HEIKENDORFER ANZEIGER - Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2020 - Amt Schrevenborn
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HEIKENDORFER ANZEIGER Foto Simone Kanieß Wir wünschen allen Heikendorferinnen und Heikendorfern ein glückliches und gesundes Jahr 2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 01/2020 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Einladung zum Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf Für den Neujahrsempfang der Gemeinde Heikendorf lade ich alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich am Sonntag, 12. Januar 2020, 11 Uhr, in die Mensa der OGTS in Heikendorf ein. Ich möchte mit Ihnen das Neue Jahr 2020 begrüßen und freue mich auf Ihr Kommen. Tade Peetz Bürgermeister Fitnessparcours auf dem Heikendorfer Sportplatz frei gegeben Ob Klimmzüge, Sit-ups oder Gleichgewichts- Kerstin Nickstadt und Tade Peetz) gaben den übungen: Der neue Fitnessparcours unterhalb Parcours jetzt zur öffentlichen Nutzung frei. Für des Beachvolleyball-Feldes auf dem Heikendor- die einzelnen Fitnessübungen kann an einem fer Sportgelände bietet verschiedene sportliche Hinweisschild mit Piktogramm die Anleitung Herausforderungen. Vom Balancierbalken bis über einen QR-Code per Smartphone ganz ein- zur Step-Sprung-Kombination reicht die Palette fach in einem kurzen Video abgerufen werden. der stabilen Outdoor-Fitnessgeräte. Vertreter Die Kosten belaufen sich auf knapp 20.000 Euro von Gemeinde, des Heikendorfer Sportvereins bei einer Förderquote von 80 Prozent des Ver- und von der Grund- und Gemeinschaftsschule eins AktivRegion Ostseeküste aus dessen Re- (hier im Bild v.l. André Schneider, Gerhard Will, gionalbudget. Den Rest trägt die Gemeinde. Karl Kempe, Klaus Sydow, Dr. Bettina Bonde, © CK
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 6 Tourismus 7- 8 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 8 - 21 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 22 - 32 Kulturelles 33 - 34 Kindergärten 37 - 40 Schulen 43 - 58 Kirchengemeinden 61 - 64 Vereine & Verbände Berichte 67 - 78 Sitzungsprotokoll der GV-Sitzung 79 - 87 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 88 - 98 Impressum 96 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. BEKANNTMACHUNG ZUM WIDERSPRUCHSRECHT NACH DEM BUNDESMELDEGESETZ (BMG). Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich urn Datenübermittlungen an: • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentliche rechtlichen Religionsge- sellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der jewei- ligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs.3 Satz 2 BMG) • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs.1 BMG) • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen ( § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs.2 BMG) • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs.3 BMG) • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (Bundesfreiwilligendienst) (betrifft nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)(§ 36 Abs.2 BMG i.V.m. § 58c Abs.1 Soldatengesetz) Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einver- standen sind, können dies dem Amt Schrevenborn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift 3
Amt Schrevenborn mitteilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Melde- behörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern: Der Widerspruchgilt bis zur Aufhebung unbefristet. Der Widerspruch kann formlos oder über ein Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsfor- mular ist im Rathaus des Amtes Schrevenborn sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich oder kann auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn (www.amt-schrevenborn.de) unter: Verwaltung & Politik / Amtsverwaltung / Formulare/ Einwohnermeldewesen/ Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren heruntergeladen werden. Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind zu richten an: Amt Schrevenborn Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Der Amtsdirektor Dorfplatz 2 Im Auftrag 24226 Heikendorf gez. Kussin Heikendorf, den 27.11.2019 Das Amt Schrevenborn sucht für die in Trägerschaft der Gemeinde Mönkeberg befindliche Betreute Grundschule an der Grundschule an der Bake in Mönkeberg eine Vertretung für die hauswirtschaftliche Kraft für urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten der Stelleninhaberin Der Einsatz erfolgt bei Bedarf, d. h. in den Fällen, in denen die Stelleninhaberin zu vertreten werden ist, im Zeitraum zwischen 14:30 Uhr und 16:30 Uhr. Die Betreute Grundschule bietet insgesamt 90 Grundschulkindern Platz. In dieser Betreuungsein- richtung werden die Kinder vor dem Schulunterricht und nach Unterrichtsschluss bis 16 Uhr von pä- dagogischen Kräften mit Spiel- und Bastelangeboten betreut. Außerdem können die Kinder in der Einrichtung ein Mittagessen einnehmen und es findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Die Ein- richtung bietet derzeit 90 Kindern Platz. Aktuell nehmen durchschnittlich 70 Kinder am Mittagessen teil. Der hauswirtschaftlichen Kraft obliegen insbesondere • das Ein- und Ausräumen der Spülmaschinen einschl. Reinigen der Siebe, • das Verteilen von Geschirr und Besteck auf die Essensräume, • das Reinigen der Tische und Stühle in allen 3 Speiseräumen, • das Neueindecken in allen Speiseräumen, • das Reinigen der Trinkflaschen und Wischeimer, • das Leeren aller Speisebehälter und Verschließen der „Resteeimer“. Wir erwarten: • Freude im Umgang mit Grundschulkindern, • einen wertschätzenden Umgang mit den Kindern und dem Betreuungspersonal, • Belastbarkeit. Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD, Entgeltgruppe 1. Die Gemeinde Mönkeberg setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerber/innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berück- sichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf und Nachweisen zu den bisherigen Qualifikationen bis zum 19.01.2020 mit dem Zusatz „Hauswirtschaft Mönkeberg“ an den Amtsdirektor des Amtes 4
Amt Schrevenborn Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an do- erte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410. Für Aus- künfte zur Organisation und zur Betreuungsarbeit steht die Leiterin der Betreuten Grundschule, Frau Dreesen, unter der Telefonnummer 0431 26 09 6047 (erreichbar in der Zeit von 7 Uhr bis 10 Uhr und von 12 Uhr bis 16 Uhr) zur Verfügung. Das Amt Schrevenborn sucht für den Amtsbetriebshof, Stützpunkt Heikendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Arbeiter/in (m, w, d) und zum 1. Februar 2020 sowie zum 1. April 2020 jeweils eine/n Gärtner/in (m, w, d). Detaillierte Stellenbeschreibungen und Angebote zu den Stellen sowie die Erwartungen an die Be- werber/innen finden Sie auf der Homepage des Amtes unter www.amt-schrevenborn.de . Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un- terlagen bis zum 12. Januar 2020 mit dem Zusatz „Arbeiter ABH“ oder „Gärtner ABH“ an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Herr Rutz, unter der Telefonnummer 0431 24 09 350. Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichesn Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch 08.01.2020 19:00 Uhr Amtsausschuss Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. Öffnungszeiten der Amtsverwaltung während der Feiertage Das Rathaus Heikendorf und die Gemeindebüros Schönkirchen und Mönkeberg bleiben an den Feiertagen sowie am 24.12.19 und am 31.12.19 ganztags geschlossen. Am 23.12.19, 27.12.19, 30.12.19 und ab 02.01.20 ist die Amtsverwaltung zu den gewohnten Öff- nungszeiten für Sie da. 5
Amt Schrevenborn Berichte aus dem Amt Schrevenborn Die aktuellen Rufnummern von Polizei und Abwasserzweckverband In der neuen Amtsbroschüre des inixmedia-Verlages, die Ende November/Anfang Dezember an alle Haushalte im Amt Schrevenborn verteilt wurde, sind leider die alten Polizei-Ruf- nummern aus der letzten Auflage übernommen worden. Die richtigen Telefonnummern lauten: • Polizeistation Heikendorf: Tel. 0431 – 5601320 • Polizeistation Schönkirchen: Tel. 04348 - 2154900 Die neue Rufnummer des Abwasserzweckverbandes Ostufer Kieler Förde lautet: Tel. 04348 – 2010200. Auf der Homepage des Amtes www.amt-schrevenborn.de kann die aktualisierte Fassung der Amtsbroschüre heruntergeladen werden. Fahrstuhl im Heikendorfer Rathaus vorübergehend außer Betrieb Wegen des Einbaus eines neuen Fahrstuhls im Heikendorfer Rathaus kann dieser in der Zeit von Montag, 13. Januar, bis aller Voraussicht nach einschließlich Freitag, 24. Januar, nicht genutzt wer- den. Wir bitten um ihr Verständnis. Gut geleitet durchs Amt: Radwanderroute Schrevenborner Rund Das Projekt Wegeleitsystem im Amt Schre- venborn befindet sich auf der Zielgeraden. Einheitlich gestaltete Wegweiser werden nach vorangegangener Konzeption derzeit im Amtsgebiet installiert. Ziel des gemeindeübergreifenden Wegeleit- systems ist es, Radfahrern und Spaziergängern eine Besucher- lenkung zu thematisch sortierten Sehenswürdigkeiten und Orientierungshilfe zu geben sowie Verbindungen zwischen den Orten zu touristischen Hot-Spots, ÖPNV-Angeboten, überregionalen Rad- und Wanderwegen und den umlie- genden Regionen zu schaffen. Herzstück des Wegeleitsystems ist die Themen- route „Schrevenborner Rund“ als neue, die amtsangehörigen Gemeinden verbin- dende Rad- und Wanderroute, die ent- lang der Förde und der Schwentine durch Heikendorf, Mönkeberg und Schönkir- chen führt. Die Gestaltung der Schilder ist den Leitsystemen der Kieler Förde ange- passt. Die Gesamtkosten für das touristische Projekt, das vom Lübecker Ingenieurbüro für Verkehrsplanung Urbanus begleitet wurde, liegen bei rund 45.000 Euro. Mit 22.740 Euro wurde es von der AktivRe- gion Ostseeküste aus Mitteln des Lan- Die Schilder des neuen Wegeleitsystems: Amtsdirektor desprogramms "Ländlicher Raum" Ulrich Hehenkamp (von links), Niels Rohde (Fa. Lebens- gefördert. Den Rest der Kosten trägt das raum Zukunft), Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl, Dr. Amt Schrevenborn. Hartmut Luft (Büro Urbanus). 6
Tourismus TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Das U-Boot-Ehrenmal in neuem Licht Im November wurden die Arbeiten an zwei wichtigen Projekten für das U-Boot-Ehren- mal, der Gedenkstätte für alle auf See ge- bliebenen U-Boot-Fahrer deutscher Marinen, abgeschlossen: Die neue Be- leuchtungsanlage und das neue Austel- lungskonzept lassen das Ehrenmal im wahrsten Sinne des Wortes in neuem Licht erscheinen. Das moderne und energieeffi- ziente LED-Beleuchtungskonzept zeigt das Ehrenmal zur Fördeseite hin nun im- posant in seiner vollen Breite. Zudem geben 12 neue Infotafeln auf dem Vor- platz BesucherInnen einen Einblick in die Historie, erzählen die bewegenden Ge- schichten der deutschen U-Boote und ihrer Besatzung. Die Kosten für die Neue- rungen tragen der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V und die Stiftung U-Boot-Ehrenmal, gefördert wurde das Projekte aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Foto: Frank Behling Tourismus im Aufwind Parallel zur Entwicklung im Land befindet sich auch die touristi- sche Entwicklung im Amt Schrevenborn im Aufwind - das zeigen die Kennzahlen mit deutlichen Steigerungsraten ab 2015 bei den Übernachtungen und den touristischen Einnahmen. Auch die In- vestiti-onen in die touristische Infrastruktur zahlen sich aus: Mehr BesucherInnen frequentieren den Heikendorfer Hauptstrand seit der Eröffnung der Promenade und private Investoren schaffen, animiert durch das Engagement der Gemeinden, neue Angebote in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung. Die strategische Tourismusarbeit nimmt einen nicht unwesentlichen Teil der Tourismusarbeit ein, Maßnahmen und Ziele wurden im Tourismuskonzept Kieler Förde 2030 festgelegt. Projekte wie das Wegeleitsystem, der Wasserwanderweg Schwentine oder die Strandentwicklung Mönkeberg sind dabei elementar für die Steigerung der Aufenthaltsqualität. Auch neue Angebote in den zielgruppen- relevanten Themengebieten wie die Sprotten-Flotte, der Kaffee- und Kuchenexpress der Museum- seisenbahn oder das touristische Veranstaltungsprogramm tragen zu einer besseren Aufenthaltsqualität bei und stellen Aufenthaltsanlässe dar. 7
Tourismus / Gemeinde Heikendorf Die ausführlichen Tourismusberichte und das Tourimsuskonzept Kieler Förde 2030 können auf der amtseigenen Hompepage unter dem Menüpunkt Urlaub und Freizeit/Projekte, Gutachten & Statisti- ken eingesehen werden. Neue Infotafel am Ortseingang Heikendorf Süd Die in die Jahre gekommene Infotafel am Heikendor-fer Ortseigang Süd wurde erneuert und durch eine aktualisierte Version auf Alu- verbundplatte ersetzt. Gäste können sich somit direkt beim Eintref- fen in den Ort über eine detaillierte Orientierungshilfe freuen. Die Karte zeigt ein Straßenregister sowie für Gäste relevante Besuchs- punkte. Ergänzt wird das Informati-onsangebot durch Werbeanzei- gen örtlicher Anbieter und touristischer Einrichtungen. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn- abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts- verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Öffentliche Ausschusssitzungen Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be- kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch 15.01.2020 19:00 Uhr Bildungs- und Sozialausschuss Montag 20.01.2020 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Mittwoch 22.01.2020 19:00 Uhr Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Montag 27.01.2020 19:00 Uhr Finanz- und Lenkungsausschuss Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich. 8
Gemeinde Heikendorf Amtliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Gemeinde Heikendorf (Kreis Plön) Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeinde- 10.000 € nicht überschritten wird, ordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fas- 3. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss sung der Bekanntmachung vom 28. Februar von Gewährverträgen und Bestellung an- 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert derer Sicherheiten für Dritte sowie Rechts- durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. geschäfte, die dem wirtschaftlich Schl.-H. S. 6) wird nach Beschluss der Gemein- gleichkommen, soweit ein Betrag von devertretung vom 13.11.2019 und mit Genehmi- 10.000 € nicht überschritten wird, gung der Landrätin des Kreises Plön folgende 4. Erwerb von Vermögensgegenständen im Hauptsatzung für die Gemeinde Heikendorf er- Rahmen des Haushalts, soweit der Wert lassen: des Vermögensgegenstandes einen Be- §1 trag von 30.000 € nicht überschreitet, Wappen, Flagge und Siegel 5. Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit (zu beachten: § 12 GO) der jährliche Mietzins aller Verträge 10.000 € nicht übersteigt, (1) Das Wappen der Gemeinde Heikendorf zeigt: 6. Belastung von Immobilien soweit die Be- „In Blau ein oben von zwei goldenen Eichen- lastung einen Wert von 10.000 € nicht blättern begleiteter silberner Sparren, inner- überschreitet, halb dessen ein goldenes Pflugeisen; 7. die entgeltliche Veräußerung von Sachen, darunter in silbernem, durch Wellenschnitt Forderungen und anderen Rechten - abgeteiltem Schildfuß ein blauer Fisch“. außer Immobilien - bis zu einem Wert von (2) Die Flagge der Gemeinde Heikendorf zeigt 5.000 €, am Liek den Inhalt des Gemeindewappens 8. die unentgeltliche Abgabe von Sachen, ohne Schild: Das fliegende Ende von weiß Forderungen und anderen Rechten - und blau neunmal geteilt. außer Immobilien - bis zu einem Wert von (3) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen 2.000 €, mit der Umschrift: „Gemeinde Heikendorf 9. Annahme und Vermittlung von Schenkun- Kreis Plön“. gen, Spenden und ähnlichen Zuwendun- (4) Die Abbildung und Verwendung des Gemein- gen bis zu einem Wert von 30.000 €, dewappens zu künstlerischen, kunstgewerb- 10. Annahme von Erbschaften bis zu einem lichen und heraldisch-wissenschaftlichen Wert von 30.000 €, Zwecken steht jedem frei. Jede sonstige Ver- 11. Anmietung und Anpachtung von Grund- wendung des Gemeindewappens bedarf der stücken und Gebäuden, soweit der jährli- Zustimmung der Bürgermeisterin oder des che Miet- bzw. Pachtzins 10.000 € bei Bürgermeisters. ordentlich zu kündigenden Miet- / Pacht- verträgen oder die Gesamtbelastung §2 25.000 € bei befristeten Miet- / Pachtver- Bürgermeisterin oder Bürgermeister trägen je Einzelfall nicht übersteigt, (zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 12. Vermietung, Verpachtung oder vergleich- 50, 51, 76, 95d, 95f GO) bare Überlassung von gemeindlichen Grundstücken oder Gebäuden, soweit ein (1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister Grundstück oder Gebäude im Einzelfall obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertra- aufgrund seiner Lage und Größe von un- genen Aufgaben. tergeordneter Bedeutung für die Ge- (2) Sie oder er entscheidet ferner über meinde ist, 1. Stundungen bis zu einem Betrag von 13. Vergabe von Aufträgen im Rahmen des 10.000 €, Haushalts, soweit die Auftragssumme 2. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und einen Betrag von 60.000 € nicht über- Niederschlagung solcher Ansprüche, Füh- steigt, rung von Rechtsstreiten und Abschluss 14. Vergabe von Architekten- und Ingenieur- von Vergleichen, soweit ein Betrag von leistungen, soweit im Rahmen des Haus- 9
Gemeinde Heikendorf haltes berücksichtigt, bis zu einem Wert tung für hilfesuchende Frauen, von 10.000 €, sowie Gutachten und Bera- • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen tungen bis zu einem Wert von 5.000 €, Gruppen, Institutionen, Betrieben und Be- 15. die Ausübung des gemeindlichen Vor- hörden, um frauenspezifische Belange kaufsrechts nach den §§ 24 bis 28 wahrzunehmen. BauGB, soweit der Wert des Grund- (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an stückskaufvertrages einen Betrag von allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, 25.000 € nicht überschreitet, dass ihre Initiativen, Anregungen, Vor- 16. über- und außerplanmäßige Aufwendun- schläge, Bedenken oder sonstige Stellung- gen und Auszahlungen bis zu dem in der nahmen berücksichtigt werden können. Dazu Haushaltssatzung festgelegten Höchstbe- sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben not- trag, wendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben 17. die Ausübung der Rechte und Pflichten sowie erbetene Auskünfte zu erteilen. der Gemeinde nach den Bestimmungen (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem der Landesbauordnung, Aufgabenbereich eigene Öffentlichkeitsarbeit 18. Erteilung oder Versagung des gemeindli- betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht chen Einvernehmens nach § 36 BauGB in gebunden. den Fällen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB, soweit nicht städtebauliche Spannungen §4 zu befürchten sind, Ständige Ausschüsse 19. Einstellung von Beschäftigten der Ge- (zu beachten: §§ 16a, 45, 46, § 95n Abs. 5 GO) meinde und die für diese geltenden Per- sonalentscheidungen im Rahmen des von (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach der Gemeinde beschlossenen Stellen- § 45 Abs. 1 GO werden gebildet: plans und der in § 28 S. 1 Nr. 12 GO fest- gelegten allgemeinen Grundsätze. 1. Finanz- und Lenkungsausschuss Zusammensetzung §3 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde- Gleichstellungsbeauftragte vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre- (zu beachten: § 22a Abs. 5 AO, § 2 Abs. 4 GO) tung wählbare Bürger/ innen. Aufgabengebiete (1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes • Angelegenheiten aus dem Zusammenwirken Schrevenborn kann an den Sitzungen der mit den Fach-/Rechtsaufsichtsbehörden, Gemeindevertretung und der Ausschüsse dem Amt, Zweckverbänden u. ä. teilnehmen. Dies gilt auch für nicht öffentliche • Grundsatzangelegenheiten der örtlichen Ge- Teile von Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesord- meinschaft, Partnerschaften, Empfänge und nung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt Festveranstaltungen zu geben. In Angelegenheiten ihres Aufga- • Grundsatzangelegenheiten zum amtlichen benbereichs ist ihr auf Wunsch das Wort zu Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzei- erteilen. ger“ (2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Ver- • Beratungen grundsätzlicher Art wirklichung der Gleichberechtigung von • Angelegenheiten des Finanz-/Haushalts- und Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Steuerwesens einschließlich kommunaler Sie ist dabei insbesondere in folgenden Auf- Abgaben gabenbereichen tätig: • Grundstücksangelegenheiten, soweit sie • Einbringung frauenspezifischer Belange in nicht in die Zuständigkeit der Bürgermeiste- die Arbeit der Gemeindevertretung, rin oder Bürgermeisters fallen • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre • Prüfung des Jahresabschlusses Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei • Vorbereitung von Grundsätzen für das Per- der Aufstellung eines Bebauungsplanes, sonalwesen • Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung • Vorbereitung von Stellungnahmen der Ge- der Situation von Frauen in der Gemeinde, meindevertretung zu überörtlichen Prü- • Anbieten von Sprechstunden und Bera- fungsbe-richten. 10
Gemeinde Heikendorf Selbstständige Entscheidungen • Entscheidung über das Einvernehmen zu be- Stundungen über 10.000 €. antragten Ausnahmen von einer Verände- rungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB, soweit 2. Bildungs- und Sozialausschuss ein Vorhaben nicht von besonderer ortspla- Zusammensetzung nerischer Bedeutung ist. 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde- • Entscheidung über die Erteilung des ge- vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre- meindlichen Einvernehmens nach § 36 tung wählbare Bürger/ innen. BauGB, soweit nicht nach § 2 Abs. 2 Nr. 18 die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister Aufgabengebiete zuständig ist. • Schulwesen, Kindertagesstätten und sons- • Erteilung einer Genehmigung nach einer Er- tige Betreuungseinrichtungen, haltungssatzung gemäß § 173 BauGB, so- • Kunst, Kultur- und Gemeinschaftswesen weit ein Vorhaben nicht von besonderer • Büchereiwesen ortsplanerischer Bedeutung ist. • Jugend- und Seniorenangelegenheiten, (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen • Förderung und Pflege des Sports, Ausschüssen der Gemeindevertretung wer- • Sozialwesen, Gesundheitsfragen, Woh- den die nach besonderen gesetzlichen Vor- nungsangelegenheiten, schriften zu bildenden Ausschüsse bestellt. • Angelegenheiten der Vertriebenen, Flücht- (3) Für jede Fraktion werden für jeden Aus- linge, Kriegsgeschädigten und Aussiedler. schuss stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt. Sie vertreten die Ausschussmitglie- 3. Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der ihrer Fraktion bzw. die auf Vorschlag ihrer Zusammensetzung Fraktion gewählten Ausschussmitglieder bei 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde- deren Verhinderung in der Reihenfolge ihrer vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre- Wahl. Für fraktionslose Gemeindevertreter/ tung wählbare Bürger/ innen. innen, die Mitglieder eines Ausschusses sind, kann für jeden Ausschuss jeweils ein stellver- Aufgabengebiete tretendes Ausschussmitglied gewählt wer- • Ausbau und Sanierung von gemeindeeige- den. Zu stellvertretenden Ausschuss- nen Straßen, Wegen und Plätzen, mitgliedern können auch Bürgerinnen und • Kanalisation, Gewässer, Bürger gewählt werden, die der Gemeinde- • Verkehrswesen, vertretung angehören können. • Friedhofswesen, (4) Die Zahl der Ausschusssitze kann sich durch • Wirtschaftsangelegenheiten, die Anwendung des § 46 Abs. 1 und 2 GO • Brandschutzwesen, (Überproportionalitätsmandate, beratendes • Strandbetrieb und Seebadeanstalt, Grundmandat) erhöhen. Als zusätzliche Mit- • Tourismus. glieder im Sinne des § 46 Abs. 2 GO, ein- schließlich deren Stellvertretende, können in 4. Bau- und Umweltausschuss die Ausschüsse nach Absatz 1 auch Bürge- Zusammensetzung rinnen und Bürger entsandt werden, die der 11 Mitglieder, davon mindestens 6 Gemeinde- Gemeindevertretung angehören können. vertreter/innen und bis zu 5 zur Gemeindevertre- (5) Den Ausschüssen wird die Entscheidung tung wählbare Bürger/ innen. über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschuss- Aufgabengebiete sitzungen teilnehmenden Mitgliedern der Ge- • Bauwesen, meindevertretung übertragen. • Umweltschutz, • Bauleitplanung, §5 • gemeindliche Bauvorhaben, Beiräte der Gemeinde Heikendorf • Naturschutz und Landschaftspflege, (zu beachten: §§ 47d, 47e und 47f GO) • Energiemanagement. Die Gemeinde kann durch Satzung die Bildung Selbständige Entscheidungen eines Seniorenbeirates, eines Beirates zur Betei- 11
Gemeinde Heikendorf ligung von Kindern und Jugendlichen und eines die nicht Gemeindeangelegenheiten betref- Beirates für Ortsmarketing vorsehen. fen, ist nicht zulässig. §6 (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Gemeindevertretung Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift (zu beachten: §§ 27, 28 GO) soll mindestens enthalten: Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 1. die Zeit und den Ort der Einwohnerver- und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, so- sammlung, weit sie sie nicht auf die Bürgermeisterin oder 2. die Zahl der teilnehmenden Einwohnerin- den Bürgermeister oder auf ständige Aus- nen und Einwohner, schüsse übertragen hat. 3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren, §7 4. den Inhalt der Anregungen und Vor- Einwohnerversammlung schläge, über die abgestimmt wurde, und (zu beachten: § 16b GO) 5. das Ergebnis der Abstimmung. Die Niederschrift wird von der Bürger- (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal meisterin oder dem Bürgermeister und im Jahr eine Einwohnerversammlung ein. der Protokollführerin oder dem Protokoll- Das Recht der Gemeindevertretung, die Ein- führer unterzeichnet. berufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. (6) Anregungen und Vorschläge der Einwohner- (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der versammlung, die in der Gemeindevertretung Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister behandelt werden müssen, sollen dieser zur eine Tagesordnung aufzustellen. Die Tages- nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt ordnung kann aus der Einwohnerversamm- werden. lung ergänzt werden, wenn mindestens 30 Prozent der anwesenden Einwohnerinnen §8 und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort Verträge nach § 29 Abs. 2 GO und Tagesordnung der Einwohnerversamm- lung sind öffentlich im Sinne des § 10 Abs. 5 Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertrete- dieser Satzung bekannt zu geben. rinnen oder Gemeindevertretern, Mitgliedern (3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister oder stellvertretenden Mitgliedern der Aus- leitet die Einwohnerversammlung. Sie oder er schüsse nach § 46 Abs. 3 GO und juristischen kann die Redezeit auf bis zu fünf Minuten je Personen, an denen Gemeindevertreterinnen Rednerin oder Redner beschränken, falls oder Gemeindevertreter, Mitglieder oder stellver- dies zur ordnungsgemäßen Durchführung tretende Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Abs. 3 GO beteiligt sind, sind ohne Genehmi- Sie oder er übt das Hausrecht aus. gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von berichtet in der Einwohnerversammlung über 3.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen von wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und monatlich 300 € halten. Handelt es sich bei den stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen in Satz 1 genannten Vertragspartnern um Auf- und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das tragnehmer, sind die Verträge ohne Genehmi- Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vor- gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, schläge aus der Einwohnerversammlung ist wenn die Auftragsvergabe unter Anwendung des offen abzustimmen. Vor der Abstimmung für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergabe- sind die Anregungen und Vorschläge schrift- rechts erfolgt ist und der Auftragswert den Be- lich festzulegen. Sie gelten als angenommen, trag von 15.000 €, bei wiederkehrenden wenn für sie die Stimmen von mindestens 51 Leistungen einen Betrag von 1.500 € im Monat, Prozent der anwesenden Einwohnerinnen nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe und Einwohner abgegeben werden. Eine Ab- unter den Voraussetzungen des Satzes 2 im stimmung über Anregungen und Vorschläge, Wege der freihändigen Vergabe /Verhandlungs- 12
Gemeinde Heikendorf vergabe, ist der Vertrag ohne Genehmigung der werden zusätzlich ins Internet unter der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Ge- Auftragswert den Betrag von 10.000 €, bei wie- meinden/Heikendorf eingestellt. Hierauf wird derkehrenden Leistungen einen Betrag von im Bekanntmachungsblatt nach Absatz 1 1.000 € im Monat, nicht übersteigt. hingewiesen. (5) Die örtliche Bekanntmachung über Zeit, Ort §9 und Tagesordnung einer Sitzung der Ge- Verpflichtungserklärungen meindevertretung Heikendorf, sowie alle er- (zu beachten: § 51 GO) forderlichen Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstim- Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren mungen erfolgen durch Bereitstellung im In- Wert 15.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen ternet unter der Internetadresse monatlich 1.500 €, nicht übersteigen, sind auch www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Hei- dann rechtsverbindlich, wenn sie nicht den kendorf/Amtliche-Bekanntmachungen. Auf Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 Gemein- Bekanntmachungen im Zusammenhang mit deordnung entsprechen. Wahlen oder Abstimmungen ist unter An- gabe der Internetadresse nach Satz 1 inner- § 10 halb eines Zeitraumes von bis zu drei Tagen Veröffentlichungen vor dem Tag der Bereitstellung im Internet in (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung, den Kieler Nachrichten Ostholsteiner Teil hin- §§ 4a, 6a und 10a BauGB) zuweisen. (6) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentli- (1) Satzungen der Gemeinde Heikendorf werden che Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Ge- Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas an- meinde bekannt gemacht. Es führt die Be- deres bestimmt ist. zeichnung „Heikendorfer Anzeiger“ und erscheint in der Regel monatlich zum 5. Tag § 11 des Monats. Ist der 5. Tag ein Samstag, Inkrafttreten Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht ar- Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Be- beitsfreie Werktag. Das amtliche Bekanntma- kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die chungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte Hauptsatzung vom 02.11.2009, zuletzt geändert verteilt und ist ferner in der Amtsverwaltung durch Satzung vom 17.07.2014, außer Kraft. Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heiken- Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemein- dorf, erhältlich; bei Versand wird das anfal- deordnung wurde durch Verfügung der Landrä- lende Porto erhoben. tin des Kreises Plön vom 03.12.2019 erteilt. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefer- (2) In besonderen Veröffentlichungsfällen kön- tigt und ist bekannt zu machen. nen zusätzliche Ausgaben des Heikendorfer Anzeigers herausgegeben werden. Auf das Erscheinen dieser Sonderausgabe und den Heikendorf, 04.12.2019 Inhalt des amtlichen Teils wird in den Kieler Gemeinde Heikendorf Nachrichten Ostholsteiner Teil hingewiesen. Der Bürgermeister (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausle- gez. Peetz gung von Satzungen, Plänen und Verzeich- Peetz nissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt Heikendorf, 04.12.2019 einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas Amt Schrevenborn anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Der Amtsdirektor Auslegung sind auf dem ausgelegten Exem- Im Auftrag plar mit Unterschrift zu vermerken. gez. Hingst (4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche ört- Hingst liche Bekanntmachungen der Gemeinde 13
Gemeinde Heikendorf Nachstehend wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heikendorf für das Haushaltsjahr 2019 öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Produktplan mit den Anlagen nehmen. Sie liegen während der Öffnungszeiten im Rathaus, Dorfplatz 2, Zimmer 2.22, aus. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heikendorf für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heikendorf vom 11.09.2019 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaus- haltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festge- setzt auf 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 200.200 EUR 0 EUR 14.362.200 EUR 14.562.400 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen 347.700 EUR 0 EUR 16.541.400 EUR 16.889.100 EUR Jahresüberschuss Jahresfehlbetrag 0 EUR -147.500 EUR 2.179.200 EUR 2.326.700 EUR 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit -200 EUR 0 EUR 14.079.400 EUR 14.079.200 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit 115.300 EUR 0 EUR 14.642.500 EUR 14.757.800 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der 3.985.300 EUR 0 EUR 6.934.100 EUR 10.919.400 EUR Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der 3.950.600 EUR 0 EUR 7.434.300 EUR 11.384.900 EUR Finanzierungstätigkeit §2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- föderungsmaßnahmen von bisher 5.436.100 EUR auf 7.995.200 EUR[1] 14
Gemeinde Heikendorf 2. der Gesamtbetrag der Ver- pflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf 0 EUR 3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 31,26 auf 32,74 Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.11.2019 erteilt. Mit der Genehmigung wurde der beantragte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 7.995.200 EUR um 201.700 EUR auf 7.793.500 EUR gekürzt. Heikendorf, 25.11.2019 Bürgermeister gez. Peetz Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Ulrich Hehenkamp [1] Howaldt, Monika: ohne Umschuldung: Regelung im Krediterlass (27.01.2017) unter 2.4 a): Keine Genehmigung bedürfen Kreditaufnahmen "für Umschuldungen; diese sind zudem nicht auf den in der Haushaltssatzung festzusetzenden Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen anzurechnen" im NT 2019 = Umschuldung 1Mio. € I. Festsetzung der Grundsteuern in der Gemeinde Heikendorf für das Kalenderjahr 2020 Da die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2. Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn 2020 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die dieser 15,00 € nicht übersteigt. Festsetzung der Grundsteuern zunächst auf der 3. Am 15. Februar und 15. August zu je einer Grundlage der bisher geltenden Hebesätze. Im Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Falle von Hebesatzänderungen wird darauf hin- € nicht übersteigt. gewiesen, dass eine rückwirkende Änderungs- 4. Am 01. Juli in einem Jahresbetrag, sofern ein veranlagung zum 01.01.2020 erfolgt. entsprechender Antrag bis spätestens zum Für die Grundstücke, deren Grundsteuermess- 30. September des vorangehenden Kalender- betrag sich seit der letzten Bescheiderteilung jahres gestellt wird. nicht verändert hat, wird die Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz für das Kalender- Bei Neufestsetzungen oder Änderungen der jahr 2020 durch diese öffentliche Bekanntma- Grundsteuermessbeträge ergehen Abgabenver- chung festgesetzt. anlagungsbescheide oder Abgabenänderungs- bescheide zum gegebenen Zeitpunkt. Die Grundsteuer ist gemäß § 28 Grundsteuerge- Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung setz wie folgt fällig: treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechts- wirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein 1. Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. November je zu einem Viertel der Jahres- steuer, soweit nicht Nr. 2., Nr. 3. oder Nr. 4. Anwendung finden. 15
Gemeinde Heikendorf II. Geltung der Bescheide über die Hundesteuern und die Straßenreinigungs- gebühren und deren Fälligkeiten für das Kalenderjahr 2020 In den in vorherigen Kalenderjahren zugestellten Zusätzliche Hinweise: Abgabenbescheiden wird darauf hinge-wiesen, Zahlungsarten dass die festgesetzten Abgaben auch für Folge- Sofern Sie eine Abrufermächtigung erteilt haben, jahre Gültigkeit haben, bis ein neuer Abgaben- erfolgt die Abbuchung der Steuern bescheid erteilt wird. und Gebühren automatisch zum Tage der Fällig- Gemäß § 12 des Kommunalabgabengesetzes keit. Ansonsten sind Zahlungen ausschließlich des Landes Schleswig-Holstein wird bestimmt, an das Amt Schrevenborn auf eines der nach- dass die Hundesteuern und Straßenreinigungs- stehend aufgeführten Bankkonten zu leisten: gebühren in der gleichen Höhe für das Kalender- jahr 2020 gelten, sofern nicht aufgrund von Förde Sparkasse Änderungen neue Bescheide zu erlassen sind. IBAN: DE38210501700100214444 Die Hundesteuern und die Straßenreinigungsge- BIC: NOLADE21KIE bühren werden aufgrund der Satzungen der Ge- meinde Heikendorf erhoben und sind solange zu Hypo Vereinsbank den bekannten Fälligkeitsterminen zu entrichten, IBAN: DE33200300000613624535 die sich aus dem zuletzt zugestellten Abgaben- BIC: HYVEDEMM300 bescheid ergeben, bis ein neuer Bescheid erlas- sen wird. Kieler Volksbank eG IBAN: DE59210900070059900008 Rechtsbehelfsbelehrung: BIC: GENODEF1KIL Gegen diese Abgabenfestsetzung kann Wider- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist in- Steuerpflicht bei Eigentumswechsel nerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe Gemäß § 9 Grundsteuergesetz wird die Grund- beim Amt Schrevenborn, Der Amtsdirektor, steuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, einzulegen. Kalenderjahres festgesetzt (Stichtagsprinzip). Das bedeutet bei einem Eigentümerwechsel im Heikendorf, 01. Januar 2020 laufenden Kalenderjahr, dass der Verkäufer bis zum Ende des Jahres steuerpflichtig bleibt. Amt Schrevenborn Eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer Der Amtsdirektor zum 01.01. des Folgejahres erfolgt erst nach Er- gez. Hehenkamp halt des Messbescheides vom Finanzamt. Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Heikendorf Aufgrund des § 4 Abs. 1 u. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-H., S. 6) in der z. Zt. gültigen Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H-, S. 27) in der z. Zt. gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 11.12.2019 folgende Sat- zung erlassen: Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Satzungstext die männliche Form verwendet. Die jeweiligen Begriffe gelten jedoch für alle Geschlechter (m|w|d) entsprechend. §1 Gebührengegenstand Für die Benutzung des Friedhofes und für Leistungen der Gemeinde Heikendorf werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. 16
Gemeinde Heikendorf §2 Entstehung der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Erwerb der Nutzungsrechte und der Leistungen der Ge- meinde Heikendorf bzw. ihrer Beauftragten. Im Falle des Verzichts auf das Nutzungsrecht wird keine Erstattung gewährt. (2) Gebührenschuldner ist der Nutzungsberechtigte. Mehrere Gebührenschuldner haften als Ge- samtschuldner. §3 Grabbreiten Bei einer Grabbreite handelt es sich um die Grabfläche, welche für eine Sarg- bzw. Urnenbestattung der jeweiligen Grabart vorgesehen ist. Ausgenommen hiervon ist das Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen. Die Größen der Grabbreiten können sich sowohl zwischen den angebotenen Grabarten als auch innerhalb einer Grabart unterscheiden. §4 Gebühren Es werden folgende Gebühren erhoben: I. Grabnutzungsgebühren 1. Für ein Standardreihengrab für 25 Jahre Je Grabbreite 1.106,00 € einschl. erstmaliger Herrichtung der Grabstelle (Abräumen der Kränze und Einebnung - ohne Mutterbodenlieferung und Bepflanzung) 2. Für ein Rasenreihengrab einschl. Je Grabbreite 1.941,00 € erstmaliger Herrichtung und Rasenpflege auf die Dauer von 25 Jahren 3. Für ein Standardwahlgrab für 25 Jahre Je Grabbreite 1.225,00 € einschl. erstmaliger Herrichtung der Grabstelle (Abräumen der Kränze und Einebnung - ohne Mutterbodenlieferung und Bepflanzung) 4. Für ein Wahlgrab in besonderer Lage Je Grabbreite 1.517,00 € (Waldgrabstätte) für 25 Jahre einschl. erstmaliger Herrichtung der Grabstelle (Abräumen der Kränze und Einebnung - ohne Mutterbodenlieferung und Bepflanzung) 5. Für die Überlassung von Nebenland für Je Quadratmeter 75,00 € 25 Jahre (nicht für Bestattungszwecke) zu einer Wahlgrabstätte in besonderer Lage (Waldgrabstätte) 6. Für ein Rasenwahlgrab einschl. Je Grabbreite 1.419,00 € erstmaliger Herrichtung und Rasenpflege auf die Dauer von 25 Jahren 7. Für ein Urnenwahlgrab auf die Dauer von Je Grabbreite 951,00 € 20 Jahren - Beisetzung von 1 Urne - 17
Gemeinde Heikendorf 8. Für ein Urnenwahlgrab auf die Dauer von Je Grabbreite 1.167,00 € 20 Jahren - Beisetzung von bis zu 2 Urnen - 9. Für ein Urnengrab in einer Je Grabbreite 1.335,00 € Urnengemeinschaftsanlage (zzgl. Kosten für die Beschriftung nach Aufwand auf einer Gemeinschaftstele, siehe § 17 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heikendorf) für die Dauer von 20 Jahren 10. Für eine anonyme Rasengrabstelle für Je Grabbreite 839,00 € Urnen (Schutz- /Schmuckurnen sind nicht zulässig) einschl. Grabfeldunterhaltung auf die Dauer von 20 Jahren 11. Für ein Kindergrab auf die Dauer von Je Grabbreite 250,00 € 20 Jahren (Kinder bis 12 Jahren bzw. bis 1,20 m Körpergröße) 12. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte Je Grabbreiter 49,00 € an Standardwahlgrabstätten und Jahr 13. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte Je Grabbreite 61,00 € an Wahlgrabstätten in besonderer Lage und Jahr (Waldgrabstätten) 14. Für die Überlassung von Nebenland Je Quadratmeter 3,00 € (nicht für Bestattungszwecke) zu einer und Jahr Wahlgrabstätte in besonderer Lage (Waldgrabstätte) - Verlängerung der Nutzungsrechte - 15. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte Je Grabbreite 57,00 € an Rasenwahlgrabstätten und Jahr 16. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte Je Grabbreite 48,00 € an Urnenwahlgräbern und Jahr - Beisetzung von 1 Urne - 17. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte Je Grabbreite 58,00 € an Urnenwahlgräbern und Jahr - Beisetzung von bis zu 2 Urnen - 18. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte Je Grabbreite 49,00 € für ein Urnengrab in einer Urnengemeinschaftsanlage und Jahr 19. Für die Verlängerung der Nutzungsrechte Je Grabbreite 12,50 € an Kindergräbern (Kinder bis 12 Jahren bzw. und Jahr bis 1,20 Körpergröße) II. Bestattungsgebühren 1. Für das Ausheben und Schließen eines Sarggrabes 892,00 € 18
Gemeinde Heikendorf 2. Für das Ausheben und Schließen eines Kindersarg- grabes (bis 12 Jahre bzw. 1,20 m Körpergröße) 439,00 € 3. Für die Beisetzung einer Urne in einem Urnengrab 226,00 € III. Verwaltungsgebühren 1. Für die Ausstellung und Umschreibung einer Graburkunde 96,00 € 2. Für die Genehmigung zur Aufstellung 96,00 € eines stehenden / liegenden Grabmals §5 Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebühren nach § 4 dieser Satzung werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sofern in dem Gebührenbescheid keine andere Fälligkeit bestimmt wird, sind die Gebühren innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (2) Für besondere Leistungen, die in dieser Gebührensatzung nicht erfasst sind (z. B. Umbettungen, Grabauflösungen, Abräumen von Grabmalen etc.) werden die Gebühren nach dem tatsächlichen Aufwand durch Gebührenbescheid festgesetzt. §7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Heikendorf vom 17.11.2016 außer Kraft. Heikendorf, 12.12.2019 gez. Peetz Bürgermeister Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Ulrich Hehenkamp Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Heikendorf Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 u. 2 und 17 Abs. 1 u. 2 11.12.2019 folgende Satzung erlassen: der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57), zu- Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden letzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 Satzungstext die männliche Form verwendet. Die (GVOBl. Schl.-H., S. 6), in der z.Zt. geltenden Fas- jeweiligen Begriffe gelten jedoch für alle Ge- sung, des § 45 Abs. 1 u. 3 des Straßen- und We- schlechter (m|w|d) entsprechend. gegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 631) §1 in der z.Zt. geltenden Fassung sowie §§ 1 Abs. 1, Gegenstand der Gebühr 2 Abs. 1, 4 und 6 Abs. 1 – 7 des Kommunalabga- (1) Die Gemeinde Heikendorf betreibt die Stra- bengesetzes des Landes Schleswig-Holstein ßenreinigung der öffentlichen Straßen gemäß (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27) in der Satzung über die Straßenreinigung in der der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss- Gemeinde Heikendorf in der jeweils geltenden fassung durch die Gemeindevertretung vom Fassung. Insoweit die Reinigungspflicht nicht 19
Gemeinde Heikendorf an die Anlieger übertragen ist, besteht ein An- §4 schluss- und Benutzungszwang für die Reini- Gebührenmaßstab und Gebührensatz gung durch die Gemeinde. (2) Die Gemeinde erhebt für die von ihr oder ihrer (1) Bemessungsgrundlage für die Benutzungsge- Beauftragten durchgeführte maschinelle Stra- bühr sind die Straßenfrontlänge des Grund- ßeneinigung der öffentlichen Straßen Benut- stücks sowie die Gesamtkosten der zungsgebühren nach § 6 KAG i.V.m. § 45 Abs. Reinigungen. Die Reinigung der Straßen durch 3 Nr. 3 StrWG. Den Kostenanteil, der auf das die Gemeinde erfolgt grundsätzlich alle 14 allgemeine öffentliche Interesse an der ma- Tage. schinellen Straßenreinigung entfällt, trägt die Gemeinde. Durch Gebühren werden 85 v.H. (2) Als Straßenfrontlänge (Abs. 1) gilt: der Straßenreinigungskosten für die maschi- a) bei einem Grundstück, das an der Straße nelle Straßenreinigung gedeckt. anliegt, die Länge der Grundstücksseite entlang der Straße, §2 b) bei einem Grundstück, das nicht an die zu Gebührenpflicht reinigende Straße grenzt, aber von ihr er- schlossen wird (Hinterlieger): Die Hälfte (1) Ein Grundstück im Sinne des § 3 der Satzung der längsten Ausdehnung des Grund- der Gemeinde Heikendorf über die Straßenrei- stücks parallel zur Straße, , nigung (einschl. Winterdienst) im Gemeinde- c) bei einem Grundstück, das mit weniger als gebiet ist gebührenpflichtig. zwei Dritteln seiner längsten Ausdehnung (2) Ein Grundstück ist auch gebührenpflichtig, parallel zu der zu reinigenden Straße an wenn es von einer Straße erschlossen ist. Als die Straße grenzt: Zwei Drittel der längsten erschlossen im Sinne dieser Satzung gelten Ausdehnung des Grundstückes parallel zu Grundstücke, die nicht oder nicht vollständig der zu reinigenden Straße abzüglich ein an der Straße anliegen, aber rechtlich und tat- Viertel des Unterschiedes zu der tatsäch- sächlich eine Zugangsmöglichkeit zu ihr haben lichen Frontlänge oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind (Hin- (3) Bei der Festsetzung der Straßenfrontlänge terliegergrundstücke) und denen durch die werden Bruchteile eines Meters bis zu 0,50 m Straße eine Nutzungsmöglichkeit, insbeson- auf volle Meter nach unten abgerundet, Bruch- dere eine wirtschaftliche oder verkehrliche teile eines Meters über 0,50 m werden auf Nutzung, vermittelt wird. volle Meter nach oben aufgerundet. (4) Bei Eckgrundstücken werden die Straßen- §3 frontlängen zu jeder Straße nur mit drei Viertel Gebührenschuldner angerechnet. Die nicht erhobene Gebühr für ein Viertel der Straßenfrontlängen ist von der (1) Gebührenschuldner ist, wer Eigentümer des Gemeinde mit den nicht berechneten Straßen- Grundstückes oder Wohnungs- oder Teilei- reinigungskosten von 15 v.H. abgegolten. gentümer ist. Ist das Grundstück mit einem (5) Die jährliche Gebühr beträgt je Meter Straßen- Erbbaurecht belastet, ist der Erbbauberech- frontlänge des Grundstücks 0,65 Euro. tigte an Stelle des Eigentümers gebühren- pflichtig. Die Wohnungs- und Teileigentümer §5 einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamt- Entstehung, Änderung und Beendigung der schuldner der auf ihr gemeinschaftliches Gebührenpflicht Grundstück entfallenden Benutzungsgebüh- ren. Miteigentümer oder mehrere aus dem (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Ersten gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Ge- des Monats, der auf den Beginn der regelmä- samtschuldner. ßigen Reinigung der Straße folgt. Sie erlischt (2) Wechselt der Gebührenschuldner im Laufe mit dem Ende des Monats, mit dem die regel- des Kalendervierteljahres, so sind für die Ge- mäßige Reinigung eingestellt wird. bühren dieses Vierteljahres der bisherige und (2) Ändern sich die Grundlagen für die Berech- der neue Pflichtige Gesamtschuldner. nung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich 20
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