Landenhof-ABC Schuljahr 2016/2017 - Für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler

 
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Landenhof-ABC Schuljahr 2016/2017 - Für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler
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                                Landenhof-ABC Schuljahr 2016/2017
                                                        2020/2021
                                       Für
                                       Für die
                                           die Eltern
                                               Eltern unserer
                                                      unserer Schülerinnen
                                                              Schülerinnen und
                                                                           und Schüler
                                                                               Schüler
Landenhof-ABC Schuljahr 2016/2017 - Für die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler
Inhalts- und Stichwortverzeichnis LANDENHOF-ABC

                                                                         A
Absenzen und Urlaube ....................................................................................................................39
Adress- und Telefonliste der Internatswohngruppen....................................................................62
Adress- und Telefonliste des Tageshorts ......................................................................................63
Adressen .................................................................................................................................... 33–35
An- und Heimreise mit öffentlichem Verkehrsmittel/Sammeltransporte ................................ 31–32
Austrittsgruppe ................................................................................................................................51

                                                                         B
Bekleidung im Frühling/Sommer und in der Freizeit .....................................................................15
Berichterstattung Sonderschulung ................................................................................................12
Berufswahl und Berufswahlzeitplan am Landenhof ................................................................ 55–58
Beurteilung und Übertritte ..............................................................................................................47
Brückenjahr ......................................................................................................................................50

                                                                         D
Dokumentation-Landenhof .............................................................................................................36

                                                                          E
Elternbeiträge .....................................................................................................................................9
Ernährungskonzept ................................................................................................................... 28–29

                                                                          F
Ferientermine bis 2023 ....................................................................................................................14
Feste, Feiern und Aktivitäten ..........................................................................................................13

                                                                         G
Gebärdensprache am Landenhof ...................................................................................................12
Gesundheit ................................................................................................................................. 24–25

                                                                          I
Impfungen ........................................................................................................................................24
Institutionsordnung für Schülerinnen und Schüler ..................................................................... 7–8
Instrumentalunterricht der Musikschule Entfelden und Landenhof-Band ...................................54
Internat ....................................................................................................................................... 60–63
iPad und WLAN im Landenhof .................................................................................................. 19–20

                                                                          L
Leistungstests und Abschlusszertifikat .........................................................................................46

                                                                         M
Medien und Informatik ............................................................................................................... 16–23

                                                                       2/64
Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler im Landenhof-Rat ...................................................6

                                                                         N
Neuer Aargauer Lehrplan Volksschule ab dem Schuljahr 2020/21 ..............................................41
Nothilfekurse in der 9. Klasse .........................................................................................................51

                                                                         O
Ohrenärztin.......................................................................................................................................26

                                                                         P
Pädaudiologischer Dienst Landenhof (PAD) .................................................................................26
Projektwochen .................................................................................................................................40
Psychologischer Dienst ..................................................................................................................27

                                                                         R
Rauchfreier Landenhof ....................................................................................................................25
Religionsunterricht ..........................................................................................................................52

                                                                         S
Schulärztin .......................................................................................................................................24
Schulfächer Abkürzungs-Legende .................................................................................................45
Schulhausordnung ..........................................................................................................................38
Schullager ........................................................................................................................................40
Schulsportkurse...............................................................................................................................53
Schultasche......................................................................................................................................15
Sexting – auch am Landenhof ein Thema ................................................................................ 21–23
Sexualpädagogik Internat/Tageshort .............................................................................................64
Standortgespräch ...................................................................................................................... 10–11
Stundentafeln und Wahlfächer an der Oberstufe .................................................................... 42–44
Stützpunkt Gymnasium/Mittelschule ..............................................................................................49

                                                                         T
Tageshort ................................................................................................................................... 60–63

                                                                         U
Übertritt von der Oberstufe in die Mittelschulen ...........................................................................48
Unfallversicherung unserer Schülerinnen und Schüler ................................................................30

                                                                         V
Verkehrserziehung...........................................................................................................................51

                                                                         Z
Zahnpflege........................................................................................................................................25
Zusammenarbeit Eltern/Landenhof ..................................................................................................6

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Das LANDENHOF-ABC

In diesem Nachschlagewerk finden Sie Wissenswertes von A wie Absenzen bis Z wie Zahnpflege und
vieles mehr rund um das Leben im Landenhof: wichtige Informationen, Tipps und Tricks im Alltag mit
den Kindern und Regeln aus sämtlichen Bereichen unserer Institution.

Gerne weisen wir Sie auf die folgenden Neuerungen in unserem LANDENHOF-ABC hin:

•   Neuer Aargauer Lehrplan Volksschule ab dem Schuljahr 2020/21 ..................................... 41
•   Stundentafeln und Wahlfächer an der Oberstufe ........................................................... 42–44
•   Berufswahl und Berufswahlzeitplan am Landenhof ....................................................... 55–58

Falls Sie Fragen haben, sind wir selbstverständlich gerne persönlich für Sie da. Wir freuen uns auf
eine gute Zusammenarbeit und sind sicher, dass sich Ihr Kind bei uns rundum wohlfühlt.

Freundliche Grüsse

Beat Näf
Gesamtleiter

                                                       4/64
Institution

          5/64
Zusammenarbeit Eltern/Landenhof
Im Landenhof wird die Zusammenarbeit mit den Eltern grossgeschrieben.
Aus diesem Grund führen wir verschiedene institutionalisierte Anlässe durch:

Zweimal pro Jahr (Frühling/Herbst) findet ein Besuchsmorgen (jeweils an einem Samstag) statt. Die
Eltern können ihr Kind begleiten und im Schulalltag miterleben (Unterrichtsbesuche, Informationen,
Elternrunde usw.). An beiden Besuchsmorgen bietet der Landenhof einen Kinderhüte-Dienst an. Im
Anschluss an den Besuchsmorgen im Frühling lädt der Landenhof die Eltern und ihr Kind/ihre Kinder
zu einer Austauschgelegenheit unter Eltern beim Mittagessen ein.

Standortgespräche finden im Landenhof zweimal jährlich statt. Die Kooperation zwischen dem Kind,
den Eltern, den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie den Lehrpersonen basiert auf
Vertrauen und Wertschätzung. Im Zentrum der Standortgespräche stehen die Entwicklungs- und
Lernfortschritte sowie die Förderschwerpunkte des Kindes. Weitere Informationen zu den Standort-
gesprächen finden Sie auf Seite 10 und 11.

Darüber hinaus ist der individuelle Kontakt zwischen den Eltern und den Bezugspersonen im
Landenhof wichtig. Eltern sind herzlich eingeladen, sich bei Anliegen direkt bei der Klassenlehrperson
und der Bezugsperson aus der Wohngruppe zu melden. Während des Schuljahres besteht die
Möglichkeit zu individuellen Besuchen oder nach Bedarf zu zusätzlichen Gesprächen.

Formulare, Informationen und WLAN Zugang

Dem Landenhof ist es wichtig, dass Sie gut informiert sind. Wichtige Formulare, Informationen,
Passwörter und Elternversände können die Eltern via Login downloaden unter:
www.landenhof.ch/downloads
Bei der Benutzeranmeldung ist der Benutzername und das Passwort einzugeben. Das Login erhalten
alle Eltern anfangs Schuljahr per Post.

Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler im Landenhof-Rat
Gemäss dem Leitsatz aus unserem Qualitätsleitbild «durch Mitgestaltung und Mitspracherecht
werden Selbstständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung gefördert» können sich die Schülerinnen
und Schüler in der Mitgestaltung von Schule und Internat einbringen.

Die Versammlung setzt sich aus den Vertretungen der unterschiedlichen Jahrgangsstufen der
Oberstufe zusammen. In regelmässigen Treffen werden Themen aus dem Landenhof-Alltag auf-
gegriffen. Die Schülerinnen und Schüler können wichtige Anliegen einbringen und Vorhaben planen.
Sie werden dabei von Lehrpersonen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen begleitet und
unterstützt.

Schülerinnen und Schüler, welche ihre Klasse im Landenhof-Rat vertreten, lernen selbst-
verantwortlich für sich und andere zu handeln und sie werden in ihrer Selbstständigkeit gefördert.
Zudem lernen sie wichtige Grundlagen von demokratischen Abläufen kennen.

                                                 6/64
Institutionsordnung für Schülerinnen und Schüler
Der Landenhof ist ein Ort des Lernens und des Zusammenlebens.
Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sind wichtig.

Bekleidung
Es wird erwartet, dass Schülerinnen und Schüler in angemessener Bekleidung den Unterricht
besuchen und zwischen Schul- und Freizeitbekleidung unterscheiden. Das Tragen von Symbolen
jeder Art, welche die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung oder Gesinnung erkennen
lassen, sind zu unterlassen.

Fotos und Filme
Fotos und Filme von Aktivitäten können auf der Landenhof-Homepage (www.landenhof.ch), in
Jahresberichten, Prospekten und anderen Print-Medien veröffentlicht werden. Sind Eltern damit nicht
einverstanden, dass ihr Kind darin sichtbar ist, dann bitten wir Sie, dies dem Gesamtleiter schriftlich
mitzuteilen.

Gewalt
Unser Zusammenleben ist durch gegenseitige Achtung geprägt. Gewalttätige Handlungen in jeder
Form gehören nicht an unsere Schule, das Tragen von Waffen ist verboten.

Handy und elektronische Geräte
Die Nutzung von elektronischen Geräten (Smartphone, Kamera, Laptop, Tablets, etc.) ist im
Landenhof erlaubt. Während den Unterrichtszeiten, Essenszeiten oder geführten Veranstaltungen
gelten Regelungen, welche zu befolgen sind. Bei Exkursionen, Schulveranstaltungen und Lagern
gelten die Anweisungen der Lehrpersonen und oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen.

Haftung
Leider ist es so, dass trotz allen Bemühungen auch am Landenhof Diebstähle passieren. Darum ist
es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler Wertgegenstände/Geld/Handy/elektronische Geräte
nicht in den Garderoben im Schulhaus, im Schulzimmer, im Tageshort oder auf der Wohngruppe
unbeaufsichtigt lassen.

   •   Für den Sportunterricht gibt es in der Turnhalle einen verschliessbaren Schrank, wo der
       Sportlehrer die Sachen während des Unterrichts verwahrt.

   •   Auf den Wohngruppen/Tageshort besteht die Möglichkeit Wertgegenstände oder Bargeld im
       Büro der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sicher zu verwahren.

   •   Im Klassenzimmer besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Lehrpersonen Wertgegenstände und
       Bargeld zur Verwahrung abzugeben.

Grundsätzlich empfehlen wir kein oder nur wenn nötig Bargeld mit an den Landenhof zu nehmen,
dasselbe gilt für andere Wertgegenstände.

Der Landenhof übernimmt keine Haftung für nicht korrekt deponierte Wertgegenstände.

Informationen
In der Halle des mittleren Geschosses des Schulhauses und auf jeder Wohngruppe befinden sich
wichtige Informationen. Zudem informieren beim Haupteingang im Haus H und im Foyer des
Schulhauses die Info-Bildschirme über wichtige Tagesaktualitäten. Es wird erwartet, dass sich die
Schülerinnen und Schülern regelmässig informieren.

                                                 7/64
Nachtruhe
Auf den Wohngruppen gelten verbindliche Nachtruhezeiten. Gegenseitige Besuche sind während der
Nachtruhe nicht erlaubt.

Reise- und Schulweg
Für Kinder ist der Weg zur Schule ein besonderes Erlebnis. Sie machen dabei soziale Erfahrungen.
Das Verhalten auf dem Anreise- und Heimreiseweg fällt in die Verantwortung der Eltern. Am Freitag-
nachmittag nach Schulschluss begleiten und beaufsichtigen Sozialpädagogen und Sozialpädagog-
innen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Bahnhof Aarau. Den Anweisungen sind Folge zu leisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, auf direktem Weg nach Hause zu reisen. Ausnahmen
sind nur in Verantwortung der Eltern möglich. Kommt ein Schüler oder eine Schülerin nicht rechtzeitig
auf dem Landenhof beziehungsweise zu Hause an, klären Landenhof und Eltern die Sachlage durch
gegenseitiges Nachfragen sofort ab. Mehr Informationen können Sie der Broschüre «Kinder auf dem
Schulweg» entnehmen:
Beratungsstelle für Unfallverhütung: Kinder auf dem Schulweg
www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-unfallverhütung/strassenverkehr/fussgänger/schulwege/schulwege

Sorgfalt
Die Häuser und Räume des Landenhofs (Schulhaus, Wohngruppen, Turnhalle) stehen allen zum
Lernen und Wohnen zur Verfügung. Gebäude, Mobiliar und Lehrmittel müssen sorgfältig behandelt
werden. Wer etwas beschädigt, muss es bezahlen (Verursacherprinzip). Lebensmittel dürfen nicht
fortgeworfen oder zum Spielen benutzt werden.

Sexuelle Handlungen
Der Austausch von Zärtlichkeiten ist im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme erlaubt. Sexuelle
Handlungen jeglicher Art werden während des Aufenthalts auf dem Landenhof nicht toleriert.

Spiele und Freizeit
Die Schülerinnen und Schüler profitieren von tollen Spiel- und Sportmöglichkeiten des Landenhofs.
Sie halten sich an die betreffenden Sicherheits- und Benutzungsregeln. Schneeballwerfen ist nur auf
den Sportanlagen erlaubt. Ausserhalb der Unterrichtszeiten ist das Velofahren auf der Landenhof-
Spielstrasse für Schülerinnen und Schüler der Primarschule erlaubt.

Suchtmittel
Drogen jeglicher Art (Alkohol, Nikotin, Schnupftabak/SNUS, Cannabis usw.) sind während des
Aufenthaltes verboten. Ebenso werden E-Zigaretten nicht toleriert.

Unterrichtszeiten, Pausen
Während den Unterrichtszeiten sind nur Schülerinnen und Schüler im Schulhaus, die Unterricht
haben. Das Schulhaus darf erst beim ersten Läuten betreten werden. Beim zweiten Läuten sind die
Schülerinnen und Schüler im Zimmer bereit für den Unterricht.
Die 5-Minuten-Pausen werden benutzt, um Ordnung an den Arbeitsplätzen zu machen und sich auf
die nächste Lektion einzustimmen oder um das Zimmer zu wechseln.
In den grossen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus.
→ (siehe auch Schulhausordnung)

Wer gegen die Institutionsordnung verstösst, wird durch Lehrpersonen, Sozialpädagogen
oder Sozialpädagoginnen und der Schul-/Erziehungsleitung auf sein Fehlverhalten
hingewiesen und trägt die entsprechenden Konsequenzen. Ebenso gilt das Prinzip der
Wiedergutmachung. Die Eltern werden gegebenenfalls informiert.

Diese Institutionsordnung kann durch mündliche oder schriftliche Weisungen durch die
Schul-/Erziehungsleitung jederzeit ergänzt werden.

Es ist uns ein Anliegen, uns gemeinsam der erzieherischen Verantwortung zu stellen.
Wir bitten Sie deshalb, die Institutionsordnung mit Ihrem Kind zu besprechen.

                                                  8/64
Elternbeiträge

Die Eltern verpflichten sich, den vom Wohnkanton festgelegten Elternbeitrag für die ganze Dauer der
Sonderschulung zu bezahlen. Je nach Kanton sind die Beiträge verschieden und es wird
unterschieden zwischen Aufenthaltstage im Internat und Aufenthaltstage im Tageshort.

Internat:
Interne Schülerinnen und Schüler zahlen pro Aufenthaltstag zwischen
CHF 10.00 bis CHF 35.00 (je nach Kanton unterschiedlich)

Tageshort:
Externe Schülerinnen und Schüler zahlen pro Aufenthaltstag zwischen
CHF 7.00 bis CHF 10.00 (je nach Kanton unterschiedlich)

Beim Besuch eines Lagers oder der Abschlussreise, die der Landenhof durchführt, wird für die
internen und externen Schülerinnen und Schüler immer der interne Elternbeitrag von CHF 10.00 bis
CHF 35.00 (je nach Kanton unterschiedlich) erhoben.

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Durchführung Standortgespräche

Kurzinformation für die Eltern

Wie führen wir am Landenhof die beiden Standortgespräche durch?

Der Ablauf der Standortgespräche ermöglicht uns, gemeinsam mit dem Kind und den Eltern die
wichtigen Entwicklungsthemen und Förderschwerpunkte zu finden. Die Kinder und Jugendlichen
sowie alle an der Entwicklung Beteiligten sind Expertinnen und Experten in ihrer Rolle und Funktion.
Die Perspektiven der Einzelnen werden respektiert und gleichwertig genutzt.

Diese Kurzinformation beschreibt die wichtigsten Schritte des Gesprächsablaufes. Zudem haben die
Eltern und Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit den Kurzfilm «wie gelingen Standortgespräche»
auf www.landenhof.ch anzuschauen.

                         Die Standortgespräche werden zweimal jährlich durchgeführt.
       Wann wird ein
                         1. Gespräch: Zeitraum: November/Januar
       Standort-
                         2. Gespräch: Zeitraum: April/Mai/Juni
       gespräch
                         Aus organisatorischen Gründen werden die Termine von der
       durchgeführt?
                         Klassenlehrperson und der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen im
                         Voraus festgelegt und den Eltern frühzeitig mitgeteilt.

       Wer nimmt am      Immer dabei ist die Schülerin/der Schüler, die Erziehungsverantwortlichen
       Standort-         (Vater und/oder Mutter), die Klassenlehrperson, die Sozialpädagogin/der
       gespräch teil?    Sozialpädagoge. Bei Bedarf nehmen weitere Fach(lehr)personen am
                         Gespräch teil und/oder Vertreter/innen von Behörden (Schulpflege,
                         Schulpsychologischer Dienst). In der 3. Oberstufe ist auch eine Teilnahme
                         des IV-Berufsberaters/der IV-Berufsberaterin möglich.

       Wie lange         Wir beachten die Konzentrationsspanne der Kinder und Jugendlichen. Das
       dauert das        Gespräch dauert in der Regel eine Stunde.
       Gespräch?

       Wer leitet das    Beim ersten Standortgespräch im Landenhof wird die Gesprächsleitung von
       Standort-         der Bereichsleitung Schule, Internat oder Tageshort wahrgenommen. Bei
       gespräch?         den weiteren Gesprächen leitet abwechslungsweise die Klassenlehrperson
                         resp. die Sozialpädagogin/der Sozialpädagoge das Gespräch.

       Wer lädt zum      In der Regel lädt diejenige Person ein, die das Standortgespräch auch
       Gespräch ein?     leiten wird.

                                                  10/64
Wie bereitet        Eine gute Vorbereitung ist wichtig. Alle Beteiligten bereiten sich auf das
man sich auf        Gespräch vor, indem sie das Blatt «Persönliche Vorbereitung eines
das Gespräch        Standortgesprächs» ausfüllen. Das Vorbereitungsformular hilft, gemeinsam
vor?                rasch herauszufinden, welches die wichtigen Themen sind, über die man
                    sprechen sollte. Die Eltern können das Formular allein oder zusammen mit
                    ihrem Kind ausfüllen.

Wie fülle ich das   Auf dem Formular notieren Sie in kurzen Worten Ihre persönliche
Vorberei-           Umschreibung der derzeitigen Situation: Was läuft im Moment gut? Wo
tungsformular       macht das Kind Fortschritte? Was ist problematisch? Vielleicht ist es auch
aus?                wichtig, dass Sie etwas zur Befindlichkeit der Schülerin/des Schülers
                    schreiben. Anschliessend gehen Sie das Formular durch und überlegen
                    sich bei allen Punkten, ob Sie bei Ihrer Tochter/Ihrem Sohn eher Stärken
                    oder Probleme erleben. Manchmal ist es schwierig, nur ein Kreuz zu
                    setzen. In diesem Fall können Sie auch mehrere Kreuze setzen. Für
                    zusätzliche Bemerkungen hat es rechts Platz. Ihr ausgefülltes Formular
                    bleibt übrigens in Ihrem Besitz. Sie können es nach dem Gespräch wieder
                    mit nach Hause nehmen.

Wie viel Zeit       Nehmen Sie sich 5-10 Minuten Zeit, nicht mehr. Das Formular steht in
braucht das         folgenden Sprachen zur Verfügung: Tamilisch, Türkisch, Albanisch,
Ausfüllen etwa?     Portugiesisch, Bosnisch, Spanisch, Kroatisch und Englisch. Bitte wenden
                    Sie sich an die Klassenlehrperson oder an die Sozialpädagogin/den
                    Sozialpädagogen, wenn Sie zur Vorbereitung ein übersetztes Formular
                    wünschen.

Muss ich alles      Nein. Wenn Sie denken, «das kann ich nicht einschätzen» oder «dazu
ausfüllen?          möchte ich lieber nichts sagen», dann lassen Sie die entsprechenden
                    Felder einfach leer.

Wie läuft das       Im ersten Teil des Gesprächs werden die Einschätzungen der Befindlichkeit
Standort-           der Schülerin/des Schülers resp. der Anwesenden ausgetauscht.
gespräch ab?        Anschliessend werden die verschiedenen Einschätzungen auf den Vor-
                    bereitungsformularen verglichen. «Wo haben alle die gleiche
                    Einschätzung? Gibt es Bereiche, die ganz unterschiedlich eingeschätzt
                    werden?» Nun wird gemeinsam entschieden, über welche ein bis zwei
                    Bereiche vertieft gesprochen werden soll. Im letzten Teil des Gesprächs
                    wird die Frage erörtert: «Welche Förderziele und Massnahmen können
                    gemeinsam vereinbart werden?»

Gibt es ein         Ja, es wird ein kurzes Beschlussprotokoll erstellt.
Protokoll dieses
Gesprächs?

Wie läuft das       Zur Vorbereitung des zweiten Standortgespräches erhalten alle Personen,
zweite Standort-    die am Gespräch teilnehmen, mit der Einladung ein Vorbereitungsformular,
gespräch ab?        worin die im ersten Gespräch vereinbarten Förderziele festgehalten sind.
                    Die Teilnehmenden notieren ihre Einschätzungen zur aktuellen Situation
                    und Befindlichkeit der Schülerin/des Schülers und machen sich auch
                    Notizen zur Erreichung der Ziele aus dem ersten Standortgespräch.
                    Gemeinsam werden die Schwerpunkte ausgewertet und neue
                    Zielsetzungen formuliert.

                                              11/64
Berichterstattung Sonderschulung
Schulbehörden sind wichtige Kooperationspartner in der Sonderschulung der Kinder und Jugendli-
chen. Die Schulbehörde und/oder der Schulpsychologische Dienst erhalten jeweils eine Kopie des
Protokolls aus den Standortgesprächen. In den Protokollen werden Aussagen zur Laufbahnplanung
sowie zu der Reisepraxis erfasst. Zur Überprüfung der Sonderschulung und für die Verlängerung der
Kostengutsprachen holen diese Schulberichte bei uns ein oder sie nehmen auf Wunsch an den
Standortgesprächen teil.

Gebärdensprache am Landenhof
Der Landenhof vertritt die Grundhaltung, dass Laut- und Gebärdensprache gleichwertig sind. Wer
Gebärdensprache lernt, lernt ein neues visuelles Sprachsystem mit Grammatik und Gebärden
kennen.

Interessierte Schülerinnen und Schüler haben am Landendhof die Möglichkeit, die Gebärdensprache
in einer Lerngruppe kennen zu lernen und erhalten einen Einblick in die Kultur und Geschichte der
Schwerhörigen und Gehörlosen. Dazu besteht ein Wahlfachangebot ab der Mittelstufe. Es ist ein
Angebot für Schülerinnen und Schüler, die neu einsteigen wollen und für Fortgeschrittene, welche
das Wahlfach schon besucht haben.

Schülerinnen und Schüler mit einer Gebärdensprachkompetenz aus dem Elternhaus oder aus
anderen Schulen können dieses Wahlfachangebot ebenfalls als Fortgeschrittene besuchen. Sie
pflegen die Gebärdensprache in der Freizeit in der Kommunikation untereinander.

Im Unterricht und in der Kommunikation auf den Wohngruppen wird die Lautsprache gepflegt.

                                              12/64
Feste, Feiern und Aktivitäten

August         •   Sommernachtsfest                      2. Schulwoche nach den Sommerferien
               •   Projektwoche 1. OS, 7. Klasse         3. Schulwoche nach den Sommerferien
               •   Klassenlager 2. OS, 8. Klasse         3. Schulwoche nach den Sommerferien
               •   Spezialwoche 3. OS, 9. Klasse         3. Schulwoche nach den Sommerferien

September      •   Sporttag zusammen mit der
                   Bezirksschule Entfelden

September/     • Herbstlager                             1. Woche der Herbstferien
Oktober/       • Elternbesuchsmorgen                     Samstagmorgen
November         (mit Kinderhüte-Dienst)

Dezember       •   Weihnachtsfeiern auf den
                   Wohngruppen und im Tageshort
               •   Weihnachtsfeier mit den Eltern        Samstagmorgen

Februar/März •     Fasnacht auf dem Landenhof            Mittwochnachmittag/-abend

März           •   Eishockeyspiel Schülerinnen und
                   Schüler gegen Mitarbeitende des
                   Landenhofs

März/April     • Elternbesuchsmorgen                     Samstagmorgen
                 (mit Kinderhüte-Dienst) und
                 anschliessender Austauschgelegenheit
                 unter Eltern beim Mittagessen

               • Schneesportlager                        1. Woche der Frühlingsferien
               • Projekttage                             (klassenübergreifende Projekte aller
                                                         Stufen, alle drei Jahre)
               ▪   Oberstufen-Schulfest mit der          Donnerstag vor den Frühlingsferien
                   Schule Entfelden, in Entfelden

Mai            •   CS-Cup, kantonales Fussballturnier    Mittwochnachmittag
               •   Heimattag                             (alle drei Jahre)

Juni           •   Abschlussreisen der                    (drei Tage)
                   Abschlussklassen
               •   Jugendfest mit der Schule Entfelden    (alle drei Jahre)
               •   Abschlussfest mit den Austretenden
                   und Fussballspiel Schülerinnen und
                   Schüler gegen Mitarbeitende des
                   Landenhofs
               •   Offizielle Abschlussfeier mit den
                   Austretenden und den Eltern

Die Eltern erhalten zweimal jährlich ein Elternmerkblatt mit den wichtigsten Daten.

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Ferientermine bis 2023
Schuljahr 2020/2021                  Wochen        Beginn            10. August 2020
Herbst                               40/41         28.09.20     -           09.10.20
Weihnachten                          52/01         21.12.20     -           03.01.21
Sport                                05/06         01.02.21     -           12.02.21
Frühling                             15/16         12.04.21     -           23.04.21
Auffahrtsbrücke                                    13.05.21     -           14.05.21
Sommer                               27/31         05.07.21     -           06.08.21
Schuljahr 2021/2022                  Wochen        Beginn             9. August 2021
Herbst                               40/41         04.10.21     -           15.10.21
Weihnachten                          51/1          24.12.21     -           07.01.22
Sport                                5/6           31.01.22     -           11.02.22
Frühling                             15/16         11.04.22     -           22.04.22
Auffahrtsbrücke                                    26.05.22                 27.05.22
Sommer                               27/31         04.07.22     -           05.08.22
Schuljahr 2022/2023                  Wochen        Beginn             8. August 2022
Herbst                               40/41         03.10.22     -           14.10.22
Weihnachten                          52/01         27.12.22     -           06.01.23
Sport                                05/06         30.01.23     -           10.02.23
Frühling                             15/16         11.04.23     -           21.04.23
Auffahrtsbrücke                                    18.05.23     -           19.05.23
Sommer                               28/32         10.07.23     -           11.08.23
Erstes Datum = erster Ferientag
Zweites Datum = letzter Ferientag

Jugendfestjahr 2021, 2024
Schulfreie Tage
Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Freitag nach Auffahrt
Pfingstmontag
Tag des Aargauer Maienzuges
Nicht schulfrei
01. Mai
(der schulfreie Halbtag, 1. Mai, wird immer am Freitagnachmittag in der gleichen Woche
kompensiert.)

                                                       14/64
Bekleidung im Frühling/Sommer und in der Freizeit
Wenn es draussen wärmer wird, steigt bei unseren Schülerinnen und Schülern das Bedürfnis nach
leichterer Bekleidung. Grosszügige Ausschnitte, tiefe Hüfthosen, schmale Träger und bauchfreie
Tops sind Bekleidungsformen, die bei Mädchen vor allem in der wärmeren Jahreszeit beliebt sind. Bei
den Knaben sind Trainerhosen oder extrem tiefsitzende Hosen und Caps/Mützen beliebt. In der
Freizeit haben die Kinder und Jugendlichen viele Gelegenheiten, diese Mode zu tragen.

Ganz allgemein wollen wir, dass das Tragen von Symbolen, Schmuckstücken oder Aufschriften,
welche die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung oder Gesinnung erkennen lassen,
unterlassen wird.

Es wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler in angemessener Kleidung den Unterricht
besuchen und klar zwischen Schul- und Freizeitbekleidung unterscheiden. Wir bitten Sie, mit Ihrem
Kind eine angemessene Kleidung für den Schulunterricht und für die Freizeit zu bestimmen.

Lehrpersonen und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen thematisieren regelmässig das Tragen
von angemessener Kleidung.

Wie schwer darf eine Schultasche sein?
Fachleute empfehlen, dass das Gewicht einer Schultasche maximal 10 % des Körpergewichtes nicht
überschreiten soll.

Wenn das Kind nur sein Hausaufgabenmäppchen mit Etui in der Schultasche trägt, wäre das Gewicht
absolut in Ordnung. Die Lehrpersonen achten darauf, dass nur die wirklich benötigten Materialien mit
nach Hause genommen werden.

Wir bitten Sie, liebe Eltern, die Schultasche regelmässig mit Ihrem Kind zu kontrollieren.

Unsere Tipps:
•     Die Trinkflaschen können auch auf dem Landenhof gefüllt werden.
•     Die Bibliotheksbücher kann man auch einzeln zurückbringen.
•     Überprüfen, ob der Sitz der Schultasche stimmt; Träger richtig einstellen.
•     Es gibt auch die Möglichkeit, das Material in der Schule zu deponieren. Fragen Sie ihr Kind,
      ob es ein persönliches Garderobenkästchen bekommen hat. Falls nicht, nehmen Sie mit der
      Klassenlehrperson Kontakt auf.

                                                 15/64
Medien und Informatik

Kinder und Jugendliche wachsen mit Smartphone und Tablet auf und nutzen ihre Mediengeräte völlig
selbstverständlich. Auch in der Schule wird der Umgang damit gefördert.

Digitale Medien und Kommunikationsformen wie Facebook, Instagram, Snapchat, YouTube oder
WhatsApp prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Leider beinhaltet der Umgang mit den
elektronischen Medien aber auch Gefahren des Missbrauchs. Games, Cybermobbing und Sexting
und sind die aktuell häufigsten Problemfelder.

Die Eltern stehen mit dem Erwerb der Geräte in der Verantwortung, mit ihren Kindern auch den
Gebrauch und die Verwendung zu regeln. Auch der Landenhof stellt in Schule, Tageshort und
Internat elektronische Geräte zur Verfügung. Ein sinnvoller Umgang mit den modernen Medien ist
deshalb ein wichtiger Lerninhalt sowohl in der Schule wie auch im Internat/Tageshort.

Der Landenhof vertritt eine grundsätzlich positive Haltung zur Nutzung der Medien. Der Umgang mit
den verschiedensten Kommunikationsmedien muss geübt sein. Wir unterstützen die Schülerinnen
und Schüler darin, Arbeits-, Spiel- und Kommunikationsplattformen zu unterscheiden, damit sie
Möglichkeiten und Grenzen erkennen und einen sinnvollen Umgang pflegen.

Eine gute Zusammenarbeit von Eltern/Schule/Internat/Tageshort ist zentral, um der virtuellen Realität
der Kinder begegnen zu können. Wir alle sind aufgefordert, unter Berücksichtigung der aktuellen
Problemfelder, mit den Schülerinnen und Schülern Regeln und Abmachungen, welche das
Zusammenleben und den Unterricht betreffen auszuhandeln und durchzusetzen.

Der Landenhof hält sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben und orientiert sich an den Empfehlungen
der Beratungsstellen (Pro Juventute, Jugend und Medien, etc.). Es ist uns ein Anliegen, die
entsprechenden Merkblätter und Links laufend zu aktualisieren und den sich verändernden Um-
ständen anzupassen.

Die zwei Lebensbereiche von Schule und Internat/Tageshort verlangen unterschiedliche Regelungen
betreffend Umgang mit elektronischen Medien, im Besonderen auch im Gebrauch von Handys (siehe
Seite 18).

                                                16/64
Leitsätze zum Umgang mit elektronischen Medien am Landenhof

Die sinnvolle Nutzung von Medien im Alltag zeigt sich an folgenden Kriterien:

   1. Wir nutzen die Möglichkeiten und Ressourcen der elektronischen Medien im pädagogischen
      Alltag unter Berücksichtigung der virtuellen Erlebniswelt unserer Schülerinnen und Schüler.
   2. Kinder und Jugendliche werden am Landenhof unterstützt, angeleitet und begleitet beim
      Erlernen eines altersadäquaten, situationsgerechten und sicheren Umgangs mit
      elektronischen Medien.
   3. Der Landenhof informiert die Schülerinnen und Schüler über die negativen Folgen des
      Medienmissbrauchs und schützt sie, wenn immer möglich vor den Gefahren (Sexting, Cyber-
      Mobbing, etc.).
   4. Medienkonsum soll der Kommunikation, der Unterhaltung und der Informationsbeschaffung
      dienen. Bei übermässigem Konsum sprechen wir uns mit den Eltern ab, um geeignete
      verbindliche Regeln zu vereinbaren.
   5. Der Medienkonsum aller muss sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. Der Landenhof hält
      sich konsequent an die deklarierten Altersempfehlungen und an die Empfehlungen der
      Beratungsstellen (siehe Links am Schluss).
      Altersempfehlung der
      -       Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft → FSK
      -       Pan European Game Information → PEGI
      welche jeweils gut sichtbar auf den Medien aufgedruckt sind. Als Beispiel werden hier die
      Symbole der FSK aufgeführt.

Empfehlungen für die Eltern
Wir bitten Sie, die Elterninformation zum Thema Sexting auf Seite 21-23 zu lesen, und mit ihrem Kind
zu besprechen. Im Weiteren möchten wir Ihnen empfehlen, sich auf den folgenden Webseiten
regelmässig einen Überblick über Möglichkeiten der Prävention zu verschaffen. Die Webseiten bieten
bei Bedarf auch Adressen mit Beratungsmöglichkeiten an.

Links
→ Pro Juventute
   https://medienprofis.projuventute.ch/

→ Jugend und Medien
  www.jugendundmedien.ch → Suchwort: Broschüre Medienkompetenz

→ Pegi (Pan-European Game Information)
  www.pegi.info

                                                17/64
Verbote und Gebote

Im Landenhof halten wir uns an folgende Verbote und Gebote:

Verbote:
   • Es ist verboten in Sanitärräumen und in der Badi zu Filmen und zu Fotografieren.
   • Es ist verboten und strafbar, Nacktfotos und Fotos in Unterwäsche zu machen und/oder von
      jemandem zu verlangen.
   • Es ist verboten Foto-, Film-, oder Tonaufnahmen zu machen, weiterzuleiten oder zu
      veröffentlichen, ohne das Einverständnis der darin vorkommenden Personen.
   • Es ist verboten, ein anderes Handy zu benützen, ohne das Einverständnis der Besitzerin oder
      des Besitzers.
   • Es ist verboten, sich als andere Person auszugeben.

Beachte:
   • Sei respektvoll und beleidige nicht!
   • Vor dem weiterleiten oder veröffentlichen eines selbstgemachten Fotos/Filmes/Tonaufnahme
      kurz innehalten, überlegen (will ich, dass ich darüber die Kontrolle verliere?) und nur
      verschicken, wenn der Inhalt unbedenklich ist.
   • Keinen unbekannten Personen schreiben.
   • Keine Codes und Passwörter weitergeben (auch nicht der besten Freundin/besten Freund)
   • Hinterfrage grundsätzlich alle Medien und sei kritisch.
   • Wenn dich eine Nachricht (Mail, SMS, Foto, etc.) verunsichert oder diese merkwürdig oder
      unverständlich ist, rede mit einer erwachsenen Vertrauensperson darüber.
   • Daten (Handynummer, Adresse, etc.) von anderen nur weitergeben, wenn die betroffene
      Person damit einverstanden ist.
   • «Live» chatten (z.B. Facetime) ist nur im eigenen Zimmer erlaubt.
   • Sei zurückhaltend im Weitergeben von persönlichen Daten (Bei Live Chat im Zimmer sehen
      andere mein Zimmer, möchte ich das wirklich

Beratung zu Fragen der Medienpädagogik

Zielgruppe:   Eltern
Termine:      nach Absprache, Erstkontakt via Mail

Kinder und Jugendliche brauchen den Bildschirm vermehrt als Werkzeug, um ihre schulischen Auf-
träge zu erledigen. Gleichzeitig ermöglicht es ihnen, ihre sozialen Kontakte mit ihren Freunden und
Verwandten weiterhin zu pflegen. Zum Vergnügen oder zur Entspannung bieten sich Videos oder
verschiedene Games an. Die Gratwanderung zwischen online und offline Zeiten kann eine Heraus-
forderung sein. Möchten Sie einen unkomplizierten Meinungsaustausch zu einem medienpädagogi-
schen Thema? Sind Sie auf der Suche nach seriösen Empfehlungen zu einer spezifischen Frage-
stellung? Wünschen Sie sich eine geeignete Broschüre? Gerne unterstütze ich Sie bei ihren medien-
pädagogischen Anliegen. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt.

Kontakt:      Alexandra von Däniken
              Sozialpädagogin FH und Medienpädagogin CAS Medienpädagogik FHS St. Gallen
              alexandra.von.daeniken@landenhof.ch

                                               18/64
iPad und WLAN im Landenhof
Der Umgang mit Smartphones, Tablets und mobilen Computern ist Kindern bereits vertraut. Kinder
und Jugendliche in der Schweiz leben in medial vielfältig ausgestatteten Haushalten. Computer,
Laptops und Tablets sind in fast 9 von 10 Haushalten verfügbar.

Der Landenhof ist gefordert, gesellschaftliche und schulische Entwicklungen aufzunehmen und
fokussiert die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler als eine der zentralen Kompetenzen.
Dem Umgang mit den vielfältigen Medien und dem Wissen um Möglichkeiten und Risiken, ist dabei
besonders Rechnung zu tragen. Mobile Geräte (Tablets, Smartphones, Laptop) sind die wichtigsten
Arbeitsgeräte im Unterricht, in der zukünftigen Arbeitswelt und in der Freizeit, um vernetzt arbeiten zu
können. Seit dem Herbst 2019 arbeitet die Schule Landenhof mit Tablets im Unterricht, weitere
Klassen werden im neuen Schuljahr 20/21 ausgerüstet.

Der neue Aargauer Lehrplan Volksschule gilt ab dem 1. August 2020 und basiert auf dem
Deutschschweizer Lehrplan (Lehrplan 21) und beinhaltet das Modul «Medien und Informatik». Zum
einen wird ein Teil der Kompetenzen zu diesem Bereich in definierten Zeitgefässen in der
Primarschule und Oberstufe erworben, zum anderen in verschiedenen Fächern als
Anwendungskompetenzen erreicht. Mit Hilfe der digitalen Medien eröffnen sich für den Unterricht
vielfältige Möglichkeiten. Zunehmend entstehen Lehrmittel, Lernprogramme, Checks und
Aufgabensammlungen, die ganz oder teilweise digital angeboten werden. Mit digitalen Technologien
und dem Internet kann auch aktives und problemlösendes, eigenständiges und kooperatives Lernen
gefördert werden.

Zugang zum WLAN
Der Landenhof investiert in die Zukunft und stellt den Schülerinnen und Schülern und den
Mitarbeitenden ein flächendeckendes WLAN – Netz zur Verfügung.

Es stehen folgende Logins zur Verfügung:
• Landenhof → weiter als Gast → das aktuelle Passwort finden Sie unter:
    www.landenhof.ch/downloads/

•   Landenhof Mitarbeitende → Zugang mit persönlichem Login

•   Landenhof Schüler/innen → Zugang mit Passwort

Lehrpersonen wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bilden sich fortlaufend weiter und
werden beraten, um den Umgang mit drahtlosen Geräten bestmöglich vermitteln zu können.

Sicherheit
Der Landenhof steht in der Verantwortung, den Kindern und Jugendlichen einen sicheren Zugang zu
Websites und Inhalten zu gewährleisten. Mit entsprechenden Filtern (Inhaltsfilter für Schulen) und
pädagogischen Inputs nehmen wir diese Aufgabe wahr.

Technik
Die Auswahl und die Installation der WLAN-Komponenten wurden so gewählt, damit ein moderner,
sicherer und strahlungsarmer Einsatz gewährleistet ist.

Verfügbarkeit
Die Netze stehen nicht rund um die Uhr zur Verfügung. In der Regel steht der Dienst von 06.30 –
22.00 Uhr zur Verfügung.

                                                 19/64
Verantwortung
Der Umgang mit drahtlosen Endgeräten, die Verwendung und der Einsatz dieser in der Schule wie
auch in der Freizeit muss gelernt sein. Gemeinsam mit den Eltern stellen wir uns dieser Aufgabe.

Regeln für den Umgang mit dem iPad am Landenhof

   Mein persönliches iPad

   •   Ich behandle mein persönliches iPad sorgfältig, damit es keinen Schaden nimmt. Ich lasse es
       immer in der Schutzhülle. Besonders beim Transport zur Schule und zurück schaue ich, dass
       das iPad gut verstaut ist und keinen Schaden nimmt.
   •   Ich weiss, dass mein iPad nicht wasserdicht ist.
   •   Das iPad (inklusive Ladegerät, Hülle, Tastatur und Stift) gehört zu meinem persönlichen
       Schulzeug. Ich habe es immer dabei, ausser wenn die Lehrperson etwas anderes anordnet.
   •   Ich halte alle Passwörter geheim, die ich mit dem Gerät benötige.
   •   Ich achte darauf, dass der Akku bei Schulbeginn geladen ist.
   •   Ich frage andere Menschen, wenn ich von ihnen eine Tonaufnahme oder eine Bildaufnahme
       machen will. Sagt jemand „nein“, respektiere ich das.
   •   Ich kann meiner Lehrperson App-Vorschläge machen, die sich für den Schulunterricht eignen.
   •   Ich übernehme die Verantwortung für meine Dateien und lese oder lösche keine Daten von
       anderen. Ich bin selbst dafür verantwortlich, meine Dateien so abzuspeichern, dass sie nicht
       verloren gehen. Im Unterricht wird mir dies gezeigt.
   •   Wenn ich über das Gerät mit anderen Leuten Nachrichten austausche, benehme ich mich
       anständig und beleidige niemanden. Erhalte ich Kenntnis von Cybermobbing oder
       Missbrauch, melde ich dies einer erwachsenen Person.
   •   Während dem Unterricht nutze ich das Gerät ausschliesslich zum Lernen und Dokumentieren.
       Private Dinge erledige ich in meiner Freizeit.
   •   Ich gebe im Internet keine persönlichen Angaben über mich oder andere Jugendliche bekannt.
   •   Ich darf zur Gestaltung von Arbeiten, die nicht veröffentlicht werden, Texte oder Bilder aus
       dem Internet verwenden, gebe aber immer die Quelle an.

   Haftung bei Schäden

   Wenn ich ein Gerät extra oder grobfahrlässig beschädige oder manipuliere, muss ich die Kosten
   für die Reparatur oder den Ersatz tragen.
   Wenn das iPad verliere, melde ich den Verlust so schnell wie möglich meiner Klassenlehrperson.
   Andere Schäden, die während der Schulzeit an den Geräten entstehen können (Unfälle,
   Softwarefehler, unabsichtliche Fehlmanipulation, höhere Gewalt) übernimmt die Schule.

   Ich weiss,

   •   dass meine Lehrerin oder mein Lehrer den Verlauf meiner aufgerufenen Internetseiten
       überprüfen kann.
   •   dass meine Lehrerin oder mein Lehrer jederzeit kontrollieren darf, woran ich arbeite.
   •   dass ich jederzeit meine Lehrperson über Inhalte, die mich verunsichern informieren darf.
   •   dass mein iPad von 6 – 22 Uhr nutzbar ist.

   •   Massnahmen bei Nichteinhaltung der Regeln

   Wenn ich die Regeln nicht einhalte, muss ich während einer begrenzten Zeit mein iPad der
   Schule zurückgeben.

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Sexting – auch am Landenhof ein Thema
Die meisten Schülerinnen und Schüler des Landenhofs nutzen digitale Medien täglich. Es erstaunt
deshalb nicht, dass es hie und da zu unerwünschter oder missbräuchlicher Mediennutzung kommt.

Es ist unser Auftrag, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf ein selbstbestimmtes Leben in
der Gesellschaft vorzubereiten. Die Stärkung der Medienkompetenz ist die wichtigste präventive
Massnahme, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren in der digitalen Welt zu schützen. Hierzu
sind Schule und Internat/Hort aufgefordert, entsprechende Lehr- und Lerninhalte den Bedürfnissen
anzupassen und weiterzuentwickeln.

Was macht der Landenhof um Sexting-Vorfällen vorzubeugen?

Die Kinder und Jugendlichen sind unter der Woche in Schule, Internat und Hort auf dem Landenhof.
Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Lehrpersonen nehmen ihre erzieherische Verantwortung
wahr:

   •   Wir informieren regelmässig alle Kinder und Jugendlichen in den Klassen und auf den
       Wohngruppen über das Thema Sexting und den Umgang mit Social-Media-Plattformen und
       sprechen gegebenenfalls Gebote und Verbote aus.

   •   Wir führen auf den Wohngruppen Themenabende durch und sensibilisieren die Kinder und
       Jugendlichen mit gezielten Aktivitäten, um so den Umgang mit digitalen Medien alters- und
       situationsgerecht zu lernen.

   •   Wir installieren technische Hilfen und deklarieren Mediennutzungsregeln für einen
       altersgerechten Umgang mit digitalen Medien. Diese Regeln werden im Landenhof
       konsequent umgesetzt.

   •   Der Landenhof erlässt im Rahmen seiner Institutionsordnung Regelungen:
       − handyfreie Zonen (z.B. Garderoben in der Turnhalle)
       − Abgeben der Handys oder Nutzungsregeln während des Unterrichts, der Mahlzeiten und
           der Nachtruhe.

Was können Sie als Eltern machen, um Sexting-Vorfällen vorzubeugen?

   •   Eine Begleitung ist besser als Verbote: Zeigen Sie Interesse und sprechen Sie mit Ihrem Kind
       über die Nutzung von Social Media. Besprechen Sie, in welchen Chats und Plattformen sich
       Ihr Kind bewegt und mit wem es im Kontakt steht.

   •   Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Vorteile, Verlockungen und Gefahren, wenn es etwas von
       sich im Netz preisgibt. Diskutieren Sie, was angemessene und was gefährliche
       Selbstdarstellungen sind.

   •   Machen Sie sich ein Bild davon, wie gut Ihr Kind sich mit den Gefahren und Möglichkeiten der
       Social Media auskennt. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Schule, dem Internat/Hort
       oder einer Fachperson auf, um sich selbst und Ihr Kind gezielter zu informieren.

   •   Zeigen Sie Interesse und Verständnis für die Herausforderungen, die Jugendliche im Alltag mit
       Freundschaften, Gruppendynamiken und Beziehungen haben. Fördern Sie Ihr Kind zu einem
       selbstbewussten Umgang mit diesen Herausforderungen.

   •   Hilfreich können Mediennutzungsregeln sein: Siehe dazu «goldene Regeln» von Jugend und
       Medien des Nationalen Programms zur Förderung von Medienkompetenzen.

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Was macht der Landenhof bei Kenntnis von Sexting-Vorfällen?

Wie bei anderen unerwünschten Verhaltensweisen ist auch bei unerwünschter Mediennutzung eine
situationsadäquate, abgestufte Vorgehensweise angezeigt. Wir suchen in Verdachtsfällen das
Gespräch mit möglichen Tätern, ohne jemanden im Voraus zu verurteilen. Ebenso schützen wir das
Opfer von Sexting-Vorfällen und begleiten das Kind bei der Aufklärung.

Wir stehen in der Pflicht, in einem begründeten Verdachtsfall die notwendigen Massnahmen
einzuleiten. Die Schul- und Internatsleitung entscheidet über das weitere Vorgehen. Weitere
Untersuchungen führt der Landenhof nicht selber durch.

Vorgehen:

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Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ist es wichtig durch schnelles Reagieren eine weitere
Streuung des Bildmaterials auf Social-Media-Plattformen zu verhindern. Dazu werden die indirekt
involvierten Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht aufgefordert, das Material zu löschen.
Betroffenen Schülerinnen und Schülern wird in Absprache mit den Eltern die Möglichkeit gegeben,
sich bei der Psychologin im Landenhof beraten zu lassen. Wir versuchen, die nichtbeteiligten
Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, die Betroffenen nicht auszulachen, blosszustellen oder
auszugrenzen.

Was können Sie als Eltern machen, wenn Sie Sexting-Vorfälle feststellen?

   •   Stützen Sie Ihr Kind, in dem Sie die missbräuchliche Verwendung kritisieren und ihm nicht die
       Selbstdarstellung an sich vorwerfen.

   •   Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, unter welchen Umständen die Bilder versandt wurden.
       Wurde Druck ausgeübt? Wollte Ihr Kind etwas Bestimmtes erreichen?

   •   Nehmen Sie Kontakt mit der Schule auf, wenn möglicherweise weitere Schülerinnen und
       Schüler involviert sind.

   •   Lassen Sie sich von einer Fachperson (z.B. Elternnotruf Nr. 0848 354 555, Pro Juventute
       Nr.147) zum weiteren Vorgehen beraten.

   •   Der Besitz von intimen Darstellungen von unter 16-Jährigen ist strafbar. Speichern Sie diese
       nicht auf Ihrem Handy oder Computer, auch nicht zu Beweiszwecken. Je nach Schweregrad
       des Bildmaterials (Nacktbilder, Pornographie, Gewaltdarstellung) muss eine Meldung an die
       Strafbehörden erfolgen und das Smartphone konfisziert werden.

Wir sind darauf angewiesen, dass Sie uns in der Präventionsarbeit unterstützen und wünschen uns,
gemeinsam mit Ihnen unsere Schülerinnen und Schüler zu einem bewussten und kompetenten
Umgang mit Social Media befähigen zu können.

Wir empfehlen Ihnen die folgenden Links:

→ Jugend und Medien
  www.jugendundmedien.ch

→ Pro Juventute: Sexting – Merkblatt für Eltern
  www.projuventute.ch/Merkblaetter.2460.0.html

→ My little Safebook: Belästigungen im Internet: Was du darüber wissen solltest:
  www.jugendundmedien.ch
  Suchen: Suchwort «Safebook»
  PDF-Datei «My little Safebook – Für Eltern und Erziehungsberechtigte»

→ Fachstelle für Sexualpädagogik
  www.lustundfrust.ch

→ Pro Juventute Kindertelefon 147
  www.147.ch/147.24.0.html

→ Elternnotruf 0848 35 45 55
  www.elternnotruf.ch

                                               23/64
Schulärztlicher Dienst
Schulärztin
Frau Mélanie Doutaz, Dr. med. Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin FMH, Rain 23, 5000 Aarau
Telefon 062 823 40 00, Fax 062 823 39 62

Unsere Schulärztin hat folgende Hauptaufgaben
   • Beratung der Schule zu Gesundheitsthemen, zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie
      die Mitarbeit bei Impfungen.
   • Praxistätigkeit für interne und externe Schülerinnen und Schüler bei Unfällen oder akuten
      Erkrankungen.

Ärztliche Vorsorgeuntersuchen

Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum findet im Kanton Aargau
eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung im Kindergartenalter und eine ärztliche Austrittsuntersuchung in
der zweiten/dritten Oberstufenklasse statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.

   •   Schüler/innen im Kindergarten aus dem Kanton Aargau:
       Die Untersuchung findet in erster Linie beim Kinder-/Hausarzt statt. Die Kosten für die
       Einschulungsuntersuchung werden von der Krankenkasse übernommen.

   •   Schüler/innen im Kindergraten mit Wohnsitzgemeinde ausserkantonal:
       Die ausserkantonalen Schülerinnen und Schüler des 2. Kindergarten werden durch unsere
       Schulärztin Frau Dr. med. M. Doutaz zu Lasten Ihrer Krankenkasse untersucht. Auf Wunsch kann
       die Untersuchung auch beim Kinder-/Hausarzt durchgeführt werden.

   •   Schüler/innen der 8./9. Klassen aus dem Kanton Aargau:
       Die Untersuchung findet in erster Linie beim Kinder-/Hausarzt statt. Die Kosten für die
       Austrittsuntersuchung wird von der Wohngemeinde der bzw. des Jugendlichen übernommen.

   •   Schüler/innen der 8./9. Klassen mit Wohnsitzgemeinde ausserkantonal:
       Die ausserkantonalen Schüler/innen der 9. Klassen werden durch unsere Schulärztin Frau Dr.
       med. M. Doutaz im März/April in ihrer Praxis in Aarau untersucht. Auf Ihren Wunsch kann die
       Untersuchung auch beim Kinder-/Hausarzt durchgeführt werden. Die Kosten für die
       Austrittsuntersuchung wird von der Wohngemeinde der bzw. des Jugendlichen übernommen.

Wenn Sie der Schule bis zum Ende des ersten Semesters (20. Januar) des zweiten Kinderarten-
jahres bzw. der dritten Oberstufenklasse kein Nachweis über die erfolgte Eintrittsuntersuchung/
Austrittsuntersuchung (Untersuchungsbestätigung) einreichen, wird Ihr Kind von der Schulärztin Frau
Dr. med. M. Doutaz untersucht.

Impfungen
Alle Schutzimpfungen sind grundsätzlich freiwillig; ausgenommen sind solche zur Epidemie-
bekämpfung. Die Kontrolle des Impfzustandes der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen der
schulärztlichen Untersuchungen anhand der vorzulegenden Impfausweise. Für jede Impfung ist die
schriftliche Einwilligung des Inhabers beziehungsweise der Inhaberin der elterlichen Gewalt
erforderlich. Der Landenhof führt die Impfungen mit der Schulärztin oder der Lungenliga Aargau
gemäss der aktuell gängigen Praxis durch. Entsprechende Informationen erhalten die Eltern vor den
Impfungen.

Impfausweise
Damit die Impfausweise bei einem allfälligen Notfall griffbereit sind, gilt Folgendes:
Interne Schülerinnen und Schüler:
Wir empfehlen, die Original-Impfausweise im Sekretariat zu deponieren.
Externe Schülerinnen und Schüler:
Wir empfehlen, eine Kopie des Impfausweises im Sekretariat zu deponieren.

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Schulzahnpflege

Gesunde Zähne sind wichtig
Zähne sind für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen von grosser
Bedeutung. Die Schulzahnpflege leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung der Kinder.

Schulzahnprophylaxe in den Klassen
Eine diplomierte Dentalassistentin leitet die Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur
6. Klasse zur Mundhygiene, richtigen Zahnpflege und gesunder Ernährung an.
Im Kindergarten bis zur 6. Klasse sind pro Schuljahr zwei Lektionen durch die Dentalassistentin
angesetzt. Zweimal im Jahr wird auf den Wohngruppen der Primarstufe die Zahnprophylaxe
ausgeführt.

Jährlicher Kontrolluntersuch bei einer Zahnärztin bei einem Zahnarzt
Alle im Aargau wohnhaften Schülerinnen und Schüler haben ab dem Kindergarten Anrecht
auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten
die Eltern beim Eintritt des Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Gutscheinheft bleibt
im Besitz der Eltern. Der Gutschein wird beim Kontrolluntersuch der Zahnärztin oder dem Zahnarzt
abgegeben. Es steht für jedes Schuljahr ein Gutschein zur Verfügung. Das Einlösen der Gutscheine
ist freiwillig, wird jedoch sehr empfohlen. Die Kosten für die Kontrolluntersuchungen werden von der
Aufenthaltsgemeinden der Kinder übernommen. Für die Eltern fallen für die Untersuchung keine
Kosten an. Ist aber eine Behandlung nötig, ist diese von den Eltern zu bezahlen.

Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler
Eltern von Schülerinnen und Schüler aus anderen Kantonen wenden sich an die zuständige Stelle in
ihrem Wohnkanton.

Gesundheitsförderung und Suchtprävention
Der Landenhof führt in der Gesundheitsförderung und in der Suchtprävention mit den
Schülerinnen und Schülern entsprechende Projekte durch. Sofern bestimmte Themen es erfordern,
werden hierfür auch externe Fachleute beigezogen. Der Landenhof orientiert sich in dieser Arbeit an
den Vorgaben des Kantonsärztlichen Dienstes sowie der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz.

Rauchfreier Landenhof
Der Landenhof ist seit dem 1. August 2006 ein rauchfreier Ort. Wir bitten alle Besucherinnen und
Besucher des Landenhofs, nur in der deklarierten Zone (vor der Cafeteria und vor dem
Pausenzimmer) zu rauchen.

Die Geschäftsleitung des Landenhofs hat sich bezüglich des Konsums von E-Zigaretten bei der
Schulärztin, wie auch von der Lungenliga Schweiz beraten lassen. Aufgrund der uns zur Verfügung
stehenden Informationen wurde entschieden, die E-Zigaretten wie andere Suchtmittel (siehe
Institutionsordnung Seiten 7-8) zu behandeln und tolerieren diese am Landenhof nicht.

Links
→ Kantonsärztlicher Dienst, Gesundheitsförderung
  www.ag.ch/de/bks/kindergarten_volksschule/unterricht_schulbetrieb/gesundheit_praevention/gesundheitsfoerderung/gesundheitsfoerderung.jsp

→ Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz
  www.gesundheitsfoerderung.ch

→ Lungenliga
  www.lungenliga.ch

                                                                     25/64
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