Glasfaser. Karlsruhe dreht auf - Vertragsunterlagen - Stadtwerke Karlsruhe
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Glasfaser. Karlsruhe dreht auf. Vertragsunterlagen
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen .......................................................................................... 3 Preise ................................................................................................................................... 4 Senderliste TV .................................................................................................................. 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) ..................................................... 10 Datenschutzhinweis ...................................................................................................... 22 Leistungsbeschreibung ................................................................................................ 32 Leistungsbeschreibung Hausanschluss ................................................................ 43 Leistungsbeschreibung KA TV .................................................................................. 44 Produktinformationsblatt ........................................................................................... 47 Widerrufsbelehrung ...................................................................................................... 50 www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 2
Allgemeine Informationen Mit Glasfaser bereit für die Zukunft. Egal ob Homeoffice, Videokonferenzen oder Streaming, mit KA Glasfaser sind Sie bereit für die digitale Zukunft. Mit KA Glasfaser drehen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit auf Highspeed-Level, denn DSL, VSL oder Kabel basieren auf Kupferleitungen und stoßen bei Übertragung und Bandbreite an ihre Grenzen. Profitieren Sie von attraktiven Konditionen und entscheiden sich für KA Glasfaser von Ihren Stadtwerken Karlsruhe. • Gleich abschließen und 40 € Online-1 und 180 € Kundenbonus2 sichern • 100 % Glasfaser bis in Ihre Wohnung • Schnell & stabil in Lichtgeschwindigkeit surfen • Wettbewerbsvorteile für Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer • Persönliche Ansprechpartner vor Ort Tarifoptionen Download/Upload Internetflat Festnetzflat3 Preis/Monat4 Highspeed 300 / 300 Mbit/s 44,99 € Megaspeed 600 / 600 Mbit/s 64,99 € Gigaspeed 1000 / 1000 Mbit/s 89,99 € Wechseln Sie kinderleicht zu Ihrem Netz der Zukunft. Wir kümmern uns um alles Weitere, wie die Absprachen mit Ihrem Vermieter, den Anschluss Ihrer Immobilie oder die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter. Wir garantieren Ihnen – Wir sind für Sie da. Allgemeine Bedingungen: Alle Informationen und Angaben sind nur für Bewohner und/oder Eigentümer von Liegenschaften in Karlsruhe und dies nur im Ausbaugebiet der Stadtwerke Karlsruhe gültig. Unsere aktuellen Angebote entnehmen Sie bitte unserer Website unter ka-glasfaser.de bzw. Ihrer Vertragszusammenfassung. 1 Der Onlinebonus wird nur bei Abschluss eines Glasfaser-Telekommunikationsvertrags auf der Website www.ka-glasfaser.de einmalig gewährt und im Online- Bestellprozess direkt vom ausgewählten Tarif abgezogen. Voraussetzung für das Vertragsverhältnis ist die Zustimmung der Eigentümer der Liegenschaft. 2 Der Kundenbonus i. H. v. bis zu 180 € wird bei Bau eines LWL-Anschlusses und wirksamen, nicht widerrufenem Abschluss eines Glasfaser-Telekommunikationsver- trags mit den Stadtwerken Karlsruhe allen Kunden gewährt, die ein Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Karlsruhe in den Sparten Strom und/oder Gas haben. Die Gutschrift des Kundenbonus erfolgt i. H. v. 5 € mtl. auf die Strom- oder Gasrechnung innerhalb von 3 Jahren. 3 Die Festnetzflatrate enthält die Bereitstellung eines Telefonanschlusses mit 3 Rufnummern und umfasst Gespräche ins deutsche Festnetz. 4 Die Preise gelten zzgl. einer einmaligen Einrichtungskosten von 69,99 € für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, danach sind die Leistungen monatlich kündbar. www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 3
Preise 1. Tarifoptionen1 Preis/Monat 6. Sonstige Dienstleistungen Einmalige Kosten KA Highspeed 44,99 € Abgehende Portierung 2,50 € Übertragungsraten: 300 Mbit/s zzgl. 69,99 € Nachträgliche Zuweisung einer 49,99 € Up- und Downloadgeschwindigkeit einmalige neuen Rufnummer8 Festnetzflatrate inklusive2 Einrichtungskosten3 Rücklastschrift bei unzureichender mind. 5,00 € KA Megaspeed 64,99 € Kontodeckung, tatsächliche Kosten Übertragungsraten: 600 Mbit/s zzgl. 69,99 € Up- und Downloadgeschwindigkeit einmalige Mahnkosten je Mahnung 2,00 € Festnetzflatrate inklusive2 Einrichtungskosten3 Reaktivierung des Anschlusses 49,99 € KA Gigaspeed 89,99 € nach Sperrung aufgrund Zahlungsverzuges Übertragungsraten: 1000 Mbit/s zzgl. 69,99 € Telefonbucheintrag je Rufnummer kostenfrei Up- und Downloadgeschwindigkeit einmalige Festnetz Flatrate inklusive2 Einrichtungskosten3 Vertragsinhaberwechsel 49,99 € Umzug im Versorgungsgebiet 49,99 € 2. Endgeräte (Miete) Preis/Monat Pauschaler Personalkostensatz je Stunde 99,99 € Basis-Router für Internet, Telefonie, 3,99 € Versandkostenpauschale je Versand 9,99 € WLAN – AVM FRITZ!Box 7530 AX4 Premium-Router für Internet, Telefonie, 5,99 € 7. Gewerbepakete7 Preis/Monat ISDN4, WLAN – AVM FRITZ!Box 7590 AX4 Gewerbepaket 1 19,99 € bestehend aus 2 Sprachkanälen feste 3. Zusatzoptionen Preis/Monat IPv4 Adresse inklusive, Business-Tele- Telefonie: Mobilfunk-Flatrate 8,99 € fonieflat Festnetz D, Rechnung auf für 2 Sprachkanäle5 Gewerbe, ausgewiesene Umsatzsteuer Telefonie: 2. bis 3. Rufnummer kostenfrei Bis zu 10 Rufnummern kostenfrei mit Festnetzflat Business-Mobilfunkflat (auf beiden 14,99 € Telefonie: 4. bis 10. Rufnummer 1,99 € Sprachkanälen)5, 9 mit Festnetzflat Gewerbepaket 2 29,99 € bestehend aus 5 Sprachkanälen feste 4. KA TV Preis/Monat IPv4 Adresse inklusive, Business- Telefonieflat Festnetz D, Rechnung auf KA TV-Basispaket 9,99 € (inkl. umfangreichem HD-Paket) Gewerbe, ausgewiesene Umsatzsteuer KA TV-Premiumpaket 13,99 € Bis zu 10 Rufnummern kostenfrei (zusätzliche Sender und Multiscreen) Business-Mobilfunkflat 34,99 € IPTV-Receiver (je Gerät) 4, 6 3,99 € (auf 5 Sprachkanälen)5, 9 Folgende Sender-Pakete und Optionen können Sie nach Aktivierung in Ihrem Kundenkonto buchen. 8. Tarifzonen/Preise Inland Preis/Minute Fremdsprachenpaket je 7,99 € Ortsgespräche/Ferngespräche kostenfrei Arabien, Bosnien Basis, Italien, Kroatien, Polen,Serbien (bei Telefon-Festnetzflat) Basis, Spanien Basis, Portugal Basis, Türkei Basis Mobilfunknetze 0,19 € Fremdsprachenpaket je 14,99 € Griechenland Premium, Russland, Serbien Pink (minutengenaue Abrechnung) – nur dt. Mobilfunknetze 5. Hausanschluss Einmalige Kosten Erstellung Glasfaserhausanschluss in kostenfrei der Vorvermarktungsphase (inkl. 10 Meter Anbindung ab Grundstücks- grenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront) Erstellung Glasfaserhausanschluss vor 399,99 € Beginn der Bautätigkeit (im jeweils betroffenen Straßenzug) (inkl. 10 Meter Anbindung ab Grundstücks- grenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront) Glasfaserhausanschluss nach Abschluss 1.499,99 € der Bautätigkeit im Ausbaugebiet Mehrkosten ab dem 11. Meter, je weiterer 99,99 € laufender Meter erbracht (betrifft nur Tiefbauarbeiten) www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 4
Preise 9. Tarifzonen/Preise Ausland Zone Festnetz Mobil Sonderz. International 1 Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Nieder- 0,0199 € 0,0499 € 0,6999 € lande, Norwegen, Österreich, Portugal mit Madeira und Azoren, Schweden, Spanien und Kanaren, Ungarn, USA, Vatikanstadt International 2 Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, 0,3999 € 0,3999 € 0,7999 € Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Zypern International 3 Französisch Guayana, Gibraltar, Guadeloupe und St. Martin, Liechtenstein, Martinique, 0,2999 € 0,3999 € 0,5999 € Mayotte, Réunion International 4 Australien, Brasilien, Chile, China, Estland, Gibraltar, Hongkong, Israel, Japan, Ma- 0,0599 € 0,3999 € 2,3999 € laysia, Mexiko, Neuseeland, Russische Föderation (ohne Sonderziele), San Marino, Singapur, Südkorea, Türkei International 5 Albanien, Argentinien, Bahamas, Bosnien-Herzegowina, China (Taiwan), Ecuador, 0,5999 € 0,6999 € 0,6999 € Georgien, Kasachstan, Libanon, Liechtenstein, Mazedonien, Moldau (Republik), Mona- co, Serbien und Montenegro, Syrien (Arabische Republik), Ukraine, Venezuela International 6 Ägypten, Algerien, Armenien, Benin, Bhutan, Costa Rica, Dominikanische Republik, 0,6999 € 1,1999 € 1,0999 € Guadeloupe, Guatemala, Guyana, Iran (Islamische Republik), Jordanien, Kirgisistan, Kolumbien, Libysch-Arabische Dschamahirija, Malawi, Marokko, Martinique, Namibia, Südafrika, Swasiland, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Uruguay, Usbekistan, Weißrussland International 7 Afghanistan, Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Angola, Anguilla, 3,2999 € 3,2999 € 2,7999 € Antarktis-Basis, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Aruba, Ascension, Aser- baidschan, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Botsuana, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi, Cookinseln, Diego Garcia, Dominica, Dschibuti, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Falklandinseln, Färöer, Fidschi, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Grönland, Guam, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Jamaika, Jemen, Kaimaninseln, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Katar, Kenia, Kiribati, Kokosinseln, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Kuba, Kuwait, Laos (Demokrat. Volksrepublik), Lesotho, Liberia, Macau, Madagaskar, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Mikronesien, Mongolei, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Neukaledo- nien, Nicaragua, Niederländische Antillen, Niger, Nigeria, Niue, Nordkorea, Nördliche Marianen, Norfolkinseln, Oman, Osttimor, Pakistan, Palästina, Palau, Panama, Papua- Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Réunion, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tomé und Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und Grenadinen, Sudan, Suriname, Tansania, Thailand, Togo, Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Turks- und Caicosinseln, Tuvalu, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Wallis und Futuna, Weih- nachtsinseln, Westsamoa, Zentralafrik. Republik International 8 Russische Föderation (Personal, Premium, Shared Cost) 3,0999 € International 9 Global (Personal, Premium, Shared Cost) 8,9999 € Satellit EMSAT, EMSAT-DIVONIA, EMSAT-THURAYA, GMSS (Global Mobile Satellite System), 9,1999 € GMSS (Global Mobile Satellite System) – AeroMobile, GMSS (Global Mobile Satellite System) – ELLISPSO, GMSS (Global Mobile Satellite System) – GLOBALSTAR, GMSS (Global Mobile Satellite System) – IRIDIUM, ICO Global Network, Inmarsat A Atlan- tik Ost, Inmarsat A Atlantik West, Inmarsat A Indischer Ozean, Inmarsat A Pazifik, Inmarsat Aero, Inmarsat B Atlantik Ost, Inmarsat B Atlantik Ost HSD, Inmarsat B Atlantik West, Inmarsat B Atlantik West HSD, Inmarsat B GAN, Inmarsat B GAN HSD, Inmarsat B Indischer Ozean, Inmarsat B Indischer Ozean HSD, Inmarsat B Pazifik, Inmarsat B Pazifik HSD, Inmarsat B SNAC, Inmarsat B SNAC HSD, Inmarsat M Atlantik Ost, Inmarsat M Atlantik Ost HSD, Inmarsat M Atlantik Ost MINI, Inmarsat M Atlantik West, Inmarsat M Atlantik West HSD, Inmarsat M Atlantik West MINI, Inmarsat M Indischer Ozean, Inmarsat M Indischer Ozean HSD, Inmarsat M Indischer Ozean MINI, Inmarsat M Pazifik, Inmarsat M Pazifik HSD, Inmarsat M Pazifik MINI, Inmarsat M SNAC, Inmarsat M SNAC HSD, Inmarsat M SNAC MINI www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 5
Preise 10. Sonder- und Servicerufnummern Nationale Ventelo-Auskunft (011822) Verbindung 1,1699 € 1 Die Tarifoptionen und Preise gelten für eine Mindestlaufzeit von Internationale Ventelo-Auskunft Verbindung 2,6099 € 24 Monaten, danach sind die Leistungen monatlich kündbar. (011823) Das Produkt KA Gigaspeed ist mit einer Mindestlaufzeit von 12 Einheitlicher Behördenruf (115) Minute 0,0899 € Monaten zum monatlichen Preis von 119,99 € und einmaligen Ein- Freephone National (0800) Minute 0,0000 € richtungskosten von 149,99 € erhältlich. Freephone International (00800) Minute 0,0000 € 2 Die Festnetzflatrate enthält die Bereitstellung eines Telefonan- Notruf National (110 und 112) Minute 0,0000 € schlusses mit 3 Rufnummern und umfasst Gespräche ins deutsche Soziale Dienste (116) Minute 0,0000 € Festnetz. Sperr-Notruf (116 116) Minute 0,0000 € 3 Die einmaligen Einrichtungskosten umfassen die Einrichtung des Internationale Shared Cost Service Verbindung 0,1700 € Internet- und des Telefonanschlusses und fällt auch bei der Ver- (00808) wendung eigener Endgeräte an. Die Einrichtung von Endgeräten Shared Cost (01801) Minute 0,0400 € des Kunden ist nicht in der Leistung enthalten. Shared Cost (01802) Verbindung 0,0600 € 4 Bei der Auswahl einer Hardware-Option (Router bzw. IPTV-Recei- Shared Cost (01803) Minute 0,0900 € ver) fallen je Bestellung Versandgebühren i.H.v. 9,99 € (Brutto) an, Shared Cost (01804) Verbindung 0,2000 € unabhängig von Art und Anzahl der Geräte. Shared Cost (01805) Minute 0,1400 € Für das volle Leistungsspektrum des KA Gigaspeed Produktes (1000 Mbit/s) wird der Premium-Router Fritz!Box 7590 AX be- Shared Cost (01806) Verbindung 0,1900 € nötigt. Shared Cost (01806) Minute 0,1900 € 5 Die Mobilfunk-Flatrate enthält sämtliche Verbindungen in das Shared Cost (01807) 1. bis 31. Sek. 0,1400 € D1-Mobilfunknetz der Deutschen Telekom, in das D2-Mobilfunknetz Shared Cost (01807) ab 31. Sek. 0,1400 € von Vodafone und in das o2-Mobilfunknetz innerhalb Deutsch- Televoting (01371) Verbindung 0,1400 € lands. Televoting (01372) Minute 0,1400 € 6 Max. 3 Set-Top-Boxen (IPTV-Receiver) buchbar. Televoting (01373) Minute 0,1400 € Bei der Auswahl einer Hardware-Option (Router bzw. IPTV-Recei- Televoting (01374) Minute 0,1400 € ver) fallen je Bestellung Versandgebühren i.H.v. 9,99 € (Brutto) an, Televoting (01375) Verbindung 0,1400 € unabhängig von Art und Anzahl der Geräte. Televoting (01376) Verbindung 0,2500 € 7 In den Gewerbepaketen sind alle Preise als Nettopreise zu Televoting (01377) Verbindung 1,0000 € verstehen. Die restlichen Preispositionen der Preisliste sind als Televoting (01378) Verbindung 0,5000 € Bruttopreise ausgewiesen. Televoting (01379) Verbindung 0,5000 € 8 max. 10 Rufnummern buchbar. Televoting (0138) Minute 0,1399 € 9 Für die Businessflatratetarife wird eine Fair use policy zu Grunde Cityruf 1 (0164, 01682 bis 01691) Minute 0,2199 € gelegt. Die Businessflatratetarife können nicht von Unternehmen Cityruf 2 (016951, 016952) Minute 0,9199 € gebucht werden, deren Primärgeschäftszweck auf der Nutzung Nationale 032er Gasse Minute 0,0199 € von Telefonverbindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Center, Telefonvermarkter u. ä. Unternehmen. Die Stadtwerke Persönliche Rufnummern (0700) Minute 0,1499 € Karlsruhe behält sich die Ablehnung des Auftrages vor. Scall 1 (01680) Minute 0,3799 € Scall 2 (01681) Minute 0,8999 € In den Gewerbepaketen nach Ziffer 7 sind alle Preise als Netto- preise zu verstehen. Die restlichen Preispositionen sind als Brutto- Scall 3 (01696) Minute 0,6099 € preise inkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen. Scall 4 (01699) Minute 1,5099 € Skyper 1 (01692 bis 01693) Minute 0,6099 € Skyper 2 (016953) Minute 1,5099 € www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 6
Senderliste TV Basispaket Öffentlich Rechtliche Sender Private Sender HD Programm SD/HD Programm SD/HD Das Erste HD RTL HD ZDF HD VOX HD kika HD RTL zwei HD BR Fernsehen Nord HD NITRO HD BR Fernsehen Süd HD Super RTL HD hr fernsehen HD n-tv HD WDR Köln HD RTL plus HD WDR Münster HD TOGGO plus SD WDR Düsseldorf HD SAT1 HD WDR Wuppertal HD ProSieben HD WDR Aachen HD kabel eins HD WDR Bonn HD SIXX HD WDR Essen HD SAT1Gold HD WDR Dortmund HD Pro Sieben MAXX HD WDR Dusburg HD Kabel eins Doku HD WDR Siegen HD Sport1 HD WDR Bielefeld HD TELE5 HD SWR B-W HD MTV HD SWR RLP HD Nick HD NDR Mecklenburg Vorpommern HD Comedy Central HD NDR Schleswig-Holstein HD Deluxe Music HD NDR Hamburg HD CNN International HD NDR Niedersachsen HD WELT HD MDR Thüringen HD N24 Doku HD MDR Sachsen HD MDR Sachsen-Anhalt HD Radio Bremen HD rbb Berlin HD Weitere Sender SR Fernsehen HD Programm SD/HD rbb Brandenburg HD Bibel TV HD arte HD Bibel TV Impuls SD ONE HD Bibel TV Musik SD 3sat HD Deutsches Musik Fernsehen HD ZDF neo HD QVC HD ZDF info HD QVC Plus HD ARD alpha HD QVC Beauty & Style HD tagesschau 24 HD Volksmusik TV SD Phoenix HD Sky Sport News HD www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 7
Senderliste TV Premiumpaket Weitere Senderpakete In der Regel in SD, sofern in HD gesendet auch in HD Programm SD/HD auto motor und sport channel HD Fremdsprachenpaket Arabien Boomerang HD Programm Cartoon Network HD Al Arabiya pan-arabisch Classica HD MBC Europe pan-arabisch Crime + Investigation HD Abu Dhabi TV Edge Sport HD Junior TV SD Gute Laune TV HD Fremdsprachenpaket Bosnien Basis History HD Programm Kinowelt TV HD Balkanika Music Television Marco Polo SD BN TV Sat Motorvision HD RTCG Sat MTV Live HD Nick Jr. HD Planet HD Fremdsprachenpaket Griechenland Premium Romance TV HD Programm Spiegel TV Wissen HD Antenna 1 Europe Sportdigital HD ERT TV TNT Comedy HD TNT Film HD TNT Serie HD Fremdsprachenpaket Italien VH1 Classic SD Programm RAl 1 Die aktuelle Senderliste inkl. Radiosender kann unter www.ka- RAl 2 glasfaser.de heruntergeladen werden. RAl 3 Der Empfang bestimmter Sender oder KA TV Pakete kann sich aufgrund behördlicher und gesetzlicher Entscheidungen oder Mediaset durch die Anpassungen von Sendern durch den Programmanbieter ändern. Fremdsprachenpaket Kroatien Programm HRT HR 1 (Radio) DM Sat HRT TV 1 HRT TV 4 HRT International (HRT TV 5) Fremdsprachenpaket Polen Programm iTVN Europe TVN 24 TV Polonia www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 8
Senderliste TV Fremdsprachenpaket Portugal Basis Fremdsprachenpaket Türkei Basis Programm Programm RTPi Haber Türk RDP Internacional (Radio) Dream Türk Euro D EuroStar Fremdsprachenpaket Russland Kanal 7 Avrupa Programm Cem TV Channel One Russia Show Turk Kino Mir TV8 Int NTV Mir RTR Planeta OstWest Fremdsprachenpaket Spanien Basis Telebom (04.00 bis 18.00 Uhr) Programm Teledom (18.00 bis 04.00 Uhr) Canal 24 Horas TNT Comedy TVEi Radio Exterior de Espana Fremdsprachenpaket Serbien Basis Die aktuelle Senderliste kann unter www.ka-glasfaser.de her- untergeladen werden. Programm Der Empfang bestimmter Sender oder KA TV Pakete kann sich Balkanika Music Television aufgrund behördlicher und gesetzlicher Entscheidungen oder BN Sat durch die Anpassungen von Sendern durch den Programmanbieter DM Sat ändern. RTCG SAT RTS Svet HD Fremdsprachenpaket Serbien Pink Programm Pink Extra Pink Film Pink Folk Pink Kids Pink Music Pink Plus Pink Reality Pink Radio (Radio) www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 9
Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) 1. Geltungsbereich und Definitionen zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich und geeignet ist, die 1.1 Stadtwerke Karlsruhe GmbH (im Folgenden SWK), bietet Erklärung unverändert wiederzugeben (z. B. E-Mail, Fax). ihren Kunden Telekommunikationsdienstleistungen an (im Folgenden Leistungen oder Dienste). Das Netz steht 2. Verhältnis dieser AGB zu anderen Vorschriften vielen Nutzern zur Verfügung und unterliegt aufgrund von und Reihenfolge technischen Entwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen einem dynamischen 2.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der SWK gelten aus- Änderungsprozess. Auf dieser Grundlage und in Ergänzung schließlich die Geschäftsbedingungen der SWK, soweit im zum Telekommunikationsgesetz (TKG) Teil 3 (Kundenschutz) Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. in der jeweils geltenden Fassung gelten für die Geschäfts- Außerdem gelten alle einschlägigen gesetzlichen Bestim- beziehungen zwischen der SWK und dem Kunden folgende mungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abweichen- Bedingungen. Diese gelten auch für hiermit im Zusammen- den oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der hang stehende Leistungen, Auskünfte, Beratungen sowie Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie finden nur für die Beseitigung von Störungen. Anwendung, wenn die SWK diesen ausdrücklich schriftlich 1.2 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die an zugestimmt hat. SWK einen Auftrag erteilt oder mit der SWK einen Vertrag 2.2 Im Zweifel gelten bei Widersprüchen die Dokumente in über Telekommunikationsleistungen schließt. folgender Reihenfolge: 1.3 Diese werden in folgenden Kundengruppen eingeteilt: 2.2.1. Besondere Bedingungen und schriftliche Individualvereinba- 1.3.1. „Endnutzer“ im Sinne dieser AGB ist gem. § 3 Nr. 13 TKG ein rungen Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze 2.2.2. Vertragszusammenfassung gemäß EU-Muster Durchfüh- betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikations- rungsVO 2019/2243/EU dienste erbringt bzw. vertreibt. 2.2.3. Produktinformationsblätter 1.3.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gem. § 13 BGB jede 2.2.4. Besondere Ausführungsbestimmungen für die Planung und natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck ab- Erbringung von Telekommunikationsdiensten für Endnutzer schließt, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen mit Behinderung beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 2.2.5. AGB 1.3.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist gem. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähi- 3. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand ge Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsge- 3.1 Soweit nicht explizit anderweitig aufgeführt, sind Angebote schäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen der SWK freibleibend. Das Angebot auf Abschluss eines Ver- beruflichen Tätigkeit handelt. trages ist erst der Auftrag des Kunden soweit im Übrigen 1.3.4. Solange und soweit dies in diesen AGB ausdrücklich ge- die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsabschlüsse regelt ist, finden die Regelungen für Verbraucher auf auch erfüllt sind. Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Organisationen ohne 3.2 SWK kann die Annahme dieses Vertragsangebotes ohne An- Gewinnerzielungsabsicht (nachfolgend zusammen „KKU“ gabe von Gründen verweigern. genannt) im Sinne des § 71 TKG Anwendung. Dies gilt nicht, 3.3 Sofern und soweit für die Realisierung der Verbindung eine solange und soweit sie ausdrücklich auf die entsprechend Gestattung für die Endstellenanbindung durch den Grund- anwendbaren Regelungen des Kundenschutzes gemäß § 71 stückseigentümer erforderlich ist, kann SWK den Vertrag Abs. 3 TKG verzichten. Dort, wo sich abweichende Rege- stornieren, wenn der Nutzungsvertrag für die Endstelle lungen für KKU ohne Verzichtserklärung von sonstigen nicht beigebracht oder die Realisierung/Umsetzung verwei- Unternehmerkunden ergeben, ist dies explizit aufgeführt gert wird. (nachfolgend zusammen „KKU ohne Verzicht“). 3.4 Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags 1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten im Zweifel für (i.d.R. Auftragsbestätigung) zustande. Soweit ein Vertrags- alle Endnutzer. Dies gilt nicht, sofern nachfolgend eine ex- abschluss noch von einer Genehmigung abhängt (z. B. weil plizite Einschränkung auf eine bestimmte Kundengruppe die Vertragszusammenfassung erst nachträglich übermittelt aufgeführt ist. In jedem Falle gehen zwingende gesetzliche wurde), kommt der Vertrag mit Zugang der Genehmigung Regelungen vor. zustande. 1.5 „Textform“ meint in diesen AGB gem. § 126b BGB eine lesba- 3.5 Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich durch die re Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, Auftragsbestätigung der SWK und die darin erwähnten auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein Leistungsspezifikationen festgelegt, soweit nicht schriftlich dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Emp- etwas Abweichendes vereinbart wurde. fänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 10
Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) 3.6 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 3 6. Preise und Zahlungsbedingungen behält sich SWK ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag vor, 6.1 Die Berechnung der Lieferungen und Leistungen erfolgt auf falls KKU den Verzicht auf die Vorschriften zum Kunden- der Grundlage der vereinbarten Preise. Soweit keine aus- schutz nach § 71 Abs. 3 TKG nicht bzw. nicht vollständig drückliche Preisvereinbarung getroffen worden ist, sind von erklären, insbesondere wenn hierdurch der Auftrag aufgrund der SWK erbrachte Lieferungen und Leistungen nach Maß- des ganz oder teilweise nicht erklärten Verzichts im Wider- gabe der jeweils aktuellen allgemeinen Preisliste der SWK spruch zu den jeweils einschlägig Kundenschutz-Vorschrif- zu vergüten. Die aktuelle Preisliste kann der Kunde einsehen ten stehen würde. auf der Internetseite unter www.ka-glasfaser.de. 3.7 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. Ver- 6.2 Der Kunde hat auch diejenigen Vergütungen zu zahlen, die tragserweiterungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. durch eine unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Ein Produktwechsel in geringer wertige Produkte ist nach Dritte entstanden sind, wenn der Kunde dies zu vertreten Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. hat. 6.3 Alle Preise verstehen sich für Verbraucher inklusive der 4. Leistung der SWK jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie einschließ- 4.1 SWK erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung in Über- lich gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Steuern und einstimmung mit der Leistungsbeschreibung, den nachfol- sonstiger öffentlicher Abgaben, wenn der Kunde Verbraucher genden Bestimmungen, dem Produktinformationsblatt, der ist. Gegenüber Unternehmern sind die Preise als Nettopreise Vertragszusammenfassung und im Rahmen ihrer techni- zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und schen und betrieblichen Möglichkeiten. sonstiger anfallender Steuern und Abgaben zu verstehen. 4.2 Die Kunden können nach der Schaltung des Anschlusses die 6.4 Die SWK ist berechtigt, auch während der Laufzeit des aktuelle Datenübertragungsrate überprüfen. Dies ist unter Vertrages, die Preise zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer www.breitbandmessung.de möglich. Gesamtkosten zu ändern, sofern triftige Gründe hierfür vor- liegen, welche nach Vertragsschluss eingetreten sind und 5. Leistungszeit nicht von SWK veranlasst wurden (z. B. aufgrund Preiserhö- hungen von Lieferanten) und soweit dies gesetzlich nicht 5.1 Leistungs- und Lieferzeitangaben der SWK erfolgen nach ausgeschlossen ist. Die SWK wird bei der Ausübung ihres größtmöglicher planerischer Sorgfalt; ihre Einhaltung billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preis- unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftrags- änderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für lage; verbindliche Termine müssen als solche ausdrücklich den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden bezeichnet sein. Die Einhaltung – auch von verbindlichen als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens Leistungs- und Lieferzeitangaben – setzt ferner die recht- in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kosten- zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- erhöhungen. Erhöhungen sind dem Kunden mindestens drei und sonstigen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus. Monate im Voraus anzukündigen. Die Änderungen gelten 5.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streikmaß- als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein nahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Störungen Kündigungsrecht nicht fristgerecht ausübt, sofern SWK den außerhalb des Einflussbereichs der SWK verlängert sich die Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge beson- vereinbarte Leistungszeit angemessen, die SWK wird den ders hingewiesen hat. Maßgeblich für die Einhaltung der Kunden unverzüglich informieren. Bei Verzögerungen in Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung diesem Sinne von mehr als 8 Wochen über die vereinbarte spätestens 2 Monate nach Zugang der Mitteilung bei der Leistungszeit hinaus steht beiden Vertragspartnern das SWK. Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. 5.3 Vorbehalt der Erreichung einer bestimmten Erschließungs- Unbeschadet des Vorstehenden ist SWK im Fall einer quote in einer Ortslage (als Grundlage für eine wirtschaft- Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer be- liche Erschließung) steht der Vertrag unter Vorbehalt, dass rechtigt, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung die Erschließungsquote innerhalb des aufgeführten Zeit- entsprechend anzupassen. fensters erfolgt und kumulativ nach erfolgter Erreichung 6.5 Die Abrechnung wiederkehrender Vergütungen erfolgt bei der Erschließungsquote eine entsprechende Bestätigung Verbrauchern und KKU ohne Verzichtserklärung jeweils im durch SWK übermittelt wird. Voraus zum Ersten des betreffenden Kalendermonats. Für 5.4 Im Falle von nicht eingehaltenen Kundendienst-/Installa- andere Endnutzer erfolgt die Abrechnung wiederkehrender tionsterminen, bei verzögerter Entstörung und verzögertem Vergütungen jeweils rückwirkend zum Ende des Kalender- Anbieterwechsel gelten die gesetzlichen Entschädigungs- monats. Teile eines Kalendermonats werden anteilig auf der zahlungen. Basis von 30 Tagen pro Monat abgerechnet. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, entstehen wiederkehrende www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 11
Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) Vergütungen erstmals zu dem Zeitpunkt, in dem die betref- finden Sie unter: www.ka-glasfaser.de fende Leistung/Lieferung dem Kunden mit der Möglichkeit 6.10 Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen der Inanspruchnahme bereitgestellt wurde. Sollte ein Zeit- dem Kunden nur zu, soweit seine jeweiligen Ansprüche punkt für den Beginn der Nutzung vereinbart sein und die unbestritten, von der SWK anerkannt oder rechtskräftig Leistung vom Kunden gleichwohl schon vorab in Anspruch festgestellt sind. Der Kunde kann zudem Zurückbehaltungs- genommen werden, entsteht die Vergütung bereits mit der rechte nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen ersten Inanspruchnahme der Leistung. Nutzungsabhängige Vertragsverhältnis geltend machen. Vergütungen werden nach Inanspruchnahme der Leistung berechnet. § 54 Abs. 3 TKG bleibt unberührt. 7. Verzug Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind sämtliche 7.1 Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers oder KKU ohne Ver- Vergütungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- zicht mit mindestens 100,00 Euro aufgrund wiederholter erteilung ohne Abzug, netto Kasse, zur Zahlung fällig. Bei Nichtzahlung ist die SWK nach den Bestimmungen des SEPA-Lastschrift erfolgt diese spätestens 10 Tage nach Telekommunikationsgesetzes berechtigt, den Anschluss Fälligkeit. Der Kunde gerät durch eine Mahnung, Rücklast- zu sperren. Bei anderen Kunden ist SWK hierzu berechtigt, schrift mangels Deckung, spätestens aber nach Ablauf wenn eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder nach von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in erfolgter Mahnung mit angemessener Fristsetzung unter Verzug. Die Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn der Kunde Androhung einer Sperre. Der Kunde bleibt in diesem Fall ver- berechtigte Beanstandungen gem. Ziff. 6.6 erhebt. pflichtet, die vereinbarten, nutzungsunabhängigen Vergü- 6.6 Beanstandungen von Rechnungen in Bezug auf nutzungs- tungen (insbesondere Grundgebühren) ungekürzt zu zahlen. abhängige Vergütungen müssen von dem Kunden unverzüg- Die SWK wird die Sperrung dem Kunden vorher schrift- lich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen nach dem lich androhen. Die SWK ist berechtigt, den Anschluss des Zugang der Rechnung oder Abbuchung des vorausbezahlten Kunden ohne vorherige Androhung und ohne Einhaltung Guthabens gegenüber der SWK erhoben werden. Die Unter- einer Wartefrist zu sperren, wenn der begründete Verdacht lassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich Die SWK wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unter- benutzt oder von Dritten manipuliert wird. lassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. 7.2 Die Sperre von Verbrauchern und KKU ohne Verzicht ist auf Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leis- Fristablauf bleiben unberührt. tungen zu beschränken. Im Falle strittiger hoher Rechnun- 6.7 SWK trifft keine Nachweispflicht für die erbrachten Ver- gen für Mehrwertdienste muss dem Verbraucher weiterhin bindungsleistungen, die Aufschlüsselung der einzelnen Ver- Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunika- bindungsdaten als Entgeltnachweis und den Ergebnissen tions- und Breitbandinternetzugangsdiensten gewährt einer technischen Prüfung sofern: werden. 6.7.1. Verbindungsdaten aus technischen Gründen nicht gespei- 7.3 Sofern der Zahlungsverzug eines Verbrauchers und KKU chert wurden. ohne Verzicht einen Dienst betrifft, der Teil eines Angebots- 6.7.2. Keine Bestandsdaten erhoben wurden. pakets ist, kann der Anbieter nur den betroffenen Bestand- 6.7.3. Gespeicherte Daten nach 8 Wochen gem. § 67 Abs. 2 und 4 teil des Angebotspakets sperren. TKG gelöscht wurden. 7.4 Eine auch ankommende Sprachkommunikation erfassende 6.7.4. Die Löschung durch SWK nach einer gesetzlich vorgeschrie- Vollsperrung des Anschlusses eines Verbrauchers und KKU benen oder vereinbarten Frist durchgeführt wurde oder darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender 6.7.5. Der Endnutzer nach einem deutlichen Hinweis verlangte, Sprachkommunikation erfolgen. dass die Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert 7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, für werden. die Dauer der Verzögerung zusätzlich Zinsen in Höhe von 6.8 Die Kunden der SWK können Beschwerden auf folgendem 5 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz Weg geltend machen: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlan- der Europäischen Zentralbank, wenn der Kunde Unterneh- der Straße 72, 76185 Karlsruhe oder an die Faxnummer: 0721 mer ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen 599-2099 oder per E-Mail an ka-glasfaser@stadtwerke- Basiszinssatz, an die SWK zu zahlen. Die Geltendmachung karlsruhe.de. eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon 6.9 Bei der Erstellung dieser AGB dauert die durchschnittliche unberührt. Die Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn im Falle Bearbeitung der Beschwerden: von Beanstandungen die Vorlage der Entgeltnachweise 6.9.1. Zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertrags- nicht binnen 8 Wochen erfolgt ist. durchführung und Abrechnung: 10 Tage 7.6 Verlangt der Endnutzer innerhalb der Beanstandungsfrist 6.9.2. Zu anderen Themen 15 Tage 6.9.3. Eine regelmäßig aktualisierte Angabe der Bearbeitungsdauern www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) die Vorlage der Ergebnisse der technischen Prüfung sind der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann diese innerhalb von 8 Wochen vorzulegen. Das Ergebnis bzw. Anpassungen des Vertrags erforderlich werden. einer technischen Prüfung ist nicht vorzulegen, wenn die Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen 9. Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten Mangel zurückzuführen ist. Legt SWK die Ergebnisse der des Kunden technischen Prüfung nicht vor, erlöschen die bis dahin ent- 9.1 Sämtliche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ge- standenen Ansprüche aus Verzug. nannten Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleis- 7.7 Gerät die SWK mit Lieferungen/Leistungen in Verzug, so tungspflichten. richtet sich ihre Haftung nach Ziff. 17 dieser Allgemei- 9.2 Der Kunde hat SWK bei der Durchführung der Verträge nen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des unentgeltlich in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Der Telekommunikationsgesetzes. Die Entschädigungen nach Kunde hat hierzu insbesondere alle Voraussetzungen im Ziff. 15 bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Kündigung Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur Durchfüh- des Vertrags berechtigt, wenn die SWK eine vom Kunden rung des Vertrages erforderlich sind. gesetzte Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei 9.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Genehmi- Wochen betragen muss. Diese Fristsetzung muss durch den gungen und Erlaubnisse vorliegen und dass alle notwen- Verbraucher in Textform erfolgen, bei Unternehmern bedarf digen Vorbereitungsarbeiten in Übereinstimmung mit den es der Schriftform. Gegenüber Verbrauchern bleiben die ge- Anweisungen der SWK abgeschlossen wurden. Die dadurch setzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung entstandenen Kosten trägt der Kunde. unberührt. 9.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Nutzung des Netzes und der damit/darauf zur Verfügung gestellten Dienste 8. Vertragsänderungen einschlägigen Nutzungsbestimmungen des jeweiligen An- 8.1 Der Kunde wird über Änderungen dieser AGB sowie eventu- bieters/Betreibers sowie die maßgeblichen gesetzlichen elle sonstiger Vereinbarungen in geeigneter Weise infor- und behördlichen Vorschriften/Anordnungen einzuhalten; miert und auf sein Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht insbesondere wird er nur hierfür zugelassene Geräte, Ein- hingewiesen. richtungen bzw. Anwendungen an das Netz anschließen. 8.2 Bei einseitigen Vertragsänderungen nach § 57 Abs. 1 und 9.5 Für den ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Inhalt seiner 2 TKG durch SWK, erhält der Endnutzer den Vertrag ohne Übermittlungen ist der Kunde verantwortlich. Über die von Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, der SWK eröffneten Telekommunikationswege dürfen keine sofern die Änderung nicht beleidigenden, verleumderischen, sitten- und/oder gesetz- 8.2.1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, widrigen Inhalte verbreitet oder einer solchen Verbreitung 8.2.2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswir- Vorschub geleistet werden. Der Kunde steht dafür ein, dass kungen auf den Endnutzer oder diese Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und 8.2.3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Verrichtungsgehilfen sowie seinen Mitarbeitern eingehalten Recht vorgeschrieben ist. werden. Er stellt die SWK auf erstes Anfordern von allen 8.3 Der Kunde wird klar und verständlich auf einem dauerhaften Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Datenträger über Inhalt und Zeitpunkt der Vertragsände- Pflichten resultieren. rung und ein bestehendes Kündigungsrecht nach § 57 Abs. 1 9.6 Die SWK bietet im Rahmen der vereinbarten Leistung nur Nr. 1 bis 3 TKG informiert. die Möglichkeit zur Nutzung ihres bestehenden Netzes in 8.4 Die Kündigung kann innerbhalb von 3 Monaten ab Zugang seinem bestehenden Umfang an. Eventuell erforderliche der Unterrichtung der SWK über die Vertragsänderung er- Erweiterungen des Kundennetzes sowie die Realisierung klärt werden. Der Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt der bei dem Kunden vor Ort und/oder in seiner Betriebs- beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam sphäre erforderlichen Installationen (eventuell erforderliche wird. Die Regelungen der Ziff. 8.3 bis 8.5 (gemäß § 57 Abs. 1 Erweiterungen des Netzes und sonstige technische Vor- S. 1 bis 3 TKG) gelten nicht für Verträge, die nur nummernun- richtungen sowie die Einholung der hierfür etwaig erfor- abhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste nach derlichen Erlaubnisse und Genehmigungen sowie sonstige § 3 Nr. 40 TKG zum Gegenstand haben. Leistungsvoraussetzungen vor Ort und/oder innerhalb der 8.5 Die Kündigung durch Verbraucher bedarf der Textform. Kün- Betriebssphäre des Kunden) sind Sache des Kunden. Sofern digungen durch sonstige Kunden bedürfen der Schriftform. im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Durchfüh- 8.6 Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten rung des Vertrages technische Arbeiten oder Installationen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können auslän- bei dem Kunden und/oder in seiner Betriebssphäre erforder- dische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezi- lich sind, steht der Kunde dafür ein, dass diese für die Dauer fische Besonderheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in des Vertrages von dem jeweiligen Grundstückseigentümer www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 13
Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) geduldet werden und die erforderlichen Erlaubnisse des stehen, ist der Kunde verantwortlich, soweit er die fehlende Grundstückseigentümers vorliegen. Unbeschadet dessen Empfangs- oder Betriebsbereitschaft zu vertreten hat. kann die SWK die Erfüllung des Vertrages davon abhängig 10.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dürfen die machen, dass ihr ein Nutzungsvertrag für die Endstellenan- technischen Anlagen keinem Dritten überlassen und nur am bindung vorgelegt wird. vereinbarten Standort genutzt werden. 9.7 Im Interesse aller Kunden verpflichtet sich jeder Kunde zur angemessenen Nutzung (Fair use). SWK behält sich vor, 11. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte dass im Falle einer stark abweichenden übermäßig oder 11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ver- ungewöhnlich hohen Inanspruchnahme der Dienste durch bleiben sämtliche, im Zusammenhang mit der Vorbereitung den Kunden dieser technisch eingeschränkt wird. In diesem und der Durchführung des Vertrages übergebenen Geräte, Falle tritt SWK mit Ihnen vorab in Kontakt, um aufgrund der Datenverarbeitungs-Programme (Software) und Unterlagen spezifischen Nutzungsanforderungen des Kunden ein alter- dingliches und geistiges Eigentum der SWK. Der Kunde er- natives Produkt zu bekommen. hält hieran nur das für die Dauer des Vertrages befristete, 9.8 Der Kunde hat bei Auftragserteilung die von ihm angefor- nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur inter- derten und zur Vertragsdurchführung notwendigen Angaben nen Nutzung zum Zwecke des jeweiligen Vertrages. stets wahrheitsgemäß, richtig und eindeutig mitzuteilen. 11.2 Eine nach Maßgabe des Vertragszweckes über den not- Verzögerungen durch unklare, missverständliche und/oder wendigen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Verviel- falsche Angaben des Kunden verschieben die ggf. laufende fältigung oder Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht (Bereitstellungs-) und sonstige Fristen entsprechend. gestattet. Unbeschadet dessen ist der Kunde verpflichtet, 9.9 Der Kunde hat nach Vertragsabschluss vertragsrelevante Än- die jeweils einschlägigen lizenz- und sonstigen urheber- derungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, Anzahl der rechtlichen Bedingungen der Hersteller der übergebenen angeschlossenen Wohneinheiten und vergleichbarer Angaben Software, der SWK und deren Geschäftspartner einzuhalten. der SWK gegenüber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die 11.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde im vorstehenden Absatz bezeichnete Pflicht zu Schadens- sämtliche, im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder und Aufwendungsersatz gilt insoweit entsprechend. Durchführung des Vertrages überlassenen Geräte, DV-Pro- gramme und Unterlagen (einschließlich aller etwaigen 10. Zur Verfügung gestellte technische Anlagen Kopien) unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben, soweit 10.1 Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit der Vorberei- nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. tung und/oder Durchführung der getroffenen Vereinbarun- 11.4 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, überlassene gen auf Veranlassung der SWK technische Anlagen, Geräte Software zu kopieren – mit Ausnahme einer Sicherungs- und/oder sonstige Einrichtungen (im Folgenden insgesamt kopie –, zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen, technische Anlagen) zur Verfügung gestellt werden, gelten oder Urheber- und sonstige Eigentumsvermerke an der Soft- hierfür die nachfolgenden Bestimmungen. ware zu entfernen. 10.2 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verbleiben 11.5 Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch sämtliche technische Anlagen im Eigentum der SWK. Der von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Kunde ist verpflichtet, die technischen Anlagen pfleglich zu seinen Mitarbeitern eingehalten werden. behandeln, von schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fern zu halten 12. Entstörungsdienst und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ein- 12.1 Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstö- griffe (Öffnen etc.), in die technischen Anlagen oder Verän- rung (im Folgenden Störung) wird die SWK nach Eingang derungen, dürfen vom Kunden nicht vorgenommen werden. der Meldung der Störung durch den Kunden unverzüglich Endgeräte dürfen nicht angeschlossen werden, wenn ihre angemessene Maßnahmen einleiten, um die Störung zu be- Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in heben. Eventuelle Störungen sind dem Service-Zentrum der der Bundesrepublik Deutschland unzulässig sind. SWK mitzuteilen. Soweit nichts anderes vereinbart ist oder 10.3 Für die Installation und den Betrieb der technischen An- gesetzlich vorgegeben, erbringt die SWK Leistungen zur Be- lagen, hat der Kunde den Erfordernissen der technischen seitigung der Störung nur in der Zeit von Montag bis Freitag Anlagen genügende Räumlichkeiten und Umfeldbedingun- zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr (außer an gesetzlichen gen zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten der tech- Feiertagen). Die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage nischen Anlagen (Energieversorgung etc.) trägt der Kunde. richten sich nach dem Sitz der SWK. Der Kunde hat die technischen Anlagen stets empfangsbe- 12.2 Der Kunde wird in zumutbaren Umfang SWK oder ihren Er- reit und betriebsbereit zu halten. Für etwaige Schäden, die füllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen durch mangelnde Empfangs- und Betriebsbereitschaft ent- sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbeson- www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 14
Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) dere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen scheinungsform und falls vorhanden der Fehlermeldung Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. anzuzeigen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er offenkundige 12.3 SWK ist von der Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Mängel der SWK innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Entstörungspflicht befreit für Störungen von Leistungen der Lieferung/Leistung anzuzeigen. Im Falle einer Mängelanzei- SWK, die auf ge bezüglich eines gekauften Geräts hat der Kunde mit der a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Glasfaser- oder Mängelanzeige den Kauf dieses Gerätes bei SWK durch ge- Breitbandkabel-Netz oder technischer Anlagen der SWK, eignete Unterlagen (z. B. Ausgabebestätigung, Lieferschein, b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Rechnung) nachzuweisen. Anschluss an Glasfaser-/das Breitbandkabel-Netz oder an 13.4 Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder technische Anlagen von SWK durch Kunden oder Dritte oder sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entstehen, c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen (z. B. Batterien Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme oder Akkumulatoren), begründen keinen Mangel. von Leistungen der SWK erforderlichen Geräte oder Syste- 13.5 Gewährleistungsansprüche sind zu richten an: Stadtwer- me durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern ke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße 72, 76185 Karlsruhe sie nicht auf einem Verschulden der SWK beruhen. oder an die Faxnummer: 0721 599-2099 oder per E-Mail an 12.4 Der Kunde hat die im Zusammenhang mit den Arbeiten des ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de. Stellt SWK dem Entstörungsdienstes veranlassten Maßnahmen gesondert Kunden im Gewährleistungsfall ein Ersatzgerät zur Ver- nach der jeweils gültigen Preisliste der SWK zu vergüten, fügung, ist der Kunde verpflichtet, das defekte Endgerät sofern die Störung nicht von der SWK zu vertreten ist, unverzüglich und vollständig – mit allen zum Lieferumfang sondern aus dem Risiko- oder Verantwortungsbereich des gehörenden Zubehörartikeln – an SWK zurückzusenden. Die Kunden herrührt und insbesondere vom Kunden zu vertre- Kosten der Rücksendung trägt SWK. Geräte, die nicht inner- ten ist. halb von 10 Tagen nach Zusendung des Ersatzgerätes bei SWK eingegangen sind, werden dem Kunden in Rechnung 13. Gewährleistung gestellt. 13.6 Ist der Kunde Kaufmann im Sinn des HGB, hat er die Liefe- 13.1 Soweit im Fall einer Leistungsstörung die Regelungen rung/Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und des Service Level Agreements über Störungsbeseitigung, erkennbare Mängel unverzüglich, bzw. versteckte Mängel Pönalen und Gutschriften Anwendung finden, gehen diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine Regelungen abschließend vor. Mängelrüge muss in diesen Fällen unverzüglich, spätes- 13.2 Soweit die SWK Dienstleistungen erbringt, sind Gewährleis- tens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Leistung/ tungsansprüche ausgeschlossen. Weist im Fall eines Kauf- Lieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels oder Werkvertrags die Leistung nicht die vertraglich verein- erfolgen, jedoch längstens innerhalb eines Jahres ab Liefe- barte oder vorausgesetzte Beschaffenheit auf oder eignet rung/Abnahme der Leistung. sie sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch oder fehlt ihr 13.7 Die Mängelanzeigefristen nach Ziffer 13.3 und 13.5 dieser All- eine zugesicherte Eigenschaft, stehen dem Kunden Gewähr- gemeinen Geschäftsbedingungen stellen Ausschlussfristen leistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestim- dar; nach Ablauf der Fristen ohne Mängelanzeige gilt die mungen zu. Die SWK ist zur Nacherfüllung berechtigt und, Lieferung/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrech- wenn dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden te sind ausgeschlossen. ist, auch verpflichtet. Der Kunde hat der SWK die erforder- 13.8 Der Verbraucher ist unter folgenden Bedingungen berech- liche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung tigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündi- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sie innerhalb an- gungsfrist zu kündigen: gemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom a) zu erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wieder- Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der kehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung von anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tat- der SWK schuldhaft verzögert, stehen dem Kunden die wei- sächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der teren Gewährleistungsansprüche zu. Die Nacherfüllung gilt vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Fälle der angegebenen Leistung kommt. Solche Abweichungen sind Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung unberührt. durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten 13.3 Eventuelle Mängel und/oder das Fehlen zugesicherter oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zerti- Eigenschaften sind der SWK unverzüglich unter genauer fizierten Überwachungsmechanismus zu ermitteln. Bezeichnung des Zeitpunktes des Auftretens, der Er- www.ka-glasfaser.de Stand: Mai 2022 15
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