HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn
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HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr Gemischter Chor 1903 e.V. Verbandsgemeinde - Kreisverwaltung TuS Horn 1920 e.V. – Jagdgenossenschaft W.O. von Horn Museum – Kunstfest Horner Wappen Beschreibung: Schild von eingebogener, erniedrigter silberner Spitze, darin rote Mauer, Turm und Häuser, gespalten, rechts in Schwarz ein rotbewehrter, -gezungter und –gekrönter Löwe nach links, links schräggerautet von Silber und Blau Erklärung: Löwe und Rauten verweisen auf die ehemalige Zugehörigkeit zum Herzogtum Simmern und zur Kurpfalz, die Befestigung erinnert an die Stadt Horn, die 1367 durch Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz Stadtrechte verliehen bekam.
INHALTSVERZEICHNIS Ortsgemeinde Horn Seite 1 - 18 OG Horn, organisatorisch 4 - 6 OG Horn, Bauen 7 - 9 OG Horn, Sozial 9 - 10 OG Horn, Aktiv 10 - 15 Kommunalwahl Seite 16 - 18 Verbandsgemeinde Seite 19 - 25 Rhein-Hunsrück-Kreis Seite 25 - 27 RHE Entsorgung Seite 27 - 28 Energieagentur, Solar Speicher Seite 29 Kommunale Verwaltungsreform II Seite 30 Freiwillige Feuerwehr Horn 1897 Seite 30 Gemeindebücherei Seite 31 Kirchengemeinde Horn Seite 31 - 36 Sternsinger Seite 36 Gemischter Chor Horn 1903 e.V. Seite 37 TuS Horn 1920 e.V. Seite 38 - 51 TuS Horn, allgemein 38 - 39 TuS Horn, 100 Jahre Geschichte 40 - 44 TuS Horn, Fußball 44 - 46 TuS Horn, Leichtathletik 46 TuS Horn, Laufen 47 - 48 TuS Horn, Turnen 48 - 49 TuS Horn, Zumba 49 TuS Horn, Wandern 49 - 51 Horn Kulturell Seite 51 - 54 Kultur auf dem Land 51 Kunstfest 52 - 53 W.O. von Horn Museum 54 Jagdgenossenschaft Seite 54 Überörtliche Vereine Seite 54 Ausblick, Terminheft 2021 Seite 55 Terminübersicht Seite 56 Aktuelle Informationen Entnehmen sie Bitte Heimat-Aktuell, der Rhein- Hunsrück Zeitung, unseren Vereinsaushängen oder direkt von den Homepages a) Ortsgemeinde Horn: www.horn-hunsrueck.de b) TuS Horn 1920 e.V.: www.tus-horn.com
Grußwort des Ortsbürgermeisters Volker Härter Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Das Jahr 2019 -ein Jahr mit Höhen und Tiefen- neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Bis Weihnachten und Silvester ist es nicht mehr lange und wir freuen uns alle auf ein paar entspannte Tage mit Familienangehörigen, Freunden und Bekannten. Die „ruhige“ Zeit zwischen den Jahren lädt dazu ein, dass Jahr 2019 noch einmal zu betrachten und auf das kommende Jahr 2020 zu blicken. Der Terminkalender für das Jahr 2020 präsentiert sich wieder der Öffentlichkeit und setzt damit eine bewährte Tradition fort. Wie in den Vorjahren auch haben Sie die Möglichkeit die Termine unserer Vereine, der Kirchengemeinde sowie der Ortsgemeinde in Ihre persönlichen Planungen mit einflie- ßen zu lassen. Ein reges Vereinsleben ist unabdingbar für eine funktionierende Ortsgemeinde. Damit wir auch in Zukunft als Gemeinschaft von diesem Prinzip partizipieren können, möchte ich an dieser Stelle die ehrenamtliche Tätigkeit als ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Gesellschaft nochmals betonen. Alles was unsere Gemeinde bzw. unsere Vereine bisher geschaffen haben verdanken sie Ihnen. Bitte unterstützen Sie weiterhin durch einen uneigennützigen und selbstlosen Einsatz das gesellige Zusammenleben innerhalb der Ortsgemeinde. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich in den vergangenen Jahren für das Allgemeinwohl engagiert haben und sich weiterhin engagieren werden. Sie machen zum Teil kein großes Aufheben von die- sem Tun, aber es ist keineswegs unbemerkt geblieben. Solches Wirken trägt viel zur Lebensqualität unserer Gemeinde bei. Bürgerengagement wird für unsere Gemeinde bzw. unsere Gesellschaft immer bedeutsamer. Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich dankenswerter Weise bereits für andere ein und übernehmen Verantwortung für ihr Umfeld. Doch angesichts der Individualisierung unserer Gesellschaft, verbun- den mit größerer Mobilität und Flexibilität, angesichts des demografischen Wandels wächst der Be- darf. Es zeigt sich immer wieder, dass keine speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie nicht un- bedingt ein hohes Budget an freier Zeit notwendig ist, um sich einbringen zu können. Schon mit ein paar Stunden im Monat ist viel getan und bürgerschaftliches Engagement bringt jedem Engagierten selber etwas. Es gibt nicht nur ein gutes Gefühl, anderen geholfen oder etwas für das Gemeinwohl getan zu haben, es macht auch Spaß sich sinnvoll zu betätigen oder zusammen mit anderen etwas auf die Beine zu stellen. Das vermittelt überdies Qualifikationen, die sich in vielen anderen Lebensbereichen nutzen lassen. Den Festveranstaltungen in Horn, insbesondere den Jubiläumsveranstaltungen des TuS Horn 1920 e.V., wünsche ich von dieser Seite einen guten Besuch und den erhofften Erfolg. „Nur wer an die Zukunft glaubt, glaubt an die Gegenwart“. Mit diesem Motto möchte ich Sie auf die kommenden Aufgaben einstimmen. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich eine schöne und friedliche Zeit sowie einen guten Start im neuen Jahr. Volker Härter Ortsbürgermeister Tel.: 06766/ 969 754 (priv.), 06131/ 65 3140 (dienstl.), Handy 0152/ 561 37526, E-Mail volker.haerter @gmx.de
Ortsgemeinde Horn OG Horn „organisatorisch“ Gemeinderat (Wahl vom 26. Mai 2019): Ortsbürgermeister: Herr Volker Härter 1. Beigeordneter: Herr Gerd Klar - Weiterer Beigeordnete: Frau Christine Federhenn Gemeinderat der Ortsgemeinde Horn: Marco Conrad, Christine Federhenn, Gerd Klar, Thomas Klar, Nicole Lindt, Michaela Rech, Ingo Ries, Karin Vollrath Seniorenbeauftragte: Karin Vollrath Einladung zum Horner Gemeindetag Der Gemeindetag der Ortsgemeinde findet in diesem Jahr am 11. Januar ab 19.15 Uhr statt. Der Gemeinderat lädt schon jetzt alle Horner Bürgerinnen & Bürger zum diesjährigen Gemeindetag ein. Nach der Begrüßung durch den Ortsbürgermeister & dem Grußwort des Verbandsbürgermeisters, er- freut uns der Gemischte Chor Horn mit einigen Gesangsvorträgen. Im Anschluss an das gemeinsame Essen steht die Geselligkeit im Vordergrund. Mit freundlichen Grüßen Volker Härter Ortsbürgermeister Ankauf von Grundstücken & Gebäuden Sollten Sie Interesse am Verkauf von Grundstücken und Gebäuden (Lagergebäuden, Scheunen, etc.) in der Ortsgemeinde und/ oder Gemarkung Horn haben, setzen Sie sich Bitte mit dem Ortsbür- germeister oder den Mitgliedern des Gemeinderates in Verbindung. Termine Ortsgemeinde Horn 2020 • Gemeindetag am Samstag, 11. Januar ab 19.15 Uhr • Bürgerversammlung je nach Bedarf • Umwelttag/ Tag rund um die Gemeinde: 4 April, 9.30h • Kindererlebnistage/ Ferien am Ort (Terminfestlegung erfolgt noch) • Eröffnung Rad(wander)weg „Römer, Ritter, Klosterfrauen“ – Erholungsgelände Horner Burg am Samstag 20. & Sonntag, 21. Juni 2020 • Aktionstag Ortsgemeinde:7. November, 9.30Uhr • Umzug St. Martin: Freitag, 13. November ab 18.00 Uhr • Kranzniederlegung Volkstrauertag: Sonntag, 15. November (nach der Kirche) • Gemeindetag 2021: Samstag, 9. Januar 2020 ab 19.15 Uhr Darüber hinaus sind weitere Veranstaltungen auf dem Dorfplatz der Ortsgemeinde Horn vorgesehen. Diese Veranstaltungen werden kurzfristig bekanntgegeben.
Horner Geschichte Quelle Horner Dorfchronik, zusammengetragen von Gerd Knebel Im nächsten Jahr steht der 100ste Geburtstag des TuS Horn an. Die Feuerwehr feierten dieses Jubi- läum bereits im Jahr 1997 und der Gemischte Chor im Jahre 2003. Das Gründungsdatum unserer Ortsgemeinde liegt dagegen im „Dunkeln“. Wenn man die Geschichtsbücher, Rhein-Hunsrückkalender & die Horner Chronik durchforstet stößt man auf widersprüchliche Daten. Einige wenige habe ich für euch zusammengefasst. 820n Chr. In einer Schenkungsurkunde von Kaiser Ludwig dem Frommen (Sohn Karl des Großen) wird die Ortschaft Horon als Grenzpunkt genannt. Zu einer endgültigen Festlegung ob es sich bei Horon um Horn handelt konnten sich die Historiker nicht durchringen Dafür spricht die Deutung der früheren Horner Schreibweisen. Honrein, Hohenryn & Horrein werden aus dem altdeutschen abgeleitet und bedeuten "hochgelegener Grenzrain". Die Lautung der Ortsna- men passt nicht in die karolingische Ortsnamenstypologie und schließt auf eine Gründung in der merowingischen Zeit, also im 7. oder frühen 8. Jahrhundert. Ebenfalls für die Existenz des Dorfes im 9. Jahrhundert spricht, die Geschichte der Horner Burg. Die Bauweise der Burg, die als befestigter Wohnsitz abseits des Dorfes in möglichst unzugänglichem versumpftem Gelände der Horner Ritterschaft als Fliehburg diente, schließt auf das 9. Jahrhundert Doch ist Horon wirklich mit Horn identisch? Lange Zeit sind die Heimatforscher davon ausgegangen doch in den letzten Grenzdeutungen häufen sich die Widersprüche. Eindeutige Aussagen sind nach dieser langen Zeit jedoch nicht zu erwarten. Doch nun zu den überlieferten Daten: 1135n Chr. Horn wird in einer Schenkungsurkunde offiziell erwähnt. In dieser Urkunde bestätigt Erz- bischof Adalbert von Mainz dem Kloster Ravengiersburg die Schenkungen der Witwe Gertrud von Horn und ihrer Tochter Albrada. 1302n Chr. Horn kommt durch eine Schenkung König Albrechts I an die Grafschaft Sponheim. 14 Jahrhundert Übergang der Ortschaft Horn von der Grafschaft Sponheim an die Pfalzgrafen. 23.06.1367 Horn wird durch die Pfalzgrafen Ruprecht der Ältere und Ruprecht der Jüngere zur Stadt erhoben. Die Horner Bürger erhalten das Recht ihre Stadt zu befestigen, sie erhalten einen Wo- chenmarkt (der jeden Samstag stattfand) und ein Gericht mit einem Schultheiß und 12 Schöffen. Befestigung: Wie sah die befestigte Stadt Horn aus. Aufgrund einer Urkatasterkarte und Ansichten aus dem 17 Jahrhundert kann man von folgender Bauweise ausgehen. Der Durchmesser der Befes- tigungsanlage betrug ca. 330m, umgeben wurde sie von einer 3m dicken und 8m hohen Mauer die mit einem Wehrgang und Schießscharten versehen war, davor befand sich ein 5m tiefer und 15m breiter Wallgraben. Marktrecht: Aufgrund der ungünstigen Verkehrsanbindung war der Aufbau eines wöchentlichen Marktes nicht möglich. Die erhoffte Belebung des Handwerkertums und das damit verbundene Wachstum blieben aus. Von einem Jahrmarkt zur Kirmes wird dagegen noch öfter berichtet Gericht: Das Gericht setzte sich aus einem Richter (Schultheiß) und 12 Schöffen zusammen. Bereits im Jahr 1368 wurde Bubach dem Horner Gericht hinzu gezogen. Das Verhältnis der Schöffen aus Horn und Bubach war 2:1, so hatten die Horner die entscheidende Mehrheit bei der Urteilsfindung. Vom Horner Gericht wurden alle Straftaten dieser Zeit behandelt: Mord, Totschlag, Raub, Diebstahl, Ketzerei, Zauberei, Hexerei........ Neugierig geworden? Wer mehr von der Geschichte des Dorfes, der Horner Kirche und Schule wis- sen will kein Problem. Die Horner Chronik hat auf diese und viele andere Fragen Antworten parat. Geographie: Höhenlage: a) Gemarkung: 390,00 – 486,80m ü. NN b) Ortslage: 430,00 – 450,00m ü. NN Gemarkungsfläche: a) Gesamt: 684,50 ha b) Wald 280,00 ha 40 % c) Acker 305,00 ha 38 % d) Wiese 70,00 ha 18 % e) Ortslage 25,00 ha 04 %
Grillhütte Horn Ansprechpartner: Volker Härter, Tel: 06766/ 969 754 Unsere Grillhütte bietet Ihnen das ideale Ambiente für kleinere und größere Veranstaltungen. Die romantische Lage am Weiher, abseits öffentlicher Straße lädt zum Feiern und Entspannen ein. Preise für Bürgerinnen & Bürger der Ortsgemeinde Horn Mietpreise Grillhütte je Tag 35,00 € zuzüglich Energiekosten & Kaution Preise für auswärtige Benutzer Mietpreise Grillhütte je Tag 50,00 € zuzüglich Energiekosten & Kaution Gemeindehaus Horn Ansprechpartner: Christine Knebel, Tel: 06766 / 969896 Neben der regen Nutzung des Horner Gemeindehauses durch die Horner Vereine steht das Ge- meindehaus auch Privatleuten zur Verfügung. Die Räumlichkeiten können je nach Kombination für kleine und/oder große Feierlichkeiten genutzt werden. Die Aufzugsanlage ermöglicht allen Bürger- & Bürgerinnen eine problemlose Nutzung. Mietobjekt Horner Bürger - Auswärtige Kleiner Saal 30,00 € - 50,00 € / Tag jeweils zzgl. Energiekosten Großer Saal 50,00 € - 75,00 € / Tag jeweils zzgl. Energiekosten Beerdigungen 30,00 € - 50,00 € / Tag jeweils zzgl. Energiekosten Satzungen der Ortsgemeinde Horn Auf der folgenden Homepage finden sie die aktuellen Satzungen unserer Ortsgemeinde http://www.simmern.de/de/rathaus_buergerinfo_satzungen.html Satzungen für folgende Bereiche sind als PDF Datei hinterlegt: Friedhof, Hauptsatzung, Haushalt, Hundesteuer, Straßenreinigung, zur Erhebung wiederkehrender Beiträge, Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Benutzungsordnung, Baum- & Strauchschnittlagerplatz 1. Die Anlagennutzung ist nur den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Horn gestattet. 2. Gewerbetreibende (Landschaftsgärtner,…) sind von der Nutzung des Platzes ausgeschlossen 3. Abgelagert werden dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle. Rasen- schnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über den Strauchschnitt verteilt wird. 4. Das Material ist ungebündelt, (kein Draht, keine Kunststoffkordel, etc.) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke, Kartons, etc.) abzulagern. 5. Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 10 cm sein. 6. Die Ablagerung von Wurzelstöcken ist nicht gestattet. 7. Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig. 8. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Ich bitte um ausdrückliche Beachtung dieser Nutzungsordnung. Es wäre mehr als ärgerlich, wenn wir feststellen müssten, dass einige wenige gegen die Nutzungsordnung des Baum- & Strauchschnitt- platzes verstoßen & damit keinerlei Rücksicht auf die anderen & die Allgemeinheit nehmen würden. Vielen Dank!!! , Volker Härter, Ortsbürgermeister
OG Horn „Bauen“ Neubaugebiet Horn Ansprechpartner: Volker Härter Tel: 06766 / 969 754 !!! Attraktives Baugebiet sucht interessierte Käufer!!! In unseren Neubaugebieten "Am Budenbach Weg II & III" stehen Ihnen Baugrundstücke in einer Größe von 600m² - 800m² zur Verfügung. Das Baugebiet bietet Ihnen malerische Ausblicke bis hin zum Soonwald und liegt jeweils 7KM von der A 61, Simmern & Kastellaun entfernt. Zur Zeit stehen in Horn noch 4 Baugrundstücke zur Verfügung: Am Budenbacher Weg II Am Budenbacher Weg III 2 Stck, Preise nach Vereinbarung 2 Stck 40,00 €/m² Res Verkauft Res. FREI FREI Verkauft FREI FREI Res. Res Res . 250 867m² 06 /04 840m² 14 /02 804 m² 14 /04 768m² Angefragt / reserviert 14 /01 836 m² - 14 /03 806 m² - 14 /07 677 m² 14 /11 668 m² - 14 /12 736 m² Reservierung eines Baugrundstücks möglich: Gerne reservieren wir ein Baugrundstück für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten. Dieses Angebot ist kostenfrei. Sollte allerdings ein weiterer Bauplatzinteressent dieses Grundstück kaufen wollen, kann die Reservierung nicht länger aufrecht- erhalten werden !!! Beachten Sie auch die Förderprogramme der Verbandsgemeinde & des Rhein-Hunsrück-Kreises auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe!!!
Förderung von besonderen Gestaltungsmaßnahmen im Bereich der Ortsgemeinde Horn Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vom 20. Februar 2014 § 1 Zielsetzung Die Ortsgemeinde Horn stellt sich dem demographischen Wandel und setzt vielfältige Maßnahmen zur Ortsentwicklung um. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung fördert die Ortsgemeinde u.a. auch bauliche Maßnahmen in Anlehnung an die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/ Hunsrück vom 06.05.2013“. § 2 Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind die in den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/ Hunsrück vom 06.05.2013“ bezeichneten Maßnahmen. § 3 Fördervoraussetzungen 1.Die Antragsteller haben einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln des in § 2 bezeichneten För- derprogramms der Verbandsgemeinde Simmern gestellt. 2.Die Bewilligungsvoraussetzungen liegen nach Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/ Hunsrück vor. 3. Das Projekt erfüllt in besonderer Weise die Ziele der Ortsentwicklung der OG Horn. § 4 Art, Maß und Höhe der Förderung 1. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt schriftlich bei der Gemeindeverwaltung der Ortsge- meinde Horn, Ortsbürgermeister. 2. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Auf maximal 50.000 € förderfähige Gesamtkosten werden 10 % Zuschuss gewährt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 20.000 € (Grunderwerb einschl. Neben- kosten und Baukosten) betragen. Leben im Haushalt des Antragsstellers Kinder und nutzt dieser das Förderobjekt nach Fertig- stellung zu eigenen Wohnzwecken, kann eine Erhöhung der Förderung beantragt werden. Die Förderung erhöht sich um 2 % pro Kind. Die Förderung ist auf insgesamt maximal 16 % der förderfähigen Gesamtkosten (max. 8.000 €) begrenzt. Dem Antrag ist ein Kindergeldnachweis sowie eine Meldebescheinigung beizufügen. Maßgeblich ist die Anzahl der Kinder bei Antrag- stellung. 4. Der Zuschuss wird in voller Höhe (100 %) gewährt, wenn der Antrag auf Bewilligung von Mit- teln des in § 2 bezeichneten Förderprogramms der Verbandsgemeinde Simmern gestellt und aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurde. 5. Der Zuschuss wird zur Hälfte (50 %) gewährt, wenn der Antrag auf Bewilligung von Mitteln des in § 2 bezeichneten Förderprogramms der Verbandsgemeinde Simmern gestellt und eine ent- sprechende Bezuschussung aus diesem Programm erfolgt. 6. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig. 7. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Horn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. § 5 Inkrafttreten und Gültigkeit Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2019. Die Richtlinie wird entsprechend verlängert. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06. Aug. 2019 wird die o.a. Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vom 20. Feb. 2014 fortgeführt. Horn, den 06.08.2019 gez. Volker Härter, Ortsbürgermeister
LED-Tauschtag war ein großer Erfolg Am 15. November 2019 nahmen exakt 75 Haushalte an der Aktion der Ortsgemeinde teil. Insgesamt wurden innerhalb von zwei Stunden mehr 1.125 Stromfresser gegen LED- Leuchtmittel eingetauscht. Der LED-Tauschtag wurde kreisweit zum 23-mal unter kompetenter Fachberatung des OBI- Baumarktteams durchgeführt. Vielen Dank für die gute Teilnahme. OG Horn „Sozial“ Ansprechpartner: Volker Härter, Tel: 06766/ 969 754 Der Bürgerbus der VG Simmern rollt Seit Mitte Dezember 2014 rollt der Bürgerbus in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück. An 4 Tagen in der Woche soll der Bürgerbus das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ergänzen. Das Ziel ist die Kreisstadt Simmern. Dort können die Mitfahrer-/innen einkaufen gehen, den Arzt oder Behörden besuchen oder sonstige Besorgungen verrichten. In erster Linie richtet sich das Angebot an Senioren - aber auch andere in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürger können den Bürgerbus nach vorheriger Anmeldung nutzen. Anmeldungen werden freitags und montags von 09.00 bis 11.00 Uhr unter der Telefonnummer 06761/9017873 oder persönlich im Seniorentreff der Stadt Simmern (Eingang Rückseite Hunsrückhalle) entgegen genommen. Freiwillige Fahrer und Telefondienstler sorgen dafür, dass der Bus ins Rollen kommt. In den unterschiedlichen Routen werden mehrere Dörfer, die auf der Strecke liegen, zusammengefasst. Die Mitfahrer-/innen werden zu Hause abgeholt und nach Erledigung ihrer Geschäfte wieder nach Hause zurück gebracht. Sollten Sie sich an diesen Tagen nicht angemeldet haben, können Sie sich auch noch im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde unter der Nr. 06761/837-150 anmelden. Die Fahrten sind kostenlos! - Route 2: HORNER ROUTE: Dienstags und Freitag: Niederkumbd, Klosterkumbd, Horn, Laubach, Bubach, Riegenroth, Budenbach, Bergenhausen, Pleizenhausen, Rayerschied, Wahlbach, Altweidelbach, Mutterschied Abholmöglichkeit: ab 08.00 Uhr, Rückfahrt ab Simmern: ca. 12.00 Uhr
Angebot von „haushaltsnahen Dienstleistungen/ Betreuung“ in der Ortsgemeinde Horn Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wie bereits am Gemeindetag angekündigt, bieten wir Ihnen ab dem 01. Juni 2014 die Möglichkeit der Inanspruchnahme von „haushaltsnahen Dienstleistungen/ Betreuung“ in unserer Ortsgemeinde. Frau Susan Schmidt, wohnhaft in der “Hauptstraße 13a, 55469 Riegenroth“ hat die Aufgabe der Be- treuungshelferin in unserer Ortsgemeinde seit dem 01. Juni 2014 übernommen. Sie erreichen Frau Schmidt unter folgender Telefonnummer: 06766/ 9899577. Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch an unsere Seniorenbeauftragte Karin Vollrath oder an mich wenden. Bitte nutzen Sie dieses Angebot. Volker Härter, Ortsbürgermeister OG Horn „Aktiv“ Umwelttag & Aktionstage Wie auch in den vergangenen Tagen trafen sich im Rahmen des freiwilligen Engagements Horner Bürger zur Umsetzung verschiedener Projekte innerhalb der Ortsgemeinde Horn. Wir nehmen gerne entsprechende Anregungen für neue Aufgaben entgegen. Auch sind wir an diesen Tagen auf viele fleißigen Helferinnen und Helfer (groß und Klein) zur Verwirklichung dieser Projekte angewiesen. Im Jahre 2019 waren die „Helfer“ an 2-Tagen in der Gemeinde unterwegs, am 13. April fanden Auf- räumarbeiten rund ums Dorf statt am 2. November wurden Bäume gepflanzt (siehe untenstehender Bericht) Wir wollen auch im Jahr 2020 (Geplante Termine: 4. April & 7. November, bitte „Heimat Aktuell“ be- achten) entsprechende Aktionstage durchführen. Wir würden uns freuen, wenn sich viele kleine und große fleißige Helferinnen und Helfer an diesen Aktionstagen beteiligen würden. Nach der Arbeit werden wir noch gemütlich bei einem kleinen Imbiss und Getränken zusammen sitzen „Einsatzbericht“ (Umwelttag) am 02. November 2019 Durch den Einsatz einiger ehrenamtlicher Helfer konnten beim Umwelttag am Samstag 2. No- vember 2019 wieder viele verschiedene Maß- nahmen durchgeführt werden. Ein Schwerpunkt lag dieses Mal beim Anpflan- zen von neuen Bäumen und Sträuchern in der Nähe des Strauchschnittplatzes. Hier waren viele fleißige Helferinnen und Helfer unter Anleitung des Revierförsters Stefan Esser und des Forst- arbeiters Lothar Kneip im Einsatz. Besonders möchte ich mich bedanken für den Einsatz der vielen kleinen Helferinnen und Helfer. Der Gemeinderat Horn
Seniorenstammtisch Seniorenbeauftragte: Karin Vollrath 06766 431 Horner Senioren unterstützen soziale Projekte Auf Einladung der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Horn, Karin Vollrath, treffen sich die Horner Seniorinnen und Senioren jeden 1. Donnerstag im Monat im Gasthaus „Zur Schanz“. Bei diesen Treffen geht es um ein gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen. In der Runde werden aber auch Infos weitergegeben, die für älter gewordene Menschen von Interesse sind. So war in den letzten Jahren ein Imker zu Gast, die Polizei gab Tipps zum Verhalten im Straßenver- kehr. Die Beratungsstelle: FrauenNotruf berichtete von ihrer Arbeit, es gab Reiseberichte aus Wien & Neuseeland. Auch Ausfluge gehören auch zum Programm der Gruppe. Im Rahmen des Horner Seniorennachmittags besuchten die Horner die Kirner Privatbrauerei. Nach einer Führung durch die Brauerei wurden die Kirner Brauspezialitäten probiert, den Abschluß des schönen Tages verbrachten Sie im Hotel Weber in Kirchberg. Bei jedem Treffen ist auch ein Spar- schwein mit von der Partie, das dann die Runde macht. Das angesparte Geld wird von der Seniorengruppe einmal im Jahr für einen sozialen Zweck gespen- det. Bei einem der monatlichen Treffen über- reichte die Seniorenbeauftragte Karin Vollrath einen Scheck in Höhe von 400,00 € an die Hospizgemeinschaft Hunsrück-Simmern e.V. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben so kommen Sie zu einem unserer Treffen, das aktuelle Pro- gramm finden sie regelmäßig im „Heimat Aktuell“. Karin Vollrath. Seniorenbeauftragte
Kinder Ferienaktion Ansprechpartner: Volker Härter, Tel: 06766/ 969 754 Kinder Ferienaktion 2020 - „Ferien am Ort“ Auch für das Jahr 2020 sind wieder Kindererlebnistage geplant. Zurzeit wurde noch kein Termin festgelegt. Wie bereits im Sommer angekündigt, möchte ich mich aus der Organisation zurückziehen, nach 12 Jahren Mitarbeit und 7 Jahren als „Boss“ wie es eines der Kinder ausdrückte ist es Zeit die Arbeit in andere Hände zugeben. Natürlich stehe ich für Fragen weiterhin zur Verfügung, aber wenn man zum Geburtstag Werbung vom Hörgeräte Akustiker & Optiker bekommt sollte man sich Fragen ob man noch der Richtige ist. Vielen Dank an Alle die in den letzten Jahren bereit waren ihre Zeit zu opfern um die Ferienaktionen damit ermöglichen, ein besonderer Dank gilt auch der Ortgemeinde Horn für ihre finanzielle Unter- stützung. Liebe Grüße, Gerd Knebel Wer Vorschläge für die Gestaltung hat und/oder mithelfen will, wird gebeten sich mit dem Ortsbür- germeister Volker Härter (Tel.: 06766 969754) in Verbindung zu setzen. Das Motto das die Sportjugend für das Jahr 2020 festgelegt hat lautet: „Werte bewegen“ Weitere Informationen folgen im Frühjahr 2020 im „Heimat Aktuell“. Kinder Ferienaktion vom 18. bis 20. Juli 2019 Der TuS Horn 1920 veranstaltete zum 12. Mal seine Kinderferienaktion. Bei der Zusammenstellung des Programmes war uns schnell klar dass wir auf weite Fahrten in Freizeitparks verzichten wollen. Wir wollen mit unserem Programm das „Miteinander“ fördern. Das Organisationsteam der „Horner Ferienaktion“ bedankt sich bei: der Ortsgemeinde Horn für die finanzielle Unterstützung, der Sportjugend für die nützlichen Tipps & die „T-Shirts“, bei allen Spendern, sei es Geld, Kuchen, Holz, usw. und bei den vielen helfenden Händen die solch eine Veranstaltung erst möglich machen. Anzahl der Teilnehmer: 41 - Alter: 3 -14 Jahre - Anzahl der Betreuer: 15 Die traditionelle Horner Ferienaktion stand in diesem Jahr ganz unter dem Motto, das die Sportju- gend Rheinland-Pfalz gestellt hatte. Unter dem Begriff „Wald bewegt“ hatten sich mehr als 41 Kinder zu einem abwechslungsreichen dreitägigen Programm beim TuS Horn angemeldet. 15 Helfer sorgten dafür dass die Tage problemlos verliefen und alle gut versorgt wurden. Ein besonderer Dank galt da- bei dem Hegering Simmern. Zum Auftakt des Programms ging es nach Kastellaun. Die größeren bewältigten die 18KM Strecke mit dem Fahrrad, die kleineren wurden mit dem Auto gefahren. Nach einer kurzen Rast auf dem Sportgelände in Hollnich, bei dem die Kinder ihren Hunger und Durst stillen konnten ging es weiter zum Waldabenteuer nach Kastellaun. Dort angelangt konnten die Kinder je nach Fitness auf dem Kletterparcours ihr Können zeigen. Des Weiteren vergnügten sich die Kids auf dem Barfußpfad und konnten auf dem Sturmwurf-Pfad die Verwüstungen des Orkansturmes Kyrill hautnah erleben. Unsere Jüngsten konnten sich auf dem Spielplatz vergnügen. Abschließend ging es wieder mit den Rädern nach Horn zurück. Der zweite Tag begann mit Spaß & Spiel rundum die Horner Grillhütte, ein Waldmemory wartete auf die Kinder und auch die Klassiker wie Sackhüpfen & Eierlauf durften nicht fehlen.
Nachdem Mittagessen wurden unter fachkundi- ger Leitung des Hegeringes Simmern eine Waldrally gestartet. Auf der 2,5KM Strecke warteten mehrere Stati- onen auf unsere Kinder, in mehreren Gruppen machten sie sich auf den Weg und erkundeten Wald & Natur. Sie lernten verschiedene Baumarten und Grundlagen zur Jagd kennen. An einer Station wartete ein 3D Puzzle auf Sie, danach ging es auf den Ansitz. Der Hegering hatte Tierattrap- pen im Wald versteckt und die Kinder mussten diese mit Hilfe eines Fernglases finden & er- kennen. Zum Abschluß gingen unsere Kinder auf die Jagd mit einem Speer wurde die sogenannte „Kippsau“ erlegt. Abschließend wurde noch ein kleiner Wettkampf mit allen Gruppen veranstaltet bei dem das er- lernte Wissen nochmals gefestigt wurde. Nach der Rally wurde sich gestärkt, selbstgebackener Kuchen, frischen Waffeln, Obst, Wasser & Ap- felsaft standen für die Kinder bereit. Danach konnten sich je nach Lust & Laune betätigen, einige nutzten den Spielplatz, andere erkundig- ten das Gelände auf eigene Faust oder spielten Fußball oder fuhren mit ihren Inliner, Bobby Cars oder Fahrrädern. Gegen Abend wurden die vom Hegering gestifteten Wildschweinbratwürste gegrillt und die Zelte für das Zeltlager aufgebaut. Am Samstag endete mit einem gemeinsamen Frühstück und dem Zeltabbau die Ferienaktion, die 2020 wiederholt werden soll. Betreuer werden? Haben wir Interesse geweckt und Sie möchten Betreuer bei der Ferienaktion dann melden Sie sich bei Volker Härter (Tel.: 06766 969754). Die Sportjugend bietet interessante Schulungen zum Thema „Ferienaktion“ an.
Erstellung eines Bildbandes als Ergänzung zur Chronik der Gemeinde Horn Wie bereits bei verschiedenen Veranstaltungen erwähnt, beabsichtigen wir, die Erstellung eines Bildbandes. Wer also entsprechende Bilder von unserem wunderschönen Ort, von Veranstaltungen, etc. hat, kann diese gerne zur Sichtung und anschließenden Dokumentation an die Ansprechpartner aus dem Gemeinderat Volker Härter, Gerd Klar, Christine Federhenn Ries oder Michaela Rech geben. Die Rückgabe der Originalbilder wird nach entsprechender Dokumentation zugesichert. Gerne können Sie sich bei diesem interessanten Projekt auch tatkräftig beteiligen. Wir werden im Jahr 2020 weiter über dieses Projekt informieren. Über eine entsprechende Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Der Gemeinderat Wir schreiben Geschichte... ......weiter. Seit 23 Jahren ist unsere Ortschronik auf dem Markt (Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Bürgermeister). Mühevolle Recherchen haben unsere Chronik zu einem umfangreichen Nachschlagewerk werden lassen. Um uns in der Zukunft diese Arbeit zu ersparen, wollen wir schon jetzt Beiträge sammeln die in einer späteren Neuauflage veröffentlicht werden. Also wer Zeitungsartikel, Berichte, Bilder, uvm. hat die er für interessant hält, der meldet sich Bitte bei Gerd Knebel, die Originale werden eingescannt, archi- viert und umgehend zurückgegeben.
"Einweihung Rad(wander)weg & restauriertes Burggelände" Am Samstag den 20.06. und am Sonntag den 21.06.20220 wird der Rad(wander)weg "Mit dem Fahr- rad in die Römerzeit", Römer - Ritter – Klosterfrauen und das restaurierte Horner Burggelände ein- geweiht. Der genaue Ablauf der Feierlichkeiten steht noch nicht fest, bitte beachten Sie die Veröffentlichungen in „Heimat Aktuell“ und an den bekannten Aushängen. "Mit dem Fahrrad in die Römerzeit", Römer - Ritter - Klosterfrauen Neuer Radrundweg führt zu Geschichtsorten rund um Simmern Wie bereits im letzten Terminheft berichtet, wurde Horn an das Radwegenetz angebunden. Der neue Radweg „Römer – Ritter . Klosterfrauen“ verbindet auf einem ca. 30Km langen Rundkurs mehrere archäologische Besonderheiten der Umgebung miteinander. Das Hunsrück Museum in Simmern beherbergt unter seinen Schätzen auch Bodenfunde und archäo- logische Überreste aus der näheren Umgebung. Wo waren deren ursprüngliche Plätze in der Hunsrücklandschaft? Diese Frage beantwortet der neue, 30 Kilometer lange Radrundweg „Römer, Ritter, Klosterfrauen“. Er führt zu einigen Fundorten in der Region und regt dazu an, die Originalfunde im Museum zu besichtigen. So lernt man neben dem Freizeitspaß auch einiges über die Kulturgeschichte des Hunsrücks. Der Radweg verbindet die Orte Pleizenhausen, Budenbach, Horn, Klosterkumbd, Niederkumbd und Kümbdchen mit der Stadt Simmern. So befindet sich zum Beispiel am Ortsrand der Gemeinde Bu- denbach eine römische Grabanlage. In der Nähe der Gemeinde Horn stößt man auf die Überreste einer ehemaligen Ringburg sowie in der Ortslage von Klosterkumbd auf einen früheren Klostergarten der Klosteranlage Chumbd. Der neue thematische Radweg ergänzt das bestehende Streckennetz im Hunsrück und ist an den Schinderhannes-Radweg angebunden, der von Emmelshausen nach Simmern führt. Die Horner Burg Radstrecke Fahrrad fahren in der Gruppe... Seit einigen Jahren trifft sich dienstags eine Gruppe Radsportinteressierter die gemeinsam mit dem Fahrrad die Umgebung erkunden. Bei Interesse wenden sie sich bitte an Lothar Klar: 06766 81 24
Kommunalwahlen Die Kommunalwahlen fanden am 26.05.2019 statt. Gewählt wurden der Bürgermeister, der Ortsge- meinderat, der Verbandsgemeinderat incl. –Bürgermeister und der Kreistag, gleichzeitig fanden auch noch die Europawahlen statt. A) Ortsbürgermeister: Anzahl Anteil Wahlberechtigte 290 Wähler/innen 219 75,50% Gültige Stimmen 217 Härter 168 77,40% nein-Stimmen 49 22,60% B) Gemeinderatswahl Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der OG Horn am 26. Mai 2015 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.05.2019 das Ergebnis der Wahl zum Ge- meinderat wie folgt festgestellt: I. Zur Gemeinderatswahl waren 282 Personen wahlberechtigt, davon haben 207 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 73,4 %. II. Die Stimmabgabe von 205 Wähler/ innen war gültig, von 2 Wähler/ innen ungültig. III. In den Gemeinderat sind gewählt: 1. Klar Gerd mit 149 Stimmen 4. Ries Ingo mit 113 Stimmen 2. Federhenn Christine mit 139 Stimmen 6. Rech Michaela mit 110 Stimmen 3. Klar, Thomas mit 114 Stimmen 7. Lindt Nicole mit 101 Stimmen 4. Vollrath Karin mit 113 Stimmen 8. Conrad Marco mit 96 Stimmen IV. Ersatzleute für den Gemeinderat sind: 1. Augustin, Thomas mit 45 Stimmen 5. Schmitz-Heinz, Ute mit 14 Stimmen 2. Friedrich Christopher mit 41 Stimmen Martin, Gerhard mit 14 Stimmen 3. Martin, Helmut mit 16 Stimmen 7. Schentke, Jan mit 13 Stimmen 4. Hachmer Thorsten mit 15 Stimmen 8. Klar Lothar mit 10 Stimmen Schmidt Jörg mit 10 Stimmen Horn, 25.05.2014 Volker Härter, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl zum Gemeinderat Die Ortsgemeinde Horn und der Ortsbürgermeister Volker bedankten sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitglieder: Thomas Augustin (5 Jahre), Lothar Klar (25 Jahre), Herbert Ries (25 Jahre) und Hel- mut Wickert (10 Jahre), für ihre verdienstvolle Tätigkeit und Mitarbeit im Gemeinderat. C) Verbandsbürgermeister VG Simmern-Rheinböllen A) Horn B) Verbandsgemeinde Anzahl Anteil Anzahl Anteil Wahlberechtigte 292 22.667 Wähler/innen 221 75,68% 14.967 66,03% Gültige Stimmen 219 99,10% 14.673 98,04% Klemm (CDU) 27 12,30% 4.346 29,60% Boos (SPD) 157 71,70% 8.549 58,30% Hachmer (FDP) 30 13,70% 856 5,80% Klopmann (GRÜNE) 5 2,30% 922 6,30%
D) Verbandsgemeinderat A) Horn B) Verbandsgemeinde Anzahl Anteil Anzahl Anteil Wahlberechtigte 292 22.669 Wähler/innen 221 75,68% 14.989 66,12% Gültige Stimmen 6.976 487.048 SPD 3.368 48,28% 150.839 30,97% CDU 994 14,25% 151.367 31,08% FDP 1.167 16,73% 46.873 9,62% GRÜNE 556 7,97% 54.517 11,19% LINKE 105 1,51% 17.987 3,69% FW Sim-Rhb 786 11,27% 65.465 13,44% E) Kreistag Kreistagswahl 2019 Kreistagswahl 2014 Differenz A) Horn der %- Anzahl % Anzahl % Punkte Wahlberechtigte 293 282 Wähler/Wahlbeteiligung 221 75,43% 206 73,05% 2,38% Ungültige Stimmen 9 4,07% 2 0,97% 3,10% Gültige Stimmzettel 212 95,93% 204 99,03% -3,10% SPD 81 38,21% 98 48,04% -9,83% CDU 48 22,64% 50 24,51% -1,87% AfD 15 7,08% 0,00% 7,08% FDP 30 14,15% 18 8,82% 5,33% GRÜNE 19 8,96% 18 8,82% 0,14% DIE LINKE 4 1,89% 2 0,98% 0,91% FW RH e.V. 15 7,08% 0,00% 7,08% Summe Wählergruppen2 15 7,08% 18 8,82% -1,75% Kreistagswahl 2019 Kreistagswahl 2014 Differenz B) Gesamt der %- Anzahl % Anzahl % Punkte Wahlberechtigte 83.259 82.528 Wähler/Wahlbeteiligung 54.943 65,99% 50.563 61,27% 4,72% Ungültige Stimmen 1.398 2,54% 1.640 3,24% -0,70% Gültige Stimmzettel 53.545 97,46% 48.923 96,76% 0,70% SPD 11.832 22,10% 14.036 28,69% -6,59% CDU 18.853 35,21% 21.091 43,11% -7,90% AfD 4.009 7,49% 0,00% 7,49% FDP 4.569 8,53% 3.069 6,27% 2,26% GRÜNE 6.647 12,41% 3.612 7,38% 5,03% DIE LINKE 1.743 3,26% 1.919 3,92% -0,67% FW RH e.V. 5.892 11,00% 0,00% 11,00% Summe Wählergruppen2 5.892 11,00% 5.196 10,62% 0,38%
F) Europawahl 2019 Europawahl 2019 Europawahl 2014 Bundestagswahl 2017 Anzahl % Anzahl % ǻ1 Anzahl % ǻ1 Wahlberechtigte 285 281 288 Wähler/ Wahlbeteiligung 164 73% 170 70,0% 3,2% 196 80,0% -6,8% Ungültige Stimmen 2 1,2% 1 0,6% 0,6% 4 2,0% -0,8% Gültige Stimmzettel 162 98,8% 169 99,4% -0,6% 192 98,0% 0,8% CDU 34 21,0% 43 25,4% -4,5% 42 21,9% -0,9% SPD 57 35,2% 87 51,5% -16,3% 63 32,8% 2,4% GRÜNE 24 14,8% 14 8,3% 6,5% 15 7,8% 7,0% AfD 12 7,4% 3 1,8% 5,6% 20 10,4% -3,0% FDP 14 8,6% 8 4,7% 3,9% 31 16,1% -7,5% DIE LINKE 3 1,9% 3 1,8% 0,1% 15 7,8% -6,0% FREIE WÄHLER 3 1,9% 4 2,4% -0,5% 1 0,5% 1,3% Tierschutzpartei 3 1,9% 3 1,8% 0,1% - 0,0% 1,9% PIRATEN 2 1,2% 3 1,8% -0,5% 0 0,0% 1,2% NPD 2 1,2% 0 0,0% 1,2% 0 0,0% 1,2% FAMILIE 1 0,6% 0 0,0% 0,6% - 0,0% 0,6% Die PARTEI 2 1,2% 0 0,0% 1,2% 2 1,0% 0,2% ÖDP 0 0,0% 0 0,0% 0,0% 1 0,5% -0,5% TIERSCHUTZ hier! 1 0,6% - 0,6% - 0,0% 0,6% Graue Panther 1 0,6% - 0,6% - 0,0% 0,6% PARTEI FÜR DIE TIERE 2 1,2% - 1,2% - 0,0% 1,2% Volt 1 0,6% - 0,6% - 0,0% 0,6% Sonstige - - 1 0,6% -0,6% 2 1,0% -1,0% Karneval 2019 Die Jugend aus Horn war auch bei den diesjährigen Karnevalsumzügen unterwegs. Insgesamt 35 Jungen und Mädchen der "Backesjugend Horn" präsentierten sich als "Wilde Kerle" Team an den tol- len Tagen. Die Truppe mit Ihrem, mit viele Mühe gestalteten Motiv-Wagen nahmen an den Umzügen in Simmern, Kirchberg und Beltheim teil
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück, Tel.: 06761/837-0, E-Mail: info@vgvsim.de, www.simmern.de Kommunalpolitik: Aktueller Sachstand zur Fusion der Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen Neuorganisation der Verwaltung Die Fusion und damit die offizielle Bildung der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen zum 01.01.2020 ist durch Landesgesetz besiegelt. Dementsprechend laufen die Vorbereitungen auf vollen Touren. Ein Entwurf für die zukünftige Verwaltungsorganisation liegt bereits vor. Das Organigramm trägt der größeren Verbandsgemeinde mit 28.800 Einwohnern & 44 Gemeinden/ Städten Rechnung. Um die Aufgaben kompetent und konzentriert wahrnehmen zu können wurden fünf Fachbereiche, ein selbstständiger Zweckverband und selbstständige Werke gebildet. Die Aufgaben in den Fachbereichen sind überwiegend in Sachbereiche als aufgabenbezogene Or- ganisationseinheiten untergliedert. Neu in diesem Organigramm ist die Organisation der Kinderta- gesstätten als selbstständiger Zweckverband. Auch sind Stabsstellen zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben vorgesehen, die Schwerpunkte nach außen im Bereich der Wirtschaftsförderung und nach innen durch eine Vergabestelle, eine Beschwerdestelle, Controlling und eine den Bedürfnissen ent- sprechende Kosten- und Leistungsrechnung setzen. Für die vielfältigen Regelungsbedarfe in den Fachbereichen und besonderen Fragestellungen gibt es zahlreiche Arbeitsgruppen. Diese werden i. d. R. durch die Fachbereichsleiter/innen geleitet und be- stehen aus zuständigen Mitarbeiter/innen beider Verwaltungen. Dabei gilt es die Chance zu nutzen, die Dienstleitungsorientierung der Arbeit zu verbessern - intern wie auch extern. Ziel ist es, möglichst kundenorientierte Leistungsformen anzubieten und auch intern die Schnittstellen optimal zu organi- sieren. Teilweise werden heute schon die möglichen Synergien genutzt, z. B. durch gemeinsame Be- schaffungen, gemeinsame Aufgabenwahrnehmungen etc. Das Personalkonzept für die neue Verbandsgemeinde wurde mit den Fachbereichsleitern, den Per- sonalräten und den Mitarbeiter/innen erstellt. Dabei wurden die Wünsche zur zukünftigen Arbeitszeit und dem möglichen Einsatzbereich abgefragt. Alle Mitarbeiter/innen wissen, in welchem Fachbereich sie zukünftig tätig sind. Etwaige Unsicherheiten für die Mitarbeiter/innen über Auswirkungen der Fu- sion auf ihre Arbeitsplätze und Zuständigkeiten sind damit inzwischen weitestgehend ausgeräumt. Im Detail finden nach wie vor Änderungen und Anpassungen statt, die sich durch verschiedenste Ein- flüsse ergeben. Sachstand Umsetzung und Raumkonzept Auch das Raumkonzept für die zukünftige Verwaltung ist im Groben fertiggestellt. Die Zuordnung der Fachbereiche in die für sie jeweils bestimmten Bereiche (Gebäude, Stockwerke und Anzahl der Bü- ros) ist geplant und zum Teil ist die jeweilige Zusammenführung der Mitarbeiter/innen wie zukünftig für die gemeinsame Verbandsgemeindeverwaltung bereits erfolgt. Folgende Fachbereiche finden Sie in Zukunft im Rathaus Simmern: • Zentrale Aufgaben (1. Obergeschoss) • Bürgerdienste inkl. Hauptstelle des Bürgerbüros (Erdgeschoss) • Soziale Infrastruktur (3. Obergeschoss) • Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen (2. Obergeschoss) • Verbandsgemeindewerke (Erdgeschoss)
Folgende Fachbereiche finden Sie in Zukunft im Rathaus Rheinböllen: • Finanzen inkl. Verbandsgemeindekasse (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss) • Zweckverband Kindertagesstätten (1. Obergeschoss) • Außenstelle des Bürgerbüros (Erdgeschoss) Zur Umsetzung der Umzüge wurden extern Räume in Simmern angemietet. Daher finden Sie den Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen vorübergehend im Gebäude des Vermes- sungs- und Katasteramtes in der Hüllstraße 7-9 in Simmern. Dort arbeiten die Mitarbeiter/innen bei- der Verbandsgemeindeverwaltungen bereits zusammen. Beide Verwaltungen arbeiten inzwischen im selben virtuellen System, sodass eine Zusammenarbeit ortsunabhängig möglich ist. Es können nun dieselben Anwendungen und Datenspeicherorte, etc. ge- nutzt und somit die Daten nach und nach zusammengeführt werden. Diese Lösung eröffnet ebenfalls die Möglichkeit von Telearbeit, was testweise schon durch einige Mitarbeiter/innen in Anspruch ge- nommen wird. Die erforderliche Neuorganisation bringt somit weiterhin einen deutlichen Fortschritt auf dem Wege zur Digitalisierung der Verwaltung mit sich. Der Sachbereich Informationstechnik (Teil von Zentrale Aufgaben) ist bereits organisiert und mit 3 Mitarbeitern vollständig. Die Mitarbeiter/innen der Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen arbeiten bereits alle zu- sammen im Rathaus Simmern. Dies konnte durch Um-/Ausbaumaßnahmen im auch bisher durch die Verbandsgemeindewerke Simmern genutzten Gebäudeteil möglich gemacht werden. Folgende Aufgaben der Verbandgemeinde Rheinböllen werden bereits im Rathaus in Simmern, Fachbereich Bürgerdienste, wahrgenommen: • Gewerberechtliche Angelegenheiten • Ordnungsrechtliche Angelegenheiten • Feuerwehrangelegenheiten • Straßenverkehrsangelegenheiten Das Bürgerbüro wird in Zukunft seine Hauptstelle in Simmern haben. Aber auch in Rheinböllen wird eine Außenstelle eingerichtet. Egal in welchem der verbandsangehörigen Orte man wohnt oder auch wohnen möchte, in beiden Rathäusern können die jeweiligen Anliegen (Zuständigkeitsbereiche des Bürgerbüros) erledigt werden. Der neue Fachbereich Soziale Infrastruktur befindet sich gerade im Aufbau. Die Mitarbeiter/innen finden Sie im 3. Stock des Rathauses Simmern. Ansprechpartnerin ist Frau Ramona Lambrich (Tel. 06764 39-28). Der Bereich Asyl gehört künftig zu diesem Fachbereich. Die Bereiche Asyl der beiden Verwaltungen arbeiten bereits zusammen und befinden sich ebenfalls im Rathaus Simmern, 3. OG. Das Organigramm sieht eine Zentrale Vergabestelle als Stabstelle vor. Die zuständige Mitarbeiterin ist Frau Jana Kronwid. Sie befindet sich im Rathaus Simmern, 1. Obergeschoss, Zimmer 211 und ist unter der Telefonnummer 06761 837-248. Die Aufgaben des Standesamtes werden für beide Verwaltungen vom Standesamt Sim- mern/Hunsrück, Rathaus Simmern wahrgenommen. Ab Dienstag, dem 03.12.2019 werden alle Kassengeschäfte der Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen nur noch im Rathaus Rheinböllen abgewickelt. Als letzter Schritt erfolgt nach Abschluss der Vorbereitungen, wie Umbau, Renovierung, usw., der Zusammenzug der Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Finanzen im Rathaus Rheinböllen. Zurzeit finden wöchentlich Um- und Zusammenzüge der Mitarbeiter/innen an ihre zukünftigen Be- stimmungsorte statt und Arbeitsgruppen tagen ständig. Daten, Ordner, etc. werden für die Übernah- me in die neue Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen vorbereitet oder aber auch für die Alt- Verbandsgemeinden Simmern/Hunsrück oder Rheinböllen abgeschlossen, so dass unterbrechungs- frei im neuen Jahr durchgestartet werden kann.
Gründung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Simmern-Rheinböllen - Beitritt von allen verbandsangehörigen Kommunen beschlossen! Im Zuge der Fusion sollen die Aufgaben nach dem Kindertagesstätten Gesetz auf einen neu zu gründenden Zweckverband übertragen werden. Die Trägerschaften für die kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Sim- mern liegen gegenwärtig jeweils bei den Ortsgemeinden, der Stadt Simmern bzw. dem Zweckver- band „Kindergarten Biebertal“. In der Verbandsgemeinde Rheinböllen ist für alle kommunalen Kinder- tagesstätten die Verbandsgemeinde Trägerin. Zur Entlastung der Ortsgemeinden und zur Harmoni- sierung der Trägerschaften ist die Gründung eines Zweckverbandes geplant. Darüber hinaus bringt die Gründung eines Zweckverbandes viele Vorteile durch Bündelung der Aufgaben. So kann der Ein- satz von sogenannten Springerkräften zur Abdeckung von personellen Engpässen einfacher gesteu- ert werden. Auch die Gewinnung neuen Personals kann durch den vermehrten Abschluss unbefriste- ter Arbeitsverträge zukünftig erleichtert sein, da die Stellen für Erzieher/innen damit attraktiver wer- den. Durch den Zweckverband können die Aufgaben des Trägers und der Einsatz der rd. 220 Be- schäftigten in diesem Bereich somit kompetent wahrgenommen und weiterentwickelt werden. Organ des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung, in der die Städte und Ortsgemeinden mit jeweils einer Stimme vertreten sein sollen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb der Kindertagesstätten werden in einer Verbandsordnung ausgestaltet. Nachdem nun alle der neuen Verbandsgemeinde angehörigen Kommunen dem Beitritt und dem Entwurf einer Verbandsordnung zugestimmt haben, fand am 04.11.2019 die Unterzeichnung der Verbandsordnung durch alle Orts- bürgermeister/innen im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung statt. Nun erfolgt die sog. Er- richtung des Zweckverbandes (zum 01.01.2020) durch Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück als Auf- sichtsbehörde. Der Zweckverband hat seinen rechtlichen Sitz in Simmern, die Verwaltung erfolgt aber im Rathaus Rheinböllen in einem eigenen Fachbereich.
Leben mittendrin, eine Initiative zur Belebung der Ortskerne "Leben mittendrin" bedeutet auch: Dabei zu sein, am Leben teilzunehmen, sich in der Gemeinschaft wohlzufühlen. In Zeiten des demographischen Wandels, der durch den allmählichen Rückgang der Einwohnerzahlen gekennzeichnet ist, verliert "Leben mittendrin" seine Selbstverständlichkeit und verlangt nach aktiven Händen. “Leben mittendrin“ ist mehr als eine Standortbeschreibung Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Simmern sind Sebastian Roller, 06761/ 837-242 oder Andrea Weber, 06761-837-154. Gerne können Sie sich aber auch beim Ortsbürgermeister erste Informationen besorgen. Die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit ihren Ortsgemeinden und der Stadt Simmern stellt sich dieser Herausforderung. Das für jede Gemeinde erstellte Leerstandskataster beweist: Es ist höchste Zeit, dem Zerfall sozialer Strukturen entgegen zu wirken. Lassen Sie uns die Zukunft gemeinsam gestalten! Informieren Sie sich jetzt über die Förderrichtlinien bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Die Richtlinien können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Simmern www.simmern.de unter der Rubrik Rathaus/ Bürgerinfo eingesehen werden. Darüber hinaus finden Sie auch hier die ent- sprechenden Antragsformulare. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskern ein der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 06.05.2013 1. Zielsetzung Der demographische Wandel mit dem allmählichen Rückgang der Einwohnerzahlen, verbunden mit dem Anstieg des Lebensalters, stellt die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit Ihren Ortsge- meinden und der Stadt Simmern vor permanente Herausforderungen. Die bislang praktizierte groß- zügige Erschließung von Neubaugebieten, bei gleichzeitig konzeptioneller Vernachlässigung vorhan- dener Wohnraum-und Grundstückspotenziale in den Ortskernen, führen angesichts des demographi- schen Wandels in zunehmendem Maße zu einer Entvölkerung der Ortskerne. Die Verbandsgemein- de stellt sich den Herausforderungen mit verschiedenen Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterent- wicklung der Dorfstrukturen, um deren Charakter zu bewahren und einem Wegbrechen sozialer Strukturen wirksam zu begegnen. Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne. Junge und alte Menschen sollen für das gemeinsame Wohnen und Leben im Ortskern angesprochen und begeistert werden. 2. Förderfähige Maßnahmen In den von den Gemeinden, im Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde, gebäudescharf festgeleg- ten Fördergebieten sind zum Bau, Erwerb oder Abriss von Gebäuden folgende Maßnahmen förder- fähig: 1. Schaffung bzw. Verbesserung von Wohnraum durch Erwerb, Umnutzung oder Sanierung leerste- hender, alter Bausubstanz. Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um-oder Anbauälterer ortsbildprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude, sofern die Maßnahmen zu einer wesentli- chen gestalterischen oderfunktionalen Aufwertung führen. 2. Bebauung von Baulücken 3. Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude oder Gebäudeteile in dem von den Gemeinden, im Ein- vernehmen mit der Verbandsgemeinde, gebäudescharf festgelegten Fördergebiet. Die Maßnahmen sollen sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Eine Förderung von Maßnahmen, deren Zweck überwiegendeine energetische Sanierung darstellt, ist ausgeschlossen
3. Art, Maß und Höhe der Förderung Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Auf maximal 100.000,00 Euro förderfähige Gesamtkosten werden 10% Zuschuss gewährt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 20.000,00 Eu- ro (Grunderwerb einschl. Nebenkosten und Baukosten) betragen. Leben im Haushalt des Antragstel- lers Kinder und nutzt dieser das Förderobjekt nach Fertigstellung zu eigenen Wohnzwecken, kann eine Erhöhung der Förderung beantragt werden. Die Förderung erhöht sich um 2% pro Kind. Die Förderung ist auf insgesamt maximal 16% der förderfähigen Gesamtkosten (max. 16.000,00 €) be- grenzt. Dem Antrag ist ein Kindergeldnachweis sowie eine Meldebescheinigung beizufügen. Maß- geblich ist die Anzahl der Kinder bei Antragstellung. Die Ummeldung auf die Adresse des Förderob- jektes ist unaufgefordert anzuzeigen. Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20% der Bau- summe anerkannt. Antragsberechtigter ist grundsätzlich der Eigentümer des Objektes oder dessen Käufer. 4. Förderkriterien Gefördert werden private Projekte in gebäudescharf festgelegten Fördergebieten der Gemeinden der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück. Das jeweilige Projekt soll mit dem Dorferneuerungskonzept bzw. Sanierungskonzept in Einklang stehen. Der Zuschuss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt wird. Sollte diese Verpflichtung nicht eingehalten werden, können die gewährten Finanzhilfen durch die Verbandsgemeinde Sim- mern/Hunsrück zurückgefordert werden. Jedes Objekt kann innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jah- ren nur bis zur Höchstgrenze von 100.000,00 Euro zuschussfähiger Gesamtkosten gefördert werden. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig. 5. Antrag und Bewilligung Die Zuwendung wird schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/Hunsrück beantragt. Dem Antrag ist das Konzept der geplanten Maßnahme mit Kostenvoranschlägen beizufügen. Eine positive Stellungnahme der Gemeinde und der Verbandsgemeinde ist für die Bewilligung erforderlich. Mit der Maßnahme darf nach der Mittelbeantragung begonnen werden, wobei kein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln entsteht. Alle vor Antragstellung entstandenen Kosten können bei der Förderung nicht berücksichtigt werden. Über die Bewilligung entscheidet im Rahmen der zur Ver- fügung stehenden Haushaltsmittel und auf Grundlage dieser Richtlinie und in der Anlage beigefügten Bewertungsmatrix der Hauptausschuss oder eine von ihm beauftragte Kommission. Alle bis zum 31.05.eines Jahres eingegangenen Anträge werden gemeinsam bewertet. Zum Stichtag 31.05. nicht abschließend prüfbare Anträge werden zurückgewiesen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt mit schriftlichem Bewilligungsbescheid. Die Bewilligung kann widerrufen werden, wenn mit der Maßnahme nicht alsbald (regelmäßig ist dies ein Zeitraum von 6 Monaten) nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wird oder wenn die Maßnahme nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung des Bewilligungsbescheides abgeschlossen und der Verwendungs- nachweis nicht vorgelegt wird. Der Zuschussempfänger legt nach Abschluss der Maßnahme der Verbandsgemeindeverwaltung in einem Verwendungsnachweis eine Kostenaufstellung, sowie alle zugehörigen Rechnungsbelege vor. Wird im Schlussverwendungsnachweis nicht die Mindesthöhe der förderfähigen Kosten nachgewiesen, entfällt die Förderung. Die Bewilligung kann ferner widerru- fen werden, wenn dem Inhalt dieser Richtlinie zuwider gehandelt wird bzw. die Bedingungen des Bewilligungsbescheides nichteingehalten werden. Änderungen sind vorher mit der Verbandsgemein- deverwaltung abzustimmen. Der Antragsteller beantragt bei der Verbandsgemeindeverwaltung die Zuschussaus-zahlung unter Vorlage der Rechnungen mit entsprechendem Zahlungsbeleg. Der Zu- schuss wird auf ein zu benennendes Konto des Zuschussempfängers gutgeschrieben. 6. Sonstiges Der Zuschussempfänger ist zur verzinsten Rückzahlung in Höhe von 6% p.a. Zinsen ab dem Tag der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung für den Fall zu verpflichten, dass die Zuschussgewäh- rung durch arglistige Täuschung oder falsche Angaben herbeigeführt wurde. 7. Inkrafttreten Diese Förderrichtlinie tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft 55469 Simmern, den 06.05.2013 gez. Michael Boos Bürgermeister
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