GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach

 
WEITER LESEN
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
GEROLSBACHER
     Bürgerblatt
      Jahrgang 36 • April 2021 • Nr. 04

                                  H I N T E R B E R G E R
                                        S A N D R A
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
Gerolsbach ... Do bin i dahoam                                                                                            April 2021

                        Was • Wann • Wo                                                                   Rathaus & Infos
    Gemeindeverwaltung Gerolsbach                                                                          Öffnungszeiten des
    Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach, Telefax: 08445 9289-25                                             Rathauses Gerolsbach
    E-Mail: gemeinde@gerolsbach.de • Website: www.gerolsbach.de
     Ansprechpartner:           Telefon:                E-Mail:
                                                                                            Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
     Herr 1. Bürgermeister      08445 9289-11           buergermeister@gerolsbach.de
                                                                                            Donnerstag:         13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
     Martin Seitz               0171 6733303 (privat)
                                                                                               Weitere Informationen erhalten Sie unter
     Herr Peter Demmelmeir      08445 9289-0            p.demmelmeir@gerolsbach.de
                                                                                                         www.gerolsbach.de
     Frau Claudia von Suckow    08445 9289-12           c.vonsuckow@gerolsbach.de
     Herr Thomas Kreller        08445 9289-15           t.kreller@gerolsbach.de
                                                                                            oder per E-Mail unter gemeinde@gerolsbach.de
     Frau Sandra Hinterberger   08445 9289-13           s.hinterberger@gerolsbach.de
     Frau Melanie Schaipp       08445 9289-21           m.schaipp@gerolsbach.de
     Frau Tanja Steinbüchler    08445 9289-22           t.steinbuechler@gerolsbach.de
     Herr Roland Höger          08445 9289-17           r.hoeger@gerolsbach.de

    Notruftelefon der Gemeinde (z. B. bei Rohrbrüchen)                                   Kartenzahlung möglich
    Herr Gerhard Müller                                      Tel. 0173 8641930
    Herr Michael Schubert                                    Tel. 0173 9404465           Ab sofort können Sie im Rathaus
                                                                                         alle Zahlungen auch bargeldlos
    Bauhof
    Bauhofstraße 4,                                          Tel. 08445 911482           vornehmen.
    85302 Gerolsbach                                         Fax 08445 911483

    Zentrale Wasserversorgung, Hochbehälter
    Seizierler Weg 1, 85302 Gerolsbach                            Tel. 08445 1059
    Leiter: Michael Schubert

    Kläranlage Gerolsbach
    Pfaffenhofener Straße 40,                                Tel. 08445 9283954                                Bürgerblatt 2021
    85302 Gerolsbach                                       Leiter: Robert Bayerl
                                                                                         Redaktionsschluss                      Erscheinungsdatum
    Wasserzweckverband Paartalgruppe                                                     (jeweils 16.00 Uhr)
    Gemarkung Strobenried                                   Tel. 0176 40462132
                                                                                        Freittag          16.04.2021            Mittwoch         05.05.2021
    Grundschule Gerolsbach
    Schulstraße 5, 85302 Gerolsbach                            Tel. 08445 1399          Dienstag          18.05.2021            Mittwoch         02.06.2021
                                                              Fax 08445 1061
    Hausmeister: Günther Kreitmair                      Rektorin: Zenta Winter          ACHTUNG:
    Mittagsbetreuung: Rita Wagenhuber                     Tel. 0151 56082050
                                                                                        Der Redaktionsschluss ist künftig einen Tag früher gelegt!
    Mittelschule Scheyern                                  Tel. 08441 80630
    Marienstraße 29, 85298 Scheyern                Rektorin: Pauline Schauer

    Gemeindekindergarten Gerolsbach
    • Villa Kunterbunt                                   Tel. 08445 9299932
      St.-Andreas-Straße 21                              Fax 08445 9299938
                                                    Leiterin: Waltraud Brückl                               Anzeigenannahme:
    • Kinderkrippe                                       Tel. 08445 9298094
    • Regenbogen                                         Tel. 08445 9298071                                 Tanja Steinbüchler
      St.-Andreas-Straße 23                         Leiterin: Ricarda Krämer
                                                                                                       (Gemeinde Gerolsbach)
    Pfarrämter:                                                                             Telefon: 08445 9289-22 • Fax 08445 9289-25
    Kath. Pfarramt Gerolsbach                Tel. 08445 929505
                                              Fax 08445 929506                                 E-Mail: t.steinbuechler@gerolsbach.de
    Kath. Pfarramt Klenau                         Tel. 08445 723
    Kath. Pfarramt Hilgertshausen                  Tel. 08250 221
    Kath. Pfarramt Weilach                  Tel. 08259 897909-0
    Evang.-Luth. Pfarramt Kemmoden-Petersh.     Tel. 08137 92903
    Rosenstraße 9, 85238 Petershausen

    Banken:
    Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach eG                       Tel. 08445 92610                            Bankverbindungen:
    Zweigstelle Junkenhofen                                 Tel. 08445 92888-0
    Sparkasse Aichach-Schrobenhausen                        Tel. 08251 94-5256          Gemeinde:
    Zweigstelle Gerolsbach                                  Fax 08251 94-9999           Sparkasse Aichach-Schrobenhausen    Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach eG
                                                                                        Kto. 240 036 (BLZ 720 512 10)       Kto. 132 93 (BLZ 721 690 80)
    Notrufe - Überfall, Verkehrsunfall, Feuer, usw.                                     IBAN: DE49 7205 1210 0000 2400 36   IBAN: DE92 7216 9080 0000 0132 93
    Integrierte Leitstelle Ingolstadt                           112                     BIC: BYLADEM1AIC                    BIC: GENODEF1GSB
    Polizei-Notruf                                              110
    Polizeiinspektion Pfaffenhofen a. d. Ilm       Tel. 08441 8095-0                     Kommunalunternehmen:
    Ingolstädter Straße 47, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm                                 Sparkasse Aichach-Schrobenhausen    Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach eG
                                                                                        Kto. 410 412 11 (BLZ 720 512 10)    Kto. 100 044 440 (BLZ 721 690 80)
    Bayernwerk - Störungsnummer für Strom Tel. 0941 28003366                            IBAN: DE40 7205 1210 0041 0412 11   IBAN: DE60 7216 9080 0100 0444 40
                                                                                        BIC: BYLADEM1AIC                    BIC: GENODEF1GSB
    AltoNetz (Breitband) - Hotline                                 Tel. 08254 519
2
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
April 2021                                                       Gerolsbach ... Do bin i dahoam

             Liebe Mitbürgerinnen                         Registrierung zur Verfügung. Alternativ kann auch ein
             und Mitbürger,                               Registrierungsbogen ausgefüllt werden. Mehr Informa-
                                                          tionen finden Sie auf den folgenden Seiten.
               Sanierungen und Erneuerungen
               Das ganze Jahr über begleiten uns          Säuberungsaktion der Vereine
               Kanalbaumaßnahmen im Gemeindege-           Die Aktion „Ramadama“ wurde auch dieses Jahr
               biet. In Alberzell sind bereits einzelne   abgesagt. Das konnte man im gesamten Gemeindebe-
               Tiefbaumaßnahmen erledigt und nun ist      reich auch deutlich sehen. Einige Vereine haben sich
Strobenried an der Reihe.                                 freiwillig bereit erklärt die Straßen an von ihnen ausge-
An dieser Stelle möchte ich alle Bürgerinnen und          wählten Tagen vom Müll zu befreien. Ich möchte mich
Bürger darauf aufmerksam machen, dass es sich bei         recht herzlich bei allen Vereinen und Ehrenamtlichen
den Kanalarbeiten um Tiefbauarbeiten handelt. Hierfür     bedanken, die an dieser spontanen Aktion teilgenom-
müssen verschiedene Grundstücke aufgegraben               men haben. Dank ihnen sind die Flächen wieder
werden – unter anderem auch Privatgrundstücke. Die        größtenteils sauber.
betroffenen Eigentümer/Anlieger werden vorab               Ihr Bürgermeister
schriftlich darüber informiert.                           Martin Seitz
Die Erneuerung der Wasserleitung in der Schulsied-
lung hat begonnen. Als Erstes wird die Wasserleitung in
der Bergernstraße vom Kreuzungspunkt Ortsauswärts
bis zum Abzweig Wilhelmstraße verlegt. Die Eigentü-
mer wurden entsprechend informiert.

Leider läuft nicht immer alles so reibungslos ab. Die
angedachte ökologische Umgestaltung (beginnend                            Wir gratulieren
Zufahrt Kohlstatt) und die Errichtung des Spielplatzes
am Sonnleitenring musste aufgrund des schlechten          Geburten
Wetters zeitlich etwas verschoben werden.
                                                          Lena Knoll, Gerolsbach, geb am 17.02.2021
Eine weitere Baustelle wird es voraussichtlich nach
Ostern geben: Die Sanierung der Hofmarkstraße.
Damit die Arbeiten so schnell wie möglich abgeschlos-     Geburtstags- und Ehejubilare
sen werden können, wird die Hofmarkstraße für die
Dauer der Sanierung gesperrt. Der Zeitplan sieht eine     Frau Erna Schreier, Alberzell,
Vollsperrung für ca. zwei Monate vor. Die Physiothera-    zum 80. Geburtstag am 17.02.2021
pie Hutter wird während dieser Zeit zu Fuß erreichbar
sein.                                                     Frau Maria Pilz, Gerolsbach,
                                                          zum 80. Geburtstag am 21.02.2021
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
                                                          Frau Maria-Anna Starringer, Gerenzhausen,
Impfstrategie in Pfaffenhofen                              zum 85. Geburtstag am 26.02.2021
Die temporäre Aussetzung des COVID-19-Impfstoffes
AstraZeneca sorgte für großen Wirbel. Allerdings          Frau Berta Sieber, Leithen,
bekräftigte die Europäische Arzneimittelbehörde nach      zum 85. Geburtstag am 02.03.2021
kurzer Zeit die Sicherheit des Corona-Impfstoffes,
sodass es bereits am 19. März 2021 wieder in den          Herrn Franz Scherer, Gerolsbach,
Impfzentren verwendet werden durfte. Die dadurch          zum 80. Geburtstag am 07.03.2021
verschobenen Termine sollen priorisiert werden. Herr
Kill, Koordinator des Impfzentrums Pfaffenhofen,           Frau Kreszenz Harrer, Gerolsbach,
wendet sich mit den Worten „Wir bitten nochmals alle      zum 80. Geburtstag am 11.03.2021
impfwilligen Bürgerinnen und Bürger, soweit noch nicht
geschehen, sich über das Online-Registrierungs-           Frau Anna Wörmann, Schachach,
system des Freistaats Bayern zu registrieren“ an alle     zum 90. Geburtstag am 16.03.2021
Bewohner des Landkreises Pfaffenhofen. Registrieren
kann sich jede Person über 16 Jahre unter:                Eheleute Walter und Pauline Schachtner, Alberzell,
www.impfzentren.bayern.                                   zur Goldenen Hochzeit am 26.02.2021

Da manche Bürgerinnen und Bürger keine E-Mail-            Allen Neugeborenen, Brautpaaren und Jubilaren,
Adresse besitzen oder aus anderen Gründen die             auch denen, die hier nicht genannt sind, wurden
Registrierung am Computer (auch mit Hilfe von Perso-      vom 1. Bürgermeister Martin Seitz im Namen der
nen aus ihrem Umfeld) nicht vornehmen können, steht       Gemeinde Gerolsbach herzliche Glückwünsche
das Personal des Impfzentrums zur telefonischen           übermittelt.
                                                                                                                      3
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
Gerolsbach ... Do bin i dahoam                                                                 April 2021

                                               Gemeinderatssitzungen
                  Sitzungstermine                                   Süd-West“ gestoppt wird?“
            des Gemeinderates Gerolsbach                            ein.
                                                                    Auf den insgesamt abgegebenen 19 doppelseitigen
    im Sitzungssaal des Rathauses,                                  Unterschriftenlisten sind 341 Eintragungen für die
    Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach                               vorgenannte Fragestellung zu finden. Im Anschluss an
    Bitte beachten Sie die entsprechenden Beschlüsse!               die Fragestellung ist folgende Begründung abgedruckt:
                                                                      a) Erhalt des Lebensumfelds in unserem Dorf und
            Sitzungstermin                  Abgabetermin für             der Lebensqualität für unsere Kinder und Familien
     Wochentag Datum Uhrzeit           Bausachen sonstige Anträge     b) Keine weitere Lärm- und Verkehrsbelastung für
     Dienstag   20.04.21   19:30 Uhr   06.04.2021     30.03.2021         Singenbach
     Mittwoch   19.05.21   19:30 Uhr   05.05.2021     28.04.2021      c) Schonung von Natur und Umwelt unseres kleinen
     Dienstag   15.06.21   19:30 Uhr   01.06.2021     25.05.2021         Ortes
     Mittwoch   14.07.21   19:30 Uhr   30.06.2021     23.06.2021
     Dienstag   14.09.21   19:30 Uhr   31.08.2021     24.08.2021    Wie erkenntlich ist bezieht sich die Fragestellung u.a.
     Mittwoch   13.10.21   19:30 Uhr   29.09.2021     22.09.2021    wieder auf die bauleitplanerische Tätigkeit in Bezug auf
     Dienstag   16.11.21   19:30 Uhr   02.11.2021     26.10.2021
                                                                    die Erweiterung eines Gewerbebetriebs in Singen-
     Mittwoch   15.12.21   18:30 Uhr   01.12.2021     24.11.2021
                                                                    bach. Der im Dezember 2019 abgehaltene Bürgerent-
                                                                    scheid (vorausgehend waren zwei Anträge auf Bürger-
                                                                    entscheid) bezog sich auf die 19. Änderung des Flä-
    Bauanträge, Bauvoranfragen usw. sind spätestens                 chennutzungsplans, aus der aktuell der Bebauungs-
    2 Wochen und sonstige Anträge sind spätestens                   plan entwickelt wird –Aktueller Verfahrensstand
    3 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin im                   „Öffentlichkeitsbeteiligung“-. Der damalige Bürgerent-
    Rathaus Gerolsbach, Hofmarkstr. 1, 85302 Gerols-                scheid wurde bei einer Abstimmungsbeteiligung von
    bach, einzureichen.                                             48,9 % mit 70,3 % abgelehnt.

    Verspätet eingegangene Anträge und Tagesord-                    b) Grundsätzlich - Zulässigkeitsprüfung bzw. -
    nungspunkte werden grundsätzlich nicht mehr in                  voraussetzungen:
    der aktuellen Sitzung des Gemeinderates behan-                  Nach Art. 18 a Abs. 8 Satz 1 GO entscheidet der
    delt, sondern erst in der darauf folgenden Sitzung.             Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines
                                                                    Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens über
                                                                    dessen Zulässigkeit.
        Öffentliche Sitzung des Gemeinderates                        Ein Bürgerbegehren ist zulässig, wenn die mit ihm
                vom 23. Februar 2021                                verlangte Maßnahme zum eigenen Wirkungskreis der
                                                                    Gemeinde gehört, die Angelegenheit nicht unter den
                                                                    Ausschlusskatalog des Art. 18a Abs. 3 GO fällt, die
    1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls               Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen
    Sachverhalt:                                                    entsprechen, die erforderliche Unterschriftenzahl
    Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben               erreicht worden ist und die Fragestellung in materiell
    genannte Niederschrift keine Einwendungen.                      rechtlich zulässiger Weise den Bürgerinnen und
                                                                    Bürgern zu Abstimmung unterbreitet werden kann.
    Abstimmungsergebnis: 17 : 0
                                                                    c) Eigener Wirkungskreis - Art. 18a Abs. 1 GO:
                                                                    Darunter sind solche Angelegenheiten zu verstehen,
    2. Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürger-                die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie
    entscheids (Art. 18a GO) mit der Fragestellung                  einen spezifischen Bezug haben und die eine Gemein-
    "Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhaben-             de im Rahmen ihres durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und
    bezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach                    Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV garantierten Selbstverwal-
    Süd-West“ gestoppt wird? "; Beschlussfassung                    tungsrechts nach eigenen Ermessen (Art. 7 Abs. 2 Satz
    über die Zulässigkeit                                           1 GO) frei von Zweckmäßigkeitserwägungen anderer
    Sachverhalt:                                                    Verwaltungsträger und damit selbstständig und eigen-
    a) Allgemein - Einreichung eines Antrags auf                    verantwortlich regeln kann. Zum eigenen Wirkungs-
    Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) mit folgen-                   kreis der Gemeinde gehört ferner die Bauleitplanung.
    dem Inhalt:
    Am 25.01.2021 reichte Herr Stefan Breyer (Vertreter             d) Ausschlusskatalog – Art. 18a Abs. 3 GO
    der Unterzeichneten) zum dritten Mal innerhalb einein-          Die aufgeführte Fragestellung beinhaltet keine im
    halb Jahren einen Antrag auf Durchführung eines                 „Negativkatalog“ stehende Gegenstände (Art. 18a Abs.
    Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) mit der Fragestel-            3 GO).
    lung:
    „Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhaben-
    bezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach
4
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
April 2021                                                          Gerolsbach ... Do bin i dahoam

                                       Gemeinderatssitzungen
e) Gemeindebürger / Unterschriftenzahl - Art. 15             Aufgrund der unbestimmten Fragestellung können die
Abs. 2 GO // Art. 18a Abs. 6 GO                              unterzeichnenden Bürger die Auswirkungen des
Gemeindebürger sind diejenigen Gemeindeangehöri-             Bürgerbegehrens nicht überblicken. Es liegt insoweit
gen, die in Ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an den        eine Irreführung der abstimmungsberechtigten Bürger
Gemeindewahlen teilzunehmen. Zum Zeitpunkt der               vor, aus der sich die Unzulässigkeit der konkreten
Abgabe des Antrags auf Durchführung eines Bürger-            Fragestellung ergibt.
entscheids am 25.01.2021 gab es in Gerolsbach 2.929
Gemeindebürger.                                              g) Materielle Zulässigkeit
In der Gemeindeverwaltung wurden 19 Seiten abgege-           Bei der Zulässigkeitsprüfung findet neben der formel-
ben. Auf diesen Seiten sind 341 Eintragungen (Unter-         len Prüfung (Art. 18a Abs. 1 bis 6 GO) auch eine mate-
schriften) aufgeführt. Die Unterschriften sind nur gültig,   rielle Prüfung dahingehend statt, ob bei einem Erfolg
wenn die Unterzeichner identifizierbar und am Tag der         des Bürgerbegehrens gegen den Grundsatz der
Einreichung des Bürgerbegehrens Gemeindebürger               Gesetzmäßigkeit gemeindlichen Verhaltens verstoßen
sind. Nach Durchsicht der Unterschriftslisten erfolgen       wird. Bei der Zulässigkeitsentscheidung handelt es
36 Streichungen (23 nicht lesbar/unvollständige              sich daher um eine rechtlich gebundene Entscheidung,
Angaben/nur Angabe des Nachnamen bzw. keine                  dies folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3
jun./sen. Angabe - kein Zuordnung möglich; 6 nicht im        GG, Art. 56 Abs. 1 GO).
Gemeindegebiet bzw. nicht unter der angegeben                Wie bereits im Vorfeld zum Bürgerentscheid 2019
Adresse gemeldet; 4 Nebenwohnsitz + 2 keine Deut-            aufgeführt, ist grundsätzlich eine abschließende
schen/EU-Bürger somit keine Gemeindebürger, 1                materielle Frage in einem Bauleitplanverfahren, wie im
Person vor Abgabe verstorben) Somit liegen 305               erneut eingereichten Antrag auf Bürgerentscheid
gültige Unterschriften vor, das benötigte Zulassungs-        aufgeführt, kritisch zu hinterfragen.
quorum von 292 Unterschriften wurde erreicht.                Im konkreten gemeindlichen Fall ist der Abwägungs-
                                                             prozess des Bauleitplanverfahrens weit fortgeschritten
f) Formerfordernisse – Art. 18a Abs. 4 GO                    (2. Auslegung –Öffentlichkeitsbeteiligung-).
Zum Gegenstand des Bürgerbegehrens gehören                   Es bestehen daher Bedenken, weil das Bürgerbegeh-
neben dem Antrag und die Fragestellung, auch die             ren schlussendlich auf eine Ermessensentscheidung
Begründung und die Benennung der Vertreterinnen              abzielt.
oder Vertreter. Auf alle vier Elemente muss sich der
Wille der Unterzeichnenden nachweislich beziehen.            Dies ergibt sich daraus, dass es sich vorliegend um
Fragestellung                                                einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt.
Eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des             Auf Antrag des Vorhabensträgers gem. § 12 Abs.2
Bürgerbegehrens ist das Vorliegen einer ausreichend          BauGB entscheidet der Gemeinderat über die Einlei-
bestimmten Fragestellung. Die Fragestellung des              tung eines solchen Bauleitplanverfahrens nach pflicht-
Bürgerbegehrens ist wegen Unbestimmtheit unzuläs-            gemäßem Ermessen. Der Gemeinderat hat am
sig. Sie lautet:                                             18.12.2019 dieses Ermessen dahingehend ausgeübt,
„Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhaben-          die Aufstellung des Bebauungsplans, im Rahmen des
bezogenen Bebauungsplans Nr. 47 Singenbach                   Flächennutzungsplans, zu beschließen.
Süd-West gestoppt wird?“
Aus dem Wortlaut ist nicht ersichtlich, worauf sich das      Eine Entscheidung, welche diese zustimmende
Bürgerbegehren bezieht. Wird eine endgültige oder            Ermessensentscheidung aufhebt, ist ebenso als
eine vorläufige Einstellung des gesamten Verfahrens           Ermessensentscheidung zu bewerten. Versteht man
verlangt? Möglich wäre auch ein Verständnis dahinge-         das Bürgerbegehren so, dass eine komplette Einstel-
hend, dass die derzeit laufende Öffentlichkeits- /            lung des Verfahrens gewollt ist, so ist Ziel des späteren
Behördenbeteiligung gestoppt wird und das Vorhaben           Bürgerentscheids die Ersetzung der (dann aufheben-
zu überarbeiten ist.                                         den) Ermessensentscheidung.

Unstreitig können Fragestellungen eines Bürgerbe-            Eine Ermessensentscheidung kann jedoch ebenso
gehrens auslegungsfähigen Inhalt haben, wobei eine           wenig wie eine bauleitplanerische Abwägung im
Auslegung auch tatsächlich möglich sein muss.                Rahmen eines Bürgerentscheides durchgeführt
Maßgeblich für die Auslegung ist allein der objektive        werden. Eine uneingeschränkte Bauleitplanung durch
Erklärungsinhalt, wie er in Fragestellung und Begrün-        Bürgerbegehren ist nicht möglich, da eine solche auf
dung zum Ausdruck kommt. Im Recht der Bauleitpla-            einen Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB hinauslaufen
nung kommt ein „Stop“ des Verfahrens nicht vor; wie          würde und Landesrecht mit Bundesrecht vereinbar
bereits beschrieben können einzelne Verfahrensschrit-        sein muss.
te eingestellt werden oder aber das gesamte Bauleit-
planverfahren. Die Begründung ist vorliegend bloß            Wenn aber eine bauleitplanerische Abwägung einem
schlagwortartig und floskelhaft, sie enthält keine            Bürgerentscheid nicht zugänglich ist, so muss dies
weiteren Hinweise zur Bedeutung der Frage.                   auch für eine bauleitplanerische Ermessensentschei-
                                                             dung gem. § 12 Abs.2 BauGB gelten. Die Herange-
                                                                                                                         5
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
Gerolsbach ... Do bin i dahoam                                                             April 2021

                                          Gemeinderatssitzungen
    hensweise bei einer bauleitplanerischen Abwägung            dar. Das einzige Ziel des Bürgerbegehrens ist es dann,
    und einer umfassenden Ermessensentscheidung sind            die Festsetzung eines Gewerbegebietes zu verhin-
    ähnlich. Es geht in einem ersten Schritt darum, den         dern. Positive Planungsansätze werden nicht verfolgt.
    kompletten Sachverhalt unter allen Aspekten zu              Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bebauungspläne
    ermitteln (sog. Abwägungsmaterial) und anschließend         grundsätzlich gem. § 8 BauGB aus dem Flächennut-
    zu bewerten. Diese Besonderheit liegt darin, dass die       zungsplan zu entwickeln sind. Dieser wurde im Rah-
    unterschiedlichen Belange mit verschiedenen Gewich-         men der 19. Änderung dahingehend angepasst, dass
    ten zu versehen sind und sich erst in einer Gesamtab-       im fraglichen Bereich ein Gewerbegebiet dargestellt
    wägung ergibt, welche Rechtsfolgen sich als das             wurde. Die genannte Änderung war Gegenstand eines
    Ergebnis darstellen.                                        Bürgerentscheids im Jahre 2019. Es sprachen sich
                                                                dabei über 70% für die Änderung und damit für das
    Bereits systematisch ist daher eine Ermessensent-           Gewerbegebiet aus.
    scheidung dem Bürgerentscheid nicht zugänglich. Die
    Aufhebung des einleitenden Aufstellungsbeschlusses          Vor diesem Hintergrund wäre die jetzige Verhinderung
    ist hier gem. § 12 Abs.2 BauGB ebenso eine Ermes-           der auf dem Flächennutzungsplan aufbauenden
    sensentscheidung. Selbst wenn man dies anders               Bebauungsplans eine unzulässige Verhinderungspla-
    sehen würde, so spricht gegen die Durchführung des          nung, welche zudem dem im Jahre 2019 eindeutigen
    Bürgerbegehrens die stark einseitige und unvollständi-      Willen der Bevölkerung zuwiderläuft.
    ge Begründung. Es werden lediglich schlagwortartig
    drei Aspekte gegen die Bauleitplanung dargestellt,          h) Begründung – Art. 18a Abs. 4 GO
    jedoch kein einziges städtebauliches Ziel der Gemein-       Das vorliegende Bürgerbegehren stützt seine Begrün-
    de entsprechend der Begründung des Bebauungs-               dung schlagwortartig auf die Ziele
    plans. Damit ist der Sachverhalt unvollständig und
    einseitig dargestellt. Eine auf dieser Basis getroffenen     • Erhalt des Lebensumfeldes in unserem Dorf und der
    Ermessensentscheidung ist wegen eines Ermessens-              Lebensqualität für unsere Kinder und Familien
    defizits von vornherein ermessensfehlerhaft.                 • Keine weitere Lärm- und Verkehrsbelastung für
    Der Bürgerentscheid darf sich nicht auf ein ermessens-        Singenbach
    fehlerhaftes Ziel richten. Der Vorhabensträger dage-        • Schonung von Natur und Umwelt unseres kleinen
    gen hat jedoch gerade einen Anspruch auf fehlerfreie          Ortes.
    Ermessensausübung. Dies ergibt sich bereits daraus,
    dass über einen Antrag nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB        Die aufgeführte Begründung ist sehr kurz und inhalts-
    zu entscheiden ist, während das Erfordernis eines           leer gehalten, es bestehen daher Bedenken, ob die
    Aufstellungsbeschlusses i. S. d. § 2 Abs. 1 BauGB nicht     Anforderungen an die Begründung des Bürgerbegeh-
    vorgeschrieben ist.                                         rens erfüllt sind.

    Das vorliegende Bürgerbegehren bezieht sich damit           Nach Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO muss ein Bürgerbegeh-
    schlussendlich auf eine willkürliche Einstellung des        ren eine (auf allen Unterschriftenlisten gleichlautende)
    Bauleitplanverfahrens bzw. auf eine ersichtlich ermes-      Begründung enthalten. Damit soll sichergestellt
    sensfehlerhafte Handlung. Zwar ist die Gemeinde             werden, dass die Gemeindebürger, wenn sie zur
    Inhaberin der Planungshoheit, im Recht des vorhaben-        Unterschriftsleistung aufgefordert werden, schon in
    bezogenen Bebauungsplans gilt jedoch:                       dieser ersten Phase des direktdemokratischen Verfah-
                                                                rens die Bedeutung und Tragweite der mit Ja oder Nein
    „Die Gemeinde ist aufgrund ihrer Planungsfreiheit           zu entscheidenden Fragestellung erkennen können.
    berechtigt, das Projekt nicht weiterzuverfolgen, solan-     Da bereits mit der Unterzeichnung eines Bürgerbegeh-
    ge sie sich nur im Rahmen ihres Planungsermessens           rens das Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt in
    hält.“                                                      Gestalt der Abstimmungsfreiheit (Art. 7 Abs. 2, Art. 12
                                                                Abs. 3 BV) ausgeübt wird, ergeben sich aus der Bayeri-
    Auch für eine Aufhebung auf Basis der Planungsfreiheit      schen Verfassung auch Mindestanforderungen an die
    ist demnach eine Ermessens- bzw. Abwägungsent-              Richtigkeit der Begründung. Die Stimmberechtigten
    scheidung nötig, welche nicht durch einen Bürgerent-        können sowohl bei der Frage, ob sie ein Bürgerbegeh-
    scheid ersetzt werden darf.                                 ren unterstützen und diesem zur erforderlichen Min-
                                                                destunterschriftenzahl verhelfen (Art. 18a Abs. 6 GO),
    Das Bürgerbegehren bezweckt darüber hinaus unter            als auch bei der nachfolgenden Abstimmung über den
    Missachtung des Entwicklungsgebotes eine unzulässi-         Bürgerentscheid nur dann sachgerecht entscheiden,
    ge Negativ- bzw. Verhinderungsplanung.                      wenn sie den Inhalt des Begehrens verstehen, seine
                                                                Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor-
    Unterstellt man dem Bürgerbegehren, dass es auf eine        und Nachteile abschätzen können. Mit diesen Grund-
    endgültige Einstellung des Bauleitplanverfahrens            sätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung
    gerichtet ist, so stellt es sich als Verhinderungsplanung   oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in

6
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
April 2021                                                       Gerolsbach ... Do bin i dahoam

                                     Gemeinderatssitzungen
einer für die Abstimmung relevanten Weise                 Umwelt des Ortes. Auch diesbezüglich bleibt offen,
unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die          welche Natur und Umwelt hier gemeint ist und welche
geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig        Beeinträchtigungen gefürchtet werden. Die Begrün-
erläutert wird. Das Gleiche muss gelten, wenn die         dung zum Bebauungsplan bzw. der Umweltbericht
Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lücken-       setzen sich mit dem Thema Natur und Umwelt umfas-
haft oder missverständlich dargestellt werden, dass die   send auseinander und setzen auch die nötigen Aus-
Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse     gleichsmaßnahmen fest. Allerdings ist die Begründung
verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvor-       nicht nur unpräzise, sie ist hinsichtlich von Natur und
schlags nicht erfassen können.                            Umwelt auch noch objektiv falsch: Der Bebauungsplan
Vorliegend beabsichtigt die Gemeinde die Aufstellung      umfasst die Fl.Nrn. 55, 55/4, 55/5, 91/3, 182, 182/1 und
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die               183/1. Von diesen Grundstücken wird bereits ein
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung       Großteil gewerblich genutzt. Dort befindet sich
wurde bereits durchgeführt, derzeit läuft die formale     schlichtweg keine unberührte Natur mehr, welche man
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4      besonders schonen kann. Dies verschweigt die
Abs.2 BauGB. Geplant ist die Festsetzung eines            Begründung. Es wird der Eindruck erweckt, dass ohne
Gewerbegebiets im Ortsteil Singenbach auf Antrag.         den Bebauungsplan entweder Flächen renaturiert,
Dieses dient der Erweiterung des ortsansässigen           jedenfalls aber eine erhebliche Versiegelung und nicht
Gewerbebetriebs und damit der Sicherung und               natürliche Nutzung gestoppt wird. Die bisher nicht
Schaffung von Arbeitsplätzen. Die städtebaulichen          baulich/gewerblich genutzte Fl.Nr. 183/1 ist dagegen
Ziele sind in der Begründung zum Bebauungsplan            als Grün- und Ausgleichsfläche vorgesehen. Diese
unter Ziff.5 dargestellt. In den öffentlich ausliegenden    wird im Vergleich zur derzeitigen landwirtschaftlichen
Bebauungsplanunterlagen werden die Themen Lärm-           Nutzung sogar ökologisch aufgewertet. Des Weiteren
und Naturschutz umfassend abgehandelt.                    findet ein ökologischer Ausgleich auf dem benachbar-
                                                          ten Grundstück Fl.Nr. 120 statt.
Die städtebaulichen Ziele der Gemeinde werden nicht       Damit sticht die Fehlerhaftigkeit und Irreführung der
erwähnt. Es findet auch keine Gegenüberstellung oder       Begründung mehr als deutlich hervor:
Abwägung statt, welche Rechtsgüter vorliegend aus
welchen Gründen überwiegen. Vielmehr wird sugge-          Erzeugt wird das Bedrohungsszenario der Versiege-
riert, dass es sich bei dem Vorhaben um eine reine        lung von Grünflächen und der Vernichtung von Natur;
naturvernichtende, lärmende Planung zum Nachteil          tatsächlich betrifft der Bebauungsplan weitestgehend
von Kindern und Familien handele. Dies ist nicht der      bereits entsprechend genutzte Flächen. Eine Fläche
Fall. Die stark einseitige Darstellung führt zu einer     Fl.Nr, 183/1 wird im Vergleich zum Istzustand ökolo-
unvollständigen und völlig einseitigen Darstellung in     gisch aufgewertet. Dies alles verschweigt die Begrün-
dem komplexen und von Abwägungsprozessen                  dung.
geprägten Bauleitplanverfahren.
Darüber hinaus ist die Begründung in nahezu allen         Fazit:
Teilen unwahr bzw. irreführend. Die drei nur schlag-      Alles in Allem sprechen alternativ voneinander gewich-
wortartigen Aspekte stellen angebliche Nachteile des      tige Gründe dafür, das Bürgerbegehren als unzulässig
Vorhabens unzutreffend dar.                                abzulehnen. An dem bisherigen Bauleitplanverfahren
Aus der Begründung ergibt sich der Eindruck, dass         soll festgehalten werden.
durch das Vorhaben das Lebensumfeld und die
Lebensqualität vernichtet würde. Es bleibt offen,          Beschluss 1:
warum es hierzu kommen soll. Insbesondere die mit         Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides
dem Vorhaben verfolgte Sicherung von Arbeitsplätzen       (Bürgerbegehren) vom 25.01.2021 wird abgelehnt. Es
dürfte das Lebensumfeld verbessern. Zudem bleibt          wird kein Bürgerentscheid durchgeführt.
offen, welche Aspekte des Lebensumfeldes und der
Lebensqualität das Bürgerbegehren erhalten will.          Abstimmungsergebnis: 13 : 4
Jedenfalls kann ausgeschlossen werden, dass bei           Mit Nein stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm
Umsetzung des Vorhabens sowohl das Lebensumfeld,          Reim, GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer.
als auch die –Qualität vollständig verschwindet.
Ähnlich verhält es sich mit der Lärm- und Verkehrsbela-
stung. Diese Aspekte wurden in der Planung erkannt        3. Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines Be-
und behandelt. Es sind sogar Lärmschutzmaßnahmen          triebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem
vorgesehen. Mithin kommt es – was zulässig ist – zwar     Flurstück (FlNr.) 668/1 Gemarkung Gerolsbach
zu einem erhöhten Verkehr bzw. erhöhten Lärm; dieser      (Außenbereich: Sachenbach)
bewegt sich indes innerhalb des gesetzlich zulässigen     Sachverhalt:
Rahmens. Dies geht aus der Begründung nicht hervor.       Über folgende Fragen soll entschieden werden:
                                                          1. Kann auf dem Grundstück ein Betriebsleiterwohn-
Eine weitere Motivation ist die Schonung von Natur und        haus mit Doppelgarage, wie in den Lageplänen

                                                                                                                     7
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
Gerolsbach ... Do bin i dahoam                                                        April 2021

                                         Gemeinderatssitzungen
       dargestellt, errichtet werden?                           lungnahme vom 30.11.2020
    2. Welche der beiden Varianten ist dabei möglich?         • Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom
    3. Kann das Betriebsleiterwohnhaus mit einer                08.12.2020
       Geschossentwicklung E+1, Dachneigung 25 Grad,          • Staatliches Bauamt Ingolstadt, Stellungnahme vom
       errichtet werden?                                        16.11.2020
    4. Kann das Dach mit einer Neigung von 25 Grad als        • Deutsche Post AG, Stellungnahme vom 11.11.2020
       Walmdach errichtet werden?                             • Gemeinde Aresing, Stellungnahme vom 12.11.2020
                                                              • Deutsche Telekom, Stellungnahme vom 11.11.2020
                                                              • Gemeinde Scheyern, Stellungnahme vom
                                                                17.11.2020

                                                              Kein Beschluss erforderlich

                                                              Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher
                                                              Belange haben Stellungnahmen mit Einwänden,
                                                              Bedenken oder Hinweisen abgegeben:

                                                              1. LRA Pfaffenhofen - Bauleitplanung, Stellungnah-
                                                              me vom 02.12.2020

                                                              Beschluss:
                                                              Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen –
                                                              Bauleitplanung – wird zur Kenntnis genommen. In der
                                                              Satzung wird redaktionell die bestehende Hoffläche der
                                                              Fl.Nr. 53 als Fläche mit einzutragendem Geh-, Fahr-
                                                              und Leitungsrecht zugunsten der Fl.Nrn. 53 und 53/3
    Beschluss 1:                                              festgesetzt. Der Umgriff der Satzung und die Begrün-
    Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.               dung sind entsprechend redaktionell anzupassen.

    Abstimmungsergebnis: 17 : 0                               Abstimmungsergebnis: 17 : 0

                                                              2. LRA Pfaffenhofen - Bodenschutz, Stellungnah-
    4. Aufstellung der 4. Einbeziehungssatzung Ge-            me vom 07.12.2020
    rolsbach "Münchner Straße"; Behandlung der ein-
    gegangenen Stellungnahmen im Rahmen der                   Beschluss:
    Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie            Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen –
    Empfehlung des Satzungsbeschlusses                        Bodenschutz – wird zur Kenntnis genommen. Die
    Sachverhalt:                                              Hinweise der Satzung werden redaktionell um den
    Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. §   vorgeschlagenen Hinweis ergänzt.
    3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
                                                              Abstimmungsergebnis: 17 : 0
    A. STELLUNGNAHMEN TRÄGER ÖFFENTLICHER
       BELANGE                                                3. LRA Pfaffenhofen - Immissionsschutz, Stellung-
                                                              nahme vom 18.12.2020
    Die Stellungnahmen finden Sie online auf unserer
    Homepage (Rats-Infosystem)                                Beschluss:
                                                              Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen –
    Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher         Immissionsschutz – wird zur Kenntnis genommen.
    Belange haben Stellungnahmen ohne Einwände und
    Bedenken abgegeben:                                       Abstimmungsergebnis: 17 : 0

    • LRA Pfaffenhofen – Denkmalschutz, Stellungnahme          4. LRA Pfaffenhofen – Naturschutz, Stellungnahme
      vom 08.12.2020                                          vom 14.12.2020
    • LRA Pfaffenhofen – Kommunalaufsicht, Stellung-
      nahme vom 02.12.2020                                    Beschluss:
    • Planungsverband Ingolstadt, Stellungnahme vom           Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen –
      16.11.2020                                              Naturschutz – wird zur Kenntnis genommen. Die
    • Amt f. Digitalisierung, Breitband u. Verm., Stellung-   Begründung ist redaktionell noch hinsichtlich des
      nahme v. 13.11.2020                                     potenziellen Vorhandenseins von Höhlen- bzw. Spal-
    • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Stel-
8
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
April 2021                                                    Gerolsbach ... Do bin i dahoam

                                    Gemeinderatssitzungen
tenquartieren in den beiden bestehenden, jedoch nicht
als „zu erhalten“ festgesetzten Obstbäumen zu ergän-    Beschluss:
zen.                                                    Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genom-
                                                        men.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0
                                                        Abstimmungsergebnis: 17 : 0

5. LRA Pfaffenhofen – Tiefbau, Stellungnahme vom
02.12.2020                                              B. STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT
                                                        Es sind keine Stellungnahmen eingegangen
Beschluss:
Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen –        Beschluss 1:
Tiefbau – wird zur Kenntnis genommen.                   Der Gemeinderat beließt die Einbeziehungssatzung
                                                        Gerolsbach Nr. 4 „Münchner Straße“ mit den heute
Abstimmungsergebnis: 17 : 0                             beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der
                                                        Fassung vom 23.02.2021 als Satzung.
                                                        Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbe-
6. LRA Pfaffenhofen - AWP, Stellungnahme vom             schluss gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüb-
10.12.2020                                              lich bekannt zu machen, wenn die dingliche Sicherung
                                                        der Ausgleichsflächen durch Eintragung von Dienst-
Beschluss:                                              barkeit und Reallast in das Grundbuch nachgewiesen
Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen –        wurde.
Abfallwirtschaftsbetrieb – wird zur Kenntnis genom-
men.                                                    Abstimmungsergebnis: 17 : 0

Abstimmungsergebnis: 17 : 0
                                                        5. Straßensanierung Harreßer Weg Strobenried
                                                        Sachverhalt:
7. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom          Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden
17.11.2020                                              12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der
                                                        Angebotseröffnung lagen 10 Angebote vor.
Beschluss:                                              Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt-
Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern          schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über
wird zur Kenntnis genommen.                             96.035,77 €, Brutto heraus.

Abstimmungsergebnis: 17 : 0                             Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer
                                                        Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden,
                                                        bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft
8. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Stellungnah-        gesetzt wurde.
me vom 02.12.2020
                                                        Abstimmungsergebnis: 2 : 15
Beschluss:                                              Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver
Die Stellungnahme des Wasserwirtschatsamts wird zur     Eisert.
Kenntnis genommen. Die Hinweise der Satzung
werden redaktionell um den vorgeschlagenen Hinweis      Empfehlung:
ergänzt.                                                Der Auftrag für die Straßensanierungsarbeiten im
                                                        Harreßer Weg, Strobenried werden an den wirtschaft-
Abstimmungsergebnis: 17 : 0                             lichsten Bieter zum Angebotspreis über 96.035,77 €,
                                                        Brutto vergeben.

9. Handwerkskammer, Stellungnahme vom                   Abstimmungsergebnis: 15 : 2
05.01.2021                                              Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver
                                                        Eisert.
Beschluss:
Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zur
Kenntnis genommen.                                      6.Sanierung Hofmarkstraße - Auftragsvergabe
                                                        Bepflanzung
Abstimmungsergebnis: 17 : 0                             Sachverhalt:
10. IHK, Stellungnahme vom 30.11.2020                   Neben dem Gewerk Straßensanierungsarbeiten

                                                                                                               9
GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
Gerolsbach ... Do bin i dahoam                                                          April 2021

                                         Gemeinderatssitzungen
     (Vergabe: 15.12.2020) wurde eine getrennte Aus-          Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs-
     schreibung für die Bepflanzung durchgeführt.              und Sicherungsverordnung)
     Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden        Sachverhalt:
     9 Angebotsaufforderungen versandt. Bei der Angebots-      Aufgrund des Beschlusses vom 17.02.2020 (8 ZB
     eröffnung lagen 4 Angebote vor.                           19.2020) des Bay. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
     Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt-       hat der Gesetzgeber eine Anpassung des Art. 51 Abs. 5
     schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über      BayStrWG (Übertragung des Winterdienstes an
     22.036,34 €, Brutto heraus.                              Gehbahnen auf die Anlieger) beschlossen. Diese
                                                              Bestimmung trat am 01.01.2021 in Kraft.
     Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer        Aufgrund dessen ist ein Neuerlass der gemeindlichen
     Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden,       „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ sinnvoll. Die
     bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft      neu zu erlassende Verordnung ist an die Mustersat-
     gesetzt wurde.                                           zung des Bay. Gemeindetag angelehnt (Alte Verord-
                                                              nung und neuer Verordnungsentwurf in der Fassung
     Abstimmungsergebnis: 2 : 15                              vom 23.02.2021 wurden übersandt – Änderungen sind
     Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver         gelb markiert).
     Eisert.
                                                              Beschluss 1:
     Beschluss 1:                                             Die in der Anlage zu diesem TOP aufgeführte Verord-
     Der Auftrag für die Bepflanzung wird an den wirtschaft-   nung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentli-
     lichsten Bieter zum Angebotspreis über 22.036,34 €,      chen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im
     Brutto vergeben                                          Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) in der
                                                              Fassung vom 23.02.2021 wird aufgrund des Art. 51
     Abstimmungsergebnis: 15 : 2                              Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegege-
     Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver       setzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntma-
     Eisert.                                                  chung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt
                                                              geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember
                                                              2020 (GVBl. S. 683) beschlossen.
     7. Zuschussantrag Restaurierung Marterl Licht-
     hausen                                                   Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekannt-
     Sachverhalt:                                             machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über
     Im Zuge des Geh- und Radwegbaus sowie der Sanie-         die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentli-
     rung der PAF 7 muss ein „herrenloses“ Marterl in         chen Straßen vom 23.11.2011 außer Kraft.
     Lichthausen versetzt werden.
     Das Marterl befindet sich in einem schlechten Zustand,    Abstimmungsergebnis: 15 : 2
     weshalb sich der Mitbürger Daniel Schreier, Lichthau-    Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver
     sen, der Restaurierung und Neuplatzierung des            Eisert.
     Marterls angenommen hat. Unterstützt wird er dabei
     durch den Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen.
     Die Kosten für den Ab- und späteren Neuaufbau des        9. Ökologische Umgestaltung des Gerolsbach bis
     Marterls durch einen Restaurator übernimmt der           Kohlstatt - Auftragsvergabe
     Landkreis Pfaffenhofen. Für die eigentliche Restaurie-
     rung fallen laut Kostenschätzung rund 1.380 € an. Da     9.1 Erdarbeiten
     mit Zuschüssen weiterer Ämter nicht zu rechnen ist,      Sachverhalt:
     muss die Restaurierung über Spendengelder finanziert      Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden
     werden.                                                  21 Angebotsaufforderungen versandt. Bei der Ange-
     Herr Daniel Schreier beantragt deshalb die Bezuschus-    botseröffnung lagen 11 Angebote vor.
     sung der Restaurierung.                                  Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt-
     Bisher wurde seitens der Gemeinde bei vergleichbaren     schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über
     Maßnahmen i. d. R. kein Zuschuss gewährt.                49.119,63 €, Brutto heraus.

     Beschluss 1:                                             Hinweis:
     Es wird eine einmalige Spende in Höhe von 150,- €        Das Leistungsverzeichnis wurde in zwei Lose unterteilt
     gewährt.                                                 Los 1 „Kompensationsmaßnahme westlich von Gerols-
                                                              bach“ und Los 2 „Ökologischer Umbau Gerolsbach bei
     Abstimmungsergebnis: 17 : 0                              Kohlstatt“

                                                              Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer
     8. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung         Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden,
     und Reinigung der öffentlichen Straßen und die
10
April 2021                                                       Gerolsbach ... Do bin i dahoam

                                     Gemeinderatssitzungen
bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft       Allgemein:
gesetzt wurde.                                            • Ähnliche Anlage werden bereits in Monheim
                                                             (Klärschlammaufkommen ca. 700 Tonnen), Bissin-
Abstimmungsergebnis: 2 : 15                                  gen, Bad Orb (Hessen) betrieben und wurde in
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver             Neustadt/Aisch aufgestellt und geht nunmehr in
Eisert.                                                      Betrieb
                                                          • Die maximale Leistungskapazität beträgt laut
Beschluss 1:                                                 Hersteller 1.400 Tonnen abgepressten Schlamm im
Der Auftrag für die Erdarbeiten wird an den wirtschaft-      Jahr (bei Betrieb in Volllast 24/7). Diese Ausbaugrö-
lichsten Bieter zum Angebotspreis über 49.119,63 €;          ße ist für die geplante Entsorgung (Kläranlage
Brutto vergeben                                              Reichertshausen ca. 650 bis 750 Tonnen und
                                                             Gerolsbach ca. 300 Tonnen entwässerter
Abstimmungsergebnis: 15 : 2                                  Schlamm) genau richtig
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver        • Eine Entsorgung nach dem Trocknungsprozess
Eisert.                                                      (Pellets) wird für mindestens 4 Jahre zugesichert
                                                             (nach der Trocknung wird das Klärschlammvolu-
                                                             men (Pellets) noch 25% bis 30% betragen)
9.2 Pflanz- und Saatarbeiten
Sachverhalt:                                              Übersicht Klärschlammentsorgungskosten 2017
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden         bis 2020
16 Angebotsaufforderungen versandt. Bei der Ange-             Jahr        Menge              Kosten
botseröffnung lagen 9 Angebote vor.                           2017        218 Tonnen   ca. 14.100 €, Brutto
Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt-                          (Kompostierung/landwirtschaftl. Verwertung)
schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über          2018           243 Tonnen           ca. 18.500 €, Brutto
                                                                            (Kompostierung/landwirtschaftl. Verwertung)
25.809,28 €, Brutto heraus
Hinweis:                                                     2019           225 Tonnen           ca. 27.000 €, Brutto
                                                                            (landwirtschaftl./thermische Verwertung)
Das Leistungsverzeichnis wurde in zwei Lose unterteilt       2020           315 Tonnen           ca. 55.000 €, Brutto
Los 1 „Kompensationsmaßnahme westlich von Gerols-                           (thermische Verwertung)
bach“ und Los 2 „Ökologischer Umbau Gerolsbach bei
Kohlstatt“                                                Investitionskosten
                                                          • Trocknungsanlage inkl. Anschlussarbeiten
Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer            ca. 430.000 €, Brutto
Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden,        • Jährliche (Mindest-)Kostenersparnis (nach AfA)
bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft          ca. 8.000 €, Brutto
gesetzt wurde.
                                                          Kooperation Interkommunale Zusammenarbeit
Abstimmungsergebnis: 2 : 15                               • Zweckvereinbarungsentwurf wurde übersandt.
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver
Eisert.                                                   Fördermöglichkeiten
                                                          • Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie zur
Beschluss 1:                                                 Förderung von Klimaschutzprojekten im kommuna-
Der Auftrag für die Bepflanzung wird an den wirtschaft-       len Umfeld „Kommunalrichtlinie“ und der BAFA
lichsten Bieter zum Angebotspreis über 25.809,28 €,          „Antrag nach den Förderrichtlinien Modul 4“ wurden
Brutto vergeben                                              abgefragt (Bundesmittel). Aktuell liegen keine
                                                             positiven Aussagen zu einer möglich sehen diesbe-
Abstimmungsergebnis: 15 : 2                                  züglich die Fördermöglichkeiten nicht gut aus, so es
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver           voraussichtlich keine Förderung gibt.
Eisert.                                                   • Die Fördermöglichkeiten im Rahmen der der
                                                             Richtlinie für Zuwendungen des Freistaat Bayern
                                                             zur Förderung der Interkommunalen Zusammenar-
10. Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanla-              beit (Landesmittel) werden derzeit geprüft
ge
Sachverhalt:                                              Beschluss 1:
Wie in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2020              Das Kommunalunternehmen Gerolsbach wird ange-
vorgestellt könnte eine Klärschlammtrocknungsanlage       wiesen eine Trocknungsanlage, in Zusammenarbeit
in Zusammenarbeit mit dem AZV Oberes Ilmtal auf der       mit dem Abwasserzweckverband Oberes Ilmtal,
Kläranlage errichtet werden. Nachfolgende Informatio-     anzuschaffen und zu Betreiben. Das Kommunalunter-
nen liegen nunmehr vor:                                   nehmen wird ermächtigt notwendige zweckdienliche
                                                          Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.
                                                                                                                          11
Gerolsbach ... Do bin i dahoam                                                          April 2021

                                           Gemeinderatssitzungen
     Abstimmungsergebnis: 15 : 2                                beschafft werden.
     Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver         Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, umgehend die
     Eisert.                                                    Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu
                                                                erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu
                                                                ergänzen.
     11. Strombeschaffung 2023 bis 2025 - Strombün-
     delausschreibung KUBUS                                     Abstimmungsergebnis: 14 : 3
     Sachverhalt:                                               Mit Nein stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilheml
     In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag             Reim und GRM Oliver Eisert.
     bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen
     und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der
     Bündelausschreibung für die kommunale Strombe-             12. Ergebnis der Umfrage für eine mögliche
     schaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025       Geschwindigkeitsbegrenzung in Singenbach;
     an.                                                        Beschlussfassung über eine Tempo 30-Zone
     Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der      Sachverhalt:
     Organisation der Strombündelausschreibung wurde            In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Vor-
     mit den Teilnehmern der letzten Strombündelaus-            schlag aufgerufen eine Tempo 30 Beschränkung in der
     schreibung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 unbefriste-   Eulenthaler Straße, Alberzeller Straße und den Kappel-
     te Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH              lenweg in Singenbach auszuweisen. Eine Befragung
     geschlossen (siehe Beschlussfassung vom                    der Anlieger ergab, dass die Mehrheit diesem Vor-
     20.05.2015 TOP 43.). Dieser Dienstleistungsvertrag         schlag zustimmen und auch unterstützen (siehe
     kann für die neue Bündelausschreibung herangezogen         Anlage).
     werden.
                                                                Beschluss 1:
     Die Teilnehmer der Ausschreibung haben die Wahl-           Es wird eine Tempo 30 Beschränkung in der Eulentha-
     möglichkeit von Normalstrom oder Ökostrom. Der             ler Straße, Alberzeller Straße und den Kappellenweg in
     Ökostrom kann wiederum zwischen 100 % Ökostrom             Singenbach eingerichtet. Der gemeindliche Bauhof
     mit oder ohne Neuanlagenquote bezogen werden:              wird damit beauftragt, die oben genannten Straßen mit
     „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant       den entsprechenden Schildern auszustatten.
     unterschiedlich)
     „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ (Mehr-               Abstimmungsergebnis: 15 : 2
     kosten gegenüber Normalstrom ca. + 0,0 – 0,5               Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM
     ct/kWh)                                                    Johann Hirschberger.
      „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ (Mehrkosten
     gegenüber Normalstrom ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh)
                                                                13. Antrag CSU-Fraktion - Bürgerbefragung im
     Antrag Gemeinderatsgruppierung Bündnis90/Die               Rahmen einer Studienabschlussarbeit
     Grünen                                                     Sachverhalt:
     Für die Gemeinde (inkl. Kommunalunternehmen) soll          Mit Schreiben vom 12.02.2021 stellt die CSU-Fraktion
     „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ beschafft              einen Antrag auf eine Bürgerbefragung im Rahmen
     werden.                                                    einer Studienabschlussarbeit (Begründung siehe
                                                                Anlage)
     Abstimmungsergebnis: 3 : 14
     Mit Ja stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm           Beschluss 1:
     Reim und GRM Oliver Eisert                                 Die Gemeinde steht einer Bürgerbefragung im Rah-
                                                                men einer studentischen Arbeit positiv gegenüber und
     Beschluss 1:                                               übernimmt die Unkosten einer Befragung. Aus dem
     Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS        Gemeinderat werden
     Kommunalberatung und Service GmbH über die                 Je zwei Personen aus den CSU- und FW-Fraktionen
     Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschrei-         und je eine Person aus der Bündnis90/Die Grüne- und
     bungen für die Lieferung von elektrischer Energie über     UB-Gruppierung für die Arbeitsgruppe bestimmt.
     ein webbasiertes Beschaffungsportal wird für die
     Ausschreibung 2023 bis 2025 herangezogen.                  Abstimmungsergebnis: 16 : 1
     Die Gemeinde (inkl. Dem Kommunalunternehmen)               Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.
     überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferlei-
     stungen für elektrische Energie, die alle verfahrenslei-
     tenden Entscheidungen umfasst, auf die genannte            14.Bekanntgaben / Sonstiges
     ausschreibende Stelle (KUBUS GmbH).
     Für die Gemeinde (inkl. Kommunalunternehmen)
     soll „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“
12
April 2021                                                        Gerolsbach ... Do bin i dahoam

                                      Gemeinderatssitzungen
14.1 Feuer- und Katastrophenschutz Sirenenanla-            Piktogramme und Zusatzschilder
ge im Kirchturm der Pfarrkirche Gerolsbach                 Zielpiktogramme sind nur auf den Hauptwegweisern zu
Sachverhalt:                                               finden und verweisen beispielsweise auf den Bahnhof
Seit 2012 (vormaliger Standort ehemalige Gemeinde-         oder das Freibad. Streckenpiktogramme treffen
kanzlei St.-Andreas-Straße) ist die Feuer- und Kata-       Aussagen zur Streckenbeschaffenheit. Eingehängte
strophenschutz Sirenenanlage im Kirchturm der              Routensignets kennzeichnen bestimmte Themenwege
Pfarrkirche Gerolsbach untergebracht.                      oder Freizeitrouten.

14.2 Wegweisende Beschilderung im Landkreis                „Das Beschilderungssystem aus Haupt- und Zwischen-
Pfaffenhofen                                                wegweisern hat sich deutschlandweit seit Jahren
Sachverhalt:                                               bewährt und wird vom Allgemeinen Deutschen Fahr-
Wegweisende Beschilderung im Landkreis Pfaffen-             rad-Club empfohlen", erklärt KUS-Vorstand Johannes
hofen                                                      Hofner.
Seit Ende November ist es vollbracht: rund 6.600 neue
Wegweiser, welche im Rahmen des LEADER-                    Derzeit befinde man sich in der Erarbeitung neuer
geförderten Projektes „Aktiv durch den Landkreis           Karten und Tourenbücher, welche voraussichtlich im
Pfaffenhofen a.d.Ilm“ geplant, produziert und montiert      Mai erhältlich sein werden. Ab Mitte März sollen alle
wurden, flankieren die Rad- und Wanderwege im               Informationen zu den neuen Rundwegen und Themen-
Landkreis Pfaffenhofen. Dabei orientiert sich die           touren auf der Webseite www.kus-pfaffenhofen.de
Beschilderung an den Grundsätzen und Standards zur         veröffentlicht werden.
wegweisenden Beschilderung der Forschungsgesell-
schaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Das          14.3 Ressourceneffizienz-Netzwerk im Landkreis
für die Planungen zuständige Kommunalunternehmen           Pfaffenhofen a.d.Ilm
Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm          Sachverhalt:
(KUS) informiert zur Gestaltung der Beschilderung.         Im April 2020 haben die 16 Teilnehmer des Ressour-
                                                           ceneffizienz-Netzwerkes im Landkreis Pfaffenhofen a.
Grundsätze der Wegweisung                                  d. Ilm ihr Interesse an diesem Netzwerk bekundet.
Der Beschilderung liegt eine eigenständige Netzpla-        Daraufhin hat das Institut für Energietechnik an der
nung zugrunde, welche in sich konsistent und unab-         Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-
hängig von anderen Verkehrsmitteln ist. Dabei ist sie      Weiden (IfE) als Netzwerkträger den Förderantrag
sowohl ziel- als auch routenorientiert und gibt Nah- und   beim Fördermittelgeber PtJ (Projektträger Jülich)
Fernziele an. Die Freizeit- und touristischen Routen       gestellt.
sind durch Zusatzplaketten ausgewiesen. Grüne
Schilder mit weißer Schrift oder Symbolen dienen dem       Im September 2020 wurde daraufhin dann der offizielle
Wanderer, weiße Schilder mit grünem Inhalt dem             Zuwendungsbescheid mit dem maximalen Fördersatz
Radfahrer.                                                 ausgestellt. So trafen sich nun die 16 Teilnehmer am
                                                           10.12.2020 im großen Sitzungssaal des Landratsam-
Hauptwegweiser                                             tes Pfaffenhofen an der Ilm, um ihr gemeinsames
Die Hauptwegweisung unterteilt sich in Pfeil- und          Netzwerk zu gründen.
Tabellenwegweiser und beinhaltet Informationen zu
Zielen und Entfernungen. Dabei steht das Fernziel in       Für das IfE war dieser Termin auch etwas Besonderes,
der oberen Zeile und das Nahziel darunter. In der Regel    denn das Ressourceneffizienz-Netzwerk im Landkreis
beträgt die Distanz zwischen zwei Hauptzielen rund 10      Pfaffenhofen a. d. Ilm ist das erste dieser Art, welches
bis 40 Kilometer. Die Konzeption basiert dabei auf dem     über das Institut für Energietechnik betreut wird.
System der zentralen Orte der Landesplanung. Diese
Form der Beschilderung ist meist an sogenannten            Hauptziel der 3-jährigen Netzwerkarbeit (Laufzeit von
Knotenpunkten, also Kreuzungen, Einmündungen               2020 bis 2023) ist das Erreichen definierter Ziele durch
oder Entscheidungsstellen angebracht.                      die kontinuierliche Begleitung und praxisbezogene
                                                           Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Ressourcen-
Zwischenwegweiser                                          effizienz.
Zwischenwegweiser geben die Fahrtrichtung an und
beinhalten lediglich einen Wanderer oder Radfahrer         Die Teilnehmer versprechen sich aus dem 3-jährigen
sowie einen richtungsweisenden Pfeil. Sie bestätigen       Projekt zum einen konkrete fachlich wichtige Impulse
den Wegeverlauf, verdeutlichen eine Verschwenkung          zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steige-
der Route und helfen unter anderem an Wegegabelun-         rung der Ressourceneffizienz durch die technisch-
gen bei der Orientierung. Sie werden auf Augenhöhe         wissenschaftliche Beratung des IfE. Zum anderen
und im Blickfeld der Nutzer angebracht.                    wollen die Partner gegenseitig voneinander lernen und
                                                           sich über die realisierten Projekte gegenseitig austau-
                                                           schen.

                                                                                                                     13
Gerolsbach ... Do bin i dahoam                                                             April 2021

                                            Gemeinderatssitzungen

     Teilnehmer des Ressourceneffizienz-Netzwerkes im               14.6 Aktuelle Coronasituation
     Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm:                            Sachverhalt:
                                                                  Corona-Schnelltestzentren im Landkreis PAF
       Abwasserverband Gerolsbach-Ilm                             Für die ehrenamtliche Unterstützung des Schnelltest-
       Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal                      zentrums in Reichertshausen haben sich aus unserem
       Abwasserzweckverband Oberes Ilmtal                         Gemeindegebiet drei Personen gemeldet. Diese
       Gemeine Baar-Ebenhausen                                    wurden auch bereits alle eingesetzt und sollen auch in
       Kommunalunternehmen Gerolsbach                             naher Zukunft wiedereingesetzt werden.
       Gemeinde Münchsmünster
       Gemeinde Pörnbach
       Gemeinde Schweitenkirchen                                      Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
       Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen                              vom 17. März 2021
       Markt Hohenwart
       Markt Manching
       Markt Reichertshofen                                       1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls
       Markt Wolnzach                                             Sachverhalt:
       Stadt Geisenfeld                                           Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben
       Stadt Vohburg                                              genannte Niederschrift keine Einwendungen.
       Zweckverband zur Wasserversorgung „Paartalgruppe“
                                                                  Abstimmungsergebnis: 16 : 0
     14.4 1. LAG Gemeindeinfo (2021)
     Sachverhalt:
     Das anliegende Dokument „1. LAG-Gemeindeinfo                 2. Bericht des Geschäftsführers der Windkraft
     2021“ gibt eine Übersicht über den aktuellen Stand der       Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene
     LEADER-Projekte der LAG Landkreis Pfaffenhofen.               Wirtschaftsjahr 2020
     Zudem enthält sie Informationen über die LAG und zum         Sachverhalt:
     EU-Förderprogramm LEADER.                                    Geschäftsführer Herr Franz Xaver Koller erläutert die
                                                                  Ergebnisse der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG
     Bei Fragen oder Projektideen Ihrerseits, setzen Sie          aus dem letzten Geschäftsjahr:
     sich bitte sehr gerne mit der LAG-Managerin &
     Geschäftsführerin Frau Carmen Glaser in Verbindung           Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung
     (08441-787647-5 ; carmen.glaser@lag-landkreis-               Brutto-Stromerzeugung 2020       17,145 Mio kWh
     pfaffenhofen.de).                                             Planwert                         16,095 Mio kWh
                                                                                   Überschreitung + 1,050 Mio kWh
     14.5 Beitragsersatz aufgrund Corona für Gebühren                                             + 6,5 %
     Kindergarten, Kinderkrippe und Mittagsbetreuung
     Sachverhalt:                                                 Vorläufige Bilanz 2020
     Wie bereits schon beim 1.Lockdown in den Monaten             Umsatzerlöse/
     April, Mai und Juni 2020 praktiziert, hat die Bay. Staats-   Stromertrag       1.499 T€ (2019:1.581 T€)
     regierung entschieden, Eltern und Kindertageseinrich-        Planerlöse        1.432 T€ (Überschreitung 67 T€)
     tungen sowie Mittagsbetreuungen bei den Elternbeiträ-        Jahresüberschuss 61 T€ (2019 174 T€)
     gen für die Monate Januar und Februar 2021 pauschal
     zu entlasten.                                                Finanzkraft – CashFlow 2020       1.097 T€
                                                                                                    (2019: 1.219 T€)
     Analog zum Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2020              daraus zu bedienen:
     wird folgendermaßen vorgegangen:                             -    Zins/Tilgung Projektfinanzierung     775 T€
                                                                  -    Entnahme für Annuität KU             92 T€
     Die bereits für Januar und Februar erhobenen Eltern-         -    Zinszahlung BEG (1.095 T€ - 3%)      33 T€
     gebühren (Kindergarten, Krippengeld und Mittagsbe-           -     -dto.-           (550 T€ - 2,5%)    14 T€
     treuung) werden Anfang März rückerstattet. Eltern            = Liquiditätsüberschuss                  183 T€
     deren Kinder die Notbetreuung in den Monaten Januar
     und Februar nicht bzw. nur an max. 5 Tagen pro Monat         Die wichtigsten Zahlen
     in Anspruch genommen haben, erhalten eine Rücker-            aus der GuV zur vorl. Bilanz 2020:            Vorjahr
     stattung in voller Höhe. Eltern, deren Kinder mehr als 5
     Tage pro Monat in der Notbetreuung waren, erhalten           Abschreibung auf Sachanlagen      844 T€      844 T€
     eine Rückerstattung in vom Nutzungsgrad abhängiger           Vollwartungsvertrag Nordex        207 T€      186 T€
     anteiliger Höhe.                                             Zinsaufwand
     Für Kinder, die den ganzen Monat April notbetreut            Bankverbindlichkeiten             186 T€      196 T€
     wurden, erfolgt keine Rückerstattung an die Eltern.
14
Sie können auch lesen