Jahrgang 6 18. November 2013 Ausgabe 23 - Amt Eider
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Amt Eider –2– Nr. 23/2013 Einladung sprüche gegen die Gültigkeit der Wahl nicht eingelegt wurden, alle Vertreter wählbar waren, bei der Vorbereitung der Wahl und zu einer öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses des Amtes bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergeb- Kirchspielslandgemeinden Eider nis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im am Montag, 18. November 2013, um 19:00 Uhr Einzelfall beeinflusst haben können, nicht vorgekommen sind, und die Feststellung des Wahlergebnisses nicht fehlerhaft ist. Sitzungsort: GGS Tellingstedt, Schulweg, Multifunktionsraum - Gebäude 1 Hennstedt, den 08. November 2013 Tagesordnung: Amt Kirchspielslandgemeinden Eider 1. Einwohnerfragestunde 2. Vorstellung der Eider-Treene-Sorge GmbH Der Gemeindewahlleiter 3. Genehmigung der Niederschrift Nr. 1 vom 05.08.2013 Jens Kracht 4. Mitteilungen 4.1. des Amtsvorstehers 4.2. der Ausschussvorsitzenden 4.3. des leitenden Verwaltungsbeamten Wahl der Schöffen 5. Ko-Finanzierung der Integrierten Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2014 - 2020 für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 6. Sachstandsbericht zur Projektierung des Bürgerwindparks Amt Eider GmbH & Co. KG Das Amtsgericht Meldorf hat mitgeteilt, dass nachfolgend ge- 7. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; nannte Personen aus dem Amt KLG Eider bei der Wahl der Bildung eines Briefwahlvorstandes Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 berücksichtigt wor- 8. Rückübertragung der Aufgaben nach § 2 Brandschutzge- den sind: setz auf die Gemeinde Schalkholz 1. Dr. Andreas Klingelhöller, Wrohm 9. Bestellung von Schätzern für die Ermittlung des Wertes 2. Jens Donarski, Rehm-Flehde-Bargen von Tieren gem. § 66 Tierseuchengesetz 3. Astrid Dithmer, Dörpling 10. Beschlussfassung über den Trägerwechsel der offenen 4. Willi Bies, Kleve Ganztagsschule an der Eiderlandschule 11. Eingaben und Anfragen 5. Petra Bünz, Schalkholz 6. Petra Thode, Süderdorf Mit freundlichen Grüßen 7. Jens Kracht, Hennstedt gez. Helmut Meyer Amt KLG Eider Amtsvorsteher -Der Amtsvorsteher- Fachdienst Ordnung Holger Jürgensen Amtliche Bekanntmachung Bekannt gemacht im Informationsblatt des Amtes Kirchspiels- des Gemeindewahlleiters für Durchführung landgemeinden Eider am 18.11.2013. der Gemeindewahl am 26. Mai 2013 Endgültige Feststellung über die Gültigkeit der Ge- Gratulation zum Betriebsjubiläum meindewahl am 26. Mai 2013 Die Gemeindevertretungen der Gemeinde Barkenholm (GV- Frau Birgit Jensen und Frau Astrid Nickels konnten am Sitzung am 19.08.2013), der Gemeinde Dellstedt (15.08.2013), 01.11.2013 ihr 5-jähriges Betriebsjubiläum beim Amt KLG Eider der Gemeinde Delve (22.08.2013), der Gemeinde Dörpling begehen. Dazu gratulieren wir ganz herzlich. (29.08.2013), der Gemeinde Fedderingen (21.08.2013), der Gemeinde Gaushorn (29.08.2013), der Gemeinde Glü- Wir bedanken uns auf diesem Wege für die jahrelange, sehr gu- sing (19.08.2013), der Gemeinde Groven (06.08.2013), der te Zusammenarbeit mit ihnen sowie ihre Treue zum Amt KLG Gemeinde Hemme (11.09.2013), der Gemeinde Hennstedt Eider und wünschen den beiden alles Gute und uns noch viele (07.08.2013), der Gemeinde Hollingstedt (14.08.2013), der Gemeinde Karolinenkoog (08.08.2013), der Gemeinde Kleve weitere Jahre der gemeinsamen Arbeit! (13.08.2013), der Gemeinde Krempel (24.09.2013), der Ge- meinde Lehe (09.09.2013), der Gemeinde Linden (02.09.2013), Die Verwaltungsleitung sowie die Kolleginnen und Kolle- der Gemeinde Lunden (15.08.2013), der Gemeinde Norder- gen des Amtes KLG Eider heistedt (11.09.2013), der Gemeinde Pahlen (29.08.2013), der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen (22.07.2013), der Ge- meinde St. Annen (15.07.2013), der Gemeinde Schalkholz (02.10.2013), der Gemeinde Schlichting (29.07.2013), der Ge- Fundsachen meinde Süderdorf (18.07.2013), der Gemeinde Süderheistedt (13.08.2013), der Gemeinde Tellingstedt (12.08.2013), der Gemeinde Tielenhemme (15.08.2013), der Gemeinde Welm- In der Gemeinde Fedderingen wurde Anfang Oktober ein Han- büttel (20.08.2013), der Gemeinde Westerborstel (22.10.2013), dy gefunden. der Gemeinde Wiemerstedt (15.08.2013) und der Gemeinde Wrohm (29.10.2013) haben in ihren vorbenannten Sitzungen Eigentumsansprüche können beim Amt KLG Eider, Dienststelle die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 für gültig erklärt, da Ein- Hennstedt, (Tel. 04836 990-47) geltend gemacht werden.
Nr. 23/2013 –3– Amt Eider Einladung zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Fedderin- gen am Mittwoch, 27. November 2013, um 20:00 Uhr Sitzungsort: im Gemeindehaus am Heideweg, Fedderingen Einladung Tagesordnung: zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Barken- 1. Einwohnerfragestunde holm 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 vom 21.08.2013 am Dienstag, 19. November 2013, um 19:30 Uhr 3. Mitteilungen der Bürgermeisterin 4. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Bildung des Sitzungsort: Gastwirtschaft „Jägerstuben“ in Barkenholm Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes 5. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind- Tagesordnung: gren-Schule, Meldorf 1. Einwohnerfragestunde 6. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer- 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 3 vom 28.10.2013 wehr Fedderingen-Wiemerstedt 3. Mitteilungen des Bürgermeisters 7. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark 4. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; 8. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä- Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl- ßigen Aufwendungen und Auszahlungen raumes 9. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri- 5. Beteiligung an der Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017 6. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri- 10. Grundstücksangelegenheiten stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017 11. Eingaben und Anfragen 7. Bau- und Wegeangelegenheiten Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maß- 8. Eingaben und Anfragen gabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertre- tung voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: Mit freundlichen Grüßen 12. Personalangelegenheiten gez. Thorsten Eggers Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister gez. Gabriele Beetz Bürgermeisterin Einladung zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Delve Einladung am Donnerstag, 28. November 2013, um 19:30 Uhr Sitzungsort: Büchereiraum der Grundschule in Delve, Zum Zu der am Mittwoch, 20. November 2013, um 19:00 Uhr im Sportplatz 1 Feuerwehrgerätehaus, Dorfstr. 55, 25774 Hemme, stattfin- Tagesordnung: denden öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses der Ge- meinde Hemme lade ich hiermit ein. 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift vom 22.08.2013 Tagesordnung: 3. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsit- 1. Verpflichtung des bürgerlichen Mitglieds zenden 2. Einwohnerfragestunde 4. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark 3. Definition der Aufgaben des Sozialausschusses 5. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines 4. Eingaben und Anfragen Schutzbelages für die Delver Turnhalle 6. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaus- Mit freundlichen Grüßen haltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 gez. Gesche Holst 7. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri- Vorsitzende stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017 8. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind- gren-Schule, Meldorf 9. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes 10. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer- wehr Delve-Schwienhusen Einladung 11. Abwasserangelegenheiten; hier: Auftragsvergabe zur Erstel- lung einer entsprechenden Satzung zu einer öffentlichen Sitzung des Bildungs- und Kulturaus- 12. Eingaben und Anfragen schusses der Gemeinde Hennstedt Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maß- am Mittwoch, dem 04.12.2013 um 19:30 Uhr gabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertre- Sitzungsort: Sitzungssaal des Amtshauses in Hennstedt tung voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: Tagesordnung: 13. Personalangelegenheiten 1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder 2. Einwohnerfragestunde Mit freundlichen Grüßen 3. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom gez. Hans Peter Maaß 14.08.2013 Bürgermeister 4. Mitteilung des Vorsitzenden
Amt Eider –4– Nr. 23/2013 5. Sachstand „Breitbandversorgung“ und weiteres Vorgehen 3. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge- 6. Planung eines Reitplatzes für den Ringreiterverein währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten Hennstedt für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich 7. Maßnahmen im Hinblick auf eine ständige Aktualisierung gleichkommen, soweit ein Betrag von 2.500,00 Euro nicht der Homepage der Gemeinde überschritten wird, 8. Einbindung des Bildungs- und Kulturausschusses in Pro- 4. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der jekte der Gemeinde Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 9. Terminplanung des Ausschusses für 2014 10.000,00 Euro nicht übersteigt, 10. Haushaltsforderungen des Bildungs- und Kulturausschusses 5. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monat- 11. Eingaben und Anfragen liche/jährliche Mietzins 250,00 Euro (die Gesamtbelastung 12. Verschiedenes 10.000,00 Euro) nicht übersteigt, Mit freundlichen Grüßen 6. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö- gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder gez. Gerald Grimmer die Belastung einen Wert 15.000,00 Euro nicht übersteigt, Vorsitzender 7. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erb- schaften bis zu einem Wert 1.000,00 Euro, Einladung 8. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäuden, soweit der monatliche/jährliche Mietzins 150,00 Euro nicht übersteigt, zu einer öffentlichen Sitzung des Sozial- und Gesundheitsaus- 9. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von schusses der Gemeinde Hennstedt 10.000,00 Euro, am Mittwoch, 20. November 2013, um 19:30 Uhr 10. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis im Sitzungssaal des Amtshauses in Hennstedt, Kirchspiels- schreiber-Schmidt-Str. 1 zu einem Wert von 10.000,00 Euro, 11. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu Tagesordnung: einem Betrag von 250,00 Euro, 12. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermö- 1. Einwohnerfragestunde gen, Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von 2. Genehmigung der Niederschrift vom 10.07.2013 1.000,00 Euro, 3. Mitteilungen des Vorsitzenden und der Bürgermeisterin 13. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten 4. Seniorenkaffee am 04.12.2013 der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften, 5. Weihnachtssternaktion 14. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach 6. Eingaben und Anfragen dem BauGB, Mit freundlichen Grüßen 15. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB, 16. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem gez. Georg Hentscher BauGB Vorsitzender §3 Gleichstellungsbeauftragte des Amtes (zu beachten: § 22a Abs. 5 AO) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22a der Amtsord- nung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen der Gemeinde- vertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nicht Hauptsatzung der Gemeinde Kleve öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist dort in Angelegenheiten Kreis Dithmarschen ihres Aufgabengebietes auf Wunsch das Wort zu erteilen. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein §4 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Oktober Ständige Ausschüsse 2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmar- (zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 95 n Abs. 5 GO) schen folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Kleve erlassen: (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet: §1 1. Bau- und Wegeausschuss Wappen, Flagge, Siegel Zusammensetzung: (zu beachten: § 12 GO) 6 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter (1) Die Gemeinde führt ein eigenes Gemeindewappen. Aufgabengebiet: Das Wappen wird wie folgt beschrieben: Bau- und Wegewesen, Bauleitplanung „Von Rot und Silber durch abgerundete linke Schrägstufe ge- teilt. Oben ein steigendes silbernes Pferd, unten zwei blaue 2. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Wellenbalken“. (2) Die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte bedarf Zusammensetzung: der Genehmigung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermei- 3 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sters. Aufgabengebiet: (3) Die Gemeinde führt eine eigene Gemeindeflagge. Prüfung des Jahresabschlusses Die Flagge wird wie folgt beschrieben: „Auf einem im Stufenschnitt geteilten, oben roten, unten weißen 3. Kulturausschuss Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggenge- Zusammensetzung: rechter Tinktur“. 5 Mitglieder (4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Um- Aufgabengebiet: schrift: „Gemeinde Kleve, Kreis Dithmarschen“. Kulturelle Angelegenheiten, Fremdenverkehr, Seniorenbe- treuung, Ortsverschönerung §2 Bürgermeisterin oder Bürgermeister In den Kulturausschuss können Bürgerinnen und Bürger ge- (zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95d, 95f GO) wählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; (1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeinde- ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. vertreter im Ausschuss nicht erreichen. (2) Sie oder er entscheidet ferner über (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen 1. Stundungen bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro, der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetz- 2. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nieder- lichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt. schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts- (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan- streiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Betrag von 500,00 Euro nicht überschritten wird, Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
Nr. 23/2013 –5– Amt Eider §5 Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung Gemeindevertretung entsprechen. (zu beachten: §§ 27, 28 GO) Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28 §9 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Veröffentlichungen Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus- (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung) schüsse übertragen hat. (1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amt- lichen Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspiels- §6 landgemeinden Eider bekannt gemacht. Die Bekanntmachung Einwohnerversammlung ist mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe bewirkt. (zu beachten: § 16b GO) (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei- Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge- Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Ein- setzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus- wohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit- Dienstsiegel zu vermerken. zenden der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustel- (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma- len. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit ergänzt werden, wenn mindestens 25 % der anwesenden Ein- nicht etwas anderes bestimmt ist. wohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und (4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Un- Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich be- terschreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO not- kannt zu geben. wendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis Tageszeitung bekannt gemacht: zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies Dithmarscher Landeszeitung. zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversamm- Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages be- lung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus. wirkt. (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten § 10 der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen Inkrafttreten und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2013 in Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversamm- Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 04. Juni 2003 au- lung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die An- ßer Kraft. regungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur- de durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 % vom 29. Oktober 2013 erteilt. der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be- die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig. kannt zu machen. (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf- Kleve, den 08. November 2013 zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten: a) die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung, gez. Werner Oetjens b) die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgermeister c) die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver- Amt Kirchspielslandgemeinden Eider sammlung waren, Der Amtsvorsteher d) den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge- Im Auftrag stimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung. Jens Kracht (6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Proto- Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 18. kollführer unterzeichnet. November 2013 (7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sol- len dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. §7 Verträge nach § 29 GO Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -ver- tretern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie Hauptsatzung der Gemeinde Krempel der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen Kreis Dithmarschen Personen, an denen Gemeindevertreterinnen und -vertre- ter, Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind oh- wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Sep- ne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, tember 2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 2.500,00 Euro, Dithmarschen folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Krem- bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 250,00 Euro pel erlassen: halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Verdin- §1 gungsordnung für Leistungen oder der Verdingungsordnung für Wappen, Flagge, Siegel Bauleistungen oder der Verdingungsordnung für freiberufliche (zu beachten: § 12 GO) Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmi- (1) Das Wappen der Gemeinde ist gespalten von Gold und gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich Grün. Vorn ein halber, rot bewehrter, schwarzer Adler am Spalt, innerhalb einer Wertgrenze von 2.500,00 Euro, bei wiederkeh- hinten eine bewurzelte silberne Kiefer. renden Leistungen von monatlich 250,00 Euro, hält. (2) Die Gemeindeflagge zeigt auf senkrecht geteiltem, vorn grü- nem, hinten goldenem Flaggentuch das Gemeindewappen in §8 flaggengerechter Tingierung. Verpflichtungserklärungen (3) Das Dienstsiegel zeigt das Wappen der Gemeinde mit der (zu beachten: § 51 GO) Umschrift: „Gemeinde Krempel, Kreis Dithmarschen“. Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00 (4) Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemein- Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro, deflagge durch Dritte bedürfen der Genehmigung der Bürger- nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den meisterin bzw. des Bürgermeisters.
Amt Eider –6– Nr. 23/2013 §2 In den Bau- und Wegeausschuss und den Sozialausschuss Bürgermeisterin oder Bürgermeister können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Ge- (zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95d, 95f GO) meindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der (1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. nicht erreichen. (2) Sie oder er entscheidet ferner über (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen 1. Stundungen bis zu einem Betrag von 2.500,00 Euro, der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetz- 2. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Nieder- lichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt. schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts- (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan- streiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Betrag von 1.000,00 Euro nicht überschritten wird, Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen. 3. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge- währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten §5 für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich Gemeindevertretung gleichkommen, soweit ein Betrag von 5.000,00 Euro nicht (zu beachten: §§ 27, 28 GO) überschritten wird, Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28 4. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus- 10.000,00 Euro nicht übersteigt, schüsse übertragen hat. 5. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monat- liche/jährliche Mietzins 250,00 Euro (die Gesamtbelastung §6 10.000,00 Euro) nicht übersteigt, Einwohnerversammlung 6. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö- (zu beachten: § 16b GO) gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine die Belastung einen Wert 25.000,00 Euro nicht übersteigt, Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. 7. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erb- Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Ein- schaften bis zu einem Wert 5.000,00 Euro, wohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. 8. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit- Gebäuden, zendem der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustel- 9. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von len. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung 10.000,00 Euro, ergänzt werden, wenn mindestens 25 % der anwesenden Ein- 10. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis wohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und zu einem Wert von 10.000,00 Euro, Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich be- 11. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu kannt zu geben. einem Betrag von 500,00 Euro, (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die 12. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermö- Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis gen, Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies 1.000,00 Euro, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversamm- 13. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten lung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus. der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften, (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet 14. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten dem BauGB, der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen 15. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB, und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. 16. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversamm- BauGB lung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die An- regungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als §3 angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 50 % Gleichstellungsbeauftragte des Amtes der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben (zu beachten: § 22a Abs. 5 AO) werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22a der die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig. Amtsordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf- der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten: gilt auch für nicht öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesord- a) die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung, nung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist b) die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner, dort in Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes auf Wunsch c) die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver- das Wort zu erteilen. sammlung waren, d) den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge- §4 stimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung. Ständige Ausschüsse (6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der (zu beachten: §§ 16a, 45, 46, 95n Abs. 5 GO) Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Proto- (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO kollführer unterzeichnet. werden gebildet: (7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, 1. Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sol- Zusammensetzung: len dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. 4 Mitglieder Aufgabengebiet: §7 Prüfung des Jahresabschlusses Verträge nach § 29 GO Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -ver- 2. Bau- und Wegeausschuss tretern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie Zusammensetzung: der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen 8 Mitglieder Personen, an denen Gemeindevertreterinnen und -vertre- Aufgabengebiet: ter, Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bau- und Wegewesen Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind oh- ne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, 3. Sozialausschuss wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro, Zusammensetzung: bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 2.500,00 Euro 5 Mitglieder halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung Aufgabengebiet: vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Verdin- Sozialwesen, Kultur, Dorfverschönerung, Kinderspielplätze, gungsordnung für Leistungen oder der Verdingungsordnung für Naturschutz Bauleistungen oder der Verdingungsordnung für freiberufliche
Nr. 23/2013 –7– Amt Eider Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmi- gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro, bei wiederkeh- renden Leistungen von monatlich 2.500,00 Euro, hält. §8 Einladung Verpflichtungserklärungen (zu beachten: § 51 GO) Zu der am Mittwoch, 27. November 2013, um 19:30 Uhr im Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00 Sitzungsraum Amtsverwaltung Lunden, Nordbahnhofstr. 7, Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro, 25774 Lunden, stattfindenden öffentlichen Sitzung des Finanz- nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den ausschusses der Gemeinde Lunden lade ich hiermit ein. Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitsverträge mit Tagesordnung: Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe 8. 1. Einwohnerfragestunde §9 2. Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2013 Veröffentlichungen 3. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung) 4. Beratung und Beschlussfassung über den I. Nachtrags- (1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amt- haushaltsplan und die I. Nachtragshaushaltssatzung für das lichen Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspiels- Haushaltsjahr 2013 landgemeinden Eider bekannt gemacht. Die Bekanntmachung 5. Eingaben und Anfragen ist mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe bewirkt. (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen Mit freundlichen Grüßen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei- gez. Holger Henningsen sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge- Vorsitzender setzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus- legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma- chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. (4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Un- Einladung terschreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO not- wendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Zu der am Montag, 18. November 2013, um 19:00 Uhr, im Tageszeitung bekannt gemacht: Feuerwehrgerätehaus, Mühlenberg 45, 25794 Pahlen, stattfin- Dithmarscher Landeszeitung. denden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pahlen Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. lade ich hiermit ein. § 10 Tagesordnung: Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2013 in 1. Einwohnerfragestunde Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 01. Oktober 2003 2. Mitteilungen des Bürgermeisters außer Kraft. 3. Eingaben und Anfragen Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur- Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maß- de durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen gabe der Beschlussfassung durch die Gemeindevertre- vom 29. Oktober 2013 erteilt. tung voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: 4. Grundstücksangelegenheiten Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be- kannt zu machen. Mit freundlichen Grüßen Krempel, den 08. November 2013 gez. Jörg Patt Bürgermeister gez. Ronald Petersen Bürgermeister Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Einladung Der Amtsvorsteher Im Auftrag Zu der am Donnerstag, 5. Dezember 2013, um 19:30 Uhr, im Jens Kracht Veranstaltungszentrum Pahlazzo, Hauptstr. 27, 25794 Pahlen, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 18. Pahlen lade ich hiermit ein. November 2013 Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge- meindevertretung am 29.08.2013 und 18.11.2013 3. Mitteilungen des Bürgermeisters 4. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind- Einladung gren-Schule, Meldorf 5. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Zu der am Dienstag, 19. November 2013, um 19:30 Uhr im Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes Sitzungsraum Amtsverwaltung Lunden, Nordbahnhofstr. 7, 6. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer- 25774 Lunden, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemein- wehr Pahlen devertretung Gemeinde Lehe lade ich hiermit ein. 7. Straßen- und Wegeangelegenheiten 8. Sachstandsbericht zum Kindertagesstätten-Anbau Tagesordnung: 9. Pflege der Außenanlage Eiderschule 10. Eingaben und Anfragen 1. Einwohnerfragestunde Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 vom 09.09.2013 der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vo- 3. Beteiligung der Gemeinde am Bürgerwindpark Eider raussichtlich nicht öffentlich behandelt. 4. Eingabe und Anfragen 11. Grundstücksangelegenheiten Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen gez. Rolf Thiede gez. Jörg Patt Bürgermeister Bürgermeister
Amt Eider –8– Nr. 23/2013 gleichkommen, soweit ein Betrag von 1.000,00 Euro nicht überschritten wird, 6. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 750,00 Euro nicht übersteigt, Einladung 7. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monat- liche/jährliche Mietzins 50,00 Euro (die Gesamtbelastung Zu der am Montag, 25. November 2013, um 19:30 Uhr im 600,00 Euro) nicht übersteigt, Schmidt‘s Gasthof, Rehm-Flehde-Bargen, Flehder Chaussee 8. die Veräußerung und die Belastung von Gemeindevermö- 2, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung gen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder Rehm-Flehde-Bargen lade ich hiermit ein. die Belastung einen Wert 1.000,00 Euro nicht übersteigt, 9. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erb- Tagesordnung: schaften bis zu einem Wert 1.000,00 Euro, 1. Einwohnerfragestunde 10. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung der Ge- Gebäuden, meindevertretung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen 11. die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 750,00 3. Bericht der Bürgermeisterin Euro, 4. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind- 12. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis gren-Schule, Meldorf zu einem Wert von 2.500,00 Euro, 5. Betrieb des Mannschaftstransportwagens MTW HEI-2361 13. die Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen bis zu der Freiwilligen Feuerwehr Rehm-Flehde-Bargen einem Betrag von 50,00 Euro, 6. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaus- 14. die unentgeltliche Veräußerung von Gemeindevermögen, haltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Forderungen und Rechten bis zu einem Betrag von 250,00 Haushaltsjahr 2013 Euro, 7. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri- 15. die Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017 der Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften, 8. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; 16. die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl- dem BauGB, raumes 17. Teilungsgenehmigungen nach dem BauGB, 9. Bau- und Wegeangelegenheiten 18. die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem 10. Eingaben und Anfragen BauGB Mit freundlichen Grüßen §3 Gleichstellungsbeauftragte des Amtes gez. Daniela Donarski (zu beachten: § 22a Abs. 5 AO) Bürgermeisterin Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes nach § 22a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nicht öffentliche Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesord- nung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekannt zu geben. Ihr ist dort in Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes auf Wunsch das Wort zu erteilen. Hauptsatzung der Gemeinde Schalkholz §4 Kreis Dithmarschen Ständige Ausschüsse (zu beachten: §§ 16a, 45, 46, 95n Abs. 5 GO) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02. Oktober werden gebildet: 2013 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithm- 1. Finanzausschuss arschen folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Schalkholz Zusammensetzung: erlassen: 5 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter Aufgabengebiet: §1 Prüfung des Jahresabschlusses, Finanz- und Haushaltswe- Wappen, Flagge, Siegel sen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Abgaben (zu beachten: § 12 GO) (1) Die Gemeinde führt kein eigenes Gemeindewappen. 2. Bauausschuss (2) Eine Gemeindeflagge wird nicht geführt, bei öffentlicher Be- Zusammensetzung: flaggung werden die Bundes- und die Landesflagge gezeigt. 5 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter (3) Das Dienstsiegel zeigt das kleine Landessiegel mit der In- Aufgabengebiet: schrift: Hoch- und Tiefbauten „Gemeinde Schalkholz, Kreis Dithmarschen“. 3. Kulturausschuss §2 Zusammensetzung: Bürgermeisterin oder Bürgermeister 5 Mitglieder (zu beachten: §§ 16a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 95d, 95f GO) Aufgabengebiet: (1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die Internetauftritt der Gemeinde, Förderung von Image und ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. Aussehen der Gemeinde, Allgemeine Kulturangelegen- (2) Sie oder er entscheidet ferner über heiten, Erstellung und Fortschreibung der Chronik. 1. Stundungen bis zu einem Betrag von 1.000,00 Euro, 2. die Niederschlagung von Ansprüchen bis zu einem Betrag In den Kulturausschuss können Bürgerinnen und Bürger ge- von 1.000,00 Euro, wählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; 3. den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde bis zu einem ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeinde- Betrag von 50,00 Euro, vertreter im Ausschuss nicht erreichen. 4. die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von (2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen Vergleichen, soweit ein Betrag von 250,00 Euro nicht über- der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetz- schritten wird, lichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt. 5. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge- (3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan- währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
Nr. 23/2013 –9– Amt Eider §5 §9 Gemeindevertretung Veröffentlichungen (zu beachten: §§ 27, 28 GO) (zu beachten: Bekanntmachungsverordnung) Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach den §§ 27 und 28 (1) Satzungen der Gemeinde werden durch Abdruck im amt- GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die lichen Teil des Informationsblattes des Amtes Kirchspiels- Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus- landgemeinden Eider bekannt gemacht. Die Bekanntmachung schüsse übertragen hat. ist mit Ablauf des Erscheinungstages der Ausgabe bewirkt. (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen §6 und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei- Einwohnerversammlung sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge- (zu beachten: § 16b GO) setzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Aus- (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann eine legung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Dienstsiegel zu vermerken. Das Recht der Gemeindevertretung, die Einberufung einer Ein- (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma- wohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vorsit- nicht etwas anderes bestimmt ist. zenden der Gemeindevertretung eine Tagesordnung aufzustel- (4) Wenn ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, der eine Un- len. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung terschreitung der Mindestladungsfrist nach § 34 Abs. 3 GO not- ergänzt werden, wenn mindestens 51 % der anwesenden Ein- wendig macht, wird abweichend von der Veröffentlichung nach wohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Absatz 1, Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung in folgender Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich be- Tageszeitung bekannt gemacht: kannt zu geben. Dithmarscher Landeszeitung. (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Erscheinungstages be- Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit auf bis wirkt. zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversamm- § 10 lung erforderlich ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus. Inkrafttreten (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet Diese Hauptsatzung tritt rückwirkend zum 01. Juni 2013 in in der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegenheiten Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 21. August 2003 der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwohnerinnen außer Kraft. und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur- Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversamm- de durch Verfügung des Landrats des Kreises Dithmarschen lung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die An- vom 04. November 2013 erteilt. regungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist be- angenommen, wenn für sie die Stimmen von mindestens 25 % kannt zu machen. der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, Schalkholz, den 08. November 2013 die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, ist nicht zulässig. (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf- gez. Manfred Lindemann zunehmen. Die Niederschrift soll mindestens enthalten: Bürgermeister a) die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung, b) die Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner, Amt Kirchspielslandgemeinden Eider c) die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver- Der Amtsvorsteher sammlung waren, Im Auftrag d) den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge- Jens Kracht stimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung. (6) Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 18. Gemeindevertretung und der Protokollführerin oder dem Proto- November 2013 kollführer unterzeichnet. (7) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sol- len dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. §7 Verträge nach § 29 GO Verträge der Gemeinde mit Gemeindevertreterinnen und -ver- Einladung tretern, Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO sowie der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen zu einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Personen, an denen Gemeindevertreterinnen und -vertre- Schlichting ter, Mitglieder der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die am Donnerstag, 21. November 2013, um 20:00 Uhr Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind oh- ne Genehmigung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, Sitzungsort: Gastwirtschaft „Dörpskrog“, Dorfstr. 45, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 2.500,00 Euro, Schlichting bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 250,00 Euro halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung Tagesordnung: vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Verdin- 1. Einwohnerfragestunde gungsordnung für Leistungen oder der Verdingungsordnung für 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 vom 29.07.2013 Bauleistungen oder der Verdingungsordnung für freiberufliche 3. Mitteilungen des Bürgermeisters Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmi- 4. Erlass einer neuen Hauptsatzung (Schlichting) gung der Gemeindevertretung rechtsverbindlich, wenn er sich 5. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; innerhalb einer Wertgrenze von 15.000,00 Euro, bei wiederkeh- Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl- renden Leistungen von monatlich 1.500,00 Euro, hält. raumes 6. Entschädigung für den Gerätewart der Freiwilligen Feuer- §8 wehr Schlichting Verpflichtungserklärungen 7. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligungs- (zu beachten: § 51 GO) möglichkeit der Gemeinde am Bürgerwindpark Amt KLG Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 2.500,00 Eider Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 250,00 Euro, 8. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid- nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den Lindgren-Schule, Meldorf Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung 9. Bau- und Wegeangelegenheiten entsprechen. 10. Eingaben und Anfragen
Amt Eider – 10 – Nr. 23/2013 5. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahl- raumes 6. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri- stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017 Einladung 7. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark 8. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid-Lind- Zu der am Donnerstag, 21. November 2013, um 19:30 Uhr, gren-Schule, Meldorf in der Gaststätte „Zur Traube“, Hauptstr. 15, 25782 Telling- 9. Eingaben und Anfragen stedt stattfindenden öffentlichen Sitzung des Sozial- Kultur- und Mit freundlichen Grüßen Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Tellingstedt lade ich hiermit ein. gez. Dieter Kurzke Bürgermeister Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Sozial-, Kultur- und Fremdenverkehrsausschusses am 29.08.2013 3. Mitteilungen des Bürgermeisters und des Ausschussvorsit- zenden 4. Ergebnis der Spielplatzbegehung Einladung 5. Sachstand Räumlichkeiten Jugendzentrum und Gemeinde- treff Zu der am Dienstag, 26. November 2013, um 19:30 Uhr, im 6. Sachstand weihnachtlicher Klönschnack „Dree-Dörper-Huus“, Bundesstr. 11 in Welmbüttel, stattfin- 7. Etablierung Netzwerk „Kindergarten-Schule-Gemeinde“ denden öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Ge- 8. Eingaben und Anfragen meinde Welmbüttel lade ich hiermit ein. Mit freundlichen Grüßen Tagesordnung: gez. Andreas Amberg 1. Einwohnerfragestunde Vorsitzender 2. Beratung I. Nachtragshaushalt 2013 3. Beratung Haushalt 2014 4. Sonstiges Mit freundlichen Grüßen gez. Günther Schlüter F. d. R. Jens Kracht Vorsitzender Einladung Zu der am Donnerstag, 28. November 2013, um 19:30 Uhr, in der Gaststätte Bruhn, Schüttingdeich, 25794 Tielenhemme, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Tielenhemme lade ich hiermit ein. Einladung Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde Zu der am Montag, 2. Dezember 2013, um 20:00 Uhr, in 2. Genehmigung der Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung der der Gaststätte Dörpskrog, Lökenort 2, 25799 Wrohm, stattfin- Gemeindevertretung am 15.08.2013 denden öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Ge- 3. Mitteilungen des Bürgermeisters meinde Wrohm lade ich hiermit ein. 4. Vorbereitung der Europawahl am 25. Mai 2014; Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahlraumes Tagesordnung: 5. Schulkostenbeiträge für das Förderzentrum „G“, Astrid- 1. Einwohnerfragestunde Lindgren-Schule, Meldorf 2. Beratung Haushalt 2014 6. Beteiligung der Gemeinde am Amtsbürgerwindpark 3. Eingaben und Anfragen 7. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 mit mittelfri- stiger Finanzplanung für die Finanzplanjahre 2013 bis 2017 Es werden alle Mitglieder der Gemeindevertretung gebeten, 8. Friedhofsangelegenheiten mit an dieser Sitzung teilzunehmen. 9. Wegeangelegenheiten Mit freundlichen Grüßen 10. Eingaben und Anfragen gez. Renke Gosch Mit freundlichen Grüßen Vorsitzender gez. Hans Hermann de Freese Bürgermeister Einladung Zu der am Dienstag, 19. November 2013, um 20:00 Uhr, im Bürgerwindpark Eider Kunstbilderhaus, Dorfstr. 26, Wallen, stattfindenden öffentlichen Sitzung der Gemeindeversammlung Wallen lade ich hiermit ein. GmbH & Co. KG Tagesordnung: Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, 1. Einwohnerfragestunde die Zeichnung der Anteile der Bürgerwindpark Eider GmbH & 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Ge- Co. KG im Amt KLG Eider hat begonnen. meindeversammlung am 06.06.2013 3. Mitteilungen des Bürgermeisters Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes KLG Eider (außer Hem- 4. Erlass einer neuen Hauptsatzung me und Wrohm) haben damit die Möglichkeit, sich finanziell an
Nr. 23/2013 – 11 – Amt Eider dem Bürgerwindpark zu beteiligen. Dadurch soll dann das von den Banken geforderte Eigenkapital eingeworben werden. Eine Voraussetzung für die Beteiligung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres bei Zeichnung. Weiterhin muss der Haupt- wohnsitz bereits vor dem 01.01.2013 in den zur Zeichnung be- Ev.-Luth. Kirchengemeinde Delve rechtigten Gemeinden des Amtes KLG Eider sein. Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 5.000,00 und kann in Mittwoch, 20.11., 18 Uhr, St. Marienkirche: weiteren Schritten zu je EUR 5.000,00 bis auf maximal EUR Andacht zum Buß- und Bettag mit Abendmahl und Pastor 150.000,00 erhöht werden. Cahnbley Einzelheiten können Sie dem Verkaufsprospekt der Bürger- Sonntag, 24.11., 14 Uhr, St. Marienkirche: windpark Eider GmbH & Co. KG (Betreibergesellschaft) entneh- Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag mit Gedenken an unseren men. Verstorbenen des endenden Kirchenjahres, Abendmahl und Zeichnungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger können ihre Pastor Cahnbley Beitrittserklärung, mit Angabe der gewünschten Beteiligungs- Donnerstag, 28.11., 14:30 Uhr, Martin-Luther-Haus: höhe, bis spätestens Freitag, 06.12.2013, 24:00 Uhr bei den FRAUENKREIS-Treffen; stets offen für neue Gäste! Geschäftsführern der Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG (Anschrift: Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG, Kirchspiels- Donnerstag, 28.11., 19 Uhr, Martin-Luther-Haus: schreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt) einreichen. Überwiegend öffentliche KIRCHENGEMEINDERATS-Sitzung Das Verkaufsprospekt mit der erforderlichen Beitrittserklärung Sonntag, 01.12., 11:15 Uhr, St. Marienkirche: sowie Zusatzblatt zur Beitrittserklärung und Vermögensanla- Familien-Gottesdienst zum 1. Sonntag im Advent und Beginn gen-Informationsblatt bekommen Sie beim Amt KLG Eider in des Neuen Kirchenjahres, mit Taufe und Pastor Cahnbley Hennstedt sowie den Außenstellen in Lunden und Tellingstedt (beim Bürgerbüro). Weiterhin können Sie auch Verkaufsprospekte mit den erforder- lichen Beitrittserklärungen bei den Geschäftsführern und allen Gottesdienste in Lunden, Hemme, St. Annen Beiratsvorsitzenden aus den jeweiligen Gemeinden bekommen. und Schlichting Selbstverständlich können Sie die Beitrittsunterlagen bei die- sem Personenkreis auch wieder abgeben. 17. November, Volkstrauertag Für das Angebot zum Erwerb von Kommanditanteilen an der Hemme 10:00 Uhr Pastor Lange Bürgerwindpark Eider GmbH & Co. KG sind ausschließlich die St. Annen 09:00 Uhr Pastorin Rattay Angaben in dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstlei- Schlichting 10:30 Uhr Pastorin Rattay stungsaufsicht (BaFin) gebilligten Verkaufsprospekt entschei- Lunden 17:00 Uhr Pastorin Rattay dend. 19. November, Vorabend zum Buß- und Bettag St. Annen 19:00 Uhr Pastorin Rattay Wir würden uns freuen, wenn Sie Kommanditist in der Bürger- Abendmahlsandacht windpark Eider GmbH & Co. KG werden. 20. November, Atempause zum Buß- und Bettag Bürgerwindpark GmbH & Co. KG/Bürgerwindpark Verwaltungs- Lunden ab 18:00 Uhr Pastorenteam GmbH gemeinsames Essen & 18:30 Uhr Andacht Beiratsvorsitzender: Jann Lorenzen 24. November, Ewigkeitssonntag 25779 Norderheistedt, Dorfstraße 1 Lunden 10:00 Uhr Pastor Johannsen Geschäftsführer: Gerald Grimmer Hemme 10:00 Uhr Pastor Lange 25779 Hennstedt, Horster Straße 9 St. Annen 09:00 Uhr Pastorin Rattay Geschäftsführer: Marcus Alexander Rolfs Schlichting 10:30 Uhr Pastorin Rattay 25782 Tellingstedt, Heider Straße 31 Dezember: 01. Dezember 1. Sonntag im Advent Verteilerstellen für den Verkaufsprospekt und die Beitritts- Lunden 10:00 Uhr Pastorin Rattay erklärung: Im Anschluss Suppe im Gemeindehaus Amt KLG Eider: Hemme 18:00 Uhr Pastor Lange 25579 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 (Bür- Beginn des Lebendigen Adventskalenders gerbüro) Schlichting 19:00 Uhr Pastorin Rattay 25774 Lunden, Nordbahnhofstraße 7 (Bürgerbüro) Andacht zur Eröffnung Lebendiger 25782 Tellingstedt, Teichstraße 1 (Bürgerbüro) Adventskalender Geschäftsführer: Gerald Grimmer 25779 Hennstedt, Horster Straße 9 1. Advent in Lunden Marcus Alexander Rolfs 25782 Tellingstedt, Heider Straße 31 Die Kirchengemeinde Lunden lädt ein zum Gottesdienst am 1. Advent, 1. Dezember, um 10:00 Uhr. Beiratsvorsitzender: Jann Lorenzen Im Anschluss gibt es ein gemeinsames Mittagessen mit Suppe 25779 Norderheistedt, Dorfstraße 1 im Gemeindehaus und einige kleine „Basar“-Stände. Beirat: Ralf Karstens 25782 Süderdorf, Schelrader Straße 17 Heino Grimm Termine der Kirchengemeinde Pahlen vom 25782 Süderdorf, Wellerhoper Straße 1 17.11. - 01.12.2013 Helmut Meyer 25782 Tellingstedt, Klaus-Groth-Straße 2 17.11.2013 09:30 Uhr Volkstrauertag, Pastor J. Alfred Kühl Denke 25779 Glüsing, Dorfstraße 23 24.11.2013 09:30 Uhr Ewigkeitssonntag, Pastor J. Hans Reeh Denke 25779 Glüsing, Glüsingerbergen 2 01.12.2013 10:00 Uhr Gottesdienst auf dem Pahle- Norbert Rohwedder ner Weihnachtsmarkt, Pastor 25779 Norderheistedt, Meiereiweg 16 J. Denke Hennig Dethlefs 08.12.2013 09:30 Uhr Plattdüütsch Advent, Pastor 25779 Hennstedt, Pferdekrug 1 J. Denke
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