Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider

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Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Jahrgang 6
18. November 2013
       Ausgabe 23
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Amt Eider                                                   –2–                                                    Nr. 23/2013

Einladung                                                       sprüche gegen die Gültigkeit der Wahl nicht eingelegt wurden,
                                                                alle Vertreter wählbar waren, bei der Vorbereitung der Wahl und
zu einer öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses des Amtes     bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergeb-
Kirchspielslandgemeinden Eider                                  nis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im
am Montag, 18. November 2013, um 19:00 Uhr                      Einzelfall beeinflusst haben können, nicht vorgekommen sind,
                                                                und die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft ist.
Sitzungsort: GGS Tellingstedt, Schulweg, Multifunktionsraum -
             Gebäude 1                                          Hennstedt, den 08. November 2013
Tagesordnung:
                                                                Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
1. Einwohnerfragestunde
2. Vorstellung der Eider-Treene-Sorge GmbH                      Der Gemeindewahlleiter
3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 1 vom 05.08.2013           Jens Kracht
4. Mitteilungen
4.1. des Amtsvorstehers
4.2. der Ausschussvorsitzenden
4.3. des leitenden Verwaltungsbeamten                           Wahl der Schöffen
5. Ko-Finanzierung der Integrierten Entwicklungsstrategie für
     die Förderperiode 2014 - 2020                              für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
6. Sachstandsbericht zur Projektierung des Bürgerwindparks
     Amt Eider GmbH & Co. KG                                    Das Amtsgericht Meldorf hat mitgeteilt, dass nachfolgend ge-
7. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014;                 nannte Personen aus dem Amt KLG Eider bei der Wahl der
     Bildung eines Briefwahlvorstandes                          Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 berücksichtigt wor-
8. Rückübertragung der Aufgaben nach § 2 Brandschutzge-         den sind:
     setz auf die Gemeinde Schalkholz                           1. Dr. Andreas Klingelhöller, Wrohm
9. Bestellung von Schätzern für die Ermittlung des Wertes       2. Jens Donarski, Rehm-Flehde-Bargen
     von Tieren gem. § 66 Tierseuchengesetz                     3. Astrid Dithmer, Dörpling
10. Beschlussfassung über den Trägerwechsel der offenen
                                                                4. Willi Bies, Kleve
     Ganztagsschule an der Eiderlandschule
11. Eingaben und Anfragen                                       5. Petra Bünz, Schalkholz
                                                                6. Petra Thode, Süderdorf
Mit freundlichen Grüßen                                         7. Jens Kracht, Hennstedt

gez. Helmut Meyer                                               Amt KLG Eider
Amtsvorsteher                                                   -Der Amtsvorsteher-
                                                                Fachdienst Ordnung
                                                                Holger Jürgensen

Amtliche Bekanntmachung                                         Bekannt gemacht im Informationsblatt des Amtes Kirchspiels-
des Gemeindewahlleiters für Durchführung                        landgemeinden Eider am 18.11.2013.
der Gemeindewahl am 26. Mai 2013

Endgültige Feststellung über die Gültigkeit der Ge-             Gratulation zum Betriebsjubiläum
meindewahl am 26. Mai 2013
Die Gemeindevertretungen der Gemeinde Barkenholm (GV-           Frau Birgit Jensen und Frau Astrid Nickels konnten am
Sitzung am 19.08.2013), der Gemeinde Dellstedt (15.08.2013),    01.11.2013 ihr 5-jähriges Betriebsjubiläum beim Amt KLG Eider
der Gemeinde Delve (22.08.2013), der Gemeinde Dörpling          begehen. Dazu gratulieren wir ganz herzlich.
(29.08.2013), der Gemeinde Fedderingen (21.08.2013),
der Gemeinde Gaushorn (29.08.2013), der Gemeinde Glü-           Wir bedanken uns auf diesem Wege für die jahrelange, sehr gu-
sing (19.08.2013), der Gemeinde Groven (06.08.2013), der        te Zusammenarbeit mit ihnen sowie ihre Treue zum Amt KLG
Gemeinde Hemme (11.09.2013), der Gemeinde Hennstedt
                                                                Eider und wünschen den beiden alles Gute und uns noch viele
(07.08.2013), der Gemeinde Hollingstedt (14.08.2013), der
Gemeinde Karolinenkoog (08.08.2013), der Gemeinde Kleve         weitere Jahre der gemeinsamen Arbeit!
(13.08.2013), der Gemeinde Krempel (24.09.2013), der Ge-
meinde Lehe (09.09.2013), der Gemeinde Linden (02.09.2013),     Die Verwaltungsleitung sowie die Kolleginnen und Kolle-
der Gemeinde Lunden (15.08.2013), der Gemeinde Norder-          gen des Amtes KLG Eider
heistedt (11.09.2013), der Gemeinde Pahlen (29.08.2013),
der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen (22.07.2013), der Ge-
meinde St. Annen (15.07.2013), der Gemeinde Schalkholz
(02.10.2013), der Gemeinde Schlichting (29.07.2013), der Ge-    Fundsachen
meinde Süderdorf (18.07.2013), der Gemeinde Süderheistedt
(13.08.2013), der Gemeinde Tellingstedt (12.08.2013), der
Gemeinde Tielenhemme (15.08.2013), der Gemeinde Welm-           In der Gemeinde Fedderingen wurde Anfang Oktober ein Han-
büttel (20.08.2013), der Gemeinde Westerborstel (22.10.2013),   dy gefunden.
der Gemeinde Wiemerstedt (15.08.2013) und der Gemeinde
Wrohm (29.10.2013) haben in ihren vorbenannten Sitzungen        Eigentumsansprüche können beim Amt KLG Eider, Dienststelle
die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 für gültig erklärt, da Ein-   Hennstedt, (Tel. 04836 990-47) geltend gemacht werden.
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Nr. 23/2013                                                  –3–                                                      Amt Eider

                                                                 Einladung
                                                                 zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Fedderin-
                                                                 gen
                                                                 am Mittwoch, 27. November 2013, um 20:00 Uhr
                                                                 Sitzungsort: im Gemeindehaus am Heideweg, Fedderingen
Einladung
                                                                 Tagesordnung:
zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Barken-     1.  Einwohnerfragestunde
holm                                                             2.  Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 vom 21.08.2013
am Dienstag, 19. November 2013, um 19:30 Uhr                     3.  Mitteilungen der Bürgermeisterin
                                                                 4.  Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Bildung des
Sitzungsort:   Gastwirtschaft „Jägerstuben“ in Barkenholm            Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes
                                                                 5. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind-
Tagesordnung:                                                        gren-Schule, Meldorf
1. Einwohnerfragestunde                                          6. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer-
2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 3 vom 28.10.2013                wehr Fedderingen-Wiemerstedt
3. Mitteilungen des Bürgermeisters                               7. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark
4. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014;                  8. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä-
   Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl-             ßigen Aufwendungen und Auszahlungen
   raumes                                                        9. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri-
5. Beteiligung an der Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG             stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017
6. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri-    10. Grundstücksangelegenheiten
   stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017    11. Eingaben und Anfragen
7. Bau- und Wegeangelegenheiten                                      Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maß-
8. Eingaben und Anfragen                                             gabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertre-
                                                                     tung voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
Mit freundlichen Grüßen                                          12. Personalangelegenheiten
gez. Thorsten Eggers                                             Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister
                                                                 gez. Gabriele Beetz
                                                                 Bürgermeisterin

Einladung
zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Delve       Einladung
am Donnerstag, 28. November 2013, um 19:30 Uhr
Sitzungsort: Büchereiraum der Grundschule in Delve, Zum          Zu der am Mittwoch, 20. November 2013, um 19:00 Uhr im
Sportplatz 1                                                     Feuerwehrgerätehaus, Dorfstr. 55, 25774 Hemme, stattfin-
Tagesordnung:                                                    denden öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses der Ge-
                                                                 meinde Hemme lade ich hiermit ein.
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift vom 22.08.2013                  Tagesordnung:
3. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsit-      1.   Verpflichtung des bürgerlichen Mitglieds
    zenden                                                       2.   Einwohnerfragestunde
4. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark                3.   Definition der Aufgaben des Sozialausschusses
5. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines      4.   Eingaben und Anfragen
    Schutzbelages für die Delver Turnhalle
6. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaus-      Mit freundlichen Grüßen
    haltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das
    Haushaltsjahr 2013                                           gez. Gesche Holst
7. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri-    Vorsitzende
    stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017
8. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind-
    gren-Schule, Meldorf
9. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Bildung
    eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes
10. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer-
    wehr Delve-Schwienhusen                                      Einladung
11. Abwasserangelegenheiten; hier: Auftragsvergabe zur Erstel-
    lung einer entsprechenden Satzung
                                                                 zu einer öffentlichen Sitzung des Bildungs- und Kulturaus-
12. Eingaben und Anfragen
                                                                 schusses der Gemeinde Hennstedt
    Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maß-
                                                                 am Mittwoch, dem 04.12.2013 um 19:30 Uhr
    gabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertre-
                                                                 Sitzungsort: Sitzungssaal des Amtshauses in Hennstedt
    tung voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
                                                                 Tagesordnung:
13. Personalangelegenheiten
                                                                 1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
                                                                 2. Einwohnerfragestunde
Mit freundlichen Grüßen
                                                                 3. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom
gez. Hans Peter Maaß                                                 14.08.2013
Bürgermeister                                                    4. Mitteilung des Vorsitzenden
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Amt Eider                                                        –4–                                                      Nr. 23/2013
5. Sachstand „Breitbandversorgung“ und weiteres Vorgehen             3.    die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge-
6. Planung eines Reitplatzes für den Ringreiterverein                      währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten
    Hennstedt                                                              für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich
7. Maßnahmen im Hinblick auf eine ständige Aktualisierung                  gleichkommen, soweit ein Betrag von 2.500,00 Euro nicht
    der Homepage der Gemeinde                                              überschritten wird,
8. Einbindung des Bildungs- und Kulturausschusses in Pro-            4.    den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der
    jekte der Gemeinde                                                     Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von
9. Terminplanung des Ausschusses für 2014                                  10.000,00 Euro nicht übersteigt,
10. Haushaltsforderungen des Bildungs- und Kulturausschusses         5.    den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monat-
11. Eingaben und Anfragen                                                  liche/jährliche Mietzins 250,00 Euro (die Gesamtbelastung
12. Verschiedenes                                                          10.000,00 Euro) nicht übersteigt,
Mit freundlichen Grüßen                                              6.    die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö-
                                                                           gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder
gez. Gerald Grimmer                                                        die Belastung einen Wert 15.000,00 Euro nicht übersteigt,
Vorsitzender                                                         7.    die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erb-
                                                                           schaften bis zu einem Wert 1.000,00 Euro,
Einladung                                                            8.    die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und
                                                                           Gebäuden, soweit der monatliche/jährliche Mietzins
                                                                           150,00 Euro nicht übersteigt,
zu einer öffentlichen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsaus-
                                                                     9.    die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von
schusses der Gemeinde Hennstedt
                                                                           10.000,00 Euro,
am Mittwoch, 20. November 2013, um 19:30 Uhr
                                                                     10.   die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis
im Sitzungssaal des Amtshauses in Hennstedt, Kirchspiels-
schreiber-Schmidt-Str. 1                                                   zu einem Wert von 10.000,00 Euro,
                                                                     11.   die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu
Tagesordnung:                                                              einem Betrag von 250,00 Euro,
                                                                     12.   die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermö-
1.   Einwohnerfragestunde                                                  gen, Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von
2.   Genehmigung der Niederschrift vom 10.07.2013                          1.000,00 Euro,
3.   Mitteilungen des Vorsitzenden und der Bürgermeisterin           13.   die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten
4.   Seniorenkaffee am 04.12.2013                                          der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,
5.   Weihnachtssternaktion                                           14.   die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach
6.   Eingaben und Anfragen
                                                                           dem BauGB,
Mit freundlichen Grüßen                                              15.   Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB,
                                                                     16.   die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem
gez. Georg Hentscher
                                                                           BauGB
Vorsitzender
                                                                     §3
                                                                     Gleichstellungsbeauftragte des Amtes
                                                                     (zu beachten: § 22a Abs. 5 AO)
                                                                     Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22a der Amtsord-
                                                                     nung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen der Gemeinde-
                                                                     vertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nicht
Hauptsatzung der Gemeinde Kleve                                      öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind
                                                                     ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist dort in Angelegenheiten
Kreis Dithmarschen                                                   ihres Aufgabengebietes auf Wunsch das Wort zu erteilen.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein          §4
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Oktober           Ständige Ausschüsse
2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmar-          (zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 95 n Abs. 5 GO)
schen folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Kleve erlassen:         (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO
                                                                     werden gebildet:
§1                                                                   1. Bau- und Wegeausschuss
Wappen, Flagge, Siegel                                                   Zusammensetzung:
(zu beachten: § 12 GO)                                                   6 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
(1) Die Gemeinde führt ein eigenes Gemeindewappen.
                                                                         Aufgabengebiet:
Das Wappen wird wie folgt beschrieben:
                                                                         Bau- und Wegewesen, Bauleitplanung
„Von Rot und Silber durch abgerundete linke Schrägstufe ge-
teilt. Oben ein steigendes silbernes Pferd, unten zwei blaue
                                                                     2. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses
Wellenbalken“.
(2) Die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte bedarf              Zusammensetzung:
der Genehmigung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermei-                 3 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
sters.                                                                  Aufgabengebiet:
(3) Die Gemeinde führt eine eigene Gemeindeflagge.                      Prüfung des Jahresabschlusses
Die Flagge wird wie folgt beschrieben:
„Auf einem im Stufenschnitt geteilten, oben roten, unten weißen      3. Kulturausschuss
Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggenge-               Zusammensetzung:
rechter Tinktur“.                                                       5 Mitglieder
(4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Um-               Aufgabengebiet:
schrift: „Gemeinde Kleve, Kreis Dithmarschen“.                          Kulturelle Angelegenheiten, Fremdenverkehr, Seniorenbe-
                                                                        treuung, Ortsverschönerung
§2
Bürgermeisterin oder Bürgermeister                                   In den Kulturausschuss können Bürgerinnen und Bürger ge-
(zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95d, 95f GO)   wählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können;
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die          ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeinde-
ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.                       vertreter im Ausschuss nicht erreichen.
(2) Sie oder er entscheidet ferner über                              (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro,                 der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetz-
2. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nieder-           lichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
     schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts-            (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan-
     streiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein          genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den
     Betrag von 500,00 Euro nicht überschritten wird,                Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Nr. 23/2013                                                     –5–                                                      Amt Eider
§5                                                                  Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung
Gemeindevertretung                                                  entsprechen.
(zu beachten: §§ 27, 28 GO)
Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28         §9
GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die        Veröffentlichungen
Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus-       (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)
schüsse übertragen hat.                                             (1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amt-
                                                                    lichen Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspiels-
§6                                                                  landgemeinden Eider bekannt gemacht. Die Bekanntmachung
Einwohnerversammlung                                                ist mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe bewirkt.
(zu beachten: § 16b GO)                                             (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
(1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine       und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei-
Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen.            sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge-
Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Ein-        setzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus-
wohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.                   legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und
(2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit-       Dienstsiegel zu vermerken.
zenden der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustel-          (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-
len. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung             chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit
ergänzt werden, wenn mindestens 25 % der anwesenden Ein-            nicht etwas anderes bestimmt ist.
wohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und         (4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Un-
Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich be-           terschreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO not-
kannt zu geben.                                                     wendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach
(3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die      Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender
Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis         Tageszeitung bekannt gemacht:
zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies        Dithmarscher Landeszeitung.
zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversamm-              Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages be-
lung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.           wirkt.
(4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet
in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten           § 10
der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen        Inkrafttreten
und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen.          Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2013 in
Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversamm-            Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 04. Juni 2003 au-
lung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die An-         ßer Kraft.
regungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als     Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur-
                                                                    de durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen
angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 %
                                                                    vom 29. Oktober 2013 erteilt.
der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben
werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge,             Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be-
die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.    kannt zu machen.
(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf-
                                                                    Kleve, den 08. November 2013
zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:
a) die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,                   gez. Werner Oetjens
b) die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,         Bürgermeister
c) die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-
                                                                    Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
    sammlung waren,
                                                                    Der Amtsvorsteher
d) den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge-
                                                                    Im Auftrag
    stimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung.                  Jens Kracht
(6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der
Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Proto-        Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 18.
kollführer unterzeichnet.                                           November 2013
(7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung,
die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sol-
len dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

§7
Verträge nach § 29 GO
Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -ver-
tretern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie       Hauptsatzung der Gemeinde Krempel
der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen         Kreis Dithmarschen
Personen, an denen Gemeindevertreterinnen und -vertre-
ter, Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die         Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind oh-     wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Sep-
ne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich,            tember 2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises
wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 2.500,00 Euro,         Dithmarschen folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Krem-
bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 250,00 Euro            pel erlassen:
halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung
vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Verdin-             §1
gungsordnung für Leistungen oder der Verdingungsordnung für         Wappen, Flagge, Siegel
Bauleistungen oder der Verdingungsordnung für freiberufliche        (zu beachten: § 12 GO)
Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmi-         (1) Das Wappen der Gemeinde ist gespalten von Gold und
gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich         Grün. Vorn ein halber, rot bewehrter, schwarzer Adler am Spalt,
innerhalb einer Wertgrenze von 2.500,00 Euro, bei wiederkeh-        hinten eine bewurzelte silberne Kiefer.
renden Leistungen von monatlich 250,00 Euro, hält.                  (2) Die Gemeindeflagge zeigt auf senkrecht geteiltem, vorn grü-
                                                                    nem, hinten goldenem Flaggentuch das Gemeindewappen in
§8                                                                  flaggengerechter Tingierung.
Verpflichtungserklärungen                                           (3) Das Dienstsiegel zeigt das Wappen der Gemeinde mit der
(zu beachten: § 51 GO)                                              Umschrift: „Gemeinde Krempel, Kreis Dithmarschen“.
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00        (4) Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemein-
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro,         deflagge durch Dritte bedürfen der Genehmigung der Bürger-
nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den   meisterin bzw. des Bürgermeisters.
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Amt Eider                                                        –6–                                                    Nr. 23/2013
§2                                                                   In den Bau- und Wegeausschuss und den Sozialausschuss
Bürgermeisterin oder Bürgermeister                                   können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Ge-
(zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95d, 95f GO)   meindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die          Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss
ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.                       nicht erreichen.
(2) Sie oder er entscheidet ferner über                              (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 2.500,00 Euro,                 der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetz-
2. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nieder-           lichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
     schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts-            (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan-
     streiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein          genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den
     Betrag von 1.000,00 Euro nicht überschritten wird,              Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
3. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge-
     währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten           §5
     für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich        Gemeindevertretung
     gleichkommen, soweit ein Betrag von 5.000,00 Euro nicht         (zu beachten: §§ 27, 28 GO)
     überschritten wird,                                             Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28
4. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der                  GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die
     Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von                 Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus-
     10.000,00 Euro nicht übersteigt,                                schüsse übertragen hat.
5. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monat-
     liche/jährliche Mietzins 250,00 Euro (die Gesamtbelastung       §6
     10.000,00 Euro) nicht übersteigt,                               Einwohnerversammlung
6. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö-              (zu beachten: § 16b GO)
     gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder             (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine
     die Belastung einen Wert 25.000,00 Euro nicht übersteigt,       Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen.
7. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erb-                     Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Ein-
     schaften bis zu einem Wert 5.000,00 Euro,                       wohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
8. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und                 (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit-
     Gebäuden,                                                       zendem der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustel-
9. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von                   len. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung
     10.000,00 Euro,                                                 ergänzt werden, wenn mindestens 25 % der anwesenden Ein-
10. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis         wohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und
     zu einem Wert von 10.000,00 Euro,                               Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich be-
11. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu              kannt zu geben.
     einem Betrag von 500,00 Euro,                                   (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die
12. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermö-                Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis
     gen, Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von            zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies
     1.000,00 Euro,                                                  zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversamm-
13. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten            lung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.
     der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,          (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet
14. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach               in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten
     dem BauGB,                                                      der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen
15. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB,                            und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen.
16. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem           Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversamm-
     BauGB                                                           lung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die An-
                                                                     regungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als
§3                                                                   angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 %
Gleichstellungsbeauftragte des Amtes                                 der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben
(zu beachten: § 22a Abs. 5 AO)                                       werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge,
Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22a der              die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.
Amtsordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen             (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf-
der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies           zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:
gilt auch für nicht öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesord-   a) die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
nung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist      b) die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,
dort in Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes auf Wunsch            c) die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-
das Wort zu erteilen.                                                    sammlung waren,
                                                                     d) den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge-
§4                                                                       stimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung.
Ständige Ausschüsse                                                  (6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der
(zu beachten: §§ 16a, 45, 46, 95n Abs. 5 GO)                         Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Proto-
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO           kollführer unterzeichnet.
werden gebildet:                                                     (7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung,
1. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses                       die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sol-
    Zusammensetzung:                                                 len dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.
    4 Mitglieder
    Aufgabengebiet:                                                  §7
    Prüfung des Jahresabschlusses                                    Verträge nach § 29 GO
                                                                     Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -ver-
2. Bau- und Wegeausschuss                                            tretern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie
   Zusammensetzung:                                                  der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen
   8 Mitglieder                                                      Personen, an denen Gemeindevertreterinnen und -vertre-
   Aufgabengebiet:                                                   ter, Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die
   Bau- und Wegewesen                                                Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind oh-
                                                                     ne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich,
3. Sozialausschuss                                                   wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro,
   Zusammensetzung:                                                  bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 2.500,00 Euro
   5 Mitglieder                                                      halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung
   Aufgabengebiet:                                                   vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Verdin-
   Sozialwesen, Kultur, Dorfverschönerung, Kinderspielplätze,        gungsordnung für Leistungen oder der Verdingungsordnung für
   Naturschutz                                                       Bauleistungen oder der Verdingungsordnung für freiberufliche
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Nr. 23/2013                                                      –7–                                                     Amt Eider
Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmi-
gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich
innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro, bei wiederkeh-
renden Leistungen von monatlich 2.500,00 Euro, hält.
§8                                                                   Einladung
Verpflichtungserklärungen
(zu beachten: § 51 GO)                                               Zu der am Mittwoch, 27. November 2013, um 19:30 Uhr im
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00         Sitzungsraum Amtsverwaltung Lunden, Nordbahnhofstr. 7,
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro,          25774 Lunden, stattfindenden öffentlichen Sitzung des Finanz-
nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den    ausschusses der Gemeinde Lunden lade ich hiermit ein.
Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung
entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitsverträge mit        Tagesordnung:
Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 8.
                                                                     1. Einwohnerfragestunde
§9                                                                   2. Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2013
Veröffentlichungen                                                   3. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
(zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)                             4. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtrags-
(1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amt-                 haushaltsplan und die I. Nachtragshaushaltssatzung für das
lichen Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspiels-              Haushaltsjahr 2013
landgemeinden Eider bekannt gemacht. Die Bekanntmachung              5. Eingaben und Anfragen
ist mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe bewirkt.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen          Mit freundlichen Grüßen
und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei-          gez. Holger Henningsen
sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge-       Vorsitzender
setzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus-
legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und
Dienstsiegel zu vermerken.
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-
chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit
nicht etwas anderes bestimmt ist.
(4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Un-         Einladung
terschreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO not-
wendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach
Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender        Zu der am Montag, 18. November 2013, um 19:00 Uhr, im
Tageszeitung bekannt gemacht:                                        Feuerwehrgerätehaus, Mühlenberg 45, 25794 Pahlen, stattfin-
Dithmarscher Landeszeitung.                                          denden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pahlen
Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt.   lade ich hiermit ein.
§ 10                                                                 Tagesordnung:
Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2013 in            1. Einwohnerfragestunde
Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 01. Oktober 2003      2. Mitteilungen des Bürgermeisters
außer Kraft.                                                         3. Eingaben und Anfragen

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur-                Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maß-
de durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen                gabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertre-
vom 29. Oktober 2013 erteilt.                                           tung voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
                                                                     4. Grundstücksangelegenheiten
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be-
kannt zu machen.                                                     Mit freundlichen Grüßen

Krempel, den 08. November 2013                                       gez. Jörg Patt
                                                                     Bürgermeister
gez. Ronald Petersen
Bürgermeister
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                   Einladung
Der Amtsvorsteher
Im Auftrag                                                           Zu der am Donnerstag, 5. Dezember 2013, um 19:30 Uhr, im
Jens Kracht                                                          Veranstaltungszentrum Pahlazzo, Hauptstr. 27, 25794 Pahlen,
                                                                     stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 18.       Pahlen lade ich hiermit ein.
November 2013
                                                                     Tagesordnung:
                                                                     1. Einwohnerfragestunde
                                                                     2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge-
                                                                         meindevertretung am 29.08.2013 und 18.11.2013
                                                                     3. Mitteilungen des Bürgermeisters
                                                                     4. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind-
Einladung                                                                gren-Schule, Meldorf
                                                                     5. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014;
Zu der am Dienstag, 19. November 2013, um 19:30 Uhr im                   Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes
Sitzungsraum Amtsverwaltung Lunden, Nordbahnhofstr. 7,               6. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer-
25774 Lunden, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemein-            wehr Pahlen
devertretung Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein.                     7. Straßen- und Wegeangelegenheiten
                                                                     8. Sachstandsbericht zum Kindertagesstätten-Anbau
Tagesordnung:                                                        9. Pflege der Außenanlage Eiderschule
                                                                     10. Eingaben und Anfragen
1.   Einwohnerfragestunde                                                Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe
2.   Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 vom 09.09.2013                  der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vo-
3.   Beteiligung der Gemeinde am Bürgerwindpark Eider                    raussichtlich nicht öffentlich behandelt.
4.   Eingabe und Anfragen                                            11. Grundstücksangelegenheiten
Mit freundlichen Grüßen                                              Mit freundlichen Grüßen
gez. Rolf Thiede                                                     gez. Jörg Patt
Bürgermeister                                                        Bürgermeister
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Amt Eider                                                        –8–                                                      Nr. 23/2013
                                                                           gleichkommen, soweit ein Betrag von 1.000,00 Euro nicht
                                                                           überschritten wird,
                                                                     6.    den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der
                                                                           Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von
                                                                           750,00 Euro nicht übersteigt,
Einladung                                                            7.    den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monat-
                                                                           liche/jährliche Mietzins 50,00 Euro (die Gesamtbelastung
Zu der am Montag, 25. November 2013, um 19:30 Uhr im                       600,00 Euro) nicht übersteigt,
Schmidt‘s Gasthof, Rehm-Flehde-Bargen, Flehder Chaussee              8.    die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö-
2, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung              gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder
Rehm-Flehde-Bargen lade ich hiermit ein.                                   die Belastung einen Wert 1.000,00 Euro nicht übersteigt,
                                                                     9.    die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erb-
Tagesordnung:                                                              schaften bis zu einem Wert 1.000,00 Euro,
1. Einwohnerfragestunde                                              10.   die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung der Ge-               Gebäuden,
    meindevertretung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen                 11.   die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 750,00
3. Bericht der Bürgermeisterin                                             Euro,
4. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind-       12.   die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis
    gren-Schule, Meldorf                                                   zu einem Wert von 2.500,00 Euro,
5. Betrieb des Mannschaftstransportwagens MTW HEI-2361               13.   die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu
    der Freiwilligen Feuerwehr Rehm-Flehde-Bargen                          einem Betrag von 50,00 Euro,
6. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaus-          14.   die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermögen,
    haltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das                 Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von 250,00
    Haushaltsjahr 2013                                                     Euro,
7. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri-        15.   die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten
    stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017             der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,
8. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014;                      16.   die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach
    Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl-                  dem BauGB,
    raumes                                                           17.   Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB,
9. Bau- und Wegeangelegenheiten                                      18.   die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem
10. Eingaben und Anfragen                                                  BauGB

Mit freundlichen Grüßen                                              §3
                                                                     Gleichstellungsbeauftragte des Amtes
gez. Daniela Donarski                                                (zu beachten: § 22a Abs. 5 AO)
Bürgermeisterin                                                      Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22a der
                                                                     Amtsordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen
                                                                     der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies
                                                                     gilt auch für nicht öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesord-
                                                                     nung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist
                                                                     dort in Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes auf Wunsch
                                                                     das Wort zu erteilen.

Hauptsatzung der Gemeinde Schalkholz                                 §4
Kreis Dithmarschen                                                   Ständige Ausschüsse
                                                                     (zu beachten: §§ 16a, 45, 46, 95n Abs. 5 GO)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein          (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02. Oktober           werden gebildet:
2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithm-            1. Finanzausschuss
arschen folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Schalkholz                Zusammensetzung:
erlassen:                                                                5 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
                                                                         Aufgabengebiet:
§1                                                                       Prüfung des Jahresabschlusses, Finanz- und Haushaltswe-
Wappen, Flagge, Siegel                                                   sen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Abgaben
(zu beachten: § 12 GO)
(1) Die Gemeinde führt kein eigenes Gemeindewappen.                  2. Bauausschuss
(2) Eine Gemeindeflagge wird nicht geführt, bei öffentlicher Be-        Zusammensetzung:
flaggung werden die Bundes- und die Landesflagge gezeigt.               5 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
(3) Das Dienstsiegel zeigt das kleine Landessiegel mit der In-          Aufgabengebiet:
schrift:                                                                Hoch- und Tiefbauten
„Gemeinde Schalkholz, Kreis Dithmarschen“.
                                                                     3. Kulturausschuss
§2                                                                      Zusammensetzung:
Bürgermeisterin oder Bürgermeister                                      5 Mitglieder
(zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95d, 95f GO)      Aufgabengebiet:
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die             Internetauftritt der Gemeinde, Förderung von Image und
ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.                          Aussehen der Gemeinde, Allgemeine Kulturangelegen-
(2) Sie oder er entscheidet ferner über                                 heiten, Erstellung und Fortschreibung der Chronik.
1. Stundungen bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro,
2. die Niederschlagung von Ansprüchen bis zu einem Betrag            In den Kulturausschuss können Bürgerinnen und Bürger ge-
     von 1.000,00 Euro,                                              wählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können;
3. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde bis zu einem              ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeinde-
     Betrag von 50,00 Euro,                                          vertreter im Ausschuss nicht erreichen.
4. die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von              (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen
     Vergleichen, soweit ein Betrag von 250,00 Euro nicht über-      der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetz-
     schritten wird,                                                 lichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
5. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge-             (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan-
     währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten           genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den
     für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich        Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Nr. 23/2013                                                     –9–                                                         Amt Eider
§5                                                                  §9
Gemeindevertretung                                                  Veröffentlichungen
(zu beachten: §§ 27, 28 GO)                                         (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung)
Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28         (1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amt-
GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die        lichen Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspiels-
Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus-       landgemeinden Eider bekannt gemacht. Die Bekanntmachung
schüsse übertragen hat.                                             ist mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe bewirkt.
                                                                    (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
§6
                                                                    und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei-
Einwohnerversammlung
                                                                    sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge-
(zu beachten: § 16b GO)
                                                                    setzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus-
(1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine
                                                                    legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und
Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen.
                                                                    Dienstsiegel zu vermerken.
Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Ein-
                                                                    (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-
wohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
                                                                    chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit
(2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit-
                                                                    nicht etwas anderes bestimmt ist.
zenden der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustel-
                                                                    (4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Un-
len. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung
                                                                    terschreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO not-
ergänzt werden, wenn mindestens 51 % der anwesenden Ein-
                                                                    wendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach
wohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und
                                                                    Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender
Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich be-
                                                                    Tageszeitung bekannt gemacht:
kannt zu geben.
                                                                    Dithmarscher Landeszeitung.
(3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die
                                                                    Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages be-
Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis
                                                                    wirkt.
zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies
zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversamm-
                                                                    § 10
lung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.
                                                                    Inkrafttreten
(4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet
                                                                    Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2013 in
in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten
                                                                    Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 21. August 2003
der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen
                                                                    außer Kraft.
und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen.
                                                                    Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur-
Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversamm-
                                                                    de durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen
lung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die An-
                                                                    vom 04. November 2013 erteilt.
regungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als
                                                                    Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be-
angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 25 %
                                                                    kannt zu machen.
der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben
werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge,
                                                                    Schalkholz, den 08. November 2013
die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig.
(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf-
                                                                    gez. Manfred Lindemann
zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten:
                                                                    Bürgermeister
a) die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
b) die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,
                                                                    Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
c) die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-
                                                                    Der Amtsvorsteher
    sammlung waren,
                                                                    Im Auftrag
d) den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge-
                                                                    Jens Kracht
    stimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung.
(6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der
                                                                    Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 18.
Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Proto-
                                                                    November 2013
kollführer unterzeichnet.
(7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung,
die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sol-
len dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.
§7
Verträge nach § 29 GO
Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -ver-          Einladung
tretern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie
der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen         zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung
Personen, an denen Gemeindevertreterinnen und -vertre-              Schlichting
ter, Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die         am Donnerstag, 21. November 2013, um 20:00 Uhr
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind oh-
ne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich,            Sitzungsort: Gastwirtschaft „Dörpskrog“, Dorfstr. 45,
wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 2.500,00 Euro,                      Schlichting
bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 250,00 Euro
halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung        Tagesordnung:
vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Verdin-             1. Einwohnerfragestunde
gungsordnung für Leistungen oder der Verdingungsordnung für         2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 vom 29.07.2013
Bauleistungen oder der Verdingungsordnung für freiberufliche        3. Mitteilungen des Bürgermeisters
Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmi-         4. Erlass einer neuen Hauptsatzung (Schlichting)
gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich         5. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014;
innerhalb einer Wertgrenze von 15.000,00 Euro, bei wiederkeh-           Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl-
renden Leistungen von monatlich 1.500,00 Euro, hält.                    raumes
                                                                    6. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer-
§8                                                                      wehr Schlichting
Verpflichtungserklärungen                                           7. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligungs-
(zu beachten: § 51 GO)                                                  möglichkeit der Gemeinde am Bürgerwindpark Amt KLG
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00            Eider
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro,         8. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-
nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den       Lindgren-Schule, Meldorf
Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung          9. Bau- und Wegeangelegenheiten
entsprechen.                                                        10. Eingaben und Anfragen
Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
Amt Eider                                                      – 10 –                                                 Nr. 23/2013
                                                                    5. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014;
                                                                       Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl-
                                                                       raumes
                                                                    6. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri-
                                                                       stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017
Einladung                                                           7. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark
                                                                    8. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind-
Zu der am Donnerstag, 21. November 2013, um 19:30 Uhr,                 gren-Schule, Meldorf
in der Gaststätte „Zur Traube“, Hauptstr. 15, 25782 Telling-        9. Eingaben und Anfragen
stedt stattfindenden öffentlichen Sitzung des Sozial- Kultur- und   Mit freundlichen Grüßen
Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Tellingstedt lade
ich hiermit ein.                                                    gez. Dieter Kurzke
                                                                    Bürgermeister
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Sozial-,
   Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses am 29.08.2013
3. Mitteilungen des Bürgermeisters und des Ausschussvorsit-
   zenden
4. Ergebnis der Spielplatzbegehung                                  Einladung
5. Sachstand Räumlichkeiten Jugendzentrum und Gemeinde-
   treff                                                            Zu der am Dienstag, 26. November 2013, um 19:30 Uhr, im
6. Sachstand weihnachtlicher Klönschnack                            „Dree-Dörper-Huus“, Bundesstr. 11 in Welmbüttel, stattfin-
7. Etablierung Netzwerk „Kindergarten-Schule-Gemeinde“              denden öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Ge-
8. Eingaben und Anfragen                                            meinde Welmbüttel lade ich hiermit ein.
Mit freundlichen Grüßen
                                                                    Tagesordnung:
gez. Andreas Amberg                                                 1. Einwohnerfragestunde
Vorsitzender                                                        2. Beratung I. Nachtragshaushalt 2013
                                                                    3. Beratung Haushalt 2014
                                                                    4. Sonstiges
                                                                    Mit freundlichen Grüßen
                                                                    gez. Günther Schlüter              F. d. R. Jens Kracht
                                                                    Vorsitzender
Einladung
Zu der am Donnerstag, 28. November 2013, um 19:30 Uhr,
in der Gaststätte Bruhn, Schüttingdeich, 25794 Tielenhemme,
stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung
Tielenhemme lade ich hiermit ein.
                                                                    Einladung
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde                                             Zu der am Montag, 2. Dezember 2013, um 20:00 Uhr, in
2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung der         der Gaststätte Dörpskrog, Lökenort 2, 25799 Wrohm, stattfin-
    Gemeindevertretung am 15.08.2013                                denden öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Ge-
3. Mitteilungen des Bürgermeisters                                  meinde Wrohm lade ich hiermit ein.
4. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Bildung
    eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes              Tagesordnung:
5. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-           1. Einwohnerfragestunde
    Lindgren-Schule, Meldorf                                        2. Beratung Haushalt 2014
6. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark                   3. Eingaben und Anfragen
7. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri-
    stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017      Es werden alle Mitglieder der Gemeindevertretung gebeten,
8. Friedhofsangelegenheiten                                         mit an dieser Sitzung teilzunehmen.
9. Wegeangelegenheiten                                              Mit freundlichen Grüßen
10. Eingaben und Anfragen
                                                                    gez. Renke Gosch
Mit freundlichen Grüßen                                             Vorsitzender
gez. Hans Hermann de Freese
Bürgermeister

Einladung
Zu der am Dienstag, 19. November 2013, um 20:00 Uhr, im                          Bürgerwindpark Eider
Kunstbilderhaus, Dorfstr. 26, Wallen, stattfindenden öffentlichen
Sitzung der Gemeindeversammlung Wallen lade ich hiermit ein.                     GmbH & Co. KG
Tagesordnung:                                                       Liebe Bürgerinnen und Bürger
                                                                    des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider,
1. Einwohnerfragestunde
                                                                    die Zeichnung der Anteile der Bürgerwindpark Eider GmbH &
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge-
                                                                    Co. KG im Amt KLG Eider hat begonnen.
   meindeversammlung am 06.06.2013
3. Mitteilungen des Bürgermeisters                                  Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes KLG Eider (außer Hem-
4. Erlass einer neuen Hauptsatzung                                  me und Wrohm) haben damit die Möglichkeit, sich finanziell an
Nr. 23/2013                                                 – 11 –                                                    Amt Eider
dem Bürgerwindpark zu beteiligen. Dadurch soll dann das von
den Banken geforderte Eigenkapital eingeworben werden.
Eine Voraussetzung für die Beteiligung ist die Vollendung des
18. Lebensjahres bei Zeichnung. Weiterhin muss der Haupt-
wohnsitz bereits vor dem 01.01.2013 in den zur Zeichnung be-     Ev.-Luth. Kirchengemeinde Delve
rechtigten Gemeinden des Amtes KLG Eider sein.
Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 5.000,00 und kann in          Mittwoch, 20.11., 18 Uhr, St. Marienkirche:
weiteren Schritten zu je EUR 5.000,00 bis auf maximal EUR        Andacht zum Buß- und Bettag mit Abendmahl und Pastor
150.000,00 erhöht werden.                                        Cahnbley
Einzelheiten können Sie dem Verkaufsprospekt der Bürger-         Sonntag, 24.11., 14 Uhr, St. Marienkirche:
windpark Eider GmbH & Co. KG (Betreibergesellschaft) entneh-     Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag mit Gedenken an unseren
men.                                                             Verstorbenen des endenden Kirchenjahres, Abendmahl und
Zeichnungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger können ihre         Pastor Cahnbley
Beitrittserklärung, mit Angabe der gewünschten Beteiligungs-     Donnerstag, 28.11., 14:30 Uhr, Martin-Luther-Haus:
höhe, bis spätestens Freitag, 06.12.2013, 24:00 Uhr bei den      FRAUENKREIS-Treffen; stets offen für neue Gäste!
Geschäftsführern der Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG
(Anschrift: Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG, Kirchspiels-     Donnerstag, 28.11., 19 Uhr, Martin-Luther-Haus:
schreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt) einreichen.         Überwiegend öffentliche KIRCHENGEMEINDERATS-Sitzung
Das Verkaufsprospekt mit der erforderlichen Beitrittserklärung   Sonntag, 01.12., 11:15 Uhr, St. Marienkirche:
sowie Zusatzblatt zur Beitrittserklärung und Vermögensanla-      Familien-Gottesdienst zum 1. Sonntag im Advent und Beginn
gen-Informationsblatt bekommen Sie beim Amt KLG Eider in         des Neuen Kirchenjahres, mit Taufe und Pastor Cahnbley
Hennstedt sowie den Außenstellen in Lunden und Tellingstedt
(beim Bürgerbüro).
Weiterhin können Sie auch Verkaufsprospekte mit den erforder-
lichen Beitrittserklärungen bei den Geschäftsführern und allen   Gottesdienste in Lunden, Hemme, St. Annen
Beiratsvorsitzenden aus den jeweiligen Gemeinden bekommen.       und Schlichting
Selbstverständlich können Sie die Beitrittsunterlagen bei die-
sem Personenkreis auch wieder abgeben.                           17. November, Volkstrauertag
Für das Angebot zum Erwerb von Kommanditanteilen an der          Hemme            10:00 Uhr          Pastor Lange
Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG sind ausschließlich die       St. Annen        09:00 Uhr          Pastorin Rattay
Angaben in dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstlei-        Schlichting      10:30 Uhr          Pastorin Rattay
stungsaufsicht (BaFin) gebilligten Verkaufsprospekt entschei-    Lunden           17:00 Uhr          Pastorin Rattay
dend.                                                            19. November, Vorabend zum Buß- und Bettag
                                                                 St. Annen        19:00 Uhr          Pastorin Rattay
Wir würden uns freuen, wenn Sie Kommanditist in der Bürger-                       Abendmahlsandacht
windpark Eider GmbH & Co. KG werden.                             20. November, Atempause zum Buß- und Bettag
Bürgerwindpark GmbH & Co. KG/Bürgerwindpark Verwaltungs-         Lunden           ab 18:00 Uhr       Pastorenteam
GmbH                                                                              gemeinsames Essen & 18:30 Uhr Andacht
Beiratsvorsitzender: Jann Lorenzen                               24. November, Ewigkeitssonntag
25779 Norderheistedt, Dorfstraße 1                               Lunden           10:00 Uhr          Pastor Johannsen
Geschäftsführer: Gerald Grimmer                                  Hemme            10:00 Uhr          Pastor Lange
25779 Hennstedt, Horster Straße 9                                St. Annen        09:00 Uhr          Pastorin Rattay
Geschäftsführer: Marcus Alexander Rolfs                          Schlichting      10:30 Uhr          Pastorin Rattay
25782 Tellingstedt, Heider Straße 31                             Dezember:
                                                                 01. Dezember 1. Sonntag im Advent
Verteilerstellen für den Verkaufsprospekt und die Beitritts-     Lunden            10:00 Uhr            Pastorin Rattay
erklärung:                                                                         Im Anschluss Suppe im Gemeindehaus
Amt KLG Eider:                                                   Hemme             18:00 Uhr            Pastor Lange
25579 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 (Bür-                       Beginn des Lebendigen Adventskalenders
gerbüro)                                                         Schlichting       19:00 Uhr            Pastorin Rattay
25774 Lunden, Nordbahnhofstraße 7 (Bürgerbüro)                                     Andacht zur Eröffnung Lebendiger
25782 Tellingstedt, Teichstraße 1 (Bürgerbüro)                                     Adventskalender
Geschäftsführer:
Gerald Grimmer
25779 Hennstedt, Horster Straße 9                                1. Advent in Lunden
Marcus Alexander Rolfs
25782 Tellingstedt, Heider Straße 31                             Die Kirchengemeinde Lunden lädt ein zum Gottesdienst am 1.
                                                                 Advent, 1. Dezember, um 10:00 Uhr.
Beiratsvorsitzender:
Jann Lorenzen                                                    Im Anschluss gibt es ein gemeinsames Mittagessen mit Suppe
25779 Norderheistedt, Dorfstraße 1                               im Gemeindehaus und einige kleine „Basar“-Stände.
Beirat:
Ralf Karstens
25782 Süderdorf, Schelrader Straße 17
Heino Grimm
                                                                 Termine der Kirchengemeinde Pahlen vom
25782 Süderdorf, Wellerhoper Straße 1                            17.11. - 01.12.2013
Helmut Meyer
25782 Tellingstedt, Klaus-Groth-Straße 2                         17.11.2013   09:30 Uhr         Volkstrauertag, Pastor J.
Alfred Kühl                                                                                     Denke
25779 Glüsing, Dorfstraße 23                                     24.11.2013   09:30 Uhr         Ewigkeitssonntag, Pastor J.
Hans Reeh                                                                                       Denke
25779 Glüsing, Glüsingerbergen 2                                 01.12.2013   10:00 Uhr         Gottesdienst auf dem Pahle-
Norbert Rohwedder                                                                               ner Weihnachtsmarkt, Pastor
25779 Norderheistedt, Meiereiweg 16                                                             J. Denke
Hennig Dethlefs                                                  08.12.2013   09:30 Uhr         Plattdüütsch Advent, Pastor
25779 Hennstedt, Pferdekrug 1                                                                   J. Denke
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