Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg

Die Seite wird erstellt Nathaniel Hahn
 
WEITER LESEN
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Informationsveranstaltung
    Sportförderung im
Land Sachsen-Anhalt 2021

      am 13.07.2020
       in Magdeburg
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Gliederung

 TOP 1       Begrüßung
 TOP 2       Relevante Förderrichtlinien des Ministeriums für
             Arbeit, Soziales und Integration
 TOP 3       Förderung von Maßnahmen zum Themenfeld
             Inklusion im sportlichen Bereich
 TOP 4       Förderung von Projekten im sportlichen Bereich
 TOP 5       Fördermöglichkeiten durch Lotto Sachsen-
             Anhalt
 TOP 6       Förderung von hochrangigen
             Sportveranstaltungen
 TOP 7       Fragerunde

13.07.2020       Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Engagementfonds
des Landes Sachsen-Anhalt

                            Gefördert durch
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Relevante Förderrichtlinien des Ministeriums
  für Arbeit, Soziales und Integration des
          Landes Sachsen-Anhalt

                                        Gefördert durch
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Integration von Migrantinnen und Migranten, zur
Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öffnung

o Einzelprojekte - u.a. zur Interkulturellen Verständigung und Förderung
  der lokalen Willkommenskultur
o Engagementfonds des Landes

Integrationsrichtlinie

o Lokale Einzelprojekte - u.a. Stärkung der aktiven Partizipation der
  Zuwanderer am gesellschaftlichen und politischen Leben (z.B. durch
  Heranführung an Sport- und andere Vereine, Volkshochschulen,        Gefördert durch
  Jugendclubs Mehrgenerationenhäuser)
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Engagementfonds des Landes

 wird seit 2015 realisiert

 Trägerschaft bei der LAGFA Sachsen-Anhalt

 seither knapp 1.200 Beratungen, fast 600 Anträge und bis heute 380
  Förderungen (ca. 10% Sport)

 70 % Förderquote bei Antragstellung

 Antragsberatung, durchgängige Begleitung und vereinfachte Formulare
  stellen Niedrigschwelligkeit sicher                                Gefördert durch
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Ziele des Engagementfonds

 Engagement für Integration in der Nachbarschaft unterstützen

 auch Engagement zugunsten besserer sozialer Teilhabe vor Ort

                              Engagement

                                                                 Gefördert durch
           Integration /                   Nachbarschaft
           soziale Teilhabe
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Wer wird gefördert?

 Vereine, Privatinitiativen oder Einzelpersonen (juristische und natürliche Personen)

Wie wird gefördert?

 jährliches Förderprinzip (alle Förderungen enden spätestens zum 31.12.)

 Förderdauer: 6 Monate (mit Option auf Verlängerung)

 max. Förderhöhe: 2.500,00 €

 Erstattungsprinzip (Abschlagszahlungen bis 70% möglich)
                                                                               Gefördert durch

 Standardisierte Formulare (Antrag/Abrechnung)
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Was wird gefördert?

 Ehrenamtliche Aktivitäten vor Ort für und mit Zugewanderten

 Vorhaben, die sich Verbesserung sozialer Teilhabe in Stadtvierteln oder ländl.
  Raum widmen

                                    Erstattung von belegbaren Kosten:

                                      Honorare
                                      Fahrkosten
                                      Kosten für ÖA
                                      Verpflegungskosten
                                      Sachkosten                        Gefördert durch
Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021 - am 13.07.2020 in Magdeburg
Beispiele
o Schwimmkurse für Zugewanderte und Einheimische
o nachhaltige Integration in Mannschaftssportarten (z.B. Fußball)
o Alltagshilfen für Vereinsfreunde mit Migrationshintergrund
o Sportcamp mit sozial benachteiligten Jugendlichen
o Sportangebote in „Problemvierteln“
                                                               Gefördert durch
Win - Win - Situation

o Sport in Gemeinschaft verbindet und „schafft schnell Anschluss“.

o „Man hilft sich unter Sportfreund:innen.“

o Sport kann überall getrieben werden.

• Sportvereine werden als aktive Akteure vor Ort noch positiver wahrgenommen.

• „Wer Spass hat, kommt wieder.“ – Mitglieder oder gar Übungsleiter,
  Unterstützer werden immer gesucht.
                                                                       Gefördert durch

• Neue Impulse für Vereinsausrichtung
Wie finden Sie uns?

weitere Infos                             www.nachbarsein.de
Antragsformulare direkt                   www.machbarsein.de

       Kontakt
       LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.
       Jan Greiner
       Rathausstraße 13
       06108 Halle (Saale)                             Gefördert durch

       Mail netzwerkstelle@lagfa-lsa.de
       Fon 0345 / 22 60 44 40
Förderung von Inklusion und
  Barrierefreiheit im Sport

     Referentin: Ragna Böttcher
Ablauf

• Thematischer Hintergrund
• „Einfach machen – Richtlinie“ der Sozialagentur Sachsen-
  Anhalt
• Heidenhof-Stiftung
• Aktion Mensch
Thematischer Hintergrund

Ziel - Selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen!

Zielgruppe – Menschen mit Behinderung

Bereiche im Sport
• Bauliche Barrierefreiheit von Sportstätten
• Inklusive Sportpraxis und -tage
• Öffentlichkeitsarbeit
Richtlinie „Einfach machen“

• Wer fördert?
    • Sozialagentur Sachsen-Anhalt
        • Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
          des Landes Sachsen-Anhalt
• Wie viel gibt es?
    • Bis zu 50.000 Euro
    • Bis zu 90 % der förderfähigen Kosten
• Eigenmittel?
    • Mind. 10%
• Laufzeit
    • 1 Jahr (1. Januar bis 31. Dez.)

                          „EINFACH MACHEN“ - RICHTLINIE
Was wird gefördert?

Bauliche Barrierefreiheit
    • Rampen, Hublifte
    • Umbau von Sanitäreinrichtungen
                                                    Unabhängig von Eigentümer und Nutzer

Mobilität
    • Umbau von Fahrzeugen
    • Abholdienste

Öffentlichkeitsarbeit
    • Website barrierefrei
    • Flyer in Einfacher Sprache

                          „EINFACH MACHEN“- RICHTLINIE
Antrag stellen

                                               • Formular
                                                   • Ausfüllen,
                                                     Ankreuzen, Post

                                               • Antragsfrist - keine
                                                   • Empfehlung - ½
                                                     Jahr vor
                                                     Projektbeginn

                 „EINFACH MACHEN“-RICHTLINIE
Weiterführende Informationen

Kontakt Sozialagentur Sachsen-Anhalt

    • post@sozag.ms.sachsen-anhalt.de
    • 0345 6815-800

                          „EINFACH MACHEN“-RICHTLINIE
Heidehof-Stiftung

Wie viel gibt es?                     Inklusive Projekte – Zielgruppe
    • Projektabhängig                 Menschen mit Behinderung
    • Bis zu 90% der Gesamtkosten
                                           • Inklusive Sportfeste
Laufzeit                                   • Inklusive Sportgruppen
    • Bis zu 3 Jahren                      • Fahrdienste

Eigenmittel?
    • Mind. 10%
    • Co-Förderung möglich

                             HEIDEHOF STIFTUNG
Antrag stellen

                                     • Online-Formular
                                     • Keine Antragsfrist
                                     • Spätestens 3 Monate
                                       vor Start
                                     • Schritt für Schritt
                                       Anleitung

                 HEIDEHOF-STIFTUNG
Weiterführende Informationen

Kontakt Heidehof Stiftung

    • www.heidehof-stiftung.de/kontakt/kontaktformular-menschen-mit-
      behinderung-soziales

                             HEIDEHOF - STIFTUNG
Aktion Mensch - Mikroförderung

                                      Unterstützung von kleinen
Wie viel gibt es?                     Projekten
    • Bis zu 5.000 Euro
    • Bis zu 100% der Kosten
                                           • Inklusive Turniere
                                           • Inklusive Sportgruppen
Laufzeit
                                           • Sommersportcamps
    • Bis zu 1 Jahr

                               AKTION MENSCH
Aktion Mensch - Projektförderung

Wie viel gibt es?                        Beispiele (Großprojekte)
    • Bis zu 300.000 Euro
    • Bis zu 90% der Personal-,
                                              • Inklusive Winterspiele
      Sach-, Honorar- und
      Investitionskosten                      • Rollstuhlmarathon
                                              • Blindenfussballturnier

Laufzeit
    • 1 bis 5 Jahre
Eigenmittel
    • Mind. 10 %

                                  AKTION MENSCH
Aktion Mensch -
Förderung Barrierefreiheit

Wie viel gibt es?                   Sportstätten für alle nutzbar
    • Bis zu 250 000 Euro           machen
    • Bis zu 40 %                        • Rampen
      (Investitionskosten)               • Leitsystem für Blinde
                                         • Behindertengerechte
                                           Ruderboote
Laufzeit                                 • Spezielle Fitnessgeräte
    • 1 bis 5 Jahre
                                    Vereinskommunikation
Eigenmittel?                        barrierefrei
    • Mindestens 20%                     • z.B. Einfache Sprache

                             AKTION MENSCH
Aktion Mensch - Antrag stellen

                                  • Registrierung bei
                                    aktion-mensch.de

                                  • Online-Formular

                                  • Antragsfrist – keine

                                  • Einfache Handhabung

                  AKTION MENSCH
Beispiel

    Fundraising (Spenden)

                         20             40
                         %              %
                          40                   Aktion Mensch

                          %
 „Einfach machen“-Richtlinie

                 BEISPIEL INVESTITIONSFÖRDERUNG BARRIEREFREIHEIT
Weiterführende Informationen

• www.aktion-mensch.de
• Kontakt Aktion Mensch
    • foerderung@aktion-mensch.de
    • 0228 2092 5555
• Förderfinder: https://foerderfinder.aktion-mensch.de/

                                 AKTION MENSCH
Hilfe bei Antragsstellung

Ragna Böttcher
Projektleitung GIBS – Gemeinsam inklusiv beim Sport
Mail: r.boettcher@lsb-sachsen-anhalt.de
Tel.: 0345 52 79 126

                                  KONTAKT LSB
Förderung von Projekten
 im sportlichen Bereich

          Christoph Bitterling
   Ministerium für Inneres und Sport
     des Landes Sachsen-Anhalt
I.     Antragstellung für Projekte in 2021

- Grundlage: Richtlinie zur Förderung von Projekten im sportlichen
  Bereich (MBl. LSA 2013, 222, zuletzt geändert durch Erlass vom
  19. Juli 2016 – MBl. LSA 2016, 568)

- Haushaltsmittel für 2021: 433.200 EUR

- Antragsfristen (LSB: bis 15.09. / LVwA: bis 30.10.)
       - Anträge frühzeitig einreichen
       - Vorgaben aus Förderrichtlinie und Leitfaden beachten

- Projektbeschreibung muss hinreichend konkret sein
       - Inhalt des Projekts (Maßnahmen und Ablaufplan)
       - Ziel des Projekts (Wirkung anhand messbarer Kriterien)

© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt        31
II. Allgemeine Hinweise zur Projektförderung

- Zuwendungsbescheid sorgfältig beachten

- bei Fragen und Problemen frühzeitig an die Bewilligungsbehörde
  wenden

- wichtig: Einhaltung Vergabevorschriften (vgl. geänderte ANBest-P)

      - Leistungen < 5.000 EUR: Vergabe „nach wirtschaftlichen und
        wettbewerblichen Gesichtspunkten“ (Marktrecherche)
      - Leistungen ≥ 5.000 EUR: Aufforderung von mehreren Anbietern
        zur Angebotsabgabe (grds. mindestens drei)

© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt         32
III. Überarbeitung der Förderrichtlinie

- Ziel: Anpassung an die Bedürfnisse der Sportvereine durch
  Entbürokratisierung, Aktualisierung und Klarstellung

- Beabsichtigte Änderungen u. a.:
      - Einführung von Pauschalwerten für Personalausgaben
      - Erhöhung des Förderhöchstsatzes von 50 % auf 60 %
      - Änderung der Antragsfristen (30. Sep. statt 31. Okt.)
      - Auflistung von Projektarten, die bevorzugt gefördert werden
      - grds. Verzicht auf die Vorlage von Belegen bei Förderungen
        bis 50.000 EUR

© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt         33
IV. Kommission „Sport stärkt Heimat“

- Ziel: Stärkung des ländlichen Raums

- Abschlussbericht abrufbar unter: www.lsaurl.de/Foerdermittel

- Handlungsempfehlungen bereits teilweise umgesetzt:
      -     Optimierung der Förderprogramme
      -     Fördermittelwegweiser für Sportvereine
      -     Gemeinsame Informationsveranstaltungen
      -     Überarbeitung der Pauschalförderung für Sportvereine

       offen für Verbesserungsvorschläge

© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt      34
V. Corona-Pandemie

-     Hinweise des Ministeriums der Finanzen:
      Gewährung von Billigkeitsleistungen kommt in Betracht, wenn
      pandemiebedingt
         - die Bewilligung der beantragten Zuwendung nicht möglich ist
           oder
         - eine „existenziell bedrohliche Finanzlage“ besteht

-     nähere Abstimmungen erfolgen derzeit unter Einbindung des LSB

-     bei Fragen und Problemen frühzeitig an die Bewilligungsbehörde
      wenden

-     als Zuwendungsempfänger Schadensminderungspflicht beachten

© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt            35
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!

                                    Fragen ?

                                                    Weitere Informationen:
                                                    www.lvwa.sachsen-anhalt.de

Impressum :

Titel der PowerPoint-Präsentation: Förderung von Projekten im sportlichen Bereich
Ausführender: Christoph Bitterling, Referent im Referat „Sport“
Dienststelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
TOP 4 Förderung von Projekten
      im sportlichen Bereich

- Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis (VWN)

 • zweckentsprechende Verwendung der
   Zuwendung nachweisen
 • VWN innerhalb von sechs Monaten nach
   Ablauf des Bewilligungszeitraumes
      – Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis
      – ggf. Belege der Einzelzahlungen
 • Inhalt des Sachberichtes: erreichte Ziele
     Frist einhalten
     Formulare des LVwA nutzen
     Form beachten (Sortierung, Nummerierung)
     bei Fragen an das LVwA wenden
08.07./13.07.2020   Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Weitere Infos finden Sie hier!

 http://www.lsb-sachsen-anhalt.de
 Rubrik: Sportförderung → Projektförderung Land → Antragsverfahren

08.07./13.07.2020   Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Weitere Infos finden Sie hier!

 http://www.lsb-sachsen-anhalt.de
 Rubrik: Sportförderung → Projektförderung Land → Antragsverfahren

08.07./13.07.2020   Informationsveranstaltung Sportförderung im Land Sachsen-Anhalt 2021
Ansprechpartner
   Projekte im sportlichen Bereich
 LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V.
             Steve Schüßler
           Tel. 0345/5279-122
E-mail: schuessler@lsb-sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner
Sportstättenbau, Sport und Umwelt
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V.
              Anne Roeloffs
          Tel. 0345/5279-155
E-mail: roeloffs@lsb-sachsen-anhalt.de
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

Projektförderung Lotto Sachsen-Anhalt
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

Inhaltsübersicht:
1. Wir stellen uns vor
2. Was sind Lotterie-Fördermittel?
3. Entwicklung der LOTTO-Förderung
4. Wer kann einen Antrag stellen?
5. Möglichkeiten einer Förderung im Sport
6. Antragsverfahren
7. Räumliche und sachliche Verteilung der Mittel
8. Resümee
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

1. Wir stellen uns vor:
Geschäftsführung:
Maren Sieb
Ralf von Einem
                                                     Abteilungsleiter
                                                     Projektförderung
                                                     Thomas Hansen
Sachbearbeiter Entscheidungsvorbereitung:
(zuständig für die Beschlussphase von Anträgen
und die Sitzungsvorbereitung)
                                     Anja Köhler                 Annett Tange

Sachbearbeiter Antragsbearbeitung:
(zuständig für die Bearbeitung der Anträge in allen Stadien)

Kirsten                Kathy                       Sophie
Bergmann               Regenstein                  Kurth
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

2. Was sind Lotterie-Fördermittel?

Rechtsgrundlage: Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA)
                 Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV)
                 beide in Kraft seit 1. Juli 2012

- Vergabe der Lotterie-Fördermittel auf zivilrechtlicher Grundlage
- keine Anwendung der Landeshaushaltsordnung, da keine öffentlichen Mittel
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

Reinerträge:
• Lotterie-Fördermittel aus sogenannten „Reinerträgen“ gebildet
• Reinerträge sind in unterschiedlicher Höhe zu bilden und abzuführen
• Höhe der Reinerträge: mind. 25 % der Spieleinsätze, davon ist die Hälfte direkt an
  das Land abzuführen
• Reinerträge aus den Lotterien Spiel77, Super6, plus5, BINGO, GlücksSpirale und
  Rubbelloslotterie „Rubbel-Luzi“
• Sonderregelung GlücksSpirale: Reinerträge direkt an die Destinatäre abgeführt
  (jeweils 25 % für Sport, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege,
  Dt. Stiftung Denkmalschutz, Land Sachsen-Anhalt für Bereich MK)
• Sonderregelung Rubbellos-Lotterien: jährlich jeweils 153.388 € direkt an SUNK,
  Vereinigte Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz
  sowie Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
• Verbleibender Rest: Lotterie-Fördermittel => Vergabe durch LOTTO
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

 3. Entwicklung der LOTTO-Förderung
                                   LOTTO-Förderung von 1991 bis 2019
                              Antragssumme           Zuwendungen          verfügbare Reinerträge
35 Mio. €

30 Mio. €

25 Mio. €

20 Mio. €

15 Mio. €

10 Mio. €

 5 Mio. €

 0 Mio. €
         1991   1993   1995     1997   1999   2001   2003   2005   2007   2009    2011   2013      2015   2017   2019
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

4. Wer kann einen Antrag stellen?

§ 9 Abs. 4 GlüG LSA: die Reinerträge sind für soziale, kulturelle und sonstige
förderungswürdige Zwecke, soweit sie gemeinnützig sind, zu verwenden.
• Gemeinnützige Antragssteller im Sinne der Abgabenordnung, z. B.:
     - Gemeinnützige Vereine
     - Gemeinnützige Unternehmen (z. B. gemeinnützige GmbH)
     - Kirchengemeinden und andere Religionsgemeinschaften
     - Kommunen und
     - Stiftungen
• Keine Privatpersonen
• Festlegung des AR: keine Förderung von Landeseinrichtungen und Unternehmen
    mit mind. 50 % Landesbeteiligung (in Ausnahmefällen: öffentlich-rechtliche
    Stiftungen)
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

5. Möglichkeiten einer Förderung im Sport

Zuwendungen im Sportbereich vorwiegend für projektbezogene Maßnahmen zur
Förderung des Spitzen-, Nachwuchsleistungs- und Breitensports einzusetzen, dazu
zählen:
         - Veranstaltungen
         - Sportstättensanierung
         - Anschaffung von Sportgeräte/-material

Unterstützung des Spitzensports erfolgt über die Förderung von Trainingslagern und
Wettkämpfen sowie über die Förderung von Vorhaben erfolgreicher nichtolympischer
Sportverbände und der leistungssporttragenden Vereine
          - über Sammelantrag LSB 2 x jährlich bis zu 50.000 €
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

Förderung des Breitensports (Vorhaben kleinerer Sportvereine)
         - über Sammelantrag LSB einmal jährlich bis zu 50.000 €
         - Förderung präventiver zielgruppenspezifischer Sportprojekte (z.B. gegen
           Gewalt, Fremdenfeindlichkeit usw.)
         - Vorhaben, die der Inklusion dienen, insbesondere Projekte des
           Behindertensports

Sportpatenschaften zur Förderung des Nachwuchsleistungssports
         - vorwiegend für Trainingslager, Wettkämpfe
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

6. Antragsverfahren

Rahmenbedingungen für Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln:

•   schriftlicher Antrag, keine Vorauszusagen zu beantragten Vorhaben
•   Antragssumme soll 75.000 € pro Antrag nicht überschreiten
•   Eigenanteil (Eigenmittel/unbare Eigenleistungen) mindestens 15 % der
    Gesamtkosten
•   beantragte Zuwendung soll 50 % der veranschlagten Gesamtkosten nicht
    überschreiten
•   Anträge, die nicht innerhalb von drei Monaten vom Antragsteller vervollständigt
    worden sind, werden ohne Entscheidung eingestellt
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

Ausschlusskriterien für eine Förderung:

•   Anträge mit einer Antragssumme bis € 2.500
•   Vorhaben außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt
•   Vorhaben, zu deren Förderung der Bund, das Land, die Landkreise, die Gemeinden
    etc. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sind
•   Vorhaben von Landeseinrichtungen und Unternehmen mit mindestens 50 %
    Landesbeteiligung (Ausnahme: Landesstiftungen mit besonders bedeutenden
    Vorhaben)
•   Vorhaben, die in keinem Zusammenhang mit der Durchführung der
    satzungsmäßigen Aufgaben des Antragstellers stehen; in diesem Sinne ist auch der
    Einsatz von Lotteriemitteln für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen
•   Antragsteller, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung oder Verwendung
    der Zuwendungsbeträge nicht gewährleistet ist
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

Antragsfristen

• Formloser Antrag, Antragsformulare
• Fristenregelungen für Anträge zu Veranstaltungen:
Antragssumme bis 15.000 €: Antragstellung mindestens 4 Monate vorher
                            Eingang 2 – 4 Monate: überzeugende Begründung erford.
                            Eingang < 2 Monate: Ausschluss des Antrags
Antragssumme über 15.000 €:Antragstellung mindestens 6 Monate vorher
                            Eingang 3 – 6 Monate: überzeugende Begründung erford.
                            Eingang < 3 Monate: Ausschluss des Antrags
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

7. Räumliche und sachliche Verteilung der Mittel

•   Räumlich: gesamtes Land Sachsen-Anhalt, vgl. Karte Fördermaßnahmen in den
    Landkreisen auf unserer Homepage
•   Sachlich: Verteilung in den fünf Sektoren, vgl. Tortendiagramm

Ergebnisse Jahr 2019:
• Zahl Neuanträge:         532 (einschließlich Sportpatenschaften)
• Antragssumme:            11,396 Mio. €
• Zuwendungen:             6,354 Mio. €
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

                            Kirchliche                            Umwelt
                          Denkmalpflege                     7,63 %, 0,484 Mio. €
                       15,03 %, 0,955 Mio. €                (Jahr 2018: 2,56 %,
                        (Jahr 2018: 15,72 %,                   0,162Mio. €)
                            0,997 Mio. €)

                                                                               Sport
                                                                        35,7 %, 2,268 Mio. €
                                                                        (Jahr 2018: 36,56 %,
       Kultur                                                               2,49 Mio. €)
29,57 %, 1,879 Mio. €
(Jahr 2018: 35,99 %,
    2,283 Mio. €)
                                                     Soziales
                                               12,07 %, 0,766 Mio. €
                                                (Jahr 2018: 9,17 %,
                                                   0,582 Mio. €)
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

8. Resümee:

•   LOTTO-Förderung wichtiger Bestandteil der Gesamtförderpraxis in Sachsen-
    Anhalt
•   Unterstützt dort, wo das Land aufgrund der haushaltsrechtlichen Zwänge nicht oder
    nur eingeschränkt unterstützen kann
•   Unterstützt vorrangig Ehrenamt, welches für das gesellschaftliche Leben
    unverzichtbar ist
•   Antragsverfahren anhand der gültigen Grundsätze bewährt
Informationsveranstaltung Sportförderung 2020

   Gelegenheit für Fragen und Diskussion
Förderung von hochrangigen
   Sportveranstaltungen
     Grundsatzerlass zur Förderung der
      Ausrichtung von Wettkämpfen im
      Hochleistungssport vom 19. Juli
      2017 (zuletzt geändert durch Erlass
      vom 11. März 2019)

     jährlicher   Haushaltsansatz                                             für
      Sportorganisationen: 100.000 €
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
     Nationale und internationale Sport-
      veranstaltungen in Sachsen-Anhalt,
      wie z. B.:

       Welt- und Europameisterschaften
       Welt- und Europacups
       Deutsche Meisterschaften
       sonstige herausragende Sportveran-
        staltungen
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
     Sportvereine die Mitglied im
      LandesSportBund Sachsen-Anhalt
      sind und keinem Landesfachver-
      band außerhalb des Landes Sachsen-
      Anhalt angehören
     bis zu 70 Prozent der zu-
      wendungsfähigen Gesamtausgaben
     Bagatellgrenze: Zuwendung von
      mindestens 10.000 €
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
     30. November des Vorjahres

     Im Ausnahmefall kann für Veran-
      staltungen die eine lange Vorlauf-
      zeit benötigen, die Antragstellung
      auch mehrere Jahre im Voraus erfol-
      gen. Die Antragstellung ist jederzeit
      möglich.
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
     Veranstaltung muss in Sachsen-
      Anhalt stattfinden
     Wichtig ist, dass mit der Maßnahme
      noch nicht begonnen wurde, also
      noch keine vertraglichen Ver-
      pflichtungen eingegangen wurden.
     Bewerbungsverfahren und Vergabe
      der Veranstaltung an den Ausrichter
      sind förderunschädlich
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
 Projektbezogene Personalausgaben:
Nur für Personal, das ausschließlich
für das Projekt tätig ist und nur dafür
eingestellt wurde (z. B. hauptamtlicher
Koordinator).

© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
     Projektbezogene Sachausgaben:
     Aufwandsentschädigungen (z. B. für
      Kampfrichter, Helfer, Sanitäter)
     Nutzung der Sportstätte (z. B.
      Betriebskosten, Reinigung)
     Wettkampf- und Organisations-
      kosten (z. B. Geräte, Verpflegung für
      Helfer, Auf- und Abbau, Plakate)
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
     Verwaltungskosten (z. B. Büro-
      material, Telefon)
     Abgaben, Gebühren (z. B. nationale
      und internationale Verbände,
      GEMA-Gebühren, Genehmigungen)
     Siegerehrung (z. B. Medaillen)
     Rahmenprogramm (z. B.
      Eröffnungsfeier, Abschlussfeier)
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
     Anträge sind beim Landesver-
      waltungsamt (Referat 201) zu stellen
     Antragsformular, Leitfaden und
      Informationspapier zur Förderung
      von     hochrangigen    Sportveran-
      staltungen können auf der Home-
      page des Landesverwaltungsamtes
      eingesehen werden (Rubrik Sport):
      www.lvwa.sachsen-anhalt.de
© Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, 29. Juni 2020
Impressum :

 Titel der PowerPoint-Präsentation : Förderung von hochrangigen Sportveranstaltungen

 Ausführender : Herr Baumgarten

 Dienststelle : Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

 Anlass : Informationsveranstaltung für Sportvereine
Vielen Dank für
       Ihre
Aufmerksamke
  it! Fragen?
Sie können auch lesen