LAK aktuell Ausgabe 04/2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Editorial 3 Online-Seminare 5 Terminhinweise 6 ATHINA 7 Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie 9 Externe Qualitätssicherung 11 Wägegenauigkeit – Bericht über das Pilotprojekt des ZL 12 AMINO – Arzneimittelinformation 15 BAK-Leitfaden 3. Ausbildungsabschnitt 17 Neue Wege im Praktischen Jahr – Aufbau IPSTAs im Klinikum Fulda 19 Termin Begleitender Unterricht Herbst 2021 21 Hinweis: Webinar zu Comirnaty® 22 Information zur Desinfektionsmitteherstellung 23 Information zum Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes 24 Aktuell 25 Veranstaltungen 25 Stellenmarkt 25 Impressum 26 2
Editorial Apotheker und Ärzte gemeinsam – vor Ort! Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Woche sind die täglichen Impfzahlen gegen COVID-19 signifikant nach oben gestiegen. Auch wenn die bürokratischen Hürden, die Vorbereitungen, Abstimmungen auf Bundes- und Landesebene uns viel Kraft gekostet und auch über die Feiertage bis zum Start am Osterdienstag in Atem gehalten haben, zeigt diese Erfolgsmeldung der deutlich höheren Impfzahlen doch eines: Apotheker und Ärzte vor Ort schaffen das! Gewachsene Strukturen, gegenseitiges Vertrauen, eingespielte Abläufe – so funktioniert Patientenversorgung vor Ort! Alle Beteiligten – und hier gehört der pharmazeutische Großhandel ausdrücklich dazu – haben an einem Strang gezogen und innerhalb kürzester Zeit die Logistik gerade für ein solch anspruchsvoll zu behandelndes Arzneimittel wie Comirnaty auf die Beine gestellt. Die Einbindung der niedergelassenen Ärzte in die Impfkampagne und die Logistik und Beschaffung über die etablierten, sicheren Strukturen vom Hersteller über den Großhandel in die Apotheke, wo man weiß, wie man mit sensiblen Arzneimitteln umzugehen hat und von dort praxisbezogen zum Arzt haben sich wieder einmal bewährt. Ich weiß aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen mit vielen Kolleginnen und Kollegen, dass ein ganz enger Austausch zwischen Apotheke und Arztpraxis über den Ablauf, aber auch über den richtigen Umgang mit dem Impfstoff, die richtige und sachgerechte Rekonstitution, die Lagerung und Dokumentation stattgefunden haben. Sehr viele bereits gut eingespielte Apotheker-Arzt-Beziehungen wurden und werden hier noch intensiviert. Darauf sollten wir alle aufbauen, erleichtert eine gute Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen doch beiden Heilberuflern den Alltag und nutzt den Patienten. Eine solche Kooperation funktioniert nur, wenn man sich kennt, Apotheke und Arztpraxis benachbart sind – anonym und über Distanz klappt das Ganze weder logistisch noch persönlich! Für mich ist der Impfstart im niedergelassenen Bereich ein Paradebeispiel wie wichtig die flächendeckende Versorgung vor Ort, bei den Menschen, durch beide Heilberufe ist. Pandemiezeiten sind besondere Zeiten, aber sie demonstrieren eindrücklich, auf welche Strukturen gerade in herausfordernden Zeiten aufgebaut werden kann und wie unersetzlich sie sind. Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance nutzen, um dies nochmals mit Nachdruck der Politik, gerade im bevorstehenden Wahlkampf, zu verdeutlichen. Die Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag werden sich in ihren Wahlkreisen von den Wählerinnen und Wählern fragen lassen müssen, was sie für die Infrastruktur, die Gesundheitsversorgung vor Ort für Konzepte haben. Eine verbesserte heilberufliche Zusammenarbeit muss schon in unserer Ausbildung erfolgen. Dass das bereits heute im Rahmen der derzeit gültigen Approbationsordnung umgesetzt werden kann, zeigt das Beispiel an der Uni Marburg in Kooperation mit dem Klinikum Fulda. Hier gilt ein großer Dank den beiden Herren Professores Culmsee und Radziwill, lesen Sie 3
„Neue Wege im Pharmaziepraktikum“ in dieser Ausgabe. Weder Arzt noch Apotheker können einen Patienten alleine vollumfassend betreuen – wir brauchen das Team, die Kooperation! Seit Jahrzehnten arbeiten im Krankenhaus Ärzte und Apotheker eng und vertrauensvoll zum Wohle der Patienten zusammen, wir brauchen das heilberufliche Team auch im niedergelassenen Bereich – persönlich und vor Ort! Gerade im Zeitalter von Telemedizin und Telepharmazie müssen die digitalen Angebote Hilfsmittel sein und können gerade auch die heilberufliche Kommunikation und Information hervorragend unterstützen und müssen daher auch genutzt werden, aber sie können und dürfen die persönliche Komponente nicht ersetzen. Unsere Angebote für PhiPs und PJ wie auch für Apotheker in der Weiterbildung Allgemeinpharmazie bzw. Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin sind wichtige Bausteine und beispielhaft, aber in Zukunft brauchen wir noch viel mehr Interdisziplinarität in der Ausbildung. Wir werden uns bei einer Novellierung der Approbationsordnung entsprechend einbringen! Kommen Sie weiterhin gesund durch die Pandemie, das Licht am Ende des Tunnels ist durch die zunehmenden Impfungen schon etwas zu sehen. Es wird noch ein zäher und kräfteraubender Weg, lassen Sie ihn uns gemeinsam weitergehen! Ihre Ursula Funke 4
Online-Seminare 2021 Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage. 21. April 2021 Aktuelles zu SARS-CoV-2 19. Mai 2021 Praktische Umweltmedizin 16. Juni 2021 Parasiten Für die Teilnahme an einem abendlichen Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte. Wegen der Corona-Pandemie wurden sämtliche Veranstaltungen auf Online-Seminare umgestellt. Eine Anmeldung zu diesen – auch den kostenfreien – Seminaren ist über unseren Veranstaltungskalender möglich: https://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php Die Online-Abendveranstaltungen finden von 20:00 – 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich. Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker. Bitte beachten Sie, dass unsere Online-Abendveranstaltungen teilweise mit der Unterstützung von pharma4u durchgeführt werden. Dies betrifft: 7. Juni 2021 Selbstmedikation in der Schwangerschaft Für diese Veranstaltungen ist eine Anmeldung bis 24:00 Uhr am Vortag über www.apothekerkammer.de/pharmazie/fortbildung/webinare möglich. 5
Terminhinweise Zusätzliche Abendveranstaltungen Fortbildungstermine im ersten Halbjahr 2021 4. Mai 2021 – Neurodermitis (Dr. Andreas Pinter) 1. Juni 2021 – Schizophrenie (Dr. Peter Fey) Ärzte und Apotheker im Dialog Querschnittsfach Reisemedizin – Fernreisen und Risikogruppen Die Veranstaltung am 21. April 2021 muss aus organisatorischen Gründen verschoben werden und entfällt somit an diesem Termin. Über die neue Terminierung werden wir rechtzeitig informieren. 6
ATHINA-Seminare 2021 Referentinnen: Dr. Katja Renner, Apothekerin, Wassenberg Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel Termine: Oktober/November 2021 ONLINE-Veranstaltung 28.10.2021 20:00 – 22:00 Uhr Interaktionen 06.11.2021 08:00 – 15:00 Uhr ATHINA Teil 1 07.11.2021 08:30 – 15:30 Uhr ATHINA Teil 2 16.11.2021 20:00 – 21:30 Uhr Fallkonferenz Gebühr: 220,00 Euro Information: Die Teilnehmer erhalten Im Vorfeld alle Zugangsdaten sowie Skripte und vorbereitende Literatur. Anmeldung: www.apothekerkammer.de Weitere Informationen (z. B. zu Skripten) erhalten Sie per E-Mail, daher bitten wir um Angabe einer E-Mail-Adresse. Inhalt: Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse 2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung findet man in dem Projekt „ATHINA“ (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Die 2-tägige Schulung soll die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern. Schulungsphase: Theorie zu • Patienten, die von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders profitieren, • Erfassung der Gesamtmedikation des Patienten auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen, • Erkennen und Lösen von arzneimittelbezogenen Problemen auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung (Interaktionsmanagement), Tool-Workshop zu • Datenerfassung im Excel-Bogen • Patienten- und Arztansprache, • Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von ATHINA-Fällen, • Organisation der Abläufe in der Apotheke, • Tipps und Tricks auf der Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen. Erprobung der Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews 7
Praxisphase: • praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten) • persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle • fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern) • Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine spätere Auswertung Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review". Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft. Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt besprechen sollte. Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen „Online-Seminaren“ zu Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen. Achtung: Beachten Sie bitte, dass für Fallbearbeitungen ein Zugang zum Programm Microsoft Office® Excel benötigt wird. Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online- Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von vier Monaten erfolgreich bearbeiten. Bitte beachten Sie: Das Absolvieren der praktischen Schulungsphase (Online-Seminare, Unterstützung bei Fallbearbeitung) sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich. Diese Fortbildungsveranstaltung wird von der Landesapothekerkammer Hessen mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt. 8
Zertifkatfortbildung „Palliativpharmazie“ – neue Termine Palliativpharmazie ist der Beitrag des Apothekers und des pharmazeutischen Fachpersonals zur Palliativversorgung. Sie umfasst sämtliche pharmazeutische Aspekte der Versorgung ebenso wie die Begleitung von Palliativpatienten und ihren Angehörigen. Dazu gehören die Versorgung mit Arzneimitteln inkl. Medikationsmanagement, die pharmazeutische Betreuung, aber auch die patientenindividuelle Herstellung von Rezepturen. Der Zertifikatkurs orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer. Er umfasst u.a. die Themengebiete Kommunikation, Ethik, Pflege, Symptombehandlung, Arzneimitteltherapie und Spiritualität/ Trauer. Referenten aus verschiedensten Berufsgruppen beleuchten die Aspekte der Palliativversorgung allgemein und die Aufgaben des Pharmazeuten im Besonderen. Der Kurs richtet sich an alle Apothekerinnen und Apotheker, die sich für die interdisziplinäre, multiprofessionelle Betreuung schwerstkranker Menschen interessieren und eignet sich als Qualifikationsnachweis für die Beteiligung an palliativen Netzwerken. Für die Erlangung des Zertifikates sind neben der Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten (beide Teile), die schriftliche Dokumentation eines Patientenfalles sowie eine dreitägige Hospitation in einem Hospiz, einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst mit SAPV erforderlich. Die Ersatztermine für den ausgefallenen Kurs aus dem letzten Jahr finden wieder in Kassel in Kooperation mit der APPH statt: Teil 1 28. – 30. Mai 2021 Teil 2 25. – 27. Juni 2021 Kursleitungen: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP) Veranstalter: Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V. Telefon: 0175 9269597 E-Mail: info@apph-nordhessen.de www.apph-nordhessen.de Veranstaltungsort: Apothekerhaus Kassel Frankfurter Straße 229a 34134 Kassel 9
Details zum Kurs Teil 1, 28. bis 30.05.2021 Der Kurs beginnt Freitag um 9.00 Uhr und endet Sonntag um 13.00 Uhr. Die detaillierten Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm. Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 2 findet vom 25. bis 27.06.2021 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage der APPH (https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung. Teilnehmerzahl/ Kursgebühr: Maximal 25 Personen 375,00€ pro Person für Teil 1 Anmeldung/Rücktritt: Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 20. April 2021 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig. Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe. Mit der Speicherung der o. a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung bin ich ausdrücklich einverstanden. Teil 2, 25. bis 27.06.2021 Der Kurs beginnt Freitag um 9.00 Uhr und endet Sonntag um 13.00 Uhr. Die detaillierten Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen Kursprogramm. Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 1 findet vom 28.05. bis 30.05.2021 statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage der APPH (https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/) anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung. Teilnehmerzahl/ Kursgebühr: Maximal 25 Personen 375,00€ pro Person für Teil 2 Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt. Anmeldung/Rücktritt: Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über die Homepage der APPH (https://apph-nordhessen.de/veranstaltungen/). Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. Mai 2021 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig. Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe. Mit der Speicherung der o. a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung erklären Sie sich bei Anmeldung ausdrücklich einverstanden. 10
Externe Qualitätsüberprüfung Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e. V. Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur- Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten. Das Formular für die Anmeldung zum 2. Rezeptur-Ringversuch 2021 (Hydrophile Prednisolonacetat- Creme 0,25 % (NRF 11.35.)) finden Sie auf unserer Homepage unter „Service“. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2021. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldeformulare akzeptiert werden. Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen zu lassen. Auch in 2021 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind. Im Juni 2021 gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Kapselringversuch durchzuführen. Kostenfreie Teilnahme möglich Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an. Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss in der ersten Hälfte des Prüfmonats Juni erfolgen. Die Ergebnismitteilung erfolgt nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst. Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular, welches unter https://www.apothekerkammer.de/service/ zum Download zur Verfügung steht. 11
Ergebnisse einer Pilotstudie zur Ermittlung der Wägegenauigkeit im Apothekenalltag Die eigene Herstellung qualitativ hochwertiger Rezepturarzneimittel zählt zu den Kernkompetenzen einer jeden Apotheke. Für die Sicherstellung der Qualität kommt dem Einwiegen neben einer fundierten Rezepturplanung und Beachtung der anerkannten pharmazeutischen Regeln eine enorm wichtige nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Daher war es Ziel eines gemeinsamen Projekts der ABDA mit dem Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker, die Wägegenauigkeit der in öffentlichen Apotheken verwendeten Fein- und Präzisionswaagen am Beispiel einer begrenzten Anzahl von freiwillig teilnehmenden Apotheken unter Bedingungen des Apothekenalltages zu ermitteln. Damit sollte in Erfahrung gebracht werden, welche Masse unter Alltagsbedingungen mit dem jeweiligen Waagentyp gerade noch gewogen werden kann, um die vom DAC/NRF geforderte Wägegenauigkeit von 1,0 Prozent des Istwertes einhalten zu können. Zu diesem Zweck sollten die 75 freiwillig teilnehmenden Apotheken sowohl auf der Präzisionswaage (Rezepturwaage) als auch auf der Feinwaage (Analysenwaage) jeweils vier unterschiedliche Massen an Mannitol in entsprechenden kleinen mit einer selbstklebenden Abdeckfolie verschließbaren Kunststoffgefäßen abwiegen. Um die Richtigkeit der in den Apotheken vorgenommenen Einwaage im ZL überprüfen zu können, wurden vor der Versendung der Gefäße an die Apotheke das Leergewicht jedes Gefäßes inklusive der Abdeckfolie und des Etikettes im ZL bestimmt. Dazu wurde eine Feinwaage mit einem Teilungswert d = 0,01 mg verwendet. Vor der Wägung wurden die Gefäße gereinigt, um mögliche Verunreinigungen, z.B. Fettanhaftungen, zu beseitigen. Während der Wägung und beim anschließenden Verpacken der Gefäße wurden Handschuhe getragen, um Rekontaminationen, die Einfluss auf die Richtigkeit der Wägung nehmen könnten, auszuschließen. In gleicher Weise wurden die Apotheken aufgefordert, die Gefäße ausschließlich mit sauberen Handschuhen zu berühren. Nach Erhalt der Gefäße mussten die Apotheken die Abdeckfolie vorsichtig abziehen, das Gefäß auf der Waage tarieren und die folgenden vorgegebenen Massen an Mannitol jeweils sechsmal in das jeweilige vom ZL zur Verfügung gestellte Gefäße einwiegen: Präzisionswaage: Feinwaage: 2g, 1 g, 0,1 g und 0,05 g 100 mg, 50 mg, 20 mg und 5 mg Um die Dichtigkeit des Verschlusses zu gewährleisten, waren nach dem Wiederverschließen des gefüllten Gefäßes die Kanten der Abdeckfolie nochmal intensiv anzudrücken. Klebefilme oder andere Hilfsmittel durften keinesfalls verwendet werden, da diese Einfluss auf die Gesamtmasse und damit auf das Wägeergebnis bei der Rückwägung genommen hätten. Damit waren von jeder Apotheke 48 Einwaagen vorzunehmen. 70 der 75 Apotheken führten die Studie durch und sendeten die gefüllten Gefäße wieder an das ZL zurück, wobei die Wägungen von zwei der 70 Apotheken nicht in die Auswertung einbezogen werden konnten, da die Gefäße entweder nicht korrekt verschlossen waren, oder zur Befestigung der Deckel zusätzlich Klebefilme verwendet wurden, die die Rückwaage verfälschten. In der Studie konnten somit 68 Apotheken berücksichtigt werden, deren Gefäße im ZL rückgewogen wurden. Aus der Differenz des befüllten Gefäßes und des Leeregewichtes, das vor der Versendung der Gefäße notiert worden war, konnte die genaue Einwaage in den Apotheken ermittelt werden. Waren einzelne Gefäße zerstört 12
oder Pulver ausgetreten, so wurden diese Messwerte bei der Gesamtbewertung nicht berücksichtigt. Eine Messreihe wurde nur dann in die Bewertung einbezogen, wenn mindestens fünf Messwerte ermittelt werden konnten. In die Bewertung einbezogen wurden zudem nur Wägeergebnisse, die mit den Präzisionswaagen mit einer Mindestlast von 0,5 g bzw. 0,2 g ermittelt worden waren, um eine Unterschreitung der Mindestlast sicherzustellen. Bei den Feinwaagen wurden Waagen mit einer Mindestlast von 0,01 g und 0,05 g verwendet, wobei bei der Bewertung der 0,02 g und 0,005 g Einwaagen lediglich die Ergebnisse der Feinwaagen mit einer Mindestlast von 0,01 g berücksichtigt wurden. Unter Berücksichtigung dieser Ausschlusskriterien, konnten für die Gesamtbewertung je nach einzuwiegender Masse die Ergebnisse von 52 bis 62 Apotheken berücksichtigt werden. Wägegenauigkeit Präzisionswaage 50,0 48,0 46,0 44,0 42,0 40,0 38,0 36,0 34,0 32,0 30,0 28,0 26,0 24,0 22,0 20,0 18,0 16,0 13,1 14,0 12,0 10,0 8,0 5,2 6,0 4,0 2,0 0,2 0,8 0,0 Präzisionswaage 2 g Präzisionswaage 1 g Präzisionswaage 0,1 Präzisionswaage (MIN 0,5 g) (MIN 0,5 g) g (MIN 0,5 g) 0,05 g (MIN 0,5 g) Präzisionswaage 2 g (MIN 0,5 g) Präzisionswaage 1 g (MIN 0,5 g) Präzisionswaage 0,1 g (MIN 0,5 g) Präzisionswaage 0,05 g (MIN 0,5 g) Abbildung 1: Ermittelte Wägegenauigkeit unter Verwendung der Präzisionswaagen Es zeigt sich, dass nur bei Einwaage der Massen 1 g und 2 g auf der Präzisionswaage die vom DAC/NRF geforderte Wägegenauigkeit von 1 Prozent eingehalten werden kann. Werden geringere Einwaagen vorgenommen, so liegt die Abweichung weit über 1 Prozent. Dies kann in erster Linie auf die Unterschreitung der Mindestlast zurückgeführt werden. Ein etwas anders gelagertes Bild zeigt sich bei den Feinwaagen. Hier konnte trotz Einhaltung der Mindestlast bei der Einwaage von 20 mg, 50 mg und 100 mg die von DAC/NRF geforderte Wägegenauigkeit von 1 Prozent nicht eingehalten werden. Selbst bei einer Masse von 100 mg wurde eine durchschnittliche Abweichung von 2,4 Prozent vom Sollwert (siehe Abbildung 2) beobachtet. 13
Wägegenauigkeit Feinwaage 50,0 48,0 46,0 44,0 42,0 40,0 37,3 38,0 36,0 34,0 32,0 30,0 28,0 26,0 24,0 22,0 20,0 18,0 16,0 14,0 12,0 10,3 10,0 8,0 6,0 4,0 4,0 2,4 2,0 0,0 Feinwaage 0,1 g Feinwaage 0,05 g Feinwaage 0,02 g Feinwaage 0,005 g (MIN 0,01/0,05 g) (MIN 0,01/0,05 g) (MIN 0,01 g) (MIN 0,01 g) Feinwaage 0,1 g (MIN 0,01/0,05 g) Feinwaage 0,05 g (MIN 0,01/0,05 g) Feinwaage 0,02 g (MIN 0,01 g) Feinwaage 0,005 g (MIN 0,01 g) Abbildung 2: Ermittelte Wägegenauigkeit unter Verwendung der Feinwaagen Ursächlich ist dies vermutlich auf nicht optimale Umgebungsbedingungen zurückzuführen, die bei Feinwaagen eine erheblich größere Auswirkung auf die Richtigkeit der Einwaage ausüben als bei Präzisionswaagen. Anhand der Angaben der Apotheken zur Umgebungssituation zum Zeitpunkt der Einwaage zeigt sich, dass nicht immer optimale Bedingungen bei der Einwaage vorherrschten. Am häufigsten wurde das Öffnen oder Schließen von Türen und der damit verbundene Luftzug als Störfaktor benannt, aber auch eine unruhige Umgebung (viel Verkehr in der unmittelbaren Umgebung) führte zu schlechteren Ergebnissen. Alles in allem hat dieses Wägeprojekt einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Mindestlast nicht zu unterschreiten, aber auch auf die Einhaltung der optimalen Umgebungsbedingungen der Waage zu achten. Weiterführende Informationen zum korrekten Waagen- und Wägemangement finden sich - in der PZ 42 und 43 aus dem Jahr 2020 - einer auf www.zentrallabor.com herunterladbare Wägekarte - diversen Tutorials auf www.zentrallabor.com zu den Themen „Qualitätssicherung der Waagen“, Gute Wägepraxis sowie „Standort- und Umgebungsbedingungen beim Wiegen“ Professor Dr. Mona Tawab, Dr. Holger Latsch, Max Heinlein 14
Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank Für Sie gefunden und aufbereitet: Thema: ASS, Ginkgo, Blutungsrisiko, Blutungsneigung Frage: Bitte um aktuelle Bewertung der Gabe von Ginkgo bei Patienten unter Dauertherapie ASS 100. Sollte jedem Patienten unter ASS 100 von Ginkgo abgeraten werden? Kommentar: Die neue IA-Klassifikation der ABDA Datenbank stuft die IA ASS100/Ginkgo als schwerwiegend (Datenlage schwach, Häufigkeit nicht bekannt, UAW Blutgerinnungszeit verlängert, Risikofaktoren Blutung, Koagulopathie, Alter, Untergewicht, NI etc.) ein. Nutzen und Risiko der gleichzeitigen Behandlung sind sorgfältig abzuwägen. An eine möglicherweise verlängerte Blutungszeit ist zu denken. Hingegen stuft UpTopDate die IA als "consinder therapy modification" mit Hinweis auf "Consider alternatives to this combination. Monitor for signs and symptoms of bleeding if used together" ein. Ginkgo biloba Extrakt „wird als durchblutungsförderndes Mittel (Verminderung der Plasmaviskosität sowie Hemmung der Erythrozyten- und Thrombozytenaggregation) bei peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen und zur Behandlung von Hirnleistungsstörungen angewandt.“ Die Wirkung von Ginkgo biloba beruht hauptsächlich auf den enthaltenen Terpenlaktonen sowie Flavonolglykosiden. Der blutgerinnungshemmende Effekt ist auf das Ginkgolid B zurückzuführen. „Ginkgolide B, a component of ginkgo, inhibits platelet-activating factor by displacing it from its receptor-binding site, resulting in reduced platelet aggregation.“ Die Recherche in weiteren Interaktionsdatenbanken (Stockley´s, drugs.com, Medscape) ergab folgende Ergebnisse: „Severity: Severe Explanation: The concurrent use of ginkgo and aspirin has led to serious bleeding-related adverse events. Ginkgo alone has been associated with platelet, bleeding and clotting disorders. Action: Caution is warranted. The evidence is too slim to advise patients to avoid concurrent use, but patients should be told to seek informed professional advice if any bleeding problems arise.“ „Talk to your doctor before using ginkgo together with aspirin. Ginkgo products have been reported to cause bleeding in some cases, and taking it with other medications that can also cause bleeding such as aspirin may increase that risk. You may need a dose adjustment or more frequent monitoring by your doctor to safely use both medications. […] MANAGEMENT: Patients should consult a healthcare provider before taking any herbal or alternative medicine. In general, consumption of ginkgo should be avoided during use of coagulation-modifying agents and at least two weeks prior to surgery. In patients who have used this herb extensively prior to receiving anticoagulation, antiplatelet or thrombolytic therapy, the potential for an interaction should be considered. Close clinical and laboratory observation for hematologic complications is recommended. Patients should be advised to promptly report any signs of bleeding to their physician, 15
including pain, swelling, headache, dizziness, weakness, prolonged bleeding from cuts, increased menstrual flow, vaginal bleeding, nosebleeds, bleeding of gums from brushing, unusual bleeding or bruising, red or brown urine, or red or black stools.“ „Monitor Closely: Aspirin and ginkgo biloba both increase anticoagulation. Use Caution/Monitor.“ In der Fachinformation von Ginkgo-Präparaten findet man folgende Warnhinweise bzw. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: „Bei krankhaft erhöhter Blutungsneigung (hämorrhagische Diathese) sowie bei gleichzeitiger Behandlung mit Antikoagulanzien und Thrombozytenaggregationshemmern sollte dieses Arzneimittel nur nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden.“ Fazit: Nach unserer heutigen Recherche ist die Einnahme von Ginkgo-Präparaten zusammen mit ASS 100mg nicht generell kontraindiziert. Da jedoch potentiell ein erhöhtes Blutungsrisiko unter der gleichzeitigen Einnahme der genannten Präparate besteht, sollte vor der gleichzeitigen Einnahme von Ginkgo mit ASS 100mg Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden. Dabei sollten die Risiken einer potentiell erhöhten Blutungsneigung gegenüber dem zu erwartenden Nutzen abgewogen werden. Sollte man sich für eine gleichzeitige Anwendung von ASS und Ginkgo entscheiden, sollte der Patient über die möglichen Anzeichen einer Blutung aufgeklärt werden, so dass er bei eventuell auftretenden Symptomen sofort handeln und ärztlichen Rat einholen kann. Quelle: AMINO-Datenbank 16
Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke − Empfehlungen der Bundesapothekerkammer Die mindestens sechsmonatige Ausbildung in der öffentlichen Apotheke ist für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) besonders wichtig, werden in dieser Zeit doch die beruflichen Handlungskompetenzen für diesen Tätigkeitsbereich vermittelt. Die Bundesapothekerkammer hat dafür den „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum − Empfehlungen der Bundesapothekerkammer“ entwickelt. Dieser ist dreiteilig aufgebaut und umfasst den Musterausbildungsplan, die Arbeitsbögen, die Evaluationsbögen. Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht. Bei der diesjährigen Aktualisierung wurden folgenden Arbeitsbögen überarbeitet: Arbeitsbogen 9 „Dokumentation bei Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln“ Arbeitsbogen 17 „Abgabe von Chemikalien“ Arbeitsbogen 18 „Arzneimittelberatung – Interaktions-Check“ Arbeitsbogen 20 „Das Rezept – rechtliche Grundlagen und Abrechnung“ Arbeitsbogen 22 „Bestimmung physiologischer Parameter – Blutdruckmessung“ Der Musterausbildungsplan, die einzelnen Arbeitsbögen und die beiden Evaluationsbögen stehen als beschreibbare PDF-Dateien zur Verfügung und können dadurch auf den entsprechenden elektronischen Geräten bearbeitet werden. Geben Sie uns Feedback Ihre Rückmeldungen helfen, den Leitfaden stetig zu verbessern – denn die Arbeitsbögen werden regelmäßig überarbeitet. Nutzen Sie die Evaluationsbögen für Ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker als auch für PhiP. Die Rückmeldungen werden an die zuständige Apothekerkammer erbeten. Informationen Weitere Informationen sind über die Homepages der ABDA bzw. bei der Kammer erhältlich. Unter www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/ausbildung/ stehen der gesamte Leitfaden, aber auch jedes einzelne Element des Leitfadens, wie z.B. die einzelnen Arbeitsbögen, als Download zur Verfügung. Einen Link zum Leitfaden finden Sie auch auf der Homepage der LAK Hessen: http://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/#AAA. Des Weiteren finden Sie hier Informationen zur „AKKREDITIERTEN AUSBILDUNGSAPOTHEKE der LAK Hessen (AAA)“: http://www.apothekerkammer.de/pharmazie/ausbildung/apotheker+in/akkreditierte+ausbildungsa potheke/ 17
Informationen zum Leitfaden Musterausbildungsplan Der Musterausbildungsplan ist eine Empfehlung für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung in der Apotheke und kann z.T. auch auf die Ausbildung in der Krankenhausapotheke übertragen werden. Er ist auf sechs Monate ausgelegt, kann aber auch auf zwölf Monate angewendet werden. Die Ausbildungsinhalte werden in die Themenbereiche „Warenwirtschaft/Apothekenbetrieb“, „Prüfung und Herstellung“ und „Information und Beratung“ eingeteilt. Sie bauen aufeinander auf und sind kompetenzorientiert formuliert, d.h. es werden die zu erlangenden beruflichen Handlungskompetenzen beschrieben. Im Musterausbildungsplan können die Ansprechpartner des PhiP für die unterschiedlichen Ausbildungsbereiche sowie die vermittelten Inhalte vermerkt werden. Je nach Ausbildungsstand werden die Arbeitsbögen genannt, deren Bearbeitung zum entsprechenden Zeitpunkt sinnvoll erscheint. Zudem kann das empfohlene monatliche Fachgespräch stichpunktartig festgehalten werden. Arbeitsbögen Ergänzt wird der Musterausbildungsplan durch die Arbeitsbögen, aufgrund derer sich der PhiP, eigenständig mit insgesamt 29 verschiedenen praxisrelevanten Themen in der Apotheke vertiefend beschäftigen kann. Sie beruhen − soweit vorhanden − auf den Leitlinien, Arbeitshilfen und Leitfäden der Bundesapothekerkammer bzw. ABDA − Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht. Die Bearbeitung der einzelnen Themen soll während der Arbeitszeit des PhiP in der Apotheke ermöglicht werden. Empfehlungen über die zu bearbeitenden Arbeitsbögen werden nach Ausbildungsmonat im Musterausbildungsplan aufgeführt. Diese können jedoch an die Gegebenheiten in der Ausbildungsapotheke angepasst bzw. je nach den individuellen Kompetenzen des PhiP variiert werden. Die Arbeitsbögen können auch mehrfach mit verschiedenen Beispielen ausgefüllt werden. Dabei müssen die einzelnen Fragestellungen in den Arbeitsbögen nicht immer vollständig bearbeitet werden. Neben der Aufführung von praktisch vorkommenden Beispielen, können die Bögen auch auf Grundlage von theoretisch denkbaren Fällen verwendet werden. Im Anschluss an die Bearbeitung sollte der ausbildende Apotheker die Arbeitsbögen zeitnah kontrollieren und anschließend mit dem PhiP auswerten. Die gebündelten Arbeitsbögen können in ihrer Gesamtheit zur Vorbereitung auf den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung dienen. Beim Umgang mit den Arbeitsbögen ist der Datenschutz zu beachten − weiterführende Hinweise finden sich an entsprechender Stelle. Evaluationsbögen Der Leitfaden wird stetig weiterentwickelt. Insofern kommt der Evaluation eine besondere Bedeutung zu. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für ausbildende Apotheker als auch für PhiP. Die Rückmeldungen werden an die zuständige Apothekerkammer erbeten und dienen dazu, den Leitfaden stetig zu verbessern. 18
Neue Wege im Pharmaziepraktikum Aufbau interprofessioneller Ausbildungsstationen im Klinikum Fulda Das Klinikum Fulda bildet unter anderem Pflegeschüler und Pflegeschülerinnen, Pharmazeuten und Pharmazeutinnen im Praktikum, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sowie Medizinstudenten und Medizinstudentinnen im praktischen Jahr aus. Die Ausbildung erfolgt derzeit hauptsächlich monoprofessionell, das heißt, dass die verschiedenen Berufsgruppen getrennte Ausbildungswege erfahren. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Schweden, die Vorreiter einer interprofessionellen Zusammenarbeit sind, hat sich der gemeinsame Bildungsweg für Gesundheitsberufe bereits bewährt, da Behandlungsabläufe gemeinsam optimiert werden können und eine bessere Kommunikation zwischen den Berufen erlernt werden kann, die der Patientensicherheit zugutekommt [1]. Den Vorteil einer interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen erkennt auch die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und setzt sich bereits für eine deutschlandweite Implementierung von so genannten interprofessionellen Ausbildungsstationen, kurz IPSTAs, ein [2]. Zusätzlich fordert der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V. (BPhD) eine verpflichtende Integration von interprofessionellen Lehrveranstaltungen im Studium und in der Ausbildung, sowie eine interprofessionelle Etablierung von Arbeitsabläufen und Standards, sodass Entscheidungen und Behandlungen gemeinsam erarbeitet und geplant werden können [3 , 4]. Eine interprofessionelle Ausbildungsstation zeichnet sich vor allem durch die eigenständige Betreuung von Patienten durch Auszubildende verschiedener Gesundheitsberufe unter Aufsicht von erfahreneren Lernbegleitern aus. Mihaljevic et al definieren Interprofessionelle Ausbildungsstationen (IPSTA) als „[…] interprofessionelle Ausbildungsintervention, die Studierende und Auszubildende verschiedener Gesundheitsberufe in die Lage versetzen sollen, gemeinsam als Team eigenverantwortlich die Versorgung von Patienten im realen Stationsalltag zu leisten“ [5]. Auszubildende können ihr gelerntes Wissen aus dem Studium beziehungsweise der Schule und Ausbildung unter Beweis stellen. Neben einer lernfördernden Atmosphäre können die Berufsgruppen von- und miteinander lernen, da ein gemeinsamer Austausch der Berufsgruppen stattfindet. Sie werden mit ständig neuen Situationen und Krankheitsbildern konfrontiert, wodurch ein kontinuierliches und situatives Lernen gewährleistet wird und neue Erfahrungen gesammelt werden können. Aufgaben, der in Ausbildung befindlichen Teams, sind unter anderem die Aufnahme der Patienten, die Erhebung der Arzneimittelanamnese, die Diagnosestellung und Behandlung während des stationären Aufenthalts sowie das Führen von Entlassungsgesprächen. Im Rahmen ihrer Ausbildung können sie zeigen, dass sie den Anforderungen des Berufslebens gewachsen sind und vertiefen ihre Kenntnisse im Rahmen dieser praktischen Ausbildung. Auf jeder Station, in der eine IPSTA implementiert ist, gibt es mindestens einen Supervisor jeder Berufsgruppe, der für die Studenten beziehungsweise Auszubildenden Ansprechpartner ist und durch ein regelmäßiges Feedback, Teamgespräche und Reflexionsgespräche das eigenständige Arbeiten auf Station begleitet und die Patientensicherheit gewährleistet [2]. Im Klinikum Fulda sollen ab Februar 2022 drei interprofessionelle Ausbildungsstationen eröffnet werden. In den Fachbereichen der Nephrologie, der Allgemein- und Viszeralchirurgie und der Pädiatrie wird jeweils eine IPSTA entstehen, auf der vier bis sechs Patienten durch die Auszubildenden behandelt werden sollen. Eine multiprofessionelle Zusammenarbeit von Medizinstudent*innen im praktischen Jahr, Auszubildenden der Pflege und Physiotherapie im letzen Ausbildungsjahr und Pharmazeut*innen im praktischen Jahr wird auf den IPSTAs ermöglicht. National, als auch international, findet man bereits bestehende IPSTAs auf Stationen verschiedener Fachrichtungen, auf denen Studierende der Medizin und Auszubildende der Pflege zusammenarbeiten. Teilweise werden Professionen der Physiotherapie, Ergotherapie, Pharmazie oder Logopädie mit einbezogen, was sich jedoch von Standort zu Standort unterscheidet [2, 5]. Erstmalig in Deutschland sollen am Campus Fulda der Philipps Universität Marburg auch Pharmazeut*innen im Praktikum in das interprofessionelle Team mit einbezogen 19
werden, sodass diese, neben den Auszubildenden der Pflege, Physiotherapie und Medizin, zukünftig einen festen Bestandteil im Team darstellen. Diese einzigartige Konstellation des interprofessionellen Teams wird im Rahmen einer Doktorarbeit begleitet. Kernbestandteil der Promotion wird es sein herauszufinden, inwieweit Pharmazeut*innen das interprofessionelle Team bereichern können beziehungsweise welche Aufgaben diese im multiprofessionellen Team übernehmen können. Zusätzlich kann eine mögliche Optimierung des praktischen Jahres im Krankenhaus gefunden werden, um Pharmazeut*innen nach dem Studium einen besseren Berufseinstieg zu ermöglichen, davon sollen nicht nur Pharmazeut*innen sondern auch die Patienten profitieren. Im Rahmen der Doktorarbeit sollen unter anderem die Möglichkeiten beziehungsweise Aufgaben der Pharmazeut*innen im Praktikum herausgearbeitet werden. Jennifer Kirsch, Prof. Dr. Roland Radziwill Literaturverzeichnis: [1] Sottas B, Mentrup C. & Meyer P. (2016). Interprofessional Education and Practice in Sweden. International Journal of Health Professions. DOI: 10.1515/ijhp-2016-0002 [2] Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (Hrsg.) (2019). Leitfaden „How to IPSTA“ Interprofessionelle Ausbildungsstationen - Konzept, Initiierung, Etablierung. URL: https://www.bvmd.de/fileadmin/redaktion/Projekte/IPSTA/Leitfaden_How_to_IPSTA_-_Version_1.0.2.pdf [3] Bundesverband für Pharmaziestudierende in Deutschland e.V. (Hrsg.) (2020). Gemeinsame Stellungnahme zum Interprofessionellen Arbeiten im Gesundheitswesen der Zukunft. URL:https://bphd.de/wp- content/uploads/2020/01/BPhD_PM_2018-09_Gemeinsame-Stellungnahme_Interprofessionellen-Arbeiten-im- Gesundheitswesen-der-Zukunft-.pdf,16.03.2021 [4] Deutsche Apotheker Zeitung (Hrsg.) (2020). Chancen interprofessioneller Zusammenarbeit.URL:https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/01/27/chancen- interprofessioneller-zusammenarbeit [5] Mihaljevic, A. L. et al. (2018). Die Heidelberger Interprofessionelle Ausbildungsstation (HIPSTA): ein Praxis- und Theorie-geleitetes Vorgehen zur Entwicklung und Implementierung von Deutschlands erster interprofessioneller Ausbildungsstation. GMS Journal for Medical Education, Vol. 35(3), 11-22. URL: https://www.researchgate.net/publication/327481521_ Heidelberger_Interprofessionelle_Ausbildungsstation_HIPSTA_a_practice-_and_theory- guided_approach_to_development_and_implementation_of_Germany's_first_interprofessional 20
Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Termin Teil 2: 6. bis 17. September 2021 Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu. Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil. Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss (30. Juni 2021) eine Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen. 21
Comirnaty® (BioNTech) ‒ Webinarangebot für Apotheker Nach derzeitigem Stand werden in den nächsten Wochen steigende Mengen Comrinaty® von BioNTech in den niedergelassenen Bereich ausgeliefert. Durch die vermehrte Impfung durch niedergelassene Vertragsärzte mit Comirnaty® ist auch mit Nachfragen über diesen Impfstoff in den Apotheken zu rechnen. Daher bietet BioNTech kurzfristig kostenlose Webinare für Apotheker in öffentlichen Apotheken an, um potentiellen Nachfragen besser begegnen zu können. Das Angebot umfasst Themen, wie der Umgang mit Comirnaty® in der Apotheke, Wirkweise der SARS-CoV-2-Impfstoffe auf mRNA-Basis sowie Impfberatung und Patientenkommunikation. Einige Webinare sind aufgrund der Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes nur für Apotheker zugänglich. Die anderen können auch von nicht approbiertem pharmazeutischem Personal gebucht werden. Nähere Informationen und die Anmeldung sind über folgenden Link möglich: https://seminar-reihe.events-biontech.de/ 22
Informationen zur Desinfektionsmittelherstellung Die Allgemeinverfügung der Bundeanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Zulassung 2-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch Verbraucher und berufsmäßige Verwender war bis zum 5. April 2021 befristet und wurde nicht verlängert. Die LAK Hessen hatte im Dezember 2020 per Rundmail hierüber informiert. Eine Verlängerung wurde nicht für erforderlich gehalten, da die Versorgung zur Zeit wieder durch zugelassene Fertigprodukte sichergestellt werden kann. Seit dem 5. April 2021 dürfen die entsprechenden Produkte der Allgemeinverfügung grundsätzlich nicht länger hergestellt und bereits hergestellte Desinfektionsmittel nicht mehr abverkauft werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für Desinfektionsmittel auf Basis von Ethanol (Rezepturen D-G der Allgemeinverfügung vom 16.09.2020). Ethanolhaltige Hände- und Flächendesinfektionsmittel dürfen im Rahmen der geltenden Übergangsregelungen hergestellt, weiter aufgebraucht und auf dem Markt bereitgestellt werden, da sich Ethanol anders als 2-Propanol noch im Altwirkstoffverfahren befindet. Dabei sind jedoch die folgenden Vorgaben zu berücksichtigen: • Meldung nach Biozid-Meldeverordnung • Meldung an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für die Giftinformationsdatenbank • korrekte Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung • der Ethanol muss von einem Unternehmen stammen, das in der sogenannten Artikel 95-Liste der Europäischen Chemikalienagentur gelistet ist Weitere Informationen stehen auf der Seite der BAuA unter https://www.reach-clp-biozid- helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html zur Verfügung. Die Dokumente und Arbeitshilfen zur Desinfektionsmittelherstellung stehen auf der ABDA- Homepage nicht mehr zur Verfügung. 23
Informationen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes Am 27. Januar 2021 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes verkündet worden. Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, welche in erster Linie auf die Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Wiederverwendung von Verpackungen abzielt. Für den Handel in der Apotheke ergibt sich ab dem 1. Januar 2022 daher folgende Änderung: • Ab diesem Zeitpunkt ist das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen („Plastik- bzw. Kunststofftüten“), mit oder ohne Tragegriff, verboten. Insofern ist es untersagt, mit oder ohne Waren gefüllte Kunststofftragetaschen herauszugeben. • Ausgenommen von diesem Verbot sind hingegen schwere Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern sowie Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Letztere betreffen vorwiegend die sog. „Hemdchenbeutel“ oder „Knotenbeutel“, welche im Einzelhandel an Obst- und Gemüsetheken zum Einsatz kommen. Bis einschließlich 31. Dezember 2021 ist der Abverkauf von eventuell vorhandenen Restbeständen an Kunststofftragetaschen noch möglich. 24
AKTUELL Die Social-Media-Kanäle der Landesapothekerkammer Hessen Folgen Sie dem >> Twitter-Kanal der Kammer oder nutzen Sie den Auftritt auf >> Facebook, um tagesaktuelle Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen, politischen Entwicklungen, Verbraucherinformationen und vieles mehr zu erhalten. VERANSTALTUNGEN Mit der Kammer fortbilden Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen. https://www.apothekerkammer.de/pharmazie/fortbildung/ STELLENMARKT Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und - gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos. https://www.apothekerkammer.de/stellenmarkt/ 25
IMPRESSUM LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen. Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R. Chefredaktion: AzetPR Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Birgit Wolfraum Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Dr. Viola Schneider, Dr. Cora Menkens, Prof. Dr. Mona Abdel Tawab, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Sebastian Barzen, Claudia Wegener Anschrift des Herausgebers: Landesapothekerkammer Hessen Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt am Main Tel.: 069 979509-0, Fax: 069 979509-22 E-Mail: info(at)apothekerkammer.de Konzept, Redaktion, Layout, Satz & Grafik: AzetPR Wrangelstr. 111, 20253 Hamburg Tel.: 040 413270-31 E-Mail: info(at)azetpr.com Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei. Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor. Folgen Sie der Landesapothekerkammer Hessen auch auf >> Twitter und >> Facebook 26
Sie können auch lesen