KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger

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KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
KöngeneR Anzeiger    ˇ    Brod/Tschechische Republik | Taucha/Sachsen-Anhalt
                                                Partnerstädte: Cesky

                                         Alle aktuellen Infos zum Corona-Virus
                                         finden Sie ab Seite 3 sowie unter den
                                         Amtlichen Bekanntmachungen!
Hintergrund: Eskemar/iStock/Thinkstock

Diese Ausgabe erscheint auch online                                                        Donnerstag, 19. März 2020
                                                                                      Amtsblatt der Gemeinde Köngen
                                                                                                                          12
KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
2            Donnerstag, 19. März 2020                                                    KöngeneR Anzeiger
                                           Augenärztlicher Notdienst                • Hauswirtschaftliche Versorgung
      Notdienste                           Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel.
                                           116117
                                                                                    • Betreuung und Nachbarschaftshilfe
                                                                                    • Essen auf Rädern
                                                                                    • Hausnotruf
- ohne Gewähr -                            Sonntagsdienst der                       • Familienpflege
Ärztlicher Notfalldienst                   Apotheken - ohne Gewähr -                • 24-Stunden-Betreuung
Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist,                                             • Fußpflege
bekommen Sie ärztliche Hilfe unter der     Samstag, 21.03.2020, Cenral-Apotheke     Bahnhofstraße 26,
Telefonnummer 116117 (Anruf ist kos-       am Hundertwasserbau, Zehntgasse 1,       73240 Wendlingen a.N.
tenlos). Informationen zu Öffnungszei-     73207 Plochingen, Tel. 07153-83360       Telefon 929392
ten und Anschrift der jeweiligen Not-                                               Fax: 07024 929390
fallpraxis finden Sie unter https://www.   Sonntag, 22.03.2020,                     info@sozialstation-wendlingen.de
kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/          Apotheke Deizisau, Plochinger Str. 40,   www.sozialstation-wendlingen.de
HNO - Notfalldienst                        73779 Deizisau, Tel. 07153-550077        Sprechstunden in Wendlingen:
Wenn Ihr HNO-Arzt nicht erreichbar ist,                                             Montag - Freitag 8.30 - 17.00 Uhr

                                               Sozialstation
wählen Sie bitte die Nummer des ärztli-
chen Bereitschaftsdienstes Tel. 116117.                                             Wochenenddienst der
Kinderärztlicher Notfalldienst                 Wendlingen am Neckar e.V.            Sozialstation am 21. und
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel.                                                 22. März 2020
116117                                     Unsere Hilfe ist immer in Ihrer Nähe
                                           Wir pflegen in Köngen, Oberboihingen,    Christian Zickner
Zahnärztlicher Notdienst
Der zahnärztliche Notdienst ist zu er-     Unterensingen und Wendlingen a.N.        Ellen Finkbeiner
fragen unter der Ruf-Nr. 0711 7877755.     • Alten- und Krankenpflege               Nastazia Radisavljevic

                                                   Wichtiges
Wichtige Rufnummern:                       Sprechstunden öffentlicher Einrich-      Bücherei Tel. 983500
Polizei 110                                tungen                                   Dienstag von 10:00 - 18:00 Uhr
Feuer/Notarzt/Rettungsdienst 112
Entstördienst                              Rathaus Tel. 8007-0                      Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr
Trinkwasserversorgung 0711-3907-222        Mo., Mi., Do. und Fr. 8 - 12 Uhr         Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Wasserwerk Köngen                          Di.nachmittag 15 - 17 Uhr
                                           und Do.nachmittag 16 - 18 Uhr            Freitag von 14:00 - 18:00 Uhr
(Zähler, Hausanschluss etc.) 0711-
3907-200                                   Das Bürgerbüro hat darüber hinaus ge-    Samstag von 9:00 - 12:00 Uhr
Polizeiposten                              öffnet
Wendlingen Mo.-Fr. 7-20 Uhr 920990         Mi.vormittag 7 - 12 Uhr                  http://www.buecherei-koengen.de
Polizeirevier Nürtingen 07022-92240        und Fr.vormittag 8 - 13 Uhr              Wertstoff-Annahme neben dem Bauhof:
Rathaus Köngen 8007-0                                                               November bis März
                                           Gemeindekasse 8007-18
                                           Mittwoch: 8:00 - 11:30 Uhr               mittwochs von 15:30 - 17:00 Uhr
Internet
                                           Donnerstag: 16:00 - 18:00 Uhr            samstags von 10:00 - 13:00 Uhr
www.koengen.de, gemeinde@koengen.
de                                         Römermuseum Köngen Tel. 85802            Grünabfallsammelplatz in Wendlingen
anzeiger@koengen.de
                                           Das Römermuseum Köngen ist vom           (neben dem Gruppenklärwerk)
Stadtwerke Esslingen                       02. November 2019 bis zum 31. März
(Gas) Tel. 0711-3907222                    2020 geschlossen.                        November bis März
                                           Näheres auch unter:
ENBW                                                                                freitags von 14:00 - 17:00 Uhr
(Strom) Tel. 0800-3629477                  http://www.museum-koengen.de             samstags von 9:00 - 14:00 Uhr

             Termine VeransTalTungen
    Donnerstag, 19.03.2020
                                           &
                                            Abholung Biotonne - ohne Gewähr -
    Donnerstag, 26.03.2020                  Abholung Restmüll 2- und 4-wöchentlich - ohne Gewähr -
                                            Abholung Gelbe(r) Tonne/Sack - ohne Gewähr -

 Der Betrieb des Bürgerbusses wird eingestellt
KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
KöngeneR Anzeiger                                                                     Donnerstag, 19. März 2020               3
Gemeinde Köngen                            Wie wir an Italien sehen können, gerät     1. Sie sind bei
Landkreis Esslingen                        das Gesundheitssystem dort unter der          der Arbeit un-
Mittwoch, der 18. März 2020                hohen Zahl an neu eingelieferten Patien-      abkömmlich
                                           ten mit zum Teil schweren Krankheits-      2. Medizinische
                                           verläufen über den Rand der Belast-           Notfälle und
Auf ein Wort, Köngen!                      barkeit hinaus. Die Ärztinnen und Ärzte       Arztbesuche
                                           dort müssen unvorstellbar schwierige       3. Besorgungen
                                           Entscheidungen treffen. Angehörige            von Lebens-
                                           dürfen sich nur noch telefonisch mit ih-      mitteln und/
                                           ren teilweise lebensbedrohlich erkrank-       oder Medika-
                                           ten Angehörigen verständigen, da sie          mente
                                           aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht       4. Sie müssen hilfsbedürftige Verwandte
                                           mehr zu ihren Verwandten vorgelassen          oder Nachbarn unterstützen
                                           werden.                                    Sollten Sie dennoch den Drang verspü-
                                                                                      ren, sich an der frischen Luft zu bewe-
                                           Warum erwähne ich das? Nicht um            gen, dann tun Sie dies, so noch keine
                                           Ihnen Angst zu machen, sondern um          behördliche Ausgangssperre angeordnet
                                           Ihnen den Ernst der Lage zu verdeutli-     wurde. Bitte begeben Sie sich nach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,        chen und um für Verständnis für die zu     draußen nur allein oder ausschließlich
liebe Köngenerinnen und Köngener,          ergreifenden Maßnahmen zu werben.          mit Menschen, mit denen Sie ohnehin
bitte nehmen Sie sich die Zeit, die fol-   Bei aller Dynamik, die wir erleben, gilt   in häuslicher Gemeinschaft leben. Hal-
genden Ausführungen aufmerksam zu          es nun, den Fokus auf das zu richten,      ten Sie von anderen Menschen einen
lesen. Es geht mir um ein sehr bedeut-     was jetzt unabdingbar ist, um auch bei     Abstand von idealerweise 2 Metern.
sames Thema, welches uns alle angeht       uns unnötiges Leid von den Menschen
und tief in unser öffentliches und pri-    nach Kräften abzuwenden. Hierzu ge-        Öffentliche Einrichtungen
vates Leben eingreifen wird. Es be-        hört, dass wir uns alle strikt an die      Sämtliche kommunale Einrichtungen
steht in keiner Weise Grund zur Panik,     Vorgaben halten, die wir zur Eindäm-       einschließlich der öffentlichen Spielplät-
wohl aber zu hoher Wachsamkeit. Wir        mung der Krise von Bund, Land und          ze sind geschlossen und dürfen nicht
leben derzeit mit einer absoluten Aus-     Kommune erhalten. Sie dienen allein        mehr betreten werden. Als Familienvater
nahmesituation. Eine Situation, wie wir    dem Zweck, die Ausbreitung des Virus       weiß ich aus persönlicher Erfahrung, wie
sie in vergleichbarer Form seit Ende       zu verlangsamen, sodass Erkrankte ad-      herausfordernd es sein kann, agile Kin-
des zweiten Weltkrieges nicht hatten.      äquat in den Krankenhäusern versorgt       der mit Bewegungsdrang zu beschäfti-
Seit seinem Auftreten zu Beginn des        werden können.                             gen. Dennoch bitte ich Sie eindringlich,
Jahres in China, verbreitet sich das                                                  diese Anweisungen zu befolgen!
Coronavirus (SARS-CoV-2) mit rasen-                                                   Hinsichtlich der Frage zum Umgang
der Geschwindigkeit. Auch bei uns im
                                           Maßnahmen aktuell
                                                                                      mit den Gebühren für Kindertagesein-
Landkreis Esslingen und auch hier in       Bitte beachten Sie hierzu die Ver-
                                                                                      richtungen sowie Schulkindbetreuung
unserer schönen Gemeinde Köngen er-        ordnungen des Landes Baden-Würt-
                                                                                      befinden sich derzeit die kommunalen
leben wir eine dynamische Entwicklung.     temberg vom 17.03.2020 und das
                                                                                      Landesverbände in Abstimmung mit
                                           Schreiben der Gemeinde Köngen zur
Ich möchte Sie umfassend informieren,                                                 den Ministerien, um eine möglichst
                                           Schließung von Einrichtungen. Neben
wie sich die aktuelle Lage hier bei uns                                               sozialverträgliche Lösung zu finden.
                                           den dort genannten Beschränkungen
in Köngen darstellt. Zurzeit haben wir                                                Bedauerlicherweise können wir zum
                                           im Bereich der Schulen, der Kinder-
eine einstellige Zahl an nachweislich                                                 heutigen Zeitpunkt noch kein Verhand-
                                           tageseinrichtungen und der eingerich-
infizierten Personen in unserer Gemein-                                               lungsergebnis verkünden. Insoweit bit-
                                           teten    gemeindlichen    Notbetreuung,
de, welche sich alle zusammen mit                                                     ten wir um Geduld.
                                           möchte ich insbesondere auf die Be-
ihren Kontaktpersonen in häuslicher                                                   Das Rathaus der Gemeinde Köngen
                                           schränkungen von Veranstaltungen und
Quarantäne befinden. Bitte sehen Sie                                                  wurde für den öffentlichen Besucher-
                                           Versammlungen eingehen.
uns nach, dass wir keine exakten Zah-                                                 verkehr geschlossen. Selbstverständlich
                                           Ab heute Mittwoch, den 18.03.2020
len nennen. Wir wissen aus der Ärz-                                                   erreichen Sie uns während der regulären
                                           gilt ein Veranstaltungsverbot auch für
teschaft, dass zahlreiche Bürgerinnen                                                 Öffnungszeiten per Mail unter gemein-
                                           sonstige Veranstaltungen unter 100
und Bürger als Verdachtsfälle in die                                                  de@koengen.de oder telefonisch unter
                                           Teilnehmern für öffentliche und private
Abstrichzentren des Landkreises ge-                                                   07024/8007-0. Bitte vereinbaren Sie in
                                           Veranstaltungen gem. § 3 Abs. 3 der
schickt wurden. Insoweit könnte sich                                                  dieser Zeit in besonders wichtigen An-
                                           CoronaVO vom 17.03.2020. Hiernach
die Zahl der Infizierten bis zum Redak-                                               liegen einen persönlichen Termin.
                                           werden Versammlungen und Veran-
tionsschluss bereits deutlich geändert                                                Hinweisen möchten wir auch darauf,
                                           staltungen gleich welcher Art (z.B. Ge-
haben.                                                                                dass Krankenhäuser und Pflegeheime
                                           burtstage, Trauerfeiern, private Treffen
Sie dürfen sich sicher sein, dass ich                                                 nach den Maßgaben der CoronaVO-
                                           jeglicher Art) untersagt. Zuwiderhand-
persönlich, aber auch all meine Mit-       lungen sind strafbar. Diese Regelungen     Baden-Württemberg nicht mehr betre-
arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie        gelten zunächst bis zum 15. Juni 2020.     ten werden dürfen.
unsere ehrenamtlichen Helfer nichts
unversucht lassen, das Ausmaß dieser                                                  Hilfsangebote
Pandemie für uns so gut es geht ein-
                                           Handlungsempfehlungen                      Ferner haben wir einen Hilfsdienst zu-
zudämmen.                                  All das sind massive Einschnitte in das    sammen mit dem DRK OV Köngen e.V.
Erlauben Sie mir eine persönliche An-      Leben der Menschen. Das ist uns wohl       für Menschen in häuslicher Isolation
merkung. Wenn ich dieser Tage auf          bewusst und wir hätten uns dies alles      oder allgemeiner Hilfsbedürftigkeit orga-
voll besetzte Cafés, volle Spielplätze     auch gerne anders gewünscht. Sie sind      nisiert, denen eine Versorgung durch ihr
und so manche Debatte blicke, dann         aber unausweichlich, um nichts unver-      privates Umfeld unmöglich ist.
scheint mir, dass manchen das Aus-         sucht zu lassen, unser Gesundheits-        Unter quarantaene@koengen.de bzw.
maß dieser Bedrohung noch nicht be-        system vor einer Überlastung mit den       unter 07024/8007-0 können ab Don-
wusst ist. Nach allem, was wir aktuell     damit verbundenen leidvollen Folgen zu     nerstag Bestellungen für den täglichen
wissen und von unseren italienischen       schützen.                                  Bedarf bestellt werden. Hierzu zählen
Freunden hören, ist die Lage durch-        Bitte sensibilisieren Sie auch Ihr Um-     neben verschreibungspflichtigen Medi-
aus ernst. Zwar verlaufen wohl 80%         feld, dass es sich bei diesem Virus um     kamenten, Lebensmittel oder Drogerie-
der Erkrankungen milde - 20% jedoch        eine erhebliche Gefahr für die Gesund-     produkte.
nehmen einen schwereren Verlauf, der       heit insbesondere von älteren und/oder     Die Bezahlung erfolgt in bar an die
nicht selten mit einem Aufenthalt im       vorerkrankten Menschen handelt.            Mitarbeiter des DRK.
Krankenhaus verbunden ist und in kri-      Bis auf Weiteres gibt es nach unse-        Im Übrigen erstellen unsere Mitarbei-
tischen Fällen einer intensivmedizini-     rer Empfehlung 4 Gründe die häusliche      tenden der Kindertageseinrichtungen
schen Behandlung bedarf.                   Umgebung zu verlassen:                     jede Woche im Köngener Anzeiger
KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
4            Donnerstag, 19. März 2020                                                      KöngeneR Anzeiger
Tipps, Spiel- und Bastelideen, damit       Krise gebeutelten solidarisch zu zeigen,   versuchen diese Herausforderung so
sich die Kleinsten während der Zeit        indem Sie Ihre Entscheidungen nach         gut wie möglich zu bewältigen.
daheim sinnvoll beschäftigen können.       der Krise in dem Bewusstsein treffen,      Bitte bleiben Sie in den nächsten Ta-
                                           dass auch diese sehr unter den not-        gen ruhig und besonnen auch mit Blick
                                           wendigen Einschränkungen gelitten ha-      auf Ihre Kommunikation und Ihr Ein-
Zu guter Letzt!                            ben.                                       kaufsverhalten.
                                                                                      In Italien heißt es derzeit aller Orten:
Liebe Köngenerinnen und Köngener,          Liebe Köngenerinnen und Köngener,          „Andrà tutto bene!“ – „Alles wird gut!“
trotz aller Herausforderungen möch-        wir alle haben Eltern, Großeltern und      Dem möchte ich mich gerne anschlie-
te ich Ihnen zurufen, zuversichtlich zu    Freunde mit Vorerkrankungen. Helfen        ßen! Bleiben Sie gesund!
sein. Wir haben allen Grund dazu. Die      Sie mit, diese Menschen so gut es
weit überwiegende Mehrheit wird diese      geht zu schützen und beschränken Sie       Aktuelle Infos erhalten Sie stets und
Pandemie ohne größere gesundheitliche      Ihre sozialen Kontakte auf das absolut     www.koengen.de
Beeinträchtigungen überstehen. Gerade      unvermeidbare Minimum!
auch dann, wenn wir nun als Gemein-                                                   Es grüßt Sie herzlichst!
de zusammenstehen, zusammenhalten                                                     Ihr
und uns insbesondere dadurch mit un-       Dank
seren Mitmenschen solidarisch zeigen,      Abschließend möchte ich einige Worte
indem wir uns an die Weisungen un-         des Dankes an Menschen richten, die
eingeschränkt halten.                      in diesen Tagen besonders zum Woh-
                                           le unserer Bevölkerung gefordert sind.
Diese Zeit ist keine für Egoismen – die-   Insbesondere möchte ich allen Berufs-
se haben hier keinen Platz. Die Folgen     tätigen in Pflegeberufen, Ärztinnen und
für die Wirtschaft und Arbeitsplätze       Ärzten sowie der gesamten Blaulicht-
sind derzeit noch nicht absehbar und       familie danken. Weiter gilt mein Dank
ich bitte Sie, sich auch mit unseren       allen Mitarbeitenden in Bereichen der
Firmen, Dienstleistern, Selbständigen,     kritischen Infrastruktur sowie meinen      Otto Ruppaner
Kulturschaffenden und anderen von der      Mitarbeitenden der Gemeinde, die alle      Bürgermeister

 Empfehlungen für COVID-19 Erkrankte                                                          Landkreis      Amtliche
                                                                                              Esslingen      Bekanntmachungen

Ich bin positiv auf SARS-CoV-2 (Coro-       Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrer    3. Gesundheitsüberwachung
navirus) getestet und befinde mich in        Versorgung haben, wenden Sie sich         Bis zum Ende der Absonderung mü-
häuslicher Absonderung - wie verhalte        bitte an Ihre Stadt oder Gemeinde.          sen Sie:
ich mich nun? (Stand 12.03.2020)                                                       zweimal täglich Ihre Körpertempera-
1. Unterbringung und Kontakte              2. Hygienemaßnahmen                           tur messen;
 Stellen Sie nach Möglichkeit eine        Wie bei Influenza (Grippe) und anderen      täglich ein Tagebuch zu Symptomen
   Einzelunterbringung in einem gut be-    akuten Atemwegsinfektionen schützen:          und Körpertemperatur führen;
   lüftbarem Einzelraum/Zimmer sicher.      Husten- und Nies-Etikette: Diese          dem       Gesundheitsamt     unverzüglich
   Empfohlen ist regelmäßiges Lüften          sollte jederzeit von allen Personen        mitteilen oder es dem Gesundheits-
                                              praktiziert werden. Drehen Sie sich        amt mitteilen lassen, wenn sich Ihr
   in allen Räumen, in denen Sie sich                                                    Gesundheitszustand erheblich ver-
   aufhalten.                                 von anderen Personen weg und hus-
                                              ten oder niesen Sie, wenn möglich,         schlechtert und eine Behandlung au-
 Begrenzen Sie die Anzahl und Enge                                                      ßerhalb Ihres Haushalts erforderlich
   Ihrer Kontakte weitestgehend, ins-         in ein Einwegtaschentuch. Ist kein
                                              Taschentuch verfügbar, so halten           wird oder bereits erforderlich wurde.
   besondere gegenüber Personen, die                                                   Frühestens zehn Tage nach Sym-
   einer Risikogruppe angehören (Im-          Sie sich beim Niesen oder Husten
                                                                                         ptombeginn und Symptomfreiheit
   munsupprimierte, chronische Kran-          die Armbeuge vor den Mund. Nach            (mindestens 48 Stunden fieberfrei
   ke, ältere Personen). Empfangen Sie        dem Naseputzen, Niesen oder Hus-           und mindestens 24 Stunden keine
   keine Besuche.                             ten gründlich die Hände waschen.           Symptome) können Sie sich wegen
 Haushaltspersonen sollten sich in           Entsorgen Sie Materialien, die zum         der Beendigung der Maßnahme über
   anderen Räumen aufhalten oder,             Abdecken von Mund oder Nase ver-           das Kontaktformular des Gesund-
   falls dies nicht möglich ist, einen        wendet werden oder reinigen Sie sie        heitsamtes mit dem Gesundheitsamt
   Mindestabstand von mindestens 2            nach Gebrauch entsprechend.                in Verbindung setzen.
   m zu Ihnen einhalten. Alternativ: die    gute Händehygiene: Vor und nach          4. Vorgehen, wenn sich Ihre Beschwer-
   Nutzung gemeinsamer Räume sollte           der Zubereitung von Speisen, vor           den verschlimmern:
   auf ein Minimum begrenzt werden            dem Essen, nach dem Toilettengang       Falls sich Ihre Beschwerden verschlim-
   und zeitlich getrennt (z.B. Bad, Ein-      und im Verlauf des Tages regelmä-       mern sollten, rufen Sie unter Angaben
                                              ßig gründlich Hände mit Wasser und      Ihres positiven Befundes bei Ihrem
   nehmen von Mahlzeiten) erfolgen.                                                   Hausarzt, beim notärztlichen Bereit-
 Stellen Sie sicher, dass Räume, die         Seife waschen. Zum Trocknen der
                                              Hände Einweg-Papiertücher oder ein      schaftsdienst (116 117) oder bei einer
   von mehreren Personen genutzt                                                      lebensbedrohlichen Situation die 112 an.
   werden (z.B. Küche, Bad), regelmä-         Handtuch nutzen. Handtücher bitte
                                              bei 60 Grad waschen. Zu Hause           Gesundheitsamt Esslingen Tel. 0711
   ßig gut gelüftet werden.                                                           3902 41600 oder besser über E-Mail
 Nach den Richtlinien des Robert-            sollte jeder sein persönliches Hand-    gesundheitsamt@LRA-ES.de
   Koch-Instituts stehen Ihre Haushalts-      tuch benutzen.                          Aktuelle Informationen rund um das
   angehörigen als Kontaktpersonen          Abstandhalten (ca. 2 Meter) zu Er-       Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie
   ebenfalls unter Quarantäne.                krankten/anderen Personen               unter www.rki.de

 Mitteilungsblatt für alle Bürgerinnen und Bürger online
 Der Nussbaumverlag stellt aktuell als zusätzlichen Service für alle Bürgerinnen und Bürger das Köngener Mitteilungsblatt
 in der vollständigen Version als download zur Verfügung.
 Unter www.lokalmatdor.de/epapier können Sie einen beliebigen Ort auswählen und dann online den Köngener Anzeiger
 lesen. Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass der Anzeiger nicht mehr gedruckt oder ausgetragen werden kann.
KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
KöngeneR Anzeiger                                                                     Donnerstag, 19. März 2020               5
 Empfehlungen für Kontaktpersonen                                                              Landkreis      Amtliche
                                                                                               Esslingen      Bekanntmachungen

Ich hatte engen Kontakt zu COVID-19            Für anderweitig Berufstätige emp-      3. Gesundheitsüberwachung
(Coronavirus) Erkrankten und befin-            fehlen wir eine Absprache mit dem      • Messen Sie selbst zweimal täglich
de mich in häuslicher Absonderung              Arbeitgeber.                               Ihre Körpertemperatur
- wie verhalte ich mich nun? (Stand         • Treten bei Ihnen jedoch Sympto-         • Führen Sie selbst ein Tagebuch
12.03.2020)                                    me auf, die auf eine Infektion mit         (www.rki.de/covid-19-kontaktperso-
1. Unterbringung und Kontakte                  SARS-CoV-2 hindeuten, besteht              nen) bezüglich Symptomen, Körper-
• Stellen Sie nach Möglichkeit eine            auch im Sinne von § 34 IfSG ein            temperatur, allgemeinen Aktivitäten
   Einzelunterbringung in einem gut            Erkrankungsverdacht. In diesem             und Kontakten zu weiteren Perso-
   belüftbarem Einzelraum/Zimmer si-           Fall dürfen auch die übrigen (sym-         nen.
   cher. Empfohlen ist regelmäßiges            ptomfreien) Mitglieder der Wohn-       • Die Überwachung und Absonderung
   Lüften in allen Räumen, in denen            gemeinschaft von Kontaktpersonen           dauert bei komplikationslosem Ver-
   Sie sich aufhalten.                         (Geschwisterkinder, Eltern oder Sor-       lauf zwei Wochen (gerechnet nach
• Begrenzen Sie die Anzahl und Enge            geberechtigte) keine Gemeinschaft-         dem Datum des letzten Kontakts
   Ihrer Kontakte weitestgehend, ins-          seinrichtungen mehr betreten oder          zum Erkrankten).
   besondere gegenüber Personen, die           an Veranstaltungen von Gemein-         4. Vorgehen bei Auftreten von Be-
   einer Risikogruppe angehören (Im-           schaftseinrichtungen teilnehmen.       schwerden
   munsupprimierte, chronische Kran-        2. Hygienemaßnahmen                       Sobald bei Ihnen innerhalb zwei Wo-
   ke, ältere Personen). Empfangen          Wie bei Influenza (Grippe) und anderen    chen nach dem letzten Kontakt zum Er-
   Sie keine Besuche.                       akuten Atemwegsinfektionen schützen:      krankten mit COVID-19 vereinbare Be-
• Haushaltspersonen sollten sich in         • Husten- und Nies-Etikette: Diese        schwerden (erhöhte Körpertemperatur,
   anderen Räumen aufhalten oder,              sollte jederzeit von allen Personen    Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen, …
   falls dies nicht möglich ist, einen         praktiziert werden. Drehen Sie sich    auftreten, muss abgeklärt werden, ob
   Mindestabstand von mindestens 1-            von anderen Personen weg und           Sie sich möglicherweise infiziert haben
   2 m zu Ihnen einhalten. Alternativ:         husten oder niesen Sie, wenn mög-      und nun erkrankt sind. Nehmen Sie da-
   die Nutzung gemeinsamer Räume               lich, in ein Einwegtaschentuch. Ist    für unmittelbar unter Angabe, dass Sie
   sollte auf ein Minimum begrenzt             kein Taschentuch verfügbar, so hal-    Kontaktperson sind, Kontakt mit Ihrem
   werden und zeitlich getrennt erfol-         ten Sie sich beim Niesen oder Hus-     Hausarzt oder mit dem notärztlichen
   gen.                                        ten die Armbeuge vor den Mund.         Bereitschaftsdienst über die 116117
• Stellen Sie sicher, dass Räume, die          Nach dem Naseputzen, Niesen            auf. In diesem Fall müssen auch Ihre
   von mehreren Personen genutzt               oder Husten gründlich die Hände        Haushaltsangehörigen bis zum Vorlie-
   werden (z.B. Küche, Bad), regelmä-          waschen. Entsorgen Sie Materiali-      gen des Testergebnisses Kontakte ver-
   ßig gut gelüftet werden.                    en, die zum Abdecken von Mund          meiden und ebenfalls zuhause bleiben.
• Wenn im Haushalt keine ausrei-               oder Nase verwendet werden oder        Negativer Test: (Virus nicht nachgewiesen)
   chende Trennung der Kontaktper-             reinigen Sie sie nach Gebrauch ent-    Im Falle eines Kontakts zu einem be-
   son von den übrigen Mitglieder              sprechend.                             stätigten Fall bedeutet ein negatives
   der Wohngemeinschaft z. B. Kin-          • gute Händehygiene: Vor und nach         Ergebnis nicht, dass der Getestete
   der, Ehepartner möglich ist, dürfen         der Zubereitung von Speisen, vor       nicht doch noch in den 14 Tagen nach
   diese (in Anlehnung an die Rege-            dem Essen, nach dem Toilettengang      dem Kontakt noch erkranken kann. Die
   lung des Kultusministeriums BW für          und im Verlauf des Tages regelmä-      von Kontaktpersonen einzuhaltenden
   Reiserückkehrer aus Risikogebie-            ßig gründlich Hände mit Wasser         Vorsichtmaßnahmen z.B. Quarantäne,
   ten und an die Regelungen nach              und Seife waschen. Zum Trocknen        Ausschluss aus Kita/Schule etc. gelten
   § 34 Abs. 3 IfSG) bis zum Ende              der Hände Einweg-Papiertücher          auch bei negativem Ergebnis weiter.
   der Quarantäne der eigentlichen             oder ein Handtuch nutzen. Handtü-      Gesundheitsamt Esslingen, Tel. 0711
   Kontaktperson Kindergärten oder             cher bitte bei 60 Grad waschen. Zu     3902 41600 oder besser über E-Mail,
   andere Gemeinschaftseinrichtungen,          Hause sollte jeder sein persönliches   gesundheitsamt@LRA-ES.de
   in denen überwiegend Kinder und             Handtuch benutzen.                     Aktuelle Informationen rund um das
   Jugendliche betreut werden, nicht        • Abstandhalten (ca. 2 Meter) zu Er-      Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie
   betreten oder an Veranstaltungen            krankten/anderen Personen              unter www.rki.de
   solcher Einrichtungen teilnehmen.

 Neubau Gemeinwesenhaus Köngen

Projektbericht Stand März 2020              den. Der aktuelle Auftragsstand beträgt
Das aktuell größte Bauprojekt der Ge-       bereits ca. 93 % der gesamten Bud-
meinde liegt erfreulicherweise weiterhin    getsumme.
im Zeitplan. Der Zimmermann hat die
Arbeiten an der restlichen Sichtscha-
lung der Holzfassade abgeschlossen.
Die Attikableche auf dem Dach wurden
ebenfalls montiert. Die Sanitärfirma ver-
legt sukzessive die Fußbodenheizung,
so dass jetzt der Estrich gegossen
werden kann. Der Estrich im Hangge-
schoss wurde bereits eingebracht. Die
Elektrofirma arbeitet am Kabelzug. Das
Fassadengerüst wird sukzessive rück-
gebaut.
Das 3. Vergabepaket konnte bereits am
10.02.2020 erfolgreich im Gemeinderat
vergeben werden. Die Vergabe der Au-
ßenanlagen erfolgt im März 2020. Im
weiteren Verlauf des Jahres 2020 wer-
den noch diverse kleine Ausschreibun-
gen und Vergaben durchgeführt wer-
KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
6                                        Donnerstag, 19. März 2020                                                   KöngeneR Anzeiger

 Spielideen mit Kindern in
                    Corona-Zeiten

                                                                     Für die älteren Kinder
                                                                     Spielen Sie mal wieder ein Spiel aus
                                                                     „der guten alten Zeit“ und gestalten
                                                                     es neu. Stadt, Land, Fluss mit neuen
                                                                     Kategorien, wie z. B. Obst, Gemüse,
                                                                     nenne einen Haushaltsgegenstand, ein
                                                                     Spielzeug, etc.
                                                                     Wir wünschen viel Spaß beim Auspro-
                                                                     bieren!
    Foto: metinkiyak/iStock/Thinkstock

Um die Zeit ohne Betreuungsangebot                                   anderen auf das Tuch, bis es ein Bild     Sie seitlich ein ca. 1,5 cm, großes
möglichst angenehm zu überbrücken,                                   ergibt.                                   Loch in das Ei.
haben sich unsere Erzieher und Erzie-                                                                          Nun nehmen Sie etwas ungekämmte
herinnen Gedanken über Gestaltungs-                                  Je nach Alter der beteiligten Kinder      Filzwolle und füllen das Ei mit dieser.
möglichkeiten für daheim und im Freien                               legen Sie den Zeitrahmen fest. Ist das    Zwei Wackelaugen und ein kleiner
gemacht.                                                             Mandala fertig gestaltet, überlegen Sie   Schnabel (Dreieck aus Tonkarton) auf-
                                                                     gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kin-       geklebt und fertig ist das Küken im Ei.
Mandala legen                                                        dern, ob es so bleiben oder noch et-
Legen Sie doch mal ein Mandala. Dafür                                was verändert werden soll.                Bewegungsangebot
benötigen Sie nicht viel mehr, als ein                               Danach verbleiben Sie noch einen Mo-      Auf einem Bein stehen/hüpfen oder
ausgebreitetes Tuch, Entspannungsmu-                                 ment und dann wird es wieder rück-        auf einer Schnur balancieren. Wahl-
sik und einige „schöne“ Gegenstände                                  wärts, nach und nach abgeräumt.           weise um die Wette. Wer steht länger
oder/Naturmaterialien.                                                                                         auf einem Bein, ohne umzufallen? Wer
                                                                     Ostereierküken                            hüpft häufiger? Wer balanciert auf der
Legen Sie nun zu der beruhigenden                                    Pusten Sie Eier aus, desinfizieren Sie    Schnur, ohne sie verlassen zu müssen
Musik, im Wechsel mit den Mitwirken-                                 die ausgepusteten Eier (bei 100 °C für    oder Sie prämieren untereinander den/
den, immer ein Gegenstand nach dem                                   ca. 10 min im Backofen) und picken        die besten „Seiltänzer/-in“.
KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
KöngeneR Anzeiger                                                                   Donnerstag, 19. März 2020                       7
                                        ‚
am   Freitag, 20. März 20                       ab 1800 Uhr
      laden die Werbering-Geschäfte zum

            T!
           G
         SA
        E
       G
      B  in Köngen, Ortsmitte, ein.
  Es gibt eine große Feuershow mit der Gruppe

     AGravity-Fire. Mit dabei sind auch die
Jugendfeuerwehr und die Sauglockgugga
Die Geschäfte sind bis 21    Uhr geöffnet.
                            00
                                                                 Wird verschoben – neuer Termin:
                                                                          Samstag 21.11.2020

     Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Blumen Schmauk                         Optik Neustadt
Cafè Fallscheer                        PIA‘S Mode
Hotel-Restaurant zum Schwanen          Römer-Apotheke
Haus der Schönheit Monika Fingerle     Schwanen-Metzgerei-Benz                Karten behalten ihre Gültigkeit...
Hirsch-Apotheke                        Therapiezentrum Peters                     weitere Infos im Innenteil
Metzgerei und Gasthof zum Löwen

 Fußball-
 Pfingstcamp
                                                                                         21. März 2020

                                                                                                        gt
                                                                                    abgesa
      2. Juni - 4. Juni 2020                                      Lindenturnhalle – Denkendorfer Str. 1
 - für Mädchen und Jungen des Jahrgangs 2005 bis 2011
 - jeweils von 10:00 - 16:30 Uhr im Stadion Fuchsgrube Köngen
 - Anleitung durch den Trainer der 2. Mannschaft des TSV
   Köngen Marcus Bingel, Spieler der aktiven Mannschaften, der
                                                                       Annahme: 9:30 – 11:00
   A- und B-Jugend, erfahrenen Jugendtrainern des TSV Köngen
   sowie dem KISS-Sportlehrer Manuel Uttendorfer
                                                                       Verkauf: 12:00 – 13:00
 - täglich Mittagessen, Obst und Erfrischungsgetränke
 - jeder Teilnehmer erhält einen Fußball und ein Camp T-shirt
                                                                       Rückgabe: 13:30 – 14:00
  Anmeldung bis 20. April 2020 unter
     www.tsv-koengen-jugendfussball.de                            Verkauf von Fahrrädern, Einräder, Rollern, Kettcars, Bobbycars,
                                                                  Inliner und Radzubehör.
      weitere Infos bei Andreas Förster 0177 / 71 47 01 7         Ankaufzettel können unter www.rsc­koengen.de/Radbörse
                                                                  heruntergeladen und ausgefüllt werden.
KöngeneR Anzeiger - Köngener Anzeiger
8                 Donnerstag, 19. März 2020                                                                                KöngeneR Anzeiger

                                                                                          Jubilare der Woche
           GESCHICHTS- UND KULTURVEREIN                                                 Geburtstage
                   KÖNGEN E. V.                                                         20.03.   Elke Däbritz                       70   Jahre
                                                                                        21.03.   Muharrem Kocer                     70   Jahre
                      Wir laden Sie ein zu einem                                        23.03.   Elfriede Höck                      85   Jahre
                                                                                        26.03.   Maximilian Schultheiß              85   Jahre
                                    Vortrag
                                                                                        Am Freitag, den 20.03.2020 feiern die Ehepaare Irene und
               im Sitzungssaal der Zehntscheuer                                         Rolf Greiner sowie Brigitte und Gilbert Dangel das Fest
                                                                                        der Goldenen Hochzeit.

                             ge s a
                    Der Familiennameg t                                                 Wir gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wün-

                 ab Deuschle
                                                                                        schen alles Gute.
                                                                                        Gemeindeverwaltung

                                                                                                                  Nutzen Sie unsere digi-
                                        mit                                                                       talen Medien über die
                              Rolf Deuschle,
                                                                                                   BÜCHEREI Onleihe – die Online-Bib-
                                                                                                   KÖNGEN liothek        Ihrer
                                                                                                                  Bücherei Köngen!
                    Heimatforscher aus Denkendorf
                                                                                        Sie können über 56.000 digitale Medien wie eBooks,
                 Donnerstag, 19.03.2020;����00 Uhr                                      ePapers, eLearning und eAudios
                                                                                        ausleihen.
                                Eintritt: 5 Euro
                                                                                        Das Angebot steht unseren Büchereikunden mit
                    Näheres siehe Vereinsnachrichten!                                   einem gültigen Büchereiausweis zur Verfügung:
                                                                                        24 Stunden – von allen Orten.
                                                                                        www.buecherei-koengen.de

                                                   Was ist sonst noch los???
                                              Aktuelles aus den Nachbargemeinden
    Die Stadt Wendlingen hat die 11. Wendlinger Kulturtage aufgrund aktueller Entwicklungen im Fall Corona-
    Virus komplett abgesagt.

Amtliche Bekanntmachungen

Geänderte Sprechzeiten
Wir bitten zu beachten, dass die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung angesichts der weiter steigenden Zahl von
Corona-Erkrankten eingeschränkt werden.
Alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Be-
suche in den Dienststellen der Gemeinde Köngen sind nur in Notfällen und nach vorheriger Terminabsprache mit dem
zuständigen Fachbereich bzw. Sachbearbeiter möglich.
Wir sind telefonisch erreichbar:      Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie
                                      Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung

    Impressum
    Der Köngener Anzeiger erscheint i. d. R. wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.
    Herausgeber: Gemeinde Köngen. Redaktion: Katharina Keller, Tel. 8007-24.
    Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sons-
    tigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Otto Ruppaner, Stöfflerplatz 1, 73257 Köngen (Die Verantwortung des jeweiligen Verfassers für Beiträge
    der Kirchen, Parteien, Wählervereinigungen und Vereine wird durch diese Regelung nicht berührt.), für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus
    Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Bezugspreis: 35,30 € jährlich.
    Anzeigen können sowohl beim Bürgermeisteramt als auch direkt beim Verlag, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048,
    www.nussbaum-medien.de, aufgegeben werden (mit Ausnahme von Anzeigen mit politischem Inhalt; sie sind grundsätzlich beim Bürgermeisteramt aufzugeben
    und müssen dort einen Tag - 13.30 Uhr - vor dem jeweiligen Annahmeschluss vorliegen). Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500, uhingen@nussbaum-medien.
    de. Bestellungen sind bei den Austrägerinnen und beim Bürgermeisteramt möglich. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden
    Abonnementgebühr und Versandkosten.
    Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,
    E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
KöngeneR Anzeiger                                                  Donnerstag, 19. März 2020    9
Dies ist die derzeit aktuelle Fassung. Bitte informieren Sie sich über Änderungen
auf der Hompage der Gemeinde Köngen http://www.koengen.de ein.
Vielen Dank!

  Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
          Ausbreitung des Virus SARS­Cov­2 (Corona­Verordnung ­ CoronaVO)

                                      vom 17. März 2020

  Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infek-
  tionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1
  des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:

                                               §1
                Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen
                                 und Kindertagespflegestellen

  (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind

      1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer
         schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten,
         Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trä-
         gerschaft,

      2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,

      3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und

      4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen
         Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule

  untersagt.
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 (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an nach § 28 LKHG an-
 erkannten Heimen für Minderjährige soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen
 sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig
 geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehil-
 fe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebam-
 men), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assis-
 tenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerin-
 nen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfol-
 gen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium
 kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs-
 zentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören,
 geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in
 längerer Krankenhausbehandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindli-
 chen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungsbe-
 darfs erforderlich ist.

 (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprüfungen Aus-
 nahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe gilt für
 das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen für Sozialwe-
 sen sowie für das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirt-
 schaftlichen Bildungsbereich.

 (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schüler an
 Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs-
 zentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der
 auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und
 Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende
 in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich
 sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der
 weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer
 schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine Notbe-
 treuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 er-
 streckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind
 bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt;�Ausnahmen
 hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. § 5 Absatz 2 findet auf den gemein-
 samen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung entsprechende Anwendung. Vom
KöngeneR Anzeiger                                                 Donnerstag, 19. März 2020   11
 Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung abgewichen werden,
 sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist.

 (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder,

     1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kon-
       takt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

     2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten ha-
       ben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risi-
       kogebiet ausgewiesen war;������gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen
       nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder

     3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.

 (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere

    1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren
       Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesund-
       heit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,

    2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung ein-
       schließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstüt-
       zungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie
       über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,

    3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsein-
       richtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (ein-
       schließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Be-
       schäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,

    4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließ-
       lich Katastrophenschutz,

    5. Rundfunk und Presse,
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        6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenper-
           sonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linien-
           verkehr eingesetzt werden,

        7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,

        8. Bestatter.

     (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere
     Bereiche der kritischen Infrastruktur lageangepasst festlegen.

     (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung einem Be-
     triebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen
     ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten
     haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen.

     (9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-
     nung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen
     festzulegen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupas-
     sen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infek-
     tionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.

                                                 §2
                                            Hochschulen

     (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Mu-
     sikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Aka-
     demien des Landes wird bis �����������������������������;��������������������������n-
     betrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin mög-
     lich. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet
     die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Studen-
     tinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen er-
     bringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien
     bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April
KöngeneR Anzeiger                                              Donnerstag, 19. März 2020    13

  2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für die wissenschaft-
  liche Nutzung geöffnet bleiben.

  (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechts-
  verordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in
  begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehen-
  de Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.

                                            §3
                 Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen

  (1) Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die
  Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentli-
  chen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusrei-
  sen sind untersagt.

  (2) Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
  Glaubensgemeinschaften sind untersagt.

  (3) Sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen sind untersagt.

  (4) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz
  vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach den Absätzen 1 bis 3 zulassen. Ein wichtiger
  Grund liegt insbesondere vor, wenn

     1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung der kritischen
        Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder

     2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und eine Verlegung
        des Termins nicht möglich ist.

  (5) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-
  nung die in den Absätzen 1 bis 3 genannte Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern und
  hierbei auch unterschiedliche Grenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und
  unter freiem Himmel festzusetzen.
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                                                 §4
                                     Schließung von Einrichtungen

 (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:

     1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser,
        Freilichttheater,

     2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrich-
        tungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,

     3. Kinos,

     4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,

     5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitness-
        studios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,

     6. Jugendhäuser,

     7. öffentliche Bibliotheken,

     8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,

     9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,

     10. Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtun-
        gen, sofern nicht unter § 5 fallend,

     11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten
        (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und
        ähnliche Einrichtungen,

     12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 ge-
        nannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-Center,

     13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
KöngeneR Anzeiger                                                 Donnerstag, 19. März 2020   15

 (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weiterer
 Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig
 zu machen.

 (3) Die nach den Leitlinien der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundeslän-
 der zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im
 öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vom 16. März 2020
 nicht zu schließenden Einrichtungen (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Ab-
 hol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstel-
 len, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zei-
 tungsverkauf, Hofläden, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
 Großhandel) haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steue-
 rung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt ist. Zu diesem
 Zweck wird ihnen gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Das Wirtschaftsmi-
 nisterium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.

                                             §5
                        Einschränkung des Betriebs von Gaststätten

 (1) Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grundsätzlich untersagt.

 (2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Schank- und Speisegaststätten sowie
 Mensen, wenn sichergestellt ist, dass

    1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens
       1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,

    2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen
       den Gästen gewährleistet ist und

    3. Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet haben dürfen und
       spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen.

 (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von Gast-
 stätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen
 abhängig zu machen.
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                                             §6
                  Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen

 (1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationä-
 re Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderun-
 gen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken be-
 treten werden. Hiervon ausgenommen sind

     1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Ge-
        rontopsychiatrie,

     2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie

     3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser

 jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.

 (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit
 Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemein-
 schaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr
 zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchs-
 zwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen
 werden können.

 (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen
 aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zu-
 stimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind
 geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen.

 (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Per-
 son standen, und Personen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter
 Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt.
 Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betre-
 ten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hiervon darf nur in
KöngeneR Anzeiger                                                  Donnerstag, 19. März 2020    17
 Notfällen abgewichen werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen
 zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

 (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebetriebs können in
 der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Ab-
 wägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen
 fortsetzen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen
 Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.

 (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen für naheste-
 hende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur
 Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach
 Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

 (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, so-
 weit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Anste-
 ckungsgefahr, insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einstwei-
 len eingestellt. Hierzu zählen insbesondere:
 Angebote nach § 45c Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI i. V. m. § 6 Abs. 1 Unter-
 stützungsangebote-Verordnung (UstA-VO), u. a. Betreuungsgruppen (für Personen mit
 überwiegend kognitiven Einschränkungen, z. B. demenziell erkrankte pflegebedürftige
 Menschen) oder auch sonstige Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Freizeitausfahr-
 ten für behinderte und pflegebedürftige Menschen). Ergänzend hierzu werden - soweit die
 als Gruppenveranstaltung angelegt - auch
 -      Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI, i.V.m. § 7 UstA-VO und
 -      Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI i.V.m. § 8 UstA-VO
 eingestellt.

 (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverord-
 nungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit
 SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern.

 (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer
 vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den
 Zugangstüren, zu informieren.
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                                                 §7

                                          Betretungsverbote

     (1) In den in § 6, § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen, insbesondere
     Hochschulen, Schulen und Kindergärten, gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich einge-
     stellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen
     in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-
     Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die
     Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.

     (2) Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich
     nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.

                                                  §8
                        Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

     Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infek-
     tionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnah-
     men nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige oberste Poli-
     zeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Ab-
     satz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions-
     schutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus.

                                                  §9
                                             Inkrafttreten

     Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die gleich-
     lautende Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.

                                                 § 10
                                           Außerkrafttreten

     (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.

     (2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des
     Außerkrafttretens zu ändern.
KöngeneR Anzeiger                                                                         Donnerstag, 19. März 2020            19
  Stuttgart, den 17. März 2020

  Die Regierung des Landes Baden­Württemberg:

                                            Kretschmann

                              Strobl                      Sitzmann

                              Dr. Eisenmann               Bauer

                              Untersteller                Dr. Hoffmeister-Kraut

                              Lucha                       Hauk

                              Hermann                     Erler

Schließung von                                 berechtigten, die sich andernfalls um      weiterhin dringend geraten, im oben
                                               ihre Kinder kümmern müssten, auf-          genannten Zeitraum alle Veranstaltun-
Einrichtungen in Köngen                        recht zu erhalten. Zur kritischen Infra-   gen abzusagen. Gleiches gilt auch für
Sehr geehrte Damen und Herren,                 struktur zählen insbesondere die Ge-       Probebetrieb in nicht gemeindlichen
aufgrund des sich immer schneller              sundheitsversorgung (medizinisches         Einrichtungen, um die Zahl der sozi-
ausbreitenden Corona-Virus ist es nun          und pflegerisches Personal, Hersteller     alen Kontakte so gering wie möglich
erforderlich, die Schutzmaßnahmen              von für die Versorgung notwendigen         zu halten.
zur Eindämmung des Virus zu ver-               Medizinprodukten), die Aufrechterhal-      Der Bevölkerung empfehlen wir eben-
stärken und zu konkretisieren. Gemäß           tung der öffentlichen Sicherheit und       falls dringend, so dies beruflich möglich
der Anordnung des Landes Baden-                Ordnung einschließlich der nichtpo-        ist, zu Hause zu bleiben und die Zahl
Württemberg vom 13.03.2020 und der             lizeilichen Gefahrenabwehr (Feuer-         der sozialen Kontakte auf ein absolut
Entscheidung der Gemeinde Köngen               wehr, Rettungsdienst und Katastro-         notwendiges Minimum zu beschrän-
geben wir folgendes bekannt:                   phenschutz), die Sicherstellung der        ken. Dies gilt insbesondere gegenüber
1.Alle kommunalen Einrichtungen der            öffentlichen Infrastruktur (Telekommu-     den besonders gefährdeten Teilen un-
  Gemeinde Köngen werden aufgrund              nikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Ent-      serer Gesellschaft. Hierzu gehören u.a.
  der örtlichen Risikobewertung bereits        sorgung) sowie die Lebensmittelbran-       Menschen im Alter von über 60 Jah-
  mit Wirkung vom Montag, den 16.              che. Grundvoraussetzung ist dabei,         ren sowie Personen mit Grunderkran-
  März 2020 bis einschließlich Sonntag,        dass beide Erziehungsberechtigte, im       kungen wie Bluthochdruck, Diabetes,
  den 19. April 2020 geschlossen.              Fall von Alleinerziehenden der oder        Herz-Kreislauf-Erkrankungen,      chroni-
Hierzu gehören:                                die Alleinerziehende, in Bereichen         schen Atemwegserkrankungen, Krebs.
Die Bücherei, das Römerparkmuse-               der kritischen Infrastruktur tätig sind.   Wir können diese große Krise nur ge-
um, die Eintrachthalle, die Lindenturn-        Weitere Voraussetzung für den Erhalt       meinsam bewältigen und ich bitte Sie
halle mit dem Jugendhaus Trafo, die            eines Notbetreuungsplatzes ist, dass
Zehntscheuer, das Schloss (Rittersaal,                                                    weiterhin sachorientiert, ruhig und be-
                                               eine Betreuung Ihres Kindes im fami-       sonnen im Umgang mit Corona vorzu-
Schlosskapelle,    Schlosskeller),    die      liären Umfeld nicht möglich ist. Insbe-
Sporthalle Fuchsgrube und die Sport-                                                      gehen und dies entsprechend auch zu
                                               sondere weisen wir darauf hin, dass
anlagen im Gewann Fuchsgrube.                                                             kommunizieren und zu vertreten.
                                               eine Betreuung durch besonders ge-
2.Der gesamte Schulbetrieb der Möri-                                                      Bitte bleiben Sie gesund!
                                               fährdete Personengruppen in Bezug
  keschule und der Burgschule wird             auf das Corona-Virus ausgeschlossen        Mit freundlichen Grüßen
  von Dienstag, den 17. März 2020 bis          ist. Dies betrifft insbesondere die Be-    Ruppaner
  einschließlich Sonntag, den 19. April        treuung durch die Großeltern.              Bürgermeister
  2020 in Absprache mit den Schul-          4.Das Rathaus wird für die Öffentlich-
  leitungen und in Abstimmung mit              keit ebenfalls ab 16. März 2020 bis
  dem Staatlichen Schulamt vollständig         auf Widerruf für den öffentlichen Pu-             Landkreis      Amtliche
  eingestellt. Davon betroffen ist auch        blikumsverkehr geschlossen. Unter                 Esslingen      Bekanntmachungen
  der Betrieb der Sporthalle Burgschule        folgenden Kontaktdaten erreichen Sie
  und Sporthalle Mörikeschule.                 die Gemeindeverwaltung Köngen: Te-
3.Der Betrieb aller Kindergärten wird          lefon: 07024/8007-0, E-Mail: gemein-
                                                                                          Landratsamt Esslingen
  vorzeitig bereits ab Montag, den             de@koengen.de, Telefax: 07024/8007-        Ausnahmebewilligung zur Beschäfti-
  16.03.2020 bis einschl. Sonntag, den         70. Bitte vereinbaren Sie nur in ganz      gung von Arbeitnehmerinnen und Ar-
  19. April 2020 ebenfalls vollständig         besonders dringenden Fällen einen          beitnehmern an Sonn- und Feiertagen
  eingestellt. Es wird eine Notfallbe-         Termin.                                    und für Abweichungen von bestimm-
  treuung eingerichtet. Die Einrichtung     Ziel dieser gesellschaftlich sehr ein-        ten Beschränkungen des Arbeitszeit-
  der Notfallbetreuung für die Kinder in    schneidenden Maßnahmen ist es, die            gesetzes aus Anlass der Ausbreitung
  den Kindergärten und die Schülerin-       Ausbreitung des Virus einzudämmen.            des Coronavirus (SARS-CoV-2) in
  nen und Schüler an der Mörikeschule       Damit dies gelingt, ist die gesellschaft-     Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Ar-
  und den Klassenstufen 5 und 6 der         liche Zusammenarbeit aller Beteiligten        beitszeitgesetz (ArbZG).
  Burgschule ist erforderlich, um in den    Einrichtungen, Institutionen und Orga-        Das gemäß § 1 Nr. 3 Arbeitszeitzustän-
  Bereichen der kritischen Infrastruktur    nisationen erforderlich. Den Vereinen,        digkeitsverordnung zuständige Landrat-
  die Arbeitsfähigkeit der Erziehungs-      Kirchen und Institutionen wird deshalb        samt Esslingen - als untere Arbeits-
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