Ihr Begleiter auf allen Reisen - Tipps für den Urlaub - LVM
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Liebe Leserin, lieber Leser, eine gute Vorbereitung ist die beste Garantie für einen erholsamen Urlaub. Deshalb haben wir für Sie viele wertvolle Tipps und nützliche Hinweise in diesem Reise- begleiter zusammengetragen. Lassen Sie aber auf jeden Fall rechtzeitig vor Reisean- tritt in Ihrer LVM-Versicherungsagentur überprüfen, ob Sie noch ausreichend versichert sind. Mit dem richtigen Versicherungsschutz werden Sie die „schönsten Wochen des Jahres“ unbeschwert genießen können. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen und schöne Ferien! Ihre LVM Versicherung PS: Nehmen Sie bei Fahrten ins Ausland die Internatio- nale Grüne Versicherungskarte mit. Sie enthält alle wich- tigen Versicherungsdaten und erleichtert nach einem Unfall die Schadensabwicklung. Sie erhalten sie kostenlos in Ihrer LVM-Versicherungsagentur. Tag und Nacht schnelle Hilfe In dringenden Fällen sind wir rund um die Uhr über das LVM-Servicetelefon immer für Sie erreichbar. +49 251 702-70200 Entfernungskarte auf der Umschlaginnenseite p
Inhalt 38 52 Kr. Walldorf Entfernungen in km Wichtiger Aut Sicher auf allen Reisen . . . . . . . . 1 Staugefährdete Autobahnabschnitte LVM-Auto{ . . . . . . . . . . . . . . . 2 LVM-Ausland{ . . . . . . . . . . . . 4 Wil Emde Versicherungstipps . . . . . . . . . . . . 6 Groningen 99 196 O Nichts vergessen? . . . . . . . . . . . . 12 5 17 Amsterdam Mit Kindern unterwegs . . . . . . . . 16 NL Enschede 1 Utrecht 176 65 Unfall – was ist zu tun? . . . . . . . . 20 116 Arnhem 6 99 11 99 Rotterdam 107 Wenn Sie einen Eindhoven Venlo 53 52 39 Rechtsanwalt brauchen . . . . . . . . 27 Duisburg 27 11 Düsseldorf 0 94 90 41 Bruxelles/Brüssel 97 Autokennzeichen von A bis Z . . . 28 Liège 68 Köln 26 (Lüttich) K- Aachen F1 56 Bonn 61 B Koblenz 17 155 2 96 Namur 1 11 L Kr. Bi 15 Luxem- 8 bourg Trier 60 107 Kr 62 Saarbrücken Reims Paris 330 1 Metz 67 186 12 15 7 65 0 Nancy Strasbourg 4 21 F Dijon 8 19 Basel Dr. Härkingen 45 Besançon Dijon 11 -BS BE 8 BE - Bern 3 11 91 Montreux Genève 150 (Genf) Lyon 131 15 1 Tunnel du Tunnel du St. Bernha Mt. Blanc Aosta Grenoble 136 Lyon 177 Torino 1
Kolding København Trelleborg DK 168 157 85 tobahnknoten Flensburg Rødbyhavn Gedser Saßnitz Kiel Puttgarden Heide 164 160 89 4 14 10 Dr. Bordesholm Rostock 116 Gdansk (Danzig) 148 162 Cuxhaven Lübeck 10 90 90 6 64 0 lhelmshaven 33 Neubranden- Hamburg Schwerin burg 102 en 129 205 12 3 56 Szczecin 56 9 11 219 18 3 87 (Stettin) 45 Dr. Bremen Lüneburg 285 Wittstock Uckermark Oldenburg i. O. PL 163 13 2 5 122 260 12 3 14 Poznan (Posen) Warszawa (Warschau) Dr. Walsrode Dr. Ahlhorner Heide Berlin Hannover 186 112 60 105 Osnabrück Braunschweig 45 405 113 95 108 120 Frankfurt/O. 58 56 Dr. Magdeburg Potsdam 112 Bielefeld AD Salzgitter Münster 6 Cottbus 10 117 6 82 133 68 17 2 189 15 Wünnenberg- 210 Haren Dortmund 165 D Halle 20 Wroclaw (Breslau) 146 213 Schkeuditzer Kr. 19 Leipzig Kassel 255 Görlitz 116 DO -F 113 70 Dresden DO -W 63 Erfurt Ü 19 13 32 66 7 75 2 65 4 Dr. Kirchheim Dr. Hattenbach 136 Hermsdorfer Kr. 18 Gera Chemnitz 19 2 Dernbacher 0 AD Suhl 69 13 15 Dr. 0 11 8 KO Gambacher -F Kr. Dr. Bayer. 11 230 160 5 Vogtland KO 6 Hof 4 125 19 45 -M Frankfurt/M. Mainz 45 Dr. Bayreuth/ WÜ 2 04 Karlovy Vary Praha Z Kulmbach N2 (Karlsbad) CZ (Prag) ingen 116 172 91 KO 51 178 83 1 Würzburg 13 -M Plzeň 1 105 (Pilsen) A WÜ-UL 145 Mannheim 192 196 2 r. Frankenthal 17 Nürnberg 167 Kr. Walldorf MA-S 2 47 130 MA-N 243 S-N 10 1 64 Kr. Feuchtwangen/ 27 Kr. ˇ Ceske 0 Karlsruhe Weinsberg Crailsheim Regensburg Budějovice Wien 1 N-UL 208 (Budweis) 82 72 124 Stuttgart 97 162 1 82 11 4 Passau Appenweier 98 21 Dr. Holledau 2 96 Ulm 19 140 Augsburg Linz Wien 86 184 65 56 München 216 0 12 115 Freiburg i. Br. Kr. Memmingen 55 Dr. Neuenburg 77 Salzburg Bosruck- 76 Garmisch- 15 3 Inntal-Dr. 122 Tunnel 14 70 9 Parten- 112 kirchen 130 Bregenz Liezen Graz 2 BS-ZH Zürich 10 60 n 113 15 Tauerntunnel 90 Insbruck 19 123 75 5 10 58 3 124 A Katschberg- 13 -ZH FL Landeck Felbertauern- 1 Arlberg- 75 5 Dr. N3/N13 Tunnel Tunnel Luzern Tunnel Graz 152 99 15 Chur 95 Klagenfurt 8 CH Lienz Villach St. Gotthard- Bressanone 38 54 Tunnel San Bernardino- (Brixen) 230 5 Tunnel Bolzano 12 84 Dr. SLO 5 (Bozen) 56 Berlinzona- 18 Zagreb 135 Nord Údine Ljubljana Trento Grd. (Trient) I 5 10 1 100 ard 10 52 Como Trieste 112 Milano 180 Milano 47 Verona Venezia
Sicher auf allen Reisen Weil das Leben mehr Überraschungen bereithält, als sich vor- stellen lässt, sollten Sie vor Ihrem Urlaub prüfen, ob Sie aus- reichend abgesichert sind. Oder noch besser: Lassen Sie sich gleich in Ihrer LVM-Versicherungsagentur vor Ort beraten. Bei Reisen sind insbesondere folgende Risiken abzusichern: Bei Panne, Unfall, Diebstahl bzw. Verlust von Geld und Doku- menten oder bei einer Erkrankung im Ausland fühlen sich viele Menschen hilflos. Wie gut, wenn Sie dann einen verlässlichen Versicherer haben, der Ihnen Tag und Nacht mit Rat und Tat zur Seite steht. p Seite 2 – 3 Die gesetzlichen Deckungssummen der Kfz-Haftpflicht sind im Ausland zum Teil extrem niedrig. Sie erhalten, obwohl Sie keine Schuld trifft, keinen vollen Schadenersatz. Dagegen können Sie sich mit LVM-AuslandPlus absichern. p Seite 4 – 5 Nach einem Unfall im Ausland kommen Sie oft nur mithilfe eines Anwalts zu Ihrem Recht. Das Risiko, auf den Kosten sit- zen zu bleiben, ist hoch – selbst wenn Sie Recht haben. Noch schwieriger wird es außerhalb Europas. LVM-Rechtsschutz mit weltweiter Deckung hilft weiter. p Seite 8 und 27 Die Europäische Krankenversichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht in allen Ländern anerkannt. In diesen Fällen, z. B. auch bei einem Krankenrücktransport aus dem Ausland, müssen Sie ohne Auslandsreise-Krankenversiche- rung für die oft sehr hohen Kosten geradestehen. p Seite 8 Viele Freizeitaktivitäten im Urlaub, wie Schwimmen, Tauchen, Radfahren, Wandern oder Reiten, bergen ein hohes Unfallrisiko. Die Folgen eines Unfalls werden häufig unterschätzt. p Seite 9 1
LVM-Auto{ So heißt unsere Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Kom- plettschutzbrief mit über 20 Serviceleistungen für Pkw, Motor- räder, Trikes, Quads und Wohnmobile bis 7,5 Tonnen. Für mehr Sicherheit auf Reisen – auch wenn Sie ohne Ihr Fahrzeug unter- wegs sind. Hier die wichtigsten Serviceleistungen im Überblick: Für Ihr Fahrzeug nach Panne und Unfall in Europa und rund ums Mittelmeer Ab der Haustür: \\ Pannen- und Unfallhilfe an Ort und Stelle \\ Abschleppkosten \\ Bergungskosten Ab 50 km Luftlinie vom Wohnort: \\ Übernachtungskosten für alle Insassen \\ Weiter- bzw. Rückfahrt per Bahn oder Mietwagenkosten \\ Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland \\ Fahrzeugrückholung nach Ausfall des Fahrers \\ Ersatzteilversand ins Ausland Für Sie und Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder – weltweit \\ Vermittlung ärztlicher Betreuung, Arzneimittelversand \\ Krankenrücktransport, wenn medizinisch notwendig \\ Rückholung von Kindern unter 16 Jahren durch eine zuverlässige Begleitperson \\ Ersatz von Reisedokumenten 2
Mit uns als starkem Partner können Sie sorgenfrei in den Urlaub fahren. Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da: Rufen Sie im Schadensfall an. Rund um die Uhr. 0251 702-70200 oder aus dem Ausland +49 251 702-70200 3
LVM-Ausland{ Das Plus an Sicherheit für Ihre Reisen ins Ausland Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland regulie- ren wir Ihren Schaden nach deutschen Versicherungsbedingun- gen, so als ob Ihr Unfallgegner LVM-versichert wäre. Tragen Sie eine Mitschuld, regulieren wir anteilig entsprechend dem Haf- tungsanteil des Unfallgegners. Wir leisten Schadenersatz nach deutschem Standard. So sind z. B. Mietwagen, Nutzungsausfall, Erstattung von Anwaltskosten und die Zahlung von Schmerzens- geld eingeschlossen, auch wenn das in einigen Ländern nicht üblich ist. Alles, was Sie bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland tun müssen, ist: den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen, den Europäischen Unfallbericht ausfüllen und bei der LVM anrufen. Den Schaden können Sie jederzeit bei der LVM in Münster mel- den. Unter +49 251 702-70200 sind wir rund um die Uhr an 365 Tagen für Sie erreichbar. Den Vordruck des Unfallberichts erhalten Sie in Ihrer LVM-Versicherungsagentur. Ihre Vorteile: \\ Kein Ärger mit dem ausländischen Versicherer \\ Keine Sprachschwierigkeiten \\ Kein langwieriger Schriftverkehr \\ Schnelle LVM-Schadensregulierung \\ Entschädigung nach deutschem Standard \\ Telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr 4
Das Besondere an LVM-Ausland{ Oft ist es bequemer, mit Bahn, Schiff oder Flugzeug ins Aus- land zu reisen. Im Urlaubsort wird dann gerne ein Mietfahr- zeug genommen, um z. B. die Umgebung zu erkunden. Der LVM-AuslandPlus-Schutz gilt dann auch für dieses Mietfahr- zeug, denn es tritt an die Stelle des eigenen Fahrzeugs. Versicherbare Fahrzeuge LVM-AuslandPlus gilt für alle Pkw, Motorräder über 50 Kubik- zentimeter Hubraum und Wohnmobile bis 7,5 Tonnen. Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht innerhalb der EU (mit Aus- nahme Deutschlands) sowie in einigen anderen Ländern, die Sie in Ihrer LVM-Versicherungsagentur erfragen können. 5
Versicherungstipps LVM-FahrerKasko Wer kommt für Ihren eigenen Personenschaden auf, wenn Sie einen Unfall als Fahrer ganz oder teilweise selbst verschulden? Während alle Mitfahrer Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder Ihnen geltend machen können, gehen Sie leer aus! Davor können Sie sich schützen. Die LVM-FahrerKasko sichert „Unfälle beim Lenken“ ab und ersetzt den materiellen Personenschaden des Fahrers bis 15 Millionen Euro. Sie springt ein, wenn andere Leistungsträger, wie z. B. Krankenkasse oder Arbeitgeber, nicht eintrittspflichtig sind und ersetzt zum Beispiel: \\ Verdienstausfall des Fahrers bei Arbeitsunfähigkeit \\ Haushaltshilfe \\ Behindertengerechte Umbaumaßnahmen \\ Kosten für Reha-Maßnahmen \\ Fahrtkosten (z. B. Fahrten zum Arzt) \\ Im Todesfall Beerdigungskosten sowie Unterhaltsrente an Ehepartner oder Kinder Kaskoversicherung Bei Reisen mit dem Auto bergen lange Fahrzeiten und unge- wohnte Verkehrsverhältnisse im Ausland ein erhöhtes Unfall risiko. Lassen Sie daher in Ihrer LVM-Versicherungsagentur überprüfen, ob Sie Ihren Versicherungsschutz verbessern kön- nen. Die Teilkaskoversicherung deckt u. a. zwar das Diebstahl risiko, umfassenden Unfallschutz – auch bei selbst verschulde- ten Unfällen – bietet jedoch nur die Vollkaskoversicherung. 6
LVM-RabattSchutz Auch der umsichtigste Fahrer kann einmal schuldhaft einen Schaden verursachen. Die Folge: Rückstufung des Schadenfrei- heitsrabatts (SFR) in der Kfz-Haftpflicht und – falls vorhanden – in der Vollkaskoversicherung. Das bedeutet höhere Versiche- rungsbeiträge im Folgejahr. Der LVM-RabattSchutz verhindert die Rückstufung des Scha- denfreiheitsrabatts bei Pkw nach einem belastenden Schaden. Das gilt einmal pro Versicherungsjahr und pro Versicherungs- art, für die der Rabattschutz abgeschlossen wurde. Das heißt: Der Vertrag wird weiterhin als schadenfrei geführt und im Fol- gejahr sogar besser eingestuft. Eben so, als sei nie ein Schaden eingetreten. Voraussetzung: Das Auto muss in SF 4 (Kfz-Haft- pflicht und Vollkasko) oder besser eingestuft sein. 7
Rechtsschutzversicherung Ein Unfall im Ausland mit unklaren Schuldverhältnissen? Ein Reiseveranstalter, der mehr versprochen als gehalten hat? Mit LVM-Rechtsschutz müssen Sie sich keine Sorgen machen: LVM-Rechtsschutz trägt das Kostenrisiko eines Rechtsstreits, wenn Sie Ihr Recht verteidigen oder erkämpfen müssen. Unser Tipp: Bringen Sie Ihren Rechtsschutzvertrag rechtzeitig auf den neuesten Stand und profitieren Sie immer von den aktuellen Leistungsverbesserungen. Auslandsreise-Krankenversicherung Speziell auf Auslandsreisen leistet die gesetzliche Krankenver- sicherung gar nicht oder sehr lückenhaft. Daher ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung einfach unverzichtbar. Der Tarif Auslandsreise-Top bietet Ihnen Sicherheit auf Reisen mit einer Dauer von bis zu 56 Tagen und beinhaltet neben der Kostenerstattung für akut notwendig gewordene Heilbehand- lungen auch den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport – sogar zusätzlich für eine mitversicherte Begleitperson. Rufen Sie unsere 24-Stunden Hotline +49 251 702-4710 an. Dann veranlassen wir alles Notwendige, damit Ihnen in einer Notsituation geholfen wird. 8
Unfallversicherung Urlaub, Sonne, Strand und Meer, Zeit und Lust aktiver zu wer- den und vielleicht eine neue Sportart auszuprobieren. Doch dadurch steigt auch das Risiko, dass etwas passiert. Mit der LVM-Unfallversicherung schützen Sie sich und Ihre Liebsten vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Sprechen Sie jetzt mit Ihrem LVM-Vertrauensmann oder Ihrer LVM-Vertrauensfrau und lassen Sie sich beraten! Privat-Haftpflichtversicherung Sie brauchen keine spezielle Reise-Haftpflichtversicherung. Ihre LVM-Privat-Haftpflicht schützt Sie auch im Urlaub, und zwar weltweit. Schäden, die Sie z. B. als Fahrrad- oder als Skifahrer verursachen, fallen nach den neuesten Bedingungen ebenso unter den Versicherungsschutz wie Unfälle mit Surfbrettern oder Segelbooten (eigene Segelboote bis 15 m² Segelfläche). Wichtig ist nur, dass Sie Ihre LVM-Privat-Haftpflicht auf den neuesten Stand bringen. Aktuelle Geltungsbereiche \ Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. \ Die neuesten Rechtsschutzversicherungen gelten weltweit. Ab ARB 2002 können Sie den Umfang der weltweiten Deckung sogar wählen. \ Die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Reise-Unfallversicherung gelten auch weltweit. \ Die Hausratversicherung (VHB 2012 LVM) gilt weltweit (siehe Seite 10). Die Entschädigung ist jedoch begrenzt auf 10 Prozent der Versicherungs summe, maximal 15.000 Euro. 9
Reisegepäck Auf Rastplätzen, Bahnhöfen und Flughäfen Immer wieder kommt es hier zu Diebstählen. Lassen Sie Ihre Koffer und Taschen daher nicht aus den Augen. Denn wenn unbeaufsichtigtes Gepäck entwendet wird, kommt hierfür keine Versicherung auf. Außerdem schlagen Sicherheitskräfte bei allein gelassenem Gepäck aus Sorge vor Anschlägen schnell Alarm. Aus dem Auto Autoaufbrüche sind oft nur eine Sache von Sekunden. Doch der Diebstahl von Reisegepäck aus dem Kfz ist in der Regel nicht gedeckt. Eine Mitversicherung ist aber über die Hausrat- versicherung möglich. Achten Sie darauf, dass europaweit Ver- sicherungsschutz besteht. Denn viele Versicherer leisten nur bei Schäden innerhalb Deutschlands. Lassen Sie sich beraten! Im Hotel, im Ferienhaus oder in der Ferienwohnung Einbrüche in Hotelzimmer sind leider keine Seltenheit. Gut zu wissen: Im Rahmen der aktuellen LVM-Hausratversicherung besteht für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten Versicherungs- schutz. Die Leistung ist jedoch auf 10 Prozent der Versiche- rungssumme (maximal 15.000 Euro) begrenzt. 10
Hausrat in Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen Wird in Ihre Schiffskabine eingebrochen und werden versicherte Sachen gestohlen, dann ersetzen wir Ihnen den Schaden über unsere aktuelle LVM-Hausratversicherung bis zur Höhe von 10 Prozent Ihrer Versicherungssumme, maximal bis 15.000 Euro. Auch bei einem einfachen Diebstahl ohne Einbruchspuren aus Ihrem Schlafwagenabteil ersetzen wir Ihnen die entwendeten Hausratgegenstände bis 500 Euro (Bargeld bis 100 Euro). Vertragspartner haften für Schäden Für Reisegepäckschäden haften in vielen Fällen Eisenbahn- und Fluggesellschaften, Busunternehmen oder Hotels. Wenn Sie so einen Schaden feststellen, lassen Sie sich deshalb den Schaden sofort von einem Mitarbeiter dieser Unternehmen schriftlich bestätigen. Falls Ihre Schadenersatzansprüche nicht anerkannt werden und keine Zahlung erfolgt, können Sie Ihre Ansprüche mit Hilfe Ihrer LVM-Rechtsschutzversicherung durchsetzen. Wer vor Reiseantritt an alles gedacht hat, kann entspannt in den Urlaub fahren. Deshalb haben wir für Sie auf den nachfolgenden Seiten kleine Checklisten erstellt. 11
Nichts vergessen? Ist Ihre Wohnung versorgt? Sind Fenster und Türen mit modernen Verriegelungssyste- men ausreichend gegen Einbruch gesichert? ost und Zeitung ummelden oder postlagern. Überquellende P Briefkästen wirken auf Diebe wie eine Einladung. Auf den Anrufbeantworter einen unverfänglichen Text sprechen. Zuleitungen zu Geschirrspül- und Waschmaschine abdrehen. Lieferaufträge und Handwerkertermine verlegen und die Nachbarn darüber informieren. Wertsachen im Banksafe deponieren. Blumen-/Haustierpflege organisieren. Schlüssel hinterlegen, Urlaubsanschrift hinterlassen. ntennenanschluss und Netzstecker bei TV-Geräten, A Hi-Fi-Anlage und Computer etc. ziehen. Kühlschrank leeren. An alle Papiere gedacht? Planen Sie Ihre Reise frühzeitig. Die Beschaffung bzw. Verlän- gerung von Reisedokumenten dauert oft mehrere Wochen. S ind Reisepässe und Personalausweise noch gültig? (Achtung: In manchen Ländern müssen Reisepässe noch 3 bis 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig sein!) 12
Haben Sie die nötigen Visa und Impfbescheinigungen? E uropäische Krankenversichertenkarte (Auslandskranken- schein)? F ahrkarten, wenn Sie mit Zug oder Fähre reisen wollen. Stimmen die Abfahrtszeiten noch? fz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I, (Internationaler) K Führerschein, Grüne Versicherungskarte (mit Gültigkeit für Transitländer und das Urlaubsland)? utzen Sie ein Fahrzeug, das nicht auf Ihren Namen einge- N tragen ist, benötigen Sie im Ausland immer eine Vollmacht des Halters, wenn dieser nicht mitfährt! Z ahlungsmittel: Haben Sie auch Kleingeld in ausländischer Währung für anfallende Mautgebühren dabei? otieren Sie sich für den Notfall die Versicherungsschein-Nr. N Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung und die 24-Stun- den-Hotline +49 251 702-4710. Unser Tipp Fotokopieren Sie Originaldokumente und Wertpapiere! Die kleine Mühe lohnt sich. Denn sie hilft, den Schaden bei Verlust von Kreditkarten, Tickets, Ausweispapieren u. a. zu begrenzen. Sie können rascher Sperrungen veranlassen und die Kopien erleichtern die Beschaffung von Ersatzpapieren. 13
Kennen Sie Ihre Sperrnotrufnummern? Im Falle eines Diebstahls sollten Sie sofort die Sperrung Ihrer Kreditkarte oder Ihres Mobiltelefons veranlassen. Deshalb: otieren Sie die Sperrnotrufnummern für Ihre Kreditkarten, N Reisechecks und Ihr Mobiltelefon etc. In Deutschland gibt es den zentralen Sperrnotruf 116116, der jedoch nicht für alle Kreditinstitute gilt. Der zentrale Sperrnot- ruf ist im Ausland (+49 116116 bzw. +49 30 40504050) gebüh- renpflichtig. Weitere Infos unter: www.kartensicherheit.de Ist Ihr Auto startklar? Vor der Reise ist eine Inspektion immer empfehlenswert. Gilt der TÜV noch? Lassen Sie auch Ihre Reifen eingehend auf nicht sichtbare Schäden kontrollieren. Messen Sie die Profiltiefe nach, die noch mindestens 4 Millimeter betragen sollte, und über- prüfen Sie den Reifendruck bei beladenem Wagen. In einigen Ländern sind Winterreifen vorgeschrieben. In den Bergen brauchen Sie gegebenenfalls Schneeketten. aben Sie Wagenheber, Abschleppseil, Warndreieck, Klapp- H spaten, Handfeuerlöscher und eine Wolldecke dabei? Sind Verbandskasten und Reiseapotheke griffbereit? 14
chtung: In einigen Ländern sind 2 Warndreiecke, 1 Satz A Ersatzglühbirnen, Warnwesten, Feuerlöscher o. ä. vorge- schrieben. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt. F ür kleinere Reparaturen: Ist Ihr Werkzeugkasten komplett? Haben Sie an Sicherungen, Taschenlampe etc. gedacht? Licht: Nutzen Sie bei beladenem Wagen die Leuchtweiten- regulierung, um den Gegenverkehr nicht zu blenden! Reicht Ihr Versicherungsschutz aus? Nicht versichert zu sein, kann sehr teuer werden. Ebenso teuer aber ist es, falsch oder unterversichert zu sein. Unsere Emp fehlung: S tellen Sie auch Ihren Versicherungsschutz regelmäßig auf den „Prüfstand“ (Tipps dazu finden Sie auf den Seiten 6 –11). Die Erfahrung zeigt: Eine gute Beratung spart Geld! Auf jeden Fall ersparen Sie sich unliebsame Überraschungen im Schadens- fall. Ihre LVM-Vertrauensfrau oder Ihr LVM-Vertrauensmann vor Ort hilft Ihnen gern, Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht zu aktualisieren. 15
Mit Kindern unterwegs Wer Kinder unter 12 Jahren im Auto mitnimmt, braucht geeignete Kindersicherungssysteme: \\ Babys bis 9 Monate sind bei einem Aufprall am besten in einem speziellen, entgegen der Fahrtrichtung angebrachten Säuglingssitz geschützt (Achtung: Nur auf dem Vordersitz transportieren, wenn der Airbag ausgeschaltet ist!). \\ Bis zu einem Alter von 7 Jahren brauchen Kinder einen ihrem Alter angepassten Sitz mit Fangkörper. \\ Wer älter ist, kann schon wie ein Erwachsener den Drei- punktgurt benutzen – ein Sitzkissen sorgt dann für die richtige Sitzhöhe. Auch dies dient der Sicherheit Ihrer Kinder: \\ Die hinteren Wagentüren sollten mit einer Kindersicherung ausgestattet sein. \\ Kinder immer nur zu der dem Verkehr abgewandten Seite aussteigen lassen. \\ Kinder nicht mit spitzen oder hartkantigen Gegenständen spielen lassen. \\ An heißen Tagen mit Sonnenschutz, ausreichend Wasser und Frischluft der Überhitzungsgefahr entgegenwirken. \\ Kinder nie allein im Auto lassen. 16
So wird die Anreise zum Erlebnis! Es liegt an Ihnen, ob Ihre Kinder die Anfahrt zum Urlaubs ort als ermüdendes „Kilometer-Machen“ empfinden oder als unterhaltsamen Reisebeginn. Unser Tipp: \\ Teilen Sie sich die Fahrtstrecke in kleinere Etappen ein. \\ Besichtigen Sie Sehenswürdigkeiten, die auf der Strecke zu Ihrem Urlaubsort liegen; so wird die Anreise interessanter und abwechslungsreicher. Auch wenn Sie längere Strecken zurücklegen müssen, gibt es viele Möglichkeiten, die lange Fahrzeit mit Spielen zu verkürzen. Die nachfolgende Auswahl soll Ihnen ein paar Anregungen geben: „Fortsetzungsroman“ Einer beginnt eine Geschichte zu erzählen. Abwechselnd reihum spinnt jeder den Faden der Geschichte weiter. Wortketten bilden Der letzte Teil eines zusammengesetzten Substantivs bildet den ersten Teil des gesuchten Wortes (z. B. Handschuh, Schuh- leder, Lederball, Ballspiel, Spieldose). Oder der letzte Buchstabe eines Wortes wird zum Anfangsbuchstaben des nächsten (Ball – Licht – Tasse). Die Regeln können Sie selbst bestimmen. Begriffe suchen Zu Fortbewegungsarten (gehen, rennen, trödeln, schlurfen, hüpfen, reiten …) oder Fortbewegungsmitteln (Fahrrad, Inliner, Kutsche, Schiff …) oder zu Obst- und Gemüsesorten, Blumen, Bäumen, Haustieren etc. lassen sich viele Begriffe finden. 17
Wer kommt woher? Man kann einfach nur anhand des Kennzeichens die Herkunft eines Autos erraten und gemeinsam herausfinden, wo die Stadt liegt. Etwas schwieriger, aber auch sehr spannend ist es, jeder Stadt ein geographisches Merkmal zuzuordnen (z. B. DD/Elbe, UL/Donau, AB/Spessart; siehe Kfz-Kennzeichenverzeichnis ab Seite 28). 18
Wenn Sie eine Pause machen Suchen Sie sich ein Plätzchen abseits der Autobahn, wo Kinder sich austoben können. Um sich spielerisch Bewegung zu ver- schaffen, eignen sich eine Frisbee-Scheibe, ein Springseil oder ein Fußball. Und auf einer Wiese oder an einem Bach schmeckt das Picknick doppelt so gut. Beachten Sie dabei ein paar wichtige Ernährungsregeln: \\ Mehrere kleinere Mahlzeiten sind leichter verträglich, als einmal viel und schwer zu essen. \\ Vermeiden Sie fette, blähende oder schwer verdauliche Speisen. \\ Nehmen Sie viel Obst, (rohes) Gemüse, Salate oder Milch- produkte mit auf die Reise. \\ Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Süßigkeiten: Zum Knabbern während der Fahrt eignen sich Salzbrezeln besser als Schokoladenriegel. \\ Denken Sie besonders an heißen Tagen daran, genug zu trinken mitzunehmen, am besten zuckerfreie Getränke mit wenig Kohlensäure (Tee, Mineralwasser). \\ Im Winter besteht die Gefahr, bei Glatteis oder Schnee viele Stunden in einem Stau festzusitzen. Eine Thermosflasche mit heißem Kaffee oder Tee und eine warme Decke sollten dann nicht fehlen. 19
Unfall – was ist zu tun? Ruhe bewahren! Das ist leichter gesagt als getan. Trotzdem: Atmen Sie erst einmal tief durch und vermeiden Sie Panik. Verlassen Sie kei- nesfalls den Unfallort. Fahrerflucht ist strafbar! Versuchen Sie, beruhigend auf andere einzuwirken. 1. Phase: Überblick verschaffen Gibt es Verletzte? Besteht akute (Brand-/Explosions-)Gefahr? Gefährdet der Unfall den Verkehr? Unfallstelle absichern Zunächst müssen Sie dafür sorgen, dass keine weiteren Fahr- zeuge in den Unfall verwickelt werden, damit die Helfer sich gefahrlos um die Verletzten kümmern können. Das Warndrei- eck sollte mindestens 120 Schritte vor dem Unfallort aufge- stellt werden, auf Schnellstraßen und Autobahnen entspre- chend weiter weg. Tragen Sie es vor sich her, wenn Sie dem Verkehr entgegenlaufen. Ein geöffneter Kofferraum und die Warnblinkanlage Ihres Wagens können zusätzlich für Aufmerksamkeit sorgen, besonders wenn die Unfallstelle in einer unübersichtlichen Kurve liegt. Warnen Sie auch den Gegenverkehr. „Erste Hilfe“ leisten Verletzte müssen ständig beobachtet und beruhigt, Bewusst- lose gegebenenfalls in die stabile Seitenlage gebracht werden. Bei eingeklemmten Verletzten müssen lebensrettende Sofort- maßnahmen von außen geleistet werden. 20
2. Phase: Hilfe holen Polizei benachrichtigen In fast allen europäischen Ländern gilt der Euronotruf 112. Auf Autobahnen finden Sie die nächste Notrufsäule in Rich- tung der Pfeile auf den Fahrbahnbegrenzungspfählen. Nennen Sie Ihren Namen und was, wo, wann passiert ist. Alarmierung eines Notarztwagens Geben Sie die Anzahl der Verletzten und die Art der Verlet- zungen durch. Legen Sie nicht sofort wieder auf, warten Sie auf Rückfragen! 21
Fotografieren, markieren, dokumentieren Bei einem Unfall mit geringfügigem Schaden überlässt die Poli- zei die Aufnahme des Unfalls Ihnen und Ihrem Unfallgegner. Dann sollten Sie, falls ein Fotoapparat oder eine Handy-Kamera zur Hand ist, aus verschiedenen Perspektiven Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Fahrzeugen machen. Mar- kieren Sie die Radpositionen der Unfallwagen. Dokumentieren Sie den Unfallhergang anhand einer Skizze, die Sie sich von den Beteiligten unterschreiben lassen. Falls vorhanden, verwenden Sie den Europäischen Unfallbericht. Den Vordruck erhalten Sie in Ihrer LVM-Versicherungsagentur. Unser Tipp: Bewahren Sie für solche Fälle eine Einweg-Kamera, ein Stück Kreide und den Europäischen Unfallbericht im Auto auf. Straße räumen Sorgen Sie dafür, dass die Straße schnell wieder gefahrlos befahrbar wird. Adressen notieren Notieren Sie Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen, Versicherungs- gesellschaft und -nummer des Unfallgegners sowie den Fahr- zeughalter. Sind Zeugen vorhanden, notieren Sie auch deren Namen und Adressen. Ganz wichtig: Äußern Sie sich nicht zur Schuldfrage. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz! Allenfalls unterschreiben Sie eine Unfallskizze oder eine objek- tive Darstellung des Unfallhergangs. 22
3. Phase: Schaden regulieren Wenn man von Ihnen Schadenersatz fordert Benachrichtigen Sie uns nach jedem Unfall umgehend telefo- nisch unter 0251 702-70200. Hier erhalten Sie auch Hilfe bei der Schadensmeldung und können alle Fragen zur Regelung von Schadenersatzansprüchen in Ruhe besprechen. Auch bei Schäden mit ausländischen Fahrzeugen inner- oder außerhalb Deutschlands erfolgt die Schadensmeldung an uns. Wenn Sie Schadenersatzansprüche haben Richten Sie Ihre Forderungen am besten gleichzeitig gegen den Schädiger und seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn das Auto Ihres Unfallgegners in Deutschland versichert ist, spielt es keine Rolle, in welchem Land sich der Unfall ereignet hat. Informieren Sie auch Ihren Rechtsschutzversicherer. Sind Sie über LVM-Ausland{ versichert, brauchen Sie Ihre Schadenersatzansprüche nicht gegen den ausländischen Versi- cherer zu richten. Die LVM reguliert Ihren Anspruch nach einem unverschuldeten Auslandsunfall nach deutschen Versicherungs- bedingungen. Das ist besonders wichtig, da Versicherungssum- men im Ausland häufig niedriger sind als in Deutschland. Wenn Sie in Deutschland einen Unfall mit einem auslän- dischen Fahrzeug haben und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen wollen Melden Sie diese beim Deutschen Büro Grüne Karte e. V. an: Wilhelmsstr. 43/43 G, 10117 Berlin, Tel. 030 20205757 (E-Mail: dbgk@gruene-karte.de). Es wird den Schadensfall einem deutschen Haftpflichtversicherer zur Schadensregulie- rung übertragen. 23
Kommt es zum Prozess, kann nur das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. verklagt werden. Als Nachweis für das Bestehen einer Haftpflichtversicherung genügt in der Regel das Kennzeichen des ausländischen Fahr- zeuges. Fahrzeuge, die nicht aus einem EU-Staat, aus Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder dem Vatikanstaat stammen, führen eine Internationale Grüne Karte oder eine rosa Grenzpolice mit. Lassen Sie sich nach einem Unfall Nummer und Gültigkeitsdauer geben. Nur dann kann das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. eine schnelle Schadensregulierung vermitteln. 24
Wenn Sie Auskunft über die Versicherungsgesellschaft oder die Versicherungsscheinnummer Ihres Unfallgegners benötigen Wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer. Insbesondere, wenn Ihnen vom Unfallgegner nur das Kfz- Kennzeichen bekannt ist, hilft Ihnen diese Stelle weiter. Sie erreichen den Zentralruf im Inland rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 250 260 0. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (40) 300 330 300. Sie können Ihr Anliegen auch jederzeit online unter www.gdv-dl.de/142 oder vom Smart- phone unter mobil.zentralruf.de einreichen. Wenn Sie gegenüber einem Militärfahrzeug Schadenersatzansprüche haben Bei Unfälle mit Fahrzeugen der Bundeswehr und der Bundes- polizei können Sie Ihre Ansprüche beim Bundesamt für Infra- struktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Bonn (www.iud.bundeswehr.de) geltend machen. Ist an einem Unfall ein Militärfahrzeug der NATO beteiligt, so müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche innerhalb von 3 Monaten geltend machen. Für Schadensfälle mit Dienstfahr- zeugen der Truppen sind die Schadenregulierungsstellen des Bundes (SRB) in Erfurt, Koblenz und Nürnberg zuständig, die zum Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehören. Die Anschrift der zuständi- gen SRB erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-, Kreis- oder Stadt- verwaltung oder unter www.bundesimmobilien.de. Ihre LVM-Vertrauensfrau oder Ihr LVM-Vertrauensmann sind Ihnen in jedem Fall behilflich, Ihre Schadenersatzansprüche an die richtige Adresse zu richten. 25
Das sollten Sie noch wissen \\ Wenn Sie ein parkendes Auto beschädigt haben, dessen Fahrer nicht auffindbar ist, reicht es nicht, nur Name und Anschrift am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Um dem Vorwurf der Fahrerflucht zu entgehen, sollten Sie den entstandenen Schaden in jedem Fall bei einer nahe gelege- nen Polizeidienststelle melden. \\ Bei einem Zusammenstoß mit Wild, aber auch bei Entwen- dung und Brand, benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Polizeibehörde, wenn der Schaden 150 Euro übersteigt. \\ Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Das kann auch die Polizei nicht von Ihnen verlangen. Bestehen Sie auf einen Dolmetscher. Unterzeichnen Sie notfalls mit dem Zusatz „Text nicht verstanden“. \\ Lassen Sie sich im Unfall-Land einen Kostenvoranschlag erstellen, möglichst von einer Vertragswerkstatt Ihres Auto- herstellers. Provisorische Reparaturen sollten auf der Rech- nung als solche kenntlich gemacht sein. Lassen Sie sich bei einem Totalschaden von der Vertragswerkstatt einen Sach- verständigen vermitteln. Bei Totalschaden Wird Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden verschrottet, müs- sen Sie auf jeden Fall die Nummernschilder sicherstellen. Sie ersparen sich damit viel Ärger mit Behörden. Denn die Schilder gelten als Urkunden, die Sie zur Abmeldung Ihres Wagens beim Straßenverkehrsamt (zusammen mit einem Verwertungsnach- weis oder einer Verbleibserklärung) vorlegen müssen. Hilfreich sind dann auch Belege wie Polizeiberichte, Zollpapiere o. ä. 26
Wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen Wer einmal im Ausland einen Verkehrsunfall hatte, der weiß, was die Hilfe eines deutschsprachigen Anwaltes wert ist. Denn ohne fachkundige Hilfe steht man der ausländischen Rechts- ordnung oft hilflos gegenüber. Mit einer LVM-Rechtsschutzversicherung können Sie Strei- tigkeiten – auch im Ausland – ruhig entgegensehen. Unsere Rechtsservice-Partner stehen in ständigem Kontakt mit uns und anderen deutschen Rechtsschutzversicherern, haben jahre- lange Erfahrung und sprechen Deutsch. Falls Sie im Ausland in Schwierigkeiten kommen sollten, wen- den Sie sich bitte an uns. Unsere Rechtsschutzexperten in Münster nennen Ihnen gern einen Rechtsservice-Partner vor Ort oder beauftragen für Sie einen Auslandsanwalt. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: 0251 702-70200 oder aus dem Ausland +49 251 702-70200 27
Autokennzeichen von A - Z A Augsburg BBL Brandenburg BRV Rotenburg/Wümme AA Ostalbkreis (Aalen) Landesregierung, (Bremervörde) AB Aschaffenburg Landtag und Polizei BS Braunschweig ABG Altenburger Land BC Biberach BSB* Bersenbrück ABI Anhalt-Bitterfeld BCH Neckar-Odenwald- BSK Beeskow AC Städteregion Aachen Kreis (Buchen) BT Bayreuth AE Vogtlandkreis BD Deutscher Bundes- BTF Anhalt-Bitterfeld (Auerbach) tag, -rat, -präsidial BU* Burgdorf AH Borken (Ahaus) amt, -regierung, BÜD Wetteraukreis AIB Rosenheim, Mün -ministerien, -ver- (Büdingen) chen (Bad Aibling) fassungsgericht, BÜR Paderborn (Büren) AIC Aichach-Friedberg -finanzverwaltung BÜS Konstanz, Gemeinde AK Altenkirchen BE Warendorf (Beckum) Büsingen/Hochrhein AL* Altena/Westfalen BED Mittelsachsen BÜZ Rostock (Bützow) ALF Hildesheim (Alfeld) (Brand-Erbisdorf) BUL Schwandorf, ALS* Vogelsbergkreis BEI* Beilngries Amberg-Sulzbach (Alsfeld) BEL* Belzig (Burglengenfeld) ALZ Aschaffenburg BER Barnim (Bernau) BW Bundes-Wasser- (Alzenau) BF Steinfurt und Schifffahrts AM Amberg (Burgsteinfurt) verwaltung AN Ansbach BGD Berchtesgaden BWL Baden-Württemberg ANA Erzgebirgskreis BGL Berchtesgadener Landesregierung, (Annaberg) Land Landtag, Polizei ANG Uckermark BH Rastatt, Ortenaukreis BYL Bayern Landesre (Angermünde) (Bühl) gierung und Landtag ANK Vorpommern- BI Bielefeld BZ Bautzen Greifswald (Anklam) BID Marburg-Biedenkopf BZA* Bad Bergzabern AÖ Altötting BIN Mainz-Bingen AP Weimarer Land BIR Birkenfeld C Chemnitz (Apolda) BIT Bitburg-Prüm CA Oberspreewald- APD Weimarer Land (Eifelkreis) Lausitz (Calau) (Apolda) BIW Bautzen CAS Recklinghausen AR* Arnsberg/Westf. (Bischofswerda) (Castrop-Rauxel) ARN Ilm-Kreis (Arnstadt) BK Börde, Rems-Murr CB Cottbus ART Kyffhäuserkreis BKS Bernkastel-Wittlich CE Celle (Artern) BL Zollernalbkreis CHA Cham AS Amberg-Sulzbach (Balingen) CLP Cloppenburg ASD* Aschendorf- BLB Siegen-Wittgenstein CLZ Goslar (Clausthal- Hümmling (Bad Berleburg) Zellerfeld) ASL Salzlandkreis BLK Burgenlandkreis CO Coburg (Aschersleben) BM Rhein-Erft-Kreis COC Cochem-Zell ASZ Erzgebirgskreis (Aue- (Bergheim) COE Coesfeld Schwarzenberg) BN Bonn CR Schwäbisch Hall AT Mecklenburg. Seen BNA Leipzig (Borna) (Crailsheim) platte (Altentreptow) BO Bochum CUX Cuxhaven AU Erzgebirgskreis (Aue) BÖ Börde CW Calw AUR Aurich BOG Bogen AW Ahrweiler BOH Borken (Bocholt) D Düsseldorf AZ Alzey-Worms BOR Borken DA Darmstadt, AZE Anhalt-Bitterfeld BOT Bottrop Darmstadt-Dieburg (Anhalt-Zerbst) BP Bundespolizei DAH Dachau BR* Bruchsal DAN Lüchow-Dannenberg B Berlin BRA Wesermarsch (Brake) DAU Daun BA Bamberg BRB Brandenburg DBR Rostock (Bad BAD Baden-Baden BRG Jerichower Land Doberan) BAR Barnim (Burg) DD Dresden BB Böblingen BRI* Brilon DE Dessau-Roßlau BBG Salzlandkreis BRK Bad Kissingen (Bad DEG Deggendorf (Berburg) Brückenau) DEL Delmenhorst BRL Goslar (Braunlage) DGF Dingolfing-Landau 28
DH Diepholz F Frankfurt am Main GOA Rhein-Hunsrück-Kreis DI Darmstadt-Dieburg FAL* Fallingbostel (Sankt Goar) DIL Lahn-Dill-Kreis FB Wetteraukreis GÖ Göttingen DIN Wesel (Dinslaken) (Friedberg) GOH Rhein-Lahn-Kreis DIZ Rhein-Lahn (Diez) FD Fulda (Sankt Goarshausen) DKB Ansbach FDB Aichach-Friedberg GP Göppingen (Dinkelsbühl) FDS Freudenstadt GR Görlitz DL Mittelsachsen FEU Ansbach GRA Freyung-Grafenau (Döbeln) (Feuchtwangen) GRH Meißen (Großenhain) DLG Dillingen a. d. Donau FF Frankfurt/Oder GRI Rottal-Inn (Griesbach) DM Mecklenburgische FFB Fürstenfeldbruck GRM Leipzig (Grimma) Seenplatte (Demmin) FG Mittelsachsen GRS* Gransee DN Düren (Freiberg) GRZ Greiz DO Dortmund FH* Frankfurt/M.-Höchst GS Goslar DON Donau-Ries FI Elbe-Elster GT Gütersloh DS* Donaueschingen (Finsterwalde) GTH Gotha DT* Lippe (Detmold) FKB Waldeck-Frankenberg GUB Spree-Neiße (Guben) DU Duisburg FL Flensburg GÜ Rostock (Güstrow) DUD Göttingen FLÖ Mittelsachsen (Flöha) GUN Weißenburg- (Duderstadt) FN Bodenseekreis Gunzenhausen DÜW Bad Dürkheim (Friedrichshafen) GV Grevenbroich DW Sächsische Schweiz- FO Forchheim GVM Nordwestmecklen Osterzgebirge FOR Spree-Neiße (Forst) burg (Grevesmühlen) (Dippoldiswalde) FR Freiburg i. Breisgau, GW Vorpommern- DZ Nordsachsen Breisgau-Hoch Greifswald (Delitzsch) schwarzwald GZ Günzburg FRG Freyung-Grafenau E Essen FRI Friesland H Hannover EA Eisenach FRW Märkisch-Oderland HA Hagen EB Nordsachsen (Bad Freienwalde) HAB Bad Kissingen (Eilenburg) FS Freising (Hammelburg) EBE Ebersberg FT Frankenthal (Pfalz) HAL Halle/Saale EBN Haßberge (Ebern) FTL Sächs. Schweiz-Ost HAM Hamm EBS Kulmbach, erzgebirge (Freital) HAS Haßberge Bayreuth, Forchheim FÜ Fürth HB Hansestadt Bremen (Ebermannstadt) FÜS Ostallgäu (Füssen) HBN Hildburghausen ECK Rendsburg- FW Fürstenwalde HBS Harz (Halberstadt) Eckernförde FZ Schwalm-Eder-Kreis HC Mittelsachsen ED Erding (Fritzlar) (Hainichen) EE Elbe-Elster-Kreis HCH Zollernalbkreis EF Erfurt G Gera (Hechingen) EG Rottal-Inn GA Altmarkkreis-Salz HD Heidelberg (Eggenfelden) wedel (Gardelegen) HDH Heidenheim/Brenz EH Eisenhüttenstadt GAN Northeim (Bad HDL Börde (Haldensleben) EHI* Ehingen/Donau Gandersheim) HE Helmstedt EI Eichstätt GAP Garmisch- HEB Nürnberger Land EIC Eichsfeld Partenkirchen (Hersbruck) EIH* Eichstätt GC Zwickau (Glauchau) HEF Hersfeld-Rotenburg EIL Mansfeld-Südharz GD Ostalbkreis HEI Dithmarschen (Heide) (Eisleben) (Schwäbisch Gmünd) HEL Hessen Landesre EIN Northeim (Einbeck) GDB Nordwestmecklen gierung und Landtag EIS Saale-Holzland-Kreis burg (Gadebusch) HER Herne (Eisenberg) GE Gelsenkirchen HET Mansfeld-Südharz EL Emsland GEL Kleve (Geldern) (Hettstedt) EM Emmendingen GEM* Gemünden/Main HF Herford EMD Emden GEO Haßberge, Schwein HG Hochtaunuskreis EMS Rhein-Lahn (Bad Ems) furt (Gerolzhofen) (Bad Homburg) EN Ennepe-Ruhr-Kreis GER Germersheim HGN Ludwigslust-Parchim ER Erlangen GF Gifhorn (Hagenow) ERB Odenwaldkreis GG Groß-Gerau HGW Hansestadt Greifswald (Erbach) GHA Leipzig (Geithain) HH Hansestadt Hamburg ERH Erlangen-Höchstadt GHC Wittenberg HHM Burgenlandkreis ERK Heinsberg (Erkelenz) (Gräfenhainichen) (Hohenmölsen) ERZ Erzgebirgskreis GI Gießen HI Hildesheim ES Esslingen am Neckar GK Heinsberg HIG Eichsfeld ESA* Eisenach (Geilenkirchen) (Heiligenstadt) ESB Amberg-Sulzbach, GL Rhein.-Berg. Kreis HIP Roth (Hilpoltstein) Bayreuth, Neustadt (Bergisch Gladbach) HK Heidekreis an der Waldnaab, GLA Recklinghausen HL Hansestadt Lübeck Nürnberger Land (Gladbeck) HM Hameln-Pyrmont (Eschenbach) GM Oberbergischer Kreis HMÜ Göttingen (Hann. ESW Werra-Meißner-Kreis (Gummersbach) Münden) (Eschwege) GMN Vorpommern-Rügen HN Heilbronn/Neckar EU Euskirchen (Grimmen) HO Hof EUT* Eutin GN Mainz-Kinzig-Kreis HOG Kassel (Hofgeismar) EW Barnim (Eberswalde) (Gelnhausen) HOH Haßberge (Hofheim) GNT Jerichower Land HOL Holzminden (Genthin) HOM Saar-Pfalz (Homburg) * = alte, auslaufende Kfz-Kennzeichen 29
HOR Freudenstadt (Horb) (Künzelsau) MAR* Marktheidenfeld HÖS Erlangen-Höchstadt KUS Kusel MB Miesbach HOT Zwickau (Hohen KW Dahme-Spreewald MC Mecklenburgische stein-Ernstthal) (Königs Seenplatte (Malchin) HP Bergstraße Wusterhausen) MD Magdeburg (Heppenheim) KY Ostprignitz-Ruppin ME Mettmann HR Schwalm-Eder-Kreis (Kyritz) MED Meldorf/Holstein (Homberg) KYF Kyffhäuserkreis MEG Schwalm-Eder-Kreis HRO Hansestadt Rostock (Melsungen) HS Heinsberg L Leipzig MEI Meißen HSK Hochsauerlandkreis L* Lahn-Dill-Kreis MEK Erzgebirgskreis HST Hansestadt Stralsund LA Landshut MEL Melle HU Main-Kinzig (Hanau) LAN Landau/Isar MEP* Meppen HÜN* Hünfeld LAT* Vogelsbergkreis MER Saale (Merseburg) HUS* Husum (Lauterbach) MES* Meschede HV Stendal (Havelberg) LAU Nürnberger Land MET Rhön-Grabfeld HVL Havelland (Lauf a. d. Pegnitz) (Mellrichstadt) HW* Halle/Westfalen LB Ludwigsburg MG Mönchengladbach HWI Hansestadt Wismar LBS Saale-Orla-Kreis MGH Main-Tauber-Kreis HX Höxter (Lobenstein) (Bad Mergentheim) HY Bautzen LBZ Ludwigslust-Parchim MGN Schmalkalden- (Hoyerswerda) (Lübz) Meiningen HZ Harz LC Dahme-Spreewald MH Mülheim a. d. Ruhr HZ* Herzberg (Luckau) MHL Unstrut-Hainich LD* Landau (Mühlhausen) IGB St. Ingbert LDK Lahn-Dill-Kreis MI Minden-Lübbecke IK Ilm-Kreis LDS Dahme-Spreewald MIL Miltenberg IL Ilm-Kreis (Ilmenau) LE* Lemgo MK Märkischer Kreis ILL Neu-Ulm (Illertissen) LEO Böblingen (Leonberg) MKK Main-Kinzig-Kreis IN Ingolstadt LER Leer/Ostfriesland ML Mansfeld-Südharz IS* Iserlohn LEV Leverkusen MM Memmingen IZ Steinburg (Itzehoe) LF Laufen/Salzach MN Unterallgäu LG Lüneburg (Mindelheim) J Jena LH Coesfeld MO Wesel (Moers) JB* Jüterbog (Lüdinghausen) MOD Ostallgäu JE Wittenberg (Jessen) LI Lindau/Bodensee (Marktoberdorf) JEV* Friesland (Jever) LIB Elbe-Elster (Bad MOL Märkisch-Oderland JL Jerichower Land Liebenwerda) MON Aachen, Düren JÜL Düren (Jülich) LIF Lichtenfels (Monschau) LIN* Lingen/Ems MOS Neckar-Odenwald- K Köln LIP Lippe Kreis (Mosbach) KA Karlsruhe LK* Lübbecke/Westf. MQ Saale (Merseburg- KAR* Main-Spessart- LL Landsberg am Lech Querfurt) Kreis (Karlstadt) LM Limburg-Weilburg MR Marburg-Biedenkopf KB Waldeck-Franken- LN Dahme-Spreewald MS Münster berg (Korbach) (Lübben) MSE Mecklenburgische KC Kronach LÖ Lörrach Seenplatte KE Kempten/Allgäu LÖB Görlitz (Löbau) MSH Mansfeld-Südharz KEH Kelheim LOH* Lohr am Main MSP Main-Spessart KEL Ortenaukreis (Kehl) LOS Oder-Spree MST Mecklenburgische KEM Tirschenreuth, LP Soest (Lippstadt) Seenplatte Bayreuth (Kemnath) LR Ortenaukreis (Lahr) MT* Montabaur KF Kaufbeuren LRO Rostock MTK Main-Taunus-Kreis KG Bad Kissingen LS* Lüdenscheid MTL Leipzig (Muldentalkr.) KH Bad Kreuznach LSA Sachsen-Anhalt MÜ Mühldorf a. Inn KI Kiel Landesregierung, MÜB Bayreuth, Hof KIB Donnersbergkreis Landtag, Polizei (Münchberg) (Kirchheimbolanden) LSN Sachsen Landes MÜL* Mülheim/Baden KK Viersen (Kempen- regierung u. Landtag MÜN* Münsingen Krefeld) LSZ Unstrut-Hainich MÜR Mecklenburgische KL Kaiserslautern (Bad Langensalza) Seenplatte (Müritz) KLE Kleve LU Ludwigshafen MVL Mecklenburg-Vor KLZ Altmarkkreis- LÜD* Lüdenscheid pommern Landes Salzwedel (Klötze) LUK* Luckenwalde regierung u. Landtag KM Bautzen (Kamenz) LUP Ludwigslust-Parchim MW Mittelsachsen KN Konstanz LÜN Unna (Lünen) (Mittweida) KO Koblenz LWL Ludwigslust-Parchim MY Mayen-Koblenz KÖN Rhön-Grabfeld MYK Mayen-Koblenz (Bad Königshofen) M München MZ Mainz, Mainz- KÖT Anhalt-Bitterfeld MA Mannheim Bingen (Köthen) MAB Erzgebirgskreis MZG Merzig-Wadern KÖZ Cham (Kötzting) (Marienberg) KR Krefeld MAI Kelheim, Landshut N Nürnberg, KRU Günzburg (Krumbach) (Mainburg) Nürnberger Land KS Kassel MAK Wunsiedel/Fichtel NAB Amberg-Sulzbach, KT Kitzingen geb. (Marktredwitz) Schwandorf KU Kulmbach MAL Landshut (Nabburg) KÜN Hohenlohekreis (Mallersdorf) NAI Hof (Naila) 30
NAU Nauen OP Leverkusen (Opladen) ROD Cham, Schwandorf NB Neubrandenburg OPR Ostprignitz-Ruppin (Roding) ND Neuburg a. d. Donau- OR* Oranienburg ROF Hersfeld-Rotenburg Schrobenhausen OS Osnabrück ROK Donnersbergkreis NDH Nordhausen OSL Oberspreewald- (Rockenhausen) NE Rhein-Kreis Neuss Lausitz ROL Kelheim, Landshut NEA Neustadt a. d. Aisch OTT* Otterndorf (Rottenburg/Laaber) NEB Burgenlandkreis OTW* Ottweiler ROS Rostock (Nebra) OVI Schwandorf ROT Ansbach (Rothen NEC Coburg (Neustadt- (Oberviechtach) burg ob der Tauber) Coburg) OVL Vogtlandkreis ROW Rotenburg/Wümme NEN Schwandorf (Neun (Obervogtland) RP Rhein-Pfalz-Kreis burg vorm Wald) OVP* Vorpommern- RPL Rheinland-Pfalz NES Rhön-Grabfeld (Bad Greifswald Landesregierung, Neustadt/Saale) (Ostvorpommern) Landtag, Polizei NEU* Titisee-Neustadt OZ Nordsachsen RS Remscheid NEW Neustadt an der (Oschatz) RSL Dessau-Roßlau Waldnaab RT Reutlingen NF Nordfriesland P Potsdam RU Saalfeld-Rudolstadt NH Sonneberg (Neuhaus) PA Passau RÜD Rheingau-Taunus- NI Nienburg/Weser PAF Pfaffenhofen Kreis (Rüdesheim) NIB* Niebüll/Schleswig PAN Rottal-Inn RÜG Vorpommern-Rügen NK Neunkirchen (Pfarrkirchen) RV Ravensburg NL Niedersachsen PAR Neumarkt i. d. OPf., RW Rottweil Landesregierung und Kelheim (Parsberg) RY* Rheydt Landtag PB Paderborn RZ Herzogtum Lauen NM Neumarkt i. d. OPf. PCH Ludwigslust-Parchim burg (Ratzeburg) NMB Burgenlandkreis PE Peine (Naumburg) PEG Bayreuth, Forchheim, S Stuttgart NMS Neumünster Nürnb. Land (Pegnitz) SAB Trier-Saarburg NÖ Donau-Ries PER* Perleberg SAD Schwandorf (Nördlingen) PF Pforzheim SÄK* Bad Säckingen NOH Grafschaft Bentheim PI Pinneberg SAL Saarland Landes- (Nordhorn) PIR Sächsische Schweiz- regierung, Landtag, NOL Görlitz (Niederschles. Osterzgebirge (Pirna) Polizei Oberlausitzkreis) PK* Pritzwalk SAN Hof, Kulmbach, NOM Northeim PL Vogtlandkreis Kronach NOR Aurich (Norden) (Plauen) (Stadtsteinach) NP Ostprignitz-Ruppin PLÖ Plön SAW Altmarkkreis- (Neuruppin) PM Potsdam-Mittelmark Salzwedel NR Neuwied/Rhein PN Saale-Orla (Pößneck) SB Saarbrücken NRÜ* Neustadt am PR Prignitz SBG Vorpommern-Greifs Rübenberge PRÜ Bitburg-Prüm wald (Strasburg) NRW Nordrhein-Westfalen PS Pirmasens SBK Salzlandkreis Landesregierung, PW Vorpommern-Greifs (Schönebeck) Landtag, Polizei wald (Pasewalk) SC Schwabach NT Esslingen (Nürtingen) PZ Uckermark (Prenzlau) SCZ Saale-Orla (Schleiz) NU Neu-Ulm SDH Kyffhäuserkreis NVP Vorpommern-Rügen QFT Saalekreis (Sondershausen) (Nordvorpommern) (Querfurt) SDL Stendal NW Neustadt/Weinstraße QLB Harz (Quedlinburg) SDT Uckermark (Schwedt) NWM Nordwestmecklenburg SE Segeberg NY Görlitz (Niesky) R Regensburg SEB Sächs. Schweiz-Ost NZ Mecklenburg. Seen RA Rastatt erzgebirge (Sebnitz) platte (Neustrelitz) RC Vogtlandkreis SEE Märkisch-Oderland (Reichenbach) (Seelow) OA Oberallgäu RD Rendsburg- SEF Neustadt a. d. Aisch- OAL Ostallgäu Eckernförde Bad Windsheim OB Oberhausen RDG Vorpommern-Rügen (Scheinfeld) OBB Obernburg/Main (Ribnitz-Damgarten) SEL Wunsiedel/Fichtel OBG Stendal (Osterburg) RE Recklinghausen gebirge (Selb) OC Börde (Oschersleben) REG Regen SF* Sonthofen OCH Würzburg REH Hof, Wunsiedel/ SFA* Soltau-Fallingbostel (Ochsenfurt) Fichtelgeb. (Rehau) SFB Oberspreewald- OD Stormarn (Bad REI Bad Reichenhall Lausitz (Senftenberg) Oldesloe) RG Meißen (Riesa- SFT Salzlandkr. (Staßfurt) OE Olpe Großenhain) SG Solingen ÖHR Hohenlohekreis RH Roth b. Nürnberg SGH Mansfeld-Südharz (Öhringen) RI Schaumburg (Rinteln) (Sangerhausen) OF Offenbach am Main RID Kelheim (Riedenburg) SH Schleswig-Holstein OG Ortenau (Offenburg) RIE Meißen (Riesa) Landesregierung, OH Ostholstein RL Mittelsachsen Landtag, Polizei OHA Osterode am Harz (Rochlitz) SHA Schwäbisch Hall OHV Oberhavel RM Mecklenburg. Seen SHG Schaumburg OHZ Osterholz platte (Röbel/Müritz) (Stadthagen) OK Börde (Ohre-Kreis) RN Rathenow SHK Saale-Holzland-Kreis OL Oldenburg RO Rosenheim SHL Suhl OLD* Oldenburg/Holstein SI Siegen-Wittgenstein * = alte, auslaufende Kfz-Kennzeichen 31
SIG Sigmaringen THW Bundesanstalt WHV Wilhelmshaven SIM Rhein-Hunsrück- Technisches Hilfswerk WI Wiesbaden Kreis (Simmern) TIR Tirschenreuth WIL Bernkastel-Wittlich SK Saalekreis TO Nordsachsen (Torgau) WIS Nordwestmecklen SL Schleswig-Flensburg TÖL Bad Tölz- burg (Wismar) SLE Düren, Euskirchen Wolfratshausen WIT Ennepe-Ruhr-Kreis (Schleiden/Eifel) TÖN* Tönning (Witten) SLF Saalfeld-Rudolstadt TP Uckermark (Templin) WIZ Werra-Meißner-Kreis SLG* Saulgau TR Trier (Witzenhausen) SLK Salzlandkreis TS Traunstein WK Ostprignitz-Ruppin SLN Altenburger Land TT* Tettnang (Wittstock) (Schmölln) TÜ Tübingen WL Harburg (Winsen/ SLS Saarlouis TUT Tuttlingen Luhe) SLÜ Main-Kinzig-Kreis WLG Vorpommern- (Schlüchtern) UE Uelzen Greifswald (Wolgast) SLZ Wartburgkreis (Bad ÜB* Überlingen/Bodensee WM Weilheim-Schongau Salzungen) UEM Vorpommern-Greifs WMS Börde (Wolmirstedt) SM Schmalkalden- wald (Ueckermünde) WN Rems-Murr-Kreis Meiningen UER Vorpommern- (Waiblingen) SMÜ Schwabmünchen Greifswald (Uecker- WND St. Wendel SN Schwerin Randow) WO Worms SNH* Sinsheim/Elsenz UFF Neustadt a. d. Aisch- WOB Wolfsburg SO Soest Bad Windsheim WOH Kassel (Wolfhagen) SOB Neuburg- (Uffenheim) WOL Ortenaukreis Schrobenhausen UH Unstrut-Hainich (Wolfach) SOG Weilheim-Schongau UL Ulm WOR Bad Tölz-Wolfrats SOK Saale-Orla-Kreis UM Uckermark hausen, München, SOL* Soltau UN Unna Starnberg SÖM Sömmerda USI Hochtaunuskreis WOS Freyung-Grafenau SON Sonneberg (Usingen) (Wolfstein) SP Speyer WR Harz (Wernigerode) SPB Spree-Neiße V Vogtlandkreis WRN Mecklenburgische (Spremberg) VAI Ludwigsburg Seenplatte (Waren) SPN Spree-Neiße (Vaihingen/Enz) WS Rosenheim SPR* Springe/Deister VB Vogelsbergkreis (Wasserburg/Inn) SR Straubing VEC Vechta WSF Burgenlandkreis SRB Märkisch-Oderland VER Verden (Weißenfels) (Strausberg) VG Vorpommern- WST Ammerland SRO Saale-Holzland-Kreis Greifswald (Westerstede) (Stadtroda) VIB Landshut, Rottal-Inn WSW Görlitz (Weißwasser) ST Steinfurt (Vilsbiburg) WT Waldshut STA Starnberg VIE Viersen WTL Wittlage STB Ludwigslust-Parchim VIT Viechtach WTM Wittmund (Sternberg) VK Völklingen WÜ Würzburg STB* Nordwestmecklen VL* Villingen WÜM Cham burg VOF* Vilshofen (Waldmünchen) STD Stade VOH Neustadt a. d. Wald WUG Weißenburg- STE Lichtenfels naab (Vohenstrauß) Gunzenhausen (Staffelstein) VR Vorpommern-Rügen WUN Wunsiedel/ STH* Schaumburg-Lippe VS Schwarzwald-Baar- Fichtelgebirge (Stadthagen) Kreis (Villingen- WUR Leipzig (Wurzen) STL Erzgebirgskreis Schwenningen) WW Westerwaldkreis (Stollberg) WZ Lahn-Dill-Kreis STO* Stockach/Baden W Wuppertal (Wetzlar) SU Rhein-Sieg-Kreis WA Waldeck-Frankenberg WZL Börde (Wanzleben) (Siegburg) WAF Warendorf SÜW Südl. Weinstraße WAK Wartburgkreis X Internationale SUL Amberg-Sulzbach WAN Herne (Wanne- Hauptquartiere SW Schweinfurt Eickel) (NATO) SWA Rheingau-Taunus WAR* Warburg/Westf. (Bad Schwalbach) WAT Bochum Y Bundeswehr SY Hoya (Syke) (Wattenscheid) SZ Salzgitter WB Wittenberg Z Zwickau SZB Erzgebirgskreis WBS Eichsfeld (Worbis) ZE Anhalt-Bitterfeld (Schwarzenberg) WD* Wiedenbrück (Zerbst) WDA Zwickau (Werdau) ZEL Cochem-Zell/Mosel TBB Main-Tauber-Kreis WE Weimar ZI Görlitz (Zittau) (Tauberbischofsheim) WEB* Westerburg/Ww. ZIG Schwalm-Eder-Kreis TDO Nordsachsen WEG* Wegscheid (Ziegenhain) (Torgau) WEL Limburg-Weilburg ZP Erzgebirgskreis TE Steinfurt WEM* Wesermünde (Zschopau) (Tecklenburg) WEN Weiden i. d. OPf. ZR Greiz (Zeulenroda) TET Rostock (Teterow) WER Dillingen/Donau ZS* Zossen TF Teltow-Fläming (Wertingen) ZW Südwestpfalz, TG Nordsachsen (Torgau) WES Wesel Zweibrücken THL Thüringen Landesre WF Wolfenbüttel ZZ Burgenlandkreis gierung und Landtag WG* Wangen/Allgäu (Zeitz) 32 * = alte, auslaufende Kfz-Kennzeichen
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