Glasfaser. Karlsruhe dreht auf - Vertragsunterlagen - Stadtwerke Karlsruhe

Die Seite wird erstellt Chantal Wiedemann
 
WEITER LESEN
Glasfaser.
Karlsruhe
dreht auf.

Vertragsunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen ..........................................................................................                           3

Preise ...................................................................................................................................    4

Senderliste TV ..................................................................................................................             7

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) .....................................................                                               10

Datenschutzhinweis ......................................................................................................                    22

Leistungsbeschreibung ................................................................................................                       32

Leistungsbeschreibung Hausanschluss ................................................................                                         43

Leistungsbeschreibung KA TV ..................................................................................                               44

Produktinformationsblatt ...........................................................................................                         47

Widerrufsbelehrung ......................................................................................................                    50

  www.ka-glasfaser.de                                                                                                                             Stand: Mai 2022

  2
Allgemeine
Informationen

Mit               Glasfaser bereit für die Zukunft.
Egal ob Homeoffice, Videokonferenzen oder Streaming, mit KA Glasfaser sind Sie bereit
für die digitale Zukunft. Mit KA Glasfaser drehen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit auf
Highspeed-Level, denn DSL, VSL oder Kabel basieren auf Kupferleitungen und stoßen
bei Übertragung und Bandbreite an ihre Grenzen. Profitieren Sie von attraktiven
Konditionen und entscheiden sich für KA Glasfaser von Ihren Stadtwerken Karlsruhe.

•   Gleich abschließen und 40 € Online-1 und 180 € Kundenbonus2 sichern
•   100 % Glasfaser bis in Ihre Wohnung
•   Schnell & stabil in Lichtgeschwindigkeit surfen
•   Wettbewerbsvorteile für Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer
•   Persönliche Ansprechpartner vor Ort

        Tarifoptionen                    Download/Upload                       Internetflat                Festnetzflat3                 Preis/Monat4

          Highspeed                       300 / 300 Mbit/s                                                                                 44,99 €

          Megaspeed                       600 / 600 Mbit/s                                                                                 64,99 €

          Gigaspeed                      1000 / 1000 Mbit/s                                                                                89,99 €

Wechseln Sie kinderleicht zu Ihrem Netz der Zukunft.
Wir kümmern uns um alles Weitere, wie die Absprachen mit Ihrem Vermieter, den
Anschluss Ihrer Immobilie oder die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter.
Wir garantieren Ihnen – Wir sind für Sie da.

Allgemeine Bedingungen:
Alle Informationen und Angaben sind nur für Bewohner und/oder Eigentümer von Liegenschaften in Karlsruhe und dies nur im Ausbaugebiet der Stadtwerke
Karlsruhe gültig. Unsere aktuellen Angebote entnehmen Sie bitte unserer Website unter ka-glasfaser.de bzw. Ihrer Vertragszusammenfassung.

1
 Der Onlinebonus wird nur bei Abschluss eines Glasfaser-Telekommunikationsvertrags auf der Website www.ka-glasfaser.de einmalig gewährt und im Online-
Bestellprozess direkt vom ausgewählten Tarif abgezogen. Voraussetzung für das Vertragsverhältnis ist die Zustimmung der Eigentümer der Liegenschaft.
2
  Der Kundenbonus i. H. v. bis zu 180 € wird bei Bau eines LWL-Anschlusses und wirksamen, nicht widerrufenem Abschluss eines Glasfaser-Telekommunikationsver-
trags mit den Stadtwerken Karlsruhe allen Kunden gewährt, die ein Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Karlsruhe in den Sparten Strom und/oder Gas haben. Die
Gutschrift des Kundenbonus erfolgt i. H. v. 5 € mtl. auf die Strom- oder Gasrechnung innerhalb von 3 Jahren.
3
    Die Festnetzflatrate enthält die Bereitstellung eines Telefonanschlusses mit 3 Rufnummern und umfasst Gespräche ins deutsche Festnetz.
4
 Die Preise gelten zzgl. einer einmaligen Einrichtungskosten von 69,99 € für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, danach sind die Leistungen monatlich
kündbar.

www.ka-glasfaser.de                                                                                                                              Stand: Mai 2022

                                                                                                                                                                  3
Preise

    1. Tarifoptionen1                                           Preis/Monat        6. Sonstige Dienstleistungen              Einmalige Kosten
    KA Highspeed                                                        44,99 €    Abgehende Portierung                                  2,50 €
    Übertragungsraten: 300 Mbit/s                                  zzgl. 69,99 €   Nachträgliche Zuweisung einer                        49,99 €
    Up- und Downloadgeschwindigkeit                                   einmalige    neuen Rufnummer8
    Festnetzflatrate inklusive2                            Einrichtungskosten3
                                                                                   Rücklastschrift bei unzureichender              mind. 5,00 €
    KA Megaspeed                                                        64,99 €    Kontodeckung, tatsächliche Kosten
    Übertragungsraten: 600 Mbit/s                                  zzgl. 69,99 €
    Up- und Downloadgeschwindigkeit                                   einmalige    Mahnkosten je Mahnung                                 2,00 €
    Festnetzflatrate inklusive2                            Einrichtungskosten3     Reaktivierung des Anschlusses                        49,99 €
    KA Gigaspeed                                                        89,99 €    nach Sperrung aufgrund Zahlungsverzuges
    Übertragungsraten: 1000 Mbit/s                                 zzgl. 69,99 €   Telefonbucheintrag je Rufnummer                   kostenfrei
    Up- und Downloadgeschwindigkeit                                   einmalige
    Festnetz Flatrate inklusive2                           Einrichtungskosten3     Vertragsinhaberwechsel                               49,99 €
                                                                                   Umzug im Versorgungsgebiet                           49,99 €
    2. Endgeräte (Miete)                                        Preis/Monat        Pauschaler Personalkostensatz je Stunde              99,99 €
    Basis-Router für Internet, Telefonie,                                3,99 €    Versandkostenpauschale je Versand                     9,99 €
    WLAN – AVM FRITZ!Box 7530 AX4
    Premium-Router für Internet, Telefonie,                              5,99 €    7. Gewerbepakete7                             Preis/Monat
    ISDN4, WLAN – AVM FRITZ!Box 7590 AX4
                                                                                   Gewerbepaket 1                                       19,99 €
                                                                                   bestehend aus 2 Sprachkanälen feste
    3. Zusatzoptionen                                           Preis/Monat        IPv4 Adresse inklusive, Business-Tele-
    Telefonie: Mobilfunk-Flatrate                                        8,99 €    fonieflat Festnetz D, Rechnung auf
    für 2 Sprachkanäle5                                                            Gewerbe, ausgewiesene Umsatzsteuer

    Telefonie: 2. bis 3. Rufnummer                                  kostenfrei     Bis zu 10 Rufnummern                              kostenfrei
    mit Festnetzflat                                                               Business-Mobilfunkflat (auf beiden                   14,99 €
    Telefonie: 4. bis 10. Rufnummer                                      1,99 €    Sprachkanälen)5, 9
    mit Festnetzflat                                                               Gewerbepaket 2                                       29,99 €
                                                                                   bestehend aus 5 Sprachkanälen feste
4. KA TV                                                        Preis/Monat        IPv4 Adresse inklusive, Business-
                                                                                   Telefonieflat Festnetz D, Rechnung auf
KA TV-Basispaket                                                         9,99 €
(inkl. umfangreichem HD-Paket)                                                     Gewerbe, ausgewiesene Umsatzsteuer

KA TV-Premiumpaket                                                      13,99 €    Bis zu 10 Rufnummern                              kostenfrei
(zusätzliche Sender und Multiscreen)                                               Business-Mobilfunkflat                               34,99 €
IPTV-Receiver (je Gerät)        4, 6
                                                                         3,99 €    (auf 5 Sprachkanälen)5, 9

Folgende Sender-Pakete und Optionen können Sie nach
Aktivierung in Ihrem Kundenkonto buchen.                                           8. Tarifzonen/Preise Inland                   Preis/Minute
Fremdsprachenpaket                                                     je 7,99 €   Ortsgespräche/Ferngespräche                       kostenfrei
Arabien, Bosnien Basis, Italien, Kroatien, Polen,Serbien                           (bei Telefon-Festnetzflat)
Basis, Spanien Basis, Portugal Basis, Türkei Basis
                                                                                   Mobilfunknetze                                         0,19 €
Fremdsprachenpaket                                                    je 14,99 €
Griechenland Premium, Russland, Serbien Pink                                       (minutengenaue Abrechnung) –
                                                                                   nur dt. Mobilfunknetze
    5. Hausanschluss                                       Einmalige Kosten
    Erstellung Glasfaserhausanschluss in                            kostenfrei
    der Vorvermarktungsphase
    (inkl. 10 Meter Anbindung ab Grundstücks-
    grenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront)
    Erstellung Glasfaserhausanschluss vor                             399,99 €
    Beginn der Bautätigkeit (im jeweils
    betroffenen Straßenzug)
    (inkl. 10 Meter Anbindung ab Grundstücks-
    grenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront)
    Glasfaserhausanschluss nach Abschluss                            1.499,99 €
    der Bautätigkeit im Ausbaugebiet
    Mehrkosten ab dem 11. Meter, je weiterer                           99,99 €
    laufender Meter erbracht (betrifft nur
    Tiefbauarbeiten)
www.ka-glasfaser.de                                                                                                                Stand: Mai 2022

4
Preise

 9. Tarifzonen/Preise Ausland
 Zone                                                                                                         Festnetz      Mobil       Sonderz.
 International 1   Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Nieder-       0,0199 €   0,0499 €       0,6999 €
                   lande, Norwegen, Österreich, Portugal mit Madeira und Azoren, Schweden, Spanien
                   und Kanaren, Ungarn, USA, Vatikanstadt
 International 2   Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen,       0,3999 €   0,3999 €       0,7999 €
                   Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische
                   Republik, Zypern
 International 3   Französisch Guayana, Gibraltar, Guadeloupe und St. Martin, Liechtenstein, Martinique,      0,2999 €   0,3999 €       0,5999 €
                   Mayotte, Réunion
 International 4   Australien, Brasilien, Chile, China, Estland, Gibraltar, Hongkong, Israel, Japan, Ma-      0,0599 €   0,3999 €       2,3999 €
                   laysia, Mexiko, Neuseeland, Russische Föderation (ohne Sonderziele), San Marino,
                   Singapur, Südkorea, Türkei
 International 5   Albanien, Argentinien, Bahamas, Bosnien-Herzegowina, China (Taiwan), Ecuador,              0,5999 €   0,6999 €       0,6999 €
                   Georgien, Kasachstan, Libanon, Liechtenstein, Mazedonien, Moldau (Republik), Mona-
                   co, Serbien und Montenegro, Syrien (Arabische Republik), Ukraine, Venezuela
 International 6   Ägypten, Algerien, Armenien, Benin, Bhutan, Costa Rica, Dominikanische Republik,           0,6999 €    1,1999 €       1,0999 €
                   Guadeloupe, Guatemala, Guyana, Iran (Islamische Republik), Jordanien, Kirgisistan,
                   Kolumbien, Libysch-Arabische Dschamahirija, Malawi, Marokko, Martinique, Namibia,
                   Südafrika, Swasiland, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Uruguay, Usbekistan,
                   Weißrussland
 International 7   Afghanistan, Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Angola, Anguilla,           3,2999 €   3,2999 €       2,7999 €
                   Antarktis-Basis, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Aruba, Ascension, Aser-
                   baidschan, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien,
                   Botsuana, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi,
                   Cookinseln, Diego Garcia, Dominica, Dschibuti, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea,
                   Falklandinseln, Färöer, Fidschi, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun,
                   Gambia, Ghana, Grenada, Grönland, Guam, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras,
                   Indien, Indonesien, Irak, Jamaika, Jemen, Kaimaninseln, Kambodscha, Kamerun, Kap
                   Verde, Katar, Kenia, Kiribati, Kokosinseln, Komoren, Kongo (Demokratische Republik),
                   Kongo (Republik), Kuba, Kuwait, Laos (Demokrat. Volksrepublik), Lesotho, Liberia,
                   Macau, Madagaskar, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mayotte,
                   Mikronesien, Mongolei, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Neukaledo-
                   nien, Nicaragua, Niederländische Antillen, Niger, Nigeria, Niue, Nordkorea, Nördliche
                   Marianen, Norfolkinseln, Oman, Osttimor, Pakistan, Palästina, Palau, Panama, Papua-
                   Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Réunion, Ruanda, Salomonen,
                   Sambia, Sao Tomé und Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sierra Leone,
                   Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und
                   Miquelon, St. Vincent und Grenadinen, Sudan, Suriname, Tansania, Thailand, Togo,
                   Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Turks- und Caicosinseln,
                   Tuvalu, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Wallis und Futuna, Weih-
                   nachtsinseln, Westsamoa, Zentralafrik. Republik

 International 8   Russische Föderation (Personal, Premium, Shared Cost)                                                                3,0999 €

 International 9   Global (Personal, Premium, Shared Cost)                                                                              8,9999 €

 Satellit          EMSAT, EMSAT-DIVONIA, EMSAT-THURAYA, GMSS (Global Mobile Satellite System),                                           9,1999 €
                   GMSS (Global Mobile Satellite System) – AeroMobile, GMSS (Global Mobile Satellite
                   System) – ELLISPSO, GMSS (Global Mobile Satellite System) – GLOBALSTAR, GMSS
                   (Global Mobile Satellite System) – IRIDIUM, ICO Global Network, Inmarsat A Atlan-
                   tik Ost, Inmarsat A Atlantik West, Inmarsat A Indischer Ozean, Inmarsat A Pazifik,
                   Inmarsat Aero, Inmarsat B Atlantik Ost, Inmarsat B Atlantik Ost HSD, Inmarsat B
                   Atlantik West, Inmarsat B Atlantik West HSD, Inmarsat B GAN, Inmarsat B GAN HSD,
                   Inmarsat B Indischer Ozean, Inmarsat B Indischer Ozean HSD, Inmarsat B Pazifik,
                   Inmarsat B Pazifik HSD, Inmarsat B SNAC, Inmarsat B SNAC HSD, Inmarsat M Atlantik
                   Ost, Inmarsat M Atlantik Ost HSD, Inmarsat M Atlantik Ost MINI, Inmarsat M Atlantik
                   West, Inmarsat M Atlantik West HSD, Inmarsat M Atlantik West MINI, Inmarsat M
                   Indischer Ozean, Inmarsat M Indischer Ozean HSD, Inmarsat M Indischer Ozean MINI,
                   Inmarsat M Pazifik, Inmarsat M Pazifik HSD, Inmarsat M Pazifik MINI, Inmarsat M
                   SNAC, Inmarsat M SNAC HSD, Inmarsat M SNAC MINI

www.ka-glasfaser.de                                                                                                                  Stand: Mai 2022

                                                                                                                                                    5
Preise

    10. Sonder- und Servicerufnummern
    Nationale Ventelo-Auskunft (011822) Verbindung          1,1699 €   1
                                                                        Die Tarifoptionen und Preise gelten für eine Mindestlaufzeit von
    Internationale Ventelo-Auskunft      Verbindung        2,6099 €    24 Monaten, danach sind die Leistungen monatlich kündbar.
    (011823)
                                                                       Das Produkt KA Gigaspeed ist mit einer Mindestlaufzeit von 12
    Einheitlicher Behördenruf (115)      Minute            0,0899 €    Monaten zum monatlichen Preis von 119,99 € und einmaligen Ein-
    Freephone National (0800)            Minute            0,0000 €    richtungskosten von 149,99 € erhältlich.
    Freephone International (00800)      Minute            0,0000 €    2
                                                                        Die Festnetzflatrate enthält die Bereitstellung eines Telefonan-
    Notruf National (110 und 112)        Minute            0,0000 €    schlusses mit 3 Rufnummern und umfasst Gespräche ins deutsche
    Soziale Dienste (116)                Minute            0,0000 €    Festnetz.
    Sperr-Notruf (116 116)               Minute            0,0000 €    3
                                                                         Die einmaligen Einrichtungskosten umfassen die Einrichtung des
    Internationale Shared Cost Service   Verbindung        0,1700 €    Internet- und des Telefonanschlusses und fällt auch bei der Ver-
    (00808)                                                            wendung eigener Endgeräte an. Die Einrichtung von Endgeräten
    Shared Cost (01801)                  Minute            0,0400 €    des Kunden ist nicht in der Leistung enthalten.
    Shared Cost (01802)                  Verbindung        0,0600 €    4
                                                                         Bei der Auswahl einer Hardware-Option (Router bzw. IPTV-Recei-
    Shared Cost (01803)                  Minute            0,0900 €    ver) fallen je Bestellung Versandgebühren i.H.v. 9,99 € (Brutto) an,
    Shared Cost (01804)                  Verbindung        0,2000 €    unabhängig von Art und Anzahl der Geräte.
    Shared Cost (01805)                  Minute            0,1400 €    Für das volle Leistungsspektrum des KA Gigaspeed Produktes
                                                                       (1000 Mbit/s) wird der Premium-Router Fritz!Box 7590 AX be-
    Shared Cost (01806)                  Verbindung        0,1900 €
                                                                       nötigt.
    Shared Cost (01806)                  Minute            0,1900 €
                                                                       5
                                                                         Die Mobilfunk-Flatrate enthält sämtliche Verbindungen in das
    Shared Cost (01807)                  1. bis 31. Sek.   0,1400 €
                                                                       D1-Mobilfunknetz der Deutschen Telekom, in das D2-Mobilfunknetz
    Shared Cost (01807)                  ab 31. Sek.       0,1400 €    von Vodafone und in das o2-Mobilfunknetz innerhalb Deutsch-
    Televoting (01371)                   Verbindung        0,1400 €    lands.
    Televoting (01372)                   Minute            0,1400 €    6
                                                                        Max. 3 Set-Top-Boxen (IPTV-Receiver) buchbar.
    Televoting (01373)                   Minute            0,1400 €    Bei der Auswahl einer Hardware-Option (Router bzw. IPTV-Recei-
    Televoting (01374)                   Minute            0,1400 €    ver) fallen je Bestellung Versandgebühren i.H.v. 9,99 € (Brutto) an,
    Televoting (01375)                   Verbindung        0,1400 €    unabhängig von Art und Anzahl der Geräte.
    Televoting (01376)                   Verbindung        0,2500 €    7
                                                                        In den Gewerbepaketen sind alle Preise als Nettopreise zu
    Televoting (01377)                   Verbindung        1,0000 €    verstehen. Die restlichen Preispositionen der Preisliste sind als
    Televoting (01378)                   Verbindung        0,5000 €    Bruttopreise ausgewiesen.

    Televoting (01379)                   Verbindung        0,5000 €    8
                                                                           max. 10 Rufnummern buchbar.
    Televoting (0138)                    Minute            0,1399 €    9
                                                                        Für die Businessflatratetarife wird eine Fair use policy zu Grunde
    Cityruf 1 (0164, 01682 bis 01691)    Minute            0,2199 €    gelegt. Die Businessflatratetarife können nicht von Unternehmen
    Cityruf 2 (016951, 016952)           Minute            0,9199 €    gebucht werden, deren Primärgeschäftszweck auf der Nutzung
    Nationale 032er Gasse                Minute            0,0199 €    von Telefonverbindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere
                                                                       Call Center, Telefonvermarkter u. ä. Unternehmen. Die Stadtwerke
    Persönliche Rufnummern (0700)        Minute            0,1499 €
                                                                       Karlsruhe behält sich die Ablehnung des Auftrages vor.
    Scall 1 (01680)                      Minute            0,3799 €
    Scall 2 (01681)                      Minute            0,8999 €    In den Gewerbepaketen nach Ziffer 7 sind alle Preise als Netto-
                                                                       preise zu verstehen. Die restlichen Preispositionen sind als Brutto-
    Scall 3 (01696)                      Minute            0,6099 €
                                                                       preise inkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen.
    Scall 4 (01699)                      Minute            1,5099 €
    Skyper 1 (01692 bis 01693)           Minute            0,6099 €
    Skyper 2 (016953)                    Minute            1,5099 €

www.ka-glasfaser.de                                                                                                           Stand: Mai 2022

6
Senderliste TV

Basispaket
 Öffentlich Rechtliche Sender           Private Sender HD
 Programm                       SD/HD   Programm                    SD/HD
 Das Erste                      HD      RTL                         HD
 ZDF                            HD      VOX                         HD
 kika                           HD      RTL zwei                    HD
 BR Fernsehen Nord              HD      NITRO                       HD
 BR Fernsehen Süd               HD      Super RTL                   HD
 hr fernsehen                   HD      n-tv                        HD
 WDR Köln                       HD      RTL plus                    HD
 WDR Münster                    HD      TOGGO plus                  SD
 WDR Düsseldorf                 HD      SAT1                        HD
 WDR Wuppertal                  HD      ProSieben                   HD
 WDR Aachen                     HD      kabel eins                  HD
 WDR Bonn                       HD      SIXX                        HD
 WDR Essen                      HD      SAT1Gold                    HD
 WDR Dortmund                   HD      Pro Sieben MAXX             HD
 WDR Dusburg                    HD      Kabel eins Doku             HD
 WDR Siegen                     HD      Sport1                      HD
 WDR Bielefeld                  HD      TELE5                       HD
 SWR B-W                        HD      MTV                         HD
 SWR RLP                        HD      Nick                        HD
 NDR Mecklenburg Vorpommern     HD      Comedy Central              HD
 NDR Schleswig-Holstein         HD      Deluxe Music                HD
 NDR Hamburg                    HD      CNN International           HD
 NDR Niedersachsen              HD      WELT                        HD
 MDR Thüringen                  HD      N24 Doku                    HD
 MDR Sachsen                    HD
 MDR Sachsen-Anhalt             HD
 Radio Bremen                   HD
 rbb Berlin                     HD      Weitere Sender
 SR Fernsehen                   HD      Programm                    SD/HD
 rbb Brandenburg                HD      Bibel TV                    HD
 arte                           HD      Bibel TV Impuls             SD
 ONE                            HD      Bibel TV Musik              SD
 3sat                           HD      Deutsches Musik Fernsehen   HD
 ZDF neo                        HD      QVC                         HD
 ZDF info                       HD      QVC Plus                    HD
 ARD alpha                      HD      QVC Beauty & Style          HD
 tagesschau 24                  HD      Volksmusik TV               SD
 Phoenix                        HD      Sky Sport News              HD

www.ka-glasfaser.de                                                  Stand: Mai 2022

                                                                                   7
Senderliste TV

Premiumpaket                                                    Weitere Senderpakete
                                                                In der Regel in SD, sofern in HD gesendet auch in HD
    Programm                                    SD/HD
    auto motor und sport channel                HD               Fremdsprachenpaket Arabien
    Boomerang                                   HD               Programm
    Cartoon Network                             HD               Al Arabiya pan-arabisch
    Classica                                    HD               MBC Europe pan-arabisch
    Crime + Investigation                       HD               Abu Dhabi TV
    Edge Sport                                  HD
    Junior TV                                   SD
    Gute Laune TV                               HD               Fremdsprachenpaket Bosnien Basis
    History                                     HD               Programm
    Kinowelt TV                                 HD               Balkanika Music Television
    Marco Polo                                  SD               BN TV Sat
    Motorvision                                 HD               RTCG Sat
    MTV Live                                    HD
    Nick Jr.                                    HD
    Planet                                      HD               Fremdsprachenpaket Griechenland Premium
    Romance TV                                  HD               Programm
    Spiegel TV Wissen                           HD               Antenna 1 Europe
    Sportdigital                                HD               ERT TV
    TNT Comedy                                  HD
    TNT Film                                    HD
    TNT Serie                                   HD
                                                                 Fremdsprachenpaket Italien
    VH1 Classic                                 SD               Programm
                                                                 RAl 1
Die aktuelle Senderliste inkl. Radiosender kann unter www.ka-    RAl 2
glasfaser.de heruntergeladen werden.
                                                                 RAl 3
Der Empfang bestimmter Sender oder KA TV Pakete kann sich
aufgrund behördlicher und gesetzlicher Entscheidungen oder       Mediaset
durch die Anpassungen von Sendern durch den Programmanbieter
ändern.
                                                                 Fremdsprachenpaket Kroatien
                                                                 Programm
                                                                 HRT HR 1 (Radio)
                                                                 DM Sat
                                                                 HRT TV 1
                                                                 HRT TV 4
                                                                 HRT International (HRT TV 5)

                                                                 Fremdsprachenpaket Polen
                                                                 Programm
                                                                 iTVN Europe
                                                                 TVN 24
                                                                 TV Polonia

www.ka-glasfaser.de                                                                                                    Stand: Mai 2022

8
Senderliste TV

 Fremdsprachenpaket Portugal Basis    Fremdsprachenpaket Türkei Basis
 Programm                             Programm
 RTPi                                 Haber Türk
 RDP Internacional (Radio)            Dream Türk
                                      Euro D
                                      EuroStar
 Fremdsprachenpaket Russland          Kanal 7 Avrupa

 Programm                             Cem TV

 Channel One Russia                   Show Turk

 Kino Mir                             TV8 Int

 NTV Mir
 RTR Planeta
 OstWest                              Fremdsprachenpaket Spanien Basis
 Telebom (04.00 bis 18.00 Uhr)        Programm
 Teledom (18.00 bis 04.00 Uhr)        Canal 24 Horas
 TNT Comedy                           TVEi
                                      Radio Exterior de Espana

 Fremdsprachenpaket Serbien Basis    Die aktuelle Senderliste kann unter www.ka-glasfaser.de her-
                                     untergeladen werden.
 Programm                            Der Empfang bestimmter Sender oder KA TV Pakete kann sich
 Balkanika Music Television          aufgrund behördlicher und gesetzlicher Entscheidungen oder
 BN Sat                              durch die Anpassungen von Sendern durch den Programmanbieter
 DM Sat                              ändern.

 RTCG SAT
 RTS Svet HD

 Fremdsprachenpaket Serbien Pink
 Programm
 Pink Extra
 Pink Film
 Pink Folk
 Pink Kids
 Pink Music
 Pink Plus
 Pink Reality
 Pink Radio (Radio)

www.ka-glasfaser.de                                                                  Stand: Mai 2022

                                                                                                    9
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telekommunikationsdienstleistungen
(AGB)
1.    Geltungsbereich und Definitionen                                          zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck
                                                                                angemessenen Zeitraums zugänglich und geeignet ist, die
1.1    Stadtwerke Karlsruhe GmbH (im Folgenden SWK), bietet
                                                                                Erklärung unverändert wiederzugeben (z. B. E-Mail, Fax).
       ihren Kunden Telekommunikationsdienstleistungen an
       (im Folgenden Leistungen oder Dienste). Das Netz steht
                                                                       2.       Verhältnis dieser AGB zu anderen Vorschriften
       vielen Nutzern zur Verfügung und unterliegt aufgrund von
                                                                                und Reihenfolge
       technischen Entwicklungen sowie möglichen gesetzlichen
       und/oder behördlichen Neuregelungen einem dynamischen           2.1      Für alle Lieferungen und Leistungen der SWK gelten aus-
       Änderungsprozess. Auf dieser Grundlage und in Ergänzung                  schließlich die Geschäftsbedingungen der SWK, soweit im
       zum Telekommunikationsgesetz (TKG) Teil 3 (Kundenschutz)                 Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
       in der jeweils geltenden Fassung gelten für die Geschäfts-               Außerdem gelten alle einschlägigen gesetzlichen Bestim-
       beziehungen zwischen der SWK und dem Kunden folgende                     mungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abweichen-
       Bedingungen. Diese gelten auch für hiermit im Zusammen-                  den oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der
       hang stehende Leistungen, Auskünfte, Beratungen sowie                    Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie finden nur
       für die Beseitigung von Störungen.                                       Anwendung, wenn die SWK diesen ausdrücklich schriftlich
1.2    Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die an                zugestimmt hat.
       SWK einen Auftrag erteilt oder mit der SWK einen Vertrag        2.2      Im Zweifel gelten bei Widersprüchen die Dokumente in
       über Telekommunikationsleistungen schließt.                              folgender Reihenfolge:
1.3    Diese werden in folgenden Kundengruppen eingeteilt:             2.2.1.   Besondere Bedingungen und schriftliche Individualvereinba-
1.3.1. „Endnutzer“ im Sinne dieser AGB ist gem. § 3 Nr. 13 TKG ein              rungen
       Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze           2.2.2.   Vertragszusammenfassung gemäß EU-Muster Durchfüh-
       betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikations-                 rungsVO 2019/2243/EU
       dienste erbringt bzw. vertreibt.                                2.2.3.   Produktinformationsblätter
1.3.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gem. § 13 BGB jede          2.2.4.   Besondere Ausführungsbestimmungen für die Planung und
       natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck ab-                  Erbringung von Telekommunikationsdiensten für Endnutzer
       schließt, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen                mit Behinderung
       beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.                  2.2.5.   AGB
1.3.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist gem. § 14 Abs. 1 BGB
       eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähi-   3.       Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
       ge Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsge-
                                                                       3.1      Soweit nicht explizit anderweitig aufgeführt, sind Angebote
       schäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
                                                                                der SWK freibleibend. Das Angebot auf Abschluss eines Ver-
       beruflichen Tätigkeit handelt.
                                                                                trages ist erst der Auftrag des Kunden soweit im Übrigen
1.3.4. Solange und soweit dies in diesen AGB ausdrücklich ge-
                                                                                die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsabschlüsse
       regelt ist, finden die Regelungen für Verbraucher auf auch
                                                                                erfüllt sind.
       Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Organisationen ohne
                                                                       3.2      SWK kann die Annahme dieses Vertragsangebotes ohne An-
       Gewinnerzielungsabsicht (nachfolgend zusammen „KKU“
                                                                                gabe von Gründen verweigern.
       genannt) im Sinne des § 71 TKG Anwendung. Dies gilt nicht,
                                                                       3.3      Sofern und soweit für die Realisierung der Verbindung eine
       solange und soweit sie ausdrücklich auf die entsprechend
                                                                                Gestattung für die Endstellenanbindung durch den Grund-
       anwendbaren Regelungen des Kundenschutzes gemäß § 71
                                                                                stückseigentümer erforderlich ist, kann SWK den Vertrag
       Abs. 3 TKG verzichten. Dort, wo sich abweichende Rege-
                                                                                stornieren, wenn der Nutzungsvertrag für die Endstelle
       lungen für KKU ohne Verzichtserklärung von sonstigen
                                                                                nicht beigebracht oder die Realisierung/Umsetzung verwei-
       Unternehmerkunden ergeben, ist dies explizit aufgeführt
                                                                                gert wird.
       (nachfolgend zusammen „KKU ohne Verzicht“).
                                                                       3.4      Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags
1.4    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten im Zweifel für
                                                                                (i.d.R. Auftragsbestätigung) zustande. Soweit ein Vertrags-
       alle Endnutzer. Dies gilt nicht, sofern nachfolgend eine ex-
                                                                                abschluss noch von einer Genehmigung abhängt (z. B. weil
       plizite Einschränkung auf eine bestimmte Kundengruppe
                                                                                die Vertragszusammenfassung erst nachträglich übermittelt
       aufgeführt ist. In jedem Falle gehen zwingende gesetzliche
                                                                                wurde), kommt der Vertrag mit Zugang der Genehmigung
       Regelungen vor.
                                                                                zustande.
1.5    „Textform“ meint in diesen AGB gem. § 126b BGB eine lesba-
                                                                       3.5      Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich durch die
       re Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist,
                                                                                Auftragsbestätigung der SWK und die darin erwähnten
       auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein
                                                                                Leistungsspezifikationen festgelegt, soweit nicht schriftlich
       dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Emp-
                                                                                etwas Abweichendes vereinbart wurde.
       fänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an
       ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder

www.ka-glasfaser.de                                                                                                            Stand: Mai 2022

10
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telekommunikationsdienstleistungen
(AGB)
3.6   Unbeschadet der vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 3        6.    Preise und Zahlungsbedingungen
      behält sich SWK ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag vor,
                                                                    6.1   Die Berechnung der Lieferungen und Leistungen erfolgt auf
      falls KKU den Verzicht auf die Vorschriften zum Kunden-
                                                                          der Grundlage der vereinbarten Preise. Soweit keine aus-
      schutz nach § 71 Abs. 3 TKG nicht bzw. nicht vollständig
                                                                          drückliche Preisvereinbarung getroffen worden ist, sind von
      erklären, insbesondere wenn hierdurch der Auftrag aufgrund
                                                                          der SWK erbrachte Lieferungen und Leistungen nach Maß-
      des ganz oder teilweise nicht erklärten Verzichts im Wider-
                                                                          gabe der jeweils aktuellen allgemeinen Preisliste der SWK
      spruch zu den jeweils einschlägig Kundenschutz-Vorschrif-
                                                                          zu vergüten. Die aktuelle Preisliste kann der Kunde einsehen
      ten stehen würde.
                                                                          auf der Internetseite unter www.ka-glasfaser.de.
3.7   Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. Ver-
                                                                    6.2   Der Kunde hat auch diejenigen Vergütungen zu zahlen, die
      tragserweiterungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich.
                                                                          durch eine unbefugte Benutzung des Anschlusses durch
      Ein Produktwechsel in geringer wertige Produkte ist nach
                                                                          Dritte entstanden sind, wenn der Kunde dies zu vertreten
      Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
                                                                          hat.
                                                                    6.3   Alle Preise verstehen sich für Verbraucher inklusive der
4.    Leistung der SWK
                                                                          jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie einschließ-
4.1   SWK erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung in Über-          lich gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Steuern und
      einstimmung mit der Leistungsbeschreibung, den nachfol-             sonstiger öffentlicher Abgaben, wenn der Kunde Verbraucher
      genden Bestimmungen, dem Produktinformationsblatt, der              ist. Gegenüber Unternehmern sind die Preise als Nettopreise
      Vertragszusammenfassung und im Rahmen ihrer techni-                 zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und
      schen und betrieblichen Möglichkeiten.                              sonstiger anfallender Steuern und Abgaben zu verstehen.
4.2   Die Kunden können nach der Schaltung des Anschlusses die      6.4   Die SWK ist berechtigt, auch während der Laufzeit des
      aktuelle Datenübertragungsrate überprüfen. Dies ist unter           Vertrages, die Preise zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer
      www.breitbandmessung.de möglich.                                    Gesamtkosten zu ändern, sofern triftige Gründe hierfür vor-
                                                                          liegen, welche nach Vertragsschluss eingetreten sind und
5.    Leistungszeit                                                       nicht von SWK veranlasst wurden (z. B. aufgrund Preiserhö-
                                                                          hungen von Lieferanten) und soweit dies gesetzlich nicht
5.1   Leistungs- und Lieferzeitangaben der SWK erfolgen nach
                                                                          ausgeschlossen ist. Die SWK wird bei der Ausübung ihres
      größtmöglicher planerischer Sorgfalt; ihre Einhaltung
                                                                          billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preis-
      unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftrags-
                                                                          änderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für
      lage; verbindliche Termine müssen als solche ausdrücklich
                                                                          den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden
      bezeichnet sein. Die Einhaltung – auch von verbindlichen
                                                                          als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens
      Leistungs- und Lieferzeitangaben – setzt ferner die recht-
                                                                          in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kosten-
      zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs-
                                                                          erhöhungen. Erhöhungen sind dem Kunden mindestens drei
      und sonstigen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus.
                                                                          Monate im Voraus anzukündigen. Die Änderungen gelten
5.2   Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streikmaß-
                                                                          als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein
      nahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Störungen
                                                                          Kündigungsrecht nicht fristgerecht ausübt, sofern SWK den
      außerhalb des Einflussbereichs der SWK verlängert sich die
                                                                          Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge beson-
      vereinbarte Leistungszeit angemessen, die SWK wird den
                                                                          ders hingewiesen hat. Maßgeblich für die Einhaltung der
      Kunden unverzüglich informieren. Bei Verzögerungen in
                                                                          Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung
      diesem Sinne von mehr als 8 Wochen über die vereinbarte
                                                                          spätestens 2 Monate nach Zugang der Mitteilung bei der
      Leistungszeit hinaus steht beiden Vertragspartnern das
                                                                          SWK.
      Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
5.3   Vorbehalt der Erreichung einer bestimmten Erschließungs-            Unbeschadet des Vorstehenden ist SWK im Fall einer
      quote in einer Ortslage (als Grundlage für eine wirtschaft-         Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer be-
      liche Erschließung) steht der Vertrag unter Vorbehalt, dass         rechtigt, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung
      die Erschließungsquote innerhalb des aufgeführten Zeit-             entsprechend anzupassen.
      fensters erfolgt und kumulativ nach erfolgter Erreichung      6.5   Die Abrechnung wiederkehrender Vergütungen erfolgt bei
      der Erschließungsquote eine entsprechende Bestätigung               Verbrauchern und KKU ohne Verzichtserklärung jeweils im
      durch SWK übermittelt wird.                                         Voraus zum Ersten des betreffenden Kalendermonats. Für
5.4   Im Falle von nicht eingehaltenen Kundendienst-/Installa-            andere Endnutzer erfolgt die Abrechnung wiederkehrender
      tionsterminen, bei verzögerter Entstörung und verzögertem           Vergütungen jeweils rückwirkend zum Ende des Kalender-
      Anbieterwechsel gelten die gesetzlichen Entschädigungs-             monats. Teile eines Kalendermonats werden anteilig auf der
      zahlungen.                                                          Basis von 30 Tagen pro Monat abgerechnet. Soweit nichts
                                                                          anderes schriftlich vereinbart ist, entstehen wiederkehrende

www.ka-glasfaser.de                                                                                                     Stand: Mai 2022

                                                                                                                                     11
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telekommunikationsdienstleistungen
(AGB)
         Vergütungen erstmals zu dem Zeitpunkt, in dem die betref-            finden Sie unter: www.ka-glasfaser.de
         fende Leistung/Lieferung dem Kunden mit der Möglichkeit       6.10   Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen
         der Inanspruchnahme bereitgestellt wurde. Sollte ein Zeit-           dem Kunden nur zu, soweit seine jeweiligen Ansprüche
         punkt für den Beginn der Nutzung vereinbart sein und die             unbestritten, von der SWK anerkannt oder rechtskräftig
         Leistung vom Kunden gleichwohl schon vorab in Anspruch               festgestellt sind. Der Kunde kann zudem Zurückbehaltungs-
         genommen werden, entsteht die Vergütung bereits mit der              rechte nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
         ersten Inanspruchnahme der Leistung. Nutzungsabhängige               Vertragsverhältnis geltend machen.
         Vergütungen werden nach Inanspruchnahme der Leistung
         berechnet. § 54 Abs. 3 TKG bleibt unberührt.                  7.     Verzug
         Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind sämtliche      7.1    Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers oder KKU ohne Ver-
         Vergütungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs-                   zicht mit mindestens 100,00 Euro aufgrund wiederholter
         erteilung ohne Abzug, netto Kasse, zur Zahlung fällig. Bei           Nichtzahlung ist die SWK nach den Bestimmungen des
         SEPA-Lastschrift erfolgt diese spätestens 10 Tage nach               Telekommunikationsgesetzes berechtigt, den Anschluss
         Fälligkeit. Der Kunde gerät durch eine Mahnung, Rücklast-            zu sperren. Bei anderen Kunden ist SWK hierzu berechtigt,
         schrift mangels Deckung, spätestens aber nach Ablauf                 wenn eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder nach
         von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in              erfolgter Mahnung mit angemessener Fristsetzung unter
         Verzug. Die Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn der Kunde           Androhung einer Sperre. Der Kunde bleibt in diesem Fall ver-
         berechtigte Beanstandungen gem. Ziff. 6.6 erhebt.                    pflichtet, die vereinbarten, nutzungsunabhängigen Vergü-
6.6      Beanstandungen von Rechnungen in Bezug auf nutzungs-                 tungen (insbesondere Grundgebühren) ungekürzt zu zahlen.
         abhängige Vergütungen müssen von dem Kunden unverzüg-
                                                                              Die SWK wird die Sperrung dem Kunden vorher schrift-
         lich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen nach dem
                                                                              lich androhen. Die SWK ist berechtigt, den Anschluss des
         Zugang der Rechnung oder Abbuchung des vorausbezahlten
                                                                              Kunden ohne vorherige Androhung und ohne Einhaltung
         Guthabens gegenüber der SWK erhoben werden. Die Unter-
                                                                              einer Wartefrist zu sperren, wenn der begründete Verdacht
         lassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
                                                                              besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich
         Die SWK wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unter-
                                                                              benutzt oder von Dritten manipuliert wird.
         lassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
                                                                       7.2    Die Sperre von Verbrauchern und KKU ohne Verzicht ist auf
         Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach
                                                                              die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leis-
         Fristablauf bleiben unberührt.
                                                                              tungen zu beschränken. Im Falle strittiger hoher Rechnun-
6.7      SWK trifft keine Nachweispflicht für die erbrachten Ver-
                                                                              gen für Mehrwertdienste muss dem Verbraucher weiterhin
         bindungsleistungen, die Aufschlüsselung der einzelnen Ver-
                                                                              Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunika-
         bindungsdaten als Entgeltnachweis und den Ergebnissen
                                                                              tions- und Breitbandinternetzugangsdiensten gewährt
         einer technischen Prüfung sofern:
                                                                              werden.
6.7.1.   Verbindungsdaten aus technischen Gründen nicht gespei-
                                                                       7.3    Sofern der Zahlungsverzug eines Verbrauchers und KKU
         chert wurden.
                                                                              ohne Verzicht einen Dienst betrifft, der Teil eines Angebots-
6.7.2.   Keine Bestandsdaten erhoben wurden.
                                                                              pakets ist, kann der Anbieter nur den betroffenen Bestand-
6.7.3.   Gespeicherte Daten nach 8 Wochen gem. § 67 Abs. 2 und 4
                                                                              teil des Angebotspakets sperren.
         TKG gelöscht wurden.
                                                                       7.4    Eine auch ankommende Sprachkommunikation erfassende
6.7.4.   Die Löschung durch SWK nach einer gesetzlich vorgeschrie-
                                                                              Vollsperrung des Anschlusses eines Verbrauchers und KKU
         benen oder vereinbarten Frist durchgeführt wurde oder
                                                                              darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender
6.7.5.   Der Endnutzer nach einem deutlichen Hinweis verlangte,
                                                                              Sprachkommunikation erfolgen.
         dass die Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert
                                                                       7.5    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, für
         werden.
                                                                              die Dauer der Verzögerung zusätzlich Zinsen in Höhe von
6.8      Die Kunden der SWK können Beschwerden auf folgendem
                                                                              5 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz
         Weg geltend machen: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlan-
                                                                              der Europäischen Zentralbank, wenn der Kunde Unterneh-
         der Straße 72, 76185 Karlsruhe oder an die Faxnummer: 0721
                                                                              mer ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen
         599-2099 oder per E-Mail an ka-glasfaser@stadtwerke-
                                                                              Basiszinssatz, an die SWK zu zahlen. Die Geltendmachung
         karlsruhe.de.
                                                                              eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon
6.9      Bei der Erstellung dieser AGB dauert die durchschnittliche
                                                                              unberührt. Die Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn im Falle
         Bearbeitung der Beschwerden:
                                                                              von Beanstandungen die Vorlage der Entgeltnachweise
6.9.1.   Zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertrags-
                                                                              nicht binnen 8 Wochen erfolgt ist.
         durchführung und Abrechnung: 10 Tage
                                                                       7.6    Verlangt der Endnutzer innerhalb der Beanstandungsfrist
6.9.2.   Zu anderen Themen 15 Tage
6.9.3.   Eine regelmäßig aktualisierte Angabe der Bearbeitungsdauern

www.ka-glasfaser.de                                                                                                          Stand: Mai 2022

12
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telekommunikationsdienstleistungen
(AGB)
      die Vorlage der Ergebnisse der technischen Prüfung sind                der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann
      diese innerhalb von 8 Wochen vorzulegen. Das Ergebnis                  bzw. Anpassungen des Vertrags erforderlich werden.
      einer technischen Prüfung ist nicht vorzulegen, wenn die
      Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen            9.    Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten
      Mangel zurückzuführen ist. Legt SWK die Ergebnisse der                 des Kunden
      technischen Prüfung nicht vor, erlöschen die bis dahin ent-
                                                                       9.1   Sämtliche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ge-
      standenen Ansprüche aus Verzug.
                                                                             nannten Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleis-
7.7   Gerät die SWK mit Lieferungen/Leistungen in Verzug, so
                                                                             tungspflichten.
      richtet sich ihre Haftung nach Ziff. 17 dieser Allgemei-
                                                                       9.2   Der Kunde hat SWK bei der Durchführung der Verträge
      nen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des
                                                                             unentgeltlich in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Der
      Telekommunikationsgesetzes. Die Entschädigungen nach
                                                                             Kunde hat hierzu insbesondere alle Voraussetzungen im
      Ziff. 15 bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Kündigung
                                                                             Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur Durchfüh-
      des Vertrags berechtigt, wenn die SWK eine vom Kunden
                                                                             rung des Vertrages erforderlich sind.
      gesetzte Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei
                                                                       9.3   Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Genehmi-
      Wochen betragen muss. Diese Fristsetzung muss durch den
                                                                             gungen und Erlaubnisse vorliegen und dass alle notwen-
      Verbraucher in Textform erfolgen, bei Unternehmern bedarf
                                                                             digen Vorbereitungsarbeiten in Übereinstimmung mit den
      es der Schriftform. Gegenüber Verbrauchern bleiben die ge-
                                                                             Anweisungen der SWK abgeschlossen wurden. Die dadurch
      setzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung
                                                                             entstandenen Kosten trägt der Kunde.
      unberührt.
                                                                       9.4   Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Nutzung des Netzes
                                                                             und der damit/darauf zur Verfügung gestellten Dienste
8.    Vertragsänderungen
                                                                             einschlägigen Nutzungsbestimmungen des jeweiligen An-
8.1    Der Kunde wird über Änderungen dieser AGB sowie eventu-               bieters/Betreibers sowie die maßgeblichen gesetzlichen
       elle sonstiger Vereinbarungen in geeigneter Weise infor-              und behördlichen Vorschriften/Anordnungen einzuhalten;
       miert und auf sein Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht                 insbesondere wird er nur hierfür zugelassene Geräte, Ein-
       hingewiesen.                                                          richtungen bzw. Anwendungen an das Netz anschließen.
8.2 Bei einseitigen Vertragsänderungen nach § 57 Abs. 1 und            9.5   Für den ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Inhalt seiner
       2 TKG durch SWK, erhält der Endnutzer den Vertrag ohne                Übermittlungen ist der Kunde verantwortlich. Über die von
       Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen,            der SWK eröffneten Telekommunikationswege dürfen keine
       sofern die Änderung nicht                                             beleidigenden, verleumderischen, sitten- und/oder gesetz-
8.2.1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,                            widrigen Inhalte verbreitet oder einer solchen Verbreitung
8.2.2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswir-            Vorschub geleistet werden. Der Kunde steht dafür ein, dass
       kungen auf den Endnutzer oder                                         diese Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und
8.2.3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes           Verrichtungsgehilfen sowie seinen Mitarbeitern eingehalten
       Recht vorgeschrieben ist.                                             werden. Er stellt die SWK auf erstes Anfordern von allen
8.3 Der Kunde wird klar und verständlich auf einem dauerhaften               Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser
       Datenträger über Inhalt und Zeitpunkt der Vertragsände-               Pflichten resultieren.
       rung und ein bestehendes Kündigungsrecht nach § 57 Abs. 1       9.6   Die SWK bietet im Rahmen der vereinbarten Leistung nur
       Nr. 1 bis 3 TKG informiert.                                           die Möglichkeit zur Nutzung ihres bestehenden Netzes in
8.4 Die Kündigung kann innerbhalb von 3 Monaten ab Zugang                    seinem bestehenden Umfang an. Eventuell erforderliche
       der Unterrichtung der SWK über die Vertragsänderung er-               Erweiterungen des Kundennetzes sowie die Realisierung
       klärt werden. Der Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt            der bei dem Kunden vor Ort und/oder in seiner Betriebs-
       beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam                   sphäre erforderlichen Installationen (eventuell erforderliche
       wird. Die Regelungen der Ziff. 8.3 bis 8.5 (gemäß § 57 Abs. 1         Erweiterungen des Netzes und sonstige technische Vor-
       S. 1 bis 3 TKG) gelten nicht für Verträge, die nur nummernun-         richtungen sowie die Einholung der hierfür etwaig erfor-
       abhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste nach              derlichen Erlaubnisse und Genehmigungen sowie sonstige
       § 3 Nr. 40 TKG zum Gegenstand haben.                                  Leistungsvoraussetzungen vor Ort und/oder innerhalb der
8.5 Die Kündigung durch Verbraucher bedarf der Textform. Kün-                Betriebssphäre des Kunden) sind Sache des Kunden. Sofern
       digungen durch sonstige Kunden bedürfen der Schriftform.              im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Durchfüh-
8.6 Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten                      rung des Vertrages technische Arbeiten oder Installationen
       außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können auslän-               bei dem Kunden und/oder in seiner Betriebssphäre erforder-
       dische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezi-               lich sind, steht der Kunde dafür ein, dass diese für die Dauer
       fische Besonderheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in          des Vertrages von dem jeweiligen Grundstückseigentümer

www.ka-glasfaser.de                                                                                                          Stand: Mai 2022

                                                                                                                                          13
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telekommunikationsdienstleistungen
(AGB)
       geduldet werden und die erforderlichen Erlaubnisse des                stehen, ist der Kunde verantwortlich, soweit er die fehlende
       Grundstückseigentümers vorliegen. Unbeschadet dessen                  Empfangs- oder Betriebsbereitschaft zu vertreten hat.
       kann die SWK die Erfüllung des Vertrages davon abhängig        10.4   Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dürfen die
       machen, dass ihr ein Nutzungsvertrag für die Endstellenan-            technischen Anlagen keinem Dritten überlassen und nur am
       bindung vorgelegt wird.                                               vereinbarten Standort genutzt werden.
9.7    Im Interesse aller Kunden verpflichtet sich jeder Kunde zur
       angemessenen Nutzung (Fair use). SWK behält sich vor,          11.    Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
       dass im Falle einer stark abweichenden übermäßig oder
                                                                      11.1   Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ver-
       ungewöhnlich hohen Inanspruchnahme der Dienste durch
                                                                             bleiben sämtliche, im Zusammenhang mit der Vorbereitung
       den Kunden dieser technisch eingeschränkt wird. In diesem
                                                                             und der Durchführung des Vertrages übergebenen Geräte,
       Falle tritt SWK mit Ihnen vorab in Kontakt, um aufgrund der
                                                                             Datenverarbeitungs-Programme (Software) und Unterlagen
       spezifischen Nutzungsanforderungen des Kunden ein alter-
                                                                             dingliches und geistiges Eigentum der SWK. Der Kunde er-
       natives Produkt zu bekommen.
                                                                             hält hieran nur das für die Dauer des Vertrages befristete,
9.8    Der Kunde hat bei Auftragserteilung die von ihm angefor-
                                                                             nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur inter-
       derten und zur Vertragsdurchführung notwendigen Angaben
                                                                             nen Nutzung zum Zwecke des jeweiligen Vertrages.
       stets wahrheitsgemäß, richtig und eindeutig mitzuteilen.
                                                                      11.2   Eine nach Maßgabe des Vertragszweckes über den not-
       Verzögerungen durch unklare, missverständliche und/oder
                                                                             wendigen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Verviel-
       falsche Angaben des Kunden verschieben die ggf. laufende
                                                                             fältigung oder Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht
       (Bereitstellungs-) und sonstige Fristen entsprechend.
                                                                             gestattet. Unbeschadet dessen ist der Kunde verpflichtet,
9.9    Der Kunde hat nach Vertragsabschluss vertragsrelevante Än-
                                                                             die jeweils einschlägigen lizenz- und sonstigen urheber-
       derungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, Anzahl der
                                                                             rechtlichen Bedingungen der Hersteller der übergebenen
       angeschlossenen Wohneinheiten und vergleichbarer Angaben
                                                                             Software, der SWK und deren Geschäftspartner einzuhalten.
       der SWK gegenüber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die
                                                                      11.3   Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde
       im vorstehenden Absatz bezeichnete Pflicht zu Schadens-
                                                                             sämtliche, im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder
       und Aufwendungsersatz gilt insoweit entsprechend.
                                                                             Durchführung des Vertrages überlassenen Geräte, DV-Pro-
                                                                             gramme und Unterlagen (einschließlich aller etwaigen
10.    Zur Verfügung gestellte technische Anlagen
                                                                             Kopien) unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben, soweit
10.1   Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit der Vorberei-                   nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
       tung und/oder Durchführung der getroffenen Vereinbarun-        11.4   Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, überlassene
       gen auf Veranlassung der SWK technische Anlagen, Geräte               Software zu kopieren – mit Ausnahme einer Sicherungs-
       und/oder sonstige Einrichtungen (im Folgenden insgesamt               kopie –, zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen,
       technische Anlagen) zur Verfügung gestellt werden, gelten             oder Urheber- und sonstige Eigentumsvermerke an der Soft-
       hierfür die nachfolgenden Bestimmungen.                               ware zu entfernen.
10.2   Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verbleiben          11.5   Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch
       sämtliche technische Anlagen im Eigentum der SWK. Der                 von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie
       Kunde ist verpflichtet, die technischen Anlagen pfleglich zu          seinen Mitarbeitern eingehalten werden.
       behandeln, von schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer
       Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fern zu halten         12.    Entstörungsdienst
       und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ein-
                                                                      12.1   Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstö-
       griffe (Öffnen etc.), in die technischen Anlagen oder Verän-
                                                                             rung (im Folgenden Störung) wird die SWK nach Eingang
       derungen, dürfen vom Kunden nicht vorgenommen werden.
                                                                             der Meldung der Störung durch den Kunden unverzüglich
       Endgeräte dürfen nicht angeschlossen werden, wenn ihre
                                                                             angemessene Maßnahmen einleiten, um die Störung zu be-
       Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in
                                                                             heben. Eventuelle Störungen sind dem Service-Zentrum der
       der Bundesrepublik Deutschland unzulässig sind.
                                                                             SWK mitzuteilen. Soweit nichts anderes vereinbart ist oder
10.3   Für die Installation und den Betrieb der technischen An-
                                                                             gesetzlich vorgegeben, erbringt die SWK Leistungen zur Be-
       lagen, hat der Kunde den Erfordernissen der technischen
                                                                             seitigung der Störung nur in der Zeit von Montag bis Freitag
       Anlagen genügende Räumlichkeiten und Umfeldbedingun-
                                                                             zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr (außer an gesetzlichen
       gen zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten der tech-
                                                                             Feiertagen). Die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage
       nischen Anlagen (Energieversorgung etc.) trägt der Kunde.
                                                                             richten sich nach dem Sitz der SWK.
       Der Kunde hat die technischen Anlagen stets empfangsbe-
                                                                      12.2   Der Kunde wird in zumutbaren Umfang SWK oder ihren Er-
       reit und betriebsbereit zu halten. Für etwaige Schäden, die
                                                                             füllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen
       durch mangelnde Empfangs- und Betriebsbereitschaft ent-
                                                                             sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbeson-

www.ka-glasfaser.de                                                                                                         Stand: Mai 2022

14
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Telekommunikationsdienstleistungen
(AGB)
       dere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen                 scheinungsform und falls vorhanden der Fehlermeldung
       Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.                              anzuzeigen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er offenkundige
12.3   SWK ist von der Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und                 Mängel der SWK innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der
       Entstörungspflicht befreit für Störungen von Leistungen der            Lieferung/Leistung anzuzeigen. Im Falle einer Mängelanzei-
       SWK, die auf                                                           ge bezüglich eines gekauften Geräts hat der Kunde mit der
a)     Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Glasfaser- oder               Mängelanzeige den Kauf dieses Gerätes bei SWK durch ge-
       Breitbandkabel-Netz oder technischer Anlagen der SWK,                  eignete Unterlagen (z. B. Ausgabebestätigung, Lieferschein,
b)     den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften                      Rechnung) nachzuweisen.
       Anschluss an Glasfaser-/das Breitbandkabel-Netz oder an         13.4   Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder
       technische Anlagen von SWK durch Kunden oder Dritte oder               sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entstehen,
c)     die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation,           sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen (z. B. Batterien
       Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme                  oder Akkumulatoren), begründen keinen Mangel.
       von Leistungen der SWK erforderlichen Geräte oder Syste-        13.5   Gewährleistungsansprüche sind zu richten an: Stadtwer-
       me durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern                ke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße 72, 76185 Karlsruhe
       sie nicht auf einem Verschulden der SWK beruhen.                       oder an die Faxnummer: 0721 599-2099 oder per E-Mail an
12.4   Der Kunde hat die im Zusammenhang mit den Arbeiten des                 ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de. Stellt SWK dem
       Entstörungsdienstes veranlassten Maßnahmen gesondert                   Kunden im Gewährleistungsfall ein Ersatzgerät zur Ver-
       nach der jeweils gültigen Preisliste der SWK zu vergüten,              fügung, ist der Kunde verpflichtet, das defekte Endgerät
       sofern die Störung nicht von der SWK zu vertreten ist,                 unverzüglich und vollständig – mit allen zum Lieferumfang
       sondern aus dem Risiko- oder Verantwortungsbereich des                 gehörenden Zubehörartikeln – an SWK zurückzusenden. Die
       Kunden herrührt und insbesondere vom Kunden zu vertre-                 Kosten der Rücksendung trägt SWK. Geräte, die nicht inner-
       ten ist.                                                               halb von 10 Tagen nach Zusendung des Ersatzgerätes bei
                                                                              SWK eingegangen sind, werden dem Kunden in Rechnung
13.    Gewährleistung                                                         gestellt.
                                                                       13.6   Ist der Kunde Kaufmann im Sinn des HGB, hat er die Liefe-
13.1   Soweit im Fall einer Leistungsstörung die Regelungen
                                                                              rung/Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und
       des Service Level Agreements über Störungsbeseitigung,
                                                                              erkennbare Mängel unverzüglich, bzw. versteckte Mängel
       Pönalen und Gutschriften Anwendung finden, gehen diese
                                                                              unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine
       Regelungen abschließend vor.
                                                                              Mängelrüge muss in diesen Fällen unverzüglich, spätes-
13.2   Soweit die SWK Dienstleistungen erbringt, sind Gewährleis-
                                                                              tens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Leistung/
       tungsansprüche ausgeschlossen. Weist im Fall eines Kauf-
                                                                              Lieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels
       oder Werkvertrags die Leistung nicht die vertraglich verein-
                                                                              erfolgen, jedoch längstens innerhalb eines Jahres ab Liefe-
       barte oder vorausgesetzte Beschaffenheit auf oder eignet
                                                                              rung/Abnahme der Leistung.
       sie sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch oder fehlt ihr
                                                                       13.7   Die Mängelanzeigefristen nach Ziffer 13.3 und 13.5 dieser All-
       eine zugesicherte Eigenschaft, stehen dem Kunden Gewähr-
                                                                              gemeinen Geschäftsbedingungen stellen Ausschlussfristen
       leistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestim-
                                                                              dar; nach Ablauf der Fristen ohne Mängelanzeige gilt die
       mungen zu. Die SWK ist zur Nacherfüllung berechtigt und,
                                                                              Lieferung/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrech-
       wenn dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden
                                                                              te sind ausgeschlossen.
       ist, auch verpflichtet. Der Kunde hat der SWK die erforder-
                                                                       13.8   Der Verbraucher ist unter folgenden Bedingungen berech-
       liche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung
                                                                              tigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder
       der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen.
                                                                              den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündi-
       Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sie innerhalb an-
                                                                              gungsfrist zu kündigen:
       gemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom
                                                                       a)     zu erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wieder-
       Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der
                                                                              kehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei
       Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung von
                                                                              anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tat-
       der SWK schuldhaft verzögert, stehen dem Kunden die wei-
                                                                              sächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der
       teren Gewährleistungsansprüche zu. Die Nacherfüllung gilt
                                                                              vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4
       nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
                                                                              Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120
       Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Fälle der
                                                                              angegebenen Leistung kommt. Solche Abweichungen sind
       Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung unberührt.
                                                                              durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten
13.3   Eventuelle Mängel und/oder das Fehlen zugesicherter
                                                                              oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zerti-
       Eigenschaften sind der SWK unverzüglich unter genauer
                                                                              fizierten Überwachungsmechanismus zu ermitteln.
       Bezeichnung des Zeitpunktes des Auftretens, der Er-

www.ka-glasfaser.de                                                                                                           Stand: Mai 2022

                                                                                                                                           15
Sie können auch lesen