News 12|2019 - www.hfp.at - bei HFP Steuerberater
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news 12|2019 www.hfp.at 50 Jahre E-Mobiliät Infoabend HLB International Förderungen und mit Markus multinationale steuerliche Anreize Hengstschläger Zusammenarbeit
HFP-News 12|2019 Inhalt Foto: Wolfgang Amri 3 In eigener Sache Das HFP Steuerberater-Team (v.l.n.r.): Wolfgang Zdeb, Christian Klausner, Andrea Schellner, HFP-Infoabend Thomas Havranek, Andrea Klausner, Roland Zacherl, Brigitte Stögerer 50 Jahre HLB International Jubliäen, Prüfungen, Hochzeit, ... Liebe LeserInnen! 8 E-Mobilität Das kommende Jahr bringt wieder einige steuerliche Neuerungen. Die wich- tigsten Neuerungen haben wir in unserer 10 BMF-Info: Immobilien aktuellen Broschüre „Was ist neu 2020?“ zusammengefasst. Weiters gibt es bereits wieder unsere beliebte Steuerinfo für 2020 sowie eini- 12 Judikatur ge weitere nützliche Klientenbroschüren (siehe graues Feld). Wir wünschen Ihnen einen ruhigen Jahresausklang und schöne Festtage mit 13 GmbH & Co KG Ihrer Familie und Ihren Freunden! Viel Spaß beim Lesen! Ihr HFP-Team 16 Entscheidungen Höchstgericht Kanzlei geschlossen 24 Termine 12/2019 An folgenden Tagen ist unsere Kanzlei aufgrund der Feiertage geschlossen: 24.12.2019 bis 1.1.2020 Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: HFP Steuerberatungs GmbH | 1030 Wien, Beatrixgasse 32 Tel. +43 (0) 1 / 716 05-0 | Fax DW 32 | office@hfp.at | www.hfp.at Redaktion: Josefine Mattl, Sonja Rotter, Roland Zacherl Tipp Lektorat: Josefine Mattl, Petra Zacherl Layout: Sonja Rotter Folgende HFP-Broschüren haben wir neu aufgelegt: Titelfoto: iStock Fotos (wenn nicht anders angegeben): © HFP | Sonja Rotter Haftungsauschluss: Die Informationen in dieser Publikation sind allgemeiner Art • Was ist neu 2020? und nicht auf die individuelle Situation einer natürlichen oder juristischen Person abgestimmt. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen, • Steuerinfo 2020 können wir keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen. Die Informationen haben den Zweck, Sie für die jeweilige Problematik zu sensibilisieren, • Steuerreform 2020 um gegebenenfalls rechtzeitig unsere Beratung in Anspruch nehmen zu können. Die zur Verfügung gestellten Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. • Leitfaden für Vereine Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische • Besteuerung von Schreibweise zum Großteil verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Immobilien Abdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe gestattet. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Die Bestellung Ihrer kostenlosen Exemplare ist möglich Stand: Dezember 2019 per E-Mail an steuerinfo@hfp.at oder über www.hfp.at 2 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 HFP-Infoabend Die Zukunft kommt so oder anders! Vorbereiten müssen wir uns auf beides! mit Markus Hengstschläger Unser jährlicher HFP-Infoabend fand – wie schon im Jahr davor – auch heuer wieder im Haus des Meeres statt. Die Zukunft braucht Flexibilität & Sicherheit j Flexicurity Ein äußerst interessanter und unterhaltsamer Abend mit dem bekannten Humangenetiker und Buchautor Markus Hengstschläger, der uns neue Begrif- fe, wie zum Beispiel „Flexicurity“, gespickt mit viel Humor näher gebracht hat. Steuerliche Highlights: E-Mobilität und Mitarbeiter- beteiligungen Christian Klausner hat anhand variantenreicher Beispiele aktuelle steuer- liche Gestaltungsmöglichkeiten sowie finanzielle Vorteile der E-Mobiliät und Mitarbeiter-Beteiligungen aufgezeigt. HFP-Klientenportal – papierlose Buchhaltung Die Vorteile unseres bewährten HFP-Klientenportals wurde ebenfalls be- leuchtet, und hat großen Anklang gefunden. Die digitale – also papierlose – Buchhaltung ist bei HFP schon lange Realität. Sollten auch Sie Ihre Rech- nungswesen-Zukunft in neue Bahnen lenken wollen, beraten wir Sie gerne. Für Fragen zu diesen Themen stehen wir gerne zur Verfügung! Handouts Infos & Fotos Unsere kostenlosen Handouts Auf unserer Website finden können Sie gerne per E-Mail Sie weitere Informationen und anfordern: steuerinfo@hfp.at Fotos dieses Abends: www.hfp.at HFP Steuerberater 3
HFP-News 12|2019 50 Jahre HLB International HFP ist seit 25 Jahren Mitglied von HLB-Mitglieder sind etablierte, un- HLB International. Das ursprüngliche Un- abhängige Unternehmen, die aufgrund ternehmen startete unter dem Namen ihres umfangreichen lokalen Know- „Fuller Jenks Landau“ und wurde 1969 in hows und ihrer internationalen Kontakte New York gegründet. Später wurde es zu große lokale Bedeutung haben. Folglich „Hodgson Landau Brands“ umfirmiert, spiegelt die internationale Identität eine bevor das Unternehmen im Jahr 1988 Kombination von HLB und lokalen Namen schließlich in „HLB International“ umbe- wider. nannt wurde. Die regelmäßige Einbindung von Heute wird HLB International von HLB-Mitgliedern in multinationale Auf- seinen Mitgliedern in über 150 Staaten gaben und das Zusammenarbeiten mit repräsentiert, die gemeinsam rd. 27.500 Berufskollegen auf der ganzen Welt be- Mitarbeiter in 745 Büros beschäftigen. deutet, dass wir die Bedürfnisse unserer Im globalen Ranking ist HLB mit rund international agierenden Klienten kennen € 2,7 Mrd Jahresumsatz Nummer 12 der und dementsprechend auf sie eingehen international agierenden Steuerbera- können. ter- und Wirtschaftsprüfer-Netzwerke; in Europa hat es HLB mittlerweile unter die Gerne beraten wir Sie auch bei Roland Zacherl mit Marco Donzelli, CEO von „big ten“ geschafft. Ihren internationalen Aktivitäten! HLB International, bei der 50-Jahr-Feier im Oktober in New York. www.hlb.global TOGHETER WE MAKE IT HAPPEN HLB-Partner aus der Slowakei, Tschechien und Ungarn. 4 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 Kanzleiausflug Wolfgangsee Fast unser gesamtes HFP-Team war im Juni 2019 gemeinsam in St. Wolfgang. Bei den verschiedensten sportlichen Aktivitäten stand vor allem der gemeinsa- me Spaß im Vordergrund. Egal, ob beim Radfahren, Spazieren, den Berg erklimmen, Schwimmen oder Rodeln (!) – es war für alle etwas dabei. Am meisten waren wir als Team von unseren tanzfreudigen Herren beein- druckt, die bei einem Crash-Kurs im Schuhplattln für Staunen und Begeiste- rung gesorgt haben. Wir ziehen den Hut vor so viel Einsatz und denken gerne an die gemeinsame Zeit und den Spaß, den wir hatten! HFP beim Vienna Mit 39 Teilnehmern und somit 13 Teams haben wir unseren „persönlichen“ Business Run HFP-Rekord an Teilnehmern aufgestellt. Insgesamt – und auch das ist Rekord – starteten 2019 über 30.000 Teilnehmer! Es war ein toller Lauf, eine großarti- ge Stimmung, verbunden mit viel Spaß! Fitte Steuerberater sind bekannterweise die klügsten ;-) Run for fun! ... und in Hamburg mit Weitere Fotos finden Sie unter: HLB-Deutschland www.hfp.at unterwegs HFP Steuerberater 5
HFP-News 12|2019 Jubiläen, Prüfung, Hochzeit ... Belinda Buljubasic Eva Steip Lena Hager-Klausner 20-jähriges Jubiläum 20-jähriges Jubiläum 5-jähriges Jubiläum Belinda Buljubasic ist unsere erfah- Wir freuen uns, Ihnen eine unserer Top- Lena Hager ist seit 5 Jahren für uns tä- renste Mitarbeiterin im Sekretariat bzw As- Buchhalterinnen vorstellen zu dürfen. tig und kennt HFP schon seit ihrer Kind- sistenz. Ihr Know-how im Bereich Kanzlei- Wenn man Eva Steip beschreiben möch- heit. Als Steuerberaterin hat sie sich ua auf Management, Fristenverwaltung und ihre te, kann man das nur mit Superlativen be- internationales Steuerrecht und Konzerne EDV-Kenntnisse unseres Kanzlei-Verwal- werkstelligen. Sie ist höchst erfahren, top spezialisiert. Die begeisterte Sportlerin tungsprogrammes sind neben ihrem un- motiviert und engagiert und gleichzeitig und Musikerin findet Ausgleich beim Rad- ermüdlichen Engagement zB bei der Opti- einer der bescheidensten Menschen in fahren, Laufen, bei Schitouren, Auslands- mierung von Arbeitsabläufen unschätzbar unserem HFP-Team. Weil sie ihr „soziales reisen sowie beim Klavierspielen. Wir wertvoll für uns. Wir sind stolz auf deine ICH“ auch professionell leben möchte, ar- schätzen an Lena neben ihren fachlichen Entwicklung bei HFP und danken dir für beitet sie seit vielen Jahren gleichzeit in Kompetenzen besonders ihre Kreativität deinen Einsatz und deinen Teamgeist! der Hauskrankenpflege. DANKE! und ihren Teamplayer- und Sportgeist. Lejla Cato-Begovic Hochzeit Jemanden lieben heißt als Einziger ein für die anderen unsichtbares Wunder zu sehen. François Mauriac (1885-1970) Foto: privat Lejla Cato und Selvedin Begovic haben Party am Abend wieder einmal gezeigt, im April 2019 den Bund fürs Leben ge- welches Energiebündel sie ist und welche schlossen. Es war ein wunderschönes Fest Lebensfreude in ihr steckt. der Liebe. Die beiden haben ihr Glück die Wir wünschen euch für die Zukunft ganze Nacht auf der Tanzfläche gefeiert. noch viele solche besonderen Tage wie Und Lejla hat uns bei ihrer ausgelassenen diesen.
HFP-News 12|2019 ... wir gratulieren! Brigitte Kislick Alexander Schallegruber 15-jähriges Jubiläum Steuersachbearbeiter/ Dipl. Bilanzbuchhalter Geboren: Geboren: 1975 in Leoben 1991 in Linz Funktion: Funktion: Buchhalterin Sachbearbeiter, Revisionsassistent Familienstand: Meine Spezialgebiete sind: ledig Jahresabschlussaufstellungen und Mitarbeit bei Jahresabschlussprüfungen sowie die Lebensmotto: Analyse von großen Datenmengen „Denk immer positiv und hab ein Lachen im Herzen.“ Familienstand: Was liebst du an deinem Beruf?: ledig Abwechslung, verschiedene Branchen Was ist dein berufliches Ziel? Was schätzt du an deinen KollegInnen? Steuerberater Auf jede Frage bekommt man eine Was liebst du an deinem Beruf?: kompetente Antwort; Teamgeist Flexibilität, ständig neue Herausforderungen Persönliche Stärken: Was schätzt du an deinen KollegInnen? Foto: iStock Ausdauer Individualität, Frohsinn, Kompetenz, Zusammenhalt Hobbys: in der Natur sein, Ausgehen Das sagen deine Vorgesetzten über dich: Welche Musik hörst du gerne? kommunikativ, bodenständig, hilfsbereit, alles, außer Klassik und Volksmusik nicht leicht aus der Fassung zu bringen, stets gute Laune Wir bedanken uns für Eine kühne Zukunftsvision: eine Weltreise ohne Zeit- und Geldmangel Hobbys: euer Engagement und Was bringt dich zum Lachen? Kraftsport, Lesen, Kochen situationsabhängig eure wertvolle Mitarbeit Was würdest du auf eine einsame Insel Was ist dein Lieblingsbuch? „Die Zwerge“ von Markus Heitz und freuen uns auf mitnehmen? Dorthin möchte ich nicht; zu langweilig! Eine kühne Zukunftsvision: Partner ;-) viele weitere Ein Slogan über dich würde lauten: Lieblingszitat: gemeinsame Jahre! Steirerbluat is ka Himbeerwossa ;-) Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur so wenige damit. (Henry Ford) HFP-Partner & Kollegen HFP Steuerberater 7
HFP-News 12|2019 E-Mobilität - Förderungen und Foto: iStock steuerliche Anreize Elektroautos sind immer • Rechnung(en) über die Anschaffung werden müssen. Hybridfahrzeuge mit häufiger im Straßenbild zu des Fahrzeuges Dieselantrieb sind ausgeschlossen. Die entdecken und stellen für den • das unterfertigte Formular vollelektrische Reichweite des PKW muss Nahverkehr mittlerweile eine voll- „Rechnungszusammenstellung“ mindestens 50 km betragen. Der Brutto- wertige Alternative zu • Zulassungsbescheinigung Listenpreis (Basismodell ohne Sonder- herkömmlichen Fahrzeugen dar. • im Fall einer Leasingfinanzierung: ausstattung) des PKW darf € 50.000 nicht Leasingvertrag inkl. Depotzahlung überschreiten. • einen Nachweis über den Einsatz Für die Jahre 2019 und 2020 von Strom aus 100 % erneuerbaren steht das zweite E-Mobilitäts- Energieträgern paket, das Förderungen für • bei Installation einer Wallbox (Heimla- Unternehmer und Private destation): Rechnung und Bestätigung vorsieht, zur Verfügung. des ausführenden Elektroinstallateurs Bundesförderung für • bei Anschaffung eines intelligenten E-Fahrzeug Das zweite E-Mobilitätsprogramm Ladekabels: Rechnung über das intelli- € 1.500 Elektro- und Brennstoffzellen 2019–2020 mit einem Volumen von gente Ladekabel Plug-In-Hybrid und € 93 Mio wird vom Bund und von den Au- € 750 Range Extender toimporteuren finanziert. Die Abwicklung Voraussetzung für die Förderung ist + Reichweitenverlängerer erfolgt über die Kommunalkredit Public die Gewährung eines (festgesetzten) Consulting (KPC) und gilt sowohl für Be- E-Mobilitätsbonus der Autoimporteure. € 500 E-Motorrad triebe als auch für Privatpersonen. Die € 350 E-Moped Einreichung für die Förderaktion Elektro- Neben einem entsprechenden Aufkle- € 200 E-Transportrad PKW, die seit 1.3.2019 online möglich ist, ber, der am geförderten PKW angebracht verläuft in einem zwei-stufigen Verfahren: ist, gilt es zu beachten, dass die vierjährige Behaltedauer und der Nachweis über den 1. Online-Registrierung: binnen 24 Wo- Bezug von Strom aus ausschließlich er- Bundesförderung für chen müssen die Lieferung, Bezahlung neuerbaren Energieträgern stichproben- E-Ladestation und Zulassung des Fahrzeuges sowie artig kontrolliert werden. € 200 intelligentes Ladekabel die Antragstellung erfolgen. Ist das Wallbox (Heimladestation Fahrzeug bereits angemeldet und die Förderungen für Privatpersonen € 200 im Ein-/Zweifamilienhaus Rechnung nicht älter als sechs Monate, kann die Anmeldung unmittelbar nach Gefördert wird die Anschaffung von Wallbox in Mehrparteien- € 600 Registrierung erfolgen. E-PKW, E-Mopeds/Motorrädern und haus E-Transporträdern. Voraussetzung ist, 2. Folgende Unterlagen benötigen Sie dass die Fahrzeuge mit aus Strom er- für die Antragstellung: neuerbaren Energieträgern betrieben 8 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 Hinweis für die Anschaffung reiner Elektro- PKW zur Privatnutzung, die in Niederösterreich angemeldet werden, gibt es zusätzlich eine Landesförderung NÖ bis zu € 1.000! Förderungen für Betriebe Vorsteuerabzug, welcher sowohl die 2. Kein Sachbezugswert für Anschaffungskosten oder die Leasing- Mitarbeiter Förderungsmittel werden für alle Un- Aufwendungen als auch die laufenden ternehmen und sonstige unternehme- Betriebskosten umfasst. Für die Privatnutzung eines Elekt- risch tätige Organisationen bereitgestellt. Übersteigt der Anschaffungspreis ei- ro-Dienstfahrzeuges entfällt der Sach- Die Förderhöhe ist ident mit jener der nes Elektroautos € 80.000 inkl USt, entfällt bezug (bei PKW 1,5 oder 2 % der An- Privatpersonen, wobei der Bruttolisten- die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zur schaffungskosten). Dies führt zu einer preis € 60.000 nicht überschreiten darf. Gänze. Bei Anschaffungskosten zwischen Einsparung der Lohnnebenkosten beim € 40.000 und € 80.000 brutto steht zwar Dienstgeber und zu einer Erhöhung des Steuerliche Vorteile der volle Vorsteuerabzug zu, jedoch er- Nettogehalts bei den Mitarbeitern (Re- folgt für den € 40.000 übersteigenden duktion der Bemessungsgrundlage max Aus steuerlicher Sicht sprechen meh- Teil im Jahr der Anschaffung eine aliquo- € 960/Monat). Werden private E-Fahrzeu- rere Gründe für den Umstieg auf Elek- te Korrektur mittels Aufwandseigenver- ge beim Arbeitgeber unentgeltlich gela- tromobilität. Neben dem Entfall der brauch. Kleinunternehmer oder unecht den, liegt kein Sachbezug vor. Normverbrauchsabgabe (NoVA) und der steuerbefreite Unternehmer (zB Ärzte) motorbezogenen Versicherungssteuer können keine Vorsteuern in Abzug brin- bestehen noch folgende Vorteile: gen. Für die Anschaffung einer betriebsei- Tipp 1. Vorsteuerabzug für E-PKW genen Ladestation für Elektroautos steht Eine zusätzliche Ersparnis ergibt sich bei Unternehmern der volle Vorsteuerabzug zu. Die Aufwen- durch Wegfall der motorbezogenen dungen für Strom als Treibstoff von reinen Versicherungssteuer von € 429 pa Erwirbt ein Unternehmer ein Elek- Elektrofahrzeugen sind grundsätzlich in und eine Ersparnis an Treibstoff- troauto (Co2-Emissionswert von 0g/km), voller Höhe vorsteuerabzugsfähig. kosten, da die Stromkosten (durch- besteht seit 2016 die Möglichkeit zum schnittliche kWh € 0,4) deutlich unter den Benzinkosten liegen. Beispiel (Beträge in EUR) Elektro-PKW PKW mit Verbrennungsmotor Netto-Listenpreis 33.583 33.583 Händlerförderung -1.500 20 % USt 0 6.717 NoVA 0 2.588 Brutto-Listenpreis 32.083 42.888 Bundesförderung -1.500 Endpreis 30.583 42.888 Differenz/Ersparnis 12.305 HFP Steuerberater 9
HFP-News 12|2019 BMF-Info Foto: iStock Steuerliche Behandlung von für Anteilsinhaber angeschaffte bzw hergestellte Immobilien Immobilien, die von einer Kapitalgesellschaft oder einer Privatstiftung zur Überlassung an die Gesell- schafter/Begünstigte angeschafft werden, führen immer wieder zu steuerlichen Diskussionen. Nunmehr wurden die in Rz 637 und Rz 638 KStR enthaltenen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von für Anteilsinhaber angeschaffte bzw hergestellte Immobilien vom BMF durch die vorliegende Information für alle offenen Verfahren außer Kraft gesetzt. Die wichtigste Änderung in der Rechts- Liegt ein solcher vor und entspricht die sonders repräsentativen und luxuriösen ansicht des BMF betrifft die Eliminierung verrechnete Miete der Marktmiete, liegt Gebäuden, die speziell auf die Wohnbe- der sogenannten Wurzelausschüttung, keine verdeckte Ausschüttung (Zuwen- dürfnisse des Gesellschafters abzielen). welche allerdings in der Rechtsprechung dung) vor. Liegt die verrechnete Miete Die Vermietung einer derartigen Immobi- des VwGH sowieso nie gedeckt war. unter der Marktmiete, stellt die Differenz lie ist bei der Kapitalgesellschaft als außer- Nunmehr vertritt das BMF – konform zur zu Marktmiete eine verdeckte Gewinn- betriebliche Vermietung steuerpflichtig. Rechtsprechung des VwGH – die Ansicht, ausschüttung dar. dass eine von einer Kapitalgesellschaft Vorsteuerabzug oder einer Privatstiftung angeschaffte Renditemiete Immobilie stets dieser ertragsteuerlich Umsatzsteuerlich ist in allen Fällen zu zuzurechnen ist. Liegt hingegen kein funktionierender prüfen, ob eine unternehmerische Tätig- Mietenmarkt vor, ist zu untersuchen, ob keit vorliegt. Liegt die geleistete Miete Verdeckte Gewinnausschüttung eine sogenannte Renditemiete bezahlt unter 50 % der Markt- oder Renditemiete, wird. Diese liegt nach Ansicht des VwGH soll nach Ansicht des BMF die Immobilie Eine verdeckte Gewinnausschüttung zwischen 3 und 5 % der Anschaffungs- nicht zum umsatzsteuerlichen Unterneh- im Zusammenhang mit von Kapitalgesell- bzw Herstellungskosten (einschließlich men gehören. Daher besteht in diesen schaften oder Privatstiftungen errichte- Grundstück). Wird diese Renditemiete Fällen kein Vorsteuerabzug. ten Gebäuden, die an ihre Gesellschafter bezahlt, so liegt wiederum keine ver- oder Begünstigte vermietet werden, kann deckte Gewinnausschüttung vor. Wird Privatstiftungen sich damit lediglich aus einer zu geringen weniger als die Renditemiete bezahlt, oder gar keinen Miete ergeben. Wird von liegt in der Differenz zur Renditemiete Bei Privatstiftungen vertritt das BMF der Körperschaft dem Anteilseigner oder eine verdeckte Gewinnausschüttung die Ansicht, dass die Überlassung einer Begünstigten eine Miete für eine zur Ver- vor. Die Zurechnung einer Immobilie zur Immobilie an einen Begünstigten jeden- fügung gestellte Immobilie verrechnet, ist außerbetrieblichen Sphäre einer Kapital- falls dann keine unternehmerische Tätig- zu untersuchen, ob es für die Vermietung gesellschaft kommt nur ausnahmsweise keit im umsatzsteuerlichen Sinn darstellt, derartiger Immobilien einen funktionie- dann in Betracht, wenn diese schon ihrer wenn die Überlassung im Rahmen der renden Mietenmarkt gibt. Den Nachweis Erscheinung nach offensichtlich für die Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks für einen funktionierenden Mietenmarkt private Nutzung durch den Gesellschafter erfolgt. hat der Steuerpflichtige zu erbringen. bestimmt ist (wie insbesondere bei be- 10 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 Neuerungen - Wirtschaftliches Eigentümerregister-Gesetz Laufende Kontrollen und Das Register der wirtschaftlichen Eigen- Finanzvergehen geahndet. Bei Vorsatz Aktualisierungen sind tümer besteht nunmehr seit mehr als drohen Geldstrafen bis zu € 200.000, bei verpflichtend! einem Jahr. Die Erstmeldungen für beste- grober Fahrlässigkeit bis zu € 100.000. hende Rechtsträger sind – hoffentlich – Bestraft werden können neben den ver- erfolgreich und korrekt seit dem August antwortlichen Personen (Leitungsorgane) des Vorjahres abgeschlossen. Nun muss auch Rechtsträger selbst (Verbandsver- die laufende Kontrolle, ob die an das antwortlichkeit). Register gemeldeten Informationen noch Seit Jänner 2019 ist es auch möglich, aktuell sind, erfolgen. bei Einmalbegünstigten das Kalender- jahr der Zuwendung anzugeben. Einmal- Für seit Mai 2018 neu gegründete begünstigte sind Personen, die nur eine Rechtsträger muss innerhalb von vier Wo- einmalige Zuwendung über € 2.000 pro chen ab Eintragung in das Firmenbuch Kalenderjahr erhalten. eine Meldung an das Register erfolgen. Die Meldeformulare wurden Ende Eine Änderung bei den zu meldenden In- März 2019 auf ein neues, modernes formationen (insbesondere Gesellschaf- Design umgestellt. terwechsel) ist ebenfalls binnen vier Wochen ab Kenntnis durchzuführen. Ver- Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen letzungen der Meldepflicht werden als gerne zur Verfügung! HFP Steuerberater 11
HFP-News 12|2019 Judikatur Können verdeckte Gewinnausschüttungen in Einlagenrückzahlungen umqualifiziert werden? Die Judikatur von VwGH und BFG hat sich in jüngster Zeit mehrfach mit der (rückwirkenden) Umqualifizierung von verdeckten Gewinnausschüttungen in Einlagenrückzahlungen beschäftigt. • Zuerst hatte sich der VwGH mit der • Kurz danach entschied das BFG, dass Gegen die Entscheidung des BFG Frage zu beschäftigen, ob die mit der seines Erachtens auch verdeckte Zu- hat das zuständige Finanzamt eine au- Umqualifizierung von Betriebseinnah- wendungen (Gewinnausschüttungen) ßerordentliche Revision beim VwGH men in Einlagen bei einer GmbH im der Gesellschaft an ihren Gesellschaf- eingebracht, die bislang noch nicht ent- Zusammenhang stehenden Betriebs- ter als Einlagenrückzahlungen behan- schieden wurde. Diese Entscheidung des ausgaben verdeckte Gewinnausschüt- delt werden können, sofern ein (aus- VwGH bleibt abzuwarten. tungen oder schlicht Einlagenrück- reichender) positiver Einlagenstand zahlungen sind. Der Hintergrund der am Evidenzkonto der Gesellschaft gegenständlichen Entscheidung war vorliegt. In dieser Entscheidung hat die Zurechnung von angeblich höchst das BFG zur Rechtfertigung seiner persönlichen Beratungseinnahmen Ansicht ausgeführt, dass es für eine einer GmbH zu ihrem Alleingesell- Einlagenrückzahlung keine KESt-An- schafter. Der VwGH kam in dieser Ent- meldeverpflichtung gibt. Weiters las- scheidung erstmals zum Ergebnis, dass se sich keine gesetzliche Frist für die zwischen den allenfalls dem Gesell- Qualifizierung einer Zuwendung der schafter zuzurechnenden Beratungs- Gesellschaft an ihren Gesellschafter einnahmen und den damit im unmit- als Einlagenrückzahlung aus dem Ge- telbaren Zusammenhang stehenden setz ableiten. Die Erfüllung von bloßen Betriebsausgaben ein konkludenter Formvorschriften kann keinen Einfluss Vorteilsausgleich bestehe und daher auf die materiell rechtliche Beurteilung die strittigen Betriebsausgaben keine eines verwirklichten Sachverhalts ha- verdeckten Gewinnausschüttungen ben. Daher hat die fehlende oder man- darstellen würden. Diese Judikatur gelhafte Führung eines Evidenzkontos stellt eine Wende in der bisherigen gem § 4 Abs 12 EStG keinen Einfluss auf Judikatur des VwGH dar, in der stets die (auch rückwirkende) Einstufung ei- für die steuerliche Anerkennung ei- ner Zuwendung einer Gesellschaft an nes Vorteilsausgleichs eine eindeutige ihren Gesellschafter als Einlagenrück- Foto: iStock Vereinbarung über den Ausgleich der zahlung oder Gewinnausschüttung. gegenseitigen Vorteilszuwendungen Diese (neue) Rechtsansicht des BFG zwischen Gesellschaft und Gesell- steht im Gegensatz zu der in den Kör- schafter verlangt wurde. perschaftsteuerrichtlinien (KStR) und im Einlagenrückzahlungs- und Innen- finanzierungserlass des BMF bislang vertretenen Meinung. 12 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 Verbotene Einlagenrückgewähr bei der GmbH & Co KG Der OGH hat seit seiner Leitentscheidung im Jahr 2008 die Rechtsprechung zur analogen Anwendung der Eigenkapitalschutzvorschriften des GmbH-Rechts auf die GmbH & Co KG als unechte Kapitalgesell- schaft vielfach präzisiert und ausgeweitet. Heute ist die analoge Anwendung der Eigenkapitalschutzvor- schriften der §§ 82 und 83 GmbHG auf die unechte Kapitalgesellschaft in weiten Bereichen unstrittig. Nach ständiger Rechtsprechung des Schwestergesellschaften im Fokus. Inner- rechnung des Rückersatzanspruchs aus OGH umfasst das Verbot der Einlagen- halb eines Konzerns sind wechselseitige der unzulässigen Vorabentnahme des rückgewähr auch bei der GmbH & Co Kreditgewährungen im Rahmen eines Kommanditisten mit dem (später entstan- KG jede vermögensmindernde Leistung Cash-Pooling eher die Regel als die Aus- denen) Gewinnauszahlungsanspruchs der Gesellschaft an ihre Gesellschafter, nahme. Dabei fällt der klassische Dritt- durch die Gesellschaft erlischt der An- ausgenommen solche in Erfüllung des vergleich oft schwer. Daher muss in der spruch auf Rückersatz der unzulässigen Gewinnanspruchs, sonstiger gesetzlich Praxis oft die betriebliche Rechtfertigung Einlagenrückgewähr. zugelassener Ausnahmefälle und Leistun- von Darlehensgewährungen beurteilt gen aufgrund fremdüblicher Austausch- werden. Dabei können übergeordnete Gewinnverwendungsverbot geschäfte. Bei Austauschgeschäften Geschäftsinteressen geboten sein. Jeden- zwischen Gesellschaft und Gesellschaf- falls müssen Kreditgewährungen auch Nach einschlägiger Literaturmeinung ter bzw verbundenen Personen wird im Konzern dem Maßstab einer sorgfäl- sei auch die Bestimmung des § 82 Abs 5 regelmäßig davon tigen Geschäftsführung entsprechen. GmbHG analog auf die unechte Kapital- ausgegangen, dass Dies bedeutet, dass angemessene Zins- gesellschaft anzuwenden, wonach ein ein Verbotsver- vereinbarungen, angemessene Rückzah- Gewinnverwendungsverbot eingreift, stoß ein objekti- lungsvereinbarungen und angemessene wenn sich die Vermögenslage der Gesell- ves Missverhältnis Sicherheiten vereinbart werden müssen schaft im Zeitraum zwischen Bilanzstich- zwischen Leistung und auch eine laufende Beobachtung der tag und Feststellung des Jahresabschlus- und Gegenleistung Bonität des Schuldners erfolgen muss. ses erheblich und voraussichtlich nicht voraussetzt. Da bloß vorübergehend vermindert hat. dieses Missverhält- Entnahmen vs Verbotsverstoß nis nur bei markt- Verbuchung der Gewinne gängigen Waren Bei einer GmbH & Co KG kommt es und Leistungen häufig vor, dass Kommanditisten Entnah- Zu beachten ist auch, dass nach An- leicht feststellbar men tätigen, obwohl auf ihrem Gewinn- sicht der Fachliteratur nunmehr auch ist, muss man zur verrechnungskonto kein entsprechendes bei der GmbH & Co KG der Gewinn ei- Bestimmung eines Guthaben besteht. Dies stellt grundsätz- nes Geschäftsjahres nicht sofort auf den allfälligen Missver- lich einen Verbotsverstoß dar. Eine Hei- Gewinnverrechnungskonten der Gesell- hältnisses auf den lung dieses Verbotsverstoßes kann durch schafter verbucht werden darf, sondern sogenannten Dritt- Aufrechnung mit allfälligen späteren bis zur Feststellung des Jahresabschlusses oder Fremdver- Gewinnanteilen des jeweiligen Komman- im Folgejahr und bis zu einem allenfalls gleich abstellen. ditisten erfolgen. Allerdings kann diese im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Ge- Ergibt die Prüfung, dass ein objektives Aufrechnung nur dann wirksam verein- winnverwendungsbeschluss als eigener Missverhältnis vorliegt, kann dieses den- bart werden, wenn die Gewinnanteile Posten im Eigenkapital (den Gesellschaf- noch gerechtfertigt sein, wenn dafür eine vollwertig und liquide sind. Vollwertigkeit tern zuzurechnender Gewinn) auszuwei- betriebliche Rechtfertigung vorliegt. des Gewinnanspruchs liegt nach Ansicht sen ist. In der Praxis stehen die fremdüblichen des OGH insbesondere dann nicht vor, Austauschgeschäfte in Form der Kredit- wenn die Gesellschaft überschuldet oder gewährung an Gesellschafter oder auch zahlungsunfähig ist. Bei wirksamer Auf- HFP Steuerberater 13
HFP-News 12|2019 Foto: iStock Änderungen durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG) Mit dem EU-FinAnpG wurden gleich mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Hier von Bedeutung sind in erster Linie die Richtlinie zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der EU, die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Betrug und die Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht erfolgte im steuerrechtlichen Bereich durch Schaffung eines EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetzes (EU-BStbG) sowie durch Änderungen im Finanzstrafge- setz (FinStrG). Wirtschaftsrechtliche Änderungen erfolgten ua im Kapitalmarktgesetz, im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WieReG) sowie im Glücksspielgesetz. Von praktischer Relevanz sind folgende Änderungen: 1. EU-Besteuerungsstreitbeile- Besteuerungszeitraum ab dem 1.1.2018 gliedstaaten enthalten. Mangelhafte gungsgesetz (EU-BStbG) erwirtschaftet worden ist. Streitbeilegungsbeschwerden können nach einem Mängelbehebungsauftrag Dieses neue Gesetz legt Verfahren zur Dies soll durch folgende verfahrens- saniert werden. Die Beschwerde kann Beilegung von Besteuerungsstreitigkei- rechtliche Maßnahmen sichergestellt ab Einlangen der ersten Mitteilung ei- ten zwischen EU-Mitgliedsstaaten fest. werden: ner Maßnahme, die im Ergebnis zu ei- Diese können durch unterschiedliche ner Streitfrage führt oder führen wird, Auslegung bzw Anwendung von Doppel- Streitbeilegungsbeschwerde eingebracht werden. Sie ist spätestens besteuerungsabkommen (DBA) entste- innerhalb von drei Jahren nach Be- hen, da in den bilateralen DBA idR kein • Jede natürliche oder juristische Person, kanntgabe des für die Streitfrage maß- verpflichtendes Schiedsverfahren vorge- die von einem Besteuerungskonflikt geblichen Bescheids einzubringen. sehen ist. Üblicherweise erfolgte die Kon- betroffen ist, kann bei der zuständigen Durch das Einbringen der Beschwerde fliktlösung bislang durch Einleitung von inländischen Behörde eine Streitbeile- wird jedes von der betroffenen Per- Verständigungsverfahren, die aber keine gungsbeschwerde einbringen. Die Be- son angeregte Verständigungs- oder Frist für deren Erledigung vorsahen. Dies schwerden von natürlichen Personen Streitbeilegungsverfahren in dersel- führte in der Praxis dazu, dass Konflikte und kleineren Kapitalgesellschaften ben Rechtssache beendet. in den Verständigungsverfahren oft gar werden innerhalb von zwei Monaten • Die Streitbeilegungsbeschwerde ist nicht gelöst wurden. Folge davon ist, dass von der inländischen an die ausländi- von der österreichischen zuständigen eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung schen zuständigen Behörden weiter- Behörde zu prüfen und kann zurück- weiter bestehen bleibt. Durch die neuen geleitet. Große Kapitalgesellschaften gewiesen werden, wenn zusätzlich Verfahren nach dem EU-BStbG soll mit müssen die Streitbeilegungsbeschwer- geforderte Informationen nicht frist- Wirkung ab dem 1.9.2019 eine wirksame de auch bei der ausländischen betrof- gerecht beigebracht werden, wenn sie Beilegung von Streitigkeiten infolge von fenen Behörde selbst einbringen. Die verfristet ist oder wenn keine Streitfra- Doppel- und Mehrfachbesteuerungen Streitbeilegungsbeschwerde muss ge vorliegt. bewirkt werden. Betroffen sind nur Streit- genaue Angaben zu den maßgebli- • Bei Zurückweisung der Streitbeile- fragen im Zusammenhang mit Einkom- chen Tatsachen und Umständen des gungsbeschwerde kann der Antrag- men oder Vermögen, welches in einem Streitfalls sowie die betroffenen Mit- steller einen Antrag auf Zulassung der 14 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 Beschwerde durch den Beratenden Höhe der von einem Streitbeilegungsver- kann eine Geldstrafe bis zu € 2,5 Mio Ausschuss stellen. Wird der Antrag für fahren betroffenen Abgaben bescheid- verhängt werden. Verbände sind mit zulässig erklärt, wird ein Beratender mäßig festzustellen. Abgabenschulden einer Verbandsgeldbuße bis zu € 8 Mio Ausschuss eingesetzt, der innerhalb sind auf Antrag des Abgabepflichtigen zu bestrafen. von 30 Tagen über die Zulassung der jedenfalls in der Höhe des durch diesen • Die Zuständigkeitsgrenze für den Beschwerde entscheidet. Bescheid festgestellten Betrags auszuset- Spruchsenat wurde von € 15.000 auf • Bei Zulassung der Beschwerde hat sich zen. € 10.000 gesenkt. die österreichische zuständige Behör- de darum zu bemühen, die Streitfrage 3. Änderungen im 4. Änderungen im Wirtschaft- im Verständigungsverfahren zu lösen. Finanzstrafgesetz liche Eigentümer Register- Die zugrunde liegende Streitfrage ist gesetz (WiEReG) grundsätzlich innerhalb von zwei Jah- Mit dem EU-Finanz-Anpassungsge- ren ab Zulassung zu lösen. setz 2019 wurden auch einige Änderun- Mit dem EU-FinAnpG wurden auch • Wird zwischen den zuständigen in- gen im Finanzstrafgesetz vorgenommen. umfangreiche Änderungen im Wirt- und ausländischen Behörden keine Mangels gesonderter Inkrafttretensbe- schaftliche Eigentümer Registergesetz Einigung über die Streitfrage erzielt, stimmungen sind sämtliche Änderungen umgesetzt. Die für die Praxis wichtigsten kann die betroffene Person einen An- mit 23.7.2019 in Kraft getreten. Änderungen (die frühestens am 10.1.2020 trag auf Einsetzung eines Schiedsge- in Kraft treten) sind: richts stellen. Wird dem Antrag statt- • Als neuer Straftatbestand wurde der gegeben, ist innerhalb von 120 Tagen grenzüberschreitende Umsatzsteu- • Trusts und trustähnliche Vereinbarun- ein „Beratender Ausschuss“ einzuset- erbetrug („Karussellbetrug“) in § 40 gen werden ins Register aufgenom- zen. FinStrG eingefügt. Der Einnahmenaus- men. • Die zuständigen in- und ausländischen fall im Gemeinschaftsgebiet muss ins- • Die Rechtsträger haben künftig die Behörden können sich aber auch da- gesamt mindestens € 10 Mio betragen. Sorgfaltspflichten zumindest jährlich rauf einigen, anstelle eines Beraten- Nunmehr ist auch die Hinterziehung durchzuführen und dabei angemesse- den Ausschusses einen Ausschuss für von Umsatzsteuern eines anderen ne, präzise und aktuelle Informationen „Alternative Streitbeilegung“ einzuset- Mitgliedsstaats im Inland strafbar. Die über die wirtschaftlichen Eigentümer zen. Dieser Ausschuss ist hinsichtlich Strafdrohung für grenzüberschreiten- einschließlich genauer Angaben zum seiner Form, seines Verfahrens und sei- den Umsatzsteuerbetrug entspricht wirtschaftlichen Interesse, einzuholen ner Zusammensetzung zwischen den jener für Abgabenbetrug. und zu prüfen, ob die an das Register Behörden frei zu vereinbaren. So wäre • Die gewerbsmäßige Tatbegehung gemeldeten wirtschaftlichen Eigentü- es denkbar, anstelle des Beratenden gem § 38 FinStrG wurde aufgehoben. mer noch aktuell sind. Ausschusses, welcher in jedem Streit- Allerdings wurde die wiederkehrende • Ein berufsmäßiger Parteienvertre- fall neu gebildet werden muss, einen Tatbegehung nun als Erschwerungs- ter kann, wenn er die wirtschaftli- ständigen Ausschuss zur Streitbeile- grund in § 23 Abs 2 FinStrG aufgenom- chen Eigentümer eines Rechtsträgers gung einzusetzen. men. festgestellt und überprüft hat, ein • Die Verfahren enden mit einer für die • Bei Steuer- und Zolldelikten wurden Compliance-Package über das Unter- betroffene Person verbindlichen und die Höchststrafdrohungen verdoppelt. nehmensserviceportal an die Register- durchsetzbaren abschließenden Ent- Die höchste Freiheitsstrafe bei Ge- behörde übermitteln. scheidung. richtszuständigkeit beträgt nunmehr • Gegen berufsmäßige Parteienvertre- • Die Kosten des Verständigungsverfah- vier Jahre anstelle von zwei Jahren. ter oder deren Beschäftigte, die wirt- rens hat die jeweils zuständige Behör- • Beim Abgabenbetrug wurde der bis- schaftliche Eigentümer festgestellt, de zu tragen. Die Kosten für die unab- lang dreistufige Strafrahmen auf ei- überprüft und gemeldet oder ein hängigen Personen dürfen höchstens nen zweistufigen reduziert. Bei einem Compliance-Package übermittelt ha- € 1.000 pro Person und Sitzungstag strafbestimmenden Wertbetrag bis ben, können Dritte daraus Schaden- der Ausschüsse betragen und sind zu € 500.000 ist mit einer Freiheitsstrafe ersatzansprüche nur dann erheben, gleichen Teilen von den betroffenen bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Neben wenn diese vorsätzlich oder grob fahr- Mitgliedstaaten zu tragen. einer maximal vierjährigen Freiheits- lässig gegen ihre Sorgfaltspflichten strafe kann eine Geldstrafe bis zu € 1,5 verstoßen haben. 2. Änderungen der Mio verhängt werden. Verbände sind • Die bisherige Einsicht bei Vorliegen ei- Bundesabgabenordnung mit einer Verbandsgeldbuße bis zu nes berechtigten Interesses wird durch € 5 Mio zu bestrafen. Liegt der strafbe- eine Öffentliche Einsicht in das Regis- In der Bundesabgabenordnung wur- stimmende Wertbetrag über € 500.000 ter ersetzt (ab 10.1.2020). den mit 1.9.2019 in Kraft getretene flan- ist eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn • Die Strafbestimmungen des WiEReG kierende Maßnahmen zum EU-BStbG im- Jahren zu verhängen. Neben einer wurden deutlich ausgeweitet. plementiert. Unter anderem sind Art und maximal achtjährigen Freiheitsstrafe HFP Steuerberater 15
HFP-News 12|2019 Höchstgerichtliche Entscheidungen 1. Nachträgliche Gebäude- 2. Kein neuer Mietvertrag bei 3. OGH zur Unzulässigkeit von errichtung auf einem Grund- Übergang der Mieterstellung „Geschlechterklauseln“ in stück des Altvermögens durch Verschmelzung Gesellschaftsverträgen Der VwGH hat jüngst entschieden, Der VwGH hat sehr rasch das BFG-Judikat Der OGH bestätigte in seiner Entschei- dass durch die Errichtung eines Gebäudes vom 6.6.2018 bestätigt. Den Ausführun- dung die Feststellung der Vorinstanzen, auf einem eigenen Grundstück aus Sicht gen des VwGH zufolge stellt der mit dem dass Differenzierungen nach dem Ge- des § 30 EStG kein neues Wirtschaftsgut Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzte schlecht in Gesellschaftsverträgen je- entsteht. Demnach laufe die Spekulati- Mietvertrag nach einer Verschmelzung denfalls unzulässig sind, wenn dadurch onsfrist ab dem Tag der Anschaffung des kein neues Bestandverhältnis iSd § 28 Abs der Zugang zur Ausübung unternehmeri- Grundstücks. War das Grundstück am 38 UStG dar. Der VwGH hat seine Aussage scher Tätigkeit eingeschränkt wird. 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen, im konkreten Fall auf Verschmelzungen Eine ungleiche Behandlung der Ge- schadet auch die nachträgliche Gebäu- bezogen, mit denen stets eine Gesamt- schlechter sei zwar nicht prinzipiell ver- deerrichtung (auch wenn die Errichtung rechtsnachfolge verbunden ist. Es ist boten, es müssten dafür aber gewichti- erst kurze Zeit vor der Veräußerung wohl davon auszugehen, dass die Aussa- ge Gründe vorliegen; verboten sei eine erfolgt sein soll) der Einstufung als Alt- gen des VwGH auch für andere Vermieter- Differenzierung ohne sachliche Recht- vermögen nicht. Dieses Judikat steht im oder Mieterwechsel durch Gesamtrechts- fertigung. Im vorliegenden Fall einer Widerspruch zur Rechtsansicht des BMF nachfolge gelten werden. Darunter fallen Kommanditgesellschaft waren weibliche in Rz 6654 EStR, wonach seit dem In-Kraft- jedenfalls Spaltungen nach dem SpaltG, Nachkommen beim Ableben eines Ge- Treten des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 die Umwandlungen nach dem UmwG und sellschafters gegenüber männlichen wirt- Einheitstheorie auf bebaute Grundstücke Anwachsungen nach § 142 UGB. Eine Um- schaftlich benachteiligt, weil sie Anspruch nicht mehr anzuwenden sei. wandlung einer GesbR in eine OG oder lediglich auf das Auseinandersetzungs- Der umgekehrte Fall, in dem zuerst KG nach § 1206 ABGB dürfte wohl auch guthaben (Einmalzahlung in Raten) hat- das Gebäude als Superädifikat oder im unter die nunmehrige Rechtsansicht des ten, letztere hingegen auf eine jährliche Rahmen eines Baurechts erworben und VwGH fallen, da diese im Wege der Ge- Gewinnbeteiligung und auf eine Entloh- erst später das Grundstück dazugekauft samtrechtsnachfolge erfolgt. Ob gesetz- nung für ihre Tätigkeit. wurde, wurde bislang vom VwGH noch lich aufgezwungene Mieterwechsel nach nicht judiziert. In Rz 6654 EStR wird dazu § 12a MRG, bei denen Einzelrechtsnach- die Ansicht vertreten, dass ein Superädi- folge vorliegt, auch von der gegenständli- fikat ein selbstständiges Wirtschaftsgut chen Rechtsprechung des VwGH umfasst darstelle und es demnach sowohl bei der sind, bleibt allerdings fraglich. Gleiches Anschaffung als auch bei der Veräuße- gilt für Vermieterwechsel durch Verkauf rung vom zugehörigen Grundstück ge- der Bestandsache. Anwendbar könnte die trennt zu beurteilen sei. neue Judikatur allerdings auf Vermieter- oder Mieterwechsel im Rahmen von Erb- fällen sein, insoweit dort Gesamtrechts- nachfolge vorliegt. 16 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 4. Hauptwohnsitzbefreiung 5. VwGH zu DB-Pflicht von 6. VwGH: Präzisierung der bei nur vorübergehender minderheitsbeteiligten Ge- Fremdvergleichsrechtspre- Abmeldung des Haupt- sellschafter-Geschäftsführer chung in der Umsatzsteuer wohnsitzes einer Rechtsanwalts-GmbH Der VwGH hat seine Rechtsprechung Der VwGH musste vor kurzem beurtei- Jüngst hat der VwGH entschieden, zu den Anforderungen an eine unterneh- len, ob für die Hauptwohnsitzbefreiung dass Rechtsanwälte, die minderheitsbe- merische Tätigkeit in der Umsatzsteuer von der Immo-ESt ein durchgehender teiligte Geschäftsführer ohne Sperrmi- präzisiert. Eine Verpachtung zu einem zweijähriger Hauptwohnsitz vor dem norität einer Rechtsanwalts-GmbH sind, fremdunüblich niedrigen Entgelt ist dann Verkauf erforderlich ist. Im zugrunde lie- keine Einkünfte aus nichtselbständiger anzuerkennen, wenn kein offensichtlicher genden Sachverhalt hatte der Eigentümer Arbeit gem § 25 EStG beziehen und des- Bezug zur privaten Lebensführung eines einer Eigentumswohnung, in der er sei- halb auch kein Dienstgeberbeitrag gem Beteiligten besteht. Für Rechtsbeziehun- nen Hauptwohnsitz hatte, im Zuge seines § 41 FLAG zu entrichten ist. Dabei stützt sich gen in der Unternehmerkette, bei denen Scheidungsverfahrens für eine kurze Zeit der VwGH auf die gesetzliche Weisungs- ohnedies der Umsatzsteuer auf der einen (etwas mehr als ein Monat) den Haupt- freistellung von Rechtsanwälten gem Seite der Vorsteuerabzug auf der anderen wohnsitz in der Eigentumswohnung § 21c Z 10 RAO. Darin wird normiert, dass Seite gegenübersteht, geht der VwGH auf abgemeldet und dort nur einen Zweit- die Ausübung des Mandats durch den der Distanz zu der Beweisregel bei Vereinba- wohnsitz gemeldet. Im Verfahren argu- Gesellschaft angehörigen Rechtsanwalt rungen zwischen nahen Angehörigen. mentierte der Eigentümer, dass er seinen nicht an eine Weisung oder eine Zustim- Hauptwohnsitz in der gegenständlichen mung der Gesellschafter (Generalver- Wohnung eigentlich nie aufgegeben sammlung) gebunden sei. Bei dieser Be- hätte, weil seine beiden Kinder durchge- stimmung handelt es sich nicht um eine hend in der Wohnung gewohnt hätten. gesellschaftsvertragliche Sonderbestim- Er sei lediglich kurzfristig zu seinem Vater mung iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG. gezogen. Nach Ansicht des VwGH sei es im konkreten Fall entscheidend, ob der Revisionswerber weiterhin in der gegen- ständlichen Wohnung einen Wohnsitz iSd § 26 BAO inne hatte und zudem, ob er weiterhin die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu dieser Wohnung hatte, auch wenn eine tatsäch- liche Benützung der Wohnung nicht (ununterbrochen) erfolgte. Der Haupt- wohnsitz-Meldung komme in diesem Zusammenhang keine materiellrechtliche Bedeutung zu. In Zweifelsfällen kann die polizeiliche An- und Abmeldung aber als Indiz dienen. Im fortgesetzten Verfahren wird zu klären sein, zu welchem Wohnsitz letztlich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestanden haben. Im Grunde hält der VwGH aber auch mit dieser Entscheidung an dem Erfordernis des durchgehenden zweijäh- rigen Hauptwohnsitzes für die Haupt- wohnsitzbefreiung fest. Foto: iStock HFP Steuerberater 17
HFP-News 12|2019 Highlights des Einkommensteuer- richtlinien-Wartungserlasses Im Mai 2019 wurde der EStR- Zinsanteil bei Veräußerung übertragen, hat der bisherige Depotin- Wartungserlass veröffentlicht. Im privater Wirtschaftsgüter gegen haber den Übertragungsvorgang dem Fi- Folgenden erläutern wir einige Ratenzahlung (Rz 6121c) nanzamt innerhalb eines Monats zu mel- praxisrelevante Aussagen. den. Ansonsten wird die Übertragung als Bei der Veräußerung privater Wirt- steuerpflichtige Veräußerung gewertet. schaftsgüter gegen Ratenzahlungen Im Falle einer Erbschaft kann die Meldung Abzugsfähigkeit von Verfahrens- gehören die in den Raten enthaltenen auch vom Erben durchgeführt werden. kosten für strafbare Zinsenanteile zu den Einkünften aus Kapi- Neu ist, dass die Meldung erst innerhalb Handlungen (Rz 1621) talvermögen. Eine solche Zinskomponen- eines Monats nach der tatsächlichen te kann nach den nunmehr vorliegenden Übertragung durch den Erben erfolgen Strafen und Geldbußen, die von einem Aussagen nicht nur in einer fremdübli- muss. Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder chen Wertsicherungsvereinbarung oder einem Organ der Europäischen Union ver- einer explizit vereinbarten fremdüblichen Steuerliche Berücksichtigung von hängt werden, sowie Verbandsgeldbußen Verzinsung liegen. Das BMF vertritt die Vorsteuerberichtigungsbeträgen sind generell steuerlich nicht abzugsfä- Meinung, dass – sofern keine Vereinba- bei Immobilien hig. Aufgenommen wurde nunmehr die rung getroffen oder explizit Zinslosigkeit (Rz 6421a, Rz 6666) Rechtsansicht des VwGH, dass Verfah- vereinbart wurde – in wirtschaftlicher renskosten auch dann abzugsfähig sind, Betrachtung dennoch vom Vorhanden- Bei Vorsteuerberichtigungsbeträgen, wenn die zur Last gelegte Tat zu einer sein einer Zinskomponente in den Raten die sich aufgrund eines Wechsels von Verurteilung geführt hat. Voraussetzung auszugehen ist. Diese Zinsen wären dann der steuerpflichtigen in die steuerfreie ist nur, dass die zur Last gelegte Handlung zum Normalsteuersatz steuerpflichtig. Vermietung ergeben, handelt es sich um ausschließlich und unmittelbar aus der Werbungskosten bei den Vermietungs- betrieblichen Tätigkeit heraus erklärbar Schadenersatz bei Kapitalver- einkünften. Löst der Verkauf eines Ge- und damit betrieblich veranlasst ist. Dies mögen (Rz 6143) bäudes eine Vorsteuerberichtigung aus, gilt sinngemäß für Verfahrenskosten in kommt ein Werbungskostenabzug nur Zusammenhang mit einem Rücktritt von Ein nach einer allfälligen Veräußerung im Rahmen der Grundstücksbesteue- der Verfolgung. geleisteter Schadenersatz – unabhängig rung gem § 30 EStG in Betracht. Derartige von der Höhe der ursprünglichen An- Beträge sind dann als Werbungskosten Auswirkungen des Brexit schaffungskosten – stellt einen zusätz- abzugsfähig, wenn sie anlässlich der Ver- (Rz 2518a) lichen steuerpflichtigen Veräußerungs- äußerung des Grundstückes entstanden erlös dar. Dieser ist jedoch grundsätzlich sind. Anlässlich der Veräußerung können Ab dem Ausscheiden eines Staates mit einem allfälligen realisierten Veräu- solche Berichtigungsbeträge auch dann aus dem EU/EWR-Raum kann zwar keine ßerungsverlust verrechenbar. Wird hin- entstehen, wenn die Aufgabe einer Ver- Ratenzahlung bzw Nichtfestsetzung für gegen der Schadenersatz vor einer allfäl- mietung zeitlich bereits in Vorbereitung auf dadurch aufgedeckte stille Reserven ligen Veräußerung geleistet, führt dies zu einer geplanten Veräußerung erfolgt. entfallende Steuern mehr beantragt wer- einer Kürzung der Anschaffungskosten. Besteht kein Zusammenhang zwischen den. Das Ausscheiden stellt aber keinen der Aufgabe der Vermietung und der Weiterzug in einen Drittstaat dar, der zur Depotübertrag – Meldung bei Veräußerung des ehemaligen Mietgrund- einer Festsetzung bzw vorzeitigen Fäl- Erbschaften (Rz 6168a) stückes (zB aufgrund zwischenzeitiger ligstellung noch offener Steuerbeträge privater Nutzung), kann keine steuerliche führt. Werden Wertpapiere von einem aus- Berücksichtigung erfolgen. ländischen Depot auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen unentgeltlich 18 HFP Steuerberater
HFP-News 12|2019 Splitter 1. Abgabenentrichtung via 2. e-Zustellung – ab 1.1.2020 SEPA-Einzug kommen behördliche Schriftstücke grundsätzlich elektronisch Seit 1. Juli 2019 besteht die Möglich- Das Recht auf elektronischen Verkehr Falls das Unternehmen nicht über die keit, für die Einziehung von Einkommen- mit Behörden tritt mit 1.1.2020 in Kraft. notwendigen technischen Vorausset- steuer-Vorauszahlungen ein SEPA-Last- Unternehmer sind ab kommendem Jahr zungen (zB Fehlen einer internetfähigen schriftmandat zu erteilen. Voraussetzung verpflichtet, daran teilzunehmen. Ausge- Hardware) verfügt, ist die Teilnahme an ist, dass das Abgabenkonto keinen voll- nommen sind jene Unternehmen, die we- der e-Zustellung ab 1.1.2020 unzumutbar. streckbaren Rückstand ausweist, kein An- gen Unterschreitens der Umsatzgrenze Privatpersonen können freiwillig an trag auf Zahlungserleichterung bzw auf nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervor- der e-Zustellung teilnehmen. Aussetzung der Einhebung eingebracht anmeldungen verpflichtet sind. Dies be- und kein Insolvenzverfahren über das trifft „Kleinunternehmer“ gem § 6 Abs 1 Vermögen des Abgabepflichtigen eröff- Z 27 UStG mit einem Jahresumsatz von bis net wurde. zu € 30.000. Die gegenständliche Umsatz- grenze wird mit dem „Steuerreformgesetz Hinweis Die Einziehung mittels SEPA-Last- 2020“ künftig auf € 35.000 angehoben. schriftmandats erfolgt dann unabhän- Erledigungen der Finanzverwaltung gig von etwa entstehenden Gutschriften Um die elektronische Zustellmöglichkeit werden auch weiterhin – wie schon oder vom Bestehen eines allfälligen Gut- einzurichten, gibt es folgende Möglich- bisher – über FinanzOnline zugestellt. habens auf dem Abgabenkonto. Der ein- keiten: gezogene Betrag wird jedenfalls für die 1. Unternehmer können sich bis 1.12.2019 Abdeckung der fälligen Einkommensteu- direkt bei einem Zustelldienst regis- er-Vorauszahlung verwendet. Sollte diese trieren. durch eine zwischenzeitlich einlangende 2. Sie aktivieren im FinanzOnline die Gutschrift bereits abgedeckt sein, kann e-Zustellung und werden automatisch der eingezogene Betrag zur Verrechnung als Teilnehmer der elektronischen Zu- mit anderen fälligen Abgaben verwendet stellung in das Teilnehmerverzeichnis werden. übernommen. Für die Verständigung muss eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. 3. Weiters ist eine Aktivierung für das Unternehmensserviceportal möglich. (https://www.usp.gv.at) HFP Steuerberater 19
HFP-News 12|2019 Termine 12/2019 Foto: iStock 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2019 Optimale Ausnutzung des Rückerstattung von Kranken-, Arbeitnehmerveranlagung 2014 Gewinnfreibetrages 2019 Arbeitslosen- und Pensionsver- sicherungsbeiträgen 2016 bei Wer zwecks Geltendmachung von Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht al- Mehrfachversicherung Werbungskosten, Sonderausgaben oder len natürlichen Personen unabhängig außergewöhnlichen Belastungen eine Ar- von der Gewinnermittlungsart zu und be- Wer im Jahr 2016 aufgrund einer beitnehmerveranlagung beantragen will, trägt bis zu 13 % des Gewinns, aber ma- Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig hat dafür 5 Jahre Zeit. Am 31.12.2019 en- ximal € 45.350 pro Jahr. Für Gewinne bis zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder det daher die Frist für den Antrag auf die € 175.000 steht ein GFB iHv 13 % zu. Für Ge- unselbständige und selbständige Tätig- Arbeitnehmerveranlagung 2014. winne zwischen € 175.000 und € 350.000 keiten) über die Höchstbeitragsgrundlage können 7 % und für Gewinne zwischen hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensi- € 350.000 und € 580.000 4,5 % als GFB onsversicherungsbeiträge geleistet hat, Antrag auf Energieabgaben- geltend gemacht werden. Für Gewinne kann sich diese bis 31.12.2019 rückerstat- vergütung für 2014 stellen über € 580.000 gibt es keinen GFB. ten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, Bis € 30.000 Gewinn steht der 13 %ige 4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslo- Energieintensive Betriebe können GFB jedem Steuerpflichtigen automa- senversicherung). Der Rückerstattungs- sich auf Antrag die bezahlten Energieab- tisch zu (sogenannter Grundfreibetrag = antrag für die Pensionsversicherungs- gaben rückerstatten lassen, wenn diese € 3.900). Ist der Gewinn höher als € 30.000, beiträge ist an keine Frist gebunden und 0,5 % des Nettoproduktionswertes (un- so steht ein über den Grundfreibetrag hin- erfolgt ohne Antrag automatisch bei ter Berücksichtigung bestimmter Selbst- ausgehender (investitionsbedingter) GFB Pensionsantritt. behalte) übersteigen. Der Antrag muss nur zu, wenn der Steuerpflichtige im be- spätestens bis 5 Jahre nach Ablauf des Ka- treffenden Jahr bestimmte Investitionen lenderjahres, in dem der Vergütungsan- getätigt hat. Als Investitionen kommen Wertpapierdeckung für spruch entstanden ist, beim zuständigen ungebrauchte, abnutzbare körperliche Pensionsrückstellung Finanzamt eingebracht werden (Formular Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdau- ENAV 1). er von mindestens vier Jahren (zB Maschi- Am Ende eines jeden Wirtschaftsjah- nen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, res müssen Wertpapiere im Nennbetrag LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen) oder von mindestens 50 % des am Ende des Registrierkassen Jahresendbeleg bestimmte Wertpapiere infrage. vorangegangenen Wirtschaftsjahres aus- TIPP: Die Einschränkung auf Wohn- gewiesenen steuerlichen Pensionsrück- Der Dezember-Monatsbeleg ist bauanleihen ist für Wirtschaftsjahre, die stellungsbetrages im Betriebsvermögen gleichzeitig auch der Jahresbeleg 2019. nach dem 31.12.2016 begonnen haben, vorhanden sein. Sie müssen daher nach dem letzten ge- entfallen. Daher können im Jahr 2019 tätigten Umsatz bis zum 31.12.2019 den wieder alle Anleihen sowie Anleihen- und Jahresbeleg erstellen und den Ausdruck Immobilienfonds, welche als Deckungs- GSVG-Befreiung für „Kleinst- sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung wertpapiere für die Pensionsrückstellung unternehmer“ beantragen auf einem externen Datenspeicher darf zugelassen sind, für die Geltendmachung nicht vergessen werden. Die Prüfung des eines investitionsbedingten GFB herange- Gewerbetreibende und Ärzte (Zahn- Jahresendbeleges 2019 mit Hilfe der „BMF zogen werden. ärzte) können bis spätestens 31.12.2019 Belegcheck-App“ ist bis zum 15.2.2020 ACHTUNG: Bis zum Ultimo – 31.12.2019 – rückwirkend für das laufende Jahr möglich. Für Webservice-basierte Regis- müssen die Wertpapiere auf Ihrem Depot die Befreiung von der Kranken- und trierkassen werden diese Schritte bereits verfügbar sein! Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte automatisiert durchgeführt. nur Pensionsversicherung) beantragen, Besteht bei Ihnen Handlungsbedarf? wenn die steuerpflichtigen Einkünfte Fidelio-PreisträgerInnen- 2019 max € 5.361,72 und der Jahresum- 10.12.2019, 19.30 Uhr Bitte kontaktieren Sie Ihren persönlichen satz 2019 max € 30.000 aus sämtlichen un- RadioKulturhaus HFP-Berater, um zeitgerecht alle Hand- ternehmerischen Tätigkeiten betragen. lungsschritte einzuleiten. 20 HFP Steuerberater
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