GEROLSBACHER Bürgerblatt - Jahrgang 36 April 2021 Nr. 04 - Gemeinde Gerolsbach
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Gerolsbach ... Do bin i dahoam April 2021 Was • Wann • Wo Rathaus & Infos Gemeindeverwaltung Gerolsbach Öffnungszeiten des Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach, Telefax: 08445 9289-25 Rathauses Gerolsbach E-Mail: gemeinde@gerolsbach.de • Website: www.gerolsbach.de Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Herr 1. Bürgermeister 08445 9289-11 buergermeister@gerolsbach.de Donnerstag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Martin Seitz 0171 6733303 (privat) Weitere Informationen erhalten Sie unter Herr Peter Demmelmeir 08445 9289-0 p.demmelmeir@gerolsbach.de www.gerolsbach.de Frau Claudia von Suckow 08445 9289-12 c.vonsuckow@gerolsbach.de Herr Thomas Kreller 08445 9289-15 t.kreller@gerolsbach.de oder per E-Mail unter gemeinde@gerolsbach.de Frau Sandra Hinterberger 08445 9289-13 s.hinterberger@gerolsbach.de Frau Melanie Schaipp 08445 9289-21 m.schaipp@gerolsbach.de Frau Tanja Steinbüchler 08445 9289-22 t.steinbuechler@gerolsbach.de Herr Roland Höger 08445 9289-17 r.hoeger@gerolsbach.de Notruftelefon der Gemeinde (z. B. bei Rohrbrüchen) Kartenzahlung möglich Herr Gerhard Müller Tel. 0173 8641930 Herr Michael Schubert Tel. 0173 9404465 Ab sofort können Sie im Rathaus alle Zahlungen auch bargeldlos Bauhof Bauhofstraße 4, Tel. 08445 911482 vornehmen. 85302 Gerolsbach Fax 08445 911483 Zentrale Wasserversorgung, Hochbehälter Seizierler Weg 1, 85302 Gerolsbach Tel. 08445 1059 Leiter: Michael Schubert Kläranlage Gerolsbach Pfaffenhofener Straße 40, Tel. 08445 9283954 Bürgerblatt 2021 85302 Gerolsbach Leiter: Robert Bayerl Redaktionsschluss Erscheinungsdatum Wasserzweckverband Paartalgruppe (jeweils 16.00 Uhr) Gemarkung Strobenried Tel. 0176 40462132 Freittag 16.04.2021 Mittwoch 05.05.2021 Grundschule Gerolsbach Schulstraße 5, 85302 Gerolsbach Tel. 08445 1399 Dienstag 18.05.2021 Mittwoch 02.06.2021 Fax 08445 1061 Hausmeister: Günther Kreitmair Rektorin: Zenta Winter ACHTUNG: Mittagsbetreuung: Rita Wagenhuber Tel. 0151 56082050 Der Redaktionsschluss ist künftig einen Tag früher gelegt! Mittelschule Scheyern Tel. 08441 80630 Marienstraße 29, 85298 Scheyern Rektorin: Pauline Schauer Gemeindekindergarten Gerolsbach • Villa Kunterbunt Tel. 08445 9299932 St.-Andreas-Straße 21 Fax 08445 9299938 Leiterin: Waltraud Brückl Anzeigenannahme: • Kinderkrippe Tel. 08445 9298094 • Regenbogen Tel. 08445 9298071 Tanja Steinbüchler St.-Andreas-Straße 23 Leiterin: Ricarda Krämer (Gemeinde Gerolsbach) Pfarrämter: Telefon: 08445 9289-22 • Fax 08445 9289-25 Kath. Pfarramt Gerolsbach Tel. 08445 929505 Fax 08445 929506 E-Mail: t.steinbuechler@gerolsbach.de Kath. Pfarramt Klenau Tel. 08445 723 Kath. Pfarramt Hilgertshausen Tel. 08250 221 Kath. Pfarramt Weilach Tel. 08259 897909-0 Evang.-Luth. Pfarramt Kemmoden-Petersh. Tel. 08137 92903 Rosenstraße 9, 85238 Petershausen Banken: Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach eG Tel. 08445 92610 Bankverbindungen: Zweigstelle Junkenhofen Tel. 08445 92888-0 Sparkasse Aichach-Schrobenhausen Tel. 08251 94-5256 Gemeinde: Zweigstelle Gerolsbach Fax 08251 94-9999 Sparkasse Aichach-Schrobenhausen Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach eG Kto. 240 036 (BLZ 720 512 10) Kto. 132 93 (BLZ 721 690 80) Notrufe - Überfall, Verkehrsunfall, Feuer, usw. IBAN: DE49 7205 1210 0000 2400 36 IBAN: DE92 7216 9080 0000 0132 93 Integrierte Leitstelle Ingolstadt 112 BIC: BYLADEM1AIC BIC: GENODEF1GSB Polizei-Notruf 110 Polizeiinspektion Pfaffenhofen a. d. Ilm Tel. 08441 8095-0 Kommunalunternehmen: Ingolstädter Straße 47, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Sparkasse Aichach-Schrobenhausen Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach eG Kto. 410 412 11 (BLZ 720 512 10) Kto. 100 044 440 (BLZ 721 690 80) Bayernwerk - Störungsnummer für Strom Tel. 0941 28003366 IBAN: DE40 7205 1210 0041 0412 11 IBAN: DE60 7216 9080 0100 0444 40 BIC: BYLADEM1AIC BIC: GENODEF1GSB AltoNetz (Breitband) - Hotline Tel. 08254 519 2
April 2021 Gerolsbach ... Do bin i dahoam Liebe Mitbürgerinnen Registrierung zur Verfügung. Alternativ kann auch ein und Mitbürger, Registrierungsbogen ausgefüllt werden. Mehr Informa- tionen finden Sie auf den folgenden Seiten. Sanierungen und Erneuerungen Das ganze Jahr über begleiten uns Säuberungsaktion der Vereine Kanalbaumaßnahmen im Gemeindege- Die Aktion „Ramadama“ wurde auch dieses Jahr biet. In Alberzell sind bereits einzelne abgesagt. Das konnte man im gesamten Gemeindebe- Tiefbaumaßnahmen erledigt und nun ist reich auch deutlich sehen. Einige Vereine haben sich Strobenried an der Reihe. freiwillig bereit erklärt die Straßen an von ihnen ausge- An dieser Stelle möchte ich alle Bürgerinnen und wählten Tagen vom Müll zu befreien. Ich möchte mich Bürger darauf aufmerksam machen, dass es sich bei recht herzlich bei allen Vereinen und Ehrenamtlichen den Kanalarbeiten um Tiefbauarbeiten handelt. Hierfür bedanken, die an dieser spontanen Aktion teilgenom- müssen verschiedene Grundstücke aufgegraben men haben. Dank ihnen sind die Flächen wieder werden – unter anderem auch Privatgrundstücke. Die größtenteils sauber. betroffenen Eigentümer/Anlieger werden vorab Ihr Bürgermeister schriftlich darüber informiert. Martin Seitz Die Erneuerung der Wasserleitung in der Schulsied- lung hat begonnen. Als Erstes wird die Wasserleitung in der Bergernstraße vom Kreuzungspunkt Ortsauswärts bis zum Abzweig Wilhelmstraße verlegt. Die Eigentü- mer wurden entsprechend informiert. Leider läuft nicht immer alles so reibungslos ab. Die angedachte ökologische Umgestaltung (beginnend Wir gratulieren Zufahrt Kohlstatt) und die Errichtung des Spielplatzes am Sonnleitenring musste aufgrund des schlechten Geburten Wetters zeitlich etwas verschoben werden. Lena Knoll, Gerolsbach, geb am 17.02.2021 Eine weitere Baustelle wird es voraussichtlich nach Ostern geben: Die Sanierung der Hofmarkstraße. Damit die Arbeiten so schnell wie möglich abgeschlos- Geburtstags- und Ehejubilare sen werden können, wird die Hofmarkstraße für die Dauer der Sanierung gesperrt. Der Zeitplan sieht eine Frau Erna Schreier, Alberzell, Vollsperrung für ca. zwei Monate vor. Die Physiothera- zum 80. Geburtstag am 17.02.2021 pie Hutter wird während dieser Zeit zu Fuß erreichbar sein. Frau Maria Pilz, Gerolsbach, zum 80. Geburtstag am 21.02.2021 Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Frau Maria-Anna Starringer, Gerenzhausen, Impfstrategie in Pfaffenhofen zum 85. Geburtstag am 26.02.2021 Die temporäre Aussetzung des COVID-19-Impfstoffes AstraZeneca sorgte für großen Wirbel. Allerdings Frau Berta Sieber, Leithen, bekräftigte die Europäische Arzneimittelbehörde nach zum 85. Geburtstag am 02.03.2021 kurzer Zeit die Sicherheit des Corona-Impfstoffes, sodass es bereits am 19. März 2021 wieder in den Herrn Franz Scherer, Gerolsbach, Impfzentren verwendet werden durfte. Die dadurch zum 80. Geburtstag am 07.03.2021 verschobenen Termine sollen priorisiert werden. Herr Kill, Koordinator des Impfzentrums Pfaffenhofen, Frau Kreszenz Harrer, Gerolsbach, wendet sich mit den Worten „Wir bitten nochmals alle zum 80. Geburtstag am 11.03.2021 impfwilligen Bürgerinnen und Bürger, soweit noch nicht geschehen, sich über das Online-Registrierungs- Frau Anna Wörmann, Schachach, system des Freistaats Bayern zu registrieren“ an alle zum 90. Geburtstag am 16.03.2021 Bewohner des Landkreises Pfaffenhofen. Registrieren kann sich jede Person über 16 Jahre unter: Eheleute Walter und Pauline Schachtner, Alberzell, www.impfzentren.bayern. zur Goldenen Hochzeit am 26.02.2021 Da manche Bürgerinnen und Bürger keine E-Mail- Allen Neugeborenen, Brautpaaren und Jubilaren, Adresse besitzen oder aus anderen Gründen die auch denen, die hier nicht genannt sind, wurden Registrierung am Computer (auch mit Hilfe von Perso- vom 1. Bürgermeister Martin Seitz im Namen der nen aus ihrem Umfeld) nicht vornehmen können, steht Gemeinde Gerolsbach herzliche Glückwünsche das Personal des Impfzentrums zur telefonischen übermittelt. 3
Gerolsbach ... Do bin i dahoam April 2021 Gemeinderatssitzungen Sitzungstermine Süd-West“ gestoppt wird?“ des Gemeinderates Gerolsbach ein. Auf den insgesamt abgegebenen 19 doppelseitigen im Sitzungssaal des Rathauses, Unterschriftenlisten sind 341 Eintragungen für die Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach vorgenannte Fragestellung zu finden. Im Anschluss an Bitte beachten Sie die entsprechenden Beschlüsse! die Fragestellung ist folgende Begründung abgedruckt: a) Erhalt des Lebensumfelds in unserem Dorf und Sitzungstermin Abgabetermin für der Lebensqualität für unsere Kinder und Familien Wochentag Datum Uhrzeit Bausachen sonstige Anträge b) Keine weitere Lärm- und Verkehrsbelastung für Dienstag 20.04.21 19:30 Uhr 06.04.2021 30.03.2021 Singenbach Mittwoch 19.05.21 19:30 Uhr 05.05.2021 28.04.2021 c) Schonung von Natur und Umwelt unseres kleinen Dienstag 15.06.21 19:30 Uhr 01.06.2021 25.05.2021 Ortes Mittwoch 14.07.21 19:30 Uhr 30.06.2021 23.06.2021 Dienstag 14.09.21 19:30 Uhr 31.08.2021 24.08.2021 Wie erkenntlich ist bezieht sich die Fragestellung u.a. Mittwoch 13.10.21 19:30 Uhr 29.09.2021 22.09.2021 wieder auf die bauleitplanerische Tätigkeit in Bezug auf Dienstag 16.11.21 19:30 Uhr 02.11.2021 26.10.2021 die Erweiterung eines Gewerbebetriebs in Singen- Mittwoch 15.12.21 18:30 Uhr 01.12.2021 24.11.2021 bach. Der im Dezember 2019 abgehaltene Bürgerent- scheid (vorausgehend waren zwei Anträge auf Bürger- entscheid) bezog sich auf die 19. Änderung des Flä- Bauanträge, Bauvoranfragen usw. sind spätestens chennutzungsplans, aus der aktuell der Bebauungs- 2 Wochen und sonstige Anträge sind spätestens plan entwickelt wird –Aktueller Verfahrensstand 3 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin im „Öffentlichkeitsbeteiligung“-. Der damalige Bürgerent- Rathaus Gerolsbach, Hofmarkstr. 1, 85302 Gerols- scheid wurde bei einer Abstimmungsbeteiligung von bach, einzureichen. 48,9 % mit 70,3 % abgelehnt. Verspätet eingegangene Anträge und Tagesord- b) Grundsätzlich - Zulässigkeitsprüfung bzw. - nungspunkte werden grundsätzlich nicht mehr in voraussetzungen: der aktuellen Sitzung des Gemeinderates behan- Nach Art. 18 a Abs. 8 Satz 1 GO entscheidet der delt, sondern erst in der darauf folgenden Sitzung. Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens über dessen Zulässigkeit. Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ein Bürgerbegehren ist zulässig, wenn die mit ihm vom 23. Februar 2021 verlangte Maßnahme zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gehört, die Angelegenheit nicht unter den Ausschlusskatalog des Art. 18a Abs. 3 GO fällt, die 1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen Sachverhalt: entsprechen, die erforderliche Unterschriftenzahl Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben erreicht worden ist und die Fragestellung in materiell genannte Niederschrift keine Einwendungen. rechtlich zulässiger Weise den Bürgerinnen und Bürgern zu Abstimmung unterbreitet werden kann. Abstimmungsergebnis: 17 : 0 c) Eigener Wirkungskreis - Art. 18a Abs. 1 GO: Darunter sind solche Angelegenheiten zu verstehen, 2. Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürger- die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie entscheids (Art. 18a GO) mit der Fragestellung einen spezifischen Bezug haben und die eine Gemein- "Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhaben- de im Rahmen ihres durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und bezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV garantierten Selbstverwal- Süd-West“ gestoppt wird? "; Beschlussfassung tungsrechts nach eigenen Ermessen (Art. 7 Abs. 2 Satz über die Zulässigkeit 1 GO) frei von Zweckmäßigkeitserwägungen anderer Sachverhalt: Verwaltungsträger und damit selbstständig und eigen- a) Allgemein - Einreichung eines Antrags auf verantwortlich regeln kann. Zum eigenen Wirkungs- Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) mit folgen- kreis der Gemeinde gehört ferner die Bauleitplanung. dem Inhalt: Am 25.01.2021 reichte Herr Stefan Breyer (Vertreter d) Ausschlusskatalog – Art. 18a Abs. 3 GO der Unterzeichneten) zum dritten Mal innerhalb einein- Die aufgeführte Fragestellung beinhaltet keine im halb Jahren einen Antrag auf Durchführung eines „Negativkatalog“ stehende Gegenstände (Art. 18a Abs. Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) mit der Fragestel- 3 GO). lung: „Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach 4
April 2021 Gerolsbach ... Do bin i dahoam Gemeinderatssitzungen e) Gemeindebürger / Unterschriftenzahl - Art. 15 Aufgrund der unbestimmten Fragestellung können die Abs. 2 GO // Art. 18a Abs. 6 GO unterzeichnenden Bürger die Auswirkungen des Gemeindebürger sind diejenigen Gemeindeangehöri- Bürgerbegehrens nicht überblicken. Es liegt insoweit gen, die in Ihrer Gemeinde das Recht besitzen, an den eine Irreführung der abstimmungsberechtigten Bürger Gemeindewahlen teilzunehmen. Zum Zeitpunkt der vor, aus der sich die Unzulässigkeit der konkreten Abgabe des Antrags auf Durchführung eines Bürger- Fragestellung ergibt. entscheids am 25.01.2021 gab es in Gerolsbach 2.929 Gemeindebürger. g) Materielle Zulässigkeit In der Gemeindeverwaltung wurden 19 Seiten abgege- Bei der Zulässigkeitsprüfung findet neben der formel- ben. Auf diesen Seiten sind 341 Eintragungen (Unter- len Prüfung (Art. 18a Abs. 1 bis 6 GO) auch eine mate- schriften) aufgeführt. Die Unterschriften sind nur gültig, rielle Prüfung dahingehend statt, ob bei einem Erfolg wenn die Unterzeichner identifizierbar und am Tag der des Bürgerbegehrens gegen den Grundsatz der Einreichung des Bürgerbegehrens Gemeindebürger Gesetzmäßigkeit gemeindlichen Verhaltens verstoßen sind. Nach Durchsicht der Unterschriftslisten erfolgen wird. Bei der Zulässigkeitsentscheidung handelt es 36 Streichungen (23 nicht lesbar/unvollständige sich daher um eine rechtlich gebundene Entscheidung, Angaben/nur Angabe des Nachnamen bzw. keine dies folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 jun./sen. Angabe - kein Zuordnung möglich; 6 nicht im GG, Art. 56 Abs. 1 GO). Gemeindegebiet bzw. nicht unter der angegeben Wie bereits im Vorfeld zum Bürgerentscheid 2019 Adresse gemeldet; 4 Nebenwohnsitz + 2 keine Deut- aufgeführt, ist grundsätzlich eine abschließende schen/EU-Bürger somit keine Gemeindebürger, 1 materielle Frage in einem Bauleitplanverfahren, wie im Person vor Abgabe verstorben) Somit liegen 305 erneut eingereichten Antrag auf Bürgerentscheid gültige Unterschriften vor, das benötigte Zulassungs- aufgeführt, kritisch zu hinterfragen. quorum von 292 Unterschriften wurde erreicht. Im konkreten gemeindlichen Fall ist der Abwägungs- prozess des Bauleitplanverfahrens weit fortgeschritten f) Formerfordernisse – Art. 18a Abs. 4 GO (2. Auslegung –Öffentlichkeitsbeteiligung-). Zum Gegenstand des Bürgerbegehrens gehören Es bestehen daher Bedenken, weil das Bürgerbegeh- neben dem Antrag und die Fragestellung, auch die ren schlussendlich auf eine Ermessensentscheidung Begründung und die Benennung der Vertreterinnen abzielt. oder Vertreter. Auf alle vier Elemente muss sich der Wille der Unterzeichnenden nachweislich beziehen. Dies ergibt sich daraus, dass es sich vorliegend um Fragestellung einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Auf Antrag des Vorhabensträgers gem. § 12 Abs.2 Bürgerbegehrens ist das Vorliegen einer ausreichend BauGB entscheidet der Gemeinderat über die Einlei- bestimmten Fragestellung. Die Fragestellung des tung eines solchen Bauleitplanverfahrens nach pflicht- Bürgerbegehrens ist wegen Unbestimmtheit unzuläs- gemäßem Ermessen. Der Gemeinderat hat am sig. Sie lautet: 18.12.2019 dieses Ermessen dahingehend ausgeübt, „Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhaben- die Aufstellung des Bebauungsplans, im Rahmen des bezogenen Bebauungsplans Nr. 47 Singenbach Flächennutzungsplans, zu beschließen. Süd-West gestoppt wird?“ Aus dem Wortlaut ist nicht ersichtlich, worauf sich das Eine Entscheidung, welche diese zustimmende Bürgerbegehren bezieht. Wird eine endgültige oder Ermessensentscheidung aufhebt, ist ebenso als eine vorläufige Einstellung des gesamten Verfahrens Ermessensentscheidung zu bewerten. Versteht man verlangt? Möglich wäre auch ein Verständnis dahinge- das Bürgerbegehren so, dass eine komplette Einstel- hend, dass die derzeit laufende Öffentlichkeits- / lung des Verfahrens gewollt ist, so ist Ziel des späteren Behördenbeteiligung gestoppt wird und das Vorhaben Bürgerentscheids die Ersetzung der (dann aufheben- zu überarbeiten ist. den) Ermessensentscheidung. Unstreitig können Fragestellungen eines Bürgerbe- Eine Ermessensentscheidung kann jedoch ebenso gehrens auslegungsfähigen Inhalt haben, wobei eine wenig wie eine bauleitplanerische Abwägung im Auslegung auch tatsächlich möglich sein muss. Rahmen eines Bürgerentscheides durchgeführt Maßgeblich für die Auslegung ist allein der objektive werden. Eine uneingeschränkte Bauleitplanung durch Erklärungsinhalt, wie er in Fragestellung und Begrün- Bürgerbegehren ist nicht möglich, da eine solche auf dung zum Ausdruck kommt. Im Recht der Bauleitpla- einen Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB hinauslaufen nung kommt ein „Stop“ des Verfahrens nicht vor; wie würde und Landesrecht mit Bundesrecht vereinbar bereits beschrieben können einzelne Verfahrensschrit- sein muss. te eingestellt werden oder aber das gesamte Bauleit- planverfahren. Die Begründung ist vorliegend bloß Wenn aber eine bauleitplanerische Abwägung einem schlagwortartig und floskelhaft, sie enthält keine Bürgerentscheid nicht zugänglich ist, so muss dies weiteren Hinweise zur Bedeutung der Frage. auch für eine bauleitplanerische Ermessensentschei- dung gem. § 12 Abs.2 BauGB gelten. Die Herange- 5
Gerolsbach ... Do bin i dahoam April 2021 Gemeinderatssitzungen hensweise bei einer bauleitplanerischen Abwägung dar. Das einzige Ziel des Bürgerbegehrens ist es dann, und einer umfassenden Ermessensentscheidung sind die Festsetzung eines Gewerbegebietes zu verhin- ähnlich. Es geht in einem ersten Schritt darum, den dern. Positive Planungsansätze werden nicht verfolgt. kompletten Sachverhalt unter allen Aspekten zu Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bebauungspläne ermitteln (sog. Abwägungsmaterial) und anschließend grundsätzlich gem. § 8 BauGB aus dem Flächennut- zu bewerten. Diese Besonderheit liegt darin, dass die zungsplan zu entwickeln sind. Dieser wurde im Rah- unterschiedlichen Belange mit verschiedenen Gewich- men der 19. Änderung dahingehend angepasst, dass ten zu versehen sind und sich erst in einer Gesamtab- im fraglichen Bereich ein Gewerbegebiet dargestellt wägung ergibt, welche Rechtsfolgen sich als das wurde. Die genannte Änderung war Gegenstand eines Ergebnis darstellen. Bürgerentscheids im Jahre 2019. Es sprachen sich dabei über 70% für die Änderung und damit für das Bereits systematisch ist daher eine Ermessensent- Gewerbegebiet aus. scheidung dem Bürgerentscheid nicht zugänglich. Die Aufhebung des einleitenden Aufstellungsbeschlusses Vor diesem Hintergrund wäre die jetzige Verhinderung ist hier gem. § 12 Abs.2 BauGB ebenso eine Ermes- der auf dem Flächennutzungsplan aufbauenden sensentscheidung. Selbst wenn man dies anders Bebauungsplans eine unzulässige Verhinderungspla- sehen würde, so spricht gegen die Durchführung des nung, welche zudem dem im Jahre 2019 eindeutigen Bürgerbegehrens die stark einseitige und unvollständi- Willen der Bevölkerung zuwiderläuft. ge Begründung. Es werden lediglich schlagwortartig drei Aspekte gegen die Bauleitplanung dargestellt, h) Begründung – Art. 18a Abs. 4 GO jedoch kein einziges städtebauliches Ziel der Gemein- Das vorliegende Bürgerbegehren stützt seine Begrün- de entsprechend der Begründung des Bebauungs- dung schlagwortartig auf die Ziele plans. Damit ist der Sachverhalt unvollständig und einseitig dargestellt. Eine auf dieser Basis getroffenen • Erhalt des Lebensumfeldes in unserem Dorf und der Ermessensentscheidung ist wegen eines Ermessens- Lebensqualität für unsere Kinder und Familien defizits von vornherein ermessensfehlerhaft. • Keine weitere Lärm- und Verkehrsbelastung für Der Bürgerentscheid darf sich nicht auf ein ermessens- Singenbach fehlerhaftes Ziel richten. Der Vorhabensträger dage- • Schonung von Natur und Umwelt unseres kleinen gen hat jedoch gerade einen Anspruch auf fehlerfreie Ortes. Ermessensausübung. Dies ergibt sich bereits daraus, dass über einen Antrag nach § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB Die aufgeführte Begründung ist sehr kurz und inhalts- zu entscheiden ist, während das Erfordernis eines leer gehalten, es bestehen daher Bedenken, ob die Aufstellungsbeschlusses i. S. d. § 2 Abs. 1 BauGB nicht Anforderungen an die Begründung des Bürgerbegeh- vorgeschrieben ist. rens erfüllt sind. Das vorliegende Bürgerbegehren bezieht sich damit Nach Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO muss ein Bürgerbegeh- schlussendlich auf eine willkürliche Einstellung des ren eine (auf allen Unterschriftenlisten gleichlautende) Bauleitplanverfahrens bzw. auf eine ersichtlich ermes- Begründung enthalten. Damit soll sichergestellt sensfehlerhafte Handlung. Zwar ist die Gemeinde werden, dass die Gemeindebürger, wenn sie zur Inhaberin der Planungshoheit, im Recht des vorhaben- Unterschriftsleistung aufgefordert werden, schon in bezogenen Bebauungsplans gilt jedoch: dieser ersten Phase des direktdemokratischen Verfah- rens die Bedeutung und Tragweite der mit Ja oder Nein „Die Gemeinde ist aufgrund ihrer Planungsfreiheit zu entscheidenden Fragestellung erkennen können. berechtigt, das Projekt nicht weiterzuverfolgen, solan- Da bereits mit der Unterzeichnung eines Bürgerbegeh- ge sie sich nur im Rahmen ihres Planungsermessens rens das Recht auf Teilhabe an der Staatsgewalt in hält.“ Gestalt der Abstimmungsfreiheit (Art. 7 Abs. 2, Art. 12 Abs. 3 BV) ausgeübt wird, ergeben sich aus der Bayeri- Auch für eine Aufhebung auf Basis der Planungsfreiheit schen Verfassung auch Mindestanforderungen an die ist demnach eine Ermessens- bzw. Abwägungsent- Richtigkeit der Begründung. Die Stimmberechtigten scheidung nötig, welche nicht durch einen Bürgerent- können sowohl bei der Frage, ob sie ein Bürgerbegeh- scheid ersetzt werden darf. ren unterstützen und diesem zur erforderlichen Min- destunterschriftenzahl verhelfen (Art. 18a Abs. 6 GO), Das Bürgerbegehren bezweckt darüber hinaus unter als auch bei der nachfolgenden Abstimmung über den Missachtung des Entwicklungsgebotes eine unzulässi- Bürgerentscheid nur dann sachgerecht entscheiden, ge Negativ- bzw. Verhinderungsplanung. wenn sie den Inhalt des Begehrens verstehen, seine Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor- Unterstellt man dem Bürgerbegehren, dass es auf eine und Nachteile abschätzen können. Mit diesen Grund- endgültige Einstellung des Bauleitplanverfahrens sätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung gerichtet ist, so stellt es sich als Verhinderungsplanung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in 6
April 2021 Gerolsbach ... Do bin i dahoam Gemeinderatssitzungen einer für die Abstimmung relevanten Weise Umwelt des Ortes. Auch diesbezüglich bleibt offen, unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die welche Natur und Umwelt hier gemeint ist und welche geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig Beeinträchtigungen gefürchtet werden. Die Begrün- erläutert wird. Das Gleiche muss gelten, wenn die dung zum Bebauungsplan bzw. der Umweltbericht Folgen einer angestrebten Rechtsänderung so lücken- setzen sich mit dem Thema Natur und Umwelt umfas- haft oder missverständlich dargestellt werden, dass die send auseinander und setzen auch die nötigen Aus- Bürger, soweit sie nicht über spezielle Vorkenntnisse gleichsmaßnahmen fest. Allerdings ist die Begründung verfügen, den eigentlichen Inhalt des Regelungsvor- nicht nur unpräzise, sie ist hinsichtlich von Natur und schlags nicht erfassen können. Umwelt auch noch objektiv falsch: Der Bebauungsplan Vorliegend beabsichtigt die Gemeinde die Aufstellung umfasst die Fl.Nrn. 55, 55/4, 55/5, 91/3, 182, 182/1 und eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die 183/1. Von diesen Grundstücken wird bereits ein frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Großteil gewerblich genutzt. Dort befindet sich wurde bereits durchgeführt, derzeit läuft die formale schlichtweg keine unberührte Natur mehr, welche man Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3, 4 besonders schonen kann. Dies verschweigt die Abs.2 BauGB. Geplant ist die Festsetzung eines Begründung. Es wird der Eindruck erweckt, dass ohne Gewerbegebiets im Ortsteil Singenbach auf Antrag. den Bebauungsplan entweder Flächen renaturiert, Dieses dient der Erweiterung des ortsansässigen jedenfalls aber eine erhebliche Versiegelung und nicht Gewerbebetriebs und damit der Sicherung und natürliche Nutzung gestoppt wird. Die bisher nicht Schaffung von Arbeitsplätzen. Die städtebaulichen baulich/gewerblich genutzte Fl.Nr. 183/1 ist dagegen Ziele sind in der Begründung zum Bebauungsplan als Grün- und Ausgleichsfläche vorgesehen. Diese unter Ziff.5 dargestellt. In den öffentlich ausliegenden wird im Vergleich zur derzeitigen landwirtschaftlichen Bebauungsplanunterlagen werden die Themen Lärm- Nutzung sogar ökologisch aufgewertet. Des Weiteren und Naturschutz umfassend abgehandelt. findet ein ökologischer Ausgleich auf dem benachbar- ten Grundstück Fl.Nr. 120 statt. Die städtebaulichen Ziele der Gemeinde werden nicht Damit sticht die Fehlerhaftigkeit und Irreführung der erwähnt. Es findet auch keine Gegenüberstellung oder Begründung mehr als deutlich hervor: Abwägung statt, welche Rechtsgüter vorliegend aus welchen Gründen überwiegen. Vielmehr wird sugge- Erzeugt wird das Bedrohungsszenario der Versiege- riert, dass es sich bei dem Vorhaben um eine reine lung von Grünflächen und der Vernichtung von Natur; naturvernichtende, lärmende Planung zum Nachteil tatsächlich betrifft der Bebauungsplan weitestgehend von Kindern und Familien handele. Dies ist nicht der bereits entsprechend genutzte Flächen. Eine Fläche Fall. Die stark einseitige Darstellung führt zu einer Fl.Nr, 183/1 wird im Vergleich zum Istzustand ökolo- unvollständigen und völlig einseitigen Darstellung in gisch aufgewertet. Dies alles verschweigt die Begrün- dem komplexen und von Abwägungsprozessen dung. geprägten Bauleitplanverfahren. Darüber hinaus ist die Begründung in nahezu allen Fazit: Teilen unwahr bzw. irreführend. Die drei nur schlag- Alles in Allem sprechen alternativ voneinander gewich- wortartigen Aspekte stellen angebliche Nachteile des tige Gründe dafür, das Bürgerbegehren als unzulässig Vorhabens unzutreffend dar. abzulehnen. An dem bisherigen Bauleitplanverfahren Aus der Begründung ergibt sich der Eindruck, dass soll festgehalten werden. durch das Vorhaben das Lebensumfeld und die Lebensqualität vernichtet würde. Es bleibt offen, Beschluss 1: warum es hierzu kommen soll. Insbesondere die mit Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides dem Vorhaben verfolgte Sicherung von Arbeitsplätzen (Bürgerbegehren) vom 25.01.2021 wird abgelehnt. Es dürfte das Lebensumfeld verbessern. Zudem bleibt wird kein Bürgerentscheid durchgeführt. offen, welche Aspekte des Lebensumfeldes und der Lebensqualität das Bürgerbegehren erhalten will. Abstimmungsergebnis: 13 : 4 Jedenfalls kann ausgeschlossen werden, dass bei Mit Nein stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Umsetzung des Vorhabens sowohl das Lebensumfeld, Reim, GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer. als auch die –Qualität vollständig verschwindet. Ähnlich verhält es sich mit der Lärm- und Verkehrsbela- stung. Diese Aspekte wurden in der Planung erkannt 3. Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines Be- und behandelt. Es sind sogar Lärmschutzmaßnahmen triebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem vorgesehen. Mithin kommt es – was zulässig ist – zwar Flurstück (FlNr.) 668/1 Gemarkung Gerolsbach zu einem erhöhten Verkehr bzw. erhöhten Lärm; dieser (Außenbereich: Sachenbach) bewegt sich indes innerhalb des gesetzlich zulässigen Sachverhalt: Rahmens. Dies geht aus der Begründung nicht hervor. Über folgende Fragen soll entschieden werden: 1. Kann auf dem Grundstück ein Betriebsleiterwohn- Eine weitere Motivation ist die Schonung von Natur und haus mit Doppelgarage, wie in den Lageplänen 7
Gerolsbach ... Do bin i dahoam April 2021 Gemeinderatssitzungen dargestellt, errichtet werden? lungnahme vom 30.11.2020 2. Welche der beiden Varianten ist dabei möglich? • Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 3. Kann das Betriebsleiterwohnhaus mit einer 08.12.2020 Geschossentwicklung E+1, Dachneigung 25 Grad, • Staatliches Bauamt Ingolstadt, Stellungnahme vom errichtet werden? 16.11.2020 4. Kann das Dach mit einer Neigung von 25 Grad als • Deutsche Post AG, Stellungnahme vom 11.11.2020 Walmdach errichtet werden? • Gemeinde Aresing, Stellungnahme vom 12.11.2020 • Deutsche Telekom, Stellungnahme vom 11.11.2020 • Gemeinde Scheyern, Stellungnahme vom 17.11.2020 Kein Beschluss erforderlich Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken oder Hinweisen abgegeben: 1. LRA Pfaffenhofen - Bauleitplanung, Stellungnah- me vom 02.12.2020 Beschluss: Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen – Bauleitplanung – wird zur Kenntnis genommen. In der Satzung wird redaktionell die bestehende Hoffläche der Fl.Nr. 53 als Fläche mit einzutragendem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Fl.Nrn. 53 und 53/3 Beschluss 1: festgesetzt. Der Umgriff der Satzung und die Begrün- Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. dung sind entsprechend redaktionell anzupassen. Abstimmungsergebnis: 17 : 0 Abstimmungsergebnis: 17 : 0 2. LRA Pfaffenhofen - Bodenschutz, Stellungnah- 4. Aufstellung der 4. Einbeziehungssatzung Ge- me vom 07.12.2020 rolsbach "Münchner Straße"; Behandlung der ein- gegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beschluss: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, sowie Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen – Empfehlung des Satzungsbeschlusses Bodenschutz – wird zur Kenntnis genommen. Die Sachverhalt: Hinweise der Satzung werden redaktionell um den Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. § vorgeschlagenen Hinweis ergänzt. 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 17 : 0 A. STELLUNGNAHMEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE 3. LRA Pfaffenhofen - Immissionsschutz, Stellung- nahme vom 18.12.2020 Die Stellungnahmen finden Sie online auf unserer Homepage (Rats-Infosystem) Beschluss: Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen – Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Immissionsschutz – wird zur Kenntnis genommen. Belange haben Stellungnahmen ohne Einwände und Bedenken abgegeben: Abstimmungsergebnis: 17 : 0 • LRA Pfaffenhofen – Denkmalschutz, Stellungnahme 4. LRA Pfaffenhofen – Naturschutz, Stellungnahme vom 08.12.2020 vom 14.12.2020 • LRA Pfaffenhofen – Kommunalaufsicht, Stellung- nahme vom 02.12.2020 Beschluss: • Planungsverband Ingolstadt, Stellungnahme vom Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen – 16.11.2020 Naturschutz – wird zur Kenntnis genommen. Die • Amt f. Digitalisierung, Breitband u. Verm., Stellung- Begründung ist redaktionell noch hinsichtlich des nahme v. 13.11.2020 potenziellen Vorhandenseins von Höhlen- bzw. Spal- • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Stel- 8
April 2021 Gerolsbach ... Do bin i dahoam Gemeinderatssitzungen tenquartieren in den beiden bestehenden, jedoch nicht als „zu erhalten“ festgesetzten Obstbäumen zu ergän- Beschluss: zen. Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genom- men. Abstimmungsergebnis: 17 : 0 Abstimmungsergebnis: 17 : 0 5. LRA Pfaffenhofen – Tiefbau, Stellungnahme vom 02.12.2020 B. STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT Es sind keine Stellungnahmen eingegangen Beschluss: Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen – Beschluss 1: Tiefbau – wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beließt die Einbeziehungssatzung Gerolsbach Nr. 4 „Münchner Straße“ mit den heute Abstimmungsergebnis: 17 : 0 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 23.02.2021 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbe- 6. LRA Pfaffenhofen - AWP, Stellungnahme vom schluss gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüb- 10.12.2020 lich bekannt zu machen, wenn die dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen durch Eintragung von Dienst- Beschluss: barkeit und Reallast in das Grundbuch nachgewiesen Die Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen – wurde. Abfallwirtschaftsbetrieb – wird zur Kenntnis genom- men. Abstimmungsergebnis: 17 : 0 Abstimmungsergebnis: 17 : 0 5. Straßensanierung Harreßer Weg Strobenried Sachverhalt: 7. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 17.11.2020 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Angebotseröffnung lagen 10 Angebote vor. Beschluss: Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt- Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über wird zur Kenntnis genommen. 96.035,77 €, Brutto heraus. Abstimmungsergebnis: 17 : 0 Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden, bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft 8. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Stellungnah- gesetzt wurde. me vom 02.12.2020 Abstimmungsergebnis: 2 : 15 Beschluss: Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Die Stellungnahme des Wasserwirtschatsamts wird zur Eisert. Kenntnis genommen. Die Hinweise der Satzung werden redaktionell um den vorgeschlagenen Hinweis Empfehlung: ergänzt. Der Auftrag für die Straßensanierungsarbeiten im Harreßer Weg, Strobenried werden an den wirtschaft- Abstimmungsergebnis: 17 : 0 lichsten Bieter zum Angebotspreis über 96.035,77 €, Brutto vergeben. 9. Handwerkskammer, Stellungnahme vom Abstimmungsergebnis: 15 : 2 05.01.2021 Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert. Beschluss: Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zur Kenntnis genommen. 6.Sanierung Hofmarkstraße - Auftragsvergabe Bepflanzung Abstimmungsergebnis: 17 : 0 Sachverhalt: 10. IHK, Stellungnahme vom 30.11.2020 Neben dem Gewerk Straßensanierungsarbeiten 9
Gerolsbach ... Do bin i dahoam April 2021 Gemeinderatssitzungen (Vergabe: 15.12.2020) wurde eine getrennte Aus- Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- schreibung für die Bepflanzung durchgeführt. und Sicherungsverordnung) Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden Sachverhalt: 9 Angebotsaufforderungen versandt. Bei der Angebots- Aufgrund des Beschlusses vom 17.02.2020 (8 ZB eröffnung lagen 4 Angebote vor. 19.2020) des Bay. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt- hat der Gesetzgeber eine Anpassung des Art. 51 Abs. 5 schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über BayStrWG (Übertragung des Winterdienstes an 22.036,34 €, Brutto heraus. Gehbahnen auf die Anlieger) beschlossen. Diese Bestimmung trat am 01.01.2021 in Kraft. Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer Aufgrund dessen ist ein Neuerlass der gemeindlichen Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden, „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ sinnvoll. Die bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft neu zu erlassende Verordnung ist an die Mustersat- gesetzt wurde. zung des Bay. Gemeindetag angelehnt (Alte Verord- nung und neuer Verordnungsentwurf in der Fassung Abstimmungsergebnis: 2 : 15 vom 23.02.2021 wurden übersandt – Änderungen sind Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver gelb markiert). Eisert. Beschluss 1: Beschluss 1: Die in der Anlage zu diesem TOP aufgeführte Verord- Der Auftrag für die Bepflanzung wird an den wirtschaft- nung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentli- lichsten Bieter zum Angebotspreis über 22.036,34 €, chen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Brutto vergeben Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) in der Fassung vom 23.02.2021 wird aufgrund des Art. 51 Abstimmungsergebnis: 15 : 2 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegege- Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver setzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntma- Eisert. chung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) beschlossen. 7. Zuschussantrag Restaurierung Marterl Licht- hausen Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekannt- Sachverhalt: machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Im Zuge des Geh- und Radwegbaus sowie der Sanie- die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentli- rung der PAF 7 muss ein „herrenloses“ Marterl in chen Straßen vom 23.11.2011 außer Kraft. Lichthausen versetzt werden. Das Marterl befindet sich in einem schlechten Zustand, Abstimmungsergebnis: 15 : 2 weshalb sich der Mitbürger Daniel Schreier, Lichthau- Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver sen, der Restaurierung und Neuplatzierung des Eisert. Marterls angenommen hat. Unterstützt wird er dabei durch den Heimat- und Kulturkreis Pfaffenhofen. Die Kosten für den Ab- und späteren Neuaufbau des 9. Ökologische Umgestaltung des Gerolsbach bis Marterls durch einen Restaurator übernimmt der Kohlstatt - Auftragsvergabe Landkreis Pfaffenhofen. Für die eigentliche Restaurie- rung fallen laut Kostenschätzung rund 1.380 € an. Da 9.1 Erdarbeiten mit Zuschüssen weiterer Ämter nicht zu rechnen ist, Sachverhalt: muss die Restaurierung über Spendengelder finanziert Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden werden. 21 Angebotsaufforderungen versandt. Bei der Ange- Herr Daniel Schreier beantragt deshalb die Bezuschus- botseröffnung lagen 11 Angebote vor. sung der Restaurierung. Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt- Bisher wurde seitens der Gemeinde bei vergleichbaren schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über Maßnahmen i. d. R. kein Zuschuss gewährt. 49.119,63 €, Brutto heraus. Beschluss 1: Hinweis: Es wird eine einmalige Spende in Höhe von 150,- € Das Leistungsverzeichnis wurde in zwei Lose unterteilt gewährt. Los 1 „Kompensationsmaßnahme westlich von Gerols- bach“ und Los 2 „Ökologischer Umbau Gerolsbach bei Abstimmungsergebnis: 17 : 0 Kohlstatt“ Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer 8. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden, und Reinigung der öffentlichen Straßen und die 10
April 2021 Gerolsbach ... Do bin i dahoam Gemeinderatssitzungen bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft Allgemein: gesetzt wurde. • Ähnliche Anlage werden bereits in Monheim (Klärschlammaufkommen ca. 700 Tonnen), Bissin- Abstimmungsergebnis: 2 : 15 gen, Bad Orb (Hessen) betrieben und wurde in Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Neustadt/Aisch aufgestellt und geht nunmehr in Eisert. Betrieb • Die maximale Leistungskapazität beträgt laut Beschluss 1: Hersteller 1.400 Tonnen abgepressten Schlamm im Der Auftrag für die Erdarbeiten wird an den wirtschaft- Jahr (bei Betrieb in Volllast 24/7). Diese Ausbaugrö- lichsten Bieter zum Angebotspreis über 49.119,63 €; ße ist für die geplante Entsorgung (Kläranlage Brutto vergeben Reichertshausen ca. 650 bis 750 Tonnen und Gerolsbach ca. 300 Tonnen entwässerter Abstimmungsergebnis: 15 : 2 Schlamm) genau richtig Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver • Eine Entsorgung nach dem Trocknungsprozess Eisert. (Pellets) wird für mindestens 4 Jahre zugesichert (nach der Trocknung wird das Klärschlammvolu- men (Pellets) noch 25% bis 30% betragen) 9.2 Pflanz- und Saatarbeiten Sachverhalt: Übersicht Klärschlammentsorgungskosten 2017 Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden bis 2020 16 Angebotsaufforderungen versandt. Bei der Ange- Jahr Menge Kosten botseröffnung lagen 9 Angebote vor. 2017 218 Tonnen ca. 14.100 €, Brutto Nach Überprüfung der Gebote, stellt sich das wirt- (Kompostierung/landwirtschaftl. Verwertung) schaftlichstes Angebot mit einer Angebotssumme über 2018 243 Tonnen ca. 18.500 €, Brutto (Kompostierung/landwirtschaftl. Verwertung) 25.809,28 €, Brutto heraus Hinweis: 2019 225 Tonnen ca. 27.000 €, Brutto (landwirtschaftl./thermische Verwertung) Das Leistungsverzeichnis wurde in zwei Lose unterteilt 2020 315 Tonnen ca. 55.000 €, Brutto Los 1 „Kompensationsmaßnahme westlich von Gerols- (thermische Verwertung) bach“ und Los 2 „Ökologischer Umbau Gerolsbach bei Kohlstatt“ Investitionskosten • Trocknungsanlage inkl. Anschlussarbeiten Antrag zur Geschäftsordnung von GRM Stefan Maurer ca. 430.000 €, Brutto Der Tagesordnungspunkt soll zurückgestellt werden, • Jährliche (Mindest-)Kostenersparnis (nach AfA) bis die gemeindliche Haushaltssatzung 2021 in Kraft ca. 8.000 €, Brutto gesetzt wurde. Kooperation Interkommunale Zusammenarbeit Abstimmungsergebnis: 2 : 15 • Zweckvereinbarungsentwurf wurde übersandt. Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert. Fördermöglichkeiten • Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinie zur Beschluss 1: Förderung von Klimaschutzprojekten im kommuna- Der Auftrag für die Bepflanzung wird an den wirtschaft- len Umfeld „Kommunalrichtlinie“ und der BAFA lichsten Bieter zum Angebotspreis über 25.809,28 €, „Antrag nach den Förderrichtlinien Modul 4“ wurden Brutto vergeben abgefragt (Bundesmittel). Aktuell liegen keine positiven Aussagen zu einer möglich sehen diesbe- Abstimmungsergebnis: 15 : 2 züglich die Fördermöglichkeiten nicht gut aus, so es Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver voraussichtlich keine Förderung gibt. Eisert. • Die Fördermöglichkeiten im Rahmen der der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaat Bayern zur Förderung der Interkommunalen Zusammenar- 10. Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanla- beit (Landesmittel) werden derzeit geprüft ge Sachverhalt: Beschluss 1: Wie in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2020 Das Kommunalunternehmen Gerolsbach wird ange- vorgestellt könnte eine Klärschlammtrocknungsanlage wiesen eine Trocknungsanlage, in Zusammenarbeit in Zusammenarbeit mit dem AZV Oberes Ilmtal auf der mit dem Abwasserzweckverband Oberes Ilmtal, Kläranlage errichtet werden. Nachfolgende Informatio- anzuschaffen und zu Betreiben. Das Kommunalunter- nen liegen nunmehr vor: nehmen wird ermächtigt notwendige zweckdienliche Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. 11
Gerolsbach ... Do bin i dahoam April 2021 Gemeinderatssitzungen Abstimmungsergebnis: 15 : 2 beschafft werden. Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, umgehend die Eisert. Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. 11. Strombeschaffung 2023 bis 2025 - Strombün- delausschreibung KUBUS Abstimmungsergebnis: 14 : 3 Sachverhalt: Mit Nein stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilheml In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag Reim und GRM Oliver Eisert. bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombe- 12. Ergebnis der Umfrage für eine mögliche schaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 Geschwindigkeitsbegrenzung in Singenbach; an. Beschlussfassung über eine Tempo 30-Zone Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Sachverhalt: Organisation der Strombündelausschreibung wurde In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Vor- mit den Teilnehmern der letzten Strombündelaus- schlag aufgerufen eine Tempo 30 Beschränkung in der schreibung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 unbefriste- Eulenthaler Straße, Alberzeller Straße und den Kappel- te Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH lenweg in Singenbach auszuweisen. Eine Befragung geschlossen (siehe Beschlussfassung vom der Anlieger ergab, dass die Mehrheit diesem Vor- 20.05.2015 TOP 43.). Dieser Dienstleistungsvertrag schlag zustimmen und auch unterstützen (siehe kann für die neue Bündelausschreibung herangezogen Anlage). werden. Beschluss 1: Die Teilnehmer der Ausschreibung haben die Wahl- Es wird eine Tempo 30 Beschränkung in der Eulentha- möglichkeit von Normalstrom oder Ökostrom. Der ler Straße, Alberzeller Straße und den Kappellenweg in Ökostrom kann wiederum zwischen 100 % Ökostrom Singenbach eingerichtet. Der gemeindliche Bauhof mit oder ohne Neuanlagenquote bezogen werden: wird damit beauftragt, die oben genannten Straßen mit „Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant den entsprechenden Schildern auszustatten. unterschiedlich) „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ (Mehr- Abstimmungsergebnis: 15 : 2 kosten gegenüber Normalstrom ca. + 0,0 – 0,5 Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM ct/kWh) Johann Hirschberger. „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ (Mehrkosten gegenüber Normalstrom ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh) 13. Antrag CSU-Fraktion - Bürgerbefragung im Antrag Gemeinderatsgruppierung Bündnis90/Die Rahmen einer Studienabschlussarbeit Grünen Sachverhalt: Für die Gemeinde (inkl. Kommunalunternehmen) soll Mit Schreiben vom 12.02.2021 stellt die CSU-Fraktion „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ beschafft einen Antrag auf eine Bürgerbefragung im Rahmen werden. einer Studienabschlussarbeit (Begründung siehe Anlage) Abstimmungsergebnis: 3 : 14 Mit Ja stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Beschluss 1: Reim und GRM Oliver Eisert Die Gemeinde steht einer Bürgerbefragung im Rah- men einer studentischen Arbeit positiv gegenüber und Beschluss 1: übernimmt die Unkosten einer Befragung. Aus dem Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS Gemeinderat werden Kommunalberatung und Service GmbH über die Je zwei Personen aus den CSU- und FW-Fraktionen Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschrei- und je eine Person aus der Bündnis90/Die Grüne- und bungen für die Lieferung von elektrischer Energie über UB-Gruppierung für die Arbeitsgruppe bestimmt. ein webbasiertes Beschaffungsportal wird für die Ausschreibung 2023 bis 2025 herangezogen. Abstimmungsergebnis: 16 : 1 Die Gemeinde (inkl. Dem Kommunalunternehmen) Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer. überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferlei- stungen für elektrische Energie, die alle verfahrenslei- tenden Entscheidungen umfasst, auf die genannte 14.Bekanntgaben / Sonstiges ausschreibende Stelle (KUBUS GmbH). Für die Gemeinde (inkl. Kommunalunternehmen) soll „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ 12
April 2021 Gerolsbach ... Do bin i dahoam Gemeinderatssitzungen 14.1 Feuer- und Katastrophenschutz Sirenenanla- Piktogramme und Zusatzschilder ge im Kirchturm der Pfarrkirche Gerolsbach Zielpiktogramme sind nur auf den Hauptwegweisern zu Sachverhalt: finden und verweisen beispielsweise auf den Bahnhof Seit 2012 (vormaliger Standort ehemalige Gemeinde- oder das Freibad. Streckenpiktogramme treffen kanzlei St.-Andreas-Straße) ist die Feuer- und Kata- Aussagen zur Streckenbeschaffenheit. Eingehängte strophenschutz Sirenenanlage im Kirchturm der Routensignets kennzeichnen bestimmte Themenwege Pfarrkirche Gerolsbach untergebracht. oder Freizeitrouten. 14.2 Wegweisende Beschilderung im Landkreis „Das Beschilderungssystem aus Haupt- und Zwischen- Pfaffenhofen wegweisern hat sich deutschlandweit seit Jahren Sachverhalt: bewährt und wird vom Allgemeinen Deutschen Fahr- Wegweisende Beschilderung im Landkreis Pfaffen- rad-Club empfohlen", erklärt KUS-Vorstand Johannes hofen Hofner. Seit Ende November ist es vollbracht: rund 6.600 neue Wegweiser, welche im Rahmen des LEADER- Derzeit befinde man sich in der Erarbeitung neuer geförderten Projektes „Aktiv durch den Landkreis Karten und Tourenbücher, welche voraussichtlich im Pfaffenhofen a.d.Ilm“ geplant, produziert und montiert Mai erhältlich sein werden. Ab Mitte März sollen alle wurden, flankieren die Rad- und Wanderwege im Informationen zu den neuen Rundwegen und Themen- Landkreis Pfaffenhofen. Dabei orientiert sich die touren auf der Webseite www.kus-pfaffenhofen.de Beschilderung an den Grundsätzen und Standards zur veröffentlicht werden. wegweisenden Beschilderung der Forschungsgesell- schaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Das 14.3 Ressourceneffizienz-Netzwerk im Landkreis für die Planungen zuständige Kommunalunternehmen Pfaffenhofen a.d.Ilm Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm Sachverhalt: (KUS) informiert zur Gestaltung der Beschilderung. Im April 2020 haben die 16 Teilnehmer des Ressour- ceneffizienz-Netzwerkes im Landkreis Pfaffenhofen a. Grundsätze der Wegweisung d. Ilm ihr Interesse an diesem Netzwerk bekundet. Der Beschilderung liegt eine eigenständige Netzpla- Daraufhin hat das Institut für Energietechnik an der nung zugrunde, welche in sich konsistent und unab- Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg- hängig von anderen Verkehrsmitteln ist. Dabei ist sie Weiden (IfE) als Netzwerkträger den Förderantrag sowohl ziel- als auch routenorientiert und gibt Nah- und beim Fördermittelgeber PtJ (Projektträger Jülich) Fernziele an. Die Freizeit- und touristischen Routen gestellt. sind durch Zusatzplaketten ausgewiesen. Grüne Schilder mit weißer Schrift oder Symbolen dienen dem Im September 2020 wurde daraufhin dann der offizielle Wanderer, weiße Schilder mit grünem Inhalt dem Zuwendungsbescheid mit dem maximalen Fördersatz Radfahrer. ausgestellt. So trafen sich nun die 16 Teilnehmer am 10.12.2020 im großen Sitzungssaal des Landratsam- Hauptwegweiser tes Pfaffenhofen an der Ilm, um ihr gemeinsames Die Hauptwegweisung unterteilt sich in Pfeil- und Netzwerk zu gründen. Tabellenwegweiser und beinhaltet Informationen zu Zielen und Entfernungen. Dabei steht das Fernziel in Für das IfE war dieser Termin auch etwas Besonderes, der oberen Zeile und das Nahziel darunter. In der Regel denn das Ressourceneffizienz-Netzwerk im Landkreis beträgt die Distanz zwischen zwei Hauptzielen rund 10 Pfaffenhofen a. d. Ilm ist das erste dieser Art, welches bis 40 Kilometer. Die Konzeption basiert dabei auf dem über das Institut für Energietechnik betreut wird. System der zentralen Orte der Landesplanung. Diese Form der Beschilderung ist meist an sogenannten Hauptziel der 3-jährigen Netzwerkarbeit (Laufzeit von Knotenpunkten, also Kreuzungen, Einmündungen 2020 bis 2023) ist das Erreichen definierter Ziele durch oder Entscheidungsstellen angebracht. die kontinuierliche Begleitung und praxisbezogene Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Ressourcen- Zwischenwegweiser effizienz. Zwischenwegweiser geben die Fahrtrichtung an und beinhalten lediglich einen Wanderer oder Radfahrer Die Teilnehmer versprechen sich aus dem 3-jährigen sowie einen richtungsweisenden Pfeil. Sie bestätigen Projekt zum einen konkrete fachlich wichtige Impulse den Wegeverlauf, verdeutlichen eine Verschwenkung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steige- der Route und helfen unter anderem an Wegegabelun- rung der Ressourceneffizienz durch die technisch- gen bei der Orientierung. Sie werden auf Augenhöhe wissenschaftliche Beratung des IfE. Zum anderen und im Blickfeld der Nutzer angebracht. wollen die Partner gegenseitig voneinander lernen und sich über die realisierten Projekte gegenseitig austau- schen. 13
Gerolsbach ... Do bin i dahoam April 2021 Gemeinderatssitzungen Teilnehmer des Ressourceneffizienz-Netzwerkes im 14.6 Aktuelle Coronasituation Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm: Sachverhalt: Corona-Schnelltestzentren im Landkreis PAF Abwasserverband Gerolsbach-Ilm Für die ehrenamtliche Unterstützung des Schnelltest- Abwasserzweckverband Mittleres Ilmtal zentrums in Reichertshausen haben sich aus unserem Abwasserzweckverband Oberes Ilmtal Gemeindegebiet drei Personen gemeldet. Diese Gemeine Baar-Ebenhausen wurden auch bereits alle eingesetzt und sollen auch in Kommunalunternehmen Gerolsbach naher Zukunft wiedereingesetzt werden. Gemeinde Münchsmünster Gemeinde Pörnbach Gemeinde Schweitenkirchen Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen vom 17. März 2021 Markt Hohenwart Markt Manching Markt Reichertshofen 1. Genehmigung des letzten öffentlichen Protokolls Markt Wolnzach Sachverhalt: Stadt Geisenfeld Seitens des Gemeinderates bestehen gegen die oben Stadt Vohburg genannte Niederschrift keine Einwendungen. Zweckverband zur Wasserversorgung „Paartalgruppe“ Abstimmungsergebnis: 16 : 0 14.4 1. LAG Gemeindeinfo (2021) Sachverhalt: Das anliegende Dokument „1. LAG-Gemeindeinfo 2. Bericht des Geschäftsführers der Windkraft 2021“ gibt eine Übersicht über den aktuellen Stand der Gerolsbach GmbH & Co. KG über das abgelaufene LEADER-Projekte der LAG Landkreis Pfaffenhofen. Wirtschaftsjahr 2020 Zudem enthält sie Informationen über die LAG und zum Sachverhalt: EU-Förderprogramm LEADER. Geschäftsführer Herr Franz Xaver Koller erläutert die Ergebnisse der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG Bei Fragen oder Projektideen Ihrerseits, setzen Sie aus dem letzten Geschäftsjahr: sich bitte sehr gerne mit der LAG-Managerin & Geschäftsführerin Frau Carmen Glaser in Verbindung Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung (08441-787647-5 ; carmen.glaser@lag-landkreis- Brutto-Stromerzeugung 2020 17,145 Mio kWh pfaffenhofen.de). Planwert 16,095 Mio kWh Überschreitung + 1,050 Mio kWh 14.5 Beitragsersatz aufgrund Corona für Gebühren + 6,5 % Kindergarten, Kinderkrippe und Mittagsbetreuung Sachverhalt: Vorläufige Bilanz 2020 Wie bereits schon beim 1.Lockdown in den Monaten Umsatzerlöse/ April, Mai und Juni 2020 praktiziert, hat die Bay. Staats- Stromertrag 1.499 T€ (2019:1.581 T€) regierung entschieden, Eltern und Kindertageseinrich- Planerlöse 1.432 T€ (Überschreitung 67 T€) tungen sowie Mittagsbetreuungen bei den Elternbeiträ- Jahresüberschuss 61 T€ (2019 174 T€) gen für die Monate Januar und Februar 2021 pauschal zu entlasten. Finanzkraft – CashFlow 2020 1.097 T€ (2019: 1.219 T€) Analog zum Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2020 daraus zu bedienen: wird folgendermaßen vorgegangen: - Zins/Tilgung Projektfinanzierung 775 T€ - Entnahme für Annuität KU 92 T€ Die bereits für Januar und Februar erhobenen Eltern- - Zinszahlung BEG (1.095 T€ - 3%) 33 T€ gebühren (Kindergarten, Krippengeld und Mittagsbe- - -dto.- (550 T€ - 2,5%) 14 T€ treuung) werden Anfang März rückerstattet. Eltern = Liquiditätsüberschuss 183 T€ deren Kinder die Notbetreuung in den Monaten Januar und Februar nicht bzw. nur an max. 5 Tagen pro Monat Die wichtigsten Zahlen in Anspruch genommen haben, erhalten eine Rücker- aus der GuV zur vorl. Bilanz 2020: Vorjahr stattung in voller Höhe. Eltern, deren Kinder mehr als 5 Tage pro Monat in der Notbetreuung waren, erhalten Abschreibung auf Sachanlagen 844 T€ 844 T€ eine Rückerstattung in vom Nutzungsgrad abhängiger Vollwartungsvertrag Nordex 207 T€ 186 T€ anteiliger Höhe. Zinsaufwand Für Kinder, die den ganzen Monat April notbetreut Bankverbindlichkeiten 186 T€ 196 T€ wurden, erfolgt keine Rückerstattung an die Eltern. 14
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