Fachanforderungen Biologie - Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I - Gymnasium Sekundarstufe II - Lehrpläne des Landes Schleswig ...
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Ministerium für Schule und Berufsbildung Fachanforderungen Biologie Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I – Gymnasium Sekundarstufe II Schleswig-Holstein. Der echte Norden. Fachanforderungen BIOLOGIE 1
Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Postfach 7124, 24171 Kiel Kontakt: pressestelle@bimi.landsh.de Layout: Stamp Media im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.stamp-media.de Druck: Schmidt & Klaunig im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.schmidt-klaunig.de Kiel, August 2016 Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
Fachanforderungen Biologie Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I – Gymnasium Sekundarstufe II
Inhalt Inhalt I Allgemeiner Teil...................................................................................................................................................................... 6 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt..................................................................................................................................... 6 2 Lernen und Unterricht.................................................................................................................................................................. 8 2.1 Kompetenzorientierung......................................................................................................................................................... 8 2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des gesellschaftlichen Lebens....................................................................... 8 2.3 Leitbild Unterricht................................................................................................................................................................... 9 2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung...................................................................................................................... 9 3 Grundsätze der Leistungsbewertung....................................................................................................................................... 11 II Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I............................................................................................... 12 1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I................................................................................................................................ 12 1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 12 1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 12 1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 13 1.4 Anforderungsbereiche......................................................................................................................................................... 14 2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 15 2.1 Prozessbezogene Kompetenzen........................................................................................................................................ 15 2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen.......................................................................................................................................... 19 3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 30 4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 33 5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 34 4 Fachanforderungen BIOLOGIE
Inhalt III Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe II............................................................................................ 36 1 Das Fach Biologie in der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen............................................................... 36 1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 36 1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 36 1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 37 1.4 Anforderungsniveaus und Anforderungsbereiche........................................................................................................... 38 2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 40 2.1 Prozessbezogene Kompetenzen........................................................................................................................................ 40 2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen.......................................................................................................................................... 44 3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 55 4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 62 5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 63 6 Die Abiturprüfung im Fach Biologie........................................................................................................................................ 65 6.1 Die schriftliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 65 6.2 Die mündliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 65 6.3 Präsentationsprüfung........................................................................................................................................................... 66 6.4 Die besondere Lernleistung................................................................................................................................................ 66 IV Anhang.................................................................................................................................................................................... 67 Fachanforderungen BIOLOGIE 5
allgemeiner teil 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt I Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt der Sekundarstufe I beziehungsweise am Ende der Sekundarstufe II wissen und können sollen. Aus diesem Die Fachanforderungen im Fach Biologie gelten für die Grund sind die Fachanforderungen abschlussbezogen Sekundarstufe I des Gymnasiums und die Sekundarstufe II formuliert. Die fachlichen Anforderungen werden als aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Kompetenz- bzw. Leistungserwartungen beschrieben und Schleswig-Holstein (SchulG). Sie sind Lehrpläne im Sinne mit Inhalten verknüpft. des Schulgesetzes. Die Fachanforderungen gehen von den pädagogischen Zielen und Aufgaben aus, wie sie im Der Unterricht in der Sekundarstufe I am Gymnasium zielt Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz formuliert sind. In auf einen erfolgreichen Übergang in die Oberstufe. allen Fächern, in denen die Kultusministerkonferenz (KMK) Bildungsstandards beschlossen hat, liegen diese den Die Fachanforderungen dienen der Transparenz und Fachanforderungen zugrunde. Sie berücksichtigen auch Vergleichbarkeit. Sie gewährleisten die Durchlässigkeit die stufenbezogenen Vereinbarungen der KMK. und Mobilität im Schulwesen. Die Fachanforderungen sind in einen allgemeinen Teil Die Lehrkräfte gestalten den Unterricht und die und einen fachspezifischen Teil gegliedert. Der fachspe damit verbundene Unterstützung der Persön zifische Teil ist nach Sekundarstufe I und Sekundarstufe II lichkeitsentwicklung in eigener pädagogischer unterschieden. Alle Teile sind inhaltlich aufeinander Verantwortung. Sie berücksichtigen bei der konkreten bezogen. Sie stellen den verbindlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Fachanforderungen die Beschlüsse pädagogische und unterrichtliche Arbeit dar. der Schulkonferenz zu Grundsatzfragen und dabei insbesondere die Beschlüsse der Fachkonferenz zur In der Sekundarstufe I zielt der Unterricht sowohl auf Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums. Mit den Erwerb von Allgemeinbildung als auch auf die ihren Vorgaben bilden die Fachanforderungen den Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler. Rahmen für die Fachkonferenzarbeit in den Schulen. Innerhalb dieser Rahmenvorgaben besitzen die Schulen In der Sekundarstufe II zielt der Unterricht auf und auch die Fachkonferenzen Gestaltungsfreiheit eine vertiefte Allgemeinbildung, die Vermittlung bezüglich der Umsetzung der Kontingentstundentafel, wissenschaftspropädeutischer Grundlagen und auf das der Lern- und Unterrichtsorganisation, der pädagogisch- Erreichen der allgemeinen Berufs- und Studierfähigkeit. didaktischen Konzepte wie auch der inhaltlichen In der Sekundarstufe II können die Schülerinnen und Schwerpunktsetzungen. Die Fachanforderungen Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife verzichten auf kleinschrittige Detailregelungen. Sie oder mit bestandener Abiturprüfung die Allgemeine enthalten Vorgaben für die Verteilung von Themen und Hochschulreife erlangen. Inhalten auf die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. Diese Vorgaben berücksichtigen die Gestaltungsfreiheit Am Gymnasium erwerben Schülerinnen und Schüler der Schulen im Rahmen der Kontingentstundentafel. den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11. Aufgabe der schulinternen Fachcurricula ist es, die Kerninhalte und Kompetenzen, die in den Vorgaben der Fachanforderungen Fachanforderungen auf den jeweiligen Abschluss Die Fachanforderungen beschreiben die didaktischen bezogen ausgewiesen sind, über die einzelnen Grundlagen der jeweiligen Fächer und den Jahrgangsstufen hinweg aufzubauen. Die schulinternen spezifischen Beitrag der Fächer zur allgemeinen Fachcurricula bilden die Planungsgrundlage für den und fachlichen Bildung. Darauf aufbauend legen sie Fachunterricht und enthalten konkrete Beschlüsse über fest, was Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende 6 Fachanforderungen BIOLOGIE
allgemeiner teil 1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt ∙ anzustrebende Kompetenzen für die einzelnen Jahr- gangsstufen ∙ Schwerpunktsetzungen, die Verteilung und Gewichtung von Unterrichtsinhalten und Themen ∙ fachspezifische Methoden ∙ angemessene mediale Gestaltung des Unterrichts ∙ Diagnostik, Differenzierung und Förderung, Leistungs- messung und Leistungsbewertung ∙ Einbeziehung außerunterrichtlicher Lernangebote und Ganztagsangebote. Die Fachcurricula berücksichtigen die Prinzipien des fächerverbindenden und fächerübergreifenden wie auch des themenzentrierten Arbeitens. Die Fachcurricula werden evaluiert und weiterentwickelt . Die Fachcurricula werden evaluiert und weiterentwickelt. Fachanforderungen BIOLOGIE 7
allgemeiner teil 2 Lernen und Unterricht 2 Lernen und Unterricht ∙ Sozialkompetenz meint die Fähigkeit, die Bedürfnisse und Interessen der Mitlernenden empathisch wahrzu- Ziel des Unterrichts ist der systematische, alters- und nehmen. Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, entwicklungsgemäße Erwerb von Kompetenzen. Der selbstständig und sozial verantwortlich zu handeln. Sie Unterricht fördert die kognitiven, emotionalen, sozialen, setzen sich mit den Vorstellungen der anderen kritisch kreativen und körperlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und auch selbstkritisch auseinander, hören einander zu und Schüler. Er vermittelt ihnen kulturelle und und gehen aufeinander ein. Sie können konstruktiv und gesellschaftliche Orientierung und ermuntert sie dazu, erfolgreich mit anderen zusammenarbeiten. eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten, ∙ Methodenkompetenz meint die Fähigkeit, Aufgaben kulturelle Wertorientierungen und gesellschaftliche selbstständig zu bearbeiten. Schülerinnen und Schüler Strukturen auch kritisch zu überdenken. Unterricht trägt verfügen über grundlegende Arbeitstechniken und dazu bei, Bereitschaft zur Empathie zu entwickeln, und Methoden; dazu gehört auch die sichere Nutzung der fördert die Fähigkeit, die eigenen Überzeugungen und Informationstechnologie. Sie wählen Verfahrensweisen das eigene Weltbild in Frage zu stellen. Er unterstützt und Vorgehensweisen selbstständig und wenden die Schülerinnen und Schüler dabei, Unsicherheiten methodische Kenntnisse sinnvoll auf unbekannte Sach- auszuhalten und Selbstvertrauen zu erwerben. verhalte an. Sie können Sachverhalte sprachlich differen- ziert darstellen. 2.1 Kompetenzorientierung Die fortschreitende Entwicklung und Ausbildung In den Fachanforderungen wird ein Kompetenzbegriff ver- dieser überfachlichen Kompetenzen ermöglicht es den wendet, der das Wissen und Können, die Fähigkeiten und Schülerinnen und Schülern, Lernprozesse zunehmend Fertigkeiten eines Menschen umfasst. Das schließt die selbst zu gestalten, das heißt: zu planen, zu steuern, zu Bereitschaft ein, das Wissen und Können in unterschiedli- analysieren und zu bewerten. chen Situationen zur Bewältigung von Herausforderungen und zum Lösen von Problemen anzuwenden. Die Fachan- 2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des forderungen sind in diesem Sinne auf die Darstellung der gesellschaftlichen Lebens angestrebten fachbezogenen Kompetenzen fokussiert. Schülerinnen und Schüler werden durch die Über die fachbezogenen Kompetenzen hinaus fördert Auseinandersetzung mit Kernproblemen des sozio- der Unterricht aller Fächer den Erwerb überfachlicher kulturellen Lebens in die Lage versetzt, Entscheidungen Kompetenzen: für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf andere Menschen, ∙ Selbstkompetenz meint die Fähigkeit, die eigene Situ- auf künftige Generationen, auf die Umwelt oder das ation wahrzunehmen und für sich selbst eigenständig Leben in anderen Kulturen auswirkt. Die Kernprobleme zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Die beschreiben Herausforderungen, die sich sowohl auf Schülerinnen und Schüler artikulieren eigene Bedürf- die Lebensgestaltung des Einzelnen als auch auf das nisse und Interessen differenziert und reflektieren diese gemeinsame gesellschaftliche Handeln beziehen. selbstkritisch. Dazu gehört die Bereitschaft, vermeint- liche Gewissheiten, das eigene Denken und das eigene Die Auseinandersetzung mit Kernproblemen richtet sich Weltbild kritisch zu reflektieren und Unsicherheiten insbesondere auf: auszuhalten. Bezogen auf das Lernen bedeutet Selbst- ∙ Grundwerte menschlichen Zusammenlebens: Men- kompetenz, Lernprozesse selbstständig zu planen und schenrechte, das friedliche Zusammenleben in einer durchzuführen, Lernergebnisse zu überprüfen, gegebe- Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Gesell- nenfalls zu korrigieren und zu bewerten. schaftsformen, Völkern und Nationen 8 Fachanforderungen BIOLOGIE
allgemeiner teil 2 Lernen und Unterricht ∙ Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und ökonomi- ∙ Inklusive Schule: Die inklusive Schule zeichnet sich schen Entwicklung: Erhalt der natürlichen Lebensgrund- dadurch aus, dass sie in allen Schularten und Schulstufen lagen, Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wirtschaftlichen und technischen Lebensbedingungen gemeinsam beschult und ihren Unterricht auf eine im Kontext der Globalisierung Schülerschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Heteroge- ∙ Gleichstellung und Diversität: Entfaltungsmöglichkeiten nität ausrichtet. Diese Heterogenität bezieht sich nicht der Geschlechter, Wahrung des Gleichberechtigungs- allein auf Behinderung oder sonderpädagogischen gebots, Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt Förderbedarf. Sie steht generell für Vielfalt und schließt ∙ Partizipation: Recht aller Menschen zur verantwortungs- beispielsweise die Hochbegabung ebenso ein wie den vollen Mit-Gestaltung ihrer soziokulturellen, politischen Migrationshintergrund oder unterschiedliche soziale und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse. Ausgangslagen. ∙ Sonderpädagogische Förderung: Auch die Förderung 2.3 Leitbild Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf orientiert sich an den Fachanfor- Guter Unterricht derungen. Das methodische Instrument dafür ist der ∙ fördert gezielt die Freude der Schülerinnen und Schüler Förderplan, der in Ausrichtung auf die individuelle am Lernen und die Entwicklung fachlicher Interessen Situation und den sonderpädagogischen Förderbedarf ∙ lässt Schülerinnen und Schüler Selbstwirksamkeit einer Schülerin oder eines Schülers und in Zusammen- erfahren arbeit mit einem Förderzentrum erstellt, umgesetzt und ∙ vermittelt Wertorientierungen evaluiert wird. ∙ fördert nicht allein die intellektuellen und kognitiven ∙ Durchgängige Sprachbildung: Die Vermittlung schul- Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, sondern und bildungsrelevanter sprachlicher Fähigkeiten (Bildungs- auch ihre sozialen und emotionalen, kreativen und kör- sprache) erfolgt im Unterricht aller Fächer. Das Ziel ist, perlichen Potenziale die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder und Jugend- ∙ ermöglicht den Schülerinnen und Schülern durch pas- lichen mit und ohne Migrationshintergrund, unabhängig sende Lernangebote, die auf ihre individuellen Voraus- von ihrer Erstsprache, im Schriftlichen wie im Mündlichen setzungen und ihr Vorwissen abgestimmt sind, einen systematisch auf – und auszubauen. systematischen − alters- und entwicklungsgerechten Das setzt entsprechenden Wortschatz und die Kenntnis − Erwerb von Wissen und Können sowie die Chance, bildungssprachlicher grammatischer Strukturen voraus. Leistungserwartungen zu erfüllen Die Lehrkräfte planen und gestalten den Unterricht mit ∙ fördert und fordert eigene Lernaktivität der Schülerinnen Blick auf die Sprachebene Bildungssprache und stellen und Schüler, vermittelt Lernstrategien und unterstützt die Verbindung von Alltags-, Bildungs- und Fachsprache die Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen explizit her. ∙ zielt auf nachhaltige Lernprozesse Alle Schülerinnen und Schüler werden an die Besonder- ∙ bietet Gelegenheit, das Gelernte in ausreichender Form heiten von Fachsprachen und an fachspezifische Textsorten systematisch einzuüben, anzuwenden und zu festigen. herangeführt. Deshalb ist Fachunterricht auch stets Sprach- unterricht auf bildungs- und fachsprachlichem Niveau. 2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung ∙ Kulturelle Bildung: Kulturelle Bildung ist unverzicht barer Teil der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, Folgende Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung, die den Einzelnen zur Mitgestaltung gesellschaftlicher die sich aus den pädagogischen Zielen des Schulgesetzes Prozesse befähigt. Der Zusammenarbeit mit professio- ergeben, sind nicht dem Unterricht einzelner Fächer nellen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden zugeordnet. Sie sind im Unterricht aller Fächer zu auch an außerschulischen Lernorten kommt hierbei eine berücksichtigen: besondere Bedeutung zu. Fachanforderungen BIOLOGIE 9
allgemeiner teil 2 Lernen und Unterricht ∙ Niederdeutsch und Friesisch: Seinem Selbstverständnis nach ist Schleswig-Holstein ein Mehrsprachenland, in dem Regional- und Minderheitensprachen als kultureller Mehrwert begriffen werden. Für die Bildungseinrich- tungen des Landes erwächst daraus die Aufgabe, das Niederdeutsche und das Friesische zu fördern und zu seiner Weiterentwicklung beizutragen. ∙ Medienbildung: Medien sind Bestandteil aller Lebens- bereiche; wesentliche Teile der Umwelt sind nur medial vermittelt zugänglich. Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den Medien umzugehen. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit dem Bild von Wirklichkeit, das medial erzeugt wird. Schülerinnen und Schüler sollen den Einfluss der Medien reflektieren und dabei erkennen, dass Medien (zum Beispiel Zeitungen, Bücher, Filme) immer nur eine Interpretation, eine Lesart von Wirklichkeit bieten, und sie sollen sich bewusst werden, dass ihr vermeintlich eigenes Bild von Wirklichkeit durch die Medien (mit-)bestimmt wird. ∙ Berufs- und Studienorientierung: Diese ist integrativer Bestandteil im Unterricht aller Fächer und Jahrgangs- stufen. Sie hat einen deutlichen Praxisbezug, zum Beispiel Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen am Lernort Betrieb. Die Schulen haben ein eigenes Curri- culum zur Berufs- und Studienorientierung, sie gewähr- leisten in Zusammenarbeit mit ihren Partnern, wie zum Beispiel der Berufsberatung, eine kontinuierliche Unter- stützung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler nach dem Schulabschluss einen beruflichen Anschluss finden. 10 Fachanforderungen BIOLOGIE
allgemeiner teil 3 Grundsätze der Leistungsbewertung 3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Schüler, die vorübergehend an der Teilnahme am Unterricht beeinträchtigt sind . Leistungsbewertung wird verstanden als Dokumentation ∙ Bei Schülerinnen und Schülern, deren Zweitsprache und Beurteilung der individuellen Lernentwicklung Deutsch ist, kann die Schule wegen zu geringer Deutsch- und des jeweils erreichten Leistungsstands. Sie kenntnisse auf eine Leistungsbewertung in bestimmten erfasst alle in den Fachanforderungen ausgewiesenen Fächern verzichten. Kompetenzbereiche und berücksichtigt sowohl die ∙ Besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Recht- Prozesse als auch die Ergebnisse schulischen Arbeitens schreiben wird durch Ausgleichs- und Fördermaß- und Lernens. Die Beurteilung von Leistungen dient der nahmen gemäß Erlass begegnet. kontinuierlichen Rückmeldung an Schülerinnen, Schüler und Eltern, zudem ist sie für die Lehrkräfte eine wichtige Leistungsbewertung im Zeugnis Grundlage für Förderungs- und Beratungsstrategien. Die Leistungsbewertung im Zeugnis ist das Ergebnis einer Die individuelle Leistungsbewertung erfüllt neben der sowohl fachlichen als auch pädagogischen Abwägung der diagnostischen auch eine ermutigende Funktion. erbrachten Unterrichtsbeiträge und gegebenenfalls Leis- Kriterien und Verfahren der Leistungsbewertung werden tungsnachweise. Es ist sicherzustellen, dass die Bewertung den Schülerinnen, Schülern und Eltern vorab offengelegt für die Unterrichtsbeiträge auf einer ausreichenden Zahl und erläutert. Schülerinnen und Schüler erhalten eine unterschiedlicher Formen von Unterrichtsbeiträgen beruht. kontinuierliche Rückmeldung über den Leistungsstand. Bei der Gesamtbewertung hat der Bereich der Unterrichts- Diese erfolgt so rechtzeitig, dass die Schülerinnen und beiträge ein stärkeres Gewicht als der Bereich der Leis- Schüler die Möglichkeit haben, aus der Rückmeldung tungsnachweise. Fachspezifische Hinweise zur Leistungsbe- zukünftige Lern- und Arbeitsstrategien abzuleiten. wertung werden in den Fachanforderungen ausgeführt. In der Leistungsbewertung werden zwei Beurteilungsbereiche Vergleichsarbeiten unterschieden: Unterrichtsbeiträge und Leistungsnachweise. Vergleichsarbeiten in den Kernfächern sind länderüber ∙ Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die sich auf greifend konzipiert und an den KMK- Bildungsstandards die Mitarbeit und Mitgestaltung im Unterricht oder im un- orientiert. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, ob terrichtlichen Kontext beziehen. Zu ihnen gehören sowohl und inwieweit Schülerinnen und Schüler die in den Bil mündliche als auch praktische und schriftliche Leistungen. dungsstandards formulierten Leistungserwartungen erfüllen. ∙ Leistungsnachweise werden in Form von Klassenarbeiten Vergleichsarbeiten dienen in erster Linie der Selbsteva und Leistungsnachweisen, die diesen gleichwertig sind, luation der Schule. Sie ermöglichen die Identifikation von erbracht; sie decken die verbindlichen Leistungserwar- Stärken und Entwicklungsbedarfen von Lerngruppen. Die tungen der Fächer und die Kompetenzbereiche ange- Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden schulintern messen ab. Art und Zahl der in den Fächern zu erbrin- ausgewertet. Die Auswertungen sind Ausgangspunkt für genden Leistungsnachweise werden per Erlass geregelt. Strategien und Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung. Vergleichsarbeiten gehen nicht in die Leistungsbewertung Besondere Regelungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler ein. Die Teilnahme ∙ Für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonder- an den Vergleichsarbeiten ist per Erlass geregelt. pädagogischen Förderbedarf, die zieldifferent unter- richtet werden, wird ein Förderplan mit individuell zu Zentrale Abschlussprüfungen erreichenden Leistungserwartungen aufgestellt. Im Rahmen der Prüfungen zum Erwerb des Ersten allgemein- ∙ Werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi- bildenden Schulabschlusses, des Mittleren Schulabschlusses schem Förderbedarf entsprechend den Anforderungen und der Allgemeinen Hochschulreife werden in einigen der allgemein bildenden Schule unterrichtet, hat die Schule Fächern Prüfungen mit zentraler Aufgabenstellung durch der Beeinträchtigung angemessen Rechnung zu tragen geführt. Die Prüfungsregelungen richten sich nach den (Nachteilsausgleich). Dies gilt ebenso für Schülerinnen Fachanforderungen und den KMK-Bildungsstandards. Fachanforderungen BIOLOGIE 11
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I II Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I integrale Bestandteile des alltäglichen Denkens und Handelns werden sollen. 1.1 Grundlagen und Lernausgangslage Ziel des Unterrichts ist es, naturwissenschaftliche Phäno- Grundlage der Fachanforderungen Biologie sind die Bil- mene, die Sprache und die Historie der Naturwissen- dungsstandards der KMK für den Mittleren Schulab- schaften zu verstehen, ihre Ergebnisse zu kommunizieren schluss sowie die Kompetenzstufenmodelle des Instituts und sich mit ihren spezifischen Methoden der Erkenntnis zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu gewinnung und deren Grenzen auseinanderzusetzen. Die diesen Bildungsstandards. erlangte Scientific Literacy ermöglicht eine aktive Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation und Meinungsbildung Die Bildungsstandards liefern aussagekräftige Vorgaben über Forschung und Entwicklungen und ist deshalb wesent- über die am Ende der Sekundarstufe I zu erreichenden licher Bestandteil der Allgemeinbildung. Der naturwissen Kompetenzen. Die Fachanforderungen konkretisieren schaftliche Unterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzerwartungen in zwei Schritten für die darüber hinaus, über die Folgen ihres alltäglichen Handelns Jahrgangsstufen 5/6 sowie 7 bis 9 (G 8) beziehungsweise zu reflektieren, um Handeln im Sinne der Bildung für 7 bis 10 (G 9). Nachhaltige Entwicklung (BNE) aktiv zu fördern und um sachlich begründete Entscheidungen treffen zu können. Ziel dieses Kompetenzaufbaus ist der Übergang in die Oberstufe und die Einfühung der Basiskonzepte der EPA Im Rahmen dieser allgemeinen naturwissenschaftlichen (siehe Kapitel III Fachanforderungen des Fachs Biologie in Grundbildung liefert das Fach Biologie wichtige Beiträge: der Oberstufe). ∙ Evolutionstheorie Der Unterricht im Fach Biologie knüpft an den Heimat-, Der zentrale fachspezifische Beitrag der Biologie zur Welt- und Sachunterricht der Grundschule an. Hier allgemeinen naturwissenschaftlichen Grundbildung ist werden erste Grundlagen für naturwissenschaftliche die Evolutionstheorie. Sie bildet eine in den Naturwissen- Arbeitsverfahren und damit für naturwissenschaftliches schaften unbestrittene Theorie, mit der Phänomene in Fachwissen gelegt. Diese Grundlagen werden in der allen Bereichen der Biologie erklärt werden können. Die Sekundarstufe I vertieft und differenziert. Evolutionstheorie ist das vereinigende, übergreifende Organisationsprinzip der modernen Biologie. Sie umfasst 1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und Erkenntnisse zum Selbstverständnis des Menschen in fachlichen Bildung seiner Umwelt, zu seiner Gesundheit, zu seiner kulturellen Entwicklung sowie zu seinen sozialen Interaktionen. Die Naturwissenschaften und Technik prägen den Alltag in Kenntnis wesentlicher Aussagen der Evolutionstheorie unserer Gesellschaft. Die Naturwissenschaften Biologie, über die Entwicklung des Lebens auf der Erde sowie die Chemie und Physik liefern ihren fachspezifischen Beitrag Mechanismen und die Dynamik von Evolutionsprozessen zu einer naturwissenschaftlichen Grundbildung im Sinne gehört deshalb zum unentbehrlichen Fundament der einer „Scientific Literacy“. Diese dient dem Verständnis naturwissenschaftlichen Bildung, über die alle Schüle- der grundlegenden Konzepte, der Arbeits- und rinnen und Schüler verfügen sollten. Die Evolutionstheorie Denkweisen der Naturwissenschaften. Sie beschreibt die liefert den Lernenden ein Instrument, mit dem sie die Bedeutung und den Nutzen der Naturwissenschaften für Vielfalt der heutigen Lebenserscheinungen schlüssig die Gesellschaft und bildet die Basis für nachfolgende erklären und mit dem sie auf naturwissenschaftsfeindliche, Lernprozesse. Die besondere Bedeutung dieser kreationistische Vorstellungen reagieren können. Aus Grundbildung ergibt sich aus der Tatsache, dass die diesen Gründen bildet diese Theorie den integrativen erworbenen naturwissenschaftlichen Kompetenzen Rahmen des gesamten Biologieunterrichts. 12 Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I Dabei ist zu thematisieren, dass es sich bei der Evoluti- mehr denkbar. Der Biologieunterricht vermittelt fundier- onstheorie und den im Religionsunterricht behandelten tes Fachwissen, das die zentrale Voraussetzung für eine Schöpfungsgeschichten nicht um sich widersprechende kompetente Teilhabe an ethischen Diskussionen und Erklärungen handelt, denn religiöse Schriften enthalten Entscheidungsprozessen in diesen Bereichen darstellt. keine naturwissenschaftlichen Aussagen über Ent- stehung oder Entwicklung der Lebewesen. 1.3 Didaktische Leitlinien ∙ Originale Naturbegegnung Die zentrale inhaltliche didaktische Leitlinie in allen In einer zunehmend technisierten Gesellschaft nimmt Jahrgängen des Biologieunterrichts ist die Evolutions die originale Naturbegegnung einen immer wichtigeren theorie nach Darwin. Das vertiefte Verständnis dieser Teil in der schulischen Bildung ein. Der Kontakt mit Theorie der Biologie wird systematisch aufgebaut. Zu Lebewesen, die Vermittlung von Artenkenntnis und von diesem Zweck werden evolutive Phänomene altersgemäß ökologischen Zusammenhängen sind zentrale Beiträge reduziert und formuliert. Alltagsvorstellungen der der Biologie zur allgemeinen Bildung. Nur was man Lernenden zur Entwicklung des Lebens auf der Erde kennt, erscheint schützenswert. Originale Naturbe- werden in einem didaktischen Rekonstruktionsprozess gegnung ist eine notwendige Voraussetzung für die Sen- kontinuierlich mit evolutiven Denkweisen verknüpft. Dies sibilisierung und für die Entwicklung einer schützenden ist die zentrale Aufgabe modernen Biologieunterrichts. Haltung gegenüber Natur und Umwelt. Eine zweite didaktische Leitlinie stellt das Erlernen und ∙ Sexualerziehung Vertiefen biologischer Denk- und Arbeitsweisen dar, Sexualerziehung ist ein unentbehrlicher Teil der schuli- die von Beginn der Sekundarstufe I bis zum Ende der schen Bildung und daher fester Bestandteil des Biolo- Oberstufe kumulativ im Biologieunterricht entwickelt gieunterrichts. Die Sexualität des Menschen entfaltet werden (Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung). sich im Spannungsfeld von biologischen, persönlichen, Dies schließt das grundlegende Erfassen der sozialen und kulturellen Aspekten und hat daher immer naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnungsweise ein. mit Werturteilen zu tun. Darüber hinaus sind als dritte Leitlinie das Vermitteln ∙ Biologische Fragestellungen in der gesellschaftlichen naturwissenschaftlicher Repräsentationsformen (unter Diskussion anderem Fachtexte, Bilder, Diagramme) und das Einüben Für die gesellschaftliche Diskussion einer nachhaltigen ihrer Anwendung als Grundlage für die Kommunikation Entwicklung liefert die Biologie durch die Vermittlung biologischer Sachverhalte für den Unterricht leitend ökologischer Zusammenhänge zentrale Impulse. Mit ihren (Kompetenzbereich Kommunikation). biotechnischen und medizinischen Verfahren ist die Bio- logie die zentrale Naturwissenschaft des 21. Jahrhunderts. Die vierte Leitlinie umfasst die Aufnahme normativer Sie rückt durch ihre fachlichen Fragestellungen und ihre Fragestellungen in den Biologieunterricht, das heißt moralischen Implikationen immer mehr in die öffentliche die Vermittlung von Werten und Vorgehensweisen der Diskussion. Erkenntnisse in Bereichen der Molekularbio- sachlich begründeten Meinungsbildung. Der Umgang logie führen nicht nur zu neuen Verfahren in der medizi- mit Werten wird im Fach Biologie an folgenden Themen nischen Diagnostik und Therapie, sondern auch zu bio- feldern in ethischen Analysen (siehe Kapitel II, 2.1.3 technischen Verfahren in der industriellen Produktion. Kompetenzbereich Bewertung) vermittelt und geübt: Die Biotechnik ist fester Bestandteil bei der Herstellung ∙ Gesundheitserziehung von Lebensmitteln, Medikamenten und Werkstoffen ∙ Sexualität des Menschen sowie bei Recycling-Verfahren geworden. Ohne diese ∙ der Mensch als Teil der Biosphäre Verfahren wäre eine moderne Industriegesellschaft nicht ∙ Medizin und Gentechnik Fachanforderungen BIOLOGIE 13
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I Diese vier Leitlinien werden durch die KMK-Bildungs- ∙ Anforderungsbereich II: Sachverhalte, Methoden und standards für den Mittleren Schulabschluss konkretisiert. Fertigkeiten in neuem Zusammenhang benutzen Hier erfolgt die fachliche Ausprägung des Kompetenzbe Dieses Niveau umfasst die Bearbeitung grundlegender griffs in den drei naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, bekannter Sachverhalte in neuen Kontexten, wobei das Chemie und Physik durch Unterteilung in die inhaltliche zugrunde liegende Fachwissen beziehungsweise die Dimension (Kompetenzbereich Umgang mit Fachwissen) Kompetenzen auch in anderen thematischen Zusammen- sowie die prozessbezogene Dimension (Kompetenzbe hängen erworben sein können. reiche Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung). ∙ Anforderungsbereich III: Sachverhalte neu erarbeiten Die in den ländergemeinsamen Bildungsstandards be und reflektieren sowie Methoden und Fertigkeiten schriebene Kompetenzorientierung ist verbindlich. Die eigenständig anwenden Fachanforderungen formulieren auf Bildungsstandards be- Dieses Niveau umfasst die eigenständige Erarbeitung zogene Grundsätze für den Unterricht, weisen verbindliche und Reflexion unbekannter Sachverhalte und Probleme Kerninhalte aus und zeigen den notwendigen und den zu- auf der Grundlage des Vorwissens. Konzeptwissen und lässigen Gestaltungsrahmen für Konkretisierungen auf, die Kompetenzen werden unter anderem genutzt für eigene im schulinternen Fachcurriculum formuliert werden müssen. Erklärungen, Untersuchungen, Modellbildungen oder Stellungnahmen. 1.4 Anforderungsbereiche Im Unterricht müssen für jede Schülerin und jeden Der Unterricht in der Sekundarstufe I soll auf den Unter Schüler die Anforderungsbereiche I, II und III angemessen richt in der Oberstufe vorbereiten. Daher müssen bei der angeboten und entsprechende Leistungen von ihnen Gestaltung des Unterrichts, der Erstellung von Aufgaben eingefordert werden. Die Operatoren (siehe Anhang) und der Bewertung von Unterrichtsbeiträgen und Leistungs- können den drei Anforderungsbereichen nicht von nachweisen die folgenden Anforderungsbereiche der vornherein eindeutig zugeordnet werden. Die Zuordnung KMK- Bildungsstandards berücksichtigt werden: ist abhängig vom zuvor erteilten Unterricht. Die Operatoren dienen dazu, den Schülerinnen und Schülern ∙ Anforderungsbereich I: Sachverhalte, Methoden und die Anforderungen der Aufgabenstellung transparent zu Fertigkeiten reproduzieren machen. Der Umgang mit den Operatoren wird im Verlauf Dieses Anspruchsniveau umfasst die Wiedergabe von der Sekundarstufe I vermittelt und eingeübt. Fachwissen und die Wiederverwendung von Methoden und Fertigkeiten. Tabelle II 1.4: Übersicht zu den Kompetenzbereichen der KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss Fachwissen Erkenntnisgewinnung Kommunikation Bewertung ∙ biologisches Fachwissen ∙ naturwissenschaftliche ∙ Informationsquellen kri- ∙ die gesellschaftliche Bedeu- systematisch aufbauen Denk- und Arbeitsweisen tisch auswählen tung der Biologie und der ∙ Phänomene, Begriffe und erkennen und anwenden ∙ Informationen sach- und Naturwissenschaften erfassen Gesetzmäßigkeiten den ∙ Untersuchungsmethoden, fachbezogen erschließen ∙ biologische bzw. naturwis- Basiskonzepten zuordnen Modelle und Theorien ∙ sachgerecht argumentie- senschaftliche Sachverhalte ∙ Anwendung von Fach- nutzen ren in verschiedenen Kontex- wissen zur Bearbeitung ∙ fachbezogene Lösungsstra- ∙ Fachsprache kompetent ten sachgerecht beurteilen fachlicher Aufgaben und tegien entwickeln nutzen ∙ biologische bzw. naturwis- Probleme ∙ die Bedeutung von Expe- ∙ Präsentationsformen ad- senschaftliche Kenntnisse rimenten, Modellen und ressatengerecht auswählen nutzen, um reflektierte Theorien erfassen und verwenden Entscheidungen zu treffen 14 Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 2 Kompetenzbereiche 2 Kompetenzbereiche zum anderen einen eigenen Lerngegenstand dar. Die Lernenden können Fachwissen gewinnen, indem sie Der Unterricht in den Fächern Biologie, Chemie und naturwissenschaftliche Erkenntnismethoden nutzen Physik in der Sekundarstufe I ermöglicht den Erwerb von (Erkenntnisgewinnung). Im Biologieunterricht erfolgt dies Kompetenzen, die eine naturwissenschaftliche Grund- unter anderem durch das Arbeiten im Freiland sowie bildung charakterisieren. Die Bewältigung naturwissen durch systematisches und reflektiertes Experimentieren. schaftlicher Probleme erfordert das permanente Die Schülerinnen und Schüler können Informationen Zusammenspiel von prozess- und inhaltsbezogenen sach- und fachbezogen erschließen sowie ihr erarbeitetes Kompetenzen. Die prozessbezogenen Kompetenzen Wissen und ihre Erkenntnisse fachgemäß austauschen Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung (Kommunikation). Darüber hinaus können sie auf Basis sind daher untrennbar mit dem Fachwissen verbunden. des erworbenen Wissens biologische beziehungsweise naturwissenschaftliche Sachverhalte in verschiedenen Darüber hinaus unterstützt der Unterricht in den Kontexten erkennen, diese beurteilen beziehungsweise naturwissenschaftlichen Fächern die Entwicklung bewerten und darauf aufbauend Entscheidungen treffen persönlicher und sozialer Kompetenzen. Schülerinnen (Bewertung). und Schüler übernehmen im Unterricht Verantwortung für das eigene Lernen, setzen Lernstrategien ein und Wegen der großen Bedeutung dieser prozessbe- erkunden gemeinsam mit anderen naturwissenschaftliche zogenen Kompetenzen für die drei naturwissenschaft Phänomene. So wird ein lebenslanges Lernen und lichen Fächer und ihrer großen Überschneidungsbereiche gesellschaftliche Partizipation ermöglicht. ist eine Abstimmung mit den Fächern Chemie und Physik notwendig, um diese Gemeinsamkeiten gewinnbringend Die im Folgenden beschriebenen Kompetenzerwartungen zu nutzen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Werteent stellen verbindliche Standards für das Fach Biologie dar. wicklung eine Abstimmung mit anderen Fächern zu Sie beschreiben Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten treffen. und Fertigkeiten, die die Lernenden im Biologieunterricht bis zum Ende der Sekundarstufe I kumulativ In den nachfolgenden Tabellen wird die Kompetenzent- entwickeln sollen. Gleichzeitig definieren sie, welche wicklung in den Bereichen Erkenntnisgewinnung, Kom- Voraussetzungen im Biologieunterricht der Oberstufe munikation und Bewertung auf dem für Fachanforderun- erwartet werden können. gen angemessenen Abstraktionsniveau dargestellt. Die Ausprägung der beschriebenen Schüleraktivitäten, die Die Ausprägung der erworbenen Kompetenzen Komplexität und der Grad der Selbstständigkeit werden entsprechend der Anforderungsbereiche ergibt sich aus in den verschiedenen Klassenstufen in einer Form erwar- der Komplexität der zu bewältigenden Anforderungen tet, die dem jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerin- (Umfang und Vernetzungsgrad), der Qualität der dabei nen und Schüler entspricht. Unterschiede in der Lernaus- benötigten kognitiven Fähigkeiten beziehungsweise der gangslage müssen dabei berücksichtigt werden. Schwierigkeit der zu lösenden Aufgaben (reproduzieren – selegieren – organisieren – integrieren) und dem Grad der Den Kompetenzbereichen Erkenntnisgewinnung und Selbstständigkeit, mit der die Schülerinnen und Schüler Kommunikation sind keine verbindlichen Fachinhalte arbeiten können. zugeordnet. Die Fachinhalte, an denen die formulierten Kompetenzen erworben werden, ergeben sich aus 2.1 Prozessbezogene Kompetenzen der Gestaltung des Unterrichts (Anregungen gibt der Leitfaden). Die prozessbezogenen Kompetenzen dienen zum einen der Entwicklung des Fachwissens und stellen Fachanforderungen BIOLOGIE 15
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 2 Kompetenzbereiche Tabelle II 2.1.1 Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung (Eg) Teilkompetenzen Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Erkenntnisgewinnung in der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können … Fragestellungen ∙ problembezogene Fragen auf der Basis des jeweiligen Vorwissens formulieren. entwickeln ∙ handlungsleitende oder erkenntnisleitende Fragen für eine Problemstellung formulieren. (Sek I-Eg1) ∙ aus gewonnenen Erkenntnissen neue Fragestellungen entwickeln. Hypothesen ∙ zu einer gegebenen Frage eine Hypothese formulieren. formulieren ∙ Hypothesen und Gegenhypothesen formulieren. (Sek I-Eg2) ∙ Untersuchungsmethoden auswählen, die der Hypothese angemessen sind und interpretierbare Ergebnisse liefern. ∙ aufbauend auf einer Hypothese ein Untersuchungsdesign (Versuch, Beobachtungsvorgang, etc.) entwerfen. ∙ zwischen Kontroll- und Testvariable unterscheiden. Untersuchungs- ∙ die Bedeutung von Wiederholungsmessungen erklären. designs ∙ Mess- und Laborgeräte sachgerecht in einer Versuchsanordnung nutzen und unter Berücksichti- entwickeln und gung der Sicherheitshinweise Messungen durchführen. anwenden ∙ unter Einhaltung der Vorschriften geeignete Verfahren und Geräte (z. B. Lupe, Sezierbesteck) anwen- (Sek I-Eg3) den, um biologische Sachverhalte bzw. Organismen zu beobachten und zu untersuchen. ∙ Versuchsbeschreibungen (Texte) und Versuchsaufbauten (Zeichnungen) anfertigen. ∙ biologische Sachverhalte bzw. Organismen vergleichen und sie Kriterien geleitet ordnen. ∙ Bestimmungsschlüssel zur Bestimmung von Organismen nutzen. ∙ Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. ∙ aus der Durchführung einer Untersuchung Daten gewinnen und sie in Protokollen festhalten. ∙ zwischen den aufbereiteten Daten (Beobachtung) und deren Interpretation (Deutung) trennen. ∙ gewonnene Daten in Datentabellen, Graphen oder Diagrammen darstellen (siehe Kompetenzbe- reich Kommunikation). Datenaus- ∙ makroskopische und lichtmikroskopische Strukturen zeichnerisch darstellen. wertungen ∙ mathematische Verfahren zur Aufbereitung der Daten und zum Erkennen von Trends nutzen (siehe vornehmen und Kompetenzbereich Kommunikation). dokumentieren ∙ Regeln, Gesetzmäßigkeiten und Theorien zur Erklärung von Phänomenen nutzen. (Sek I-Eg4) ∙ Ergebnisse mit der zuvor gestellten Hypothese vergleichen und so die Hypothese stützen oder verwerfen. ∙ gewonnene Daten nutzen, um das gewählte Untersuchungsdesign kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. ∙ die Genauigkeit der Vorgehensweise im Sinne einer Fehlerbetrachtung bewerten. ∙ experimentelle Befunde mit Hilfe gegebener Modelle erklären. ∙ Kreuzungsschemata und Familienstammbäume entwerfen und anwenden. ∙ passende Modelle für eine Fragestellung auswählen und anwenden. ∙ die Funktion eines Modells im Rahmen einer Fragestellung einordnen und erklären. Modelle ∙ erklären, dass Modelle nur bestimmte Eigenschaften des Originals wiedergeben und dadurch verwenden dessen Komplexität reduzieren. (Sek I-Eg5) ∙ zwischen verschiedenen Modelltypen unterscheiden (Struktur-, Funktions- und Denkmodelle). ∙ die Grenzen eines Modells im Rahmen einer Fragestellung erkennen und Veränderungen am Mo- dell vornehmen. ∙ selbst Modelle entwickeln, um ein Phänomen zu veranschaulichen und Erklärungen zu finden. Hinweis: Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und um die Kommunikation zu erleichtern, sind die Teilkompetenzen mit einem Kürzel versehen (Eg steht für Erkenntnisgewinnung, 1 für die erste Teilkompetenz) 16 Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 2 Kompetenzbereiche Tabelle II 2.1.2 Kompetenzbereich Kommunikation (Kk) Teilkompetenzen Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Kommunikation in der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können … ∙ vorhandene Informationen analysieren. Informationen ∙ geeignete Informationsquellen auswählen. erschließen ∙ Informationen aus unterschiedlichen Quellen erschließen. (Sek I-Kk1) ∙ Informationen auf Brauchbarkeit und Vollständigkeit prüfen. ∙ die Qualität einer Informationsquelle beurteilen. ∙ Informationen in eine geeignete Struktur und Darstellungsform bringen. ∙ Schwerpunkte setzen und dafür geeignete Informationen auswählen. Informationen ∙ geeignete Darstellungs- und Präsentationsformen ziel- und adressatengerecht auswählen. weitergeben/ ∙ wesentliche Informationen in angemessener Fachsprache sach- und adressatengerecht vermitteln. Ergebnisse ∙ Ausstellungen planen und organisieren. präsentieren ∙ gewonnene Daten in Datentabellen, Graphen oder Diagrammen darstellen (siehe Kompetenzbe- (Sek I-Kk2) reich Erkenntnisgewinnung). ∙ mathematische Verfahren zur Aufbereitung der Daten und zum Erkennen von Trends nutzen (siehe Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung). ∙ Argumente sammeln und ordnen. ∙ passende Argumente auswählen. ∙ eigene Argumente entwickeln. argumentieren ∙ einen Argumentationsprozess strukturieren. (Sek I-Kk3) ∙ die Qualität von Argumenten beurteilen. ∙ in Diskussionen über naturwissenschaftliche Fragestellungen auf Argumente anderer eingehen und diese einordnen. Fach- und ∙ naturwissenschaftliche Phänomene mithilfe der Alltagssprache angemessen beschreiben. Symbolsprache ∙ zunehmend die Fachsprache verwenden. angemessen ∙ fachliche Darstellungsformen und Symbolsprache (Reaktionsschemata, Diagramme, Symbole, verwenden Zeichnungen, Stammbäume etc.) zur Darstellung von Zusammenhängen und Prozessen nutzen. (Sek I-Kk4) Fachanforderungen BIOLOGIE 17
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 2 Kompetenzbereiche 2.1.3 Kompetenzbereich Bewertung Gesundheits- und Sexualerziehung sowie die Themengebiete „Der Mensch als Teil der Biosphäre“, „Medizin und Gentechnik“ sind von so hoher Bedeutung, dass sie im Kompetenzbereich Bewertung verbindliche Fachinhalte sind. Tabelle II 2.1.3 Kompetenzbereich Bewertung (Bw) Teilkompetenzen Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Bewertung in der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können … Verbindliche Fachinhalte ∙ Problem- und Entscheidungsfelder nennen, in ∙ Gesundheitserziehung denen die Biologie persönlich und gesellschaft- ∙ Infektionskrankheiten (AIDS) lich relevant ist. ∙ gesunde Lebensführung Bewertungs- ∙ relevante Fakten in Problem- und Entschei- ∙ Suchtprävention kriterien dungsfeldern benennen. ∙ Sexualität formulieren und ∙ Bewertungskriterien zu einem Problem- und ∙ Hetero- und Homosexualität anwenden Entscheidungsfeld ableiten und formulieren. ∙ verantwortlicher Umgang mit (Sek I-Bw1) ∙ naturwissenschaftliche Kenntnisse zur Abwä- dem Sexualpartner gung der Kriterien nutzen und zur Beurteilung ∙ Schwangerschaftskontrolle von Problem- und Entscheidungssituationen ∙ verantwortungsvoller Umgang mit eigenen heranziehen. und fremden Kindern ∙ aus Bewertungskriterien mögliche Handlungs- ∙ der Mensch als Teil der Biosphäre optionen für Problem- und Entscheidungssitua- ∙ Nachhaltigkeit Handlungs- tionen sachlich begründet ableiten. ∙ verantwortlicher Umgang mit Lebewesen optionen ∙ Handlungsoptionen und Motive vergleichen, ∙ Meeresschutz und Meeresmüll formulieren die zu Grunde liegen. (Sek I-Bw2) ∙ Medizin und Gentechnik ∙ eigene Handlungsoptionen aus ihren Bewer- tungskriterien herleiten. ∙ Schwangerschaftsabbruch ∙ Reproduktionstechniken beim Menschen ∙ kurz- und langfristige Folgen eigenen und frem- den Handelns abschätzen. ∙ prüfen, ob alle Bewertungskriterien, Hand- lungsoptionen und deren Folgen angemessen Handlungsfolgen berücksichtigt worden sind. beurteilen ∙ unterscheiden zwischen lösbaren Situationen (Sek I-Bw3) und solchen, in denen keine Handlungsoption zu einer Lösung der Problemsituation führt (Dilemma). ∙ eigene Entscheidungsprozesse und die anderer Personen oder Personengruppen reflektieren. 18 Fachanforderungen BIOLOGIE
Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I 2 Kompetenzbereiche 2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen Die Bildungsstandards Biologie für den Mittleren Schulabschluss formulieren folgende Basiskonzepte: Im Kompetenzbereich Umgang mit Fachwissen bildet die ∙ Struktur und Funktion Evolutionstheorie den Bezugsrahmen. ∙ System ∙ Entwicklung Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit biologischem Fachwissen Um einen kohärenten Übergang von der Sekundarstufe bezieht sich auf die Basiskonzepte und die mit I in die Oberstufe vorzubereiten, werden in den ihnen verbundenen Vorstellungen. Sie umfasst das vorliegenden Fachanforderungen für die Sekundarstufe Verständnis und die Anwendung begründeter Prinzipien, I bereits die Basiskonzepte aus den Einheitlichen Theorien, Begriffe und Erkenntnis leitender Ideen, Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Biologie mit denen Vorstellungen und Phänomene im Fach (EPA, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Biologie beschrieben und geordnet sowie Ergebnisse 01.12.1989 in der Fassung vom 05.02.2004) zu Grunde vorhergesagt und eingeschätzt werden können. Die gelegt (siehe Tabelle II 2.2). Lernenden können auf der Basis ihres Wissens die natürliche beziehungsweise vom Menschen veränderte Während das Basiskonzept Struktur und Funktion aus Umwelt verstehen und Zusammenhänge erklären. Im den länderübergreifenden Bildungsstandards für den Vordergrund steht also nicht der Wissensabruf, sondern Mittleren Schulabschluss in der Oberstufe weiter geführt der aktive Umgang mit dem Fachwissen zum Lösen wird, werden die Basiskonzepte System und Entwicklung fachlicher Probleme. der Bildungsstandards Biologie hier weiter differenziert. Die Basiskonzepte sind grundlegende, für den Unterricht eingegrenzte und für Schülerinnen und Schüler nachvoll- ziehbare Ausschnitte fachlicher Konzepte und Leitideen. Sie vernetzen die Vielfalt der Fachinhalte durch zentrale, aufeinander bezogene Begriffe und durch Theorien. Dar- über hinaus erleichtern sie das Verständnis durch erklä- rende Modellvorstellungen. Durch eine sinnvolle Struk- turierung der schulischen Fachinhalte des Fachs Biologie sollen die Basiskonzepte ∙ die Aneignung eines grundlegenden, vernetzten Wissens erleichtern, ∙ den systematischen und kumulativen Aufbau von fach- lichen Kompetenzen begünstigen, ∙ die Grundlage für die interdisziplinäre Vernetzung des Wissens bilden. Über alle Jahrgangsstufen hinweg werden die Basiskonzepte in unterschiedlichen Zusammenhängen erkenntniswirksam immer wieder aufgegriffen, thematisiert und differenziert. Sie bilden damit die übergeordneten Strukturen im Aufbau eines vielseitig verknüpften Wissensnetzes, das zum Verständnis der Evolution grundlegend ist. Fachanforderungen BIOLOGIE 19
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