Krakower Seen-Kurier - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes ...
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Krakower Seen-Kurier Jahrgang 30 Freitag, den 17. April 2020 Nummer 04 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Krakow am See mit der Stadt Krakow am See und den Gemeinden Dobbin-Linstow, Hoppenrade, Kuchelmiß, Lalendorf Inhalt Informationen der Amtsvorsteherin und der Bürgermeister/in der amtsan- gehörigen Gemeinden3 Amtliche Bekannt- machungen6 Informationen aus dem Amtsbereich Krakow am See - Gemeinde übergreifend9 Amt Krakow am See 11 Stadt Krakow am See 12 Gemeinde Hoppenrade14 Gemeinde Lalendorf15 r, A. Käding Kirchliche hmidt, M. Fetze ger, F. Schwass, A. Sc N. Käding, P. Krüger, L. Heiden, G. Krü Nachrichten16
Krakower Seen-Kurier –2– 17. April 2020 | Nr. 04/2020 Kontaktinformationen der Amtsverwaltung Krakow am See Homepage: www.amt-krakow-am-see.de Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Aufgabengebiet Ansprechpartner Durchwahlnummer E-Mail Leitende Verwaltungsbeamtin Frau Lehsten 038457 304 32 amtsleitung@krakow-am-see.de Fachbereichsleitung Finanzen- und Zentrale Verwaltung Frau Lucht 038457 304 29 finanzen@krakow-am-see.de Satzung, Personal Frau Lommack 038457 304 53 satzungsrecht@krakow-am-see.de Geschäftsbuchhaltung/ Haushaltsplanung Frau Ritter 038457 304 16 kaemmerei@krakow-am-see.de Anlagenbuchhaltung/Controlling Frau Rohde 038457 304 16 anlagen@krakow-am-see.de Kasse Frau Odebrecht 038457 304 14 kasse@krakow-am-see.de Frau Nowak 038457 304 14 vollstreckung@krakow-am-see.de Allgemeine Verwaltung Frau Zeiske 038457 304 23 sitzungsdienst1@krakow-am-see.de Sitzungsdienst Frau Geppert 038457 304 25 sitzungsdienst@krakow-am-see.de Versicherungen Wohngeldstelle Frau Schwanke 038457 304 34 wohngeld@krakow-am-see.de Steuern und Abgaben Frau Schmidt 038457 304 20 steueramt@krakow-am-see.de Schulen und Kindereinrichtungen Frau Nehls 038457 304 17 zentraledienste@krakow-am-see.de Kultur, Jugend und Sport Demokratie Leben Fachbereichsleiter Bau- und Ordnungsamt Herr Bast 038457 304 27 bauamt@krakow-am-see.de Bauordnung/Bauplanungsrecht Frau Behrens 038457 304 31 bauordnung@krakow-am-see.de Bauplanungsrecht Vergabestelle Frau Lier 038457 304 12 vergabe@krakow-am-see.de Bauunterhaltung Herr Hoffmann 038457 304 71 bauunterhaltung@krakow-am-see.de Straßenbeleuchtung 01523/7715277 Bauinvestitionen Herr Pinnisch 038457 304 30 bauinvestitionen@krakow-am-see.de Bauverwaltung, Pachten Frau Kapust 038457 304 58 bauverwaltung@krakow-am-see.de Liegenschaften Vergabe von Hausnummern stellv. Wahlleitung Frau R. Lehsten 038457 304 33 liegenschaften@krakow-am-see.de Umwelt/Gehölzschutz Herr Hohn 038457 304 24 ordnungsamt@krakow-am-see.de 0162 6030194 Standesamt Frau Reinhardt 038457 304 22 standesamt@krakow-am-see.de Wahlleitung Einwohnermeldeamt Frau Klatt 038457 304 21 meldeamt@krakow-am-see.de Brandschutz N. N. brandschutz@krakow-am-see.de Ordnungsrecht/Verkehr Frau Fischer 038457 304 26 gewerbe@krakow-am-see.de Gewerbean-/-um-/-abmeldung HundeVO Fischereiwesen Fundbüro Gerätewart Herr Lerchenfeld 038457 304 57 geraetewart@krakow-am-see.de Außenstelle Lalendorf Frau Fenske 038457 304 55 emalalendorf@krakow-am-see.de Außenstelle Lalendorf Frau Fischer 038457 304 54 gewerbe@krakow-am-see.de (jeden 3. Mittwoch im Monat) Fax -> Alle Bereiche 038457 304 10 Sprechzeiten der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und der Amtsvorsteherin Stadt Krakow am See Herr Oppitz freitags Tel. 038457 30418 Markt 2, 08:00 - 14:00 Uhr E-Mail: buergermeister@krakow-am-see.de 18292 Krakow am See Gemeinde Lalendorf Herr Streeb donnerstags Tel.: 038457 30419 Zum Alten Dorf 1 Amtierender 16:00 - 18:00 Uhr Mit dem amtierenden Bürgermeister (Gemeindehaus) Bürgermeister Ansprechpartnerin Vorort können nach vorheriger Absprache 18279 Lalendorf Frau Geppert Gesprächstermine vereinbart werden! Gemeinde Hoppenrade Frau Kaspar dienstags Tel.: 038451 70370 (Sprechstunde) Heckenweg 1 17:00 - 18:00 Uhr Tel.: 038451777977 (darüber hinaus) (Gemeindebüro) E-Mail: ideenfuerhoppenrade@gmx.de 18292 Hoppenrade Gemeinde Dobbin-Linstow Herr Baldermann donnerstags Tel.: 038457 389991 Karower Str. 11 10:00 - 12:00 Uhr (Gemeindebüro) 18292 Dobbin-Linstow, OT Dobbin Gemeinde Kuchelmiß Herr Hildebrandt dienstags Tel.: 038456 60153 Krakower Str. 17 17:00 - 18:00 Uhr (Gemeindebüro) 18292 Kuchelmiß Amtsvorsteherin Frau Kaspar freitags Tel.: 038457 30456 Amtsverwaltung 08:00 Uhr - 10:00 Uhr E-Mail: AV@krakow-am-see.de Krakow am See Markt 2, 18292 Krakow am See
17. April 2020 | Nr. 04/2020 –3– Krakower Seen-Kurier Informationen aus der Amtsverwaltung COVID 19 - Reglement Die Amtsverwaltung hat in enger Zusammenarbeit mit den Bür- germeister_innen und auf der Grundlage der Regelungen in der Bundesrepublik, in MV und im Landkreis Rostock die notwen- digen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen. Öffnungszeiten der Amtsverwaltung - Bis zum 19.04.2020 sind zunächst alle öffentlichen Einrich- Krakow am See tungen für den Besucherverkehr und für die öffentliche Nut- zung geschlossen. 18292 Krakow am See, Markt 2 - Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Amtsverwaltung Mo. 08:30 - 12:00 Uhr verrichten ihre Arbeit. Sie arbeiten vor Ort, von zu Hause Di. 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr und in verschiedenen Dienstzeiten bzw. Teams und stehen Mi. geschlossen Ihnen telefonisch, per E-Mai, Brief oder Fax zur Verfügung. Do. 08:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr - Bitte vereinbaren Sie unaufschiebbare Termine vorher. Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Betonen möchte ich, dass die Internetseite https://www. Außenstelle in 18279 Lalendorf, Zum alten Dorf 1 amt-krakow-am-see.de stets zeitnah aktualisiert wird und Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Ihnen somit den Zugang zu den verschiedensten Informa- Di. geschlossen tionen und Unterstützungsmöglichkeiten erleichtern kann. Mi. 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Do. geschlossen Ordnung und Sicherheit Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Im gesamten Amtsbereich wird regelmäßig durch das Ord- nungsamt, personell verstärkt durch momentane Umbeset- zung, und die Polizei kontrolliert. Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der ministeriellen Erlasse auf Grundlage des Bankverbindung für die Stadt Infektionsschutzgesetzes. Schwerpunkte bilden die Lebensmit- und die Gemeinden telketten, Ferien- und Bungalowsiedlungen, der Campingplatz Deutsche Kreditbank u. a. Der Zerstörungswillen und die Rücksichtlosigkeit und IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40 Unvernunft, die in der ersten Zeit in einigen Beispielen zutage BIC: BYLADEM1001 traten, haben keine bzw. wenig Nachahmer_innen gefunden. Bisher wurden keine weiteren groben Verstöße festgestellt. Parlamentarische Arbeit Informationen der Amtsvorsteherin Um unnötige soziale Kontakte zu vermeiden und dennoch Ent- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, scheidungsrechte wahrnehmen zu können, wird die Arbeit der dieses Frühjahr ist ein besonderes geworden - für uns alle. Gemeindevertretungen Dobbin-Linstow, Hoppenrade, Kuchel- Aufgrund der Corona-Pandemie war und ist es erforderlich, un- miss, Lalendorf sowie der Stadtvertretung Krakow am See ak- ser persönliches und gesellschaftliches Leben für eine begrenz- tuell im schriftlichen Umlaufverfahren weitergeführt. Unter exakt te Zeit konsequent ruhig zu gestalten. formulierten Regularien gestattet es diese Variante, Beschlüsse Diese neuen Umstände bringen Einschränkungen und Heraus- herbei zu führen. forderungen der verschiedensten Art mit sich. Für uns selbst- Inwiefern lässt sich Abgeordnetentätigkeit in dieser Art und Wei- verständliche Freiheiten und Rechte sind begrenzt, auf liebge- se öffentlich verfolgen und prüfen? wonnene Aktivitäten und Möglichkeiten müssen wir eine Zeit „Die Tagesordnungen werden genauso öffentlich bekanntge- lang verzichten. Das war und ist überhaupt nicht leicht. macht wie sonst auch, um interessierten Bürgern die Möglich- keit zu geben, mit ihren Stadt- bzw. Gemeindevertretern über Beschlussgegenstände Kontakt aufzunehmen. Die Presse wird ebenfalls über die Sitzungen im Umlaufverfahren informiert. […] Es wird eine Niederschrift gefertigt, die auch der Öffentlich- keit zur Kenntnis gegeben wird.“ Quelle: Städte - und Gemeindetag MV, 03/2020 Dennoch - Transparenz ist das nur bedingt. Und so muss grund- sätzliche Klarheit darüber bestehen, dass das schriftliche Um- laufverfahren - wenn auch rechtsstaatlich in Ordnung - nur eine befristete und außergewöhnliche Maßnahme sein kann und bleiben darf. Bundesprojekt „Demokratie leben“ Die Ämter Krakow am See und Mecklenburgische Schweiz ha- ben im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ eine Lokale Partnerschaft für Demokratie gebildet. Foto: B. Kaspar Am 12. März konstituierte sich dafür der Begleitausschuss. … und deshalb: Herzlichen Dank allen, die sich dieser Situa- Herr Karsten Vick aus Lalendorf wurde als mein Stellvertreter tion selbstverständlich, verantwortungsbewusst, in Solidarität, gewählt. Für die diesjährige Förderzeit waren 24 Projekte ein- Nachbarschaftshilfe und mit Besonnenheit und Achtsamkeit ge- gereicht, die bis auf eines, welches noch zurückgestellt wurde, stellt haben … und es so auch immer noch tun. positiv beschieden worden sind. Allergrößte Aufmerksamkeit und Wertschätzung möchte In der gegenwärtigen Situation können viele der Projektideen ich an dieser Stelle allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, erstmal nicht bzw. kaum verbindlich weiter organisiert werden. die in den verschiedensten Branchen zur Aufrechterhaltung Deshalb sind die beiden Koordinatorinnen Sabrina Nehls und unseres öffentlichen Lebens tätig sind und allen Helferin- Anne Pressentin im engen Kontakt mit der Regiestelle in Berlin. nen und Helfern, die mit ihrem Verhalten zur bestmöglichen Es ist bereits beantragt, dass finanzielle Mittel aus 2020 aus- Bewältigung dieser Pandemie beitragen aussprechen. nahmsweise auf das Jahr 2021 übertragen werden können.
Krakower Seen-Kurier –4– 17. April 2020 | Nr. 04/2020 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, rität und damit der Würdigung aller Aktivitäten zur Bewältigung der Pandemie. die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden wir noch eine Passen Sie gut auf sich und andere auf. Weile spüren. Lassen Sie uns weiter zusammenhalten und mit Augenmaß, Geduld und Besonnenheit handeln - jeder an sei- Freundlichst, nem Platz und jeder in seiner Position. Passen Sie gut auf sich Birgit Kaspar und andere auf. Termin: Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr 21.04.2020 Gemeindevertretersitzung im Umlaufverfahren Verständnis, Kontaktdaten der Gemeinde: Birgit Kaspar Sprechstunde: dienstags von 17 - 18 Uhr (Gemeindebüro: 038451 70370) Aktuelles aus der Gemeinde Hoppenrade Telefon: 038451 777977 (außerhalb der Sprechstunde) Homepage: www.hoppenrade.com „Das Schöne am Frühling ist, dass er immer dann kommt, wenn Mail: ideenfuerhoppenrade@gmx.de man ihn am dringendsten braucht.“ Jean Paul Aktuelles aus der Gemeinde Dobbin-Linstow Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, wenn Sie den heutigen Seenkurier erhalten, ist das Osterfest schon Geschichte. Ich gehe davon aus, dass Sie trotz großer Einschränkungen ein schönes Osterfest verlebt haben. Ich hoffe, dass wir diese Entbehrungen zum Pfingstfest teilwei- se ausgleichen können. Die Coronakrise ist in unserer Gemeinde täglich zu erleben. So wurden die Pensionen in Zietlitz und Linstow sowie das Van der Valk Ressort geschlossen. Der leere Parkplatz in Linstow sowie die zugezogenen Fenster des Hotels wirken sehr gespenstisch. Trotz der Krise wird in der Land- und Forstwirtschaft, im Kiesta- gebau und in der Spedition tüchtig und einigen anderen Berei- chen gearbeitet. In der Landwirtschaft werden wichtige Arbeiten für die Versor- gung mit Grundnahrungsmitteln durchgeführt. In den Monaten Bild eines Flusses: Die Nebel bei Koppelow Foto: privat April und Mai beginnt die Saat- und Pflanzzeit. Noch ist es nicht zu spät. Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, Nutzen Sie ihre Möglichkeiten und aktivieren Sie ihre Kleingärten. wir erleben gerade eine Ausnahmesituation. Überlegen Sie, eine Kleintierhaltung wieder in Gang zu bringen. Gartenarbeit wäre auch eine willkommene Abwechslung zum Die Herausforderungen, die der Verlauf der neuen Lungen- Homeoffice. krankheit Covid-19 mit sich bringt, sind enorm. In den Familien, Wichtig in dieser Zeit ist es, dass die bestehenden Anordnun- im Berufsleben, im Freizeitbereich - überall sind die Einschrän- gen und Aufforderungen der Landes- und Bundesregierung kungen spürbar. Das private und gesellschaftliche Leben wird stets eingehalten werden. Dies ist für unser aller Schutz un- und muss für einen begrenzten Zeitraum konsequent ruhig ge- abdingbar und alternativlos. Es kann nicht oft genug widerholt staltet werden. Bitte haben Sie Verständnis für die getroffenen werden - Abstand zu halten - Sie schützen sich und andere. Maßnahmen und unterstützen Sie diese. Meiden Sie alle nicht Darum bleiben auch weiterhin alle gemeindlichen Einrichtungen erforderlichen Sozialkontakte. wie das Gemeindehaus, die Wolhynierscheune und das Muse- Diese Situation hat das Potential, uns alle Kräfte abzuverlan- um geschlossen. gen. Herzlichen Dank für Ihre Geduld, Ihr Mitmachen und Ihre Mit großem Unverständnis musste ich feststellen, dass Bürge- Akzeptanz. rinnen und Bürger aus anderen Bundesländern sich in unserer In der Gemeinde Hoppenrade bedeutet das: Gemeinde aufgehalten haben. Ich möchte das nicht weiter kom- - Die öffentlichen Einrichtungen sind seit dem 16.März zu- mentieren. Abschließend möchte ich Ihnen Zuversicht und ein großes nächst einmal bis zum 19.April 2020 für den Besucherver- Durchhaltevermögen wünschen. Es kommen auch wieder bes- kehr sowie die öffentliche und private Nutzung geschlossen: sere Zeiten. das betrifft insbesondere das Gemeindezentrum Hoppen- rade, das Sportlerheim Schwiggerow und die Feuerwehr Ihr Bürgermeister Koppelow. Wilfried Baldermann - Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung, des Amtes Krakow am See, verrichten ihre Arbeit und stehen Ihnen telefonisch, per E-Mail, Brief oder Fax zur Verfügung. Aktuelles aus der Gemeinde Lalendorf Bitte vereinbaren Sie unaufschiebbare Termine vorher. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lalendorf, - Geben Sie uns bitte Rückmeldung, wenn Sie jemanden ken- dass die Zeit schnelllebig sein kann, wusste ein Großteil von nen, der hilfebedürftig ist und über den familiären Bereich uns allen. Aber dass die Uhren so schnell drehen können, war hinaus unsere Unterstützung braucht. uns allen sicherlich nicht bewusst. - Vielen Dank für alle Hilfsangebote. Beim Schreiben für die letzte Ausgabe des Seenkurieres, kurz - Alle wichtigen Nachrichten und weitere hilfreiche Kontaktda- vor dem Einsendeschluss, erwähnte ich das Corona-Virus noch ten bzw. Angebote finden Sie in den Schaukästen bzw. unter am Rande. Einige Tage später, noch vor Erscheinen des Amts- https://www.hoppenrade.com. blattes, bestimmte diese Pandemie unser Leben. Corona hat uns fest im Griff. Vieles was bisher wichtig erschien, Bitte nutzen Sie v. a. die Informationen zu den vielfältigen ist entbehrlich geworden. Uns wird vor Augen gehalten, wie an- Unterstützungsmöglichkeiten und Soforthilfen unter: https:// fällig doch das Leben mit all seinen Bereichen und Facetten ist. www.amt-krakow-am-see.de. Die Internetseite des Amtes wird Wenn nun noch die gesamte Versorgung der Bevölkerung, ob ständig aktualisiert. mit Waren des täglichen Bedarfs, Medizin, Strom oder Wasser Ich wünsche uns, dass wir gut durch diese anspruchsvolle und nicht funktionieren würde, wäre der Supergau perfekt. Das gilt anstrengende Zeit kommen - Miteinander und Füreinander - es auf alle Fälle zu verhindern. Interessant ist es schon, welche jetzt ist die beste Gelegenheit zur Nachbarschaftshilfe, Solida- Tätigkeiten neuerdings als systemrelevant „eingestuft“ werden.
17. April 2020 | Nr. 04/2020 –5– Krakower Seen-Kurier Hoffentlich halten diese neuen Erkenntnisse auch nach der Informationen des Bürgermeisters Pandemie noch einige Zeit an. An dieser Stelle möchte ich allen danken die täglich ganz nor- Jörg Oppitz zu aktuellen Themen mal ihre Arbeit verrichten (dürfen), um unser Versorgungssys- der Stadt Krakow am See tem aufrecht zu erhalten. Und genau diese Normalität ist es, die ihre Arbeit so wertvoll für die Gesellschaft macht. Es gibt auch Corona-Pandemie sehr viele, die leider nicht mehr ihrer täglichen Arbeit nachgehen In den letzten Wochen wurde unser gesellschaftliches und soziales dürfen. Aber es wird eine Zeit nach der Pandemie geben, darum Leben auf die Probe gestellt. Jeder Einzelne von uns hat die an alle meine Bitte. Ich weiß es fällt schwer. Halten Sie sich an Konsequenzen der Corona-Pandemie zu spüren bekommen. Die die Vorgaben des Landes und des Landkreises. Die derzeitigen Konsequenzen wirtschaftlich, sowie sozial, sind heute noch nicht Zahlen zeigen im Vergleich zu anderen Ländern, dass bisher von Seiten der zuständigen Stellen eine gute Arbeit geleistet einschätzbar. Das Thema Corona wird uns auch in den nächsten worden ist. Sicherlich ist es auch dem geschuldet, dass MV ein Monaten beschäftigen. Flächenland ist und es nur 69 Einwohner/qkm beheimatet. Wie Die Stadtvertretung ist bemüht und hält wöchentlich eine lange wir noch mit Einschränkungen leben müssen, weiß heute Videokonferenz ab, um aktuelle Themen und Maßnahmen zu keiner so genau. Für ihre Gesundheit und die Gesundheit ihrer besprechen. Mitmenschen bleiben sie bitte auch weiterhin so diszipliniert. An dieser Stelle möchte ich Ihnen als Bürgermeister für ihre Um so schneller können dann die Einschränkungen gelockert Besonnenheit und die Einhaltung der doch sehr strikten werden. Maßnahmen der Regierung recht herzlich danken. Sie haben Aufgrund des derzeitigen Kontaktverbotes hat das Innenminis- einen großen Teil dazu beigetragen, dass die Ausbreitung in terium des Landes MV, auf Antrag des Städte- und Gemein- unserer Region nicht zu Stande gekommen ist. detages, den Gemeinden es ermöglicht Gemeindevertreter- Als Bürgermeister der Stadt Krakow am See liegt es mir am Herzen sitzungen im Umlaufverfahren abzuhalten. Damit ist uns ein diejenigen zu unterstützen, die von der Pandemie besonders Werkzeug an die Hand gegeben worden, auch weiterhin wichti- betroffen sind. Bitte scheuen Sie sich nicht mich zu kontaktieren. ge Entscheidungen für die Gemeinde zu treffen und handlungs- Das Büro des Bürgermeisters ist zurzeit, wie auch in den letzten fähig zu sein. Die Gemeindevertretung muss dazu eine Grund- Wochen, Tag und Nacht für Sie erreichbar. satzentscheidung am 15.04.2020 treffen. RSV Erfreulich sind die erhaltenen Zuwendungsbescheide für • Ausbau des Weges Seestraße in Vietgest (BOV) Der Auftrag für das Blockhaus ist unterschrieben. Die Angebote für • Ausbau des Weges Am Hofsee in Gremmelin (BOV) das Fundament und die Fenster, sowie Sanitär- und Elektroarbreiten • Sanierung Dorfgemeinschaftshaus Niegleve (FNV) liegen vor und werden geprüft. • Abriss der ehemaligen Gaststätte in Lalendorf Leider fand der Fördermittelantrag für die Schule Lalendorf wie- Friedhofshalle der keine Berücksichtigung bei der Fördermittelvergabe. Steter Der Fördermittelbescheid liegt dem Amt seit dem 26.03.2020 Tropfen höhlt den Stein. Da werden wir dranbleiben. vor. Die Bauvorbereitungen, wie die Beräumung der Flächen und Die Sporthalle Langhagen kann auf Grund statischer Probleme Umverlegung des Weges einschließlich der Leitungen, befinden leider nicht mit einer neuen Bedachung, einhergehend mit einer sich derzeit in der Abstimmung. Photovoltaikanlage, versehen werden. Auch für die Sporthalle Ein vorzeitiger Baubeginn ist beantragt. sind Fördermittel beantragt. Die Zukunft wird zeigen, in wie weit wir für dringende Baumaßnahmen finanzielle Unterstützung er- Brücke Nordischer Hof halten. Der Stegbau am Krummer See geht in die Endphase. Hier Die Planungen laufen und die Angebote sind bereits eingeholt möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit bei der ausfüh- worden. renden Firma Babbel Tauchunternehmen, dem Bauamt, Herrn Die Stahlvariante wird aufgrund der Nachhaltig- und Beständigkeit Blauwitz und Herrn Aalberts bedanken. favorisiert und bekommt den Vorzug. Eine Baugrunduntersuchung wird kurzfristig in Auftrag gegeben. Die Ausschreibung befindet sich in der Vorbereitung und wird durch den Bauausschuss geprüft. Plauer Chaussee Die Vorbereitungen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und des Gehweges laufen. Seepromenade Aufgrund der Corona-Pandemie und die damit zu gewährleistende Sicherheit der Mitarbeiter, wird die beauftragte Firma die Arbeiten zunächst aussetzen. Sofern sich die Lage dahingehend beruhigt hat, wird die Firma schnellstmöglich mit den Arbeiten beginnen. Liebe Alters- und Ehejubilare, Die Bänke werden nach Abschluss dieser Arbeiten durch die Wokra aufgestellt. bitte haben Sie Verständnis, dass Mitglieder der Gemeinde- vertretung derzeit nicht persönlich bei Ihnen zur Gratulation er- Wokra/Beleuchtung Treppe Dobbiner Chaussee scheinen können. Es sollte vor allem in Ihrem Interesse sein, so Es liegt ein Angebot für die Beleuchtung vor. Die Treppe soll jedoch wenig persönlichen Kontakt wie nötig zu haben. Ich wünsche Ihnen auch auf diesem Wege alles Gute und viel Gesundheit. besser ausgeleuchtet werden, somit wird dieses Angebot nochmal überarbeiten. Werte Einwohner*innen, die Corona-Krise wird aller Orts ihre Spuren hinterlassen, ob in Wasserstand Krakower See Kindergärten, Schulen, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Sicher- Anfang März wurden wir auf den hohen Wasserstand des lich wird es überall Veränderungen geben. Das ganze Leben Krakower Sees hingewiesen. Die Wäschebrücke und auch die besteht aus Veränderungen. Lassen Sie uns gemeinsam die Wege sind bzw. waren zum Teil unterspült. Wir haben daraufhin neuen Herausforderungen angehen und bewältigen. Kontakt mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Bleiben Sie gesund. Mittleres Mecklenburg, aufgenommen. Laut Info des zuständigen Matthias Streeb Amtes sollte sich der Wasserstand bis zur KW 13 wieder reguliert 1. stellv. Bürgermeister haben. Das ist augenscheinlich nicht geschehen. Am 31.03. hat
Krakower Seen-Kurier –6– 17. April 2020 | Nr. 04/2020 daraufhin ein gemeinsamer Vororttermin stattgefunden. Der See gabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen soll schrittweise um insgesamt 5 cm abgesenkt werden. oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung Wokra vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche Die öffentlichen Toiletten sind seit dem 30.03.2020 geschlossen. des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus Aufgrund der fehlenden Reinigungsmittel, Schutzkleidung etc. dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. war es nicht mehr möglich, die Sicherheit der Mitarbeiter zu Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein gewährleisten. Die Wokra hat sich seit Wochen bemüht, die Gebot Sicherheit verlangt werden. nötigen Mittel zu beschaffen. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Ihr Jörg Oppitz Hebisch Rechtspfleger Beglaubigt Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 821 K 64/17 Amtsgericht Güstrow Güstrow, 22.01.2020 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Terminsbestimmung: Mittleres Mecklenburg Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am - Flurneuordnungsbehörde - Datum Uhrzeit Raum Ort Az: 30a/5433.3-2-53-0089 Dienstag, 10:00 Uhr Sitzungssaal Amtsgericht Güstrow, 05.05.2020 114 Franz-Parr-Platz 2 a, Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“ 18273 Güstrow Gemeinden: Stadt Krakow am See, Reimershagen öffentlich versteigert werden: Landkreis: Rostock Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Bellin Öffentliche Bekanntmachung Gemar- Flur, Wirtschaftsart Anschrift m2 Blatt kung Flur- u. Lage Schlussfeststellung stück Bellin 3, 24/3 Gebäude- und Steinbecker 645 885 Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Freiflächen, Weg 8 Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- Steinbecker rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld- Weg 8 lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen: Bellin 3, 25/5 Erholungsfläche, Steinbecker 468 885 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. An Steinbecker Weg 6 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- Weg 6 denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müs- Objektbeschreibung/Lage: sen. 18292 Bellin, Steinbecker Weg 8. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- Unbebautes Grundstück, Bewuchs wird durch Grasflächen bzw. schlossen. Flächen der Hoftierhaltung geprägt. Das Grundstück unterliegt Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an dem Bodenordnungsverfahren „Bellin“ die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren Verkehrswert: 1.300,00 € beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Der Versteigerungsvermerk ist am 28.12.2017 in das Grundbuch Gründe eingetragen worden. Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher Aufforderung: und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des durch die Schlussfeststellung abzuschließen. geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung Rechtsbehelfsbelehrung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats den übrigen Rechten nachgesetzt werden. nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu. widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Bützow, den 20.03.2020 Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit An-
17. April 2020 | Nr. 04/2020 –7– Krakower Seen-Kurier Staatliches Amt Gründe für Landwirtschaft und Umwelt Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher Mittleres Mecklenburg und rechtlicher Hinsicht bewirkt. -Flurneuordnungsbehörde- Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247) schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“ durch die Schlussfeststellung abzuschließen. Gemeinden: Stadt Krakow am See, Hoppenrade Landkreis: Rostock Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- Öffentliche Bekanntmachung wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. Schlussfeststellung Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der gemeinschaft „Zehna“ zu. Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit folgender Feststellung abgeschlossen: 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- schlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Staatliches Amt Gründe für Landwirtschaft und Umwelt Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Mittleres Mecklenburg Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- - Flurneuordnungsbehörde - nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- Az: 30a/5433.3-2-53-0089 schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“ durch die Schlussfeststellung abzuschließen. Gemeinden: Stadt Krakow am See, Reimershagen Rechtsbehelfsbelehrung Landkreis: Rostock Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- Öffentliche Bekanntmachung wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. Schlussfeststellung Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der gemeinschaft „Groß Grabow“ zu. Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld- lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen: 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- schlossen. Staatliches Amt Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an für Landwirtschaft und Umwelt die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren Mittleres Mecklenburg beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Az.: 30a15433.3-2-53-0062 Gründe (neu: 5433.3-72-31255) Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher Bodenordnungsverfahren: „Zehna“ und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Gemeinden: Gutow, Zehna Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- Landkreis: Rostock nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Öffentliche Bekanntmachung durch die Schlussfeststellung abzuschließen. Schlussfeststellung Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Zehna“ mit folgen- wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder der Feststellung abgeschlossen: dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Bützow, den 20.03.2020 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- schlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Krakower Seen-Kurier –8– 17. April 2020 | Nr. 04/2020 Staatliches Amt Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an für Landwirtschaft und Umwelt die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren Mittleres Mecklenburg beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. -Flurneuordnungsbehörde- Gründe Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247) Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“ Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- Gemeinden: Stadt Krakow am See, Hoppenrade nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- Landkreis: Rostock schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Öffentliche Bekanntmachung durch die Schlussfeststellung abzuschließen. Schlussfeststellung Rechtsbehelfsbelehrung Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder folgender Feststellung abgeschlossen: dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- gemeinschaft „Groß Grabow“ zu. denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- schlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Gründe Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher Staatliches Amt und rechtlicher Hinsicht bewirkt. für Landwirtschaft und Umwelt Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- Mittleres Mecklenburg nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- - Flurneuordnungsbehörde - schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Az: 30a/5433.3-2-53-0089 durch die Schlussfeststellung abzuschließen. Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“ Rechtsbehelfsbelehrung Gemeinden: Stadt Krakow am See, Reimershagen Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Landkreis: Rostock nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. Öffentliche Bekanntmachung Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- Schlussfeststellung gemeinschaft „Groß Grabow“ zu. Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld- lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen: 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- schlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren Staatliches Amt beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. für Landwirtschaft und Umwelt Gründe Mittleres Mecklenburg Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher -Flurneuordnungsbehörde- und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247) Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“ schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Gemeinden: Stadt Krakow am See, Hoppenrade Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Landkreis: Rostock durch die Schlussfeststellung abzuschließen. Rechtsbehelfsbelehrung Öffentliche Bekanntmachung Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- Schlussfeststellung wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu. folgender Feststellung abgeschlossen: Bützow, den 20.03.2020 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- schlossen.
17. April 2020 | Nr. 04/2020 –9– Krakower Seen-Kurier Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Staatliches Amt -Flurneuordnungsbehörde- für Landwirtschaft und Umwelt Az: 30a/5433.3-2-53-0033 (neu: 5433.3-72-31247) Mittleres Mecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Bodenordnungsverfahren: „Groß Grabow“ Gemeinden: Stadt Krakow am See, Hoppenrade Az: 30a/5433.3-2-53-0089 Landkreis: Rostock Bodenordnungsverfahren: „Alt Sammit-Feldlage“ Gemeinden: Stadt Krakow am See, Reimershagen Öffentliche Bekanntmachung Landkreis: Rostock Schlussfeststellung Öffentliche Bekanntmachung Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Schlussfeststellung Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Groß Grabow“ mit Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der folgender Feststellung abgeschlossen: Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- rungen wird das Bodenordnungsverfahren „Alt Sammit-Feld- 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. lage“ mit folgender Feststellung abgeschlossen: 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 1. Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bo- schlossen. denordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müs- sen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abge- die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren schlossen. beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an Gründe die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen. und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- Gründe nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenord- durch die Schlussfeststellung abzuschließen. nung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegen- schaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden. Rechtsbehelfsbelehrung Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats durch die Schlussfeststellung abzuschließen. nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder Rechtsbehelfsbelehrung dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Land- gemeinschaft „Groß Grabow“ zu. wirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Sitz Rostock oder dessen Außenstelle, Sitz Bützow, erhoben werden. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Vorstand der Teilnehmer- gemeinschaft „Alt Sammit-Feldlage“ zu. Bützow, den 20.03.2020 Hansa-Park Freikarten Auch in diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit diese Form von Zuschuss für Ihre Jugendarbeit in Anspruch zu nehmen. Alle Vereine und Verbände der Stadt Krakow am See sowie der Gemeinde Lalendorf, welche Interesse haben, stellen bitte bis zum 30.04.2020 einen schriftlichen formlosen Antrag an das: Amt Krakow am See z.H. Frau Nehls Markt 2 18292 Krakow am See Der Sozialausschuss der Stadt Krakow am See sowie der Ge- Die nächste Ausgabe meinde Lalendorf wird über die Anträge und die Anzahl der zu des Krakower Seen-Kuriers erscheint vergebenden Karten beraten und entscheiden. Über die getroffenen Entscheidungen werden die Antragsteller am 15. Mai 2020. entsprechend informiert. Redaktionsschluss ist Montag, Die Kosten für die An- und Abreise werden nicht übernommen. der 04. Mai 2020 um 12:00 Uhr. Sabrina Nehls Kultur, Jugend und Sport Foto: pixabay.com Demokratie leben!
Krakower Seen-Kurier – 10 – 17. April 2020 | Nr. 04/2020 Achtung, neue Termine für Passbilder Hinweise zur Berichterstattung an alle Vereine und Verfasser von Artikeln für Keine Passbilder am 23.04.2020 den Krakower Seen-Kurier Am 28.05.2020 und am 25.06.2020 Der Krakower Seen-Kurier ist ein behördliches Mitteilungsblatt jeweils 14:00 - 16:00 Uhr in Krakow am See, Markt 2 (Rathaus) der Amtsverwaltung Krakow am See und dient den amtlichen Bleiben Sie gesund! Bekanntmachungen für die Gemeinden Hoppenrade, Kuchel- Mit freundlichen Grüßen miß, Dobbin-Linstow, Lalendorf und der Stadt Krakow am See. Derartige Bekanntmachungen sind zum einen gesetzlich Inge Brockmann regelt und zum anderen in den Hauptsatzungen der jeweili- Fotografin gen Kommune verankert. Es handelt sich hierbei zumeist um Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig möchten wir das Amtsblatt dazu nutzen, die Bür- ger und Bürgerinnen über wichtige Angelegenheiten zu infor- mieren, sodass die Amtsvorsteherin, Bürgermeister*in und aktuell berichten. Auch Ihnen, den Bürgern und Bürgerinnen unseres Amtsbereiches, bieten wir die Möglichkeit über das Literaturecke Gemeindeleben - auch über die eigenen Gemeindegrenzen Die Stadtbibliothek Krakow am See hinaus - zu berichten. Durch die unterschiedlichsten Rubriken in der Alten Schule bleibt vorerst ge- im Krakower Seen-Kurier wie beispielsweise Kitanachrichten, schlossen. Schulnachrichten, Vereine und Verbände und Veranstaltun- gen ist es in vielerlei Hinsicht möglich, am bunten Treiben der Alle ausgeliehenen Medien werden Gemeinden teilzuhaben oder aber auf anstehende Veran- bis 15. Mai 2020 verlängert, es ge- staltungen/Termine aufmerksam zu werden. Auch die Kirch- hen keine Mahnungen raus. gemeinden in unserem Amtsbereich informieren so über die anstehenden Gottesdienste und berichten über Feste oder Angebot Traditionen zu Feiertagen. Die Uwe Johnson Bibliothek Güstrow Um inhaltliche Kürzungen oder aber das Nichtveröffentlichen bietet den Lesern der Stadtbibliothek von Artikeln zu vermeiden, sind folgende Hinweise zu beachten: unkompliziert einen befristetes Zu- • Verfasser von Artikeln müssen eindeutig identifiziert gang zur onleihe bis 15. Mai diesen werden Jahres an. • pro Artikel dürfen max. 2 Fotos/Bilder veröffentlicht Wer Interesse hat meldet sich bitte werden per E-Mail bei mir. • es muss angegeben werden, von wem die Fotos sind Einen weiteren Service bietet die Stif- • keine Wahlwerbung • keine Darstellung von schriftlichen Abhandlungen eines tung Lesen an. Auf der Seite: www. bestimmten Themas, eines Gegenstandes oder Vor- stiftunglesen.de/vorlesen-corona gangs werden digitale Vorlesegeschichten, Buchtipps, Bastel und Aktionsideen Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen oder Anfragen zur Ver- fügung. und z. B. auch Infomaterialien für Lehrkräfte bereitgestellt. Tanja Zeiske Bleiben Sie gesund und bis demnächst! Allgemeine Verwaltung Annette Bernstein Wohnungsangebot Eigenbetrieb für Wohnungswirtschaft der Gemeinde Lalendorf Liegenschaft Etage Fläche Räume Ausstattung GM HK/ BK Kabel Gesamt frei ab WW Ringstraße 6, 18279 Lalendorf 2. Etage 61,36 m² 3 Dusche 306,80 € 92,00 € 62,00 € -------- 460,80 € Abstimmung Ringstraße 13, 18279 Lalendorf 1. Etage 61,25 m² 3 Dusche 306,25 € 92,00 € 61,00 € ------ 459,25 € Abstimmung Ringstraße 18, 18279 Lalendorf EG 61,19 m² 3 Dusche 305,95 € 92,00 € 61,00 € 458,95 € Abstimmung Ringstraße 20, 18279 Lalendorf 2. Etage 61,19 m² 3 Dusche 305,95 € 92,00 € 61,00 € ----- 458,95 € Abstimmung Ringstraße 22, 18279 Lalendorf 2. Etage 60,12 m² 3 Dusche 300,60 € 91,00 € 61,00 € ------- 452,60 € sofort Neue Straße 3, 18279 Lalendorf 3. Etage 59,98 m² 3 Dusche 299,90 € 90,00 € 60,00 € ------ 449,90 € Abstimmung Neue Straße 3, 18279 Lalendorf 3. Etage 48,81 m² 2 Dusche 244,05 € 75,00 € 50,00 € ------ 369,05 € Abstimmung Seestraße 2, 18279 Lalendorf 1. Etage 62,55 m² 3 Dusche 312,75 € 94,00 € 63,00 € ------ 469,75 € Abstimmung OT Vietgest Seestraße 3, 18279 Lalendorf DG 45,23 m² 2 Dusche 226,15 € 68,00 € 46,00 € ------ 340,15 € sofort OT Vietgest Seestraße 4, 18279 Lalendorf, DG 26,90 m² 1 Dusche 134,50 € 41,00 € 27,00 € ----- 202,50 € sofort OT Vietgest Seestraße 5, 18279 Lalendorf DG 25,59 m² 1 Dusche 127,95 € 40,00 € 30,00 € ----- 197,95 € Abstimmung OT Vietgest Straße der Jugend 1a 1. Etage 47,12 m² 2 Dusche 235,60 € 71,00 € 47,00 € ----- 353,60 € Abstimmung 18279 Lalendorf OT Vogelsang Ring 2, 18279 Lalendorf OT Vogelsang 1. Etage 57,23 m² 3 Dusche 286,15 € 86,00 € 57,00 € ------ 429,15 € sofort Brunnenstraße 8, 1. Etage 56,74 m² 3 Badewanne 283,70 € 86,00 € 57,00 € 4,85 € 431,55 € sofort 18279 Lalendorf OT Langhagen Vor Wohnungsübergabe ist eine Kaution in Höhe von zwei Nettokaltmieten zu hinterlegen. Änderungen sind vorbehalten.
17. April 2020 | Nr. 04/2020 – 11 – Krakower Seen-Kurier Wenn auch das öffentliche Leben nun stiller geworden und Ab- stand halten das Gebot der Stunde ist, lässt uns die Krise auch ein Stück mehr zusammenrücken. Wir freuen uns über jede Idee, die unsere Gemeinschaft durch kleine Taten zu stärken vermag. Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gerne dabei (Anne Pressentin Tel.: 0170 4182128 anne.pressentin@cjd-nord.de)!! Über den Öffentlichkeitsfonds stehen noch Mittel zur Verfügung. Bleiben Sie wohlauf und zuversichtlich! Ihr Team für Demokratie Sabrina Nehls und Anne Pressentin Nachbarschaftshilfe Krakow am See Ein Anfang trotz Krise Das Jugendparlament der Stadt Krakow am See wirbt zwar auf Unser Leben hat sich in den vergangenen Wochen sehr verän- dem Titelbild dieser Ausgabe damit, zu Hause zu bleiben, doch dert. Das Thema „Corona“ ist allgegenwärtig und an beunruhi- wir sind natürlich auch dazu bereit, in dieser besonderen Zeit zu genden Meldungen mangelt es nicht. Aber es gibt auch gute helfen. Darum unterbrechen wir unseren häuslichen Aufenthalt Nachrichten in diesen unruhigen Zeiten: gern, wenn wir ältere oder vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mit- So wurde Anfang März der Begleitausschuss, der das Bundes- programm Demokratie leben! unterstützt, neu gegründet. Wir bürgern unserer Stadt unterstützen können. Glücklicherweise freuen uns sehr auf eine gute Zusammenarbeit mit der Vor- hat sich jüngst zu diesem Zweck ein Netzwerk gebildet, dem wir sitzenden Birgit Kaspar und ihrem Stellvertreter Karsten Vick, uns gern anschließen: mit Juliane Schmidt, Heidrun Niemann, Frank Schwarzer, Ute Das Netzwerk Nachbarschaftshilfe Globisch, Beate Riger, Andreas Hammermeister mit Anne Berg, Krakow am See. Angelika Ryback und Theresia Flögel, die unsere Jugendlichen vertreten, Nadine Mahnke, Gisela Schröder, Wolf-Dieter La- Vier Menschen aus Krakow am See ha- katsch, Krystina Jager und Gesine Wiechert. Vielen Dank für ben ein Netzwerk Nachbarschaftshilfe Ihr Mitwirken! gegründet, um Krakower zu unterstützen, Im Verlauf des Abends wurde auch über die Vielzahl von ein- die durch die Corona-Krise und die damit gegangenen Projektideen abgestimmt. Nie zuvor sind gleich zu verbundenen Einschränkungen einsam sind, Hilfe suchen oder Jahresbeginn so viele Anträge eingereicht worden. Die Gelder einfach mal mit jemandem reden oder spazieren gehen wollen. des Jugend- und Aktionsfonds sind vorerst ausgeschöpft und Auch um eine Kinderbetreuung in dringenden Fällen oder eine wir sind begeistert über die geplanten Vorhaben. Allen Projekt- online-Hausaufgabenhilfe möchten wir uns bemühen. Wir könn- trägern sei an dieser Stelle herzlich gedankt für Ihre Vorschlä- ten für Sie einkaufen oder zur Apotheke gehen. Oder wir könn- ge und ihr Engagement! Einen Zuwendungsbescheid über den ten Internetbestellungen ausführen und Ihnen etwas zuschicken Aktionsfonds hat der Förderverein Bürgerhaus der Gemeinde lassen … Gibt es in Krakow Personen, die einen Mund-Nase- Warnkenhagen für die Ausrichtung des nunmehr XIII. Internati- Schutz benötigen oder Menschen, die welche nähen können? onalen Sommerfestivals Johann Heinrich von Thünen erhalten, Lassen Sie uns wissen, was Ihnen fehlt oder welche Hilfe Sie der Verein Nebelstrolche zur Einrichtung einer Begegnungsbib- liothek im Kuchelmißer Gutshaus sowie der Verein Hoppenra- anbieten können. Ein Anruf genügt und wir klären unkompliziert der Gemeindeleben für den Ehrenamtsempfang der Gemeinde den kontaktlosen Ablauf. Wir freuen uns auf Sie. Hoppenrade, der im März noch stattfinden konnte. Die drei Ju- Anika Käding, Kurt Höffgen, Reinhold Mühlich und Sabine vom gendprojekte „Wasser ist unser Leben“, „Cyber-Mobbing“ und Bruch und das Jugendparlament „Mein Körper gehört mir“, die über das DRK Güstrow laufen wer- Tel. 038457 51743 den, haben ihren Förderbescheid bekommen, ebenso der noch Mobil-Tel.: 0160 96068075 junge Verein Radeln ohne Alter für das Projektvorhaben „Wind E-Mail: Nachbarschaftshilfe.Krakow@gmx.de im Haar in jedem Alter“. Der Kulturverein Alte Synagoge Krakow am See wird das Projekt „Jugendkultur in der Alten Synago- ge“ umsetzen können. Die beiden Vereine Power On und der SV Krakow am See haben jeweils ein Kindercamp geplant. Im IMPRESSUM November möchte die Kath. Filialgemeinde Allerheiligen Kra- Krakower Seen-Kurier – Mitteilungsblatt kow am See den St. Martinstag für Jung und Alt ausrichten, der mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Dörfer-Förderverein der Gemeinde Dobbin-Linstow eine weitere Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Lesung im Gutshaus Linstow und der Förderverein der Freiwil- Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 ligen Feuerwehr das zweite Blaulichtfest am 29.08.2020 sowie E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de das Projekt „Jetzt starten die Kleinen“. Das Theaterspiel Witten Verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Amtsvorsteherin wird auch in diesem Jahr mit verschiedenen Theateraktionen an Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) die Schulen unserer Amtsbereiche kommen und auch das Som- unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke merfest der Vereine in Krakow am See ist erneut geplant. Der unter Anschrift des Verlages. Verein für Demokratie und Gesellschaft möchte das Grundge- Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de setz feiern und Kathrin Ollroge an ihr bereits 2017 begonnenes Auflage: 4.750 Exemplare; Erscheinung: monatlich Projekt „Raum für Gedanken“ anknüpfen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei- Über den Jugendfonds kann das Projekt „Wir miteinander“ lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige der Ev. Johannes-Schule Langhagen fortgeführt und die Sca- Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder terbahn durch das Jugendparlament Krakow a. See in Szene anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert gesetzt werden. In Hoppenrade entsteht derzeit eine Blumen- werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. wiese. Das Projekt „Hoppenrader Blaumenwischen“ der beiden Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab- Schülerinnen Pauline Hahndorf und Annabell Allendörfer setzt weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. sich für den Schutz von Insekten ein und wird die Gemeinde Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die „aufblühen“ lassen. Im Jugendklub Eiskeller werden im Herbst Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, verschiedene Jugendbands zum „Eisrock“ einladen. Der Ju- Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur gendklub Lalendorf plant das Projekt „kreativ statt aggressiv“. mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Jedes dieser Projekte kommt mit ungeheuer viel Elan und Opti- mismus daher, auch wenn sich die Planung nun komplexer ge- staltet und es viele Dinge zu beachten gilt. Sie sind Mutmacher und geben Hoffnung! Wir brauchen beides!
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