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LUFTPOST Mitteilungen für die Region Pfalz / Saar November 2006 ________________________________________________________________________ Die US-Air Base Ramstein, das FBI und die CIA 1/6
Die Bush-Adminstration, die Verschleppungs- und Folterpraxis der CIA und der neue „Military Commissions Act“ von 2006 Bushs Geständnis: Geheime CIA-Gefängnisse im Ausland! Am 06.09.06 gab US-Präsident Bush in einer Rede öffentlich zu, was vorher immer bestrit- ten wurde: Im Auftrag der US-Regierung betreibt die CIA ein weltweites Netz geheimer Gefängnisse – so genannter „Black Sites“ – in denen widerrechtlich verschleppte Perso- nen außerhalb aller internationalen Rechtsnormen ohne zeitliche Begrenzung festgehalten und gefoltert werden. Gleichzeitig teilte er mit, die letzten darin eingesperrten „Terrorverdächtigen“ seien nach Guantánamo gebracht worden. Die US-Außenministerin Condoleeza Rice sagte dem US- Fersehsender CBS, die „Black Sites“ sollten aber nicht geschlossen werden: „Der Präsi- dent und ich glauben, die amerikanischen Bürger möchten alle zur Verfügung stehenden Mittel beibehalten, um innerhalb unserer Gesetze Informationen von gefangenen Terroris- ten zu erhalten.“ (SWR.de, 11.09.06) Rätselraten um die Standorte Aufgeregt forderten die Abgeordneten des Europarlamentes genauere Angaben über die Lage der Gefängnisse. Besonders die Länder Polen und Rumänien werden verdächtigt, der CIA Unterschlupf gewährt zu haben. Der deutsche Abgeordnete Wolfgang Kreissl- Dörfler, Obmann der europäischen Sozialdemokraten im CIA-Sonderausschuss des Parla- ments, tönte: „Wir müssen wissen, ob es auf Seiten der Regierungen von EU-Staaten oder Staaten, die nach einer EU-Mitgliedschaft streben, eine Komplizenschaft mit diesen illega- len Taten gibt.“ (SPIEGEL ONLINE, 07.11.06) Gedanken über das Treiben der CIA in der Bundesrepublik machte er sich offensichtlich nicht. Ein Ende der Folterpraxis? Der US-Armee wurden in einem neuen „Army Field Manual“ (einer Armee-Dienstvorschrift) wenigstens die folgenden acht aus Abu Ghraib bekannten Foltermethoden verboten: • „Nackte Häftlinge zu sexuellen Positionen und Handlungen zu zwingen, • Kapuzen oder Augenbinden bei Häftlingen zu benutzen, • den Häftlingen physische Schmerzen zuzufügen, durch Verbrennen, Schlagen oder Elektroschocks, • „Waterboarding“ oder simuliertes Ertränken, • Überhitzung oder eine Behandlung, die zu Hitzeschäden führt, • simulierte Exekutionen, • der Einsatz von Hunden bei Verhören, • den Häftlingen Nahrung, Wasser oder medizinische Betreuung vorzuenthalten.“ (übersetzt aus STARS AND STRIPES, 07.09.06) Damit wurden nur die übelsten Torturen offiziell abgeschafft. Isolationshaft bei totaler Dun- kelheit oder grellem Dauerlicht, Dauerbeschallung mit lauter Musik, Fuß- und Handfesse- lung in der Einzelzelle oder stundenlange Verhöre durch „gute“ und „böse“ Befrager blei- ben weiterhin erlaubt. Für die CIA gelten die Einschränkungen ausdrücklich nicht. Der „Military Commissions Act“ von 2006 Am 27.09. hat das Repräsentantenhaus und am 28.09.06 der US-Senat den „Military Commissions Act“ (Gesetz zu den Militärkommissionen) verabschiedet. Damit wurde der 2/6
Versuch der Bush-Administration gebilligt, ihre Verschleppungs-und Folterpraxis nachträg- lich legalisieren zu lassen. Amnesty international hat diese illegale US-Politik von Anfang an kritisiert und listet in einer ersten Stellungnahme die nun „legalisierten“ Rechtsbrüche auf. „Der ,Military Commissions Act' wird ● die US-Gerichte jeder Möglichkeit berauben, 'habeas corpus'-Anträge anzunehmen und zu behandeln, welche die Rechtmäßigkeit oder die Bedingungen der Haft an- zweifeln, unter denen jemand als 'feindlicher Kombattant' in US-Gewahrsam gehal- ten wird. Die gerichtliche Überprüfung von Fällen wird schwerwiegend einge- schränkt. Weil das Gesetz auch rückwirkend angewendet werden soll, können da- mit 200 laufende Anträge von Guantánamo-Häftlingen den Gerichten entzogen wer- den. ● es jeder Person verbieten, sich vor irgendeinem US-Gericht auf die Genfer Konven- tionen und ihre Protokolle als Rechtsgrundlage zu berufen. ● es der Exekutive erlauben, Militärkommissionen über 'ausländische gesetzlose feindliche Kombattanten' – zu denen die Exekutive fast jeden erklären kann – urtei- len zu lassen, in Verfahren, die Angehörigen fremder Nationen weniger Rechte ein- räumen, als US-Bürgern, denen die gleichen Verbrechen zur Last gelegt werden. Dadurch wird gegen das Verbot ungleicher Behandlung vor Gericht verstoßen. ● erlauben, dass Zivilisten die weit von jedem Kriegsschauplatz entfernt ergriffen wer- den, vor Militärkommissionen statt vor Zivilgerichte gestellt werden – im Wider- spruch zu internationalen Standards und dem Verfahrensrecht. ● Militärkommissionen errichten, deren Unvoreingenommenheit, Unabhängigkeit und Kompetenz zu bezweifeln ist, weil die Exekutive und besonders der Verteidigungs- minister durch die Ernennung von Militärrichtern und die Abordnung von Offizieren in die Militärkommissionen die Verfahren in ihrem Sinne beeinflussen können. ● unter Verletzung internationalen Rechts erlauben, Erkenntnisse zu verwenden, die unter grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung gewonnen wurden, oder als Ergebnis von 'Verstößen gegen die Menschenwürde, besonders durch demütigende und erniedrigende Behandlung', die das internatio- nale Recht verbietet. ● die Verwendung geheimer Informationen gegen einen Beschuldigten erlauben, ohne dass der Beschuldigte die Möglichkeit erhält, 'die Quellen, Methoden oder Ak- tivitäten' zu überprüfen, durch die sich die Regierung die Erkenntnisse verschafft hat. Dies ist von besonderer Bedeutung wegen des hohen Grades von Geheimhal- tung, den die Regierung unter Rücksicht auf die nationale Sicherheit im 'Krieg ge- gen den Terror' trotz aller Kritik u.a. des UN-Komitees gegen Folter und des Men- schenrechts-Komitees praktiziert. Amnesty international befürchtet, dass die Regie- rung vor allem deshalb auf Geheimhaltung besteht, um unabhängige Überprüfun- gen von Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. ● den Militärkommissionen die Macht geben, Todesurteile zu fällen – im Widerspruch zu internationalen Standards, welche die Todesstrafe nur nach Verfahren gestatten, 'die mit größtmöglicher Rechtmäßigkeit und Fairness' geführt wurden. Die Gnaden- instanz wäre der Präsident. Präsident Bush hat sich wiederholt öffentlich zur angeb- lichen Schuld der Häftlinge geäußert und ein System zugelassen, das den Häftlin- gen systematisch ihre Rechte verweigert. ● das Recht beschuldigter Häftlinge begrenzen, sich von Anwälten ihrer Wahl vertre- ten zu lassen. ● jede Garantie vermissen lassen, dass das Verfahren in angemessener Zeit durch- geführt wird. 3/6
● der Exekutive gestatten, durch ein nicht näher definiertes 'kompetentes Tribunal' feststellen zu lassen, wer ein 'feindlicher Kombattant' ist, und diese Aufgabe dem 'Combatant Status Review Tribunal / CSRT' (Tribunal zur Untersuchung des Kom- battanten-Status) zu übertragen, das schon in Guantánamo seine Inkompetenz be- wiesen hat. ● das Gesetz gegen Kriegsverbrechen entwerten, weil 'Verstöße gegen die Men- schenwürde, besonders durch demütigende und erniedrigende Behandlung', die in Artikel 3 aller vier Genfer Konventionen verboten sind, nicht ausdrücklich als krimi- nelle Handlungen definiert werden. Amnesty international glaubt, dass die USA die Menschenwürde von Häftlingen im 'Krieg gegen den Terror“ routinemäßig nicht re- spektiert haben. ● den US-Gerichten verbieten, 'ausländisches oder internationales Recht' zu beach- ten und ihre Urteile am Gesetz gegen Kriegsverbrechen zu orientieren. Der Präsi- dent hat die Autorität, 'die Bedeutung und die Anwendung der Genfer Konventionen zu interpretieren'. Unter Präsident Bush haben die USA schon bisher die Genfer Konventionen und das absolute Verbot von Folter und anderen Misshandlungen in vielen Fällen missachtet. ● das 'Kriegsrecht' der Regierung bestätigen, das schon wiederholt unter Verstoß ge- gen die internationalen Menschenrechte angewendet wurde. Die Legislative hat den Beginn des 'Krieges gegen den Terror' vor den 11. September 2001 verlegt, um Personen vor Militärkommissionen wegen 'Kriegsverbrechen' anklagen zu kön- nen, die vor diesem Datum begangen wurden.“ (übersetzt aus http://web.amnesty- .org/library/print/ENGAMR511542006) Dieser in totalem Widerspruch zu internationalem Recht stehende „Military Commissions Act“ wurde im Repräsentantenhaus mit 253 gegen 168 Stimmen verabschiedet. Zuge- stimmt haben auch 34 Abgeordnete der Demokratischen Partei. Nur 7 Abgeordnete der der Republikanischen Partei waren dagegen. Auch der Senat hat diesem „Ermächtigungs- gesetz“ für Bush mit großer Mehrheit zugestimmt. Der US-Kongress hat damit Methoden gebilligt, die sonst nur von Militärdiktaturen und faschistischen Staaten angewendet wer- den. Das US-Verteidigungsministerium sammelt schon fleißig Informationen über Aktivitäten der US-Friedensbewegung und einzelne Kriegsgegner (http://www.informationclearinghou- se.info/article15293.htm). Und die US-Firma Kellog Brown & Root, die zu Cheneys Halli- burton-Kozern gehört, soll an geheimgehaltenem Ort schon ein Lager errichten, in das Zehntausende „Unerwünschte“ eingeliefert werden können (http://informationclearinghou- se.info/article15290.htm). Die Missachtung der Menschenrechte, internationaler und nationaler Gesetze wird also weitergehen. Die CIA wird ihr geheimes Verschleppungs- und Verhörprogramm ein- schließlich Folter unter dem Deckmantel scheinbarer „Legalität“ mit voller Unterstützung der Bush-Administration fortsetzen können. CIA-Aktivitäten auf deutschem Boden Es ist ein offenes Geheimnis, dass die CIA mit und ohne Wissen deutscher Behörden auch in der Bundesrepublik agiert. Die US-Air Base Ramstein diente wiederholt als Dreh- kreuz und Umladestation für CIA-Verschleppungssflüge (s. LUFTPOST, Extrablatt Novem- ber 2005, Januar 2006, Extrablatt Mai 2006). Von den 6 Flügen über Ramstein, die amnesty international aufgelistet hat, wurde die Entführung des ägyptischen Imams Abu Omar am 17.02.03 von Mailand über Ramstein nach Kairo am bekanntesten. In dieser An- gelegenheit, deren Rechtswidrigkeit auch von deutschen Flugplatzanwohnern angezeigt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken bisher ergebnislos. 4/6
Auch der Rücktransport des unrechtmäßig in Afghanistan und Guantánamo festgehalte- nen Bremers Murat Kurnaz nach Ramstein erregte große Aufmerksamkeit (s. LUFTPOST- INFO, 29.08.06). Der Gefangene, dessen Unschuld längst erwiesen war, wurde – wie ein Schwerverbrecher an den Laderaumboden einer Globemaster gefesselt und von 15 schwer bewaffneten US-Soldaten bewacht – direkt von Guantánamo nach Ramstein geflo- gen und dort an deutsche Beamte übergeben. Derzeit wird untersucht, ob sich auch das deutsche KSK (Kommando Spezial-Kräfte der Bundeswehr) an Misshandlungen beteiligt hat, denen Kurnaz in Afghanistan ausgesetzt war. Gleichzeitig ermittelt auch die Bundesanwaltshaft in Karlsruhe, ob in den Coleman Bar- racks in Mannheim verschleppte arabische Gefangene widerrechtlich festgehalten und mit Elektroschocks gefoltert wurden (RHEINPFALZ, 09.10.06). Die Mannheimer Kaserne un- tersteht dem V. Corps der US-Army, das sein Hauptquartier in Heidelberg hat. US-General Ricardo S. Sanchez, der Anfang September dieses Jahres als Kommandeur des V. Corps abgelöst wurde, hat als damaliger Oberkommandierender im Irak den Folterskandal von Abu Ghraib zu verantworten. Die Folterer gehörten zur Alpha Company des 302nd Military Intelligence Battalion seines V. Corps, und waren vorher in den Patton Barracks in Heidel- berg untergebracht. (s. LUFTPOST, März 2005). Teile des V. Corps der US-Army kämp- fen auch jetzt wieder im Irak. REPRIEVE, eine britische Rechtshilfeorganisation, die gegen die Todesstrafe eintritt, hat in einer Pressemitteilung vom 06.10.06 ( http://reprieve.org.uk/press_germanyusedforren- dition_06_10_06.htm ) u.a. verbreitet: „Beweise für die Benutzung deutschen Territoriums und des (deutschen) Luftraums für ille- gale Verschleppungen und Misshandlungen gibt es bis jetzt nur durch die offizielle Unter- suchung der Entführung Abu Omars und eine Flut von Zeitungsberichten zu 'verdächtigen Zwischenlandungen' auf der Air Force Base Ramstein und dem Rhein-Main-Flughafen in Frankfurt. Hassan bin Attash (Guantánamo ISN 1456), Guantánamo-Häftling und Bruder des Waleed Tawfiq bin Attash, der verdächtigt wird, ein ranghohes Al Qaida-Mitglied zu sein, behaup- tet, von jordanischen Folterern gehört zu haben, dass Waleed zum Verhör in einem US- Gefängnis auf einer Air Force Base in Deutschland festgehalten wurde. ... Binyam Mohamed (Guantánamo ISN 1458), einen Briten und Guantánamo-Häftling, hat man in Marokko 18 Monate lang gefoltert, um Informationen zu verifizieren, die aus den Vereinigten Staaten stammten. Binyam sagte, während dieser Zeit hätten ihm marokkani- sche Vernehmer erzählt, Khalid Sheikh Mohamed, der verdächtigt wird, die Nummer 2 bei Al Qaida zu sein, sei zum Verhör in einem US-Gefängnis auf einer Air Force Base in Deutschland festgehalten worden. ... Shaker Aamer (Guantánamo ISN 239), geboren am 12. Dezember 1966, ist Brite saudi- scher Herkunft. Er lebte in London, ist verheiratet und hat vier britische Kinder, von denen er eins noch nicht gesehen hat. Er wurde in Pakistan festgenommen, den Amerikanern übergeben, die in nach Afghanistan brachten. Am 12. Februar 2002, spät am Abend, wur- den er und 30 weitere Gefangene in ein Flugzeug nach Guantánamo gesetzt. Sie landeten in Deutschland, nicht nur um aufzutanken, sondern um das Flugzeug zu wechseln. Die Gefangenen trugen Augenbinden und Fesseln, aber Shaker Aamer konnte unter seiner Augenbinde durchsehen und Leute reden hören. Das Wetter war kalt und klar. Die Lan- dung fand am frühen Morgen in der Dämmerung statt. ... 5/6
Clive Stafford Smith, der Direktor von REPRIEVE, sagte: 'Dieser geheime Umgang mit Gefangenen ist sehr gefährlich. Wir appellieren an die deutsche Regierung, eine unabhän- gige Untersuchung zu veranlassen. Keine Demokratie, die den Namen verdient, sollte sich vor der Wahrheit fürchten. Keine Demokratie sollte sich an Verbrechen beteiligen.“ REPRIEVE (Begnadigung) spricht ausdrücklich von einer „Air Force Base“. Es kann sich also nur um den damals noch betriebenen US-Teil des Frankfurter Flughafens, die US-Air Base Spangdahlem oder die US-Air Base Ramstein gehandelt haben. Wir vermuten, dass es sich dabei um die US-Air Base Ramstein gehandelt hat. Sie wurde nachweislich wiederholt für Zwischenstopps und Umladeaktionen benutzt und ist gegen- über der deutschen Öffentlichkeit so hermetisch abgeschirmt, dass keine unerwünschten Augenzeugen zu befürchten sind. Außerdem befindet sich dort neuerdings ein Außenposten des FBI, von dem aus Agenten zu "Krisenherden" in Europa, Afrika und im Mittleren Osten ausschwärmen (s. LUFT- POST-INFO, 20.09.06). Warum sollte in diesem „versteckt in einem Wäldchen liegenden“ Gebäude oder in einem anderen verborgenen Gelass auf der US-Air Base Ramstein nicht auch die CIA residieren und klammheimlich "Terrorverdächtige" zeitweise dort festhalten? Da wir noch in einer Demokratie leben und ein Anrecht auf die Wahrheit haben, sollte un- sere Regierung schleunigst alles tun, um die dunklen Machenschaften diverser US-Ge- heimdienste in der Bundesrepublik und besonders auf der US-Air Base Ramstein endlich lückenlos aufzuklären. Wie tief sind wir eigentlich schon in den verhängnisvollen Sog der völkerrechts- und verfassungswidrigen Politik der Bush-Administration geraten, und wie lange wollen wir uns die ständige Missachtung unserer Souveränität eigentlich noch gefal- len lassen? ________________________________________________________________________ Ach, iwwerischens ... Wann ich driwwer noodenk, was sich de Bush grad vun seim Kongress hat alles genehmi- sche losse, laaft mers eiskalt de Buggel enunner. De Hitler hat aa zuerschd es „Ermächti- gungsgsetz“ dorchgeboxt, un dann hann die KZ-Laacher und de Weltkriech nimmi lang uff sich waarde losse. Ei ehr Amis, sinn ehr dann all daab un blind, merkener net, was bei eich vorgeht? Iwwer unser Nazis hanner zu Gericht gesess, un eire Faschisde duner noch de rot Deb- bisch ausrolle. Wanner dann in dem neie Sammellaacher beisamme sitze, wo de Bush grad fer die Abweichler baue lossd, dirfts zu schbeed sinn, fer die Vebrecher noch uffse- halle! Uns hanner doch emol die „Demokratie“ gebrung. Warum lossener se eich dann jetzt sel- wer vum Bush und seiner Gäng so ääfach weggnemme? ________________________________________________________________________ Wichtige Telefonnummern Luftwaffenamt Köln, gebührenfrei unter der Nummer 0800 / 8620730 Verbindungsbüro Flugplatz Ramstein 06371 / 952655 Innenministerium RLP –Flugbetrieb 06131 / 163382 Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Mainz 06131 / 164700 Bürgertelefon Verteidigungsministerium Berlin 01888 / 242424 _________________________________________________________________________________ Bürgerinitiative gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung e.V. VISDP: Wolfgang Jung, Assenmacherstr. 28, 67659 Kaiserslautern KtoNr. 108775040, BLZ 540 502 20, Kreissparkasse Kaiserslautern LUFTPOST und Anderes unter www.fluglaerm-kl.de / Aktuelles und Archiv 6/6
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