HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...

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HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

                                                               Foto: Simone Kanieß

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                              02/2022
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Informationsbesuch des Landtagsabgeordneten Werner Kalinka
                            in Heikendorf

„Es lohnt sich für Heikendorf, dass Gemeinde         und Land, diese gab es 2020 auch für den Neu-
und Land gut zusammen arbeiten“, so Bürger-          bau der Kindertagesstätte am Krischansberg.
meister Tade Peetz und Werner Kalinka bei            „Der Bürgermeister weiß, wo und wie man För-
einem Informationsbesuch des Landtagsabge-           dermittel bekommen kann“, so Kalinka.
ordneten. Er ist zuständig für Heikendorf und hat    Ausführlich erörterten Peetz und Kalinka, der
die Gemeinde häufiger besucht, um sich zu in-        auch dem Kreistag angehört, bei einem Rund-
formieren und zu unterstützen. Mit 70 Prozent        gang den geplanten Neubau des in Trägerschaft
fördert das Land die geplanten Verbesserungen        des Kreises befindlichen Heinrich-Heine-Gym-
aus dem „Fonds für Barrierefreiheit“ in der          nasiums, für den sich beide intensiv einsetzen.
Rathausgasse. Der Fonds wurde im Sozialaus-          Der Kreistag hat 2,5 Mio. Euro für den Kauf eines
schuss des Landtages beraten, dessen Vorsit-         Grundstückes bereitgestellt, so dass dieser 2022
zender Kalinka ist. Schon die Barrierefreiheit zur   erfolgen könnte. Zudem ging es um die weitere
Bushaltestelle in Neuheikendorf wurde dadurch        bauliche Entwicklung der Gemeinde, für die die
möglich.                                             Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung
Mit 90 Prozent unterstützt das Land die neue         durch Bund und Land eine gute Begleitung sein
Uferpromenade an der Förde, die rund 1 Mio.          können.
Euro kostet. Für den Kunstrasenplatz gab es          Beeindruckt zeigte sich der Abgeordnete auch
250.000 Euro. Aus der Feuerschutzsteuer erhält       vom Bau der Gemeinschaftsschule: „Bürger-
Heikendorf 200.000 Euro für die neue Drehleiter      meister-Vorgänger Alexander Orth und die Ge-
der Freiwilligen Feuerwehr. Auch für den Bau         meindevertretung haben gezeigt, wie es geht.“
des Jugendtreffs gibt es Zuschüsse vom Kreis

Bürgermeister Tade Peetz und MdL Werner Kalinka vor der Heikendorfer Rathausgasse, die barrie-
refrei umgestaltet werden soll.
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3 - 12
Tourismus                                                                                                  13 - 14
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                   14 - 18
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 18 - 22
Kulturelles                                                                                                26 - 29
Kindergärten                                                                                               30 - 39
Schulen                                                                                                    40 - 46
Kirchengemeinden                                                                                           47 - 48
Vereine & Verbände Berichte                                                                                51 - 59
Sitzungsprotokolle der GV-Sitzungen                                                                        60 - 71
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          71 - 82
Impressum                                                                                                       80

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von Gemein-
devertretern/Gemeindevertreterinnen in die Gemeindevertretung Heikendorf

          - § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – in Verbindung mit
          - §§ 65 und 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO –

Hiermit stelle ich fest und gebe gleichzeitig bekannt, dass

                                   Herr Dr. Manfred Duchateau
Struckkoppel 11 a, 24226 Heikendorf,
als Listenbewerber der UWH unter der lfd. Nr. 4 des Listenwahlvorschlages zur Gemeindewahl am
06. Mai 2018 für die zurückgetretene Kandidatin Regina Bothur in die Gemeindevertretung Heikendorf
nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe gemäß § 33 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
schrift beim Gemeindewahlleiter zu erheben.

Heikendorf, 12.01.2022
gez. Kussin
stv. Gemeindewahlleiter

                                                                                                                     3
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Amt Schrevenborn
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von Gemein-
devertretern/Gemeindevertreterinnen in die Gemeindevertretung Heikendorf

         - § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – in Verbindung mit
         - §§ 65 und 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO –

Hiermit stelle ich fest und gebe gleichzeitig bekannt, dass

                                         Frau Silvia Ihms
Schrevenborner Weg 23, 24226 Heikendorf,
als Listenbewerberin der CDU unter der lfd. Nr. 8 des Listenwahlvorschlages zur Gemeindewahl am
06. Mai 2018 für den durch die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister ausgeschiedenen Gemein-
devertreter Tade Peetz in die Gemeindevertretung Heikendorf nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe gemäß § 33 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder-
schrift beim Gemeindewahlleiter zu erheben.

Heikendorf, 12.01.2022
gez. Kussin
stv. Gemeindewahlleiter

BEKANNTMACHUNG ZUM WIDERSPRUCHSRECHT NACH DEM BUNDESMELDE-
GESETZ (BMG)

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung
von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an:

        • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
          über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religions-
          gesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der
          jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 3
          Satz 2 i.V.m. Abs. 2 BMG)

        • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
          im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler
          Ebene (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 BMG)

        • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
          über Alters- und Ehejubiläen ( § 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 BMG)

        • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 BMG)

        • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
          zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum Bundesfreiwilligendienst, be-
          trifft nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht
          vollendet haben (§ 36 Abs.2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz)

Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht ein-
verstanden sind, können dies dem Amt Schrevenborn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mit-
teilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei der
Mel-debehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur

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Amt Schrevenborn
Aufhebung unbefristet.
Der Widerspruch kann formlos oder über ein Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsfor-
mular ist im Rathaus des Amtes Schrevenborn sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und
Schönkirchen erhältlich oder kann auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn (www.amt-schre-
venborn.de) unter: Amt & Gemeinden / Amtsverwaltung / Formulare / Einwohnermeldewesen / Antrag
auf Eintragung von Übermittlungssperren heruntergeladen werden.

Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind zu richten an:

                                            Amt Schrevenborn
                                            Die Amtsdirektorin
                                                Dorfplatz 2
                                            24226 Heikendorf
                                                                      Amt Schrevenborn
                                                                      Die Amtsdirektorin
Heikendorf, den 09.12.2021                                                Im Auftrag
                                                                         gez. Kussin

              Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
 Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
 öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine

                      Im Monat Februar finden keine Sitzungen des Amtes statt.

Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg
und Schönkirchen sucht für das Gemeindebüro Mönkeberg
zum nächstmöglichen Termin

              eine Gemeindebüroleitung (m/w/d).
Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören
    • die Leitung des Gemeindebüros mit Personalverantwortung für drei Mitarbeiter*innen,
    • die Koordination der Aufgaben des/r ehrenamtlichen Bürgermeister*in, fachliche Unterstüt-
      zung des/r Bürgermeister*in, Betreuung der Fraktionen und Selbstverwaltungsgremien mit
      Sitzungsdienst, Protokollführung
    • die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen,
    • die Budgetverantwortung für den Bereich Zentralen Verwaltung sowie
    • die Erteilung von Auskünften und Annahme von Anträgen in allen Verwaltungsgebieten.

Das zeichnet Sie aus:
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachwirt/in oder eine abgeschlossene
      Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der 2. Angestelltenprüfung,
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung,

                                                                                                                5
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Amt Schrevenborn
    •   gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office,
    •   eine hohe Einsatzbereitschaft, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit, verbunden mit der
        Bereitschaft, Sitzungsdienst zu übernehmen,
    •   die Befähigung zu selbständigem, strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten und die
          Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden.

Es handelt sich um ein vielseitiges Aufgabenspektrum mit hohen Anforderungen an die Persönlichkeit
und großer Verantwortung, Termingebundenheit sowie erhöhter Initiative und Kreativität. Der Arbeits-
platz erfordert eine hohe Sensibilität, Loyalität und Vertrauenswürdigkeit. Das Interesse an den po-
litischen Gegebenheiten der Gemeinde Mönkeberg sowie an aktuellen kommunalen und regionalen
Themen wird vorausgesetzt.
Ferner sollte der/die Bewerber*in über Verhandlungsgeschick, Organisationsvermögen, Kommuni-
kations- und Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie eine selbstständige, lösungsorientierte
und analytische Arbeitsweise verfügen.

Darauf können Sie sich freuen:
   • eine unbefristete Vollzeitstelle,
   • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD
   • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, eine loh-
      nende betriebliche Altersvorsorge (VBL), 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, eine jährliche Son-
      derzuwendung,
   • ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde An-
      gebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspan-
      nungs- und Massageangeboten am Herzen liegen,
   • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den
Vorzug.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un-
terlagen bis zum 06.02.2022 mit dem Zusatz „1 Leitung Gemeindebüro“ an die Amtsdirektorin des
Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an
bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schre-
venborn, Herr Kussin, unter der Telefonnummer 0431 24 09 100.

Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg
und Schönkirchen sucht
zum nächstmöglichen Termin

                        eine/n Sachbearbeiter*in

für das Sachgebiet Sozialwesen.

Das Beschäftigungsverhältnis ist für die Zeit des Mutterschutzes und der sich gegebenenfalls daran
anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin befristet. Die Stelleninhaberin plant der-zeit, bis Herbst
2023 Elternzeit zu nehmen.
Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören die Sachbearbeitung für
   • Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII,

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Amt Schrevenborn
   •   Leistungen der Bildung und Teilhabe nach dem SGB XII,
   •   Asylbewerberangelegenheiten nach dem AsylbLG,
   •   Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
   •   Rentenangelegenheiten
   •   Mitwirkung bei der Gremienarbeit (u. a. Erstellen von Sitzungsvorlagen),
   •   Mitwirkung bei der Haushaltsplanung im Rahmen des wahrzunehmenden Aufgabengebietes
   •   GEZ-Befreiungen
   •   Abrechnungen der Sozialhilfe mit dem Kreis Plön
   •   Statistiken.

Das zeichnet Sie aus:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten oder eine ver-
      gleichbare Ausbildung im öffentlichen Dienst,
  • gerne mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, möglichst im Bereich Sozi-
      alwesen,
  • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office,
  • die Befähigung zu selbständigem, strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten sowie
      die Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden.

Ferner sollte der/die Bewerber*in ein hohes Maß an sozialen und kommunikativen Kompetenzen,
Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit mitbringen und in der Lage sein, auch unter
einer hohen Arbeitsbelastung zuverlässige und gute Arbeitsergebnisse zu erzielen.

   Darauf können Sie sich freuen:
   • eine Vollzeitstelle, befristet für die Zeit des Mutterschutzes und der sich gegebenenfalls
      daran anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin, die derzeit plant, bis Herbst 2023 El-
      ternzeit zu nehmen (Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Eine Besetzung mit zwei Teilzeitkräften ist
      daher grundsätzlich möglich.),
   • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9 a TVöD,
   • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, eine loh-
      nende betriebliche Altersvorsorge (VBL), 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, eine jährliche Son-
      derzuwendung,
   • ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde An-
      gebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspan-
      nungs- und Massageangeboten am Herzen liegen
   • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den
Vorzug.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un-
terlagen bis zum 06.02.2022 mit dem Zusatz „3 Sachbearbeiter*in SG 40“ an die Amtsdirektorin
des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen
an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung
Schrevenborn, Frau Ninow, unter der Telefonnummer 0431 24 09 417.

                                                                                                    7
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Amt Schrevenborn
Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg
und Schönkirchen sucht
zum nächstmöglichen Termin

                 eine Sachgebietsleitung (m, w, d)

für das Sachgebiet Sozialwesen.

Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören
   • Leitung des SG 40 Sozialwesen,
   • Stellvertretung der Amtsleitung,
   • Budgetverantwortlichkeit für das Budget des SG 40,
   • Sachbearbeitung Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asyl sowie Wohngeld für
      die Buchstaben
   • Durchführung der monatliche Zahlbarmachung der Leistungen nach dem SGB XII und dem
      AsylbLG
   • Abrechnung der Kosten nach dem SGB XII und dem AsylbLG mit dem Kreis Plön
   • Bearbeitung aller Altfälle nach dem BSHG und gleichzeitige Abrechnung der Fälle
   • Statistiken Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, Statistik nach dem
      AsylbLG einschließlich der Jahresend-Statistiken
   • Jahresabschlussarbeiten nach dem SGB XII und dem AsylbLG
   • Vorbereitung und ggf. Teilnahme am Sitzungsdienst des Amtes/der Gemeinden
   • Mitwirkung bei der Haushaltsplanung im Rahmen des wahrzunehmenden Aufgabengebietes

Das zeichnet Sie aus:
   • eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachwirt/in oder eine abgeschlossene
        Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der 2. Angestelltenprüfung oder eine
        gleichwertige Ausbildung im öffentlichen Dienst,
   • mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, möglichst im Bereich Sozialwesen,
   • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office,
   • die Befähigung zu selbständigem, strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten sowie
        die Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden.
Ferner sollte der/die Bewerber*in ein hohes Maß an sozialen und kommunikativen Kompetenzen,
Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit mitbringen und in der Lage sein, auch unter
einer hohen Arbeitsbelastung zuverlässige und gute Arbeitsergebnisse zu erzielen.

Darauf können Sie sich freuen:
   • eine unbefristete Vollzeitstelle (Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Eine Besetzung mit zwei Teil-
      zeitkräften ist daher grundsätzlich möglich.),
   • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TVöD,
   • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, eine loh-
      nende betriebliche Altersvorsorge (VBL), 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, eine jährliche Son-
      derzuwendung,
   • ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde An-
      gebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspan-
      nungs- und Massageangeboten am Herzen liegen
   • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den
Vorzug.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

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Amt Schrevenborn
Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un-
terlagen bis zum 06.02.2022 mit dem Zusatz „2 Leitung SG 40“ an die Amtsdirektorin des Amtes
Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an be-
werbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schre-
venborn, Frau Ninow, unter der Telefonnummer 0431 24 09 417.

                        BILDUNG, SPIEL & SPASS

                          NEUE KOLLEG*INNEN GESUCHT
     Das Amt Schrevenborn sucht für seine Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen
                      und die Betreute Schule laufend Fachpersonal.
               Schauen Sie auf unsere Homepage www.amt-schrevenborn.de

                                 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

               Berichte aus dem Amt Schrevenborn
            Der Amtsbetriebshof stellt sich vor - Wir machen das!

Die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofs Schrevenborn (ABH) mit den Stützpunkten in Heikendorf und
Schönkirchen haben eine Fülle verschiedener Tätigkeiten im Auftrag der drei amtsangehörigen Ge-
meinden zu erledigen. In loser Folge werden wir an
dieser Stelle darüber berichten.

Teil 3: Winterdienst

Der Fuhrpark steht bereit. Die Streusalzlager sind
gut gefüllt. Zu ersten Schneeräumfahrten im
Winter 2021/2022 musste der Amtsbetriebshof
(ABH) bereits zur Weihnachtszeit ausrücken. Von
den Stützpunkten in Heikendorf und Schönkir-
chen sind die für den Winterdienst gerüsteten
Fahrzeuge gemäß Einsatzplan in den drei Ge-
meinden unterwegs. Dann wird auf öffentlichen
Gehwegen und Plätzen der Schnee geschoben.
In Heikendorf und Mönkeberg wird auf Straßen
je nach Priorität Schnee geräumt und nach Be-
darf Feuchtsalz ausgebracht. In Schönkirchen
werden sämtliche Straßen geräumt und gestreut.
Vom 15. Dezember bis zum 31. März eines jeden
Jahres dauert beim ABH die Winterzeit. In dieser     Tonnenweise Streusalz und Sand, wie Heiken-
Zeit wird in einem Räum- und Streubuch jeden         dorfs Stützpunktleiter Holger Steen hier zeigt, la-
Tag Temperaturen, Witterungsverhältnisse und         gern auf dem ABH-Gelände.

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Amt Schrevenborn
andere Parameter
sowie mögliche Ein-
satzzeiten protokol-
liert. Früh morgens
um       3.30     Uhr
(Schönkirchen)
bzw. 4.30 Uhr (Hei-
kendorf) beginnt mit
einem Blick aus
dem Fenster der
Rufbereitschafts-
dienst auf den bei-
den Stützpunkten.
Selbst wenn letzt-
lich gar nicht ausge-
rückt werden muss,
laufen im Hinter-
grund schon Kon-
trollarbeiten.
150 Tonnen Streu- Ralf Nichterwitz überwacht hier auf dem ABH-Stützpunkt Heikendorf die Be-
salz stehen für Hei- füllung eines Unimogs mit Streusalz.
kendorf           und
Mönkeberg zur Verfügung. Im Schönkirchener        frostigen Winter sehr gut gewappnet. Da neben
Stützpunkt lagert rund die Hälfte dieser Menge.   den Kosten immer auch der Umweltaspekt eine
Dazu gibt es einen großen Puffer von nochmals     Rolle spielt, wird je nach Vereisungsgrad in un-
150 Tonnen Salz, die in einer angemieteten        terschiedlichen Salz-Sand-Mischverhältnissen
Scheune in Hof Schönhorst lagern. Aus dem lan-    gestreut. Übrigens: Nach den Straßenreini-
gen Winter 2009/2010, wo allerorts das Streu-     gungssatzungen der drei amtsangehörigen Ge-
salz knapp wurde und nur zu horrenden Preisen     meinden sind Grundstückseigentümer*innen
nachbestellt werden konnte, hat man beim ABH      verpflichtet, für den „Winterdienst“ auf den Geh-
die Lehren gezogen und ist nun für einen langen   wegen vor ihrer Haustür selbst zu sorgen.

                 Weitere offene Impfaktionen im Amt Schrevenborn

                           In Kooperation mit         impftag), 10 Uhr bis 16.30 Uhr, Bürgertreff
                           der Kassenärztlichen       (Dorfstraße 8)
                           Vereinigung Schles-      • Heikendorf, Samstag, 5. Februar (Familien-
                           wig-Holstein (KVSH)        impftag), 9 Uhr bis 17 Uhr, Alte Schulaula im
                           werden in Mönke-           Schulredder
                           berg,    Heikendorf      • Schönkirchen, Samstag, 12. Februar (Fami-
                           und Schönkirchen           lienimpftag), 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Aula der
im Januar/Februar 2022 offene (Familien-) Impf-       Grund- und Gemeinschaftsschule, Augus-
tage ohne Anmeldung angeboten. Nach den all-          tental 29
gemeinen Impfterminen im November 2021 ist          • Heikendorf, Samstag, 19. Februar (Impftag
diesmal die jüngste Impfgruppe der Kinder im          für Personen ab 12 Jahren, Erst-, Zweit- und
Alter von 5 bis 11 Jahren Hauptzielgruppe. El-        Booster-Impfungen), 9 Uhr bis 17 Uhr, Alte
tern, die ihr Kind begleiten, können ebenfalls        Schulaula im Schulredder.
geimpft werden.
                                                   Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte brin-
Die Impftermine (Uhrzeiten sind Richtwerte/Ab-     gen Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie
weichungen möglich):                               einen Impfpass (falls vorhanden) mit. Beim War-
 • Mönkeberg, Samstag, 29. Januar (Familien-       ten gilt Maskenpflicht.

10
Amt Schrevenborn
                            Anzeigepflicht für Versammlungen

Auch im Kreis Plön gibt es aktuell vermehrt Ver-    in diesen Fällen bis zu 500 Euro betragen. Die
sammlungen, die als sogenannte Friedenslich-        einzelnen Bestimmungen dazu sind im Ver-
ter-Spaziergänge oder Lichterläufe gegen die        sammlungsfreiheitsgesetz des Landes Schles-
geltenden Corona-Maßnahmen und die mögliche         wig- Holstein geregelt und dort nachzulesen.
Einführung einer Impfpflicht durchgeführt wer-      Darüber hinaus sind derzeit auch die Regelun-
den.                                                gen der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungs-
Der Kreis Plön als zuständige Versammlungsbe-       verordnung zu beachten.
hörde und die Polizei weisen darauf hin, dass       So ist z. B. der Mindestabstand einzuhalten und
solche „Spaziergänge“ rechtlich als Versamm-        grundsätzlich ein Hygienekonzept erforderlich.
lung zu bewerten und damit grundsätzlich 48
Stunden vor der Einladung bei der Versamm-          • Anzeigen für Versammlungen nimmt das Amt
lungsbehörde anzuzeigen sind. Die Anzeige-            für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
pflicht   besteht    unabhängig      von    evtl.     des Kreises Plön per Fax unter 04522/743-95-
Beschränkungen nach der aktuell gültigen              351, 04522/743-492 oder unter
Corona-Bekämpfungsverordnung und dient ins-           ordnungsamt@kreis-ploen.de entgegen.
besondere dazu, die sichere Durchführung von          Für Rückfragen zur Durchführung von Ver-
Versammlungen zu gewährleisten. Die Nichtan-          sammlungen steht Ihnen unter Tel. 04522/
zeige einer geplanten Versammlung bei der             743-351 ein Mitarbeiter des Kreisordnungs-
Versammlungsbehörde zieht ein Ordnungswid-            amtes gerne zur Verfügung.
rigkeitenverfahren nach sich. Das Bußgeld kann

     Fahrrad-Wunschzettel: Aktionsforum für Nachhaltigkeit mit Wünschen
                         an Politik und Verwaltung

Wunschzettel-Präsentation (v.l.): Eyke Bittner, Werner Kalinka, Derek Palme, Anka Velfe, Juliane Boh-
rer, Hans-Herbert Pohl, Hilla Mersmann, Dr. Kristian Klinck, Jutta Briel, Karin Horst, Eva Hegge-Gold-
schmidt. © CK

Kurz vor Weihnachten hatte die Fahrradgruppe        Die konkreten Wünsche, wie beispielsweise
des Aktionsforums für Nachhaltigkeit zwei           Tempo 30 innerorts, breite Wege an Hauptstra-
Wunschzettel an Vertreter*innen von Bund,           ßen oder etwa auch sichere Bereiche vor Schu-
Land, Amt und Gemeinden verteilt.                   len und Kitas, werden flankiert von einer

                                                                                                   11
Amt Schrevenborn
Unterschriftenaktion mit mehr als 600 Unter-       ment des Aktionsforums wurde von allen
schriften                                   von    Beteiligten ausdrücklich gelobt. Gleichzeitig
Bürger*innen aus dem Amt Schrevenborn, die an      wurde betont, dass das Amt und die Gemeinden
der Fahrrad-Demo im Amt Schrevenborn im            sich auf den Weg gemacht haben, ein gemein-
September 2021 teilgenommen hatten.                deübergreifendes Radwegekonzept mit Unter-
Die Wunschzettel gingen an den Bundestagsab-       stützung von Rad-SH zu erarbeiten. Es komme
geordneten Dr. Kristian Klink und den Land-        zudem immer auf den richtigen Mix der Mobilität
tagsabgeordneten Werner Kalinka sowie an           an, auf die gegenseitige Rücksichtnahme im
Amtsdirektorin Juliane Bohrer und die (stellver-   Straßenverkehr, das Neben- und Miteinander
tretenden) Bürgermeister/innen der drei amtsan-    von Fahrzeugen und Fahrrädern. Und nicht zu-
gehörigen Gemeinden, Hilla Mersmann                letzt seien die Wünsche der Fahrradgruppe des
(Mönkeberg), Anka Velfe (Schönkirchen) und         Aktionsforums immer auch eine Frage der finan-
Hans-Herbert Pohl (Heikendorf). Das Engage-        ziellen Machbarkeit.

                                      Die Neuen im Amt

                                                              Im Laufe des Jahres 2021 und An-
                                                              fang 2022 ist das Team der Mitarbei-
                                                              ter*innen in der Amtsverwaltung
                                                              Schrevenborn weiter gewachsen.
                                                              Amtsdirektorin Juliane Bohrer, seit
                                                              Juli 2021 Verwaltungschefin, hier zu-
                                                              sammen mit (von links) Sarah Erben
                                                              (Finanzplanung, Abgaben), Heike Je-
                                                              romin (Finanzplanung, Abgaben),
                                                              Folke Petersen (IT Schulen im Amt),
                                                              Dominik Peschel (IT-Abteilung), Me-
                                                              lanie Rimatzki (Bauliche Entwick-
                                                              lung), Verena Sapia (Finanz-
                                                              buchhaltung). Auf dem Foto fehlen
                                                              Jan-Eric Krajewski (Organisation/
                                                              Recht) und Carmen Terwey (Sozial-
                                                              amt, Schule und Kultur)

     Veranstaltungsreihe online
     Frauengesundheit 4. Vortrag
     Knochen & Gelenke “Arthrose und Arthritis”
     Referentin: Anna Danisger Heilpraktikerin

     Dienstag 15.02.2022 18.00-20.00 Uhr            Kostenfrei Online über Jitsi

Ein Vortrag mit Gesprächsrunde und Übungen         gen abgerundet.
zu den uns vor allem ab 45 ins Bewusstsein         Eine Kooperation der Gleichstellungsbeauftrag-
rückenden Körperteilen, nämlich dann, wenn sie     ten: Amt Schrevenborn / Amt Lütjenburg / Stadt
sich durch Schmerzen und Steifigkeit bemerkbar     Schwentinental/ Amt Selent-Schlesen
machen.
Was gibt es für Möglichkeiten aus der Natur, Be-   Anmeldung und weitere Informationen:
weglichkeit und Schmerzfreiheit in Gelenke und     Stefanie Ulbrich, Gleichstellungsbeauftragte Amt
Bewegubgsapparat zu erhalten?                      Schrevenborn (0431) 2409-143,
Der lebendige Vortrag wird mit Qi-Gong Übun-       stefanie.ulbrich@amt-schrevenborn.de

12
Tourismus
TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion
FördeLotse führt durch Veranstaltungsprogramm

Theateraufführungen, Kunstausstellungen, Konzerte: Der kostenlose Veran-
staltungsflyer „FördeLotse“ führt durch das Veranstaltungs-programm rund
um die Kieler Förde. Ergänzt wird die Attraktivität des Printproduktes durch
ein umfassendes Serviceangebot wie Kulinarik- und Ausflugstipps sowie
einen Stadtplan.
Erhältlich ist der aktuelle FördeLotse für die Monate Februar bis Mai im
Heikendorfer Rathaus, in den Gemeindebüros von Schönkirchen und
Mönkeberg, in der Tourist-Info am Hafen von Heikendorf/Möltenort sowie
an vielen weiteren Auslagestellen. Online finden Sie den Flyer zum Blät-
tern, Download oder Bestellen unter www.kiel-sailing-city.de/prospekte.

Öffnungszeiten Tourist-Info 2022

Auch in 2022 steht das Serviceteam in der Tourist-Info am Hafen von Heikendorf/Möltenort als An-
sprechpartner für Fragen rund um unsere Urlaubsdestination für Sie bereit:

Zum Weltfischbrötchentag und zur Kieler Woche gelten gesonderte Öffnungszeiten. Eine telefonische
Erreichbarkeit ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten gewährleistet: Tel.: 0431-6791030.

(M)ein Gesicht für den Tourismus

In der Rubrik „(M)ein Gesicht für den Tourismus“ stellen wir Ihnen
die Menschen vor, die tagein tag-aus für unsere Gäste im Einsatz
sind und der Tourismusdestination damit erst ein Gesicht verlei-
hen.

Heute:
Bärbel Rohde, Campingplatz Möltenort
Bereits seit zwölf Jahren betreibt Bärbel Rohde gemeinsam mit
ihrem Mann Jens den Campingplatz direkt am Möltenorter För-
deufer.
„Der Platz strahlt eine fantastische Ruhe aus“, sagt sie über das

                                                                                              13
Tourismus / Gemeinde Heikendorf
Areal, dem das Ehepaar seine gesamte Energie widmet. Zu Bärbel Rohdes Aufgaben gehören die
Verwaltung, die Abwicklung der An- und Abreisen, das Führen des kleinen Lebensmittelgeschäftes
und der Gastronomie sowie die Gästeinformation. Sogar bei der Reinigung des Sanitärgebäudes legt
sie teilweise sel-ber Hand an: „Der Tag startet für uns in der Saison um 3 Uhr morgens und endet
nach den Vorbereitungen für den Folgetag und der Abrechnung gegen 21 Uhr.“ Danach lässt sie den
Abend gerne gemeinsam mit ihrem Mann bei einem Getränk und Gesprächen über das Erlebte auf
der Terrasse ausklingen.
Was den Möltenorter Campingplatz ihrer Ansicht nach so besonders macht? „Die Lage zwischen
der Ostsee mit regem Schiffsverkehr auf der einen und dem Ostseeküstenradweg mit angrenzendem
Wald auf der anderen Seite. Jung und Alt fühlen sich hier wohl und freuen sich schon bei Abreise auf
ihren nächsten Aufenthalt.“
Die Arbeit mit Gästen ist für die Endfünfzigerin eine Herausforderung, die ihr aber Freude bereitet
und auch witzige Erlebnisse beschert: „Einmal sind die beiden kleinen Hunde eines Ehepaares aus
dem Fenster ihres Wohnmobils gesprungen, als Herrchen und Frauchen gerade Mittagsschlaf mach-
ten. Nach einem kleinen Spaziergang auf dem Fördewanderweg kamen sie dann an der Rezeption
vorbeimarschiert, als wäre nichts gewesen.“
Den Platz wollen sie führen, bis das Renteneintrittsalter erreicht ist. „Das hier ist unsere zweite Hei-
mat!“

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

            Bekanntmachungen des Amtes
       Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
 Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
 Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
 In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
 Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
 Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
 Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
 Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
 und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                                   Bekanntmachung
     über die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
      (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heikendorf:
                        Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85
          "Ortszentrum Bereich Rosenstraße, Schützenstraße, Blumenweg"

         Der vom Bau- und Umweltausschuss der             12, 12a und 12b, Schützenstraße, Blumenweg 1, 3,
Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am                     5, 5a, 5b, 7, 9, 13 und 19 sowie Möltenorter Weg
10.11.2021 gebilligte und zur Auslegung beschlos-         47 und der durch den Bau- und Umweltausschuss
sene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und der           gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom
Entwurf der textlichen Festsetzungen (Teil B) des                         15. Februar 2022 bis
Bebauungsplanes Nr. 85 "Ortszentrum Bereich Ro-                       einschließlich 15. März 2022
senstraße, Schützenstraße, Blumenweg" der Ge-             in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226
meinde Heikendorf für den Bereich der                     Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während
Grundstücke Rosenstraße 2, 4, 4a, 5, 6, 8, 8a, 10,        der Dienststunden

14
Gemeinde Heikendorf
      Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                   bestehenden Wohnbebauung mit den umge-
 Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von               benden Grün- und Freiflächen geprägten Sied-
             14.00 Uhr bis 16.00 Uhr                        lungsstruktur,
  Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und            -   die Überprüfung der Verträglichkeit einer wei-
           von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                      teren baulichen Verdichtung in den teilweise
       Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                  bereits bebauten und teilweise das Plangebiet
öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten             noch prägenden Freiflächen in den Blockinnen-
können auch unter der Telefonnummer 0431/2409-              bereichen,
321 vereinbart werden.                                  -   die Erhaltung der für das Plangebiet typischen
                                                            Bebauungsstruktur sowie die maßstäbliche
Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnli-              Einfügung baulicher Veränderung und mögli-
chen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Ein-               cher Neubauten durch Bestimmung der Bau-
dämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die                      weise, der Begrenzung des Maßes der
Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge-                 baulichen Nutzung bzw. der maximal überbau-
schlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Ver-             baren Grundstücksflächen, der maximalen An-
waltungsgebäudes        zum     Zwecke      der             zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden
Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbe-                    sowie der Höhenentwicklung der Gebäude
schränkungen nach telefonischer Voranmel-                   insgesamt unter Berücksichtigung einer orts-
dung möglich. Termine können unter der                      bildverträglichen Weiter- entwicklung der
Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart wer-                 bestehenden Bebauung zur Befriedigung heu-
den.                                                        tiger Wohnbedürfnisse sowie
                                                        -   die Beachtung der naturschutzfachlichen Be-
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntma-                lange der Planung und hier insbesondere der
chung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszule-                Erhalt ortsbildprägender Grünstrukturen.
genden Unterlagen im Internet unter der
Adresse www.amt-schrevenborn.de/Amt-Ge-                 Wesentlicher Inhalt dieser Planung sollen daher
meinden/Heikendorf/AmtlicheBekannt-                     Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
machungen „Bauleitplanverfahren Gemeinde                sein. Im Sinne der Bewahrung des Ortsbildes und
Heikendorf“ eingestellt und über den Digitalen          eines guten Einfügens von Neubauten und bauli-
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugäng-        chen Veränderungen in das Ortsbild sollen im Plan-
lich.                                                   gebiet zudem im Rahmen der Festsetzung von
Planungsziel hinsichtlich der Art der Nutzung ist die   örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Landesbau-
Neufassung der städtebaulichen Vorgaben für eine        ordnung Schleswig-Holstein die äußere Gestalt der
dem Ortscharakter entsprechende Entwicklung des         baulichen Anlagen, der Form und der Material- und
Gebietes als Allgemeines Wohngebiet. Damit soll         Farbgebung, sowie der nicht überbauten Grund-
der Baugebietscharakter in seiner Kleinteiligkeit als   stücksflächen und der Stellplatzanlagen Festset-
verbindlich dokumentierter Planinhalt aufgenom-         zungen getroffen werden.
men, bewertet und entwickelt werden. Um dem             Mit der vorliegenden Planung soll einer städtebau-
bauplanungsrechtlichen Grundsatz des sparsamen          lich nicht gewollten Verdichtung und damit einer
Umganges mit Grund und Boden nachzukommen,              Beeinträchtigung des bestehenden Ortsbildes
sollen Höchstmaße zur Größe, Breite und Tiefe der       sowie einer Überlastung der örtlichen Infrastruktur
Baugrundstücke festgesetzt werden. Um auch den          (Verkehrsflächen, technische Anlagen der Ver- und
Grad der künftigen Flächenversiegelung zu mini-         Entsorgung) als möglicher Folge entgegengewirkt
mieren, sind unter Berücksichtigung der vorhande-       werden.
nen Bebauungsstruktur Festsetzungen zur                 Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend ab-
überbaubaren und nicht überbaubaren Grund-              gedruckten Planauszug ersichtlich.
stücksfläche in den Plan aufzunehmen.                   Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85
Die weiteren Ziele der Planung sind zusammenge-         "Ortszentrum Bereich Rosenstraße, Schützen-
fasst:                                                  straße, Blumenweg" liegt weiterhin der Entwurf des
- die Bewahrung des vorhandenen städtebauli-            Umweltberichtes mit integrierter Grünordnung öf-
    chen Ortsbildes mit seiner historisch begründe-     fentlich aus.
    ten, durch eine weitestgehend kleinteilige,         Dem Umweltbericht sind folgende Arten umwelt-
    überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhaus           bezogener Informationen zu entnehmen:

                                                                                                        15
Gemeinde Heikendorf
                                                                             Funktionen.
                                                                             o       Schutzgut Geländere-
                                                                             lief, Boden, Wasser / Grund-
                                                                             wasser:
                                                                                     Es werden Aussagen
                                                                             dazu getroffen, dass das Ge-
                                                                             länderelief des Plangebietes
                                                                             relativ ausgeglichen ist. Dass
                                                                             im östlichen Hügelland der
                                                                             kaum wasserdurchlässige
                                                                             Geschiebe- mergel vielfach
                                                                             das vorherrschende Aus-
                                                                             gangsmaterial für die Boden-
                                                                             bildung      darstellt     und
                                                                             entsprechende Verhältnisse
                                                                             auch im Geltungsbereich
                                                                             des B-Planes Nr. 85 vorherr-
                                                                             schen bzw. ursprünglich vor-
                                                                             geherrscht haben dürften.
                                                                             o Schutzgut Landschaft:
                                                                             Es werden Aussagen dazu
                                                                             getroffen, dass die Bebau-
                                                                             ung aus überwiegend älteren
                                                                             Einzelhäusern mit teilweise
                                                          langgestreckten Gärten charakteristisch und für
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustan-            das Ortsbild bedeutsam ist.
des und Prognose über die Entwicklung des Um-         o   Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung:
weltzustands.                                             Die vorherrschende Nutzung stellt das Wohnen
Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden             dar; gewerbliche Nutzung und Dienstleitung
die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Geländerelief,        sind in geringem Umfang vorhanden.
Boden, Wasser / Grundwasser, Landschaft,              o   Schutzgut Luft:
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Luft, Klima,             Im betrachteten Raum sind Luftbelastungen
Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutz-         nicht zu verzeichnen. Die Nähe zur Kieler Förde
zweck von FFH- und Vogelschutzgebieten, Kultur-           wirkt sich auf die Luftqualität i. d. R. günstig
güter, sonstige Sachgüter, Vorbelastung durch             aus.
Emissionen, Abfällen und Abwässern, Nutzung er-       o   Schutzgut Klima:
neuerbarer Energie sowie Wechselwirkungen /               Es werden Aussagen dazu getroffen, dass das
Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern              Klima im Heikendorfer Raum u. a. durch die
betrachtet.                                               Nähe zur Ostsee bestimmt wird und dass der
Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die           Baumbestand, der Schatten spendet und für
jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich         eine Abkühlung sorgt, im Hinblick auf das Klima
zusammengefasst wie folgt dar:                            als ausgesprochen wertvoll einzustufen ist.
o Schutzgut Tiere und Pflanzen:                       o   Schutzgut Biologische Vielfalt:
    Es werden Aussagen dazu getroffen, dass die           Es werden Aussagen dazu getroffen, dass die
    vereinzelten alten und älteren Bäume, die sons-       biologische Vielfalt aufgrund der Siedlungslage
    tigen Gehölzstrukturen wie Gebüsche und               als eher gering einzustufen ist.
    Laubgehölzhecken und die bunt mit Stauden,        o   Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH- und
    Kräutern und Blumen bewachsenen Gartenteile           Vogelschutzgebieten:
    als wertvoll einzustufen sind. Naturnahe Gar-         In der Nähe des Plangebietes existieren weder
    tenteiche stellen ebenfalls wertvolle Elemente        vorhandene oder geplante Gebiete von gemein-
    dar. Grundsätzlich übernehmen unbefestigte            schaftlicher Bedeutung nach Art. 4 Abs. 2 FFH-
    strukturreich bepflanzte und gestaltete Gärten        Richtlinie noch Europäische Vogelschutz-
    mit extensiv unterhaltenen Wiesen wertvolle           gebiete.

16
Gemeinde Heikendorf
o       Kulturgüter, sonstige Sachgüter:                      26.10.2020 zur Grünstruktur, zu den vorhande-
        Objekte/Bereiche mit Bedeutung aus archäolo-          nen Bäumen und Gärten.
        gisch-denkmalpflegerischer Sicht kommen im       Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die
        Plangeltungsbereich soweit bekannt nicht vor.    durch den Bau- und Umweltausschuss am
        Das überplante Areal gehört jedoch zu einem      10.11.2021 beschlossene Abwägung der vorge-
        archäologischen Interessensgebiet, so dass mit   brachten Anregungen aus den Beteiligungsverfah-
        archäologischer Substanz, d. h. mit archäolo-    ren     zur    bereits    erfolgten    frühzeitigen
        gischen Denkmalen zu rechnen ist.                Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öf-
        An Sachgütern sind die Wohn- und sonstigen       fentlichen Einsichtnahme aus.
        Gebäude auf den privaten Grundstücken zu         Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der
        nennen.                                          Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der
o       Vorbelastung durch Emissionen, Abfällen und      Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226
        Abwässern:                                       Heikendorf, Zimmer 2.19 eingesehen werden (extra
        Derartige Vorbelastungen sind nicht bekannt.     Ordner).
        Zudem gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand     Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften,
        keine Altstandorte oder Altlasten.               auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird
o       Nutzung erneuerbarer Energie:                    (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Ver-
        Aktuell spielt im Plangebiet die Nutzung von     waltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der
        Energien aus regenerativen Quellen höchst-       jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls ein-
        wahrscheinlich eine geringe Rolle, denn es       gesehen werden.
        handelt sich überwiegend um ältere Wohnge-       Während der Auslegungsfrist können alle an der
        bäude.                                           Planung Interessierten die Planunterlagen und um-
o       Wechselwirkungen / Wechselbeziehungen:           weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie
        Den Naturhaushalt betreffende Wechselwirkun-     Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der
        gen zwischen den Schutzgütern sind insofern      Dienststunden (ggf. nach telefonischer Terminver-
        vorhanden, weil die mit Wohnhäusern bebauten     einbarung) zur Niederschrift abgeben. Stellungnah-
        Grundstücke zumindest teilweise größer sind      men können auch per E-Mail an
        und dementsprechend ein nennenswerter            anja.boettcher@amt-schrevenborn.de gesendet
        Grundstücksteil nicht versiegelt ist. Von dem    werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-
        unversiegelten Boden und dem Grünbestand         nahmen können bei der Beschlussfassung über
        profitieren viele Tierarten. Der in den Gärten   den Bebauungsplanes Nr. 85 "Ortszentrum Bereich
        vorhandene ausgesprochen wertvolle humose        Rosenstraße, Schützenstraße, Blumenweg" unbe-
        Ober- oder Mutterboden übernimmt Lebens-         rücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt
        raumfunktionen für Tierarten des obersten Bo-    nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
        denhorizontes, der Boden dient den               deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau-
        Pflanzenarten, Bäumen und Sträuchern als Le-     ungsplanes nicht von Bedeutung ist.
        bensraum und das Regenwasser wird vom            Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
        Boden gefiltert und gespeichert. Der unversie-   auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe
        gelte Boden lässt eine Grundwasserneubildung     e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in
        zu.                                              Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdaten-
        Folgende umweltbezogene Stellungnahmen           schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne
        aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1     Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit-
        BauGB liegen vor und ebenfalls aus:              teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere In-
    o   Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der    formationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
        unteren Naturschutzbehörde vom 15.10.2020        „Informationspflichten“ bei der Erhebung von
        zu den Altbäumen                                 Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    o   Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der    nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit aus-
        unteren Wasserbehörde vom 15.10.2020 zum         liegt.
        Schmutz- und Niederschlagswasser.                Heikendorf, den 04.01.2022
    o   Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der    Amt Schrevenborn
        unteren Bodenschutzbehörde vom 15.10.2020        Die Amtsdirektorin
        zu Altlasten.                                    im Auftrag
    o   BUND Ortsgruppe Heikendorf/Mönkeberg vom         gez. Böttcher

                                                                                                         17
Gemeinde Heikendorf
                                 Bekanntmachung
                des Beschlusses der Gemeindevertretung über den
     Bebauungsplan Nr. 61 "Flächen zwischen Schulredder und Am Herrkamp"
                             der Gemeinde Heikendorf
         für das Gebiet südlich Schulredder, westlich des Friedhofes und
                             östlich vom Wiesenkamp

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken-               Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2
dorf hat in der Sitzung am 19. Januar 2022 den            BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbe-
Bebauungsplan Nr. 61 "Flächen zwischen Schul-             achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
redder und Am Herrkamp" der Gemeinde Hei-                 seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen-
kendorf für das Gebiet südlich Schulredder,               über dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht
westlich des Friedhofes und östlich vom Wiesen-           worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214
kamp bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)             Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des
und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.            Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt,
Dies wird hiermit bekannt gemacht.                        der die Verletzung oder den Mangel begründen
Der Bebauungsplan Nr. 61 "Flächen zwischen                soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Schulredder und Am Herrkamp" der Gemeinde                 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und
Heikendorf tritt mit Beginn des 08. Februar 2022          2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel-
in Kraft. Alle Interessierten können den Bebau-           tendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-
ungsplan, die Begründung und die zusammen-                che für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in
fassende Erklärung dazu von diesem Tage an in             eine bisher zulässige Nutzung und über das Er-
der Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2,             löschen von Entschädigungsansprüchen wird
24226 Heikendorf, Zimmer 1.32 während der                 hingewiesen.
Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einse-
hen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zu-            Heikendorf, den 20.01.2022
sätzlich wurden der Bebauungsplan, die
Begründung und die zusammenfassende Erklä-                Amt Schrevenborn
rung ins Internet unter der Adresse www.amt-              Die Amtsdirektorin
schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Bauleit              im Auftrag
planung eingestellt.                                      gez. Böttcher

             Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
 Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und
 der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen

                            Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
           Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

           Tag                 Datum              Uhrzeit          Sitzung
           Montag              07.02.2022         19:00 Uhr        Finanz- und Lenkungsausschuss
           Montag              14.02.2022         19:00 Uhr        Bau- und Umweltausschuss
           Mittwoch            23.02.2022         19:00 Uhr        32. Sitzung der Gemeindevertretung

 Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
 Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

18
Gemeinde Heikendorf

Ein Sonnenplatz am Möltenorter Strand – Verlosung der Saisonstrandkörbe

Auch in 2022 besteht wieder die Möglichkeit,        den alle Be-
sich auf einen der begehrten Saisonstrandkörbe      werber/innen
am Möltenorter Hauptstrand zu bewerben. Die         schriftlich
Anmeldefrist läuft noch bis zum 28.02.2022, An-     über die Er-
sprechpartnerin ist Frau Schaarschmidt vom          gebnisse der
Amt Schrevenborn (Tel. 0431/2409-413;               Strandkorb-
maike.schaarschmidt@amt-schrevenborn.de).           vergabe infor-
Die Anmeldung gilt als verbindlich und ist daher    miert.
ausschließlich schriftlich (auch per Mail) unter
Angabe des Namens, der Adresse und der Tele-
fonnummer einzureichen.
Ist die Nachfrage größer als das Angebot wird
am 10.03.2022 eine Verlosung unter den einge-
gangenen Bewerbungen durchgeführt. In die-
sem Jahr wird die Verlosung aufgrund der
derzeitigen Situation wieder unter Ausschluss
der Öffentlichkeit stattfinden. Im Anschluss wer-

  Sozialstation
  der Gemeinde Heikendorf
  Kostenlose und unabhängige
  Informations-/ Beratungsstelle
  bei Krankheit und Pflegebedarf                         Wir begleiten schwerkranke,
                                                          sterbende und trauernde
  Anprechpartnerin                Öffnungszeiten
  Marion Marx           Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr
                                                          Menschen ehrenamtlich.
  0431 / 23988275            Do. 14.00-18.00 Uhr                  Ansprechpartnerinnen:
                                                      Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53
  Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16        Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21

                                                                                                           19
Gemeinde Heikendorf

                        Berichte aus der Gemeinde
         Gemeindewerke Heikendorf: Gunnar Schulz neuer Vorsitzender
                           des Verwaltungsrates

Gunnar Schulz ist zum neuen Vorsitzenden des      Faust, Jochen Kewitz, Christiane Enders und Ina
Verwaltungsrats der Gemeindewerke Heikendorf      Schultheiß an. Die Gemeindewerke versorgen
AöR gewählt worden. Der Gemeindevertreter tritt   die rund 8600 Einwohner*innen in Heikendorf mit
damit die Nachfolge von Ina Schultheiß an, die    Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Zu den
im Oktober vergangenen Jahres zur Bürgervor-      Aufgabenbereichen zählen zudem der Betrieb
steherin der Gemeinde Heikendorf gewählt          der Netze für Strom und Wasser sowie als Eigen-
wurde. Dem siebenköpfigen Verwaltungsrat ge-      tümerin auch der Betrieb des Yacht- und Fische-
hören neben dem neuen Vorsitzenden und Bür-       reihafens Möltenort. Einzige Gesellschafterin des
germeister        Tade       Peetz         die    Versorgungsunternehmens ist die Gemeinde
Gemeindevertreter*innen Frank Jakumeit, Uta       Heikendorf.

Gunnar Schulz (links), neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates der Gemeindewerke Heikendorf, Vor-
gängerin Ina Schultheiß und Geschäftsführer Tim Lüdemann. © GWH

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Gemeinde Heikendorf
Fünf Fragen – Fünf Antworten
Das Interview
Heute mit Bürgervorsteherin Ina Schultheiß
Mit Bürgervorsteherin Ina Schultheiß wurde im
Oktober vergangenen Jahres erstmals in der
Heikendorfer Gemeindegeschichte eine Frau in
dieses Amt gewählt. Die Wahl war nach Rück-
kehr der Gemeinde zur Bürgermeister-Haupt-
amtlichkeit notwendig. Ina Schultheiß, die mit
ihrer Familie in Neuheikendorf lebt, ist beruflich
Justiziarin im GEOMAR Forschungszentrum.

Frau Schultheiß, Sie sind jetzt seit rund 3 Mona-
ten Bürgervorsteherin in Heikendorf. Wie fällt die
erste Zwischenbilanz ihrer ehrenamtlichen Tätig-
keit aus?                                            überwiegend auch der Gemeindevertretung an-
Da mein Einstieg unsere ganztägige Samstags-         gehören, schon einige Visionen entwickelt
Sitzung war, in der wir die weitreichende Ent-       haben. Der Bereich soll genau wie schon die Ab-
scheidung über das Schulgelände getroffen            schnitte Haupt- und Schröderstrand ein Wohl-
haben, kann ich sagen, dass es von Anfang an         fühlort Heikendorfs werden und vor allem für uns
spannend war und meine Lernkurve sehr steil ist.     Heikendorferinnen und Heikendorfern zu einem
Ich freue mich darüber, dass ich mich nun mit        Ort zum Genießen werden. Generell liegt mir die
viel mehr Themen auseinandersetzen kann und          Lebensqualität in Heikendorf sehr am Herzen.
auch meine Kolleg*innen der Gemeindevertre-          Wir haben bereits eine wichtige Entscheidung
tung besser kennenlerne.                             über die Zukunft des Schulgeländes getroffen
                                                     und ich denke, dass genau in der Mischung von
Als Vorsitzende und Sprecherin der Gemeinde-         Wohnen, Einkaufen und Verweilen die Zukunft
vertretung vertreten Sie deren Belange gegen-        liegt. Darüber hinaus haben wir mit den neuen
über dem Bürgermeister. Wie oft treffen Sie          Baugebieten auch die Möglichkeit, weitere He-
Bürgermeister Tade Peetz? Wie gut klappt die         rausforderungen zu lösen, wie die Schaffung be-
Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung?               zahlbaren Wohnraumes sowie das Thema
Bürgermeister Peetz und ich tauschen uns regel-      Wohnen und Pflege im Alter. Das Wachstum
mäßig über alle Angelegenheiten aus, die für         Heikendorfs bedeutet allerdings auch eine An-
Heikendorfs Entwicklung und für die Sitzungen        passung der Infrastruktur, wie z.B. von Kinder-
wichtig sind, viele Gespräche mit Externen füh-      betreuung, Schulen und auch Freizeitangeboten
ren wir gemeinsam. Die Amtsverwaltung ist für        für ältere Kinder. Wichtig sind auch Antworten
die Selbstverwaltung an sich eine hervorragende      auf die Fragen, wie der zusätzlichen Verkehr ge-
Unterstützung, vor allem auch für mich in meiner     lenkt und Parkmöglichkeiten geschaffen und wie
neuen Funktion. Alle Beteiligten sind höchst en-     innerörtlich vor allem den Fahrradverkehr ge-
gagiert und kompetent. Ich bin immer bestens         stärkt werden soll. Unsere Verantwortung für
informiert und beraten.                              kommende Generationen bedeutet auch, die
                                                     CO2-Belastung zu senken und entsprechende
Als Gemeindevertreterin wirken Sie weiterhin         Festlegungen z.B. für Neubauten zu treffen.
auch aktiv an der Entwicklung Heikendorfs mit.       Meine Vorstellung dazu ist natürlich, dass sich
Gibt es Projekte, die Ihnen besonders am Herzen      auch hierbei unsere Gemeindewerke stark enga-
liegen?                                              gieren.
Da ich weiterhin dem Verwaltungsrat der Ge-
meindewerke angehöre, liegt mir natürlich die        Sie haben Ihren Vorsitz im Verwaltungsrat der
Weiterentwicklung des Hafens in seiner Gesamt-       Gemeindewerke Heikendorf aufgegeben. Gibt
heit am Herzen. In der Gemeindevertretung wird       oder gab es einen Interessenkonflikt mit Ihrer Tä-
über das Hafenvorfeld entschieden werden, für        tigkeit als Bürgervorsteherin?
das wir im Verwaltungsrat, dessen Mitglieder         Als Bürgervorsteherin muss und werde ich die

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