HUMAN PLACES - THEMA: ASYLRECHTSVERSCHÄRFUNG - BOTSCHAFT - WIDERRUF - SCHULE - INFODIENST FLÜCHTLINGSRAT M-V E.V. HEFT 1/19 - Flüchtlingsrat ...

 
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HUMAN PLACES - THEMA: ASYLRECHTSVERSCHÄRFUNG - BOTSCHAFT - WIDERRUF - SCHULE - INFODIENST FLÜCHTLINGSRAT M-V E.V. HEFT 1/19 - Flüchtlingsrat ...
INFODIENST FLÜCHTLINGSRAT M-V E.V.       HEFT 1/19

HUMAN PLACES

                                           Bild: Abschottung | Pixabay

 THEMA:
 ASYLRECHTSVERSCHÄRFUNG –
 BOTSCHAFT – WIDERRUF –
 SCHULE

                         1
                    gefördert durch

     Inhalt/Vorwort                                                                                       Heft 01/19

     IMPRESSUM                                            INHALT
     Titel:        „Human Places“
     Ausgabe:      Heft 01/19                             Editorial                                               3
     Hrsg.:        Flüchtlingsrat
                   Mecklenburg-Vorpommern e.V.            Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle
                   Postfach 11 02 29
                   19002 Schwerin
                                                          // Eloheh Faccio                                        4
     Tel.:         0385 5815790
     Fax:          0385 5815791
                                                          Widerrufsverfahren
                                                          // Tina Borgwarth                                   5–8
     E–Mail:       kontakt@fluechtlingsrat-mv.de
     Internet:     www.fluechtlingsrat-mv.de
                                                          Flüchtlingsrat M-V fordert Nachbesserungen im
     Redaktion: Ulrike Seemann-Katz (USK)
                Sylvia Giesler (SG)
                                                          Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
                Jacob Bobzin (JB)                         // Ulrike Seemann-Katz                            9 – 11
                Tina Borgwarth (TB)
                René Fuhrwerk (RF)                        Groß und bunt: Die Petrusgemeinde
                Eloheh Faccio (EF)
                Carmen Ziegler (CZ)
                                                          // Carmen Ziegler                               12 – 13
     Druck:        SAXOPRINT GmbH, Dresden
                                                          Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ –
     Fotos (soweit nicht anders angegeben):
                 siehe Bildrechte                         Zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
                 Archiv Flüchtlingsrat M-V e.V.           besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
     Layout:       Diana Burandt                          // Jacob Bobzin		                               14 – 15
     Redaktionsschluss der nächsten
     Ausgabe: Oktober 2019                                Schule für alle – Bleibt das Schulgesetz
     Download dieses Heftes unter:                        rechtswidrig?
     www.fluechtlingsrat-mv.de/downloadlinks/             // Ulrike Seemann-Katz                          16 – 17
     downloads
     Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern            Hatespeech im Internet im Kontext der
     e.V. bemüht sich um Aktualität, Korrektheit, Voll-
     ständigkeit und Qualität der Informationen. Da       Seenotrettung Geflüchteter im Mittelmeer
     sich jedoch laufende Änderungen in der sozialen      // Jacob Bobzin                                 18 – 19
     und rechtlichen Lage von Flüchtlingen ergeben,
     ist eine Überprüfung der Information im Rahmen
     von Einzelfällen erforderlich. Der Flüchtlings-      Passbeschaffung und Botschaftsbegleitung
     rat Mecklenburg-Vorpommern e.V. kann keine
     Gewähr übernehmen. Haftungsansprüche gegen           // Ulrike Seemann-Katz                          20 – 21
     den Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern
     e.V., welche sich auf Schäden materieller oder
     ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung         UNO Flüchtlingahilfe in Deutschland
     dieser Publikation verursacht wurden, sind           // René Fuhrwerk		                                    22
     grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des
     Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern e.V.
     kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahr-      Termine/Lesetipps/Lesereise
     lässiges Verschulden vorliegt. Diese Arbeitshilfe
     ersetzt nicht eine anwaltliche Beratung, sondern     // Sylvia Giesler                                     23
     dient der Anleitung Ehrenamtlicher und der
     Information Interessierter im Bereich Flucht und
     Migration.                                           Wir bitten um Spenden!                                24
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     Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen
     werden wir derartige Links umgehend entfernen.
     Diese Ausgabe wird gefördert durch PRO ASYL,
     Förderverein PRO ASYL e.V.

                                                                      2
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Heft 01/19                                                                                               Editorial

EDITORIAL

Liebe Leser*innen,

wir berichten mal wieder über Veränderungen: Wir haben im April turnus-
gemäß einen neuen Vorstand gewählt, wobei ein langjähriges Vorstands-
mitglied nicht mehr antrat: Norbert Koschmieder hat aus gesundheitlichen
und persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Wir danken ihm hier für
seine seit November 2010 geleistete Vorstandsarbeit und wünschen ihm
alles Gute und vor allem Gesundheit!
In den Vorstand gewählt wurden wieder Katharina Herold, Sabine Klemm,
Christian Wöhlke, Roland Schrul, Ulrike Seemann-Katz und neu: Timona
Brusberg-Moratzky, die als Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache schon
lange Mitglied im Flüchtlingsrat ist. Wir freuen uns über ihr Engagement        Ulrike Seemann-Katz, Foto: privat
und werden sie in einem der nächsten Hefte ausführlicher vorstellen. Alle
gewählten Vorstandsmitglieder danken den Mitgliedern auf diesem Wege
für das Vertrauen!
Auch in der Geschäftsstelle hat es einen Wechsel gegeben. Nurcahya (Yanti)
Köhler hat uns als Leiterin des IQ-Projektes „IQ – Regionales Fachkräftenetz-
werk / Arbeitgeber-Hotline“ zu migra e.V. nach Rostock verlassen, wodurch
sie weniger Anfahrzeiten als zu uns nach Schwerin hat. Für das Projekt konn-
ten wir Eloheh Faccio gewinnen, die sich auf der folgenden Seite näher vor-
stellt.
Dieses Heft beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den aktuell geplanten
Veränderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht und den Veränderungen im
öffentlichen Diskurs. Unterm Strich sind es Verschärfungen, Verhärtungen
und das Schaffen weiterer Ausgrenzungstatbestände wie der Artikel zum
so genannten Geordnete-Rückkehrgesetz beispielhaft aufzeigt. Wir wollen
aber wie immer auch Hilfestellung für den Beratungsalltag oder für die Be-
gleitung Geflüchteter bieten und bieten deshalb in dieser Ausgabe Hinwei-
se und Tipps für die Botschaftsbegleitung an und beantworten Fragen zur
Passbeschaffung. Positive Botschaft vermittelt das Interview mit der Petrus-
gemeinde. Schließlich zeigen wir auf, worin in den letzten Monaten unsere
politische Lobbyarbeit für Geflüchtete bestand. Darüber berichten die Arti-
kel zu den Themen „Schule für alle!“ und „Flüchtlingsrat fordert Nachbesse-
rungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.
Die letzte Seite zeigt: Wir sammeln jetzt auch auf betterplace.org Geld und
freuen uns über viele Spenden, wenn das Heft und auch unsere Arbeit Ge-
fallen finden.
Wie immer wünschen wir an dieser Stelle eine packende Lektüre und freuen
uns, wenn das Heft Nutzen im Alltag in Beratung, Behörden und für die Ge-
flüchteten bringt, sowie über kritische und anerkennende Rückmeldungen.

Es grüßt freundlich

Ulrike Seemann-Katz

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Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle                                                                  Heft 01/19

NEUE MITARBEITERIN IN DER GESCHÄFTSSTELLE
ELOHEH FACCIO

Hallo, ich heiße Eloheh Faccio und bin seit Beginn des Jahres ein
neues Gesicht im Team des Flüchtlingsrates M-V. Wie mein süd-
lich klingender Nachname vielleicht schon verrät, fließt italienische
Sonne in meinen Adern. Ich bin geboren und aufgewachsen in Ita-
lien, in einer deutsch-italienischen Familie. Seit 2011 lebe und arbei-
te ich in Deutschland und seit 2017 bin ich im IQ-Netzwerk tätig. Erst
als Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin bei der VSP gGmbH
in Schwerin und nun beim Flüchtlingsrat M-V e.V. als neue Projektleite-
rin für das „Regionale Fachkräftenetzwerk / Arbeitgeber-Hotline“. Schon
als Kind hat mich die Arbeit in einem interkulturellen Umfeld fasziniert
und mein Wunsch dabei war, später einmal einen Beruf auszuüben, mit
dem ich meinen kleinen Beitrag für ein besseres Zusammenleben leisten
kann. Meine neue Position ist zwar nicht „an der Front“, aber ich kann
vielleicht auch hier etwas in Bewegung bringen. Viele Geflüchtete und
Migrant*innen sind jetzt schon ein paar Jahre in Deutschland und be-        Eloheh Faccio, Foto: Flüchtlingsrat M-V e.V.
mühen sich hier Fuß zu fassen. Sie fangen eine Ausbildung an, suchen
einen Arbeitsplatz oder machen sich selbständig. Für viele Arbeitgeber,
die händeringend nach Mitarbeiter*innen suchen, ist das eine Chance,
auch wenn die vielen Gesetze, Fördermöglichkeiten, Aufenthaltstitel
und Voraussetzungen, die sie dabei beachten müssen, anfangs als un-
überwindbarer Dschungel erscheinen können. Unsere Aufgabe ist es,
genau hier Auskunft zu geben, die Arbeitgeber und Akteure des Arbeits-
marktes zu unterstützen und zu vernetzen. Das kommende Fachkräf-
teeinwanderungsgesetz wird zusätzliche Fragen und Änderungen mit
sich bringen. Wir werden an dieser Stelle eine Informationsplattform
aufbauen, mit dem Ziel, die neue Norm zu begleiten und die Akteure
lösungsorientiert zu koordinieren. Fokus dabei bleibt die Fachkräftege-
winnung.

Unsere Kontaktdaten:
Hotline: 0385 - 555 751 40, Montag bis Freitag 09:00-16:00 Uhr
iq@fluechtlingsrat-mv.de, www.fluechtlingsrat-mv.de
www.iq-mv.de.de
Flüchtlingsrat M-V e.V., Goethestraße 75, 19053 Schwerin

Ich war beeindruckt, als ich gesehen habe, mit wie viel Herz die Kollegen
des Flüchtlingsrates ihre Arbeit machen. Jeder auf seinem Gebiet, je-
der auf seine Art. Wir werden manchmal mit sehr traurigen Schicksalen
konfrontiert, mit Ungerechtigkeit und Verzweiflung. Dazu kommt auch
noch das zunehmende Gefühl der Hilflosigkeit und die Unzufriedenheit,
da sich die Welt immer mehr „in die falsche Richtung“ zu drehen scheint.
Und dann begegnen wir Menschen, die trotz der schlimmen Erfahrungen
ein strahlendes Lächeln zu bieten haben. Dies gibt mir dann die Bestä-
tigung, dass es weiterhin wert ist, mein Bestes zu geben. Ich werde im-
mer wieder daran erinnert, dass es uns einfach nur gut geht, und auch
darum empfinde ich Dankbarkeit, wenn ich sehe, was der Flüchtlingsrat
tagtäglich leistet und finde es wichtig, dabei zu sein.                EF

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WIDERRUFSVERFAHREN

In den letzten Monaten haben viele    Das BAMF stellt sich die Frage, ob   Bis zum 12. Dezember 2018 war
anerkannte Flüchtlinge, vorrangig     sich die Situation im Herkunfts-     die Teilnahme an diesen soge-
aus Syrien und Eritrea, Post erhal-   land so verändert hat, dass eine     nannten „Gesprächen“ freiwillig.
ten. Das BAMF lädt ein! Warum?        tatsächliche Rückkehr möglich ist    Wie stand es doch in der Ladung?
Das Bundesamt für Migration und       und keine Verfolgung mehr droht.     „Sie sind im Jahr 2015 oder 2016
Flüchtlinge (BAMF) möchte gerne       Auf der anderen Seite überprüft      in Deutschland angekommen – zu-
Befragungen zu momentan getrof-       das BAMF auch den eigentlichen       sammen mit mehr als einer Mil-
fenen positiven Entscheidungen        Schutzstatus. Hat die schutzbe-      lion Schutzsuchender. Im Interes-
durchführen oder die Identität        dürftige Person als sie 2015 bzw.    se der Schutzsuchenden wurden
überprüfen lassen. Hierbei geht es    2016 nach Deutschland gekommen       für bestimmte Herkunftsländer er-
hauptsächlich darum, zu schauen,      ist und eventuell nur einen Frage-   gänzend zum regulären Verfahren
ob der Schutzstatus der jeweili-      bogen ausgefüllt hat, das Recht      auch schriftliche Verfahren durch-
gen Person zu widerrufen ist, also    auf die Anerkennung nach Genfer      geführt. (…) Die Teilnahme an die-
seine Gültigkeit verlieren kann.      Flüchtlingskonvention?               sem Gespräch ist freiwillig…“

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Widerrufsverfahren                                                                                 Heft 01/19

Nachdem wenige anerkannte Ge-         tend eingeführt. „… derzeit wird     Ihren Schutzstatus im Rahmen ei-
flüchtete sich freiwillig zum BAMF-   die in Ihrem Asylverfahren getrof-   nes Widerrufs- bzw. Rücknahme-
Termin eingefunden haben, wurde       fene positive Entscheidung über-     verfahrens zu überprüfen. (…) Zu
das Vorverfahren zum eventuellen      prüft. Das Bundesamt ist gesetz-     dieser Mitwirkung sind Sie auch
Widerrufsverfahren als verpflich-     lich verpflichtet und berechtigt,    verpflichtet.“

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Heft 01/19                                                                                      Widerrufsverfahren

Die Änderung des Asylgesetzes          nachweis dienen, sollen so aufge-    Durch die Verweisungsnormen
beinhaltet, dass im Widerrufsver-      zeigt werden. Zu guter Letzt muss    des § 73b Abs. 4 sowie des § 73c
fahren nun ähnlich weitreichende       die Person die vorgeschriebenen      Abs. 3 AsylG gelten die neu einge-
Pflichten zur Mitwirkung gelten        erkennungsdienstlichen Maßnah-       führten Mitwirkungspflichten des
wie im eigentlichen Asylverfahren.     men erdulden.                        § 73 Abs. 3a AsylG jedoch auch für
Die neue Fassung im Asylgesetz         Bisher galt die Tatsache, wenn das   Personen mit subsidiärem Schutz
beinhaltet den § 73 Widerruf und       BAMF Grund zur Annahme hatte,        sowie für Personen, bei denen
Rücknahme der Asylberechtigung         dass ein anerkannter Flüchtling      nationale Abschiebungsverbote
und der Flüchtlingseigenschaft         keinen Schutz mehr benötigt, ihm     nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG
und sagt: „(3a) 1 Der Ausländer        das schriftlich mitgeteilt worden    festgestellt worden sind.“
ist nach Aufforderung durch das        ist.                                 (Quelle: https://www.asyl.net/filead-
Bundesamt persönlich zur Mit-          „(4) 1 Die beabsichtigte Entschei-   min/user_upload/publikationen/
wirkung bei der Prüfung des Vor-       dung über einen Widerruf oder        Arbeitshilfen/2018-12-12_GGUA_
liegens der Voraussetzungen des        eine Rücknahme nach dieser Vor-      Mitwirkungspflichten_Widerruf.pdf
Widerrufs oder der Rücknahme           schrift oder nach § 48 des Verwal-   am 23.04.2019)
der Anerkennung als Asylberech-        tungsverfahrensgesetzes ist dem
tigter oder der Zuerkennung der        Ausländer schriftlich mitzuteilen    Was bedeutet diese Veränderung
Flüchtlingseigenschaft verpflich-      und ihm ist Gelegenheit zur Äuße-    für die betroffenen Personen aber
tet, soweit dies für die Prüfung       rung zu geben. 2 Ihm kann aufge-     auch für die einzelnen Beratungs-
erforderlich und dem Ausländer         geben werden, sich innerhalb ei-     stellen? Für die Schutzbedürftigen
zumutbar ist. § 15 Absatz 1 Satz       nes Monats schriftlich zu äußern.    trifft dasselbe zu wie für Asyl-
2, Absatz 2 Nummer 1, 4 bis 7          3
                                          Hat sich der Ausländer inner-     suchende im Verfahren. Sie müs-
und Absatz 3 sowie § 16 gelten         halb dieser Frist nicht geäußert,    sen auf das Gespräch vorbereitet
entsprechend, hinsichtlich der         ist nach Aktenlage zu entschei-      werden, denn die Meisten von ih-
Sicherung der Identität durch er-      den; der Ausländer ist auf diese     nen hatten damals kein Interview
kennungsdienstliche Maßnahmen          Rechtsfolge hinzuweisen. “ (Quel-    zur individuellen Fluchtgeschich-
(§ 16 Absatz 1 Satz 1 und 2) mit der   le: https://www.jurion.de/gesetze/   te. Für diese Vorbereitung können
Maßgabe, dass sie nur zulässig ist,    asylg/73/ am 23.04.2019)             alle vorherigen Belege wie Anhö-
soweit die Identität des Auslän-                                            rungsprotokolle, Fragebögen oder
ders nicht bereits gesichert wor-      Doch nun wird dieses Verfahren       BAMF-Bescheide von Vorteil sein.
den ist. Das Bundesamt soll den        neu definiert. Wie bereits be-       Aus der Erfahrung heraus, können
Ausländer mit Mitteln des Verwal-      schrieben, wird ein so genanntes     diese bei Verlust, nochmals beim
tungszwangs zur Erfüllung seiner       Vorverfahren durchgeführt, in        BAMF als Kopie beantragt wer-
Mitwirkungspflichten anhalten.“        dem zunächst nach Widerrufs-         den. Wie bei einem Interview im
(Quelle: https://dejure.org/gesetze/   gründen gesucht wird. Die betref-    Asylverfahren werden den Schutz-
AsylG/73.html am 23.04.2019)           fende Person wird noch einmal        bedürftigen noch einmal konkrete
                                       geladen, falls sie vorher bereits    Fragen gestellt. Diese können auf
Des Weiteren wird darauf hinge-        ein Interview hatte oder jetzt       der Internetseite des Flüchtlings-
wiesen, wenn ein Ausländer den         zur Teilnahme an einem Inter-        rates MV eingesehen werden.
Mitwirkungspflichten nicht oder        view verpflichtet, an deren Ende     https://www.fluechtlingsrat-mv.
nicht vollständig nachkommt, das       es womöglich zu Abweichungen         de/downloadslinks/downloads/
BAMF nach Aktenlage entschei-          zum früheren Vortrag kommen          rechtsfragen/
den kann. Jetzt ist man dazu ver-      kann und deswegen ein Wider-
pflichtet, die zu erforderlichen       rufsverfahren durchgeführt wird.     Was hervorgehoben werden muss,
Angaben, welche durch das BAMF         Es können aber auch alle Schutz-     ist die Tatsache, dass die Fragen
vorgegeben werden, nach Auf-           berechtigten zur Mitwirkung ver-     nach der eigentlichen Fluchtur-
forderung mündlich oder auch           pflichtet werden, unabhängig         sache und was passieren wür-
schriftlich zu geben. Zusätzlich       welchen Schutzstatus sie im Asyl-    de, wenn die betreffende Person
wird dem zu Befragendem nahe-          verfahren hatten. „Zwar werden       wieder zurück in ihr Heimatland
gelegt, den Pass oder einen Pass-      an dieser Stelle nur Personen mit    geht, die Entscheidenden sind.
ersatz vorzulegen, auszuhändigen       Asylberechtigung und Flüchtlings-    Hinzukommt, dass gefragt wird,
oder zu überlassen. Auch weitere       eigenschaft im Sinne der Genfer      „Wie stellen Sie sich Ihr Leben in
Dokumente, die dem Identitäts-         Flüchtlingskonvention genannt.       Deutschland in 5 Jahren vor? An

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Widerrufsverfahren                                                                                        Heft 01/19

welchen Integrationsmaßnahmen         Zeitangaben kommen. Durch die        bundesweit 223.728 Widerrufs-
haben Sie bereits teilgenommen?“      eigene Verunsicherung können im      verfahren anhängig. Mecklen-
Es kann nicht falsch sein, Unter-     Verlauf des Interviews Gedanken-     burg- Vorpommern hatte bis zum
lagen, die die Maßnahmen do-          gänge durcheinandergeraten und       selben Stichtag 5.196 anhängige
kumentieren, mitzunehmen. Sie         somit keine klare Struktur mehr      Widerrufsverfahren, von denen
spielen für den eigentlichen          erkennen lassen. Auch aus die-       463 bereits beendet wurden. Ins-
Schutzgrund jedoch rechtlich kei-     sem Grund ist es sehr wichtig sich   gesamt wurde von 15 Personen
ne Rolle.                             im Vorfeld an Beratungsstellen zu    der GfK-Status aberkannt, von
Gerade im Hinblick auf die Herab-     wenden und sich genau auf das        7 der subsidiäre Schutz und von
setzung des Schutzstatus oder         Interview vorzubereiten. Auch im     3 Personen das nationale Ab-
dessen Aufgabe, ist es sehr wichtig   Vorverfahren zum Widerrufsver-       schiebeverbot aufgehoben. Wie
sich genauestens beraten zu las-      fahren haben die Schutzbedürf-       auch Pro Asyl erklärt, kann von ei-
sen. Für viele Menschen bedeutet      tigen die Möglichkeit sich einen     ner grundlegenden Veränderung
dies eine enorm hohe psychische       Beistand mit in die Befragung        der allgemeinen Situation in den
Belastung. Sie haben sich seit ih-    zu nehmen. (Quelle: http://www.      betroffenen Herkunftsgebieten
rer Flucht aus dem jeweiligen Her-    bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/Ab-    (Syrien, Eritrea, Irak, Afghanistan)
kunftsland langsam in Deutsch-        laufAsylv/PersoenlicheAnhoerung/     keine Rede sein.
land eingewöhnt und stabilisiert.     persoenliche-anhoerung-node.html     Wichtig bei aller Vorbereitung ist
Außerdem haben sie zum Teil ihre      am 07.05.2019)                       es Ruhe zu bewahren und sich
Erlebnisse verdrängt oder auf-                                             nicht verunsichern zu lassen. Die
grund ihrer Traumata vergessen.       Im Jahr 2018 wurden über 85.000      Voraussetzungen für die Einlei-
Nun werden sie erneut mit ih-         Überprüfungen vorgenommen,           tung eines Widerrufsverfahrens
rem Erlebten konfrontiert. Durch      in 99 Prozent der Fälle wurde        ist kaum gegeben. Vielmehr geht
den eigenen Schutzmechanismus         der Schutzstatus bestätigt (Bun-     es um eine Befriedung der Gesell-
kann es bei einer Befragung im        destagsdrucksache 19/7818). Bis      schaft.
Interview zu Abweichungen in          zum Stichtag 31.03.2019 waren                                          TB

                                                                                   Bild: Timo Klostermeier | pixelio.de

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FLÜCHTLINGSRAT M-V FORDERT NACHBESSERUNGEN AM
ENTWURF DES FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZES

                                                                                               Bild: Werkzeuge | Pixabay

Das Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräfteeinwan-             für diejenigen, die schon da sind, vom Bundesinnen-
derungsgesetz und zur Ausbildungs- und Beschäfti-            ministerium gegen das so genannte geordnete Rück-
gungsduldung hat begonnen. Im Februar hat der Bun-           kehrgesetz gestellt.
desrat Empfehlungen ausgesprochen. Im Bundestag              Zum Zeitpunkt der Texterstellung war noch unklar,
gibt es nun Verzögerungen. Leider muss immer noch            wie mit den Widersprüchen zwischen Fachkräfteein-
konstatiert werden, dass im derzeitigen Entwurf das          wanderungsgesetz und Duldungsgesetz auf der ei-
Potential derer, die bereits heute in Deutschland le-        nen Seite und dem so genannten „Geordnete-Rück-
ben, mit diesem Gesetz weiter eingegrenzt werden             kehr-Gesetz“, besser „Schöner-Abschieben-Gesetz“,
würde. Zudem ist aus dem ursprünglichen Fachkräf-            auf der anderen Seite umgegangen werden wird.
teeinwanderungsgesetz ein Duldungsgesetz ausge-              Der Flüchtlingsrat M-V und viele andere Verbände
gliedert worden, das sich ausschließlich mit dem ge-         haben im März in einer gemeinsam koordinierten
duldeten Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung und             Presseerklärung kritische Forderungen an die Ge-
Beschäftigung befasst. Es soll in den §§ 18 a und 18 b       setzgebung formuliert. Zwar sieht die neu eingeführ-
regeln, wer mit welchen Voraussetzungen eine Aus-            te Duldung vor, dass die Abschiebung zum Zweck der
setzung der Abschiebung erhalten muss. Die bisheri-          Beschäftigung ausgesetzt wird. Doch greift das neue
ge Kann-Regelung der Ausbildungsduldung zu einer             Instrument nur für eine geringe Anzahl von gut inte-
Ist-Regelung zu machen, die Regelung auf arbeiten-           grierten, jedoch vollziehbar ausreisepflichtigen Men-
de Geflüchtete auszuweiten und den bundesweiten              schen. Kaum eine Person in Mecklenburg-Vorpom-
Flickenteppich an Auslegemöglichkeiten zu verein-            mern wird es schaffen, 18 Monate vor der Erteilung
heitlichen, ist zunächst zu begrüßen. Strategisch            beschäftigt gewesen zu sein und ein Jahr den Lebens-
jedoch wird das Duldungsgesetz, also die Regelung            unterhalt vollständig gesichert zu haben. Die Erfah-

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz                                                                                              Heft 01/19

rungen aus Arbeitsmarktprojekten, die Geflüchtete
beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen wie zum
Beispiel das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge1, zeigen
bereits heute, dass Ausländerbehörden mit formalen
Gründen die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
an Geduldete verwehren. Die Forderung eines Nach-
weises von 12 Monaten Lebensunterhaltssicherung
ist unrealistisch und überzogen. In der Realität stel-
len wir fest, dass viele Menschen zwar arbeiten, aber
aufgrund prekärer Beschäftigung beispielsweise ihre
Familienangehörigen nicht mitversorgen können.
Beschäftigte, für die der Gesetzgeber eine Aufenthalts-
sicherung verweigert, drohen ihre Arbeit zu verlieren,                                                            Bild: LieC | pixelio.de
da den Unternehmen die Situation ohne die verbind-
liche Zusage einer Aufenthaltsperspektive zu unsicher                Dann wäre die Hürde für eine Beschäftigungsduldung
ist. Das ist das Gegenteil von Beschäftigungssicherung               womöglich höher als für eine Aufenthaltserlaubnis.
und Potentialentfaltung. Die derzeitige Debatte wirkt                Rechtlich fragwürdig ist zudem die geplante Rege-
sich auch negativ auf die Beschäftigung von aner-                    lung, dass künftig innerhalb von sechs Monaten nach
kannten Flüchtlingen aus, wie Anrufe verunsicherter                  der Einreise die Identität geklärt sein muss, um eine
Arbeitgeber*innen bei unserer Hotline2 zeigen.                       Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung erhalten
Einem unkomplizierten Arbeitsmarktzugang konträr                     zu können. Während des Asylverfahrens darf von
gegenüberstehend sind deswegen auch die neuen                        den Betroffenen keine Kontaktaufnahme mit den
Erteilungsvoraussetzungen für die Ausbildungsdul-                    Heimatbehörden verlangt werden, und die Mehrzahl
dung. Unter anderem müssen zukünftig vollziehbar                     der Asylverfahren dauert länger als sechs Monate.
Ausreisepflichtige bereits sechs Monate geduldet                     Nicht selten läuft die Gültigkeit von Pässen während
sein, bevor sie die Ausbildungsduldung beanspru-                     der langen Dauer von Asylverfahren ab; fast immer
chen können. Man könnte provozierend fragen:                         entsteht eine Lücke in der Passpflicht nach der Ab-
Sollen die Ausländerbehörden erst einmal sechs                       lehnung des Asylantrags, weil die Passbeschaffung
Monate lang die Abschiebung auch gut Integrierter                    mit 3 bis 6 Monaten länger dauert, als der ablehnen-
probieren, bevor eine Ausbildung und Aufenthaltssi-                  de Bescheid rechtswirksam wird. Letzteres tritt in der
cherung angeboten wird? Das erscheint doch absurd.                   Regel nach 4 Wochen ein.
Eine ganz hohe Hürde stellt außerdem die Voraus-                     Der Flüchtlingsrat M-V begrüßt dagegen Empfeh-
setzung der vollständigen Identitätsklärung dar. Es                  lungen des Bundesrates vom 15.2.2019 zum Thema.
ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der Gesetz-                   Dieser empfiehlt beispielsweise einen „Spurwech-
geber auf dieser beharren sollte. Geflüchtete, die ihr               sel“ vom Asylverfahren in einen Aufenthalt im Rah-
Herkunftsland überstürzt verlassen haben und auf                     men einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.
gefahrvollen Wegen nach Deutschland geflohen sind,                   Bereits im November 2018 veröffentlichten neun
haben oft ein großes Problem, wenn es darum geht,                    Landesflüchtlingsräte, der Paritätische Wohlfahrts-
einen neuen Pass zu besorgen. Genau diese Hürde                      verband – Gesamtverband, PRO ASYL, Teile des Bun-
führt ja oft zur Aussetzung der Abschiebung und                      desvorstands des DGB und weitere Verbände und
dem „verbauten“ Weg in eine Aufenthaltserlaubnis.                    Vereine eine umfassende Stellungnahme, siehe hier:
Es muss insofern genügen, wenn alle erforderlichen
und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung                       www.fluechtlingsrat-mv.de/weitere-barrieren-statt-
ergriffen werden. Andernfalls könnte man bei Be-                     spurwechsel-kritik-am-vorgelegten-entwurf-fuer-
schäftigung und guter Integration gleich eine Aufent-                ein-fachkraefteeinwanderungsgesetz/5119/
haltserlaubnis nach §§ 25 a oder b AufenthG erteilen.                                                             USK

1
    Das Projekt Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge – kurz NAF – blickt auf eine über zehnjährige Erfahrung zurück. Mehr Informationen:
    https://www.naf-mv.de/
2
    IQ-Netzwerkprojekt: Regionales Fachkräftenetzwerk / Arbeitgeber-Hotline – Telefon 0385 – 555 75 140. Das Projekt des Flücht-
    lingsrats ist darauf ausgerichtet, Arbeitgebende bei der Einstellung von Zugewanderten zu unterstützen. Mehr Informationen und
    Kontakt https://www.fluechtlingsrat-mv.de/projekte/iq/

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KEINE ABSCHIEBUNGEN VON CHRISTINNEN UND CHRISTEN
IN DEN IRAN

Das fordert der Flüchtlingsrat M-V e.V. von der Lan-    rer Religionszugehörigkeit und ihrem Asylverfahrens-
desregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Aus-          stand unverständlich, warum man eine ältere Frau
länderbehörden, sowohl das Landesamt als auch die       allein in den Iran zurückschickt, während ihre Söhne
kommunalen Behörden, sollen angewiesen werden,          noch hierbleiben konnten.“
dieses so genannte zielstaatenbezogene Hindernis        Die Frau, die zurzeit ein Asylfolgeverfahren durch-
ab sofort zu prüfen. Offizielle Bescheinigungen von     führt, wurde am 08.05.2019 aus Torgelow abgescho-
Kirchengemeinden über Gemeindemitgliedschaften          ben, obwohl öffentlich bekannt war, dass sie Christin
oder Taufurkunden müssten dafür ausreichen, künf-       ist. Sie wurde im Iran umgehend inhaftiert und ledig-
tig keine Christinnen und Christen mehr in muslimi-     lich auf Kaution freigelassen. Sie darf Teheran nicht
sche Länder zu schieben, in denen auf das Bekennt-      verlassen, bis es zum Prozess kommt. Auf das Bekennt-
nis zum christlichen Glauben die Todesstrafe steht.     nis zum Christentum steht im Iran die Todesstrafe.
„Wir sind fassungslos über das Exempel, das am          Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern sieht
vergangenen Mittwoch in Torgelow an einer 58-jäh-       in dem Fall den Beweis, dass Menschen, über die
rigen Iranerin statuiert wurde. Sie hatte eigentlich    im Iran bekannt wurde, dass sie entweder bereits
„alles richtig gemacht“, einen Pass abgegeben, sich     im Iran als Christen gelebt haben oder aber erst in
in Deutschland integriert.“, so Ulrike Seemann-Katz,    Deutschland konvertiert sind, im höchsten Maße ge-
Vorsitzende des Flüchtlingsrats M-V. „Abgesehen da-     fährdet sind, wenn sie zurück in den Iran müssen. Bei
von, dass seit 10 Jahren erstmals wieder in den Iran    einer Rückkehr droht Christinnen und Christen Inhaf-
abgeschoben wurde, ist es auch unabhängig von ih-       tierung, Folter und ggf. der Tod.

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Groß und bunt: Die Petrusgemeinde                                                                        Heft 01/19

GROSS UND BUNT: DIE PETRUSGEMEINDE
Ein Interview mit dem Pastor der Petrusgemeinde Jens-Peter Drewes, der Vorsitzenden des
Kirchgemeinderates Bettina Deuble und dem sozialdiakonischen Mitarbeiter Marcus Wergin

Was schätzen Sie, wie hoch ist der Anteil der Men-         gegangen sind, haben viele Menschen aus anderen
schen mit internationaler Familiengeschichte, die          Ländern Zugang zur Gemeinde gefunden. Zudem
Ihre Gemeinde aufsuchen?                                   gibt es aber auch ehrenamtliche Deutschkurse in un-
                                                           serem Haus, für die, die keinen offiziellen Zugang zu
Jens-Peter Drewes: Das ist verschieden. Im Gottes-         Sprachkursen haben.
dienst, unserer Hauptveranstaltung, war es zeitweise
so, dass die Menschen mit Migrationshintergrund die        Die Gemeinde ist ja sehr vielseitig aufgestellt, was
Mehrheit gebildet haben. Ich denke, in der ganzen          sind die Themen, die bei der Arbeit am häufigsten
Nordkirche ist das schon relativ besonders. Derzeit        vorkommen?
ist ein knappes Drittel mit Migrationshintergrund.
                                                           Bettina Deuble: Wir arbeiten grundsätzlich als gutes
Marcus Wergin: Bei der Donnerstagsgemeinde, bei            Team gemeinsam an allem. Aber mein Augenmerk
der wir Lebensmittel für die Tafel austeilen, sind es      sind berufsbedingt die Kinder. Wir versuchen die Kin-
zwei Drittel mit arabischem und russischem Migra-          der zu betreuen, die durch das Netz fallen. Was da-
tionshintergrund. In diesen Räumen ist die Tafel in        bei sehr wichtig ist, ist das Vertrauensverhältnis, dass
Norddeutschland übrigens sogar entstanden.                 dafür da sein muss. Die Gemeinde ist sehr groß und
                                                           bunt, aber alle müssen wissen, dass sie hier gebor-
Das ist ja spannend. Was ist sonst noch so los in Ihrer    gen sind. Alle werden so angenommen, wie sie sind.
Gemeinde?                                                  Dann gibt es in unserem Haus noch "Soziale Bera-
                                                           tung" im Rahmen der Tafelarbeit. Die kann auch un-
Jens-Peter Drewes: Seit fast 5 Jahren gibt es einen        terstützen, wenn es Probleme mit der Wohnung z.B.
interkulturellen Bibelkreis, „Bible and dance“. Als        gibt. Und man hat Zeit zu erzählen, was einen aktuell
wir zum Bibellesen in die Gemeinschaftsunterkünfte         beschäftigt.

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Marcus Wergin: Aktuell beschäftigt viele Menschen         können. Tatsächlich ist das Stichwort Religionsfrei-
mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus die zentrale Un-        heit, denn davon profitieren wir auch. Ich sage per-
terbringung. Es gab hier in Schwerin bisher dezentra-     sönlich, aus dem Blick der Bibel, der Bergpredigt:
le Unterbringungen. Seit diesem Jahr ist die Dezentra-    Jesus hat gesagt, alles was ihr wollt, dass die Leute
lität auf Grund mangelnder Förderung aufgegeben           euch tun, das tut ihr auch. Das heißt nicht, was sie
worden und es ist wieder eine zentrale Unterbrin-         euch getan haben, tut ihnen auch. Sondern es heißt
gung entstanden. Es gab Anordnungen, binnen kür-          im Grunde, dass man proaktiv tätig werden soll. Und
zester Zeit umzuziehen, das hat viele beschäftigt und     dann sage ich, wenn ich möchte, dass Leute im Iran
auch zu uns gebracht.                                     oder der Türkei ihre christliche Religion ausüben kön-
                                                          nen, dann muss ich doch dafür sein, dass sie das hier
Jens-Peter Drewes: Ein weiterer Aspekt liegt bei          auch dürfen. Mit welchem Recht kann ich denn sonst
unserer Arbeit auch bei der Interviewbegleitung im        den anderen muslimischen Ländern sagen, ihr müsst
Rahmen der Asylverfahren.                                 Leuten erlauben, ihre Kirche zu bauen? Wenn ich das
                                                          da will, muss ich das hier auch wollen.
Insgesamt hat man ja den Eindruck, dass das Asyl-
recht immer weiter verschärft wird, jetzt werden          Bettina Deuble: Im Grunde ziehen sie ja auch nur um.
Asylsuchende auch in Schwerin wieder zentral unter-       Sie haben ja einen Gebetsraum, den sie aber verlas-
gebracht. Wie kann man sich das aus theologischer         sen müssen, weil dieser baufällig ist. Also sie sind ja
Perspektive erklären?                                     eigentlich schon in der Nähe, sollen aber umziehen.

Jens-Peter Drewes: Das geschieht ja nicht aus theolo-     Jens-Peter Drewes: Aber für mich ist dabei auch die
gischen, sondern aus politischen Gründen. Ich kann        Geschichte unserer Gemeinde ganz wichtig. Ich den-
das schwer aus theologischen Gründen erklären oder        ke, vor 50 Jahren haben die Menschen auch zusam-
nachvollziehen. Wir nehmen das wahr und müs-              mengesessen und dieselben Fragen gestellt, als es
sen damit umgehen. In der Nordkirche hat das auf          darum ging, dass hier in dem Neubaugebiet Dreesch
Kirchenasyle deutliche Auswirkungen, die Zahl der         in den 70er und 80er Jahren eine Kirche gebaut wird.
Gäste dort geht deutlich zurück. Einfach weil die Ver-    Es gab einen Pastor für die Gemeinde, aber noch
weildauer so gestiegen ist und viele 18 Monate nicht      kein Gebäude. Also ganz viel ist in den Häusern ge-
riskieren wollen. Und ich kann vielleicht noch ergän-     schehen, in den Wohnzimmern von Gemeindemit-
zen, dass die aktuelle asylrechtliche Situation dazu      gliedern. Gottesdienst gab es nur alle 14 Tage in
führt, dass, wenn wir jungen Menschen begegnen,           der Schlosskirche. 10 Jahre lang. Auch damals gab
ihnen raten, geht in eine Ausbildung oder sucht euch      es Fragen wie: Muss das sein? Können die nicht in
einen Job. Weil das Asylrecht eine deutlich unsichere     die Stadt fahren? Da sind doch genug Kirchen. Wo
Geschichte ist. Dass das mit der Anerkennung klappt,      kommt das Geld her? Beeinflussen die nicht unsere
ist eine unsichere Geschichte. Lernt Deutsch und ver-     Kinder?
sucht irgendwo eine gute Ausbildung zu machen und         Und: die haben doch ganz andere Werte als wir sie
versucht auf diese Weise in Deutschland zu bleiben.       vertreten. Ich sage, das ist alles richtig. Wir haben
                                                          andere Werte als die sozialistische Gesellschaft, wir
Es gab ja Anfang März eine Stellungnahme der Regio-       machen Angebote für Kinder und das Geld kam aus
nalkonferenz der evangelisch-lutherischen Kirchge-        dem Westen. Das wusste man sogar. Und trotzdem
meinden, dass sie die Pläne für ein Gemeindezen-          haben sich damals die Behörden durchgerungen
trum des Islamischen Bundes unterstützen. Das hat         und gesagt, lass die ihre Kirche bauen. Und wir haben
in Schwerin für ziemlich viel Wirbel gesorgt, da nicht    direkt davon profitiert. Und heute gibt es genau die
alle Parteien die grundgesetzlich garantierte Reli-       gleiche Frage mit genau denselben Argumenten. Da
gionsfreiheit zu unterstützen scheinen. Wie haben         wünsche ich mir auch dieselbe Großzügigkeit.
Sie die Auseinandersetzung wahrgenommen und hat                                                              CZ
sich die Lage inzwischen beruhigt?

Jens-Peter Drewes: Ganz wichtig ist ja erst einmal,
uns wurde gesagt, es geht hier nicht um eine Mo-
schee, sondern um ein Gemeindezentrum. Es gibt
also keine Kuppel und kein Minarett, sondern es geht
um einen Raum, in dem sich Muslime versammeln

                                                         13
Geordnete Rückkehrgesetz                                                                                   Heft 01/19

DAS SOGENANNTE „GEORDNETE-RÜCKKEHR-GESETZ“ –
ZUM ENTWURF EINES ZWEITEN GESETZES ZUR BESSEREN
DURCHSETZUNG DER AUSREISEPFLICHT

                                                                             Bild: Abschottung| Michael Gaida | Pixabay

Zu Beginn des Jahres 2019 lebten in Mecklenburg-        Seehofer im Februar 2019 den „Entwurf eines
Vorpommern rund 3.100 Geflüchtete, die nach § 60a       Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der
Aufenthaltsgesetz lediglich in Deutschland geduldet     Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ vor.
sind. Deren Anträge auf Asyl wurden vom Bundes-         Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ist die striktere
amt für Migration und Flüchtlinge zumeist negativ       und effektivere Abschiebung von Geflüchteten, die
beschieden. Die betroffenen Menschen sind somit         sich mit unklarer Bleibeperspektive, respektive ei-
ausreisepflichtig. Jedoch können Abschiebungen aus      ner Duldung in Deutschland aufhalten. Dazu sieht
sowohl tatsächlichen als auch rechtlichen Gründen       der Gesetzentwurf vor, eine sogenannte „Duldung
unmöglich durchgeführt werden. Ein tatsächlicher        light“ einzuführen. Der Status „Bescheinigung über
Grund der Unmöglichkeit der Ausreise ist zum Bei-       die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforde-
spiel eine auf Krankheit zurückzuführende Reiseun-      rung)“ soll unterhalb des Status der Duldung einge-
fähigkeit der betroffenen Person. Kann die ausreise-    führt werden. Nach der "Duldung light" würde jeder
pflichtige Person aus nicht selbstherbeigeführten       betroffenen Person die alleinige Verantwortung zu-
Gründen keinen Pass oder ein identitätsnachweisen-      kommen, dass sie keine Ausweis- beziehungsweise
des Dokument vorlegen, so handelt es sich um einen      Passpapiere vorlegen kann. Weiterhin erhalten Men-
rechtlichen Grund. Menschen ohne geklärte Identi-       schen keine Duldung mehr, wenn ihnen die Unmög-
tät dürfen nicht abgeschoben werden.                    lichkeit der Abschiebung selbst zuzurechnen ist. Dass
Nun legte Bundesinnen- und Heimatminister Horst         sich die zuständige Botschaft, oder die Ausländerbe-

                                                   14
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hörde bewusst dagegen entscheidet, Passdokumen-                   „Das Beteiligungserfordernis der Staatsanwaltschaft
te auszustellen, wird nicht berücksichtigt. Auch ist              wird umgestellt: Die Voraussetzung des Einverneh-
"Zurechenbarkeit" ein ungenauer Begriff, der ähnlich              mens mit der Staatsanwaltschaft wird durch ein Wi-
wie das „Ermessen“, von jeder Ausländerbehörde in-                derspruchsrecht der Staatsanwaltschaft ersetzt.“3
dividuell ausgelegt werden kann. Somit sind die Be-               Zu guter Letzt werden Einzelpersonen oder Organisa-
troffenen einer staatlichen Willkür ausgesetzt.                   tionen, die öffentlich vor einer bevorstehenden Ab-
Ferner soll es nach dem Gesetzentwurf nun leich-                  schiebung warnen, kriminalisiert: „Die Strafbarkeit
ter werden, von einer „Duldung light“ Betroffene in               von Handlungen Dritter, die auf eine Behinderung
Gewahrsam zu nehmen: „Die Voraussetzungen für                     der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielen, wird er-
Sicherungshaft werden systematischer gefasst und                  weitert.“4 Oftmals informieren Flüchtlingsräte oder
ausgeweitet. Die formalen Antragsvoraussetzungen                  Ehrenamtliche, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind,
für eine Haft werden abgesenkt.“ 1                                über Abschiebungstermine. Dies soll unter anderem
Längere Inhaftierung ist derzeit nur aufgrund eines               dazu dienen, dass die Betroffenen ausreichend Zeit
richterlichen Beschlusses möglich. Das ist grundge-               haben, einen Anwalt zu kontaktieren. Des Weiteren
setzlich garantiert. Diese Garantie wird mit der Ab-              stellt das Verbieten des Veröffentlichens von Ab-
senkung ausgehebelt.                                              schiebungsterminen einen Eingriff in die Pressefrei-
Zudem wird eine Trennung zwischen „Strafgefan-                    heit dar.
genen“ und „Abschiebegefangenen“ aufgehoben.                      Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Seehofers
Somit werden Betroffene mit einer „Duldung light“                 sollen Geflüchtete ohne Bleibeperspektive, oder aus
ohne jegliche Begründung kriminalisiert: „Dem Man-                sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten kriminali-
gel an Abschiebungshaftplätzen wird durch Ausset-                 siert sowie als Straftäter generalisiert werden. Hinzu
zung des Trennungsgebots von Abschiebungs- und                    kommt, dass sich mit diesem Gesetz bewusst über
Strafgefangenen begegnet.“2 Menschen, die aus                     juristische Instanzen hinweggesetzt werden soll,
Gründen, die sie nicht selbst zu verschulden haben,               indem Betroffene mit einer „Duldung light“ ohne
den Status einer „Duldung light“ erhalten, wer-                   Anordnung der Staatsanwaltschaft für längere Zeit
den somit automatisch als Straftäter stigmatisiert.               festgehalten werden dürfen. Weiterhin werden Hilfs-
Des Weiteren werden Menschen aus sogenannten                      organisationen, die über bevorstehende Abschie-
„sicheren Herkunftsstaaten“ von vornherein keine                  bungen informieren, ebenfalls kriminalisiert, da sie
„klassische“ Duldung mehr erhalten. Dies entspricht               angeblich die Durchsetzung bestehenden Rechts ver-
einer Diskriminierung von Betroffenen aufgrund ih-                hindern würden. Ist die allgemeine Information der
rer Nationalität. Personen, die von einer „Duldung                Öffentlichkeit über eine bevorstehende Abschiebung
light“ betroffen sind, erhielten zudem nur lebensnot-             tatsächlich eine Straftat? Ist jemand, der seine Identi-
wendigste Unterstützung: Unterkunft, Verpflegung                  tät unverschuldet nicht nachweisen kann, automa-
sowie Hygieneartikel. Finanzielle Leistungen sowie                tisch ein Krimineller und Straftäter?
die Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationskursen               Die Frage bleibt, ob dieses Gesetz den Rechtsstaat
oder am gesellschaftlichen Miteinander blieben den                sowie die Menschrechte in der Bundesrepublik aus-
Personen verwehrt. Dies stünde einer nachhaltigen                 höhlt und inwieweit die „Duldung light“ eine weite-
und langfristigen Integration der Betroffenen, unab-              re Entrechtung der Betroffenen ist. Wird einem Ge-
hängig von ihrer Bleibeperspektive, im Weg.                       flüchteten, der sein Heimatland bewusst aufgrund
Sollten Personen mit einer „Duldung light“ nun von                von kriegerischen Auseinandersetzungen verließ,
polizeilichen Kräften in Gewahrsam genommen wer-                  auf der Flucht zum Teil traumatische Erfahrungen
den, so bedarf dies keiner zwingenden Anordnung                   gemacht hat und in Deutschland auf ein Leben in Si-
der Staatsanwaltschaft mehr. Viel eher hat die Staats-            cherheit und Frieden hofft, durch dieses Gesetz das
anwaltschaft das Recht Widerspruch einzulegen:                    Menschsein abgesprochen?                             JB

1
    Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
    (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), 2019, URL: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2019/02/GE-Zweites-Gesetz-zur-besse-
    ren-Durchsetzung-der-Ausreisepflicht.pdf, Zugriff am 29.03.2019, S. 2.
2
    Ebd.
3
    Ebd.
4
    Ebd.

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Schule (inklusive Schule für alle)                                                                             Heft 01/19

SCHULE FÜR ALLE – BLEIBT DAS SCHULGESETZ RECHTSWIDRIG?

                                              Worum geht es eigentlich?              ausgebildete Lehrer*innen be-
                                              Bislang hieß es im Gesetzestext:       schult. Ehrenamtliche überneh-
                                              SchulG MV                              men dort dankenswerterweise
                                              § 41                                   eine Art „Schulersatz“, dessen Be-
                                              Grundsatz                              such aber freiwillig ist.
                                              (1) Wer im Land Mecklenburg-           Unberührt von dieser Neurege-
                                              Vorpommern seinen gewöhnli-            lung bleibt die Rechtsauffassung
                                              chen Aufenthalt oder seine Aus-        des Landes, dass nur Kinder die
                                              bildungs- oder Arbeitsstätte hat,      „ihren gewöhnlichen Aufenthalt“
                                              ist nach Maßgabe der folgenden         in Mecklenburg-Vorpommern ha-
                                              Vorschriften schulpflichtig. Völker-   ben, nach Schulgesetz der Schul-
                                              rechtliche Bestimmungen und            pflicht unterliegen. Dabei ist aber
Bild: Schule für alle | Die Flüchtlingsräte
                                              Staatsverträge bleiben unbe-           nach Auffassung des Flüchtlings-
Die geplante Schulgesetzände-                 rührt. …                               rats klar, dass Kinder, die bis zu
rung für die inklusive Bildung                                                       zwei Jahre in einer Erstaufnah-
schließt weiterhin Kinder aus –               Es kommt also auf die Interpreta-      meeinrichtung wohnen müssen1
Widerspruch zu EU-Recht und zur               tion der Worte „seinen gewöhnli-       bereits nach kurzer Frist einen
UN Kinderrechtskonvention                     chen Aufenthalt“ an. Dabei ist die     „gewöhnlichen Aufenthalt“ im
                                              Landesregierung im Gegensatz           Land haben. Die entsprechende
Der Landtag Mecklenburg-Vorpom-               zum Flüchtlingsrat M-V und im          Formulierung im Asylbewerber-
mern hat gerade die Beratung ei-              Gegensatz zu anderen der Auf-          leistungsgesetz wird beispiels-
ner Novelle zum Schulgesetz aus-              fassung, der Aufenthalt in den         weise umgehend nach Antrag-
gesetzt. Es ist aber absehbar, dass           Erstaufnahmeeinrichtungen des          stellung dahingehend ausgelegt,
einige Änderungsvorhaben blei-                Landes sei kein gewöhnlicher           der Antragstellende habe seinen
ben. Aus dem Flüchtlingsbereich               Aufenthalt. Wegen andauernder          gewöhnlichen Aufenthalt in M-V.
waren zur Anhörung im Bildungs-               Forderung vonseiten der Flücht-        Der gewöhnliche Aufenthalt ist
ausschuss keine Sachverständigen              lingsarbeit, von Initiativen und       ein Rechtsbegriff, der eine tat-
geladen, obwohl Geflüchtete von               Verbänden hat sich nun eine neue       sächliche Situation beschreibt.
einer vorgesehenen Regelände-                 Formulierung in den Entwurf der        Auch im Steuerrecht, genauer
rung expli-zit betroffen sind.                Gesetzesnovelle geschlichen, die       in § 9 Abgabenordnung wird als
Das Schulgesetz MV soll die Inklu-            zur Folge haben wird, dass sich        gewöhnlicher Aufenthalt der Ort
sion ganz neu regeln und ist den-             gar nichts ändern muss.                bezeichnet, „an dem sich jemand
noch kein Gesetz für die „Schule              Diese Änderung zementiert die          unter Umständen aufhält, die er-
für alle“, weil es systematisch Kin-          bestehenden Lücken, und die un-        kennen lassen, dass er an diesem
der ausschließt.                              zureichende Lösung, die es in der      Ort oder in diesem Gebiet nicht
Der Flüchtlingsrat fordert, sollte            Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)          nur vorübergehend verweilt.“ Das
die Regelung vom Plenum wie vor-              Stern Buchholz bei Schwerin gibt,      Steuerrecht nennt 6 Monate, das
geschlagen beschlossen werden,                wird auf die EAE Nostorf Horst bei     Asylbewerberleistungsgesetz be-
die Kontrolle, ob die Regelung mit            Boizenburg übertragen.                 reits die Antragstellung.
höherwertigem Recht im Einklang               Bislang schon werden Kinder im         Die zusätzliche Formulierung im
steht oder ihm widerspricht. Nor-             schulpflichtigen Alter, die mit ih-    neuen Absatz 4 „keinen ständigen
menkontrollklagen können neben                ren Eltern in den Erstaufnahme-        Aufenthaltsort“ widerspricht dem
Betroffenen und Behörden auch                 einrichtungen Stern Buchholz bei       Absatz 1 nicht. „Ständiger Aufent-
Fraktionen führen. Von Behörden               Schwerin und Nostorf-Horst bei         halt“ ist kein Rechtsbegriff. Der
und Regierungsfraktionen ist das              Boizenburg ggf. auch bis zu zwei       Absatz 4 sagt im Übrigen nichts
aber nicht zu erwarten; die Oppo-             Jahre lang wohnen müssen, nicht        über die Durchsetzung der Schul-
sition ist leider gespalten.                  nach Lehrplan und nicht durch          pflicht.

1
    § 47 (1b) AsylG (Asylgesetz): Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen

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Widerspruch zur UN-Kinder-                    ten bislang keinerlei Bildungs-             ternationalen Schutz von einem
rechtskonvention                              chancen hatten, muss das Recht              Minderjährigen oder in seinem
Unabhängig von der Schulpflicht               auf Bildung gewährt werden.                 Namen gestellt wurde, verzögert
kennt das Recht auch das Recht                Nachholende Bildung wird in je-             werden.“
auf Bildung, wie es in der UN-Kin-            dem Fall teurer – sei es deswegen,          Diese drei Monate bilden, was
derrechtskonvention verankert2                weil Lernen leichter fällt, je jünger       den Rechtsbegriff des gewöhnli-
ist. Die BRD hat diese Konvention             ein Mensch ist, sei es deswegen,            chen Aufenthalts angeht, interes-
bereits 1992 ratifiziert und die zu-          weil selbst bei späterer Rückkehr           santerweise genau die Mitte zwi-
nächst erklärten Vorbehalte 2010              in das Herkunftsland Bildung mit-           schen den beiden Polen, zwischen
offiziell zurückgenommen. Damit               genommen werden kann. Es ist                dem unmittelbar nach Antragstel-
gelten Kinderrechte für jedes Kind            nicht förderlich für die Integration,       lung eintretenden Anspruchs auf
in Deutschland – unabhängig vom               dass Kinder monate- und sogar               Sozial- bzw. Asylbewerberleistun-
Aufenthaltsstatus und Wohnort.                jahrelang nicht beschult werden.            gen und dem Eintreten der Steu-
                                                                                          erpflicht.
Wörtlich heißt es im nun vorlie-              Widerspruch zur EU-Aufnah-                  Da regelmäßig eine zweistellige
genden Gesetzentwurf:                         merichtlinie                                Anzahl schulpflichtiger Kinder in
„(4) Für Kinder im grundsätzlich              Es gibt eine weitere Rechtsgrund-           den EAE des Landes wohnt, die-
schulpflichtigen Alter, die kei-              lage, nach der Schulpflicht be-             se Kinder alle unterschiedliche
nen ständigen Aufenthaltsort in               steht. Das ist die EU-Aufnahme-             Altersstufen haben und unter-
Mecklenburg-Vorpommern haben                  richtlinie in der Neufassung von            schiedliche Voraussetzungen mit-
und sich in Erstaufnahmeeinrich-              20133. Artikel 14 (1) dieser Richtli-       bringen, ist es nicht unsinnig zu
tungen befinden, werden durch                 nie besagt, dass die Mitgliedstaa-          fordern, diese einzelnen Kinder in
die Träger der Einrichtungen pä-              ten „minderjährigen Kindern von             die unterschiedlichen Schularten
dagogische Angebote, welche pri-              Antragstellern und minderjähri-             und -klassen vor Ort einzuschu-
mär sprachlich ausgerichtet sind              gen Antragstellern in ähnlicher             len. Zuständige Standortschulen
und die Vorbildung und die indivi-            Weise wie den eigenen Staatsan-             können zur Entlastung einzelner
duelle Leistungsfähigkeit berück-             gehörigen den Zugang zum Bil-               Schulen vom Schulamt bestimmt
sichtigen, zur Verfügung gestellt.“           dungssystem“ gestatten,                     werden. Darüber hinaus fordert
                                              „solange keine Ausweisungsmaß-              der Flüchtlingsrat M-V zur frü-
Das ist nach Auffassung des Flücht-           nahme gegen sie selbst oder ihre            heren Regelung zurückzukehren,
lingsrats M-V weiterhin unzurei-              Eltern vollstreckt wird. Der Unter-         dass Familien mit schulpflichtigen
chend, weil es weder die Durch-               richt kann in Unterbringungszen-            Kinder binnen vierzehn Tagen in
setzung des Rechts auf Bildung                tren erfolgen. Die betreffenden             die Kommune umverteilt werden.
in einer Regelschule von staatlich            Mitgliedstaaten können vorsehen,            Bundesgesetzgebung, die dem
examinierten Lehrer*innen nach                dass der Zugang auf das öffentli-           entgegensteht, sollte schnellst-
altersgerechten Lehrplänen noch               che Bildungssystem beschränkt               möglich geändert werden.       USK
die Durchsetzung der Schulpflicht             bleiben muss.
regelt. Im Text der Kinderrechts-             Die Mitgliedstaaten dürfen eine
konvention steht außerdem „das
Recht des Kindes“ und nicht „das
                                              weiterführende Bildung nicht mit
                                              der alleinigen Begründung ver-              Es gibt nur eins,
Recht des deutschen Kindes“ oder
„das Recht des Kindes mit ge-
                                              weigern, dass die Volljährigkeit
                                              erreicht wurde.“
                                                                                           was auf Dauer
wöhnlichem Aufenthalt“. Gemeint
sind alle Kinder – jedes einzelne             Artikel 14 (2) der Aufnahmericht-
                                                                                              teurer ist als
Kind hat dieses Recht.                        linie besagt:                                       Bildung:
Gerade Kindern, die ohnehin
durch Krieg und Verfolgung oder
                                              „Der Zugang zum Bildungssystem
                                              darf nicht um mehr als drei Mo-              keine Bildung.
durch zusammenbrechende Staa-                 nate, nachdem ein Antrag auf in-                                 John F. Kennedy
2
    Artikel 28 der UN-KRK: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an um die Verwirklichung dieses Rechts
    auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule
    für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;…“
3
    RICHTLINIE 2013/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die
    Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung)

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Seenotrettung und Hatespeech                                                                                              Heft 01/19

HATESPEECH IM INTERNET IM KONTEXT DER
SEENOTRETTUNG GEFLÜCHTETER IM MITTELMEER

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„Wir sind erschüttert angesichts der gegenwärtigen europäischen Politik, die immer stärker auf Abschottung
und Abschreckung setzt – und dabei tausendfaches Sterben billigend in Kauf nimmt. Die Pflicht zur Seenotret-
tung ist Völkerrecht und das Recht auf Leben nicht verhandelbar.“ 1

21 Stunden nach seiner Veröffentlichung (Stand 04.04.2019, 11:20 Uhr) hat dieser Beitrag auf der Face-
bookseite der Tagesschau 1.756 Kommentare sowie 3.996 Reaktionen generiert – 375 von ihnen mit einem
lachenden Smiley.

„Die Unterzeichner dieser Forderungen können nicht klar bei Verstand sein.“ – A.H.

„Seenotrettung von Menschen die sich absichtlich in Seenot begeben und sich den Anlegehafen nach ihrer
Rettung aus dem Sozialen Reisekatalog der Hilfsverbände selber Auswählen möchten. Genau für so etwas
habe ich Verständnis. Ungefähr so wie wenn jemand absichtlich in ein fahrendes Auto läuft und sich danach
das Krankenhaus und die Versicherung aussucht die seine Versorgung übernehmen dürfen.“ – B.H.

09.04.2019, 15:00 Uhr: Zeit Online, Veröffentlichung eines Beitrags „Seenotrettung: Sea-Eye kritisiert schlechte
Versorgungslage an Bord der ‚Alan Kurdi‘“. Kommentare: k.A.; Reaktionen: 222, davon lachende Smileys: 45.2

2
    Offener Brief an die Bundeskanzlerin mit drei Forderungen aus der Zivilgesellschaft und der von zahlreichen Hilfsorganisationen
    unterzeichnet wurde. Die drei zentralen Forderungen sind ein Notfallplan für Bootsflüchtlinge, sichere Häfen zu schaffen sowie
    keine Rückführungen nach Libyen mehr zuzulassen, URL: www.aerzte-ohne-grenzen.de/sites/germany/files/2019-seenottrettung-
    mittelmeer-offener-brief-bundeskanzlerin.pdf, Zugriff am 29.04.2019.
3
    Ohne Autor: Sea-Eye kritisiert schlechte Versorgungslage an Board der „Alan Kurdi“; nach der Aufnahme von über 60 Geflüchteten
    aus dem Mittelmeer wurde dem Rettungsschiff Alan Kurdi die Einfahrt in mehrere europäische Häfen verwehrt, woraufhin eine
    prekäre Versorgungslage auf dem Schiff entstand, URL: www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/seenotrettung-sea-eye-versorgungslage-
    alan-kurdi-fluechtlinge-libyen, Zugriff am 29.04.2019.

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