Glasfaser. Die Oststadt dreht auf - Vertragsunterlagen - Stadtwerke Karlsruhe
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Glasfaser. Die Oststadt dreht auf. Vertragsunterlagen
Allgemeine Informationen Inhaltsverzeichnis Mit Glasfaser sind Sie bereit für die Zukunft - jetzt dabei sein! Allgemeine Informationen .......................................................................................... 3 Profitieren Sie von attraktiven Konditionen in der Vorvermarktungsphase und sorgen Sie für den Ausbau des Glasfasernetzes in der Oststadt durch Preise ................................................................................................................................... 4 die Stadtwerke Karlsruhe. Die Oststadt Senderliste TV .................................................................................................................. 7 benötigt 25 % • Stabile Übertragungsrate und garantierte Geschwindigkeit, dank Abschlussquote Allgemeine Geschäftsbedingungen symmetrischem Up- und Download für 100 % Zukunft Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) ..................................................... 10 • 100 % Glasfaser: FTTH Glasfaserleitung bis in die Wohnung mit KA Glasfaser. • Günstige Vorvermarktungspreise mit Online1- und Kundenbonus2 Datenschutzhinweis gem. Art. 13 DSGVO i. V. m. § 93 TKG ............................. 22 • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort durch Ihre Stadtwerke Karlsruhe Leistungsbeschreibung ................................................................................................ 33 Tarifoptionen3 Download/Upload Internetflat Festnetzflat4 Preis/Monat5 Preis/Monat Leistungsbeschreibung Hausanschluss ................................................................ 43 1. – 6. Monat ab 7. Monat Leistungsbeschreibung KA TV .................................................................................. 44 Highspeed 300 / 300 Mbit/s 19,99 € 44,99 € Megaspeed 600 / 600 Mbit/s 39,99 € 64,99 € Produktinformationsblatt ........................................................................................... 47 Gigaspeed 1000 / 1000 Mbit/s 64,99 € 89,99 € Widerrufsbelehrung ...................................................................................................... 50 Allgemeine Bedingungen: Alle Informationen und Angaben sind nur für Bewohner mit den Stadtwerken Karlsruhe allen Kunden gewährt, die ein Vertragsverhältnis mit und/oder Eigentümer von Liegenschaften in der Oststadt in Karlsruhe und dies nur im den Stadtwerken Karlsruhe in den Sparten Strom und/oder Gas haben oder dieses Ausbaugebiet der Stadtwerke Karlsruhe gültig. Alle Verträge, Vergünstigungen und innerhalb der Vorvermarktung bis zum 30.11.2021 neu mit ihnen abschließen. Die Boni werden nur unter folgenden Rahmenbedingungen gewährt: In der Vorvermark- Gutschrift des Kundenbonus erfolgt i. H. v. 5 € mtl. auf die Strom- oder Gasrechnung tungsphase, die bis zum 30.11.2021 läuft, muss eine 25-prozentige Abschlussquote von innerhalb von 3 Jahren. KA Glasfaserverträgen erreicht werden. Alle Boni und Vergünstigungen werden nur bei 3 Die Tarifoptionen und Preise gelten für eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, danach wirksamem, nicht widerrufenem Vertragsabschluss bis zum 30.11.2021 gewährt. sind die Leistungen monatlich kündbar. 1 Der Onlinebonus wird nur bei Abschluss eines Glasfaser-Kommunikationsvertrags bis 4 Die Festnetzflatrate enthält die Bereitstellung eines Telefonanschlusses mit 3 Ruf- zum 30.11.2021 auf der Website www.ka-glasfaser.de einmalig gewährt und im Online- nummern und umfasst Gespräche ins deutsche Festnetz. Bestellprozess direkt vom ausgewählten Tarif abgezogen. Voraussetzung für das Vertragsverhältnis ist die Zustimmung der Eigentümer der Liegenschaft. 5 Die Preise gelten für die ersten 6 Monate der Vertragslaufzeit des jeweiligen Tarifs zzgl. einer Abschlussgebühr von 69,99 € oder 149,99 € und Abschluss des Vertrags 2 Der Kundenbonus i. H. v. bis zu 180 € wird bei Bau eines LWL-Anschlusses und wirk- bis zum 30.11.2021. samem, nicht widerrufenem Abschluss eines Glasfaser-Telekommunikationsvertrags Füllen Sie gleich den beiliegenden Vertrag aus und senden diesen an Ihre: Stadtwerke Karlsruhe GmbH Stichwort: KA Glasfaser Daxlander Straße 72 M US M US TER TER 76185 Karlsruhe Oder schließen Sie den Vertrag online unter www.ka-glasfaser.de ab und sichern sich Ihren Onlinebonus. www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 2 3
Preise Preise 1. Tarifoptionen1 Preis/Monat 6. Sonstige Dienstleistungen Einmalige Kosten 9. Tarifzonen/Preise Ausland KA Highspeed 44,99 € Abgehende Portierung 2,50 € Zone Festnetz Mobil Sonderz. Übertragungsraten: 300 Mbit/s zzgl. 69,99 € Nachträgliche Zuweisung einer 49,99 € Up- und Downloadgeschwindigkeit einmalige International 1 Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Nieder- 0,0199 € 0,0499 € 0,6999 € neuen Rufnummer8 lande, Norwegen, Österreich, Portugal mit Madeira und Azoren, Schweden, Spanien Festnetzflatrate inklusive2 Einrichtungskosten3 Rücklastschrift bei unzureichender mind. 5,00 € und Kanaren, Ungarn, USA, Vatikanstadt KA Megaspeed 64,99 € Kontodeckung, tatsächliche Kosten Übertragungsraten: 600 Mbit/s zzgl. 69,99 € International 2 Andorra, Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, 0,3999 € 0,3999 € 0,7999 € Up- und Downloadgeschwindigkeit einmalige Mahngebühren je Mahnung 2,00 € Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Festnetzflatrate inklusive2 Einrichtungskosten3 Republik, Zypern Reaktivierung des Anschlusses 49,99 € KA Gigaspeed 89,99 € nach Sperrung aufgrund Zahlungsverzuges International 3 Französisch Guayana, Gibraltar, Guadeloupe und St. Martin, Liechtenstein, Martinique, 0,2999 € 0,3999 € 0,5999 € Übertragungsraten: 1000 Mbit/s zzgl. 69,99 € Mayotte, Réunion Telefonbucheintrag je Rufnummer kostenfrei Up- und Downloadgeschwindigkeit einmalige International 4 Australien, Brasilien, Chile, China, Estland, Gibraltar, Hongkong, Israel, Japan, Ma- 0,0599 € 0,3999 € 2,3999 € Festnetz Flatrate inklusive2 Einrichtungskosten3 Vertragsinhaberwechsel 49,99 € laysia, Mexiko, Neuseeland, Russische Föderation (ohne Sonderziele), San Marino, Umzug im Versorgungsgebiet 49,99 € Singapur, Südkorea, Türkei 2. Endgeräte (Miete) Preis/Monat Pauschaler Personalkostensatz je Stunde 99,99 € International 5 Albanien, Argentinien, Bahamas, Bosnien-Herzegowina, China (Taiwan), Ecuador, 0,5999 € 0,6999 € 0,6999 € Versandkostenpauschale je Versand 9,99 € Georgien, Kasachstan, Libanon, Liechtenstein, Mazedonien, Moldau (Republik), Mona- Basis-Router für Internet, Telefonie, 3,99 € co, Serbien und Montenegro, Syrien (Arabische Republik), Ukraine, Venezuela WLAN - AVM FRITZ!Box 7530 AX4 7. Gewerbepakete7 Preis/Monat International 6 Ägypten, Algerien, Armenien, Benin, Bhutan, Costa Rica, Dominikanische Republik, 0,6999 € 1,1999 € 1,0999 € Premium-Router für Internet, Telefonie, 5,99 € Guadeloupe, Guatemala, Guyana, Iran (Islamische Republik), Jordanien, Kirgisistan, ISDN4, WLAN - AVM FRITZ!Box 7590 AX4 Gewerbepaket 1 19,99 € Kolumbien, Libysch-Arabische Dschamahirija, Malawi, Marokko, Martinique, Namibia, bestehend aus 2 Sprachkanälen feste Südafrika, Swasiland, Tadschikistan, Turkmenistan, Uganda, Uruguay, Usbekistan, 3. Zusatzoptionen Preis/Monat IPv4 inklusive, Business-Telefonieflat Weißrussland Telefonie: Mobilfunk-Flatrate 8,99 € Festnetz D, Rechnung auf Gewerbe, aus- International 7 Afghanistan, Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Angola, Anguilla, 3,2999 € 3,2999 € 2,7999 € für 2 Sprachkanäle5 gewiesene Umsatzsteuer Antarktis-Basis, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Aruba, Ascension, Aser- Telefonie: 2. bis 3. Rufnummer kostenfrei Bis zu 10 Rufnummern kostenfrei baidschan, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, mit Festnetzflat Botsuana, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Burkina Faso, Burundi, Business-Mobilfunkflat (auf beiden 14,99 € Cookinseln, Diego Garcia, Dominica, Dschibuti, El Salvador, Elfenbeinküste, Eritrea, Telefonie: 4. bis 10. Rufnummer 1,99 € Sprachkanälen)5, 9 Falklandinseln, Färöer, Fidschi, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun, mit Festnetzflat Gewerbepaket 2 29,99 € Gambia, Ghana, Grenada, Grönland, Guam, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, bestehend aus 5 Sprachkanälen feste Indien, Indonesien, Irak, Jamaika, Jemen, Kaimaninseln, Kambodscha, Kamerun, Kap 4. KA TV Preis/Monat IPv4 und IPv6 inklusive, Business- Verde, Katar, Kenia, Kiribati, Kokosinseln, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Telefonieflat Festnetz D, Rechnung auf Kongo (Republik), Kuba, Kuwait, Laos (Demokrat. Volksrepublik), Lesotho, Liberia, KA TV-Basispaket 9,99 € (inkl. umfangreichem HD-Paket) Gewerbe, ausgewiesene Umsatzsteuer Macau, Madagaskar, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Bis zu 10 Rufnummern kostenfrei Mikronesien, Mongolei, Montserrat, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Neukaledo- KA TV-Premiumpaket 13,99 € nien, Nicaragua, Niederländische Antillen, Niger, Nigeria, Niue, Nordkorea, Nördliche (zusätzliche Sender und Multiscreen) Business-Mobilfunkflat 34,99 € Marianen, Norfolkinseln, Oman, Osttimor, Pakistan, Palästina, Palau, Panama, Papua- IPTV-Receiver (je Gerät) 4, 6 3,99 € (auf 5 Sprachkanälen)5, 9 Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Réunion, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sao Tomé und Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Folgende Sender-Pakete und Optionen können Sie nach Aktivierung in Ihrem Kundenkonto buchen. 8. Tarifzonen/Preise Inland Preis/Minute Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und Grenadinen, Sudan, Suriname, Tansania, Thailand, Togo, Fremdsprachenpaket je 7,99 € Ortsgespräche/Ferngespräche kostenfrei Tokelau, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Turks- und Caicosinseln, Arabien, Bosnien Basis, Italien, Kroatien, Polen,Serbien (bei Telefon-Festnetzflat) Tuvalu, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Wallis und Futuna, Weih- Basis, Spanien Basis, Portugal Basis, Türkei Basis Mobilfunknetze 0,19 € nachtsinseln, Westsamoa, Zentralafrik. Republik Fremdpsrachenpaket je 14,99 € (minutengenaue Abrechnung) – Griechenland Premium, Russland, Serbien Pink International 8 Russische Föderation (Personal, Premium, Shared Cost) 3,0999 € nur dt. Mobilfunknetze 5. Hausanschluss Einmalige Kosten International 9 Global (Personal, Premium, Shared Cost) 8,9999 € Erstellung Glasfaserhausanschluss in kostenfrei Satellit EMSAT, EMSAT-DIVONIA, EMSAT-THURAYA, GMSS (Global Mobile Satellite System), 9,1999 € der Vorvermarktungsphase GMSS (Global Mobile Satellite System) - AeroMobile, GMSS (Global Mobile Satellite (inkl. 10 Meter Anbindung ab Grundstücks- System) - ELLISPSO, GMSS (Global Mobile Satellite System) - GLOBALSTAR, GMSS grenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront) (Global Mobile Satellite System) - IRIDIUM, ICO Global Network, Inmarsat A Atlan- Erstellung Glasfaserhausanschluss vor 399,99 € tik Ost, Inmarsat A Atlantik West, Inmarsat A Indischer Ozean, Inmarsat A Pazifik, Beginn der Bautätigkeit (im jeweils Inmarsat Aero, Inmarsat B Atlantik Ost, Inmarsat B Atlantik Ost HSD, Inmarsat B betroffenen Straßenzug) Atlantik West, Inmarsat B Atlantik West HSD, Inmarsat B GAN, Inmarsat B GAN HSD, (inkl. 10 Meter Anbindung ab Grundstücks- Inmarsat B Indischer Ozean, Inmarsat B Indischer Ozean HSD, Inmarsat B Pazifik, grenze bis zur straßenseitigen Gebäudefront) Inmarsat B Pazifik HSD, Inmarsat B SNAC, Inmarsat B SNAC HSD, Inmarsat M Atlantik Ost, Inmarsat M Atlantik Ost HSD, Inmarsat M Atlantik Ost MINI, Inmarsat M Atlantik Glasfaserhausanschluss nach Abschluss 1499,99 € West, Inmarsat M Atlantik West HSD, Inmarsat M Atlantik West MINI, Inmarsat M der Bautätigkeit im Ausbaugebiet Indischer Ozean, Inmarsat M Indischer Ozean HSD, Inmarsat M Indischer Ozean MINI, Mehrkosten ab dem 11. Meter, je weiterer 99,99 € Inmarsat M Pazifik, Inmarsat M Pazifik HSD, Inmarsat M Pazifik MINI, Inmarsat M laufender Meter erbracht (betrifft nur SNAC, Inmarsat M SNAC HSD, Inmarsat M SNAC MINI Tiefbauarbeiten) www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 4 5
Preise Senderliste TV 10. Sonder- und Servicerufnummern Basispaket Nationale Ventelo-Auskunft (011822) Verbindung 1,1699 € 1 Die Tarifoptionen und Preise gelten für eine Mindestlaufzeit von Internationale Ventelo-Auskunft Verbindung 2,6099 € 24 Monaten, danach sind die Leistungen monatlich kündbar. Öffentlich Rechtliche Sender Private Sender HD (011823) Das Produkt KA Gigaspeed ist mit einer Mindestlaufzeit von 12 Programm SD/HD Programm SD/HD Einheitlicher Behördenruf (115) Minute 0,0899 € Monaten zum monatlichen Preis von 119,99 € und einer einmaligen Das Erste HD RTL HD Freephone National (0800) Minute 0,0000 € Einrichtungsgebühr von 149,99 € erhältlich. ZDF HD VOX HD Freephone International (00800) Minute 0,0000 € 2 Die Festnetzflatrate enthält die Bereitstellung eines Telefonan- kika HD RTL zwei HD Notruf National (110 und 112) Minute 0,0000 € schlusses mit 3 Rufnummern und umfasst Gespräche ins deutsche BR Fernsehen Nord HD NITRO HD Soziale Dienste (116) Minute 0,0000 € Festnetz. BR Fernsehen Süd HD Super RTL HD Sperr-Notruf (116 116) Minute 0,0000 € 3 Die Einrichtungsgebühr umfasst die Einrichtung des Internet- hr fernsehen HD n-tv HD Internationale Shared Cost Service Verbindung 0,1700 € und des Telefonanschlusses und fällt auch bei der Verwendung WDR Köln HD RTL plus HD (00808) eigener Endgeräte an. Die Einrichtung von Endgeräten des Kunden ist nicht in der Leistung enthalten. WDR Münster HD TOGGO plus SD Shared Cost (01801) Minute 0,0400 € WDR Düsseldorf HD SAT1 HD Shared Cost (01802) Verbindung 0,0600 € 4 Es fallen einmalige Versandgebühren i.H.v. 9,99 € (Brutto) an. WDR Wuppertal HD ProSieben HD Shared Cost (01803) Minute 0,0900 € 5 Die Mobilfunk-Flatrate enthält sämtliche Verbindungen in das WDR Aachen HD kabel eins HD Shared Cost (01804) Verbindung 0,2000 € D1-Mobilfunknetz der Deutschen Telekom, in das D2-Mobilfunk- WDR Bonn HD SIXX HD Shared Cost (01805) Minute 0,1400 € netz von Vodafone und in das o2-Mobilfunknetz. Der Preis gilt pro Sprachkanalbündel. WDR Essen HD SAT1Gold HD Shared Cost (01806) Verbindung 0,1900 € WDR Dortmund HD Pro Sieben MAXX HD Shared Cost (01806) Minute 0,1900 € 6 max. 3 set top Boxen (Receiver) buchbar. WDR Dusburg HD Kabel eins Doku HD Shared Cost (01807) 1. bis 31. Sek. 0,1400 € 7 In den Gewerbepaketen sind alle Preise als Nettopreise zu WDR Siegen HD Sport1 HD Shared Cost (01807) ab 31. Sek. 0,1400 € verstehen. Die restlichen Preispositionen der Preisliste sind als WDR Bielefeld HD TELE5 HD Televoting (01371) Verbindung 0,1400 € Bruttopreise ausgewiesen. SWR B-W HD MTV HD Televoting (01372) Minute 0,1400 € 8 max. 10 Rufnummern buchbar. SWR RLP HD Nick HD Televoting (01373) Minute 0,1400 € 9 Für die Businessflatratetarife wird eine Fair use policy zu Grunde NDR Mecklenburg Vorpommern HD Comedy Central HD Televoting (01374) Minute 0,1400 € gelegt. Die Businessflatratetarife können nicht von Unternehmen NDR Schleswig-Holstein HD Deluxe Music HD Televoting (01375) Verbindung 0,1400 € gebucht werden, deren Primärgeschäftszweck auf der Nutzung NDR Hamburg HD CNN International HD Televoting (01376) Verbindung 0,2500 € von Telefonverbindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Center, Telefonvermarkter u. ä. Unternehmen. Die Stadtwerke NDR Niedersachsen HD WELT HD Televoting (01377) Verbindung 1,0000 € Karlsruhe behält sich die Ablehnung des Auftrages vor. MDR Thüringen HD N24 Doku HD Televoting (01378) Verbindung 0,5000 € MDR Sachsen HD Televoting (01379) Verbindung 0,5000 € In den Gewerbepaketen nach Ziffer 7 sind alle Preise als Netto- preise zu verstehen. Die restlichen Preispositionen sind als Brutto- MDR Sachsen-Anhalt HD Televoting (0138) Minute 0,1399 € preise inkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen. Radio Bremen HD Cityruf 1 (0164, 01682 bis 01691) Minute 0,2199 € rbb Berlin HD Weitere Sender Cityruf 2 (016951, 016952) Minute 0,9199 € SR Fernsehen HD Programm SD/HD Nationale 032er Gasse Minute 0,0199 € rbb Brandenburg HD Bibel TV HD Persönliche Rufnummern (0700) Minute 0,1499 € arte HD Bibel TV Impuls SD Scall 1 (01680) Minute 0,3799 € ONE HD Bibel TV Musik SD Scall 2 (01681) Minute 0,8999 € 3sat HD Deutsches Musik Fernsehen HD Scall 3 (01696) Minute 0,6099 € ZDF neo HD QVC HD Scall 4 (01699) Minute 1,5099 € ZDF info HD QVC Plus HD Skyper 1 (01692 bis 01693) Minute 0,6099 € ARD alpha HD QVC Beauty & Style HD Skyper 2 (016953) Minute 1,5099 € tagesschau 24 HD Volksmusik TV SD Phoenix HD Sky Sport News HD www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 6 7
Senderliste TV Senderliste TV Premiumpaket Weitere Senderpakete In der Regel in SD, sofern in HD gesendet auch in HD Programm SD/HD auto motor und sport channel HD Fremdsprachenpaket Arabien Fremdsprachenpaket Portugal Basis Fremdsprachenpaket Türkei Basis Boomerang HD Programm Programm Programm Cartoon Network HD Al Arabiya pan-arabisch RTPi Haber Türk Classica HD MBC Europe pan-arabisch RDP Internacional (Radio) Dream Türk Crime + Investigation HD Abu Dhabi TV Euro D Edge Sport HD EuroStar Junior TV SD Fremdsprachenpaket Russland Kanal 7 Avrupa Gute Laune TV HD Fremdsprachenpaket Bosnien Basis Cem TV Programm History HD Programm Show Turk Channel One Russia Kinowelt TV HD Balkanika Music Television TV8 Int Kino Mir Marco Polo SD BN TV Sat NTV Mir Motorvision HD RTCG Sat RTR Planeta MTV Live HD OstWest Fremdsprachenpaket Spanien Basis Nick Jr. HD Telebom (04.00 bis 18.00 Uhr) Programm Planet HD Fremdsprachenpaket Griechenland Premium Teledom (18.00 bis 04.00 Uhr) Canal 24 Horas Romance TV HD Programm TNT Comedy TVEi Spiegel TV Wissen HD Antenna 1 Europe Radio Exterior de Espana Sportdigital HD ERT TV TNT Comedy HD Die aktuelle Senderliste kann unter www.ka-glasfaser.de her- Fremdsprachenpaket Serbien Basis TNT Film HD untergeladen werden. TNT Serie HD Fremdsprachenpaket Italien Programm Balkanika Music Television VH1 Classic SD Programm BN Sat RAl 1 Die aktuelle Senderliste kann unter www.ka-glasfaser.de her- DM Sat RAl 2 untergeladen werden. RTCG SAT RAl 3 RTS Svet HD Mediaset Fremdsprachenpaket Serbien Pink Fremdsprachenpaket Kroatien Programm Programm Pink Extra HRT HR 1 (Radio) Pink Film DM Sat Pink Folk HRT TV 1 Pink Kids HRT TV 4 Pink Music HRT International (HRT TV 5) Pink Plus Pink Reality Pink Radio (Radio) Fremdsprachenpaket Polen Programm iTVN Europe TVN 24 TV Polonia www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 8 9
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) (AGB) 1. Geltungsbereich und Definitionen zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck 3.6 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 3 6. Preise und Zahlungsbedingungen angemessenen Zeitraums zugänglich und geeignet ist, die behält sich SWK ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag vor, 1.1 Stadtwerke Karlsruhe GmbH (im Folgenden SWK), bietet 6.1 Die Berechnung der Lieferungen und Leistungen erfolgt auf Erklärung unverändert wiederzugeben (z. B. E-Mail, Fax). falls KKU den Verzicht auf die Vorschriften zum Kunden- ihren Kunden Telekommunikationsdienstleistungen an der Grundlage der vereinbarten Preise. Soweit keine aus- schutz nach § 71 Abs. 3 TKG nicht bzw. nicht vollständig (im Folgenden Leistungen oder Dienste). Das Netz steht drückliche Preisvereinbarung getroffen worden ist, sind von 2. Verhältnis dieser AGB zu anderen Vorschriften erklären, insbesondere wenn hierdurch der Auftrag aufgrund vielen Nutzern zur Verfügung und unterliegt aufgrund von der SWK erbrachte Lieferungen und Leistungen nach Maß- und Reihenfolge des ganz oder teilweise nicht erklärten Verzichts im Wider- technischen Entwicklungen sowie möglichen gesetzlichen gabe der jeweils aktuellen allgemeinen Preisliste der SWK spruch zu den jeweils einschlägig Kundenschutz-Vorschrif- und/oder behördlichen Neuregelungen einem dynamischen 2.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der SWK gelten aus- zu vergüten. Die aktuelle Preisliste kann der Kunde einsehen ten stehen würde. Änderungsprozess. Auf dieser Grundlage und in Ergänzung schließlich die Geschäftsbedingungen der SWK, soweit im auf der Internetseite unter www.ka-glasfaser.de. 3.7 Ein Produktwechsel zu höherwertigen Produkten bzw. Ver- zum Telekommunikationsgesetz (TKG) Teil 3 (Kundenschutz) Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 6.2 Der Kunde hat auch diejenigen Vergütungen zu zahlen, die tragserweiterungen sind ohne Kündigung jederzeit möglich. in der jeweils geltenden Fassung gelten für die Geschäfts- Außerdem gelten alle einschlägigen gesetzlichen Bestim- durch eine unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Ein Produktwechsel in geringer wertige Produkte ist nach beziehungen zwischen der SWK und dem Kunden folgende mungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abweichen- Dritte entstanden sind, wenn der Kunde dies zu vertreten Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Bedingungen. Diese gelten auch für hiermit im Zusammen- den oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der hat. hang stehende Leistungen, Auskünfte, Beratungen sowie Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie finden nur 6.3 Alle Preise verstehen sich für Verbraucher inklusive der 4. Leistung der SWK für die Beseitigung von Störungen. Anwendung, wenn die SWK diesen ausdrücklich schriftlich jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie einschließ- 1.2 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die an zugestimmt hat. 4.1 SWK erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung in Über- lich gegebenenfalls anfallender zusätzlicher Steuern und SWK einen Auftrag erteilt oder mit der SWK einen Vertrag 2.2 Im Zweifel gelten bei Widersprüchen die Dokumente in einstimmung mit der Leistungsbeschreibung, den nachfol- sonstiger öffentlicher Abgaben, wenn der Kunde Verbraucher über Telekommunikationsleistungen schließt. folgender Reihenfolge: genden Bestimmungen, dem Produktinformationsblatt, der ist. Gegenüber Unternehmern sind die Preise als Nettopreise 1.3 Diese werden in folgenden Kundengruppen eingeteilt: 2.2.1. Besondere Bedingungen und schriftliche Individualvereinba- Vertragszusammenfassung und im Rahmen ihrer techni- zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und 1.3.1. „Endnutzer“ im Sinne dieser AGB ist gem. § 3 Nr. 13 TKG ein rungen schen und betrieblichen Möglichkeiten. sonstiger anfallender Steuern und Abgaben zu verstehen. Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze 2.2.2. Vertragszusammenfassung gemäß EU-Muster Durchfüh- 4.2 Die Kunden können nach der Schaltung des Anschlusses die 6.4 Die SWK ist berechtigt, auch während der Laufzeit des betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikations- rungsVO 2019/2243/EU aktuelle Datenübertragungsrate überprüfen. Dies ist unter Vertrages, die Preise zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer dienste erbringt bzw. vertreibt. 2.2.3. Produktinformationsblätter www.breitbandmessung.de möglich. Gesamtkosten zu ändern, sofern triftige Gründe hierfür vor- 1.3.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gem. § 13 BGB jede 2.2.4. Besondere Ausführungsbestimmungen für die Planung und liegen, welche nach Vertragsschluss eingetreten sind und natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck ab- Erbringung von Telekommunikationsdiensten für Endnutzer 5. Leistungszeit nicht von SWK veranlasst wurden (z. B. aufgrund Preiserhö- schließt, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen mit Behinderung hungen von Lieferanten) und soweit dies gesetzlich nicht 5.1 Leistungs- und Lieferzeitangaben der SWK erfolgen nach beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 2.2.5. AGB ausgeschlossen ist. Die SWK wird bei der Ausübung ihres größtmöglicher planerischer Sorgfalt; ihre Einhaltung 1.3.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist gem. § 14 Abs. 1 BGB billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preis- unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftrags- eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähi- 3. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand änderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für lage; verbindliche Termine müssen als solche ausdrücklich ge Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsge- den Kunden ungünstigeren Maßstäben berechnet werden 3.1 Soweit nicht explizit anderweitig aufgeführt, sind Angebote bezeichnet sein. Die Einhaltung - auch von verbindlichen schäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens der SWK freibleibend. Das Angebot auf Abschluss eines Ver- Leistungs- und Lieferzeitangaben - setzt ferner die recht- beruflichen Tätigkeit handelt. in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kosten- trages ist erst der Auftrag des Kunden soweit im Übrigen zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- 1.3.4. Solange und soweit dies in diesen AGB ausdrücklich ge- erhöhungen. Erhöhungen sind dem Kunden mindestens drei die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsabschlüsse und sonstigen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus. regelt ist, finden die Regelungen für Verbraucher auf auch Monate im Voraus anzukündigen. Die Änderungen gelten erfüllt sind. 5.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streikmaß- Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Organisationen ohne als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein 3.2 SWK kann die Annahme dieses Vertragsangebotes ohne An- nahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Störungen Gewinnerzielungsabsicht (nachfolgend zusammen „KKU“ Kündigungsrecht nicht fristgerecht ausübt, sofern SWK den gabe von Gründen verweigern. außerhalb des Einflussbereichs der SWK verlängert sich die genannt) im Sinne des § 71 TKG Anwendung. Dies gilt nicht, Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge beson- 3.3 Sofern und soweit für die Realisierung der Verbindung eine vereinbarte Leistungszeit angemessen, die SWK wird den solange und soweit sie ausdrücklich auf die entsprechend ders hingewiesen hat. Maßgeblich für die Einhaltung der Gestattung für die Endstellenanbindung durch den Grund- Kunden unverzüglich informieren. Bei Verzögerungen in anwendbaren Regelungen des Kundenschutzes gemäß § 71 Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung stückseigentümer erforderlich ist, kann SWK den Vertrag diesem Sinne von mehr als 8 Wochen über die vereinbarte Abs. 3 TKG verzichten. Dort, wo sich abweichende Rege- spätestens 2 Monate nach Zugang der Mitteilung bei der stornieren, wenn der Nutzungsvertrag für die Endstelle Leistungszeit hinaus steht beiden Vertragspartnern das lungen für KKU ohne Verzichtserklärung von sonstigen SWK. nicht beigebracht oder die Realisierung/Umsetzung verwei- Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Unternehmerkunden ergeben, ist dies explizit aufgeführt gert wird. 5.3 Vorbehalt der Erreichung einer bestimmten Erschließungs- Unbeschadet des Vorstehenden ist SWK im Fall einer (nachfolgend zusammen „KKU ohne Verzicht“). 3.4 Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Auftrags quote in einer Ortslage (als Grundlage für eine wirtschaft- Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer be- 1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten im Zweifel für (i.d.R. Auftragsbestätigung) zustande. Soweit ein Vertrags- liche Erschließung) steht der Vertrag unter Vorbehalt, dass rechtigt, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung alle Endnutzer. Dies gilt nicht, sofern nachfolgend eine ex- abschluss noch von einer Genehmigung abhängt (z. B. weil die Erschließungsquote innerhalb des aufgeführten Zeit- entsprechend anzupassen. plizite Einschränkung auf eine bestimmte Kundengruppe die Vertragszusammenfassung erst nachträglich übermittelt fensters erfolgt und kumulativ nach erfolgter Erreichung 6.5 Die Abrechnung wiederkehrender Vergütungen erfolgt bei aufgeführt ist. In jedem Falle gehen zwingende gesetzliche wurde), kommt der Vertrag mit Zugang der Genehmigung der Erschließungsquote eine entsprechende Bestätigung Verbrauchern und KKU ohne Verzichtserklärung jeweils im Regelungen vor. zustande. durch SWK übermittelt wird. Voraus zum Ersten des betreffenden Kalendermonats. Für 1.5 „Textform“ meint in diesen AGB gem. § 126b BGB eine lesba- 3.5 Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich durch die 5.4 Im Falle von nicht eingehaltenen Kundendienst-/Installa- andere Endnutzer erfolgt die Abrechnung wiederkehrender re Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, Auftragsbestätigung der SWK und die darin erwähnten tionsterminen, bei verzögerter Entstörung und verzögertem Vergütungen jeweils rückwirkend zum Ende des Kalender- auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein Leistungsspezifikationen festgelegt, soweit nicht schriftlich Anbieterwechsel gelten die gesetzlichen Entschädigungs- monats. Teile eines Kalendermonats werden anteilig auf der dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Emp- etwas Abweichendes vereinbart wurde. zahlungen. Basis von 30 Tagen pro Monat abgerechnet. Soweit nichts fänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an anderes schriftlich vereinbart ist, entstehen wiederkehrende ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 10 11
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) (AGB) Vergütungen erstmals zu dem Zeitpunkt, in dem die betref- finden Sie unter: www.ka-glasfaser.de die Vorlage der Ergebnisse der technischen Prüfung sind der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann fende Leistung/Lieferung dem Kunden mit der Möglichkeit 6.10 Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen diese innerhalb von 8 Wochen vorzulegen. Das Ergebnis bzw. Anpassungen des Vertrags erforderlich werden. der Inanspruchnahme bereitgestellt wurde. Sollte ein Zeit- dem Kunden nur zu, soweit seine jeweiligen Ansprüche einer technischen Prüfung ist nicht vorzulegen, wenn die punkt für den Beginn der Nutzung vereinbart sein und die unbestritten, von der SWK anerkannt oder rechtskräftig Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen 9. Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten Leistung vom Kunden gleichwohl schon vorab in Anspruch festgestellt sind. Der Kunde kann zudem Zurückbehaltungs- Mangel zurückzuführen ist. Legt SWK die Ergebnisse der des Kunden genommen werden, entsteht die Vergütung bereits mit der rechte nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen technischen Prüfung nicht vor, erlöschen die bis dahin ent- 9.1 Sämtliche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ge- ersten Inanspruchnahme der Leistung. Nutzungsabhängige Vertragsverhältnis geltend machen. standenen Ansprüche aus Verzug. nannten Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleis- Vergütungen werden nach Inanspruchnahme der Leistung 7.7 Gerät die SWK mit Lieferungen/Leistungen in Verzug, so tungspflichten. berechnet. § 54 Abs. 3 TKG bleibt unberührt. 7. Verzug richtet sich ihre Haftung nach Ziff. 17 dieser Allgemei- 9.2 Der Kunde hat SWK bei der Durchführung der Verträge nen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind sämtliche 7.1 Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers oder KKU ohne Ver- unentgeltlich in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Der Telekommunikationsgesetzes. Die Entschädigungen nach Vergütungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- zicht mit mindestens 100,00 Euro aufgrund wiederholter Kunde hat hierzu insbesondere alle Voraussetzungen im Ziff. 15 bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Kündigung erteilung ohne Abzug, netto Kasse, zur Zahlung fällig. Bei Nichtzahlung ist die SWK nach den Bestimmungen des Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur Durchfüh- des Vertrags berechtigt, wenn die SWK eine vom Kunden SEPA-Lastschrift erfolgt diese spätestens 10 Tage nach Telekommunikationsgesetzes berechtigt, den Anschluss rung des Vertrages erforderlich sind. gesetzte Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Fälligkeit. Der Kunde gerät durch eine Mahnung, Rücklast- zu sperren. Bei anderen Kunden ist SWK hierzu berechtigt, 9.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Genehmi- Wochen betragen muss. Diese Fristsetzung muss durch den schrift mangels Deckung, spätestens aber nach Ablauf wenn eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder nach gungen und Erlaubnisse vorliegen und dass alle notwen- Verbraucher in Textform erfolgen, bei Unternehmern bedarf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in erfolgter Mahnung mit angemessener Fristsetzung unter digen Vorbereitungsarbeiten in Übereinstimmung mit den es der Schriftform. Gegenüber Verbrauchern bleiben die ge- Verzug. Die Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn der Kunde Androhung einer Sperre. Der Kunde bleibt in diesem Fall ver- Anweisungen der SWK abgeschlossen wurden. Die dadurch setzlichen Fälle der Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung berechtigte Beanstandungen gem. Ziff. 6.6 erhebt. pflichtet, die vereinbarten, nutzungsunabhängigen Vergü- entstandenen Kosten trägt der Kunde. unberührt. 6.6 Beanstandungen von Rechnungen in Bezug auf nutzungs- tungen (insbesondere Grundgebühren) ungekürzt zu zahlen. 9.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Nutzung des Netzes abhängige Vergütungen müssen von dem Kunden unverzüg- und der damit/darauf zur Verfügung gestellten Dienste Die SWK wird die Sperrung dem Kunden vorher schrift- 8. Vertragsänderungen lich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Wochen nach dem einschlägigen Nutzungsbestimmungen des jeweiligen An- lich androhen. Die SWK ist berechtigt, den Anschluss des Zugang der Rechnung oder Abbuchung des vorausbezahlten 8.1 Der Kunde wird über Änderungen dieser AGB sowie eventu- bieters/Betreibers sowie die maßgeblichen gesetzlichen Kunden ohne vorherige Androhung und ohne Einhaltung Guthabens gegenüber der SWK erhoben werden. Die Unter- elle sonstiger Vereinbarungen in geeigneter Weise infor- und behördlichen Vorschriften/Anordnungen einzuhalten; einer Wartefrist zu sperren, wenn der begründete Verdacht lassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. miert und auf sein Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht insbesondere wird er nur hierfür zugelassene Geräte, Ein- besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich Die SWK wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unter- hingewiesen. richtungen bzw. Anwendungen an das Netz anschließen. benutzt oder von Dritten manipuliert wird. lassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. 8.2 Bei einseitigen Vertragsänderungen nach § 57 Abs. 1 und 9.5 Für den ordnungsgemäßen und rechtmäßigen Inhalt seiner 7.2 Die Sperre von Verbrauchern und KKU ohne Verzicht ist auf Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach 2 TKG durch SWK, erhält der Endnutzer den Vertrag ohne Übermittlungen ist der Kunde verantwortlich. Über die von die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leis- Fristablauf bleiben unberührt. Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, der SWK eröffneten Telekommunikationswege dürfen keine tungen zu beschränken. Im Falle strittiger hoher Rechnun- 6.7 SWK trifft keine Nachweispflicht für die erbrachten Ver- sofern die Änderung nicht beleidigenden, verleumderischen, sitten- und/oder gesetz- gen für Mehrwertdienste muss dem Verbraucher weiterhin bindungsleistungen, die Aufschlüsselung der einzelnen Ver- 8.2.1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, widrigen Inhalte verbreitet oder einer solchen Verbreitung Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunika- bindungsdaten als Entgeltnachweis und den Ergebnissen 8.2.2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswir- Vorschub geleistet werden. Der Kunde steht dafür ein, dass tions- und Breitbandinternetzugangsdiensten gewährt einer technischen Prüfung sofern: kungen auf den Endnutzer oder diese Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und werden. 6.7.1. Verbindungsdaten aus technischen Gründen nicht gespei- 8.2.3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Verrichtungsgehilfen sowie seinen Mitarbeitern eingehalten 7.3 Sofern der Zahlungsverzug eines Verbrauchers und KKU chert wurden. Recht vorgeschrieben ist. werden. Er stellt die SWK auf erstes Anfordern von allen ohne Verzicht einen Dienst betrifft, der Teil eines Angebots- 6.7.2. Keine Bestandsdaten erhoben wurden. 8.3 Der Kunde wird klar und verständlich auf einem dauerhaften Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser pakets ist, kann der Anbieter nur den betroffenen Bestand- 6.7.3. Gespeicherte Daten nach 8 Wochen gem. § 67 Abs. 2 und 4 Datenträger über Inhalt und Zeitpunkt der Vertragsände- Pflichten resultieren. teil des Angebotspakets sperren. TKG gelöscht wurden. rung und ein bestehendes Kündigungsrecht nach § 57 Abs. 1 9.6 Die SWK bietet im Rahmen der vereinbarten Leistung nur 7.4 Eine auch ankommende Sprachkommunikation erfassende 6.7.4. Die Löschung durch SWK nach einer gesetzlich vorgeschrie- Nr. 1 bis 3 TKG informiert. die Möglichkeit zur Nutzung ihres bestehenden Netzes in Vollsperrung des Anschlusses eines Verbrauchers und KKU benen oder vereinbarten Frist durchgeführt wurde oder 8.4 Die Kündigung kann innerbhalb von 3 Monaten ab Zugang seinem bestehenden Umfang an. Eventuell erforderliche darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender 6.7.5. Der Endnutzer nach einem deutlichen Hinweis verlangte, der Unterrichtung der SWK über die Vertragsänderung er- Erweiterungen des Kundennetzes sowie die Realisierung Sprachkommunikation erfolgen. dass die Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert klärt werden. Der Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt der bei dem Kunden vor Ort und/oder in seiner Betriebs- 7.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, für werden. beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam sphäre erforderlichen Installationen (eventuell erforderliche die Dauer der Verzögerung zusätzlich Zinsen in Höhe von 6.8 Die Kunden der SWK können Beschwerden auf folgendem wird. Die Regelungen der Ziff. 8.3 bis 8.5 (gemäß § 57 Abs. 1 Erweiterungen des Netzes und sonstige technische Vor- 5 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz Weg geltend machen: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlan- S. 1 bis 3 TKG) gelten nicht für Verträge, die nur nummernun- richtungen sowie die Einholung der hierfür etwaig erfor- der Europäischen Zentralbank, wenn der Kunde Unterneh- der Straße 72, 76185 Karlsruhe oder an die Faxnummer: 0721 abhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste nach derlichen Erlaubnisse und Genehmigungen sowie sonstige mer ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen 599-2099 oder per E-Mail an ka-glasfaser@stadtwerke- § 3 Nr. 40 TKG zum Gegenstand haben. Leistungsvoraussetzungen vor Ort und/oder innerhalb der Basiszinssatz, an die SWK zu zahlen. Die Geltendmachung karlsruhe.de. 8.5 Die Kündigung durch Verbraucher bedarf der Textform. Kün- Betriebssphäre des Kunden) sind Sache des Kunden. Sofern eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon 6.9 Bei der Erstellung dieser AGB dauert die durchschnittliche digungen durch sonstige Kunden bedürfen der Schriftform. im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Durchfüh- unberührt. Die Verzugsfolgen treten nicht ein, wenn im Falle Bearbeitung der Beschwerden: 8.6 Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten rung des Vertrages technische Arbeiten oder Installationen von Beanstandungen die Vorlage der Entgeltnachweise 6.9.1. Zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertrags- außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können auslän- bei dem Kunden und/oder in seiner Betriebssphäre erforder- nicht binnen 8 Wochen erfolgt ist. durchführung und Abrechnung: 10 Tage dische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezi- lich sind, steht der Kunde dafür ein, dass diese für die Dauer 7.6 Verlangt der Endnutzer innerhalb der Beanstandungsfrist 6.9.2. Zu anderen Themen 15 Tage fische Besonderheiten dazu führen, dass der Vertrag nicht in des Vertrages von dem jeweiligen Grundstückseigentümer 6.9.3. Eine regelmäßig aktualisierte Angabe der Bearbeitungsdauern www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 12 13
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) (AGB) geduldet werden und die erforderlichen Erlaubnisse des stehen, ist der Kunde verantwortlich, soweit er die fehlende dere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen scheinungsform und falls vorhanden der Fehlermeldung Grundstückseigentümers vorliegen. Unbeschadet dessen Empfangs- oder Betriebsbereitschaft zu vertreten hat. Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. anzuzeigen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er offenkundige kann die SWK die Erfüllung des Vertrages davon abhängig 10.4 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dürfen die 12.3 SWK ist von der Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Mängel der SWK innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der machen, dass ihr ein Nutzungsvertrag für die Endstellenan- technischen Anlagen keinem Dritten überlassen und nur am Entstörungspflicht befreit für Störungen von Leistungen der Lieferung/Leistung anzuzeigen. Im Falle einer Mängelanzei- bindung vorgelegt wird. vereinbarten Standort genutzt werden. SWK, die auf ge bezüglich eines gekauften Geräts hat der Kunde mit der 9.7 Im Interesse aller Kunden verpflichtet sich jeder Kunde zur a) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das Glasfaser- oder Mängelanzeige den Kauf dieses Gerätes bei SWK durch ge- angemessenen Nutzung (Fair use). SWK behält sich vor, 11. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte Breitbandkabel-Netz oder technischer Anlagen der SWK, eignete Unterlagen (z. B. Ausgabebestätigung, Lieferschein, dass im Falle einer stark abweichenden übermäßig oder b) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Rechnung) nachzuweisen. 11.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ver- ungewöhnlich hohen Inanspruchnahme der Dienste durch Anschluss an Glasfaser-/das Breitbandkabel-Netz oder an 13.4 Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder bleiben sämtliche, im Zusammenhang mit der Vorbereitung den Kunden dieser technisch eingeschränkt wird. In diesem technische Anlagen von SWK durch Kunden oder Dritte oder sonstige schädigende Einflüsse nach Übergabe entstehen, und der Durchführung des Vertrages übergebenen Geräte, Falle tritt SWK mit Ihnen vorab in Kontakt, um aufgrund der c) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, sowie der Verbrauch von Verbrauchsteilen (z. B. Batterien Datenverarbeitungs-Programme (Software) und Unterlagen spezifischen Nutzungsanforderungen des Kunden ein alter- Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme oder Akkumulatoren), begründen keinen Mangel. dingliches und geistiges Eigentum der SWK. Der Kunde er- natives Produkt zu bekommen. von Leistungen der SWK erforderlichen Geräte oder Syste- 13.5 Gewährleistungsansprüche sind zu richten an: Stadtwer- hält hieran nur das für die Dauer des Vertrages befristete, 9.8 Der Kunde hat bei Auftragserteilung die von ihm angefor- me durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern ke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße 72, 76185 Karlsruhe nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur inter- derten und zur Vertragsdurchführung notwendigen Angaben sie nicht auf einem Verschulden der SWK beruhen. oder an die Faxnummer: 0721 599-2099 oder per E-Mail an nen Nutzung zum Zwecke des jeweiligen Vertrages. stets wahrheitsgemäß, richtig und eindeutig mitzuteilen. 12.4 Der Kunde hat die im Zusammenhang mit den Arbeiten des ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de. Stellt SWK dem 11.2 Eine nach Maßgabe des Vertragszweckes über den not- Verzögerungen durch unklare, missverständliche und/oder Entstörungsdienstes veranlassten Maßnahmen gesondert Kunden im Gewährleistungsfall ein Ersatzgerät zur Ver- wendigen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Verviel- falsche Angaben des Kunden verschieben die ggf. laufende nach der jeweils gültigen Preisliste der SWK zu vergüten, fügung, ist der Kunde verpflichtet, das defekte Endgerät fältigung oder Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht (Bereitstellungs-) und sonstige Fristen entsprechend. sofern die Störung nicht von der SWK zu vertreten ist, unverzüglich und vollständig – mit allen zum Lieferumfang gestattet. Unbeschadet dessen ist der Kunde verpflichtet, 9.9 Der Kunde hat nach Vertragsabschluss vertragsrelevante Än- sondern aus dem Risiko- oder Verantwortungsbereich des gehörenden Zubehörartikeln – an SWK zurückzusenden. Die die jeweils einschlägigen lizenz- und sonstigen urheber- derungen von Namen, Anschrift, Bankverbindung, Anzahl der Kunden herrührt und insbesondere vom Kunden zu vertre- Kosten der Rücksendung trägt SWK. Geräte, die nicht inner- rechtlichen Bedingungen der Hersteller der übergebenen angeschlossenen Wohneinheiten und vergleichbarer Angaben ten ist. halb von 10 Tagen nach Zusendung des Ersatzgerätes bei Software, der SWK und deren Geschäftspartner einzuhalten. der SWK gegenüber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die SWK eingegangen sind, werden dem Kunden in Rechnung 11.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde im vorstehenden Absatz bezeichnete Pflicht zu Schadens- 13. Gewährleistung gestellt. sämtliche, im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder und Aufwendungsersatz gilt insoweit entsprechend. 13.6 Ist der Kunde Kaufmann im Sinn des HGB, hat er die Liefe- Durchführung des Vertrages überlassenen Geräte, DV-Pro- 13.1 Soweit im Fall einer Leistungsstörung die Regelungen rung/Leistung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und gramme und Unterlagen (einschließlich aller etwaigen des Service Level Agreements über Störungsbeseitigung, 10. Zur Verfügung gestellte technische Anlagen erkennbare Mängel unverzüglich, bzw. versteckte Mängel Kopien) unverzüglich unaufgefordert zurückzugeben, soweit Pönalen und Gutschriften Anwendung finden, gehen diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eine 10.1 Soweit dem Kunden im Zusammenhang mit der Vorberei- nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Regelungen abschließend vor. Mängelrüge muss in diesen Fällen unverzüglich, spätes- tung und/oder Durchführung der getroffenen Vereinbarun- 11.4 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, überlassene 13.2 Soweit die SWK Dienstleistungen erbringt, sind Gewährleis- tens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Leistung/ gen auf Veranlassung der SWK technische Anlagen, Geräte Software zu kopieren – mit Ausnahme einer Sicherungs- tungsansprüche ausgeschlossen. Weist im Fall eines Kauf- Lieferung bzw. nach Entdeckung eines versteckten Mangels und/oder sonstige Einrichtungen (im Folgenden insgesamt kopie –, zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen, oder Werkvertrags die Leistung nicht die vertraglich verein- erfolgen, jedoch längstens innerhalb eines Jahres ab Liefe- technische Anlagen) zur Verfügung gestellt werden, gelten oder Urheber- und sonstige Eigentumsvermerke an der Soft- barte oder vorausgesetzte Beschaffenheit auf oder eignet rung/Abnahme der Leistung. hierfür die nachfolgenden Bestimmungen. ware zu entfernen. sie sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch oder fehlt ihr 13.7 Die Mängelanzeigefristen nach Ziffer 13.3 und 13.5 dieser All- 10.2 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verbleiben 11.5 Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch eine zugesicherte Eigenschaft, stehen dem Kunden Gewähr- gemeinen Geschäftsbedingungen stellen Ausschlussfristen sämtliche technische Anlagen im Eigentum der SWK. Der von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie leistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestim- dar; nach Ablauf der Fristen ohne Mängelanzeige gilt die Kunde ist verpflichtet, die technischen Anlagen pfleglich zu seinen Mitarbeitern eingehalten werden. mungen zu. Die SWK ist zur Nacherfüllung berechtigt und, Lieferung/Leistung als genehmigt und Gewährleistungsrech- behandeln, von schädlichen Einflüssen wie z. B. elektrischer wenn dies nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden te sind ausgeschlossen. Fremdspannung oder magnetischer Wirkung fern zu halten 12. Entstörungsdienst ist, auch verpflichtet. Der Kunde hat der SWK die erforder- 13.8 Der Verbraucher ist unter folgenden Bedingungen berech- und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ein- liche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung 12.1 Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstö- tigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder griffe (Öffnen etc.), in die technischen Anlagen oder Verän- der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. rung (im Folgenden Störung) wird die SWK nach Eingang den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündi- derungen, dürfen vom Kunden nicht vorgenommen werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind sie innerhalb an- der Meldung der Störung durch den Kunden unverzüglich gungsfrist zu kündigen: Endgeräte dürfen nicht angeschlossen werden, wenn ihre gemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom angemessene Maßnahmen einleiten, um die Störung zu be- a) zu erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wieder- Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der heben. Eventuelle Störungen sind dem Service-Zentrum der kehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei der Bundesrepublik Deutschland unzulässig sind. Mangel behoben wird oder wird die Mängelbeseitigung von SWK mitzuteilen. Soweit nichts anderes vereinbart ist oder anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tat- 10.3 Für die Installation und den Betrieb der technischen An- der SWK schuldhaft verzögert, stehen dem Kunden die wei- gesetzlich vorgegeben, erbringt die SWK Leistungen zur Be- sächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der lagen, hat der Kunde den Erfordernissen der technischen teren Gewährleistungsansprüche zu. Die Nacherfüllung gilt seitigung der Störung nur in der Zeit von Montag bis Freitag vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Anlagen genügende Räumlichkeiten und Umfeldbedingun- nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr (außer an gesetzlichen Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 gen zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten der tech- Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Fälle der Feiertagen). Die Bestimmung der gesetzlichen Feiertage angegebenen Leistung kommt. Solche Abweichungen sind nischen Anlagen (Energieversorgung etc.) trägt der Kunde. Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung unberührt. richten sich nach dem Sitz der SWK. durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Der Kunde hat die technischen Anlagen stets empfangsbe- 13.3 Eventuelle Mängel und/oder das Fehlen zugesicherter 12.2 Der Kunde wird in zumutbaren Umfang SWK oder ihren Er- oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zerti- reit und betriebsbereit zu halten. Für etwaige Schäden, die Eigenschaften sind der SWK unverzüglich unter genauer füllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen fizierten Überwachungsmechanismus zu ermitteln. durch mangelnde Empfangs- und Betriebsbereitschaft ent- Bezeichnung des Zeitpunktes des Auftretens, der Er- sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbeson- www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 14 15
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) (AGB) b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Ab- Ziffer bestehen nicht, wenn der Verbraucher bzw. das KKU zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz, den der Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die mehreren weichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag ohne Verzicht die Störung oder ihr Fortdauern zu vertre- Kunde zum Anschluss von Telefon, Telefax, Datenübertra- Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu ersetzen angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes ten hat, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes gungs- und sonstigen bestimmungsgemäßen Telekommu- sind, die Höchstgrenze von 30 Millionen EURO, wird der mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes kommt. beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem nikationseinrichtungen nutzen kann und mit dessen Hilfe er Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Sum- TKG, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Telekommunikationsverbindungen entgegennehmen oder zu me aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Dies gilt unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe. Bei der Min- Anordnungen oder höherer Gewalt gem. § 58 Abs. 3 TKG. anderen Anschlüssen herstellen kann. 17.3 Im Übrigen ist die Haftung für eine leicht fahrlässige Ver- derung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Ver- 15.2 Wird der Dienst des Endnutzers beim Anbieterwechsel län- 16.2 Sofern der Kunde über keine Teilnehmerrufnummer verfügt letzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach hältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung ger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Endnutzer oder seine bestehende Nummer nicht behalten will, teilt begrenzt auf 125.000 EURO pro Einzelfall und insgesamt - für von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. nach § 59 Abs. 4 TKG vom abgebenden Anbieter für jeden SWK dem Kunden eine Teilnehmerrufnummer mit. SWK bzw. alle Schadensfälle, die innerhalb eines Vertragsjahres ent- Ist der Eintritt der Voraussetzungen der Buchstaben a) und Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung von 10 Subunternehmer der SWK sind als Teilnehmernetzbetreiber stehen - auf maximal 250.000 EURO. b) dieser Ziffer unstreitig oder vom Verbraucher nachge- Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monats- zugleich auch Verbindungsbetreiber des Kunden; eine Ver- 17.4 Die SWK haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt (Krieg, wiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur entgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem bindung über Call-by-Call oder Pre-Selection mit anderen Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmun- Minderung so lange fort, bis SWK den Nachweis erbringt, Entgelt verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Endnutzer die Verbindungsnetzbetreibern ist nicht möglich. gen und sonstige Unwetter sowie die Unterbrechung der dass die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten hat. 16.3 SWK stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und Stromversorgung, behördliche Maßnahmen etc.) sowie für erbracht wird. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines 15.3 Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren techni- betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Telefonan- sonstige Ursachen, die von der SWK nicht zu vertreten sind. Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach Ziff. 16.2 auf sche Aktivierung nicht spätestens innerhalb des auf den schlusses zu den in den jeweiligen produktspezifischen 17.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der die Minderung anzurechnen. Für eine Kündigung nach Satz vereinbarten Tag folgenden Arbeitstages, kann der Endnut- Leistungsbeschreibungen genannten Verbindungen, Leis- Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der SWK. 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspre- zer von SWK nach § 59 Abs. 6 TKG eine Entschädigung von tungsmerkmalen und Durchlasswahrscheinlichkeit bereit. 17.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt un- chend anzuwenden. Für die Entschädigung des Anbieters im 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung verlangen. Die Bereitstellung erfasst vor allem die Bereitstellung von berührt. Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 Dies gilt nur, sofern SWK die Verzögerung zu vertreten hat. Kupfer- oder glasfaserbasierten Teilnehmeranschlussleitung bis 4 entsprechend. 15.4 Versäumt SWK einen Kundendienst- oder Installationster- (TAL-basiert) sowie die darauf basierende Bereitstellung 18. Verjährung 13.9 Kommt es bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten min im Rahmen des Anbieterwechsels kann der Endnutzer eines Telefonanschlusses zur Erbringung von Sprachkommu- 18.1 Nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren durch SWK zu kontinuierlichen oder regelmäßig wieder- nach § 58 Abs. 4 S. 2 TKG eine Entschädigung von 10 Euro nikationsleistungen. a) Ansprüche auf Haftung der SWK wegen Vorsatzes. kehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei bzw. 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgel- 16.4 Kostenpflichtige Mehrwertdiensterufmummern werden b) Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsäch- te bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt blockiert und sind nicht für Kunden verfügbar. des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen lichen Leistung und der gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchstaben a verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Endnutzer das Versäum- 16.5 Alle Telefonieflatratetarife sind für eine marktübliche Nut- Pflichtverletzung der SWK oder einer vorsätzlichen oder bis d der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung, nis des Termins zu vertreten hat. zung von Telefonanschlüssen konzipiert („fair use policy“). fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters steht dem Verbraucherkunden überdies als Rechtsbehelf 15.5 Verbraucher bzw. KKU ohne Verzicht können die Entschädi- Sie können nicht von Unternehmen gebucht werden, deren oder Erfüllungsgehilfen der SWK beruhen. der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. gung nach Ziff. 15.4 unter den dort genannten Voraussetzun- Geschäftszweck auf der Primärnutzung von Telefonver- c) Ansprüche für sonstige Schäden, die auf eine grobe Pflicht- gen auch geltend machen, sofern es sich um einen versäum- bindungen beruht. Hierzu zählen insbesondere Call Center, verletzung der SWK oder auf einer vorsätzlichen oder 14. Dienstequalität und Geschwindigkeit ten Kundendienst- oder Installationstermin im Rahmen der Telefonvermarkter u.ä. Unternehmen. Der Kunde bestätigt fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters Entstörung handelt (§ 58 Abs. 3 S. 2 TKG). ausdrücklich, dass keine marktunübliche Nutzung vorliegt SWK stellt im Regelfall die vereinbarte Übertragungsge- oder Erfüllungsgehilfen beruht. 15.6 Das Recht, einen über die Entschädigungen nach Ziff. 15.1 bzw. er nicht unter die genannten Unternehmensgruppen schwindigkeit zur Verfügung. Die in der Praxis erreichbare 18.2 Für alle übrigen Ansprüche auf Schadensersatz oder vergeb- bis 15.5 hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, fällt. Sollte eine übermäßige Nutzung festgestellt werden, Geschwindigkeit hängt jedoch von einer Vielzahl von inter- liche Aufwendungen gegen die SWK beträgt die Verjährungs- bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen sind die Stadtwerke berechtigt, den Anschluss oder die nen und externen Faktoren ab. Diese können dazu führen, frist 1 Jahr, für Gewährleistungsrechte 1 Jahr ab Übergabe/ Schadensersatz anzurechnen. Ebenso sind Entschädigungen entsprechende Funktionalität innerhalb von 30 Tagen zum dass dennoch die Übertragungsgeschwindigkeit geringer als Abnahme. nach dem TKG und Schadensersatz nach den allgemeinen Monatsende zu kündigen. die vertragliche vereinbarte Geschwindigkeit ausfällt. Vorschriften auf den Schadensersatz nach § 69 TKG anzu- 19. Geheimhaltung und Datenschutz rechnen. Die Haftungsgrenzen der Ziff. 17.2 bleiben hiervon 17. Haftung und höhere Gewalt 15. Entschädigungen und Erstattungen unberührt. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusam- 17.1 Die SWK haftet dem Grunde nach nur für Vorsatz und 15.1 Wird eine Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen 15.7 Entschädigungen werden als Gutschrift geleistet und auf menhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur für die nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Ver- den folgenden Rechnungen abgezogen. Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der braucher bzw. das KKU ohne Verzicht nach § 58 Abs. 3 TKG 15.8 Die Geltendmachung dieser Ansprüche erfolgt innerhalb von die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; im Übrigen ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls 8 Wochen nach dem jeweiligen Vorfall für Verbraucher in andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt ist die Haftung dem Grunde nach für leichte Fahrlässigkeit des Dienstes eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Textform. Hierfür stehen Verbrauchern folgende Wege zur (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch ausgeschlossen. Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro Verfügung: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Daxlander Straße für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen - 17.2 Für nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 72, 76185 Karlsruhe oder an die Faxnummer: 0721 599-2099 geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge Vermögensschäden ist die Haftung oder der Anspruch auf Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei oder per E-Mail an ka-glasfaser@stadtwerke-karlsruhe.de. tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter Zahlung einer Entschädigung im Sinne des § 70 TKG für Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt jeden Einzelfall auf 12.500 EURO je Kunde beschränkt. Die nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher 16. Telefoniedienstleistungen bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten Höchstgrenze für die Summe sämtlicher Schadensersatzan- wegen der Störung eine Minderung nach Ziff. 20.5 geltend bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leis- 16.1 Die Erbringung von Telefondienstleistungen umfasst die sprüche aller Geschädigten beträgt in diesem Fall gemäß § 70 macht, ist diese Minderung auf eine nach dieser Ziffer zu tungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Zurverfügungstellung eines allgemeinen Netzzugangs TKG 30 Millionen EURO je schadensverursachendes Ereignis. zahlende Entschädigung anzurechnen. Die Ansprüche dieser Verwendung von Informationen. www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 www.ka-glasfaser.de Stand: August 2021 16 17
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