ihren Angestellten zur Fürsorge verpflichtet.
Um den bestmöglichen Schutz in den Alten- und Pflegeheimen zu ermöglichen, werden Testungen des Pflegeper-
sonals mehrmals pro Woche verpflichtend eingeführt - das gilt auch für das Personal von mobilen Pflegediensten.
„Wir appellieren eindringlich an Sie alle, bis zum 10. Januar auf jegliche Reisen zu verzichten - das gilt besonders
für touristische Reisen“, sagte Kretschmann. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss zehn Tagen
in Quarantäne gehen. Diese Quarantäne kann durch einen negativen Test, der frühestens am fünften Tag nach
der Einreise gemacht wurde, beendet werden.
Das Kabinett hat dem Beschluss von Bund und Ländern grundsätzlich zugestimmt. Am Montag behandelt der
Landtag die Beschlüsse in einer Sondersitzung. Die Details und genauen Auslegungen der Regelungen werden
nun schnellstmöglich in den zuständigen Fachressorts ausgearbeitet.
Sobald weitere Details feststehen, werden wir Sie natürlich im gewohnten Umfang hier auf Baden-Württemberg.de
darüber informieren und auch zeitnah wieder ein FAQ zu dem Thema bereitstellen.
Am 5. Januar 2021 werden sich die Länderchefs erneut mit der Kanzlerin beraten, um Maßnahmen ab den 11.
Januar 2021 zu beschließen. „Aber eines kann ich schon heute sagen: Wenn die Zahlen bis dahin nicht deutlich
runtergehen, brauchen wir auch danach drastische Einschränkungen“, so Kretschmann abschließend.

 Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektions-
 schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
 Die Änderungen treten am Mittwoch, den 16. Dezember 2020 in Kraft. Die komplette Verordnung, einen
 Überblick über die Regelungen und viele wesentlichen Fragen und Antworten können unter folgendem
 Link aufgerufen werden:
 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-
 des-landes-baden-wuerttemberg/
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
6     Donnerstag, 17. Dezember 2020

    Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 16. Dezember bis 10. Januar
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
                                                                                                    Donnerstag, 17. Dezember 2020   7
                                                       Bürgermeister

  Absage des Neujahrsempfangs 2021 und der damit verbundenen Verleihung
  des Ehrenamtspreises
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  seit 15 Jahren habe ich Sie in der Vorweihnachtszeit zum Neujahrsempfang der Gemeinde Malsch des dar-
  auffolgenden Jahres einladen dürfen. Ein Abend, an dem ich gemeinsam mit Ihnen das zurückliegende Jahr
  Revue passieren lassen habe und einen Blick auf die Vorhaben und Pläne im neuen Jahr werfen konnte. Ein
  Abend, an dem ich viele nette Gespräche mit Ihnen führen durfte und gemeinsam mit Ihnen auf das kommende
  Jahr angestoßen habe.
  Doch in diesem Jahr ist so einiges anders als bisher gewohnt. Das erste Mal während meiner Amtszeit muss
  ich Ihnen schweren Herzens mitteilen, dass der Neujahrsempfang 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
  nicht stattfinden wird. Somit wird auch die Verleihung des Ehrenamtspreises für Mitbürgerinnen und Mit-
  bürger für außerordentliches bürgerschaftliches Engagement in unserer Gemeinde nicht erfolgen.
  Ich denke, Sie haben Verständnis für diese Entscheidung und hoffe, dass wir den Neujahrsempfang im Jahr
  2022 wieder durchführen können. Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen, bleiben Sie gesund.
  Mit freundlichen Grüßen
  Elmar Himmel, Bürgermeister

                         Rathaus                                    Unsere Glückwünsche
                                                                    Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit-
                                                                    bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen
Wir bitten um Beachtung!                                            Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.
Der Bund und die Länder haben gemeinsam entschieden, das            MALSCH:
öffentliche Leben gänzlich herunterzufahren, um die persönlichen
                                                                    18.12.2020 Frau Christa Fuhrmann
Kontakte zu reduzieren und damit auch die Zahl der Neuinfektionen
                                                                               zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres
drastisch zu senken. Das hat auch Auswirkungen auf die Kon-
taktaufnahme mit der öffentlichen Verwaltung. Um die Handlungs-     19.12.2020 Frau Eva-Maria Körber
fähigkeit unserer Verwaltung zu gewährleisten, werden das Rat-                 zur Vollendung ihres 90. Lebensjahres
haus sowie die Ortsverwaltungen ab dem 21.12.2020 bis
einschließlich 8.1.2021 geschlossen.                                21.12.2020 Frau Else Sterk
                                                                               zur Vollendung ihres 100. Lebensjahres
In dringenden Erfordernissen erreichen Sie uns:
                                                                    21.12.2020 Herrn Ahmet Sahin
vom 21.12. bis 23.12.       8 - 12 Uhr                                         zur Vollendung seines 85. Lebensjahres
vom 28.12. bis 30.12.       8 - 12 Uhr
vom 04.01. bis 05.01.       8 - 12 Uhr                              Hinweis der Gemeinde:
vom 07.01. bis 08.01.       8 - 12 Uhr                              Wir bitten die Gratulanten aufgrund der dynamischen Verbreitung
Einwohnermeldeamt                     Tel. 07246 707-103            des Coronavirus in Baden-Württemberg, den direkten Kontakt mit
Friedhofswesen                        Tel. 07246 707-108            den Jubilaren zu vermeiden und die Glückwünsche über Telefon,
                                                                    Brief oder digital zu übermitteln.
Standesamt                            Tel. 07246 707-112
Wahlamt zum Zwecke der
Bescheinigung eines Wahlrechts Tel. 07246 707-210
Für sonstige unaufschiebbare Anliegen wählen Sie bitte 07246
707-121.
                                                                                     Planen und Bauen
Wir bitten um Verständnis, dass diese Telefonnummern nur
für begründete Notfälle eingerichtet sind.
Für aufschiebbare Angelegenheiten sind wir ab Montag, den           Öffentliche Bekanntmachung
11.1.2021, nach vorheriger Terminvereinbarung weiterhin im coro-
nabedingten Sonderbetrieb wieder für Sie erreichbar.                Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Waldprechtswei-
                                                                    er“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Bauge-
Kontaktstellen und telefonische Hotlines zum Thema Corona:          setzbuch (BauGB).
Corona-Hotline Stadt und Landkreis Karlsruhe:                       Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat
Telefon 0721 133 33 33                                              der Gemeinde Malsch am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung
Hotline Gesundheitsamt Karlsruhe                                    beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Orts-
Telefon 0721 936 99 455                                             mitte Waldprechtsweier“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
(beide Nummern stehen als Sprachdialogsystem rund um die Uhr        BauGB aufzustellen.
zur Verfügung)                                                      Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umwelt-
Landesgesundheitsamt:                                               bericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
Montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr                          BauGB, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar
Telefon 0711 904-39555                                              sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Weitere Informationen erhalten Sie unter:                           Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Gleichzeitig wird beschlossen,
www.corona.karlsruhe.de                                             für den Geltungsbereich des Bebauungsplans örtliche Bauvor-
                                                                    schriften zu erlassen.
Ergänzend verweisen wir auf die Notruftafel im Gemeindeanzeiger
Seite 2.                                                            Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
                                                                    bekannt gemacht.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen fro-        Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem
he Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2021.                Übersichtsplan in der Fassung vom 20.11.2020, der Bestandteil
Ihre Gemeindeverwaltung                                             des Beschlusses ist.
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
8   Donnerstag, 17. Dezember 2020

                                    Bebauungsplan
                                    Ortsmitte Waldprechtsweier
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
                                                                                                           Donnerstag, 17. Dezember 2020   9
Planerfordernis:                                                              sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher
Der Schwerpunkt für eine städtebauliche Entwicklung in Wald-                  ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre
prechtsweier liegt im Bereich zwischen Rathaus und den ehema-                 nicht berührt.
ligen Mühlen, entlang der Talstraße. Für die BewohnerInnen von            (3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Verän-
Malsch und vor allem Waldprechtsweier ist der Bereich an der                  derungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn kei-
Talstraße der historische, kulturelle und städtebauliche Mittelpunkt          ne überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die
von Waldprechtsweier. Hier befinden sich viele ortsbildprägende               Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde
Gebäude, die teilweise auch unter Denkmalschutz stehen. Die                   im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Wohndichte ist aufgrund der historischen Struktur hoch, private                                  § 4 Inkrafttreten
Grünflächen sind wenn, dann nur im rückwärtigen Bereich zu fin-
den. Auch im öffentlichen Raum fehlt es an grüner Infrastruktur.          Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit
Die früher hier ansässigen kleinteiligen Geschäfte gibt es nicht          der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( § 16 Abs. 2 BauGB).
mehr, teilweise stehen die Räume leer, was sich negativ auf das                                 § 5 Geltungsdauer
Ortsbild auswirkt. In der Ortsmitte liegen das historische, im (Neu)      Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB
Renaissancestil erbaute Rathaus, die Alte Schule (heute in pri-           maßgebend.
vatem Besitz) und die Michaelskapelle, die heute für kulturelle
Zwecke - wie Veranstaltungen, Feiern, Vereinstreffen, etc. - genutzt      Malsch, den 17.12.2020
werden kann. Vor der Kapelle befindet sich ein kleiner Dorfplatz,         Elmar Himmel, Bürgermeister
auf dem z.B. das Dorfplatzfest gefeiert wird. Durch die Ortsmitte
verläuft, mit der als Kreisstraße klassifizierten Talstraße, die Haupt-   Öffentliche Bekanntmachung
erschließung des Ortsteils. Eine weitere Kreisstraße, die Lange
Straße, trifft direkt vor dem Rathaus mit der Talstraße zusammen.         Aufstellung des Bebauungsplans „Rathaus-Quartier“ im
Ein Großteil der Ortsmitte wird so vom Verkehr der zwei Kreisstraßen      beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch
dominiert, es fehlt an Aufenthaltscharakter und Sicherheit für alle       (BauGB).
Verkehrsteilnehmer. In der Ortsmitte von Waldprechtsweier ist             Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat
Bau- bzw. Nutzflächenpotenzial vorhanden. Einige Gebäude ste-             der Gemeinde Malsch am 15.12.2020 in öffentlicher Sitzung
hen leer bzw. sind untergenutzt, oftmals handelt es sich um auf-          beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Rat-
gegebene gewerbliche Nutzungen. Der Leerstand und der damit               haus-Quartier“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
oft einhergehende, schlechte Bauzustand werten das Ortsbild in            aufzustellen.
diesem wichtigen Bereich ab. Darüber hinaus gibt es Baulücken,
untergenutzte Flächen und rückwärtige Grundstücksbereiche,                Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umwelt-
die ohne zusätzliche Erschließung über das vordere Grundstück             bericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
erschlossen werden könnten.                                               BauGB, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar
                                                                          sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Durch den BP Ortsmitte Waldprechtsweier soll eine geordnete,              Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Gleichzeitig wird beschlossen,
behutsame Nachverdichtung in diesem städtebaulichen Mittel-               für den Geltungsbereich des Bebauungsplans örtliche Bauvor-
punkt des Ortes ermöglicht werden. Gleichzeitig soll der Bestand          schriften zu erlassen.
gesichert und unerwünschten baulichen Entwicklungen entge-
gengewirkt werden.                                                        Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
                                                                          bekannt gemacht.
Malsch, den 17.12.2020
                                                                          Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem
Elmar Himmel, Bürgermeister                                               Übersichtsplan in der Fassung vom 7.12.2020, der Bestandteil
                                                                          des Beschlusses ist.

Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des beab-
sichtigten Bebauungsplanes „Ortsmitte Waldprechtsweier“
Auf Grund von § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 4 Gemein-
deordnung für Baden-Württemberg (GemO), alle in der jeweils
gültigen Fassung hat der Gemeinderat Malsch am 15.12.2020 in
öffentlicher Sitzung folgende Veränderungssperre als Satzung
beschlossen:
            § 1 Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des beabsichtigten
Bebauungsplanes „Ortsmitte Waldprechtsweier“ wird eine Ver-
änderungssperre angeordnet.
  § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist
    durch die jeweiligen Grenzen des räumlichen Geltungsberei-
    ches des beabsichtigten Bebauungsplanes „Ortsmitte Wald-
    prechtsweier“ begrenzt.
(2) Alle innerhalb des beabsichtigten Bebauungsplanes nach (1)
    liegenden Grundstücke lt. Lageplan vom 20.11.2020 werden
    von dieser Veränderungssperre erfasst.
(3) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre
    ist der Übersichtsplan vom 20.11.2020 maßgebend.
   § 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dür-
    fen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
    bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Verände-
    rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Ver-
    änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei-                Planerfordernis:
    genpflichtig ist, vorgenommen werden.                                 Öffentliche Einrichtungen wurden seit jeher versucht an zentralen
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre            Punkten einer Gemeinde zu bündeln. Daher befindet sich neben
    baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen               dem Rathaus auch die Kath. Kirche, der Polizeiposten und die
    die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kennt-                Johann-Peter-Hebel Schule. Diese Einrichtungen dienen dem
    nis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten        Gemeindebedarf. Für eine innerörtliche Weiterentwicklung mit
    der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,                  solcher Art von Einrichtungen des Gemeindebedarfs fehlt es vie-
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 51 108. Jahrgang 17.12.2020 - Gemeinde Malsch
Nummer 51
10     Donnerstag, 17. Dezember 2020

lerorts an der Verfügbarkeit von Flächen, so auch in diesem           Streupflicht auf den Friedhöfen
Bereich.
                                                                      Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass für den Streudienst
Die Gemeinde Malsch hat in der Vergangenheit bereits zu diesem        auf den Friedhöfen in Malsch und den Ortsteilen folgende Rege-
Zweck die Gebäude Römerstr. 4 und 10 sowie die Hauptstr. 75           lungen gelten:
erworben. Um Entwicklungen des Gemeindebedarfs zu fördern,
soll der Bebauungsplan „Rathaus-Quartier“ aufgestellt werden.         Auf dem Friedhof Malsch werden bei Schneefall und Glätte die
                                                                      Hauptwege geräumt und an Tagen, an denen eine Beerdigung
Malsch, den 17.12.2020                                                oder eine Trauerfeier stattfindet, zusätzlich die Wege von der Lei-
Elmar Himmel, Bürgermeister                                           chenhalle bis zur Begräbnisstätte.
                                                                      Nur in besonderen Fällen
Öffentliche Bekanntmachung                                            Auf den Friedhöfen Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des beab-          werden bei Schnee und Glätte an Tagen, an denen eine Beerdi-
sichtigten Bebauungsplanes „Rathaus-Quartier“                         gung oder Trauerfeier stattfindet, die Wege von der Leichenhalle
                                                                      bis zur Begräbnisstätte geräumt. An den übrigen Tagen mit Schnee
Auf Grund von § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 4 Gemein-         und Glätte erfolgt keine Räumung der Friedhofswege.
deordnung für Baden-Württemberg (GemO), alle in der jeweils
gültigen Fassung hat der Gemeinderat Malsch am 15.12.2020 in          Sicherheit geht vor
öffentlicher Sitzung folgende Veränderungssperre als Satzung          Darüber hinaus kann kein Winterdienst auf den Friedhöfen
beschlossen:                                                          erfolgen.
             § 1 Anordnung der Veränderungssperre                     Die mit Rechtsstreitigkeiten befassten Gerichte und die Kommu-
Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des beabsichtigten       nalversicherungen gehen davon aus, dass in ländlichen Ortschaf-
Bebauungsplanes „Rathaus-Quartier“ wird eine Veränderungs-            ten grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, auf Friedhofswegen
sperre angeordnet.                                                    Streumaßnahmen durchzuführen. Die Friedhofsverwaltung bittet
                                                                      deshalb die Friedhofsbesucher, an Tagen mit Schneefall und Glätte
  § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre               eigenverantwortlich zu prüfen, ob der Besuch des Friedhofs an
(1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist          solchen Tagen mit erhöhter Rutschgefahr aus Sicherheitsgründen
     durch die jeweiligen Grenzen des räumlichen Geltungsberei-       nicht verschoben werden sollte.
     ches des beabsichtigten Bebauungsplanes „Rathaus-Quar-
     tier“ begrenzt.
                                                                      Friedhof Malsch
(2) Alle innerhalb des beabsichtigten Bebauungsplanes nach (1)
     liegenden Grundstücke lt. Lageplan vom 7.12.2020 werden          Schließen der Brunnen
     von dieser Veränderungssperre erfasst.                           Bis zum 30.11.2020 wurden alle Brunnen auf dem Friedhof Malsch
(3) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre         außer Betrieb genommen. Die WC-Anlagen bleiben geöffnet.
     ist der Übersichtsplan vom 07.12.2020 maßgebend.
    § 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dür-
                                                                               Freiwillige Feuerwehr Malsch
     fen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder                       Freiwillige Feuerwehr Malsch
     bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernden Verände-                     Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit
     rungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Ver-                    auch im Internet unter www.ff-malsch.de.
     änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzei-
     genpflichtig ist, vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre                              Forstverwaltung
     baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen
     die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kennt-
     nis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten   Schlagraumversteigerung
     der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen,             Sehr geehrte Brennholzkunden,
     sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher
     ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre             aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung können wir die für den
     nicht berührt.                                                   kommenden Samstag geplanten Brennholzversteigerungen nicht
                                                                      durchführen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sobald als möglich
(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Verän-            werden wir die Versteigerungen nachholen.
     derungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn kei-
     ne überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die        Forstverwaltung Malsch
     Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde
     im Einvernehmen mit der Gemeinde.
                          § 4 Inkrafttreten                                       Grundbucheinsichtsstelle
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit
der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft ( § 16 Abs. 2 BauGB).        Grundbucheinsichtsstelle
                         § 5 Geltungsdauer
                                                                      Wir weisen darauf hin, dass die Grundbucheinsichtstelle im Rat-
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB           haus Malsch vom 21.12.2020 bis 8.1.2021 nicht besetzt ist. In
maßgebend.                                                            dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt
Malsch, den 17.12.2020                                                Maulbronn, Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn, Tel. 07043
Elmar Himmel, Bürgermeister                                           9578-0, Fax 07043 9578-199, E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.
                                                                      justiz.bwl.de

                 Friedhofsverwaltung                                                Haupt- und Personalamt
                                                                      Partnerschaften informieren
Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat-                              Ausland erleben! Stipendien und Fördermöglichkeiten für
tungszeit und Auswahl der Grabplätze                                  Jugendliche/Nov. 2020
Frau Stolz, Telefon 07246 707-108                                     Unter diesem Titel bietet das Institut für Europäische Partnerschaf-
                                                                      ten und internationale Zusammenarbeit (IPZ) eine ausführliche
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung :                                Zusammenfassung an Informationen an. Interessenten können
Montag bis Freitag       von 8.00 - 12.00 Uhr                         das telefonisch bei Herrn Zimmermann (Tel. 6734) nachfragen
Donnerstag               von 15.00 - 18.00 Uhr                        und bekommen diese Datei dann per Mail zugeschickt.
Nummer 51
                                                                                                       Donnerstag, 17. Dezember 2020   11
Stellenausschreibung                                                                      Liegenschaften
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit-
punkt einen vollbeschäftigten
Sekretär (m/w/d) für den Fachbereich
                                                                      Kegelbahn Freihof Sulzbach
Gremien, Sicherheit und Bürgerservice                                 Die Kegelbahn im Freihof Sulzbach bleibt weiterhin aufgrund des
Ihre Aufgaben:                                                        steigenden Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit Corona
                                                                      bis auf weiteres geschlossen, wir bitten um Verständnis. Sobald
– eigenverantwortliche Organisation des Sekretariats des Fach-        eine Öffnung wieder möglich ist, werden wir dies bekanntgeben.
  bereichsleiters (Korrespondenz, Terminführung, Post- und E-
  Mail-Bearbeitung, Ablage und Aktenführung)
– allgemeine administrative und projektbezogene Aufgaben                                       Meldeamt
– selbstständiges Erarbeiten und Überarbeiten von Texten im
  Rahmen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit
– Vor- und Nachbereitung von Besprechungen
                                                                      Abholung von Reisepässen und
– Vertretung für das Vorzimmer des Bürgermeisters
                                                                      Personalausweisen
– Vertretung für die Geschäftsstelle des Gemeinderates                Alle bis zum 23.11.2020 beantragten Reisepässe und bis zum
                                                                      23.11.2020 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und
Ihr Profil:                                                           können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der
– eine abgeschlossene Ausbildung in der Bürokommunikation/            jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.
  im Büromanagement                                                   Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
– oder eine vergleichbare Berufsausbildung
– sicherer Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Pro-
  grammen                                                                            Ordnungsamt Malsch
– gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
– Bürgerfreundlichkeit sowie Diskretion                               Malscher Wochenmarkt
– schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wech-          Zur Information:
  selnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung          Am 24.12. und am 31.12.2020 findet der Wochenmarkt statt.
– gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift                         Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags
– Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit                             von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt-
Unser Angebot:                                                        geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00
                                                                      Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen
– eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD sowie die üblichen         werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich
  Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes                          abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.
– ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet in einem          Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges An-
  engagierten und motivierten Team                                    gebot an:
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 10. Januar      ● eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen
2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer           und Blumen
                                                                      ● Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit
Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Haupt-
straße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateian-
hängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.                          Honig oder Propolis
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Herrn Reiter, Fach-       ● reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen, Gewürzen der Fa. Wela
bereichsleiter Gremien, Sicherheit und Bürgerservice unter Tel.       ● Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, An-
07246 707-216.                                                          tipasti, Öle, getrocknete Früchte, selbstgemachte Brotaufstriche
Tarifrechtliche Auskünfte erteilen Frau Laub oder Frau Lutz, Per-     ● versch. Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei
sonalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -202.           Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort
                                                                      von Malsch.
                                                                      Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf die Hinweise über den
Stellenausschreibung                                                  Umgang mit dem Coronavirus.
Wir suchen für unsere Kita Villa Feder-
bach zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Erzieher (m/w/d)                                                                      Straßenverkehrsamt
in Vollzeit
Unsere kommunale Kindertagesstätte Villa Federbach befindet
sich in einem neu erstellten Gebäude, in dem auch ein Jugend-         Fahrbahndeckenerneuerung im Kreuzungs-
und Familienzentrum eingerichtet ist. Die 6-gruppige Kinderta-        bereich B 3 / K 3737 bei Muggensturm
gesstätte besteht jeweils aus 4 Kindergartengruppen mit verlän-
gerten Öffnungszeiten bzw. Ganztagesbetreuung und 2 Krippen-          Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird die Fahr-
gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren.                      bahndecke im Kreuzungsbereich der B 3 / K 3737 bei Muggen-
                                                                      sturm erneuert. Sofern keine unerwarteten Schwierigkeiten auf-
Es erwartet Sie jeweils ein aufgeschlossenes und kooperatives         treten und die Witterungsverhältnisse es erlauben, ist die
Team. Das Team wünscht sich jeweils neue Teammitglieder, die:         Fertigstellung in der Woche vom 14. bis 20. Dezember 2020 (51.
– Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team haben                    Kalenderwoche) vorgesehen. Die Baukosten belaufen sich auf
– motiviert und verantwortungsbewusst sind                            rund. 640.000 Euro und werden vom Bund getragen.
– eigenständig und mit Einsatzfreude arbeiten.                        Wegen starker Spurrillen im Kreuzungsbereich wurde aus Gründen
                                                                      der Verkehrssicherheit schon im Juli 2020 die Geschwindigkeit
Wir bieten Ihnen:                                                     in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h reduziert. Motorradfahrer
– eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit                  dürfen seither nicht mehr von der B 3 in die K 3737 abbiegen.
– tarifgerechtes Entgelt nach den Tarifvertrag für den Öffentlichen   Die bereits erfolgte Baugrunderkundung zeigte außerdem, dass
                                                                      sich auch der Fahrbahnaufbau in sehr schlechtem Zustand befin-
  Dienst.                                                             det. Daher muss der Asphaltaufbau komplett entfernt, die darun-
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 20. Dezem-      terliegende Schottertragschicht ergänzend profiliert und die obe-
ber 2020 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse-       ren 20 Zentimeter mit Zement verfestigt werden. Darauf erfolgt
rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung,            ein Regelaufbau in Asphaltbauweise bestehend aus 18 Zentimeter
Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei           Asphalttragschicht, acht Zentimeter Asphaltbinder und vier Zen-
Dateianhängen in .pdf-Format) bewerbung@malsch.de.                    timeter Asphaltdecke.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei Frau Laub oder Frau       Die Fahrbahndeckenerneuerung wird in mehreren Phasen abge-
Lutz, Personalabteilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-203 bzw. -      wickelt. Vom 19. Oktober bis 20. November 2020 ist zunächst die
202.                                                                  Instandsetzung der Südwestseite des Knotenpunktes vorgesehen.
Nummer 51
12     Donnerstag, 17. Dezember 2020

Hierzu wird der überörtliche Verkehr in Richtung Süden bereits         Dabei sollen auch Anregungen und Verbesserungsvorschläge
an der L 566 auf die B 36 ausgeleitet. Der Verkehr Richtung Mug-       der Anwohner berücksichtigt werden. Ziel ist es in einem fairen
gensturm wird auf der B 3 Richtung Süden aufrechterhalten. Aus         Miteinander, unter Berücksichtigung und Abwägung der Interes-
Muggensturm kommend kann in dieser Bauphase lediglich Rich-            sen aller Verkehrsteilnehmenden die bestmögliche Regelung für
tung Norden auf die B 3 eingebogen werden. Aus Süden kommend           alle Betroffenen zu finden und gleichzeitig die rechtlich zwingenden
bleibt Muggensturm über die B 462 und L 67 erreichbar. Der             Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
übrige Verkehr in nördliche Richtung wird ebenfalls über die B         Fahrzeuge welche nicht ordnungsgemäß geparkt sind, werden
36 und L 566 umgeleitet.                                               zunächst mit einer gelben Karte versehen, damit die Fahrer über
Im Anschluss bis voraussichtlich Mitte Dezember 2020 erfolgt die       ihr Fehlverhalten sensibilisiert werden. Nach einer Übergangsfrist
Instandsetzung der Nordostseite des Knotenpunktes. Die Umlei-          werden in den Musterstraßen kostenpflichtige Verwarnungen aus-
tung des überörtlichen Verkehrs Richtung Süden auf die B 36 mit        gesprochen.
Ausleitung an der L 566 bleibt bestehen. In Fahrtrichtung Süden        Unabhängig von dieser Aktion fordern wir jetzt schon alle Auto-
ist Muggensturm ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über die B 3            fahrer auf, dass sie ihr eigenes Parkverhalten an die rechtlichen
erreichbar. Hier erfolgt die Umleitung nun auch über die L 566         Vorgaben anpassen, insbesondere das unzulässige Gehwegpar-
auf die B 36 bis zur K 3737. Aus Süden kommend ist die Zufahrt         ken zu unterlassen.
auf der B3 bis zum Knotenpunkt möglich, dort kann auch wieder          Zusätzlich ist auch darauf zu achten, dass Gehwege von Seiten
in Richtung Bietigheim und in Richtung Muggensturm abgebogen           der Anlieger nicht eingeengt werden. Das bedeutet, dass Hecken
werden. Ebenfalls möglich ist die direkte Verbindung zwischen          und Ablagerungen nicht behindernd in den Gehweg hineinragen
Muggensturm und Bietigheim auf der K 3737.Von Bietigheim und           dürfen.
Muggensturm aus ist das Abbiegen auf die B 3 jedoch nur in Rich-
tung Süden möglich.                                                    Lassen Sie uns gemeinsam bei diesem wichtigen Thema eine
                                                                       gute Lösung für Malsch und seine Bürgerinnen und Bürger finden.
Da sich die Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe zu der bereits           Für Fragen stehen Ihnen im Fachbereich Gremien, Sicherheit und
laufenden Fahrbahndeckenmaßnahme im Zuge der L 67 bei Mug-             Bürgerservice Frau Günther (Tel. 07246 707-125) von der örtlichen
gensturm befindet, muss auch diese Umleitungsbeschilderung             Straßenverkehrsbehörde oder der Fachbereichsleiter Herr Reiter
angepasst werden.                                                      (Tel. 07246 707-216) gerne zur Verfügung.
Es muss mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden.
Auch wird die Änderung der Verkehrsführung im Zusammenhang
mit der Baumaßnahme an der L 67 Auswirkungen auf die Ver-
kehrssituation haben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet                 Sozial- und Gesundheitswesen
daher die Verkehrsteilnehmer für die Belastungen und Behinde-
rungen um Verständnis.
                                                                       Sprechstunden der Krankenkassen
Weitere Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich
im Internet unter www.vm.baden-wuerttemberg.de, www.baustel-           Debeka
len-bw.de.                                                             Ansprechpartner: Klaus Weiler (Telefon 07242 933321)
Die Verkehrslage in Baden-Württemberg - jederzeit und immer
aktuell mit der „VerkehrsInfo BW“-App der Straßenverkehrszentrale      Pflegestützpunkte Landkreis Karlsruhe
Baden-Württemberg. Weitere Informationen zum Thema Verkehr
und den Link zum kostenlosen Download finden Sie unter                 Standort Ettlingen
https://www.svz-bw.de.                                                 Die Pflegestützpunkte Landkreis
                                                                       Karlsruhe stehen für Auskunft und
                                                                       Beratung zu allen Fragen rund um
Gehwegparken in Malsch                                                 Alter und Pflege zur Verfügung -
Die rechtliche Grundlage ist ganz klar: „Nach der Straßenver-          kostenlos, unabhängig und neutral.
kehrsordnung ist das Parken auf Gehwegen verboten, wenn es             Die Beratungen finden derzeit
nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen ausnahmsweise            telefonisch statt. In Einzelfällen
erlaubt wird“.                                                         sind auch persönliche Termine nach telefonischer Voranmeldung
Deshalb haben sich alle Fraktionen im Gemeinderat mit einer            unter Einhaltung der gebotenen Hygieneregeln mit Einzelpersonen
gemeinsamen Resolution dafür ausgesprochen, dass das Par-              am Hauptstandort in Ettlingen oder im Rathaus Malsch (1. und 3.
ken in Malsch auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung                 Montagvormittag im Monat) möglich.
geregelt werden muss. Neben dem Interesse an gesetzmäßi-               Die Pflegestützpunkte sind feste Ansprechpartner in der Versor-
gen Abstellflächen, muss auch der fließende Verkehr funktio-           gung bei beginnender Hilfsbedürftigkeit bis hin zu Pflegebedürf-
nieren. Besonders wichtig ist dabei auch eine Durchfahrbarkeit         tigkeit. Die Mitarbeiterinnen leisten Unterstützung in der Auswahl
für Rettungsfahrzeuge.                                                 und Organisation passender Hilfsangebote sowie deren Finan-
Gehwegparken ist im Hauptort Malsch und in den Ortsteilen vie-         zierung durch die Beantragung der Leistungen von den Kranken-
lerorts zur Gewohnheit geworden. Durch das Gehwegparken wird           und Pflegekassen.
die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden gefährdet         Der Pflegestützpunkt Standort Ettlingen ist per Telefon (0721
und unnötig eingeschränkt. Häufig sind zugeparkte Gehwege nur          93671240) und Email (pflegestuetzpunkt.ettlingen@landratsamt-
eingeschränkt für Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder           karlsruhe.de) erreichbar. Die Sprechzeiten sind Montag bis Don-
Rollatoren nutzbar. Gehwege sind nicht nur auch Schulwege, son-        nerstag 9.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr, Don-
dern Kinder müssen bis zu einem Alter von acht Jahren mit dem          nerstag 13.30 bis 18.00 Uhr sowie Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr.
Fahrrad den Gehweg benutzen.
Gehwege sind Schutzräume und sind deshalb von anderen Nut-
zungen freizuhalten. Es gibt also viele gute Gründe, nicht auf Geh-               Kommunale Notfallplanung
wegen zu parken.
Wie in anderen Städten und Kommunen bereits geschehen,
soll auch in der Gemeinde Malsch das Parken auf Gehwegen               Corona-Warn-App des Robert-Koch-
nicht mehr länger geduldet werden.                                     Institutes in Zusammenarbeit mit der
Um dem Ziel einer geordneten Parkierung im öffentlichen Ver-
kehrsraum im Rahmen einer guten Interessensabwägung aller
                                                                       Bundesregierung
Verkehrsteilnehmer nahe zu kommen, sollen zunächst in drei             DIE CORONA-WARN-APP:
Musterstraßen Erfahrungswerte gesammelt werden. Dazu sind
folgende Straßen vorgesehen:                                           GEMEINSAM CORONA BEKÄMPFEN
– Bahnhofstraße                                                        Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten
– Adolf-Kolping-Straße                                                 schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warn-
– Sézanner Straße Nord                                                 system. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich
                                                                       Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und
Mit zunächst mobilen Straßenschildern für Parkverbote und gelben       unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen
temporären Fahrbahnmarkierungen für Parkflächen wird in diesen         noch unseren Standort.
Straßen ab Anfang Oktober eine Sensibilisierung der Autofahrer
stattfinden und sollen Erkenntnisse für eine zielgerichtete Beschil-   WARUM IST DIE APP SO WICHTIG?
derung gesammelt werden.                                               Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen.
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