R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich

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| Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni):

                        5 | 2013
Der Zürcher Hauseigentümer           NEIN zur sozialistischen Neid-Steuer (S. 295)
                                   | Erbschaftssteuerreform:
                                     Neidkultur und neue – alte Ideen (S. 359)
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                                                                                             nur
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                                                                Inkl. «Beste Effizienz»

                                   1499.–
                                   statt   1999.–
                                                                    Vorteil Fr. 100.–
                                                                für Waschmaschine **
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                                                                                                                             Tierhaltung – des einen Freud,
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     garantie
                                                                                                                                 Tiere sind vielen Menschen aus den                      Albert Leiser,
5-Tage-Tiefpreisgarantie
30-Tage-Umtauschrecht
                                                                                                                             verschiedensten Gründen wichtig. Ihrem                     Direktor Haus­
                                  Exclusivité                                                                                Halter können sie als Gefährte viel Freude           eigentümerverbände
Schneller Liefer-                                              Setpreis nur                                    Exclusivité
und Installationsservice                                                                                                     bereiten und Kindern die Wertschätzung                  Stadt und Kanton
Garantieverlängerungen
Mieten statt kaufen
Schneller Reparaturservice
                                                                2798.–
                                                               statt   4398.–
                                                                                                               -40%          anderer Lebewesen beibringen. Gerade in
                                                                                                                             städtischen Verhältnissen, wo immer mehr
                                                                                                                                                                                                 Zürich

                                                                                                                             Personen alleine leben – nicht nur alte Men-
Testen vor dem Kaufen                                                    n
                                     RANTIE
                                                               Sie spare                                       GA
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                                                                                                                             schen – können es Haustiere sein, die sie vor
                                                                1600.–
                                   GA
Haben wir nicht, gibts nicht           2                                                                          2
Kompetente Bedarfsanalyse
                                     JAHRE                                                                      JAHRE
                                                                                                                             der Einsamkeit bewahren. Das ist alles un-
und Top-Beratung                                                                                                             bestritten und der Hauseigentümerverband
Alle Geräte im direkten          Waschmaschine                                  Wäschetrockner
Vergleich                                                                                                                    ist sich dessen bewusst. Er vertritt daher von
                                               WA 1457 F                                      TW 5457 F
                                 • Grosse Einfüllöffnung 34 cm
                                                                                                                             jeher die Auffassung, die Haltung von
                                                                                • Diverse Zusatzprogramme
                                 • Einzigartige 7 kg Schontrommel               wie Leichbügeln Plus oder Extra Kurz         Haustieren sollte Mietern, wo es die Ver-        wirkt. Dieses hielt ausdrücklich fest, dass es
                                 • Startvorwahl bis 20 Stunden                  • Startzeitvorwahl bis 20 Std.               hältnisse zulassen, gestattet werden.            den Vertragsparteien im Rahmen der Partei-
 Infos und Adressen:             Art. Nr. 159315                                Art. Nr. 158337
     0848 559 111                                                                                                                Bedauerlicherweise ist aber Haustierhal-     autonomie freisteht, beliebige Vertrags-
  oder www.fust.ch             *Diese Aktion wird unterstützt durch das Förderprogramm ProKilowatt                           tung nicht immer problemlos und ich denke        pflichten zu vereinbaren, so weit sie nicht
                               unter der Leitung des Bundesamt für Energie. www.besteeffizienz.ch
                                                                                                                             dabei nicht in erster Linie an Kampfhunde.       unmöglich oder widerrechtlichen Inhalts
                               nur                                              nur                                          Nicht jeder vermeintliche Tierfreund verfügt     sind oder gegen das Verbot übermässiger

                                 449.–   899.–
                                                                                  899.–   1799.–
                                                                                                                             über die für die artgerechte Haltung eines
                                                                                                                             Tieres nötigen Kenntnisse oder ist sich auch
                                                                                                                                                                              vertraglicher Bindung verstossen. Eine Klau-
                                                                                                                                                                              sel, wonach es ohne schriftliche Bewilligung
                                 statt                                            statt
                                                                                                            Weitere
                                                                                                                             nur bewusst, dass es nicht genügt, ein Tier      des Vermieters untersagt ist, Hunde, Katzen

                                    -50%                                             -50%                   Modelle
                                                                                                          in jeder Fust
                                                                                                              Filiale
                                                                                                                             ausreichend mit Nahrung zu versorgen und
                                                                                                                             es nach Strich und Faden zu verhätscheln.
                                                                                                                                                                              etc. zu halten, ist in den Augen des Bundes-
                                                                                                                                                                              gerichtes zulässig. Es erachtet die Gründe,
                                                                                                                             Nicht jedem ist die Empathie gegeben, sich       warum das Tierhalteverbot ausgesprochen
                                                                                                                             in die Lage seines Tiers zu versetzen, um sei-   wurde, als bedeutungslos.
Tauschen Sie jetzt                                                                                                           ne wirklichen Bedürfnisse zu erkennen. Vor           In Deutschland mag die Rechtslage auf-
Ihre Superpunkte                                                                                            nktionen:        allem aber ist nicht jeder fähig und willens,    grund eines aktuellen Gerichtsurteils anders
in Fust-Einkaufs-                                                                              2 Sonderfu
                                                                                                       e Be la dung,         zu verstehen, dass andere Menschen sein          sein, wie der Mieterverband gerne ver-
                                                                                                  Halb
gutscheine um.                                  Auch in silber erhältlich                            Zeitsp en
                                                                                                             ar              Tier vielleicht mit ganz anderen Augen           breitet. Dazu nur so viel: Schon 1994 vertrat
                                                                 Fahrbar                                                     sehen, Angst vor ihm haben, sich vor ihm         das deutsche Bundesverfassungsgericht
                                                                                                                             ekeln, unter einer Allergie leiden und was       eine ganz andere Rechtsauffassung als

             50.–
                                                                                                                   RANTIE
                                                                                                                 GA
                                                                                                                      2      der Reaktionen mehr sein können.                 das schweizerische Bundesgericht, ver-
                               Kühlschrank                                                                        JAHRE

       Fr.                                                                      Einbau-Geschirrspüler                            Bei allem Verständnis für Tierfreunde hat    mochte Letzteres aber davon nicht zu über-
                  tschein                          Party Cooler Blau
       Einkaufsgu                                                                                                            der HEV Zürich daher auch Verständnis für        zeugen.                                     ■
                               • Mobiler und fahrbarer Kühlschrank                              SMD 50E82
                               für jeden Anlass • Ideal für Wohnung,            • 5 Spülprogramme: Intensiv 70, Auto         Hauseigentümer, welche in ihrer Liegen-
     Aktion gültig vom         Wintergarten, Büro usw. • Anschluss              45-65, Eco 50, Schnell 45, Vorspülen
                               an 230V-Steckdose genügt                         • Hohe Sicherheit dank Aqua-Stop-            schaft auf einem Tierhalteverbot beharren.
     21.5. bis 23.6.2013
                               Art. Nr. 108070                                  Auslaufsicherung Art. Nr. 133072             Aus diesem Grund hat er 1994 einen klä-
                                                                                                                             renden Entscheid des Bundesgerichtes er-                    Albert Leiser

                                                                                                                                                                                                             HEV 5 | 2013      291
R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
Inhaltsverzeichnis

      Der Zürcher Hauseigentümer                       5/2013 | 72. Jahrgang

      Die Seite des Direktors
      Tierhaltung – des einen Freud, des andern Leid                    291    Öffnungszeiten
      Abstimmung 9. Juni 2013                                                  Montag–Freitag
      Bonzensteuer – NEIN zur sozialistischen Neid­Steuer               295     8.00 – 17.30
      Verkehrspolitik                                                          Telefonzentrale
      Parkplatzverordnung                                               299    Tel. 044 487 17 00
      Impressum                                                         303
                                                                               Fax 044 487 17 77

      Aus dem Kantonsrat                                                       Drucksachen-
      Zwei Anfragen zu den Gebühren bei Notariaten, Grundbuch­                 verkauf
      und Konkursämtern                                                 307    Tel. 044 487 17 07
      Volkszählung                                                             Rechtsauskünfte
      Qualitätssicherung mittels Ortsbegehung                           311    Tel. 044 487 17 17
      Energie                                                                  Montag–Freitag
      Aus Zeit wird Strom                                               312     8.00 – 12.00
      Haustierhaltung                                                          13.00– 17.00
      Hund & Katz; Teil 2: Im Mietverhältnis                            316    Bauauskünfte
      Die Eigentumswohnung                                                     Tel. 044 487 18 18
      Lärmimmissionen im Stockwerkeigentum                              321
                                                                               Montag–Freitag
      Mietzinsgestaltung                                                        8.00 – 12.00
      Dreimonatige Kündigungsfrist                                      324    13.00– 17.30
      Inkasso
                                                                               Internet:
      Betreibung und Rechtsöffnung bei Mietverträgen                    329
                                                                               www.hev­zuerich.ch
      Seminar/Workshop                                                         www.hev­zh.ch
      Erbschaftsregelung für Hauseigentümer                             327
      Der Mietzins                                                      333
      Die Wohnungsabnahme                                               339
      Mietrecht                                                                                                   | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni):
                                                                                                       5 | 2013
                                                                               Der Zürcher Hauseigentümer

                                                                                                                    NEIN zur sozialistischen Neid-Steuer (S. 295)
                                                                                                                  | Erbschaftssteuerreform:

      Nichtige Kündigung                                                335                                         Neidkultur und neue – alte Ideen (S. 359)

      Ordentliche oder ausserordentliche Kündigung?                     336
      Balkonnutzung: Keine völlige Freiheit                             340
      Drucksachenverkauf
      Die Fristwahrung im Mietrecht                                     342
      Bestellformular                                                   345
      Unser Garten
      Pfingstrosen an Pfingsten – stimmt das?                           349
      Baumspritzen gegen die Rosskastanien­Miniermotten                 354
      Aus den Sektionen                                                        Ein Blütentraum – ob
      Sektionen­Info                                                    356    vor, an oder nach
      Gratulationen                                                     358    Pfingsten. Mehr dazu
      Veranstaltung Sektion Dübendorf & Oberes Glatttal                 358    auf S. 349.
                                                                               Foto: Elisabeth Meier­
      Die Seite des Präsidenten                                                Solfrian
      Neidkultur und neue – alte – Ideen                                359

292    HEV 5 | 2013
R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
Abstimmung 9. Juni 2013

Bonzensteuer –
NEIN zur sozialistischen Neid-Steuer
Martin Arnold, Geschäftsführer Kantonaler Gewerbeverband Zürich

Die kantonale Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für
Superreiche; für einen starken Kanton Zürich» (Bonzensteuer)
sieht eine Erhöhung der Vermögenssteuer bis zu 50 Prozent
vor. Die Jungsozialisten des Kantons Zürich werben mit unwahren
Argumenten für ihre Initiative. Kantonsrat und Regierung lehnen
die Vorlage ab, ebenso die bürgerlichen und Mitteparteien.

     Im Moment läuft eine von links            Heute faires Steuersystem
gesteuerte steuerliche Umverteilungs­              Der Kanton Zürich verfügt heute über
aktion, welche den sozialen Frieden in der     ein soziales und faires Steuersystem: Kleine
Schweiz empfindlich stört. Es geht dabei       Vermögen werden im schweizerischen Ver­
um die Umverteilung von Vermögen,              gleich tief besteuert, die Steuern auf grösse­
Erträgen und Erbschaften. Gestartet wird       ren Vermögen sind heute schon hoch.
jetzt im Kanton Zürich mit der sogenann­           Aktuell erbringt deshalb 1 Prozent der
ten Bonzensteuer der Jungsozialisten. Es       Bevölkerung rund einen Viertel der gesam­
folgen dann Schlag auf Schlag auf              ten Steuereinnahmen der natürlichen Per­
nationaler Ebene die «1:12­Initiative», die    sonen. Dieses System wird politisch breit
Mindestlohn­Initiative,    welche     heute    getragen. Die sozialistische Neid­Steuer
nicht einmal von den Gewerkschaften Unia       würde dieses Gleichgewicht zerstören.
und Eisenbahnerverband erfüllt werden              Die Jungsozialisten behaupten, in der
kann, und die Erbschaftssteuer­Reform.         Vergangenheit seien – so wörtlich «regel­
Es werden also klassenkämpferische, sozia­     mässige und massive Steuergeschenke an
listische Töne angeschlagen, die gefährlich    die Superreichen» – gemacht worden. Das
sind.                                          ist unwahr. Steuersenkungen in den letzten
     Bei der Bonzensteuer geht es konkret      10 bis 15 Jahren haben sich zugunsten aller
um eine Erhöhung der Vermögenssteuer.          Steuerpflichtigen ausgewirkt, das heisst
Bei Vermögen bis zu 2 Millionen Franken        auch zugunsten unterer Einkommen und
für Alleinstehende resp. 2,1 Millionen Fran­   des Mittelstandes.
ken für Verheiratete handelt es sich um
eher kleinere Beiträge. Happig wird es bei     Steuerbelastungen über der
Vermögen ab 2 Millionen Franken. Die Ver­      Schmerzgrenze
mögenssteuer kann dann von 3 auf 4½               Bei Annahme der Juso­Initiative würde
Promille steigen. Oder anders formuliert:      der Kanton Zürich gesamtschweizerisch zu
Die Erhöhungen betragen bis zu 50 Pro­         den Kantonen gehören, die hohe Vermögen
zent!                                          am stärksten besteuern. Dies kann dazu

                                                                             HEV 5 | 2013       295
R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
Abstimmung 9. Juni 2013

      führen, dass der Kanton Zürich aus       Das Wichtigste in Kürze
      diesem Grund von guten Steuer­
      zahlern gemieden wird oder gar           • Sparer, die vorsorgen, und Unternehmer, die ihr
      verlassen wird. Eine Verminderung          Geld in die Betriebe investieren und Arbeitsplät­
      der entsprechenden Steuereinnah­           ze schaffen, werden als Bonzen verunglimpft.
      men ginge dann zu Lasten aller           • Selbstverantwortung und Leistung dürfen nicht
      anderen im Kanton, die dieses Loch         bestraft werden.
      mit höheren Steuern wieder füllen        • Die sozialistische Neid­Steuer gefährdet den
      müssten.                                   sozialen Frieden.
         Die Mehreinnahmen werden auf          • Das heutige Vermögenssteuer­System ist ausge­
      rund 220 Millionen Franken ge­             wogen, hat sich bewährt und wird politisch breit
      schätzt. Entsprechende Mehrein­            getragen.
      nahmen würden sich auch bei den
      Gemeindesteuern ergeben. Diese                   verunglimpft, und es wird ihnen unsoziales
      Zahlen zeigen aber auch die deutliche    Ver­    Verhalten unterstellt. Diese von Neid und
      schärfung der Vermögenssteuertarife.             längst überholtem Klassenkampf geprägte
                                                       Grundhaltung richtet sich gegen Leistung
      Schaden für KMU                                  und Selbstverantwortung. Dabei wird ver­
         Viele Unternehmer haben ihr Vermö­            kannt, dass gerade Steuerpflichtige mit ho­
      gen in ihren Betrieb investiert. Um die neu­     hen Einkommen und hohen Vermögen ei­
      en hohen Vermögenssteuern bezahlen zu            nen übermässig hohen Anteil am gesamten
      können, müssten sie Jahr für Jahr Mittel         Steueraufkommen erbringen. Auch Sozial­
      aus ihrem Betrieb abziehen. Gerade für           leistungen müssen erst einmal erwirtschaf­
      mittelständische Unternehmer bedeutet            tet werden.
      dies, dass die Finanzen für die Entwicklung
      neuer Produkte und den Erhalt sowie die          Unwahre Behauptung
      Schaffung von Arbeitsplätzen geschmälert
      werden.
                                                           Die Jungsozialisten behaupten, der Kan­
                                                       ton biete gleichzeitig immer weniger Leis­
                                                       tungen an, zum Beispiel in den Bereichen
                                                                                                                                 verschafft Ihnen
      Schaden für Rentnerinnen und Rentner
         Wer ein Leben lang gespart hat und
                                                       Bildung und Gesundheit. Das ist unwahr.
                                                       Insgesamt hat in den letzten Jahren kein
                                                                                                                                 den besten
      heute vielleicht sogar über ein Eigenheim
      verfügt, ist kein «Bonze», sondern jemand,
      der aus Eigenverantwortung vorsorgt. Es
                                                       staatlicher Leistungsabbau stattgefunden.
                                                       Im Gegenteil: Der Staat baut seine Leistun­
                                                       gen Jahr für Jahr aus – das zeigt sich an der
                                                                                                                                 Überblick!
      darf nicht sein, dass der Staat jedes Jahr ein   stetig steigenden Zahl der Staatsangestell­
      noch grösseres Stück von dieser Alters­          ten und an den wachsenden Staatsausga­
      vorsorge abzwackt. Wir werden alle immer         ben.
      älter. Das gesparte Geld muss daher auch             Alles in allem gesehen, empfehlen wir
      länger halten.                                   den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern                                     Bewirtschaftung
                                                       dringend, das bestehende soziale und aus­
      Neid und überholter Klassenkampf                 gewogene Steuersystem, welches heute                                      Handel und Verkauf
          Mit dem Titel «Bonzensteuer» werden          gültig ist, nicht durch eine sozialistische
      alle wohlhabenden Bürgerinnen und Bürger         Neid­Steuer zu gefährden.                  ■                              Erstvermietung

296    HEV 5 | 2013                                                                                    Silbernstrasse 10 · 8953 Dietikon · Telefon 043 343 70 00 · www.immocorner.ch
R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
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                                                                                                                                                                      Verkehrspolitik

                                                                                              Parkplatzverordnung
                                                                                              Wirtschaftsverbände und der ACS verzichten in Sachen
                                                                                              Parkplatzverordnung der Stadt Zürich auf Weiterzug des Entscheids
                                                                                              des Baurekursgerichts vom 15. März 2013.

                                                                                                 Nachdem der Hauseigentümerverband           schränkungen erreichen somit keine oder
                                                                                              Zürich, der Gewerbeverband der Stadt           höchstens eine marginale und kaum nach­
                                                                                              Zürich, die ACS­Sektion Zürich und die         weisbare Verbesserung der Luftqualität,
                                                                                              City­Vereinigung Zürich vor dem Baurekurs­     und diese fehlende Wirkungseffizienz ver­
                                                                                              gericht einen wichtigen Teilsieg errungen      mag einen derart starken Eingriff in die
                                                                                              haben und die überzogenen und unnötigen        Eigentumsfreiheit nicht zu rechtfertigen.
                                                                                              Vorschriften für die Erstellung von Velo­      Somit gäbe es für die Verbände genügend
                                                                                              abstellplätzen aus der städtischen Park­       Gründe, um den Entscheid mit Aussicht
                                                                                              platzverordnung (PPV) gestrichen wurden,       auf Erfolg beim Verwaltungsgericht anzu­
                                                                                              haben die Verbände einen Weiterzug dieses      fechten.
                                                                                              Entscheids sorgfältig geprüft.                     Gleichwohl verzichten die Verbände auf
                                                                                                                                             einen Weiterzug des Entscheids. Dies vor
                                                                                              Lufthygiene kein Argument                      allem, weil der Gemeinderat der Stadt Zü­
                                                                                                 Die Verbände sind dabei zum Schluss ge­     rich an seiner Sitzung vom 3. April 2013
                                                                                              kommen, dass die PPV dem statistisch aus­      seinerseits auf einen Weiterzug verzichtet
                                                                                              gewiesenen Mobilitätsbedürfnis der Stadt­      hat, womit die PPV mit den durch das Bau­
                                                                                              zürcher Bevölkerung sowie den Bedürfnissen     rekursgericht geänderten Bestimmungen
                                                                                              der Wirtschaft und des Werkplatzes Zürich      bezüglich der Erstellung von Veloabstell­
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                                                                                              zu wenig Rechnung trägt und die Anzahl         plätzen in Kraft treten kann. Veloabstell­
den Marktkenntnisse und unser weitgespanntes Beziehungsnetz. Wir stellen                      Parkplätze auf privatem Grund zu sehr ein­     plätze müssen sich fortan an einem zweck­
Ihren Verkauf von A bis Z sicher, von der Preisfestlegung bis zur Abwicklung                  schränkt.                                      mässigen Ort und nicht mehr in Ein­
der Grundstückgewinnsteuer. freuen sich auf Ihre Kontaktnahme.                                   Weiter nahmen sie mit Genugtuung zur        gangsnähe befinden sowie gedeckt und
                                                                                              Kenntnis, dass ihr Rechtsstandpunkt, allein    diebstahlgesichert werden. Ein Weiterzug
                                                                                              der Schutz der Lufthygiene lasse keine wei­    durch die Verbände würde diesen wichtigen
                                                                                              teren Einschränkungen für private Parkplät­    Teilsieg noch einmal zur Disposition stellen
                                                                                              ze rechtfertigen, von dritter Seite und ent­   und damit gefährden.
                                                                                              gegen der Auffassung des Baurekursgerichts
                                                                                              weiter Sukkurs erhält.                         Raum für alle Verkehrsträger
                                                                                                 So hielt die kantonale Baudirektion fest,      Die Verbände sind weiterhin einhellig der
                                                                                              dass die Luftqualität sich in den letzten      Ansicht, dass der motorisierte Individualver­
                            Rita Eichenberger und ihr Team                                    40 Jahren markant verbessert hat und die       kehr neben dem öffentlichen, Fussgänger­
                            freuen sich auf Ihren Anruf auf 044 487 17 80                     in der Luft verbliebenen Schadstoffe für       und Veloverkehr ein zentraler Verkehrsträ­
                                                                                              die Gesundheit der Bevölkerung nicht           ger ist und seiner weiteren Einschränkung
                                                                                              mehr kritisch sind («Zürcher UmweltPraxis»     auf städtischem Gebiet entschieden entge­
                                                                                              Nr. 72 vom 5. April 2013). Parkplatzbe­        genzutreten ist.                           ■
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Telefon 044 487 17 80 Fax 044 487 17 83 rita.eichenberger@hev-zuerich.ch www.hev-zuerich.ch                                                                               HEV 5 | 2013       299
R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
Gebr. Knabenhans AG
                                                                                   Hardstrasse 67 / 8004 Zürich

                                                                                     Kaminfegerei
                                                                                   Lüftungsreinigung
                                                                                     Dachdeckerei
                                                                                     Bauspenglerei
                                                                                    Reparaturdienst
                                                                                   Telefon 044 493 30 10
                                                                                        Fax 044 493 30 14
        Zürich •8604Basel   • St.Gallen
                        Hegnau-Zürich      • Winterthur
                                       Zürcherstrasse 40–42 • Bern
                                                                                     info@knabenhans-ag.ch
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                                                                                     www.knabenhans-ag.ch
       www.alphaplan.ch
               Telefon 0848 90•1000E-Mail:
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R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
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                                                                                                                                                             Herausgeber:
                                                                                                                                                             Hauseigentümerverband Zürich (HEV Zürich)
                                                                                                                                                             In Zusammenarbeit mit:
                                                                                                                                                             Hauseigentümerverband Kanton Zürich
                                                                                                                   Geschäftsstelle                           (HEV Kanton Zürich)
                                                                                                                   Hauseigentümerverband Kanton Zürich       Direktor HEV Kanton Zürich und HEV Zürich:
                                                                                                                                                             Albert Leiser (al)
                                                                                                                   Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich
                                                                                                                   Telefon 044 487 18 00                     Redaktion:
                                                                                                                                                             Albisstrasse 28, Postfach, 8038 Zürich,
                                                                                                                   Fax      044 487 18 88                    hev@hev­zuerich.ch,
                                                                                                                   info@hev­zh.ch | www.hev­zh.ch            Tel. 044 487 17 73, Fax 044 487 17 72
                                                                                                                                                             www.hev­zuerich.ch, www.hev­zh.ch
                                                                                                                                                             Redaktor:
                                                                                                                                                             lic. iur. Paco Oliver (po)
                                                                                                                                                             Autoren dieser Ausgabe:
                                                                                                                                                             Martin Arnold, Gewerbeverband Kanton Zürich
                                                                                                                                                             Daniel Buresch, Forstingenieur FH,
                                                                                                                                                             Matthias Brunner AG
                                                                                                                                                             lic.iur. Daniela Fischer, HEV Zürich
                                                                                                                                                             lic. iur. Sandra Heinemann, HEV Zürich
                                                                                                                                                             lic. iur. Thomas Oberle, HEV Schweiz
                                                                                                                                                             Barbara Scalabrin­Laube, Cottage­Garten, Alten
                                                                                                                                                             Martin Schwyn, Bundesamt f. Statistik
                                                                                                                                                             lic. iur. Kathrin Spühler, HEV Zürich
                                                                                                                                                             lic. iur. Cornel Tanno, Rechtsanwalt, HEV Zürich
                                                                                                                                                             Sandra Trittin, Swisscom Energy Solutions AG
                                                                                                                                                             Auflage: 57 891 (WEMF-bestätigt)
                                                                                                                                                             Nachdruck nur mit Quellenangabe
                                                                                                                                                             (z.B. HEV Zürich 5/2010) gestattet.
                                                                                                                                                             Abonnemente:
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                                                                                                                                                             8038 Zürich, claudia.neeracher@hev­zuerich.ch,
                                                                                                                                                             Tel. 044 487 17 75, Fax 044 487 17 72
                                         Immocare – unschlagbarer                                                                                            www.hev­zuerich.ch
                                                                                                                                                             Inseratenverwaltung:
                                         Fullservice für Ihre Liegenschaft                                         Drucksachenverkauf
                                                                                                                   Montag bis Freitag, 8.00–17.30 Uhr
                                                                                                                                                             Der Zürcher Hauseigentümer, Postfach,
                                                                                                                                                             8021 Zürich, Markus Turani
                                         Gewinnen Sie mehr Freizeit und Lebensqualität. Wir pflegen Ihre                                                      Tel. 044 487 18 08, Fax 044 487 18 09,
                                                                                                                   Telefon 044 487 17 07                     inserate@hev­zuerich.ch
                                         Liegenschaft innen und aussen mit günstigen Monatspauschalen.
                                                                                                                   Online­Bestellungen: www.hev­zuerich.ch
                                                                                                                                                             Der Inserateteil dient der Information unserer
                                         1 Innenbereich                                                                                                      Mitglieder über Produkte und Dienstleistungen und
                                    :                                                                              Telefonische Rechtsberatung
                          Schweiz                                                                                                                            stellt keine Empfehlung des Herausgebers dar.
    z ig a r ti g in der       u s e r    Vollservice für Haushaltgeräte ab Fr. 1.–/Tag                           Für Mitglieder unentgeltlich              Der Herausgeber lehnt jegliche Verantwortung über die
Ein                      ienhä
   c h  fü r  Einfamil                    Reparaturen, Wartung für Heizung, Sanitär + Elektriker ab Fr. 1.–/Tag
                                                                                                                   Montag bis Freitag,                       Inhalte und Aussagen der publizierten Inserate
au                                                                                                                                                           und Publireportagen ab.
                                                                                                                   8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
                                         2 Aussenbereich                                                                                                     Produktebesprechungen können nicht aufgenommen
                                          Rasenmähen                                                              Telefon 044 487 17 17                     werden.
                                          Gartenpflege                                                             Telefonische Bauberatung                  Erscheint monatlich einmal.
                                          Reinigung + Winterdienst                                                                                          Verkaufspreis CHF 2.–, Jahresabonnement CHF 20.–
                                                                                                                   Für Mitglieder unentgeltlich              (für Mitglieder im Jahresbeitrag inbegriffen).
                                         3 Werterhaltung Liegenschaft
                                                                                                                   Montag bis Freitag,                       Über nicht bestellte Manuskripte kann keine
                                          Renovationen, Sanierungen z.B. Heizungen                                8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr        Korrespondenz geführt werden.
                                                                                                                   Telefon 044 487 18 18                     Druck: Swissprinters AG
                                         Verlangen Sie eine Offerte unter www.oeconomic.ch

                                         Hardhofstrasse 17   Tel. 043 266 40 66   info@oeconomic.ch                                                                                             HEV 5 | 2013         303
                                         8424 Embrach        Fax 043 266 40 60    www.oeconomic.ch
R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
Ihre Immobilien. Unser Zuhause.

Immobilienverkauf ist Vertrauenssache.
                                                                                                                                    Tankrevision
                                                                                                                                    ■ Obligatorisch für Tankanlagen aller Grössen,
                                                                                                                                      auch ohne amtliches Aufgebot
                                                                                                                                    ■ Gesetzeskonforme Ausführung durch
                                          Fehraltorf                                                                                  eidg. dipl. Tankrevisoren aus der Region
                                          5½-Zimmer-Wohnung                                                                         ■ Empfehlung: Mit Innenreinigung und
                                                                                                                                      Schutzanstrich, auch bei vollem Tank
                                          an sonniger und zentraler Wohnlage. NWF ca. 123 m². Zugang auf grossen
                                          Balkon von 3 Zimmern und Wohn-/Esszimmer aus. Zur Wohnung im 2. Obergeschoss              ■ Ihr Vorteil: Betriebssicherheit und Werterhaltung
                                          (Lift) gehören ein Kellerabteil sowie ein Einstellplatz in der UN-Garage. Baujahr 2005.   ■ Tankrevision, Tanksanierung und Heizöl
                                          Verhandlungspreis Fr. 770000.–.                                                             – alles aus einer Hand

                                                                                                                                                             Weitere Vorteile:
                                                                                                                                                             ■ Migrol Preis
                                                                                                                                                             ■ Cumulus-Punkte
                                          Horgen                                                                                                             ■ kein Heizunterbruch
                                          Mehr-Generationen-Haus
                                          an erhöhter, ruhiger und idyllischer Wohnlage. Wohnhaus mit 9 Zimmern und
                                          weiterer Ausbaureserve. 2 grosse Kachelöfen, Baujahr 1673 (Komplettsanierung
                                                                                                                                    Jetzt
                                                                                                                                    anrufen    044 495 13 33           www.migrol.ch                         Seit 1982
                                          im Jahr 2000), neue Ölheizung, Bj. 2012, Grundstücksfläche 657 m².                                                                                 Einsiedlerstrasse 535,          8810 Horgen
                                          Verhandlungspreis Fr. 1500000.–.
                                                                                                                                                                                             Telefon 044 718 17 50          www.e-fierz.ch

                                          Stallikon
                                                                                                                                                Interkantonale Strafanstalt Bostadel
                                          5½-Zimmer-Terrassenhaus mit Wintergarten                                                        Postfach 38, 6313 Menzingen ZG, www.bostadel.ch
                                          an sehr sonniger, ruhiger und bevorzugter Wohnlage. Die Gemeinde Stallikon
                                          ist mit einem Steuerfuss von 86% (ohne Kirchensteuer) sehr attraktiv. Totale Nutz-
                                          fläche ca. 160,5 m². Mit beheiztem Wintergarten, Neubauküche (Bj. 2011).
                                                                                                                                       Malerei                                                Schreinerei
                                          Baujahr 1991.                                                                                              In unserem modern eingerichte-                         Wir sind spezialisiert auf die
                                          Verhandlungspreis Fr. 1280000.– inkl. 2 Autoeinstellplätzen in UN-Garage.                                  ten Betrieb mit umweltgerechter                        Restaurierung von Stühlen mit
                                                                                                                                                     Entsorgung sind wir auf das Ab-                        Jonc- oder Schnurgeflechten,
                                                                                                                                                     laugen, Grundieren und Spritzen                        Möbelrestaurationen und Auf-
                                                                                                                                                     (Heissspritzverfahren) spezialisiert.                  frischungen.
                                          Zürich-Unterstrass
                                          Mehrfamilienhaus                                                                                           ❱ Fensterläden                                         ❱ Stühle flechten
                                                                                                                                                     ❱ Möbelstücke                                          ❱ Möbelrestaurationen
                                          an bevorzugter, relativ ruhiger Lage.                                                                      ❱ Gartenmöbel                                          ❱ Serienarbeiten
                                          1 × 2-Zimmer-Wohnung / 1 × 3-Zimmer-Wohnung / 3 × 3½-Zimmer-Wohnungen,
                                          1 × Garage/Lager, Renovationsbedarf, Baujahr 1930, Grundstücksfläche 429 m²,                 Ernst Langenegger,                                     Bruno Joller,
                                          Verhandlungspreis Fr. 3000000.–.                                                             unser Betriebsleiter Malerei, berät Sie gerne.         unser Betriebleiter Schreinerei, berät Sie gerne.
                                                                                                                                       Telefon 041 757 19 43, Fax 041 757 19 01               Telefon 041 757 19 80, Fax 041 757 19 02
                                                                                                                                       E-Mail: maler@bostadel.ch                              E-Mail: schreiner@bostadel.ch

                                                                                                                                                Unsere Produktionsbetriebe garantieren eine tadellose Qualität.
                                                                                                                                                            Abholung und Lieferung nach Absprache.
Alle unsere aktuellen Verkaufsobjekte finden Sie auf                                                                                          Weitere Informationen und Preislisten finden Sie auf www.bostadel.ch
unserer Internetsite www.hev-zuerich.ch.
Hauseigentümerverband Zürich Albisstrasse 28 8038 Zürich
Telefon 044 487 17 78 Fax 044 487 17 83 verkauf@hev-zuerich.ch www.hev-zuerich.ch
R | Bonzensteuer (Abstimmung vom 6. Juni): HEV Zürich
Aus dem Kantonsrat

 Zwei Anfragen zu den
 Gebühren bei Notariaten, Grundbuch-
 und Konkursämtern
 Festsetzung der Gebühren durch Notariate         kehrswert wiesen zudem aufgrund ihrer
 und Grundbuchämter                               unterschiedlichen Komplexität erhebliche
     Hans Heinrich Raths (SVP Pfäffikon),         Unterschiede im Zeitaufwand auf.
 Carmen Walker Späh (FDP Zürich) und
 Dr. Josef Wiederkehr (CVP Dietikon) stel­           Sie bitten den Regierungsrat um Beant-
 len fest, dass die Festsetzung von Gebüh­        wortung folgender Fragen:
 ren für Handänderungen von Grund­                1. Wer legt bei Handänderungen von
 stücken durch die einzelnen Notariate               Grundstücken nach welchen Kriterien,
 und Grundbuchämter recht unterschied­               Regelungen oder Weisungen den ge­
 lich erfolge. Fälle mit vergleichbarem Ver­         bührenrelevanten Wert fest, wenn der

                                                        Altbau und Denkmalschutz
                                                         Kundenservice/Beratung
                                                          Entwurf und Gestaltung
Video                                                         Kunst am Bau
www.casarep.ch                                           Hightech/Büroumbauten
                                                            Gesunde Anstriche
                          Hauswartungen
                          Liegenschaftenservice              Arztpraxis/Klinik
                          Scherrstrasse 3
                          8006 Zürich
                          044 350 64 64
                          info@casarep.ch                      Maler Feurer AG
                                                  Eidg. dipl. Malermeister, 8802 Kilchberg
 Egg ZH Rüschlikon Winterthur Rapperswil SG       Tel. 044 715 21 20, www.malerfeurer.ch

                                                                            HEV 5 | 2013      307
Aus dem Kantonsrat

         Vertrag keinen Wert nennt oder dieser       Kosten der einzelnen Dienstleistungen zu
         aus anderen Gründen nicht massge­           kennen.
         bend ist?
      2. Wie stellt sich der Regierungsrat zu           Sie bitten den Regierungsrat um Beant-
         einem Systemwechsel bei der Gebüh­          wortung folgender Fragen:
         renfestsetzung, weg vom Verkehrswert        1. Wie hoch sind Ertrag, Aufwand, Saldo
         hin zu einer verursachergerechten Ge­          und Kostendeckungsgrad in den drei Tä­
         bühr?                                          tigkeitsbereichen (Notariat, Grundbuch­
      3. Wie hoch müsste der Stundenansatz              amt und Konkursamt)?
         der Notariate und Grundbuchämter            2. Wie hoch sind die Erträge, der Aufwand
         sein, damit Handänderungen für Grund­          und der Saldo aus Beurkundungen von
         stücke und Liegenschaften kosten­              Grundstücken und Liegenschaften im
         deckend sind?                                  Rechnungsjahr 2012 und gemäss Bud­
                                                        get 2013?
      Deckungsgrad der einzelnen Tätigkeits-         3. Wie hoch sind die Erträge, der Aufwand
      bereiche und Dienstleistungen von Notari-         und der Saldo aus Grundbuchgebühren
      aten, Grundbuch- und Konkursämtern                im Zusammenhang mit Eigentumsände­
         Hans Heinrich Raths (SVP Pfäffikon),           rungen von Grundstücken und Liegen­
      Max F. Clerici (FDP Horgen), Franco Alba­         schaften im Rechnungsjahr 2012 und
      nese (CVP Winterthur) stellen ihrerseits          gemäss Budget 2013?
      fest, dass für das Jahr 2013 die Zürcher       4. Wie hoch müsste die Beurkundungs­
      Notariate mit einem Ertrag von 97,1 Mio.          gebühr für Grundstücke und Liegen­
      Franken und einem Aufwand von 76,7 Mio.           schaften effektiv angesetzt sein, damit
      Franken rechnen. Der Ertragsüberschuss            diese im Rechnungsjahr 2012 (ev. Bud­
      betrage somit 20,4 Mio. Franken, was              get 2013) kostendeckend ist.
      einem Deckungsgrad von 127 Prozent ent­        5. Wie hoch müsste die Grundbuchgebühr
      spreche.                                          für Grundstücke und Liegenschaften
         Der konsolidierte Finanz­ und Ent­             effektiv angesetzt sein, damit diese im
      wicklungsplan (KEF) enthalte keine An­            Rechnungsjahr 2012 (ev. Budget 2013)
      gaben über den Deckungsgrad der ein­              kostendeckend ist.
      zelnen Teilbereiche (notariell, grundbuch­     6. Welche Dienstleistungen, die durch die
      amtlich und konkursamtlich) und der               Zürcher Notariate erbracht werden, de­
      einzelnen Dienstleistungen. Damit Ge­             cken ihre Kosten nicht? Wie präsentieren
      bühren     verursachergerecht     festgelegt      sich bei diesen Leistungen Aufwand und
      werden können, sei es notwendig, die              Ertrag?                                ■

       Für Infos rund um die Uhr:            www.hev-schweiz.ch
                                             www.hev-zh.ch
                                             www.hev-zuerich.ch                                                                          Die echte Schweizer              Küche

308    HEV 5 | 2013
                                                                                                   BRUNNER KÜCHEN AG 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 www.brunner-kuechen.ch
                                                                                                   Grosse Ausstellung mit über 30 Küchen in Bettwil und in der Baumesse Emmenbrücke
Volkszählung

                                  Das Bundesamt für Statistik (BfS) bittet uns um den Abdruck folgender Information
                                  zu seiner Qualitätserhebung, da es ihm nicht möglich ist, alle Hauseigentümerinnen und
                                  Hauseigentümer einzeln anzuschreiben. Wir kommen der Bitte gerne nach.

                                  Qualitätssicherung mittels
                                  Ortsbegehung
Elektronischer / Mechanischer     Markus Schwyn, Abteilungschef – Abteilung Bevölkerung und Bildung
       Einbruchschutz
Garantie gegen techn. Fehlalarm       Das Bundesamt für Statistik hat die eid­   hängten Dokument1 finden Sie die Liste der
   5 Jahre Geräte-Garantie        genössische Volkszählung vereinfacht. Es       von der EPr betroffenen Gemeinden und
                                  nutzt zu einem grossen Teil Informationen,     Ortschaften.
                                  die in den Gebäude­, Wohnungs­ und Ein­            Im Hinblick auf die angewandte Erhe­
                                  wohnerregistern bereits vorhanden sind.        bungsmethode scheint es uns wichtig, dass
                                  Um die bestmögliche Genauigkeit der            die Hauseigentümer­Verbände über die all­
                                  Volkszählungsstatistiken zu gewährleisten,     fällige Anwesenheit von Erhebungsmitar­
                                  muss die Qualität der zugrunde gelegten        beitern in ihrem Gebäude informiert sind.
                                  Informationen in regelmässigen Abständen       Die betroffene Bevölkerung, aber auch die
                                  überprüft werden.                              Gemeinden und die Polizeibehörden in den
                                      Dafür wird schweizweit in knapp 500 zu­    ausgewählten Gebieten werden ebenfalls
                                  fällig ausgewählten Gebieten die Gebäude­,     über diese Erhebung informiert.
                                  Wohnungs­ und Haushaltssituation unab­             Weitere Informationen zum BFS und über
                                  hängig von den Registern erfasst. Diese Er­    die eidgenössische Volkszählung finden Sie
                                  hebung besteht aus einer Ortsbegehung          im Internet unter den Adressen www.statis
                                  mit Gebäude­ und Wohnungserfassung             tik.admin.ch und www.volkszaehlung.ch.
                                  (ca. 12 000 Gebäude) sowie einem kurzen            Für Rückfragen oder zusätzliche Auskünf­
                                  Haushaltsinterview. Das Ziel der Erhebung      te rund um die Qualitätserhebung der Volks­
                                  ist, die Abdeckung unserer Basisstatistiken    zählung steht Ihnen Frau Rachel Fritschi,
                                  zu schätzen. Die tatsächliche Situation vor    Projektleiterin (census@bfs.admin.ch) von
                                  Ort wird mit den aus den Registern gezoge­     Montag bis Donnerstag gerne zur Verfü­
                                  nen Informationen verglichen, und dabei        gung.
                                  wird erfasst, ob Einheiten (Personen, Ge­          Wir hoffen, auf das Verständnis der
                                  bäude oder Wohnungen) fehlen oder zwei­        betroffenen Eigentümer und Verwaltungen
                                  mal gezählt wurden. Zu diesem Zweck            zählen zu können und bedanken uns im
                                  werden Mitarbeiter des Erhebungsinstituts      Voraus dafür.                             ■
                                  LINK im Feld die Angaben zu den Gebäu­
                                  den und Wohnungen kontrollieren und Per­       1
                                                                                     Die Liste, die zu umfangreich ist, um hier
                                  sonen befragen.                                    abgedruckt zu werden, ist auf der Homepage
                                      Die Haupterhebung (EPr) findet vom             des HEV Kanton Zürich aufgeschaltet:
                                  2. Mai bis zum 6. Juli 2013 statt. Im ange­        www.hev­zh.ch

                                                                                                                  HEV 5 | 2013    311
Energie                                                                                                                                                                             Energie

      Aus Zeit wird Strom                                                                               munikations­ und Steuerungsmodul im
                                                                                                        Stromverteilkasten installiert. Eine Zentrale
                                                                                                                                                        Gleichzeitig können rund um die Uhr Infor­
                                                                                                                                                        mationen zum Verbrauch der angeschlos­
                                                                                                        kann bei einem Ungleichgewicht im Schwei­       senen Heizungsanlage abgerufen werden,
      Sandra Trittin, Head of Business Development, Swisscom Energy Solutions AG                        zer Stromnetz den Betrieb der Heizun­           das Heizverhalten kann überprüft und bei
                                                                                                        gen kurzfristig beeinflussen und damit die      Bedarf optimiert werden. Fällt eine ange­
      Alles spricht von der Stromzukunft. Strom sparen heisst die Devise.                               Energieschwankungen ausgleichen. Dabei          schlossene Heizung aus, wird der Benutzer
      Aber in der Realität zeigt sich ein anderes Bild: Es wird mehr Strom kon-                         wird das individuelle Heizprogramm um           per SMS oder E­Mail über die Störung infor­
      sumiert denn je. Nur mit erneuerbaren Energien lassen sich die abseh-                             ca. 30 Minuten verschoben. Der Strombe­         miert. So kann er umgehend eine Reparatur
      baren Versorgungsengpässe nur schwer auffangen. Der geplante Ausstieg                             zug bleibt dabei wie vom Hauseigentümer         einleiten und ein Auskühlen des Hauses
      aus der Atomenergie verschärft die Herausforderungen zusätzlich.                                  vorgesehen. Die kurzen Verschiebungen           vermeiden.
                                                                                                        im Heizzyklus bewirken Temperaturdiffe­            Mit der Teilnahme am virtuellen Kraft­
          Stromproduktion und Verbrauch sollten       werden heute durch Wasserkraft bereitge­          renzen von ca. 0,5 °C und sind damit kaum       werk unterstützt der Hausbesitzer aktiv den
      jederzeit im Gleichgewicht sein, aber die Be­   stellt. Seit kurzem gibt es auch eine flexible,   spürbar.                                        Einsatz neuer erneuerbarer Energien und
      lastung des Stromnetzes ist immer wieder        nachhaltige Alternative: die dynamische                                                           damit die Energiewende in der Schweiz. Die
      Schwankungen unterworfen. Hauptverur­           Verbrauchssteuerung «BeSmart».                    Kostenlos zu mehr Komfort, Transparenz          Schwankungen im Stromnetz werden auf­
      sacher ist das ständige Auf und Ab des Ver­                                                       und Sicherheit                                  grund der Stromproduktion aus Wind oder
      brauchs sowie – wetterbedingt – die nur         Die Heizung als Knotenpunkt                          Die Teilnahme an BeSmart und die Nut­        Sonne zunehmen. Das virtuelle Kraftwerk
      annähernd kalkulierbare Verfügbarkeit von       im Schweizer Stromnetz                            zung seiner Vorteile sind gratis. Via App       kann diese Schwankungen unmittelbar, fle­
      Solar­ und Windenergie. Der Schweizer              BeSmart verbindet die elektrischen Heiz­       oder Webportal kann der Benutzer jederzeit      xibel und auf ökologisch sinnvolle Weise
      Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid be­         systeme wie z. B. Wärmepumpen, Nacht­             und von überall her flexibel sein Heizsystem    ausgleichen.
      nötigt daher entsprechende Energiekapazi­       speicherheizungen und Direktheizungen             steuern. Beispielsweise kann er bereits kurz
      täten zum Ausgleich der täglich aufkom­         von Privathaushalten zu einem «virtuellen         vor seiner Rückkehr aus den Ferien die            Weitere Informationen und Anmelde­
      menden Schwankungen. Diese Kapazitäten          Kraftwerk». Konkret wird hierfür ein Kom­         Heizung von unterwegs wieder hochfahren.        möglichkeit auf www.be­smart.ch.  ■

                                                                                                                                                                         Mit einer intelligenten
                                                                                                                                                                         Steuerung des Verbrauchs
                                                                                                                                                                         lässt sich ohne Komfort­
                                                                                                                                                                         einbusse viel Strom sparen.

312    HEV 5 | 2013                                                                                                                                                                  HEV 5 | 2013      313
Nasse Wände?
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      Das gute Gefühl, in den besten Händen zu sein.

      70.000 erfolgreiche Sanierungen in der ISOTEC-Gruppe. Wir gehen systematisch vor –
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                                       … macht Ihr Haus trocken!

314    HEV 5 | 2013
Haustierhaltung                                                                                                                                                             Haustierhaltung

      In der März-Ausgabe des Zürcher Hauseigentümers wurde das Thema Haustier-                        Mietvertrag                                      Besonderen erfüllt und einhält sowie dafür
      haltung beim Eigenheimbesitzer und im Stockwerkeigentum besprochen.                                  Weil spezifische Gesetzesbestimmungen        sorgt, dass aus der Haustierhaltung keine
      Nun sollen die rechtlichen Aspekte, welche sich beim Vermieten von Liegenschaften                betreffend der Haustierhaltung im Miet­          übermässigen Immissionen resultieren.
      stellen, beschrieben werden.                                                                     recht fehlen, sind in den Verträgen, insbe­      Ausserdem sollte die Erteilung einer Bewilli­
                                                                                                       sondere in den allgemeinen Bedingungen,          gung vom Abschluss einer Versicherung,
                                                                                                       von Mietliegenschaften oft spezielle Verein­     welche Schäden deckt, abhängig gemacht
      Hund & Katz                                                                                      barungen hinsichtlich der Haltung von
                                                                                                       Haustieren aufgeführt. Darin vereinbaren
                                                                                                                                                        werden. Auch sollte die Bewilligung unter
                                                                                                                                                        einem Widerrufsvorbehalt ausgesprochen
      Teil 2: Im Mietverhältnis                                                                        Vermieter und Mieter üblicherweise, dass         werden.
                                                                                                       die Haltung von grösseren oder spezielleren          Beim Hauseigentümerverband Zürich
          In Mietshäusern ist die Haustier­                       Umgebung etc.). Tiere müssen         Haustieren von der Bewilligung des Ver­          können Sie das praktische Formular «Zu­
      frage etwas komplexer als im Al­                            heimtier­ resp. artgerecht gehal­    mieters abhängig ist. So ist dies auch in        satzvereinbarung über die Heimtierhal­
      lein­ resp. Stockwerkeigentum. Der                          ten werden (auf jeden Fall müs­      den «Allgemeinen Bedingungen zum Miet­           tung» (Formular­Nummer 10502) erwer­
      Mieter ist juristisch gesehen zwar                          sen bei der Tierhaltung die Regeln   vertrag für Wohnräume» des Zürcher               ben.
      während der Mietdauer am Miet­                              des Tierschutzes beachtet werden     Hauseigentümerverbandes (Ausgabe 2007,               In der Schweiz steht es dem Vermieter
      objekt, meist der Mietwohnung,                              (TSchG; SR 455), und der Wohn­       Ziff. 10; Ausgabe 1996, Ziff. 13) geregelt.      frei, schon im Anmeldeformular und im
      ausschliesslich nutzungsberechtigt,                         hygiene ist entsprechend Rech­           Ohne eine Bewilligung des Vermieters         Mietvertrag festzuhalten, dass er generell
      also Besitzer. Er wird dadurch aber                         nung zu tragen. Denn das Miet­       darf, sofern im Mietvertrag keine andere         keine solche Haustierhaltung bewilligen
      nicht Eigentümer. Daher hat der lic. iur.                   recht verlangt den sorgfältigen      Regelung getroffen wurde, vom Mieter             wird. Dies bezieht sich aber nicht auf die
      Mieter nicht ganz deckungsgleiche Sandra Heinemann, Gebrauch der Mietsache sowie                 eine angemessene Anzahl Kleintiere in der        Kleintierhaltung.1 (Vgl. S. 291)
      Rechte am Mietobjekt wie Letzte­ tel. Rechtsberatung auch die Rücksichtnahme auf die             Wohnung gehalten werden (z.B. Hamster,
      rer. Weiter ist zu beachten, dass in HEV Zürich             anderen Hausbewohner und die         Meerschweinchen, etc.) und/oder ein              Widerruf einer erteilten
      einem Mietshaus in der Regel meh­                           Nachbarn (Art. 257f OR). Genau­      ebensolches Aquarium oder Terrarium darin        Tierhaltungsbewilligung
      rere Mieter mit unterschiedlichen                           er äussert sich das Gesetz aber      aufgestellt werden. Dies gilt nicht für Tiere       Bei Vorliegen guter Gründe kann der
      Bedürfnissen wohnen und dass die Bau­           nicht bezüglich der Tierhaltung in Wohn­         mit einem erhöhten Stör­ oder Gefähr­            Vermieter die einmal erteilte Bewilligung
      qualität eines Mietshauses nicht zwingend       räumen von Mietern.                              dungspotenzial (wie z.B. Giftschlangen,          widerrufen. So zum Beispiel bei übermässi­
      derjenigen von Eigentumswohnungen ent­                                                           Papageien, etc.). Letztere sind bewilligungs­    gen Immissionen auf andere Hausbewoh­
      spricht. Was wiederum bedeutet, dass es         Allgemeine Empfehlung an den                     pflichtig.                                       ner/Nachbarn oder auch bei Vorliegen von
      zum Beispiel Mieter geben könnte, die sich      verantwortungsvollen Mieter                                                                       durch das Tier am Mietobjekt verursach­
      generell vor Hunden fürchten, oder dass             Ist die Absicht der Haltung eines bewilli­   Bewilligung                                      ten Schäden (vgl. dazu auch Art. 257f OR).
      Hundegebell aufgrund einer nicht optima­        gungspflichtigen Tieres bereits vor oder bei         Für grössere Haustiere und solche mit        Gemäss den bereits erwähnten allgemei­
      len, weil nicht darauf ausgelegten, Isolation   Mietvertragsabschluss vorhanden, themati­        einem erhöhten Stör­ und/oder Gefähr­            nen Bedingungen zum Mietvertrag für
      leicht hörbar sein könnte. Wobei die Mieter     siert der Mieter dies vorgängig und begehrt      dungspotenzial muss, wie bereits erwähnt,        Wohnräume des Zürcher Hauseigentümer­
      im Rahmen des Üblichen Toleranz walten          die dazu erforderliche Zustimmung vom            beim Vermieter das ausdrückliche Einver­         verbands kann die Bewilligung aus wich­
      lassen müssen. Andauerndes Gebell muss          Vermieter. Sollte der diesbezügliche Ent­        ständnis eingeholt werden, es sei denn, die­     tigen Gründen und nach zweimaliger
      von ihnen aber nicht erduldet werden.           scheid erst während der Dauer des Mietver­       se Bewilligung wäre bereits im Mietvertrag
                                                      hältnisses fallen, so sollte vor der Anschaf­    selbst erteilt worden.
      Grundvoraussetzung                              fung des Tieres die schriftliche Zustimmung          Der Vermieter sollte m. E. die Bewilligung
                                                                                                                                                        1
                                                                                                                                                          In Deutschland kann aufgrund eines neuen
                                                                                                                                                        Gerichtsurteils (BGH, VIII ZR 168/129) kein pau­
          Insbesondere ist seitens des Mieters im­    des Eigentümers erhältlich gemacht wer­          immer nur für ein spezifiziertes Tier und auf
                                                                                                                                                        schales Hunde­ und Katzenverbot mehr im
      mer zu beachten, dass keine übermässigen        den. Denn auch jahrelanges Dulden einer          dessen Lebensdauer beschränkt erteilen.
                                                                                                                                                        Mietvertrag festgehalten werden, vielmehr muss
      Immissionen – auch von der Tierhaltung –        an sich bewilligungspflichtigen Tierhaltung      Und vom Halter sollte verlangt werden,           eine Einzelfallabwägung unter Berücksichtigung
      ausgehen sollten (Lärm, lästige Dünste,         ist nicht zwingend als Zustimmung des Ver­       dass er die gesetzlichen Vorschriften gene­      der Interessen der Mietvertragsparteien und der
      Haare oder Federn, Verunreinigung der           mieters anzusehen.                               rell und betreffend die gehaltene Tierart im     Nachbarn stattfinden.

316    HEV 5 | 2013                                                                                                                                                                       HEV 5 | 2013     317
Haustierhaltung

      schriftlicher eingeschriebener erfolgloser           eine Bewilligung ersucht hat und er ihm
      Abmahnung unter Einhaltung von einer                 eine solche auch nachträglich nicht ge­
      Frist von drei Monaten widerrufen werden.            währen will.
      Auch die Zusatzvereinbarung über die
                                                                                                                                                                       Rollladen
      Haustierhaltung sieht ein Widerrufsrecht             Kündigung des Mietverhältnisses trotz
      vor.                                                 erteilter Bewilligung
                                                              Auch bei erlaubter Haustierhaltung steht
      Kündigung bei Tierhaltung in                         dem Vermieter nach schriftlich eingeschrie­
      Mietwohnungen trotz Verbot resp.                     bener (aus Beweisgründen) Abmahnung im
      mangelnder Bewilligung                               Wiederholungsfall der Verletzung der Mie­
          Ein Mieter, der entgegen dem vom Ver­            terpflichten (z. B. Lärm, Verunreinigung,
      mieter im Vertrag festgehaltenen Haustier­           etc.) die Kündigung zur Verfügung. Glei­
      halteverbot oder nach erfolglosem Bewilli­           ches gilt auch, wenn durch das Tier, dessen
      gungsgesuch dennoch z.B. einen Hund                  Verantwortung dem Mieter obliegt, dem
      oder eine Katze oder ein anderes bewilli­            Mietobjekt schwerer Schaden zugefügt
      gungspflichtiges Tier hält, muss damit rech­         wird (siehe dazu bei Vorliegen aller Voraus­
      nen, dass ihm die Mietwohnung gekündigt              setzungen die ausserordentliche Kündigung
      wird. Dem Vermieter wird aber empfoh­                nach Art. 257f und 266g OR oder eine
      len, vor der Kündigung eine Abmahnung an             ordentliche Kündigung).
      den Mieter zu richten, verbunden mit einer
      Frist zur Umplatzierung des verbotenen                  Lassen Sie sich diesbezüglich vorab
      Tieres. Ebenso sollte der Vermieter vorge­           durch die Rechtsabteilung des Hauseigen-
      hen, wenn der Mieter gar nicht erst um               tümerverbandes Zürich beraten!        ■

                                                                                                                                    ◗    Fällarbeit                                      Schauen Sie
                                                                                                                                    ◗    Hackarbeit
                                                                                                                                                                                         unseren Produkten
                                                                                                                                                                                         in die Augen.
                                                                                                                                    ◗    Stockfräsen                                    www.wolf-storen.ch
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                                                                        (Nicht mit anderen Aktionen kumulierbar)                                                      CH-8820 Wädenswil, Seestrasse 35 a, Tel. 043 499 86 88
      ➢ Lederpolster und Lederbekleidung                                                                                                  Neuhofstrasse 52
      ➢ lose Teppiche, Orientteppiche mit Abhol- und Lieferdienst       Hotline für Lieferdienst                                          CH - 8315 Lindau / Zürich   Ausstellungsbesuch nach Voranmeldung
      ➢ Teppichreparaturen                                              und Heimservice: 044 824 49 49                                    Tel. 052 345 21 22
      ➢ Vorhänge und Bettfedern                                                                                    Spezialfällarbeiten    www.faellag.ch

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                                                                    ✄

                                                                                                                                                                                                      A
                                                                                                                                                                                           attraktive enswil
318    HEV 5 | 2013                                                                                                                                                                             in W d
                                                                                                                                                                                                     ä
Die Eigentumswohnung

Alle 8 Minuten wird in der               Trend-Küchen
Schweiz eingebrochen und...                funktional                                   Lärmimmissionen
                ...das                                                                  im Stockwerkeigentum
                Schlimmste                                                              Stockwerkeigentümer bilden zusammen eine rechtliche und soziale Gemeinschaft.
                am Einbruch                                                             Sie leben unter einem Dach, nutzen ihre eigenen und gemeinschaftlichen Räumlichkei-
                                                                                        ten. Sie haben individuelle Bedürfnisse und Vorlieben, die sie innerhalb der Schranken
                ist das Gefühl                                                          des (gemeinschaftlichen) Eigentums ausüben möchten und auch sollen. Nur, infolge
                danach.                                                                 der verschiedensten Bedürfnisse und Ansichten kann es häufig zu Interessenkollisionen
                                                                                        kommen. Ein gutes Beispiel ist sicher das Thema Lärm, sei dies infolge von Musizieren,
                                                                                        Musik laufen lassen, Feste feiern, Kinderlärm, also jegliche Geräuschimmissionen, die
Beugen Sie vor und sichern Sie                                                          das Leben so mit sich bringt.

                                        PFISTER KUCHEN
diese Schwachstellen:
                                                                                            Das Zivilgesetzbuch regelt im                          auch auf Sonderrechtsteile beziehen.

45%        kommen durch die
           Garten- oder Balkontür          Turbenthal                                   Art. 712 das Stockwerkeigentum,
                                                                                        anwendbar sind auch Bestimmun­
                                                                                                                                                   Sie ist Bestandteil der Gemein­
                                                                                                                                                   schaftsordnung und sollte in der Re­
                                                                                        gen aus dem Miteigentum und                                gel Ausführungsbestimmungen zum

35%        kommen durch ein
           Fenster
                                      Besuchen Sie unsere Ausstellung
                                         www.pfisterkuechen.ch                          dem Vereinsrecht. Diese Bestim­
                                                                                        mungen sind aber nicht detailliert
                                                                                                                                                   Reglement enthalten. Die Hausord­
                                                                                                                                                   nung wird durch die Gemeinschaft

10%
                                                                                        und das eigentliche «Gesetz» der                           erlassen; da das Gesetz keine Mehr­
           bevorzugen eine
                                                                                        Eigentümergemeinschaft ist deren                           heitsbestimmung enthält, sollte ein
           Eingangstür
                                                                                        Reglement. Dort werden grund­ lic. iur.                    einfaches Mehr genügen. Da auch

 4%        steigen durch einen                                                          sätzliche und essentielle Fragen des Kathrin Spühler,      ein Erlass durch den Verwalter nicht
                                              lose                                      Zusammenlebens und der Benut­ tel. Rechtsberatung, ausgeschlossen ist, sollte dies, wie
           Lichtschacht ein             Kosten und
                                             ng                                         zungsweise des gemeinschaftli­ HEV Zürich                  auch eine Delegation an einen allfäl­
                                       Beratu ekte
Die Einbrecher kennen die                Prosp rn!
                                                e
                                                                                        chen Eigentums und der Sonder­                             ligen Ausschuss, möglich sein. Vor­
                                         anford
Schwachstellen an Ihrem Zuhause                                                         rechtsbereiche geregelt. Das Reglement kann       zubehalten sei allenfalls ein Genehmigungs­
– Sie jetzt auch!                    • grosse Auswahl                                   normalerweise ergänzt oder abgeändert wer­        recht durch die Versammlung. Die gleichen
                                     • günstige Preise                                  den, wenn dazu ein qualifizierter Mehrheits­      Voraussetzungen gelten für die Aufhebung
Wir haben die Lösungen für Ihre        inkl. Montage                                    beschluss der Versammlung ergeht.                 oder Abänderung der Hausordnung. Formell
persönliche Sicherheit.                             ede Treppe !
                                     Handläufe für j
                                                                                            Das Reglement ist aber kein zwingender        gesehen ist die Hausordnung tieferrangig als
Rufen Sie uns an und verlangen Sie                                                      Bestandteil des Stockwerkeigentums. Ebenso        das Reglement und darf deshalb keine wider­
                                                     Individuelle Aus-
unsere unverbindliche Beratung.                                führung nach             kein zwingender Teil ist die Hausordnung.         sprechenden oder einschränkenderen Bestim­
                                                               Norm u. Gesetz.          Trotzdem macht es aber Sinn, eine solche zu       mungen enthalten. Im Grundbuch kann sie
                                                                                        erlassen. Denn darin können genau solche          weder vor­ noch angemerkt werden.
                                                                Mehr Sicherheit
                                                                                        Vorschriften über Ruhezeiten und Ähnliches            Diese formellen Voraussetzungen sollen
                                                                an allen Treppen
                                                                                        geregelt werden. Die Hausordnung ist ein          erklären, in welcher Form und mit welchen
Martin Eichholzer AG                                            für Sie und Ihre
                                                                                        schriftliches Dokument, welches von den           Verbindlichkeiten nun die Fragen der Immis­
Bachmattweg 13                                                  Familie.
                                                                                        Stockwerkeigentümern verfasst resp. be­           sionen im Stockwerkeigentum angegangen
CH-8048 Zürich                                       # 052 534 41 31                    schlossen wird und welches Bestimmungen           werden können. Wie auch in einem Miets­
Tel. 044 434 10 10                                   Seenerstr. 201 · 8405 Winterthur   über das tägliche Zusammenleben enthält. Es       haus werden dort die Vorschriften zur Aus­
www.quadragard.ch                                        www.flexo-handlauf.ch           kann sich sowohl auf gemeinschaftliche wie        übung von immissionsträchtigen Tätigkeiten

                                                                                                                                                                        HEV 5 | 2013       321
Die Eigentumswohnung

      geregelt. Es können Vorschriften zu zeitlichen   der Verursacher nicht bewusst, dass sich an­
      Beschränkungen zum Musizieren und der            dere gestört fühlen. Nutzt das nichts, sollte
      Benützung von Tonwiedergabegeräte aufge­         falls vorhanden der Verwalter informiert wer­
      stellt werden, zur Benutzung von allgemeinen     den, damit dieser den störenden Eigentümer
      Räumen oder Aussenbereichen wie Spielplät­       auf seine Pflichten aufmerksam macht resp.
      zen und Sportanlagen oder zur Benutzung          abmahnt. Erschwerend bei Lärmfragen ist in
      eines Rasenmähers. Auch die Benutzung von        der Praxis das subjektive Empfinden. Was der
      Waschküchen, Tumbler und Trocknungsge­           eine für unerträglich hält, scheint dem an­
      räten sollte geregelt werden, da dies erfah­     deren normal. Deswegen ist ein objektiver
      rungsgemäss auch bei Stockwerkeigen­             Massstab anzuwenden. Eine gewisse Toleranz
      tümern zu Differenzen führt, sei es in der       gegenüber ab und zu verursachten Immissio­
      Nutzung von gemeinschaftlichen Geräten           nen sollte erwartet werden dürfen.
      oder denjenigen in den Sonderrechtsberei­            Hält sich ein Eigentümer trotz formeller
      chen. Betreffend den Umfang der Vorschrif­       Mahnung nicht an die Ruhzeiten, ist die Si­
      ten resp. die Intensität der Beschränkung ist    tuation schwierig. In Mietverhältnissen ist bei
      deren Zulässigkeit in Bezug auf die persön­      Pflichtverletzungen letzten Endes eine Kündi­
      liche Freiheit des einzelnen Eigentümers zu      gung möglich, um den Störenfried loszuwer­
      prüfen. Somit geht ein totales Verbot des        den – auch wenn das nicht ganz einfach ist.
      Spielens von Musikinstrumenten etwa zu           Ein Ausschluss des Eigentümers ist aber noch
      weit, möglich wäre allenfalls, sehr lärminten­   um einiges schwieriger. Es gibt aber andere
      sive Instrumente auszuschliessen oder deren      Rechtsbehelfe, rechtliche Ansprüche durch­
      Ausübung weitgehend zu beschränken. In           zusetzen: Grundsätzlich ist nämlich das
      der Regel werden Hausordungen, wie auch          Nachbarrecht auch auf die Beziehungen
      im Mietrecht, die Ruhezeiten auf die frühen
      Morgenstunden, die Mittagszeit und die
                                                       zwischen Stockwerkeigentümern anwendbar.
                                                       Das heisst, es ist möglich, wegen übermässi­      Komfortabel zur Gratisenergie
      Abendruhe meist ab 22 Uhr vorsehen. Diese        ger Immissionen gegen den verursachenden
      Vorschriften entsprechen meist weitestge­        Stockwerkeigentümer zu klagen. Vorausset­
      hend den öffentlichrechtlichen Ruhezeitver­      zung dafür ist allerdings, dass die Pflicht­
      ordnungen.                                       verletzung belegt werden kann. Das erweist
          Dass korrekt erlassene Hausordnungen         sich in der Praxis oft als schwierig, da häufig
      und Reglemente Vorschriften über Ruhezei­        nur der direkt angrenzende Nachbar ge­            Wenn Sie Ihre Erdgas-Heizung mit einer Solaranlage kombinieren,
      ten und insofern Beschränkungen der persön­      stört wird, so dass es keine weiteren «Zeu­
      lichen Freiheit des Stockwerkeigentümers bei     gen» gibt.                                        haben wir für Sie ein attraktives Solarpaket zum Pauschalpreis.
      der Benutzung seines «Eigentums» enthalten,          Unabhängig von den möglichen rechtli­         Dabei unterstützen wir Sie mit einer Solarprämie von CHF 1500.–.
      ist das eine. Weit schwieriger ist die Umset­    chen Behelfen ist es in einer Eigentümerge­
      zung resp. die Kontrolle der Einhaltung der      meinschaft unabdingbar, irgendwie eine ge­
      Vorschriften, wenn sich gewisse Eigentümer       meinsame Basis für das Zusammenleben zu           Mehr dazu unter www.erdgaszuerich.ch/solarpaket
      nicht daran halten. Gibt es eine Vorschrift,     finden. In dieser Beziehung unterscheidet sich
      wonach Immissionen nach 22 Uhr auf Raum­         Stockwerkeigentum nicht grundsätzlich vom
      lautstärke zu beschränken sind, und ein          Wohnen in Miete oder in einer Reihenhaus­
      Nachbar hält sich regelmässig nicht daran,       überbauung. Gegen mangelnde gegenseitige
      sollte naheliegenderweise vorab das Gespräch     Rücksichtnahme ist es ganz generell nur be­
      gesucht werden. Möglicherweise ist sich ja       schränkt möglich, rechtlich vorzugehen.      ■

322    HEV 5 | 2013
Mietzinsgestaltung                                                                                                                                                                                               Mietzinsgestaltung

      Dreimonatige Kündigungsfrist

                                                                                                                                                                                                                    –7,02
                                                                                                                                                                                                                    –9,23
                                                                                                                                                                                                                   –10,40
                                                                                                                                                                                                                   –11,26
                                                                                                                                                                                                                   –11,25
                                                                                                                                                                                                                    –7,36
                                                                                                                                                                                                                    –8,25
                                                                                                                                                                                                                    –5,98
                                                                                                                                                                                                                    –6,91
                                                                                                                                                                                                                    –4,34
                                                                                                                                                                                                                    –2,17
                                                                                                                                                                                                                    –2,52
                                                                                                                                                                                                  2,25%

                                                                                                                                                                                                           %
                                                                                                                       per 1. Oktober 2013
                                                                                                                        Mietzinsänderung
      Mietzinsänderungen nach Art. 269a lit. b und e OR unter Berücksichtigung
      – der Hypothekarzinsänderungen1
      – der Teuerung des risikotragenden Kapitals2

                                                                                                                                                                                                           %
                                                                                                                                                                                            Referenz-

                                                                                                                                                                                               2,00%

                                                                                                                                                                                                                   –4,69
                                                                                                                                                                                                                   –7,02
                                                                                                                                                                                                                   –8,19
                                                                                                                                                                                                                   –9,05
                                                                                                                                                                                                                   –9,04
                                                                                                                                                                                                                   –4,91
                                                                                                                                                                                                                   –5,80
                                                                                                                                                                                                                   –3,38
                                                                                                                                                                                                                   –4,31
                                                                                                                                                                                                                   –1,59
                                                                                                                                                                                                                    0,74
                                                                                                                                                                                                                    0,39
                                                                                                                                                                                            zinssatz 1
      – der Kostensteigerungen3

      Diese Tabelle ist als Hilfsmittel zu verstehen. Sie kann eine individuelle Berechnung
      einer Mietzinsanpassung im Streitfall nicht ersetzen. Bei Mietverträgen mit beson-

                                                                                                                                                                            Kosten-
                                                                                                                                                                             steige-
                                                                                                                                                                            rungen 3

                                                                                                                                                                          April 2013

                                                                                                                                                                                                           %
                                                                                                                                                                           bis Ende

                                                                                                                                                                                                                   5,50
                                                                                                                                                                                                                   5,50
                                                                                                                                                                                                                   5,00
                                                                                                                                                                                                                   4,50
                                                                                                                                                                                                                   4,00
                                                                                                                                                                                                                   3,50
                                                                                                                                                                                                                   3,00
                                                                                                                                                                                                                   2,50
                                                                                                                                                                                                                   2,00
                                                                                                                                                                                                                   1,50
                                                                                                                                                                                                                   1,00
                                                                                                                                                                                                                   0,50
      deren Abmachungen, wie z.B. Index- oder Staffelmiete, gelangt diese Mietzins-
      gestaltung während der festen Dauer nicht zur Anwendung.

      Berechnet am 8. Mai 2013

                                                                                                                                                              tragendes

                                                                                                                                                                                                           %
                                                                                                                                                                bis Ende
                                                                                                                                                              April 2013
                                                                                                                                                               108,7 Pte
                                                                                                                                                               Teuerung
                                                                                                                                                                  risiko-

                                                                                                                                                                 Kapital2

                                                                                                                                                                                                                    0,52
                                                                                                                                                                                                                    0,52
                                                                                                                                                                                                                   –0,15
                                                                                                                                                                                                                   –0,51
                                                                                                                                                                                                                    0,00
                                                                                                                                                                                                                   –0,15
                                                                                                                                                                                                                   –0,54
                                                                                                                                                                                                                   –0,22
                                                                                                                                                                                                                   –0,65
                                                                                                                                                                                                                   –0,18
                                                                                                                                                                                                                   –0,26
                                                                                                                                                                                                                   –0,11
                                                                                                                       Berechnungsgrundlagen
                                                                                                                              Aktuelle

                                                                                                                                                                                                           %

                                                                                                                                                                                                                   –13,04
                                                                                                                                                                                                                   –15,25
                                                                                                                                                                                                                   –15,25
                                                                                                                                                                                                  2,00%

                                                                                                                                                                                                                   –15,25
                                                                                                                                                                                                                   –15,25
                                                                                                                                                                                                                   –10,71
                                                                                                                                                                                                                   –10,71
                                                                                                                                                                                                                    –8,26
                                                                                                                                                                                                                    –8,26
                                                                                                                                                                                                                    –5,66
                                                                                                                                                                                                                    –2,91
                                                                                                                                                                                                                    –2,91
                                                                                                                                                                          Hypothekarzinssatz/
      1
          Seit 1.1.08 ist für die Mietzinsgestaltung nach der relativen Methode ein für die ganze Schweiz gel­

                                                                                                                                                                           Referenzzinssatz 2
          tender Referenzzinssatz massgebend. Dieser wird vierteljährlich neu berechnet und Anfang Juni wieder
          publiziert. Es empfiehlt sich daher, mit der Berechnung allfälliger Mietzinsanpassungen bis nach diesem
          Datum zuzuwarten. Da ungewiss ist, ob der Referenzzinssatz am 1. Juni um 0,25% sinkt, haben wir diese

                                                                                                                                                                                                           %
                                                                                                                                                                                                  2,25%

                                                                                                                                                                                                                   – 13,04
                                                                                                                                                                                                                   –10,71

                                                                                                                                                                                                                   – 13,04
                                                                                                                                                                                                                   –13,04
                                                                                                                                                                                                                   – 13,04
                                                                                                                                                                                                                     –8,26
                                                                                                                                                                                                                     –8,26
                                                                                                                                                                                                                     –5,66
                                                                                                                                                                                                                     –5,66
                                                                                                                                                                                                                     –2,91
                                                                                                                                                                                                                      0,00
                                                                                                                                                                                                                      0,00
          Möglichkeit in dieser Tabelle vorweggenommen. Zur Anwendung gelangt nur diejenige Kolonne, welche
          dem Anfang Juni veröffentlichten neuen Referenzzinssatz entspricht.
      2
          40% der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise. Für die Berechnung spielt es keine Rolle,
          auf welcher Basis (1993/2000/2005) die Teuerung berechnet wird. Wir verwenden hier die Basis 2000.
      3
          Verteuerung aller öffentlich­rechtlichen Abgaben und anderen Aufwendungen, die der Betrieb der

                                                                                                                                                                                                          Monat

                                                                                                                                                                                                                   10.07
                                                                                                                                                                                                                   10.07
                                                                                                                                                                                                                    4.08
                                                                                                                                                                                                                   10.08
                                                                                                                                                                                                                    4.09
                                                                                                                                                                                                                   10.09
                                                                                                                                                                                                                    4.10
                                                                                                                                                                                                                   10.10
                                                                                                                                                                                                                    4.11
                                                                                                                                                                                                                   10.11
                                                                                                                                                                                                                    4.12
                                                                                                                                                                                                                   10.12
          Liegenschaft mit sich bringt, z.B. Objektsteuern, Versicherungsprämien, Kehricht, Wasser, Abwasser,
          Elektrisch für allgemeine Räume usw.

                                                                                                                       Berechnungsgrundlagen der letzten
          – In der Regel wird eine Erhöhung des Mietzinses von 0,5 bis 1% pro Jahr ohne konkreten Nachweis

                                                                                                                                                           Indexstand 2
            möglich. Die diesbezügliche Praxis der Schlichtungsbehörden ist uneinheitlich.
          – Wird eine Mehrzahl der Betriebskosten neben dem Mietzins separat abgerechnet, so kann diese Er­

                                                                                                                                                                                                          Punkte

                                                                                                                                                                                                                   107,3
                                                                                                                                                                                                                   107,3
                                                                                                                                                                                                                   109,1
                                                                                                                                                                                                                   110,1
                                                                                                                                                                                                                   108,7
                                                                                                                                                                                                                   109,1
                                                                                                                                                                                                                   110,2
                                                                                                                                                                                                                   109,3
                                                                                                                                                                                                                   110,5
                                                                                                                                                                                                                   109,2
                                                                                                                                                                                                                   109,4
                                                                                                                                                                                                                   109,0
                                                                                                                                 Anpassung
            fahrungszahl nicht angewendet werden. Eine Steigerung dieser Kosten gilt dann als mindestens teil­
            weise bereits in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt, sodass pauschal, d. h. ohne Beleg, nur
            0,25–0,5% pro Jahr akzeptiert werden.
          – Müssen die Kostensteigerungen belegt werden, so kann der Beweis nur durch Vergleich über einen län­
            geren Zeitraum hinaus erbracht werden. Der Durchschnitt mehrerer Jahre muss mit dem Durchschnitt

                                                                                                                                                                                                                   3,25
                                                                                                                                                                                                                   3,50
                                                                                                                                                                                                                   3,50
                                                                                                                                                                                                                   3,50
                                                                                                                                                                                                                   3,50
                                                                                                                                                                                                                   3,00
                                                                                                                                                                                                                   3,00
                                                                                                                                                                                                                   2,75
                                                                                                                                                                                                                   2,75
                                                                                                                                                                                                                   2,50
                                                                                                                                                                                                                   2,25
                                                                                                                                                                                                                   2,25
            der Kosten der Folgejahre verglichen werden. Die aus diesem Vergleich resultierende Steigerung ist es,

                                                                                                                                                           Hypothekar-
                                                                                                                                                             zinssatz/
                                                                                                                                                             Referenz-
                                                                                                                                                              zinssatz1

                                                                                                                                                                                                          %
            die zu einer Erhöhung berechtigt. Einmalig hohe Kosten fallen so auf mehrere Jahre verteilt ins Gewicht.
      4
          Massgebend für die Berechnung der Mietzinsanpassung ist der Zeitpunkt, an welchem die letzte Miet­
          zinsanpassung verschickt wurde oder – falls seit Vertragsabschluss noch keine Anpassung vorgenommen
          worden ist – der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In dieser Tabelle wird davon ausgegangen, dass die
          letzte Anpassung kurz nach Erscheinen unserer entsprechenden Tabelle auf den in der ersten Spalte ange­

                                                                                                                                                                                                                   1.10.2008
                                                                                                                                                                                                                   1. 4.2009
                                                                                                                                                                                                                   1.10.2009
                                                                                                                                                                                                                   1. 4.2010
                                                                                                                                                                                                                   1.10.2010
                                                                                                                                                                                                                   1. 4.2011
                                                                                                                                                                                                                   1.10.2011
                                                                                                                                                                                                                   1. 4.2012
                                                                                                                                                                                                                   1.10.2012
                                                                                                                                                                                                                   1. 4.2013
                                                                                                                                                                                                                   1. 4.2008
                                                                                                                                                                                                                   1. 4.2008
          führten Termin ausgeführt wurde. Es empfiehlt sich, die erste Mietzinsanpassung nach Vertragsabschluss
                                                                                                                       Anpassung

          individuell zu berechnen bzw. berechnen zu lassen.
                                                                                                                       Letzte

      5
          Falls die Hypothekarzinserhöhung von 3,25 auf 3,5% noch nicht auf den 1.4.2008 berücksichtigt wurde.

                                                                                                                                                                                                           per 4
      6
          Falls die Hypothekarzinssenkung von 3,25 auf 3,5% bereits auf den 1.4.2008 berücksichtigt wurde.

                                                                                                                                                                                                                   5

                                                                                                                                                                                                                       6
324       HEV 5 | 2013                                                                                                                                                                                                            HEV 5 | 2013   325
Sie können auch lesen