HEIKENDORFER ANZEIGER - Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2020 - Amt Schrevenborn

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2020 - Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

                                                               Foto Simone Kanieß

Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern
       ein glückliches und gesundes Jahr 2020

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                              01/2020
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
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Einladung zum Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf
              Für den Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf lade ich
                    alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich am
                         Sonntag, 12. Januar 2020, 11 Uhr,
                         in die Mensa der OGTS in Heikendorf ein.
  Ich möchte mit Ihnen das Neue Jahr 2020 begrüßen und freue mich auf Ihr Kommen.

                                            Tade Peetz
                                           Bürgermeister

      Fitnessparcours auf dem Heikendorfer Sportplatz frei gegeben

Ob Klimmzüge, Sit-ups oder Gleichgewichts-          Kerstin Nickstadt und Tade Peetz) gaben den
übungen: Der neue Fitnessparcours unterhalb         Parcours jetzt zur öffentlichen Nutzung frei. Für
des Beachvolleyball-Feldes auf dem Heikendor-       die einzelnen Fitnessübungen kann an einem
fer Sportgelände bietet verschiedene sportliche     Hinweisschild mit Piktogramm die Anleitung
Herausforderungen. Vom Balancierbalken bis          über einen QR-Code per Smartphone ganz ein-
zur Step-Sprung-Kombination reicht die Palette      fach in einem kurzen Video abgerufen werden.
der stabilen Outdoor-Fitnessgeräte. Vertreter       Die Kosten belaufen sich auf knapp 20.000 Euro
von Gemeinde, des Heikendorfer Sportvereins         bei einer Förderquote von 80 Prozent des Ver-
und von der Grund- und Gemeinschaftsschule          eins AktivRegion Ostseeküste aus dessen Re-
(hier im Bild v.l. André Schneider, Gerhard Will,   gionalbudget. Den Rest trägt die Gemeinde.
Karl Kempe, Klaus Sydow, Dr. Bettina Bonde,         © CK
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3- 6
Tourismus                                                                                                    7- 8
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                     8 - 21
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 22 - 32
Kulturelles                                                                                                33 - 34
Kindergärten                                                                                               37 - 40
Schulen                                                                                                    43 - 58
Kirchengemeinden                                                                                           61 - 64
Vereine & Verbände Berichte                                                                                67 - 78
Sitzungsprotokoll der GV-Sitzung                                                                           79 - 87
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          88 - 98
Impressum                                                                                                       96

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

           BEKANNTMACHUNG ZUM WIDERSPRUCHSRECHT NACH
                  DEM BUNDESMELDEGESETZ (BMG).

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung
von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Dabei handelt es sich urn Datenübermittlungen an:
   • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
       über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentliche rechtlichen Religionsge-
       sellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der jewei-
       ligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs.3 Satz 2 BMG)
   • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
       im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
       (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs.1 BMG)
   • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
       über Alters- und Ehejubiläen ( § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs.2 BMG)
   • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs.3 BMG)
   • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
       zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (Bundesfreiwilligendienst) (betrifft
       nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
       haben)(§ 36 Abs.2 BMG i.V.m. § 58c Abs.1 Soldatengesetz)
Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einver-
standen sind, können dies dem Amt Schrevenborn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift

                                                                                                                     3
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Amt Schrevenborn
mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Melde-
behörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern: Der Widerspruchgilt bis zur Aufhebung
unbefristet.
Der Widerspruch kann formlos oder über ein Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsfor-
mular ist im Rathaus des Amtes Schrevenborn sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und
Schönkirchen erhältlich oder kann auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn
(www.amt-schrevenborn.de) unter: Verwaltung & Politik / Amtsverwaltung / Formulare/
Einwohnermeldewesen/ Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren heruntergeladen werden.
Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind zu richten an:

Amt Schrevenborn                                               Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor                                            Der Amtsdirektor
Dorfplatz 2                                                 Im Auftrag
24226 Heikendorf                                            gez. Kussin
Heikendorf, den 27.11.2019

Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der
Gemeinde Mönkeberg befindliche Betreute Grundschule
an der Grundschule an der Bake in Mönkeberg

     eine Vertretung für die hauswirtschaftliche Kraft für urlaubs-
     und krankheitsbedingte Ausfallzeiten der Stelleninhaberin

Der Einsatz erfolgt bei Bedarf, d. h. in den Fällen, in denen die Stelleninhaberin zu vertreten werden
ist, im Zeitraum zwischen 14:30 Uhr und 16:30 Uhr.

Die Betreute Grundschule bietet insgesamt 90 Grundschulkindern Platz. In dieser Betreuungsein-
richtung werden die Kinder vor dem Schulunterricht und nach Unterrichtsschluss bis 16 Uhr von pä-
dagogischen Kräften mit Spiel- und Bastelangeboten betreut. Außerdem können die Kinder in der
Einrichtung ein Mittagessen einnehmen und es findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Die Ein-
richtung bietet derzeit 90 Kindern Platz.
Aktuell nehmen durchschnittlich 70 Kinder am Mittagessen teil.

Der hauswirtschaftlichen Kraft obliegen insbesondere
   • das Ein- und Ausräumen der Spülmaschinen einschl. Reinigen der Siebe,
   • das Verteilen von Geschirr und Besteck auf die Essensräume,
   • das Reinigen der Tische und Stühle in allen 3 Speiseräumen,
   • das Neueindecken in allen Speiseräumen,
   • das Reinigen der Trinkflaschen und Wischeimer,
   • das Leeren aller Speisebehälter und Verschließen der „Resteeimer“.

Wir erwarten:
    • Freude im Umgang mit Grundschulkindern,
    • einen wertschätzenden Umgang mit den Kindern und dem Betreuungspersonal,
    • Belastbarkeit.
Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD,
Entgeltgruppe 1.
Die Gemeinde Mönkeberg setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein.
Daher werden schwerbehinderte Bewerber/innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berück-
sichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf und Nachweisen zu den bisherigen Qualifikationen
bis zum 19.01.2020 mit dem Zusatz „Hauswirtschaft Mönkeberg“ an den Amtsdirektor des Amtes

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Amt Schrevenborn
Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an do-
erte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten.
Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410. Für Aus-
künfte zur Organisation und zur Betreuungsarbeit steht die Leiterin der Betreuten Grundschule, Frau
Dreesen, unter der Telefonnummer 0431 26 09 6047 (erreichbar in der Zeit von 7 Uhr bis 10 Uhr und
von 12 Uhr bis 16 Uhr) zur Verfügung.

Das Amt Schrevenborn sucht für den Amtsbetriebshof, Stützpunkt Heikendorf

                                   zum nächstmöglichen Zeitpunkt

                                eine/n Arbeiter/in (m, w, d) und
                        zum 1. Februar 2020 sowie zum 1. April 2020 jeweils

                                  eine/n Gärtner/in (m, w, d).
Detaillierte Stellenbeschreibungen und Angebote zu den Stellen sowie die Erwartungen an die Be-
werber/innen finden Sie auf der Homepage des Amtes unter www.amt-schrevenborn.de .

Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un-
terlagen bis zum 12. Januar 2020 mit dem Zusatz „Arbeiter ABH“ oder „Gärtner ABH“ an den
Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei
Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die
Amtsverwaltung Schrevenborn, Herr Rutz, unter der Telefonnummer 0431 24 09 350.

             Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
 Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
 öffentlichesn Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
 Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

            Tag                Datum             Uhrzeit        Sitzung
            Mittwoch           08.01.2020        19:00 Uhr      Amtsausschuss

 Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im
 Rathaus oder Internet eingesehen werden.

             Öffnungszeiten der Amtsverwaltung während der Feiertage
 Das Rathaus Heikendorf und die Gemeindebüros Schönkirchen und Mönkeberg bleiben
 an den Feiertagen sowie
                     am 24.12.19 und am 31.12.19 ganztags geschlossen.
 Am 23.12.19, 27.12.19, 30.12.19 und ab 02.01.20 ist die Amtsverwaltung zu den gewohnten Öff-
 nungszeiten für Sie da.

                                                                                                                5
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Amt Schrevenborn

                Berichte aus dem Amt Schrevenborn
         Die aktuellen Rufnummern von Polizei und Abwasserzweckverband

In der neuen Amtsbroschüre des inixmedia-Verlages, die Ende November/Anfang Dezember an alle
                   Haushalte im Amt Schrevenborn verteilt wurde, sind leider die alten Polizei-Ruf-
                   nummern aus der letzten Auflage übernommen worden.

                    Die richtigen Telefonnummern lauten:
                    • Polizeistation Heikendorf: Tel. 0431 – 5601320
                    • Polizeistation Schönkirchen: Tel. 04348 - 2154900
                    Die neue Rufnummer des Abwasserzweckverbandes Ostufer Kieler Förde lautet:
                    Tel. 04348 – 2010200.
                    Auf der Homepage des Amtes www.amt-schrevenborn.de kann die aktualisierte
                    Fassung der Amtsbroschüre heruntergeladen werden.

           Fahrstuhl im Heikendorfer Rathaus vorübergehend außer Betrieb

Wegen des Einbaus eines neuen Fahrstuhls im Heikendorfer Rathaus kann dieser in der Zeit von
Montag, 13. Januar, bis aller Voraussicht nach einschließlich Freitag, 24. Januar, nicht genutzt wer-
den. Wir bitten um ihr Verständnis.

           Gut geleitet durchs Amt: Radwanderroute Schrevenborner Rund

                                    Das Projekt Wegeleitsystem im Amt Schre-
                                    venborn befindet sich auf der Zielgeraden.
                                    Einheitlich gestaltete Wegweiser werden nach
                                    vorangegangener Konzeption derzeit im
                                    Amtsgebiet installiert.
                                    Ziel des gemeindeübergreifenden Wegeleit-
                                    systems ist es, Radfahrern und Spaziergängern eine Besucher-
lenkung zu thematisch sortierten Sehenswürdigkeiten und Orientierungshilfe zu geben sowie
Verbindungen zwischen den Orten zu touristischen Hot-Spots, ÖPNV-Angeboten, überregionalen
Rad- und Wanderwegen und den umlie-
genden Regionen zu schaffen. Herzstück
des Wegeleitsystems ist die Themen-
route „Schrevenborner Rund“ als neue,
die amtsangehörigen Gemeinden verbin-
dende Rad- und Wanderroute, die ent-
lang der Förde und der Schwentine durch
Heikendorf, Mönkeberg und Schönkir-
chen führt. Die Gestaltung der Schilder ist
den Leitsystemen der Kieler Förde ange-
passt.
Die Gesamtkosten für das touristische
Projekt, das vom Lübecker Ingenieurbüro
für Verkehrsplanung Urbanus begleitet
wurde, liegen bei rund 45.000 Euro. Mit
22.740 Euro wurde es von der AktivRe-
gion Ostseeküste aus Mitteln des Lan- Die Schilder des neuen Wegeleitsystems: Amtsdirektor
desprogramms "Ländlicher Raum" Ulrich Hehenkamp (von links), Niels Rohde (Fa. Lebens-
gefördert. Den Rest der Kosten trägt das raum Zukunft), Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl, Dr.
Amt Schrevenborn.                             Hartmut Luft (Büro Urbanus).

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Tourismus

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion

Das U-Boot-Ehrenmal in neuem Licht

                                                            Im November wurden die Arbeiten an zwei
                                                            wichtigen Projekten für das U-Boot-Ehren-
                                                            mal, der Gedenkstätte für alle auf See ge-
                                                            bliebenen U-Boot-Fahrer deutscher
                                                            Marinen, abgeschlossen: Die neue Be-
                                                            leuchtungsanlage und das neue Austel-
                                                            lungskonzept lassen das Ehrenmal im
                                                            wahrsten Sinne des Wortes in neuem Licht
                                                            erscheinen. Das moderne und energieeffi-
                                                            ziente LED-Beleuchtungskonzept zeigt
                                                            das Ehrenmal zur Fördeseite hin nun im-
                                                            posant in seiner vollen Breite. Zudem

    geben 12 neue Infotafeln auf dem Vor-
    platz BesucherInnen einen Einblick in die
    Historie, erzählen die bewegenden Ge-
    schichten der deutschen U-Boote und
    ihrer Besatzung. Die Kosten für die Neue-
    rungen tragen der Volksbund Deutsche
    Kriegsgräberfürsorge e.V und die Stiftung
    U-Boot-Ehrenmal, gefördert wurde das
    Projekte aus Mitteln des Europäischen
    Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
    des ländlichen Raums (ELER).                                                  Foto: Frank Behling

Tourismus im Aufwind

                                    Parallel zur Entwicklung im Land befindet sich auch die touristi-
                                    sche Entwicklung im Amt Schrevenborn im Aufwind - das zeigen
                                    die Kennzahlen mit deutlichen Steigerungsraten ab 2015 bei den
                                    Übernachtungen und den touristischen Einnahmen. Auch die In-
                                    vestiti-onen in die touristische Infrastruktur zahlen sich aus: Mehr
                                    BesucherInnen frequentieren den Heikendorfer Hauptstrand seit
                                    der Eröffnung der Promenade und private Investoren schaffen,
                                    animiert durch das Engagement der Gemeinden, neue Angebote
in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung.
Die strategische Tourismusarbeit nimmt einen nicht unwesentlichen Teil der Tourismusarbeit ein,
Maßnahmen und Ziele wurden im Tourismuskonzept Kieler Förde 2030 festgelegt. Projekte wie das
Wegeleitsystem, der Wasserwanderweg Schwentine oder die Strandentwicklung Mönkeberg sind
dabei elementar für die Steigerung der Aufenthaltsqualität. Auch neue Angebote in den zielgruppen-
relevanten Themengebieten wie die Sprotten-Flotte, der Kaffee- und Kuchenexpress der Museum-
seisenbahn oder das touristische Veranstaltungsprogramm tragen zu einer besseren
Aufenthaltsqualität bei und stellen Aufenthaltsanlässe dar.

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Tourismus / Gemeinde Heikendorf
Die ausführlichen Tourismusberichte und das Tourimsuskonzept Kieler Förde 2030 können auf der
amtseigenen Hompepage unter dem Menüpunkt Urlaub und Freizeit/Projekte, Gutachten & Statisti-
ken eingesehen werden.

Neue Infotafel am Ortseingang Heikendorf Süd

Die in die Jahre gekommene Infotafel am Heikendor-fer Ortseigang
Süd wurde erneuert und durch eine aktualisierte Version auf Alu-
verbundplatte ersetzt. Gäste können sich somit direkt beim Eintref-
fen in den Ort über eine detaillierte Orientierungshilfe freuen. Die
Karte zeigt ein Straßenregister sowie für Gäste relevante Besuchs-
punkte. Ergänzt wird das Informati-onsangebot durch Werbeanzei-
gen örtlicher Anbieter und touristischer Einrichtungen.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

                Bekanntmachungen des Amtes
           Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf

    Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
    Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint.
    In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn-
    abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag.
    Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts-
    verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

                                      Öffentliche Ausschusssitzungen
    Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung
    werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be-
    kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

                Tag                 Datum              Uhrzeit         Sitzung
                Mittwoch            15.01.2020         19:00 Uhr       Bildungs- und Sozialausschuss
                Montag              20.01.2020         19:00 Uhr       Bau- und Umweltausschuss
                Mittwoch            22.01.2020         19:00 Uhr       Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
                Montag              27.01.2020         19:00 Uhr       Finanz- und Lenkungsausschuss

    Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus
    eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

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Gemeinde Heikendorf
                                   Amtliche Bekanntmachung
                 Hauptsatzung der Gemeinde Heikendorf (Kreis Plön)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeinde-              10.000 € nicht überschritten wird,
ordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fas-      3. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss
sung der Bekanntmachung vom 28. Februar                  von Gewährverträgen und Bestellung an-
2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert           derer Sicherheiten für Dritte sowie Rechts-
durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl.             geschäfte, die dem wirtschaftlich
Schl.-H. S. 6) wird nach Beschluss der Gemein-           gleichkommen, soweit ein Betrag von
devertretung vom 13.11.2019 und mit Genehmi-             10.000 € nicht überschritten wird,
gung der Landrätin des Kreises Plön folgende         4. Erwerb von Vermögensgegenständen im
Hauptsatzung für die Gemeinde Heikendorf er-             Rahmen des Haushalts, soweit der Wert
lassen:                                                  des Vermögensgegenstandes einen Be-
                       §1                                trag von 30.000 € nicht überschreitet,
         Wappen, Flagge und Siegel                   5. Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit
             (zu beachten: § 12 GO)                      der jährliche Mietzins aller Verträge 10.000
                                                         € nicht übersteigt,
(1) Das Wappen der Gemeinde Heikendorf zeigt:        6. Belastung von Immobilien soweit die Be-
    „In Blau ein oben von zwei goldenen Eichen-          lastung einen Wert von 10.000 € nicht
    blättern begleiteter silberner Sparren, inner-       überschreitet,
    halb dessen ein goldenes Pflugeisen;             7. die entgeltliche Veräußerung von Sachen,
    darunter in silbernem, durch Wellenschnitt           Forderungen und anderen Rechten -
    abgeteiltem Schildfuß ein blauer Fisch“.             außer Immobilien - bis zu einem Wert von
(2) Die Flagge der Gemeinde Heikendorf zeigt             5.000 €,
    am Liek den Inhalt des Gemeindewappens           8. die unentgeltliche Abgabe von Sachen,
    ohne Schild: Das fliegende Ende von weiß             Forderungen und anderen Rechten -
    und blau neunmal geteilt.                            außer Immobilien - bis zu einem Wert von
(3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen            2.000 €,
    mit der Umschrift: „Gemeinde Heikendorf          9. Annahme und Vermittlung von Schenkun-
    Kreis Plön“.                                         gen, Spenden und ähnlichen Zuwendun-
(4) Die Abbildung und Verwendung des Gemein-             gen bis zu einem Wert von 30.000 €,
    dewappens zu künstlerischen, kunstgewerb-        10. Annahme von Erbschaften bis zu einem
    lichen und heraldisch-wissenschaftlichen             Wert von 30.000 €,
    Zwecken steht jedem frei. Jede sonstige Ver-     11. Anmietung und Anpachtung von Grund-
    wendung des Gemeindewappens bedarf der               stücken und Gebäuden, soweit der jährli-
    Zustimmung der Bürgermeisterin oder des              che Miet- bzw. Pachtzins 10.000 € bei
    Bürgermeisters.                                      ordentlich zu kündigenden Miet- / Pacht-
                                                         verträgen oder die Gesamtbelastung
                     §2                                  25.000 € bei befristeten Miet- / Pachtver-
    Bürgermeisterin oder Bürgermeister                   trägen je Einzelfall nicht übersteigt,
 (zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47,       12. Vermietung, Verpachtung oder vergleich-
          50, 51, 76, 95d, 95f GO)                       bare Überlassung von gemeindlichen
                                                         Grundstücken oder Gebäuden, soweit ein
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister           Grundstück oder Gebäude im Einzelfall
    obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertra-        aufgrund seiner Lage und Größe von un-
    genen Aufgaben.                                      tergeordneter Bedeutung für die Ge-
(2) Sie oder er entscheidet ferner über                  meinde ist,
   1. Stundungen bis zu einem Betrag von             13. Vergabe von Aufträgen im Rahmen des
       10.000 €,                                         Haushalts, soweit die Auftragssumme
   2. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und            einen Betrag von 60.000 € nicht über-
       Niederschlagung solcher Ansprüche, Füh-           steigt,
       rung von Rechtsstreiten und Abschluss         14. Vergabe von Architekten- und Ingenieur-
       von Vergleichen, soweit ein Betrag von            leistungen, soweit im Rahmen des Haus-

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Gemeinde Heikendorf
         haltes berücksichtigt, bis zu einem Wert             tung für hilfesuchende Frauen,
         von 10.000 €, sowie Gutachten und Bera-         •    Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen
         tungen bis zu einem Wert von 5.000 €,                Gruppen, Institutionen, Betrieben und Be-
     15. die Ausübung des gemeindlichen Vor-                  hörden, um frauenspezifische Belange
         kaufsrechts nach den §§ 24 bis 28                    wahrzunehmen.
         BauGB, soweit der Wert des Grund-             (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an
         stückskaufvertrages einen Betrag von              allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen,
         25.000 € nicht überschreitet,                     dass ihre Initiativen, Anregungen, Vor-
     16. über- und außerplanmäßige Aufwendun-              schläge, Bedenken oder sonstige Stellung-
         gen und Auszahlungen bis zu dem in der            nahmen berücksichtigt werden können. Dazu
         Haushaltssatzung festgelegten Höchstbe-           sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben not-
         trag,                                             wendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben
     17. die Ausübung der Rechte und Pflichten             sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.
         der Gemeinde nach den Bestimmungen            (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem
         der Landesbauordnung,                             Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit
     18. Erteilung oder Versagung des gemeindli-           betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht
         chen Einvernehmens nach § 36 BauGB in             gebunden.
         den Fällen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB,
         soweit nicht städtebauliche Spannungen                              §4
         zu befürchten sind,                                      Ständige Ausschüsse
     19. Einstellung von Beschäftigten der Ge-         (zu beachten: §§ 16a, 45, 46, § 95n Abs. 5 GO)
         meinde und die für diese geltenden Per-
         sonalentscheidungen im Rahmen des von         (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach
         der Gemeinde beschlossenen Stellen-               § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
         plans und der in § 28 S. 1 Nr. 12 GO fest-
         gelegten allgemeinen Grundsätze.              1. Finanz- und Lenkungsausschuss
                                                       Zusammensetzung
                     §3                                11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde-
        Gleichstellungsbeauftragte                     vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre-
(zu beachten: § 22a Abs. 5 AO, § 2 Abs. 4 GO)          tung wählbare Bürger/ innen.
                                                       Aufgabengebiete
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes           • Angelegenheiten aus dem Zusammenwirken
    Schrevenborn kann an den Sitzungen der                 mit den Fach-/Rechtsaufsichtsbehörden,
    Gemeindevertretung und der Ausschüsse                  dem Amt, Zweckverbänden u. ä.
    teilnehmen. Dies gilt auch für nicht öffentliche   • Grundsatzangelegenheiten der örtlichen Ge-
    Teile von Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesord-           meinschaft, Partnerschaften, Empfänge und
    nung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt          Festveranstaltungen
    zu geben. In Angelegenheiten ihres Aufga-          • Grundsatzangelegenheiten zum amtlichen
    benbereichs ist ihr auf Wunsch das Wort zu             Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzei-
    erteilen.                                              ger“
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Ver-      • Beratungen grundsätzlicher Art
    wirklichung der Gleichberechtigung von             • Angelegenheiten des Finanz-/Haushalts- und
    Frauen und Männern in der Gemeinde bei.                Steuerwesens einschließlich kommunaler
    Sie ist dabei insbesondere in folgenden Auf-           Abgaben
    gabenbereichen tätig:                              • Grundstücksangelegenheiten, soweit sie
   • Einbringung frauenspezifischer Belange in             nicht in die Zuständigkeit der Bürgermeiste-
       die Arbeit der Gemeindevertretung,                  rin oder Bürgermeisters fallen
   • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre          • Prüfung des Jahresabschlusses
       Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei          • Vorbereitung von Grundsätzen für das Per-
       der Aufstellung eines Bebauungsplanes,              sonalwesen
   • Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung         • Vorbereitung von Stellungnahmen der Ge-
       der Situation von Frauen in der Gemeinde,           meindevertretung zu überörtlichen Prü-
   • Anbieten von Sprechstunden und Bera-                  fungsbe-richten.

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Gemeinde Heikendorf
Selbstständige Entscheidungen                      •     Entscheidung über das Einvernehmen zu be-
Stundungen über 10.000 €.                                antragten Ausnahmen von einer Verände-
                                                         rungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB, soweit
2. Bildungs- und Sozialausschuss                         ein Vorhaben nicht von besonderer ortspla-
Zusammensetzung                                          nerischer Bedeutung ist.
11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde-        •     Entscheidung über die Erteilung des ge-
vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre-         meindlichen Einvernehmens nach § 36
tung wählbare Bürger/ innen.                             BauGB, soweit nicht nach § 2 Abs. 2 Nr. 18
                                                         die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
Aufgabengebiete                                          zuständig ist.
• Schulwesen, Kindertagesstätten und sons-         •     Erteilung einer Genehmigung nach einer Er-
   tige Betreuungseinrichtungen,                         haltungssatzung gemäß § 173 BauGB, so-
• Kunst, Kultur- und Gemeinschaftswesen                  weit ein Vorhaben nicht von besonderer
• Büchereiwesen                                          ortsplanerischer Bedeutung ist.
• Jugend- und Seniorenangelegenheiten,             (2)   Neben den in Absatz 1 genannten ständigen
• Förderung und Pflege des Sports,                       Ausschüssen der Gemeindevertretung wer-
• Sozialwesen, Gesundheitsfragen, Woh-                   den die nach besonderen gesetzlichen Vor-
   nungsangelegenheiten,                                 schriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
• Angelegenheiten der Vertriebenen, Flücht-        (3)   Für jede Fraktion werden für jeden Aus-
   linge, Kriegsgeschädigten und Aussiedler.             schuss stellvertretende Ausschussmitglieder
                                                         gewählt. Sie vertreten die Ausschussmitglie-
3. Wirtschafts- und Verkehrsausschuss                    der ihrer Fraktion bzw. die auf Vorschlag ihrer
Zusammensetzung                                          Fraktion gewählten Ausschussmitglieder bei
11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde-              deren Verhinderung in der Reihenfolge ihrer
vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre-         Wahl. Für fraktionslose Gemeindevertreter/
tung wählbare Bürger/ innen.                             innen, die Mitglieder eines Ausschusses sind,
                                                         kann für jeden Ausschuss jeweils ein stellver-
Aufgabengebiete                                          tretendes Ausschussmitglied gewählt wer-
• Ausbau und Sanierung von gemeindeeige-                 den. Zu stellvertretenden Ausschuss-
   nen Straßen, Wegen und Plätzen,                       mitgliedern können auch Bürgerinnen und
• Kanalisation, Gewässer,                                Bürger gewählt werden, die der Gemeinde-
• Verkehrswesen,                                         vertretung angehören können.
• Friedhofswesen,                                  (4)   Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch
• Wirtschaftsangelegenheiten,                            die Anwendung des § 46 Abs. 1 und 2 GO
• Brandschutzwesen,                                      (Überproportionalitätsmandate, beratendes
• Strandbetrieb und Seebadeanstalt,                      Grundmandat) erhöhen. Als zusätzliche Mit-
• Tourismus.                                             glieder im Sinne des § 46 Abs. 2 GO, ein-
                                                         schließlich deren Stellvertretende, können in
4. Bau- und Umweltausschuss                              die Ausschüsse nach Absatz 1 auch Bürge-
Zusammensetzung                                          rinnen und Bürger entsandt werden, die der
11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde-              Gemeindevertretung angehören können.
vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre-   (5)   Den Ausschüssen wird die Entscheidung
tung wählbare Bürger/ innen.                             über die Befangenheit ihrer Mitglieder und
                                                         der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschuss-
Aufgabengebiete                                          sitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Ge-
• Bauwesen,                                              meindevertretung übertragen.
• Umweltschutz,
• Bauleitplanung,                                                          §5
• gemeindliche Bauvorhaben,                                Beiräte der Gemeinde Heikendorf
• Naturschutz und Landschaftspflege,                     (zu beachten: §§ 47d, 47e und 47f GO)
• Energiemanagement.
                                                   Die Gemeinde kann durch Satzung die Bildung
Selbständige Entscheidungen                        eines Seniorenbeirates, eines Beirates zur Betei-

                                                                                                     11
Gemeinde Heikendorf
ligung von Kindern und Jugendlichen und eines          die nicht Gemeindeangelegenheiten betref-
Beirates für Ortsmarketing vorsehen.                   fen, ist nicht zulässig.

                      §6                            (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine
             Gemeindevertretung                         Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift
          (zu beachten: §§ 27, 28 GO)                   soll mindestens enthalten:

Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27       1. die Zeit und den Ort der Einwohnerver-
und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, so-                sammlung,
weit sie sie nicht auf die Bürgermeisterin oder        2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerin-
den Bürgermeister oder auf ständige Aus-                  nen und Einwohner,
schüsse übertragen hat.                                3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der
                                                          Einwohnerversammlung waren,
                     §7                                4. den Inhalt der Anregungen und Vor-
           Einwohnerversammlung                           schläge, über die abgestimmt wurde, und
           (zu beachten: § 16b GO)                     5. das Ergebnis der Abstimmung.
                                                          Die Niederschrift wird von der Bürger-
(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal            meisterin oder dem Bürgermeister und
    im Jahr eine Einwohnerversammlung ein.                der Protokollführerin oder dem Protokoll-
    Das Recht der Gemeindevertretung, die Ein-            führer unterzeichnet.
    berufung einer Einwohnerversammlung zu
    verlangen, bleibt unberührt.                    (6) Anregungen und Vorschläge der Einwohner-
(2) Für die Einwohnerversammlung ist von der            versammlung, die in der Gemeindevertretung
    Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister              behandelt werden müssen, sollen dieser zur
    eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tages-          nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt
    ordnung kann aus der Einwohnerversamm-              werden.
    lung ergänzt werden, wenn mindestens 30
    Prozent der anwesenden Einwohnerinnen                               §8
    und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort             Verträge nach § 29 Abs. 2 GO
    und Tagesordnung der Einwohnerversamm-
    lung sind öffentlich im Sinne des § 10 Abs. 5   Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertrete-
    dieser Satzung bekannt zu geben.                rinnen oder Gemeindevertretern, Mitgliedern
(3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister      oder stellvertretenden Mitgliedern der Aus-
    leitet die Einwohnerversammlung. Sie oder er    schüsse nach § 46 Abs. 3 GO und juristischen
    kann die Redezeit auf bis zu fünf Minuten je    Personen, an denen Gemeindevertreterinnen
    Rednerin oder Redner beschränken, falls         oder Gemeindevertreter, Mitglieder oder stellver-
    dies zur ordnungsgemäßen Durchführung           tretende Mitglieder der Ausschüsse nach § 46
    der Einwohnerversammlung erforderlich ist.      Abs. 3 GO beteiligt sind, sind ohne Genehmi-
    Sie oder er übt das Hausrecht aus.              gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich,
(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister      wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von
    berichtet in der Einwohnerversammlung über      3.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen von
    wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und       monatlich 300 € halten. Handelt es sich bei den
    stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen     in Satz 1 genannten Vertragspartnern um Auf-
    und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das        tragnehmer, sind die Verträge ohne Genehmi-
    Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vor-      gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich,
    schläge aus der Einwohnerversammlung ist        wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung des
    offen abzustimmen. Vor der Abstimmung           für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergabe-
    sind die Anregungen und Vorschläge schrift-     rechts erfolgt ist und der Auftragswert den Be-
    lich festzulegen. Sie gelten als angenommen,    trag von 15.000 €, bei wiederkehrenden
    wenn für sie die Stimmen von mindestens 51      Leistungen einen Betrag von 1.500 € im Monat,
    Prozent der anwesenden Einwohnerinnen           nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe
    und Einwohner abgegeben werden. Eine Ab-        unter den Voraussetzungen des Satzes 2 im
    stimmung über Anregungen und Vorschläge,        Wege der freihändigen Vergabe /Verhandlungs-

12
Gemeinde Heikendorf
vergabe, ist der Vertrag ohne Genehmigung der              werden zusätzlich ins Internet unter der
Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn der             Adresse     www.amt-schrevenborn.de/Ge-
Auftragswert den Betrag von 10.000 €, bei wie-             meinden/Heikendorf eingestellt. Hierauf wird
derkehrenden Leistungen einen Betrag von                   im Bekanntmachungsblatt nach Absatz 1
1.000 € im Monat, nicht übersteigt.                        hingewiesen.
                                                       (5) Die örtliche Bekanntmachung über Zeit, Ort
                     §9                                    und Tagesordnung einer Sitzung der Ge-
          Verpflichtungserklärungen                         meindevertretung Heikendorf, sowie alle er-
            (zu beachten: § 51 GO)                         forderlichen      Bekanntmachungen         im
                                                           Zusammenhang mit Wahlen oder Abstim-
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren             mungen erfolgen durch Bereitstellung im In-
Wert 15.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen              ternet unter der Internetadresse
monatlich 1.500 €, nicht übersteigen, sind auch            www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Hei-
dann rechtsverbindlich, wenn sie nicht den                 kendorf/Amtliche-Bekanntmachungen. Auf
Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 Gemein-             Bekanntmachungen im Zusammenhang mit
deordnung entsprechen.                                     Wahlen oder Abstimmungen ist unter An-
                                                           gabe der Internetadresse nach Satz 1 inner-
                     § 10                                  halb eines Zeitraumes von bis zu drei Tagen
             Veröffentlichungen                            vor dem Tag der Bereitstellung im Internet in
 (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung,                  den Kieler Nachrichten Ostholsteiner Teil hin-
          §§ 4a, 6a und 10a BauGB)                         zuweisen.
                                                       (6) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentli-
(1) Satzungen der Gemeinde Heikendorf werden               che Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in
    im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Ge-              Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas an-
    meinde bekannt gemacht. Es führt die Be-               deres bestimmt ist.
    zeichnung „Heikendorfer Anzeiger“ und
    erscheint in der Regel monatlich zum 5. Tag                              § 11
    des Monats. Ist der 5. Tag ein Samstag,                              Inkrafttreten
    Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier
    Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht ar-   Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Be-
    beitsfreie Werktag. Das amtliche Bekanntma-        kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
    chungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte       Hauptsatzung vom 02.11.2009, zuletzt geändert
    verteilt und ist ferner in der Amtsverwaltung      durch Satzung vom 17.07.2014, außer Kraft.
    Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heiken-           Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemein-
    dorf, erhältlich; bei Versand wird das anfal-      deordnung wurde durch Verfügung der Landrä-
    lende Porto erhoben.                               tin des Kreises Plön vom 03.12.2019 erteilt.
                                                       Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefer-
(2) In besonderen Veröffentlichungsfällen kön-         tigt und ist bekannt zu machen.
    nen zusätzliche Ausgaben des Heikendorfer
    Anzeigers herausgegeben werden. Auf das
    Erscheinen dieser Sonderausgabe und den            Heikendorf, 04.12.2019
    Inhalt des amtlichen Teils wird in den Kieler      Gemeinde Heikendorf
    Nachrichten Ostholsteiner Teil hingewiesen.        Der Bürgermeister
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausle-          gez. Peetz
    gung von Satzungen, Plänen und Verzeich-           Peetz
    nissen ist in der Form des Absatzes 1
    hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt           Heikendorf, 04.12.2019
    einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas         Amt Schrevenborn
    anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der          Der Amtsdirektor
    Auslegung sind auf dem ausgelegten Exem-           Im Auftrag
    plar mit Unterschrift zu vermerken.                gez. Hingst
(4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ört-          Hingst
    liche Bekanntmachungen der Gemeinde

                                                                                                      13
Gemeinde Heikendorf
Nachstehend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heikendorf für das Haushaltsjahr
2019 öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den
Produktplan mit den Anlagen nehmen. Sie liegen während der Öffnungszeiten im Rathaus, Dorfplatz
2, Zimmer 2.22, aus.
                           1. Nachtragshaushaltssatzung
                 der Gemeinde Heikendorf für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf
vom 11.09.2019 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaus-
haltssatzung erlassen:
                                             §1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

                                  erhöht um     vermindert um     und damit der Gesamtbetrag des
                                                                 Haushaltsplanes einschließlich der
                                                                             Nachträge
                                                                gegenüber bisher nunmehr festge-
                                                                                      setzt auf

1. im Ergebnisplan der
   Gesamtbetrag der Erträge       200.200 EUR   0 EUR           14.362.200 EUR     14.562.400 EUR

  Gesamtbetrag der
  Aufwendungen                    347.700 EUR   0 EUR           16.541.400 EUR 16.889.100 EUR
  Jahresüberschuss
  Jahresfehlbetrag                0 EUR         -147.500 EUR     2.179.200 EUR     2.326.700 EUR

2. im Finanzplan der
   Gesamtbetrag der Einzahlungen
   aus laufender Verwaltungs-
   tätigkeit                   -200 EUR         0 EUR           14.079.400 EUR     14.079.200 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen
  aus laufender Verwaltungs-
  tätigkeit                  115.300 EUR        0 EUR           14.642.500 EUR     14.757.800 EUR

  Gesamtbetrag der Einzahlungen
  aus der Investitionstätigkeit
  und der                       3.985.300 EUR 0 EUR              6.934.100 EUR 10.919.400     EUR
  Finanzierungstätigkeit

  Gesamtbetrag der Auszahlungen
  aus der Investitionstätigkeit
  und der                       3.950.600 EUR 0 EUR              7.434.300 EUR     11.384.900 EUR
  Finanzierungstätigkeit

                                                §2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite
   für Investitionen und Investitions-
 föderungsmaßnahmen                von bisher   5.436.100 EUR          auf        7.995.200 EUR[1]

14
Gemeinde Heikendorf
2. der Gesamtbetrag der Ver-
   pflichtungsermächtigungen     von bisher      0 EUR                  auf               0 EUR

3. die Gesamtzahl der im Stellenplan
   ausgewiesenen Stellen        von bisher       31,26                  auf                32,74

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.11.2019 erteilt. Mit der Genehmigung wurde
der beantragte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von
7.995.200 EUR um 201.700 EUR auf 7.793.500 EUR gekürzt.

Heikendorf, 25.11.2019                                             Bürgermeister
                                                                    gez. Peetz
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Ulrich Hehenkamp

[1]
Howaldt, Monika:
ohne Umschuldung:
Regelung im Krediterlass (27.01.2017) unter 2.4 a):
Keine Genehmigung bedürfen Kreditaufnahmen "für Umschuldungen; diese sind zudem nicht auf den in der
Haushaltssatzung festzusetzenden Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsmaßnahmen anzurechnen"
im NT 2019 = Umschuldung 1Mio. €

           I. Festsetzung der Grundsteuern in der Gemeinde Heikendorf
                            für das Kalenderjahr 2020

Da die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr        2. Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn
2020 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die      dieser 15,00 € nicht übersteigt.
Festsetzung der Grundsteuern zunächst auf der        3. Am 15. Februar und 15. August zu je einer
Grundlage der bisher geltenden Hebesätze. Im            Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00
Falle von Hebesatzänderungen wird darauf hin-           € nicht übersteigt.
gewiesen, dass eine rückwirkende Änderungs-          4. Am 01. Juli in einem Jahresbetrag, sofern ein
veranlagung zum 01.01.2020 erfolgt.                     entsprechender Antrag bis spätestens zum
Für die Grundstücke, deren Grundsteuermess-             30. September des vorangehenden Kalender-
betrag sich seit der letzten Bescheiderteilung          jahres gestellt wird.
nicht verändert hat, wird die Grundsteuer gemäß
§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Kalender-      Bei Neufestsetzungen oder Änderungen der
jahr 2020 durch diese öffentliche Bekanntma-         Grundsteuermessbeträge ergehen Abgabenver-
chung festgesetzt.                                   anlagungsbescheide oder Abgabenänderungs-
                                                     bescheide zum gegebenen Zeitpunkt.
Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Grundsteuerge-        Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
setz wie folgt fällig:                               treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechts-
                                                     wirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein
1. Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.      schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
   November je zu einem Viertel der Jahres-
   steuer, soweit nicht Nr. 2., Nr. 3. oder Nr. 4.
   Anwendung finden.

                                                                                                    15
Gemeinde Heikendorf
 II. Geltung der Bescheide über die Hundesteuern und die Straßenreinigungs-
           gebühren und deren Fälligkeiten für das Kalenderjahr 2020

In den in vorherigen Kalenderjahren zugestellten   Zusätzliche Hinweise:
Abgabenbescheiden wird darauf hinge-wiesen,        Zahlungsarten
dass die festgesetzten Abgaben auch für Folge-     Sofern Sie eine Abrufermächtigung erteilt haben,
jahre Gültigkeit haben, bis ein neuer Abgaben-     erfolgt   die    Abbuchung      der     Steuern
bescheid erteilt wird.                             und Gebühren automatisch zum Tage der Fällig-
Gemäß § 12 des Kommunalabgabengesetzes             keit. Ansonsten sind Zahlungen ausschließlich
des Landes Schleswig-Holstein wird bestimmt,       an das Amt Schrevenborn auf eines der nach-
dass die Hundesteuern und Straßenreinigungs-       stehend aufgeführten Bankkonten zu leisten:
gebühren in der gleichen Höhe für das Kalender-
jahr 2020 gelten, sofern nicht aufgrund von        Förde Sparkasse
Änderungen neue Bescheide zu erlassen sind.        IBAN: DE38210501700100214444
Die Hundesteuern und die Straßenreinigungsge-      BIC: NOLADE21KIE
bühren werden aufgrund der Satzungen der Ge-
meinde Heikendorf erhoben und sind solange zu      Hypo Vereinsbank
den bekannten Fälligkeitsterminen zu entrichten,   IBAN: DE33200300000613624535
die sich aus dem zuletzt zugestellten Abgaben-     BIC: HYVEDEMM300
bescheid ergeben, bis ein neuer Bescheid erlas-
sen wird.                                          Kieler Volksbank eG
                                                   IBAN: DE59210900070059900008
Rechtsbehelfsbelehrung:                            BIC: GENODEF1KIL
Gegen diese Abgabenfestsetzung kann Wider-
spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist in-     Steuerpflicht bei Eigentumswechsel
nerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe       Gemäß § 9 Grundsteuergesetz wird die Grund-
beim Amt Schrevenborn, Der Amtsdirektor,           steuer nach den Verhältnissen zu Beginn des
Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, einzulegen.         Kalenderjahres festgesetzt (Stichtagsprinzip).
                                                   Das bedeutet bei einem Eigentümerwechsel im
Heikendorf, 01. Januar 2020                        laufenden Kalenderjahr, dass der Verkäufer bis
                                                   zum Ende des Jahres steuerpflichtig bleibt.
Amt Schrevenborn                                   Eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer
Der Amtsdirektor                                   zum 01.01. des Folgejahres erfolgt erst nach Er-
gez. Hehenkamp                                     halt des Messbescheides vom Finanzamt.

                                 Gebührensatzung
                    für den Friedhof der Gemeinde Heikendorf
Aufgrund des § 4 Abs. 1 u. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003
(GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H., S. 6) in
der z. Zt. gültigen Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H-, S. 27) in der z. Zt. gültigen
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 11.12.2019 folgende Sat-
zung erlassen:
Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Satzungstext die männliche Form verwendet. Die
jeweiligen Begriffe gelten jedoch für alle Geschlechter (m|w|d) entsprechend.

                                              §1
                                   Gebührengegenstand
Für die Benutzung des Friedhofes und für Leistungen der Gemeinde Heikendorf werden Gebühren
nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

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Gemeinde Heikendorf
                                           §2
                     Entstehung der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Erwerb der Nutzungsrechte und der Leistungen der Ge-
    meinde Heikendorf bzw. ihrer Beauftragten. Im Falle des Verzichts auf das Nutzungsrecht wird
    keine Erstattung gewährt.
(2) Gebührenschuldner ist der Nutzungsberechtigte. Mehrere Gebührenschuldner haften als Ge-
    samtschuldner.
                                                §3
                                            Grabbreiten
Bei einer Grabbreite handelt es sich um die Grabfläche, welche für eine Sarg- bzw. Urnenbestattung
der jeweiligen Grabart vorgesehen ist. Ausgenommen hiervon ist das Urnenwahlgrab für bis zu 2
Urnen. Die Größen der Grabbreiten können sich sowohl zwischen den angebotenen Grabarten als
auch innerhalb einer Grabart unterscheiden.

                                               §4
                                            Gebühren
Es werden folgende Gebühren erhoben:
I. Grabnutzungsgebühren

1.   Für ein Standardreihengrab für 25 Jahre               Je Grabbreite        1.106,00 €
     einschl. erstmaliger Herrichtung der
     Grabstelle (Abräumen der Kränze und
     Einebnung - ohne Mutterbodenlieferung
     und Bepflanzung)

2.   Für ein Rasenreihengrab einschl.                      Je Grabbreite        1.941,00 €
     erstmaliger Herrichtung und Rasenpflege
     auf die Dauer von 25 Jahren

3.   Für ein Standardwahlgrab für 25 Jahre                 Je Grabbreite        1.225,00 €
     einschl. erstmaliger Herrichtung der
     Grabstelle (Abräumen der Kränze und
     Einebnung - ohne Mutterbodenlieferung
     und Bepflanzung)

4.   Für ein Wahlgrab in besonderer Lage                   Je Grabbreite        1.517,00 €
     (Waldgrabstätte) für 25 Jahre einschl.
     erstmaliger Herrichtung der Grabstelle
     (Abräumen der Kränze und Einebnung -
     ohne Mutterbodenlieferung und Bepflanzung)

5.   Für die Überlassung von Nebenland für                 Je Quadratmeter         75,00 €
     25 Jahre (nicht für Bestattungszwecke) zu
     einer Wahlgrabstätte in besonderer Lage
     (Waldgrabstätte)

6.   Für ein Rasenwahlgrab einschl.                        Je Grabbreite        1.419,00 €
     erstmaliger Herrichtung und Rasenpflege
     auf die Dauer von 25 Jahren

7.   Für ein Urnenwahlgrab auf die Dauer von               Je Grabbreite          951,00 €
     20 Jahren - Beisetzung von 1 Urne -

                                                                                               17
Gemeinde Heikendorf
8.   Für ein Urnenwahlgrab auf die Dauer von            Je Grabbreite    1.167,00 €
      20 Jahren
     - Beisetzung von bis zu 2 Urnen -

9.   Für ein Urnengrab in einer                         Je Grabbreite    1.335,00 €
     Urnengemeinschaftsanlage (zzgl. Kosten
     für die Beschriftung nach Aufwand auf
     einer Gemeinschaftstele, siehe § 17 Abs.
     3 der Friedhofssatzung der Gemeinde
     Heikendorf) für die Dauer von 20 Jahren

10. Für eine anonyme Rasengrabstelle für                Je Grabbreite     839,00 €
    Urnen (Schutz- /Schmuckurnen sind nicht
    zulässig) einschl. Grabfeldunterhaltung auf
    die Dauer von 20 Jahren

11. Für ein Kindergrab auf die Dauer von                Je Grabbreite     250,00 €
    20 Jahren (Kinder bis 12 Jahren bzw.
    bis 1,20 m Körpergröße)

12. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte            Je Grabbreiter      49,00 €
    an Standardwahlgrabstätten                            und Jahr

13. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte             Je Grabbreite      61,00 €
    an Wahlgrabstätten in besonderer Lage                  und Jahr
    (Waldgrabstätten)

14. Für die Überlassung von Nebenland                  Je Quadratmeter       3,00 €
    (nicht für Bestattungszwecke) zu einer                 und Jahr
    Wahlgrabstätte in besonderer Lage (Waldgrabstätte)
    - Verlängerung der Nutzungsrechte -

15. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte             Je Grabbreite      57,00 €
    an Rasenwahlgrabstätten                                und Jahr

16. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte             Je Grabbreite      48,00 €
    an Urnenwahlgräbern                                    und Jahr
    - Beisetzung von 1 Urne -

17. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte             Je Grabbreite      58,00 €
    an Urnenwahlgräbern                                    und Jahr
    - Beisetzung von bis zu 2 Urnen -

18. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte             Je Grabbreite      49,00 €
    für ein Urnengrab in einer Urnengemeinschaftsanlage    und Jahr

19. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte             Je Grabbreite      12,50 €
    an Kindergräbern (Kinder bis 12 Jahren bzw.            und Jahr
    bis 1,20 Körpergröße)

II. Bestattungsgebühren

1. Für das Ausheben und Schließen eines Sarggrabes                        892,00 €

18
Gemeinde Heikendorf
2. Für das Ausheben und Schließen eines Kindersarg-
   grabes (bis 12 Jahre bzw. 1,20 m Körpergröße)                                        439,00 €

3. Für die Beisetzung einer Urne in einem Urnengrab                                     226,00 €

III. Verwaltungsgebühren

1. Für die Ausstellung und Umschreibung einer Graburkunde                                96,00 €

2. Für die Genehmigung zur Aufstellung                                                   96,00 €
   eines stehenden / liegenden Grabmals

                                                   §5
                                        Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren nach § 4 dieser Satzung werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sofern in
    dem Gebührenbescheid keine andere Fälligkeit bestimmt wird, sind die Gebühren innerhalb eines
    Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(2) Für besondere Leistungen, die in dieser Gebührensatzung nicht erfasst sind (z. B. Umbettungen,
    Grabauflösungen, Abräumen von Grabmalen etc.) werden die Gebühren nach dem tatsächlichen
    Aufwand durch Gebührenbescheid festgesetzt.

                                                §7
                                          Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für den Friedhof
der Gemeinde Heikendorf vom 17.11.2016 außer Kraft.

Heikendorf, 12.12.2019
                                                                      gez. Peetz
                                                                     Bürgermeister
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Ulrich Hehenkamp

                                   Satzung
               über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
                          in der Gemeinde Heikendorf
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 u. 2 und 17 Abs. 1 u. 2       11.12.2019 folgende Satzung erlassen:
der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zu-      Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden
letzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018             Satzungstext die männliche Form verwendet. Die
(GVOBl. Schl.-H., S. 6), in der z.Zt. geltenden Fas-   jeweiligen Begriffe gelten jedoch für alle Ge-
sung, des § 45 Abs. 1 u. 3 des Straßen- und We-        schlechter (m|w|d) entsprechend.
gegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
(StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 631)                              §1
in der z.Zt. geltenden Fassung sowie §§ 1 Abs. 1,                  Gegenstand der Gebühr
2 Abs. 1, 4 und 6 Abs. 1 – 7 des Kommunalabga-         (1) Die Gemeinde Heikendorf betreibt die Stra-
bengesetzes des Landes Schleswig-Holstein                  ßenreinigung der öffentlichen Straßen gemäß
(KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) in           der Satzung über die Straßenreinigung in der
der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss-           Gemeinde Heikendorf in der jeweils geltenden
fassung durch die Gemeindevertretung vom                   Fassung. Insoweit die Reinigungspflicht nicht

                                                                                                     19
Gemeinde Heikendorf
    an die Anlieger übertragen ist, besteht ein An-                     §4
    schluss- und Benutzungszwang für die Reini-           Gebührenmaßstab und Gebührensatz
    gung durch die Gemeinde.
(2) Die Gemeinde erhebt für die von ihr oder ihrer    (1) Bemessungsgrundlage für die Benutzungsge-
    Beauftragten durchgeführte maschinelle Stra-          bühr sind die Straßenfrontlänge des Grund-
    ßeneinigung der öffentlichen Straßen Benut-           stücks sowie die Gesamtkosten der
    zungsgebühren nach § 6 KAG i.V.m. § 45 Abs.           Reinigungen. Die Reinigung der Straßen durch
    3 Nr. 3 StrWG. Den Kostenanteil, der auf das          die Gemeinde erfolgt grundsätzlich alle 14
    allgemeine öffentliche Interesse an der ma-           Tage.
    schinellen Straßenreinigung entfällt, trägt die
    Gemeinde. Durch Gebühren werden 85 v.H.           (2) Als Straßenfrontlänge (Abs. 1) gilt:
    der Straßenreinigungskosten für die maschi-           a) bei einem Grundstück, das an der Straße
    nelle Straßenreinigung gedeckt.                           anliegt, die Länge der Grundstücksseite
                                                              entlang der Straße,
                     §2                                   b) bei einem Grundstück, das nicht an die zu
                Gebührenpflicht                                reinigende Straße grenzt, aber von ihr er-
                                                              schlossen wird (Hinterlieger): Die Hälfte
(1) Ein Grundstück im Sinne des § 3 der Satzung               der längsten Ausdehnung des Grund-
    der Gemeinde Heikendorf über die Straßenrei-              stücks parallel zur Straße, ,
    nigung (einschl. Winterdienst) im Gemeinde-           c) bei einem Grundstück, das mit weniger als
    gebiet ist gebührenpflichtig.                             zwei Dritteln seiner längsten Ausdehnung
(2) Ein Grundstück ist auch gebührenpflichtig,                parallel zu der zu reinigenden Straße an
    wenn es von einer Straße erschlossen ist. Als             die Straße grenzt: Zwei Drittel der längsten
    erschlossen im Sinne dieser Satzung gelten                Ausdehnung des Grundstückes parallel zu
    Grundstücke, die nicht oder nicht vollständig             der zu reinigenden Straße abzüglich ein
    an der Straße anliegen, aber rechtlich und tat-           Viertel des Unterschiedes zu der tatsäch-
    sächlich eine Zugangsmöglichkeit zu ihr haben             lichen Frontlänge
    oder lediglich durch einen zum Grundstück
    gehörenden Weg mit ihr verbunden sind (Hin-       (3) Bei der Festsetzung der Straßenfrontlänge
    terliegergrundstücke) und denen durch die             werden Bruchteile eines Meters bis zu 0,50 m
    Straße eine Nutzungsmöglichkeit, insbeson-            auf volle Meter nach unten abgerundet, Bruch-
    dere eine wirtschaftliche oder verkehrliche           teile eines Meters über 0,50 m werden auf
    Nutzung, vermittelt wird.                             volle Meter nach oben aufgerundet.
                                                      (4) Bei Eckgrundstücken werden die Straßen-
                     §3                                   frontlängen zu jeder Straße nur mit drei Viertel
              Gebührenschuldner                           angerechnet. Die nicht erhobene Gebühr für
                                                          ein Viertel der Straßenfrontlängen ist von der
(1) Gebührenschuldner ist, wer Eigentümer des             Gemeinde mit den nicht berechneten Straßen-
    Grundstückes oder Wohnungs- oder Teilei-              reinigungskosten von 15 v.H. abgegolten.
    gentümer ist. Ist das Grundstück mit einem        (5) Die jährliche Gebühr beträgt je Meter Straßen-
    Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberech-           frontlänge des Grundstücks 0,65 Euro.
    tigte an Stelle des Eigentümers gebühren-
    pflichtig. Die Wohnungs- und Teileigentümer                          §5
    einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamt-          Entstehung, Änderung und Beendigung der
    schuldner der auf ihr gemeinschaftliches                        Gebührenpflicht
    Grundstück entfallenden Benutzungsgebüh-
    ren. Miteigentümer oder mehrere aus dem           (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten
    gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Ge-          des Monats, der auf den Beginn der regelmä-
    samtschuldner.                                        ßigen Reinigung der Straße folgt. Sie erlischt
(2) Wechselt der Gebührenschuldner im Laufe               mit dem Ende des Monats, mit dem die regel-
    des Kalendervierteljahres, so sind für die Ge-        mäßige Reinigung eingestellt wird.
    bühren dieses Vierteljahres der bisherige und     (2) Ändern sich die Grundlagen für die Berech-
    der neue Pflichtige Gesamtschuldner.                  nung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich

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