Fachanforderungen Biologie - Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I - Gymnasium Sekundarstufe II - Lehrpläne des Landes Schleswig ...
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Ministerium für Schule
und Berufsbildung
Fachanforderungen
Biologie
Allgemein bildende Schulen
Sekundarstufe I – Gymnasium
Sekundarstufe II
Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
Fachanforderungen BIOLOGIE 1Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein Postfach 7124, 24171 Kiel Kontakt: pressestelle@bimi.landsh.de Layout: Stamp Media im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.stamp-media.de Druck: Schmidt & Klaunig im Medienhaus Kiel, Ringstraße 19, 24114 Kiel, www.schmidt-klaunig.de Kiel, August 2016 Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
Fachanforderungen Biologie Allgemein bildende Schulen Sekundarstufe I – Gymnasium Sekundarstufe II
Inhalt
Inhalt
I Allgemeiner Teil...................................................................................................................................................................... 6
1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt..................................................................................................................................... 6
2 Lernen und Unterricht.................................................................................................................................................................. 8
2.1 Kompetenzorientierung......................................................................................................................................................... 8
2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des gesellschaftlichen Lebens....................................................................... 8
2.3 Leitbild Unterricht................................................................................................................................................................... 9
2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung...................................................................................................................... 9
3 Grundsätze der Leistungsbewertung....................................................................................................................................... 11
II Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I............................................................................................... 12
1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I................................................................................................................................ 12
1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 12
1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 12
1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 13
1.4 Anforderungsbereiche......................................................................................................................................................... 14
2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 15
2.1 Prozessbezogene Kompetenzen........................................................................................................................................ 15
2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen.......................................................................................................................................... 19
3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 30
4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 33
5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 34
4 Fachanforderungen BIOLOGIEInhalt
III Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe II............................................................................................ 36
1 Das Fach Biologie in der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen............................................................... 36
1.1 Grundlagen und Lernausgangslage.................................................................................................................................. 36
1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und fachlichen Bildung.................................................................................. 36
1.3 Didaktische Leitlinien........................................................................................................................................................... 37
1.4 Anforderungsniveaus und Anforderungsbereiche........................................................................................................... 38
2 Kompetenzbereiche................................................................................................................................................................... 40
2.1 Prozessbezogene Kompetenzen........................................................................................................................................ 40
2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen.......................................................................................................................................... 44
3 Themen und Inhalte des Unterrichts........................................................................................................................................ 55
4 Schulinternes Fachcurriculum................................................................................................................................................... 62
5 Leistungsbewertung................................................................................................................................................................... 63
6 Die Abiturprüfung im Fach Biologie........................................................................................................................................ 65
6.1 Die schriftliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 65
6.2 Die mündliche Abiturprüfung............................................................................................................................................. 65
6.3 Präsentationsprüfung........................................................................................................................................................... 66
6.4 Die besondere Lernleistung................................................................................................................................................ 66
IV Anhang.................................................................................................................................................................................... 67
Fachanforderungen BIOLOGIE 5allgemeiner teil
1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt
I Allgemeiner Teil
1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt der Sekundarstufe I beziehungsweise am Ende der
Sekundarstufe II wissen und können sollen. Aus diesem
Die Fachanforderungen im Fach Biologie gelten für die Grund sind die Fachanforderungen abschlussbezogen
Sekundarstufe I des Gymnasiums und die Sekundarstufe II formuliert. Die fachlichen Anforderungen werden als
aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Kompetenz- bzw. Leistungserwartungen beschrieben und
Schleswig-Holstein (SchulG). Sie sind Lehrpläne im Sinne mit Inhalten verknüpft.
des Schulgesetzes. Die Fachanforderungen gehen von
den pädagogischen Zielen und Aufgaben aus, wie sie im Der Unterricht in der Sekundarstufe I am Gymnasium zielt
Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz formuliert sind. In auf einen erfolgreichen Übergang in die Oberstufe.
allen Fächern, in denen die Kultusministerkonferenz (KMK)
Bildungsstandards beschlossen hat, liegen diese den Die Fachanforderungen dienen der Transparenz und
Fachanforderungen zugrunde. Sie berücksichtigen auch Vergleichbarkeit. Sie gewährleisten die Durchlässigkeit
die stufenbezogenen Vereinbarungen der KMK. und Mobilität im Schulwesen.
Die Fachanforderungen sind in einen allgemeinen Teil Die Lehrkräfte gestalten den Unterricht und die
und einen fachspezifischen Teil gegliedert. Der fachspe damit verbundene Unterstützung der Persön
zifische Teil ist nach Sekundarstufe I und Sekundarstufe II lichkeitsentwicklung in eigener pädagogischer
unterschieden. Alle Teile sind inhaltlich aufeinander Verantwortung. Sie berücksichtigen bei der konkreten
bezogen. Sie stellen den verbindlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Fachanforderungen die Beschlüsse
pädagogische und unterrichtliche Arbeit dar. der Schulkonferenz zu Grundsatzfragen und dabei
insbesondere die Beschlüsse der Fachkonferenz zur
In der Sekundarstufe I zielt der Unterricht sowohl auf Abstimmung des schulinternen Fachcurriculums. Mit
den Erwerb von Allgemeinbildung als auch auf die ihren Vorgaben bilden die Fachanforderungen den
Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler. Rahmen für die Fachkonferenzarbeit in den Schulen.
Innerhalb dieser Rahmenvorgaben besitzen die Schulen
In der Sekundarstufe II zielt der Unterricht auf und auch die Fachkonferenzen Gestaltungsfreiheit
eine vertiefte Allgemeinbildung, die Vermittlung bezüglich der Umsetzung der Kontingentstundentafel,
wissenschaftspropädeutischer Grundlagen und auf das der Lern- und Unterrichtsorganisation, der pädagogisch-
Erreichen der allgemeinen Berufs- und Studierfähigkeit. didaktischen Konzepte wie auch der inhaltlichen
In der Sekundarstufe II können die Schülerinnen und Schwerpunktsetzungen. Die Fachanforderungen
Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife verzichten auf kleinschrittige Detailregelungen. Sie
oder mit bestandener Abiturprüfung die Allgemeine enthalten Vorgaben für die Verteilung von Themen und
Hochschulreife erlangen. Inhalten auf die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I.
Diese Vorgaben berücksichtigen die Gestaltungsfreiheit
Am Gymnasium erwerben Schülerinnen und Schüler der Schulen im Rahmen der Kontingentstundentafel.
den Mittleren Schulabschluss mit der Versetzung in die
Jahrgangsstufe 11. Aufgabe der schulinternen Fachcurricula ist es,
die Kerninhalte und Kompetenzen, die in den
Vorgaben der Fachanforderungen Fachanforderungen auf den jeweiligen Abschluss
Die Fachanforderungen beschreiben die didaktischen bezogen ausgewiesen sind, über die einzelnen
Grundlagen der jeweiligen Fächer und den Jahrgangsstufen hinweg aufzubauen. Die schulinternen
spezifischen Beitrag der Fächer zur allgemeinen Fachcurricula bilden die Planungsgrundlage für den
und fachlichen Bildung. Darauf aufbauend legen sie Fachunterricht und enthalten konkrete Beschlüsse über
fest, was Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende
6 Fachanforderungen BIOLOGIEallgemeiner teil
1 Geltungsbereich und Regelungsgehalt
∙ anzustrebende Kompetenzen für die einzelnen Jahr-
gangsstufen
∙ Schwerpunktsetzungen, die Verteilung und Gewichtung
von Unterrichtsinhalten und Themen
∙ fachspezifische Methoden
∙ angemessene mediale Gestaltung des Unterrichts
∙ Diagnostik, Differenzierung und Förderung, Leistungs-
messung und Leistungsbewertung
∙ Einbeziehung außerunterrichtlicher Lernangebote und
Ganztagsangebote.
Die Fachcurricula berücksichtigen die Prinzipien des
fächerverbindenden und fächerübergreifenden wie
auch des themenzentrierten Arbeitens. Die Fachcurricula
werden evaluiert und weiterentwickelt . Die Fachcurricula
werden evaluiert und weiterentwickelt.
Fachanforderungen BIOLOGIE 7allgemeiner teil
2 Lernen und Unterricht
2 Lernen und Unterricht ∙ Sozialkompetenz meint die Fähigkeit, die Bedürfnisse
und Interessen der Mitlernenden empathisch wahrzu-
Ziel des Unterrichts ist der systematische, alters- und nehmen. Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,
entwicklungsgemäße Erwerb von Kompetenzen. Der selbstständig und sozial verantwortlich zu handeln. Sie
Unterricht fördert die kognitiven, emotionalen, sozialen, setzen sich mit den Vorstellungen der anderen kritisch
kreativen und körperlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und auch selbstkritisch auseinander, hören einander zu
und Schüler. Er vermittelt ihnen kulturelle und und gehen aufeinander ein. Sie können konstruktiv und
gesellschaftliche Orientierung und ermuntert sie dazu, erfolgreich mit anderen zusammenarbeiten.
eigenständig zu denken und vermeintliche Gewissheiten, ∙ Methodenkompetenz meint die Fähigkeit, Aufgaben
kulturelle Wertorientierungen und gesellschaftliche selbstständig zu bearbeiten. Schülerinnen und Schüler
Strukturen auch kritisch zu überdenken. Unterricht trägt verfügen über grundlegende Arbeitstechniken und
dazu bei, Bereitschaft zur Empathie zu entwickeln, und Methoden; dazu gehört auch die sichere Nutzung der
fördert die Fähigkeit, die eigenen Überzeugungen und Informationstechnologie. Sie wählen Verfahrensweisen
das eigene Weltbild in Frage zu stellen. Er unterstützt und Vorgehensweisen selbstständig und wenden
die Schülerinnen und Schüler dabei, Unsicherheiten methodische Kenntnisse sinnvoll auf unbekannte Sach-
auszuhalten und Selbstvertrauen zu erwerben. verhalte an. Sie können Sachverhalte sprachlich differen-
ziert darstellen.
2.1 Kompetenzorientierung
Die fortschreitende Entwicklung und Ausbildung
In den Fachanforderungen wird ein Kompetenzbegriff ver- dieser überfachlichen Kompetenzen ermöglicht es den
wendet, der das Wissen und Können, die Fähigkeiten und Schülerinnen und Schülern, Lernprozesse zunehmend
Fertigkeiten eines Menschen umfasst. Das schließt die selbst zu gestalten, das heißt: zu planen, zu steuern, zu
Bereitschaft ein, das Wissen und Können in unterschiedli- analysieren und zu bewerten.
chen Situationen zur Bewältigung von Herausforderungen
und zum Lösen von Problemen anzuwenden. Die Fachan- 2.2 Auseinandersetzung mit Kernproblemen des
forderungen sind in diesem Sinne auf die Darstellung der gesellschaftlichen Lebens
angestrebten fachbezogenen Kompetenzen fokussiert.
Schülerinnen und Schüler werden durch die
Über die fachbezogenen Kompetenzen hinaus fördert Auseinandersetzung mit Kernproblemen des sozio-
der Unterricht aller Fächer den Erwerb überfachlicher kulturellen Lebens in die Lage versetzt, Entscheidungen
Kompetenzen: für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen,
wie sich das eigene Handeln auf andere Menschen,
∙ Selbstkompetenz meint die Fähigkeit, die eigene Situ- auf künftige Generationen, auf die Umwelt oder das
ation wahrzunehmen und für sich selbst eigenständig Leben in anderen Kulturen auswirkt. Die Kernprobleme
zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Die beschreiben Herausforderungen, die sich sowohl auf
Schülerinnen und Schüler artikulieren eigene Bedürf- die Lebensgestaltung des Einzelnen als auch auf das
nisse und Interessen differenziert und reflektieren diese gemeinsame gesellschaftliche Handeln beziehen.
selbstkritisch. Dazu gehört die Bereitschaft, vermeint-
liche Gewissheiten, das eigene Denken und das eigene Die Auseinandersetzung mit Kernproblemen richtet sich
Weltbild kritisch zu reflektieren und Unsicherheiten insbesondere auf:
auszuhalten. Bezogen auf das Lernen bedeutet Selbst- ∙ Grundwerte menschlichen Zusammenlebens: Men-
kompetenz, Lernprozesse selbstständig zu planen und schenrechte, das friedliche Zusammenleben in einer
durchzuführen, Lernergebnisse zu überprüfen, gegebe- Welt mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen, Gesell-
nenfalls zu korrigieren und zu bewerten. schaftsformen, Völkern und Nationen
8 Fachanforderungen BIOLOGIEallgemeiner teil
2 Lernen und Unterricht
∙ Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und ökonomi- ∙ Inklusive Schule: Die inklusive Schule zeichnet sich
schen Entwicklung: Erhalt der natürlichen Lebensgrund- dadurch aus, dass sie in allen Schularten und Schulstufen
lagen, Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung
wirtschaftlichen und technischen Lebensbedingungen gemeinsam beschult und ihren Unterricht auf eine
im Kontext der Globalisierung Schülerschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Heteroge-
∙ Gleichstellung und Diversität: Entfaltungsmöglichkeiten nität ausrichtet. Diese Heterogenität bezieht sich nicht
der Geschlechter, Wahrung des Gleichberechtigungs- allein auf Behinderung oder sonderpädagogischen
gebots, Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt Förderbedarf. Sie steht generell für Vielfalt und schließt
∙ Partizipation: Recht aller Menschen zur verantwortungs- beispielsweise die Hochbegabung ebenso ein wie den
vollen Mit-Gestaltung ihrer soziokulturellen, politischen Migrationshintergrund oder unterschiedliche soziale
und wirtschaftlichen Lebensverhältnisse. Ausgangslagen.
∙ Sonderpädagogische Förderung: Auch die Förderung
2.3 Leitbild Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf orientiert sich an den Fachanfor-
Guter Unterricht derungen. Das methodische Instrument dafür ist der
∙ fördert gezielt die Freude der Schülerinnen und Schüler Förderplan, der in Ausrichtung auf die individuelle
am Lernen und die Entwicklung fachlicher Interessen Situation und den sonderpädagogischen Förderbedarf
∙ lässt Schülerinnen und Schüler Selbstwirksamkeit einer Schülerin oder eines Schülers und in Zusammen-
erfahren arbeit mit einem Förderzentrum erstellt, umgesetzt und
∙ vermittelt Wertorientierungen evaluiert wird.
∙ fördert nicht allein die intellektuellen und kognitiven ∙ Durchgängige Sprachbildung: Die Vermittlung schul-
Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, sondern und bildungsrelevanter sprachlicher Fähigkeiten (Bildungs-
auch ihre sozialen und emotionalen, kreativen und kör- sprache) erfolgt im Unterricht aller Fächer. Das Ziel ist,
perlichen Potenziale die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder und Jugend-
∙ ermöglicht den Schülerinnen und Schülern durch pas- lichen mit und ohne Migrationshintergrund, unabhängig
sende Lernangebote, die auf ihre individuellen Voraus- von ihrer Erstsprache, im Schriftlichen wie im Mündlichen
setzungen und ihr Vorwissen abgestimmt sind, einen systematisch auf – und auszubauen.
systematischen − alters- und entwicklungsgerechten Das setzt entsprechenden Wortschatz und die Kenntnis
− Erwerb von Wissen und Können sowie die Chance, bildungssprachlicher grammatischer Strukturen voraus.
Leistungserwartungen zu erfüllen Die Lehrkräfte planen und gestalten den Unterricht mit
∙ fördert und fordert eigene Lernaktivität der Schülerinnen Blick auf die Sprachebene Bildungssprache und stellen
und Schüler, vermittelt Lernstrategien und unterstützt die Verbindung von Alltags-, Bildungs- und Fachsprache
die Fähigkeit zum selbstgesteuerten Lernen explizit her.
∙ zielt auf nachhaltige Lernprozesse Alle Schülerinnen und Schüler werden an die Besonder-
∙ bietet Gelegenheit, das Gelernte in ausreichender Form heiten von Fachsprachen und an fachspezifische Textsorten
systematisch einzuüben, anzuwenden und zu festigen. herangeführt. Deshalb ist Fachunterricht auch stets Sprach-
unterricht auf bildungs- und fachsprachlichem Niveau.
2.4 Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung ∙ Kulturelle Bildung: Kulturelle Bildung ist unverzicht
barer Teil der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung,
Folgende Aufgabenfelder von besonderer Bedeutung, die den Einzelnen zur Mitgestaltung gesellschaftlicher
die sich aus den pädagogischen Zielen des Schulgesetzes Prozesse befähigt. Der Zusammenarbeit mit professio-
ergeben, sind nicht dem Unterricht einzelner Fächer nellen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden
zugeordnet. Sie sind im Unterricht aller Fächer zu auch an außerschulischen Lernorten kommt hierbei eine
berücksichtigen: besondere Bedeutung zu.
Fachanforderungen BIOLOGIE 9allgemeiner teil
2 Lernen und Unterricht
∙ Niederdeutsch und Friesisch: Seinem Selbstverständnis
nach ist Schleswig-Holstein ein Mehrsprachenland, in
dem Regional- und Minderheitensprachen als kultureller
Mehrwert begriffen werden. Für die Bildungseinrich-
tungen des Landes erwächst daraus die Aufgabe, das
Niederdeutsche und das Friesische zu fördern und zu
seiner Weiterentwicklung beizutragen.
∙ Medienbildung: Medien sind Bestandteil aller Lebens-
bereiche; wesentliche Teile der Umwelt sind nur medial
vermittelt zugänglich. Schülerinnen und Schüler sollen in
die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht,
sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den
Medien umzugehen. Dazu gehört auch die kritische
Auseinandersetzung mit dem Bild von Wirklichkeit,
das medial erzeugt wird. Schülerinnen und Schüler
sollen den Einfluss der Medien reflektieren und dabei
erkennen, dass Medien (zum Beispiel Zeitungen, Bücher,
Filme) immer nur eine Interpretation, eine Lesart von
Wirklichkeit bieten, und sie sollen sich bewusst werden,
dass ihr vermeintlich eigenes Bild von Wirklichkeit durch
die Medien (mit-)bestimmt wird.
∙ Berufs- und Studienorientierung: Diese ist integrativer
Bestandteil im Unterricht aller Fächer und Jahrgangs-
stufen. Sie hat einen deutlichen Praxisbezug, zum
Beispiel Betriebspraktika, schulische Veranstaltungen am
Lernort Betrieb. Die Schulen haben ein eigenes Curri-
culum zur Berufs- und Studienorientierung, sie gewähr-
leisten in Zusammenarbeit mit ihren Partnern, wie zum
Beispiel der Berufsberatung, eine kontinuierliche Unter-
stützung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen
und Schüler. Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler
nach dem Schulabschluss einen beruflichen Anschluss
finden.
10 Fachanforderungen BIOLOGIEallgemeiner teil
3 Grundsätze der Leistungsbewertung
3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Schüler, die vorübergehend an der Teilnahme am
Unterricht beeinträchtigt sind .
Leistungsbewertung wird verstanden als Dokumentation ∙ Bei Schülerinnen und Schülern, deren Zweitsprache
und Beurteilung der individuellen Lernentwicklung Deutsch ist, kann die Schule wegen zu geringer Deutsch-
und des jeweils erreichten Leistungsstands. Sie kenntnisse auf eine Leistungsbewertung in bestimmten
erfasst alle in den Fachanforderungen ausgewiesenen Fächern verzichten.
Kompetenzbereiche und berücksichtigt sowohl die ∙ Besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Recht-
Prozesse als auch die Ergebnisse schulischen Arbeitens schreiben wird durch Ausgleichs- und Fördermaß-
und Lernens. Die Beurteilung von Leistungen dient der nahmen gemäß Erlass begegnet.
kontinuierlichen Rückmeldung an Schülerinnen, Schüler
und Eltern, zudem ist sie für die Lehrkräfte eine wichtige Leistungsbewertung im Zeugnis
Grundlage für Förderungs- und Beratungsstrategien. Die Leistungsbewertung im Zeugnis ist das Ergebnis einer
Die individuelle Leistungsbewertung erfüllt neben der sowohl fachlichen als auch pädagogischen Abwägung der
diagnostischen auch eine ermutigende Funktion. erbrachten Unterrichtsbeiträge und gegebenenfalls Leis-
Kriterien und Verfahren der Leistungsbewertung werden tungsnachweise. Es ist sicherzustellen, dass die Bewertung
den Schülerinnen, Schülern und Eltern vorab offengelegt für die Unterrichtsbeiträge auf einer ausreichenden Zahl
und erläutert. Schülerinnen und Schüler erhalten eine unterschiedlicher Formen von Unterrichtsbeiträgen beruht.
kontinuierliche Rückmeldung über den Leistungsstand. Bei der Gesamtbewertung hat der Bereich der Unterrichts-
Diese erfolgt so rechtzeitig, dass die Schülerinnen und beiträge ein stärkeres Gewicht als der Bereich der Leis-
Schüler die Möglichkeit haben, aus der Rückmeldung tungsnachweise. Fachspezifische Hinweise zur Leistungsbe-
zukünftige Lern- und Arbeitsstrategien abzuleiten. wertung werden in den Fachanforderungen ausgeführt.
In der Leistungsbewertung werden zwei Beurteilungsbereiche Vergleichsarbeiten
unterschieden: Unterrichtsbeiträge und Leistungsnachweise. Vergleichsarbeiten in den Kernfächern sind länderüber
∙ Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die sich auf greifend konzipiert und an den KMK- Bildungsstandards
die Mitarbeit und Mitgestaltung im Unterricht oder im un- orientiert. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, ob
terrichtlichen Kontext beziehen. Zu ihnen gehören sowohl und inwieweit Schülerinnen und Schüler die in den Bil
mündliche als auch praktische und schriftliche Leistungen. dungsstandards formulierten Leistungserwartungen erfüllen.
∙ Leistungsnachweise werden in Form von Klassenarbeiten Vergleichsarbeiten dienen in erster Linie der Selbsteva
und Leistungsnachweisen, die diesen gleichwertig sind, luation der Schule. Sie ermöglichen die Identifikation von
erbracht; sie decken die verbindlichen Leistungserwar- Stärken und Entwicklungsbedarfen von Lerngruppen. Die
tungen der Fächer und die Kompetenzbereiche ange- Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden schulintern
messen ab. Art und Zahl der in den Fächern zu erbrin- ausgewertet. Die Auswertungen sind Ausgangspunkt für
genden Leistungsnachweise werden per Erlass geregelt. Strategien und Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung.
Vergleichsarbeiten gehen nicht in die Leistungsbewertung
Besondere Regelungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler ein. Die Teilnahme
∙ Für Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonder- an den Vergleichsarbeiten ist per Erlass geregelt.
pädagogischen Förderbedarf, die zieldifferent unter-
richtet werden, wird ein Förderplan mit individuell zu Zentrale Abschlussprüfungen
erreichenden Leistungserwartungen aufgestellt. Im Rahmen der Prüfungen zum Erwerb des Ersten allgemein-
∙ Werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi- bildenden Schulabschlusses, des Mittleren Schulabschlusses
schem Förderbedarf entsprechend den Anforderungen und der Allgemeinen Hochschulreife werden in einigen
der allgemein bildenden Schule unterrichtet, hat die Schule Fächern Prüfungen mit zentraler Aufgabenstellung durch
der Beeinträchtigung angemessen Rechnung zu tragen geführt. Die Prüfungsregelungen richten sich nach den
(Nachteilsausgleich). Dies gilt ebenso für Schülerinnen Fachanforderungen und den KMK-Bildungsstandards.
Fachanforderungen BIOLOGIE 11Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I
II Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I integrale Bestandteile des alltäglichen Denkens und
Handelns werden sollen.
1.1 Grundlagen und Lernausgangslage
Ziel des Unterrichts ist es, naturwissenschaftliche Phäno-
Grundlage der Fachanforderungen Biologie sind die Bil- mene, die Sprache und die Historie der Naturwissen-
dungsstandards der KMK für den Mittleren Schulab- schaften zu verstehen, ihre Ergebnisse zu kommunizieren
schluss sowie die Kompetenzstufenmodelle des Instituts und sich mit ihren spezifischen Methoden der Erkenntnis
zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) zu gewinnung und deren Grenzen auseinanderzusetzen. Die
diesen Bildungsstandards. erlangte Scientific Literacy ermöglicht eine aktive Teilhabe
an gesellschaftlicher Kommunikation und Meinungsbildung
Die Bildungsstandards liefern aussagekräftige Vorgaben über Forschung und Entwicklungen und ist deshalb wesent-
über die am Ende der Sekundarstufe I zu erreichenden licher Bestandteil der Allgemeinbildung. Der naturwissen
Kompetenzen. Die Fachanforderungen konkretisieren schaftliche Unterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler
diese Kompetenzerwartungen in zwei Schritten für die darüber hinaus, über die Folgen ihres alltäglichen Handelns
Jahrgangsstufen 5/6 sowie 7 bis 9 (G 8) beziehungsweise zu reflektieren, um Handeln im Sinne der Bildung für
7 bis 10 (G 9). Nachhaltige Entwicklung (BNE) aktiv zu fördern und um
sachlich begründete Entscheidungen treffen zu können.
Ziel dieses Kompetenzaufbaus ist der Übergang in die
Oberstufe und die Einfühung der Basiskonzepte der EPA Im Rahmen dieser allgemeinen naturwissenschaftlichen
(siehe Kapitel III Fachanforderungen des Fachs Biologie in Grundbildung liefert das Fach Biologie wichtige Beiträge:
der Oberstufe).
∙ Evolutionstheorie
Der Unterricht im Fach Biologie knüpft an den Heimat-, Der zentrale fachspezifische Beitrag der Biologie zur
Welt- und Sachunterricht der Grundschule an. Hier allgemeinen naturwissenschaftlichen Grundbildung ist
werden erste Grundlagen für naturwissenschaftliche die Evolutionstheorie. Sie bildet eine in den Naturwissen-
Arbeitsverfahren und damit für naturwissenschaftliches schaften unbestrittene Theorie, mit der Phänomene in
Fachwissen gelegt. Diese Grundlagen werden in der allen Bereichen der Biologie erklärt werden können. Die
Sekundarstufe I vertieft und differenziert. Evolutionstheorie ist das vereinigende, übergreifende
Organisationsprinzip der modernen Biologie. Sie umfasst
1.2 Der Beitrag des Faches zur allgemeinen und Erkenntnisse zum Selbstverständnis des Menschen in
fachlichen Bildung seiner Umwelt, zu seiner Gesundheit, zu seiner kulturellen
Entwicklung sowie zu seinen sozialen Interaktionen. Die
Naturwissenschaften und Technik prägen den Alltag in Kenntnis wesentlicher Aussagen der Evolutionstheorie
unserer Gesellschaft. Die Naturwissenschaften Biologie, über die Entwicklung des Lebens auf der Erde sowie die
Chemie und Physik liefern ihren fachspezifischen Beitrag Mechanismen und die Dynamik von Evolutionsprozessen
zu einer naturwissenschaftlichen Grundbildung im Sinne gehört deshalb zum unentbehrlichen Fundament der
einer „Scientific Literacy“. Diese dient dem Verständnis naturwissenschaftlichen Bildung, über die alle Schüle-
der grundlegenden Konzepte, der Arbeits- und rinnen und Schüler verfügen sollten. Die Evolutionstheorie
Denkweisen der Naturwissenschaften. Sie beschreibt die liefert den Lernenden ein Instrument, mit dem sie die
Bedeutung und den Nutzen der Naturwissenschaften für Vielfalt der heutigen Lebenserscheinungen schlüssig
die Gesellschaft und bildet die Basis für nachfolgende erklären und mit dem sie auf naturwissenschaftsfeindliche,
Lernprozesse. Die besondere Bedeutung dieser kreationistische Vorstellungen reagieren können. Aus
Grundbildung ergibt sich aus der Tatsache, dass die diesen Gründen bildet diese Theorie den integrativen
erworbenen naturwissenschaftlichen Kompetenzen Rahmen des gesamten Biologieunterrichts.
12 Fachanforderungen BIOLOGIEFachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I
Dabei ist zu thematisieren, dass es sich bei der Evoluti- mehr denkbar. Der Biologieunterricht vermittelt fundier-
onstheorie und den im Religionsunterricht behandelten tes Fachwissen, das die zentrale Voraussetzung für eine
Schöpfungsgeschichten nicht um sich widersprechende kompetente Teilhabe an ethischen Diskussionen und
Erklärungen handelt, denn religiöse Schriften enthalten Entscheidungsprozessen in diesen Bereichen darstellt.
keine naturwissenschaftlichen Aussagen über Ent-
stehung oder Entwicklung der Lebewesen. 1.3 Didaktische Leitlinien
∙ Originale Naturbegegnung Die zentrale inhaltliche didaktische Leitlinie in allen
In einer zunehmend technisierten Gesellschaft nimmt Jahrgängen des Biologieunterrichts ist die Evolutions
die originale Naturbegegnung einen immer wichtigeren theorie nach Darwin. Das vertiefte Verständnis dieser
Teil in der schulischen Bildung ein. Der Kontakt mit Theorie der Biologie wird systematisch aufgebaut. Zu
Lebewesen, die Vermittlung von Artenkenntnis und von diesem Zweck werden evolutive Phänomene altersgemäß
ökologischen Zusammenhängen sind zentrale Beiträge reduziert und formuliert. Alltagsvorstellungen der
der Biologie zur allgemeinen Bildung. Nur was man Lernenden zur Entwicklung des Lebens auf der Erde
kennt, erscheint schützenswert. Originale Naturbe- werden in einem didaktischen Rekonstruktionsprozess
gegnung ist eine notwendige Voraussetzung für die Sen- kontinuierlich mit evolutiven Denkweisen verknüpft. Dies
sibilisierung und für die Entwicklung einer schützenden ist die zentrale Aufgabe modernen Biologieunterrichts.
Haltung gegenüber Natur und Umwelt.
Eine zweite didaktische Leitlinie stellt das Erlernen und
∙ Sexualerziehung Vertiefen biologischer Denk- und Arbeitsweisen dar,
Sexualerziehung ist ein unentbehrlicher Teil der schuli- die von Beginn der Sekundarstufe I bis zum Ende der
schen Bildung und daher fester Bestandteil des Biolo- Oberstufe kumulativ im Biologieunterricht entwickelt
gieunterrichts. Die Sexualität des Menschen entfaltet werden (Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung).
sich im Spannungsfeld von biologischen, persönlichen, Dies schließt das grundlegende Erfassen der
sozialen und kulturellen Aspekten und hat daher immer naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnungsweise ein.
mit Werturteilen zu tun.
Darüber hinaus sind als dritte Leitlinie das Vermitteln
∙ Biologische Fragestellungen in der gesellschaftlichen naturwissenschaftlicher Repräsentationsformen (unter
Diskussion anderem Fachtexte, Bilder, Diagramme) und das Einüben
Für die gesellschaftliche Diskussion einer nachhaltigen ihrer Anwendung als Grundlage für die Kommunikation
Entwicklung liefert die Biologie durch die Vermittlung biologischer Sachverhalte für den Unterricht leitend
ökologischer Zusammenhänge zentrale Impulse. Mit ihren (Kompetenzbereich Kommunikation).
biotechnischen und medizinischen Verfahren ist die Bio-
logie die zentrale Naturwissenschaft des 21. Jahrhunderts. Die vierte Leitlinie umfasst die Aufnahme normativer
Sie rückt durch ihre fachlichen Fragestellungen und ihre Fragestellungen in den Biologieunterricht, das heißt
moralischen Implikationen immer mehr in die öffentliche die Vermittlung von Werten und Vorgehensweisen der
Diskussion. Erkenntnisse in Bereichen der Molekularbio- sachlich begründeten Meinungsbildung. Der Umgang
logie führen nicht nur zu neuen Verfahren in der medizi- mit Werten wird im Fach Biologie an folgenden Themen
nischen Diagnostik und Therapie, sondern auch zu bio- feldern in ethischen Analysen (siehe Kapitel II, 2.1.3
technischen Verfahren in der industriellen Produktion. Kompetenzbereich Bewertung) vermittelt und geübt:
Die Biotechnik ist fester Bestandteil bei der Herstellung ∙ Gesundheitserziehung
von Lebensmitteln, Medikamenten und Werkstoffen ∙ Sexualität des Menschen
sowie bei Recycling-Verfahren geworden. Ohne diese ∙ der Mensch als Teil der Biosphäre
Verfahren wäre eine moderne Industriegesellschaft nicht ∙ Medizin und Gentechnik
Fachanforderungen BIOLOGIE 13Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
1 Das Fach Biologie in der Sekundarstufe I
Diese vier Leitlinien werden durch die KMK-Bildungs- ∙ Anforderungsbereich II: Sachverhalte, Methoden und
standards für den Mittleren Schulabschluss konkretisiert. Fertigkeiten in neuem Zusammenhang benutzen
Hier erfolgt die fachliche Ausprägung des Kompetenzbe Dieses Niveau umfasst die Bearbeitung grundlegender
griffs in den drei naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, bekannter Sachverhalte in neuen Kontexten, wobei das
Chemie und Physik durch Unterteilung in die inhaltliche zugrunde liegende Fachwissen beziehungsweise die
Dimension (Kompetenzbereich Umgang mit Fachwissen) Kompetenzen auch in anderen thematischen Zusammen-
sowie die prozessbezogene Dimension (Kompetenzbe hängen erworben sein können.
reiche Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung).
∙ Anforderungsbereich III: Sachverhalte neu erarbeiten
Die in den ländergemeinsamen Bildungsstandards be und reflektieren sowie Methoden und Fertigkeiten
schriebene Kompetenzorientierung ist verbindlich. Die eigenständig anwenden
Fachanforderungen formulieren auf Bildungsstandards be- Dieses Niveau umfasst die eigenständige Erarbeitung
zogene Grundsätze für den Unterricht, weisen verbindliche und Reflexion unbekannter Sachverhalte und Probleme
Kerninhalte aus und zeigen den notwendigen und den zu- auf der Grundlage des Vorwissens. Konzeptwissen und
lässigen Gestaltungsrahmen für Konkretisierungen auf, die Kompetenzen werden unter anderem genutzt für eigene
im schulinternen Fachcurriculum formuliert werden müssen. Erklärungen, Untersuchungen, Modellbildungen oder
Stellungnahmen.
1.4 Anforderungsbereiche
Im Unterricht müssen für jede Schülerin und jeden
Der Unterricht in der Sekundarstufe I soll auf den Unter Schüler die Anforderungsbereiche I, II und III angemessen
richt in der Oberstufe vorbereiten. Daher müssen bei der angeboten und entsprechende Leistungen von ihnen
Gestaltung des Unterrichts, der Erstellung von Aufgaben eingefordert werden. Die Operatoren (siehe Anhang)
und der Bewertung von Unterrichtsbeiträgen und Leistungs- können den drei Anforderungsbereichen nicht von
nachweisen die folgenden Anforderungsbereiche der vornherein eindeutig zugeordnet werden. Die Zuordnung
KMK- Bildungsstandards berücksichtigt werden: ist abhängig vom zuvor erteilten Unterricht. Die
Operatoren dienen dazu, den Schülerinnen und Schülern
∙ Anforderungsbereich I: Sachverhalte, Methoden und die Anforderungen der Aufgabenstellung transparent zu
Fertigkeiten reproduzieren machen. Der Umgang mit den Operatoren wird im Verlauf
Dieses Anspruchsniveau umfasst die Wiedergabe von der Sekundarstufe I vermittelt und eingeübt.
Fachwissen und die Wiederverwendung von Methoden
und Fertigkeiten.
Tabelle II 1.4: Übersicht zu den Kompetenzbereichen der KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss
Fachwissen Erkenntnisgewinnung Kommunikation Bewertung
∙ biologisches Fachwissen ∙ naturwissenschaftliche ∙ Informationsquellen kri- ∙ die gesellschaftliche Bedeu-
systematisch aufbauen Denk- und Arbeitsweisen tisch auswählen tung der Biologie und der
∙ Phänomene, Begriffe und erkennen und anwenden ∙ Informationen sach- und Naturwissenschaften erfassen
Gesetzmäßigkeiten den ∙ Untersuchungsmethoden, fachbezogen erschließen ∙ biologische bzw. naturwis-
Basiskonzepten zuordnen Modelle und Theorien ∙ sachgerecht argumentie- senschaftliche Sachverhalte
∙ Anwendung von Fach- nutzen ren in verschiedenen Kontex-
wissen zur Bearbeitung ∙ fachbezogene Lösungsstra- ∙ Fachsprache kompetent ten sachgerecht beurteilen
fachlicher Aufgaben und tegien entwickeln nutzen ∙ biologische bzw. naturwis-
Probleme ∙ die Bedeutung von Expe- ∙ Präsentationsformen ad- senschaftliche Kenntnisse
rimenten, Modellen und ressatengerecht auswählen nutzen, um reflektierte
Theorien erfassen und verwenden Entscheidungen zu treffen
14 Fachanforderungen BIOLOGIEFachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
2 Kompetenzbereiche
2 Kompetenzbereiche zum anderen einen eigenen Lerngegenstand dar. Die
Lernenden können Fachwissen gewinnen, indem sie
Der Unterricht in den Fächern Biologie, Chemie und naturwissenschaftliche Erkenntnismethoden nutzen
Physik in der Sekundarstufe I ermöglicht den Erwerb von (Erkenntnisgewinnung). Im Biologieunterricht erfolgt dies
Kompetenzen, die eine naturwissenschaftliche Grund- unter anderem durch das Arbeiten im Freiland sowie
bildung charakterisieren. Die Bewältigung naturwissen durch systematisches und reflektiertes Experimentieren.
schaftlicher Probleme erfordert das permanente Die Schülerinnen und Schüler können Informationen
Zusammenspiel von prozess- und inhaltsbezogenen sach- und fachbezogen erschließen sowie ihr erarbeitetes
Kompetenzen. Die prozessbezogenen Kompetenzen Wissen und ihre Erkenntnisse fachgemäß austauschen
Erkenntnisgewinnung, Kommunikation und Bewertung (Kommunikation). Darüber hinaus können sie auf Basis
sind daher untrennbar mit dem Fachwissen verbunden. des erworbenen Wissens biologische beziehungsweise
naturwissenschaftliche Sachverhalte in verschiedenen
Darüber hinaus unterstützt der Unterricht in den Kontexten erkennen, diese beurteilen beziehungsweise
naturwissenschaftlichen Fächern die Entwicklung bewerten und darauf aufbauend Entscheidungen treffen
persönlicher und sozialer Kompetenzen. Schülerinnen (Bewertung).
und Schüler übernehmen im Unterricht Verantwortung
für das eigene Lernen, setzen Lernstrategien ein und Wegen der großen Bedeutung dieser prozessbe-
erkunden gemeinsam mit anderen naturwissenschaftliche zogenen Kompetenzen für die drei naturwissenschaft
Phänomene. So wird ein lebenslanges Lernen und lichen Fächer und ihrer großen Überschneidungsbereiche
gesellschaftliche Partizipation ermöglicht. ist eine Abstimmung mit den Fächern Chemie und Physik
notwendig, um diese Gemeinsamkeiten gewinnbringend
Die im Folgenden beschriebenen Kompetenzerwartungen zu nutzen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Werteent
stellen verbindliche Standards für das Fach Biologie dar. wicklung eine Abstimmung mit anderen Fächern zu
Sie beschreiben Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten treffen.
und Fertigkeiten, die die Lernenden im Biologieunterricht
bis zum Ende der Sekundarstufe I kumulativ In den nachfolgenden Tabellen wird die Kompetenzent-
entwickeln sollen. Gleichzeitig definieren sie, welche wicklung in den Bereichen Erkenntnisgewinnung, Kom-
Voraussetzungen im Biologieunterricht der Oberstufe munikation und Bewertung auf dem für Fachanforderun-
erwartet werden können. gen angemessenen Abstraktionsniveau dargestellt. Die
Ausprägung der beschriebenen Schüleraktivitäten, die
Die Ausprägung der erworbenen Kompetenzen Komplexität und der Grad der Selbstständigkeit werden
entsprechend der Anforderungsbereiche ergibt sich aus in den verschiedenen Klassenstufen in einer Form erwar-
der Komplexität der zu bewältigenden Anforderungen tet, die dem jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerin-
(Umfang und Vernetzungsgrad), der Qualität der dabei nen und Schüler entspricht. Unterschiede in der Lernaus-
benötigten kognitiven Fähigkeiten beziehungsweise der gangslage müssen dabei berücksichtigt werden.
Schwierigkeit der zu lösenden Aufgaben (reproduzieren –
selegieren – organisieren – integrieren) und dem Grad der Den Kompetenzbereichen Erkenntnisgewinnung und
Selbstständigkeit, mit der die Schülerinnen und Schüler Kommunikation sind keine verbindlichen Fachinhalte
arbeiten können. zugeordnet. Die Fachinhalte, an denen die formulierten
Kompetenzen erworben werden, ergeben sich aus
2.1 Prozessbezogene Kompetenzen der Gestaltung des Unterrichts (Anregungen gibt der
Leitfaden).
Die prozessbezogenen Kompetenzen dienen zum
einen der Entwicklung des Fachwissens und stellen
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Tabelle II 2.1.1 Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung (Eg)
Teilkompetenzen Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Erkenntnisgewinnung in der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können …
Fragestellungen ∙ problembezogene Fragen auf der Basis des jeweiligen Vorwissens formulieren.
entwickeln ∙ handlungsleitende oder erkenntnisleitende Fragen für eine Problemstellung formulieren.
(Sek I-Eg1) ∙ aus gewonnenen Erkenntnissen neue Fragestellungen entwickeln.
Hypothesen ∙ zu einer gegebenen Frage eine Hypothese formulieren.
formulieren ∙ Hypothesen und Gegenhypothesen formulieren.
(Sek I-Eg2)
∙ Untersuchungsmethoden auswählen, die der Hypothese angemessen sind und interpretierbare
Ergebnisse liefern.
∙ aufbauend auf einer Hypothese ein Untersuchungsdesign (Versuch, Beobachtungsvorgang, etc.)
entwerfen.
∙ zwischen Kontroll- und Testvariable unterscheiden.
Untersuchungs-
∙ die Bedeutung von Wiederholungsmessungen erklären.
designs
∙ Mess- und Laborgeräte sachgerecht in einer Versuchsanordnung nutzen und unter Berücksichti-
entwickeln und
gung der Sicherheitshinweise Messungen durchführen.
anwenden
∙ unter Einhaltung der Vorschriften geeignete Verfahren und Geräte (z. B. Lupe, Sezierbesteck) anwen-
(Sek I-Eg3)
den, um biologische Sachverhalte bzw. Organismen zu beobachten und zu untersuchen.
∙ Versuchsbeschreibungen (Texte) und Versuchsaufbauten (Zeichnungen) anfertigen.
∙ biologische Sachverhalte bzw. Organismen vergleichen und sie Kriterien geleitet ordnen.
∙ Bestimmungsschlüssel zur Bestimmung von Organismen nutzen.
∙ Abfälle ordnungsgemäß entsorgen.
∙ aus der Durchführung einer Untersuchung Daten gewinnen und sie in Protokollen festhalten.
∙ zwischen den aufbereiteten Daten (Beobachtung) und deren Interpretation (Deutung) trennen.
∙ gewonnene Daten in Datentabellen, Graphen oder Diagrammen darstellen (siehe Kompetenzbe-
reich Kommunikation).
Datenaus-
∙ makroskopische und lichtmikroskopische Strukturen zeichnerisch darstellen.
wertungen
∙ mathematische Verfahren zur Aufbereitung der Daten und zum Erkennen von Trends nutzen (siehe
vornehmen und
Kompetenzbereich Kommunikation).
dokumentieren
∙ Regeln, Gesetzmäßigkeiten und Theorien zur Erklärung von Phänomenen nutzen.
(Sek I-Eg4)
∙ Ergebnisse mit der zuvor gestellten Hypothese vergleichen und so die Hypothese stützen oder verwerfen.
∙ gewonnene Daten nutzen, um das gewählte Untersuchungsdesign kritisch zu überprüfen und
gegebenenfalls zu optimieren.
∙ die Genauigkeit der Vorgehensweise im Sinne einer Fehlerbetrachtung bewerten.
∙ experimentelle Befunde mit Hilfe gegebener Modelle erklären.
∙ Kreuzungsschemata und Familienstammbäume entwerfen und anwenden.
∙ passende Modelle für eine Fragestellung auswählen und anwenden.
∙ die Funktion eines Modells im Rahmen einer Fragestellung einordnen und erklären.
Modelle
∙ erklären, dass Modelle nur bestimmte Eigenschaften des Originals wiedergeben und dadurch
verwenden
dessen Komplexität reduzieren.
(Sek I-Eg5)
∙ zwischen verschiedenen Modelltypen unterscheiden (Struktur-, Funktions- und Denkmodelle).
∙ die Grenzen eines Modells im Rahmen einer Fragestellung erkennen und Veränderungen am Mo-
dell vornehmen.
∙ selbst Modelle entwickeln, um ein Phänomen zu veranschaulichen und Erklärungen zu finden.
Hinweis: Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und um die Kommunikation zu erleichtern, sind die Teilkompetenzen
mit einem Kürzel versehen (Eg steht für Erkenntnisgewinnung, 1 für die erste Teilkompetenz)
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Tabelle II 2.1.2 Kompetenzbereich Kommunikation (Kk)
Teilkompetenzen Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Kommunikation in der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können …
∙ vorhandene Informationen analysieren.
Informationen ∙ geeignete Informationsquellen auswählen.
erschließen ∙ Informationen aus unterschiedlichen Quellen erschließen.
(Sek I-Kk1) ∙ Informationen auf Brauchbarkeit und Vollständigkeit prüfen.
∙ die Qualität einer Informationsquelle beurteilen.
∙ Informationen in eine geeignete Struktur und Darstellungsform bringen.
∙ Schwerpunkte setzen und dafür geeignete Informationen auswählen.
Informationen ∙ geeignete Darstellungs- und Präsentationsformen ziel- und adressatengerecht auswählen.
weitergeben/ ∙ wesentliche Informationen in angemessener Fachsprache sach- und adressatengerecht vermitteln.
Ergebnisse ∙ Ausstellungen planen und organisieren.
präsentieren ∙ gewonnene Daten in Datentabellen, Graphen oder Diagrammen darstellen (siehe Kompetenzbe-
(Sek I-Kk2) reich Erkenntnisgewinnung).
∙ mathematische Verfahren zur Aufbereitung der Daten und zum Erkennen von Trends nutzen (siehe
Kompetenzbereich Erkenntnisgewinnung).
∙ Argumente sammeln und ordnen.
∙ passende Argumente auswählen.
∙ eigene Argumente entwickeln.
argumentieren
∙ einen Argumentationsprozess strukturieren.
(Sek I-Kk3)
∙ die Qualität von Argumenten beurteilen.
∙ in Diskussionen über naturwissenschaftliche Fragestellungen auf Argumente anderer eingehen
und diese einordnen.
Fach- und ∙ naturwissenschaftliche Phänomene mithilfe der Alltagssprache angemessen beschreiben.
Symbolsprache ∙ zunehmend die Fachsprache verwenden.
angemessen ∙ fachliche Darstellungsformen und Symbolsprache (Reaktionsschemata, Diagramme, Symbole,
verwenden Zeichnungen, Stammbäume etc.) zur Darstellung von Zusammenhängen und Prozessen nutzen.
(Sek I-Kk4)
Fachanforderungen BIOLOGIE 17Fachanforderungen Biologie Sekundarstufe I
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2.1.3 Kompetenzbereich Bewertung
Gesundheits- und Sexualerziehung sowie die Themengebiete „Der Mensch als Teil der Biosphäre“, „Medizin und
Gentechnik“ sind von so hoher Bedeutung, dass sie im Kompetenzbereich Bewertung verbindliche Fachinhalte sind.
Tabelle II 2.1.3 Kompetenzbereich Bewertung (Bw)
Teilkompetenzen Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Bewertung in der Sekundarstufe I
Die Schülerinnen und Schüler können … Verbindliche Fachinhalte
∙ Problem- und Entscheidungsfelder nennen, in ∙ Gesundheitserziehung
denen die Biologie persönlich und gesellschaft- ∙ Infektionskrankheiten (AIDS)
lich relevant ist. ∙ gesunde Lebensführung
Bewertungs- ∙ relevante Fakten in Problem- und Entschei- ∙ Suchtprävention
kriterien dungsfeldern benennen.
∙ Sexualität
formulieren und ∙ Bewertungskriterien zu einem Problem- und
∙ Hetero- und Homosexualität
anwenden Entscheidungsfeld ableiten und formulieren.
∙ verantwortlicher Umgang mit
(Sek I-Bw1) ∙ naturwissenschaftliche Kenntnisse zur Abwä-
dem Sexualpartner
gung der Kriterien nutzen und zur Beurteilung
∙ Schwangerschaftskontrolle
von Problem- und Entscheidungssituationen
∙ verantwortungsvoller Umgang mit eigenen
heranziehen.
und fremden Kindern
∙ aus Bewertungskriterien mögliche Handlungs- ∙ der Mensch als Teil der Biosphäre
optionen für Problem- und Entscheidungssitua- ∙ Nachhaltigkeit
Handlungs-
tionen sachlich begründet ableiten. ∙ verantwortlicher Umgang mit Lebewesen
optionen
∙ Handlungsoptionen und Motive vergleichen, ∙ Meeresschutz und Meeresmüll
formulieren
die zu Grunde liegen.
(Sek I-Bw2) ∙ Medizin und Gentechnik
∙ eigene Handlungsoptionen aus ihren Bewer-
tungskriterien herleiten. ∙ Schwangerschaftsabbruch
∙ Reproduktionstechniken beim Menschen
∙ kurz- und langfristige Folgen eigenen und frem-
den Handelns abschätzen.
∙ prüfen, ob alle Bewertungskriterien, Hand-
lungsoptionen und deren Folgen angemessen
Handlungsfolgen berücksichtigt worden sind.
beurteilen ∙ unterscheiden zwischen lösbaren Situationen
(Sek I-Bw3) und solchen, in denen keine Handlungsoption
zu einer Lösung der Problemsituation führt
(Dilemma).
∙ eigene Entscheidungsprozesse und die anderer
Personen oder Personengruppen reflektieren.
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2.2 Inhaltsbezogene Kompetenzen Die Bildungsstandards Biologie für den Mittleren
Schulabschluss formulieren folgende Basiskonzepte:
Im Kompetenzbereich Umgang mit Fachwissen bildet die ∙ Struktur und Funktion
Evolutionstheorie den Bezugsrahmen. ∙ System
∙ Entwicklung
Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Schülerinnen
und Schüler im Umgang mit biologischem Fachwissen Um einen kohärenten Übergang von der Sekundarstufe
bezieht sich auf die Basiskonzepte und die mit I in die Oberstufe vorzubereiten, werden in den
ihnen verbundenen Vorstellungen. Sie umfasst das vorliegenden Fachanforderungen für die Sekundarstufe
Verständnis und die Anwendung begründeter Prinzipien, I bereits die Basiskonzepte aus den Einheitlichen
Theorien, Begriffe und Erkenntnis leitender Ideen, Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Biologie
mit denen Vorstellungen und Phänomene im Fach (EPA, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
Biologie beschrieben und geordnet sowie Ergebnisse 01.12.1989 in der Fassung vom 05.02.2004) zu Grunde
vorhergesagt und eingeschätzt werden können. Die gelegt (siehe Tabelle II 2.2).
Lernenden können auf der Basis ihres Wissens die
natürliche beziehungsweise vom Menschen veränderte Während das Basiskonzept Struktur und Funktion aus
Umwelt verstehen und Zusammenhänge erklären. Im den länderübergreifenden Bildungsstandards für den
Vordergrund steht also nicht der Wissensabruf, sondern Mittleren Schulabschluss in der Oberstufe weiter geführt
der aktive Umgang mit dem Fachwissen zum Lösen wird, werden die Basiskonzepte System und Entwicklung
fachlicher Probleme. der Bildungsstandards Biologie hier weiter differenziert.
Die Basiskonzepte sind grundlegende, für den Unterricht
eingegrenzte und für Schülerinnen und Schüler nachvoll-
ziehbare Ausschnitte fachlicher Konzepte und Leitideen.
Sie vernetzen die Vielfalt der Fachinhalte durch zentrale,
aufeinander bezogene Begriffe und durch Theorien. Dar-
über hinaus erleichtern sie das Verständnis durch erklä-
rende Modellvorstellungen. Durch eine sinnvolle Struk-
turierung der schulischen Fachinhalte des Fachs Biologie
sollen die Basiskonzepte
∙ die Aneignung eines grundlegenden, vernetzten
Wissens erleichtern,
∙ den systematischen und kumulativen Aufbau von fach-
lichen Kompetenzen begünstigen,
∙ die Grundlage für die interdisziplinäre Vernetzung des
Wissens bilden.
Über alle Jahrgangsstufen hinweg werden die
Basiskonzepte in unterschiedlichen Zusammenhängen
erkenntniswirksam immer wieder aufgegriffen,
thematisiert und differenziert. Sie bilden damit die
übergeordneten Strukturen im Aufbau eines vielseitig
verknüpften Wissensnetzes, das zum Verständnis der
Evolution grundlegend ist.
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