40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch

 
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40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
www.waldenbuch.de

   Die Stadt mit Schokoladenseiten                                            Freitag, 08. Oktober 2021
                                                                 Diese Ausgabe erscheint auch online        40
S T A D T N AC HR IC H T EN

                                                                                   SEEBRÜCKE
                                                                                   SCHAFFT SICHERE HÄFEN!

                                 Diese Woche im Überblick

                              Bekanntmachungen         Y 2
                                                    Seite
                                                 Seite        Kirchliche Nachrichten             Seite 26

                              Notdienste               Y 7
                                                    Seite
                                                 Seite        Vereinsnachrichten                 Seite 31

                              Veranstaltungen     SeiteY 10
                                                 Seite        Parteien                          Seite 39
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
2               STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                   Nummer 40
                                                                                                     Freitag, 08. Oktober 2021

                                                                 (2) Im Stadtteil Kalkofen dürfen die Verkaufsstellen aus An-
       Amtliche Bekanntmachungen                                     lass des Mittsommers am 26. Juni 2022 von 12:00 bis
                                                                     17:00 Uhr geöffnet sein.
                                                                                              §2
Sanierungsgebiet                                                                  Schutz der Arbeitnehmer
“Erweiterter Altstadtkern”                                       Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes
                                                                 über die Ladenöffnung zu beachten.
- Beratungsgespräche zu privaten Sanierungsmaßnahmen                                          §3
Am 24.09.2019 hat der Gemeinderat die förmliche Festle-
gung des Sanierungsgebiets “Erweiterter Altstadtkern” be-                            Ordnungswidrigkeiten
schlossen. Die Sanierungssatzung ist am 27.09.2019 in Kraft      (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe
getreten. Gleichzeitig wurden die Förderbedingungen für              a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Würt-
Fördersätze von privaten Modernisierungs-, Instandsetzungs-          temberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung
und Ordnungsmaßnahmen festgelegt.                                    zuwiderhandelt.
Wir möchten Ihnen gerne Beratungsgespräche anbieten,             (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
wenn Sie Interesse haben, Ihr Gebäude im Sanierungsgebiet            10.000 Euro geahndet werden.
“Erweiterter Altstadtkern” zu modernisieren.                                                  §4
URBA Architektenpartnerschaft Keinath und Dr. Dietl, Stutt-
gart, welche von der Stadt Waldenbuch beauftragt sind,                                  Inkrafttreten
informieren Sie gerne in einem Beratungsgespräch über die        Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-
Fördermöglichkeiten und Formalitäten.                            machung in Kraft.
Der nächste geplante Gesprächstermin findet am                   Ausgefertigt!
                Mittwoch, 13. Oktober 2021                       BÜRGERMEISTERAMT
                        ab 17.00 Uhr                             Waldenbuch, den 30.09.2021
     im Neuen Rathaus, Marktplatz 5, Waldenbuch, statt.          gez. Lutz
Zur Vereinbarung von einem Beratungsgespräch an den o.g.         Bürgermeister
Gesprächsterminen, bitten wir Sie, sich vorab beim Vorzim-       Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
mer im Bauamt unter den Telefonnummern 07157 1293-66             Heilungsregelung:
(bei Frau Fauser) oder 1293-62 (bei Frau Groß) anzumelden.       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
Ansonsten können Sie auch gerne Einzeltermine direkt mit         ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
URBA Architektenpartnerschaft Keinath und Dr. Dietl unter        oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen
der Telefonnummer 0711 3369700 vereinbaren.                      dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie
Wir möchten Sie darauf hinweisen, falls Sie an Ihrem Gebäu-      nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
de im Sanierungsgebiet bauliche Veränderungen planen wie         chung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht
z.B. einen neuen Farbanstrich, Fenstertausch, eine Solaran-      worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
lage oder eine neue Einfriedung, dann müssen Sie immer           soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
vorab einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung          über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
bei der Stadtverwaltung Waldenbuch, Bauamt, Marktplatz 5,        die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
stellen.
Den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung finden
Sie auf der städtischen Homepage unter folgendem Pfad:
Startseite/Bauen/Bauleitplanung/Stadtsanierung/Antrag oder              NOTRUFE WALDENBUCH
Sie fordern diesen einfach per E-Mail an:
bauamt@waldenbuch.de bei uns an.

Verkaufsoffene Sonntage am 10. April,                            Polizei
26. Juni und 11. September 2022                                  Polizeiposten Waldenbuch                             52699-0
                                                                 wenn nicht besetzt:
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit-          Polizeirevier Böblingen                       07031 13-2500
zung am 28.09.2021 die Satzung über die Offenhaltung von         Strom
Verkaufsstellen am Sonntag, 10. April, 26. Juni und 11.          Stromstörungsannahme                          07071-157-111
September 2022, neu gefasst. Die Satzung, die am Tag nach
ihrer Veröffentlichung in Kraft treten wird, wird hiermit gem.   Wasser
§ 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma-        Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe
chung vom 28. Januar 1969 veröffentlicht:                        Entstörungsdienst 24-Std.-Service (gebührenfrei dt. Inland):
                                                                                                              0800 8151815
                 STADT WALDENBUCH                                Fluglärm: lsb@rps.bwl.de
                                                                                                           0711 72 249 351
                  Landkreis Böblingen
                                                                 Gas
                         Satzung                                 Erdgasstörungsannahme                          0800 3629447
         über die Offenhaltung von Verkaufsstellen               Informations- u. Beratungstelefon
   am Sonntag, 10. April, 26 Juni und 11. September 2022         häusliche Gewalt                            07031 663-1331
Aufgrund des § 8 Ladenöffnungsgesetz vom 14.02.2007 in           MOBILE - Management von Beruf u. Familie 07031 663-1928
Verbindung mit §§ 4, 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung in            thamar Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt
der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 28.09.2021          Böblingen, Stuttgarter Str. 17, www.thamar.de 07031 222066
folgende Satzung beschlossen:                                    Krisentelefon - ich schaff’ es nicht mehr
                             §1                                  „GEWALTig überfordert - wenn Pflege an Grenzen stößt“
                                                                 Montag bis Donnerstag von 16 bis 18 Uhr, 07031 6633000
                    Zeit des Offenhaltens                        Telefonseelsorge rund um die Uhr
(1) In der Innenstadt von Waldenbuch dürfen die Verkaufs-        evang., 0800 111 0111, kath., 0800 111 0222
    stellen aus Anlass des Frühlingserwachens am 10. April       Frauenhaus 0711 9977461
    2022 und des Marktplatzfestes am 11. September 2022
    von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet sein.
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
Nummer 40
Freitag, 08. Oktober 2021                                                                    STADTNACHRICHTEN      3
                             Tag der offenen Tür in der Zehntscheuer
                       Samstag, 16. Oktober 2021, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 die Zehntscheuer ist eines der ältesten Gebäude im histo-
 rischen Altstadtkern und damit sich die Bevölkerung vom
 Istzustand und der Herausforderung der Aufgabe, eine
 nachhaltige Nutzung zu entwickeln, selbst ein Bild ma-
 chen kann, laden Gemeinderat und die Stadtverwaltung
 zu einer Führung und Vorortbesichtigung die interessierte
 Bürgerschaft sehr herzlich ein.
 Die erste Führung findet um 10:00 Uhr unter Beachtung
 der 3-G-Regelung mit Herrn Jäger und Frau Lutz von der
 Firma JaKo statt.
 Weitere Termine sind um 11:30 Uhr und 13:00 Uhr ge-
 plant.
 Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger werden ge-
 beten, sich bis zum 13. Oktober 2021 im Vorzimmer des
 Bürgermeisters unter der Telefonnummer 1293-11 bei
 Frau Klytta anzumelden.
 Nach den Führungen können Bürger ihre Eindrücke in
 einem Rücklaufblatt für die weitere Entscheidungsfindung
 der Arbeitsgruppe hinterlegen. Vielen Dank für Ihre Mit-
 wirkung.
 Mit freundlichen Grüßen

 Lutz
 Bürgermeister

      Jugend-Sonntag
      mit Sponsorenlauf

       Sonntag, 10. Oktober 2021
                                                                                                Jugendgo�esdienst
       Georg-Pfäfflin-Gemeindehaus                                                                und im Anschluss
                                                                                                Sponsorenlauf

       Der Go�esdienst findet bei jedem We�er sta�! Bi�e entsprechende Ausrüstung mit-
       bringen. Wegen Corona kein gemeinsamer Start des Sponsorenlaufs. Individueller Start
       direkt nach dem Go�esdienst. Es gibt Kaltgetränke, Kaffee und Fingerfood.

       Veranstalter:    Evang. Kirchengemeinde Waldenbuch und Förderverein Jugendarbeit
                        Der Erlös unterstützt die Finanzierung der Jugendreferentenstelle.
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
4        STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                    Nummer 40
                                                                                                      Freitag, 08. Oktober 2021

                            9. Oktober 2021 |17-22 Uhr

                            WALDENBUCHER

                                                        der Gastronomie
                            „So schmeckt der Herbst!“ verspricht die „Lange
                            Kürbisnacht der Gastronomie“, zu der am 9. Oktober fünf
                            Waldenbucher Betriebe von 17 bis 22 Uhr einladen. Gäste
                            können sich auf eine lecker-herbstliche Schlemmerküche
                            freuen. Mehr Infos unter: www.waldenbuch.de

                            Bitte beachten Sie die Hygiene-Konzepte und die
                            aktuelle Corona-VO.

                            Bitte reservieren Sie wenn möglich bei den
                            Restaurants vorab einen Tisch.

                                                                                                                            w ie
                                                                                                             S tr a ß e s o
                                                                                 d e r  E c h te rd in g e r
                                                                     h tn e r in                              e rd e n !
                                                    F a m il ie F ic                           g e k a u ft w
                                     T ip p : B e i                              ü rb  is s e
                                                                   können K
                                                    rk ts tr a ß e
                                     in d e r M a

    Liebe Kinder, schickt uns bis 8. Oktober ein Foto eures
    bemalten oder geschnitzen Kürbis an:
    tourismus@waldenbuch.de
    Die drei schönsten Bilder erhalten ein kleines Präsent!
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
Nummer 40
Freitag, 08. Oktober 2021                                                                 STADTNACHRICHTEN                 5
Satzung zur Änderung der Satzung des                                               STADT WALDENBUCH
Eigenbetriebs Städtische Wasser-                                                  LANDKREIS BÖBLINGEN
versorgung Waldenbuch                                              Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum
                                                                    Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit-                            der Stadt Waldenbuch
zung am 28.09.2021 die Satzung zur Änderung der Satzung
des Eigenbetriebs Städtische Wasserversorgung Waldenbuch
                                                                                      Streupflichtsatzung
geändert. Die Satzungsänderung, die am Tag nach der öf-                                 vom 28.09.2021
fentlichen Bekanntgabe in Kraft treten wird, wird hiermit         Aufgrund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-
gemäß § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Be-          Württemberg und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-
kanntmachung vom 28. Januar 1969 veröffentlicht:                  Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch in
                                                                  seiner Sitzung am 28.09.2021 folgende Satzung beschlossen:
                STADT WALDENBUCH                                                                §1
               LANDKREIS BÖBLINGEN
                                                                     Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
                         SATZUNG                                  1. Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlos-
                                                                     senen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die
                zur Änderung der Satzung                             Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen
                    des Eigenbetriebs                                nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schnee-
        Städtische Wasserversorgung Waldenbuch                       anhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte
                     vom 21.09.2010                                  zu bestreuen.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-           2. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohn-
berg (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG)         zwecken dienen sowie bei städtischen Alters- und Wohn-
hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch am 28.09.2021 fol-          heimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 41
gende Satzungsänderung beschlossen:                                  Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz).
                                                                                                §2
                             §1
                                                                                            Verpflichtete
§ 3 der Eigenbetriebssatzung erhält folgende Fassung:
                                                                  1. Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigen-
   § 3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen, Stammka-               tümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter)
        pital                                                        von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von
   (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen                 ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben (§ 15 Abs.
       des Eigenbetriebs erfolgen nach den Vorschriften des          1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch die
       Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverord-            Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von
       nung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des               der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder
       Handelsgesetzbuchs.                                           des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Flä-
                                                                     che getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grund-
   (2) Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 600.000 €         stücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei
       festgesetzt.                                                  besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der
                             §2                                      Straßenbreite beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz).
                                                                  2. Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für
                   IN-KRAFT-TRETEN                                   dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuld-
Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der öffentlichen              nerische Verantwortung; sie haben durch geeignete
Bekanntgabe in Kraft.                                                Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden
                                                                     Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden.
Ausgefertigt!
BÜRGERMEISTERAMT                                                  3. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenan-
                                                                     lieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Waldenbuch, den 30.09.2021
gez. Lutz                                                                                       §3
Bürgermeister                                                          Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO                                      1.   Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffent-
                                                                       lichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Be-
Heilungsregelung:                                                      standteil einer öffentlichen Straße sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-       2.   Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind,
ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)                   falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind,
oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen                  Flächen in einer Breite von 1,50 Metern.
dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie          3.   Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-           sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite
chung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht               von 1,50 Metern. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke,
worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen              Pflanzungen u.Ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist
soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften        der Straßenanlieger für eine Satz 1 entsprechend breite
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder              Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet.
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.              4.   Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsa-
                                                                       men Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidme-
                                                                       ten und durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Flächen.
Streupflichtsatzung                                               5.   Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und
                                                                       sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgänger-
Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit-                verkehr gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer
zung am 28.09.2021 die Satzung über die Verpflichtung                  anderen öffentlichen Straße sind.
der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Be-            6.   Bei Grundstücken, die von einer Straße eine Zufahrt oder
streuen der Gehwege der Stadt Waldenbuch neu gefasst.                  einen Zugang haben, erstrecken sich die nach dieser
Die Satzung, die mit der öffentlichen Bekanntmachung in                Satzung zu erfüllenden Pflichten auf den Gehweg bzw.
Kraft treten wird, wird hiermit gem. § 1 der Satzung über              die weiteren in Abs. 2 bis 5 genannten Flächen an dem
die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 28. Januar                der Straße nächst gelegenen Grundstück, über das die
1969 veröffentlicht:                                                   Zufahrt oder der Zugang erfolgt.
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
6                 STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                      Nummer 40
                                                                                                        Freitag, 08. Oktober 2021

                               §4                                                                §8
      Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten                                  Ordnungswidrigkeiten
1. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseiti-         1. Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Stra-
   gung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Rei-                ßengesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine
   nigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des             Verpflichtungen aus § 1 nicht erfüllt, insbesondere
   Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. Die Reinigung er-           a. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen
   streckt sich räumlich auch auf die unbefestigten Flächen              nicht entsprechend den Vorschriften in § 4 reinigt,
   um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume.                    b. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen
2. Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Be-                  nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 5 und
   sprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht beson-                  7 räumt,
                                                                      c. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren
   dere Umstände (zum Beispiel Frostgefahr) entgegenste-
                                                                         in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den
   hen.
                                                                         Vorschriften in den §§ 6 und 7 streut.
3. Die zur reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden.         2. Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßen-
   Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem           gesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ord-
   Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder an-               nungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5
   dere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben                 Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwi-
   geschüttet werden.                                                 derhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden.
                               §5                                                                §9
                  Umfang des Schneeräumens                                                     Inkrafttreten
1.   Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind,   Diese Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in
     sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis        Kraft. Gleichzeitig tritt die Streupflichtsatzung vom 28.11.1989
     zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs      außer Kraft.
     gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr
     möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1,00        Waldenbuch, den 29. September 2021
     Meter Breite zu räumen. Bei Fußwegen besteht diese            Ausgefertigt!
     Verpflichtung für die Mitte des Fußweges.                     Bürgermeisteramt
                                                                   gez. Michael Lutz
2.   Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf
                                                                   Bürgermeister
     dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger
     verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht,    Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:
     am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in § 3 Abs.           Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
     2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten          ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
     von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßen-         oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften
     einläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser ab-          beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz
     ziehen kann.                                                  4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-
                                                                   nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen-
3.   Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flä-
                                                                   über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-
     chen vor den Grundstücken müssen so aufeinander ab-           verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
     gestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit           Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
     der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück       der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der
     ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindes-       Satzung verletzt worden sind.
     tens 1 Meter zu räumen.
4.   Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden.
     Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nach-          Katzenschutzverordnung
     barn nicht zugeführt werden.                                  Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit-
5.   An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für       zung am 28.09.2021 die Satzung zum Schutz freileben-
     Schulbusse müssen im Rahmen des § 5 Abs. 1 die                der Katzen der Stadt Waldenbuch aufgestellt. Die Katzen-
     Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut         schutzverordnung, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung in
     und von Schnee freigehalten werden, dass ein gefahrlo-        Kraft treten wird, wird hiermit gem. § 1 der Satzung über
     ses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen der Ver-         die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 28. Januar
     kehrsmittel und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls     1969 veröffentlicht:
     vorhanden, gewährleistet ist.
                                                                                   STADT WALDENBUCH
                               §6                                                 LANDKREIS BÖBLINGEN
           Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
1. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die                   Satzung zum Schutz freilebender Katzen
   Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen so-                             der Stadt Waldenbuch
   wie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreu-                           Katzenschutzsatzung
   en, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach
   den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos                                   vom 28.09.2021
   benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich          Aufgrund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung
   auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche.                     der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBI. I S. 1206,
                                                                   1313), zuletzt geändert am 13.07.2013, i.V.m. der Verordnung
2. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand,
                                                                   der Landesregierung über die Übertragung der Ermächtigung
   Splitt oder Asche zu verwenden.
                                                                   nach § 13 b des Tierschutzgesetzes vom 19.11.2013 (GBI.
3. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.       S. 362) hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch am 28.
4. § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.                           September 2021 folgende Satzung zum Schutz freilebender
                                                                   Katzen beschlossen:
                               §7
                                                                                               §1
    Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von                                 Geltungsbereich
                    Schnee- und Eisglätte
Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 8:00               1. Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden
Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis                Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schä-
9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem                  den, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb
Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt,          des Gebietes der Stadt Waldenbuch zurückzuführen sind.
ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und        2. Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt
zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr.                         Waldenbuch.                     Fortsetzung siehe Seite 8
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
Nummer 40
Freitag, 08. Oktober 2021                                                                                STADTNACHRICHTEN                           7
 RUFNUMMERN DER NOTDIENSTE
 Feuerwehr Notruf                                               112          Notdienstplan der Apotheken
 Polizei Notruf                                                 110          Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag 8.30 Uhr
 Polizeiposten Waldenbuch                                  52 69 90          morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden Tag. Außerhalb der
 Rettungsdienst/Notarzt/Notruf                                  112          gesetzlichen Ladenschlusszeiten beträgt die Notdienstgebühr 2,50
 Allgemeiner Notfalldienst                                  116 117          €. Die letztgenannte Apotheke ist die diensthabende Apotheke des
 Krankentransport                                       07031 19222          Bezirks auf den Fildern.
 Tierrettung Böblingen (24 Std.)                      07132 8599719          Kostenfreie Apotheken-Hotline: 0800 0022833
 Redaktioneller Hinweis                                                      Freitag, 08.10.2021
 Der Inhalt der Notdienste wurde sorgfältig erarbeitet. Wir                  Apotheke am Eichle, Holzgerlinger Str. 3, 71101 Schönaich,
                                                                             07031 - 4 14 97 77
 übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der                     Apotheke in der SchwabenGalerie, Schwabenplatz 1,
 Angaben oder mögliche Druckfehler.                                          70563 Stuttgart (Vaihingen), 0711 - 9 97 69 00
                                                                             Filder-Apotheke, Nürtinger Str. 6, 70794 Filderstadt (Bernhausen),
 Ärztlicher Notdienst                                                        0711 - 70 25 07
 Wochenende/Feiertage: Freitag von 16-00 – 23.00 Uhr, Vor-                   Neue Apotheke, Hauptstr. 44, 70771 Leinfelden-Echterdingen
 feiertag von 19.00 bis 23.00 Uhr, Samstag/Sonntag/Feier-tag                 (Echterdingen), 0711 - 7 94 99 10
                                                                             Rotbühl-Apotheke, Leonberger Str. 29, 71063 Sindelfingen,
 von 8.00 bis 23.00 Uhr ist die Notfallpraxis an der Filderklinik            07031 - 7 08 20
 besetzt. Begeben Sie sich bitte ohne Voranmeldung dorthin:
 Im Haberschlai 7, Filderstadt-Bonlanden. Sie benötigen für                  Samstag, 09.10.2021
                                                                             Apotheke 42, Poststr. 42, 71032 Böblingen, 07031 - 20 43 60
 den Notdienst Ihre Krankenversicherungskarte.                               Apotheke am Rathaus, Sielminger Hauptstr. 29,
 Montag bis Donnerstag gilt für alle Notfälle ab 19.00 Uhr                   70794 Filderstadt (Sielmingen), 07158 - 86 44
 die Vermittlung über die Leitstelle unter        Tel. 116 117.              Spitzweg-Apotheke, Felix-Dahn-Str. 11, 70597 Stuttgart (Degerloch),
 Für dringende Hausbesuche erreichen Sie zur Vermittlung                     0711 - 76 64 65
 des Hausbesuches die Leitstelle des DRK unter der Nummer                    Sonntag, 10.10.2021
                                                  Tel. 116 117.              Flora-Apotheke, Hauptstr. 102, 71093 Weil im Schönbuch,
 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr:                                      07157 - 6 33 30
 docdirekt – Onlinesprechstunde von niedergelassenen                         Forum-Apotheke, Kirchheimer Str. 128, 70619 Stuttgart (Sillenbuch),
 Haus- und Kinderärzten, für gesetzlich Versicherte unter                    0711 - 4 79 19 10
                                                                             Herz Apotheke Mache, Bernhäuser Str. 5,
                       0711 – 96589700 oder docdirekt.de.                    70771 Leinfelden-Echterdingen (Echterdingen), 0711 - 9 90 95 50
                                                                             Stern-Apotheke im Stern Center, Mercedesstr. 12,
 Zentraler Kinderärztlicher Notdienst                                        71063 Sindelfingen, 07031 - 87 85 00
 Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120,     Tel. 07031 6680                 Montag, 11.10.2021
 Werktags (falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist):                Apotheke an der Schwabstraße, Schwabstr. 21, 71032 Böblingen,
 19.00 – 22.30 Uhr                                                           07031 - 22 40 85
                                                                             Garben-Apotheke, Wollgrasweg 17. 70599 Stuttgart (Plieningen),
 Sa., So., Feiertage: 8.30 – 22.00 Uhr                                       0711 - 4 56 00 20
 Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.
                                                                             Dienstag, 12.10.2021
                                                                             Laralex-Apotheke, Eichäcker 6, 70565 Stuttgart (Fasanenhof),
 Augenärztlicher Notdienst                                                   0711 - 28 04 00 60
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                116 117       Paracelsus-Apotheke, Berliner Str. 28, 71034 Böblingen,
                                                                             07031 - 22 73 33
 Zahnärztlicher Notdienst                                                    Mittwoch, 13.10.2021
 Der zahnärztliche Notdienst ist zu erfragen unter Telefon-                  Brunnen-Apotheke, Stuttgarter Str. 14, 71144 Steinenbronn,
                                                                             07157 - 2 26 74
 Nummer                                       0711 7877722                   Park-Apotheke, Waldburgstr. 23, 70563 Stuttgart (Vaihingen),
                                                                             0711 - 73 58 63 30
 Soziale Dienste                                                             Pinguin-Apotheke, Berliner Str. 24, 71069 Sindelfingen (Maichingen)
 Diakonie- und Sozialstation Schönbuch                                       07031 - 76 52 22
                                                                             Zeppelin-Apotheke, Hauptstr. 87, 70771 Leinfelden-Echterdingen
 Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich           07031 70204-50                   (Echterdingen), 0711 - 79 35 20
 Krankenpflegestation Waldenbuch                        79 68
                                                                             Donnerstag, 14.10.2021
 IAV Stelle                                                                  Apotheke Neues Zentrum, Liebenaustr. 36, 71111 Waldenbuch
 Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und                07157 - 44 55
 pflegebedürftige Menschen, Schönbuch       07031 70204-56                   Bürgerhaus-Apotheke, Sindelfinger Str. 31, 71069 Sindelfingen
                                                                             (Maichingen), 07031 - 38 11 13
 Kranken- und Altenpflegeverein                                              Halden-Apotheke, Weidacher Steige 20,
                                                                             70771 Leinfelden-Echterdingen (Stetten), 0711 - 79 19 79
 Geschäftsstelle                                               2 14 19       Liliencron Apotheke Mache, Kirchheimer Str. 69,
 Nachbarschaftshilfe                                          53 27 91       70619 Stuttgart (Sillenbuch), 0711 - 47 83 47
 Sonnenhof                                                                   Freitag, 15.10.2021
                                                                             Apotheke Kemnat, Heumadener Str. 11, 73760 Ostfildern (Kemnat),
 Betreute Seniorenwohnanlage                                    2 14 19      0711 - 4 58 61 28
                                                                             Flugfeld-Apotheke, Konrad-Zuse-Str. 14,
 Haus an der Aich                                                            71034 Böblingen (Flugfeld), 07031 - 20 59 00
                                                                             Schwabenland-Apotheke, Hauptstr. 5, 70563 Stuttgart (Vaihingen),
 Pflegeheim                                                     66988-0      0711 - 73 16 26

 IMPRESSUM
 Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Freitag (an Feiertagen am   2048, www.nussbaum-medien.de. Die Verantwortung des jeweiligen Verfas-
 vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr                    sers für Beiträge der Kirchen, Parteien, Wählervereinigungen und Vereine
 Herausgeber: Stadt Waldenbuch, Tel. 07157 1293-0, Telefax 07157 1293-75,    wird durch diese Regelung nicht berührt. Bezugspreis: halbjährlich € 18,25
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 buch, Redaktion: Ralph Hintersehr                                           straße 16, 70794 Filderstadt-Bonlanden, Tel. 0711 99076-0,
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 für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum,     Abonnementgebühr.
 Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.                                   Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
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40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
8                 STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                      Nummer 40
                                                                                                        Freitag, 08. Oktober 2021

Fortsetzung von Seite 6                                                                           §5
                                 §2                                         Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen
                       Begriffsbestimmungen                         1. Die Gemeinde oder ein von ihr Beauftragter kann freile-
Im   Sinne dieser Verordnung ist eine                                  bende Katzen kennzeichnen, registrieren und kastrieren
                                                                       lassen. Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in
a)   Katze ein männliches oder weibliches Tier der Unterart            Obhut genommen werden.
     Felis silvestris catus,
                                                                    2. Nach der Kastration kann die Katze wieder in die Freiheit
b)   freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr           entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der
     von einem Menschen gehalten wird,                                 Stelle erfolgen, an der die Katze aufgegriffen worden ist.
c)   Katzenhalterin oder Katzenhalter eine natürliche Person,       3. Ist für die Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines
     die die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze             Privat- oder Betriebsgeländes erforderlich, gilt § 4 Abs. 3
     in eigenem Interesse und nicht nur ganz vorübergehend             entsprechend.
     ausübt und das wirtschaftliche Risiko des Verlusts des
     Tieres trägt,                                                                              §6
                                                                                           Inkrafttreten
d)   Halterkatze die Katze einer Katzenhalterin oder eines
     Katzenhalters,                                                 Die Verordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt-
                                                                    machung in Kraft.
e)   freilaufende Halterkatze eine Halterkatze, der unkontrol-
     liert freier Auslauf gewährt wird und die nicht weniger als    Ausgefertigt!
     fünf Monate alt ist.                                           Waldenbuch, den 29. September 2021
                                                                    Bürgermeisteramt
                               §3
 Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht            gez. Michael Lutz
                für freilaufende Halterkatzen                       Bürgermeister
1. Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhaltern           Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO:
   durch einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip         Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
   oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kenn-             ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
   zeichnen sowie zu registrieren.                                  oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften
2. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mi-         beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.
   krochips oder der Ohrtätowierung Name und Anschrift des          4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-
   Katzenhalters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso      nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen-
   e.V. oder das kostenfreie Haustierregister des Deutschen         über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-
   Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden.                  verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
                                                                    Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
3. Der Stadt ist auf Verlangen ein Nachweis über die durch-         der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der
   geführte Kastration und Registrierung vorzulegen.                Satzung verletzt worden sind.
4. Von der Kastrationspflicht nach Abs. 1 können auf Antrag
   durch die Stadt Ausnahmen zugelassen werden. Die übri-
   gen Bestimmungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht          Tagesordnung für die öffentliche
   und Registrierungspflicht in den Abs. 1 bis 3 bleiben un-        Sitzung des Verwaltungsausschusses
   berührt.                                                         am 12.10.2021
5. Eine von dem Katzenhalter personenverschiedener Eigen-
   tümer hat die Ausführungen der Halterpflichten nach Abs. 1       Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses
   bis 3 zu dulden.                                                 findet am Dienstag, 12.10.2021, um 19:00 Uhr im Forum der
                                                                    Oskar-Schwenk-Schule, Schulstraße 2 statt.
                                §4
             Maßnahmen gegenüber Katzenhaltern                      1. Einwohnerfragestunde
1.   Wird eine entgegen § 3 Abs. 1 unkastrierte Halterkatze         2. Bekanntgaben
     von der Gemeinde oder einem von ihr Beauftragten im            3. Bekanntgabe nach § 35 Gemeindeordnung (GemO) über
     Gemeindegebiet angetroffen, soll dem Katzenhalter von              die vom Verwaltungsausschuss in seiner letzten nichtöf-
     der Stadt aufgegeben werden, das Tier kastrieren zu las-           fentlichen Sitzung am 21.09.2021 gefassten Beschlüsse
     sen. Bis zur Ermittlung des Katzenhalters kann die Katze       4. Forstverwaltungsangelegenheiten;
     durch die Gemeinde oder einem von ihr Beauftragten in              - Forstbetriebsplan
     Obhut genommen werden. Die hierfür anfallenden Kosten              - Bundeswaldprämie
     trägt der Katzenhalter.                                            - Waldplätze für Kindergärten
2.   Mit der Ermittlung des Katzenhalters soll unverzüglich             - Mountainbike-Trail Weilerberg aktueller Stand
     nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden. Dazu            5. Sanierung des Wasserschadens in der Altenbegegnungs-
     ist insbesondere eine Halterabfrage bei den in § 3 Abs.            stätte Sonnenhof;
     2 genannten Registern zulässig.                                    - Bemusterung Möblierung Saal und Werkraum
3.   Ist zur Ergreifung der Katze das Betreten eines Privat-            - Bemusterung Bodenbelag Saal, Werkraum und Verwal-
     oder Betriebsgeländes erforderlich, sind die Grundstücks-            tungsräume
     eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und       6. Bezugspreisanpassung für das Amtsblatt der Stadt Wal-
     die Gemeinde oder einen von ihr Beauftragten bei einem             denbuch
     Zugriff auf die Katze zu unterstützen.
                                                                    7. Anfragen von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses
4.   Ist eine nach Abs. 1 angetroffene unkastrierte Halterkatze
     darüber hinaus entgegen § 3 Abs. 1 nicht gekennzeich-          Die Bevölkerung wird zur Teilnahme freundlichst eingeladen!
     net und registriert und kann ihr Halter nicht innerhalb        Mit freundlichen Grüßen
     von 48 Stunden identifiziert werden, kann die Gemeinde         gez. Lutz
     die Kastration auf Kosten des Katzenhalters durch einen        Bürgermeister
     Tierarzt durchführen lassen.
5.   Nach der Kastration soll die Katze wieder in die Freiheit      Ergänzende Hinweise zur Tagesordnung:
     entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der   Für Ihre Sitzungsteilnahme beachten Sie bitte die die gene-
     Stelle erfolgen, an der die Katze aufgegriffen worden ist.     rellen AHA-Regelungen:
6.   Eine von dem Katzenhalter personenverschiedener Eigen-         • Für Besucherinnen und Besucher gilt während der ge-
     tümer hat die Maßnahmen nach Abs. 1 bis 5 zu dulden.               samten Sitzung die Pflicht zum Tragen einer medizini-
     Der personenverschiedene Eigentümer trägt sodann die               schen Maske oder FFP-2 Maske.
     Kosten der nach den Abs. 1 bis 5 durchgeführten Maß-           • Bitte halten Sie den empfohlenen Mindestabstand ge-
     nahmen.                                                            nerell ein.
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
Nummer 40
Freitag, 08. Oktober 2021                                                               STADTNACHRICHTEN                   9
•   Eine Datenerhebung ist nicht verpflichtend. Die Stadt-       ter wurde einstimmig beschlossen, dass für die Anlegung
    verwaltung bietet jedoch die Nutzung der Luca-App als        von Blühstreifen durch Landwirte ein finanzieller Anreiz im
    Zusatzangebot an, sodass Sie im Falle einer auftreten-       Jahr 2022 geschaffen werden soll. Ein Zuschussbetrag i.H.v.
    den Infektion zeitnah über das Gesundheitsamt informiert     1.000,00 Euro pro ha und Jahr soll hierfür in Aussicht ge-
    werden könnten.                                              stellt werden. Im Haushaltsplan 2022 werden für diese För-
• Eine Teilnahme an der Sitzung ist nur möglich, sofern          derung insgesamt 5.000,00 Euro eingeplant.
    Sie sich gesund fühlen und keine Krankheitsanzeichen         K 1050 Waldenbuch – Weil im Schönbuch;
    aufweisen.                                                   - aktueller Sachstand Ausbau
• Die Stadtverwaltung empfiehlt die regelmäßige Durchfüh-        In der Sitzung des Technischen Ausschusses wurde von
    rung von Corona-Schnelltests.                                Herrn Röhm, Straßenbauamt Landratsamt Böblingen der ge-
Ab sofort sind die Sitzungsunterlagen wie gewohnt auch           plante Ausbau der Kreisstraße K1050 zwischen Waldenbuch
online auf der Homepage der Stadt Waldenbuch unter dem           und Weil im Schönbuch vorgestellt. Dieser Streckenabschnitt
Ratsinformationssystem (www.waldenbuch.de/ratsinformati-         befindet sich in einem schlechten Zustand und weist gerin-
onssystem) abrufbar.                                             ge Ausbaubreiten auf. Mit dem Ausbau soll das Teilstück
Aus Raumkapazitätsgründen wird im Falle eines Teilnah-           der K1050 auf den derzeitig üblichen Ausbaustand gebracht
meinteresses an einem oder mehreren auf der Tagesordnung         werden und mit der Trassenanpassung die Verkehrssicherheit
befindlichen Punkten bis Montag, 11.10.2021, um Voranmel-        verbessert werden. Straßenbaulastträger ist das Landratsamt
dung per E-Mail an susanne.hellus@waldenbuch.de gebeten.         Böblingen und damit auch Kostenträger und unterhaltspflich-
                                                                 tig. Die Gesamtkosten belaufen sich nach heutigem Stand
                                                                 auf voraussichtlich 1,674 Mio. Euro. Die Strecke soll am
                                                                 Stück ausgebaut werden, so dass eine Vollsperrung der
       Aus dem Gemeinderat                                       Straße erforderlich sein wird. Der geplante Baubeginn ist für
                                                                 Ende 2022/Anfang 2023 vorgesehen.
Bericht über die letzte öffentliche Sitzung des                  Fahrradschutzstreifen Weilerbergstraße
Technischen Ausschusses vom 05.10.2021                           Der Technische Ausschuss beschloss einstimmig, dass der
                                                                 Fahrradschutzstreifen bergauf an der Weilerbergstraße zuguns-
                                                                 ten der bergab angelegten Parkplätze entfallen werden soll.
Einwohnerfragestunde                                             Die künftige Radwegeführung von Waldenbuch nach Weil
Eine Bürgerin beschwerte sich, dass die Feuerwehrzufahrt         im Schönbuch über das Seitenbachtal wurde bei einem
zum Schulgebäude der Oskar-Schwenk-Schule am Abend               Vororttermin am 04.10.2021 mit Vertretern des Landkreises
des 05.10.2021 mit Fahrzeugen zugeparkt war.                     und aus Weil im Schönbuch abgestimmt (siehe unten). Auf
Bekanntgabe nach § 35 Gemeindeordnung (GemO) über die            eine direkte Radwegeführung entlang der Kreisstraße K1050
im Technischen Ausschuss in seinen letzten nichtöffentli-        wurde aufgrund eines zu großen Flächenverbrauchs und
chen Sitzungen am 15.06.2021 und 14.09.2021 gefassten            Eingriffe in die Waldfläche verzichtet. Die Asphaltarbeiten
Beschlüsse                                                       an der Weilerbergstraße dauern noch bis Ende Oktober
Der Technische Ausschuss fasste in seiner nichtöffentlichen      2021 an. Ende Oktober sollen dann die Markierungsarbeiten
Sitzung am 15.06.2021 den Beschluss, dass zum Gewer-             der Stellplätze erfolgen und die Sanierungsmaßnahme abge-
begebiet „Westlich Bauhof“ eine Reservierung und der in          schlossen werden.
Aussicht gestellte Verkauf des Gewerbeplatzes „C“ gegen-
über einem Interessenten zurückgestellt wurde, um weitere
Verhandlungen zu führen.
Für den geplanten Verkauf an Interessenten der Gewerbe-
grundstücke „I“ und „J“ im Gewerbegebiet „Westlich Bauhof“
mit einer Gesamtfläche von 3.675 m² wurde eine Fläche von
1.300m² mit einer fünfjährigen Rückgabeoption versehen.
Der anteilige Kaufpreis für diese Optionsfläche ist spätestens
in fünf Jahren fällig, bis dahin wird eine Reservierungsgebühr
berechnet, die auf die Endfälligkeit angerechnet wird.
Weiter beauftragte der Technische Ausschuss mit nichtöffentli-
chem Beschluss am 14.09.2021 die Stadtverwaltung zum Ab-
schluss einer Vereinbarung mit dem Bauherrn für das Bauvor-
haben Schillerstraße 39 über die Ablösung der Verpflichtung
zur Anlegung eines privaten Kinderspielplatzes. Als Ablösebe-    Geplante Radwegeführung – präferierte Route (blau gestrichelte
trag wurden 29.450 Euro berechnet. Im Gegenzug verpflichtete     Linie)
sich die Stadt Waldenbuch zur Attraktivierung des Kinderspiel-   Straßenbeleuchtung;
platzes Flst.-Nr. 7866, Am Waldrand bis zum 31.12.2023.          - aktueller Sachstand
Bauanträge                                                       Da die Betreuung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet
Der Technische Ausschuss beriet über vier Bauanträge. In         Waldenbuch neu aufgestellt werden muss, wurden die Stadt-
drei Fällen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.         werke Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband
Bei einem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen          Dettenhausen/Waldenbuch HTN und Ingenieurbüro Henne be-
nicht erteilt.                                                   auftragt eine Grundlagenermittlung und Netzanalyse durch-
Bestandserfassung der Feldlerche auf Gemarkung Walden-           zuführen. Mit einem dreistufigen Beauftragungsmodell soll
buch;                                                            erreicht werden, dass die Stadt Waldenbuch künftig unter-
- Grundlage für Ausgleichsmaßnahmen im Bauleitverfahren          nehmensunabhängig agieren kann und ein Anbieterwechsel
Herr Prof. Dr. Küpfer vom Büro Stadtlandfluss stellte im         problemlos möglich sein wird. Ziel ist es Beleuchtungsausfälle
Technischen Ausschuss den Untersuchungsbericht zur Be-           und Wartungsarbeiten schneller und kostengünstiger lösen
standserfassung der Feldlerche auf Probeflächen im Außen-        und ausführen zu können. Das Gremium nahm Kenntnis vom
bereich, die sich auf der Gemarkung Waldenbuch befinden,         aktuellen Sachstand.
vor. Es konnten fünf Potentialräume ermittelt werden, welche     Sanierung Stauklappe RÜB 6 Liebenau
im Jahr 2020 umfassend kartiert wurden. Die Bestandser-          In der Liebenaustraße befindet sich oberhalb des Kreisver-
fassung von geeigneten Außenbereichsflächen werden im            kehrs L1185 Nürtinger Straße ein unterirdisches Entlastungs-
Zusammenhang mit der Erschließung von neuen Bauge-               bauwerk vor dem Rückstaubecken (RÜB 6) an welchem die
bieten benötigt, um vorgezogene funktionserhaltende Aus-         Stauklappe nicht mehr voll funktionsfähig ist und dringend
gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zum Ausgleich in die            saniert werden muss. Der Technische Ausschuss beschloss
Eingriffe von Feldlerchenrevieren umsetzen zu können. Da         einstimmig, dass die Erneuerung der Stauklappe am RÜB
Feldlerchen insbesondere flächige Maßnahmen im Ackerland         6 Liebenau umgesetzt wird und die Firma HAST aus Me-
benötigen, sind Lichtäcker und Ackerbrachen (Blühstreifen)       schede mit der Ausführung der Arbeiten mit einem Brutto-
als Brut- und Nahrungshabitate besonders geeignet. Wei-          Angebotspreis i.H.v. 52.318,11 Euro beauftragt wird.      bri
40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
10               STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                  Nummer 40
                                                                                                    Freitag, 08. Oktober 2021

                                                                Die klassische Einsatzaufgabe der Feuerwehren, die Brand-
       Aktuelles                                                bekämpfung, rangiert seit Jahren erst an dritter Stelle des
                                                                Einsatzgeschehens. Die Einsätze zur Brandbekämpfung sind
                                                                2020 um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegan-
                                                                gen und haben fast den gleichen Anteil am Gesamteinsatz-
                                                                geschehen wie in den Vorjahren.
Freiwillige Feuerwehr
                                                                Im Jahr 2020 wurden 11.114 Personen von den Gemeinde-
Waldenbuch                                                      feuerwehren bei Brandeinsätzen und Einsätzen zur Techni-
                                                                schen Hilfeleistung gerettet und in Sicherheit gebracht (2019:
                                                                12.857). 1.554 Menschen mussten in diesem Jahr tot gebor-
Jahresstatistik 2020 der Feuerwehren                            gen werden (Vorjahr 2019: 1.595).
Die Corona-Pandemie mit den Maßnahmen zum Infektions-           Zahl der Feuerwehrangehörigen
schutz hatte auch Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen         „Auch in dieser schwierigen Zeit mit eingeschränktem
der Feuerwehren in Baden-Württemberg im Jahr 2020. So
                                                                Übungsbetrieb und Einsätzen unter Pandemiebedingungen
sind die Einsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Pro-
zent auf 111.302 Einsätze zurückgegangen.                       sind noch genügend Frauen und Männer den kommuna-
                                                                len Feuerwehren beigetreten oder in der Einsatzabteilung
„Unsere Feuerwehren sind gut vorbereitet, um die Bevöl-         geblieben, so dass es keinen Rückgang gab. Mit 112.341
kerung bestmöglich zu schützen – trotz eines Ausbildungs-       Angehörigen (2019: 112.286) in den Einsatzabteilungen der
und Übungsbetriebs, der wegen Corona anders war als
                                                                Gemeindefeuerwehren haben wir eine gute Mannschaftsstär-
sonst. Die Corona-Pandemie mit den Maßnahmen zum In-
                                                                ke erreicht, die es zu erhalten gilt“, erklärte Innenminister
fektionsschutz hatte natürlich auch Auswirkungen auf das
Einsatzgeschehen der Feuerwehren in Baden-Württemberg           Thomas Strobl.
im Jahr 2020. Das öffentliche Leben war teilweise lahm-         Von den 112.341 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern,
gelegt, die Menschen waren überwiegend daheim. Da das           die 2020 in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerweh-
Land 2020 auch von flächendeckenden Unwettern und Stür-         ren ihren Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und
men verschont blieb, sind die Einsatzzahlen gegenüber dem       Bürger leisteten, taten dies 109.902 Frauen und Männer eh-
Vorjahr um 5,8 Prozent auf 111.302 Einsätze zurückgegan-        renamtlich bei einer Freiwilligen Feuerwehr (2019: 109.920).
gen. Gleichzeitig waren die Feuerwehren stark gefordert, was    Im Jahr 2020 gab es bei den Gemeindefeuerwehren 7.261
unter Corona-Bedingungen eine besondere Herausforderung         Feuerwehrfrauen (2019: 7.012), was einem Anteil von 6,4
bedeutet“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister   Prozent (2019: 6,2 Prozent) entspricht.
Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung der Feuerwehrjah-
resstatistik 2020.                                              Hervorragende Nachwuchsarbeit
                                                                Dass die Feuerwehren personell so gut aufgestellt sind, ist
Einsatzzahlen                                                   sicher auch der hervorragenden Nachwuchsarbeit in den
Von den insgesamt 111.302 Einsätzen im Jahr 2020 entfielen:
                                                                Jugendfeuerwehren zu verdanken. Aktuell ist bei 1.026 Ge-
• 50.677 (45,5 Prozent) auf Technische Hilfeleistungen,
                                                                meindefeuerwehren eine Abteilung Jugendfeuerwehr vorhan-
• 22.161 (19,9 Prozent) auf Fehlalarme,
• 18.139 (16,3 Prozent) auf Brandeinsätze,                      den, also bei 93,4 Prozent der 1.099 Gemeindefeuerwehren
• 12.520 (11,3 Prozent) auf sonstige Einsätze, z.B. Tierret-    in Baden-Württemberg.
   tungen,                                                      Insgesamt haben in den Jugendfeuerwehren in Baden-Würt-
• 7.805 (7 Prozent) auf rettungsdienstliche Notfalleinsätze     temberg 31.878 Kinder und Jugendliche im Corona-Jahr
   und Krankentransporte.                                       2020 darauf gewartet, dass die Übungsstunden wieder los-
Knapp ein Fünftel aller Alarmierungen der Feuerwehren sind      gehen. Damit waren 4,6 Prozent weniger Jugendliche als
Fehlalarme, die 2020 um 7,7 Prozent zurückgegangen sind.        2019 (33.417) bei den Jugendfeuerwehren gemeldet. Der
Die häufigste Ursache für Fehlalarme sind Brandmeldeanla-       Anteil der Mädchen in den Jugendfeuerwehren beträgt 19
gen – auch Rauchwarnmelder in Privatgebäuden.                   Prozent (2019: 19,3 Prozent).

Was ist los im Verwaltungsraum Waldenbuch/Steinenbronn

      WANN?                     WER?                              WAS?                                   WO?

Waldenbuch

Sa. 09.10.2021        GHV u. Stadt                Lange Kürbisnacht der Gastronomie        Im Bereich der Altstadt
17.00 – 22.00 Uhr     Waldenbuch
So. 10.10.2021        Schwäbischer Albverein      Auf die höchste Erhebung des
                                                  Strombergs ­ Rundwanderung
So. 10.10.2021        Ev. Kirchengemeinde         Jugendsonntag mit Sponsorenlauf          GPG
ab 11.00 Uhr
So. 10.10.2021        Ev. Kirchengemeinde         Konzert der Schönbuchkantorei,           Stadtkirche St. Veit
ab 17.00 Uhr                                      Schumann­Messe
Do. 14.10.2021.       Fam. Kreis / ev. Kirche /   Seebrücke                                Forum Oskar­Schwenk­Schule,
ab 19.30 Uhr          SPD / EineWeltGruppe                                                 Schulstraße 2
Steinenbronn

Sa. 09.10.2021,       Blaues Kreuz                Offenen Nachmittag „Ich breche mein      Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 7­9,
ab 14.00 Uhr                                      Schweigen! Auch Angehörigen haben        Steinenbronn
                                                  ein Problem“
So. 10.10.2021        Gemeinde Steinenbronn       Seniorennachmittag zum Erntedankfest     Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 7­9,
ab 14:30 Uhr                                                                               Steinenbronn
Nummer 40
Freitag, 08. Oktober 2021                                                               STADTNACHRICHTEN                 11
Feuerwehrgemeinschaft bietet eine große Bandbreite               1. Familienname,
In den Altersabteilungen waren mit 30.951 Feuerwehran-           2. Vornamen,
gehörigen 505 Seniorinnen und Senioren weniger als 2019          3. gegenwärtige Anschrift.
mit 31.456 gelistet. Das kann daran liegen, dass 2020 Feu-       Nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 des Soldatengesetz werden
erwehrangehörige später in die Altersabteilung gewechselt        die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach §
sind, um die Einsatzabteilungen in dieser Krise stabil zu hal-   36 Abs. 2 Bundesmeldegestz (BMG) der Datenübermittlung
ten. „Die Feuerwehr ist ein Abbild unserer Lebenswirklichkeit    widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung
und für jede Altersgruppe interessant. Die Mitwirkung dieser     ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht
erfahrenen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner aus den           wünschen, werden gemäß § 36 Abs. 2BMG gebeten, dies
Altersabteilungen ist unverzichtbar“, sagte der Innenminister.   der Stadt Waldenbuch -Servicebüro- Marktplatz 1, 71111
„Mein herzlicher Dank geht an alle Angehörigen der Feuer-        Waldenbuch schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen
wehren für ihr besonderes Engagement. Damit verbinde ich         Vorsprache mitzuteilen.
den aufrichtigen Wunsch, dass alle Feuerwehrangehörigen
gesund und unversehrt aus den Einsätzen nach Hause zu            Ihre Stadtverwaltung
ihren Familien zurückkehren mögen“, so Innenminister Tho-
mas Strobl abschließend.
Termine Einsatzabteilung
Freitag, 8. Oktober, 19.00 Uhr: Zug 1 Gruppe 2 – Training
‚technische Hilfeleistung‘
Dienstag, 12. Oktober, 19.00 Uhr: Zug 1 – Maschinisten-
Schulung

                                                                  Die Stadt Waldenbuch sucht für eine städtische Mitarbeiterin
                                                                        mit Familie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine
                                                                                      4-Zimmer-Wohnung
                                                                                         in Waldenbuch.

                                                                              Ihr Angebot richten Sie bitte an das
                                                                                Bürgermeisteramt Waldenbuch
                                                                                       z. Hd. Frau Hellus
                                                                                      Tel. 07157/1293-12
                                                                            E-Mail: susanne.hellus@waldenbuch.de
                                                                              Marktplatz 1 in 71111 Waldenbuch

                                Foto: Feuerwehr Waldenbuch

       Informationen aus dem Rathaus                              Vollsperrung der Schloßgartenstraße
                                                                  vom 11. bis 15. Oktober
                                                                  Aufgrund von notwendigen Tiefbauarbeiten zur Herstel-
Übermittlung von Meldedaten nach dem                              lung eines Wasseranschlusses ist die Schlossgartenstraße
Wehrpflichtgesetz                                                 zwischen der Einmündung Immenbachweg und der Ein-
                                                                  mündung
Die Meldebehörde der Stadt Waldenbuch übermittelt nach §          Im Holderbusch in der Zeit von Montag, 11. Oktober bis
58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes an das Bundes-            Freitag, 15. Oktober 2021 voll gesperrt. Die Sperrung
amt für Wehrverwaltung bis zum 31.03.2022 folgende Daten          muss großräumig über die Bahnhofstraße, Neuer Weg
zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im dar-        und Tübinger Straße umfahren werden.
auffolgenden Jahr volljährig werden (Geburtsjahr 2005):

Neues aus dem Städtle

 Verwenden Sie für Ihren
                                          regional, fair, lecker                   Jeden Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr

                                     t e
 Einkauf doch mal das

                                 r k
                                                                                    auf dem Hallenbadparkplatz auf dem

                               ä
 Waldenbucher Tütle! Auf

                        e n m
 www.waldenbuch.de                                                                 Kalkofen und jeden Freitag von 8 bis 13

                 Wo c h
 finden Sie die beteiligten
                                                                                     Uhr vor dem Fachmarktzentrum im

                                        h
 Institutionen.

                                    u c
                                                                                   Stadtkern. Geboten wird ein reichhaltiges

                            d e n b
                                                                                       Sortiment an Obst und Gemüse,

                 in W   a l
                                                                                       Geflügel, frischen Nudeln, Eiern,
                                                                                    Milchprodukten und Backwaren sowie
                                                                                        regionalen und überregionalen
                                                                                                Spezialitäten.
12              STADTNACHRICHTEN
                                                                                                                                             Nummer 40
                                                                                                                               Freitag, 08. Oktober 2021

Preisverleihung -
6. Waldenbucher RadSCHNITZELJAGD
Insgesamt nahmen 47 Personen aller Altersklassen an der
6. Waldenbucher RadSCHNITZELJAGD vom 1. Juni bis zum
31. August 2021 teil.
Gemeinsam legten sie fast 1.600 Kilometer mit dem Fahrrad
zurück. Am vergangenen Donnerstag fand nachmittags die
Preisverleihung statt.
Bürgermeister Michael Lutz durfte die Gewinner recht herz-
lich begrüßen.
Der 1. Preis ging an Frau Kira Schmid aus Waldenbuch, sie
durfte sich über einen Waldenbucher Picknick-Rucksack im
Wert von 100 Euro freuen.
Die 2. Preise, jeweils einen Gutschein im Wert von 50 Euro
(einzulösen bei den beteiligten Einrichtungen und Betrieben)
gingen an Johannes Ruckh und Leonie Maurer, beide aus
Waldenbuch.
Die 3. Preise, jeweils ein HEIMAT-Geschenkkorb mit regiona-
len Produkten, gingen an Katrin Digiorgio, Melinda Preussner
und Beate Steinbrücker, alle aus Waldenbuch.
1 ABUS Fahrradhelm, gespendet vom Cycle Store (ab 20
gesammelten Stempel), ging an Frau Christine Knupfer aus
Waldenbuch.
Wir gratulieren den glücklichen Radlern recht herzlich und
danken abschließend allen Beteiligten für ihr Mitmachen!
-ra-

                                                               Geschwindigkeitskontrollen

                                                                                               Verkehrsüberwachung -
                                                                                               Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen -
                                                                                               Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Ge-
                                                                                               schwindigkeiten der Fahrzeuge überprüft.
                                                                                               Die vorgenommenen Messungen brachten folgendes Er-
                                                                                               gebnis:
                                                                                               Kontrolle / überprüfte Fahrzeuge
                                                                                               Datum Uhrzeit Straße        Ge-   be- %     Zul. max.
                                                                                                                          samt- anst.    Höchst.- km/h
Ein Jahr Körperformen Waldenbuch                                                                                           zahl Fahrz.   geschw.
                                                                                               13.09. 06:03 – Liebenaustr. 287    16 5,6   30      52
Bereits seit einem Jahr gibt                                                                          08:38
es das EMS Gesundheitsstu-                                                                     13.09. 09:22 – L 1185       297     3 1,0   70      81
dio nun in Waldenbuch (Auf                                                                            11:53
dem Graben 22). Die An-                                                                        21.09. 13:47 – Stuttgarter  395     5 1,3   50      63
wendung namens „EMS Trai-                                                                             15:45 Str. 50
ning“ (Elektromyostimulation)                                                                  21.09. 16:17 – Liebenaustr. 422    41 9,7   40      60
dient dabei Gesundheit und                                                                            19:46
Fitness: Ob Muskeltraining,
Rückentraining oder Rückbil-
dung nach der Schwanger-
schaft.
                                                               Foto: valentinrussanov/E+/Getty Images Plus

Dabei reichen pro Woche
wenige Minuten Training, um                                                                                  GEMEINSAM
die Gesamtfitness zu stei-
gern und gesundheitliche
Beschwerden wie Rücken-
                                                                                                             GEGEN CORONA
schmerzen zu bekämpfen.
Bürgermeister Michael Lutz                                                                                   MASKE TRAGEN!
besuchte das Studio am Montag.
Er gratulierte Bobby Ikeokwu, Regionalleiter für die EMS
Studios in Waldenbuch und Echterdingen sowie den Herren
Dejan Videtic und Clemens Häberle zum Jubiläum.
Weiterhin viel Erfolg!
-pei-
Nummer 40
Freitag, 08. Oktober 2021                                                            STADTNACHRICHTEN                13
Stadtführungen
                                                               Exkursion „Natur ist…?“
  “Das Essen soll zuerst das Auge erfreuen                     am 17. Oktober 2021
  und dann den Magen.“
                               Johann Wolfgang von Goethe      Allein schon durch Bewegung in der Natur mobilisieren wir
                                                               Physe und Psyche. Ergänzend setzen wir uns bei dieser
  Kulinarische Stadtführung                                    Wanderung mit dem Begriff „Natur“ auseinander. Hinter
          „Geschichte & Gourmet“                               jedem Begriff verbirgt sich in der deutschen Sprache ein
                                                               dazugehöriges Objekt. Wenn wir von einer Maus
                    am 10. Oktober 2021
                                                               sprechen, ist uns sofort ein Bild gegenwärtig … aber wie
  Die Waldenbucher Stadtgeschichte „mit allen Sinnen“          ist das mit der Natur? Wie sieht sie aus? Wie riecht sie?
  erleben! Begeben Sie sich bei diesem „etwas anderen“         Wie fühlt sie sich an? Auf diese Fragen wollen wir auf
  Stadtspaziergang auf eine stadtgeschichtliche und            unserer Exkursion die Antwort(en) finden.
  kulinarische Entdeckungsreise durch die Stadt mit
  Schokoladenseiten.

  Dabei erhalten Sie von unserer fachkundigen Stadtführerin
  viele interessante Hintergrundinformationen über
  Restaurants und Speisen und hören unterhaltsame
  Geschichten rund um Waldenbuch.

  Im Anschluss an den Rundgang verwöhnen Sie im
  Wechsel ausgewählte Waldenbucher Gastronomen mit
  einem 3- oder 4-Gang-Menü.

  Verbinden Sie Genuss mit kulinarischen Freuden und
  schließen Sie dieses Mal den Rundgang mit einem
  Restaurantbesuch mit gutbürgerlicher deutscher Küche
  im „Landgasthof Rössle“ ab.

                                                               Treffpunkt:     13.45 Uhr am Parkplatz Braunäcker
                                                                               (zwischen Waldenbuch und Dettenhausen)
                                                               Wanderung:      ca. 8 km
                                                               Kosten:         Erwachsene 7 €, Kinder bis 12 J. kostenlos
                                                               Ende:           ca. 16.45 Uhr
                                                               Erforderlich:   Sitzgelegenheit (z. B. Kissen, Decke,
                                                                               faltbarer Campingstuhl), feste Schuhe,
                                                                               Kondition, wetterfeste Kleidung, Vesper
                                                                               aus dem persönlichen Rucksack oder
                                                                               Picknick-Rucksack des Landgasthofs
                                                                               Rössle (kann dazu gebucht werden)

                                                               Die Führung können Sie online (www.waldenbuch.de
                                                               unter "Waldenbuch entdecken / Führungen") bis kurz
  Treffpunkt:       17.00 Uhr am Marktplatzbrunnen             vor dem Termin buchen.
  Kosten:           42,50 € (Führung + Menü mit Fleisch)
                    36,90 € (Führung + vegetarisches Menü)     Bei Fragen steht Ihnen Sandra Noller (Tel. 07157 1293-25,
                                                               E-Mail: sandra.noller@waldenbuch.de) gerne zur
                    Getränke sind extra zu bezahlen
                                                               Verfügung.
  Dauer:                                                       Es gilt die aktuelle CoronaVO!
  Führung ca. 1,5 Stunden,
  anschließend Restaurantbesuch

  Die Führung können Sie online (www.waldenbuch.de                   Aus anderen Ämtern
  unter "Waldenbuch entdecken / Führungen") bis kurz
  vor dem Termin buchen.                                      IBB-Stelle für den Landkreis Böblingen
  Bei Fragen steht Ihnen Sandra Noller (Tel. 07157 1293-25,   Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit einer
                                                              psychischen Erkrankung,
  E-Mail: sandra.noller@waldenbuch.de) gerne zur
                                                              deren Angehörige, Freunde und Nachbarn
  Verfügung.                                                  Telefon 07031 - 66 333 66
                                                              Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr
  Es gilt die aktuelle CoronaVO!                              Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen
                                                              der Schweigepflicht.
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