LESERREISE LA RÉUNION &MADAGASKAR - Cotravel

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LESERREISE LA RÉUNION &MADAGASKAR
LESERREISE LA RÉUNION &MADAGASKAR - Cotravel
La Réunion & Madagaskar

LESERREISE
LA RÉUNION & MADAGASKAR
MIT BIRGIT WEIDT
8. – 27. OKTOBER 2020

VULKANE, STEINWÄLDER, ORCHIDEEN
UND GLÄNZENDE TIERAUGEN
Warum frohlocken Geologen beim Anblick der Tsingys? Wann bricht auf La
Réunion zum nächsten Mal der Vulkan aus? Seit wann wächst das Selbstbe-
wusstsein der kreolischen Sprache? Warum gelten Krokodile auf Madagaskar
als heilig? Diese Reise lässt keine Fragen offen.

Eine Pionierreise par excellence - mit maximal 18 Teilnehmern. Die Kombination der
beiden Naturparadiese im Indischen Ozean ist aussergewöhnlich. Von den ver-
wunschenen Vulkanlandschaften und duftenden Vanilleplantagen auf La Réunion
geht es in den Norden Madagaskars mit seinen feuerroten Schluchten, verstei-
nerten Korallen und üppigen Regenwäldern mit Chamäleons und Lemuren. Auf
dieser Reise stehen Erlebnisse in freier Natur im Zentrum. Wir sprechen mit Ein-
heimischen und erfahren aus erster Hand von den ökologischen und sozialen
Herausforderungen im Norden Madagaskars. Bilder und Hintergründe, die man
nicht so schnell wieder vergisst.
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La Réunion & Madagaskar

Route
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La Réunion & Madagaskar

Highlights
  Kleines Juwel: La Réunion besticht durch eine ungemeine Vielfalt auf kleins-
  tem Raum und angenehm kurze Distanzen.
  In der Spitze liegt die Würze: Steinwüsten, Strände, Urwald und Korallen –
  der nördliche Zipfel der Pfefferinsel Madagaskar vereint sie alle.
  Geologischer Traum: Sie besteigen Krater, folgen erkalteten Lavaströmen
  und wundern sich über bizarre Kalksteinnadeln.
  Einmalige Tierwelt: Die frühe Trennung Madagaskars vom afrikanischen Kon-
  tinent erlaubte Lemuren und anderen Tierarten, sich eigenständig weiterzu-
  entwickeln.
  Wahrer Kulturmix: Französisches Kolonialflair, kreolische Küche und südost-
  asiatische Sprachwurzeln.

Termin:                  8. – 27. Oktober 2020
Dauer:                   20 Tage
Referent:                Birgit Weidt
Teilnehmerzahl:          max. 18 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:           9‘950.-
Einzelzimmerzuschlag:   1‘950.-
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Reiseprogramm
Tag 1 & 2: Zürich – Paris – St-Denis (La Réunion) – Ste-Anne
Unser erstes Ziel heisst La Réunion. Von Zürich aus fliegen wir über Paris nach
St-Denis, wo wir am Morgen des zweiten Tages landen. Wir machen uns den Tag
zu Nutze und widmen uns gleich zu Anfang einigen der Highlights, die La Réunion
zu bieten hat. Wir besuchen den Talkessel Salazie. Er ist der grösste, grünsten,
bevölkerungsreichste der Insel und hat die meisten Wasserfälle. Wir entdecken
die Naturschönheiten der Region und besuchen den Wasserfall Voile de la Ma-
riée. Nach einem feinen typischen Mittagessen widmen wir uns der Ortschaft
Hell-Bourg. Diese verzückt mit ihren schön restaurierten Villen, üppigen Blu-
mengärten und kreolischen Häusern. Man rühmt sich hier der Bezeichnung „hüb-
schestes Dorf Frankreichs“. Zum Abschluss des Tages begeben wir uns beim Be-
such des Maison Folio auf eine kleine Reise in die Vergangenheit. Die Villa erin-
nert an eine Zeit, in der die wohlhabenden Familien der Insel vor der Sommerhit-
ze der Küste in das Landesinnere flohen, um sich in der Frische der Berge in ihren
charmanten und sehr stilvollen kreolischen Häusern zu entspannen. In Ste-Anne
beziehen wir sodann unser Hotel für die nächsten zwei Nächte – ein echtes Bi-
joux an traumhafter Lage.

Tag 3: Ste-Anne – Fôret de Bébour-Bélouve – Ste-Anne
Farbig-fruchtige Delikatessen warten auf uns! Im Dorf Plaine-des-Palmistes er-
fahren wir, wie die namensgebende Palmenart mit ihrer exquisiten Frucht zu
Skandalen geführt hat und deshalb heute eine Rarität ist. Um in die Natur einzu-
tauchen, unternehmen wir eine einfache Wanderung im zauberhaften Primär-
wald von Bébour, wo wir auf eine einzigartige Pflanzenwelt treffen – so zum Bei-
spiel auf die inseltypische Akazienart Tamarins des Hauts. Nach dem Mittagessen
bleibt Zeit zur freien Verfügung.
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Tag 4: Ste-Anne – Cap Méchant – St-Pierre
Nach dem Frühstück fahren wir der wilden Ostküste entlang Richtung St-Pierre.
Ganz im Zeichen der vulkanischen Aktivitäten von La Réunion stehen die kom-
menden Tageshöhepunkte. Die Strasse, die zum Strand von St-Philippe führt,
durchquert eines der grössten Naturreservate der Insel. In der Landzunge Pointe
de la Table, einem erkalteten Lavastrom, zeichnet unsere Reiseleitung nach, wie
die Insel bei manchen Eruptionen um einige Hektare Land wächst. Wir geniessen
zudem die Aussicht vom Cap Méchant auf die Basaltgesteinsküste und intensiven
Blautöne des Meers. Danach machen wir uns auf die abenteuerliche Erkundung
der Lavatunnel, bevor wir in einem Gewürzgarten, die Düfte und verschiedenen
Verwendungszwecke der lokalen Pflanzenwelt kennenlernen. Es wartet ein
schönes Bouquet aus Kardamom, Vanillekapseln, Orchideen und Nelkenbäumen
auf uns. Übernachtung in St-Pierre.

Tag 5: St-Pierre – Piton de la Fournaise – St-Pierre
Die Faszination der Vulkane lässt uns nicht los – und so nehmen wir uns heute bei
einer Wanderung den „Glutofen“ von La Réunion vor, den Piton de la Fournaise.
Bei unserem ersten Halt staunen wir auf 2000 m am Fuss des Nez de Bœuf über
die Aussicht ins saftig grüne Tal. Auch über den Rivière des Remparts bietet sich
uns später ein wunderbarer Ausblick – dieses Mal aber über eine mondähnliche
Ebene, die durch ihre Kargheit besticht. Ein absolutes Highlight erfolgt mit dem
Abstieg in die Caldera des Piton de la Fournaise – hier erwartet uns ein natürli-
ches und geologisches Schauspiel. Wo die letzten Lavaströme durchflossen und
wann es wohl wieder soweit ist, erläutert uns unser lokaler Guide. Nach dem
stärkenden Picknick an einmaliger Lage geniessen wir die Aussicht und kehren
danach zu unserer Unterkunft zurück. Es bleibt Zeit zur freien Verfügung, wer
möchte, kann sich am hoteleigenen Pool entspannen.
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Tag 6: St-Pierre – Entre Deux – Cilaos
Weiter nördlich entdecken wir den sonnigsten der drei Cirques auf La Réunion.
Auf dem Weg in die Höhe machen wir einen Halt im pittoresken Dörfchen Entre
Deux – eine sehr ursprünglich gebliebene kreolische Ortschaft. Wunderschön
anzusehen sind vor allem die Lambrequins – Zierblenden mit schwungvollen
Mustern, welche die Fassaden der Häuser schmücken. Danach erreichen wir die
vom 3000er Piton des Neiges flankierte Ortschaft Cilaos, ein bekannter Kurort,
dessen Gäste in früheren Zeiten auf Tragsesseln zu Fuss transportiert wurden.
Hier, auf 1000 m, quartieren wir uns über Nacht ein.

Tag 7: Cilaos – La Saline-Les-Bains
Heute erkunden wir die imposante Umgebung. Eine leichte Wanderung führt uns
zum Aussichtspunkt La Roche Merveilleuse, hier entfaltet sich ein eindrücklicher
Ausblick über das Tal und Cilaos. Der malerische Weg führt uns weiter an Linsen-
feldern und Wäldchen vorbei zu den abgelegenen Dörfchen Îlet à Cordes und
Bras Sec. Zurück in Cilaos bleibt Zeit die dortige Stickerei Tradition, die lokale
Volkskunst und den Weinanbau zu entdecken. Danach fahren wir Richtung Wes-
ten nach La Saline-Les-Bains wo wir übernachten.

Tag 8: La Saline-Les-Bains – Piton Maïdo – La Saline-Les-Bains
Entlang Zuckerrohrfeldern, Geranienplantagen und tropischen Wäldern fahren
wir heute zum Piton Maïdo, ein Aussichtspunkt auf den Cirque de Mafate, den
dritten grossen Talkessel La Réunions. Wir erfahren, warum dessen Namensge-
ber, ein entlaufener Sklave, legendär wurde und für die ganze Besiedlung dieser
abgelegenen Gebiete steht. Auf der Rückfahrt halten wir bei einem Geranium-Öl
Hersteller und erhalten Einblick in Fabrikation und Verwendungszwecke. Nach
der Rückfahrt nach La Saline-Les-Bains bleibt Zeit die Ortschaft auf eigene Faust
zu erkunden. Ob am Strand, beim Schnorcheln, beim Besuch im botanischen Gar-
ten oder im Aquarium, hier warten zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestal-
tung.
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Tag 9: La Saline-Les-Bains – St-Paul – St-Denis – Antananarivo (Madagaskar)
Bevor wir uns von La Réunion verabschieden, besuchen wir den berühmten
Markt von St-Paul, der jeden Freitag und Samstag auf der Esplanade an der Mee-
resfront stattfindet. Ein farbenfrohes und aromatisches Erlebnis und die letzte
Gelegenheit um Souvenirs zu erstehen oder nochmals von den lokalen Köstlich-
keiten – z.B. Saucisse Rougai, Samoussa (Krapfen) oder Gâteaux Patates (Süss-
kartoffel-Cakes) – zu probieren. Eine kurze Fahrt bringt uns danach zum Flugha-
fen, wo wir den Flieger nach Madagaskar besteigen. Wir landen in der Nähe der
Hauptstadt Antananarivo – von den Einheimischen liebevoll Tana genannt – wo
wir auch übernachten.

Tag 10: Antananarivo
Tana mag etwas chaotisch und verkehrsintensiv sein – jedoch auch bunt, ge-
schichtsträchtig und voller einmalige Erlebnisse. Der alte Hauptbahnhof im fran-
zösisch-italienischen Stil erinnert einen sofort architektonisch an die Kolonialzeit
und auf dem höchsten Hügel am Rande der Stadt thront Rova, der alte Königspa-
last von 1610, inmitten eines Bezirks aus mehreren, später erweiterten Palast-
bauten. Nach unserer Besichtigungstour stellen wir uns kulinarisch auf unser Rei-
seland ein. Bei einem Kochkurs lernen wir die madagassischen Spezialitäten nicht
nur geschmacklich kennen, sondern bereiten diese auch selber zu.

Tag 11: Antananarivo – Diego
Ein kurzer Flug bringt uns nach Diego-Suarez im nördlichen Teil Madagaskars. In
unserem dortigen Hotel entspannen wir uns beim Apéro unter Palmen, bevor wir
uns am späteren Nachmittag gemütlich auf Stadtentdeckung begeben. So erha-
schen wir erste Blicke auf den französisch-kolonialen Stil und die lebendig
durchmischte Bevölkerung.
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Tag 12: Diego – Mer d’Emeraude – Diego
Ein weiterer paradiesischer Tag auf Madagaskar behält uns noch einmal einige
besondere Leckerbissen vor. Wir beginnen unseren Ausflug mit einer Bootsfahrt
vorbei an roten Felsen hinaus ins Mer d’Emeraude. Wie’s der Name schon andeu-
tet: Bei einer einsamen Insel tauchen wir ins kristallklare Blau und entdecken die
dortige Korallenfauna. Ein Tag zum Entspannen und Geniessen! Gegen Abend
sind wir zurück in Diego und sprechen mit dem Verantwortlichen einer Hilfsor-
ganisation, die sich für benachteiligte Kinder einsetzt.

Tag 13: Diego – Montagne d’Ambre – Joffreville
Mit Gepäck verlassen wir unser Hotel in Diego und fahren erstmals in die Höhe –
auf 1000 m, wo im Urwald der Montagne d’Ambre der höchste Wasserfall Mada-
gaskars auf uns wartet. Im frischen, dichten Grün machen wir erste Bekannt-
schaft mit Vertretern der Lemurenfamilie – einer Tiergattung, die nur auf Mada-
gaskar zu finden ist. Oder auch mit Chamäleons, die hier in ihrer höchsten Arten-
vielfalt vorkommen. Ultimative Erfrischung erfahren wir beim Bad im Urwald-
fluss. Damit nicht genug: In dieser Naturkulisse wartet auch unser Mittagspick-
nick. Nach einer kurzen Wanderung zum See eines erloschenen Vulkankraters,
vorbei an mächtigen Baumfarnen, fahren wir weiter zu unserer Lodge in der Nähe
von Joffreville, wo wir bei wunderschöner Aussicht etwas Ruhe nach diesem auf-
regenden Tag finden.
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Tag 14: Joffreville –Tsingy Rouge – Ankarana
Wir bestaunen die Tsingy Rouge – eine bizarre und sehr fotogene Landschaft aus
roten Felsnadeln, die aus der laterithaltigen Erdschicht durch Monsunregen und
starken Wind ausgewaschen wurden. Auf der kurzen Wanderung tauchen wir ein
in dieses Naturwunder. Dann übermannt uns die Abenteuerlust: Mit zuvor auf
einem Markt gekauftem Fleisch füttern wir im Kratersee Lac Sacré die dortigen
Krokodile. Die nächsten beiden Nächte verweilen wir in Ankarana – auch hier
wieder in einer hübschen Lodge in schöner Umgebung.

Tag 15: Ankarana Nationalpark
Tsingy die Zweite: Madagassisch heisst es „wo man nicht barfuss gehen kann“.
Wir widmen diesem weltweit einmaligen Phänomen genügend Zeit – und unter-
nehmen eine Wanderung durch den Nationalpark von Ankarana. Dort stossen
wir auf graue Kalksteingebilde. 2000 mm Regen im Jahr fliessen auf das ehemali-
ge Korallengestein, wodurch sich erst Risse, dann Klüfte und teils auch Karren-
formen bilden. Wir erkunden und erforschen Schluchten, Spalten, Höhlen und
Grotten, immer mit Respekt für die geltenden Fadys – Verbote, die für die my-
thenbehafteten Höhlen sowie das madagassische Leben allgemein gelten.

Tag 16: Ankarana – Ankify – Nosy Be
Frühmorgens brechen wir auf in südwestlicher Richtung. Aus der Region von
Ambilobe fahren wir durch riesige Zuckerrohrfelder. Aber auch Kakaoplantagen,
noch etwas weiter südlich bei Ambanja gelegen, säumen unseren Weg. Wir ver-
treten uns die Beine auf einer Plantage und sprechen über die täglichen Heraus-
forderungen des Besitzers. Am Nachmittag erwartet uns an der Küste ein priva-
tes Schiff, welches uns nach Nosy Be übersetzt. Im schönen Strandhotel genies-
sen wir unsere letzten Tage auf madagassischem Boden.
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Tag 17 & 18: Nosy Be
Während diesen beiden Tagen bleibt genug Zeit, um am schönen Strand unseres
Hotels die Füsse hochzulagern und dem süssen Nichtstun zu frönen. Wir bege-
ben uns aber auch auf Inselrundfahrt und sehen die ballförmigen Häuschen der
alten Zuckerrohrarbeiter, schlendern über den Markt und besichtigen die Ylang
Ylang Distillerie. Wer einen Blick in die Unterwasserwelt werfen möchte, kann
am zweiten Tag fakultativ einen Schnorchelausflug unternehmen.

Tag 19 & 20: Nosy Be – La Réunion – Paris – Zürich
Es ist Zeit, Abschied zu nehmen. Wir steigen in Nosy Be ins Flugzeug, welches uns
zurück nach La Réunion bringt. Von dort fliegen wir via Paris zurück nach Zürich,
wo wir am 20. Reisetag landen.
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Ihre Fachreferentin Birgit Weidt
Birgit Weidt ist freie Journalistin und Buchautorin, wuchs in Berlin auf, studierte
Journalismus und Psychologie. Eine partielle Sonnenfinsternis führte sie 2001
das erste Mal nach La Réunion. Es folgten weitere Aufenthalte für Reportagen für
NZZ am Sonntag, FAZ und Abenteuer und Reisen. Mit einem TV-Team drehte sie
für Arte einen Film über die Vanille-Ernte. Auf La Réunion lebte Sie immer wieder
mehrere Monate, wohnte bei Einheimischen, ging wandern, erlebte fasziniert
Vulkanausbrüche, erforschte das Leben und die Kultur der Inselbewohner. Bei
Einheimischen und Profis lernte sie kreolisch kochen. 2013 erschien bei Ma-
lik/National Geographic ihr Buch: »Die Insel des ewigen Frühlings. Wie ich auf La
Réunion meine zweite Heimat fand«. Sie begleitet die Gruppen in La Réunion
während 7 Tagen und steht auch ausserhalb ihrer täglichen Vorträge gerne für
Gespräche zur Verfügung.

Sollte Ihre Fachreferentin Birgit Weidt nachweislich krank werden, ist cotravel
verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Ge-
wicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner
machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht
verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein
aufgestelltes, unkompliziertes Publikum. Man sollte flexibel und kompromissbe-
reit sein und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Ländern die
Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Einheimi-
schen passen. Für die Besichtigungen ist eine gewisse „Standfestigkeit“ von Vor-
teil, da die Reiseteilnehmer doch immer wieder ein paar Stunden auf den Beinen
sind und teilweise auch zu Fuss unterwegs sind. Für die kurzen Wanderungen
genügt eine durchschnittliche körperliche Fitness, sie können auf Wunsch aber
auch mal ausgelassen werden. Eine gewisse Reiseverträglichkeit ist empfehlens-
wert, da die Strassen in Nordmadagaskar ein holpriges Abenteuer sind.

Klima
Klimatisch zählen die Monate des Pflanzenwachstums, Oktober bis Dezember,
zur schönsten Reisezeit. Viele Blumen blühen und die Bäume stehen im Saft. Wir
reisen in der Trockenzeit. Die Durchschnittstemperatur beträgt an der Küste von
La Réunion gut 25°C, im höher gelegenen Inland kann es auch mal kühler werden.
Die Temperaturen im Norden Madagaskars sind ähnlich, das tropische Klima je-
doch etwas feuchter.

Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach La Réunion und Mada-
gaskar einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Rückreise-
datum hinaus gültig ist. Für Madagaskar braucht es zudem ein Visum, welches bei
der Einreise erteilt wird. Die Kosten sind im Reisepreis inkludiert.

Unterkunft/Mahlzeiten /Transport
In La Réunion übernachten wir in charmanten 4*-Hotels. Es sind gepflegte, über-
schaubare Häuser, teilweise an spektakulärer Lage. Unsere guten Mittelklasse-
Hotel in Antananarivo, Diego und am Strand von Nosy Be müssen sich auch im in-
ternationalen Vergleich nicht verstecken. Etwas einfacher, inmitten der Natur
erbaut, sind die beiden Lodges in Joffreville und Ankarana. Alle Zimmer verfügen
aber über eine Dusche mit Warmwasser und eine Toilette.

Der Reisepreis schliesst das Frühstück plus eine weitere Mahlzeit pro Tag ein.
Die Mahlzeiten können z.T. unterwegs auch als Picknick in schöner Natur einge-
nommen werden.
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Die Interkontinentalflüge sind mit Air Austral gebucht. Die Flüge zwischen Zürich
und Paris dauern ca. 1h30 und von Paris nach La Réunion ca. 11h00. Von La
Réunion nach Madagaskar fliegen Sie in knapp 2h00. Flugänderungen bleiben
vorbehalten.

Das Strassennetz auf La Réunion ist gut ausgebaut. Eine Hauptstrasse umrundet
die Insel. Die Strassen ins hügelige Inland sind kurvig und steil. Anders präsentiert
sich der Norden von Madagaskar, hier sind wir mit 4x4-Fahrzeugen unterwegs.
Die Distanzen sind kurz gehalten, auf den holprigen Pisten muss aber mit Un-
ebenheiten gerechnet werden.

Versicherung
Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den
Abschluss der Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person
(CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie oder
für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten
gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie wäh-
rend den nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch
in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Not-
fall aus dem Ausland). Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch
um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie
bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung kündigen. Weitere In-
formationen erhalten Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder bei
cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Ver-
sicherung ausstellen sollen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen
Spesen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungs-
entscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem
Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max.
CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementprei-
ses erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Rege-
lungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden.
Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise        30%
44-20 Tage vor Abreise                                50%
19-0 Tage vor Abreise                                 100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reise-
veranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug-
planverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuel-
le Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit
100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veran-
staltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
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Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorien-
tierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel
„TourCert“ für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der
DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der
Schweiz, der für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit
eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller
Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen
wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unse-
ren Zielgebieten.
Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei-
chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu ent-
scheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen o-
der nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs-
und Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch)
arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO 2-Ausstoss auszu-
gleichen:
Von Zürich via Paris nach La Réunion und retour – Economy – Flugdistanz: ca.
19‘700 km
Kompensationskosten: CHF 96.- (Stand November 2019, kann bis zur Abreise
geringfügig variieren)

Ergänzungen Datenschutz
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments
zu finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu er-
klären Sie sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre
Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwe-
cken an den Medienpartner weitergeleitet werden können.

Vorbereitungstreffen
Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen
Infotreffen. Das Ziel dieses Treffens ist es, die Mitreisenden kennen zu lernen
und offene Fragen stellen zu können.

Impfungen
Für die Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Welche Impfungen indivi-
duell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropeninsti-
tut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch.

Teilnehmer
Maximal können 18 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmer-
zahl liegt bei 13 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der
Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte
schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.
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Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrange-
mentpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmer-
zuschlag beträgt CHF 1‘950.-

Kosten/Leistungen
Die 20-tägige Reise kostet CHF 9‘950.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Air Austral in der Economy-Klasse (inkl.
Flugtaxen von CHF 480.-, Stand November 2019), regionaler Flug mit Air Mada-
gaskar, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, andere
Transportmittel (Schiff, 4x4 Fahrzeuge), Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro
Tag, alle Eintritte und Gebühren, Visakosten, Trinkgelder für lokale Leistungsträ-
ger, Klimakompensation, Fachvorträge und Begleitung durch Birgit Weidt an 7
Reisetagen, Begleitung durch lokale Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘950.-.

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG

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MIT BIRGIT WEIDT
8. – 27. OKTOBER 2020
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel – LA RÉUNION & MADAGASKAR – Gerbergasse 26 – 4001 Basel

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise-
und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv
für die Reise nach La Réunion & Madagaskar an. Die 20-tägige Reise kostet CHF 9‘950.-
Inbegriffen: internationale Flüge mit Air Austral in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 480.-, Stand
November 2019), regionaler Flug mit Air Madagaskar, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppel-
zimmer, andere Transportmittel (Schiff, 4x4 Fahrzeuge), Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle
Eintritte und Gebühren, Visakosten, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Klimakompensation, Fachvorträge
und Begleitung durch Birgit Weidt an 7 Reisetagen, Begleitung durch lokale Reiseleiter, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzu-
schlag CHF 1‘950.-.
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass               Rufname               Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                         Strasse               PLZ / Ort

Tel. privat                                   Tel. tagsüber         E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘950.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

   Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab:
      Für Einzelpersonen CHF 208.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.-
   Ich verzichte auf die ERV Versicherung.

   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.

   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 96.- pro Person).

   Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter.

   Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
   Inserat    cotravel Web        Bekannte          Newsletter/Brief         Sonstige:

Datum                                         Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Sa-
faris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinba-
rung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformatio-
nen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind
sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel-
lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder
über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rei-
severtrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zu-
stande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Par-
teien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung,
Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reise-
prospekten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgli-
che Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konfe-
renzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der
Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti-
gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten)
veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl.
Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die
Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere
Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungs-
stelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismusta-
xen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Ver-
tragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preis-
erhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatz-
reise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen.
Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Ta-
ge vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertrags-
schluss zur Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung ge-
rät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleis-
tung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem
Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich er-
folgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bear-
beitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betref-
fenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und
sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden
Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Mo-
torhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde
wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwen-
dungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbei-
tungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B.
gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden.
Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-
ses.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person,
maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reise-
preises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alter-
nativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich verein-
barten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderun-
gen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten)
die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde
hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH
nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach
Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der
Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhal-
tung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Ver-
halten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die
pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Um-
buchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber
Fr. 200.– pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Be-
stätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH
6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet
die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlan-
gen.
6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge-
setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhö-
hungen (Ziff. 3.2).
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüg-
lich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flugha-
fen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis
nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen
Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhal-
ten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und ge-
gebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schrift-
liche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht be-
fugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzan-
sprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwa-
chung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den
Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtli-
che Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-
tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech-
ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfäl-
ligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü-
che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Infor-
mationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifi-
sche Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache,
Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Rich-
tigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen kön-
nen weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört
oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur
Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen
(DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwe-
cken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren,
zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle o-
der an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert,
wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhän-
gende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Ein-
verständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte
oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und
Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des
Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Län-
dern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Flug-
gesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record
(PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsda-
tum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Bu-
chung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Fre-
quent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Da-
tenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu über-
mitteln.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche
Version massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückfüh-
rungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungs-
vertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der
ARVB elektronisch.
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Strei-
tigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.

DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel
DER Touristik Suisse AG
Gerbergasse 26
CH-4001 Basel

T +41 (0) 61 308 33 00
F +41 (0) 61 308 33 10
cotravel@cotravel.ch

www.cotravel.ch
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