Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
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Gliederung TOP 1 Begrüßung TOP 2 Relevante Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration TOP 3 Förderung von Maßnahmen zum Themenfeld Inklusion im sportlichen Bereich TOP 4 Förderung von Projekten im sportlichen Bereich TOP 5 Fördermöglichkeiten durch Lotto Sachsen- Anhalt TOP 6 Förderung von hochrangigen Sportveranstaltungen TOP 7 Fragerunde 13.07.2020 Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Relevante Förderrichtlinien des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Gefördert durch
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung o Einzelprojekte - u.a. zur Interkulturellen Verständigung und Förderung der lokalen Willkommenskultur o Engagementfonds des Landes Integrationsrichtlinie o Lokale Einzelprojekte - u.a. Stärkung der aktiven Partizipation der Zuwanderer am gesellschaftlichen und politischen Leben (z.B. durch Heranführung an Sport- und andere Vereine, Volkshochschulen, Gefördert durch Jugendclubs Mehrgenerationenhäuser)
Engagementfonds des Landes wird seit 2015 realisiert Trägerschaft bei der LAGFA Sachsen-Anhalt seither knapp 1.200 Beratungen, fast 600 Anträge und bis heute 380 Förderungen (ca. 10% Sport) 70 % Förderquote bei Antragstellung Antragsberatung, durchgängige Begleitung und vereinfachte Formulare stellen Niedrigschwelligkeit sicher Gefördert durch
Ziele des Engagementfonds Engagement für Integration in der Nachbarschaft unterstützen auch Engagement zugunsten besserer sozialer Teilhabe vor Ort Engagement Gefördert durch Integration / Nachbarschaft soziale Teilhabe
Wer wird gefördert? Vereine, Privatinitiativen oder Einzelpersonen (juristische und natürliche Personen) Wie wird gefördert? jährliches Förderprinzip (alle Förderungen enden spätestens zum 31.12.) Förderdauer: 6 Monate (mit Option auf Verlängerung) max. Förderhöhe: 2.500,00 € Erstattungsprinzip (Abschlagszahlungen bis 70% möglich) Gefördert durch Standardisierte Formulare (Antrag/Abrechnung)
Was wird gefördert? Ehrenamtliche Aktivitäten vor Ort für und mit Zugewanderten Vorhaben, die sich Verbesserung sozialer Teilhabe in Stadtvierteln oder ländl. Raum widmen Erstattung von belegbaren Kosten: Honorare Fahrkosten Kosten für ÖA Verpflegungskosten Sachkosten Gefördert durch
Beispiele o Schwimmkurse für Zugewanderte und Einheimische o nachhaltige Integration in Mannschaftssportarten (z.B. Fußball) o Alltagshilfen für Vereinsfreunde mit Migrationshintergrund o Sportcamp mit sozial benachteiligten Jugendlichen o Sportangebote in „Problemvierteln“ Gefördert durch
Win - Win - Situation o Sport in Gemeinschaft verbindet und „schafft schnell Anschluss“. o „Man hilft sich unter Sportfreund:innen.“ o Sport kann überall getrieben werden. • Sportvereine werden als aktive Akteure vor Ort noch positiver wahrgenommen. • „Wer Spass hat, kommt wieder.“ – Mitglieder oder gar Übungsleiter, Unterstützer werden immer gesucht. Gefördert durch • Neue Impulse für Vereinsausrichtung
Wie finden Sie uns? weitere Infos www.nachbarsein.de Antragsformulare direkt www.machbarsein.de Kontakt LAGFA Sachsen-Anhalt e.V. Jan Greiner Rathausstraße 13 06108 Halle (Saale) Gefördert durch Mail netzwerkstelle@lagfa-lsa.de Fon 0345 / 22 60 44 40
Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit im Sport Referentin: Ragna Böttcher
Ablauf • Thematischer Hintergrund • „Einfach machen – Richtlinie“ der Sozialagentur Sachsen- Anhalt • Heidenhof-Stiftung • Aktion Mensch
Thematischer Hintergrund Ziel - Selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen! Zielgruppe – Menschen mit Behinderung Bereiche im Sport • Bauliche Barrierefreiheit von Sportstätten • Inklusive Sportpraxis und -tage • Öffentlichkeitsarbeit
Richtlinie „Einfach machen“ • Wer fördert? • Sozialagentur Sachsen-Anhalt • Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt • Wie viel gibt es? • Bis zu 50.000 Euro • Bis zu 90 % der förderfähigen Kosten • Eigenmittel? • Mind. 10% • Laufzeit • 1 Jahr (1. Januar bis 31. Dez.) „EINFACH MACHEN“ - RICHTLINIE
Was wird gefördert? Bauliche Barrierefreiheit • Rampen, Hublifte • Umbau von Sanitäreinrichtungen Unabhängig von Eigentümer und Nutzer Mobilität • Umbau von Fahrzeugen • Abholdienste Öffentlichkeitsarbeit • Website barrierefrei • Flyer in Einfacher Sprache „EINFACH MACHEN“- RICHTLINIE
Antrag stellen • Formular • Ausfüllen, Ankreuzen, Post • Antragsfrist - keine • Empfehlung - ½ Jahr vor Projektbeginn „EINFACH MACHEN“-RICHTLINIE
Weiterführende Informationen Kontakt Sozialagentur Sachsen-Anhalt • post@sozag.ms.sachsen-anhalt.de • 0345 6815-800 „EINFACH MACHEN“-RICHTLINIE
Heidehof-Stiftung Wie viel gibt es? Inklusive Projekte – Zielgruppe • Projektabhängig Menschen mit Behinderung • Bis zu 90% der Gesamtkosten • Inklusive Sportfeste Laufzeit • Inklusive Sportgruppen • Bis zu 3 Jahren • Fahrdienste Eigenmittel? • Mind. 10% • Co-Förderung möglich HEIDEHOF STIFTUNG
Antrag stellen • Online-Formular • Keine Antragsfrist • Spätestens 3 Monate vor Start • Schritt für Schritt Anleitung HEIDEHOF-STIFTUNG
Weiterführende Informationen Kontakt Heidehof Stiftung • www.heidehof-stiftung.de/kontakt/kontaktformular-menschen-mit- behinderung-soziales HEIDEHOF - STIFTUNG
Aktion Mensch - Mikroförderung Unterstützung von kleinen Wie viel gibt es? Projekten • Bis zu 5.000 Euro • Bis zu 100% der Kosten • Inklusive Turniere • Inklusive Sportgruppen Laufzeit • Sommersportcamps • Bis zu 1 Jahr AKTION MENSCH
Aktion Mensch - Projektförderung Wie viel gibt es? Beispiele (Großprojekte) • Bis zu 300.000 Euro • Bis zu 90% der Personal-, • Inklusive Winterspiele Sach-, Honorar- und Investitionskosten • Rollstuhlmarathon • Blindenfussballturnier Laufzeit • 1 bis 5 Jahre Eigenmittel • Mind. 10 % AKTION MENSCH
Aktion Mensch - Förderung Barrierefreiheit Wie viel gibt es? Sportstätten für alle nutzbar • Bis zu 250 000 Euro machen • Bis zu 40 % • Rampen (Investitionskosten) • Leitsystem für Blinde • Behindertengerechte Ruderboote Laufzeit • Spezielle Fitnessgeräte • 1 bis 5 Jahre Vereinskommunikation Eigenmittel? barrierefrei • Mindestens 20% • z.B. Einfache Sprache AKTION MENSCH
Aktion Mensch - Antrag stellen • Registrierung bei aktion-mensch.de • Online-Formular • Antragsfrist – keine • Einfache Handhabung AKTION MENSCH
Beispiel Fundraising (Spenden) 20 40 % % 40 Aktion Mensch % „Einfach machen“-Richtlinie BEISPIEL INVESTITIONSFÖRDERUNG BARRIEREFREIHEIT
Weiterführende Informationen • www.aktion-mensch.de • Kontakt Aktion Mensch • foerderung@aktion-mensch.de • 0228 2092 5555 • Förderfinder: https://foerderfinder.aktion-mensch.de/ AKTION MENSCH
Hilfe bei Antragsstellung Ragna Böttcher Projektleitung GIBS – Gemeinsam inklusiv beim Sport Mail: r.boettcher@lsb-sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 52 79 126 KONTAKT LSB
Förderung von Projekten im sportlichen Bereich Christoph Bitterling Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
I. Antragstellung für Projekte in 2021 - Grundlage: Richtlinie zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich (MBl. LSA 2013, 222, zuletzt geändert durch Erlass vom 19. Juli 2016 – MBl. LSA 2016, 568) - Haushaltsmittel für 2021: 433.200 EUR - Antragsfristen (LSB: bis 15.09. / LVwA: bis 30.10.) - Anträge frühzeitig einreichen - Vorgaben aus Förderrichtlinie und Leitfaden beachten - Projektbeschreibung muss hinreichend konkret sein - Inhalt des Projekts (Maßnahmen und Ablaufplan) - Ziel des Projekts (Wirkung anhand messbarer Kriterien) © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 31
II. Allgemeine Hinweise zur Projektförderung - Zuwendungsbescheid sorgfältig beachten - bei Fragen und Problemen frühzeitig an die Bewilligungsbehörde wenden - wichtig: Einhaltung Vergabevorschriften (vgl. geänderte ANBest-P) - Leistungen < 5.000 EUR: Vergabe „nach wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten“ (Marktrecherche) - Leistungen ≥ 5.000 EUR: Aufforderung von mehreren Anbietern zur Angebotsabgabe (grds. mindestens drei) © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 32
III. Überarbeitung der Förderrichtlinie - Ziel: Anpassung an die Bedürfnisse der Sportvereine durch Entbürokratisierung, Aktualisierung und Klarstellung - Beabsichtigte Änderungen u. a.: - Einführung von Pauschalwerten für Personalausgaben - Erhöhung des Förderhöchstsatzes von 50 % auf 60 % - Änderung der Antragsfristen (30. Sep. statt 31. Okt.) - Auflistung von Projektarten, die bevorzugt gefördert werden - grds. Verzicht auf die Vorlage von Belegen bei Förderungen bis 50.000 EUR © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 33
IV. Kommission „Sport stärkt Heimat“ - Ziel: Stärkung des ländlichen Raums - Abschlussbericht abrufbar unter: www.lsaurl.de/Foerdermittel - Handlungsempfehlungen bereits teilweise umgesetzt: - Optimierung der Förderprogramme - Fördermittelwegweiser für Sportvereine - Gemeinsame Informationsveranstaltungen - Überarbeitung der Pauschalförderung für Sportvereine offen für Verbesserungsvorschläge © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 34
V. Corona-Pandemie - Hinweise des Ministeriums der Finanzen: Gewährung von Billigkeitsleistungen kommt in Betracht, wenn pandemiebedingt - die Bewilligung der beantragten Zuwendung nicht möglich ist oder - eine „existenziell bedrohliche Finanzlage“ besteht - nähere Abstimmungen erfolgen derzeit unter Einbindung des LSB - bei Fragen und Problemen frühzeitig an die Bewilligungsbehörde wenden - als Zuwendungsempfänger Schadensminderungspflicht beachten © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt 35
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen ? Weitere Informationen: www.lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum : Titel der PowerPoint-Präsentation: Förderung von Projekten im sportlichen Bereich Ausführender: Christoph Bitterling, Referent im Referat „Sport“ Dienststelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
TOP 4 Förderung von Projekten im sportlichen Bereich - Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis (VWN) • zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachweisen • VWN innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes – Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis – ggf. Belege der Einzelzahlungen • Inhalt des Sachberichtes: erreichte Ziele Frist einhalten Formulare des LVwA nutzen Form beachten (Sortierung, Nummerierung) bei Fragen an das LVwA wenden 08.07./13.07.2020 Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Weitere Infos finden Sie hier! http://www.lsb-sachsen-anhalt.de Rubrik: Sportförderung → Projektförderung Land → Antragsverfahren 08.07./13.07.2020 Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Weitere Infos finden Sie hier! http://www.lsb-sachsen-anhalt.de Rubrik: Sportförderung → Projektförderung Land → Antragsverfahren 08.07./13.07.2020 Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Ansprechpartner Projekte im sportlichen Bereich LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. Steve Schüßler Tel. 0345/5279-122 E-mail: schuessler@lsb-sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner Sportstättenbau, Sport und Umwelt LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. Anne Roeloffs Tel. 0345/5279-155 E-mail: roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Projektförderung Lotto Sachsen-Anhalt
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Inhaltsübersicht: 1. Wir stellen uns vor 2. Was sind Lotterie-Fördermittel? 3. Entwicklung der LOTTO-Förderung 4. Wer kann einen Antrag stellen? 5. Möglichkeiten einer Förderung im Sport 6. Antragsverfahren 7. Räumliche und sachliche Verteilung der Mittel 8. Resümee
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 1. Wir stellen uns vor: Geschäftsführung: Maren Sieb Ralf von Einem Abteilungsleiter Projektförderung Thomas Hansen Sachbearbeiter Entscheidungsvorbereitung: (zuständig für die Beschlussphase von Anträgen und die Sitzungsvorbereitung) Anja Köhler Annett Tange Sachbearbeiter Antragsbearbeitung: (zuständig für die Bearbeitung der Anträge in allen Stadien) Kirsten Kathy Sophie Bergmann Regenstein Kurth
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 2. Was sind Lotterie-Fördermittel? Rechtsgrundlage: Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) beide in Kraft seit 1. Juli 2012 - Vergabe der Lotterie-Fördermittel auf zivilrechtlicher Grundlage - keine Anwendung der Landeshaushaltsordnung, da keine öffentlichen Mittel
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Reinerträge: • Lotterie-Fördermittel aus sogenannten „Reinerträgen“ gebildet • Reinerträge sind in unterschiedlicher Höhe zu bilden und abzuführen • Höhe der Reinerträge: mind. 25 % der Spieleinsätze, davon ist die Hälfte direkt an das Land abzuführen • Reinerträge aus den Lotterien Spiel77, Super6, plus5, BINGO, GlücksSpirale und Rubbelloslotterie „Rubbel-Luzi“ • Sonderregelung GlücksSpirale: Reinerträge direkt an die Destinatäre abgeführt (jeweils 25 % für Sport, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Dt. Stiftung Denkmalschutz, Land Sachsen-Anhalt für Bereich MK) • Sonderregelung Rubbellos-Lotterien: jährlich jeweils 153.388 € direkt an SUNK, Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz sowie Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt • Verbleibender Rest: Lotterie-Fördermittel => Vergabe durch LOTTO
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 3. Entwicklung der LOTTO-Förderung LOTTO-Förderung von 1991 bis 2019 Antragssumme Zuwendungen verfügbare Reinerträge 35 Mio. € 30 Mio. € 25 Mio. € 20 Mio. € 15 Mio. € 10 Mio. € 5 Mio. € 0 Mio. € 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 4. Wer kann einen Antrag stellen? § 9 Abs. 4 GlüG LSA: die Reinerträge sind für soziale, kulturelle und sonstige förderungswürdige Zwecke, soweit sie gemeinnützig sind, zu verwenden. • Gemeinnützige Antragssteller im Sinne der Abgabenordnung, z. B.: - Gemeinnützige Vereine - Gemeinnützige Unternehmen (z. B. gemeinnützige GmbH) - Kirchengemeinden und andere Religionsgemeinschaften - Kommunen und - Stiftungen • Keine Privatpersonen • Festlegung des AR: keine Förderung von Landeseinrichtungen und Unternehmen mit mind. 50 % Landesbeteiligung (in Ausnahmefällen: öffentlich-rechtliche Stiftungen)
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 5. Möglichkeiten einer Förderung im Sport Zuwendungen im Sportbereich vorwiegend für projektbezogene Maßnahmen zur Förderung des Spitzen-, Nachwuchsleistungs- und Breitensports einzusetzen, dazu zählen: - Veranstaltungen - Sportstättensanierung - Anschaffung von Sportgeräte/-material Unterstützung des Spitzensports erfolgt über die Förderung von Trainingslagern und Wettkämpfen sowie über die Förderung von Vorhaben erfolgreicher nichtolympischer Sportverbände und der leistungssporttragenden Vereine - über Sammelantrag LSB 2 x jährlich bis zu 50.000 €
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Förderung des Breitensports (Vorhaben kleinerer Sportvereine) - über Sammelantrag LSB einmal jährlich bis zu 50.000 € - Förderung präventiver zielgruppenspezifischer Sportprojekte (z.B. gegen Gewalt, Fremdenfeindlichkeit usw.) - Vorhaben, die der Inklusion dienen, insbesondere Projekte des Behindertensports Sportpatenschaften zur Förderung des Nachwuchsleistungssports - vorwiegend für Trainingslager, Wettkämpfe
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 6. Antragsverfahren Rahmenbedingungen für Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln: • schriftlicher Antrag, keine Vorauszusagen zu beantragten Vorhaben • Antragssumme soll 75.000 € pro Antrag nicht überschreiten • Eigenanteil (Eigenmittel/unbare Eigenleistungen) mindestens 15 % der Gesamtkosten • beantragte Zuwendung soll 50 % der veranschlagten Gesamtkosten nicht überschreiten • Anträge, die nicht innerhalb von drei Monaten vom Antragsteller vervollständigt worden sind, werden ohne Entscheidung eingestellt
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Ausschlusskriterien für eine Förderung: • Anträge mit einer Antragssumme bis € 2.500 • Vorhaben außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt • Vorhaben, zu deren Förderung der Bund, das Land, die Landkreise, die Gemeinden etc. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sind • Vorhaben von Landeseinrichtungen und Unternehmen mit mindestens 50 % Landesbeteiligung (Ausnahme: Landesstiftungen mit besonders bedeutenden Vorhaben) • Vorhaben, die in keinem Zusammenhang mit der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben des Antragstellers stehen; in diesem Sinne ist auch der Einsatz von Lotteriemitteln für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen • Antragsteller, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung oder Verwendung der Zuwendungsbeträge nicht gewährleistet ist
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Antragsfristen • Formloser Antrag, Antragsformulare • Fristenregelungen für Anträge zu Veranstaltungen: Antragssumme bis 15.000 €: Antragstellung mindestens 4 Monate vorher Eingang 2 – 4 Monate: überzeugende Begründung erford. Eingang < 2 Monate: Ausschluss des Antrags Antragssumme über 15.000 €:Antragstellung mindestens 6 Monate vorher Eingang 3 – 6 Monate: überzeugende Begründung erford. Eingang < 3 Monate: Ausschluss des Antrags
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 7. Räumliche und sachliche Verteilung der Mittel • Räumlich: gesamtes Land Sachsen-Anhalt, vgl. Karte Fördermaßnahmen in den Landkreisen auf unserer Homepage • Sachlich: Verteilung in den fünf Sektoren, vgl. Tortendiagramm Ergebnisse Jahr 2019: • Zahl Neuanträge: 532 (einschließlich Sportpatenschaften) • Antragssumme: 11,396 Mio. € • Zuwendungen: 6,354 Mio. €
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Kirchliche Umwelt Denkmalpflege 7,63 %, 0,484 Mio. € 15,03 %, 0,955 Mio. € (Jahr 2018: 2,56 %, (Jahr 2018: 15,72 %, 0,162Mio. €) 0,997 Mio. €) Sport 35,7 %, 2,268 Mio. € (Jahr 2018: 36,56 %, Kultur 2,49 Mio. €) 29,57 %, 1,879 Mio. € (Jahr 2018: 35,99 %, 2,283 Mio. €) Soziales 12,07 %, 0,766 Mio. € (Jahr 2018: 9,17 %, 0,582 Mio. €)
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 8. Resümee: • LOTTO-Förderung wichtiger Bestandteil der Gesamtförderpraxis in Sachsen- Anhalt • Unterstützt dort, wo das Land aufgrund der haushaltsrechtlichen Zwänge nicht oder nur eingeschränkt unterstützen kann • Unterstützt vorrangig Ehrenamt, welches für das gesellschaftliche Leben unverzichtbar ist • Antragsverfahren anhand der gültigen Grundsätze bewährt
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020 Gelegenheit für Fragen und Diskussion
Förderung von hochrangigen Sportveranstaltungen
Grundsatzerlass zur Förderung der Ausrichtung von Wettkämpfen im Hochleistungssport vom 19. Juli 2017 (zuletzt geändert durch Erlass vom 11. März 2019) jährlicher Haushaltsansatz für Sportorganisationen: 100.000 € © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Nationale und internationale Sport- veranstaltungen in Sachsen-Anhalt, wie z. B.: Welt- und Europameisterschaften Welt- und Europacups Deutsche Meisterschaften sonstige herausragende Sportveran- staltungen © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Sportvereine die Mitglied im LandesSportBund Sachsen-Anhalt sind und keinem Landesfachver- band außerhalb des Landes Sachsen- Anhalt angehören bis zu 70 Prozent der zu- wendungsfähigen Gesamtausgaben Bagatellgrenze: Zuwendung von mindestens 10.000 € © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
30. November des Vorjahres Im Ausnahmefall kann für Veran- staltungen die eine lange Vorlauf- zeit benötigen, die Antragstellung auch mehrere Jahre im Voraus erfol- gen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Veranstaltung muss in Sachsen- Anhalt stattfinden Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, also noch keine vertraglichen Ver- pflichtungen eingegangen wurden. Bewerbungsverfahren und Vergabe der Veranstaltung an den Ausrichter sind förderunschädlich © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Projektbezogene Personalausgaben: Nur für Personal, das ausschließlich für das Projekt tätig ist und nur dafür eingestellt wurde (z. B. hauptamtlicher Koordinator). © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Projektbezogene Sachausgaben: Aufwandsentschädigungen (z. B. für Kampfrichter, Helfer, Sanitäter) Nutzung der Sportstätte (z. B. Betriebskosten, Reinigung) Wettkampf- und Organisations- kosten (z. B. Geräte, Verpflegung für Helfer, Auf- und Abbau, Plakate) © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Verwaltungskosten (z. B. Büro- material, Telefon) Abgaben, Gebühren (z. B. nationale und internationale Verbände, GEMA-Gebühren, Genehmigungen) Siegerehrung (z. B. Medaillen) Rahmenprogramm (z. B. Eröffnungsfeier, Abschlussfeier) © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Anträge sind beim Landesver- waltungsamt (Referat 201) zu stellen Antragsformular, Leitfaden und Informationspapier zur Förderung von hochrangigen Sportveran- staltungen können auf der Home- page des Landesverwaltungsamtes eingesehen werden (Rubrik Sport): www.lvwa.sachsen-anhalt.de © Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Impressum : Titel der PowerPoint-Präsentation : Förderung von hochrangigen Sportveranstaltungen Ausführender : Herr Baumgarten Dienststelle : Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Anlass : Informationsveranstaltung für Sportvereine
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamke it! Fragen?
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