HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
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HEIKENDORFER ANZEIGER Foto: Simone Kanieß Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 02/2022 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
Informationsbesuch des Landtagsabgeordneten Werner Kalinka in Heikendorf „Es lohnt sich für Heikendorf, dass Gemeinde und Land, diese gab es 2020 auch für den Neu- und Land gut zusammen arbeiten“, so Bürger- bau der Kindertagesstätte am Krischansberg. meister Tade Peetz und Werner Kalinka bei „Der Bürgermeister weiß, wo und wie man För- einem Informationsbesuch des Landtagsabge- dermittel bekommen kann“, so Kalinka. ordneten. Er ist zuständig für Heikendorf und hat Ausführlich erörterten Peetz und Kalinka, der die Gemeinde häufiger besucht, um sich zu in- auch dem Kreistag angehört, bei einem Rund- formieren und zu unterstützen. Mit 70 Prozent gang den geplanten Neubau des in Trägerschaft fördert das Land die geplanten Verbesserungen des Kreises befindlichen Heinrich-Heine-Gym- aus dem „Fonds für Barrierefreiheit“ in der nasiums, für den sich beide intensiv einsetzen. Rathausgasse. Der Fonds wurde im Sozialaus- Der Kreistag hat 2,5 Mio. Euro für den Kauf eines schuss des Landtages beraten, dessen Vorsit- Grundstückes bereitgestellt, so dass dieser 2022 zender Kalinka ist. Schon die Barrierefreiheit zur erfolgen könnte. Zudem ging es um die weitere Bushaltestelle in Neuheikendorf wurde dadurch bauliche Entwicklung der Gemeinde, für die die möglich. Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung Mit 90 Prozent unterstützt das Land die neue durch Bund und Land eine gute Begleitung sein Uferpromenade an der Förde, die rund 1 Mio. können. Euro kostet. Für den Kunstrasenplatz gab es Beeindruckt zeigte sich der Abgeordnete auch 250.000 Euro. Aus der Feuerschutzsteuer erhält vom Bau der Gemeinschaftsschule: „Bürger- Heikendorf 200.000 Euro für die neue Drehleiter meister-Vorgänger Alexander Orth und die Ge- der Freiwilligen Feuerwehr. Auch für den Bau meindevertretung haben gezeigt, wie es geht.“ des Jugendtreffs gibt es Zuschüsse vom Kreis Bürgermeister Tade Peetz und MdL Werner Kalinka vor der Heikendorfer Rathausgasse, die barrie- refrei umgestaltet werden soll.
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3 - 12 Tourismus 13 - 14 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 14 - 18 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 18 - 22 Kulturelles 26 - 29 Kindergärten 30 - 39 Schulen 40 - 46 Kirchengemeinden 47 - 48 Vereine & Verbände Berichte 51 - 59 Sitzungsprotokolle der GV-Sitzungen 60 - 71 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 71 - 82 Impressum 80 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von Gemein- devertretern/Gemeindevertreterinnen in die Gemeindevertretung Heikendorf - § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – in Verbindung mit - §§ 65 und 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO – Hiermit stelle ich fest und gebe gleichzeitig bekannt, dass Herr Dr. Manfred Duchateau Struckkoppel 11 a, 24226 Heikendorf, als Listenbewerber der UWH unter der lfd. Nr. 4 des Listenwahlvorschlages zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 für die zurückgetretene Kandidatin Regina Bothur in die Gemeindevertretung Heikendorf nachrückt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 33 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift beim Gemeindewahlleiter zu erheben. Heikendorf, 12.01.2022 gez. Kussin stv. Gemeindewahlleiter 3
Amt Schrevenborn Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von Gemein- devertretern/Gemeindevertreterinnen in die Gemeindevertretung Heikendorf - § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – in Verbindung mit - §§ 65 und 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO – Hiermit stelle ich fest und gebe gleichzeitig bekannt, dass Frau Silvia Ihms Schrevenborner Weg 23, 24226 Heikendorf, als Listenbewerberin der CDU unter der lfd. Nr. 8 des Listenwahlvorschlages zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 für den durch die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister ausgeschiedenen Gemein- devertreter Tade Peetz in die Gemeindevertretung Heikendorf nachrückt. Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 33 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift beim Gemeindewahlleiter zu erheben. Heikendorf, 12.01.2022 gez. Kussin stv. Gemeindewahlleiter BEKANNTMACHUNG ZUM WIDERSPRUCHSRECHT NACH DEM BUNDESMELDE- GESETZ (BMG) Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen an: • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religions- gesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 BMG) • Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 BMG) • Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen ( § 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 BMG) • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 BMG) • das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum Bundesfreiwilligendienst, be- trifft nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 36 Abs.2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz) Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht ein- verstanden sind, können dies dem Amt Schrevenborn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mit- teilen. Einwohnerinnen und Einwohner, die eine derartige Erklärung bereits früher bei der Mel-debehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern. Der Widerspruch gilt bis zur 4
Amt Schrevenborn Aufhebung unbefristet. Der Widerspruch kann formlos oder über ein Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsfor- mular ist im Rathaus des Amtes Schrevenborn sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich oder kann auf der Internetseite des Amtes Schrevenborn (www.amt-schre- venborn.de) unter: Amt & Gemeinden / Amtsverwaltung / Formulare / Einwohnermeldewesen / Antrag auf Eintragung von Übermittlungssperren heruntergeladen werden. Widersprüche gegen die Datenübermittlung sind zu richten an: Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin Dorfplatz 2 24226 Heikendorf Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin Heikendorf, den 09.12.2021 Im Auftrag gez. Kussin Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Im Monat Februar finden keine Sitzungen des Amtes statt. Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen sucht für das Gemeindebüro Mönkeberg zum nächstmöglichen Termin eine Gemeindebüroleitung (m/w/d). Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören • die Leitung des Gemeindebüros mit Personalverantwortung für drei Mitarbeiter*innen, • die Koordination der Aufgaben des/r ehrenamtlichen Bürgermeister*in, fachliche Unterstüt- zung des/r Bürgermeister*in, Betreuung der Fraktionen und Selbstverwaltungsgremien mit Sitzungsdienst, Protokollführung • die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, • die Budgetverantwortung für den Bereich Zentralen Verwaltung sowie • die Erteilung von Auskünften und Annahme von Anträgen in allen Verwaltungsgebieten. Das zeichnet Sie aus: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachwirt/in oder eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der 2. Angestelltenprüfung, • mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, 5
Amt Schrevenborn • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office, • eine hohe Einsatzbereitschaft, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit, verbunden mit der Bereitschaft, Sitzungsdienst zu übernehmen, • die Befähigung zu selbständigem, strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten und die Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden. Es handelt sich um ein vielseitiges Aufgabenspektrum mit hohen Anforderungen an die Persönlichkeit und großer Verantwortung, Termingebundenheit sowie erhöhter Initiative und Kreativität. Der Arbeits- platz erfordert eine hohe Sensibilität, Loyalität und Vertrauenswürdigkeit. Das Interesse an den po- litischen Gegebenheiten der Gemeinde Mönkeberg sowie an aktuellen kommunalen und regionalen Themen wird vorausgesetzt. Ferner sollte der/die Bewerber*in über Verhandlungsgeschick, Organisationsvermögen, Kommuni- kations- und Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie eine selbstständige, lösungsorientierte und analytische Arbeitsweise verfügen. Darauf können Sie sich freuen: • eine unbefristete Vollzeitstelle, • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, eine loh- nende betriebliche Altersvorsorge (VBL), 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, eine jährliche Son- derzuwendung, • ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde An- gebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspan- nungs- und Massageangeboten am Herzen liegen, • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt! Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un- terlagen bis zum 06.02.2022 mit dem Zusatz „1 Leitung Gemeindebüro“ an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schre- venborn, Herr Kussin, unter der Telefonnummer 0431 24 09 100. Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n Sachbearbeiter*in für das Sachgebiet Sozialwesen. Das Beschäftigungsverhältnis ist für die Zeit des Mutterschutzes und der sich gegebenenfalls daran anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin befristet. Die Stelleninhaberin plant der-zeit, bis Herbst 2023 Elternzeit zu nehmen. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören die Sachbearbeitung für • Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII, 6
Amt Schrevenborn • Leistungen der Bildung und Teilhabe nach dem SGB XII, • Asylbewerberangelegenheiten nach dem AsylbLG, • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, • Rentenangelegenheiten • Mitwirkung bei der Gremienarbeit (u. a. Erstellen von Sitzungsvorlagen), • Mitwirkung bei der Haushaltsplanung im Rahmen des wahrzunehmenden Aufgabengebietes • GEZ-Befreiungen • Abrechnungen der Sozialhilfe mit dem Kreis Plön • Statistiken. Das zeichnet Sie aus: • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/m Verwaltungsfachangestellten oder eine ver- gleichbare Ausbildung im öffentlichen Dienst, • gerne mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, möglichst im Bereich Sozi- alwesen, • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office, • die Befähigung zu selbständigem, strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten sowie die Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden. Ferner sollte der/die Bewerber*in ein hohes Maß an sozialen und kommunikativen Kompetenzen, Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit mitbringen und in der Lage sein, auch unter einer hohen Arbeitsbelastung zuverlässige und gute Arbeitsergebnisse zu erzielen. Darauf können Sie sich freuen: • eine Vollzeitstelle, befristet für die Zeit des Mutterschutzes und der sich gegebenenfalls daran anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin, die derzeit plant, bis Herbst 2023 El- ternzeit zu nehmen (Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Eine Besetzung mit zwei Teilzeitkräften ist daher grundsätzlich möglich.), • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9 a TVöD, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, eine loh- nende betriebliche Altersvorsorge (VBL), 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, eine jährliche Son- derzuwendung, • ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde An- gebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspan- nungs- und Massageangeboten am Herzen liegen • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt! Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un- terlagen bis zum 06.02.2022 mit dem Zusatz „3 Sachbearbeiter*in SG 40“ an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Ninow, unter der Telefonnummer 0431 24 09 417. 7
Amt Schrevenborn Das Amt Schrevenborn, bestehend aus den Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen sucht zum nächstmöglichen Termin eine Sachgebietsleitung (m, w, d) für das Sachgebiet Sozialwesen. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle gehören • Leitung des SG 40 Sozialwesen, • Stellvertretung der Amtsleitung, • Budgetverantwortlichkeit für das Budget des SG 40, • Sachbearbeitung Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asyl sowie Wohngeld für die Buchstaben • Durchführung der monatliche Zahlbarmachung der Leistungen nach dem SGB XII und dem AsylbLG • Abrechnung der Kosten nach dem SGB XII und dem AsylbLG mit dem Kreis Plön • Bearbeitung aller Altfälle nach dem BSHG und gleichzeitige Abrechnung der Fälle • Statistiken Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, Statistik nach dem AsylbLG einschließlich der Jahresend-Statistiken • Jahresabschlussarbeiten nach dem SGB XII und dem AsylbLG • Vorbereitung und ggf. Teilnahme am Sitzungsdienst des Amtes/der Gemeinden • Mitwirkung bei der Haushaltsplanung im Rahmen des wahrzunehmenden Aufgabengebietes Das zeichnet Sie aus: • eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Verwaltungsfachwirt/in oder eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der 2. Angestelltenprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung im öffentlichen Dienst, • mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung, möglichst im Bereich Sozialwesen, • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich MS-Office, • die Befähigung zu selbständigem, strukturiertem und eigenverantwortlichem Arbeiten sowie die Bereitschaft, sich in neue Bereiche einzuarbeiten und fortzubilden. Ferner sollte der/die Bewerber*in ein hohes Maß an sozialen und kommunikativen Kompetenzen, Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit mitbringen und in der Lage sein, auch unter einer hohen Arbeitsbelastung zuverlässige und gute Arbeitsergebnisse zu erzielen. Darauf können Sie sich freuen: • eine unbefristete Vollzeitstelle (Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Eine Besetzung mit zwei Teil- zeitkräften ist daher grundsätzlich möglich.), • eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TVöD, • sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit, eine loh- nende betriebliche Altersvorsorge (VBL), 30 Urlaubstage je Kalenderjahr, eine jährliche Son- derzuwendung, • ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde An- gebote, wie betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitstag, Fitness-, Entspan- nungs- und Massageangeboten am Herzen liegen • die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeiten Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt! Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. 8
Amt Schrevenborn Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Un- terlagen bis zum 06.02.2022 mit dem Zusatz „2 Leitung SG 40“ an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei Dateianhängen an be- werbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schre- venborn, Frau Ninow, unter der Telefonnummer 0431 24 09 417. BILDUNG, SPIEL & SPASS NEUE KOLLEG*INNEN GESUCHT Das Amt Schrevenborn sucht für seine Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und die Betreute Schule laufend Fachpersonal. Schauen Sie auf unsere Homepage www.amt-schrevenborn.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Berichte aus dem Amt Schrevenborn Der Amtsbetriebshof stellt sich vor - Wir machen das! Die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofs Schrevenborn (ABH) mit den Stützpunkten in Heikendorf und Schönkirchen haben eine Fülle verschiedener Tätigkeiten im Auftrag der drei amtsangehörigen Ge- meinden zu erledigen. In loser Folge werden wir an dieser Stelle darüber berichten. Teil 3: Winterdienst Der Fuhrpark steht bereit. Die Streusalzlager sind gut gefüllt. Zu ersten Schneeräumfahrten im Winter 2021/2022 musste der Amtsbetriebshof (ABH) bereits zur Weihnachtszeit ausrücken. Von den Stützpunkten in Heikendorf und Schönkir- chen sind die für den Winterdienst gerüsteten Fahrzeuge gemäß Einsatzplan in den drei Ge- meinden unterwegs. Dann wird auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen der Schnee geschoben. In Heikendorf und Mönkeberg wird auf Straßen je nach Priorität Schnee geräumt und nach Be- darf Feuchtsalz ausgebracht. In Schönkirchen werden sämtliche Straßen geräumt und gestreut. Vom 15. Dezember bis zum 31. März eines jeden Jahres dauert beim ABH die Winterzeit. In dieser Tonnenweise Streusalz und Sand, wie Heiken- Zeit wird in einem Räum- und Streubuch jeden dorfs Stützpunktleiter Holger Steen hier zeigt, la- Tag Temperaturen, Witterungsverhältnisse und gern auf dem ABH-Gelände. 9
Amt Schrevenborn andere Parameter sowie mögliche Ein- satzzeiten protokol- liert. Früh morgens um 3.30 Uhr (Schönkirchen) bzw. 4.30 Uhr (Hei- kendorf) beginnt mit einem Blick aus dem Fenster der Rufbereitschafts- dienst auf den bei- den Stützpunkten. Selbst wenn letzt- lich gar nicht ausge- rückt werden muss, laufen im Hinter- grund schon Kon- trollarbeiten. 150 Tonnen Streu- Ralf Nichterwitz überwacht hier auf dem ABH-Stützpunkt Heikendorf die Be- salz stehen für Hei- füllung eines Unimogs mit Streusalz. kendorf und Mönkeberg zur Verfügung. Im Schönkirchener frostigen Winter sehr gut gewappnet. Da neben Stützpunkt lagert rund die Hälfte dieser Menge. den Kosten immer auch der Umweltaspekt eine Dazu gibt es einen großen Puffer von nochmals Rolle spielt, wird je nach Vereisungsgrad in un- 150 Tonnen Salz, die in einer angemieteten terschiedlichen Salz-Sand-Mischverhältnissen Scheune in Hof Schönhorst lagern. Aus dem lan- gestreut. Übrigens: Nach den Straßenreini- gen Winter 2009/2010, wo allerorts das Streu- gungssatzungen der drei amtsangehörigen Ge- salz knapp wurde und nur zu horrenden Preisen meinden sind Grundstückseigentümer*innen nachbestellt werden konnte, hat man beim ABH verpflichtet, für den „Winterdienst“ auf den Geh- die Lehren gezogen und ist nun für einen langen wegen vor ihrer Haustür selbst zu sorgen. Weitere offene Impfaktionen im Amt Schrevenborn In Kooperation mit impftag), 10 Uhr bis 16.30 Uhr, Bürgertreff der Kassenärztlichen (Dorfstraße 8) Vereinigung Schles- • Heikendorf, Samstag, 5. Februar (Familien- wig-Holstein (KVSH) impftag), 9 Uhr bis 17 Uhr, Alte Schulaula im werden in Mönke- Schulredder berg, Heikendorf • Schönkirchen, Samstag, 12. Februar (Fami- und Schönkirchen lienimpftag), 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Aula der im Januar/Februar 2022 offene (Familien-) Impf- Grund- und Gemeinschaftsschule, Augus- tage ohne Anmeldung angeboten. Nach den all- tental 29 gemeinen Impfterminen im November 2021 ist • Heikendorf, Samstag, 19. Februar (Impftag diesmal die jüngste Impfgruppe der Kinder im für Personen ab 12 Jahren, Erst-, Zweit- und Alter von 5 bis 11 Jahren Hauptzielgruppe. El- Booster-Impfungen), 9 Uhr bis 17 Uhr, Alte tern, die ihr Kind begleiten, können ebenfalls Schulaula im Schulredder. geimpft werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte brin- Die Impftermine (Uhrzeiten sind Richtwerte/Ab- gen Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie weichungen möglich): einen Impfpass (falls vorhanden) mit. Beim War- • Mönkeberg, Samstag, 29. Januar (Familien- ten gilt Maskenpflicht. 10
Amt Schrevenborn Anzeigepflicht für Versammlungen Auch im Kreis Plön gibt es aktuell vermehrt Ver- in diesen Fällen bis zu 500 Euro betragen. Die sammlungen, die als sogenannte Friedenslich- einzelnen Bestimmungen dazu sind im Ver- ter-Spaziergänge oder Lichterläufe gegen die sammlungsfreiheitsgesetz des Landes Schles- geltenden Corona-Maßnahmen und die mögliche wig- Holstein geregelt und dort nachzulesen. Einführung einer Impfpflicht durchgeführt wer- Darüber hinaus sind derzeit auch die Regelun- den. gen der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungs- Der Kreis Plön als zuständige Versammlungsbe- verordnung zu beachten. hörde und die Polizei weisen darauf hin, dass So ist z. B. der Mindestabstand einzuhalten und solche „Spaziergänge“ rechtlich als Versamm- grundsätzlich ein Hygienekonzept erforderlich. lung zu bewerten und damit grundsätzlich 48 Stunden vor der Einladung bei der Versamm- • Anzeigen für Versammlungen nimmt das Amt lungsbehörde anzuzeigen sind. Die Anzeige- für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen pflicht besteht unabhängig von evtl. des Kreises Plön per Fax unter 04522/743-95- Beschränkungen nach der aktuell gültigen 351, 04522/743-492 oder unter Corona-Bekämpfungsverordnung und dient ins- ordnungsamt@kreis-ploen.de entgegen. besondere dazu, die sichere Durchführung von Für Rückfragen zur Durchführung von Ver- Versammlungen zu gewährleisten. Die Nichtan- sammlungen steht Ihnen unter Tel. 04522/ zeige einer geplanten Versammlung bei der 743-351 ein Mitarbeiter des Kreisordnungs- Versammlungsbehörde zieht ein Ordnungswid- amtes gerne zur Verfügung. rigkeitenverfahren nach sich. Das Bußgeld kann Fahrrad-Wunschzettel: Aktionsforum für Nachhaltigkeit mit Wünschen an Politik und Verwaltung Wunschzettel-Präsentation (v.l.): Eyke Bittner, Werner Kalinka, Derek Palme, Anka Velfe, Juliane Boh- rer, Hans-Herbert Pohl, Hilla Mersmann, Dr. Kristian Klinck, Jutta Briel, Karin Horst, Eva Hegge-Gold- schmidt. © CK Kurz vor Weihnachten hatte die Fahrradgruppe Die konkreten Wünsche, wie beispielsweise des Aktionsforums für Nachhaltigkeit zwei Tempo 30 innerorts, breite Wege an Hauptstra- Wunschzettel an Vertreter*innen von Bund, ßen oder etwa auch sichere Bereiche vor Schu- Land, Amt und Gemeinden verteilt. len und Kitas, werden flankiert von einer 11
Amt Schrevenborn Unterschriftenaktion mit mehr als 600 Unter- ment des Aktionsforums wurde von allen schriften von Beteiligten ausdrücklich gelobt. Gleichzeitig Bürger*innen aus dem Amt Schrevenborn, die an wurde betont, dass das Amt und die Gemeinden der Fahrrad-Demo im Amt Schrevenborn im sich auf den Weg gemacht haben, ein gemein- September 2021 teilgenommen hatten. deübergreifendes Radwegekonzept mit Unter- Die Wunschzettel gingen an den Bundestagsab- stützung von Rad-SH zu erarbeiten. Es komme geordneten Dr. Kristian Klink und den Land- zudem immer auf den richtigen Mix der Mobilität tagsabgeordneten Werner Kalinka sowie an an, auf die gegenseitige Rücksichtnahme im Amtsdirektorin Juliane Bohrer und die (stellver- Straßenverkehr, das Neben- und Miteinander tretenden) Bürgermeister/innen der drei amtsan- von Fahrzeugen und Fahrrädern. Und nicht zu- gehörigen Gemeinden, Hilla Mersmann letzt seien die Wünsche der Fahrradgruppe des (Mönkeberg), Anka Velfe (Schönkirchen) und Aktionsforums immer auch eine Frage der finan- Hans-Herbert Pohl (Heikendorf). Das Engage- ziellen Machbarkeit. Die Neuen im Amt Im Laufe des Jahres 2021 und An- fang 2022 ist das Team der Mitarbei- ter*innen in der Amtsverwaltung Schrevenborn weiter gewachsen. Amtsdirektorin Juliane Bohrer, seit Juli 2021 Verwaltungschefin, hier zu- sammen mit (von links) Sarah Erben (Finanzplanung, Abgaben), Heike Je- romin (Finanzplanung, Abgaben), Folke Petersen (IT Schulen im Amt), Dominik Peschel (IT-Abteilung), Me- lanie Rimatzki (Bauliche Entwick- lung), Verena Sapia (Finanz- buchhaltung). Auf dem Foto fehlen Jan-Eric Krajewski (Organisation/ Recht) und Carmen Terwey (Sozial- amt, Schule und Kultur) Veranstaltungsreihe online Frauengesundheit 4. Vortrag Knochen & Gelenke “Arthrose und Arthritis” Referentin: Anna Danisger Heilpraktikerin Dienstag 15.02.2022 18.00-20.00 Uhr Kostenfrei Online über Jitsi Ein Vortrag mit Gesprächsrunde und Übungen gen abgerundet. zu den uns vor allem ab 45 ins Bewusstsein Eine Kooperation der Gleichstellungsbeauftrag- rückenden Körperteilen, nämlich dann, wenn sie ten: Amt Schrevenborn / Amt Lütjenburg / Stadt sich durch Schmerzen und Steifigkeit bemerkbar Schwentinental/ Amt Selent-Schlesen machen. Was gibt es für Möglichkeiten aus der Natur, Be- Anmeldung und weitere Informationen: weglichkeit und Schmerzfreiheit in Gelenke und Stefanie Ulbrich, Gleichstellungsbeauftragte Amt Bewegubgsapparat zu erhalten? Schrevenborn (0431) 2409-143, Der lebendige Vortrag wird mit Qi-Gong Übun- stefanie.ulbrich@amt-schrevenborn.de 12
Tourismus TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion FördeLotse führt durch Veranstaltungsprogramm Theateraufführungen, Kunstausstellungen, Konzerte: Der kostenlose Veran- staltungsflyer „FördeLotse“ führt durch das Veranstaltungs-programm rund um die Kieler Förde. Ergänzt wird die Attraktivität des Printproduktes durch ein umfassendes Serviceangebot wie Kulinarik- und Ausflugstipps sowie einen Stadtplan. Erhältlich ist der aktuelle FördeLotse für die Monate Februar bis Mai im Heikendorfer Rathaus, in den Gemeindebüros von Schönkirchen und Mönkeberg, in der Tourist-Info am Hafen von Heikendorf/Möltenort sowie an vielen weiteren Auslagestellen. Online finden Sie den Flyer zum Blät- tern, Download oder Bestellen unter www.kiel-sailing-city.de/prospekte. Öffnungszeiten Tourist-Info 2022 Auch in 2022 steht das Serviceteam in der Tourist-Info am Hafen von Heikendorf/Möltenort als An- sprechpartner für Fragen rund um unsere Urlaubsdestination für Sie bereit: Zum Weltfischbrötchentag und zur Kieler Woche gelten gesonderte Öffnungszeiten. Eine telefonische Erreichbarkeit ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten gewährleistet: Tel.: 0431-6791030. (M)ein Gesicht für den Tourismus In der Rubrik „(M)ein Gesicht für den Tourismus“ stellen wir Ihnen die Menschen vor, die tagein tag-aus für unsere Gäste im Einsatz sind und der Tourismusdestination damit erst ein Gesicht verlei- hen. Heute: Bärbel Rohde, Campingplatz Möltenort Bereits seit zwölf Jahren betreibt Bärbel Rohde gemeinsam mit ihrem Mann Jens den Campingplatz direkt am Möltenorter För- deufer. „Der Platz strahlt eine fantastische Ruhe aus“, sagt sie über das 13
Tourismus / Gemeinde Heikendorf Areal, dem das Ehepaar seine gesamte Energie widmet. Zu Bärbel Rohdes Aufgaben gehören die Verwaltung, die Abwicklung der An- und Abreisen, das Führen des kleinen Lebensmittelgeschäftes und der Gastronomie sowie die Gästeinformation. Sogar bei der Reinigung des Sanitärgebäudes legt sie teilweise sel-ber Hand an: „Der Tag startet für uns in der Saison um 3 Uhr morgens und endet nach den Vorbereitungen für den Folgetag und der Abrechnung gegen 21 Uhr.“ Danach lässt sie den Abend gerne gemeinsam mit ihrem Mann bei einem Getränk und Gesprächen über das Erlebte auf der Terrasse ausklingen. Was den Möltenorter Campingplatz ihrer Ansicht nach so besonders macht? „Die Lage zwischen der Ostsee mit regem Schiffsverkehr auf der einen und dem Ostseeküstenradweg mit angrenzendem Wald auf der anderen Seite. Jung und Alt fühlen sich hier wohl und freuen sich schon bei Abreise auf ihren nächsten Aufenthalt.“ Die Arbeit mit Gästen ist für die Endfünfzigerin eine Herausforderung, die ihr aber Freude bereitet und auch witzige Erlebnisse beschert: „Einmal sind die beiden kleinen Hunde eines Ehepaares aus dem Fenster ihres Wohnmobils gesprungen, als Herrchen und Frauchen gerade Mittagsschlaf mach- ten. Nach einem kleinen Spaziergang auf dem Fördewanderweg kamen sie dann an der Rezeption vorbeimarschiert, als wäre nichts gewesen.“ Den Platz wollen sie führen, bis das Renteneintrittsalter erreicht ist. „Das hier ist unsere zweite Hei- mat!“ Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heikendorf: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "Ortszentrum Bereich Rosenstraße, Schützenstraße, Blumenweg" Der vom Bau- und Umweltausschuss der 12, 12a und 12b, Schützenstraße, Blumenweg 1, 3, Gemeinde Heikendorf in der Sitzung am 5, 5a, 5b, 7, 9, 13 und 19 sowie Möltenorter Weg 10.11.2021 gebilligte und zur Auslegung beschlos- 47 und der durch den Bau- und Umweltausschuss sene Entwurf der Planzeichnung (Teil A) und der gebilligte Entwurf der Begründung dazu liegen vom Entwurf der textlichen Festsetzungen (Teil B) des 15. Februar 2022 bis Bebauungsplanes Nr. 85 "Ortszentrum Bereich Ro- einschließlich 15. März 2022 senstraße, Schützenstraße, Blumenweg" der Ge- in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 meinde Heikendorf für den Bereich der Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 2.19 während Grundstücke Rosenstraße 2, 4, 4a, 5, 6, 8, 8a, 10, der Dienststunden 14
Gemeinde Heikendorf Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bestehenden Wohnbebauung mit den umge- Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von benden Grün- und Freiflächen geprägten Sied- 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr lungsstruktur, Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und - die Überprüfung der Verträglichkeit einer wei- von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr teren baulichen Verdichtung in den teilweise Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr bereits bebauten und teilweise das Plangebiet öffentlich aus. Termine außerhalb dieser Zeiten noch prägenden Freiflächen in den Blockinnen- können auch unter der Telefonnummer 0431/2409- bereichen, 321 vereinbart werden. - die Erhaltung der für das Plangebiet typischen Bebauungsstruktur sowie die maßstäbliche Sollte aufgrund der derzeitigen außergewöhnli- Einfügung baulicher Veränderung und mögli- chen Lage hinsichtlich von Maßnahmen zur Ein- cher Neubauten durch Bestimmung der Bau- dämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 die weise, der Begrenzung des Maßes der Amtsverwaltung für den Publikumsverkehr ge- baulichen Nutzung bzw. der maximal überbau- schlossen sein, ist die Zugänglichkeit des Ver- baren Grundstücksflächen, der maximalen An- waltungsgebäudes zum Zwecke der zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden Einsichtnahme trotz sonstiger Zugangsbe- sowie der Höhenentwicklung der Gebäude schränkungen nach telefonischer Voranmel- insgesamt unter Berücksichtigung einer orts- dung möglich. Termine können unter der bildverträglichen Weiter- entwicklung der Telefonnummer 0431/2409-321 vereinbart wer- bestehenden Bebauung zur Befriedigung heu- den. tiger Wohnbedürfnisse sowie - die Beachtung der naturschutzfachlichen Be- Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntma- lange der Planung und hier insbesondere der chung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszule- Erhalt ortsbildprägender Grünstrukturen. genden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-schrevenborn.de/Amt-Ge- Wesentlicher Inhalt dieser Planung sollen daher meinden/Heikendorf/AmtlicheBekannt- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung machungen „Bauleitplanverfahren Gemeinde sein. Im Sinne der Bewahrung des Ortsbildes und Heikendorf“ eingestellt und über den Digitalen eines guten Einfügens von Neubauten und bauli- Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugäng- chen Veränderungen in das Ortsbild sollen im Plan- lich. gebiet zudem im Rahmen der Festsetzung von Planungsziel hinsichtlich der Art der Nutzung ist die örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Landesbau- Neufassung der städtebaulichen Vorgaben für eine ordnung Schleswig-Holstein die äußere Gestalt der dem Ortscharakter entsprechende Entwicklung des baulichen Anlagen, der Form und der Material- und Gebietes als Allgemeines Wohngebiet. Damit soll Farbgebung, sowie der nicht überbauten Grund- der Baugebietscharakter in seiner Kleinteiligkeit als stücksflächen und der Stellplatzanlagen Festset- verbindlich dokumentierter Planinhalt aufgenom- zungen getroffen werden. men, bewertet und entwickelt werden. Um dem Mit der vorliegenden Planung soll einer städtebau- bauplanungsrechtlichen Grundsatz des sparsamen lich nicht gewollten Verdichtung und damit einer Umganges mit Grund und Boden nachzukommen, Beeinträchtigung des bestehenden Ortsbildes sollen Höchstmaße zur Größe, Breite und Tiefe der sowie einer Überlastung der örtlichen Infrastruktur Baugrundstücke festgesetzt werden. Um auch den (Verkehrsflächen, technische Anlagen der Ver- und Grad der künftigen Flächenversiegelung zu mini- Entsorgung) als möglicher Folge entgegengewirkt mieren, sind unter Berücksichtigung der vorhande- werden. nen Bebauungsstruktur Festsetzungen zur Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend ab- überbaubaren und nicht überbaubaren Grund- gedruckten Planauszug ersichtlich. stücksfläche in den Plan aufzunehmen. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 Die weiteren Ziele der Planung sind zusammenge- "Ortszentrum Bereich Rosenstraße, Schützen- fasst: straße, Blumenweg" liegt weiterhin der Entwurf des - die Bewahrung des vorhandenen städtebauli- Umweltberichtes mit integrierter Grünordnung öf- chen Ortsbildes mit seiner historisch begründe- fentlich aus. ten, durch eine weitestgehend kleinteilige, Dem Umweltbericht sind folgende Arten umwelt- überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhaus bezogener Informationen zu entnehmen: 15
Gemeinde Heikendorf Funktionen. o Schutzgut Geländere- lief, Boden, Wasser / Grund- wasser: Es werden Aussagen dazu getroffen, dass das Ge- länderelief des Plangebietes relativ ausgeglichen ist. Dass im östlichen Hügelland der kaum wasserdurchlässige Geschiebe- mergel vielfach das vorherrschende Aus- gangsmaterial für die Boden- bildung darstellt und entsprechende Verhältnisse auch im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 85 vorherr- schen bzw. ursprünglich vor- geherrscht haben dürften. o Schutzgut Landschaft: Es werden Aussagen dazu getroffen, dass die Bebau- ung aus überwiegend älteren Einzelhäusern mit teilweise langgestreckten Gärten charakteristisch und für Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustan- das Ortsbild bedeutsam ist. des und Prognose über die Entwicklung des Um- o Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: weltzustands. Die vorherrschende Nutzung stellt das Wohnen Bei den Auswirkungen auf Umweltbelange werden dar; gewerbliche Nutzung und Dienstleitung die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Geländerelief, sind in geringem Umfang vorhanden. Boden, Wasser / Grundwasser, Landschaft, o Schutzgut Luft: Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Luft, Klima, Im betrachteten Raum sind Luftbelastungen Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutz- nicht zu verzeichnen. Die Nähe zur Kieler Förde zweck von FFH- und Vogelschutzgebieten, Kultur- wirkt sich auf die Luftqualität i. d. R. günstig güter, sonstige Sachgüter, Vorbelastung durch aus. Emissionen, Abfällen und Abwässern, Nutzung er- o Schutzgut Klima: neuerbarer Energie sowie Wechselwirkungen / Es werden Aussagen dazu getroffen, dass das Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern Klima im Heikendorfer Raum u. a. durch die betrachtet. Nähe zur Ostsee bestimmt wird und dass der Die konkreten wesentlichen Auswirkungen auf die Baumbestand, der Schatten spendet und für jeweiligen Schutzgüter im Plangebiet stellen sich eine Abkühlung sorgt, im Hinblick auf das Klima zusammengefasst wie folgt dar: als ausgesprochen wertvoll einzustufen ist. o Schutzgut Tiere und Pflanzen: o Schutzgut Biologische Vielfalt: Es werden Aussagen dazu getroffen, dass die Es werden Aussagen dazu getroffen, dass die vereinzelten alten und älteren Bäume, die sons- biologische Vielfalt aufgrund der Siedlungslage tigen Gehölzstrukturen wie Gebüsche und als eher gering einzustufen ist. Laubgehölzhecken und die bunt mit Stauden, o Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH- und Kräutern und Blumen bewachsenen Gartenteile Vogelschutzgebieten: als wertvoll einzustufen sind. Naturnahe Gar- In der Nähe des Plangebietes existieren weder tenteiche stellen ebenfalls wertvolle Elemente vorhandene oder geplante Gebiete von gemein- dar. Grundsätzlich übernehmen unbefestigte schaftlicher Bedeutung nach Art. 4 Abs. 2 FFH- strukturreich bepflanzte und gestaltete Gärten Richtlinie noch Europäische Vogelschutz- mit extensiv unterhaltenen Wiesen wertvolle gebiete. 16
Gemeinde Heikendorf o Kulturgüter, sonstige Sachgüter: 26.10.2020 zur Grünstruktur, zu den vorhande- Objekte/Bereiche mit Bedeutung aus archäolo- nen Bäumen und Gärten. gisch-denkmalpflegerischer Sicht kommen im Ebenfalls liegt in dem genannten Zeitraum die Plangeltungsbereich soweit bekannt nicht vor. durch den Bau- und Umweltausschuss am Das überplante Areal gehört jedoch zu einem 10.11.2021 beschlossene Abwägung der vorge- archäologischen Interessensgebiet, so dass mit brachten Anregungen aus den Beteiligungsverfah- archäologischer Substanz, d. h. mit archäolo- ren zur bereits erfolgten frühzeitigen gischen Denkmalen zu rechnen ist. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur öf- An Sachgütern sind die Wohn- und sonstigen fentlichen Einsichtnahme aus. Gebäude auf den privaten Grundstücken zu Weiterhin kann als umweltbezogene Unterlage der nennen. Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf in der o Vorbelastung durch Emissionen, Abfällen und Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Abwässern: Heikendorf, Zimmer 2.19 eingesehen werden (extra Derartige Vorbelastungen sind nicht bekannt. Ordner). Zudem gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften, keine Altstandorte oder Altlasten. auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird o Nutzung erneuerbarer Energie: (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Ver- Aktuell spielt im Plangebiet die Nutzung von waltungsvorschriften und DIN-Vorschriften in der Energien aus regenerativen Quellen höchst- jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls ein- wahrscheinlich eine geringe Rolle, denn es gesehen werden. handelt sich überwiegend um ältere Wohnge- Während der Auslegungsfrist können alle an der bäude. Planung Interessierten die Planunterlagen und um- o Wechselwirkungen / Wechselbeziehungen: weltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Den Naturhaushalt betreffende Wechselwirkun- Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der gen zwischen den Schutzgütern sind insofern Dienststunden (ggf. nach telefonischer Terminver- vorhanden, weil die mit Wohnhäusern bebauten einbarung) zur Niederschrift abgeben. Stellungnah- Grundstücke zumindest teilweise größer sind men können auch per E-Mail an und dementsprechend ein nennenswerter anja.boettcher@amt-schrevenborn.de gesendet Grundstücksteil nicht versiegelt ist. Von dem werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- unversiegelten Boden und dem Grünbestand nahmen können bei der Beschlussfassung über profitieren viele Tierarten. Der in den Gärten den Bebauungsplanes Nr. 85 "Ortszentrum Bereich vorhandene ausgesprochen wertvolle humose Rosenstraße, Schützenstraße, Blumenweg" unbe- Ober- oder Mutterboden übernimmt Lebens- rücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt raumfunktionen für Tierarten des obersten Bo- nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und denhorizontes, der Boden dient den deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau- Pflanzenarten, Bäumen und Sträuchern als Le- ungsplanes nicht von Bedeutung ist. bensraum und das Regenwasser wird vom Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt Boden gefiltert und gespeichert. Der unversie- auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe gelte Boden lässt eine Grundwasserneubildung e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in zu. Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdaten- Folgende umweltbezogene Stellungnahmen schutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mit- BauGB liegen vor und ebenfalls aus: teilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere In- o Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der formationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt unteren Naturschutzbehörde vom 15.10.2020 „Informationspflichten“ bei der Erhebung von zu den Altbäumen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung o Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit aus- unteren Wasserbehörde vom 15.10.2020 zum liegt. Schmutz- und Niederschlagswasser. Heikendorf, den 04.01.2022 o Kreis Plön, fachbehördliche Stellungnahme der Amt Schrevenborn unteren Bodenschutzbehörde vom 15.10.2020 Die Amtsdirektorin zu Altlasten. im Auftrag o BUND Ortsgruppe Heikendorf/Mönkeberg vom gez. Böttcher 17
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachung des Beschlusses der Gemeindevertretung über den Bebauungsplan Nr. 61 "Flächen zwischen Schulredder und Am Herrkamp" der Gemeinde Heikendorf für das Gebiet südlich Schulredder, westlich des Friedhofes und östlich vom Wiesenkamp Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken- Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 dorf hat in der Sitzung am 19. Januar 2022 den BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbe- Bebauungsplan Nr. 61 "Flächen zwischen Schul- achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres redder und Am Herrkamp" der Gemeinde Hei- seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- kendorf für das Gebiet südlich Schulredder, über dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht westlich des Friedhofes und östlich vom Wiesen- worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 kamp bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, Dies wird hiermit bekannt gemacht. der die Verletzung oder den Mangel begründen Der Bebauungsplan Nr. 61 "Flächen zwischen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Schulredder und Am Herrkamp" der Gemeinde Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Heikendorf tritt mit Beginn des 08. Februar 2022 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Gel- in Kraft. Alle Interessierten können den Bebau- tendmachung etwaiger Entschädigungsansprü- ungsplan, die Begründung und die zusammen- che für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in fassende Erklärung dazu von diesem Tage an in eine bisher zulässige Nutzung und über das Er- der Amtsverwaltung Schrevenborn, Dorfplatz 2, löschen von Entschädigungsansprüchen wird 24226 Heikendorf, Zimmer 1.32 während der hingewiesen. Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einse- hen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zu- Heikendorf, den 20.01.2022 sätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklä- Amt Schrevenborn rung ins Internet unter der Adresse www.amt- Die Amtsdirektorin schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Bauleit im Auftrag planung eingestellt. gez. Böttcher Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Montag 07.02.2022 19:00 Uhr Finanz- und Lenkungsausschuss Montag 14.02.2022 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Mittwoch 23.02.2022 19:00 Uhr 32. Sitzung der Gemeindevertretung Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. 18
Gemeinde Heikendorf Ein Sonnenplatz am Möltenorter Strand – Verlosung der Saisonstrandkörbe Auch in 2022 besteht wieder die Möglichkeit, den alle Be- sich auf einen der begehrten Saisonstrandkörbe werber/innen am Möltenorter Hauptstrand zu bewerben. Die schriftlich Anmeldefrist läuft noch bis zum 28.02.2022, An- über die Er- sprechpartnerin ist Frau Schaarschmidt vom gebnisse der Amt Schrevenborn (Tel. 0431/2409-413; Strandkorb- maike.schaarschmidt@amt-schrevenborn.de). vergabe infor- Die Anmeldung gilt als verbindlich und ist daher miert. ausschließlich schriftlich (auch per Mail) unter Angabe des Namens, der Adresse und der Tele- fonnummer einzureichen. Ist die Nachfrage größer als das Angebot wird am 10.03.2022 eine Verlosung unter den einge- gangenen Bewerbungen durchgeführt. In die- sem Jahr wird die Verlosung aufgrund der derzeitigen Situation wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Im Anschluss wer- Sozialstation der Gemeinde Heikendorf Kostenlose und unabhängige Informations-/ Beratungsstelle bei Krankheit und Pflegebedarf Wir begleiten schwerkranke, sterbende und trauernde Anprechpartnerin Öffnungszeiten Marion Marx Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr Menschen ehrenamtlich. 0431 / 23988275 Do. 14.00-18.00 Uhr Ansprechpartnerinnen: Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53 Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16 Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21 19
Gemeinde Heikendorf Berichte aus der Gemeinde Gemeindewerke Heikendorf: Gunnar Schulz neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates Gunnar Schulz ist zum neuen Vorsitzenden des Faust, Jochen Kewitz, Christiane Enders und Ina Verwaltungsrats der Gemeindewerke Heikendorf Schultheiß an. Die Gemeindewerke versorgen AöR gewählt worden. Der Gemeindevertreter tritt die rund 8600 Einwohner*innen in Heikendorf mit damit die Nachfolge von Ina Schultheiß an, die Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Zu den im Oktober vergangenen Jahres zur Bürgervor- Aufgabenbereichen zählen zudem der Betrieb steherin der Gemeinde Heikendorf gewählt der Netze für Strom und Wasser sowie als Eigen- wurde. Dem siebenköpfigen Verwaltungsrat ge- tümerin auch der Betrieb des Yacht- und Fische- hören neben dem neuen Vorsitzenden und Bür- reihafens Möltenort. Einzige Gesellschafterin des germeister Tade Peetz die Versorgungsunternehmens ist die Gemeinde Gemeindevertreter*innen Frank Jakumeit, Uta Heikendorf. Gunnar Schulz (links), neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates der Gemeindewerke Heikendorf, Vor- gängerin Ina Schultheiß und Geschäftsführer Tim Lüdemann. © GWH 20
Gemeinde Heikendorf Fünf Fragen – Fünf Antworten Das Interview Heute mit Bürgervorsteherin Ina Schultheiß Mit Bürgervorsteherin Ina Schultheiß wurde im Oktober vergangenen Jahres erstmals in der Heikendorfer Gemeindegeschichte eine Frau in dieses Amt gewählt. Die Wahl war nach Rück- kehr der Gemeinde zur Bürgermeister-Haupt- amtlichkeit notwendig. Ina Schultheiß, die mit ihrer Familie in Neuheikendorf lebt, ist beruflich Justiziarin im GEOMAR Forschungszentrum. Frau Schultheiß, Sie sind jetzt seit rund 3 Mona- ten Bürgervorsteherin in Heikendorf. Wie fällt die erste Zwischenbilanz ihrer ehrenamtlichen Tätig- keit aus? überwiegend auch der Gemeindevertretung an- Da mein Einstieg unsere ganztägige Samstags- gehören, schon einige Visionen entwickelt Sitzung war, in der wir die weitreichende Ent- haben. Der Bereich soll genau wie schon die Ab- scheidung über das Schulgelände getroffen schnitte Haupt- und Schröderstrand ein Wohl- haben, kann ich sagen, dass es von Anfang an fühlort Heikendorfs werden und vor allem für uns spannend war und meine Lernkurve sehr steil ist. Heikendorferinnen und Heikendorfern zu einem Ich freue mich darüber, dass ich mich nun mit Ort zum Genießen werden. Generell liegt mir die viel mehr Themen auseinandersetzen kann und Lebensqualität in Heikendorf sehr am Herzen. auch meine Kolleg*innen der Gemeindevertre- Wir haben bereits eine wichtige Entscheidung tung besser kennenlerne. über die Zukunft des Schulgeländes getroffen und ich denke, dass genau in der Mischung von Als Vorsitzende und Sprecherin der Gemeinde- Wohnen, Einkaufen und Verweilen die Zukunft vertretung vertreten Sie deren Belange gegen- liegt. Darüber hinaus haben wir mit den neuen über dem Bürgermeister. Wie oft treffen Sie Baugebieten auch die Möglichkeit, weitere He- Bürgermeister Tade Peetz? Wie gut klappt die rausforderungen zu lösen, wie die Schaffung be- Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung? zahlbaren Wohnraumes sowie das Thema Bürgermeister Peetz und ich tauschen uns regel- Wohnen und Pflege im Alter. Das Wachstum mäßig über alle Angelegenheiten aus, die für Heikendorfs bedeutet allerdings auch eine An- Heikendorfs Entwicklung und für die Sitzungen passung der Infrastruktur, wie z.B. von Kinder- wichtig sind, viele Gespräche mit Externen füh- betreuung, Schulen und auch Freizeitangeboten ren wir gemeinsam. Die Amtsverwaltung ist für für ältere Kinder. Wichtig sind auch Antworten die Selbstverwaltung an sich eine hervorragende auf die Fragen, wie der zusätzlichen Verkehr ge- Unterstützung, vor allem auch für mich in meiner lenkt und Parkmöglichkeiten geschaffen und wie neuen Funktion. Alle Beteiligten sind höchst en- innerörtlich vor allem den Fahrradverkehr ge- gagiert und kompetent. Ich bin immer bestens stärkt werden soll. Unsere Verantwortung für informiert und beraten. kommende Generationen bedeutet auch, die CO2-Belastung zu senken und entsprechende Als Gemeindevertreterin wirken Sie weiterhin Festlegungen z.B. für Neubauten zu treffen. auch aktiv an der Entwicklung Heikendorfs mit. Meine Vorstellung dazu ist natürlich, dass sich Gibt es Projekte, die Ihnen besonders am Herzen auch hierbei unsere Gemeindewerke stark enga- liegen? gieren. Da ich weiterhin dem Verwaltungsrat der Ge- meindewerke angehöre, liegt mir natürlich die Sie haben Ihren Vorsitz im Verwaltungsrat der Weiterentwicklung des Hafens in seiner Gesamt- Gemeindewerke Heikendorf aufgegeben. Gibt heit am Herzen. In der Gemeindevertretung wird oder gab es einen Interessenkonflikt mit Ihrer Tä- über das Hafenvorfeld entschieden werden, für tigkeit als Bürgervorsteherin? das wir im Verwaltungsrat, dessen Mitglieder Als Bürgervorsteherin muss und werde ich die 21
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