HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN

 
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HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN
Hart am Limit - Alkohol prävention

              HaLT
Netzwerk für Alkoholprävention
HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN
Der HaLT-Ordner bietet eine Übersicht über alle laufenden Angebote des
Netzwerkes für Alkoholprävention in Kreis Euskirchen und gibt zugleich
fachliche Empfehlungen und Materialien an die Hand. Die Zusammenarbeit
des Netzwerkes organisiert die Koordinierungsstelle Prävention,
Psychiatrie und Sucht.

Das HaLT Netzwerk besteht aus den Kooperationspartnern:

Abteilung Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
Abteilung Jugend und Familie Kreis Euskirchen
Abteilung Schulen Kreis Euskirchen
AOK ² Regionaldirektion Kreis Euskirchen
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen
Frauen helfen Frauen e.V.
Klinik für Kinder- und Jugendliche Mechernich
Kreispolizeibehörde Euskirchen
Kreissportbund Euskirchen
Wellenbrecher e.V.

Unterstützt wird die HaLT-Kooperation von:

BZgA ² Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
GigA ² Gemeinsam initiativ gegen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen
G!nko Stiftung für Prävention

Kontakt:
Kreis Euskirchen, Abt. Gesundheit
Koordinierungsstelle für Prävention, Psychiatrie und Sucht
Jörg Zerche:      Tel (02251) 15-478
Jasmin Brauers: Tel (02251) 15-473

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HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN
Hart am Limit - Alkohol prävention

 Inhaltsverzeichnis
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Hart am Limit - Alkohol prävention
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HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN
Hart am Limit - Alkohol prävention

    1. HaLT
       Einführung /
       Kurzbeschreibung

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HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN
Fakten und Informationen
 www.halt-kreis-euskirchen.de

 Mit dem Präventionsansatz HaLT ² Hart am LimiT ² reagiert der Kreis
 Euskirchen gemeinsam mit seinen Städten und Gemeinden auf den
 zunehmend riskanten Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen. HaLT
 ist ein überregionales Projekt, das deutschlandweit an über 100 Standorten
 umgesetzt wird.

 Die Strategie von HaLT sieht den Aufbau eines regionalen Netzwerkes vor,
 in dem verhaltenspräventive und verhältnispräventive Maßnahmen effektiv
 und nachhaltig miteinander verbunden werden.

 Was ist HaLT?

 HaLT ist ein Suchtpräventionsprojekt, das aus zwei unterschiedlichen
 Bausteinen besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Im
 reaktiven Projektbaustein (verhaltenspräventiv) werden Jugendliche nach
 stationär behandelter Alkoholvergiftung mit dem so genannten "Brücken-
 gespräch"    angesprochen. Die Fachstelle für Suchtvorbeugung des
 Caritasverbandes Euskirchen bietet zeitnahe Sprechstunden im
 Kreiskrankenhaus Mechernich an.

 Ergänzend zu diesem Ansatz im Bereich der indizierten Prävention steht
 eine kommunal verankerte Präventionsstrategie mit dem Ziel,
 Alkoholexzesse und schädlichen Alkoholkonsum im Vorfeld zu verhindern.
 Schlüsselbegriffe     für     diesen    proaktiven     Projektbaustein
 (verhältnispräventiv) sind Verantwortung und Vorbildverhalten von
 Erwachsenen im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des
 Jugendschutzgesetzes an Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel
 sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung. Der proaktive Teil
 richtet sich vorwiegend an Erwachsene und stärkt die wichtige
 Vorbildfunktion.

Hart am Limit - Alkohol prävention
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HALT NETZWERK F R ALKOHOLPR VENTION - HART AM LIMIT - ALKOHOL PR VENTION - KREIS EUSKIRCHEN
Im Rahmen des HaLT-Projektes im Kreis Euskirchen wurden für den pro-
 aktiven Bereich verschiedene Module entwickelt. Es handelt sich um
 gezielte Aktivitäten und Maßnahmen für die Bereiche:

       ‡   Karneval
       ‡   Gastronomie/ Handel
       ‡   Schulen
       ‡   Vereine
       ‡   Sport

 HaLT ist nur mit zahlreichen Kooperationspartnern und Realisierung eines
 Netzwerkes durchführbar. Nähere Informationen zu dem Projekt finden Sie
 unter: www.halt-kreis-euskirchen.de

Hart am Limit - Alkohol prävention
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Regionales Netzwerk Organigramm

        Politik                                 Kreis-
                                              verwaltung

                         NETZWERK
                           HaLT

                          Koordination

                          Steuerungs-
  HaLT-Proaktiv                                 HaLT-Reaktiv
                            gruppe

   Kooperations-                              KKH   +   Fachstelle
      partner          HaLT Kommunen          ME        Sucht
                     Lokale Organisationen
                                                Jugendliche/
   Lokale Partner
                                                   Eltern

                         HaLT Module
                    (Aktionen und Projekte)     Weitere Hilfen

                           Reflexion/
                           Evaluation

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HaLT Kooperationspartner

 Abteilung Gesundheit               Fachstelle für Suchtvorbeugung
 Kreis Euskirchen                   Caritasverband Euskirchen
 Koordination                       Tel: (02251) 650350
 Tel: (02251) 15 473                www.caritas.erzbistum-
 www.kreis-euskirchen.de            koeln.de/euskirchen_cv

 Abteilung Jugend und Familie       Abteilung Schulen
 Kreis Euskirchen                   Kreis Euskirchen
 Tel: (02251) 15 694                Tel: (02251) 15 529
 www.kreis-euskirchen.de            www.kreis-euskirchen.de

 Kreispolizeibehörde Euskirchen     Klinik für Kinder- u. Jugendliche
 Verkehrsunfallprävention           Kreiskrankenhaus Mechernich
 Tel: (02443) 9880-481 /482         Tel: (02443) 17 14 01
 euskirchen.polizei.nrw             www.kkhm.de

 AOK Rheinland/Hamburg              Kreissportbund Euskirchen
 Tel: (02233) 56-37131              Tel: (02251) 15 165
 www.aok.de/rh                      www.ksb-euskirchen.de

 Frauenberatungsstelle              Wellenbrecher e.V.
 Tel: (02251) 75 140                Abt. Prävention/Training/Beratung
 www.frauen-helfen-frauen.eu        Tel: (02251) 14965-0 /-33
                                    www.wellenbrecher.de

Hart am Limit - Alkohol prävention
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Weitere mögliche
 Kooperationspartner im
 proaktiven Bereich:

        Schulen /
        Sozialarbeit

Hart am Limit - Alkohol prävention
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HaLT
 in den Kommunen
 des Kreises Euskirchen

Hart am Limit - Alkohol prävention
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HaLT Qualitätsstandards
 Qualitätsmerkmale für die Kooperation zwischen der
 Koordinierungsstelle (Kreisverwaltung, Abteilung Gesundheit)
 und den Städten und Gemeinden

 1.) Zusammenarbeit mit der HaLT-Steuerungsgruppe, die für das
    Mentoring (Fachberatung, Unterstützung) zuständig ist.

 2.) Die Stadt bzw. Gemeinde benennt eine/einen festen Ansprech-
    partner/-partnerin als Verantwortliche(n) für die lokale Organisation.
    Dieser wird von der Koordinierungsstelle und den zuständigen
    Kooperationspartnern unterstützt. Die Kommune stellt bei Bedarf
    Räumlichkeiten und lokale Verteiler (Adressen) von Multiplikatoren
    und/oder Vereinen zur Verfügung. Ein finanzieller Beitrag ist nicht
    obligatorisch.

 3.) Beteiligung an Präventionsaktivtäten

 4.) Verwendung der regionalen HaLT-Materialien (Plakate, Flyer etc.).

 5.) Kurze formlose Benachrichtigung der Koordinierungsstelle über
    geplante Aktionen bzw. Maßnahmen sowie Abstimmung der
    Öffentlichkeitsarbeit. Rechtzeitig vor Veröffentlichung wird ein
    Entwurf übermittelt.

 6.) Teilnahme an Netzwerkkonferenz und Austausch zu relevanten Fragen.

Hart am Limit - Alkohol prävention
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Hart am Limit - Alkohol prävention

    2.     HaLT
           Angebote für Städte
           und Gemeinden

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Hart am Limit - Alkohol prävention

             Wanderausstellung
       LQWHUDNWLYHVÅHaLT-3URJUDPP´

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Hart am Limit - Alkohol prävention

                            Wanderausstellung
                      LQWHUDNWLYHVÅHaLT-3URJUDPP´
                          Kurzbeschreibung
Zielsetzung
Die Mitglieder des HaLT-Projektes haben eine interaktive Wanderausstellung
entwickelt. Die Ausstellung vermittelt viele interessante Informationen und regt den
Besucher dazu an, über einen gesundheitsbewussten Alkoholkonsum
nachzudenken. Die Ausstellung kann an öffentlichen Stellen (z.B. Rathäuser) oder
Schulen aufgestellt werden und durch den Kreis ÄZDQGHUQ³.
Sie richtet sich gleichermaßen an Jugendliche und an Erwachsene.

Die Wanderausstellung besteht aus 8 Rollups und einem interaktiven Fragespiel.
Darüber hinaus können nach vorheriger Absprache entsprechende Flyer zum
Thema zur Verfügung gestellt werden.

Info kompakt
Zielgruppe
Jugendliche (14-17 Jahre) und Erwachsene

Art der Maßnahme
Kampagne, Kooperation, Vermittlung

Einsatzbereich
Öffentlicher Raum, Kommune, Schule

Materialien
Ausstellung, Begleitmaterial, Infobroschüren, Infokarten, Flyer

Akteure/innen
HaLT ± Netzwerk, Vertreter_innen der Euskirchener Kommunen

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- 14 -
Musteranschreiben für die Gastronomie/ HaLT-Projekt

Alkoholprävention bei Jugendlichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt/ Gemeinde ………… beteiligt sich am kreisweiten Alkoholpräventionsprogramm

                                   „HaLT – Hart am Limit“.

HALT ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Konzept. Durch Information
und Prävention wird eine erhöhte Sensibilität zum Thema Alkoholkonsum von Jugendlichen
und Erwachsenen geschaffen. Zugleich soll die Einhaltung des Jugendschutzes bei
Festveranstaltungen, in Gaststätten und Handel gewährleistet werden. Im Kreis Euskirchen
wird das Projekt seit 2013 erfolgreich umgesetzt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.halt-kreis-euskirchen.de.

Ich möchte ich mich nun an Sie - als Gastronomiebetrieb bzw. Verkaufsstelle für
alkoholische Getränke - wenden und um Ihre Mithilfe bei diesem wichtigen Thema bitten.
Beiliegend erhalten Sie ein kleines „HaLt-Plakat“ mit der Bitte, dieses in Ihrem Betrieb an
einer gut sichtbaren Stelle aufzuhängen. So machen Sie Ihre Bereitschaft deutlich, einen
wichtigen Beitrag bei der Alkoholprävention von Jugendlichen zu leisten. Das Plakat wird an
alle Gastronomiebetriebe und Verkaufsstellen im Stadtgebiet/ in der Gemeinde ……………
ausgegeben.

Verstöße gegen die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes stellen im
Übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ich bin
aber zuversichtlich, dass das Thema Jugendschutz im Stadtgebiet/ in der Gemeinde ………
einen so hohen Stellenwert hat, dass derartige Sanktionen nicht notwendig werden.

Speziell für Gastronomiebetreiber und Festveranstalter sei darauf hingewiesen, dass HaLT
mit dem Projekt „ Luisa ist hier“, einer Initiative gegen sexuelle Übergriffe, kooperiert und sich
so für die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern auf Festveranstaltungen einsetzt.

Nähere Informationen erhalten sie unter: www.luisa-ist-hier.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister oder Leiter Ordnungsamt

                                                                                    Stand: 03.2021
HaLT-Programm bei Veranstaltungen
Handlungsempfehlungen
   EMPFEHLUNGEN                                  ERLÄUTERUNG
                               Verteilen Sie Arbeit und Verantwortung auf mehrere
                               Schultern.
Gute Planung im Team           Die Verantwortlichen bleiben nüchtern. Es sollte eine
                               Liste mit Handynummern vorliegen, damit im Notfall
                               alle erreicht werden können.

                               Farben nach Alter bis 16 und 16-18 Jahre. Farben
                               sollten wechseln und ggf. noch mit Edding beschriftet
                               werden, da sonst bei anderen Partys ein Austausch
                               stattfinden kann, wie bereits passiert.
Kontrollbändchen
                               Weiterhin sollte eine andere Farbe bei den unter 16
                               Jährigen gewählt werden, deren Eltern mit anwesend
                               sind. Diese Jugendlichen dürfen einer Veranstaltung
                               auch bis nach 24 Uhr beiwohnen.
Ausweiskontrolle               Beim Einlass sollte eine Ausweiskontrolle bei jedem
                               Jugendlichen erfolgen.
                               Das Servicepersonal hinter der Theke sollten genau
Servicepersonal
                               instruiert werden, wie der Jugendschutz eingehalten
instruieren: Achtsam für
                               werden kann. Der Gesetzestext (JSchG) sollte mit dem
den Jugendschutz
                               HaLT-Plakat ausgehängt werden.

                               Leuchten Sie den Bereich vor der Festhalle/ Zelt gut
Gute Beleuchtung
                               aus. Das sorgt für mehr Sicherheit.

Eigenes Personal nüchtern      Das eingesetzte Personal sollte nüchtern bleiben, was
sein                           sich eigentlich von selbst versteht.
                               Hinweise zum Jugendschutz und zum
Infos schon im Vorfeld auf
                               Alkoholausschank können im Vorhinein auf evtl.
Flyer drucken (Einlass,
                               geplante Plakate und Flyer gedruckt werden, damit das
Alkohol)
                               Publikum bereits vorab informiert ist.
                               Es muss vor der Veranstaltung eine klare Regelung
                               zum Thema Alkohol geben. Wer darf was? Wie wird mit
Klare einheitliche Regeln
                               mitgebrachtem Alkohol umgegangen? Was macht man,
mit Alkohol
                               wenn man mitbekommt, dass ältere Jugendliche
                               Jüngeren Alkohol geben?
                               Bei auffälligen Rucksäcken oder Taschen sollte eine
                               Kontrolle stattfinden, und dann - bei Jugendlichen unter
Rucksack- bzw.
                               16 bzw. 18 Jahren -
Taschenkontrolle beim
                               der Alkohol eingesammelt oder weggeschüttet werden.
Einlass
                               Bei älteren Jugendlichen muss evtl. eine andere
                               Regelung getroffen werden.

www.halt-kreis-euskirchen.de                                     Stand: 03.2021        1
Busplan/
Taxinummern               Für sicheren Heimweg sorgen
aushängen
Heimbring-Dienst
(Shutteldienst, evtl.     Für sicheren Heimweg sorgen
privat organisiert)
Brandschutz/              Zwecks Unterstützung die Gemeinde, Stadt oder Feuerwehr
Bühnenmeister             ansprechen

                          $OVKLOIUHLFKKDWVLFKHUZLHVHQXPGHQ%HVXFKÄXQHUZQVFKWHU³
Eintritt bei
                          Zielgruppen zu kontrollieren, für die Veranstaltung Eintritt zu
Veranstaltungen, um
                          erheben. Damit kommen dann evtl. auch nur die Personen, die
spezielle Zielgruppen
                          auch zu der Veranstaltung wollen. Dadurch lassen sich u. U.
(Randale, Alkohol)
                          bestimmte Zielgruppen, die z. B. auf "Randale" oder
abzuschrecken
                          Ä5DXVFKWULQNHQ³DXVVLQGDEVFKUHFNHQ
Gezielte persönliche      Bei auffälligen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen können
Ansprachen                auch während der Veranstaltung gezielte persönliche
(teilweise durch          Ansprachen durch das Sicherheitspersonal oder
Sicherheitspersonal)      Ä2UGQHUBLQQHQ³EHU]HXJHQ
Kontrollpersonal
                          Securitydienste (1 Fachkraft pro 100 Besucher_innen), auch
(professionelle
                          wenn Sie teuer sind, leisten gute Dienste. Dieses Personal
Dienste) mit
                          sollte dann auch in Gesprächsführung geschult sein, was bei
weiblichem und
                          professionellen Diensten Standard ist.
männlichem Personal
Ansprache der
                          Vorbeugend informieren (auf HaLT-Projekt aufmerksam
Jugendlichen im
                          machen)
Vorfeld
Platzverweise             Als Veranstalter_in können Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch
aussprechen               machen
Sanitätsdienst bzw.
Ersthelfer_innen vor      Bei großen Veranstaltungen
Ort

         IDEE                                   ERLÄUTERUNG

                          Bei Interesse bzw. Bedarf kann über die HaLT-
Fortbildung oder
                          Koordinierungsstelle (Jörg Zerche: 02251/15478) eine
Beratung
                          Fortbildung oder Beratung vermittelt werden: Sicherheit beim
z.B. Umgang mit
                          Umgang in Krisensituationen mit Eltern, Jugendlichen oder
Eltern, alkoholisierten
                          ÄEHWUXQNHQHQ³(UZDFKVHQHQ 'HHVNDODWLRQ 
Personen
Ideen / Wünsche

www.halt-kreis-euskirchen.de                                    Stand: 03.2021      2
Hart am Limit - Alkohol prävention

Gerne stellen wir Ihnen auch folgende Materialien
in ausreichender Anzahl zur Verfügung:

3ODNDWÄ.HLQ$ONRKROXQWHULQ«³- DIN A 3

Plakat Ä.HLQ$ONRKROXQWHU«³- DIN A 2

$XVKDQJIU9HUDQVWDOWHUÄ7LSSVIUHLQHVFK|QH)HVWNXOWXU³

Anschreiben für die Gastronomie

Alterskontroll-Drehscheibe

%LHUGHFNHOÄHaLT³

Hart am Limit - Alkohol prävention
                             - 15 -
Hart am Limit - Alkohol prävention

    3. HaLT
       Angebote für
       Vereine und
       Verbände

                   - 16 -
Alkoholpräventionsprojekt

                                  HaLT-Hart am LimiT

                               Modul VEREIN
Zum geselligen Vereinsleben gehört für viele auch der Konsum von Alkohol und eine Veran-
staltung auf dem Sportplatz ohne ůŬŽŚŽůĂƵƐƐĐŚĂŶŬƐĐŚĞŝŶƚĨĂƐƚƵŶĚĞŶŬďĂƌ͘^ŽͣůĞƌŶĞŶ͞ĚŝĞ
Kinder und Jugendlichen von klein auf Sport und Alkohol miteinander zu assoziieren. Trainer,
Betreuer, Vereinsmitglieder und Eltern sind Vorbilder und können insbesondere junge Men-
schen positiv beeinflussen. Wir alle wissen, dass Alkohol die geistige und körperliche Ent-
wicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt. Deshalb tragen die Erwachsenen in
der Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen über das rein Sportliche hinaus eine besondere
Verantwortung und ein Kasten Bier nach dem Spiel bei Kindern und Jugendlichen hat in der
Kabine nichts zu suchen.

ĂƐ ůŬŽŚŽůƉƌćǀĞŶƚŝŽŶƐƉƌŽũĞŬƚ ͣ,Ă>d - Hart am Limid͊͞ ĚĞƐ ƵŶĚĞƐŵŝŶŝƐƚĞƌŝƵŵƐ Ĩƺƌ 'e-
sundheit wirbt deshalb für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, auch im (Sport-
)Verein. Das Projekt wird auch im Kreis Euskirchen mit vielen Akteuren umgesetzt.

ŝĞd - Hart am Limid͊͞ŝŵ
Das HaLT-Projekt sucht Vereine, die ein Zeichen in ihrer Kinder- und Jugendarbeit setzen
wollen, ein Zeichen gegen Alkohol. Es werden Vereine gesucht, die ihren Veranstaltungen
(Kinder-Sportfeste, Turniere etc.) bewusst auf den Ausschank von Alkohol verzichten und
stattdessen auf das Thema Alkohol im Sportverein hinweisen. Zum Beispiel in Form eines In-
fostandes, einer alkoholfreien Cocktailbar oder aber auch durch ein eindeutiges Motto der
Veranstaltung.

Sport und Alkohol passen nicht zusammen. Deshalb ruft die Bundeszentrale für gesundheitli-
ĐŚĞ ƵĨŬůćƌƵŶŐ ;ŐͿ ĂůůĞ ^ƉŽƌƚǀĞƌĞŝŶĞ ĂƵĨ͕ ƐŝĐŚ ĂŶ ĚĞƌ ŬƚŝŽŶ ͣůŬŽŚŽůĨƌĞŝ ^ƉŽƌƚ ŐĞŶŝe-
ƘĞŶ͞ zu beteiligen!

Alkohol verursacht in Deutschland bei einer großen Zahl von Menschen schwerwiegende ge-
sundheitliche Probleme. In Deutschland sind ca. 1,7 Millionen Menschen alkoholabhängig,
bei weiteren rund 1,6 Millionen Bundesbürgern im Alter von 16-64 Jahren liegt Alkoholmiss-
brauch vor. Insgesamt trinken über 7,8 Millionen so viel Alkohol, dass sie ihre Gesundheit
damit gefährden. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 74.000 Menschen durch riskanten
Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak.

Der Weg in eine Suchterkrankung erfolgt oft schleichend und entwickelt sich über einen län-
geren Zeitraum. Grundsteine für eine Alkoholabhängigkeit können schon in der Kindheit o-
der frühen Jugend gelegt werden. Kinder und Jugendliche bei ihrer Persönlichkeitsentwick-
lung zu stärken und sie zu befähigen, ihr Leben ohne Suchtmittel zu bewältigen, ist eine
wichtige Aufgabe für alle Erwachsenen, die Verantwortung für sie tragen ʹ ob zu Hause, in
der Schule oder im Sportverein. Gerade Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen
und Übungsleiter sind wichtige Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Das betrifft auch den
Konsum von Alkohol. Gehen die Erwachsenen im Verein maßvoll und verantwortungsbe-
wusst mit Alkohol um, kann sich das auch positiv auf die jungen Vereinsmitglieder auswir-
ken.

Der Deutsche Olympische Sportbund hat in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Ge-
sundheitliche AufkläƌƵŶŐ ĚŝĞ ĞďĞŶ ŐĞƌƵĨĞŶ͘
Vereine haben die Möglichkeit kostenlos eine Aktionsbox für Ihre Veranstaltung zu erhalten.

Die Box enthält u. a.

    x    ŝŶtĞƌďĞďĂŶŶĞƌͣůŬŽŚŽůĨƌĞŝ^ƉŽƌƚŐĞŶŝĞƘĞŶ͞
    x    Informationsmaterialien für Jugendliche, Eltern, Trainerin-
         nen
         und Trainer und Betreuerinnen und Betreuer
    x    Das aktuelle Jugendschutzgesetz
    x    Cocktail-Shaker, Becher und Rezepthefte für
         alkoholfreie Cocktails

Stand: 03.2021                                                                                     2
x    T-Shirts
    x    Give-aways

Eine weitere Kampagne der Bundesagentur für gesundheitliche Aufklärung ist die Kampagne
ͣdͣ,ĂƌƚĂŵ>ŝŵŝd͞ĨŝŶĚĞŶ^ŝĞ
auch auf der Internetseite des Kreises Euskirchen www.kreis-euskirchen.de.

Ebenso stehen den Sportvereinen auch unser Alkoholparcours oder auch die Wanderausstel-
lung sowie die Wanderausstellung 2.0 zur Ausleihe zur Verfügung. Hier besteht auch die
Möglichkeiten nur einzelne Elemente für ihre Veranstaltung im Sportverein zu nutzen.

tĞŝƚĞƌĞ/ŶĨŽƌŵĂƚŝŽŶĞŶĞƌƚĞŝůƚŚŝĞƌĚŝĞd͞ŝŶĚĞƌ
Weitere Informationen zu den Modulen Verein und Übungsleiter-Ausbildung erhalten Sie
auch bei Geschäftsführer des KreisSportBund Euskirchen Markus Strauch unter 02251 15165
oder markus.strauch@ksb-euskirchen.de.

Informationen zur HaLT-Wanderausstellung:

HaLT ʹ Wanderausstellung Die interaktive Wanderausstellung des HaLT-Projektes vermittelt
viele interessante Informationen und regt den Besucher dazu an, über Alkoholkonsum und
die Risiken nachzudenken. Sie richtet sich gleichermaßen an Jugendliche und Erwachsene.
Die Wanderausstellung besteht aus 8 Roll ups und einem interaktiven Fragespiel. Darüber
hinaus können nach vorheriger Absprache entsprechende Flyer zum Thema zur Verfügung
gestellt werden. Sollten Sie Interesse daran haben, die Wanderausstellung für Ihre Behör-
de/Schule/Institution zu buchen, können Sie sich gerne mit Sylvia Gehlen von der Koordinie-
rungsstelle für Prävention, Psychiatrie und Sucht des Kreises Euskirchen in Verbindung set-
zen.

Die Wanderausstellung 2.0 ist ergänzend mit weiteren interaktiven Modulen wie z.B. das Al-
kohol-Quiz, der Alkoholparcours oder auch die Cocktail-Bar für Veranstaltungen oder Akti-
onstage buchbar.

Stand: 03.2021                                                                               4
KreisSportBund Euskirchen
Georgstraße 1
53879 Euskirchen

                                                                                            Markus Strauch

Bestellbogen Sportvereine im HaLT – Alkoholpräventionsprojekt                               Geschäftsstelle

                                                                                            Geschäftsführer
Verein                                                                                      Päd. Leitung Bildungswerk

Wunschabholtermin

Rückgabetermin

Ansprechpartner

Kontaktdaten (Tel/E-Mail)

Im Paket enthalten:
    •    Flyer/Broschüren (50x Tipps für Eltern, je 25x Miniquiz, Kniffel-Spaß, Rätsel-
         Spaß, Cocktails, Limit – das Magazin, Alkohol – wir reden drüber, je 15x
         Alkoholratgeber für Jugendliche und für Eltern, Alles klar?)
    •    Plakate (HaLt- Plakate, 4x DIN A3, 2x DIN A2)
                                                                                          Alkoholpräventionsprojekt
    •    Give aways (50x HaLt-Aufkleber, je 10x Kugelschreiber, Einkaufschips, 2x
         Einkaufstasche, je 5x Pflasterbox, Blöckchen und Stifte)

Optionale Ausleihe, bitte ankreuzen (ggfs. Anzahl eintragen)
    •    1 x 3m x 3m Halt Pavillion
    •    1 x Aufsteller / Kundenstopper                                                   www.halt-kreis-euskirchen.de
    •    2 x Rollups
    •    Flyerständer (aufklappbar)
    •    2 x Rauschbrille + 3 Bälle
    •    3 x Klapptisch
    •    Alkoholquiz auf USB-Stick (eigener Laptop erforderlich)
Alkoholpräventionsprojekt

                                  HaLT-Hart am LimiT

                      Modul Übungsleiter ʹ C
Zum geselligen Vereinsleben gehört für viele auch der Konsum von Alkohol und eine Veran-
staltung auf dem ^ƉŽƌƚƉůĂƚnjŽŚŶĞůŬŽŚŽůĂƵƐƐĐŚĂŶŬƐĐŚĞŝŶƚĨĂƐƚƵŶĚĞŶŬďĂƌ͘^ŽͣůĞƌŶĞŶ͞ĚŝĞ
Kinder und Jugendlichen von klein auf Sport und Alkohol miteinander zu assoziieren. Trainer,
Betreuer, Vereinsmitglieder und Eltern sind Vorbilder und können insbesondere junge Men-
schen positiv beeinflussen. Wir alle wissen, dass Alkohol die geistige und körperliche Ent-
wicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt. Deshalb tragen die Erwachsenen in
der Kinder- und Jugendarbeit von Vereinen über das rein Sportliche hinaus eine besondere
Verantwortung und ein Kasten Bier nach dem Spiel bei Kindern und Jugendlichen hat in der
Kabine nichts zu suchen.

ĂƐ ůŬŽŚŽůƉƌćǀĞŶƚŝŽŶƐƉƌŽũĞŬƚ ͣ,Ă>d - Hart am Limid͊͞ ĚĞƐ ƵŶĚĞƐŵŝŶŝƐƚĞƌŝƵŵƐ Ĩƺƌ 'e-
sundheit wirbt deshalb für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, auch im (Sport-
)Verein. Das Projekt wird auch im Kreis Euskirchen mit vielen Akteuren umgesetzt.

ŝĞd - Hart am Limid͊͞ŝŵ
Alkohol verursacht in Deutschland bei einer großen Zahl von Menschen schwerwiegende ge-
sundheitliche Probleme. In Deutschland sind ca. 1,7 Millionen Menschen alkoholabhängig,
bei weiteren rund 1,6 Millionen Bundesbürgern im Alter von 16-64 Jahren liegt Alkoholmiss-
brauch vor. Insgesamt trinken über 7,8 Millionen so viel Alkohol, dass sie ihre Gesundheit
damit gefährden. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 74.000 Menschen durch riskanten
Alkoholkonsum oder durch den kombinierten Konsum von Alkohol und Tabak.

Der Weg in eine Suchterkrankung erfolgt oft schleichend und entwickelt sich über einen län-
geren Zeitraum. Grundsteine für eine Alkoholabhängigkeit können schon in der Kindheit o-
der frühen Jugend gelegt werden. Kinder und Jugendliche bei ihrer Persönlichkeitsentwick-
lung zu stärken und sie zu befähigen, ihr Leben ohne Suchtmittel zu bewältigen, ist eine
wichtige Aufgabe für alle Erwachsenen, die Verantwortung für sie tragen ʹ ob zu Hause, in
der Schule oder im Sportverein. Gerade Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen
und Übungsleiter sind wichtige Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Das betrifft auch den
Konsum von Alkohol. Gehen die Erwachsenen im Verein maßvoll und verantwortungsbe-
wusst mit Alkohol um, kann sich das auch positiv auf die jungen Vereinsmitglieder auswir-
ken.

Im Rahmen der Übungsleiter ʹ C Ausbildung beim KreisSportBund Euskirchen gehört ein
ĂƵƐƚĞŝŶŵŝƚĞŝŶĞŵhŵĨĂŶŐǀŽŶϰ>ĞƌŶĞŝŶŚĞŝƚĞŶnjƵŵdŚĞŵĂͣůŬŽŚŽůƉƌćǀĞŶƚŝŽŶŝŵ^ƉŽƌt-
ǀĞƌĞŝŶ͞ŵŝƚnjƵŵƵƐďŝůĚƵŶŐƐƉƌŽŐƌĂŵŵ͘DŝƚƵŶƐĞƌĞŵ
Weitere Informationen zu den Modulen Verein und Übungsleiter-Ausbildung erhalten Sie
auch bei Geschäftsführer des KreisSportBund Euskirchen Markus Strauch unter 02251 15165
oder markus.strauch@ksb-euskirchen.de.

Im Folgenden sind einige Inhalte, die die Kleingruppen erarbeiteten zu den Themenberei-
chen aufgelistet.

Beteiligung des Sportvereins an karnevalistischen Aktivitäten
    x Präventive Gespräche mit Teilnehmern führen und sensibilisieren
    x Projekte/ Aktionen mit externen Referenten
    x Alkoholfreie Karnevalstruppe im Zug
    x Alkoholfreie Getränke im Zug oder beim Training anbieten
    x Alkoholverbot vor und während der Auftritte
    x Vorbildfunktion der Trainer und des ganzen Vereins
    x Vereinsmitglieder schulen
    x Schlachtruf "Wir sind fit ohne Sprit"
    x Selbstbewusstsein der TN stärken
    x Kindern Ansporn geben und Vorbild sein
    x Gespräche mit Eltern von betroffenen Kindern führen
    x Eltern über das Thema informieren
    x nicht nur in der "heißen Phase" Prävention leisten, sondern über das ganze Jahr
    x verschiedene Altersgruppen einrichten
    x Armbänder zum Unterscheiden der Altersstruktur bei Veranstaltungen
    x Kindersitzung ohne Alkohol

Abschlussfest / Abschlussfahrt
    x ÜL= Gruppenzusammenhalt stärken
    x anreizende/ ansprechende alternative Getränke
    x Beschäftigung (individuell), Abendplanung
    x gute Organisation ÜL/ TN
    x überwachter Alkoholkonsum / Alkoholverbot (Kontrolle)
    x Belohnung/Lob
    x Langfristige Motivation der TN durch ÜL
    x Konsequenzen
    x Entwicklung eines Mottos z.B. Gesundheit für ALLE
    x Regeln
    x alkoholfreie Cocktailbar
    x Vorbildfunktion

Familiensportfest
x   In der Planungsphase bereits sensibilisieren
   x   Konsumhinweis
   x   Betrachtung/ Kontrolle des Jugendschutzes
   x   alternative Freizeitangebote für Eltern/Kinder
   x   Fest "spannend" gestalten
   x   erweitertes alkoholfreies Getränkeangebot
   x   Alkoholausschank zeitlich begrenzt
   x   höhere Preise für alkoholische Getränke
   x   kein Ausschank von hochprozentigem Alkohol
   x   kein generelles Verbot, jedoch Kontrollen durch versch. Mentoren einbauen
   x   Vorleben auf längere Sicht
   x   Vorbildfunktion
   x   Alternative Getränke anbieten
   x   Konsequenzen ziehen
   x   Evtl. Eltern hinzuziehen
   x   direkte Ansprache
   x   Überblick & Aufsicht bewahren

Mannschaftssport mit Jugendlichen
   x nicht nach dem Training Æ keine Gewohnheit
   x Gesetz respektieren
   x erst wenn alle alt genug sind
   x nur bei besonderen Anlässen
   x kein Alkohol auf dem Sportplatz
   x Sport und Alkohol trennen
   x Trainer als Vorbild
   x Mit offenen Gesprächen aufklären
   x Feste gemeinsame Regeln festlegen
   x Gegenseitig helfen
   x Symbole schaffen
   x Eltern einbeziehen
Arbeitsauftrag
                           in Kleingruppen

      Was können Übungsleiter im Sportverein zum
          Thema Suchtprävention beitragen?

                    Thema:
                 Abschlussfest /
                 Abschlussfahrt
Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein
Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können.

  z Wie würdet ihr ein Abschlussfest oder eine Abschlussfahrt dann
    planen?

  z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des
    Präventionsgedankens.

                  Zeit zur Bearbeitung 20 Min.
          anschließende Präsentation der Ergebnisse
Arbeitsauftrag
                           in Kleingruppen

      Was können Übungsleiter im Sportverein zum
          Thema Suchtprävention beitragen?

              Thema:
         Mannschaftssport mit
            Jugendlichen
Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein
Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können.

  z Wie würdet ihr die Trainingseinheiten oder Meisterschaftsspiele mit der
    Zielgruppe der Jugendlichen durchführen?

  z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des
    Präventionsgedankens.

                  Zeit zur Bearbeitung 20 Min.
          anschließende Präsentation der Ergebnisse
Arbeitsauftrag
                            in Kleingruppen

      Was können Übungsleiter im Sportverein zum
          Thema Suchtprävention beitragen?

                  Thema:
              Familiensportfest

Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein
Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können.

  z Wie würdet ihr ein Sportfest des Vereins / Familiensportfest
    organisieren, planen und durchführen?

  z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des
    Präventionsgedankens.

                  Zeit zur Bearbeitung 20 Min.
          anschließende Präsentation der Ergebnisse
Arbeitsauftrag
                           in Kleingruppen

      Was können Übungsleiter im Sportverein zum
          Thema Suchtprävention beitragen?

                Thema:
        Beteiligung des Sport-
        vereins an karnevalis-
         tischen Aktivitäten
Erarbeitet in Eurer Kleingruppe Ideen, wie Übungsleiter im Sportverein
Suchtprävention in Bezug auf das oben genannte Thema leisten können.

  z Wie würdet ihr eine Beteiligung des Vereins an karnevalistischen
    Aktivitäten organisieren und durchführen?

  z Sammelt konkrete Ideen für eine praktische Umsetzung des
    Präventionsgedankens.

                  Zeit zur Bearbeitung 20 Min.
          anschließende Präsentation der Ergebnisse
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen

Jährlicher Versand durch die
Koordinierungsstelle an die                                           24.01.2020
                                                                      Koordination:
Vereine im Kreisgebiet                                                Jörg Zerche, 02251/ 15 478
                                                                      joerg.zerche@kreis-euskirchen.de

Karnevalsjecken sagen rechtzeitig "HaLt" beim Alkohol

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Närrinnen und Narren,

unsere gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den schädlichen Alkoholkonsum bei
Kindern und Jugendlichen zeigt Wirkung. Die Zahl der Entgiftungen - gerade zu Karneval - ist im
Kreisgebiet zurückgegangen. Hierzu haben auch Sie beigetragen. Jetzt heißt es dran bleiben!

Gerade im Karneval gehört für Viele von uns ein leckeres Kölsch dazu - und das ist auch gut so.
Als Vorbilder kennen wir aber unsere Grenzen. Spaß haben geht ohne Vollrausch. Das
Alkoholpräventionsprojekt "HaLt" ("Hart am Limit") hat gemeinsam mit den regionalen
Karnevalsvereinen eine Handlungsempfehlung erarbeitet (siehe Anlage). Ebenso fügen wir zwei
Alterskontrollscheiben bei, welche für den Jugendschutz sehr nützlich sind.

Unsere Aktivitäten im Rahmen der Suchtprävention haben gezeigt, dass über 90% der
Alkoholvergiftungen auf "harten Alkohol" zurückzuführen sind, also Wodka und co. Auch die
süßen Sachen ("kleine oder große Feiglinge"), sind nicht harmlos! Daher unsere große Bitte:

Verzichten Sie auf den Konsum und das Verteilen von Alkohol im Zug und aus dem Zug
heraus. Vermeiden Sie Getränke mit hochprozentigem Alkohol.

Das macht einen großen Unterschied! Herzlichen Dank. Ihre Unterstützung ist vorbildlich. Das
HaLt-Projekt wird auch noch anderweitig aktiv und spricht z.B. Schulen, Eltern und natürlich die
Jugendlichen direkt an: www.halt-kreis-euskirchen.de

Sollten Sie noch Plakate vom HaLt-Projekt benötigen, können Sie diese gerne bei uns bestellen:
joerg.zerche@kreis-euskirchen.de (oder 02251/ 15 478).

Mit freundlichen und karnevalistischen Grüßen

Jörg Zerche
(Halt-Koordinator,
Gesundheitsamt)

Weitere Kooperationspartner von HaLt:

Caritasverband Euskirchen, AOK, Polizei, Kreissportbund, Abteilungen Gesundheit, Jugend und
Familie und Schulen der Kreisverwaltung, Kreiskrankenhaus Mechernich, Wellenbrecher e.V.
HaLT-Programm im Karneval
Handlungsempfehlungen

EMPFEHLUNGEN                   ERLÄUTERUNG
                               Verteilen Sie Arbeit und Verantwortung auf mehrere
                               Schultern.
Gute Planung im Team           Die Verantwortlichen bleiben nüchtern. Es sollte eine
                               Liste mit Handynummern vorliegen, damit im Notfall
                               alle erreicht werden können.
                               Farben nach Alter bis 16 und 16-18 Jahre. Farben
                               sollten wechseln und ggf. noch mit Edding beschriftet
                               werden, da sonst bei anderen Partys ein Austausch
                               stattfinden kann, wie bereits passiert.
Kontrollbändchen
                               Weiterhin sollte eine andere Farbe bei den unter 16
                               Jährigen gewählt werden, deren Eltern mit anwesend
                               sind. Diese Jugendlichen dürfen einer Veranstaltung
                               auch bis nach 24 Uhr beiwohnen.

Ausweiskontrolle               Beim Einlass sollte eine Ausweiskontrolle bei jedem
                               Jugendlichen erfolgen.
                               Das Servicepersonal hinter der Theke sollten genau
Servicepersonal
                               instruiert werden, wie der Jugendschutz eingehalten
instruieren: Achtsam für
                               werden kann. Der Gesetzestext (JSchG) sollte mit dem
den Jugendschutz
                               HaLT-Plakat ausgehängt werden.
                               Leuchten Sie den Bereich vor der Festhalle/ Zelt gut
Gute Beleuchtung
                               aus. Das sorgt für mehr Sicherheit.
Eigenes Personal nüchtern      Das eingesetzte Personal sollte nüchtern bleiben, was
sein                           sich eigentlich von selbst versteht.
                               Hinweise zum Jugendschutz und zum
Infos schon im Vorfeld auf
                               Alkoholausschank können im Vorhinein auf evtl.
Flyer drucken (Einlass,
                               geplante Plakate und Flyer gedruckt werden, damit das
Alkohol)
                               Publikum bereits vorab informiert ist.
                               Es muss vor der Veranstaltung eine klare Regelung
                               zum Thema Alkohol geben. Wer darf was? Wie wird mit
Klare einheitliche Regeln
                               mitgebrachtem Alkohol umgegangen? Was macht man,
mit Alkohol
                               wenn man mitbekommt, dass ältere Jugendliche
                               Jüngeren Alkohol geben?
                               Bei auffälligen Rucksäcken oder Taschen sollte eine
                               Kontrolle stattfinden, und dann - bei Jugendlichen unter
Rucksack- bzw.
                               16 bzw. 18 Jahren -
Taschenkontrolle beim
                               der Alkohol eingesammelt oder weggeschüttet werden.
Einlass
                               Bei älteren Jugendlichen muss evtl. eine andere
                               Regelung getroffen werden.

www.halt-kreis-euskirchen.de              Stand: 03.2021                               1
Als hilfreich hat sich erwiesen, um den Besuch
                                ÄXQHUZQVFKWHU³=LHOJUXSSHQ]XNRQWUROOLHUHQIUGLH
Eintritt bei Veranstaltungen,
                                Veranstaltung Eintritt zu erheben. Damit kommen dann
um spezielle Zielgruppen
                                evtl. auch nur die Personen, die auch zu der
(Randale, Alkohol)
                                Veranstaltung wollen. Dadurch lassen sich u. U.
abzuschrecken
                                bestimmte Zielgruppen, die z. B. auf "Randale" oder
                                Ä5DXVFKWULQNHQ³DXVVLQGDEVFKUHFNHQ

Gezielte persönliche            Bei auffälligen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen
Ansprachen                      können auch während der Veranstaltung gezielte
(teilweise durch                persönliche Ansprachen durch das
Sicherheitspersonal)            6LFKHUKHLWVSHUVRQDORGHUÄ2UGQHUBLQQHQ³EHU]HXJHQ
                                Securitydienste (1 Fachkraft pro 100 Besucher_innen),
Kontrollpersonal
                                auch wenn Sie teuer sind, leisten gute Dienste. Dieses
(professionelle Dienste) mit
                                Personal sollte dann auch in Gesprächsführung
weiblichem und
                                geschult sein, was bei professionellen Diensten
männlichem Personal
                                Standard ist.
Busplan/ Taxinummern
                                Für sicheren Heimweg sorgen
aushängen
Heimbring-Dienst
(Shutteldienst, evtl. privat    Für sicheren Heimweg sorgen
organisiert)
Brandschutz/                    Zwecks Unterstützung die Gemeinde, Stadt oder
Bühnenmeister                   Feuerwehr ansprechen
Ansprache der                   Vorbeugend informieren (auf HaLT-Projekt
Jugendlichen im Vorfeld         aufmerksam machen)
                                Als Veranstalter_in können Sie von Ihrem Hausrecht
Platzverweise aussprechen
                                Gebrauch machen
Sanitätsdienst bzw.
                                Bei großen Veranstaltungen
Ersthelfer_innen vor Ort

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KARNEVALSZUG

IDEE                  ERLÄUTERUNG
                      Alle Zugwagen und das Personal sollten vor dem
Persönliche           Karnevalsumzug in einer persönlichen Ansprache über den
Information vor dem   gewünschten Umgang mit Alkohol instruiert werden. Das
Karnevalszug          Aufhängen der HaLT-Plakate an jedem Wagen wäre
                      wünschenswert.
                      Alle Zugteilnehmenden könnten sich daran beteiligen, dass
                      kein Alkohol aus dem Zug ausgegeben bzw. geschmissen
                      (Feiglinge etc.) wird oder vom Publikum in den Zug hinein
                      gegeben wird. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass,
Kein Alkohol aus
                      wenn Alkohol ausgegeben wird, dieser nur an die
dem / in den Zug
                      entsprechende Zielgruppe (ausschließlich Erwachsene !!)
                      ausgegeben wird.
                      Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol seitens der
                      Zugteilnehmenden sollte selbstverständlich sein!
                      Wenn im Karneval z.B. bei Auftritten oder im Zug
Alkoholverbot z.B.
                      Vereinsgruppen (z.B. Garde) teilnehmen, sollte auch im
für Garde oder
                      Hinblick auf die Aufsichtspflicht der jeweiligen
andere Gruppen mit
                      Verantwortlichen (Trainer_innen) ein generelles Alkoholverbot
Jugendlichen
                      ausgesprochen werden.

Ideen/ Wünsche
IDEE                  ERLÄUTERUNG
Fortbildung oder      Bei Interesse bzw. Bedarf kann über die HaLT-
Beratung              Koordinierungsstelle (Jörg Zerche: 02251/15478) eine
z.B. Umgang mit       Fortbildung oder Beratung vermittelt werden: Sicherheit beim
Eltern,               Umgang in Krisensituationen mit Eltern, Jugendlichen oder
alkoholisierten       ÄEHWUXQNHQHQ³(UZDFKVHQHn (Deeskalation).
Personen

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HANDREICHUNG FÜR VEREINE

 JUGENDSCHUTZ IM VEREIN
 Vereine sind für viele Jugendliche ein wichtiger Teil ihrer Lebenswelt.
 Werte wie gegenseitige Rücksichtnahme, Verantwortungsbewusst-                            GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
 sein und Zuverlässigkeit können im Verein ganz konkret erfahren                              ZUM JUGENDSCHUTZ
 und gelebt werden. Auch ein gutes Selbstwertgefühl und gesundes                               ALKOHOL UND TABAK [1-5]

 Körpergefühl sind entscheidende Anknüpfungspunkte, die im Verein                        • Kein Alkohol unter 16 Jahren!*
 erfahren werden und für eine gesunde, suchtfreie Entwicklung                            • Ab 16 Jahren dürfen gegärte Alkoholika
                                                                                           (Bier, Wein und Sekt) abgegeben und
 essenziell sind. Vereine können für die Suchtprävention einen wich-
                                                                                           konsumiert werden.
 tigen Beitrag leisten, wenn sie verantwortungsvoll Stellung beziehen                    • Keine branntweinhaltigen Getränke
 und sich im Jugendschutz engagieren.                                                      (Spirituosen wie z.B. Wodka, Rum oder
                                                                                           Whisky) – pur oder gemixt – unter 18
 Die nachfolgenden Handlungsempfehlungen sollen Vereinen, die                              Jahren!
 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als Mitglieder haben, eine                     • Keine Tabak- und E-Inhalationsprodukte
 Orientierungshilfe geben für den Umgang mit Alkohol, Tabak- und                           unter 18 Jahren!
                                                                                         • Wenn Jugendliche unter Alkoholeinfluss
 E-Inhalationsprodukten. Sie orientieren sich an den gesetzlichen                          zu Schaden kommen oder einen Unfall
 Bestimmungen zum Jugendschutz (siehe Infokasten).                                         verursachen, können diejenigen haftbar
                                                                                           gemacht werden, die den Alkohol an sie
                                                                                           verkauft oder für sie besorgt haben.
1. EIN MEHRWERT FÜR VEREINE                                                              • Die Abgabe von Alkohol an betrunkene
                                                                                           Personen ist gesetzlich verboten. Kom-
 Die Hauptarbeit in den Vereinen wird ehrenamtlich geleistet. Ohne
                                                                                           men betrunkene Personen zu Schaden,
 dieses freiwillige Engagement wäre die Vereinsarbeit nicht denkbar.                       können diejenigen haftbar gemacht
 Die folgenden Leitlinien geben Anregungen zur Suchtprävention,                            werden, die ihnen trotz sichtbar alkoholi-
                                                                                           siertem Zustand Alkohol gegeben haben.
 die auf unkomplizierte Weise in den Vereinsalltag integriert werden
 können - ohne signifikanten Mehraufwand. Erfahrungsgemäß kom-                            * Eine Ausnahme gilt für Abgabe und Konsum von
                                                                                          Bier, Biermischgetränken, Sekt, Wein und wein-
 men sie einem reibungslosen Ablauf und einer schönen Vereinskultur                       haltigen Getränken an unter 16-jährige Jugend-
 schnell zu Gute.                                                                         liche (14 oder 15 Jahre), wenn eine personensor-
                                                                                          geberechtigte Person (Eltern oder gesetzlicher
                                                                                          Vormund) anwesend ist und dies erlaubt.

2. VERANTWORTUNG ZEIGEN – VORBILD SEIN
 Vereinsverantwortliche, Trainer/-innen, Jugendleiter/-innen und andere im Verein tätige Erwachsene haben
 eine wichtige Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche. Gehen die Erwachsenen kritisch und maßvoll mit
 Alkohol und Nikotin um, hat dies einen positiven Einfluss auf das Verhalten der Kinder und Jugendlichen.
 Vereine haben auch eine erzieherische Verantwortung, die sich auch darin begründet, dass Eltern ihnen
 ihre Kinder anvertrauen.

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HANDREICHUNG FÜR VEREINE

 Daher sollte das Thema Suchprävention allen im Verein ein
 Anliegen sein:
 • Vorstand und (Jugend-)leitung kennen das Jugendschutz-
   gesetz, setzen sich konsequent für Jugendschutz und Sucht-
   vorbeugung ein und vertreten dies nach innen und nach außen.
 • Bei der Auswahl neuer Trainer/-innen und Jugendleiter/-innen
   sowie bei Aus- und Fortbildungen werden Themen wie
   „Jugendschutz“ und „Suchtprävention im Verein“ thematisiert,
   ggf. in Zusammenarbeit mit der regionalen HaLT-Fachstelle
   (z. B. in Form eines Präventionsworkshops).
 • Auch weitere Erwachsene, die sich als aktives oder passives
   Mitglied (z. B. als Begleitpersonen bei Ausflügen) im Verein
   engagieren, spielen eine wichtige Rolle für Jugendliche. Auch sie müssen auf die Bedeutung ihrer Vorbild-
   funktion für die Jugendlichen sowie auf die Regelungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen werden.
 • Mindestens einmal pro Jahr wird das Thema „Jugendschutz und Suchtprävention“ bei einer Vorstandssit-
   zung thematisiert. Die regionale HaLT-Fachstelle könnte ggf. das Thema mit einem kurzen Impulsvortrag
   einleiten und/oder entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.
 • Die konsequente Beachtung des Jugendschutzgesetzes und das Engagement des Vereins im Bereich der
   Prävention fördern das Image des Vereins bei Eltern und in der breiten Öffentlichkeit. Eine sogenannte „Ver-
   einszertifizierung zum Jugendfreundlichen Verein“ wird ggf. von der regionalen HaLT-Fachstelle angeboten
   und kann das Engagement des Vereins medienwirksam sichtbar machen.

3. REGELN ZUM UMGANG MIT ALKOHOL, TABAK- UND
   E-INHALATIONSPRODUKTEN
 Alkohol ist fester Bestandteil unserer Kultur und viele Menschen konsumieren regelmäßig Tabak- und
 E-Inhalationsprodukte. Eine völlig suchtmittelfreie Gesellschaft zu schaffen, wäre aus gesundheitlicher
 Sicht sicherlich erstrebenswert, ist jedoch weder realistisch noch das primäre Ziel von HaLT. Vielmehr geht
 es bei HaLT darum, ein kritisches Bewusstsein für die Auswirkungen und Risiken übermäßigen Alkohol-
 konsums zu schaffen. HaLT will die Basis legen für einen risikoarmen und verantwortungsvollen Umgang
 mit Alkohol, Tabak- und E-Inhalationsprodukten, denn gerade Jugendliche sind besonders anfällig für
 Schädigungen durch diese Substanzen. Auch weiß man, dass in dieser Lebensphase die entscheidende
 Basis für einen risikoarmen, genussorientierten Umgang mit Alkohol und für ein tabakfreies Leben gelegt
 werden kann. Vereine können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, z. B. durch die konsequente Umset-
 zung folgender Regeln:
 • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke
   und Zigaretten nur für Volljährige (siehe Infokasten „Gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz“)
 • Alle Vereinsverantwortlichen und Trainer/-innen kennen die Regelungen und leben einen maßvollen und
   verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und Tabakprodukten vor.
 • In Vereinskleidung wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.
 • Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z. B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen), wer-
   den nicht gestattet.
 • Alkohol wird nicht als Belohnung für Erfolge eingesetzt (kein Kasten Bier nach Spielgewinn).
 • völliger Alkohol- und Rauchverzicht innerhalb der ersten Stunde nach dem Sporttraining, da der Körper
   in diesem Zeitraum alle Stoffe besonders schnell aufnimmt
 • Trainer/-innen und Jugendleiter/-innen sowie aktive und passive Vereinsmitglieder rauchen grundsätzlich
   nicht in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen.

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HANDREICHUNG FÜR VEREINE

4. REGELN FÜR VEREINSFESTE
 • Veranstalter/-innen können entscheiden, welche Alkoholika ausge-
   schenkt werden sollen (siehe Infokasten „Hausrecht“). Es ist ratsam,                     HAUSRECHT
   auf den Verkauf von Spirituosen zu verzichten, da bei fast 90% der         Der/Die Veranstalter/-in hat das Haus-
   schweren Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen Destillate entweder          recht und daher die Möglichkeit, indi-
   pur oder als Mischgetränke getrunken wurden [6].                           viduell strengere Regelungen für die
                                                                              Veranstaltung festzulegen, als vom Gesetz
 • Bei Vereinsfesten mit Thekenverkauf wird auf die unbedingte Einhal-        verlangt wird. Der/Die Veranstalter/-in
   tung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“ geachtet: Das günstigste          kann beispielsweise entscheiden, dass es
   alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoho-     sich um eine alkoholfreie Veranstaltung
                                                                              handelt oder dass Alkohol grundsätzlich
   lische Getränk in gleicher Menge [7]. Da Jugendlichen meist wenig          nur an Volljährige ausgeschenkt wird.
   Geld zur Verfügung steht, ist der Preis für sie ein wichtiges Kriterium    Der/Die Veranstalter/-in hat das Haus-
                                                                              recht und ist daher prinzipiell befugt, ein
   für die Getränkewahl.
                                                                              Hausverbot auszusprechen. Dabei muss
 • Bieten Sie attraktive alkoholfreie Alternativen an, d. h. nicht nur        er/sie aber die Vorschriften des Allgemei-
   Mineralwasser, sondern zum Beispiel auch Apfelsaftschorle oder             nen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
                                                                              beachten, das Benachteiligung z.B. aus
   alkoholfreie Cocktails. Kostenlose Rezepthefte für alkoholfreie Cock-      Gründen der Rasse, Religion oder wegen
   tails können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung         der ethnischen Herkunft verbietet [9].
   (BZgA) bestellt oder heruntergeladen werden: www.bzga.de > Infoma-
   terialien > Alkoholprävention > Null Alkohol – voll Power
 • verantwortungsbewusste und nur volljährige Personen beim Alkoholverkauf einsetzen
 • keine Spiele und Aktionen, die schnellen Alkoholkonsum fördern (Happy Hour, Flatrate,...)
 • Abgabe von Alkohol nur nach Alterskontrolle (z. B. Bänder oder Stempel in unterschiedlichen Farben). Ein
   Tipp: Eine kleine Notiz an der Kasse mit dem Stichtag für 16- bzw. 18-Jährige erspart ständiges Nachrech-
   nen. Alternativ kann eine Alterskontrollscheibe verwendet werden (erhältlich über die regionale HaLT-
   Fachstelle).
 • Weisen Sie deutlich auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hin. Materialien zum Jugend-
   schutz, wie zum Beispiel Jugendschutz-Plakate oder Info-Karten für Mitarbeiter/-innen, stellt die regionale
   HaLT-Fachstelle zur Verfügung.
 • Beachten Sie die Regelungen in Ihrem Bundesland zum Konsum von Tabak und E-Inhalationsprodukten im
   Vereinsheim [8].

5. RAUCHEN – REGELN FÜR DAS VEREINSHEIM UND
   DAS SPORTGELÄNDE
 • Wird ein Vereinsheim auch als Gaststätte mit Zugang für die Öffentlichkeit genutzt, greift das Rauchverbot
   der Bundesländer für Gaststätten (mit den entsprechenden länderspezifischen Regelungen) [8].
 • Die Giftstoffe im Passivrauch schaden Raucher/-innen und Nichtraucher/-innen gleichermaßen. In allen
   deutschen Bundesländern gilt daher ein Rauchverbot in Sport- und Mehrzweckhallen. Jedoch ist in ein-
   zelnen Bundesländern der Konsum von Tabak und E-Inhalationsprodukten in separaten Raucherräumen
   gestattet [8].
 • Manche Sportvereine verbieten den Konsum von Alkohol, Tabak- und E-Inhalationsprodukten am Spiel-
   feldrand und machen damit gute Erfahrungen (Gastvereine halten sich ganz selbstverständlich daran).
   Der gastgebende Verein hat immer die Möglichkeit, seine eigenen Regelungen im Sinne von Vorbild und
   Schutz von Kindern und Jugendlichen festzusetzen (siehe Infokasten „Hausrecht“).
 • Zigaretten schaden nicht nur dem Körper, sondern auch dem Sportgelände. Zigarettenstummel verursa-
   chen Schäden auf dem Kunstrasen. Eine Erweiterung des Rauchverbots auf das gesamte Sportgelände
   stellt also eine gute Möglichkeit dar, um Mensch und Umwelt zu schützten.

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HANDREICHUNG FÜR VEREINE

LITERATUR
1. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 1 Begriffsbestimmungen. Berlin: Bundesministerium für Justiz
   und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html (22.03.2019).
2. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG). § 9 Alkoholische Getränke. Berlin: Bundesministerium für Justiz
   und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html (09.05.2019).
3. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG). § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren. Berlin: Bun-
   desministerium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/ju-
   schg/__10.html (09.05.2019)
4. BMJV. Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 28 Bußgeldvorschriften. Berlin: Bundesministerium für Justiz
   und Verbraucherschutz; 2017. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html (22.03.2019).
5. BMJV. Gaststättengesetz. § 20 Allgemeine Verbote. Berlin: Bundesministerium für Justiz und Verbrau-
   cherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__20.html (22.03.2019).
6. Steiner M, Knittel T, Zweers U. Wissenschaftliche Begleitung des Bundesmodellprogramms „HaLT –
   Hart am LimiT“. Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Basel: Prognos; 2008.
7. BMJV. Gaststättengesetz. § 6 Ausschank alkoholfreier Getränke. Berlin: Bundesministerium für Justiz
   und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__6.html (09.05.2019).
8. DKFZ. Landesnichtraucherschutzgesetze. Heidelberg: Deutsches Krebsforschungszentrum; o.J. URL:
   https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Laendergesetze.html?m=1413462388 (09.05.2019)
9. BMJV. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). § 1 Ziel des Gesetzes. Berlin: Bundesministe-
   rium für Justiz und Verbraucherschutz; 2017. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
   (09.05.2019).

WEITERE INFORMATIONEN
• Villa Schöpflin gGmbH. Handreichung für Festveranstaltungen. Lörrach: Villa Schöpflin gGmbH; 2019
• https://www.alkoholfrei-sport-geniessen.de/

HaLT-Hart am LimiT ist ein Alkoholpräventionsprogramm der Villa Schöpflin gGmbH, Lörrach. Es wurde
mit Praktikerinnen und Praktikern aus ganz Deutschland entwickelt. Wir danken unseren Kooperations-
partnerinnen und -partnern für ihre Unterstützung beim Verfassen dieser Handreichung. Beteiligt waren
Sportvereine aus dem Landkreis Lörrach, die Narrengilde Lörrach, Ordnungsämter und die Polizei im
Landkreis Lörrach (Fotos: © Cathrine Stukhard / Villa Schöpflin gGmbH).
Mehr Infos unter: www.halt.de

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Hart am Limit - Alkohol prävention

    4. HaLT
       Angebote für
       Schulen

                   - 17 -
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
                                                                                         Der Landrat
An die                                                                                   Abt.                53 ± Gesundheit -
Schulleiterinnen und Schulleiter                                                         Aktenzeichen:       53.40.300/HaLT/Ze.
der weiterführenden Schulen                                                              bearbeitet von:     Jörg Zerche
                                                                                         Durchwahl:          02251 ± 15 478
im Kreis Euskirchen                                                                      Telefax:            02251 ± 15 497
Jährlicher Versand der                                                                   E-Mail:             joerg.zerche@kreis-euskirchen.de
                                                                                         Dienstgebäude:      Jülicher Ring 32
Koordinierungsstelle an die
                                                                                         Zimmer:             B 005
Weiterführenden Schulen im                                                               Datum:              11.01.2017
Kreisgebiet.

HaLT-Projekt - Alkoholprävention zu Karneval - Elternbrief und Schülerbrief

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Lehrerinnen und Lehrer,

gemeinsam mit Ihnen gehen wir seit vielen Jahren engagiert gegen den schädlichen Gebrauch
von Alkohol im Rahmen des HaLT-Projektes vor (Hart am Limit / www.halt-kreis-euskirchen.de).
Unsere Bemühungen haben sich bereits in vielen Bereichen positiv ausgewirkt. Dennoch bleibt
die Suchtprävention gegen den Alkoholmissbrauch eine wichtige Aufgabe.

Kurz vor "Weiberdonnerstag" wollen wir erneut den Elternbrief und den Schülerbrief (siehe
Anlagen) für die Klassen 8 bis einschließlich 10 verteilen und bitten dabei wieder um Ihre
Unterstützung! Viele haben die Erfahrung gemacht, dass die Briefe eher ankommen, wenn sie
durch ein kurzes Begleitschreiben der Schule unterstützt werden.

Diese Aktion zu Karneval ist eingebettet in eine regionale Präventionsstrategie in die auch die
Kommunen und andere Kooperationspartner einbezogen sind. Sollten Sie hierzu noch Fragen
haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Zerche
(HaLt-Koordinator)

Telefon: (02251) 15-0                    Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Telefax: (02251) 15-666                  Konten der Kreiskasse:
mailbox@kreis-euskirchen.de              Kreissparkasse Euskirchen                  VR-Bank Nordeifel eG
www.kreis-euskirchen.de                  IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17          IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
USt-Id Nr. DE 122393798                  SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS                   SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
                                                   ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
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