GESCHÄFTSBERICHT 2020 - stwno
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Inhaltsverzeichnis VORWORT UND DANK ___________________________________________________________ 1 ORGANIGRAMM ________________________________________________________________ 3 HOCHSCHULGASTRONOMIE _______________________________________________________ 5 AMT FÜR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG ______________________________________________ 13 STUDENTISCHES WOHNEN _______________________________________________________ 19 KULTURFÖRDERUNG ____________________________________________________________ 25 SOZIALBERATUNG ______________________________________________________________ 31 HAUPTVERWALTUNG ___________________________________________________________ 39 PERSONALWESEN ______________________________________________________________ 42 ZENTRALEINKAUF ______________________________________________________________ 44 QUALITÄTSMANAGEMENT _______________________________________________________ 46 PROJEKTMANAGEMENT UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ________________________________ 49 INTERNATIONALE PARTNERSCHAFTEN _____________________________________________ 52 BAUWESEN/TECHNIK ___________________________________________________________ 53 DATENSCHUTZ _________________________________________________________________ 55 INTERNE REVISION _____________________________________________________________ 56 GLEICHSTELLUNG _______________________________________________________________ 57 GREMIEN DES STUDENTENWERKS _________________________________________________ 58 IMPRESSUM ___________________________________________________________________ 60
VORWORT UND DANK Der Geschäftsbericht für das Jahr 2020 gibt gemäß § 13 Abs. 1 Studentenwerksverordnung Rechenschaft über die Arbeit des Studentenwerks und ist Bestandteil der Jahresrechnung. Im Geschäftsjahr 2020 erlebte das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz die bislang größte Herausforde- rung in der 53-jährigen Geschichte seit seiner Gründung. Ab Anfang April musste der Betrieb in der Hochschulgastronomie auf behördliche Anordnung eingestellt wer- den. Rund 200 Beschäftigte befanden sich für fast sechs Wochen in Kurzarbeit mit Arbeitszeit Null. Danach wurde die Öffnung wieder erlaubt jedoch nur im To-Go-Betrieb. In kürzester Zeit wurden für alle Verpfle- gungsbetriebe Hygienekonzepte erstellt, ein Einweggeschirr für die Ausgabe ausgewählt und die IT-Systeme auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt. Um möglichst nachhaltig zu bleiben, entschied sich das Stu- dentenwerk plastikfreie Verpackungen einzusetzen, die laut Herstellerangaben kompostierbar sein sollten. Leider stellte sich jedoch heraus, dass es wegen der rechtlichen Vorgaben nicht möglich war, diese Verpa- ckungen zu kompostieren. Deshalb suchten wir eine Möglichkeit, Mehrwegverpackungen einzusetzen. Der Zuschlag ging nach einem Vergabeverfahren an die Firma Relevo aus München, die ein pfandfreies Leihge- schirr aus ORNAMIN anbietet. Zum Ausleihen müssen sich alle Gäste eine App auf ihr Handy laden und einen QR-Code scannen. Im August und September war vorübergehend wieder ein Präsenzbetrieb erlaubt und die Gasträume wurden so eingerichtet, dass der Mindestabstand überall eingehalten werden konnte. Zur Reservierung der Sitzplätze wurde ein eigenes Online-Tool auf der Website des Studentenwerks programmiert. Trotz all dieser Bemü- hungen, die Verpflegungsleistungen weiter anbieten zu können, blieben viele Studierende faktisch ausge- schlossen von der Teilnahme am Mensaessen, da der Aufenthalt am Campus nur zu bestimmten Zwecken kurzzeitig erlaubt war. Deshalb wurde bereits im Juni der Mensa-Lieferdienst eingeführt. Über einen Webshop konnte bargeldlos bestellt werden. Die Lieferung führte das eigene Personal mit Dienstautos aus. In den verkehrsberuhigten Innenstädten wurden auch studentische Fahrradkuriere eingesetzt. Die Vermietung aller vorhandenen Wohnplätze war im März 2020 eigentlich abgeschlossen, als zahlreiche internationale Studierende wegen fehlender Visa nicht einreisen konnten. Damit trat in Regensburg zum ers- ten Mal ein Leerstand auf. Das Studentenwerk ermöglichte den International Offices bzw. Akademischen Auslandsämtern Wohneinheiten zurückzugeben, wenn eine Vermietung im Sommersemester 2020 nicht mehr möglich war. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat in dieser Ausnahme- situation die Erlaubnis erteilt, dass öffentlich geförderte Wohnplätze vorübergehend bis zum Beginn des Win- tersemesters 2020/2021 auch an Schüler, Auszubildende und medizinisches Personal vermietet werden konnten. Das Angebot wurde jedoch nur in sehr wenigen Fällen in Anspruch genommen. Damit die Studierenden in Wohngemeinschaften die Hygieneregeln stets einhalten konnten, erhielten sie von den Hausmeistern nach Anforderung kostenlose Masken. Die Reinigungsintensität in den Gemeinschafts- räumen und auf sensiblen Oberflächen wurde erhöht. Studierende, die in Quarantäne bleiben mussten, er- hielten ihre Einkäufe vom Hausmeister, wenn sonst niemand für Besorgungen zur Verfügung stand. Während der verschiedenen Phasen des Lockdowns hatten viele Studierende immer größere Schwierigkeiten ihr Studium zu finanzieren, denn die studentischen Jobs in der Gastronomie, bei Messen etc. waren wegge- fallen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bot in dieser Notlage ab Juni 2020 Überbrückungs- hilfen für Studierende an. Die Bearbeitung der Anträge übernahmen die Studenten- bzw. Studierenden- werke. Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks wurde eigens ein Team aus Mitarbeiter*innen verschiedener Fachabteilungen eingerichtet. Insgesamt konn- ten 2020 über 1.300.000 Euro an Überbrückungshilfen ausgezahlt werden. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, wurde in allen Verwaltungsbereichen der persönliche Parteien- verkehr eingestellt. Beratungen fanden virtuell, telefonisch, per E-Mail oder klassisch auf dem Postweg statt. Für alle Beschäftigten wurde ein Einzelarbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit von Home Office wurde rasch ausgebaut. Seite | 1
Mit zunehmender Dauer der Pandemie zeigte sich ein erhöhter Beratungsbedarf bei den Studierenden. Die Isolation durch die digitale Lehre machte vielen Studierenden zu schaffen, genauso wie die Finanzierungs- probleme. Deshalb suchte das Studentenwerk zum Jahresende eine Psychologin bzw. einen Psychologen zur Verstärkung des vorhandenen Beratungsteams. Ein Highlight des Jahres war die Eröffnung der Wohnanlage in der Franz-Mayer-Straße in Regensburg mit 204 neuen Wohneinheiten. Leider konnte die Wohnanlage, die nur 500 Meter vom Campus in Regensburg ent- fernt liegt, nicht pünktlich zum Start des Sommersemesters 2020 eingeweiht werden. Aber sie war so begehrt bei den Studierenden, dass sich am Einzugstag am 01.07.2020 lange Schlangen bildeten. Das Studentenwerk hat mit vielen Maßnahmen versucht, die Herausforderung der Pandemie bestmöglich zu bewältigen und die negativen Konsequenzen für die Studierenden abzumildern. Die Beschäftigten haben an den erforderlichen Anpassungsprozessen sehr flexibel und hoch motiviert mitgewirkt. Für dieses außerge- wöhnliche Engagement sei allen Beschäftigten besonders gedankt. Herzlichen Dank an die ehrenamtlichen Mitwirkenden in den Gremien des Studentenwerks, der Vertreter- versammlung und dem Verwaltungsrat, sowie den Fachabteilungen in den Ministerien für die Unterstützung und Begleitung des Studentenwerks. Das Studentenwerk konnte aus staatlichen Förderprogrammen erhebliche Zuschüsse für den laufenden Ge- schäftsbetrieb erhalten, die halfen die enormen Umsatzausfälle zu kompensieren. Gemeinsam mit den Ein- nahmen aus der Kurzarbeit konnte deshalb das ursprünglich geplante Jahresergebnis für 2020 erzielt werden. Für 2021 bestehen die Umsatzausfälle vorerst weiter fort bis zum Ende der Pandemie. Nach aktuellem Kennt- nisstand sind jedoch keine weiteren staatlichen Förderprogramme geplant. Die wirtschaftliche Situation des Studentenwerks wird sich unter diesen Umständen verschlechtern und das geplante Ergebnis wird nicht er- reicht werden können. Regensburg, 25.05.2021 Gerlinde Frammelsberger Geschäftsführerin Seite | 2
1. Situation an den Standorten Vorbemerkung: Das Jahr 2020 lässt sich in zwei Phasen einteilen: vor der Covid-19-Pandemie (bis 15.03.2020) und während der Covid-19-Pandemie (ab 16.03.2020 bis zum 31.12.2020). Das in 2020 endende Wintersemester 2019/2020 war bis zum 13.03.2020 unter bisher bekannten Rahmen- bedingungen abgelaufen. Am 16.03.2020 wurde ein bundesweiter Katastrophenfall ausgerufen. Aufgrund dessen musste das Studentenwerk alle gastronomischen Einrichtungen bis zum 03.05.2020 schließen; der Präsenzbetrieb an den Hochschulen wurde eingestellt. Es wurden während dieser Schließzeit lediglich über Verkaufsautomaten Waren an Kunden abgegeben. Die Hochschulen setzten im Wesentlichen auf digitale Lehre. Dadurch brach die auf dem Campus anwesende Kundenzahl stark ein. Ab dem 04.05.2020 konnten die Mensen und Cafeterien wieder öffnen. Sie waren aber aufgrund von wech- selnden Infektionsschutzverordnungen und Hygienebestimmungen in den Einrichtungen und teilweise ver- hängten Betretungsverboten an den Hochschulen nur noch zu einem Bruchteil ausgelastet. Standortübergreifende Projekte: • Bondruck an elektronischen Kassen: Im Rahmen des Kassengesetzes wurde zum 01.01.2020 eine Be- legausgabeverpflichtung (= Bonpflicht) für alle elektronischen Kassensysteme eingeführt. • Erstellung/Aktualisierung von standortspezifischen Hygienekonzepten entsprechend der jeweils aktuell geltenden Infektionsschutzverordnungen. • Einführung des Zweischichtbetriebes in der Hochschulgastronomie, um die Beschäftigten vor einer Infek- tion zu schützen. • Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Desinfektionsmittel vor Ort sowie Umbauten (Einhausungen von Kas- sen/Spuckschutz bei Ausgaben), um die Sicherheit der Kunden und Beschäftigten zu verbessern. • Abschaffung von Bargeldzahlungen und Einführung von NFC-Terminals/Kreditkartenzahlung, um den di- rekten Kontakt zwischen Beschäftigten und Kunden zu minimieren. • Mensa-Lieferdienst/Webshop mit PayPal-Zahlungen: als weiterer Service und zur Versorgung der Studie- renden wurde ab Ende Mai 2020 ein Webshop etabliert, über den regenerierbares Essen in der Mensa bestellt und von dort geliefert werden kann. • Einführung von Home Office-Arbeitsplätzen in der Verwaltung. • Einführung von Mensa–to-go nach den Vorgaben der Infektionsschutzverordnungen. • Im Zuge der Versorgung der Kunden durch mitnahmefähige Speisen wurden anfänglich Einweg-Verpa- ckungen aus Bagasse eingesetzt. Diese Verpackungen können nur thermisch verwertet werden. Um den Verpackungsmüll zu reduzieren, wurden die Einmalverpackungen durch ein Mehrwegsystem der Firma Relevo ersetzt. • Die Mehrweg-Pfandtasse wurde flächendeckend an allen Standorten eingeführt und ersetzt das Einweg- geschirr für Heißgetränke. • Der Verkauf von selbst produzierten Waren wurde ausgebaut, z.B. mit der Einführung von frischen Ku- chen und Brezen. Die ausgelagerte Produktion von belegten Brötchen für die Cafeterien wurde ins Haus zurückgeholt. 1.1 Regensburg Aktuelle Versorgungssituation Entwicklung der Essenszahlen in der Mensa an der Universität Regensburg Jahr Studierende Bedienstete Gäste Außer-Haus Gesamt 2020 247.623 60.255 4.723 4.035 316.636 2019 684.875 149.581 21.811 7.670 863.937 2018 692.812 156.964 13.040 8.651 871.467 Seite | 6
An der Universität Regensburg wurde ganzjährig die Tiefgarage saniert. Der Zugang zur Mensa und zur Cafe- teria Milchbar im Mensagebäude war für die Kunden stark beeinträchtigt. Entscheidender Faktor waren aber die fehlenden Kunden aufgrund der Covid-19-Pandemie. Aufgrund von Home Office bei den Bediensteten und studentischen Mitarbeitenden, die geringe Anzahl von Präsenzveranstaltungen und die zeitweiligen Schließungen der Bibliotheken war über das ganze Jahr eine geringe Kundenfrequenz zu beobachten. Entwicklung der Essenszahlen in der Mensa an der OTH Regensburg Jahr Studierende Bedienstete Gäste Außer-Haus Gesamt 2020 118.489 23.676 3.350 - 145.515 2019 504.309 76.183 14.611 - 595.103 2018 465.592 78.199 8.376 - 552.167 Durch die Einschränkung der Kundenpräsenz durch Betretungsverbote an der OTH Regensburg, den Über- gang zur digitalen Lehre und die Umstellung von Arbeitsplätzen auf das Home Office ist vor allem in den Cafeterien eine deutlich eingeschränkte Kundenfrequenz seit Pandemiebeginn zu verzeichnen. Entwicklung der Kundenzahlen in den Cafeterien an der OTH Regensburg Cafeterien 2018 2019 2020 Seybothstraße 302.695 320.624 76.717 Maschinenbau 190.314 57.979 30.148 Verkaufswagen - 79.502 - Prüfening 67.251 71.477 12.393 Projekte: • Studentischer Rezeptwettbewerb mit Fokus auf „vegane Küche“. • Teilnahme an der Nachhaltigkeitswoche an der Universität und der OTH Regensburg vom 16. bis 20.11.2020. • Unterstützung der Universität Regensburg bei der Zertifizierung als Fairtrade-Universität. • Unterstützung der OTH Regensburg bei der Zertifizierung als Fairtrade-Hochschule. 1.2 Passau Aktuelle Versorgungssituation Entwicklung der Essenszahlen in der Mensa an der Universität Passau Jahr Studierende Bedienstete Gäste Außer-Haus Gesamt 2020 111.845 22.590 840 1.439 136.714 2019 408.949 65.838 2.621 2.706 480.114 2018 411.806 64.421 1.986 2.129 480.342 1.3 Landshut Aktuelle Versorgungssituation Entwicklung der Essenszahlen in der Mensa an der Hochschule Landshut Jahr Studierende Bedienstete Gäste Außer-Haus Gesamt 2020 18.363 11.212 492 - 30.067 2019 84.300 25.797 2.265 - 112.362 2018 80.622 24.468 1.938 3.108 110.136 2020 fand das Richtfest zum Neubau der Mensa an der Hochschule Landshut statt. Seite | 7
1.4 Deggendorf Aktuelle Versorgungssituation Ein Konzept zur Versorgung des Interims-Standortes ITC 1 in der Land-Au wurde 2020 erarbeitet, aber wegen der Campusschließung bedingt durch die Covid-19-Pandemie noch nicht umgesetzt. Entwicklung der Essenszahlen in der Mensa an der TH Deggendorf Jahr Studierende Bedienstete Gäste Außer-Haus Gesamt 2020 15.250 10.013 746 - 26.008 2019 73.242 20.911 2.802 - 96.955 2018 72.827 18.540 2.832 - 94.199 1.5 European Campus Rottal-Inn in Pfarrkirchen (Hochschulstandort der TH Deggendorf) Aktuelle Versorgungssituation Entwicklung der Essenszahlen in der Mensa am European Campus Rottal-Inn in Pfarrkirchen Jahr Studierende Bedienstete Gäste Außer-Haus Gesamt 2020 694 373 2 - 1.069 2019 4.374 1.606 77 - 6.057 2018 4.623 1.215 99 - 5.937 1.6 Straubing Aktuelle Versorgungssituation Entwicklung der Essenszahlen in der Mensa am TUM Campus Straubing Jahr Studierende Bedienstete Gäste Außer-Haus Gesamt 2020 3.760 3.150 26 - 6.937 2019 15.003 13.092 354 - 28.449 2018 11.401 10.134 557 - 22.092 2. Zahlen, Daten, Fakten Entwicklung der Studierenden- und Essenszahlen 2.500.000 2.000.000 1.500.000 Essen 1.000.000 500.000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Außer Haus 13.342 15.495 13.888 10.376 5.474 Gäste 30.494 28.266 28.828 44.540 10.178 Bedienstete 342.834 349.635 353.941 353.008 131.269 Studenten 1.696.044 1.696.082 1.739.683 1.775.052 516.025 Entwicklung der Studierenden- und Essenszahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Studierende jeweils zum WiSe 55.745 57.498 57.455 57.209 57.083 Essen gesamt 2.082.714 2.089.478 2.136.340 2.182.976 662.946 Seite | 8
Der Rückgang der Essenszahlen betrug 47,2 % bei außer Haus, 77,1 % bei Gästen, 62,9 % bei Bediensteten und 70,9 % bei Studierenden. Mensen gesamt 10.000.000 € Fehlbetrag Fehlbetrag Fehlbetrag Fehlbetrag Fehlbetrag 1.254.725 € 1.277.269 € 1.329.749 € 1.104.170 € 2.405.852 € 8.000.000 € 6.000.000 € 4.000.000 € 2.000.000 € 0€ 2016 2017 2018 2019 2020 Jahr Aufwand Ertrag Mensazuschuss Entwicklung in den Mensen Bis zur Ausrufung des Katastrophenfalles Mitte März wurden 432.332, ab Mai 2020 230.617 (gesamt 662.949) Essen verkauft. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist aufgrund der besonderen Umstände des Jahres nicht ziel- führend. Trotz allem hat das Studentenwerk weiterhin versucht, das Angebot weiterzuentwickeln. Es gab einen veganen Rezeptwettbewerb, aus dem die Siegergerichte in den Speiseplan der Mensen aufgenommen wurden. Es wird täglich mindestens ein veganes/vegetarisches Gericht in den Mensen angeboten. Entwicklung in den Cafeterien Anders als in den Mensen, für die das Studentenwerk Zuschüsse zur Kostendeckung des Studierendenessens erhält, müssen die Cafeterien nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst ein insgesamt ausgeglichenes Ergebnis erzielen. Da kleinere Standorte in der Regel nicht kostende- ckend betrieben werden können, gleichen die umsatzstarken großen Cafeterien das Defizit aus. Erzielen alle Cafeterien einen Überschuss, wird dieser zur Deckung des Mensadefizits eingesetzt. Die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 hat eine Kostendeckung jedoch verhindert. 3. Produktpolitik Das Studentenwerk setzte 2020 weiterhin auf Nachhaltigkeit, Ökologie und Qualität: Mensen: • Auch im Jahr 2020 erhielten alle Mensen das Zertifikat nach EU-Bio-Verordnung. • Das Studentenwerk bevorzugt regionale Erzeuger*innen und Lieferant*innen, sofern das Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen und die Vergabeverordnung für öffentliche Auftraggeber dies zulassen. • Seit dem Wintersemsester 2017/2018 arbeitet das Studentenwerk mit dem Erzeugerverband Bioland zu- sammen und bezieht von einem regionalen Metzger Bioland-Rindfleisch. 2020 wurde die Zusammenar- beit auf den Bezug von Schweinefleisch erweitert. • Auch die Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Juradistl wurde ausgebaut. Während der Vorlesungszeit steht mindestens einmal pro Woche ein Juradistl-Gericht auf dem Speiseplan. Das sind Rezepturen aus Lammfleisch von Tieren, die in Wanderschafhaltung die sehr wertvollen Trockenmager- rasen der Region um Regensburg strauchfrei halten. Neu ins Sortiment aufgenommen wurden auch Re- zepturen aus Rindfleisch vom Oberpfälzer Höhenrind, einer alten Haustierrasse, die ebenfalls auf den Trockenmagerrasen weidet. Seite | 9
• Um den CO²-Abdruck weiter zu verbessern, wurden verstärkt vegane und vegetarische Speisen angebo- ten. • Seit 2019 werden ausschließlich Bio-Eier verwendet. Cafeterien: • Seit 2008 werden ausschließlich fair gehandelte Heißgetränke im Studentenwerk angeboten. • In allen Cafeterien werden neben Kuhmilch auch Sojamilch und Hafermilch angeboten. So haben die Kund*innen die Wahl mit z.B. Hafermilch eine bessere CO2-Bilanz ihres Konsums zu erzielen. • Damit keine Lebensmittel in der Tonne landen, wurde in den Cafeterien die „Happy Half Hour“ in eine „Happy Hour“ ausgeweitet. In der letzten Stunde gibt es einen Preisnachlass auf alle Frischeprodukte. • Das Studentenwerk unterstützte die OTH Regensburg in dem Vorhaben, Fairtrade-Hochschule zu wer- den, indem das Sortiment in den Verkaufsautomaten mit fair gehandelten Produkten erweitert wurde. In den Cafeterien gab es diese „fairen“ Produkte bereits. 4. Qualitätsmanagement Im April 2021 fand das Rezertifizierungsaudit nach DIN ISO 9001:2015 statt. Systematisch verbessert werden soll zukünftig die Einarbeitung von neuen Bediensteten in der Hochschulgastronomie. 5. Risiko Die im Jahr 2020 begonnene Covid-19-Pandemie dauert auch 2021 weiter an. Erst nach Aufhebung der Kon- taktbeschränkungen und der Rückkehr zum bisher bekannten Lehrbetrieb an den Hochschulen kann mit ei- nem normalisierten Betrieb gerechnet werden. Das Sommersemester 2021 wird wie das vorherige Winter- semester als hybrides Semester stattfinden. Frühestens zum Wintersemester 2021/2022 kann auf eine Nor- malisierung der Umstände und des Betriebes gehofft werden. 6. Ausblick Durch die geplante Erweiterung der Mensa an der TH Deggendorf sowie den Neubau der Mensa an der Hoch- schule Landshut werden die Produktionsbedingungen sowie die Ausgabe und die Aufenthaltsqualität für die Gäste zukünftig erheblich verbessert. Die Eröffnung der neuen Cafeteria im Hörsaalgebäude Architektur an der OTH Regenburg wird eine Entlas- tung für die vorhandenen Cafeterien bringen. Nach dem enormen Wachstum der Studierendenzahlen an der OTH Regensburg war es unerlässlich, den Kunden einen weiteren Verkaufsstandort zu bieten. Die Studierenden sollen noch kontinuierlicher an der Speiseplanung und der Produktauswahl beteiligt wer- den. Aufgrund des anhaltenden Onlinestudiums ist eine Belieferung von Essen aus der Mensa weiterhin geplant, um den Studierenden qualitativ hochwertiges Essen zu erschwinglichen Preisen anbieten zu können. Florian Meyerhofer Wirtschaftsleiter Hochschulgastronomie Seite | 10
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AMT FÜR AUSBILDUNGSFÖRDERUNG Seite | 13
1. Aufgaben Die Mitarbeiter*innen des Amtes für Ausbildungsförderung beraten Studierende, Eltern und Interessierte zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Sie nehmen Anträge an, bearbeiten diese und erstellen die Leistungsbescheide. BAföG ist eine der bekanntesten Möglichkeiten, ein Studium zu finanzieren. Es ist eine günstige Form, ein Studium zu finanzieren, denn es wird in der Regel zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Damit hilft das Studentenwerk jedem jungen Menschen – unabhängig der sozialen und wirtschaftlichen Situation – eine den Leistungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung zu durchlaufen. 2. Gesetzeslage Am 15.07.2019 wurde das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsge- setzes (26. BAföGÄndG) vom 8. Juli 2019 veröffentlicht und damit verkündet. Es trat stufenweise in Kraft. Die ersten Änderungen galten bereits am Tag nach Verkündung und führten zu ersten Leistungsanpassungen zum Wintersemester 2019/2020. Zum Wintersemester 2020/2021 traten nun die letzten Änderungen in Kraft. Die Gesetzesänderung begleitete das Amt für Ausbildungsförderung für lange Zeit. Wichtige Änderungen waren: • Die Anhebungen der Bedarfssätze: Die Bedarfssätze wurden jeweils zu Beginn des Wintersemesters 2019/2020 um 5 % und zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 um 2 % angehoben. Der Wohnzu- schlag für bei den Eltern wohnende Studierende wurde auf 325 Euro erhöht. • Die Anhebung der Einkommensfreibeträge: Die Einkommensfreibeträge wurden im Jahr 2019 um zu- nächst 7 %, im Jahr 2020 um 3 % sowie im Jahr 2021 um 6 % erhöht. • Die Erhöhung des Vermögensfreibetrages: Der Vermögensfreibetrag für eigenes Vermögen wurde mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von 7.500 Euro auf 8.200 Euro angehoben. Die Vermögens- freibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartner*in- nen und Kindern wurden zugleich von jeweils 2.100 Euro auf 2.300 Euro angehoben. • Die Berücksichtigung von Erziehungszeiten von Kindern bis 14 Jahren: Erziehungszeiten von Kindern bis 14 Jahren werden bei der Prüfung der Altersgrenzen, aber auch im Hinblick auf hierdurch entstehende Studienverzögerungen zukünftig berücksichtig. Auch der Kinderbetreuungszuschlag wurde erhöht und wird nun für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gewährt. • Pflege von nahen Familienangehörigen: Ebenso wird die Pflege von nahen Familienangehörigen zukünf- tig bei hierdurch entstehenden Studienverzögerungen berücksichtigt. • Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge: Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge wurden entsprechend der infolge der angehobenen BAföG-Sätze ebenfalls steigenden Pflichtbeiträgen zur Kran- kenversicherung der Studierenden angehoben. Sie berücksichtigen dabei nun auch die durchschnittli- chen Zusatzbelastungen durch den seit 2015 möglichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Zudem sind höhere Zuschläge vorgesehen insbesondere für Auszubildende, die in der Regel ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr in der Krankenversicherung der Studierenden versicherungspflichtig sind und als freiwillig Versicherte höhere Beiträge zahlen müssen. • Abschaffung des BAföG-Bankdarlehens: Das BAföG-Bankdarlehen wurde abgeschafft und durch ein staatliches zinsloses Volldarlehen ersetzt. Ziel der Bundesregierung war es, mit den Änderungen beim BAföG eine Trendwende zu erreichen. Dieses Ziel konnte die Bundesregierung jedoch nicht erreichen: Die Anzahl der Anträge im Amt für Ausbildungsför- derung ist im Kalenderjahr 2020 im Vergleich zu 2019 nicht gestiegen. Das Studentenwerk freute sich aber, trotzdem mehr Studierende fördern zu können. Ob dies auf die angehobenen Bedarfssätze und Freibeträge zurückzuführen ist oder auf die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 kann das Studentenwerk nicht beurteilen. Im Jahr 2020 wurde das Amt für Ausbildungsförderung noch einmal auf die Probe gestellt: § 53 BAföG wurde geändert, um darüber Einkommen von Auszubildenden freistellen zu können, welches in systemrelevanten Berufen zur Bekämpfung der Pandemie erzielt wurde. Da dies offensichtlich die rechtlich falsche Stelle war, Seite | 14
wurde der Paragraf wieder auf die zuvor geltende Version geändert. Dann wurde korrekterweise § 21 BAföG geändert, um das verfolgte Ziel tatsächlich erreichen zu können. Diese Änderung trat jedoch rückwirkend in Kraft. Die Studierenden blieben damit einige Zeit im Ungewissen, ob sich ihr Einsatz zur Bekämpfung der Pandemie auch finanziell gelohnt hatte. Ein Semester mehr wegen Corona (= Verlängerung der Regelstudienzeit) oder doch eher ein Semester nicht mitzählen (= Ausbleiben der Zählung von Fristen oder Fachsemesterzählungen) – ein großer Unterschied für das Amt für Ausbildungsförderung: Es hat fast ein ganzes Jahr gedauert, die Änderungen des Bayerischen Hochschulgesetzes in den BAföG-Alltag zu übersetzen. Solche Prozesse sind ärgerlich für die Beschäftigten genauso wie für die Studierenden. Das Amt für Ausbildungsförderung hofft, dass es bei seinen Entscheidun- gen immer zugunsten der Studierenden entschieden hat. 3. Zahlen, Daten, Fakten 3.1 Gefördertenquote Die Gefördertenquote beschreibt den prozentualen Anteil der eingeschriebenen Studierenden, die BAföG- Förderung erhalten. Sie ist der Quotient aus der Zahl der geförderten Studierenden (Stand: März 2020) und der Gesamtzahl der Studierenden (Stand: Januar 2020). Bildungseinrichtung Gefördertenquote Gefördertenquote WiSe 2019/2020 in % WiSe 2020/2021 in % Universität Regensburg 11,7 12,0 Universität Passau 12,4 13,1 OTH Regensburg 11,9 11,9 TH Deggendorf 11,0 10,8 Hochschule Landshut 13,6 13,3 HfKM Regensburg 10,9 9,8 TUM Campus Straubing 3,1 6,6 Gesamt 11,9 12,1 2020 stieg die Gefördertenquote im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks. Zwar stieg sie nur um 0,2 %, in absoluten Zahlen übersetzt, konnte das Studentenwerk aber 180 Studierende mehr fördern. 3.2 Zahl der BAföG-Empfänger*innen 2020 wurden 6.984 Studierende durch BAföG-Leistungen unterstützt. 3.3 Antragszahlen Trotz der BAföG-Reform konnte die Antragszahl nicht gesteigert werden. Dafür war der Rückgang abgemil- dert. Die Gesamtzahl der eingereichten Anträge lag bei 9.260 und damit 27 niedriger als im Vorjahr. Bildungseinrichtung Antragszahlen im Antragszahlen im Vergleichszeitraum 4/19 - 3/20 Vergleichszeitraum 4/20 - 3/21 Universität Regensburg 3.204 3.246 Universität Passau 1.987 2.183 OTH Regensburg 2.067 1.845 TH Deggendorf 1.024 1.049 Hochschule Landshut 967 867 HfKM Regensburg 18 19 TUM Campus Straubing 20 51 Gesamt 9.287 9.260 3.4 Frauenanteil Der Frauenanteil unter den geförderten Studierenden fiel im Wintersemester 2020/2021 im Vergleich zum Wintersemester 2019/2020 etwas höher aus. Er lag bei 55,81 %, im Vergleich zu 54,92 % im Vorjahr. Seite | 15
3.5 Monatliche Förderungsbeträge Die geförderten Studierenden erhielten im Wintersemester 2019/2020 durchschnittlich 536,- € pro Monat an Ausbildungsförderung. Im Wintersemester 2020/2021 waren es durchschnittlich 537,- € monatlich. Bildungseinrichtung Monatliche durchschnittliche Monatliche durchschnittliche Förderhöhe in € im WiSe 2019/2020 Förderhöhe in € im WiSe 2020/2021 Universität Regensburg 530 537 Universität Passau 539 526 OTH Regensburg 556 560 TH Deggendorf 496 516 Hochschule Landshut 557 556 HfKM Regensburg 594 508 TUM Campus Straubing 273 476 Gesamt 536 537 4. Personal Die Personalsituation im Amt für Ausbildungsförderung war stark geprägt von der Pandemie. Glücklicher- weise konnten sich die Mitarbeiter*innen des Amtes für Ausbildungsförderung noch am 09.03.2020, und damit kurz vor den vielen Hygieneauflagen, in Regensburg treffen, um sich in einem würdigen Rahmen von drei langverdienten Mitarbeiterinnen zu verabschieden, die in den wohlverdienten Ruhestand gingen. Und trotz Corona konnten wir im April zwei neue Mitarbeiterinnen in der Runde begrüßen. Die Nachbeset- zung stand aufgrund der Kurzarbeit zunächst auf der Kippe. Aber ohne den Nachwuchs, der gut eingearbeitet werden muss, würde das Amt für Ausbildungsförderung die Anträge auf BAföG nicht bearbeiten können. Zwei Mitarbeiterinnen waren zudem in Elternzeit und bei den Gruppenleitern erkrankte ein Mitarbeiter schwer und viel ebenfalls aus. Auch hier freuen wir uns, eine Krankheitsvertretung gefunden zu haben. Persönliche Sprechzeiten wurden seit Mitte März 2020 auch im Amt für Ausbildungsförderung eingestellt zur Sicherheit der Mitarbeiter*innen. Alle Beratungen mussten telefonisch oder schriftlich erfolgen. Regensburg Das Beratungsbüro in Regensburg ist für alle Studierenden telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Es ist durch fünf Mitarbeiterinnen in Voll- und Teilzeit besetzt. Daneben bearbeiten 13 Sachbearbeiter*innen die BAföG-Anträge der Studierenden in Regensburg und Straubing. Neu im Jahr 2020 war, dass alle Regensburger Mitarbeiter*innen für die Studierenden an der Universität Regensburg, der Hochschule für katholische Kirchenmusik, dem TUM Campus Straubing und der OTH Re- gensburg tätig waren. Schwierigkeiten bei der Bearbeitung bestimmter Fallgruppen können so gleichmäßiger auf viele Köpfe verteilt werden. Die Studierenden konnten sich in den Sprechzeiten und dazu nach persönlicher Terminvereinbarung wie auch innerhalb der regulären Arbeitszeit telefonisch beraten lassen bzw. ihre Anfragen per E-Mail stellen. Passau Für die Studierenden in Passau waren vier Sachbearbeiter*innen in Voll- und Teilzeit tätig, deren Sprechzei- ten aufgrund der Pandemie jedoch nur telefonisch genutzt werden konnten. Wie auch in Regensburg konn- ten sich die Studierenden zusätzlich telefonisch beraten lassen bzw. ihre Anfragen per E-Mail stellen. Landshut und Deggendorf Für die Studierenden der Hochschule Landshut waren zwei und für die TH Deggendorf drei Mitarbeiter*innen in Voll- und Teilzeit beschäftigt. An der Dienststelle in Deggendorf vor Ort arbeitete eine Mitarbeiterin mit telefonischen Sprechzeiten. An der Dienststelle in Landshut war ebenfalls eine Mitarbeiterin tätig. Für beide Hochschulen arbeiteten jeweils noch Mitarbeiterinnen in Regensburg, die den Studierenden für eine Bera- tung per Telefon oder E-Mail innerhalb der regulären Arbeitszeit zur Verfügung standen. Außerdem unterstützten vier Gruppenleiter*innen in Voll- und Teilzeit und eine Sekretärin das Team der Ausbildungsförderung. Seite | 16
5. Qualitätsmanagement Ein ständiges Ziel ist es, die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, ohne jedoch das Personal aufstocken zu können. Vielmehr ist der festgelegte Stellenschlüssel des Ministeriums einzuhalten. Auch der Umfang der Prüfung von Anträgen kann nicht reduziert werden, da die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Es gilt daher, die Beschäftigten zu schulen und Arbeitsabläufe zu verbessern. Gesetzesänderungen bedeuten zu- sätzlichen Schulungsaufwand sowie die Änderung von Arbeitsanweisungen und von Vorlagen und Formula- ren. Die Pandemie hat die Schulungen der Beschäftigten stark erschwert. Nur zwei Schulungstermine konn- ten durchgeführt werden. Der Rest der Schulungen erfolgte über Arbeitsanweisungen oder in Einzelgesprä- chen zu Aktenbesprechungsterminen. Hier wurde ein hoher zeitlicher Aufwand investiert. Trotz Pandemie wurde das Amt für Ausbildungsförderung 2020 gleich zwei Mal geprüft, einmal durch die BAföG-Revision des Ministeriums und einmal durch den Landesrechnungshof. Solche Prüfungen sind immer Zusatzbelastungen. Umso mehr freut es uns, dass bei beiden Prüfungen keine Beanstandung vorkam. Zeitgleich zu diesen Prüfungen wurde auch das Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen des externen Re- zertifizierungstermins erneut auditiert. Auch diese Prüfung verlief ohne Beanstandung. Aber auch im EDV-Bereich war es im Jahr 2020 nicht ruhig: So wurde die Software stetig weiterentwickelt und an einem verbesserten Layout des Bescheides weitergearbeitet. Im Jahr 2020 wurden auch die Formblätter zur Antragstellung überarbeitet, mit dem Ziel die Antragstellung für die Studierenden zu erleichtern. 6. Ausblick Das Jahr 2021 wird weiterhin von der Pandemie geprägt sein. Hier gilt es, gute Lösungen für die Studierenden und deren Förderung zu finden. Nachdem im Jahr 2020 neue Formblätter mit einem modernen Layout eingeführt wurden, gilt es nun, den Online-Antrag zu modernisieren. Das OZG (Online-Zugangsgesetz) muss dringend umgesetzt werden und das heißt auch, die Modernisierung des Online-Antrages. Hierzu hat der Bund eine Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landesvertreter*innen geschaffen, die an dem neuen Online-Antrag „BAföG-Digital“ arbeitet. Das Stu- dentenwerk hofft, diesen Online-Antrag im Jahr 2021 einführen zu können. Die weitere Digitalisierung der Antragstellung erfordert die Verbesserung der Datensicherheit. So hat sich das Studentenwerk 2021 das Ziel gesetzt, ein Spiegelrechenzentrum für die BAföG-Server-Landschaft einzu- richten. Doreen Steudte Leiterin des Amtes für Ausbildungsförderung Seite | 17
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STUDENTISCHES WOHNEN Seite | 19
1. Aufgaben Die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Studentisches Wohnen vermieten knapp 3.000 Wohnplätze in 20 Wohnanlagen in sechs Hochschulorten: elf Wohnanlagen in Regensburg, vier in Passau, drei in Landshut, zwei in Deggendorf sowie zwei angemietete Objekte mit insgesamt 15 Zimmern in Straubing. Vor allem bedürftigen Studierenden, Studierenden mit Behinderung, Studierenden mit Kind und internatio- nalen Studierenden bietet das Studentenwerk Zimmer zu sehr günstigen Preisen an. Der Fachbereich Stu- dentisches Wohnen arbeitet deshalb auch eng mit den International Offices bzw. Akademischen Auslands- ämtern der Universitäten und Hochschulen zusammen. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung von Universitäten und Hochschulen ist eine enge Kooperation von immer größerer Bedeutung. 2. Situation an den Standorten Die Covid-19-Pandemie hatte enorme Auswirkungen auf den Fachbereich Studentisches Wohnen. Schon im März 2020 erreichten das Studentenwerk viele Nachrichten von internationalen Studierenden, die nicht nach Deutschland einreisen konnten und ihre bestehenden Mietverträge auflösen wollten. Rechtlich wäre nur eine Kündigung zum Semesterende möglich gewesen. Die Geschäftsführung stimmte aber zur Abmilderung der negativen Folgen für viele internationale Studierende der Vorgehensweise zu, Aufhebungsverträge ohne Nachmieter*innen zu schließen. Mithin war das Studentenwerk von einem Leerstand in einem bislang unbe- kannten Maß konfrontiert. Auch die Verschiebung des Semesterbeginns von März auf April 2020 hatte Aus- wirkungen: Hier erreichten das Studentenwerk unzählige Anfragen von Mieter*innen, ob dadurch Mietzah- lungen für den Monat März nicht nötig seien. Um den Leerstand zu vermeiden, erhielt das Studentenwerk für eine Übergangszeit bis 31.10.2020 die Berechtigung, auch an Nicht-Studierende zu vermieten. Umso mehr freute sich das Studentenwerk über die hohen Bewerbungszahlen zum Wintersemester 2020/2021. Zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 entspannte sich daher die Vermietungssituation (= Leerstand) in den Wohnanlagen wieder etwas. Die Probleme jedoch wurden nicht weniger: Das Studentenwerk musste seine Mieter*innen auffordern, Masken in den öffentlichen Bereichen der Wohnanlagen zu tragen. Es musste die Nutzung der Gemeinschaftsräume unterbrechen. Es musste Desinfektionsmittel austeilen, die Reinigungs- leistungen erhöhen und sich um mit Covid-19 erkrankte Bewohner*innen in Quarantäne kümmern und alle anderen Bewohner*innen immer wieder informieren. Leider musste es auch immer wieder gegen „Corona- Partys“ und Verstöße gegen die Ruhezeiten vorgehen. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hatte ebenfalls unmittelbar Auswirkungen auf das Studentenwerk, da für Miet- und Pachtverträge ein vo- rübergehender Kündigungsausschluss bei Zahlungsverzug eingeführt wurde. Kündigungen, die ausschließlich auf Nichtzahlung der Miete beruhten, wurden befristet bis 30.06.2022 ausgeschlossen. Jedoch blieb die Miete weiterhin fällig, was von vielen Mieter*innen missverstanden wurde. Studierende, die ihre Miete nicht zahlen konnte, weil sie ggf. in eine pandemiebedingte finanzielle Notlage geraten waren, konnten bei Glaub- haftmachung dieser, ihre Mietzahlungen stunden und Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen. Dies wurde in nicht unbeachtlichem Umfang geltend gemacht. 2.1 Regensburg Aktuelle Wohnungssituation: In Regensburg betreibt das Studentenwerk elf Wohnanlagen mit knapp 1.700 öffentlich geförderten Zimmern. Fünf Wohnanlagen liegen im Altstadtkern. Diese zumeist denkmalgeschütz- ten Häuser sind bei den Studierenden sehr beliebt. Eine neue Wohnanlage in der Franz-Mayer-Straße mit 204 Zimmern wurde im Jahr 2020 in Betrieb genommen. Häufigste Wohnform: Einzelzimmer mit eigener Dusche. Besonderheit: 22 Wohnplätze für Studierende im Rollstuhl in unmittelbarer Campusnähe. Seite | 20
2.2 Passau Aktuelle Wohnungssituation: In Passau betreibt das Studentenwerk drei eigene und verwaltet eine zusätzli- che Wohnanlage mit insgesamt über 600 Zimmern. Auch hier ist die nahe zum Altstadtkern liegende Wohn- anlage sehr beliebt bei den Studierenden. Häufigste Wohnform: Einzelzimmer mit eigener Dusche. Besonderheit: zwei behindertenfreundliche Wohnplätze. 2.3 Deggendorf Aktuelle Wohnungssituation: In Deggendorf betreibt das Studentenwerk zwei miteinander verbundene Wohnanlagen: eine in der Frauenstraße mit 28 studentischen Zimmern, von denen 24 öffentlich gefördert sind. Die zweite Wohnanlage liegt in der Detterstraße mit 65 öffentlich geförderten Wohnplätzen. Häufigste Wohnform: Einzelvollapartments mit eigener Dusche und Küchenzeile. Besonderheit: vier behindertenfreundliche Wohnplätze. 2.4 Landshut Aktuelle Wohnungssituation: In Landshut betreibt das Studentenwerk drei Wohnanlagen mit 550 öffentlich geförderten Zimmern. Zwei Wohnanlagen überzeugen durch ihre moderne Bauweise und offene Gestaltung. Häufigste Wohnform: Einzelvollapartments mit eigener Dusche und Küchenzeile. Besonderheit: behindertenfreundliche Wohnplätze sowie barrierefreier Zugang mit Aufzug. 2.5 Straubing In Straubing hat das Studentenwerk seit dem Wintersemester 2018/2019 zwei private Wohnungen mit ins- gesamt 15 Zimmern für Studierende angemietet. Auch diese Zimmer werden immer nachgefragt. 2.6 Entwicklung des Angebots an öffentlich geförderten Wohnplätzen in den Hochschulstädten: Standort Studieren- Öffentlich geförderte Unterbrin- Durchschnitts- Privatzimmer- denzahl Zimmer am Hoch- gungsquote mietpreis in € angebote schulort / im STWNO in % im STWNO Regensburg 32.284 3.446 / 1.697 10,6 263,43 165 Passau 12.924 763 / 607 6,2 224,61 65 Landshut 4.540 562 / 547 11,8 275,05 18 Deggendorf 6.853 388 / 89 5,9 285,83 19 Pfarrkirchen 997 - - - 12 Straubing 579 - - - 20 Gesamt 58.177 5.159 / 2.940 9,0 245,37 299 Standort Anzahl der Anzahl der Bewer- Ausländerquote Ausländerquote in Bewerbungen bungen zum Vorjahr der Hochschule in % studentenwerkseige- nen Wohnanlagen in % Regensburg 2.520 2.669 7,2 35,4 Passau 921 932 13,4 30,7 Landshut 327 399 11,1 30,3 Deggendorf 254 297 21,8 48,8 Pfarrkirchen - - 88,1 - Straubing - - 27,5 - Gesamt 4.022 4.297 12,2 36,3 Seite | 21
3. Zahlen, Daten, Fakten Trotz eines verbesserten Angebotes auf dem privaten Wohnungsmarkt durch die starke Bautätigkeit privater Investoren ist die Nachfrage im Studentenwerk weiterhin sehr hoch. Zum Wintersemester ist diese am höchs- ten, da die meisten Hochschulen im Zuständigkeitsbereich den Studienbeginn nur zu diesem Zeitpunkt an- bieten. Im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks ist der Bestand der öffentlich geförderten Wohnplätze auf 5.159 (davon 2.940 vom Studentenwerk) leicht gestiegen. Die Unterbringungsquote, d.h. die Gesamtzahl der Studierenden, die in öffentlich geförderten Studentenzim- mern leben, ist auf 9,0 % gestiegen. Der Anteil der ausländischen Studierenden in den Wohnanlagen lag durchschnittlich bei 36,3 %. Die durchschnittliche Miethöhe, d.h. die Grundmiete inklusive Betriebskostenvorauszahlungen, lag 2020 bei 245,37 €. 4. EDV Seit 2013 bietet das Studentenwerk einen Online-Bewerbungsantrag an. Das Verfahren hat sich etabliert, so dass die Bewerbungen mittlerweile ausschließlich online eingehen. Dieser Antrag wird seit 2020 zusätzlich auf Englisch angeboten, auch um den Zugang von internationalen Studierenden zu studentenwerkseigenen Wohnplätzen zu erleichtern. Das Angebot für einen Wohnplatz (= Versand des Mietvertragsangebots) erfolgt ebenfalls digital per E-Mail. Ebenso wurde die allgemeine digitale Kommunikation durch ein Mieterportal erweitert. In diesem können die Studierenden den Großteil ihrer persönlichen Daten wie Kontaktdaten, Bankverbindungen etc. selbst ak- tualisieren. Ferner können sie Dokumente uploaden und mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Stu- dentisches Wohnen in einer gesicherten Umgebung kommunizieren. 5. Personal Für den Fachbereich Studentisches Wohnen arbeiten insgesamt zehn Mitarbeiter*innen überwiegend in Teil- zeit. In Regensburg verwalten fünf Mitarbeiter*innen die Wohnanlagen; in Passau zwei und in Landshut und Deggendorf ist jeweils eine Mitarbeiterin vor Ort beschäftigt. Studierende können persönlich in den Sprech- zeiten vorbeikommen oder telefonisch bzw. per E-Mail kommunizieren. Geleitet wird der Fachbereich durch die stellvertretende Geschäftsführerin direkt. 6. Qualitätsmanagement Im Jahr 2020 galt es die Arbeitsprozesse weiter zu digitalisieren und zu vereinfachen. Hierzu wurde der Miet- vertrag stark verschlankt, auch damit er leichter digital versendet werden kann. Er wird nun auch auf Englisch angeboten, damit sich internationale Studierende über die Inhalte vorab informieren können. Auf eine Ori- ginalunterschrift unter dem Mietvertrag kann das Studentenwerk jedoch nicht verzichten, da die Mietver- träge befristet abgeschlossen werden. Gleichzeitig wurde von einer Betriebskostenvorauszahlung auf eine Betriebskostenpauschale umgestellt. Al- len Mieter*innen mit alten Mietverträgen wurde eine Umstellung zur Betriebskostenpauschale angeboten, welche von vielen Mieter*innen angenommen wurde. Um allen internationalen Studierenden den Zugang zu studentenwerkseigenen Wohnplätzen zu ermöglichen, wurde auch der Vermietungsprozess als solcher geändert. Über den nun auch in Englisch angebotenen Wohnplatzantrag können sich alle internationalen Studierenden, die nicht über die International Offices bzw. Akademischen Auslandsämtern vermittelt werden, direkt beim Studentenwerk bewerben. Seite | 22
Das Verfahren über Kontingentzimmer für die International Offices bzw. Akademischen Auslandsämter wurde durch den Abschluss neuer Kontingentverträge auf eine verlässliche Basis gestellt. Weiterhin haben wir an der Website und den Informationen über die Wohnanlagen gearbeitet und aktuelle Bildergalerien eingebunden und zu einem Großteil auch 360°-Fotos, die virtuelle Rundgänge in den Wohn- anlagen ermöglichen. 7. Ausblick Trotz der vielen Veränderungen im Kalenderjahr 2020 hat der Fachbereich Studentisches Wohnen auch im darauffolgenden Kalenderjahr viele Herausforderungen und Aufgaben zu bewältigen. Eine bessere Unterstützung von internationalen Studierenden bei der Einreise nach Deutschland, beim Ein- zug in der Wohnanlage und beim Ankommen am neuen Studienort ist eine Aufgabe, der sich das Studenten- werk im neuen Jahr gemeinsam mit den zahlreichen Netzwerkpartnern stellen möchte. Natürlich stehen auch Sanierungs- und Neubauprojekte auf dem Plan der Stabsstelle Bauwesen/Technik: In Passau soll durch eine Generalsanierung einer Wohnanlage zusätzlicher Wohnraum im Bestand gewonnen werden. Hier gilt es, Haus für Haus zu entmieten und nach erfolgter Sanierung wieder zu vermieten. In Re- gensburg soll es in den Wohnanlage Vitusstraße und Friedrich-Ebert-Straße ebenfalls Sanierungsmaßnahmen geben, die natürlich immer mit Entmietung und Vermietung für den Fachbereich Studentisches Wohnen ver- bunden sind. Für die reibungslose und vollständige Vermietung einer neuen Wohnanlage in der Unteren Himmelreich- straße in Deggendorf ist der Fachbereich Studentisches Wohnen zuständig. Hier werden Vormietverträge abgeschlossen, um einen sofortigen Bezug zum Fertigstellungstermin zu gewährleisten. Die neue Wohnan- lage hat 61 Wohneinheiten in 61 Einzelapartments sowie drei Gemeinschaftsküchen und eine WC-Anlage. Und neben diesen Punkten möchte der Fachbereich am Zahn der Zeit bleiben im Hinblick auf sein digitales Angebot. Da leider die Fachanwendung (Software) nicht alle gewünschten Funktionen abbilden kann, wird es notwendig sein, neue Wege zu gehen. Hierzu wird ein Leistungsverzeichnis für eine neue Software der erste Schritt ins moderne digitale Zeitalter werden. Doreen Steudte Stellvertretende Geschäftsführerin Seite | 23
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KULTURFÖRDERUNG Seite | 25
1. Aufgaben Die Kulturförderung unterstützt und berät alle Studierenden, die sich kulturell engagieren wollen oder selbst Kultur schaffen. Sie stellt Räume für Proben und Aufführungen sowie umfangreiches Equipment zur Verfü- gung und fördert studentische Gruppen auch finanziell bei der Realisierung ihrer kulturellen Projekte. Ziel der Kulturförderung ist es, zum Kulturleben an den Universitäten und Hochschulen beizutragen und den Stu- dierenden die Möglichkeit zu geben, kreative Ideen zu realisieren. Diese können dabei wichtige Erfahrungen für das spätere Berufsleben, sogenannte „soft skills“, sammeln. 2. Situation an den Standorten Die Covid-19-Pandemie hatte massive Auswirkungen auf die Arbeit der Kulturförderung. Im März 2020 muss- ten aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzregelungen alle kulturellen Einrich- tungen an allen Standorten (Theater an der Uni, Kulturcafete, Proberäume etc.) geschlossen und sämtliche geplanten Veranstaltungen abgesagt werden. Die Mitarbeiter*innen waren unterschiedlich lange in Kurzar- beit und/oder in anderen Abteilungen (EDV, Sozialberatung, Öffentlichkeitsarbeit) eingesetzt. Da das bisherige Angebot der Kulturförderung nicht mehr durchgeführt werden konnte, wurden digitale An- gebote geschaffen, an denen sich die Studierenden standortübergreifend beteiligen konnten. 2.1 Proberäume an den Standorten Es wurden für alle Proberäume in Regensburg, Landshut, Deggendorf und Passau individuelle Hygienekon- zepte erarbeitet, um flexibel auf die jeweiligen Begebenheiten vor Ort sowie die herrschende Infektionslage an den Standorten zu reagieren. Im Juli konnten in Passau der KulturSalon und in Regensburg der Proberaum in der Dr.-Gessler-Straße unter Beachtung der maximalen Belegungszahl wieder geöffnet werden. Im Okto- ber konnten alle Proberäume mit einem strengen Hygienekonzept und unter Beachtung der maximalen Be- legungskapazität bis zum zweiten Lockdown im Dezember wieder öffnen. 2.2 Veranstaltungsräume an den Standorten Im März 2020 mussten alle von der Kulturförderung betriebenen Veranstaltungsräume schließen. Öffnungen des Theaters an der Uni sowie der Kulturcafete waren bis Ende 2020 nicht möglich. Es wurden Hygiene- und Sicherheitskonzepte erarbeitet, um eine mögliche Öffnung der Veranstaltungsstätten vorzubereiten. Die stei- genden Infektionszahlen zum Wintersemester 2020/2021 ließen eine Öffnung allerdings nicht zu. 2.2.1 Theater an der Uni Im Zeitraum Januar bis März wirkten in insgesamt fünf geförderten Aufführungen Ensembles mit Studieren- den der OTH und Universität Regensburg zusammen. Die studentischen Kulturgruppen inszenierten 14 The- ater-, Tanz-, und Musikaufführungen in deutscher und englischer Sprache. Aufgrund der angeordneten Schließung ab März konnten wir 2020 nur insgesamt 1.400 Zuschauer*innen im Theater begrüßen. Im Januar fand außerdem das Jubiläum des Lehrgebiets „Deutsch als Fremdsprache“ der Universität Regens- burg in Form einer Feierstunde mit 87 geladenen Gästen im Theater statt. Im Sommersemester 2020 realisierte die Gruppe Babylon eine Videoproduktion im Theater, um ihr aktuelles Stück in digitaler Form zu einem Abschluss zu bringen. Ende Oktober bzw. Anfang November wurde dann noch kurz vor dem erneuten Lockdown das aktuelle Stück der Gruppe Musical Minds für interne Zwecke aufgezeichnet. 2.2.2 Kulturcafete und ITZ Im Zeitraum Januar bis März fanden zehn Veranstaltungen in der Kulturcafete statt, die von insgesamt 1.150 Studierenden besucht wurden. Darunter die Theaterproduktion „Twist“ der Theatergruppe KultLaute mit fünf Aufführungen und 450 Besucher*innen sowie das traditionelle Semesterclosing im Februar 2020. Im ITZ fanden im Januar und Februar die Abschlussproduktionen von drei weiteren Theatergruppen statt. Die 15 Aufführungen erreichten knapp 1.000 Zuschauer*innen. Weitere Theateraufführungen konnten im Jahr 2020 an der Universität Passau nicht realisiert werden. Seite | 26
2.3 Medienräume an den Standorten 2.3.1 Medienstudio Regensburg Im Medienstudio erhalten studentische Medienschaffende fachliche Beratung und professionelles Equipment zu sozialverträglichen Mietpreisen für die Fertigstellung ihrer Film- und Tonprojekte. Trotz Covid- 19-Einschränkungen war es aufgrund von Hygienekonzepten möglich, 54 Studierenden die Räumlichkeiten, die Kameraausstattung und den Videoschnittplatz zugänglich zu machen. 2020 erhielten 140 Studierende eine Förderung im Medienstudio durch Verleih von technischem Equipment, Projektberatung und Tonaufnahmen. Trotz eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten war es dank Videokon- ferenzsoftware möglich, weiterhin regelmäßig über das Medienstudio Projektberatungen sowie die „Dreh- buchwerkstatt“ anzubieten. Sitzungen, Sprechzeiten und Beratungsgespräche fanden ausnahmslos online statt und stießen auf sehr große Beliebtheit. 2.3.2 Fotostudio Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der Tatsache, dass die betreuenden Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit waren, konnten 2020 keine Workshops sowie Einführungsveranstaltungen im Fotostudio durchgeführt wer- den. Von März bis Oktober war eine Nutzung nicht möglich. Insgesamt nutzten 17 Personen das Fotostudio. 2.4 Ausstellungen Im Februar fand in den Speisesälen der Mensa an der Universität Regensburg die Fotoausstellung des 32. Plakatwettbewerbs „Mein Studium, meine Familie – und ich“ des Deutschen Studentenwerks statt. Alle wei- teren geplanten Ausstellungen mussten coronabedingt abgesagt werden. Außerdem präsentierte das Studentenwerk die Bilder des Deutsch-Französischen Fotowettbewerbs „Enga- gement“ digital auf seiner Homepage. 3. Digitale Projekte Aufgrund der eingeschränkten analogen Möglichkeiten entwarf das Studentenwerk einige digitale Angebote, an denen sich Studierende aller betreuten Standorte beteiligen konnten: 3.1 Lockdown im Fokus „Lockdown im Fokus“ war ein interaktives Fotoprojekt, welches im Zeitraum April bis Mai zeitgleich an allen betreuten Standorten in Ostbayern in Regensburg, Passau, Landshut, Deggendorf, Pfarrkirchen und Straubing stattfand. Bei diesem Fotoprojekt standen die geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Fokus. Als Inspirationen für ihre Fotografien bekamen die Studierenden Hashtags aus der Coronakrise zugeschickt und mussten diese fotografisch umsetzen. Die Studierenden richteten das Objektiv auf Eigenheiten und Einzigartigkeiten aus ihrem neuen Alltag. Social Distancing war und ist das Motto dieser Tage. Das Straßenbild veränderte sich plötzlich, die Hochschulstädte veränderten sich. Das Studierendenleben veränderte sich. Gemeinsam mit den Studierenden wollten wir diese außergewöhnliche Zeit dokumentieren und ein Zeitzeugnis aus studentischer Sicht entstehen lassen. Das Projekt traf auf sehr große Resonanz: Es nahmen 24 Studierende unterschiedlicher Fachrichtungen teil und reichten über 50 Fotografien ein. Aus den besten Einreichungen wird 2021 ein Video produziert sowie eine Ausstellung kuratiert, die eine his- torische Rückschau auf die Covid-19-Pandemie ermöglichen soll. 3.2 United we create Die Idee von „United we create“ ist: Wir bringen die kreativen Talente der Studierenden zusammen und inspirieren uns gegenseitig zu neuen Ideen und künstlerischen Projekten. Denn trotz Einschränkungen und Kontaktbeschränkung sollten die Studierenden die Gelegenheit haben, sich künstlerisch zu betätigen. Wir schafften eine Online-Plattform, die alle betreuten Standorte miteinander vernetzte. Der Dreh- und Angel- punkt des Projekts war ein großes, ständig wachsendes kreatives Cluster. Eine große Online-Mind-Map, in der die Studierenden ihre Gedanken, Bilder, Gedichte, Songs, Kurzfilme oder Videos hochladen konnten. „United we create“ startete im Juli 2020 und versteht sich als fortlaufendes Projekt während der Covid-19- Pandemie. Die eingereichten Beiträge wurden in den Sozialen Medien und auf der Website veröffentlicht. Seite | 27
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