HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn

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HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn
HORN
                                         2020
                           Ortsgemeinde
             Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme
                       Freiwillige Feuerwehr
                   Gemischter Chor 1903 e.V.
               Verbandsgemeinde - Kreisverwaltung
             TuS Horn 1920 e.V. – Jagdgenossenschaft
               W.O. von Horn Museum – Kunstfest

                                      Horner Wappen
Beschreibung: Schild von eingebogener, erniedrigter silberner Spitze, darin rote Mauer, Turm und
Häuser, gespalten, rechts in Schwarz ein rotbewehrter, -gezungter und –gekrönter Löwe nach links,
links schräggerautet von Silber und Blau
Erklärung: Löwe und Rauten verweisen auf die ehemalige Zugehörigkeit zum Herzogtum Simmern
und zur Kurpfalz, die Befestigung erinnert an die Stadt Horn, die 1367 durch Kurfürst Ruprecht I. von
der Pfalz Stadtrechte verliehen bekam.
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INHALTSVERZEICHNIS
Ortsgemeinde Horn                       Seite    1   -   18
     OG Horn, organisatorisch                    4   -    6
     OG Horn, Bauen                              7   -    9
     OG Horn, Sozial                             9   -   10
     OG Horn, Aktiv                             10   -   15
Kommunalwahl                            Seite   16   -   18
Verbandsgemeinde                        Seite   19   -   25
Rhein-Hunsrück-Kreis                    Seite   25   -   27
RHE Entsorgung                          Seite   27   -   28
Energieagentur, Solar Speicher          Seite            29
Kommunale Verwaltungsreform II          Seite            30
Freiwillige Feuerwehr Horn 1897         Seite            30
Gemeindebücherei                        Seite            31
Kirchengemeinde Horn                    Seite   31   -   36
Sternsinger                             Seite            36
Gemischter Chor Horn 1903 e.V.          Seite            37
TuS Horn 1920 e.V.                      Seite   38   -   51
     TuS Horn, allgemein                        38   -   39
     TuS Horn, 100 Jahre Geschichte             40   -   44
     TuS Horn, Fußball                          44   -   46
     TuS Horn, Leichtathletik                            46
     TuS Horn, Laufen                           47   -   48
     TuS Horn, Turnen                           48   -   49
     TuS Horn, Zumba                                     49
     TuS Horn, Wandern                          49   -   51
Horn Kulturell                          Seite   51   -   54
     Kultur auf dem Land                                 51
     Kunstfest                                  52   -   53
     W.O. von Horn Museum                                54
Jagdgenossenschaft                      Seite            54
Überörtliche Vereine                    Seite            54
Ausblick, Terminheft 2021               Seite            55
Terminübersicht                         Seite            56

                   Aktuelle Informationen
      Entnehmen sie Bitte Heimat-Aktuell, der Rhein- Hunsrück Zeitung,
        unseren Vereinsaushängen oder direkt von den Homepages
           a) Ortsgemeinde Horn:           www.horn-hunsrueck.de
           b) TuS Horn 1920 e.V.:          www.tus-horn.com
HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn
Grußwort des Ortsbürgermeisters Volker Härter
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Das Jahr 2019 -ein Jahr mit Höhen und Tiefen- neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Bis
Weihnachten und Silvester ist es nicht mehr lange und wir freuen uns alle auf ein paar entspannte
Tage mit Familienangehörigen, Freunden und Bekannten. Die „ruhige“ Zeit zwischen den Jahren lädt
dazu ein, dass Jahr 2019 noch einmal zu betrachten und auf das kommende Jahr 2020 zu blicken.
Der Terminkalender für das Jahr 2020 präsentiert sich wieder der Öffentlichkeit und setzt damit eine
bewährte Tradition fort. Wie in den Vorjahren auch haben Sie die Möglichkeit die Termine unserer
Vereine, der Kirchengemeinde sowie der Ortsgemeinde in Ihre persönlichen Planungen mit einflie-
ßen zu lassen.
Ein reges Vereinsleben ist unabdingbar für eine funktionierende Ortsgemeinde. Damit wir auch in
Zukunft als Gemeinschaft von diesem Prinzip partizipieren können, möchte ich an dieser Stelle die
ehrenamtliche Tätigkeit als ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Gesellschaft nochmals betonen. Alles
was unsere Gemeinde bzw. unsere Vereine bisher geschaffen haben verdanken sie Ihnen.
Bitte unterstützen Sie weiterhin durch einen uneigennützigen und selbstlosen Einsatz das gesellige
Zusammenleben innerhalb der Ortsgemeinde. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an alle
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich in den vergangenen Jahren für das Allgemeinwohl engagiert
haben und sich weiterhin engagieren werden. Sie machen zum Teil kein großes Aufheben von die-
sem Tun, aber es ist keineswegs unbemerkt geblieben. Solches Wirken trägt viel zur Lebensqualität
unserer Gemeinde bei.
Bürgerengagement wird für unsere Gemeinde bzw. unsere Gesellschaft immer bedeutsamer. Viele
Bürgerinnen und Bürger setzen sich dankenswerter Weise bereits für andere ein und übernehmen
Verantwortung für ihr Umfeld. Doch angesichts der Individualisierung unserer Gesellschaft, verbun-
den mit größerer Mobilität und Flexibilität, angesichts des demografischen Wandels wächst der Be-
darf. Es zeigt sich immer wieder, dass keine speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie nicht un-
bedingt ein hohes Budget an freier Zeit notwendig ist, um sich einbringen zu können. Schon mit ein
paar Stunden im Monat ist viel getan und bürgerschaftliches Engagement bringt jedem Engagierten
selber etwas.
Es gibt nicht nur ein gutes Gefühl, anderen geholfen oder etwas für das Gemeinwohl getan zu haben,
es macht auch Spaß sich sinnvoll zu betätigen oder zusammen mit anderen etwas auf die Beine zu
stellen. Das vermittelt überdies Qualifikationen, die sich in vielen anderen Lebensbereichen nutzen
lassen.
Den Festveranstaltungen in Horn, insbesondere den Jubiläumsveranstaltungen des TuS Horn 1920
e.V., wünsche ich von dieser Seite einen guten Besuch und den erhofften Erfolg.
„Nur wer an die Zukunft glaubt, glaubt an die Gegenwart“. Mit diesem Motto möchte ich Sie auf die
kommenden Aufgaben einstimmen. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich eine schöne und friedliche
Zeit sowie einen guten Start im neuen Jahr.

                                         Volker Härter
                                         Ortsbürgermeister

                       Tel.: 06766/ 969 754 (priv.), 06131/ 65 3140 (dienstl.),
                      Handy 0152/ 561 37526, E-Mail volker.haerter @gmx.de
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Ortsgemeinde Horn
                   OG Horn „organisatorisch“
                Gemeinderat (Wahl vom 26. Mai 2019):
                                 Ortsbürgermeister: Herr Volker Härter
         1. Beigeordneter: Herr Gerd Klar - Weiterer Beigeordnete: Frau Christine Federhenn
                                 Gemeinderat der Ortsgemeinde Horn:
Marco Conrad,         Christine Federhenn,       Gerd Klar,            Thomas Klar,
Nicole Lindt,         Michaela Rech,             Ingo Ries,            Karin Vollrath
                                     Seniorenbeauftragte:
                                            Karin Vollrath

                  Einladung zum Horner Gemeindetag
Der Gemeindetag der Ortsgemeinde findet in diesem Jahr am 11. Januar ab 19.15 Uhr statt. Der
Gemeinderat lädt schon jetzt alle Horner Bürgerinnen & Bürger zum diesjährigen Gemeindetag ein.
Nach der Begrüßung durch den Ortsbürgermeister & dem Grußwort des Verbandsbürgermeisters, er-
freut uns der Gemischte Chor Horn mit einigen Gesangsvorträgen.
Im Anschluss an das gemeinsame Essen steht die Geselligkeit im Vordergrund.

                  Mit freundlichen Grüßen   Volker Härter      Ortsbürgermeister

                Ankauf von Grundstücken & Gebäuden
Sollten Sie Interesse am Verkauf von Grundstücken und Gebäuden (Lagergebäuden, Scheunen,
etc.) in der Ortsgemeinde und/ oder Gemarkung Horn haben, setzen Sie sich Bitte mit dem Ortsbür-
germeister oder den Mitgliedern des Gemeinderates in Verbindung.

                    Termine Ortsgemeinde Horn 2020
   • Gemeindetag am Samstag, 11. Januar ab 19.15 Uhr
   • Bürgerversammlung je nach Bedarf
   • Umwelttag/ Tag rund um die Gemeinde: 4 April, 9.30h
   • Kindererlebnistage/ Ferien am Ort (Terminfestlegung erfolgt noch)
   • Eröffnung Rad(wander)weg „Römer, Ritter, Klosterfrauen“ – Erholungsgelände Horner Burg am
      Samstag 20. & Sonntag, 21. Juni 2020
   • Aktionstag Ortsgemeinde:7. November, 9.30Uhr
   • Umzug St. Martin: Freitag, 13. November ab 18.00 Uhr
   • Kranzniederlegung Volkstrauertag: Sonntag, 15. November (nach der Kirche)
   • Gemeindetag 2021: Samstag, 9. Januar 2020 ab 19.15 Uhr
Darüber hinaus sind weitere Veranstaltungen auf dem Dorfplatz der Ortsgemeinde Horn vorgesehen.
Diese Veranstaltungen werden kurzfristig bekanntgegeben.
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Horner Geschichte
                      Quelle Horner Dorfchronik, zusammengetragen von Gerd Knebel
Im nächsten Jahr steht der 100ste Geburtstag des TuS Horn an. Die Feuerwehr feierten dieses Jubi-
läum bereits im Jahr 1997 und der Gemischte Chor im Jahre 2003. Das Gründungsdatum unserer
Ortsgemeinde liegt dagegen im „Dunkeln“.
Wenn man die Geschichtsbücher, Rhein-Hunsrückkalender & die Horner Chronik durchforstet stößt
man auf widersprüchliche Daten. Einige wenige habe ich für euch zusammengefasst.
820n Chr. In einer Schenkungsurkunde von Kaiser Ludwig dem Frommen (Sohn Karl des Großen)
wird die Ortschaft Horon als Grenzpunkt genannt. Zu einer endgültigen Festlegung ob es sich bei
Horon um Horn handelt konnten sich die Historiker nicht durchringen
Dafür spricht die Deutung der früheren Horner Schreibweisen. Honrein, Hohenryn & Horrein werden
aus dem altdeutschen abgeleitet und bedeuten "hochgelegener Grenzrain". Die Lautung der Ortsna-
men passt nicht in die karolingische Ortsnamenstypologie und schließt auf eine Gründung in der
merowingischen Zeit, also im 7. oder frühen 8. Jahrhundert.
Ebenfalls für die Existenz des Dorfes im 9. Jahrhundert spricht, die Geschichte der Horner Burg. Die
Bauweise der Burg, die als befestigter Wohnsitz abseits des Dorfes in möglichst unzugänglichem
versumpftem Gelände der Horner Ritterschaft als Fliehburg diente, schließt auf das 9. Jahrhundert
Doch ist Horon wirklich mit Horn identisch? Lange Zeit sind die Heimatforscher davon ausgegangen
doch in den letzten Grenzdeutungen häufen sich die Widersprüche. Eindeutige Aussagen sind nach
dieser langen Zeit jedoch nicht zu erwarten.
Doch nun zu den überlieferten Daten:
1135n Chr. Horn wird in einer Schenkungsurkunde offiziell erwähnt. In dieser Urkunde bestätigt Erz-
bischof Adalbert von Mainz dem Kloster Ravengiersburg die Schenkungen der Witwe Gertrud von
Horn und ihrer Tochter Albrada.
1302n Chr. Horn kommt durch eine Schenkung König Albrechts I an die Grafschaft Sponheim.
14 Jahrhundert Übergang der Ortschaft Horn von der Grafschaft Sponheim an die Pfalzgrafen.
23.06.1367 Horn wird durch die Pfalzgrafen Ruprecht der Ältere und Ruprecht der Jüngere zur Stadt
erhoben. Die Horner Bürger erhalten das Recht ihre Stadt zu befestigen, sie erhalten einen Wo-
chenmarkt (der jeden Samstag stattfand) und ein Gericht mit einem Schultheiß und 12 Schöffen.
Befestigung: Wie sah die befestigte Stadt Horn aus. Aufgrund einer Urkatasterkarte und Ansichten
aus dem 17 Jahrhundert kann man von folgender Bauweise ausgehen. Der Durchmesser der Befes-
tigungsanlage betrug ca. 330m, umgeben wurde sie von einer 3m dicken und 8m hohen Mauer die
mit einem Wehrgang und Schießscharten versehen war, davor befand sich ein 5m tiefer und 15m
breiter Wallgraben.
Marktrecht: Aufgrund der ungünstigen Verkehrsanbindung war der Aufbau eines wöchentlichen
Marktes nicht möglich. Die erhoffte Belebung des Handwerkertums und das damit verbundene
Wachstum blieben aus. Von einem Jahrmarkt zur Kirmes wird dagegen noch öfter berichtet
Gericht: Das Gericht setzte sich aus einem Richter (Schultheiß) und 12 Schöffen zusammen. Bereits
im Jahr 1368 wurde Bubach dem Horner Gericht hinzu gezogen. Das Verhältnis der Schöffen aus
Horn und Bubach war 2:1, so hatten die Horner die entscheidende Mehrheit bei der Urteilsfindung.
Vom Horner Gericht wurden alle Straftaten dieser Zeit behandelt: Mord, Totschlag, Raub, Diebstahl,
Ketzerei, Zauberei, Hexerei........
Neugierig geworden? Wer mehr von der Geschichte des Dorfes, der Horner Kirche und Schule wis-
sen will kein Problem. Die Horner Chronik hat auf diese und viele andere Fragen Antworten parat.

                                       Geographie:
  Höhenlage:              a) Gemarkung:     390,00 – 486,80m ü. NN
                          b) Ortslage:      430,00 – 450,00m ü. NN
  Gemarkungsfläche:       a) Gesamt:    684,50 ha
    b) Wald       280,00 ha       40 %         c) Acker      305,00 ha              38 %
    d) Wiese        70,00 ha      18 %         e) Ortslage     25,00 ha             04 %
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Grillhütte Horn
                          Ansprechpartner: Volker Härter, Tel: 06766/ 969 754
Unsere Grillhütte bietet Ihnen das ideale Ambiente für kleinere und größere Veranstaltungen. Die
romantische Lage am Weiher, abseits öffentlicher Straße lädt zum Feiern und Entspannen ein.
                       Preise für Bürgerinnen & Bürger der Ortsgemeinde Horn
              Mietpreise Grillhütte je Tag 35,00 € zuzüglich Energiekosten & Kaution
                                    Preise für auswärtige Benutzer
              Mietpreise Grillhütte je Tag 50,00 € zuzüglich Energiekosten & Kaution

                                 Gemeindehaus Horn
                         Ansprechpartner: Christine Knebel, Tel: 06766 / 969896
Neben der regen Nutzung des Horner Gemeindehauses durch die Horner Vereine steht das Ge-
meindehaus auch Privatleuten zur Verfügung. Die Räumlichkeiten können je nach Kombination für
kleine und/oder große Feierlichkeiten genutzt werden. Die Aufzugsanlage ermöglicht allen Bürger- &
Bürgerinnen eine problemlose Nutzung.
        Mietobjekt             Horner Bürger -      Auswärtige
        Kleiner Saal                  30,00 € - 50,00 € / Tag jeweils zzgl. Energiekosten
        Großer Saal                   50,00 € - 75,00 € / Tag jeweils zzgl. Energiekosten
        Beerdigungen                  30,00 € - 50,00 € / Tag jeweils zzgl. Energiekosten

                     Satzungen der Ortsgemeinde Horn
Auf der folgenden Homepage finden sie die aktuellen Satzungen unserer Ortsgemeinde
                  http://www.simmern.de/de/rathaus_buergerinfo_satzungen.html
                   Satzungen für folgende Bereiche sind als PDF Datei hinterlegt:
                Friedhof, Hauptsatzung, Haushalt, Hundesteuer, Straßenreinigung,
                             zur Erhebung wiederkehrender Beiträge,
                      Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

  Benutzungsordnung, Baum- & Strauchschnittlagerplatz
    1. Die Anlagennutzung ist nur den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Horn gestattet.
    2. Gewerbetreibende (Landschaftsgärtner,…) sind von der Nutzung des Platzes ausgeschlossen
    3. Abgelagert werden dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle. Rasen-
        schnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über den Strauchschnitt verteilt wird.
    4. Das Material ist ungebündelt, (kein Draht, keine Kunststoffkordel, etc.) und ohne Behältnisse
        (z.B. Säcke, Kartons, etc.) abzulagern.
    5. Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 10 cm sein.
    6. Die Ablagerung von Wurzelstöcken ist nicht gestattet.
    7. Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
    8. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Ich bitte um ausdrückliche Beachtung dieser Nutzungsordnung. Es wäre mehr als ärgerlich, wenn wir
feststellen müssten, dass einige wenige gegen die Nutzungsordnung des Baum- & Strauchschnitt-
platzes verstoßen & damit keinerlei Rücksicht auf die anderen & die Allgemeinheit nehmen würden.
                            Vielen Dank!!! , Volker Härter, Ortsbürgermeister
HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn
OG Horn „Bauen“
                                Neubaugebiet Horn
                         Ansprechpartner: Volker Härter Tel: 06766 / 969 754

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zum Soonwald und liegt jeweils 7KM von der A 61, Simmern & Kastellaun entfernt.

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         250     867m² 06 /04 840m²                       14 /02 804 m²            14 /04 768m²
                                                                Angefragt / reserviert
                                                   14 /01 836 m² - 14 /03 806 m² - 14 /07 677 m²
                                                           14 /11 668 m² - 14 /12 736 m²

Reservierung eines Baugrundstücks möglich: Gerne reservieren wir ein Baugrundstück für einen
befristeten Zeitraum von 6 Monaten. Dieses Angebot ist kostenfrei. Sollte allerdings ein weiterer
Bauplatzinteressent dieses Grundstück kaufen wollen, kann die Reservierung nicht länger aufrecht-
erhalten werden

                         !!! Beachten Sie auch die Förderprogramme
                    der Verbandsgemeinde & des Rhein-Hunsrück-Kreises
                         auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe!!!
HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn
Förderung von besonderen Gestaltungsmaßnahmen im
             Bereich der Ortsgemeinde Horn
                 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen im
                         Rahmen der Dorfentwicklung vom 20. Februar 2014
§ 1 Zielsetzung
Die Ortsgemeinde Horn stellt sich dem demographischen Wandel und setzt vielfältige Maßnahmen
zur Ortsentwicklung um. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung fördert die Ortsgemeinde u.a. auch
bauliche Maßnahmen in Anlehnung an die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen
der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/
Hunsrück vom 06.05.2013“.
§ 2 Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind die in den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und
Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/ Hunsrück vom
06.05.2013“ bezeichneten Maßnahmen.
§ 3 Fördervoraussetzungen
   1.Die Antragsteller haben einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln des in § 2 bezeichneten För-
       derprogramms der Verbandsgemeinde Simmern gestellt.
   2.Die Bewilligungsvoraussetzungen liegen nach Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung
        Simmern/ Hunsrück vor.
   3. Das Projekt erfüllt in besonderer Weise die Ziele der Ortsentwicklung der OG Horn.
§ 4 Art, Maß und Höhe der Förderung
   1. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt schriftlich bei der Gemeindeverwaltung der Ortsge-
        meinde Horn, Ortsbürgermeister.
   2. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
        Auf maximal 50.000 € förderfähige Gesamtkosten werden 10 % Zuschuss gewährt.
        Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 20.000 € (Grunderwerb einschl. Neben-
        kosten und Baukosten) betragen.
        Leben im Haushalt des Antragsstellers Kinder und nutzt dieser das Förderobjekt nach Fertig-
        stellung zu eigenen Wohnzwecken, kann eine Erhöhung der Förderung beantragt werden. Die
        Förderung erhöht sich um 2 % pro Kind. Die Förderung ist auf insgesamt maximal 16 % der
        förderfähigen Gesamtkosten (max. 8.000 €) begrenzt. Dem Antrag ist ein Kindergeldnachweis
        sowie eine Meldebescheinigung beizufügen. Maßgeblich ist die Anzahl der Kinder bei Antrag-
        stellung.
   4. Der Zuschuss wird in voller Höhe (100 %) gewährt, wenn der Antrag auf Bewilligung von Mit-
        teln des in § 2 bezeichneten Förderprogramms der Verbandsgemeinde Simmern gestellt und
        aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt wurde.
   5. Der Zuschuss wird zur Hälfte (50 %) gewährt, wenn der Antrag auf Bewilligung von Mitteln des
        in § 2 bezeichneten Förderprogramms der Verbandsgemeinde Simmern gestellt und eine ent-
        sprechende Bezuschussung aus diesem Programm erfolgt.
   6. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig.
   7. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Horn im
       Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
§ 5 Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2019. Die
Richtlinie wird entsprechend verlängert.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 06. Aug. 2019 wird die o.a. Richtlinie für die Gewährung von
Zuschüssen für Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vom 20. Feb. 2014 fortgeführt.

                                       Horn, den 06.08.2019
                               gez. Volker Härter, Ortsbürgermeister
HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn
LED-Tauschtag war ein großer Erfolg

                                                    Am 15. November 2019 nahmen exakt 75
                                                    Haushalte an der Aktion der Ortsgemeinde teil.
                                                    Insgesamt wurden innerhalb von zwei Stunden
                                                    mehr 1.125 Stromfresser gegen LED-
                                                    Leuchtmittel eingetauscht.

                                                    Der LED-Tauschtag wurde kreisweit zum 23-mal
                                                    unter kompetenter Fachberatung des OBI-
                                                    Baumarktteams durchgeführt.

                                                    Vielen Dank für die gute Teilnahme.

          OG Horn „Sozial“
       Ansprechpartner: Volker Härter, Tel: 06766/ 969 754

Der Bürgerbus der VG Simmern rollt
Seit Mitte Dezember 2014 rollt der Bürgerbus in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück. An 4
Tagen in der Woche soll der Bürgerbus das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs
ergänzen. Das Ziel ist die Kreisstadt Simmern. Dort können die Mitfahrer-/innen einkaufen gehen,
den Arzt oder Behörden besuchen oder sonstige Besorgungen verrichten. In erster Linie richtet sich
das Angebot an Senioren - aber auch andere in ihrer Mobilität eingeschränkte Bürger können den
Bürgerbus nach vorheriger Anmeldung nutzen. Anmeldungen werden freitags und montags von
09.00 bis 11.00 Uhr unter der Telefonnummer 06761/9017873 oder persönlich im Seniorentreff der
Stadt Simmern (Eingang Rückseite Hunsrückhalle) entgegen genommen.
Freiwillige Fahrer und Telefondienstler sorgen dafür, dass der Bus ins Rollen kommt. In den
unterschiedlichen Routen werden mehrere Dörfer, die auf der Strecke liegen, zusammengefasst. Die
Mitfahrer-/innen werden zu Hause abgeholt und nach Erledigung ihrer Geschäfte wieder nach Hause
zurück gebracht.
Sollten Sie sich an diesen Tagen nicht angemeldet haben, können Sie sich auch noch im Bürgerbüro
der Verbandsgemeinde unter der Nr. 06761/837-150 anmelden.
Die Fahrten sind kostenlos! - Route 2: HORNER ROUTE: Dienstags und Freitag:
Niederkumbd, Klosterkumbd, Horn, Laubach, Bubach, Riegenroth, Budenbach, Bergenhausen,
Pleizenhausen, Rayerschied, Wahlbach, Altweidelbach, Mutterschied
Abholmöglichkeit: ab 08.00 Uhr, Rückfahrt ab Simmern: ca. 12.00 Uhr
HORN 2020 Ortsgemeinde Evangelisches Kirchengemeinde 10 Türme Freiwillige Feuerwehr - TUS Horn
Angebot von „haushaltsnahen Dienstleistungen/
             Betreuung“ in der Ortsgemeinde Horn
                                 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  Wie bereits am Gemeindetag angekündigt, bieten wir Ihnen ab dem 01. Juni 2014 die Möglichkeit
 der Inanspruchnahme von „haushaltsnahen Dienstleistungen/ Betreuung“ in unserer Ortsgemeinde.
Frau Susan Schmidt, wohnhaft in der “Hauptstraße 13a, 55469 Riegenroth“ hat die Aufgabe der Be-
treuungshelferin in unserer Ortsgemeinde seit dem 01. Juni 2014 übernommen.
         Sie erreichen Frau Schmidt unter folgender Telefonnummer: 06766/ 9899577.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch an unsere Seniorenbeauftragte Karin Vollrath oder an
mich wenden. Bitte nutzen Sie dieses Angebot.

                                 Volker Härter, Ortsbürgermeister

                              OG Horn „Aktiv“
                        Umwelttag & Aktionstage
Wie auch in den vergangenen Tagen trafen sich im Rahmen des freiwilligen Engagements Horner
Bürger zur Umsetzung verschiedener Projekte innerhalb der Ortsgemeinde Horn. Wir nehmen gerne
entsprechende Anregungen für neue Aufgaben entgegen. Auch sind wir an diesen Tagen auf viele
fleißigen Helferinnen und Helfer (groß und Klein) zur Verwirklichung dieser Projekte angewiesen.
Im Jahre 2019 waren die „Helfer“ an 2-Tagen in der Gemeinde unterwegs, am 13. April fanden Auf-
räumarbeiten rund ums Dorf statt am 2. November wurden Bäume gepflanzt (siehe untenstehender
Bericht)
Wir wollen auch im Jahr 2020 (Geplante Termine: 4. April & 7. November, bitte „Heimat Aktuell“ be-
achten) entsprechende Aktionstage durchführen. Wir würden uns freuen, wenn sich viele kleine und
große fleißige Helferinnen und Helfer an diesen Aktionstagen beteiligen würden. Nach der Arbeit
werden wir noch gemütlich bei einem kleinen Imbiss und Getränken zusammen sitzen

    „Einsatzbericht“ (Umwelttag) am 02. November 2019
Durch den Einsatz einiger ehrenamtlicher Helfer
konnten beim Umwelttag am Samstag 2. No-
vember 2019 wieder viele verschiedene Maß-
nahmen durchgeführt werden.
Ein Schwerpunkt lag dieses Mal beim Anpflan-
zen von neuen Bäumen und Sträuchern in der
Nähe des Strauchschnittplatzes. Hier waren viele
fleißige Helferinnen und Helfer unter Anleitung
des Revierförsters Stefan Esser und des Forst-
arbeiters Lothar Kneip im Einsatz. Besonders
möchte ich mich bedanken für den Einsatz der
vielen kleinen Helferinnen und Helfer.
              Der Gemeinderat Horn
Seniorenstammtisch
                             Seniorenbeauftragte: Karin Vollrath 06766 431

              Horner Senioren unterstützen soziale Projekte
Auf Einladung der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Horn, Karin Vollrath, treffen sich die Horner
Seniorinnen und Senioren jeden 1. Donnerstag im Monat im Gasthaus „Zur Schanz“.
Bei diesen Treffen geht es um ein gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen. In der Runde
werden aber auch Infos weitergegeben, die für älter gewordene Menschen von Interesse sind.
So war in den letzten Jahren ein Imker zu Gast, die Polizei gab Tipps zum Verhalten im Straßenver-
kehr. Die Beratungsstelle: FrauenNotruf berichtete von ihrer Arbeit, es gab Reiseberichte aus Wien &
Neuseeland. Auch Ausfluge gehören auch zum Programm der Gruppe.
Im Rahmen des Horner Seniorennachmittags besuchten die Horner die Kirner Privatbrauerei. Nach
einer Führung durch die Brauerei wurden die Kirner Brauspezialitäten probiert, den Abschluß des
schönen Tages verbrachten Sie im Hotel Weber in Kirchberg.

Bei jedem Treffen ist auch ein Spar-
schwein mit von der Partie, das dann
die Runde macht. Das angesparte Geld
wird von der Seniorengruppe einmal im
Jahr für einen sozialen Zweck gespen-
det.
Bei einem der monatlichen Treffen über-
reichte die Seniorenbeauftragte Karin
Vollrath einen Scheck in Höhe von
400,00 € an die Hospizgemeinschaft
Hunsrück-Simmern e.V.

 Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben so kommen Sie zu einem unserer Treffen, das aktuelle Pro-
                         gramm finden sie regelmäßig im „Heimat Aktuell“.
                                 Karin Vollrath. Seniorenbeauftragte
Kinder Ferienaktion
                          Ansprechpartner: Volker Härter, Tel: 06766/ 969 754

            Kinder Ferienaktion 2020 - „Ferien am Ort“
                  Auch für das Jahr 2020 sind wieder Kindererlebnistage geplant.
                            Zurzeit wurde noch kein Termin festgelegt.
Wie bereits im Sommer angekündigt, möchte ich mich aus der Organisation zurückziehen, nach 12
Jahren Mitarbeit und 7 Jahren als „Boss“ wie es eines der Kinder ausdrückte ist es Zeit die Arbeit in
andere Hände zugeben. Natürlich stehe ich für Fragen weiterhin zur Verfügung, aber wenn man zum
Geburtstag Werbung vom Hörgeräte Akustiker & Optiker bekommt sollte man sich Fragen ob man
noch der Richtige ist.
Vielen Dank an Alle die in den letzten Jahren bereit waren ihre Zeit zu opfern um die Ferienaktionen
damit ermöglichen, ein besonderer Dank gilt auch der Ortgemeinde Horn für ihre finanzielle Unter-
stützung.
                                    Liebe Grüße, Gerd Knebel

Wer Vorschläge für die Gestaltung hat und/oder mithelfen will, wird gebeten sich mit dem Ortsbür-
germeister Volker Härter (Tel.: 06766 969754) in Verbindung zu setzen.
Das Motto das die Sportjugend für das Jahr 2020 festgelegt hat lautet: „Werte bewegen“
Weitere Informationen folgen im Frühjahr 2020 im „Heimat Aktuell“.

           Kinder Ferienaktion vom 18. bis 20. Juli 2019
Der TuS Horn 1920 veranstaltete zum 12. Mal seine Kinderferienaktion. Bei der Zusammenstellung
des Programmes war uns schnell klar dass wir auf weite Fahrten in Freizeitparks verzichten wollen.
Wir wollen mit unserem Programm das „Miteinander“ fördern.
Das Organisationsteam der „Horner Ferienaktion“ bedankt sich bei:
der Ortsgemeinde Horn für die finanzielle Unterstützung, der Sportjugend für die nützlichen Tipps &
die „T-Shirts“, bei allen Spendern, sei es Geld, Kuchen, Holz, usw. und bei den vielen helfenden
Händen die solch eine Veranstaltung erst möglich machen.
             Anzahl der Teilnehmer: 41 - Alter: 3 -14 Jahre - Anzahl der Betreuer: 15
Die traditionelle Horner Ferienaktion stand in diesem Jahr ganz unter dem Motto, das die Sportju-
gend Rheinland-Pfalz gestellt hatte. Unter dem Begriff „Wald bewegt“ hatten sich mehr als 41 Kinder
zu einem abwechslungsreichen dreitägigen Programm beim TuS Horn angemeldet. 15 Helfer sorgten
dafür dass die Tage problemlos verliefen und alle gut versorgt wurden. Ein besonderer Dank galt da-
bei dem Hegering Simmern.
Zum Auftakt des Programms ging es nach Kastellaun. Die größeren bewältigten die 18KM Strecke
mit dem Fahrrad, die kleineren wurden mit dem Auto gefahren. Nach einer kurzen Rast auf dem
Sportgelände in Hollnich, bei dem die Kinder ihren Hunger und Durst stillen konnten ging es weiter
zum Waldabenteuer nach Kastellaun.
Dort angelangt konnten die Kinder je nach Fitness auf dem Kletterparcours ihr Können zeigen. Des
Weiteren vergnügten sich die Kids auf dem Barfußpfad und konnten auf dem Sturmwurf-Pfad die
Verwüstungen des Orkansturmes Kyrill hautnah erleben. Unsere Jüngsten konnten sich auf dem
Spielplatz vergnügen.
Abschließend ging es wieder mit den Rädern nach Horn zurück.
Der zweite Tag begann mit Spaß & Spiel rundum die Horner Grillhütte, ein Waldmemory wartete auf
die Kinder und auch die Klassiker wie Sackhüpfen & Eierlauf durften nicht fehlen.
Nachdem Mittagessen wurden unter fachkundi-
ger Leitung des Hegeringes Simmern eine
Waldrally gestartet.
Auf der 2,5KM Strecke warteten mehrere Stati-
onen auf unsere Kinder, in mehreren Gruppen
machten sie sich auf den Weg und erkundeten
Wald & Natur.
Sie lernten verschiedene Baumarten und
Grundlagen zur Jagd kennen. An einer Station
wartete ein 3D Puzzle auf Sie, danach ging es
auf den Ansitz. Der Hegering hatte Tierattrap-
pen im Wald versteckt und die Kinder mussten
diese mit Hilfe eines Fernglases finden & er-
kennen.
Zum Abschluß gingen unsere Kinder auf die
Jagd mit einem Speer wurde die sogenannte
„Kippsau“ erlegt.
Abschließend wurde noch ein kleiner Wettkampf
mit allen Gruppen veranstaltet bei dem das er-
lernte Wissen nochmals gefestigt wurde.

Nach der Rally wurde sich gestärkt, selbstgebackener Kuchen, frischen Waffeln, Obst, Wasser & Ap-
felsaft standen für die Kinder bereit.

Danach konnten sich je nach Lust & Laune betätigen, einige nutzten den Spielplatz, andere erkundig-
ten das Gelände auf eigene Faust oder spielten Fußball oder fuhren mit ihren Inliner, Bobby Cars
oder Fahrrädern.

Gegen Abend wurden die vom Hegering gestifteten Wildschweinbratwürste gegrillt und die Zelte für
das Zeltlager aufgebaut.
Am Samstag endete mit einem gemeinsamen Frühstück und dem Zeltabbau die Ferienaktion, die
2020 wiederholt werden soll.

                                     Betreuer werden?
Haben wir Interesse geweckt und Sie möchten Betreuer bei der Ferienaktion dann melden Sie sich
bei Volker Härter (Tel.: 06766 969754).
Die Sportjugend bietet interessante Schulungen zum Thema „Ferienaktion“ an.
Erstellung eines Bildbandes als Ergänzung
                  zur Chronik der Gemeinde Horn
Wie bereits bei verschiedenen Veranstaltungen erwähnt, beabsichtigen wir, die Erstellung eines
Bildbandes. Wer also entsprechende Bilder von unserem wunderschönen Ort, von Veranstaltungen,
etc. hat, kann diese gerne zur Sichtung und anschließenden Dokumentation an die Ansprechpartner
aus dem Gemeinderat Volker Härter, Gerd Klar, Christine Federhenn Ries oder Michaela Rech
geben.
Die Rückgabe der Originalbilder wird nach entsprechender Dokumentation zugesichert. Gerne
können Sie sich bei diesem interessanten Projekt auch tatkräftig beteiligen.

Wir werden im Jahr 2020 weiter über dieses Projekt informieren. Über eine entsprechende
Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
                                                                                  Der Gemeinderat

                           Wir schreiben Geschichte...
......weiter. Seit 23 Jahren ist unsere Ortschronik auf dem Markt (Bei Interesse wenden Sie sich bitte
an den Bürgermeister). Mühevolle Recherchen haben unsere Chronik zu einem umfangreichen
Nachschlagewerk werden lassen.
Um uns in der Zukunft diese Arbeit zu ersparen, wollen wir schon jetzt Beiträge sammeln die in einer
späteren Neuauflage veröffentlicht werden. Also wer Zeitungsartikel, Berichte, Bilder, uvm. hat die er
für interessant hält, der meldet sich Bitte bei Gerd Knebel, die Originale werden eingescannt, archi-
viert und umgehend zurückgegeben.
"Einweihung Rad(wander)weg &
                      restauriertes Burggelände"
Am Samstag den 20.06. und am Sonntag den 21.06.20220 wird der Rad(wander)weg "Mit dem Fahr-
rad in die Römerzeit", Römer - Ritter – Klosterfrauen und das restaurierte Horner Burggelände ein-
geweiht.
Der genaue Ablauf der Feierlichkeiten steht noch nicht fest, bitte beachten Sie die Veröffentlichungen
in „Heimat Aktuell“ und an den bekannten Aushängen.

               "Mit dem Fahrrad in die Römerzeit",
                 Römer - Ritter - Klosterfrauen
             Neuer Radrundweg führt zu Geschichtsorten rund um Simmern
Wie bereits im letzten Terminheft berichtet, wurde Horn an das Radwegenetz angebunden. Der neue
Radweg „Römer – Ritter . Klosterfrauen“ verbindet auf einem ca. 30Km langen Rundkurs mehrere
archäologische Besonderheiten der Umgebung miteinander.
Das Hunsrück Museum in Simmern beherbergt unter seinen Schätzen auch Bodenfunde und archäo-
logische Überreste aus der näheren Umgebung.
Wo waren deren ursprüngliche Plätze in der Hunsrücklandschaft? Diese Frage beantwortet der neue,
30 Kilometer lange Radrundweg „Römer, Ritter, Klosterfrauen“. Er führt zu einigen Fundorten in der
Region und regt dazu an, die Originalfunde im Museum zu besichtigen. So lernt man neben dem
Freizeitspaß auch einiges über die Kulturgeschichte des Hunsrücks.
Der Radweg verbindet die Orte Pleizenhausen, Budenbach, Horn, Klosterkumbd, Niederkumbd und
Kümbdchen mit der Stadt Simmern. So befindet sich zum Beispiel am Ortsrand der Gemeinde Bu-
denbach eine römische Grabanlage. In der Nähe der Gemeinde Horn stößt man auf die Überreste
einer ehemaligen Ringburg sowie in der Ortslage von Klosterkumbd auf einen früheren Klostergarten
der Klosteranlage Chumbd.
Der neue thematische Radweg ergänzt das bestehende Streckennetz im Hunsrück und ist an den
Schinderhannes-Radweg angebunden, der von Emmelshausen nach Simmern führt.

                         Die Horner Burg                                       Radstrecke

                       Fahrrad fahren in der Gruppe...
Seit einigen Jahren trifft sich dienstags eine Gruppe Radsportinteressierter die gemeinsam mit dem
Fahrrad die Umgebung erkunden. Bei Interesse wenden sie sich bitte an Lothar Klar: 06766 81 24
Kommunalwahlen
Die Kommunalwahlen fanden am 26.05.2019 statt. Gewählt wurden der Bürgermeister, der Ortsge-
meinderat, der Verbandsgemeinderat incl. –Bürgermeister und der Kreistag, gleichzeitig fanden auch
noch die Europawahlen statt.

A)   Ortsbürgermeister:
                                                    Anzahl      Anteil
                             Wahlberechtigte          290
                             Wähler/innen             219     75,50%
                             Gültige Stimmen          217
                             Härter                   168     77,40%
                             nein-Stimmen              49     22,60%

B)   Gemeinderatswahl

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der OG Horn am 26. Mai 2015
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.05.2019 das Ergebnis der Wahl zum Ge-
meinderat wie folgt festgestellt:
I. Zur Gemeinderatswahl waren 282 Personen wahlberechtigt, davon haben 207 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 73,4 %.
II. Die Stimmabgabe von 205 Wähler/ innen war gültig, von 2 Wähler/ innen ungültig.
III. In den Gemeinderat sind gewählt:
       1. Klar Gerd               mit 149 Stimmen   4. Ries Ingo             mit 113 Stimmen
       2. Federhenn Christine mit 139 Stimmen       6. Rech Michaela         mit 110 Stimmen
       3. Klar, Thomas            mit 114 Stimmen   7. Lindt Nicole          mit 101 Stimmen
       4. Vollrath Karin          mit 113 Stimmen   8. Conrad Marco           mit 96 Stimmen
IV. Ersatzleute für den Gemeinderat sind:
      1. Augustin, Thomas      mit 45 Stimmen       5. Schmitz-Heinz, Ute      mit 14 Stimmen
      2. Friedrich Christopher mit 41 Stimmen          Martin, Gerhard         mit 14 Stimmen
      3. Martin, Helmut        mit 16 Stimmen       7. Schentke, Jan           mit 13 Stimmen
      4. Hachmer Thorsten      mit 15 Stimmen       8. Klar Lothar             mit 10 Stimmen
                                                       Schmidt Jörg            mit 10 Stimmen

  Horn, 25.05.2014 Volker Härter, Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl zum Gemeinderat

Die Ortsgemeinde Horn und der Ortsbürgermeister Volker bedankten sich bei den ausgeschiedenen
Ratsmitglieder: Thomas Augustin (5 Jahre), Lothar Klar (25 Jahre), Herbert Ries (25 Jahre) und Hel-
mut Wickert (10 Jahre), für ihre verdienstvolle Tätigkeit und Mitarbeit im Gemeinderat.

C)   Verbandsbürgermeister VG Simmern-Rheinböllen
                                         A) Horn                 B) Verbandsgemeinde
                                   Anzahl        Anteil           Anzahl      Anteil
              Wahlberechtigte           292                          22.667
              Wähler/innen              221       75,68%             14.967    66,03%
              Gültige Stimmen           219       99,10%             14.673    98,04%
              Klemm (CDU)                 27      12,30%              4.346    29,60%
              Boos (SPD)                157       71,70%              8.549    58,30%
              Hachmer (FDP)               30      13,70%                856     5,80%
              Klopmann (GRÜNE)             5       2,30%                922     6,30%
D)   Verbandsgemeinderat
                                        A) Horn              B) Verbandsgemeinde
                                   Anzahl       Anteil        Anzahl      Anteil
          Wahlberechtigte               292                      22.669
          Wähler/innen                  221      75,68%          14.989    66,12%
          Gültige Stimmen             6.976                    487.048
          SPD                         3.368      48,28%        150.839     30,97%
          CDU                           994      14,25%        151.367     31,08%
          FDP                         1.167      16,73%          46.873     9,62%
          GRÜNE                         556       7,97%          54.517    11,19%
          LINKE                         105       1,51%          17.987     3,69%
          FW Sim-Rhb                    786      11,27%          65.465    13,44%

E)   Kreistag
                               Kreistagswahl 2019       Kreistagswahl 2014    Differenz
                A) Horn                                                        der %-
                                Anzahl          %        Anzahl        %
                                                                               Punkte
      Wahlberechtigte                    293                   282
      Wähler/Wahlbeteiligung             221 75,43%            206 73,05%        2,38%
      Ungültige Stimmen                   9    4,07%              2   0,97%      3,10%
      Gültige Stimmzettel                212 95,93%            204 99,03%        -3,10%
      SPD                                 81 38,21%               98 48,04%      -9,83%
      CDU                                 48 22,64%               50 24,51%      -1,87%
      AfD                                 15 7,08%                    0,00%       7,08%
      FDP                                 30 14,15%               18 8,82%        5,33%
      GRÜNE                               19 8,96%                18 8,82%        0,14%
      DIE LINKE                            4 1,89%                 2 0,98%        0,91%
      FW RH e.V.                          15 7,08%                    0,00%       7,08%
      Summe Wählergruppen2                15 7,08%                18 8,82%       -1,75%
                               Kreistagswahl 2019       Kreistagswahl 2014    Differenz
      B) Gesamt                                                                der %-
                                Anzahl          %        Anzahl        %
                                                                               Punkte
      Wahlberechtigte               83.259                  82.528
      Wähler/Wahlbeteiligung        54.943 65,99%           50.563 61,27%        4,72%
      Ungültige Stimmen              1.398     2,54%         1.640    3,24%      -0,70%
      Gültige Stimmzettel           53.545 97,46%           48.923 96,76%        0,70%
      SPD                           11.832     22,10%       14.036 28,69%       -6,59%
      CDU                           18.853     35,21%       21.091 43,11%       -7,90%
      AfD                            4.009      7,49%               0,00%        7,49%
      FDP                            4.569      8,53%        3.069 6,27%         2,26%
      GRÜNE                          6.647     12,41%        3.612 7,38%         5,03%
      DIE LINKE                      1.743      3,26%        1.919 3,92%        -0,67%
      FW RH e.V.                     5.892     11,00%               0,00%       11,00%
      Summe Wählergruppen2           5.892     11,00%        5.196 10,62%        0,38%
F) Europawahl 2019

                          Europawahl 2019       Europawahl 2014         Bundestagswahl 2017
                            Anzahl    %      Anzahl   %       ǻ1      Anzahl    %       ǻ1
       Wahlberechtigte         285              281                       288
  Wähler/ Wahlbeteiligung      164     73%      170 70,0%     3,2%        196 80,0% -6,8%
     Ungültige Stimmen            2   1,2%        1   0,6%    0,6%          4   2,0% -0,8%
     Gültige Stimmzettel       162 98,8%        169 99,4% -0,6%           192 98,0%     0,8%
  CDU                           34 21,0%         43 25,4% -4,5%            42 21,9% -0,9%
  SPD                           57 35,2%         87 51,5% -16,3%           63 32,8%     2,4%
  GRÜNE                         24 14,8%         14   8,3%    6,5%         15   7,8%    7,0%
  AfD                           12    7,4%        3   1,8%    5,6%         20 10,4% -3,0%
  FDP                           14    8,6%        8   4,7%    3,9%         31 16,1% -7,5%
  DIE LINKE                       3   1,9%        3   1,8%    0,1%         15   7,8% -6,0%
  FREIE WÄHLER                    3   1,9%        4   2,4% -0,5%            1   0,5%    1,3%
  Tierschutzpartei                3   1,9%        3   1,8%    0,1%    -         0,0%    1,9%
  PIRATEN                         2   1,2%        3   1,8% -0,5%            0   0,0%    1,2%
  NPD                             2   1,2%        0   0,0%    1,2%          0   0,0%    1,2%
  FAMILIE                         1   0,6%        0   0,0%    0,6%    -         0,0%    0,6%
  Die PARTEI                      2   1,2%        0   0,0%    1,2%          2   1,0%    0,2%
  ÖDP                             0   0,0%        0   0,0%    0,0%          1   0,5% -0,5%
  TIERSCHUTZ hier!                1   0,6%   -                0,6%    -         0,0%    0,6%
  Graue Panther                   1   0,6%   -                0,6%    -         0,0%    0,6%
  PARTEI FÜR DIE TIERE            2   1,2%   -                1,2%    -         0,0%    1,2%
  Volt                            1   0,6%   -                0,6%    -         0,0%    0,6%
  Sonstige                -         -             1   0,6% -0,6%            2   1,0% -1,0%

                                    Karneval 2019
Die Jugend aus Horn war auch bei den diesjährigen Karnevalsumzügen unterwegs. Insgesamt 35
Jungen und Mädchen der "Backesjugend Horn" präsentierten sich als "Wilde Kerle" Team an den tol-
len Tagen. Die Truppe mit Ihrem, mit viele Mühe gestalteten Motiv-Wagen nahmen an den Umzügen
in Simmern, Kirchberg und Beltheim teil
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Brühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück, Tel.: 06761/837-0, E-Mail: info@vgvsim.de, www.simmern.de

                              Kommunalpolitik:
                           Aktueller Sachstand zur
                        Fusion der Verbandsgemeinden
                          Simmern und Rheinböllen
Neuorganisation der Verwaltung
Die Fusion und damit die offizielle Bildung der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen zum
01.01.2020 ist durch Landesgesetz besiegelt. Dementsprechend laufen die Vorbereitungen auf vollen
Touren. Ein Entwurf für die zukünftige Verwaltungsorganisation liegt bereits vor. Das Organigramm
trägt der größeren Verbandsgemeinde mit 28.800 Einwohnern & 44 Gemeinden/ Städten Rechnung.
Um die Aufgaben kompetent und konzentriert wahrnehmen zu können wurden fünf Fachbereiche, ein
selbstständiger Zweckverband und selbstständige Werke gebildet.
Die Aufgaben in den Fachbereichen sind überwiegend in Sachbereiche als aufgabenbezogene Or-
ganisationseinheiten untergliedert. Neu in diesem Organigramm ist die Organisation der Kinderta-
gesstätten als selbstständiger Zweckverband. Auch sind Stabsstellen zur Wahrnehmung besonderer
Aufgaben vorgesehen, die Schwerpunkte nach außen im Bereich der Wirtschaftsförderung und nach
innen durch eine Vergabestelle, eine Beschwerdestelle, Controlling und eine den Bedürfnissen ent-
sprechende Kosten- und Leistungsrechnung setzen.
Für die vielfältigen Regelungsbedarfe in den Fachbereichen und besonderen Fragestellungen gibt es
zahlreiche Arbeitsgruppen. Diese werden i. d. R. durch die Fachbereichsleiter/innen geleitet und be-
stehen aus zuständigen Mitarbeiter/innen beider Verwaltungen. Dabei gilt es die Chance zu nutzen,
die Dienstleitungsorientierung der Arbeit zu verbessern - intern wie auch extern. Ziel ist es, möglichst
kundenorientierte Leistungsformen anzubieten und auch intern die Schnittstellen optimal zu organi-
sieren. Teilweise werden heute schon die möglichen Synergien genutzt, z. B. durch gemeinsame Be-
schaffungen, gemeinsame Aufgabenwahrnehmungen etc.
Das Personalkonzept für die neue Verbandsgemeinde wurde mit den Fachbereichsleitern, den Per-
sonalräten und den Mitarbeiter/innen erstellt. Dabei wurden die Wünsche zur zukünftigen Arbeitszeit
und dem möglichen Einsatzbereich abgefragt. Alle Mitarbeiter/innen wissen, in welchem Fachbereich
sie zukünftig tätig sind. Etwaige Unsicherheiten für die Mitarbeiter/innen über Auswirkungen der Fu-
sion auf ihre Arbeitsplätze und Zuständigkeiten sind damit inzwischen weitestgehend ausgeräumt. Im
Detail finden nach wie vor Änderungen und Anpassungen statt, die sich durch verschiedenste Ein-
flüsse ergeben.
Sachstand Umsetzung und Raumkonzept
Auch das Raumkonzept für die zukünftige Verwaltung ist im Groben fertiggestellt. Die Zuordnung der
Fachbereiche in die für sie jeweils bestimmten Bereiche (Gebäude, Stockwerke und Anzahl der Bü-
ros) ist geplant und zum Teil ist die jeweilige Zusammenführung der Mitarbeiter/innen wie zukünftig
für die gemeinsame Verbandsgemeindeverwaltung bereits erfolgt.
Folgende Fachbereiche finden Sie in Zukunft im Rathaus Simmern:
    • Zentrale Aufgaben (1. Obergeschoss)
    • Bürgerdienste inkl. Hauptstelle des Bürgerbüros (Erdgeschoss)
    • Soziale Infrastruktur (3. Obergeschoss)
    • Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen (2. Obergeschoss)
    • Verbandsgemeindewerke (Erdgeschoss)
Folgende Fachbereiche finden Sie in Zukunft im Rathaus Rheinböllen:
   • Finanzen inkl. Verbandsgemeindekasse (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss)
   • Zweckverband Kindertagesstätten (1. Obergeschoss)
   • Außenstelle des Bürgerbüros (Erdgeschoss)
Zur Umsetzung der Umzüge wurden extern Räume in Simmern angemietet. Daher finden Sie den
Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen vorübergehend im Gebäude des Vermes-
sungs- und Katasteramtes in der Hüllstraße 7-9 in Simmern. Dort arbeiten die Mitarbeiter/innen bei-
der Verbandsgemeindeverwaltungen bereits zusammen.
Beide Verwaltungen arbeiten inzwischen im selben virtuellen System, sodass eine Zusammenarbeit
ortsunabhängig möglich ist. Es können nun dieselben Anwendungen und Datenspeicherorte, etc. ge-
nutzt und somit die Daten nach und nach zusammengeführt werden. Diese Lösung eröffnet ebenfalls
die Möglichkeit von Telearbeit, was testweise schon durch einige Mitarbeiter/innen in Anspruch ge-
nommen wird. Die erforderliche Neuorganisation bringt somit weiterhin einen deutlichen Fortschritt
auf dem Wege zur Digitalisierung der Verwaltung mit sich.
Der Sachbereich Informationstechnik (Teil von Zentrale Aufgaben) ist bereits organisiert und mit 3
Mitarbeitern vollständig.
Die Mitarbeiter/innen der Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen arbeiten bereits alle zu-
sammen im Rathaus Simmern. Dies konnte durch Um-/Ausbaumaßnahmen im auch bisher durch die
Verbandsgemeindewerke Simmern genutzten Gebäudeteil möglich gemacht werden.
Folgende Aufgaben der Verbandgemeinde Rheinböllen werden bereits im Rathaus in Simmern,
Fachbereich Bürgerdienste, wahrgenommen:
   •   Gewerberechtliche Angelegenheiten
   •   Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
   •   Feuerwehrangelegenheiten
   •   Straßenverkehrsangelegenheiten
Das Bürgerbüro wird in Zukunft seine Hauptstelle in Simmern haben. Aber auch in Rheinböllen wird
eine Außenstelle eingerichtet. Egal in welchem der verbandsangehörigen Orte man wohnt oder auch
wohnen möchte, in beiden Rathäusern können die jeweiligen Anliegen (Zuständigkeitsbereiche des
Bürgerbüros) erledigt werden.
Der neue Fachbereich Soziale Infrastruktur befindet sich gerade im Aufbau. Die Mitarbeiter/innen
finden Sie im 3. Stock des Rathauses Simmern. Ansprechpartnerin ist Frau Ramona Lambrich (Tel.
06764 39-28). Der Bereich Asyl gehört künftig zu diesem Fachbereich. Die Bereiche Asyl der beiden
Verwaltungen arbeiten bereits zusammen und befinden sich ebenfalls im Rathaus Simmern, 3. OG.
Das Organigramm sieht eine Zentrale Vergabestelle als Stabstelle vor. Die zuständige Mitarbeiterin
ist Frau Jana Kronwid. Sie befindet sich im Rathaus Simmern, 1. Obergeschoss, Zimmer 211 und ist
unter der Telefonnummer 06761 837-248.
Die Aufgaben des Standesamtes werden für beide Verwaltungen vom Standesamt Sim-
mern/Hunsrück, Rathaus Simmern wahrgenommen.
Ab Dienstag, dem 03.12.2019 werden alle Kassengeschäfte der Verbandsgemeinden Simmern und
Rheinböllen nur noch im Rathaus Rheinböllen abgewickelt.
Als letzter Schritt erfolgt nach Abschluss der Vorbereitungen, wie Umbau, Renovierung, usw., der
Zusammenzug der Mitarbeiter/innen des Fachbereiches Finanzen im Rathaus Rheinböllen.
Zurzeit finden wöchentlich Um- und Zusammenzüge der Mitarbeiter/innen an ihre zukünftigen Be-
stimmungsorte statt und Arbeitsgruppen tagen ständig. Daten, Ordner, etc. werden für die Übernah-
me in die neue Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen vorbereitet oder aber auch für die Alt-
Verbandsgemeinden Simmern/Hunsrück oder Rheinböllen abgeschlossen, so dass unterbrechungs-
frei im neuen Jahr durchgestartet werden kann.
Gründung des Kindertagesstätten-Zweckverbandes Simmern-Rheinböllen - Beitritt von allen
verbandsangehörigen Kommunen beschlossen!
Im Zuge der Fusion sollen die Aufgaben nach dem Kindertagesstätten Gesetz auf einen neu zu
gründenden Zweckverband übertragen werden.
Die Trägerschaften für die kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Sim-
mern liegen gegenwärtig jeweils bei den Ortsgemeinden, der Stadt Simmern bzw. dem Zweckver-
band „Kindergarten Biebertal“. In der Verbandsgemeinde Rheinböllen ist für alle kommunalen Kinder-
tagesstätten die Verbandsgemeinde Trägerin. Zur Entlastung der Ortsgemeinden und zur Harmoni-
sierung der Trägerschaften ist die Gründung eines Zweckverbandes geplant. Darüber hinaus bringt
die Gründung eines Zweckverbandes viele Vorteile durch Bündelung der Aufgaben. So kann der Ein-
satz von sogenannten Springerkräften zur Abdeckung von personellen Engpässen einfacher gesteu-
ert werden. Auch die Gewinnung neuen Personals kann durch den vermehrten Abschluss unbefriste-
ter Arbeitsverträge zukünftig erleichtert sein, da die Stellen für Erzieher/innen damit attraktiver wer-
den. Durch den Zweckverband können die Aufgaben des Trägers und der Einsatz der rd. 220 Be-
schäftigten in diesem Bereich somit kompetent wahrgenommen und weiterentwickelt werden.
Organ des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung, in der die Städte und Ortsgemeinden mit
jeweils einer Stimme vertreten sein sollen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb der
Kindertagesstätten werden in einer Verbandsordnung ausgestaltet. Nachdem nun alle der neuen
Verbandsgemeinde angehörigen Kommunen dem Beitritt und dem Entwurf einer Verbandsordnung
zugestimmt haben, fand am 04.11.2019 die Unterzeichnung der Verbandsordnung durch alle Orts-
bürgermeister/innen im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung statt. Nun erfolgt die sog. Er-
richtung des Zweckverbandes (zum 01.01.2020) durch Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück als Auf-
sichtsbehörde. Der Zweckverband hat seinen rechtlichen Sitz in Simmern, die Verwaltung erfolgt
aber im Rathaus Rheinböllen in einem eigenen Fachbereich.
Leben mittendrin, eine Initiative
      zur Belebung der Ortskerne
"Leben mittendrin" bedeutet auch: Dabei zu sein, am Leben teilzunehmen, sich in der Gemeinschaft
wohlzufühlen. In Zeiten des demographischen Wandels, der durch den allmählichen Rückgang der
Einwohnerzahlen gekennzeichnet ist, verliert "Leben mittendrin" seine Selbstverständlichkeit und
verlangt nach aktiven Händen.
             “Leben mittendrin“ ist mehr als eine Standortbeschreibung
                       Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde Simmern sind
                 Sebastian Roller, 06761/ 837-242 oder Andrea Weber, 06761-837-154.
          Gerne können Sie sich aber auch beim Ortsbürgermeister erste Informationen besorgen.
Die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit ihren Ortsgemeinden und der Stadt Simmern stellt
sich dieser Herausforderung. Das für jede Gemeinde erstellte Leerstandskataster beweist: Es ist
höchste Zeit, dem Zerfall sozialer Strukturen entgegen zu wirken. Lassen Sie uns die Zukunft
gemeinsam gestalten!
Informieren Sie sich jetzt über die Förderrichtlinien bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung
Die Richtlinien können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Simmern www.simmern.de unter
der Rubrik Rathaus/ Bürgerinfo eingesehen werden. Darüber hinaus finden Sie auch hier die ent-
sprechenden Antragsformulare.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung
der Ortskern ein der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 06.05.2013
   1. Zielsetzung
Der demographische Wandel mit dem allmählichen Rückgang der Einwohnerzahlen, verbunden mit
dem Anstieg des Lebensalters, stellt die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück mit Ihren Ortsge-
meinden und der Stadt Simmern vor permanente Herausforderungen. Die bislang praktizierte groß-
zügige Erschließung von Neubaugebieten, bei gleichzeitig konzeptioneller Vernachlässigung vorhan-
dener Wohnraum-und Grundstückspotenziale in den Ortskernen, führen angesichts des demographi-
schen Wandels in zunehmendem Maße zu einer Entvölkerung der Ortskerne. Die Verbandsgemein-
de stellt sich den Herausforderungen mit verschiedenen Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterent-
wicklung der Dorfstrukturen, um deren Charakter zu bewahren und einem Wegbrechen sozialer
Strukturen wirksam zu begegnen. Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau,
Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne. Junge und alte
Menschen sollen für das gemeinsame Wohnen und Leben im Ortskern angesprochen und begeistert
werden.
    2. Förderfähige Maßnahmen
In den von den Gemeinden, im Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde, gebäudescharf festgeleg-
ten Fördergebieten sind zum Bau, Erwerb oder Abriss von Gebäuden folgende Maßnahmen förder-
fähig:
1. Schaffung bzw. Verbesserung von Wohnraum durch Erwerb, Umnutzung oder Sanierung leerste-
hender, alter Bausubstanz. Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um-oder Anbauälterer
ortsbildprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude, sofern die Maßnahmen zu einer wesentli-
chen gestalterischen oderfunktionalen Aufwertung führen.
2. Bebauung von Baulücken
3. Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude oder Gebäudeteile in dem von den Gemeinden, im Ein-
vernehmen mit der Verbandsgemeinde, gebäudescharf festgelegten Fördergebiet. Die Maßnahmen
sollen sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
Eine Förderung von Maßnahmen, deren Zweck überwiegendeine energetische Sanierung darstellt,
ist ausgeschlossen
3. Art, Maß und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Auf maximal 100.000,00 Euro förderfähige Gesamtkosten
werden 10% Zuschuss gewährt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 20.000,00 Eu-
ro (Grunderwerb einschl. Nebenkosten und Baukosten) betragen. Leben im Haushalt des Antragstel-
lers Kinder und nutzt dieser das Förderobjekt nach Fertigstellung zu eigenen Wohnzwecken, kann
eine Erhöhung der Förderung beantragt werden. Die Förderung erhöht sich um 2% pro Kind. Die
Förderung ist auf insgesamt maximal 16% der förderfähigen Gesamtkosten (max. 16.000,00 €) be-
grenzt. Dem Antrag ist ein Kindergeldnachweis sowie eine Meldebescheinigung beizufügen. Maß-
geblich ist die Anzahl der Kinder bei Antragstellung. Die Ummeldung auf die Adresse des Förderob-
jektes ist unaufgefordert anzuzeigen. Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20% der Bau-
summe anerkannt. Antragsberechtigter ist grundsätzlich der Eigentümer des Objektes oder dessen
Käufer.
   4. Förderkriterien
Gefördert werden private Projekte in gebäudescharf festgelegten Fördergebieten der Gemeinden der
Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück. Das jeweilige Projekt soll mit dem Dorferneuerungskonzept
bzw. Sanierungskonzept in Einklang stehen. Der Zuschuss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass
das Gebäude mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt wird. Sollte diese Verpflichtung nicht
eingehalten werden, können die gewährten Finanzhilfen durch die Verbandsgemeinde Sim-
mern/Hunsrück zurückgefordert werden. Jedes Objekt kann innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jah-
ren nur bis zur Höchstgrenze von 100.000,00 Euro zuschussfähiger Gesamtkosten gefördert werden.
Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig.
    5. Antrag und Bewilligung
Die Zuwendung wird schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern/Hunsrück beantragt.
Dem Antrag ist das Konzept der geplanten Maßnahme mit Kostenvoranschlägen beizufügen. Eine
positive Stellungnahme der Gemeinde und der Verbandsgemeinde ist für die Bewilligung erforderlich.
Mit der Maßnahme darf nach der Mittelbeantragung begonnen werden, wobei kein Rechtsanspruch
auf Bewilligung von Fördermitteln entsteht. Alle vor Antragstellung entstandenen Kosten können bei
der Förderung nicht berücksichtigt werden. Über die Bewilligung entscheidet im Rahmen der zur Ver-
fügung stehenden Haushaltsmittel und auf Grundlage dieser Richtlinie und in der Anlage beigefügten
Bewertungsmatrix der Hauptausschuss oder eine von ihm beauftragte Kommission. Alle bis zum
31.05.eines Jahres eingegangenen Anträge werden gemeinsam bewertet. Zum Stichtag 31.05. nicht
abschließend prüfbare Anträge werden zurückgewiesen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht
nicht. Die Bewilligung erfolgt mit schriftlichem Bewilligungsbescheid. Die Bewilligung kann widerrufen
werden, wenn mit der Maßnahme nicht alsbald (regelmäßig ist dies ein Zeitraum von 6 Monaten)
nach Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wird oder wenn die Maßnahme nicht innerhalb
von zwei Jahren nach Erteilung des Bewilligungsbescheides abgeschlossen und der Verwendungs-
nachweis nicht vorgelegt wird. Der Zuschussempfänger legt nach Abschluss der Maßnahme der
Verbandsgemeindeverwaltung in einem Verwendungsnachweis eine Kostenaufstellung, sowie alle
zugehörigen Rechnungsbelege vor. Wird im Schlussverwendungsnachweis nicht die Mindesthöhe
der förderfähigen Kosten nachgewiesen, entfällt die Förderung. Die Bewilligung kann ferner widerru-
fen werden, wenn dem Inhalt dieser Richtlinie zuwider gehandelt wird bzw. die Bedingungen des
Bewilligungsbescheides nichteingehalten werden. Änderungen sind vorher mit der Verbandsgemein-
deverwaltung abzustimmen. Der Antragsteller beantragt bei der Verbandsgemeindeverwaltung die
Zuschussaus-zahlung unter Vorlage der Rechnungen mit entsprechendem Zahlungsbeleg. Der Zu-
schuss wird auf ein zu benennendes Konto des Zuschussempfängers gutgeschrieben.
   6. Sonstiges
Der Zuschussempfänger ist zur verzinsten Rückzahlung in Höhe von 6% p.a. Zinsen ab dem Tag der
Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung für den Fall zu verpflichten, dass die Zuschussgewäh-
rung durch arglistige Täuschung oder falsche Angaben herbeigeführt wurde.
   7. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
                  55469 Simmern, den 06.05.2013 gez. Michael Boos Bürgermeister
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