HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN
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Der HaLT-Ordner bietet eine Übersicht über alle laufenden Angebote des Netzwerkes für Alkoholprävention in Kreis Euskirchen und gibt zugleich fachliche Empfehlungen und Materialien an die Hand. Die Zusammenarbeit des Netzwerkes organisiert die Koordinierungsstelle Prävention, Psychiatrie und Sucht. Das HaLT Netzwerk besteht aus den Kooperationspartnern: Abteilung Gesundheitsamt Kreis Euskirchen Abteilung Jugend und Familie Kreis Euskirchen Abteilung Schulen Kreis Euskirchen AOK ² Regionaldirektion Kreis Euskirchen Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen Frauen helfen Frauen e.V. Klinik für Kinder- und Jugendliche Mechernich Kreispolizeibehörde Euskirchen Kreissportbund Euskirchen Wellenbrecher e.V. Unterstützt wird die HaLT-Kooperation von: BZgA ² Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung GigA ² Gemeinsam initiativ gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen G!nko Stiftung für Prävention Kontakt: Kreis Euskirchen, Abt. Gesundheit Koordinierungsstelle für Prävention, Psychiatrie und Sucht Jörg Zerche: Tel (02251) 15-478 Jasmin Brauers: Tel (02251) 15-473 -1-
Hart am Limit - Alkohol prävention Inhaltsverzeichnis 1. (LQIKUXQJ.XU]EHVFKUHLEXQJ«««« Seite 3 2. $QJHERWHIU6WlGWHXQG*HPHLQGHQ« Seite 11 3. $QJHERWHIU9HUHLQHXQG9HUElQGH«« Seite 16 4. $QJHERWHIU6FKXOHQ«««««««« Seite 17 5. hEHUJUHLIHQGH$QJHERWH««««««« Seite 23 6. 0DWHULDOLHQ««««««««««««« Seite 29 7. %HULFKWHXQG,QIRV«««««««««« Seite 31 8. hEHUVLFKWGHU$QJHERWH««««««« Seite 32 9. ,PSUHVVXP««««««««««««« Seite 34 10. $QODJHQ««««««««««««««« Seite 35 Hart am Limit - Alkohol prävention -2-
Fakten und Informationen www.halt-kreis-euskirchen.de Mit dem Präventionsansatz HaLT ² Hart am LimiT ² reagiert der Kreis Euskirchen gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden auf den zunehmend riskanten Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen. HaLT ist ein überregionales Projekt, das deutschlandweit an über 100 Standorten umgesetzt wird. Die Strategie von HaLT sieht den Aufbau eines regionalen Netzwerkes vor, in dem verhaltenspräventive und verhältnispräventive Maßnahmen effektiv und nachhaltig miteinander verbunden werden. Was ist HaLT? HaLT ist ein Suchtpräventionsprojekt, das aus zwei unterschiedlichen Bausteinen besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Im reaktiven Projektbaustein (verhaltenspräventiv) werden Jugendliche nach stationär behandelter Alkoholvergiftung mit dem so genannten "Brücken- gespräch" angesprochen. Die Fachstelle für Suchtvorbeugung des Caritasverbandes Euskirchen bietet zeitnahe Sprechstunden im Kreiskrankenhaus Mechernich an. Ergänzend zu diesem Ansatz im Bereich der indizierten Prävention steht eine kommunal verankerte Präventionsstrategie mit dem Ziel, Alkoholexzesse und schädlichen Alkoholkonsum im Vorfeld zu verhindern. Schlüsselbegriffe für diesen proaktiven Projektbaustein (verhältnispräventiv) sind Verantwortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes an Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung. Der proaktive Teil richtet sich vorwiegend an Erwachsene und stärkt die wichtige Vorbildfunktion. Hart am Limit - Alkohol prävention -4-
Im Rahmen des HaLT-Projektes im Kreis Euskirchen wurden für den pro- aktiven Bereich verschiedene Module entwickelt. Es handelt sich um gezielte Aktivitäten und Maßnahmen für die Bereiche: Karneval Gastronomie/ Handel Schulen Vereine Sport HaLT ist nur mit zahlreichen Kooperationspartnern und Realisierung eines Netzwerkes durchführbar. Nähere Informationen zu dem Projekt finden Sie unter: www.halt-kreis-euskirchen.de Hart am Limit - Alkohol prävention -5-
Regionales Netzwerk Organigramm Politik Kreis- verwaltung NETZWERK HaLT Koordination Steuerungs- HaLT-Proaktiv HaLT-Reaktiv gruppe Kooperations- KKH + Fachstelle partner HaLT Kommunen ME Sucht Lokale Organisationen Jugendliche/ Lokale Partner Eltern HaLT Module (Aktionen und Projekte) Weitere Hilfen Reflexion/ Evaluation Hart am Limit - Alkohol prävention -6-
HaLT Kooperationspartner Abteilung Gesundheit Fachstelle für Suchtvorbeugung Kreis Euskirchen Caritasverband Euskirchen Koordination Tel: (02251) 650350 Tel: (02251) 15 473 www.caritas.erzbistum- www.kreis-euskirchen.de koeln.de/euskirchen_cv Abteilung Jugend und Familie Abteilung Schulen Kreis Euskirchen Kreis Euskirchen Tel: (02251) 15 694 Tel: (02251) 15 529 www.kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de Kreispolizeibehörde Euskirchen Klinik für Kinder- u. Jugendliche Verkehrsunfallprävention Kreiskrankenhaus Mechernich Tel: (02443) 9880-481 /482 Tel: (02443) 17 14 01 euskirchen.polizei.nrw www.kkhm.de AOK Rheinland/Hamburg Kreissportbund Euskirchen Tel: (02233) 56-37131 Tel: (02251) 15 165 www.aok.de/rh www.ksb-euskirchen.de Frauenberatungsstelle Wellenbrecher e.V. Tel: (02251) 75 140 Abt. Prävention/Training/Beratung www.frauen-helfen-frauen.eu Tel: (02251) 14965-0 /-33 www.wellenbrecher.de Hart am Limit - Alkohol prävention -7-
Weitere mögliche Kooperationspartner im proaktiven Bereich: Schulen / Sozialarbeit Hart am Limit - Alkohol prävention -8-
HaLT Qualitätsstandards Qualitätsmerkmale für die Kooperation zwischen der Koordinierungsstelle (Kreisverwaltung, Abteilung Gesundheit) und den Städten und Gemeinden 1.) Zusammenarbeit mit der HaLT-Steuerungsgruppe, die für das Mentoring (Fachberatung, Unterstützung) zuständig ist. 2.) Die Stadt bzw. Gemeinde benennt eine/einen festen Ansprech- partner/-partnerin als Verantwortliche(n) für die lokale Organisation. Dieser wird von der Koordinierungsstelle und den zuständigen Kooperationspartnern unterstützt. Die Kommune stellt bei Bedarf Räumlichkeiten und lokale Verteiler (Adressen) von Multiplikatoren und/oder Vereinen zur Verfügung. Ein finanzieller Beitrag ist nicht obligatorisch. 3.) Beteiligung an Präventionsaktivtäten 4.) Verwendung der regionalen HaLT-Materialien (Plakate, Flyer etc.). 5.) Kurze formlose Benachrichtigung der Koordinierungsstelle über geplante Aktionen bzw. Maßnahmen sowie Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit. Rechtzeitig vor Veröffentlichung wird ein Entwurf übermittelt. 6.) Teilnahme an Netzwerkkonferenz und Austausch zu relevanten Fragen. Hart am Limit - Alkohol prävention - 10 -
Hart am Limit - Alkohol prävention 2. HaLT Angebote für Städte und Gemeinden - 11 -
Hart am Limit - Alkohol prävention Wanderausstellung LQWHUDNWLYHVÅHaLT-3URJUDPP´ - 12 -
Hart am Limit - Alkohol prävention Wanderausstellung LQWHUDNWLYHVÅHaLT-3URJUDPP´ Kurzbeschreibung Zielsetzung Die Mitglieder des HaLT-Projektes haben eine interaktive Wanderausstellung entwickelt. Die Ausstellung vermittelt viele interessante Informationen und regt den Besucher dazu an, über einen gesundheitsbewussten Alkoholkonsum nachzudenken. Die Ausstellung kann an öffentlichen Stellen (z.B. Rathäuser) oder Schulen aufgestellt werden und durch den Kreis ÄZDQGHUQ³. Sie richtet sich gleichermaßen an Jugendliche und an Erwachsene. Die Wanderausstellung besteht aus 8 Rollups und einem interaktiven Fragespiel. Darüber hinaus können nach vorheriger Absprache entsprechende Flyer zum Thema zur Verfügung gestellt werden. Info kompakt Zielgruppe Jugendliche (14-17 Jahre) und Erwachsene Art der Maßnahme Kampagne, Kooperation, Vermittlung Einsatzbereich Öffentlicher Raum, Kommune, Schule Materialien Ausstellung, Begleitmaterial, Infobroschüren, Infokarten, Flyer Akteure/innen HaLT ± Netzwerk, Vertreter_innen der Euskirchener Kommunen - 13 -
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Musteranschreiben für die Gastronomie/ HaLT-Projekt Alkoholprävention bei Jugendlichen Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt/ Gemeinde ………… beteiligt sich am kreisweiten Alkoholpräventionsprogramm „HaLT – Hart am Limit“. HALT ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Konzept. Durch Information und Prävention wird eine erhöhte Sensibilität zum Thema Alkoholkonsum von Jugendlichen und Erwachsenen geschaffen. Zugleich soll die Einhaltung des Jugendschutzes bei Festveranstaltungen, in Gaststätten und Handel gewährleistet werden. Im Kreis Euskirchen wird das Projekt seit 2013 erfolgreich umgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.halt-kreis-euskirchen.de. Ich möchte ich mich nun an Sie - als Gastronomiebetrieb bzw. Verkaufsstelle für alkoholische Getränke - wenden und um Ihre Mithilfe bei diesem wichtigen Thema bitten. Beiliegend erhalten Sie ein kleines „HaLt-Plakat“ mit der Bitte, dieses in Ihrem Betrieb an einer gut sichtbaren Stelle aufzuhängen. So machen Sie Ihre Bereitschaft deutlich, einen wichtigen Beitrag bei der Alkoholprävention von Jugendlichen zu leisten. Das Plakat wird an alle Gastronomiebetriebe und Verkaufsstellen im Stadtgebiet/ in der Gemeinde …………… ausgegeben. Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes stellen im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ich bin aber zuversichtlich, dass das Thema Jugendschutz im Stadtgebiet/ in der Gemeinde ……… einen so hohen Stellenwert hat, dass derartige Sanktionen nicht notwendig werden. Speziell für Gastronomiebetreiber und Festveranstalter sei darauf hingewiesen, dass HaLT mit dem Projekt „ Luisa ist hier“, einer Initiative gegen sexuelle Übergriffe, kooperiert und sich so für die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern auf Festveranstaltungen einsetzt. Nähere Informationen erhalten sie unter: www.luisa-ist-hier.de Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister oder Leiter Ordnungsamt Stand: 03.2021
HaLT-Programm bei Veranstaltungen Handlungsempfehlungen EMPFEHLUNGEN ERLÄUTERUNG Verteilen Sie Arbeit und Verantwortung auf mehrere Schultern. Gute Planung im Team Die Verantwortlichen bleiben nüchtern. Es sollte eine Liste mit Handynummern vorliegen, damit im Notfall alle erreicht werden können. Farben nach Alter bis 16 und 16-18 Jahre. Farben sollten wechseln und ggf. noch mit Edding beschriftet werden, da sonst bei anderen Partys ein Austausch stattfinden kann, wie bereits passiert. Kontrollbändchen Weiterhin sollte eine andere Farbe bei den unter 16 Jährigen gewählt werden, deren Eltern mit anwesend sind. Diese Jugendlichen dürfen einer Veranstaltung auch bis nach 24 Uhr beiwohnen. Ausweiskontrolle Beim Einlass sollte eine Ausweiskontrolle bei jedem Jugendlichen erfolgen. Das Servicepersonal hinter der Theke sollten genau Servicepersonal instruiert werden, wie der Jugendschutz eingehalten instruieren: Achtsam für werden kann. Der Gesetzestext (JSchG) sollte mit dem den Jugendschutz HaLT-Plakat ausgehängt werden. Leuchten Sie den Bereich vor der Festhalle/ Zelt gut Gute Beleuchtung aus. Das sorgt für mehr Sicherheit. Eigenes Personal nüchtern Das eingesetzte Personal sollte nüchtern bleiben, was sein sich eigentlich von selbst versteht. Hinweise zum Jugendschutz und zum Infos schon im Vorfeld auf Alkoholausschank können im Vorhinein auf evtl. Flyer drucken (Einlass, geplante Plakate und Flyer gedruckt werden, damit das Alkohol) Publikum bereits vorab informiert ist. Es muss vor der Veranstaltung eine klare Regelung zum Thema Alkohol geben. Wer darf was? Wie wird mit Klare einheitliche Regeln mitgebrachtem Alkohol umgegangen? Was macht man, mit Alkohol wenn man mitbekommt, dass ältere Jugendliche Jüngeren Alkohol geben? Bei auffälligen Rucksäcken oder Taschen sollte eine Kontrolle stattfinden, und dann - bei Jugendlichen unter Rucksack- bzw. 16 bzw. 18 Jahren - Taschenkontrolle beim der Alkohol eingesammelt oder weggeschüttet werden. Einlass Bei älteren Jugendlichen muss evtl. eine andere Regelung getroffen werden. www.halt-kreis-euskirchen.de Stand: 03.2021 1
Busplan/ Taxinummern Für sicheren Heimweg sorgen aushängen Heimbring-Dienst (Shutteldienst, evtl. Für sicheren Heimweg sorgen privat organisiert) Brandschutz/ Zwecks Unterstützung die Gemeinde, Stadt oder Feuerwehr Bühnenmeister ansprechen $OVKLOIUHLFKKDWVLFKHUZLHVHQXPGHQ%HVXFKÄXQHUZQVFKWHU³ Eintritt bei Zielgruppen zu kontrollieren, für die Veranstaltung Eintritt zu Veranstaltungen, um erheben. Damit kommen dann evtl. auch nur die Personen, die spezielle Zielgruppen auch zu der Veranstaltung wollen. Dadurch lassen sich u. U. (Randale, Alkohol) bestimmte Zielgruppen, die z. B. auf "Randale" oder abzuschrecken Ä5DXVFKWULQNHQ³DXVVLQGDEVFKUHFNHQ Gezielte persönliche Bei auffälligen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen können Ansprachen auch während der Veranstaltung gezielte persönliche (teilweise durch Ansprachen durch das Sicherheitspersonal oder Sicherheitspersonal) Ä2UGQHUBLQQHQ³EHU]HXJHQ Kontrollpersonal Securitydienste (1 Fachkraft pro 100 Besucher_innen), auch (professionelle wenn Sie teuer sind, leisten gute Dienste. Dieses Personal Dienste) mit sollte dann auch in Gesprächsführung geschult sein, was bei weiblichem und professionellen Diensten Standard ist. männlichem Personal Ansprache der Vorbeugend informieren (auf HaLT-Projekt aufmerksam Jugendlichen im machen) Vorfeld Platzverweise Als Veranstalter_in können Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch aussprechen machen Sanitätsdienst bzw. Ersthelfer_innen vor Bei großen Veranstaltungen Ort IDEE ERLÄUTERUNG Bei Interesse bzw. Bedarf kann über die HaLT- Fortbildung oder Koordinierungsstelle (Jörg Zerche: 02251/15478) eine Beratung Fortbildung oder Beratung vermittelt werden: Sicherheit beim z.B. Umgang mit Umgang in Krisensituationen mit Eltern, Jugendlichen oder Eltern, alkoholisierten ÄEHWUXQNHQHQ³(UZDFKVHQHQ 'HHVNDODWLRQ Personen Ideen / Wünsche www.halt-kreis-euskirchen.de Stand: 03.2021 2
Hart am Limit - Alkohol prävention Gerne stellen wir Ihnen auch folgende Materialien in ausreichender Anzahl zur Verfügung: 3ODNDWÄ.HLQ$ONRKROXQWHULQ«³- DIN A 3 Plakat Ä.HLQ$ONRKROXQWHU«³- DIN A 2 $XVKDQJIU9HUDQVWDOWHUÄ7LSSVIUHLQHVFK|QH)HVWNXOWXU³ Anschreiben für die Gastronomie Alterskontroll-Drehscheibe %LHUGHFNHOÄHaLT³ Hart am Limit - Alkohol prävention - 15 -
Hart am Limit - Alkohol prävention 3. HaLT Angebote für Vereine und Verbände - 16 -
Alkoholpräventionsprojekt HaLT-Hart am LimiT Modul VEREIN Zum geselligen Vereinsleben gehört für viele auch der Konsum von Alkohol und eine Veran- staltung auf dem Sportplatz ohne ůŬŽŚŽůĂƵƐƐĐŚĂŶŬƐĐŚĞŝŶƚĨĂƐƚƵŶĚĞŶŬďĂƌ͘^ŽͣůĞƌŶĞŶ͞ĚŝĞ Kinder und Jugendlichen von klein auf Sport und Alkohol miteinander zu assoziieren. Trainer, Betreuer, Vereinsmitglieder und Eltern sind Vorbilder und können insbesondere junge Men- schen positiv beeinflussen. Wir alle wissen, dass Alkohol die geistige und körperliche Ent- wicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt. Deshalb tragen die Erwachsenen in der Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen über das rein Sportliche hinaus eine besondere Verantwortung und ein Kasten Bier nach dem Spiel bei Kindern und Jugendlichen hat in der Kabine nichts zu suchen. ĂƐ ůŬŽŚŽůƉƌćǀĞŶƚŝŽŶƐƉƌŽũĞŬƚ ͣ,Ă>d - Hart am Limid͊͞ ĚĞƐ ƵŶĚĞƐŵŝŶŝƐƚĞƌŝƵŵƐ Ĩƺƌ 'e- sundheit wirbt deshalb für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, auch im (Sport- )Verein. Das Projekt wird auch im Kreis Euskirchen mit vielen Akteuren umgesetzt. ŝĞd - Hart am Limid͊͞ŝŵ
Das HaLT-Projekt sucht Vereine, die ein Zeichen in ihrer Kinder- und Jugendarbeit setzen wollen, ein Zeichen gegen Alkohol. Es werden Vereine gesucht, die ihren Veranstaltungen (Kinder-Sportfeste, Turniere etc.) bewusst auf den Ausschank von Alkohol verzichten und stattdessen auf das Thema Alkohol im Sportverein hinweisen. Zum Beispiel in Form eines In- fostandes, einer alkoholfreien Cocktailbar oder aber auch durch ein eindeutiges Motto der Veranstaltung. Sport und Alkohol passen nicht zusammen. Deshalb ruft die Bundeszentrale für gesundheitli- ĐŚĞ ƵĨŬůćƌƵŶŐ ;ŐͿ ĂůůĞ ^ƉŽƌƚǀĞƌĞŝŶĞ ĂƵĨ͕ ƐŝĐŚ ĂŶ ĚĞƌ ŬƚŝŽŶ ͣůŬŽŚŽůĨƌĞŝ ^ƉŽƌƚ ŐĞŶŝe- ƘĞŶ͞ zu beteiligen! Alkohol verursacht in Deutschland bei einer großen Zahl von Menschen schwerwiegende ge- sundheitliche Probleme. In Deutschland sind ca. 1,7 Millionen Menschen alkoholabhängig, bei weiteren rund 1,6 Millionen Bundesbürgern im Alter von 16-64 Jahren liegt Alkoholmiss- brauch vor. Insgesamt trinken über 7,8 Millionen so viel Alkohol, dass sie ihre Gesundheit damit gefährden. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 74.000 Menschen durch riskanten Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak. Der Weg in eine Suchterkrankung erfolgt oft schleichend und entwickelt sich über einen län- geren Zeitraum. Grundsteine für eine Alkoholabhängigkeit können schon in der Kindheit o- der frühen Jugend gelegt werden. Kinder und Jugendliche bei ihrer Persönlichkeitsentwick- lung zu stärken und sie zu befähigen, ihr Leben ohne Suchtmittel zu bewältigen, ist eine wichtige Aufgabe für alle Erwachsenen, die Verantwortung für sie tragen ʹ ob zu Hause, in der Schule oder im Sportverein. Gerade Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind wichtige Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Das betrifft auch den Konsum von Alkohol. Gehen die Erwachsenen im Verein maßvoll und verantwortungsbe- wusst mit Alkohol um, kann sich das auch positiv auf die jungen Vereinsmitglieder auswir- ken. Der Deutsche Olympische Sportbund hat in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Ge- sundheitliche AufkläƌƵŶŐ ĚŝĞ ĞďĞŶ ŐĞƌƵĨĞŶ͘ Vereine haben die Möglichkeit kostenlos eine Aktionsbox für Ihre Veranstaltung zu erhalten. Die Box enthält u. a. x ŝŶtĞƌďĞďĂŶŶĞƌͣůŬŽŚŽůĨƌĞŝ^ƉŽƌƚŐĞŶŝĞƘĞŶ͞ x Informationsmaterialien für Jugendliche, Eltern, Trainerin- nen und Trainer und Betreuerinnen und Betreuer x Das aktuelle Jugendschutzgesetz x Cocktail-Shaker, Becher und Rezepthefte für alkoholfreie Cocktails Stand: 03.2021 2
x T-Shirts x Give-aways Eine weitere Kampagne der Bundesagentur für gesundheitliche Aufklärung ist die Kampagne ͣdͣ,ĂƌƚĂŵ>ŝŵŝd͞ĨŝŶĚĞŶ^ŝĞ auch auf der Internetseite des Kreises Euskirchen www.kreis-euskirchen.de. Ebenso stehen den Sportvereinen auch unser Alkoholparcours oder auch die Wanderausstel- lung sowie die Wanderausstellung 2.0 zur Ausleihe zur Verfügung. Hier besteht auch die Möglichkeiten nur einzelne Elemente für ihre Veranstaltung im Sportverein zu nutzen. tĞŝƚĞƌĞ/ŶĨŽƌŵĂƚŝŽŶĞŶĞƌƚĞŝůƚŚŝĞƌĚŝĞd͞ŝŶĚĞƌ
Weitere Informationen zu den Modulen Verein und Übungsleiter-Ausbildung erhalten Sie auch bei Geschäftsführer des KreisSportBund Euskirchen Markus Strauch unter 02251 15165 oder markus.strauch@ksb-euskirchen.de. Informationen zur HaLT-Wanderausstellung: HaLT ʹ Wanderausstellung Die interaktive Wanderausstellung des HaLT-Projektes vermittelt viele interessante Informationen und regt den Besucher dazu an, über Alkoholkonsum und die Risiken nachzudenken. Sie richtet sich gleichermaßen an Jugendliche und Erwachsene. Die Wanderausstellung besteht aus 8 Roll ups und einem interaktiven Fragespiel. Darüber hinaus können nach vorheriger Absprache entsprechende Flyer zum Thema zur Verfügung gestellt werden. Sollten Sie Interesse daran haben, die Wanderausstellung für Ihre Behör- de/Schule/Institution zu buchen, können Sie sich gerne mit Sylvia Gehlen von der Koordinie- rungsstelle für Prävention, Psychiatrie und Sucht des Kreises Euskirchen in Verbindung set- zen. Die Wanderausstellung 2.0 ist ergänzend mit weiteren interaktiven Modulen wie z.B. das Al- kohol-Quiz, der Alkoholparcours oder auch die Cocktail-Bar für Veranstaltungen oder Akti- onstage buchbar. Stand: 03.2021 4
KreisSportBund Euskirchen Georgstraße 1 53879 Euskirchen Markus Strauch Bestellbogen Sportvereine im HaLT – Alkoholpräventionsprojekt Geschäftsstelle Geschäftsführer Verein Päd. Leitung Bildungswerk Wunschabholtermin Rückgabetermin Ansprechpartner Kontaktdaten (Tel/E-Mail) Im Paket enthalten: • Flyer/Broschüren (50x Tipps für Eltern, je 25x Miniquiz, Kniffel-Spaß, Rätsel- Spaß, Cocktails, Limit – das Magazin, Alkohol – wir reden drüber, je 15x Alkoholratgeber für Jugendliche und für Eltern, Alles klar?) • Plakate (HaLt- Plakate, 4x DIN A3, 2x DIN A2) Alkoholpräventionsprojekt • Give aways (50x HaLt-Aufkleber, je 10x Kugelschreiber, Einkaufschips, 2x Einkaufstasche, je 5x Pflasterbox, Blöckchen und Stifte) Optionale Ausleihe, bitte ankreuzen (ggfs. Anzahl eintragen) • 1 x 3m x 3m Halt Pavillion • 1 x Aufsteller / Kundenstopper www.halt-kreis-euskirchen.de • 2 x Rollups • Flyerständer (aufklappbar) • 2 x Rauschbrille + 3 Bälle • 3 x Klapptisch • Alkoholquiz auf USB-Stick (eigener Laptop erforderlich)
Alkoholpräventionsprojekt HaLT-Hart am LimiT Modul Übungsleiter ʹ C Zum geselligen Vereinsleben gehört für viele auch der Konsum von Alkohol und eine Veran- staltung auf dem ^ƉŽƌƚƉůĂƚnjŽŚŶĞůŬŽŚŽůĂƵƐƐĐŚĂŶŬƐĐŚĞŝŶƚĨĂƐƚƵŶĚĞŶŬďĂƌ͘^ŽͣůĞƌŶĞŶ͞ĚŝĞ Kinder und Jugendlichen von klein auf Sport und Alkohol miteinander zu assoziieren. Trainer, Betreuer, Vereinsmitglieder und Eltern sind Vorbilder und können insbesondere junge Men- schen positiv beeinflussen. Wir alle wissen, dass Alkohol die geistige und körperliche Ent- wicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt. Deshalb tragen die Erwachsenen in der Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen über das rein Sportliche hinaus eine besondere Verantwortung und ein Kasten Bier nach dem Spiel bei Kindern und Jugendlichen hat in der Kabine nichts zu suchen. ĂƐ ůŬŽŚŽůƉƌćǀĞŶƚŝŽŶƐƉƌŽũĞŬƚ ͣ,Ă>d - Hart am Limid͊͞ ĚĞƐ ƵŶĚĞƐŵŝŶŝƐƚĞƌŝƵŵƐ Ĩƺƌ 'e- sundheit wirbt deshalb für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, auch im (Sport- )Verein. Das Projekt wird auch im Kreis Euskirchen mit vielen Akteuren umgesetzt. ŝĞd - Hart am Limid͊͞ŝŵ
Alkohol verursacht in Deutschland bei einer großen Zahl von Menschen schwerwiegende ge- sundheitliche Probleme. In Deutschland sind ca. 1,7 Millionen Menschen alkoholabhängig, bei weiteren rund 1,6 Millionen Bundesbürgern im Alter von 16-64 Jahren liegt Alkoholmiss- brauch vor. Insgesamt trinken über 7,8 Millionen so viel Alkohol, dass sie ihre Gesundheit damit gefährden. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 74.000 Menschen durch riskanten Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak. Der Weg in eine Suchterkrankung erfolgt oft schleichend und entwickelt sich über einen län- geren Zeitraum. Grundsteine für eine Alkoholabhängigkeit können schon in der Kindheit o- der frühen Jugend gelegt werden. Kinder und Jugendliche bei ihrer Persönlichkeitsentwick- lung zu stärken und sie zu befähigen, ihr Leben ohne Suchtmittel zu bewältigen, ist eine wichtige Aufgabe für alle Erwachsenen, die Verantwortung für sie tragen ʹ ob zu Hause, in der Schule oder im Sportverein. Gerade Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind wichtige Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Das betrifft auch den Konsum von Alkohol. Gehen die Erwachsenen im Verein maßvoll und verantwortungsbe- wusst mit Alkohol um, kann sich das auch positiv auf die jungen Vereinsmitglieder auswir- ken. Im Rahmen der Übungsleiter ʹ C Ausbildung beim KreisSportBund Euskirchen gehört ein ĂƵƐƚĞŝŶŵŝƚĞŝŶĞŵhŵĨĂŶŐǀŽŶϰ>ĞƌŶĞŝŶŚĞŝƚĞŶnjƵŵdŚĞŵĂͣůŬŽŚŽůƉƌćǀĞŶƚŝŽŶŝŵ^ƉŽƌt- ǀĞƌĞŝŶ͞ŵŝƚnjƵŵƵƐďŝůĚƵŶŐƐƉƌŽŐƌĂŵŵ͘DŝƚƵŶƐĞƌĞŵ
Weitere Informationen zu den Modulen Verein und Übungsleiter-Ausbildung erhalten Sie auch bei Geschäftsführer des KreisSportBund Euskirchen Markus Strauch unter 02251 15165 oder markus.strauch@ksb-euskirchen.de. Im Folgenden sind einige Inhalte, die die Kleingruppen erarbeiteten zu den Themenberei- chen aufgelistet. Beteiligung des Sportvereins an karnevalistischen Aktivitäten x Präventive Gespräche mit Teilnehmern führen und sensibilisieren x Projekte/ Aktionen mit externen Referenten x Alkoholfreie Karnevalstruppe im Zug x Alkoholfreie Getränke im Zug oder beim Training anbieten x Alkoholverbot vor und während der Auftritte x Vorbildfunktion der Trainer und des ganzen Vereins x Vereinsmitglieder schulen x Schlachtruf "Wir sind fit ohne Sprit" x Selbstbewusstsein der TN stärken x Kindern Ansporn geben und Vorbild sein x Gespräche mit Eltern von betroffenen Kindern führen x Eltern über das Thema informieren x nicht nur in der "heißen Phase" Prävention leisten, sondern über das ganze Jahr x verschiedene Altersgruppen einrichten x Armbänder zum Unterscheiden der Altersstruktur bei Veranstaltungen x Kindersitzung ohne Alkohol Abschlussfest / Abschlussfahrt x ÜL= Gruppenzusammenhalt stärken x anreizende/ ansprechende alternative Getränke x Beschäftigung (individuell), Abendplanung x gute Organisation ÜL/ TN x überwachter Alkoholkonsum / Alkoholverbot (Kontrolle) x Belohnung/Lob x Langfristige Motivation der TN durch ÜL x Konsequenzen x Entwicklung eines Mottos z.B. Gesundheit für ALLE x Regeln x alkoholfreie Cocktailbar x Vorbildfunktion Familiensportfest
x In der Planungsphase bereits sensibilisieren x Konsumhinweis x Betrachtung/ Kontrolle des Jugendschutzes x alternative Freizeitangebote für Eltern/Kinder x Fest "spannend" gestalten x erweitertes alkoholfreies Getränkeangebot x Alkoholausschank zeitlich begrenzt x höhere Preise für alkoholische Getränke x kein Ausschank von hochprozentigem Alkohol x kein generelles Verbot, jedoch Kontrollen durch versch. Mentoren einbauen x Vorleben auf längere Sicht x Vorbildfunktion x Alternative Getränke anbieten x Konsequenzen ziehen x Evtl. Eltern hinzuziehen x direkte Ansprache x Überblick & Aufsicht bewahren Mannschaftssport mit Jugendlichen x nicht nach dem Training Æ keine Gewohnheit x Gesetz respektieren x erst wenn alle alt genug sind x nur bei besonderen Anlässen x kein Alkohol auf dem Sportplatz x Sport und Alkohol trennen x Trainer als Vorbild x Mit offenen Gesprächen aufklären x Feste gemeinsame Regeln festlegen x Gegenseitig helfen x Symbole schaffen x Eltern einbeziehen
Arbeitsauftrag in Kleingruppen Was können Übungsleiter im Sportverein zum Thema Suchtprävention beitragen? Thema: Abschlussfest / Abschlussfahrt Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können. z Wie würdet ihr ein Abschlussfest oder eine Abschlussfahrt dann planen? z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des Präventionsgedankens. Zeit zur Bearbeitung 20 Min. anschließende Präsentation der Ergebnisse
Arbeitsauftrag in Kleingruppen Was können Übungsleiter im Sportverein zum Thema Suchtprävention beitragen? Thema: Mannschaftssport mit Jugendlichen Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können. z Wie würdet ihr die Trainingseinheiten oder Meisterschaftsspiele mit der Zielgruppe der Jugendlichen durchführen? z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des Präventionsgedankens. Zeit zur Bearbeitung 20 Min. anschließende Präsentation der Ergebnisse
Arbeitsauftrag in Kleingruppen Was können Übungsleiter im Sportverein zum Thema Suchtprävention beitragen? Thema: Familiensportfest Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können. z Wie würdet ihr ein Sportfest des Vereins / Familiensportfest organisieren, planen und durchführen? z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des Präventionsgedankens. Zeit zur Bearbeitung 20 Min. anschließende Präsentation der Ergebnisse
Arbeitsauftrag in Kleingruppen Was können Übungsleiter im Sportverein zum Thema Suchtprävention beitragen? Thema: Beteiligung des Sport- vereins an karnevalis- tischen Aktivitäten Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können. z Wie würdet ihr eine Beteiligung des Vereins an karnevalistischen Aktivitäten organisieren und durchführen? z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des Präventionsgedankens. Zeit zur Bearbeitung 20 Min. anschließende Präsentation der Ergebnisse
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Jährlicher Versand durch die Koordinierungsstelle an die 24.01.2020 Koordination: Vereine im Kreisgebiet Jörg Zerche, 02251/ 15 478 joerg.zerche@kreis-euskirchen.de Karnevalsjecken sagen rechtzeitig "HaLt" beim Alkohol Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Närrinnen und Narren, unsere gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den schädlichen Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen zeigt Wirkung. Die Zahl der Entgiftungen - gerade zu Karneval - ist im Kreisgebiet zurückgegangen. Hierzu haben auch Sie beigetragen. Jetzt heißt es dran bleiben! Gerade im Karneval gehört für Viele von uns ein leckeres Kölsch dazu - und das ist auch gut so. Als Vorbilder kennen wir aber unsere Grenzen. Spaß haben geht ohne Vollrausch. Das Alkoholpräventionsprojekt "HaLt" ("Hart am Limit") hat gemeinsam mit den regionalen Karnevalsvereinen eine Handlungsempfehlung erarbeitet (siehe Anlage). Ebenso fügen wir zwei Alterskontrollscheiben bei, welche für den Jugendschutz sehr nützlich sind. Unsere Aktivitäten im Rahmen der Suchtprävention haben gezeigt, dass über 90% der Alkoholvergiftungen auf "harten Alkohol" zurückzuführen sind, also Wodka und co. Auch die süßen Sachen ("kleine oder große Feiglinge"), sind nicht harmlos! Daher unsere große Bitte: Verzichten Sie auf den Konsum und das Verteilen von Alkohol im Zug und aus dem Zug heraus. Vermeiden Sie Getränke mit hochprozentigem Alkohol. Das macht einen großen Unterschied! Herzlichen Dank. Ihre Unterstützung ist vorbildlich. Das HaLt-Projekt wird auch noch anderweitig aktiv und spricht z.B. Schulen, Eltern und natürlich die Jugendlichen direkt an: www.halt-kreis-euskirchen.de Sollten Sie noch Plakate vom HaLt-Projekt benötigen, können Sie diese gerne bei uns bestellen: joerg.zerche@kreis-euskirchen.de (oder 02251/ 15 478). Mit freundlichen und karnevalistischen Grüßen Jörg Zerche (Halt-Koordinator, Gesundheitsamt) Weitere Kooperationspartner von HaLt: Caritasverband Euskirchen, AOK, Polizei, Kreissportbund, Abteilungen Gesundheit, Jugend und Familie und Schulen der Kreisverwaltung, Kreiskrankenhaus Mechernich, Wellenbrecher e.V.
HaLT-Programm im Karneval Handlungsempfehlungen EMPFEHLUNGEN ERLÄUTERUNG Verteilen Sie Arbeit und Verantwortung auf mehrere Schultern. Gute Planung im Team Die Verantwortlichen bleiben nüchtern. Es sollte eine Liste mit Handynummern vorliegen, damit im Notfall alle erreicht werden können. Farben nach Alter bis 16 und 16-18 Jahre. Farben sollten wechseln und ggf. noch mit Edding beschriftet werden, da sonst bei anderen Partys ein Austausch stattfinden kann, wie bereits passiert. Kontrollbändchen Weiterhin sollte eine andere Farbe bei den unter 16 Jährigen gewählt werden, deren Eltern mit anwesend sind. Diese Jugendlichen dürfen einer Veranstaltung auch bis nach 24 Uhr beiwohnen. Ausweiskontrolle Beim Einlass sollte eine Ausweiskontrolle bei jedem Jugendlichen erfolgen. Das Servicepersonal hinter der Theke sollten genau Servicepersonal instruiert werden, wie der Jugendschutz eingehalten instruieren: Achtsam für werden kann. Der Gesetzestext (JSchG) sollte mit dem den Jugendschutz HaLT-Plakat ausgehängt werden. Leuchten Sie den Bereich vor der Festhalle/ Zelt gut Gute Beleuchtung aus. Das sorgt für mehr Sicherheit. Eigenes Personal nüchtern Das eingesetzte Personal sollte nüchtern bleiben, was sein sich eigentlich von selbst versteht. Hinweise zum Jugendschutz und zum Infos schon im Vorfeld auf Alkoholausschank können im Vorhinein auf evtl. Flyer drucken (Einlass, geplante Plakate und Flyer gedruckt werden, damit das Alkohol) Publikum bereits vorab informiert ist. Es muss vor der Veranstaltung eine klare Regelung zum Thema Alkohol geben. Wer darf was? Wie wird mit Klare einheitliche Regeln mitgebrachtem Alkohol umgegangen? Was macht man, mit Alkohol wenn man mitbekommt, dass ältere Jugendliche Jüngeren Alkohol geben? Bei auffälligen Rucksäcken oder Taschen sollte eine Kontrolle stattfinden, und dann - bei Jugendlichen unter Rucksack- bzw. 16 bzw. 18 Jahren - Taschenkontrolle beim der Alkohol eingesammelt oder weggeschüttet werden. Einlass Bei älteren Jugendlichen muss evtl. eine andere Regelung getroffen werden. www.halt-kreis-euskirchen.de Stand: 03.2021 1
Als hilfreich hat sich erwiesen, um den Besuch ÄXQHUZQVFKWHU³=LHOJUXSSHQ]XNRQWUROOLHUHQIUGLH Eintritt bei Veranstaltungen, Veranstaltung Eintritt zu erheben. Damit kommen dann um spezielle Zielgruppen evtl. auch nur die Personen, die auch zu der (Randale, Alkohol) Veranstaltung wollen. Dadurch lassen sich u. U. abzuschrecken bestimmte Zielgruppen, die z. B. auf "Randale" oder Ä5DXVFKWULQNHQ³DXVVLQGDEVFKUHFNHQ Gezielte persönliche Bei auffälligen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Ansprachen können auch während der Veranstaltung gezielte (teilweise durch persönliche Ansprachen durch das Sicherheitspersonal) 6LFKHUKHLWVSHUVRQDORGHUÄ2UGQHUBLQQHQ³EHU]HXJHQ Securitydienste (1 Fachkraft pro 100 Besucher_innen), Kontrollpersonal auch wenn Sie teuer sind, leisten gute Dienste. Dieses (professionelle Dienste) mit Personal sollte dann auch in Gesprächsführung weiblichem und geschult sein, was bei professionellen Diensten männlichem Personal Standard ist. Busplan/ Taxinummern Für sicheren Heimweg sorgen aushängen Heimbring-Dienst (Shutteldienst, evtl. privat Für sicheren Heimweg sorgen organisiert) Brandschutz/ Zwecks Unterstützung die Gemeinde, Stadt oder Bühnenmeister Feuerwehr ansprechen Ansprache der Vorbeugend informieren (auf HaLT-Projekt Jugendlichen im Vorfeld aufmerksam machen) Als Veranstalter_in können Sie von Ihrem Hausrecht Platzverweise aussprechen Gebrauch machen Sanitätsdienst bzw. Bei großen Veranstaltungen Ersthelfer_innen vor Ort www.halt-kreis-euskirchen.de Stand: 03.2021 2
KARNEVALSZUG IDEE ERLÄUTERUNG Alle Zugwagen und das Personal sollten vor dem Persönliche Karnevalsumzug in einer persönlichen Ansprache über den Information vor dem gewünschten Umgang mit Alkohol instruiert werden. Das Karnevalszug Aufhängen der HaLT-Plakate an jedem Wagen wäre wünschenswert. Alle Zugteilnehmenden könnten sich daran beteiligen, dass kein Alkohol aus dem Zug ausgegeben bzw. geschmissen (Feiglinge etc.) wird oder vom Publikum in den Zug hinein gegeben wird. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass, Kein Alkohol aus wenn Alkohol ausgegeben wird, dieser nur an die dem / in den Zug entsprechende Zielgruppe (ausschließlich Erwachsene !!) ausgegeben wird. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol seitens der Zugteilnehmenden sollte selbstverständlich sein! Wenn im Karneval z.B. bei Auftritten oder im Zug Alkoholverbot z.B. Vereinsgruppen (z.B. Garde) teilnehmen, sollte auch im für Garde oder Hinblick auf die Aufsichtspflicht der jeweiligen andere Gruppen mit Verantwortlichen (Trainer_innen) ein generelles Alkoholverbot Jugendlichen ausgesprochen werden. Ideen/ Wünsche IDEE ERLÄUTERUNG Fortbildung oder Bei Interesse bzw. Bedarf kann über die HaLT- Beratung Koordinierungsstelle (Jörg Zerche: 02251/15478) eine z.B. Umgang mit Fortbildung oder Beratung vermittelt werden: Sicherheit beim Eltern, Umgang in Krisensituationen mit Eltern, Jugendlichen oder alkoholisierten ÄEHWUXQNHQHQ³(UZDFKVHQHn (Deeskalation). Personen www.halt-kreis-euskirchen.de Stand: 03.2021 3
HANDREICHUNG FÜR VEREINE JUGENDSCHUTZ IM VEREIN Vereine sind für viele Jugendliche ein wichtiger Teil ihrer Lebenswelt. Werte wie gegenseitige Rücksichtnahme, Verantwortungsbewusst- GESETZLICHE BESTIMMUNGEN sein und Zuverlässigkeit können im Verein ganz konkret erfahren ZUM JUGENDSCHUTZ und gelebt werden. Auch ein gutes Selbstwertgefühl und gesundes ALKOHOL UND TABAK [1-5] Körpergefühl sind entscheidende Anknüpfungspunkte, die im Verein • Kein Alkohol unter 16 Jahren!* erfahren werden und für eine gesunde, suchtfreie Entwicklung • Ab 16 Jahren dürfen gegärte Alkoholika (Bier, Wein und Sekt) abgegeben und essenziell sind. Vereine können für die Suchtprävention einen wich- konsumiert werden. tigen Beitrag leisten, wenn sie verantwortungsvoll Stellung beziehen • Keine branntweinhaltigen Getränke und sich im Jugendschutz engagieren. (Spirituosen wie z.B. Wodka, Rum oder Whisky) – pur oder gemixt – unter 18 Die nachfolgenden Handlungsempfehlungen sollen Vereinen, die Jahren! Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Mitglieder haben, eine • Keine Tabak- und E-Inhalationsprodukte Orientierungshilfe geben für den Umgang mit Alkohol, Tabak- und unter 18 Jahren! • Wenn Jugendliche unter Alkoholeinfluss E-Inhalationsprodukten. Sie orientieren sich an den gesetzlichen zu Schaden kommen oder einen Unfall Bestimmungen zum Jugendschutz (siehe Infokasten). verursachen, können diejenigen haftbar gemacht werden, die den Alkohol an sie verkauft oder für sie besorgt haben. 1. EIN MEHRWERT FÜR VEREINE • Die Abgabe von Alkohol an betrunkene Personen ist gesetzlich verboten. Kom- Die Hauptarbeit in den Vereinen wird ehrenamtlich geleistet. Ohne men betrunkene Personen zu Schaden, dieses freiwillige Engagement wäre die Vereinsarbeit nicht denkbar. können diejenigen haftbar gemacht Die folgenden Leitlinien geben Anregungen zur Suchtprävention, werden, die ihnen trotz sichtbar alkoholi- siertem Zustand Alkohol gegeben haben. die auf unkomplizierte Weise in den Vereinsalltag integriert werden können - ohne signifikanten Mehraufwand. Erfahrungsgemäß kom- * Eine Ausnahme gilt für Abgabe und Konsum von Bier, Biermischgetränken, Sekt, Wein und wein- men sie einem reibungslosen Ablauf und einer schönen Vereinskultur haltigen Getränken an unter 16-jährige Jugend- schnell zu Gute. liche (14 oder 15 Jahre), wenn eine personensor- geberechtigte Person (Eltern oder gesetzlicher Vormund) anwesend ist und dies erlaubt. 2. VERANTWORTUNG ZEIGEN – VORBILD SEIN Vereinsverantwortliche, Trainer/-innen, Jugendleiter/-innen und andere im Verein tätige Erwachsene haben eine wichtige Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche. Gehen die Erwachsenen kritisch und maßvoll mit Alkohol und Nikotin um, hat dies einen positiven Einfluss auf das Verhalten der Kinder und Jugendlichen. Vereine haben auch eine erzieherische Verantwortung, die sich auch darin begründet, dass Eltern ihnen ihre Kinder anvertrauen. Villa Schöpflin gGmbH – Zentrum für Suchtprävention | HaLT Service Center | Franz-Ehret-Str. 7 | 79541 Lörrach | www.halt.de
HANDREICHUNG FÜR VEREINE Daher sollte das Thema Suchprävention allen im Verein ein Anliegen sein: • Vorstand und (Jugend-)leitung kennen das Jugendschutz- gesetz, setzen sich konsequent für Jugendschutz und Sucht- vorbeugung ein und vertreten dies nach innen und nach außen. • Bei der Auswahl neuer Trainer/-innen und Jugendleiter/-innen sowie bei Aus- und Fortbildungen werden Themen wie „Jugendschutz“ und „Suchtprävention im Verein“ thematisiert, ggf. in Zusammenarbeit mit der regionalen HaLT-Fachstelle (z. B. in Form eines Präventionsworkshops). • Auch weitere Erwachsene, die sich als aktives oder passives Mitglied (z. B. als Begleitpersonen bei Ausflügen) im Verein engagieren, spielen eine wichtige Rolle für Jugendliche. Auch sie müssen auf die Bedeutung ihrer Vorbild- funktion für die Jugendlichen sowie auf die Regelungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen werden. • Mindestens einmal pro Jahr wird das Thema „Jugendschutz und Suchtprävention“ bei einer Vorstandssit- zung thematisiert. Die regionale HaLT-Fachstelle könnte ggf. das Thema mit einem kurzen Impulsvortrag einleiten und/oder entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen. • Die konsequente Beachtung des Jugendschutzgesetzes und das Engagement des Vereins im Bereich der Prävention fördern das Image des Vereins bei Eltern und in der breiten Öffentlichkeit. Eine sogenannte „Ver- einszertifizierung zum Jugendfreundlichen Verein“ wird ggf. von der regionalen HaLT-Fachstelle angeboten und kann das Engagement des Vereins medienwirksam sichtbar machen. 3. REGELN ZUM UMGANG MIT ALKOHOL, TABAK- UND E-INHALATIONSPRODUKTEN Alkohol ist fester Bestandteil unserer Kultur und viele Menschen konsumieren regelmäßig Tabak- und E-Inhalationsprodukte. Eine völlig suchtmittelfreie Gesellschaft zu schaffen, wäre aus gesundheitlicher Sicht sicherlich erstrebenswert, ist jedoch weder realistisch noch das primäre Ziel von HaLT. Vielmehr geht es bei HaLT darum, ein kritisches Bewusstsein für die Auswirkungen und Risiken übermäßigen Alkohol- konsums zu schaffen. HaLT will die Basis legen für einen risikoarmen und verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, Tabak- und E-Inhalationsprodukten, denn gerade Jugendliche sind besonders anfällig für Schädigungen durch diese Substanzen. Auch weiß man, dass in dieser Lebensphase die entscheidende Basis für einen risikoarmen, genussorientierten Umgang mit Alkohol und für ein tabakfreies Leben gelegt werden kann. Vereine können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, z. B. durch die konsequente Umset- zung folgender Regeln: • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige (siehe Infokasten „Gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz“) • Alle Vereinsverantwortlichen und Trainer/-innen kennen die Regelungen und leben einen maßvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Tabakprodukten vor. • In Vereinskleidung wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht. • Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z. B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen), wer- den nicht gestattet. • Alkohol wird nicht als Belohnung für Erfolge eingesetzt (kein Kasten Bier nach Spielgewinn). • völliger Alkohol- und Rauchverzicht innerhalb der ersten Stunde nach dem Sporttraining, da der Körper in diesem Zeitraum alle Stoffe besonders schnell aufnimmt • Trainer/-innen und Jugendleiter/-innen sowie aktive und passive Vereinsmitglieder rauchen grundsätzlich nicht in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen. Villa Schöpflin gGmbH – Zentrum für Suchtprävention | HaLT Service Center | Franz-Ehret-Str. 7 | 79541 Lörrach | www.halt.de
HANDREICHUNG FÜR VEREINE 4. REGELN FÜR VEREINSFESTE • Veranstalter/-innen können entscheiden, welche Alkoholika ausge- schenkt werden sollen (siehe Infokasten „Hausrecht“). Es ist ratsam, HAUSRECHT auf den Verkauf von Spirituosen zu verzichten, da bei fast 90% der Der/Die Veranstalter/-in hat das Haus- schweren Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen Destillate entweder recht und daher die Möglichkeit, indi- pur oder als Mischgetränke getrunken wurden [6]. viduell strengere Regelungen für die Veranstaltung festzulegen, als vom Gesetz • Bei Vereinsfesten mit Thekenverkauf wird auf die unbedingte Einhal- verlangt wird. Der/Die Veranstalter/-in tung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“ geachtet: Das günstigste kann beispielsweise entscheiden, dass es alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoho- sich um eine alkoholfreie Veranstaltung handelt oder dass Alkohol grundsätzlich lische Getränk in gleicher Menge [7]. Da Jugendlichen meist wenig nur an Volljährige ausgeschenkt wird. Geld zur Verfügung steht, ist der Preis für sie ein wichtiges Kriterium Der/Die Veranstalter/-in hat das Haus- recht und ist daher prinzipiell befugt, ein für die Getränkewahl. Hausverbot auszusprechen. Dabei muss • Bieten Sie attraktive alkoholfreie Alternativen an, d. h. nicht nur er/sie aber die Vorschriften des Allgemei- Mineralwasser, sondern zum Beispiel auch Apfelsaftschorle oder nen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachten, das Benachteiligung z.B. aus alkoholfreie Cocktails. Kostenlose Rezepthefte für alkoholfreie Cock- Gründen der Rasse, Religion oder wegen tails können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung der ethnischen Herkunft verbietet [9]. (BZgA) bestellt oder heruntergeladen werden: www.bzga.de > Infoma- terialien > Alkoholprävention > Null Alkohol – voll Power • verantwortungsbewusste und nur volljährige Personen beim Alkoholverkauf einsetzen • keine Spiele und Aktionen, die schnellen Alkoholkonsum fördern (Happy Hour, Flatrate,...) • Abgabe von Alkohol nur nach Alterskontrolle (z. B. Bänder oder Stempel in unterschiedlichen Farben). Ein Tipp: Eine kleine Notiz an der Kasse mit dem Stichtag für 16- bzw. 18-Jährige erspart ständiges Nachrech- nen. Alternativ kann eine Alterskontrollscheibe verwendet werden (erhältlich über die regionale HaLT- Fachstelle). • Weisen Sie deutlich auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hin. Materialien zum Jugend- schutz, wie zum Beispiel Jugendschutz-Plakate oder Info-Karten für Mitarbeiter/-innen, stellt die regionale HaLT-Fachstelle zur Verfügung. • Beachten Sie die Regelungen in Ihrem Bundesland zum Konsum von Tabak und E-Inhalationsprodukten im Vereinsheim [8]. 5. RAUCHEN – REGELN FÜR DAS VEREINSHEIM UND DAS SPORTGELÄNDE • Wird ein Vereinsheim auch als Gaststätte mit Zugang für die Öffentlichkeit genutzt, greift das Rauchverbot der Bundesländer für Gaststätten (mit den entsprechenden länderspezifischen Regelungen) [8]. • Die Giftstoffe im Passivrauch schaden Raucher/-innen und Nichtraucher/-innen gleichermaßen. In allen deutschen Bundesländern gilt daher ein Rauchverbot in Sport- und Mehrzweckhallen. Jedoch ist in ein- zelnen Bundesländern der Konsum von Tabak und E-Inhalationsprodukten in separaten Raucherräumen gestattet [8]. • Manche Sportvereine verbieten den Konsum von Alkohol, Tabak- und E-Inhalationsprodukten am Spiel- feldrand und machen damit gute Erfahrungen (Gastvereine halten sich ganz selbstverständlich daran). Der gastgebende Verein hat immer die Möglichkeit, seine eigenen Regelungen im Sinne von Vorbild und Schutz von Kindern und Jugendlichen festzusetzen (siehe Infokasten „Hausrecht“). • Zigaretten schaden nicht nur dem Körper, sondern auch dem Sportgelände. Zigarettenstummel verursa- chen Schäden auf dem Kunstrasen. Eine Erweiterung des Rauchverbots auf das gesamte Sportgelände stellt also eine gute Möglichkeit dar, um Mensch und Umwelt zu schützten. Villa Schöpflin gGmbH – Zentrum für Suchtprävention | HaLT Service Center | Franz-Ehret-Str. 7 | 79541 Lörrach | www.halt.de
HANDREICHUNG FÜR VEREINE LITERATUR 1. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 1 Begriffsbestimmungen. Berlin: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html (22.03.2019). 2. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG). § 9 Alkoholische Getränke. Berlin: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html (09.05.2019). 3. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG). § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren. Berlin: Bun- desministerium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/ju- schg/__10.html (09.05.2019) 4. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 28 Bußgeldvorschriften. Berlin: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html (22.03.2019). 5. BMJV. Gaststättengesetz. § 20 Allgemeine Verbote. Berlin: Bundesministerium für Justiz und Verbrau- cherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__20.html (22.03.2019). 6. Steiner M, Knittel T, Zweers U. Wissenschaftliche Begleitung des Bundesmodellprogramms „HaLT – Hart am LimiT“. Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Basel: Prognos; 2008. 7. BMJV. Gaststättengesetz. § 6 Ausschank alkoholfreier Getränke. Berlin: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__6.html (09.05.2019). 8. DKFZ. Landesnichtraucherschutzgesetze. Heidelberg: Deutsches Krebsforschungszentrum; o.J. URL: https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Laendergesetze.html?m=1413462388 (09.05.2019) 9. BMJV. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). § 1 Ziel des Gesetzes. Berlin: Bundesministe- rium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html (09.05.2019). WEITERE INFORMATIONEN • Villa Schöpflin gGmbH. Handreichung für Festveranstaltungen. Lörrach: Villa Schöpflin gGmbH; 2019 • https://www.alkoholfrei-sport-geniessen.de/ HaLT-Hart am LimiT ist ein Alkoholpräventionsprogramm der Villa Schöpflin gGmbH, Lörrach. Es wurde mit Praktikerinnen und Praktikern aus ganz Deutschland entwickelt. Wir danken unseren Kooperations- partnerinnen und -partnern für ihre Unterstützung beim Verfassen dieser Handreichung. Beteiligt waren Sportvereine aus dem Landkreis Lörrach, die Narrengilde Lörrach, Ordnungsämter und die Polizei im Landkreis Lörrach (Fotos: © Cathrine Stukhard / Villa Schöpflin gGmbH). Mehr Infos unter: www.halt.de Villa Schöpflin gGmbH – Zentrum für Suchtprävention | HaLT Service Center | Franz-Ehret-Str. 7 | 79541 Lörrach | www.halt.de
Hart am Limit - Alkohol prävention 4. HaLT Angebote für Schulen - 17 -
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Der Landrat An die Abt. 53 ± Gesundheit - Schulleiterinnen und Schulleiter Aktenzeichen: 53.40.300/HaLT/Ze. der weiterführenden Schulen bearbeitet von: Jörg Zerche Durchwahl: 02251 ± 15 478 im Kreis Euskirchen Telefax: 02251 ± 15 497 Jährlicher Versand der E-Mail: joerg.zerche@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Koordinierungsstelle an die Zimmer: B 005 Weiterführenden Schulen im Datum: 11.01.2017 Kreisgebiet. HaLT-Projekt - Alkoholprävention zu Karneval - Elternbrief und Schülerbrief Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Lehrerinnen und Lehrer, gemeinsam mit Ihnen gehen wir seit vielen Jahren engagiert gegen den schädlichen Gebrauch von Alkohol im Rahmen des HaLT-Projektes vor (Hart am Limit / www.halt-kreis-euskirchen.de). Unsere Bemühungen haben sich bereits in vielen Bereichen positiv ausgewirkt. Dennoch bleibt die Suchtprävention gegen den Alkoholmissbrauch eine wichtige Aufgabe. Kurz vor "Weiberdonnerstag" wollen wir erneut den Elternbrief und den Schülerbrief (siehe Anlagen) für die Klassen 8 bis einschließlich 10 verteilen und bitten dabei wieder um Ihre Unterstützung! Viele haben die Erfahrung gemacht, dass die Briefe eher ankommen, wenn sie durch ein kurzes Begleitschreiben der Schule unterstützt werden. Diese Aktion zu Karneval ist eingebettet in eine regionale Präventionsstrategie in die auch die Kommunen und andere Kooperationspartner einbezogen sind. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Jörg Zerche (HaLt-Koordinator) Telefon: (02251) 15-0 Gläubiger-ID: DE4020200000003614 Telefax: (02251) 15-666 Konten der Kreiskasse: mailbox@kreis-euskirchen.de Kreissparkasse Euskirchen VR-Bank Nordeifel eG www.kreis-euskirchen.de IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 USt-Id Nr. DE 122393798 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
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