Fachanforderungen Biologie - Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I - Gymnasium Sekundarstufe II - Lehrpläne des Landes Schleswig ...

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Ministerium für Schule
                                                 und Berufsbildung

Fachanforderungen
Biologie

Allgemein bildende Schulen
Sekundarstufe I – Gymnasium
Sekundarstufe II

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

                                        Fachanforderungen BIOLOGIE        1
Impressum

Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7124, 24171 Kiel
Kontakt: pressestelle@bimi.landsh.de
Layout: Stamp Media im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.stamp-media.de
Druck: Schmidt & Klaunig im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.schmidt-klaunig.de
Kiel, August 2016
Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de

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Fachanforderungen
Biologie

Allgemein bildende Schulen
Sekundarstufe I – Gymnasium
Sekundarstufe II
Inhalt

    Inhalt

    I Allgemeiner Teil...................................................................................................................................................................... 6

      1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt..................................................................................................................................... 6

      2 Lernen und Unterricht.................................................................................................................................................................. 8

         2.1 Kompetenzorientierung......................................................................................................................................................... 8

         2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des gesellschaftlichen Lebens....................................................................... 8

         2.3 Leitbild Unterricht................................................................................................................................................................... 9

         2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung...................................................................................................................... 9

      3 Grundsätze der Leistungsbewertung....................................................................................................................................... 11

    II Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I............................................................................................... 12

      1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I................................................................................................................................ 12

         1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 12

         1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 12

         1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 13

         1.4 Anforderungsbereiche......................................................................................................................................................... 14

      2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 15

         2.1 Prozessbezogene Kompetenzen........................................................................................................................................ 15

         2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen.......................................................................................................................................... 19

      3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 30

      4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 33

      5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 34

4   Fachanforderungen BIOLOGIE
Inhalt

III Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe II............................................................................................ 36

  1 Das Fach Biologie in der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen............................................................... 36

     1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 36

     1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 36

     1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 37

     1.4 Anforderungsniveaus und Anforderungsbereiche........................................................................................................... 38

  2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 40

     2.1 Prozessbezogene Kompetenzen........................................................................................................................................ 40

     2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen.......................................................................................................................................... 44

  3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 55

  4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 62

  5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 63

  6 Die Abiturprüfung im Fach Biologie........................................................................................................................................ 65

     6.1 Die schriftliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 65

     6.2 Die mündliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 65

     6.3 Präsentationsprüfung........................................................................................................................................................... 66

     6.4 Die besondere Lernleistung................................................................................................................................................ 66

IV Anhang.................................................................................................................................................................................... 67

                                                                                                                                      Fachanforderungen BIOLOGIE                                   5
allgemeiner teil
1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt

     I Allgemeiner Teil

     1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt                         der Sekundarstufe I beziehungsweise am Ende der
                                                                   Sekundarstufe II wissen und können sollen. Aus diesem
     Die Fachanforderungen im Fach Biologie gelten für die         Grund sind die Fachanforderungen abschlussbezogen
     Sekundarstufe I des Gymnasiums und die Sekundarstufe II       formuliert. Die fachlichen Anforderungen werden als
     aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in          Kompetenz- bzw. Leistungserwartungen beschrieben und
     Schleswig-Holstein (SchulG). Sie sind Lehrpläne im Sinne      mit Inhalten verknüpft.
     des Schul­gesetzes. Die Fachanforderungen gehen von
     den pädago­gischen Zielen und Aufgaben aus, wie sie im        Der Unterricht in der Sekundarstufe I am Gymnasium zielt
     Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz formuliert sind. In      auf einen erfolgreichen Übergang in die Oberstufe.
     allen Fächern, in denen die Kultusministerkonferenz (KMK)
     Bildungsstandards beschlossen hat, liegen diese den           Die Fachanforderungen dienen der Transparenz und
     Fachanforderungen zugrunde. Sie berücksichtigen auch          Vergleichbarkeit. Sie gewährleisten die Durchlässigkeit
     die stufenbezogenen Vereinbarungen der KMK.                   und Mobilität im Schulwesen.

     Die Fachanforderungen sind in einen allgemeinen Teil          Die Lehrkräfte gestalten den Unterricht und die
     und einen fachspezifischen Teil gegliedert. Der fachspe­      damit verbundene Unterstützung der Persön­
     zifische Teil ist nach Sekundarstufe I und Sekundarstufe II   lichkeitsentwicklung in eigener pädagogischer
     unterschieden. Alle Teile sind inhaltlich aufeinander         Verantwortung. Sie berücksichtigen bei der konkreten
     bezogen. Sie stellen den verbindlichen Rahmen für die         Ausgestaltung der Fachanforderungen die Beschlüsse
     pädagogische und unterrichtliche Arbeit dar.                  der Schulkonferenz zu Grundsatzfragen und dabei
                                                                   insbesondere die Beschlüsse der Fachkonferenz zur
     In der Sekundarstufe I zielt der Unterricht sowohl auf        Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums. Mit
     den Erwerb von Allgemeinbildung als auch auf die              ihren Vorgaben bilden die Fachanforderungen den
     Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler.              Rahmen für die Fachkonferenzarbeit in den Schulen.
                                                                   Innerhalb dieser Rahmenvorgaben besitzen die Schulen
     In der Sekundarstufe II zielt der Unterricht auf              und auch die Fachkonferenzen Gestaltungsfreiheit
     eine vertiefte Allgemeinbildung, die Vermittlung              bezüglich der Umsetzung der Kontingentstundentafel,
     wissenschaftspropädeutischer Grundlagen und auf das           der Lern- und Unterrichtsorganisation, der pädagogisch-
     Erreichen der allgemeinen Berufs- und Studierfähigkeit.       didaktischen Konzepte wie auch der inhaltlichen
     In der Sekundarstufe II können die Schülerinnen und           Schwerpunktsetzungen. Die Fachanforderungen
     Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife           verzichten auf kleinschrittige Detailregelungen. Sie
     oder mit bestandener Abiturprüfung die Allgemeine             enthalten Vorgaben für die Verteilung von Themen und
     Hochschulreife erlangen.                                      Inhalten auf die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I.
                                                                   Diese Vorgaben berücksichtigen die Gestaltungsfreiheit
     Am Gymnasium erwerben Schülerinnen und Schüler                der Schulen im Rahmen der Kontingentstundentafel.
     den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die
     Jahrgangsstufe 11.                                            Aufgabe der schulinternen Fachcurricula ist es,
                                                                   die Kerninhalte und Kompetenzen, die in den
     Vorgaben der Fachanforderungen                                Fachanforderungen auf den jeweiligen Abschluss
     Die Fachanforderungen beschreiben die didaktischen            bezogen ausgewiesen sind, über die einzelnen
     Grundlagen der jeweiligen Fächer und den                      Jahrgangsstufen hinweg aufzubauen. Die schulinternen
     spezifischen Beitrag der Fächer zur allgemeinen               Fachcurricula bilden die Planungsgrundlage für den
     und fachlichen Bildung. Darauf aufbauend legen sie            Fachunterricht und enthalten konkrete Beschlüsse über
     fest, was Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende

6    Fachanforderungen BIOLOGIE
allgemeiner teil
                                                            1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt

∙ anzustrebende Kompetenzen für die einzelnen Jahr-
 gangsstufen
∙ Schwerpunktsetzungen, die Verteilung und Gewichtung
 von Unterrichtsinhalten und Themen
∙ fachspezifische Methoden
∙ angemessene mediale Gestaltung des Unterrichts
∙ Diagnostik, Differenzierung und Förderung, Leistungs-
 messung und Leistungsbewertung
∙ Einbeziehung außerunterrichtlicher Lernangebote und
 Ganztagsangebote.

Die Fachcurricula berücksichtigen die Prinzipien des
fächerverbindenden und fächerübergreifenden wie
auch des themenzentrierten Arbeitens. Die Fachcurricula
werden evaluiert und weiterentwickelt . Die Fachcurricula
werden evaluiert und weiterentwickelt.

                                                            Fachanforderungen BIOLOGIE          7
allgemeiner teil
2 Lernen und Unterricht

     2 Lernen und Unterricht                                      ∙ Sozialkompetenz meint die Fähigkeit, die Bedürfnisse
                                                                   und Interessen der Mitlernenden empathisch wahrzu-
     Ziel des Unterrichts ist der systematische, alters- und       nehmen. Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,
     entwicklungsgemäße Erwerb von Kompetenzen. Der                selbstständig und sozial verantwortlich zu handeln. Sie
     Unterricht fördert die kognitiven, emotionalen, sozialen,     setzen sich mit den Vorstellungen der anderen kritisch
     kreativen und körperlichen Fähigkeiten der Schülerinnen       und auch selbstkritisch auseinander, hören einander zu
     und Schüler. Er vermittelt ihnen kulturelle und               und gehen aufeinander ein. Sie können konstruktiv und
     gesellschaftliche Orientierung und ermuntert sie dazu,        erfolgreich mit anderen zusammenarbeiten.
     eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten,       ∙ Methodenkompetenz meint die Fähigkeit, Aufgaben
     kulturelle Wertorientierungen und gesellschaftliche           selbstständig zu bearbeiten. Schülerinnen und Schüler
     Strukturen auch kritisch zu überdenken. Unterricht trägt      verfügen über grundlegende Arbeitstechniken und
     dazu bei, Bereitschaft zur Empathie zu entwickeln, und        Methoden; dazu gehört auch die sichere Nutzung der
     fördert die Fähigkeit, die eigenen Überzeugungen und          Informationstechnologie. Sie wählen Verfahrensweisen
     das eigene Weltbild in Frage zu stellen. Er unterstützt       und Vorgehensweisen selbstständig und wenden
     die Schülerinnen und Schüler dabei, Unsicherheiten            methodische Kenntnisse sinnvoll auf unbekannte Sach-
     auszuhalten und Selbstvertrauen zu erwerben.                  verhalte an. Sie können Sachverhalte sprachlich differen-
                                                                   ziert darstellen.
     2.1 Kompetenzorientierung
                                                                  Die fortschreitende Entwicklung und Ausbildung
     In den Fachanforderungen wird ein Kompetenzbegriff ver-      dieser überfachlichen Kompetenzen ermöglicht es den
     wendet, der das Wissen und Können, die Fähigkeiten und       Schülerinnen und Schülern, Lernprozesse zunehmend
     Fertigkeiten eines Menschen umfasst. Das schließt die        selbst zu gestalten, das heißt: zu planen, zu steuern, zu
     Bereitschaft ein, das Wissen und Können in unterschiedli-    analysieren und zu bewerten.
     chen Situationen zur Bewältigung von Herausforderungen
     und zum Lösen von Problemen anzuwenden. Die Fachan-          2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des
     forderungen sind in diesem Sinne auf die Darstellung der     gesellschaftlichen Lebens
     angestrebten fachbezogenen Kompetenzen fokussiert.
                                                                  Schülerinnen und Schüler werden durch die
     Über die fachbezogenen Kompetenzen hinaus fördert            Auseinandersetzung mit Kernproblemen des sozio-
     der Unterricht aller Fächer den Erwerb überfachlicher        kulturellen Lebens in die Lage versetzt, Entscheidungen
     Kompetenzen:                                                 für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen,
                                                                  wie sich das eigene Handeln auf andere Menschen,
     ∙ Selbstkompetenz meint die Fähigkeit, die eigene Situ-      auf künftige Generationen, auf die Umwelt oder das
      ation wahrzunehmen und für sich selbst eigenständig         Leben in anderen Kulturen auswirkt. Die Kernprobleme
      zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Die             beschreiben Herausforderungen, die sich sowohl auf
      Schülerinnen und Schüler artikulieren eigene Bedürf-        die Lebensgestaltung des Einzelnen als auch auf das
      nisse und Interessen differenziert und reflektieren diese   gemeinsame gesellschaftliche Handeln beziehen.
      selbstkritisch. Dazu gehört die Bereitschaft, vermeint-
      liche Gewissheiten, das eigene Denken und das eigene        Die Auseinandersetzung mit Kernproblemen richtet sich
      Weltbild kritisch zu reflektieren und Unsicherheiten        insbesondere auf:
      auszuhalten. Bezogen auf das Lernen bedeutet Selbst-        ∙ Grundwerte menschlichen Zusammenlebens: Men-
      kompetenz, Lernprozesse selbstständig zu planen und          schenrechte, das friedliche Zusammenleben in einer
      durchzuführen, Lernergebnisse zu überprüfen, gegebe-         Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Gesell-
      nenfalls zu korrigieren und zu bewerten.                     schaftsformen, Völkern und Nationen

8    Fachanforderungen BIOLOGIE
allgemeiner teil
                                                                                                        2 Lernen und Unterricht

∙ Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und ökonomi-      ∙ Inklusive Schule: Die inklusive Schule zeichnet sich
 schen Entwicklung: Erhalt der natürlichen Lebensgrund-        dadurch aus, dass sie in allen Schularten und Schulstufen
 lagen, Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen,          Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
 wirtschaftlichen und technischen Lebensbedingungen            gemeinsam beschult und ihren Unterricht auf eine
 im Kontext der Globalisierung                                 Schülerschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Heteroge-
∙ Gleichstellung und Diversität: Entfaltungsmöglichkeiten      nität ausrichtet. Diese Heterogenität bezieht sich nicht
 der Geschlechter, Wahrung des Gleichberechtigungs-            allein auf Behinderung oder sonderpädagogischen
 gebots, Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt             Förderbedarf. Sie steht generell für Vielfalt und schließt
∙ Partizipation: Recht aller Menschen zur verantwortungs-      beispielsweise die Hochbegabung ebenso ein wie den
 vollen Mit-Gestaltung ihrer soziokulturellen, politischen     Migrationshintergrund oder unterschiedliche soziale
 und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse.                      Ausgangslagen.
                                                              ∙ Sonderpädagogische Förderung: Auch die Förderung
2.3 Leitbild Unterricht                                        von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi-
                                                               schem Förderbedarf orientiert sich an den Fachanfor-
Guter Unterricht                                               derungen. Das methodische Instrument dafür ist der
∙ fördert gezielt die Freude der Schülerinnen und Schüler      Förderplan, der in Ausrichtung auf die individuelle
 am Lernen und die Entwicklung fachlicher Interessen           Situation und den sonderpädagogischen Förderbedarf
∙ lässt Schülerinnen und Schüler Selbstwirksamkeit             einer Schülerin oder eines Schülers und in Zusammen-
 erfahren                                                      arbeit mit einem Förderzentrum erstellt, umgesetzt und
∙ vermittelt Wertorientierungen                                evaluiert wird.
∙ fördert nicht allein die intellektuellen und kognitiven     ∙ Durchgängige Sprachbildung: Die Vermittlung schul-
 Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, sondern             und bildungsrelevanter sprachlicher Fähigkeiten (Bildungs-
 auch ihre sozialen und emotionalen, kreativen und kör-        sprache) erfolgt im Unterricht aller Fächer. Das Ziel ist,
 perlichen Potenziale                                          die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder und Jugend-
∙ ermöglicht den Schülerinnen und Schülern durch pas-          lichen mit und ohne Migrationshintergrund, unabhängig
 sende Lernangebote, die auf ihre individuellen Voraus-        von ihrer Erstsprache, im Schriftlichen wie im Mündlichen
 setzungen und ihr Vorwissen abgestimmt sind, einen            systematisch auf – und auszubauen.
 systematischen − alters- und entwicklungsgerechten            Das setzt entsprechenden Wortschatz und die Kenntnis
 − Erwerb von Wissen und Können sowie die Chance,              bildungssprachlicher grammatischer Strukturen voraus.
 Leistungserwartungen zu erfüllen                              Die Lehrkräfte planen und gestalten den Unterricht mit
∙ fördert und fordert eigene Lernaktivität der Schülerinnen    Blick auf die Sprachebene Bildungssprache und stellen
 und Schüler, vermittelt Lernstrategien und unterstützt        die Verbindung von Alltags-, Bildungs- und Fachsprache
 die Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen                    explizit her.
∙ zielt auf nachhaltige Lernprozesse                           Alle Schülerinnen und Schüler werden an die Besonder-
∙ bietet Gelegenheit, das Gelernte in ausreichender Form       heiten von Fachsprachen und an fachspezifische Textsorten
 systematisch einzuüben, anzuwenden und zu festigen.           herangeführt. Deshalb ist Fachunterricht auch stets Sprach-
                                                               unterricht auf bildungs- und fachsprachlichem Niveau.
2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung                   ∙ Kulturelle Bildung: Kulturelle Bildung ist unverzicht­
                                                               barer Teil der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung,
Folgende Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung,              die den Einzelnen zur Mitgestaltung gesellschaftlicher
die sich aus den pädagogischen Zielen des Schulgesetzes        Prozesse befähigt. Der Zusammenarbeit mit professio-
ergeben, sind nicht dem Unterricht einzelner Fächer            nellen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden
zugeordnet. Sie sind im Unterricht aller Fächer zu             auch an außerschulischen Lernorten kommt hierbei eine
berücksichtigen:                                               besondere Bedeutung zu.

                                                                                     Fachanforderungen BIOLOGIE               9
allgemeiner teil
2 Lernen und Unterricht

     ∙ Niederdeutsch und Friesisch: Seinem Selbstverständnis
      nach ist Schleswig-Holstein ein Mehrsprachenland, in
      dem Regional- und Minderheitensprachen als kultureller
      Mehrwert begriffen werden. Für die Bildungseinrich-
      tungen des Landes erwächst daraus die Aufgabe, das
      Niederdeutsche und das Friesische zu fördern und zu
      seiner Weiterentwicklung beizutragen.
     ∙ Medienbildung: Medien sind Bestandteil aller Lebens-
      bereiche; wesentliche Teile der Umwelt sind nur medial
      vermittelt zugänglich. Schülerinnen und Schüler sollen in
      die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht,
      sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den
      Medien umzugehen. Dazu gehört auch die kritische
      Auseinandersetzung mit dem Bild von Wirklichkeit,
      das medial erzeugt wird. Schülerinnen und Schüler
      sollen den Einfluss der Medien reflektieren und dabei
      erkennen, dass Medien (zum Beispiel Zeitungen, Bücher,
      Filme) immer nur eine Interpretation, eine Lesart von
      Wirklichkeit bieten, und sie sollen sich bewusst werden,
      dass ihr vermeintlich eigenes Bild von Wirklichkeit durch
      die Medien (mit-)bestimmt wird.
     ∙ Berufs- und Studienorientierung: Diese ist integrativer
      Bestandteil im Unterricht aller Fächer und Jahrgangs-
      stufen. Sie hat einen deutlichen Praxisbezug, zum
      Beispiel Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen am
      Lernort Betrieb. Die Schulen haben ein eigenes Curri-
      culum zur Berufs- und Studienorientierung, sie gewähr-
      leisten in Zusammenarbeit mit ihren Partnern, wie zum
      Beispiel der Berufsberatung, eine kontinuierliche Unter-
      stützung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen
      und Schüler. Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler
      nach dem Schulabschluss einen beruflichen Anschluss
      finden.

10   Fachanforderungen BIOLOGIE
allgemeiner teil
                                                                                        3 Grundsätze der Leistungsbewertung

3 Grundsätze der Leistungsbewertung                             und Schüler, die vorübergehend an der Teilnahme am
                                                                Unterricht beeinträchtigt sind .
Leistungsbewertung wird verstanden als Dokumentation           ∙ Bei Schülerinnen und Schülern, deren Zweitsprache
und Beurteilung der individuellen Lernentwicklung               Deutsch ist, kann die Schule wegen zu geringer Deutsch-
und des jeweils erreichten Leistungsstands. Sie                 kenntnisse auf eine Leistungsbewertung in bestimmten
erfasst alle in den Fachanforderungen ausgewiesenen             Fächern verzichten.
Kompetenzbereiche und berücksichtigt sowohl die                ∙ Besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Recht-
Prozesse als auch die Ergebnisse schulischen Arbeitens          schreiben wird durch Ausgleichs- und Fördermaß-
und Lernens. Die Beurteilung von Leistungen dient der           nahmen gemäß Erlass begegnet.
kontinuierlichen Rückmeldung an Schülerinnen, Schüler
und Eltern, zudem ist sie für die Lehrkräfte eine wichtige     Leistungsbewertung im Zeugnis
Grundlage für Förderungs- und Beratungsstrategien.             Die Leistungsbewertung im Zeugnis ist das Ergebnis einer
Die individuelle Leistungsbewertung erfüllt neben der          sowohl fachlichen als auch pädagogischen Abwägung der
diagnostischen auch eine ermutigende Funktion.                 erbrachten Unterrichtsbeiträge und gegebenenfalls Leis-
Kriterien und Verfahren der Leistungsbewertung werden          tungsnachweise. Es ist sicherzustellen, dass die Bewertung
den Schülerinnen, Schülern und Eltern vorab offengelegt        für die Unterrichts­beiträge auf einer ausreichenden Zahl
und erläutert. Schülerinnen und Schüler erhalten eine          unterschiedlicher Formen von Unterrichtsbeiträgen beruht.
kontinuierliche Rückmeldung über den Leistungsstand.           Bei der Gesamt­bewertung hat der Bereich der Unterrichts-
Diese erfolgt so rechtzeitig, dass die Schülerinnen und        beiträge ein stärkeres Gewicht als der Bereich der Leis-
Schüler die Möglichkeit haben, aus der Rückmeldung             tungsnachweise. Fachspezifische Hinweise zur Leistungsbe-
zukünftige Lern- und Arbeitsstrategien abzuleiten.             wertung werden in den Fachanforderungen ausgeführt.

In der Leistungsbewertung werden zwei Beurteilungs­berei­che   Vergleichsarbeiten
unterschieden: Unterrichtsbeiträge und Leistungsnachweise.     Vergleichsarbeiten in den Kernfächern sind länderüber­
∙ Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die sich auf   greifend konzipiert und an den KMK- Bildungsstandards
 die Mitarbeit und Mitgestaltung im Unterricht oder im un-     orientiert. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, ob
 terrichtlichen Kontext beziehen. Zu ihnen gehören sowohl      und inwieweit Schülerinnen und Schüler die in den Bil­
 mündliche als auch praktische und schriftliche Leistungen.    dungsstandards formulierten Leistungserwartungen erfüllen.
∙ Leistungsnachweise werden in Form von Klassenarbeiten        Vergleichsarbeiten dienen in erster Linie der Selbsteva­
 und Leistungsnachweisen, die diesen gleichwertig sind,        luation der Schule. Sie ermöglichen die Identifikation von
 erbracht; sie decken die verbindlichen Leistungserwar-        Stärken und Entwicklungsbedarfen von Lerngruppen. Die
 tungen der Fächer und die Kompetenzbereiche ange-             Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden schulintern
 messen ab. Art und Zahl der in den Fächern zu erbrin-         ausgewertet. Die Auswertungen sind Ausgangspunkt für
 genden Leistungsnachweise werden per Erlass geregelt.         Strategien und Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung.
                                                               Vergleichsarbeiten gehen nicht in die Leistungsbewertung
Besondere Regelungen                                           der einzelnen Schülerinnen und Schüler ein. Die Teilnahme
∙ Für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonder-         an den Vergleichsarbeiten ist per Erlass geregelt.
 pädagogischen Förderbedarf, die zieldifferent unter-
 richtet werden, wird ein Förderplan mit individuell zu        Zentrale Abschlussprüfungen
 erreichenden Leistungserwartungen aufgestellt.                Im Rahmen der Prüfungen zum Erwerb des Ersten allgemein­-
∙ Werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi-          bildenden Schulabschlusses, des Mittleren Schulabschlusses
 schem Förderbedarf entsprechend den Anforderungen             und der Allgemeinen Hochschulreife werden in einigen
 der allgemein bildenden Schule unterrichtet, hat die Schule   Fächern Prüfungen mit zentraler Aufgabenstellung durch­
 der Beeinträchtigung angemessen Rechnung zu tragen            geführt. Die Prüfungsregelungen richten sich nach den
 (Nachteilsausgleich). Dies gilt ebenso für Schülerinnen       Fachanforderungen und den KMK-Bildungsstandards.

                                                                                      Fachanforderungen BIOLOGIE            11
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
 1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I

      II Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I

      1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I                   integrale Bestandteile des alltäglichen Denkens und
                                                                   Handelns werden sollen.
      1.1 Grundlagen und Lernausgangslage
                                                                   Ziel des Unterrichts ist es, naturwissenschaftliche Phäno-
      Grundlage der Fachanforderungen Biologie sind die Bil­-      mene, die Sprache und die Historie der Naturwissen­-
      dungsstandards der KMK für den Mittleren Schulab-            schaften zu verstehen, ihre Ergebnisse zu kommunizieren
      schluss sowie die Kompetenzstufenmodelle des Instituts       und sich mit ihren spezifischen Methoden der Erkenntnis­
      zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu           gewinnung und deren Grenzen auseinanderzusetzen. Die
      diesen Bildungsstandards.                                    erlangte Scientific Literacy ermöglicht eine aktive Teilhabe
                                                                   an gesellschaftlicher Kommunikation und Meinungsbildung
      Die Bildungsstandards liefern aussagekräftige Vorgaben       über Forschung und Entwicklungen und ist deshalb wesent­-
      über die am Ende der Sekundarstufe I zu erreichenden         licher Bestandteil der Allgemeinbildung. Der naturwissen­
      Kompetenzen. Die Fachanforderungen konkretisieren            schaftliche Unterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler
      diese Kompetenzerwartungen in zwei Schritten für die         darüber hinaus, über die Folgen ihres alltäglichen Handelns
      Jahrgangsstufen 5/6 sowie 7 bis 9 (G 8) beziehungsweise      zu reflektieren, um Handeln im Sinne der Bildung für
      7 bis 10 (G 9).                                              Nachhaltige Entwicklung (BNE) aktiv zu fördern und um
                                                                   sachlich begründete Entscheidungen treffen zu können.
      Ziel dieses Kompetenzaufbaus ist der Übergang in die
      Oberstufe und die Einfühung der Basiskonzepte der EPA        Im Rahmen dieser allgemeinen naturwissenschaftlichen
      (siehe Kapitel III Fachanforderungen des Fachs Biologie in   Grundbildung liefert das Fach Biologie wichtige Beiträge:
      der Oberstufe).
                                                                   ∙ Evolutionstheorie
      Der Unterricht im Fach Biologie knüpft an den Heimat-,        Der zentrale fachspezifische Beitrag der Biologie zur
      Welt- und Sachunterricht der Grundschule an. Hier             allgemeinen naturwissenschaftlichen Grundbildung ist
      werden erste Grundlagen für naturwissenschaftliche            die Evolutionstheorie. Sie bildet eine in den Naturwissen-
      Arbeitsverfahren und damit für naturwissenschaftliches        schaften unbestrittene Theorie, mit der Phänomene in
      Fachwissen gelegt. Diese Grundlagen werden in der             allen Bereichen der Biologie erklärt werden können. Die
      Sekundarstufe I vertieft und differenziert.                   Evolutionstheorie ist das vereinigende, übergreifende
                                                                    Organisationsprinzip der modernen Biologie. Sie umfasst
      1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und                Erkenntnisse zum Selbstverständnis des Menschen in
      fachlichen Bildung                                            seiner Umwelt, zu seiner Gesundheit, zu seiner kulturellen
                                                                    Entwicklung sowie zu seinen sozialen Interaktionen. Die
      Naturwissenschaften und Technik prägen den Alltag in          Kenntnis wesentlicher Aussagen der Evolutionstheorie
      unserer Gesellschaft. Die Naturwissenschaften Biologie,       über die Entwicklung des Lebens auf der Erde sowie die
      Chemie und Physik liefern ihren fachspezifischen Beitrag      Mechanismen und die Dynamik von Evolutionsprozessen
      zu einer naturwissenschaftlichen Grundbildung im Sinne        gehört deshalb zum unentbehrlichen Fundament der
      einer „Scientific Literacy“. Diese dient dem Verständnis      naturwissenschaftlichen Bildung, über die alle Schüle-
      der grundlegenden Konzepte, der Arbeits- und                  rinnen und Schüler verfügen sollten. Die Evolutionstheorie
      Denkweisen der Naturwissenschaften. Sie beschreibt die        liefert den Lernenden ein Instrument, mit dem sie die
      Bedeutung und den Nutzen der Naturwissenschaften für          Vielfalt der heutigen Lebenserscheinungen schlüssig
      die Gesellschaft und bildet die Basis für nachfolgende        erklären und mit dem sie auf naturwissenschaftsfeindliche,
      Lernprozesse. Die besondere Bedeutung dieser                  kreationistische Vorstellungen reagieren können. Aus
      Grundbildung ergibt sich aus der Tatsache, dass die           diesen Gründen bildet diese Theorie den integrativen
      erworbenen naturwissenschaftlichen Kompetenzen                Rahmen des gesamten Biologieunterrichts.

12    Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
                                                                                   1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I

 Dabei ist zu thematisieren, dass es sich bei der Evoluti-     mehr denkbar. Der Biologieunterricht vermittelt fundier-
 onstheorie und den im Religionsunterricht behandelten         tes Fachwissen, das die zentrale Voraussetzung für eine
 Schöpfungsgeschichten nicht um sich widersprechende           kompetente Teilhabe an ethischen Diskussionen und
 Erklärungen handelt, denn religiöse Schriften enthalten       Entscheidungsprozessen in diesen Bereichen darstellt.
 keine naturwissenschaftlichen Aussagen über Ent-
 stehung oder Entwicklung der Lebewesen.                      1.3 Didaktische Leitlinien

∙ Originale Naturbegegnung                                    Die zentrale inhaltliche didaktische Leitlinie in allen
 In einer zunehmend technisierten Gesellschaft nimmt          Jahrgängen des Biologieunterrichts ist die Evolutions­
 die originale Naturbegegnung einen immer wichtigeren         theorie nach Darwin. Das vertiefte Verständnis dieser
 Teil in der schulischen Bildung ein. Der Kontakt mit         Theorie der Biologie wird systematisch aufgebaut. Zu
 Lebewesen, die Vermittlung von Artenkenntnis und von         diesem Zweck werden evolutive Phänomene altersgemäß
 ökologischen Zusammenhängen sind zentrale Beiträge           reduziert und formuliert. Alltagsvorstellungen der
 der Biologie zur allgemeinen Bildung. Nur was man            Lernenden zur Entwicklung des Lebens auf der Erde
 kennt, erscheint schützenswert. Originale Naturbe-           werden in einem didaktischen Rekonstruktionsprozess
 gegnung ist eine notwendige Voraussetzung für die Sen-       kontinuierlich mit evolutiven Denkweisen verknüpft. Dies
 sibilisierung und für die Entwicklung einer schützenden      ist die zentrale Aufgabe modernen Biologieunterrichts.
 Haltung gegenüber Natur und Umwelt.
                                                              Eine zweite didaktische Leitlinie stellt das Erlernen und
∙ Sexualerziehung                                             Vertiefen biologischer Denk- und Arbeitsweisen dar,
 Sexualerziehung ist ein unentbehrlicher Teil der schuli-     die von Beginn der Sekundarstufe I bis zum Ende der
 schen Bildung und daher fester Bestandteil des Biolo-        Oberstufe kumulativ im Biologieunterricht entwickelt
 gieunterrichts. Die Sexualität des Menschen entfaltet        werden (Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung).
 sich im Spannungsfeld von biologischen, persönlichen,        Dies schließt das grundlegende Erfassen der
 sozialen und kulturellen Aspekten und hat daher immer        naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnungsweise ein.
 mit Werturteilen zu tun.
                                                              Darüber hinaus sind als dritte Leitlinie das Vermitteln
∙ Biologische Fragestellungen in der gesellschaftlichen       naturwissenschaftlicher Repräsentationsformen (unter
 Diskussion                                                   anderem Fachtexte, Bilder, Diagramme) und das Einüben
 Für die gesellschaftliche Diskussion einer nachhaltigen      ihrer Anwendung als Grundlage für die Kommunikation
 Entwicklung liefert die Biologie durch die Vermittlung       biologischer Sachverhalte für den Unterricht leitend
 ökologischer Zusammenhänge zentrale Impulse. Mit ihren       (Kompetenzbereich Kommunikation).
 biotechnischen und medizinischen Verfahren ist die Bio­-
 logie die zentrale Naturwissenschaft des 21. Jahrhunderts.   Die vierte Leitlinie umfasst die Aufnahme normativer
 Sie rückt durch ihre fachlichen Fragestellungen und ihre     Fragestellungen in den Biologieunterricht, das heißt
 moralischen Implikationen immer mehr in die öffentliche      die Vermittlung von Werten und Vorgehensweisen der
 Diskussion. Erkenntnisse in Bereichen der Molekularbio-      sachlich begründeten Meinungsbildung. Der Umgang
 logie führen nicht nur zu neuen Verfahren in der medizi-     mit Werten wird im Fach Biologie an folgenden Themen­
 nischen Diagnostik und Therapie, sondern auch zu bio-        feldern in ethischen Analysen (siehe Kapitel II, 2.1.3
 technischen Verfahren in der industriellen Produktion.       Kompetenz­bereich Bewertung) vermittelt und geübt:
 Die Biotechnik ist fester Bestandteil bei der Herstellung    ∙ Gesundheitserziehung
 von Lebensmitteln, Medikamenten und Werkstoffen              ∙ Sexualität des Menschen
 sowie bei Recycling-Verfahren geworden. Ohne diese           ∙ der Mensch als Teil der Biosphäre
 Verfahren wäre eine moderne Industriegesellschaft nicht      ∙ Medizin und Gentechnik

                                                                                     Fachanforderungen BIOLOGIE            13
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I

     Diese vier Leitlinien werden durch die KMK-Bildungs­-           ∙ Anforderungsbereich II: Sachverhalte, Methoden und
     standards für den Mittleren Schulabschluss konkretisiert.        Fertigkeiten in neuem Zusammenhang benutzen
     Hier erfolgt die fachliche Ausprägung des Kompetenzbe­           Dieses Niveau umfasst die Bearbeitung grundlegender
     griffs in den drei naturwissenschaftlichen Fächern Biologie,     bekannter Sachverhalte in neuen Kontexten, wobei das
     Chemie und Physik durch Unterteilung in die inhaltliche          zugrunde liegende Fachwissen beziehungsweise die
     Dimension (Kompetenzbereich Umgang mit Fachwissen)               Kompetenzen auch in anderen thematischen Zusammen-
     sowie die prozessbezogene Dimension (Kompetenzbe­                hängen erworben sein können.
     reiche Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung).
                                                                     ∙ Anforderungsbereich III: Sachverhalte neu erarbeiten
     Die in den ländergemeinsamen Bildungsstandards be­               und reflektieren sowie Methoden und Fertigkeiten
     schriebene Kompetenzorientierung ist verbindlich. Die            eigenständig anwenden
     Fachanforderungen formulieren auf Bildungsstandards be­-         Dieses Niveau umfasst die eigenständige Erarbeitung
     zogene Grundsätze für den Unterricht, weisen verbindliche        und Reflexion unbekannter Sachverhalte und Probleme
     Kerninhalte aus und zeigen den notwendigen und den zu-           auf der Grundlage des Vorwissens. Konzeptwissen und
     lässigen Gestaltungsrahmen für Konkretisierungen auf, die        Kompetenzen werden unter anderem genutzt für eigene
     im schulinternen Fachcurriculum formuliert werden müssen.        Erklärungen, Untersuchungen, Modellbildungen oder
                                                                      Stellungnahmen.
     1.4 Anforderungsbereiche
                                                                     Im Unterricht müssen für jede Schülerin und jeden
     Der Unterricht in der Sekundarstufe I soll auf den Unter­       Schüler die Anforderungsbereiche I, II und III angemessen
     richt in der Oberstufe vorbereiten. Daher müssen bei der        angeboten und entsprechende Leistungen von ihnen
     Gestaltung des Unterrichts, der Erstellung von Aufgaben         einge­fordert werden. Die Operatoren (siehe Anhang)
     und der Bewertung von Unterrichtsbeiträgen und Leistungs­-      können den drei Anforderungsbereichen nicht von
     nachweisen die folgenden Anforderungsbereiche der               vornherein eindeutig zugeordnet werden. Die Zuordnung
     KMK- Bildungsstandards berücksichtigt werden:                   ist abhängig vom zuvor erteilten Unterricht. Die
                                                                     Operatoren dienen dazu, den Schülerinnen und Schülern
     ∙ Anforderungsbereich I: Sachverhalte, Methoden und             die Anforderungen der Aufgabenstellung transparent zu
      Fertigkeiten reproduzieren                                     machen. Der Umgang mit den Operatoren wird im Verlauf
      Dieses Anspruchsniveau umfasst die Wiedergabe von              der Sekundarstufe I vermittelt und eingeübt.
      Fachwissen und die Wiederverwendung von Methoden
      und Fertigkeiten.

     Tabelle II 1.4: Übersicht zu den Kompetenzbereichen der KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss

              Fachwissen                Erkenntnisgewinnung               Kommunikation                    Bewertung

      ∙ biologisches Fachwissen     ∙ naturwissenschaftliche        ∙ Informationsquellen kri-  ∙ die gesellschaftliche Bedeu-
        systematisch aufbauen         Denk- und Arbeitsweisen         tisch auswählen             tung der Biologie und der
      ∙ Phänomene, Begriffe und       erkennen und anwenden         ∙ Informationen sach- und     Naturwissenschaften erfassen
        Gesetzmäßigkeiten den       ∙ Untersuchungsmethoden,          fachbezogen erschließen   ∙ biologische bzw. naturwis-
        Basiskonzepten zuordnen       Modelle und Theorien          ∙ sachgerecht argumentie-     senschaftliche Sachverhalte
      ∙ Anwendung von Fach-           nutzen                          ren                         in verschiedenen Kontex-
        wissen zur Bearbeitung      ∙ fachbezogene Lösungsstra-     ∙ Fachsprache kompetent       ten sachgerecht beurteilen
        fachlicher Aufgaben und       tegien entwickeln               nutzen                    ∙ biologische bzw. naturwis-
        Probleme                    ∙ die Bedeutung von Expe-       ∙ Präsentationsformen ad-     senschaftliche Kenntnisse
                                      rimenten, Modellen und          ressatengerecht auswählen nutzen, um reflektierte
                                      Theorien erfassen               und verwenden               Entscheidungen zu treffen

14   Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
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2 Kompetenzbereiche                                         zum anderen einen eigenen Lerngegenstand dar. Die
                                                            Lernenden können Fachwissen gewinnen, indem sie
Der Unterricht in den Fächern Biologie, Chemie und          naturwissenschaftliche Erkenntnismethoden nutzen
Physik in der Sekundarstufe I ermöglicht den Erwerb von     (Erkenntnisgewinnung). Im Biologieunterricht erfolgt dies
Kompetenzen, die eine naturwissenschaftliche Grund­-        unter anderem durch das Arbeiten im Freiland sowie
bildung charakterisieren. Die Bewältigung naturwissen­      durch systematisches und reflektiertes Experimentieren.
schaftlicher Probleme erfordert das permanente              Die Schülerinnen und Schüler können Informationen
Zusammenspiel von prozess- und inhaltsbezogenen             sach- und fachbezogen erschließen sowie ihr erarbeitetes
Kompetenzen. Die prozessbezogenen Kompetenzen               Wissen und ihre Erkenntnisse fachgemäß austauschen
Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung            (Kommunikation). Darüber hinaus können sie auf Basis
sind daher untrennbar mit dem Fachwissen verbunden.         des erworbenen Wissens biologische beziehungsweise
                                                            naturwissenschaftliche Sachverhalte in verschiedenen
Darüber hinaus unterstützt der Unterricht in den            Kontexten erkennen, diese beurteilen beziehungsweise
naturwissenschaftlichen Fächern die Entwicklung             bewerten und darauf aufbauend Entscheidungen treffen
persönlicher und sozialer Kompetenzen. Schülerinnen         (Bewertung).
und Schüler übernehmen im Unterricht Verantwortung
für das eigene Lernen, setzen Lernstrategien ein und        Wegen der großen Bedeutung dieser prozessbe­-
erkunden gemeinsam mit anderen naturwissenschaftliche       zogenen Kompetenzen für die drei naturwissenschaft­
Phänomene. So wird ein lebenslanges Lernen und              lichen Fächer und ihrer großen Überschneidungsbereiche
gesellschaftliche Partizipation ermöglicht.                 ist eine Abstimmung mit den Fächern Chemie und Physik
                                                            notwendig, um diese Gemeinsamkeiten gewinnbringend
Die im Folgenden beschriebenen Kompetenzerwartungen         zu nutzen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Werteent­
stellen verbindliche Standards für das Fach Biologie dar.   wicklung eine Abstimmung mit anderen Fächern zu
Sie beschreiben Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten        treffen.
und Fertigkeiten, die die Lernenden im Biologieunterricht
bis zum Ende der Sekundarstufe I kumulativ                  In den nachfolgenden Tabellen wird die Kompetenzent-
entwickeln sollen. Gleichzeitig definieren sie, welche      wicklung in den Bereichen Erkenntnisgewinnung, Kom-
Voraussetzungen im Biologieunterricht der Oberstufe         munikation und Bewertung auf dem für Fachanforderun-
erwartet werden können.                                     gen angemessenen Abstraktionsniveau dargestellt. Die
                                                            Ausprägung der beschriebenen Schüleraktivitäten, die
Die Ausprägung der erworbenen Kompetenzen                   Komplexität und der Grad der Selbstständigkeit werden
entsprechend der Anforderungsbereiche ergibt sich aus       in den verschiedenen Klassenstufen in einer Form erwar-
der Komplexität der zu bewältigenden Anforderungen          tet, die dem jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerin-
(Umfang und Vernetzungsgrad), der Qualität der dabei        nen und Schüler entspricht. Unterschiede in der Lernaus-
benötigten kognitiven Fähigkeiten beziehungsweise der       gangslage müssen dabei berücksichtigt werden.
Schwierigkeit der zu lösenden Aufgaben (reproduzieren –
selegieren – organisieren – integrieren) und dem Grad der   Den Kompetenzbereichen Erkenntnisgewinnung und
Selbstständigkeit, mit der die Schülerinnen und Schüler     Kommunikation sind keine verbindlichen Fachinhalte
arbeiten können.                                            zugeordnet. Die Fachinhalte, an denen die formulierten
                                                            Kompetenzen erworben werden, ergeben sich aus
2.1 Prozessbezogene Kompetenzen                             der Gestaltung des Unterrichts (Anregungen gibt der
                                                            Leitfaden).
Die prozessbezogenen Kompetenzen dienen zum
einen der Entwicklung des Fachwissens und stellen

                                                                                 Fachanforderungen BIOLOGIE             15
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
2 Kompetenzbereiche

     Tabelle II 2.1.1 Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung (Eg)

      Teilkompetenzen         Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Erkenntnisgewinnung in der Sekundarstufe I

                                                      Die Schülerinnen und Schüler können …

      Fragestellungen   ∙ problembezogene Fragen auf der Basis des jeweiligen Vorwissens formulieren.
         entwickeln     ∙ handlungsleitende oder erkenntnisleitende Fragen für eine Problemstellung formulieren.
         (Sek I-Eg1)    ∙ aus gewonnenen Erkenntnissen neue Fragestellungen entwickeln.

        Hypothesen      ∙ zu einer gegebenen Frage eine Hypothese formulieren.
        formulieren     ∙ Hypothesen und Gegenhypothesen formulieren.
         (Sek I-Eg2)

                        ∙ Untersuchungsmethoden auswählen, die der Hypothese angemessen sind und interpretierbare
                          Ergebnisse liefern.
                        ∙ aufbauend auf einer Hypothese ein Untersuchungsdesign (Versuch, Beobachtungsvorgang, etc.)
                          entwerfen.
                        ∙ zwischen Kontroll- und Testvariable unterscheiden.
      Untersuchungs-
                        ∙ die Bedeutung von Wiederholungsmessungen erklären.
          designs
                        ∙ Mess- und Laborgeräte sachgerecht in einer Versuchsanordnung nutzen und unter Berücksichti-
      entwickeln und
                          gung der Sicherheitshinweise Messungen durchführen.
        anwenden
                        ∙ unter Einhaltung der Vorschriften geeignete Verfahren und Geräte (z. B. Lupe, Sezierbesteck) anwen-
        (Sek I-Eg3)
                          den, um biologische Sachverhalte bzw. Organismen zu beobachten und zu untersuchen.
                        ∙ Versuchsbeschreibungen (Texte) und Versuchsaufbauten (Zeichnungen) anfertigen.
                        ∙ biologische Sachverhalte bzw. Organismen vergleichen und sie Kriterien geleitet ordnen.
                        ∙ Bestimmungsschlüssel zur Bestimmung von Organismen nutzen.
                        ∙ Abfälle ordnungsgemäß entsorgen.

                        ∙ aus der Durchführung einer Untersuchung Daten gewinnen und sie in Protokollen festhalten.
                        ∙ zwischen den aufbereiteten Daten (Beobachtung) und deren Interpretation (Deutung) trennen.
                        ∙ gewonnene Daten in Datentabellen, Graphen oder Diagrammen darstellen (siehe Kompetenzbe-
                          reich Kommunikation).
         Datenaus-
                        ∙ makroskopische und lichtmikroskopische Strukturen zeichnerisch darstellen.
        wertungen
                        ∙ mathematische Verfahren zur Aufbereitung der Daten und zum Erkennen von Trends nutzen (siehe
      vornehmen und
                          Kompetenzbereich Kommunikation).
      dokumentieren
                        ∙ Regeln, Gesetzmäßigkeiten und Theorien zur Erklärung von Phänomenen nutzen.
        (Sek I-Eg4)
                        ∙ Ergebnisse mit der zuvor gestellten Hypothese vergleichen und so die Hypothese stützen oder verwerfen.
                        ∙ gewonnene Daten nutzen, um das gewählte Untersuchungsdesign kritisch zu überprüfen und
                          gegebenenfalls zu optimieren.
                        ∙ die Genauigkeit der Vorgehensweise im Sinne einer Fehlerbetrachtung bewerten.

                        ∙ experimentelle Befunde mit Hilfe gegebener Modelle erklären.
                        ∙ Kreuzungsschemata und Familienstammbäume entwerfen und anwenden.
                        ∙ passende Modelle für eine Fragestellung auswählen und anwenden.
                        ∙ die Funktion eines Modells im Rahmen einer Fragestellung einordnen und erklären.
         Modelle
                        ∙ erklären, dass Modelle nur bestimmte Eigenschaften des Originals wiedergeben und dadurch
        verwenden
                          dessen Komplexität reduzieren.
        (Sek I-Eg5)
                        ∙ zwischen verschiedenen Modelltypen unterscheiden (Struktur-, Funktions- und Denkmodelle).
                        ∙ die Grenzen eines Modells im Rahmen einer Fragestellung erkennen und Veränderungen am Mo-
                          dell vornehmen.
                        ∙ selbst Modelle entwickeln, um ein Phänomen zu veranschaulichen und Erklärungen zu finden.

     Hinweis: Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und um die Kommunikation zu erleichtern, sind die Teilkompetenzen
     mit einem Kürzel versehen (Eg steht für Erkenntnisgewinnung, 1 für die erste Teilkompetenz)

16   Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
                                                                                                    2 Kompetenzbereiche

Tabelle II 2.1.2 Kompetenzbereich Kommunikation (Kk)

Teilkompetenzen              Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Kommunikation in der Sekundarstufe I

                                                 Die Schülerinnen und Schüler können …

                  ∙   vorhandene Informationen analysieren.
  Informationen   ∙   geeignete Informationsquellen auswählen.
    erschließen   ∙   Informationen aus unterschiedlichen Quellen erschließen.
    (Sek I-Kk1)   ∙   Informationen auf Brauchbarkeit und Vollständigkeit prüfen.
                  ∙   die Qualität einer Informationsquelle beurteilen.

                  ∙ Informationen in eine geeignete Struktur und Darstellungsform bringen.
                  ∙ Schwerpunkte setzen und dafür geeignete Informationen auswählen.
  Informationen   ∙ geeignete Darstellungs- und Präsentationsformen ziel- und adressatengerecht auswählen.
  weitergeben/    ∙ wesentliche Informationen in angemessener Fachsprache sach- und adressatengerecht vermitteln.
    Ergebnisse    ∙ Ausstellungen planen und organisieren.
   präsentieren   ∙ gewonnene Daten in Datentabellen, Graphen oder Diagrammen darstellen (siehe Kompetenzbe-
    (Sek I-Kk2)     reich Erkenntnisgewinnung).
                  ∙ mathematische Verfahren zur Aufbereitung der Daten und zum Erkennen von Trends nutzen (siehe
                    Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung).

                  ∙   Argumente sammeln und ordnen.
                  ∙   passende Argumente auswählen.
                  ∙   eigene Argumente entwickeln.
  argumentieren
                  ∙   einen Argumentationsprozess strukturieren.
    (Sek I-Kk3)
                  ∙   die Qualität von Argumenten beurteilen.
                  ∙   in Diskussionen über naturwissenschaftliche Fragestellungen auf Argumente anderer eingehen
                      und diese einordnen.

    Fach- und     ∙ naturwissenschaftliche Phänomene mithilfe der Alltagssprache angemessen beschreiben.
 Symbolsprache    ∙ zunehmend die Fachsprache verwenden.
  angemessen      ∙ fachliche Darstellungsformen und Symbolsprache (Reaktionsschemata, Diagramme, Symbole,
   verwenden        Zeichnungen, Stammbäume etc.) zur Darstellung von Zusammenhängen und Prozessen nutzen.
   (Sek I-Kk4)

                                                                                    Fachanforderungen BIOLOGIE       17
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
 2 Kompetenzbereiche

      2.1.3 Kompetenzbereich Bewertung

      Gesundheits- und Sexualerziehung sowie die Themen­gebiete „Der Mensch als Teil der Biosphäre“, „Medizin und
      Gentechnik“ sind von so hoher Bedeutung, dass sie im Kompetenzbereich Bewertung verbindliche Fachinhalte sind.

      Tabelle II 2.1.3 Kompetenzbereich Bewertung (Bw)

       Teilkompetenzen              Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Bewertung in der Sekundarstufe I

                             Die Schülerinnen und Schüler können …                    Verbindliche Fachinhalte

                         ∙ Problem- und Entscheidungsfelder nennen, in     ∙ Gesundheitserziehung
                           denen die Biologie persönlich und gesellschaft- ∙ Infektionskrankheiten (AIDS)
                           lich relevant ist.                                ∙ gesunde Lebensführung
         Bewertungs-     ∙ relevante Fakten in Problem- und Entschei-        ∙ Suchtprävention
           kriterien       dungsfeldern benennen.
                                                                           ∙ Sexualität
       formulieren und   ∙ Bewertungskriterien zu einem Problem- und
                                                                             ∙ Hetero- und Homosexualität
          anwenden         Entscheidungsfeld ableiten und formulieren.
                                                                             ∙ verantwortlicher Umgang mit
         (Sek I-Bw1)     ∙ naturwissenschaftliche Kenntnisse zur Abwä-
                                                                               dem Sexualpartner
                           gung der Kriterien nutzen und zur Beurteilung
                                                                             ∙ Schwangerschaftskontrolle
                           von Problem- und Entscheidungssituationen
                                                                             ∙ verantwortungsvoller Umgang mit eigenen
                           heranziehen.
                                                                               und fremden Kindern
                      ∙ aus Bewertungskriterien mögliche Handlungs- ∙ der Mensch als Teil der Biosphäre
                        optionen für Problem- und Entscheidungssitua-     ∙ Nachhaltigkeit
        Handlungs-
                        tionen sachlich begründet ableiten.               ∙ verantwortlicher Umgang mit Lebewesen
         optionen
                      ∙ Handlungsoptionen und Motive vergleichen,         ∙ Meeresschutz und Meeresmüll
        formulieren
                        die zu Grunde liegen.
        (Sek I-Bw2)                                                     ∙ Medizin und Gentechnik
                      ∙ eigene Handlungsoptionen aus ihren Bewer-
                        tungskriterien herleiten.                         ∙ Schwangerschaftsabbruch
                                                                          ∙ Reproduktionstechniken beim Menschen
                      ∙ kurz- und langfristige Folgen eigenen und frem-
                        den Handelns abschätzen.
                      ∙ prüfen, ob alle Bewertungskriterien, Hand-
                        lungsoptionen und deren Folgen angemessen
      Handlungsfolgen berücksichtigt worden sind.
         beurteilen   ∙ unterscheiden zwischen lösbaren Situationen
        (Sek I-Bw3)     und solchen, in denen keine Handlungsoption
                        zu einer Lösung der Problemsituation führt
                        (Dilemma).
                      ∙ eigene Entscheidungsprozesse und die anderer
                        Personen oder Personengruppen reflektieren.

18    Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
                                                                                                       2 Kompetenzbereiche

2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen                              Die Bildungsstandards Biologie für den Mittleren
                                                             Schulabschluss formulieren folgende Basiskonzepte:
Im Kompetenzbereich Umgang mit Fachwissen bildet die         ∙ Struktur und Funktion
Evolutionstheorie den Bezugsrahmen.                          ∙ System
                                                             ∙ Entwicklung
Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Schülerinnen
und Schüler im Umgang mit biologischem Fachwissen            Um einen kohärenten Übergang von der Sekundarstufe
bezieht sich auf die Basiskonzepte und die mit               I in die Oberstufe vorzubereiten, werden in den
ihnen verbundenen Vorstellungen. Sie umfasst das             vorliegenden Fachanforderungen für die Sekundarstufe
Verständnis und die Anwendung begründeter Prinzipien,        I bereits die Basiskonzepte aus den Einheitlichen
Theorien, Begriffe und Erkenntnis leitender Ideen,           Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Biologie
mit denen Vorstellungen und Phänomene im Fach                (EPA, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
Biologie beschrieben und geordnet sowie Ergebnisse           01.12.1989 in der Fassung vom 05.02.2004) zu Grunde
vorhergesagt und eingeschätzt werden können. Die             gelegt (siehe Tabelle II 2.2).
Lernenden können auf der Basis ihres Wissens die
natürliche beziehungsweise vom Menschen veränderte           Während das Basiskonzept Struktur und Funktion aus
Umwelt verstehen und Zusammenhänge erklären. Im              den länderübergreifenden Bildungsstandards für den
Vordergrund steht also nicht der Wissensabruf, sondern       Mittleren Schulabschluss in der Oberstufe weiter geführt
der aktive Umgang mit dem Fachwissen zum Lösen               wird, werden die Basiskonzepte System und Entwicklung
fachlicher Probleme.                                         der Bildungsstandards Biologie hier weiter differenziert.

Die Basiskonzepte sind grundlegende, für den Unterricht
eingegrenzte und für Schülerinnen und Schüler nachvoll-
ziehbare Ausschnitte fachlicher Konzepte und Leitideen.
Sie vernetzen die Vielfalt der Fachinhalte durch zentrale,
aufeinander bezogene Begriffe und durch Theorien. Dar-
über hinaus erleichtern sie das Verständnis durch erklä-
rende Modellvorstellungen. Durch eine sinnvolle Struk-
turierung der schulischen Fachinhalte des Fachs Biologie
sollen die Basiskonzepte
∙ die Aneignung eines grundlegenden, vernetzten
 Wissens erleichtern,
∙ den systematischen und kumulativen Aufbau von fach-
 lichen Kompetenzen begünstigen,
∙ die Grundlage für die interdisziplinäre Vernetzung des
 Wissens bilden.

Über alle Jahrgangsstufen hinweg werden die
Basiskonzepte in unterschiedlichen Zusammenhängen
erkenntniswirksam immer wieder aufgegriffen,
thematisiert und differenziert. Sie bilden damit die
übergeordneten Strukturen im Aufbau eines vielseitig
verknüpften Wissensnetzes, das zum Verständnis der
Evolution grundlegend ist.

                                                                                     Fachanforderungen BIOLOGIE          19
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