Oberriedner Brief - Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018 Donntschtig-Jass in Oberrieden Eröffnungsfest Schulhaus Pünt - Gemeinde Oberrieden
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Nr. 163 / 2018 Oberriedner Brief Informationen aus der Gemeinde Nr. 163, November 2018 Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018 Donntschtig-Jass in Oberrieden Eröffnungsfest Schulhaus Pünt
Editorial Editorial Liebe Oberriednerinnen, liebe Oberriedner In Kürze erhalten Sie die Weisung zum Bud- ausgewählten Baurechtsträger – der Genossenschaft Zurlinden – get 2019. Eine Zusammenfassung ist in die- und dem Siegerprojekt aus dem Architekturwettbewerb, kann nun sem Oberriedner-Brief enthalten und auf der ein ausgewogenes Projekt vorgelegt werden. Damit will der Ge- Webseite der Gemeinde abrufbar. Das Budget meinderat einen Beitrag dazu leisten, dass in Oberrieden weiterhin sieht in der Erfolgsrechnung einen Einnah- preisgünstiges Wohnen auch für Familien möglich sein soll. Mit menüberschuss von 2’612’680 Franken vor. der Vorlage dieses Projektes kann zudem ein Ziel der vergangenen Der Überschuss soll dem Eigenkapital zuge- Legislatur zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. schlagen und zur Reduktion der Fremdver- schuldung verwendet werden. Der Gemein- An der Gemeindeversammlung wird zudem die neue Gebühren- derat beantragt der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember, verordnung zur Abstimmung kommen. Diese schafft die neue den Steuerfuss unverändert bei 88 % zu belassen. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und erfüllt eine Vorgabe durch den Kanton. Die Tarife bleiben unverändert. Mit die- Das für 2019 budgetierte positive Resultat muss allerdings mit Vor- sen Geschäften und sieben Einbürgerungen erwartet uns eine reich sicht beurteilt werden. Den grössten Beitrag an den Überschuss befrachtete Versammlung. leistet der Landverkauf (Parzelle unterhalb der Villa Schönfels), den die Gemeindeversammlung am 27. Juni genehmigt hat. Rechnet Schon bald naht das Jahresende und ich möchte es nicht unter- man diesen Einmaleffekt aus der Erfolgsrechnung heraus, resul- lassen, mich bei allen Personen zu bedanken, die sich im vergan- tiert eine «schwarze Null». Berücksichtigt man zudem, dass die genen Jahr für unser Dorf engagiert und das aktive Dorfleben in Abschreibungen mit der neuen Rechnungslegung (HRM2) linear irgendeiner Form mitgestaltet haben. Ich hoffe, dass ich Sie an der erfolgen, ist erkennbar, dass die Finanzlage nach wie vor ange- Gemeindeversammlung vom 13. Dezember und am Neujahrsapéro spannt ist. Am Auftrag an den Gemeinderat, die Finanzen der Ge- vom 2. Januar treffe und mit Ihnen auf ein gutes Jahr 2019 anstos- meinde straff zu führen, ändert sich somit nichts. sen kann. Ebenfalls an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember wer- Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich schon heute frohe und den die Stimmberechtigten über die Vorlage «Preisgünstiger Woh- unbeschwerte Festtage, für das kommende Jahr viel Glück, Erfolg nungsbau auf dem Areal Büehlhalden» entscheiden können. In und vor allem gute Gesundheit. dieses Projekt hat der Gemeinderat viel Energie gesteckt. Mit dem Freundliche Grüsse Impressum Ihr Martin Arnold, Gemeindepräsident Herausgeberin Redaktionsadresse Gemeinde Oberrieden Gemeindeverwaltung Redaktionsleitung Redaktion Oberriedner Brief Rajssa Lupsiewicz (Gemeindekanzlei) Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden Telefon 044 722 71 10, Fax 044 722 71 85 Redaktionskommission E-Mail: gemeindekanzlei@oberrieden.ch Priska Langmeier (Ref. Kirchgemeinde) Gestaltung/Druck/Auflage Manuela Ladner (Kath. Kirchgemeinde) J. E. Wolfensberger AG, Birmensdorf, 2700 Expl. klimaneutral gedruckt; FC-Reg-Cert-No. 70108 Der nächste Oberriedner Brief erscheint Mitte Mai 2019. Titelseite Redaktionsschluss: 8. April 2019 Kiesplatz, Kirchstrasse 2A 2 Oberriedner Brief Nr. 163
Inhaltsverzeichnis Inhalt 4 Traktanden Gemeindeversammlung 13. Dezember 2018 5 Vorschau Gemeindeversammlung 13. Dezember 2018 10 Finanz- und Aufgabenplan 2018–2022 16 Zivilstandsnachrichten 16 Hohe Geburtstage 17 Lehrplan 21: Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und ihre Auswirkung auf die Schule 18 Eröffnungsfest Schulhaus Pünt 20 Taten statt Worte: Vorbildliche Integrationsarbeit in Oberrieden 21 Weihnachtsbaumchristen informieren 22 «Überzeugen statt überreden – Kirche und Kommunikation?» 23 Donnschtig – Jass in Oberrieden 25 Neue öffentliche Traglufthalle im Tennisclub 25 Willkommen im Waldhaus Oberonia! 26 Der Musikverein stimmt sich auf die besinnliche Zeit ein 26 Kennen Sie das Kürzel NNO? 27 Kreuz und Quer 31 Persönlich: Stephan Bisang, Sachbearbeiter Alter & Administration Gesellschaft 32 Neujahrsapéro Beilagen: Veranstaltungskalender, Kursprogramm Erwachsenenbildung Oberriedner Brief Nr. 163 3
Informationen des Gemeinderates Traktanden Gemeindeversammlung 13. Dezember 2018 An der nächsten Gemeindeversammlung vom Donnerstag, den Kindern Olav Henry, geb. 1. Oktober 2002, Staatsan- 13. Dezember 2018, 20.00 Uhr, in der Aula des Multifunktions- gehöriger des Vereinigten Königreichs und Kira Lauren, gebäudes Langweg, sind die folgenden Traktanden zu behandeln: geb. 16. März 2005, Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und von Deutschland, wohnhaft Tannenbach- Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von strasse 10, Oberrieden Hans Bertil Karlsson, geb. 9. Juni 1973 und Hanna Elisabeth Karlsson, geb. 12. November 1973 sowie den Kindern Ella Antrag des Gemeinderates betreffend Annahme Neuerlass Elisabeth, geb. 7. September 2003 und Adam David, geb. Gebührenverordnung 28. Juni 2006, alle Staatsangehörige von Schweden, wohn- haft Fachstrasse 58a, Oberrieden Antrag des Gemeinderates betreffend Annahme der Reali- sierung von preisgünstigem Wohnungsbau auf dem Areal Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von Büelhalden durch Abgabe des Grundstückes (Kat.Nr. 2915 Bardhyl Qelaj, geb. 9. Juni 1993, Staatsangehöriger von und Kat.Nr. 2916) im Baurecht an die Baugenossenschaft Kosovo, wohnhaft Seestrasse 76, Oberrieden Zurlinden Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung des Graham Lloyd Brown, geb. 12. Juni 1982, Staatsangehöriger Voranschlages 2019 der Gemeinde Oberrieden des Vereinigten Königreichs, wohnhaft Eglistrasse 1, Ober- rieden Stimmberechtigung Alle in der Gemeinde niedergelassenen Schweizerbürgerinnen Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von und -bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Can Levent Ünal, geb. 16. April 1976, Staatsangehöriger der Aktivbürgerrecht nicht eingestellt sind. Die Niederlassung beginnt Türkei und Uta Ünal, geb. 16. Januar 1978, sowie den Kindern mit der Abgabe der Ausweisschriften. Luis Kian, geb. 17. Mai 2010 und Ryan Kaan, geb. 4. April 2016, Staatsangehörige von Deutschland, wohnhaft Bleier- Weisungsheft strasse 1, Oberrieden Das Weisungsheft wird nur noch denjenigen Stimmberechtigten per Post zugestellt, welche eine schriftliche Bestellung bei der Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von Einwohnerkontrolle hinterlegt haben. Weitere Exemplare können Alexandra Linda Weigel, geb. 3. April 1971, Staatsangehörige am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via E-Mail (einwohner- von Deutschland, wohnhaft Tischenloostrasse 12, Oberrieden kontrolle@oberrieden.ch) bezogen werden. Zudem kann der Weisungstext auf der Webseite der Gemeinde Oberrieden unter Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von www.oberrieden.ch gelesen und ausgedruckt werden. Nicole Brianda, geb. 31. Oktober 1971 und Michael Brian- da, geb. 20. Dezember 1965 sowie ihrer Tochter Carlotta Aktenauflage und Stimmregister Maria, geb. 23. November 2012, alle Staatsangehörige von Die Akten, Anträge und das Stimmregister liegen während der Deutschland, wohnhaft Bruggstrasse 25, Oberrieden Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung (Gemeindekanzlei, 1. Stock) zur Einsicht auf. Antrag des Gemeinderates betreffend Einbürgerung von James Fisher, geb. 11. März 1967, Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs und Regina Birgit Fisher, 8942 Oberrieden, 2. Oktober 2018, GEMEINDERAT OBERRIEDEN geb. 30. Juni 1969, Staatsangehörige von Deutschland sowie 4 Oberriedner Brief Nr. 163
Informationen des Gemeinderates Vorschau Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2018 Von Priska Altherr, Gemeindeschreiberin kantonalen Musterverordnung und ersetzt die bisherigen kom- munalen Gebührengrundsätze. Sie soll per 1. Januar 2019 in Kraft Sieben Einbürgerungsgesuche gesetzt werden und löst im Wesentlichen die bisherige kanto- Gestützt auf die geltende Kantonsverfassung und auf die Ober- nale Rechtsgrundlage ab. Sämtliche kommunalen Gebührentarife riedner Gemeindeordnung sind für die Behandlung der Ein- werden auf der Basis der vorliegenden Gebührenverordnung, auf bürgerungsgesuche einerseits der Gesamtgemeinderat und die der Basis von Beschlussfassungen des Souveräns oder aufgrund des ordentliche Gemeindeversammlung zuständig. Am 13. Dezember übergeordneten Rechts, durch den Gemeinderat erlassen. Wie bish- 2018 werden der Gemeindeversammlung sieben Einbürgerungs- er richtet sich der Gemeinderat nach dem Kostendeckungsprinzip, gesuche (Detailanträge siehe vorstehende Traktandenliste sowie lässt jedoch bewusst Ausnahmen zu. Als Beispiele von Gebühren, Weisungsheft) unterbreitet. welche nicht kostendeckend sind, lassen sich die Mietgebühren für Sportanlagen und die Bädereintritte erwähnen. Neuerlass der Gebührenverordnung Ausgangslage Inhalt der neuen Gebührenverordnung Bei Gebühren handelt es sich um öffentliche Abgaben. Sie müssen Die Gebührenverordnung ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil für bestimmte Leistungen der Verwaltung bezahlt werden und dür- enthält generelle Bestimmungen wie Gebührenpflicht, Bemessungs- fen in der Regel höchstens kostendeckend sein. Das bundesrechtlich grundlagen, Zuständigkeiten etc. Zudem wird in diesem Teil der verankerte Legalitätsprinzip verlangt zudem, dass die Grundlagen zuständigen Behörde die Kompetenz übertragen, die einzelnen der Gebührenerhebung von den Stimmberechtigten festgelegt Gebührenhöhen festzulegen. Im zweiten Teil sind die Bestimmun- werden. Dasselbe gibt die zürcherische Kantonsverfassung in Art. gen für die Gebühren der einzelnen Verwaltungsbereiche geregelt. 38 und Art. 126 vor. Gemäss der Gemeindeordnung der Gemeinde Der dritte Teil enthält abschliessend die Übergangsbestimmungen Oberrieden ist die Gemeindeversammlung zuständig für den Erlass bzw. die Inkraftsetzung. von Grundsätzen der Gebührenerhebung (Art. 13, Ziff. 5.). Weiterführung der bewährten Regelung Wegfall des bisherigen kantonalen Rechts Mit dem vorliegenden Vorschlag wird die sich in der bisherigen An- Die Gebühren der Gemeinde Oberrieden wurden bis heute weitge- wendung bewährte Regelung weitergeführt, indem die Verordnung hend auf der Grundlage verschiedener Beschlüsse des Gemeinderats alle wesentlichen Aspekte einer Gebühr abstrakt regelt, während erhoben. Diese wiederum basieren auf der kantonalen Verordnung Behörde und Verwaltung in diesem Rahmen die Gebührenhöhe über die Gebühren der Gemeindebehörden (VOGG) vom 8. Dezem- festlegen und im Einzelfall anwenden. Dieses Modell ist klar und ber 1966. Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes widerspruchsfrei, seine Weiterführung trägt damit massgeblich wurde die VOGG vom Gesetzgeber per 1. Januar 2018 aufgeho- zur Rechtssicherheit bei. Es ermöglicht zudem, Gebühren flexibel ben. Damit fehlt ab diesem Zeitpunkt für einen Teil der kommunalen anzupassen, wenn übergeordnetes Recht ändert oder wenn es zur Gebühren eine genügende Rechtsgrundlage. Die Gemeinden sind Wahrung des Verursacher-, des Kostendeckungs- oder des Äquiva- daher verpflichtet, selbst Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit sie lenzprinzips notwendig ist. Die demokratische und rechtsstaatliche rechtsgültig Gebühren erheben dürfen. Mit der vorliegenden neuen Kontrolle über die Höhe der Gebühren ist gewahrt. Die Gemein- kommunalen Gebührenverordnung wird dieser Vorgabe Rechnung deversammlung setzt mit der Verordnung den rechtlichen Rahmen. getragen. Dabei geht es formell um eine Kompetenzdelegation: Inhaltlich liegen die Gebührenregelungen und die Festlegung der Zuständigkeit Gemeindeversammlung konkreten Gebührenansätze in der Kompetenz der Behörde. Die vorliegende Gebührenverordnung wird von der Gemeindever- sammlung autonom erlassen. Sie ist kommunales Recht, das nicht Neue Gebührenverordnung als Grundlage für die Behörde durch den Kanton genehmigt werden muss. Die vorliegende kommunale Gebührenverordnung basiert auf der Oberriedner Brief Nr. 163 5
Informationen des Gemeinderates Gebührentarif in Kompetenz des Gemeinderats / der zukünftige Schulbauten vorgesehen. Im Rahmen der Revision der Behörde Bau- und Zonenordnung 2013 zeigte sich aber, dass die schulseiti- Die kommunalen Gebühren werden in einem separaten Gebühren- gen Raumbedürfnisse auf den Anlagen «Pünt» und «Langweg» tarif erlassen. Die Kompetenz zur Gebührenerhebung bleibt weiter- abgedeckt werden können und somit kein zusätzlicher Schulstan- hin bei der Exekutive (Gemeinderat und Schulpflege). Eine Zusam- dort im Gebiet Büelhalden notwendig ist. Die Flächen in der Zone menfassung aller Gebührenregelungen der Gemeinde Oberrieden für öffentliche Bauten und Anlagen konnten für die Wohnnutzung liegt in der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung auf und ist freigegeben werden. Einzig der Kindergartenstandort bleibt erh- auch auf der Gemeinde Homepage aufgeschaltet. alten. Antrag des Gemeinderates Die Gemeinde Oberrieden ist Eigentümerin der Parzellen Kat.-Nr. Mit der Gebührenverordnung wird auf kommunaler Stufe eine 2915 und 2916. Sie befinden sich in der Zone W3 55%. Auf dem neue Rechtsgrundlage geschaffen, welche die bisherige kantonale Areal befinden sich heute zu einem erheblichen Teil Gärten, welche Rechtsgrundlage sowie die bisherigen kommunalen Grundsätze durch den Verein für Familiengärten gepachtet sind. Die westlich für die Gebührenerhebung ablöst. Sie bringt für die heute von der davon gelegene freie Fläche (Kat.-Nr. 2852) ist der Zone ÖB (Zone Gemeinde erhobenen Gebühren keine wesentlichen Veränderun- für öffentliche Bauten) zugeordnet. Hier wird weiterhin der Kinder- gen. Die Gebühren werden aktuell in Art, Gegenstand und Höhe garten betrieben. Auf den restlichen Flächen werden voraussichtlich grossmehrheitlich unverändert bleiben. Der Gemeinderat hat den die entfallenden Familiengärten kompensiert. Gebührentarif an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2018 vorsorglich der in Rechtskraft erwachsenen kommunalen Gebührenverordnung festgelegt. Ebenso hat die Schulpflege über die in ihrem Zustän- digkeitsbereich liegenden Gebührentarife an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2018 unter dem gleichen Vorbehalt beschlossen. Der Gemein- derat beantragt gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeord- nung der Gemeindeversammlung, die Gebührenverordnung der Gemeinde Oberrieden festzusetzen. Areal Büelhalden, Realisierung von preisgünstigem Woh- nungsbau, Abgabe im Baurecht an die Baugenossenschaft Zurlinden Ausgangslage Die Gemeinde besitzt verschiedenste Liegenschaften, welche nur teilweise für die Erfüllung der Kernaufgaben notwendig sind. Für die noch vorhandenen unbebauten Grundstücke wurde mittels der Bauordnung die Kapazität für die Erstellung von zusätzlichen Wohnflächen ermittelt. Da der Bauzonenverbrauch heute total ca. 0.5 ha pro Jahr und die Baulandreserve noch rund 11 ha betragen, ist davon auszugehen, dass in ca. 22 Jahren die Baulandreserven in Oberrieden aufgebraucht sind (ohne Reservezonen / ohne weitere Einzonungen). Eines der Legislaturziele des Gemeinderats war aufgrund der Emp- fehlungen aus der Liegenschaftenplanung die Realisierung famil- ienfreundlicher Wohnstrukturen mit sozialer Durchmischung. Das Areal Büelhalden war ursprünglich als Reservefläche für allfällige 6 Oberriedner Brief Nr. 163
Informationen des Gemeinderates Zielsetzung Finanzrechtliche Grundlagen Realisierung familienfreundlicher Wohnstrukturen mit guter sozialer Belassen des Grundstücks im Finanzvermögen Durchmischung Die Parzellen Kat. Nr. 2915 und Kat. Nr. 2916 sind aktuell im Auf dem gemeindeeigenen Grundstück «Büelhalden» sollen fami- Finanzvermögen. Dies wird aus finanzpolitischen Überlegungen so lienfreundliche Wohnstrukturen mit guter sozialer Durchmischung beibehalten. realisiert werden. Der Gemeinderat hat im März 2015 einen Studi- enauftrag für ein «Projekt genossenschaftlicher Wohnungsbau auf Landwert in der Bilanz dem Areal Büelhalden» mit den folgenden Zielsetzungen erteilt: Der Bilanzwert der betroffenen Grundstücke basiert auf einem - Schaffung von günstigem Wohnraum (inkl. generationen- Landwert von 1‘055 Franken/m², welcher der Regierungsrat per gerechtem Wohnen); 2016 festgesetzt hatte. - Respektierung und nach Möglichkeit Aufwertung der städtebauli- chen gegebenen Verhältnisse; Neubewertung der Grundstücke - Zudem wird ein besonderer Wert auch auf den Umgang mit den Die Bewertung der Grundstücke Büelhalden, welche im Baurecht bestehenden und zukünftigen Freiräumen gelegt. abgegeben werden, erfolgt zum Ertragswert. Der Ertragswert er- rechnet sich anhand des effektiven Baurechtszinses, kapitalisiert zu Mietzinsbereiche einem marktkonformen Zinsfuss wie folgt: Betreffend Festlegung der Mietzinse, Vermietung und Be- - Baurechtszins: Fr. 266‘000 wirtschaftung der Überbauung gilt eine separate Vereinbarung - Kapitalisierung: 4% zwischen den Parteien. Gemäss Pflichtenheft der Ausschreibung - Ertragswert: Fr. 6‘650‘000 «Abgabe im Baurecht an Bauträger» sollen die Mietzinse für die - Bisheriger Buchwert: Fr. 7‘602‘330 nachstehenden aufgeführten Wohnungsgrössen den folgenden Mi- - Buchwertverlust: Fr. 952‘230 etzinsbereich nicht übersteigen: Somit ergibt sich eine einmalige Abschreibung eines Bewer- Wohnungstyp Mietzinsbereich max. Fr. / Monat tungsverlustes für die Grundstücke im Baurecht von 952‘230 2½-Zimmer-Whg 1‘400–1‘700 Franken. Diese Einmalabschreibung erfolgt im Jahr der Baurech- 3½-Zimmer-Whg 1‘700–2‘000 stabgabe (2018). 4½-Zimmer-Whg 2‘000–2‘500 Baurechtsvertrag Abgabe im Baurecht an die Baugenossenschaft Zurlinden, Zürich Im Folgenden werden die Kernelemente des Baurechtsvertrags Die Realisierung familienfreundlicher Wohnstrukturen mit guter so- zwischen der Gemeinde Oberrieden als Grundeigentümerin und zialer Durchmischung soll erreicht werden, indem die Gemeinde das der Baugenossenschaft Zurlinden als Bauberechtigte dargestellt. Land im Baurecht abgibt und mit dem gewählten Baurechtsnehmer Es handelt sich dabei nicht um den gesamten Baurechtsvertrag, die Zielsetzungen vertraglich absichert. Das Verfahren für die Fes- sondern um einen Auszug der relevanten Punkte zur Übersicht. Der tlegung eines Baurechtsnehmers wurde im März 2018 abgeschlos- Baurechtsvertrag kann in der Aktenauflage auf der Gemeindekan- sen. Mit GRB 18-52 vom 10. April 2018 erteilte der Gemeinderat zlei eingesehen werden. unter Abwägung der Gesamtbeurteilung und vorbehältlich der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung der Baugenossen- Baurechtsdienstbarkeit schaft Zurlinden, Zürich den Zuschlag. Mit der Baugenossenschaft Die Gemeinde räumt der Bauberechtigten das selbstständige und Zurlinden wurde ein Bauträger gefunden, welcher über die nötige dauernde Baurecht im Sinne von Art. 675 und 779-779l ZGB und Erfahrung und Ressourcen bei der Umsetzung und Bewirtschaftung den Bestimmungen des Baurechtsvertrages ein. Die Bauberechtigte von solchen Bauvorhaben verfügt. Sie ist eine Unternehmergenos- hat das Recht, auf dem belasteten Grundstück und gestützt auf die senschaft, welche 1‘650 Wohnungen verwaltet, davon 80 als Alter- jeweiligen öffentlichrechtlichen Bestimmungen eine Wohnüberbau- swohnungen. ung mit Unterniveaugarage zu erstellen und fortbestehen zu lassen. Dieses Baurecht dauert 60 Jahre ab Datum des grundbuchamtlichen Vollzugs. Der Bauberechtigten wird eine Option auf Verlängerung der Baurechtsdauer zu den gleichen (dannzumal geltenden) Bedin- gungen um 30 Jahre eingeräumt. Oberriedner Brief Nr. 163 7
Informationen des Gemeinderates Fläche des baurechtsbelasteten Grundstücks Landwert Die Fläche des mit dem Baurecht zu belastenden Grundstücks (Kat.- Die Baurechtsfläche entspricht der Fläche der zu einem Ganzen – Nr. 2915 und 2916) beträgt total 7’206 Quadratmeter. einzigen dienstbarkeitsbelasteten Grundstück – zu vereinigenden Grundstück und misst total 7‘206 m2. Die Fläche wird von den Wettbewerbs-/Siegerprojekt Parteien mit 1‘055 Franken pro m2, total somit mit 7‘602‘330 Fran- Die Baugenossenschaft Zurlinden ist verpflichtet, dass aus dem Stu- ken bewertet. dienauftrag evaluierte und zu einem überarbeiteten Wettbewerb- sprojekt weiter entwickelte Siegerprojekt von «ARGE Jakob Steib Zinssatz Architekten AG / Horisberger Wagen Architekten GmbH / Schmid Der Zinssatz beträgt 3,5 % pro Jahr. Architekten» unter Beachtung der Empfehlungen des Preisgerichts sowie entsprechend den Bauvorschriften der Gemeinde Oberrie- Baurechtszins den zu planen und zu realisieren. Sämtliche Anforderungen an die Aufgrund des festgelegten Landwertes und Zinssatzes ergibt sich Regelbauweise und weitere zu bearbeitenden Aspekte konnten bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem volle 5 Jahre seit in Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und der Architektenge- dem Beginn der Zinspflicht vergangen sind, ein fest vereinbarter meinschaft bereinigt werden. Ein Gestaltungsplan ist daher nicht jährlicher Baurechtszins von abgerundet 266‘000 Franken. erforderlich. Die Parteien erklären, den Inhalt des Wettbewerbs-/ Siegerprojektes zu kennen. Sie sind sich darüber einig und verzicht- Anpassung des Baurechtszinses en darauf, die Projektunterlagen als Bestandteil des Baurechtsver- Der festgesetzte Landwert und Zinssatz - und damit die beiden trages beizuziehen. Faktoren für die Ermittlung des Baurechtszinses - werden alle 5 Jahre, jeweils am 1. Januar (erstmals am 1. Januar des Jahres, das Ordentlicher Heimfall demjenigen Jahr folgt, in dem volle 5 Jahre seit dem Beginn der Sofern das Baurecht nicht verlängert wird (oder nach Ablauf der ver- Zinspflicht vergangen sind), anpasst (Details siehe Baurechtsver- längerten Baurechtsdauer), gehen die durch die Bauberechtigte er- trag). stellten Bauten und Anlagen in das Eigentum der Grundeigentümer- in über. Für den Heimfall ist eine Entschädigung im Umfang von Sicherstellung des Baurechtszinses 80 Prozent des dannzumaligen Verkehrswerts zu entrichten. Zur Sicherstellung des Baurechtszinses bestellt die Baugenossen- schaft Zurlinden zugunsten der Gemeinde und zulasten des Bau- Vorzeitiger Heimfall rechtsgrundstückes eine Grundpfandverschreibung (Maximalhy- Der vorzeitige Heimfall richtet sich nach den Bestimmungen des pothek) für 798‘000 Franken, mit Bemerkung «Sicherung des Bau- Zivilgesetzbuches (ZGB). Die Gemeinde kann den vorzeitigen Heim- rechtszinses». fall herbeiführen, wenn die Bauberechtigte in grober Weise ihr dingliches Recht überschreitet oder vertragliche Verpflichtungen Weitere Bestimmungen verletzt. Bevor die Gemeinde die Rückübertragung des Baurech- Beizug von lokalen Anbietern tes verlangt, hat sie die Baugenossenschaft Zurlinden schriftlich zu Bei der Erstellung und insbesondere bei der späteren Be- mahnen und den vorzeitigen Heimfall anzudrohen. Das Heimfall- wirtschaftung hat die Baugenossenschaft Zurlinden lokale Anbieter srecht kann nur ausgeübt werden, wenn für die heimfallenden Bau- von Bau- und anderen benötigten Dienstleistungen zur Offertstel- werke eine angemessene Entschädigung geleistet wird. lung einzuladen und bei konkurrenzfähigen Angeboten in einem angemessenen Umfang zu berücksichtigen. Baurechtszins Höhe und Ermittlung des Baurechtszinses Vermietung und Bewirtschaftung, Mietzinsfestlegung Die Baugenossenschaft Zurlinden ist verpflichtet, der Gemeinde Die Baugenossenschaft Zurlinden wird die Mietzinsfestlegung der während der ganzen Baurechtsdauer einen jährlichen Baurechtsz- auf dem baurechtsbelasteten Grundstück neu erstellten Wohnun- ins zu bezahlen. Bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem gen nach dem Prinzip der Kostenmiete vornehmen, das heisst volle 5 Jahre seit dem Beginn der Zinspflicht vergangen sind, ist der gestützt auf die Bestimmungen der massgebenden kantonalen Baurechtszins fest vereinbart und berechnet sich auf der Grundlage Erlasse, insbesondere der Wohnbauförderungsverordnung des Kan- des festgelegten Landwertes und Zinssatzes. tons Zürich samt entsprechenden Reglementen. Den zuständigen 8 Oberriedner Brief Nr. 163
Informationen des Gemeinderates Organen der Gemeinde ist Einsichtnahme in alle Belege, Abrech- Mit der Abgabe des Areals Büelhalden (Parzellen Kat.-Nr. 2915 nungen usw. zu gewähren. Die Parteien einigen sich separat über und 2916), im selbständigen und dauernden Baurecht, kann die die Vereinbarung betreffend Festlegung der Mietzinse, Vermietung Gemeinde Oberrieden ein nachhaltiges Angebot an günstigem und Bewirtschaftung der Überbauung. Diese Vereinbarung ist von Wohnraum sicherstellen. Der Gemeinderat beantragt deshalb der der Bauberechtigten inklusive der Überbindungspflicht einem allfäl- Gemeindeversammlung, der vorliegenden Vorlage zuzustimmen. ligen Rechtsnachfolger zu überbinden. Schlussbestimmungen Budget 2019 Alle mit diesem Baurechtsvertrag verbundenen Kosten für die öffen- Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Geneh- tliche Beurkundung und den grundbuchamtlichen Vollzug werden migung des Voranschlages 2019 mit einem gegenüber dem Vorjahr von den Parteien unter solidarischer Haftung je zur Hälfte bezahlt. unveränderten Steuerfuss von 88 %. Bezüglich der detaillierten Die Kosten des Grundbuchgeometers für die Mutationsurkunde Einzelheiten wird auf das Weisungsheft sowie auf die nachstehen- inkl. Vermarkung und Vermessung gehen hingegen ganz zulasten den Ausführungen über den Finanzplan 2018–2022 verwiesen. der Gemeinde. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wird ein Apéro Terminplan offeriert. Nach Genehmigung des Baurechtsvertrags mit der Baugenos- senschaft Zurlinden anlässlich der Gemeindeversammlung vom GEMEINDERAT OBERRIEDEN 13. Dezember 2018 stellen die Parteien folgendes Vorgehen in Aussicht: - E inreichung des vollständigen Baugesuchs innert sechs Monaten; - Nach Rechtskraft der Baubewilligung innert 30 Tagen den Vollzug: Durchführung des Grundbucheintrages des Baurechtsvertrags; - Innert zwei Jahren nach dem Vollzug: Baubeginn. Schlussbemerkungen / Antrag des Gemeinderates Mit der Umzonung der Grundstücksflächen Büelhalden von der Zone für öffentliche Bauten in die Wohnzone W3 wurden die Grun- dlagen für die Realisierung von preisgünstigen und familienfreun- dlichem Wohnungsbau in Oberrieden geschaffen. Das Siegerpro- jekt erfüllt die Kriterien, eine optimale Nutzung des über 7‘000 m2 umfassenden, zentral und ruhig gelegenen Grundstücks im Sinne des verdichteten Bauens sicherzustellen und damit einer möglichst grossen Zahl von Mieterinnen und Mietern preisgünstigen Wohn- raum anbieten zu können. Damit wird auch ein Beitrag zur Entspan- nung im Wohnungsmarkt von Oberrieden geleistet. Für die Umsetzung und Bewirtschaftung wurde mit der Baugenos- senschaft Zurlinden eine Bauträgerin gefunden, welche über die nö- tigen Erfahrungen bei solchen Bauvorhaben verfügt. Vorgespräche haben verdeutlicht, dass die Baugenossenschaft Zurlinden in der Lage ist, Bauvorhaben in dieser Grössenordnung zielführend umzusetzen. Sie verfügt über ein grosses und vielseitiges Immo- bilen-Portfolio, in welchem sie im Bereich familienfreundlicher Wohnstrukturen bereits Erfahrungen gesammelt hat. Oberriedner Brief Nr. 163 9
Informationen des Gemeinderates Finanz- und Aufgabenplan 2018–2022 Von Sandra Burlet Pavone, Finanzvorsteherin Zusammenfassung Die aktuelle Planung lässt einen gut ausgeglichenen Haushalt erwarten. Ab 2020 dürfte die Erfolgsrechnung, auch ohne Sondereffekte (Buchgewinne etc.), mit einem kleinen Überschuss abschliessen. Die eher tiefe Selbstfinanzierung (14 Mio.) reicht gut zur Finanzierung der vorgesehenen unterdurchschnittlich hohen Investitionen (9 Mio.). Somit zeigen sich keine Probleme mit der Finanzierung. Im Gegenteil, kön- nen mit dem Abbau der heute hohen Liquidität doch die Schulden um fast 15 Mio. Franken reduziert werden. Ohne die heute hohe Liquidität und bedeutende Veräusserungen wäre der Schuldenabbau aber nicht möglich. Die rechten Aussichten werden dadurch unterstrichen, dass das Nettovermögen auf mehr als 5 Mio. Franken steigt und somit im oberen Bereich der Bandbreite liegt. Unter diesen Voraussetzungen kann von einer auf dem heutigen Niveau stabilen Steuerbelastung ausgegangen werden. Dies dürfte ungefähr der Entwicklung im kant. Mittelwert entsprechen. Bei den Gebührenhaushalten sind beim Abfall Verbesserungen absehbar. 20 3 20 3 Investitionsniveau 2.5 Ergebnis Erfolgsrechnung 15 Steuerhaushalt und Gebühren 2.5 Steuerhaushalt 15 Millionen Franken 20 20 3 23 Millionen Franken Franken Franken 2 Millionen Franken 10 2.51.5 2.5 10 15 15 1.5 Millionen Millionen Millionen Franken 2 12 Millionen Franken Millionen Franken 5 5 10 10 1 1.5 1.50.5 0 0.5 05 5 2013/17 2018/22 1 01 2013/17 2018/22 0 0 Investitionen fünf Jahre Norm 0.5 0.52018201820192019202020202021202120222022 0 Investitionen fünf Jahre Norm 2013/17 2018/22 0 2013/17 2018/22 0 Investitionen fünf Jahre Norm 2018 2019 2020 2021 2022 Investitionen fünf Jahre Norm 2018 2019 2020 2021 2022 Im 2019 führt ein einmaliger Buchgewinn zu einem hohen Die geplanten Investitionen liegen etwas höher als in den ver- Ertragsüberschuss. Auch ohne Spezialeffekte dürfte die Rech- gangenen Jahren und im oberen Bereich der Norm. nung ab 2020 positiv abschliessen. Bandbreite Substanz und Verschuldung Aufwandniveau 15 Steuerhaushalt 5'800 Steuerhaushalt und Gebühren 15 5'800 10 5'600 10 15 5'600 5'800 Nettokosten (Fr./Einw.) Nettovermögen (Mio.Fr.) 5'400 Nettokosten (Fr./Einw.) (Mio.Fr.) (Mio.Fr.) 15 5 5'400 5'600 5'800 5 10 5'200 Nettokosten (Fr./Einw.) Nettovermögen (Mio.Fr.) 0 5'200 5'400 5'600 10 0 5 5'000 Nettovermögen 5'000 Nettokosten (Fr./Einw.) -5 5'200 5'400 -55 0 4'800 4'800 5'000 -10 -5 5'200 4'600 -100 4'600 4'800 Nettovermögen -15 -10 5'000 4'400 -15-5 4'400 4'600 4'800 -152018 20192019 20202020 20212021 20222022 2018 4'200 4'200 4'400 -10 4'600 2018 2019 Plan 2020 2021 Ziel 2022 4'20020162016 20172017 20182018 20192019 -15 Plan Ziel Im4'400 2017 belasten hohe zusätzliche 2016 2017 Abschreibungen 2018 2019das Auf- Plan Ziel Das Nettovermögen 2018 steigt2019bis zum2020 Ende der Planung 2021 auf2022 6 Mio. wandniveau. 4'200 Für 2018 und 2019 zeigen sich etwas tiefere Franken und liegt somit in der oberen Hälfte der Bandbreite. Aufwendungen. Plan Ziel 2016 2017 2018 2019 10 Oberriedner Brief Nr. 163
Informationen des Gemeinderates Finanzpolitische Ziele Der Finanzhaushalt soll sich in den nächsten Jahren an folgenden Zielgrössen ausrichten: Messgrösse Investitionen zur Erhaltung der Lebensqualität In den nächsten Jahren wird beabsichtigt, den notwendigen Unterhalt zur Werterhaltung und notwendige Ergän- Investitionsvolumen zungen an der Infrastruktur auszuführen, um so die heutige Lebensqualität zu erhalten. Als Normwert einer Fünf- von 10–15 Mio. jahresperiode gelten ca. 10–15 Mio. Franken. Franken Solider Finanzhaushalt Die Erfolgsrechnung soll mittel-/langfristig ausgeglichen abschliessen. Vorübergehend resultierende Aufwandüber- 1. E rgebnis Erfolgs- schüsse werden dem Eigenkapital belastet. rechnung ca. 0 Zur Begrenzung der Verschuldung soll sich das Nettovermögen in einer definierten Bandbreite bewegen. Nach der 2. Nettovermögen Realisierung von grösseren Investitionsvorhaben kann eine Nettoschuld von 10 Mio. Franken resultieren. Danach ist in Bandbreite von eine Verbesserung notwendig um neue Investitionen zu ermöglichen. +/– 10 Mio. Fr. Das heute erbrachte Leistungsangebot führt zu einem vergleichsweise hohen Aufwandniveau, dies soll in den 3. Aufwandniveau nächsten Jahren nicht weiter ansteigen. ohne Zunahme Auf 2015 wurde der Steuerfuss zur Finanzierung der Investitionen um zwei Prozentpunkte erhöht. Die nochmalige Erhöhung im 2016 und 2017 musste als Reaktion auf den Einbruch im Steuersubstrat vorgenommen werden. Sollte sich herausstellen, dass dieser Anstieg nicht zur Erfüllung der Ziele ausreicht, könnte ein weiterer Anstieg notwen- dig sein. Mittelfristiger Haushaltausgleich (§ 92 GG bzw. § 10 GVO) Der mittelfristige Ausgleich wird über 8 Jahre betrachtet. Zum Budgetzeitpunkt (exante) werden Summe Ergebnis 8 J. 3 Abschluss- und 5 Planjahre berücksichtigt. (3 Basis + 5 Plan) Solange die Bandbreite für das zweckfreie Eigenkapital eingehalten wird, gilt das Haushaltgleichgewicht ebenfalls Eigenkapital als erfüllt. 15–25 Mio. Massnahmen Im aktuellen Plan werden die Ziele erreicht und trotzdem muss auf einige Punkte ein besonderes Augenmerk gerichtet werden. Der Ausgleich der Erfolgsrechnung ist am Ende der Planung gut möglich, aber zur Erzielung einer durchschnittlich hohen Selbstfinanzierung (Selbstfinan- zierungsanteil 10 %) fehlt jährlich fast 1 Mio. Franken. Solange nicht mehr investiert wird und die Schulden nicht aus Innenfinanzierung abgebaut werden sollen, ist das problemlos. Wäre eine substanzielle Verbesserung gewünscht und kann dies nicht aufwandseitig mit striktem Kostenmanagement inkl. Leistungsverzicht umgesetzt werden, müsste der Steuerfuss drei Prozentpunkte höher angesetzt werden. Bei den Investitionen sind kaum wesentliche Verbesserungen möglich. Würde deutlich weniger in den Werterhalt investiert könnte sich mit- tel-/langfristig ein Nachholbedarf ergeben. Für die Finanzierung kommt den geplanten Veräusserungen (Wiese Fachstrasse bzw. Sportanlage) eine grosse Bedeutung zu. Ertragsseitig können Risiken in einer ungünstigen Entwicklung im eigenen Steuersubstrat (inkl. Grundstückgewinnsteuern) ausgemacht werden. Nicht zu unterschätzen ist ebenfalls eine ungünstige Entwicklung der kant. Steuerkraft, die rasch höhere Abschöpfungen an den Ressourcenausgleich zur Folge haben könnte. Oberriedner Brief Nr. 163 11
Informationen des Gemeinderates Planungsgrundlagen Der von einer robusten Entwicklung des privaten Konsums und einem starken Anstieg der Investitionen gestützte, kräftige Aufschwung der Weltwirtschaft dürfte anhalten. Vor allem fortgeschrittene Volkswirtschaften tragen derzeit zur weltwirtschaftlichen Expansion bei. Dieser Aufschwung der Weltkonjunktur und der gegenüber dem Euro etwas schwächere Franken sind für die Schweiz die entscheidenden Konjunk- turantreiber. Die Verbesserung am Arbeitsmarkt mit einem Anstieg der Beschäftigung bestätigt die Erholung. Zudem führt die verbesserte Ertragssituation der Exportwirtschaft zu höheren Lohnabschlüssen. Die meisten Branchen expandieren derzeit, selbst die Maschinen- und Metallindustrie und der Tourismus entwickeln sich positiv. Bloss im Wohnbau ist mit einem leichten Rückgang zu rechnen. Die Zeiten der Negativzinsen werden zu Ende gehen. Bereits 2018 wird mit steigenden Langfristzinsen gerechnet. Weil sich kein rascher Abbau der überaus hohen Bilanzsumme der Nationalbank abzeichnet und der Wechselkurs ungefähr stabil bleiben dürfte, bleibt der Preisanstieg trotzdem niedrig. Die grössten Konjunkturrisiken liegen vor allem im internationalen Umfeld. Insbesondere die politischen Unsicherheiten haben zugenommen (Brexit, Naher Osten, Korea, US-Politik etc.) und könnten zu einer Flucht in den Schweizer Franken führen. Eine weitere Eskalation der Strei- tigkeiten über die Modalitäten im internationalen Handelsaustausch würde ebenfalls dämpfend auf die schweizerische Wirtschaftsaktivität wirken. Einwohnerprognose Einwohnerprognose Finanzausgleich 5'200 Mit einer geplanten Steuerkraft von ca. 130 % vom Mittelwert müssen regelmässig 5'150 Zahlungen an den Ressourcenausgleich (aktuell ab 110 %) geleistet werden. Ent- 5'100 sprechend hängen die gesamthaft verfügbaren Mittel massgeblich von der Entwick- 5'050 lung der kantonalen Steuerkraft ab. 5'000 4'950 Anspruch auf demografischen bzw. geografisch-topografischen Sonderlastenaus- 4'900 gleich besteht nicht. 4'850 Einführung neue Rechnungslegung (HRM2) per 1.1.2019 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Im Budget 2019 ist die Abschreibungsquote nach Nutzungsdauer (linear) berech- net. Für die Folgejahre erfolgte die Kalkulation mit den provisorischen Angaben zur Es wird mit einer leicht steigenden Einwohner- Anlagenbuchhaltung, sie wird mit dem Bilanzanpassungsbericht im Frühjahr 2019 zahl gerechnet. Die Schule geht von einer Zu- definitiv festgesetzt. Eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens (Restatement) nahme der Schülerzahl aus. ist nicht berücksichtigt. Der Ressourcenausgleich ist wie bisher brutto abgegrenzt. Planungsgremium Die bewährte Finanz- und Aufgabenplanung wurde vom Gemeinderat unter Beizug des externen Finanzberaters M. Lehmann, Zürich im rollenden Sinne überarbeitet. Sie zeigt in einer rechtlich unverbindlichen Form die mutmassliche finanzielle Entwicklung der nächsten Jahre auf. Der Planungsprozess umfasst drei Phasen: Analyse der vergangenen Jahre, Finanzpolitisches Ziel und Blick in die Zukunft (Prognosen, Investitionsprogramm nach Prioritäten, Steuerplan, Aufgabenplan, Planerfolgsrechnung und -bilanz, Geldflussrechnung, Kennzahlen). Ein- mal jährlich werden die Ergebnisse in einer Dokumentation zusammengefasst. 12 Oberriedner Brief Nr. 163
Informationen des Gemeinderates Aussichten Steuerhaushalt Mittelflussrechnung (2018 – 2022) Grosse Investitionsvorhaben Selbstfinanzierung Erfolgsrechnung 1’000 Fr. 13’818 Verwaltungsvermögen Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 1’000 Fr. -8’790 - Sanierung und Erweiterung Schulanlage Pünt Veränderung Nettovermögen 1’000 Fr. 5’028 (inkl. Lehrschwimmbecken) Nettoinvestitionen Finanzvermögen 1’000 Fr. -480 - Vergrösserung Fussballplatz/Kunstrasen - Diverse Sanierungen von Strassen, Hochbauten und Haushaltüberschuss/ -defizit 1’000 Fr. 4’548 Gewässer Kennzahlen Nettovermögen (31.12.2022) Fr./Einw. 1’151 Finanzvermögen Eigenkapital (31.12.2022) Fr./Einw. 4’666 - Diverse Sanierungen von Hochbauten Selbstfinanzierungsgrad (2018–2022) Fr./Einw. 157% - Verkauf Wiese Fachstrasse und allfällig weitere Mit guten Aussichten für die wirtschaftliche Entwicklung bei tiefer Teuerung präsentiert sich ein für öffentliche Haushalte vorteilhaftes Umfeld. Zusammen mit leicht steigenden Bevölkerungszahlen kann mit zunehmenden Erträgen gerechnet werden. Belastend wirken sich höhere Aufwendungen (Bildung, Verkehr inkl. Bahninfrastrukturfonds, Pflegefinanzierung, Soziales inkl. solidarische Finanzierung KJG etc.) aus. Die Einführung von HRM2 per 1.1.2019 führt zu einem leichten Rückgang der Abschreibungen (0,2 Mio.). Ab 2020 zeigt sich mit stabilem Steuerfuss, auch ohne Buchgewinne, eine gut ausgeglichene Rechnung. Das Eigenkapital beträgt am Ende der Planung 24 Mio. Franken. Die Veränderung ist auf die kumulierten Ergebnisse (+ 6 Mio.) zurückzuführen. Über die ganze Fünfjahresperiode liegt die Selbstfinanzierung bei 14 Mio. Franken, womit die vergleichsweise eher geringen Investitionen von 9 Mio. Franken zu 157 % selber finanziert werden können. So nimmt das Nettovermögen zu. Es liegt am Ende der Planung bei 6 Mio. Franken, was einer durchschnittlich hohen Substanz entspricht. 40 Erfolgsrechnung 3 Ergebnis + Steuerfuss 90 40 32 90 40 30 3 2 90 85 1 FrankenFranken 30 2 85 Millionen Franken Steuerfuss in % 10 Millionen Franken 30 85 Millionen Franken 20 1 80 Steuerfuss in % 0 -1 Millionen Franken Millionen Steuerfuss in % 20 0 80 20 -1 -2 80 75 10 -1 Millionen -3 -2 10 10 -2 75 75 0 -3 -4 -3 70 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0 0 -4 -4 70 70 Selbstfinanzierung Ertrag2020 2021Aufwand o. Abs. 2016 2017 2018 do Er2019 Sal2016 20202018 20212019 2022 2020 Steuerfuss 2016 2017 2016 2018 2017 2019 2018 2019 20202022 2021 2022 2017 folgsrechnung 2021 2022 Selbstfinanzierung Selbstfinanzierung Ertrag Ertrag Aufwand o. Abs. Aufwand o. Abs. Sal do Erfolgsrechnung Sal do ErfolgsrechnungSteuerfuss Steuerfuss Entwicklung Nettovermögen 8 Gegenüber der letztjährigen Planung haben sich die Aussichten 68 in der Erfolgsrechnung gut bestätigt. Mit höheren Steuererträgen 46 8 und trotzdem weniger Ressourcenausgleich (Entfall Lü16, kant. Franken 24 6 Steuerkraft) können die gestiegenen Aufwendungen (Bahninfra- Franken 02 4 strukturfonds, Verwaltungsliegenschaften etc.) kompensiert wer- Millionen Millionen Franken -20 2 Millionen -2 -4 0 den. -4 -6 -2 -6 -8 Das Investitionsvolumen ist tiefer als in der Planung vor Jahresfrist. -4 -8 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -6 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Zusammen mit der stärkeren Selbstfinanzierung und dem besseren 2015Fipla 18 Fipla 17 Fipla 16 -8 Fipla 18 Fipla 17 Fipla 16 Abschluss 2017 zeigt sich ein deutlich höheres Nettovermögen. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Fipla 18 Fipla 17 Fipla 16 Oberriedner Brief Nr. 163 13
Informationen des Gemeinderates Aussichten Gebührenhaushalte Mittelflussrechnung (2018–2022) Was Abw Abf Selbstfinanzierung Erfolgsrechnung 1’000 Fr. 1’330 2’032 -11 Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 1’000 Fr. -1’140 -3’288 -280 Haushaltüberschuss/ -defizit 1’000 Fr. 190 -1’256 -291 Kennzahlen Spezialfinanzierung (31.12.2022) 1’000 Fr 1’678 1’527 18 Kostendeckungsgrad (2022) 118% 118% 102% Selbstfinanzierungsgrad (2018–2022) 117% 62% -4% Gebührenertrag (2022) Fr./Einw. 181 171 72 2 Entwicklung Spezialfinanzierung Entwicklung Benutzungsgebühr 21.5 Millionen Franken 1.5 1 Bereich Tendenz Bemerkung Wasser stabil - Millionen Franken 10.5 Abwasser stabil - Zunahme Schulden 0.5 0 Abfall Erhöhung - Negative Spezialfinanzierung 0 -0.5 Im Budget 2019 wird in allen Gebührenhaushalten nach den 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -0.5 Bestimmungen von HRM2 linear abgeschrieben. Abschrei- Was Abw Abf 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 bungsquote und Kostendeckungsgrad können dadurch deut- Was Abw Abf lich anders ausfallen als bisher. Finanzierung Gesamthaushalt Geldflussrechnung (in Millionen Franken) Liquide Mittel (1.1.2018) 13.6 15 Geldfluss betriebliche Tätigkeit 13.0 Geldfluss Investitionstätigkeit 10 15 FrankenFranken - Verwaltungsvermögen -13.5 5 10 - Finanzvermögen 2.0 -11.5 0 MillionenMillionen Geldfluss Finanzierungstätigkeit 5 -5 - Rückzahlung Schulden -23.5 0 -10 - Neuaufnahme Schulden 9.0 -5 - Veränderung Anlagen – -14.5 -15 -10 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 - Veränderung Liquide Mittel -13.0 -15 Liquide Mittel (31.12.2022) 0.6 Investitionen Geldfluss Betrieb 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 KK, kurz- /lfr. Anlagen per 31.12.2022 0.1 Investitionen Geldfluss Betrieb Schulden inkl. KK per 31.12.2022 1.0% 29.0 Aus der Erfolgsrechnung wird mit einem Mittelzufluss von 13 Mio. Franken gerechnet. Zusammen mit Investitionen von 12 Mio. Franken ergibt sich ein Überschuss von 1 Mio. Franken. Unter der Berücksichtigung der bestehenden hohen Liquidität können die verzinslichen Schulden um 15 Mio. Franken abgebaut werden. Am Ende der Planung belaufen sich die Schulden auf 29 Mio. Franken. Die Gebühren- haushalte beanspruchen davon 4 Mio., der Rest kann auf die sehr hohen Anlagen im Finanzvermögen (37 Mio.) zurückgeführt werden. Mit einer Durchschnittsverzinsung von 1,0 % kann vom sehr tiefen Zinsniveau profitiert werden, es wird aber auch ein hohes Zinssatzän- derungsrisiko eingegangen. 14 Oberriedner Brief Nr. 163
Informationen des Gemeinderates Die vergangenen Jahre (2013 – 2017) Erfolgsrechnung Nettovermögen Steuerhaushalt Steuerhaushalt 40 40 3 3 30 30 2 2 Millionen Franken Millionen Franken Millionen Franken Millionen Franken 20 20 1 1 10 10 0 0 0 0 -1 -1 -10 -10 -2 -2 20132013 20142014 20152015 20162016 20172017 20132013 2014 2014 2015 2015 2016 2016 2017 2017 Selbstfinanzierung Selbstfinanzierung Ertrag Ertrag Aufwand Aufwand o. Abs.o. Abs. Nettovermögen/-schuld Nettovermögen/-schuld Starke Schwankungen der Steuerkraft (203 bzw. 118 % vom kant. Mittel für 2014 bzw. 2015) und eine eher tiefe Investitionstätigkeit prägen den Haushalt. Mit höherem Steuerfuss und viel Grundstückgewinnsteuern wird im 2017 erstmals seit längerer Zeit eine deutlich verbesserte Selbstfinanzierung aufgewiesen. Für die vergangenen fünf Jahre steht im Steuerhaushalt den Nettoinvestitionen von 11 Mio. Franken eine Selbstfinanzierung von 6 Mio. Franken gegenüber, was einem Selbstfinanzierungsgrad von 57 % entspricht. Unter Berücksich- tigung der Nettoinvestitionen im Finanzvermögen (1 Mio.) resultierte ein Haushaltdefizit von 6 Mio. Franken. Das Nettovermögen beträgt per Ende 2017 1 Mio. Franken. Das ist im Vergleich mit den Zürcher Gemeinden ein unterdurchschnittlich hoher Wert für die Substanz. Die Gesamtsteuerbelastung hat in den vergangenen Jahren um sechs Prozentpunkte zugenommen (Mittelwert + 2 %). Folgende Bereiche zeigen im Jahr 2017 vergleichsweise hohe Aufwendungen: Planmässige Abschreibungen VV, Sekundarschule, Soziale Sicherheit Übriges, Primarschule, Pflegefinanzierung Alters-/Pflegeheime, Allgemeine Dienste, Familie und Jugend sowie Allgemeine Verwaltung Übriges. Mit 4 Mio. Franken liegt die Selbstfinanzierung im 2017 4 Mio. Franken höher als im Vorjahr. Dank mehr Steuereinnahmen (Quellensteuern, Steuerausscheidungen, Nachträge, Nachsteuern, Grundstückgewinnsteuern, Steuerfusserhöhung etc.) und der Reduktion der PK-Ausfi- nanzierungskosten konnte die höhere Rückstellung für den Ressourcenausgleich problemlos kompensiert werden. Der so erzielte Selbst- finanzierungsanteil (11,1 %) liegt auf vergleichsweise durchschnittlich hohem Niveau. Mit dem Abschluss 2017 beträgt die Steuerkraft ca. 140 % vom kant. Mittelwert, somit müssen weiterhin deutliche Zuschüsse an den Ressourcenausgleich geleistet werden. Ohne die ausserordentlichen Effekte (zusätzliche Abschreibungen, hohe Grundstückgewinnsteuern) hätte der laufende Haushalt im 2017 ungefähr ausgeglichen abgeschlossen. Mittelflussrechnung (2013–2017) Steuern Gebühren Total Selbstfinanzierung Erfolgsrechnung 1’000 Fr. 6’170 3’255 9’425 Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen 1’000 Fr. -10’754 -1’732 -12’486 Veränderung Nettovermögen 1’000 Fr. -4’584 1’523 -3’061 Nettoinvestitionen Finanzvermögen 1’000 Fr. -1’091 – -1’091 Haushaltüberschuss/- defizit 1’000 Fr. -5’675 1’523 -4’152 Kennzahlen Nettovermögen (31.12.2017) Fr./Einw. 177 -454 -277 Eigenkapital (31.12.2017) Fr./Einw. 3’617 284 3’900 Selbstfinanzierungsgrad (2013–2017) Fr./Einw. 57% 188% 75% 1 Jährlicher Aufwand mehr als 50 Franken/ Einwohner bzw. 1 000 Franken/Schüler höher als Mittelwert der zürcherischen Gemeinden Oberriedner Brief Nr. 163 15
Informationen der Gemeindeverwaltung Zivilstandsnachrichten Geburten Buttenmüller Robin, Sohn von Manuel Buttenmüller und von Däniken Leo Timo, Sohn von Adrian von Däniken und Ramona Buttenmüller, geboren am 20.03.2018 Daniela von Däniken, geboren am 06.09.2018 in in Horgen ZH Zürich ZH Moenne-Loccoz Jasper, Sohn von Robin Moenne-Loccoz und Wyler Gabriel, Sohn von Marco Wyler und Jessica Carolyn Moenne-Loccoz, geboren am 16.04.2018 Wyler, geboren am 09.09.2018 in Horgen ZH in Horgen ZH Schmid Navin Kiama, Sohn von Pascal Schmid und Die Gemeindeverwaltung Maja Schmid, geboren am 22.04.2018 in Oberrieden gratuliert herzlich! Richterswil ZH Baroni Luis Henry, Sohn von Massimiliano Baroni und Trauungen Stefanie Baroni, geboren am 03.05.2018 in Reich Gregor, und Reich Sandra, getraut am Horgen ZH 13.04.2018 in Horgen ZH Della Schiava Lino Matteo, Sohn von Giorgio Della Schiava und Fasnacht Arnaud, und Fasnacht Alexandra, getraut am Sabrina Della Schiava, geboren am 08.05.2018 in 12.05.2018 in Vevey VD Zürich ZH Angst Benjamin, und Angst Sandra, getraut am Steib Jean-Luc Mony Pong Lee, Sohn von Sebastian 08.06.2018 in Horgen ZH Steib und Leakhena Suon, geboren am 09.05.2018 in Horgen ZH Maniam Sugiban, und Maniam Catyana, getraut am 01.06.2018 in Horgen ZH Reich Roger, Sohn von Gregor Reich und Sandra Reich, geboren am 16.05.2018 in Horgen ZH Tufi Mario, und Tufi Angela, getraut am 18.07.2018 in Thalwil ZH Lazzaro Matilda Dafne, Tochter von Livio Lazzaro und Rina Lombardini, geboren am 20.05.2018 in Die Gemeindeverwaltung Richterswil ZH Oberrieden gratuliert herzlich! Fey Moritz Sergio, Sohn von Christian Fey und Me- lanie Fey, geboren am 04.07.2018 in Horgen ZH Gwilliam Leon Russell Jack, Sohn von Peter Gwilliam Hohe Geburtstage und Patricia Gwilliam, geboren am 08.07.2018 in Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünschen den Horgen ZH folgenden Jubilaren zu ihrem Geburtstag viel Glück, Freude und Wengler Louis Antoine, Sohn von Claudio Schawalder gute Gesundheit. und Virginie Wengler, geboren am 30.07.2018 in Zürich ZH 95 Jahre 1. Oktober 2018 Margrit Enzler Hauser Gianna-Juna Irma, Tochter von Marcel Hauser 31. Dezember 2018 Rosmarie Waldburger und Cornelia Scherl, geboren am 31.07.2018 in Horgen ZH 90 Jahre Wilhelm Lora Runa, Tochter von Mario Wilhelm und Irina 7. Juli 2018 Joséphine Kotz Vogelsang, geboren am 19.08.2018 in Zürich ZH 29. November 2018 Friedrich Eichholzer Robinson Georgia Amy, Tochter von Lee Robinson und 8. Dezember 2018 Jacqueline Leber Alexandra James, geboren am 05.09.2018 in 20. Dezember 2018 Alfred Willi Horgen ZH 16 Oberriedner Brief Nr. 163
Ressort Bildung Lehrplan 21: Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und ihre Auswirkung auf die Schule Von Sandra Baur-Keller, Schulpflege, Bereich Schulentwicklung Berufsperspektive: Die Volkschule hat sicherzustellen, dass Jugend- liche am Ende der obligatorischen Schulzeit ihre ICT-Kompetenzen Jedes Medium hat zu seiner Zeit und auf seine Art die Gesellschaft in einer weiterführenden Schule oder in der Berufslehre sinnvoll geprägt - heute rückt der aktive Umgang mit Medien und Medien- und effizient einsetzen und nutzen können. inhalten immer mehr ins Zentrum: Bildungsperspektive: Auch Bildung und Wissen werden durch ICT beeinflusst. So erfordert z.B. die Arbeitswelt zunehmend die Fähig- keit, komplexe Probleme in Kooperation mit andern mittels Nut- zung medialer Werkzeuge zu lösen. Solche Kompetenzen müssen bereits in der obligatorischen Schulzeit aufgebaut werden. Lehr-/Lernperspektive: Medien, Computer, Internet und mobile multimediale Kleingeräte bieten vielfältige Potenziale für Lehr- und Lernprozesse. Veränderte Anforderungen an Bildungsziele verlan- gen nach Integration neuer Medien in die Schule und nach entspre- chenden Unterrichtsmethoden. Der Lehrplan 21 und das neue Modul «Medien und Infor- matik» Quelle: Beat Döbeli, Pädagogische Hochschule Schwyz Der Lehrplan 21 nimmt diese aktuellen Entwicklungen auf. Zwar haben pädagogische Fragestellungen im Bereich Medien und deren Nutzung schon vorher Eingang in den Unterricht gefun- Die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikations- den, doch nun befassen sich die Schülerinnen und Schüler ab der technologien (ICT) wirkt sich auf unsere Gesellschaft nicht nur in 5. Klasse in speziellen Lektionen mit Medien und Informatik. So Wirtschaft, Politik und Kultur aus, sondern zunehmend auch in der lernen sie Grundkonzepte zu verstehen und diese verantwortungs- persönlichen Lebenswelt bis hin zur Gestaltung von Beziehungen. voll und problemlösungsorientiert zu nutzen. Dabei geht es nicht Dies hat auch Folgen für die Schule und betrifft sie in vierfacher um die Ausbildung von Medienspezialisten und Informatikerinnen, Hinsicht: vielmehr stehen die Auseinandersetzung mit Phänomenen, deren Lebensweltperspektive: Traditionelle und digitale Medien sowie gesellschaftliche Auswirkungen und die Reflexion des eigenen Ver- Geräte, die auf Informations- und Kommunikationstechnologien haltens im Zentrum. Ergänzend werden die Anwendungskompe- basieren, gehören zur heutigen Lebenswelt von Kindern und Ju- tenzen auch weiterhin in andern Fächern gefördert. gendlichen und schaffen neue Handlungsmöglichkeiten und so- ziale Realitäten. Eine zentrale Aufgabe der Schule besteht darin, Die ICT-Anforderungen an die Schulen diesen vor- und ausserschulischen Mediengebrauch als Ressource Voraussetzung für diese angestrebten Veränderungen in Schulen und Erfahrungsfeld aufzugreifen und die jungen Menschen auf ist eine gut funktionierende und an die pädagogischen Bedürfnis- dem Weg zu einem kompetenten und verantwortungsbewussten se angepasste ICT-Infrastruktur. Die heute vom Lehrmittelverlag Umgang mit Medien zu unterstützen. entwickelten Lehrmittel beinhalten ausnahmslos digitale Lehrmit- Oberriedner Brief Nr. 163 17
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