News 12|2019 - www.hfp.at - bei HFP Steuerberater

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News 12|2019 - www.hfp.at - bei HFP Steuerberater
news                           12|2019

                                              www.hfp.at

50 Jahre            E-Mobiliät            Infoabend
HLB International   Förderungen und       mit Markus
multinationale      steuerliche Anreize   Hengstschläger
Zusammenarbeit
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HFP-News 12|2019

     Inhalt

                                                                                                                                                                      Foto: Wolfgang Amri
3    In eigener Sache                                                                           Das HFP Steuerberater-Team (v.l.n.r.):
                                                                                                Wolfgang Zdeb, Christian Klausner, Andrea Schellner,
     HFP-Infoabend                                                                              Thomas Havranek, Andrea Klausner, Roland Zacherl,
                                                                                                Brigitte Stögerer
     50 Jahre HLB International
     Jubliäen, Prüfungen, Hochzeit, ...

                                                                                                Liebe LeserInnen!
8    E-Mobilität
                                                                                                                              Das kommende Jahr bringt wieder
                                                                                                                          einige steuerliche Neuerungen. Die wich-
                                                                                                                          tigsten Neuerungen haben wir in unserer
10   BMF-Info: Immobilien                                                                                                 aktuellen Broschüre „Was ist neu 2020?“
                                                                                                                          zusammengefasst.
                                                                                                                              Weiters gibt es bereits wieder unsere
                                                                                                                          beliebte Steuerinfo für 2020 sowie eini-
12   Judikatur                                                                                                            ge weitere nützliche Klientenbroschüren
                                                                                                                          (siehe graues Feld).
                                                                                                                              Wir wünschen Ihnen einen ruhigen
                                                                                                                          Jahresausklang und schöne Festtage mit
13   GmbH & Co KG                                                                                                         Ihrer Familie und Ihren Freunden!

                                                                                                                          Viel Spaß beim Lesen!
                                                                                                                          Ihr HFP-Team
16   Entscheidungen Höchstgericht

                                                                                                                              Kanzlei geschlossen
24   Termine 12/2019
                                                                                                                              An folgenden Tagen ist unsere Kanzlei
                                                                                                                              aufgrund der Feiertage geschlossen:
                                                                                                                              24.12.2019 bis 1.1.2020
     Impressum:
     Medieninhaber und Herausgeber:
     HFP Steuerberatungs GmbH | 1030 Wien, Beatrixgasse 32
     Tel. +43 (0) 1 / 716 05-0 | Fax DW 32 | office@hfp.at | www.hfp.at
     Redaktion: Josefine Mattl, Sonja Rotter, Roland Zacherl                                      Tipp
     Lektorat: Josefine Mattl, Petra Zacherl
     Layout: Sonja Rotter                                                                         Folgende HFP-Broschüren haben wir neu aufgelegt:
     Titelfoto: iStock
     Fotos (wenn nicht anders angegeben): © HFP | Sonja Rotter
     Haftungsauschluss: Die Informationen in dieser Publikation sind allgemeiner Art              •   Was ist neu 2020?
     und nicht auf die individuelle Situation einer natürlichen oder juristischen Person
     abgestimmt. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen,           •   Steuerinfo 2020
     können wir keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen.
     Die Informationen haben den Zweck, Sie für die jeweilige Problematik zu sensibilisieren,     •   Steuerreform 2020
     um gegebenenfalls rechtzeitig unsere Beratung in Anspruch nehmen zu können. Die zur
     Verfügung gestellten Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
                                                                                                  •   Leitfaden für Vereine
     Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische         •   Besteuerung von
     Schreibweise zum Großteil verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind
     geschlechtsneutral zu verstehen.
                                                                                                      Immobilien
     Abdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe gestattet.
     Satz- und Druckfehler vorbehalten.
                                                                                                  Die Bestellung Ihrer kostenlosen Exemplare ist möglich
     Stand: Dezember 2019                                                                         per E-Mail an steuerinfo@hfp.at oder über www.hfp.at

     2     HFP Steuerberater
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HFP-News 12|2019

HFP-Infoabend
Die Zukunft kommt so oder anders!
Vorbereiten müssen wir uns auf beides!
mit Markus Hengstschläger
   Unser jährlicher HFP-Infoabend fand – wie schon im Jahr davor – auch
heuer wieder im Haus des Meeres statt.

Die Zukunft braucht Flexibilität & Sicherheit j Flexicurity

    Ein äußerst interessanter und unterhaltsamer Abend mit dem bekannten
Humangenetiker und Buchautor Markus Hengstschläger, der uns neue Begrif-
fe, wie zum Beispiel „Flexicurity“, gespickt mit viel Humor näher gebracht hat.

Steuerliche Highlights: E-Mobilität und Mitarbeiter-
beteiligungen

    Christian Klausner hat anhand variantenreicher Beispiele aktuelle steuer-
liche Gestaltungsmöglichkeiten sowie finanzielle Vorteile der E-Mobiliät und
Mitarbeiter-Beteiligungen aufgezeigt.
HFP-Klientenportal – papierlose Buchhaltung
   Die Vorteile unseres bewährten HFP-Klientenportals wurde ebenfalls be-
leuchtet, und hat großen Anklang gefunden. Die digitale – also papierlose
– Buchhaltung ist bei HFP schon lange Realität. Sollten auch Sie Ihre Rech-
nungswesen-Zukunft in neue Bahnen lenken wollen, beraten wir Sie gerne.

Für Fragen zu diesen Themen
stehen wir gerne
zur Verfügung!

  Handouts                                  Infos & Fotos

  Unsere kostenlosen Handouts               Auf unserer Website finden
  können Sie gerne per E-Mail               Sie weitere Informationen und
  anfordern: steuerinfo@hfp.at              Fotos dieses Abends: www.hfp.at

                                                                                  HFP Steuerberater 3
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HFP-News 12|2019

                              50 Jahre
                              HLB International
                                                  HFP ist seit 25 Jahren Mitglied von           HLB-Mitglieder sind etablierte, un-
                                              HLB International. Das ursprüngliche Un-      abhängige Unternehmen, die aufgrund
                                              ternehmen startete unter dem Namen            ihres umfangreichen lokalen Know-
                                              „Fuller Jenks Landau“ und wurde 1969 in       hows und ihrer internationalen Kontakte
                                              New York gegründet. Später wurde es zu        große lokale Bedeutung haben. Folglich
                                              „Hodgson Landau Brands“ umfirmiert,           spiegelt die internationale Identität eine
                                              bevor das Unternehmen im Jahr 1988            Kombination von HLB und lokalen Namen
                                              schließlich in „HLB International“ umbe-      wider.
                                              nannt wurde.                                      Die regelmäßige Einbindung von
                                                  Heute wird HLB International von          HLB-Mitgliedern in multinationale Auf-
                                              seinen Mitgliedern in über 150 Staaten        gaben und das Zusammenarbeiten mit
                                              repräsentiert, die gemeinsam rd. 27.500       Berufskollegen auf der ganzen Welt be-
                                              Mitarbeiter in 745 Büros beschäftigen.        deutet, dass wir die Bedürfnisse unserer
                                              Im globalen Ranking ist HLB mit rund          international agierenden Klienten kennen
                                              € 2,7 Mrd Jahresumsatz Nummer 12 der          und dementsprechend auf sie eingehen
                                              international agierenden Steuerbera-          können.
                                              ter- und Wirtschaftsprüfer-Netzwerke; in
                                              Europa hat es HLB mittlerweile unter die      Gerne beraten wir Sie auch bei
Roland Zacherl mit Marco Donzelli, CEO von    „big ten“ geschafft.                          Ihren internationalen Aktivitäten!
HLB International, bei der 50-Jahr-Feier im
Oktober in New York.

     www.hlb.global
 TOGHETER WE MAKE IT HAPPEN
                                                   HLB-Partner aus der Slowakei, Tschechien und Ungarn.

4   HFP Steuerberater
News 12|2019 - www.hfp.at - bei HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019

Kanzleiausflug
Wolfgangsee
   Fast unser gesamtes HFP-Team war im
Juni 2019 gemeinsam in St. Wolfgang.
   Bei den verschiedensten sportlichen
Aktivitäten stand vor allem der gemeinsa-
me Spaß im Vordergrund.
   Egal, ob beim Radfahren, Spazieren,
den Berg erklimmen, Schwimmen oder
Rodeln (!) – es war für alle etwas dabei.
   Am meisten waren wir als Team von
unseren tanzfreudigen Herren beein-
druckt, die bei einem Crash-Kurs im
Schuhplattln für Staunen und Begeiste-
rung gesorgt haben.
   Wir ziehen den Hut vor so viel Einsatz
und denken gerne an die gemeinsame
Zeit und den Spaß, den wir hatten! 

HFP beim Vienna                                 Mit 39 Teilnehmern und somit 13
                                            Teams haben wir unseren „persönlichen“
Business Run                                HFP-Rekord an Teilnehmern aufgestellt.
                                                Insgesamt – und auch das ist Rekord –
                                            starteten 2019 über 30.000 Teilnehmer!
                                                Es war ein toller Lauf, eine großarti-
                                            ge Stimmung, verbunden mit viel Spaß!
                                            Fitte Steuerberater sind bekannterweise
                                            die klügsten ;-) 

                                                                                         Run for fun!

                                               ... und in Hamburg mit
Weitere Fotos finden Sie unter:                      HLB-Deutschland
www.hfp.at                                                  unterwegs

                                                                                         HFP Steuerberater 5
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HFP-News 12|2019

Jubiläen, Prüfung, Hochzeit ...
Belinda Buljubasic                            Eva Steip                                      Lena Hager-Klausner
20-jähriges Jubiläum                          20-jähriges Jubiläum                           5-jähriges Jubiläum

    Belinda Buljubasic ist unsere erfah-          Wir freuen uns, Ihnen eine unserer Top-        Lena Hager ist seit 5 Jahren für uns tä-
renste Mitarbeiterin im Sekretariat bzw As-   Buchhalterinnen vorstellen zu dürfen.          tig und kennt HFP schon seit ihrer Kind-
sistenz. Ihr Know-how im Bereich Kanzlei-     Wenn man Eva Steip beschreiben möch-           heit. Als Steuerberaterin hat sie sich ua auf
Management, Fristenverwaltung und ihre        te, kann man das nur mit Superlativen be-      internationales Steuerrecht und Konzerne
EDV-Kenntnisse unseres Kanzlei-Verwal-        werkstelligen. Sie ist höchst erfahren, top    spezialisiert. Die begeisterte Sportlerin
tungsprogrammes sind neben ihrem un-          motiviert und engagiert und gleichzeitig       und Musikerin findet Ausgleich beim Rad-
ermüdlichen Engagement zB bei der Opti-       einer der bescheidensten Menschen in           fahren, Laufen, bei Schitouren, Auslands-
mierung von Arbeitsabläufen unschätzbar       unserem HFP-Team. Weil sie ihr „soziales       reisen sowie beim Klavierspielen. Wir
wertvoll für uns. Wir sind stolz auf deine    ICH“ auch professionell leben möchte, ar-      schätzen an Lena neben ihren fachlichen
Entwicklung bei HFP und danken dir für        beitet sie seit vielen Jahren gleichzeit in    Kompetenzen besonders ihre Kreativität
deinen Einsatz und deinen Teamgeist!         der Hauskrankenpflege. DANKE!                 und ihren Teamplayer- und Sportgeist.

Lejla Cato-Begovic
Hochzeit
                                                             Jemanden lieben heißt als Einziger ein
                                                             für die anderen unsichtbares Wunder zu sehen.
                                                                        François Mauriac (1885-1970)

 Foto: privat

   Lejla Cato und Selvedin Begovic haben      Party am Abend wieder einmal gezeigt,
im April 2019 den Bund fürs Leben ge-         welches Energiebündel sie ist und welche
schlossen. Es war ein wunderschönes Fest      Lebensfreude in ihr steckt.
der Liebe. Die beiden haben ihr Glück die        Wir wünschen euch für die Zukunft
ganze Nacht auf der Tanzfläche gefeiert.      noch viele solche besonderen Tage wie
Und Lejla hat uns bei ihrer ausgelassenen     diesen. 
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HFP-News 12|2019

                                                        ... wir gratulieren!

                                 Brigitte Kislick                           Alexander Schallegruber
                                 15-jähriges Jubiläum                       Steuersachbearbeiter/
                                                                            Dipl. Bilanzbuchhalter

                                 Geboren:                                   Geboren:
                                 1975 in Leoben                             1991 in Linz

                                 Funktion:                                  Funktion:
                                 Buchhalterin                               Sachbearbeiter, Revisionsassistent

                                 Familienstand:                             Meine Spezialgebiete sind:
                                 ledig                                      Jahresabschlussaufstellungen und Mitarbeit
                                                                            bei Jahresabschlussprüfungen sowie die
                                 Lebensmotto:                               Analyse von großen Datenmengen
                                 „Denk immer positiv und hab ein Lachen
                                 im Herzen.“
                                                                            Familienstand:
                                 Was liebst du an deinem Beruf?:            ledig
                                 Abwechslung, verschiedene Branchen         Was ist dein berufliches Ziel?
                                 Was schätzt du an deinen KollegInnen?      Steuerberater
                                 Auf jede Frage bekommt man eine            Was liebst du an deinem Beruf?:
                                 kompetente Antwort; Teamgeist              Flexibilität, ständig neue Herausforderungen

                                 Persönliche Stärken:                       Was schätzt du an deinen KollegInnen?
                  Foto: iStock

                                 Ausdauer                                   Individualität, Frohsinn, Kompetenz,
                                                                            Zusammenhalt
                                 Hobbys:
                                 in der Natur sein, Ausgehen                Das sagen deine Vorgesetzten über dich:
                                 Welche Musik hörst du gerne?               kommunikativ, bodenständig, hilfsbereit,
                                 alles, außer Klassik und Volksmusik        nicht leicht aus der Fassung zu bringen,
                                                                            stets gute Laune
Wir bedanken uns für             Eine kühne Zukunftsvision:
                                 eine Weltreise ohne Zeit- und Geldmangel   Hobbys:
euer Engagement und              Was bringt dich zum Lachen?                Kraftsport, Lesen, Kochen
                                 situationsabhängig
eure wertvolle Mitarbeit         Was würdest du auf eine einsame Insel
                                                                            Was ist dein Lieblingsbuch?
                                                                            „Die Zwerge“ von Markus Heitz
und freuen uns auf               mitnehmen?
                                 Dorthin möchte ich nicht; zu langweilig!
                                                                            Eine kühne Zukunftsvision:
                                                                            Partner ;-)
viele weitere                    Ein Slogan über dich würde lauten:         Lieblingszitat:
gemeinsame Jahre!                Steirerbluat is ka Himbeerwossa ;-)        Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es
                                                                            gibt, beschäftigen sich auch nur so wenige
                                 
                                                                            damit. (Henry Ford)
                                                                            
HFP-Partner
& Kollegen

                                                                                                HFP Steuerberater 7
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HFP-News 12|2019

E-Mobilität -
Förderungen und

                                                                                                         Foto: iStock
steuerliche Anreize
Elektroautos sind immer                      • Rechnung(en) über die Anschaffung              werden müssen. Hybridfahrzeuge mit
häufiger im Straßenbild zu                     des Fahrzeuges                                 Dieselantrieb sind ausgeschlossen. Die
entdecken und stellen für den                • das unterfertigte Formular                     vollelektrische Reichweite des PKW muss
Nahverkehr mittlerweile eine voll-             „Rechnungszusammenstellung“                    mindestens 50 km betragen. Der Brutto-
wertige Alternative zu                       • Zulassungsbescheinigung                        Listenpreis (Basismodell ohne Sonder-
herkömmlichen Fahrzeugen dar.                • im Fall einer Leasingfinanzierung:             ausstattung) des PKW darf € 50.000 nicht
                                               Leasingvertrag inkl. Depotzahlung              überschreiten.
                                             • einen Nachweis über den Einsatz
Für die Jahre 2019 und 2020                    von Strom aus 100 % erneuerbaren
steht das zweite E-Mobilitäts-                 Energieträgern
paket, das Förderungen für                   • bei Installation einer Wallbox (Heimla-
Unternehmer und Private                        destation): Rechnung und Bestätigung
vorsieht, zur Verfügung.                       des ausführenden Elektroinstallateurs           Bundesförderung für
                                             • bei Anschaffung eines intelligenten             E-Fahrzeug
    Das zweite E-Mobilitätsprogramm            Ladekabels: Rechnung über das intelli-          € 1.500                  Elektro- und Brennstoffzellen
2019–2020 mit einem Volumen von                gente Ladekabel
                                                                                                                        Plug-In-Hybrid und
€ 93 Mio wird vom Bund und von den Au-
                                                                                                € 750                   Range Extender
toimporteuren finanziert. Die Abwicklung        Voraussetzung für die Förderung ist
                                                                                                                        + Reichweitenverlängerer
erfolgt über die Kommunalkredit Public       die Gewährung eines (festgesetzten)
Consulting (KPC) und gilt sowohl für Be-     E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure.              € 500                   E-Motorrad
triebe als auch für Privatpersonen. Die                                                         € 350                   E-Moped
Einreichung für die Förderaktion Elektro-         Neben einem entsprechenden Aufkle-            € 200                   E-Transportrad
PKW, die seit 1.3.2019 online möglich ist,   ber, der am geförderten PKW angebracht
verläuft in einem zwei-stufigen Verfahren:   ist, gilt es zu beachten, dass die vierjährige
                                             Behaltedauer und der Nachweis über den
1. Online-Registrierung: binnen 24 Wo-       Bezug von Strom aus ausschließlich er-            Bundesförderung für
   chen müssen die Lieferung, Bezahlung      neuerbaren Energieträgern stichproben-            E-Ladestation
   und Zulassung des Fahrzeuges sowie        artig kontrolliert werden.                         € 200                    intelligentes Ladekabel
   die Antragstellung erfolgen. Ist das
                                                                                                                         Wallbox (Heimladestation
   Fahrzeug bereits angemeldet und die       Förderungen für Privatpersonen                     € 200
                                                                                                                         im Ein-/Zweifamilienhaus
   Rechnung nicht älter als sechs Monate,
   kann die Anmeldung unmittelbar nach           Gefördert wird die Anschaffung von                                      Wallbox in Mehrparteien-
                                                                                                € 600
   Registrierung erfolgen.                   E-PKW, E-Mopeds/Motorrädern und                                             haus
                                             E-Transporträdern. Voraussetzung ist,
2. Folgende Unterlagen benötigen Sie         dass die Fahrzeuge mit aus Strom er-
   für die Antragstellung:                   neuerbaren Energieträgern betrieben

8   HFP Steuerberater
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HFP-News 12|2019

                                                                                                  Hinweis
                                                                                                  für die Anschaffung reiner Elektro-
                                                                                                  PKW zur Privatnutzung, die in
                                                                                                  Niederösterreich angemeldet
                                                                                                  werden, gibt es zusätzlich eine
                                                                                                  Landesförderung NÖ bis zu € 1.000!

Förderungen für Betriebe                        Vorsteuerabzug, welcher sowohl die             2. Kein Sachbezugswert für
                                                Anschaffungskosten oder die Leasing-              Mitarbeiter
    Förderungsmittel werden für alle Un-        Aufwendungen als auch die laufenden
ternehmen und sonstige unternehme-              Betriebskosten umfasst.                           Für die Privatnutzung eines Elekt-
risch tätige Organisationen bereitgestellt.         Übersteigt der Anschaffungspreis ei-       ro-Dienstfahrzeuges entfällt der Sach-
Die Förderhöhe ist ident mit jener der          nes Elektroautos € 80.000 inkl USt, entfällt   bezug (bei PKW 1,5 oder 2 % der An-
Privatpersonen, wobei der Bruttolisten-         die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zur         schaffungskosten). Dies führt zu einer
preis € 60.000 nicht überschreiten darf.        Gänze. Bei Anschaffungskosten zwischen         Einsparung der Lohnnebenkosten beim
                                                € 40.000 und € 80.000 brutto steht zwar        Dienstgeber und zu einer Erhöhung des
Steuerliche Vorteile                            der volle Vorsteuerabzug zu, jedoch er-        Nettogehalts bei den Mitarbeitern (Re-
                                                folgt für den € 40.000 übersteigenden          duktion der Bemessungsgrundlage max
    Aus steuerlicher Sicht sprechen meh-        Teil im Jahr der Anschaffung eine aliquo-      € 960/Monat). Werden private E-Fahrzeu-
rere Gründe für den Umstieg auf Elek-           te Korrektur mittels Aufwandseigenver-         ge beim Arbeitgeber unentgeltlich gela-
tromobilität. Neben dem Entfall der             brauch. Kleinunternehmer oder unecht           den, liegt kein Sachbezug vor. 
Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der             steuerbefreite Unternehmer (zB Ärzte)
motorbezogenen Versicherungssteuer              können keine Vorsteuern in Abzug brin-
bestehen noch folgende Vorteile:                gen.
                                                    Für die Anschaffung einer betriebsei-         Tipp
1.   Vorsteuerabzug für E-PKW                   genen Ladestation für Elektroautos steht          Eine zusätzliche Ersparnis ergibt sich
     bei Unternehmern                           der volle Vorsteuerabzug zu. Die Aufwen-          durch Wegfall der motorbezogenen
                                                dungen für Strom als Treibstoff von reinen        Versicherungssteuer von € 429 pa
   Erwirbt ein Unternehmer ein Elek-            Elektrofahrzeugen sind grundsätzlich in           und eine Ersparnis an Treibstoff-
troauto (Co2-Emissionswert von 0g/km),          voller Höhe vorsteuerabzugsfähig.                 kosten, da die Stromkosten (durch-
besteht seit 2016 die Möglichkeit zum                                                             schnittliche kWh € 0,4) deutlich
                                                                                                  unter den Benzinkosten liegen.

     Beispiel   (Beträge in EUR)

                                              Elektro-PKW            PKW mit Verbrennungsmotor
        Netto-Listenpreis                                  33.583                                        33.583
        Händlerförderung                                    -1.500
        20 % USt                                                 0                                        6.717
        NoVA                                                     0                                        2.588
        Brutto-Listenpreis                                 32.083                                        42.888
        Bundesförderung                                     -1.500
        Endpreis                                           30.583                                        42.888
     Differenz/Ersparnis                                 12.305

                                                                                                                  HFP Steuerberater 9
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HFP-News 12|2019

BMF-Info
                                                                                                                                   Foto: iStock

Steuerliche Behandlung von für
Anteilsinhaber angeschaffte
bzw hergestellte Immobilien
Immobilien, die von einer Kapitalgesellschaft oder einer Privatstiftung zur Überlassung an die Gesell-
schafter/Begünstigte angeschafft werden, führen immer wieder zu steuerlichen Diskussionen. Nunmehr
wurden die in Rz 637 und Rz 638 KStR enthaltenen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von für
Anteilsinhaber angeschaffte bzw hergestellte Immobilien vom BMF durch die vorliegende Information für
alle offenen Verfahren außer Kraft gesetzt.

   Die wichtigste Änderung in der Rechts-    Liegt ein solcher vor und entspricht die     sonders repräsentativen und luxuriösen
ansicht des BMF betrifft die Eliminierung    verrechnete Miete der Marktmiete, liegt      Gebäuden, die speziell auf die Wohnbe-
der sogenannten Wurzelausschüttung,          keine verdeckte Ausschüttung (Zuwen-         dürfnisse des Gesellschafters abzielen).
welche allerdings in der Rechtsprechung      dung) vor. Liegt die verrechnete Miete       Die Vermietung einer derartigen Immobi-
des VwGH sowieso nie gedeckt war.            unter der Marktmiete, stellt die Differenz   lie ist bei der Kapitalgesellschaft als außer-
Nunmehr vertritt das BMF – konform zur       zu Marktmiete eine verdeckte Gewinn-         betriebliche Vermietung steuerpflichtig.
Rechtsprechung des VwGH – die Ansicht,       ausschüttung dar.
dass eine von einer Kapitalgesellschaft                                                   Vorsteuerabzug
oder einer Privatstiftung angeschaffte       Renditemiete
Immobilie stets dieser ertragsteuerlich                                                       Umsatzsteuerlich ist in allen Fällen zu
zuzurechnen ist.                                 Liegt hingegen kein funktionierender     prüfen, ob eine unternehmerische Tätig-
                                             Mietenmarkt vor, ist zu untersuchen, ob      keit vorliegt. Liegt die geleistete Miete
Verdeckte Gewinnausschüttung                 eine sogenannte Renditemiete bezahlt         unter 50 % der Markt- oder Renditemiete,
                                             wird. Diese liegt nach Ansicht des VwGH      soll nach Ansicht des BMF die Immobilie
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung        zwischen 3 und 5 % der Anschaffungs-         nicht zum umsatzsteuerlichen Unterneh-
im Zusammenhang mit von Kapitalgesell-       bzw Herstellungskosten (einschließlich       men gehören. Daher besteht in diesen
schaften oder Privatstiftungen errichte-     Grundstück). Wird diese Renditemiete         Fällen kein Vorsteuerabzug.
ten Gebäuden, die an ihre Gesellschafter     bezahlt, so liegt wiederum keine ver-
oder Begünstigte vermietet werden, kann      deckte Gewinnausschüttung vor. Wird          Privatstiftungen
sich damit lediglich aus einer zu geringen   weniger als die Renditemiete bezahlt,
oder gar keinen Miete ergeben. Wird von      liegt in der Differenz zur Renditemiete          Bei Privatstiftungen vertritt das BMF
der Körperschaft dem Anteilseigner oder      eine verdeckte Gewinnausschüttung            die Ansicht, dass die Überlassung einer
Begünstigten eine Miete für eine zur Ver-    vor. Die Zurechnung einer Immobilie zur      Immobilie an einen Begünstigten jeden-
fügung gestellte Immobilie verrechnet, ist   außerbetrieblichen Sphäre einer Kapital-     falls dann keine unternehmerische Tätig-
zu untersuchen, ob es für die Vermietung     gesellschaft kommt nur ausnahmsweise         keit im umsatzsteuerlichen Sinn darstellt,
derartiger Immobilien einen funktionie-      dann in Betracht, wenn diese schon ihrer     wenn die Überlassung im Rahmen der
renden Mietenmarkt gibt. Den Nachweis        Erscheinung nach offensichtlich für die      Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks
für einen funktionierenden Mietenmarkt       private Nutzung durch den Gesellschafter     erfolgt. 
hat der Steuerpflichtige zu erbringen.       bestimmt ist (wie insbesondere bei be-

10 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019

                  Neuerungen - Wirtschaftliches
                     Eigentümerregister-Gesetz

Laufende Kontrollen und   Das Register der wirtschaftlichen Eigen-   Finanzvergehen geahndet. Bei Vorsatz
Aktualisierungen sind     tümer besteht nunmehr seit mehr als        drohen Geldstrafen bis zu € 200.000, bei
verpflichtend!            einem Jahr. Die Erstmeldungen für beste-   grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000.
                          hende Rechtsträger sind – hoffentlich –    Bestraft werden können neben den ver-
                           erfolgreich und korrekt seit dem August   antwortlichen Personen (Leitungsorgane)
                          des Vorjahres abgeschlossen. Nun muss      auch Rechtsträger selbst (Verbandsver-
                          die laufende Kontrolle, ob die an das      antwortlichkeit).
                          Register gemeldeten Informationen noch        Seit Jänner 2019 ist es auch möglich,
                          aktuell sind, erfolgen.                    bei Einmalbegünstigten das Kalender-
                                                                     jahr der Zuwendung anzugeben. Einmal-
                              Für seit Mai 2018 neu gegründete       begünstigte sind Personen, die nur eine
                          Rechtsträger muss innerhalb von vier Wo-   einmalige Zuwendung über € 2.000 pro
                          chen ab Eintragung in das Firmenbuch       Kalenderjahr erhalten.
                          eine Meldung an das Register erfolgen.        Die Meldeformulare wurden Ende
                          Eine Änderung bei den zu meldenden In-     März 2019 auf ein neues, modernes
                          formationen (insbesondere Gesellschaf-     Design umgestellt.
                          terwechsel) ist ebenfalls binnen vier
                          Wochen ab Kenntnis durchzuführen. Ver-        Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen
                          letzungen der Meldepflicht werden als      gerne zur Verfügung! 

                                                                                      HFP Steuerberater 11
HFP-News 12|2019

Judikatur
Können verdeckte Gewinnausschüttungen
in Einlagenrückzahlungen
umqualifiziert werden?

Die Judikatur von VwGH und BFG hat sich in jüngster Zeit mehrfach mit der (rückwirkenden)
Umqualifizierung von verdeckten Gewinnausschüttungen in Einlagenrückzahlungen beschäftigt.

• Zuerst hatte sich der VwGH mit der       • Kurz danach entschied das BFG, dass           Gegen die Entscheidung des BFG
  Frage zu beschäftigen, ob die mit der      seines Erachtens auch verdeckte Zu-        hat das zuständige Finanzamt eine au-
  Umqualifizierung von Betriebseinnah-       wendungen (Gewinnausschüttungen)           ßerordentliche Revision beim VwGH
  men in Einlagen bei einer GmbH im          der Gesellschaft an ihren Gesellschaf-     eingebracht, die bislang noch nicht ent-
  Zusammenhang stehenden Betriebs-           ter als Einlagenrückzahlungen behan-       schieden wurde. Diese Entscheidung des
  ausgaben verdeckte Gewinnausschüt-         delt werden können, sofern ein (aus-       VwGH bleibt abzuwarten. 
  tungen oder schlicht Einlagenrück-         reichender) positiver Einlagenstand
  zahlungen sind. Der Hintergrund der        am Evidenzkonto der Gesellschaft
  gegenständlichen Entscheidung war          vorliegt. In dieser Entscheidung hat
  die Zurechnung von angeblich höchst        das BFG zur Rechtfertigung seiner
  persönlichen     Beratungseinnahmen        Ansicht ausgeführt, dass es für eine
  einer GmbH zu ihrem Alleingesell-          Einlagenrückzahlung keine KESt-An-
  schafter. Der VwGH kam in dieser Ent-      meldeverpflichtung gibt. Weiters las-
  scheidung erstmals zum Ergebnis, dass      se sich keine gesetzliche Frist für die
  zwischen den allenfalls dem Gesell-        Qualifizierung einer Zuwendung der
  schafter zuzurechnenden Beratungs-         Gesellschaft an ihren Gesellschafter
  einnahmen und den damit im unmit-          als Einlagenrückzahlung aus dem Ge-
  telbaren Zusammenhang stehenden            setz ableiten. Die Erfüllung von bloßen
  Betriebsausgaben ein konkludenter          Formvorschriften kann keinen Einfluss
  Vorteilsausgleich bestehe und daher        auf die materiell rechtliche Beurteilung
  die strittigen Betriebsausgaben keine      eines verwirklichten Sachverhalts ha-
  verdeckten Gewinnausschüttungen            ben. Daher hat die fehlende oder man-
  darstellen würden. Diese Judikatur         gelhafte Führung eines Evidenzkontos
  stellt eine Wende in der bisherigen        gem § 4 Abs 12 EStG keinen Einfluss auf
  Judikatur des VwGH dar, in der stets       die (auch rückwirkende) Einstufung ei-
  für die steuerliche Anerkennung ei-        ner Zuwendung einer Gesellschaft an
  nes Vorteilsausgleichs eine eindeutige     ihren Gesellschafter als Einlagenrück-     Foto: iStock

  Vereinbarung über den Ausgleich der        zahlung oder Gewinnausschüttung.
  gegenseitigen Vorteilszuwendungen          Diese (neue) Rechtsansicht des BFG
  zwischen Gesellschaft und Gesell-          steht im Gegensatz zu der in den Kör-
  schafter verlangt wurde.                   perschaftsteuerrichtlinien (KStR) und
                                             im Einlagenrückzahlungs- und Innen-
                                             finanzierungserlass des BMF bislang
                                             vertretenen Meinung.

12   HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019

                                        Verbotene Einlagenrückgewähr
                                              bei der GmbH & Co KG
Der OGH hat seit seiner Leitentscheidung im Jahr 2008 die Rechtsprechung zur analogen Anwendung
der Eigenkapitalschutzvorschriften des GmbH-Rechts auf die GmbH & Co KG als unechte Kapitalgesell-
schaft vielfach präzisiert und ausgeweitet. Heute ist die analoge Anwendung der Eigenkapitalschutzvor-
schriften der §§ 82 und 83 GmbHG auf die unechte Kapitalgesellschaft in weiten Bereichen unstrittig.

   Nach ständiger Rechtsprechung des          Schwestergesellschaften im Fokus. Inner-      rechnung des Rückersatzanspruchs aus
OGH umfasst das Verbot der Einlagen-          halb eines Konzerns sind wechselseitige       der unzulässigen Vorabentnahme des
rückgewähr auch bei der GmbH & Co             Kreditgewährungen im Rahmen eines             Kommanditisten mit dem (später entstan-
KG jede vermögensmindernde Leistung           Cash-Pooling eher die Regel als die Aus-      denen)    Gewinnauszahlungsanspruchs
der Gesellschaft an ihre Gesellschafter,      nahme. Dabei fällt der klassische Dritt-      durch die Gesellschaft erlischt der An-
ausgenommen solche in Erfüllung des           vergleich oft schwer. Daher muss in der       spruch auf Rückersatz der unzulässigen
Gewinnanspruchs, sonstiger gesetzlich         Praxis oft die betriebliche Rechtfertigung    Einlagenrückgewähr.
zugelassener Ausnahmefälle und Leistun-       von Darlehensgewährungen beurteilt
gen aufgrund fremdüblicher Austausch-         werden. Dabei können übergeordnete            Gewinnverwendungsverbot
geschäfte. Bei Austauschgeschäften            Geschäftsinteressen geboten sein. Jeden-
zwischen Gesellschaft und Gesellschaf-        falls müssen Kreditgewährungen auch               Nach einschlägiger Literaturmeinung
ter bzw verbundenen Personen wird             im Konzern dem Maßstab einer sorgfäl-         sei auch die Bestimmung des § 82 Abs 5
                       regelmäßig davon       tigen Geschäftsführung entsprechen.           GmbHG analog auf die unechte Kapital-
                       ausgegangen, dass      Dies bedeutet, dass angemessene Zins-         gesellschaft anzuwenden, wonach ein
                       ein      Verbotsver-   vereinbarungen, angemessene Rückzah-          Gewinnverwendungsverbot         eingreift,
                       stoß ein objekti-      lungsvereinbarungen und angemessene           wenn sich die Vermögenslage der Gesell-
                       ves Missverhältnis     Sicherheiten vereinbart werden müssen         schaft im Zeitraum zwischen Bilanzstich-
                       zwischen Leistung      und auch eine laufende Beobachtung der        tag und Feststellung des Jahresabschlus-
                       und Gegenleistung      Bonität des Schuldners erfolgen muss.         ses erheblich und voraussichtlich nicht
                       voraussetzt.      Da                                                 bloß vorübergehend vermindert hat.
                       dieses Missverhält-    Entnahmen vs Verbotsverstoß
                       nis nur bei markt-                                                   Verbuchung der Gewinne
                       gängigen Waren             Bei einer GmbH & Co KG kommt es
                       und       Leistungen   häufig vor, dass Kommanditisten Entnah-           Zu beachten ist auch, dass nach An-
                       leicht feststellbar    men tätigen, obwohl auf ihrem Gewinn-         sicht der Fachliteratur nunmehr auch
                       ist, muss man zur      verrechnungskonto kein entsprechendes         bei der GmbH & Co KG der Gewinn ei-
                       Bestimmung eines       Guthaben besteht. Dies stellt grundsätz-      nes Geschäftsjahres nicht sofort auf den
                       allfälligen Missver-   lich einen Verbotsverstoß dar. Eine Hei-      Gewinnverrechnungskonten der Gesell-
                       hältnisses auf den     lung dieses Verbotsverstoßes kann durch       schafter verbucht werden darf, sondern
                       sogenannten Dritt-     Aufrechnung mit allfälligen späteren          bis zur Feststellung des Jahresabschlusses
                       oder       Fremdver-   Gewinnanteilen des jeweiligen Komman-         im Folgejahr und bis zu einem allenfalls
                       gleich abstellen.      ditisten erfolgen. Allerdings kann diese      im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Ge-
Ergibt die Prüfung, dass ein objektives       Aufrechnung nur dann wirksam verein-          winnverwendungsbeschluss als eigener
Missverhältnis vorliegt, kann dieses den-     bart werden, wenn die Gewinnanteile           Posten im Eigenkapital (den Gesellschaf-
noch gerechtfertigt sein, wenn dafür eine     vollwertig und liquide sind. Vollwertigkeit   tern zuzurechnender Gewinn) auszuwei-
betriebliche Rechtfertigung vorliegt.         des Gewinnanspruchs liegt nach Ansicht        sen ist. 
   In der Praxis stehen die fremdüblichen     des OGH insbesondere dann nicht vor,
Austauschgeschäfte in Form der Kredit-        wenn die Gesellschaft überschuldet oder
gewährung an Gesellschafter oder auch         zahlungsunfähig ist. Bei wirksamer Auf-

                                                                                                            HFP Steuerberater 13
HFP-News 12|2019

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Änderungen durch das
EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG)
    Mit dem EU-FinAnpG wurden gleich mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Hier von Bedeutung sind in erster Linie
die Richtlinie zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU, die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die
finanziellen Interessen der Union gerichteten Betrug und die Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck
der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht erfolgte im steuerrechtlichen
Bereich durch Schaffung eines EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetzes (EU-BStbG) sowie durch Änderungen im Finanzstrafge-
setz (FinStrG). Wirtschaftsrechtliche Änderungen erfolgten ua im Kapitalmarktgesetz, im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
(WieReG) sowie im Glücksspielgesetz.

          Von praktischer Relevanz sind folgende Änderungen:

1.             EU-Besteuerungsstreitbeile-       Besteuerungszeitraum ab dem 1.1.2018           gliedstaaten enthalten. Mangelhafte
               gungsgesetz (EU-BStbG)            erwirtschaftet worden ist.                     Streitbeilegungsbeschwerden können
                                                                                                nach einem Mängelbehebungsauftrag
    Dieses neue Gesetz legt Verfahren zur           Dies soll durch folgende verfahrens-        saniert werden. Die Beschwerde kann
Beilegung von Besteuerungsstreitigkei-           rechtliche Maßnahmen sichergestellt            ab Einlangen der ersten Mitteilung ei-
ten zwischen EU-Mitgliedsstaaten fest.           werden:                                        ner Maßnahme, die im Ergebnis zu ei-
Diese können durch unterschiedliche                                                             ner Streitfrage führt oder führen wird,
Auslegung bzw Anwendung von Doppel-              Streitbeilegungsbeschwerde                     eingebracht werden. Sie ist spätestens
besteuerungsabkommen (DBA) entste-                                                              innerhalb von drei Jahren nach Be-
hen, da in den bilateralen DBA idR kein          • Jede natürliche oder juristische Person,     kanntgabe des für die Streitfrage maß-
verpflichtendes Schiedsverfahren vorge-            die von einem Besteuerungskonflikt           geblichen Bescheids einzubringen.
sehen ist. Üblicherweise erfolgte die Kon-         betroffen ist, kann bei der zuständigen      Durch das Einbringen der Beschwerde
fliktlösung bislang durch Einleitung von           inländischen Behörde eine Streitbeile-       wird jedes von der betroffenen Per-
Verständigungsverfahren, die aber keine            gungsbeschwerde einbringen. Die Be-          son angeregte Verständigungs- oder
Frist für deren Erledigung vorsahen. Dies          schwerden von natürlichen Personen           Streitbeilegungsverfahren in dersel-
führte in der Praxis dazu, dass Konflikte          und kleineren Kapitalgesellschaften          ben Rechtssache beendet.
in den Verständigungsverfahren oft gar             werden innerhalb von zwei Monaten          • Die Streitbeilegungsbeschwerde ist
nicht gelöst wurden. Folge davon ist, dass         von der inländischen an die ausländi-        von der österreichischen zuständigen
eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung              schen zuständigen Behörden weiter-           Behörde zu prüfen und kann zurück-
weiter bestehen bleibt. Durch die neuen            geleitet. Große Kapitalgesellschaften        gewiesen werden, wenn zusätzlich
Verfahren nach dem EU-BStbG soll mit               müssen die Streitbeilegungsbeschwer-         geforderte Informationen nicht frist-
Wirkung ab dem 1.9.2019 eine wirksame              de auch bei der ausländischen betrof-        gerecht beigebracht werden, wenn sie
Beilegung von Streitigkeiten infolge von           fenen Behörde selbst einbringen. Die         verfristet ist oder wenn keine Streitfra-
Doppel- und Mehrfachbesteuerungen                  Streitbeilegungsbeschwerde         muss      ge vorliegt.
bewirkt werden. Betroffen sind nur Streit-         genaue Angaben zu den maßgebli-            • Bei Zurückweisung der Streitbeile-
fragen im Zusammenhang mit Einkom-                 chen Tatsachen und Umständen des             gungsbeschwerde kann der Antrag-
men oder Vermögen, welches in einem                Streitfalls sowie die betroffenen Mit-       steller einen Antrag auf Zulassung der

14             HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019

    Beschwerde durch den Beratenden           Höhe der von einem Streitbeilegungsver-         kann eine Geldstrafe bis zu € 2,5 Mio
    Ausschuss stellen. Wird der Antrag für    fahren betroffenen Abgaben bescheid-            verhängt werden. Verbände sind mit
    zulässig erklärt, wird ein Beratender     mäßig festzustellen. Abgabenschulden            einer Verbandsgeldbuße bis zu € 8 Mio
    Ausschuss eingesetzt, der innerhalb       sind auf Antrag des Abgabepflichtigen           zu bestrafen.
    von 30 Tagen über die Zulassung der       jedenfalls in der Höhe des durch diesen       • Die Zuständigkeitsgrenze für den
    Beschwerde entscheidet.                   Bescheid festgestellten Betrags auszuset-       Spruchsenat wurde von € 15.000 auf
•   Bei Zulassung der Beschwerde hat sich     zen.                                            € 10.000 gesenkt.
    die österreichische zuständige Behör-
    de darum zu bemühen, die Streitfrage      3. Änderungen im                              4. Änderungen im Wirtschaft-
    im Verständigungsverfahren zu lösen.         Finanzstrafgesetz                             liche Eigentümer Register-
    Die zugrunde liegende Streitfrage ist                                                      gesetz (WiEReG)
    grundsätzlich innerhalb von zwei Jah-         Mit dem EU-Finanz-Anpassungsge-
    ren ab Zulassung zu lösen.                setz 2019 wurden auch einige Änderun-             Mit dem EU-FinAnpG wurden auch
•   Wird zwischen den zuständigen in-         gen im Finanzstrafgesetz vorgenommen.         umfangreiche Änderungen im Wirt-
    und ausländischen Behörden keine          Mangels gesonderter Inkrafttretensbe-         schaftliche Eigentümer Registergesetz
    Einigung über die Streitfrage erzielt,    stimmungen sind sämtliche Änderungen          umgesetzt. Die für die Praxis wichtigsten
    kann die betroffene Person einen An-      mit 23.7.2019 in Kraft getreten.              Änderungen (die frühestens am 10.1.2020
    trag auf Einsetzung eines Schiedsge-                                                    in Kraft treten) sind:
    richts stellen. Wird dem Antrag statt-    • Als neuer Straftatbestand wurde der
    gegeben, ist innerhalb von 120 Tagen        grenzüberschreitende        Umsatzsteu-     • Trusts und trustähnliche Vereinbarun-
    ein „Beratender Ausschuss“ einzuset-        erbetrug („Karussellbetrug“) in § 40          gen werden ins Register aufgenom-
    zen.                                        FinStrG eingefügt. Der Einnahmenaus-          men.
•   Die zuständigen in- und ausländischen       fall im Gemeinschaftsgebiet muss ins-       • Die Rechtsträger haben künftig die
    Behörden können sich aber auch da-          gesamt mindestens € 10 Mio betragen.          Sorgfaltspflichten zumindest jährlich
    rauf einigen, anstelle eines Beraten-       Nunmehr ist auch die Hinterziehung            durchzuführen und dabei angemesse-
    den Ausschusses einen Ausschuss für         von Umsatzsteuern eines anderen               ne, präzise und aktuelle Informationen
    „Alternative Streitbeilegung“ einzuset-     Mitgliedsstaats im Inland strafbar. Die       über die wirtschaftlichen Eigentümer
    zen. Dieser Ausschuss ist hinsichtlich      Strafdrohung für grenzüberschreiten-          einschließlich genauer Angaben zum
    seiner Form, seines Verfahrens und sei-     den Umsatzsteuerbetrug entspricht             wirtschaftlichen Interesse, einzuholen
    ner Zusammensetzung zwischen den            jener für Abgabenbetrug.                      und zu prüfen, ob die an das Register
    Behörden frei zu vereinbaren. So wäre     • Die gewerbsmäßige Tatbegehung                 gemeldeten wirtschaftlichen Eigentü-
    es denkbar, anstelle des Beratenden         gem § 38 FinStrG wurde aufgehoben.            mer noch aktuell sind.
    Ausschusses, welcher in jedem Streit-       Allerdings wurde die wiederkehrende         • Ein berufsmäßiger Parteienvertre-
    fall neu gebildet werden muss, einen        Tatbegehung nun als Erschwerungs-             ter kann, wenn er die wirtschaftli-
    ständigen Ausschuss zur Streitbeile-        grund in § 23 Abs 2 FinStrG aufgenom-         chen Eigentümer eines Rechtsträgers
    gung einzusetzen.                           men.                                          festgestellt und überprüft hat, ein
•   Die Verfahren enden mit einer für die     • Bei Steuer- und Zolldelikten wurden           Compliance-Package über das Unter-
    betroffene Person verbindlichen und         die Höchststrafdrohungen verdoppelt.          nehmensserviceportal an die Register-
    durchsetzbaren abschließenden Ent-          Die höchste Freiheitsstrafe bei Ge-           behörde übermitteln.
    scheidung.                                  richtszuständigkeit beträgt nunmehr         • Gegen berufsmäßige Parteienvertre-
•   Die Kosten des Verständigungsverfah-        vier Jahre anstelle von zwei Jahren.          ter oder deren Beschäftigte, die wirt-
    rens hat die jeweils zuständige Behör-    • Beim Abgabenbetrug wurde der bis-             schaftliche Eigentümer festgestellt,
    de zu tragen. Die Kosten für die unab-      lang dreistufige Strafrahmen auf ei-          überprüft und gemeldet oder ein
    hängigen Personen dürfen höchstens          nen zweistufigen reduziert. Bei einem         Compliance-Package übermittelt ha-
    € 1.000 pro Person und Sitzungstag          strafbestimmenden Wertbetrag bis              ben, können Dritte daraus Schaden-
    der Ausschüsse betragen und sind zu         € 500.000 ist mit einer Freiheitsstrafe       ersatzansprüche nur dann erheben,
    gleichen Teilen von den betroffenen         bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Neben        wenn diese vorsätzlich oder grob fahr-
    Mitgliedstaaten zu tragen.                  einer maximal vierjährigen Freiheits-         lässig gegen ihre Sorgfaltspflichten
                                                strafe kann eine Geldstrafe bis zu € 1,5      verstoßen haben.
2. Änderungen der                               Mio verhängt werden. Verbände sind          • Die bisherige Einsicht bei Vorliegen ei-
   Bundesabgabenordnung                         mit einer Verbandsgeldbuße bis zu             nes berechtigten Interesses wird durch
                                                € 5 Mio zu bestrafen. Liegt der strafbe-      eine Öffentliche Einsicht in das Regis-
    In der Bundesabgabenordnung wur-            stimmende Wertbetrag über € 500.000           ter ersetzt (ab 10.1.2020).
den mit 1.9.2019 in Kraft getretene flan-       ist eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn   • Die Strafbestimmungen des WiEReG
kierende Maßnahmen zum EU-BStbG im-             Jahren zu verhängen. Neben einer              wurden deutlich ausgeweitet. 
plementiert. Unter anderem sind Art und         maximal achtjährigen Freiheitsstrafe

                                                                                                            HFP Steuerberater 15
HFP-News 12|2019

Höchstgerichtliche
Entscheidungen

1.   Nachträgliche Gebäude-                  2. Kein neuer Mietvertrag bei                3. OGH zur Unzulässigkeit von
     errichtung auf einem Grund-                Übergang der Mieterstellung                  „Geschlechterklauseln“ in
     stück des Altvermögens                     durch Verschmelzung                          Gesellschaftsverträgen

    Der VwGH hat jüngst entschieden,         Der VwGH hat sehr rasch das BFG-Judikat          Der OGH bestätigte in seiner Entschei-
dass durch die Errichtung eines Gebäudes     vom 6.6.2018 bestätigt. Den Ausführun-       dung die Feststellung der Vorinstanzen,
auf einem eigenen Grundstück aus Sicht       gen des VwGH zufolge stellt der mit dem      dass Differenzierungen nach dem Ge-
des § 30 EStG kein neues Wirtschaftsgut      Gesamtrechtsnachfolger        fortgesetzte   schlecht in Gesellschaftsverträgen je-
entsteht. Demnach laufe die Spekulati-       Mietvertrag nach einer Verschmelzung         denfalls unzulässig sind, wenn dadurch
onsfrist ab dem Tag der Anschaffung des      kein neues Bestandverhältnis iSd § 28 Abs    der Zugang zur Ausübung unternehmeri-
Grundstücks. War das Grundstück am           38 UStG dar. Der VwGH hat seine Aussage      scher Tätigkeit eingeschränkt wird.
31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen,        im konkreten Fall auf Verschmelzungen            Eine ungleiche Behandlung der Ge-
schadet auch die nachträgliche Gebäu-        bezogen, mit denen stets eine Gesamt-        schlechter sei zwar nicht prinzipiell ver-
deerrichtung (auch wenn die Errichtung       rechtsnachfolge verbunden ist. Es ist        boten, es müssten dafür aber gewichti-
erst kurze Zeit vor der Veräußerung          wohl davon auszugehen, dass die Aussa-       ge Gründe vorliegen; verboten sei eine
erfolgt sein soll) der Einstufung als Alt-   gen des VwGH auch für andere Vermieter-      Differenzierung ohne sachliche Recht-
vermögen nicht. Dieses Judikat steht im      oder Mieterwechsel durch Gesamtrechts-       fertigung. Im vorliegenden Fall einer
Widerspruch zur Rechtsansicht des BMF        nachfolge gelten werden. Darunter fallen     Kommanditgesellschaft waren weibliche
in Rz 6654 EStR, wonach seit dem In-Kraft-   jedenfalls Spaltungen nach dem SpaltG,       Nachkommen beim Ableben eines Ge-
Treten des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 die   Umwandlungen nach dem UmwG und               sellschafters gegenüber männlichen wirt-
Einheitstheorie auf bebaute Grundstücke      Anwachsungen nach § 142 UGB. Eine Um-        schaftlich benachteiligt, weil sie Anspruch
nicht mehr anzuwenden sei.                   wandlung einer GesbR in eine OG oder         lediglich auf das Auseinandersetzungs-
    Der umgekehrte Fall, in dem zuerst       KG nach § 1206 ABGB dürfte wohl auch         guthaben (Einmalzahlung in Raten) hat-
das Gebäude als Superädifikat oder im        unter die nunmehrige Rechtsansicht des       ten, letztere hingegen auf eine jährliche
Rahmen eines Baurechts erworben und          VwGH fallen, da diese im Wege der Ge-        Gewinnbeteiligung und auf eine Entloh-
erst später das Grundstück dazugekauft       samtrechtsnachfolge erfolgt. Ob gesetz-      nung für ihre Tätigkeit. 
wurde, wurde bislang vom VwGH noch           lich aufgezwungene Mieterwechsel nach
nicht judiziert. In Rz 6654 EStR wird dazu   § 12a MRG, bei denen Einzelrechtsnach-
die Ansicht vertreten, dass ein Superädi-    folge vorliegt, auch von der gegenständli-
fikat ein selbstständiges Wirtschaftsgut     chen Rechtsprechung des VwGH umfasst
darstelle und es demnach sowohl bei der      sind, bleibt allerdings fraglich. Gleiches
Anschaffung als auch bei der Veräuße-        gilt für Vermieterwechsel durch Verkauf
rung vom zugehörigen Grundstück ge-          der Bestandsache. Anwendbar könnte die
trennt zu beurteilen sei.                   neue Judikatur allerdings auf Vermieter-
                                             oder Mieterwechsel im Rahmen von Erb-
                                             fällen sein, insoweit dort Gesamtrechts-
                                             nachfolge vorliegt. 

16   HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019

4. Hauptwohnsitzbefreiung                      5. VwGH zu DB-Pflicht von                        6. VwGH: Präzisierung der
   bei nur vorübergehender                        minderheitsbeteiligten Ge-                       Fremdvergleichsrechtspre-
   Abmeldung des Haupt-                           sellschafter-Geschäftsführer                     chung in der Umsatzsteuer
   wohnsitzes                                     einer Rechtsanwalts-GmbH
                                                                                                    Der VwGH hat seine Rechtsprechung
    Der VwGH musste vor kurzem beurtei-            Jüngst hat der VwGH entschieden,             zu den Anforderungen an eine unterneh-
len, ob für die Hauptwohnsitzbefreiung         dass Rechtsanwälte, die minderheitsbe-           merische Tätigkeit in der Umsatzsteuer
von der Immo-ESt ein durchgehender             teiligte Geschäftsführer ohne Sperrmi-           präzisiert. Eine Verpachtung zu einem
zweijähriger Hauptwohnsitz vor dem             norität einer Rechtsanwalts-GmbH sind,           fremdunüblich niedrigen Entgelt ist dann
Verkauf erforderlich ist. Im zugrunde lie-     keine Einkünfte aus nichtselbständiger           anzuerkennen, wenn kein offensichtlicher
genden Sachverhalt hatte der Eigentümer        Arbeit gem § 25 EStG beziehen und des-           Bezug zur privaten Lebensführung eines
einer Eigentumswohnung, in der er sei-         halb auch kein Dienstgeberbeitrag gem            Beteiligten besteht. Für Rechtsbeziehun-
nen Hauptwohnsitz hatte, im Zuge seines        § 41 FLAG zu entrichten ist. Dabei stützt sich   gen in der Unternehmerkette, bei denen
Scheidungsverfahrens für eine kurze Zeit       der VwGH auf die gesetzliche Weisungs-           ohnedies der Umsatzsteuer auf der einen
(etwas mehr als ein Monat) den Haupt-          freistellung von Rechtsanwälten gem              Seite der Vorsteuerabzug auf der anderen
wohnsitz in der Eigentumswohnung               § 21c Z 10 RAO. Darin wird normiert, dass        Seite gegenübersteht, geht der VwGH auf
abgemeldet und dort nur einen Zweit-           die Ausübung des Mandats durch den der           Distanz zu der Beweisregel bei Vereinba-
wohnsitz gemeldet. Im Verfahren argu-          Gesellschaft angehörigen Rechtsanwalt            rungen zwischen nahen Angehörigen. 
mentierte der Eigentümer, dass er seinen       nicht an eine Weisung oder eine Zustim-
Hauptwohnsitz in der gegenständlichen          mung der Gesellschafter (Generalver-
Wohnung eigentlich nie aufgegeben              sammlung) gebunden sei. Bei dieser Be-
hätte, weil seine beiden Kinder durchge-       stimmung handelt es sich nicht um eine
hend in der Wohnung gewohnt hätten.            gesellschaftsvertragliche Sonderbestim-
Er sei lediglich kurzfristig zu seinem Vater   mung iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG. 
gezogen. Nach Ansicht des VwGH sei es
im konkreten Fall entscheidend, ob der
Revisionswerber weiterhin in der gegen-
ständlichen Wohnung einen Wohnsitz
iSd § 26 BAO inne hatte und zudem, ob er
weiterhin die engeren persönlichen und
wirtschaftlichen Beziehungen zu dieser
Wohnung hatte, auch wenn eine tatsäch-
liche Benützung der Wohnung nicht
(ununterbrochen) erfolgte. Der Haupt-
wohnsitz-Meldung komme in diesem
Zusammenhang keine materiellrechtliche
Bedeutung zu. In Zweifelsfällen kann die
polizeiliche An- und Abmeldung aber als
Indiz dienen. Im fortgesetzten Verfahren
wird zu klären sein, zu welchem Wohnsitz
letztlich die engeren persönlichen und
wirtschaftlichen Beziehungen bestanden
haben. Im Grunde hält der VwGH aber
auch mit dieser Entscheidung an dem
Erfordernis des durchgehenden zweijäh-
rigen Hauptwohnsitzes für die Haupt-
wohnsitzbefreiung fest.                       Foto: iStock

                                                                                                                HFP Steuerberater 17
HFP-News 12|2019

Highlights des Einkommensteuer-
richtlinien-Wartungserlasses
Im Mai 2019 wurde der EStR-                   Zinsanteil bei Veräußerung                   übertragen, hat der bisherige Depotin-
Wartungserlass veröffentlicht. Im             privater Wirtschaftsgüter gegen              haber den Übertragungsvorgang dem Fi-
Folgenden erläutern wir einige                Ratenzahlung (Rz 6121c)                      nanzamt innerhalb eines Monats zu mel-
praxisrelevante Aussagen.                                                                  den. Ansonsten wird die Übertragung als
                                                  Bei der Veräußerung privater Wirt-       steuerpflichtige Veräußerung gewertet.
                                              schaftsgüter gegen Ratenzahlungen            Im Falle einer Erbschaft kann die Meldung
Abzugsfähigkeit von Verfahrens-               gehören die in den Raten enthaltenen         auch vom Erben durchgeführt werden.
kosten für strafbare                          Zinsenanteile zu den Einkünften aus Kapi-    Neu ist, dass die Meldung erst innerhalb
Handlungen (Rz 1621)                          talvermögen. Eine solche Zinskomponen-       eines Monats nach der tatsächlichen
                                              te kann nach den nunmehr vorliegenden        Übertragung durch den Erben erfolgen
    Strafen und Geldbußen, die von einem      Aussagen nicht nur in einer fremdübli-       muss.
Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder        chen Wertsicherungsvereinbarung oder
einem Organ der Europäischen Union ver-       einer explizit vereinbarten fremdüblichen    Steuerliche Berücksichtigung von
hängt werden, sowie Verbandsgeldbußen         Verzinsung liegen. Das BMF vertritt die      Vorsteuerberichtigungsbeträgen
sind generell steuerlich nicht abzugsfä-      Meinung, dass – sofern keine Vereinba-       bei Immobilien
hig. Aufgenommen wurde nunmehr die            rung getroffen oder explizit Zinslosigkeit   (Rz 6421a, Rz 6666)
Rechtsansicht des VwGH, dass Verfah-          vereinbart wurde – in wirtschaftlicher
renskosten auch dann abzugsfähig sind,        Betrachtung dennoch vom Vorhanden-               Bei Vorsteuerberichtigungsbeträgen,
wenn die zur Last gelegte Tat zu einer        sein einer Zinskomponente in den Raten       die sich aufgrund eines Wechsels von
Verurteilung geführt hat. Voraussetzung       auszugehen ist. Diese Zinsen wären dann      der steuerpflichtigen in die steuerfreie
ist nur, dass die zur Last gelegte Handlung   zum Normalsteuersatz steuerpflichtig.        Vermietung ergeben, handelt es sich um
ausschließlich und unmittelbar aus der                                                     Werbungskosten bei den Vermietungs-
betrieblichen Tätigkeit heraus erklärbar      Schadenersatz bei Kapitalver-                einkünften. Löst der Verkauf eines Ge-
und damit betrieblich veranlasst ist. Dies    mögen (Rz 6143)                              bäudes eine Vorsteuerberichtigung aus,
gilt sinngemäß für Verfahrenskosten in                                                     kommt ein Werbungskostenabzug nur
Zusammenhang mit einem Rücktritt von              Ein nach einer allfälligen Veräußerung   im Rahmen der Grundstücksbesteue-
der Verfolgung.                               geleisteter Schadenersatz – unabhängig       rung gem § 30 EStG in Betracht. Derartige
                                              von der Höhe der ursprünglichen An-          Beträge sind dann als Werbungskosten
Auswirkungen des Brexit                       schaffungskosten – stellt einen zusätz-      abzugsfähig, wenn sie anlässlich der Ver-
(Rz 2518a)                                    lichen steuerpflichtigen Veräußerungs-       äußerung des Grundstückes entstanden
                                              erlös dar. Dieser ist jedoch grundsätzlich   sind. Anlässlich der Veräußerung können
    Ab dem Ausscheiden eines Staates          mit einem allfälligen realisierten Veräu-    solche Berichtigungsbeträge auch dann
aus dem EU/EWR-Raum kann zwar keine           ßerungsverlust verrechenbar. Wird hin-       entstehen, wenn die Aufgabe einer Ver-
Ratenzahlung bzw Nichtfestsetzung für         gegen der Schadenersatz vor einer allfäl-    mietung zeitlich bereits in Vorbereitung
auf dadurch aufgedeckte stille Reserven       ligen Veräußerung geleistet, führt dies zu   einer geplanten Veräußerung erfolgt.
entfallende Steuern mehr beantragt wer-       einer Kürzung der Anschaffungskosten.        Besteht kein Zusammenhang zwischen
den. Das Ausscheiden stellt aber keinen                                                    der Aufgabe der Vermietung und der
Weiterzug in einen Drittstaat dar, der zur    Depotübertrag – Meldung bei                  Veräußerung des ehemaligen Mietgrund-
einer Festsetzung bzw vorzeitigen Fäl-        Erbschaften (Rz 6168a)                       stückes (zB aufgrund zwischenzeitiger
ligstellung noch offener Steuerbeträge                                                     privater Nutzung), kann keine steuerliche
führt.                                           Werden Wertpapiere von einem aus-         Berücksichtigung erfolgen. 
                                              ländischen Depot auf ein Depot eines
                                              anderen Steuerpflichtigen unentgeltlich

18   HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019

                                                                                             Splitter

1.   Abgabenentrichtung via                   2. e-Zustellung – ab 1.1.2020
     SEPA-Einzug                                 kommen behördliche
                                                 Schriftstücke grundsätzlich
                                                 elektronisch

     Seit 1. Juli 2019 besteht die Möglich-        Das Recht auf elektronischen Verkehr      Falls das Unternehmen nicht über die
keit, für die Einziehung von Einkommen-       mit Behörden tritt mit 1.1.2020 in Kraft.   notwendigen technischen Vorausset-
steuer-Vorauszahlungen ein SEPA-Last-         Unternehmer sind ab kommendem Jahr          zungen (zB Fehlen einer internetfähigen
schriftmandat zu erteilen. Voraussetzung      verpflichtet, daran teilzunehmen. Ausge-    Hardware) verfügt, ist die Teilnahme an
ist, dass das Abgabenkonto keinen voll-       nommen sind jene Unternehmen, die we-       der e-Zustellung ab 1.1.2020 unzumutbar.
streckbaren Rückstand ausweist, kein An-      gen Unterschreitens der Umsatzgrenze           Privatpersonen können freiwillig an
trag auf Zahlungserleichterung bzw auf        nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervor-       der e-Zustellung teilnehmen. 
Aussetzung der Einhebung eingebracht          anmeldungen verpflichtet sind. Dies be-
und kein Insolvenzverfahren über das          trifft „Kleinunternehmer“ gem § 6 Abs 1
Vermögen des Abgabepflichtigen eröff-         Z 27 UStG mit einem Jahresumsatz von bis
net wurde.                                    zu € 30.000. Die gegenständliche Umsatz-
                                              grenze wird mit dem „Steuerreformgesetz       Hinweis
    Die Einziehung mittels SEPA-Last-         2020“ künftig auf € 35.000 angehoben.
schriftmandats erfolgt dann unabhän-                                                        Erledigungen der Finanzverwaltung
gig von etwa entstehenden Gutschriften        Um die elektronische Zustellmöglichkeit       werden auch weiterhin – wie schon
oder vom Bestehen eines allfälligen Gut-      einzurichten, gibt es folgende Möglich-       bisher – über FinanzOnline zugestellt.
habens auf dem Abgabenkonto. Der ein-         keiten:
gezogene Betrag wird jedenfalls für die       1. Unternehmer können sich bis 1.12.2019
Abdeckung der fälligen Einkommensteu-            direkt bei einem Zustelldienst regis-
er-Vorauszahlung verwendet. Sollte diese         trieren.
durch eine zwischenzeitlich einlangende       2. Sie aktivieren im FinanzOnline die
Gutschrift bereits abgedeckt sein, kann          e-Zustellung und werden automatisch
der eingezogene Betrag zur Verrechnung           als Teilnehmer der elektronischen Zu-
mit anderen fälligen Abgaben verwendet           stellung in das Teilnehmerverzeichnis
werden.                                         übernommen. Für die Verständigung
                                                 muss eine E-Mail-Adresse hinterlegt
                                                 werden.
                                              3. Weiters ist eine Aktivierung für das
                                                 Unternehmensserviceportal möglich.
                                                 (https://www.usp.gv.at)

                                                                                                          HFP Steuerberater 19
HFP-News 12|2019

Termine 12/2019
                                                                                                              Foto: iStock

31.12.2019                                     31.12.2019                                   31.12.2019

Optimale Ausnutzung des                        Rückerstattung von Kranken-,                 Arbeitnehmerveranlagung 2014
Gewinnfreibetrages 2019                        Arbeitslosen- und Pensionsver-
                                               sicherungsbeiträgen 2016 bei                    Wer zwecks Geltendmachung von
    Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht al-       Mehrfachversicherung                         Werbungskosten, Sonderausgaben oder
len natürlichen Personen unabhängig                                                         außergewöhnlichen Belastungen eine Ar-
von der Gewinnermittlungsart zu und be-            Wer im Jahr 2016 aufgrund einer          beitnehmerveranlagung beantragen will,
trägt bis zu 13 % des Gewinns, aber ma-        Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig        hat dafür 5 Jahre Zeit. Am 31.12.2019 en-
ximal € 45.350 pro Jahr. Für Gewinne bis       zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder       det daher die Frist für den Antrag auf die
€ 175.000 steht ein GFB iHv 13 % zu. Für Ge-   unselbständige und selbständige Tätig-       Arbeitnehmerveranlagung 2014. 
winne zwischen € 175.000 und € 350.000         keiten) über die Höchstbeitragsgrundlage
können 7 % und für Gewinne zwischen            hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensi-
€ 350.000 und € 580.000 4,5 % als GFB          onsversicherungsbeiträge geleistet hat,      Antrag auf Energieabgaben-
geltend gemacht werden. Für Gewinne            kann sich diese bis 31.12.2019 rückerstat-   vergütung für 2014 stellen
über € 580.000 gibt es keinen GFB.             ten lassen (11,4 % Pensionsversicherung,
    Bis € 30.000 Gewinn steht der 13 %ige      4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslo-          Energieintensive Betriebe können
GFB jedem Steuerpflichtigen automa-            senversicherung). Der Rückerstattungs-       sich auf Antrag die bezahlten Energieab-
tisch zu (sogenannter Grundfreibetrag =        antrag für die Pensionsversicherungs-        gaben rückerstatten lassen, wenn diese
€ 3.900). Ist der Gewinn höher als € 30.000,   beiträge ist an keine Frist gebunden und     0,5 % des Nettoproduktionswertes (un-
so steht ein über den Grundfreibetrag hin-     erfolgt ohne Antrag automatisch bei          ter Berücksichtigung bestimmter Selbst-
ausgehender (investitionsbedingter) GFB        Pensionsantritt.                            behalte) übersteigen. Der Antrag muss
nur zu, wenn der Steuerpflichtige im be-                                                    spätestens bis 5 Jahre nach Ablauf des Ka-
treffenden Jahr bestimmte Investitionen                                                     lenderjahres, in dem der Vergütungsan-
getätigt hat. Als Investitionen kommen         Wertpapierdeckung für                        spruch entstanden ist, beim zuständigen
ungebrauchte, abnutzbare körperliche           Pensionsrückstellung                         Finanzamt eingebracht werden (Formular
Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdau-                                                     ENAV 1). 
er von mindestens vier Jahren (zB Maschi-          Am Ende eines jeden Wirtschaftsjah-
nen, Betriebs- und Geschäftsausstattung,       res müssen Wertpapiere im Nennbetrag
LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen) oder           von mindestens 50 % des am Ende des          Registrierkassen Jahresendbeleg
bestimmte Wertpapiere infrage.                 vorangegangenen Wirtschaftsjahres aus-
    TIPP: Die Einschränkung auf Wohn-          gewiesenen steuerlichen Pensionsrück-            Der    Dezember-Monatsbeleg       ist
bauanleihen ist für Wirtschaftsjahre, die      stellungsbetrages im Betriebsvermögen        gleichzeitig auch der Jahresbeleg 2019.
nach dem 31.12.2016 begonnen haben,            vorhanden sein.                             Sie müssen daher nach dem letzten ge-
entfallen. Daher können im Jahr 2019                                                        tätigten Umsatz bis zum 31.12.2019 den
wieder alle Anleihen sowie Anleihen- und                                                    Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck
Immobilienfonds, welche als Deckungs-          GSVG-Befreiung für „Kleinst-                 sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung
wertpapiere für die Pensionsrückstellung       unternehmer“ beantragen                      auf einem externen Datenspeicher darf
zugelassen sind, für die Geltendmachung                                                     nicht vergessen werden. Die Prüfung des
eines investitionsbedingten GFB herange-          Gewerbetreibende und Ärzte (Zahn-         Jahresendbeleges 2019 mit Hilfe der „BMF
zogen werden.                                  ärzte) können bis spätestens 31.12.2019      Belegcheck-App“ ist bis zum 15.2.2020
ACHTUNG: Bis zum Ultimo – 31.12.2019 –         rückwirkend für das laufende Jahr            möglich. Für Webservice-basierte Regis-
müssen die Wertpapiere auf Ihrem Depot         die Befreiung von der Kranken- und           trierkassen werden diese Schritte bereits
verfügbar sein!                                Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte        automatisiert durchgeführt. 
                                               nur Pensionsversicherung) beantragen,
Besteht bei Ihnen Handlungsbedarf?             wenn die steuerpflichtigen Einkünfte
                                                                                              Fidelio-PreisträgerInnen-
                                               2019 max € 5.361,72 und der Jahresum-
                                                                                              10.12.2019, 19.30 Uhr
Bitte kontaktieren Sie Ihren persönlichen      satz 2019 max € 30.000 aus sämtlichen un-
                                                                                              RadioKulturhaus
HFP-Berater, um zeitgerecht alle Hand-         ternehmerischen Tätigkeiten betragen. 
lungsschritte einzuleiten. 

20   HFP Steuerberater
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