MACHBARKEITS-STUDIE - Verein Naturpark Teufelsmoor

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MACHBARKEITS-STUDIE - Verein Naturpark Teufelsmoor
MACHBARKEITS-
STUDIE
  zur Errichtung eines Naturparks Teufelsmoor in dem Naturraum
            der Lesum-, Hamme- und Wümmeniederung

  Beauftragt durch den Förderverein Naturpark Teufelsmoor/
 Hamme- und Wümmeniederung e. V. Autor: Arne Börnsen, unter
 Mitarbeit von Gerd Schmidt, Jürgen Streckfuss, Renate Warren,
       Christine Börnsen, Johannes und Solveig Börnsen.

Osterholz | August 2020
                             1
MACHBARKEITS-STUDIE - Verein Naturpark Teufelsmoor
Inhaltsverzeichnis
ABBILDUNGSVERZEICHNIS                                                              3

TEIL A – EIGNUNG ALS NATURPARK                                                     4
1. AUSGANGSSITUATION                                                                4
1.1. ZIEL DER STUDIE                                                                4
1.2. UMFANG DES GEPLANTEN NATURPARKS                                                5
2. ABGLEICH NATURPARK VS. BIOSPHÄRENRESERVAT                                        8
2.1. BIOSPHÄRENRESERVAT                                                             8
2.2 NATURPARK                                                                      10
3. WERTIGKEIT DES NATURRAUMS LESUM-, HAMME-UND WÜMMENIEDERUNG ALS NATURPARK
TEUFELSMOOR                                                                        12
3.1. ÜBERREGIONALE BEDEUTUNG DES NATURRAUMS DER LESUM-, HAMME- UND WÜMMENIEDERUNG 12
3.2. NATURPARK-UNTERSUCHUNG DURCH DIE PLANUNGSGRUPPE LANDSCHAFTSPFLEGE, HANNOVER 1991
     13
3.3. § 27 BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG)                                       14
4. ZIELE DES NATURPARKS TEUFELSMOOR                                                20
4.1. NATURSCHUTZFACHLICHE BEDEUTUNG                                                20
4.2. ZIELE INNERHALB DER VIER SÄULEN DES NATURPARKS                                20

TEIL B – TECHNISCH-ORGANISATORISCHE KLÄRUNG                                       23
1. RECHTSFORM                                                                     23
1.1. MÖGLICHE RECHTSFORMEN                                                        23
1.2. ZIELE DER TRÄGERSCHAFT                                                       24
1.3. FAZIT                                                                        24
2. RÄUMLICHE ABGRENZUNG DES NATURPARKS TEUFELSMOOR                                27
2.1. VORGEHENSWEISE                                                               27
2.2. ZWISCHENERGEBNISSE                                                           27
3. FINANZIERUNG                                                                   28
3.1. BEDARF                                                                       28
3.2 EINNAHMEN                                                                     29
BERECHNUNG ZUSCHUSS (VORSCHLAG)                                                   29
ALS JÄHRLICHER ZUSCHUSS ERGEBEN SICH DARAUS € 350.000,-.                          29
4. AUFGABENABGRENZUNG                                                             30
4.1. UNTERE NATURSCHUTZBEHÖRDEN                                                   30
4.2. TOURISMUSAGENTUREN                                                           30
5. STANDORT EINER NATURPARKZENTRALE                                               30
5.3 EMPFEHLUNG                                                                    31
6 WEITERES VORGEHEN                                                               31
6.1 DISKUSSION MIT DEN KOMMUNEN                                                   31
6.2 ANTRAG BEI DER LANDESREGIERUNG NIEDERSACHSEN                                  31
6.3 ÜBERGANGSPHASE BIS ZUR AUFNAHME EINER NATURPARK-ZENTRALE                      32

TEIL C – ZUSAMMENFASSUNG DER STUDIE                                               33

TEIL D – EXKURS                                                                   34
1. DARSTELLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT IN DEN LANDSCHAFTSPLÄNEN                  34
1.1. LANDKREIS OSTERHOLZ                                                          34
1.2. LANDSCHAFTSPROGRAMM BREMEN 2015                                              37
1.3. AUSGEWÄHLTE AUSSAGEN DES LANDSCHAFTSRAHMENPLANS ROTENBURG (WÜMME) 2015       42

TEIL E GLOSSAR                                                                    45

TEIL F – LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS                                        46
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MACHBARKEITS-STUDIE - Verein Naturpark Teufelsmoor
Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Übersichtskarte Projektgebiet (Entwurf) .................................................................. 6
Abb. 2: SWOT-Analyse Biosphärenreservat ...................................................................... 10
Abb. 3: SWOT-Analyse Naturpark ..................................................................................... 12
Abb. 4: Teillandschaften des Teufelsmoores im Landkreis Osterholz ............................... 15
Abb. 5: Potenziell als Naturpark geeigneter Teil des Landkreises Osterholz gemäß
    Naturpark-Konzept 1991............................................................................................. 16
Abb. 6: Naturparke in Deutschland .................................................................................... 19
Abb. 13: SWOT Analyse „Kommunaler Zweckverband“ .................................................... 26
Abb. 14: SWOT Analyse „Verein“ ...................................................................................... 26
Abb. 7: Landschaftsrahmenplan Osterholz 2000 ............................................................... 34
Abb. 8: Landschaftsräume, Siedlungsräume ..................................................................... 38
Abb. 9: Landschaftsrahmenplan Rotenburg/Wümme 2015: Hammemoore ....................... 42
Abb. 10: Landschaftsrahmenplan Rotenburg/Wümme 2015: Worpsweder Moore ............ 43
Abb. 11: Landschaftsrahmenplan Rotenburg/Wümme 2015: Breddorfer Niederung ......... 44
Abb. 12: Landschaftsrahmenplan Rotenburg/Wümme 2015: Fahrendorfer Moore............ 44

                                                            3
MACHBARKEITS-STUDIE - Verein Naturpark Teufelsmoor
Teil A – Eignung als Naturpark

1. Ausgangssituation

1.1.   Ziel der Studie

Im November 2018 ist der Förderverein Naturpark Teufelsmoor / Hamme- und Wümmeniederung
gegründet und in der Folge als eingetragener gemeinnütziger Verein anerkannt worden. Ziel soll
die Vorbereitung der Errichtung eines Naturparks Teufelsmoor sein. Damit will der Verein die
Bewahrung und Pflege der einzigartigen Moorlandschaft zwischen Bremen und Bremervörde
erreichen.

Bereits im Vorfeld der Vereinsgründung fand eine erste intensive Kommunikationsrunde mit den
Verantwortlichen auf kommunaler Ebene statt. Diese diente der Information über die Initiative und
die Zielsetzung des Vereins.

Auf Anregung der Kreisverwaltung Osterholz folgte im Frühjahr 2019 eine zweite
Kommunikationsrunde mit dem Ziel der Aussage über die Auswirkungen eines Naturparks auf die
hier lebenden und arbeitenden Menschen. Auf der Grundlage von dokumentierten Gesprächen mit
ca. 50 Betroffenen und Interessierten wurde im Mai 2019 die Studie vorgelegt.

Die Gesprächspartner waren in erster Linie Landwirte aus der Region, zusätzlich Vertreter der
Jägerschaft, des Tourismus, der Wassersport- und Anglerverbände, der Wasserwirtschaft,
namhafte Vertreter der Kommunalpolitik und interessierte Bürger. Während des Beginns der
Gesprächsrunde wurde von der ursprünglichen Absicht vorgefertigter Fragen abgewichen und zu
offenen Gesprächen über Möglichkeiten, Chancen und Risiken des Naturparks übergegangen.

Die Vorgehensweise ergab eine erstaunlich positive Resonanz der Idee eines Naturparks
gegenüber, aber auch einen großen Erkenntnisgewinn für die Vertreter des geplanten Naturparks.
Wesentlicher Schwerpunkt war die Überzeugung, nur über einen kooperativen Naturschutz die
Gegensätze zwischen Natur und Landwirtschaft überwinden zu können.

Weitere Gespräche folgten, u.a. mit dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan
Weil, und dem designierten Bürgermeister des Landes Bremen im Herbst 2019, Andreas
Bovenschulte. In der Folge ging der Verein erstmals an die Öffentlichkeit.

Aufgrund verschiedener Anregungen, nicht zuletzt aus Bremen, wurde die Abgrenzung des
Naturparks überdacht: Im Nordosten um die Findorffsiedlungen in der Stadt Bremervörde und den
Bereich der Oste in der Samtgemeinde Selsingen, sowie in Bremen um den Einzugsbereich der
Lesum bis zum Werderland und Knoops Park. Letzterer findet seine Fortsetzung im Geestbereich
der Bremer Schweiz mit seiner abwechslungsreichen Wald- und Wiesenlandschaft bis nach
Garlstedt und weiter nach Freissenbüttel.

Aus den Erfahrungen, die in öffentlichen Veranstaltungen und weiteren Gesprächen mit
Verantwortlichen gewonnen wurden, ergab sich die Notwendigkeit, in einer Machbarkeitsstudie
die noch offenen, auch technische Fragen der Umsetzung der Idee Naturpark zu klären und den
kommunalen Gebietskörperschaften und den Ländern Bremen und Niedersachsen zur endgültigen
Entscheidung vorzulegen.

Diese Studie liegt nun vor und soll die Grundlage für eine Antragstellung zur Errichtung des
Naturparks darstellen.

                                                 4
MACHBARKEITS-STUDIE - Verein Naturpark Teufelsmoor
1.2.   Umfang des geplanten Naturparks

Nachfolgend ist die Karte dargestellt, die den geplanten Umfang des Naturparks aus der ersten
Diskussionsphase umfasst. Zwischenzeitlich ist auf Anregung des Landes Bremen eine
Erweiterung vorgenommen worden, die u.a. die Lesumniederung betrifft.

Aktuell soll der Naturpark Teufelsmoor einen Großteil des Landkreises Osterholz umfassen –
lediglich der Teil der Gemeinde Schwanewede, der der Wesermarsch zugeordnet werden kann, ist
nicht betroffen. Hinzu kommen der dem Teufelsmoor zuzuordnende nordwestliche Teil des
Landkreises Rotenburg/Wümme und ein Teil des Landes Bremen: die Ortsteile Oberneuland,
Borgfeld und Blockland, die dem Wümmeeinzugsbereich zuzuordnen sind, und der Einflussbereich
der Lesumniederung mit dem Werderland und der Verbindung zur Bremer Schweiz.

                                               5
6
Abb. 1: Übersichtskarte Projektgebiet (Entwurf) 1

1
    Katasteramt Verden/Osterholz, Grenzen des Naturparks gemäß Projektentwurf, Stand: August 2020.
                                                          7
2. Abgleich Naturpark vs. Biosphärenreservat

2.1.   Biosphärenreservat

1995 wurde auf der internationalen Biosphärenkonferenz in Sevilla die „Sevilla-Strategie“
präsentiert, ein 90-Punkte-Programm, das bis heute die gültige Grundlage für Biosphärenreservate
darstellt. Die Kernaussage ist, dass der Erhalt und der Schutz der biologischen Vielfalt nicht mehr
losgelöst von den Bedürfnissen der Menschen betrachtet werden darf. Die Empfehlungen sind
völkerrechtlich zwar nicht bindend, die Mitgliedsstaaten der UNESCO verpflichten sich jedoch
freiwillig, den Anforderungen und Kriterien bei der Errichtung eines Biosphärenreservats zu
entsprechen.

Die Strategie umfasst vier Leitziele:

1. Die Nutzung der Biosphärenreservate zur Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt und
   kulturellen Vielfalt.

2. Die Nutzung der Biosphärenreservate als Modelle für die Landbewirtschaftung und für Ansätze
   der nachhaltigen Entwicklung.

3. Nutzung der Biosphärenreservate zur Forschung, Umweltbeobachtung, Bildung und
   Ausbildung.

4. Umsetzung des Konzeptes der Biosphärenreservate.

Die konkreten Umsetzungspläne sind auf dem 3. Weltkongress der Biosphärenreservate in Madrid
(2008) aufgegriffen worden und sollen unter besonderer Berechtigung des Klimaschutzes weiter
entwickelt werden.

In Deutschland sind Biosphärenreservate in § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes aufgegriffen und
festgeschrieben. Sie sind somit „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete“, die

- „großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch“ sind,

- „in wesentlichen Teilen ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes, im
  Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen“,

- „vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte
  vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten und
  Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder
  nutzbarer Tier-und Pflanzenarten, dienen“ und

- „beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden
  Wirtschaftsweisen dienen“.

Die nationale rechtliche Rahmenregelung ermöglicht den Bundesländern die Ausweisung von
Biosphärenreservaten. Dies kann in Spezialgesetzen – wie z. B. in Niedersachsen – oder als
Verordnung geschehen. Dem folgt die UNESCO-Anerkennung.

                                                 8
2.1.1. § 18 Niedersächsisches Naturschutzgesetz NNatG

Von Bedeutung bei der Bewertung der Alternativen ist folgende Aussage des NNatG:

„Gebiete im Sinne von § 25 Abs. 1 BNatSchG können nur durch Gesetz als Biosphärenreservat
festgesetzt werden.“

Damit ist aus der Sicht der Landesregierung der Errichtung eines Biosphärenreservates eine
erhebliche Hürde entgegengesetzt.

Zur Umsetzung der Ziele und Funktionen sind Biosphärenreservate international einheitlich in drei
räumliche Zonen gegliedert:

   •   Kernzonen dienen langfristigem Naturschutz, die i. d. R. von wirtschaftlicher Nutzung
       ausgeschlossen sind (Ausnahmen sind möglich!). In manchen Kernzonen, so geregelt in
       Niedersachsen, gilt ein Wegeverbot, aber kein generelles Betretungsverbot.
   •   Pflegezonen sollen die Kernzonen umschließen bzw. abgrenzen. Dort sind schonende
       Aktivitäten möglich, die mit dem Schutzziel vereinbar sind, wie z. B. sanfter Tourismus und
       ökologischer Landbau.
   •   Entwicklungszonen sind i. d. R. besiedelt und stellen den größten Flächenanteil dar, hier
       sollen z. B. Modellprojekte für nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen beworben und
       gefördert werden.

2.1.2. Zusammenfassende Bewertung

   •   Biosphärenreservate stellen einen hohen Anspruch an Landschaftsteile mit einheitlicher
       Struktur.

   •   Sie werden durch Landesgesetz eingerichtet und haben damit einen hohen
       ordnungspolitischen Standard, der ihre Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis wesentlich
       erleichtert.

   •   Die finanzielle Ausstattung ist der der Naturparke weit überlegen.

   •   Damit ist allerdings auch die Bereitschaft der Länder, Biosphärenreservate einzurichten,
       begrenzt.

   •   Die aktuelle niedersächsische Landesregierung ist nicht bereit, weitere
       Biosphärenreservate einzurichten.

                                                 9
Abb. 2: SWOT-Analyse Biosphärenreservat 2

2.2 Naturpark

2.1.3. Gesetzliche Grundlage

§ 34 NNatG auf der Grundlage des § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes definiert einen Naturpark
wie folgt:

2
    Analyse des Autors
                                             10
§ 20 Niedersächsisches Naturschutzgesetz – Naturparke

Die oberste Naturschutzbehörde kann Gebiete im Sinne von § 27 Abs. 1 BNatSchG zum
Naturpark erklären. Abweichend von § 27 Abs. 1 BNatSchG muss der Naturpark großenteils aus
Landschutzgebieten oder Naturschutzgebieten bestehen. Ergänzend zu den in § 27 Abs. 1
BNatSchG genannten Voraussetzungen muss der Naturpark einen Träger haben, der diesen in
Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden zweckentsprechend entwickelt und pflegt.

Der Naturpark selbst hat keinen Schutzstatus, sondern gilt nach Landesgesetz als Planungsraum.

Ungeschützte Flächen, die in den Naturpark einbezogen werden, bleiben ungeschützt!

Die finanzielle Förderung der Naturparks obliegt den Bundesländern. Der Naturparkträger kann
sowohl für die Projektförderung als auch für die institutionelle Förderung Mittel beantragen.

2.1.4. Abgleich der Anforderungen an einen möglichen Naturpark Teufelsmoor

2.2.2.1. Großräumigkeit und Umfang geschützter Flächen

Die mögliche Gesamtfläche eines „Naturparks Teufelsmoor“ umfasst eine Fläche ca. 80.000 ha.
Damit würde dieser Naturpark eine mittlere Größe im Vergleich zu anderen Naturparks in
Deutschland aufweisen, allerdings wesentlich größer als die meisten Biosphärenreservate sein.

Der Umfang bereits geschützter Flächen beträgt je nach endgültiger Abgrenzung gut 40 %. Damit
wäre das zentrale Anforderungskriterium erfüllt.

2.2.2.2. Eignung für die Naherholung

Große Flächen des geplanten Naturparks werden von der hier wohnenden und arbeitenden
Bevölkerung zur Naherholung intensiv genutzt. Dies gilt in besonderem Umfang für die
Wümmewiesen, für die Region in und um Worpswede, für weite Flächen der Niederung der
Hamme und Lesum in Hinsicht auf Rad- und Wasserwanderungen und auf die Waldgebiete der
Geestränder für Spazierwege und für Reiter. Die Bremer Schweiz hat eine besonders hohe
Bedeutung für die Bürger im Bremer Norden.

Das Landesraumordnungsprogramm bzw. das Regionale Raumordnungsprogramm weisen die
Flächen weitgehend mit der Priorität für die Erholung/Naherholung aus.

2.1.5. Zusammenfassende Bewertung

   •   Naturparke müssen rein formal lediglich die Anforderung an den Anteil von 40 %
       Schutzflächen erfüllen, sowie den allgemeinen Formulierungen der Großflächigkeit des
       Naturraumes und der Eignung zur Erholung entsprechen.

   •   Die Ausgestaltung des Naturparks als Instrument zur qualitativen Verbesserung
       insbesondere in den Bereichen Naturschutz und regionaler Entwicklung obliegt allein den
       Trägern bzw. der Geschäftsführung der Naturparke.

   •   Andererseits ist der Zwang, ein Einvernehmen zwischen unterschiedlichen Interessen,
       wiederum des Naturschutzes einerseits und der Landwirtschaft andererseits, herzustellen,
       ein Ansporn, der Kräfte freisetzen kann.

   •   Die geringe Personalausstattung muss durch intensive Projektarbeit und befristet
       angestellte Mitarbeiter ausgeglichen werden – mit allen Risiken!
                                               11
•    Der Naturpark kann angesichts geringerer formaler Ansprüche zügiger gegründet und
           umgesetzt werden.

Abb. 3: SWOT-Analyse Naturpark 3

Resümee:
Nach Abwägung der genannten Argumente wird die Errichtung eines Naturparks empfohlen.
Insbesondere der gesetzgeberische Aufwand und die Abhängigkeit von der finanziellen
Machbarkeit beeinträchtigen die Idee eines Biosphärenreservats

3. Wertigkeit des Naturraums Lesum-, Hamme-und Wümmeniederung als Naturpark
   Teufelsmoor

3.1.       Überregionale Bedeutung des Naturraums der Lesum-, Hamme- und Wümmeniederung

      •    Der Naturraum ist ein Förderschwerpunkt als bundesweiter Hot Spot der Artenvielfalt. 4Die
           Hamme- und Wümmeniederung ist die ausgedehnteste Überschwemmungslandschaft
           Norddeutschlands mit noch vielfach unbesiedelten und wenig erschlossenen Flächen;

       •   Es existiert ein naturnahes Binnendelta der Wümmearme zwischen Ottersberg und
           Lilienthal/Borgfeld;

       •   Die Niederung ist ein binnenländisches Feuchtgebiet nationaler und internationaler
           Bedeutung, insbesondere als Brut- und Rastgebiet für Wat- und Wasservögel;

3
    Analyse des Autors
           4
      •        https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/hotspots.html)

                                                         12
•    Die Region ist eines der größten zusammenhängenden Moorgebiete (Niedermoor-
           Hochmoor-Komplex) Deutschlands;

       •   Die Region ist in großen Teilen ein weiträumiger, extensiv genutzter Komplex aus Nass-
           und Feuchtgrünland, sowie Übergangs- und Schwingrasenmooren;

       •   In 300 und mehr Jahren sind aus heutiger Sicht historische, alte, kleinparzellierte
           Blockfluren der Moormarschen kultiviert worden: Erste umfassende und gut dokumentierte,
           mittelalterliche Hollerkolonisationen der Marschen einerseits, und in den letzten 3
           Jahrhunderten die Moorbesiedelung zwischen Weser und Elbe andererseits. Die „Findorff-
           Siedlungen“ sind ein auch überregional bekannter Ausdruck dieser Zeit.

       •   Es bestand und besteht streckenweise immer noch ein übergreifendes/umspannendes,
           historisch bedeutsames Kanalnetz der Torfschifffahrt zwischen Oste und Weser, sowie
           zwischen Bremervörde und Bremen-Findorff;

       •   Die groß angelegte staatliche Moorkolonisation in den Worpsweder Mooren im 18.
           Jahrhundert hat eine der am intensivsten besiedelten Hoch- und Niedermoorgebiete
           Nordwestdeutschlands geschaffen, noch heute erkennbar an den Findorff-Siedlungen;

       •   Worpswede und Fischerhude sind Sinnbild für bildende Kunst;

       •   Die Region ist bedeutend nicht nur als lokaler Naherholungsbrennpunkt, sondern auch als
           Erholungsgebiet für den Ballungsraum Bremen. Dies gilt sowohl für den südlichen Bereich
           der Wümmeniederung, als auch für den nördlichen Bereich der Lesum und der Bremer
           Schweiz.

      •    Das ausgedehnte Wald- und Wiesenregion der Bremer Schweiz bis in die Ortsteile
           Garlstedt, Hülseberg und Freissenbüttel und bis nach Hambergen ist ein einzigartiger
           Grüngürtel nördlich des Großraums Bremen.

3.2.       Naturpark-Untersuchung durch die Planungsgruppe Landschaftspflege, Hannover 1991

Auf die fachliche Expertise der Naturpark-Untersuchung durch die Planungsgruppe Landespflege
in Hannover aus dem Jahre 1991 (Konzept zur Schaffung eines Naturparks Teufelsmoor und
Randgebiete) 5 wird verwiesen. Die Erstellung des Konzeptes wurde mit Landesmitteln gefördert.
Die Ausarbeitung hat sich seinerzeit eindeutig für die Errichtung eines Naturparks ausgesprochen
und ist trotz gewisser aktueller Veränderungen und Weiterentwicklungen auch heute Grundlage
der Initiative zur Schaffung eines Naturparks Teufelsmoor.

Im Landkreis Osterholz wurde zum damaligen Zeitpunkt das Konzept eines Naturparks nicht weiter
verfolgt, weil die Beantragung und Realisierung des Naturschutzgroßprojektes „Hammeniederung“
(Gebiet von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung / GR-Gebiet) in den Vordergrund rückte. In
der Folgezeit kamen die Festlegung der Natura-2000-Gebiete und ihre Sicherung als Natur- und
Landschaftsschutzgebiete hinzu.

Die Erarbeitung des o.g. Gutachtens erfolgte auf der Grundlage der damaligen Rechtslage, die
sich von der aktuellen durch die Hinzufügung zweier Kriterien (Ziffern 5 und 6 der nachfolgenden
Aufstellung) unterscheidet.

5
    S. Drangmeister, Dietmar (Projektleiter) 1991, Planungsgruppe Landespflege Hannover
                                                          13
Die Frage, ob sich die Region zur Ausweisung als Naturpark eignet, soll im Folgenden anhand
dieser Kriterien aus dem § 27 Bundesnaturschutzgesetz behandelt werden.

3.3.      § 27 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

§ 27 des BNatSchG lautet:
   (1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
       1. großräumig sind
       2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
       3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen
          und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
       4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für den Tourismus vorgesehen sind,
       5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung
          geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu
          diesem Zweck eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
       6. besonders dazu geeignet ist, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
   (2) Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.
   (3) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter
       Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert,
       erschlossen und weiterentwickelt werden.

Ergänzend und abweichend von § 27 BNatSchG legt § 20 des Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) Folgendes fest:

       (1) Die oberste Naturschutzbehörde kann Gebiete im Sinne von § 27 BNatSchG zum
           Naturpark erklären. Abweichend von § 27 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG muss der Naturpark
           großenteils aus Landschaftsschutzgebieten bestehen. Ergänzend zu den in § 27 Abs. 1
           BNatSchG genannten Voraussetzungen muss der Naturpark einen Träger haben, der
           diesen zweckentsprechend entwickelt und pflegt.

Die vorgenannten Absätze des BNatSchG werden nachfolgend bewertet.

                                                 14
3.3.1. Großräumigkeit

Für die Abgrenzung des Naturparkes Teufelsmoores in der Hamme- und Wümmeniederung ist
(zumindest) der Raum vorzusehen, der gemäß des „Konzeptes für einen Naturpark Teufelsmoor
und Randgebiete“ sich für die Schaffung eines Naturparkes potenziell eignet. Der in dem
Gutachten als geeignet bezeichnete Teil des Landkreises Osterholz ist im Landschaftsrahmenplan
des Landkreises Osterholz (2000) wiedergegeben. Er umfasst mit den Teillandschaften
Hammehochmoore, Hammeniederung, Worpsweder Moore, Giehler Moor-Niederung und St.
Jürgensland den weitaus größten Teil des Teufelsmoores (siehe Abb. 4). Ferner sind westlich
angrenzende, im Landkreis Osterholz gelegene Geestbereiche miteinbezogen (siehe Abb. 5).

Abb. 4: Teillandschaften des Teufelsmoores im Landkreis Osterholz6

6
    Landschaftsrahmenplan Osterholz 2000, Gutachten Naturpark Teufelsmoor 1991, www.landkreis-osterholz.de
                                                        15
Abb. 5: Potenziell als Naturpark geeigneter Teil des Landkreises Osterholz gemäß Naturpark-
Konzept 1991 7

Das im Auftrag des Landkreises Osterholz erstellte Gutachten trifft aufgrund der räumlichen
Zuständigkeit nur Aussagen für das Kreisgebiet selbst. Es bringt jedoch ergänzend zum Ausdruck,
dass es aus fachlicher Sicht zudem sinnvoll wäre, den Naturpark über die Kreisgrenzen hinaus zu
entwickeln (Seiten 90 und 91):

            „Ohne hier den zuständigen Behörden und Politkern vorgreifen zu wollen, wird
            empfohlen, darüber nachzudenken, inwieweit der Naturpark auch Teile der Landkreise
            Rotenburg und Verden umfassen sollte. (…)
            1. Das ganze Teufelsmoor südlich des Gnarrenburger Endmoränenezuges (…)
            2. Die der Teufelsmoorniederung zugewandten Randbereiche der Zevener Geest
            zwischen Quelkhorn/Wilhelmshausen und Glinstedt (…)
            Eine Einbeziehung weiterer Teile der Wümmeniederung – hiervon wären der Stadtstaat
            Bremen und der Landkreis Verden betroffen – sollten für folgende Bereiche überlegt
            werden:
            Das Bremer Blockland (…)
            Die Borgfelder, Fischerhuder und Ottersberger Wümmewiesen (…)“8

Die Großräumigkeit kann bereits durch den landkreiseigenen Teil des Teufelsmoores als gegeben
angesehen werden, eine Erweiterung in den Nachbarkommunen wäre für den Naturpark und die
Region jedoch förderlich. Diese Schritte könnten auch sukzessiv vorgenommen werden.

7
    Drangmeister (Projektleiter) 1991, Konzept zur Schaffung eines Naturparks Teufelsmoor und Randgebiete
8

                                                          16
3.3.2. Flächenanteil von Landschafts- und Naturschutzgebieten

Die Schutzgebiete sind in der Karte der Grenzen des Naturparks unter 1.2 ausgewiesen.

Die Schutzgebiete nehmen einen Anteil von 41,3 % der geplanten Gesamtfläche des Naturparks
von 84. 939 ha ein.

3.3.3. Landschaftliche Erholungseignung und Zielsetzung des nachhaltigen Tourismus

Zur Ermittlung der landschaftlichen Erholungseignung werden die Landschaftsprogramme des
Landes Niedersachsen und des Landes Bremen sowie die Landschaftsrahmenpläne der
betreffenden niedersächsischen Landkreise ausgewertet. Dasselbe gilt für den Aspekt des
nachhaltigen Tourismus. Die für Tourismus zuständigen Stellen werden beteiligt werden,
insbesondere die Touristikagentur Teufelsmoor-Worpswede-Unterweser, der Touristikverband
Rotenburg (Wümme) e.V. sowie die betreffenden Einrichtungen des Landes Bremen.

3.3.4. Raumordnerische Festlegung für Erholung

Die gültigen Raumordnungsprogramme bestätigen die Festlegungen für Erholung. Aktuell befinden
sich in den Landkreisen die RROP in Überarbeitung (im Landkreis Rotenburg am 28. 05 2020
beschlossen). Eine Aktualisierung der Angaben für Erholung wird ggfs. vorgenommen. Eine
Einbeziehung der Zielsetzung zur Errichtung eines Naturparks ist vorgesehen.

3.3.5. Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Landschaft und ihrer Arten- und
       Biotopvielfalt, angestrebte umweltgerechte Landnutzung

Es ist davon auszugehen, dass dieses Kriterium in den bestehenden Naturschutzgebieten erfüllt
wird, ggfs. müssen Pflegemaßnahmen kritisch hinterfragt werden. Hinsichtlich der wachsenden
Bedeutung des Klimaschutzes sind in der Region besondere Initiativen für ein
Wassermanagement erforderlich.

Auch in denjenigen Landschaftsschutzgebieten, die im Zuge der Natura-Sicherung ausgewiesen
wurden, dürfte das Kriterium zumindest weitestgehend erfüllt sein. In den Gebieten mit alten
Landschaftsschutzgebietsverordnungen und in den nicht geschützten Teilen des Naturparkes
sollte der Naturpark Ideen entwickeln, wie eine umweltgerechte nachhaltige Nutzung sozial- und
insbesondere landwirtschaftsverträglich erreicht werden kann. Dabei sind kooperative Ansätze zu
praktizieren. Die nachhaltige, umweltgerechte Nutzung soll insbesondere der Erhaltung der
Biodiversität sowie dem Klimaschutz gerecht werden.

3.3.6. Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung

In Deutschland gibt es 104 Naturparke. Sie umfassen 27 % der Fläche von Deutschland (siehe
Abb. 6).

Naturparke erweisen sich in aller Regel als sehr förderlich für die Regionalentwicklung. Bekannt
ist u.a. der Naturpark Solling mit eigenem Wildgehege und mit Weidetierhaltung. In der Region
des Teufelsmoores gibt es Initiativen, wie z.B. den „Gnarrenbörger“ oder die Bremerland-Milch.
                                                17
Diese regionalen Besonderheiten sollten aufgegriffen und weiter entwickelt werden. So kann die
Einrichtung weiterer „Melkhüs“ positive Effekte auf die Naherholung haben. Weitere Initiativen zur
Stärkung der Hofläden und –Cafés sind wünschenswert, um deren Entwicklung nachhaltig zu
stabilisieren.

Bemerkenswert ist, dass im gesamten Elbe-Weser-Dreieck kein Naturpark vorhanden ist, obwohl
diese Region zwischen den Ballungsgebieten Bremen, Bremerhaven und Hamburg gelegen ist
und geeignete Landschaften aufweist. Im Hinblick auf die Erholungsfunktion der Naturparke für die
Menschen in den Ballungsräumen drängt sich die Realisierung von Naturparken im Elbe-Weser-
Dreieck auf. Im Gebiet der Metropolregion Bremen-Niedersachsen stellen das Teufelsmoor und
seine umgebenden Geestgebiete einen bevorzugten Kristallisationspunkt für die Errichtung eines
Naturparkes dar.

Aktuell ist eine Initiative im Landkreis Cuxhaven tätig geworden, die sich für die Errichtung eines
Naturparks einsetzt.

Erfolgreiche Naturparke in Niedersachsen sind u.a. der Naturpark Lüneburger Heide, der als
Verein die Interessen der beteiligten Kommunen beispielhaft berücksichtigt, der Naturpark
Solling, der nach langjähriger Arbeit Mittel für Projekte einwirbt, die die kommunalen Mittel um
das Fünffache übersteigen, und der Naturpark Hümmling, der grenzübergreifend sowohl im
Emsland als auch in den benachbarten Niederlanden eingerichtet ist.

                                                            1
                                                                2
                                                                     3
                                                                4
                                                                                                                         10

                                                                                    6                                               12

                                                                                                                         13

                                                                                                                         35
                                                                                                                    34
                                                                                         18

                                                                         17

                                                                                                                                         43

                     45                         46
                                                           25                           28                               42
                                                                                                        30
                                                                                              29                               44
                                                      57
                                      53                    27
                                           54 56                                        68         33
                                                                58       66
                                     52
                          51               55                                                                                                 72

                 49                   59
           48                                                                        69
                          73                                    63                                 70               71
                                                 62
                                74    61
                76                                                  87                         89
           75                                                                      88                    93
                                                      90
                           78                                                                             94
                                                                               91             92
                                           65                                                                97
                77
                                                 80                                                            98
                                                                              95
                                79                                                                      96          99
                                           81         82
                                                                                             101                         100

                                            83
                                     84
                                                                               102

                                           86

                                                                    104                      103

                                                                                                             18
Abb. 6: Naturparke in Deutschland 9

3.3.7. Bedeutung des Naturparks für die Bildung

Die relevanten Bildungseinrichtungen, die in den Landkreisen sowie in Bremen vorhanden sind,
werden im Zuge des Entwurfs eines Naturpark-Projektplans katalogisiert. Das sind neben den
allgemeinbildenden Schulen zum Beispiel die Bildungsstätte Bredbeck, die Biologische Station
Osterholz, die ökologische Station Bremervörde, das Norddeutsche Vogelmuseum und das Haus im
Moor in der Ortschaft Teufelsmoor, die Ökologische NABU-Station Oste-Region (ÖNSOR), das
Institut für Ökologie und Naturschutz Niedersachsen GmbH (IFÖNN) und viele andere mehr.

3.3.8. Trägerschaft

Als Träger des Naturparks wird die Rechtsform eines Vereins empfohlen. Weitere Aussagen
enthält das Kapitel „B 1. Rechtsform“.

9
    Bundesamt für Naturschutz 2015
                                              19
4. Ziele des Naturparks Teufelsmoor

4.1.   Naturschutzfachliche Bedeutung

Innerhalb Deutschlands ist Nordwestdeutschland das klassische Gebiet für den Schutz eines
großräumigen regenwassergespeisten Hochmoores. Die Region Teufelsmoor ist herausragend in
seiner Repräsentativität und gehört mit der räumlichen Dimension zu den größten Hoch- und
Niedermoorkomplexen in Niedersachsen.

Im Bereich der Hochmoorkörper – es sind immer noch fast überall mehrere Meter mächtige
Torfkörper anzutreffen - ist eine Vielzahl naturnaher Biotope mit hoher Artenvielfalt beheimatet.
Das Gebiet des Niedermoores bietet zudem günstige Voraussetzungen für eine Vernässung, da
der Grundwasserspiegel hier knapp unter der Geländeoberfläche liegt. Was in der Vergangenheit
als Last empfunden wurde, kann sich angesichts des Klimawandels auch zu einem Standortvorteil
entwickeln.

Aus naturschutzfachlicher Sicht stellt in erster Linie die Entwässerung, die durch weit verzweigte
Grabensysteme und durch die Praxis an der Ritterhuder Schleuse ermöglicht wird, eine
Gefährdung dar. Damit wird der Emittierung des Treibhausgases CO2 Vorschub geleistet, da durch
Sauerstoffzufuhr Torfsubstanz abgebaut wird. Auch die Erholungsfunktion des Naturraums ist
gefährdet, da das mangelhafte Angebot gut ausgebauter und vernetzter Rad- und Wanderwege
eine sinnvolle Besucherlenkung erschwert.

Besonders hinzuweisen ist auf ein Modellprojekt der Landwirtschaftskammer Bremervörde,
welches eine Wiedervernässung abgetorfter Hochmoorflächen zum Ziel hat. Angestrebt wird ein
über das Jahr gleichbleibender Grundwasserstand von ca. 60 cm unter Oberflächenniveau, der
sowohl die landwirtschaftliche Bearbeitung ermöglicht, als auch eine hinreichende Vernässung des
Torfkörpers gewährleistet und damit weitere CO2-Emissionen einschränkt.

4.2.   Ziele innerhalb der vier Säulen des Naturparks

4.2.1. Naturschutz und Landschaftspflege

Schutz der biologischen Vielfalt: Maßstab für die Beschreibung der Avifauna einer naturnahen
Kulturlandschaft kann u.a. der Bericht der AG Regenfleuter, Dr. Gert Lange u.a., aus dem Jahre
1979 sein. Der Schwerpunkt liegt in der Sicherung und Entwicklung der Lebensräume und
Bestände der Sumpf- und Wiesenvogelpopulationen, u.a. von Rotschenkel, Uferschnepfe,
Bekassine, Kiebitz sowie Wachtelkönig, Wachtel und Wiesenweihe. Wissenschaftliche
Untersuchungen zur Entwicklung der Biofauna der Niederung sind in den letzten Jahren besonders
seitens der Biologischen Station Osterholz durchgeführt worden

Klimaschutz: Angestrebt wird eine punktuelle Wiedervernässung von Moorflächen zur Reduzierung
des CO2-Ausstoßes. Der gesamte Naturraum ist von Hoch- und Niedermooren geprägt.
Trockenheit verursacht maßgeblich den Ausstoß von Treibhausgasen, die für den Klimawandel
verantwortlich sind. Dies führt zu Konflikten mit der Wasserhaltung für eine landwirtschaftliche
Bearbeitung. Aus verschiedenen Gründen – Existenzsicherung und Erhalt einer bäuerlichen, der
Moorlandschaft in Jahrhunderten angepassten Kulturlandschaft - ist die Landwirtschaft zu
erhalten. Die Bearbeitungsintensität kann nach den jeweiligen Schutzanforderungen innerhalb des
Naturparks abgestuft sein.

Dieser Schutzrahmen ist nicht nur einschränkend in bestehenden Naturschutzgebieten, er bietet
auch Chancen der Weiterentwicklung, Anpassung und Innovation, die im Naturpark
einvernehmlich zwischen Naturpark und Landwirtschaft entwickelt und erprobt werden sollen. Ein
Nebeneinander von Natur- und Kulturlandschaften ist zu erhalten. Der Charakter der Region ist
                                               20
gekennzeichnet durch weite Niederungen und ehemalige, wiedervernässte oder noch zu
renaturierende Torfabbauflächen. Der Charakter ändert sich zum Negativen, wenn die
Grundwasserstände absinken oder die landwirtschaftliche Tätigkeit eingestellt wird: Es kommt zu
einer ungewollten Verbrachung großer Anteile der Wiesen und Weiden, die es zu vermeiden gilt.
Diese Problematik soll durch entsprechende Projekte des Naturparks aufgegriffen werden.

4.2.2. Landwirtschaft und regionale Entwicklung

Soweit irgend möglich soll die Erhaltung der Landwirtschaft und deren Orientierung an einer
nachhaltigen Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Konkret bedeutet dies, dass
gemeinsam mit den Landwirten an zukunftsorientierten Projekten gearbeitet werden muss, die
sowohl auf die Existenzsicherung der betroffenen Familien, als auch an dem Schutz der
natürlichen Ressourcen ausgerichtet sind. Der Naturpark hat dabei die Aufgabe und Möglichkeit,
eine Moderatorenfunktion auszubilden, die auf einen Verzicht auf Vorgaben und Auflagen
einerseits und auf den Aufbau von Vertrauen untereinander andererseits setzt („Kooperativer
Naturschutz“).

Die regionale Identität soll gestärkt werden. Ziel ist die Verbundenheit mit der Region und das
Engagement für die Region. Dies soll zum Ausdruck kommen in Diskussionsforen zur Aufstellung
und Begleitung des Naturparkplans, in Dokumentationen und Veröffentlichungen über den
Naturraum, in Projekten, die Natur erlebbar machen, in Schulpartnerschaften und in vielen
weiteren Aktivitäten.

An der Entwicklung und Vermarktung regionaler Produkte und Marken ist mitzuwirken. Initiativen
wie der „Gnarrenbörger“ sind aufzugreifen und weiterzuentwickeln. Es ist ein Netzwerk von
regionalen Produkten zu fördern.

Ein Netzwerk von Naturpark-Partnern für Hofcafés, Melkhüser, Gaststätten, Hotels und
Einrichtungen der Naherholung ist zu schaffen, die jeweiligen Angebote sind ggfs. gemeinsam zu
vermarkten, z.B. durch Entwicklung einer App mit Standortübersichten und den aktuellen
Öffnungszeiten.

Die regionale Kultur und Traditionspflege ist mit generationsübergreifenden Konzepten zu fördern.
Neue Beteiligungsmöglichkeiten für Jüngere sind zu entwickeln.

4.2.3. Umweltbildung und Kultur

Die Natur und die charakteristische Niederungslandschaft mit Hoch- und Niedermooren sollen
erlebbar gemacht werden. Es ist ein Konzept gemeinsam mit den Bildungsträgern zu entwickeln,
das den besonderen Schutz der sensiblen Landschaftsteile und der moortypischen
Lebensgemeinschaften hervorhebt und dabei das rücksichtsvolle Erleben der Natur ermöglicht.

Auf stark einschränkende Regularien ist weitgehend zu verzichten. Zugangsmöglichkeiten auch zu
sensiblen Bereichen sind – wenn möglich und verträglich – zu schaffen oder zu erhalten.

Die Beurteilungs- und Handlungskompetenzen sind durch eine offene Diskussion und geeignete
Instrumente/Foren zu fördern, die Eigenverantwortung des naturbewussten Mitbürgers steht dabei
im Mittelpunkt.

Diese Ziele sind möglichst früh durch geeignete Maßnahmen im Bewusstsein der Bürger zu
verankern, damit ist bereits in der Kita zu beginnen und in den Schulen fortzufahren.

Die Bevölkerung ist durch das Fördern der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit in die
Zielgebung und Ausgestaltung des Naturparks einzubeziehen.

                                                21
4.2.4. Erholung

Gemeinsam mit den Touristikagenturen ist ein Konzept zu entwickeln, das die naturverträgliche
Erholung in allen Teilen der charakteristischen Niederungs- und Siedlungslandschaften des
Naturraums von Hamme und Wümme zum Ziel hat.

Dazu zählt ein Netz von Wander- und Radwanderwegen, wobei die gewachsenen Radien durch E-
Bikes zu berücksichtigen sind. Teil eines integrierten Konzeptes sind die Rast- und
Bewirtungsangebote und die elektronischen Informations- und Lenkungsmöglichkeiten. Die
besonderen Vorzüge des naturschonenden Wasserwanderns sind zu fördern. Touristische
Fehlentwicklungen an besonderen Feiertagen sind konsequent einzuschränken.

Eine nachhaltige regionaltypische touristische Entwicklung ist zu fördern. Dabei ist Wert darauf zu
legen, die besonderen Bedingungen in den Schwerpunktbereichen Worpswede und Fischerhude
zu berücksichtigen und gleichzeitig neue Konzepte zu entwickeln, die den geänderten
Erwartungen jüngerer Besucher gerecht werden.

Der Naturpark hat das Ziel aufzugreifen, landkreis- und länderübergreifend möglichst den
gesamten Naturraum mit der spezifisch notwendigen Infrastruktur an Informations- und
Lenkungsfunktionen zu entwickeln. Die Palette reicht von der konventionellen Beschilderung über
die Einrichtung von „Naturpark-Pforten“ bis hin zu den aktuellen elektronischen
Informationsmöglichkeiten.

Mit den gewachsenen touristischen Einrichtungen der Kommunen ist die Vorgehensweise
abzustimmen. Bereits eingeführte Marken wie „Kulturland Teufelsmoor“ sind zu berücksichtigen.

                                                22
Teil B – Technisch-organisatorische Klärung

   1. Rechtsform

1.1. Mögliche Rechtsformen

1.1.1. Öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stiftung

Stiftungen zeichnen sich schlagwortartig wie folgt aus:
     • Eine Stiftungssatzung legt die Leitungsstrukturen fest.
     • Der Stiftungszweck ist festgeschrieben und kann nur sehr schwer geändert werden (nur mit
        staatlicher Genehmigung).
     • Bei einer Förderstiftung dürfen nur die Erträge an die Destinatäre (Begünstigten)
        ausgeschüttet werden. Vermögen darf nicht ausgeschüttet werden. Vermögen muss
        erhalten werden. Dritte erhalten Geld.
     • Fördernde Stiftung: Vermögen wird zu stiftungs-/satzungsgemäßen Zwecken
        ausgeschüttet. Stiftung nutzt Vermögen für eigene Zwecke (eigene Projekte, Aktivitäten
        etc.).
     • Mischformen sind zulässig.
     • Stiftungen haben keine Mitglieder. Sie werden durch einen Geschäftsführer geführt. Der
        Vorstand vertritt die Stiftung und ist voll haftbar.

1.1.2. Zweckverband

Eckpunkte zur Bewertung eines Zweckverbandes:

   •   Eine Satzung benennt die Zielsetzung, die Organe und deren Zusammensetzung.
   •   Mitglieder sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
       Natürliche und juristische Personen des Privatrechts können Mitglieder sein, wenn die
       Erfüllung der Verbandsaufgaben dadurch gefördert wird und Gründe des öffentlichen
       Wohles nicht entgegenstehen.
   •   Keine besteht keine Steuerpflicht, wenn die Satzung den Vorgaben entsprechend formuliert
       wird.

1.1.3. Verein

Eckpunkte zur Bewertung einer Vereinslösung:

   •   Eine Satzung benennt die Zielsetzung, die Organe und deren Zusammensetzung.
   •   Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen
       etc. Die Mitglieder können mit Stimmrecht ausgestattet werden, um die
       Einflussmöglichkeiten von bestimmten Körperschaften (Kommunen) und Verbänden
       (Landwirtschaft, Naturschutz u.a.) abzusichern. Details regelt die Satzung.
   •   Gemeinnützigkeit ist in Abstimmung mit den Finanz- und Gerichtsbehörden sicher zu
       stellen.
   •   Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist im Rahmen der Zielvorgaben aus der Satzung
       möglich.
   •   Der Vorstand des Vereins wird auf der Grundlage der Vorgaben der Satzung gebildet.
                                                  23
1.2. Ziele der Trägerschaft

   •   Rechtsaufsicht durch die Landkreise/Land Bremen
           o Durch Einsetzung eines Vorstandes, der seinerseits einen Geschäftsführer beruft,
              ist die Rechtsaufsicht der geldgebenden Körperschaften gewährleistet.
   •   Angemessene Mitsprache der finanziell engagierten Kommunen
           o Das Stimmrecht der finanziell engagierten Kommunen ist mit Hilfe der Satzung so
              auszugestalten, dass die kommunale Seite nicht überstimmt werden kann.
   •   Mitsprachemöglichkeiten von Verbänden, als zu beteiligende Verbände kommen in
       Betracht:
           o Landvolkorganisationen der Landkreise und des Landes Bremen
           o Forstverbände
           o Naturschutzverbände wie BUND und NABU
           o Jägerschaften in den Landkreisen und im Land Bremen
   •   Fachaufsicht durch Vorstand. Der Vorstand übt eine Fachaufsicht nur in grundsätzlichen
       und längerfristigen Fragen der Geschäftsführung aus.
   •   Eigenständigkeit/Eigenverantwortung der Geschäftsführung
           o Die Geschäftsführung handelt eigenständig, verfasst anlässlich der jährlich
              stattfindenden Mitgliederversammlung einen Bericht und stellt sich der Aussprache.
              Die Geschäftsführung wird auf 5 Jahre berufen. Eine vorzeitige Abwahl ist in der
              Satzung zu regeln, bedarf jedoch einer Zweidrittelmehrheit.
   •   Optimierung der finanziellen Förderung der Projektarbeit
           o Namhafte Stiftungen vergeben Fördergelder nur an staatsferne Organisationen.
              Dies sollte berücksichtigt werden.

1.3. Fazit

Da für eine Stiftung keine realistische finanzielle Grundlage besteht, kommen für den Naturpark
nur die Alternativen
  • Kommunaler Zweckverband oder
  • Verein
in Betracht.

1.3.1. Kommunaler Zweckverband

   •   Die Verantwortlichkeit der finanziell engagierten Kommunen wird in herausgehobener
       Weise dokumentiert.

   •   Dies kann durch gemeinsame Nutzung von Personalressourcen umgesetzt werden, indem
       z. B. eine Stelle zu einem bestimmten Prozentsatz in der Kreisverwaltung und zum
       verbleibenden Prozentsatz in der Naturpark-Geschäftsstelle angesiedelt wird.

   •   Ähnlich kann verfahren werden durch die gemeinsame Nutzung von Sachmitteln und
       räumlichen Kapazitäten.

   •   Aufwändig gestaltet sich die Beteiligung von Verbänden an der Willensbildung. Da der
       kommunale Zweckverband eindeutig auf die Mitgliedskommunen orientiert ist, müssen
       Sonderregelungen für eine Beteiligung Dritter genutzt werden. Ausgeschlossen ist dies
       jedoch nicht.

                                                24
•   Einschränkend wirkt sich die Ablehnung von Stiftungen aus, keine finanzielle Unterstützung
       zu gewähren. So ist seitens der Bingo-Stiftung zu vernehmen, dass staatliche
       Einrichtungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben selbst verantwortlich sind und daher eine
       Projektförderung durch eine externe Stiftung ausgeschlossen sei.

1.3.2. Verein

   •   Die Vereinslösung gewährleistet eine größere Unabhängigkeit von der Verwaltungsebene.

   •   Die Beteiligung von Verbänden an der Willensbildung ist grundsätzlich möglich und bedarf
       lediglich der Regelung der Stimmrechte und der finanziellen Auswirkungen in der Satzung.
       Damit kann auch gesichert werden, dass die Verantwortung der in erster Linie finanziell
       engagierten Kommunen gewahrt wird.

1.3.3. Delegation bzw. Übertragung von Aufgaben

   •   Im Rahmen ihrer finanziellen Verpflichtung einem Naturpark gegenüber kann die Kommune
       bestimmte Aufgaben auf den Naturpark übertragen (ggs. per Vertrag). Dazu können auch
       Pflichtaufgaben der Kommunen gehören. Damit kann eine weitere Rechtfertigung der
       Einrichtung eines Naturparks fixiert werden.

   •   Die Übertragung von Aufgaben ist unabhängig von der Rechtsform. Die jeweiligen
       kommunalen Parlamente (Bürgerschaft, Rat, Kreistag) erhalten auf diese Weise eine
       wesentliche Kontrollfunktion gegenüber dem Naturpark. Die Kontrollfunktion kann durch die
       Benennung von Kassenprüfern zusätzlich gestärkt werden.

1.3.4. Satzung

Nach Festlegung der Rechtsform wird eine Satzung vorgelegt. Dafür werden zu einem späteren
Zeitpunkt (nach Entscheidung über die Rechtsform) Beispiele aus anderen Naturparken
herangezogen.

1.3.5. Gegenüberstellung der Rechtsformen „Zweckverband“ und „Verein“

Der Zweckverband ist eindeutig orientiert auf die kommunalen Träger, während der Verein auch
Verbände in den Prozess der Meinungsbildung einbinden kann.

Die Verwaltungsstrukturen einer Behörde können somit auch auf einen Zweckverband ausgedehnt
werden, insbesondere, wenn eine räumliche Lösung innerhalb eines Behördengebäudes favorisiert
werden sollte.

                                               25
Abb. 7: SWOT Analyse „Kommunaler Zweckverband“ 10

Abb. 8: SWOT Analyse „Verein“ 11

10
     Analyse des Autors
11
     Analyse des Autors
                                          26
1.3.6. Empfehlung

Nach Auswertung aller Vorteile und Risiken wird die Rechtsform „Verein“ empfohlen.

Dies begründet sich insbesondere durch:

     •   Eine stärker mögliche Unabhängigkeit der Tätigkeit des Naturparks im Rahmen seiner
         Vorgaben durch die Satzung und der gesetzlichen Festlegungen.

     •   Eine mögliche Berücksichtigung von Verbänden der Zivilgesellschaft, insbesondere der
         Landwirtschaft einerseits und des Naturschutzes andererseits. Damit kann eher
         gewährleistet werden, dass der Naturpark einen „kooperativen Naturschutz“ praktiziert.

2.   Räumliche Abgrenzung des Naturparks Teufelsmoor

2.1. Vorgehensweise

Ein Informationstermin mit dem Städte- und Gemeindebund Osterholz hat am 9. März 2020
stattgefunden. Gespräche mit den Kommunen auf der Geest finden noch statt, die ursprüngliche
Terminplanung konnte wegen der Coronakrise nicht eingehalten werden. Eine endgültige
Empfehlung über die Aufnahme in den möglichen Naturpark wird im Herbst 2020 formuliert
werden.

2.2. Zwischenergebnisse

Die Vorschläge des Fördervereins „Naturpark Teufelsmoor“ zu einer möglichen Naturparkfläche
werden „im Uhrzeigersinn“ mit Gnarrenburg beginnend zur Diskussion gestellt.

2.2.1. Gnarrenburg/ Bremervörde/ Selsingen

Gespräche mit den kommunalpolitisch Verantwortlichen haben stattgefunden. Es sollen die
Einbeziehung von Flächen der Gemeinde Selsingen und der Stadt Bremervörde
(Findorffsiedlungen / Iselersheim) auf öffentlichen Veranstaltungen zur Diskussion gestellt werden.

2.2.2. Tarmstedt

Ein Termin mit den Bürgermeistern muss neu angesetzt werden. Es ist zu erörtern, ob und in
welchem Umfang die Mitgliedsgemeinden am Geestrand Teil des Naturparks werden sollen, also
konkret Tarmstedt, Wilstedt, Hepstedt, Vorwerk und Breddorf.

2.2.3. Grasberg

Nach der eindeutigen Haltung der Mehrheitsfraktion im Rat der Gemeinde Grasberg am
13.11.2019 kann auf eine Berücksichtigung der Gemeinde Grasberg verzichtet werden.

2.2.4. Landkreis Verden

Die ablehnende Haltung des Landrats wird zur Kenntnis genommen. Mit dem neu gewählten
Bürgermeister des Fleckens Ottersberg haben erste Gespräche stattgefunden, weitere mit
maßgeblichen Landwirten in Fischerhude werden folgen.

                                                 27
2.2.5. Land Bremen

Die senatorische Umweltbehörde hat angeregt, die Lesumniederung und das Werderland in den
geplanten Naturpark aufzunehmen. Dem wird gefolgt.

2.2.6. Ritterhude

Eine Verbindung von Garlstedt/Heilshorn bis zur Bremer Schweiz schließt die Ortsteile Stendorf,
Wollah und Platjenwerbe in Teilen mit ein.

2.2.7. Osterholz-Scharmbeck

Ausgehend von dem Ortsteil Garlstedt und der Initiative Bremens mit der Bremer Schweiz bietet
sich eine Berücksichtigung des gesamten Stadtgebietes von Osterholz-Scharmbeck an, um den
Ring zwischen Hambergen auf der einen Seite und Schwanewede/Löhnhorst/Leuchtenburg und
Bremen mit Knoops Park und dem Werderland mit der Lesum bis zum Zusammenfluss von
Hamme und Wümme auf der anderen Seite zu schließen.

2.2.8. Schwanewede

Wie vorab dargelegt, würde eine Einbeziehung der „Bremer Schweiz“ auch die Schwaneweder
Ortsteile Löhnhorst und Leuchtenburg betreffen.

2.2.9. Hambergen

Hambergen nimmt die Überlegungen, den Naturpark über die B 74 hinaus auf den Geestrand zu
erweitern, zustimmend zur Kenntnis, vorbehaltlich der Entscheidung der politisch verantwortlichen
Gremien.

3.   Finanzierung

3.1. Bedarf

3.1.1. Personalkosten

Die Personalkosten ergeben sich aus der Tatsächlichen tariflichen Einstufung der Mitarbeiter einer
Geschäftsstelle, die noch nicht detailliert aufgeführt werden können.

In Ansatz gebracht werden                € 325.000,-

für eine in erster Annäherung angenommene personelle Besetzung der Geschäftsstelle mit 3 bis 5
Kräften:

     •   Geschäftsführer
     •   Administration
     •   Fachkraft Biologie
     •   Fachkräfte Projektbearbeitung

                                                   28
3.2 Einnahmen

    Berechnung Zuschuss (Vorschlag)

    Als jährlicher Zuschuss ergeben sich daraus € 350.000,-.

                                        29
4. Aufgabenabgrenzung

4.1.        Untere Naturschutzbehörden

Die generelle Abgrenzung besteht in der Funktion der UNB als Teil der hoheitlichen
Kommunalverwaltung einerseits und der freiwilligen Einrichtung des Naturparks, der weder über
hoheitliche noch ordnungspolitische Funktionen verfügt, andererseits Insofern bestehen keine
Risiken einer Kompetenzüberschneidung.

Der Naturpark hat seine Funktion in erster Linie in der Definition, Ausarbeitung und Durchführung
von Projekten im Rahmen seiner Aufgaben, die sich u.a. aus der Vier-Säulen-Theorie des
Verbandes der Naturparke ergeben. Ein erster Entwurf eines späteren Naturpark-Projektplans liegt
nach der Zusammenkunft in der Tagungsstätte Bredbeck (23.2.2020) vor und kann als
Orientierungshilfe dienen12.

Die Definition der Projekte findet in enger Abstimmung mit den gesellschaftlich relevanten Gruppen
statt, zu denen in erster Linie auch die Behörden und damit die UNB zählen. Mögliche Konflikte
werden in der Praxis (s. bestehende Naturparks) im Vorfeld diskutiert und ausgeräumt.

Wenn ein Landkreis und damit die UNB, so wie bei der Umsetzung des Naturschutz-Großprojektes
Hammewiesen (GR-Projekt), durch die Projektvorgaben des Bundesamtes für Naturschutz an
bestimmte Auflagen und Tätigkeiten gebunden sind, so können diese im Rahmen eines
Überlassungsvertrages durchaus an den Naturpark übertragen werden, etwa bei den Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen, die sich mit der Aufgabenstellung des Naturparks überschneiden.

Grundsätzlich sollten die gemeinsamen Ziele auf der Grundlage der jeweiligen
Landschaftsrahmenpläne die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit darstellen, in der es
keine Kompetenzüberschneidungen gibt.

4.2.        Tourismusagenturen

In den beiden beteiligten Landkreisen Osterholz und Rotenburg/Wümme und in dem Land und der
Stadt Bremen gibt es staatliche Stellen für die Tourismusförderung. Auch in einigen Kommunen
sind dafür Einrichtungen geschaffen worden.

Die Agenturen leisten bereits eine erfolgreiche und etablierte Arbeit, die den Funktionen des
Naturparks im Rahmen der Aufgaben der Säule „Tourismus und Naherholung“ weitestgehend
entspricht.

Aufgrund der beteiligten zwei Landkreise und zwei Bundesländer kann es im gemeinsamen
Interesse liegen, zu bestimmende koordinierende Funktionen bei der Einrichtung des Naturparks
zu nutzen. Dazu gehören u.a. grenzüberschreitende Wander- und Radwegenetzen sowie die
Schaffung eines Netzes gastronomischer Angebote.

Angesichts der Schwerpunktsetzung des Naturparks Teufelsmoor auf Naturschutz und
Landwirtschaft, sowie der übergreifenden Thematik der nachhaltigen Umweltbildung darf davon
ausgegangen werden, dass Abgrenzungsprobleme in den Aufgabenstellungen nicht auftreten.

5. Standort einer Naturparkzentrale

5.1 Standort innerhalb einer Verwaltungseinrichtung

121212
         Faltblatt „Projektideen für einen Naturpark-Plan 2025“. Förderverein Naturpark Teufelsmoor, 2020
                                                            30
Mögliche Standorte der Geschäftsstelle des Naturparks sind Büroflächen innerhalb vorhandener
Verwaltungseinheiten. Dabei kämen in erster Linie in Betracht die Kreisverwaltung Osterholz in
Osterholz-Scharmbeck und eine Bürofläche innerhalb der Standorte der Senatsverwaltung des
Landes Bremen in Betracht

Es ist bekannt, dass Naturpark-Geschäftsstellen in Niedersachsen häufig innerhalb der
Kreisverwaltungen angesiedelt sind, so im Hümmling und in Winsen/Luhe.

Unabhängig von der Frage, ob ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, bietet diese
Alternative Vorteile in der Aufteilung von Ressourcen personeller und sachlicher Art. Somit
könnten zeitgemäße Anforderungen an Büroflächen optimal erfüllt werden.

5.2 Standort in der Region

Die Alternative zu einer Geschäftsstelle innerhalb einer Kreisverwaltung ist die Errichtung einer
zentralen Anlaufstelle innerhalb der Region des Naturparks Teufelsmoor. Denkbar wären
bestehende Immobilien innerhalb der Gemeinden Osterholz-Scharmbeck (OT Teufelsmoor), der
Gemeinde Lilienthal (OT St. Jürgensland) oder der Gemeinde Gnarrenburg (OT Karlshöfen).

Damit würde die Orientierung des Naturparks auf Aufgaben und Projekte in der Region
hervorgehoben.

Konkrete Angaben sind aufgrund des Planungsstatus noch nicht machbar.

5.3 Empfehlung

Der Standort einer Naturpark-Geschäftsstelle - eine durchaus unglückliche Bezeichnung, jedoch
wird der Begriff „Verwaltung“ bewusst vermieden! - sollte eine Identifizierung mit der Idee des
Naturparks ermöglichen. Zudem sollte sie eine Anlaufstelle für Interessierte aus Naturschutz,
Landwirtschaft und anderen Bereichen sein.

Aus diesen Gründen wird ein Standort in der Region empfohlen.

Zwar kann ein solcher Standort mit Einschränkungen der Ausstattungsqualität bis hin zu geringen
Datenübertragungsgeschwindigkeiten verbunden sein, ausschlaggebend sollte jedoch die damit
dokumentierte Verbundenheit der Geschäftsstelle mit der Region sein.

6 Weiteres Vorgehen

6.1 Diskussion mit den Kommunen

Die Machbarkeitsstudie soll mit den Verwaltungen und den Ratsgremien der beteiligten
Gebietskörperschaften diskutiert werden. Ergänzungen und Änderungen sollen eingearbeitet
werden.

Darauf folgend soll die Machbarkeitsstudie die Grundlage für die Entscheidung der
Gebietskörperschaften sein, dem Naturpark beizutreten.

6.2 Antrag bei der Landesregierung Niedersachsen

                                                31
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