HUMAN PLACES - THEMA: ASYLRECHTSVERSCHÄRFUNG - BOTSCHAFT - WIDERRUF - SCHULE - INFODIENST FLÜCHTLINGSRAT M-V E.V. HEFT 1/19 - Flüchtlingsrat ...
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INFODIENST FLÜCHTLINGSRAT M-V E.V. HEFT 1/19 HUMAN PLACES Bild: Abschottung | Pixabay THEMA: ASYLRECHTSVERSCHÄRFUNG – BOTSCHAFT – WIDERRUF – SCHULE 1 gefördert durch Inhalt/Vorwort Heft 01/19 IMPRESSUM INHALT Titel: „Human Places“ Ausgabe: Heft 01/19 Editorial 3 Hrsg.: Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle Postfach 11 02 29 19002 Schwerin // Eloheh Faccio 4 Tel.: 0385 5815790 Fax: 0385 5815791 Widerrufsverfahren // Tina Borgwarth 5–8 E–Mail: kontakt@fluechtlingsrat-mv.de Internet: www.fluechtlingsrat-mv.de Flüchtlingsrat M-V fordert Nachbesserungen im Redaktion: Ulrike Seemann-Katz (USK) Sylvia Giesler (SG) Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Jacob Bobzin (JB) // Ulrike Seemann-Katz 9 – 11 Tina Borgwarth (TB) René Fuhrwerk (RF) Groß und bunt: Die Petrusgemeinde Eloheh Faccio (EF) Carmen Ziegler (CZ) // Carmen Ziegler 12 – 13 Druck: SAXOPRINT GmbH, Dresden Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ – Fotos (soweit nicht anders angegeben): siehe Bildrechte Zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Archiv Flüchtlingsrat M-V e.V. besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht Layout: Diana Burandt // Jacob Bobzin 14 – 15 Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: Oktober 2019 Schule für alle – Bleibt das Schulgesetz Download dieses Heftes unter: rechtswidrig? www.fluechtlingsrat-mv.de/downloadlinks/ // Ulrike Seemann-Katz 16 – 17 downloads Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern Hatespeech im Internet im Kontext der e.V. bemüht sich um Aktualität, Korrektheit, Voll- ständigkeit und Qualität der Informationen. Da Seenotrettung Geflüchteter im Mittelmeer sich jedoch laufende Änderungen in der sozialen // Jacob Bobzin 18 – 19 und rechtlichen Lage von Flüchtlingen ergeben, ist eine Überprüfung der Information im Rahmen von Einzelfällen erforderlich. Der Flüchtlings- Passbeschaffung und Botschaftsbegleitung rat Mecklenburg-Vorpommern e.V. kann keine Gewähr übernehmen. Haftungsansprüche gegen // Ulrike Seemann-Katz 20 – 21 den Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V., welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung UNO Flüchtlingahilfe in Deutschland dieser Publikation verursacht wurden, sind // René Fuhrwerk 22 grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahr- Termine/Lesetipps/Lesereise lässiges Verschulden vorliegt. Diese Arbeitshilfe ersetzt nicht eine anwaltliche Beratung, sondern // Sylvia Giesler 23 dient der Anleitung Ehrenamtlicher und der Information Interessierter im Bereich Flucht und Migration. Wir bitten um Spenden! 24 Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Websei- ten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechts- verstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der ver- linkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhalts- punkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Diese Ausgabe wird gefördert durch PRO ASYL, Förderverein PRO ASYL e.V. 2
Heft 01/19 Editorial EDITORIAL Liebe Leser*innen, wir berichten mal wieder über Veränderungen: Wir haben im April turnus- gemäß einen neuen Vorstand gewählt, wobei ein langjähriges Vorstands- mitglied nicht mehr antrat: Norbert Koschmieder hat aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen nicht mehr kandidiert. Wir danken ihm hier für seine seit November 2010 geleistete Vorstandsarbeit und wünschen ihm alles Gute und vor allem Gesundheit! In den Vorstand gewählt wurden wieder Katharina Herold, Sabine Klemm, Christian Wöhlke, Roland Schrul, Ulrike Seemann-Katz und neu: Timona Brusberg-Moratzky, die als Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache schon lange Mitglied im Flüchtlingsrat ist. Wir freuen uns über ihr Engagement Ulrike Seemann-Katz, Foto: privat und werden sie in einem der nächsten Hefte ausführlicher vorstellen. Alle gewählten Vorstandsmitglieder danken den Mitgliedern auf diesem Wege für das Vertrauen! Auch in der Geschäftsstelle hat es einen Wechsel gegeben. Nurcahya (Yanti) Köhler hat uns als Leiterin des IQ-Projektes „IQ – Regionales Fachkräftenetz- werk / Arbeitgeber-Hotline“ zu migra e.V. nach Rostock verlassen, wodurch sie weniger Anfahrzeiten als zu uns nach Schwerin hat. Für das Projekt konn- ten wir Eloheh Faccio gewinnen, die sich auf der folgenden Seite näher vor- stellt. Dieses Heft beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den aktuell geplanten Veränderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht und den Veränderungen im öffentlichen Diskurs. Unterm Strich sind es Verschärfungen, Verhärtungen und das Schaffen weiterer Ausgrenzungstatbestände wie der Artikel zum so genannten Geordnete-Rückkehrgesetz beispielhaft aufzeigt. Wir wollen aber wie immer auch Hilfestellung für den Beratungsalltag oder für die Be- gleitung Geflüchteter bieten und bieten deshalb in dieser Ausgabe Hinwei- se und Tipps für die Botschaftsbegleitung an und beantworten Fragen zur Passbeschaffung. Positive Botschaft vermittelt das Interview mit der Petrus- gemeinde. Schließlich zeigen wir auf, worin in den letzten Monaten unsere politische Lobbyarbeit für Geflüchtete bestand. Darüber berichten die Arti- kel zu den Themen „Schule für alle!“ und „Flüchtlingsrat fordert Nachbesse- rungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Die letzte Seite zeigt: Wir sammeln jetzt auch auf betterplace.org Geld und freuen uns über viele Spenden, wenn das Heft und auch unsere Arbeit Ge- fallen finden. Wie immer wünschen wir an dieser Stelle eine packende Lektüre und freuen uns, wenn das Heft Nutzen im Alltag in Beratung, Behörden und für die Ge- flüchteten bringt, sowie über kritische und anerkennende Rückmeldungen. Es grüßt freundlich Ulrike Seemann-Katz 3
Neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle Heft 01/19 NEUE MITARBEITERIN IN DER GESCHÄFTSSTELLE ELOHEH FACCIO Hallo, ich heiße Eloheh Faccio und bin seit Beginn des Jahres ein neues Gesicht im Team des Flüchtlingsrates M-V. Wie mein süd- lich klingender Nachname vielleicht schon verrät, fließt italienische Sonne in meinen Adern. Ich bin geboren und aufgewachsen in Ita- lien, in einer deutsch-italienischen Familie. Seit 2011 lebe und arbei- te ich in Deutschland und seit 2017 bin ich im IQ-Netzwerk tätig. Erst als Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterin bei der VSP gGmbH in Schwerin und nun beim Flüchtlingsrat M-V e.V. als neue Projektleite- rin für das „Regionale Fachkräftenetzwerk / Arbeitgeber-Hotline“. Schon als Kind hat mich die Arbeit in einem interkulturellen Umfeld fasziniert und mein Wunsch dabei war, später einmal einen Beruf auszuüben, mit dem ich meinen kleinen Beitrag für ein besseres Zusammenleben leisten kann. Meine neue Position ist zwar nicht „an der Front“, aber ich kann vielleicht auch hier etwas in Bewegung bringen. Viele Geflüchtete und Migrant*innen sind jetzt schon ein paar Jahre in Deutschland und be- Eloheh Faccio, Foto: Flüchtlingsrat M-V e.V. mühen sich hier Fuß zu fassen. Sie fangen eine Ausbildung an, suchen einen Arbeitsplatz oder machen sich selbständig. Für viele Arbeitgeber, die händeringend nach Mitarbeiter*innen suchen, ist das eine Chance, auch wenn die vielen Gesetze, Fördermöglichkeiten, Aufenthaltstitel und Voraussetzungen, die sie dabei beachten müssen, anfangs als un- überwindbarer Dschungel erscheinen können. Unsere Aufgabe ist es, genau hier Auskunft zu geben, die Arbeitgeber und Akteure des Arbeits- marktes zu unterstützen und zu vernetzen. Das kommende Fachkräf- teeinwanderungsgesetz wird zusätzliche Fragen und Änderungen mit sich bringen. Wir werden an dieser Stelle eine Informationsplattform aufbauen, mit dem Ziel, die neue Norm zu begleiten und die Akteure lösungsorientiert zu koordinieren. Fokus dabei bleibt die Fachkräftege- winnung. Unsere Kontaktdaten: Hotline: 0385 - 555 751 40, Montag bis Freitag 09:00-16:00 Uhr iq@fluechtlingsrat-mv.de, www.fluechtlingsrat-mv.de www.iq-mv.de.de Flüchtlingsrat M-V e.V., Goethestraße 75, 19053 Schwerin Ich war beeindruckt, als ich gesehen habe, mit wie viel Herz die Kollegen des Flüchtlingsrates ihre Arbeit machen. Jeder auf seinem Gebiet, je- der auf seine Art. Wir werden manchmal mit sehr traurigen Schicksalen konfrontiert, mit Ungerechtigkeit und Verzweiflung. Dazu kommt auch noch das zunehmende Gefühl der Hilflosigkeit und die Unzufriedenheit, da sich die Welt immer mehr „in die falsche Richtung“ zu drehen scheint. Und dann begegnen wir Menschen, die trotz der schlimmen Erfahrungen ein strahlendes Lächeln zu bieten haben. Dies gibt mir dann die Bestä- tigung, dass es weiterhin wert ist, mein Bestes zu geben. Ich werde im- mer wieder daran erinnert, dass es uns einfach nur gut geht, und auch darum empfinde ich Dankbarkeit, wenn ich sehe, was der Flüchtlingsrat tagtäglich leistet und finde es wichtig, dabei zu sein. EF 4
Heft 01/19 Widerrufsverfahren WIDERRUFSVERFAHREN In den letzten Monaten haben viele Das BAMF stellt sich die Frage, ob Bis zum 12. Dezember 2018 war anerkannte Flüchtlinge, vorrangig sich die Situation im Herkunfts- die Teilnahme an diesen soge- aus Syrien und Eritrea, Post erhal- land so verändert hat, dass eine nannten „Gesprächen“ freiwillig. ten. Das BAMF lädt ein! Warum? tatsächliche Rückkehr möglich ist Wie stand es doch in der Ladung? Das Bundesamt für Migration und und keine Verfolgung mehr droht. „Sie sind im Jahr 2015 oder 2016 Flüchtlinge (BAMF) möchte gerne Auf der anderen Seite überprüft in Deutschland angekommen – zu- Befragungen zu momentan getrof- das BAMF auch den eigentlichen sammen mit mehr als einer Mil- fenen positiven Entscheidungen Schutzstatus. Hat die schutzbe- lion Schutzsuchender. Im Interes- durchführen oder die Identität dürftige Person als sie 2015 bzw. se der Schutzsuchenden wurden überprüfen lassen. Hierbei geht es 2016 nach Deutschland gekommen für bestimmte Herkunftsländer er- hauptsächlich darum, zu schauen, ist und eventuell nur einen Frage- gänzend zum regulären Verfahren ob der Schutzstatus der jeweili- bogen ausgefüllt hat, das Recht auch schriftliche Verfahren durch- gen Person zu widerrufen ist, also auf die Anerkennung nach Genfer geführt. (…) Die Teilnahme an die- seine Gültigkeit verlieren kann. Flüchtlingskonvention? sem Gespräch ist freiwillig…“ 5
Widerrufsverfahren Heft 01/19 Nachdem wenige anerkannte Ge- tend eingeführt. „… derzeit wird Ihren Schutzstatus im Rahmen ei- flüchtete sich freiwillig zum BAMF- die in Ihrem Asylverfahren getrof- nes Widerrufs- bzw. Rücknahme- Termin eingefunden haben, wurde fene positive Entscheidung über- verfahrens zu überprüfen. (…) Zu das Vorverfahren zum eventuellen prüft. Das Bundesamt ist gesetz- dieser Mitwirkung sind Sie auch Widerrufsverfahren als verpflich- lich verpflichtet und berechtigt, verpflichtet.“ 6
Heft 01/19 Widerrufsverfahren Die Änderung des Asylgesetzes nachweis dienen, sollen so aufge- Durch die Verweisungsnormen beinhaltet, dass im Widerrufsver- zeigt werden. Zu guter Letzt muss des § 73b Abs. 4 sowie des § 73c fahren nun ähnlich weitreichende die Person die vorgeschriebenen Abs. 3 AsylG gelten die neu einge- Pflichten zur Mitwirkung gelten erkennungsdienstlichen Maßnah- führten Mitwirkungspflichten des wie im eigentlichen Asylverfahren. men erdulden. § 73 Abs. 3a AsylG jedoch auch für Die neue Fassung im Asylgesetz Bisher galt die Tatsache, wenn das Personen mit subsidiärem Schutz beinhaltet den § 73 Widerruf und BAMF Grund zur Annahme hatte, sowie für Personen, bei denen Rücknahme der Asylberechtigung dass ein anerkannter Flüchtling nationale Abschiebungsverbote und der Flüchtlingseigenschaft keinen Schutz mehr benötigt, ihm nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG und sagt: „(3a) 1 Der Ausländer das schriftlich mitgeteilt worden festgestellt worden sind.“ ist nach Aufforderung durch das ist. (Quelle: https://www.asyl.net/filead- Bundesamt persönlich zur Mit- „(4) 1 Die beabsichtigte Entschei- min/user_upload/publikationen/ wirkung bei der Prüfung des Vor- dung über einen Widerruf oder Arbeitshilfen/2018-12-12_GGUA_ liegens der Voraussetzungen des eine Rücknahme nach dieser Vor- Mitwirkungspflichten_Widerruf.pdf Widerrufs oder der Rücknahme schrift oder nach § 48 des Verwal- am 23.04.2019) der Anerkennung als Asylberech- tungsverfahrensgesetzes ist dem tigter oder der Zuerkennung der Ausländer schriftlich mitzuteilen Was bedeutet diese Veränderung Flüchtlingseigenschaft verpflich- und ihm ist Gelegenheit zur Äuße- für die betroffenen Personen aber tet, soweit dies für die Prüfung rung zu geben. 2 Ihm kann aufge- auch für die einzelnen Beratungs- erforderlich und dem Ausländer geben werden, sich innerhalb ei- stellen? Für die Schutzbedürftigen zumutbar ist. § 15 Absatz 1 Satz nes Monats schriftlich zu äußern. trifft dasselbe zu wie für Asyl- 2, Absatz 2 Nummer 1, 4 bis 7 3 Hat sich der Ausländer inner- suchende im Verfahren. Sie müs- und Absatz 3 sowie § 16 gelten halb dieser Frist nicht geäußert, sen auf das Gespräch vorbereitet entsprechend, hinsichtlich der ist nach Aktenlage zu entschei- werden, denn die Meisten von ih- Sicherung der Identität durch er- den; der Ausländer ist auf diese nen hatten damals kein Interview kennungsdienstliche Maßnahmen Rechtsfolge hinzuweisen. “ (Quel- zur individuellen Fluchtgeschich- (§ 16 Absatz 1 Satz 1 und 2) mit der le: https://www.jurion.de/gesetze/ te. Für diese Vorbereitung können Maßgabe, dass sie nur zulässig ist, asylg/73/ am 23.04.2019) alle vorherigen Belege wie Anhö- soweit die Identität des Auslän- rungsprotokolle, Fragebögen oder ders nicht bereits gesichert wor- Doch nun wird dieses Verfahren BAMF-Bescheide von Vorteil sein. den ist. Das Bundesamt soll den neu definiert. Wie bereits be- Aus der Erfahrung heraus, können Ausländer mit Mitteln des Verwal- schrieben, wird ein so genanntes diese bei Verlust, nochmals beim tungszwangs zur Erfüllung seiner Vorverfahren durchgeführt, in BAMF als Kopie beantragt wer- Mitwirkungspflichten anhalten.“ dem zunächst nach Widerrufs- den. Wie bei einem Interview im (Quelle: https://dejure.org/gesetze/ gründen gesucht wird. Die betref- Asylverfahren werden den Schutz- AsylG/73.html am 23.04.2019) fende Person wird noch einmal bedürftigen noch einmal konkrete geladen, falls sie vorher bereits Fragen gestellt. Diese können auf Des Weiteren wird darauf hinge- ein Interview hatte oder jetzt der Internetseite des Flüchtlings- wiesen, wenn ein Ausländer den zur Teilnahme an einem Inter- rates MV eingesehen werden. Mitwirkungspflichten nicht oder view verpflichtet, an deren Ende https://www.fluechtlingsrat-mv. nicht vollständig nachkommt, das es womöglich zu Abweichungen de/downloadslinks/downloads/ BAMF nach Aktenlage entschei- zum früheren Vortrag kommen rechtsfragen/ den kann. Jetzt ist man dazu ver- kann und deswegen ein Wider- pflichtet, die zu erforderlichen rufsverfahren durchgeführt wird. Was hervorgehoben werden muss, Angaben, welche durch das BAMF Es können aber auch alle Schutz- ist die Tatsache, dass die Fragen vorgegeben werden, nach Auf- berechtigten zur Mitwirkung ver- nach der eigentlichen Fluchtur- forderung mündlich oder auch pflichtet werden, unabhängig sache und was passieren wür- schriftlich zu geben. Zusätzlich welchen Schutzstatus sie im Asyl- de, wenn die betreffende Person wird dem zu Befragendem nahe- verfahren hatten. „Zwar werden wieder zurück in ihr Heimatland gelegt, den Pass oder einen Pass- an dieser Stelle nur Personen mit geht, die Entscheidenden sind. ersatz vorzulegen, auszuhändigen Asylberechtigung und Flüchtlings- Hinzukommt, dass gefragt wird, oder zu überlassen. Auch weitere eigenschaft im Sinne der Genfer „Wie stellen Sie sich Ihr Leben in Dokumente, die dem Identitäts- Flüchtlingskonvention genannt. Deutschland in 5 Jahren vor? An 7
Widerrufsverfahren Heft 01/19 welchen Integrationsmaßnahmen Zeitangaben kommen. Durch die bundesweit 223.728 Widerrufs- haben Sie bereits teilgenommen?“ eigene Verunsicherung können im verfahren anhängig. Mecklen- Es kann nicht falsch sein, Unter- Verlauf des Interviews Gedanken- burg- Vorpommern hatte bis zum lagen, die die Maßnahmen do- gänge durcheinandergeraten und selben Stichtag 5.196 anhängige kumentieren, mitzunehmen. Sie somit keine klare Struktur mehr Widerrufsverfahren, von denen spielen für den eigentlichen erkennen lassen. Auch aus die- 463 bereits beendet wurden. Ins- Schutzgrund jedoch rechtlich kei- sem Grund ist es sehr wichtig sich gesamt wurde von 15 Personen ne Rolle. im Vorfeld an Beratungsstellen zu der GfK-Status aberkannt, von Gerade im Hinblick auf die Herab- wenden und sich genau auf das 7 der subsidiäre Schutz und von setzung des Schutzstatus oder Interview vorzubereiten. Auch im 3 Personen das nationale Ab- dessen Aufgabe, ist es sehr wichtig Vorverfahren zum Widerrufsver- schiebeverbot aufgehoben. Wie sich genauestens beraten zu las- fahren haben die Schutzbedürf- auch Pro Asyl erklärt, kann von ei- sen. Für viele Menschen bedeutet tigen die Möglichkeit sich einen ner grundlegenden Veränderung dies eine enorm hohe psychische Beistand mit in die Befragung der allgemeinen Situation in den Belastung. Sie haben sich seit ih- zu nehmen. (Quelle: http://www. betroffenen Herkunftsgebieten rer Flucht aus dem jeweiligen Her- bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/Ab- (Syrien, Eritrea, Irak, Afghanistan) kunftsland langsam in Deutsch- laufAsylv/PersoenlicheAnhoerung/ keine Rede sein. land eingewöhnt und stabilisiert. persoenliche-anhoerung-node.html Wichtig bei aller Vorbereitung ist Außerdem haben sie zum Teil ihre am 07.05.2019) es Ruhe zu bewahren und sich Erlebnisse verdrängt oder auf- nicht verunsichern zu lassen. Die grund ihrer Traumata vergessen. Im Jahr 2018 wurden über 85.000 Voraussetzungen für die Einlei- Nun werden sie erneut mit ih- Überprüfungen vorgenommen, tung eines Widerrufsverfahrens rem Erlebten konfrontiert. Durch in 99 Prozent der Fälle wurde ist kaum gegeben. Vielmehr geht den eigenen Schutzmechanismus der Schutzstatus bestätigt (Bun- es um eine Befriedung der Gesell- kann es bei einer Befragung im destagsdrucksache 19/7818). Bis schaft. Interview zu Abweichungen in zum Stichtag 31.03.2019 waren TB Bild: Timo Klostermeier | pixelio.de 8
Heft 01/19 Fachkräfteeinwanderungsgesetz FLÜCHTLINGSRAT M-V FORDERT NACHBESSERUNGEN AM ENTWURF DES FACHKRÄFTEEINWANDERUNGSGESETZES Bild: Werkzeuge | Pixabay Das Gesetzgebungsverfahren zum Fachkräfteeinwan- für diejenigen, die schon da sind, vom Bundesinnen- derungsgesetz und zur Ausbildungs- und Beschäfti- ministerium gegen das so genannte geordnete Rück- gungsduldung hat begonnen. Im Februar hat der Bun- kehrgesetz gestellt. desrat Empfehlungen ausgesprochen. Im Bundestag Zum Zeitpunkt der Texterstellung war noch unklar, gibt es nun Verzögerungen. Leider muss immer noch wie mit den Widersprüchen zwischen Fachkräfteein- konstatiert werden, dass im derzeitigen Entwurf das wanderungsgesetz und Duldungsgesetz auf der ei- Potential derer, die bereits heute in Deutschland le- nen Seite und dem so genannten „Geordnete-Rück- ben, mit diesem Gesetz weiter eingegrenzt werden kehr-Gesetz“, besser „Schöner-Abschieben-Gesetz“, würde. Zudem ist aus dem ursprünglichen Fachkräf- auf der anderen Seite umgegangen werden wird. teeinwanderungsgesetz ein Duldungsgesetz ausge- Der Flüchtlingsrat M-V und viele andere Verbände gliedert worden, das sich ausschließlich mit dem ge- haben im März in einer gemeinsam koordinierten duldeten Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung und Presseerklärung kritische Forderungen an die Ge- Beschäftigung befasst. Es soll in den §§ 18 a und 18 b setzgebung formuliert. Zwar sieht die neu eingeführ- regeln, wer mit welchen Voraussetzungen eine Aus- te Duldung vor, dass die Abschiebung zum Zweck der setzung der Abschiebung erhalten muss. Die bisheri- Beschäftigung ausgesetzt wird. Doch greift das neue ge Kann-Regelung der Ausbildungsduldung zu einer Instrument nur für eine geringe Anzahl von gut inte- Ist-Regelung zu machen, die Regelung auf arbeiten- grierten, jedoch vollziehbar ausreisepflichtigen Men- de Geflüchtete auszuweiten und den bundesweiten schen. Kaum eine Person in Mecklenburg-Vorpom- Flickenteppich an Auslegemöglichkeiten zu verein- mern wird es schaffen, 18 Monate vor der Erteilung heitlichen, ist zunächst zu begrüßen. Strategisch beschäftigt gewesen zu sein und ein Jahr den Lebens- jedoch wird das Duldungsgesetz, also die Regelung unterhalt vollständig gesichert zu haben. Die Erfah- 9
Fachkräfteeinwanderungsgesetz Heft 01/19 rungen aus Arbeitsmarktprojekten, die Geflüchtete beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen wie zum Beispiel das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge1, zeigen bereits heute, dass Ausländerbehörden mit formalen Gründen die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an Geduldete verwehren. Die Forderung eines Nach- weises von 12 Monaten Lebensunterhaltssicherung ist unrealistisch und überzogen. In der Realität stel- len wir fest, dass viele Menschen zwar arbeiten, aber aufgrund prekärer Beschäftigung beispielsweise ihre Familienangehörigen nicht mitversorgen können. Beschäftigte, für die der Gesetzgeber eine Aufenthalts- sicherung verweigert, drohen ihre Arbeit zu verlieren, Bild: LieC | pixelio.de da den Unternehmen die Situation ohne die verbind- liche Zusage einer Aufenthaltsperspektive zu unsicher Dann wäre die Hürde für eine Beschäftigungsduldung ist. Das ist das Gegenteil von Beschäftigungssicherung womöglich höher als für eine Aufenthaltserlaubnis. und Potentialentfaltung. Die derzeitige Debatte wirkt Rechtlich fragwürdig ist zudem die geplante Rege- sich auch negativ auf die Beschäftigung von aner- lung, dass künftig innerhalb von sechs Monaten nach kannten Flüchtlingen aus, wie Anrufe verunsicherter der Einreise die Identität geklärt sein muss, um eine Arbeitgeber*innen bei unserer Hotline2 zeigen. Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung erhalten Einem unkomplizierten Arbeitsmarktzugang konträr zu können. Während des Asylverfahrens darf von gegenüberstehend sind deswegen auch die neuen den Betroffenen keine Kontaktaufnahme mit den Erteilungsvoraussetzungen für die Ausbildungsdul- Heimatbehörden verlangt werden, und die Mehrzahl dung. Unter anderem müssen zukünftig vollziehbar der Asylverfahren dauert länger als sechs Monate. Ausreisepflichtige bereits sechs Monate geduldet Nicht selten läuft die Gültigkeit von Pässen während sein, bevor sie die Ausbildungsduldung beanspru- der langen Dauer von Asylverfahren ab; fast immer chen können. Man könnte provozierend fragen: entsteht eine Lücke in der Passpflicht nach der Ab- Sollen die Ausländerbehörden erst einmal sechs lehnung des Asylantrags, weil die Passbeschaffung Monate lang die Abschiebung auch gut Integrierter mit 3 bis 6 Monaten länger dauert, als der ablehnen- probieren, bevor eine Ausbildung und Aufenthaltssi- de Bescheid rechtswirksam wird. Letzteres tritt in der cherung angeboten wird? Das erscheint doch absurd. Regel nach 4 Wochen ein. Eine ganz hohe Hürde stellt außerdem die Voraus- Der Flüchtlingsrat M-V begrüßt dagegen Empfeh- setzung der vollständigen Identitätsklärung dar. Es lungen des Bundesrates vom 15.2.2019 zum Thema. ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der Gesetz- Dieser empfiehlt beispielsweise einen „Spurwech- geber auf dieser beharren sollte. Geflüchtete, die ihr sel“ vom Asylverfahren in einen Aufenthalt im Rah- Herkunftsland überstürzt verlassen haben und auf men einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. gefahrvollen Wegen nach Deutschland geflohen sind, Bereits im November 2018 veröffentlichten neun haben oft ein großes Problem, wenn es darum geht, Landesflüchtlingsräte, der Paritätische Wohlfahrts- einen neuen Pass zu besorgen. Genau diese Hürde verband – Gesamtverband, PRO ASYL, Teile des Bun- führt ja oft zur Aussetzung der Abschiebung und desvorstands des DGB und weitere Verbände und dem „verbauten“ Weg in eine Aufenthaltserlaubnis. Vereine eine umfassende Stellungnahme, siehe hier: Es muss insofern genügen, wenn alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung www.fluechtlingsrat-mv.de/weitere-barrieren-statt- ergriffen werden. Andernfalls könnte man bei Be- spurwechsel-kritik-am-vorgelegten-entwurf-fuer- schäftigung und guter Integration gleich eine Aufent- ein-fachkraefteeinwanderungsgesetz/5119/ haltserlaubnis nach §§ 25 a oder b AufenthG erteilen. USK 1 Das Projekt Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge – kurz NAF – blickt auf eine über zehnjährige Erfahrung zurück. Mehr Informationen: https://www.naf-mv.de/ 2 IQ-Netzwerkprojekt: Regionales Fachkräftenetzwerk / Arbeitgeber-Hotline – Telefon 0385 – 555 75 140. Das Projekt des Flücht- lingsrats ist darauf ausgerichtet, Arbeitgebende bei der Einstellung von Zugewanderten zu unterstützen. Mehr Informationen und Kontakt https://www.fluechtlingsrat-mv.de/projekte/iq/ 10
Heft 01/19 Fachkräfteeinwanderungsgesetz KEINE ABSCHIEBUNGEN VON CHRISTINNEN UND CHRISTEN IN DEN IRAN Das fordert der Flüchtlingsrat M-V e.V. von der Lan- rer Religionszugehörigkeit und ihrem Asylverfahrens- desregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Aus- stand unverständlich, warum man eine ältere Frau länderbehörden, sowohl das Landesamt als auch die allein in den Iran zurückschickt, während ihre Söhne kommunalen Behörden, sollen angewiesen werden, noch hierbleiben konnten.“ dieses so genannte zielstaatenbezogene Hindernis Die Frau, die zurzeit ein Asylfolgeverfahren durch- ab sofort zu prüfen. Offizielle Bescheinigungen von führt, wurde am 08.05.2019 aus Torgelow abgescho- Kirchengemeinden über Gemeindemitgliedschaften ben, obwohl öffentlich bekannt war, dass sie Christin oder Taufurkunden müssten dafür ausreichen, künf- ist. Sie wurde im Iran umgehend inhaftiert und ledig- tig keine Christinnen und Christen mehr in muslimi- lich auf Kaution freigelassen. Sie darf Teheran nicht sche Länder zu schieben, in denen auf das Bekennt- verlassen, bis es zum Prozess kommt. Auf das Bekennt- nis zum christlichen Glauben die Todesstrafe steht. nis zum Christentum steht im Iran die Todesstrafe. „Wir sind fassungslos über das Exempel, das am Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern sieht vergangenen Mittwoch in Torgelow an einer 58-jäh- in dem Fall den Beweis, dass Menschen, über die rigen Iranerin statuiert wurde. Sie hatte eigentlich im Iran bekannt wurde, dass sie entweder bereits „alles richtig gemacht“, einen Pass abgegeben, sich im Iran als Christen gelebt haben oder aber erst in in Deutschland integriert.“, so Ulrike Seemann-Katz, Deutschland konvertiert sind, im höchsten Maße ge- Vorsitzende des Flüchtlingsrats M-V. „Abgesehen da- fährdet sind, wenn sie zurück in den Iran müssen. Bei von, dass seit 10 Jahren erstmals wieder in den Iran einer Rückkehr droht Christinnen und Christen Inhaf- abgeschoben wurde, ist es auch unabhängig von ih- tierung, Folter und ggf. der Tod. 11
Groß und bunt: Die Petrusgemeinde Heft 01/19 GROSS UND BUNT: DIE PETRUSGEMEINDE Ein Interview mit dem Pastor der Petrusgemeinde Jens-Peter Drewes, der Vorsitzenden des Kirchgemeinderates Bettina Deuble und dem sozialdiakonischen Mitarbeiter Marcus Wergin Was schätzen Sie, wie hoch ist der Anteil der Men- gegangen sind, haben viele Menschen aus anderen schen mit internationaler Familiengeschichte, die Ländern Zugang zur Gemeinde gefunden. Zudem Ihre Gemeinde aufsuchen? gibt es aber auch ehrenamtliche Deutschkurse in un- serem Haus, für die, die keinen offiziellen Zugang zu Jens-Peter Drewes: Das ist verschieden. Im Gottes- Sprachkursen haben. dienst, unserer Hauptveranstaltung, war es zeitweise so, dass die Menschen mit Migrationshintergrund die Die Gemeinde ist ja sehr vielseitig aufgestellt, was Mehrheit gebildet haben. Ich denke, in der ganzen sind die Themen, die bei der Arbeit am häufigsten Nordkirche ist das schon relativ besonders. Derzeit vorkommen? ist ein knappes Drittel mit Migrationshintergrund. Bettina Deuble: Wir arbeiten grundsätzlich als gutes Marcus Wergin: Bei der Donnerstagsgemeinde, bei Team gemeinsam an allem. Aber mein Augenmerk der wir Lebensmittel für die Tafel austeilen, sind es sind berufsbedingt die Kinder. Wir versuchen die Kin- zwei Drittel mit arabischem und russischem Migra- der zu betreuen, die durch das Netz fallen. Was da- tionshintergrund. In diesen Räumen ist die Tafel in bei sehr wichtig ist, ist das Vertrauensverhältnis, dass Norddeutschland übrigens sogar entstanden. dafür da sein muss. Die Gemeinde ist sehr groß und bunt, aber alle müssen wissen, dass sie hier gebor- Das ist ja spannend. Was ist sonst noch so los in Ihrer gen sind. Alle werden so angenommen, wie sie sind. Gemeinde? Dann gibt es in unserem Haus noch "Soziale Bera- tung" im Rahmen der Tafelarbeit. Die kann auch un- Jens-Peter Drewes: Seit fast 5 Jahren gibt es einen terstützen, wenn es Probleme mit der Wohnung z.B. interkulturellen Bibelkreis, „Bible and dance“. Als gibt. Und man hat Zeit zu erzählen, was einen aktuell wir zum Bibellesen in die Gemeinschaftsunterkünfte beschäftigt. 12
Heft 01/19 Groß und bunt: Die Petrusgemeinde Marcus Wergin: Aktuell beschäftigt viele Menschen können. Tatsächlich ist das Stichwort Religionsfrei- mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus die zentrale Un- heit, denn davon profitieren wir auch. Ich sage per- terbringung. Es gab hier in Schwerin bisher dezentra- sönlich, aus dem Blick der Bibel, der Bergpredigt: le Unterbringungen. Seit diesem Jahr ist die Dezentra- Jesus hat gesagt, alles was ihr wollt, dass die Leute lität auf Grund mangelnder Förderung aufgegeben euch tun, das tut ihr auch. Das heißt nicht, was sie worden und es ist wieder eine zentrale Unterbrin- euch getan haben, tut ihnen auch. Sondern es heißt gung entstanden. Es gab Anordnungen, binnen kür- im Grunde, dass man proaktiv tätig werden soll. Und zester Zeit umzuziehen, das hat viele beschäftigt und dann sage ich, wenn ich möchte, dass Leute im Iran auch zu uns gebracht. oder der Türkei ihre christliche Religion ausüben kön- nen, dann muss ich doch dafür sein, dass sie das hier Jens-Peter Drewes: Ein weiterer Aspekt liegt bei auch dürfen. Mit welchem Recht kann ich denn sonst unserer Arbeit auch bei der Interviewbegleitung im den anderen muslimischen Ländern sagen, ihr müsst Rahmen der Asylverfahren. Leuten erlauben, ihre Kirche zu bauen? Wenn ich das da will, muss ich das hier auch wollen. Insgesamt hat man ja den Eindruck, dass das Asyl- recht immer weiter verschärft wird, jetzt werden Bettina Deuble: Im Grunde ziehen sie ja auch nur um. Asylsuchende auch in Schwerin wieder zentral unter- Sie haben ja einen Gebetsraum, den sie aber verlas- gebracht. Wie kann man sich das aus theologischer sen müssen, weil dieser baufällig ist. Also sie sind ja Perspektive erklären? eigentlich schon in der Nähe, sollen aber umziehen. Jens-Peter Drewes: Das geschieht ja nicht aus theolo- Jens-Peter Drewes: Aber für mich ist dabei auch die gischen, sondern aus politischen Gründen. Ich kann Geschichte unserer Gemeinde ganz wichtig. Ich den- das schwer aus theologischen Gründen erklären oder ke, vor 50 Jahren haben die Menschen auch zusam- nachvollziehen. Wir nehmen das wahr und müs- mengesessen und dieselben Fragen gestellt, als es sen damit umgehen. In der Nordkirche hat das auf darum ging, dass hier in dem Neubaugebiet Dreesch Kirchenasyle deutliche Auswirkungen, die Zahl der in den 70er und 80er Jahren eine Kirche gebaut wird. Gäste dort geht deutlich zurück. Einfach weil die Ver- Es gab einen Pastor für die Gemeinde, aber noch weildauer so gestiegen ist und viele 18 Monate nicht kein Gebäude. Also ganz viel ist in den Häusern ge- riskieren wollen. Und ich kann vielleicht noch ergän- schehen, in den Wohnzimmern von Gemeindemit- zen, dass die aktuelle asylrechtliche Situation dazu gliedern. Gottesdienst gab es nur alle 14 Tage in führt, dass, wenn wir jungen Menschen begegnen, der Schlosskirche. 10 Jahre lang. Auch damals gab ihnen raten, geht in eine Ausbildung oder sucht euch es Fragen wie: Muss das sein? Können die nicht in einen Job. Weil das Asylrecht eine deutlich unsichere die Stadt fahren? Da sind doch genug Kirchen. Wo Geschichte ist. Dass das mit der Anerkennung klappt, kommt das Geld her? Beeinflussen die nicht unsere ist eine unsichere Geschichte. Lernt Deutsch und ver- Kinder? sucht irgendwo eine gute Ausbildung zu machen und Und: die haben doch ganz andere Werte als wir sie versucht auf diese Weise in Deutschland zu bleiben. vertreten. Ich sage, das ist alles richtig. Wir haben andere Werte als die sozialistische Gesellschaft, wir Es gab ja Anfang März eine Stellungnahme der Regio- machen Angebote für Kinder und das Geld kam aus nalkonferenz der evangelisch-lutherischen Kirchge- dem Westen. Das wusste man sogar. Und trotzdem meinden, dass sie die Pläne für ein Gemeindezen- haben sich damals die Behörden durchgerungen trum des Islamischen Bundes unterstützen. Das hat und gesagt, lass die ihre Kirche bauen. Und wir haben in Schwerin für ziemlich viel Wirbel gesorgt, da nicht direkt davon profitiert. Und heute gibt es genau die alle Parteien die grundgesetzlich garantierte Reli- gleiche Frage mit genau denselben Argumenten. Da gionsfreiheit zu unterstützen scheinen. Wie haben wünsche ich mir auch dieselbe Großzügigkeit. Sie die Auseinandersetzung wahrgenommen und hat CZ sich die Lage inzwischen beruhigt? Jens-Peter Drewes: Ganz wichtig ist ja erst einmal, uns wurde gesagt, es geht hier nicht um eine Mo- schee, sondern um ein Gemeindezentrum. Es gibt also keine Kuppel und kein Minarett, sondern es geht um einen Raum, in dem sich Muslime versammeln 13
Geordnete Rückkehrgesetz Heft 01/19 DAS SOGENANNTE „GEORDNETE-RÜCKKEHR-GESETZ“ – ZUM ENTWURF EINES ZWEITEN GESETZES ZUR BESSEREN DURCHSETZUNG DER AUSREISEPFLICHT Bild: Abschottung| Michael Gaida | Pixabay Zu Beginn des Jahres 2019 lebten in Mecklenburg- Seehofer im Februar 2019 den „Entwurf eines Vorpommern rund 3.100 Geflüchtete, die nach § 60a Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Aufenthaltsgesetz lediglich in Deutschland geduldet Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)“ vor. sind. Deren Anträge auf Asyl wurden vom Bundes- Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ist die striktere amt für Migration und Flüchtlinge zumeist negativ und effektivere Abschiebung von Geflüchteten, die beschieden. Die betroffenen Menschen sind somit sich mit unklarer Bleibeperspektive, respektive ei- ausreisepflichtig. Jedoch können Abschiebungen aus ner Duldung in Deutschland aufhalten. Dazu sieht sowohl tatsächlichen als auch rechtlichen Gründen der Gesetzentwurf vor, eine sogenannte „Duldung unmöglich durchgeführt werden. Ein tatsächlicher light“ einzuführen. Der Status „Bescheinigung über Grund der Unmöglichkeit der Ausreise ist zum Bei- die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforde- spiel eine auf Krankheit zurückzuführende Reiseun- rung)“ soll unterhalb des Status der Duldung einge- fähigkeit der betroffenen Person. Kann die ausreise- führt werden. Nach der "Duldung light" würde jeder pflichtige Person aus nicht selbstherbeigeführten betroffenen Person die alleinige Verantwortung zu- Gründen keinen Pass oder ein identitätsnachweisen- kommen, dass sie keine Ausweis- beziehungsweise des Dokument vorlegen, so handelt es sich um einen Passpapiere vorlegen kann. Weiterhin erhalten Men- rechtlichen Grund. Menschen ohne geklärte Identi- schen keine Duldung mehr, wenn ihnen die Unmög- tät dürfen nicht abgeschoben werden. lichkeit der Abschiebung selbst zuzurechnen ist. Dass Nun legte Bundesinnen- und Heimatminister Horst sich die zuständige Botschaft, oder die Ausländerbe- 14
Heft 01/19 Geordnete Rückkehrgesetz hörde bewusst dagegen entscheidet, Passdokumen- „Das Beteiligungserfordernis der Staatsanwaltschaft te auszustellen, wird nicht berücksichtigt. Auch ist wird umgestellt: Die Voraussetzung des Einverneh- "Zurechenbarkeit" ein ungenauer Begriff, der ähnlich mens mit der Staatsanwaltschaft wird durch ein Wi- wie das „Ermessen“, von jeder Ausländerbehörde in- derspruchsrecht der Staatsanwaltschaft ersetzt.“3 dividuell ausgelegt werden kann. Somit sind die Be- Zu guter Letzt werden Einzelpersonen oder Organisa- troffenen einer staatlichen Willkür ausgesetzt. tionen, die öffentlich vor einer bevorstehenden Ab- Ferner soll es nach dem Gesetzentwurf nun leich- schiebung warnen, kriminalisiert: „Die Strafbarkeit ter werden, von einer „Duldung light“ Betroffene in von Handlungen Dritter, die auf eine Behinderung Gewahrsam zu nehmen: „Die Voraussetzungen für der Durchsetzung der Ausreisepflicht zielen, wird er- Sicherungshaft werden systematischer gefasst und weitert.“4 Oftmals informieren Flüchtlingsräte oder ausgeweitet. Die formalen Antragsvoraussetzungen Ehrenamtliche, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, für eine Haft werden abgesenkt.“ 1 über Abschiebungstermine. Dies soll unter anderem Längere Inhaftierung ist derzeit nur aufgrund eines dazu dienen, dass die Betroffenen ausreichend Zeit richterlichen Beschlusses möglich. Das ist grundge- haben, einen Anwalt zu kontaktieren. Des Weiteren setzlich garantiert. Diese Garantie wird mit der Ab- stellt das Verbieten des Veröffentlichens von Ab- senkung ausgehebelt. schiebungsterminen einen Eingriff in die Pressefrei- Zudem wird eine Trennung zwischen „Strafgefan- heit dar. genen“ und „Abschiebegefangenen“ aufgehoben. Mit dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Seehofers Somit werden Betroffene mit einer „Duldung light“ sollen Geflüchtete ohne Bleibeperspektive, oder aus ohne jegliche Begründung kriminalisiert: „Dem Man- sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten kriminali- gel an Abschiebungshaftplätzen wird durch Ausset- siert sowie als Straftäter generalisiert werden. Hinzu zung des Trennungsgebots von Abschiebungs- und kommt, dass sich mit diesem Gesetz bewusst über Strafgefangenen begegnet.“2 Menschen, die aus juristische Instanzen hinweggesetzt werden soll, Gründen, die sie nicht selbst zu verschulden haben, indem Betroffene mit einer „Duldung light“ ohne den Status einer „Duldung light“ erhalten, wer- Anordnung der Staatsanwaltschaft für längere Zeit den somit automatisch als Straftäter stigmatisiert. festgehalten werden dürfen. Weiterhin werden Hilfs- Des Weiteren werden Menschen aus sogenannten organisationen, die über bevorstehende Abschie- „sicheren Herkunftsstaaten“ von vornherein keine bungen informieren, ebenfalls kriminalisiert, da sie „klassische“ Duldung mehr erhalten. Dies entspricht angeblich die Durchsetzung bestehenden Rechts ver- einer Diskriminierung von Betroffenen aufgrund ih- hindern würden. Ist die allgemeine Information der rer Nationalität. Personen, die von einer „Duldung Öffentlichkeit über eine bevorstehende Abschiebung light“ betroffen sind, erhielten zudem nur lebensnot- tatsächlich eine Straftat? Ist jemand, der seine Identi- wendigste Unterstützung: Unterkunft, Verpflegung tät unverschuldet nicht nachweisen kann, automa- sowie Hygieneartikel. Finanzielle Leistungen sowie tisch ein Krimineller und Straftäter? die Möglichkeit zur Teilnahme an Integrationskursen Die Frage bleibt, ob dieses Gesetz den Rechtsstaat oder am gesellschaftlichen Miteinander blieben den sowie die Menschrechte in der Bundesrepublik aus- Personen verwehrt. Dies stünde einer nachhaltigen höhlt und inwieweit die „Duldung light“ eine weite- und langfristigen Integration der Betroffenen, unab- re Entrechtung der Betroffenen ist. Wird einem Ge- hängig von ihrer Bleibeperspektive, im Weg. flüchteten, der sein Heimatland bewusst aufgrund Sollten Personen mit einer „Duldung light“ nun von von kriegerischen Auseinandersetzungen verließ, polizeilichen Kräften in Gewahrsam genommen wer- auf der Flucht zum Teil traumatische Erfahrungen den, so bedarf dies keiner zwingenden Anordnung gemacht hat und in Deutschland auf ein Leben in Si- der Staatsanwaltschaft mehr. Viel eher hat die Staats- cherheit und Frieden hofft, durch dieses Gesetz das anwaltschaft das Recht Widerspruch einzulegen: Menschsein abgesprochen? JB 1 Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), 2019, URL: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2019/02/GE-Zweites-Gesetz-zur-besse- ren-Durchsetzung-der-Ausreisepflicht.pdf, Zugriff am 29.03.2019, S. 2. 2 Ebd. 3 Ebd. 4 Ebd. 15
Schule (inklusive Schule für alle) Heft 01/19 SCHULE FÜR ALLE – BLEIBT DAS SCHULGESETZ RECHTSWIDRIG? Worum geht es eigentlich? ausgebildete Lehrer*innen be- Bislang hieß es im Gesetzestext: schult. Ehrenamtliche überneh- SchulG MV men dort dankenswerterweise § 41 eine Art „Schulersatz“, dessen Be- Grundsatz such aber freiwillig ist. (1) Wer im Land Mecklenburg- Unberührt von dieser Neurege- Vorpommern seinen gewöhnli- lung bleibt die Rechtsauffassung chen Aufenthalt oder seine Aus- des Landes, dass nur Kinder die bildungs- oder Arbeitsstätte hat, „ihren gewöhnlichen Aufenthalt“ ist nach Maßgabe der folgenden in Mecklenburg-Vorpommern ha- Vorschriften schulpflichtig. Völker- ben, nach Schulgesetz der Schul- rechtliche Bestimmungen und pflicht unterliegen. Dabei ist aber Bild: Schule für alle | Die Flüchtlingsräte Staatsverträge bleiben unbe- nach Auffassung des Flüchtlings- Die geplante Schulgesetzände- rührt. … rats klar, dass Kinder, die bis zu rung für die inklusive Bildung zwei Jahre in einer Erstaufnah- schließt weiterhin Kinder aus – Es kommt also auf die Interpreta- meeinrichtung wohnen müssen1 Widerspruch zu EU-Recht und zur tion der Worte „seinen gewöhnli- bereits nach kurzer Frist einen UN Kinderrechtskonvention chen Aufenthalt“ an. Dabei ist die „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Landesregierung im Gegensatz Land haben. Die entsprechende Der Landtag Mecklenburg-Vorpom- zum Flüchtlingsrat M-V und im Formulierung im Asylbewerber- mern hat gerade die Beratung ei- Gegensatz zu anderen der Auf- leistungsgesetz wird beispiels- ner Novelle zum Schulgesetz aus- fassung, der Aufenthalt in den weise umgehend nach Antrag- gesetzt. Es ist aber absehbar, dass Erstaufnahmeeinrichtungen des stellung dahingehend ausgelegt, einige Änderungsvorhaben blei- Landes sei kein gewöhnlicher der Antragstellende habe seinen ben. Aus dem Flüchtlingsbereich Aufenthalt. Wegen andauernder gewöhnlichen Aufenthalt in M-V. waren zur Anhörung im Bildungs- Forderung vonseiten der Flücht- Der gewöhnliche Aufenthalt ist ausschuss keine Sachverständigen lingsarbeit, von Initiativen und ein Rechtsbegriff, der eine tat- geladen, obwohl Geflüchtete von Verbänden hat sich nun eine neue sächliche Situation beschreibt. einer vorgesehenen Regelände- Formulierung in den Entwurf der Auch im Steuerrecht, genauer rung expli-zit betroffen sind. Gesetzesnovelle geschlichen, die in § 9 Abgabenordnung wird als Das Schulgesetz MV soll die Inklu- zur Folge haben wird, dass sich gewöhnlicher Aufenthalt der Ort sion ganz neu regeln und ist den- gar nichts ändern muss. bezeichnet, „an dem sich jemand noch kein Gesetz für die „Schule Diese Änderung zementiert die unter Umständen aufhält, die er- für alle“, weil es systematisch Kin- bestehenden Lücken, und die un- kennen lassen, dass er an diesem der ausschließt. zureichende Lösung, die es in der Ort oder in diesem Gebiet nicht Der Flüchtlingsrat fordert, sollte Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) nur vorübergehend verweilt.“ Das die Regelung vom Plenum wie vor- Stern Buchholz bei Schwerin gibt, Steuerrecht nennt 6 Monate, das geschlagen beschlossen werden, wird auf die EAE Nostorf Horst bei Asylbewerberleistungsgesetz be- die Kontrolle, ob die Regelung mit Boizenburg übertragen. reits die Antragstellung. höherwertigem Recht im Einklang Bislang schon werden Kinder im Die zusätzliche Formulierung im steht oder ihm widerspricht. Nor- schulpflichtigen Alter, die mit ih- neuen Absatz 4 „keinen ständigen menkontrollklagen können neben ren Eltern in den Erstaufnahme- Aufenthaltsort“ widerspricht dem Betroffenen und Behörden auch einrichtungen Stern Buchholz bei Absatz 1 nicht. „Ständiger Aufent- Fraktionen führen. Von Behörden Schwerin und Nostorf-Horst bei halt“ ist kein Rechtsbegriff. Der und Regierungsfraktionen ist das Boizenburg ggf. auch bis zu zwei Absatz 4 sagt im Übrigen nichts aber nicht zu erwarten; die Oppo- Jahre lang wohnen müssen, nicht über die Durchsetzung der Schul- sition ist leider gespalten. nach Lehrplan und nicht durch pflicht. 1 § 47 (1b) AsylG (Asylgesetz): Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen 16
Heft 01/19 Schule (inklusive Schule für alle) Widerspruch zur UN-Kinder- ten bislang keinerlei Bildungs- ternationalen Schutz von einem rechtskonvention chancen hatten, muss das Recht Minderjährigen oder in seinem Unabhängig von der Schulpflicht auf Bildung gewährt werden. Namen gestellt wurde, verzögert kennt das Recht auch das Recht Nachholende Bildung wird in je- werden.“ auf Bildung, wie es in der UN-Kin- dem Fall teurer – sei es deswegen, Diese drei Monate bilden, was derrechtskonvention verankert2 weil Lernen leichter fällt, je jünger den Rechtsbegriff des gewöhnli- ist. Die BRD hat diese Konvention ein Mensch ist, sei es deswegen, chen Aufenthalts angeht, interes- bereits 1992 ratifiziert und die zu- weil selbst bei späterer Rückkehr santerweise genau die Mitte zwi- nächst erklärten Vorbehalte 2010 in das Herkunftsland Bildung mit- schen den beiden Polen, zwischen offiziell zurückgenommen. Damit genommen werden kann. Es ist dem unmittelbar nach Antragstel- gelten Kinderrechte für jedes Kind nicht förderlich für die Integration, lung eintretenden Anspruchs auf in Deutschland – unabhängig vom dass Kinder monate- und sogar Sozial- bzw. Asylbewerberleistun- Aufenthaltsstatus und Wohnort. jahrelang nicht beschult werden. gen und dem Eintreten der Steu- erpflicht. Wörtlich heißt es im nun vorlie- Widerspruch zur EU-Aufnah- Da regelmäßig eine zweistellige genden Gesetzentwurf: merichtlinie Anzahl schulpflichtiger Kinder in „(4) Für Kinder im grundsätzlich Es gibt eine weitere Rechtsgrund- den EAE des Landes wohnt, die- schulpflichtigen Alter, die kei- lage, nach der Schulpflicht be- se Kinder alle unterschiedliche nen ständigen Aufenthaltsort in steht. Das ist die EU-Aufnahme- Altersstufen haben und unter- Mecklenburg-Vorpommern haben richtlinie in der Neufassung von schiedliche Voraussetzungen mit- und sich in Erstaufnahmeeinrich- 20133. Artikel 14 (1) dieser Richtli- bringen, ist es nicht unsinnig zu tungen befinden, werden durch nie besagt, dass die Mitgliedstaa- fordern, diese einzelnen Kinder in die Träger der Einrichtungen pä- ten „minderjährigen Kindern von die unterschiedlichen Schularten dagogische Angebote, welche pri- Antragstellern und minderjähri- und -klassen vor Ort einzuschu- mär sprachlich ausgerichtet sind gen Antragstellern in ähnlicher len. Zuständige Standortschulen und die Vorbildung und die indivi- Weise wie den eigenen Staatsan- können zur Entlastung einzelner duelle Leistungsfähigkeit berück- gehörigen den Zugang zum Bil- Schulen vom Schulamt bestimmt sichtigen, zur Verfügung gestellt.“ dungssystem“ gestatten, werden. Darüber hinaus fordert „solange keine Ausweisungsmaß- der Flüchtlingsrat M-V zur frü- Das ist nach Auffassung des Flücht- nahme gegen sie selbst oder ihre heren Regelung zurückzukehren, lingsrats M-V weiterhin unzurei- Eltern vollstreckt wird. Der Unter- dass Familien mit schulpflichtigen chend, weil es weder die Durch- richt kann in Unterbringungszen- Kinder binnen vierzehn Tagen in setzung des Rechts auf Bildung tren erfolgen. Die betreffenden die Kommune umverteilt werden. in einer Regelschule von staatlich Mitgliedstaaten können vorsehen, Bundesgesetzgebung, die dem examinierten Lehrer*innen nach dass der Zugang auf das öffentli- entgegensteht, sollte schnellst- altersgerechten Lehrplänen noch che Bildungssystem beschränkt möglich geändert werden. USK die Durchsetzung der Schulpflicht bleiben muss. regelt. Im Text der Kinderrechts- Die Mitgliedstaaten dürfen eine konvention steht außerdem „das Recht des Kindes“ und nicht „das weiterführende Bildung nicht mit der alleinigen Begründung ver- Es gibt nur eins, Recht des deutschen Kindes“ oder „das Recht des Kindes mit ge- weigern, dass die Volljährigkeit erreicht wurde.“ was auf Dauer wöhnlichem Aufenthalt“. Gemeint sind alle Kinder – jedes einzelne Artikel 14 (2) der Aufnahmericht- teurer ist als Kind hat dieses Recht. linie besagt: Bildung: Gerade Kindern, die ohnehin durch Krieg und Verfolgung oder „Der Zugang zum Bildungssystem darf nicht um mehr als drei Mo- keine Bildung. durch zusammenbrechende Staa- nate, nachdem ein Antrag auf in- John F. Kennedy 2 Artikel 28 der UN-KRK: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;…“ 3 RICHTLINIE 2013/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung) 17
Seenotrettung und Hatespeech Heft 01/19 HATESPEECH IM INTERNET IM KONTEXT DER SEENOTRETTUNG GEFLÜCHTETER IM MITTELMEER Bild: Gerd Altmann | Pixabay „Wir sind erschüttert angesichts der gegenwärtigen europäischen Politik, die immer stärker auf Abschottung und Abschreckung setzt – und dabei tausendfaches Sterben billigend in Kauf nimmt. Die Pflicht zur Seenotret- tung ist Völkerrecht und das Recht auf Leben nicht verhandelbar.“ 1 21 Stunden nach seiner Veröffentlichung (Stand 04.04.2019, 11:20 Uhr) hat dieser Beitrag auf der Face- bookseite der Tagesschau 1.756 Kommentare sowie 3.996 Reaktionen generiert – 375 von ihnen mit einem lachenden Smiley. „Die Unterzeichner dieser Forderungen können nicht klar bei Verstand sein.“ – A.H. „Seenotrettung von Menschen die sich absichtlich in Seenot begeben und sich den Anlegehafen nach ihrer Rettung aus dem Sozialen Reisekatalog der Hilfsverbände selber Auswählen möchten. Genau für so etwas habe ich Verständnis. Ungefähr so wie wenn jemand absichtlich in ein fahrendes Auto läuft und sich danach das Krankenhaus und die Versicherung aussucht die seine Versorgung übernehmen dürfen.“ – B.H. 09.04.2019, 15:00 Uhr: Zeit Online, Veröffentlichung eines Beitrags „Seenotrettung: Sea-Eye kritisiert schlechte Versorgungslage an Bord der ‚Alan Kurdi‘“. Kommentare: k.A.; Reaktionen: 222, davon lachende Smileys: 45.2 2 Offener Brief an die Bundeskanzlerin mit drei Forderungen aus der Zivilgesellschaft und der von zahlreichen Hilfsorganisationen unterzeichnet wurde. Die drei zentralen Forderungen sind ein Notfallplan für Bootsflüchtlinge, sichere Häfen zu schaffen sowie keine Rückführungen nach Libyen mehr zuzulassen, URL: www.aerzte-ohne-grenzen.de/sites/germany/files/2019-seenottrettung- mittelmeer-offener-brief-bundeskanzlerin.pdf, Zugriff am 29.04.2019. 3 Ohne Autor: Sea-Eye kritisiert schlechte Versorgungslage an Board der „Alan Kurdi“; nach der Aufnahme von über 60 Geflüchteten aus dem Mittelmeer wurde dem Rettungsschiff Alan Kurdi die Einfahrt in mehrere europäische Häfen verwehrt, woraufhin eine prekäre Versorgungslage auf dem Schiff entstand, URL: www.zeit.de/politik/ausland/2019-04/seenotrettung-sea-eye-versorgungslage- alan-kurdi-fluechtlinge-libyen, Zugriff am 29.04.2019. 18
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