LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG - Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2020 - rlp.de
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LUA-BILANZ WEINÜBERWACHUNG Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2020 © Jürgen Fälchle / Adobe Stock
Corona-Pandemie schränkt auch Neues und Altbekanntes: Weinfremde Arbeit der Weinüberwachung ein Stoffe vor allem in Auslandsweinen Viele Beanstandungen wegen Fehlern bei der Glycerinzusatz: (Altbekanntes) Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegen- Glycerin entsteht als Nebenprodukt der alkoholi- de Verstöße – so lautet das Resümee des Lan- schen Gärung auf natürliche Weise und trägt zur desuntersuchungsamtes (LUA) zur Weinüberwa- Vollmundigkeit des Weines bei. Gelegentlich be- chung im Jahr 2020. Um die redlich arbeitenden dienen sich Weinhersteller an technischem Gly- Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen cerin und setzen es unerlaubt Weinen zu, um die- der Branche zu schützen, haben die Fachleute des se geschmacklich aufzuwerten und eine bessere LUA im vergangenen Jahr 4.431 Kontrollen in Be- Qualität vorzutäuschen. Dieses verbotene Vorge- trieben durchgeführt und 3.738 Proben im Labor hen wird immer wieder im Labor des LUA im fer- untersucht. tigen Wein nachgewiesen, und zwar durch die Analyse von Begleitstoffen, die bei der Glycerin- Die Zahl der Kontrollbesuche ist im Vergleich herstellung gebildet werden. Auch im Jahr 2020 zum Jahr 2019 um rund 14 Prozent und die Zahl war dies der Fall. der untersuchten Proben um 12,5 Prozent zu- rückgegangen. Grund dafür waren die Einschrän- Ein slowenischer Wein mit geschützter Ursprungs- kungen während der Corona-Pandemie. Um bezeichnung „Goriska Brda“ wurde bei einem Kontakte zu reduzieren, hatten die Weinkontrol- rheinland-pfälzischen Vertreiber als Planprobe leurinnen und Weinkontrolleure des LUA ihre Au- entnommen. Die Analyse zeigte eindeutig den Zu- ßentermine in der ersten Welle der Pandemie im satz von weinfremdem Glycerin. Im betroffenen Frühjahr 2020 deutlich zurückfahren müssen. Sie Betrieb waren zwei Drittel der 1.080 bezogenen sind es aber, die einen Großteil der Proben ent- Flaschen des Erzeugnisses noch vorrätig. Sie wur- nehmen, die anschließend in den Laboren unter- den von der Weinkontrolle sofort für den weiteren sucht werden. Inzwischen sind Kontrollen und Verkauf gesperrt. Der slowenische Lieferant steht Untersuchungen wieder auf dem Niveau früherer seither unter besonderer Beobachtung. Die Kont- Jahre angekommen. rollen und die Untersuchungen von Folgelieferun- gen anderer Jahrgänge dauern weiter an. Ergebnis der Laboruntersuchungen: 321 der 3.738 Proben wurden beanstandet, das entspricht 8,6 Ein im Rahmen eines Weinwettbewerbes entnom- Prozent. Schwerwiegende Verstöße kommen vor, mener argentinischer Wein fiel unterdessen in der sind im Verhältnis aber eher selten: 63 Proben Analyse ebenfalls wegen der Anwesenheit von (1,7 Prozent) mussten wegen Grenzwertverstö- Begleitstoffen in technischem Glycerin auf. Der ßen oder unzulässiger Weinbehandlung aus dem Wein wurde in Deutschland nicht verkauft und Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die musste nicht gesperrt oder zurückgerufen werden. gesundheitliche Schäden beim Men- Aber die für den Importeur in Luxemburg zustän- schen hätten auslösen kön- dige Behörde wurde umgehend über seine unzu- nen, wurden gar nicht fest- lässige „Aufwertung“ informiert. Die Medaille, die gestellt. Der deutlich der Wein beim Weinwettbewerb erhalten hatte, überwiegende Teil wurde ihm natürlich aberkannt. der Proben muss- te wegen bezeich- Bei einem mit technischem Glycerin ebenfalls nungsrechtlicher manipulierten georgischen Wein gelang es, den Verstöße be- Import in die Europäische Union zu stoppen, be- anstandet vor er stattfand. Im Rahmen einer Zolleinfuhrun- werden. tersuchung in einem benachbarten Bundesland © Ruckszio / Adobe Stock 2
wurde man hinsichtlich technischem Glycerin und Geschmack nach Cassis und Kirsche auf. Es fündig und wies das Erzeugnis von der Einfuhr zu- ist zwar schwierig, eine Probe abschließend auf rück. Der Importeur wehrte sich und wollte das die Verwendung jedes in Frage kommenden Aro- Erstgutachten nicht akzeptieren. Als Zweitgutach- mastoffes analytisch „abzuklopfen“, aber auch ter bestätigte das LUA den Befund und verhinder- der Nachweis eines in der Lebensmittelindust- te damit endgültig ein In-Verkehr-Bringen des Er- rie als Trägerstoff für Aromen verwendeten Syn- zeugnisses in der EU. theseprodukts erlaubt den Rückschluss auf einen Aromazusatz. Im bulgarischen Schaumwein wur- Aromatisierung: (Altbekanntes) de der Trägerstoff Triacetin (Glycerintriacetat) in Auffallend fruchtig: Bei der sensorischen Überprü- deutlichen Gehalten vorgefunden. Somit war der fung eines Roséweines, den Weinkontrolleurinnen Betrüger überführt. Das Erzeugnis wurde nur in und -kontrolleure im vergangenen Jahr bei einer sehr geringer Menge direkt aus Bulgarien bezogen Routinekontrolle entnommen hatten, stellten die und war bereits ausverkauft. Verkoster eine deutliche Erdbeernote fest. Die an- schließende chemisch-analytische Untersuchung In gleicher Weise wurde bei einem Rotwein aus ergab tatsächlich anhand der ermittelten Lactone Georgien eine unzulässige Aromatisierung durch weinfremde Aromen natürlicher Herkunft und da- den Nachweis einer großen Menge des Träger- mit eine widerrechtliche Aromatisierung. stoffs Triacetin festgestellt. Der Zusatz unzulässi- ger Stoffe zu Wein ist grundsätzlich eine Straftat. In einem zweiten Schritt wurden daraufhin weite- Vorgänge dieser Art werden an die Staatsanwalt- re Rot- und Roséweine des Betriebs sowie der dort schaft abgegeben. aus frischen Erdbeeren selbst hergestellte Erd- beerwein beprobt. Ergebnis der sensorischen und Die Weine eines spanischen Erzeugers zeigten ein chemisch-analytischen Untersuchungen im LUA: immer gleiches auffälliges Parameter-Muster, das Insgesamt fünf Weine sowie ein Perlwein mit zu- eine illegale Aromatisierung sofort offensichtlich gesetzter Kohlensäure mit einer Gesamtmenge machte. Neben dem Trägerstoff Triacetin waren von mehr als 12.000 Litern enthielten weinfremde synthetisch hergestellte Aprikosen- bzw. Pfirsich- Aromastoffe natürlicher Herkunft und waren da- aromen vorhanden. Die betroffenen Erzeugnisse durch alle nicht mehr verkehrsfähig. Die noch vor- wurden vom deutschen Markt genommen. handenen Restbestände dieser Weine wurden si- chergestellt und unter Aufsicht der Weinkontrolle Sorbit: (Neues) in der örtlichen Kläranlage vernichtet. Sorbit (Glucitol) ist ein Zuckeralkohol, der auf- grund seiner Süßkraft bei vielen zuckerfreien Le- Ob die widerrechtliche Aromatisierung der Wei- bensmitteln als Zuckeraustauschstoff und damit ne durch eine Vermischung mit dem Erdbeer- als Süßungsmittel eingesetzt werden kann und wein, durch eine Verschleppung über die Abfüll- darf. In verschiedenen Obstsorten kommt Sor- anlagen oder durch direkten Aromazusatz erfolgt bit natürlicherweise vor, besonders viel findet sich war, konnte im Nachgang allerdings nicht ermit- in Apfelsaft (bis zu 8 Gramm pro Liter). In Trau- telt werden. Im Zuge der Ermittlungen konnte das bensaft und damit auch in Wein sind dagegen nur LUA aber auch belegen, dass der im Betrieb her- sehr geringe Mengen bis ca. 0,2 Gramm pro Li- gestellte Erdbeerwein einen synthetisch herge- ter zu erwarten. Durch Sorbitzusatz kann ein hö- stellten, nicht natürlichen Aromastoff enthielt. herer zuckerfreier Extrakt vorgetäuscht und der Geschmack verändert werden. Eine Süßung von Ein Schaumwein aus einem rheinland-pfälzischen Wein mit Sorbit ist verboten. Geschäft für bulgarische Lebensmittel fiel in der sensorischen Prüfung im LUA durch einen fruch- Die Untersuchung eines Weißweins aus Moldawi- tigen, deutlich aromatisiert wirkenden Geruch en förderte einen ungewöhnlichen Befund zutage: 3
Es wurden fast 12 Gramm Sorbit pro Liter Wein Stabilisotopen-Befund: Spanischer nachgewiesen und damit sogar mehr als in Apfel- Wein gewässert und gezuckert säften enthalten ist. Das konnte zweifelsfrei nur durch einen Zusatz von Sorbit erklärt werden. Die ausgefeilte Analytik brachte die Irreführung ans Licht: In Rosé-Wein aus dem spanischen Rioja Benzoesäure: (Neues) wurde im Labor des LUA eine außergewöhnliche Die routinemäßige Prüfung auf Konservierungs- Kombination zweier Isotopengehalte festgestellt, stoffe führte bei einem französischen Weißwein die natürlicherweise in Weinen nie vorkommen. aus dem Einzelhandel zu einem überraschenden Die Messwertkombination ließ den zweifelsfreien Ergebnis. Der Wein enthielt Benzoesäure. Benzoe- Schluss zu, dass der Wein unerlaubt stofflich ma- säure ist ein Konservierungsmittel, das sowohl zur nipuliert worden war. direkten Konservierung von bestimmten Lebens- mitteln als auch zur Vorkonservierung von Zusatz- Genauer: Zusatz von Wasser und unzulässige An- stoffen, Enzymen und Aromen legal eingesetzt reicherung mit Saccharose, die zum Beispiel von werden kann. der Zuckerrübe stammt. Die sogenannte Anrei- cherung zum Zwecke der Alkoholerhöhung ist In einigen wenigen Früchten (z.B. Preiselbeeren, in den meisten klimatisch wärmeren, südlichen Himbeeren oder Heidelbeeren) ist Benzoesäure Weinanbaugebieten der „Weinbauzone C“ nicht natürlicherweise enthalten - jedoch nicht in Trau- erlaubt und hierzu gehören auch alle spanischen ben und Wein. Entsprechend ergab die Untersu- Anbaugebiete. Der Zusatz von Wasser im Zuge chung einer Vielzahl von unauffälligen Weinen der Weinbereitung ist generell verboten. unterschiedlicher Herkunft, Rebsorte und önolo- gischer Behandlung stets den Befund „nicht nach- Eine offizielle Anfrage an die Datenbank für Analy- weisbar“ (die Nachweisgrenze liegt bei 0,5 Mil- sewerte von Isotopendaten bestätigte den Befund ligramm pro Liter). Benzoesäure ist folglich ein der Stabilisotopenanalytik des LUA. In der Folge Stoff, der originär in Wein nicht vorkommt. wurden weitere Weine desselben Lieferanten un- tersucht, wobei zwei andere Lose des auffälligen Bei dem festgestellten geringen Gehalt von 4 Mil- Erzeugnisses ebenfalls in dieser Weise manipuliert ligramm pro Liter ist eine konservierende Wirkung worden waren. Die Erzeugnisse wurden umgehend zwar eher nicht zu erwarten, die Anwesenheit von vom deutschen Markt genommen. Die für den Benzoesäure zeigt jedoch zweifelsfrei den Eintrag Lieferanten zuständige Behörde in Spanien wurde weinfremder Stoffe an, zum Beispiel aus Benzoe- über das in der EU zum Schutz vor Irreführung und säure-haltigen Früchten. Täuschung des Verbrauchers etablierte AAC-FF- System „Food Fraud“ informiert. Der Hersteller des Weines konnte diesen Befund offensichtlich kaum glauben und beauftragte gleich zwei akkreditierte Labore mit der Untersu- Zucker in der Weinbereitung: chung des betroffenen Loses. Beide Labore bestä- Winzer scheitert vor Gericht tigten das Ergebnis des Landesuntersuchungsam- tes. Die weitere Spurensuche nach der Herkunft Es bleibt dabei: Die Zuckerung eines Weinerzeug- der Benzoesäure verlief dann allerdings ergebnis- nisses in der Gärphase darf nur der Erhöhung des los. Die gesamten Lagerbestände (Fassweine und Alkoholgehalts dienen und nicht zu einer Umge- abgefüllte Weine) in der betreffenden Produkti- hung des Verbots führen, den Wein mit Zucker onsstätte wurden analysiert, insgesamt 93 Wei- (Saccharose) zu süßen. Das hat das Bundesver- ne, aber in keinem weiteren Wein wurde Benzoe- waltungsgericht in Leipzig im Januar 2020 ent- säure nachgewiesen. Die Herkunft blieb letztlich schieden und damit die Auffassung der Weinüber- ungeklärt. wachung bestätigt. 4
Nur in wenigen, klar umgrenzten Fällen erlaubt: Handelsüblicher Zucker im Wein. © Kaiya_Rose / Adobe Stock Der Kläger ist Inhaber eines rheinland-pfälzischen vorhandene Restsüße nur von frischen Weintrau- Weinguts. Er hatte für seinen Riesling aus dem ben und von Traubenmost, nicht aber von Sac- Jahrgang 2014 eine amtliche Prüfungsnummer für charose-Zugaben herrühren. Die Annahme des Qualitätswein erhalten. Nachdem die Untersu- Klägers, jegliche Zuckerzugabe, die während der chung einer Probe einen Restzuckergehalt von 17,1 Gärphase nach den gesetzlichen Bestimmungen Gramm pro Liter bei einem nahezu ausgegliche- erfolge, müsse auch im Hinblick auf den im Wein nen Glucose-Fructose-Verhältnis ergeben hatte, verbleibenden Restzuckergehalt unbedenklich gab der Kläger an, bei der zweiten Anreicherung sein, treffe nicht zu. Der vom Kläger noch im März vom März 2015 sei der zugegebene Zucker offen- zur Anreicherung zugegebene Kristallzucker sei bar nicht vollständig vergoren. nur zu 10 Prozent vergoren. Damit liege eine un- zulässige Süßung vor. Im September 2015 nahm die Landwirtschafts- kammer Rheinland-Pfalz den Prüfungsbescheid Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision daraufhin zurück. Entgegen den im Antragsverfah- des Klägers zurückgewiesen. Nach den maßgeb- ren gemachten Angaben sei der Wein gesüßt und lichen Vorschriften des europäischen Weinrechts damit unter Anwendung eines nicht zugelassenen dürfe Qualitätswein nicht mit Zucker gesüßt wer- önologischen Verfahrens hergestellt worden. Die den. In der Gärphase dürfe dem Erzeugnis zur Er- Zugabe von Saccharose im Rahmen der Anreiche- höhung des natürlichen Alkoholgehalts Saccha- rung bewirke eine unzulässige Süßung, wenn eine rose zugesetzt werden. Sinn und Zweck dieser ausreichende Vergärung des Zuckers nicht statt- sogenannten Anreicherung sei die Erhöhung des gefunden habe. vorhandenen Alkoholgehalts und nicht der Rest- süße; sie dürfe nicht zu einer Umgehung des Ver- Widerspruch, Klage und Berufung sind erfolg- bots führen, den Wein mit Zucker zu süßen. Eine los geblieben. Nach Auffassung des Oberverwal- Prüfungsnummer dürfe einem solchen Wein nicht tungsgerichts Rheinland-Pfalz dürfe die im Wein erteilt werden. 5
In dem parallel zu den verwaltungsgerichtlichen durfte, wenn deren Begleitpapiere vom LUA ge- Verfahren gelaufenen Strafverfahren hat das prüft und abgezeichnet worden waren. Oberlandesgericht Koblenz die Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Landgerichtes aus Ein Ende war noch immer nicht in Sicht. 2014 und dem Dezember 2020 als offensichtlich unbegrün- 2015 gab es insgesamt 28 Kontrollen, bei denen det verworfen. Tenor: Der Angeklagte ist des vor- über 36 Proben von füllfertigen Landweinen ent- sätzlichen vorschriftswidrigen Süßens eines Wei- nommen wurden. Der Wein sollte in Bio-Märk- nes schuldig. ten verkauft werden. Die Sachverständigen des LUA machten den Winzern allerdings einen Strich durch die Rechnung: Mit NMR-spektroskopischen Was lange währt: Gericht Messungen konnten sie für mehr als 80.000 Liter verurteilt Winzer mit Hilfe des LUA nachweisen, dass der Wein mit Rübenzucker ge- süßt worden war. Er durfte nun nicht mehr ver- Unzählige Kontrollbesuche, zig Probenahmen kauft werden und wurde aus dem Verkehr ge- und Untersuchungen, stapelweise Gutachten und zogen. Bis es allerdings soweit war, mussten die Stellungnahmen: Dass zwei Winzer am Ende ein Wein-Sachverständigen mit weiteren sieben um- Geständnis ablegten und schuldig befunden wur- fangreichen Stellungnahmen die teilweise schwer den, war hauptsächlich das Verdienst der Wein- nachvollziehbaren Ausreden der Winzer widerle- kontrolle und der Weinchemie des LUA - der gen. Diese wurden über einen Anwalt mitgeteilt. Kampf dauerte fast zehn Jahre. Doch damit nicht genug: Die Weine waren von Weinchemie und Weinkontrolle blieben all diese der abnehmenden Kellerei bereits bezahlt wor- Jahre sehr beharrlich an einem Bio-Weingut dran, den, und es kam zu einer privatrechtlichen Ausei- bei dem es immer wieder zu Auffälligkeiten kam. nandersetzung zwischen dem Weingut und dem Der Fall begann 2011 mit einem als Spätlese aus- Kunden. Am Ende musste das Weingut dem ge- gezeichneten Bio-Rotwein, der sich später im La- prellten Käufer der illegal behandelten Weine eine bor als ein mit Zucker angereichertes und mit Entschädigung von rund 50.000 Euro bezahlen. Holzchips versetztes Erzeugnis entpuppte. Mitte 2016 nahm der Staatsanwalt das Weingut bei einer weiteren Durchsuchung erneut unter die Weil die Winzer – es sind Vater und Sohn – weder Lupe. Er entnahm dabei in großem Umfang Be- Reue noch Kooperation zeigten, wurden die Wein- triebsunterlagen und überließ sie der Weinkont- kontrolleure immer misstrauischer, immerhin ver- rolle des LUA zur Auswertung und Begutachtung. kaufte der Betrieb größere Mengen. Die Kontrol- Die auffälligste Entdeckung dabei war eine ge- len wurden immer dichter und umfangreicher. fälschte Rechnung für Bio-Zucker. Sie wurde ein Nach weiteren analytischen Beanstandungen we- Indiz dafür, dass im Weingut preiswerter konventi- gen nicht dokumentierter Verwendung von Sac- oneller Zucker zur Herstellung von Bio-Wein ver- charose und dem dringenden Verdacht der Wäs- wendet wurde - entgegen den gesetzlichen Be- serung von Wein ordnete die Staatsanwaltschaft stimmungen. Mitte 2013 eine Durchsuchung des Betriebes an. Zu einer Anklage kam es seitens der Staatsanwalt- 2020 begann dann die Verhandlung gegen die bei- schaft vorerst jedoch nicht. den Winzer. Der bereits mehrfach vorbestrafte Va- ter wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung und Die Winzer zeigten sich von alldem unbeeindruckt der Sohn zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem und entzogen sich weiter den Kontrollen. Mit Hil- zog die Staatskasse den auf betrügerische Weise fe der Polizei wurde ein Kontrollbesuch schließlich erzielten Gewinn ein. Mit ihrer jahrelangen hart- erzwungen, und es wurde amtlich angeordnet, näckigen Arbeit hat die Weinüberwachung die dass der Betrieb nur dann Fassweine verkaufen Verbraucherinnen und Verbraucher vor krimineller 6
Täuschung bewahrt. Den gesetzestreu arbeiten- Die OIV (Internationale Organisation für Rebe den Winzerinnen und Winzern wurde außerdem und Wein) hat im Jahr 2012 als Nachweisgrenze bewiesen, dass Betrügereien von Staats wegen ge- 0,25 Milligramm pro Liter festgelegt. ahndet werden. Über diesem Wert liegende Gehalte an Case- in, Albumin und Lysozym lösen eine vorgegebe- Pestizide, Allergene, Schwermetalle: ne Kenntlichmachung aus. Sie kann z. B. durch Keine Beanstandungen bei Weinproben das Wort Ei, Eiprotein, Eiprodukt, Lysozym aus Ei oder Albumin aus Ei erfolgen. Im Falle von Casein Pflanzenschutzmittel ist eine Kenntlichmachung durch Milch, Milcher- Da Trauben und Rebstöcke empfindlich auf Pilz- zeugnis, Milchprotein oder Casein aus Milch mög- krankheiten und tierische Schädlinge reagieren, lich. Zusätzlich können diese Stoffe in einem Pik- werden sie mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. togramm dargestellt werden. Die Kennzeichnung Die später in den fertigen Produkten festgestell- soll Allergiker darauf hinweisen, dass das Trin- ten Rückstände müssen aber für den Verbraucher ken dieses Weins bei ihnen allergische Reaktionen sicher und so gering wie möglich sein. Daher legt auslösen könnte. die Europäische Kommission für alle Lebens- und Futtermittel europaweit einheitliche Rückstands- höchstgehalte fest. Zudem dürfen in der Europäischen Union Pflan- zenschutzmittel nur dann verwendet werden, wenn wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie keine schädlichen Auswirkungen auf Verbrau- cher oder Landwirte haben, keine unannehmba- ren Auswirkungen auf die Umwelt haben und hin- reichend wirksam sind. Im Jahr 2020 hat das LUA insgesamt 50 Proben von Wein aus Rheinland- Pfalz auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei keiner Probe wurden die Grenz- werte überschritten. Mit Hightech: Fachleute des LUA prüfen Weinproben Schwermetalle unter anderem auf Pestizide oder Allergene. © LUA 52 Weine, die überwiegend aus rheinland-pfäl- zischem Anbau stammten, wurden auf Schwer- metallgehalte untersucht. Für Aluminium, Arsen, Casein- und albuminhaltige Behandlungsmittel Cadmium, Blei, Kupfer und Zink gelten die in der reduzieren im Wein den Anteil an Gerbstoffen und Weinverordnung festgelegten Grenzwerte, die in tragen damit zur Geschmacksharmonisierung bei. allen untersuchten Weinen eingehalten und sogar Das Enzym Lysozym wird aufgrund seiner antibak- deutlich unterschritten wurden. teriellen Eigenschaft eingesetzt und unterdrückt einen unerwünschten biologischen Säureabbau. Allergene Auf Weinetiketten ist seit 2012 eine Allergenkenn- 2020 wurden insgesamt 41 Weine im LUA auf Ge- zeichnung erforderlich, sofern diese Weine mit al- halte an Casein, Albumin und Lysozym überprüft. lergenhaltigen Behandlungsmitteln hergestellt In keinem Fall wurde ein positiver Befund ermit- wurden und die Parameter Casein, Albumin und telt. Eine Kenntlichmachung war somit nicht er- Lysozym im Enderzeugnis noch nachweisbar sind. forderlich. 7
Bio, Gutsabfüllung, Bodenbeschaffenheit: Vergesslichkeit oder Vorsatz? Angaben müssen nachvollziehbar sein Weine ohne amtliche Prüfungsnummer So geht‘s nicht: Zur Erweiterung seines Weinsorti- Immer wieder fallen der rheinland-pfälzischen ments hatte ein rheinland-pfälzisches Bioweingut Weinüberwachung Qualitäts- und Prädikatswei- kurz vor der Ernte einen mehr als einen Hektar gro- ne auf, die keine oder eine gefälschte Amtliche ßen weiteren Weinberg von einem rein konventi- Prüfungsnummer haben. Die A.P.-Nummer ist für onell wirtschaftenden Weingut gepachtet und die diese Weinkategorien aber ein absolutes Muss. daraus erzielte vergleichsweise sehr hohe Ernte- Die gröbsten Verstöße des Inverkehrbringens von menge von 22.500 Litern Riesling (195 Hektoliter Wein ohne amtliche Prüfungsnummer wurden in pro Hektar) mit in seine Bioweine einfließen lassen. zwei Betrieben aus unterschiedlichen Gründen Die Hinweise auf eine biologische bzw. ökologische festgestellt. Vinifizierung in der Etikettierung der Weine waren jedoch unzulässig, da die Trauben nicht vollständig Damit ein Wein eine A.P.-Nummer zugeteilt be- aus ökologischer Erzeugung stammten. kommt, muss er die Qualitätsprüfung bei der Landwirtschaftskammer bestehen. Dazu gehört Außerdem war in der Etikettierung bei fünf Biowei- neben einer sensorischen Verkostung durch ge- nen die Verwendung des Begriffs „Gutsabfüllung“ schultes Personal auch eine Laboranalyse der nicht zulässig und irreführend, da der Weinberg, auf Weine. Im Fachjargon heißt das: Der Wein wird dem die verwendeten Trauben geerntet wurden, zur Prüfung angestellt. nicht mindestens seit 1. Januar des Erntejahres von diesem Bioweingut bewirtschaftet wurde. Die Bilanz für 2020: In diesem Jahr war eine Ge- samtmenge von insgesamt mehr als 120.000 Fla- Die Probleme mit der Etikettierung waren damit schen Wein als Qualitätswein ohne amtliche Prü- noch nicht zu Ende: Zunehmend sind bei Wein- fungsnummer in Verkehr gebracht worden. Bei händlern nämlich griffige Markennamen mit An- einem der Betriebe handelte es sich offensichtlich gaben zur Bodenbeschaffenheit gefragt. Vor dem um eine Nachlässigkeit aufgrund privater Proble- Hintergrund dieses sogenannten Terroirgedankens me. Hier wurde die Anstellung zur amtlichen Qua- hatte der Betrieb einige Weine mit den Bezeich- litätsprüfung bei vielen Weinen der vergangenen nungen „vom Kalk“, „vom Löß“ und „Kalkglim- beiden Jahre immer wieder verschoben und letzt- mer“ etikettiert, die weinrechtlich als „sonstige endlich dann vergessen. Die Weine dieses Betrie- Angaben“ gelten und dann zu 100 Prozent zutref- bes waren und sind auch heute noch durchweg fen müssen. Eine genaue Zuordnung der Weine von hoher Qualität. Dass der Winzer die Weine zu einer dieser Bodenformationen war aber nicht nicht zur Prüfung anstellte, weil er an ihrer Qua- möglich, da bei der Ernte und der Weinbereitung lität zweifelte, ist aus Sicht der Weinkontrolle so keine Trennung stattfand. gut wie ausgeschlossen. Außerdem gab es eine größere Partie Biowein, die Ganz anders beim zweiten Betrieb: Dieser hat- mit der Bodenbeschaffenheitsangabe „vom Kalk“ te die Weine aus qualitativen Gründen nicht zur etikettiert war. Die Partie stammte aber aus ei- amtlichen Qualitätsprüfung angestellt, weil er nem Fassweinzukauf, der keine nähere Herkunfts- vermuten musste, dass den Erzeugnissen keine beschreibung als das Anbaugebiet hatte. Informa- amtliche Prüfungsnummer erteilt werden würde. tionen zum Boden, auf dem die Reben wachsen, Es handelte sich zum Teil um zugekaufte Weine, lagen nicht vor. Die Angaben zur Bodenbeschaf- deren Herkunft nicht nachvollziehbar war. fenheit waren daher nicht nachvollziehbar und da- mit unzulässig. Das Verfahren liegt zurzeit bei der Staatsanwaltschaft. 8
Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit den meisten Rebflächen. Entsprechend viel zu tun gibt es für die Wein- kontrolleure und Weinchemiker des LUA. © Tama66 / Pixabay Nicht alles Gold, was glänzt: Weine zusteht. In vier Fällen stimmten die Analysenwer- mit unrechtmäßiger Auszeichnung te, die die Sachverständigen im Labor ermittelten, nicht mit den Angaben im Produktpass überein. Im Handel gibt es viele Weine, die mit auffälli- Bei sieben Weinen waren auf den Internetportalen gen Medaillen versehen sind. Sie weisen auf einen der Wettbewerbsausrichter keine Produktinfor- der Wettbewerbe hin, bei dem die Weine von ei- mationen verfügbar, so dass womöglich gar keine nem Fachgremium verkostet und mit vielen Punk- Verkostung stattgefunden hat. Ein weiterer Wein ten bzw. Gold oder Silber positiv bewertet wur- trug eine Auszeichnung, die ausschließlich für ein den. Mit einer solchen Auszeichnung wird einem anderes Los vergeben worden war und damit un- Wein eine besonders hohe Qualität bescheinigt, rechtmäßig verwendet wurde. die ihn von anderen Weinen abhebt. Für den Ver- braucher muss eine solche Auszeichnung nach- vollziehbar sein. Mangelnde Hygiene: Außen hui, innen pfui In der Regel werden daher im Internet bei den Wettbewerben Produktinformationen (der so- Verdorbener Wein im Swimmingpool statt edle genannte Produktpass) zu jedem ausgezeichne- Tropfen im Fass: Die vorbildlich geführten Wein- ten Wein veröffentlicht. Er enthält meist Angaben berge ließen nicht erahnen, wie es in einem Wein- zu Herkunft, Weinart, Rebsorten, Jahrgang, Ge- baubetrieb hinter den Toren aussah. Für den er- schmack sowie besondere Herstellungsbedingun- fahrenen Weinkontrolleur war beim Betreten des gen (z.B. Hinweis auf Barriqueausbau) und auch Hofes jedoch schnell klar, wohin die Routinekon- einige Analysenwerte. trolle führen würde: Zu einer Beanstandung des Betriebes wegen mangelnder Hygiene. Im vergangenen Jahr stellte das LUA bei etlichen ausgezeichneten Weinen aus dem Handel fest, Aufgrund von Platzmangel hatte der Winzer ei- dass ihnen die Auszeichnung vermutlich gar nicht nen 10.000 Liter großen Swimmingpool erstan- 9
den und diesen mit Rotwein befüllt. Der riesige Behälter stand zwar in einer offenen Überda- chung, aber ungeschützt vor äußeren Einflüssen. Allein die Verdunstung der Flüssigkeit betrug wäh- rend der Lagerzeit 3.000 Liter, so dass im Pool nur noch 7.000 Liter einer rotbraunen übelriechenden Flüssigkeit lagerten, die selbst der Erzeuger nicht mehr probieren wollte. Trotz dieser unkonventionellen zusätzlichen La- gerung in einem Swimmingpool reichte der ge- samte Tankraum nicht für die Ernte des Jahrgangs 2019 aus. Der Winzer hatte deshalb Teile der Ern- te in offenen Bütten eingelagert, vergoren und bis zum Zeitpunkt der Kontrolle durch das LUA dar- in aufbewahrt. Gepflegt worden war der Inhalt der Bottiche nicht – auch sie standen in einem offe- nen überdachten Bereich. Es hatten sich Kahmhe- Einfach nur „nein“: Ein offener Swimmingpool ist kein fen darauf gebildet, und zum Teil hob sich der ab- geeignetes Behältnis, um Wein zu lagern. © LUA gesetzte Trub durch weitere Zersetzungsprozesse und trieb oben auf. Übrig geblieben war eine zähe wurden schließlich einvernehmlich mit dem Win- Flüssigkeit, die nichts mehr mit Wein zu tun hatte. zer ebenfalls vernichtet. Insgesamt wurden etwa 65.000 Liter aus dem Verkehr gezogen. Der Eingangsbereich zum Fasslager war durch ei- nen defekten Kanal und den darauf befindlichen Der Betrieb wurde anschließend gründlich ge- Kloakentümpel versperrt. Da auch das Abwasser reinigt, und die Ernte 2020 konnte danach unter einer Waschmaschine in diesen See floss, stank ausreichend hygienischen Bedingungen erfolgen. es wohl nicht nur bei sommerlichen Temperatu- Solche Betriebe stehen anschließend verstärkt im ren erbärmlich. Eine regelmäßige und notwendige Fokus der Weinkontrolle. Reinigung der Gärtöpfchen (Verschluss der Wein- lagertanks, bei denen Luft austreten kann, aber im Wichtig: Diese Form der Beanstandung kommt gepflegten Zustand keine Luft eintreten kann) war landesweit nur äußerst selten vor. 2020 haben die bei vielen Behältern unterblieben. Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure des LUA nur diesen Betrieb wegen mangelnder Hygi- Das Ende vom Lied: Innerhalb kurzer Zeit wurden ene beanstanden müssen – die Zahl der in diesem unter Aufsicht der Weinkontrolle alle in offenen Jahr insgesamt kontrollierten Betriebe liegt bei Behältern lagernden Erzeugnisse entsorgt. An- 4.431. Zwei weitere Betriebe wurden lediglich be- dere Weine wurden noch vor Ort verkostet. Die- mängelt. Die dort festgestellten Verstöße waren se waren zum Teil mikrobiologisch verdorben und deutlich weniger gravierend. 10
Weinüberwachung in Zahlen Wein, Gesamtübersicht der untersuchten Proben, Beanstandungen nach Herkunft und Weinmenge 2020 EU, davon Gesamt Deutschland Drittland ohne Inland Zollwein* Probenzahl 3738 3105 453 180 22 überprüfte Menge [hl] 322926 168911 134651 19378 3786 Zahl der insgesamt beanstandeten Proben 321 245 51 25 6 Anteil der insgesamt beanstandeten Proben in % 8,6 7,9 11,3 13,9 27,3 Zahl der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger 63 51 12 Behandlung beanstandeter Proben Anteil der wegen Grenzwertverstößen und unzulässiger 1,7 1,6 1,9 Behandlung beanstandeten Proben in % insgesamt beanstandete Menge [hl] 8050 7710 45 296 119 Anteil insgesamt beanstandeter Menge in % 2,5 4,6 0,03 1,5 3,1 *) Drittlandswein, der bei der Einfuhr ins Inland von den Zollbehörden für eine stichprobenartige Untersuchung entnommen wurde. Wein, unzulässige Behandlungsstoffe und -verfahren 2020 Über- und Unterschreitung von Grenzwerten 2020 Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt Proben gesamt 3105 633 3738 Proben gesamt 3105 633 3738 Zusatz von Zucker zwecks Schwefeldioxid 3 0 3 Süßung bzw. Anreicherung von 3 2 5 Flüchtige Säure/ Prädikatsmosten und -weinen 9 0 9 Ethylacetat Aromazusatz 5 4 9 Mindest- oder 17 0 17 Höchstalkohol Glycerinzusatz 0 3 3 Restzucker 1 0 1 Wasserzusatz 4 2 6 Citronensäure 0 1 1 Sorbit 0 1 1 Pflanzenschutzmittel 0 1 1 Benzoesäure 0 1 1 Beanstandungen gesamt 30 2 32 Überschönung 2 0 2 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) Sonstiges 8 0 8 Beanstandungen gesamt 22 13 35 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) 11
Weine von nicht handelsüblicher Beschaffenheit 2020 Verstöße gegen Bezeichnungsvorschriften 2020 Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt Proben gesamt 3105 633 3738 Proben gesamt 3105 633 3738 Beanstandungen 39 10 49 Fehlende Identität, ohne A.P.-Nr. in Verkehr ge- 31 19 50 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) bracht oder fingiert, Prä- mierung, Los Alkoholgehaltsangabe 54 6 60 Übersicht der Weinkontrollen im Jahr 2020 Herkunftsangabe 13 2 15 Gesamtzahl der Kontrollen 4431 Geschmacksangabe 13 1 14 davon Weinbaubetriebe, Genossenschaften 3822 Jahrgang 6 1 7 davon Weinhandlungen, Weinkellereien, 339 Rebsorte 22 2 24 Großbetriebe davon Gastronomie 0 Qualitätsangabe 5 0 5 davon Schaumweinbetriebe 68 Weingutsangabe 7 0 7 davon Weinkommission (Vermittler) 16 Losnummernangabe 5 10 15 davon Sonstige 116 Verkehrsbezeichnung 0 1 1 Tätigkeiten auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft 22 Allergenkennzeichnung 6 0 6 Prüfberichte 297 Unzulässige Verwendung oder Verwechslungsge- 0 4 4 Bemängelungen, Abmahnungen, fahr bei geschützten 28 Begriffen Auflagen erteilt Menge vorläufig sichergestellter Weine Schriftgröße 7 12 19 6849,43 (Verkaufsverbot, Verarbeitungsverbot) (hl) Weinbuchführung 21 0 21 davon Inland (hl) 0 Sonstige 42 34 76 davon Ausland (hl) 6849,43 Beanstandungen gesamt 236 96 332 Zahl der entnommenen Proben (WC 33, 34) 2977 (Bei einzelnen Proben sind Mehrfachnennungen möglich.) davon Inland 2674 davon Europäische Union 240 davon Drittländer 63 Sensorische Gutachten 2273 Geschäftspapiere 77919 davon Inland 64024 davon Ausland 13895 12
Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de
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