40 SEEBRÜCKE - Stadt Waldenbuch
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.waldenbuch.de Die Stadt mit Schokoladenseiten Freitag, 08. Oktober 2021 Diese Ausgabe erscheint auch online 40 S T A D T N AC HR IC H T EN SEEBRÜCKE SCHAFFT SICHERE HÄFEN! Diese Woche im Überblick Bekanntmachungen Y 2 Seite Seite Kirchliche Nachrichten Seite 26 Notdienste Y 7 Seite Seite Vereinsnachrichten Seite 31 Veranstaltungen SeiteY 10 Seite Parteien Seite 39
2 STADTNACHRICHTEN Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 (2) Im Stadtteil Kalkofen dürfen die Verkaufsstellen aus An- Amtliche Bekanntmachungen lass des Mittsommers am 26. Juni 2022 von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet sein. §2 Sanierungsgebiet Schutz der Arbeitnehmer “Erweiterter Altstadtkern” Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. - Beratungsgespräche zu privaten Sanierungsmaßnahmen §3 Am 24.09.2019 hat der Gemeinderat die förmliche Festle- gung des Sanierungsgebiets “Erweiterter Altstadtkern” be- Ordnungswidrigkeiten schlossen. Die Sanierungssatzung ist am 27.09.2019 in Kraft (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe getreten. Gleichzeitig wurden die Förderbedingungen für a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Würt- Fördersätze von privaten Modernisierungs-, Instandsetzungs- temberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung und Ordnungsmaßnahmen festgelegt. zuwiderhandelt. Wir möchten Ihnen gerne Beratungsgespräche anbieten, (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu wenn Sie Interesse haben, Ihr Gebäude im Sanierungsgebiet 10.000 Euro geahndet werden. “Erweiterter Altstadtkern” zu modernisieren. §4 URBA Architektenpartnerschaft Keinath und Dr. Dietl, Stutt- gart, welche von der Stadt Waldenbuch beauftragt sind, Inkrafttreten informieren Sie gerne in einem Beratungsgespräch über die Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- Fördermöglichkeiten und Formalitäten. machung in Kraft. Der nächste geplante Gesprächstermin findet am Ausgefertigt! Mittwoch, 13. Oktober 2021 BÜRGERMEISTERAMT ab 17.00 Uhr Waldenbuch, den 30.09.2021 im Neuen Rathaus, Marktplatz 5, Waldenbuch, statt. gez. Lutz Zur Vereinbarung von einem Beratungsgespräch an den o.g. Bürgermeister Gesprächsterminen, bitten wir Sie, sich vorab beim Vorzim- Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO mer im Bauamt unter den Telefonnummern 07157 1293-66 Heilungsregelung: (bei Frau Fauser) oder 1293-62 (bei Frau Groß) anzumelden. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- Ansonsten können Sie auch gerne Einzeltermine direkt mit ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) URBA Architektenpartnerschaft Keinath und Dr. Dietl unter oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der Telefonnummer 0711 3369700 vereinbaren. dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie Wir möchten Sie darauf hinweisen, falls Sie an Ihrem Gebäu- nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- de im Sanierungsgebiet bauliche Veränderungen planen wie chung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht z.B. einen neuen Farbanstrich, Fenstertausch, eine Solaran- worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen lage oder eine neue Einfriedung, dann müssen Sie immer soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften vorab einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder bei der Stadtverwaltung Waldenbuch, Bauamt, Marktplatz 5, die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. stellen. Den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung finden Sie auf der städtischen Homepage unter folgendem Pfad: Startseite/Bauen/Bauleitplanung/Stadtsanierung/Antrag oder NOTRUFE WALDENBUCH Sie fordern diesen einfach per E-Mail an: bauamt@waldenbuch.de bei uns an. Verkaufsoffene Sonntage am 10. April, Polizei 26. Juni und 11. September 2022 Polizeiposten Waldenbuch 52699-0 wenn nicht besetzt: Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit- Polizeirevier Böblingen 07031 13-2500 zung am 28.09.2021 die Satzung über die Offenhaltung von Strom Verkaufsstellen am Sonntag, 10. April, 26. Juni und 11. Stromstörungsannahme 07071-157-111 September 2022, neu gefasst. Die Satzung, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten wird, wird hiermit gem. Wasser § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe chung vom 28. Januar 1969 veröffentlicht: Entstörungsdienst 24-Std.-Service (gebührenfrei dt. Inland): 0800 8151815 STADT WALDENBUCH Fluglärm: lsb@rps.bwl.de 0711 72 249 351 Landkreis Böblingen Gas Satzung Erdgasstörungsannahme 0800 3629447 über die Offenhaltung von Verkaufsstellen Informations- u. Beratungstelefon am Sonntag, 10. April, 26 Juni und 11. September 2022 häusliche Gewalt 07031 663-1331 Aufgrund des § 8 Ladenöffnungsgesetz vom 14.02.2007 in MOBILE - Management von Beruf u. Familie 07031 663-1928 Verbindung mit §§ 4, 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung in thamar Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt der geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 28.09.2021 Böblingen, Stuttgarter Str. 17, www.thamar.de 07031 222066 folgende Satzung beschlossen: Krisentelefon - ich schaff’ es nicht mehr §1 „GEWALTig überfordert - wenn Pflege an Grenzen stößt“ Montag bis Donnerstag von 16 bis 18 Uhr, 07031 6633000 Zeit des Offenhaltens Telefonseelsorge rund um die Uhr (1) In der Innenstadt von Waldenbuch dürfen die Verkaufs- evang., 0800 111 0111, kath., 0800 111 0222 stellen aus Anlass des Frühlingserwachens am 10. April Frauenhaus 0711 9977461 2022 und des Marktplatzfestes am 11. September 2022 von 12:00 bis 17:00 Uhr geöffnet sein.
Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 STADTNACHRICHTEN 3 Tag der offenen Tür in der Zehntscheuer Samstag, 16. Oktober 2021, von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Zehntscheuer ist eines der ältesten Gebäude im histo- rischen Altstadtkern und damit sich die Bevölkerung vom Istzustand und der Herausforderung der Aufgabe, eine nachhaltige Nutzung zu entwickeln, selbst ein Bild ma- chen kann, laden Gemeinderat und die Stadtverwaltung zu einer Führung und Vorortbesichtigung die interessierte Bürgerschaft sehr herzlich ein. Die erste Führung findet um 10:00 Uhr unter Beachtung der 3-G-Regelung mit Herrn Jäger und Frau Lutz von der Firma JaKo statt. Weitere Termine sind um 11:30 Uhr und 13:00 Uhr ge- plant. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger werden ge- beten, sich bis zum 13. Oktober 2021 im Vorzimmer des Bürgermeisters unter der Telefonnummer 1293-11 bei Frau Klytta anzumelden. Nach den Führungen können Bürger ihre Eindrücke in einem Rücklaufblatt für die weitere Entscheidungsfindung der Arbeitsgruppe hinterlegen. Vielen Dank für Ihre Mit- wirkung. Mit freundlichen Grüßen Lutz Bürgermeister Jugend-Sonntag mit Sponsorenlauf Sonntag, 10. Oktober 2021 Jugendgo�esdienst Georg-Pfäfflin-Gemeindehaus und im Anschluss Sponsorenlauf Der Go�esdienst findet bei jedem We�er sta�! Bi�e entsprechende Ausrüstung mit- bringen. Wegen Corona kein gemeinsamer Start des Sponsorenlaufs. Individueller Start direkt nach dem Go�esdienst. Es gibt Kaltgetränke, Kaffee und Fingerfood. Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Waldenbuch und Förderverein Jugendarbeit Der Erlös unterstützt die Finanzierung der Jugendreferentenstelle.
4 STADTNACHRICHTEN Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 9. Oktober 2021 |17-22 Uhr WALDENBUCHER der Gastronomie „So schmeckt der Herbst!“ verspricht die „Lange Kürbisnacht der Gastronomie“, zu der am 9. Oktober fünf Waldenbucher Betriebe von 17 bis 22 Uhr einladen. Gäste können sich auf eine lecker-herbstliche Schlemmerküche freuen. Mehr Infos unter: www.waldenbuch.de Bitte beachten Sie die Hygiene-Konzepte und die aktuelle Corona-VO. Bitte reservieren Sie wenn möglich bei den Restaurants vorab einen Tisch. w ie S tr a ß e s o d e r E c h te rd in g e r h tn e r in e rd e n ! F a m il ie F ic g e k a u ft w T ip p : B e i ü rb is s e können K rk ts tr a ß e in d e r M a Liebe Kinder, schickt uns bis 8. Oktober ein Foto eures bemalten oder geschnitzen Kürbis an: tourismus@waldenbuch.de Die drei schönsten Bilder erhalten ein kleines Präsent!
Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 STADTNACHRICHTEN 5 Satzung zur Änderung der Satzung des STADT WALDENBUCH Eigenbetriebs Städtische Wasser- LANDKREIS BÖBLINGEN versorgung Waldenbuch Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit- der Stadt Waldenbuch zung am 28.09.2021 die Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebs Städtische Wasserversorgung Waldenbuch Streupflichtsatzung geändert. Die Satzungsänderung, die am Tag nach der öf- vom 28.09.2021 fentlichen Bekanntgabe in Kraft treten wird, wird hiermit Aufgrund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden- gemäß § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Be- Württemberg und § 4 der Gemeindeordnung für Baden- kanntmachung vom 28. Januar 1969 veröffentlicht: Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch in seiner Sitzung am 28.09.2021 folgende Satzung beschlossen: STADT WALDENBUCH §1 LANDKREIS BÖBLINGEN Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG 1. Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlos- senen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die zur Änderung der Satzung Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen des Eigenbetriebs nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schnee- Städtische Wasserversorgung Waldenbuch anhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte vom 21.09.2010 zu bestreuen. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 2. Für Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohn- berg (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zwecken dienen sowie bei städtischen Alters- und Wohn- hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch am 28.09.2021 fol- heimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§ 41 gende Satzungsänderung beschlossen: Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz). §2 §1 Verpflichtete § 3 der Eigenbetriebssatzung erhält folgende Fassung: 1. Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigen- § 3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen, Stammka- tümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) pital von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben (§ 15 Abs. des Eigenbetriebs erfolgen nach den Vorschriften des 1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch die Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverord- Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von nung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder Handelsgesetzbuchs. des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Flä- che getrennt sind, wenn der Abstand zwischen Grund- (2) Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 600.000 € stücksgrenze und Straße nicht mehr als 10 Meter, bei festgesetzt. besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der §2 Straßenbreite beträgt (§ 41 Abs. 6 Straßengesetz). 2. Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für IN-KRAFT-TRETEN dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuld- Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der öffentlichen nerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Bekanntgabe in Kraft. Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Ausgefertigt! BÜRGERMEISTERAMT 3. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenan- lieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Waldenbuch, den 30.09.2021 gez. Lutz §3 Bürgermeister Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO 1. Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffent- lichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Be- Heilungsregelung: standteil einer öffentlichen Straße sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- 2. Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen Flächen in einer Breite von 1,50 Metern. dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie 3. Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite chung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht von 1,50 Metern. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen Pflanzungen u.Ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften der Straßenanlieger für eine Satz 1 entsprechend breite über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet. die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 4. Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsa- men Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidme- ten und durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Flächen. Streupflichtsatzung 5. Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgänger- Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit- verkehr gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer zung am 28.09.2021 die Satzung über die Verpflichtung anderen öffentlichen Straße sind. der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Be- 6. Bei Grundstücken, die von einer Straße eine Zufahrt oder streuen der Gehwege der Stadt Waldenbuch neu gefasst. einen Zugang haben, erstrecken sich die nach dieser Die Satzung, die mit der öffentlichen Bekanntmachung in Satzung zu erfüllenden Pflichten auf den Gehweg bzw. Kraft treten wird, wird hiermit gem. § 1 der Satzung über die weiteren in Abs. 2 bis 5 genannten Flächen an dem die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 28. Januar der Straße nächst gelegenen Grundstück, über das die 1969 veröffentlicht: Zufahrt oder der Zugang erfolgt.
6 STADTNACHRICHTEN Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 §4 §8 Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeiten Ordnungswidrigkeiten 1. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseiti- 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 5 Stra- gung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Rei- ßengesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine nigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verpflichtungen aus § 1 nicht erfüllt, insbesondere Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. Die Reinigung er- a. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen streckt sich räumlich auch auf die unbefestigten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in § 4 reinigt, um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume. b. Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen 2. Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Be- nicht entsprechend den Vorschriften in den §§ 5 und sprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht beson- 7 räumt, c. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren dere Umstände (zum Beispiel Frostgefahr) entgegenste- in § 3 genannten Flächen nicht entsprechend den hen. Vorschriften in den §§ 6 und 7 streut. 3. Die zur reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. 2. Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Abs. 2 Straßen- Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem gesetz und § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ord- Nachbarn zugeführt noch in die Straßenrinne oder an- nungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 dere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwi- geschüttet werden. derhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden. §5 §9 Umfang des Schneeräumens Inkrafttreten 1. Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, Diese Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis Kraft. Gleichzeitig tritt die Streupflichtsatzung vom 28.11.1989 zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs außer Kraft. gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1,00 Waldenbuch, den 29. September 2021 Meter Breite zu räumen. Bei Fußwegen besteht diese Ausgefertigt! Verpflichtung für die Mitte des Fußweges. Bürgermeisteramt gez. Michael Lutz 2. Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf Bürgermeister dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in § 3 Abs. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- 2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßen- oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften einläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser ab- beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz ziehen kann. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei- nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen- 3. Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flä- über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach- chen vor den Grundstücken müssen so aufeinander ab- verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. gestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindes- Satzung verletzt worden sind. tens 1 Meter zu räumen. 4. Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nach- Katzenschutzverordnung barn nicht zugeführt werden. Der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch hat in seiner Sit- 5. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für zung am 28.09.2021 die Satzung zum Schutz freileben- Schulbusse müssen im Rahmen des § 5 Abs. 1 die der Katzen der Stadt Waldenbuch aufgestellt. Die Katzen- Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut schutzverordnung, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung in und von Schnee freigehalten werden, dass ein gefahrlo- Kraft treten wird, wird hiermit gem. § 1 der Satzung über ses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen der Ver- die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 28. Januar kehrsmittel und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls 1969 veröffentlicht: vorhanden, gewährleistet ist. STADT WALDENBUCH §6 LANDKREIS BÖBLINGEN Beseitigung von Schnee- und Eisglätte 1. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Satzung zum Schutz freilebender Katzen Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen so- der Stadt Waldenbuch wie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreu- Katzenschutzsatzung en, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos vom 28.09.2021 benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich Aufgrund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Fläche. der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBI. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert am 13.07.2013, i.V.m. der Verordnung 2. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, der Landesregierung über die Übertragung der Ermächtigung Splitt oder Asche zu verwenden. nach § 13 b des Tierschutzgesetzes vom 19.11.2013 (GBI. 3. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. S. 362) hat der Gemeinderat der Stadt Waldenbuch am 28. 4. § 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. September 2021 folgende Satzung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen: §7 §1 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Geltungsbereich Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 8:00 1. Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schä- 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem den, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, des Gebietes der Stadt Waldenbuch zurückzuführen sind. ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und 2. Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt zu streuen. Diese Pflicht endet um 21:00 Uhr. Waldenbuch. Fortsetzung siehe Seite 8
Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 STADTNACHRICHTEN 7 RUFNUMMERN DER NOTDIENSTE Feuerwehr Notruf 112 Notdienstplan der Apotheken Polizei Notruf 110 Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag 8.30 Uhr Polizeiposten Waldenbuch 52 69 90 morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden Tag. Außerhalb der Rettungsdienst/Notarzt/Notruf 112 gesetzlichen Ladenschlusszeiten beträgt die Notdienstgebühr 2,50 Allgemeiner Notfalldienst 116 117 €. Die letztgenannte Apotheke ist die diensthabende Apotheke des Krankentransport 07031 19222 Bezirks auf den Fildern. Tierrettung Böblingen (24 Std.) 07132 8599719 Kostenfreie Apotheken-Hotline: 0800 0022833 Redaktioneller Hinweis Freitag, 08.10.2021 Der Inhalt der Notdienste wurde sorgfältig erarbeitet. Wir Apotheke am Eichle, Holzgerlinger Str. 3, 71101 Schönaich, 07031 - 4 14 97 77 übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Apotheke in der SchwabenGalerie, Schwabenplatz 1, Angaben oder mögliche Druckfehler. 70563 Stuttgart (Vaihingen), 0711 - 9 97 69 00 Filder-Apotheke, Nürtinger Str. 6, 70794 Filderstadt (Bernhausen), Ärztlicher Notdienst 0711 - 70 25 07 Wochenende/Feiertage: Freitag von 16-00 – 23.00 Uhr, Vor- Neue Apotheke, Hauptstr. 44, 70771 Leinfelden-Echterdingen feiertag von 19.00 bis 23.00 Uhr, Samstag/Sonntag/Feier-tag (Echterdingen), 0711 - 7 94 99 10 Rotbühl-Apotheke, Leonberger Str. 29, 71063 Sindelfingen, von 8.00 bis 23.00 Uhr ist die Notfallpraxis an der Filderklinik 07031 - 7 08 20 besetzt. Begeben Sie sich bitte ohne Voranmeldung dorthin: Im Haberschlai 7, Filderstadt-Bonlanden. Sie benötigen für Samstag, 09.10.2021 Apotheke 42, Poststr. 42, 71032 Böblingen, 07031 - 20 43 60 den Notdienst Ihre Krankenversicherungskarte. Apotheke am Rathaus, Sielminger Hauptstr. 29, Montag bis Donnerstag gilt für alle Notfälle ab 19.00 Uhr 70794 Filderstadt (Sielmingen), 07158 - 86 44 die Vermittlung über die Leitstelle unter Tel. 116 117. Spitzweg-Apotheke, Felix-Dahn-Str. 11, 70597 Stuttgart (Degerloch), Für dringende Hausbesuche erreichen Sie zur Vermittlung 0711 - 76 64 65 des Hausbesuches die Leitstelle des DRK unter der Nummer Sonntag, 10.10.2021 Tel. 116 117. Flora-Apotheke, Hauptstr. 102, 71093 Weil im Schönbuch, Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: 07157 - 6 33 30 docdirekt – Onlinesprechstunde von niedergelassenen Forum-Apotheke, Kirchheimer Str. 128, 70619 Stuttgart (Sillenbuch), Haus- und Kinderärzten, für gesetzlich Versicherte unter 0711 - 4 79 19 10 Herz Apotheke Mache, Bernhäuser Str. 5, 0711 – 96589700 oder docdirekt.de. 70771 Leinfelden-Echterdingen (Echterdingen), 0711 - 9 90 95 50 Stern-Apotheke im Stern Center, Mercedesstr. 12, Zentraler Kinderärztlicher Notdienst 71063 Sindelfingen, 07031 - 87 85 00 Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Tel. 07031 6680 Montag, 11.10.2021 Werktags (falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): Apotheke an der Schwabstraße, Schwabstr. 21, 71032 Böblingen, 19.00 – 22.30 Uhr 07031 - 22 40 85 Garben-Apotheke, Wollgrasweg 17. 70599 Stuttgart (Plieningen), Sa., So., Feiertage: 8.30 – 22.00 Uhr 0711 - 4 56 00 20 Telefonische Anmeldung nicht erforderlich. Dienstag, 12.10.2021 Laralex-Apotheke, Eichäcker 6, 70565 Stuttgart (Fasanenhof), Augenärztlicher Notdienst 0711 - 28 04 00 60 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Paracelsus-Apotheke, Berliner Str. 28, 71034 Böblingen, 07031 - 22 73 33 Zahnärztlicher Notdienst Mittwoch, 13.10.2021 Der zahnärztliche Notdienst ist zu erfragen unter Telefon- Brunnen-Apotheke, Stuttgarter Str. 14, 71144 Steinenbronn, 07157 - 2 26 74 Nummer 0711 7877722 Park-Apotheke, Waldburgstr. 23, 70563 Stuttgart (Vaihingen), 0711 - 73 58 63 30 Soziale Dienste Pinguin-Apotheke, Berliner Str. 24, 71069 Sindelfingen (Maichingen) Diakonie- und Sozialstation Schönbuch 07031 - 76 52 22 Zeppelin-Apotheke, Hauptstr. 87, 70771 Leinfelden-Echterdingen Im Hasenbühl 16, 71101 Schönaich 07031 70204-50 (Echterdingen), 0711 - 79 35 20 Krankenpflegestation Waldenbuch 79 68 Donnerstag, 14.10.2021 IAV Stelle Apotheke Neues Zentrum, Liebenaustr. 36, 71111 Waldenbuch Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und 07157 - 44 55 pflegebedürftige Menschen, Schönbuch 07031 70204-56 Bürgerhaus-Apotheke, Sindelfinger Str. 31, 71069 Sindelfingen (Maichingen), 07031 - 38 11 13 Kranken- und Altenpflegeverein Halden-Apotheke, Weidacher Steige 20, 70771 Leinfelden-Echterdingen (Stetten), 0711 - 79 19 79 Geschäftsstelle 2 14 19 Liliencron Apotheke Mache, Kirchheimer Str. 69, Nachbarschaftshilfe 53 27 91 70619 Stuttgart (Sillenbuch), 0711 - 47 83 47 Sonnenhof Freitag, 15.10.2021 Apotheke Kemnat, Heumadener Str. 11, 73760 Ostfildern (Kemnat), Betreute Seniorenwohnanlage 2 14 19 0711 - 4 58 61 28 Flugfeld-Apotheke, Konrad-Zuse-Str. 14, Haus an der Aich 71034 Böblingen (Flugfeld), 07031 - 20 59 00 Schwabenland-Apotheke, Hauptstr. 5, 70563 Stuttgart (Vaihingen), Pflegeheim 66988-0 0711 - 73 16 26 IMPRESSUM Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Freitag (an Feiertagen am 2048, www.nussbaum-medien.de. Die Verantwortung des jeweiligen Verfas- vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr sers für Beiträge der Kirchen, Parteien, Wählervereinigungen und Vereine Herausgeber: Stadt Waldenbuch, Tel. 07157 1293-0, Telefax 07157 1293-75, wird durch diese Regelung nicht berührt. Bezugspreis: halbjährlich € 18,25 E-Mail: amtsblatt@waldenbuch.de, Anschrift: Postfach 1249, 71108 Walden- Anzeigenannahme: Nussbaum Medien, Außenbüro Filderstadt, Raiffeisen- buch, Redaktion: Ralph Hintersehr straße 16, 70794 Filderstadt-Bonlanden, Tel. 0711 99076-0, Telefonische Anzeigenannahme: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH Telefax 07033 3209458, E-Mail: filderstadt@nussbaum-medien.de & Co. KG, Tel. 07033 525-0 Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Gedruckt auf Papier mit hohem Altpapieranteil Mitteilungen: Bürgermeister Michael Lutz, Marktplatz 1, 71111 Waldenbuch, Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Abonnementgebühr. Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
8 STADTNACHRICHTEN Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 Fortsetzung von Seite 6 §5 §2 Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen Begriffsbestimmungen 1. Die Gemeinde oder ein von ihr Beauftragter kann freile- Im Sinne dieser Verordnung ist eine bende Katzen kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in a) Katze ein männliches oder weibliches Tier der Unterart Obhut genommen werden. Felis silvestris catus, 2. Nach der Kastration kann die Katze wieder in die Freiheit b) freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der von einem Menschen gehalten wird, Stelle erfolgen, an der die Katze aufgegriffen worden ist. c) Katzenhalterin oder Katzenhalter eine natürliche Person, 3. Ist für die Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines die die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze Privat- oder Betriebsgeländes erforderlich, gilt § 4 Abs. 3 in eigenem Interesse und nicht nur ganz vorübergehend entsprechend. ausübt und das wirtschaftliche Risiko des Verlusts des Tieres trägt, §6 Inkrafttreten d) Halterkatze die Katze einer Katzenhalterin oder eines Katzenhalters, Die Verordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekannt- machung in Kraft. e) freilaufende Halterkatze eine Halterkatze, der unkontrol- liert freier Auslauf gewährt wird und die nicht weniger als Ausgefertigt! fünf Monate alt ist. Waldenbuch, den 29. September 2021 Bürgermeisteramt §3 Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gez. Michael Lutz für freilaufende Halterkatzen Bürgermeister 1. Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhaltern Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: durch einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kenn- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zeichnen sowie zu registrieren. oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften 2. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mi- beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. krochips oder der Ohrtätowierung Name und Anschrift des 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei- Katzenhalters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen- e.V. oder das kostenfreie Haustierregister des Deutschen über der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach- Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden. verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit 3. Der Stadt ist auf Verlangen ein Nachweis über die durch- der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der geführte Kastration und Registrierung vorzulegen. Satzung verletzt worden sind. 4. Von der Kastrationspflicht nach Abs. 1 können auf Antrag durch die Stadt Ausnahmen zugelassen werden. Die übri- gen Bestimmungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht Tagesordnung für die öffentliche und Registrierungspflicht in den Abs. 1 bis 3 bleiben un- Sitzung des Verwaltungsausschusses berührt. am 12.10.2021 5. Eine von dem Katzenhalter personenverschiedener Eigen- tümer hat die Ausführungen der Halterpflichten nach Abs. 1 Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses bis 3 zu dulden. findet am Dienstag, 12.10.2021, um 19:00 Uhr im Forum der Oskar-Schwenk-Schule, Schulstraße 2 statt. §4 Maßnahmen gegenüber Katzenhaltern 1. Einwohnerfragestunde 1. Wird eine entgegen § 3 Abs. 1 unkastrierte Halterkatze 2. Bekanntgaben von der Gemeinde oder einem von ihr Beauftragten im 3. Bekanntgabe nach § 35 Gemeindeordnung (GemO) über Gemeindegebiet angetroffen, soll dem Katzenhalter von die vom Verwaltungsausschuss in seiner letzten nichtöf- der Stadt aufgegeben werden, das Tier kastrieren zu las- fentlichen Sitzung am 21.09.2021 gefassten Beschlüsse sen. Bis zur Ermittlung des Katzenhalters kann die Katze 4. Forstverwaltungsangelegenheiten; durch die Gemeinde oder einem von ihr Beauftragten in - Forstbetriebsplan Obhut genommen werden. Die hierfür anfallenden Kosten - Bundeswaldprämie trägt der Katzenhalter. - Waldplätze für Kindergärten 2. Mit der Ermittlung des Katzenhalters soll unverzüglich - Mountainbike-Trail Weilerberg aktueller Stand nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden. Dazu 5. Sanierung des Wasserschadens in der Altenbegegnungs- ist insbesondere eine Halterabfrage bei den in § 3 Abs. stätte Sonnenhof; 2 genannten Registern zulässig. - Bemusterung Möblierung Saal und Werkraum 3. Ist zur Ergreifung der Katze das Betreten eines Privat- - Bemusterung Bodenbelag Saal, Werkraum und Verwal- oder Betriebsgeländes erforderlich, sind die Grundstücks- tungsräume eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und 6. Bezugspreisanpassung für das Amtsblatt der Stadt Wal- die Gemeinde oder einen von ihr Beauftragten bei einem denbuch Zugriff auf die Katze zu unterstützen. 7. Anfragen von Mitgliedern des Verwaltungsausschusses 4. Ist eine nach Abs. 1 angetroffene unkastrierte Halterkatze darüber hinaus entgegen § 3 Abs. 1 nicht gekennzeich- Die Bevölkerung wird zur Teilnahme freundlichst eingeladen! net und registriert und kann ihr Halter nicht innerhalb Mit freundlichen Grüßen von 48 Stunden identifiziert werden, kann die Gemeinde gez. Lutz die Kastration auf Kosten des Katzenhalters durch einen Bürgermeister Tierarzt durchführen lassen. 5. Nach der Kastration soll die Katze wieder in die Freiheit Ergänzende Hinweise zur Tagesordnung: entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Für Ihre Sitzungsteilnahme beachten Sie bitte die die gene- Stelle erfolgen, an der die Katze aufgegriffen worden ist. rellen AHA-Regelungen: 6. Eine von dem Katzenhalter personenverschiedener Eigen- • Für Besucherinnen und Besucher gilt während der ge- tümer hat die Maßnahmen nach Abs. 1 bis 5 zu dulden. samten Sitzung die Pflicht zum Tragen einer medizini- Der personenverschiedene Eigentümer trägt sodann die schen Maske oder FFP-2 Maske. Kosten der nach den Abs. 1 bis 5 durchgeführten Maß- • Bitte halten Sie den empfohlenen Mindestabstand ge- nahmen. nerell ein.
Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 STADTNACHRICHTEN 9 • Eine Datenerhebung ist nicht verpflichtend. Die Stadt- ter wurde einstimmig beschlossen, dass für die Anlegung verwaltung bietet jedoch die Nutzung der Luca-App als von Blühstreifen durch Landwirte ein finanzieller Anreiz im Zusatzangebot an, sodass Sie im Falle einer auftreten- Jahr 2022 geschaffen werden soll. Ein Zuschussbetrag i.H.v. den Infektion zeitnah über das Gesundheitsamt informiert 1.000,00 Euro pro ha und Jahr soll hierfür in Aussicht ge- werden könnten. stellt werden. Im Haushaltsplan 2022 werden für diese För- • Eine Teilnahme an der Sitzung ist nur möglich, sofern derung insgesamt 5.000,00 Euro eingeplant. Sie sich gesund fühlen und keine Krankheitsanzeichen K 1050 Waldenbuch – Weil im Schönbuch; aufweisen. - aktueller Sachstand Ausbau • Die Stadtverwaltung empfiehlt die regelmäßige Durchfüh- In der Sitzung des Technischen Ausschusses wurde von rung von Corona-Schnelltests. Herrn Röhm, Straßenbauamt Landratsamt Böblingen der ge- Ab sofort sind die Sitzungsunterlagen wie gewohnt auch plante Ausbau der Kreisstraße K1050 zwischen Waldenbuch online auf der Homepage der Stadt Waldenbuch unter dem und Weil im Schönbuch vorgestellt. Dieser Streckenabschnitt Ratsinformationssystem (www.waldenbuch.de/ratsinformati- befindet sich in einem schlechten Zustand und weist gerin- onssystem) abrufbar. ge Ausbaubreiten auf. Mit dem Ausbau soll das Teilstück Aus Raumkapazitätsgründen wird im Falle eines Teilnah- der K1050 auf den derzeitig üblichen Ausbaustand gebracht meinteresses an einem oder mehreren auf der Tagesordnung werden und mit der Trassenanpassung die Verkehrssicherheit befindlichen Punkten bis Montag, 11.10.2021, um Voranmel- verbessert werden. Straßenbaulastträger ist das Landratsamt dung per E-Mail an susanne.hellus@waldenbuch.de gebeten. Böblingen und damit auch Kostenträger und unterhaltspflich- tig. Die Gesamtkosten belaufen sich nach heutigem Stand auf voraussichtlich 1,674 Mio. Euro. Die Strecke soll am Stück ausgebaut werden, so dass eine Vollsperrung der Aus dem Gemeinderat Straße erforderlich sein wird. Der geplante Baubeginn ist für Ende 2022/Anfang 2023 vorgesehen. Bericht über die letzte öffentliche Sitzung des Fahrradschutzstreifen Weilerbergstraße Technischen Ausschusses vom 05.10.2021 Der Technische Ausschuss beschloss einstimmig, dass der Fahrradschutzstreifen bergauf an der Weilerbergstraße zuguns- ten der bergab angelegten Parkplätze entfallen werden soll. Einwohnerfragestunde Die künftige Radwegeführung von Waldenbuch nach Weil Eine Bürgerin beschwerte sich, dass die Feuerwehrzufahrt im Schönbuch über das Seitenbachtal wurde bei einem zum Schulgebäude der Oskar-Schwenk-Schule am Abend Vororttermin am 04.10.2021 mit Vertretern des Landkreises des 05.10.2021 mit Fahrzeugen zugeparkt war. und aus Weil im Schönbuch abgestimmt (siehe unten). Auf Bekanntgabe nach § 35 Gemeindeordnung (GemO) über die eine direkte Radwegeführung entlang der Kreisstraße K1050 im Technischen Ausschuss in seinen letzten nichtöffentli- wurde aufgrund eines zu großen Flächenverbrauchs und chen Sitzungen am 15.06.2021 und 14.09.2021 gefassten Eingriffe in die Waldfläche verzichtet. Die Asphaltarbeiten Beschlüsse an der Weilerbergstraße dauern noch bis Ende Oktober Der Technische Ausschuss fasste in seiner nichtöffentlichen 2021 an. Ende Oktober sollen dann die Markierungsarbeiten Sitzung am 15.06.2021 den Beschluss, dass zum Gewer- der Stellplätze erfolgen und die Sanierungsmaßnahme abge- begebiet „Westlich Bauhof“ eine Reservierung und der in schlossen werden. Aussicht gestellte Verkauf des Gewerbeplatzes „C“ gegen- über einem Interessenten zurückgestellt wurde, um weitere Verhandlungen zu führen. Für den geplanten Verkauf an Interessenten der Gewerbe- grundstücke „I“ und „J“ im Gewerbegebiet „Westlich Bauhof“ mit einer Gesamtfläche von 3.675 m² wurde eine Fläche von 1.300m² mit einer fünfjährigen Rückgabeoption versehen. Der anteilige Kaufpreis für diese Optionsfläche ist spätestens in fünf Jahren fällig, bis dahin wird eine Reservierungsgebühr berechnet, die auf die Endfälligkeit angerechnet wird. Weiter beauftragte der Technische Ausschuss mit nichtöffentli- chem Beschluss am 14.09.2021 die Stadtverwaltung zum Ab- schluss einer Vereinbarung mit dem Bauherrn für das Bauvor- haben Schillerstraße 39 über die Ablösung der Verpflichtung zur Anlegung eines privaten Kinderspielplatzes. Als Ablösebe- Geplante Radwegeführung – präferierte Route (blau gestrichelte trag wurden 29.450 Euro berechnet. Im Gegenzug verpflichtete Linie) sich die Stadt Waldenbuch zur Attraktivierung des Kinderspiel- Straßenbeleuchtung; platzes Flst.-Nr. 7866, Am Waldrand bis zum 31.12.2023. - aktueller Sachstand Bauanträge Da die Betreuung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Der Technische Ausschuss beriet über vier Bauanträge. In Waldenbuch neu aufgestellt werden muss, wurden die Stadt- drei Fällen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. werke Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Bei einem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen Dettenhausen/Waldenbuch HTN und Ingenieurbüro Henne be- nicht erteilt. auftragt eine Grundlagenermittlung und Netzanalyse durch- Bestandserfassung der Feldlerche auf Gemarkung Walden- zuführen. Mit einem dreistufigen Beauftragungsmodell soll buch; erreicht werden, dass die Stadt Waldenbuch künftig unter- - Grundlage für Ausgleichsmaßnahmen im Bauleitverfahren nehmensunabhängig agieren kann und ein Anbieterwechsel Herr Prof. Dr. Küpfer vom Büro Stadtlandfluss stellte im problemlos möglich sein wird. Ziel ist es Beleuchtungsausfälle Technischen Ausschuss den Untersuchungsbericht zur Be- und Wartungsarbeiten schneller und kostengünstiger lösen standserfassung der Feldlerche auf Probeflächen im Außen- und ausführen zu können. Das Gremium nahm Kenntnis vom bereich, die sich auf der Gemarkung Waldenbuch befinden, aktuellen Sachstand. vor. Es konnten fünf Potentialräume ermittelt werden, welche Sanierung Stauklappe RÜB 6 Liebenau im Jahr 2020 umfassend kartiert wurden. Die Bestandser- In der Liebenaustraße befindet sich oberhalb des Kreisver- fassung von geeigneten Außenbereichsflächen werden im kehrs L1185 Nürtinger Straße ein unterirdisches Entlastungs- Zusammenhang mit der Erschließung von neuen Bauge- bauwerk vor dem Rückstaubecken (RÜB 6) an welchem die bieten benötigt, um vorgezogene funktionserhaltende Aus- Stauklappe nicht mehr voll funktionsfähig ist und dringend gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zum Ausgleich in die saniert werden muss. Der Technische Ausschuss beschloss Eingriffe von Feldlerchenrevieren umsetzen zu können. Da einstimmig, dass die Erneuerung der Stauklappe am RÜB Feldlerchen insbesondere flächige Maßnahmen im Ackerland 6 Liebenau umgesetzt wird und die Firma HAST aus Me- benötigen, sind Lichtäcker und Ackerbrachen (Blühstreifen) schede mit der Ausführung der Arbeiten mit einem Brutto- als Brut- und Nahrungshabitate besonders geeignet. Wei- Angebotspreis i.H.v. 52.318,11 Euro beauftragt wird. bri
10 STADTNACHRICHTEN Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 Die klassische Einsatzaufgabe der Feuerwehren, die Brand- Aktuelles bekämpfung, rangiert seit Jahren erst an dritter Stelle des Einsatzgeschehens. Die Einsätze zur Brandbekämpfung sind 2020 um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegan- gen und haben fast den gleichen Anteil am Gesamteinsatz- geschehen wie in den Vorjahren. Freiwillige Feuerwehr Im Jahr 2020 wurden 11.114 Personen von den Gemeinde- Waldenbuch feuerwehren bei Brandeinsätzen und Einsätzen zur Techni- schen Hilfeleistung gerettet und in Sicherheit gebracht (2019: 12.857). 1.554 Menschen mussten in diesem Jahr tot gebor- Jahresstatistik 2020 der Feuerwehren gen werden (Vorjahr 2019: 1.595). Die Corona-Pandemie mit den Maßnahmen zum Infektions- Zahl der Feuerwehrangehörigen schutz hatte auch Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen „Auch in dieser schwierigen Zeit mit eingeschränktem der Feuerwehren in Baden-Württemberg im Jahr 2020. So Übungsbetrieb und Einsätzen unter Pandemiebedingungen sind die Einsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Pro- zent auf 111.302 Einsätze zurückgegangen. sind noch genügend Frauen und Männer den kommuna- len Feuerwehren beigetreten oder in der Einsatzabteilung „Unsere Feuerwehren sind gut vorbereitet, um die Bevöl- geblieben, so dass es keinen Rückgang gab. Mit 112.341 kerung bestmöglich zu schützen – trotz eines Ausbildungs- Angehörigen (2019: 112.286) in den Einsatzabteilungen der und Übungsbetriebs, der wegen Corona anders war als Gemeindefeuerwehren haben wir eine gute Mannschaftsstär- sonst. Die Corona-Pandemie mit den Maßnahmen zum In- ke erreicht, die es zu erhalten gilt“, erklärte Innenminister fektionsschutz hatte natürlich auch Auswirkungen auf das Einsatzgeschehen der Feuerwehren in Baden-Württemberg Thomas Strobl. im Jahr 2020. Das öffentliche Leben war teilweise lahm- Von den 112.341 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern, gelegt, die Menschen waren überwiegend daheim. Da das die 2020 in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerweh- Land 2020 auch von flächendeckenden Unwettern und Stür- ren ihren Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und men verschont blieb, sind die Einsatzzahlen gegenüber dem Bürger leisteten, taten dies 109.902 Frauen und Männer eh- Vorjahr um 5,8 Prozent auf 111.302 Einsätze zurückgegan- renamtlich bei einer Freiwilligen Feuerwehr (2019: 109.920). gen. Gleichzeitig waren die Feuerwehren stark gefordert, was Im Jahr 2020 gab es bei den Gemeindefeuerwehren 7.261 unter Corona-Bedingungen eine besondere Herausforderung Feuerwehrfrauen (2019: 7.012), was einem Anteil von 6,4 bedeutet“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Prozent (2019: 6,2 Prozent) entspricht. Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung der Feuerwehrjah- resstatistik 2020. Hervorragende Nachwuchsarbeit Dass die Feuerwehren personell so gut aufgestellt sind, ist Einsatzzahlen sicher auch der hervorragenden Nachwuchsarbeit in den Von den insgesamt 111.302 Einsätzen im Jahr 2020 entfielen: Jugendfeuerwehren zu verdanken. Aktuell ist bei 1.026 Ge- • 50.677 (45,5 Prozent) auf Technische Hilfeleistungen, meindefeuerwehren eine Abteilung Jugendfeuerwehr vorhan- • 22.161 (19,9 Prozent) auf Fehlalarme, • 18.139 (16,3 Prozent) auf Brandeinsätze, den, also bei 93,4 Prozent der 1.099 Gemeindefeuerwehren • 12.520 (11,3 Prozent) auf sonstige Einsätze, z.B. Tierret- in Baden-Württemberg. tungen, Insgesamt haben in den Jugendfeuerwehren in Baden-Würt- • 7.805 (7 Prozent) auf rettungsdienstliche Notfalleinsätze temberg 31.878 Kinder und Jugendliche im Corona-Jahr und Krankentransporte. 2020 darauf gewartet, dass die Übungsstunden wieder los- Knapp ein Fünftel aller Alarmierungen der Feuerwehren sind gehen. Damit waren 4,6 Prozent weniger Jugendliche als Fehlalarme, die 2020 um 7,7 Prozent zurückgegangen sind. 2019 (33.417) bei den Jugendfeuerwehren gemeldet. Der Die häufigste Ursache für Fehlalarme sind Brandmeldeanla- Anteil der Mädchen in den Jugendfeuerwehren beträgt 19 gen – auch Rauchwarnmelder in Privatgebäuden. Prozent (2019: 19,3 Prozent). Was ist los im Verwaltungsraum Waldenbuch/Steinenbronn WANN? WER? WAS? WO? Waldenbuch Sa. 09.10.2021 GHV u. Stadt Lange Kürbisnacht der Gastronomie Im Bereich der Altstadt 17.00 – 22.00 Uhr Waldenbuch So. 10.10.2021 Schwäbischer Albverein Auf die höchste Erhebung des Strombergs Rundwanderung So. 10.10.2021 Ev. Kirchengemeinde Jugendsonntag mit Sponsorenlauf GPG ab 11.00 Uhr So. 10.10.2021 Ev. Kirchengemeinde Konzert der Schönbuchkantorei, Stadtkirche St. Veit ab 17.00 Uhr SchumannMesse Do. 14.10.2021. Fam. Kreis / ev. Kirche / Seebrücke Forum OskarSchwenkSchule, ab 19.30 Uhr SPD / EineWeltGruppe Schulstraße 2 Steinenbronn Sa. 09.10.2021, Blaues Kreuz Offenen Nachmittag „Ich breche mein Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 79, ab 14.00 Uhr Schweigen! Auch Angehörigen haben Steinenbronn ein Problem“ So. 10.10.2021 Gemeinde Steinenbronn Seniorennachmittag zum Erntedankfest Bürgerhaus, Stuttgarter Str. 79, ab 14:30 Uhr Steinenbronn
Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 STADTNACHRICHTEN 11 Feuerwehrgemeinschaft bietet eine große Bandbreite 1. Familienname, In den Altersabteilungen waren mit 30.951 Feuerwehran- 2. Vornamen, gehörigen 505 Seniorinnen und Senioren weniger als 2019 3. gegenwärtige Anschrift. mit 31.456 gelistet. Das kann daran liegen, dass 2020 Feu- Nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 des Soldatengesetz werden erwehrangehörige später in die Altersabteilung gewechselt die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § sind, um die Einsatzabteilungen in dieser Krise stabil zu hal- 36 Abs. 2 Bundesmeldegestz (BMG) der Datenübermittlung ten. „Die Feuerwehr ist ein Abbild unserer Lebenswirklichkeit widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung und für jede Altersgruppe interessant. Die Mitwirkung dieser ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht erfahrenen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner aus den wünschen, werden gemäß § 36 Abs. 2BMG gebeten, dies Altersabteilungen ist unverzichtbar“, sagte der Innenminister. der Stadt Waldenbuch -Servicebüro- Marktplatz 1, 71111 „Mein herzlicher Dank geht an alle Angehörigen der Feuer- Waldenbuch schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen wehren für ihr besonderes Engagement. Damit verbinde ich Vorsprache mitzuteilen. den aufrichtigen Wunsch, dass alle Feuerwehrangehörigen gesund und unversehrt aus den Einsätzen nach Hause zu Ihre Stadtverwaltung ihren Familien zurückkehren mögen“, so Innenminister Tho- mas Strobl abschließend. Termine Einsatzabteilung Freitag, 8. Oktober, 19.00 Uhr: Zug 1 Gruppe 2 – Training ‚technische Hilfeleistung‘ Dienstag, 12. Oktober, 19.00 Uhr: Zug 1 – Maschinisten- Schulung Die Stadt Waldenbuch sucht für eine städtische Mitarbeiterin mit Familie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine 4-Zimmer-Wohnung in Waldenbuch. Ihr Angebot richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt Waldenbuch z. Hd. Frau Hellus Tel. 07157/1293-12 E-Mail: susanne.hellus@waldenbuch.de Marktplatz 1 in 71111 Waldenbuch Foto: Feuerwehr Waldenbuch Informationen aus dem Rathaus Vollsperrung der Schloßgartenstraße vom 11. bis 15. Oktober Aufgrund von notwendigen Tiefbauarbeiten zur Herstel- Übermittlung von Meldedaten nach dem lung eines Wasseranschlusses ist die Schlossgartenstraße Wehrpflichtgesetz zwischen der Einmündung Immenbachweg und der Ein- mündung Die Meldebehörde der Stadt Waldenbuch übermittelt nach § Im Holderbusch in der Zeit von Montag, 11. Oktober bis 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes an das Bundes- Freitag, 15. Oktober 2021 voll gesperrt. Die Sperrung amt für Wehrverwaltung bis zum 31.03.2022 folgende Daten muss großräumig über die Bahnhofstraße, Neuer Weg zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im dar- und Tübinger Straße umfahren werden. auffolgenden Jahr volljährig werden (Geburtsjahr 2005): Neues aus dem Städtle Verwenden Sie für Ihren regional, fair, lecker Jeden Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr t e Einkauf doch mal das r k auf dem Hallenbadparkplatz auf dem ä Waldenbucher Tütle! Auf e n m www.waldenbuch.de Kalkofen und jeden Freitag von 8 bis 13 Wo c h finden Sie die beteiligten Uhr vor dem Fachmarktzentrum im h Institutionen. u c Stadtkern. Geboten wird ein reichhaltiges d e n b Sortiment an Obst und Gemüse, in W a l Geflügel, frischen Nudeln, Eiern, Milchprodukten und Backwaren sowie regionalen und überregionalen Spezialitäten.
12 STADTNACHRICHTEN Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 Preisverleihung - 6. Waldenbucher RadSCHNITZELJAGD Insgesamt nahmen 47 Personen aller Altersklassen an der 6. Waldenbucher RadSCHNITZELJAGD vom 1. Juni bis zum 31. August 2021 teil. Gemeinsam legten sie fast 1.600 Kilometer mit dem Fahrrad zurück. Am vergangenen Donnerstag fand nachmittags die Preisverleihung statt. Bürgermeister Michael Lutz durfte die Gewinner recht herz- lich begrüßen. Der 1. Preis ging an Frau Kira Schmid aus Waldenbuch, sie durfte sich über einen Waldenbucher Picknick-Rucksack im Wert von 100 Euro freuen. Die 2. Preise, jeweils einen Gutschein im Wert von 50 Euro (einzulösen bei den beteiligten Einrichtungen und Betrieben) gingen an Johannes Ruckh und Leonie Maurer, beide aus Waldenbuch. Die 3. Preise, jeweils ein HEIMAT-Geschenkkorb mit regiona- len Produkten, gingen an Katrin Digiorgio, Melinda Preussner und Beate Steinbrücker, alle aus Waldenbuch. 1 ABUS Fahrradhelm, gespendet vom Cycle Store (ab 20 gesammelten Stempel), ging an Frau Christine Knupfer aus Waldenbuch. Wir gratulieren den glücklichen Radlern recht herzlich und danken abschließend allen Beteiligten für ihr Mitmachen! -ra- Geschwindigkeitskontrollen Verkehrsüberwachung - Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen - Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurden die Ge- schwindigkeiten der Fahrzeuge überprüft. Die vorgenommenen Messungen brachten folgendes Er- gebnis: Kontrolle / überprüfte Fahrzeuge Datum Uhrzeit Straße Ge- be- % Zul. max. samt- anst. Höchst.- km/h Ein Jahr Körperformen Waldenbuch zahl Fahrz. geschw. 13.09. 06:03 – Liebenaustr. 287 16 5,6 30 52 Bereits seit einem Jahr gibt 08:38 es das EMS Gesundheitsstu- 13.09. 09:22 – L 1185 297 3 1,0 70 81 dio nun in Waldenbuch (Auf 11:53 dem Graben 22). Die An- 21.09. 13:47 – Stuttgarter 395 5 1,3 50 63 wendung namens „EMS Trai- 15:45 Str. 50 ning“ (Elektromyostimulation) 21.09. 16:17 – Liebenaustr. 422 41 9,7 40 60 dient dabei Gesundheit und 19:46 Fitness: Ob Muskeltraining, Rückentraining oder Rückbil- dung nach der Schwanger- schaft. Foto: valentinrussanov/E+/Getty Images Plus Dabei reichen pro Woche wenige Minuten Training, um GEMEINSAM die Gesamtfitness zu stei- gern und gesundheitliche Beschwerden wie Rücken- GEGEN CORONA schmerzen zu bekämpfen. Bürgermeister Michael Lutz MASKE TRAGEN! besuchte das Studio am Montag. Er gratulierte Bobby Ikeokwu, Regionalleiter für die EMS Studios in Waldenbuch und Echterdingen sowie den Herren Dejan Videtic und Clemens Häberle zum Jubiläum. Weiterhin viel Erfolg! -pei-
Nummer 40 Freitag, 08. Oktober 2021 STADTNACHRICHTEN 13 Stadtführungen Exkursion „Natur ist…?“ “Das Essen soll zuerst das Auge erfreuen am 17. Oktober 2021 und dann den Magen.“ Johann Wolfgang von Goethe Allein schon durch Bewegung in der Natur mobilisieren wir Physe und Psyche. Ergänzend setzen wir uns bei dieser Kulinarische Stadtführung Wanderung mit dem Begriff „Natur“ auseinander. Hinter „Geschichte & Gourmet“ jedem Begriff verbirgt sich in der deutschen Sprache ein dazugehöriges Objekt. Wenn wir von einer Maus am 10. Oktober 2021 sprechen, ist uns sofort ein Bild gegenwärtig … aber wie Die Waldenbucher Stadtgeschichte „mit allen Sinnen“ ist das mit der Natur? Wie sieht sie aus? Wie riecht sie? erleben! Begeben Sie sich bei diesem „etwas anderen“ Wie fühlt sie sich an? Auf diese Fragen wollen wir auf Stadtspaziergang auf eine stadtgeschichtliche und unserer Exkursion die Antwort(en) finden. kulinarische Entdeckungsreise durch die Stadt mit Schokoladenseiten. Dabei erhalten Sie von unserer fachkundigen Stadtführerin viele interessante Hintergrundinformationen über Restaurants und Speisen und hören unterhaltsame Geschichten rund um Waldenbuch. Im Anschluss an den Rundgang verwöhnen Sie im Wechsel ausgewählte Waldenbucher Gastronomen mit einem 3- oder 4-Gang-Menü. Verbinden Sie Genuss mit kulinarischen Freuden und schließen Sie dieses Mal den Rundgang mit einem Restaurantbesuch mit gutbürgerlicher deutscher Küche im „Landgasthof Rössle“ ab. Treffpunkt: 13.45 Uhr am Parkplatz Braunäcker (zwischen Waldenbuch und Dettenhausen) Wanderung: ca. 8 km Kosten: Erwachsene 7 €, Kinder bis 12 J. kostenlos Ende: ca. 16.45 Uhr Erforderlich: Sitzgelegenheit (z. B. Kissen, Decke, faltbarer Campingstuhl), feste Schuhe, Kondition, wetterfeste Kleidung, Vesper aus dem persönlichen Rucksack oder Picknick-Rucksack des Landgasthofs Rössle (kann dazu gebucht werden) Die Führung können Sie online (www.waldenbuch.de unter "Waldenbuch entdecken / Führungen") bis kurz Treffpunkt: 17.00 Uhr am Marktplatzbrunnen vor dem Termin buchen. Kosten: 42,50 € (Führung + Menü mit Fleisch) 36,90 € (Führung + vegetarisches Menü) Bei Fragen steht Ihnen Sandra Noller (Tel. 07157 1293-25, E-Mail: sandra.noller@waldenbuch.de) gerne zur Getränke sind extra zu bezahlen Verfügung. Dauer: Es gilt die aktuelle CoronaVO! Führung ca. 1,5 Stunden, anschließend Restaurantbesuch Die Führung können Sie online (www.waldenbuch.de Aus anderen Ämtern unter "Waldenbuch entdecken / Führungen") bis kurz vor dem Termin buchen. IBB-Stelle für den Landkreis Böblingen Bei Fragen steht Ihnen Sandra Noller (Tel. 07157 1293-25, Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, E-Mail: sandra.noller@waldenbuch.de) gerne zur deren Angehörige, Freunde und Nachbarn Verfügung. Telefon 07031 - 66 333 66 Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr Es gilt die aktuelle CoronaVO! Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht.
Sie können auch lesen