Geschäftsbericht 2019 - deutsche klassenlot terie berlin - LOTTO Berlin
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In halt Lagebericht 3 1. Rechtsgrundlagen 3 2. Zur wirtschaftlichen Lage 3 3. Unternehmensentwicklung 2019 3 4. Spielauftrags- und Losaufkommen 4 5. Sonder- und Prämienauslosungen 4 6. Ertrags-, Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage 5 7. Vertriebsorganisation und Marketing/Kundenmanagement 5 8. Entsprechenserklärung nach dem Berliner Corporate Governance Kodex 5 9. Responsible Gaming 6 10. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 6 11. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020 7 Gemeinsame Erklärung von Verwaltungsrat und Vorstand 8 Bilanz 14 Gewinn- und Verlustrechnung 15 Auszüge aus dem Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 16 2
Lagebericht 2. Zur wirtschaftlichen Lage Berlin hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv ent- wickelt und ist stark gewachsen. Das wirtschaftliche Wachs- tum in Berlin entsteht allerdings im Wesentlichen in Bereichen 1. Rechtsgrundlagen wie z. B. Start-ups, deren Akteure leider eher seltener als die durchschnittliche Berliner Bevölkerung die Glücksspielprodukte Für die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) ist die maß- der Deutschen Klassenlotterie Berlin nutzen. Kritisch ist zu- gebende Gesetzesgrundlage weiterhin das Gesetz über die dem, dass die deutlich gestiegenen Mieten sowohl das für Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Glücksspiel verfügbare Einkommen reduzieren als auch die Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz) vom 7. Juni 1974, zuletzt wirtschaftliche Situation der zumeist kleineren Annahmestel- geändert am 18. März 2020. len nachhaltig verschlechtern. Inwieweit der Berliner „Mieten- deckel“ hier Änderungen bewirken kann, bleibt abzuwarten. Eine weitere wesentliche Rechtsgrundlage bildet das zweite Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel vom 19. Juni Für das Land Berlin sind Lotterie- bzw. Sportwettensteuern in 2012, mit dem der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in seiner Höhe von € 45,8 Mio. und für die DKLB-Stiftung Zweckabga- geltenden Fassung und das Ausführungsgesetz zum GlüStV ben in Höhe von € 53,0 Mio. angefallen. € 0,4 Mio. flossen direkt (zuletzt geändert am 18. März 2020) zum 1. Juli 2012 in Kraft für Zwecke der Suchtforschung und der Suchtprävention an die getreten sind. für Glücksspielsuchtbekämpfung zuständige Senatsverwaltung. Einschließlich des Bilanzgewinns 2019 in Höhe von € 5,7 Mio. Gemäß § 2 DKLB-Gesetz hat die DKLB die Aufgabe, behördlich und des Zweckertrages für die Destinatäre der GlücksSpirale erlaubte Glücksspiele einschließlich Lotterien, Sporttoto, (€ 1,8 Mio.) sind von der DKLB im Berichtsjahr insgesamt Sportwetten und Ausspielungen sowie alle damit zusammen- € 106,7 Mio. an zweckgebundenen Abgaben und Steuern erzielt hängenden sonstigen Geschäfte durchzuführen. worden. Die Veranstaltungserlaubnisse für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2021 wurden am 22. Dezember 2017 erteilt. 3. Unternehmensentwicklung 2019 Die DKLB hat gemäß § 6 des DKLB-Gesetzes 20 % der Spieleinsätze laufend als Zweckabgabe und darüber hinaus Entwicklung der Erlöse aus dem Spielgeschäft den Bilanzgewinn an die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Die Umsatzerlöse aus dem Spielgeschäft 2019 liegen mit brutto Berlin abzuführen. Die Zweckabgabe ist vor Abführung an die € 276,2 Mio. um € 4,5 Mio. (./. 1,6 %) unter dem Vorjahreswert, DKLB-Stiftung einmalig am Jahresanfang um einen Betrag von wobei die Spieleinsätze um € 4,2 Mio. und die Bearbeitungsge- T€ 400 (seit 18. März 2020: T€ 600) zu mindern; diese Mittel bühren um € 0,3 Mio. sanken. Aus dem Internet-Spielbetrieb sind an die für die Glücksspielsuchtbekämpfung zuständige wurden im Jahr 2019 Umsatzerlöse aus dem Spielgeschäft Senatsfachverwaltung für Zwecke der Suchtforschung und von brutto € 18,5 Mio. (Vorjahr € 16,8 Mio.) erzielt. Gewerbliche Suchtprävention abzuführen. Spielvermittler trugen zu den Erlösen aus dem Spielgeschäft mit € 18,4 Mio. (Vorjahr € 16,6 Mio.) bei. Spielangebote Die DKLB veranstaltete wie im Vorjahr im Geschäftsjahr 2019 Das Spielangebot Eurojackpot entwickelte sich auch ohne die zusammen mit allen im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) außergewöhnlich hohen Jackpots des Vorjahres weiter gut. Der zusammengeschlossenen Lotto- und Totogesellschaften der Umsatz sank dadurch zwar zum Rekord-Vorjahr mit drei Hoch- Länder der Bundesrepublik Deutschland die Spiele LOTTO jackpotphasen um € 7,3 Mio., im Vergleich zu 2017 liegt er aber 6aus49, Spiel 77, SUPER 6, TOTO 13er Ergebniswette, TOTO immer noch um € 14,9 Mio. darüber. 6aus45 Auswahlwette, die Lotterie GlücksSpirale mit dem Zu- satzspiel Sieger-Chance sowie das Spiel KENO mit der Zusatz- Die GlücksSpirale verliert zwar gegenüber dem Vorjahr, das lotterie plus 5. Zusatzangebot Sieger-Chance gleicht dies aber mehr als aus (per Saldo + T€ 489). Die länderübergreifende Lotterie Eurojackpot wird von den Gesellschaften des DLTB in einer internationalen Kooperation In der Hauptspielart LOTTO 6aus49 liegt der Spieleinsatz auf- veranstaltet. In Kooperationen mit Blockpartnern aus dem DLTB grund mehrerer hoher Jackpots um € 1,2 Mio. (+ 0,8 %) über wurden die Sofort-Lotterie Glücksrakete sowie die übrigen dem Vorjahreswert. Die Zusatzlotterien Spiel 77 und SUPER 6 Rubbellos-Lotterien veranstaltet. sanken aufgrund der Rückgänge bei Eurojackpot um T€ 340 (Spiel 77: - 0,8 %; SUPER 6: - 0,9 %). Bei der Spielart KENO war Internationale Mitgliedschaften ein Spieleinsatzanstieg von T€ 12 (+ 0,2 %) zu verzeichnen, das Die DKLB ist Mitglied der Weltorganisation der Lotteriegesell- Zusatzspiel plus 5 lag um 2,6 % unter dem Vorjahr. schaften World Lottery Association (WLA) und der European State Lotteries and Toto Association (EL). Das Vorstandsmit- Beim TOTO verzeichnet die 6aus45 Auswahlwette jackpot- glied Hansjörg Höltkemeier ist seit 9. Juni 2015 Präsident des bedingt einen Zuwachs zum Vorjahr von T€ 368 (92,6 %), die Executive Committee der EL. 13er Ergebniswette einen Rückgang von 8,4 %. Insgesamt nahmen die TOTO-Einsätze um T€ 292 (22,6 %) zu. 3
Im Berichtsjahr und in den vier Jahren davor wurden in Berlin folgende Spieleinsätze erzielt: Durchschnitt je 2015 2016 2017 2018 2019 Veranstaltungswoche Anzahl der Veranstaltungen 53 52 52 52 52 2018 2019 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € T€ T€ I. LOTTO 6aus49 175,9 166,2 159,5 151,0 152,2 2.904 2.927 II. Eurojackpot 29,2 34,5 33,3 55,5 48,2 1.067 927 III. TOTO 1,5 1,4 1,5 1,3 1,6 25 31 IV. KENO 6,7 6,5 6,4 6,4 6,4 123 123 V. plus 5 0,6 0,5 0,5 0,5 0,5 10 10 VI. Spiel 77 33,2 31,6 30,1 29,3 29,1 563 560 VII. SUPER 6 13,9 13,3 12,7 12,4 12,3 238 237 VIII. GlücksSpirale 8,0 8,0 7,7 8,1 7,9 156 152 - Siegerchance 1) 0,0 0,0 0,2 0,3 1,0 6 19 IX. Rubbellos-Lotterie 5,4 5,8 6,2 6,1 7,6 117 146 X. INSGESAMT 274,4 267,8 258,1 270,9 266,8 5.209 5.132 1) Seit 37. VA 2016 Die Spieleinsätze bei den Rubbellosen stiegen gegenüber dem Mit Datum vom 4. Juli 2018 wurde mit der Vereinten Dienst- Vorjahr um T€ 1.432 auf € 7,6 Mio. aufgrund der Einführung des leistungsgewerkschaft ver.di eine Änderungsvereinbarung zum 10-€-Loses Platin 7. Gehaltstarifvertrag (Laufzeit 1. Januar 2018 – 30. September 2020) vereinbart. Er sieht eine Einmalzahlung von € 750 für den Die Bearbeitungsgebühren liegen im Berichtsjahr mit € 9,4 Mio. Zeitraum bis 30. September 2018, eine 2%ige Tariferhöhung um 3,5 % unter dem Vorjahreswert. Dies liegt insbesondere an ab 1. Oktober 2018 und eine weitere 1%ige Tariferhöhung zum der rückläufigen Anzahl von Spielaufträgen. 1. Januar 2020 vor. Großgewinne in Berlin Für die zusätzliche Altersversorgung der Mitarbeiter/-innen der In Berlin gab es 2019 vier neue Millionäre: bei Lotto in der DKLB gelten die Regelungen der Versorgungsanstalt des Bundes 4. VA € 1,7 Mio., in der 38. VA € 5,4 Mio. und in der 47. VA und der Länder (VBL). € 1,5 Mio. und bei der GlücksSpirale in der 45. VA € 1,0 Mio. 27 Gewinner erzielten Gewinne zwischen T€ 100 und T€ 1.000. Sozialbericht 4. Spielauftrags- und Losaufkommen Die DKLB beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2019 ein- schließlich der Vorstandsmitglieder sowie der Mitarbeiter/-innen, Im Berichtsjahr wurden von den Spielteilnehmern insgesamt die weniger als 19,5 Wochenstunden arbeiten, 175 Personen (Vor- 18,9 Mio. (Vorjahr: 19,6 Mio.) Spielaufträge abgegeben (ohne jahr: 179 Personen), davon 92 Frauen. Insgesamt 10 Auszubildende Abonnements). wurden zum Stichtag wie folgt ausgebildet: drei Auszubildende zu Fachinformatikern und sieben zu Kauffrauen für Büromanagement. Darüber hinaus wurden von den Annahmestellen 3,2 Mio. (Vorjahr: 3,2 Mio.) Rubbellose veräußert, wobei 2019 die Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen/Gehältern 10-€-Rubbellose erstmalig in den Verkauf kamen. mit T€ 8.432 (Vorjahr: T€ 8.801) und sozialen Abgaben/Alters- versorgung/Unterstützung mit T€ 2.334 (Vorjahr: T€ 2.288) zusammen. 5. Sonder- und Prämienauslosungen Einschließlich Vorstand waren 122 Mitarbeiter/-innen im Ange- stelltenverhältnis mit 39,0 Wochenstunden tätig, 30 Mitarbeiter/- Im Jahr 2019 fanden wie in den Vorjahren von den Gesell- innen hatten Verträge mit einer Arbeitszeit von mindestens 19,5 schaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) getra- Wochenstunden, während 23 Personen unter 19,5 Std. in der gene Sonderauslosungen in verschiedenen Spielarten statt, für Woche beschäftigt wurden. Im Jahr 2019 wurden insgesamt deren Teilnahme keine gesonderten Spieleinsätze erhoben wur- 16 schwerbehinderte Menschen beschäftigt (per 31. Dezem- den. Die Gewinnbeträge wurden aus nicht abgeholten Gewin- ber 2018: 14). Damit war — wie in den Vorjahren — keine Aus- nen, dem GlücksSpirale-Fonds sowie aus Spitzenbeträgen bei gleichsabgabe zu entrichten. der Quotenermittlung aufgebracht. Bei den Blocksonderaus- 4
losungen wurden Geld- und Sachgewinne ausgespielt. In Berlin Für einige neue Vertriebswege (z. B. Supermärkte) und neue wurde im Juni 2019 eine „Berlin-Prämie“ als Sonderauslosung Vertriebsformen (z. B. SB-Terminals) werden Genehmigungen veranstaltet. nicht erteilt, sodass für die Kanalisierung des Spieltriebs der Be- völkerung wichtige Alternativen für Standorte und Vertriebswege fehlen. Den Veränderungen des Marktes und des Kaufver- haltens der Kunden konnte aufgrund der Genehmigungssitua- 6. Ertrags-, Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage tion nur bedingt Rechnung getragen werden, der Kanalisierungs- auftrag des staatlichen Anbieters in einem wettbewerbsinten- Ertragslage siven Markt wie Berlin nur bedingt realisiert werden. Die Erfolgsrechnung des Jahres 2019 weist einen an die DKLB- Stiftung abzuführenden Bilanzgewinn von € 5,7 Mio. (Vorjahr: Auch 2019 wurden für ca. 120 Annahmestellen Genehmigun- € 5,6 Mio.) aus. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf gen für Neueröffnungen und Inhaberwechsel beantragt. Dabei € 5,7 Mio. (Vorjahr: € 6,3 Mio.). wurde insbesondere dafür Sorge getragen, dass der DKLB- Auftritt bei Standorten in der Nähe von allgemeinbildenden Vermögenslage/Finanzlage Schulen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich unter Das Anlagevermögen, die Vorräte und ein Teil des sonstigen Jugendschutzaspekten auf ein Mindestmaß beschränkt ist. Umlaufvermögens sind durch das Eigenkapital finanziert. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 49,1 % (Vorjahr: 45,1 %). Die durchschnittlichen Wocheneinnahmen einer Annahmestelle betrugen € 5.415 (Vorjahr: € 5.530). Pro Kopf der Bevölkerung Die Bilanzsumme reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr wurden € 1,41 (Vorjahr: € 1,44) je Woche für Glücksspielprodukte stichtagsbedingt um 8,2 %. der DKLB ausgegeben. Liquiditätslage Marketing/Kundenmanagement Die Liquidität der DKLB ist gesichert. Den Geld- und Wert- Die DKLB stand unverändert vor der Aufgabe, ihren Kana- papierbeständen von € 63,2 Mio. stehen „kurzfristige Passiva“ lisierungsauftrag trotz illegaler Konkurrenz, nach wie vor beste- (inkl. des an die DKLB-Stiftung abzuführenden Bilanzgewinns) hender Vollzugsdefizite und erheblicher Vertriebs- und Werbe- von € 40,8 Mio. gegenüber, sodass sich eine Liquidität I. Grades beschränkungen zu erfüllen. Gleichzeitig besteht im Bereich von 154,9 % ergibt. der Werbung ein intensiver Wettbewerb mit deutlich höheren Werbeaufwendungen in den elektronischen Medien (Internet, Unter Einbeziehung der übrigen „kurzfristigen Aktiva“ errechnet TV etc.) sowie attraktiveren Bonus- und Rabattsystemen der sich eine Liquidität II. Grades von 176,0 %. Die Vorräte blieben legalen und illegalen gewerblichen Anbieter. dabei außer Ansatz, weil sie im Wesentlichen zur Veräußerung an Dritte weder bestimmt noch geeignet sind. Im Hinblick auf die angestrebte Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages muss darauf hingewiesen werden, Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Liquiditäts- dass sich die Kanalisierungsmöglichkeiten weg von den „gefähr- lage sind einschließlich deren Entwicklung wie auch in den licheren“ Angeboten (Casinospiele, illegale Sportwetten, Spiel- Vorjahren gut. automaten) durch die weiterhin zum Teil sehr aggressiven und intensiven Kommunikationsmaßnahmen gewerblicher Anbieter nicht verbessert haben. 7. Vertriebsorganisation und Marketing/ Die Entwicklung hin zum digitalen und mobilen Markt hat sich weiter verstärkt. Ein besonderes Augenmerk lag hier unverändert Kundenmanagement auf den jungen Kundengruppen (20 bis 40 Jahre). Ziel der Bereit- stellung der Online-Angebote und der Werbung für diese musste Vertriebsorganisation es deshalb sein, mittels zielgruppenorientierter Ansprache dem staatlichen Auftrag nachzukommen und auch diese Spielinter- Die Anzahl der Annahmestellen verringerte sich zum Jah- essenten zu den staatlichen Angeboten zurück zu kanalisieren. resende auf 891 (Vorjahr 909). Dabei standen 73 Schließun- gen 55 Annahmestellen gegenüber, die im Jahresverlauf neu Der Trend zu einer immer stärker wachsenden Anzahl von eröffnet wurden. Zusätzlich fanden 60 Betreiberwechsel statt. Touchpoints, Distributionskanälen, Devices und Plattformen, gekoppelt mit der hohen Erwartungshaltung der Kunden an Die rückläufige Entwicklung des Annahmestellennetzes der individuell konfektionierte Inhalte und Spielangebote, fordern DKLB ist im Wesentlichen in der wirtschaftlichen Entwicklung eine immer stärker veränderte Art der Inhaltsproduktion und des Einzelhandels begründet. Unverändert sinkt die Anzahl der Produktangebote mit der Zielrichtung eines anpassungs- der Annahmestellen mit klassischem Sortiment (Tabakwaren, fähigen Contents. Presseerzeugnisse). Die Anzahl der Kündigungen und Insolven- zen nimmt zu, sodass eine Stabilisierung des Annahmestellen- netzes eine große Herausforderung für den Vertrieb darstellt. Ebenfalls ist eine gleichbleibend hohe Anzahl an Inhaberwech- 8. Entsprechenserklärung nach dem seln festzustellen. Unter Berücksichtigung der Marktverände- rungen steht die Gewinnung neuer Annahmestellen und Ver- Berliner Corporate Governance Kodex triebspartner im Vordergrund der Vertriebsarbeit. Die Kriterien für eine Annahmestelleneignung haben vor dem Hintergrund Die im Berliner Corporate Governance Kodex vorgesehene der notwendigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde jährliche gemeinsame Erklärung von Verwaltungsrat und Vor- unverändert die Gewinnung von neuen Annahmestellen er- stand zur Unternehmensführung („Entsprechenserklärung“) schwert. für das Geschäftsjahr 2019 wurde von Verwaltungsrat und 5
Vorstand am 18. Dezember 2019 verabschiedet. Danach haben Darüber hinaus wurde in Ergänzung zu diesem Risiko-Manage- sich keine berichtspflichtigen Ereignisse und auch keine Einwend- mentsystem eine unternehmensweite, auf ISO 27001 basie- ungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats oder des Vorstands rende prozess- und ressourcenorientierte Risikoanalyse erar- mehr ergeben. Die Erklärung wird zusammen mit dem Jahresab- beitet, die kontinuierlich weiterentwickelt, jährlich überprüft und schluss und dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht. aktualisiert sowie in einem Risikoregister konsolidiert wird. Auf dieser Grundlage werden weitere risikoreduzierende Schutz- maßnahmen identifiziert und nach Erörterung und Verabschie- dung umgesetzt. 9. Responsible Gaming b) Chancen und Risiken aus rechtlichen Das Spielgeschäft der DKLB ist seit jeher streng ordnungs- Rahmenbedingungen rechtlich geprägt. Die Grundsätze eines verantwortungsvollen Die derzeitige Rechtsgrundlage des GlüStV nebst Ausführungs- Glücksspielangebotes sind nach wie vor in den aktuellen gesetz für das Land Berlin gilt bis zum 30. Juni 2021 fort. Die und auch künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen Ministerpräsidenten sämtlicher Bundesländer haben sich im März (Glücksspielstaatsvertrag nebst Ausführungsgesetz) enthalten. 2020 auf einen Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspiel- Die Europäischen Standards für Responsible Gaming der wesens in Deutschland (GlüStV 2021) geeinigt, der bis zum vorge- European State Lotteries and Toto Association (EL) flanki- sehenen Inkrafttreten zum 1. Juli 2021 noch in allen Landesparla- eren die Säule des verantwortungsvollen Glücksspiels und menten verabschiedet und danach ratifiziert werden soll. der Spielsuchtprävention. Seit 2011 ist die DKLB nach den Responsible Gaming Standards der EL zertifiziert. Die dritte Der neue Staatsvertrag sieht einen Erhalt des staatlichen Re-Zertifizierung ist für 2020 vorgesehen. Lotteriemonopols, eine weitere Liberalisierung im Bereich der Sportwetten sowie eine neue Regulierung von Online- Der Spieler- und Jugendschutz wird im laufenden Geschäfts- Glücksspielen vor. Zur Überwachung der mit dem GlüStV 2021 betrieb überwacht und optimiert. Die Einhaltung des Minder- geregelten Auflagen und Berichtspflichten und der Schaffung jährigenspielverbots wird auch durch externe Testkäufe über- der hierfür notwendigen technischen und personellen Res- prüft. Internet-Spielteilnehmer, Abospieler und Spieler, die mit sourcen soll eine neue bundesweite Anstalt entstehen, die in Kundenkarten spielen, werden automatisiert mit dem bundes- Sachsen-Anhalt angesiedelt werden soll. Allerdings ist bereits weiten Sperrsystem OASIS abgeglichen. Hier werden gefähr- jetzt fraglich, ob die Arbeit der Aufsichtsbehörde rechtzeitig dete Spielteilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auf- aufgenommen werden kann. Bereits jetzt wird die Frage der genommen und dürfen während der Dauer der Spielersperre fehlenden Fachkräfte im IT-Bereich in Abhängigkeit von den nicht an Sportwetten und an Lotterien mit besonderem Gefähr- dann täglich zu kontrollierenden Transaktionen (bisher in unbe- dungspotential sowie auch nicht am Internetspiel teilnehmen. kanntem Umfang) diskutiert. Ein jährlicher separater Bericht informiert über Aktivitäten und Der zu erwartende neue Staatsvertrag hat zunächst keine un- Zielsetzungen des Responsible Gaming der DKLB. mittelbaren rechtlichen Folgen für die DKLB. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag bleibt die Rechtsgrundlage für das unternehmerische Handeln. Gleichzeitig kommen weitere Rechtsverfahren auf der Grundlage dieses Staatsvertrags in 10. Chancen und Risiken der zukünftigen die entscheidende, letztinstanzliche Phase. Entwicklung Chancen aus den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingun- gen bestehen vor allem in der Stärkung des Vollzugs nach den a) Risikomanagement entsprechenden letztinstanzlichen Urteilen sowie in einer aus- Die Risikosituation der DKLB ist nach wie vor geprägt durch geglicheneren Handhabung der Vorgaben für die staatlichen die schwierige rechtliche Lage im Glücksspielmarkt, durch die Monopolanbieter. Hier greift zunehmend die Erkenntnis Platz, Gesetzgebung des Landes Berlin zum GlüStV sowie den dass eine zu rigide Auslegung der rechtlichen Rahmenbedin- schwierigen und teils langwierigen Vollzug gegenüber illega- gungen unter den gegebenen Umständen den nicht lizenzier- len privaten Angeboten (insbesondere „Schwarzlotterien“ und ten und damit nicht regulierten Anbietern in die Hände spielt. Online-Casinos), die nach wie vor auf aggressive Werbung setzen und so ein rasantes Umsatzwachstum zu Lasten der staat- Aus dem absehbaren neuen GlüStV 2021 erwartet die DKLB lichen Veranstalter erreichen. Daneben bestehen die allgemei- vermehrten Wettbewerb, der erst mittelfristig – nach Aufbau nen Markt- und Abwicklungsrisiken des Glücksspielgeschäfts. einer funktionierenden bundesweiten Aufsichtsbehörde – die regulatorischen Vorschriften einhalten wird. Der Vorstand begegnet diesen Risiken durch aktive und teil- weise mit anderen Gesellschaften des DLTB koordinierte wett- Erwartet wird auch eine verbesserte Marktregulierung in Form bewerbsrechtliche Gegenmaßnahmen sowie durch ein Risiko- der Überwachung der gesetzlichen Anforderungen durch die Managementsystem, welches die sorgfältige Beobachtung und Aufsichtsbehörden (gemäß § 278 a des Gesetzesentwurfes Erfassung der Risiken, ein laufendes Risiko-Reporting sowie gibt es nunmehr 58 verankerte Ordnungswidrigkeiten) sowie regelmäßige Analysen umfasst. einer Regulierung des Internetgeschäfts. Des Weiteren müs- sen „Anbieter aus dem Ausland“ nunmehr als Antragsteller für Dabei werden auch Frühwarnindikatoren überwacht, z. B. zur alle Spiel- und Zahlungsvorgänge in Deutschland eine eigene Spieleinsatz- und Ausschüttungsentwicklung und zur Verfüg- Buchführung einrichten und spielbezogene Zahlungsvorgänge barkeit zentraler IT-Systeme sowie des Datennetzes. Entspre- über ein Konto im Inland oder bei einem in einem Mitgliedstaat chende Risiko-Reports werden laufend weiterentwickelt und der Europäischen Union beheimateten Kreditinstitut abwickeln. stehen dem Vorstand regelmäßig zur Verfügung. Im Bereich der Dadurch werden Finanzströme sichtbarer und illegale Anbieter Geschäftskontinuitätsplanung besteht eine detaillierte Pande- überprüfbarer. mieplanung, die ebenfalls laufend weiter verfeinert wird. 6
Die für das Geschäft der DKLB überaus wichtige Frage nach ist eine grundsätzlich weiterhin positive Entwicklung beim der Abgrenzung zwischen einer zulässigen kanalisierenden Glücksspiel festzustellen, die jedoch vor allem in Marktseg- Glücksspielwerbung und einer unzulässigen expansionis- menten wie Sportwetten, Casino- oder Automatenspielen tischen Werbung ist weiter unzureichend gerichtlich geklärt. stattfindet, die der DKLB verwehrt sind und aus denen die Zudem besteht weiterhin das Risiko von Bußgeldzahlungen bei DKLB aufgrund rechtlicher Limitierungen auch nur sehr einge- Verstößen gegen Vorschriften des Berliner Ausführungsgeset- schränkt kanalisieren kann. Der Markt wird von zunehmenden zes zum Glücksspielstaatsvertrag (Verbot der Spielteilnahme legalen und illegalen Wettbewerbern bestimmt. Es ist trotz Minderjähriger, verbotenes Eigenspiel von Annahmestellenper- gewisser Erfolge noch nicht absehbar, inwieweit der Vollzug sonal etc.) durch die DKLB oder durch die Annahmestellen. gegen unzulässige Aktivitäten solcher Wettbewerber dauerhaft an Wirkung und Durchschlagskraft gewinnt. Risiken bestehen vor allem aus noch offenen Rechtsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag. Hier ist die DKLB zwar nicht in Um den Kanalisierungsauftrag auch unter den geschilderten allen Fällen Verfahrensbeteiligte, Urteile mit Aussagen z. B. zum Rahmenbedingungen erfüllen zu können, muss sich die DKLB generellen Werbeverhalten der staatlichen Anbieter können noch marktorientierter aufstellen. Neue Produkte und neue dennoch direkte Auswirkung haben. Vertriebswege müssen ein Spielerlebnis transportieren, um ge- gen die legalen und illegalen Alternativen bestehen zu können. Das weitreichendste Risiko aus den rechtlichen Rahmenbe- dingungen besteht deshalb für die DKLB auch 2020 vor allem Der Wirtschaftsplan 2020 sieht um € 3,0 Mio. höhere Erlöse aus darin, dass die nicht lizenzierten Anbieter etwaige Rechtsun- Spieleinsätzen als der Wirtschaftsplan 2019 vor, da zwar der sicherheiten respektive Kulanzregelungen im Hinblick auf eine rückläufige Trend bei LOTTO und den Zusatzspielen Spiel 77 geplante vorfristige Neuregelung bei Sportwetten und evtl. und SUPER 6 anhält, Eurojackpot aber neue Spieler gewinnen auch Casinospielen ausnutzen, die Einsparungen bei Steu- konnte. ern und Abgaben in Marketing und Vertrieb zu investieren, um damit aggressiv weitere Marktanteile auch im Lotteriebereich Inwieweit die derzeitige COVID-19-Pandemie Umsatz und zu gewinnen. Erkennbar soll mit dem Gemeinwohl entzogenen Ergebnis 2020 der DKLB beeinträchtigen wird, ist noch nicht Mitteln schnellstmöglich eine Größe erreicht werden, die es der absehbar. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts Politik und den Aufsichten am Ende leichter macht, den Anbie- waren die wirtschaftlichen Auswirkungen für die DKLB noch ter zu legitimieren als ihn wieder vom Markt zu nehmen und überschaubar. Bei weitergehenden gesetzlichen Kontakt- und damit mitunter zahlreiche Kunden und Geschäftspartner (ins- Ausgangseinschränkungen und/oder für den Einzelhandel besondere Medien als Werbeträger) zu verprellen. würden sich die Beeinträchtigungen beim terrestrischen Ge- schäft erheblich verschärfen. Noch einschneidender wären Die DKLB unterliegt im Übrigen in Struktur und Aufgaben den temporäre Betätigungseinschränkungen oder gar -verbote auf Änderungen in der Gesetzgebung des Landes Berlin, woraus Ebene der Veranstalter; existenzbedrohende Konsequenzen ebenfalls Risiken der zukünftigen Entwicklung für die DKLB sind aber auch in einem solchen Szenario nicht zu befürchten. entstehen können. Wie die glücksspielrechtlichen Regularien in Berlin bei der Erlaubniserteilung und bei der Umsetzung des Grundsätzlich bestehende Risiken aus der Durchführung und Ausführungsgesetzes zum GlüStV 2021 gesetzlich normiert Abrechnung bzw. Poolung des Spielgeschäfts könnten sich – werden, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden. je nach Entwicklung der negativen Einflüsse aus der COVID- 19-Pandemie – zusätzlich verschärfen. Dies betrifft z. B. bereits internationale Partner in der Eurojackpot-Kooperation, die nach c) Spieleinsatzrisiken einem weitergehenden Shutdown angewiesen wurden, die Die Spieleinsatzrisiken ergeben sich direkt aus dem geschil- Lotterien bis auf Weiteres auszusetzen. derten Marktauftritt der nicht lizenzierten Anbieter. Durch deren illegales Angebot von internationalen Lotterien, die mit meh- Für die Tochtergesellschaft der DKLB, die LWS Lotterie- und reren 100 Millionen Euro großen Jackpots agieren, wird zudem Wett-Service GmbH, wird für das Geschäftsjahr 2020 unter den der Abnutzungseffekt der hohen Zahlen weiter beschleunigt. genannten Vorbehalten ein positives Ergebnis erwartet. Die in Deutschland erreichbaren Jackpots in den zugelassenen Lotterien erscheinen immer kleiner. Vor allem beim „Klassiker“ Wir danken allen Berlinerinnen und Berlinern, die bei den vielfäl- Lotto 6aus49 sinken die Spieleinsätze daraus bereits deutlich, tigen Spielangeboten der DKLB ihr Glück versuchen. Durch was dann wiederum dazu führt, dass der Jackpot noch lang- ihren Spieleinsatz wurde es uns ermöglicht, der DKLB-Stiftung samer wächst, die Lücke immer größer wird und der Effekt sich im Berichtsjahr Zweckabgaben in Höhe von rd. € 53,0 Mio. damit noch weiter verstärkt. sowie den Bilanzgewinn des Vorjahres (€ 5,6 Mio.) zum Zwecke der Förderung sozialer, karitativer, dem Umweltschutz dien- Die DKLB steuert dem mit Produktmodifikationen – im Jahr 2020 licher, kultureller, staatsbürgerlicher, jugendfördernder und insbesondere mit einer Modifikation des klassischen Spiels LOTTO sportlicher Vorhaben in und für Berlin zur Verfügung zu stellen. 6aus49 – entgegen, kann sich aber auch dabei natürlich nur im gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmen bewegen und ist zu- Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DKLB, den An- dem vor dem Hintergrund der Poolung an den DLTB gebunden. nahmestellenleiterinnen und -leitern sowie allen in den An- nahmestellen tätigen Personen wird für die im Geschäftsjahr 2019 sowie die in den ersten schwierigen Monaten des Jahres 2020 geleistete Arbeit der herzliche Dank des Vorstandes aus- 11. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020 gesprochen. Die DKLB setzt den Kurs fort, sich auf die genehmigten Produkte und Vertriebswege zu konzentrieren und damit die Berlin, den 27. März 2020 Kanalisierung so weit wie möglich sicherzustellen. Gleichzeitig DER VORSTAND 7
Gemeinsame Erklärung von Verwaltungsrat und Vorstand der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) für das Jahr 2019 zum Berliner Corporate Governance Kodex – Anlage zum Lagebericht des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 – Verweis Gegenstand Erklärung des Vorstandes/Verwaltungsrates I. Zusammenwirken von Geschäftsleitung/Vorstand und Aufsichtsrat/Verwaltungsrat I.2 Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand und Verwaltungsrat haben eng und vertrauensvoll Geschäftsleitung. zusammengearbeitet. Die Organe haben sich über Möglich- keiten zur weiteren Optimierung der Kommunikation regel- mäßig ausgetauscht. Offenlegung aller für eine sachgemäße Alle für eine sachgemäße Beurteilung relevanten Informa- Beurteilung über den Gang der Geschäfte tionen über Unternehmensangelegenheiten und Kenntnisse erforderlichen Informationen und Kennt- wurden vom Vorstand offengelegt. nisse durch die Geschäftsleitung. Einhaltung der Verschwiegenheit über Die Organe und die außerhalb der Organe stehenden Geschäftsangelegenheiten. Personen wurden auf ihre Verschwiegenheit verpflichtet. I.3 Sitzungen des Aufsichtsrates. Der Verwaltungsrat hat seine Sitzungen grundsätzlich unter Beteiligung des Vorstandes abgehalten. Lediglich Tagesordnungspunkte über Vorstandsangelegen- heiten wurden teilweise ohne Teilnahme des Vorstandes behandelt. I.4 Entwicklung der strategischen Ausrichtung Die strategischen Unternehmensplanungen wurden mit dem des Unternehmens, ihre Abstimmung mit Verwaltungsrat abgestimmt; der Vorstand hat regelmäßig dem Aufsichtsrat und regelmäßige Bericht- über den Umsetzungsstand berichtet. erstattung darüber durch die Geschäfts- leitung. I.5 Behandlung von Geschäften grundlegender Der Vorstand hat alle zustimmungspflichtigen Geschäfte Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- dem Verwaltungsrat zur Zustimmung vorgelegt. Neben den oder Ertragslage einschl. Änderungen von Regelungen des DKLB-Gesetzes bestand eine Geschäfts- Bewertungsverfahren im Aufsichtsrat. anweisung des Verwaltungsrates für den Vorstand; sie war ausreichend und bedurfte keiner Ergänzung. Geschäftsanweisung für die Geschäfts- führung. I.6 Bericht der Geschäftsleitung an den Der Vorstand ist seiner Berichtspflicht regelmäßig und in Aufsichtsrat über alle relevanten Fragen schriftlicher Form unter Hinzufügung der erforderlichen der Strategie, der Planung, der Geschäfts- Dokumente nachgekommen; der zeitliche Vorlauf der entwicklung, der Risikolage, des Risiko- übersandten Dokumente für Sitzungs- und Entscheidungs- managements und der Compliance unter termine war ausreichend. Beifügung von Dokumenten mindestens drei Wochen vor Sitzungs- oder Entschei- dungsterminen. Darstellung der Soll/Ist-Situation und Soll/Ist-Vergleiche wurden vorgenommen, Planabweichun- Gründe von Abweichungen. gen plausibel und nachvollziehbar dargestellt; Maßnahmen eventuell erforderlicher Gegensteuerung wurden in umset- zungsfähiger Form vorgeschlagen. I.7 Beachtung der Regeln ordnungsgemäßer Vorstand und Verwaltungsrat sind ihren Pflichten unter Beach- Unternehmensführung und Wahrung der tung ordnungsgemäßer Unternehmensführung nachgekommen; Sorgfalt eines ordentlichen und gewissen- sie haben die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewis- haften Geschäftsleiters und Aufsichtsrates. senhaften Geschäftsleiters bzw. Verwaltungsrates gewahrt. 8
Verweis Gegenstand Erklärung des Vorstandes/Verwaltungsrates II. Geschäftsleitung/Vorstand II.1 Pflicht, dem Unternehmensinteresse zu Der Vorstand hat ausschließlich im Interesse des Unter- dienen und eine nachhaltige Steigerung nehmens und dessen nachhaltiger Wertsteigerung ge- des Unternehmenswertes zu betreiben. arbeitet; das Unternehmen benachteiligende Tätigkeiten wurden nicht ausgeübt. II.2 Risikomanagement und Risikocontrolling Das Unternehmen verfügt über ein wirksames Risikomanage- im Unternehmen. mentsystem, welches ständig weiter bearbeitet wird. II.3 Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbes. und und der unternehmensinternen Richtlinien LGG und LGBG, und der unternehmensinternen Richtlinien II.4 (Compliance). wurde vom Vorstand Sorge getragen. II.5 Anwendung der gültigen Branchentarif- Der Vorstand wendet den geltenden Tarifvertrag der DKLB verträge und des gesetzlich vorgeschrie- an und berücksichtigt den gesetzlichen Mindestlohn. benen Mindestlohns. II.6 Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit Geschäftsverteilung und Zusammenarbeit sind im Geschäfts- in der Geschäftsleitung. verteilungsplan für den Vorstand und in der Geschäftsanweisung geregelt. Es wurde kein Vorsitzender des Vorstandes bestimmt. Festlegung der Beschlussmehrheit bei Eine Beschlussmehrheit wurde nicht festgelegt. Vorstandsbeschlüssen. Der Vorstand hat zwei Mitglieder. II.7 Vergütungsregelungen für die Mitglieder Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus einem Fixum der Geschäftsleitung. und aus einer variablen Tantieme zusammen. Bezüglich der variablen Tantieme erfolgte die Vergütung auf Basis einer II.8 Gesamtvergütung auf Grundlage einer Zielvereinbarung. Die Bemessung der Tantieme erfolgt Aufgaben- und Leistungsbeurteilung unter jeweils im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses Berücksichtigung der wirtschaftlichen des vergangenen Geschäftsjahres. Die Vergütung wurde Lage und des Erfolgs des Unternehmens. unter Beachtung der Aufgaben und Leistungen der Mit- glieder des Vorstandes und der aktuellen und erwarteten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens festgelegt. Über II.9 Abschluss von Zielvereinbarungen für die die variablen Vergütungsregelungen hat der Verwaltungsrat Mitglieder der Geschäftsleitung, fixe und im Plenum beraten und entschieden. Die Gesamtbezüge variable Gehaltsbestandteile. der Mitglieder des Vorstandes werden im Anhang zum Jahresabschluss jeweils einzeln ausgewiesen. Die Wirt- II.10 Beachtung der Regularien zum schaftsprüfungsgesellschaft erstellt einen gesonderten Abfindungs-Cap. Bezügebericht. Abfindungen wurden nicht geleistet. II.11 D&O-Versicherung Der Abschluss einer D&O-Versicherung für die Organe und wurde zwischen Vorstand und Verwaltungsrat erörtert und II.12 vor dem Hintergrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für erforderlich gehalten. D&O-Versicherung für die Geschäftsleitung, Es besteht eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt Selbstbehalt. für Vorstand und Verwaltungsrat. 9
Verweis Gegenstand Erklärung des Vorstandes/Verwaltungsrates III. Aufsichtsrat/Verwaltungsrat III.1 Geschäftsordnung des Aufsichtsrates. Der Verwaltungsrat hat seine Aufgaben gemäß DKLB-Gesetz und der Geschäftsanweisung für den Vorstand wahrgenom- men. Er wurde in Entscheidungen von grundlegender Bedeu- III.2 Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates tung für das Unternehmen einbezogen und sah keinen ergän- aus Satzung und Geschäftsanweisung zenden Regelungsbedarf. Er hat keine weiteren Geschäfte an für die Geschäftsleitung; ggf. weitere seine Zustimmung gebunden. Sitzungsfrequenzen und Zeit- Zustimmungsbindungen. budgets entsprachen den Erfordernissen des Unternehmens. Der Verwaltungsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. III.3 Regelungen für die Bestellung und das Anstellungs- und Vergütungsregelungen sowie Erst- bzw. Wieder- Ausscheiden von Mitgliedern der Ge- bestellungen von Vorstandsmitgliedern werden im Plenum des schäftsleitung: Erst- und Wiederbestellung; Verwaltungsrates nach Vorbefassung in einem Ausschuss ent- Altershöchstgrenzen; Nachfolgeregelung. schieden. Die Amtszeit des Vorstandes endet grundsätzlich mit Vollendung des Lebensjahres, dem das Regelalter für den Bezug einer ungekürzten Altersrente in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Entscheidungsstrukturen im Aufsichtsrat: Der Verwaltungsrat trifft seine Entscheidungen im Plenum, (i) im Plenum nach/ohne Vorbereitung in teilweise nach Vorbefassung in den Arbeitsausschüssen einem Ausschuss; (ii) nur in einem Aus- Finanzen oder Personal. schuss mit Entscheidungsbefugnis. III.4 Zusammenarbeit Geschäftsleitung/Auf- Zwischen dem Verwaltungsratsvorsitzenden und dem sichtsratsvorsitzender und Unterrichtung Vorstand hat ein regelmäßiger Kontakt stattgefunden. über für das Unternehmen wichtige Der Vorstand hat den Verwaltungsratsvorsitzenden über Ereignisse. besondere Ereignisse unterrichtet. Unterrichtung des Aufsichtsrates über wichtige Angelegenheiten; Einberufung außerordentlicher Aufsichtsratssitzungen. III.5 Ausschüsse des Aufsichtsrates; Besetzung, Der Verwaltungsrat hat folgende Ausschüsse: Arbeits- Entscheidungskompetenzen, Bericht an das ausschuss Finanzen, Arbeitsausschuss Personal. Die Vor- Plenum. sitzenden der Ausschüsse berichten an den Verwaltungsrat. III.6 Prüfungsausschuss Ein Prüfungsausschuss bestand nicht. Entsprechende Aufgaben werden vom Arbeitsausschuss Finanzen wahrgenommen. Kein Ausschuss hat Entscheidungskompetenzen vom Verwaltungsrat übertragen bekommen. Das Plenum des Verwaltungsrates wurde von den Vorsitzenden der Ausschüsse über Inhalt und Ergebnis der Ausschussberatungen unterrichtet. III.8 Keine Funktionen von Aufsichtsrats- Die Verwaltungsratsmitglieder haben keine Organfunktionen mitgliedern in Wettbewerbsunternehmen. oder Beratungsaufgaben bei Wettbewerbern ausgeübt. III.9 Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate von In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 18. Dezember 2019 Aufsichtsratsmitgliedern. hat kein Verwaltungsratsmitglied erklärt, im Jahr 2019 die maximale Zahl von fünf bzw. zehn Verwaltungs-/ Aufsichtsratsmandaten überschritten zu haben. III.11 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten gemäß Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 27. September 2019 ein Sitzungsgeld in Höhe von € 200 (vorher € 150) je Verwaltungsratssitzung. 10
Verweis Gegenstand Erklärung des Vorstandes/Verwaltungsrates III.12 D&O-Versicherung Der Abschluss einer D&O-Versicherung für die Organe wurde zwischen Vorstand und Verwaltungsrat erörtert und vor dem Hintergrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für erforderlich gehalten. III.13 D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat, Es besteht eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt für den Selbstbehalt. Verwaltungsrat. III.14 Vorlage der Zielvereinbarung. Der Verwaltungsrat schließt die jährliche Zielvereinbarung zwischen Verwaltungsrat und Vorstand im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß DKLB-Gesetz ab. III.15 Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen Kein Verwaltungsratsmitglied konnte nur an weniger als der und und Effizienz der Arbeit des Aufsichtsrates. Hälfte der Verwaltungsratssitzungen teilnehmen. Der Verwal- III.16 tungsrat hat sich in seiner letzten Sitzung im Geschäftsjahr mit der Effizienz seiner Tätigkeit befasst. IV. Interessenkonflikte IV.1 Wettbewerbsverbot für Mitglieder der Die Mitglieder des Vorstandes haben die Regeln des Wettbewerbs- Geschäftsleitung. verbots beachtet. Sie haben weder Vorteile gefordert noch an- genommen oder solche Vorteile Dritten ungerechtfertigt gewährt. Vorteilsnahmen und Vorteilsgewährung Dem Vorstand ist kein Fall der Vorteilsannahme oder -gewährung der Geschäftsleitung. bei den Beschäftigten des Unternehmens bekannt geworden. IV.2 Wahrung des Unternehmensinteresses. Vorstand und Verwaltungsrat haben die Unternehmens- interessen gewahrt und keine persönlichen Interessen Persönliche Interessen. verfolgt. IV.3 Entstehung und Offenlegung von Interessenkonflikte sind nicht entstanden. und Interessenkonflikten bei Mitgliedern der IV.4 Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrates. IV.5 Geschäfte mit dem Unternehmen auf Geschäfte mit dem Unternehmen durch Mitglieder des Vorstandes der unmittelbaren/mittelbaren Ebene oder ihnen nahestehende Personen oder ihnen persönlich nahe- der Geschäftsleitung. stehende Unternehmen sind nicht angefallen; eine Ausnahme- regelung für Geschäfte mit dem Unternehmen bestand nicht. Geschäfte mit dem Unternehmen auf der Dem Verwaltungsrat wurden keine Berater-, Dienstleistungs- Ebene von Mitgliedern des Aufsichtsrates. und Werkverträge oder sonstigen Verträge von Verwaltungsrats- mitgliedern mit dem Unternehmen zur Zustimmung vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat keine auf Einzelfälle bezogene Verfahrens- regelungen für Geschäfte mit dem Unternehmen erlassen. IV.6 Nebentätigkeiten von Mitgliedern der Das Vorstandsmitglied Hansjörg Höltkemeier ist einziger Gesell- Geschäftsleitung. schafter und Geschäftsführer der Havelkontor Services GmbH. Der Verwaltungsrat hat dieser Nebentätigkeit zugestimmt. Frau Dr. Bleß ist seit Herbst 2019 für das Land Berlin Mitglied des Kuratoriums des Jüdischen Krankenhauses. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats hat der Übernahme dieses ehrenamtlichen Mandats zugestimmt. IV.7 Gewährung von Krediten an Mitglieder der Mitgliedern des Vorstandes und Mitgliedern des Verwaltungs- Geschäftsleitung und an Mitglieder des rates bzw. Angehörigen dieser Organmitglieder wurden keine Aufsichtsrates und an Angehörige. Darlehen gewährt. 11
Verweis Gegenstand Erklärung des Vorstandes/Verwaltungsrates V. Transparenz V.1 Tatsachen etwa des Branchen- und Über Tatsachen im Tätigkeitsbereich des Unternehmens, Marktumfeldes im Tätigkeitsbereich des die nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- Unternehmens mit für die Jahresplanung/ und Finanzlage bzw. auf den allgemeinen Geschäftsverlauf für die Mittel- bis Langfristplanung nicht hatten, wurde der Verwaltungsrat unverzüglich unterrichtet. unwesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage bzw. auf den allgemeinen Geschäftsverlauf. V.2 Veröffentlichung der Einzelvergütungen Die Bezüge der Organmitglieder werden im Anhang zum der Organe. Jahresabschluss jeweils einzeln ausgewiesen. V.3 Entsprechenserklärung Die Entsprechenserklärung wird als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht und im Internet auch für die Vorjahre vorgehalten. V.4 Informationen über das Unternehmen im Unternehmensinformationen wurden auch über das Internet. Internet veröffentlicht. VI. Rechnungslegung VI.1 Fristen für Jahresabschluss (90 Tage nach Der Jahresabschluss wird entsprechend den anerkannten bis Geschäftsende) und Zwischenberichte Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt und dem VI.3 (Quartalsberichte 30 Tage nach Ende des Verwaltungsrat innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums) des Unternehmens Geschäftsjahres vorgelegt. gemäß den anerkannten Rechnungs- legungsgrundsätzen unter Angabe der vom Quartalsberichte werden den Mitgliedern des Verwaltungs- Unternehmen gehaltenen Beteiligungen. rates innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichts- zeitraums übermittelt. Erörterung der Zwischenberichte. Die Zwischenberichte wurden vom Verwaltungsrat mit dem Vorstand erörtert. VII. Abschlussprüfung VII.1 Berufliche, finanzielle oder sonstige Der Rechnungshof von Berlin hat vom Abschlussprüfer Beziehungen des Abschlussprüfers, die Erklärung erhalten, dass keine beruflichen, finanziellen seiner Organe und Prüfungsleiter einer- oder sonstigen Verpflichtungen — auch nicht mit Organen seits und dem Unternehmen und seinen des Abschlussprüfers — und dem Unternehmen/seinen Organmitgliedern andererseits. Organmitgliedern bestanden; an der Unabhängigkeit des Prüfers, seiner Organe bzw. der Prüfungsleiter bestanden Leistungen für das Unternehmen, insbeson- keine Zweifel. Der Abschlussprüfer ist aufgefordert worden, dere auf dem Beratungssektor, im voraus- den Rechnungshof bei Vorliegen möglicher Befangenheits- gegangenen Geschäftsjahr bzw. bereits ver- gründe unverzüglich zu unterrichten; der Abschlussprüfer traglich vereinbart oder in Aussicht gestellt. hat keine Befangenheitsgründe vorgetragen. Unterrichtung des Aufsichtsrats- vorsitzenden durch den Abschluss- prüfer im Fall vorliegender/entstehender Befangenheitsgründe. 12
Verweis Gegenstand Erklärung des Vorstandes/Verwaltungsrates VII.2 Erteilung des Prüfungsauftrages und Der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer wurde Honorarvereinbarung. vom Rechnungshof von Berlin erteilt; dieser hat auch die Honorarvereinbarung getroffen. VII.3 Unterrichtung des Aufsichtsrates durch Die Abschlussprüfer wurden gemäß Ziff. VII.3 des Berliner den Abschlussprüfer über wesentliche Corporate Governance Kodex beauftragt, über alle für Feststellungen und Vorkommnisse die Aufgaben des Verwaltungsrates wesentlichen Fest- während der Abschlussprüfung. stellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durch- führung der Abschlussprüfung ergeben, sowie über bei Feststellung von Tatsachen durch den der Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen, die Abschlussprüfer, die eine Unrichtigkeit eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Verwaltungsrat der von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben, gesondert abgegebenen Erklärung zum Berliner zu berichten (sog. Redepflicht des Abschlussprüfers). Corporate Governance Kodex ergeben. Berichtspflichten des Abschlussprüfers aus der Beachtung von Ziff. VII.3 des Berliner Corporate Governance Kodex haben sich während der Abschlussprüfung nicht ergeben. VII.4 Teilnahme des Abschlussprüfers an den Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Beratungen des Aufsichtsrates über den Verwaltungsrates über den Jahresabschluss teil. Jahresabschluss. 13
Bilanz zum 31. Dezember 2019 Aktivseite 31.12.2019 31.12.2018 Passivseite 31.12.2019 31.12.2018 € € € T€ € € € T€ A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 10.225.837,62 10.226 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, II. Rücklagen gewerbliche Schutzrechte und ähnl. Rechte 1.542.384,80 1.222 Zweckgebundene Rücklagen 2. geleistete Anzahlungen 72.076,91 1.614.461,71 364 a) Sicherheitsrücklage 6.479.700,00 6.620 II. Sachanlagen b) Rücklage für mittelfristige Instandhaltungsplanung 1.932.000,00 2.038 c) Rücklage für Zukunftsinvestitionen IT 7.733.658,83 7.575 1. Grundstücke mit Verwaltungsgebäuden und anderen Bauten 93.220,27 93 d) Rücklage für Risiken aus rechtlichen Rahmenbedingungen 7.000.000,00 23.145.358,83 7.000 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.044.585,30 4.318 III. Bilanzgewinn 5.706.829,25 5.589 3. geleistete Anzahlungen 0,00 4.137.805,57 308 39.078.025,70 39.048 III. Finanzanlagen B. Rückstellungen Anteile an verbundenen Unternehmen 250.000,00 250 1. Rückstellungen für Pensionen 293.525,00 295 6.002.267,28 6.555 B. Umlaufvermögen 2. sonstige Rückstellungen 4.370.736,66 4.109 4.664.261,66 4.404 I. Vorräte C. Verbindlichkeiten Spielscheine und andere Betriebsstoffe 474.512,64 374 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.112.339,27 1.997 II. Forderungen und davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: sonstige Vermögensgegenstände € 1.112.339,27; Vorjahr: T€ 1.997 1. Forderungen aus der Spielabwicklung 2. Verbindlichkeiten aus der Spielabwicklung davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: a) Forderungen aus der Spielabrechnung 5.446.329,95 9.869 € 9.212.344,01; Vorjahr: T€ 10.043 b) andere Forderungen 1.873.742,15 7.320.072,10 10.672 a) Verbindlichkeiten aus der Gewinnabrechnung 12.696.993,21 20.834 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 0,00; Vorjahr: T€ 0 b) andere Verbindlichkeiten 7.409.038,86 20.106.032,07 7.219 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.295,16 438 3. Verbindlichkeiten gegenüber davon mit einer Restlaufzeit von mehr als der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin 1.109.743,37 1.018 einem Jahr: € 0,00; Vorjahr: T€ 0 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.109.743,37; Vorjahr: T€ 1.018 3. sonstige Vermögensgegenstände 1.251.750,44 1.339 davon Forderungen mit einer Restlaufzeit von 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 414.709,51 1.019 mehr als einem Jahr: € 1.200,00; Vorjahr: T€ 3 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 414.709,51; Vorjahr: T€ 1.019 III. Wertpapiere 5. sonstige Verbindlichkeiten 7.943.953,03 6.092 davon Sonstige Wertpapiere 32.889.288,21 34.499 aus Steuern: € 3.847.824,15; Vorjahr: T€ 1.791 im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 346,04; Vorjahr: T€ 0 IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 30.348.860,21 21.342 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 7.943.953,03; Vorjahr: T€ 6.092 72.304.778,76 78.533 30.686.777,25 38.179 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.230.615,04 1.511 D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.108.596,47 4.968 79.537.661,08 86.599 79.537661,08 86.599 14
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 2019 2018 € € € T€ T€ 1. Umsatzerlöse a) Erlöse aus Spieleinsätzen 266.763.349,50 270.957 b) Erlöse aus Bearbeitungsgebühren 9.441.817,00 9.788 Erlöse aus dem Spielgeschäft (brutto) 276.205.166,50 280.745 ./. Lotteriesteuer / Sportwettensteuer 45.837.715,68 46.629 Erlöse aus dem Spielgeschäft (netto) 230.367.450,82 234.116 c) sonstige Umsatzerlöse 5.397.933,13 5.007 UMSATZERLÖSE insgesamt 235.765.383,95 239.123 2. sonstige betriebliche Erträge 684.063,05 678 236.449.447,00 239.801 3. Umsatzbezogene Aufwendungen 3.1. Aufwendungen aus dem Spielgeschäft a) Gewinnausschüttung (regulär) 129.782.553,64 131.666 b1) Prämienausspielungen 1.276.261,28 1.085 b2) Erträge aus Fondsentnahmen -1.276.261,28 0,00 -1.085 c) Aufwendungen für Spielscheine u. ä. 357.589,75 457 d) Zweckabgabe gemäß § 6 DKLB-Gesetz 53.352.669,90 54.191 e) Zweckertrag der GlücksSpirale / Siegerchance 1.762.743,51 1.662 f) Provision und erstattete Umsatzsteuer 19.510.844,50 204.766.401,30 19.970 207.964 3.2. sonstige umsatzbezogenen Aufwendungen 1.689.759,02 1.826 206.456.160,32 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 8.432.321,14 8.801 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.333.981,79 2.288 (davon für Altersversorgung: € 624.668,29; Vorjahr: T€ 779) 10.766.302,93 11.089 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.539.226,51 1.417 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 12.308.892,09 11.243 231.070.581,85 233.521 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 428.453,40 393 8. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 129.732,55 390 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon aus Aufzinsung: € 11.927; Vorjahr: T€ 31) 9.747,00 12 288.973,85 -9 10. Ergebnis nach Steuern 5.667.839,00 6.271 11. sonstige Steuern 48.982,00 47 12. Jahresüberschuss 5.618.857,00 6.224 13. Entnahmen aus zweckgebundenen Rücklagen 1.231.972,25 887 14. Einstellungen in zweckgebundene Rücklagen 1.144.000,00 1.522 15. Bilanzgewinn 5.706.829,25 5.589 15
Auszüge aus dem Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 I. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- 5. Sonstige Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten be- wertet. Kursänderungen sind durch Abwertungen bzw. Auf- und Bewertungsgrundsätzen wertungen bis zur Höhe der Anschaffungskosten berücksichtigt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2019 waren die nach- 6. Liquide Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. stehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maß- gebend. Die Regelungen des BilRUG wurden wie im Vorjahr 7. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger angewendet. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbe- nach den Regelungen für große Kapitalgesellschaften. trages angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berück- Die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sichtigt. sowie des Anhangs erfolgt unter Berücksichtigung DKLB- spezifischer Erfordernisse nach den gültigen handelsrecht- Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage lichen Bestimmungen einschließlich BilRUG. Die Position versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem „Lotteriesteuer/Sportwettensteuer“ wird gemäß BilRUG als Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln Abzugsposten unter den Umsatzerlösen aus dem Spielgeschäft 2018 G von Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen ausgewiesen. Aus den sonstigen betrieblichen Erträgen werden für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen gemäß BilRUG „sonstige Umsatzerlöse“ ausgegliedert. Korres- Bundesbank im Monat November 2019 veröffentlichten pondierend erfolgen Ausgliederungen aus den sonstigen be- durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei trieblichen Aufwendungen in die Position „sonstige umsatz- einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt bezogene Aufwendungen“. (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,72 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wur- Die Bilanz der Deutschen Klassenlotterie Berlin rechtsfähige den Rentensteigerungen von jährlich 2,00 % zugrunde Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin (DKLB) wird grund- gelegt. Die Rückstellungen betreffen nur Pensionsemp- sätzlich nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. In fänger und keine Anwärter. diesem Zusammenhang wird der Bilanzgewinn der DKLB zum 31. Dezember 2019 im Eigenkapital ausgewiesen. Die erforder- Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläen erfolgt lichen Entnahmen aus bzw. Einstellungen in Rücklagen werden in unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von der Erweiterung der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. 1,97 % p. a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkosten- Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für verfahren aufgestellt worden. Jubiläen wurden Gehaltssteigerungen von jährlich 2,0 % sowie eine Fluktuation für unter 45-Jährige von 1,0 % 1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegen- zugrunde gelegt. stände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaf- fungskosten angesetzt und generell um planmäßige 8. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfül- Abschreibungen gemindert worden. Die Abschreibungen lungsbetrag. erfolgten linear und mit folgenden Prozentsätzen: 9. Bei den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt für Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4,4 % – 33,3 %, es sich dem Charakter nach um Verbindlichkeiten aus für immaterielle Vermögensgegenstände: 14,3 % – 33,3 %, erhaltenen Anzahlungen für Spieleinsätze aus Mehr- für geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen € 250 und wochenspielaufträgen für Ausspielungen des Folgejahres. € 800: 100 %. Entsprechende Abgrenzungen erfolgen für die darauf ent- fallenden Lotteriesteuern und Provisionen der Annahme- Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel stellen, die als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten aus- dargestellt. gewiesen werden. 2. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Als An- IV. Sonstige Angaben teile an verbundenen Unternehmen wird die Beteiligung der DKLB an der LWS Lotterie- und Wett-Service GmbH, Berlin, ausgewiesen. Konzernverhältnisse 3. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten abzüglich Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Skonti zuzüglich Umsatzsteuer angesetzt. Abwertungen Finanz- und Ertragslage wurde gem. § 296 Abs. 2 HGB die LWS waren nicht erforderlich. nicht in einen Konzernabschluss einbezogen. 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Da die LWS das einzige Tochterunternehmen der DKLB ist, werden zum Nennwert ausgewiesen. Einzelrisiken werden wurde mangels weiterer einzubeziehender Unternehmen kein durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Konzernabschluss aufgestellt. 16
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