Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
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Rathaus Umschau Donnerstag, 11. Februar 2021 Ausgabe 028 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Inhaltsverzeichnis Meldungen 2 ›› llegale Vermietung von Ferienwohnungen dringend beenden 2 ›› Sozialreferat bereitet sich auf steigende Zahl von Wohnungslosen vor 3 ›› Zusätzlicher Tagesaufenthalt in der Müllerstraße 6 4 ›› Neue Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid 5 ›› Digitaler Wegweiser für Münchner Familien 5 ›› Ausschreibung Stipendien für Bildende Kunst 2021 6 KVR in eigener Sache 7 Antworten auf Stadtratsanfragen 9 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Meldungen llegale Vermietung von Ferienwohnungen dringend beenden (11.2.2021) Im Bereich der Ferienwohnungen hat die Problematik der Zweckentfremdung von Wohnraum in den vergangenen drei Jahren zuneh- mend spürbarere Auswirkungen angenommen. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir werden nicht müde, den Freistaat Bay- ern immer wieder aufzufordern, im Kampf gegen illegale Ferienwohnungs- nutzung dringende Gesetzesänderungen im Bayerischen Zweckentfrem- dungsgesetz vorzunehmen. Um effektiv dagegen vorzugehen, brauchen wir eine generelle Registrierungs- und Genehmigungspflicht sämtlicher Wohnungen, die meist über Online-Plattformen als Ferienwohnungen an- geboten werden. Eine Auskunftspflicht gegenüber den Portalbetreibern im Einzelfall reicht bei weitem nicht aus. Nur so wird es möglich sein, illegale Vermietung von Ferienwohnungen zu verhindern oder auch zu beenden, um dringend benötigten Wohnraum zu erhalten.“ Seit der Einrichtung der Online-Meldeplattform im Januar 2018 sind über 900 Verdachtsmeldungen im Bereich der illegalen Feriennutzung bei der Landeshauptstadt München eingegangen, allein 100 im Pandemiejahr 2020, das durch längere Lockdowns geprägt war. Insgesamt konnten in 2020 141 illegal genutzte Ferienwohnungen unterbunden und in legale Wohnnutzungen zurückgeführt werden. Im Rechtsstreit zwischen dem Internetportalbetreiber Airbnb und dem Sozialreferat hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 20. Mai 2020 in der 2. Instanz den Auskunftsbescheid der Landeshauptstadt München gegenüber Airbnb aufgehoben. Der BayVGH vertritt die Auffassung, dass bundesrechtliche Normen einer Auskunft von Nutzerdaten an die Landeshauptstadt München entgegenstehen. Die Lan- deshauptstadt München hat nun entsprechende Rechtsmittel, eine Nicht- zulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht, eingelegt. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Sozialreferat wird weiterhin ver- suchen, die für die effiziente Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum dringend benötigten Informationen von Airbnb zu erhalten. Ohne eine weitere Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes des Freistaates Bayern wird die Verfolgung illegaler Vermietungen von Ferien- wohnungen in der Landeshauptstadt eine Sisyphusarbeit bleiben, weil wir jede illegale Nutzung als Ferienwohnung beweisen müssen.“ Immerhin haben Änderungen im bayerischen Zweckentfremdungsgesetz seit 2017 – die nicht zuletzt auf zahlreiche städtische Initiativen zurückge- hen – in der Folge verschärfte Änderungen in der städtischen Zweckent- fremdungssatzung hervorgebracht. So wurde unter anderem der Bußgeld- Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 2
rahmen auf 500.000 Euro erhöht, eine Auskunftspflicht gegenüber den Portalbetreibern eingeführt und der Sofortvollzug bei gerichtlich erlassenen Anordnungen verankert. Im Kampf gegen illegale Feriennutzung über On- line-Plattformen reichen diese Verschärfungen jedoch nicht aus. Sozialreferat bereitet sich auf steigende Zahl von Wohnungslosen vor (11.2.2021) Der Sozialausschuss des Stadtrats hat sich in seiner Sitzung mit den Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Wohnungslosenzah- len auf das Wohnungslosensystem nach der Pandemie auseinanderge- setzt. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir befürchten eine zusätzliche Welle an Bürgerinnen und Bürgern, die sich aufgrund der schwerwiegenden wirt- schaftlichen Folgen des anhaltenden Pandemie-Geschehens wohnungslos melden werden oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Dies stellt die Landeshauptstadt München vor weitere Herausforderungen. Umso wich- tiger ist es, Vorkehrungen zu treffen, um auf diese Situation vorbereitet zu sein.“ Vorübergehend sollen die Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs- losigkeit in den Sozialbürgerhäusern, zu Leistungsgewährung im SGB II (Jobcenter) und im SGB XII (Sozialamt) personell verstärkt werden, um den erwarteten Anstieg der Fallzahlen auffangen und schnell bearbeiten zu können. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Das Sofortunterbringungssystem stößt jetzt schon an seine Grenzen. Wir werden zusammen mit dem Sozialreferat ei- nen Plan erarbeiten, um die Auslastung der vorhandenen Bettplätze noch effektiver zu gestalten. Dazu gehört beispielsweise eine höhere Vermitt- lungsquote in dauerhafte Mietverhältnisse, der Ausbau der Rückkehrhilfen oder auch eine Verkürzung der Leerstände bei frei werdenden Bettplätzen in Beherbergungsbetrieben und Notquartieren.“ Derzeit gibt es rund 5.300 Bettplätze (Stand 31. Juli 2020) in gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Flexiheimen und städtischen Notquartieren, da- von rund 3.500 Plätze für Familien und rund 1.800 für Einzelpersonen und Paare. In den städtischen Clearinghäusern stehen rund 460 Bettplätze, verteilt auf 211 Wohnungen zur Verfügung (Stand 31. Juli 2020). Gleichzeitig setzt sich die Landeshauptstadt München dafür ein, neue Un- terbringungskapazitäten zu schaffen. Die Akquise von Objekten zur Unter- bringung (Beherbergungsbetriebe, Hotels etc.), deren Eigentümer*innen oder Mieter*innen die Einrichtungsführung der Unterkunft selbst über- nehmen, erfolgt mittels Ausschreibungen, an denen interessierte Bewer- ber*innen aufgerufen sind, sich zu bewerben. Das Sozialreferat sucht zusätzlich intensiv nach weiteren Unterbringungs- möglichkeiten. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Ich appelliere an alle Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 3
Institutionen und Unternehmen, die entsprechende Immobilien zur Anmie- tung zur Verfügung haben, sich bei uns zu melden. Eine solche Kooperation hat für beide Seiten Vorteile. Sie gewinnen eine zuverlässige Vertragspart- nerin und langfristige Mieterin. Wir als Stadt können durch Ihre Hilfe den sozialen Frieden in unserer Stadt sichern und unserer kommunalen Pflicht- aufgabe nachkommen.“ Die Betriebsführung der Objekte übernimmt in diesen Fällen die Stadt mit eigenem Personal oder in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohl- fahrtspflege. Für eine Anmietung kommen jedoch nur geeignete Objekte im Stadtgebiet München in Frage, die eine Beherbergung von zirka 50 bis 200 Personen ermöglichen – entweder in abgeschlossenen Appartements oder in Zimmern mit Gemeinschaftsküchen und -sanitäreinrichtungen. Die Mietzeit beträgt mindestens zwölf Monate. Zusätzlicher Tagesaufenthalt in der Müllerstraße 6 (11.2.2021) In München öffnet heute ein zusätzlicher Tagesaufenthalt für obdachlose Frauen und Männer. Das Café des Bellevue di Monaco in der Müllerstraße 6 wird vorübergehend, vorerst bis 28. März, als Ergänzung zur Teestube „komm“ und zum Tagesaufenthalt „otto & rosi“ eingerichtet. Barbara Bergau von Bellevue di Monaco: „Durch einen Zeitungsartikel haben wir erfahren, dass in der Teestube coronabedingt Platzmangel herrscht. Deshalb haben wir spontan beim Amt für Wohnen und Migration angefragt, ob wird aushelfen können.“ So steht nun obdachlosen Personen eine weitere niederschwellige Anlauf- stelle zur Verfügung, zum Aufhalten, Verweilen und um sich aufzuwärmen. So kann der eingeschränkte Platzmangel in den bestehenden Einrichtun- gen ein Stück weit ausgeglichen werden. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das große Engagement von zusätzli- chen freiwilligen Initiativen hilft uns, die Obdachlosen in München auch im harten Corona-Winter zu unterstützen. Das Angebot kommt genau recht- zeitig zum erneuten Wintereinbruch“. Das Sozialreferat unterstützt seit Herbst 2020 die Korbiniansküche am Hauptbahnhof, die ebenfalls zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten anbietet und ermöglicht außerdem, dass die obdachlosen Menschen im Übernach- tungsschutz auch tagsüber in der Bayernkaserne bleiben können. Das tem- poräre Obdachlosen-Cafe von Bellevue wird ebenfalls vom Sozialreferat finanziell unterstützt. Das Café des Bellevue di Monaco befindet sich in der Müllerstraße 6, die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 14 bis 17 Uhr und bietet Platz für zirka 13 obdachlose Personen. Den Besucher*innen wird zu einer war- men Aufenthaltsmöglichkeit kostenlos Wasser, Tee und Kaffee angeboten. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 4
Neue Maßnahmen zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid (11.2.2021) Der Mobilitätsausschuss des Stadtrats hat eine Stärkung der Radinfrastruktur beschlossen. Für die Waisenhausstraße, die Zeppelin- straße und den Knotenpunkt Dachauer Straße/Wintrichring/Georg-Brauch- le-Ring sollen neue, breitere oder besser markierte Radwege sowie siche- rere Kreuzungen geprüft werden. Konkret geht es um folgende Straßenabschnitte: die Waisenhausstraße zwischen St.-Galler-Straße und Nymphenburger Straße, den Knotenpunkt Dachauer Straße/Wintrichring einschließlich des Anschlusses an die Feld- mochinger Straße sowie die Zeppelinstraße zwischen Kreuzplätzchen und der Kreuzung Rosenheimer Straße/Lilienstraße/Zeppelinstraße. Für den Abschnitt der Zeppelinstraße liegen bereits konkrete Varianten vor, die nun mit der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen. Anwohnende, Gewerbetreibende und die Bezirksausschüsse werden in die weiteren Planungen mit einbezogen. Auf dieser Basis entscheidet der Stadtrat anschließend über eine Umgestaltung der Straßen. Im Juli 2019 hatte sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, die Forderun- gen des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ zu übernehmen, da immer mehr Menschen das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel nutzen. Seit der Übernahme des Bürgerbegehrens Radentscheid wurden bereits vier Maß- nahmenbündel beschlossen; für einen Großteil davon werden derzeit die Planungen konkretisiert. Die Umsetzung der beiden Bürgerbegehren „Radentscheid“ und „Alt- stadt-Radlring“ ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrswende. Diese sieht eine Neuverteilung des öffentlichen Raums vor zugunsten von Zufuß- gehenden, Radfahrenden und öffentlichen Verkehrsmitteln – für eine stadt- verträglichere Mobilität und mehr Umweltschutz. Weitere Infos unter muenchen.de/radverkehr. Digitaler Wegweiser für Münchner Familien (11.02.2021) Alle städtischen Angebote rund um die Familie sollen künftig gebündelt und somit leichter gefunden werden. Der IT-Ausschuss des Stadtrats hat in seiner Sitzung jetzt dazu die Schaffung der „Münchner Kindl App“ beschlossen. Um den Bedürfnissen der Betroffenen auch ge- recht zu werden, sollen Familien in Workshops beteiligt werden. Die Stadt München verfügt über viele Angebote für Familien. Diese wer- den derzeit über die bestehenden städtischen Online-Kanäle bereitgestellt. Zentraler Zugangskanal der Bürger*innen ist mit mehreren Millionen Besu- chen im Monat das Stadtportal muenchen.de, das in der Rathaus-Säule An- gebote für Familien auflistet. Das Familien-Angebot ist historisch gewach- sen, für den einen oder anderen nicht immer leicht auffindbar. Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Wegweiser soll sich das künftig ändern. Die Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 5
„Münchner Kindl App“ soll Familien – zusätzlich zum bisherigen Angebot – auf das Lebensalter der Kinder individualisierte Neuigkeiten, Informationen und Angebote bereitstellen. In einem ersten Schritt werden die Angebote, Anlaufstellen und Kontakt- adressen – wie eine Übersicht über Schularten und Betreuungsmöglichkei- ten, der Kita finder+, Übersichten zu Geburtshilfe, Hebammenvermittlung, Kinderärzten und Kliniken sowie Infos und Anmeldung zu städtischen Kursen und Ferienangeboten oder Urkundenbestellung – nun gesammelt. Auf Basis dieser Informationen werden dann Workshops mit Münchner Fa- milien zur Erhebung und Priorisierung von Ideen und Wünschen für die App durchgeführt. Ausschreibung Stipendien für Bildende Kunst 2021 (11.2.2021) Die Landeshauptstadt München vergibt 2021 wieder vier mit jeweils 6.000 Euro dotierte Stipendien im Bereich Bildende Kunst: Bis spä- testens Donnerstag, 29. April, können sich Münchner Künstlerinnen und Künstler am Anfang der Professionalität per E-Mail beim Kulturreferat be- werben. Die Stipendien werden projektbezogen, das heißt für ein konkre- tes Arbeitsvorhaben gewährt, das einen wichtigen Impuls für die weitere künstlerische Entwicklung geben kann. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stadtrat der Landeshauptstadt München auf Empfehlung einer Jury. Ausführliche Informationen zur Bewerbung sowie das Bewerbungsformu- lar sind im Internet unter www.muenchen.de/kulturausschreibungen abruf- bar. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 6
KVR in eigener Sache Heutige SZ-Berichterstattung zum Thema „Ausländerbehörde“ (11.02.2021) Die in der heutigen Berichterstattung der Süddeutschen Zei- tung zur Ausländerbehörde München beschriebenen Beispiele beziehen sich auf Situationen, die alle auf den ersten coronabedingten Lockdown von März bis Mai 2020 und sich daraus bis in den Herbst aufgestaute Rückstände zurückzuführen sind. Diese Informationen wurden der Süd- deutschen Zeitung auf Anfrage auch so mitgeteilt. Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Niemand muss sich um drei Uhr morgens vor das Gebäude stellen, es muss auch kein Mensch stun- denlang bei Minusgraden auf der Straße verbringen. Die Warteschlange ist ohenhin nur für absolute Notfälle. Wer nachweislich in einer Notsituation ist, kommt dran – am Nachmittag oft ganz ohne Schlange. Das Anstehen in der Früh ist nicht erforderlich. Von chaotischen Zuständen und Überforde- rung kann keine Rede sein. Wir hatten Engpässe, das ist unerfreulich und natürlich nicht so gewollt. Die Auswirkungen der Komplettschließung wäh- rend des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 sind inzwischen dank des großen Einsatzes unserer Beschäftigten überwiegend abgearbeitet. Es gibt noch Rückstände, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese in den kommenden Monaten in den Griff bekommen. Mehr und mehr Dienstleistungen können jetzt online beantragt werden, das erleichtert die Situation ein wenig.“ Die Schließung des Kreisverwaltungsreferats im ersten coronabedingten Lockdown von März bis Mai 2020 hat dazu geführt, dass keine persönli- chen Vorsprachen in der Ausländerbehörde mehr stattfinden konnten und mehrere Tausend bereits vereinbarte Termine abgesagt werden muss- ten. Diese Termine mussten alle neu vereinbart und nach dem Lockdown zusätzlich zum Tagesgeschäft abgearbeitet werden. Damit ihnen keine Nachteile entstehen, erhielten alle Betroffenen per Post eine vorläufige Be- scheinigung über den Fortbestand ihres aktuellen Aufenthaltsrechts bis zur weiteren Bearbeitung. Das bedeutete einen großen zusätzlichen Arbeits- aufwand, der ausschließlich der Pandemie geschuldet war. Die Ausländerbehörde trägt noch bestehende Rückstände kontinuierlich ab. Hierbei werden die verschiedenen Fallgestaltungen nach Dringlichkeit priorisiert, um Notsituationen nach Möglichkeit von vornherein zu vermei- den oder so schnell wie möglich aufzulösen. Der Prüfungsumfang der Rechtsgrundlagen im Aufenthaltsrecht unterscheidet sich von Fall zu Fall erheblich. Ein Aufenthaltstitel für eine selbständige Tätigkeit setzt einen Businessplan und eine positive Stellungnahme der IHK voraus und ist in der Bearbeitung aufwändiger als ein Aufenthaltstitel für ein Engagement als Au-Pair. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 7
Derzeit sind in den betroffenen Bereichen der Ausländerbehörde, also ohne den Fachbereich Asyl, rund 120 Stellen besetzt. Insgesamt werden in diesen Bereichen jährlich weit mehr als eine Million Vorgänge bearbeitet. Jeden Tag gehen außerdem rund 3.000 Briefe und E-Mails und 1.500 An- rufe ein. Zu den Aufgaben der betroffenen Bereiche der Ausländerbehörde gehört das Erteilen von Aufenthaltstiteln und Fiktionsbescheinigungen, das sind Bestätigungen über die Fortgeltung des Aufenthaltstitels bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde. Daneben bearbeitet die Ausländerbe- hörde unter anderem Beratungsanfragen, Anträge auf Arbeitgeberwechsel, Anträge auf Fachrichtungswechsel ausländischer Studierender, Anträge zur Änderung von Wohnsitzauflagen sowie Anfragen anderer Behörden, etwa in Visumverfahren. Zusätzlich hat die Ausländerbehörde aktuell die aus- länderrechtlichen Folgewirkungen des Brexit zu bewältigen. Bis Mitte des Jahres muss rund 4.700 britischen Staatsangehörigen ein aufenthaltsrecht- liches Dokument ausgestellt werden. Die Ausländerbehörde hat mittlerweile zwölf strukturierte Kontaktformu- lare für verschiedene Dienstleistungen, etwa Arbeitgeberwechsel oder Studienaufenthalt, unter www.auslaenderbehoerde-muenchen.de zur Verfügung gestellt. Kundinnen und Kunden werden hier gezielt durch den Antragsprozess geführt, müssen bestimmte Pflichtangaben machen und können konkret bezeichnete Dokumente hochladen. Außerdem schreibt die Ausländerbehörde alle ihr bekannten Kundinnen und Kunden rund drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels per Post an und bittet diese, den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels online auszu- füllen und die erforderlichen Unterlagen, die ausdrücklich in dem Schreiben aufgeführt werden, beizufügen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Antragstellenden einen 15-minütigen Termin, in dem die Identitätsprü- fung und die Erfassung der biometrischen Daten erfolgen und der elektro- nische Aufenthaltstitel bestellt wird. Der Ausländerbehörde versendet den elektronischen Aufenthaltstitel, sobald er von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und übermittelt wurde, per Post. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 8
Antworten auf Stadtratsanfragen Donnerstag, 11. Februar 2021 Raus aus der Sackgasse! Sofortige Einstellung der SWM-Planungen für eine Gas- und Dampf- turbinenanlage, „GuD3“, am Standort HKW Nord Unterföhring Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 13.10.2020 Ausstieg aus der Kohle ist doch möglich! Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 15.12.2020 Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 9
Raus aus der Sackgasse! Sofortige Einstellung der SWM-Planungen für eine Gas- und Dampf- turbinenanlage, „GuD3“, am Standort HKW Nord Unterföhring Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 13.10.2020 Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: Die Fraktion ÖDP/FW beantragt, dass die Stadtwerke München (SWM) ihre Planungen zugunsten einer neuen Erdgas-gefeuerten Gas- und Dampf- turbinenanlage, „GuD3“, am Standort HKW Nord mit sofortiger Wirkung einstellt. Vor dem Hintergrund der Stadtratsbefassung im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 10.11.2020 bzw. in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Sit- zungsvorlage Nr. 20-26/V 01622) hinsichtlich des Konzepts für den Ersatz des Block 2 am HKW Nord erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beant- worten. Wir haben die SWM um Stellungnahme gebeten, die uns Folgendes mit- teilten: „Die SWM haben mit Ihren Zielen zur ökologischen Energieerzeugung und Versorgung der Kund*innen bereits frühzeitig Maßstäbe gesetzt. Es ist erklärtes Ziel, bis 2025 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen zu erzeu- gen, wie ganz München verbraucht. Zudem wollen die SWM den Bedarf an Fernwärme CO2-neutral decken. Wie dieses Ziel nicht nur bis zum Jahr 2040 sondern bereits bis 2035 erreicht werden kann, wird gerade intensiv und umfassend untersucht. Darüber hinaus bauen die SWM umweltscho- nende Fernkälte aus, um auch die zunehmend gefragte Kälteerzeugung möglichst effizient und klimaschonend bereitzustellen. Neben den ökologischen Zielen steht für die SWM die Versorgungssicher- heit ihrer Kund*innen an oberster Stelle. Unter Beachtung dieser Prämis- sen und mit der erklärten Absicht, den Bürgerentscheid vom November 2017 umzusetzen, haben die SWM bereits frühzeitig mit der Untersuchung von Alternativen für den Block 2 am HKW Nord (Kohleblock) begonnen. Zu berücksichtigen ist hier einerseits, dass eine Deckungslücke in der Fernwärme von ca. 300 MW bei Abschaltung des Block 2 entsteht. Diese Deckungslücke resultiert aus der sogenannten n-1 Betriebsweise von Fern- wärmeanlagen. Hierbei muss bei Ausfall der größten Erzeugungsanlage (in diesem Fall das HKW Süd) noch genügend Erzeugungsleistung zur Verfü- gung stehen. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 10
Andererseits hat auf das weitere Vorgehen maßgeblichen Einfluss, dass die Bundesnetzagentur auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers TEN- NET den Block 2 am HKW Nord als systemrelevant ausgewiesen hat. Die Stromerzeugung im Block 2 stellt demzufolge einen essenziellen Beitrag zur Sicherstellung der Netzstabilität in Süddeutschland dar. Eine Abschal- tung ist ohne Ersatzanlage nicht genehmigungsfähig. Hinsichtlich eines Ersatzes für das HKW Nord Block 2 verweisen wir auf die ausführliche Beschlussvorlage Nr. 20-26/V 01622 der Vollversammlung vom 19.11.2020. Hier wurde eingehend dargestellt, welche Alternativen geprüft wurden: Neben der Erweiterung an bestehenden Heizwerksstandorten wurde auch der komplette Neubau untersucht. Weiterhin erfolgte die Betrachtung von Biomasseanlagen sowie von dezentralen BHKWs. Auch der weitere Aus- bau mit Geothermie wurde intensiv betrachtet. Im Hinblick auf die Versorgung mit Fernwärme ist im genannten Dokument detailliert dargestellt, dass auch nach 2035 eine Deckungslücke vorhanden sein wird, welche durch ökologische Wärmeerzeugung zu schließen ist. Was die Stromversorgung betrifft, ist davon auszugehen, dass auch nach Errichtung der Stromtrassen von Nord- nach Süddeutschland und selbst bei ausreichenden regenerativen Erzeugungskapazitäten eine wetterbedingte Volatilität (sog. Dunkelflaute, d.h. kein Wind und keine Sonne) gegeben sein wird. Hierfür werden aller Voraussicht nach auch in Zukunft zur unun- terbrochenen Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, neben der noch zu realisierenden Speicher, Backup-Anlagen auf Gasbasis benötigt. Entsprechend der geschilderten Ziele der SWM, eine ökologische und si- chere Versorgung der Kund*innen zu gewährleisten, ist es das Bestreben der SWM, den Kohleblock so rasch wie möglich abzuschalten und durch ökologischere Erzeugungsanlagen zu ersetzen. Der Bau von reinen Wär- meerzeugungsanlagen als Ersatz stellt keine tragfähige Lösung dar, da in diesem Fall der Block 2 weiter erhalten bleiben müsste. Aus diesem Grund setzen die SWM auf eine Erzeugungsanlage, die schnell eine signifikante Verbesserung der Emissionen bewirkt, den Ausstieg aus der Kohlenutzung ermöglicht, die Strom- und Wärmeversorgung der Kund*innen sichert und die perspektivisch klimaneutral betrieben werden kann.“ Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erle- digt gelten darf. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 11
Ausstieg aus der Kohle ist doch möglich! Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 15.12.2020 Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: Die Fraktion ÖDP/FW beantragt, dass sich die Stadtwerke mit einem ernsthaften Angebot für den Kohleblock im HKW Nord an der zweiten Aus- schreibung der Bundesnetzagentur zur Stilllegung von Kohlekraftwerken beteiligen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass bei der zweiten Ausschrei- bung der Bundesnetzagentur zur Stilllegung von Kohlekraftwerken nun auch erstmals Kraftwerke südlich der Mainlinie, also auch als systemrele- vant eingestufte Kraftwerke zugelassen seien. Dies bedeute, dass auch das Abschalten des bisher als solches eingestufte Münchner Kohlekraft- werk grundsätzlich möglich sei. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten. Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die zu obigen Antrag aus rechtlicher Sicht Folgendes anmerken: „Die Teilnahmeberechtigung für Steinkohleanlagen an der Ausschreibung ergibt sich aus § 12 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG). Ge- mäß § 12 Abs. 2 Nr. 3 KVBG sind Steinkohleanlagen an der Ausschreibung nicht teilnahmeberechtigt, „(.) für die eine endgültige Stilllegung nach § 13b Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes angezeigt wurde und die endgültig nach § 13b Absatz 3 Satz 2 des Energiewirtschaftsgeset- zes stillgelegt wurden oder denen eine endgültige Stilllegung nach § 13b Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes verboten wurde (.).“ Für den Block 2 ist eine Stilllegungsanzeige erfolgt und die BNetzA hat die Anlage daraufhin als systemrelevant genehmigt. Die zwischenzeitliche Mitteilung der SWM, die Anzeige zurück zu nehmen, hat die BNetzA nicht veranlasst, ihren Bescheid über die Genehmigung als systemrelevante An- lage zu widerrufen. Der Block 2 ist somit immer noch als systemrelevant genehmigt. Daher ist den SWM eine Teilnahme an den Ausschreibungen nicht eröffnet. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 12
Die Sachlage wie die Gesetzeslage ist seit dem 19.11.2020 unverändert. Soweit der Antrag der Fraktion ÖDP/FW davon auszugehen scheint, dass sich mit dem Beginn der 2. Ausschreibung nach dem Kohleverstromungs- beendigungsgesetz (KVBG) eine Änderung der Sach- und Rechtslage er- gibt, ist Folgendes festzuhalten: Das KVBG sieht insgesamt 8 Ausschreibungsrunden vor. Am 4.1.2021 endete die Frist für die Abgabe von Geboten für die zweite Ausschrei- bungsrunde. Im November war die Frist für die erste Ausschreibungsrunde bereits abgelaufen. Für alle Ausschreibungsrunden gilt, dass lediglich sol- che Anlagen zur Teilnahme an Ausschreibungen berechtigen, die die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 KVBG erfüllen. Lediglich für die erste Ausschreibungsrunde gab es zusätzlich eine regio- nale Beschränkung für die Teilnahme: Anlagen südlich der Mainlinie waren generell von der Teilnahme an der ersten Ausschreibungsrunde ausge- schlossen. Entscheidend für den Block 2 ist, dass nach der derzeitigen Gesetzeslage für alle Ausschreibungsrunden die Teilnahmeberechtigung fehlt. Auch die Bekanntmachung der Bundesnetzagentur für die zweite Ausschreibungs- runde, auf die der Dringlichkeitsantrag verweist, ändert daran nichts.“ Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erle- digt gelten darf. Rathaus Umschau 11.2.2021, Seite 13
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Donnerstag, 11. Februar 2021 Übernahme der Kosten für FFP2-Maskenpflicht durch den Frei- staat Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Köning, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor (SPD/ Volt-Fraktion) und Anja Berger, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Bernd Schreyer, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Unbürokratische Kostenerstattung von FFP2-Masken in Kitas der freigemeinnützigen und sonstigen Kita-Trägern Antrag Stadtrats-Mitglieder Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) Strom aus der Straße – Photovoltaik-Straßenbelag auch eine Idee für München Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) Verlorene Jugend durch Corona? Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Professor Dr. med. Hans Theiss (CSU-Fraktion) Schulkantine auf Rädern – Mensamobil Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) Überregionaler runder Tisch zur Bekämpfung von Obdachlosig- keit Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) Stadtrat „Housing First“ auch in München umsetzten Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Kälte-App für Münchens Obdachlose Antrag Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) Virtuelle Stadtratssitzungen Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtrats- fraktion) Schul-IT in die Verantwortlichkeit des IT-Referats überführen Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtrats- fraktion) Anfrage zur Antwort auf eine Schriftliche Anfrage bezüglich des Berichts „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe“ vom 30.10.2020 Anfrage Stadtrats-Mitglieder Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) Stadtrat Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 11.02.2021 Übernahme der Kosten für FFP2-Maskenpflicht durch den Freistaat Antrag Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass dieser sämtliche Mehrkosten, die der Landeshauptstadt München mit der Einführung der FFP2-Maskenpflicht entstanden sind, übernimmt. Begründung Die bayerische Staatsregierung hat am 18. Januar 2021 die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarer Schutzklasse für Nutzer*innen des öffentlichen Nahverkehrs und für Kund*innen des Einzelhandels eingeführt. Infolgedessen sind der Landeshauptstadt München hohe Kosten entstanden. Sie hat ihren Beschäftigten einmalig je fünf FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Zur Stärkung des von der Corona-Pandemie besonders stark belasteten sozialen Bereichs erhielten die von der Stadt finanzierten freien Wohlfahrtsträger eine Erstattung ihrer Ausgaben von ebenfalls maximal fünf FFP2- Masken pro Beschäftigten. Allein hier ist von Kosten in Höhe von 125.000 Euro auszugehen. Dazu kommen noch einmal 43.000 Euro in den Bereichen der ambulanten Hilfen und der Pflegekinderhilfe. Des Weiteren übernahm die Landeshauptstadt die Kosten für Versand und Verteilung der vom Freistaat für bedürftige Menschen zur Verfügung gestellten FFP2-Masken und versorgte zudem die Münchner*innen, die von der Regel des Freistaats ausgenommen waren, sich die Masken aber dennoch nicht leisten können. Weitere Kosten sind nicht auszuschließen. Der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Beschäftigten des systemrelevanten Sozialbereiches ist nicht alleinige Aufgabe der Kommunalverwaltung und zudem sollen die Kommunen in finanziell angespannten Zeiten nicht noch zusätzlich belasten werden. Deshalb ist es nur gerecht, wenn der Freistaat der Landeshauptstadt München die entstandenen Mehrkosten ersetzt und die Kommunen bei der Finanzierung der FFP2-Masken nicht im Regen stehen lässt. gez. Anne Hübner Bernd Schreyer Christian Köning Clara Nitsche Roland Hefter Marion Lüttig Christian Müller Nimet Gökmenoglu Cumali Naz Sofie Langmeier Julia Schönfeld-Knor Anja Berger Sebastian Weisenburger Dr. Hannah Gerstenkorn Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus München, 11.02.2021 Unbürokratische Kostenerstattung von FFP2-Masken in Kitas der freigemeinnützigen und sonstigen Kita-Trägern Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die an das pädagogische Personal ausgegebenen FFP2- bzw. medizinischen Masken an den Kindertageseinrichtungen der freigemeinnützigen und sonstigen Trägern unbürokratisch zu erstatten. Die Regelungen sollen analog gestaltet sein wie in den stadteigenen Einrichtungen. Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Haushaltsmitteln. Begründung Das pädagogische Personal an Kindertagesstätten und Einrichtungen der Großtagespflege ist täglich vielen Kontakten ausgesetzt und arbeitet in Räumen mit vielen Menschen. Derzeit aber ist noch um- stritten, ob die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes auch im Bereich der Kindertages- stätten erstreckt. Die Stadt München wird die Mitarbeitenden an ihren eigenen Kitas mit FFP2-Mas- ken bzw. medizinischen Masken ausstatten und geht damit in Vorleistung. Um die freigemeinnützigen und sonstigen Träger im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie zu unterstützen, sollen deren Kosten nun unbürokratisch erstattet werden. Alle Kinder in München und deren Betreuer*innen sind uns wichtig! gez. Julia Schönfeld-Knor Anja Berger Lena Odell Sebastian Weisenburger Barbara Likus Nimet Gökmenoglu Cumali Naz Sofie Langmeier Felix Sproll Dr. Hannah Gerstenkorn Mona Fuchs Marion Lüttig Clara Nitsche Fraktion SPD/Volt Fraktion Die Grünen – Rosa Liste
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANTRAG An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 11.02.2021 Strom aus der Straße - Photovoltaik-Straßenbelag auch eine Idee für München? Das Referat für Klima- und Umweltschutz prüft in Zusammenarbeit dem Mobilitätsreferat und dem Baureferat den Einsatz von Photovoltaik-Bodenbelägen in München. Die IAA Mobility im Herbst bietet eine gute Gelegenheit, ein Pilotprojekt in München zu realisieren, so dass die Verwaltung beauftragt wird, dies sowie entsprechende Fördermöglichkeiten zu prüfen. Begründung Photovoltaikplatten für die Straße sind Sonnenkollektoren einer neuen Art. Sie werden auf vorhandenen Straßenbelag, Fahrrad- oder Gehwegen, Parkplätzen, usw. geklebt, ohne dass dafür große Bauarbeiten erforderlich sind. So die Aussage der Anbieter. Die Platten sind nach Herstellerangaben widerstandsfähig genug, um den Verkehr von Fahrzeugen auszuhalten und sie bieten dieselbe Griffigkeit und Bodenhaftung wie herkömmliche Straßenbeläge. Sie speisen den Strom nicht ins Netz, sondern bedienen eine mit ihnen verbundene Anlage. Folgende Vorteile kann diese Lösung bieten, die bereits zur IAA Mobility in München gezeigt werden könnten: • Nachhaltigkeit Mit dem auf diese Weise regenerativ und lokal erzeugten Strom lassen sich über ein Akkusystem benachbarte Anlagen wie Ladestationen für elektrische Fahrräder oder Roller, vernetzte Bänke, Bushaltestellen, dynamische Tafeln, beleuchtete Fußgängerüberwege usw. unabhängig vom bestehenden Stromnetz betreiben. • Flexibler Einsatz Durch ihre Dezentralität und die Unabhängigkeit vom Stromnetz lassen sie sich flexibel einsetzen. In Frankreich gibt es bereits Piloter, bei denen z.B. abgelegene und dunkle Radunterführungen ausgeleuchtet werden. Aber auch im Bereich der Mikromobilität und Sicherheit passen sie in die Strategien Münchens. In Frankreich wird z.B. im Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de Rahmen eines Piloters ein Fußgängerüberweg nachts beleuchtet. Hier könnte die Technologie die Vision Zero-Strategie unterstützen. • Schnelle Realisierung Da es sich bei Straßen, Rad- und Gehwegen um öffentlichen Raum in öffentlichem Eigentum handelt, dürften sich die Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse schlank gestalten und sich der Ausbau z.B. von Mikromobilitätsstationen beschleunigen lassen. Die Photovoltaikplatten werden bereits im Rahmen von Pilotprojekten erprobt. Auch der Stadtrat hat sich bereits mit dem Thema befasst, zuletzt mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11442 im Umweltausschuss vom 28.05.2019 und beschlossen, vorerst kein Pilotprojekt zu realisieren, die Entwicklung aber zu verfolgen. Die IAA-Mobility ist jedoch ein guter Anlass, dass sich auch München vor dem Hintergrund seiner Ziele im Umwelt- und Verkehrsbereich mit einem Pilotprojekt an der Erprobung beteiligt. Dabei soll es sich nicht um einen großflächigen Einsatz handeln, sondern um kleinere Projekte, wie z.B. eine Mobilitätsstation oder einen beleuchteten Fußgängerüberweg. Rezé in Frankreich; Mobilipod-Fahrradunterstand (Nielsen Konzept) Wattway by Colas, Copyright: Jean-Dominique Billaud Bobigny in Frankreich, Brückenbeleuchtung Wattway by Colas, Copyright: Chump-Manuel Lagos Cid Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de Ecommoy in Frankreich, Ladestation für E-Fahrzeuge Wattway by Colas, Copyright: Yves Soulabaille Weitere konkrete Einsatzmöglichkeiten dieser technischen Innovation finden sich z.B. unter https://www.wattwaybycolas.com/de/die-solarstrasse.html oder solmove.com. Manuel Pretzl Fraktionsvorsitzender Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANFRAGE An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 11.02.2021 Verlorene Jugend durch Corona? Es ist richtig und wichtig, dass wir den Fokus auf die alten und kranken Menschen richten, die durch eine Covid-Infektion einem besonderen Mortalitätsrisiko ausgesetzt sind. Aber wir dürfen dabei keinesfalls die jungen Menschen aus dem Blick verlieren, die zwar weniger Angst um Leib und Leben haben müssen, dennoch spürbar und zunehmend an den Folgen der Corona- Pandemie leiden. Hier ist die Landeshauptstadt München in ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge besonders gefordert. Wir fragen daher den Oberbürgermeister: 1. Gibt es belastbare Zahlen, wie sich die häusliche Gewalt in München seit Beginn der Corona-Pandemie entwickelt hat und was wird dagegen getan? 2. Gibt es ausreichend Angebote für Online-Beratung und wie werden die Kinder/Jugendlichen erreicht in Zeiten der persönlichen Kontaktreduktion? 3. Sind mehr Kinder/Jugendliche als in den vorangegangenen Jahren in der Schule versetzungsgefährdet? 4. Hat die Zahl der Kinder/Jugendlichen mit Essstörungen oder Depressionen zugenommen? 5. Ist eine erhöhte Zahl psychischer Belastungen und/ oder Störungen bei Kindern und Jugendlichen festzustellen? Wenn ja, sind diese psychischen und körperlichen Reaktionen auf die Corona-Pandemie sowie die damit verbundene soziale Distanz zurückzuführen? 6. Wie viele zusätzlichen Stellen wurden für die Hilfe von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Coronapandemie im Haushalt 2021 neu geschaffen und welche zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt? Mussten Einrichtungen aufgrund mangelnder Finanzierung geschlossen werden? 7. Welche Kinder- und Jugendeinrichtungen waren während der andauernden Pandemie geöffnet oder/ und welche Angebote wurden für Kinder und Jugendliche gemacht? Prof. Dr. med. Hans Theiss (Initiative) Alexandra Gaßmann Beatrix Burkhardt Stadtrat Stadträtin Stadträtin Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
CSU-Fraktion im Stadtrat | Tel.: 089 233 92650 | Fax: 089 233 92747 | csu-fraktion@muenchen.de ANTRAG An Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München 11.02.2021 Schulkantine auf Rädern - Mensamobil Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, mit einem mobilen Angebot die Mittagsverpflegung von Schulkindern zu organisieren. Begründung Während des Lockdowns sind die meisten Schülerinnen und Schüler zuhause und nicht alle Eltern können ein warmes Mittagessen anbieten. Normalerweise befinden sich die Kinder in den Betreuungseinrichtungen, die aber momentan nicht besucht werden können. Auch während der Pandemie muss die Mittagsverpflegung für die ganztagsbetreuten Kinder sichergestellt werden. Mit dem Mensamobil, das in anderen Städten bereits etabliert wurde, können die Kinder, die normalerweise im Ganztagesbetrieb sind, ein warmes Mittagessen erhalten. Das Essen wird direkt nach Hause geliefert oder an einer adäquaten Stelle verteilt. Gut wäre, wenn an den Ausgabestellen, evtl. an der Schule, auch die Jugendsozialarbeit Vorort ist. Dabei könnten gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Die Kinder bekommen eine warme Mahlzeit und auch einen persönlichen Kontakt, der gerade in der Pandemie so wichtig ist. Vor allem die Kinder leiden sehr unter den Einschränkungen. Alexandra Gaßmann Thomas Schmid Sabine Bär Stadträtin Stadtrat Stadträtin Rathaus | Marienplatz 8 | Zimmer 249/II | 80331 München
An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 11.02.2021 Antrag: Überregionaler runder Tisch zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit Die Landeshauptstadt München ruft zusätzlich zu den bestehenden Arbeitskreisen einen überregionalen runden Tisch zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ein. Gemeinsam mit interessierten Umlandgemeinden soll erarbeitet werden, wie in der gesamten Metropolregion gemeinsam gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit vorgegangen werden kann. Begründung: Durch die Corona-Pandemie verschärft sich die ohnehin schon prekäre Situation von Menschen, die von Obdach- oder Wohnungslosigkeit bedroht sind oder schon auf der Straße leben. In München, aber auch im Umland, gibt es zwar viele Angebote, diese müssten aber auch überregional besser vernetzt werden. Obdachlosigkeit macht nicht an Stadtgrenzen halt, daher muss die Metropolregion gemeinsam Konzepte und Angebote erarbeiten. Initiative: Rudolf Schabl Sozialpolitischer Sprecher Stadtrat Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW) Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 11.02.2021 Antrag: „Housing First“ auch in München umsetzen Die Landeshauptstadt München setzt in Zusammenarbeit mit dem Landkreis München und interessierten Umland-Gemeinden im Kampf gegen Obdachlosigkeit das Konzept „Housing First“ um. D.h. anstatt die Menschen für wenige Stunden in Notunterkünfte und Übernachtungsschutz-Einrichtungen unterzubringen und zu versuchen, sie auf der Straße medizinisch und psychologisch zu betreuen und zu beraten, bekommen die Wohnungslosen eine feste, dauerhafte Wohnung, die nicht an Bedingungen geknüpft wird. Parallel dazu wird ihnen ein individuelles, engmaschiges und umfassendes Hilfsangebot gemacht. Das Sozialreferat soll gemeinsam mit dem Planungs- und Kommunalreferat sowie den Wohnbaugesellschaften und Organisationen der Wohnungslosenhilfe ein Konzept erstellen, wie Obdachlosen Wohnungen im Sinne des „Housing First“-Konzepts zur Verfügung gestellt, wie diese unterhalten und wie die Bedürftigen unterstützt werden können. Begründung: „Housing First“ wurde in den 1990er Jahren in Amerika entwickelt. Das Konzept sieht vor, dass die obdachlosen Menschen so schnell wie möglich in einer „richtigen“, eigenen Wohnung, anstatt einer Gemeinschafts- oder Notunterkunft untergebracht werden. Auf dieser stabilen Basis kann dann begonnen werden, den Ursprung der Obdachlosigkeit (Schulden, Sucht, Arbeitslosigkeit, psychische Erkrankung etc.) anzugehen. Experten schätzen, dass diese Art der Unterbringung sogar kosteneffizienter ist als die anderen Unterstützungskonzepte.1 Die bestehenden Hilfsangebote können so besser greifen und genutzt werden, da der Druck auf die Betroffenen sinkt, wenn sie Rückzugsorte und einen sicheren Hafen vorfinden. Die „Housing First“ Wohnungen sollen dezentral und inmitten der Gesellschaft geschaffen werden, sodass keine Marginalisierung oder Stigmatisierung stattfinden kann. Studien zeigen, dass „Housing First“ die Wohnungslosigkeit bei mindestens acht von zehn Personen beendet. Amerikanische Städte wie Salt Lake City die Obdachlosigkeit um 78 Prozent reduziert.2 Initiative: Rudolf Schabl Sozialpolitischer Sprecher Stadtrat 1 https://housingfirstberlin.de/projekt/ 2 https://sz-magazin.sueddeutsche.de/die-loesung-fuer-alles/die-kunst-zu-wohnen-84281 Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW) Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 11.02.2021 Antrag: Kälte-App für Münchens Obdachlose Die Landeshauptstadt München richtet so schnell wie möglich als Ergänzung zu bestehenden Angeboten eine Kälte-App ein, mit der schnell und niederschwellig Hilfe für obdachlose Mitbürger*innen angefordert werden kann. Begründung: Dem Sozialreferat und den Sozialarbeiter*innen sind 550 Menschen namentlich bekannt, die auf der Straße leben. Die Dunkelziffer ist freilich deutlich höher. In München gibt es ein engmaschiges Hilfsnetzwerk für Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit bedroht sind, oder bereits auf der Straße leben. Trotzdem schlafen auch bei eisiger Kälte und Schneefall viele auf der Straße. Diese Situation hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie noch verschärft, da viele die Ansteckung mit dem Virus in Übernachtungsschutzeinrichtungen fürchten. Bei besonders frostigen Temperaturen ist das Übernachten unter Brücken gerade für geschwächte Personen aber akut lebensbedrohlich. Darum sind Bürgerinnen und Bürger angehalten, die Behörden oder die Polizei zu verständigen, wenn sie Bedürftige sehen. In Wien wurde zu diesem Zweck eine kostenlose Kälte-App entwickelt, mit der einfach, niederschwellig und schnell Hilfe angefordert werden kann.1 Straßensozialarbeiter*innen suchen dann die Betroffenen auf, verteilen Schlafsäcke oder vermitteln in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Innerhalb eines Jahres wurde die App fast 8000-mal heruntergeladen, 1000 Meldungen sind erfolgt.2 Die Landeshauptstadt München sollte ein ähnliches Angebot machen, um denjenigen Hilfe zuteilwerden zu lassen, die diese am dringendsten benötigen und dabei dem geänderten Kommunikationsverhalten der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Initiative: Rudolf Schabl Sozialpolitischer Sprecher Stadtrat 1 https://kaelteapp.wien/ 2https://wien.orf.at/stories/3079167/ Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/FREIE WÄHLER des Stadtrates der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/FW) Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116 -118 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-fw-fraktion@muenchen.de
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion | Rathaus | 80331 München Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus Antrag zur dringlichen Behandlung zur Vollversammlung am 03.03.2021 Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der zu erwartenden neuen bayerischen Rechtslage für virtuelle Stadtratssitzungen 1) alle Möglichkeiten digitaler Sitzungen im Kontext der Gremienstruktur des Münchner Stadtrats zu prüfen und zeitnah vorzustellen, sowie 2) parallel alle nötigen technischen Voraussetzungen für digitale Sitzungen zu schaffen. Begründung der Dringlichkeit: Durch die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen ist die Bedeutung virtueller oder hybrider Besprechungen in allen Bereichen des Lebens deutlich geworden. Für kommunale Gremien wurde eine entsprechende Anwendung dieser digitalen Möglichkeiten über viele Monate hinweg mit Verweis auf fehlende Rechtsgrundlagen in der bayerischen Gemeindeordnung abgewehrt. Mit einem Gesetzentwurf, der am 09.02.2021 in Erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags beraten wurde, ist nun von einer Änderung der Rechtsgrundlage auszugehen, sodass kommunale Mandatsträger sich künftig virtuell zuschalten und dabei ihr Stimmrecht ausüben können. Die Gremien können rechtssicher digital oder hybrid und damit mit reduziertem Präsenzanteil tagen. Dies soll dem Infektionsschutz dienen, entspricht der Vorbildrolle kommunaler Gremien und fördert zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und politischem Ehrenamt. Die Ausübung des Stimmrechts erfordert aber neue, bisher nicht benötigte technische Schritte für Sicherheit, Datenschutz und Manipulationsabwehr. Um als Stadtrat keine Zeit zu verlieren, sondern die zu erwartenden Flexibilisierungsmöglichkeiten baldmöglichst umsetzen zu können, bitten wir die Verwaltung schon jetzt, alle potenziellen Einsatzfelder zu prüfen, Kosten zu eruieren, zeitnah dem Stadtrat aufzuzeigen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Stadträte: Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender) Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende) Fritz Roth Richard Progl
FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion | Rathaus | 80313 München Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter Rathaus 11.02.2021 Antrag Schul-IT in die Verantwortlichkeit des IT-Referats überführen • Die LHM-S GmbH wird schnellstmöglich abgewickelt und die städtische Schul-IT ins IT-Referat überführt. • Alle Gutachten, Verträge und Abrechnungen die LHM-S betreffend werden trans- parent und vollständig dem Stadtrat vorgelegt in einer nichtöffentlichen Beschluss- vorlage. • Auch die Arbeitsverträge der LHM-S Geschäftsführer werden dem Stadtrat vorgelegt. • Dem Stadtrat wird dargestellt, wie viele und welche höherwertige Stellen in der LHM-S für die Erfüllung ihrer unmittelbaren Aufgaben nicht zwingend erforderlich waren und wie viele und welche Stellen mit der Stadtrats-Koalition nahestehenden Personen besetzt waren / sind. Begründung: Vor circa drei Jahren wurde das städtische IT-Referat neu gegründet. Die IT in der Stadtverwaltung, die Arbeitsprozesse und die Anwenderbetreuung haben seitdem einen riesigen Sprung nach vorne gemacht, jahrelange Versäumnisse wurden aufgeholt. Woran es nach wie vor massiv und immer mehr krankt, ist jedoch die IT-Versorgung und Digitalisierung der städtischen Schulen. Die LHM-S Gesellschaft, die diese Aufgaben übernehmen sollte, hat von Anfang an nicht richtig funktioniert. Ganz besonders seit der coronabedingten Schulschließungen ist die Überforderung und die völlig unzureichenden Arbeitsfortschritte erschreckend deutlich geworden. Es ist allerhöchste Zeit, diesen Fehler endlich einzusehen und die Münchner Schul-IT in leistungsfähige, kompetente und bewährte Strukturen im IT-Referat zu überführen, damit Schüler, Eltern und Lehrer nicht länger unter den Zuständen leiden müssen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende! Stadträte: Prof. Dr. Jörg Hoffmann (Fraktionsvorsitzender) Gabriele Neff (stellv. Fraktionsvorsitzende) Fritz Roth Richard Progl
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