LAK aktuell Ausgabe 04/2021

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LAK aktuell Ausgabe 04/2021
LAK aktuell
Ausgabe 04/2021

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LAK aktuell Ausgabe 04/2021
Inhaltsverzeichnis

Editorial                                                            3

Online-Seminare                                                      5

Terminhinweise                                                       6

ATHINA                                                               7

Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie                             9

Externe Qualitätssicherung                                           11

Wägegenauigkeit – Bericht über das Pilotprojekt des ZL               12

AMINO – Arzneimittelinformation                                      15

BAK-Leitfaden 3. Ausbildungsabschnitt                                17

Neue Wege im Praktischen Jahr – Aufbau IPSTAs im Klinikum Fulda      19

Termin Begleitender Unterricht Herbst 2021                           21

Hinweis: Webinar zu Comirnaty®                                       22

Information zur Desinfektionsmitteherstellung                        23

Information zum Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes   24

Aktuell                                                              25

Veranstaltungen                                                      25

Stellenmarkt                                                         25

Impressum                                                            26

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LAK aktuell Ausgabe 04/2021
Editorial

                          Apotheker und Ärzte gemeinsam – vor Ort!

                          Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                          in der letzten Woche sind die täglichen Impfzahlen gegen COVID-19
                          signifikant nach oben gestiegen. Auch wenn die bürokratischen
                          Hürden, die Vorbereitungen, Abstimmungen auf Bundes- und
                          Landesebene uns viel Kraft gekostet und auch über die Feiertage
                          bis zum Start am Osterdienstag in Atem gehalten haben, zeigt diese
                          Erfolgsmeldung der deutlich höheren Impfzahlen doch eines:
                          Apotheker und Ärzte vor Ort schaffen das! Gewachsene Strukturen,
                          gegenseitiges Vertrauen, eingespielte Abläufe – so funktioniert
                          Patientenversorgung vor Ort!

Alle Beteiligten – und hier gehört der pharmazeutische Großhandel ausdrücklich dazu – haben
an einem Strang gezogen und innerhalb kürzester Zeit die Logistik gerade für ein solch
anspruchsvoll zu behandelndes Arzneimittel wie Comirnaty auf die Beine gestellt. Die
Einbindung der niedergelassenen Ärzte in die Impfkampagne und die Logistik und Beschaffung
über die etablierten, sicheren Strukturen vom Hersteller über den Großhandel in die Apotheke,
wo man weiß, wie man mit sensiblen Arzneimitteln umzugehen hat und von dort praxisbezogen
zum Arzt haben sich wieder einmal bewährt. Ich weiß aus eigener Erfahrung und aus
Gesprächen mit vielen Kolleginnen und Kollegen, dass ein ganz enger Austausch zwischen
Apotheke und Arztpraxis über den Ablauf, aber auch über den richtigen Umgang mit dem
Impfstoff, die richtige und sachgerechte Rekonstitution, die Lagerung und Dokumentation
stattgefunden haben. Sehr viele bereits gut eingespielte Apotheker-Arzt-Beziehungen wurden
und werden hier noch intensiviert. Darauf sollten wir alle aufbauen, erleichtert eine gute
Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen doch beiden Heilberuflern den Alltag und nutzt
den Patienten.

Eine solche Kooperation funktioniert nur, wenn man sich kennt, Apotheke und Arztpraxis
benachbart sind – anonym und über Distanz klappt das Ganze weder logistisch noch
persönlich! Für mich ist der Impfstart im niedergelassenen Bereich ein Paradebeispiel wie
wichtig die flächendeckende Versorgung vor Ort, bei den Menschen, durch beide Heilberufe ist.
Pandemiezeiten sind besondere Zeiten, aber sie demonstrieren eindrücklich, auf welche
Strukturen gerade in herausfordernden Zeiten aufgebaut werden kann und wie unersetzlich sie
sind.

Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance nutzen, um dies nochmals mit Nachdruck der Politik,
gerade im bevorstehenden Wahlkampf, zu verdeutlichen. Die Kandidaten für die Wahl zum
Deutschen Bundestag werden sich in ihren Wahlkreisen von den Wählerinnen und Wählern
fragen lassen müssen, was sie für die Infrastruktur, die Gesundheitsversorgung vor Ort für
Konzepte haben.

Eine verbesserte heilberufliche Zusammenarbeit muss schon in unserer Ausbildung erfolgen.
Dass das bereits heute im Rahmen der derzeit gültigen Approbationsordnung umgesetzt
werden kann, zeigt das Beispiel an der Uni Marburg in Kooperation mit dem Klinikum Fulda.
Hier gilt ein großer Dank den beiden Herren Professores Culmsee und Radziwill, lesen Sie
                                                                                                3
LAK aktuell Ausgabe 04/2021
„Neue Wege im Pharmaziepraktikum“ in dieser Ausgabe. Weder Arzt noch Apotheker können
einen Patienten alleine vollumfassend betreuen – wir brauchen das Team, die Kooperation! Seit
Jahrzehnten arbeiten im Krankenhaus Ärzte und Apotheker eng und vertrauensvoll zum Wohle
der Patienten zusammen, wir brauchen das heilberufliche Team auch im niedergelassenen
Bereich – persönlich und vor Ort! Gerade im Zeitalter von Telemedizin und Telepharmazie
müssen die digitalen Angebote Hilfsmittel sein und können gerade auch die heilberufliche
Kommunikation und Information hervorragend unterstützen und müssen daher auch genutzt
werden, aber sie können und dürfen die persönliche Komponente nicht ersetzen.

Unsere Angebote für PhiPs und PJ wie auch für Apotheker in der Weiterbildung
Allgemeinpharmazie bzw. Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin sind wichtige Bausteine
und beispielhaft, aber in Zukunft brauchen wir noch viel mehr Interdisziplinarität in der
Ausbildung. Wir werden uns bei einer Novellierung der Approbationsordnung entsprechend
einbringen!

Kommen Sie weiterhin gesund durch die Pandemie, das Licht am Ende des Tunnels ist durch
die zunehmenden Impfungen schon etwas zu sehen. Es wird noch ein zäher und
kräfteraubender Weg, lassen Sie ihn uns gemeinsam weitergehen!

Ihre

Ursula Funke

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Online-Seminare 2021
Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die
Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine
entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

  21. April 2021            Aktuelles zu SARS-CoV-2

  19. Mai 2021              Praktische Umweltmedizin

  16. Juni 2021             Parasiten

Für die Teilnahme an einem abendlichen Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.

Wegen der Corona-Pandemie wurden sämtliche Veranstaltungen auf Online-Seminare umgestellt.
Eine Anmeldung zu diesen – auch den kostenfreien – Seminaren ist über unseren
Veranstaltungskalender möglich: https://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php

Die Online-Abendveranstaltungen finden von 20:00 – 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung ist bis 24:00
Uhr am Vortag möglich.

Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch
die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

Bitte beachten Sie, dass unsere Online-Abendveranstaltungen teilweise mit der Unterstützung von
pharma4u durchgeführt werden. Dies betrifft:

 7. Juni 2021          Selbstmedikation in der Schwangerschaft

Für diese Veranstaltungen ist eine Anmeldung bis 24:00 Uhr am Vortag über
www.apothekerkammer.de/pharmazie/fortbildung/webinare möglich.

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Terminhinweise

Zusätzliche Abendveranstaltungen

Fortbildungstermine im ersten Halbjahr 2021

4. Mai 2021 – Neurodermitis (Dr. Andreas Pinter)

1. Juni 2021 – Schizophrenie (Dr. Peter Fey)

Ärzte und Apotheker im Dialog
Querschnittsfach Reisemedizin – Fernreisen und Risikogruppen

Die Veranstaltung am 21. April 2021 muss aus organisatorischen Gründen verschoben werden und
entfällt somit an diesem Termin.

Über die neue Terminierung werden wir rechtzeitig informieren.

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ATHINA-Seminare 2021

Referentinnen:        Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg
                      Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel

Termine:             Oktober/November 2021       ONLINE-Veranstaltung
                     28.10.2021   20:00 – 22:00 Uhr    Interaktionen
                     06.11.2021   08:00 – 15:00 Uhr    ATHINA Teil 1
                     07.11.2021   08:30 – 15:30 Uhr    ATHINA Teil 2
                     16.11.2021   20:00 – 21:30 Uhr    Fallkonferenz

Gebühr:               220,00 Euro

Information:          Die Teilnehmer erhalten Im Vorfeld alle Zugangsdaten sowie Skripte und
                      vorbereitende Literatur.

Anmeldung:            www.apothekerkammer.de
                      Weitere Informationen (z. B. zu Skripten) erhalten Sie per E-Mail, daher bitten
                      wir um Angabe einer E-Mail-Adresse.

Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA

Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse
2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung
findet man in dem Projekt „ATHINA“ (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Die 2-tägige
Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine
strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu
verbessern.

Schulungsphase:
Theorie zu
   • Patienten, die von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders
        profitieren,
   • Erfassung der Gesamtmedikation des Patienten auf der Grundlage der zur Verfügung
        stehenden Datenquellen,
   • Erkennen und Lösen von arzneimittelbezogenen Problemen auf der Grundlage der
        pharmazeutischen AMTS-Prüfung (Interaktionsmanagement),

Tool-Workshop zu
   • Datenerfassung im Excel-Bogen
   • Patienten- und Arztansprache,
   • Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen,
   • Organisation der Abläufe in der Apotheke,
   • Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen.

Erprobung der Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews

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Praxisphase:

    •   praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
    •   persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
    •   fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die
        Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende
        Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
    •   Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für
        eine spätere Auswertung

Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review".
Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort
findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.

Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die
systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser
entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei
Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten
Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten
die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und
unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird
dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt
besprechen sollte.
Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen „Online-Seminaren“ zu
Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.

Achtung:

Beachten Sie bitte, dass für Fallbearbeitungen ein Zugang zum Programm Microsoft Office® Excel
benötigt wird.

Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-
Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von vier Monaten erfolgreich
bearbeiten. Bitte beachten Sie: Das Absolvieren der praktischen Schulungsphase (Online-Seminare,
Unterstützung bei Fallbearbeitung) sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder
der LAK Hessen möglich.

Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit
16 Fortbildungspunkten anerkannt.

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Zertifkatfortbildung „Palliativpharmazie“ – neue Termine

Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur
Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die
Begleitung von Palliativpatienten und ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit
Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die
patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen.

Der Zertifikatkurs orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer. Er umfasst u.a. die
Themengebiete Kommunikation, Ethik, Pflege, Symptombehandlung, Arzneimitteltherapie und
Spiritualität/ Trauer. Referenten aus verschiedensten Berufsgruppen beleuchten die Aspekte der
Palliativversorgung allgemein und die Aufgaben des Pharmazeuten im Besonderen. Der Kurs richtet
sich an alle Apothekerinnen und Apotheker, die sich für die interdisziplinäre, multiprofessionelle
Betreuung schwerstkranker Menschen interessieren und eignet sich als Qualifikationsnachweis für
die Beteiligung an palliativen Netzwerken. Für die Erlangung des Zertifikates sind neben der
Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten (beide Teile), die schriftliche Dokumentation
eines Patientenfalles sowie eine dreitägige Hospitation in einem Hospiz, einer Palliativstation oder
einem ambulanten Palliativdienst mit SAPV erforderlich.

Die Ersatztermine für den ausgefallenen Kurs aus dem letzten Jahr finden wieder in Kassel in
Kooperation mit der APPH statt:

Teil 1       28. – 30. Mai 2021
Teil 2       25. – 27. Juni 2021
Kursleitungen: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP)

Veranstalter:

Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.

Telefon: 0175 9269597          E-Mail: info@apph-nordhessen.de         www.apph-nordhessen.de

Veranstaltungsort:

Apothekerhaus Kassel
Frankfurter Straße 229a
34134 Kassel

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Details zum Kurs
Teil 1, 28. bis 30.05.2021

Der Kurs beginnt Freitag um 9.00 Uhr und endet Sonntag um 13.00 Uhr. Die detaillierten
Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen
Kursprogramm.

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 2 findet vom 25. bis 27.06.2021
statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die
Homepage der APPH (https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro
Kursteil eine Rechnung.

Teilnehmerzahl/ Kursgebühr: Maximal 25 Personen                         375,00€ pro Person für Teil 1

Anmeldung/Rücktritt:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere
Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des
Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 20. April 2021 kostenlos möglich. Die Absage
bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der
Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o. a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung bin ich ausdrücklich
einverstanden.

Teil 2, 25. bis 27.06.2021

Der Kurs beginnt Freitag um 9.00 Uhr und endet Sonntag um 13.00 Uhr. Die detaillierten
Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen
Kursprogramm.

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 1 findet vom 28.05. bis 30.05.2021
statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die
Homepage der APPH (https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro
Kursteil eine Rechnung.

Teilnehmerzahl/ Kursgebühr: Maximal 25 Personen                         375,00€ pro Person für Teil 2

Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt.

Anmeldung/Rücktritt:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über die
Homepage der APPH (https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/). Bei Überbelegung
berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. Mai 2021 kostenlos möglich. Die Absage
bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der
Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o. a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung erklären Sie sich bei
Anmeldung ausdrücklich einverstanden.
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Externe Qualitätsüberprüfung

Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V.

Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-
Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen
Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten.

Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2021 (Hydrophile Prednisolonacetat-
Creme 0,25 % (NRF 11.35.)) finden Sie auf unserer Homepage unter „Service“. Anmeldeschluss ist der
1. Oktober 2021.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden.

Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum
Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die
eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen
zu lassen. Auch in 2021 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist
kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.

Im Juni 2021 gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Kapselringversuch durchzuführen.

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und
Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet
daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an.
Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während
seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der
Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur
gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss in der ersten Hälfte
des Prüfmonats Juni erfolgen. Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die
Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen,
sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine
zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur
weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden
Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

Die      Anmeldung     erfolgt   mit      dem      Anmeldeformular,       welches           unter
https://www.apothekerkammer.de/service/ zum Download zur Verfügung steht.

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Ergebnisse einer Pilotstudie zur Ermittlung der Wägegenauigkeit im Apothekenalltag
Die eigene Herstellung qualitativ hochwertiger Rezepturarzneimittel zählt zu den Kernkompetenzen
einer jeden Apotheke. Für die Sicherstellung der Qualität kommt dem Einwiegen neben einer
fundierten Rezepturplanung und Beachtung der anerkannten pharmazeutischen Regeln eine enorm
wichtige nicht zu unterschätzende Bedeutung zu.

Daher war es Ziel eines gemeinsamen Projekts der ABDA mit dem Zentrallaboratorium Deutscher
Apotheker, die Wägegenauigkeit der in öffentlichen Apotheken verwendeten Fein- und
Präzisionswaagen am Beispiel einer begrenzten Anzahl von freiwillig teilnehmenden Apotheken unter
Bedingungen des Apothekenalltages zu ermitteln. Damit sollte in Erfahrung gebracht werden, welche
Masse unter Alltagsbedingungen mit dem jeweiligen Waagentyp gerade noch gewogen werden kann,
um die vom DAC/NRF geforderte Wägegenauigkeit von 1,0 Prozent des Istwertes einhalten zu können.

Zu diesem Zweck sollten die 75 freiwillig teilnehmenden Apotheken sowohl auf der Präzisionswaage
(Rezepturwaage) als auch auf der Feinwaage (Analysenwaage) jeweils vier unterschiedliche Massen an
Mannitol in entsprechenden kleinen mit einer selbstklebenden Abdeckfolie verschließbaren
Kunststoffgefäßen abwiegen. Um die Richtigkeit der in den Apotheken vorgenommenen Einwaage im
ZL überprüfen zu können, wurden vor der Versendung der Gefäße an die Apotheke das Leergewicht
jedes Gefäßes inklusive der Abdeckfolie und des Etikettes im ZL bestimmt. Dazu wurde eine Feinwaage
mit einem Teilungswert d = 0,01 mg verwendet. Vor der Wägung wurden die Gefäße gereinigt, um
mögliche Verunreinigungen, z.B. Fettanhaftungen, zu beseitigen. Während der Wägung und beim
anschließenden Verpacken der Gefäße wurden Handschuhe getragen, um Rekontaminationen, die
Einfluss auf die Richtigkeit der Wägung nehmen könnten, auszuschließen. In gleicher Weise wurden
die Apotheken aufgefordert, die Gefäße ausschließlich mit sauberen Handschuhen zu berühren.

Nach Erhalt der Gefäße mussten die Apotheken die Abdeckfolie vorsichtig abziehen, das Gefäß auf der
Waage tarieren und die folgenden vorgegebenen Massen an Mannitol jeweils sechsmal in das jeweilige
vom ZL zur Verfügung gestellte Gefäße einwiegen:

Präzisionswaage:                                      Feinwaage:

2g, 1 g, 0,1 g und 0,05 g                             100 mg, 50 mg, 20 mg und 5 mg

Um die Dichtigkeit des Verschlusses zu gewährleisten, waren nach dem Wiederverschließen des
gefüllten Gefäßes die Kanten der Abdeckfolie nochmal intensiv anzudrücken. Klebefilme oder andere
Hilfsmittel durften keinesfalls verwendet werden, da diese Einfluss auf die Gesamtmasse und damit
auf das Wägeergebnis bei der Rückwägung genommen hätten. Damit waren von jeder Apotheke 48
Einwaagen vorzunehmen.

70 der 75 Apotheken führten die Studie durch und sendeten die gefüllten Gefäße wieder an das ZL
zurück, wobei die Wägungen von zwei der 70 Apotheken nicht in die Auswertung einbezogen werden
konnten, da die Gefäße entweder nicht korrekt verschlossen waren, oder zur Befestigung der Deckel
zusätzlich Klebefilme verwendet wurden, die die Rückwaage verfälschten. In der Studie konnten somit
68 Apotheken berücksichtigt werden, deren Gefäße im ZL rückgewogen wurden. Aus der Differenz des
befüllten Gefäßes und des Leeregewichtes, das vor der Versendung der Gefäße notiert worden war,
konnte die genaue Einwaage in den Apotheken ermittelt werden. Waren einzelne Gefäße zerstört

                                                                                                12
oder Pulver ausgetreten, so wurden diese Messwerte bei der Gesamtbewertung nicht berücksichtigt.
Eine Messreihe wurde nur dann in die Bewertung einbezogen, wenn mindestens fünf Messwerte
ermittelt werden konnten. In die Bewertung einbezogen wurden zudem nur Wägeergebnisse, die mit
den Präzisionswaagen mit einer Mindestlast von 0,5 g bzw. 0,2 g ermittelt worden waren, um eine
Unterschreitung der Mindestlast sicherzustellen. Bei den Feinwaagen wurden Waagen mit einer
Mindestlast von 0,01 g und 0,05 g verwendet, wobei bei der Bewertung der 0,02 g und 0,005 g
Einwaagen lediglich die Ergebnisse der Feinwaagen mit einer Mindestlast von 0,01 g berücksichtigt
wurden. Unter Berücksichtigung dieser Ausschlusskriterien, konnten für die Gesamtbewertung je nach
einzuwiegender Masse die Ergebnisse von 52 bis 62 Apotheken berücksichtigt werden.

                                   Wägegenauigkeit Präzisionswaage
50,0
48,0
46,0
44,0
42,0
40,0
38,0
36,0
34,0
32,0
30,0
28,0
26,0
24,0
22,0
20,0
18,0
16,0                                                                                  13,1
14,0
12,0
10,0
 8,0                                                          5,2
 6,0
 4,0
 2,0            0,2                      0,8
 0,0
       Präzisionswaage 2 g Präzisionswaage 1 g Präzisionswaage 0,1 Präzisionswaage
           (MIN 0,5 g)         (MIN 0,5 g)        g (MIN 0,5 g)    0,05 g (MIN 0,5 g)
             Präzisionswaage 2 g (MIN 0,5 g)              Präzisionswaage 1 g (MIN 0,5 g)
             Präzisionswaage 0,1 g (MIN 0,5 g)            Präzisionswaage 0,05 g (MIN 0,5 g)

         Abbildung 1: Ermittelte Wägegenauigkeit unter Verwendung der Präzisionswaagen

Es zeigt sich, dass nur bei Einwaage der Massen 1 g und 2 g auf der Präzisionswaage die vom DAC/NRF
geforderte Wägegenauigkeit von 1 Prozent eingehalten werden kann. Werden geringere Einwaagen
vorgenommen, so liegt die Abweichung weit über 1 Prozent. Dies kann in erster Linie auf die
Unterschreitung der Mindestlast zurückgeführt werden.

Ein etwas anders gelagertes Bild zeigt sich bei den Feinwaagen. Hier konnte trotz Einhaltung der
Mindestlast bei der Einwaage von 20 mg, 50 mg und 100 mg die von DAC/NRF geforderte
Wägegenauigkeit von 1 Prozent nicht eingehalten werden. Selbst bei einer Masse von 100 mg wurde
eine durchschnittliche Abweichung von 2,4 Prozent vom Sollwert (siehe Abbildung 2) beobachtet.

                                                                                                13
Wägegenauigkeit Feinwaage
 50,0
 48,0
 46,0
 44,0
 42,0
 40,0                                                                                     37,3
 38,0
 36,0
 34,0
 32,0
 30,0
 28,0
 26,0
 24,0
 22,0
 20,0
 18,0
 16,0
 14,0
 12,0                                                             10,3
 10,0
  8,0
  6,0                                          4,0
  4,0               2,4
  2,0
  0,0
            Feinwaage 0,1 g          Feinwaage 0,05 g       Feinwaage 0,02 g      Feinwaage 0,005 g
           (MIN 0,01/0,05 g)         (MIN 0,01/0,05 g)        (MIN 0,01 g)           (MIN 0,01 g)

               Feinwaage 0,1 g (MIN 0,01/0,05 g)                Feinwaage 0,05 g (MIN 0,01/0,05 g)
               Feinwaage 0,02 g (MIN 0,01 g)                    Feinwaage 0,005 g (MIN 0,01 g)

              Abbildung 2: Ermittelte Wägegenauigkeit unter Verwendung der Feinwaagen

Ursächlich ist dies vermutlich auf nicht optimale Umgebungsbedingungen zurückzuführen, die bei
Feinwaagen eine erheblich größere Auswirkung auf die Richtigkeit der Einwaage ausüben als bei
Präzisionswaagen. Anhand der Angaben der Apotheken zur Umgebungssituation zum Zeitpunkt der
Einwaage zeigt sich, dass nicht immer optimale Bedingungen bei der Einwaage vorherrschten. Am
häufigsten wurde das Öffnen oder Schließen von Türen und der damit verbundene Luftzug als
Störfaktor benannt, aber auch eine unruhige Umgebung (viel Verkehr in der unmittelbaren Umgebung)
führte zu schlechteren Ergebnissen.

Alles in allem hat dieses Wägeprojekt einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Mindestlast
nicht zu unterschreiten, aber auch auf die Einhaltung der optimalen Umgebungsbedingungen der
Waage zu achten.

Weiterführende Informationen zum korrekten Waagen- und Wägemangement finden sich

    -    in der PZ 42 und 43 aus dem Jahr 2020
    -    einer auf www.zentrallabor.com herunterladbare Wägekarte
    -    diversen Tutorials auf www.zentrallabor.com zu den Themen „Qualitätssicherung der
         Waagen“, Gute Wägepraxis sowie „Standort- und Umgebungsbedingungen beim Wiegen“

Professor Dr. Mona Tawab, Dr. Holger Latsch, Max Heinlein

                                                                                                      14
Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Für Sie gefunden und aufbereitet:

Thema:
ASS, Ginkgo, Blutungsrisiko, Blutungsneigung

Frage:
Bitte um aktuelle Bewertung der Gabe von Ginkgo bei Patienten unter Dauertherapie ASS 100. Sollte
jedem Patienten unter ASS 100 von Ginkgo abgeraten werden?

Kommentar:
Die neue IA-Klassifikation der ABDA Datenbank stuft die IA ASS100/Ginkgo als schwerwiegend
(Datenlage schwach, Häufigkeit nicht bekannt, UAW Blutgerinnungszeit verlängert, Risikofaktoren
Blutung, Koagulopathie, Alter, Untergewicht, NI etc.) ein. Nutzen und Risiko der gleichzeitigen
Behandlung sind sorgfältig abzuwägen. An eine möglicherweise verlängerte Blutungszeit ist zu
denken.

Hingegen stuft UpTopDate die IA als "consinder therapy modification" mit Hinweis auf "Consider
alternatives to this combination. Monitor for signs and symptoms of bleeding if used together" ein.

Ginkgo biloba Extrakt „wird als durchblutungsförderndes Mittel (Verminderung der Plasmaviskosität
sowie Hemmung der Erythrozyten- und Thrombozytenaggregation) bei peripheren arteriellen
Durchblutungsstörungen und zur Behandlung von Hirnleistungsstörungen angewandt.“

Die Wirkung von Ginkgo biloba beruht hauptsächlich auf den enthaltenen Terpenlaktonen sowie
Flavonolglykosiden.

Der blutgerinnungshemmende Effekt ist auf das Ginkgolid B zurückzuführen.
„Ginkgolide B, a component of ginkgo, inhibits platelet-activating factor by displacing it from its
receptor-binding site, resulting in reduced platelet aggregation.“

Die Recherche in weiteren Interaktionsdatenbanken (Stockley´s, drugs.com, Medscape) ergab
folgende Ergebnisse:

„Severity: Severe
Explanation: The concurrent use of ginkgo and aspirin has led to serious bleeding-related adverse
events. Ginkgo alone has been associated with platelet, bleeding and clotting disorders.
Action: Caution is warranted. The evidence is too slim to advise patients to avoid concurrent use, but
patients should be told to seek informed professional advice if any bleeding problems arise.“

„Talk to your doctor before using ginkgo together with aspirin. Ginkgo products have been reported
to cause bleeding in some cases, and taking it with other medications that can also cause bleeding
such as aspirin may increase that risk. You may need a dose adjustment or more frequent monitoring
by your doctor to safely use both medications. […]

MANAGEMENT: Patients should consult a healthcare provider before taking any herbal or alternative
medicine. In general, consumption of ginkgo should be avoided during use of coagulation-modifying
agents and at least two weeks prior to surgery. In patients who have used this herb extensively prior
to receiving anticoagulation, antiplatelet or thrombolytic therapy, the potential for an interaction
should be considered. Close clinical and laboratory observation for hematologic complications is
recommended. Patients should be advised to promptly report any signs of bleeding to their physician,

                                                                                                     15
including pain, swelling, headache, dizziness, weakness, prolonged bleeding from cuts, increased
menstrual flow, vaginal bleeding, nosebleeds, bleeding of gums from brushing, unusual bleeding or
bruising, red or brown urine, or red or black stools.“

„Monitor Closely: Aspirin and ginkgo biloba both increase anticoagulation. Use Caution/Monitor.“

In der Fachinformation von Ginkgo-Präparaten findet man folgende Warnhinweise bzw.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:
„Bei krankhaft erhöhter Blutungsneigung (hämorrhagische Diathese) sowie bei gleichzeitiger
Behandlung mit Antikoagulanzien und Thrombozytenaggregationshemmern sollte dieses
Arzneimittel nur nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden.“

Fazit:
Nach unserer heutigen Recherche ist die Einnahme von Ginkgo-Präparaten zusammen mit ASS
100mg nicht generell kontraindiziert. Da jedoch potentiell ein erhöhtes Blutungsrisiko unter der
gleichzeitigen Einnahme der genannten Präparate besteht, sollte vor der gleichzeitigen Einnahme
von Ginkgo mit ASS 100mg Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Dabei sollten
die Risiken einer potentiell erhöhten Blutungsneigung gegenüber dem zu erwartenden Nutzen
abgewogen werden. Sollte man sich für eine gleichzeitige Anwendung von ASS und Ginkgo
entscheiden, sollte der Patient über die möglichen Anzeichen einer Blutung aufgeklärt werden, so
dass er bei eventuell auftretenden Symptomen sofort handeln und ärztlichen Rat einholen kann.

Quelle: AMINO-Datenbank

                                                                                                   16
Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke −
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer

Die mindestens sechsmonatige Ausbildung in der öffentlichen Apotheke ist für Pharmazeuten im
Praktikum (PhiP) besonders wichtig, werden in dieser Zeit doch die beruflichen
Handlungskompetenzen für diesen Tätigkeitsbereich vermittelt. Die Bundesapothekerkammer hat
dafür den „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum − Empfehlungen
der Bundesapothekerkammer“ entwickelt. Dieser ist dreiteilig aufgebaut und umfasst

den Musterausbildungsplan,
die Arbeitsbögen,
die Evaluationsbögen.
Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht. Bei der
diesjährigen Aktualisierung wurden folgenden Arbeitsbögen überarbeitet:

Arbeitsbogen 9 „Dokumentation bei Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln“
Arbeitsbogen 17 „Abgabe von Chemikalien“
Arbeitsbogen 18 „Arzneimittelberatung – Interaktions-Check“
Arbeitsbogen 20 „Das Rezept – rechtliche Grundlagen und Abrechnung“
Arbeitsbogen 22 „Bestimmung physiologischer Parameter – Blutdruckmessung“

Der Musterausbildungsplan, die einzelnen Arbeitsbögen und die beiden Evaluationsbögen stehen als
beschreibbare PDF-Dateien zur Verfügung und können dadurch auf den entsprechenden
elektronischen Geräten bearbeitet werden.

Geben Sie uns Feedback

Ihre Rückmeldungen helfen, den Leitfaden stetig zu verbessern – denn die Arbeitsbögen werden
regelmäßig überarbeitet. Nutzen Sie die Evaluationsbögen für Ihre Anmerkungen und
Verbesserungsvorschläge. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker als auch
für PhiP. Die Rückmeldungen werden an die zuständige Apothekerkammer erbeten.

Informationen

Weitere Informationen sind über die Homepages der ABDA bzw. bei der Kammer erhältlich. Unter
www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/ausbildung/ stehen der gesamte Leitfaden, aber
auch jedes einzelne Element des Leitfadens, wie z.B. die einzelnen Arbeitsbögen, als Download zur
Verfügung.

Einen Link zum Leitfaden finden Sie auch auf der Homepage der LAK Hessen:
http://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/#AAA.
Des Weiteren finden Sie hier Informationen zur
„AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSAPOTHEKE der LAK Hessen (AAA)“:
http://www.apothekerkammer.de/pharmazie/ausbildung/apotheker+in/akkreditierte+ausbildungsa
potheke/

                                                                                               17
Informationen zum Leitfaden

Musterausbildungsplan

Der Musterausbildungsplan ist eine Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der
praktischen Ausbildung in der Apotheke und kann z.T. auch auf die Ausbildung in der
Krankenhausapotheke übertragen werden. Er ist auf sechs Monate ausgelegt, kann aber auch auf
zwölf Monate angewendet werden. Die Ausbildungsinhalte werden in die Themenbereiche
„Warenwirtschaft/Apothekenbetrieb“, „Prüfung und Herstellung“ und „Information und Beratung“
eingeteilt. Sie bauen aufeinander auf und sind kompetenzorientiert formuliert, d.h. es werden die zu
erlangenden beruflichen Handlungskompetenzen beschrieben.

Im Musterausbildungsplan können die Ansprechpartner des PhiP für die unterschiedlichen
Ausbildungsbereiche sowie die vermittelten Inhalte vermerkt werden. Je nach Ausbildungsstand
werden die Arbeitsbögen genannt, deren Bearbeitung zum entsprechenden Zeitpunkt sinnvoll
erscheint. Zudem kann das empfohlene monatliche Fachgespräch stichpunktartig festgehalten
werden.

Arbeitsbögen

Ergänzt wird der Musterausbildungsplan durch die Arbeitsbögen, aufgrund derer sich der PhiP,
eigenständig mit insgesamt 29 verschiedenen praxisrelevanten Themen in der Apotheke vertiefend
beschäftigen kann. Sie beruhen − soweit vorhanden − auf den Leitlinien, Arbeitshilfen und Leitfäden
der Bundesapothekerkammer bzw. ABDA − Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die
Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht.

Die Bearbeitung der einzelnen Themen soll während der Arbeitszeit des PhiP in der Apotheke
ermöglicht werden. Empfehlungen über die zu bearbeitenden Arbeitsbögen werden nach
Ausbildungsmonat im Musterausbildungsplan aufgeführt. Diese können jedoch an die
Gegebenheiten in der Ausbildungsapotheke angepasst bzw. je nach den individuellen Kompetenzen
des PhiP variiert werden.

Die Arbeitsbögen können auch mehrfach mit verschiedenen Beispielen ausgefüllt werden. Dabei
müssen die einzelnen Fragestellungen in den Arbeitsbögen nicht immer vollständig bearbeitet
werden. Neben der Aufführung von praktisch vorkommenden Beispielen, können die Bögen auch auf
Grundlage von theoretisch denkbaren Fällen verwendet werden. Im Anschluss an die Bearbeitung
sollte der ausbildende Apotheker die Arbeitsbögen zeitnah kontrollieren und anschließend mit dem
PhiP auswerten. Die gebündelten Arbeitsbögen können in ihrer Gesamtheit zur Vorbereitung auf den
Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung dienen. Beim Umgang mit den Arbeitsbögen ist der
Datenschutz zu beachten − weiterführende Hinweise finden sich an entsprechender Stelle.

Evaluationsbögen

Der Leitfaden wird stetig weiterentwickelt. Insofern kommt der Evaluation eine besondere
Bedeutung zu. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker als auch für PhiP.
Die Rückmeldungen werden an die zuständige Apothekerkammer erbeten und dienen dazu, den
Leitfaden stetig zu verbessern.

                                                                                                   18
Neue Wege im Pharmaziepraktikum
Aufbau interprofessioneller Ausbildungsstationen im Klinikum Fulda
Das Klinikum Fulda bildet unter anderem Pflegeschüler und Pflegeschülerinnen, Pharmazeuten und
Pharmazeutinnen im Praktikum, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sowie
Medizinstudenten und Medizinstudentinnen im praktischen Jahr aus. Die Ausbildung erfolgt derzeit
hauptsächlich monoprofessionell, das heißt, dass die verschiedenen Berufsgruppen getrennte
Ausbildungswege erfahren.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Schweden, die Vorreiter einer interprofessionellen
Zusammenarbeit sind, hat sich der gemeinsame Bildungsweg für Gesundheitsberufe bereits bewährt,
da Behandlungsabläufe gemeinsam optimiert werden können und eine bessere Kommunikation
zwischen den Berufen erlernt werden kann, die der Patientensicherheit zugutekommt [1].
Den Vorteil einer interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen erkennt auch die
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und setzt sich bereits für eine
deutschlandweite Implementierung von so genannten interprofessionellen Ausbildungsstationen, kurz
IPSTAs, ein [2]. Zusätzlich fordert der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V.
(BPhD) eine verpflichtende Integration von interprofessionellen Lehrveranstaltungen im Studium und
in der Ausbildung, sowie eine interprofessionelle Etablierung von Arbeitsabläufen und Standards,
sodass Entscheidungen und Behandlungen gemeinsam erarbeitet und geplant werden können [3 , 4].
Eine interprofessionelle Ausbildungsstation zeichnet sich vor allem durch die eigenständige Betreuung
von Patienten durch Auszubildende verschiedener Gesundheitsberufe unter Aufsicht von
erfahreneren Lernbegleitern aus. Mihaljevic et al definieren Interprofessionelle Ausbildungsstationen
(IPSTA) als „[…] interprofessionelle Ausbildungsintervention, die Studierende und Auszubildende
verschiedener Gesundheitsberufe in die Lage versetzen sollen, gemeinsam als Team
eigenverantwortlich die Versorgung von Patienten im realen Stationsalltag zu leisten“ [5].
Auszubildende können ihr gelerntes Wissen aus dem Studium beziehungsweise der Schule und
Ausbildung unter Beweis stellen. Neben einer lernfördernden Atmosphäre können die Berufsgruppen
von- und miteinander lernen, da ein gemeinsamer Austausch der Berufsgruppen stattfindet. Sie
werden mit ständig neuen Situationen und Krankheitsbildern konfrontiert, wodurch ein
kontinuierliches und situatives Lernen gewährleistet wird und neue Erfahrungen gesammelt werden
können.
Aufgaben, der in Ausbildung befindlichen Teams, sind unter anderem die Aufnahme der Patienten, die
Erhebung der Arzneimittelanamnese, die Diagnosestellung und Behandlung während des stationären
Aufenthalts sowie das Führen von Entlassungsgesprächen. Im Rahmen ihrer Ausbildung können sie
zeigen, dass sie den Anforderungen des Berufslebens gewachsen sind und vertiefen ihre Kenntnisse
im Rahmen dieser praktischen Ausbildung.
Auf jeder Station, in der eine IPSTA implementiert ist, gibt es mindestens einen Supervisor jeder
Berufsgruppe, der für die Studenten beziehungsweise Auszubildenden Ansprechpartner ist und durch
ein regelmäßiges Feedback, Teamgespräche und Reflexionsgespräche das eigenständige Arbeiten auf
Station begleitet und die Patientensicherheit gewährleistet [2].
Im Klinikum Fulda sollen ab Februar 2022 drei interprofessionelle Ausbildungsstationen eröffnet
werden. In den Fachbereichen der Nephrologie, der Allgemein- und Viszeralchirurgie und der Pädiatrie
wird jeweils eine IPSTA entstehen, auf der vier bis sechs Patienten durch die Auszubildenden behandelt
werden sollen. Eine multiprofessionelle Zusammenarbeit von Medizinstudent*innen im praktischen
Jahr, Auszubildenden der Pflege und Physiotherapie im letzen Ausbildungsjahr und Pharmazeut*innen
im praktischen Jahr wird auf den IPSTAs ermöglicht. National, als auch international, findet man bereits
bestehende IPSTAs auf Stationen verschiedener Fachrichtungen, auf denen Studierende der Medizin
und Auszubildende der Pflege zusammenarbeiten. Teilweise werden Professionen der Physiotherapie,
Ergotherapie, Pharmazie oder Logopädie mit einbezogen, was sich jedoch von Standort zu Standort
unterscheidet [2, 5]. Erstmalig in Deutschland sollen am Campus Fulda der Philipps Universität
Marburg auch Pharmazeut*innen im Praktikum in das interprofessionelle Team mit einbezogen

                                                                                                     19
werden, sodass diese, neben den Auszubildenden der Pflege, Physiotherapie und Medizin, zukünftig
einen festen Bestandteil im Team darstellen.
Diese einzigartige Konstellation des interprofessionellen Teams wird im Rahmen einer Doktorarbeit
begleitet. Kernbestandteil der Promotion wird es sein herauszufinden, inwieweit Pharmazeut*innen
das interprofessionelle Team bereichern können beziehungsweise welche Aufgaben diese im
multiprofessionellen Team übernehmen können. Zusätzlich kann eine mögliche Optimierung des
praktischen Jahres im Krankenhaus gefunden werden, um Pharmazeut*innen nach dem Studium einen
besseren Berufseinstieg zu ermöglichen, davon sollen nicht nur Pharmazeut*innen sondern auch die
Patienten profitieren. Im Rahmen der Doktorarbeit sollen unter anderem die Möglichkeiten
beziehungsweise Aufgaben der Pharmazeut*innen im Praktikum herausgearbeitet werden.

Jennifer Kirsch, Prof. Dr. Roland Radziwill

Literaturverzeichnis:
[1] Sottas B, Mentrup C. & Meyer P. (2016). Interprofessional Education and Practice in Sweden. International
Journal of Health Professions. DOI: 10.1515/ijhp-2016-0002

[2] Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (Hrsg.) (2019). Leitfaden „How to IPSTA“
Interprofessionelle Ausbildungsstationen - Konzept, Initiierung, Etablierung. URL:
https://www.bvmd.de/fileadmin/redaktion/Projekte/IPSTA/Leitfaden_How_to_IPSTA_-_Version_1.0.2.pdf

[3] Bundesverband für Pharmaziestudierende in Deutschland e.V. (Hrsg.) (2020). Gemeinsame Stellungnahme
zum Interprofessionellen Arbeiten im Gesundheitswesen der Zukunft. URL:https://bphd.de/wp-
content/uploads/2020/01/BPhD_PM_2018-09_Gemeinsame-Stellungnahme_Interprofessionellen-Arbeiten-im-
Gesundheitswesen-der-Zukunft-.pdf,16.03.2021

[4]     Deutsche        Apotheker   Zeitung   (Hrsg.)     (2020).     Chancen      interprofessioneller
Zusammenarbeit.URL:https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/01/27/chancen-
interprofessioneller-zusammenarbeit

[5] Mihaljevic, A. L. et al. (2018). Die Heidelberger Interprofessionelle Ausbildungsstation (HIPSTA):
ein Praxis- und Theorie-geleitetes Vorgehen zur Entwicklung und Implementierung von Deutschlands
erster interprofessioneller Ausbildungsstation. GMS Journal for Medical Education, Vol. 35(3), 11-22.
URL: https://www.researchgate.net/publication/327481521_
Heidelberger_Interprofessionelle_Ausbildungsstation_HIPSTA_a_practice-_and_theory-
guided_approach_to_development_and_implementation_of_Germany's_first_interprofessional

                                                                                                            20
Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im
Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für
Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 2:
6. bis 17. September 2021

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere
Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage
der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname,
Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss (30. Juni 2021) eine
Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz
vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

                                                                                              21
Comirnaty® (BioNTech) ‒ Webinarangebot für Apotheker
Nach derzeitigem Stand werden in den nächsten Wochen steigende Mengen Comrinaty® von
BioNTech in den niedergelassenen Bereich ausgeliefert. Durch die vermehrte Impfung durch
niedergelassene Vertragsärzte mit Comirnaty® ist auch mit Nachfragen über diesen Impfstoff in den
Apotheken zu rechnen.

Daher bietet BioNTech kurzfristig kostenlose Webinare für Apotheker in öffentlichen Apotheken an,
um potentiellen Nachfragen besser begegnen zu können. Das Angebot umfasst Themen, wie der
Umgang mit Comirnaty® in der Apotheke, Wirkweise der SARS-CoV-2-Impfstoffe auf mRNA-Basis
sowie Impfberatung und Patientenkommunikation. Einige Webinare sind aufgrund der
Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes nur für Apotheker zugänglich. Die anderen können auch
von nicht approbiertem pharmazeutischem Personal gebucht werden.

Nähere Informationen und die Anmeldung sind über folgenden Link möglich:

https://seminar-reihe.events-biontech.de/

                                                                                                22
Informationen zur Desinfektionsmittelherstellung
Die Allgemeinverfügung der Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Zulassung
2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur
Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender war bis zum 5. April
2021 befristet und wurde nicht verlängert. Die LAK Hessen hatte im Dezember 2020 per Rundmail
hierüber informiert.

Eine Verlängerung wurde nicht für erforderlich gehalten, da die Versorgung zur Zeit wieder durch
zugelassene Fertigprodukte sichergestellt werden kann.

Seit dem 5. April 2021 dürfen die entsprechenden Produkte der Allgemeinverfügung grundsätzlich
nicht länger hergestellt und bereits hergestellte Desinfektionsmittel nicht mehr abverkauft werden.

Eine Ausnahme gilt jedoch für Desinfektionsmittel auf Basis von Ethanol (Rezepturen D-G der
Allgemeinverfügung vom 16.09.2020). Ethanolhaltige Hände- und Flächendesinfektionsmittel dürfen
im Rahmen der geltenden Übergangsregelungen hergestellt, weiter aufgebraucht und auf dem Markt
bereitgestellt werden, da sich Ethanol anders als 2-Propanol noch im Altwirkstoffverfahren befindet.

Dabei sind jedoch die folgenden Vorgaben zu berücksichtigen:

    •  Meldung nach Biozid-Meldeverordnung
    •  Meldung an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für die Giftinformationsdatenbank
    •  korrekte Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung
    •  der Ethanol muss von einem Unternehmen stammen, das in der sogenannten Artikel 95-Liste
       der Europäischen Chemikalienagentur gelistet ist
Weitere Informationen stehen auf der Seite der BAuA unter https://www.reach-clp-biozid-
helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html zur Verfügung.

Die Dokumente und Arbeitshilfen zur Desinfektionsmittelherstellung stehen auf der ABDA-
Homepage nicht mehr zur Verfügung.

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Informationen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes
Am 27. Januar 2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes verkündet worden.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, welche in erster Linie auf die Vermeidung von
Verpackungsabfällen und die Wiederverwendung von Verpackungen abzielt.

Für den Handel in der Apotheke ergibt sich ab dem 1. Januar 2022 daher folgende Änderung:

    •   Ab diesem Zeitpunkt ist das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen („Plastik- bzw.
        Kunststofftüten“), mit oder ohne Tragegriff, verboten. Insofern ist es untersagt, mit oder
        ohne Waren gefüllte Kunststofftragetaschen herauszugeben.

    •   Ausgenommen von diesem Verbot sind hingegen schwere Kunststofftragetaschen mit einer
        Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern sowie Kunststofftragetaschen mit einer
        Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Letztere betreffen vorwiegend die sog.
        „Hemdchenbeutel“ oder „Knotenbeutel“, welche im Einzelhandel an Obst- und
        Gemüsetheken zum Einsatz kommen.

Bis einschließlich 31. Dezember 2021 ist der Abverkauf von eventuell vorhandenen Restbeständen an
Kunststofftragetaschen noch möglich.

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Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -
gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen
suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder
Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf
unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

https://www.apothekerkammer.de/stellenmarkt/

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LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredaktion: AzetPR
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