LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG - Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2020 - rlp.de

 
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LUA-BILANZ
WEINÜBERWACHUNG
Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2020

                                                                               © Jürgen Fälchle / Adobe Stock
LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG - Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2020 - rlp.de
Corona-Pandemie schränkt auch                         Neues und Altbekanntes: Weinfremde
    Arbeit der Weinüberwachung ein                        Stoffe vor allem in Auslandsweinen

    Viele Beanstandungen wegen Fehlern bei der            Glycerinzusatz: (Altbekanntes)
    Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegen-         Glycerin entsteht als Nebenprodukt der alkoholi-
    de Verstöße – so lautet das Resümee des Lan-          schen Gärung auf natürliche Weise und trägt zur
    desuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwa-           Vollmundigkeit des Weines bei. Gelegentlich be-
    chung im Jahr 2020. Um die redlich arbeitenden        dienen sich Weinhersteller an technischem Gly-
    Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen       cerin und setzen es unerlaubt Weinen zu, um die-
    der Branche zu schützen, haben die Fachleute des      se geschmacklich aufzuwerten und eine bessere
    LUA im vergangenen Jahr 4.431 Kontrollen in Be-       Qualität vorzutäuschen. Dieses verbotene Vorge-
    trieben durchgeführt und 3.738 Proben im Labor        hen wird immer wieder im Labor des LUA im fer-
    untersucht.                                           tigen Wein nachgewiesen, und zwar durch die
                                                          Analyse von Begleitstoffen, die bei der Glycerin-
    Die Zahl der Kontrollbesuche ist im Vergleich         herstellung gebildet werden. Auch im Jahr 2020
    zum Jahr 2019 um rund 14 Prozent und die Zahl         war dies der Fall.
    der untersuchten Proben um 12,5 Prozent zu-
    rückgegangen. Grund dafür waren die Einschrän-        Ein slowenischer Wein mit geschützter Ursprungs-
    kungen während der Corona-Pandemie. Um                bezeichnung „Goriska Brda“ wurde bei einem
    Kontakte zu reduzieren, hatten die Weinkontrol-       rheinland-pfälzischen Vertreiber als Planprobe
    leurinnen und Weinkontrolleure des LUA ihre Au-       entnommen. Die Analyse zeigte eindeutig den Zu-
    ßentermine in der ersten Welle der Pandemie im        satz von weinfremdem Glycerin. Im betroffenen
    Frühjahr 2020 deutlich zurückfahren müssen. Sie       Betrieb waren zwei Drittel der 1.080 bezogenen
    sind es aber, die einen Großteil der Proben ent-      Flaschen des Erzeugnisses noch vorrätig. Sie wur-
    nehmen, die anschließend in den Laboren unter-        den von der Weinkontrolle sofort für den weiteren
    sucht werden. Inzwischen sind Kontrollen und          Verkauf gesperrt. Der slowenische Lieferant steht
    Untersuchungen wieder auf dem Niveau früherer         seither unter besonderer Beobachtung. Die Kont-
    Jahre angekommen.                                     rollen und die Untersuchungen von Folgelieferun-
                                                          gen anderer Jahrgänge dauern weiter an.
    Ergebnis der Laboruntersuchungen: 321 der 3.738
    Proben wurden beanstandet, das entspricht 8,6         Ein im Rahmen eines Weinwettbewerbes entnom-
    Prozent. Schwerwiegende Verstöße kommen vor,          mener argentinischer Wein fiel unterdessen in der
    sind im Verhältnis aber eher selten: 63 Proben        Analyse ebenfalls wegen der Anwesenheit von
    (1,7 Prozent) mussten wegen Grenzwertverstö-          Begleitstoffen in technischem Glycerin auf. Der
    ßen oder unzulässiger Weinbehandlung aus dem          Wein wurde in Deutschland nicht verkauft und
    Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die         musste nicht gesperrt oder zurückgerufen werden.
                gesundheitliche Schäden beim Men-         Aber die für den Importeur in Luxemburg zustän-
                       schen hätten auslösen kön-         dige Behörde wurde umgehend über seine unzu-
                           nen, wurden gar nicht fest-    lässige „Aufwertung“ informiert. Die Medaille, die
                                 gestellt. Der deutlich   der Wein beim Weinwettbewerb erhalten hatte,
                                   überwiegende Teil      wurde ihm natürlich aberkannt.
                                   der Proben muss-
                                  te wegen bezeich-       Bei einem mit technischem Glycerin ebenfalls
                                      nungsrechtlicher    manipulierten georgischen Wein gelang es, den
                                        Verstöße be-      Import in die Europäische Union zu stoppen, be-
                                           anstandet      vor er stattfand. Im Rahmen einer Zolleinfuhrun-
                                            werden.       tersuchung in einem benachbarten Bundesland

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wurde man hinsichtlich technischem Glycerin          und Geschmack nach Cassis und Kirsche auf. Es
fündig und wies das Erzeugnis von der Einfuhr zu-    ist zwar schwierig, eine Probe abschließend auf
rück. Der Importeur wehrte sich und wollte das       die Verwendung jedes in Frage kommenden Aro-
Erstgutachten nicht akzeptieren. Als Zweitgutach-    mastoffes analytisch „abzuklopfen“, aber auch
ter bestätigte das LUA den Befund und verhinder-     der Nachweis eines in der Lebensmittelindust-
te damit endgültig ein In-Verkehr-Bringen des Er-    rie als Trägerstoff für Aromen verwendeten Syn-
zeugnisses in der EU.                                theseprodukts erlaubt den Rückschluss auf einen
                                                     Aromazusatz. Im bulgarischen Schaumwein wur-
Aromatisierung: (Altbekanntes)                       de der Trägerstoff Triacetin (Glycerintriacetat) in
Auffallend fruchtig: Bei der sensorischen Überprü-   deutlichen Gehalten vorgefunden. Somit war der
fung eines Roséweines, den Weinkontrolleurinnen      Betrüger überführt. Das Erzeugnis wurde nur in
und -kontrolleure im vergangenen Jahr bei einer      sehr geringer Menge direkt aus Bulgarien bezogen
Routinekontrolle entnommen hatten, stellten die      und war bereits ausverkauft.
Verkoster eine deutliche Erdbeernote fest. Die an-
schließende chemisch-analytische Untersuchung        In gleicher Weise wurde bei einem Rotwein aus
ergab tatsächlich anhand der ermittelten Lactone     Georgien eine unzulässige Aromatisierung durch
weinfremde Aromen natürlicher Herkunft und da-       den Nachweis einer großen Menge des Träger-
mit eine widerrechtliche Aromatisierung.             stoffs Triacetin festgestellt. Der Zusatz unzulässi-
                                                     ger Stoffe zu Wein ist grundsätzlich eine Straftat.
In einem zweiten Schritt wurden daraufhin weite-     Vorgänge dieser Art werden an die Staatsanwalt-
re Rot- und Roséweine des Betriebs sowie der dort    schaft abgegeben.
aus frischen Erdbeeren selbst hergestellte Erd-
beerwein beprobt. Ergebnis der sensorischen und      Die Weine eines spanischen Erzeugers zeigten ein
chemisch-analytischen Untersuchungen im LUA:         immer gleiches auffälliges Parameter-Muster, das
Insgesamt fünf Weine sowie ein Perlwein mit zu-      eine illegale Aromatisierung sofort offensichtlich
gesetzter Kohlensäure mit einer Gesamtmenge          machte. Neben dem Trägerstoff Triacetin waren
von mehr als 12.000 Litern enthielten weinfremde     synthetisch hergestellte Aprikosen- bzw. Pfirsich-
Aromastoffe natürlicher Herkunft und waren da-       aromen vorhanden. Die betroffenen Erzeugnisse
durch alle nicht mehr verkehrsfähig. Die noch vor-   wurden vom deutschen Markt genommen.
handenen Restbestände dieser Weine wurden si-
chergestellt und unter Aufsicht der Weinkontrolle    Sorbit: (Neues)
in der örtlichen Kläranlage vernichtet.              Sorbit (Glucitol) ist ein Zuckeralkohol, der auf-
                                                     grund seiner Süßkraft bei vielen zuckerfreien Le-
Ob die widerrechtliche Aromatisierung der Wei-       bensmitteln als Zuckeraustauschstoff und damit
ne durch eine Vermischung mit dem Erdbeer-           als Süßungsmittel eingesetzt werden kann und
wein, durch eine Verschleppung über die Abfüll-      darf. In verschiedenen Obstsorten kommt Sor-
anlagen oder durch direkten Aromazusatz erfolgt      bit natürlicherweise vor, besonders viel findet sich
war, konnte im Nachgang allerdings nicht ermit-      in Apfelsaft (bis zu 8 Gramm pro Liter). In Trau-
telt werden. Im Zuge der Ermittlungen konnte das     bensaft und damit auch in Wein sind dagegen nur
LUA aber auch belegen, dass der im Betrieb her-      sehr geringe Mengen bis ca. 0,2 Gramm pro Li-
gestellte Erdbeerwein einen synthetisch herge-       ter zu erwarten. Durch Sorbitzusatz kann ein hö-
stellten, nicht natürlichen Aromastoff enthielt.     herer zuckerfreier Extrakt vorgetäuscht und der
                                                     Geschmack verändert werden. Eine Süßung von
Ein Schaumwein aus einem rheinland-pfälzischen       Wein mit Sorbit ist verboten.
Geschäft für bulgarische Lebensmittel fiel in der
sensorischen Prüfung im LUA durch einen fruch-       Die Untersuchung eines Weißweins aus Moldawi-
tigen, deutlich aromatisiert wirkenden Geruch        en förderte einen ungewöhnlichen Befund zutage:

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Es wurden fast 12 Gramm Sorbit pro Liter Wein        Stabilisotopen-Befund: Spanischer
    nachgewiesen und damit sogar mehr als in Apfel-      Wein gewässert und gezuckert
    säften enthalten ist. Das konnte zweifelsfrei nur
    durch einen Zusatz von Sorbit erklärt werden.        Die ausgefeilte Analytik brachte die Irreführung
                                                         ans Licht: In Rosé-Wein aus dem spanischen Rioja
    Benzoesäure: (Neues)                                 wurde im Labor des LUA eine außergewöhnliche
    Die routinemäßige Prüfung auf Konservierungs-        Kombination zweier Isotopengehalte festgestellt,
    stoffe führte bei einem französischen Weißwein       die natürlicherweise in Weinen nie vorkommen.
    aus dem Einzelhandel zu einem überraschenden         Die Messwertkombination ließ den zweifelsfreien
    Ergebnis. Der Wein enthielt Benzoesäure. Benzoe-     Schluss zu, dass der Wein unerlaubt stofflich ma-
    säure ist ein Konservierungsmittel, das sowohl zur   nipuliert worden war.
    direkten Konservierung von bestimmten Lebens-
    mitteln als auch zur Vorkonservierung von Zusatz-    Genauer: Zusatz von Wasser und unzulässige An-
    stoffen, Enzymen und Aromen legal eingesetzt         reicherung mit Saccharose, die zum Beispiel von
    werden kann.                                         der Zuckerrübe stammt. Die sogenannte Anrei-
                                                         cherung zum Zwecke der Alkoholerhöhung ist
    In einigen wenigen Früchten (z.B. Preiselbeeren,     in den meisten klimatisch wärmeren, südlichen
    Himbeeren oder Heidelbeeren) ist Benzoesäure         Weinanbaugebieten der „Weinbauzone C“ nicht
    natürlicherweise enthalten - jedoch nicht in Trau-   erlaubt und hierzu gehören auch alle spanischen
    ben und Wein. Entsprechend ergab die Untersu-        Anbaugebiete. Der Zusatz von Wasser im Zuge
    chung einer Vielzahl von unauffälligen Weinen        der Weinbereitung ist generell verboten.
    unterschiedlicher Herkunft, Rebsorte und önolo-
    gischer Behandlung stets den Befund „nicht nach-     Eine offizielle Anfrage an die Datenbank für Analy-
    weisbar“ (die Nachweisgrenze liegt bei 0,5 Mil-      sewerte von Isotopendaten bestätigte den Befund
    ligramm pro Liter). Benzoesäure ist folglich ein     der Stabilisotopenanalytik des LUA. In der Folge
    Stoff, der originär in Wein nicht vorkommt.          wurden weitere Weine desselben Lieferanten un-
                                                         tersucht, wobei zwei andere Lose des auffälligen
    Bei dem festgestellten geringen Gehalt von 4 Mil-    Erzeugnisses ebenfalls in dieser Weise manipuliert
    ligramm pro Liter ist eine konservierende Wirkung    worden waren. Die Erzeugnisse wurden umgehend
    zwar eher nicht zu erwarten, die Anwesenheit von     vom deutschen Markt genommen. Die für den
    Benzoesäure zeigt jedoch zweifelsfrei den Eintrag    Lieferanten zuständige Behörde in Spanien wurde
    weinfremder Stoffe an, zum Beispiel aus Benzoe-      über das in der EU zum Schutz vor Irreführung und
    säure-haltigen Früchten.                             Täuschung des Verbrauchers etablierte AAC-FF-
                                                         System „Food Fraud“ informiert.
    Der Hersteller des Weines konnte diesen Befund
    offensichtlich kaum glauben und beauftragte
    gleich zwei akkreditierte Labore mit der Untersu-    Zucker in der Weinbereitung:
    chung des betroffenen Loses. Beide Labore bestä-     Winzer scheitert vor Gericht
    tigten das Ergebnis des Landesuntersuchungsam-
    tes. Die weitere Spurensuche nach der Herkunft       Es bleibt dabei: Die Zuckerung eines Weinerzeug-
    der Benzoesäure verlief dann allerdings ergebnis-    nisses in der Gärphase darf nur der Erhöhung des
    los. Die gesamten Lagerbestände (Fassweine und       Alkoholgehalts dienen und nicht zu einer Umge-
    abgefüllte Weine) in der betreffenden Produkti-      hung des Verbots führen, den Wein mit Zucker
    onsstätte wurden analysiert, insgesamt 93 Wei-       (Saccharose) zu süßen. Das hat das Bundesver-
    ne, aber in keinem weiteren Wein wurde Benzoe-       waltungsgericht in Leipzig im Januar 2020 ent-
    säure nachgewiesen. Die Herkunft blieb letztlich     schieden und damit die Auffassung der Weinüber-
    ungeklärt.                                           wachung bestätigt.

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Nur in wenigen, klar umgrenzten Fällen erlaubt: Handelsüblicher Zucker im Wein. © Kaiya_Rose / Adobe Stock

Der Kläger ist Inhaber eines rheinland-pfälzischen       vorhandene Restsüße nur von frischen Weintrau-
Weinguts. Er hatte für seinen Riesling aus dem           ben und von Traubenmost, nicht aber von Sac-
Jahrgang 2014 eine amtliche Prüfungsnummer für           charose-Zugaben herrühren. Die Annahme des
Qualitätswein erhalten. Nachdem die Untersu-             Klägers, jegliche Zuckerzugabe, die während der
chung einer Probe einen Restzuckergehalt von 17,1        Gärphase nach den gesetzlichen Bestimmungen
Gramm pro Liter bei einem nahezu ausgegliche-            erfolge, müsse auch im Hinblick auf den im Wein
nen Glucose-Fructose-Verhältnis ergeben hatte,           verbleibenden Restzuckergehalt unbedenklich
gab der Kläger an, bei der zweiten Anreicherung          sein, treffe nicht zu. Der vom Kläger noch im März
vom März 2015 sei der zugegebene Zucker offen-           zur Anreicherung zugegebene Kristallzucker sei
bar nicht vollständig vergoren.                          nur zu 10 Prozent vergoren. Damit liege eine un-
                                                         zulässige Süßung vor.
Im September 2015 nahm die Landwirtschafts-
kammer Rheinland-Pfalz den Prüfungsbescheid              Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision
daraufhin zurück. Entgegen den im Antragsverfah-         des Klägers zurückgewiesen. Nach den maßgeb-
ren gemachten Angaben sei der Wein gesüßt und            lichen Vorschriften des europäischen Weinrechts
damit unter Anwendung eines nicht zugelassenen           dürfe Qualitätswein nicht mit Zucker gesüßt wer-
önologischen Verfahrens hergestellt worden. Die          den. In der Gärphase dürfe dem Erzeugnis zur Er-
Zugabe von Saccharose im Rahmen der Anreiche-            höhung des natürlichen Alkoholgehalts Saccha-
rung bewirke eine unzulässige Süßung, wenn eine          rose zugesetzt werden. Sinn und Zweck dieser
ausreichende Vergärung des Zuckers nicht statt-          sogenannten Anreicherung sei die Erhöhung des
gefunden habe.                                           vorhandenen Alkoholgehalts und nicht der Rest-
                                                         süße; sie dürfe nicht zu einer Umgehung des Ver-
Widerspruch, Klage und Berufung sind erfolg-             bots führen, den Wein mit Zucker zu süßen. Eine
los geblieben. Nach Auffassung des Oberverwal-           Prüfungsnummer dürfe einem solchen Wein nicht
tungsgerichts Rheinland-Pfalz dürfe die im Wein          erteilt werden.

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In dem parallel zu den verwaltungsgerichtlichen       durfte, wenn deren Begleitpapiere vom LUA ge-
    Verfahren gelaufenen Strafverfahren hat das           prüft und abgezeichnet worden waren.
    Oberlandesgericht Koblenz die Revision gegen
    das Urteil der Strafkammer des Landgerichtes aus      Ein Ende war noch immer nicht in Sicht. 2014 und
    dem Dezember 2020 als offensichtlich unbegrün-        2015 gab es insgesamt 28 Kontrollen, bei denen
    det verworfen. Tenor: Der Angeklagte ist des vor-     über 36 Proben von füllfertigen Landweinen ent-
    sätzlichen vorschriftswidrigen Süßens eines Wei-      nommen wurden. Der Wein sollte in Bio-Märk-
    nes schuldig.                                         ten verkauft werden. Die Sachverständigen des
                                                          LUA machten den Winzern allerdings einen Strich
                                                          durch die Rechnung: Mit NMR-spektroskopischen
    Was lange währt: Gericht                              Messungen konnten sie für mehr als 80.000 Liter
    verurteilt Winzer mit Hilfe des LUA                   nachweisen, dass der Wein mit Rübenzucker ge-
                                                          süßt worden war. Er durfte nun nicht mehr ver-
    Unzählige Kontrollbesuche, zig Probenahmen            kauft werden und wurde aus dem Verkehr ge-
    und Untersuchungen, stapelweise Gutachten und         zogen. Bis es allerdings soweit war, mussten die
    Stellungnahmen: Dass zwei Winzer am Ende ein          Wein-Sachverständigen mit weiteren sieben um-
    Geständnis ablegten und schuldig befunden wur-        fangreichen Stellungnahmen die teilweise schwer
    den, war hauptsächlich das Verdienst der Wein-        nachvollziehbaren Ausreden der Winzer widerle-
    kontrolle und der Weinchemie des LUA - der            gen. Diese wurden über einen Anwalt mitgeteilt.
    Kampf dauerte fast zehn Jahre.
                                                          Doch damit nicht genug: Die Weine waren von
    Weinchemie und Weinkontrolle blieben all diese        der abnehmenden Kellerei bereits bezahlt wor-
    Jahre sehr beharrlich an einem Bio-Weingut dran,      den, und es kam zu einer privatrechtlichen Ausei-
    bei dem es immer wieder zu Auffälligkeiten kam.       nandersetzung zwischen dem Weingut und dem
    Der Fall begann 2011 mit einem als Spätlese aus-      Kunden. Am Ende musste das Weingut dem ge-
    gezeichneten Bio-Rotwein, der sich später im La-      prellten Käufer der illegal behandelten Weine eine
    bor als ein mit Zucker angereichertes und mit         Entschädigung von rund 50.000 Euro bezahlen.
    Holzchips versetztes Erzeugnis entpuppte.             Mitte 2016 nahm der Staatsanwalt das Weingut
                                                          bei einer weiteren Durchsuchung erneut unter die
    Weil die Winzer – es sind Vater und Sohn – weder      Lupe. Er entnahm dabei in großem Umfang Be-
    Reue noch Kooperation zeigten, wurden die Wein-       triebsunterlagen und überließ sie der Weinkont-
    kontrolleure immer misstrauischer, immerhin ver-      rolle des LUA zur Auswertung und Begutachtung.
    kaufte der Betrieb größere Mengen. Die Kontrol-       Die auffälligste Entdeckung dabei war eine ge-
    len wurden immer dichter und umfangreicher.           fälschte Rechnung für Bio-Zucker. Sie wurde ein
    Nach weiteren analytischen Beanstandungen we-         Indiz dafür, dass im Weingut preiswerter konventi-
    gen nicht dokumentierter Verwendung von Sac-          oneller Zucker zur Herstellung von Bio-Wein ver-
    charose und dem dringenden Verdacht der Wäs-          wendet wurde - entgegen den gesetzlichen Be-
    serung von Wein ordnete die Staatsanwaltschaft        stimmungen.
    Mitte 2013 eine Durchsuchung des Betriebes an.
    Zu einer Anklage kam es seitens der Staatsanwalt-     2020 begann dann die Verhandlung gegen die bei-
    schaft vorerst jedoch nicht.                          den Winzer. Der bereits mehrfach vorbestrafte Va-
                                                          ter wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung und
    Die Winzer zeigten sich von alldem unbeeindruckt      der Sohn zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem
    und entzogen sich weiter den Kontrollen. Mit Hil-     zog die Staatskasse den auf betrügerische Weise
    fe der Polizei wurde ein Kontrollbesuch schließlich   erzielten Gewinn ein. Mit ihrer jahrelangen hart-
    erzwungen, und es wurde amtlich angeordnet,           näckigen Arbeit hat die Weinüberwachung die
    dass der Betrieb nur dann Fassweine verkaufen         Verbraucherinnen und Verbraucher vor krimineller

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Täuschung bewahrt. Den gesetzestreu arbeiten-        Die OIV (Internationale Organisation für Rebe
den Winzerinnen und Winzern wurde außerdem           und Wein) hat im Jahr 2012 als Nachweisgrenze
bewiesen, dass Betrügereien von Staats wegen ge-     0,25 Milligramm pro Liter festgelegt.
ahndet werden.
                                                     Über diesem Wert liegende Gehalte an Case-
                                                     in, Albumin und Lysozym lösen eine vorgegebe-
Pestizide, Allergene, Schwermetalle:                 ne Kenntlichmachung aus. Sie kann z. B. durch
Keine Beanstandungen bei Weinproben                  das Wort Ei, Eiprotein, Eiprodukt, Lysozym aus Ei
                                                     oder Albumin aus Ei erfolgen. Im Falle von Casein
Pflanzenschutzmittel                                 ist eine Kenntlichmachung durch Milch, Milcher-
Da Trauben und Rebstöcke empfindlich auf Pilz-       zeugnis, Milchprotein oder Casein aus Milch mög-
krankheiten und tierische Schädlinge reagieren,      lich. Zusätzlich können diese Stoffe in einem Pik-
werden sie mit Pflanzenschutzmitteln behandelt.      togramm dargestellt werden. Die Kennzeichnung
Die später in den fertigen Produkten festgestell-    soll Allergiker darauf hinweisen, dass das Trin-
ten Rückstände müssen aber für den Verbraucher       ken dieses Weins bei ihnen allergische Reaktionen
sicher und so gering wie möglich sein. Daher legt    auslösen könnte.
die Europäische Kommission für alle Lebens- und
Futtermittel europaweit einheitliche Rückstands-
höchstgehalte fest.

Zudem dürfen in der Europäischen Union Pflan-
zenschutzmittel nur dann verwendet werden,
wenn wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass
sie keine schädlichen Auswirkungen auf Verbrau-
cher oder Landwirte haben, keine unannehmba-
ren Auswirkungen auf die Umwelt haben und hin-
reichend wirksam sind. Im Jahr 2020 hat das LUA
insgesamt 50 Proben von Wein aus Rheinland-
Pfalz auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
untersucht. Bei keiner Probe wurden die Grenz-
werte überschritten.
                                                     Mit Hightech: Fachleute des LUA prüfen Weinproben
Schwermetalle
                                                     unter anderem auf Pestizide oder Allergene. © LUA
52 Weine, die überwiegend aus rheinland-pfäl-
zischem Anbau stammten, wurden auf Schwer-
metallgehalte untersucht. Für Aluminium, Arsen,      Casein- und albuminhaltige Behandlungsmittel
Cadmium, Blei, Kupfer und Zink gelten die in der     reduzieren im Wein den Anteil an Gerbstoffen und
Weinverordnung festgelegten Grenzwerte, die in       tragen damit zur Geschmacksharmonisierung bei.
allen untersuchten Weinen eingehalten und sogar      Das Enzym Lysozym wird aufgrund seiner antibak-
deutlich unterschritten wurden.                      teriellen Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt
                                                     einen unerwünschten biologischen Säureabbau.
Allergene
Auf Weinetiketten ist seit 2012 eine Allergenkenn-   2020 wurden insgesamt 41 Weine im LUA auf Ge-
zeichnung erforderlich, sofern diese Weine mit al-   halte an Casein, Albumin und Lysozym überprüft.
lergenhaltigen Behandlungsmitteln hergestellt        In keinem Fall wurde ein positiver Befund ermit-
wurden und die Parameter Casein, Albumin und         telt. Eine Kenntlichmachung war somit nicht er-
Lysozym im Enderzeugnis noch nachweisbar sind.       forderlich.

                                                                                                          7
Bio, Gutsabfüllung, Bodenbeschaffenheit:               Vergesslichkeit oder Vorsatz?
    Angaben müssen nachvollziehbar sein                    Weine ohne amtliche Prüfungsnummer

    So geht‘s nicht: Zur Erweiterung seines Weinsorti-     Immer wieder fallen der rheinland-pfälzischen
    ments hatte ein rheinland-pfälzisches Bioweingut       Weinüberwachung Qualitäts- und Prädikatswei-
    kurz vor der Ernte einen mehr als einen Hektar gro-    ne auf, die keine oder eine gefälschte Amtliche
    ßen weiteren Weinberg von einem rein konventi-         Prüfungsnummer haben. Die A.P.-Nummer ist für
    onell wirtschaftenden Weingut gepachtet und die        diese Weinkategorien aber ein absolutes Muss.
    daraus erzielte vergleichsweise sehr hohe Ernte-       Die gröbsten Verstöße des Inverkehrbringens von
    menge von 22.500 Litern Riesling (195 Hektoliter       Wein ohne amtliche Prüfungsnummer wurden in
    pro Hektar) mit in seine Bioweine einfließen lassen.   zwei Betrieben aus unterschiedlichen Gründen
    Die Hinweise auf eine biologische bzw. ökologische     festgestellt.
    Vinifizierung in der Etikettierung der Weine waren
    jedoch unzulässig, da die Trauben nicht vollständig    Damit ein Wein eine A.P.-Nummer zugeteilt be-
    aus ökologischer Erzeugung stammten.                   kommt, muss er die Qualitätsprüfung bei der
                                                           Landwirtschaftskammer bestehen. Dazu gehört
    Außerdem war in der Etikettierung bei fünf Biowei-     neben einer sensorischen Verkostung durch ge-
    nen die Verwendung des Begriffs „Gutsabfüllung“        schultes Personal auch eine Laboranalyse der
    nicht zulässig und irreführend, da der Weinberg, auf   Weine. Im Fachjargon heißt das: Der Wein wird
    dem die verwendeten Trauben geerntet wurden,           zur Prüfung angestellt.
    nicht mindestens seit 1. Januar des Erntejahres von
    diesem Bioweingut bewirtschaftet wurde.                Die Bilanz für 2020: In diesem Jahr war eine Ge-
                                                           samtmenge von insgesamt mehr als 120.000 Fla-
    Die Probleme mit der Etikettierung waren damit         schen Wein als Qualitätswein ohne amtliche Prü-
    noch nicht zu Ende: Zunehmend sind bei Wein-           fungsnummer in Verkehr gebracht worden. Bei
    händlern nämlich griffige Markennamen mit An-          einem der Betriebe handelte es sich offensichtlich
    gaben zur Bodenbeschaffenheit gefragt. Vor dem         um eine Nachlässigkeit aufgrund privater Proble-
    Hintergrund dieses sogenannten Terroirgedankens        me. Hier wurde die Anstellung zur amtlichen Qua-
    hatte der Betrieb einige Weine mit den Bezeich-        litätsprüfung bei vielen Weinen der vergangenen
    nungen „vom Kalk“, „vom Löß“ und „Kalkglim-            beiden Jahre immer wieder verschoben und letzt-
    mer“ etikettiert, die weinrechtlich als „sonstige      endlich dann vergessen. Die Weine dieses Betrie-
    Angaben“ gelten und dann zu 100 Prozent zutref-        bes waren und sind auch heute noch durchweg
    fen müssen. Eine genaue Zuordnung der Weine            von hoher Qualität. Dass der Winzer die Weine
    zu einer dieser Bodenformationen war aber nicht        nicht zur Prüfung anstellte, weil er an ihrer Qua-
    möglich, da bei der Ernte und der Weinbereitung        lität zweifelte, ist aus Sicht der Weinkontrolle so
    keine Trennung stattfand.                              gut wie ausgeschlossen.

    Außerdem gab es eine größere Partie Biowein, die       Ganz anders beim zweiten Betrieb: Dieser hat-
    mit der Bodenbeschaffenheitsangabe „vom Kalk“          te die Weine aus qualitativen Gründen nicht zur
    etikettiert war. Die Partie stammte aber aus ei-       amtlichen Qualitätsprüfung angestellt, weil er
    nem Fassweinzukauf, der keine nähere Herkunfts-        vermuten musste, dass den Erzeugnissen keine
    beschreibung als das Anbaugebiet hatte. Informa-       amtliche Prüfungsnummer erteilt werden würde.
    tionen zum Boden, auf dem die Reben wachsen,           Es handelte sich zum Teil um zugekaufte Weine,
    lagen nicht vor. Die Angaben zur Bodenbeschaf-         deren Herkunft nicht nachvollziehbar war.
    fenheit waren daher nicht nachvollziehbar und da-
    mit unzulässig. Das Verfahren liegt zurzeit bei der
    Staatsanwaltschaft.

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Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit den meisten Rebflächen. Entsprechend viel zu tun gibt es für die Wein-
kontrolleure und Weinchemiker des LUA. © Tama66 / Pixabay

Nicht alles Gold, was glänzt: Weine                         zusteht. In vier Fällen stimmten die Analysenwer-
mit unrechtmäßiger Auszeichnung                             te, die die Sachverständigen im Labor ermittelten,
                                                            nicht mit den Angaben im Produktpass überein.
Im Handel gibt es viele Weine, die mit auffälli-            Bei sieben Weinen waren auf den Internetportalen
gen Medaillen versehen sind. Sie weisen auf einen           der Wettbewerbsausrichter keine Produktinfor-
der Wettbewerbe hin, bei dem die Weine von ei-              mationen verfügbar, so dass womöglich gar keine
nem Fachgremium verkostet und mit vielen Punk-              Verkostung stattgefunden hat. Ein weiterer Wein
ten bzw. Gold oder Silber positiv bewertet wur-             trug eine Auszeichnung, die ausschließlich für ein
den. Mit einer solchen Auszeichnung wird einem              anderes Los vergeben worden war und damit un-
Wein eine besonders hohe Qualität bescheinigt,              rechtmäßig verwendet wurde.
die ihn von anderen Weinen abhebt. Für den Ver-
braucher muss eine solche Auszeichnung nach-
vollziehbar sein.                                           Mangelnde Hygiene:
                                                            Außen hui, innen pfui
In der Regel werden daher im Internet bei den
Wettbewerben Produktinformationen (der so-                  Verdorbener Wein im Swimmingpool statt edle
genannte Produktpass) zu jedem ausgezeichne-                Tropfen im Fass: Die vorbildlich geführten Wein-
ten Wein veröffentlicht. Er enthält meist Angaben           berge ließen nicht erahnen, wie es in einem Wein-
zu Herkunft, Weinart, Rebsorten, Jahrgang, Ge-              baubetrieb hinter den Toren aussah. Für den er-
schmack sowie besondere Herstellungsbedingun-               fahrenen Weinkontrolleur war beim Betreten des
gen (z.B. Hinweis auf Barriqueausbau) und auch              Hofes jedoch schnell klar, wohin die Routinekon-
einige Analysenwerte.                                       trolle führen würde: Zu einer Beanstandung des
                                                            Betriebes wegen mangelnder Hygiene.
Im vergangenen Jahr stellte das LUA bei etlichen
ausgezeichneten Weinen aus dem Handel fest,                 Aufgrund von Platzmangel hatte der Winzer ei-
dass ihnen die Auszeichnung vermutlich gar nicht            nen 10.000 Liter großen Swimmingpool erstan-

                                                                                                                 9
den und diesen mit Rotwein befüllt. Der riesige
     Behälter stand zwar in einer offenen Überda-
     chung, aber ungeschützt vor äußeren Einflüssen.
     Allein die Verdunstung der Flüssigkeit betrug wäh-
     rend der Lagerzeit 3.000 Liter, so dass im Pool nur
     noch 7.000 Liter einer rotbraunen übelriechenden
     Flüssigkeit lagerten, die selbst der Erzeuger nicht
     mehr probieren wollte.

     Trotz dieser unkonventionellen zusätzlichen La-
     gerung in einem Swimmingpool reichte der ge-
     samte Tankraum nicht für die Ernte des Jahrgangs
     2019 aus. Der Winzer hatte deshalb Teile der Ern-
     te in offenen Bütten eingelagert, vergoren und bis
     zum Zeitpunkt der Kontrolle durch das LUA dar-
     in aufbewahrt. Gepflegt worden war der Inhalt der
     Bottiche nicht – auch sie standen in einem offe-
     nen überdachten Bereich. Es hatten sich Kahmhe-       Einfach nur „nein“: Ein offener Swimmingpool ist kein
     fen darauf gebildet, und zum Teil hob sich der ab-    geeignetes Behältnis, um Wein zu lagern. © LUA
     gesetzte Trub durch weitere Zersetzungsprozesse
     und trieb oben auf. Übrig geblieben war eine zähe     wurden schließlich einvernehmlich mit dem Win-
     Flüssigkeit, die nichts mehr mit Wein zu tun hatte.   zer ebenfalls vernichtet. Insgesamt wurden etwa
                                                           65.000 Liter aus dem Verkehr gezogen.
     Der Eingangsbereich zum Fasslager war durch ei-
     nen defekten Kanal und den darauf befindlichen        Der Betrieb wurde anschließend gründlich ge-
     Kloakentümpel versperrt. Da auch das Abwasser         reinigt, und die Ernte 2020 konnte danach unter
     einer Waschmaschine in diesen See floss, stank        ausreichend hygienischen Bedingungen erfolgen.
     es wohl nicht nur bei sommerlichen Temperatu-         Solche Betriebe stehen anschließend verstärkt im
     ren erbärmlich. Eine regelmäßige und notwendige       Fokus der Weinkontrolle.
     Reinigung der Gärtöpfchen (Verschluss der Wein-
     lagertanks, bei denen Luft austreten kann, aber im    Wichtig: Diese Form der Beanstandung kommt
     gepflegten Zustand keine Luft eintreten kann) war     landesweit nur äußerst selten vor. 2020 haben die
     bei vielen Behältern unterblieben.                    Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure des
                                                           LUA nur diesen Betrieb wegen mangelnder Hygi-
     Das Ende vom Lied: Innerhalb kurzer Zeit wurden       ene beanstanden müssen – die Zahl der in diesem
     unter Aufsicht der Weinkontrolle alle in offenen      Jahr insgesamt kontrollierten Betriebe liegt bei
     Behältern lagernden Erzeugnisse entsorgt. An-         4.431. Zwei weitere Betriebe wurden lediglich be-
     dere Weine wurden noch vor Ort verkostet. Die-        mängelt. Die dort festgestellten Verstöße waren
     se waren zum Teil mikrobiologisch verdorben und       deutlich weniger gravierend.

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Weinüberwachung in Zahlen

Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft und Weinmenge 2020

                                                                                            EU,                                 davon
                                                           Gesamt        Deutschland                     Drittland
                                                                                         ohne Inland                           Zollwein*

Probenzahl                                                       3738             3105           453                180               22

überprüfte Menge [hl]                                          322926        168911          134651             19378               3786

Zahl der insgesamt beanstandeten Proben                           321             245             51                 25                6

Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in %                    8,6              7,9           11,3               13,9             27,3

Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger
                                                                   63               51                        12
Behandlung beanstandeter Proben

Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger
                                                                   1,7             1,6                        1,9
Behandlung beanstandeten Proben in %

insgesamt beanstandete Menge [hl]                               8050              7710            45                296              119

Anteil insgesamt beanstandeter Menge in %                          2,5             4,6          0,03                 1,5              3,1

*) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine
stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde.

Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2020             Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2020

                                  Inland Ausland Gesamt                                          Inland        Ausland           Gesamt

Proben gesamt                       3105      633      3738         Proben gesamt                      3105           633          3738

Zusatz von Zucker zwecks                                            Schwefeldioxid                       3                 0           3
Süßung bzw. Anreicherung von           3         2         5
                                                                    Flüchtige Säure/
Prädikatsmosten und -weinen                                                                              9                 0           9
                                                                    Ethylacetat

Aromazusatz                            5         4         9        Mindest- oder
                                                                                                         17                0          17
                                                                    Höchstalkohol
Glycerinzusatz                         0         3         3
                                                                    Restzucker                            1                0           1
Wasserzusatz                           4         2         6
                                                                    Citronensäure                        0                 1           1
Sorbit                                 0         1         1
                                                                    Pflanzenschutzmittel                 0                 1           1
Benzoesäure                            0         1         1
                                                                    Beanstandungen gesamt               30                 2          32
Überschönung                           2         0         2
                                                                    (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)
Sonstiges                              8         0         8

Beanstandungen gesamt                 22        13        35

(Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)

                                                                                                                                            11
Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2020         Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2020

                                  Inland    Ausland     Gesamt                                 Inland       Ausland   Gesamt

      Proben gesamt                 3105          633     3738    Proben gesamt                  3105          633      3738

      Beanstandungen                   39          10       49    Fehlende Identität, ohne
                                                                  A.P.-Nr. in Verkehr ge-
                                                                                                    31           19       50
      (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)      bracht oder fingiert, Prä-
                                                                  mierung, Los

                                                                  Alkoholgehaltsangabe             54             6       60
     Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2020
                                                                  Herkunftsangabe                  13             2       15
     Gesamtzahl der Kontrollen                            4431
                                                                  Geschmacksangabe                 13             1       14
      davon Weinbaubetriebe, Genossenschaften             3822
                                                                  Jahrgang                          6             1        7
      davon Weinhandlungen, Weinkellereien,
                                                            339   Rebsorte                         22             2       24
      Großbetriebe

      davon Gastronomie                                      0    Qualitätsangabe                       5         0        5

      davon Schaumweinbetriebe                              68    Weingutsangabe                        7         0        7

      davon Weinkommission (Vermittler)                      16   Losnummernangabe                      5        10       15

      davon Sonstige                                        116   Verkehrsbezeichnung               0             1        1

     Tätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft         22   Allergenkennzeichnung             6             0        6

     Prüfberichte                                           297   Unzulässige Verwendung
                                                                  oder Verwechslungsge-
                                                                                                    0             4        4
     Bemängelungen, Abmahnungen,                                  fahr bei geschützten
                                                             28   Begriffen
     Auflagen erteilt

     Menge vorläufig sichergestellter Weine                       Schriftgröße                          7        12       19
                                                        6849,43
     (Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl)
                                                                  Weinbuchführung                   21            0       21
      davon Inland (hl)                                      0
                                                                  Sonstige                         42           34        76
      davon Ausland (hl)                                6849,43
                                                                  Beanstandungen gesamt           236           96       332
     Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34)               2977
                                                                  (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.)
      davon Inland                                        2674

      davon Europäische Union                               240

      davon Drittländer                                     63

     Sensorische Gutachten                                2273

     Geschäftspapiere                                     77919

      davon Inland                                       64024

      davon Ausland                                      13895

12
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

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