GEMEINDEVERSAMMLUNG 25. NOVEMBER 2019
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GEMEINDEVERSAMMLUNG 25. NOVEMBER 2019 PDF-BÜCHLEIN ALLER BEHÖRDENANTRÄGE Politische Gemeinde Genehmigung des Budgets 2020 der Politischen Gemeinde mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 694‘400.00 in der Erfolgsrechnung; Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von Fr. 7‘032‘000.00 und Fr. 245‘000.00 im Finanzvermögen; einem Steuerfuss von 119%. Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Beitrags in der Höhe von Fr. 5.00 pro Einwohner/in für die Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil fsbh Genehmigung der Schlussabrechnung mit Kosten von Fr. 2‘377‘623.60 (Minderkosten: Fr. 32‘376.40) für die Sanierung der Trakte 1 bis 3 der Schulanlage Wolfrichti, Grüt Genehmigung der Schlussabrechnung mit Kosten von Fr. 257‘002.15 (Minderkosten: Fr. 2‘347.85) für die Erdbebenertüchtigung und den Liftanbau im Trakt 3 der Schulanlage Wolfrichti, Grüt
Politische Gemeinde Gossau ZH ERFOLGSRECHNUNG (Zahlen 2018 konsolidiert) Politische Gemeinde Gossau ZH Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag ER nach Institutionen Total Aufwand / Ertrag 60'334'500.00 61'028'900.00 58'190'300.00 55'909'350.00 62'318'885.79 65'863'900.81 Nettoergebnis 694'400.00 2'280'950.00 3'545'015.02 Präsidiales, Finanzen und Kultur 16'340'100.00 51'261'200.00 15'647'600.00 46'133'050.00 17'161'585.72 55'017'387.62 Nettoergebnis 34'921'100.00 30'485'450.00 37'855'801.90 Bildung 18'609'800.00 404'500.00 18'349'800.00 753'100.00 17'901'454.39 821'627.25 Nettoergebnis 18'205'300.00 17'596'700.00 17'079'827.14 Umwelt 565'500.00 41'600.00 528'200.00 45'100.00 593'294.42 85'111.55 Nettoergebnis 523'900.00 483'100.00 508'182.87 Hochbau und Planung 367'000.00 319'000.00 327'000.00 324'000.00 576'225.10 338'440.85 Nettoergebnis 48'000.00 3'000.00 237'784.25 Abfall, Sicherheit und öffentlicher Verkehr 3'949'100.00 1'611'400.00 3'713'900.00 1'565'700.00 3'428'797.97 1'577'130.73 Nettoergebnis 2'337'700.00 2'148'200.00 1'851'667.24 Gesellschaft 13'879'800.00 4'132'000.00 13'475'100.00 3'915'100.00 13'949'768.75 4'472'715.14 Nettoergebnis 9'747'800.00 9'560'000.00 9'477'053.61 Betriebe, Liegenschaften und Tiefbau 6'623'200.00 3'259'200.00 6'148'700.00 3'173'300.00 8'707'759.44 3'551'487.67 Nettoergebnis 3'364'000.00 2'975'400.00 5'156'271.77
Politische Gemeinde Gossau ZH INVESTITIONSRECHNUNG (Zahlen 2018 konsolidiert) Politische Gemeinde Gossau ZH Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag IR Verwaltungsverm. nach Institutionen Total 7'092'000.00 60'000.00 4'730'000.00 70'000.00 4'598'422.30 201'457.80 Nettoergebnis 7'032'000.00 4'660'000.00 4'396'964.50 Präsidiales, Finanzen und Kultur 180'000.00 32'276.15 Nettoergebnis 180'000.00 32'276.15 Bildung 140'000.00 60'000.00 50'529.35 Nettoergebnis 140'000.00 60'000.00 50'529.35 Umwelt 130'000.00 80'000.00 146'339.64 Nettoergebnis 130'000.00 80'000.00 146'339.64 Abfall, Sicherheit und öffentlicher Verkehr 70'000.00 135'493.40 39'200.00 Nettoergebnis 70'000.00 96'293.40 Betriebe, Liegenschaften und Tiefbau 6'752'000.00 60'000.00 4'410'000.00 70'000.00 4'233'783.76 162'257.80 Nettoergebnis 6'692'000.00 4'340'000.00 4'071'525.96 IR Finanzvermögen nach Institutionen Total 245'000.00 50'000.00 10'532.95 Nettoergebnis 245'000.00 50'000.00 10'532.95 Betriebe, Liegenschaften und Tiefbau 245'000.00 50'000.00 10'532.95 Nettoergebnis 245'000.00 50'000.00 10'532.95
Entwicklung Eigenkapital (Politische Gemeinde und Schulgemeinde) Entwicklung Eigenkapital TOTAL Eigenkapital (ohne Spezialfinanzierungen/Legate) per 01.01.2019 75'111'666.35 Ergebnis gemäss Budget 2019 (konsolidiert) -2'280'950.00 Eigenkapital per 31.12.2019 (konsolidiert) 72'830'716.35 Ergebnis gemäss Budget 2020 694'400.00 Eigenkapital (ohne Spezialfinanzierungen/Legate) 31.12.2020 73'525'116.35 Entwicklung Gesamtsteuerfuss Entwicklung Gesamtsteuerfuss 2018 2019 2020 Politische Gemeinde 47% 119% 119% Schule Gossau 72% - - 119% 119% 119% Reformiertes Kirchengut 14% 14% 14% Katholisches Kirchengut 14% 14% 14% Einfacher Gesamtsteuerertrag 100% 24'300'000
Zusammenzug Budget 2020 (Zahlen 2018 konsolidiert) Ergebnisse Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 ERFOLGSRECHNUNG Betrieblicher Aufwand 56'797'500.00 54'601'900.00 61'234'589.54 Betrieblicher Ertrag 55'979'100.00 51'059'450.00 63'427'609.80 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -818'400.00 -3'542'450.00 2'193'020.26 Finanzaufwand 245'700.00 297'600.00 246'999.75 Finanzertrag 1'758'500.00 1'559'100.00 1'598'994.51 Ergebnis aus Finanzierung 1'512'800.00 1'261'500.00 1'351'994.76 Ausserordentlicher Aufwand 0.00 0.00 0.00 Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00 Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 0.00 Jahresergebnis Erfolgsrechnung 694'400.00 -2'280'950.00 3'545'015.02 INVESTITIONSRECHNUNG VERWALTUNGSVERMÖGEN Investitionsausgaben VV 7'092'000.00 4'730'000.00 4'598'422.30 Investitionseinnahmen VV 60'000.00 70'000.00 201'457.80 Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen -7'032'000.00 -4'660'000.00 -4'396'964.50 INVESTITIONSRECHNUNG FINANZVERMÖGEN Investitionsausgaben FV 245'000.00 50'000.00 10'532.95 Investitionseinnahmen FV 0.00 0.00 0.00 Nettoinvestitionen Finanzvermögen -245'000.00 -50'000.00 -10'532.95 FINANZIERUNG Aufwandüberschuss (-) / Ertragsüberschuss (+) ER 694'400.00 -2'280'950.00 3'545'015.02 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 3'829'400.00 3'788'300.00 3'755'698.01 366 Abschreibungen Investitionsbeiträge 115'600.00 150'200.00 747'977.29 364 Wertberichtigung Darlehen 0.00 0.00 0.00 365 Wertberichtigungen Beteiligungen 0.00 0.00 0.00 466 Auflösung passivierte Investitionsbeiträge 0.00 0.00 0.00 4490 Aufwertungen Verwaltungsvermögen 0.00 0.00 0.00 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 102'900.00 90'700.00 333'264.40 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen -94'600.00 -60'500.00 -18'404.35 389 Einlagen in das Eigenkapital 0.00 0.00 0.00 489 Entnahmen aus dem Eigenkapital 0.00 0.00 0.00 Selbstfinanzierung 4'647'700.00 1'687'750.00 8'363'550.37 Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen -7'032'000.00 -4'660'000.00 -4'396'964.50 Finanzierungsfehlbetrag/-überschuss -2'384'300.00 -2'972'250.00 3'966'585.87 Selbstfinanzierungsgrad (in %) 66.09 36.22 190.21
Katholische Kirchgemeinde Wetzikon ERFOLGSRECHNUNG und INVESTITIONSRECHNUNG Katholische Kirchgemeinde Wetzikon Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Erfolgsrechnung 3'934'155.00 3'642'696.00 3'893'196.00 3'913'690.00 3'897'105.73 3'883'087.99 Nettoergebnis 291'459.00 20'494.00 14'017.74 3 KIRCHE 3'549'046.00 110'700.00 3'526'216.00 108'000.00 3'543'010.91 123'600.85 Nettoergebnis 3'418'216.00 3'418'216.00 3'418'216.00 3500 Behörden; Verwaltung, Pfarrei 662'469.00 18'000.00 703'110.00 18'500.00 707'667.57 16'839.20 3501 Gottesdienst 697'364.00 7'100.00 634'790.00 2'750.00 630'386.39 17'369.95 3502 Diakonie und Seelsorge 383'410.00 384'350.00 324'038.75 3503 Bildung 517'457.00 4'000.00 520'656.00 2'950.00 491'237.04 4'943.95 3504 Kultur 256'633.00 232'310.00 256'549.44 3506 Kirchliche Liegenschaften 1'031'713.00 81'600.00 1'051'000.00 83'800.00 1'133'131.72 84'447.75 9 FINANZEN UND STEUERN 385'109.00 3'531'996.00 366'980.00 3'805'690.00 354'094.82 3'759'487.14 Nettoergebnis 3'146'887.00 3'438'710.00 3'438'710.00 9100 Allgemeine Kirchgemeindesteuern 15'500.00 3'336'450.00 15'600.00 3'402'750.00 22'324.32 3'147'403.90 9300 Finanzierung der Kantonalkirche und Finanzausgleich 342'571.00 178'446.00 320'880.00 387'740.00 306'816.00 601'174.00 9610 Zinsen 27'038.00 15'100.00 30'500.00 15'200.00 24'954.50 10'909.24 9710 Rückverteilung aus CO2-Abgabe 2'000.00 Investitionen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 3506 Kirchliche Liegenschaften 416'600.00 125'000.00 319'676.95 Guldisloo 100'000.00 30'000.00 Hochbauten Gossau 305'000.00 95'000.00 9'380.65 Pfarreizentrum HG 11'600.00 310'296.30
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Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil STATUTEN Stand: 1. Juni 2017 Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil Pappelnstrasse 16, 8620 Wetzikon
Statuten Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz, Zweck des Vereins B Vorstand Artikel 1 Name / Sitz Artikel 18 Zusammensetzung Artikel 2 Zweck Artikel 19 Amtsdauer / Wiederwahl Artikel 3 Erfüllung Artikel 20 Einberufung Artikel 4 Tätigkeitsgebiet Artikel 21 Beschlussfassung, Zirkularbeschluss Artikel 22 Zeichnungsberechtigung Artikel 23 Aufgaben und Kompetenzen II. Mitgliedschaft C Geschäftsleitung Artikel 5 Mitglieder Artikel 6 Aufnahme Artikel 24 Aufgaben Artikel 7 Stimmrecht Artikel 8 Beitrag, Haftung, Ansprüche D Kontrollstelle Artikel 9 Austritt Artikel 10 Ausschluss Artikel 25 Zusammensetzung Artikel 26 Aufgaben III. Organisation des Vereins IV. Vereinsvermögen Artikel 11 Organe Artikel 27 Bestandteile, Beiträge der Mitglieder A. Mitgliederversammlung Artikel 12 Zusammensetzung / Zeitpunkt V. Schlussbestimmungen Artikel 13 Einberufung Artikel 14 Beschlussfähigkeit, Beschluss- Artikel 28 Vereinsjahr fassung, Wahlen Artikel 29 Auflösung Artikel 15 Protokollführung Artikel 16 Ausserordentliche Mitglieder- versammlung Artikel 17 Aufgaben Diese Statuten wurden mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 1. Juni 2017 angenommen. Seite 1 von 7
Statuten Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil I. Name, Sitz, Zweck des Vereins Artikel 1 Unter dem Namen „Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil“ (abgekürzt „fsbh“) besteht ein privatrecht- Name / Sitz licher, gemeinnütziger Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB. Sitz des Vereins ist Wetzikon ZH. Artikel 2 Der Verein bezweckt den Betrieb einer Fachstelle für Suchtprobleme, welche im Sinne von Zweck § 13 lit. b des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich insbesondere folgende Dienstleistun- gen erbringt: Beratung und Behandlung von Personen mit Alkohol- und anderen Suchtproblemen Information und Beratung von Angehörigen, Arbeitgebern und Behörden Früherfassung/Früherkennung/Sekundärprävention Der Verein sowie dessen Fachstelle bzw. Dienstleistungen sind parteipolitisch und konfessi- onell neutral. Artikel 3 Der Verein kann die Erfüllung seiner Aufgaben ganz oder teilweise auch anderen Organisa- Erfüllung tionen, Fachstellen oder Personen übertragen. Die Erfüllung der finanziellen und buchhalterischen Aufgaben kann einer entsprechenden externen Fachstelle übertragen werden. Artikel 4 Das Angebot richtet sich mit wenigen Ausnahmen an die Einwohner der Mitgliedsgemein- Tätigkeits- den. gebiet Dienstleistungen ausserhalb des Tätigkeitsgebietes können gegen kostendeckende Ent- schädigung erbracht werden. II. Mitgliedschaft Artikel 5 Vereinsmitglieder sind die politischen Gemeinden des Bezirks Hinwil. Mitglieder Ebenso können maximal drei natürliche Personen Mitglied werden, die sich nach Art. 18 dieser Statuten im Vorstand aktiv betätigen. Artikel 6 Die Mitgliedschaft wird mit schriftlicher Beitrittserklärung sowie mit entsprechendem Auf- Aufnahme nahmebeschluss der Mitgliederversammlung erworben. Artikel 7 Jedes Mitglied hat eine Stimme, welche für die politischen Gemeinden durch je einen Dele- Stimmrecht gierten ausgeübt wird. Seite 2 von 7
Statuten Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil Artikel 8 Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Bezahlung des jeweils gültig festgelegten Jahresbeitrags; Beitrag befreit von einer Beitragspflicht sind die natürlichen Personen. Durch den Austritt oder einen allfälligen Ausschluss wird der Anspruch des Vereins auf Erfül- lung der Beitragspflicht durch die Mitglieder nicht berührt. Haftung Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; jede Haftung der Mitglieder, des Vorstands oder der Leitungspersonen ist ausgeschlossen. Ansprüche Die Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen, insbesondere auch nicht bei Austritt einer Mitgliedsgemeinde; vorbehalten bleibt Art. 29 dieser Statuten. Artikel 9 Der Austritt der Mitgliedsgemeinden aus dem Verein erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Austritt Austrittserklärung unter Einhaltung einer halbjährigen Frist auf Ende des Vereinsjahres. Artikel 10 Ein Mitglied, welches den Statuten, den Beschlüssen oder den Interessen des Vereins zu- Ausschluss widerhandelt, dem Ansehen des Vereins schadet, den Mitgliederbeitrag nicht bezahlt oder sonst wiederholt zu Klagen Anlass gibt, kann nach vorgängiger Anhörung und Ermahnung durch schriftlich mitgeteilten Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. III. Organisation des Vereins Artikel 11 Organe des Vereins sind Organe A. Mitgliederversammlung B. Vorstand C. Kontrollstelle A. Mitgliederversammlung Artikel 12 Die Mitgliederversammlung umfasst die Gesamtheit aller Mitglieder, in der Regel vertreten Zusammen- durch die Delegierten. setzung / Zeitpunkt Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im zweiten Quartal des Vereinsjahres statt. Artikel 13 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand bzw. vom Vereinspräsidenten mindestens 14 Einberufung Tage im Voraus unter gleichzeitiger Angabe der Traktanden einberufen. Jedes Mitglied hat das Recht, bis 8 Arbeitstage vor der Mitgliederversammlung dem Präsi- denten Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung schriftlich zu unterbreiten, die in deren Zuständigkeit fallen. Seite 3 von 7
Statuten Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil Artikel 14 Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Beschluss- Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder bzw. Delegierten anwesend ist. fähigkeit Die Vereinsbeschlüsse werden unter Vorbehalt der nachstehenden Ausnahmen mit einfa- cher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid. Beschluss- Die Beschlussfassung über Statutenänderung und über die Vereinsauflösung erfordert ein fassung qualifiziertes Mehr von ¾ der anwesenden Delegierten der Mitgliedsgemeinden. Wahlen Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im nötigenfalls durchgeführ- ten zweiten Wahlgang das relative Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid. Die Mitglieder üben ihr Stimm- und Wahlrecht selbst bzw. durch ihre Delegierten aus. Stell- vertretung ist für die delegierten Mitglieder zulässig. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, soweit nicht von der Mehrheit eine geheime Abstimmung oder Wahl verlangt wird. Artikel 15 Über die Mitgliederversammlungen sowie die getroffenen Beschlüsse wird ein Protokoll ge- Protokoll- führt. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Präsidenten zu unterzeichnen. führung Die Abstimmungs- und Wahlunterlagen stehen zur Einsicht offen, soweit nicht das geheime Verfahren verlangt wurde. Artikel 16 Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand oder die Kontroll- Ausser- stelle einberufen oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Nennung ordentliche und Begründung der Traktanden verlangt werden. Mitglieder- versamm- Die ausserordentliche Mitgliederversammlung soll spätestens innert 6 Wochen nach Ein- lung gang des rechtmässig gestellten Begehrens stattfinden. Artikel 17 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgabe: Aufgaben a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes b) Entgegennahme des Kontrollstellenberichtes c) Abnahme der Jahresrechnung d) Beschlussfassung über das Budget e) Festsetzung der zulässigen Höhe der einmaligen Ausgaben des Vorstandes ausserhalb des Budgets f) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes g) Wahl des Vorstandes und des Präsidenten h) Wahl der Kontrollstelle i) Festsetzung der Mitgliederbeiträge j) Änderung der Statuten k) Entscheid über Gegenstände, die ihr vom Vorstand unterbreitet werden l) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung m) Aufnahme neuer Mitglieder n) Ausschluss von Mitgliedern o) Auflösung des Vereins Seite 4 von 7
Statuten Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil B. Vorstand Artikel 18 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten, dem Finanzverantwortlichen Zusammen- sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. setzung Mindestens zwei Vorstandsmitglieder sind Delegierte der Mitgliedsgemeinden. Der Vorstand konstituiert sich unter Vorbehalt von Art. 17 lit g) selbst. Artikel 19 Der Vorstand wird für eine Dauer von vier Jahren, jeweils in den Jahren der Gesamterneue- Amtsdauer / rung der Gemeindebehörden, gewählt. Wiederwahl ist bis zum 80. Lebensjahr unbeschränkt Wiederwahl zulässig. Allfällige zwischenzeitliche Ersatzwahlen finden in der Regel erst an der nächsten ordent- lichen Mitgliederversammlung statt. Artikel 20 Der Vorstand hat auf Begehren des Präsidenten, der Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder Einberufung der Kontrollstelle zusammenzutreten. Die Einladung erfolgt schriftlich und mind. 10 Tage vor der Sitzung unter Angabe der Trak- tanden sowie Zeit und Ort. Artikel 21 Für die Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder erfor- Beschluss- derlich; Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. fassung Zirkularbe- Der Vorstand kann Beschlüsse auch schriftlich auf dem Zirkularweg fassen, sofern kein Mit- schluss glied eine Verhandlung verlangt. Artikel 22 Zeichnungsberechtigte Personen sind im Rechtsverkehr mit Dritten der Präsident zu zweien Zeichnungs- mit einem weiteren Vorstandsmitglied. berechti- gung Artikel 23 Dem Vorstand fallen alle keinem anderen Organ ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben zu, Aufgaben insbesondere und Kompe- tenzen des a) Leitung des Vereins Vorstandes b) Vertretung des Vereins nach aussen c) Geschäftsführung und Verwaltung des Vereinsvermögens im Rahmen des Budgets bzw. der Finanzkompetenz d) Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung e) Erstellen von Budget und Jahresrechnung f) Erlass von Reglementen und Richtlinien g) Anstellung, Instruktion und Kontrolle der Geschäftsleitung und des Betriebes der Fach- stelle im Rahmen des Geschäfts- und Kompetenzenreglements h) Vollzug der Vereinsbeschlüsse i) Beschluss über einmalige Ausgaben ausserhalb des Budgets bis CHF 30‘000 pro Jahr j) Regelung und Überwachung der Kompetenzen und Tätigkeit einer externen Buchhal- tungsstelle Seite 5 von 7
Statuten Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil C. Geschäftsleitung Artikel 24 Die Geschäftsleitung führt die Geschäfte der Fachstelle. Einzelheiten über Aufgaben, Ver- Aufgaben antwortlichkeiten und Kompetenzen sind in einem Geschäfts- und Kompetenzenreglement geregelt. Die Geschäftsleitung nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil. D. Kontrollstelle Artikel 25 Die Kontrollstelle wird turnusgemäss von den Mitgliedsgemeinden aus den eigenen Rech- Zusammen- nungsprüfungskommissionen gestellt und von der Mitgliederversammlung gewählt. setzung Die Mitglieder der Kontrollstelle sind nicht zugleich Mitglieder des Vereins oder des Vorstan- des. Die Kontrollstelle wird für eine Dauer von vier Jahren, jeweils in den Jahren der Gesamter- neuerung der Gemeindebehörden, gewählt. Artikel 26 Die Kontrollstelle ist verpflichtet, die Jahresrechnung auf Übereinstimmung mit den Büchern Aufgaben zu prüfen und sich über die ordnungsgemässe Führung der Buchhaltung zu vergewissern. Sie erstattet über das Ergebnis ihrer Prüfung dem Vorstand zuhanden der Mitgliederver- sammlung Bericht und Antrag. IV. Vereinsvermögen Artikel 27 Das Vermögen des Vereins wird u.a. geäufnet durch Bestandteile Beiträge der Mitgliedsgemeinden Beiträge der öffentlichen Hand Beiträge und Spenden von Gönnern Legate und Schenkungen Erträge aus Dienstleistungen und Vermögen diverse weitere Einnahmen Klientenbeiträge Beiträge der Die Mitgliedsgemeinden entrichten ihre Jahresbeiträge in Form von Beiträgen pro Einwoh- Mitglieder ner. Der Beitrag pro Einwohner wird von der Mitgliederversammlung jeweils für eine klar definier- te Mehrjahresperiode bestimmt. Der jährliche Bezug der Gemeindebeiträge erfolgt aufgrund des gültigen Beitrages pro Ein- wohner, multipliziert mit der Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde per 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres. Die Gemeinden erhalten hierfür eine entsprechende Beitragsrech- nung. Mitgliedsgemeinden, welche die beschlossenen bzw. aktuell gültigen Mitgliederbeiträge durch das gemäss jeweiliger Gemeindeordnung zuständige Organ ablehnen, haben unter Einhaltung der Austrittsfrist gemäss Art. 9 dieser Statuten aus dem Verein auszutreten. Seite 6 von 7
Statuten Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil V. Schlussbestimmungen Artikel 28 Das Vereins- und Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Vereinsjahr Artikel 29 Die Auflösung des Vereins erfolgt nach Massgabe der statutarischen und gesetzlichen Be- Auflösung stimmungen. Dem Vorstand kommt das Mandat des Liquidators zu. Ein allfälliges Reinvermögen ist gemäss besonderem Beschluss der Auflösungsversamm- lung (Mitgliederversammlung) zu verwenden, wenn möglich für eine gemeinnützige Institu- tion mit gleicher bzw. ähnlicher Zielsetzung. Alternativ kann das Reinvermögen an die im Zeitpunkt der Auflösung als Mitglieder beste- henden Gemeinden im Verhältnis ihrer im letzten vollen Betriebsjahr geleisteten Mitglieder- beiträge zurückerstattet werden. Die Statuten sind an der Mitgliederversammlung vom 1. Juni 2017 genehmigt worden und in Kraft getreten. Verein Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil Die Präsidentin Der Finanzverantwortliche Brigitte Winkelmann Remo Vogel Seite 7 von 7
Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil 2018 GESCHÄFTSBERICHT
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Inhalt Jahresbericht des Präsidenten....................................4 Jahresrechnung Bilanz......................................................................30 Tätigkeitsbericht der Geschäftsleiterin...................... 10 Erfolgsrechnung.....................................................31 Aller Anfang ist schwer............................................... 16 Erläuterungen zur Rechnung 2018............................34 Erfahrungsbericht einer Klientin der fsbh: Revisorenbericht der Jahresrechnung 2018..............36 Mein Ausstieg aus der Alkoholsucht von A–Z............ 18 Vorstand....................................................................38 Jahresstatistik Anzahl KlientInnen..................................................22 Team fsbh..................................................................40 Anzahl KlientInnen nach Gemeinden.....................23 Zielgruppen / Kosten, Spenden.................................. 41 Erwerbsstatus aller beratenen KlientInnen Delegierte der Gemeinden........................................42 bei Eintritt...................................................................24 Zuweisung aller neu gemeldeten KlientInnen 2018.. 25 Alter von Betroffenen und Angehörigen.................26 Hauptproblemsubstanz Betroffene ........................27 Abschlüsse 2018....................................................28 Erbrachte Leistungen.............................................29 3
Jahresbericht des Präsidenten Ich blicke auf mein erstes halbes Jahr als Präsident des wenn es darum geht, suchtkranke Menschen zu unter- Vereins Fachstelle Sucht Bezirk Hinwil (fsbh) zurück. Es stützen. Es wurde deutlich, dass der Mensch und nicht war ein spannendes und inhaltsreiches Jahr. wissenschaftliche Theorie im Mittelpunkt stehen muss und die Mitarbeitenden hoch qualifiziert und mensch- Begonnen hat die Arbeit des Vorstands mit einer lich engagiert ihre Arbeit tun. Die fsbh kann sich ohne halbtägigen Retraite im März 2018, an der auch die weiteres mit anderen Anbietern messen, hat aber auf- Mitarbeitenden teilnahmen. Vom Vorstand waren alle grund der finanziellen Unabhängigkeit von Kranken- bisherigen und die neu zu wählenden Mitglieder an- kassen viel mehr Möglichkeiten, Angebote für die Be- wesend, was automatisch einen hilfreichen Informa- troffenen zu machen, die ärztlich geleitete In- tionstransfer beinhaltete. An diesem Tag ging es da- stitutionen nicht anbieten können, weil diese schlicht rum, kritisch zu hinterfragen, was die Fachstelle für nicht finanzierbar sind. Als grosses Plus wurde die die Gemeinden leistet, ob sie effizient und wirksam ist stabile Personalsituation genannt. und was sie braucht, um sich auf die mittelfristigen Herausforderungen in der Zukunft auszurichten. Auch Das klare Ergebnis der Retraite war, dass die Fachstel- stellten wir uns der grundsätzlichen Frage: Braucht es le mit ihrem zum Teil komplementären Angebot, z.B. für eine Fachstelle Sucht im heutigen Gesundheits- und Angehörige und Drittpersonen, ihrem ganzheitlichen Sozialwesen überhaupt noch? Beratungsansatz und ihrer Nähe zu den Gemeinde- sozialdiensten unbedingt weiterhin gebraucht wird. Ergebnis der Vorstandsretraite war, dass die Arbeit der Durch verschiedene Voten kam zum Ausdruck, dass Fachstelle in den Gemeinden geschätzt wird und die die Arbeit der fsbh in hohem Masse geschätzt wird, Gemeinde- und Klientennähe ein grosser Vorteil ist, dass Vorstand und Mitarbeitende sich aber mit der 4
Erarbeitung von Stärken und Schwächen 5
strategischen Weiterentwicklung der Fachstelle befas- sen müssen, weil das Angebot bei der Bevölkerung, bei Behörden und Zuweisenden zu wenig bekannt ist. Dies führte zu dem einstimmigen Beschluss, einen Strategieprozess in Gang zu setzen. Projekt fsbh NEO Die Firma Business Campaigning wurde damit beauf- tragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und den Mitarbeitenden, die Fachstelle nochmals genau zu durchleuchten und Vorschläge für eine mittelfristige Weiterentwicklung, eine verbesserte Kommunikation und ein gezieltes Marketing zu erarbeiten. Inzwischen ist das Projekt unter dem Titel «fsbh NEO» gestartet. Zur Projektgruppe gehören alle Vorstands- mitglieder sowie Christiane Köhler als Geschäftsleiterin und Lea Keller-Ruckstuhl als ihre Stellvertreterin. In einem ersten Schritt wurde eine Analyse der Arbeit In angeregter Diskussion: der Fachstelle mit Hilfe von Befragungen von Mitar- Gerhard Fischer und Urs Eberhard (Vorstandsmitglieder) 6
beitenden der Fachstelle, PolitikerInnen, Sozialdienst- delt. Der Vorstand hat beschlossen, das Angebot Leitenden, Klienten, Zuweisenden und aussenstehen- für alle Menschen mit stoffgebundenen Abhängig- den Personen durchgeführt. Das Ergebnis deckte sich keitsformen zu öffnen. Dies entspricht der Realität weitgehend mit dem Eindruck der Projektgruppe: des heutigen Konsumverhaltens und wird in allen Fachstellen im Kanton so gehandhabt. Die Fachstelle ist hoch qualifiziert, effizient, menschlich engagiert. Sie schliesst wichtige Lücken in der Versor- 2. Da immer wieder die Forderung laut wird, Leistun- gung suchtkranker Menschen und ihrer Angehörigen, gen der Fachstelle mit Krankenkassen abzurech- die von anderen Anbietern nicht wahrgenommen werden nen, wurde auch dieses Anliegen eingehend ge- können. Sie kann ihre Arbeit tun, ohne den Menschen prüft und eine Entscheidungsgrundlage für den einen «diagnostischen Stempel» aufzudrücken. Sie ist Vorstand erarbeitet. Nach sorgfältiger Abwägung gut vernetzt und wird von Betroffenen und Angehörigen aller eingeholten Informationen und Erfahrungen hoch geschätzt. Aber sie ist in der Bevölkerung und bei anderer Fachstellen beschloss der Vorstand, die den Behörden und Zuweisenden zu wenig bekannt. Frage der Leistungsabrechnungen über Kranken- kassen vorerst nicht weiter zu verfolgen. Dies nicht Eine weitere Erkenntnis aus der Analyse war, dass be- zuletzt auch deshalb, weil über alles gesehen die vor konkrete Massnahmen geplant werden können, Kosteneinsparungen zu gering sind und die recht noch einige weitere Fragen zu klären sind. liche Situation zu unsicher ist. 1. Bisher wurden vor allem Menschen mit Alkohol-, 3. Auch wurde der Frage eines Zusammenschlus- Medikamenten- und Cannabisabhängigkeit behan- ses mit anderen nicht medizinischen Kooperations- 7
partnern, z. B. Zweckverbänden, nachgegangen. Es zeigte sich jedoch, dass es im Bezirk Hinwil keinen geeigneten Kooperationspartner gibt. Nachdem diese Fragen geklärt sind, ist der Weg frei, über eine bessere Positionierung der Fachstelle nach- zudenken. Wir möchten den Schwung, den wir bisher in der Projektgruppe hatten, aufrechterhalten und im laufenden Jahr umsetzbare Ergebnisse erarbeiten. Dank Zuerst gilt mein Dank ganz besonders unserer umsich- tigen, engagierten Geschäftsleiterin Christiane Köhler und allen Mitarbeitenden. Sie setzen sich äusserst kompetent für die KlientInnen und für unsere Fachstelle ein. Ihnen allen gehört ein herzliches Dankeschön für ihr grosses persönliches Engagement. Ich danke aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen Informeller Kontakt und gute Stimmung in der Pause im Vorstand für ihren grossen Einsatz, besonders auch nach anstrengender Gedankenarbeit im Projekt fsbh NEO. Es ist sehr hilfreich und erfreulich, 8
Die Präsidentin Brigitte Winkelmann Die Geschäftsleiterin Christiane Köhler Brigitte Winkelmann gratuliert verabschiedet das Vorstandsmitglied mit den ausscheidenden Vorstands Lea Ruckstuhl zum 5-Jahre-Jubiläum Ferdinand König mitgliedern Ferdinand König und Brigitte Winkelmann dass die vielen lebhaften Diskussionen respektvoll und tution entwickelt hat, die sie jetzt ist. Mein Dank gilt wertschätzend geführt wurden. Vielen Dank für die auch den Vorstandsmitgliedern Ferdinand König und gute Zusammenarbeit im Gremium. Marie-Luise Büsser, die im 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden sind. An dieser Stelle ist es mir ein besonderes Anliegen, Brigitte Winkelmann nochmals für ihr Engagement Ich wünsche der fsbh alles Gute in den vor uns liegen- als bisherige Präsidentin der Fachstelle zu würdigen. den grossen Herausforderungen und freue mich auf Sie hat die Fachstelle 27 Jahre mit persönlichem eine weiterhin wertschätzende Zusammenarbeit. Einsatz und Augenmass zuerst als Vorstandsmitglied und seit 16 Jahren als Präsidentin geführt. Sie hat es Gerhard Fischer möglich gemacht, dass die Fachstelle sich zu der Insti- 9
Tätigkeitsbericht der Geschäftleiterin Du bist weniger vom morgigen Tag abhängig, lich einer Tagung zu diesem Thema hat Herr Urs wenn du den heutigen in die Hand nimmst. Zanoni, Geschäftsführer der Organisation fmc (forum Seneca, römischer Dichter und Philosoph, managed care) aufgezeigt, dass der Suchtbereich gestorben 65 n.Chr. diesbezüglich bereits sehr gut aufgestellt ist. Die Zu- nahme an Wissen führe in der Medizin, aber auch in Der Spruch, der dem römischen Dichter Seneca zuge- anderen Berufen dazu, dass sich ein hoher Grad der schrieben wird, prägte die Arbeit des Vorstands und Spezialisierung entwickelt habe, der den komplexen der Fachstelle im Jahr 2018. Durch das bereits be- Problemen und Erkrankungen nur gerecht werden schriebene Projekt fsbh NEO soll heute die Zukunft kann, wenn Mediziner und andere Berufsgruppen be- der Fachstelle gestaltet und gesichert werden. Solche reit sind, miteinander im Sinne der PatientInnen zu Prozesse sind in regelmässigen Abständen notwen- kooperieren. Er hat dies anhand von Zahlen deutlich dig, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu gemacht. Zu meiner Überraschung hob er explizit können. Das Projekt soll uns helfen, gute Entscheidun- hervor, dass wir im Suchtbereich diese Notwendigkeit gen für die Zukunft und schlüssige Antworten für die von Kooperationen längst erkannt und vorbildlich um- Gegenwart zu finden. gesetzt hätten. Da Vernetzung Zeit und Geld kostet und bisher von Krankenkassen nicht vergütet wird, Der Blick in die Zukunft zeigt, dass eine kleine Fach- findet die notwendige Zusammenarbeit im Gesund- stelle wie die unsere nur mit guten und vertrauensvol- heitsbereich viel zu wenig oft statt. Hier müsse sich len Kooperationen längerfristig bestehen kann. Dieses dringend etwas verändern. Er hob die Vorzüge des Thema war 2018 auf gesamtschweizerischer Ebene psychosozialen Beratungs- und Therapieansatzes der der Suchtfachstellen plötzlich in aller Munde. Anläss- Suchtfachstellen hervor, der in sich interdisziplinär ist. 10
Als Schwerpunkt meines Berichts möchte ich die sammenarbeit erneut intensiviert. Sie ist eine echte vielfältigen Kooperationen unserer Fachstelle mit ver- Win-Win-Situation. Die ÄrztInnen werden unterstützt schiedenen Berufsgruppen und Institutionen schil- bei der Suche nach einer passenden Behandlungs- dern. Danach werde ich die aktuelle Entwicklung der möglichkeit und wir haben frühzeitig Kontakt zu sucht- fsbh darlegen und auf die Veränderungen, die sich betroffenen Menschen und so die Chance, sie aus ih- auch in der Statistik manifestieren, eingehen. Beson- rer Krise zu begleiten. ders liegt mir am Herzen, eine suchtbetroffene Kli entin zu Wort kommen zu lassen, die eindrücklich Auch die Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten ihren Heilungsprozess und die Unterstützung durch der Gemeinden im Bezirk hat für uns hohe Priorität. die Fachstelle beschreibt. Ihr gilt mein besonderer Sie ist mehrheitlich positiv und von Vertrauen geprägt. Dank. Sozialdienstmitarbeitende haben die Möglichkeit, ihr oft schwieriges Suchtklientel an uns zu übergeben und Kooperationen der Fachstelle Sucht mit uns gemeinsam eine Motivation zur Veränderung Kooperationen sind für uns nichts Neues. Es gibt eine aufzubauen. Da KlientInnen, die schon lange Sozial- seit Jahrzehnten bestehende Zusammenarbeit mit den hilfe beziehen, oft sehr resigniert sind, braucht es viel Ärztinnen und Ärzten des Spitals Wetzikon GZO, von Geduld, einen gewissen Druck, Fachkompetenz, Mit- denen wir hinzu gezogen werden, wenn es darum gefühl und die Gespräche der involvierten Fachperso- geht, Menschen, die einen körperlichen Entzug von nen um zu guten Resultaten zu kommen. Es ist unser Suchtmitteln gemacht haben, zu einer Weiterbehand- Anliegen, die Sozialdienstmitarbeitenden und damit lung zu motivieren und gute Anschlusslösungen mit die Gemeinden zu entlasten. ihnen zu suchen. Im letzten Jahr hat sich diese Zu- 11
Die Zusammenarbeit mit den Suchtfachleuten des und Wohlwollen geprägt. Nach wie vor werden ge- psychiatrischen Ambulatoriums der Clienia in meinsam Kurse für jugendliche Cannabiskonsumen- Wetzikon hat sich gut und vertrauensvoll entwickelt. tInnen im Auftrag der Jugendanwaltschaft, Kurzinter- Waren anfangs gewisse Berührungsängste spürbar, ventionen in Berufsschulen und andere Veranstaltungen ist das Miteinander jetzt unkompliziert und wertschät- durchgeführt. Dabei handelt es sich um Angebote für zend. Ein Konsiliarvertrag mit Clienia regelt diese suchtgefährdete und manchmal bereits abhängige Zusammenarbeit verbindlich und wir sind froh, auf Jugendliche, denen so frühzeitig ein Behandlungs die medizinisch-psychiatrischen Kompetenzen zu- angebot gemacht werden kann. rückgreifen zu können. Selbstverständlich gibt es noch viele Kooperations- Die Kooperation mit unseren Nachbarn, der Fachstel partner, die unsere Arbeit kennen und schätzen. Es le Sucht im Bezirk Pfäffikon, wächst und entwickelt gibt Hausärztinnen und Hausärzte, die uns immer sich. Gemeinsame Gruppenangebote erweitern unse- wieder PatientInnen zuweisen und von der Qualität un- ren Handlungsspielraum und die Möglichkeiten, Ange- serer fachlichen Beratung überzeugt sind. Aber wir bote für verschiedene Klientengruppen zu machen. realisieren auch, dass unser Angebot nicht genügend Zusammenarbeit funktioniert nur dort gut, wo persön- bekannt ist. Oft werden KlientInnen zu uns vermittelt liche Beziehungen und Begegnungen auf Augenhöhe und gleichzeitig einer Psychotherapeutin/einem Psy- möglich sind. chotherapeuten überwiesen. Hier zeigt sich, dass un- sere fachlichen Qualifikationen z. T. immer noch unge- Auch die Zusammenarbeit mit der Suchtpräven nügend bekannt sind. tionsstelle Zürcher Oberland ist von Kompetenz 12
Zum Thema Kooperation gehört auch, dass wir als Kooperationen sind für uns überlebensnotwendig, sie Fachstelle Sucht im Bezirk Hinwil einem Zusammen- sind zeitaufwendig und müssen gepflegt werden und schluss aller Fachstellen im Kanton Zürich angehören sie helfen uns eine gute Arbeit im Sinne der Betroffe- und damit ein flächendeckendes Angebot unter dem nen zu leisten. Ich danke allen Kooperationspartnern, Namen «FSKZ Fachstellen Sucht im Kanton Zürich» auch denen, die ich nicht explizit erwähnt habe. machen. Unter dem Dach der FSKZ besteht seit langer Zeit eine Arbeitsgruppe «Rechtliche Massnahmen», Personelles deren Leiterin Lea Keller-Ruckstuhl ist. Zurzeit arbeitet Wir sind froh, dass wir uns Ende 2017 personell ver- diese Gruppe an einem Konzept, das die Zusammenar- vollständigt und im 2018 im Team einen guten Ent- beit mit dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich wicklungsprozess gemacht haben. Michael Wunderli intensivieren soll, damit alkoholauffällige Verkehrsteil- hat sich gut eingearbeitet und entwickelt sich immer nehmende frühzeitig den Weg in eine Behandlung fin- mehr zu einem aktiven Vernetzer. Er profitiert schon den. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe ist eine wichtige sehr von seiner therapeutischen Ausbildung, die er Schnittstelle zwischen den Fachstellen im Kanton Zü- 2017 begonnen hat. Auch Lea Keller-Ruckstuhl und rich, dem Strassenverkehrsamt, dem Institut für Rechts- Susanna Schaufelberger tragen sehr viel dazu bei, medizin, aber auch dem Bewährungs- und Vollzugs dass unsere Fachstelle bei unseren Zuweisenden und dienst des Kantons Zürich, mit dem wir ebenfalls eine KooperationspartnerInnen positiv wahrgenommen wird. vertraglich geregelte Zusammenarbeit haben. In deren Wir sind zu einem Team zusammen gewachsen, das Auftrag beraten und behandeln wir Menschen, die unter ähnliche Grundhaltungen den Menschen gegenüber Alkohol- oder Drogeneinfluss straffällig wurden und sich hat, die zu uns kommen. Wir unterstützen uns in der einer ambulanten Massnahme unterziehen müssen. oftmals schwierigen Arbeit mit suchtbetroffenen Men- 13
schen, tauschen uns aus und erweitern so unsere dritten Anlauf für einen längeren Prozess entscheiden, Behandlungskompetenz. Allen Teammitgliedern gilt wenn sie realisieren, dass sie es allein nicht schaffen mein herzlicher Dank für ihr menschliches und fach- ihre Suchtprobleme zu bewältigen. So haben auch liches Engagement im vergangenen Jahr. diese Kurzkontakte einen wichtigen Sinn für den Auf- bau einer Veränderungsmotivation. An dieser Stelle möchte ich auch Margrit Bertrand danken. Sie hat uns in den letzten 9 Jahren stets unter- Auch die Nachfrage von Angehörigen von Sucht be- stützt, wenn wir aufgrund von Personalengpässen in troffenen Menschen nach unserem Beratungsangebot Not waren. Sie hat in den vergangenen Jahren die In- ist deutlich gestiegen. Im Jahr 2016 meldeten sich 16, formations- und Motivationsgruppe mit Sach-, Fach- 2017 17 und 2018 34 Angehörige zur Beratung an. und Menschenkenntnis geleitet und wurde vom Team Das bedeutet, dass sich die Anzahl der Neumeldun- und den KlientInnen sehr geschätzt. gen von Angehörigen verdoppelt hat. Oft wollen sie nur ein Beratungsgespräch, aber bei uns haben auch Statistik sie die Möglichkeit, sich längerfristig beraten und be- Nachdem das Jahr 2018 eher ruhig begonnen hat, gleiten zu lassen. In der Arbeit mit Angehörigen ist es konnten wir ab August so viele Neumeldungen ver- ein grosser Vorteil, dass wir ihnen Unterstützung ge- zeichnen, wie noch nie in unserer 54jährigen Ge- ben können ohne eine psychiatrische Diagnose geben schichte. Da ein gewisser Anteil der Neumeldungen zu müssen, weil unsere Leistungserbringung nicht an zunächst eine kurze Beratung beanspruchte, war der Abrechnung mit Krankenkassen gebunden ist. Ansturm zu bewältigen. Es gibt immer mehr Menschen mit Suchtproblemen, die sich erst im zweiten oder 14
Die Entscheidung des Vorstands, das Beratungsange- bot der Fachstelle für Menschen mit Problemen mit allen psychoaktiven Substanzen zu öffnen, hat sich bereits in unserer Statistik niedergeschlagen. Wir errei- chen vermehrt jüngere Klientinnen und Klienten mit Alkohol und / oder Drogenproblemen. Deren Anzahl stieg 2016 von 4 auf 18 Personen im Jahr 2018. Den- noch besteht die grösste Gruppe unserer Neumel- dungen nach wie vor aus Menschen mit Alkoholprob- lemen. Weitere statistische Angaben über unsere Arbeit und unsere Fachstelle finden Sie auf den Seiten 22 bis 29 dieses Berichts. Christiane Köhler 15
Aller Anfang ist schwer… Mein Einstieg in den Beruf des Suchtberaters Was mich weiter überraschte war, wie viele junge Mein erstes Jahr an der fsbh war mein Einstieg in Leute einfachsten Zugang zu Drogen aller Art zu ha- die Rolle des psychologischen Beraters. Folglich war ben scheinen (Darknet) und sich eine «externe Emoti- mein Start im Oktober 2017 geprägt von Neugier auf onsregulation» einfach per Post nach Hause bestel- meine Arbeit, aber auch durch Nervosität, weil ich die len. Im Kontrast zu älteren KlientInnen fällt mir auf, praktische Arbeit noch nicht kannte. So verbrachte ich dass junge Erwachsene Substanzen häufig gezielt die Nacht vor meinem ersten Gespräch dann auch nur einsetzen, um sich zu beruhigen, zu entspannen oder im Halbschlaf; gefühlte 100mal stellte ich mich gedank- ihre Energie zu steigern. Älteren Klienten ist die Funk- lich dem Klienten vor und versuchte, den perfekten Ein- tion ihres Konsums meist weniger bewusst, da er be- stieg ins Gespräch zu formulieren. Umso erleichterter reits routinierter abläuft. war ich, als sich der Klient nach dem Gespräch ent- schied, weiterhin mit mir arbeiten zu wollen. Ich schätze an meinem Beruf, mit Menschen arbeiten zu können, die sich in den unterschiedlichsten sozialen In den folgenden Wochen wurde ich immer sicherer im und beruflichen Gegebenheiten befinden und ich da- direkten KlientInnenkontakt. Bei Fragen wurde ich gut durch Einblick in Lebensgeschichten erhalte, die mir durch meine Arbeitskolleginnen gecoached. Zuneh- sonst verborgen blieben. Gespannt blicke ich auf die mend wurde mir die Komplexität des Jobs des Sucht- kommenden Monate und freue mich auf spannende beraters bewusst: Sozialdienste, IV-Stellen, Strassen- Begegnungen mit KlientInnen und die gute Zusam- verkehrsamt, Kliniken etc., alles Institutionen, die es zu menarbeit im Team. kennen gilt, wenn man die Situationen der KlientInnen Michael Wunderli verstehen will. 16
17 Foto: Gerhard Fischer – Biene am Schlehdorn
Erfahrungsbericht einer Klientin der fsbh Mein Ausstieg aus der Alkoholsucht von A–Z Der Bruch Von A – wie Alkohol nach Z – wie Ziel geht nicht Dann aber brachten mich Trennung, Einsamkeit, Prob- immer alles schön der Reihe nach, der Weg eines leme und schliesslich die Gewohnheit über die Jahre alkoholabhängigen Menschen aus der Sucht ist ein soweit, Schritt für Schritt meine ganze Autonomie dem bewegter W – wie Weg! Und so folgt auch mein Be- Alkohol zu überlassen. Er wurde zu meinem eigenen richt nicht der Reihenfolge des Alphabets… Schatten. Er war es, der Herausforderungen mit einem Verschönerungsschleier umhüllte, der anspruchsvolle Eine fast unbeschwerte Jugend Gespräche führen half und mich in heiklen Situationen Folge ich meiner Trinkbiografie bis in frühe Jahre, er- entspannte. Ich wurde zur heimlichen Pegeltrinkerin. kenne ich jetzt, dass ich schon damals eine unbe- Durch Selbsttäuschung, Kontrollverlust und Rückzug wusste Affinität zum Alkohol hatte. Das überrascht geriet ich ins Fahrwasser von Lügen und Ohnmacht. mich, denn eigentlich erlebte ich eine glückliche und Beschaffungs- und Entsorgungsengpässe beherrsch- «fast» unbeschwerte Kindheit, wären da nicht das ten meinen Alltag. Bald waren Entzugserscheinungen Alkoholproblem meines Vaters und das Leiden meiner nicht mehr zu verbergen. Scham und Schuldgefühle Mutter als Co-Abhängige gewesen: G wie Gene! plagten mich, doch schob ich diese einfach gekonnt zur Seite. Unglaublich, zu welchen kreativen Lösun- Allem zum Trotz durchlebte ich eine vermeintlich un- gen die Sucht mich treiben konnte! Ich wurde zum belastete, naturnahe und erfüllte Entwicklung. Ge- wahren Organisationstalent! Der Druck wuchs auf prägt von sozialer Geborgenheit und Anerkennung allen Ebenen: Meine Familie, meinen Freundeskreis, fand ich leicht und hochmotiviert den Einstieg ins meinen Arbeitsplatz vermochte ich noch zu täuschen, Berufsleben. mein Innerstes plötzlich aber nicht mehr. Der Spiegel 18
sprach die Wahrheit. Wo war meine wahre Identität ge- viel Energie. Ein Wechselbad der Gefühle stürzte über blieben? Nicht nur, aber auch wegen meinem Alko- mich herein, allen voran Ängste. Aber ich wurde auf- holproblem verlor ich meine geliebte Stelle. Verzweif- gefangen, einfach so aufgefangen… von meiner lung lähmte mich! Heute bin ich meiner Vorgesetzten Familie, meinem Freundeskreis und der fsbh. Das unheimlich dankbar mich darauf angesprochen zu erfüllt mich mit Dankbarkeit! haben, weil ich weiss, wie schwierig es ist, bei einer Suchtproblematik das Tabu zu brechen! Der Weg aus der Sucht Mein Weg im stationären dreiwöchigen Entzug war Die Wende hart und steinig, aber grossartig heilsam. Physisch, Plötzlich ging es sehr schnell, noch am selben Tag. kognitiv und emotional gefordert konnte ich Strategien Google sagte mir «BAH» (heute «fsbh») in Wetzikon. in Richtung Abstinenz entwickeln. Dieses Werkzeug Google sagte mir auch PSA Wattwil (Alkohol Kurz- war mir teuer aber von unzerstörbarer Qualität! Trotz zeittherapie). Organisieren hatte ich ja gut gelernt, so nachhaltiger Vorbereitung fühlte sich dann der Austritt ergriff ich das Telefon. Von der ersten Stunde an wurde aus der Klinik wie ein Sprung ins kalte Wasser an, ich von der Fachstelle mit Empathie, Wertschätzung nackt und fragil fühlte ich mich. Es war eine meiner und Kongruenz begleitet. Vorerst in Einzelgesprächen, grössten Herausforderungen im Leben...! Doch ich nach dem Entzug in der Gruppe. Geborgenheit um- wurde in der fsbh behutsam aufgefangen und mit offe- hüllte mich, ein Gefühl, das ich nicht mehr gekannt nem Herzen in die Info-Gruppe aufgenommen. Nach hatte. Der Entscheid, mich sofort einem ambulanten einem halben Jahr folgten unvergessliche und uner- körperlichen und gleich anschliessend einem statio- lässliche vier Jahre in der Abstinenzgruppe. Einge- nären Entzug zu unterziehen, kostete mich unheimlich bettet in einem geschützten Umfeld und getragen von 19
Gruppe und Fachpersonen konnte ich mein Werkzeug mich überfällt (wenn es «triggert») kam mir das Bild anwenden, austauschen und weitergeben. Gegensei- einer unüberwindbaren Mauer. Manchmal war es auch tige Unterstützung, Verbindlichkeit, Authentizität und ein See oder ein breiter Fluss. Der Alkohol befindet Offenheit bildeten die Grundpfeiler der Gruppe. Wir sich jenseits, und ich habe keine Chance ihn zu errei- wurden konsequent und mit viel empathischem Ge- chen. So muss ich es wohl bleiben lassen. Das hat bis schick auf unserem Weg zurück in die Eigenverant- heute geklappt und ich vertraue darauf, dass es wei- wortung und Autonomie begleitet. Ich habe gelernt, terhin klappen wird. Es ist für mich keine Frage mehr. meinen Ressourcen wieder zu vertrauen und diese Noch ein Detail zur Mauer: Da mir der Stein etwas zu auf dem Weg in ein abstinenz-orientiertes Leben ein- statisch und zu hart vorkam, habe ich in Gedanken die zusetzen. Mauer begrünt und mit kleinen blühenden Pflänzchen bestückt. So gefällt sie mir besser, und sie lebt. Mein Werkzeug – mein Anker Mein erstes inneres Bild (das abstrakte, eher emotio- Mein Leitsatz nale) ist der Trichter: Aus der dunklen Tiefe entsteht «Ich diskutiere nicht mehr!» Soll ich mir diesen nach und nach ein helles Feuer, oder eine Blume. Ich Schluck erlauben oder doch nicht? Wäre besser nicht, scheue mich nicht mehr, hinein zu schauen, denn es aber es würde mich schon reizen…ja, nein, ja, doch ist ein Teil meiner Persönlichkeit, den ich integriert nicht… So anstrengend ist der dauernde Kampf, so habe. Ich freue mich über das helle Licht, die Dy- viel Energie kostete er mich… Ich habe daher unwider- namik, die nach oben strebt. Mein zweites Bild (das ruflich beschlossen: Es lohnt sich nicht, ich diskutie- konkrete, eher kognitive) ist die Mauer: Mit der Frage, re nicht mehr! Dieser Satz wurde sogar zu einem ge- wie ich dem Alkohol widerstehen kann, wenn die Lust flügelten Wort in der Gruppe. 20
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