Helbraer Kommunalanzeiger - Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
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Helbraer Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg Jahrgang 27 | Nummer 6/2017 | Mittwoch, den 14. Juni 2017
Helbra -2- Nr. 6/2017 Inhaltsverzeichnis A1: Amtliche Bekanntmachungen - Beschluss der Jagdversammlung Bornstedt/Schmal- A2: Gemeinde Bornstedt zerode zur Jagdpacht - Haushaltssatzung der Gemeinde Bornstedt für das - Alles - was Spaß macht Haushaltsjahr 2017 - Hinweis des Bürgermeisters der Gemeinde Kloster- - Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde mansfeld zu von den Aufsichtsbehörden festgestellten Bornstedt für das Haushaltsjahr 2017 Fremdeinleitungen von Fäkalien A2: Gemeinde Helbra - 12. Vereins- und Schützenfest in Klostermansfeld - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra E1: Glückwünsche der Gemeinde aus der Sitzung vom 09.05.2017 - Wir gratulieren A2: Gemeinde Hergisdorf - Ehejubiläen Juni - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Her- F1: Vereine melden sich zu Wort gisdorf aus der Sitzung vom 17.05.2017 - Familienausflug des Ziegelröder Spielmannszuges nach - Haushaltssatzung der Gemeinde Hergisdorf für das Chabarovice Haushaltsjahr 2017 - Lehr- und Informationstafel ist montiert - Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde - Kirschblütenfest am Zirkelschacht voller Erfolg Hergisdorf für das Haushaltsjahr 2017 - 2. Wipperliesenwandertag anlässlich Tag des Berg- B1: Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden manns und 50 Jahre Parkeisenbahn Vatterode - Beschluss freiwilliger Landtausch „Waldtausch Emseloh - Vierter Turniersieg für SV Groitzsch - Blankenheim“ - Vollbesetzter Wartesaal im Bahnhof Klostermansfeld - Bäume aus aller Welt in einem Park - Das Arboretum in - Sachsen-Anhalt-Tag bei der Mansfelder Bergwerksbahn Annarode lädt zum Spaziergang, Lernen und Entspan- - Benndorfer Faustballer mit gutem Start nen ein - 22. Internationale Feuerwehrsternfahrt 2017 in Sønder- C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungs- borg/Dänemark amt - Einladung zur Wochenendexkursion ins Erzgebirge 2017 - Vor- und Nachteile einer Strukturänderung - Lust auf Fußball? C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen - Tag der offenen Kopfstation der GGA e. V. anlässlich 30 - Sommer-Ferien-Abenteuer Jahre Ausbau Kabelfernsehnetz - Spannung bei den „Mach mit - Handballschulmeister- - Achtung! Jägerausbildung schaften“ der Grundschulen 2017 in Benndorf - Offener Brief der Jägerschaft Hettstedt e. V. zur Rück- - Lesenacht an der Sekundarschule Benndorf kehr des Wolfes - Lesekönig 2017 G1: Kirchliche Nachrichten - Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Ver- - Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien - Kloster- bandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der mansfeld Mitgliedsgemeinden - Evangelischer Kirchengemeindeverband Helbra - Veranstaltungen Juni/Juli 2017 - Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung - Kath. Pfarrei St. Georg Hettstedt - Neue Löschfahrzeuge für die Gemeindefeuerwehr H1: Religionsgemeinschaften - Einsatzkräfte im Umgang mit der Motorsäge geschult J1: Geschichtliches - Information zum Quellstein am Markt/Henriettenstraße in - Flurnamen in der Benndorfer Orts- und Feldflur Helbra - Mein Mansfelder Land D1: Informationen aus den Gemeinden - Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Ahlsdorf Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde IMPRESSUM Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. - Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Nr. 6/2017 -3- Helbra Grußwort zum Blasmusikfest 2017 Liebe Einwohnerinnen Höhepunkte sind in diesem Jahr die gemeinsamen und Einwohner, Auftritte aller Orchester am Freitag ab 18.30 Uhr liebe Freunde und am Samstag ab 14.00 Uhr. der Blasmusik, Am Freitag die „Mondstürmer“ und am Samstag es ist wieder soweit, in der die Partyband „Echt Stark“ im Festzelt, und am Zeit vom 23.06. - 25.06.2017 Sonntag Gottesdienst mit der Jugendkapelle El- findet das Blasmusikfest des chingen danach Frühschoppen auf allen Bühnen und Mansfelder Landes auf 2 am Nachmittag die Querfurt Bigband im Festzelt. Bühnen, im Festzelt und im Saal der Gaststätte „Zur Son- Dass unser 13. Blasmusikfest nicht nur Höhepunkte für ne“ im Zentrum von Helbra statt. die eingefleischten Blasmusik-Fans bereithält, beweist Schirmherr des Festes ist der Innenminister des die Tatsache, dass sich die Organisatoren mit dem Landes Sachsen-Anhalt Herr Holger Stahlknecht. Auftritt von Pittiplatsch am Sonntagnachmittag auch Der Landkreis und die Sparkasse Mansfeld Südharz um die Unterhaltung unserer Jüngsten bemühen. vertreten durch die Landrätin Frau Dr. Angelika Klein und den Vorstandsvorsitzenden Herrn Ulrich Weiß Auf den Eintritt können wir leider nicht verzichten, er unterstützen das Fest in vorbildlicher Weise. ist aber in den letzten Jahren bei doch steigenden Es werden Gastkapellen aus dem Landkreis Neu- Kosten Dank der Sponsoren gleich geblieben. Ulm (Bayern) und aus Dornbirn (Österreich) er- Freitag und Samstag je 6 € und Sonntag 3€ und die wartet. Zum ersten Mal sind auch die „Querfurt Dauerkarte im Vorverkauf 12 €. Bigband“ und die „Original Rottersdorfer Blas- musikanten“ dabei. Am Freitag und Samstag wer- Wir vom Blasmusikfest Mansfelder Land e. V. sind über- den die „Mondstürmer“ und die Partyband „Echt zeugt davon, dass sich das Programm des 13. Festes Stark“ das Festzelt in Stimmung bringen. wieder hören und sehen lassen kann und laden hier- Dazu kommen unsere einheimischen Kapellen aus mit alle Freunde der Musik am letzten Juniwochenende dem Mansfelder Land und aus Sachsen-Anhalt. nach Helbra ein. Mit dabei sind, der Spielmannszug Ziegelrode, der Spielmannszug Blau-Weiß Hettstedt, der Spiel- Mit freundlichen Grüßen mannszug der FFW Blankenheim, der Fanfarenzug Hettstedt, der Fanfarenzug Eisleben, die Original Bernd Skrypek Dippelsbacher Musikanten, die Kliebigtaler Blas- Vereinsvorsitzender musikanten, der Klostermansfelder Musikverein, Innenminister Holger Stahlknecht: „Viele Musik- die Pölsfelder Lausbuben, das Blasorchester der freunde werden am letzten Juniwochenende wieder Musikschule Mansfeld-Südharz aus Hettstedt, das den Weg nach Helbra finden, um ein Programm zu Blasorchester Halle Neustadt, die „Fortissimo- erleben, das von zahlreichen Musikvereinen gestaltet Band“ und erstmals auch die Original Salzbacher wird. Als Schirmherr freut es mich sehr, dass die Tra- Musikanten. dition des Blasmusikfestes mit so viel Engagement und Freude aufrecht gehalten wird. Mein besonderer Da sich unser Verein vor allem die Jugendförde- Dank gilt dem Organisationsteam, ohne dessen Ein- rung auf die Fahnen geschrieben hat, freuen wir satz solch ein Fest nicht auf die Beine gestellt wer- uns besonders, dass neben unserem Musikschul- den kann.“ orchester auch die Jugendkapelle Elchingen, das Jugendblasorchester Staßfurt und die Jugendka- pelle Dornbirn ihr Können präsentieren. Herzlichen Dank schon an dieser Stelle den frei- willigen Helfern, die an 3 Tagen für die Versorgung der 120 Jugendlichen verantwortlich sind und am Abend für viele Teilnehmer ein Abendessen zube- reiten. Der Dank gilt auch allen Firmen, die uns da- bei unterstützen. Die Jugendlichen werden aber, wie in den Jahren zuvor, auch den Landkreis kennen lernen und wir werden in diesem Jahr die Lutherstätten besu- chen.
Nr. 6/2017 -5- Helbra Sprechzeiten der Verwaltung und Bürgermeister Sitz: An der Hütte 1, 06311 Helbra Zi.: 317 Brandschutz 50-152 Tel.: 034772 50-0 Zi.: 323 Einwohnermeldeangelegen- 50-161 Fax: 034772 27231 heiten 50-162 Internet: www.verwaltungsamt-helbra.de Zi.: 320 Gefahrenabwehr, Bußgeldverfahren, Fundbüro E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de 50-153 Zi.: 320 Gewerbe, Bußgeldverfahren 50-158 Sprechzeiten für alle Fachdienste: Zi.: 322 Standesamt/Friedhofswesen 50-159 Montag: 9.00 – 12.00 Uhr Zi.: 316 Vollzug 50-154 Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Sprechzeiten Schiedsstelle Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr jeden 1. Dienstag des Monats von 50-212 Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr 16.30 - 17.30 Uhr Terminabsprache unter 32343 Telefonische Erreichbarkeit: Verbandsgemeindebürgermeister Sprechzeiten der Bürgermeister: Zi.: 304 Sekretariat 50-101 Gemeinde Ahlsdorf Grundstraße 5, 06313 Ahlsdorf Tel.: Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen Herr Patz 20213 Zi.: 305 FD-Leiterin 50-103 Dienstag: 16.00 - 18.00 Uhr SG Zentrale Dienste Gemeinde Benndorf Zi.: 318 Stellv. FD-Leiterin 50-151 Chausseestraße 1, 06308 Benndorf Tel.: Zi.: 315 Grundschulen, Kultur, Bad, Herr Zanirato 86-220 Kindereinrichtungen, Kostenbeiträge 50-252 Dienstag: 16.00 - 17.30 Uhr Zi.: 313 Kommunalanzeiger 50-157 Gemeinde Blankenheim SG Finanzen Kreisfelder Weg 165a, 06528 Blankenheim Tel.: Zi.: 120 Buchhaltung 50-303 Herr Strobach 034659 60707 50-310 1 Std. vor jeder Gemeinderatssitzung und Zi.: 117-119 Haushaltsangelegen- 50-312 nach Vereinbarung heiten 50-311 Besetzung Gemeindebüro: 50-315 Mi., 10.00 - 14.00 Uhr + Do., 12.00 - 16.00 Uhr Zi.: 122 Steuern 50-314 50-313 Gemeinde Bornstedt Zi.: 114, 115 Kasse 50-301 Hauptstraße 1, 06295 Bornstedt Tel.: 50-302 Herr Rose 03475 633176 50-214 Mittwoch: 18.30 - 19.30 Uhr Zi.: 123 Vollstreckung 50-304 und 1. + 3. Samstag im Monat: 10.30 - 11.30 Uhr 50-316 Gemeinde Helbra Fachdienst Bau- und Ordnungsverwaltung Hauptstraße 24, 06311 Helbra Tel.: Zi.: 216 FD-Leiter 50-207 Herr Böttge 20317 Dienstag: 16.00 - 18.00 Uhr SG Bauverwaltung Zi.: 206 Beiträge, UHV 50-213 Gemeinde Hergisdorf Zi.: 214, 215 Gebäudeverwaltung/ 50-211 Thomas-Müntzer-Straße 147, 06313 Hergisdorf Tel.: Gebäudeversicherung 50-212 Herr Colawo 20346 50-308 Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr Zi.: 212 Straßenbeleuchtung 50-254 Zi.: 204, 207 Hochbau 50-205 Gemeinde Klostermansfeld 50-208 Kirchstraße 1, 06308 Klostermansfeld Tel.: Zi.: 116 Liegenschaften 50-306 Herr Tempelhof 80-120 50-307 Dienstag: 16.00 - 18.00 Uhr Zi.: 203 Tiefbau 50-300 Zi.: 203 Wasser/Abwasser 50-203 Gemeinde Wimmelburg Hauptstraße 73, 06313 Wimmelburg Tel.: SG Ordnungsverwaltung Herr Zinke 03475 633240 Zi.: 319 Stellv. FD-Leiterin 50-150 Dienstag: 17.30 - 18.30 Uhr
Helbra -6- Nr. 6/2017 1.2 Grundsteuer B 400 v.H - für Grundstücke 2. Gewerbesteuer 400 v.H. §6 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornstedt Weitere Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2017 Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des erlassen, wenn Landes Sachsen-Anhalt in der zur Zeit gültigen Fassung, hat 1. „(...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der der Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt in seiner Sitzung Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haus- vom 27.02.2017 und unter Berücksichtigung des Beitrittsbe- haltssatzung erreicht werden kann.“ schlusses vom 22.05.2017 folgende Haushaltssatzung be- Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt. schlossen: 2. „bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendun- §1 gen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in Ergebnis- und Finanzhaushalt einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Ge- samtauszahlungen des Haushaltsplanes erheblichen Um- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die fang geleistet werden müssen. Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfal- Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge- 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergeb- henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, nisplanes bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt wird im überschreiten. 3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen 1. im Ergebnishaushalt mit dem 2017 oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“ Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 761.100 sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) han- Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge 0 delt. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 869.100 Geringfügig i.S. des § 103 Abs. 3 Nr. 1 sind Investitionen bis Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen 0 zu einem Wert von 30.000 €. 4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i.S. des 2. im Finanzhaushalt mit dem 2017 § 19 KomHVO für übertragbar erklärt. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 672.800 Verwaltungstätigkeit 5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 750.100 Verwaltungstätigkeit werden als übertragbar erklärt, sofern Verwaltungstätigkeit freies Zahlungsbudget gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung Gesamtbetrag der Einzahlungen aus steht. Investitionstätigkeit 38.000 6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund, Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Land oder sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze Investitionstätigkeit 32.000 einschließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 0 Vorlage der Zuwendungsbescheide gesperrt. Finanzierungstätigkeit 7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 86.800 Jahresabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen Finanzierungstätigkeit und innere Verrechnungen gelten als über- und außerplan- festgesetzt. mäßig genehmigt. §2 Bornstedt, den 23.05.2017 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Lars Rose Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächti- Bürgermeister Bornstedt gungen wird auf insgesamt 45.500 € festgesetzt. §4 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Gemeinde Bornstedt für das Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfä- Haushaltsjahr 2017 higkeit wird in 2017 auf 785.900 € festgesetzt. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2017 §5 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit Weitere Vorschriften seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs- Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsicht- folgt festgesetzt: nahme vom 19.06.2017 bis 29.06.2017 im Verwaltungsgebäu- 1. Grundsteuer 2017 de der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 1.1. Grundsteuer A 360 v.H. 119/120, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich - für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe aus.
Nr. 6/2017 -7- Helbra Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforder- Beschluss über Beteiligungsbericht GSG und Profil GmbH lichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbe- BV/097/2017 hörde mit Schreiben vom 26.04.2017 unter dem Aktenzeichen Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden korrigierten 15.12.10.020.017 erteilt worden. Beteiligungsbericht der Gemeinde Hergisdorf an der GSG und mittelbar an der PROFIL GmbH (DL) zuzustimmen. Bornstedt, den 23.05.2017 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Ergänzungssat- zung Nr. 2 „Am Kliebig“, Hergisdorf BV/098/2017 1. Der Gemeinderat hat die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Ent- Lars Rose wurf der Ergänzungssatzung Nr. 2 „Am Kliebig“ eingegan- Bürgermeister genen Stellungnahmen und vorgebrachten Anregungen ge- prüft und beschließt das Abwägungsergebnis in vorliegender Form (siehe beiliegende Abwägungstabelle S. 1 - 28). 2. Das Planungsbüro wird beauftragt, die Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwä- gung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Bekanntgabe der Beschlüsse 3. Der Gemeinderat beschließt, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. des Gemeinderates Helbra I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes aus der Sitzung vom 09.05.2017 vom 20. Oktober 2015 (BGBl. S. 1722), in Verbindung mit Öffentlicher Teil: § 8 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen- Anhalt, Benennung der Ausschussmitglieder die Ergänzungssatzung Nr. 2 „Am Kliebig“ der Gemeinde Vorlage: HEL/MV/006/2014/3 Hergisdorf vom April 2017 als Satzung. Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen. 4. Die Begründung (Stand April 2017) wird gebilligt. 5. Das Bauamt wird beauftragt den Beschluss ortsüblich be- Annahme einer Spende kannt zu machen. Vorlage: HEL/BV/154/2017 Information über Haushaltssituation Der Gemeinderat Helbra beschließt die Annahme der Spende MV/094/2017 in Höhe von 750,00 €. Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen. Freigabe der Planung zum Spielplatz - Pestalozzistraße Nichtöffentlicher Teil: Vorlage: HEL/BV/156/2017 Grundstücksverpachtung, Teilfläche Flur 8, FS 287 (Kirch- Der Gemeinderat beschließt, den vorgelegten Gestaltungsent- platz) wurf (Stand 09.05.2017) zum Spielplatz, Pestalozzistraße, als BV/096/2017 Ausführungsvariante für die öffentliche Ausschreibung zu favo- Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. risieren. Mietvertrag Gaststätte „Villa Oberhof“ Beschluss über Beteiligungsbericht GSG und PROFIL BV/100/2017 GmbH Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Vorlage: HEL/BV/158/2017 Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden korrigierten Verpachtung Teilfläche Villa-Garten/Platzbahn Kegelanlage Beteiligungsbericht der Gemeinde Helbra an der GSG und mit- BV/099/2017 telbar an der PROFIL GmbH (DL) zuzustimmen. Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Nichtöffentlicher Teil: Änderung Mietvertrag Gaststätte „Katharinenholz“ Vergabeentscheidung zur Anschaffung eines Böschungs- BV/101/2017 mähers Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Vorlage: HEL/BV/157/2017 Der Gemeinderat Helbra beschließt, die Anschaffung eines Bö- Verpachtung Teilfläche „Katharinenholz“ schungsmähers und den Zuschlag dem Bieter Nr. 2 mit dem BV/102/2017 günstigsten Angebot zu erteilen. Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Haushaltssatzung der Gemeinde Hergisdorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Bekanntgabe der Beschlüsse Landes Sachsen-Anhalt in der zur Zeit gültigen Fassung, hat des Gemeinderates Hergisdorf der Gemeinderat der Gemeinde Hergisdorf in seiner Sitzung vom 22.02.2017 in Verbindung mit dem Beitrittsbeschluss in aus der Sitzung vom 17.05.2017 der Sitzung vom 17.05.2017 folgende beschlossene Haushalts- Öffentlicher Teil: satzung erlassen: Beitrittsbeschluss zur Änderung des § 4 der Haushaltssat- §1 zung 2017 BV/095/201 Der Gemeinderat beschließt, der Genehmigungsverfügung zur Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Hergisdorf für den Haushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die 2017 beizutreten und damit der Änderung des in § 4 festge- Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfal- setzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zah- lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie einge- lungsfähigkeit für das Haushaltsjahr 2017 von 1.885.500 € auf henden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, 1.660.000 € zuzustimmen. wird im
Helbra -8- Nr. 6/2017 1. im Ergebnishaushalt mit dem nisplanes bzw. der Gesamtauszahlungen für ein Produkt Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 1.435.300 überschreiten. Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge 0 3. „Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.732.000 oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen“ Gesamtbetrag der außerordentliche Aufwendungen 0 sofern es sich nicht um geringfügige Investitionen (...) han- delt. Geringfügig i. S. des § 103 Abs. 3 Nr. 1 sind Investitio- 2. im Finanzhaushalt mit dem nen bis zu einem Wert von 30.000 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender 4. Nicht verbrauchte zweckgebundene Mittel werden i. S. des Verwaltungstätigkeit 1.296.800 § 19 KomHVO für übertragbar erklärt. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender 5. Alle Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Ver- Verwaltungstätigkeit 1.528.900 waltungstätigkeit werden als übertragbar erklärt, sofern Gesamtbetrag der Einzahlungen aus freies Zahlungsbudget gemäß § 19 KomHVO zur Verfügung Investitionstätigkeit 616.300 steht. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 6. Für alle im Haushalt eingestellten Zuwendungen vom Bund, Investitionstätigkeit 613.800 Land oder sonstigen Dritten bleiben die Ausgabeansätze Gesamtbetrag der Einzahlungen aus einschließlich der dafür erforderlichen Eigenmittel bis zur Finanzierungstätigkeit 0 Vorlage der Zuwendungsbescheide gesperrt. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 7. Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen für Finanzierungstätigkeit Jahresabschlussbuchungen, bilanzielle Abschreibungen festgesetzt. 205.900 und innere Verrechnungen gelten als über- und außerplan- mäßig genehmigt. §2 Kredite für Investitionen und Hergisdorf, den 22.05.2017 Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt. §4 Jürgen Colawo Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Bürgermeister Hergisdorf Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähig- keit wird in 2017 auf 1.660.000 € festgesetzt. Bekanntmachung der Haushaltssatzung §5 der Gemeinde Hergisdorf für das Weitere Vorschriften Haushaltsjahr 2017 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2017 folgt festgesetzt: wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit 1.Grundsteuer seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungs- 1.1. Grundsteuer A 400 v.H. gesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnah- -für land-u. forstwirtschaftliche Betriebe me vom 19.06.2017 bis 29.06.2017 im Verwaltungsgebäude der 1.2 Grundsteuer B 450 v.H Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 119/120, -für Grundstücke SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. 2. Gewerbesteuer 380 v.H. Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforder- §6 lichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbe- hörde mit Schreiben vom 19.04.2017 unter dem Aktenzeichen Weitere Festsetzungen 15.12.10.022.017 erteilt worden. Nach § 103 KVG LSA ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Hergisdorf, den 22.05.2017 1. „(...) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haus- haltssatzung erreicht werden kann.“ Die Erheblichkeitsgrenze wird auf 70.000 € festgesetzt. 2. „bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsposten in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtaus- zahlungen des Haushaltsplanes erheblichen Umfang geleis- tet werden müssen. Jürgen Colawo Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie Bürgermeister Hergisdorf 4 v. H. der ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergeb-
Nr. 6/2017 -9- Helbra Amt für Landwirtschaft, Halle, 17.05.2017 Der vorstehende Beschluss liegt in Originalgröße in der Stadt- Flurneuordnung und Forsten Süd verwaltung Allstedt, Forststraße 9, 06542 Allstedt, der Stadt Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels Sangerhausen, Markt 1 06526 Sangerhausen und in der Ver- Postanschrift PF 1655, 06655 Weißenfels bandsgemeinde Mansfelder Grund — Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Außenstelle Halle und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, 06114 Halle 2 Sitz: Mühlweg 19, 06114 Halle/Saale Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme Postanschrift PF 110542, 06019 Halle/Saale für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Öffentliche Bekanntmachung Bäume aus aller Welt in einem Park Beschluss Das Arboretum in Annarode lädt zum Spaziergang, Nach § 103c Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 2 und § 86 Lernen und Entspannen ein Abs. 2 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes in der geltenden Fassung (FlurbG) ergeht folgender Beschluss: I. Der freiwillige Landtausch „Waldtausch Emseloh - Blanken- heim“, wird angeordnet. Der freiwillige Landtausch wird unter der Verfahrensnummer 611-49 BLK 240 geführt. Dem freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück Emseloh 3 118/2, 119/2, 121/1, 121/2, 126, 128, 130, 131, 133, 134, 137, 95, 157 Blankenheim 4 7/12, 7/13 Die Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch er- sichtlich, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekannt- machung - bei dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels - Postan- schrift: PF 1655, 06655 Weißenfels -, anzumelden. Goldregen: Der Goldregen bringt derzeit mit seinen gelben Blü- Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes für Landwirtschaft, ten besondere Farbtupfer in das Arboretum. Flurneuordnung und Forsten Süd innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem ANNARODE. Eine Schwedische Mehlbeere, ein Spitzahorn, ein Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Vielblütiger Apfel, ein Abendländischer Lebensbaum, eine Japa- Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen nische Sicheltanne teilen sich mit weiteren 130 Baumarten und angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Land- -sorten im Park von Annarode den Platz.Es ist schon beeindru- wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd die bisherigen ckend, welche vielfältigen Gewächse die Besucher nach nunmehr Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. 22 Jahren außer amerikanischen Mammutbäumen, Japanischen Der Inhaber eines Rechtes, welches nicht aus dem Grundbuch Schnurbaum und Europäischen Pfeifenstrauch erwartet. ersichtlich ist aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetre- Gerald Bölke, ehemaliger Forstamtsleiter im Forstamt Wippra, tenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Be- hatte 1995 die Idee ein Arboretum (Baumsammlung) einzurich- teiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwal- ten. Auf dem forstamtseigenen Gelände, welches nicht mehr tungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§§ 10, 14 und 15 des als Obst- und Gemüsegarten genutzt wurde, entstand mit Hilfe Flurbereinigungsgesetzes in der geltenden Fassung (FlurbG)). von ABM-Kräften, den Forstlehrlingen und Waldarbeitern eine umfangreiche Baumsammlung. BEGRÜNDUNG Die Tauschpartner haben den freiwilligen Landtausch zur Ver- besserung der Agrarstruktur beantragt und glaubhaft gemacht, dass sich seine Durchführung verwirklichen lässt. Der freiwil- lige Landtausch war daher nach § 103 c FlurbG anzuordnen. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen freiwilligen Landtausch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Wider- spruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden. Im Auftrag Schild: Dieses Schild erinnert an die Anfangsjahre des Arbore- tums. Die Baumsammlung wurde 1995 angelegt.
Helbra - 10 - Nr. 6/2017 Ein geschnitztes Eingangsschild „Arboretum des Staatlichen übernehmen seit März 2017 Antje Sommer und Roland Gießler. Forstamtes Mansfeld“ neben dem ehemaligen Forstamtsge- Sie setzen mit ihrer Pflegearbeit der Schönheit des Parks das bäude erinnert an diese Ursprünge. Ein Schild „Park Annarode“ i-Tüpfelchen auf. „Das Arboretum hat zu jeder Jahreszeit seine kündet den Vorbeifahrenden an der B 86 vom entstandenen Reize“, sagt Uta Anhalt. „Im Moment präsentiert es sich in vie- Kleinod. len unterschiedlichen Grüntönen.“ Aber es gibt auch die gelben Ab 2008 wurden regelmäßig Pflege- und Korrekturarbeiten Farbtupfer der Blüten des Goldregens und die roten Blüten der am Baumbestand durchgeführt, damit sich die Bäume und Chinesischen Zierquitte oder das rote Laub des Perückenstrau- Sträucher ideal entwickeln können. Der Park hat inzwischen ches. Selbst die Baumrinde zeigt Farb- und Formvarianten, die neue Freunde, Helfer und Förderer gefunden. Vereine, Insti- eine Betrachtung nicht nur bei einer Führung zum Beispiel mit tutionen, Privatpersonen und vor allem die Kindertagesstätte Uta Anhalt interessant und kurzweilig machen. „Roßberg-Wichtel“ sorgen immer wieder mit Gehölzspenden Dank der Mitarbeiter des Biosphärenreservates Karstland- für die Gestaltung der Parkanlage. Ein besonderes Herz für das schaft Südharz und des Regionalverbandes Harz gibt es eine Arboretum haben der Ortsbürgermeister Wilfried Heilek, Hella sehr gute Beschilderung, mit der man sich bei einem Rundgang Brumme, ehemalige Leiterin des Europa-Rosariums, Uta Anhalt zumindest über den Namen der Gehölze informieren kann. Ein aus Blankenheim und Armin Hoch, Mitarbeiter des Biosphären- Besuch lohnt sich! reservates Karstlandschaft Südharz. Sie betreuen den Park seit Jahren. Die praktischen Arbeiten, wie das Rasenmähen, Bilder/Text: Steffi Rohland Vor- und Nachteile einer Strukturänderung In der letzten Ausgabe wurden die Unterschiede zwischen einer Einheits- und einer Verbandsgemeinde erläutert. In dieser Aus- gabe sollen die Vor- und Nachteile einer Strukturänderung aufgezeigt werden. Ausdrücklich ist hierbei darauf hinzuweisen, dass die nachstehende Tabelle nicht die Meinung der Verwaltung oder eines Einzelnen darstellt, sondern aus den Diskussionen in den Gemeinderäten zusammengetragen wurde. Verbandsgemeinde mit Einheitsgemeinde Mitgliedsgemeinden Vorteile Nachteile Vorteile Nachteile Bürgernähe Lange Entscheidungswege Bündelung der Schwierigkeiten bei einer Verantwortlichkeit an gerechten Besetzung der einem Ort politischen Gremien Selbstständigkeit bei Wenig Gestaltungsspielraum Abbau von Bürokratie und Probleme bei der Entscheidungen bei den Mitgliedsgemeinden Reduzierung Prioritätensetzung zum eigenen Ort Mehrfachberatungen stärkere Identifikation Räte verfügen kaum noch über langfristig Personalkosten- Entscheidungsträger der Bürger, Vereine gesetzliche Mitgliederzahl ersparnis und Reduzierung nicht ortsverbunden und ehrenamtlich Verwaltungshandeln sowie Tätigen mit jeweiliger Einsparungen bei Gemeinde Aufwandsentschädigungen höherer Aufwand f. nachhaltige Sicherung der Verwaltungstätigkeit durch örtlichen Gebietsstruktur, Mehrfacharbeiten keine Aufteilung der Ge- meinden in andere Struk- turen Gefahr der Notverwaltung Verringerung der Schulden Finanzhoheit der durch Soforthilfe von 18,6 Gemeinden Mio. EUR und Zusicherung eingeschränkt weiterer Unterstützung In den bisherigen Gemeinderatssitzungen wurde als Hauptproblem die Gefahr der fehlenden Mitwirkung durch die Bevölkerung bzw. der Verlust der Bürgernähe gesehen. Hierzu ist zum einen anzumerken, dass die heute vielschichtigen unterschiedlichen Zuständigkeiten auch das Mitwirken der Bürger erschweren. In einer Einheitsgemeinde würden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch ein Gremium beraten und entschieden. Interessierte Bürger hätten es damit sogar leichter, sich in die politi- sche Meinungsbildung einzubringen. Die Gefahr, dass die politische Meinungsbildung in einer Einheitsgemeinde von „oben herab“ erfolgen soll, wird aus bisherigen Erfahrungen durch die Verwaltung nicht gesehen. Denn die Entscheidungen über bürgernahe Aufgaben wie Kindertagesstätten und Brandschutz werden bereits jetzt durch den Verbandsgemeinderat getroffen. Darüber hinaus kann durch die Einheitsgemeindevereinbarung festgelegt werden, in jedem Ort einen Ortschaftsrat zu initiieren. Diesem wird ein Budget zur Verfügung gestellt werden. Haben Sie Fragen oder Anregungen, dann schreiben Sie uns: zukunft-verbandsgemeinde@verwaltungsamt-helbra.de In der nächsten Ausgabe lesen Sie über Auswirkungen einer Strukturänderung für die Bürgerinnen und Bürger.
Nr. 6/2017 - 11 - Helbra FD Zentrale Dienste und Finanzen Spannung bei den „Mach mit - Handball- Urkunden, Medaillen und für jede Schule Trainingsmaterialien. Die Organisatoren danken allen Beteiligten, Sponsoren und be- schulmeisterschaften“ der Grundschulen sonders den ehrenamtlichen Unterstützern dafür, dass für die 2017 in Benndorf Mannschaften der teilnehmenden Grundschulen spannende Wettkämpfe und schöne sportliche Erlebnisse im Sinne des Am 21.04.2017 wurde um 8:45 Uhr in der Sporthalle in Benn- Handballsportes organisiert werden konnten. dorf die 13. Auflage der Handballschulmeisterschaften für die Grundschulen gestartet. Dank der tatkräftigen Unterstützung von Sponsoren, wie der MIDEWA, der Wohnungsbaugesell- Lesenacht an der Sekundarschule Benndorf schaft der Lutherstadt Eisleben und Benndorf, den Stadtwer- Wie heißt Pippi Langstrumpf mit richtigem Namen? Wie nennt ken Lutherstadt Eisleben, der Fa. Klemme, der Physiothera- sie ihr Pferd und ihren Affen? pie Gall war der Kreisfachverband Handball des Landkreises Wer denkt, dass die Lösung ganz einfach ist, der hat sich geirrt. gemeinsam mit dem BSV 1928 Klostermansfeld wieder in der Pippi kennt zwar ein jedes Kind, aber bei den kleinen Details Lage diesen Höhepunkt auszurichten. mussten die künftigen Fünftklässler schon ganz schön grübeln. Für die Turniere auf dem Halbfeld (4 + 1 Spieler) und dem gro- Denn diese nahmen an der jährlich stattfindenden Lesenacht ßen Feld (6 + 1 Spieler) hatten 12 Mannschaften bzw. 5 Schul- an ihrer zukünftigen Schule teil. mannschaften mit knapp 110 Kindern aus 5 Grundschulen (Helbra, Klostermansfeld, Siersleben, Wansleben, Welbsleben) gemeldet. Die Organisatoren, Zuschauer sowie Betreuer und Lehrkräfte konnten sich über spannende Spiele freuen. Das am Ende bei den Spielen auf dem Halbfeld bei den 1. und 2. Klassen Klos- termansfeld, bei den 3. Klassen die Grundschule Wansleben und bei den 4. Klassen Helbra vorn lagen, war nicht das Ent- scheidende. Auch bei den anschließenden Spielen über das ganze Hand- ballfeld lieferten sich die Vertretungen aller Schulen spannende Spiele, angefeuert von ihren Teammitgliedern, Eltern und Be- treuern siegte hier Helbra vor Klostermansfeld und Wansleben. Am Ende konnte man sagen, dass man dem Ziel des Turniers, bei vielen Kindern das Interesse zum Vereins- u. Handballsport zu wecken wieder etwas näher kommen konnte. Zum Ab- schluss gab es neben einer guten Versorgung für alle Kinder
Helbra - 12 - Nr. 6/2017 Mit einem neuen Anmelderekord von 60 Schülern begann der Des Weiteren mussten die Leserinnen und Leser einen unbe- gemeinsame Abend mit einer Vorlesestunde aus dem Buch kannten Text vorlesen. Hier wurde besonders auf den Textvor- Pippi Langstrumpf. Während eine Gruppe aufmerksam zuhör- trag sowie auf das Textverständnis geachtet. te, um anschließend das Rätsel zu lösen, sah sich eine zweite Alle Leserinnen und Leser haben erfolgreich am das Schulgebäude an und eine dritte vergnügte sich bei Sport- Lesekönigwettbewerb teilgenommen. Sie ha- spielen in der Turnhalle. Nachdem jede Gruppe alle Stationen ben sich angestrengt und gute Leistungen er- durchlaufen hatte, konnten sich die Kinder bei Bratwurst und bracht. Dieses Jahr wurde ein Mädchen aus Stockbrot am Lagerfeuer stärken. der vierten Klasse, Norah Lakomy, unsere Le- sekönigin. Sie überzeugte mit einer mitreißen- den Buchvorstellung und einem sehr schön betonten Lesevortrag. Der zweite Platz ging an Laura Pabst (auch 4. Klasse) mit nur einen halben Punkt weniger und der dritte Platz an Michellie Meyer (3. Klasse). Herzlichen Glückwunsch! Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden • Verbandsgemeinde Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschusses der Verbandsgemeinde am 22.06.2017, um 18.30 Uhr Sitzung des Verbandsgemeinderates am 13.07.2017, um 18.30 Uhr • Gemeinde Ahlsdorf Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2017, um 18.30 Uhr Als alle Kinder „bettfertig“ waren, gab es noch einen Film zum Anschauen bzw. Einschlummern. Das dauerte dann bei den • Gemeinde Benndorf meisten auch nicht lange, denn der Abend war doch spannend Sitzung des Gemeinderates am 19.06.2017, um 18.00 Uhr und auch anstrengend. Nach der morgendlichen Stärkung bei einem gemeinsamen • Gemeinde Blankenheim Frühstück am nächsten Tag konnten alle Kinder mit einem ak- Sitzung des Gemeinderates am 19.06.2017, um 19.00 Uhr tuellen Gruppenfoto in der Hand von ihren Eltern abgeholt wer- den. • Gemeinde Helbra Diese schöne Tradition gibt es schon viele Jahre und die stän- Sitzung des Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschusses am dig wachsenden Anmeldungen beweisen, dass diese unbe- 21.06.2017, um 18.30 Uhr dingt fortgesetzt werden muss. Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2017, um 18.30 Uhr Lesekönig 2017 • Gemeinde Hergisdorf Am 19.04.2017 fand in unserer Grundschule in Holdenstedt der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2017, um 18.00 Uhr alljährliche Lesewettstreit zum Lesekönig statt. Dieses Jahr wurde der Leselöwe verliehen. Die zwei besten Leser aus jeder • Gemeinde Klostermansfeld Klasse traten gegeneinander an, um die Krone zum Lesekönig Sitzung des Ordnungs- und Sicherheitsausschusses am zu erwerben. 20.06.2017, um 18.00 Uhr Diese Schüler wurden in einem Vorausscheid innerhalb jeder Klasse ermittelt. Dabei sollten • Gemeinde Wimmelburg die Mädchen und Jungen ihr Lieblingsbuch Sitzung des Gemeinderates am 06.07.2017, um 19.00 Uhr vorstellen und ihre Lieblingsstelle daraus vorle- sen. Die Klasse stimmte ab, welches Kind die Änderungen bleiben vorbehalten! beste Leistung erbrachte. Beim Schulausscheid wurden die ausgewählten Schüler noch Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils einmal gebeten ihr Buch vorzustellen. Eine Jury beurteilte diese vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungs- Leistungen mit Hilfe von Punkten. Die Jury bestand aus drei kästen bekannt gemacht. Kindern jeder Klasse und deren Lehrerinnen. LW-flyerdruck.de Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 12. Juli 2017 Von A wie Aufkleber bis Z wie Zeitung, bestimmt ist auch für Sie das passende Produkt dabei! Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: -flyerdruck.de Freitag, der 30. Juni 2017 Selber online buchen oderinfo@LW-flyerdruck.de www.LW-flyerdruck.de einfach Anfragen: 09191 7232-88 Tel.: 03535 489-166 | E-Mail: kreativ@wittich-herzberg.de
Nr. 6/2017 - 13 - Helbra Veranstaltungen Juni/Juli 2017 Datum Uhrzeit Veranstaltungs- Veranstaltungsart Veranstalter Ansprechpartner/ ort Tel.-Nr. / E-Mail 16.06. - Sachsen-Anhalt Tag Förderverein Harald Henke, 03475 663725 18.06.17 Eisleben Schmid-Schacht (Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr) Infostand mit VMBH alle Helbra e. V. oder 0177 3491058 3 Tage einschließlich Um- www.erlebnisweltkupfer.de zug am 18.06.17 fv.schmidschacht@wib eisleben.de http://www.erlebnisweltkupfer.de 17.06.17 Bahnhof Sachsen-Anhalt-Tag Mansfelder 034772 27640 Klostermansfeld in Eisleben; Fahrten Bergwerksbahn mansfelder@bergwerksbahn.de Benndorf - Zirkel- e. V. schacht 21.06.17 19.00 Gaststätte Lichtbildervortrag von Kreisfelder Infokanal der GGA Hergisdorf e. V. Katharinenholz Manfred Zeddel: Freundeskreis oder www.wandern-ortsgeschichte.de Rückblick auf das 1. Wandern und oder unter 034772-30948, Halbjahr 2017 Ortsgeschichte M. Zeddel 24.06.17 9.00 SP Eduardschacht Kreisveranstaltung, KM Schützenverein René Hundt Ordon.‚ Sport., SLG, Mansfelder Land reneundchristian@t-online.de Benndorf e. V. 23.06.17 12.00 - Tag der offenen Tür Förderverein Harald Henke, 03475 663725 16.00 mit Blasmusik Schmid-Schacht (Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr) oder Helbra e. V. 0177 3491058 www.erlebnisweltkupfer.de fv.schmidschacht@wib-eisleben.de http://www.erlebnisweltkupfer.de 23.06. - Hauptkreuzung, 13. Blasmusikfest des Blasmusikverein Bernd Skrypek 25.06.17 Ortsmitte Helbra Mansfelder Landes 034772 50-101 29.06.17 14.00 Begegnungsstätte Geburtstag des Monats Ortsgruppe der Diessner für April — Juni 2017 Volkssolidarität Ortsgruppenvorsitzende Benndorf 22.07.17 18.00 Bahnhof Fahrt mit Bacchus Mansfelder Berg- 034772 27640 Klostermansfeld werksbahn e. V. mansfelder@bergwerksbahn.de FD Bau- und Ordnungsverwaltung Neue Löschfahrzeuge für die Gemeindefeuerwehr Der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra wurden zwei neue Löschfahrzeuge übergeben. Bei der Ortsfeuerwehr Klostermansfeld wurden ein neues Hilfe- leistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 in Dienst gestellt. Das Fahrzeug führt neben der notwendigen Beladung und Mann- schaft für die Brandbekämpfung auch umfangreiche Ausrüs- tung für die technische Hilfeleistung mit. Es hat neben einem Löschwasserbehälter mit einem Volumen von 2000 Litern einen 180 Liter fassenden Schaummitteltank. Mit einer eingebauten Die Ortsfeuerwehr Helbra erhielt ein Tanklöschfahrzeug TLF Druckzumischanlage kann direkt in der Feuerlöschkreiselpum- 3000. Das Fahrzeug ersetzt ein Tanklöschfahrzeug TLF 16 aus pe das Schaummittel dem Löschwasser zugemischt werden. DDR-Zeiten, welches fast 30 Jahre treue Dienste leistete. Das Der Gemeindewehrleiter und die betreffenden Ortswehrleiter Fahrzeug dient vornehmlich zum Transport von Löschwasser bedankten sich bei den Übergaben für die gute Zusammen- bei Brandeinsätzen. Mit dem Fahrzeug werden neben 3850 Li- arbeit mit der Verbandsgemeinde und dem Verbandsgemein- ter Löschwasser auch 120 Liter Schaummittel mitgeführt. Zu- derat, welcher mit diesen Investitionen die technische Leis- sätzlich ist ein neues Schlauchboot und ein Belüftungsgerät auf tungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr auch für die Zukunft dem Fahrzeug verlastet. sichergestellt hat.
Helbra - 14 - Nr. 6/2017 Einsatzkräfte im Umgang Bei der ersten Unterrichtseinheit im Schulungsraum des Klos- termansfelder Feuerwehrstützpunktes wurde den Lehrgangs- mit der Motorsäge geschult teilnehmern zunächst der theoretische Teil vermittelt. Hierbei Die Einsätze der Feuerwehren im Bereich der Technischen Hil- wurde u. a. auf das sichere Arbeiten, die notwendige Schutz- feleistung sind sehr vielfältig. Darunter fallen auch Einsätze, bei kleidung und dem Sicherheitsbereich beim Umgang mit der denen der Umgang mit der Motorsäge erforderlich ist. Motorsäge hingewiesen. Ebenfalls angesprochen und gezeigt wurden die Vorbereitung vor einem Einsatz der Motorketten- säge wie Betanken, Öl nachfüllen und das Schärfen der Kette. Im zweiten Ausbildungsteil wurde das theoretisch erworbene Wissen in die Praxis umgesetzt. In einer Waldgemarkung wur- den die sicheren Schnitttechniken, der richtige Ansatzpunkt der Motorsäge und das Sägen mit „einlaufender“ und „auslau- fender“ Kette geübt. Jeder Lehrgangsteilnehmer konnte hier den praktischen Umgang mit der Säge ausgiebig üben. Obwohl bei einem Feuerwehreinsatz Bäume oftmals bereits umgestürzt oder abgeknickt sind, wurde den Teilnehmern auch das sichere Fällen eines Baumes gezeigt. Auch auf das Sägen von unter Spannung stehendem Holz – hier können Äste und ganze Stämme zurückschlagen und die Einsatzkräfte gefähr- den – wurde eingegangen. Information zum Quellstein am Markt/ Henriettenstraße in Helbra Gerade nach schweren Unwettern werden die Feuerwehren häufig zu umgestürzten Bäumen gerufen. Um Unfälle im Ein- Die Schaltuhr am Quellstein ist wie folgt eingestellt: satz zu vermeiden dürfen aber nur speziell ausgebildete Feu- Wasser fließt vom 01.06.2017 bis 30.08.2017 erwehrfrauen und Feuerwehrmänner die Motorsäge bedienen. zu folgenden Zeiten: Für die Feuerwehren aus Ahlsdorf und Klostermansfeld wurden täglich von 10.00 bis 11.00 Uhr, an zwei Wochenenden 11 Einsatzkräfte im sicheren Umgang 12.30 bis 13.30 Uhr und 15.00 bis 16.30 Uhr mit der Motorsäge ausgebildet. Durchgeführt wurde diese Aus- FD Bau- und Ordnungsverwaltung bildung vom Kameraden Frank Ochsner. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Alles - was Spaß macht Ahlsdorf So lautete das Motto unseres Sommerfestes am Samstag, dem Die Jagdgenossenschaft Ahlsdorf hatte am 30.05.2017 alle 20. Mai in der Kita St. Elisabeth in Helbra. Bei angenehmem Jagdgenossen der Gemeinde Ahlsdorf zu einer Mitgliederver- Sonnenschein eröffneten die Kinder das Fest. Sie stellten den sammlung der Jagdgenossen eingeladen. Eltern und Gästen mit viel Rhythmik und Power ihre Lieblings- Zum Thema „Verwendung des Reinertrages der Jagdverpach- lieder und -spiele vor. tung wurde durch die anwesenden Jagdgenossen der Be- schluss gefasst, den Erlös für das Jahr 2016/2017 gemeinnüt- zig zu verwenden. Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, können innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schrift- lich oder mündlich zu Protokoll an den Jagdvorstand die Aus- zahlung ihres Anteils verlangen. Jagdvorstand: Herr Frank Oertel Bahnhofstr. 9 a 06343 Mansfeld Ahlsdorf, den 01.06.2017 Der Vorstand Beschluss der Jagdversammlung Bornstedt/Schmalzerode zur Jagdpacht Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft hat be- schlossen, die Jagdpacht ab dem Jahr 2017 für gemeinnützi- ge Zwecke in den Gemeinden Bornstedt und Schmalzerode zu verwenden. Dabei gab es laute Töne, leise Töne und sogar lautlose Lieder ebenso wie ganz langsame oder ganz schnelle Hits. Im An- Wer jedoch seine Jagdpacht wie bisher ausgezahlt haben schluss gab es süße oder herzhafte Sachen für das leibliche möchte, melde dies bitte innerhalb der nächsten 8 Wochen bei Wohl. einem Mitglied des Jagdvorstandes (J. Franke, P. Kirchner, Dr. Mit neuen Kräften konnten sich die Kinder mit Unterstützung ih- Ch. Nippert, G. Suder). rer Eltern oder Großeltern alsdann an den verschiedenen Spiel- ständen ausprobieren. Dabei ging es um Geschicklichkeit, ma- G. Suder gnetische Phänomene und natürlich um Spaß beim Zutschen Der Vorsitzende von Gummischnüren und dem entstandenen Seifenblasenberg.
Nr. 6/2017 - 15 - Helbra Ich biete den Grundstückseigentümern zwecks Feststellung eines ordnungsgemäßen Anschlusses Hilfe durch Gemeinde- mitarbeiter während der Dienstzeiten an. Hierzu bitte ich unter der telef. Verbindung 015202089453 einen Termin zu vereinbaren. Weiterhin besteht die Möglichkeit über den Abwasserzweck- verband Wipper-Schlenze terminliche Absprachen unter der telef. Verbindung 03476 8009933 zu treffen. gez. Tempelhof Bürgermeister 12. Vereins- und Schützenfest in Klostermansfeld vom 30.06. bis 02.07.2017 - im Festzelt - Herzlichen Dank an alle Eltern, die uns bei der Vorbereitung Dorfgemeinschaftshaus „Adolf Schnitzer“ und Durchführung tatkräftig unterstützt haben, an Matthias und Donnerstag, den 29.06.2017 Marvin Krüger für Ton und Musik und an die Sponsoren wie ab 17.15 Uhr Maienaustragen Edeka Helbra, Klemme und die Volksküche. Freitag, den 30.06.2017 Im Namen des Erzieherteams 15.00 Uhr - Kaffeenachmittag G. Jankowski 19.00 Uhr mit dem „Singenden Peter“ Hinweis des Bürgermeisters der Gemeinde - Kita „Wirbelwind“ Klostermansfeld zu von den Aufsichts- - Modenschau behörden festgestellten Fremdeinleitungen Samstag, den 01.07.2017 von Fäkalien 10.00 Uhr Spiel- u. Bastelstraße mit Kita & An alle Grundstücksbesitzer der Gemeinde Klostermansfeld, KuBi e. V., Torwandschießen deren Grundstück über die in der Gemeinde befindlichen Ab- 10.00 Uhr Bratwurstkegeln - Garten DGH wasseranlagen sowohl Schmutz- als auch Regenwässer ablei- 10.00 Uhr Königsschießen Schützenverein ten. Steingartenstraße Ich habe bereits in der Vergangenheit - hier im Kommunalan- 11.30 Uhr Mittagessen – Garten DGH zeiger - darauf hingewiesen, dass Fäkalien in das im gemeind- 14.00 Uhr Festumzug der Vereine lichen Eigentum befindliche Kanalnetz für die Oberflächenwas- 15.30 Uhr Proklamation des Schützenkönigs serentsorgung eingeleitet werden. Ehrungen, Auszeichnungen durch Alle betroffenen Grundstückseigentümer sollten daraufhin ihre die Vereine Anschlüsse hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Anschlusses 15.45 Uhr Familiennachmittag an die Schmutzwasserkanalisation überprüfen. bei Kaffee und Kuchen In unmittelbar zurückliegender Zeit erfolgte wiederholt die Prü- mit dem „Singenden Peter“ fung der Ableitung der Oberflächenwässer in der Gemeinde 20.00 Uhr Tanzabend durch die Untere- und Obere Wasserbehörde. mit der Gruppe „Vocal“ Dabei wurde wiederum die Ableitung von Fäkalien in die Vorflut Eintritt: 4,00 Euro der Alte Wipper/Regenbeek festgestellt. Von der Gemeinde zwischenzeitlich eingeleitete Kontrollmaß- Sonntag, den 02.07.2016 nahmen zeigten eine erschreckende Menge an Fäkalien in der 10.00 Uhr musikalischer Frühschoppen mit Kanalisation zur Ableitung der Oberflächenwasser. dem Klostermansfelder Musikver- Dem folgend sind immer noch eine Reihe von Fehlanschlüssen ein im Gemeindegebiet vorhanden bzw. nicht beseitigt. Vereinsmeisterschaften Bierseidel- Ich weise darauf hin, dass die missbräuchliche Nutzung der schieben Oberflächenwasserkanalisation zur Ableitung von Schmutz- 11.30 Uhr Mittagessen – Garten DHG wasser eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Strafe belegt werden kann: Ausstellung in den Clubräumen DGH Strafmaß bis 5000 €. „Adolf Schnitzer“ Im hier gegebenen Fall könnte eine fortwährende Einlei- - Handarbeiten tung von Fäkalien eine Straftat darstellen. Die Gemeinde und der AZV werden in den nächsten Monaten Es laden ein: Gemeinde Klostermansfeld, BSV 1928 verstärkt Kontrollen durchführen. Auf Grund der gesetzlichen Klostermansfeld e. V., KuBi e. V. Klostermansfeld, Hun- Bestimmungen, hier Kommunalverfassungsgesetz Land Sach- desportverein „Mansfelder Land“ e. V., Kleingartenverein sen-Anhalt (KVG LSA), Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt 1905 e. V., Klostermansfelder Heimatverein e.V., Klos- (WG LSA) in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz termansfelder Musikverein e. V., Kegelsportverein 1882 (OwiG) haben die Behörden das Recht zur Ausübung der Kon- Klostermansfeld e. V., Schützenverein Klostermansfeld trolle von Anschlüssen auch auf den Grundstücken und in Ge- 1990 e. V., Sport und Spielverein 1882 Klostermansfeld bäuden. e. V., Tischtennisverein Klostermansfeld e. V., sowie „Die Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet Kontrolleure den Party Company“ (Festwirt) Zugang zum Grundstück zu gewähren und haben ihrer Mitwir- kungspflicht nachzukommen.
Helbra - 16 - Nr. 6/2017 Frau Annelies Cichutek zum 75. Geburtstag Frau Petra Hertzog zum 80. Geburtstag Frau Anita Balliet zum 85. Geburtstag Frau Gerda Lucas zum 85. Geburtstag Wir gratulieren Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat Juni den Senioren Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert Frau Christina Reh zum 80. Geburtstag im Monat Juni den Senioren Herr Kurt Koch zum 85. Geburtstag Herr Hans-Joachim Bonk zum 75. Geburtstag Frau Regina Hesse zum 75. Geburtstag Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat Juni den Senioren Herr Manfred Kühn zum 75. Geburtstag Herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Herr Günter Schwan zum 75. Geburtstag Frau Ingrid Lehmann zum 75. Geburtstag Monika und Frank Kappus aus Benndorf Frau Annelise Hoffmann zum 80. Geburtstag welche im Juni das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern. Die Gemeinde Blankenheim gratuliert Besonders herzliche Glückwünsche im Monat Juni den Senioren gehen an die Eheleute Herr Frank Kautz zum 70. Geburtstag Christa und Hans-Joachim Baumann aus Benndorf Herr Dieter Gündel zum 70. Geburtstag welche im Juni das Fest der „Diamantene Hochzeit“ Herr Hartmut Geißler zum 70. Geburtstag feiern. Herr Harald Kautz zum 70. Geburtstag Ganz besonders herzliche Glückwünsche Herr Achim Fiebrig zum 85. Geburtstag gehen an die Eheleute Die Gemeinde Bornstedt gratuliert Inge und Rudi Kühnemann aus Benndorf im Monat Juni den Senioren welche im Juni das seltene Fest der „Eiserne Hochzeit“ Herr Lothar Gutwasser zum 70. Geburtstag feiern. Frau Christel Hartmann zum 70. Geburtstag Frau Annerose Winkler zum 75. Geburtstag Herr Werner Knobloch zum 80. Geburtstag Die Gemeinde Helbra gratuliert im Monat Juni den Senioren Familienausflug des Ziegelröder Frau Renate Hofmann zum 70. Geburtstag Spielmannszuges nach Chabarovice Frau Hanne-Lore Ankert zum 70. Geburtstag Frau Herta Quambusch zum 70. Geburtstag Herr Klaus Vogler zum 75. Geburtstag Frau Rita Steinmüller zum 80. Geburtstag Frau Brigitte Knobloch zum 80. Geburtstag Frau Brigitte Fahnert zum 85. Geburtstag Frau Käte Prussak zum 90. Geburtstag Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat Juni den Senioren Herr Harry Rosenbaum zum 70. Geburtstag Herr Manfred Zeddel zum 70. Geburtstag Frau Rita Heise zum 70. Geburtstag Herr Hartmut Müller zum 70. Geburtstag Frau Johanna Krege zum 75. Geburtstag Herr Jochen Liebetrau zum 75. Geburtstag Die freien Tage nach Himmel- Herr Hans Müller zum 80. Geburtstag fahrt nutzten die Mitglieder Herr Ewald Hesse zum 80. Geburtstag des Ziegelröder Spielmanns- Frau Doris Schauer zum 80. Geburtstag zuges, um mit Kind und Kegel Frau Margret Kenter zum 80. Geburtstag ein erlebnisreiches Wochen- Frau Gertrud Becker zum 90. Geburtstag ende im tschechischen Teil des Erzgebirges zu verbrin- Die Gemeinde Klostermansfeld gen und sich damit gemein- gratuliert im Monat Juni den Senioren sam mit ihren Familien auf Frau Hannelore Arlt zum 70. Geburtstag die vielen kommenden Auf- Herr Gerhard Stepan zum 70. Geburtstag gaben einzustimmen. Warten Frau Siglinde Uhlemann zum 70. Geburtstag doch mit den Auftritten zum Frau Rita Krösel zum 75. Geburtstag Pfingstfest im „Mansfelder Herr Manfred Hasselbach zum 75. Geburtstag Grund“, dem Sachsen-Anhalt- Frau Elfriede Erfurth zum 75. Geburtstag Tag und dem Blasmusikfest Herr Manfred Küber zum 75. Geburtstag in Helbra viele Auftritte bei Frau Christa Laube zum 75. Geburtstag denen die Familie, wie sooft, Herr Hans-Jürgen Hanisch zum 75. Geburtstag hinten anstehen muss.
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