Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
Haushaltssatzung mit
 Haushaltsplan

Gemeinde Feldberger
 Seenlandschaft

 Haushaltsjahr
 2021

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
Inhaltsverzeichnis

lfd. Nr. Inhalt Seite

1. Haushaltssatzung 2021 3

2. Vorbericht 8

3. Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit 27

4. Stellenplan und Stellenquerschnitt 29

5. Gesamtplan
5.1. Gesamtergebnishaushalt 31
5.2. Gesamtfinanzhaushalt 32
5.3. Teilergebnis- und Finanzhaushalte Produkte Teilhaushalt 1 34
5.3.1 Wesentliche Produkte Teilhaushalt 1 36
5.4. Teilergebnis- und Finanzhaushalte Produkte Teilhaushalt 2 42
5.4.1 Wesentliche Produkte Teilhaushalt 2 44
5.5. Teilergebnis- und Finanzhaushalte Produkte Teilhaushalt 3 46
5.5.1 Wesentliche Produkte Teilhaushalt 3 48

6. Anlagen

6.1. Muster 8 – Übersicht über die Teilergebnis-/ Teilfinanzhaushalte 52
6.2. Muster 6a – Übersicht über die Erträge und Aufwendungen 54
 zum Ergebnishaushalt
6.3. Muster 3 – Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen 58
 Vorraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
6.4. Muster 4a – Muster über den vorraussichtlichen Stand der 59
 Verbindlichkeiten
6.5. Muster 4b – Übersicht über den vorraussichtlichen Stand der 60
 Rückstellungen
6.6. Muster 5a – Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der 61
 liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
 im Haushaltsjahr
6.7. Muster 5b – Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der 62
 liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
 im Finanzplanungszeitraum
6.8. Muster 10a – Investionsprogramm Teilhaushalt 1 63
6.9. Muster 10b – Investionsübersicht Teilhaushalt 1 67
6.10. Muster 10a – Investionsprogramm Teilhaushalt 2 83
6.11. Muster 10b – Investionsübersicht Teilhaushalt 2 85
6.12. Muster 10a – Investionsprogramm Teilhaushalt 3 88
6.13. Muster 10b – Investionsübersicht Teilhaushalt 3 94
6.14. Wirtschaftsplan 2021 - Kurverwaltung Feldberger Seenlandschaft
6.15. Wirtschaftsplan 2021 - Innovative Personal- und Struktur-Entwicklungs-
 Gesellschaft mbH Neustrelitz

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
Haushaltssatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
 für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 14.12.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde – Der Landrat des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte vom 31.05.2021 nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den
genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

 §1
 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 1. im Ergebnishaushalt auf

 einen Gesamtbetrag der Erträge von 6.308.500,00 EUR
 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 7.368.850,00 EUR
 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -591.050,00 EUR

 2. im Finanzhaushalt auf

 a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.671.500,00 EUR
 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 6.535.700,00 EUR
 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -821.800,00 EUR

 b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.546.800,00 EUR
 einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.537.000,00 EUR
 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 9.800,00 EUR

festgesetzt.

1
 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitions-
 förde rungsmaßnahmen

 3
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
§2
 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 §3
 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 §4
 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.00,00 EUR.

 §5
 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
 (Grundsteuer A) auf 293 v. H.
 b) für die Grundstücke
 (Grundsteuer B) auf 370 v. H.

 2. Gewerbesteuer auf 350 v. H.

 §6
 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 28,10 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 §7
 Deckungsgrundsätze

§ 14 GemHVO regelt die Deckungsgrundsätze. Durch Haushaltsvermerk können zusätzliche Regelungen erlassen
werden. Folgendes wird festgelegt:

Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen für Personal, für Abschreibungen und für interne
Leistungsverrechnungen, Rücklagen, Umlagen werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig über alle Teilhaushalte
erklärt. Gleichzeitig werden diese Aufwands- und Auszahlungsarten aus der gegenseitigen Deckungsfähigkeit
innerhalb der Teilhaushalte ausgenommen. Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden für
gegenseitig deckungsfähig innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes erklärt. Ansätze für ordentliche Auszahlungen
werden zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig
deckungsfähig erklärt.

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
1. Deckungsgrundsätze, Haushaltsausgleich lt. GemHVO-Doppik §§ 12 bis 18
1.1 Regelungen zu den internen Leistungsverrechnungen Interne Leistungsver-rechnungen
 erfolgen für alle Leistungen, die der Bauhof für die Produkte der Gemeinde erbringt.
 Leistungen des Bauhofes für den Eigenbetrieb Kurverwaltung werden über eine ordentliche
 Rechnungslegung abgewickelt.

1.2 Regelungen zu den Zweckbindungen
1.2.1 Investitionsmaßnahmen
 Bei Investitionsfördermaßnahmen ist die Vorlage von Bewilligungsbescheiden, Grundlage für die Auslösung
 von Aufträgen. Die Erträge sind auf die Bestimmten Aufwendungen für die Investitionsmaßnahme
 beschränkt. Nur zweckgebundene Mehrerträge dürfen für die entsprechenden Mehraufwendungen
 verwendet werden. Mindererträge verpflichten zu Minderaufwendungen.

1.2.2 Projekte
 Bei Projekten, sind die Bewilligungsbescheide die Grundlage für die Auslösung von Aufträgen. Die Erträge
 sind auf die bestimmten Aufwendungen für das Projekt beschränkt. Nur zweckgebundene Mehrerträge
 dürfen für die entsprechenden Mehraufwendungen verwendet werden. Mindererträge verpflichten zu
 Minderaufwendungen.

1.2.3 Produkt
 Die Erträge und Aufwendungen des Produktes - Friedhofs- und Bestattungswesen
 Unterliegen der Zweckbindung.

1.3. Deckungsfähigkeit
- Die Abschreibungen werden über die Teilhaushalte hinaus als gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Die Investitionsmaßnahmen sind innerhalb des Teilhaushaltes unter Beachtung der Einhaltung der
 Zweckbindung gegenseitig deckungsfähig.
- Die Ortsrätebudgets lt. Kostenstellen werden je Ortsrat für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Das Produkt - Einrichtungen der Schule ist insgesamt deckungsfähig. Die Abstimmung nach den
 Kostenstellen liegt in Verantwortung der Schulleitung.
- Die Produkte - Verwaltungssteuerung, Personal sowie Statistik und Wahlen werden für gegenseitig
 deckungsfähig erklärt.
- Die Produkte - Information, Personenstandswesen, Einwohnermeldewesen
 werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Das Produkt - Liegenschaften ist insgesamt gegenseitig deckungsfähig.
- Das Produkt - Bauhof ist insgesamt gegenseitig deckungsfähig. Die Leistungen des
 Bauhofes werden über die interne Leistungsverrechnung und die Rechnungslegung an den Eigenbetrieb
 Kurverwaltung verteilt. Als Kostenstellenverteilungsschlüssel dienen die geleisteten Arbeitsstunden je
 Kostenstelle.
- Die Produkte - Finanzplanung/Controlling, Rechnungswesen/Zahlungsabwicklung,
 Steuern/allg. Zuweisungen, allg. Umlagen, sonstige allg. Finanzwirtschaft, Zusatzversorgung für Angestellte,
 Versorgungsrücklage werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Die Produkte - Förderung von Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
 und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sind gegenseitig deckungsfähig.
- Die Produkte - Erholung/Sportanlagen/Spielplätze/Stellungnahmen zu
 Raumordnungs-, Landesplanungs-, und anderen Verfahren, Bauen und Wohnen,
 Gemeindestraßen und Förderung des ländlichen Raums sind gegenseitig deckungsfähig.

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- Die Produkte - Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehren der Gemeinde, Schmutz- und
 Niederschlagswasserbeseitigung, Landschaftspflege, Öffentliche Gewässer und wasserbauliche Anlagen
 sind gegenseitig deckungsfähig.

- Das Produkt - Kurverwaltung ist gegenseitig deckungsfähig.

1.4 Übertragbarkeit
Ansätze für Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind übertragbar.

Nachrichtliche Angaben:

 1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -4.583.290 EUR.

 2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -4.922.855 EUR.

 3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 8.139.473 EUR.

Feldberg, den 31.05.2021
Ort, Datum Siegel Bürgermeisterin

 1. stellv. Bürgermeister

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte, Rechtsaufsichtsbehörde, zu den genehmigungspflichtigen
Festsetzungen sind am 31.05.2021 wie folgt bekanntgegeben worden:

Die vorstehende Haushaltssatzung nebst ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.

Feldberg, den 31.05.2021

Constance von Buchwaldt
Bürgermeisterin

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

1. Allgemeine Angaben zur Gemeinde

1.1 Größe des Gemeindegebietes, wirtschaftliche Struktur

Die amtsfreie Gemeinde Feldberger Seenlandschaft liegt im Südosten des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Am 13. Juni 1999 wurden die Stadt
Feldberg und die Gemeinden Conow, Dolgen, Lichtenberg und Lüttenhagen als
Gebietskörperschaften aufgelöst und zusammen in die neue Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
überführt. Die Gemeinde ist mit 199,57 km² die flächengrößte amtsfreie Gemeinde in Mecklenburg-
Vorpommern. Sie liegt im Südosten Mecklenburg-Vorpommerns, an der Landesgrenze zu
Brandenburg. Den Namen bezieht die Gemeinde von der früheren Stadt Feldberg und den
zahlreichen Seen in diesem Gebiet, das zwischen der Mecklenburgischen Seenplatte und den
uckermärkischen Seen liegt.
Mit einer Einwohnerzahl von 4.415 (Stand 30.03.2020) in 27 Ortsteilen beträgt die Bevölkerungs-
dichte 22,12 Einwohner je qkm. Das Gemeindegebiet ist ein überwiegend touristisch und
landwirtschaftlich geprägter Raum, welcher sich gerade durch stetig steigende Touristenzahlen
weiter entwickelt. Die Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben wird zwar angestrebt ist jedoch
schwer umsetzbar.

 Quelle: Wikimedia Commons

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

1.2 Entwicklung der Einwohnerzahlen (Stand 31.12. des Jahres)

Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hatte zum 30.03.2020 4415 Einwohner.

Jahr 2004 2007 2010 2015 2016 2017 2018 2019
Einwohner 5023 4860 4651 4452 4459 4440 4443 4407
Veränderung -163 -209 -199 7 -19 3 -36
Entw. zum -3,25 -4,3 -4,3 0,16 -0,43 0,01 -0,81
Vorjahr in %

 5100
 5000
 4900
 4800
 4700
 4600
 4500
 4400 EWZ am 31.12. des Jahres
 4300
 4200
 4100
 4000

1.3 Rahmenbedingungen im Planungszeitraum

Im Planungszeitraum sind Planansätze durch die auf Erfahrungswerten beruhenden, zur
Aufgabenerfüllung erforderlichen Aufwendungen gekennzeichnet. Grundlage für diese und auch
vorangegange Planungen waren stest der sorgsamer Umgang mit den Vermögenswerten und eine
sparsame, an dem zwingend notwendigen Umfang zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der
gemeindlichen Einrichtungen und Erfüllung der übertragenen Aufgaben orientierten
Mittelbewirtschaftung. Die nach wie vor geringe Steuerkraft aufgrund der schwachen Wirtschafts-
Struktur erfordert die Konzentration auf Aufgabenschwerpunkte.
Neben der geringen Steuerkraft verfügt die Gemeinde bei der Erfüllung, der ihr übertragenen
Aufgaben, zumeist kein Ermessensspielraum. So hat die Gemeinde umfangreiche Aufwendungen und
Auszahlungen für die Beschulung und die Kinderbetreuung zu leisten. Im Bereich der
Kinderbetreuung gibt es ab dem Jahr 2020 eine umfassende Änderung in der Finanzierung(KiföG M-V
2020), diese wirken sich in soweit auf die Gemeinde aus, dass egal in welcher Betreuungsform sich
ein Kind befindet ein kindbezogene Pauschale von 152,76 € (Jahr 2021) zu entrichten ist.
Des Weiteren hat man auch bei der Hauptaufwandsposition der Kreisumlage nur wenig
Einflussmöglichkeiten. Zudem bereitet die ungeklärte Situation der Ausgleichszahlungen für die
weggefallenen Straßenausbaubeiträge (Kompensation durch das Land MV) Probleme in der Planung,
da in diesem Bereich aktuell ein Klageverfahren über die Angemessenheit der Höhe beim
Verwaltungsgericht anhängig ist.
Ein weitere großeren Punkt ist zu dem die Bewältigung der Corona-Pandemie, welche sich zum Einen
mit geminderten Steuereinnahmen und zum Anderen mit möglichen Kosten in der Planung
niederschlagen.

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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Gemeinde Feldberger Seenlandschaft Haushaltsjahr 2021
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

Bei den geplanten Investitionen werden die Schwerpunkte wie folgt festgelegt: Erschließung und
Verkauf von Bauland, Ausbau von Gemeindestraßen, die Stärkung der gemeindlichen und
touristischen Infrastruktur, die Gewährleistung des Brandschutzes sowie die Umsetzung
haushaltskonsolidierender Maßnahmen.

Eine Förderbewilligung wurde aufgrund der Finanzlage bei vielen Investitionsvorhaben geprüft und
wenn möglich gekoppelt.

1.4 Kinderbetreuung und Schuleinrichtung

Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft verfügt über 4 Kindertagesstätten, welche sich in
gemeinnütziger Trägerschaft befinden. Im Einzugsbereich der Gemeinde bestehen 304 Plätze, davon
sind 271 Plätze per 31.10.2020 belegt. Diese unterteilen sich wie folgt: Krippenplätze 53 belegt
(Kapazität 66 Plätze per 31.10.2020); Kindergartenplätze 127 belegt (Kapazität 161 per 31.10.2020),
Hortplätze 86 ( Kapazität 77 Plätze per 31.10.2020) Die Kindertagesstätten sind zu 89% ausgelastet,
dabei ist die tatsächliche Auslastung saisonal unterschiedlich. Die Gemeinde ist ebenfalls Träger der
Regional- und Grundschule Hans Fallada mit 271 Schülern per 31.12.2019

Übersicht zu den Umlagen im Bereich Kindertagesstätten und Tagespflege:

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Umlage 371.554,74 € 391.231,21 € 440.667,88 € 477.964,91 € 469.848,58 €
Kindertagesstätten
Entw. zum Vorjahr +3,38 +5,03 +11,22 +7,8 -1,7
in %
Umlage 24.642,76 € 24.238,15 € 20.656,63 € 14.986,55 € 13.161,64
Tagespflege
Entw. zum Vorjahr -15,82 -1,64 -14,78 -27,45 -12,18
in %

Insgeamt sind die Kosten bei annähernd gleichbleibender Anzahl an betreuten Kinder innerhalb der
letzten 5 Jahre um insgesamt 26,46 % gestiegen. Im Jahr 2020 gilt zum ersten Mal das neue Kifög-
Gesetz des Landes, welches einen festen Kostenteil der Gemeinde für jedes Kind, egal welcher
Betreuungsform, regelt. Damit versprach sich der Gesetzgeber eine Kostenentlastung der einzelnen
Kommunen, für die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft ist diese Entlastung jedoch bislang nicht
spürbar, da sich die Kosten im Jahr 2020 voraussichtlich auf 478.000,00 € und im kommenden
Planjahr 2021 488.000,00 € belaufen werden.

Übersicht zu den Aufwendungen für den Schulbetrieb der Regionalen Schule Hans-Fallada Feldberg

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Aufwendungen 195.584,81 € 194.342,27 € 184.517,35 € 196.900,20 € 210.846,44 €
Entw. zum -0,64 -5,06 +6,71 +7,08
Vorjahr in %

Die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen für den Schulbetrieb betrugen 196.438,21 €.

 10
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

2. Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft

2.1 Darstellung des Haushaltausgleiches

2.1.1 Haushaltsausgleich des Ergebnishaushaltes und Entwicklung des Jahresergebnisses im
 Finanzplanungszeitraum

Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 GemHVO-Doppik ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn
der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus
Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist.

 Lfd. Jahr Jahres- Jahres-
 Nr. ergebnis1 ergebnis
 je Einwohner
 in €
 1 2 3
 1. Aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge
 1.1 Weitere Haushaltsvorträge in Summe vor 2019 -2.914.605 -662
 1.2 2. Haushaltsvorjahr (vorl.) 2019 -574.886 -130
 1.3 1. Haushaltsvorjahr (Plan) 2020 -502.750 -114
 2. Ansatz des Haushaltsjahres 2021 -591.050 -134
 3. Summe/Saldo zum Ende des 2021 -4.583.291 -1.040
 Haushaltsjahres
 4. Ansätze der Haushaltsfolgejahre
 4.1 1. Haushaltsfolgejahr 2022 -478.800 -109
 4.2 2. Haushaltsfolgejahr 2023 -409.400 -93
 4.3 3. Haushaltsfolgejahr 2024 -325.600 -74
 5. Summe/Saldo zum Ende des 2024 -5.797.091 -1.316
 Finanzplanungszeitraumes

1
 Jahresergebnis (nach Veränderung der Rücklagen) gem. § 2 Abs. 1 Nr. 37 GemHVO-Doppik,
*Ergebnis 2019 – als vorläufiges Ergebnis (ohne Buchung der Rückstellungen bzw.
Jahresabschlussbuchungen)

In allen zurückliegenden Haushaltsjahren, wurde ein Jahresfehlbetrag vor Veränderung der
Rücklagen ausgewiesen. Die jeweiligen Jahresfehlbeträge vor Veränderung der Rücklagen konnten
gem. § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik ertragswirksam mit der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus
investiven Schlüsselzuweisungen, ab 2020 mit der Infrastrukturpauschale und
Übergangszuweisungen an Grundzentren teilweise ausgeglichen werden. Die Ergebnisvorträge
summieren sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf -5.797.091 €. Insoweit ist im
Ergebnishaushalt sowohl im Haushaltsjahr als auch zum Ende des Finanzplanungszeitraumes ein
Haushaltsausgleich gem. § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik nicht gegeben.

 11
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

 2.1.2 Haushaltsausgleich des Finanzhaushaltes und Darstellung der Zusammensetzung und
 Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
 fähigkeit im Finanzplanungszeitraum

 Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 2 GemHVO Doppik ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn
 der Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1
 Satz 1 Nummer 49 besteht.

Lfd. Jahr Saldo der Saldo der planmäßige planmäßige In In Haus-
Nr. ordentlichen ordentlichen Tilgung von Tilgung von Haushalts- halts-
 und und Investitions- Investitions folgejahre folge-
 außerordent- außerordent- krediten -krediten vorzu- jahre
 lichen Ein- lichen Ein- je tragende vorzu-
 und und Einwohner Beträge tragende
 Auszahlungen Auszahlungen Beträge
 je je
 Einwohner Einwohne
 r
 In EUR
 1 2 3 4 5 6 7
 1. Aus Haushaltsjahren vorzutragende Beträge
1.1 Weitere vor -3.386.031 -768
 Haushaltsvorträge 2019
 Ergebnis in Summe
1.2 2. Haushaltsjahr 2019 -354.702 -80 -135.422 -31 -3.876.155 -879
 (vorläufig)
1.3 1. Haushaltsjahr 2020 -89.900 -20 -135.000 -31 -4.101.055 -931
 (vorläufig)
 2. Ansatz des 2021 -688.900 -156 -132.900 -30 -4.922.855 -1.117
 Haushaltsjahres
 3. Summe / Saldo zum 2021 -1.133.502 -256 -403.322 -92 -4.922.855 -1.117
 Ende des
 Haushaltsjahres
 4 Ansätze der Haushaltsfolgejahre
4.1. 1. 2022 -103.900 -24 -97.500 -22 -5.124.255 -1.163
 Haushaltsfolgejahr
4.2. 2. 2023 -45.400 -11 -97.500 -22 -5.267.155 -1.195
 Haushaltsfolgejahr
4.3 3. 2024 -41.400 -9 -97.500 -22 -5.406.055 -1.227
 Haushaltsfolgejahr
 5. Summe / Saldo zum 2024 -1.324.202 -300 -695.822 -158 -5.406.055 -1.227
 Ende des
 Finanzplanungszeit-
 raumes

 Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt gem. § 16 GemHVO-Doppik, ist der
 Saldo zum Ende des letzten Haushaltsjahres Punkt 1.1 Spalte 6, soweit er dem Bereich der laufenden
 Ein- und Auszahlungen zuzurechnen ist, zu berücksichtigen. Dieser beträgt bei der Gemeinde unter
 Berücksichtigung des positiven Bestandes in Höhe von 1.105.977,25 € zur Eröffnungsbilanz, zum
 31.12.2018 = -3.386.031 €.

 Defizite können in zukünftigen Haushaltsjahren nur über die Aufnahme von Kassenkrediten
 ausgeglichen werden. Insoweit ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2
 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2021 nicht gegeben.

 12
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr ist dem beiliegenden Muster 5a zu entnehmen und die
Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum ist dem beiliegenden Muster 5b zu entnehmen.

In den Zeilen 1 bis 3 sowie in der Zeile 17 des Muster 5b wird die Entwicklung des Saldos der liquiden
Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in den beiden Haushaltsvorjahren, im
Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum dargestellt. Der negative Saldo der Kassenkredite und
liquiden Mittel wird im Finanzplanungszeitraum von -2.376.650,90 € auf -3.651.050,90 € stark
steigen.
In den folgenden Zeilen 4 bis 16 werden die Ursachen für die Veränderung des Saldos der liquiden
Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit unterschieden nach:
dem laufenden Bereich (Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und
der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen),
dem Investitionsbereich Saldo der Ein und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie der
Entwicklung der Investitionskredite – mit Ausnahme der planmäßigen Tilgung, die dem laufenden
Bereich zugeordnet ist, dem Bereich der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und
ungeklärten Zahlungsvorgängen.

In den Zeilen 4 bis 7 wird die Entwicklung des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen und der
planmäßigen Tilgung der Investitionskredite dargestellt. Sofern in der Zeile 7 kein negativer Betrag
ausgewiesen wird, ist in dem entsprechenden Haushaltsjahr ein Haushaltsausgleich im
Finanzhaushalt gegeben. In allen Haushaltsjahren ist ein Haushaltsausgleich nicht gegeben. Die
Überschüsse der laufenden Einzahlungen über die korrespondierenden Auszahlungen reichen unter
Berücksichtigung des Vortrags aus Haushaltsvorjahren nicht aus, um die planmäßigen Tilgungen der
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken. Zum Ende des
Finanzplanungszeitraumes wird voraussichtlich eine Unterdeckung in Höhe von -5.406.054,95 € (Zeile
7 Spalte 6) verbucht.
In den Zeilen 9 bis 13 wird die Entwicklung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit gezeigt. Ab dem Haushaltsjahr 2020 übersteigen die kumulierten
Investitionseinzahlungen die korrespondierenden Investitionsauszahlungen. Zum Ende des
Finanzplanungszeitraumes wird laut Planung ein positiver Saldo in Höhe von 1.789.258,79 € (Zeile 12
Spalte 6) ausgewiesen. Dieser Betrag ist der künftigen Investitionsfinanzierung bzw. der
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
vorbehalten. Er kann vorübergehend zur Verstärkung der Liquidität eingesetzt werden. Er sollte
jedoch lt. GemHVO-Doppik nicht dauerhaft zur Finanzierung des negativen Saldos der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen herangezogen werden.

3. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals im Finanzplanungszeitraum

3.1 Gesamtdarstellung

Die Entwicklung des Eigenkapitals zum Ende eines Haushaltsjahres zeigt die nachfolgende Tabelle. Es
handelt sich hierbei um vorläufige Angaben, da die Jahresrechnung 2018 und 2019 noch nicht
festgestellt sind. Laut festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 beträgt die allgemeine
Kapitalrücklage 11.591.300,48 €.

Aufgrund der Einstellung der investiv gebundenen Schlüsselzuweisungen sowie der investiv
gebundenen Mittel für übergemeindliche Aufgaben in die zweckgebundene Kapitalrücklage (ab 2020

 13
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

Infrastrukturpauschale und Zuweisung Grundzentren) und der vorläufigen Ergebnisvorträge
verringert sich das Eigenkapital bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes um 2.477.200 € auf
nunmehr insgesamt 6.756.073 € (Verlauf 2018-2024). Mit dem Ausweis eines positiven Eigenkapitals
kommt die Gemeinde der Vorschrift der Kommunalverfassung bezüglich einer nicht zulässigen
Überschuldung nach.

3.2 Entwicklung der Kapitalrücklagen

3.2.1 Entwicklung der zweckgebundenen Kapitalrücklagen aus investiven Schlüsselzuweisungen

Bei einem ausgeglichenen Haushalt hat die Gemeinde gemäß § 11 Absatz 3 FAG M-V 8,7 % der
gesamten Schlüsselzuweisungen (SZW) investiv zu verwenden. Die investiv gebundene
Schlüsselzuweisung ist der zweckgebundenen Kapitalrücklage zuzuführen. Gleiches gilt für den
investiv-gebunden Anteil übergemeindlicher Aufgaben. In den Jahren 2021 bis 2024 werden
1.567.900 € investiv gebundene Schlüsselzuweisungen der zweckgebundenen Kapitalrücklage
zugeführt. Gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik kann diese zweckgebundene Kapitalrücklage zum
Ausgleich abschreibungsbedingter Verluste verwendet werden. Die Gemeinde plant in dem zuvor
genannten Zeitraum, Entnahmen aus der zweckgebundene Kapitalrücklage in Höhe von
1.567.900 € . Am Ende des Finanzplanungszeitraumes stehen noch 1.131.463 € zur Verrechnung in
den folgenden Haushaltsjahren zur Verfügung.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

Entwicklung der Rücklage für den kommunalen Finanzausgleich
Da die Voraussetzungen nicht vorliegen, hat die Gemeinde weder im Haushaltsjahr 2021 noch in den
Haushaltsfolgejahren eine Rücklage für den kommunalen Finanzausgleich gemäß § 37 Abs. 6
GemHVO-Doppik zu bilden,.

Entwicklung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen
Aufgrund der unausgeglichenen Jahresergebnisse fehlen die Voraussetzungen zur Einstellung in die
sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen gem. § 18 GemHVO-Doppik.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

4. Erläuterungen und Haushaltsansätze

4.1 Wichtige Erträge und Einzahlungen
Eine Übersicht über die Entwicklung der wichtigen Erträge und Einzahlung zeigt die nachfolgende
Tabelle:

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

4.1.1 Erträge und Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben

Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sind gegenüber dem Vorjahr um 15.300 EUR
gestiegen, trotz der sogenannten Corona-Krise konnten hier die Ergebnisse der Vorjahre weiter
stabilisiert werden. Insgesamt wurden im Jahr 2020 (Stand 25.08.2020) von 458 Gewerbetreibenden
lediglich 105 Unternehmen mit Gewerbesteuer veranlagt. Nähere Angaben enthält die folgende
Übersicht:

Gewerbebetriebe insgesamt: 458
davon veranlagt:
353 Betriebe keine Gewerbesteuer = 77,10 %
35 Betriebe bis 1.000 EUR = 7,64 % insg. 12.732 EUR
55 Betriebe von 1.001 bis 10.000 EUR = 12,00 % insg. 219.711 EUR
15 Betriebe über 10.000 EUR = 3,26 % insg. 311.256 EUR
 100,00% zus. 543.699 EUR
Hebesatzvergleich:

 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Hebesatz der Gemeinde 293 370 350
Landesdurchschnittlicher
Hebesatz gem.
Orientierungserlass vom 323 427 381
Juli 2019

4.1.2 Erträge und Einzahlungen aus Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstigen
Transferleidtungen

Die Schlüsselzuweisungen 2020 gem. § 12 FAG M-V (lt. Orientierungsdatenerlass vom Nov. 2020) in
Höhe von insgesamt 2.147.300 EUR sind gegenüber 2020 um 161.100 EUR gestiegen. Nach
überschlägiger Ermittlung unter Zugrundelegung der bislang bekannten Daten zur Entwicklung der
Schlüsselmasse, der Steuerkraft und der Einwohnerzahl kann die Gemeinde nachfolgende Werte zur
Höhe der Schlüsselzuweisung für die mittelfristige Finanzplanung zu Grunde legen:

2021 rd. 2.147.300 EUR
2022 rd. 2.147.300 EUR
2023 rd. 2.147.300 EUR
2024 rd. 2.147.300 EUR

Insoweit kann derzeit von einer etwa gleichbleibenden finanziellen Grundausstattung aus Steuern
und Schlüsselzuweisungen ausgegangen werden.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

4.2 Wichtige Aufwendungen und Auszahlungen

Eine Übersicht über die Entwicklung der wichtigsten Aufwendungen und Auszahlungen zeigt die
nachfolgende Tabelle:

4.2.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen und –auszahlungen

Hier sind sowohl die Aufwendungen für die ehrenamtlich Tätigen als auch für die Arbeitnehmer und
verbeamteten Mitarbeiter der Gemeinde, sowie die Aufwendungen aus Pensionsrückstellungen
berücksichtigt.

4.2.2 Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

Diese betreffen Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Unterhaltungsaufwand usw. für Grundstücke,
Gebäude, Straßen, Wege, Plätze und Fahrzeuge.

4.2.3 Schulumlage

In den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten sind die Kosten für die an andere
Träger zu zahlende Schulumlage für schulpflichtige Kinder der Gemeinde.

4.2.4 Abschreibungen

Mit der Umstellung des Rechnungswesens auf die kommunale Doppik wird neu der vollständige
Ressourcenverbrauch aufgezeigt. Ausdruck des Ressourcenverbrauchs im Bereich des
Anlagevermögens sind die Abschreibungen, die den Werteverzehr des gemeindlichen Vermögens
wiederspiegeln.
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

In der folgenden Übersicht wird die Abschreibungsbelastung der Gemeinde den Erträgen aus der
Auflösung von Sonderposten zum Anlagevermögen gegenüber gestellt. Die sich daraus ergebende
Netto-Abschreibungs-Belastung der Gemeinde kann grundsätzlich aus der zweckgebundenen
Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Schlüsselzuweisungen abgedeckt werden, sofern sich aus
der Netto-Abschreibungs-Belastung für die Gemeinde ein negatives Jahresergebnis errechnet.

4.2.5 geleistete Zuwendungen, Umlagen und Transferaufwendungen/ -auszahlungen

Zuweisungen zahlt die Gemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz KiFöG M-V als
Wohnsitzgemeinde für die Unterbringung der Kinder. Diese Zuweisungen für die
Kindertagesbetreuung einschließlich Hort werden gegenüber dem Vorjahr aufgrund der
Reformierung des KiFöG M-V mit dem neuen Kinderfestbetrag um ca. 58.000,00 € steigen, Grund ist
aber auch eine gestiegene Anzahl an Kindern in der Gemeinde.
Als Zuschuss für laufende Zwecke wurden unter anderem 118.000 € als Betriebskostenzuschuss für
den Eigenbetrieb Kurverwaltung, 27.300 € für die Ortsräte und 30.000 € Fremdenverkehrsabgabe als
Weiterleitung zum Eigenbetrieb Kurverwaltung berücksichtigt.

4.2.5.1 Kreisumlage

Die Entwicklung der Kreisumlage als wesentlicher, die Struktur der ordentlichen

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

Aufwendungen/ordentlichen Auszahlungen bestimmender Parameter ist in der folgenden Grafik
dargestellt. Dabei beruhen die Angaben zu Vorjahren auf gerundeten Ist-Werten, die Angabe zum
Haushaltsjahr auf aktuellen Plandaten (der aktuelle Kreisumlagesatz beträgt 43,294 % = 1.835.700,00
€) und die Angaben zur voraussichtlichen Entwicklung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 auf
Annahmen auf der Grundlage überschlägig ermittelter Ergebnisse zur Entwicklung der Steuerkraft
und der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinde.

4.2.6 Sonstige laufende Aufwendungen und Auszahlungen

Hierunter fallen Geschäftsausgaben, wie Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Versicherungen,
Fernmeldegebühren, öffentliche Bekanntmachungen, Rechtsanwaltskosten und Prüfungsgebühren.
Ab dem Jahr 2014 sind hier die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband ausgewiesen.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

4.3 Übersicht über die Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
 sowie der sich hieraus ergebenden wesentlichen Auswirkungen auf die Ergebnis- und
 Finanzhaushalte der Folgejahre

Die Investitionen bzw. die Investitionsfördermaßnahmen sind jeweils als Einzelmaßnahme in der
Investitionsübersicht (Anlage Muster 10 b) dargestellt. Die Vorhaben werden den jeweiligen
Produkten zugeordnet. Alle dargestellten Auswirkungen sind jährliche Auswirkungen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 1.000 EUR Anschaffungskosten) werden im Anschaffungsjahr
voll, Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 1.000 EUR werden über die gewöhnliche
Nutzungsdauer gemäß Landeseinheitlicher Abschreibungstabelle zum NKHR M-V, abgeschrieben.
Entsprechende Aufwendungen für Abschreibungen sind im Ergebnishaushalt anteilig berücksichtigt.
Weitere sachliche Folgekosten entstehen aus den Investitionen nicht, da es sich ausschließlich um
Ersatzbeschaffungen handelt.

Ausnahmen zu dieser Regelung bilden alle Anlagegüter welche als Festwert in die Bilanz
aufgenommen wurden. Hierbei bleiben die Abschreibungen unberücksichtigt da der bilanzierte
Festwert keiner Abnutzung unterliegt, es handelt sich hierbei lediglich um einen kontinuierlichen
Austausch der Anlagegüter.

Im Haushaltsjahr 2020 beträgt das geplante Investitionsvolumen 1.537.000 Euro (ohne
Ermächtigungen aus Haushaltsvorjahren).
Zur Finanzierung der Investitionen im Jahr 2020 sind insgesamt Einzahlungen in Höhe von 1.546.800
Euro (ohne Ermächtigungen aus Haushaltsvorjahren) geplant.

1. Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Rubriken Nummer 19 FHH) betragen insgesamt
 586.900 Euro davon:
- 322.400 Euro als Infrastrukturpauschale
- 106.500 Euro als Übergangszuweisung für das bestehende Grundzentrum
- 158.000 Euro - hier bestehend aus Investitionszuschüssen zu Investitionsnummern:
 I-21-012; I-21-021

2. Einzahlungen aus Beiträgen u.ähnlichen Entgelten (Rubriken Nummer 20 FHH) wurden nicht
 eingeplant.

3. Einzahlungen für Sachanlagen (Rubriken Nummer 21 FHH) setzen sich überwiegend aus
 Verkaufserlösen für Grundstücksvermögen in Höhe von 932.000 Euro

4.4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 54 KV M-V – auch aus Vorjahren - bestehen nicht. Damit
entfällt die Darstellung der aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden
Auszahlungen.

4.5 Verbindlichkeiten

4.5.1 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des
 Haushaltsjahres

Die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres
ist dem Haushalt beiliegenden gleichnamigen Muster 4a als Anlage zu entnehmen.
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

4.5.2 Entwicklung der Investitionskredite

Pro Einwohner weist die Gemeinde per 31.12.2019 eine investive Verschuldung in Höhe von
2.746.904 Euro aus. Aufgrund von bilanzrechtlichen Änderungen wurden Investitionskredite des
Eigenbetriebes Kurverwaltung in der Bilanz ab 31.12.2011 aufgenommen. Auch wenn diese
Verschuldung noch im Durchschnitt für den kreisangehörigen Raum liegt, hat der Schuldendienst
spürbare Auswirkungen auf die gemeindliche Finanzlage. Insoweit ist auch beabsichtigt, die
Sonderhilfe des Landes zur Schuldentilgung einzusetzen.

2021: Zinsaufwand: 40.600,00 EUR
 Tilgungsauszahlungen: 132.900,00 EUR Tilgungszahlungen: 132.900,00 EUR
 Summe: 173.500,00 EUR

 lfd. Einzahlungen aus Gesamtschulden zu
 Verwaltungstätigkeit: 5.671.500,00 EUR Jahresbeginn: 4.993.026,00 EUR

 Schuldendienstquote: 3,1 % Tilgungsquote: 2,7 %

Die Schuldendienstquote stellt das Verhältnis der Auszahlungen für Zinsen und Tilgung zu den
laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit dar.
Die Tilgungsquote stellt das Verhältnis der Tilgung zu den Gesamtschulden zu Jahresbeginn dar.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

4.5.3. Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

In den Vorjahren, bis zum Haushaltsjahr 2012, wurden keine Liquiditätskredite aufgenommen. Mit
den vorliegenden Plan 2021 wird voraussichtlich ein Kassenkredit inklusive der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.500.000,00 Euro erforderlich werden.
Die Entwicklung in den vergangen Jahren zeigt die unten stehende Tabelle mit jeweiligen
Kontoständen des Kassenkredites zum 31.12. des jeweiligen Jahres:

 2017 2018 2019 vor. 2020 Plan 2021
Kontostand 307.614,61 € 1.041.113,73 € 2.381.121,70 € 1.500.000,00 € 2.500.000,00 €
Veränderung 733.499,12 € 1.340.007,97 -881.121,70 € 1.000.000,00 €
zum VJ.

4.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gemeinde

Die Gemeinde hat kreditähnliche Geschäfte als Leasingverträge mit Jahressraten in Höhe von 16.700
€ abgeschlossen (Leasingverträge im Produkt Bauhof 103525: 2.000,00 €, Produkt 102114: 1.000,00
€, Produkt 103101: 4.500,00 €, Produkt 103201: 9.200,00 €).

4.7 Entwicklung der Sonderposten

Als Sonderposten werden die für bestimmte Investitionen erhaltenen Fördermittel des Landes o.a.
ausgewiesen, deren ertragswirksame Auflösung durch den Fördermittelgeber nicht ausgeschlossen
wurde. Auch Zuschüsse aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Nutzungsberechtigter sind als
Sonderposten auszuweisen. Diese Mittel stellen kein Eigenkapital der Gemeinde dar, da sie nicht aus
eigener Steuerkraft erwirtschaftet wurden.
Es handelt sich auch nicht um Kredite, da keine Rückzahlungspflicht besteht. Fördermittel und
Beiträge bilden insoweit ein eigenständiges Finanzierungselement. Die Sonderposten werden über
die Abschreibungszeit des damit finanzierten Wirtschaftsgutes aufgelöst. Am Ende der
Nutzungsdauer sind sie also aufgebraucht.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

4.8 Entwicklung der Rückstellungen

Der vorraussichtliche Stand der Rückstellungen und ihre Entwicklung im Haushaltsjahr können der
Anlage Muster 4b – Übersicht über den Stand der Rückstellungen zum Ende des Haushaltsjahres –
entnommen werden.
Die Entwicklung in den vergangen Jahren zeigt die unten stehende Tabelle mit jeweiligen
eingebuchten Ständen zum 31.12. des jeweiligen Jahres:

 2017 vorl.2018 vorl.2019 vorl. 2020 vorl. 2021
Stand lt 2.640.435,60 € 2.824.711,13 € 2.824.711,13 € 2.824.711,13 € 2.824.711,13 €
Bilanz:
Veränderung 184.275,53 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
zum VJ.

4.9 Übersicht über die freiwilligen Leistungen

Aufwendungen und Auszahlungen sowie die selbstfinanzierten Eigenanteile für freiwillige Leistungen
(§ 5 Nr. 11 GemHVO-Doppik)

Zu dieser Rubrik zählen Aufwendungen für Bibliotheken, Öffentliche Grünanlagen mit
Freizeitanlagen, Spielflächen und Wasserspiele, die kommunale Wirtschaftsförderung, die Förderung
des Sports, sonstige Sportanlagen und die Kommunale Tourismusförderung.

Was verbirgt sich hinter den so genannten Pflicht- und Freiwilligen Aufgaben?

Die Städte, Gemeinden und Kreise haben vor allem die Grundversorgung mit Einrichtungen der
öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen (Beispielsweise Schulen, Kultur, Öffentlicher
Personennahverkehr, Sport, Ver- und Entsorgung). Sie erledigen eine Reihe von Aufgaben, die ihnen
vom Bund und den Bundesländern auferlegt bzw. übertragen wurden.

Letztere gehören zu den so genannten Pflichtaufgaben. Hierbei haben die Kommunen kaum
Spielräume. Es ist zumeist gesetzlich vorgegeben, in welcher Art und welchem Umfang die Aufgabe
erledigt werden muss. Laut Kommunalverfassung wird bei den Pflichtaufgaben zwischen denen des
übertragenen Wirkungskreises und denen des eigenen Wirkungskreises unterschieden.

Übertragener Wirkungskreis: Hierbei handelt es sich um Aufgaben, die den kommunalen Organen
(Bürgermeister, Landrat oder Amtsvorsteher) zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Im
Grunde sind es kommunale Aufgaben staatlichen Ursprungs. Dabei kann die Gemeinde in der Regel
weder das „Ob“ noch das „Wie“ entscheiden. Beispiele: Ausländerangelegenheiten, Ordnungsrecht,
Katastrophenschutz, Unterhaltssicherung, Gesundheitsdienst.
Pflichtige Aufgaben im eigenen Wirkungskreis: Die kommunalen Körperschaften können durch
Gesetz oder durch Rechtsverordnung zur Erfüllung einzelner Selbstverwaltungsaufgaben verpflichtet
werden (pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben). Die Gemeinde kann hier in der Regel nicht das „Ob“
sondern nur das „Wie“ entscheiden. Beispiele: ÖPNV, Abfallwirtschaft, Sozialhilfe, Jugendhilfe,
Brandschutz, Denkmalschutz, Kindertagesförderung.

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

Freiwillige Aufgaben sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie bilden das Herzstück der
Kommunalpolitik. Hier geht es um Lebensqualität: Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken,
Jugendeinrichtungen Sportplätze, Freibäder, Freizeitangebote, Tierparks usw. Je knapper das Geld
wird, desto mehr geraten gerade diese Leistungen in Bedrängnis.

Die Gemeinde plant im Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss gegenüber dem Eigenbetrieb
Kurverwaltung FSL in Höhe von 118.000 Euro (exkl. etw. Zuschüsse der OR). Der Saldo aller
freiwilligen Leistungen beträgt laut Haushaltsplan 2021 und gem. unterer Tabelle im
Ergebnishaushalt - 472.600 € und im Finanzhaushalt - 424.400 €.

4.9 Darstellung der wesentlichen Finanzbeziehungen zwischen Kernhaushalt und
 Unternehmen, Einrichtungen sowie Sondervermögen

Wesentliche Fianzbeziehungen zwischen dem Kernhaushalt der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft
bestehen zum einen zum Eigenbetrieb Kurverwaltung Feldberger Seenlandschaft mit einem
Jahreszuschuss in Höhe von 118.000,00 €, sowie einem Zuschuss zur IPSE gGmbh in Höhe von
65.000,00 €.

5. Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit

Mit dem vorliegenden Haushaltsplan ist die dauernde Leistungsfähigkeit laut RUBIKON als
„weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit“ (-150 Punkte) eingestuft.

Durch die Maßnahmen des aktuellen HSK 2019 kann die „weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit“
verbessert werden, jedoch ist nicht mit einer Konsolidierung in der mittelfristigen Planung zu
rechnen.

6. Haushaltssicherungskonzept

Die im Haushaltsplan des Haushaltsjahres umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushalts-
konsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr 2021 und in den
Haushaltsfolgejahren werden im Haushaltsicherungskonzept 2019 dargestellt.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept ist von einer
Ergebnisverbesserung im HHJ 2021 von 46.250,00 € gegenüber dem HHJ 2019 auszugehen. Ein
Haushaltsausgleich ist jedoch mit diesen Maßnahmen nach wie vor nicht gegeben, daher wird das
Haushaltssicherungskonzept auch stets fortgeschrieben und mit weiteren Maßnahmen erweitert.

7. Fazit und Ausblick

Laut RUBIKON Bewertungssystem gem. § 17 GemHVO-Doppik wird der Gemeinde eine
„weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit“ bescheinigt. Diese ist auf die negative
Ergebnisentwicklung der Vorjahre und Folgejahre zurückzuführen.

Der Haushalt der Gemeinde weist im Ergebnishaushalt und in den Haushaltsfolgejahren ein

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Vorbericht zum Haushaltsplan 2021

unausgeglichenes Jahresergebnis aus. Durch die Verrechnung von investiven Schlüsselzuweisungen
(Entnahmen aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage) können die Jahresergebnisse verbessert
werden. Ohne diese Verrechnungsmöglichkeit würde die Gemeinde in allen Haushaltsjahren des
Finanzplanungszeitraumes ein noch negativeres Jahresergebnis ausweisen.

Die Gemeinde verfügt zum Ende des Finanzplanungszeitraumes gemäß Haushaltsplan 2021 über
keine liquiden Mittel und ist gezwungen Kassenkredite in Höhe von 2.500.000 € aufzunehmen.

Weiterhin bedarf es einer Entlastung durch höhere Schlüsselzuweisungen, einer Entlastung durch
eine geringere Kreisumlage und einer höheren Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen.
Der Trend bei den Steuereinnahmen weist aktuell nach oben, wobei Risiken in Hinblick auf die
bundesweite Konjunkturentwicklung und auch der späteren Folgen der Corona-Pandemie nicht
ausgeschlossen werden können.

Weitere Konsolidierungsmaßnahmen werden erarbeitet, um den Haushalt der Gemeinde mittel- und
langfristig zu stabilisieren.

8. produktorientierter Haushalt

Auf der Grundlage des landeseinheitlichen Produktrahmenplans wurden die kommunalen Aufgaben
der Gemeinde in eine Produktstruktur zusammengefasst, wie aus nachfolgender Übersicht ersichtlich
wird:

 Teilhaushalt 1 Teilhaushalt 2 Teilhaushalt 3
12203 Einwohnermeldewesen 57500 Kurverwaltung/ 42401 Sonstige Erholungs- und
 Wirtschaftsförderung Sportanlagen
55300 Friedhofs- und 11601 Finanzen 51100 Räumliche Planungs- und
 Bestattungswesen Entwicklungsmaßnahmen
21101 Schulkostenbeiträge 11602 Zahlungsabwicklung 52100 Bau- und Grundstücksordnung
21102 Einrichtungen der Schule 53401 Kommunale 53800 Schmutz- und
 Fernwärmeversorgung Niederschlagswasserbeseitigung
28100 Heimat- und sonstige 61100 Steuern, allgemeine 54100 Gemeindestraßen
 Kulturpflege Zuweisungen, allgemeine
 Umlagen
35100 Wohngeld 61201 Sonstige allg. 57106 Förderung ländlicher Raum
 Finanzwirtschaft
36100 Förderung von Kindern in 62300 Sanierung “Innenstadt Feldberg”
 Tageseinrichtungen und
 in Tagespflege
36601 Einrichtungen der Kinder- 12201 Sicherheit und Ordnung
 und Jugendarbeit
11100 Verwaltungssteuerung 12600 Brandschutz
11200 Personal 54000 Konzessionsabgaben
11401 Sonstige zentrale Dienste 55100 Landschaftspflege
 - Info
11403 Liegenschaften 55200 Öffentliche Gewässer,
 wasserbauliche Anlagen,
 Gewässerschutz
11404 Bauhof 62601 Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere
 d. Anlagevermögens
12100 Statistik und Wahlen
12202 Personenstandswesen
62400 Zusatzversorgung für
 Angestellte
62500 Versorgungsrücklage

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