HALLO MZ07Z037642 M TAXI - Frohe Festtage! - Taxi 40100
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HALLO TAXI ZEITSCHRIFT FÜR DAS TAXI-, MIET- & LEIHWAGEN UND FIAKERGEWERBE ÖSTERREICHS Ausgabe 4/ 2020 EUR 3,60 P.b.b. Verlagsort 1230 Wien MZ07Z037642 M Frohe Rücksendung an: CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, 1230 Wien Festtage!
HALLO TAXI Foto: Barbara Lachner 4 TITELGESCHICHTE Neuerliche Änderung im Gelegenheitsverkehrsgesetz: Preis- und Lohndumping durch die Hintertür 4 14 BUNDESLÄNDER AKTUELL Schwere verfassungsrechtliche Bedenken 9 Die Neuerungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz 10 Die neue Betriebsordnung 12 SERVICE FÜR PROFIS Wien: Neue Landesbetriebsordnung gilt ab 1. Jänner 2021 14 Linzer Taxi 2244: 18 Botenfahrt zum Zonentarif 16 FUNKGEFLÜSTER „Helden der Nacht” 18 Dieses Gefühl, dieser Verdacht ... 19 AUS ALLER WELT Kalifornier kippen Arbeitsgesetz 21 22 Uber behält Linzenz in London 22 Ola verliert Lizenz in London 22 Uber soll Interesse an Free Now haben 23
HALLO TAXI GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER! GESCHÄTZTE LESERINNEN UND LESER! An dieser Stelle endete ich vor einem Jahr mit dem Ober- und Unter- Satz: „Einiges konnte also 2019 im Sinne unserer grenzen geben, Branche entschieden werden, für 2020 stehen weitere die von den Län- Herausforderungen an.“ Niemand konnte damals dern festgelegt ahnen, dass das neue Jahr tatsächlich für jeden werden sollen. einzelnen von uns ein Krisenjahr werden sollte. Sechs Wochen bevor am 1.1.2021 2020 ist überschattet von einem neuartigen Corona- das im Sommer Virus, das uns weltweit im Griff hat. Um dieser gefähr- 2019 beschlossene lichen Pandemie Herr zu werden, begleiten uns seit Gelegenheitsver- März strenge Maßnahmen, die wirtschaftliche und kehrsgesetz end- gesellschaftliche Konsequenzen für jeden von uns lich in Kraft tritt, haben. Die Gesundheitskrise geht längst einher mit wird jetzt von der einer veritablen Wirtschaftskrise. Auch unsere Bran- Bundesregierung che kämpft ums Überleben – in zweifacher Hinsicht. die Hintertür für Seit zehn Monaten ermöglichen die immer wieder Uber & Co geöffnet. nachgeschärften Regelungen im Kampf gegen die Erst am 10. Dezem- Pandemie, kaum mehr ein lukratives Taxigeschäft. ber werden die Geschlossene Gastronomie und Hotellerie, keine Änderungen als Messen und Kongresse, keine Theater- und Konzert- Regierungsvorlage veranstaltungen, keine Adventmärkte, etc. Die im Nationalrat behandelt – aus heutiger Sicht ist zu Fahrgäste bleiben aus. befürchten, dass dieser Liberalisierungsschlag mit Zustimmung der Parlamentarier der Regierungsparteien Als wäre diese angespannte wirtschaftliche Situation durchgewunken wird. Das Jahr 2021 wird also – nicht nicht schon schlimm genug, sorgt jetzt – mitten im nur aufgrund der anhaltenden Corona-Krise – ein zweiten Lockdown – ein im Ministerrat beschlossener extrem herausforderndes für die heimischen Taxi- Antrag von Klimaschutzministerin Gewessler für unternehmen. Unverständnis und Empörung. Durch ihre geplanten Abschließend wünsche ich Ihnen friedvolle Festtage Änderungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz soll für und für das neue Jahr Durchhaltevermögen und vor „im Wege von Kommunikationsdiensten“ bestellte allem Gesundheit, Fahrten kein Taxitarif mehr gelten. Bestenfalls soll es Christian Holzhauser Impressum Medieninhaber: Redaktion & Anzeigenverwaltung: oder Fotokopien dürfen nur mit Quellen- CC Taxicenter GmbH, Pfarrgasse 54, A-1230 Wien, angabe und schriftlicher Genehmigung Pfarrgasse 54, A-1230 Wien, Tel.: 01/614 55 – DW 833, Fax: DW 838 des Medieninhabers oder deren Autoren Tel.: 01/614 55 - 0 e-mail: redaktion@taxi40100.at erfolgen. Internet: www.taxi40100.at Herausgeber & Geschäftsführer: Produktion: Otto Stutzig Werbeagentur; Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Mag. Christian Holzhauser www.stutzig.at „Hallo Taxi” versteht sich als unabhängige Chefredakteurin: Die Redaktion behält sich Kürzungen und Taxi-Zeitschrift für das österreichische Karin Cisar-Loder stilistische Modifizierungen vor. Namentlich Personenbeförderungsgewerbe mit PKW gezeichnete Beiträge müssen sich nicht und dessen LenkerInnen und erscheint Layout & Grafik: unbedingt mit der redaktionellen Meinung 4x jährlich. Unternehmensgegenstand: Karin Cisar-Loder decken. Nachdruck – auch auszugsweise – Taxiservice HALLO TAXI 4|20 3
Preis- und Lohndumping durch die Hintertür TITELGESCHICHTE Preis- und Lohndumping durch die Hintertür Mit 1. Jänner 2021 werden novellierte Gesetze und Verordnungen in Kraft treten, die das neue „Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw“ auf Bun- desebene regeln sollen. Eine Abänderung der bereits beschlossenen Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes in letzter Minute sorgt jetzt für massive Proteste im Gewerbe. Eigentlich sollten mit der Novelle des Gelegenheitsverkehrs- einen gibt (die genauen Textpassagen des Entwurfs sind auf gesetzes, die im Sommer 2019 beschlossen wurde und mit Seite 6 ersichtlich). 1. Jänner 2021 gänzlich in Kraft tritt, die Ungleichstellung von Taxi und Mietwagen beseitigt werden. Gesetzesänderung in letzter Minute Seit dem 18. November ist alles anders: Ein im Ministerrat beschlossener Antrag von Verkehrsministerin Leonore Als „Todesstoß für die Branche“ bezeichnet nicht nur Fach- Gewessler (Grüne) sorgt für Entrüstung und Unverständnis verbandsobmann Erwin Leitner die neue Novelle, die als bei den Taxiunternehmern. Ministerratsvorlage Anfang Dezember im Verkehrsausschuss und dann im Nationalrat behandelt wird und mit 1. Jänner Denn der Entwurf sieht vor, dass Konsumenten ab 1.1.2021, 2021 in Kraft treten soll. wenn sie per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellen, für die Fahrt im Voraus einen fixen Preis vereinbaren müssen. Seit Bekanntwerden der Regierungspläne hagelt es Kritik Diese Fahrten dürfen sowohl Fahrdienstvermittler wie Uber, von allen Seiten. Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeit- Bolt und Co als auch Taxis anbieten. Vorgeschrieben wird gebervertretungen wehren sich gegen die massiven Ver- nur ein Mindestpreis. Dieser entspricht der Grundgebühr schlechterungen und fordern die österreichische Bundes- des Taxitarifs, sofern es für das entsprechende Gebiet regierung auf, ihre geplante Novelle zurückzunehmen. Mit Fotos: Barbara Lachner Weit über 1.500 Taxis demonstrierten am 25. November mit einem Protest-Konvoi gegen die neuen Tarif- regelungen der Bundesregierung, die ab 1. Jänner 2021 gelten sollen. 4 HALLO TAXI 4|20
der „neuen Novellierung“ werde HALLO mehr oder weniger der Status TAXI quo wiederhergestellt. Damit sei jenem Sozial- und Preisdumping erneut Tür und Tor geöffnet, dem die Gesetzes- novelle einen Riegel vorschieben sollte. Im Klartext: Anbieter wie Uber, Bolt und Co können auch künftig in Österreich ihre Dienste anbieten – zu Preisen weit unter den Taxitarifen. >> Fachverbandsobmann Erwin Leitner (li.) und FG Wien-Obmann Resul Ekrem Gönültas begleiteten den Protest-Konvoi. HALLO TAXI 4|20 5
TITELGESCHICHTE Preis- und Lohndumping durch die Hintertür Quelle: Protokoll der Sitzung des Ministerrates am 18. November 2020 Diese Anbieter hätten mit der Novelle in der ursprünglichen bestiegene oder auf der Straße angehaltene müssten zum Form ihren Preisvorteil verloren und haben daher bereits (teureren) Taxameter-Fixtarif fahren. ihren Rückzug aus Österreich in Aussicht gestellt. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Das vorgesehene Einheitsgewerbe wird damit wieder geteilt. Bestellte (per Anruf oder App) Protest-Konvoi zum Verkehrsministerium Autos müssten den Preis frei vereinbaren, am Standplatz Gegen die geplanten Foto: Barbara Lachner neuen Tarifregeln demon- strierten weit über 1.500 Taxifahrer und Unterneh- mer aus mehreren Bun- desländern am 25. No- vember in Wien mit einem Protest-Konvoi. Die Route führte vom Wiener Arbeiterstrandbad bis zum Ministerium der res- sortzuständigen Verkehrs- ministerin Leonore Gewessler, wo die Taxi- fahrer in einer Kundge- bung ihre Bedenken und Existenzängste darlegten. „Es kann nicht sein, dass ein verbindlicher Tarif für Unternehmer vorherrscht, die am Standplatz ihre Vor dem Verkehrsministerium fand die Schlusskundgebung statt, bei der Gewerbe- vertreter vor einem „Todesstoß” für die heimischen Taxiunternehmen warnten. Fortsetzung Seite 8 >> 6 HALLO TAXI 4|20
Foto: Barbara Lachner Dienste anbieten und über Buchungsplatt- formen ein günstigerer Tarif angeboten wird. Das ist eine schlimmere Zweiklassengesellschaft TITELGESCHICHTE Preis- und Lohndumping durch die Hintertür als vorher”, betonte Fachverbandsobmann Erwin Leitner bei der Abschlusskundgebung vor dem Ministerium. „Ich weiß nicht, warum man als österreichischer Politiker so etwas einführen möchte. Lohn- und Sozialdumping werden hier Tür und Tor geöffnet.“ Die Protestaktion am 25. November war unter anderem vom Obmann der Wiener Taxiinnung, Resul Ekrem Gönültas, organisiert worden. Ein persönliches Gespräch mit Ministerin Gewessler kam nicht zustande, eine Abord- nung der Fahrer wurde aber immerhin von Kabinettsmitarbeitern der Ministerin empfan- gen. Zusagen habe es aber keine gegeben. Weitere Maßnahmen wollte Obmann Gönültas daher nicht ausschließen. A & T: Maßgeschneiderte Leistungen Der Branchenversicherer IRM-Kotax stellt sich neu auf: Alle Innovationsprozesse gemeinsam mit dem Kunden strate- Ressourcen des Unternehmens fokussieren sich auf die gisch ausbauen.” Alle Entwicklungsprozesse sowie auch die wachsenden Kundenbedürfnisse, um eine noch tiefere Auswahl der Kooperationspartner und die Ausbildung der Spezialisierung auf die jeweiligen Branchen voranzutreiben. Mitarbeiter können somit absolut branchen- und kunden- Daher wurden die Unternehmenszweige Industrie, Transpor- orientiert vorangetrieben werden. teure, Unternehmen des Personenbeförderungsgewerbes mit Pkw (Taxi/Mietwagen), Dienstleistung und Immobilien in „Die Branchenfokussierung ist eine logische Konsequenz der der „IRM Versicherungsmakler- und -beratungsgesellschaft“ langjährigen Erfahrung, die auch unsere beiden Mitarbei- gebündelt. terinnen der A&T – Frau Natascha Allmann und Frau Michaela Podobnig-Charamsa – mitbringen, und die sie Breites Leistungsspektrum und besonders auszeichnet“, betont Michael Patocka. maßgeschneiderte Lösungen Speziell im Fokus stehen im Jahr 2021 die Kundengruppe der österreichischen Taxi- und Mietwagenunternehmer und die „Wir wollen so garantieren, dass alle kundenrelevanten bundesweite Intensivierung des Angebotes. „Unsere Kun- Geschäftsprozesse und Unternehmensleistungen auf die den erwarten von unseren Leistungen eine Optimierung des jeweiligen Kundengruppen maßgeschneidert sind“, be- Risikomanagements“, so Patocka, „mit unserer neuen Auf- gründet IRM-Eigner Michael Patocka diesen Schritt. „Unser stellung und dem Hauptgewicht auf individuelle Branchen Unternehmen kann so am besten in die Zukunft steuern und können wir noch bessere und gezieltere Lösungen finden!“ 8 HALLO TAXI 4|20
Schwere verfassungs- rechtliche Bedenken BUNDESLÄNDER Aktuell Laut Univ.-Prof. Lachmayer benachteiligt die Gesetzesnovelle „klassische“ Taxi-Unternehmen unverhältnismäßig. Fachverbandsobmann Erwin Leitner überlegt den Gang zum Verfassungsgerichtshof. Das geplante und in letzter Sekunde geänderte Gelegen- Denn während die Anbieter heitsverkehrsgesetz stößt den Taxilenkern und -unterneh- mit Buchungsmöglichkeiten Foto: Manfred Burger mern sauer auf. „Das ist der Todesstoß für die Branche. Die über Kommunikationsdien- Zeichen stehen auf Sturm, wir werden uns mit allen Mitteln ste ihren Fahrpreis frei fest- dagegen wehren", so Erwin Leitner, Taxi-Obmann in der setzen können, bleibt das Wirtschaftskammer. Unterstützung bekommt er dabei nun „klassische“ Taxi-Unterneh- auch von Rechtsexperten Konrad Lachmayer, Universitäts- men an die Tarife gebun- professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der den. Damit hat es keine Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privat- Möglichkeit, konkurrenz- universität in Wien. Laut Lachmayer hält das Gelegenheits- fähige Leistungen anzubie- verkehrsgesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung ten. „Die geplante Reform nicht stand. des Gelegenheitsverkehrs- gesetzes führt zu extremen „Die kürzlich präsentierte Novelle 2020 zum Gelegenheits- Wettbewerbsverzerrungen. verkehrsgesetz schafft innerhalb des bestehenden zusam- Die Tarifbindung erweist mengeführten Gewerbes zwei unterschiedliche Ausübungs- sich daher als unverhältnis- Univ.-Prof. Dr. Lachmayer arten mit jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen: mäßiger Eingriff in die einerseits das „klassische“ Taxi, das am Standplatz steht oder Erwerbsfreiheit der „klassi- durch Heranwinken geordert wird und wo die Preisermittlung schen“ Taxi-Unternehmen“, führt Lachmayer aus. zwecks Taxameter passiert, andererseits jenes Taxi, dessen Leistungen im Weg eines Kommunikationsdienstes (also „Unsere Forderung war immer, dass der Gesetzgeber für alle durch Bestellung per App, Telefon, etc) gebucht werden Anbieter von Beförderungsleistungen dieselben Rahmen- und das weder festgesetzten Tarifen unterliegt noch Fahr- bedingungen schafft“, ergänzt Leitner. Laut Lachmayer preisanzeiger einsetzt“, so Lachmayer. muss der Gesetzgeber alle konkurrierenden Unternehmer Gefahr von Lohndumping gleich behandeln: „Gerade bei der Tarifpflicht sind dabei aber Maßnahmen vorzusehen, um systematische Miss- oder Preiswucher bräuche und das Aushöhlen von Qualitäts- Foto: Barbara Lachner standards zu verhindern.“ Lachmayer kritisiert zudem, Laut dem renommierten Experten entfällt damit gleichzeitig dass das Gesetz keine ent- auch eine Beförderungspflicht. „Und an die Stelle der Tarif- sprechenden Übergangs- bindung tritt die Bindung an einen Preiskorridor, der vom fristen vorgesehen hat und Landeshauptmann mittels Verordnung festgesetzt werden den „klassischen“ Taxi- kann. Sollte eine derartige Festsetzung von Mindestpreisen Unternehmen dadurch die unterbleiben, sieht der Gesetzesentwurf einen subsidiären Möglichkeit genommen Mindestpreis vor, der bei 3 bzw 5 Euro liegt, wodurch die wird, entsprechende Kom- Gefahr des Lohndumpings entsteht.“ Wird kein Höchstpreis munikationsinfrastrukturen festgelegt, können für die Kunden laut Lachmayer wucheri- aufzubauen, um auch bei sche Preisen nicht ausgeschlossen werden. geänderten Marktbedin- gungen konkurrenzfähig Fachverbandsobmann Erwin Leitner sieht im Entfall der Be- zu bleiben. förderungspflicht „in einem Aufwasch die Funktion der Taxis FV-Obmann Erwin Leitner als Garant für die Mobilität vernichtet“ – insbesondere in Conclusio: „Die vorliegen- Ballungszentren. „Tatsächlich bedeutet daher das nicht de Regierungsvorlage durchdachte Gesetz, dass letztlich die verpflichtende Mobi- benachteiligt „klassische“ Taxi-Unternehmen in unsachlicher lität, die durch die Taxis und den Tarif gewährleistet war, ver- und unverhältnismäßiger Weise, womit sich die geplante loren geht“, so Leitner. Fazit des Experten Lachmayer: „Der Novelle als verfassungswidrig erweist“. Falls notwendig, wird Novelle ist eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung in- die Branche den Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht nerhalb des Personenbeförderungsgewerbes zu attestieren.“ scheuen, so Leitner abschließend. HALLO TAXI 4|20 9
Die Neuerungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz BUNDESLÄNDER Aktuell E Das bereits im Sommer 2019 beschlossene Gelegenheitsverkehrsgesetz tritt mit 1. Jänner 2021 zur Gänze in Kraft. Bei Redaktionsschluss (30.11.) stand noch aus, ob die neuerlich geplanten Änderungen vom Nationalrat am 10. Dezember beschlossen wurden oder nicht. s war ein langer und verhandlungsreicher Mit 1. Jänner 2020 sind dann die neuen §§ 14 Abs. 1a und Weg, um die gesetzlichen Rahmenbedin- 1b (betreffend Ausnahmen von einer Tarifpflicht) in Kraft gungen für ein gemeinsames „Personen- getreten. beförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi“ auf die Beine zu stellen. Die geplante Alle anderen Änderungen im GelverkG sollten dann mit Gesetzesänderung nur sechs Wochen 1. September 2020 rechtsverbindlich werden. Im Frühjahr vor Inkrafttreten des Gelegenheitsver- wurde aber völlig unerwartet im Rahmen des 4.COVID-19- kehrsgesetzes könnte ein Zurück zum Status Quo bedeuten, Gesetzespakets der Termin auf den 1. Jänner 2021 verscho- befürchten viele Fahrer und Unternehmer der heimischen ben. Eine Terminverschiebung, die seitens des Gewerbes Taxibranche. niemand nachvollziehen konnte. Fahrzeug-Ummeldung Bereits seit 2016 wurden mit den politisch Verantwortlichen bis 1. August 2021 Gespräche und Verhandlungen geführt, um zukünftig der heimischen Taxi- und Mietwagenbranche einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Ungleichstellung von Taxi und Mietwagen, die spätestens mit dem Markteintritt von Uber ganz offensichtlich wurde, sollte durch ein Bestehende Berechtigungen für das Taxi- und Mietwagen- „Einheitsgewerbe“ beseitigt werden. gewerbe mit Pkw gelten ab 1. 1. 2021 automatisch als Konzessionen für das „Personenbeförderungsgewerbe mit In Österreich regelt das Pkw”. Daher müssen beispielsweise im Bundesland Wien Gelegenheitsverkehrsgesetz Unternehmer ihre Fahrzeuge, die derzeit mit einem (GelverkG) die nicht linien- MW-Kennzeichen angemeldet sind mäßige Beförderung von bis spätestens 31.8.2021 von MW auf Personen mit Kfz. Für eine TX ummelden. Die entsprechende Neugestaltung der Berufs- Regelung findet sich in der Zulassungs- und Marktzugangs- stellenverordnung. Von der Tarifpflicht bedingungen war daher eine Novellierung des ausgenommen GelverkG notwendig. Trotz der politischen Ereignisse im Mai 2019 (Stichwort Ibiza- Ob und wo ein Tarifgebiet verordnet Skandalvideo) wurde wird, liegt weiterhin ausschließlich in der schließlich im Juli 2019 Kompetenz der Landeshauptleute. die Zusammenlegung Ausnahmen von der Tarifpflicht mussten des Taxi- und bisher in der jeweiligen Tarif-Verordnung Mietwagengewerbes verankert werden. Im neuen GelverkG von ÖVP, SPÖ, FPÖ werden nun bestimmte Beförderungen von und Teilen von JETZT einer Tarifpflicht ausgenommen (§ 14 Abs. im Nationalrat 1a): beschlossen. • Patientenbeförderungen/ Bereits mit 1. August Krankentransporte 2019 trat § 19 Abs. 7 • Schülerbeförderungen im Gelverk in Kraft, • Fahrten im Auftrag von Körperschaften seit diesem Zeitpunkt dür- öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) oder fen keine Mietwagen-Konzessionen mehr eines Verkehrsverbundes, wenn dafür erteilt werden. Rahmentarife vereinbart sind 10 HALLO TAXI 4|20
• Ersatzverkehre (Schienenersatzverkehr, Ersatz für Omni- buskraftfahrlinien) • Fahrten zum Transport von Personen mit besonderen BUNDESLÄNDER Aktuell Bedürfnissen, wenn dafür ein Fahrkostenzuschuss von Körperschaften öffentlichen Rechts geleistet wird • Fahrten im Rahmen eines Anrufsammeltaxis • Fahrten, die über das Tarifgebiet oder die Landes- grenzen hinaus erfolgen • Botenfahrten • Pauschalfahrten, bei denen der Fahrpreis jedenfalls über dem einstündigen Zeittarif liegen muss. § 14 Abs. 1b sieht bisher auch für gebuchte Fahrten, die länger als 90 Minuten dauern, keine Tarifpflicht vor. Diese Bestimmung will die Regierung mittels eines im Ministerrat beschlossenen Antrags von Verkehrsministerin Gewessler nun abändern, so dass ab 1.1.2021 für per Telefon oder Internet bestellte Fahrzeuge ein fixer Fahrpreis im Voraus vereinbart werden muss. Eine Öffnung für Uber, Bolt und Co durch die Hintertür, die von vielen Seiten heftig kritisiert wird und die Taxiunternehmer aus ganz Österreich mit Taxi- Demos und anderen Maßnahmen bekämpfen wollen. Bei Redaktionsschluss (30.11.) war ungewiss, ob diese neuer- liche Gesetzesänderung verhindert werden kann. Der Gesetzesentwurf wird im Dezember im Verkehrsausschuss und Nationalrat behandelt. Nachweis der Konzessions- voraussetzungen alle fünf Jahre Die bisherige Verpflichtung zum Nachweis von drei Praxis- jahren für Unternehmer entfällt. Die fachliche Eignung besteht nur mehr aus der erfolgreichen Ablegung der Befähigungsprüfung. Bei Ersterteilung einer Konzession für das Personenbeför- derungsgewerbe mit Pkw müssen wie bisher folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Fachliche Eignung (Befähigungsnachweis), • Zuverlässigkeit, • finanzielle Leistungsfähigkeit und • dauerhafte Niederlassung in Österreich. Neu ist jedoch, dass mindestens alle 5 Jahre der zuständi- gen Behörde folgende Voraussetzungen vom Unternehmer nachzuweisen sind: Zuverlässigkeit sowie keine Rückstände bei der Sozialversicherung (SVA, GKK) und beim Finanzamt (mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder einer entsprechenden Erklärung des SV-Trägers). Hat ein Unternehmen Abgabenschulden bei der Sozial- versicherung bzw. dem Finanzamt, kann die Behörde dem Unternehmen eine Frist von maximal einem Jahr einräu- men, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens annehmen lässt, dass aufgrund eines Finanzplans die Rückstände beglichen werden können und es dauerhaft zu keinerlei weiteren Rückstände mehr kommt. Neu ist ab 1. 1. 2021 auch die Bestimmung, dass bei einer Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendek- kenden Vermögens die Konzession automatisch erlischt. HALLO TAXI 4|20 11
Die neue Betriebsordnung BUNDESLÄNDER Aktuell Die bundesweit geltende Betriebsordnung musste per Verordnung an das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz angepasst werden. Die Mehrzahl der Änderungen gilt ab 1. Jänner 2021. Aufgrund der Änderungen im GelverkG musste auch die den. Bis 31.12.2021 werden die Lenkerausweise in Papier- bundesweite Betriebsordnung (BO) adaptiert werden. Zu- format, ab Jänner 2022 in Scheckkartenformat ausgestellt. ständig dafür ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Lenkerausbildung wurde erweitert das seit Jänner Eleonore Gewessler führt. Erst Ende Sep- tember 2020 wurden die Änderungen der Betriebsordnung Die verpflichtende Lenker-Ausbildung beträgt mindestens BO (ein Großteil gilt ab 1.1.2021) in einer Verordnung fixiert. 15 bis 25 Unterrichtsstunden und wurde um die Kenntnisse Sie regelt u.a. die Berufsvoraussetzungen und Ausbildungs- in „Kriminalprävention“ und „kundenorientiertes Verhalten“ inhalte für die Lenker. erweitert. Falls die Deutsch-Kenntnisse von der Prüfungs- kommission im Prüfungszeugnis als nicht ausreichend ver- Befristeter Lenkerausweis merkt werden, ist ein Nachweis vor der Behörde zu erbrin- gen (österreichischer oder gleichwertiger Pflichtschulab- Ab 1. 1. 2021 werden nur mehr auf 5 Jahre befristete Len- schluss mit Deutsch als primärer Unterrichtssprache oder ein kerausweise ausgestellt. Der Ausweis wird von der Behörde Sprachniveau A2-Zertifikat). gegen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit verlängert. Dies gilt auch für unbefristete Lenkerausweise, die vor dem Ausnahmen für bestimmte Fahrten 31.12.2020 ausgestellt wurden: spätestens nach 5 Jahren – im Monat der ursprünglichen Ausstellung – muss für die In der neuen Bundesbetriebsordnung gibt es auch Aus- Verlängerung die Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen wer- nahmen für bestimmte Fahrten, für die der Lenker ab 12 HALLO TAXI 4|20
1.1.2021 keinen (Taxi)Lenker- ausweis besitzen muss. Für bestehende Mietwagen- BUNDESLÄNDER Aktuell unternehmen, deren Lenker zur Durchführung von Schülertransporten berech- tigt sind (also einen Schüler- transportausweis oder den Führerschein D 95/D1 95 besitzen) kommt es kaum zu Änderungen, wenn aus- schließlich folgende Fahrten durchgeführt werden: • Schüler/Kindergarten- transporte gemäß § 106 Abs. 10 KFG 1967 • Fahrten aufgrund einer ärztlichen Transport- anweisung • Fahrten im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonde- ren Bedürfnissen, wenn Fahrtkostenzuschüsse von Körperschaften öffent- lichen Rechts bezahlt werden • Fahrten im Rahmen der Beförderung von Menschen mit besonde- ren Bedürfnissen mit gemäß § 33 KFG geneh- migten rollstuhlgerechten Fahrzeugen. Diese Lenker benötigen auch nach dem 1.1.2021 für die Durchführung dieser Fahrten keinen Lenkeraus- weis, müssen aber einen Schülertransportausweis besitzen. Für bestehende Mietwagen- unternehmen, die auch andere Fahrten durchführen, die nicht unter diese Aus- nahmen fallen, kommt es ab 1.1.2021 zu weitreichenden Änderungen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Fahrer mit Lenkerausweis ein- gesetzt werden. Bereits tätige Mietwagen- lenker können daher bis spätestens 31.12.2020 den Lenkerausweis unter erleich- terten Bedingungen erwer- ben. Nur für diese Lenker gilt die Regelung, dass sie bis Jahresende zur Prüfung ohne Nachweis einer Lenkerausbil- dung antreten dürfen. HALLO TAXI 4|20 13
Wien Neue Landesbetriebsordnung gilt ab 1. Jänner 2021 SERVICE für Profis Aufgrund der Änderungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz musste für das neue bundeseinheitliche Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw die Landes- betriebsordnung für Wien angepasst werden. Bargeldlose Bezahlung und Navi-System sind ab 1. Jänner 2021 verpflichtend. Um die Regeln für Taxis und Mietwagen anzugleichen, hat schriften betreffend der Beschaffenheit, Ausrüstung und der Nationalrat im Sommer 2019 die Novellierung des Kennzeichnung der bei der Gewerbeausübung verwende- Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschlossen. Mit der ten Taxi- bzw. Mietwagen-Fahrzeuge zu harmonisieren Schaffung des neuen einheitlichen Personenbeförderungs- waren. gewerbes mit Pkw soll die Trennung zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe aufgehoben werden. Bargeldlose Bezahlung und Navi Zahlreiche Neuerungen im Gelegenheitsverkehrsgesetz verpflichtend erforderten nicht nur, dass die bundesweite Betriebsord- nung angepasst werden musste, sondern auch die Eine wesentliche Neuerung betrifft die Ausrüstung der Fahr- Landesbetriebsordnung für Wien. zeuge, die den Konsumenten mehr Service bietet. So muss ein funktionierendes digitales System zur Navigation mitge- Per Verordnung des Landeshauptmannes von Wien wur- führt werden, das auf Wunsch des Fahrgastes auch zu ver- den die Ausübungsvorschriften in der neuen „Wiener wenden ist. Landesbetriebsordnung für das Personenbeförderungs- Weiters schreibt die LBO vor: „Bei der Durchführung von gewerbe mit Pkw (LBO)“ verankert und mit 10. November Fahrten, bei denen der Fahrpreis von den Fahrgästen direkt veröffentlicht. Die von der Stadt Wien ausgearbeitete neue nach Beendigung der Fahrt zu leisten ist, muss bargeldloses LBO tritt mit 1.1.2021 in Kraft. Sie enthält umfangreiche Zahlen, zumindest mittels Debitkarte (Bankomatkarte), im Änderungen, da insbesondere die unterschiedlichen Vor- Fahrzeug möglich sein.“ 14 HALLO TAXI 4|20
mit besonderen Bedürfnissen durchgeführt werden, wenn dafür Fahrtkostenzuschüsse von Körperschaften öffentlichen Rechts geleistet werden; SERVICE für Profis 5. Fahrten, die im Rahmen des Betriebes eines Anrufsam- meltaxis gemäß § 38 Abs. 3 KflG durchgeführt werden; 6. Fahrten, die über das Tarifgebiet oder die Landes- grenze hinaus erfolgen; 7. Fahrten, bei denen ausschließlich Sachen befördert wer- den und die beförderten Sachen ohne Zuhilfenahme tech- nischer Hilfsmittel getragen werden können (Botenfahrten); 8. Fahrten, die über eine Pauschalvereinbarung abgerech- net werden, wobei der Fahrpreis jedenfalls über dem ein- stündigen Zeittarif liegen muss. Der Nachweis über die Durchführung ausschließlich solcher Fahrten ist vom Gewerbetreibenden durch eine eidesstatt- liche Erklärung zu erbringen, die im Fahrzeug ständig mitzu- führen und den Organen der Straßenaufsicht auf Verlan- gen vorzuweisen ist. Darüber hinaus dürfen diese Fahr- zeuge nicht mit einem Taxischild gekennzeichnet werden. „Last Minute”-Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf Landesbetriebsordnungen Völlig unklar ist derzeit (Stand Ende November), ob die Landesbetriebsordnung für Wien neuerlich überarbeitet werden muss. Auch im Bundesland Tirol hat der Landes- Ausnahmen von der Taxameter-Pflicht hauptmann bereits im Herbst eine neue Landesbetriebs- ordnung, gültig ab 1. Jänner 2021, verordnet. In §14 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes werden explizit In den anderen Bundesländern wurden die Landes- jene Fahrten aufgelistet, auf die eine Tarifverordnung durch betriebsordnungen in den letzten Monaten ebenfalls über- den Landeshauptmann/ Landeshauptfrau nicht anwend- arbeitet und befinden sich in der Mehrzahl in der Begut- bar ist. achtungsfrist. Dementsprechend wurde in der Wiener Landesbetriebs- Seit dem 18. November ist jedoch alles anders: Ein im ordnung verankert, dass Fahrzeuge nicht mit einem Taxa- Ministerrat beschlossener Antrag von Verkehrsministerin meter ausgerüstet werden müssen, wenn mit diesen Fahr- Leonore Gewessler sieht eine neuerliche Änderung des zeugen ausschließlich folgende Fahrten (§ 14 (1a)) durch- Gelegenheitsverkehrsgesetzes vor, die noch im Dezember geführt werden : beschlossen werden und ab 1. 1. 2021 gelten soll. Foto: BMK/Cajetan Perwein 1. Fahrten, die aufgrund einer ärztlichen Transport- Diese „Last Minute”-Ge- anweisung durchgeführt werden, wenn dafür mit den setzesänderung sieht vor, Versicherungsanstalten Rahmentarife vereinbart sind; dass mit § 14 (1b) eine freie Preisvereinbarung für 2. Fahrten, die im Zuge der Schülerbeförderung gemäß über Kommunikations- § 30f des FLAG durchgeführt werden, wenn dafür Rahmen- dienste (Telefon, Online) tarife vereinbart sind; bestellte Fahrten und mit § 14 (1c) das Teilen einer 3. Fahrten, die im Auftrag einer Körperschaft öffentlichen Fahrt mit anderen Fahr- Rechts, im Auftrag eines von einer Körperschaft öffentlichen gästen zu einem herab- Rechts beauftragten Unternehmen oder eines Verkehrs- gesetzten Fahrpreis er- verbundes durchgeführt werden, wenn dafür Rahmentarife möglicht werden. vereinbart sind; Fahrten, die im Ersatzverkehr (Schienen- Noch fehlt der Beschluss ersatzverkehr, aber auch Ersatzverkehr für Omnibuskraft- dieser Gesetzesänderung, fahrlinien) durchgeführt werden; die im Dezember im Nationalrat behandelt 4. Fahrten, die im Rahmen der Beförderung von Menschen werden soll. Ministerin Eleonore Gewessler HALLO TAXI 4|20 15
Botenfahrt zum Zonentarif Linzer Taxi 2244 bietet jetzt ein Zonenmodell mit Fixpreisen SERVICE für Profis Taxi 2244 rollt ein neues Service für seine Kunden aus: Botenfahrten zum Fixpreis. „Mit unserem neuen Tarifzonenplan werden Besorgungs- und Botenfahrten in Linz noch einfacher“, erklärt Taxi 244-Betriebsleiter Robert Neuhold. „Wir besorgen, erledigen, bringen und holen was immer die Linzerin- nen und Linzer brauchen – rund um die Uhr und jetzt zu Zonentarifen.“ Dafür wurde für das Linzer Stadtgebiet ein Zonenmodell (siehe Zonentarif) mit drei Preisen erstellt: Zone 1: € 10 exkl. Ust (€ 12 inkl. 20%) Zone 2: € 15 exkl. Ust (€ 18 inkl. 20%) Zone 3: € 20 exkl. Ust (€ 24 inkl. 20%) Nach Angabe des Abfahrts- und Zielortes erhält der Kunde vom 2244-Callcenter- mitarbeiter den Fixpreis genannt. Auch in der 2244er-App lassen sich die Botenfahrten ordern. pro Sendung und beinhalten nichtverkehrsbedingte Warte- zeiten von 15 Minuten pro Auftrag. Jede weitere, begonne- Pro Auftrag sind maximal 3 Zusatzadressen möglich. Bei ne Viertelstunde Wartezeit kostet € 6,17 exkl. Ust (€ 7,40 inkl. Zusatzadressen wird der Zonentarif für die längste Strecke 20%). Bei Gewichten von 25 bis 50 kg pro Sendung wird ein des Auftrages und € 5 exkl. Ust (€ 6 inkl. 20%) pro Zusatz- Zuschlag von 10% verrechnet. Sendungen über 50 kg und adresse verrechnet. Die Preise gelten bis zu 25 kg Gewicht Transporte außerhalb Linz sind extra zu vereinbarten. Fachverband Konstituierung Unter strenger Einhaltung aller Corona-Schutzmaß- nahmen fand am 11. November in Wien die Konsti- tuierende Sitzung des Fachverbands-Ausschusses für die Funktionsperiode 2020 bis 2025 statt. Der Ausschuss setzt sich aus 29 Mandaten zusammen. 23 Mandate (+ 1 zu 2015) stellt der ÖWB, 3 Mandate (- 1 zu 2015) der SWV und 3 Mandate (+ 1 zu 2015) der RFW. KommR Erwin Leitner (Salzburg) wurde wieder zum FV- Obmann gewählt. Auch Mag. Christian Holzhauser (Wien) wurde als Obmann- Stellvertreter wieder ge- wählt. Als zweiter Stellvertreter wurde KommR Gunter Mayrhofer (Oberösterreich) gewählt, der an der Sitzung nicht persönlich teilnehmen konnte. FV-Obmann Erwin Leitner (re.) und Obmann- Stellvertreter Christian Holzhauser. 16 HALLO TAXI 4|20
Angebot und Nachfrage Aktuelle Studie belegt künstliche SERVICE für Profis Preissteigerung bei der Uber-App Beschwerden über völlig überteuerte Uber-Fahrpreise häufen sich auch in Wien, wie kürzlich Medien berichteten. Denn bei Uber gestaltet sich der D Fahrpreis nach Angebot und Nachfrage: bei wenig Nachfrage wird ein gün- stiger Fahrpreis angeboten, zu Stoßzeiten wird es teurer und durch künstliche Knappheit noch teurer. as Prinzip von Angebot und U(e)berteuert? zeigen sie: Die verwendeten dynami- schen Preismechanismen liefern gene- Nachfrage wird rell Anreize, das Angebot künstlich zu offenbar auch in Wie genau funktioniert die Strategie verknappen und so den Preis zu stei- Wien von der künstlichen Preissteigerungen und gern. gewieften Uber- wann wird sie genutzt? Fahrern ganz „Wenn viele Fahrer gleichzeitig offline gezielt manipu- Das haben Dr. Malte Schröder und gehen, ‚denkt‘ der Algorithmus, dass liert. In dem sie sich untereinander Professor Marc Timme vom Chair for es einen Fahrermangel gibt“, erklärt absprechen und kurzzeitig aus dem Network Dynamics am Center for Dr. Malte Schröder. „Er versucht, mehr System aussteigen, erzeugen sie eine Advancing Electronics Dresden Fahrer anzulocken, indem er den Preis künstliche Knappheit und treiben (cfaed) und dem Institut für Theore- erhöht: Zu dem Basis-Preis für eine damit den Preis in die Höhe. tische Physik der TU Dresden zusammen Fahrt kommt ein flexibler Aufschlag mit den Doktoranden David-Maximilian hinzu, wodurch sich die Kosten für eine Sobald die Fahrer sich wieder anmel- Storch und Philip Marszal untersucht. Fahrt verdoppeln oder gar verdreifa- den, erhalten sie Fahrtaufträge zu weit chen können.“ überhöhten Preisen – die Fahrgäste In einer in der Fachzeitschrift Nature werden schlichtweg abgezockt. Communications erschienenen Studie Mithilfe von Analysemethoden aus der Beschwerden über völlig überteuerte Uber-Fahr- preise häufen sich auch in Wien. Treiben Uber- Fahrer die Preise künstlich in die Höhe? Offensichtlich ja, denn kurz vor der Sperrstunde um 1 Uhr ist zu beobach- ten, dass die Preise – im Minutentakt – extrem zu steigen beginnen. Für die gleiche Fahrtstrecke von 12., Kirschenallee 3 nach 18., Gersthofer Straße 135 bezahlt der Kunde in einem Taxi ca. 21 Euro – der verbindliche Taxitarif schützt also vor Wucher und Abzocke. HALLO TAXI 4|20 17
Spieltheorie zeigen Schröder und seine mit der Zeit gelernt, wann die Flieger Modell entwickelt, mit dem sich diese Kollegen, wann sich die Strategie mit gestressten Geschäftsleuten an- Offline-Taktik auf Basis der Preisent- lohnt. Zunächst muss die Nachfrage kommen, denen ohnehin der Arbeit- wicklung identifizieren lässt, ohne den FUNK Geflüster ausreichend hoch sein. Sonst riskieren geber die Fahrt bezahlt.“ genauen Verlauf von Angebot und die Fahrer, nach ihrer Offline-Phase Nachfrage zu kennen. Damit haben keine Kunden mehr zu finden. Außer- Für alle Fahrer optimal ist die Taktik sie in 59 Städten auf der ganzen Welt dem sollten die Menschen bereit sein, zudem nur, wenn jeder von ihnen das Preisdaten von Uber-Fahrten analysiert. den hohen Preis zu zahlen, statt zu Spiel mitspielt. Sonst liefe jeder Gefahr, An über 15 Orten in Amerika, Asien warten oder den Bus zu nehmen. als einziger offline zu gehen und da- und Europa konnten sie derartige durch Kunden zu verpassen. Die Fahrer Preismanipulationen für Fahrten von „Für die Fahrer sind das Erfahrungs- müssen sich also vertrauen oder ab- Flughäfen, Bahnhöfen oder Messe- "Helden der Nacht" werte“, vermutet Schröder. „Sie haben sprechen. Die Forscher haben ein zentren nachweisen. Schreckliche Ereignisse wie die Terrornacht am 2. Novem- Zu sehen: Ganz viele (gelbe) Taxis! Wir wollen das Lob der ber in der Wiener Innenstadt sind nur schwer zu verarbeiten. Kinder auf diesem Weg gerne an die Wiener Taxilenker wei- Und sie gehen auch an Kindern nicht spurlos vorbei, daher tergeben. Ihr seid Helden – und wir sagen DANKE für euer ist eine altersgerechte Aufarbeitung wichtig. Engagement! In der Neuen Mittelschule in der Stromstraße 40 im 20. Bezirk Taxi 40 100 hat sich bei den Kindern der NMS mit kleinen – allen voran die SchülerInnen der 4B – hatten die Aufgabe, Geschenken bedankt. Katharina Rettenmoser: „Wir hoffen die "Helden der Nacht" zu zeichnen. Lehrerin Katharina einfach, den Lenkern und Lenkerinnen mit den Zeichnun- Rettenmoser hat uns einige Zeichnungen zukommen lassen. gen eine Freude gemacht zu haben!“ 18 HALLO TAXI 4|20
A Dieses Gefühl, dieser Verdacht… FUNK Geflüster m 24. Septem- gen Endbericht (www.bwb.gv.at/bran- ber veröffent- chenuntersuchungen) zu Gemüte lichte die Bun- führt, ja da ist es wieder, dieses Gefühl, deswettbe- dieser Verdacht … werbsbehörde (BWB) ihren Also wundert man sich auch nicht, „Endbericht zur wenn sich Dr. Theodor Thanner, Gene- Branchenunter- raldirektor der BWB, zu der von Minis- suchung im Taxi- und Mietwagen- terin Gewessler jetzt vorgelegten markt“. Gesetzesnovelle folgend äußert: „Die neuen Änderungsvorschläge in der Das Fazit der BWB zum neuen Gele- Regierungsvorlage der Bundesregie- genheitsverkehrsgesetz: „Die Zusam- rung scheinen – bei entsprechender menlegung des Taxi- und Mietwagen Ausgestaltung durch die jeweiligen zu einem einheitlichen Personenbeför- Verordnungsgesetzgeber der Länder – derungsgewerbe bedeutet nichts geeignet zu sein, Preis- und Innova- anderes, als die gesetzliche Festlegung tionswettbewerb weiterhin zu ermög- des ursprünglichen Taxigewerbes als lichen. Dies gibt neuen technologie- alleiniges Geschäftsmodell zu etablie- basierten Geschäftsmodellen die ren. Diese Umsetzung verhindert die Möglichkeit, weiterhin am Markt tätig Entwicklung von neuen und innovati- zu sein. Auch Konsumenten und ven Geschäftsmodellen und hemmt Konsumentinnen können weiterhin aus Theodor Thanner, Generaldirektor den Wettbewerb.[...] Derzeit ist noch mehreren Angeboten wählen. Diese der Bundeswettbewerbsbehörde. unklar, ob ein fixer Taxitarif gesetzlich Änderungsvorschläge sind somit zu verankert wird. Bei einem fixen Tarif begrüßen.“ kann ein Preiswettbewerb nicht mehr Aspekt: Besagte Branchenuntersu- stattfinden. Dies könnte zur Folge Verflixt, da ist es wieder, dieses Gefühl, chung der Wettbewerbshüter hat eine haben, dass neue Geschäftsmodelle dieser Verdacht … höchst fragwürdige Vorgeschichte. wie bspw. App-basierte Online-Ver- mittlungsdienste den Markt wieder ver- Und dann veröffentlicht die Tages- Nach dem im Sommer 2019 das neue lassen müssen.“ zeitung „Die Presse“ am 27. November Gelegenheitsverkehrsgesetz beschlos- unter dem Titel „Wettbewerbshüter sen worden war, hatte der Chef der Schon diese Kurzfassung klingt irgend- wollten Geld von Uber und Taxis für Wettbewerbsbehörde, Theodor wie ziemlich einseitig – sprechen wir es 'objektive Studie'” einen brisanten Thanner eine hochoffizielle Branchen- aus: Uber-lastig. Und wenn man sich untersuchung angekündigt. die Mühe macht und sich den 100seiti- Dazu schreibt „Die Presse“ Folgendes: „Im aktuellen Fall Uber/Taxis gehe es, wie Thanner formulierte, um „eine objektive Marktanalyse“ und darum, „Empfehlungen zu formulieren, die eine fundierte und nachhaltige Ent- scheidungsfindung für Regulierungs- maßnahmen ermöglichen. […] Die von Thanner ausgerufene „objektive Marktanalyse“ hin oder her: Die Wett- bewerbshüter haben zur Kostenab- deckung im Vorfeld Geld erbeten. Von jenen, die zu untersuchen sind. Und zu allererst just von Uber – jenem Unternehmen, das den Anlassfall für die Untersuchung gab.“ >> Ende September veröffentlichte die Bundeswettbewerbsbehörde ihren 100seitigen „Endbericht zur Branchenuntersuchung im Taxi- und Mietwagenmarkt“. HALLO TAXI 4|20 19
Und die Presse-Redakteurin Hanna Kordik wird noch konkre- aber gleichzeitig, „dass wir es dann eh anders finanziert ter, denn sie schreibt: „Am 9. Jänner dieses Jahres gab es haben“. Allerdings nicht freiwillig: Auf Anfrage bestätigt die ein Treffen von vier Mitarbeitern der Wettbewerbsbehörde Wiener Taxi-Fachgruppe, dass von der Interessenvertretung FUNK Geflüster mit fünf Vertretern der Taxibranche – drei davon kamen ein finanzieller Beitrag in Höhe von 15.000 Euro „erwartet“ von der Wirtschaftskammer Wien, zwei Anwesende waren worden sei. Doch: „Diese Vorgehensweise wurde sofort mit Taxiunternehmer. Bei dem Gespräch, das etwa zwei Stun- Skepsis seitens der Vertreter der Fachgruppe wahrgenom- den dauerte, stand laut schriftlicher Unterlage, die der men.“ Man habe letztlich abgelehnt. Thanner sagt der „Presse“ vorliegt, Folgendes auf dem Programm: Einerseits „Presse“, dass die Bundeswettbewerbsbehörde die Studie sollte der Ablauf der Branchenuntersuchung dargelegt dann selbst finanziert habe. „Für uns war Bedingung, dass werden, andererseits die Modalitäten rund um die erfor- alle Stakeholder mitmachen.“ Die Behörde habe dann also derliche Conjoint-Studie. Mit Studien dieser Art sollen die „mehrere Angebote“ von Firmen eingeholt, die solche Präferenzen von Kunden evaluiert werden – und sie schei- Umfragen machen. Und siehe da: Die Sache wurde deut- nen teuer zu sein. Jedenfalls ist aus der Unterlage ersicht- lich günstiger. „Wir haben 8520 Euro für die Umfrage be- lich, dass die Wettbewerbsbehörde dafür 15.000 Euro von zahlt“, sagt Thanner. Er sieht jedenfalls kein Problem damit, der Wirtschaftskammer Wien als Vertreterin der Taxibran- dass eine Bundesbehörde Geld von zu Untersuchenden che erbat. Nicht nur von ihr. Gesprächsteilnehmer berich- verlangt. „Wir lassen uns nicht beeinflussen, egal, wer finan- ten, dass die Summe der Kosten mit 21.000 Euro beziffert ziert“, sagt der Wettbewerbshüter. Dass zuerst just jenes wurde. Die Frage, ob Uber denn auch zahle, wurde bejaht Unternehmen um Geld ersucht wurde, das Anlass für die – das Unternehmen war also ganz offensichtlich schon vor- Untersuchung war (und überdies in der Untersuchung gut her gefragt worden. Es sollte freilich weniger zahlen, näm- weggekommen ist), will er nicht überbewerten. Ebenso lich 6000 Euro. Das ist für eine objektive Analyse gelinde wenig die Tatsache, dass auf der einen Seite ein betroffe- gesagt originell. Weniger mild ausgedrückt: Es macht die nes Unternehmen zahlen sollte – auf der anderen Seite Studie ziemlich angreifbar. Auch weil ein Naheverhältnis aber nicht einzelne Unternehmen, sondern bloß deren der Wettbewerbshüter zu Uber im Raum steht. Was Thanner Interessenvertretung. Thanner: ‚Es ging darum, den größ- freilich nicht so eng sehen will. Auf Anfrage der „Presse“ ten digitalen Anbieter zu fragen. Und das ist eben Uber.‘“ bestätigt er, dass um Mithilfe bei der Finanzierung gebeten wurde – das sei dem geringen Budget der Behörde Soweit die interessanten Rechercheergebnisse der Tages- geschuldet. „Wir müssen natürlich überlegen, wie wir so zeitung „Die Presse” vom 27. November. Ach, ja – da war eine Untersuchung vernünftig finanzieren“, sagt er. Betont doch noch was: dieses Gefühl, dieser Verdacht… Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern Frohe Festtage und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2021 Hallo Taxi-Redaktion 20 HALLO TAXI 4|20
Kalifornier kippen Gesetz Fahrdienst-Vermittler müssen Fahrer nicht TAXI Aus aller Welt als Mitarbeiter anstellen Die Wähler in Kalifornien haben in einer Volksabstimmung einem Initiativgesetz zugestimmt, das Plattformen wie Uber und Lyft ermöglicht ihre Fahrer wie bis- her als unabhängige Vertragspartner und nicht als angestellte Mitarbeiter zu behandeln. In Kalifornien, der Heimat der Technologiegiganten aus ein Mindestlohn, bezahlte Überstunden, eine Lohnfort- dem Silicon Valley, ist seit Jahresbeginn erstmals ein zahlung im Krankheitsfall und eine Arbeitslosenversicherung Arbeitsgesetz (Assembly Bill 5) in Kraft, mit dem Selbst- vorenthalten, argumentierte der Generalstaatsanwalt. ständige (Gig Economy-Arbeiter) in gewissen Fällen neu als Angestellte eingestuft werden. Auch die großen Im August 2020 wurde schließlich gerichtlich verfügt, dass Mobilitätsdienstleister wie Uber und Lyft hätten demnach Uber und Lyft das Gesetz AB 5 innerhalb einer Frist von zehn ihren Fahrern mehr Rechte gewähren müssen. Sie wider- Tagen einzuhalten haben. Die Fahrdienstvermittler drohten setzten sich den Änderungen und initiierten in Kalifornien daraufhin, ihren Betrieb in Kalifornien einzustellen, wenn sie eine Volksabstimmung über eine Ausnahmeregelung ihre Fahrer als Mitarbeiter anstellen müssten. Am 20. Au- („Proposition 22“), die im Rahmen der US-Präsidentenwahl gust, dem Stichtag, beantragten die Fahrdienstvermittler in am 3. November stattfand. letzter Minute einen Aufschub, den das Gericht bis zum Abstimmungsergebnis am 4. November gewährte. Uber & Co umgehen das staatliche Arbeitsrecht Wäre Proposition 22 gescheitert, wären Gig-Economy- Unternehmen möglicherweise gezwungen gewesen, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken. So wird Proposition 22 „Proposition 22“ ist ein Initiativgesetz, das App-basierten vermutlich nationale Auswirkungen haben: Unternehmen Mitfahr- und Zustellunternehmen weiterhin ermöglicht könnten die Kampagne als Vorlage für ähnliche Kämpfe Fahrer als unabhängige Vertragspartner zu behandeln. Die verwenden, die sie in anderen US-Bundesstaaten und kalifornischen Wähler haben nun mit 58,3 Prozent zugunsten Ländern führen. von Uber & Co und für diese Ausnah- Foto: Lyft meregelung gestimmt. Für ihre Lobbyarbeit stellten Uber, Lyft und Essenslieferanten wie DoorDash, u.a. mehr als 205 Millionen US-Dollar auf. Die Kampagne „Ja zu Proposition 22“ war damit die bisher teuerste Wahlmaßnahme in Kalifornien. Die Wähler aber auch Kunden und Fahrer wurden bis zuletzt mit Mails , Textnach- richten, Telefonanrufen und Social Media- und TV-Sender mit Werbung überschwemmt. Pro-Argumente wur- den aus „unabhängigen“ Studien zitiert, die von den Gig-Economy- Unternehmen oder der Ja-Kampagne bezahlt wurden. Dem Referendum voran gegangen ist ein Rechtsstreit zwischen dem kalifor- nischen Generalstaatsanwalt und den Gig-Economy-Plattformen. Durch die Einstufung als Selbstständige würden den Fahrern zu Unrecht Leistungen wie Uber- und Lyft-Fahrer bleiben in Kalifornien unabhängige Auftragnehmer. HALLO TAXI 4|20 21
U Uber behält Lizenz in London TAXI Aus aller Welt ber darf in London weiter seine Dienste anbieten. Das Amts- gericht von West- minster entschied Ende September zugunsten des US- Unternehmens, das gegen den Entzug seiner Lizenz in London Berufung einge- legt hatte. Die Verkehrs- und Genehmigungs- behörde Transport for London (TfL) hatte dem Fahrdienstvermittler Uber die Gefährdung von Kunden vorge- worfen und dessen Lizenz Ende November 2019 entzogen. Grund dafür war, dass bis zu 14.000 Uber- Fahrten von nicht lizenzierten Fahrern durchgeführt worden waren, die sich betrügerisch mit Identitätsdaten ande- rer Personen bei der App angemeldet London ist nicht nur für Uber ein wichtiger Marktplatz. Auch die Plattfor- hatten. Uber legte gegen die Ent- men Ola, Bolt, Free Now, Gett und Addison Lee haben Millionen von scheidung der Behörde Berufung ein Dollar ausgegeben, um Fahrgäste auf ihre Plattformen zu locken. und konnte während des Berufungs- verfahrens weiterhin seinen Fahrdienst anbieten. te in seiner Begründung, Uber habe doch auf 18 Monate begrenzt. Und mittlerweile seine Praxis verbessert und die Lizenzverlängerung beinhaltet Ende September entschied nun das die Standards erhöht. Die Plattform strenge Auflagen, wie etwa eine Amtsgericht von Westminster im Lizenz- erfülle die nötigen Voraussetzungen detaillierte monatliche Berichterstat- streit zugunsten des US-Fahrdienstver- für eine entsprechende Lizenz. tung an die Genehmigungsbehörde mittlers. Der zuständige Richter erklär- Allerdings wurde deren Laufzeit je- Transport for London. Ola verliert Lizenz in London D Anfang Oktober gab die Londoner Verkehrsbehörde TfL bekannt, dass sie dem indischen Fahrdienstvermittler Ola aus Sicherheitsgründen keine Lizenz- verlängerung erteilen werde. Ola will Berufung einlegen. as indische die Stadt erhalten. Seinen App-Dienst gert – wie sie es schon beim großen Technologie- in London bietet Ola jedoch erst seit Konkurrenten Uber getan hatte. unternehmen Februar 2020 an. Ola, mit einem Helen Chapman, Direktorin für Lizen- Wert von rund Da die Lizenz nur für 15 Monate aus- zierung, Regulierung und Gebühren- 10 Milliarden US- gestellt wurde, musste Ola nun um erhebung bei Transport for London TfL, Dollar, hatte im eine Verlängerung ansuchen. Diese sagte in einer Erklärung: „Unsere Pflicht Juli letzten Jahres hat die Londoner Verkehrsbehörde als Regulierungsbehörde ist es, die von der Verkehrsbehörde Transport for dem Unternehmen jedoch wegen Sicherheit der Passagiere zu gewähr- London eine Betriebsgenehmigung für massiver Sicherheitsbedenken verwei- leisten. Bei unseren Untersuchungen 22 HALLO TAXI 4|20
haben wir festgestellt, dass Mängel im Foto: OLA Betriebsmodell von Ola dazu geführt haben, dass bei mehr als 1.000 Pas- TAXI Aus aller Welt sagierfahrten nicht lizenzierte Fahrer und Fahrzeuge eingesetzt wurden, was die Sicherheit der Passagiere gefährden könnte.“ Ola, das auch in Birmingham, Cardiff, Liverpool und Reading tätig ist, hat angekündigt, gegen die Entscheidung von Transport for London Berufung ein- zulegen. Die App darf während des Berufungsverfahrens in London weiter betrieben werden. Vorerst keine Lizenzverlängerung für das indische Technologieunter- nehmen Ola in London. Uber soll Interesse an Free Now haben Medienberichten zufolge will Uber den Ride-Hailing-Dienst Free Now kaufen, der einem Joint-Venture von BMW und Daimler gehört. Das Angebot der Amerikaner soll sehr hoch sein. Der Fahrdienst Free Now, der Taxi-, BMW habe Verhandlungen mit Uber viel kosten, derzeit aber wenig einbrin- Mitfahr- und E-Scooter-Angebote seit auch bestätigt heißt es in den gen, zu trennen. Anfang 2019 in einem Paket vereint, Medien. Zuletzt hat das US-Unterneh- ist ein deutsches Joint-Venture von men seine globalen Ambitionen eher Innerhalb der „You Now“-Gruppe soll BMW und Daimler. zurückgefahren. Mit der Übernahme es kaum einen Dienst geben, der von Free Now könnte Uber versuchen, Geld abwirft. Beide Autohersteller ste- Doch bei Free Now läuft es nicht so sein Geschäft in Europa und Latein- hen außerdem aufgrund der Corona- gut – auch schon vor der Corona- amerika auszubauen. Krise unter massivem Druck. Der ver- Pandemie –, weshalb laut US-Wirt- schlafene Wandel zur E-Mobilität schaftsmagazin Bloomberg Uber Käme es zum Verkauf, würde es das erfordert nun hohe Investitionen, wäh- Interesse an einer Übernahme zeigen bestätigen, was seit Monaten hinter rend gleichzeitig die Gewinne einbre- könnte. Free Now firmierte bis Sommer vorgehaltener Hand immer wieder chen. Irgendwo muss also gespart 2019 als MyTaxi und hat diverse Ride- bruchstückhaft an die Öffentlichkeit werden. Das ungeliebte und vor allem Hailing-Apps integriert, darunter das dringt: BMW und Daimler haben das teure Joint-Venture will man daher französische Kapten, das griechische Interesse am gemeinsamen Joint- rasch loswerden. Beat und das rumänische Clever Taxi. Venture verloren. Offenbar ist man bereit, sich von Geschäftsfeldern, die Es könnte sich um mehr als nur ein Gerücht handeln: Nach einem Bericht des Manager Magazin soll der Foto: Free Now US-Fahrdienstleister Uber den beiden Autoherstellern ein Angebot in Höhe von einer Milliarde Euro für das Taxi- Joint-Venture unterbreitet haben. HALLO TAXI 4|20 23
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